Vortrag von Heiko Vogt

Zukunftsperspektiven für Sachsen:
Innovative Förderung
Heiko Vogt
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Bildung
Veranstaltung des DStGB in Leipzig, 10. März 2015
Zukunftsperspektiven für Sachsen:
Innovative Förderung
Übersicht
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LEADER als Teil des EPLR
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Innovation durch den LEADER-Ansatz
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Unterstützung der Nahversorgung im ländlichen Raum durch
LEADER
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Zukunftsperspektiven für Sachsen:
Innovative Förderung
LEADER als Teil des EPLR
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Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 –
2020 von EU-Kommission im Dezember 2015 genehmigt
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Rund 40 % der Mittel, also rund 455 Mio. Euro, sind für die Entwicklung der
ländlichen Räume in Sachsen geplant. Dafür wird ausschließlich das
LEADER-Programm angewandt.
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Innovative Förderung
LEADER-Methode
öffentliche und private Akteure entscheiden gemeinsam über
Vorhaben zur Entwicklung ihrer Region
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Die Regionen bestimmen ihre Abgrenzung selbst (Beachtung administrativer Grenzen
nicht notwendig).
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Die Region muss durch öffentliche und private Akteure angemessen repräsentiert sein.
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Die Regionen erarbeiten eine LEADER-Entwicklungsstrategie (LES).
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Der Freistaat Sachsen macht keine inhaltlichen Vorgaben über eine Förderrichtlinie. Die
Regionen entscheiden selbst darüber, welche Vorhaben die LES am Besten umsetzen.
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Für Sachsen wird ein flächendeckender Ansatz im ländlichen Raum angestrebt.
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Innovative Förderung
Umsetzung von LEADER in den Regionen
Regionen erhalten erweiterte
Eigenverantwortung vor Ort
Kompetenzen
→
Stärkung
der
Förderinhalte und Fördersätze bestimmen Regionen auf der
Grundlage ihrer LEADER- Entwicklungsstrategien (LES), die durch
LEADER-Aktionsgruppen (LAG) erarbeitet werden
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inhaltliche Schwerpunktsetzung entsprechend regionalem Bedarf
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inhaltlich unterschiedliche Angebote in den Regionen
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dezentrale statt landesweiter Projektauswahl
Schwerpunkt der LES sind Aktionspläne, die die zu fördernden
Maßnahmen beschreiben und die regionalen Förderkonditionen
festlegen
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Bedeutung des LEADER-Ansatzes
❙ Inhaltliche Steuerung ausschließlich über die
LEADER-Strategien (LES)
❙ Bürgernähe durch volle Subsidiarität – hohe
Motivation und Eigenverantwortung
❙ Chance für Innovationen
❙ Alleinstellungsmerkmal in der Förderpolitik für den
ländlichen Raum
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Innovative Förderung
„Fahrplan“ bisher:
30 Gebiete haben ihre LEADER-Strategien (LES) am 16. Januar 2015 im SMUL eingereicht
Weiterer „Fahrplan“:
Prüfung der LES durch Gutachter bis Ende März 2015
Bekanntgabe der genehmigten LES und „LEADER-Status“ der Gebiete Ende April 2015
Beginn der Förderung nach RL LEADER/2014
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Innovative Förderung
LEADER kann zur Sicherung der Versorgung im ländlichen Raum
beitragen
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Plattform für Zusammenarbeit: Kommunen, Handel, Bürger, ÖPNV,
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Schwerpunkte dort, wo konkrete Versorgungslücken erfahrbar/ absehbar
sind
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Nutzung von Synergien durch Kopplung/ Bündelung von Einrichtungen
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Bereitstellung finanzieller Unterstützung für regionsweites Management,
Vernetzungsmaßnahmen oder Investitionen in bauliche Anlagen oder
Ausstattung
Voraussetzung: Ziele und Maßnahmen in der LES enthalten
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Beispiele Unterstützung von Vorhaben zur Nahversorgung
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Bauliche Maßnahmen
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Ausstattung
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Gebündelte Vorhaben
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Netzwerke/ Kooperationen
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Die durch 30 Regionen vorgelegten LEADER-Strategien (LES) enthalten
umfangreiche Fördermöglichkeiten zur Unterstützung der Nahversorgung im
ländlichen Raum.
❙
Jede Region bestimmt eigene, an den Bedarfen im Gebiet orientierte
Förderkonditionen
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Beispiele Unterstützung von Vorhaben zur Nahversorgung
Zusammen
arbeit mit
Handelsver
band
Abstimmung/
Synergien
Handelsbranch
e mit anderen
regionalen
Unternehmen
LAGProjektbündel:
Unterstützung der
Versorgung mit
Waren und
Dienstleistungen
Mobilität
hin zu
Märkten
Investitionen
unterstützen
Konzept/
Management
mobile
Versorgung
Beispiel gebündeltes Vorhaben
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Beispiele Unterstützung von Vorhaben zur Nahversorgung
Landmarkt „Alte Schule“ Ruppendorf – Verknüpfung mit regionalen
Produkten
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Beispiele Unterstützung von Vorhaben zur Nahversorgung
Fotos: Heiko Vogt, SMUL
„Große Emma“: Bündelung und Vernetzung der Nahversorgung
13 | 10. März 2015 | Heiko Vogt, Referat Ländliche Entwicklung – Veranstaltung DStGB in Leipzig
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Förderung über RL LEADER/2014
❙ Was wird gefördert?
Vorhaben, die der Umsetzung der LEADER-Strategie (LES) der jeweiligen Region dient
Siehe Fördergegenstände im Aktionsplan der LES
❙ Höhe der Förderung
Die Region selbst (durch ihre LEADER-Aktionsgruppe – LAG) bestimmt den konkreten
Fördersatz.
Siehe Förderhöhe im Aktionsplan der LES
Für Vorhaben mit dem Ziel wirtschaftlicher Tätigkeit ist der max. Fördersatz durch die
Beihilfebestimmungen begrenzt.
Die Mindesthöhe der Förderung beträgt 5000,- Euro
❙ Wer ist antragsberechtigt?
natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und
öffentlichen Rechts einschließlich der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) selbst
14 | 10. März 2015 | Heiko Vogt, Referat Ländliche Entwicklung – Veranstaltung DStGB in Leipzig
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Förderung über RL LEADER/2014
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Welche wichtigen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
❙ Vorhaben ist im räumlichen Geltungsbereich der RL LEADER/2014.
Liste des Geltungsbereiches unter:
www.smul.sachsen.de/foerderung/download/Gebietskulisse_2014_2020_Internet_RBL_01_01_2015(1).pdf
❙ Auswahl des Vorhabens durch das Entscheidungsgremiums der LEADER-Aktionsgruppe
(LAG)
❙ Ansprechpartner Regionen:
Nach Ernennung der LEADER-Gebiete unter
www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum/
❙ Ansprechpartner Bewilligungsbehörde
Die Landratsämter nehmen die Anträge entgegen.
Die jeweils geltenden Antragsformulare, Vordrucke und Erklärungen sind im Internet
veröffentlicht: www.smul.sachsen.de/foerderung/3428.htm
15 | 10. März 2015 | Heiko Vogt, Referat Ländliche Entwicklung – Veranstaltung DStGB in Leipzig