Ausgabe 19 2015

Ausgabe Nr. 19
Freitag, 08. Mai 2015
 Hilfe in Not
 Amtliche
Bekanntmachungen
 Stadtverwaltung/
Behörden
 Wir gratulieren
 Schulen und Kinder
 Kirchen/Religionsgemeinschaften
 Treffpunkte
 Sonstiges
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Notrufe
Polizei
110
Feuerwehr, Notarzt,
Rettungsdienst
112
Krankentransport
192 22
Polizeiposten Kenzingen
92 91-0
Polizeidirektion Emmendingen
07641/58 20
Städtischer Notdienst
0176/21 87 98 84
Technisches Hilfswerk
07641/21 81
Giftnotrufzentrale
0761/1 92 40
Rechtsanwalt-Notdienst
0172/7 45 19 40
Netze BW GmbH
Störungshotline Strom
0800/3 62 94 77
Straßenbeleuchtung
Störungsdienst
0800/1001873
badenova-Störungsdienst
0800/2 76 77 67
Ärztlicher Notfalldienst
Notfallpraxis
am Kreiskrankenhaus Emmendingen
Öfnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von
9 bis 21 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 16
bis 20 Uhr – Rufnummer Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 01805 19292 320
Kinder-Notfallpraxis
am St. Josefskrankenhaus Freiburg
Öfnungszeiten: Montag bis Freitag von 19 bis 6
Uhr und Samstag, Sonn- und Feiertag rund um
die Uhr. Rufnummer: 0761/80998099
Zahnarzt Notfalldienst
an Wochenenden und Feiertagen
von Sa 8.00 - Mo 8.00 Uhr
Tel. 0180 3 222 555 - 70
Apothekendienst
Freitag, 08. Mai 2015
Stadt Apotheke, Kenzingen
Samstag, 09. Mai 2015
Bienenberg-Apotheke, Malterdingen
Sonntag, 10. Mai 2015
Maria-Sand-Apotheke, Herbolzheim
Montag, 11. Mai 2015
Thomas-Apotheke, Herbolzheim
Dienstag, 12. Mai 2015
St. Katharina-Apotheke, Endingen am Kaiserstuhl
Mittwoch, 13. Mai 2015
Rathaus-Apotheke, Kenzingen
Donnerstag, 14. Mai 2015
Mithras-Apotheke, Riegel
Apothekennotdienst im Internet:
www.aponet.de
Tierärztlicher Dienst
Falls der zuständige Tierarzt nicht erreichbar
ist, versieht den tierärztlichen Notdienst für
Groß- und Kleintiere an diesem Wochenende:
Samstag/Sonntag, 09./10.05.2015
Dr. Rudlof, Elzach – Großtier
Tel.: 07682/290
Dr.Kneucker, Denzlingen – Kleintier
Tel.: 07666/868
Donnerstag, 14.05.2015
Frau Kohler, Herbolzheim – Großtier
Tel.: 07643/934040
Dr. Klein, Emmendingen – Kleintier
Tel.: 07641/416888
Der Notfalldienst für Großtiere wird am Sonntag in der Zeit von 10 – 18 Uhr versehen.
Freitag, den 08. Mai 2015
Wichtige Anschlüsse
KENZINGEN
Amts- und Sprechtage
Stadtverwaltung Kenzingen
Rathaus Zentrale Tel. 900-0, Fax 900-160
Bürgermeister Guderjan
Tel. 900-100
E-Mail-Adresse: [email protected]
www.kenzingen.de
Öfnungszeiten Rathaus Kernstadt
Montag
08.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr, 14.00 - 19.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Häusliche Krankenplege,
Valerija Schmidt, Brotstr. 5, Tel. 931223.
Bereitschaft rund um die Uhr
Erweitere Öfnungszeiten des
Bürgerbüros (Eingang Hauptstraße)
Montag, Mittwoch, Freitag
08.30 - 16.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 19.00 Uhr
Samstag
10.00 - 12.00 Uhr
Ökumenische Sozialstation St. Franziskus
Unterer Breisgau e. V., Herbolzheim,
Tel. 07643/913080
Zweigstelle Kenzingen, Eisenbahnstraße 7, TelefonNr. 07644/930412 Sprechzeiten: Montag bis Freitag,
10.30 - 11.30 Uhr und nach Vereinbarung.
Häusliche Krankenplege und Dorfhelferinnen
Ökumenische Sozialstation St. Franziskus e.V.,
Maria-Sand-Straße 10, 79336 Herbolzheim,
Tel. 07643/913080
Montag bis Sonntag rund um die Uhr
Herbstzeit gemeinnützige GmbH
Betreutes Wohnen für alte Menschen in Familien
Sprechzeiten nach Vereinbarung:
Tel. 07641/9671590
www.herbstzeit-bwf.de
Plege auf unsere Weise
Individuelle häusliche Betreuung und Plege,
Meinrad Weber, Hürnheimweg 2, Tel.: 9290351
[email protected]
Bürgerstiftung Kenzinger Hilfsfonds
Rathaus Kenzingen Nebengebäude
Sprechzeiten: jeden Mittwoch 9 - 11 Uhr
Tel. 07644/900-208
Spendenkonto Nr. 22227775, (BLZ 68050101)
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
Ansprechpartner:
Mariane Tießler, Kenzingen, Tel. 7315
BM Matthias Guderjan, Kenzingen, Tel. 900 100
Inge Göbes, Kenzingen, Tel. 6606
Gisela Kuwert, Kenzingen, Tel. 7742
Barbara Rieger, Bombach, Tel. 913371
Barbara Herr, Hecklingen, Tel. 6486
Ingrid Schätzle, Nordweil, Tel. 1215
Seniorenbeauftragter der Stadt Kenzingen
Hanns-Heinrich Schneider
Pfarrer i. R., Tel. 07644 9278889
E-Mail: [email protected]
Hospiz Hecklingen e.V., Telefon 93 01 98
www.hospiz-hecklingen.de, Hauptstraße 46
• persönlich erreichbar mittwochs
von 09.00 bis 11.00 Uhr
• jeweils am letzten Mittwoch im Monat um
18.00 Uhr „Trauergruppe”
Fachstelle Sucht
Beratung Behandlung Prävention
Hebelstraße 27, Emmendingen
Tel. 07641/93 35 89-0, Fax 07641/93 35 89-99
Die Beratungsstelle ist wochentags von 8.00 bis
12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr und mittwochs
bis 18.00 Uhr erreichbar.
Weißer Ring (Hilfe für Opfer von Straftaten)
Tel. 07642/9076-825
TelefonSeelsorge Freiburg
0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222
gebührenfrei und rund um die Uhr erreichbar
www.netseelsorge.de
Sprechzeiten Revierförster Kaesler,
Rathaus Kenzingen, Zi. 16, Tel. 900-121
donnerstags
17.00 - 18.00 Uhr
Öfnungszeiten der Rathäuser in den Stadtteilen
Bombach
Tel. 254
Dienstag
10.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
15.00 - 18.00 Uhr
Hecklingen
Tel. 269
Dienstag
15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 13.00 Uhr
Nordweil
Tel. 1311
Montag
15.30 - 18.30 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Sprechstunden der Ortsvorsteher
in den Stadtteilen
Bombach
Dienstag
10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
15.00 - 17.00 Uhr
Hecklingen
Dienstag
16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
10.00 - 12.00 Uhr
Nordweil
Montag
16.30 - 18.30 Uhr
Freitag
09.00 - 11.00 Uhr
Außerhalb der regulären Sprechzeiten nach vorheriger telefonischer Terminabsprache.
Recyclinghof und Grünschnittplatz
Kenzingen (bei der Kläranlage)
Öfnungszeiten:
Freitag
13.00 – 17.00 Uhr
Samstag
09.00 – 14.00 Uhr
Grünschnittplatz
April bis Okt. auch mittwochs
16.00 bis 19.00 Uhr
Plegestützpunkt Landkreis Emmendingen
Landratsamt Emmendingen, Zimmer 107
Christiane Hartmann
07641 4513091
Seniorenbüro Landkreises Emmendingen
Landratsamt Emmendingen, Zimmer 106
Barbara Reek
07641 4513092
Landratsamt Emmendingen - Sozialer Dienst
- Sprechstunden in Kenzingen, Rathaus,
Fraktionszimmer, nach vorheriger telefonischer
Vereinbarung
Frau Heller
07641 451330
Herr Hahner
07641 451297
Herr Wetzstein
07641 451291
Sprechzeiten Finanzamt Emmendingen
Montag, Dienstag, Mittwoch
07.30 - 15.30 Uhr durchgehend
Donnerstag 7.30-17.00 Uhr durchgehend
Freitag, 7.30 - 12.00 Uhr
AOK Kunden-Center, Kenzingen
Freiburger Straße 1, Tel. 0781 20351858
Sozialverband VdK Ortsverb. Kenzingen
Sprechstunden im Rathaus Kenzingen,
Fraktionszimmer, Eingang Hauptstraße,
jeden ersten Donnerstag im Monat 18.00 bis 19.00 Uhr.
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB):
Kostenfrei „Rat und Hilfe“ unter www.kab-rat-undhilfe.de mit hilfreichen Infos und Links. Telefonservice täglich 17-19:45 Uhr (außer Sa., So. und Feiertagen) unter kostenfreies Tel.0800-728844533.
KENZINGEN
Freitag, den 08. Mai 2015
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Beim traditionellen Georgenmarkt ist Kenzingen jedes Jahr Ziel vieler Besucher
Die Krämermärkte nehmen seit jeher eine besondere
Stellung in Kenzingen ein:
Bummeln, stöbern, schlemmen und nette Gespräche führen – das alles konnten am Dienstag, 28. April
2015 die Besucher des Kenzinger Georgenmarktes.
Trotz trüben Himmels hatten viele Familien mit ihren Kindern den Weg zum Georgenmarkt gefunden.
Deutlich mehr Marktbeschicker als im Vorjahr boten
ihre Waren an, viele von ihnen sind in Kenzingen regelmäßig dabei.
Amtliche Bekanntmachungen
- in Kenzingen (Kernstadt)
- in Kenzingen-Nordweil
- in Kenzingen-Bombach
- in Kenzingen-Hecklingen
2. der Seniorenabteilung
3. der Jugendfeuerwehr.
Satzung für die
Freiwillige Feuerwehr
Kenzingen
(Feuerwehrsatzung – FwS)
vom 30.04.2015
Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung (GemO)
für Baden-Württemberg 24. Juli 2000 (GBl. S.
581, 698), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 16. April 2013 (GBl. S. 55),
in Verbindung mit §§ 6 Abs. 1 Satz 3 und
Abs. 3; 7 Abs. 1 Satz 1; 8 Abs. 2 Satz 2; 10 Abs.
2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 sowie § 18 Abs. 1
Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes für
Baden-Württemberg (FwG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 2. März 2010
(GBl. S. 333) hat der Gemeinderat der Stadt
Kenzingen am 30. April 2015 in öfentlicher
Sitzung folgende Satzung beschlossen:
(1)
Präambel
Beim Satzungstext wird lediglich der einfacheren Lesbarkeit halber auf die ausdrückliche Darstellung der jeweils weiblichen Formen verzichtet.
(1)
(2)
§1
Name und Gliederung der
Freiwilligen Feuerwehr
Die Freiwillige Feuerwehr Kenzingen,
in dieser Satzung Feuerwehr genannt,
ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Stadt
Kenzingen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus
1. den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr
(2)
§2
Aufgaben
Die Feuerwehr hat
1. bei Schadenfeuer (Bränden) und
öfentlichen Notständen Hilfe zu
leisten und den Einzelnen und das
Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und
2. zur Rettung von Menschen und
Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.
Ein öfentlicher Notstand ist ein durch
ein Naturereignis, einen Unglücksfall
oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder
unmittelbar bevorstehenden Gefahr
für das Leben und die Gesundheit von
Menschen und Tieren oder für andere
wesentliche Rechtsgüter führt, von
dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare
Anzahl von Personen, unmittelbar betrofen ist und bei dem der Eintritt der
Gefahr oder des Schadens nur durch
außergewöhnliche
Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden
kann.
Der Bürgermeister kann die Feuerwehr
beauftragen (§ 14 Nr. 2.16 der Hauptsatzung)
1. mit der Abwehr von Gefahren bei
anderen Notlagen für Menschen,
Tiere und Schife und
2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und -erziehung
sowie des Feuersicherheitsdienstes.
(1)
(2)
§3
Aufnahme in die Feuerwehr
In die Einsatzabteilungen der Feuerwehr können auf Grund freiwilliger
Meldung Personen als ehrenamtlich
Tätige aufgenommen werden, die
1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen,
2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind,
3. geistig und charakterlich für den
Feuerwehrdienst geeignet sind (§
11 FwG),
4. sich zu einer längeren Dienstzeit
bereit erklären,
5. nicht infolge Richterspruchs nach §
45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die
Fähigkeit zur Bekleidung öfentlicher Ämter verloren haben,
6. keinen Maßregeln der Besserung
und Sicherung nach § 61 StGB mit
Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind,
7. nicht wegen Brandstiftung nach §§
306 bis 306c StGB verurteilt wurden.
Die Dienstzeit nach Nummer 4 soll
mindestens 10 Jahre betragen.
Die Aufnahme in die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt
für die ersten zwölf Monate auf Probe.
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(3)
(4)
(5)
(6)
Innerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem
Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann
die Probezeit verlängert werden. Auf
eine Probezeit kann verzichtet oder sie
kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr in eine
Einsatzabteilung übertreten oder eine
Person eintritt, die bereits einer anderen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder angehört hat.
Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§ 11 Abs. 4 FwG)
kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall die Aufnahme abweichend von
Absatz 1 regeln sowie Ausnahmen von
der Beendigung des ehrenamtlichen
Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 1 Nr.
5 und den Dienstplichten nach § 5
Abs. 5 und 6 zulassen.
Aufnahmegesuche sind schriftlich an
den Abteilungskommandanten zu
richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten
erforderlich. Über die Aufnahme auf
Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit und die endgültige
Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Der Abteilungsausschuss
der Einsatzabteilung, der der Bewerber angehören soll, ist zu hören. Neu
aufgenommene Angehörige der Feuerwehr werden vom Feuerwehrkommandanten durch Handschlag verplichtet.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist dem
Gesuchsteller vom Bürgermeister
schriftlich mitzuteilen.
Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält einen vom Bürgermeister ausgestellten Dienstausweis.
§4
Beendigung des ehrenamtlichen
Feuerwehrdienstes
(1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in
einer Einsatzabteilung der Freiwilligen
Feuerwehr endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Feuerwehr
1. die Probezeit nicht besteht,
2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt erklärt,
3. seine Dienstverplichtung nach §
12 Abs. 2 FwG erfüllt hat,
4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes nicht
mehr gewachsen ist,
5. das 65. Lebensjahr vollendet hat,
6. infolge Richterspruchs nach § 45
StGB die Fähigkeit zur Bekleidung
öfentlicher Ämter verloren hat,
7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung
der Fahrerlaubnis) unterworfen
wird oder
8. wegen Brandstiftung nach §§ 306
bis 306c StGB verurteilt wurde.
(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom
Bürgermeister aus dem Feuerwehr-
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(3)
(4)
(5)
(6)
dienst in einer Einsatzabteilung zu entlassen, wenn
1. er nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in die Seniorenabteilung
überwechseln
möchte,
2. der Dienst in der Einsatzabteilung
aus persönlichen oder berulichen
Gründen nicht mehr möglich ist,
3. er seine Wohnung in eine andere
Gemeinde verlegt oder
4. er nicht in der Gemeinde wohnt
und er seine Arbeitsstätte in eine
andere Gemeinde verlegt.
In den Fällen der Nummern 3 und 4
kann der Feuerwehrangehörige nach
Anhörung des Feuerwehr- und des
Abteilungskommandanten auch ohne
seinen Antrag entlassen werden. Der
Betrofene ist vorher anzuhören.
Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe schriftlich über den
Abteilungskommandanten beim Feuerwehrkommandanten einzureichen.
Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung in eine
andere Gemeinde verlegt, hat dies
binnen einer Woche dem Abteilungs-/
Feuerwehrkommandanten anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn er nicht in
der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in eine andere Gemeinde
verlegt.
Der Bürgermeister kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den
ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere
1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im
Dienst,
2. bei schweren Verstößen gegen die
Dienstplichten,
3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr oder
4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des
Zusammenlebens in der Feuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt.
Der Betrofene ist vorher anzuhören.
Der Bürgermeister hat die Beendigung
des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid festzustellen.
Angehörige der Feuerwehr, die ausgeschieden sind, erhalten auf Antrag eine
Bescheinigung über die Zugehörigkeit
zur Feuerwehr.
KENZINGEN
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
§5
Rechte und Plichten der Angehörigen
der Feuerwehr
(1) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr
der Feuerwehr haben das Recht, den
ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten, seine zwei Stellvertreter
und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. Sie haben außerdem das Recht, ihren Abteilungskommandanten, seinen Stellvertreter und
die Mitglieder ihres Abteilungsausschusses zu wählen.
(8)
Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen
der Feuerwehr erhalten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen
Satzung über die Entschädigung der
ehrenamtlich tätigen Angehörigen der
Feuerwehr eine Entschädigung.
Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen
der Feuerwehr erhalten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge
des Feuerwehrdienstes erleiden einen
Ersatz nach Maßgabe des § 17 FwG.
Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen
der Feuerwehr sind für die Dauer der
Teilnahme an Einsätzen oder an der
Aus- und Fortbildung nach Maßgabe
des § 15 FwG von der Arbeits- oder
Dienstleistung freigestellt.
Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen
der Feuerwehr sind verplichtet (§ 14
Abs. 1 FwG)
1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regelmäßig
und pünktlich teilzunehmen,
2. bei Alarm sich unverzüglich zum
Dienst einzuinden,
3. den dienstlichen Weisungen der
Vorgesetzten nachzukommen,
4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr
gegenüber kameradschaftlich zu
verhalten,
5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten,
6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsstücke, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu plegen
und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen, und
7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und
deren Geheimhaltung gesetzlich
vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist.
Die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der
Feuerwehr haben eine Abwesenheit
von länger als zwei Wochen dem Feuerwehrkommandanten oder dem von
ihm Beauftragten rechtzeitig vorher
anzuzeigen und eine Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem
Dienstbeginn zu melden, spätestens
jedoch am folgenden Tage die Gründe
hierfür zu nennen.
Aus berulichen, gesundheitlichen
oder familiären Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der
Feuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten vorübergehend von
seinen Dienstplichten nach Absatz 5
Nr. 1 und 2 befreit werden.
Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Feuerwehr gleichzeitig
Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer
Werkfeuerwehr oder hauptamtlicher
Feuerwehrangehöriger, haben die sich
hieraus ergebenden Plichten Vorrang
vor den Dienstplichten nach Absatz 5
Nr. 1 und 2.
KENZINGEN
(9)
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(1)
(2)
Freitag, den 08. Mai 2015
Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Feuerwehr schuldhaft
die ihm obliegenden Dienstplichten,
kann ihm der Feuerwehrkommandant
einen Verweis erteilen. Der Feuerwehrkommandant kann zur Vorbereitung
eines Beschlusses des Bürgermeisters
auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach § 4 Abs. 5 den ehrenamtlich
tätigen Feuerwehrangehörigen auch
vorläuig des Dienstes entheben, wenn
andernfalls der Dienstbetrieb oder die
Ermittlungen beeinträchtigt würden.
Der Betrofene ist vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 und 2 anzuhören.
§6
Seniorenabteilung
In die Seniorenabteilung wird unter Überlassung der Dienstkleidung
übernommen, wer das 65. Lebensjahr
vollendet hat oder nach § 4 Abs. 1 Nr.
3 bis 5 und Abs. 2 Nr. 2 bis 4 aus dem
ehrenamtlichen Feuerwehrdienst in einer Einsatzabteilung ausscheidet und
keine gegenteilige Erklärung abgibt.
Der Feuerwehrausschuss kann auf
ihren Antrag Angehörige der Feuerwehr, die das 55. Lebensjahr vollendet
haben, unter Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die
Seniorenabteilung übernehmen (§ 4
Abs. 2 Satz 1 Nr. 1).
Der Leiter der Seniorenabteilung und
sein Stellvertreter werden von den
Angehörigen der Seniorenabteilung
auf die Dauer von fünf Jahren gewählt
und nach Zustimmung des Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den
Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie
haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines
Nachfolgers weiterzuführen. Sie können vom Gemeinderat nach Anhörung
des Feuerwehrausschusses abberufen
werden.
Der Leiter der Seniorenabteilung ist
für die ordnungsgemäße Erfüllung
der Aufgaben der Seniorenabteilung
verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom
stellvertretenden Leiter der Seniorenabteilung unterstützt und von ihm in
seiner Abwesenheit mit allen Rechten
und Plichten vertreten.
Die Angehörigen der Seniorenabteilung, die hierfür die erforderlichen
gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen, können vom
Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem Leiter der Seniorenabteilung zu Übungen und Einsätzen
herangezogen werden.
§7
Jugendfeuerwehr
Die Jugendfeuerwehr besteht aus den
Jugendgruppen, die auf Beschluss des
Feuerwehrausschusses bei den Einsatzabteilungen gebildet werden.
In die Jugendfeuerwehr können Personen zwischen dem vollendeten 10.
(3)
(4)
Lebensjahr und dem vollendeten 17.
Lebensjahr als Anwärter aufgenommen werden, wenn sie
1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind,
2. geistig und charakterlich für den
Feuerwehrdienst geeignet sind,
3. sich zu einer längeren Dienstzeit
bereit erklären,
4. nicht infolge Richterspruchs nach §
45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die
Fähigkeit zur Bekleidung
ö f fentlicher Ämter verloren haben,
5. keinen Maßregeln der Besserung
und Sicherung nach § 7 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit
Ausnahme der Entziehung der
Fahrerlaubnis unterworfen sind
und
6. nicht wegen Brandstiftung nach §§
306 bis 306c StGB verurteilt wurden.
Auf Antrag der Jugendgruppenleiter
und des jeweiligen Abteilungsausschusses einer Einsatzabteilung kann
der Feuerwehrausschuss das Eintrittsalter der beantragenden Jugendgruppe auf 8 Jahre heruntersetzen.
Die Aufnahme muss mit schriftlicher
Zustimmung der Erziehungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss.
Die Zugehörigkeit des Angehörigen
der Jugendfeuerwehr zur Jugendfeuerwehr endet, wenn
1. er in eine Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wird,
2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt,
3. die Erziehungsberechtigten ihre
Zustimmung schriftlich zurücknehmen,
4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist,
5. er das 18. Lebensjahr vollendet
oder
6. der Feuerwehrausschuss den
Dienst in der Jugendfeuerwehr aus
wichtigem Grund beendet.
§ 4 Abs. 5 gilt entsprechend.
Der Leiter der Jugendfeuerwehr (Jugendfeuerwehrwart) und sein Stellvertreter werden von den Angehörigen
der Jugendfeuerwehr auf die Dauer
von fünf Jahren in geheimer Wahl
gewählt und nach Zustimmung des
Feuerwehrausschusses zu der Wahl
durch den Feuerwehrkommandanten
bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf
ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant kann
geeignet erscheinende Angehörige
der Feuerwehr mit der vorläuigen Leitung der Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeuerwehrwart muss
einer Einsatzabteilung der Feuerwehr
angehören und soll den Lehrgang Jugendfeuerwehrwart besucht haben.
Der Jugendfeuerwehrwart und sein
Stellvertreter können vom Gemeinde-
Seite 5
(5)
(6)
(7)
rat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden.
Der Jugendfeuerwehrwart ist für
die ordnungsgemäße Erfüllung der
Aufgaben der Jugendfeuerwehr verantwortlich; er unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom
stellvertretenden Leiter der Jugendfeuerwehr unterstützt und von ihm in
seiner Abwesenheit mit allen Rechten
und Plichten vertreten.
Für die Leiter der Jugendgruppen (Jugendgruppenleiter) (Abs. 1) gilt Abs. 4
entsprechend.
Die Jugendfeuerwehr der Feuerwehr
führt den Namen „Jugendfeuerwehr
Kenzingen“.
§8
Ehrenmitglieder
Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des
Feuerwehrausschusses
1. Personen, die sich um das örtliche Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben oder zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen haben,
die Eigenschaft als Ehrenmitglied und
2. bewährten Feuerwehr- und Abteilungskommandanten nach Beendigung ihrer
aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als
Ehrenkommandant (bzw. Ehrenabteilungskommandant) verleihen.
§9
Organe der Feuerwehr
Organe der Feuerwehr sind
1. Feuerwehrkommandant,
2. Abteilungskommandanten,
3. die Leiter der Seniorenabteilung und der
Jugendfeuerwehr,
4. Feuerwehrausschuss,
5. Abteilungsausschüsse,
6. Hauptversammlung,
7. Abteilungsversammlungen.
§ 10
Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandanten und Stellvertreter
(1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant.
(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein erster und
zweiter Stellvertreter werden von den
Angehörigen der Einsatzabteilungen
der Feuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
(3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen
Feuerwehrkommandanten und seiner
Stellvertreter werden in der Hauptversammlung durchgeführt.
(4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertretern kann nur gewählt werden, wer
1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehört,
2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen
verfügt und
3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums
erforderlichen persönlichen und
fachlichen Voraussetzungen erfüllt.
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(9)
Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter
werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Gemeinderat
vom Bürgermeister bestellt.
Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter
haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines
Nachfolgers weiterzuführen. Kommt
binnen drei Monaten nach Freiwerden
der Stelle oder nach Versagung der
Zustimmung keine Neuwahl zustande,
bestellt der Bürgermeister den vom
Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrkommandanten oder seiner Stellvertreter (§ 8
Abs. 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung
endet mit der Bestellung eines Nachfolgers nach Absatz 5.
Gegen eine Wahl des ehrenamtlich
tätigen
Feuerwehrkommandanten,
des Abteilungskommandanten und
ihrer Stellvertreter kann binnen einer Woche nach der Wahl von jedem
Wahlberechtigten Einspruch bei der
Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere
Einspruchsgründe nicht mehr geltend
gemacht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können der
Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und der durch die Entscheidung betrofene Bewerber unmittelbar
Anfechtungs- oder Verplichtungsklage erheben.
Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehrkommandanten
oder eines oder mehrerer hauptberuflich tätigen Stellvertreter/-s des Feuerwehrkommandanten ist der Feuerwehrausschuss zu hören.
Der Feuerwehrkommandant ist für
die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
verantwortlich (§ 9 Abs. 1 Satz 1 FwG)
und führt die ihm durch Gesetz und
diese Satzung übertragenen Aufgaben
durch. Er hat insbesondere
1. eine Alarm- und Ausrückeordnung
für die Aufgaben nach § 2 aufzustellen und fortzuschreiben und sie
dem Bürgermeister mitzuteilen,
2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstattung hinzuwirken,
3. für die Aus- und Fortbildung der
Angehörigen der Feuerwehr und
4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen zu sorgen,
5. die Zusammenarbeit der Einsatzabteilungen bei Übungen und Einsätzen zu regeln,
6. die Tätigkeit der Abteilungskommandanten, der Seniorenabteilung und der Jugendfeuerwehr sowie des Kassenverwalters und des
Gerätewarts zu überwachen,
7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berichten,
8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bürgermeister
mitzuteilen.
Freitag, den 08. Mai 2015
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Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben angemessen
zu unterstützen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 FwG).
Der Feuerwehrkommandant hat den
Bürgermeister und den Gemeinderat
in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten von sich aus zu beraten.
Er soll zu den Beratungen der Gemeindeorgane über Angelegenheiten der
Feuerwehr mit beratender Stimme zugezogen werden.
Die stellvertretenden Feuerwehrkommandanten haben den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und
ihn in seiner Abwesenheit mit allen
Rechten und Plichten zu vertreten.
Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter
können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5 FwG).
Die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten (§ 9 Nr. 2) und ihr jeweiliger Stellvertreter werden von den
Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilungen der Feuerwehr aus deren
Mitte in geheimer Wahl auf die Dauer
von fünf Jahren gewählt; die Wahlen
inden in der Abteilungsversammlung
statt. Für die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten gelten im Übrigen die Absätze 4 bis 6 entsprechend.
Die Abteilungskommandanten sind für
die Einsatzbereitschaft ihrer Einsatzabteilung verantwortlich und unterstützen den Feuerwehrkommandanten
bei seinen Aufgaben nach Absatz 9. Für
den stellvertretenden Abteilungskommandanten gelten die Absätze 4 bis 6
sowie 10 bis 12 entsprechend.
KENZINGEN
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§ 11
Unterführer
Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur bestellt werden,
wenn sie
1. einer Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören,
2. über die für ihr Amt erforderlichen,
Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und
3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums
erforderlichen persönlichen und
fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Unterführer werden vom Abteilungskommandanten
im
Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten auf Vorschlag des
Abteilungsausschusses auf die Dauer
von fünf Jahren bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestellung
nach Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. Die Unterführer
haben ihre Dienststellung nach Ablauf
ihrer Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Bestellung des Nachfolgers wahrzunehmen.
Die Unterführer führen ihre Aufgaben
nach den Weisungen der Vorgesetzten
aus.
(1)
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§ 12
Schriftführer, Kassenverwalter,
Gerätewart
Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden von der Hauptversammlung auf fünf Jahre gewählt. Der/
Die Gerätewart/-e wird /werden vom
Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des Feuerwehrausschusses im
Einvernehmen mit dem Bürgermeister
eingesetzt und abberufen. Vor der Bestellung eines hauptberulich tätigen
Feuerwehrgerätewarts oder der Übertragung der Aufgaben des Feuerwehrgerätewarts auf einen Gemeindebediensteten ist der Feuerwehrausschuss
zu hören.
Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehrausschusses und
über die Hauptversammlung jeweils
eine Niederschrift zu fertigen und in
der Regel die schriftlichen Arbeiten der
Feuerwehr zu erledigen.
Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 18) zu verwalten und
sämtliche Einnahmen und Ausgaben
nach der Ordnung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf
er nur aufgrund von Belegen und
schriftlichen Anweisungen des Feuerwehrkommandanten annehmen und
leisten. Die Gegenstände des Sondervermögens sind ab einem Wert von
500 € in einem Bestandsverzeichnis
nachzuweisen.
Der Gerätewart hat die Feuerwehreinrichtungen und die Ausrüstung zu verwahren und zu plegen. Mängel sind
unverzüglich dem Feuerwehrkommandanten zu melden.
Für Schriftführer, Kassenverwalter und
Gerätewarte in den Einsatzabteilungen gelten die Absätze 1 bis 4 sinngemäß.
§ 13
Feuerwehrausschuss,
Abteilungsausschüsse
Der Feuerwehrausschuss besteht aus
dem Feuerwehrkommandanten als
dem Vorsitzenden und aus acht auf
fünf Jahre in der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr.
- 4 Mitglieder der Abteilung Kenzingen (Kernstadt)
- 1 Mitglied der Abteilung Bombach
- 1 Mitglied der Abteilung Nordweil
- 2 Mitglieder der Abteilung Hecklingen
Dem Feuerwehrausschuss gehören als
Mitglied außerdem mit Stimmberechtigung an, sofern sie nicht bereits nach
Absatz 1 in den Feuerwehrausschuss
gewählt wurden:
- die Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten,
- die Kommandanten der Einsatzabteilungen (Abteilungskommandanten),
- der Leiter der Seniorenabteilung,
- der Jugendfeuerwehrwart,
- der Schriftführer und
- der Kassenverwalter.
KENZINGEN
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(9)
Werden der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten oder die Abteilungskommandanten nach Absatz 1
in den Feuerwehrausschuss gewählt,
erhöht sich die Zahl der zu wählenden
Mitglieder entsprechend.
Der Vorsitzende beruft die Sitzungen
des Feuerwehrausschusses ein. Er ist
hierzu verplichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt.
Die Einladung mit der Tagesordnung
soll den Mitgliedern spätestens drei
Tage vor der Sitzung zugehen. Der
Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der
stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses durch
Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen
jederzeit teilnehmen oder sich durch
Beauftragte vertreten lassen.
Beschlüsse des Feuerwehrausschusses
werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist
der Antrag abgelehnt.
Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öfentlich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt;
sie ist dem Bürgermeister sowie den
Ausschussmitgliedern zuzustellen. Die
Niederschriften sind den Angehörigen
der Einsatzabteilungen auf Verlangen
zur Einsicht vorzulegen.
Der Feuerwehrkommandant kann zu
den Sitzungen auch andere Angehörige der Feuerwehr beratend zuziehen.
Bei den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden Abteilungsausschüsse gebildet. Sie bestehen aus
dem Abteilungskommandanten als
den Vorsitzenden und bei der
- Einsatzabteilung in Kenzingen
(Kernstadt) aus 6 gewählten Mitgliedern,
- Einsatzabteilung in KenzingenNordweil aus 4 gewählten Mitgliedern,
- Einsatzabteilung in KenzingenBombach aus 4 gewählten Mitgliedern,
- Einsatzabteilung in KenzingenHecklingen aus 4 gewählten Mitgliedern.
Die Mitglieder werden in der Abteilungsversammlung für die Dauer von
fünf Jahren gewählt. Den Abteilungsausschüssen gehören als Mitglied
außerdem der Stellvertreter des Abteilungskommandanten, der Schriftführer, und der Kassenverwalter mit
Stimmrecht an.
Die Absätze 4 bis 8 gelten für die Abteilungsausschüsse entsprechend. Der
Feuerwehrkommandant ist zu den
Sitzungen einzuladen; er kann sich an
den Beratungen jederzeit beteiligen.
Die Niederschrift über die Sitzungen
des Abteilungsausschusses sind auch
dem Feuerwehrkommandanten zuzustellen.
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§ 14
Hauptversammlung und
Abteilungsversammlungen
Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten indet jährlich mindestens
eine ordentliche Hauptversammlung
der Angehörigen der Feuerwehr statt.
Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr,
soweit für deren Behandlung nicht
andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
In der Hauptversammlung hat der
Feuerwehrkommandant einen Bericht
über das vergangene Jahr und der Kassenverwalter einen Bericht über den
Rechnungsabschluss des Sondervermögens für die Kameradschaftsplege
(§ 18) zu erstatten. Die Hauptversammlung beschließt über den Rechnungsabschluss und die Entlastung des Kassenverwalters.
Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten einberufen. Sie
ist binnen eines Monats einzuberufen,
wenn mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabteilungen der
Feuerwehr dies schriftlich unter Angaben von Gründen verlangt. Zeitpunkt
und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern sowie
dem Bürgermeister vierzehn Tage vor
der Versammlung bekannt zu geben.
Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der
Angehörigen der Einsatzabteilungen
der Feuerwehr anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit kann eine zweite
Hauptversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl
der anwesenden Angehörigen der
Einsatzabteilungen der Feuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher
Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag
ist geheim abzustimmen.
Über die Hauptversammlung wird eine
Niederschrift gefertigt. Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen vorzulegen.
Für die Abteilungsversammlung der
Einsatzabteilungen der Freiwilligen
Feuerwehr sowie die Abteilungsversammlung bei der Seniorenabteilung
und der Jugendfeuerwehr gelten die
Absätze 1 bis 5 entsprechend.
§ 15
Wahlen
Die nach dem Feuerwehrgesetz und
dieser Satzung durchzuführenden
Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten geleitet. Steht er selbst zur
Wahl, bestellen die Wahlberechtigten
einen Wahlleiter.
Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. Soweit nach dem
FwG zulässig, kann ofen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.
Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter ist
gewählt, wer mehr als die Hälfte der
Stimmen der anwesenden Wahlbe-
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rechtigten erhalten hat. Wird diese
Stimmenzahl nicht erreicht, indet eine
Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt,
bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber
zur Wahl und erreicht dieser im ersten
Wahlgang die erforderliche Mehrheit
nicht, indet ein zweiter Wahlgang
statt, in dem der Bewerber mehr als die
Hälfte der Stimmen der anwesenden
Wahlberechtigten erhalten muss.
Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als Mehrheitswahl
ohne das Recht der Stimmenhäufung
durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte
hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Feuerwehr gewählt, die
die meisten Stimmen erhalten haben.
Bei Stimmengleichheit entscheidet
das Los. Die nicht gewählten Mitglieder sind in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Ersatzmitglieder. Scheidet
ein gewähltes Ausschussmitglied aus,
so rückt für den Rest der Amtszeit das
Ersatzmitglied nach, das bei der Wahl
die höchste Stimmenanzahl erzielt hat.
Die Niederschrift über die Wahl des
Feuerwehrkommandanten und seiner
Stellvertreter ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister
zur Vorlage an den Gemeinderat zu
übergeben. Stimmt der Gemeinderat
der Wahl nicht zu, indet innerhalb von
drei Monaten eine Neuwahl statt.
Kommt binnen dreier Monate die Wahl
des Feuerwehrkommandanten oder
seiner Stellvertreter nicht zustande
oder stimmt der Gemeinderat der
Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem Bürgermeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die sich aufgrund
ihrer Ausbildung und Bewährung im
Feuerwehrdienst zur kommissarischen
Bestellung (§ 8 Abs. 2 Satz 3 FwG) eignen.
Für die Wahlen in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr, der
Seniorenabteilung und der Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 2 bis 6
sinngemäß.
§ 16
Sondervermögen für die Kameradschaftsplege (Kameradschaftskasse)
(1) Für die Feuerwehr wird ein Sondervermögen für die Kameradschaftsplege
und die Durchführung von Veranstaltungen gebildet.
(2) Das Sondervermögen besteht aus
1. Zuwendungen der Gemeinde und
Dritter,
2. Erträgen aus Veranstaltungen,
3. sonstigen Einnahmen,
4. mit Mitteln des Sondervermögens
erworbenen Gegenständen.
(3) Der Feuerwehrausschuss stellt mit Zustimmung des Bürgermeisters einen
Wirtschaftsplan auf, der alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben
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(4)
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Freitag, den 08. Mai 2015
der Kameradschaftskasse voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu
leistenden Ausgaben enthält. Ausgaben können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben können zugelassen werden, wenn
ihre Deckung gewährleistet ist. Außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der
Zustimmung des Bürgermeisters. Verplichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren dürfen nur eingegangen werden, wenn
der Wirtschaftsplan dazu ermächtigt.
Über die Verwendung der Mittel beschließt der Feuerwehrausschuss. Der
Feuerwehrausschuss kann den Feuerwehrkommandanten ermächtigen,
über die Verwendung der Mittel bis zu
einer bestimmten Höhe oder für einen
festgelegten Zweck zu entscheiden.
Der Feuerwehrkommandant vertritt
bei Ausführung des Wirtschaftsplans
den Bürgermeister.
Die für das Sondervermögen eingerichtete Sonderkasse (Kameradschaftskasse) ist jährlich mindestens einmal
von zwei Rechnungsprüfern, die von
der Hauptversammlung auf fünf Jahre
bestellt werden, zu prüfen. Der Rechnungsabschluss ist dem Bürgermeister
vorzulegen.
Für die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr werden ebenfalls Sondervermögen im Sinne des Absatzes 1 gebildet.
Die Absätze 1 bis 5 gelten entsprechend; an die Stelle des Feuerwehr-
(1)
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KENZINGEN
kommandanten, des Feuerwehrausschusses und der Hauptversammlung
treten der Abteilungskommandant,
der Abteilungsausschuss und die Abteilungsversammlung.
zung der Verfahrens- oder Formvorschrift
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
§ 17
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung
vom 31. Januar 1991 außer Kraft.
Ist danach eine Verletzung geltend gemacht
worden, so kann auch nach Ablauf eines
Jahres jedermann die Verletzung geltend
machen.
Kenzingen, den 30. April 2015
Matthias Guderjan
Bürgermeister
Hinweis:
Nach § 4 Abs. (4) der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes
oder aufgrund dieses Gesetzes, zustande
gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über
die Öfentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung und die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat
oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet hat oder die Verlet-
Impressum:
Herausgeber: Stadt Kenzingen
Verantwortlich für die amtlichen und für
die Mitteilungen der Verwaltung und
für die Amts- und Sprechtage städt.
Einrichtungen:
Matthias Guderjan, Bürgermeister,
Tel. 07644/900-100.
Verantwortlich für alle übrigen Bekanntmachungen sind ausschließlich die
Auftraggeber.
- Redaktionelle Änderungen aus technischen Gründen jedoch vorbehalten
Druck: Primo-Verlagsdruck Anton Stähle,
Postfach 1254, 78329 Stockach,
Tel.07771/9317-11, Fax07771/9317-40,
E-Mail: [email protected]
Internet:www.primo-stockach.de
Stadtverwaltung / Behörden
Städtische
Einrichtungen
geschlossen
Grundsteuer 2015 und Gewerbesteuervorauszahlungen 2015
Zahlungsauforderung
Wir machen darauf aufmerksam, dass die zweite Rate der Grundsteuer 2015 und die
zweite Rate der Gewerbesteuervorauszahlungen 2015 am
15. Mai 2015
Am Freitag, 8. Mai 2015 sind das Rathaus der Kernstadt, die Ortschaftsverwaltungen sowie alle anderen
städtischen Einrichtungen wegen
einer betrieblichen Veranstaltung
geschlossen.
zur Zahlung fällig werden.
Bitte überweisen Sie die jeweiligen Forderungen auf eines der Konten der Stadtkasse
Kenzingen, sofern Sie nicht am Einzugsverfahren teilnehmen. Barzahlung während der
üblichen Dienstzeiten ist im Rathaus, Zimmer Nr. 11, möglich.
Wir bitten um Beachtung des Zahlungstermins, da bei verspäteter Zahlung aufgrund gesetzlicher Regelungen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden müssen.
Bitte geben Sie bei Überweisungen das Buchungszeichen an, damit eine schnelle und
fehlerfreie Verbuchung möglich ist.
Dilli
Kassenverwalterin
KENZINGEN
Freitag, den 08. Mai 2015
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Freizeitangebot des Gemeindeverwaltungsverbandes
Kenzingen-Herbolzheim-Rheinhausen & Weisweil
von Mai bis Oktober 2015
Stadt Kenzingen
Hauptstraße 15
79341 Kenzingen
Tel. 07644 900-113
Fax 07644 900-160
Stadt Herbolzheim
Hauptstraße 60
79336 Herbolzheim
Tel. 07643 9359-11
Fax 07643 9359-18
Gemeinde Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
Tel. 07643 9107-11
Fax 07643 4541
Gemeinde Weisweil
Hinterdorfstraße 14
79367 Weisweil
Tel. 07646 9102-12
Fax 07646 9102-50
Wir wünschen allen Gästen und Bürgern gute Erholung bei aktiver Freizeit.
Weitere Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender der Städte Kenzingen und
Herbolzheim sowie der Gemeinden Rheinhausen und Weisweil. Änderungen vorbehalten!
Wochentag/
Datum
Beginn
Treffpunkt / Veranstaltungsort
Veranstaltung
Veranstalter
Fr. 08.05.2015
n. Ank.
Garten Hohenstein,
Tutschfelden
Pflanzenbörse
Familie Hohenstein
Fr. 08.05.2015
n. Ank.
Feuerwehrhaus Weisweil
After-Work-Party
Freiwillige Feuerwehr Weisweil
Fr. 08.05.2015
15:00 Uhr
Marktplatz Herbolzheim
Mountainbiketour für Jugendliche
Tourismusbüro Herbolzheim
Fr. 08.05.2015
19:30 Uhr
Turn- und Festhalle Kenzingen
Vereinsmeisterschaften der Aktiven
Tischtennis-Sportverein Kenzingen e.
V.
Fr. 08.05.2015
20:00 Uhr
Hotelrestaurant Schieble
Hauptversammlung
AUV Kenzingen
Sa. 09.05.2015
n. Ank.
Halle Wagenstadt
14:00 Uhr
Rathaus Broggingen
Frühjahrskonzert
Gesangverein Wagenstadt
Eröffnungsveranstaltung „Geführte
Touren“
Tourismusbüro Herbolzheim
Vereinsgemeinschaften der
Jugendlichen
Tischtennis-Sportveren Kenzingen e.
V.
Frühlingsfest des evangelischen
Kindergartens
Evangelische Kirchengemeinde
Kenzingen
Mai
Sa. 09.05.2015
Sa. 09.05.2015
14:00 Uhr
Turn- und Festhalle Kenzingen
Sa. 09.05.2015
15:00 Uhr
Ev. Kindergarten Kenzingen
Sa. 09.05.2015
16:00 Uhr
Bombach
Kosten
Euro/Person
Frühjahrsübung
Freiwilllige Feuerwehr, Abt. Bombach
1
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Freitag, den 08. Mai 2015
Wochentag/
Datum
Beginn
Treffpunkt / Veranstaltungsort
Veranstaltung
Veranstalter
Sa. 09.05.2015
bis Mo.
11.05.2015
n. Ank.
Sportgelände Hecklingen,
Großmatt
Sportfest
Sportverein Hecklingen e. V.
So. 10.05.2015
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Garten Hohenstein,
Tutschfelden
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Herrenmühle Bleichheim
Offener Garten
Familie Hohenstein
So. 10.05.2015
14:00 Uhr
Ev. Gemeindehaus
Do. 14.05.2015
n. Ank.
Am Bürgerhaus
n. Ank.
Sportplatz Oberhausen
11:00 Uhr
Schlosshof Hecklingen
Kunstausstellung mit Werken von
Reiner Strub
Evangelische Kirchengemeinde
Kenzingen
Maibockturnier
Boulefreunde Rheinhausen 2010 e. V.
Vatertagshock
Förderverein FC-Oberhausen
Fahnenhock
Musikgesangsverein
LichteneckHecklingen
Konfirmation –
AbendmahlgottesdienstEvangelische Kirchengemeinde
Kenzingen
Musik hoch vier –gemeinsames
Konzert der vier Kenzingern
Blasmusikkapellen
Stadtkapelle Kenzingen +
Musikverein Nordweil e. V. +
Musikverein Bombach e. V. +
Musikverein Hecklingen e. V.
Wanderung an den Hegauburgen
vorbei
Schwarzwaldverein e. V.
Konfirmation
Evangelische Kirchengemeinde
Kenzingen
Bleichtäler Weinwanderung mit
Weinverkostung
Tourismusbüro Herbolzheim /
Vereinsgem. Bleicheim
So. 10.05.2015
Do. 14.05.2015
Do. 14.05.2015
Sa. 16.05.2015
19:00 Uhr
Sa. 16.05.2015
20:00 Uhr
Üsenberghalle Kenzingen
So. 17.05.2015
08:00 Uhr
Treffpunkt: Haltestelle Rist
So. 17.05.2015
09:30 Uhr und 11.15 Uhr
Ev. Kirche Kenzingen
So. 17.05.2015
14:00 Uhr
An Brogginger Straße
gegenüber Schloss
So. 17.05.2015
n. Ank.
KENZINGEN
Kosten
Euro/Person
Offener Garten
Hansjörg Haas
Wanderung auf dem Ibacher
Panoramaweg
Schwarzwaldverein HerbolzheimEttenheim
8,- € inkl. 6er
Weinprobe
2,- € ohne
Wein
Kinder frei
2
KENZINGEN
Freitag, den 08. Mai 2015
Die Stadt Kenzingen sucht zum 08. Juni 2015
eine/n
Raumpleger/in
für das Kinderhaus
mit voraussichtlich 20 Wochenstunden
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fentlicher Verwaltungen in Verbindung mit
einem Hochschulabschluss. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ, Raum A007) der Agentur
für Arbeit Freiburg, Lehener Straße 77.
Die Veranstaltung richtet sich an Studieninteressierte und deren Eltern, die sich aus
erster Hand über Studium und Beruf informieren wollen. Sie ist Teil der Vortragsreihe
„Berufe konkret“, einem Angebot der Abiturienten- und Studienberatung im Hochschulteam der Agentur für Arbeit Freiburg.
Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung nicht erforderlich.
Die Stadt Kenzingen mit 9.400 Einwohnern bietet vielfältige Aufgabenfelder. Die Stadtverwaltung versteht sich als Dienstleister für die Belange aller Bürgerinnen und Bürger.
Nach den Pingstferien wird die Betreuung der Grundschulkinder in den neugestalteten
Räumlichkeiten im Kinderhaus (ehemaliges Grundschulgebäude) durchgeführt. Mit der
Inbetriebnahme der neuen Zimmer wird die tägliche Raumplege erforderlich.
Aufgabengebiet:
•
alle anfallenden Reinigungsarbeiten in der Einrichtung (ohne Fensterreinigung)
•
Arbeitszeit ab 16.00 Uhr
•
jährliche Grundreinigungsarbeiten
•
eine endgültige Abgrenzung des Aufgabengebietes bleibt uns vorbehalten
Wir erwarten:
•
Zuverlässigkeit
•
Einsatzbereitschaft und Flexibilität
•
selbständiges Arbeiten
•
Teamfähigkeit
Herzlichen Glückwunsch
am 12.05.2015
zum 82. Geburtstag
Frau Alma Hirsch
Ofenburger Straße 10
am 14.05.2015
zum 83. Geburtstag
Frau Ilse Reincke
Hauptstraße 56
Wir bieten:•
Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öfentlichen Dienst EGr. 1 TVöD
•
Erholungsurlaub während der Schließtage der Einrichtung (Pingst-, Sommerferien
und Weihnachten)
•
leistungsorientierte Bezahlung
•
Zusatzversorgung
Bewerbungen bitte mit detaillierten Unterlagen bis 29. Mai 2015
an die Stadt Kenzingen, Hauptstr. 15, 79341 Kenzingen.
Auskünfte erhalten Sie von:
Frau Annette Shkodra, Personalverwaltung, Tel. 07644/900-112
Vortragsreihe
„Von der UNI in den Beruf“
Universität für Studierende und Hochschulabsolventen organisiert wird.
Berufsfeld und Berufschancen für
Sozial- und Geisteswissenschaftlicher
Am Donnerstag, 21. Mai, informiert Elisabeth Zenkner, Beraterin im Hochschulteam
der Agentur für Arbeit Freiburg, über das
Berufsfeld der Sozial- und Geisteswissenschaften sowie den Berufschancen dort. Die
Veranstaltung beginnt um 18:15 Uhr im Kollegiengebäude I (Hörsaal 1098) der AlbertLudwigs-Universität Freiburg.
Studierende und Hochschulabsolventen
erfahren, wie man mit Eigeninitiative und
Kreativität den Berufseinstieg erfolgreich
gestaltet. Neben einem Überblick über den
aktuellen Arbeitsmarkt für Sozial- und Geisteswissenschaftler gibt es Informationen
zu traditionellen und alternativen Berufsfeldern, zu Strategien für die Praktika- und
Stellensuche sowie zu wichtigen Informationsquellen und Jobbörsen.
Der Vortrag ist Teil der Veranstaltungsreihe
„Von der Uni in den Beruf“, die in Kooperation von Agentur für Arbeit Freiburg und dem
Service Center Studium der Albert-Ludwigs-
Nächste Termine der Veranstaltungsreihe:
Donnerstag, 11. Juni:
Special Bewerbung Teil 1: Was den Personalchef wirklich interessiert
Donnerstag, 18. Juni:
Special Bewerbung Teil 2: Das Vorstellungsgespräch
Donnerstag, 25. Juni:
Berufsfeld Verlagswesen – Weit mehr als
Textarbeit
Donnerstag, 16. Juli:
Ihr Arbeitsplatz die Welt – der Höhere Auswärtige Dienst stellt sich vor
Donnerstag, 30. Juli:
Studium zu Ende – was nun?
Berufe konkret
Einstieg in den öfentlichen Dienst
Am Donnerstag, 21. Mai, informieren Referentinnen und Referenten der Stadt Freiburg, des Finanzamts Freiburg-Land und der
Agentur für Arbeit Freiburg über Einstiegsmöglichkeiten in den gehobenen Dienst öf-
am 15.05.2015
zum 87. Geburtstag
Herrn Jakob Schefer
Wiesenstraße 7 C
am 15.05.2015
zum 80. Geburtstag
Frau Charlotte Gonsior
Egerstraße 11
am 15.05.2015
zum 75. Geburtstag
Herrn Helmut Frank
Nordweil, Talstraße 12
am 15.05.2015
zum 75. Geburtstag
Herrn Heinrich Kaltenbach
Eisenbahnstraße 20
am 16.05.2015
zum 75. Geburtstag
Herrn Peter Garczarek
In der Petersbreite 16
am 17.05.2015
zum 86. Geburtstag
Herrn Walter Wickersheim
Eisenbahnstraße 20
am 17.05.2015
zum 84. Geburtstag
Herrn Stefan Striegel
Hecklingen, Kandelstraße 1
Die Stadtverwaltung Kenzingen wünscht
Ihnen auch im Namen des Gemeinderates
auf Ihrem weiteren Lebensweg alles Gute,
besonders Gesundheit.
Matthias Guderjan, Bürgermeister
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Beratungsservice für
internationale Fachkräfte
Am Donnerstag, den 21. Mai 2015 von
15.00 bis 18.00 Uhr bietet das Welcome
Center für internationale Fachkräfte Freiburg- Oberrhein wieder Beratungen für internationale Fachkräfte und für Unternehmen im Landkreis Emmendingen im Haus
am Festplatz des Landratsamtes Emmendingen, Schwarzwaldstr. 4, Zimmer 136,
1.OG, an.
Frau Müller des Welcome Centers informiert
und berät Fachkräfte aus dem Ausland (EU
und Nicht-EU) zu Themen wie Arbeit, Wohnen, Sprache, Kinderbetreuung, Anerkennung des Berufsabschlusses, Familie, Bildung, Alltag in Deutschland, Freizeit u.v.m.
Für Unternehmen bietet das Welcome Center Information und Beratung zu Rekrutierung und Integration internationaler Fachkräfte. Terminvereinbarungen sind auch
außerhalb dieser Zeiten und im eigenen
Unternehmen möglich.
Anmeldung und Terminvereinbarung unter:
Tel.: 0761-13 79 79 55
oder per Email: [email protected]
Weitere Informationen unter: www.welcomecenter-freiburg-oberrhein.de
Die Beratung ist kostenlos und indet auf
Deutsch oder Englisch statt.
Einladung zur Ausstellung der
Kunstwerke des Europäischen
Wettbewerbs 2015
Fast 1.00 Schüler und Schülerinnen aus dem
Landkreis Emmendingen haben sich dieses Jahr am 62. Europäischen Wettbewerb
beteiligt. Vom Dienstag, 12. Mai bis Freitag,
12. Juni 2015 werden im Haus am Festplatz
in der Schwarzwaldstr. 4 in Emmendingen
die Arbeiten der 143 Künstler ausgestellt,
die einen Orts-, Landes- oder Bundespreis
gewonnen haben. Die Bilder können von
Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 15.30 Uhr,
am Donnerstag von 7.30 bis 18 Uhr und am
Freitag von 7.30 bis 12 Uhr angeschaut werden. Die Ausstellung ist kostenfrei
Der 62. Europäische Wettbewerb stand unter dem Motto „Europa hilft – hilft Europa?“:
2015 ist zum „Europäischen Jahr der Entwicklung“ erklärt worden, es soll die Bemühungen der EU in der weltweiten Bekämpfung der Armut zeigen und auf eine globale
Verantwortung für Umwelt und Natur hinweisen.
Voranzeige: „Tag der ofenen
Gartentür“ ab Pingsten
Auch in diesem Jahr laden Gartenbesitzer
wieder zum „Tag der ofenen Gartentür“ ein.
Die Aktion beginnt in diesem Jahr an Pings-
Freitag, den 08. Mai 2015
KENZINGEN
ten. Am Pingstsonntag ist der erste Garten
geöfnet. In diesem Jahr machen 24 Gartenbesitzer bei der Aktion mit, die unter der
Schirmherrschaft des Landrats steht. Erstmals sind auch zwei Gärten aus dem Elsaß
(in Marckolsheim und Sélestat) dabei. Alle
Termine werden ab Mitte Mai auf der Internetseite des Landratsamtes Emmendingen
unter www.landkreis-emmendingen.de und
in den Mitteilungsblättern der Gemeinden
veröfentlicht.
Fortbildung zum Thema
„Essensspaß von Anfang an!“
Im Rahmen der Landesinitiative Bewusste
Kinderernährung (BeKi) ist am Dienstag 19.
Mai 2015 von 14.30 bis 17.30 Uhr eine Erzieher/innenfortbildung zum Thema „Essensspaß von Anfang an! Kinder unter einem
Jahr in der Kita“ am Landwirtschaftlichen
Bildungszentrum Hochburg. Die ganz Kleinen sind in vielen Kitas noch neue Tischgäste. Was braucht ein Säugling zum Wachsen
und Gedeihen (Milch, Beikost, Übergang zur
Familienkost) und welche hygienischen Anforderungen sind zu berücksichtigen – das
sind einige Themen der Fortbildung. Anmeldung bis spätestens Mittwoch, 13. Mai 2015
beim Landratsamt Emmendingen, Landwirtschaftsamt Tel. 07641 451 9110.
Jugendplege Kenzingen
Angebote:
Ofene Tür im Jugendraum:
Montag
17:00 – 20:00 Uhr
Mittwoch
15:00 – 18:00 Uhr
18:00 – 20:00 Uhr
Freitag
18:00 – 21:30 Uhr
für Jugendliche ab 14 Jahren
für Kids ab 10 Jahren
für Jugendliche ab 14 Jahren
für Jugendliche ab 14 Jahren
Hip Hop
Im Frühling und Sommer gibt es kein regelmäßiges Angebot.
In den Pingstferien ist ein Workshop für alle geplant, Termin folgt.
Musikwerkstatt Rock Kids
Freitag
14:00 – 15:30 Uhr ab 9 Jahren in der Grundschule Kenzingen
Musikwerkstatt in den Pingstferien
3-tägiger Bandworkshop mit der Band Strichpunkt
Dienstag, 26.05. – Donnerstag, 28.05. Jeweils 19:00 – 22:00 Uhr
Für Jugendliche, die gerne mal das Bandfeeling erleben wollen.
Erfahrung sammeln mit E-Gitarre, Bass, Schlagzeug oder Gesang. Mit und ohne Vorkenntnisse möglich
Kosten: 10 € (inkl. Getränke zwischendurch)
Anmeldung beim Jugendpleger
2. Kickertref
Am Freitag, 22.05. indet ab 15:00 Uhr die zweite Ausgabe von dem Fußballturnier statt.
Es gibt wieder ein Turnier für Mannschaften von 10 bis 13 Jahren und eines von 14 bis
18 Jahren. Eine Mannschaft braucht mindestens vier Spieler. Startgebühr: 5 € pro Mannschaft.
Info und Anmeldung beim Jugendpleger
Vorankündigung:
Ferienspiele vom 30.07. bis 22.08. 2015 Montag bis Freitag jeweils mindestens ein Angebot
24.08. bis 11.09. diverse Angebote
03.09. – 06.09. Familienkanutour des Verein Eltern für Kinder e.V. Voranmeldung erbeten.
Info: Frank Janssen, Tel. 07644 929812 oder Mail: [email protected]
Info:
Christoph Meybrunn Jugendplege und Schulsozialarbeit
Tel. 07644 900 208 (Jugendbüro, feste Sprechzeit Mo 14:30 – 16:30 Uhr)
Mobil: 0160 9780 2119
Mail: [email protected]
KENZINGEN
Freitag, den 08. Mai 2015
Seite 13
Der Verein Eltern für Kinder e. V. und die Jugendplege Kenzingen bieten in den Sommerferien im Rahmen der Ferienspiele an:
Freie Plätze in der
Kleinkindbetreuung
Sausewind für 1-3 Jährige
Gemeinsam tierisch gute Abenteuer erleben
In einer Gruppe von 12 Kindern wollen wir gemeinsam spannende Dinge erleben, wie
beispielsweise: Abenteuerwanderung mit Pferden, Bogenschießen,
Ab 1. Juni und 15. Juni 2015 sind bei uns
jeweils ein Platz in der Vormittagsgruppe, Donnerstag + Freitag von 8-13 Uhr,
frei. Die monatlichen Kosten betragen 90
Euro.
Wir bieten in einer Gruppe von 10 Kindern eine liebevolle Betreuung, behutsame Eingewöhnung, altersgerechte Spiele und ein schönes Außengelände mit
Spielgeräten am Haus.
erlebnispädagogische Gruppenangebote, Klettern oder eine Elzüberquerung mit selbstgebauter Seilbrücke.
Gefragt sind Teamarbeit, Körpereinsatz und Nachdenken!
Das Besondere: Wir bieten dies als Inklusionsprojekt an. Inklusion bedeutet für uns das
selbstverständliche und spaßvolle Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen.
Alle Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren können sich gerne anmelden, Vorkenntnisse
sind nicht erforderlich!
Termine:
Freitag, 31.7.15 von 15 bis 18 Uhr
Samstag, 1.8.15 von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag, 6.8.15 von 15 bis 18 Uhr
Kosten 45 Euro/ Mitglieder des Vereins Eltern für Kinder Kenzingen e. V. , 60 Euro für Nichtmitglieder.
Kleinkindbetreuung Sausewind, Schnellbruckstr. 10, Kenzingen, Tel.: 07644/ 922
6839, [email protected]
Kenzinger Gymnasiasten siegen im Jugendwettbewerb der
Volksbank Lahr
Auf Anfrage ist eine Bezuschussung durch den Hilfefonds der Stadt Kenzingen möglich.
Veranstaltungsort: 79365 Rheinhausen- Oberhausen,
Das Team: Andrea Maihöfer-Stemann, Edith Kulzer-Schwab, Dominique Buchmann
Kontaktdaten:
Andrea Maihöfer-Stemann, Tel. 07644/ 926 90 48, [email protected]
Gymnasium
Vergangenen
Mittwoch wurde im Rahmen der 79. Ofenen
Bühne des Gymnasiums Kenzingen das
Musical „Löwenherz“
aufgeführt. Die noch
jungen
Schauspieler
der Theater-Bühne-2
und Sänger des Unterstufenchores überzeugten dabei mit ihren schauspielerischen
und gesanglichen Leistungen.
Am Ende des Musicals
bedankte sich Schulleiter Heribert Hertramph
bei den beiden Lehrerinnen Judith StolzFischer, Leiterin der Theater-Bühne-2, und Eva Wöbcken, Leiterin des Unterstufenchores, für
ihre ausgezeichnete Arbeit.
Ein weiterer Höhepunkt des Abends war der Auftritt von Philipp Kaiser, indem er sich voller
Humor über die Probleme der Männer äußerte und somit jedem im Raum zum Schmunzeln
brachte.
Die Erlöse und Spendengelder, die gesammelt wurden, gingen wie gewohnt an die CasaVerde-Stiftung in Peru.
Text: Lara Stehlin
Dies sind die (glücklichen – evtl. weglassen)
Sieger und Siegerinnen des Internationalen
Jugendwettbewerbs, den die Volksbank
Lahr dieses unter das Motto „Immer mobil –
immer online – was bewegt dich?“ gestellt
hat - zusammen mit den KunstlehrerInnen
Sandra Armbrust, Myrtil Haefs, Alexander
Schröter und Herrn Timo Kunzweiler von der
Volksbank Kenzingen. Fast alle Klassen des
Gymnasiums Kenzingen von der 5a bis hin
zum Neigungskurs Kunst 11 haben daran
teilgenommen – es wurden 35 Gewinner erkoren., davon Melanie Bös und Sarah Jenne
(NK 11), Karla-Lotta Bodemer (5a) und Julian
Burmeister (6d) zu Landessiegern BadenWürttemberg, die am 18. Juli mit einer Feier
in Stuttgart geehrt werden. Wir gratulieren
allen Beteiligten und freuen uns mit Ihnen.
Text: Myril Haefs
Seite 14
Gastschülerprogramm
Schüler aus Osteuropa und Lateinamerika suchen Gastfamilien!
Lernen Sie einmal die neuen Länder in
Osteuropa und Lateinamerika ganz praktisch durch Aufnahme eines Gastschülers
kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schule aus Russland, Venezuela
und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend
in Europa Familien, die ofen sind, Schüler
als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um
mit und durch den Gast den eigenen Alltag
neu zu erleben.
Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Russland/St. Petersburg vom
27.06.2015 – 27.07.2015, Russland/Samara vom 27.06.2015 – 27.07.2015, Venezuela/Caracas vom 28.06.2015 – 04.08.2015
und Peru/Arequipa vom 05.10.2015 –
08.12.2015.
Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am
jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den
Gast verplichtend. Die Schüler sind zwischen 14 und 17 Jahre alt und sprechen
Deutsch als Fremdsprache.
Ein viertägiges Seminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und die
Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen
helfen. Der Gegenbesuch ist möglich.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJODeutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne
Herr Liebscher unter Telefon 0711625138 Handy 0172-6326322,
Frau Sellmann und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533,
Fax 0711-625168, e-Mail: [email protected],
www.gastschuelerprogramm.de.
Naturfreundejugend
Deutschlands
Sommerferien noch nicht verplant?
Es gibt noch freie Plätze auf den Kinderund Jugendfreizeiten der Naturfreundejugend Baden
Hast du deine Sommerferien noch nicht
verplant? Die Naturfreundejugend Baden
hat noch einige Ferienplätze frei. Kinder zwischen 8 und 12 Jahren können sich für die
Kinderfreizeiten im Naturfreundehaus Römerberg in Keltern-Dietlingen vom 05.-1109.2015 und im Naturfreundehaus Feldberg
auf dem Feldberg vom 02.08.-08.08.2015
anmelden. Mit Naturerleben, Geländespielen, Lagerfeuer und Bastelangeboten wird
jede Langeweile vertrieben. Das weitläuige
Gelände rund um die Naturfreundehäuser
mitten im Wald ist ein Paradies für Kinder.
Die Freizeit in Dietlingen kostet 184,- € für
Mitglieder und 219,- € für Nichtmitglieder.
Eine Abenteuerfreizeit indet für Kinder zwischen 10 und 14 Jahren vom 01.08.-15.08.15
auf einem Zeltplatz im Altmühltal statt. Zwei
Wochen Zelten direkt an einen Fluss, Kanufahren, klettern im Waldklettergarten und
am Fels sowie eine Moutainbiketour stehen auf dem Programm. Die Freizeit kostet
Freitag, den 08. Mai 2015
444,- € für Mitglieder und 534,- € für Nichtmitglieder. Die Anreise erfolgt mit dem Zug
ab Karlsruhe. Möglichkeiten zur Zustieg sind
vorhanden. Jugendliche von 13-17 Jahren
können auf der Paddel- und Kletterfreizeit
im französischen Jura vom 02.-14.08 eine
Auszeit vom gewöhnlichen Alltag nehmen.
Paddeln auf dem Fluss Loue und Klettern
am Fels, zwei Wochen vollgepackt mit Sport,
Action und Spaß stehen auf dem Programm.
Die Freizeit ist für Anfänger und Fortgeschrittenen im Bereich Klettern und Paddeln
geeignet und kostet 459,- € für Mitglieder
und 549,- € für Nichtmitglieder. Wer gerne
Sonne, Strand und Meer hat und kann vom
01.08.-16.06.2015 auf dem Campingplatz
der Insel KRK in Kroatien verbringen. Die Anreise erfolgt in einem komfortablen Reisebus
ab Karlsruhe. Die Freizeit ist für Jugendliche
ab 15 Jahre geeignet und kostet 509,- € für
Mitglieder und 609,- € für Nichtmitglieder.
Eine Reiterfreizeit für Kinder von 8-13 Jahren
indet vom 01.08.-08.08.2014 auf dem Reiterhof Vogel in Waldbronn-Busenbach statt.
Sie kostet 274,- € für Mitglieder und 329,- €
für Nichtmitglieder.
Bei alle Freizeiten, Programm, Verplegung
und Betreuung enthalten.
Die Freizeit wird von ehrenamtlichen, geschulten Mitarbeiter*innen durchgeführt.
Alle Betreuer*innen der Naturfreundejugend Baden beteiligen sich an einer Selbstverplichtung zum Schutz der Kinder und
Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt.
Bildungsgutscheine können eingereicht
werden. Bei Bedarf kann ein Antrag auf Zuschuss gestellt werden. Weitere Freizeitangebote und Infos unter: www.naturfreundejugend-baden.de
Information und Anmeldung unter:
Naturfreundejugend Baden; Alte Weingartener Str. 37; 76227 Karlsruhe; Tel.
0721/405097; Fax.0721/496237 [email protected] oder
www.naturfreundejugend-baden.de.
KENZINGEN
Zu Beginn trefen sich alle Kinder in der Kindersinggruppe, in der neben dem Singen
auch Rhythmus- und Gehörbildungsübungen eingeplant sind. Der Unterricht wird von
Musiklehrern mit langjähriger Unterrichtserfahrung übernommen, deren Ziel sein wird,
bei den Schülern Interesse und Freude an ihrem Instrument und am gemeinsamen Musizieren zu wecken. Die Instrumente werden
von der Musikschule für die Unterrichtstunden kostenlos bereitgestellt.
Wann und Wo?
Denzlingen, Grundschule Brückleacker
Mittwochs,
14.45-15.15 Uhr:
Gesang, Rhythmus und Bewegung
15.15-16.00 Uhr:
Blocklöte, Mandoline, Violine, Klavier
Emmendingen, Musikschule in der KarlFriedrich-Schule
Montags,
15.30-16.00 Uhr: Kindersinggruppe
16.00-16.45 Uhr: Blocklöte, Gitarre, Violine,
Klavier
Dauer: 01.07.2015 – 31.12.2015 (August entgeltfrei!)
Information und Anmeldung bei der Geschäftsstelle der Musikschule Nördlicher
Breisgau, Karl-Friedrich-Str.22, 79312 Emmendingen (Tel.: 07641/52565, [email protected], www.musikschule-em.de)
Musikschule
Nördlicher Breisgau
Musikalische Früherziehung für Kinder
ab 4 Jahren
Musikalische Spiele in der Gruppe, rhythmische Übungen mit Perkussionsinstrumenten, Singen, Hören, Tanz und Bewegung
fördern die musikalischen und kreativen Fähigkeiten, die in jedem Kind angelegt sind.
Ab Juli 2015 (im August entgeltfrei!) startet
eine neue Gruppe Musikalische Früherziehung für Kinder ab 4 Jahren unter Leitung
von Frau Andrea Meiniger im Kindergarten Wirbelwind(Mehrzweckraum), Vörstetten.
Der Unterricht indet mittwochs von 15.00
– 15.45 Uhr statt.
Neues Schulhalbjahr beginnt
am 01. Juli 2015!
Der An-, Ab- und Ummeldetermin für das
2. Schulhalbjahr ist der 15. Mai 2015. Später eingehende Anmeldungen können nur
berücksichtigt werden, sofern Unterrichtsplätze frei sind.
Ab 01. Juli 2015 dreht sich auch wieder das
Instrumentenkarussell in Denzlingen
und Emmendingen.
Um die Wahl des richtigen Instrumentes für
Kinder und Eltern zu erleichtern, bietet die
Musikschule in jedem Schulhalbjahr das
Instrumentenkarussell an. In Gruppen von
maximal 4 Teilnehmern können Kinder von
6 bis 8 Jahren verschiedene Instrumente im
vierwöchigen Turnus ausprobieren.
Information und Anmeldung in der Geschäftsstelle der Musikschule Nördlicher
Breisgau, Karl-Friedrich-Str.22, 79312 Emmendingen, Tel: 07641/52565, [email protected], www.musikschule-em.de.
-.-.-.-.-.-.-.-.Zum dritten Mal veranstaltet die Musikschule Nördlicher Breisgau am 15. Mai
2015 das Konzert „Zusammenspiel“im
großen Festsaal des ZfP.
In diesem Jahr musizieren 131 Schülerinnen
und Schüler.
Hierbei präsentieren sich die drei Bläserklassen des Goethe-Gymnasiums Emmendingen unter der Leitung von Musiklehrer Joachim Müller.
KENZINGEN
Die Bläserklassen erfreuen sich seit vielen
Jahren großer Beliebtheit.
Die Kinder erleben hier eine interessante
Kombination von Blasorchesterstunden, die
im regulären Musikunterricht stattinden
und Instrumentalunterricht, der von einem
engagierten Lehrerteam der Musikschule
Nördlicher Breisgau erteilt wird
„Umspielt“ werden die Bläserklassen von
vier Ensembles der Musikschule:
Im Flötenchor „Flûtes oriol“ spielen 20
Schülerinnen gemeinsam mit ihren Lehrerinnen auf der großen Querlötenfamilie:
große Flöten, Alt- und Baßlöten eine Bearbeitung von Giuseppe Verdi, und einen Tango, die Leitung hat Angelika Kuen-Durando .
Das Bläserensemble der Musikschule „Fortepanini ,das allen Bläserinnen, Bläsern und
Schlagwerkern, die ihr Instrument ca 2 Jahre
spielen, die Möglichkeit bietet, gemeinsam
zu musizieren. Unter der Leitung von Petra
Staub wird das Ensemble einen „Strauß für
Dich“ von Johann Strauß und Stücke von
Brahms und ABBA zu Gehör bringen.
Das Blocklötenquartett lauto dolce hatte
2011 bei „Jugend musiziert“ einen 2. Preis
im Landeswettbewerb und 2014 einen 1.
Preis im Bundeswettbewerb erreicht und
tritt regelmäßig in Musikschul- und anderen Veranstaltungen auf. Für dieses Konzert
hat das Quartett mit ihrer Leiterin Hildegard
Wippermann „Report upon „When shall the
Sun Shine?“ von Paul Leenhouts einstudiert.
Das Trompeten-Ensemble unter der Leitung von Michael Bockstahler, wird nach
dem St.louis-Blues und einem Rondò, ein
Stück über Calderon, den „König des spanischen Theaters“, musizieren.
Kunst und Kultur verbindet.
Das Konzert in der Psychiatrie gemeinsam
mit KOMM von Therapie und Kultur zu veranstalten, entstand aus der Idee, Vorurteile
und Bedenken auf beiden Seiten abzubauen. Wir zeigen, dass ein entspannter Umgang mit dem Thema Psychiatrie möglich
ist, denn auch viele Patienten der Klinik besuchen unsere Konzerte. Wir sehen dies als
gelebte Inklusion.
Freitag, den 08. Mai 2015
Ebenso wichtig ist die Kenntnis über vorbeugende Maßnahmen zum Forderungsschutz.
Eine professionelle Vertragsgestaltung bildet hier das Fundament für ein erfolgversprechendes Auslandsgeschäft.
Der im internationalen Rechtsverkehr spezialisierte Referent wird wertvolle Tipps zum
Umgang mit Forderungen im europäischen
Geschäftsverkehr geben und die wichtigen
aktuellen Entwicklungen im EU-Recht darstellen.
Die Teilnahmegebühr beträgt 105,– Euro für
IHK-/HWK-Mitglieder.
Programm und Anmeldung bei: IHK Südlicher Oberrhein, Enterprise Europe Network,
Lotzbeckstraße 31, 77933 Lahr, Christine
Richmann, Tel.: 07821/2703-692, E-Mail:
[email protected]
Gewerbe Akademie Freiburg
Studium zum Betriebswirt
Betriebswirte können Führungskräfte in
kleineren und mittleren Unternehmen sein.
Im Studiengang Betriebswirt ab dem 13. Oktober an der Gewerbe Akademie Freiburg
lernen die Teilnehmer moderne Managementmethoden kennen. Sie üben unternehmerisches und selbstverantwortliches
Entscheiden. Die zentralen Themen des
Studiums sind Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Recht und Personalführung. In allen
vier Fachbereichen wird auch schriftlich
geprüft. Zusätzlich muss eine Projektarbeit
erstellt werden. Mit dem Abschluss können
sich die Absolventen für das Studium zum
Bachelor of Arts in Business Administration
an jeder Hochschule bewerben. Die Gewerbe Akademie veranstaltet im Vorfeld am 9.
Juli ab 18 Uhr in ihren Räumen einen InfoAbend. Anmeldungen für die Fortbildung
werden ab sofort entgegen genommen.
Der Lehrgang ist zertiiziert und kann unter bestimmten Voraussetzungen mit dem
Meister-BAföG und dem Bildungsgutschein
der Agentur für Arbeit gefördert werden.
Weitere Informationen erteilt die Gewerbe
Akademie Freiburg, Telefon 0761/15250-0
oder im Internet unter
www.wissen-hoch-drei.de
Evang. Kirchengemeinde
Kenzingen
Ofenburger Str. 21, 79341 Kenzingen
Telefon 07644-277, Fax 07644-69 44
E-Mail: [email protected]
Internet:
www.Evangelische-Kirchengemeinde-Kenzingen.de
Geänderte Öfnungszeiten
des Pfarrbüros:
Di., Mi, Fr
10.00 bis 12.00 Uhr
Do.
17.00 bis 18.00 h
Samstag, 09.05.2015
15.00 Uhr Frühlingsfest im Kindergarten,
Breslauer Str. 18
Sonntag, 10.05.2015
9.45 bis 11.15 Uhr Kigo-Tref im Gemeindehaus
10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hansen) mit musikalischer Begleitung durch den Posaunenchor
und Kantorin Jakoba Marten-Büsing (Orgel)
19.00 Uhr TonArt Pingst-Konzert in der ev.
Kirche
Kunstausstellung „Reiner Strub“
Vom 19.04.15 bis 10.05.15 zeigt der AK Kunst
im Gemeindehaus seine 9. Kunstausstellung, diesmal mit Werken von Reiner Strub
aus Reute. Malen in Afrika und in Griechenland sowie in seinem Atelier in Reute: Das
war sein Leben. Ein vielschichtiges Werk erwartet den Betrachter der Bilder von Reiner
Strub, der leider im August 2013 verstarb.
Wir zeigen Collagen-Bilder (Öl), Tuschezeichnungen, Impressionen aus Afrika
und aus Griechenland (Öl, Aquarell). Unbedingt sehenswert!
An den folgenden Sonntagen jeweils von
14:00 bis 16:00 Uhr. Sonder-Termine können
mit dem Pfarramt vereinbart werden. Tel.
07644/ 277.
Montag, 11.05.2015
17.30 Uhr Flötenkreisprobe
19.45 Uhr Posaunenchorprobe
Mittwoch, 13.05.2015
14.30 Uhr Generalprobe für die Konirmation; anschließend Kranzbinden im Awo-Park
Christi Himmelfahrt, 14.05.2015 (Pfr.
Hansen)
10.00 Uhr Gottesdienst mit Taufen von Leonie-Marie Stein, Miriam Schuchart, Layla
Nele Ada Emilia Leitz-Schwörer, Andreas Lomakin, Natalie und Lena Danzeisen
Beginn ist um 19 Uhr, der Eintritt ist frei.
„Forderungsbeitreibung im
Handel mit dem EU-Ausland“
IHK-Seminar am 19. Mai 2015 in Freiburg
Am Dienstag, 19. Mai 2015 bietet das
Enterprise Europe Network der IHK Südlicher Oberrhein vormittags in Freiburg ein
Seminar mit dem Titel „Forderungsbeitreibung im Handel mit dem EU-Ausland“ an.
Forderungsausfälle im Auslandsgeschäft
schlagen empindlich zu Buche. Daher sind
ausreichende Kenntnisse über die Geltendmachung, Beitreibung und Titulierung von
Forderungen gegenüber ausländischen Geschäftspartnern insbesondere für international tätige Unternehmen unerlässlich.
Seite 15
Ökumene
Ökumenischer
Krankenhausbesuchsdienst
Frau Andrea GREINWALD,
07644-930449
Ökumenischer Plegeheimbesuchsdienst
z.Zt. ohne Leitung
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das
evang.oder kath. Pfarrbüro
Freitag, 15.05.2015
9.30 Uhr bis 10.30 Uhr Eltern-Kind-Spielgruppe „Krabbelkäfer“ im Gemeindehaus
17.30 Uhr Teenie-Tref
Samstag, 16.05.2015 (Pfr. Hansen)
19.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst der
Konirmandinnen und Konirmanden;
musikalische Begleitung Maximilian Striegel
(Querlöte) und Kantorin Jakoba MartenBüsing (Orgel)
Sonntag, 17.05.2015 (Pfr. Hansen)
Konirmation; musikalische Begleitung Stephan Börsig (Trompete) und Kantorin Jakoba Marten-Büsing (Orgel)
Seite 16
Im ersten Gottesdienst um 9.30 h werden
konirmiert: Hannah Borst, Leon Burkhart,
Joshua Larsch, Eva Potzy, Lisa Salk, Luisa
Scheuler, Katharina Semenov, Jutta Spielmann, Samuel Striegel
Im zweiten Gottesdienst um 11.15 h werden
konirmiert: Jonas Bühler, Lukas
Emmenecker, Amalea Guski, Anna Kristina
Herter, Jenny Heidt, Carina Kibler,
Alicia Kupferschmidt, Mascha Kurella, Anne
Zimmer
„Ofene Kirche“
Dank der Unterstützung des Alten- und Plegeheimes der Arbeiterwohlfahrt ist unsere
Kirche in der Zeit von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr
durchgehend geöfnet. Wir laden herzlich
dazu ein, den Raum der Kirche immer wieder einmal zur persönlichen Besinnung zu
nutzen. Ein behindertengerechter Zugang
zur Kirche ist durch den Kreuzgang der AWO
möglich. Bitte nutzen Sie diesen Eingang
auch, falls die Kirche verschlossen ist.
KiGo-Tref
Am Sonntag dem 10.5. ist es wieder so
weit: Der KiGo-Tref indet um 9.45 Uhr
im ev. Gemeindehaus statt!
Wir freuen uns auf Dich,
Dein
Ki g o – T e a m
Katholische Seelsorgeeinheit
Kenzingen
Pastoralteam:
Pfarrer Frank Martin, Tel. 07644-9226925
e-mail: [email protected]
Vikar Christian Erath, Tel.: 07644-9226915
e-mail: [email protected]
Website www.kath-kenzingen.de
Pfarrbüros:
Kenzingen St. Laurentius
Annette Wild
Tel. 07644-9226911, FAX 922 6926
Kirchplatz 16
Mo. und Fr. 10:00 – 12:00 Uhr,
Mo. bis Do. 15:00 – 17:00 Uhr
e-mail: [email protected]
Bombach St. Sebastian
Bettina Götz, Tel. 07644-1344,
e-mail: [email protected]
Kirchstraße 12
Di. 17:30 – 20:00 Uhr und
Do. 14:30 – 16:30 Uhr
In dringenden Fällen Tel. Sakristei:
07644 - 5589299
Hecklingen St. Andreas
Annette Wild, Tel. 07644-344,
e-mail: [email protected]
Dorfstraße 3
Di. 10:00 bis 12:00 Uhr und
Fr. 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, den 08. Mai 2015
Nordweil St. Barbara
Silvia Blattmann, Tel./FAX 07644-8455,
e-mail: [email protected]
Am Kirchberg 6
Do. 15:00 – 18:30 Uhr
Gottesdienste der Seelsorgeeinheit vom
9. bis 17 Mai 2015
Samstag, 09.05.2015
Kenzingen
19:00 Hl. Messe im Gedenken an (2. Opfer)
Doris Rösch / (gest.) im Gedenken an Heinrich und Frieda Ruf und Angehörige
mitgestaltet vom Katholischen Frauenbund
Ebenfalls ist Verabschiedung der ehemaligen
Pfarrgemeinderäte und Begrüßung der Neuen
Nach dem Gottesdienst bitten wir um eine
Spende für das Müttergenesungswerk
Sonntag, 10.05.2015 6. Sonntag der Osterzeit
Kenzingen
11:30 Taufe von Phil Manuel Bronner, Emma
Elisabeth Goldammer und Simon Maximilian Manz
Bombach
10:00 Hl. Messe im Gedenken an (2. Opfer)
Elisabeth Graf / im Gedenken an Klara Stern
/ Susanne Stern und Angehörige
19:00 Maiandacht gestaltet vom Katholischen Frauenbund
Hecklingen
08:30 Hl. Messe im Gedenken an die Lebenden und Verstorbenen der Seelsorgeeinheit
18:30 Rosenkranz
Nordweil
10:00 Hl. Messe im Gedenken an Rolf Hensle,
Erich Hensle, Eltern und Schwiegereltern /
Anton und Margarethe Wacker und Schwiegersöhne Pankraz Gruninger und Erhard
Hensle
13:30 Rosenkranz
19:00 Maiandacht
Montag, 11.05.2015
Kenzingen
18:30 Spitalkapelle: Rosenkranz für die Kranken und Sterbenden
Hecklingen
19:00 Bittgang, Trefpunkt: Kreuz am Ortseingang Richtung Kenzingen, anschließend
hl. Messe
Dienstag, 12.05.2015 Hl. Pankratius, Märtyrer
Kenzingen
10:30 Kapelle im Kreisseniorenzentrum St.
Maximilian Kolbe: Hl. Messe im Gedenken
an verstorbene Mitglieder des MaximilianKolbe-Chores
Hecklingen
19:00 Bittgang, Trefpunkt: Kreuz am Ortseingang Richtung Malterdingen, anschließend hl. Messe im Gedenken an (Jahrtag)
Pius Fortwängler / im Gedenken an (Jahrtag)
Elisabeth Gessert, Magdalena und Xaver
Schultheiß, Margarete und Kurt Gessert
Mittwoch, 13.05.2015 Gedenktag Unserer
Lieben Frau von Fatima
Kenzingen
07:50 Schülergottesdienst als hl. Messe
KENZINGEN
Hecklingen
19:00 Bittgang, Trefpunkt am Friedhof, anschließend hl. Messe im Gedenken an Luise
Fortwängler und Angehörige, Werner Piwko
und Anna Piwko und Angehörige, Ewald
Schminder
Nordweil
18:30 Rosenkranz
19:00 Hl. Messe (gest.) im Gedenken an Margarete Wacker geb. Buchmüller
Donnerstag, 14.05.2015,
Christi Himmelfahrt
Kenzingen
09:30 Prozession vom St. Georgs-Bildstöckchen zur Pfarrkirche, dort hl. Messe.
Falls es regnet, läutet um 8:00 Uhr die große
Glocke für 10 Minuten,
d. h. keine Prozession, hl. Messe dann um
9:30 Uhr in der Pfarrkirche.
Information auch über unsere Homepage
www kath-kenzingen.de
Bombach
09:30 Hl. Messe mit anschließender Prozession
Samstag, 16.05.2015 Hl. Johannes Nepomuk, Priester, Märtyrer
Kenzingen
17:00 Beichtgelegenheit
19:00 Hl. Messe im Gedenken an (Jahrtag)
Kurt Fuchs / Paula und Anton Schneider,
Inge Ruesch / im Gedenken an (Jahrtag)
Oskar Bergmann / im Gedenken an Walter
Linemann und Angehörige / Ehemann und
Vater / (gest.) im Gedenken an Friedrich und
Maria Schreiber
Bombach
19:00 Hl. Messe im Gedenken an Hildegard
Buchner / Emilie Bucher und Angehörige /
Johanna Schneider geb. Herr / Verstorbene
der Familien August Herr und Karl Schneider
/ Agnes und Gerhard Schmidt und Angehörige / Erika und Gerhard Hügle und Angehörige
Sonntag, 17.05.2015
7. Sonntag der Osterzeit
Kenzingen
19:00 Maiandacht
Hecklingen Feier von Christi Himmelfahrt
09:30 Hl. Messe mit anschließender Prozession mitgestaltet vom Kirchenchor
18:30 Rosenkranz
19:00 Maiandacht mitgestaltet vom Männergesangsverein Lichteneck
Nordweil - Feier von Christi Himmelfahrt
09:30 Hl. Messe mit anschließender Prozession
13:30 Rosenkranz
Die Chöre der Seelsorgeeinheit proben:
Kirchenchor Kenzingen
Di 20:00 – 22:00 Uhr im Gemeindehaus
St. Laurentius, Kirchplatz 16
Projektchor „Con-Takt“
Do. um 20:15 Uhr im Gemeindehaus
St. Laurentius, Kirchplatz 16
Kirchenchor Hecklingen,
Mi. 20:00 Uhr, Pfarrgemeindehaus
St. Andreas
KENZINGEN
Kinderchor Nordweil im Proberaum Grundschule für alle interessierten Kinder
ab 4 Jahren
Mi. 15:30 - 16:15 Uhr für Kinder im Alter von
4 – 5 Jahren
Mi. 16:15 – 17:00 Uhr für Kinder
der 1. – 4. Klasse
Wallfahrt nach Heiligenbronn
(bei Schramberg)
Das Ziel der Wallfahrt 2015 unserer Seelsorgeeinheit wird das Franziskanerinnenkloster Heiligenbronn mit der Wallfahrtskirche
St. Gallus, der Quelle und Gnadenkapelle
bei Schramberg sein. Eine Radgruppe, zwei
Wandergruppen und eine Busgruppe machen sich auf den Weg in die Heimat unseres
Vikars Christian Erath und feiern am 28. Juni
zum Abschluss der Wallfahrt gemeinsam einen Gottesdienst.
Wer möchte mitwandern? Dreitägige Gemeindewallfahrt auf dem Weg durch den
Schwarzwald
Bei der Gemeindewallfahrt von 26. -28. Juni
sind in den zwei Pilgergruppen noch Plätze
frei.
Die Gruppe Stemann trift sich am Freitagmorgen und beginnt mit einem Impuls.
Dann fahren sie mit dem Zug nach St. Peterstal und laufen nach Schapbach. Am
Samstag geht‘s nach Wolfach. Am Sonntag
führt der Weg von Schiltach zum Ziel nach
Schramberg-Heiligenbronn. Informationen
zu Weglänge und Kosten bei Heike Guggolz
930063 und Michael Stemann 9269048.
Auch bei der Gruppe Hensle/Wacker sind
noch Plätze frei. Diese Gruppe starte am
Freitag mit dem Zug von Kenzingen nach
Villingen. Die erste Wanderetappe führt von
Villingen nach St. Georgen, am 2 Tag nach
Schramberg/Sulgen. Nähere Informationen
und Anmeldung bei Matthäus Hensle Tel.:
1874 und Gottfried Wacker Tel. 6912.
Katholischer
Frauenbund Kenzingen
Muttertagsgottesdienst
Am Samstag den 09.05.2015 wird der Vorabendgottesdienst in St. Laurentius vom katholischen Frauenbund mitgestaltet. Nach
dem Gottesdienst sammeln wir an den Kirchentüren für das Müttergenesungswerk.
Für ihren Beitrag jetzt schon ein herzliches
Vergelt`s Gott.
Maiandacht in Maria-Sand Herbolzheim
Wir feiern unsere Maiandacht mit Vikar Erath
am Mittwoch den 20.05.2015 um 14:30 Uhr
. Wer eine Mitfahrgelegenheit braucht bitte
bei Fr. Johanna Blasel Tel. 8908 melden. Anschließend werden wir uns zu Kafee und
Kuchen zusammensetzten.
Einladung zum Frauenbundstag in Freiburg am 29.05.2015
Der Tag steht unter dem Thema – Lebensqualität
Es gibt 2 Vorträge. Mitglied sein im Frauenbund und Lebensqualität bei Hildegard von
Bingen. Der Tag beginnt um 10:00 Uhr und
Freitag, den 08. Mai 2015
Seite 17
endet um 17:00 Uhr. Tagungskosten sind
15.-€ inkl. Mittagessen und Kafee. Anmeldeschluss und nähere Infos am 16.05. 2015
bei Fr. Johanna Blasel Tel. 8908
„Oase“
Evangelische Kirchengemeinden im Bleichtal
Gottesdienste
Sonntag, 10. Mai
9.30 Uhr Tutschfelden Gottesdienst
mit Pfr. B. Jenne
10.30 Uhr Broggingen Gottesdienst
1Xanders
Pfr. B. Jenne und Team (siehe unten)
Donnerstag, 14. Mai
Christi Himmelfahrt
10.00 Uhr Wagenstadt bewegter, gemeinsamer Gottesdienst
(siehe unten) mit Pfr. B. Jenne
Mitteilungen.
Besondere Gottesdienste im Mai
Neben Konirmation und einigen „normalen“ Gottesdiensten planen wir im Mai auch
zwei Gottesdienste, die sich von den anderen abheben, die Sie sich gerne einplanen
dürfen.
Am Muttertag, 10. Mai wird um 10.30 Uhr
in Broggingen ein Gottesdienst stattinden,
den Väter rund um das Thema des Tages
gestalten. Sie werden dazu ihren ganzen
Fundus an Charme. Tiefsinn, Kreativität, Musikalität und Humor einsetzen. Eingeladen
sind dazu Mütter, Kinder und andere Väter
jeden Alters.
Am Himmelfahrtstag (14. Mai) indet ab 10
Uhr in und um Wagenstadt ein gemeinsamer
Gottesdienst für die evangelischen Kirchengemeinden in Herbolzheim und dem Bleichtal
statt. Spielt das Wetter mit, wird es ein bewegter Gottesdienst sein. Wir werden uns an der
evangelischen Kirche trefen und von dort auf
einen boller-, leiter- und kinderwagentauglichen Weg rund um Wagenstadt machen. Diese Fahrzeuge sind nicht Teilnahmebedingung,
sie werden hier lediglich aufgezählt, um Vätern
zu signalisieren, dass sie am Vatertag durchaus
willkommen sind, gerne in Ausübung ihres
Amtes, sprich in Begleitung ihrer Familie. Auf
unserer Tour werden wir unterwegs an Stationen andächtig werden und schließlich im
Osterlei auf dem Hof der Familie Ringwald
eintrefen, wo sich, wer mag, niederlassen und
für den Heim- oder Weiterweg stärken kann.
Sollte die Witterung sich von einer ungemütlich-feuchten Seite zeigen, wird es einen Plan
B für einen Gottesdienst im Kirchengebäude
geben, ebenfalls mit Bewirtungsangebot anschließend.
Veranstaltungen
Montag, 11. Mai
14.30 Uhr Wagenstadt
ök.
nungskreis in der ev. Kirche
im Pfarramt anzutrefen oder über Tel.
07643/6261 oder [email protected]
erreichbar.
Begeg-
Kontakt
Pfarrer Jenne erreichen Sie über Tel.
07643/6261 und [email protected]
Pfarramtssekretärin Bernhilde Herlan ist
Dienstag und Donnerstag von 9-12 Uhr
Freie Christen Kenzingen
Gartenstraße 1, 79341 Kenzingen
Tel. 07644/8966
Wir laden herzlich ein:
Sonntag:
10:00 Uhr Gottesdienst
Dienstag:
19:00 Uhr Bibelgespräch/Gebet
„Jesus sprach: (...) Wer aber von dem Wasser
trinkt, das ich ihm geben werde, den wird in
Ewigkeit nicht dürsten, sondern das Wasser,
das ich ihm geben werde, wird in ihm zu einer Quelle von Wasser werden, das bis ins
ewige Leben quillt.“
- Die Bibel - (Johannes 4, 14)
Liebenzeller Gemeinschaft
Herzliche Einladung zum Bibelkreis im Kreisseniorenzentrum St. Maximilian Kolbe in
Kenzingen jeden 1. Mittwoch im Monat um
15:00 Uhr.
Weitere Infos:
07644 7151 oder 07641 42523
Siebenten -Tags -Adventisten
Herbolzheim
Birkenwaldstr.5
Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen!
Gottesdienst
Samstag – Sabbat, 09.05.2015
09:30 Uhr Bibelgespräche für Erwachsene,
Jugendliche und Kinder
11:00 Uhr Predigt
16:00 Jugendstunde
Bibeltelefon
Tägliche Andachten Tel. 07643 - 347 349
Bibelhauskreis
Mittwoch, 13.05.2015 um 20.00 Uhr in Rust,
Familie Utz Tel.07822 – 61165
Donnerstag, 14.05.2015 um 19:30 Uhr in Ettenheim, Familie Mohr Tel.07822 – 789 6138
Bibelwort der Woche:
„Herr, auf dich kann man sich verlassen, und
alles, was du beschließt, ist richtig. Deine
Gebote beweisen: Du bleibst dir selber treu
und hältst an der Wahrheit fest.“ Psalm 119,
137.138
Christliches Fernsehen oder Radio: HOPE
Channel - „ Am Leben interessiert!“
Internet: www.hope-channel.de oder auf
Englisch www.3abn.org
www.adventgemeinde-herbolzheim.de
www.adventisten.de
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Freitag, den 08. Mai 2015
Jehovas Zeugen
Versammlung Kenzingen
Holderackerstr. 7, 79346 Endingen
Telefon (07644) 913500
Sonntag, 09.05.2015, 10.00 - 11.45 Uhr
Biblischer Vortrag, Thema: Besuch der Vertreters der Weltzentrale 2015 in Selterss
anschließend Bibel- und Wachtturm-Studium
Mittwoch, 19.00 - 20.45 Uhr
Bibelstudium, Thema: „Komm Jehova doch
näher!“
Schulkurs für Evangeliumlehrer
anschließend Ansprachen und Tischgespräche
Alle Zusammenkünfte sind öfentlich.
Interessierte Personen sind jederzeit willkommen!
Internet: jw.org
Neuapostolische
Kirche
Herbolzheim, Arnold-Schindler-Str. 1 (ehem. PLUS-Markt)
Sonntag, 10.05.2015
09.30 Uhr Gottesdienst
Donnerstag, 14.05.2015
09.30 Uhr Gottesdienst(Christi Himmelfahrt)
Sonntag, 17.05.2015
09.30 Uhr Gottesdienst
Zu allen Gottesdiensten und Veranstaltungen sind interessierte Mitbürger/innen jederzeit herzlich willkommen.
Nähere Informationen erhalten Sie gerne
auch beim Gemeindevorsteher H. Kussin,
Tel. 07643 / 86 88 oder im Internet: www.
nak-sued.de bzw. www.nak-ofenburg.de
Fastnachtsmuseum des Verbandes Oberrheinischer Narrenzünfte
Wer keine Möglichkeit hat, das närrische
Treiben in der Fasnetzeit persönlich zu erleben oder wer Erlebtes vertiefen möchte, hat
dazu das ganze Jahr über Gelegenheit.
Die Oberrheinische Narrenschau in Kenzingen vermittelt einen lebendigen Eindruck
der alemannischen Fasnet, von Masken und
Häs der Zünfte am Oberrhein - von Oberkirch im Norden bis zum Hochrhein im Süden.
Über 300 Narrengruppen in fantasievollen
Häs und kunstvoll geschnitzten Holzlarven,
in Gruppen nach Vogteien zusammengestellt, verdeutlichen dem Besucher die
Vielfalt alemannischen Fasnetbrauchtums.
Im Museumsshop können Sie Bücher, Mäskchen, Strohschuhe und vieles mehr erwerben.
Ein Besuch lohnt sich!
Öfnungszeiten:
Samstag, Sonntag und feiertags:
14.00 bis 17.00 Uhr
Im Dezember ist das Museum nur für Gruppen geöfnet.
Gruppen und Gesellschaften erhalten auf
Wunsch und rechtzeitiger Absprache außerhalb der Öfnungszeiten eine Führung
durch unser Haus.
Oberrheinische Narrenschau,
Alte Schulstraße 20, 79341 Kenzingen
Telefon 07644 900-113
Fax 07644 900-160
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.kenzingen.de
VersehrtenBehindertenSportgruppe
Versehren-Behinderten-Sportgruppe
Die Radwandergruppe startet jeden Dienstag um 17.00 Uhr an der Alten Halle. Wir
kegeln jeden zweiten Mittwoch um 19 Uhr
und schwimmen immer samstags um 8 Uhr.
Nähere Auskünfte erteilt gerne Josef Berblinger unter 07644-7256.
Parkinson-Selbsthilfegruppe
Die Parkinson-Selbsthilfegruppe trift sich
immer am 2. Freitag im Monat um 16.00 Uhr
im großen Saal des Kreisseniorenzentrums,
Ofenburger Straße 10.
Neue Teilnehmer sind immer willkommen.
Auskunft Willi Temmer Tel.076441420
eM [email protected]
TTSV Kenzingen
Oberrheinische
Narrenschau Kenzingen
Das ganze Jahr ist Fasnet in der Oberrheinischen Narrenschau in Kenzingen, dem
Koronarsportabteilung
Die Übungsabende für Herzkranke inden
wöchentlich jeweils dienstags in der Schulbuckhalle in Bombach statt.
Für die Gruppe 1 ist die Übungszeit von
17.45 bis 18.45 Uhr,
für die Gruppe 2 von 19.00 bis 20.00 Uhr.
KENZINGEN
Ansprechpartner sind:
Übungsleiter:
Michael Bradatsch, Telefon 7329
Abteilungsleiter:
Joachim Krella, Telefon 1024
Lauf-, Walking-, NordicWalking-Tref Kenzingen
Mittwoch 18.00 Uhr, Samstag 16.00 Uhr
Waldparkplatz „Nestbruch“
Info erteilt:
Albert Wisser, Telefon 07644-1483
Philippinischer
Kampfsportverein
Kenzingen
Arnis Trainingszeiten
Montag: 19:00 bis 21:00
Nordweil Herrenberghalle
Freitag: 19:00 bis 21:00
Bombach Schulbuckhalle
Interesse an einem Schnuppertraining?
R. Kaufmann, Telefon 01727610699
www.kombat-kenzingen.de
Judo Club Kenzingen e.V.
Trainingszeiten:
Montag und Donnerstag
18.30 bis 20.00 Uhr Kinder und Jugendliche
20.00 bis 21.30 Uhr Erwachsene
Alte Halle Kenzingen
Der Einstieg ist jederzeit möglich.
Infos bei Martin Müller unter Telefon
07644 930128
Schützengesellschaft
Üsenberg
Schützenhaus (nach dem Kriegerdenkmal
rechts hoch in den Wald)
Jugendtraining:
jeden Samstag ab 18.00 Uhr
Schützentraining:
jeden Freitag ab 20.00 Uhr
jeden Sonntag ab 10.00 Uhr
Bei Interesse an einem Probetraining bitte
[email protected] oder
[email protected] kontaktieren!
Verein für deutsche
Schäferhunde
Ortsgruppe Kenzingen
Übungszeiten:
Jeden Mittwoch ab 18.00 Uhr
Jeden Samstag ab 15.00 Uhr
Vereinsgelände „Im Brünnele“ beim Recyclinghof
Telefon 07643 8964
KENZINGEN
Angelsportverein Kenzingen,
im Brünnele 9
Öfnungszeiten des Vereinsheims
Freitag 20 Uhr – 24 Uhr
Sonntag 10 Uhr – 13 Uhr
Telefon: 07644 7683
Tischtennis-Sportverein
Kenzingen e.V.
Trainingszeiten:
Städt. Turn- und Festhalle
Dienstag ab 17:00 Uhr Schüler- und Jugendtraining
Dienstag ab 20:00 Uhr
Training der Damen und Herren
Mittwoch ab 17:30 Uhr
Schüler- und Jugendtraining
Mittwoch ab 20:00 Uhr
Training für Erwachsene
Donnerstag 17:15 Uhr bis 18:30 Uhr Anfängertraining für Kinder von 6-10 Jahren
Skat-Club Üsenberger Asse
Spielabende Freitag, Spielbeginn: 19.30 Uhr
Sport- & Tagungshotel Kenzingen
Breitenfeldstraße 51
Interessierte Skatspieler/-innen sind als Gäste
herzlich eingeladen.
Telefon (07644) – 8654 oder 9265451
Interessengemeinschaft
Ski & Snowboardgymnastik
Nordic-Working.
Jeden Mittwoch ab 06.05.2015 – Ende September 2015
19.00 Uhr – ca. 20.30 Uhr
Trefpunkt: Waldparkpatz „Nestbruch“ Kenzingen-Bombach
Jeder der gerne mitmachen möchte, ist
herzlich willkommen.
Auskunft: Patrick Laugie 07644/8602 abends
Öfnungszeit der Bücherei:
Di :
15.00 - 17.30 Uhr
Do:
09.30 - 11.00 Uhr
17.00 - 19.30 Uhr
Eisenbahnstr. 22, in den Räumen des Amtsgerichts
79341 Kenzingen
Tel. 0160 5703978 während der Öfnungszeiten
www.kath-kenzingen.de
Bücherlohmarkt während der Öfnungszeit
Fridolin empiehlt spannende Bücher für
junge Leser
K. A. Nuzum:
Hundewinter (ab 10 J.)
Dessa lebt einsam in einer Farm in den Bergen. Da sitzt ein verletzter Hund im Schnee
und braucht Hilfe....
Freitag, den 08. Mai 2015
Pauline Francis:
A World Away (ab 12 J.)
Eine Variante der Pocahontas-Story packend
erzählt.
Cassandra Clare:
City of Heavenly Fire (ab 14 J.)
Band 6 Chroniken der Unterwelt.
Kann das himmlische Feuer in Jace sich gegen das Böse behaupten?
Emily Murdoch:
Wenn ihr uns indet (ab 15 J.)
Zehn Jahre lebte Carey (14 Jahre) mit der
kleinen Schwester und ihrer drogenabhängigen Mutter versteckt im Wald. Dann holt
ihr Vater sie in ein neues, liebevolles Leben,
doch die traumatische Vergangenheit läßt
sie nicht los...
Schwarzwaldverein
Kenzingen e. V.
Mittwoch, den 13. Mai 2015
Wanderung zur Kniessteinkapelle
Einkehr: Plingsthof
14.00 Uhr Abfahrt Kirchplatz mit Pkw
Seite 19
Sonntag, den 17. Mai 2015
Wanderung an den Hegauburgen vorbei
Abfahrt: 8.00 Haltestelle Rist-Ofenburgerstrasse
Von Mühlhausen aus (473 m) führt uns die
Panorama-Wanderung um den Mägdeberg
zum Hegau-Kreuz (661 m), wo uns eine phänomenale Aussicht erwartet. Weiter geht es
über den Mägdeberg zum Fuße des Hohenkrähen (643 m). Es besteht ggfs. die Möglichkeit, diesen zu besteigen (690 m). Der
Aufstieg ist drahtseil-gesichert. Über das
Hegau-Haus (547 m) wandern wir weiter bis
zur Domäne Hohentwiel (541 m), unserem
Wanderziel, wo wir im dortigen Restaurant
einkehren. Alternativ zur Einkehr kann eventuell auch die Festungsruine Hohentwiel
besichtigt werden, sofern hierfür genügend
Zeit bleibt.
Die Wanderstrecke beläuft sich auf ca. 12
km. Gutes Wander-Schuhwerk ist unabdingbar. Eine Kurz-Wanderung wird angeboten.
Wanderführung: Fam. Buck
Gäste zum Mitwandern sind wie immer
herzlich willkommen.
beGEISTert - Ein Pingstkonzert
Am 10. Mai 2015, um
19.00 Uhr, dürfen sich
Konzertbesucher in der
Ev. Kirche Kenzingen
beGEISTern lassen von
einem Auftritt des A-Capella-Ensembles TONART aus Kenzingen.
GEISTliche Pingstlieder
wechseln ab mit geERDEten Rhythmen, wie
„Earth Song“ oder „Rain“,
und Mailiedern aus europäischen Ländern.
Dargebotene Komponisten sind u.a. Charles
Gounod, Giovanni Pierluigi da Palestrina, Felix
Mendelssohn-Bartholdy
, J. S. Bach, aber auch Michael Jackson und ABBA.
Der aus 13 Akteuren
bestehende Chor entstand im Jahre 1998 als
Singprojekt kirchlicher
Jugendarbeit und hat
sich- mit einem breit
gefächerten geistlichen
und weltlichen Repertoire vom späten Mittelalter bis zur Popmusik
- kontinuierlich weiterentwickelt.
Der Eintritt ist frei, um eine Spende wird gebeten.
Weitere Auführung am Samstag, 9. Mai, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche Sexau
Informationen auch unter http://www.tonart-kenzingen.de/.
Seite 20
MGV Lichteneck
Hecklingen e.V.
Fahnenhock am Donnerstag, dem 14. Mail
2015 (Vatertrag), ab 11 Uhr
Schloßhof Hecklingen
Für das leibliche Wohl ist mit leckeren Grillspezialitäten, sowie Kafee und Kuchen den
ganzen Tag über bestens gesorgt. Über Ihr
Kommen würden wir uns sehr freuen, und
wünschen Ihnen schon jetzt einige schöne
Stunden auf unserem Hock
Sonntag, dem 17. Mail 2015
Schloß Hecklingen
Im Anschluss an die Maiandacht ca. 20.00
Uhr
Ehrung verdienter Mitglieder
Der MGV Lichteneck lädt alle im Anschluss
an die Maiandacht in das Hecklinger Schloß
ein.
In diesem idyllischen Rahmen und der herrlichen Akustik des geschichtsträchtigen
Gebäudes, wollen wir den Tag beim einem
kurzweiligen „MGV Schloßkonzert“ ausklingen lassen.
Die feierlichen Liedvorträge bilden den Rahmen um einige verdiente und langjährige
Mitglieder unseres Chores zu ehren.
Die Maiandacht in der St. Andreas Kirche beginnt um 19 Uhr, das Konzert im Schloß mit
den Ehrungen startet im Anschluss ab ca. 20
Uhr.
Freitag, den 08. Mai 2015
KENZINGEN
7.
Bestätigung der neuen Bereitschaftsleitung
8. Bestätigung der beiden Vertreter der
Bereitschaft in den Vorstand
9. Ehrungen
10. Anträge
11. Verschiedenes und Grußwort
Abfahrt ist um 13:00 Uhr an der Bushaltestelle in Bombach.
Anmeldung bitte bis 27. Mai bei Elisabeth
Zipfel, Tel. 6109 oder Gertrud Schneider, Tel.
8599.
Die Jahreshauptversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Förderkreis Fußball
SV Kenzingen
Anträge oder Ergänzungen zur Tagesordnung bitten wir bis zum 10.05.2015 beim 1.
Vorsitzenden schriftlich einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Rudi Nadler
1. Vorsitzender
Kath. Frauenbund Bombach
Am Mittwoch, den 03. Juni 2015, indet unser diesjähriger Halbtagesauslug statt.
Die Fahrt führt uns in den Naturpark Südschwarzwald - in die Tannenmühle bei Grafenhausen.
Dort lassen wir es uns bei Kafee und Kuchen
gut gehen.
Danach halten wir eine kurze Andacht in der
St. Laurentiuskapelle.
Es gibt auch die Möglichkeit in die Historische Schwarzwälder Museumsmühle mit
„Lädele“ zu gehen,
oder man kann einen Spaziergang in dem
schönen Park mit Streichelzoo machen.
Der Abschluss wird im Gasthaus KRONE in
Bombach sein. Gäste sind herzlich willkommen!
Jahreshauptversammlung am 21.05.2015
Vereinsheim SV Kenzingen 20.00 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Annahme der Tagesordnung
2. Totenehrung
3. Bericht des 1.Vorsitzenden
4. Bericht des Rechners
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Neuwahlen 2. Vorsitzender Schriftführer
und Beisitzer
8. Neuwahlen Kassenprüfer
9. Verschiedenes
Gez. J. Grieger
Schriftführer
Jahreshauptversammlung des Fördervereins SV Kenzingen 2015
Die Mitgliederversammlung des Fördervereins Sportverein Kenzingen indet am
Donnerstag, den 21.Mai 2015 im Sportheim
statt. Beginn ist um 20.00 Uhr. Alle Mitglieder und Förderer sind eingeladen. Es stehen
Neuwahlen und Infos an.
Gez. J Grieger
Schriftführer
Einladung zur Mitgliederversammlung
Der Vorstand des DRK Ortsverein Kenzingen
e.V. lädt seine aktiven Helferinnen und Helfer, sowie die passiven Fördermitglieder und
Freunde des Ortsvereins zur diesjährigen
Jahreshauptversammlung am:
Mittwoch, 20. Mai 2015 um 19:00 Uhr
im Restaurant Mühleinsel, in Kenzingen
herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Gedenken der Verstorbenen Mitglieder und Förderer
3. Berichte zum Jahr 2014
a. des Vorsitzenden
b. der Bereitschaftsleitung
c. des KAB
d. der Ausbildung
e. der Kleiderkammer
f. der Flüchtlingshilfe
g. des Gedächtnistraining
h. des Schatzmeisters
i. der Kassenprüfer
4. Aussprache zu den Berichten
5. Entlastung des Schatzmeisters
6. Verabschiedung des Haushaltsplan
2015
Musikverein Hecklingen e.V.
„Musik_Hoch_4“
Samstag, 16.05.2015, 20.00 Uhr
Kenzingen, Üsenberghalle
Die Mitglieder der Stadtkapelle Kenzingen und der Musikvereine aus Bombach, Hecklingen
und Nordweil laden die gesamte Bevölkerung recht herzlich zu diesem abwechslungsreichen und unterhaltsamen Konzertabend in die Üsenberghalle ein.
Eintrittskarten im Vorverkauf gibt es ab sofort im „Bücherwurm“, Kenzingen, im „Gasthaus
Krone“ in Bombach, im „Weinhof Burg Lichteneck / Dorfkrug“ in Hecklingen und im „Autohaus Hensle“ in Nordweil.
Vorverkauf: 12,50 €. Abendkasse: 15.00 €.
Ein Buspendelverkehr wird eingerichtet.
KENZINGEN
Freitag, den 08. Mai 2015
Tischtennissportverein
Kenzingen e.V.
Jahreshauptversammlung
Die diesjährige Hauptversammlung des
TTSV Kenzingen indet am
Freitag, den 22. Mai 2015 um 20:00 Uhr
im Nebenzimmer das Gasthauses Beller
statt.
Neben den üblichen Regularien stehen auch
Neuwahlen auf der Tagesordnung.
Hierzu sind alle Mitglieder sowie Gönner
und Freunde des Vereins
herzlich eingeladen.
-Die Vorstandschaft-
Sportverein
Kenzingen e. V.
Freitag, 08.05.2015 / 18.00 Uhr
SG Grißheim geg. SV Kenzingen-D2
Samstag, 09.05.2015
12.00 Uhr / SV Kenzingen-E1 geg.
FC Bötzingen
15.00 Uhr / SG Kenzingen-C-Mäd. geg.
FC Weisweil
15.00 Uhr / SG Gundelingen/Wildtal geg.
SG Nordweil-B2
17.30 Uhr / SV Kenzingen-KL A geg.
FC Bötzingen
Sonntag, 10.05.2015
13.00 UHR / SG Hecklingen geg.
SV Kenzingen-E2
18.00 Uhr / SG Prechtal geg.
SG Nordweil-B1
Die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen.
Sportverein
Bombach e.V.
SVB spielt zuhause gegen Forchheim
Samstag, 09.05.15
15:00 Uhr SV Bombach 2 – SV Forchheim 2
17:00 Uhr SV Bombach 1 – SV Forchheim 1
Wir sehen uns auf dem Fußballplatz!
Ihr SV Bombach
SV Nordweil
1923 e.V.
SG Nordweil/Wagenstadt
Nach dem 2:1 Arbeitssieg gegen den TuS
Königschafhausen ist die Elf von Claudio
Braun am morgigen Samstag zu Gast bei
der SG Hecklingen/Malterdingen. Die Partie
wird im Rahmen des Hecklinger Sportfestes
ausgetragen. Anpif ist zu ungewohnt später Zeit um 18.00 Uhr.
Die Spiele am Wochenende:
Sa. 09.05., 18:00 Uhr: SG Hecklingen/Malterdingen I - SG Nordweil/Wagenstadt I (in
Hecklingen)
Jugendfußball im Bleichtal
Freitag, 8. Mai
17 Uhr E-Juniorinnen SG Breisgau-Nord –
FC Weisweil (in Nordweil)
19 Uhr D-Juniorinnen SG Breisgau-Nord –
SG Teningen (in Nordweil)
Samstag, 9. Mai
11 Uhr D1-Junioren FC Bötzingen SG Bleichtal
13 Uhr E2-Junioren SG Bleichtal –
SV Gottenheim (in Wagenstadt)
14 Uhr C1-Junioren SG Bleichtal/Kenzingen – SG Endingen (in Wagenstadt)
15 Uhr B2-Junioren Spvgg. GundelingenWildtal - SG Bleichtal/Kenzingen
(in Wildtal)
15 Uhr C-Juniorinnen
SG Breisgau-Nord – FC Weisweil
(in Nordweil)
15:30 Uhr C2-Junioren
SG Bleichtal/Kenzingen – SG Elzach-Yach/
Winden (in Wagenstadt)
Seite 21
Sonntag, 10. Mai
10 Uhr F-Junioren - Turniermittag
in Hecklingen mit Teams der SG Bleichtal
13:30 Uhr E1-Junioren SG Sasbach/Jechtingen - SG Bleichtal (in Sasbach)
18 Uhr B1-Junioren SG Prechtal SG Bleichtal/Kenzingen (in Sasbach)
Dienstag, 12. Mai
17 Uhr D-Juniorinnen SG Breisgau-Nord –
SV Ebnet (in Nordweil)
Mittwoch, 13. Mai
18 Uhr E2-Junioren SG Bleichtal –
ASV Merdingen (in Wagenstadt)
19 Uhr A-Junioren SG Bleichtal – SG Oberrotweil/Achkarren/Breisach (in Wagenstadt)
Vorschau:
Freitag, 15. Mai
17 Uhr D2-Junioren SG Bleichtal –
SG Kollmarsreute/Wasser(in Tutschfelden)
17:30 Uhr E-Juniorinnen SG BreisgauNord – Spvgg. Buggingen-Seefelden
(in Nordweil)
18 Uhr E1-Junioren SG Bleichtal –
FC Emmendingen (in Wagenstadt)
Seite 22
SG Breisgau Nord
Die SG Breisgau Nord veranstaltet seine 2.
Mädchenfußballtage am 8.5. und 9.5.2015
auf dem Sportplatz in Nordweil. Hierzu laden
wir alle Juniorinnen, Gönner und Freunde des
Mädchenfußballs recht herzlich ein. Wir freuen
uns über jeden Besuch von Juniorinnen, Frauen, Mütter, Omas, Tanten, Gotti und Uromas
zu unseren Spielen. Folgende Termine sind für
die 2. Mädchenfußballtage vorgesehen.
Freitag, 8.5.2015 ab 15:45 Uhr
F/E--Juniorinnen Probe-Training für jedes
Mädchen. Ausgebildete Trainer nehmen
sich Zeit für die „Jüngsten“, ab 15:45 Uhr bis
16:30 Uhr
16:30 Uhr bis 17:30 Uhr
E-Juniorinnen (Jahrgang 2006 bis 2007)
SG Nordweil – FC Weisweil, (Freundschaftsspiel)
17:45 Uhr bis 19:00 Uhr
E-Juniorinnen (Jahrg. 2004 bis 2005)
SG Nordweil – FC Weisweil (Punktspiel)
19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
D-Juniorinnen (Jahrg. 2002 bis 2003)
SG Nordweil – SG Teningen (Punktspiel)
Samstag, 9.5.2015 ab 9:30 Uhr
Crocky-Turnier 9:30 bis 12:30 Uhr. Es werden etwa 40 bis 50 Mädchen zum Turnier
erwartet!
„... komm doch auch Du !“
13:00 bis 14:45 Uhr Punktspiel Aktive
Frauen 1
SG Herbolzheim – Sportfreunde Eintracht
Freiburg 2 (Punktspiel)
14:45 bis 16:10 Uhr Punktspiel
C-Juniorinnen (Jahrg. 2000 bis 2001)
SG Kenzingen –FC Weisweil (Punktspiel)
Wir freuen uns über jeden Besuch der 2.
Mädchenfußballtage der SG Breisgau Nord.
Für das leibliche Wohl ist über die Tagen bestens gesorgt.
Mit sportlichen Grüßen
Eure SG Breisgau Nord
Freitag, den 08. Mai 2015
uns hilft, notwendige Anschafungen zu tätigen, sind wir Ihnen sehr dankbar.
Bankverbindung: IBAN:
DE 23682900000049344201
Die Herbolzheimer Tafel e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein und stellt Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus.
Das Herbolzheimer Tafelteam sucht ehrenamtliche Mitarbeiter.
Infos unter 07643-933432 Fr. Ruddies.
DRK-Kleiderkammer
Kenzingen
Kleiderkammer beindet sich im DRKVereinsheim,Industriestr. m6
Tel.: erreichbar zu den Öfnungszeiten über
07644/ 5588666
Die Öfnungszeiten 2015 sind im wöchentlichen Wechsel am Dienstag:
Die Kleiderkammer ist auch für die Allgemeinheit geöfnet
Hier die Öfnungszeiten:
Dienstag-vormittags
von 9.00 – 11.30 Uhr. (ungerade Woche)
Dienstag, 19.05.15 Dienstag, 02.06.15
Dienstag, 16.06.15
Dienstag-nachmittags
von 14.30 – 17.00 Uhr. (gerade Woche)
Dienstag, 12.05.15 Dienstag, 26.05.15
Dienstag, 09.06.15 Dienstag,2 9.06.15
Samstags geöfnet von 10 Uhr – 11:30
Uhr an folgenden Tagen
15 06.06.15
KENZINGEN
Wir benötigen immer jahreszeitlich orientierte Kleidung in sauberem, tragbarem Zustand!
Bitte bringen Sie Ihre Kleiderspende nur zu
den angegebenen Öfnungszeiten.
Stellen Sie auf keinen Fall ungefragt einfach
Kleiderspenden vor der Eingangstüre ab.
Wir nutzen diesen Eingang und dieses Gebäude gemeinsam mit anderen Vereinen. Dies
wäre für alle Beteiligten nicht zumutbar!
Abgestellte Kleidersäcke wandern ungeprüft in den Altkleidercontainer. Somit ginge Ihre wertvolle Spende für uns verloren,
das wäre nicht in Ihrem und nicht in unserem Sinne!
Info unterwww.drk-kenzingen.de oder
Tel.: 07644/5588666
Schwimmen und Schwitzen
in Freiamt an Christi Himmelfahrt
Kurhaus Freiamt
Am Donnerstag, 14. Mai 2015, Christi Himmelfahrt, haben Hallenbad und Sauna im
Kurhaus Freiamt Sonderöfnungszeiten. Für
die persönliche Fitness und den Wasserspaß
sind Hallenbad und Sauna von 09:00 Uhr bis
17:00 Uhr geöfnet. Im Hallenbad ist Warmbadetag mit 32 Grad Wassertemperatur.
Ferner kann beim Kurhaus Freiamt bei guter
Witterung nachmittags auch Minigolf gespielt werden.
Weitere Informationen unter
Telefon 07645/91030 oder 91 03 91,
Internet www.freiamt.de
Kriegsende in Kenzingen am 8. Mai 1945
Die Arbeitsgemeinschaft für Geschichte und Landeskunde in Kenzingen e. V. und die
SPD Ortsvereine Kenzingen und Hecklingen
wollen an die Zeit vor 70 Jahren erinnern. Dokumente von 1945 bis 1947 aus dem Kenzinger
Stadtarchiv verdeutlichen das Lebensgefühl der Menschen und ihren Weg in die Normalität.
Die Ausstellung wird am 8. Mai 2015 um 18:30 Uhr im Foyer des Rathauses Kenzingen
eröfnet.
Herbolzheimer Tafel e.V.
Konrad-Adenauer-Ring 1,
79336 Herbolzheim
Tel. 07643-933432
Öfnungszeiten:
Montag
13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
13.30 - 16.00 Uhr
Freitag
13.30 - 16.00 Uhr
Samstag
10.00 - 12.00 Uhr
Bitte an unsere Unterstützer und Spender:
Vielleicht haben Sie eine Überproduktion
Oder leicht defekte Ware innerhalb des
MHD.
Wir sind froh über jede Lebensmittelspende.
Für eine Geldspende, die zur Deckung der
Unkosten (Müll, Strom, Heizung) dient und
KENZINGEN
Freitag, den 08. Mai 2015
Das Mountainbikerennen der besonderen Art für Kinder/Jedermann/frau
Am Sportplatz in Bombach/Kenzingen rund um den Klettergarten.
Sonntag 17.05.2015
9.30 – 13.00 Uhr
Klassen der Junioren/Damen/Herren/Senioren
13.3 – 16.00 Uhr
Kids Klassen U 9 - U15
Es erwarten Sie spannende Rennen und beste Verplegung durch den SV Bombach!
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter www.baden-bike-race.de
Wir freuen uns auf viele Teilnehmer und Besucher.
Der Veranstalter
MTB-Südbaden e.V.
Informationsveranstaltung:
Geburt im Kreiskrankenhaus
Emmendingen
Die Chefärztin der gynäkologisch- geburtshillichen Abteilung, Dr. Barbara Heitzelmann, und die Hebamme Susanne Krieg
werden den ersten Abend gestalten.
Dabei geht es zum einen über die Möglichkeit der Hebammenhilfe und deren Angebote in der Schwangerschaft.
Außerdem geben sie einen Überblick über
alle Abschnitte der Geburt; von Vorwehen
und Geburtswehen, sowie über hilfreiche Möglichkeiten der Entspannung und
Schmerzerleichterung.
In Ergänzung der Geburtsvorbereitungskurse geht es uns darum, wie wir die Gebärenden und ihre Partner in individueller und familiärer Atmosphäre auf ihrem
Weg zur Geburt des Kindes unterstützen
können.
Am zweiten Abend wird Frau Heidi Reinbold, Still- und Laktationsberaterin, Sie auf
die ersten Tage nach der Geburt vorbereiten.
Die werdenden Eltern bekommen Informationen über die Förderung der Bindung (Bonding), zur Ernährung und den Bedürfnissen
ihres Neugeborenen - so wollen wir die junge Familie unterstützen und begleiten auf
ihrem Weg in die Gemeinsamkeit.
Wann: am 20.05.2015 und am 27.05.2015,
jeweils 18.30 – 20.00 Uhr
Wo: im Veranstaltungsraum im Nebengebäude, U1, Adolf- Sexauer- Straße 3
Kostenlose Parkplätze vor dem Haus
Der BLHV informiert
Alter Planzenschutz-Sachkunde muss
vor dem 26. Mai verlängert werden
Der alte Planzenschutz-Sachkunde-Nachweis verliert bald seine Gültigkeit. Ab dem
26. November 2015 müssen sich Verkäufer
von Planzenschutzmitteln vom Käufer den
neuen Sachkundeausweis im Scheckkarten-Format zeigen lassen. Wer dann keinen
neuen Sachkundeausweis (Scheckkarte)
vorlegen kann, muss für den Erwerb von
Planzenschutzmitteln erst eine neue Sachkundeprüfung ablegen.
Wer vor dem 6. Juli 2013 seine Sachkunde
im Planzenschutz erworben hat oder die
Sachkunde durch eine Ausbildung besitzt,
kann bis zum 26. Mai 2015 den neuen Sachkundeausweis im Scheckkartenformat beantragen.
Den neuen Ausweis können „Altsachkundige“ über die Sachkunde-Datenbank im
Internet
unterwww.planzenschutz-skn.
de beantragen. Um den neuen Ausweis zu
beantragen, müssen aber zum Beispiel ein
Nachweis über einen anerkannten Berufsabschluss oder ein Zeugnis über eine bereits abgelegte Sachkundeprüfung in elektronischer Form beigefügt werden. Diese
Nachweise können dem Landratsamt auch
als Kopie in Papierform zugesandt werden.
Dort gibt es auch einen Antrag vollständig
in Papierform.
Europa erleben – Jugendbegegnung in Cassino / Italien
vom 31.07.-15.08.2015 indet eine Jugendbegegnung in Cassino in Italien statt. Dieses
Angebot des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. richtet sich an junge
Menschen zwischen 16 und 24 Jahren, die
diesen Sommer nicht nur etwas erleben,
sondern sich auch engagieren möchten.
Vom Kloster Monte Cassino aus hat man einen herrlichen Blick in die weite Landschaft
und kann sich auch nur schwer vorstellen,
dass hier im Jahr 1944 Soldaten aus neun
verschiedenen Nationen gegeneinander
Seite 23
gekämpft haben. Die Kriegsgräberstätten all
dieser Nationen mahnen nachdrücklich zum
Frieden und zur internationalen Zusammenarbeit. Im Team unterstützen wir die Plegearbeiten auf dem deutschen Soldatenfriedhof in Caira bei Cassino.
Bei dem zweiwöchigen Aufenthalt in Italien lernen wir Land und Leute kennen und
erfahren viel von der Kultur und Geschichte dieses Landes. Auch die Freizeit kommt
nicht zu kurz: wir besuchen die traumhaft
schönen Strände um Gaeta und unternehmen Exkursionen zum Vesuv und anderen
attraktiven Zielen in der Region. Bei Gelati
und Cappuccino genießen wir die Sonne
und verbringen gemeinsam Zeit mit neuen
Freunden. Wir schlagen unsere Zeltstadt auf
friedhofseigenem Gelände auf und werden
von Köchen gut verplegt. Auf der Rückreise
nach Ulm steht mit dem zweitägigen Besuch von Rom und der Umgebung, wo wir
auch übernachten, noch ein ganz besonderes Highlight auf dem Programm.
Weitere Informationen erhalten Sie beim
Landesverband Baden-Württemberg unter
der Telefonnummer 07531-9052-0 oder per
mail an [email protected]
’s Fenster Kleinkunst in Weisweil
Samstag, 9. Mai 2015 Beginn 20:30 Uhr
Feuerwehrhaus Weisweil
Kabarett am Klavier mit Konstantin
Schmidt
Schmidternacht
Mit den Wafen meiner Frau
In seinem neuen Kabarettprogramm widmet sich Konstantin Schmidt der klassischen Dreiecksbeziehung: Mann, Frau
und Beruf. Er gibt zu „Ich habe geheiratet. Wieder einmal. War das klug? Natürlich nicht. Wer aus Klugheit heiratet, ist
kalt und berechnend. Selbstverständlich
heiratet man aus Liebe. In seinem Fall zu
einer Frau. Das ist nicht originell, aber bedarf keiner Rechtfertigung.“
In „Mit den Wafen meiner Frau“ zieht
Diplom-Ingenieur Konstantin Schmidt
in den beispielhaften Kampf um Geld,
Macht und Einluss. Dabei gibt er wichtige Tipps:
Nutzen Sie strategische Zielsetzung, um
das im Leben zu erreichen, woran Sie
nie gedacht haben. Verzichten Sie auf
Flipcharts in Beziehungs-diskussionen.
Stattdessen kann ein 3D-Drucker eine
lohnende Investition sein, um ungeahnten neuen Schwung in Ihre Beziehung zu
bringen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.fenster-weisweil.de
Telefonischer Vorverkauf unter 07646/1411
Vorverkaufsstellen: Bücherwurm Kenzingen
07644/8617, Landhausmode Hirtler Endingen 07642/6020, Tourismusbüro Herbolzheim, Telefon 07643/93590
Seite 24
Freitag, den 08. Mai 2015
KENZINGEN
FILM- Programm der Löwen-Lichtspiele Kenzingen vom 07.05.15 bis 13.05.2015
Tel 07644-385 / www.Kino-Kenzingen.de
**NEU
Do+Fr+So 20.30h
Sa 18.00h
7. bis 10.5.
Ein Blick hinter die Kulissen eines Künsterlebens...
HUBERT VON GOISERN
Brenna tuat’s schon lang o.A. 94min
Seine Hits haben Kult-Status erlangt – in
seiner Heimat Österreich, sowie im süddeutschen Raum...
**NEU
Do+Sa 20.15h
Fr+So+Die 18.00h
7. bis 10.+12.5.
Christian Friedel in dem Oliver Hirschbiegel-Film
ELSER – Er hätte die Welt verändert -12113 min “bes.wertvoll”
Die Geschichte des schwäbischen Schreiners Georg Elser, der am 8. Nov. 1939 ein
Attentat auf Hitler verübte...
**NEU
So 11.15h Matineé
Mo+Die 20.15h
10. bis 12.5.
Christian Clavier (Mons. Claude) in seinem
neuen Film
NUR 1 STUNDE RUHE ! -0- 80min
Auf dem Flohmarkt entdeckt Michael eine
seltene Schallplatte. Und er wünscht sich
nichts sehnlicher, als diese abspielen zu
können. Doch scheint es zu Hause einfach
nicht möglich zu sein...
Fr+Sa 17.50
So 20.00h
8. bis 10.5.
Judi Dench + Maggie Smith in der bezaubernden Komödie
BEST EXOTIC MARIGOLD HOTEL 2 -o.A.122min
Präd. “ wertvoll” 2. Wo
Sa 16.00h
So 14.00h
9.+10.5.
Ausgezeichnet mit dem Prädikat “bes.
wertvoll”
SHAUN das SCHAF – Der Film
o.A.
85min 7. Wo
Raus aus dem Stall. Ab in die Stadt...
Fr+Sa+Die 20.30h
So 17.50h
8. bis 10.+12.5.
Literatur-Verilmung nach dem Roman von
Martin Suter
DER KOCH -12- 106 min 2. Wo
Der tamilische Asylbewerber Maravan arbeitet in einem Sternelokal und verkauft
sich damit unter Wert. Als er gefeuert wird,
startet er mit einer Kollegin einen CateringService unter dem Namen “LOVE FOOD”
**NEU
Sa 14.00h
9.5.
ausgezeichnet mit dem „goldenen
Spatz“ der Stadt Erfurt...
DAS PFERD AUF DEM BALKON -0- 90min
Ein Film, wie er sein soll: spannend und lustig – und das Wichtigste: Ein kleines bisschen verrückt...
So 16.00h
Mo 20.15h
10.+11.5.
Ein außergewöhnlicher Doku-Film in atemberaubendem 3D...
AFRIKA – Das magische Königreich 3 D
o.A. 87min 3.Wo
Mo 17.50h
11.5.
Dieter Hallervorden – Emma + Til Schweiger – Jan Josef Liefers in
HONIG IM KOPF -6- 139 min 20. Wo
Die 18.00h
12.5.
Eine neue Komödie aus Frankreich...
VERSTEHEN SIE DIE BÈLIERS i.A. 106min
“bes.wertvoll” 5. Wo
**NEU
Sa+So 16.00h
9.+10.5.
Jugendbuch-Verilmung nach Cornelia
Funke...
GESPENSTERJÄGER – Auf eisiger Spur
-6- 99min
Tom und Hugo sollten beste Freunde werden...
So 14.00h
3.5.
Das Abenteuer geht weiter...
FÜNF FREUNDE 4 -6- 96min 6. Wo
Eintritt € 5,-- pro Nase
Änderungen vorbehalten.
6RQGHUDXVVWHOOXQJ+REE\VDPPOHULQQHQ]HLJHQLKUH/LHEOLQJH
(XOHQ(OHIDQWHQXQG+XPPHOILJXUHQ
•
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•
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•
Jeden Sonn- und Feiertag 14.00 – 16.00 Uhr
Lautsprecherführungen auf allen 4 Stockwerken
Eintritt: freiwillige Spende
Gruppenführungen ganzjährig bei Anmeldung
Telefon 07754 -1279 oder-1448
E-Mail: heimatmuseum goerwihl.de
www.youtube.com “Heimatmuseum Hotzenwald“
NACHRUF
Die Stadt Kenzingen nimmt Abschied von
Ernst Böcherer
Herr Ernst Böcherer war von 1968 bis 1975 Mitglied des Gemeinderates der Stadt
Kenzingen und von 1949 bis 1988 bei der Stadt Kenzingen beschäftigt.
Im Jahre 1992 wurde Herrn Ernst Böcherer im Auftrag des Ministerpräsidenten die
Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg verliehen.
Seine Verdienste um das Wohl der Stadt Kenzingen und ihrer Einwohner wurden im
Januar 2000 mit der Ehrenmedaille der Stadt Kenzingen gewürdigt.
Die Stadt Kenzingen verliert einen Mitbürger, der sich mit großem Einsatz und Zeit
seines Lebens für die Allgemeinheit verwendet hat. Sie wird ihm ein dankbares und
ehrendes Andenken bewahren. Unsere tiefe Anteilnahme gilt den Trauerfamilien.
Kenzingen, im Mai 2015
Gemeinderat der Stadt Kenzingen
Mathias Guderjan
Bürgermeister
Danksagung
Nachruf
Kenzingen, Mai 2015
Hilde Bodemer
*09.05.1926
†16.04.2015
Mit großer Trauer und Betroffenheit nehmen wir Abschied von
Herrn Ehrenbereitschaftsleiter Ernst Böcherer.
Über 50 Jahre hat er aktiv die ehrenamtliche Arbeit unterstützt
und entscheidend unser äußeres Erscheinungsbild mit geprägt.
26 Jahre übte er das Amt des 2. Vorsitzenden aus
15 Jahre war er Bereitschaftsführer
der Sanitätsbereitschaft Kenzingen.
Wir danken ihm für seine gelebte Treue
und halten sein Andenken in Ehren.
Den Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl.
Rudi Nadler
Vorsitzender
Deutsches Rotes Kreuz
Ortsverein - Kenzingen e.V.
Leihoma gesucht
von junger Familie in Kenzingen mit 8 Monate
altem Sohn. Telefon 07641/9330035
Wir sind tief bewegt von den liebevollen
Beweisen herzlicher Anteilnahme.
Dafür sagen wir allen DANKE.
Besonders danken wir
der ökumenischen Sozialstation St. Franziskus
der Station „Landeck“ des Maximilian-Kolbe-Kreisaltenheims
der Praxis Dres. Seiler/Schweikert
Herrn Pfarrer Martin
dem Bestattungsinstitut Heudorf
Familien Bodemer, Obert, Fuchs, Bilharz und Bosch
Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams
Verkäufer/in
ca. 25 Stunden oder auch auf 450 Euro-Basis.
Flexible Arbeitszeiten, überwiegend vormittags.
Bewerbung bitte unter:
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3-4 Std. wöchentlich
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Kenzingen
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Vertretungen:
in Herbolzheim:
Dr. Frommherz Tel. 5051, Dr. Zeller, Tel. 331
Fr. Dr. Knab und Dr. Wolf, Tel. 6840
in Kenzingen:
Dr. Wernicke, Tel. 07644-307
Bitte um Beachtung!
Geänderte Öffnungszeiten ab Juni 15
Am Freitag keine Spät-Sprechstunde mehr!
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Sprechstunden freitags:
Von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und Sprechstunde nur
für Notfälle von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr.
Ab 16.00 Uhr beginnt am Freitag der organisierte
zentrale Notfalldienst über die Notfallpraxis
Emmendingen, erreichbar über die bundeseinheitliche Notfallnummer: 116 117 oder alternativ die
Notfallnummer für unseren Kreis:
0180 51 92 92 32 0
Unsere übrigen Behandlungszeiten unverändert wie folgt:
Montag:
8.00 - 12.30 Uhr sowie 17.00 - 19.30 Uhr
Dienstag:
8.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch:
16.00 - 19:00 Uhr
Donnerstag:
8.00 - 12.30 Uhr
Um Terminvereinbarung für alle Sprechstunden wird dringend gebeten.
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