Der Staatssekretär An den Vorsitzenden des Ausschusses für

Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Staatssekretär
iJ
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und
Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
An den Vorsitzenden
des Ausschusses für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk
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L�NOi� G
WESTFA
NOROR H EIN
16. WAHLPERIOOE
. . April 2015
Seite 1 von 1
•
des Landtags Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
(bei Antwort bitte angeben)
Evaluierung TVgG
Herrn Georg Fortmeier MdL
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldcrf
MR Machwirth
Telefon 021161772-188
Fax021161772749
andreas.machwirth@
mweimh.nrw.de
Übersendung des Eckpunktepapiers tür die ClearingsteIle Mittel­
stand sowie der Präsentation der Evaluierungsergebnisse TVgG
NRW von Kienbaum Management Consultants GmbH
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
im Nachgang zu der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft,
Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk übersende ich wie zuge­
sagt die Eckpunkte des Wirtschaftsministeriums, die der ClearingsteIle
Mittelstand übermittelt wurden.
Ebenfalls beigefügt finden Sie die Präsentation der Ergebnisse der Eva­
luierung
des
TVgG-NRW
von
Kienbaum
Management
Consultants
GmbH.
Als Anlage übersende ich Ihnen 60 Exemplare der beiden Dokumente
mit der Bitte, diese an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft,
Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk weiterzuleiten.
Dienstsitz:
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
Telefon 021161772 0
Telefax021161772 777
Mit freundlichen Grüßen
[email protected]
www.mweimh.nrw.de
Dr. Günther Horzetz
Öffentliche Verkehrsmittel:
Straßenbahnlinien 704, 709,
719 bis Haltestelle
Poststraße
MWEIMH
Stabsstelle Evaluation Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW
Anlass:
Am 01. Mai 2012 ist das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes NRW (TVgG­
NRW) in Kraft getreten. Das Gesetz hat zum Ziel, den fairen Wettbewerb bei der
öffentlichen Auftragsvergabe sicherzustellen und gleichzeitig die Berücksichtigung
von Sozialverträglichkeit,
Umweltschutz und Energieeffizienz sowie Qualität und
Innovation der Angebote zu fördern. Das Gesetz enthält eine Verpflichtung der
Landesregierung,
dem
Landtag
spätestens
vier Jahre
nach
Inkrafttreten
eine
wissenschaftliche Evaluierung der Wirkungen, insbesondere hinsichtlich Effizienz
und Zielerreichung vorzulegen. Die in dem von Kienbaum Management Consultants
GmbH
angefertigten
Evaluierungsbericht
enthaltenen
Analysen
und
Handlungsempfehlungen wurden zum Anlass genommen, eine Novellierung des
Gesetzes zu initiieren.
Ziel:
Unter Beibehaltung ökologischer, sozialer und innovativer Ziele soll der bürokratische
Aufwand für die Betroffenen minimiert und die Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes
deutlich erhöht werden.
Geplante Regelungen:
Harmonisierung
des
vergabespezifischen
Mindestlohns
mit
dem
Mindestlohngesetz:
Durch Einführung des Bundesmindestlohns gemäß Mindestlohngesetz (MiloG) soll
gewährleistet sein,
dass sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich ein
Mindestlohn in Höhe von € 8,50 gezahlt wird. Das MiLoG gilt im Anwendungsbereich
des TVgG-NRW vollumfänglich.
Allerdings entfaltet das MiLoG erst im Laufe des Jahres 2017 seine volle Wirkung.
Deshalb streben wir eine Harmonisierung des vergabespezifischen Mindestlohns mit
dem Mindestlohngesetz des Bundes bis zum 31.12.2017 an. Ab diesem Zeitpunkt
sollte es kein Nebeneinander unterschiedlicher Mindestlöhne für öffentliche Aufträge
und dem gesetzlichen Mindestlohn geben. Eine Erklärung des für den Zuschlag
vorgesehenen Bieters, die Vorgaben des MiLoG einzuhalten, soll dann ausreichen.
Bestbieterprinzip
Die durch das TVgG-NRW entstandenen Anforderungen an Bieter sollen künftig nur
von dem Bieter verlangt
werden,
Bestbieterprinzip).
wird
Darauf
Vergabeunterlagen
bürokratischen
bereits
hingewiesen.
Vorgaben
der für den Zuschlag
in der Bekanntmachung
Das
entlasten.
vorgesehen ist (sog.
würde
Im
Falle
alle
der
übrigen
sowie
Bieter
Nichtvorlage
in
von
oder
den
den
nicht
fristgerechten Vorlage durch den Bestbieter soll der jeweils nächstbeste Bieter zum
Zuge
kommen,
nachdem
dieser
die
Anforderungen
erfüllt
hat.
Auch
die
MWEIMH
Stabsstelle Evaluation Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
Vergabestelle wird durch diese Regelung entlastet, da der Prüfungsaufwand bei ihr
entsprechend gemindert ist.
Sprachliche und strukturelle Anpassungen
Das
Gesetz
sprachlichen
incl.
und
aller
Formulare/Vordrucke/Verpflichtungserklärungen
strukturellen
Anpassungen
unterworfen
werden,
um
soll
die
Verständlichkeit zu erhöhen und die Anwendung zu erleichtern. Hierzu wird ein
Ablösegesetz
einem
Änderungsgesetz
vorgezogen.
Eine
Kürzung
auf
das
notwendige Regelungsminimum wird angestrebt.
Anpassung an die Rechtsprechung des EuGH
Die Anforderungen, die durch das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-549/13
"Bundesdruckerei" entstanden sind, werden umgesetzt.
Stärkung der Stichproben
Dem Wunsch der überwiegenden Zahl der im
Evaluierungsprozess befragten
Unternehmen nachkommend, sollen die allgemeinen Kontrollen und Stichproben
hinsichtlich
der
Einhaltung
der
Vorgaben
des
TVgG-NRW
auch
durch
die
Prüfbehörde intensiviert werden. Wettbewerbsvorteilen derjenigen, die nicht den
ökologischen oder sozialen Kriterien entsprechend die Leistung ausführen oder
anbieten, würde damit wirksamer entgegen getreten.
Ergänzung der Tätigkeit der Prüfbehörde um eine Servicefunktion
Die Prüfbehörde soll zusätzlich als Servicebehörde fungieren und für Fragen und
Probleme rund um das TVgG-NRW für Jedermann/-frau zur Verfügung stehen.
ILO-Kernarbeitsnormen
Unter Beibehaltung des Ziels der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen soll der
Aufwand zum Nachweis deutlich verringert werden.
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk des Landes NRW
Düsseldorf, 22. April 2015
Konnexitätsfolgenausgleich und Evaluierung Tariftreue- und Vergabegesetz
Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW)
. Präsentation von KernergeQnissen der Evaluierung
Kienbaum Management Consultants GmbH
Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westfalen
Kie baumO
Inhalt
"' . .
1. Methodik und Datengrundlage
2. Zentrale Ergebnisse
3. Fazit und Empfehlungen
In der Bearbeitung der Studie kam eine Kombination quantitativer und
vertiefender qualitativer Methoden zum Einsatz
Projektvorgehen im Überblick
»
Auftaktgespräche mit dem MWEIMH und Vorstellung des Projekts im Rahmen von mehreren IMA-Sitzungen
»
Analyse der verfassungs- und vergaberechtlichen Rahmenbedingungen
»
»
»
Uber 20 Interviews mit Vergabestellen, Vertretern von kommunalen Spitzenverbänden'und weiteren Akteuren zum
Projektauftakt
Prozessanalyse-Workshop mit ausgewählten Vergabestellen
Workshops mit Vertretern aus dem Kreise von Umweltverbänden, Gewerkschaften, NGOs sowie
,Unternehmensverbänden
»
Online-Befragung yon Vergabestellen (Rücklauf N=388)
»
Telefon-Befragung von Unternehmen (Auftragnehmern) (Rücklauf N=260)
»
Über 40 vertiefende Interviews mit ausgewählten Vertretern von Unternehmensverbänden, Gewerkschaften, NGOs,
Vergabestellen, Auftragnehmern, unterlegenen und ehemaligen Bietern sowie weiteren Experten zum Projektabschluss
Alle Erhebungen konnten erfolgreich abgeschlossen und Zielgruppen in der Breite erreicht werden
Ministerium fOr Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westfalen
3
KienbaumO
Im Folgenden werden die Kernergebnisse der durchgeführten quantitativen und
qualitativen Erhebungen beleuchtet
Evaluierungsergebnisse zur übergeordneten Akzeptanz, der bisherigen Umsetzung und den Auswirkungen des Gesetzes
Ministerium fOr Wirtschaft. Energie.
•
Industrie. Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westfalen
�
�
-$
4
KienbaumO
Hohe grundsätzliche Akzeptanz der Gesetzesziele kann als solide Grundlage für
zielführende Umsetzung gewertet werden
Umsetzungserfolg neuer Gesetze hängt maßgeblich von Haltung der betroffenen Akteure zu Gesetzeszielen ab
»
Akteure zeigten zumeist Unterstützung für die Ziele des TVgG-NRW
»
Idee der Verfolgung gesellschaftspolitischer Ziele im Rahmen der öffentlichen Beschaffung wird positiv bewertet
»
Aufnahme zusätzlicher "vergabefremder" Aspekte wird vereinzelt aber auch als zu weitgehend kritisiert
. Unterstützung Gesetzesziele:
Zustimmung zur Aussage "Die Aufnahme von Nachhaltigkeitsaspekten in der öffentlichen Auftragsvergabe
halte ich insgesamt für sinnvoll."
100%
80%
37%
60%
40%
�
45%
--
46%
20%
21%
0%
Vergabestellen (N=332)
Unternehmen (N=257)
•
Trifft voll und ganz zu
Trifft eher zu
Ministerium tOr Wirtschaft. Energie.
Industrie. Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westtalen
5
KienbaumG
Gleichzeitig wurde von Schwierig keiten in der Umsetzung berichtet
Insbesondere Vergabestellen berichten in der Umsetzungspraxis von großen Schwierigkeiten
»
»
»
Umsetzungsalltag werde durch Vielzahl von Regelungen sowie durch "Flickenteppich" an Gesetzen verkompliziert
Vergabestellen schilderten Schwierigkeiten aufgrund externer Hemmnisse, z.B. der mangelnden Überprüfbarkeit von
Anforderungen oder Uberforderung der Bieter
Positive Bewertung der vorhandenen Hilfestellungen - jedoch gleichzeitiger Wunsch nach weiteren
Informationsangeboten
Haben Sie in Ihrer Vergabepraxis Schwierigkeiten
mit der Umsetzung des TVgG-NRW? (N=350)
Wir haben in unserer Vergabepraxis Schwierigkeiten im
Hinblick auf... (N=250)
100%
80%
20%
36%
60%
r-
.-C-:-
@
G)
40%
20%
42%
31%
0%
•
Ja
Nein
... Überforderung seitens der
... fehlende Überprüfbarkeit der
Bieter und/oder Probleme bei der
Einhaltung der Regelungen des
notwendigen
Einholung der notwendigen
TVgG-NRW im Hinblick auf die
Personals/Ressourcen zur
Erklärungen.
von den Bietern eingereichten
Bearbeitung der neuen
Nachweise.
Anforderungen bei uns intern.
Kann ich nicht so genau sagen
•
Trifft voll und ganz zu
... die Bereitstellung des
Trifft eher zu
Ministerium tur Wirtschaft. Energie.
Industrie, Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westfalen
6
KienbaumO
Ein weiterer Kritikpunkt war der generelle (bürokratische) Aufwand
Vergabestellen berichten von Mehraufwänden und Verbesserungspotenzialen in Anwendbarkeit und Verständlichkeit
»
Mehrheit der Vergabestellen (92%) sieht durch das T VgG-NRW Mehraufwände in der eigenen Organisation - ohne
Reduzierungen im Zeitverlauf
)}
»
Aufbau des Gesetzes und der Rechtsverordnung seien unübersichtlich und schwer verständlich
Hinweis: Ergebnisse zum Konnexitätsfolgenausgleich werden detailliert in separater Berichterstattung aufgearbeitet
Wie hoch schätzen Sie [... ] den [...]
Verwaltungsaufwand in Ihrer
Organis
n ein? (N=311)
50%
Wie beurteilen Sie die folgenden Aspekte des TVgG-NRW mit
Schulnoten von 1 bis 6? - Vergabestellen
6 ..,.------
----f--4-fl9n-+-------
..,.--
5 +-----
�®
�
�
�
+_�
����-���:3..7���--������--�
� 3,�
8 ���3,�8--4
40% +---�
4, 1
y
30% +---�
3
20% +-------1
.......
--�
+-----
2 +-----
10% +-----:-:----1
5%
Verständlichkeit TVgGSchwelleowerte bzw.
NRW insgesamt (N:348) Bagatellgrenzen (N:346)
0%
Gering
T
T
Mittel
Hoch
Sehr hoch
Anwendbarl<eit und
Verständlichkeit
MindestentgelVTa'iftreue
(N:346)
Anwendbarl<eit und
Verständlichkeit Umwelt
und Energieeffizienz
(N:346)
Anwendbarl<eit und
Verständlichkeit ILO­
Kerna'beitsnormen
(N:346)
Anwendbarl<eit und
Verständlichkeit
Frauenförderung (N:346)
Anwendbarl<eit und
Verständlichkeit der
Vorgaben zur
Frauenförderung (N:346)
Ministerium fOr Wirtschaft. Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westfalen
KienbaumG
Unternehmen haben keine wesentlichen Umsetzungsschwierig keiten im Alltag
Unternehmen berichten in der Umsetzungspraxis von geringeren Schwierigkeiten als Vergabestellen
»
Unternehmen führen Schwierigkeiten - ähnlich wie Vergabestellen - vor allem auf externe Probleme zurück
»
»
Im Vergleich berichten kleinere Unternehmen tendenziell von etwas größeren Umsetzungsschwierigkeiten
Unternehmen wünschen sich keine weiteren Hilfestellungen, sondern eher Vereinfachungen des Gesetzes bzw.
verständl1chere Formulierung der Anforderungen
Haben Sie im Unternehmensalltag Schwierigkeiten
mit der Umsetzung des TVgG-NRW?
(N=260)
�
Wir haben im Unternehmensalltag Schwierigkeiten
in
.
Hinblick auf...
100%
80%
60%
-
40%
20%
-
-
8
-
22%
r--
26%
20%
16%
20%
I---
22%
20%
0%
... Probleme bei der
... fehlende
Einholung der
Bereitstellung von
notwendigen
... Anwendbarkeit bzw. ... die Bereitstellung des
Umseizbarkeit der
notwendigen
Informationen und/oder geforderten Maßnahmen Personals/Ressourcen
Informationen. (N=20)
Unterstützung zum
in unserem
zur Bearbeitung der
TVgG-NRW. (N=18)
Unternehmen. (N=19)
neuen Anforderungen
bei uns intern. (N=20)
Ja
Nein
•
Trifft voll und ganz zu
Trifft eher zu
Ministerium fOr Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westfalen
8
Kienbaum
G
Doch auch Unternehmen sahen gestiegene Aufwände und einzelne
Umsetzungsprobleme
Unternehmen bewerten die Anwendbarkeit und Verständlichkeit jedoch positiver als Vergabestellen .
»
Wie hoch schätzen Sie [...] den [...]
Verwaltungsaufwand ein? (N=185)
Einschätzung der Aufwände als eher gering bis
mittelhoch
»
Interviews: insbesondere Probleme mit ILO­
100%
80%
60%
40%
20%
0%
Kernarbeitsnormen
»
wird genutzt und zumeist als
sinnvoll und vereinfachend wahrgenommen
Präqualifizierung
Gering
Mittel
Sehr hoch
Hoch
Wie beurteilen Sie die folgenden Aspekte des TVgG-NRW in Schulnoten von 1 bis 6? - Unternehmen
6
5
4
3
�
�
3, 1
J,4
J,4
....
2,8
2,7
3,0
......
2
Verständlichkeit des
Anwendbarkeit des TVgG­
TVgG-NRW insgesamt NRW insgesamt (N=246)
(N=246)
Verständlichkeit der
Vorgaben zum
Mindestentgelt bzw.
Tariftreue (N=255)
Anwendbarkeit der
Vorgaben zum
Mindestentgelt bzw.
Tariftreue (N=244)
Verständlichkeit der
Anwendbarkeit der
Vorgaben zu Umwelt und Vorgaben zu Umwelt und
Energieeffizienz (N=228) Energieeffizienz (N=224)
Verständlichkeit der
Vorgaben zu den ILOKemarbeitsnormen
(N=221)
Anwendbarkeit der
Vorgaben zu den ILO­
Kemarbeitsnormen
(N=214)
Verständlichkeit der
Vorgaben zur
Anwendbarkeit der
Vorgaben zur
Frauenförderung (N=235) Frauenförderung (N=232)
Ministerium fOr Wirtschaft. Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westfalen
9
KienbaumO
Vergabestellen berichteten teilweise von Verkleinerungen im Bieterkreis und
Verteuerungen
Vergabestellen geben an, dass es seit Inkrafttreten des Gesetzes schwieriger geworden sei, geeignete Bieter zu finden
ist jedoch nicht zwangsläufig negativ zu bewerten
»
Verkleinerung des Bieterkreises
»
Ein Viertel der Vergabestellen sieht Hinweise auf Verteuerungen - Nachweis der Kausalität allerdings schwierig
»
durchschnittlich nominal 14 Prozent; inflationsbereinigt rund 12 Prozent
»'
überwiegend bis zu 5.000 Euro je Verfahren
Hat sich die Anzahl der Bieter in Ihren [..]
Vergabeverfahren durchschnittlich [... ]
verändert? (N=334)
Durchschnittliche Verteuerungen pro Verfahren
(nach Angaben der Vergabestellen)
mehr als 50.000 Euro pro Verfahren (N=37)
29%
bis zu 50.000 Euro pro Verfahren (N=37)
38%
Ja
Nein
bis zu 5.000 Euro pro Verfahren (N=47) .
Kann ich nicht so genau sagen
0%
20% .
40%
60%
80%
100%
Ministerium für Wirtschaft. Energie.
Industrie. Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westfalen
10
Kienbaum
O
Unternehmen sahen gleichzeitig nur vereinzelt Veränderungen in der Markt- und
Wettbewerbsstru ktur
Unternehmen sehen zudem nur selten Anpassungen im eigenen Marktverhalten
»
»
Unternehmen rechnen sich in Teilen jedoch verbesserte Marktchancen aus
Gleichzeitig sehen wir, dass sich einige Unternehmen aufgrund des Gesetzes nicht mehr an Ausschreibungen
beteiligen - genaue Quantifizierung allerdings schwierig
}}
Anforderungen und bürokratische Aufwände des Gesetzes als wichtigste Gründe
Konnten Sie in Ihrer Markt- bzw.
Eigenwahrnehmung [...] Veränderungen aufgrund
der Verpflichtungen aus dem TVgG-NRW
feststellen?(n = 256)
Im folgenden finden Sie Aussagen zu Wettbewerb und
Preisen. Bitte geben Sie auf [... ] an, inwieweit diese
Aussagen aus Ihrer Sicht jeweils zutreffen.
Die Anzahl der Wettbewerber hat sich
verändert. (N=23)
39%
61%
Die Art der Wettbewerber hat sich
verändert. (N=23)
48%
Die in öffentlichen Ausschreibungen
angebotenen Preise haben sich verändert.
(N=22)
0%
Ja
Nein
(Eher) Zustimmung
59%
4 1%
20%
40%
60%
80%
100%
(Eher) keine Zustimmung
Ministerium fOr Wirtschaft. Energie.
Industrie, Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein·Westfalen
11
KienbaumO
Alle Akteure bewerteten Kontrollen kritisch und sahen Gefahr, dass das TVgG­
NRW daher "ins Leere" läuft
Es werden in der Breite deutlich mehr und umfangreichere Kontrollen gefordert
Wie beurteilen Sie die folgenden Aspekte des TVgG-NRW mit
Schulnoten von 1 bis 6?
6
»
�------
5 +-��+----+--+-----------------------------
»
Die meisten Vergabestellen führen keine
eigenen Kontrollen durch
»
"Nicht unsere Aufgabe"
»
"Wir haben keine Ressourcen"
wird kritisch gesehen
- nahm diese allerdings gerade erst auf
Arbeit der Prüfbehörde
»
»
3 +-------��--
»
2 +----»
Effektivität der Überwachung
und Kontrolle der Vorgaben
Häufigkeit der Kontrollen
-+- Unternehmen
Existenz der zentralen Prüfund Kontrollstruktur
(N=122-198)
Tatsächliche Arben der
Prüfstelle
Sanktionierungsmöglichkeiten
im Rahmen des TVgG-NRW
Vergabestellen (N=263-289)
in der Zwischenzeit wurden weitere Stellen
eingerichtet und Aktivitäten aufgestockt
allerdings wird man kaum eine umfassende
Kontrolle der Mindestlohnregelung leisten
können
weitere Regelungen liegen ohnehin nicht im
Verantwortungsbereich
Akteure favorisieren Ausweitung
stichprobe �i9.er Kontrollen, Aufstockung der
Prüfbehörde und ggf. Ausweitung von deren
Kompetenzen
Ministerium für Wirtschaft. Energie.
Industrie, Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westfalen
12
Kienbaum
G
Viele Vergabestellen zeigten sich mit Blick auf ZielerreichunglWirkung
zurückhaltend
Vergabestellen erwarten vom T VgG-NRW offenbar vor allem eher mittelbare Effekte
Aussagen zu Wirkungen· Vergabestellen
Das TVgG-NRW trägt zur Förderung und Unterstützung eines fairen Wettbewerbs
bei. (N=331)
27%
Das TVgG-NRW trägt zur Verbesserung der Qualität und Innovation der Angebote 7%
28%
bei. (N=332)
p...:.�
..:.: ---'----"e'-f7----'--------'I'"'" -==------1
.
Der Wettbewerb entscheidet sich seit Inkrafttreten des TVgG-NRW mehr auf der 7%
I-!-!':"'-"
Grundlage der Qualität als der Preise. (N=333)
---r-
Die Zuverlässigkeit der Leistungserbringung ist seit Inkrafttreten des TVgG-NRW
%
�
gestiegen. (N=333)
---r
�-
---
Das Entgeltniveau der im Rahmen von öffentlichen Aufträgen eingesetzten
Beschäftigten hat sich [...) verbessert (N=334)
19%
� -\.-':'=
-��
�
�
-\. � qi.J-.
26%
---T
-�-
-
10%
Das TVgG-NRW trägt zur Verbesserung des Umweltschutzes und der
Energieeffizienz im Rahmen öffentlicher Aufträge bei. (N=333)
27%
50%
Aus Lebenszykluskostenanalysen im Vorfeld von Vergaben resultierten auch
finanzielle Vorteile. (N=333)
Das TVgG-NRW trägt zur Verbesserung der Arbeitsstandards bei
Auftragnehmern/Bietern bei.(N=332)
48%
11%
Das TVgG-NRW trägt zu einer verbesserten Frauenförderung bei
Auftragnehmern/Bietern bei. (N=332)
48%
0%
•
(Eher) Zustimmung
20%
(Eher) keine Zustimmung
r
40%
•
60%
80%
100%
Keine Aussage
Ministerium fOr Wirtschaft. Energie.
Industrie, Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westfalen
13
KienbaumO
Unternehmen gaben an, dass sich in Teilbereichen Veränderungen ergeben haben
Zurückhaltung mit Blick auf Wirkungen zeigt sich jedoch auch auf individueller Unternehmensebene
Aussagen zu Wirkungen - Unternehmen (individuelle Ebene)
Bei uns im Unternehmen hat das TVgG-NRW das Bewusstsein für
Nachhaltigkeitsaspekte gestärkt. (N=256)
67%
Bei uns im Unternehmen hat das TVgG-NRW konkrete Veränderungen in
Verhalten bzw. Prozessen (z.B. Verhaltenskodex, Zertifizierungsstandards)
ausgelöst. (N=257)
72%
Das Entgeltniveau der im Rahmen von öffentlichen Aufträgen eingesetzten
Beschäftigten hat sich bei uns durch Inkrafttreten des TVgG-NRW erhöht.
(N=256)
10%
Auf Grundlage des TVgG-NRW wurden Verringerungen der Umweltbelastungen
und des Energieverbrauchs in von uns durchgeführten Aufträgen erreicht.
(N=243)
78%
Das TVgG-NRW trägt bei uns zu einer weiteren Verbesserung der
Arbeitsstandards bei. (N=259)
75%
Das TVgG-NRW trägt bei uns zu einer verbesserten Frauenförderung bei.
(N=247)
15%
20%
0%
•
(Eher) Zustimmung
60%
80%
100%
(Eher) keine Zustimmung
Ministerium tür Wirtschaft. Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk
des landes Nordrhein-Westtalen
40%
<4
KienbaumG
Zusammenfassend konnten bislang kleinere Beiträge zu den einst gesetzten
Zielen erreicht werden
Dennoch wird ein schwach positives Aufwand-Nutzen-Verhältnis festgestellt - mit Aussicht auf positive Entwicklung
Hohe grundsätzliche Akzeptanz der Gesetzesziele als solide Grundlage für eine zielführende Umsetzung
Gleichzeitig aber Schwierigkeiten und Aufwände in der Umsetzung
Vergabestellen berichten in Teilen von Verkleinerungen im Bieterkreis und Verteuerungen
Weiteres klares Handlungsfeld: Ausbau der Kontrollen und der Arbeit der Prüfbehörde
Stärkere Auseinandersetzung mit Politikzielen in Verwaltung und in Unternehmen, jedoch bislang nur wenige konkret
feststellbare Wirkungen - jedoch differenzierteres Meinungsbild in Interviews und Workshops
Ministerium fOr Wirtschaft. Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westfalen
'5
KienbaumG
Klärung offener Fragen
Welche Fragen haben Sie an uns?
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Kontakt
Adresse
Kienbaum Management Consultants GmbH
Hafenspitze - Speditionstraße 21
40221 Düsseldorf
www.kienbaum.de
I
Ansprechpartner
Judith Michels
Projektleiterin
Kienbaum Management Consultants GmbH
Speditionstraße 21
40221 Düsseldorf
Mobil: +49 172911 3734
[email protected]
Ministerium fOr Wirtschaft. Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westfalen
1f
KienbaumO
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