Allgemeine Geschäftsbedingungen (Immobiliengeschäfte) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute im Sinne des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gemeinsam mit dem eingereichten Angebot verbindlicher Bestandteil von Vereinbarungen zwischen dem Angebotsempfänger bzw. unseren Kunden und CERTUS Real Estate International. Haftungsbeschränkung Die in den Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns um möglichst vollständige und richtige Informationen über Offerten und Vertragspartner. Es obliegt allerdings unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der CERTUS Real Estate International jedoch nicht übernommen. Im Übrigen haftet die CERTUS Real Estate International nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung sind vorbehalten. Datenschutz Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die CERTUS Real Estate International zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. Siehe Datenschutzerklärung Kundenschutz Auf die von uns genannten Anbieter und Interessenten (Personen bzw. Vertreter einer Gesellschaft) besteht ein zweijähriger Kundenschutz. Kommt es während dieser Zeit zu einem Vertragsabschluss, so wird unser Vergütungsanspruch fällig. Vertraulichkeit Unsere Angebote sowie erteilte Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Sie sind von diesem so zu behandeln, dass eine Auswertung bzw. Verwertung durch Dritte unmöglich ist. Verletzt der Empfänger diese Verpflichtung und kommt es zum Abschluss eines Vertrages mit Dritten, z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Beteiligungsvertrag, Finanzierungsvertrag, Nutzungsvertrag oder ähnliches, so haftet der Empfänger uns gegenüber für die entgangene Vergütung und für sonstige Schäden. Eine Weitergabe aller durch uns erteilter Informationen und Unterlagen inkl. Objektnachweise ist nur nach Erteilung einer schriftlichen Einwilligung durch die CERTUS Real Estate International gestattet. Vorkenntnis Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dieses in schriftlicher Begründung und nachprüfbar innerhalb von 10 Kalendertagen ab dem Angebotsdatum zu belegen. Unterbleibt innerhalb dieser Frist die Geltendmachung der Vorkenntnis durch den Empfänger, so erkennt dieser damit an, dass unsere Leistung für den Abschluss eines Vertrages ausschließlich ursächlich war und der spätere Vertrag durch unsere Tätigkeit zustande gekommen ist. Doppeltätigkeit Die CERTUS Real Estate International ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden. Provision Unsere Provision bzw. Vergütung für unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ist wie folgt gestaffelt 5 % der Kaufsumme bei Objekten/Anteilen bis zu € 9 Mio., 4 % der Kaufsumme bei Objekten/Anteilen über € 9 Mio. bis zu € 19 Mio., 3 % der Kaufsumme bei Objekten/Anteilen über € 19 Mio. bis zu € 49 Mio., 2 % der Kaufsumme bei Objekten/Anteilen über € 49 Mio. bis zu € 99 Mio., 1,5 % der Kaufsumme bei Objekten/Anteilen über € 99 Mio. 1 % des Verkehrswertes bei Nachweis und/oder Vermittlung von Vorkaufsrechten Alle genannten Provisionen verstehen sich als Netto-Provisionen. Eine Umsatz Steuer / MwSt. kann noch anfallen und wird dann in Rechnung gestellt.Unsere Vergütung ist fällig und zahlbar mit Abschluss des Vertrages. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Bei erfolgreicher Anfechtung des Vertrages ist derjenige unserer Vertragspartner zur Zahlung unseres Vergütungsanspruches verpflichtet, der die Anfechtung bewirkt hat. Vertragsabschluss Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald ein Vertrag über ein von uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt bzw. eine Investitionsoption zustande kommt. Hierauf beruht die Verpflichtung des Empfängers, uns unverzüglich zu unterrichten, wenn ein Vertrag im genannten Sinne zustande kommen wird und auch zu welchen Bedingungen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf Erteilung einer Vertragsabschrift und Information über alle vertraglichen Nebenabreden. Der Zeitpunkt und Ort eines Vertragsabschlusses ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Unser Vergütungs- bzw. Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn ein Vertrag, mit dem von uns nachgewiesenen Vertragspartner(n), zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom ursprünglichen Angebot abweichen oder über ein anderes Angebot abgeschlossen wird, durch den ein angestrebter wirtschaftlicher Erfolg ebenfalls erreicht wird oder zustande kommt und im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang damit Ergänzungen bzw. Zusätze ebenfalls zum Vertragsabschluss gelangen oder dabei anstelle des von uns angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt, z.B. durch Mietvereinbarung, Teilerwerb, Erbbaurecht, Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vor(-Ver-) kaufsrechtes, Sale & Lease Back Transaktion, Co-Investment(s) mit dem Verkäufer bzw. seinen Gruppenunternehmen oder im Hinblick auf das Angebot zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen wird. Nimmt der Empfänger oder eine im handels- oder steuerrechtlichen Sinn ihm nahestehende, mit ihm verbundene Person oder von ihm beauftragte Person mit unserer Auftrag-Geberseite Kontakt auf, gilt, dass mit uns ein Maklervertrag über das vorliegende Angebot zustande gekommen ist, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gültigkeit haben. Gleiches gilt, wenn der Empfänger oder der zuvor genannte Personenkreis über uns oder Dritte Informationen über die Auftrag-Geberseite zu erlangen versucht. Es gilt als vereinbart, dass der ursächliche Zusammenhang zwischen unserem Nachweis über die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses und einem tatsächlichen Vertragsabschluss nicht durch spätere Angebote von Dritter Seite unterbrochen wird, auch wenn diese Angebote zu anderen Bedingungen erfolgen. Folgegeschäft Ein Provisionsanspruch der CERTUS Real Estate International besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsangelegenheit eintritt. Gerichtsstand Das Vertragsverhältnis zwischen der CERTUS Real Estate International und dem Empfänger unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Colmar Berg/Luxemburg. Die maßgebliche Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist diese deutsche Version und die maßgebliche Vertragssprache zwischen uns und unseren Kunden bzw. den Empfängern unserer Angebote ist Deutsch. Salvatorische Klausel Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Vertragsbestimmungen sind in jedem Fall so auszulegen, dass der von den Parteien mit dem Vertrag bezweckte wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
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