Protokoll - Niederhasli

Protokoll 067 der 1. Kreisgemeindeversammlung 2015
Ort:
Singsaal Schulhaus Seehalde, Mettmenhasli
Datum:
Mittwoch, 3. Juni 2015, 20.00 Uhr
Traktanden:
1.
2.
3.
4.
5.
Genehmigung der Jahresrechnung 2014
Genehmigung Bauabrechnung, Kirchgemeindehaus
Niederhasli
Antrag KGPlus
Auftrag für die Ausarbeitung von Varianten für die
Zusammenarbeit bzw. für die Zusammenlegung
von Kirchgemeinden
Jahresbericht 2014 gemäss Art. 157 der Kirchenordnung
Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes
Allgemeines:
Die Versammlung wird anschliessend an diejenige der Sekundarschulgemeinde durch Herrn Paul Knöpfli eröffnet.
Alle Informationen und Publikationen sind fristgerecht erfolgt, die Akten
waren ordnungsgemäss 14 Tage in der Gemeindekanzlei aufgelegt. Die
Stimmenregister konnten zur gleichen Zeit bei den entsprechenden Wohnortsgemeindekanzleien eingesehen werden.
Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über Wahlen und
Abstimmungen vom 8. Dezember 2010.
Vorsitz:
Herr Paul Knöpfli
Anwesend :
58 Stimmberechtigte
Stimmenzähler:
Als Stimmenzähler wird Herr Stefan Schmid, Niederglatt, gewählt.
- Es werden keine Gesuche zur Änderung der Traktandenliste gestellt.
1.
Genehmigung der Jahresrechnung 2014
Herr Ringli erläutert die Details der Jahresrechnung 2014. Die Laufende Rechnung schliesst
bei CHF 1‘540‘533.92 Aufwand und CHF 1‘622‘470.90 Ertrag mit einem Ertragsüberschuss
von CHF 81‘936.98 ab.
Die Investitionsrechnung zeigt Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen in der Höhe von
CHF 1‘750‘741.80. Nach Abschreibungen von CHF 190‘068.10 beträgt das Verwaltungsvermögen per 31.12.2014 CHF 2‘308‘376.80. Die Bilanz weist Aktiven und Passiven von je CHF
3‘170‘099.36 aus.
Durch den Ertragsüberschuss in der Laufenden Rechnung von CHF 81‘936.98 erhöht sich das
Eigenkapital von CHF 1‘714‘584.37 auf CHF 1‘796‘521.35.
KGV 067
2
Die RPK hat die Rechnung geprüft und Antrag zur Genehmigung gestellt.
Abstimmungsresultat:
Die Jahresrechnung wird einstimmig gutgeheissen.
2.
Genehmigung der Bauabrechnung, Umbau Kirchgemeindehaus Niederhasli
Herr Knöpfli erläutert die Bauabrechnung des Umbaus des Kirchgemeindehauses Niederhasli.
Bauabrechnung Gesamtkosten-Übersicht
1.Teilobjekt GP (Hauptprojekt Umbau + Sanierung)
Zur Verfügung stehende Mittel:
-Baukredit Kostenvoranschlag
CHF 2‘160‘000.00
-Zusatzkredit Kostenvoranschlag
(gebundene Ausgabe)
CHF 131‘282.95
Total KV revidiert
CHF 2‘291‘282.95
Abrechnungssumme
CHF 2‘275‘903.35
Kostenunterschreitung
CHF
15‘379.60
2.Teilobjekt Aus (Ausstattung)
-Baukredit Kostenvoranschlag
Abrechnungssumme
Kostenunterschreitung
CHF 140‘000.00
CHF 121‘453.70
CHF
18‘546.30
3.Gesamtkosten alle Teilobjekte
Zur Verfügung stehende Mittel:
-Baukredit Kostenvoranschlag
Abrechnungssumme
Kostenunterschreitung Gesamt
CHF 2‘431‘282.95
CHF 2‘397‘357.05
CHF
33‘925.90
Die diesbezüglichen gebundenen Kosten wurden durch einen Nachtragskredit von CHF
131‘282.95 durch die Kirchenpflege und RPK vorgängig bewilligt.
Die reformierte Landeskirche hat einen Baubeitrag von CHF 74‘750.00 zugesichert.
Die Kirchenpflege der evang. –refomierten Kirchgemeinde Niederhasli-Niederglatt beantragt
der Kreisgemeindeversammlung die Bauabrechnung über den Kirchgemeindehaus-Umbau in
Niederhasli mit Gesamtkosten von CHF 2‘397‘357.05 zu genehmigen.
Abstimmungsresultat:
Die Bauabrechnung über den Kirchgemeindehaus-Umbau in Niederhasli wird einstimmig gutgeheissen.
3.
Antrag KGPlus
Auftrag zur Aufnahme von Gesprächen mit Nachbarkirchgemeinde und die Ausarbeitung von Varianten übergemeindlicher Zusammenarbeit (Korporationen),
bzw. die Prüfung eines möglichen Zusammenschlusses von zwei oder mehreren
Kirchgemeinden
KGV 067
3
Herr Knöpfli informiert über den von der reformierten Landeskirche vor zwei Jahren lancierten Prozess «KirchGemeindePlus» und stellt den Antrag über ein Mandat zur Aufnahme von
Gesprächen mit Nachbar-Kirchgemeinden und die Ausarbeitung von Varianten übergemeindlicher Zusammenarbeit (Korporationen), beziehungsweise die Prüfung eines möglichen Zusammenschlusses von zwei oder mehreren Kirchgemeinden.
Abstimmungsresultat:
Der Antrag wird mit grosser Mehrheit und einer Enthaltung gutgeheissen.
4.
Jahresbericht gemäss Art. 157. der Kirchenordnung
Herr Knöpfli weist auf den Jahresbericht hin, welcher auch auf der Homepage der Kirchgemeinde aufgeschaltet ist. Kopien des Berichtes liegen zur Mitnahme auf.
5.
Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes
Es sind keine Anfragen eingegangen.
Schlussbemerkung
Gegen die Geschäftsführung werden keinerlei Einwände vorgebracht.
Es wird auf das Recht der Protokolleinsicht auf die Rechtsmittel zur Anfechtung des Protokolls innert 30 Tagen nach erfolgter Publikation zur Anfechtung der gefassten Beschlüsse
gemäss den gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen.
Gegen die Beschlüsse kann wegen Verletzung der Vorschriften über die politischen Rechte
und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an, schriftlich Rekurs bei der
Bezirkskirchenpflege, Herr Viktor Juzi, Heitligstr. 28, 8173 Neerach, erhoben werden. Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf §51 Abs. 1 vom Gemeindegesetz, innert 30
Tagen von der Veröffentlichung an, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege erhoben werden.
Sitzungsende: 22.45 Uhr
Niederhasli, 4. Juni 2015
Der Präsident:
Die Protokollführerin:
Der Stimmenzähler:
Paul Knöpfli
Maya Bernhardsgrütter
Stefan Schmid