Arbeitshilfe für den Teleradiologieantrag Teleradiologie

Arbeitshilfe für den Teleradiologieantrag
Teleradiologie - Die Beteiligten
Arzt mit den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz:
(befindet sich am Ort der technischen Durchführung)
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ermittelt insbesondere die zur Feststellung der rechtfertigenden Indikation erforderlichen Angaben und leitet sie
an den Teleradiologen weiter,
klärt den Patienten auf
MTRA: führt die Untersuchung technisch durch
CT: Anwendungsgerät (Modalität)
Teleradiologische Strecke: überträgt die Bilder zum Ort der
Befundung
Teleradiologe:
(befindet sich nicht am Ort der technischen Durchführung,
sondern z.B. am Wohnort oder auch in einem anderen Krankenhaus):
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stellt nach eingehender Beratung mit dem Arzt, der sich
am Ort der technischen Durchführung befindet, die rechtfertigende Indikation nach § 23 Abs. 1,
befundet die Untersuchungsergebnisse
trägt die ärztliche Verantwortung für die Anwendung der
Röntgenstrahlung,
Befundungsmonitor
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