der Gemeinde Walddorfhäslach Amtsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach, Herausgeber: Gemeinde Walddorfhäslach, Tel. 0 7127/92 66-0 Verlag und Druck: Fink GmbH, Postfach 7140, 72784 Pfullingen (Sandwiesenstraße 17), Telefon 0 7121/97 93-0, Telefax 0 7121/97 93-993 56. Jahrgang Donnerstag, 28. Mai 2015 Nummer 22 Am Dienstag, 02.06.2015, findet in Walddorf wieder ein Krämermarkt statt. Der Marktbetrieb läuft Am Dienstag, 02.06.2015, findet in Walddorf wieder ein Krämermarkt statt. Der Marktbetrieb läuft wie Dienstag, immer in 02.06.2015, der Hauptstraße, der Weihergasse der Gustav-Werner-Straße im üblichen Am findet in Walddorf wiederund ein Krämermarkt statt. Der Marktbetrieb läuft wie immer in der Hauptstraße, der Weihergasse und der Gustav-Werner-Straße im üblichen Rahmen ab.inDie Straßen sind währendund desder Marktes von 5.30 Uhr bis ca. Uhr wie immer derbetreffenden Hauptstraße, der Weihergasse Gustav-Werner-Straße im15.00 üblichen Rahmen ab. Die betreffenden Straßen sind während des Marktes von 5.30 Uhr bis ca. 15.00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Wir laden zum Besuch des Marktes herzlich ein und Rahmen ab. Die betreffenden Straßen sind während des Marktes von 5.30recht Uhr bis ca. 15.00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Wir laden zum Besuch des Marktes recht herzlich ein und bitten alle Anwohnerinnen und Wir Anwohner Verständnis fürrecht die herzlich entstehenden für den gesamten Verkehr gesperrt. laden zumum Besuch des Marktes ein und bitten alle Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die entstehenden Verkehrseinschränkungen. bitten alle Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die entstehenden Verkehrseinschränkungen. Verkehrseinschränkungen. Ihre Gemeindeverwaltung Ihre Gemeindeverwaltung Ihre Gemeindeverwaltung 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 28. Mai 2015, Nummer 22 MarktFest 2015 MarktFest in Walddorfhäslach am 14. Juni 2015 Zum dritten Mal nach 2005 und 2010 veranstaltet der Gewerbeverein Walddorfhäslach unter dem Titel "MarktFest" eine Gewerbeschau. Am Sonntag, 14. Juni 2015, findet in der Ortsmitte von Walddorf die Veranstaltung statt. Sie beginnt mit einem Gottesdienst, der bei gutem Wetter im Freien, und zwar ab 10:15 Uhr stattfindet. Im Anschluss daran wird bis 18:00 Uhr ein buntes Programm mit Rummelplatzcharakter geboten. Mit diesem dritten MarktFest wollen die Organisatoren wieder eine breite Bevölkerungsschicht ansprechen. Neben der Gewerbeschau mit zahlreichen Ständen in einem großen Zelt sowie auf dem Festgelände verteilt treten auf der Bühne unter anderem Musik- und Tanzgruppen auf. Für – größere und kleinere – Kinder gibt es unter anderem eine Riesen-Carrera-Rennbahn, eine RiesenHüpfburg, Ponyreiten, Torwandschießen, eine Minigolfbahn, ein Bastelhäusle, einen Fitnesspfad, eine Modellbaustelle, den Teambus der Walter Tigers zu bestaunen etc. Bewirtet werden die Besucher von den örtlichen Vereinen, wie auch Mitgliedern des Gewerbevereins – es wird eine Vielzahl kulinarischer Köstlichkeiten geben. An der Gewerbeschau beteiligen sich über 40 Firmen und Vereine. Auf dem Ausstellungsgelände, nämlich die Hauptstraße zwischen dem neuen Kreisverkehr beim Eiswagen und der Pizzeria Linde, beherbergt ein ca. 20 m langes Zelt zahlreiche Stände. Weitere Stände sind auf dem gesamten Gelände verteilt. Fachkundige Ansprechpartner stehen den Gästen Rede und Antwort, wenn es um die Bereiche Handwerk, Handel und Dienstleistungen geht. Auch die Einzelhändler beteiligen sich am MarktFest. Sie haben von 13 bis 18:00 Uhr die Geschäfte geöffnet. Pünktlich zum Marktfest soll es auch einen Relaunch der Homepage des Gewerbevereins geben unter der bekannten Adresse www.gewerbeverein-wh.de . Amtsblatt für alle Haushalte In dieser Woche wird jeder Haushalt von Walddorfhäslach die neueste Ausgabe des Mitteilungsblattes erhalten. Wenn Sie das Amtsblatt regelmäßig lesen wollen, würden wir uns freuen, Sie als Abonnent begrüßen zu dürfen. Ein Bestellschein ist in dieser Ausgabe abgedruckt. Der Bezugspreis beträgt 10,85 Euro halbjährlich. Fink Verlag Wir bitten um Beachtung!! In der Kalenderwoche 23 ist wegen des Feiertags (Fronleichnam) vorgezogener Redaktionsschluss. Bitte denken Sie daran, Ihre Beiträge für das Mitteilungsblatt einen Tag früher in das Portal einzustellen. Der Abgabeschluss für die Anzeigen ist auch einen Tag früher. Fink Verlag Standesamt Walddorfhäslach Eheschließung 22.05.2015 Stefanie Karin Luick geb. Kley und Martin Luick, Gustav-Werner-Straße 32, Walddorf Sterbefall 23.05.2015 Albert Heim, Untere Grabenstraße 9, Walddorf, 69 Jahre Ärztlicher Notfalldienst An Wochenenden und Feiertagen sowie unter der Woche ab 18.00 Uhr einheitliche Rufnummer 0180/1929217. Öffnungszeiten Notfallpraxis Klinik Reutlingen 8.00 bis 22.00 Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst Freitag ab 14.00 Uhr und Samstag/Sonntag von 10.00-11.00 Uhr und von 16.00-17.00 Uhr zu erfragen unter Telefon 01805/911640 In Walddorf feiern am Montag, 01.06. Herr Ernst Heim, Bertha-Benz-Straße 3 seinen 70. Geburtstag, Frau Waltraud Schweizer, Siedlerweg 31 ihren 81. Geburtstag, Freitag, 05.06. Herr Karl Belle, Nonnengasse 26 seinen 80. Geburtstag. In Häslach feiert am Donnerstag, 04.06 Frau Anna Becker, Walddorfer Straße 9 ihren 88. Geburtstag. Wir gratulieren unseren Jubilarinnen und Jubilaren sehr herzlich und wünschen ihnen weiterhin alles Gute und viel Gesundheit. Tierärztlicher Sonntagsdienst Wenn Haustierarzt nicht erreichbar Notfall- und Bereitschaftsdienst Tübingen, zu erfragen unter Tel. 07071/365525 Jedes Wochenende: Tierarztpraxis Oberscheid, Pliezhausen, Greutstraße 8, Tel. 07127/7427 Inserieren das Zauberwort zum Erfolg 28. Mai 2015, Nummer 22 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Apothekenbereitschaft Außerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten fällt eine Notdienstgebühr an. Es werden nur ärztliche Rezepte beliefert und dringend benötigte Medikamente abgegeben. Dienstwechsel jeweils um 8.30 Uhr von der Landesapothekenkammer BW empfohlen: Apotheken-Notdienstfinder: 0800 0022 8 33 (kostenfrei aus dem Festnetz) Kurzwahl vom Handy: 22 8 33 (max. 69 ct/min) Freitag, 29.05.2015 Bahnhof-Apotheke Metzingen, Schönbeinstr. 9, 72555 Metzingen, Tel.: 07123 14252 Römerschanz-Apotheke, Gustav-Gross-Str. 2, 72760 Reutlingen (Römerschanze) Tel.: 07121 320566 Samstag, 30.05.2015 Apotheke Rommelsbach, Egertstr. 13, 72768 Reutlingen (Rommelsbach), Tel.: 07121 96540 Ermstal-Apotheke Dettingen, Metzinger Str. 18, 72581 Dettingen an der Erms, Tel.: 07123 97300 Sonnen-Apotheke Großbettlingen, Nürtinger Str. 58, 72663 Großbettlingen, Tel.: 07022 44644 Sonntag, 31.05.2015 Apotheke in der Römerstraße, Römerstr. 145, 72793 Pfullingen, Tel.: 07121 9613260 Neuwiesen-Apotheke Dettingen, Hülbener Str. 66, 72581 Dettingen an der Erms, Tel.: 07123 87373 Steinach-Apotheke Reutlingen, Steinachstr. 23, 72770 Reutlingen (Betzingen), Tel.: 07121 54791 Montag, 01.06.2015 Apotheke Riederich, Metzinger Str. 2, 72585 Riederich, Tel.: 07123 932896 Leinsbach-Apotheke, Bahnhofstr. 19, 72800 Eningen unter Achalm, Tel.: 07121 880151 Roßberg-Apotheke Gönningen, Hauptstr. 40, 72770 Reutlingen (Gönningen), Tel.: 07072 91850 Dienstag, 02.06.2015 Mauritius-Apotheke, Im Gässle 6, 72770 Reutlingen (Betzingen), Tel.: 07121 550044 Stadt-Apotheke Metzingen, Hindenburgstr. 1, 72555 Metzingen, Tel.: 07123 1342 Stadt-Apotheke Pfullingen, Kirchstr. 3, 72793 Pfullingen, Tel.: 07121 71030 Mittwoch, 03.06.2015 Löwen-Apotheke Reutlingen, Wilhelmstr. 101, 72764 Reutlingen (Innenstadt), Tel.: 07121 38520 Markt-Apotheke Neckartenzlingen, Marktplatz 2, 72654 Neckartenzlingen, Tel.: 07127 92080 Donnerstag, 04.06.2015 Markt-Apotheke Pfullingen, Marktstr. 18, 72793 Pfullingen, Tel.: 07121 754929 Mühlen-Apotheke Betzingen, Steinachstr. 9, 72770 Reutlingen (Betzingen), Tel.: 07121 91390 Sonnen-Apotheke Dettingen, Uracher Str. 23, 72581 Dettingen an der Erms, Tel.: 07123 97330 Stadt-Apotheke Grötzingen, Nürtinger Str. 2, 72631 Aichtal (Grötzingen), Tel.: 07127 57555 Aus dem Gemeinderat der Sitzung vom 21.05.2015 Am 21.05.2015 fand im Kameradschaftsraum des Feuerwehrhauses Walddorfhäslach eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Bürgermeisterin Silke Höflinger begrüßte hierzu sehr herzlich die Damen und Herren des Gemeinderates, der interessierten Mitbürgerschaft sowie der Presse. Neben einigen Baugesuchen wurden folgende Tagesordnungspunkte öffentlich behandelt: 3 1.Bekanntgabe der Beschlüsse aus letzter nichtöffentlicher Sitzung Bürgermeisterin Silke Höflinger gab bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung zu folgenden Themen Beratungen und teilweise Beschlussfassungen erfolgt sind: Beratungen über Gebäudeerwerbsmöglichkeiten für die Unterbringung von Asylbewerbern; Rahmenbedingungen für den Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks Ecke Dettenhauser Straße/Friedrichstraße. 2. Gemeinnützigkeit – Annahme von Spenden - Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen - Beratung und Beschlussfassung Die Gemeinde darf gemäß § 78 Abs. 4 GemO zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Bürgermeisterin Silke Höflinger bedankte sich im Namen des Gemeinderates und persönlich für die Spende von Herrn Förster für die Flüchtlingshilfe. 3. Kultur-Sport-Ehrenamt UND Wirtschaftsförderung W Verkaufsoffener Sonntag am 14.06.2015 -Satzungserlass -Beratung und Beschlussfassung Gemeindestraßen – Winterdienst W (Teil-)Vergabe des Winterdienstes - Vorbereitung der Vergabe - Beratung und Beschlussfassung Der Gewerbeverein Walddorfhäslach beabsichtigt, am 14. Juni 2015 anlässlich des Marktfestes einen verkaufsoffenen Sonntag abzuhalten. Aufgrund des im Frühjahr 2007 in Kraft getretenen Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg bedarf die Durchführung dieser Aktion der Genehmigung durch die Gemeinde im Zuge des Erlasses einer entsprechenden Satzung. Nach § 8 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonnund Feiertagen geöffnet sein. Grundsätzlich kann die Satzung für den verkaufsoffenen Sonntag auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Da das Marktfest in Walddorf stattfindet, soll die Verkaufsöffnung auf Wunsch des Gewerbevereins auf den Ortsteil Walddorf beschränkt werden. Der Zeitraum, während dessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Zwischen dem allgemeinen Interesse zum Schutz der Sonntage und den berechtigten Interessen der Mitglieder des Gewerbevereins sowie der Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde, die von dem Informationsangebot bei dem geplanten verkaufsoffenen Sonntag profitieren können, ist abzuwägen. Das Marktfest des Gewerbevereins Walddorfhäslach ist als „örtliches Fest“ im Sinne des § 8 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes anzusehen. Die aufgeführten Voraussetzungen zur Genehmigung werden alle erfüllt. Auch im Hinblick auf den Charakter der geplanten Veranstaltungen erscheint es ausgewogen, die notwendige Satzung erlassen zu können. Zur Ermöglichung der Abhaltung eines verkaufsoffenen Sonntages am 14. Juni 2015 anlässlich des Marktfestes des Gewerbevereins Walddorfhäslach beschloss der Gemeinderat, die Satzung im Gebiet der Gemeinde Walddorfhäslach, Ortsteil Walddorf zu erlassen. Auf die Veröffentlichung an anderer Stelle im Amtsblatt wird hingewiesen. 4. Gemeindestraßen – Winterdienst W (Teil-)Vergabe des Winterdienstes - Vorbereitung der Vergabe - Beratung und Beschlussfassung In der Gemeinde steht die Ausschreibung für die externe Teilvergabe des Winterdienstes in den Dienstzeiten von 4:00 bis 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 7:00 Uhr und von 17:00 bis 22:00 Uhr an. Die Verwaltung hat hierfür die notwendige Leistungsbeschreibung der Ausschreibung und zwei Lagepläne der Winterdienstflächen, die auf den bisherigen Winterdienstleistungen des Bauhofes basieren, erarbeitet. Hierbei ist zwischen Wegeflächen (Fuß- und Radwege sowie vor öffentlichen Gebäuden) und Straßenflächen zu unterscheiden. Flächenänderungen sind jederzeit noch möglich und können mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden. Der Gemeinderat beschloss die Ausschreibung des Winterdienstes anhand der vorgelegten Leistungsbeschreibung und den Lageplänen. 5.Landessanierungsprogramm BW - Walddorfhäslach Sanierungsgebiet „Neue Ortsmitten" – Ortskernsanierungen Walddorf II und Häslach I Hier: OKS Häslach I – Gemeindeeigene Sanierungsmaßnahmen W Gebäude Dorfstraße 24 – „Kulturscheune“ - Vorstellung von Nutzungs- und Planungsvarianten -Bürgerinformationsveranstaltung/Bürgerversammlung in Form einer Vor-Ort-Beratung am 19. Mai 2015 - Beratung und Beschlussfassung Bürgermeisterin Höflinger verwies nochmals auf die am 19. Mai 2015 stattgefundene Bürgerinformationsveranstaltung/Bürgerversammlung, welche im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung für den gemeinsamen Austausch zwischen der örtlichen Bevölkerung, dem Gemeinderat und der Verwaltung erfolgte. Sie erläuterte in Kürze, daß sie im Rahmen der Versammlung Folgendes mitteilte: kein Umbau zu einer „Festscheune“ sondern lediglich zu einer Versammlungsstätte für Kunstausstellungen, kleinere Künstlerveranstaltungen (auch örtlicher Vereine), Herstellung eines kleinen Festsaales für Feierlichkeiten von standesamtlichen Trauungen, klare zeitliche Nutzungsbegrenzung. Es waren ca. 30 Mitbürgerinnen und Mitbürger anwesend, vor allem auch Anwohnerinnen und Anwohner, die ihre Sorgen wegen möglichen Lärm- und Parkplatzproblemen äußerten. Das Thema wird zu gegebener Zeit nochmals im Gemeinderat beraten werden. Ein ausführlicherer Bericht folgt nach den Pfingstferien. 6.Landesdienstrechtsreformgesetz W Sitzungsvergütung für Protokollführer (Verwaltung) -Satzung zur Änderung der Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer - Beratung und Beschlussfassung Mit Beschluss vom 14.04.2011 hat der Gemeinderat die Sitzungsvergütung für verbeamtete Protokollführer erstmals festgesetzt und am 28.06.2012 zuletzt angepasst. Die Sitzungsvergütung (Brutto-Stundensatz) beträgt unter Bezugnahme auf Anlage 15 zu § 65 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) seither 17,89 €. Aufgrund des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2013/2014 in Baden-Württemberg (BV AnpGBW 2013/2014) hat das Finanzministerium geänderte Anlagen zum Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg im Gesetzblatt für Baden-Württemberg bekannt gemacht. Die Anlage 15 zu § 65 LBesG sieht insoweit in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 einen Brutto-Stundensatz i.H.v. 18,83 € vor. Die Satzung ist dementsprechend zu ändern. Nach Rücksprache mit dem Gemeindetag Baden-Württemberg besteht die Möglichkeit, mehreren anwesenden Amtsleitern die Protokollführung zu übertragen. Eine Satzungsänderung ist dafür nicht zwingend notwendig. Die Aufgabenzuweisung liegt grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Bürgermeisterin. Die Verwaltung schlug der Form halber vor, die Satzung dennoch anzupassen. Der Gemeinderat stimmte der beschriebenen Vorgehensweise bezüglich der Übertragung der Protokollführerschaft auf maximal 2 Amtsleiter zu. Auf die Veröffentlichung der Satzung an anderer Stelle im Amtsblatt wird hingewiesen. 28. Mai 2015, Nummer 22 7.Verkehrsraumneugestaltung Waldenbucher Weg/Nonnengasse UND Gemeindeentwicklung – Bauleitplanung – Innenentwicklung W Bebauungsplan „Grundstück Flst. Nr. 446" - Vorstellung von Planungsvarianten und Kosten - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss - Beratung und Beschlussfassung Die Gemeinde konnte im vergangenen Jahr das Grundstück Flst. 446 erwerben. Hierdurch kann nun eine neue Verkehrsführung im Bereich Waldenbucher Weg / Nonnengasse und „Nettoweg“ einschließlich Veränderung der mit aktuell 5 Straßenabzweigungen bestehenden Kreuzung ermöglicht werden. Der parallel zur Gustav-Werner-Schule verlaufende Straßenbereich wird für den motorisierten Verkehr gesperrt und steht weiterhin als Radweg sowie als Spielstraße für die Schule zur Verfügung. Innerhalb des Grundstückes kann eine weitere Aufenthaltsfläche für die Schülerinnen und Schüler sowie Parkraum für die Lehrerschaft und die Eltern entstehen. Hierfür bedarf es eines entsprechenden Immissionsschutzgutachtens. Wie im Rahmen der Bürgerversammlung am 30.04.2015 von der Vorsitzenden bereits mitgeteilt wurde, werden durch die bisher vorgesehene Anordnung des Parkplatzes die Grenzwerte der TA Lärm für die lauteste Nachtstunde minimal überschritten. Um die Grenzwerte einhalten zu können, sind mehrere Alternativen denkbar: Alternative 1 – Beibehaltung des geplanten Parkplatzstandortes: Verringerung der Anzahl der Stellplätze auf 28 (28 PKWBewegungen in der lautesten Nachtstunde). Alternative 2 – Beibehaltung des geplanten Parkplatzstandortes und der geplanten Stellplatzanzahl von 34: Errichtung einer 2 Meter hohen Lärmschutzwand jeweils beidseitig der Parkplatzeinfahrt mit einer Länge von ca. 12 m bzw. 15 m. (Wandfläche ca. 54 m²). Die Lärmschutzwand kann in verschiedenen Ausführungen hergestellt werden. Für drei Varianten wurden die Kosten angefragt. Diese betragen: -Lärmschutzwand aus Gabionen, ca. 0,50 m breit: ca. 15.000,00 € -Lärmschutzwand aus absorbierenden Holzelementen, ca. 0,14 breit: ca. 18.500,00 € -Lärmschutzwand aus Vegetationselementen, Breite unten 0,60; oben 0,10: ca. 27.500,00 € Für die begrünte Lärmschutzwand ist eine automatisierte Entwässerung empfohlen. Diese Kosten sind in der o.a. Kostenschätzung nicht enthalten. Alternative 3: Drehen des Parkplatzstandortes um 90 Grad. Dadurch können die 34 Stellplätze beibehalten und vom Parkplatz aus eine fußläufige Verbindung zur Schule geschaffen werden. Der Gemeinderat entschied sich letztlich dafür, den Parkplatz entlang des Waldenbucher Wegs anzuordnen und die Zahl der Stellplätze auf 28 zu reduzieren, um den Erfordernissen der TA Lärm nachzukommen und die Anwohner ausreichend gegen Lärmimmissionen zu schützen. Der Bebauungsplan wird in der beschlossenen Variante zur Auslegung gebracht werden. Auf die Veröffentlichung an anderer Stelle im Amtsblatt wird hingewiesen. 8.Gemeindeentwicklung – Bauleitplanung – Wohnbaugebiete W Wohngebiet Fürhaupt, Ortsteil Walddorf – Abschnitt Fürhaupt II W Bebauungsplan „WA Fürhaupt II“, Ortsteil Walddorf - Planskizze und Aufteilung der Bauplätze - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss - Beratung und Beschlussfassung Zur Ausweisung des künftigen Wohnbaugebiets „Fürhaupt II“ wird derzeit der Bebauungsplan erarbeitet. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange ist vorgesehen, den Bebauungsplan in seinem frühen 28. Mai 2015, Nummer 22 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Entwurfsstadium auszulegen. In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Fürhaupt II“ wurden überwiegend die Inhalte des Bebauungsplans „Fürhaupt I“ übernommen. Änderungen und Ergänzungen gab es bei den öffentlichen Grünflächen. Hier wurde die Nutzung der Grünflächen genauer festgelegt (= Spielbereich und Aufenthaltsfläche, naturnaher Erholungsbereich, Sickerungsfläche für Oberflächenentwässerung). Außerdem wurden zum Schutz vor anfallendem Hangwasser eine bedingte Festsetzung zur Errichtung eines 30 cm hohen Erdwalls an der nördlichen Grenze des Planbereichs aufgenommen. Diese entfällt mit Realisierung des dritten Bauabschnitts. In den örtlichen Bauvorschriften wurde die Dachfarbe anthrazit sowie der Hellbezugswert von 70% für die Farbgebung von Gebäudefassaden gestrichen. Die im Bebauungsplan „Fürhaupt I“ vorgenommenen Änderungen in Bezug auf die Errichtung von Stützmauern wurden entsprechend übernommen. Im Planteil wurde die im Rahmenplan vorgesehene Grünfläche im südöstlichen Bereich als Baufläche den jeweiligen nördlich angrenzenden Grundstücken zugeschlagen. Unabhängig davon ist nach der Erstellung der Eingriffs-/ Ausgleichbilanzierung ein Grünflächenausgleich außerhalb des Bebauungsplangebiets notwendig. In welchem Umfang und auf welchen Flächen dieser vorgenommen werden kann, muss durch das zuständige Planungsbüro noch ermittelt und mitgeteilt werden. Der Gemeinderat beschloss die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Auf die Veröffentlichung an anderer Stelle im Amtsblatt wird hingewiesen. 9.Gemeindeentwicklung – Bauleitplanung – Innenentwicklung W Änderung des Bebauungsplans "Flst. Nrn. 92/1, 92/2, 92/3" WErweiterung um das Grundstück Flst. Nr. 91, OT Häslach - Erneute öffentliche Auslegung - Beratung und Beschlussfassung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans in der Gemeinderatssitzung am 24.10.2013 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Erweiterung des bestehenden Plan- und Baugebiets „Flst. Nrn. 92/1, 92/2, 92/3“, Ortsteil Häslach, für das Flst. 91 geschaffen. Mit der ersten Erweiterung des Bebauungsplanes „Flst. Nrn. 92/1, 92/2, 92/3“ auf das Grundstück Flst. Nr. 91 soll die städtebauliche Ordnung der Entwicklung auf Grundstücksflächen im Innenbereich entlang des Siedlungsrands nördlich der Dorfstraße durch entsprechende Festsetzungen sichergestellt werden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 25.09.2014 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen wurden in der vorliegenden Planung berücksichtigt. Die Eigentümer des Flst. Nr. 91 haben zwischenzeitlich geänderte Planungsvorstellungen bei der Gemeinde vorgestellt und auch bereits einen entsprechenden Bauantrag eingereicht. Die Planung sieht nun eine Bebauung mit zwei Einzelhäusern vor. In Anlehnung an die benachbarte Bebauung werden Gebäudehauptrichtungen parallel und senkrecht zum Hang vorgegeben. Die Festsetzungen werden von dem angrenzenden Bebauungsplan „Flst. 92/1, 92/2 und 92/3“, übernommen (FH = 10 Meter, TH = 6,30 Meter). Aufgrund der Hinweise der Träger öffentlicher Belange sowie von privater Seite wurde für die Geruchsimmissionen von der nördlich angrenzenden genehmigten Hobbypferdehaltung ein Gutachten erstellt. Dieses wird dem Gemeinderat nach Vorliegen noch nachgereicht werden. Der Planteil wird ebenfalls mit einer Nachtragsdrucksache noch nachgereicht. Da die Grundzüge der Planung durch die Überarbeitung berührt werden, ist eine erneute öffentliche Auslegung mit Behördenbeteiligung notwendig. 5 Der Gemeinderat beschloss, den Bebauunsgplan in der geänderten Fassung erneut öffentlich auszulegen. Auf die Veröffentlichung an anderer Stelle im Amtsblatt wird hingewiesen. 10.Bürgerfragestunde In der Bürgerfragestunde wurden folgende Themen abgesprochen: W Familie Löhr ist mit ihrer Pferdehaltung vom Bebauungsplanverfahren „Flst. Nrn. 92/1, 92/2, 92/3 – Erweiterung um das Flst. Nr. 91“ betroffen und teilte mit, dass bereits derzeit gelegentlich Problemstellungen bei dem Nebeneinander von Wohnbebauung und Pferdehaltung bestehen. Sie äußerte die Sorge, dass eine weitere Wohnbebauung die Pferdehaltung in absehbarerer Zeit am jetzigen Standort nicht mehr ermöglichen wird. Bürgermeisterin Höflinger teilte Verständnis für die geschilderten Problemstellungen mit. Grundsätzlich sei es jedoch so, daß das Bebauungsplanverfahren mit immissionsschutzrechtlichem Gutachten letztlich auch zum Schutze der Bestandspferdehaltung diene. Der Betrieb könne sich zwar nicht mehr wesentlich erweitern, aber der Bestand sei dadurch gesichert. WHerr Albert Welsch erkundigte sich nach der notwendigen Anzahl von Stellplätzen, die der Bebauungsplan Fürhaupt II vorsehen wird. Bürgermeisterin Höflinger teilte mit, dass die gemeindliche Stellplatzsatzung grundsätzlich zwei Stellplätze je Wohneinheit (auch Einzimmerwohnung) vorsehe und damit auch für das WA Fürhaupt II gelten werde. Im Vergleich zu anderen Kommunen sei dies eine sehr vorsorgliche, umfassende Regelung (andere Gemeinden haben oftmals nur einen oder 1,5 verpflichtende Stellplätze pro Wohneinheit). 11.Bekanntgaben und Verschiedenes Bezüglich des Probeverkehrs in der Walddorfer Ortsmitte gab Bürgermeisterin Höflinger auf Anfrage des Gemeinderates bekannt, daß Tafeln für die überörtliche Beschilderung sowie für die Auflösung der Tempo-30-Zone bereits bestellt sind und in wenigen Tagen montiert werden können. Schließung der öffentlichen Sitzung und Verabschiedung Zur Schließung des öffentlichen Sitzungsteiles bedankte sich Bürgermeisterin Silke Höflinger bei allen Anwesenden für ihr Kommen, die guten Beratungen und das Interesse an der Sitzung und wünschte den Mitbürgerinnen und Mitbürgern und der Presse einen guten Nachhauseweg. Sprechzeit Bürgermeisterin Silke Höflinger Offene Bürgersprechzeiten finden jeweils dienstags in Häslach von 14:30 – 16:00 Uhr und in Walddorf von 16:30 – 18:30 Uhr statt. Anmeldungen hierfür werden entgegengenommen. Gesonderte Termine außerhalb der Sprechzeit können jederzeit vereinbart werden. Am Dienstag, 02.06.2015 findet keine Sprechzeit statt. Rathaus Walddorfhäslach, Ortsverwaltung Häslach und Bauhof geschlossen Das Rathaus Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, die Ortsverwaltung Häslach, Dorfstraße 30 und der Bauhof, Walddorfer Straße 40 bleiben am Freitag, 05. Juni 2015 ganztägig geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Eingeschränkte Öffnungszeiten der Ortsverwaltung Häslach Das Bürgerbüro Häslach ist während der Pfingstferien vom 27.05. bis einschließlich 05.06.2015 geschlossen. Abholbereite Ausweisdokumente können im Rathaus Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, Ortsteil Walddorf abgeholt werden. Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans “Flst. Nr. 446“, OT Walddorf Öffentliche Bekanntmachung 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 28. Mai 2015, Nummer 22 nderat der Gemeinde hat amdes 21.Bebauungsplans Mai 2015 in öffentlicher Sitzung AufstellungsundWalddorfhäslach Auslegungsbeschluss ung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Flst. Nr. 446“, und Mitbürger können während der Ausle“Flst. Nr. 446“, OT Walddorf Alle Mitbürgerinnen Öffentliche Bekanntmachung gungsfrist, also bis einschließlich 07. Juli 2015, die Planunterlagen Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf beschlossen und der öffentlichen Auslegung Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungseinsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und Stelmeinderat der Gemeinde am 21. Mai 2015 in öffentlicher Sitzung ntwurfs nach § 3 Abs. 2Walddorfhäslach Baugesetzbuch zugestimmt. plans “Flst. Nr. 446“, hat OT Walddorf lungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während tellung und öffentliche der Auslegung desWalddorfhäslach Bebauungsplanentwurfs Nr. 446“, Derdie Gemeinderat Gemeinde hat am 21. "Flst. der Dienststunden de Gemarkung Walddorf beschlossen undPlanzeichnungen deröffentöffentlichen Auslegung 08Walddorfhäslach, ha große Plangebiet wird, wie in der dargestellt,bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach Mai 2015 in öffentlicher Sitzung dienachfolgenden Aufstellung und die nentwurfsliche nachAuslegung § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt."Flst. Nr. 446“, abgeben oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Walddorfdes Bebauungsplanentwurfs Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf beschlos- häslach (Anschrift siehe oben) senden. Bei schriftlich vorgebrachsollte die volle Anschrift der Beteiligten ange0,308 ha sen große Plangebiet wird, wie in der nachfolgenden Planzeichnungen dargestellt, und der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach ten Stellungnahmen geben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt. t: abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Das ca. 0,308 ha große Plangebiet wird, wie in der nachfolgenBebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. den Planzeichnung dargestellt, begrenzt: Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab sofort informieren. Walddorfhäslach, den 22. Mai 2015 Gez.: Silke Höflinger Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans „Flst. Nrn. 92/1, 92/4, 92/5, 92/6, 92/7, 92/8 und 91 – Änderung, Erweiterung und Neufassung des bisherigen Bebauungsplanes Flst. Nrn. 92/1, 92/2, 92/3“, OT Häslach Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 21. Mai 2015 in öffentlicher Sitzung die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Flst. Nrn. 92/1, 92/4, Öffentliche Bekanntmachung 92/5, 92/6, 92/7, 92/8 und 91 – Änderung, Erweiterung und Dem Gemeinderat wurden in der öffentlichen Sitzung drei Planeinderat wurden in der öffentlichen Sitzung drei Planvarianten der Parkplatzgestaltung Neufassung des Bebauungsplanes Flst. Nrn. Aufstellungsundbisherigen Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans meinderat wurden in der öffentlichen Sitzung drei Planvarianten der Parkplatzgestaltung varianten der Parkplatzgestaltung vorgestellt. Bei Alternative 1 92/1, 92/2, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung “Flst.bei Nrn.und 92/1, 92/4,92/3“, 92/5, 92/6, 92/7, 92/8 und 91 – Änderung, Erweiterung und NeuAlternative 1 behält den ursprünglich geplanten Parkplatzstandort sieht eine ellt. Alternative 1 behält den ursprünglich geplanten Parkplatzstandort beiHäslach und werden die Parkplätze der ursprünglichen Planung auf fassung dessieht bisherigen Bebauungsplanes Flst. Nrn. 92/1, 92/3“,BauGB, OT Häslach imeine beschleunigten Verfahren nach92/2, § 13a bei he Lärmschutzwand vor. Beigemäß Alternative 2 werden die Parkplätze gemäß der urder nördlichen Seite auf gemäß hohe Lärmschutzwand vor. des Bei Grundstückes Alternative 2 angeordnet, werden die jedoch Parkplätze welchemder dieurDurchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Der Gemeinderat derauf Gemeinde Walddorfhäslach hat am 21. Mai 2015 in öffentlicher Sitzung en Planung auf der nördlichen Seite des Grundstückes angeordnet jedoch 28 28 Stellplätze Alternative 2 behält den ursprünglich gechen Planung auf derverringert. nördlichen Seite des Grundstückes angeordnet jedoch auf 28 BauGB nicht notwendig ist, beschlossen und derNrn. öffentlichen die erneute öffentliche Auslegung Bebauungsplanentwurfs " Flst. 92/1, 92/4, 92/5, verringert. Bei Alternative Parkplatzstandort mit Stellplätzen um 90 desErweiterung planten bei der und eine 2 Meter hohe Lärmdes Planentwurfs nachund §3 Abs. 2 Baugesetzbuch 92/6, Auslegung 92/7, 92/8 und – Änderung, Neufassung des bisherigen Bebauze verringert. BeiParkplatzstandort Alternative 33 wird wird der sieht Parkplatzstandort mit 3434 Stellplätzen um91 90 eht. Der Gemeinderat Alternative fürdie die Parkplatzgestaltung ungsplanes Flst. Nrn. 92/2,292/3“, Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Häslach im schutzwand vor.hat Bei Alternative 3 wird Alternative der Parkplatzstandort mit und nach § 392/1, Abs. Baugesetzbuch i. V. m. § 74 Landesdreht. Der Gemeinderat hatuntenstehende untenstehende 2 2für Parkplatzgestaltung beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, bei welchem die Durchführung einer Umweltprü34 Stellplätzen um 90 Grad gedreht. Der Gemeinderat hat untenen: bauordnung zugestimmt. Zur Wiedernutzbarmachung von ssen: fung nach § 2 Abs. 4 BauGB nicht notwendig ist, beschlossen und der öffentlichen Auslegung stehende Alternative 1 für die Parkplatzgestaltung beschlossen:des Planentwurfs Flächen, der oder anderen Maßnahmen der nach Nachverdichtung § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i. V. m. § 74 Landesbauordnung zugestimmt. Zur Wiedernutzbarmachung der NachverInnenentwicklung ermöglicht der Gesetzgebervon dieFlächen, Anwendung dichtung anderen Maßnahmen der Innenentwicklung ermöglicht der Gesetzgeber die Andesoder beschleunigten Verfahrens unter verschiedenen Vorauswendung des beschleunigten Verfahrens unter verschiedenen Voraussetzungen, welche im setzungen, welche im vorliegenden Fall erfüllt sind. Es handelt vorliegenden Fall erfüllt sind. Es handelt sich um eine flächenmäßig begrenzte Planung der Insich umnach eine§ 13a flächenmäßig begrenzte Planung der deralsInnenentnenentwicklung Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das Eingriffspotential Wiese und Garten genutzten Fläche ist gering. wicklung nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das Eingriffspotential der als Wiese und Garten genutzten Fläche ist gering. Das ca. 0,3 ha große Plangebiet wird, wie in der nachfolgenden Planzeichnungen dargestellt, Das ca. 0,3 ha große Plangebiet wird, wie in der nachfolgenden begrenzt: Planzeichnung dargestellt, begrenzt: Maßgebend ist der “Schriftliche Teil“ in der Fassung vom 19. Mai 2015. Der von der Aufstellung des Bebauungsplans betroffenen Öffentlichkeit und den von der Planaufstellung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben von Montag, 08. Juni 2015 bis Dienstag, 07. Juli 2015 je einschließlich, beim Rathaus in Walddorf, Hauptstr. 9, 2. Obergeschoss, 72141 Walddorfhäslach, während der üblichen Dienststunden. Maßgebend ist der “Schriftliche Teil“ in der Fassung vom 15. Mai 2015. 28. Mai 2015, Nummer 22 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Maßgebend ist der “Schriftliche Teil“ in der Fassung vom 15. Mai 2015. Der von der Änderung des Bebauungsplans betroffenen Öffentlichkeit und den von der Planaufstellung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben von Montag, 08. Juni 2015 bis Dienstag, 07. Juli 2015 je einschließlich, beim Rathaus in Walddorf, Hauptstraße 9, 2. Obergeschoss, 72141 Walddorfhäslach, während der üblichen Dienststunden. Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 07. Juli 2015, die Planunterlagen einsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach abgeben oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben) senden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab sofort informieren. Walddorfhäslach, den 22. Mai 2015 Gez.: Silke Höflinger Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Fürhaupt II“ frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 10.04.2014 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Fürhaupt II“ einen Bebauungsplan gem. § 2 Abs.1 BauGB zusammen mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde samt Abgrenzungsplan am 16.04.2014 im Amtsblatt bekanntgemacht. Abdruck: Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften “Fürhaupt II“, Stand 22.05.2015 7 Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 21.05.2015 in öffentlicher Sitzung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Fürhaupt II“ eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans vom 12.05.2015, die örtlichen Bauvorschriften vom 12.05.2015 und die Begründung vom 12.05.2015 können eingesehen werden, je einschließlich, beim Rathaus in Walddorf, Hauptstraße 9, 2. Obergeschoss, 72141 Walddorfhäslach, während der üblichen Dienststunden von Montag, 08. Juni 2015 bis Dienstag, 07. Juli 2015 Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit, Auskunft über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In dieser Zeit können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeinde Walddorfhäslach abgegeben werden. Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB dar; diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben. Walddorfhäslach, den 22. Mai 2015 Gez.: Silke Höflinger Bürgermeisterin Satzung der Gemeinde Walddorfhäslach über die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, den 14. Juni 2015 Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach am 21.05.2015 folgende Satzung beschlossen. § 1 Zeitraum der Offenhaltung Anlässlich des Marktfestes des Gewerbevereins Walddorfhäslach dürfen im Ortsteil Walddorf der Gemeinde Walddorfhäslach die Verkaufsstellen am Sonntag, den 14.06.2015 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. § 2 Schutz der Arbeitnehmer Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten. § 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne § 15 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Walddorfhäslach, den 22. Mai 2015 Gez. Silke Höflinger Bürgermeisterin Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde / Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 28. Mai 2015, Nummer 22 Information der Gemeinde Walddorfhäslach Feuerwehr / Rettungsdienst Notruf 112 Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach Telefon 07127 9266-0 Telefax 07127/9266-44 Postanschrift: Hauptstraße 9 72141 Walddorfhäslach E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.walddorfhaeslach.de 1. Rathaus Walddorf Hauptstraße 9 Telefon 07127 9266-0 Telefax 07127/9266-44 Bürgerbüro 9266-10/-11/-16 (Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhöfe) Bürgermeisteramt 9266-40 Finanzwesen 9266-20 Steueramt 9266-21 Gemeindekasse 9266-22 Haupt- und Bauamt 9266-30 Öffnungszeiten: Mo.-Mi., Fr.: 08.00 – 12.00 Uhr Di.: 16.00 – 19.00 Uhr Do.: 7.30 – 12.00 Uhr 2. Ortsverwaltung Häslach Dorfstraße 30 Telefon 07127/31356 Telefax 07127/237015 Bürgerbüro 31356 Kindergarten Häslach, Schulstraße 22 Kindergartenleitung Tel. 18357 TIGER Tel. 239750 Ev. Kindergarten Walddorf Gustav-Werner-Straße 22 Kindergartenleitung Tel. 34451 5. Bauhof Telefon 21223, Fax 237023 Bereitschaft 0163/3649806 0162/9717733 0172/7679754 6. Sport- und Freizeitzentrum (Gemeindehalle/Ballspielhalle) zwischen Walddorf und Häslach Telefon 07127/928960 oder 0162/8333913 7. Notariat Walddorfhäslach Brühlstraße 2, Walddorf Telefon 07127/9232-0 Telefax 07127/9232-32 3. Schulen Gustav-Werner-Schule Gemeinschaftsschule Nonnengasse 34 Telefon 07127/34505 Telefax 07127/23424 www.gustavwernerschule.de 8. Sozial- und Diakoniestation Pliezhausen-Walddorfhäslach Häusliche Pflege/Krankenpflege Hauswirtschaft/Betreuung/ Familienpflege Bürozeiten: Mo. - Fr.: 08.00 – 11.00 Uhr Do.: 14.00 – 17.00 Uhr Und nach Vereinbarung. Außerhalb der Bürozeiten können Sie gerne eine Mitteilung auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Tel. 07127/80362 E-Mail: [email protected] Römerwegschule Grundschule Häslach, Schulstraße 24 Telefon 07127/3754 Telefax 07127/931325 www.roemerwegschule.de 9. Krankenpflegeverein Walddorfhäslach e.V. Kontaktperson und Auskunft: Herr Wilhelm Brielmann Schützenstraße 14 Tel. 07127/326 52 4. Kindergärten Kindergarten Schönbuchwichtel, Tiergartenweg 6 Kindergartenleitung Tel. 34543 TIGER Tel. 180586 10. Senioren und Altenpflegewohnheim Gustav-Werner-Stift Hausleiter Herr Roy Zutavern Stuttgarter Str. 9 07127/92316-0 (Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhöfe) Öffnungszeiten Di. 8.00 – 10.00 + 14.30 – 17.30 Uhr Do. + Fr. 8.00 – 10.00 Uhr 11. Notrufe Polizei Reutlingen 07121/9420 Polizei Pliezhausen 7340 Feuerwehr Reutlingen 112 Feuerwehr Walddorfhäslach Gemeindeverwaltung 07127/9266-0 Feuerwehrhaus 07127/21221 Kommandant 0171/4321776 oder 07127/21289 Stv. Kommandant 0162/9054198 Kreiskrankenhaus Reutlingen 07121/2000 Rettungsdienst 112 Krankentransport RT 07121/19222 TÜ 07071/19222 Telefonseelsorge 07121/11101 Kinderschutzbund Reutlingen 11103 Giftnotruf 0761/19240 Wohngiftnotruf 0800/7293600 Krebsinformationsdienst 0800 4203040 kostenfrei, täglich von 8 – 20 Uhr 12. Wasserversorgung Bei Störfall Ammertal-Schönbuchgruppe 07031/742400 13. FairEnergie GmbH Zentrale 07121/582-3000 Netzanschlüsse 07121/5 82-3900 Störungsannahme Strom 07121/582-5211 14. Müllabfuhr Landkreis Reutlingen - Tel. allgemein 07121/480-3341 - [email protected] - Abfallberatung 07121/480-3348 und –3349 - Sperrmülltelefon 07121/480-3399 - Behälter und Gebühren 07121/480-3345 15. Kabelfernsehen PRIMACOM AG – Kabelfernsehen für Walddorfhäslach Dritte Kabelvision Management Beteiligungs GmbH & Co. KG Haifaallee 2, 55128 Mainz Tel.Nr. PRIMACOM: 0341/42372000 16. Forstverwaltung Landratsamt Reutlingen Tel.: 07121/480-3221 Fax: 07121/480-1840 E-Mail: [email protected] Forstrevier Walddorf-Grafenberg Herr Vorwerk 07123/31765 i.d.R. Mo.-Fr. von 07.00 – 07.30 Uhr Öffnungszeiten Häckselplatz Erreichbarkeit des Betreuungspersonales während der Öffnungszeiten unter der Rufnummer (0151) 70901079 1. Januar bis 28. Februar SA 11:00 - 15:00 Uhr 1. März bis 15. April DI 15:00 - 18:00 Uhr FR 15:00 - 18:00 Uhr SA 11:00 - 16:30 Uhr 16. April bis 15. September DI 17:00 - 20:00 Uhr FR 17:00 - 20:00 Uhr SA 11:00 - 16:30 Uhr 16. September bis 31. Oktober DI 15:00 - 18:00 Uhr FR 15:00 - 18:00 Uhr SA 11:00 - 16:30 Uhr 1. November bis 31. Dezember SA 11:00 - 15:00 Uhr 28. Mai 2015, Nummer 22 9 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Aufgrund § 4 Abs. 3 GemO muss die Satzung zur Änderung der Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer wegen eines Abbildungsfehlers rein formell erneut veröffentlich werden. Gemeinde Walddorfhäslach Landkreis Reutlingen 2. SATZUNG zur Änderung der Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer (vom 14. April 2011) Aufgrund von §§ 4, 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 66 Landesbesoldungsgesetz hat der Gemeinderat am 21.05.2015 folgende Satzung beschlossen: I. Änderung der Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer Die Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer wird wie folgt geändert. § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Die Sitzungsvergütung beträgt 18,83 € für jede volle Sitzungsstunde. Für jede angefangene halbe Stunde wird die hälftige Vergütung bezahlt. Die Vergütung wird nachträglich zusammen mit den laufenden Bezügen an den oder die Protokollführer (maximal zwei) gezahlt. II. Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 1. Juni 2015 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde/Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt Walddorfhäslach, den 22.05.2015 Gez.: Silke Höflinger Bürgermeisterin Häckselplatz Stänglach – allgemeine InforHäckselplatz Stänglach – allgemeine Informationen mationen Was darf wo abgeliefert werden? Was darf wo abgeliefert werden? Holziges Material (Ø ≤15 cm) Nicht holziges Material/Grüngut Container befestigte Fläche Baumschnitt Grasschnitt Strauchschnitt mit holzigem Anteil Strauchschnitt (z.B. Buchsbaum Rückschnitt) Heckenschnitt Laub Blumen Zimmerpflanzen ohne Erdballen/Topf Stauden Heu/ Stroh in kleinen Mengen Fallobst in kleinen Mengen In letzter Zeit musste die Gemeindeverwaltung vermehrt festIn letzter Zeit musste die Gemeindeverwaltung vermehrt feststellen, dass Grüngut in stellen, dass außerhalb Grüngut in derdes ÖffnungsPlastiksäcken derPlastiksäcken Öffnungszeiten außerhalb vor dem Zaun Häckselplatzes zeiten vor dem Zaun des Häckselplatzes abgelagert abgelagert wurde. Darunter befand sich zum Teil Hamsterstreu. Wirwurde. möchten Sie Darunter befanddarauf sich zum Teil Hamsterstreu. Wir Öffnungszeiten möchten Sienichts deshalb nochmals hinweisen, dass außerhalb den deshalb dass außerhalb derHäckselplatz Öffabgelagertnochmals werden darf.darauf Ebensohinweisen, wird Streu von Haustieren auf dem nungszeiten nichtsAlle abgelagert werden darf.bekannt Ebensowerdende wird Streu nicht angenommen. der Gemeindeverwaltung Verstöße von Haustieren dem Häckselplatz nicht angenommen. Alle werden zur Anzeigeauf gebracht. der Gemeindeverwaltung bekannt werdenden Verstöße werden zur Anzeige gebracht. Gemeinde Walddorfhäslach Landkreis Reutlingen Ausschreibung der Winterdienstleistungen in der Gemeinde Walddorfhäslach Die Gemeinde Walddorfhäslach schreibt die Winterdienstleistungen vom 01.11.2015 bis 31.03.2018 auf der Gemarkung Walddorfhäslach aus. Das Flächenverzeichnis sieht ca. 6,4 km Wegeflächen und ca. 16,4 km Straßenflächen vor. Die Verdingungsunterlagen können bei der Gemeinde Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach per Post, Telefax 07127/9266-55 oder per Mail an [email protected] angefordert werden. Die Angebote sowie die geforderten Eignungsunterlagen müssen bis zum Freitag, 26.06.2015, 12:00 Uhr, eingereicht werden. Die Zuschlagsfrist endet am 31.07.2015. Notariat Walddorfhäslach Am Freitag, den 05.06.2015 bleibt das Notariat geschlossen. Aktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen in der Gemeinde Betroffene Straße(n) Umfang der Maßnahme Umleitung Voraussichtlicher Zeitraum Anlass Sonnenweg, unterhalb Geb. Weberstraße 1 Halteverbote keine 27.04.2015 – 10.07.2015 Baustellenzufahrt Waldenbucher Weg 75 Halbseitige- und Gehwegsperrung keine 01.06.2015 – 26.06.2015 Dachdeckerarbeiten Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Eingang einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach Redaktionsschluss der Fall sein kann, dass auf Grund der kurzfristigen Maßnahmendurchführung eine Veröffentlichung nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis. Ihr Ordnungsamt 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Gesprächskreis für pflegende Angehörige Herzliche Einladung zu unserem nächsten Treffen am Montag, 08. Juni 2015 von 14.00 bis 16.00 Uhr im Clubraum im Haus am Schulberg in Pliezhausen. Der Gesprächskreis ist ein offenes Angebot für alle, die einen Angehörigen betreuen und pflegen. Im Austausch miteinander und unter fachlicher Anleitung erfahren pflegende Angehörige Verständnis für ihre Situation sowie Unterstützung und Tipps rund um die Pflege. Wir beantworten gerne Ihre Fragen. Tel. 8 03 62 Voranzeige Unser Ausflug rückt näher! Am Dienstag, den 9. Juni 2015 wollen wir unseren Ausflug auf den "Höchsten" machen und uns dort bei hoffentlich schönster Aussicht das Mittagessen schmecken lassen. Anschließend besuchen wir Deutschlands einzige Perlmutterschleiferei in Jungnau und erfahren, dass Perlmutter nicht nur für Knöpfe, sondern für Schmuck und allerhand Verzierungen gebraucht wird. Zum Vesper fahren wir dann zum Abschluss nach Inneringen in den "Adler". Abfahrt ist um 9 Uhr in Häslach-Ortsmitte, anschließend Walddorfer Straße, in Walddorf Hohes Bild, Omnibusbahnhof und zum Schluss Alte Turnhalle. Abmeldungen bitte bei Marianne Gaiser, Telefon 33260. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und einen schönen Tag. Das Organisationsteam Am Donnerstag, 04. Juni 2015 ist Fronleichnahm und deshalb kein gemeinsamer MIttagstisch. Wir wünschen allen unseren Gästen einen schönen, sonnigen und gesegneten Tag. Wir treffen uns wieder am 11. Juni 2015 Haben Sie weitere Fragen, so erhalten Sie Auskünfte bei Hanne Bitzer (Tel. 07127/34867) Annerose Brändle (Tel. 07127/18914) Hilde Eggensperger (Tel. 07127/18280) Christa Fritz (Tel. 07127/32966 Beate Gaiser (Tel. 07127/924026) Inge Streicher (Tel. 07127/34116) Der Monat Juni in der Begegnungsstätte "Haus am Schulberg" Jede Stunde ist ein Baustein für die Zukunft, sagt ein ägyptisches Sprichwort. Der Bürgerverein Altenhilfe Pliezhausen, Sozial- und Diakoniestation, Offene Altenarbeit und andere bauen daran, dass bereichernde Stunden angeboten werden können. Bauen Sie mit und nehmen Sie teil. Die Angebote sind in der Regel offen und kostenfrei. 28. Mai 2015, Nummer 22 Dienstag, 02. Juni 2015 10.00 Uhr Fit durch Bewegung (BV) Clubraum 14.00 Uhr Handarbeitskreis (BV) Café Kännle 14.00 Uhr Seniorenkreis (BV) Café Kännle Mittwoch, 03. Juni 2015 09.00 Uhr Seniorenenglisch (BV) Café Kännle 10 bis 11 Uhr Gedächtnistraining (BV) Clubraum 14.30 Uhr Do it yourself mit Stoff, Wolle & Co. mit Dorothea Schilling im Café Kännle 14.00 Uhr Malen (BV) Clubraum Montag, 08. Juni 2015 10.00 bis 11.00 Uhr Wirbelsäulengymnastik für Senioren (vhs) Clubraum 14.00 bis 16.00 Uhr Gesprächskreis für pflegende Angehörige (Sozial- und Diakoniestation) Clubraum Dienstag, 09. Juni 2015 10.00 Uhr Fit durch Bewegung (BV) Clubraum 14.00 Uhr Handarbeitskreis (BV) Café Kännle Mittwoch, 10. Juni 2015 09.00 Uhr Seniorenenglisch (BV) Café Kännle 14.00 Uhr Treffen der Sängerfrauen der Harmonie im Café Kännle 14.00 Uhr Jahrgang 1929/30 im Café Kännle 14.00 Uhr Tonen (BV) Werkstatt Donnerstag, 11. Juni 2015 14.00 Uhr Spielenachmittag für Jung und Alt (BV) Café Kännle 14.00 Uhr Betreuungsgruppe (Sozial- und Diakoniestation) Clubraum Montag, 15. Juni 2015 10.00 bis 11.00 Uhr Wirbelsäulengymnastik für Senioren (vhs) Clubraum Dienstag, 16. Juni 2015 10.00 Uhr Fit durch Bewegung (BV) Clubraum 14.00 Uhr Handarbeitskreis (BV) Café Kännle 14.30 Uhr Liedernachmittag mit sommerlich-leichten Liedern und Geschichten(BV) Café Kännle Mittwoch, 17. Juni 2015 09.00 Uhr Seniorenenglisch (BV) Café Kännle 14.00 Uhr Quiltwerkstatt Café Kännle 14.00 Uhr Jahrgang 1935/36 Café Kännle 14.00 Uhr Tonen (BV) Werkstatt Donnerstag, 18. Juni 2015 08.30 Uhr Frühstück (BV) Café Kännle 14.00 Uhr Spielenachmittag für Jung und Alt (BV) Café Kännle 14.00 Uhr Pausentreffen des Frauenkreises im Café Kännle 14.00 Uhr Betreuungsgruppe (Sozial- und Diakoniestation) Clubraum Montag, 22. Juni 2015 10.00 bis 11.00 Uhr Wirbelsäulengymnastik für Senioren (vhs) Clubraum Dienstag, 23. Juni 2015 10.00 Uhr Fit durch Bewegung (BV) Clubraum 14.00 Uhr Handarbeitskreis (BV) Café Kännle Mittwoch, 24. Juni 2015 09.00 Uhr Seniorenenglisch (BV) Café Kännle 14.30 Uhr Kino im Kännle: Überraschungsfilm im Café Kännle 14.00 Uhr Malen (BV) Clubraum Donnerstag, 25. Juni 2015 14.00 Uhr Spielenachmittag für Jung und Alt (BV) Café Kännle 14.00 Uhr Betreuungsgruppe (Sozial- und Diakoniestation) Clubraum Freitag, 26. Juni 2015 14.00 Uhr Erzählcafé mit den Kindern der Musikschule und sonnigen Geschichten im Café Kännle Montag, 29. Juni 2015 10.00 bis 11.00 Uhr Wirbelsäulengymnastik für Senioren (vhs) Clubraum Dienstag, 30. Juni 2015 10.00 Uhr Fit durch Bewegung (BV) Clubraum 14.00 Uhr Handarbeitskreis (BV) Café Kännle BV: Angeboten von Ehrenamtlichen des Bürgervereines Altenhilfe Pliezhausen 28. Mai 2015, Nummer 22 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Im Café Kännle sind Sie nicht irgendein Gast, sondern in jedem Alter gern gesehen und geschätzt. Auch Geburtstagsrunden fühlen sich in diesem Rahmen wohl. Hier werden Sie mit verführerischen Kaffee- und Eis-Spezialitäten und leckeren Kuchen verwöhnt. Geöffnet ist Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr, außer an Feiertagen. Reservierungen gerne unter Tel. 8 97 12. Das Büro des Pflegestützpunkts (PSP) und der Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle (IAV-Stelle ) befindet sich in den Räumen des Altenzentrums, Schulberg 8 - 14. Hier bekommen Hilfesuchende Informationen und Beratung über pflegerische, pflegeergänzende, hauswirtschaftliche, finanzielle und sonstige Unterstützungsmöglichkeiten. Ansprechpartnerin ist Frau Wiese. Dort ist sie persönlich oder telefonisch unter Tel. 98 00 15 zu erreichen. Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr. E-Mail: [email protected] Bitte beachten: Das Büro der Offenen Altenarbeit, Frau Kasper, ist erst ab 22. Juni 2015 wieder geöffnet. Tel. 98 00 15, E-Mail: [email protected] Pfingstferien In den Pfingstferien ist die Mediothek geschlossen. Öffnungszeiten im Gemeindebüro Gustav-Werner-Str. 5, Frau Vollmer Mo., Di.+ Do., Fr. von 10.00 – 12.00 Uhr, Mittwochs geschlossen. Tel.: 93 23 90, Fax: 93 23 98, Email-Adresse: [email protected] Internetseite: www.kirche-wh.de Pfarramt I Pfr. Hartmut Dinkel, Walddorf, Gustav-Werner-Str. 5 Tel. u. Email siehe oben Pfarramt II Pfarrerin Dr. Susanne Schenk, Pfalzgrafenhof 1, Tel. 932397. (Mi.+ Do. im Büro im Walddorfer Gemeindehaus zu erreichen i.d.R. von 9-17 Uhr) Tauftermine für Walddorfhäslach: 07.06., 06.09., 18.10., 13.12.15, in der Walddorfer Kirche 19.07., 30.8., 27.9., 25.10.15, in der Häslacher Kirche jeden Sonntag-Nachmittag bei gutem Wetter von 15 – 17.30 Uhr im Vereinsgarten des CVJM Walddorf (Verlängerung Herdweg). 11 Menschen kennen lernen, über Gott und die Welt reden, Kaffee und Gebäck, gemeinsame Spiele. Mit dabei: Sie, so wie Sie sind, mit einer guten Portion Offenheit und Lust auf einen schönen Nachmittag. Bei Gummistiefelwetter findet kein Treffpunkt Sonntag statt. Termine Walddorfhäslach Donnerstag, 28. Mai 2015: 16.00 Uhr Andacht im Gustav-Werner-Stift mit Diakon Hummler von der katholischen Kirchengemeinde 20.00 Uhr Gebetsabend im Gemeindehaus Häslach Freitag, 29. Mai 2015: k e i n Kinderchor Sonntag, 31. Mai 2015: Walddorf: keine Kinderkirche 08.45 Uhr Gebetskreis in der Sakristei 09.00 Uhr Gottesdienst, Prädikant Seule Predigttext: Johannes 3, 1 - 8 Das Opfer ist für den Kirchentag in Stuttgart bestimmt. 11.00 Uhr Kirche im Grünen beim Spielplatz Rotes Tor mit Prädikantin Beck und dem Posaunenchor Walddorf Häslach: 10.15 Uhr Gottesdienst, Prädikant Seule Predigttext: Johannes 3, 1 - 8 Das Opfer ist für den Kirchentag in Stuttgart bestimmt. Es spielt die Band. 10.15 Uhr Kinderkirche 11.00 Uhr Kirche im Grünen beim Spielplatz Rotes Tor mit Prädikantin Beck und dem Posaunenchor Walddorf Montag, 01. Juni 2015: keine Krabbelgruppe Dienstag, 02. Juni 2015: keine Krabbelgruppe im Gemeindehaus Walddorf keine Goldfischle im Gemeindehaus Häslach für Kinder ab 3 Jahren 20.00 Uhr Probe des Kirchenchores im Gemeindehaus Häslach Mittwoch, 03. Juni 2015: k e i n Konfirmandenunterricht 20.00 Uhr Bibelstunde im CVJM zum Thema: Ein offener Himmel - 1. Mose 28, 10 - 22 Donnerstag, 04. Juni 2015: Christustag beim Kirchentag Freitag, 05. Juni 2015: k e i n Kinderchor Termine der Jungscharen finden Sie unter „CVJM Nachrichten“. Donnerstag, 28.05.2015: keine Bubenjungschar Waldenser (6.-7. Kl.) Ab 19.30 Uhr Treffpunkt Cevim-Stüble kein tiqua Freitag, 29.05.2015: k e i n e Bubenjungschar Lausbuba (3.- 5.Klasse) k e i n e Mädchenjungschar Äffla ond Pferdla (3.- 4. Kl.) k e i n e Jungschar Powerwürmchen (5.- 7. Kl.) k e i n Mädchenkreis k e i n Handball Samstag, 30.05.2015: Gebetsnacht - Gebetsanliegen bitte bis Freitag an Heiner Stadelmaier, Tel. 31538 Sonntag, 31.05.2015: 14.00 Uhr Bibelstunde im CVJM ab 15 Uhr Treffpunkt Sonntag im Vereinsgarten Montag, 01.06.2015: k e i n e Jungschar Häslacher Fix von 3. – 7. Klasse im Gemeindehaus Häslach k e i n e Jungbläserschulung im Musikzimmer 20.00 Uhr Probe des Posaunenchores 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Dienstag, 02.06.2015: 16.30 Uhr EK-Handball: männliche E-Jugend u. Mini (Mädchen und Jungen) 16.30 Uhr EK-Handball: weibliche D-Jugend 17.30 Uhr EK-Handball: männliche D-Jugend 18.00 Uhr EK-Handball: weibliche B+C-Jugend 19.00 Uhr EK-Handball: männliche A-Jugend 19.00 Uhr EK-Handball: männliche B- u.C- Jugend keine Probe des Jubilate Chores 20.15 Uhr EK-Handball: 1. + 2. Mannschaft Männer Mittwoch, 03.06.2015: k e i n e Jungschar Fruchtzwerge für die 1.+ 2. Kl. k e i n e Jungschar Strolche, für Mädchen und Jungen ab der 1. Klasse im Gemeindehaus Häslach k e i n e Jungschar Tigerblümchen, für Mädchen der 3.-7. Klasse im Gemeindehaus Häslach k e i n e Jungenschaft 13 -18 Jahre im CVJM kein Ma(h)l-zeit, (junge Erwachsenenkreis) im Gemeindehaus 20.00 Uhr Bibelstunde im CVJM Zentrum Thema: Ein offener Himmel - 1. Mose 28, 10-22 Fronleichnam, 04.06.2015: Christustag (verschiedene Veranstaltungsorte) keine Bubenjungschar Waldenser (6.-7. Kl.) Ab 19.30 Uhr Treffpunkt Cevim-Stüble kein tiqua Freitag, 05.06.2015: k e i n e Bubenjungschar Lausbuba (3.- 5. Klasse) k e i n e Mädchenjungschar Äffla ond Pferdla (3.- 4. Kl.) k e i n e Jungschar Powerwürmchen (5.- 7. Kl.) k e i n Mädchenkreis k e i n Handball Samstag, 30. Mai 2015 19.00 Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas Sonntag, 31. Mai 2015 – Dreifaltigkeitssonntag 09.00 Uhr Eucharistiefeier, St. Gebhard 10.30 Uhr Wortgottesfeier, St. Andreas 10.30 Uhr Eucharistiefeier, St. Franziskus 19.00 Uhr Feierliche Maiandacht, St. Andreas 28. Mai 2015, Nummer 22 Dienstag, 02. Juni 2015 16.00 Uhr Wortgottesfeier, Seniorenzentrum Pliezhausen Mittwoch, 03. Juni 2015 17.00 Uhr Rosenkranz, St. Andreas 17.30 Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas 18.30 Uhr Rosenkranz, St. Franziskus Donnerstag, 04. Juni 2015 - Fronleichnam 10.00 Uhr Eucharistiefeier und Prozession Innenstadt und St. Wolfgang 10.00 Uhr Eucharistiefeier und Prozession St. Gebhard, anschl. Gemeindefest Freitag, 05. Juni 2015 08.30 Uhr Rosenkranz, St. Andreas 08.45 Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas Samstag, 06. Juni 2015 19.00 Uhr Eucharistiefeier, St. Franziskus Sonntag, 07. Juni 2015 – 10. Sonntag im Jahreskreis 09.00 Uhr Eucharistiefeier, St. Gebhard 09.00 Uhr Wortgottesfeier, Rappertshofen 10.30 Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas 10.30 Uhr Wortgottesfeier, St. Franziskus Blumenspenden für Fronleichnam Wir feiern dieses Jahr am 04. Juni unser Fronleichnamsfest in Mittelstadt. Dazu benötigen wir für die Altarteppiche Blumen, Blüten, Blätter und Zweige. Wenn Sie uns helfen können, legen Sie bitte Ihre Spende bis Mittwoch, 03. Juni 2015, 16.00 Uhr, in den Kirchenvorraum von St. Gebhard, Mittelstadt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Einladung zur Fronleichnamsfeier An Fronleichnam, Donnerstag, 04. Juni 2015, feiert die Kirche die Bedeutung des Abendmahles in unserem Alltag. In einer feierlichen Prozession tragen wir das in den Leib Christi verwandelte Brot durch die Straßen. Und wenn die Monstranz durch unsere Welt getragen wird, durch die Welt, in der wir arbeiten und leben, dann zeigt das verwandelte Brot, dass alle Welt verwandelt wird, dass Gott überall wohnen kann und wohnen will, dass wir in allem ihn erkennen dürfen. 10.00 Uhr: Abendmahlsfeier in St. Gebhard, anschl. Prozession; die Erstkommunionkinder tragen nochmals ihre Festkleidung, der Musikverein führt die Prozession musikalisch. Anschließend Gemeindefest: Es gibt Mittagessen und Kaffee und Kuchen. Die Jugendleiterinnen und Jugendleiter bieten für die Kinder zahlreiche Spiele und Spielmöglichkeiten an. Die katholische Kirchengemeinde lädt die ganze Gemeinde recht herzlich dazu ein. Herzliche Einladung zum Gemeindefest von St. Andreas und zur Feier des silbernen Priesterjubiläums Am 30. Juni 1990 wurde Pfr. Dietmar Hermann in der Basilika in Weingarten zum Priester geweiht. So ist er nun 25 Jahre Priester. Zusammen - als Seelsorgeeinheit - wollen wir dies feiern und laden ein am Sonntag, 14. Juni 2015, 10.30 Uhr zum Festgottesdienst in St. Andreas , mitgestaltet von den Kirchenchören St. Franziskus und St. Andreas. Anschließend: Sektempfang und Fest rund um St. Andreas mit Essen, Kaffee und Kuchen, Losverkauf, Tombola, ... 13.30 Uhr : Live Musik mit Charly´s Band 14.00 Uhr : Torwandschießen, Büchsenwerfen, Bibelquiz, , 14.45 Uhr : Montagsmaler 15.30 Uhr : Stäbchenwettlauf 16.00 Uhr : Sketch 16.15 Uhr : Bingo. Anschließend Preisverleihung. Für die Kinder gibt es eine Spielstraße, Menschenkicker, Kinderschminken, Malen und Basteln. Ende gegen 17.00 Uhr. Der Erlös des Festes ist für die Erneuerung der Gemeinderäume in St. Andreas. 28. Mai 2015, Nummer 22 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Sonntag, 31. Mai 2015 09.30 Uhr Gottesdienst mit Apostel Volker Kühnle in Walddorfhäslach – Gemeinde Rübgarten ist zum Gottesdienst nach Walddorfhäslach eingeladen Mittwoch, 03. Juni 2015 20.00 Uhr Gottesdienst in Walddorfhäslach – Gemeinde Rübgarten ist zum Gottesdienst nach Walddorfhäslach eingeladen Freitag, 05. Juni 2015 19.00 Uhr Stunde der Kirchenmusik in Metzingen, ChristianVölter-Straße 25 Allgemeine Informationen unter www.nak.org (international) und www.nak-sued.de (Süddeutschland). Zu allen Gottesdiensten und Veranstaltungen sind Sie herzlich eingeladen. „Dabei sein ist alles“ – der olympische Gedanke gilt auch in Walddorfhäslach... ... denn Sport bringt Menschen in Bewegung, fördert Gesundheit und Körpergefühl, stärkt das Miteinander und macht vor allem Spaß. Die beiden Sportvereine von Walddorfhäslach bieten Ihnen ein breites Angebot verschiedenster Sportarten und Gesundheitsprogramme – da ist für jeden etwas dabei: Badminton (alle Altersstufen), Basketball (Jugend), Bogenschießen (alle Altersstufen), Country Line Dance, Eltern-KindTurnen, Fitness, Frauenfußball (alle Altersstufen), Frauentanz, Frauengymnastik, Gymnastikkurse, Herrenfußball (alle Altersstufen), Hip Hop (Jugend), Hobbyfußball, Jedermann-Sport, Kinder- und Jugendtanz, Lauftreff, Radfahren (saisonal), Schießsport (Jugend und Erwachsene), Skigymnastik (saisonal), Spielerisch Fit, Sport-Spiel-Spaß (Kinder und Jugend), Step Aerobic, Tennis (alle Altersstufen), Total Body Workout, Volleyball, Vorschulturnen, Walking Fehlt Ihnen eine Sportart? – Dann sprechen Sie uns einfach direkt an. Markus Berndt, 1.Vorsitzender SV Walddorf 0179 4441437 oder [email protected] Gerd Rein, 1. Vorsitzender TV Häslach 07127 31527 oder [email protected] Nähere Infos finden Sie auch im Internet unter www.tv-haeslach.de und www.svwalddorf.de oder auf unseren Facebook-Seiten ..... günstig sporteln ohne Ende .... Sie möchten Sportangebote sowohl vom SV Walddorf wie auch vom TV Häslach wahrnehmen, aber nicht in beiden Vereinen den vollen Beitrag entrichten müssen? Dies ist jetzt kein Problem mehr, das Zauberwort heißt KOMBIBEITRAG mit einem ermäßigten gemeinsamen Jahresbeitrag. Einfach in beiden Vereinen Mitglied werden und bei der Anmeldung den Hinweis auf Kombibeitrag geben und sparen. Und so sehen die Beiträge bei einer Doppelmitgliedschaft aus: Kinder für 70 € statt bisher 90 € Erwachsene für 100 € statt bisher 132 € Passive Erwachsene für 90 € statt bisher 120 € Familie für 200 € statt bisher 260 € Rentner für 60 € statt bisher 75 € ... günstiger geht´s nimmer... 13 Großer Erfolg der Sponsorenradtour des SV Walddorf am 09. und 10.05.2015 Herzlichen Dank an alle Sponsoren, Helfer und Fahrer Bei der diesjährigen, achten Sponsorenradtour des SV Walddorf haben sich wieder erfreulich viele Firmen und Privatleute aus Walddorfhäslach und Umgebung als Sponsoren beteiligt und mit ihrer Spende für einen guten Zweck beigetragen. Hier die umfangreiche Liste der Sponsoren (Reihenfolge des Spendeneinganges): Malerwerkstätte Poddig, Kessy Kaiser-Breining, Irene Weberruß, Susanne Krauss, Frauenliste Walddorfhäslach, Uli Roth, Klaus Kleinert, Blumenwerkstatt Markus Speier, Heim Werkstatt, TV Häslach, Kulturgüterverein Walddorfhäslach, Pizzeria Linde, Necker GmbH, roth metallgestaltung, Stukateurbetrieb Eberhard Hihn, Bader Feinmechanik GmbH, Rudi Maier Reifen Center, Seeger & Hahn Gmbh, Frauenkolleg GmbH Stuttgart, Roth Schmierstoffe, Offsetdruck Deile, Rebmann Vereinsbedarf, Schönbuch Apotheke, Müller&Bauer GmbH&Co KG, Öl Manufaktur Rilli, SZ-Werbeagentur, San Remo Band, Thomas Hahn, Friseursalon Damson, Dynamic persönliches Fitnesstraining, Versicherungs-Vermittlung Dennis Brändle, Böpple Garten u. Landschaftsbau, Carl-Wolfram Geiger, WVS Immobilien, Getränke Bantel, Fa. Hibro Fliesen, Böttler Schreibwaren, Rad Rolf, Sportgaststätte Weiherwiesen, Karosseriebau Steffen Böpple, SV Walddorf, Silke Höflinger, TRINEWA Elektro- u. Gebäudetechnik, Nebutech GmbH, Claudia Musse, Gaiser u. Fischer Gartenbau, Thomas Waiblinger, Bauhof Walddorfhäslach, Traude Weinmann, Kunst im Raum Rebmann-Mehl, Gladen audio System, Kaufmann Neuheiten, Leins Aktenvernichtung, Armbruster Kfz-Meisterbetrieb, Textilhaus Mayer-Knauf, Heim Bike und Fitness, Fa. Steinhart, FSG GmbH&Co KG, Müssle Büro & Objekteinrichtungen, SGM Helischule Stefan Gaiser, Metzgerei Rein, Thomas Heim, Fa. Romina Der Sportverein Walddorf dankt allen, die mit ihrer großzügigen Spende zum Erfolg der diesjährigen Sponsorenradtour beigetragen haben. Das Organisationsteam Armin Kern und Klaus Kleinert 14 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Aber ohne die Freunde und Helfer, die die Tour außerdem mit Sachspenden, organisatorisch und durch persönlichen Einsatz unterstützt haben, hätte sie nicht zu einem solchen Erfolg werden können. Hier gilt unser Dank besonders: Frau Toni Maier und der Werkstatt Heim für die Versorgung der Fahrer mit frischem Obst und Vitaminen. Für die Bereitstellung und als Piloten und Copiloten der Begleitfahrzeuge Karl-Heinz Roth, Conny Roth, Immo Henzler, Armin Kern. Unserer Weiherwiesen-Wirtin Maria für den aufmunternden Kaffee unterwegs, der Metzgerei Rein für die leckeren Maultaschen. Der Gemeinde Riederich und Frau Kromer vom TSV Riederich sowie den Freiwilligen Feuerwehren Ofterdingen und Hailfingen für die freundliche Aufnahme bei unseren Rastpausen. Ludwig Heim für den spontanen Shuttle-Service am Samstagabend. Den Wirtsleuten Schneider für ihre Gastfreundschaft im Naturfreundehaus Am Schönbuch. Roger Henzler und Karl-Heinz Necker als Streckenscouts. Die Tour hat einen stolzen Erlös von über 3000,- EURO eingebracht. Das gespendete Geld wird auch in diesem Jahr vollständig zur Jugendförderung und zur Unterstützung von bedürftigen Jugendlichen in Walddorfhäslach eingesetzt. Wir danken im Namen des SV Walddorf nochmals ganz herzlich allen Spendern, Unterstützern, Helfern und natürlich auch den Fahrerinnen und Fahrern für ihre Mitwirkung und Teilnahme an dieser Sponsorenradtour. Vorschau So., 31.05.2015 FC Mittelstadt - SV Walddorf (Anpfiff: 15.00 Uhr) So., 31.05.2015 TB Kirchentellinsfurt II - SV Walddorf II (15.00 Uhr) Endlich.... Sie dürfen sich freuen, denn es gibt einen neuen Pächter für unser TV-Heim! Der Gaststättenbetrieb mit italienischer Küche wird voraussichtlich Mitte/Ende Juni starten. Sobald der endgültige Termin steht sowie alle weiteren Details (Telefonnummer, Öffnungszeiten, Gaststättennamen ...) geklärt sind, werden wir Sie informieren. Doch bis dahin möchten wir unserem neuen Pächter einen schönen Biergarten übergeben. Wir freuen uns auf Ihre Mithilfe beim "Biergartenputzen" am 30. Mai ab 9 Uhr. Bitte melden Sie sich bei Rainer Schönhaar, Tel. 18971. Wer hat, darf gerne Gartenwerkzeug, Schubkarre oder Rechen mitbringen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe. Rentnertreff Zu unserem nächsten Treff am Mittwoch, 3. Juni 2015 laden wir wieder alle recht herzlich ein. Wir treffen uns um 14.30 Uhr wieder in der "Linde". Gäste sind wie immer herzlich willkommen! 28. Mai 2015, Nummer 22 Lauftreff Wir laufen zur Zeit immer dienstags und freitags um 18:15 Uhr und Sonntags um 10:15. Startpunkt ist beim Parkplatz am Ferienheim Walddorf. Für die ambitionierteren Läufer gibt es dienstags um 19 Uhr Tempotraining in Pliezhausen im Stadion. Am 14. Juni ist der Berglauf auf den Hohenneuffen, näheres findet ihr unter www.hohenneuffen-berglauf.de Schnuppertennis für Jugendliche von 6-18 Jahren Lust auf Tennis? Ihr seid zwischen 6 und 18 Jahre alt? Kein Mitglied? Kein Problem: Schaut einfach vorbei und zwar immer freitags (nicht in den Schulferien) von 16.00 Uhr bis 17.00 bei uns auf der Tennisanlage des TV Häslach. Beginn: 8. Mai. Bildquelle: WTB Betreuer kümmern sich um euch, geben euch Tipps oder besorgen euch einen passenden Spielpartner. Ihr braucht nur Tennisschuhe oder Turnschuhe mit glatten Sohlen und Sportkleidung - Schläger und Bälle sind vorhanden. Noch Fragen? Unter [email protected] bekommt ihr Antworten! Wir freuen uns auf viele neue Gesichter! Eure Jugendleitung Abteilung Tennis TV Häslach Kräftigungsgymnastik und Rückenfitness In den Pfingstferien findet am Montag, 1. Juni 2015, die Gymnastikstunde statt - wie üblich um 18.30 Uhr in der Gemeindehalle. Erste-Hilfe-Lehrgang (auch für Führerscheinanwärter) In 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten lernen Führerscheinanwärter (alle Klassen), Ersthelfer im Betrieb (BG) und alle anderen interessierten Bürgerinnen und Bürger die Durchführung von allgemeinen und lebensrettenden Erste-Hilfe-Maßnahmen. Inhalte des Lehrgangs: Verhalten an und Absichern von Unfallstellen, eigene Sicherheit und Schutzverhalten, psychische Betreuung (Betreuen und Beobachten), Notruf 112, Retten aus einer Gefahrenzone, stabile Seitenlage, Helmabnahme, Wundversorgung, Blutung stillen, Wiederbelebung, Symptomorientierte Maßnahmen bei akuter Erkrankung, äußeren Verletzungen und Verletzung am Kopf/Bewegungsapparat. Termin: Samstag, 27. Juni 2015 (9:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr) Bürgerhaus am Schillerplatz, Schillerplatz 11, Pliezhausen Preis: 35,00 € pro Teilnehmer Anmeldung per eMail: [email protected] Inserieren – das Zauberwort zum Erfolg 28. Mai 2015, Nummer 22 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Literatüüt jetzt an neuem Platz in der Ortsmitte Walddorf Der blaue Bücherwagen hat eine neue Heimat gefunden. Für die nächsten Wochen wird der Büchertauschwagen im Ortsteil Walddorf stehen. Direkt in der Ortsmitte zwischen Apotheke und Gasthaus Linde steht das Literatüüt in den nächsten Wochen im Hof von Familie Schnell. An dieser Stelle eine kleine Anleitung zur Bedienung. Das Motto lautet: Ein Buch rein - Ein Buch raus. Die Bücher dürfen kostenlos mitgenommen werden. Schön wäre natürlich, wenn Ausleihende auch ein Buch, das zu Hause herumsteht, einstellten. Zum Schutz der Bücher bitte nach dem Durchstöbern die vier Türen wieder ganz verschließen. 15 Fachkundige Ansprechpartner stehen den Gästen Rede und Antwort, wenn es um die Bereiche Handwerk, Handel und Dienstleistungen geht. Auch die Einzelhändler beteiligen sich am MarktFest. Sie haben von 13 bis 18:00 Uhr die Geschäfte geöffnet. Pünktlich zum Marktfest soll es auch einen Relaunch der Homepage des Gewerbevereins geben unter der bekannten Adresse www.gewerbeverein-wh.de. Bild der Woche 1943 Konfirmation Das Literatüüt in Walddorf direkt an der Hauptstraße Lesetreff im Juni Der nächste Lesetreff findet wegen des Fronleichnam-Feiertages erst am Donnerstag, 11. Juni, um 15 Uhr statt. Im Mittelpunkt des Nachmittags, zu dem alle interessierten Leserinnen und Leser herzlich eingeladen sind, steht "Der Duft des Regens" von Frances Greenslade. Der Lesetreff findet im Vereinsraum der Frauenliste in der Schulstraße 16 statt. MarktFest in Walddorfhäslach am 14. Juni 2015 Zum dritten Mal nach 2005 und 2010 veranstaltet der Gewerbeverein Walddorfhäslach unter dem Titel "MarktFest" eine Gewerbeschau. Am Sonntag, 14. Juni 2015, findet in der Ortsmitte von Walddorf die Veranstaltung statt. Sie beginnt mit einem Gottesdienst, der bei gutem Wetter im Freien, und zwar ab 10:15 Uhr stattfindet. Im Anschluss daran wird bis 18:00 Uhr buntes Programm mit Rummelplatzcharakter geboten. Mit diesem dritten MarktFest wollen die Organisatoren wieder eine breite Bevölkerungsschicht ansprechen. Neben der Gewerbeschau mit zahlreichen Ständen in einem großen Zelt sowie auf dem Festgelände verteilt, treten auf der Bühne unter anderem Tanzgruppen auf. Für – größere und kleinere – Kinder gibt es unter anderem eine Riesen-Carrera-Rennbahn eine Riesen-Hüpfburg, Ponyreiten etc.; bewirtet werden die Besucher von den örtlichen Vereinen, wie auch Mitgliedern des Gewerbevereins – es wird eine Vielzahl kulinarischer Köstlichkeiten geben. An der Gewerbeschau beteiligen sich über 40 Aussteller und Vereine. Auf dem Ausstellungsgelände, nämlich die Hauptstraße zwischen dem neuen Kreisverkehr beim Eiswagen und der Pizzeria Linde, beherbergt ein ca. 20 m langes Zelt zahlreiche Stände; weitere Stände sind auf dem gesamten Gelände verteilt. Am 11. April 1943 wurden diese Konfirmanden in der Häslacher Kirche konfirmiert. Auf dem Foto sehen wir, als Hintergrund, den ursprünglichen Hauptaufgang zur Häslacher Kirche. Er war noch im Originalzustand von 1900, dem Einweihungsjahr der Kirche. Die Konfirmandinnen sind, von links: Ruth Leitenberger, Alwine Mayer, verh. Bertsch, Elsa Schölkopf, Hilde Roth, verh. Müller, Elsa Welsch. Die Namen der Konfirmanden sind (nicht in der entsprechenden Reihenfolge), Rudolph Welsch, Heinz Häfner, Richard Ihle, Erich Welsch. Bildertanzquelle: Sonja Müllerschön Weitere alte und neuere Fotos aus unserer Gemeinde Walddorfhäslach finden Sie unter „walddorfhaeslach.blogspot.com“. Terminvorschau Am Sonntag, 14. Juni 2015, wird der Kulturgüterverein beim Marktfest des Gewerbevereins, in der Walddorfer Ortsmitte, mit dabei sein. Wenn Sie Appetit auf Schmalzbrot oder mit Käse überbackene Weckle haben, liegen Sie bei uns, an Stand Hr. 11 im Plan, richtig. Dazu gibt es Most aus Äpfeln heimischer Streuobstwiesen, Mostschorle, Apfelsaft oder Apfelsaftschorle im Angebot. Unser Stand wird an der Einmündung der Weihergasse in die Hauptstraße zu finden sein. Verkauf kleiner Kunststoffeselchen Die kleinen Eselchen aus Kunstharz sind circa 35 cm lang, 30 cm hoch, weiß grundiert zum Selbstgestalten. Wie bisher kosten sie 39,50 € je Stück. Zu kaufen gibt es sie bei der Vorsitzenden, Erika Armbruster, Dorfstraße 14, Telefon 32391. „Viele Grüße aus Walddorfhäslach“ – Ansichtskarten von Walddorfhäslach gibt es in der Metzgerei Rein, Ortsteil Häslach, zu kaufen. Eine Karte kostet 0,90 Euro, vier Karten 3,20 Euro. Internet Homepage: „kulturgueterverein.de“ oder / und „kulturgüterverein.de. Kunstaktion: „haeslacher-esel.de“. Blog: „walddorfhaeslach.blogspot.com“, hier finden Ihre Anzeige? Wir beraten und gestalten . . . Rufen Sie uns doch mal an: 0 71 21/9 79 30 16 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Singen entspannt!! Allerdings müssen Sie Durchhaltevermögen beweisen: Erst ab 30 Minuten wirkt sich das Singen so positiv aus, dass Sie entspannter werden. Also sind unsere Singstundeneinheiten genau die richtige Dosis dazu. Wir nehmen Sie gerne mit! Neue Sängerinnen und Sänger sind uns stets willkommen. Singstunde am Freitag, 29.05.2015 für Frauen- und Männerchor zu den oben angegebenen Zeiten. Kein Kinderchor (Pfingstferien). Willi’s Scheunenfest an Fronleichnam Am Donnerstag, 04.06.2015, wollen wir uns wieder zu einem gemütlichen und entspannten Familientag rund um Willi’s Scheune im Schlatt treffen. Mit Spiel und Spaß wird die ganze „Vereinsfamilie“ einen schönen Tag im Grünen verbringen. Natürlich wird mit Grillwurst, Steak, Getränken, Kaffee und Kuchen fürs leibliche Wohl gesorgt sein. Für die Kinder haben wir verschiedene Spielgeräte wie Federball, Springseile, Hulahoop-Reifen, Bälle dabei, so dass gute Unterhaltung für alle gesichert ist. Das obligatorische Volleyballspiel ist sowieso gesetzt, so dass auch alle sportlich Begeisterten auf ihre Kosten kommen. Auch eine kleine Wanderung ist geplant, also ein „herzliches Willkommen“ an alle, die sich mit der Wandergruppe um 10:30 Uhr am Bachbruckstüble treffen. Die Nichtwanderer können direkt zur Scheune in den Schlatt kommen, wo zur Mittagszeit die Würste auf dem Grill warten. Ganz herzlich eingeladen sind alle zu diesem Familientag: Sängerinnen und Sänger mit Familien, Kinderchorkinder mit Familien und alle Freunde des Liederkranz. Wir freuen uns auf einen schönen gemeinsamen Tag! Rückblick der Hauptversammlung 2015 Der Vertrauensmann Albert Welsch begrüßte die Gäste sehr herzlich zu unser diesjährigen Hauptversammlung. Zuerst wurde an die verstorbenen Mitglieder des vergangenen Jahres, Johann Klinovski, Werner Modler, Roswitha Schaal, gedacht. Danach kam ein kurzer Rückblick über die wesentlichen Veranstaltungen im letzten Jahr. Bunter Abend mit Theater Alphornbläser - Schlangenshow und anschließend Tanz mit dem Uhlberg-Duo - Mutscheln in unserem Vereinsraum - eine 5-tägige Pfingstausfahrt nach Berlin - Bootsfahrt durch den Spreewald. Vier-Tages-Radtour am Main entlang - Filmabende - Wandern und Singen im Schönbuch - Landesfest in Reutlingen - Herbst- und Winterwanderungen - Ferienprogramm - Jahresabschluss-Wanderung mit einem guten Vesper und zuletzt unsere Nikolaus-Wanderung mit einem Besuch des Nikolaus. Unsere Spielabende im ersten Freitag des Monats 28. Mai 2015, Nummer 22 sowie im Winterhalbjahr unsere lustige und schönen Singabende - die Seniorengruppe jeden zweiten Mittwoch im Monat mit ihren diversen Wanderungen - die jeden Mittwoch stattfindende Mittwochsradtour - Dienstag und Donnerstag-Nachmittag unser Lauftreff und vieles mehr. Kassiererin Gaby Dudacek berichtete über ein positives Ergebnis im letzten Jahr, das wir nur erhalten haben durch sparsame Ausgaben und genau geplante Veranstaltungen. Die Kassenprüfer Willi Necker und Heinz Häfner prüften den Kassenstand. Willi Necker berichtet von einer rechnerisch gut geführten Kasse. Bericht der Fachwarte, Wanderwart Ernst Bauer, berichtet über die Wanderungen sowie die Ausfahrten im vergangenem Jahr und belegte sie mit Zahlen und Fakten. Wegwart Albert Welsch sprach von Gauwegstrecken, neue Wegkennzeichen und Markierungen und über die neuen Themen des Tourismusverbandes. Ehrungen: Für 50 Jahre wurde Horst Döttinger am Bunten Abend geehrt. Für 25 Jahre wurden geehrt, Jürgen Böpple, Steffen Böpple, Gertrud Dreher, Gabriele Dudacek, Wolfgang Dudacek, Philipp Eisele, Marliese Schöllkopf. Verschiedenes: Es waren keine Meldungen eingegangen. Vertrauensmann Albert Welsch bedankte sich bei allen Anwesenden für ihre Aufmerksamkeit und bei all denjenigen, die im vergangenem Jahr die umfangreiche Vereinsarbeit mitgetragen haben, bei den Ausschussmitgliedern und bei allen Freunden, die uns durch ihre Ideen und Spenden gefördert haben. Mit einem Lichtbildervortrag von den Wanderungen im letzten Jahr wurde die Hauptversammlung beendet. Futteruntersuchungen für Heu, Gras- und Maissilage Wie bereits in den vergangenen Jahren besteht auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, Grundfutterproben an der Landesanstalt für Landwirtschaftliche Chemie der Universität Hohenheim untersuchen zu lassen. Die Kosten für die Grundnährstoffuntersuchungen in Heu, Gras- oder Maissilage betragen 26 Euro je Probe und für eine Untersuchung der enthaltenen Mineralstoffe werden zusätzlich 31 Euro je Probe berechnet. Je Betrieb wird einmalig eine Pauschale für Material von 5 Euro erhoben. Es steht wieder ein Kontingent an amtlichen und somit kostenfreien Untersuchungen von Grassilage und Heu zur Verfügung. Das Kontingent wird unter allen teilnehmenden Betrieben aufgeteilt. Maissilagen können in diesem Kontingent leider nicht berücksichtigt werden, eine Untersuchung ist hier in jedem Fall kostenpflichtig. Interessierte können sich beim Kreislandwirtschaftsamt Münsingen unter der Nummer 07381 / 9397-7380 melden. Das Anmeldeformular gibt es auch im Internet unter www. landwirtschaft-reutlingen.de, Rubrik Fachinformationen, Tierhaltung, Grundfutter. 28. Mai 2015, Nummer 22 Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 17 Die Zukunft in den Blick nehmen Gute Gesundheitstipps im Internet Vertrauenswürdige Gesundheitsinformationen über 100 Themen hat kürzlich die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) online gestellt – von Alzheimer und Bluthochdruck bis Kreuzschmerzen und Zuckerkrankheit. Zur Verfügung gestellt hat die Inhalte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das wie die UPD im Auftrag des Gesetzgebers arbeitet. Die auch für medizinische Laien gut verständlichen Informationen finden sich unter www.patientenberatung.de im Internet. Sie werden ergänzt durch Themen wie Krankengeld oder die sogenannten Igel-Leistungen. Bei weiteren Fragen können sich Patienten kostenlos an die Unabhängige Patientenberatung zum Beispiel unter (0800) 0 11 77 22 oder vor Ort in 21 Städten wie Stuttgart und Karlsruhe wenden. Die UPD kann den Arztbesuch nicht ersetzen, aber helfen, zum Beispiel Diagnosen oder Behandlungsmethoden besser zu verstehen. Informationen aus dem weiten Feld des Gesundheitswesens gibt es bei der UPD auch in türkischer Sprache (0800 0 11 77 23: Mo / Mi 10 bis 12, 15 bis 17 Uhr) und in Russisch (0800 0 11 77 24: Mo / Mi 10 bis 12, 15 bis 17 Uhr) zudem Arzneimittelberatung unter (0800) 0 11 77 25: Mo / Di / Do 9 bis 16, Mi / Fr 9 bis 13 Uhr). Wegweiser zum Persönlichen Budget für Hör- und Sprachbehinderte Speziell für gehörlose, hör- und sprachbehinderte Menschen gibt es einen Wegweiser zum „Persönlichen Budget“. Er erklärt auf 76 Seiten, wie das Persönliche Budget beantragt werden kann. Alle notwendigen Schritte sind übersichtlich aufbereitet. Zudem gibt es weitere Informationen zu diesem Thema, aber auch zur Gesamtsituation von Menschen mit Kommunikationsschwierigkeiten sowie politische Hintergrundinformationen. Das Arbeitsbuch kann gegen einen Unkostenbeitrag von 10 Euro vom Verein Initiative KindertagespflegeSchlüssel in Walddorfhäslach für Alle e.V., Informationen und Aufklärung Diefür Menschen mit Hörbehinderung, Betreuung von Kindern in einer TigeR-Gruppe (Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen) oder bei einer klassischen Tagesmutter in Walddorfhäslach erfreut Johann Kalteis, [email protected], Uhlandstraße 22, sich großer Beliebtheit. Aus diesem Grund bietet der Tagesmütter e.V. Reutlingen in Kooperation mit der Gemeinde Walddorfhäslach eine weitere Sprechzeit vor Ort an. 89522 Heidenheim, [email protected], Fax Ab Juni 2015 können alle an der Kindertagespflege interessierte Eltern und Tagespflegepersonen sowohl am–ersten als auch am dritten Dienstag des Monats jeweils (07321) 274649, angefordert werden beispielsweise gegen von 16.00 bis 18.00 Uhr einen Termin für ein unverbindliches Informations- und Beratungsgespräch mit Frau IBAN: Köninger, Fachberaterin für Walddorfhäslach, im Vorkasse (Heidenheimer Volksbank, DE44 632 901 100 Dorfgemeinschaftshaus Häslach vereinbaren. 381, BIC: GENODES1HDH) und Porto (1,45 Euro) per Post zu. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Anmeldung bei der Fachberaterin erforderlich ist: Helga K.-Köninger, Fachberaterin für Walddorfhäslach, Tel: 0 71 21/3 87 84 19, E-Mail: [email protected]. Besuchen Sie auch unsere Homepage: www.tagesmuetter-rt.de Kindertagespflege in Walddorfhäslach Die Betreuung von Kindern in einer TigeRGruppe (Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen) oder bei einer klassischen Tagesmutter in Walddorfhäslach erfreut sich großer Beliebtheit. Aus diesem Grund bietet der Tagesmütter e.V. Reutlingen in Kooperation mit der Gemeinde Walddorfhäslach eine weitere Sprechzeit vor Ort an. Ab Juni 2015 können alle an der Kindertagespflege interessierte Eltern und Tagespflegepersonen sowohl am ersten als auch am dritten Dienstag des Monats jeweils von 16.00 bis 18.00 Uhr einen Termin für ein unverbindliches Informations- und Beratungsgespräch mit Frau Köninger, Fachberaterin für Walddorfhäslach, im Dorfgemeinschaftshaus Häslach vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Anmeldung bei der Fachberaterin erforderlich ist: Helga K.-Köninger, Fachberaterin für Walddorfhäslach, Tel: 0 71 21/3 87 84 19, E-Mail: [email protected]. Besuchen Sie auch unsere Homepage: www.tagesmuetter-rt.de Vorsorgevollmacht / Rechtliche Betreuung Wer darf für einen Erwachsenen rechtliche Entscheidungen treffen, wenn dieser aufgrund von einer Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr dazu in der Lage ist? Selbst Familienangehörige sind nicht dazu berechtigt, wenn Sie keine Vollmacht oder eine rechtliche Betreuung haben. Was kann getan werden, um für diese Situation Vorsorge zu treffen? Frau Karin Bernhard vom Diakonischen Betreuungsverein und Herr Rouven Wrtal von der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Reutlingen informieren hierzu am Donnerstag, den 11.06.2015 um 17:30 Uhr im Alten Rathaus, Rathausstr. 6 in Reutlingen und laden herzlich ein. Der Eintritt ist frei.
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