Amtsblatt 04.2015 - Amt Scharmützelsee

Amtsblatt
des Amtes Scharmützelsee
Amtsblatt für das Amt Scharmützelsee und für die amtsangehörigen Gemeinden
Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz
15. Jahrgang
Bad Saarow, 30.04.2015
Obstbaumblüte
in Reichenwalde
Sprechzeiten des Amtes:
Dienstag
Donnerstag
E-Mail:
Internet:
9:00-12:00 und 13:00-16:00
9:00-12:00 und 13:00-18:00
[email protected]
www.amt-scharmuetzelsee.de
oder nach Vereinbarung
Nr. 4
15. Jahrgang
A
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
Nr. 4
Amtliche Bekanntmachungen
Inhaltsverzeichnis
Seite1e
4.ahrgang
Bad Saarow, 06.0.2014
1.
Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow
1.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss
Bad Saarow in seiner 06. Sitzung am 20.04.2015 gefasst wurden
Nr.
04
1.2.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow
in ihrer 07. Gemeindevertretersitzung am 27.04.2015 gefasst wurden
05
1.3.
Bekanntmachung der 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
der Gemeinde Bad Saarow
06
1.4.
Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der
Gemeinde Bad Saarow mit Ortsteil Peterdorf
07
1.5.
Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung über die Erhebung von
Friedhofsgebühren der Gemeinde Bad Saarow mit dem Ortsteil Petersdorf
09
2.
Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz
2.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch
Rietz in ihrer 06. Gemeindevertretersitzung am 15.04.2015 gefasst wurden
10
2.2.
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf
der 4. Änderung, Erweiterung des Allgemeinen Wohngebiets, des
Bebauungsplanes Nr. 02 „Ortszentrum“ der Innenentwicklung
gem. § 13 a BauGB und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz
gem. § 3 Abs. 2 BauGB - öffentliche Auslage –
12
2.3.
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 28 der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
Wohnbebauung „Seestraße“ und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz
gem. § 3 Abs. 2 BauGB - öffentliche Auslage –
14
2.4.
Bekanntmachung der Entgeltordnung des Freizeitparks- und Erholungsparks
Wendisch Rietz
16
2
15. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
Nr. 4
B
Bekanntmachungen anderer Stellen
1.
Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARKKASERNE, Beeskower Chaussee 15a, 15859 Storkow
1.1.
Schießwarnung
C
Nichtamtliche Bekanntmachungen
1.
Abschluss der Umbaumaßnahmen in dem öffentlichen WC-Gebäude
an der Seestraße in Bad Saarow
19
2.
Errichtung einer neuen Grabanlage für „Sternenkinder“ auf dem
Waldfriedhof Bad Saarow
20
3.
Aktivtag in der Kita "Abenteuerland" in Bad Saarow
21
4.
Tag der offenen Tür in der Kita „Bergzwerge“ in Petersdorf,
Bad Saarow
23
18
3
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
15. Jahrgang
Nr. 4
A
Amtliche Bekanntmachungen
1.
Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow
1.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad
Saarow in seiner 06. Sitzung am 20.04.2015 gefasst wurden
Beschluss-Nr.
Inhalt des Beschlusses
Öffentlicher Teil
11-452-H 018/15
Anträge auf Bezuschussung von Vereinen und Interessengruppen
11-452-H 019/15
Anträge
auf
Bezuschussung
Musikveranstaltungen
von
Kurkonzerten
und
Nicht öffentlicher Teil
11-523-H 020/15
Beschluss zur Vermietung der Räumlichkeiten im linken Kopfbau des
Bahnhofes (ehem. KUNSTraum)
11-523-H 021/15
Beschluss zur Verpachtung einer Teilfläche des Flurstücks 244 der Flur 1
in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow
Bad Saarow, den 21.04.2015
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
- Siegel -
4
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
15. Jahrgang
1.2.
Nr. 4
Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow
in ihrer 07. Gemeindevertretersitzung am 27.04.2015 gefasst wurden
Beschluss-Nr.
Inhalt des Beschlusses
Öffentlicher Teil
11-200-039/15
Beschluss zum Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Bad Saarow
für das Haushaltsjahr 2015/2016
11-200-040/15
Beschluss Haushaltssicherungskonzept 2015-2019
11-561-041/15
Abwägungs- und erneuter Auslagebeschluss zur 1. Behörden-, Trägerund
Öffentlichkeitsbeteiligung
im
Aufstellungsverfahren
des
Bebauungsplans Nr.: 60 „Silberberger Straße“ der Gemeinde Bad
Saarow im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
11-561-042/15
Antrag auf Genehmigung zur Abweichung von den Festsetzungen der
Erhaltungssatzung Ufer- und Platanenstraße der Gemeinde Bad Saarow
für das Grundstück in der Gemarkung Bad Saarow, Flur 05, Flurstücke
20; 21, Platanenstraße 17 zur Errichtung eines Nebengebäudes mit
Garage
11-561-043/15
Antrag auf Genehmigung zur Abweichung von den Festsetzungen der
Erhaltungssatzung Ufer- und Platanenstraße der Gemeinde Bad Saarow
für das Grundstück in der Gemarkung Bad Saarow, Flur 01, Flurstück
306/1, Silberberger Straße 13 zur Realteilung des Grundstückes und zur
nachträglichen Bebauung
11-568-044/15
Beschluss über die 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der
Gemeinde Bad Saarow mit dem Ortsteil Petersdorf
11-568-045/15
Beschluss über die 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
der Gemeinde Bad Saarow mit dem Ortsteil Petersdorf
Bad Saarow, den 28.04.2015
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
- Siegel -
5
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
15. Jahrgang
1.3.
Nr. 4
Bekanntmachung der 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde
Bad Saarow
4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bad Saarow
Aufgrund der §§ 3, 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
(BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), diese in der jeweils gültigen Fassung,
hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Saarow in ihrer Sitzung am 16.03.2015
folgende 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:
§ 1 – Änderungen
Im § 9 Abs.1 Satz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Saarow vom 23.02.2009, in der
Fassung der Bekanntmachung der 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 10.09.2014,
wird der Wert von 25.00,00 Euro ersetzt durch den Wert von „25.000,00 Euro“.
§ 2 – Inkrafttreten
Die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Bad Saarow tritt am Tag nach ihrer
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bad Saarow, den 01.04.2015
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
- Siegel -
6
15. Jahrgang
1.4.
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
Nr. 4
Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der
Gemeinde Bad Saarow mit Ortsteil Peterdorf
1. Änderungssatzung
zur Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Saarow mit Ortsteil Peterdorf
Auf der Grundlage §§ 3 und 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2013, (GVBl. I Nr. 18), sowie des Gesetzes über Leichen-,
Bestattungs- und Friedhofswesens im Land Brandenburg (Brandenburgisches
Bestattungsgesetz – BbgBestG) vom 07. November 2001 (GVBl I S. 226), zuletzt geändert
durch Artikel 17 des Gesetzes vom 13 März. 2012 (GVBl. I Nr. 16), hat die
Gemeindevertretung in Ihrer Sitzung am 27.04.2015 folgende 1. Änderungssatzung
beschlossen:
§ 1 Änderungen
§ 12 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt:
Die Grabstätten werden unterschieden in
e) Ruhe- und Gedenkstätte für Sternenkinder
§ 2 Änderungen
§ 14 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:
Aschen dürfen beigesetzt werden
d) in der Ruhe- und Gedenkstätte für Sternenkinder
§ 14 Abs. 6 wird wie folgt neu gefasst:
Die Anlage der Sternenkinder ist eine Ruhe- und Gedenkstätte für Kinder, die sterben
bevor sie geboren sind und demzufolge nicht der Bestattungspflicht nach dem
Brandenburgischen Bestattungsgesetz unterliegen.
Auf der Ruhe- und Gedenkstätte für Sternenkinder werden zweimal jährlich Urnen auf
Wunsch der Angehörigen, der Trauergemeinde am Ort der Grabanlage in deren Beisein
bestattet. Umbettungen für die Beisetzungen auf dieser Grabanlage werden nicht
zugelassen. Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach innerhalb einer Fläche von 0,50 m mal
0,50 m.
Die Beisetzungen auf der Ruhe- und Gedenkstätte für Sternenkinder erfolgen ohne
individuelle Kennzeichnung der Beisetzungsstelle.
Das Betreten der Bestattungsfläche der Ruhe- und Gedenkstätte für Sternenkinder ist
grundsätzlich nicht gestattet.
7
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
15. Jahrgang
Nr. 4
Das Ablegen von Blumen, Kränzen, Gebinden und anderer Grabdekorationen an einer
Gemeinschaftsanlage ist nur an der dafür vorgesehenen Fläche zulässig.
§ 14 Abs. 6 (alt) wird als laufende Nummer 7 neu eingefügt:
Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für
die Wahlgrabstätten entsprechend auf für Urnengrabstätten bzw. die Beisetzung von Aschen
in Wahlgrabstätten.
§ 3 Inkrafttreten
(1) Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Bad Saarow, den 28.04.2015
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
- Siegel -
8
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
15. Jahrgang
1.5.
Nr. 4
Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung über die Erhebung von
Friedhofsgebühren der Gemeinde Bad Saarow mit dem Ortsteil Petersdorf
1. Änderungssatzung
über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Bad Saarow mit dem Ortsteil
Petersdorf
Auf der Grundlage §§ 3 und 28 Abs. 2 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes
Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2013, (GVBl. I Nr. 18) sowie §§ 2 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (BbgKAG) vom 31.03.2004 (GVB l Nr.
8, S. 174) in der derzeit gültigen Fassung, hat die Gemeindevertretung Bad Saarow in ihrer
Sitzung am 27.04.2015 folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:
§ 1 Änderungen
§ 4 Gebührenhöhe Abs. 2 wird wie folgt ergänzt:
d) Ruhe und Gedenkstätte für Sternenkinder je Urne
77,74 €
§ 2 Inkrafttreten
(1) Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Bad Saarow, den 28.04.2015
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
- Siegel -
9
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
15. Jahrgang
Nr. 4
2.
Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz
2.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch
Rietz in ihrer 06. Gemeindevertretersitzung am 15.04.2015 gefasst wurden
Beschluss-Nr.
Inhalt des Beschlusses
Öffentlicher Teil
09-561-038/15
Beschluss Einleitung eines Änderungsverfahren für den
Bebauungsplan Nr. 2 „Ortszentrum“ der Gemeinde Wendisch
Rietz, Flur 2, Flst. 295, 296 und 297 der Gemarkung Wendisch
Rietz / 04. einfache Änderung Gemeinde. § 13 a BauGB
– Erweiterung WA –
09-561-039/15
Billigungs- und
Auslagebeschluss
des
Entwurf des
Bebauungsplanes (BP) Nr. 28 „Seestraße“, Stand 03/2015, der
Gemeinde Wendisch Rietz/Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden/Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 3, Flurstücke 62, 63,
64, 65/1 tlw., 73/1 tlw. und 71/8 tlw., (Verfahren gem. § 13 a
BauGB)
09-561-040/15
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 27 „Pappelallee/Eichenweg“ in der
Gemeinde Wendisch Rietz, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 6,
Flst. 449, 450/1 und 2, 451/1 und 2, 452, 453/1 und 2, 454/1 und
Teilfl. des Flst. 366, 445-448
09-200-041/15
Beschluss zur Anpassung der Entgeltordnung des Freizeitpark
Wendisch Rietz vom 20.03.2013
09-565-042/15
Beschluss zur Sanierung und Umbau Alte Feuerwehr in
Wendisch Rietz Siedlung zur Rettungswache für den Landkreis
Oder-Spree
09-100-043/15
Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom
05.11.2014 (Mitgliedschaft der Gemeinde Wendisch Rietz im
„Kneipp-Bund e. V.“ und Beschluss zur Mitgliedschaft im
„Kneipp-Verein Scharmützelsee“
Nicht öffentlicher Teil
09-523-044/15
Beschluss Kauf des Grundstückes Wendisch Rietz, Seestraße,
Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 3, Flurstück 73/1 in Größe von
1.354,00 m²
09-523-045/15
Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes, Gemarkung
Wendisch Rietz, Flur 06, Flurstück 1071, gelegen in 15864
Wendisch Rietz, Waldweg 18 a
10
15. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
Nr. 4
09-523-046/15
Beschluss Abschluss eines Pachtvertrages am Grundstück
Festwiese, in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 2, Flurstück
1543, über eine Teilfläche mit einer Gesamtgröße von ca. 57 m²,
gelegen in 15864 Wendisch Rietz, Hauptstraße 4
09-523-047/15
Beschluss Erwerb bzw. unentgeltliche Übertragung von 5/9
Miteigentumsanteilen am Grundstück, Flurstück 943, Flur 6,
Gemarkung
Wendisch
Rietz,
gelegen
in
Wendisch
Rietz/Siedlung, Pappelallee
Bad Saarow, den 16.04.2015
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
-Siegel-
11
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
15. Jahrgang
2.2.
Nr. 4
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der
4. Änderung, Erweiterung des Allgemeinen Wohngebiets, des Bebauungsplanes
Nr. 02 „Ortszentrum“ der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB und der
Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- öffentliche Auslage –
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz in der Sitzung am 15.04.2015
mit Beschluss - Nr. 09 – 561 – 038/ 15 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02 der
Innenentwicklung „Ortszentrum„ für die Flächen der Grundstücke in der Gemarkung
Wendisch Rietz, Flur 2, Flurstücke 295, 296 u. 297 und der Entwurf der Begründung dazu
liegen in der Zeit
vom 19.05.2015 bis zum 22.06.2015
im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während
folgender Zeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus:
Mo / Di / Mi
Do
Fr
von
8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
durchgeführt. Da die Gemeindevertretung entschieden hat, das beschleunigte Verfahren
anzuwenden, wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht abgesehen.
Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem
Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben
werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei
Aufstellung eines
Bebauungsplanes, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist,
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
12
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
15. Jahrgang
Nr. 4
Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während
der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben.
Bad Saarow, den 20.04.2015
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
-Siegel-
13
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
15. Jahrgang
2.3.
Nr. 4
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 28 der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
Wohnbebauung „Seestraße“ und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz
gem. § 3 Abs. 2 BauGB - öffentliche Auslage –
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz in der Sitzung am 15.04.2015
mit Beschluss - Nr. 09 – 561 – 039/ 15 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 der
Innenentwicklung „Seestraße„ für die Flächen der Grundstücke in der Gemarkung Wendisch
Rietz, Flur 3, Flurstücke 62, 63, 64, 65/1 tlw., 73/1 tlw. und 71/8 tlw. und der Entwurf der
Begründung dazu liegt in der Zeit
vom 19.05.2015 bis zum 22.06.2015
im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während
folgender Zeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus:
Mo / Di / Mi
Do
Fr
von
8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
durchgeführt. Da die Gemeindevertretung entschieden hat, das beschleunigte Verfahren
anzuwenden, wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 einschl. Umweltbericht
abgesehen.
Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem
Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben
werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung
über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei
Aufstellung eines
Bebauungsplanes, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist,
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
14
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
15. Jahrgang
Nr. 4
Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während
der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben.
Bad Saarow, den 27.04.2015
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
-Siegel-
15
15. Jahrgang
2.4.
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
Nr. 4
Bekanntmachung der Entgeltordnung des Freizeitparks- und Erholungsparks
Wendisch Rietz
Entgeltordnung
des Freizeitparks- und Erholungsparks Wendisch Rietz
Auf der Grundlage § 35 Abs. 2 Nr. 15 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) vom
10.10.2001 (GVBl. 1/01 S.154) hat die Gemeindevertretung Wendisch Rietz am 15.04.2015 folgende
Entgeltordnung beschlossen.
§1
Geltungsbereich
1) Die Entgeltordnung bezieht sich auf den Freizeit- und Erholungspark mit den Anlagen des Kindertierhofs,
der Skaterbahn, der Spielanlagen und der sanitären Einrichtung. Der Bereich Minigolfanlage und Kiosk ist
hiervon ausgeschlossen.
2) Zuständig für die Um- und Durchsetzung der Entgeltordnung ist die Grundstücksentwicklungsgesellschaft
Scharmützelsee Süd mbH (GEG) mit Sitz in 15864 Wendisch Rietz, Hauptstraße 26, nachfolgend als
Betreiber benannt.
§2
Benutzerkreis
Die Nutzung des Freizeit- und Erholungsparks ist jedermann, unabhängig von seinem Wohnsitz, gestattet. Der
Freizeit- und Erholungspark ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Wendisch Rietz. Die Benutzung richtet
sich nach den Bestimmungen des privaten Rechts.
§3
Pflichten der Benutzer
1) Die Nutzer sind verpflichtet die Anlage vor Beschädigung und Beschmutzung zu schützen. Aufgetretene
Beschädigungen oder Beschmutzungen sind unverzüglich nach ihrer Feststellung dem diensthabenden
Personal anzuzeigen.
2) Für die mutwillige Beschädigung oder Beschmutzung der Anlagen ist der Verursacher
schadensersatzpflichtig. Die Festsetzung der Ersatzleistung erfolgt durch den Betreiber des Freizeit- und
Erholungsparks.
3) Auf dem Gelände des Freizeit- und Erholungsparks haben die Nutzer aufeinander Rücksicht zu nehmen und
Gefährdungen sowie Unfällen vorzubeugen. Bei Nichteinhaltung kann der Nutzer durch das diensthabende
Personal dem Gelände verwiesen werden.
Bei wiederholten Verstößen kann der Nutzer befristet oder gänzlich von der Nutzung des Freizeit- und
Erholungsparks ausgeschlossen werden. Dem diensthabenden Personal steht das Hausrecht zu.
4) Für abhanden gekommene Wertsachen oder anderen Gegenständen der Nutzer wird durch den Betreiber oder
der Gemeinde Wendisch Rietz keine Haftung übernommen.
5) Für die Gemeinde Wendisch Rietz und dem Betreiber des Freizeit- und Erholungsparks besteht keine
Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Nutzern des Freizeit- und Erholungsparks. Aufsichtspflichtige
Personen haben die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die ihnen zur Aufsicht anvertrauten Minderjährigen
selbst nicht zu Schaden kommen und auch keinen anderen Personen Schaden zufügen.
§ 4
Entgeltpflicht
Für die Nutzung des Freizeit- und Erholungsparks und seiner Anlagen werden Entgelte nach § 8 dieser
Entgeltordnung erhoben. Entgeltpflichtig ist jeder Nutzer der Anlage.
16
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
15. Jahrgang
§5
Zahlungspflicht
Das Entgelt ist mit Aushändigung der Eintrittskarte durch das diensthabende Personal zu entrichten.
§6
Entgelte
Tageskarte:
für Kinder ab 2 Jahre und Erwachsene: 3,00 €
Jahreskarte:
für Kinder:
für Familien:
25,00 €
60,00 €
für Erwachsene (ab 18 Jahre): 25,00 €
§7
Inkrafttreten
Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum 18.04.2015 in Kraft.
Die Benutzungs- und Entgeltordnung vom 25.02.2013 tritt damit außer Kraft.
Wendisch Rietz, 16.04.2015
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
17
Nr. 4
15. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
B
Bekanntmachung anderer Stellen
1.
Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK-KASERNE,
Beeskower Chaussee 15 a, 15859 Storkow
1..1.
Schießwarnung
18
Nr. 4
15. Jahrgang
Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
B
Nichtamtliche Bekanntmachungen
1.
Abschluss der Umbaumaßnahmen in dem öffentlichen WC-Gebäude
an der Seestraße in Bad Saarow
Nr. 4
Information zum Bauvorhaben
Pünktlich zum Saisonbeginn konnten die Umbaumaßnahmen in dem öffentlichen WC-Gebäude
an der Seestraße abgeschlossen werden. Es ist eine komplette Sanierung durchgeführt worden,
neue Wand- und Bodenfliesen, neue Sanitärobjekte, WC-Trennwände sowie elektrische
Händetrockner wurden eingebaut. Offen ist noch der Austausch der Außentüren, die aber
zeitnah beauftragt werden.
Genauso pünktlich waren auch wieder unsere Schmierfinken am Werk. So fanden bereits
„künstlerische“ Aktivitäten im Herren WC statt.
19
15. Jahrgang
2.
Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
Nr. 4
Errichtung einer neuen Grabanlage für „Sternenkinder“ auf dem
Waldfriedhof Bad Saarow
Information für den Waldfriedhof Bad Saarow
Auf dem Waldfriedhof Bad Saarow wurde in diesem Jahr eine neue Grabanlage für
„Sternenkinder“ in Zusammenarbeit mit dem HELIOS Klinikum Bad Saarow errichtet. Als
„Stille Geburten/Still Geborene“ werden Föten bezeichnet, die als Fehlgeburt in den ersten
Schwangerschaftswochen verlorengehen oder Föten, die bis zum errechneten Geburtstermin,
pränatal oder perinatal versterben. Für tot geborene Kinder mit einem Geburtsgewicht bis 1000
g besteht zurzeit nach § 19 Abs. 1 Brandenburgischem Bestattungsgesetz keine Pflicht zur
Bestattung.
Ab diesem Jahr soll Eltern, deren Kind tot geboren wird, in Bad Saarow die Möglichkeit
geboten werden, dass ihr Kind in einer Gemeinschaftsbestattung beigesetzt wird. Auf der
Anlage „Sternenkinder“ werden jährlich zwei Beisetzungen (Frühjahr und Herbst)
durchgeführt.
Auf dem errichteten Grabmal befindet sich eine Inschrift für die Angehörigen und Trauernden:
„Es wurde Nacht und ich tauchte in das Licht der Sterne“.
Dieser Ort soll den Angehörigen, Trauernden und Gästen fortan auch als Stätte zum Ablegen
von Blumen, Andenken und Gebinden dienen. Wir möchten uns an dieser Stelle auch bei den
Firmen Steinmetzmeister Arno Rausch, Kracht GaLaBau GmbH, Univer GmbH, Riedel
Bestattungen und dem HELIOS Klinikum Bad Saarow für Ihre Unterstützung bedanken.
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15. Jahrgang
3.
Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
Nr. 4
Errichtung Aktivtag in der Kita "Abenteuerland" in Bad Saarow
"Ein erfolgreicher Aktivtag"
Am Samstag, dem 18.04.15, fand in unserer Kita "Abenteuerland" Bad Saarow wieder unser
Aktivtag gemeinsam mit den Eltern statt. An diesem Tag wurden nach dem Motto
"Frühjahrsputz" unser Garten und Innenhof wieder zum Leben erweckt. So wurden unsere
Beete und Kübel bepflanzt und sogar ein neues Beet angelegt sowie Sitzgruppen und unser
Gartenschuppen gestrichen. Aber auch größere Projekte für Groß und Klein standen an diesem
Tag auf der Tagesordnung. So entstanden u.a. Tipis, eine Bewegungsbaustelle, eine
Riesenmurmelbahn und ein Pferdeparcours.
Unser Kita-Team bedankt sich ganz herzlich bei allen fleißigen Helfern dafür, dass wir in
kurzer Zeit so viele tolle Projekte für unsere Kinder realisieren konnten. Auch den
Naturfreunden wollen wir ein großes Dankeschön aussprechen für das Beschneiden unseres
Weidentunnels, der für unsere Kleinsten ein beliebter Rückzugsort und Schattenspender ist.
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Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
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Nr. 4
15. Jahrgang
4.
Teil 2 – Nichtamtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 30.04.2015
Nr. 4
Tag der offenen Tür in der Kita „Bergzwerge“ in Petersdorf, Bad Saarow
Am Samstag, dem 25.04.2015, öffneten wir unsere Türen für interessierte Besucher und
Familien, die unsere Kita sowie unsere Arbeit mit den Kindern kennenlernen wollten.
Mit viel Interesse und positiver Begeisterung erkundeten Eltern und Kinder unsere Räume.
Die Erzieherinnen beantworteten alle Fragen über die Abläufe in der Kita, über verschiedene
Themen wie die Eingewöhnung und den Übergang in den Kindergarten.
Mit Bilddokumentationen stellten wir einige Lernfelder unserer Kitakinder vor, z.B. Bewegung
und Gesundheit, Darstellen und Gestalten sowie Experimentieren. Kaffee und Kuchen luden
zum Verweilen ein.
Es war ein sehr erfolgreicher Vormittag. Wir als Team freuen uns, im nächsten Jahr wieder
einen Tag der offenen Tür zu planen.
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Impressum/Bezugsmöglichkeiten /-bedingungen
Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee
Herausgeber: Amt Scharmützelsee
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Der Amtsdirektor
Forsthausstraße 04
15526 Bad Saarow
Tel.
Fax:
Redaktion:
033631 45-141
033631 45-1811
oder
45-124
Hauptamt
Erscheinen: Erscheint nach Bedarf
Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes
Scharmützelsee"
1.
Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im
Amt Scharmützelsee
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow
Amtsverwaltung, Zimmer 111
2.
Im Internet: www.amt-scharmuetzelsee.de/Amt/Amtsblätter
3.
Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow,
Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos.
4.
Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen.
Scharmützelsee
Sprechzeiten des Amtes Scha
rmützelsee
Dienstag
09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
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E-Mail
[email protected]
post@amt
eil 1 – Amtliche Bekanntmachn
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