Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen – Neubau Die IB.SH stellt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes zinsgünstige Darlehen für die Schaffung von Mietwohnraum in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Förderung liegt in der Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums für kinderreiche Familien, Alleinerziehende, ältere und/oder schwerbehinderte Menschen sowie für Wohnungsnotfälle. Was sind Ihre Vorteile? zinsgünstige Darlehen langfristige Zinssicherheit das Förderdarlehen kann mit Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und/oder der IB.SH kombiniert werden Wer wird gefördert? natürliche und juristische Personen sowie Kommunen Was wird gefördert? Neubau, Ausbau und Erweiterung von Miet-, Genossenschafts- und Studentenwohnungen Wie wird gefördert? durch ein Baudarlehen von bis zu 85 % der angemessen Gesamtkosten die Höhe der Darlehen ist abhängig von den angemessenen Gesamtkosten und der Lage des zu fördernden Objektes Was ist noch wichtig? vor Bewilligung des Förderdarlehens darf grundsätzlich nicht mit der Baumaßnahme begonnen worden sein geförderte Maßnahmen unterliegen für 20 bzw. 35 Jahre einer Belegungsund Mietpreisbindung es gelten Mindeststandards gemäß Energieeinsparverordnung der Umfang der Eigenbeteiligung wird individuell ermittelt Fördermittel stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung, es besteht daher auch bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen kein Rechtsanspruch auf Erhalt des Förderdarlehens. Wie ist Ihr Weg zur Förderung? persönliche Beratung durch die IB.SH positive Stellungnahme der Kommune zur Fördermaßnahme technische Prüfung durch die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) Antragstellung direkt bei der IB.SH Wer ist Ihr Fördergeber? IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein ▪ Fleethörn 29-31 ▪ 24103 Kiel ▪ Tel. 0431 9905-0 Stand: 3.2015 Wer sind Ihre Ansprechpartner? Michael Ebsen Tel.: 0431 9905-3478 Fax: 0431 9905-3530 [email protected] Wiebke Grotkopp Tel.: 0431 9905-3318 Fax: 0431 9905-3530 [email protected] Simone Holm Tel.: 0431 9905-3425 Fax: 0431 9905-3530 [email protected] Christian Heider Tel.: 0431 9905-2992 Fax: 0431 9905-3530 [email protected] Annett Simonsen Tel.: 0431 9905-3209 Fax: 0431 9905-3530 [email protected] Gereon Westphal Tel.: 0431 9905-3376 Fax: 0431 9905-3530 [email protected] Imme Rebien-Mucha Tel.: 0431 9905-3039 Fax: 0431 9905-3530 [email protected] Michael Neeve Tel.: 0431 9905-2802 Fax: 0431 9905-3530 [email protected] Downloads/Anlagen Darlehensantrag Mietwohnungsmaßnahmen Selbstauskunft zum Darlehensantrag Mietwohnungsmaßnahmen Finanzierungsrichtlinien für die soziale Wohnraumförderung SchleswigHolstein Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG) Landesverordnung zur Durchführung des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes Soziale Wohnraumförderung in Schleswig-HolsteinWohnraumförderungsbestimmungen (WFB) Soziale Wohnraumförderung – Programmerlass 2015-2018 www.ib-sh.de/soziale-wohnraumfoerderungmietwohnungsmassnahmen-neubau Investitionsbank Schleswig-Holstein ▪ Fleethörn 29-31 ▪ 24103 Kiel ▪ Tel. 0431 9905-0 Stand: 3.2015
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