Umsetzung der EU-Agrarreform 2015 Beantragung und Zuweisung von Zahlungsansprüchen Referat 27 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt ________________ 2015 Ein Stück Geschichte…. ______________________________________ Bisherige ZA haben am 31. Dezember 2014 ihre Gültigkeit verloren! Referat 27 2 Grundsätzliches ______________________________________ • Basisprämienregelung wird in D weiterhin auf regionaler Ebene angewandt (2015 – 2018), dabei bildet jedes Bundesland eine Region (BB/Berlin; NI/Bremen; SH/Hamburg) • ab 2015 haben alle ZA einer Region einen einheitlichen Wert • 2017 – 2019: schrittweise Angleichung des ZA-Wertes innerhalb der Regionen • ab 2019: Basisprämienregelung wird in D auf nationaler Ebene einheitlich angewandt Referat 27 3 Wie kommt der Landwirt zum ZA? ______________________________________ Der „Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen“ für die Basisprämie ist gemeinsam mit dem Sammelantrag einmalig bis zum 15. Mai 2015 zu stellen. • verspätete Einreichung: je Arbeitstag wird die in 2015 zu gewährende Basisprämie um 3% gekürzt • ZA werden nicht zugewiesen bei: Verspätung > 25 Kalendertage (unzulässiger Antrag) kein Antrag gestellt • Spätere Antragstellung möglich (2016…): Fälle höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände Fälle, die die Zuweisung von ZA aus der nationalen Reserve begründen Referat 27 4 Anzahl der ZA in 2015 ______________________________________ • Anzahl zuzuweisender ZA je AS: Umfang der beihilfefähigen Flächen, die dem BI zum Stichtag 15. Mai 2015 zur Verfügung stehen • Voraussetzung: BI ist „aktiver Landwirt“ und Bewirtschafter der Flächen • Voraussetzungen Fläche: mind. 1 ha beihilfefähige Fläche ganzjährig beihilfefähig Ausnahme: Fälle höherer Gewalt/außergewöhnliche Umstände Mindestparzellengröße (ST 0,3 ha) beachten • Bruchteile von ZA sind zulässig - Bsp. 52,3 ha beihilfefähiger Fläche begründen 52 ZA und 0,3 ZA Bruchteilsanspruch Referat 27 5 Erstzuweisung 2015: Herkunft der ZA ______________________________________ • Regionale Obergrenze „Löwenanteil“ aller ZA – betrifft den Großteil der AS (Normalfälle, betriebliche Veränderungen, Erst-AS…. usw.) • Nationale Reserve - Junglandwirte - BI, die landwirtschaftliche Tätigkeit neu aufnehmen („Neueinsteiger“) - BI, die aufgrund eines Gerichtsurteils oder eines abschließenden Verwaltungsakts Anspruch auf Zuweisung von ZA haben - BI, denen infolge höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nach anderen Vorschriften keine ZA zugewiesen werden können Referat 27 6 Wer ist für ZA aus der regionalen Obergrenze antragsberechtigt? ______________________________________ Betriebsinhaber: natürliche bzw. juristische Personen a) die in 2013 Betriebsprämie beantragt haben und vor Kürzung/Ausschlüssen zum Empfang der DZ berechtigt waren b) Bewirtschafter von Rebflächen mit Stichtag 15. Mai 2013, auch wenn sie in 2013 keine DZ erhalten haben c) Erstantragssteller in 2014, die 2014 ZA aus der nationalen Reserve erhalten haben d) Nachweis landw. Tätigkeit mit Stichtag 15. Mai 2013, ohne je ZA besessen oder gepachtet zu haben (z.B. Beitragsbescheid BG, Rechnungen, HIT-Meldung, Buchführung) Referat 27 7 Übertragung des Rechts zum Erhalt von ZA ______________________________________ • Verkauf/Verpachtung/endgültige Übertragung: Recht zum Erhalt von ZA kann an einen oder mehrere BI übertragen werden Voraussetzungen: Vorlage privatrechtlicher Pacht-/Kaufvertrag Übertragungsklausel im Vertrag Stichtag Vertragsunterzeichnung 14. Mai 2015 übertragende BI muss in 2015 zumindest zeitweise aktiver Landwirt sein • Übertragung von Teilen des Betriebs: abgebender BI kann selbst noch Zuweisung von ZA beantragen, solange er hinreichende Teile behält Referat 27 8 Berücksichtigung betrieblicher Veränderungen ______________________________________ Zuweisung von ZA können BI auch in folgenden Fällen beantragen: Dies gilt für Zeitraum nach dem 15. Mai 2013! • Betriebs-/Betriebsteilübernahme durch Erbfall bzw. vorweggenommene Erbfolge • durch Zusammenschlüsse entstandene Betriebe • durch Auf- und Abspaltung entstandene Betriebe • Änderung der Bezeichnung (Name des BI oder der Firma) • Änderung des Rechtsstatus (solange BI den neuen Betrieb leitet) Referat 27 9 Wer ist für ZA aus der nationalen Reserve antragsberechtigt? ______________________________________ Junglandwirte – Für alle Rechtsformen geltend! Betriebsinhaber/Antragsteller, • die ein Anrecht auf Zahlung der Basisprämie haben • die im Antragsjahr nicht älter als 40 Jahre sind/werden • die sich in 2015 erstmals als Betriebsleiter niederlassen oder während der 5 Jahre vor erstmaliger Beantragung der Basisprämie sich als Betriebsleiter niedergelassen haben Referat 27 10 Wer ist für ZA aus der nationalen Reserve antragsberechtigt? ______________________________________ Junglandwirte – Juristische Person/Vereinigung natürlicher Personen (GbR) • faktische Voraussetzungen wie bei natürlichen Personen • zusätzlich muss die Kontrollfunktion im Antragsjahr und in den Folgejahren nachgewiesen werden! Der JLW übt als Betriebsleiter die wirksame und langfristige Kontrolle des Betriebsinhabers in Bezug auf die Entscheidungen zu Betriebsführung, Gewinnen und finanziellen Risiken aus. • Betriebsführung durch mehrere natürliche Personen: Alleinige oder gemeinschaftliche Kontrolle mit den anderen Landwirten • „gemeinschaftliche Kontrolle“: beteiligte Nicht-JLW können keine Entscheidung gegen den JLW durchsetzen • unabhängig von der Rechtsform muss der JLW immer Geschäftsführer sein • Niederlassung: Zeitpunkt der ersten Kontrollaufnahme durch den JLW Referat 27 11 Wer ist für ZA aus der nationalen Reserve antragsberechtigt? ______________________________________ Neueinsteiger Betriebsinhaber, • die eine landw. Tätigkeit ab dem 01.01.2013 aufgenommen haben • die 5 Jahre vor Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit keinen landwirtschaftlicher Betrieb in eigenem Namen oder auf eigene Rechnung bewirtschaftet haben • die bis zu diesem Zeitpunkt nicht die Kontrolle einer juristischen Person inne hatten, welche eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt • Antragstellung bis spätestens 2 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die landw. Tätigkeit aufgenommen wurde Neueinsteiger bzw. JLW: BI kann nur einmal ZA aus der nationalen Reserve beantragen! Referat 27 12 Wer ist für ZA aus der nationalen Reserve antragsberechtigt? ______________________________________ Höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände Betriebsinhaber, • die aufgrund Krankheit/längerer Berufsunfähigkeit nicht in der Lage sind, fristgerecht einen Antrag auf Zuweisung von ZA zu stellen • deren bisher genutzte Flächen am 15.05.2015 nicht zur Verfügung stehen (weitere vergleichbare schwerwiegende, den Anbauumfang beeinträchtigende Ereignisse) • die aufgrund einer öffentlichen Infrastrukturmaßnahme vorübergehend ihre Flächen nicht landwirtschaftlich nutzen können • Fläche muss im NN2015 angegeben werden, Beantragung und Erstzuweisung von ZA dann im Jahr der ersten Nutzung möglich Referat 27 13 Übertragung von ZA ______________________________________ • Jederzeit mit und ohne Fläche möglich • Befristet (z.B. Pacht) oder unbefristet (z.B. Kauf) • Voraussetzung: Übertragung darf ausschließlich an aktive Betriebsinhaber erfolgen! • Ausnahme: Erbfall/vorweggenommene Erbfolge • Befristet übertragene ZA: Rückübertragung gilt nicht als Übertragung im o.g. Sinne – Übernehmer muss kein aktiver BI sein • Nutzung und Handel von ZA nur innerhalb einer Region statthaft • Bruchteilbildung und Bruchteilübertragung sind möglich Referat 27 14 Rückfluss in die Nationale Reserve ______________________________________ • Möglichkeit der rotierenden Aktivierung besteht nicht mehr • ZA-Einzug: Summe der ZA, die in einem Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht aktiviert wurden • Ausnahme: Fälle höherer Gewalt/außergewöhnlicher Umstände • Rangfolge des Einzugs in die nationale Reserve: Eigene ZA des Betriebsinhabers haben Vorrang vor gepachteten ZA! Referat 27 15 Woraus ergibt sich der Schätzwert eines ZA? ______________________________________ EU: 5,144 Mrd. € DZ nationale Obergrenze DEU: abzgl. 4,5% Umschichtung in 2. Säule DEU 2015: 4,913 Mrd. € Basisprämie 3,046 Mrd. € (62%) Greening 1,474 Mrd. € (30%) JLW 49 Mio. € (1%) Umverteilung 344 Mio. € (7%) abzgl. Betrag für nationale Reserve „Restbetrag“ Basisprämie Regionale Obergrenze Regionalwert ZA in €/ha ∑ beihilfefähiger Fläche der Region Referat 27 16 Schätzwerte* der ZA in €/ha ab 2015 ______________________________________ Region 2015 2016 2017 2018 2019 Nat. Obergrenze (Mrd. Euro)** 4,912 4,880 4,848 4,820*** 4.792*** Sachsen-Anhalt 187 186 182 179 176 Brandenburg 160 159 164 170 176 Thüringen 182 181 179 177 176 Sachsen 188 186 183 179 176 Mecklenburg-V. 174 173 174 175 176 Niedersachsen 192 190 185 180 176 * Schätzwerte auf Basis von Datenauswertungen der ZA 2012 ** Nationale Obergrenze nach Abzug von 4,5% Mittelumschichtung in die 2. Säule *** unter Annahme eines unveränderten Umschichtungssatzes von 4,5% Referat 27 17 ______________________________________ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Titel der Präsentation: Ausführender: Dienststelle: Anlass: Referat 27 Beantragung und Zuweisung von Zahlungsansprüchen Maria Hansen MLU, Ref. 27 Beraterseminar 13.03.2015 18
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