Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amtsblatt für das Amt Scharmützelsee und für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz 15. Jahrgang Bad Saarow, 30.04.2015 Obstbaumblüte in Reichenwalde Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag E-Mail: Internet: 9:00-12:00 und 13:00-16:00 9:00-12:00 und 13:00-18:00 [email protected] www.amt-scharmuetzelsee.de oder nach Vereinbarung Nr. 4 15. Jahrgang A Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 Nr. 4 Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Seite1e 4.ahrgang Bad Saarow, 06.0.2014 1. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 1.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow in seiner 06. Sitzung am 20.04.2015 gefasst wurden Nr. 04 1.2. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in ihrer 07. Gemeindevertretersitzung am 27.04.2015 gefasst wurden 05 1.3. Bekanntmachung der 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bad Saarow 06 1.4. Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Saarow mit Ortsteil Peterdorf 07 1.5. Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Bad Saarow mit dem Ortsteil Petersdorf 09 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz in ihrer 06. Gemeindevertretersitzung am 15.04.2015 gefasst wurden 10 2.2. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 4. Änderung, Erweiterung des Allgemeinen Wohngebiets, des Bebauungsplanes Nr. 02 „Ortszentrum“ der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. § 3 Abs. 2 BauGB - öffentliche Auslage – 12 2.3. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB Wohnbebauung „Seestraße“ und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. § 3 Abs. 2 BauGB - öffentliche Auslage – 14 2.4. Bekanntmachung der Entgeltordnung des Freizeitparks- und Erholungsparks Wendisch Rietz 16 2 15. Jahrgang Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 Nr. 4 B Bekanntmachungen anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARKKASERNE, Beeskower Chaussee 15a, 15859 Storkow 1.1. Schießwarnung C Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. Abschluss der Umbaumaßnahmen in dem öffentlichen WC-Gebäude an der Seestraße in Bad Saarow 19 2. Errichtung einer neuen Grabanlage für „Sternenkinder“ auf dem Waldfriedhof Bad Saarow 20 3. Aktivtag in der Kita "Abenteuerland" in Bad Saarow 21 4. Tag der offenen Tür in der Kita „Bergzwerge“ in Petersdorf, Bad Saarow 23 18 3 Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 15. Jahrgang Nr. 4 A Amtliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 1.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow in seiner 06. Sitzung am 20.04.2015 gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil 11-452-H 018/15 Anträge auf Bezuschussung von Vereinen und Interessengruppen 11-452-H 019/15 Anträge auf Bezuschussung Musikveranstaltungen von Kurkonzerten und Nicht öffentlicher Teil 11-523-H 020/15 Beschluss zur Vermietung der Räumlichkeiten im linken Kopfbau des Bahnhofes (ehem. KUNSTraum) 11-523-H 021/15 Beschluss zur Verpachtung einer Teilfläche des Flurstücks 244 der Flur 1 in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow Bad Saarow, den 21.04.2015 gez. Krappmann Amtsdirektor - Siegel - 4 Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 15. Jahrgang 1.2. Nr. 4 Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in ihrer 07. Gemeindevertretersitzung am 27.04.2015 gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil 11-200-039/15 Beschluss zum Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Bad Saarow für das Haushaltsjahr 2015/2016 11-200-040/15 Beschluss Haushaltssicherungskonzept 2015-2019 11-561-041/15 Abwägungs- und erneuter Auslagebeschluss zur 1. Behörden-, Trägerund Öffentlichkeitsbeteiligung im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr.: 60 „Silberberger Straße“ der Gemeinde Bad Saarow im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 11-561-042/15 Antrag auf Genehmigung zur Abweichung von den Festsetzungen der Erhaltungssatzung Ufer- und Platanenstraße der Gemeinde Bad Saarow für das Grundstück in der Gemarkung Bad Saarow, Flur 05, Flurstücke 20; 21, Platanenstraße 17 zur Errichtung eines Nebengebäudes mit Garage 11-561-043/15 Antrag auf Genehmigung zur Abweichung von den Festsetzungen der Erhaltungssatzung Ufer- und Platanenstraße der Gemeinde Bad Saarow für das Grundstück in der Gemarkung Bad Saarow, Flur 01, Flurstück 306/1, Silberberger Straße 13 zur Realteilung des Grundstückes und zur nachträglichen Bebauung 11-568-044/15 Beschluss über die 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Saarow mit dem Ortsteil Petersdorf 11-568-045/15 Beschluss über die 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bad Saarow mit dem Ortsteil Petersdorf Bad Saarow, den 28.04.2015 gez. Krappmann Amtsdirektor - Siegel - 5 Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 15. Jahrgang 1.3. Nr. 4 Bekanntmachung der 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bad Saarow 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bad Saarow Aufgrund der §§ 3, 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), diese in der jeweils gültigen Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Saarow in ihrer Sitzung am 16.03.2015 folgende 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen: § 1 – Änderungen Im § 9 Abs.1 Satz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Saarow vom 23.02.2009, in der Fassung der Bekanntmachung der 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 10.09.2014, wird der Wert von 25.00,00 Euro ersetzt durch den Wert von „25.000,00 Euro“. § 2 – Inkrafttreten Die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bad Saarow tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bad Saarow, den 01.04.2015 gez. Krappmann Amtsdirektor - Siegel - 6 15. Jahrgang 1.4. Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 Nr. 4 Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Saarow mit Ortsteil Peterdorf 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Saarow mit Ortsteil Peterdorf Auf der Grundlage §§ 3 und 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2013, (GVBl. I Nr. 18), sowie des Gesetzes über Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesens im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz – BbgBestG) vom 07. November 2001 (GVBl I S. 226), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 13 März. 2012 (GVBl. I Nr. 16), hat die Gemeindevertretung in Ihrer Sitzung am 27.04.2015 folgende 1. Änderungssatzung beschlossen: § 1 Änderungen § 12 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: Die Grabstätten werden unterschieden in e) Ruhe- und Gedenkstätte für Sternenkinder § 2 Änderungen § 14 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt: Aschen dürfen beigesetzt werden d) in der Ruhe- und Gedenkstätte für Sternenkinder § 14 Abs. 6 wird wie folgt neu gefasst: Die Anlage der Sternenkinder ist eine Ruhe- und Gedenkstätte für Kinder, die sterben bevor sie geboren sind und demzufolge nicht der Bestattungspflicht nach dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz unterliegen. Auf der Ruhe- und Gedenkstätte für Sternenkinder werden zweimal jährlich Urnen auf Wunsch der Angehörigen, der Trauergemeinde am Ort der Grabanlage in deren Beisein bestattet. Umbettungen für die Beisetzungen auf dieser Grabanlage werden nicht zugelassen. Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,50 m mal 0,50 m. Die Beisetzungen auf der Ruhe- und Gedenkstätte für Sternenkinder erfolgen ohne individuelle Kennzeichnung der Beisetzungsstelle. Das Betreten der Bestattungsfläche der Ruhe- und Gedenkstätte für Sternenkinder ist grundsätzlich nicht gestattet. 7 Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 15. Jahrgang Nr. 4 Das Ablegen von Blumen, Kränzen, Gebinden und anderer Grabdekorationen an einer Gemeinschaftsanlage ist nur an der dafür vorgesehenen Fläche zulässig. § 14 Abs. 6 (alt) wird als laufende Nummer 7 neu eingefügt: Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für die Wahlgrabstätten entsprechend auf für Urnengrabstätten bzw. die Beisetzung von Aschen in Wahlgrabstätten. § 3 Inkrafttreten (1) Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Bad Saarow, den 28.04.2015 gez. Krappmann Amtsdirektor - Siegel - 8 Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 15. Jahrgang 1.5. Nr. 4 Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Bad Saarow mit dem Ortsteil Petersdorf 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Bad Saarow mit dem Ortsteil Petersdorf Auf der Grundlage §§ 3 und 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2013, (GVBl. I Nr. 18) sowie §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (BbgKAG) vom 31.03.2004 (GVB l Nr. 8, S. 174) in der derzeit gültigen Fassung, hat die Gemeindevertretung Bad Saarow in ihrer Sitzung am 27.04.2015 folgende 1. Änderungssatzung beschlossen: § 1 Änderungen § 4 Gebührenhöhe Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: d) Ruhe und Gedenkstätte für Sternenkinder je Urne 77,74 € § 2 Inkrafttreten (1) Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Bad Saarow, den 28.04.2015 gez. Krappmann Amtsdirektor - Siegel - 9 Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 15. Jahrgang Nr. 4 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz in ihrer 06. Gemeindevertretersitzung am 15.04.2015 gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil 09-561-038/15 Beschluss Einleitung eines Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 2 „Ortszentrum“ der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 2, Flst. 295, 296 und 297 der Gemarkung Wendisch Rietz / 04. einfache Änderung Gemeinde. § 13 a BauGB – Erweiterung WA – 09-561-039/15 Billigungs- und Auslagebeschluss des Entwurf des Bebauungsplanes (BP) Nr. 28 „Seestraße“, Stand 03/2015, der Gemeinde Wendisch Rietz/Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 3, Flurstücke 62, 63, 64, 65/1 tlw., 73/1 tlw. und 71/8 tlw., (Verfahren gem. § 13 a BauGB) 09-561-040/15 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Pappelallee/Eichenweg“ in der Gemeinde Wendisch Rietz, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 6, Flst. 449, 450/1 und 2, 451/1 und 2, 452, 453/1 und 2, 454/1 und Teilfl. des Flst. 366, 445-448 09-200-041/15 Beschluss zur Anpassung der Entgeltordnung des Freizeitpark Wendisch Rietz vom 20.03.2013 09-565-042/15 Beschluss zur Sanierung und Umbau Alte Feuerwehr in Wendisch Rietz Siedlung zur Rettungswache für den Landkreis Oder-Spree 09-100-043/15 Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 05.11.2014 (Mitgliedschaft der Gemeinde Wendisch Rietz im „Kneipp-Bund e. V.“ und Beschluss zur Mitgliedschaft im „Kneipp-Verein Scharmützelsee“ Nicht öffentlicher Teil 09-523-044/15 Beschluss Kauf des Grundstückes Wendisch Rietz, Seestraße, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 3, Flurstück 73/1 in Größe von 1.354,00 m² 09-523-045/15 Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 06, Flurstück 1071, gelegen in 15864 Wendisch Rietz, Waldweg 18 a 10 15. Jahrgang Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 Nr. 4 09-523-046/15 Beschluss Abschluss eines Pachtvertrages am Grundstück Festwiese, in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 2, Flurstück 1543, über eine Teilfläche mit einer Gesamtgröße von ca. 57 m², gelegen in 15864 Wendisch Rietz, Hauptstraße 4 09-523-047/15 Beschluss Erwerb bzw. unentgeltliche Übertragung von 5/9 Miteigentumsanteilen am Grundstück, Flurstück 943, Flur 6, Gemarkung Wendisch Rietz, gelegen in Wendisch Rietz/Siedlung, Pappelallee Bad Saarow, den 16.04.2015 gez. Krappmann Amtsdirektor -Siegel- 11 Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 15. Jahrgang 2.2. Nr. 4 Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 4. Änderung, Erweiterung des Allgemeinen Wohngebiets, des Bebauungsplanes Nr. 02 „Ortszentrum“ der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. § 3 Abs. 2 BauGB - öffentliche Auslage – Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz in der Sitzung am 15.04.2015 mit Beschluss - Nr. 09 – 561 – 038/ 15 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02 der Innenentwicklung „Ortszentrum„ für die Flächen der Grundstücke in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 2, Flurstücke 295, 296 u. 297 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 19.05.2015 bis zum 22.06.2015 im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während folgender Zeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus: Mo / Di / Mi Do Fr von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Da die Gemeindevertretung entschieden hat, das beschleunigte Verfahren anzuwenden, wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht abgesehen. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplanes, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 12 Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 15. Jahrgang Nr. 4 Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Bad Saarow, den 20.04.2015 gez. Krappmann Amtsdirektor -Siegel- 13 Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 15. Jahrgang 2.3. Nr. 4 Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB Wohnbebauung „Seestraße“ und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. § 3 Abs. 2 BauGB - öffentliche Auslage – Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz in der Sitzung am 15.04.2015 mit Beschluss - Nr. 09 – 561 – 039/ 15 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 der Innenentwicklung „Seestraße„ für die Flächen der Grundstücke in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 3, Flurstücke 62, 63, 64, 65/1 tlw., 73/1 tlw. und 71/8 tlw. und der Entwurf der Begründung dazu liegt in der Zeit vom 19.05.2015 bis zum 22.06.2015 im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während folgender Zeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus: Mo / Di / Mi Do Fr von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Da die Gemeindevertretung entschieden hat, das beschleunigte Verfahren anzuwenden, wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht abgesehen. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplanes, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 14 Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 15. Jahrgang Nr. 4 Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Bad Saarow, den 27.04.2015 gez. Krappmann Amtsdirektor -Siegel- 15 15. Jahrgang 2.4. Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 Nr. 4 Bekanntmachung der Entgeltordnung des Freizeitparks- und Erholungsparks Wendisch Rietz Entgeltordnung des Freizeitparks- und Erholungsparks Wendisch Rietz Auf der Grundlage § 35 Abs. 2 Nr. 15 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) vom 10.10.2001 (GVBl. 1/01 S.154) hat die Gemeindevertretung Wendisch Rietz am 15.04.2015 folgende Entgeltordnung beschlossen. §1 Geltungsbereich 1) Die Entgeltordnung bezieht sich auf den Freizeit- und Erholungspark mit den Anlagen des Kindertierhofs, der Skaterbahn, der Spielanlagen und der sanitären Einrichtung. Der Bereich Minigolfanlage und Kiosk ist hiervon ausgeschlossen. 2) Zuständig für die Um- und Durchsetzung der Entgeltordnung ist die Grundstücksentwicklungsgesellschaft Scharmützelsee Süd mbH (GEG) mit Sitz in 15864 Wendisch Rietz, Hauptstraße 26, nachfolgend als Betreiber benannt. §2 Benutzerkreis Die Nutzung des Freizeit- und Erholungsparks ist jedermann, unabhängig von seinem Wohnsitz, gestattet. Der Freizeit- und Erholungspark ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Wendisch Rietz. Die Benutzung richtet sich nach den Bestimmungen des privaten Rechts. §3 Pflichten der Benutzer 1) Die Nutzer sind verpflichtet die Anlage vor Beschädigung und Beschmutzung zu schützen. Aufgetretene Beschädigungen oder Beschmutzungen sind unverzüglich nach ihrer Feststellung dem diensthabenden Personal anzuzeigen. 2) Für die mutwillige Beschädigung oder Beschmutzung der Anlagen ist der Verursacher schadensersatzpflichtig. Die Festsetzung der Ersatzleistung erfolgt durch den Betreiber des Freizeit- und Erholungsparks. 3) Auf dem Gelände des Freizeit- und Erholungsparks haben die Nutzer aufeinander Rücksicht zu nehmen und Gefährdungen sowie Unfällen vorzubeugen. Bei Nichteinhaltung kann der Nutzer durch das diensthabende Personal dem Gelände verwiesen werden. Bei wiederholten Verstößen kann der Nutzer befristet oder gänzlich von der Nutzung des Freizeit- und Erholungsparks ausgeschlossen werden. Dem diensthabenden Personal steht das Hausrecht zu. 4) Für abhanden gekommene Wertsachen oder anderen Gegenständen der Nutzer wird durch den Betreiber oder der Gemeinde Wendisch Rietz keine Haftung übernommen. 5) Für die Gemeinde Wendisch Rietz und dem Betreiber des Freizeit- und Erholungsparks besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Nutzern des Freizeit- und Erholungsparks. Aufsichtspflichtige Personen haben die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die ihnen zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen selbst nicht zu Schaden kommen und auch keinen anderen Personen Schaden zufügen. § 4 Entgeltpflicht Für die Nutzung des Freizeit- und Erholungsparks und seiner Anlagen werden Entgelte nach § 8 dieser Entgeltordnung erhoben. Entgeltpflichtig ist jeder Nutzer der Anlage. 16 Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 15. Jahrgang §5 Zahlungspflicht Das Entgelt ist mit Aushändigung der Eintrittskarte durch das diensthabende Personal zu entrichten. §6 Entgelte Tageskarte: für Kinder ab 2 Jahre und Erwachsene: 3,00 € Jahreskarte: für Kinder: für Familien: 25,00 € 60,00 € für Erwachsene (ab 18 Jahre): 25,00 € §7 Inkrafttreten Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum 18.04.2015 in Kraft. Die Benutzungs- und Entgeltordnung vom 25.02.2013 tritt damit außer Kraft. Wendisch Rietz, 16.04.2015 gez. Krappmann Amtsdirektor 17 Nr. 4 15. Jahrgang Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK-KASERNE, Beeskower Chaussee 15 a, 15859 Storkow 1..1. Schießwarnung 18 Nr. 4 15. Jahrgang Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 B Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. Abschluss der Umbaumaßnahmen in dem öffentlichen WC-Gebäude an der Seestraße in Bad Saarow Nr. 4 Information zum Bauvorhaben Pünktlich zum Saisonbeginn konnten die Umbaumaßnahmen in dem öffentlichen WC-Gebäude an der Seestraße abgeschlossen werden. Es ist eine komplette Sanierung durchgeführt worden, neue Wand- und Bodenfliesen, neue Sanitärobjekte, WC-Trennwände sowie elektrische Händetrockner wurden eingebaut. Offen ist noch der Austausch der Außentüren, die aber zeitnah beauftragt werden. Genauso pünktlich waren auch wieder unsere Schmierfinken am Werk. So fanden bereits „künstlerische“ Aktivitäten im Herren WC statt. 19 15. Jahrgang 2. Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 Nr. 4 Errichtung einer neuen Grabanlage für „Sternenkinder“ auf dem Waldfriedhof Bad Saarow Information für den Waldfriedhof Bad Saarow Auf dem Waldfriedhof Bad Saarow wurde in diesem Jahr eine neue Grabanlage für „Sternenkinder“ in Zusammenarbeit mit dem HELIOS Klinikum Bad Saarow errichtet. Als „Stille Geburten/Still Geborene“ werden Föten bezeichnet, die als Fehlgeburt in den ersten Schwangerschaftswochen verlorengehen oder Föten, die bis zum errechneten Geburtstermin, pränatal oder perinatal versterben. Für tot geborene Kinder mit einem Geburtsgewicht bis 1000 g besteht zurzeit nach § 19 Abs. 1 Brandenburgischem Bestattungsgesetz keine Pflicht zur Bestattung. Ab diesem Jahr soll Eltern, deren Kind tot geboren wird, in Bad Saarow die Möglichkeit geboten werden, dass ihr Kind in einer Gemeinschaftsbestattung beigesetzt wird. Auf der Anlage „Sternenkinder“ werden jährlich zwei Beisetzungen (Frühjahr und Herbst) durchgeführt. Auf dem errichteten Grabmal befindet sich eine Inschrift für die Angehörigen und Trauernden: „Es wurde Nacht und ich tauchte in das Licht der Sterne“. Dieser Ort soll den Angehörigen, Trauernden und Gästen fortan auch als Stätte zum Ablegen von Blumen, Andenken und Gebinden dienen. Wir möchten uns an dieser Stelle auch bei den Firmen Steinmetzmeister Arno Rausch, Kracht GaLaBau GmbH, Univer GmbH, Riedel Bestattungen und dem HELIOS Klinikum Bad Saarow für Ihre Unterstützung bedanken. 20 15. Jahrgang 3. Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 Nr. 4 Errichtung Aktivtag in der Kita "Abenteuerland" in Bad Saarow "Ein erfolgreicher Aktivtag" Am Samstag, dem 18.04.15, fand in unserer Kita "Abenteuerland" Bad Saarow wieder unser Aktivtag gemeinsam mit den Eltern statt. An diesem Tag wurden nach dem Motto "Frühjahrsputz" unser Garten und Innenhof wieder zum Leben erweckt. So wurden unsere Beete und Kübel bepflanzt und sogar ein neues Beet angelegt sowie Sitzgruppen und unser Gartenschuppen gestrichen. Aber auch größere Projekte für Groß und Klein standen an diesem Tag auf der Tagesordnung. So entstanden u.a. Tipis, eine Bewegungsbaustelle, eine Riesenmurmelbahn und ein Pferdeparcours. Unser Kita-Team bedankt sich ganz herzlich bei allen fleißigen Helfern dafür, dass wir in kurzer Zeit so viele tolle Projekte für unsere Kinder realisieren konnten. Auch den Naturfreunden wollen wir ein großes Dankeschön aussprechen für das Beschneiden unseres Weidentunnels, der für unsere Kleinsten ein beliebter Rückzugsort und Schattenspender ist. 21 15. Jahrgang Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 22 Nr. 4 15. Jahrgang 4. Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 30.04.2015 Nr. 4 Tag der offenen Tür in der Kita „Bergzwerge“ in Petersdorf, Bad Saarow Am Samstag, dem 25.04.2015, öffneten wir unsere Türen für interessierte Besucher und Familien, die unsere Kita sowie unsere Arbeit mit den Kindern kennenlernen wollten. Mit viel Interesse und positiver Begeisterung erkundeten Eltern und Kinder unsere Räume. Die Erzieherinnen beantworteten alle Fragen über die Abläufe in der Kita, über verschiedene Themen wie die Eingewöhnung und den Übergang in den Kindergarten. Mit Bilddokumentationen stellten wir einige Lernfelder unserer Kitakinder vor, z.B. Bewegung und Gesundheit, Darstellen und Gestalten sowie Experimentieren. Kaffee und Kuchen luden zum Verweilen ein. Es war ein sehr erfolgreicher Vormittag. Wir als Team freuen uns, im nächsten Jahr wieder einen Tag der offenen Tür zu planen. 23 Impressum/Bezugsmöglichkeiten /-bedingungen Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Herausgeber: Amt Scharmützelsee Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Amtsdirektor Forsthausstraße 04 15526 Bad Saarow Tel. Fax: Redaktion: 033631 45-141 033631 45-1811 oder 45-124 Hauptamt Erscheinen: Erscheint nach Bedarf Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1. Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer 111 2. Im Internet: www.amt-scharmuetzelsee.de/Amt/Amtsblätter 3. Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos. 4. Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen. Scharmützelsee Sprechzeiten des Amtes Scha rmützelsee Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung ________________________________________________________________________________________________ E-Mail [email protected] post@amt eil 1 – Amtliche Bekanntmachn 24
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