Protokoll 067 der 1. Kreisgemeindeversammlung 2015 Ort: Singsaal Schulhaus Seehalde, Mettmenhasli Datum: Mittwoch, 3. Juni 2015, 20.00 Uhr Traktanden: 1. 2. 3. 4. 5. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 Genehmigung Bauabrechnung, Kirchgemeindehaus Niederhasli Antrag KGPlus Auftrag für die Ausarbeitung von Varianten für die Zusammenarbeit bzw. für die Zusammenlegung von Kirchgemeinden Jahresbericht 2014 gemäss Art. 157 der Kirchenordnung Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes Allgemeines: Die Versammlung wird anschliessend an diejenige der Sekundarschulgemeinde durch Herrn Paul Knöpfli eröffnet. Alle Informationen und Publikationen sind fristgerecht erfolgt, die Akten waren ordnungsgemäss 14 Tage in der Gemeindekanzlei aufgelegt. Die Stimmenregister konnten zur gleichen Zeit bei den entsprechenden Wohnortsgemeindekanzleien eingesehen werden. Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vom 8. Dezember 2010. Vorsitz: Herr Paul Knöpfli Anwesend : 58 Stimmberechtigte Stimmenzähler: Als Stimmenzähler wird Herr Stefan Schmid, Niederglatt, gewählt. - Es werden keine Gesuche zur Änderung der Traktandenliste gestellt. 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2014 Herr Ringli erläutert die Details der Jahresrechnung 2014. Die Laufende Rechnung schliesst bei CHF 1‘540‘533.92 Aufwand und CHF 1‘622‘470.90 Ertrag mit einem Ertragsüberschuss von CHF 81‘936.98 ab. Die Investitionsrechnung zeigt Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen in der Höhe von CHF 1‘750‘741.80. Nach Abschreibungen von CHF 190‘068.10 beträgt das Verwaltungsvermögen per 31.12.2014 CHF 2‘308‘376.80. Die Bilanz weist Aktiven und Passiven von je CHF 3‘170‘099.36 aus. Durch den Ertragsüberschuss in der Laufenden Rechnung von CHF 81‘936.98 erhöht sich das Eigenkapital von CHF 1‘714‘584.37 auf CHF 1‘796‘521.35. KGV 067 2 Die RPK hat die Rechnung geprüft und Antrag zur Genehmigung gestellt. Abstimmungsresultat: Die Jahresrechnung wird einstimmig gutgeheissen. 2. Genehmigung der Bauabrechnung, Umbau Kirchgemeindehaus Niederhasli Herr Knöpfli erläutert die Bauabrechnung des Umbaus des Kirchgemeindehauses Niederhasli. Bauabrechnung Gesamtkosten-Übersicht 1.Teilobjekt GP (Hauptprojekt Umbau + Sanierung) Zur Verfügung stehende Mittel: -Baukredit Kostenvoranschlag CHF 2‘160‘000.00 -Zusatzkredit Kostenvoranschlag (gebundene Ausgabe) CHF 131‘282.95 Total KV revidiert CHF 2‘291‘282.95 Abrechnungssumme CHF 2‘275‘903.35 Kostenunterschreitung CHF 15‘379.60 2.Teilobjekt Aus (Ausstattung) -Baukredit Kostenvoranschlag Abrechnungssumme Kostenunterschreitung CHF 140‘000.00 CHF 121‘453.70 CHF 18‘546.30 3.Gesamtkosten alle Teilobjekte Zur Verfügung stehende Mittel: -Baukredit Kostenvoranschlag Abrechnungssumme Kostenunterschreitung Gesamt CHF 2‘431‘282.95 CHF 2‘397‘357.05 CHF 33‘925.90 Die diesbezüglichen gebundenen Kosten wurden durch einen Nachtragskredit von CHF 131‘282.95 durch die Kirchenpflege und RPK vorgängig bewilligt. Die reformierte Landeskirche hat einen Baubeitrag von CHF 74‘750.00 zugesichert. Die Kirchenpflege der evang. –refomierten Kirchgemeinde Niederhasli-Niederglatt beantragt der Kreisgemeindeversammlung die Bauabrechnung über den Kirchgemeindehaus-Umbau in Niederhasli mit Gesamtkosten von CHF 2‘397‘357.05 zu genehmigen. Abstimmungsresultat: Die Bauabrechnung über den Kirchgemeindehaus-Umbau in Niederhasli wird einstimmig gutgeheissen. 3. Antrag KGPlus Auftrag zur Aufnahme von Gesprächen mit Nachbarkirchgemeinde und die Ausarbeitung von Varianten übergemeindlicher Zusammenarbeit (Korporationen), bzw. die Prüfung eines möglichen Zusammenschlusses von zwei oder mehreren Kirchgemeinden KGV 067 3 Herr Knöpfli informiert über den von der reformierten Landeskirche vor zwei Jahren lancierten Prozess «KirchGemeindePlus» und stellt den Antrag über ein Mandat zur Aufnahme von Gesprächen mit Nachbar-Kirchgemeinden und die Ausarbeitung von Varianten übergemeindlicher Zusammenarbeit (Korporationen), beziehungsweise die Prüfung eines möglichen Zusammenschlusses von zwei oder mehreren Kirchgemeinden. Abstimmungsresultat: Der Antrag wird mit grosser Mehrheit und einer Enthaltung gutgeheissen. 4. Jahresbericht gemäss Art. 157. der Kirchenordnung Herr Knöpfli weist auf den Jahresbericht hin, welcher auch auf der Homepage der Kirchgemeinde aufgeschaltet ist. Kopien des Berichtes liegen zur Mitnahme auf. 5. Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes Es sind keine Anfragen eingegangen. Schlussbemerkung Gegen die Geschäftsführung werden keinerlei Einwände vorgebracht. Es wird auf das Recht der Protokolleinsicht auf die Rechtsmittel zur Anfechtung des Protokolls innert 30 Tagen nach erfolgter Publikation zur Anfechtung der gefassten Beschlüsse gemäss den gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen. Gegen die Beschlüsse kann wegen Verletzung der Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Herr Viktor Juzi, Heitligstr. 28, 8173 Neerach, erhoben werden. Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf §51 Abs. 1 vom Gemeindegesetz, innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege erhoben werden. Sitzungsende: 22.45 Uhr Niederhasli, 4. Juni 2015 Der Präsident: Die Protokollführerin: Der Stimmenzähler: Paul Knöpfli Maya Bernhardsgrütter Stefan Schmid
© Copyright 2024 ExpyDoc