Amtsblatt - Landkreis Neustadt ad Aisch

Amtsblatt
Amtliche Mitteilungen des Landkreises
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Nr. 5
LANDKREIS
Ankündigung einer Vergabebekanntmachung
von Aufträgen im Offenen Verfahren
Offizielle Vergabebekanntmachung
Auftraggeber:
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch
Tel.: 09161 92-126; Fax: 09161 92-129
a) Offenes Verfahren, VOB/A u. VOL/A
b) Ausführung von Bauleistungen
Schulzentrum Neustadt a.d.Aisch – Generalsanierung Dreifachsporthalle
c) Auftragsgegenstand:
1. LV-Nr. 101 Baumeisterarbeiten
1. Abbruch und Entsorgungsarbeiten (200 St.
Sporteinrichtung, Einbauschränke, Regale, 1050
m² GK-, MF- Metallpaneeldecken, 2700 m²
Sportbodenaufbau, Lino,Teppich, Fliesen inkl.
Estrich, 70 m² MW-, STB-, GK-Wände, GKVorsatzschalen, WC-Trennwände, 40 m³ Stahlbetontreppen, 35 m³ Bodenplatten, 600 m²
Flachdächer mit Aufkies, Folienabdichtung,
WäDä, Dampfsperre, 1700 m² Dachabdichtung
auf Sheddachflächen, WäDä und Bitumenabdichtung, 450 m² Sheddachabdeckung aus
Bimsbetonplatten, 27 St. STB-Balken, 125 m²
Fertigbetonteile Sheds, 1320 m² Stelzlager-Dach
mit Plattenbelag, Bitumenabdichtung, WäDä,
85 St. Setzen neuer Bodenhülsen mit Betonfertigteilen u. Ergänzung Bodenplatte
1900 m³ Erdaushubarbeiten
60 m Tiefendrainage DN 200
145 m Grundleitungsarbeiten innerhalb u. außerhalb des Gebäudes
50 m² Betonsanierung an Shedbindern
100 m³ Stahlbetonarbeiten
19 t Stab- und Mattenstahl
5000 St.Bewehrungsanschlüsse für Bodenhülsen
140 m² Mauerwerksarbeiten
70 m² Sichtmauerwerksarbeiten
300 m² Abdichtungsarbeiten mit Perimeterdämmung
4500 kg Profilstahl für Stahlkonstruktion Trapezblechdächer
135 m² Brandschutzbeschichtung F30
Ausführungsfristen: ca. 20.-49. KW 2015
2. LV-Nr. 107 Gerüstarbeiten
2400 m² Fassadengerüst
15 m Gerüstturm
235 m² Flächengerüst
Ausführungsfristen: ca. 30. KW 2015-08. KW 2016
3. LV-Nr. 110 Stahlbau Sheds/Lüftung
1500 kg Profilstahl
15 m² Gitterrostbelag
5m
Ortsfeste Leiter
Ausführungsfristen: ca. 37.-51. KW 2015
4. LV-Nr. 113 Dachabdichtungsarbeiten
3550 m² Dachdämmung
Jahrgang 2015
2200 m² Folienabdichtung, mechanisch befestigt
1350 m² Umkehrdach
500 m² Attikaabdeckung
60 m Entwässerungsrinne
15 St. Flachdachgullies
10 St. Notüberläufe
35 St. Sekuranten
12 St. Lichtkuppeln, RWA
Ausführungsfristen: ca. 32.-50. KW 2015
5. LV-Nr. 114 Trapezblecharbeiten
330 m² Trapezblech, perforiert
Ausführungsfristen: ca. 38.-40. KW 2015
6. LV-Nr. 159 Sportgeräteausstattung
Liefern & montieren von Einbaugeräten inkl. Bodenhülsen
Liefern und einbringen von Beweglichen Geräten
Liefern und einbringen von Klein- und Handgeräten
Ausführungsfristen: ca. 07.-17. KW 2016
7. LV Sanitär, Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
450 m Abwasserleitungen bis DN200
400 m Wasserleitungen
30 m Druckleitung
10 St. WC-Anlagen
5 St. Urinalanlagen
7 St. Waschtischanlagen
10 St. Reihenwaschanlagen
14 St. Duschanlagen
Demontage Bestandsinstallation
Ausführungsfristen: ca. 26.05.2015 bis 12.09.2016
8. LV Heizung, Wärmeversorgungsanlagen
29 St. Röhrenradiatoren
9 St. Deckenstrahlplatten je 22,5 m pro Platte
500 m² Fußbodenheizung
1.400 m Rohrleitungen aus Stahl
50 St. Armaturen
Demontage Bestandsinstallation
Ausführungsfristen: ca. 26.05.2015 bis 12.09.2016
9. LV Elektro, Starkstrom-, Fernmelde u. informationstechnische Anlagen, Blitzschutz
1 St. Unterverteilung inkl. Anschluss am Bestand
300 m Brüstungskanal
320 m Kabelrinne/Rohre
11.500 m Leitungsnetz
400 m LWL/CAT-Verkabelung
120 St. Installationsgeräte
305 St. Leuchten LED
10 St. Mastleuchten außen
1 St. Erweiterung BMA/ELA
80 St. LON-Bus Komp.
Demontage Bestandsinstallation
Ausführungsfristen: ca. 11.05.2015 bis 12.09.2016
d) Angebote in Lose: Nein
e) Ausführungsfristen: siehe c)
f) Vergabeunterlagen:
Landratsamt
Neustadt
a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-AdenauerStraße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch
I
Herausgeber:
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Internet:
Verantwortlich:
Rainer Kahler
09161 92-102
09161 92-106
[email protected]
http://www.kreis-nea.de
Landrat Helmut Weiß
21.03.2015
Nr. 1. bis 6.: Tel: 09161 92-126; Fax: 09161 92-129
Nr. 7. bis 9.: Tel 09161 92-144; Fax: 09161-92-129
g) Versand/Abholung ab 09.03.2015 gegen Vorlage eines Verrechnungsschecks in Höhe von jeweils 15 €.
Der Betrag wird nicht zurückerstattet. Kosten für 2
Leistungsverzeichnisse und Planunterlagen auf CD
h) Angebotseröffnung:
Nr. 1. bis 6.: Montag, 13.04.2015 ab 10:00 Uhr
Nr. 7. bis 9.: Dienstag, 14.04.2015 ab 10:00 Uhr
Ort: Landratsamt Neustadt a.d.Aisch, Konrad-AdenauerStraße 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Zimmer B 112
i) Vertragserfüllungsbürgschaft 5% der Auftragssumme ab 100.000 €, Rohbauarbeiten: 250.000 €,
Gewährleistungsbürgschaft 3% der Abrechnungssumme ab 100.000 €
j) Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind
nicht zugelassen
k) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen
Zahlungen nach VOB/B bzw. VOL
l) Rechtsform der Bietergemeinschaft
Siehe Verdingungsunterlagen
m)Mindestbedingungen
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die
bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
• Umsatz an Bauleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren
• In den letzten drei Geschäftsjahren ausgeführte
vergleichbare Leistungen mit Angabe des Auftraggebers, der Ausführungsarten, der Ausführungszeit und der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
• Verfügbare technische Ausrüstung
• Eintragung in die Handwerksrolle oder die Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren Institutionen in den
Ländern der Europäischen Union
• Angaben, ob für die geforderten Leistungen
Nachunternehmer eingesetzt werden.
• Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
• Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben, müssen eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
n) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 13.05.2015
o) Nachprüfstelle behaupteter Verstöße
Regierung von Mittelfranken, Promenade 27,
91552 Ansbach
Neustadt a.d.Aisch, den 6. März 2015
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Helmut Weiß, Landrat
LkrABl. Nr. 05/2015
____________________________________
LANDRATSAMT
Vollzug der Verordnung (EU) 853/2004 und der
Verordnung (EU) 854/2004
Wechsel der Zuständigkeiten für die amtlichen
Untersuchungen nach dem Fleischhygienerecht
Kornelia Oppelt, Raiffeisenstr. 14, 97215 Uffenheim, Tel.-Nr. 09842 2986, ist ab dem 01.04.2015 zusätzlich zu Ihrem bisherigen Beschaubezirk, zuständig für die amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (Fleischbeschau) in den Orten:
Geckenheim, Frankenberg, Hasenmühle, Weigenheim, Reusch, Lanzenmühle, Zellesmühle, Wildberghof, Ippesheim, Bullenheim, Herrnberchtheim
Vertreter:
Eduard Fertinger, Tel.-Nr. 09165 794, bei dessen Verhinderung Dr. Karin Schmidt, Tel.-Nr. 09842 420.
Für die Orte Ippesheim, Bullenheim und Herrnberchtheim steht bei Verhinderung der o. g. als weiterer Vertreter Rudolf Conrad (Tel.-Nr. 09332 1781) zur
Verfügung.
- Errichtung und Betrieb eines sogenannten Pressendämpfewäschers als Abgasreinigungsanlage für
die Reinigung der Pressenabluft,
- Errichtung und Betrieb eines Zentralkamins zur Ableitung der Reingase aus der Pressenabluftreinigung, dem Gewebefilter der Formstation und dem
Gewebefilter der Diagonalsäge (Sammelkamin),
- Erhöhung der Produktionskapazität auf 2.400 m³/d.
1.3 Standort der Anlage
Hinsichtlich der Betriebszeiten der Anlage sind keine
Einschränkung vorgesehen (7 Tage die Woche, Mehrschichtbetrieb, ca. 8.200 Betriebsstunden im Jahr).
1.5 Genehmigungsunterlagen
Die geänderte Anlage soll im Dezember 2015 in Betrieb genommen werden.
Die Entscheidung über den Antrag ist öffentlich bekannt zu machen (§ 21 a Satz 1 der 9. BImSchV).
Der verfügende Teil des Bescheides lautet:
„Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim erlässt folgenden
Flur-Nummer:
1120
Gemarkung:
Markt Bibart
1.4 Betreiber
Rauch Spanplattenwerk GmbH, Fuchsau 3,
91477 Markt Bibart
Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen
zugrunde, welche Bestandteil dieses Bescheides
sind:
(…)“
Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung
mit Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen), einer Begründung und folgender Rechtsbehelfsbelehrung versehen wurde:
„RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Änderungsge-
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach,
Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach,
Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach,
LANDRATSAMT
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
-BImSchG-;
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Pressenhalle Linie 4
Für die nachstehend bezeichnete wesentliche Änderung wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 16 BImSchG) nach Maßgabe der in Nr. 2 und
Nr. 3 enthaltenen Inhalts- und Nebenbestimmungen
erteilt.
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
43.2-1711-I-2014-37
1.1 Beschreibung der Anlage und der Anlagenänderung/en:
LkrABl. Nr. 05/2015
____________________________
Öffentliche Bekanntmachung
gem. § 21 a der 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung (9. BImSchV)
Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
hat gegenüber der Rauch GmbH & Co. KG, vertreten
durch Geschäftsführer Michael Stiehl, WendelinRauch-Str. 1, 97896 Freudenberg/Main mit Bescheid
vom 02.03.2015 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG zur Errichtung
und zum Betrieb einer Pressenhalle, Linie 4, erteilt.
Die Pressenhalle soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 1120
der Gemarkung Markt Bibart, Markt Markt Bibart errichtet werden.
Die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung umfasst im Wesentlichen folgende Anlagenänderungen:
- Errichtung einer neuen Pressenhalle (Linie 4 für die
Aufstellung der neuen Pressenlinie),
- Errichtung und Betrieb einer neuen kontinuierlich
arbeitenden Spanplattenpresse einschließlich
Formstation, Diagonalsäge und Kühlstrecke sowie
der in diesem Zusammenhang notwendigen Fördertechnik und den notwendigen Ablufterfassungsund Absaugeinrichtungen,
- Errichtung und Betrieb einer neuen Beleimungsanlage mit Leimküche und zusätzlichen Leimlagertanks,
- Errichtung und Betrieb mechanischer Fördereinrichtungen für den Transport von Deck- und Mittelschichtspänen von den bestehenden Spänesilos
zur Anbindung der neuen Produktionsanlage,
- Einbinden der neuen Presse in das bestehende
Thermoölsystem,
- Errichtung und Betrieb neuer Gewebefilteranlagen
für die Reinigung der im Bereich der Form- und
Pressenstraße abgesaugten Abluft (Formstation,
Streustation/Kreisprozess und Diagonalsäge),
BESCHEID:
1. Immissionsschutzrechtliche
nehmigung (§ 16 BImSchG)
- Errichtung einer neuen Pressenhalle (Linie 4 für die
Aufstellung der neuen Pressenlinie),
- Errichtung und Betrieb einer neuen kontinuierlich
arbeitenden Spanplattenpresse einschließlich
Formstation, Diagonalsäge und Kühlstrecke sowie
der in diesem Zusammenhang notwendigen Fördertechnik und den notwendigen Ablufterfassungsund Absaugeinrichtungen,
- Errichtung und Betrieb einer neuen Beleimungsanlage mit Leimküche und zusätzlichen Leimlagertanks,
- Errichtung und Betrieb mechanischer Fördereinrichtungen für den Transport von Deck- und Mittelschichtspänen von den bestehenden Spänesilos
zur Anbindung der neuen Produktionsanlage,
- Einbinden der neuen Presse in das bestehende
Thermoölsystem,
- Errichtung und Betrieb neuer Gewebefilteranlagen
für die Reinigung der im Bereich der Form- und
Pressenstraße abgesaugten Abluft (Formstation,
Streustation/Kreisprozess und Diagonalsäge),
- Errichtung und Betrieb eines sogenannten Pressendämpfewäschers als Abgasreinigungsanlage für
die Reinigung der Pressenabluft,
- Errichtung und Betrieb eines Zentralkamins zur Ableitung der Reingase aus der Pressenabluftreinigung, dem Gewebefilter der Formstation und dem
Gewebefilter der Diagonalsäge (Sammelkamin),
- Erhöhung der Produktionskapazität auf 2.400 m³/d.
1.2 Bezeichnung der genehmigungsbedürftigen
Anlage nach Anhang der 4. BImSchV:
Anlagen zur Herstellung von Holzspanplatten,
Holzfaserplatten oder Holzfasermatten mit einer
Produktionskapazität von 600 Kubikmetern oder
mehr je Tag.
(Ziffer 6.3.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV)
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat
Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens
bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
- Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
- Die Klagerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.“
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids mit Begründung liegt in der Zeit vom
23. März 2015 bis einschl. 7. April 2015
im Landratsamt in Neustadt a.d.Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Zimmer-Nr. A
205, Herr Herr, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus und kann dort eingesehen werden.
Ebenso die zugehörigen Genehmigungsunterlagen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 7. April
2015) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als
zugestellt. Mit der Zustellung beginnt der Lauf der
Rechtsbehelfsfristen.
Neustadt a.d.Aisch, den 5. März 2015
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
-ImmissionsschutzBaumgärtner, Regierungsdirektor
LkrABl. Nr. 05/2015
____________________________
Erscheinung: 23 bis 24 Ausgaben pro Jahr | Das Kreisamtsblatt steht zum Download auf www.kreis-nea.de zur Verfügung, wird über E-Mail verteilt (kurze Nachricht an [email protected]), bei
Bedarf kostenlos versandt (Tel. 09161 92-116) und kann in der Amtsbücherei des Landratsamtes eingesehen werden (Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch).
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