Ausgabe Nr. 19 Freitag, 08. Mai 2015 Hilfe in Not Amtliche Bekanntmachungen Stadtverwaltung/ Behörden Wir gratulieren Schulen und Kinder Kirchen/Religionsgemeinschaften Treffpunkte Sonstiges Seite 2 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Krankentransport 192 22 Polizeiposten Kenzingen 92 91-0 Polizeidirektion Emmendingen 07641/58 20 Städtischer Notdienst 0176/21 87 98 84 Technisches Hilfswerk 07641/21 81 Giftnotrufzentrale 0761/1 92 40 Rechtsanwalt-Notdienst 0172/7 45 19 40 Netze BW GmbH Störungshotline Strom 0800/3 62 94 77 Straßenbeleuchtung Störungsdienst 0800/1001873 badenova-Störungsdienst 0800/2 76 77 67 Ärztlicher Notfalldienst Notfallpraxis am Kreiskrankenhaus Emmendingen Öfnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 9 bis 21 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 16 bis 20 Uhr – Rufnummer Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 01805 19292 320 Kinder-Notfallpraxis am St. Josefskrankenhaus Freiburg Öfnungszeiten: Montag bis Freitag von 19 bis 6 Uhr und Samstag, Sonn- und Feiertag rund um die Uhr. Rufnummer: 0761/80998099 Zahnarzt Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen von Sa 8.00 - Mo 8.00 Uhr Tel. 0180 3 222 555 - 70 Apothekendienst Freitag, 08. Mai 2015 Stadt Apotheke, Kenzingen Samstag, 09. Mai 2015 Bienenberg-Apotheke, Malterdingen Sonntag, 10. Mai 2015 Maria-Sand-Apotheke, Herbolzheim Montag, 11. Mai 2015 Thomas-Apotheke, Herbolzheim Dienstag, 12. Mai 2015 St. Katharina-Apotheke, Endingen am Kaiserstuhl Mittwoch, 13. Mai 2015 Rathaus-Apotheke, Kenzingen Donnerstag, 14. Mai 2015 Mithras-Apotheke, Riegel Apothekennotdienst im Internet: www.aponet.de Tierärztlicher Dienst Falls der zuständige Tierarzt nicht erreichbar ist, versieht den tierärztlichen Notdienst für Groß- und Kleintiere an diesem Wochenende: Samstag/Sonntag, 09./10.05.2015 Dr. Rudlof, Elzach – Großtier Tel.: 07682/290 Dr.Kneucker, Denzlingen – Kleintier Tel.: 07666/868 Donnerstag, 14.05.2015 Frau Kohler, Herbolzheim – Großtier Tel.: 07643/934040 Dr. Klein, Emmendingen – Kleintier Tel.: 07641/416888 Der Notfalldienst für Großtiere wird am Sonntag in der Zeit von 10 – 18 Uhr versehen. Freitag, den 08. Mai 2015 Wichtige Anschlüsse KENZINGEN Amts- und Sprechtage Stadtverwaltung Kenzingen Rathaus Zentrale Tel. 900-0, Fax 900-160 Bürgermeister Guderjan Tel. 900-100 E-Mail-Adresse: [email protected] www.kenzingen.de Öfnungszeiten Rathaus Kernstadt Montag 08.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 19.00 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Häusliche Krankenplege, Valerija Schmidt, Brotstr. 5, Tel. 931223. Bereitschaft rund um die Uhr Erweitere Öfnungszeiten des Bürgerbüros (Eingang Hauptstraße) Montag, Mittwoch, Freitag 08.30 - 16.00 Uhr Dienstag 07.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 19.00 Uhr Samstag 10.00 - 12.00 Uhr Ökumenische Sozialstation St. Franziskus Unterer Breisgau e. V., Herbolzheim, Tel. 07643/913080 Zweigstelle Kenzingen, Eisenbahnstraße 7, TelefonNr. 07644/930412 Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 10.30 - 11.30 Uhr und nach Vereinbarung. Häusliche Krankenplege und Dorfhelferinnen Ökumenische Sozialstation St. Franziskus e.V., Maria-Sand-Straße 10, 79336 Herbolzheim, Tel. 07643/913080 Montag bis Sonntag rund um die Uhr Herbstzeit gemeinnützige GmbH Betreutes Wohnen für alte Menschen in Familien Sprechzeiten nach Vereinbarung: Tel. 07641/9671590 www.herbstzeit-bwf.de Plege auf unsere Weise Individuelle häusliche Betreuung und Plege, Meinrad Weber, Hürnheimweg 2, Tel.: 9290351 [email protected] Bürgerstiftung Kenzinger Hilfsfonds Rathaus Kenzingen Nebengebäude Sprechzeiten: jeden Mittwoch 9 - 11 Uhr Tel. 07644/900-208 Spendenkonto Nr. 22227775, (BLZ 68050101) Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau Ansprechpartner: Mariane Tießler, Kenzingen, Tel. 7315 BM Matthias Guderjan, Kenzingen, Tel. 900 100 Inge Göbes, Kenzingen, Tel. 6606 Gisela Kuwert, Kenzingen, Tel. 7742 Barbara Rieger, Bombach, Tel. 913371 Barbara Herr, Hecklingen, Tel. 6486 Ingrid Schätzle, Nordweil, Tel. 1215 Seniorenbeauftragter der Stadt Kenzingen Hanns-Heinrich Schneider Pfarrer i. R., Tel. 07644 9278889 E-Mail: [email protected] Hospiz Hecklingen e.V., Telefon 93 01 98 www.hospiz-hecklingen.de, Hauptstraße 46 • persönlich erreichbar mittwochs von 09.00 bis 11.00 Uhr • jeweils am letzten Mittwoch im Monat um 18.00 Uhr „Trauergruppe” Fachstelle Sucht Beratung Behandlung Prävention Hebelstraße 27, Emmendingen Tel. 07641/93 35 89-0, Fax 07641/93 35 89-99 Die Beratungsstelle ist wochentags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr und mittwochs bis 18.00 Uhr erreichbar. Weißer Ring (Hilfe für Opfer von Straftaten) Tel. 07642/9076-825 TelefonSeelsorge Freiburg 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 gebührenfrei und rund um die Uhr erreichbar www.netseelsorge.de Sprechzeiten Revierförster Kaesler, Rathaus Kenzingen, Zi. 16, Tel. 900-121 donnerstags 17.00 - 18.00 Uhr Öfnungszeiten der Rathäuser in den Stadtteilen Bombach Tel. 254 Dienstag 10.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Hecklingen Tel. 269 Dienstag 15.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr Nordweil Tel. 1311 Montag 15.30 - 18.30 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Sprechstunden der Ortsvorsteher in den Stadtteilen Bombach Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 15.00 - 17.00 Uhr Hecklingen Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr Nordweil Montag 16.30 - 18.30 Uhr Freitag 09.00 - 11.00 Uhr Außerhalb der regulären Sprechzeiten nach vorheriger telefonischer Terminabsprache. Recyclinghof und Grünschnittplatz Kenzingen (bei der Kläranlage) Öfnungszeiten: Freitag 13.00 – 17.00 Uhr Samstag 09.00 – 14.00 Uhr Grünschnittplatz April bis Okt. auch mittwochs 16.00 bis 19.00 Uhr Plegestützpunkt Landkreis Emmendingen Landratsamt Emmendingen, Zimmer 107 Christiane Hartmann 07641 4513091 Seniorenbüro Landkreises Emmendingen Landratsamt Emmendingen, Zimmer 106 Barbara Reek 07641 4513092 Landratsamt Emmendingen - Sozialer Dienst - Sprechstunden in Kenzingen, Rathaus, Fraktionszimmer, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Frau Heller 07641 451330 Herr Hahner 07641 451297 Herr Wetzstein 07641 451291 Sprechzeiten Finanzamt Emmendingen Montag, Dienstag, Mittwoch 07.30 - 15.30 Uhr durchgehend Donnerstag 7.30-17.00 Uhr durchgehend Freitag, 7.30 - 12.00 Uhr AOK Kunden-Center, Kenzingen Freiburger Straße 1, Tel. 0781 20351858 Sozialverband VdK Ortsverb. Kenzingen Sprechstunden im Rathaus Kenzingen, Fraktionszimmer, Eingang Hauptstraße, jeden ersten Donnerstag im Monat 18.00 bis 19.00 Uhr. Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB): Kostenfrei „Rat und Hilfe“ unter www.kab-rat-undhilfe.de mit hilfreichen Infos und Links. Telefonservice täglich 17-19:45 Uhr (außer Sa., So. und Feiertagen) unter kostenfreies Tel.0800-728844533. KENZINGEN Freitag, den 08. Mai 2015 Seite 3 Beim traditionellen Georgenmarkt ist Kenzingen jedes Jahr Ziel vieler Besucher Die Krämermärkte nehmen seit jeher eine besondere Stellung in Kenzingen ein: Bummeln, stöbern, schlemmen und nette Gespräche führen – das alles konnten am Dienstag, 28. April 2015 die Besucher des Kenzinger Georgenmarktes. Trotz trüben Himmels hatten viele Familien mit ihren Kindern den Weg zum Georgenmarkt gefunden. Deutlich mehr Marktbeschicker als im Vorjahr boten ihre Waren an, viele von ihnen sind in Kenzingen regelmäßig dabei. Amtliche Bekanntmachungen - in Kenzingen (Kernstadt) - in Kenzingen-Nordweil - in Kenzingen-Bombach - in Kenzingen-Hecklingen 2. der Seniorenabteilung 3. der Jugendfeuerwehr. Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Kenzingen (Feuerwehrsatzung – FwS) vom 30.04.2015 Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2013 (GBl. S. 55), in Verbindung mit §§ 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3; 7 Abs. 1 Satz 1; 8 Abs. 2 Satz 2; 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg (FwG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2010 (GBl. S. 333) hat der Gemeinderat der Stadt Kenzingen am 30. April 2015 in öfentlicher Sitzung folgende Satzung beschlossen: (1) Präambel Beim Satzungstext wird lediglich der einfacheren Lesbarkeit halber auf die ausdrückliche Darstellung der jeweils weiblichen Formen verzichtet. (1) (2) §1 Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr Die Freiwillige Feuerwehr Kenzingen, in dieser Satzung Feuerwehr genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Stadt Kenzingen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus 1. den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr (2) §2 Aufgaben Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öfentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öfentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betrofen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. Der Bürgermeister kann die Feuerwehr beauftragen (§ 14 Nr. 2.16 der Hauptsatzung) 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schife und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie des Feuersicherheitsdienstes. (1) (2) §3 Aufnahme in die Feuerwehr In die Einsatzabteilungen der Feuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die 1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen, 2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind, 3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind (§ 11 FwG), 4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, 5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öfentlicher Ämter verloren haben, 6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind, 7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden. Die Dienstzeit nach Nummer 4 soll mindestens 10 Jahre betragen. Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Seite 4 (3) (4) (5) (6) Innerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr in eine Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer anderen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder angehört hat. Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§ 11 Abs. 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die Aufnahme abweichend von Absatz 1 regeln sowie Ausnahmen von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 und den Dienstplichten nach § 5 Abs. 5 und 6 zulassen. Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Abteilungskommandanten zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit und die endgültige Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Der Abteilungsausschuss der Einsatzabteilung, der der Bewerber angehören soll, ist zu hören. Neu aufgenommene Angehörige der Feuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten durch Handschlag verplichtet. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist dem Gesuchsteller vom Bürgermeister schriftlich mitzuteilen. Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält einen vom Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis. §4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes (1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Feuerwehr 1. die Probezeit nicht besteht, 2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt, 3. seine Dienstverplichtung nach § 12 Abs. 2 FwG erfüllt hat, 4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes nicht mehr gewachsen ist, 5. das 65. Lebensjahr vollendet hat, 6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Bekleidung öfentlicher Ämter verloren hat, 7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen wird oder 8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurde. (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Bürgermeister aus dem Feuerwehr- Freitag, den 08. Mai 2015 (3) (4) (5) (6) dienst in einer Einsatzabteilung zu entlassen, wenn 1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Seniorenabteilung überwechseln möchte, 2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder berulichen Gründen nicht mehr möglich ist, 3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder 4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrangehörige nach Anhörung des Feuerwehr- und des Abteilungskommandanten auch ohne seinen Antrag entlassen werden. Der Betrofene ist vorher anzuhören. Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich über den Abteilungskommandanten beim Feuerwehrkommandanten einzureichen. Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt, hat dies binnen einer Woche dem Abteilungs-/ Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde verlegt. Der Bürgermeister kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere 1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst, 2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstplichten, 3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr oder 4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Feuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt. Der Betrofene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid festzustellen. Angehörige der Feuerwehr, die ausgeschieden sind, erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Feuerwehr. KENZINGEN (2) (3) (4) (5) (6) (7) §5 Rechte und Plichten der Angehörigen der Feuerwehr (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Feuerwehr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, seine zwei Stellvertreter und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. Sie haben außerdem das Recht, ihren Abteilungskommandanten, seinen Stellvertreter und die Mitglieder ihres Abteilungsausschusses zu wählen. (8) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr eine Entschädigung. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge des Feuerwehrdienstes erleiden einen Ersatz nach Maßgabe des § 17 FwG. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr sind für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr sind verplichtet (§ 14 Abs. 1 FwG) 1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, 2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzuinden, 3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen, 4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, 5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten, 6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu plegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen, und 7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Feuerwehr haben eine Abwesenheit von länger als zwei Wochen dem Feuerwehrkommandanten oder dem von ihm Beauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienstbeginn zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tage die Gründe hierfür zu nennen. Aus berulichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Feuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorübergehend von seinen Dienstplichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2 befreit werden. Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Feuerwehr gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben die sich hieraus ergebenden Plichten Vorrang vor den Dienstplichten nach Absatz 5 Nr. 1 und 2. KENZINGEN (9) (1) (2) (3) (4) (5) (1) (2) Freitag, den 08. Mai 2015 Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Feuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstplichten, kann ihm der Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Der Feuerwehrkommandant kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des Bürgermeisters auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen auch vorläuig des Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betrofene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 und 2 anzuhören. §6 Seniorenabteilung In die Seniorenabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung übernommen, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat oder nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 und Abs. 2 Nr. 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung ausscheidet und keine gegenteilige Erklärung abgibt. Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige der Feuerwehr, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, unter Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die Seniorenabteilung übernehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1). Der Leiter der Seniorenabteilung und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen der Seniorenabteilung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. Der Leiter der Seniorenabteilung ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Seniorenabteilung verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Seniorenabteilung unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Plichten vertreten. Die Angehörigen der Seniorenabteilung, die hierfür die erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen, können vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem Leiter der Seniorenabteilung zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden. §7 Jugendfeuerwehr Die Jugendfeuerwehr besteht aus den Jugendgruppen, die auf Beschluss des Feuerwehrausschusses bei den Einsatzabteilungen gebildet werden. In die Jugendfeuerwehr können Personen zwischen dem vollendeten 10. (3) (4) Lebensjahr und dem vollendeten 17. Lebensjahr als Anwärter aufgenommen werden, wenn sie 1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind, 2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind, 3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, 4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung ö f fentlicher Ämter verloren haben, 5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Entziehung der Fahrerlaubnis unterworfen sind und 6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurden. Auf Antrag der Jugendgruppenleiter und des jeweiligen Abteilungsausschusses einer Einsatzabteilung kann der Feuerwehrausschuss das Eintrittsalter der beantragenden Jugendgruppe auf 8 Jahre heruntersetzen. Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur Jugendfeuerwehr endet, wenn 1. er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird, 2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt, 3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich zurücknehmen, 4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist, 5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder 6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeuerwehr aus wichtigem Grund beendet. § 4 Abs. 5 gilt entsprechend. Der Leiter der Jugendfeuerwehr (Jugendfeuerwehrwart) und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen der Jugendfeuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant kann geeignet erscheinende Angehörige der Feuerwehr mit der vorläuigen Leitung der Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart muss einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören und soll den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart besucht haben. Der Jugendfeuerwehrwart und sein Stellvertreter können vom Gemeinde- Seite 5 (5) (6) (7) rat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden. Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Jugendfeuerwehr verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stellvertretenden Leiter der Jugendfeuerwehr unterstützt und von ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Plichten vertreten. Für die Leiter der Jugendgruppen (Jugendgruppenleiter) (Abs. 1) gilt Abs. 4 entsprechend. Die Jugendfeuerwehr der Feuerwehr führt den Namen „Jugendfeuerwehr Kenzingen“. §8 Ehrenmitglieder Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses 1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied und 2. bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als Ehrenkommandant (bzw. Ehrenabteilungskommandant) verleihen. §9 Organe der Feuerwehr Organe der Feuerwehr sind 1. Feuerwehrkommandant, 2. Abteilungskommandanten, 3. die Leiter der Seniorenabteilung und der Jugendfeuerwehr, 4. Feuerwehrausschuss, 5. Abteilungsausschüsse, 6. Hauptversammlung, 7. Abteilungsversammlungen. § 10 Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandanten und Stellvertreter (1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein erster und zweiter Stellvertreter werden von den Angehörigen der Einsatzabteilungen der Feuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. (3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter werden in der Hauptversammlung durchgeführt. (4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertretern kann nur gewählt werden, wer 1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehört, 2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Seite 6 (5) (6) (7) (8) (9) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt. Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Monaten nach Freiwerden der Stelle oder nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeister den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrkommandanten oder seiner Stellvertreter (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der Bestellung eines Nachfolgers nach Absatz 5. Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, des Abteilungskommandanten und ihrer Stellvertreter kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betrofene Bewerber unmittelbar Anfechtungs- oder Verplichtungsklage erheben. Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrkommandanten oder eines oder mehrerer hauptberuflich tätigen Stellvertreter/-s des Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG) und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben durch. Er hat insbesondere 1. eine Alarm- und Ausrückeordnung für die Aufgaben nach § 2 aufzustellen und fortzuschreiben und sie dem Bürgermeister mitzuteilen, 2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken, 3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr und 4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen zu sorgen, 5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen und Einsätzen zu regeln, 6. die Tätigkeit der Abteilungskommandanten, der Seniorenabteilung und der Jugendfeuerwehr sowie des Kassenverwalters und des Gerätewarts zu überwachen, 7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten, 8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeister mitzuteilen. Freitag, den 08. Mai 2015 (10) (11) (12) (13) Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben angemessen zu unterstützen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG). Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit beratender Stimme zugezogen werden. Die stellvertretenden Feuerwehrkommandanten haben den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Plichten zu vertreten. Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5 FwG). Die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten (§ 9 Nr. 2) und ihr jeweiliger Stellvertreter werden von den Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilungen der Feuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt; die Wahlen inden in der Abteilungsversammlung statt. Für die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten gelten im Übrigen die Absätze 4 bis 6 entsprechend. Die Abteilungskommandanten sind für die Einsatzbereitschaft ihrer Einsatzabteilung verantwortlich und unterstützen den Feuerwehrkommandanten bei seinen Aufgaben nach Absatz 9. Für den stellvertretenden Abteilungskommandanten gelten die Absätze 4 bis 6 sowie 10 bis 12 entsprechend. KENZINGEN (1) (2) (3) (4) (5) (1) (2) (3) § 11 Unterführer Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur bestellt werden, wenn sie 1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören, 2. über die für ihr Amt erforderlichen, Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Unterführer werden vom Abteilungskommandanten im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag des Abteilungsausschusses auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung des Nachfolgers wahrzunehmen. Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen der Vorgesetzten aus. (1) (2) § 12 Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden von der Hauptversammlung auf fünf Jahre gewählt. Der/ Die Gerätewart/-e wird /werden vom Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des Feuerwehrausschusses im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eingesetzt und abberufen. Vor der Bestellung eines hauptberulich tätigen Feuerwehrgerätewarts oder der Übertragung der Aufgaben des Feuerwehrgerätewarts auf einen Gemeindebediensteten ist der Feuerwehrausschuss zu hören. Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses und über die Hauptversammlung jeweils eine Niederschrift zu fertigen und in der Regel die schriftlichen Arbeiten der Feuerwehr zu erledigen. Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 18) zu verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der Ordnung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf er nur aufgrund von Belegen und schriftlichen Anweisungen des Feuerwehrkommandanten annehmen und leisten. Die Gegenstände des Sondervermögens sind ab einem Wert von 500 € in einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen. Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüstung zu verwahren und zu plegen. Mängel sind unverzüglich dem Feuerwehrkommandanten zu melden. Für Schriftführer, Kassenverwalter und Gerätewarte in den Einsatzabteilungen gelten die Absätze 1 bis 4 sinngemäß. § 13 Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten als dem Vorsitzenden und aus acht auf fünf Jahre in der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr. - 4 Mitglieder der Abteilung Kenzingen (Kernstadt) - 1 Mitglied der Abteilung Bombach - 1 Mitglied der Abteilung Nordweil - 2 Mitglieder der Abteilung Hecklingen Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem mit Stimmberechtigung an, sofern sie nicht bereits nach Absatz 1 in den Feuerwehrausschuss gewählt wurden: - die Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten, - die Kommandanten der Einsatzabteilungen (Abteilungskommandanten), - der Leiter der Seniorenabteilung, - der Jugendfeuerwehrwart, - der Schriftführer und - der Kassenverwalter. KENZINGEN (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) Werden der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten oder die Abteilungskommandanten nach Absatz 1 in den Feuerwehrausschuss gewählt, erhöht sich die Zahl der zu wählenden Mitglieder entsprechend. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein. Er ist hierzu verplichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen. Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öfentlich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen. Die Niederschriften sind den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere Angehörige der Feuerwehr beratend zuziehen. Bei den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden Abteilungsausschüsse gebildet. Sie bestehen aus dem Abteilungskommandanten als den Vorsitzenden und bei der - Einsatzabteilung in Kenzingen (Kernstadt) aus 6 gewählten Mitgliedern, - Einsatzabteilung in KenzingenNordweil aus 4 gewählten Mitgliedern, - Einsatzabteilung in KenzingenBombach aus 4 gewählten Mitgliedern, - Einsatzabteilung in KenzingenHecklingen aus 4 gewählten Mitgliedern. Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Den Abteilungsausschüssen gehören als Mitglied außerdem der Stellvertreter des Abteilungskommandanten, der Schriftführer, und der Kassenverwalter mit Stimmrecht an. Die Absätze 4 bis 8 gelten für die Abteilungsausschüsse entsprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit beteiligen. Die Niederschrift über die Sitzungen des Abteilungsausschusses sind auch dem Feuerwehrkommandanten zuzustellen. Freitag, den 08. Mai 2015 (1) (2) (3) (4) (5) (6) (1) (2) (3) § 14 Hauptversammlung und Abteilungsversammlungen Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten indet jährlich mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der Angehörigen der Feuerwehr statt. Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für deren Behandlung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter einen Bericht über den Rechnungsabschluss des Sondervermögens für die Kameradschaftsplege (§ 18) zu erstatten. Die Hauptversammlung beschließt über den Rechnungsabschluss und die Entlastung des Kassenverwalters. Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Feuerwehr dies schriftlich unter Angaben von Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern sowie dem Bürgermeister vierzehn Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Feuerwehr anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzabteilungen der Feuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefertigt. Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen. Für die Abteilungsversammlung der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Abteilungsversammlung bei der Seniorenabteilung und der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend. § 15 Wahlen Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten geleitet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberechtigten einen Wahlleiter. Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. Soweit nach dem FwG zulässig, kann ofen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlbe- Seite 7 (4) (5) (6) (7) rechtigten erhalten hat. Wird diese Stimmenzahl nicht erreicht, indet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nicht, indet ein zweiter Wahlgang statt, in dem der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten muss. Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Feuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die nicht gewählten Mitglieder sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Ersatzmitglieder. Scheidet ein gewähltes Ausschussmitglied aus, so rückt für den Rest der Amtszeit das Ersatzmitglied nach, das bei der Wahl die höchste Stimmenanzahl erzielt hat. Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, indet innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt. Kommt binnen dreier Monate die Wahl des Feuerwehrkommandanten oder seiner Stellvertreter nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund ihrer Ausbildung und Bewährung im Feuerwehrdienst zur kommissarischen Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG) eignen. Für die Wahlen in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr, der Seniorenabteilung und der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 2 bis 6 sinngemäß. § 16 Sondervermögen für die Kameradschaftsplege (Kameradschaftskasse) (1) Für die Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftsplege und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet. (2) Das Sondervermögen besteht aus 1. Zuwendungen der Gemeinde und Dritter, 2. Erträgen aus Veranstaltungen, 3. sonstigen Einnahmen, 4. mit Mitteln des Sondervermögens erworbenen Gegenständen. (3) Der Feuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeisters einen Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben Seite 8 (4) (5) 6) Freitag, den 08. Mai 2015 der Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden. Über- und außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden, wenn ihre Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bürgermeisters. Verplichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen werden, wenn der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt. Über die Verwendung der Mittel beschließt der Feuerwehrausschuss. Der Feuerwehrausschuss kann den Feuerwehrkommandanten ermächtigen, über die Verwendung der Mittel bis zu einer bestimmten Höhe oder für einen festgelegten Zweck zu entscheiden. Der Feuerwehrkommandant vertritt bei Ausführung des Wirtschaftsplans den Bürgermeister. Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Kameradschaftskasse) ist jährlich mindestens einmal von zwei Rechnungsprüfern, die von der Hauptversammlung auf fünf Jahre bestellt werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister vorzulegen. Für die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr werden ebenfalls Sondervermögen im Sinne des Absatzes 1 gebildet. Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend; an die Stelle des Feuerwehr- (1) (2) KENZINGEN kommandanten, des Feuerwehrausschusses und der Hauptversammlung treten der Abteilungskommandant, der Abteilungsausschuss und die Abteilungsversammlung. zung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. § 17 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung vom 31. Januar 1991 außer Kraft. Ist danach eine Verletzung geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf eines Jahres jedermann die Verletzung geltend machen. Kenzingen, den 30. April 2015 Matthias Guderjan Bürgermeister Hinweis: Nach § 4 Abs. (4) der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes, zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung und die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verlet- Impressum: Herausgeber: Stadt Kenzingen Verantwortlich für die amtlichen und für die Mitteilungen der Verwaltung und für die Amts- und Sprechtage städt. Einrichtungen: Matthias Guderjan, Bürgermeister, Tel. 07644/900-100. Verantwortlich für alle übrigen Bekanntmachungen sind ausschließlich die Auftraggeber. - Redaktionelle Änderungen aus technischen Gründen jedoch vorbehalten Druck: Primo-Verlagsdruck Anton Stähle, Postfach 1254, 78329 Stockach, Tel.07771/9317-11, Fax07771/9317-40, E-Mail: [email protected] Internet:www.primo-stockach.de Stadtverwaltung / Behörden Städtische Einrichtungen geschlossen Grundsteuer 2015 und Gewerbesteuervorauszahlungen 2015 Zahlungsauforderung Wir machen darauf aufmerksam, dass die zweite Rate der Grundsteuer 2015 und die zweite Rate der Gewerbesteuervorauszahlungen 2015 am 15. Mai 2015 Am Freitag, 8. Mai 2015 sind das Rathaus der Kernstadt, die Ortschaftsverwaltungen sowie alle anderen städtischen Einrichtungen wegen einer betrieblichen Veranstaltung geschlossen. zur Zahlung fällig werden. Bitte überweisen Sie die jeweiligen Forderungen auf eines der Konten der Stadtkasse Kenzingen, sofern Sie nicht am Einzugsverfahren teilnehmen. Barzahlung während der üblichen Dienstzeiten ist im Rathaus, Zimmer Nr. 11, möglich. Wir bitten um Beachtung des Zahlungstermins, da bei verspäteter Zahlung aufgrund gesetzlicher Regelungen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden müssen. Bitte geben Sie bei Überweisungen das Buchungszeichen an, damit eine schnelle und fehlerfreie Verbuchung möglich ist. Dilli Kassenverwalterin KENZINGEN Freitag, den 08. Mai 2015 Seite 9 Freizeitangebot des Gemeindeverwaltungsverbandes Kenzingen-Herbolzheim-Rheinhausen & Weisweil von Mai bis Oktober 2015 Stadt Kenzingen Hauptstraße 15 79341 Kenzingen Tel. 07644 900-113 Fax 07644 900-160 Stadt Herbolzheim Hauptstraße 60 79336 Herbolzheim Tel. 07643 9359-11 Fax 07643 9359-18 Gemeinde Rheinhausen Hauptstraße 95 79365 Rheinhausen Tel. 07643 9107-11 Fax 07643 4541 Gemeinde Weisweil Hinterdorfstraße 14 79367 Weisweil Tel. 07646 9102-12 Fax 07646 9102-50 Wir wünschen allen Gästen und Bürgern gute Erholung bei aktiver Freizeit. Weitere Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender der Städte Kenzingen und Herbolzheim sowie der Gemeinden Rheinhausen und Weisweil. Änderungen vorbehalten! Wochentag/ Datum Beginn Treffpunkt / Veranstaltungsort Veranstaltung Veranstalter Fr. 08.05.2015 n. Ank. Garten Hohenstein, Tutschfelden Pflanzenbörse Familie Hohenstein Fr. 08.05.2015 n. Ank. Feuerwehrhaus Weisweil After-Work-Party Freiwillige Feuerwehr Weisweil Fr. 08.05.2015 15:00 Uhr Marktplatz Herbolzheim Mountainbiketour für Jugendliche Tourismusbüro Herbolzheim Fr. 08.05.2015 19:30 Uhr Turn- und Festhalle Kenzingen Vereinsmeisterschaften der Aktiven Tischtennis-Sportverein Kenzingen e. V. Fr. 08.05.2015 20:00 Uhr Hotelrestaurant Schieble Hauptversammlung AUV Kenzingen Sa. 09.05.2015 n. Ank. Halle Wagenstadt 14:00 Uhr Rathaus Broggingen Frühjahrskonzert Gesangverein Wagenstadt Eröffnungsveranstaltung „Geführte Touren“ Tourismusbüro Herbolzheim Vereinsgemeinschaften der Jugendlichen Tischtennis-Sportveren Kenzingen e. V. Frühlingsfest des evangelischen Kindergartens Evangelische Kirchengemeinde Kenzingen Mai Sa. 09.05.2015 Sa. 09.05.2015 14:00 Uhr Turn- und Festhalle Kenzingen Sa. 09.05.2015 15:00 Uhr Ev. Kindergarten Kenzingen Sa. 09.05.2015 16:00 Uhr Bombach Kosten Euro/Person Frühjahrsübung Freiwilllige Feuerwehr, Abt. Bombach 1 Seite 10 Freitag, den 08. Mai 2015 Wochentag/ Datum Beginn Treffpunkt / Veranstaltungsort Veranstaltung Veranstalter Sa. 09.05.2015 bis Mo. 11.05.2015 n. Ank. Sportgelände Hecklingen, Großmatt Sportfest Sportverein Hecklingen e. V. So. 10.05.2015 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Garten Hohenstein, Tutschfelden 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Herrenmühle Bleichheim Offener Garten Familie Hohenstein So. 10.05.2015 14:00 Uhr Ev. Gemeindehaus Do. 14.05.2015 n. Ank. Am Bürgerhaus n. Ank. Sportplatz Oberhausen 11:00 Uhr Schlosshof Hecklingen Kunstausstellung mit Werken von Reiner Strub Evangelische Kirchengemeinde Kenzingen Maibockturnier Boulefreunde Rheinhausen 2010 e. V. Vatertagshock Förderverein FC-Oberhausen Fahnenhock Musikgesangsverein LichteneckHecklingen Konfirmation – AbendmahlgottesdienstEvangelische Kirchengemeinde Kenzingen Musik hoch vier –gemeinsames Konzert der vier Kenzingern Blasmusikkapellen Stadtkapelle Kenzingen + Musikverein Nordweil e. V. + Musikverein Bombach e. V. + Musikverein Hecklingen e. V. Wanderung an den Hegauburgen vorbei Schwarzwaldverein e. V. Konfirmation Evangelische Kirchengemeinde Kenzingen Bleichtäler Weinwanderung mit Weinverkostung Tourismusbüro Herbolzheim / Vereinsgem. Bleicheim So. 10.05.2015 Do. 14.05.2015 Do. 14.05.2015 Sa. 16.05.2015 19:00 Uhr Sa. 16.05.2015 20:00 Uhr Üsenberghalle Kenzingen So. 17.05.2015 08:00 Uhr Treffpunkt: Haltestelle Rist So. 17.05.2015 09:30 Uhr und 11.15 Uhr Ev. Kirche Kenzingen So. 17.05.2015 14:00 Uhr An Brogginger Straße gegenüber Schloss So. 17.05.2015 n. Ank. KENZINGEN Kosten Euro/Person Offener Garten Hansjörg Haas Wanderung auf dem Ibacher Panoramaweg Schwarzwaldverein HerbolzheimEttenheim 8,- € inkl. 6er Weinprobe 2,- € ohne Wein Kinder frei 2 KENZINGEN Freitag, den 08. Mai 2015 Die Stadt Kenzingen sucht zum 08. Juni 2015 eine/n Raumpleger/in für das Kinderhaus mit voraussichtlich 20 Wochenstunden Seite 11 fentlicher Verwaltungen in Verbindung mit einem Hochschulabschluss. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ, Raum A007) der Agentur für Arbeit Freiburg, Lehener Straße 77. Die Veranstaltung richtet sich an Studieninteressierte und deren Eltern, die sich aus erster Hand über Studium und Beruf informieren wollen. Sie ist Teil der Vortragsreihe „Berufe konkret“, einem Angebot der Abiturienten- und Studienberatung im Hochschulteam der Agentur für Arbeit Freiburg. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung nicht erforderlich. Die Stadt Kenzingen mit 9.400 Einwohnern bietet vielfältige Aufgabenfelder. Die Stadtverwaltung versteht sich als Dienstleister für die Belange aller Bürgerinnen und Bürger. Nach den Pingstferien wird die Betreuung der Grundschulkinder in den neugestalteten Räumlichkeiten im Kinderhaus (ehemaliges Grundschulgebäude) durchgeführt. Mit der Inbetriebnahme der neuen Zimmer wird die tägliche Raumplege erforderlich. Aufgabengebiet: • alle anfallenden Reinigungsarbeiten in der Einrichtung (ohne Fensterreinigung) • Arbeitszeit ab 16.00 Uhr • jährliche Grundreinigungsarbeiten • eine endgültige Abgrenzung des Aufgabengebietes bleibt uns vorbehalten Wir erwarten: • Zuverlässigkeit • Einsatzbereitschaft und Flexibilität • selbständiges Arbeiten • Teamfähigkeit Herzlichen Glückwunsch am 12.05.2015 zum 82. Geburtstag Frau Alma Hirsch Ofenburger Straße 10 am 14.05.2015 zum 83. Geburtstag Frau Ilse Reincke Hauptstraße 56 Wir bieten:• Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öfentlichen Dienst EGr. 1 TVöD • Erholungsurlaub während der Schließtage der Einrichtung (Pingst-, Sommerferien und Weihnachten) • leistungsorientierte Bezahlung • Zusatzversorgung Bewerbungen bitte mit detaillierten Unterlagen bis 29. Mai 2015 an die Stadt Kenzingen, Hauptstr. 15, 79341 Kenzingen. Auskünfte erhalten Sie von: Frau Annette Shkodra, Personalverwaltung, Tel. 07644/900-112 Vortragsreihe „Von der UNI in den Beruf“ Universität für Studierende und Hochschulabsolventen organisiert wird. Berufsfeld und Berufschancen für Sozial- und Geisteswissenschaftlicher Am Donnerstag, 21. Mai, informiert Elisabeth Zenkner, Beraterin im Hochschulteam der Agentur für Arbeit Freiburg, über das Berufsfeld der Sozial- und Geisteswissenschaften sowie den Berufschancen dort. Die Veranstaltung beginnt um 18:15 Uhr im Kollegiengebäude I (Hörsaal 1098) der AlbertLudwigs-Universität Freiburg. Studierende und Hochschulabsolventen erfahren, wie man mit Eigeninitiative und Kreativität den Berufseinstieg erfolgreich gestaltet. Neben einem Überblick über den aktuellen Arbeitsmarkt für Sozial- und Geisteswissenschaftler gibt es Informationen zu traditionellen und alternativen Berufsfeldern, zu Strategien für die Praktika- und Stellensuche sowie zu wichtigen Informationsquellen und Jobbörsen. Der Vortrag ist Teil der Veranstaltungsreihe „Von der Uni in den Beruf“, die in Kooperation von Agentur für Arbeit Freiburg und dem Service Center Studium der Albert-Ludwigs- Nächste Termine der Veranstaltungsreihe: Donnerstag, 11. Juni: Special Bewerbung Teil 1: Was den Personalchef wirklich interessiert Donnerstag, 18. Juni: Special Bewerbung Teil 2: Das Vorstellungsgespräch Donnerstag, 25. Juni: Berufsfeld Verlagswesen – Weit mehr als Textarbeit Donnerstag, 16. Juli: Ihr Arbeitsplatz die Welt – der Höhere Auswärtige Dienst stellt sich vor Donnerstag, 30. Juli: Studium zu Ende – was nun? Berufe konkret Einstieg in den öfentlichen Dienst Am Donnerstag, 21. Mai, informieren Referentinnen und Referenten der Stadt Freiburg, des Finanzamts Freiburg-Land und der Agentur für Arbeit Freiburg über Einstiegsmöglichkeiten in den gehobenen Dienst öf- am 15.05.2015 zum 87. Geburtstag Herrn Jakob Schefer Wiesenstraße 7 C am 15.05.2015 zum 80. Geburtstag Frau Charlotte Gonsior Egerstraße 11 am 15.05.2015 zum 75. Geburtstag Herrn Helmut Frank Nordweil, Talstraße 12 am 15.05.2015 zum 75. Geburtstag Herrn Heinrich Kaltenbach Eisenbahnstraße 20 am 16.05.2015 zum 75. Geburtstag Herrn Peter Garczarek In der Petersbreite 16 am 17.05.2015 zum 86. Geburtstag Herrn Walter Wickersheim Eisenbahnstraße 20 am 17.05.2015 zum 84. Geburtstag Herrn Stefan Striegel Hecklingen, Kandelstraße 1 Die Stadtverwaltung Kenzingen wünscht Ihnen auch im Namen des Gemeinderates auf Ihrem weiteren Lebensweg alles Gute, besonders Gesundheit. Matthias Guderjan, Bürgermeister Seite 12 Beratungsservice für internationale Fachkräfte Am Donnerstag, den 21. Mai 2015 von 15.00 bis 18.00 Uhr bietet das Welcome Center für internationale Fachkräfte Freiburg- Oberrhein wieder Beratungen für internationale Fachkräfte und für Unternehmen im Landkreis Emmendingen im Haus am Festplatz des Landratsamtes Emmendingen, Schwarzwaldstr. 4, Zimmer 136, 1.OG, an. Frau Müller des Welcome Centers informiert und berät Fachkräfte aus dem Ausland (EU und Nicht-EU) zu Themen wie Arbeit, Wohnen, Sprache, Kinderbetreuung, Anerkennung des Berufsabschlusses, Familie, Bildung, Alltag in Deutschland, Freizeit u.v.m. Für Unternehmen bietet das Welcome Center Information und Beratung zu Rekrutierung und Integration internationaler Fachkräfte. Terminvereinbarungen sind auch außerhalb dieser Zeiten und im eigenen Unternehmen möglich. Anmeldung und Terminvereinbarung unter: Tel.: 0761-13 79 79 55 oder per Email: [email protected] Weitere Informationen unter: www.welcomecenter-freiburg-oberrhein.de Die Beratung ist kostenlos und indet auf Deutsch oder Englisch statt. Einladung zur Ausstellung der Kunstwerke des Europäischen Wettbewerbs 2015 Fast 1.00 Schüler und Schülerinnen aus dem Landkreis Emmendingen haben sich dieses Jahr am 62. Europäischen Wettbewerb beteiligt. Vom Dienstag, 12. Mai bis Freitag, 12. Juni 2015 werden im Haus am Festplatz in der Schwarzwaldstr. 4 in Emmendingen die Arbeiten der 143 Künstler ausgestellt, die einen Orts-, Landes- oder Bundespreis gewonnen haben. Die Bilder können von Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 15.30 Uhr, am Donnerstag von 7.30 bis 18 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 12 Uhr angeschaut werden. Die Ausstellung ist kostenfrei Der 62. Europäische Wettbewerb stand unter dem Motto „Europa hilft – hilft Europa?“: 2015 ist zum „Europäischen Jahr der Entwicklung“ erklärt worden, es soll die Bemühungen der EU in der weltweiten Bekämpfung der Armut zeigen und auf eine globale Verantwortung für Umwelt und Natur hinweisen. Voranzeige: „Tag der ofenen Gartentür“ ab Pingsten Auch in diesem Jahr laden Gartenbesitzer wieder zum „Tag der ofenen Gartentür“ ein. Die Aktion beginnt in diesem Jahr an Pings- Freitag, den 08. Mai 2015 KENZINGEN ten. Am Pingstsonntag ist der erste Garten geöfnet. In diesem Jahr machen 24 Gartenbesitzer bei der Aktion mit, die unter der Schirmherrschaft des Landrats steht. Erstmals sind auch zwei Gärten aus dem Elsaß (in Marckolsheim und Sélestat) dabei. Alle Termine werden ab Mitte Mai auf der Internetseite des Landratsamtes Emmendingen unter www.landkreis-emmendingen.de und in den Mitteilungsblättern der Gemeinden veröfentlicht. Fortbildung zum Thema „Essensspaß von Anfang an!“ Im Rahmen der Landesinitiative Bewusste Kinderernährung (BeKi) ist am Dienstag 19. Mai 2015 von 14.30 bis 17.30 Uhr eine Erzieher/innenfortbildung zum Thema „Essensspaß von Anfang an! Kinder unter einem Jahr in der Kita“ am Landwirtschaftlichen Bildungszentrum Hochburg. Die ganz Kleinen sind in vielen Kitas noch neue Tischgäste. Was braucht ein Säugling zum Wachsen und Gedeihen (Milch, Beikost, Übergang zur Familienkost) und welche hygienischen Anforderungen sind zu berücksichtigen – das sind einige Themen der Fortbildung. Anmeldung bis spätestens Mittwoch, 13. Mai 2015 beim Landratsamt Emmendingen, Landwirtschaftsamt Tel. 07641 451 9110. Jugendplege Kenzingen Angebote: Ofene Tür im Jugendraum: Montag 17:00 – 20:00 Uhr Mittwoch 15:00 – 18:00 Uhr 18:00 – 20:00 Uhr Freitag 18:00 – 21:30 Uhr für Jugendliche ab 14 Jahren für Kids ab 10 Jahren für Jugendliche ab 14 Jahren für Jugendliche ab 14 Jahren Hip Hop Im Frühling und Sommer gibt es kein regelmäßiges Angebot. In den Pingstferien ist ein Workshop für alle geplant, Termin folgt. Musikwerkstatt Rock Kids Freitag 14:00 – 15:30 Uhr ab 9 Jahren in der Grundschule Kenzingen Musikwerkstatt in den Pingstferien 3-tägiger Bandworkshop mit der Band Strichpunkt Dienstag, 26.05. – Donnerstag, 28.05. Jeweils 19:00 – 22:00 Uhr Für Jugendliche, die gerne mal das Bandfeeling erleben wollen. Erfahrung sammeln mit E-Gitarre, Bass, Schlagzeug oder Gesang. Mit und ohne Vorkenntnisse möglich Kosten: 10 € (inkl. Getränke zwischendurch) Anmeldung beim Jugendpleger 2. Kickertref Am Freitag, 22.05. indet ab 15:00 Uhr die zweite Ausgabe von dem Fußballturnier statt. Es gibt wieder ein Turnier für Mannschaften von 10 bis 13 Jahren und eines von 14 bis 18 Jahren. Eine Mannschaft braucht mindestens vier Spieler. Startgebühr: 5 € pro Mannschaft. Info und Anmeldung beim Jugendpleger Vorankündigung: Ferienspiele vom 30.07. bis 22.08. 2015 Montag bis Freitag jeweils mindestens ein Angebot 24.08. bis 11.09. diverse Angebote 03.09. – 06.09. Familienkanutour des Verein Eltern für Kinder e.V. Voranmeldung erbeten. Info: Frank Janssen, Tel. 07644 929812 oder Mail: [email protected] Info: Christoph Meybrunn Jugendplege und Schulsozialarbeit Tel. 07644 900 208 (Jugendbüro, feste Sprechzeit Mo 14:30 – 16:30 Uhr) Mobil: 0160 9780 2119 Mail: [email protected] KENZINGEN Freitag, den 08. Mai 2015 Seite 13 Der Verein Eltern für Kinder e. V. und die Jugendplege Kenzingen bieten in den Sommerferien im Rahmen der Ferienspiele an: Freie Plätze in der Kleinkindbetreuung Sausewind für 1-3 Jährige Gemeinsam tierisch gute Abenteuer erleben In einer Gruppe von 12 Kindern wollen wir gemeinsam spannende Dinge erleben, wie beispielsweise: Abenteuerwanderung mit Pferden, Bogenschießen, Ab 1. Juni und 15. Juni 2015 sind bei uns jeweils ein Platz in der Vormittagsgruppe, Donnerstag + Freitag von 8-13 Uhr, frei. Die monatlichen Kosten betragen 90 Euro. Wir bieten in einer Gruppe von 10 Kindern eine liebevolle Betreuung, behutsame Eingewöhnung, altersgerechte Spiele und ein schönes Außengelände mit Spielgeräten am Haus. erlebnispädagogische Gruppenangebote, Klettern oder eine Elzüberquerung mit selbstgebauter Seilbrücke. Gefragt sind Teamarbeit, Körpereinsatz und Nachdenken! Das Besondere: Wir bieten dies als Inklusionsprojekt an. Inklusion bedeutet für uns das selbstverständliche und spaßvolle Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen. Alle Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren können sich gerne anmelden, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich! Termine: Freitag, 31.7.15 von 15 bis 18 Uhr Samstag, 1.8.15 von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr Donnerstag, 6.8.15 von 15 bis 18 Uhr Kosten 45 Euro/ Mitglieder des Vereins Eltern für Kinder Kenzingen e. V. , 60 Euro für Nichtmitglieder. Kleinkindbetreuung Sausewind, Schnellbruckstr. 10, Kenzingen, Tel.: 07644/ 922 6839, [email protected] Kenzinger Gymnasiasten siegen im Jugendwettbewerb der Volksbank Lahr Auf Anfrage ist eine Bezuschussung durch den Hilfefonds der Stadt Kenzingen möglich. Veranstaltungsort: 79365 Rheinhausen- Oberhausen, Das Team: Andrea Maihöfer-Stemann, Edith Kulzer-Schwab, Dominique Buchmann Kontaktdaten: Andrea Maihöfer-Stemann, Tel. 07644/ 926 90 48, [email protected] Gymnasium Vergangenen Mittwoch wurde im Rahmen der 79. Ofenen Bühne des Gymnasiums Kenzingen das Musical „Löwenherz“ aufgeführt. Die noch jungen Schauspieler der Theater-Bühne-2 und Sänger des Unterstufenchores überzeugten dabei mit ihren schauspielerischen und gesanglichen Leistungen. Am Ende des Musicals bedankte sich Schulleiter Heribert Hertramph bei den beiden Lehrerinnen Judith StolzFischer, Leiterin der Theater-Bühne-2, und Eva Wöbcken, Leiterin des Unterstufenchores, für ihre ausgezeichnete Arbeit. Ein weiterer Höhepunkt des Abends war der Auftritt von Philipp Kaiser, indem er sich voller Humor über die Probleme der Männer äußerte und somit jedem im Raum zum Schmunzeln brachte. Die Erlöse und Spendengelder, die gesammelt wurden, gingen wie gewohnt an die CasaVerde-Stiftung in Peru. Text: Lara Stehlin Dies sind die (glücklichen – evtl. weglassen) Sieger und Siegerinnen des Internationalen Jugendwettbewerbs, den die Volksbank Lahr dieses unter das Motto „Immer mobil – immer online – was bewegt dich?“ gestellt hat - zusammen mit den KunstlehrerInnen Sandra Armbrust, Myrtil Haefs, Alexander Schröter und Herrn Timo Kunzweiler von der Volksbank Kenzingen. Fast alle Klassen des Gymnasiums Kenzingen von der 5a bis hin zum Neigungskurs Kunst 11 haben daran teilgenommen – es wurden 35 Gewinner erkoren., davon Melanie Bös und Sarah Jenne (NK 11), Karla-Lotta Bodemer (5a) und Julian Burmeister (6d) zu Landessiegern BadenWürttemberg, die am 18. Juli mit einer Feier in Stuttgart geehrt werden. Wir gratulieren allen Beteiligten und freuen uns mit Ihnen. Text: Myril Haefs Seite 14 Gastschülerprogramm Schüler aus Osteuropa und Lateinamerika suchen Gastfamilien! Lernen Sie einmal die neuen Länder in Osteuropa und Lateinamerika ganz praktisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schule aus Russland, Venezuela und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die ofen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Russland/St. Petersburg vom 27.06.2015 – 27.07.2015, Russland/Samara vom 27.06.2015 – 27.07.2015, Venezuela/Caracas vom 28.06.2015 – 04.08.2015 und Peru/Arequipa vom 05.10.2015 – 08.12.2015. Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verplichtend. Die Schüler sind zwischen 14 und 17 Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein viertägiges Seminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Der Gegenbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJODeutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon 0711625138 Handy 0172-6326322, Frau Sellmann und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, Fax 0711-625168, e-Mail: [email protected], www.gastschuelerprogramm.de. Naturfreundejugend Deutschlands Sommerferien noch nicht verplant? Es gibt noch freie Plätze auf den Kinderund Jugendfreizeiten der Naturfreundejugend Baden Hast du deine Sommerferien noch nicht verplant? Die Naturfreundejugend Baden hat noch einige Ferienplätze frei. Kinder zwischen 8 und 12 Jahren können sich für die Kinderfreizeiten im Naturfreundehaus Römerberg in Keltern-Dietlingen vom 05.-1109.2015 und im Naturfreundehaus Feldberg auf dem Feldberg vom 02.08.-08.08.2015 anmelden. Mit Naturerleben, Geländespielen, Lagerfeuer und Bastelangeboten wird jede Langeweile vertrieben. Das weitläuige Gelände rund um die Naturfreundehäuser mitten im Wald ist ein Paradies für Kinder. Die Freizeit in Dietlingen kostet 184,- € für Mitglieder und 219,- € für Nichtmitglieder. Eine Abenteuerfreizeit indet für Kinder zwischen 10 und 14 Jahren vom 01.08.-15.08.15 auf einem Zeltplatz im Altmühltal statt. Zwei Wochen Zelten direkt an einen Fluss, Kanufahren, klettern im Waldklettergarten und am Fels sowie eine Moutainbiketour stehen auf dem Programm. Die Freizeit kostet Freitag, den 08. Mai 2015 444,- € für Mitglieder und 534,- € für Nichtmitglieder. Die Anreise erfolgt mit dem Zug ab Karlsruhe. Möglichkeiten zur Zustieg sind vorhanden. Jugendliche von 13-17 Jahren können auf der Paddel- und Kletterfreizeit im französischen Jura vom 02.-14.08 eine Auszeit vom gewöhnlichen Alltag nehmen. Paddeln auf dem Fluss Loue und Klettern am Fels, zwei Wochen vollgepackt mit Sport, Action und Spaß stehen auf dem Programm. Die Freizeit ist für Anfänger und Fortgeschrittenen im Bereich Klettern und Paddeln geeignet und kostet 459,- € für Mitglieder und 549,- € für Nichtmitglieder. Wer gerne Sonne, Strand und Meer hat und kann vom 01.08.-16.06.2015 auf dem Campingplatz der Insel KRK in Kroatien verbringen. Die Anreise erfolgt in einem komfortablen Reisebus ab Karlsruhe. Die Freizeit ist für Jugendliche ab 15 Jahre geeignet und kostet 509,- € für Mitglieder und 609,- € für Nichtmitglieder. Eine Reiterfreizeit für Kinder von 8-13 Jahren indet vom 01.08.-08.08.2014 auf dem Reiterhof Vogel in Waldbronn-Busenbach statt. Sie kostet 274,- € für Mitglieder und 329,- € für Nichtmitglieder. Bei alle Freizeiten, Programm, Verplegung und Betreuung enthalten. Die Freizeit wird von ehrenamtlichen, geschulten Mitarbeiter*innen durchgeführt. Alle Betreuer*innen der Naturfreundejugend Baden beteiligen sich an einer Selbstverplichtung zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Bildungsgutscheine können eingereicht werden. Bei Bedarf kann ein Antrag auf Zuschuss gestellt werden. Weitere Freizeitangebote und Infos unter: www.naturfreundejugend-baden.de Information und Anmeldung unter: Naturfreundejugend Baden; Alte Weingartener Str. 37; 76227 Karlsruhe; Tel. 0721/405097; Fax.0721/496237 [email protected] oder www.naturfreundejugend-baden.de. KENZINGEN Zu Beginn trefen sich alle Kinder in der Kindersinggruppe, in der neben dem Singen auch Rhythmus- und Gehörbildungsübungen eingeplant sind. Der Unterricht wird von Musiklehrern mit langjähriger Unterrichtserfahrung übernommen, deren Ziel sein wird, bei den Schülern Interesse und Freude an ihrem Instrument und am gemeinsamen Musizieren zu wecken. Die Instrumente werden von der Musikschule für die Unterrichtstunden kostenlos bereitgestellt. Wann und Wo? Denzlingen, Grundschule Brückleacker Mittwochs, 14.45-15.15 Uhr: Gesang, Rhythmus und Bewegung 15.15-16.00 Uhr: Blocklöte, Mandoline, Violine, Klavier Emmendingen, Musikschule in der KarlFriedrich-Schule Montags, 15.30-16.00 Uhr: Kindersinggruppe 16.00-16.45 Uhr: Blocklöte, Gitarre, Violine, Klavier Dauer: 01.07.2015 – 31.12.2015 (August entgeltfrei!) Information und Anmeldung bei der Geschäftsstelle der Musikschule Nördlicher Breisgau, Karl-Friedrich-Str.22, 79312 Emmendingen (Tel.: 07641/52565, [email protected], www.musikschule-em.de) Musikschule Nördlicher Breisgau Musikalische Früherziehung für Kinder ab 4 Jahren Musikalische Spiele in der Gruppe, rhythmische Übungen mit Perkussionsinstrumenten, Singen, Hören, Tanz und Bewegung fördern die musikalischen und kreativen Fähigkeiten, die in jedem Kind angelegt sind. Ab Juli 2015 (im August entgeltfrei!) startet eine neue Gruppe Musikalische Früherziehung für Kinder ab 4 Jahren unter Leitung von Frau Andrea Meiniger im Kindergarten Wirbelwind(Mehrzweckraum), Vörstetten. Der Unterricht indet mittwochs von 15.00 – 15.45 Uhr statt. Neues Schulhalbjahr beginnt am 01. Juli 2015! Der An-, Ab- und Ummeldetermin für das 2. Schulhalbjahr ist der 15. Mai 2015. Später eingehende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, sofern Unterrichtsplätze frei sind. Ab 01. Juli 2015 dreht sich auch wieder das Instrumentenkarussell in Denzlingen und Emmendingen. Um die Wahl des richtigen Instrumentes für Kinder und Eltern zu erleichtern, bietet die Musikschule in jedem Schulhalbjahr das Instrumentenkarussell an. In Gruppen von maximal 4 Teilnehmern können Kinder von 6 bis 8 Jahren verschiedene Instrumente im vierwöchigen Turnus ausprobieren. Information und Anmeldung in der Geschäftsstelle der Musikschule Nördlicher Breisgau, Karl-Friedrich-Str.22, 79312 Emmendingen, Tel: 07641/52565, [email protected], www.musikschule-em.de. -.-.-.-.-.-.-.-.Zum dritten Mal veranstaltet die Musikschule Nördlicher Breisgau am 15. Mai 2015 das Konzert „Zusammenspiel“im großen Festsaal des ZfP. In diesem Jahr musizieren 131 Schülerinnen und Schüler. Hierbei präsentieren sich die drei Bläserklassen des Goethe-Gymnasiums Emmendingen unter der Leitung von Musiklehrer Joachim Müller. KENZINGEN Die Bläserklassen erfreuen sich seit vielen Jahren großer Beliebtheit. Die Kinder erleben hier eine interessante Kombination von Blasorchesterstunden, die im regulären Musikunterricht stattinden und Instrumentalunterricht, der von einem engagierten Lehrerteam der Musikschule Nördlicher Breisgau erteilt wird „Umspielt“ werden die Bläserklassen von vier Ensembles der Musikschule: Im Flötenchor „Flûtes oriol“ spielen 20 Schülerinnen gemeinsam mit ihren Lehrerinnen auf der großen Querlötenfamilie: große Flöten, Alt- und Baßlöten eine Bearbeitung von Giuseppe Verdi, und einen Tango, die Leitung hat Angelika Kuen-Durando . Das Bläserensemble der Musikschule „Fortepanini ,das allen Bläserinnen, Bläsern und Schlagwerkern, die ihr Instrument ca 2 Jahre spielen, die Möglichkeit bietet, gemeinsam zu musizieren. Unter der Leitung von Petra Staub wird das Ensemble einen „Strauß für Dich“ von Johann Strauß und Stücke von Brahms und ABBA zu Gehör bringen. Das Blocklötenquartett lauto dolce hatte 2011 bei „Jugend musiziert“ einen 2. Preis im Landeswettbewerb und 2014 einen 1. Preis im Bundeswettbewerb erreicht und tritt regelmäßig in Musikschul- und anderen Veranstaltungen auf. Für dieses Konzert hat das Quartett mit ihrer Leiterin Hildegard Wippermann „Report upon „When shall the Sun Shine?“ von Paul Leenhouts einstudiert. Das Trompeten-Ensemble unter der Leitung von Michael Bockstahler, wird nach dem St.louis-Blues und einem Rondò, ein Stück über Calderon, den „König des spanischen Theaters“, musizieren. Kunst und Kultur verbindet. Das Konzert in der Psychiatrie gemeinsam mit KOMM von Therapie und Kultur zu veranstalten, entstand aus der Idee, Vorurteile und Bedenken auf beiden Seiten abzubauen. Wir zeigen, dass ein entspannter Umgang mit dem Thema Psychiatrie möglich ist, denn auch viele Patienten der Klinik besuchen unsere Konzerte. Wir sehen dies als gelebte Inklusion. Freitag, den 08. Mai 2015 Ebenso wichtig ist die Kenntnis über vorbeugende Maßnahmen zum Forderungsschutz. Eine professionelle Vertragsgestaltung bildet hier das Fundament für ein erfolgversprechendes Auslandsgeschäft. Der im internationalen Rechtsverkehr spezialisierte Referent wird wertvolle Tipps zum Umgang mit Forderungen im europäischen Geschäftsverkehr geben und die wichtigen aktuellen Entwicklungen im EU-Recht darstellen. Die Teilnahmegebühr beträgt 105,– Euro für IHK-/HWK-Mitglieder. Programm und Anmeldung bei: IHK Südlicher Oberrhein, Enterprise Europe Network, Lotzbeckstraße 31, 77933 Lahr, Christine Richmann, Tel.: 07821/2703-692, E-Mail: [email protected] Gewerbe Akademie Freiburg Studium zum Betriebswirt Betriebswirte können Führungskräfte in kleineren und mittleren Unternehmen sein. Im Studiengang Betriebswirt ab dem 13. Oktober an der Gewerbe Akademie Freiburg lernen die Teilnehmer moderne Managementmethoden kennen. Sie üben unternehmerisches und selbstverantwortliches Entscheiden. Die zentralen Themen des Studiums sind Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Recht und Personalführung. In allen vier Fachbereichen wird auch schriftlich geprüft. Zusätzlich muss eine Projektarbeit erstellt werden. Mit dem Abschluss können sich die Absolventen für das Studium zum Bachelor of Arts in Business Administration an jeder Hochschule bewerben. Die Gewerbe Akademie veranstaltet im Vorfeld am 9. Juli ab 18 Uhr in ihren Räumen einen InfoAbend. Anmeldungen für die Fortbildung werden ab sofort entgegen genommen. Der Lehrgang ist zertiiziert und kann unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Meister-BAföG und dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden. Weitere Informationen erteilt die Gewerbe Akademie Freiburg, Telefon 0761/15250-0 oder im Internet unter www.wissen-hoch-drei.de Evang. Kirchengemeinde Kenzingen Ofenburger Str. 21, 79341 Kenzingen Telefon 07644-277, Fax 07644-69 44 E-Mail: [email protected] Internet: www.Evangelische-Kirchengemeinde-Kenzingen.de Geänderte Öfnungszeiten des Pfarrbüros: Di., Mi, Fr 10.00 bis 12.00 Uhr Do. 17.00 bis 18.00 h Samstag, 09.05.2015 15.00 Uhr Frühlingsfest im Kindergarten, Breslauer Str. 18 Sonntag, 10.05.2015 9.45 bis 11.15 Uhr Kigo-Tref im Gemeindehaus 10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hansen) mit musikalischer Begleitung durch den Posaunenchor und Kantorin Jakoba Marten-Büsing (Orgel) 19.00 Uhr TonArt Pingst-Konzert in der ev. Kirche Kunstausstellung „Reiner Strub“ Vom 19.04.15 bis 10.05.15 zeigt der AK Kunst im Gemeindehaus seine 9. Kunstausstellung, diesmal mit Werken von Reiner Strub aus Reute. Malen in Afrika und in Griechenland sowie in seinem Atelier in Reute: Das war sein Leben. Ein vielschichtiges Werk erwartet den Betrachter der Bilder von Reiner Strub, der leider im August 2013 verstarb. Wir zeigen Collagen-Bilder (Öl), Tuschezeichnungen, Impressionen aus Afrika und aus Griechenland (Öl, Aquarell). Unbedingt sehenswert! An den folgenden Sonntagen jeweils von 14:00 bis 16:00 Uhr. Sonder-Termine können mit dem Pfarramt vereinbart werden. Tel. 07644/ 277. Montag, 11.05.2015 17.30 Uhr Flötenkreisprobe 19.45 Uhr Posaunenchorprobe Mittwoch, 13.05.2015 14.30 Uhr Generalprobe für die Konirmation; anschließend Kranzbinden im Awo-Park Christi Himmelfahrt, 14.05.2015 (Pfr. Hansen) 10.00 Uhr Gottesdienst mit Taufen von Leonie-Marie Stein, Miriam Schuchart, Layla Nele Ada Emilia Leitz-Schwörer, Andreas Lomakin, Natalie und Lena Danzeisen Beginn ist um 19 Uhr, der Eintritt ist frei. „Forderungsbeitreibung im Handel mit dem EU-Ausland“ IHK-Seminar am 19. Mai 2015 in Freiburg Am Dienstag, 19. Mai 2015 bietet das Enterprise Europe Network der IHK Südlicher Oberrhein vormittags in Freiburg ein Seminar mit dem Titel „Forderungsbeitreibung im Handel mit dem EU-Ausland“ an. Forderungsausfälle im Auslandsgeschäft schlagen empindlich zu Buche. Daher sind ausreichende Kenntnisse über die Geltendmachung, Beitreibung und Titulierung von Forderungen gegenüber ausländischen Geschäftspartnern insbesondere für international tätige Unternehmen unerlässlich. Seite 15 Ökumene Ökumenischer Krankenhausbesuchsdienst Frau Andrea GREINWALD, 07644-930449 Ökumenischer Plegeheimbesuchsdienst z.Zt. ohne Leitung Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das evang.oder kath. Pfarrbüro Freitag, 15.05.2015 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr Eltern-Kind-Spielgruppe „Krabbelkäfer“ im Gemeindehaus 17.30 Uhr Teenie-Tref Samstag, 16.05.2015 (Pfr. Hansen) 19.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst der Konirmandinnen und Konirmanden; musikalische Begleitung Maximilian Striegel (Querlöte) und Kantorin Jakoba MartenBüsing (Orgel) Sonntag, 17.05.2015 (Pfr. Hansen) Konirmation; musikalische Begleitung Stephan Börsig (Trompete) und Kantorin Jakoba Marten-Büsing (Orgel) Seite 16 Im ersten Gottesdienst um 9.30 h werden konirmiert: Hannah Borst, Leon Burkhart, Joshua Larsch, Eva Potzy, Lisa Salk, Luisa Scheuler, Katharina Semenov, Jutta Spielmann, Samuel Striegel Im zweiten Gottesdienst um 11.15 h werden konirmiert: Jonas Bühler, Lukas Emmenecker, Amalea Guski, Anna Kristina Herter, Jenny Heidt, Carina Kibler, Alicia Kupferschmidt, Mascha Kurella, Anne Zimmer „Ofene Kirche“ Dank der Unterstützung des Alten- und Plegeheimes der Arbeiterwohlfahrt ist unsere Kirche in der Zeit von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr durchgehend geöfnet. Wir laden herzlich dazu ein, den Raum der Kirche immer wieder einmal zur persönlichen Besinnung zu nutzen. Ein behindertengerechter Zugang zur Kirche ist durch den Kreuzgang der AWO möglich. Bitte nutzen Sie diesen Eingang auch, falls die Kirche verschlossen ist. KiGo-Tref Am Sonntag dem 10.5. ist es wieder so weit: Der KiGo-Tref indet um 9.45 Uhr im ev. Gemeindehaus statt! Wir freuen uns auf Dich, Dein Ki g o – T e a m Katholische Seelsorgeeinheit Kenzingen Pastoralteam: Pfarrer Frank Martin, Tel. 07644-9226925 e-mail: [email protected] Vikar Christian Erath, Tel.: 07644-9226915 e-mail: [email protected] Website www.kath-kenzingen.de Pfarrbüros: Kenzingen St. Laurentius Annette Wild Tel. 07644-9226911, FAX 922 6926 Kirchplatz 16 Mo. und Fr. 10:00 – 12:00 Uhr, Mo. bis Do. 15:00 – 17:00 Uhr e-mail: [email protected] Bombach St. Sebastian Bettina Götz, Tel. 07644-1344, e-mail: [email protected] Kirchstraße 12 Di. 17:30 – 20:00 Uhr und Do. 14:30 – 16:30 Uhr In dringenden Fällen Tel. Sakristei: 07644 - 5589299 Hecklingen St. Andreas Annette Wild, Tel. 07644-344, e-mail: [email protected] Dorfstraße 3 Di. 10:00 bis 12:00 Uhr und Fr. 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag, den 08. Mai 2015 Nordweil St. Barbara Silvia Blattmann, Tel./FAX 07644-8455, e-mail: [email protected] Am Kirchberg 6 Do. 15:00 – 18:30 Uhr Gottesdienste der Seelsorgeeinheit vom 9. bis 17 Mai 2015 Samstag, 09.05.2015 Kenzingen 19:00 Hl. Messe im Gedenken an (2. Opfer) Doris Rösch / (gest.) im Gedenken an Heinrich und Frieda Ruf und Angehörige mitgestaltet vom Katholischen Frauenbund Ebenfalls ist Verabschiedung der ehemaligen Pfarrgemeinderäte und Begrüßung der Neuen Nach dem Gottesdienst bitten wir um eine Spende für das Müttergenesungswerk Sonntag, 10.05.2015 6. Sonntag der Osterzeit Kenzingen 11:30 Taufe von Phil Manuel Bronner, Emma Elisabeth Goldammer und Simon Maximilian Manz Bombach 10:00 Hl. Messe im Gedenken an (2. Opfer) Elisabeth Graf / im Gedenken an Klara Stern / Susanne Stern und Angehörige 19:00 Maiandacht gestaltet vom Katholischen Frauenbund Hecklingen 08:30 Hl. Messe im Gedenken an die Lebenden und Verstorbenen der Seelsorgeeinheit 18:30 Rosenkranz Nordweil 10:00 Hl. Messe im Gedenken an Rolf Hensle, Erich Hensle, Eltern und Schwiegereltern / Anton und Margarethe Wacker und Schwiegersöhne Pankraz Gruninger und Erhard Hensle 13:30 Rosenkranz 19:00 Maiandacht Montag, 11.05.2015 Kenzingen 18:30 Spitalkapelle: Rosenkranz für die Kranken und Sterbenden Hecklingen 19:00 Bittgang, Trefpunkt: Kreuz am Ortseingang Richtung Kenzingen, anschließend hl. Messe Dienstag, 12.05.2015 Hl. Pankratius, Märtyrer Kenzingen 10:30 Kapelle im Kreisseniorenzentrum St. Maximilian Kolbe: Hl. Messe im Gedenken an verstorbene Mitglieder des MaximilianKolbe-Chores Hecklingen 19:00 Bittgang, Trefpunkt: Kreuz am Ortseingang Richtung Malterdingen, anschließend hl. Messe im Gedenken an (Jahrtag) Pius Fortwängler / im Gedenken an (Jahrtag) Elisabeth Gessert, Magdalena und Xaver Schultheiß, Margarete und Kurt Gessert Mittwoch, 13.05.2015 Gedenktag Unserer Lieben Frau von Fatima Kenzingen 07:50 Schülergottesdienst als hl. Messe KENZINGEN Hecklingen 19:00 Bittgang, Trefpunkt am Friedhof, anschließend hl. Messe im Gedenken an Luise Fortwängler und Angehörige, Werner Piwko und Anna Piwko und Angehörige, Ewald Schminder Nordweil 18:30 Rosenkranz 19:00 Hl. Messe (gest.) im Gedenken an Margarete Wacker geb. Buchmüller Donnerstag, 14.05.2015, Christi Himmelfahrt Kenzingen 09:30 Prozession vom St. Georgs-Bildstöckchen zur Pfarrkirche, dort hl. Messe. Falls es regnet, läutet um 8:00 Uhr die große Glocke für 10 Minuten, d. h. keine Prozession, hl. Messe dann um 9:30 Uhr in der Pfarrkirche. Information auch über unsere Homepage www kath-kenzingen.de Bombach 09:30 Hl. Messe mit anschließender Prozession Samstag, 16.05.2015 Hl. Johannes Nepomuk, Priester, Märtyrer Kenzingen 17:00 Beichtgelegenheit 19:00 Hl. Messe im Gedenken an (Jahrtag) Kurt Fuchs / Paula und Anton Schneider, Inge Ruesch / im Gedenken an (Jahrtag) Oskar Bergmann / im Gedenken an Walter Linemann und Angehörige / Ehemann und Vater / (gest.) im Gedenken an Friedrich und Maria Schreiber Bombach 19:00 Hl. Messe im Gedenken an Hildegard Buchner / Emilie Bucher und Angehörige / Johanna Schneider geb. Herr / Verstorbene der Familien August Herr und Karl Schneider / Agnes und Gerhard Schmidt und Angehörige / Erika und Gerhard Hügle und Angehörige Sonntag, 17.05.2015 7. Sonntag der Osterzeit Kenzingen 19:00 Maiandacht Hecklingen Feier von Christi Himmelfahrt 09:30 Hl. Messe mit anschließender Prozession mitgestaltet vom Kirchenchor 18:30 Rosenkranz 19:00 Maiandacht mitgestaltet vom Männergesangsverein Lichteneck Nordweil - Feier von Christi Himmelfahrt 09:30 Hl. Messe mit anschließender Prozession 13:30 Rosenkranz Die Chöre der Seelsorgeeinheit proben: Kirchenchor Kenzingen Di 20:00 – 22:00 Uhr im Gemeindehaus St. Laurentius, Kirchplatz 16 Projektchor „Con-Takt“ Do. um 20:15 Uhr im Gemeindehaus St. Laurentius, Kirchplatz 16 Kirchenchor Hecklingen, Mi. 20:00 Uhr, Pfarrgemeindehaus St. Andreas KENZINGEN Kinderchor Nordweil im Proberaum Grundschule für alle interessierten Kinder ab 4 Jahren Mi. 15:30 - 16:15 Uhr für Kinder im Alter von 4 – 5 Jahren Mi. 16:15 – 17:00 Uhr für Kinder der 1. – 4. Klasse Wallfahrt nach Heiligenbronn (bei Schramberg) Das Ziel der Wallfahrt 2015 unserer Seelsorgeeinheit wird das Franziskanerinnenkloster Heiligenbronn mit der Wallfahrtskirche St. Gallus, der Quelle und Gnadenkapelle bei Schramberg sein. Eine Radgruppe, zwei Wandergruppen und eine Busgruppe machen sich auf den Weg in die Heimat unseres Vikars Christian Erath und feiern am 28. Juni zum Abschluss der Wallfahrt gemeinsam einen Gottesdienst. Wer möchte mitwandern? Dreitägige Gemeindewallfahrt auf dem Weg durch den Schwarzwald Bei der Gemeindewallfahrt von 26. -28. Juni sind in den zwei Pilgergruppen noch Plätze frei. Die Gruppe Stemann trift sich am Freitagmorgen und beginnt mit einem Impuls. Dann fahren sie mit dem Zug nach St. Peterstal und laufen nach Schapbach. Am Samstag geht‘s nach Wolfach. Am Sonntag führt der Weg von Schiltach zum Ziel nach Schramberg-Heiligenbronn. Informationen zu Weglänge und Kosten bei Heike Guggolz 930063 und Michael Stemann 9269048. Auch bei der Gruppe Hensle/Wacker sind noch Plätze frei. Diese Gruppe starte am Freitag mit dem Zug von Kenzingen nach Villingen. Die erste Wanderetappe führt von Villingen nach St. Georgen, am 2 Tag nach Schramberg/Sulgen. Nähere Informationen und Anmeldung bei Matthäus Hensle Tel.: 1874 und Gottfried Wacker Tel. 6912. Katholischer Frauenbund Kenzingen Muttertagsgottesdienst Am Samstag den 09.05.2015 wird der Vorabendgottesdienst in St. Laurentius vom katholischen Frauenbund mitgestaltet. Nach dem Gottesdienst sammeln wir an den Kirchentüren für das Müttergenesungswerk. Für ihren Beitrag jetzt schon ein herzliches Vergelt`s Gott. Maiandacht in Maria-Sand Herbolzheim Wir feiern unsere Maiandacht mit Vikar Erath am Mittwoch den 20.05.2015 um 14:30 Uhr . Wer eine Mitfahrgelegenheit braucht bitte bei Fr. Johanna Blasel Tel. 8908 melden. Anschließend werden wir uns zu Kafee und Kuchen zusammensetzten. Einladung zum Frauenbundstag in Freiburg am 29.05.2015 Der Tag steht unter dem Thema – Lebensqualität Es gibt 2 Vorträge. Mitglied sein im Frauenbund und Lebensqualität bei Hildegard von Bingen. Der Tag beginnt um 10:00 Uhr und Freitag, den 08. Mai 2015 Seite 17 endet um 17:00 Uhr. Tagungskosten sind 15.-€ inkl. Mittagessen und Kafee. Anmeldeschluss und nähere Infos am 16.05. 2015 bei Fr. Johanna Blasel Tel. 8908 „Oase“ Evangelische Kirchengemeinden im Bleichtal Gottesdienste Sonntag, 10. Mai 9.30 Uhr Tutschfelden Gottesdienst mit Pfr. B. Jenne 10.30 Uhr Broggingen Gottesdienst 1Xanders Pfr. B. Jenne und Team (siehe unten) Donnerstag, 14. Mai Christi Himmelfahrt 10.00 Uhr Wagenstadt bewegter, gemeinsamer Gottesdienst (siehe unten) mit Pfr. B. Jenne Mitteilungen. Besondere Gottesdienste im Mai Neben Konirmation und einigen „normalen“ Gottesdiensten planen wir im Mai auch zwei Gottesdienste, die sich von den anderen abheben, die Sie sich gerne einplanen dürfen. Am Muttertag, 10. Mai wird um 10.30 Uhr in Broggingen ein Gottesdienst stattinden, den Väter rund um das Thema des Tages gestalten. Sie werden dazu ihren ganzen Fundus an Charme. Tiefsinn, Kreativität, Musikalität und Humor einsetzen. Eingeladen sind dazu Mütter, Kinder und andere Väter jeden Alters. Am Himmelfahrtstag (14. Mai) indet ab 10 Uhr in und um Wagenstadt ein gemeinsamer Gottesdienst für die evangelischen Kirchengemeinden in Herbolzheim und dem Bleichtal statt. Spielt das Wetter mit, wird es ein bewegter Gottesdienst sein. Wir werden uns an der evangelischen Kirche trefen und von dort auf einen boller-, leiter- und kinderwagentauglichen Weg rund um Wagenstadt machen. Diese Fahrzeuge sind nicht Teilnahmebedingung, sie werden hier lediglich aufgezählt, um Vätern zu signalisieren, dass sie am Vatertag durchaus willkommen sind, gerne in Ausübung ihres Amtes, sprich in Begleitung ihrer Familie. Auf unserer Tour werden wir unterwegs an Stationen andächtig werden und schließlich im Osterlei auf dem Hof der Familie Ringwald eintrefen, wo sich, wer mag, niederlassen und für den Heim- oder Weiterweg stärken kann. Sollte die Witterung sich von einer ungemütlich-feuchten Seite zeigen, wird es einen Plan B für einen Gottesdienst im Kirchengebäude geben, ebenfalls mit Bewirtungsangebot anschließend. Veranstaltungen Montag, 11. Mai 14.30 Uhr Wagenstadt ök. nungskreis in der ev. Kirche im Pfarramt anzutrefen oder über Tel. 07643/6261 oder [email protected] erreichbar. Begeg- Kontakt Pfarrer Jenne erreichen Sie über Tel. 07643/6261 und [email protected] Pfarramtssekretärin Bernhilde Herlan ist Dienstag und Donnerstag von 9-12 Uhr Freie Christen Kenzingen Gartenstraße 1, 79341 Kenzingen Tel. 07644/8966 Wir laden herzlich ein: Sonntag: 10:00 Uhr Gottesdienst Dienstag: 19:00 Uhr Bibelgespräch/Gebet „Jesus sprach: (...) Wer aber von dem Wasser trinkt, das ich ihm geben werde, den wird in Ewigkeit nicht dürsten, sondern das Wasser, das ich ihm geben werde, wird in ihm zu einer Quelle von Wasser werden, das bis ins ewige Leben quillt.“ - Die Bibel - (Johannes 4, 14) Liebenzeller Gemeinschaft Herzliche Einladung zum Bibelkreis im Kreisseniorenzentrum St. Maximilian Kolbe in Kenzingen jeden 1. Mittwoch im Monat um 15:00 Uhr. Weitere Infos: 07644 7151 oder 07641 42523 Siebenten -Tags -Adventisten Herbolzheim Birkenwaldstr.5 Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen! Gottesdienst Samstag – Sabbat, 09.05.2015 09:30 Uhr Bibelgespräche für Erwachsene, Jugendliche und Kinder 11:00 Uhr Predigt 16:00 Jugendstunde Bibeltelefon Tägliche Andachten Tel. 07643 - 347 349 Bibelhauskreis Mittwoch, 13.05.2015 um 20.00 Uhr in Rust, Familie Utz Tel.07822 – 61165 Donnerstag, 14.05.2015 um 19:30 Uhr in Ettenheim, Familie Mohr Tel.07822 – 789 6138 Bibelwort der Woche: „Herr, auf dich kann man sich verlassen, und alles, was du beschließt, ist richtig. Deine Gebote beweisen: Du bleibst dir selber treu und hältst an der Wahrheit fest.“ Psalm 119, 137.138 Christliches Fernsehen oder Radio: HOPE Channel - „ Am Leben interessiert!“ Internet: www.hope-channel.de oder auf Englisch www.3abn.org www.adventgemeinde-herbolzheim.de www.adventisten.de Seite 18 Freitag, den 08. Mai 2015 Jehovas Zeugen Versammlung Kenzingen Holderackerstr. 7, 79346 Endingen Telefon (07644) 913500 Sonntag, 09.05.2015, 10.00 - 11.45 Uhr Biblischer Vortrag, Thema: Besuch der Vertreters der Weltzentrale 2015 in Selterss anschließend Bibel- und Wachtturm-Studium Mittwoch, 19.00 - 20.45 Uhr Bibelstudium, Thema: „Komm Jehova doch näher!“ Schulkurs für Evangeliumlehrer anschließend Ansprachen und Tischgespräche Alle Zusammenkünfte sind öfentlich. Interessierte Personen sind jederzeit willkommen! Internet: jw.org Neuapostolische Kirche Herbolzheim, Arnold-Schindler-Str. 1 (ehem. PLUS-Markt) Sonntag, 10.05.2015 09.30 Uhr Gottesdienst Donnerstag, 14.05.2015 09.30 Uhr Gottesdienst(Christi Himmelfahrt) Sonntag, 17.05.2015 09.30 Uhr Gottesdienst Zu allen Gottesdiensten und Veranstaltungen sind interessierte Mitbürger/innen jederzeit herzlich willkommen. Nähere Informationen erhalten Sie gerne auch beim Gemeindevorsteher H. Kussin, Tel. 07643 / 86 88 oder im Internet: www. nak-sued.de bzw. www.nak-ofenburg.de Fastnachtsmuseum des Verbandes Oberrheinischer Narrenzünfte Wer keine Möglichkeit hat, das närrische Treiben in der Fasnetzeit persönlich zu erleben oder wer Erlebtes vertiefen möchte, hat dazu das ganze Jahr über Gelegenheit. Die Oberrheinische Narrenschau in Kenzingen vermittelt einen lebendigen Eindruck der alemannischen Fasnet, von Masken und Häs der Zünfte am Oberrhein - von Oberkirch im Norden bis zum Hochrhein im Süden. Über 300 Narrengruppen in fantasievollen Häs und kunstvoll geschnitzten Holzlarven, in Gruppen nach Vogteien zusammengestellt, verdeutlichen dem Besucher die Vielfalt alemannischen Fasnetbrauchtums. Im Museumsshop können Sie Bücher, Mäskchen, Strohschuhe und vieles mehr erwerben. Ein Besuch lohnt sich! Öfnungszeiten: Samstag, Sonntag und feiertags: 14.00 bis 17.00 Uhr Im Dezember ist das Museum nur für Gruppen geöfnet. Gruppen und Gesellschaften erhalten auf Wunsch und rechtzeitiger Absprache außerhalb der Öfnungszeiten eine Führung durch unser Haus. Oberrheinische Narrenschau, Alte Schulstraße 20, 79341 Kenzingen Telefon 07644 900-113 Fax 07644 900-160 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.kenzingen.de VersehrtenBehindertenSportgruppe Versehren-Behinderten-Sportgruppe Die Radwandergruppe startet jeden Dienstag um 17.00 Uhr an der Alten Halle. Wir kegeln jeden zweiten Mittwoch um 19 Uhr und schwimmen immer samstags um 8 Uhr. Nähere Auskünfte erteilt gerne Josef Berblinger unter 07644-7256. Parkinson-Selbsthilfegruppe Die Parkinson-Selbsthilfegruppe trift sich immer am 2. Freitag im Monat um 16.00 Uhr im großen Saal des Kreisseniorenzentrums, Ofenburger Straße 10. Neue Teilnehmer sind immer willkommen. Auskunft Willi Temmer Tel.076441420 eM [email protected] TTSV Kenzingen Oberrheinische Narrenschau Kenzingen Das ganze Jahr ist Fasnet in der Oberrheinischen Narrenschau in Kenzingen, dem Koronarsportabteilung Die Übungsabende für Herzkranke inden wöchentlich jeweils dienstags in der Schulbuckhalle in Bombach statt. Für die Gruppe 1 ist die Übungszeit von 17.45 bis 18.45 Uhr, für die Gruppe 2 von 19.00 bis 20.00 Uhr. KENZINGEN Ansprechpartner sind: Übungsleiter: Michael Bradatsch, Telefon 7329 Abteilungsleiter: Joachim Krella, Telefon 1024 Lauf-, Walking-, NordicWalking-Tref Kenzingen Mittwoch 18.00 Uhr, Samstag 16.00 Uhr Waldparkplatz „Nestbruch“ Info erteilt: Albert Wisser, Telefon 07644-1483 Philippinischer Kampfsportverein Kenzingen Arnis Trainingszeiten Montag: 19:00 bis 21:00 Nordweil Herrenberghalle Freitag: 19:00 bis 21:00 Bombach Schulbuckhalle Interesse an einem Schnuppertraining? R. Kaufmann, Telefon 01727610699 www.kombat-kenzingen.de Judo Club Kenzingen e.V. Trainingszeiten: Montag und Donnerstag 18.30 bis 20.00 Uhr Kinder und Jugendliche 20.00 bis 21.30 Uhr Erwachsene Alte Halle Kenzingen Der Einstieg ist jederzeit möglich. Infos bei Martin Müller unter Telefon 07644 930128 Schützengesellschaft Üsenberg Schützenhaus (nach dem Kriegerdenkmal rechts hoch in den Wald) Jugendtraining: jeden Samstag ab 18.00 Uhr Schützentraining: jeden Freitag ab 20.00 Uhr jeden Sonntag ab 10.00 Uhr Bei Interesse an einem Probetraining bitte [email protected] oder [email protected] kontaktieren! Verein für deutsche Schäferhunde Ortsgruppe Kenzingen Übungszeiten: Jeden Mittwoch ab 18.00 Uhr Jeden Samstag ab 15.00 Uhr Vereinsgelände „Im Brünnele“ beim Recyclinghof Telefon 07643 8964 KENZINGEN Angelsportverein Kenzingen, im Brünnele 9 Öfnungszeiten des Vereinsheims Freitag 20 Uhr – 24 Uhr Sonntag 10 Uhr – 13 Uhr Telefon: 07644 7683 Tischtennis-Sportverein Kenzingen e.V. Trainingszeiten: Städt. Turn- und Festhalle Dienstag ab 17:00 Uhr Schüler- und Jugendtraining Dienstag ab 20:00 Uhr Training der Damen und Herren Mittwoch ab 17:30 Uhr Schüler- und Jugendtraining Mittwoch ab 20:00 Uhr Training für Erwachsene Donnerstag 17:15 Uhr bis 18:30 Uhr Anfängertraining für Kinder von 6-10 Jahren Skat-Club Üsenberger Asse Spielabende Freitag, Spielbeginn: 19.30 Uhr Sport- & Tagungshotel Kenzingen Breitenfeldstraße 51 Interessierte Skatspieler/-innen sind als Gäste herzlich eingeladen. Telefon (07644) – 8654 oder 9265451 Interessengemeinschaft Ski & Snowboardgymnastik Nordic-Working. Jeden Mittwoch ab 06.05.2015 – Ende September 2015 19.00 Uhr – ca. 20.30 Uhr Trefpunkt: Waldparkpatz „Nestbruch“ Kenzingen-Bombach Jeder der gerne mitmachen möchte, ist herzlich willkommen. Auskunft: Patrick Laugie 07644/8602 abends Öfnungszeit der Bücherei: Di : 15.00 - 17.30 Uhr Do: 09.30 - 11.00 Uhr 17.00 - 19.30 Uhr Eisenbahnstr. 22, in den Räumen des Amtsgerichts 79341 Kenzingen Tel. 0160 5703978 während der Öfnungszeiten www.kath-kenzingen.de Bücherlohmarkt während der Öfnungszeit Fridolin empiehlt spannende Bücher für junge Leser K. A. Nuzum: Hundewinter (ab 10 J.) Dessa lebt einsam in einer Farm in den Bergen. Da sitzt ein verletzter Hund im Schnee und braucht Hilfe.... Freitag, den 08. Mai 2015 Pauline Francis: A World Away (ab 12 J.) Eine Variante der Pocahontas-Story packend erzählt. Cassandra Clare: City of Heavenly Fire (ab 14 J.) Band 6 Chroniken der Unterwelt. Kann das himmlische Feuer in Jace sich gegen das Böse behaupten? Emily Murdoch: Wenn ihr uns indet (ab 15 J.) Zehn Jahre lebte Carey (14 Jahre) mit der kleinen Schwester und ihrer drogenabhängigen Mutter versteckt im Wald. Dann holt ihr Vater sie in ein neues, liebevolles Leben, doch die traumatische Vergangenheit läßt sie nicht los... Schwarzwaldverein Kenzingen e. V. Mittwoch, den 13. Mai 2015 Wanderung zur Kniessteinkapelle Einkehr: Plingsthof 14.00 Uhr Abfahrt Kirchplatz mit Pkw Seite 19 Sonntag, den 17. Mai 2015 Wanderung an den Hegauburgen vorbei Abfahrt: 8.00 Haltestelle Rist-Ofenburgerstrasse Von Mühlhausen aus (473 m) führt uns die Panorama-Wanderung um den Mägdeberg zum Hegau-Kreuz (661 m), wo uns eine phänomenale Aussicht erwartet. Weiter geht es über den Mägdeberg zum Fuße des Hohenkrähen (643 m). Es besteht ggfs. die Möglichkeit, diesen zu besteigen (690 m). Der Aufstieg ist drahtseil-gesichert. Über das Hegau-Haus (547 m) wandern wir weiter bis zur Domäne Hohentwiel (541 m), unserem Wanderziel, wo wir im dortigen Restaurant einkehren. Alternativ zur Einkehr kann eventuell auch die Festungsruine Hohentwiel besichtigt werden, sofern hierfür genügend Zeit bleibt. Die Wanderstrecke beläuft sich auf ca. 12 km. Gutes Wander-Schuhwerk ist unabdingbar. Eine Kurz-Wanderung wird angeboten. Wanderführung: Fam. Buck Gäste zum Mitwandern sind wie immer herzlich willkommen. beGEISTert - Ein Pingstkonzert Am 10. Mai 2015, um 19.00 Uhr, dürfen sich Konzertbesucher in der Ev. Kirche Kenzingen beGEISTern lassen von einem Auftritt des A-Capella-Ensembles TONART aus Kenzingen. GEISTliche Pingstlieder wechseln ab mit geERDEten Rhythmen, wie „Earth Song“ oder „Rain“, und Mailiedern aus europäischen Ländern. Dargebotene Komponisten sind u.a. Charles Gounod, Giovanni Pierluigi da Palestrina, Felix Mendelssohn-Bartholdy , J. S. Bach, aber auch Michael Jackson und ABBA. Der aus 13 Akteuren bestehende Chor entstand im Jahre 1998 als Singprojekt kirchlicher Jugendarbeit und hat sich- mit einem breit gefächerten geistlichen und weltlichen Repertoire vom späten Mittelalter bis zur Popmusik - kontinuierlich weiterentwickelt. Der Eintritt ist frei, um eine Spende wird gebeten. Weitere Auführung am Samstag, 9. Mai, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche Sexau Informationen auch unter http://www.tonart-kenzingen.de/. Seite 20 MGV Lichteneck Hecklingen e.V. Fahnenhock am Donnerstag, dem 14. Mail 2015 (Vatertrag), ab 11 Uhr Schloßhof Hecklingen Für das leibliche Wohl ist mit leckeren Grillspezialitäten, sowie Kafee und Kuchen den ganzen Tag über bestens gesorgt. Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen, und wünschen Ihnen schon jetzt einige schöne Stunden auf unserem Hock Sonntag, dem 17. Mail 2015 Schloß Hecklingen Im Anschluss an die Maiandacht ca. 20.00 Uhr Ehrung verdienter Mitglieder Der MGV Lichteneck lädt alle im Anschluss an die Maiandacht in das Hecklinger Schloß ein. In diesem idyllischen Rahmen und der herrlichen Akustik des geschichtsträchtigen Gebäudes, wollen wir den Tag beim einem kurzweiligen „MGV Schloßkonzert“ ausklingen lassen. Die feierlichen Liedvorträge bilden den Rahmen um einige verdiente und langjährige Mitglieder unseres Chores zu ehren. Die Maiandacht in der St. Andreas Kirche beginnt um 19 Uhr, das Konzert im Schloß mit den Ehrungen startet im Anschluss ab ca. 20 Uhr. Freitag, den 08. Mai 2015 KENZINGEN 7. Bestätigung der neuen Bereitschaftsleitung 8. Bestätigung der beiden Vertreter der Bereitschaft in den Vorstand 9. Ehrungen 10. Anträge 11. Verschiedenes und Grußwort Abfahrt ist um 13:00 Uhr an der Bushaltestelle in Bombach. Anmeldung bitte bis 27. Mai bei Elisabeth Zipfel, Tel. 6109 oder Gertrud Schneider, Tel. 8599. Die Jahreshauptversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Förderkreis Fußball SV Kenzingen Anträge oder Ergänzungen zur Tagesordnung bitten wir bis zum 10.05.2015 beim 1. Vorsitzenden schriftlich einzureichen. Mit freundlichen Grüßen Rudi Nadler 1. Vorsitzender Kath. Frauenbund Bombach Am Mittwoch, den 03. Juni 2015, indet unser diesjähriger Halbtagesauslug statt. Die Fahrt führt uns in den Naturpark Südschwarzwald - in die Tannenmühle bei Grafenhausen. Dort lassen wir es uns bei Kafee und Kuchen gut gehen. Danach halten wir eine kurze Andacht in der St. Laurentiuskapelle. Es gibt auch die Möglichkeit in die Historische Schwarzwälder Museumsmühle mit „Lädele“ zu gehen, oder man kann einen Spaziergang in dem schönen Park mit Streichelzoo machen. Der Abschluss wird im Gasthaus KRONE in Bombach sein. Gäste sind herzlich willkommen! Jahreshauptversammlung am 21.05.2015 Vereinsheim SV Kenzingen 20.00 Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung und Annahme der Tagesordnung 2. Totenehrung 3. Bericht des 1.Vorsitzenden 4. Bericht des Rechners 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstandes 7. Neuwahlen 2. Vorsitzender Schriftführer und Beisitzer 8. Neuwahlen Kassenprüfer 9. Verschiedenes Gez. J. Grieger Schriftführer Jahreshauptversammlung des Fördervereins SV Kenzingen 2015 Die Mitgliederversammlung des Fördervereins Sportverein Kenzingen indet am Donnerstag, den 21.Mai 2015 im Sportheim statt. Beginn ist um 20.00 Uhr. Alle Mitglieder und Förderer sind eingeladen. Es stehen Neuwahlen und Infos an. Gez. J Grieger Schriftführer Einladung zur Mitgliederversammlung Der Vorstand des DRK Ortsverein Kenzingen e.V. lädt seine aktiven Helferinnen und Helfer, sowie die passiven Fördermitglieder und Freunde des Ortsvereins zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am: Mittwoch, 20. Mai 2015 um 19:00 Uhr im Restaurant Mühleinsel, in Kenzingen herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Gedenken der Verstorbenen Mitglieder und Förderer 3. Berichte zum Jahr 2014 a. des Vorsitzenden b. der Bereitschaftsleitung c. des KAB d. der Ausbildung e. der Kleiderkammer f. der Flüchtlingshilfe g. des Gedächtnistraining h. des Schatzmeisters i. der Kassenprüfer 4. Aussprache zu den Berichten 5. Entlastung des Schatzmeisters 6. Verabschiedung des Haushaltsplan 2015 Musikverein Hecklingen e.V. „Musik_Hoch_4“ Samstag, 16.05.2015, 20.00 Uhr Kenzingen, Üsenberghalle Die Mitglieder der Stadtkapelle Kenzingen und der Musikvereine aus Bombach, Hecklingen und Nordweil laden die gesamte Bevölkerung recht herzlich zu diesem abwechslungsreichen und unterhaltsamen Konzertabend in die Üsenberghalle ein. Eintrittskarten im Vorverkauf gibt es ab sofort im „Bücherwurm“, Kenzingen, im „Gasthaus Krone“ in Bombach, im „Weinhof Burg Lichteneck / Dorfkrug“ in Hecklingen und im „Autohaus Hensle“ in Nordweil. Vorverkauf: 12,50 €. Abendkasse: 15.00 €. Ein Buspendelverkehr wird eingerichtet. KENZINGEN Freitag, den 08. Mai 2015 Tischtennissportverein Kenzingen e.V. Jahreshauptversammlung Die diesjährige Hauptversammlung des TTSV Kenzingen indet am Freitag, den 22. Mai 2015 um 20:00 Uhr im Nebenzimmer das Gasthauses Beller statt. Neben den üblichen Regularien stehen auch Neuwahlen auf der Tagesordnung. Hierzu sind alle Mitglieder sowie Gönner und Freunde des Vereins herzlich eingeladen. -Die Vorstandschaft- Sportverein Kenzingen e. V. Freitag, 08.05.2015 / 18.00 Uhr SG Grißheim geg. SV Kenzingen-D2 Samstag, 09.05.2015 12.00 Uhr / SV Kenzingen-E1 geg. FC Bötzingen 15.00 Uhr / SG Kenzingen-C-Mäd. geg. FC Weisweil 15.00 Uhr / SG Gundelingen/Wildtal geg. SG Nordweil-B2 17.30 Uhr / SV Kenzingen-KL A geg. FC Bötzingen Sonntag, 10.05.2015 13.00 UHR / SG Hecklingen geg. SV Kenzingen-E2 18.00 Uhr / SG Prechtal geg. SG Nordweil-B1 Die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen. Sportverein Bombach e.V. SVB spielt zuhause gegen Forchheim Samstag, 09.05.15 15:00 Uhr SV Bombach 2 – SV Forchheim 2 17:00 Uhr SV Bombach 1 – SV Forchheim 1 Wir sehen uns auf dem Fußballplatz! Ihr SV Bombach SV Nordweil 1923 e.V. SG Nordweil/Wagenstadt Nach dem 2:1 Arbeitssieg gegen den TuS Königschafhausen ist die Elf von Claudio Braun am morgigen Samstag zu Gast bei der SG Hecklingen/Malterdingen. Die Partie wird im Rahmen des Hecklinger Sportfestes ausgetragen. Anpif ist zu ungewohnt später Zeit um 18.00 Uhr. Die Spiele am Wochenende: Sa. 09.05., 18:00 Uhr: SG Hecklingen/Malterdingen I - SG Nordweil/Wagenstadt I (in Hecklingen) Jugendfußball im Bleichtal Freitag, 8. Mai 17 Uhr E-Juniorinnen SG Breisgau-Nord – FC Weisweil (in Nordweil) 19 Uhr D-Juniorinnen SG Breisgau-Nord – SG Teningen (in Nordweil) Samstag, 9. Mai 11 Uhr D1-Junioren FC Bötzingen SG Bleichtal 13 Uhr E2-Junioren SG Bleichtal – SV Gottenheim (in Wagenstadt) 14 Uhr C1-Junioren SG Bleichtal/Kenzingen – SG Endingen (in Wagenstadt) 15 Uhr B2-Junioren Spvgg. GundelingenWildtal - SG Bleichtal/Kenzingen (in Wildtal) 15 Uhr C-Juniorinnen SG Breisgau-Nord – FC Weisweil (in Nordweil) 15:30 Uhr C2-Junioren SG Bleichtal/Kenzingen – SG Elzach-Yach/ Winden (in Wagenstadt) Seite 21 Sonntag, 10. Mai 10 Uhr F-Junioren - Turniermittag in Hecklingen mit Teams der SG Bleichtal 13:30 Uhr E1-Junioren SG Sasbach/Jechtingen - SG Bleichtal (in Sasbach) 18 Uhr B1-Junioren SG Prechtal SG Bleichtal/Kenzingen (in Sasbach) Dienstag, 12. Mai 17 Uhr D-Juniorinnen SG Breisgau-Nord – SV Ebnet (in Nordweil) Mittwoch, 13. Mai 18 Uhr E2-Junioren SG Bleichtal – ASV Merdingen (in Wagenstadt) 19 Uhr A-Junioren SG Bleichtal – SG Oberrotweil/Achkarren/Breisach (in Wagenstadt) Vorschau: Freitag, 15. Mai 17 Uhr D2-Junioren SG Bleichtal – SG Kollmarsreute/Wasser(in Tutschfelden) 17:30 Uhr E-Juniorinnen SG BreisgauNord – Spvgg. Buggingen-Seefelden (in Nordweil) 18 Uhr E1-Junioren SG Bleichtal – FC Emmendingen (in Wagenstadt) Seite 22 SG Breisgau Nord Die SG Breisgau Nord veranstaltet seine 2. Mädchenfußballtage am 8.5. und 9.5.2015 auf dem Sportplatz in Nordweil. Hierzu laden wir alle Juniorinnen, Gönner und Freunde des Mädchenfußballs recht herzlich ein. Wir freuen uns über jeden Besuch von Juniorinnen, Frauen, Mütter, Omas, Tanten, Gotti und Uromas zu unseren Spielen. Folgende Termine sind für die 2. Mädchenfußballtage vorgesehen. Freitag, 8.5.2015 ab 15:45 Uhr F/E--Juniorinnen Probe-Training für jedes Mädchen. Ausgebildete Trainer nehmen sich Zeit für die „Jüngsten“, ab 15:45 Uhr bis 16:30 Uhr 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr E-Juniorinnen (Jahrgang 2006 bis 2007) SG Nordweil – FC Weisweil, (Freundschaftsspiel) 17:45 Uhr bis 19:00 Uhr E-Juniorinnen (Jahrg. 2004 bis 2005) SG Nordweil – FC Weisweil (Punktspiel) 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr D-Juniorinnen (Jahrg. 2002 bis 2003) SG Nordweil – SG Teningen (Punktspiel) Samstag, 9.5.2015 ab 9:30 Uhr Crocky-Turnier 9:30 bis 12:30 Uhr. Es werden etwa 40 bis 50 Mädchen zum Turnier erwartet! „... komm doch auch Du !“ 13:00 bis 14:45 Uhr Punktspiel Aktive Frauen 1 SG Herbolzheim – Sportfreunde Eintracht Freiburg 2 (Punktspiel) 14:45 bis 16:10 Uhr Punktspiel C-Juniorinnen (Jahrg. 2000 bis 2001) SG Kenzingen –FC Weisweil (Punktspiel) Wir freuen uns über jeden Besuch der 2. Mädchenfußballtage der SG Breisgau Nord. Für das leibliche Wohl ist über die Tagen bestens gesorgt. Mit sportlichen Grüßen Eure SG Breisgau Nord Freitag, den 08. Mai 2015 uns hilft, notwendige Anschafungen zu tätigen, sind wir Ihnen sehr dankbar. Bankverbindung: IBAN: DE 23682900000049344201 Die Herbolzheimer Tafel e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein und stellt Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus. Das Herbolzheimer Tafelteam sucht ehrenamtliche Mitarbeiter. Infos unter 07643-933432 Fr. Ruddies. DRK-Kleiderkammer Kenzingen Kleiderkammer beindet sich im DRKVereinsheim,Industriestr. m6 Tel.: erreichbar zu den Öfnungszeiten über 07644/ 5588666 Die Öfnungszeiten 2015 sind im wöchentlichen Wechsel am Dienstag: Die Kleiderkammer ist auch für die Allgemeinheit geöfnet Hier die Öfnungszeiten: Dienstag-vormittags von 9.00 – 11.30 Uhr. (ungerade Woche) Dienstag, 19.05.15 Dienstag, 02.06.15 Dienstag, 16.06.15 Dienstag-nachmittags von 14.30 – 17.00 Uhr. (gerade Woche) Dienstag, 12.05.15 Dienstag, 26.05.15 Dienstag, 09.06.15 Dienstag,2 9.06.15 Samstags geöfnet von 10 Uhr – 11:30 Uhr an folgenden Tagen 15 06.06.15 KENZINGEN Wir benötigen immer jahreszeitlich orientierte Kleidung in sauberem, tragbarem Zustand! Bitte bringen Sie Ihre Kleiderspende nur zu den angegebenen Öfnungszeiten. Stellen Sie auf keinen Fall ungefragt einfach Kleiderspenden vor der Eingangstüre ab. Wir nutzen diesen Eingang und dieses Gebäude gemeinsam mit anderen Vereinen. Dies wäre für alle Beteiligten nicht zumutbar! Abgestellte Kleidersäcke wandern ungeprüft in den Altkleidercontainer. Somit ginge Ihre wertvolle Spende für uns verloren, das wäre nicht in Ihrem und nicht in unserem Sinne! Info unterwww.drk-kenzingen.de oder Tel.: 07644/5588666 Schwimmen und Schwitzen in Freiamt an Christi Himmelfahrt Kurhaus Freiamt Am Donnerstag, 14. Mai 2015, Christi Himmelfahrt, haben Hallenbad und Sauna im Kurhaus Freiamt Sonderöfnungszeiten. Für die persönliche Fitness und den Wasserspaß sind Hallenbad und Sauna von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöfnet. Im Hallenbad ist Warmbadetag mit 32 Grad Wassertemperatur. Ferner kann beim Kurhaus Freiamt bei guter Witterung nachmittags auch Minigolf gespielt werden. Weitere Informationen unter Telefon 07645/91030 oder 91 03 91, Internet www.freiamt.de Kriegsende in Kenzingen am 8. Mai 1945 Die Arbeitsgemeinschaft für Geschichte und Landeskunde in Kenzingen e. V. und die SPD Ortsvereine Kenzingen und Hecklingen wollen an die Zeit vor 70 Jahren erinnern. Dokumente von 1945 bis 1947 aus dem Kenzinger Stadtarchiv verdeutlichen das Lebensgefühl der Menschen und ihren Weg in die Normalität. Die Ausstellung wird am 8. Mai 2015 um 18:30 Uhr im Foyer des Rathauses Kenzingen eröfnet. Herbolzheimer Tafel e.V. Konrad-Adenauer-Ring 1, 79336 Herbolzheim Tel. 07643-933432 Öfnungszeiten: Montag 13.30 - 16.00 Uhr Mittwoch 13.30 - 16.00 Uhr Freitag 13.30 - 16.00 Uhr Samstag 10.00 - 12.00 Uhr Bitte an unsere Unterstützer und Spender: Vielleicht haben Sie eine Überproduktion Oder leicht defekte Ware innerhalb des MHD. Wir sind froh über jede Lebensmittelspende. Für eine Geldspende, die zur Deckung der Unkosten (Müll, Strom, Heizung) dient und KENZINGEN Freitag, den 08. Mai 2015 Das Mountainbikerennen der besonderen Art für Kinder/Jedermann/frau Am Sportplatz in Bombach/Kenzingen rund um den Klettergarten. Sonntag 17.05.2015 9.30 – 13.00 Uhr Klassen der Junioren/Damen/Herren/Senioren 13.3 – 16.00 Uhr Kids Klassen U 9 - U15 Es erwarten Sie spannende Rennen und beste Verplegung durch den SV Bombach! Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter www.baden-bike-race.de Wir freuen uns auf viele Teilnehmer und Besucher. Der Veranstalter MTB-Südbaden e.V. Informationsveranstaltung: Geburt im Kreiskrankenhaus Emmendingen Die Chefärztin der gynäkologisch- geburtshillichen Abteilung, Dr. Barbara Heitzelmann, und die Hebamme Susanne Krieg werden den ersten Abend gestalten. Dabei geht es zum einen über die Möglichkeit der Hebammenhilfe und deren Angebote in der Schwangerschaft. Außerdem geben sie einen Überblick über alle Abschnitte der Geburt; von Vorwehen und Geburtswehen, sowie über hilfreiche Möglichkeiten der Entspannung und Schmerzerleichterung. In Ergänzung der Geburtsvorbereitungskurse geht es uns darum, wie wir die Gebärenden und ihre Partner in individueller und familiärer Atmosphäre auf ihrem Weg zur Geburt des Kindes unterstützen können. Am zweiten Abend wird Frau Heidi Reinbold, Still- und Laktationsberaterin, Sie auf die ersten Tage nach der Geburt vorbereiten. Die werdenden Eltern bekommen Informationen über die Förderung der Bindung (Bonding), zur Ernährung und den Bedürfnissen ihres Neugeborenen - so wollen wir die junge Familie unterstützen und begleiten auf ihrem Weg in die Gemeinsamkeit. Wann: am 20.05.2015 und am 27.05.2015, jeweils 18.30 – 20.00 Uhr Wo: im Veranstaltungsraum im Nebengebäude, U1, Adolf- Sexauer- Straße 3 Kostenlose Parkplätze vor dem Haus Der BLHV informiert Alter Planzenschutz-Sachkunde muss vor dem 26. Mai verlängert werden Der alte Planzenschutz-Sachkunde-Nachweis verliert bald seine Gültigkeit. Ab dem 26. November 2015 müssen sich Verkäufer von Planzenschutzmitteln vom Käufer den neuen Sachkundeausweis im Scheckkarten-Format zeigen lassen. Wer dann keinen neuen Sachkundeausweis (Scheckkarte) vorlegen kann, muss für den Erwerb von Planzenschutzmitteln erst eine neue Sachkundeprüfung ablegen. Wer vor dem 6. Juli 2013 seine Sachkunde im Planzenschutz erworben hat oder die Sachkunde durch eine Ausbildung besitzt, kann bis zum 26. Mai 2015 den neuen Sachkundeausweis im Scheckkartenformat beantragen. Den neuen Ausweis können „Altsachkundige“ über die Sachkunde-Datenbank im Internet unterwww.planzenschutz-skn. de beantragen. Um den neuen Ausweis zu beantragen, müssen aber zum Beispiel ein Nachweis über einen anerkannten Berufsabschluss oder ein Zeugnis über eine bereits abgelegte Sachkundeprüfung in elektronischer Form beigefügt werden. Diese Nachweise können dem Landratsamt auch als Kopie in Papierform zugesandt werden. Dort gibt es auch einen Antrag vollständig in Papierform. Europa erleben – Jugendbegegnung in Cassino / Italien vom 31.07.-15.08.2015 indet eine Jugendbegegnung in Cassino in Italien statt. Dieses Angebot des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 24 Jahren, die diesen Sommer nicht nur etwas erleben, sondern sich auch engagieren möchten. Vom Kloster Monte Cassino aus hat man einen herrlichen Blick in die weite Landschaft und kann sich auch nur schwer vorstellen, dass hier im Jahr 1944 Soldaten aus neun verschiedenen Nationen gegeneinander Seite 23 gekämpft haben. Die Kriegsgräberstätten all dieser Nationen mahnen nachdrücklich zum Frieden und zur internationalen Zusammenarbeit. Im Team unterstützen wir die Plegearbeiten auf dem deutschen Soldatenfriedhof in Caira bei Cassino. Bei dem zweiwöchigen Aufenthalt in Italien lernen wir Land und Leute kennen und erfahren viel von der Kultur und Geschichte dieses Landes. Auch die Freizeit kommt nicht zu kurz: wir besuchen die traumhaft schönen Strände um Gaeta und unternehmen Exkursionen zum Vesuv und anderen attraktiven Zielen in der Region. Bei Gelati und Cappuccino genießen wir die Sonne und verbringen gemeinsam Zeit mit neuen Freunden. Wir schlagen unsere Zeltstadt auf friedhofseigenem Gelände auf und werden von Köchen gut verplegt. Auf der Rückreise nach Ulm steht mit dem zweitägigen Besuch von Rom und der Umgebung, wo wir auch übernachten, noch ein ganz besonderes Highlight auf dem Programm. Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesverband Baden-Württemberg unter der Telefonnummer 07531-9052-0 oder per mail an [email protected] ’s Fenster Kleinkunst in Weisweil Samstag, 9. Mai 2015 Beginn 20:30 Uhr Feuerwehrhaus Weisweil Kabarett am Klavier mit Konstantin Schmidt Schmidternacht Mit den Wafen meiner Frau In seinem neuen Kabarettprogramm widmet sich Konstantin Schmidt der klassischen Dreiecksbeziehung: Mann, Frau und Beruf. Er gibt zu „Ich habe geheiratet. Wieder einmal. War das klug? Natürlich nicht. Wer aus Klugheit heiratet, ist kalt und berechnend. Selbstverständlich heiratet man aus Liebe. In seinem Fall zu einer Frau. Das ist nicht originell, aber bedarf keiner Rechtfertigung.“ In „Mit den Wafen meiner Frau“ zieht Diplom-Ingenieur Konstantin Schmidt in den beispielhaften Kampf um Geld, Macht und Einluss. Dabei gibt er wichtige Tipps: Nutzen Sie strategische Zielsetzung, um das im Leben zu erreichen, woran Sie nie gedacht haben. Verzichten Sie auf Flipcharts in Beziehungs-diskussionen. Stattdessen kann ein 3D-Drucker eine lohnende Investition sein, um ungeahnten neuen Schwung in Ihre Beziehung zu bringen. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.fenster-weisweil.de Telefonischer Vorverkauf unter 07646/1411 Vorverkaufsstellen: Bücherwurm Kenzingen 07644/8617, Landhausmode Hirtler Endingen 07642/6020, Tourismusbüro Herbolzheim, Telefon 07643/93590 Seite 24 Freitag, den 08. Mai 2015 KENZINGEN FILM- Programm der Löwen-Lichtspiele Kenzingen vom 07.05.15 bis 13.05.2015 Tel 07644-385 / www.Kino-Kenzingen.de **NEU Do+Fr+So 20.30h Sa 18.00h 7. bis 10.5. Ein Blick hinter die Kulissen eines Künsterlebens... HUBERT VON GOISERN Brenna tuat’s schon lang o.A. 94min Seine Hits haben Kult-Status erlangt – in seiner Heimat Österreich, sowie im süddeutschen Raum... **NEU Do+Sa 20.15h Fr+So+Die 18.00h 7. bis 10.+12.5. Christian Friedel in dem Oliver Hirschbiegel-Film ELSER – Er hätte die Welt verändert -12113 min “bes.wertvoll” Die Geschichte des schwäbischen Schreiners Georg Elser, der am 8. Nov. 1939 ein Attentat auf Hitler verübte... **NEU So 11.15h Matineé Mo+Die 20.15h 10. bis 12.5. Christian Clavier (Mons. Claude) in seinem neuen Film NUR 1 STUNDE RUHE ! -0- 80min Auf dem Flohmarkt entdeckt Michael eine seltene Schallplatte. Und er wünscht sich nichts sehnlicher, als diese abspielen zu können. Doch scheint es zu Hause einfach nicht möglich zu sein... Fr+Sa 17.50 So 20.00h 8. bis 10.5. Judi Dench + Maggie Smith in der bezaubernden Komödie BEST EXOTIC MARIGOLD HOTEL 2 -o.A.122min Präd. “ wertvoll” 2. Wo Sa 16.00h So 14.00h 9.+10.5. Ausgezeichnet mit dem Prädikat “bes. wertvoll” SHAUN das SCHAF – Der Film o.A. 85min 7. Wo Raus aus dem Stall. Ab in die Stadt... Fr+Sa+Die 20.30h So 17.50h 8. bis 10.+12.5. Literatur-Verilmung nach dem Roman von Martin Suter DER KOCH -12- 106 min 2. Wo Der tamilische Asylbewerber Maravan arbeitet in einem Sternelokal und verkauft sich damit unter Wert. Als er gefeuert wird, startet er mit einer Kollegin einen CateringService unter dem Namen “LOVE FOOD” **NEU Sa 14.00h 9.5. ausgezeichnet mit dem „goldenen Spatz“ der Stadt Erfurt... DAS PFERD AUF DEM BALKON -0- 90min Ein Film, wie er sein soll: spannend und lustig – und das Wichtigste: Ein kleines bisschen verrückt... So 16.00h Mo 20.15h 10.+11.5. Ein außergewöhnlicher Doku-Film in atemberaubendem 3D... AFRIKA – Das magische Königreich 3 D o.A. 87min 3.Wo Mo 17.50h 11.5. Dieter Hallervorden – Emma + Til Schweiger – Jan Josef Liefers in HONIG IM KOPF -6- 139 min 20. Wo Die 18.00h 12.5. Eine neue Komödie aus Frankreich... VERSTEHEN SIE DIE BÈLIERS i.A. 106min “bes.wertvoll” 5. Wo **NEU Sa+So 16.00h 9.+10.5. Jugendbuch-Verilmung nach Cornelia Funke... GESPENSTERJÄGER – Auf eisiger Spur -6- 99min Tom und Hugo sollten beste Freunde werden... So 14.00h 3.5. Das Abenteuer geht weiter... FÜNF FREUNDE 4 -6- 96min 6. Wo Eintritt € 5,-- pro Nase Änderungen vorbehalten. 6RQGHUDXVVWHOOXQJ+REE\VDPPOHULQQHQ]HLJHQLKUH/LHEOLQJH (XOHQ(OHIDQWHQXQG+XPPHOILJXUHQ • • • • • • Jeden Sonn- und Feiertag 14.00 – 16.00 Uhr Lautsprecherführungen auf allen 4 Stockwerken Eintritt: freiwillige Spende Gruppenführungen ganzjährig bei Anmeldung Telefon 07754 -1279 oder-1448 E-Mail: heimatmuseum goerwihl.de www.youtube.com “Heimatmuseum Hotzenwald“ NACHRUF Die Stadt Kenzingen nimmt Abschied von Ernst Böcherer Herr Ernst Böcherer war von 1968 bis 1975 Mitglied des Gemeinderates der Stadt Kenzingen und von 1949 bis 1988 bei der Stadt Kenzingen beschäftigt. Im Jahre 1992 wurde Herrn Ernst Böcherer im Auftrag des Ministerpräsidenten die Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg verliehen. Seine Verdienste um das Wohl der Stadt Kenzingen und ihrer Einwohner wurden im Januar 2000 mit der Ehrenmedaille der Stadt Kenzingen gewürdigt. Die Stadt Kenzingen verliert einen Mitbürger, der sich mit großem Einsatz und Zeit seines Lebens für die Allgemeinheit verwendet hat. Sie wird ihm ein dankbares und ehrendes Andenken bewahren. Unsere tiefe Anteilnahme gilt den Trauerfamilien. Kenzingen, im Mai 2015 Gemeinderat der Stadt Kenzingen Mathias Guderjan Bürgermeister Danksagung Nachruf Kenzingen, Mai 2015 Hilde Bodemer *09.05.1926 †16.04.2015 Mit großer Trauer und Betroffenheit nehmen wir Abschied von Herrn Ehrenbereitschaftsleiter Ernst Böcherer. Über 50 Jahre hat er aktiv die ehrenamtliche Arbeit unterstützt und entscheidend unser äußeres Erscheinungsbild mit geprägt. 26 Jahre übte er das Amt des 2. Vorsitzenden aus 15 Jahre war er Bereitschaftsführer der Sanitätsbereitschaft Kenzingen. Wir danken ihm für seine gelebte Treue und halten sein Andenken in Ehren. Den Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl. Rudi Nadler Vorsitzender Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein - Kenzingen e.V. Leihoma gesucht von junger Familie in Kenzingen mit 8 Monate altem Sohn. Telefon 07641/9330035 Wir sind tief bewegt von den liebevollen Beweisen herzlicher Anteilnahme. Dafür sagen wir allen DANKE. Besonders danken wir der ökumenischen Sozialstation St. Franziskus der Station „Landeck“ des Maximilian-Kolbe-Kreisaltenheims der Praxis Dres. Seiler/Schweikert Herrn Pfarrer Martin dem Bestattungsinstitut Heudorf Familien Bodemer, Obert, Fuchs, Bilharz und Bosch Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams Verkäufer/in ca. 25 Stunden oder auch auf 450 Euro-Basis. Flexible Arbeitszeiten, überwiegend vormittags. Bewerbung bitte unter: Suche Putzstelle Metzgerei / Partyservice Tischler 3-4 Std. wöchentlich Telefon 0 76 44 / 3 95 66 70 Hauptstraße 38 • 77975 Ringsheim Telefon 0 78 22 / 82 40 Kenzingen Moderne, familienfreundliche Reihenhäuser, ca. 137 m² Wfl., voll unterkellert, komplett ausgebaut, sehr gute Ausstattung, Solaranlage, kl. Gärtchen, 2 x Stellplatz, Energieausw. liegt noch nicht vor, z. B. Reihenmittelhaus ab 299.400,- K SELO e.V. selo24.de Steuererklärungs-Service für Arbeitnehmereinkünfte (Lohnsteuerhilfeverein) Steuererklärung? Kein Problem! Tel. 07641-912322 Wilhelmstr.6 in Emmendingen Hinweis: Angebot nur für Mitglieder mit ausschließlich nichtselbständigen Einkünften. Beratung und provisionsfreier Verkauf: Willmann & Faller Immobilien An alle Harley Davidson Fahrer Basler Str. 20 • 79189 Bad Krozingen Tel. 07633 923 41 40 • www.willmann-faller-immo.de Interessengemeinschaft zur Gründung eines Harley Davidson Stammtisches. Info: 0172/8232976 Landwirtschaftl. Fläche in Broggingen zu verpachten Klaus Kern, Tel. 07641-9345800 Schöne Komfort-ETW 90 qm, ruhige Lage, EBK, 2 Balkone, Kellerraum, PKW-Stellplatz, zu verkaufen. Tel. 0160/8021842 Kaufangebot in klasse Lage von Kenzingen: gepfl. 2,5 Zi., 52 m², Sout., Gartenterrasse, Keller, Stellpl. in kl. WE, frei, EA 115 kWh/Öl KP 127.000,- K Mietangebot in Herbolzheim: 3,5 Zi., EG, 90 m², Balk. u. Garten, ab 09/15, KM 585,- K + NK, EA 145 kWh/Öl Krumm Immobilien Kammerhalden 7, 79341 Kenzingen Tel. 07644 93 01 61 2-Zi.-Whg. in Kenzingen 63 qm, 1. DG mit Balkon, Abstellraum, Stellplatz, TG, EUR 440,- + EUR 50,- TG/Stellplatz zzgl. NK K 145,- u. Kt., GB 127 kWh, Bj. 94/Gas/E-Ausw. vorh. Tel. 07842/9978922 Suchen Zimmermädchen u. Bedienung Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort auf geringfügiger Basis eine zuverlässige, flexible Aushilfe. Arbeitszeiten nach Vereinbarung (vormittags und Wochenenden sowie an Feiertagen). Hotel-Restaurant “Schieble“ Kenzingen, 0 76 44 / 9 26 99 90, Fr. Schmid WohnmobilUnterstellplatz gesucht! Suchen Wohnmobil-Unterstellplatz 7m ganzjährig, überdacht oder in Halle. Tel. 0170 6877615 Pssst! Schon getestet? Online in wenigen Schritten Anzeige buchen und gleich den Preis berechnen! Übersichtlich und kinderleicht Einfach und in wenigen Schritten Ihre Anzeige buchen, Anzeigenformat sowie Verbreitungsgebiet auswählen und Ihr Anzeigenpreis wird direkt online berechnet. Alle Ausgaben, Nachbarorte und Kombinationsmöglichkeiten werden sofort angezeigt. en Kombination e Nachbarort s- Mehrfachschaltung Gestaltung Service Anzeige n– direkt buche ! t berechnen Preis direk Reinklicken lohnt sich! Lassen Sie sich von unserem Online-Kalkulator überzeugen! www.primo-stockach.de Verlag und Anzeigen: Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11, Fax 0 77 71 / 93 17 - 40 [email protected] Thai-Wohlfühlmassage Die richtigen Handgriffe für eine gesunde Entspannung Teilkörpermassage - auf Wunsch mit Aromaöl - 30 Min. 18,- K Ganzkörpermassage - auf Wunsch mit Aromaöl - 60 Min. 33,- K Akupressur Thai-Massage - 60 Min. 33,- K Bei uns erhalten Sie auch gerne GUTSCHEINE - ideal zum Verschenken. Wimon Bergmann Schulstr. 7 • 79364 Malterdingen • Tel. 07644 930 104 Gartengestaltung & -pflege Fachm. Schnitt von Hecken + Bäumen Rasenansaat, Beetbepflanzung, Steinarbeiten Vorgärten, Steingärten, Gartenteiche etc. Fachm. Gartenpflege, Beratung Elmar Binkert, Landschaftsgärtner-Meister Dorfstraße 3 Tel.: 07644 / 1302 E-Mail: [email protected] 79341 Kenzingen-Hecklingen, Mobil: 01520 - 4 94 77 42 WERBEN IM „BLÄTTLE“ 75 HEIMATBLÄTTER SIND NUR… … knapp die Hälfte unseres Leistungsspektrums, aber 75 gute Gründe hier zu werben. Alle über insgesamt 150 Amts-, Mitteilungs- und Infoblätter gibt es online zum Durchblättern. www.primo-stockach.de Verlag und Anzeigen: Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11, [email protected] Praxis Willaredt-Stoll von Mo., 18.05.15 bis Fr., 29.05.15 geschlossen. Vertretungen: in Herbolzheim: Dr. Frommherz Tel. 5051, Dr. Zeller, Tel. 331 Fr. Dr. Knab und Dr. Wolf, Tel. 6840 in Kenzingen: Dr. Wernicke, Tel. 07644-307 Bitte um Beachtung! Geänderte Öffnungszeiten ab Juni 15 Am Freitag keine Spät-Sprechstunde mehr! Nageldesign Kosmetikbehandlung Haarschnitte für die ganze Familie. Wenn Picki, dann zur Sigi Kosmetik - Fußpflege (auch Hausbesuche) Tel. 0 76 44 / 47 17 Sprechstunden freitags: Von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und Sprechstunde nur für Notfälle von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Ab 16.00 Uhr beginnt am Freitag der organisierte zentrale Notfalldienst über die Notfallpraxis Emmendingen, erreichbar über die bundeseinheitliche Notfallnummer: 116 117 oder alternativ die Notfallnummer für unseren Kreis: 0180 51 92 92 32 0 Unsere übrigen Behandlungszeiten unverändert wie folgt: Montag: 8.00 - 12.30 Uhr sowie 17.00 - 19.30 Uhr Dienstag: 8.00 - 12.30 Uhr Mittwoch: 16.00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.30 Uhr Um Terminvereinbarung für alle Sprechstunden wird dringend gebeten. Ihr Praxis-Team Willaredt-Stoll Treffen & Chillen im Heggeresli bei Billard - Dart - Kicker Rock und Pop mit Bittersüß am Mittwoch, 13.05. • 20.30 Uhr Bierkneipe Heckenrose Nordweil • Tel. 07644 - 18 28 Ihr kompetenter Partner in Sachen Autoersatzteile & Industriebedarf KFZ-Ersatzteile KFZ-Zubehör Nails & More Inhaberin Simone Schundelmeier Ab sofort - nur für kurze Zeit - Modellpreise für: • Nagelmodellage, egal ob French, Farbe oder ganz natürlich K 25,00 • Wimpernextensions, Erstbehandlung nur K 49,00 K 25,00 • Wimpern auffüllen www.nails -and-more -herbolzheim.de Rheinhausenstr. 32 • 79336 Herbolzheim • Tel. 07643 / 93 28 14 Wälzlager/Dichtungen Werkzeuge Industriebedarf Vogesenstr. Lahr ••Tel. Tel.07821/921399-0 07821/921399-0Verkauf Verkauf-21 Vogesenstr.31 25•• 77933 77933 Lahr –21 Fax07821/43253 07821/43253 •• [email protected] Fax [email protected] •• www.stramka.de www.stramka.de HANDWERKER-MOBIL Thomas Riesterer Herbolzheim Kleinreparaturen Umzüge Kleintransporte Gartenarbeiten Terrassenreinigungen 0171 49 15 757 [email protected] Verständnisvolle Hilfe, sachkundige Beratung und Auskunft BESTATTUNGSINSTITUT ® Bestattungen-Überführungen von und nach jedem gewünschten Ort Erledigung aller Formalitäten Schwabentorstr. 6, 79341 Kenzingen, Tel. 0 76 44/44 41 79336 Herbolzheim, Tel. 0 76 43/44 41
© Copyright 2024 ExpyDoc