Amtsblatt Amtliche Mitteilungen des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Nr. 5 LANDKREIS Ankündigung einer Vergabebekanntmachung von Aufträgen im Offenen Verfahren Offizielle Vergabebekanntmachung Auftraggeber: Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch Tel.: 09161 92-126; Fax: 09161 92-129 a) Offenes Verfahren, VOB/A u. VOL/A b) Ausführung von Bauleistungen Schulzentrum Neustadt a.d.Aisch – Generalsanierung Dreifachsporthalle c) Auftragsgegenstand: 1. LV-Nr. 101 Baumeisterarbeiten 1. Abbruch und Entsorgungsarbeiten (200 St. Sporteinrichtung, Einbauschränke, Regale, 1050 m² GK-, MF- Metallpaneeldecken, 2700 m² Sportbodenaufbau, Lino,Teppich, Fliesen inkl. Estrich, 70 m² MW-, STB-, GK-Wände, GKVorsatzschalen, WC-Trennwände, 40 m³ Stahlbetontreppen, 35 m³ Bodenplatten, 600 m² Flachdächer mit Aufkies, Folienabdichtung, WäDä, Dampfsperre, 1700 m² Dachabdichtung auf Sheddachflächen, WäDä und Bitumenabdichtung, 450 m² Sheddachabdeckung aus Bimsbetonplatten, 27 St. STB-Balken, 125 m² Fertigbetonteile Sheds, 1320 m² Stelzlager-Dach mit Plattenbelag, Bitumenabdichtung, WäDä, 85 St. Setzen neuer Bodenhülsen mit Betonfertigteilen u. Ergänzung Bodenplatte 1900 m³ Erdaushubarbeiten 60 m Tiefendrainage DN 200 145 m Grundleitungsarbeiten innerhalb u. außerhalb des Gebäudes 50 m² Betonsanierung an Shedbindern 100 m³ Stahlbetonarbeiten 19 t Stab- und Mattenstahl 5000 St.Bewehrungsanschlüsse für Bodenhülsen 140 m² Mauerwerksarbeiten 70 m² Sichtmauerwerksarbeiten 300 m² Abdichtungsarbeiten mit Perimeterdämmung 4500 kg Profilstahl für Stahlkonstruktion Trapezblechdächer 135 m² Brandschutzbeschichtung F30 Ausführungsfristen: ca. 20.-49. KW 2015 2. LV-Nr. 107 Gerüstarbeiten 2400 m² Fassadengerüst 15 m Gerüstturm 235 m² Flächengerüst Ausführungsfristen: ca. 30. KW 2015-08. KW 2016 3. LV-Nr. 110 Stahlbau Sheds/Lüftung 1500 kg Profilstahl 15 m² Gitterrostbelag 5m Ortsfeste Leiter Ausführungsfristen: ca. 37.-51. KW 2015 4. LV-Nr. 113 Dachabdichtungsarbeiten 3550 m² Dachdämmung Jahrgang 2015 2200 m² Folienabdichtung, mechanisch befestigt 1350 m² Umkehrdach 500 m² Attikaabdeckung 60 m Entwässerungsrinne 15 St. Flachdachgullies 10 St. Notüberläufe 35 St. Sekuranten 12 St. Lichtkuppeln, RWA Ausführungsfristen: ca. 32.-50. KW 2015 5. LV-Nr. 114 Trapezblecharbeiten 330 m² Trapezblech, perforiert Ausführungsfristen: ca. 38.-40. KW 2015 6. LV-Nr. 159 Sportgeräteausstattung Liefern & montieren von Einbaugeräten inkl. Bodenhülsen Liefern und einbringen von Beweglichen Geräten Liefern und einbringen von Klein- und Handgeräten Ausführungsfristen: ca. 07.-17. KW 2016 7. LV Sanitär, Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 450 m Abwasserleitungen bis DN200 400 m Wasserleitungen 30 m Druckleitung 10 St. WC-Anlagen 5 St. Urinalanlagen 7 St. Waschtischanlagen 10 St. Reihenwaschanlagen 14 St. Duschanlagen Demontage Bestandsinstallation Ausführungsfristen: ca. 26.05.2015 bis 12.09.2016 8. LV Heizung, Wärmeversorgungsanlagen 29 St. Röhrenradiatoren 9 St. Deckenstrahlplatten je 22,5 m pro Platte 500 m² Fußbodenheizung 1.400 m Rohrleitungen aus Stahl 50 St. Armaturen Demontage Bestandsinstallation Ausführungsfristen: ca. 26.05.2015 bis 12.09.2016 9. LV Elektro, Starkstrom-, Fernmelde u. informationstechnische Anlagen, Blitzschutz 1 St. Unterverteilung inkl. Anschluss am Bestand 300 m Brüstungskanal 320 m Kabelrinne/Rohre 11.500 m Leitungsnetz 400 m LWL/CAT-Verkabelung 120 St. Installationsgeräte 305 St. Leuchten LED 10 St. Mastleuchten außen 1 St. Erweiterung BMA/ELA 80 St. LON-Bus Komp. Demontage Bestandsinstallation Ausführungsfristen: ca. 11.05.2015 bis 12.09.2016 d) Angebote in Lose: Nein e) Ausführungsfristen: siehe c) f) Vergabeunterlagen: Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-AdenauerStraße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch I Herausgeber: Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d.Aisch Ansprechpartner: Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: Verantwortlich: Rainer Kahler 09161 92-102 09161 92-106 [email protected] http://www.kreis-nea.de Landrat Helmut Weiß 21.03.2015 Nr. 1. bis 6.: Tel: 09161 92-126; Fax: 09161 92-129 Nr. 7. bis 9.: Tel 09161 92-144; Fax: 09161-92-129 g) Versand/Abholung ab 09.03.2015 gegen Vorlage eines Verrechnungsschecks in Höhe von jeweils 15 €. Der Betrag wird nicht zurückerstattet. Kosten für 2 Leistungsverzeichnisse und Planunterlagen auf CD h) Angebotseröffnung: Nr. 1. bis 6.: Montag, 13.04.2015 ab 10:00 Uhr Nr. 7. bis 9.: Dienstag, 14.04.2015 ab 10:00 Uhr Ort: Landratsamt Neustadt a.d.Aisch, Konrad-AdenauerStraße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Zimmer B 112 i) Vertragserfüllungsbürgschaft 5% der Auftragssumme ab 100.000 €, Rohbauarbeiten: 250.000 €, Gewährleistungsbürgschaft 3% der Abrechnungssumme ab 100.000 € j) Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen Zahlungen nach VOB/B bzw. VOL l) Rechtsform der Bietergemeinschaft Siehe Verdingungsunterlagen m)Mindestbedingungen Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen: • Umsatz an Bauleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren • In den letzten drei Geschäftsjahren ausgeführte vergleichbare Leistungen mit Angabe des Auftraggebers, der Ausführungsarten, der Ausführungszeit und der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte • Verfügbare technische Ausrüstung • Eintragung in die Handwerksrolle oder die Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren Institutionen in den Ländern der Europäischen Union • Angaben, ob für die geforderten Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden. • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft • Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorlegen. n) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 13.05.2015 o) Nachprüfstelle behaupteter Verstöße Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91552 Ansbach Neustadt a.d.Aisch, den 6. März 2015 Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Helmut Weiß, Landrat LkrABl. Nr. 05/2015 ____________________________________ LANDRATSAMT Vollzug der Verordnung (EU) 853/2004 und der Verordnung (EU) 854/2004 Wechsel der Zuständigkeiten für die amtlichen Untersuchungen nach dem Fleischhygienerecht Kornelia Oppelt, Raiffeisenstr. 14, 97215 Uffenheim, Tel.-Nr. 09842 2986, ist ab dem 01.04.2015 zusätzlich zu Ihrem bisherigen Beschaubezirk, zuständig für die amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (Fleischbeschau) in den Orten: Geckenheim, Frankenberg, Hasenmühle, Weigenheim, Reusch, Lanzenmühle, Zellesmühle, Wildberghof, Ippesheim, Bullenheim, Herrnberchtheim Vertreter: Eduard Fertinger, Tel.-Nr. 09165 794, bei dessen Verhinderung Dr. Karin Schmidt, Tel.-Nr. 09842 420. Für die Orte Ippesheim, Bullenheim und Herrnberchtheim steht bei Verhinderung der o. g. als weiterer Vertreter Rudolf Conrad (Tel.-Nr. 09332 1781) zur Verfügung. - Errichtung und Betrieb eines sogenannten Pressendämpfewäschers als Abgasreinigungsanlage für die Reinigung der Pressenabluft, - Errichtung und Betrieb eines Zentralkamins zur Ableitung der Reingase aus der Pressenabluftreinigung, dem Gewebefilter der Formstation und dem Gewebefilter der Diagonalsäge (Sammelkamin), - Erhöhung der Produktionskapazität auf 2.400 m³/d. 1.3 Standort der Anlage Hinsichtlich der Betriebszeiten der Anlage sind keine Einschränkung vorgesehen (7 Tage die Woche, Mehrschichtbetrieb, ca. 8.200 Betriebsstunden im Jahr). 1.5 Genehmigungsunterlagen Die geänderte Anlage soll im Dezember 2015 in Betrieb genommen werden. Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich bekannt zu machen (§ 21 a Satz 1 der 9. BImSchV). Der verfügende Teil des Bescheides lautet: „Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim erlässt folgenden Flur-Nummer: 1120 Gemarkung: Markt Bibart 1.4 Betreiber Rauch Spanplattenwerk GmbH, Fuchsau 3, 91477 Markt Bibart Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen zugrunde, welche Bestandteil dieses Bescheides sind: (…)“ Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung mit Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen), einer Begründung und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde: „RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Änderungsge- Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, LANDRATSAMT Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -BImSchG-; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Pressenhalle Linie 4 Für die nachstehend bezeichnete wesentliche Änderung wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 16 BImSchG) nach Maßgabe der in Nr. 2 und Nr. 3 enthaltenen Inhalts- und Nebenbestimmungen erteilt. schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. 43.2-1711-I-2014-37 1.1 Beschreibung der Anlage und der Anlagenänderung/en: LkrABl. Nr. 05/2015 ____________________________ Öffentliche Bekanntmachung gem. § 21 a der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV) Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat gegenüber der Rauch GmbH & Co. KG, vertreten durch Geschäftsführer Michael Stiehl, WendelinRauch-Str. 1, 97896 Freudenberg/Main mit Bescheid vom 02.03.2015 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Pressenhalle, Linie 4, erteilt. Die Pressenhalle soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 1120 der Gemarkung Markt Bibart, Markt Markt Bibart errichtet werden. Die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung umfasst im Wesentlichen folgende Anlagenänderungen: - Errichtung einer neuen Pressenhalle (Linie 4 für die Aufstellung der neuen Pressenlinie), - Errichtung und Betrieb einer neuen kontinuierlich arbeitenden Spanplattenpresse einschließlich Formstation, Diagonalsäge und Kühlstrecke sowie der in diesem Zusammenhang notwendigen Fördertechnik und den notwendigen Ablufterfassungsund Absaugeinrichtungen, - Errichtung und Betrieb einer neuen Beleimungsanlage mit Leimküche und zusätzlichen Leimlagertanks, - Errichtung und Betrieb mechanischer Fördereinrichtungen für den Transport von Deck- und Mittelschichtspänen von den bestehenden Spänesilos zur Anbindung der neuen Produktionsanlage, - Einbinden der neuen Presse in das bestehende Thermoölsystem, - Errichtung und Betrieb neuer Gewebefilteranlagen für die Reinigung der im Bereich der Form- und Pressenstraße abgesaugten Abluft (Formstation, Streustation/Kreisprozess und Diagonalsäge), BESCHEID: 1. Immissionsschutzrechtliche nehmigung (§ 16 BImSchG) - Errichtung einer neuen Pressenhalle (Linie 4 für die Aufstellung der neuen Pressenlinie), - Errichtung und Betrieb einer neuen kontinuierlich arbeitenden Spanplattenpresse einschließlich Formstation, Diagonalsäge und Kühlstrecke sowie der in diesem Zusammenhang notwendigen Fördertechnik und den notwendigen Ablufterfassungsund Absaugeinrichtungen, - Errichtung und Betrieb einer neuen Beleimungsanlage mit Leimküche und zusätzlichen Leimlagertanks, - Errichtung und Betrieb mechanischer Fördereinrichtungen für den Transport von Deck- und Mittelschichtspänen von den bestehenden Spänesilos zur Anbindung der neuen Produktionsanlage, - Einbinden der neuen Presse in das bestehende Thermoölsystem, - Errichtung und Betrieb neuer Gewebefilteranlagen für die Reinigung der im Bereich der Form- und Pressenstraße abgesaugten Abluft (Formstation, Streustation/Kreisprozess und Diagonalsäge), - Errichtung und Betrieb eines sogenannten Pressendämpfewäschers als Abgasreinigungsanlage für die Reinigung der Pressenabluft, - Errichtung und Betrieb eines Zentralkamins zur Ableitung der Reingase aus der Pressenabluftreinigung, dem Gewebefilter der Formstation und dem Gewebefilter der Diagonalsäge (Sammelkamin), - Erhöhung der Produktionskapazität auf 2.400 m³/d. 1.2 Bezeichnung der genehmigungsbedürftigen Anlage nach Anhang der 4. BImSchV: Anlagen zur Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten oder Holzfasermatten mit einer Produktionskapazität von 600 Kubikmetern oder mehr je Tag. (Ziffer 6.3.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV) Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klagerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.“ Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids mit Begründung liegt in der Zeit vom 23. März 2015 bis einschl. 7. April 2015 im Landratsamt in Neustadt a.d.Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Zimmer-Nr. A 205, Herr Herr, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus und kann dort eingesehen werden. Ebenso die zugehörigen Genehmigungsunterlagen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 7. April 2015) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt. Mit der Zustellung beginnt der Lauf der Rechtsbehelfsfristen. Neustadt a.d.Aisch, den 5. März 2015 Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim -ImmissionsschutzBaumgärtner, Regierungsdirektor LkrABl. Nr. 05/2015 ____________________________ Erscheinung: 23 bis 24 Ausgaben pro Jahr | Das Kreisamtsblatt steht zum Download auf www.kreis-nea.de zur Verfügung, wird über E-Mail verteilt (kurze Nachricht an [email protected]), bei Bedarf kostenlos versandt (Tel. 09161 92-116) und kann in der Amtsbücherei des Landratsamtes eingesehen werden (Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch). II
© Copyright 2024 ExpyDoc