Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Der Staatssekretär iJ Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk LEN L�NOi� G WESTFA NOROR H EIN 16. WAHLPERIOOE . . April 2015 Seite 1 von 1 • des Landtags Nordrhein-Westfalen Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) Evaluierung TVgG Herrn Georg Fortmeier MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldcrf MR Machwirth Telefon 021161772-188 Fax021161772749 andreas.machwirth@ mweimh.nrw.de Übersendung des Eckpunktepapiers tür die ClearingsteIle Mittel stand sowie der Präsentation der Evaluierungsergebnisse TVgG NRW von Kienbaum Management Consultants GmbH Sehr geehrter Herr Vorsitzender, im Nachgang zu der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk übersende ich wie zuge sagt die Eckpunkte des Wirtschaftsministeriums, die der ClearingsteIle Mittelstand übermittelt wurden. Ebenfalls beigefügt finden Sie die Präsentation der Ergebnisse der Eva luierung des TVgG-NRW von Kienbaum Management Consultants GmbH. Als Anlage übersende ich Ihnen 60 Exemplare der beiden Dokumente mit der Bitte, diese an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk weiterzuleiten. Dienstsitz: Berger Allee 25 40213 Düsseldorf Telefon 021161772 0 Telefax021161772 777 Mit freundlichen Grüßen [email protected] www.mweimh.nrw.de Dr. Günther Horzetz Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnlinien 704, 709, 719 bis Haltestelle Poststraße MWEIMH Stabsstelle Evaluation Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW Anlass: Am 01. Mai 2012 ist das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes NRW (TVgG NRW) in Kraft getreten. Das Gesetz hat zum Ziel, den fairen Wettbewerb bei der öffentlichen Auftragsvergabe sicherzustellen und gleichzeitig die Berücksichtigung von Sozialverträglichkeit, Umweltschutz und Energieeffizienz sowie Qualität und Innovation der Angebote zu fördern. Das Gesetz enthält eine Verpflichtung der Landesregierung, dem Landtag spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten eine wissenschaftliche Evaluierung der Wirkungen, insbesondere hinsichtlich Effizienz und Zielerreichung vorzulegen. Die in dem von Kienbaum Management Consultants GmbH angefertigten Evaluierungsbericht enthaltenen Analysen und Handlungsempfehlungen wurden zum Anlass genommen, eine Novellierung des Gesetzes zu initiieren. Ziel: Unter Beibehaltung ökologischer, sozialer und innovativer Ziele soll der bürokratische Aufwand für die Betroffenen minimiert und die Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes deutlich erhöht werden. Geplante Regelungen: Harmonisierung des vergabespezifischen Mindestlohns mit dem Mindestlohngesetz: Durch Einführung des Bundesmindestlohns gemäß Mindestlohngesetz (MiloG) soll gewährleistet sein, dass sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich ein Mindestlohn in Höhe von € 8,50 gezahlt wird. Das MiLoG gilt im Anwendungsbereich des TVgG-NRW vollumfänglich. Allerdings entfaltet das MiLoG erst im Laufe des Jahres 2017 seine volle Wirkung. Deshalb streben wir eine Harmonisierung des vergabespezifischen Mindestlohns mit dem Mindestlohngesetz des Bundes bis zum 31.12.2017 an. Ab diesem Zeitpunkt sollte es kein Nebeneinander unterschiedlicher Mindestlöhne für öffentliche Aufträge und dem gesetzlichen Mindestlohn geben. Eine Erklärung des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters, die Vorgaben des MiLoG einzuhalten, soll dann ausreichen. Bestbieterprinzip Die durch das TVgG-NRW entstandenen Anforderungen an Bieter sollen künftig nur von dem Bieter verlangt werden, Bestbieterprinzip). wird Darauf Vergabeunterlagen bürokratischen bereits hingewiesen. Vorgaben der für den Zuschlag in der Bekanntmachung Das entlasten. vorgesehen ist (sog. würde Im Falle alle der übrigen sowie Bieter Nichtvorlage in von oder den den nicht fristgerechten Vorlage durch den Bestbieter soll der jeweils nächstbeste Bieter zum Zuge kommen, nachdem dieser die Anforderungen erfüllt hat. Auch die MWEIMH Stabsstelle Evaluation Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Vergabestelle wird durch diese Regelung entlastet, da der Prüfungsaufwand bei ihr entsprechend gemindert ist. Sprachliche und strukturelle Anpassungen Das Gesetz sprachlichen incl. und aller Formulare/Vordrucke/Verpflichtungserklärungen strukturellen Anpassungen unterworfen werden, um soll die Verständlichkeit zu erhöhen und die Anwendung zu erleichtern. Hierzu wird ein Ablösegesetz einem Änderungsgesetz vorgezogen. Eine Kürzung auf das notwendige Regelungsminimum wird angestrebt. Anpassung an die Rechtsprechung des EuGH Die Anforderungen, die durch das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-549/13 "Bundesdruckerei" entstanden sind, werden umgesetzt. Stärkung der Stichproben Dem Wunsch der überwiegenden Zahl der im Evaluierungsprozess befragten Unternehmen nachkommend, sollen die allgemeinen Kontrollen und Stichproben hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben des TVgG-NRW auch durch die Prüfbehörde intensiviert werden. Wettbewerbsvorteilen derjenigen, die nicht den ökologischen oder sozialen Kriterien entsprechend die Leistung ausführen oder anbieten, würde damit wirksamer entgegen getreten. Ergänzung der Tätigkeit der Prüfbehörde um eine Servicefunktion Die Prüfbehörde soll zusätzlich als Servicebehörde fungieren und für Fragen und Probleme rund um das TVgG-NRW für Jedermann/-frau zur Verfügung stehen. ILO-Kernarbeitsnormen Unter Beibehaltung des Ziels der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen soll der Aufwand zum Nachweis deutlich verringert werden. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW Düsseldorf, 22. April 2015 Konnexitätsfolgenausgleich und Evaluierung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) . Präsentation von KernergeQnissen der Evaluierung Kienbaum Management Consultants GmbH Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Kie baumO Inhalt "' . . 1. Methodik und Datengrundlage 2. Zentrale Ergebnisse 3. Fazit und Empfehlungen In der Bearbeitung der Studie kam eine Kombination quantitativer und vertiefender qualitativer Methoden zum Einsatz Projektvorgehen im Überblick » Auftaktgespräche mit dem MWEIMH und Vorstellung des Projekts im Rahmen von mehreren IMA-Sitzungen » Analyse der verfassungs- und vergaberechtlichen Rahmenbedingungen » » » Uber 20 Interviews mit Vergabestellen, Vertretern von kommunalen Spitzenverbänden'und weiteren Akteuren zum Projektauftakt Prozessanalyse-Workshop mit ausgewählten Vergabestellen Workshops mit Vertretern aus dem Kreise von Umweltverbänden, Gewerkschaften, NGOs sowie ,Unternehmensverbänden » Online-Befragung yon Vergabestellen (Rücklauf N=388) » Telefon-Befragung von Unternehmen (Auftragnehmern) (Rücklauf N=260) » Über 40 vertiefende Interviews mit ausgewählten Vertretern von Unternehmensverbänden, Gewerkschaften, NGOs, Vergabestellen, Auftragnehmern, unterlegenen und ehemaligen Bietern sowie weiteren Experten zum Projektabschluss Alle Erhebungen konnten erfolgreich abgeschlossen und Zielgruppen in der Breite erreicht werden Ministerium fOr Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen 3 KienbaumO Im Folgenden werden die Kernergebnisse der durchgeführten quantitativen und qualitativen Erhebungen beleuchtet Evaluierungsergebnisse zur übergeordneten Akzeptanz, der bisherigen Umsetzung und den Auswirkungen des Gesetzes Ministerium fOr Wirtschaft. Energie. • Industrie. Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen � � -$ 4 KienbaumO Hohe grundsätzliche Akzeptanz der Gesetzesziele kann als solide Grundlage für zielführende Umsetzung gewertet werden Umsetzungserfolg neuer Gesetze hängt maßgeblich von Haltung der betroffenen Akteure zu Gesetzeszielen ab » Akteure zeigten zumeist Unterstützung für die Ziele des TVgG-NRW » Idee der Verfolgung gesellschaftspolitischer Ziele im Rahmen der öffentlichen Beschaffung wird positiv bewertet » Aufnahme zusätzlicher "vergabefremder" Aspekte wird vereinzelt aber auch als zu weitgehend kritisiert . Unterstützung Gesetzesziele: Zustimmung zur Aussage "Die Aufnahme von Nachhaltigkeitsaspekten in der öffentlichen Auftragsvergabe halte ich insgesamt für sinnvoll." 100% 80% 37% 60% 40% � 45% -- 46% 20% 21% 0% Vergabestellen (N=332) Unternehmen (N=257) • Trifft voll und ganz zu Trifft eher zu Ministerium tOr Wirtschaft. Energie. Industrie. Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westtalen 5 KienbaumG Gleichzeitig wurde von Schwierig keiten in der Umsetzung berichtet Insbesondere Vergabestellen berichten in der Umsetzungspraxis von großen Schwierigkeiten » » » Umsetzungsalltag werde durch Vielzahl von Regelungen sowie durch "Flickenteppich" an Gesetzen verkompliziert Vergabestellen schilderten Schwierigkeiten aufgrund externer Hemmnisse, z.B. der mangelnden Überprüfbarkeit von Anforderungen oder Uberforderung der Bieter Positive Bewertung der vorhandenen Hilfestellungen - jedoch gleichzeitiger Wunsch nach weiteren Informationsangeboten Haben Sie in Ihrer Vergabepraxis Schwierigkeiten mit der Umsetzung des TVgG-NRW? (N=350) Wir haben in unserer Vergabepraxis Schwierigkeiten im Hinblick auf... (N=250) 100% 80% 20% 36% 60% r- .-C-:- @ G) 40% 20% 42% 31% 0% • Ja Nein ... Überforderung seitens der ... fehlende Überprüfbarkeit der Bieter und/oder Probleme bei der Einhaltung der Regelungen des notwendigen Einholung der notwendigen TVgG-NRW im Hinblick auf die Personals/Ressourcen zur Erklärungen. von den Bietern eingereichten Bearbeitung der neuen Nachweise. Anforderungen bei uns intern. Kann ich nicht so genau sagen • Trifft voll und ganz zu ... die Bereitstellung des Trifft eher zu Ministerium tur Wirtschaft. Energie. Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen 6 KienbaumO Ein weiterer Kritikpunkt war der generelle (bürokratische) Aufwand Vergabestellen berichten von Mehraufwänden und Verbesserungspotenzialen in Anwendbarkeit und Verständlichkeit » Mehrheit der Vergabestellen (92%) sieht durch das T VgG-NRW Mehraufwände in der eigenen Organisation - ohne Reduzierungen im Zeitverlauf )} » Aufbau des Gesetzes und der Rechtsverordnung seien unübersichtlich und schwer verständlich Hinweis: Ergebnisse zum Konnexitätsfolgenausgleich werden detailliert in separater Berichterstattung aufgearbeitet Wie hoch schätzen Sie [... ] den [...] Verwaltungsaufwand in Ihrer Organis n ein? (N=311) 50% Wie beurteilen Sie die folgenden Aspekte des TVgG-NRW mit Schulnoten von 1 bis 6? - Vergabestellen 6 ..,.------ ----f--4-fl9n-+------- ..,.-- 5 +----- �® � � � +_� ����-���:3..7���--������--� � 3,� 8 ���3,�8--4 40% +---� 4, 1 y 30% +---� 3 20% +-------1 ....... --� +----- 2 +----- 10% +-----:-:----1 5% Verständlichkeit TVgGSchwelleowerte bzw. NRW insgesamt (N:348) Bagatellgrenzen (N:346) 0% Gering T T Mittel Hoch Sehr hoch Anwendbarl<eit und Verständlichkeit MindestentgelVTa'iftreue (N:346) Anwendbarl<eit und Verständlichkeit Umwelt und Energieeffizienz (N:346) Anwendbarl<eit und Verständlichkeit ILO Kerna'beitsnormen (N:346) Anwendbarl<eit und Verständlichkeit Frauenförderung (N:346) Anwendbarl<eit und Verständlichkeit der Vorgaben zur Frauenförderung (N:346) Ministerium fOr Wirtschaft. Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen KienbaumG Unternehmen haben keine wesentlichen Umsetzungsschwierig keiten im Alltag Unternehmen berichten in der Umsetzungspraxis von geringeren Schwierigkeiten als Vergabestellen » Unternehmen führen Schwierigkeiten - ähnlich wie Vergabestellen - vor allem auf externe Probleme zurück » » Im Vergleich berichten kleinere Unternehmen tendenziell von etwas größeren Umsetzungsschwierigkeiten Unternehmen wünschen sich keine weiteren Hilfestellungen, sondern eher Vereinfachungen des Gesetzes bzw. verständl1chere Formulierung der Anforderungen Haben Sie im Unternehmensalltag Schwierigkeiten mit der Umsetzung des TVgG-NRW? (N=260) � Wir haben im Unternehmensalltag Schwierigkeiten in . Hinblick auf... 100% 80% 60% - 40% 20% - - 8 - 22% r-- 26% 20% 16% 20% I--- 22% 20% 0% ... Probleme bei der ... fehlende Einholung der Bereitstellung von notwendigen ... Anwendbarkeit bzw. ... die Bereitstellung des Umseizbarkeit der notwendigen Informationen und/oder geforderten Maßnahmen Personals/Ressourcen Informationen. (N=20) Unterstützung zum in unserem zur Bearbeitung der TVgG-NRW. (N=18) Unternehmen. (N=19) neuen Anforderungen bei uns intern. (N=20) Ja Nein • Trifft voll und ganz zu Trifft eher zu Ministerium fOr Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen 8 Kienbaum G Doch auch Unternehmen sahen gestiegene Aufwände und einzelne Umsetzungsprobleme Unternehmen bewerten die Anwendbarkeit und Verständlichkeit jedoch positiver als Vergabestellen . » Wie hoch schätzen Sie [...] den [...] Verwaltungsaufwand ein? (N=185) Einschätzung der Aufwände als eher gering bis mittelhoch » Interviews: insbesondere Probleme mit ILO 100% 80% 60% 40% 20% 0% Kernarbeitsnormen » wird genutzt und zumeist als sinnvoll und vereinfachend wahrgenommen Präqualifizierung Gering Mittel Sehr hoch Hoch Wie beurteilen Sie die folgenden Aspekte des TVgG-NRW in Schulnoten von 1 bis 6? - Unternehmen 6 5 4 3 � � 3, 1 J,4 J,4 .... 2,8 2,7 3,0 ...... 2 Verständlichkeit des Anwendbarkeit des TVgG TVgG-NRW insgesamt NRW insgesamt (N=246) (N=246) Verständlichkeit der Vorgaben zum Mindestentgelt bzw. Tariftreue (N=255) Anwendbarkeit der Vorgaben zum Mindestentgelt bzw. Tariftreue (N=244) Verständlichkeit der Anwendbarkeit der Vorgaben zu Umwelt und Vorgaben zu Umwelt und Energieeffizienz (N=228) Energieeffizienz (N=224) Verständlichkeit der Vorgaben zu den ILOKemarbeitsnormen (N=221) Anwendbarkeit der Vorgaben zu den ILO Kemarbeitsnormen (N=214) Verständlichkeit der Vorgaben zur Anwendbarkeit der Vorgaben zur Frauenförderung (N=235) Frauenförderung (N=232) Ministerium fOr Wirtschaft. Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen 9 KienbaumO Vergabestellen berichteten teilweise von Verkleinerungen im Bieterkreis und Verteuerungen Vergabestellen geben an, dass es seit Inkrafttreten des Gesetzes schwieriger geworden sei, geeignete Bieter zu finden ist jedoch nicht zwangsläufig negativ zu bewerten » Verkleinerung des Bieterkreises » Ein Viertel der Vergabestellen sieht Hinweise auf Verteuerungen - Nachweis der Kausalität allerdings schwierig » durchschnittlich nominal 14 Prozent; inflationsbereinigt rund 12 Prozent »' überwiegend bis zu 5.000 Euro je Verfahren Hat sich die Anzahl der Bieter in Ihren [..] Vergabeverfahren durchschnittlich [... ] verändert? (N=334) Durchschnittliche Verteuerungen pro Verfahren (nach Angaben der Vergabestellen) mehr als 50.000 Euro pro Verfahren (N=37) 29% bis zu 50.000 Euro pro Verfahren (N=37) 38% Ja Nein bis zu 5.000 Euro pro Verfahren (N=47) . Kann ich nicht so genau sagen 0% 20% . 40% 60% 80% 100% Ministerium für Wirtschaft. Energie. Industrie. Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen 10 Kienbaum O Unternehmen sahen gleichzeitig nur vereinzelt Veränderungen in der Markt- und Wettbewerbsstru ktur Unternehmen sehen zudem nur selten Anpassungen im eigenen Marktverhalten » » Unternehmen rechnen sich in Teilen jedoch verbesserte Marktchancen aus Gleichzeitig sehen wir, dass sich einige Unternehmen aufgrund des Gesetzes nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen - genaue Quantifizierung allerdings schwierig }} Anforderungen und bürokratische Aufwände des Gesetzes als wichtigste Gründe Konnten Sie in Ihrer Markt- bzw. Eigenwahrnehmung [...] Veränderungen aufgrund der Verpflichtungen aus dem TVgG-NRW feststellen?(n = 256) Im folgenden finden Sie Aussagen zu Wettbewerb und Preisen. Bitte geben Sie auf [... ] an, inwieweit diese Aussagen aus Ihrer Sicht jeweils zutreffen. Die Anzahl der Wettbewerber hat sich verändert. (N=23) 39% 61% Die Art der Wettbewerber hat sich verändert. (N=23) 48% Die in öffentlichen Ausschreibungen angebotenen Preise haben sich verändert. (N=22) 0% Ja Nein (Eher) Zustimmung 59% 4 1% 20% 40% 60% 80% 100% (Eher) keine Zustimmung Ministerium fOr Wirtschaft. Energie. Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein·Westfalen 11 KienbaumO Alle Akteure bewerteten Kontrollen kritisch und sahen Gefahr, dass das TVgG NRW daher "ins Leere" läuft Es werden in der Breite deutlich mehr und umfangreichere Kontrollen gefordert Wie beurteilen Sie die folgenden Aspekte des TVgG-NRW mit Schulnoten von 1 bis 6? 6 » �------ 5 +-��+----+--+----------------------------- » Die meisten Vergabestellen führen keine eigenen Kontrollen durch » "Nicht unsere Aufgabe" » "Wir haben keine Ressourcen" wird kritisch gesehen - nahm diese allerdings gerade erst auf Arbeit der Prüfbehörde » » 3 +-------��-- » 2 +----» Effektivität der Überwachung und Kontrolle der Vorgaben Häufigkeit der Kontrollen -+- Unternehmen Existenz der zentralen Prüfund Kontrollstruktur (N=122-198) Tatsächliche Arben der Prüfstelle Sanktionierungsmöglichkeiten im Rahmen des TVgG-NRW Vergabestellen (N=263-289) in der Zwischenzeit wurden weitere Stellen eingerichtet und Aktivitäten aufgestockt allerdings wird man kaum eine umfassende Kontrolle der Mindestlohnregelung leisten können weitere Regelungen liegen ohnehin nicht im Verantwortungsbereich Akteure favorisieren Ausweitung stichprobe �i9.er Kontrollen, Aufstockung der Prüfbehörde und ggf. Ausweitung von deren Kompetenzen Ministerium für Wirtschaft. Energie. Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen 12 Kienbaum G Viele Vergabestellen zeigten sich mit Blick auf ZielerreichunglWirkung zurückhaltend Vergabestellen erwarten vom T VgG-NRW offenbar vor allem eher mittelbare Effekte Aussagen zu Wirkungen· Vergabestellen Das TVgG-NRW trägt zur Förderung und Unterstützung eines fairen Wettbewerbs bei. (N=331) 27% Das TVgG-NRW trägt zur Verbesserung der Qualität und Innovation der Angebote 7% 28% bei. (N=332) p...:.� ..:.: ---'----"e'-f7----'--------'I'"'" -==------1 . Der Wettbewerb entscheidet sich seit Inkrafttreten des TVgG-NRW mehr auf der 7% I-!-!':"'-" Grundlage der Qualität als der Preise. (N=333) ---r- Die Zuverlässigkeit der Leistungserbringung ist seit Inkrafttreten des TVgG-NRW % � gestiegen. (N=333) ---r �- --- Das Entgeltniveau der im Rahmen von öffentlichen Aufträgen eingesetzten Beschäftigten hat sich [...) verbessert (N=334) 19% � -\.-':'= -�� � � -\. � qi.J-. 26% ---T -�- - 10% Das TVgG-NRW trägt zur Verbesserung des Umweltschutzes und der Energieeffizienz im Rahmen öffentlicher Aufträge bei. (N=333) 27% 50% Aus Lebenszykluskostenanalysen im Vorfeld von Vergaben resultierten auch finanzielle Vorteile. (N=333) Das TVgG-NRW trägt zur Verbesserung der Arbeitsstandards bei Auftragnehmern/Bietern bei.(N=332) 48% 11% Das TVgG-NRW trägt zu einer verbesserten Frauenförderung bei Auftragnehmern/Bietern bei. (N=332) 48% 0% • (Eher) Zustimmung 20% (Eher) keine Zustimmung r 40% • 60% 80% 100% Keine Aussage Ministerium fOr Wirtschaft. Energie. Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen 13 KienbaumO Unternehmen gaben an, dass sich in Teilbereichen Veränderungen ergeben haben Zurückhaltung mit Blick auf Wirkungen zeigt sich jedoch auch auf individueller Unternehmensebene Aussagen zu Wirkungen - Unternehmen (individuelle Ebene) Bei uns im Unternehmen hat das TVgG-NRW das Bewusstsein für Nachhaltigkeitsaspekte gestärkt. (N=256) 67% Bei uns im Unternehmen hat das TVgG-NRW konkrete Veränderungen in Verhalten bzw. Prozessen (z.B. Verhaltenskodex, Zertifizierungsstandards) ausgelöst. (N=257) 72% Das Entgeltniveau der im Rahmen von öffentlichen Aufträgen eingesetzten Beschäftigten hat sich bei uns durch Inkrafttreten des TVgG-NRW erhöht. (N=256) 10% Auf Grundlage des TVgG-NRW wurden Verringerungen der Umweltbelastungen und des Energieverbrauchs in von uns durchgeführten Aufträgen erreicht. (N=243) 78% Das TVgG-NRW trägt bei uns zu einer weiteren Verbesserung der Arbeitsstandards bei. (N=259) 75% Das TVgG-NRW trägt bei uns zu einer verbesserten Frauenförderung bei. (N=247) 15% 20% 0% • (Eher) Zustimmung 60% 80% 100% (Eher) keine Zustimmung Ministerium tür Wirtschaft. Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des landes Nordrhein-Westtalen 40% <4 KienbaumG Zusammenfassend konnten bislang kleinere Beiträge zu den einst gesetzten Zielen erreicht werden Dennoch wird ein schwach positives Aufwand-Nutzen-Verhältnis festgestellt - mit Aussicht auf positive Entwicklung Hohe grundsätzliche Akzeptanz der Gesetzesziele als solide Grundlage für eine zielführende Umsetzung Gleichzeitig aber Schwierigkeiten und Aufwände in der Umsetzung Vergabestellen berichten in Teilen von Verkleinerungen im Bieterkreis und Verteuerungen Weiteres klares Handlungsfeld: Ausbau der Kontrollen und der Arbeit der Prüfbehörde Stärkere Auseinandersetzung mit Politikzielen in Verwaltung und in Unternehmen, jedoch bislang nur wenige konkret feststellbare Wirkungen - jedoch differenzierteres Meinungsbild in Interviews und Workshops Ministerium fOr Wirtschaft. Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen '5 KienbaumG Klärung offener Fragen Welche Fragen haben Sie an uns? Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Kontakt Adresse Kienbaum Management Consultants GmbH Hafenspitze - Speditionstraße 21 40221 Düsseldorf www.kienbaum.de I Ansprechpartner Judith Michels Projektleiterin Kienbaum Management Consultants GmbH Speditionstraße 21 40221 Düsseldorf Mobil: +49 172911 3734 [email protected] Ministerium fOr Wirtschaft. Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen 1f KienbaumO www. kienbaum.de
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