Einladung Mitgliederversammlung 2015

Berliner Bowlingsport Verein e.V.
Martin-Luther-Straße 8 - 10777 Berlin
Telefon: (030) 211 80 04
Fax: (030) 211 80 05
Email: [email protected] Internet: www.bbv-global.de
Geschäftszeiten:
Mo. 10:00 - 18:00 Uhr und Do. 10:00 - 18:00 Uhr
Mitglied im Landesfachverband Berlin
für Kegeln und Bowling e.V.
Berlin, den 19.03.2015
Einladung
Mitgliederversammlung 2015
Samstag, den 18.04.2015, um 10:00 Uhr,
beim Landessportbund Berlin e.V.
(im Haus des Sports – Coubertinsaal)
Jesse-Owens-Allee 2, 14053 Berlin
Ansprechpartner
BBV - Geschäftsstelle
Martin-Luther-Straße 8
10777 Berlin
Telefon:(030) 211 80 04
Fax:
(030) 211 80 05
Email: [email protected]
Tagesordnung
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Anzahl der Stimmberechtigten
2. Ehrungen
3. Berichte des Gesamtvorstands (§ 11 Abs. 2 Buchstabe a der BBV-Satzung)

Geschäftsführender Vorstand
Anlage 1 der Einladung

Erweiterter Vorstand
Anlage 2 der Einladung

Gewinn- und Verlustrechnung 2014
Anlage 3 der Einladung

Bilanz zum 31.12.2014
Anlage 4 der Einladung

Liquiditätsaufstellung zum 31.12.2014
Anlage 5 der Einladung
4. Aussprache zu den Berichten
5. Bericht der Kassenprüfer (§ 11 Abs. 2 Buchstabe a der BBV-Satzung)
6. Entlastung des Gesamtvorstands und Genehmigung
des Jahresabschlusses 2014 (§ 11 Abs. 2 Buchstabe b und e der BBV-Satzung)
7. Neuwahlen (§ 13 i.V.m. § 18 der BBV-Satzung)

Kassenprüfer
8. Haushaltsplan 2015 (§ 11 Abs. 2 Buchstabe e der BBV-Satzung)

Etatansatz (Haushaltsplan) 2015
Anlage 6 der Einladung
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9. Anträge

(§ 11 Abs. 2 Buchstabe d i.V.m. § 11 Abs. 4 der BBV-Satzung)
Antrag BBV – Vorstand
Anlage 7 der Einladung

weitere Anträge
10. Sportliche Angelegenheiten
(siehe auch Diskussionspapier - Anlage 8 der Einladung)
11. Verschiedenes
Anträge müssen bis spätestens 04. April 2015 schriftlich in der Geschäftsstelle des BBV eingegangen
sein.
Jede(r) dem BBV angeschlossene Verein bzw. Spielvereinigung entsendet gem. § 11 Abs. 7 der BBVSatzung zwei Delegierte für bis zu zehn Spielberechtigungen. Für weitere angefangene fünf Spielberechtigungen kann jeweils ein weiterer Delegierter entsandt werden.
Einzelspielberechtigte des BBV haben in Abhängigkeit der zur Mitgliederversammlung insgesamt
vorhandenen Einzelspielberechtigungen Stimmrecht. Sie bestimmen dazu im Vorfeld aus ihrer Mitte im
selben Verhältnis wie Vereine und Spielvereinigungen ihre Delegierten. Die Einzelspielberechtigten
werden gebeten, bereits um 9:30 Uhr am Versammlungsort ihre Delegierten zu bestimmen.
Jens Neumann
Bettina Beuthner
Uwe Jech
1. Vorsitzender des BBV
2. Vorsitzende des BBV
Schatzmeister des BBV
Anlagen:
Die Anlagen werden mit der Einladung via Mail bzw. auf dem Postweg den Vereinen bzw. Spielvereinigungen und Einzelspielberechtigten zugestellt.
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