Soziale Wohnraumförderung Mietwohnungsmaßnahmen

Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen –
Neubau
Die IB.SH stellt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes zinsgünstige Darlehen für die
Schaffung von Mietwohnraum in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Förderung liegt
in der Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums für kinderreiche Familien, Alleinerziehende, ältere und/oder
schwerbehinderte Menschen sowie für Wohnungsnotfälle.
Was sind Ihre Vorteile?
zinsgünstige Darlehen
langfristige Zinssicherheit
das Förderdarlehen kann mit Fördermitteln der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) und/oder der IB.SH kombiniert werden
Wer wird gefördert?
natürliche und juristische Personen sowie Kommunen
Was wird gefördert?
Neubau, Ausbau und Erweiterung von Miet-, Genossenschafts- und
Studentenwohnungen
Wie wird gefördert?
durch ein Baudarlehen von bis zu 85 % der angemessen Gesamtkosten
die Höhe der Darlehen ist abhängig von den angemessenen Gesamtkosten
und der Lage des zu fördernden Objektes
Was ist noch wichtig?
vor Bewilligung des Förderdarlehens darf grundsätzlich nicht mit der
Baumaßnahme begonnen worden sein
geförderte Maßnahmen unterliegen für 20 bzw. 35 Jahre einer Belegungsund Mietpreisbindung
es gelten Mindeststandards gemäß Energieeinsparverordnung
der Umfang der Eigenbeteiligung wird individuell ermittelt
Fördermittel stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung, es besteht
daher auch bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen kein Rechtsanspruch
auf Erhalt des Förderdarlehens.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
persönliche Beratung durch die IB.SH
positive Stellungnahme der Kommune zur Fördermaßnahme
technische Prüfung durch die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen
e.V. (ARGE)
Antragstellung direkt bei der IB.SH
Wer ist Ihr Fördergeber?
IB.SH
Investitionsbank Schleswig-Holstein ▪ Fleethörn 29-31 ▪ 24103 Kiel ▪ Tel. 0431 9905-0
Stand: 3.2015
Wer sind Ihre
Ansprechpartner?
Michael Ebsen
Tel.: 0431 9905-3478
Fax: 0431 9905-3530
[email protected]
Wiebke Grotkopp
Tel.: 0431 9905-3318
Fax: 0431 9905-3530
[email protected]
Simone Holm
Tel.: 0431 9905-3425
Fax: 0431 9905-3530
[email protected]
Christian Heider
Tel.: 0431 9905-2992
Fax: 0431 9905-3530
[email protected]
Annett Simonsen
Tel.: 0431 9905-3209
Fax: 0431 9905-3530
[email protected]
Gereon Westphal
Tel.: 0431 9905-3376
Fax: 0431 9905-3530
[email protected]
Imme Rebien-Mucha
Tel.: 0431 9905-3039
Fax: 0431 9905-3530
[email protected]
Michael Neeve
Tel.: 0431 9905-2802
Fax: 0431 9905-3530
[email protected]
Downloads/Anlagen
Darlehensantrag Mietwohnungsmaßnahmen
Selbstauskunft zum Darlehensantrag Mietwohnungsmaßnahmen
Finanzierungsrichtlinien für die soziale Wohnraumförderung SchleswigHolstein
Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG)
Landesverordnung zur Durchführung des Schleswig-Holsteinischen
Wohnraumförderungsgesetzes
Soziale Wohnraumförderung in Schleswig-HolsteinWohnraumförderungsbestimmungen (WFB)
Soziale Wohnraumförderung – Programmerlass 2015-2018
www.ib-sh.de/soziale-wohnraumfoerderungmietwohnungsmassnahmen-neubau
Investitionsbank Schleswig-Holstein ▪ Fleethörn 29-31 ▪ 24103 Kiel ▪ Tel. 0431 9905-0
Stand: 3.2015