Donnerstag, 28.05.2015

der Gemeinde
Walddorfhäslach
Amtsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach, Herausgeber: Gemeinde Walddorfhäslach, Tel. 0 7127/92 66-0
Verlag und Druck: Fink GmbH, Postfach 7140, 72784 Pfullingen (Sandwiesenstraße 17),
Telefon 0 7121/97 93-0, Telefax 0 7121/97 93-993
56. Jahrgang
Donnerstag, 28. Mai 2015
Nummer 22
Am Dienstag, 02.06.2015, findet in Walddorf wieder ein Krämermarkt statt. Der Marktbetrieb läuft
Am Dienstag, 02.06.2015, findet in Walddorf wieder ein Krämermarkt statt. Der Marktbetrieb läuft
wie Dienstag,
immer in 02.06.2015,
der Hauptstraße,
der
Weihergasse
der Gustav-Werner-Straße
im üblichen
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Walddorf
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ein Krämermarkt
statt. Der Marktbetrieb
läuft
wie immer in der Hauptstraße, der Weihergasse und der Gustav-Werner-Straße im üblichen
Rahmen
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Marktes
von 5.30 Uhr bis ca.
Uhr
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Hauptstraße,
der Weihergasse
Gustav-Werner-Straße
im15.00
üblichen
Rahmen ab. Die betreffenden Straßen sind während des Marktes von 5.30 Uhr bis ca. 15.00 Uhr
für den gesamten
Verkehr gesperrt.
Wir
laden
zum Besuch
des Marktes
herzlich
ein und
Rahmen
ab. Die betreffenden
Straßen
sind
während
des Marktes
von 5.30recht
Uhr bis
ca. 15.00
Uhr
für den gesamten Verkehr gesperrt. Wir laden zum Besuch des Marktes recht herzlich ein und
bitten
alle Anwohnerinnen
und Wir
Anwohner
Verständnis
fürrecht
die herzlich
entstehenden
für
den gesamten
Verkehr gesperrt.
laden zumum
Besuch
des Marktes
ein und
bitten alle Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die entstehenden
Verkehrseinschränkungen.
bitten
alle Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die entstehenden
Verkehrseinschränkungen.
Verkehrseinschränkungen.
Ihre Gemeindeverwaltung
Ihre Gemeindeverwaltung
Ihre Gemeindeverwaltung
2
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 28. Mai 2015, Nummer 22
MarktFest 2015
MarktFest in Walddorfhäslach am 14. Juni 2015
Zum dritten Mal nach 2005 und 2010 veranstaltet der Gewerbeverein Walddorfhäslach unter dem Titel
"MarktFest" eine Gewerbeschau. Am Sonntag, 14. Juni 2015, findet in der Ortsmitte von Walddorf die
Veranstaltung statt. Sie beginnt mit einem Gottesdienst, der bei gutem Wetter im Freien, und zwar ab 10:15
Uhr stattfindet.
Im Anschluss daran wird bis 18:00 Uhr ein buntes Programm mit Rummelplatzcharakter geboten.
Mit diesem dritten MarktFest wollen die Organisatoren wieder eine breite Bevölkerungsschicht ansprechen.
Neben der Gewerbeschau mit zahlreichen Ständen in einem großen Zelt sowie auf dem Festgelände verteilt
treten auf der Bühne unter anderem Musik- und Tanzgruppen auf.
Für – größere und kleinere – Kinder gibt es unter anderem eine Riesen-Carrera-Rennbahn, eine RiesenHüpfburg, Ponyreiten, Torwandschießen, eine Minigolfbahn, ein Bastelhäusle, einen Fitnesspfad, eine Modellbaustelle, den Teambus der Walter Tigers zu bestaunen etc.
Bewirtet werden die Besucher von den örtlichen Vereinen, wie auch Mitgliedern des Gewerbevereins – es
wird eine Vielzahl kulinarischer Köstlichkeiten geben. An der Gewerbeschau beteiligen sich über 40 Firmen
und Vereine.
Auf dem Ausstellungsgelände, nämlich die Hauptstraße zwischen dem neuen Kreisverkehr beim Eiswagen
und der Pizzeria Linde, beherbergt ein ca. 20 m langes Zelt zahlreiche Stände. Weitere Stände sind auf
dem gesamten Gelände verteilt.
Fachkundige Ansprechpartner stehen den Gästen Rede und Antwort, wenn es um die Bereiche Handwerk,
Handel und Dienstleistungen geht.
Auch die Einzelhändler beteiligen sich am MarktFest. Sie haben von 13 bis 18:00 Uhr die Geschäfte geöffnet.
Pünktlich zum Marktfest soll es auch einen Relaunch der Homepage des Gewerbevereins geben unter der
bekannten Adresse www.gewerbeverein-wh.de .
Amtsblatt für alle Haushalte
In dieser Woche wird jeder Haushalt von Walddorfhäslach
die neueste Ausgabe des Mitteilungsblattes erhalten.
Wenn Sie das Amtsblatt regelmäßig lesen wollen, würden
wir uns freuen, Sie als Abonnent begrüßen zu dürfen. Ein
Bestellschein ist in dieser Ausgabe abgedruckt. Der Bezugspreis beträgt 10,85 Euro halbjährlich.
Fink Verlag
Wir bitten um Beachtung!!
In der Kalenderwoche 23 ist wegen des Feiertags (Fronleichnam) vorgezogener Redaktionsschluss.
Bitte denken Sie daran, Ihre Beiträge für das Mitteilungsblatt einen Tag früher in das Portal einzustellen. Der Abgabeschluss für die Anzeigen ist auch einen Tag früher.
Fink Verlag
Standesamt Walddorfhäslach
Eheschließung
22.05.2015
Stefanie Karin Luick geb. Kley und Martin Luick, Gustav-Werner-Straße 32, Walddorf
Sterbefall
23.05.2015
Albert Heim, Untere Grabenstraße 9, Walddorf, 69 Jahre
Ärztlicher Notfalldienst
An Wochenenden und Feiertagen sowie unter der Woche ab
18.00 Uhr einheitliche Rufnummer 0180/1929217. Öffnungszeiten Notfallpraxis Klinik Reutlingen 8.00 bis 22.00 Uhr
Zahnärztlicher Notfalldienst
Freitag ab 14.00 Uhr und
Samstag/Sonntag von 10.00-11.00 Uhr und von 16.00-17.00 Uhr
zu erfragen unter Telefon 01805/911640
In Walddorf feiern am
Montag, 01.06.
Herr Ernst Heim, Bertha-Benz-Straße 3 seinen 70. Geburtstag,
Frau Waltraud Schweizer, Siedlerweg 31 ihren 81. Geburtstag,
Freitag, 05.06.
Herr Karl Belle, Nonnengasse 26 seinen 80. Geburtstag.
In Häslach feiert am
Donnerstag, 04.06
Frau Anna Becker, Walddorfer Straße 9 ihren 88. Geburtstag.
Wir gratulieren unseren Jubilarinnen und Jubilaren sehr herzlich
und wünschen ihnen weiterhin alles Gute und viel Gesundheit.
Tierärztlicher Sonntagsdienst
Wenn Haustierarzt nicht erreichbar
Notfall- und Bereitschaftsdienst Tübingen, zu erfragen unter
Tel. 07071/365525
Jedes Wochenende: Tierarztpraxis Oberscheid, Pliezhausen,
Greutstraße 8, Tel. 07127/7427
Inserieren
das Zauberwort zum Erfolg
28. Mai 2015, Nummer 22
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
Apothekenbereitschaft
Außerhalb der gesetzlichen Ladenschlusszeiten fällt eine Notdienstgebühr an. Es werden nur ärztliche Rezepte beliefert und
dringend benötigte Medikamente abgegeben.
Dienstwechsel jeweils um 8.30 Uhr
von der Landesapothekenkammer BW empfohlen:
Apotheken-Notdienstfinder: 0800 0022 8 33 (kostenfrei aus
dem Festnetz) Kurzwahl vom Handy: 22 8 33 (max. 69 ct/min)
Freitag, 29.05.2015
Bahnhof-Apotheke Metzingen, Schönbeinstr. 9, 72555 Metzingen, Tel.: 07123 14252
Römerschanz-Apotheke, Gustav-Gross-Str. 2, 72760 Reutlingen (Römerschanze) Tel.: 07121 320566
Samstag, 30.05.2015
Apotheke Rommelsbach, Egertstr. 13, 72768 Reutlingen
(Rommelsbach), Tel.: 07121 96540
Ermstal-Apotheke Dettingen, Metzinger Str. 18, 72581 Dettingen an der Erms, Tel.: 07123 97300
Sonnen-Apotheke Großbettlingen, Nürtinger Str. 58, 72663
Großbettlingen, Tel.: 07022 44644
Sonntag, 31.05.2015
Apotheke in der Römerstraße, Römerstr. 145, 72793 Pfullingen, Tel.: 07121 9613260
Neuwiesen-Apotheke Dettingen, Hülbener Str. 66, 72581 Dettingen an der Erms, Tel.: 07123 87373
Steinach-Apotheke Reutlingen, Steinachstr. 23, 72770 Reutlingen (Betzingen), Tel.: 07121 54791
Montag, 01.06.2015
Apotheke Riederich, Metzinger Str. 2, 72585 Riederich, Tel.:
07123 932896
Leinsbach-Apotheke, Bahnhofstr. 19, 72800 Eningen unter
Achalm, Tel.: 07121 880151
Roßberg-Apotheke Gönningen, Hauptstr. 40, 72770 Reutlingen (Gönningen), Tel.: 07072 91850
Dienstag, 02.06.2015
Mauritius-Apotheke, Im Gässle 6, 72770 Reutlingen (Betzingen), Tel.: 07121 550044
Stadt-Apotheke Metzingen, Hindenburgstr. 1, 72555 Metzingen, Tel.: 07123 1342
Stadt-Apotheke Pfullingen, Kirchstr. 3, 72793 Pfullingen, Tel.:
07121 71030
Mittwoch, 03.06.2015
Löwen-Apotheke Reutlingen, Wilhelmstr. 101, 72764 Reutlingen (Innenstadt), Tel.: 07121 38520
Markt-Apotheke Neckartenzlingen, Marktplatz 2, 72654 Neckartenzlingen, Tel.: 07127 92080
Donnerstag, 04.06.2015
Markt-Apotheke Pfullingen, Marktstr. 18, 72793 Pfullingen,
Tel.: 07121 754929
Mühlen-Apotheke Betzingen, Steinachstr. 9, 72770 Reutlingen
(Betzingen), Tel.: 07121 91390
Sonnen-Apotheke Dettingen, Uracher Str. 23, 72581 Dettingen
an der Erms, Tel.: 07123 97330
Stadt-Apotheke Grötzingen, Nürtinger Str. 2, 72631 Aichtal
(Grötzingen), Tel.: 07127 57555
Aus dem Gemeinderat der Sitzung
vom 21.05.2015
Am 21.05.2015 fand im Kameradschaftsraum des Feuerwehrhauses Walddorfhäslach eine öffentliche Gemeinderatssitzung
statt. Bürgermeisterin Silke Höflinger begrüßte hierzu sehr
herzlich die Damen und Herren des Gemeinderates, der interessierten Mitbürgerschaft sowie der Presse. Neben einigen
Baugesuchen wurden folgende Tagesordnungspunkte öffentlich behandelt:
3
1.Bekanntgabe der Beschlüsse aus letzter nichtöffentlicher Sitzung
Bürgermeisterin Silke Höflinger gab bekannt, dass in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung zu folgenden Themen Beratungen und teilweise Beschlussfassungen erfolgt
sind: Beratungen über Gebäudeerwerbsmöglichkeiten für die
Unterbringung von Asylbewerbern; Rahmenbedingungen für
den Verkauf des gemeindeeigenen Grundstücks Ecke Dettenhauser Straße/Friedrichstraße.
2. Gemeinnützigkeit – Annahme von Spenden
- Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
- Beratung und Beschlussfassung
Die Gemeinde darf gemäß § 78 Abs. 4 GemO zur Erfüllung
ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln,
die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Bürgermeisterin Silke Höflinger bedankte sich im Namen
des Gemeinderates und persönlich für die Spende von Herrn
Förster für die Flüchtlingshilfe.
3. Kultur-Sport-Ehrenamt UND Wirtschaftsförderung
W Verkaufsoffener Sonntag am 14.06.2015
-Satzungserlass
-Beratung und Beschlussfassung Gemeindestraßen –
Winterdienst
W (Teil-)Vergabe des Winterdienstes
- Vorbereitung der Vergabe
- Beratung und Beschlussfassung
Der Gewerbeverein Walddorfhäslach beabsichtigt, am 14.
Juni 2015 anlässlich des Marktfestes einen verkaufsoffenen
Sonntag abzuhalten. Aufgrund des im Frühjahr 2007 in Kraft
getretenen Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg bedarf die Durchführung dieser Aktion der Genehmigung durch die Gemeinde im Zuge des Erlasses einer entsprechenden Satzung.
Nach § 8 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder
ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonnund Feiertagen geöffnet sein.
Grundsätzlich kann die Satzung für den verkaufsoffenen Sonntag auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt
werden. Da das Marktfest in Walddorf stattfindet, soll die Verkaufsöffnung auf Wunsch des Gewerbevereins auf den Ortsteil
Walddorf beschränkt werden. Der Zeitraum, während dessen
die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf
fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss
spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit
des Hauptgottesdienstes liegen. Zwischen dem allgemeinen
Interesse zum Schutz der Sonntage und den berechtigten Interessen der Mitglieder des Gewerbevereins sowie der Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde, die von dem Informationsangebot bei dem geplanten verkaufsoffenen Sonntag
profitieren können, ist abzuwägen.
Das Marktfest des Gewerbevereins Walddorfhäslach ist als „örtliches Fest“ im Sinne des § 8 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes
anzusehen. Die aufgeführten Voraussetzungen zur Genehmigung werden alle erfüllt. Auch im Hinblick auf den Charakter
der geplanten Veranstaltungen erscheint es ausgewogen, die
notwendige Satzung erlassen zu können. Zur Ermöglichung der
Abhaltung eines verkaufsoffenen Sonntages am 14. Juni 2015
anlässlich des Marktfestes des Gewerbevereins Walddorfhäslach beschloss der Gemeinderat, die Satzung im Gebiet der
Gemeinde Walddorfhäslach, Ortsteil Walddorf zu erlassen. Auf
die Veröffentlichung an anderer Stelle im Amtsblatt wird hingewiesen.
4. Gemeindestraßen – Winterdienst
W (Teil-)Vergabe des Winterdienstes
- Vorbereitung der Vergabe
- Beratung und Beschlussfassung
In der Gemeinde steht die Ausschreibung für die externe Teilvergabe des Winterdienstes in den Dienstzeiten von 4:00 bis
4
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 7:00 Uhr und von 17:00 bis 22:00 Uhr an. Die Verwaltung hat
hierfür die notwendige Leistungsbeschreibung der Ausschreibung und zwei Lagepläne der Winterdienstflächen, die auf den
bisherigen Winterdienstleistungen des Bauhofes basieren, erarbeitet. Hierbei ist zwischen Wegeflächen (Fuß- und Radwege
sowie vor öffentlichen Gebäuden) und Straßenflächen zu unterscheiden. Flächenänderungen sind jederzeit noch möglich
und können mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden. Der
Gemeinderat beschloss die Ausschreibung des Winterdienstes anhand der vorgelegten Leistungsbeschreibung und den
Lageplänen.
5.Landessanierungsprogramm BW - Walddorfhäslach
Sanierungsgebiet „Neue Ortsmitten" – Ortskernsanierungen Walddorf II und Häslach I
Hier: OKS Häslach I – Gemeindeeigene Sanierungsmaßnahmen
W Gebäude Dorfstraße 24 – „Kulturscheune“
- Vorstellung von Nutzungs- und Planungsvarianten
-Bürgerinformationsveranstaltung/Bürgerversammlung
in Form einer Vor-Ort-Beratung am 19. Mai 2015
- Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeisterin Höflinger verwies nochmals auf die am 19. Mai
2015 stattgefundene Bürgerinformationsveranstaltung/Bürgerversammlung, welche im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung
für den gemeinsamen Austausch zwischen der örtlichen Bevölkerung, dem Gemeinderat und der Verwaltung erfolgte. Sie
erläuterte in Kürze, daß sie im Rahmen der Versammlung Folgendes mitteilte: kein Umbau zu einer „Festscheune“ sondern
lediglich zu einer Versammlungsstätte für Kunstausstellungen,
kleinere Künstlerveranstaltungen (auch örtlicher Vereine), Herstellung eines kleinen Festsaales für Feierlichkeiten von standesamtlichen Trauungen, klare zeitliche Nutzungsbegrenzung.
Es waren ca. 30 Mitbürgerinnen und Mitbürger anwesend, vor
allem auch Anwohnerinnen und Anwohner, die ihre Sorgen
wegen möglichen Lärm- und Parkplatzproblemen äußerten.
Das Thema wird zu gegebener Zeit nochmals im Gemeinderat beraten werden. Ein ausführlicherer Bericht folgt nach den
Pfingstferien.
6.Landesdienstrechtsreformgesetz
W Sitzungsvergütung für Protokollführer (Verwaltung)
-Satzung zur Änderung der Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer
- Beratung und Beschlussfassung
Mit Beschluss vom 14.04.2011 hat der Gemeinderat die
Sitzungsvergütung für verbeamtete Protokollführer erstmals festgesetzt und am 28.06.2012 zuletzt angepasst.
Die Sitzungsvergütung (Brutto-Stundensatz) beträgt unter
Bezugnahme auf Anlage 15 zu § 65 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) seither 17,89 €. Aufgrund des Gesetzes
über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen
2013/2014 in Baden-Württemberg (BV AnpGBW 2013/2014)
hat das Finanzministerium geänderte Anlagen zum Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg im Gesetzblatt für
Baden-Württemberg bekannt gemacht. Die Anlage 15 zu
§ 65 LBesG sieht insoweit in den Besoldungsgruppen A 9
bis A 12 einen Brutto-Stundensatz i.H.v. 18,83 € vor. Die
Satzung ist dementsprechend zu ändern. Nach Rücksprache mit dem Gemeindetag Baden-Württemberg besteht die
Möglichkeit, mehreren anwesenden Amtsleitern die Protokollführung zu übertragen. Eine Satzungsänderung ist dafür nicht zwingend notwendig. Die Aufgabenzuweisung liegt
grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Bürgermeisterin. Die Verwaltung schlug der Form halber vor, die Satzung dennoch anzupassen. Der Gemeinderat stimmte der
beschriebenen Vorgehensweise bezüglich der Übertragung
der Protokollführerschaft auf maximal 2 Amtsleiter zu. Auf
die Veröffentlichung der Satzung an anderer Stelle im Amtsblatt wird hingewiesen.
28. Mai 2015, Nummer 22
7.Verkehrsraumneugestaltung Waldenbucher Weg/Nonnengasse UND Gemeindeentwicklung – Bauleitplanung
– Innenentwicklung
W Bebauungsplan „Grundstück Flst. Nr. 446"
- Vorstellung von Planungsvarianten und Kosten
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
- Beratung und Beschlussfassung
Die Gemeinde konnte im vergangenen Jahr das Grundstück
Flst. 446 erwerben. Hierdurch kann nun eine neue Verkehrsführung im Bereich Waldenbucher Weg / Nonnengasse und „Nettoweg“ einschließlich Veränderung der mit aktuell 5 Straßenabzweigungen bestehenden Kreuzung ermöglicht werden. Der
parallel zur Gustav-Werner-Schule verlaufende Straßenbereich
wird für den motorisierten Verkehr gesperrt und steht weiterhin
als Radweg sowie als Spielstraße für die Schule zur Verfügung.
Innerhalb des Grundstückes kann eine weitere Aufenthaltsfläche für die Schülerinnen und Schüler sowie Parkraum für
die Lehrerschaft und die Eltern entstehen. Hierfür bedarf es
eines entsprechenden Immissionsschutzgutachtens. Wie im
Rahmen der Bürgerversammlung am 30.04.2015 von der Vorsitzenden bereits mitgeteilt wurde, werden durch die bisher
vorgesehene Anordnung des Parkplatzes die Grenzwerte der
TA Lärm für die lauteste Nachtstunde minimal überschritten.
Um die Grenzwerte einhalten zu können, sind mehrere Alternativen denkbar:
Alternative 1 – Beibehaltung des geplanten Parkplatzstandortes: Verringerung der Anzahl der Stellplätze auf 28 (28 PKWBewegungen in der lautesten Nachtstunde).
Alternative 2 – Beibehaltung des geplanten Parkplatzstandortes und der geplanten Stellplatzanzahl von 34: Errichtung einer
2 Meter hohen Lärmschutzwand jeweils beidseitig der Parkplatzeinfahrt mit einer Länge von ca. 12 m bzw. 15 m. (Wandfläche ca. 54 m²). Die Lärmschutzwand kann in verschiedenen
Ausführungen hergestellt werden. Für drei Varianten wurden
die Kosten angefragt. Diese betragen:
-Lärmschutzwand aus Gabionen, ca. 0,50 m breit: ca.
15.000,00 €
-Lärmschutzwand aus absorbierenden Holzelementen, ca.
0,14 breit: ca. 18.500,00 €
-Lärmschutzwand aus Vegetationselementen, Breite unten
0,60; oben 0,10: ca. 27.500,00 €
Für die begrünte Lärmschutzwand ist eine automatisierte Entwässerung empfohlen. Diese Kosten sind in der o.a. Kostenschätzung nicht enthalten.
Alternative 3: Drehen des Parkplatzstandortes um 90 Grad.
Dadurch können die 34 Stellplätze beibehalten und vom Parkplatz aus eine fußläufige Verbindung zur Schule geschaffen
werden.
Der Gemeinderat entschied sich letztlich dafür, den Parkplatz
entlang des Waldenbucher Wegs anzuordnen und die Zahl der
Stellplätze auf 28 zu reduzieren, um den Erfordernissen der TA
Lärm nachzukommen und die Anwohner ausreichend gegen
Lärmimmissionen zu schützen. Der Bebauungsplan wird in
der beschlossenen Variante zur Auslegung gebracht werden.
Auf die Veröffentlichung an anderer Stelle im Amtsblatt wird
hingewiesen.
8.Gemeindeentwicklung – Bauleitplanung – Wohnbaugebiete
W
Wohngebiet Fürhaupt, Ortsteil Walddorf – Abschnitt
Fürhaupt II
W Bebauungsplan „WA Fürhaupt II“, Ortsteil Walddorf
- Planskizze und Aufteilung der Bauplätze
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
- Beratung und Beschlussfassung
Zur Ausweisung des künftigen Wohnbaugebiets „Fürhaupt II“
wird derzeit der Bebauungsplan erarbeitet. Zur frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher
Belange ist vorgesehen, den Bebauungsplan in seinem frühen
28. Mai 2015, Nummer 22
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
Entwurfsstadium auszulegen. In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Fürhaupt II“ wurden überwiegend
die Inhalte des Bebauungsplans „Fürhaupt I“ übernommen.
Änderungen und Ergänzungen gab es bei den öffentlichen
Grünflächen. Hier wurde die Nutzung der Grünflächen genauer festgelegt (= Spielbereich und Aufenthaltsfläche, naturnaher Erholungsbereich, Sickerungsfläche für Oberflächenentwässerung). Außerdem wurden zum Schutz vor anfallendem
Hangwasser eine bedingte Festsetzung zur Errichtung eines
30 cm hohen Erdwalls an der nördlichen Grenze des Planbereichs aufgenommen. Diese entfällt mit Realisierung des
dritten Bauabschnitts. In den örtlichen Bauvorschriften wurde
die Dachfarbe anthrazit sowie der Hellbezugswert von 70% für
die Farbgebung von Gebäudefassaden gestrichen. Die im Bebauungsplan „Fürhaupt I“ vorgenommenen Änderungen in Bezug auf die Errichtung von Stützmauern wurden entsprechend
übernommen. Im Planteil wurde die im Rahmenplan vorgesehene Grünfläche im südöstlichen Bereich als Baufläche den
jeweiligen nördlich angrenzenden Grundstücken zugeschlagen. Unabhängig davon ist nach der Erstellung der Eingriffs-/
Ausgleichbilanzierung ein Grünflächenausgleich außerhalb
des Bebauungsplangebiets notwendig. In welchem Umfang
und auf welchen Flächen dieser vorgenommen werden kann,
muss durch das zuständige Planungsbüro noch ermittelt und
mitgeteilt werden.
Der Gemeinderat beschloss die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Auf die Veröffentlichung an anderer Stelle im Amtsblatt wird hingewiesen.
9.Gemeindeentwicklung – Bauleitplanung – Innenentwicklung
W
Änderung des Bebauungsplans "Flst. Nrn. 92/1, 92/2, 92/3"
WErweiterung um das Grundstück Flst. Nr. 91, OT Häslach
- Erneute öffentliche Auslegung
- Beratung und Beschlussfassung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans in der Gemeinderatssitzung am 24.10.2013 wurden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Realisierung der Erweiterung des bestehenden Plan- und Baugebiets „Flst. Nrn. 92/1, 92/2, 92/3“,
Ortsteil Häslach, für das Flst. 91 geschaffen. Mit der ersten
Erweiterung des Bebauungsplanes „Flst. Nrn. 92/1, 92/2,
92/3“ auf das Grundstück Flst. Nr. 91 soll die städtebauliche
Ordnung der Entwicklung auf Grundstücksflächen im Innenbereich entlang des Siedlungsrands nördlich der Dorfstraße
durch entsprechende Festsetzungen sichergestellt werden.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 25.09.2014 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und Anhörung der
Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen wurden in der vorliegenden Planung berücksichtigt. Die Eigentümer des Flst. Nr. 91 haben
zwischenzeitlich geänderte Planungsvorstellungen bei der
Gemeinde vorgestellt und auch bereits einen entsprechenden
Bauantrag eingereicht.
Die Planung sieht nun eine Bebauung mit zwei Einzelhäusern
vor. In Anlehnung an die benachbarte Bebauung werden Gebäudehauptrichtungen parallel und senkrecht zum Hang vorgegeben. Die Festsetzungen werden von dem angrenzenden
Bebauungsplan „Flst. 92/1, 92/2 und 92/3“, übernommen (FH
= 10 Meter, TH = 6,30 Meter).
Aufgrund der Hinweise der Träger öffentlicher Belange sowie
von privater Seite wurde für die Geruchsimmissionen von der
nördlich angrenzenden genehmigten Hobbypferdehaltung ein
Gutachten erstellt. Dieses wird dem Gemeinderat nach Vorliegen noch nachgereicht werden. Der Planteil wird ebenfalls mit
einer Nachtragsdrucksache noch nachgereicht.
Da die Grundzüge der Planung durch die Überarbeitung berührt werden, ist eine erneute öffentliche Auslegung mit Behördenbeteiligung notwendig.
5
Der Gemeinderat beschloss, den Bebauunsgplan in der geänderten Fassung erneut öffentlich auszulegen. Auf die Veröffentlichung an anderer Stelle im Amtsblatt wird hingewiesen.
10.Bürgerfragestunde
In der Bürgerfragestunde wurden folgende Themen abgesprochen:
W
Familie Löhr ist mit ihrer Pferdehaltung vom Bebauungsplanverfahren „Flst. Nrn. 92/1, 92/2, 92/3 – Erweiterung
um das Flst. Nr. 91“ betroffen und teilte mit, dass bereits
derzeit gelegentlich Problemstellungen bei dem Nebeneinander von Wohnbebauung und Pferdehaltung bestehen.
Sie äußerte die Sorge, dass eine weitere Wohnbebauung
die Pferdehaltung in absehbarerer Zeit am jetzigen Standort nicht mehr ermöglichen wird. Bürgermeisterin Höflinger
teilte Verständnis für die geschilderten Problemstellungen
mit. Grundsätzlich sei es jedoch so, daß das Bebauungsplanverfahren mit immissionsschutzrechtlichem Gutachten letztlich auch zum Schutze der Bestandspferdehaltung
diene. Der Betrieb könne sich zwar nicht mehr wesentlich
erweitern, aber der Bestand sei dadurch gesichert.
WHerr Albert Welsch erkundigte sich nach der notwendigen
Anzahl von Stellplätzen, die der Bebauungsplan Fürhaupt
II vorsehen wird. Bürgermeisterin Höflinger teilte mit, dass
die gemeindliche Stellplatzsatzung grundsätzlich zwei
Stellplätze je Wohneinheit (auch Einzimmerwohnung) vorsehe und damit auch für das WA Fürhaupt II gelten werde. Im Vergleich zu anderen Kommunen sei dies eine sehr
vorsorgliche, umfassende Regelung (andere Gemeinden
haben oftmals nur einen oder 1,5 verpflichtende Stellplätze
pro Wohneinheit).
11.Bekanntgaben und Verschiedenes
Bezüglich des Probeverkehrs in der Walddorfer Ortsmitte gab
Bürgermeisterin Höflinger auf Anfrage des Gemeinderates bekannt, daß Tafeln für die überörtliche Beschilderung sowie für
die Auflösung der Tempo-30-Zone bereits bestellt sind und in
wenigen Tagen montiert werden können.
Schließung der öffentlichen Sitzung und Verabschiedung
Zur Schließung des öffentlichen Sitzungsteiles bedankte sich
Bürgermeisterin Silke Höflinger bei allen Anwesenden für ihr
Kommen, die guten Beratungen und das Interesse an der Sitzung und wünschte den Mitbürgerinnen und Mitbürgern und
der Presse einen guten Nachhauseweg.
Sprechzeit Bürgermeisterin Silke Höflinger
Offene Bürgersprechzeiten finden jeweils dienstags in Häslach von 14:30 – 16:00 Uhr und in Walddorf von 16:30 – 18:30
Uhr statt. Anmeldungen hierfür werden entgegengenommen.
Gesonderte Termine außerhalb der Sprechzeit können jederzeit vereinbart werden. Am Dienstag, 02.06.2015 findet keine
Sprechzeit statt.
Rathaus Walddorfhäslach, Ortsverwaltung
Häslach und Bauhof geschlossen
Das Rathaus Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, die Ortsverwaltung Häslach, Dorfstraße 30 und der Bauhof, Walddorfer
Straße 40 bleiben am Freitag, 05. Juni 2015 ganztägig geschlossen. Wir bitten um Beachtung.
Eingeschränkte Öffnungszeiten der Ortsverwaltung Häslach
Das Bürgerbüro Häslach ist während der Pfingstferien vom
27.05. bis einschließlich 05.06.2015 geschlossen. Abholbereite Ausweisdokumente können im Rathaus Walddorfhäslach,
Hauptstraße 9, Ortsteil Walddorf abgeholt werden.
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans
“Flst. Nr. 446“,
OT Walddorf
Öffentliche
Bekanntmachung
6
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 28. Mai 2015, Nummer 22
nderat
der Gemeinde
hat amdes
21.Bebauungsplans
Mai 2015 in öffentlicher Sitzung
AufstellungsundWalddorfhäslach
Auslegungsbeschluss
ung und die öffentliche
Auslegung
des
Bebauungsplanentwurfs
"Flst.
Nr. 446“, und Mitbürger können während der Ausle“Flst.
Nr.
446“,
OT
Walddorf
Alle
Mitbürgerinnen
Öffentliche Bekanntmachung
gungsfrist,
also bis einschließlich 07. Juli 2015, die Planunterlagen
Walddorfhäslach,
Gemarkung
Walddorf
beschlossen
und
der
öffentlichen
Auslegung
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungseinsehen,
diese mit Vertretern der Gemeinde erörtern und Stelmeinderat
der Gemeinde
am
21. Mai 2015 in öffentlicher
Sitzung
ntwurfs nach
§ 3 Abs.
2Walddorfhäslach
Baugesetzbuch
zugestimmt.
plans
“Flst. Nr. 446“, hat
OT
Walddorf
lungnahmen
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während
tellung und
öffentliche der
Auslegung
desWalddorfhäslach
Bebauungsplanentwurfs
Nr. 446“,
Derdie
Gemeinderat
Gemeinde
hat am 21. "Flst.
der Dienststunden
de
Gemarkung
Walddorf
beschlossen
undPlanzeichnungen
deröffentöffentlichen
Auslegung
08Walddorfhäslach,
ha große
Plangebiet
wird, wie
in der
dargestellt,bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach
Mai 2015
in öffentlicher
Sitzung
dienachfolgenden
Aufstellung und
die
nentwurfsliche
nachAuslegung
§ 3 Abs. 2
Baugesetzbuch
zugestimmt."Flst. Nr. 446“, abgeben oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Walddorfdes
Bebauungsplanentwurfs
Gemeinde Walddorfhäslach, Gemarkung Walddorf beschlos- häslach (Anschrift siehe oben) senden. Bei schriftlich vorgebrachsollte die volle Anschrift der Beteiligten ange0,308 ha sen
große
Plangebiet
wird, wie
in der nachfolgenden
Planzeichnungen
dargestellt,
und
der öffentlichen
Auslegung
des Planentwurfs
nach ten Stellungnahmen
geben
werden.
Es
wird
darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht
§
3
Abs.
2
Baugesetzbuch
zugestimmt.
t:
abgegebene
Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über den
Das ca. 0,308 ha große Plangebiet wird, wie in der nachfolgenBebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
den Planzeichnung dargestellt, begrenzt:
Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO ist unzulässig, wenn
die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht,
die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder nicht
rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und
Mitbürger ab sofort informieren.
Walddorfhäslach, den 22. Mai 2015
Gez.:
Silke Höflinger
Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans „Flst. Nrn. 92/1, 92/4, 92/5, 92/6, 92/7, 92/8 und 91
– Änderung, Erweiterung und Neufassung des bisherigen
Bebauungsplanes Flst. Nrn. 92/1, 92/2, 92/3“, OT Häslach
Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 21.
Mai 2015 in öffentlicher Sitzung die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Flst. Nrn. 92/1, 92/4,
Öffentliche
Bekanntmachung
92/5, 92/6, 92/7,
92/8 und 91
– Änderung, Erweiterung und
Dem
Gemeinderat
wurden
in
der
öffentlichen
Sitzung
drei
Planeinderat wurden in der öffentlichen Sitzung drei Planvarianten der Parkplatzgestaltung
Neufassung
des
Bebauungsplanes
Flst. Nrn.
Aufstellungsundbisherigen
Auslegungsbeschluss
des Bebauungsplans
meinderat
wurden
in der
öffentlichen
Sitzung
drei Planvarianten
der Parkplatzgestaltung
varianten
der
Parkplatzgestaltung
vorgestellt.
Bei Alternative
1
92/1,
92/2,
Gemeinde
Walddorfhäslach,
Gemarkung
“Flst.bei
Nrn.und
92/1,
92/4,92/3“,
92/5,
92/6,
92/7, 92/8 und
91 – Änderung, Erweiterung
und NeuAlternative
1 behält
den
ursprünglich
geplanten
Parkplatzstandort
sieht
eine
ellt. Alternative
1 behält
den ursprünglich
geplanten
Parkplatzstandort
beiHäslach
und
werden
die Parkplätze
der
ursprünglichen
Planung auf
fassung
dessieht
bisherigen
Bebauungsplanes
Flst. Nrn. 92/1,
92/3“,BauGB,
OT Häslach
imeine
beschleunigten
Verfahren
nach92/2,
§ 13a
bei
he Lärmschutzwand
vor. Beigemäß
Alternative
2 werden
die
Parkplätze
gemäß
der
urder nördlichen Seite
auf gemäß
hohe Lärmschutzwand
vor. des
Bei Grundstückes
Alternative 2 angeordnet,
werden die jedoch
Parkplätze
welchemder
dieurDurchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
Der Gemeinderat
derauf
Gemeinde
Walddorfhäslach hat am 21. Mai 2015 in öffentlicher Sitzung
en
Planung
auf
der
nördlichen
Seite
des
Grundstückes
angeordnet
jedoch
28
28 Stellplätze
Alternative
2 behält
den ursprünglich
gechen Planung
auf derverringert.
nördlichen
Seite des
Grundstückes
angeordnet
jedoch
auf 28
BauGB
nicht
notwendig
ist, beschlossen und
derNrn.
öffentlichen
die erneute
öffentliche
Auslegung
Bebauungsplanentwurfs
" Flst.
92/1, 92/4, 92/5,
verringert.
Bei
Alternative
Parkplatzstandort
mit
Stellplätzen
um
90 desErweiterung
planten
bei der
und
eine 2 Meter hohe
Lärmdes
Planentwurfs
nachund
§3
Abs. 2 Baugesetzbuch
92/6, Auslegung
92/7, 92/8 und
– Änderung,
Neufassung
des bisherigen Bebauze
verringert.
BeiParkplatzstandort
Alternative 33 wird
wird
der sieht
Parkplatzstandort
mit
3434
Stellplätzen
um91
90
eht.
Der
Gemeinderat
Alternative
fürdie
die
Parkplatzgestaltung
ungsplanes
Flst. Nrn.
92/2,292/3“,
Gemeinde Walddorfhäslach,
Gemarkung
Häslach im
schutzwand
vor.hat
Bei
Alternative
3 wird Alternative
der
Parkplatzstandort
mit
und nach
§ 392/1,
Abs.
Baugesetzbuch
i. V. m. §
74 Landesdreht.
Der
Gemeinderat
hatuntenstehende
untenstehende
2 2für
Parkplatzgestaltung
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, bei welchem die Durchführung einer Umweltprü34
Stellplätzen
um
90
Grad
gedreht.
Der
Gemeinderat
hat
untenen:
bauordnung
zugestimmt.
Zur
Wiedernutzbarmachung
von
ssen:
fung nach § 2 Abs. 4 BauGB nicht notwendig ist, beschlossen und der öffentlichen Auslegung
stehende Alternative 1 für die Parkplatzgestaltung beschlossen:des Planentwurfs
Flächen, der
oder
anderen
Maßnahmen
der
nach Nachverdichtung
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
und nach
§ 3 Abs.
2 Baugesetzbuch
i. V. m.
§ 74 Landesbauordnung
zugestimmt.
Zur Wiedernutzbarmachung
der NachverInnenentwicklung
ermöglicht
der Gesetzgebervon
dieFlächen,
Anwendung
dichtung
anderen Maßnahmen
der Innenentwicklung
ermöglicht der Gesetzgeber
die Andesoder
beschleunigten
Verfahrens
unter verschiedenen
Vorauswendung des beschleunigten Verfahrens unter verschiedenen Voraussetzungen, welche im
setzungen,
welche
im
vorliegenden
Fall
erfüllt
sind.
Es
handelt
vorliegenden Fall erfüllt sind. Es handelt sich um eine flächenmäßig begrenzte Planung der Insich umnach
eine§ 13a
flächenmäßig
begrenzte
Planung der
deralsInnenentnenentwicklung
Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Das Eingriffspotential
Wiese und Garten genutzten
Fläche
ist gering.
wicklung
nach
§ 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das Eingriffspotential
der als Wiese und Garten genutzten Fläche ist gering.
Das ca. 0,3 ha große Plangebiet wird, wie in der nachfolgenden Planzeichnungen dargestellt,
Das ca. 0,3 ha große Plangebiet wird, wie in der nachfolgenden
begrenzt:
Planzeichnung dargestellt, begrenzt:
Maßgebend ist der “Schriftliche Teil“ in der Fassung vom 19.
Mai 2015.
Der von der Aufstellung des Bebauungsplans betroffenen Öffentlichkeit und den von der Planaufstellung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben
von Montag, 08. Juni 2015 bis Dienstag, 07. Juli 2015
je einschließlich, beim Rathaus in Walddorf, Hauptstr. 9, 2. Obergeschoss, 72141 Walddorfhäslach, während der üblichen Dienststunden.
Maßgebend ist der “Schriftliche Teil“ in der Fassung vom 15. Mai 2015.
28. Mai 2015, Nummer 22
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
Maßgebend ist der “Schriftliche Teil“ in der Fassung vom 15.
Mai 2015.
Der von der Änderung des Bebauungsplans betroffenen Öffentlichkeit und den von der Planaufstellung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben
von Montag, 08. Juni 2015 bis Dienstag, 07. Juli 2015
je einschließlich, beim Rathaus in Walddorf, Hauptstraße 9, 2.
Obergeschoss, 72141 Walddorfhäslach, während der üblichen
Dienststunden.
Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger können während der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 07. Juli 2015, die Planunterlagen einsehen, diese mit Vertretern der Gemeinde
erörtern und Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach abgeben oder schriftlich an die
Gemeindeverwaltung Walddorfhäslach (Anschrift siehe oben)
senden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte
die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird
darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Normenkontrollantrag gemäß § 47 VwGO ist unzulässig,
wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung
nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte
geltend machen können.
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können sich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger ab sofort informieren.
Walddorfhäslach, den 22. Mai 2015
Gez.:
Silke Höflinger
Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Fürhaupt II“
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am
10.04.2014 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich „Fürhaupt II“ einen Bebauungsplan gem. § 2 Abs.1
BauGB zusammen mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde samt Abgrenzungsplan am
16.04.2014 im Amtsblatt bekanntgemacht.
Abdruck: Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften “Fürhaupt II“, Stand 22.05.2015
7
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich
unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen
der Planung öffentlich zu unterrichten.
Der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach hat am 21.05.2015
in öffentlicher Sitzung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen,
für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Fürhaupt II“
eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans vom 12.05.2015, die örtlichen Bauvorschriften vom 12.05.2015 und die Begründung vom
12.05.2015 können eingesehen werden, je einschließlich, beim Rathaus in Walddorf, Hauptstraße 9, 2. Obergeschoss, 72141 Walddorfhäslach, während der üblichen Dienststunden
von Montag, 08. Juni 2015 bis Dienstag, 07. Juli 2015
Die Öffentlichkeit hat hier die Gelegenheit, Auskunft über Inhalt,
Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Planung zu erhalten.
Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. In
dieser Zeit können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift –
Stellungnahmen bei der Gemeinde Walddorfhäslach abgegeben
werden.
Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB dar; diese wird zu gegebener
Zeit gesondert bekannt gegeben.
Walddorfhäslach, den 22. Mai 2015
Gez.:
Silke Höflinger
Bürgermeisterin
Satzung der Gemeinde Walddorfhäslach
über die Offenhaltung von Verkaufsstellen
am Sonntag, den 14. Juni 2015
Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die
Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung
mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
hat der Gemeinderat der Gemeinde Walddorfhäslach am
21.05.2015 folgende Satzung beschlossen.
§ 1 Zeitraum der Offenhaltung
Anlässlich des Marktfestes des Gewerbevereins Walddorfhäslach dürfen im Ortsteil Walddorf der Gemeinde Walddorfhäslach die Verkaufsstellen am Sonntag, den 14.06.2015 in der
Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2 Schutz der Arbeitnehmer
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes
über die Ladenöffnung zu beachten.
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne § 15 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg handelt,
wer den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
10.000 Euro geahndet werden.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Walddorfhäslach, den 22. Mai 2015
Gez.
Silke Höflinger
Bürgermeisterin
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen
dieser Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie
nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde / Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
8
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach 28. Mai 2015, Nummer 22
Information der Gemeinde Walddorfhäslach
Feuerwehr / Rettungsdienst Notruf 112
Gemeindeverwaltung
Walddorfhäslach
Telefon 07127 9266-0
Telefax 07127/9266-44
Postanschrift: Hauptstraße 9
72141 Walddorfhäslach
E-Mail: [email protected]
Homepage:
http://www.walddorfhaeslach.de
1. Rathaus Walddorf
Hauptstraße 9
Telefon 07127 9266-0
Telefax 07127/9266-44
Bürgerbüro 9266-10/-11/-16
(Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und
Standesamt, Friedhöfe)
Bürgermeisteramt
9266-40
Finanzwesen
9266-20
Steueramt
9266-21
Gemeindekasse
9266-22
Haupt- und Bauamt
9266-30
Öffnungszeiten:
Mo.-Mi., Fr.: 08.00 – 12.00 Uhr
Di.:
16.00 – 19.00 Uhr
Do.:
7.30 – 12.00 Uhr
2. Ortsverwaltung Häslach
Dorfstraße 30
Telefon 07127/31356
Telefax 07127/237015
Bürgerbüro
31356
Kindergarten Häslach,
Schulstraße 22
Kindergartenleitung Tel. 18357
TIGER
Tel. 239750
Ev. Kindergarten Walddorf
Gustav-Werner-Straße 22
Kindergartenleitung Tel. 34451
5. Bauhof
Telefon 21223, Fax 237023
Bereitschaft
0163/3649806
0162/9717733
0172/7679754
6. Sport- und Freizeitzentrum
(Gemeindehalle/Ballspielhalle)
zwischen Walddorf und Häslach
Telefon
07127/928960
oder
0162/8333913
7. Notariat Walddorfhäslach
Brühlstraße 2, Walddorf
Telefon 07127/9232-0
Telefax 07127/9232-32
3. Schulen
Gustav-Werner-Schule
Gemeinschaftsschule
Nonnengasse 34
Telefon 07127/34505
Telefax 07127/23424
www.gustavwernerschule.de
8. Sozial- und Diakoniestation
Pliezhausen-Walddorfhäslach
Häusliche Pflege/Krankenpflege
Hauswirtschaft/Betreuung/
Familienpflege
Bürozeiten:
Mo. - Fr.:
08.00 – 11.00 Uhr
Do.:
14.00 – 17.00 Uhr
Und nach Vereinbarung.
Außerhalb der Bürozeiten können
Sie gerne eine Mitteilung auf dem
Anrufbeantworter hinterlassen.
Tel. 07127/80362
E-Mail: [email protected]
Römerwegschule
Grundschule
Häslach, Schulstraße 24
Telefon 07127/3754
Telefax 07127/931325
www.roemerwegschule.de
9. Krankenpflegeverein
Walddorfhäslach e.V.
Kontaktperson und Auskunft:
Herr Wilhelm Brielmann
Schützenstraße 14
Tel. 07127/326 52
4. Kindergärten
Kindergarten Schönbuchwichtel,
Tiergartenweg 6
Kindergartenleitung Tel. 34543
TIGER
Tel. 180586
10. Senioren und Altenpflegewohnheim Gustav-Werner-Stift
Hausleiter Herr Roy Zutavern
Stuttgarter Str. 9
07127/92316-0
(Einwohner-, Ordnungs-, Sozial- und
Standesamt, Friedhöfe)
Öffnungszeiten
Di. 8.00 – 10.00 + 14.30 – 17.30 Uhr
Do. + Fr. 8.00 – 10.00 Uhr
11. Notrufe
Polizei Reutlingen
07121/9420
Polizei Pliezhausen
7340
Feuerwehr Reutlingen
112
Feuerwehr Walddorfhäslach
Gemeindeverwaltung 07127/9266-0
Feuerwehrhaus 07127/21221
Kommandant 0171/4321776
oder 07127/21289
Stv. Kommandant 0162/9054198
Kreiskrankenhaus Reutlingen
07121/2000
Rettungsdienst
112
Krankentransport
RT 07121/19222
TÜ 07071/19222
Telefonseelsorge
07121/11101
Kinderschutzbund Reutlingen 11103
Giftnotruf
0761/19240
Wohngiftnotruf
0800/7293600
Krebsinformationsdienst 0800 4203040
kostenfrei, täglich von 8 – 20 Uhr
12. Wasserversorgung
Bei Störfall
Ammertal-Schönbuchgruppe
07031/742400
13. FairEnergie GmbH
Zentrale 07121/582-3000
Netzanschlüsse 07121/5 82-3900
Störungsannahme Strom
07121/582-5211
14. Müllabfuhr
Landkreis Reutlingen
- Tel. allgemein
07121/480-3341
- [email protected]
- Abfallberatung
07121/480-3348
und –3349
- Sperrmülltelefon
07121/480-3399
- Behälter und Gebühren
07121/480-3345
15. Kabelfernsehen
PRIMACOM AG –
Kabelfernsehen für Walddorfhäslach
Dritte Kabelvision Management
Beteiligungs GmbH & Co. KG
Haifaallee 2, 55128 Mainz
Tel.Nr. PRIMACOM: 0341/42372000
16. Forstverwaltung
Landratsamt Reutlingen
Tel.: 07121/480-3221
Fax: 07121/480-1840
E-Mail: [email protected]
Forstrevier Walddorf-Grafenberg
Herr Vorwerk
07123/31765
i.d.R. Mo.-Fr. von 07.00 – 07.30 Uhr
Öffnungszeiten Häckselplatz
Erreichbarkeit des Betreuungspersonales während der Öffnungszeiten unter der Rufnummer (0151) 70901079
1. Januar
bis 28. Februar
SA 11:00 - 15:00 Uhr
1. März
bis 15. April
DI 15:00 - 18:00 Uhr
FR 15:00 - 18:00 Uhr
SA 11:00 - 16:30 Uhr
16. April
bis 15. September
DI 17:00 - 20:00 Uhr
FR 17:00 - 20:00 Uhr
SA 11:00 - 16:30 Uhr
16. September
bis 31. Oktober
DI 15:00 - 18:00 Uhr
FR 15:00 - 18:00 Uhr
SA 11:00 - 16:30 Uhr
1. November
bis 31. Dezember
SA 11:00 - 15:00 Uhr
28. Mai 2015, Nummer 22
9
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
Aufgrund § 4 Abs. 3 GemO muss die Satzung zur Änderung
der Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer wegen eines Abbildungsfehlers rein formell erneut veröffentlich werden.
Gemeinde Walddorfhäslach
Landkreis Reutlingen
2. SATZUNG
zur Änderung der Satzung über die
Sitzungsvergütung für Protokollführer
(vom 14. April 2011)
Aufgrund von §§ 4, 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 66 Landesbesoldungsgesetz hat
der Gemeinderat am 21.05.2015 folgende Satzung beschlossen:
I. Änderung der Satzung über die Sitzungsvergütung für
Protokollführer
Die Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer
wird wie folgt geändert. § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Sitzungsvergütung beträgt 18,83 € für jede volle Sitzungsstunde. Für jede angefangene halbe Stunde wird die
hälftige Vergütung bezahlt. Die Vergütung wird nachträglich
zusammen mit den laufenden Bezügen an den oder die Protokollführer (maximal zwei) gezahlt.
II. Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. Juni 2015 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften
beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber
der Gemeinde/Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt
Walddorfhäslach, den 22.05.2015
Gez.:
Silke Höflinger
Bürgermeisterin
Häckselplatz Stänglach – allgemeine InforHäckselplatz Stänglach – allgemeine Informationen
mationen
Was darf wo abgeliefert werden?
Was darf wo abgeliefert werden?
Holziges Material (Ø ≤15 cm)
Nicht holziges Material/Grüngut
 Container
 befestigte Fläche
 Baumschnitt
 Grasschnitt
 Strauchschnitt mit holzigem Anteil  Strauchschnitt (z.B. Buchsbaum
Rückschnitt)
 Heckenschnitt
 Laub
 Blumen
 Zimmerpflanzen ohne Erdballen/Topf
 Stauden
 Heu/ Stroh in kleinen Mengen
 Fallobst in kleinen Mengen
In letzter Zeit musste die Gemeindeverwaltung vermehrt festIn letzter Zeit musste die Gemeindeverwaltung vermehrt feststellen, dass Grüngut in
stellen,
dass außerhalb
Grüngut in
derdes
ÖffnungsPlastiksäcken
derPlastiksäcken
Öffnungszeiten außerhalb
vor dem Zaun
Häckselplatzes
zeiten
vor
dem
Zaun
des
Häckselplatzes
abgelagert
abgelagert wurde. Darunter befand sich zum Teil Hamsterstreu. Wirwurde.
möchten Sie
Darunter
befanddarauf
sich zum
Teil Hamsterstreu.
Wir Öffnungszeiten
möchten Sienichts
deshalb nochmals
hinweisen,
dass außerhalb den
deshalb
dass
außerhalb
derHäckselplatz
Öffabgelagertnochmals
werden darf.darauf
Ebensohinweisen,
wird Streu von
Haustieren
auf dem
nungszeiten
nichtsAlle
abgelagert
werden darf.bekannt
Ebensowerdende
wird Streu
nicht angenommen.
der Gemeindeverwaltung
Verstöße
von
Haustieren
dem Häckselplatz nicht angenommen. Alle
werden
zur Anzeigeauf
gebracht.
der Gemeindeverwaltung bekannt werdenden Verstöße werden zur Anzeige gebracht.
Gemeinde Walddorfhäslach
Landkreis Reutlingen
Ausschreibung der Winterdienstleistungen
in der Gemeinde Walddorfhäslach
Die Gemeinde Walddorfhäslach schreibt die Winterdienstleistungen vom 01.11.2015 bis 31.03.2018 auf der Gemarkung
Walddorfhäslach aus. Das Flächenverzeichnis sieht ca. 6,4
km Wegeflächen und ca. 16,4 km Straßenflächen vor. Die Verdingungsunterlagen können bei der Gemeinde Walddorfhäslach, Hauptstraße 9, 72141 Walddorfhäslach per Post, Telefax
07127/9266-55 oder per Mail an [email protected] angefordert werden. Die Angebote sowie die geforderten
Eignungsunterlagen müssen bis zum Freitag, 26.06.2015, 12:00
Uhr, eingereicht werden. Die Zuschlagsfrist endet am 31.07.2015.
Notariat Walddorfhäslach
Am Freitag, den 05.06.2015 bleibt das Notariat geschlossen.
Aktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen in der Gemeinde
Betroffene Straße(n)
Umfang der Maßnahme
Umleitung
Voraussichtlicher Zeitraum
Anlass
Sonnenweg, unterhalb
Geb. Weberstraße 1
Halteverbote
keine
27.04.2015 – 10.07.2015
Baustellenzufahrt
Waldenbucher Weg 75
Halbseitige- und Gehwegsperrung
keine
01.06.2015 – 26.06.2015
Dachdeckerarbeiten
Es wird darauf hingewiesen, dass es bei Eingang einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach Redaktionsschluss der Fall sein kann,
dass auf Grund der kurzfristigen Maßnahmendurchführung eine Veröffentlichung nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. Wir bitten
deshalb um Ihr Verständnis.
Ihr Ordnungsamt
10
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Gesprächskreis für pflegende Angehörige
Herzliche Einladung zu unserem nächsten Treffen am Montag,
08. Juni 2015 von 14.00 bis 16.00 Uhr im Clubraum im Haus
am Schulberg in Pliezhausen.
Der Gesprächskreis ist ein offenes Angebot für alle, die einen
Angehörigen betreuen und pflegen.
Im Austausch miteinander und unter fachlicher Anleitung erfahren pflegende Angehörige Verständnis für ihre Situation
sowie Unterstützung und Tipps rund um die Pflege.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen. Tel. 8 03 62
Voranzeige
Unser Ausflug rückt näher!
Am Dienstag, den 9. Juni 2015 wollen wir unseren Ausflug auf
den "Höchsten" machen und uns dort bei hoffentlich schönster
Aussicht das Mittagessen schmecken lassen. Anschließend
besuchen wir Deutschlands einzige Perlmutterschleiferei in
Jungnau und erfahren, dass Perlmutter nicht nur für Knöpfe,
sondern für Schmuck und allerhand Verzierungen gebraucht
wird. Zum Vesper fahren wir dann zum Abschluss nach Inneringen in den "Adler".
Abfahrt ist um 9 Uhr in Häslach-Ortsmitte, anschließend Walddorfer Straße, in Walddorf Hohes Bild, Omnibusbahnhof und
zum Schluss Alte Turnhalle.
Abmeldungen bitte bei Marianne Gaiser, Telefon 33260.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und einen schönen Tag.
Das Organisationsteam
Am Donnerstag, 04. Juni 2015
ist Fronleichnahm und deshalb
kein gemeinsamer MIttagstisch.
Wir wünschen allen unseren
Gästen einen schönen, sonnigen und gesegneten Tag.
Wir treffen uns wieder am
11. Juni 2015
Haben Sie weitere Fragen, so erhalten Sie Auskünfte bei
Hanne Bitzer (Tel. 07127/34867)
Annerose Brändle (Tel. 07127/18914)
Hilde Eggensperger (Tel. 07127/18280)
Christa Fritz (Tel. 07127/32966
Beate Gaiser (Tel. 07127/924026)
Inge Streicher (Tel. 07127/34116)
Der Monat Juni in der Begegnungsstätte "Haus am
Schulberg"
Jede Stunde ist ein Baustein für die Zukunft, sagt ein ägyptisches Sprichwort. Der Bürgerverein Altenhilfe Pliezhausen,
Sozial- und Diakoniestation, Offene Altenarbeit und andere
bauen daran, dass bereichernde Stunden angeboten werden
können. Bauen Sie mit und nehmen Sie teil. Die Angebote sind
in der Regel offen und kostenfrei.
28. Mai 2015, Nummer 22
Dienstag, 02. Juni 2015
10.00 Uhr Fit durch Bewegung (BV) Clubraum
14.00 Uhr Handarbeitskreis (BV) Café Kännle
14.00 Uhr Seniorenkreis (BV) Café Kännle
Mittwoch, 03. Juni 2015
09.00 Uhr Seniorenenglisch (BV) Café Kännle
10 bis 11 Uhr Gedächtnistraining (BV) Clubraum
14.30 Uhr Do it yourself mit Stoff, Wolle & Co. mit Dorothea
Schilling im Café Kännle
14.00 Uhr Malen (BV) Clubraum
Montag, 08. Juni 2015
10.00 bis 11.00 Uhr Wirbelsäulengymnastik für Senioren (vhs)
Clubraum
14.00 bis 16.00 Uhr Gesprächskreis für pflegende Angehörige
(Sozial- und Diakoniestation) Clubraum
Dienstag, 09. Juni 2015
10.00 Uhr Fit durch Bewegung (BV) Clubraum
14.00 Uhr Handarbeitskreis (BV) Café Kännle
Mittwoch, 10. Juni 2015
09.00 Uhr Seniorenenglisch (BV) Café Kännle
14.00 Uhr Treffen der Sängerfrauen der Harmonie im Café Kännle
14.00 Uhr Jahrgang 1929/30 im Café Kännle
14.00 Uhr Tonen (BV) Werkstatt
Donnerstag, 11. Juni 2015
14.00 Uhr Spielenachmittag für Jung und Alt (BV) Café Kännle
14.00 Uhr Betreuungsgruppe (Sozial- und Diakoniestation)
Clubraum
Montag, 15. Juni 2015
10.00 bis 11.00 Uhr Wirbelsäulengymnastik für Senioren (vhs)
Clubraum
Dienstag, 16. Juni 2015
10.00 Uhr Fit durch Bewegung (BV) Clubraum
14.00 Uhr Handarbeitskreis (BV) Café Kännle
14.30 Uhr Liedernachmittag mit sommerlich-leichten Liedern
und Geschichten(BV) Café Kännle
Mittwoch, 17. Juni 2015
09.00 Uhr Seniorenenglisch (BV) Café Kännle
14.00 Uhr Quiltwerkstatt Café Kännle
14.00 Uhr Jahrgang 1935/36 Café Kännle
14.00 Uhr Tonen (BV) Werkstatt
Donnerstag, 18. Juni 2015
08.30 Uhr Frühstück (BV) Café Kännle
14.00 Uhr Spielenachmittag für Jung und Alt (BV) Café Kännle
14.00 Uhr Pausentreffen des Frauenkreises im Café Kännle
14.00 Uhr Betreuungsgruppe (Sozial- und Diakoniestation)
Clubraum
Montag, 22. Juni 2015
10.00 bis 11.00 Uhr Wirbelsäulengymnastik für Senioren (vhs)
Clubraum
Dienstag, 23. Juni 2015
10.00 Uhr Fit durch Bewegung (BV) Clubraum
14.00 Uhr Handarbeitskreis (BV) Café Kännle
Mittwoch, 24. Juni 2015
09.00 Uhr Seniorenenglisch (BV) Café Kännle
14.30 Uhr Kino im Kännle: Überraschungsfilm im Café Kännle
14.00 Uhr Malen (BV) Clubraum
Donnerstag, 25. Juni 2015
14.00 Uhr Spielenachmittag für Jung und Alt (BV) Café Kännle
14.00 Uhr Betreuungsgruppe (Sozial- und Diakoniestation)
Clubraum
Freitag, 26. Juni 2015
14.00 Uhr Erzählcafé mit den Kindern der Musikschule und
sonnigen Geschichten im Café Kännle
Montag, 29. Juni 2015
10.00 bis 11.00 Uhr Wirbelsäulengymnastik für Senioren (vhs)
Clubraum
Dienstag, 30. Juni 2015
10.00 Uhr Fit durch Bewegung (BV) Clubraum
14.00 Uhr Handarbeitskreis (BV) Café Kännle
BV: Angeboten von Ehrenamtlichen des Bürgervereines Altenhilfe
Pliezhausen
28. Mai 2015, Nummer 22
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
Im Café Kännle sind Sie nicht irgendein Gast, sondern in
jedem Alter gern gesehen und geschätzt. Auch Geburtstagsrunden fühlen sich in diesem Rahmen wohl. Hier werden Sie mit verführerischen Kaffee- und Eis-Spezialitäten
und leckeren Kuchen verwöhnt. Geöffnet ist Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr, außer an
Feiertagen. Reservierungen gerne unter Tel. 8 97 12.
Das Büro des Pflegestützpunkts (PSP) und der Informations-,
Anlauf- und Vermittlungsstelle (IAV-Stelle ) befindet sich in den
Räumen des Altenzentrums, Schulberg 8 - 14. Hier bekommen
Hilfesuchende Informationen und Beratung über pflegerische,
pflegeergänzende, hauswirtschaftliche, finanzielle und sonstige Unterstützungsmöglichkeiten. Ansprechpartnerin ist Frau
Wiese. Dort ist sie persönlich oder telefonisch unter Tel. 98 00
15 zu erreichen.
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr,
Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr. E-Mail: [email protected]
Bitte beachten: Das Büro der Offenen Altenarbeit, Frau Kasper, ist erst ab 22. Juni 2015 wieder geöffnet. Tel. 98 00 15,
E-Mail: [email protected]
Pfingstferien
In den Pfingstferien ist die Mediothek geschlossen.
Öffnungszeiten im Gemeindebüro
Gustav-Werner-Str. 5, Frau Vollmer
Mo., Di.+ Do., Fr. von 10.00 – 12.00 Uhr, Mittwochs geschlossen.
Tel.: 93 23 90, Fax: 93 23 98, Email-Adresse: [email protected]
Internetseite: www.kirche-wh.de
Pfarramt I
Pfr. Hartmut Dinkel, Walddorf, Gustav-Werner-Str. 5
Tel. u. Email siehe oben
Pfarramt II
Pfarrerin Dr. Susanne Schenk, Pfalzgrafenhof 1, Tel. 932397.
(Mi.+ Do. im Büro im Walddorfer Gemeindehaus zu erreichen
i.d.R. von 9-17 Uhr)
Tauftermine für Walddorfhäslach:
07.06., 06.09., 18.10., 13.12.15, in der Walddorfer Kirche
19.07., 30.8., 27.9., 25.10.15, in der Häslacher Kirche
jeden Sonntag-Nachmittag bei gutem Wetter
von 15 – 17.30 Uhr im Vereinsgarten des CVJM
Walddorf (Verlängerung Herdweg).
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Menschen kennen lernen, über Gott und die Welt reden, Kaffee
und Gebäck, gemeinsame Spiele.
Mit dabei: Sie, so wie Sie sind, mit einer guten Portion Offenheit
und Lust auf einen schönen Nachmittag. Bei Gummistiefelwetter findet kein Treffpunkt Sonntag statt.
Termine Walddorfhäslach
Donnerstag, 28. Mai 2015:
16.00 Uhr Andacht im Gustav-Werner-Stift mit Diakon Hummler von der katholischen Kirchengemeinde
20.00 Uhr Gebetsabend im Gemeindehaus Häslach
Freitag, 29. Mai 2015:
k e i n Kinderchor
Sonntag, 31. Mai 2015:
Walddorf:
keine Kinderkirche
08.45 Uhr Gebetskreis in der Sakristei
09.00 Uhr Gottesdienst, Prädikant Seule
Predigttext: Johannes 3, 1 - 8
Das Opfer ist für den Kirchentag in Stuttgart bestimmt.
11.00 Uhr Kirche im Grünen beim Spielplatz Rotes Tor mit
Prädikantin Beck und dem Posaunenchor Walddorf
Häslach:
10.15 Uhr Gottesdienst, Prädikant Seule
Predigttext: Johannes 3, 1 - 8
Das Opfer ist für den Kirchentag in Stuttgart bestimmt.
Es spielt die Band.
10.15 Uhr Kinderkirche
11.00 Uhr Kirche im Grünen beim Spielplatz Rotes Tor mit
Prädikantin Beck und dem Posaunenchor Walddorf
Montag, 01. Juni 2015:
keine Krabbelgruppe
Dienstag, 02. Juni 2015:
keine Krabbelgruppe im Gemeindehaus Walddorf
keine Goldfischle im Gemeindehaus Häslach für Kinder ab 3
Jahren
20.00 Uhr Probe des Kirchenchores im Gemeindehaus Häslach
Mittwoch, 03. Juni 2015:
k e i n Konfirmandenunterricht
20.00 Uhr Bibelstunde im CVJM zum Thema: Ein offener Himmel - 1. Mose 28, 10 - 22
Donnerstag, 04. Juni 2015:
Christustag beim Kirchentag
Freitag, 05. Juni 2015:
k e i n Kinderchor
Termine der Jungscharen finden Sie unter „CVJM Nachrichten“.
Donnerstag, 28.05.2015:
keine Bubenjungschar Waldenser (6.-7. Kl.)
Ab 19.30 Uhr Treffpunkt Cevim-Stüble
kein tiqua
Freitag, 29.05.2015:
k e i n e Bubenjungschar Lausbuba (3.- 5.Klasse)
k e i n e Mädchenjungschar Äffla ond Pferdla (3.- 4. Kl.)
k e i n e Jungschar Powerwürmchen (5.- 7. Kl.)
k e i n Mädchenkreis
k e i n Handball
Samstag, 30.05.2015:
Gebetsnacht - Gebetsanliegen bitte bis Freitag an Heiner Stadelmaier, Tel. 31538
Sonntag, 31.05.2015:
14.00 Uhr Bibelstunde im CVJM
ab 15 Uhr Treffpunkt Sonntag im Vereinsgarten
Montag, 01.06.2015:
k e i n e Jungschar Häslacher Fix von 3. – 7. Klasse im Gemeindehaus Häslach
k e i n e Jungbläserschulung im Musikzimmer
20.00 Uhr Probe des Posaunenchores
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Dienstag, 02.06.2015:
16.30 Uhr EK-Handball: männliche E-Jugend u. Mini (Mädchen
und Jungen)
16.30 Uhr EK-Handball: weibliche D-Jugend
17.30 Uhr EK-Handball: männliche D-Jugend
18.00 Uhr EK-Handball: weibliche B+C-Jugend
19.00 Uhr EK-Handball: männliche A-Jugend
19.00 Uhr EK-Handball: männliche B- u.C- Jugend
keine Probe des Jubilate Chores
20.15 Uhr EK-Handball: 1. + 2. Mannschaft Männer
Mittwoch, 03.06.2015:
k e i n e Jungschar Fruchtzwerge für die 1.+ 2. Kl.
k e i n e Jungschar Strolche, für Mädchen und Jungen ab der
1. Klasse im Gemeindehaus Häslach
k e i n e Jungschar Tigerblümchen, für Mädchen der 3.-7.
Klasse im Gemeindehaus Häslach
k e i n e Jungenschaft 13 -18 Jahre im CVJM
kein Ma(h)l-zeit, (junge Erwachsenenkreis) im Gemeindehaus
20.00 Uhr Bibelstunde im CVJM Zentrum
Thema: Ein offener Himmel - 1. Mose 28, 10-22
Fronleichnam, 04.06.2015:
Christustag (verschiedene Veranstaltungsorte)
keine Bubenjungschar Waldenser (6.-7. Kl.)
Ab 19.30 Uhr Treffpunkt Cevim-Stüble
kein tiqua
Freitag, 05.06.2015:
k e i n e Bubenjungschar Lausbuba (3.- 5. Klasse)
k e i n e Mädchenjungschar Äffla ond Pferdla (3.- 4. Kl.)
k e i n e Jungschar Powerwürmchen (5.- 7. Kl.)
k e i n Mädchenkreis
k e i n Handball
Samstag, 30. Mai 2015
19.00 Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas
Sonntag, 31. Mai 2015 – Dreifaltigkeitssonntag
09.00 Uhr Eucharistiefeier, St. Gebhard
10.30 Uhr Wortgottesfeier, St. Andreas
10.30 Uhr Eucharistiefeier, St. Franziskus
19.00 Uhr Feierliche Maiandacht, St. Andreas
28. Mai 2015, Nummer 22
Dienstag, 02. Juni 2015
16.00 Uhr Wortgottesfeier, Seniorenzentrum Pliezhausen
Mittwoch, 03. Juni 2015
17.00 Uhr Rosenkranz, St. Andreas
17.30 Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas
18.30 Uhr Rosenkranz, St. Franziskus
Donnerstag, 04. Juni 2015 - Fronleichnam
10.00 Uhr Eucharistiefeier und Prozession Innenstadt und St.
Wolfgang
10.00 Uhr Eucharistiefeier und Prozession St. Gebhard, anschl.
Gemeindefest
Freitag, 05. Juni 2015
08.30 Uhr Rosenkranz, St. Andreas
08.45 Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas
Samstag, 06. Juni 2015
19.00 Uhr Eucharistiefeier, St. Franziskus
Sonntag, 07. Juni 2015 – 10. Sonntag im Jahreskreis
09.00 Uhr Eucharistiefeier, St. Gebhard
09.00 Uhr Wortgottesfeier, Rappertshofen
10.30 Uhr Eucharistiefeier, St. Andreas
10.30 Uhr Wortgottesfeier, St. Franziskus
Blumenspenden für Fronleichnam
Wir feiern dieses Jahr am 04. Juni unser Fronleichnamsfest in
Mittelstadt. Dazu benötigen wir für die Altarteppiche Blumen,
Blüten, Blätter und Zweige. Wenn Sie uns helfen können, legen
Sie bitte Ihre Spende bis Mittwoch, 03. Juni 2015, 16.00 Uhr,
in den Kirchenvorraum von St. Gebhard, Mittelstadt. Vielen
Dank für Ihre Unterstützung.
Einladung zur Fronleichnamsfeier
An Fronleichnam, Donnerstag, 04. Juni 2015, feiert die Kirche
die Bedeutung des Abendmahles in unserem Alltag. In einer
feierlichen Prozession tragen wir das in den Leib Christi verwandelte Brot durch die Straßen. Und wenn die Monstranz
durch unsere Welt getragen wird, durch die Welt, in der wir
arbeiten und leben, dann zeigt das verwandelte Brot, dass
alle Welt verwandelt wird, dass Gott überall wohnen kann und
wohnen will, dass wir in allem ihn erkennen dürfen.
10.00 Uhr:
Abendmahlsfeier in St. Gebhard, anschl. Prozession; die Erstkommunionkinder tragen nochmals ihre Festkleidung, der Musikverein führt die Prozession musikalisch.
Anschließend Gemeindefest:
Es gibt Mittagessen und Kaffee und Kuchen.
Die Jugendleiterinnen und Jugendleiter bieten für die Kinder
zahlreiche Spiele und Spielmöglichkeiten an.
Die katholische Kirchengemeinde lädt die ganze Gemeinde
recht herzlich dazu ein.
Herzliche Einladung zum Gemeindefest von St. Andreas und
zur Feier des silbernen Priesterjubiläums
Am 30. Juni 1990 wurde Pfr. Dietmar Hermann in der Basilika
in Weingarten zum Priester geweiht. So ist er nun 25 Jahre
Priester. Zusammen - als Seelsorgeeinheit - wollen wir dies
feiern und laden ein am Sonntag, 14. Juni 2015, 10.30 Uhr
zum Festgottesdienst in St. Andreas , mitgestaltet von den
Kirchenchören St. Franziskus und St. Andreas.
Anschließend: Sektempfang und Fest rund um St. Andreas
mit Essen, Kaffee und Kuchen, Losverkauf, Tombola, ...
13.30 Uhr : Live Musik mit Charly´s Band
14.00 Uhr : Torwandschießen, Büchsenwerfen, Bibelquiz, ,
14.45 Uhr : Montagsmaler
15.30 Uhr : Stäbchenwettlauf
16.00 Uhr : Sketch
16.15 Uhr : Bingo.
Anschließend Preisverleihung.
Für die Kinder gibt es eine Spielstraße, Menschenkicker, Kinderschminken, Malen und Basteln.
Ende gegen 17.00 Uhr.
Der Erlös des Festes ist für die Erneuerung der Gemeinderäume in St. Andreas.
28. Mai 2015, Nummer 22
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
Sonntag, 31. Mai 2015
09.30 Uhr Gottesdienst mit Apostel Volker Kühnle in Walddorfhäslach – Gemeinde Rübgarten ist zum Gottesdienst nach
Walddorfhäslach eingeladen
Mittwoch, 03. Juni 2015
20.00 Uhr Gottesdienst in Walddorfhäslach – Gemeinde Rübgarten ist zum Gottesdienst nach Walddorfhäslach eingeladen
Freitag, 05. Juni 2015
19.00 Uhr Stunde der Kirchenmusik in Metzingen, ChristianVölter-Straße 25
Allgemeine Informationen unter www.nak.org (international)
und www.nak-sued.de (Süddeutschland).
Zu allen Gottesdiensten und Veranstaltungen sind Sie herzlich eingeladen.
„Dabei sein ist alles“ – der olympische Gedanke gilt auch
in Walddorfhäslach...
... denn Sport bringt Menschen in Bewegung, fördert Gesundheit und Körpergefühl, stärkt das Miteinander und macht vor
allem Spaß.
Die beiden Sportvereine von Walddorfhäslach bieten Ihnen ein
breites Angebot verschiedenster Sportarten und Gesundheitsprogramme – da ist für jeden etwas dabei:
Badminton (alle Altersstufen), Basketball (Jugend), Bogenschießen (alle Altersstufen), Country Line Dance, Eltern-KindTurnen, Fitness, Frauenfußball (alle Altersstufen), Frauentanz,
Frauengymnastik, Gymnastikkurse, Herrenfußball (alle Altersstufen), Hip Hop (Jugend), Hobbyfußball, Jedermann-Sport,
Kinder- und Jugendtanz, Lauftreff, Radfahren (saisonal),
Schießsport (Jugend und Erwachsene), Skigymnastik (saisonal), Spielerisch Fit, Sport-Spiel-Spaß (Kinder und Jugend),
Step Aerobic, Tennis (alle Altersstufen), Total Body Workout,
Volleyball, Vorschulturnen, Walking
Fehlt Ihnen eine Sportart? – Dann sprechen Sie uns einfach
direkt an.
Markus Berndt, 1.Vorsitzender SV Walddorf
0179 4441437 oder [email protected]
Gerd Rein, 1. Vorsitzender TV Häslach
07127 31527 oder [email protected]
Nähere Infos finden Sie auch im Internet unter www.tv-haeslach.de und www.svwalddorf.de
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... günstiger geht´s nimmer...
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Großer Erfolg der Sponsorenradtour des SV Walddorf am
09. und 10.05.2015
Herzlichen Dank an alle Sponsoren, Helfer und Fahrer
Bei der diesjährigen, achten Sponsorenradtour des SV Walddorf haben sich wieder erfreulich viele Firmen und Privatleute
aus Walddorfhäslach und Umgebung als Sponsoren beteiligt
und mit ihrer Spende für einen guten Zweck beigetragen. Hier
die umfangreiche Liste der Sponsoren (Reihenfolge des Spendeneinganges):
Malerwerkstätte Poddig, Kessy Kaiser-Breining, Irene Weberruß, Susanne Krauss, Frauenliste Walddorfhäslach, Uli Roth,
Klaus Kleinert, Blumenwerkstatt Markus Speier, Heim Werkstatt, TV Häslach, Kulturgüterverein Walddorfhäslach, Pizzeria
Linde, Necker GmbH, roth metallgestaltung, Stukateurbetrieb
Eberhard Hihn, Bader Feinmechanik GmbH, Rudi Maier Reifen
Center, Seeger & Hahn Gmbh, Frauenkolleg GmbH Stuttgart,
Roth Schmierstoffe, Offsetdruck Deile, Rebmann Vereinsbedarf, Schönbuch Apotheke, Müller&Bauer GmbH&Co KG, Öl
Manufaktur Rilli, SZ-Werbeagentur, San Remo Band, Thomas
Hahn, Friseursalon Damson, Dynamic persönliches Fitnesstraining, Versicherungs-Vermittlung Dennis Brändle, Böpple
Garten u. Landschaftsbau, Carl-Wolfram Geiger, WVS Immobilien, Getränke Bantel, Fa. Hibro Fliesen, Böttler Schreibwaren,
Rad Rolf, Sportgaststätte Weiherwiesen, Karosseriebau Steffen Böpple, SV Walddorf, Silke Höflinger, TRINEWA Elektro- u.
Gebäudetechnik, Nebutech GmbH, Claudia Musse, Gaiser u.
Fischer Gartenbau, Thomas Waiblinger, Bauhof Walddorfhäslach, Traude Weinmann, Kunst im Raum Rebmann-Mehl, Gladen audio System, Kaufmann Neuheiten, Leins Aktenvernichtung, Armbruster Kfz-Meisterbetrieb, Textilhaus Mayer-Knauf,
Heim Bike und Fitness, Fa. Steinhart, FSG GmbH&Co KG,
Müssle Büro & Objekteinrichtungen, SGM Helischule Stefan
Gaiser, Metzgerei Rein, Thomas Heim, Fa. Romina
Der Sportverein Walddorf dankt allen, die mit ihrer großzügigen Spende zum Erfolg der diesjährigen Sponsorenradtour
beigetragen haben.
Das Organisationsteam Armin Kern und Klaus Kleinert
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Aber ohne die Freunde und Helfer, die die Tour außerdem mit
Sachspenden, organisatorisch und durch persönlichen Einsatz
unterstützt haben, hätte sie nicht zu einem solchen Erfolg werden können. Hier gilt unser Dank besonders:
Frau Toni Maier und der Werkstatt Heim für die Versorgung der
Fahrer mit frischem Obst und Vitaminen. Für die Bereitstellung
und als Piloten und Copiloten der Begleitfahrzeuge Karl-Heinz
Roth, Conny Roth, Immo Henzler, Armin Kern. Unserer Weiherwiesen-Wirtin Maria für den aufmunternden Kaffee unterwegs,
der Metzgerei Rein für die leckeren Maultaschen. Der Gemeinde Riederich und Frau Kromer vom TSV Riederich sowie den
Freiwilligen Feuerwehren Ofterdingen und Hailfingen für die
freundliche Aufnahme bei unseren Rastpausen. Ludwig Heim
für den spontanen Shuttle-Service am Samstagabend. Den
Wirtsleuten Schneider für ihre Gastfreundschaft im Naturfreundehaus Am Schönbuch. Roger Henzler und Karl-Heinz Necker
als Streckenscouts.
Die Tour hat einen stolzen Erlös von über 3000,- EURO eingebracht. Das gespendete Geld wird auch in diesem Jahr
vollständig zur Jugendförderung und zur Unterstützung von
bedürftigen Jugendlichen in Walddorfhäslach eingesetzt.
Wir danken im Namen des SV Walddorf nochmals ganz herzlich allen Spendern, Unterstützern, Helfern und natürlich auch
den Fahrerinnen und Fahrern für ihre Mitwirkung und Teilnahme an dieser Sponsorenradtour.
Vorschau
So., 31.05.2015 FC Mittelstadt - SV Walddorf (Anpfiff: 15.00 Uhr)
So., 31.05.2015 TB Kirchentellinsfurt II - SV Walddorf II (15.00 Uhr)
Endlich....
Sie dürfen sich freuen, denn es gibt einen neuen Pächter für
unser TV-Heim!
Der Gaststättenbetrieb mit italienischer Küche wird voraussichtlich Mitte/Ende Juni starten. Sobald der endgültige Termin
steht sowie alle weiteren Details (Telefonnummer, Öffnungszeiten, Gaststättennamen ...) geklärt sind, werden wir Sie informieren.
Doch bis dahin möchten wir unserem neuen Pächter einen
schönen Biergarten übergeben. Wir freuen uns auf Ihre Mithilfe
beim "Biergartenputzen" am 30. Mai ab 9 Uhr. Bitte melden
Sie sich bei Rainer Schönhaar, Tel. 18971. Wer hat, darf gerne
Gartenwerkzeug, Schubkarre oder Rechen mitbringen. Vielen
Dank im Voraus für Ihre Mithilfe.
Rentnertreff
Zu unserem nächsten Treff am Mittwoch, 3. Juni 2015 laden
wir wieder alle recht herzlich ein. Wir treffen uns um 14.30 Uhr
wieder in der "Linde".
Gäste sind wie immer herzlich willkommen!
28. Mai 2015, Nummer 22
Lauftreff
Wir laufen zur Zeit immer dienstags und freitags um 18:15
Uhr und Sonntags um 10:15. Startpunkt ist beim Parkplatz am
Ferienheim Walddorf.
Für die ambitionierteren Läufer gibt es dienstags um 19 Uhr
Tempotraining in Pliezhausen im Stadion.
Am 14. Juni ist der Berglauf auf den Hohenneuffen, näheres
findet ihr unter www.hohenneuffen-berglauf.de
Schnuppertennis für Jugendliche von 6-18 Jahren
Lust auf Tennis?
Ihr seid zwischen 6 und 18
Jahre alt? Kein Mitglied? Kein
Problem:
Schaut einfach vorbei und
zwar immer freitags (nicht in
den Schulferien) von 16.00
Uhr bis 17.00 bei uns auf der
Tennisanlage des TV Häslach.
Beginn: 8. Mai.
Bildquelle: WTB
Betreuer kümmern sich um euch, geben euch Tipps oder besorgen euch einen passenden Spielpartner.
Ihr braucht nur Tennisschuhe oder Turnschuhe mit glatten Sohlen und Sportkleidung - Schläger und Bälle sind vorhanden.
Noch Fragen? Unter [email protected] bekommt ihr Antworten!
Wir freuen uns auf viele neue Gesichter!
Eure Jugendleitung Abteilung Tennis TV Häslach
Kräftigungsgymnastik und Rückenfitness
In den Pfingstferien findet am Montag, 1. Juni 2015, die Gymnastikstunde statt - wie üblich um 18.30 Uhr in der Gemeindehalle.
Erste-Hilfe-Lehrgang (auch für Führerscheinanwärter)
In 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten lernen Führerscheinanwärter (alle Klassen), Ersthelfer im Betrieb (BG) und alle anderen
interessierten Bürgerinnen und Bürger die Durchführung von
allgemeinen und lebensrettenden Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Inhalte des Lehrgangs: Verhalten an und Absichern von Unfallstellen, eigene Sicherheit und Schutzverhalten, psychische
Betreuung (Betreuen und Beobachten), Notruf 112, Retten aus
einer Gefahrenzone, stabile Seitenlage, Helmabnahme, Wundversorgung, Blutung stillen, Wiederbelebung, Symptomorientierte Maßnahmen bei akuter Erkrankung, äußeren Verletzungen und Verletzung am Kopf/Bewegungsapparat.
Termin: Samstag, 27. Juni 2015 (9:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr)
Bürgerhaus am Schillerplatz, Schillerplatz 11, Pliezhausen
Preis: 35,00 € pro Teilnehmer
Anmeldung per eMail: [email protected]
Inserieren –
das Zauberwort zum Erfolg
28. Mai 2015, Nummer 22
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
Literatüüt jetzt an neuem Platz in der Ortsmitte Walddorf
Der blaue Bücherwagen hat eine neue Heimat gefunden. Für
die nächsten Wochen wird der Büchertauschwagen im Ortsteil
Walddorf stehen. Direkt in der Ortsmitte zwischen Apotheke
und Gasthaus Linde steht das Literatüüt in den nächsten Wochen im Hof von Familie Schnell.
An dieser Stelle eine kleine Anleitung zur Bedienung.
Das Motto lautet: Ein Buch rein - Ein Buch raus.
Die Bücher dürfen kostenlos mitgenommen werden.
Schön wäre natürlich, wenn Ausleihende auch ein Buch, das
zu Hause herumsteht, einstellten.
Zum Schutz der Bücher bitte nach dem Durchstöbern die vier
Türen wieder ganz verschließen.
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Fachkundige Ansprechpartner stehen den Gästen Rede und
Antwort, wenn es um die Bereiche Handwerk, Handel und
Dienstleistungen geht.
Auch die Einzelhändler beteiligen sich am MarktFest. Sie haben von 13 bis 18:00 Uhr die Geschäfte geöffnet.
Pünktlich zum Marktfest soll es auch einen Relaunch der
Homepage des Gewerbevereins geben unter der bekannten
Adresse www.gewerbeverein-wh.de.
Bild der Woche
1943 Konfirmation
Das Literatüüt in Walddorf direkt an der Hauptstraße
Lesetreff im Juni
Der nächste Lesetreff findet wegen des Fronleichnam-Feiertages erst am Donnerstag, 11. Juni, um 15 Uhr statt. Im Mittelpunkt des Nachmittags, zu dem alle interessierten Leserinnen
und Leser herzlich eingeladen sind, steht "Der Duft des Regens" von Frances Greenslade.
Der Lesetreff findet im Vereinsraum der Frauenliste in der
Schulstraße 16 statt.
MarktFest in Walddorfhäslach am 14. Juni 2015
Zum dritten Mal nach 2005 und 2010 veranstaltet der Gewerbeverein Walddorfhäslach unter dem Titel "MarktFest" eine
Gewerbeschau.
Am Sonntag, 14. Juni 2015, findet in der Ortsmitte von Walddorf die Veranstaltung statt. Sie beginnt mit einem Gottesdienst, der bei gutem Wetter im Freien, und zwar ab 10:15
Uhr stattfindet. Im Anschluss daran wird bis 18:00 Uhr buntes
Programm mit Rummelplatzcharakter geboten.
Mit diesem dritten MarktFest wollen die Organisatoren wieder eine breite Bevölkerungsschicht ansprechen. Neben der
Gewerbeschau mit zahlreichen Ständen in einem großen Zelt
sowie auf dem Festgelände verteilt, treten auf der Bühne unter anderem Tanzgruppen auf. Für – größere und kleinere –
Kinder gibt es unter anderem eine Riesen-Carrera-Rennbahn
eine Riesen-Hüpfburg, Ponyreiten etc.; bewirtet werden die
Besucher von den örtlichen Vereinen, wie auch Mitgliedern
des Gewerbevereins – es wird eine Vielzahl kulinarischer Köstlichkeiten geben.
An der Gewerbeschau beteiligen sich über 40 Aussteller und
Vereine. Auf dem Ausstellungsgelände, nämlich die Hauptstraße zwischen dem neuen Kreisverkehr beim Eiswagen und der
Pizzeria Linde, beherbergt ein ca. 20 m langes Zelt zahlreiche
Stände; weitere Stände sind auf dem gesamten Gelände verteilt.
Am 11. April 1943 wurden diese Konfirmanden in der Häslacher
Kirche konfirmiert. Auf dem Foto sehen wir, als Hintergrund,
den ursprünglichen Hauptaufgang zur Häslacher Kirche. Er
war noch im Originalzustand von 1900, dem Einweihungsjahr
der Kirche.
Die Konfirmandinnen sind, von links: Ruth Leitenberger, Alwine
Mayer, verh. Bertsch, Elsa Schölkopf, Hilde Roth, verh. Müller,
Elsa Welsch.
Die Namen der Konfirmanden sind (nicht in der entsprechenden Reihenfolge), Rudolph Welsch, Heinz Häfner, Richard Ihle,
Erich Welsch.
Bildertanzquelle: Sonja Müllerschön
Weitere alte und neuere Fotos aus unserer Gemeinde Walddorfhäslach finden Sie unter „walddorfhaeslach.blogspot.com“.
Terminvorschau
Am Sonntag, 14. Juni 2015, wird der Kulturgüterverein beim
Marktfest des Gewerbevereins, in der Walddorfer Ortsmitte,
mit dabei sein. Wenn Sie Appetit auf Schmalzbrot oder mit
Käse überbackene Weckle haben, liegen Sie bei uns, an Stand
Hr. 11 im Plan, richtig. Dazu gibt es Most aus Äpfeln heimischer
Streuobstwiesen, Mostschorle, Apfelsaft oder Apfelsaftschorle im Angebot. Unser Stand wird an der Einmündung der Weihergasse in die Hauptstraße zu finden sein.
Verkauf kleiner Kunststoffeselchen
Die kleinen Eselchen aus Kunstharz sind circa 35 cm lang,
30 cm hoch, weiß grundiert zum Selbstgestalten. Wie bisher
kosten sie 39,50 € je Stück. Zu kaufen gibt es sie bei der Vorsitzenden, Erika Armbruster, Dorfstraße 14, Telefon 32391.
„Viele Grüße aus Walddorfhäslach“ – Ansichtskarten von Walddorfhäslach gibt es in der Metzgerei Rein, Ortsteil Häslach, zu
kaufen. Eine Karte kostet 0,90 Euro, vier Karten 3,20 Euro.
Internet
Homepage: „kulturgueterverein.de“ oder / und „kulturgüterverein.de. Kunstaktion: „haeslacher-esel.de“. Blog: „walddorfhaeslach.blogspot.com“, hier finden
Ihre Anzeige? Wir beraten und gestalten . . .
Rufen Sie uns doch mal an: 0 71 21/9 79 30
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach Singen entspannt!!
Allerdings müssen Sie Durchhaltevermögen beweisen: Erst
ab 30 Minuten wirkt sich das Singen so positiv aus, dass Sie
entspannter werden. Also sind unsere Singstundeneinheiten
genau die richtige Dosis dazu. Wir nehmen Sie gerne mit! Neue
Sängerinnen und Sänger sind uns stets willkommen.
Singstunde am Freitag, 29.05.2015 für Frauen- und Männerchor zu den oben angegebenen Zeiten. Kein Kinderchor
(Pfingstferien).
Willi’s Scheunenfest an Fronleichnam
Am Donnerstag, 04.06.2015, wollen wir uns wieder zu einem
gemütlichen und entspannten Familientag rund um Willi’s
Scheune im Schlatt treffen. Mit Spiel und Spaß wird die ganze „Vereinsfamilie“ einen schönen Tag im Grünen verbringen.
Natürlich wird mit Grillwurst, Steak, Getränken, Kaffee und
Kuchen fürs leibliche Wohl gesorgt sein.
Für die Kinder haben wir verschiedene Spielgeräte wie Federball, Springseile, Hulahoop-Reifen, Bälle dabei, so dass gute
Unterhaltung für alle gesichert ist.
Das obligatorische Volleyballspiel ist sowieso gesetzt, so dass
auch alle sportlich Begeisterten auf ihre Kosten kommen.
Auch eine kleine Wanderung ist geplant, also ein „herzliches
Willkommen“ an alle, die sich mit der Wandergruppe um 10:30
Uhr am Bachbruckstüble treffen.
Die Nichtwanderer können direkt zur Scheune in den Schlatt
kommen, wo zur Mittagszeit die Würste auf dem Grill warten.
Ganz herzlich eingeladen sind alle zu diesem Familientag:
Sängerinnen und Sänger mit Familien, Kinderchorkinder mit
Familien und alle Freunde des Liederkranz. Wir freuen uns auf
einen schönen gemeinsamen Tag!
Rückblick der Hauptversammlung 2015
Der Vertrauensmann Albert Welsch begrüßte die Gäste sehr
herzlich zu unser diesjährigen Hauptversammlung.
Zuerst wurde an die verstorbenen Mitglieder des vergangenen Jahres, Johann Klinovski, Werner Modler, Roswitha Schaal, gedacht.
Danach kam ein kurzer Rückblick über die wesentlichen
Veranstaltungen im letzten Jahr. Bunter Abend mit Theater Alphornbläser - Schlangenshow und anschließend Tanz mit
dem Uhlberg-Duo - Mutscheln in unserem Vereinsraum - eine
5-tägige Pfingstausfahrt nach Berlin - Bootsfahrt durch den
Spreewald. Vier-Tages-Radtour am Main entlang - Filmabende
- Wandern und Singen im Schönbuch - Landesfest in Reutlingen - Herbst- und Winterwanderungen - Ferienprogramm
- Jahresabschluss-Wanderung mit einem guten Vesper und
zuletzt unsere Nikolaus-Wanderung mit einem Besuch des
Nikolaus. Unsere Spielabende im ersten Freitag des Monats
28. Mai 2015, Nummer 22
sowie im Winterhalbjahr unsere lustige und schönen Singabende - die Seniorengruppe jeden zweiten Mittwoch im Monat mit
ihren diversen Wanderungen - die jeden Mittwoch stattfindende Mittwochsradtour - Dienstag und Donnerstag-Nachmittag
unser Lauftreff und vieles mehr.
Kassiererin Gaby Dudacek berichtete über ein positives Ergebnis im letzten Jahr, das wir nur erhalten haben durch sparsame
Ausgaben und genau geplante Veranstaltungen.
Die Kassenprüfer Willi Necker und Heinz Häfner prüften den
Kassenstand. Willi Necker berichtet von einer rechnerisch gut
geführten Kasse. Bericht der Fachwarte, Wanderwart Ernst Bauer,
berichtet über die Wanderungen sowie die Ausfahrten im vergangenem Jahr und belegte sie mit Zahlen und Fakten. Wegwart Albert
Welsch sprach von Gauwegstrecken, neue Wegkennzeichen und
Markierungen und über die neuen Themen des Tourismusverbandes.
Ehrungen: Für 50 Jahre wurde Horst Döttinger am Bunten
Abend geehrt. Für 25 Jahre wurden geehrt, Jürgen Böpple,
Steffen Böpple, Gertrud Dreher, Gabriele Dudacek, Wolfgang
Dudacek, Philipp Eisele, Marliese Schöllkopf.
Verschiedenes: Es waren keine Meldungen eingegangen.
Vertrauensmann Albert Welsch bedankte sich bei allen Anwesenden für ihre Aufmerksamkeit und bei all denjenigen, die im
vergangenem Jahr die umfangreiche Vereinsarbeit mitgetragen haben, bei den Ausschussmitgliedern und bei allen Freunden, die uns durch ihre Ideen und Spenden gefördert haben.
Mit einem Lichtbildervortrag von den Wanderungen im letzten
Jahr wurde die Hauptversammlung beendet.
Futteruntersuchungen für Heu, Gras- und Maissilage
Wie bereits in den vergangenen Jahren besteht auch in diesem
Jahr wieder die Möglichkeit, Grundfutterproben an der Landesanstalt für Landwirtschaftliche Chemie der Universität Hohenheim untersuchen zu lassen. Die Kosten für die Grundnährstoffuntersuchungen in Heu, Gras- oder Maissilage betragen
26 Euro je Probe und für eine Untersuchung der enthaltenen
Mineralstoffe werden zusätzlich 31 Euro je Probe berechnet.
Je Betrieb wird einmalig eine Pauschale für Material von 5
Euro erhoben.
Es steht wieder ein Kontingent an amtlichen und somit kostenfreien Untersuchungen von Grassilage und Heu zur Verfügung.
Das Kontingent wird unter allen teilnehmenden Betrieben aufgeteilt. Maissilagen können in diesem Kontingent leider nicht
berücksichtigt werden, eine Untersuchung ist hier in jedem
Fall kostenpflichtig.
Interessierte können sich beim Kreislandwirtschaftsamt
Münsingen unter der Nummer 07381 / 9397-7380 melden.
Das Anmeldeformular gibt es auch im Internet unter www.
landwirtschaft-reutlingen.de, Rubrik Fachinformationen, Tierhaltung, Grundfutter.
28. Mai 2015, Nummer 22
Mitteilungsblatt der Gemeinde Walddorfhäslach
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Die Zukunft in den Blick nehmen
Gute Gesundheitstipps im Internet
Vertrauenswürdige Gesundheitsinformationen über 100 Themen hat kürzlich die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) online gestellt – von Alzheimer und Bluthochdruck
bis Kreuzschmerzen und Zuckerkrankheit. Zur Verfügung gestellt hat die Inhalte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das wie die UPD im Auftrag
des Gesetzgebers arbeitet. Die auch für medizinische Laien
gut verständlichen Informationen finden sich unter www.patientenberatung.de im Internet. Sie werden ergänzt durch Themen wie Krankengeld oder die sogenannten Igel-Leistungen.
Bei weiteren Fragen können sich Patienten kostenlos an die
Unabhängige Patientenberatung zum Beispiel unter (0800) 0
11 77 22 oder vor Ort in 21 Städten wie Stuttgart und Karlsruhe
wenden. Die UPD kann den Arztbesuch nicht ersetzen, aber
helfen, zum Beispiel Diagnosen oder Behandlungsmethoden
besser zu verstehen. Informationen aus dem weiten Feld des
Gesundheitswesens gibt es bei der UPD auch in türkischer
Sprache (0800 0 11 77 23: Mo / Mi 10 bis 12, 15 bis 17 Uhr)
und in Russisch (0800 0 11 77 24: Mo / Mi 10 bis 12, 15 bis 17
Uhr) zudem Arzneimittelberatung unter (0800) 0 11 77 25: Mo
/ Di / Do 9 bis 16, Mi / Fr 9 bis 13 Uhr).
Wegweiser zum Persönlichen Budget für Hör- und Sprachbehinderte
Speziell für gehörlose, hör- und sprachbehinderte Menschen
gibt es einen Wegweiser zum „Persönlichen Budget“. Er erklärt
auf 76 Seiten, wie das Persönliche Budget beantragt werden
kann. Alle notwendigen Schritte sind übersichtlich aufbereitet. Zudem gibt es weitere Informationen zu diesem Thema,
aber auch zur Gesamtsituation von Menschen mit Kommunikationsschwierigkeiten sowie politische Hintergrundinformationen. Das Arbeitsbuch kann gegen einen Unkostenbeitrag
von 10 Euro vom Verein Initiative
KindertagespflegeSchlüssel
in Walddorfhäslach für Alle e.V., Informationen und Aufklärung Diefür
Menschen
mit Hörbehinderung,
Betreuung
von Kindern in einer TigeR-Gruppe
(Kindertagespflege in anderen
geeigneten Räumen) oder bei einer klassischen Tagesmutter in Walddorfhäslach erfreut
Johann Kalteis, [email protected],
Uhlandstraße
22,
sich großer Beliebtheit. Aus diesem Grund bietet
der Tagesmütter e.V. Reutlingen in
Kooperation mit der Gemeinde Walddorfhäslach eine weitere Sprechzeit vor Ort an.
89522 Heidenheim, [email protected], Fax
Ab Juni 2015 können alle an der Kindertagespflege interessierte Eltern und
Tagespflegepersonen
sowohl am–ersten
als auch am dritten Dienstag des Monats
jeweils
(07321) 274649, angefordert
werden
beispielsweise
gegen
von 16.00 bis 18.00 Uhr einen Termin für ein unverbindliches Informations- und
Beratungsgespräch mit Frau IBAN:
Köninger, Fachberaterin
für Walddorfhäslach,
im
Vorkasse (Heidenheimer Volksbank,
DE44
632 901
100
Dorfgemeinschaftshaus Häslach vereinbaren.
381, BIC: GENODES1HDH)
und Porto (1,45 Euro) per Post zu.
Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Anmeldung bei der Fachberaterin erforderlich ist:
Helga K.-Köninger, Fachberaterin für Walddorfhäslach,
Tel: 0 71 21/3 87 84 19, E-Mail: [email protected].
Besuchen Sie auch unsere Homepage: www.tagesmuetter-rt.de
Kindertagespflege in
Walddorfhäslach
Die Betreuung von Kindern in einer TigeRGruppe
(Kindertagespflege in anderen
geeigneten Räumen)
oder bei einer klassischen Tagesmutter in
Walddorfhäslach erfreut sich großer Beliebtheit. Aus diesem
Grund bietet der Tagesmütter e.V. Reutlingen in Kooperation
mit der Gemeinde Walddorfhäslach eine weitere Sprechzeit
vor Ort an.
Ab Juni 2015 können alle an der Kindertagespflege interessierte Eltern und Tagespflegepersonen sowohl am ersten als auch
am dritten Dienstag des Monats jeweils von 16.00 bis 18.00
Uhr einen Termin für ein unverbindliches Informations- und
Beratungsgespräch mit Frau Köninger, Fachberaterin für Walddorfhäslach, im Dorfgemeinschaftshaus Häslach vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Anmeldung bei der
Fachberaterin erforderlich ist:
Helga K.-Köninger, Fachberaterin für Walddorfhäslach,
Tel: 0 71 21/3 87 84 19, E-Mail: [email protected].
Besuchen Sie auch unsere Homepage: www.tagesmuetter-rt.de
Vorsorgevollmacht / Rechtliche Betreuung
Wer darf für einen Erwachsenen rechtliche Entscheidungen
treffen, wenn dieser aufgrund von einer Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr dazu in der Lage ist?
Selbst Familienangehörige sind nicht dazu berechtigt, wenn
Sie keine Vollmacht oder eine rechtliche Betreuung haben. Was
kann getan werden, um für diese Situation Vorsorge zu treffen?
Frau Karin Bernhard vom Diakonischen Betreuungsverein und
Herr Rouven Wrtal von der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Reutlingen informieren hierzu am Donnerstag, den
11.06.2015 um 17:30 Uhr im Alten Rathaus, Rathausstr. 6 in
Reutlingen und laden herzlich ein. Der Eintritt ist frei.