Arbeitshilfe für den Teleradiologieantrag Teleradiologie - Die Beteiligten Arzt mit den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz: (befindet sich am Ort der technischen Durchführung) · · ermittelt insbesondere die zur Feststellung der rechtfertigenden Indikation erforderlichen Angaben und leitet sie an den Teleradiologen weiter, klärt den Patienten auf MTRA: führt die Untersuchung technisch durch CT: Anwendungsgerät (Modalität) Teleradiologische Strecke: überträgt die Bilder zum Ort der Befundung Teleradiologe: (befindet sich nicht am Ort der technischen Durchführung, sondern z.B. am Wohnort oder auch in einem anderen Krankenhaus): · · · stellt nach eingehender Beratung mit dem Arzt, der sich am Ort der technischen Durchführung befindet, die rechtfertigende Indikation nach § 23 Abs. 1, befundet die Untersuchungsergebnisse trägt die ärztliche Verantwortung für die Anwendung der Röntgenstrahlung, Befundungsmonitor Bezirksregierung Arnsberg Ÿ Ruhrallee 1-3 Ÿ 44139 Dortmund Ÿ Tel. 02931 / 82 - 5391
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