Berliner Bowlingsport Verein e.V. Martin-Luther-Straße 8 - 10777 Berlin Telefon: (030) 211 80 04 Fax: (030) 211 80 05 Email: [email protected] Internet: www.bbv-global.de Geschäftszeiten: Mo. 10:00 - 18:00 Uhr und Do. 10:00 - 18:00 Uhr Mitglied im Landesfachverband Berlin für Kegeln und Bowling e.V. Berlin, den 19.03.2015 Einladung Mitgliederversammlung 2015 Samstag, den 18.04.2015, um 10:00 Uhr, beim Landessportbund Berlin e.V. (im Haus des Sports – Coubertinsaal) Jesse-Owens-Allee 2, 14053 Berlin Ansprechpartner BBV - Geschäftsstelle Martin-Luther-Straße 8 10777 Berlin Telefon:(030) 211 80 04 Fax: (030) 211 80 05 Email: [email protected] Tagesordnung 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Anzahl der Stimmberechtigten 2. Ehrungen 3. Berichte des Gesamtvorstands (§ 11 Abs. 2 Buchstabe a der BBV-Satzung) Geschäftsführender Vorstand Anlage 1 der Einladung Erweiterter Vorstand Anlage 2 der Einladung Gewinn- und Verlustrechnung 2014 Anlage 3 der Einladung Bilanz zum 31.12.2014 Anlage 4 der Einladung Liquiditätsaufstellung zum 31.12.2014 Anlage 5 der Einladung 4. Aussprache zu den Berichten 5. Bericht der Kassenprüfer (§ 11 Abs. 2 Buchstabe a der BBV-Satzung) 6. Entlastung des Gesamtvorstands und Genehmigung des Jahresabschlusses 2014 (§ 11 Abs. 2 Buchstabe b und e der BBV-Satzung) 7. Neuwahlen (§ 13 i.V.m. § 18 der BBV-Satzung) Kassenprüfer 8. Haushaltsplan 2015 (§ 11 Abs. 2 Buchstabe e der BBV-Satzung) Etatansatz (Haushaltsplan) 2015 Anlage 6 der Einladung Seite 1 von 2 9. Anträge (§ 11 Abs. 2 Buchstabe d i.V.m. § 11 Abs. 4 der BBV-Satzung) Antrag BBV – Vorstand Anlage 7 der Einladung weitere Anträge 10. Sportliche Angelegenheiten (siehe auch Diskussionspapier - Anlage 8 der Einladung) 11. Verschiedenes Anträge müssen bis spätestens 04. April 2015 schriftlich in der Geschäftsstelle des BBV eingegangen sein. Jede(r) dem BBV angeschlossene Verein bzw. Spielvereinigung entsendet gem. § 11 Abs. 7 der BBVSatzung zwei Delegierte für bis zu zehn Spielberechtigungen. Für weitere angefangene fünf Spielberechtigungen kann jeweils ein weiterer Delegierter entsandt werden. Einzelspielberechtigte des BBV haben in Abhängigkeit der zur Mitgliederversammlung insgesamt vorhandenen Einzelspielberechtigungen Stimmrecht. Sie bestimmen dazu im Vorfeld aus ihrer Mitte im selben Verhältnis wie Vereine und Spielvereinigungen ihre Delegierten. Die Einzelspielberechtigten werden gebeten, bereits um 9:30 Uhr am Versammlungsort ihre Delegierten zu bestimmen. Jens Neumann Bettina Beuthner Uwe Jech 1. Vorsitzender des BBV 2. Vorsitzende des BBV Schatzmeister des BBV Anlagen: Die Anlagen werden mit der Einladung via Mail bzw. auf dem Postweg den Vereinen bzw. Spielvereinigungen und Einzelspielberechtigten zugestellt. Seite 2 von 2
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