11 Amtsblatt des Kreises Unna 20.03.2015 Inhalt Seite Bekanntmachung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung nach § 7 Alten- und Pflegegesetz NRW 92 Bekanntmachung über die teilweise Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters 93 Fischerprüfung 2015 94 Öffentliche Zustellung 95 Öffentliche Zustellung 96 Öffentliche Zustellung 97 Aufgebot der Sparkasse Bergkamen-Bönen 98 Kraftloserklärung der Sparkasse Bergkamen-Bönen 99 Amtsblatt Nr. 11 vom 20.03.2015 Bekanntmachung Verbindliche Pflegebedarfsplanung nach § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen als Grundlage für eine Entscheidung über die bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen im Kreis Unna Aufgrund des § 7 Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Landespflegerechts und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW) vom 02. Oktober 2014 (GV. NRW. 2014 S. 625) wird folgendes öffentlich bekannt gemacht: (1) Der Kreistag des Kreises Unna hat - nach Beratung in der Konferenz Alter und Pflege des Kreises Unna am 18.02.2015 - in seiner Sitzung am 10.03.2015 eine verbindliche Pflegebedarfsplanung für den Kreis Unna beschlossen. (2) Diese Planung ist bis zum 31.03.2016 Grundlage für verbindliche Entscheidungen über die bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen im Kreis Unna. Auf den Beschluss des Kreistages vom 16.12.2014 zur Einführung von Bedarfsbestätigungen nach § 11 Abs. 7 APG NRW und die damit verbundene öffentliche Bekanntmachung (Amtsblatt des Kreises Unna Nr. 54 vom 22.12.2014, S.668) wird in diesem Zusammenhang verwiesen. (3) Die verbindliche Pflegebedarfsplanung ist in folgender Form kostenfrei zugänglich: Internetseite des Kreises Unna unter www.kreis-unna.de, persönliche Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten im Kreishaus, Friedrich-EbertStr. 17, 59425 Unna, Stabsstelle Planung und Mobilität, 2. OG, Raum-Nr. B.203 und auf Anforderung als Druckexemplar bei der Stabsstelle Planung und Mobilität. Unna, den 19.03.2015 Kreis Unna Michael Makiolla Landrat 92 Öffentliche Bekanntmachung über die teilweise Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters Um den aktuellen Anforderungen der Bürger und der Nutzer aus Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Wissenschaft an ein Geobasisinformationssystem gerecht zu werden, aktualisiert der Kreis Unna durch den Fachbereich 62 – Vermessung und Kataster– im Rahmen der Herstellung der Amtlichen Basiskarte (ABK) die Angaben zur Lage, zur Tatsächlichen Nutzung und zusätzliche Topographie. Die Veränderungen wurden in den digitalen Datenbestand des Liegenschaftskatasters übernommen. Für die Gemeinde Bönen, die Städte Bergkamen, Föndenberg, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna und Werne wurde eine Aktualisierung durchgeführt und die aktuell festgestellten Nutzungen in das Liegenschaftskataster übernommen. Hieraus können sich Abweichungen in der Ertragsmesszahl der Landwirtschaft ergeben. Gemäß § 13 Abs. 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster -VermKatG NRW- in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2005 (GV. NRW 2005 S. 174) in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit § 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 25. Oktober 2006 DVOzVermKatG NRW - (GV. NRW 2006 S. 462) in der z. Zt. gültigen Fassung, wird das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem für die oben angegebenen Kommunen offen gelegt. Die Offenlegung mit der Möglichkeit der Einsichtnahme erfolgt in der Zeit vom 30. März bis 30. April 2014 jeweils Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und Dienstag zusätzlich von 14.00 bis 16.30 Uhr oder nach telef. Vereinbarung (02303/27-2762) in den Diensträumen meiner Katasterbehörde im Kreishaus Unna, Friedrich-Ebert-Straße 17, Raum B.627 (Katasterauskunft) Innerhalb dieser Zeiten können Einwendungen gegen das neu eingerichtete Liegenschaftskataster erhoben werden. Unna, den 18.03.2015 Der Landrat Fachbereich Vermessung und Kataster Im Auftrag gez. Börger 93 Fischerprüfung 2015 Die nächste Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines wird im Kreis Unna an folgenden Terminen durchgeführt: Prüfungstag: 08.06.2015 bis 12.06.2015 Prüfungsort: Dienstgebäude des Kreises Unna, Platanenallee 16, 59425 Unna. Prüfungsbeginn: jeweils 08.00 und 13.00 Uhr Die Prüfungsteile (schriftliche und praktische Prüfung) sind jeweils an einem Tag zu absolvieren. Der genaue Zeitpunkt der praktischen Prüfung wird den Teilnehmern am Prüfungstag nach der schriftlichen Prüfung mitgeteilt. Die Fischerprüfung ist bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung Unna, Untere Fischereibehörde, Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna, einzureichen. Für die Prüfung wird laut Ziffer 8.2.7 des Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 (SGV. NW. 2011) eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben. Die Teilnahme an der Prüfung kann davon abhängig gemacht werden, dass die Zahlung der Gebühr nachgewiesen wird. Zu der Prüfung dürfen nicht zugelassen werden: 1. Personen, die das 13. Lebensjahr nicht vollendet haben, 2. Personen, für die für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung ein Betreuer bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst. Unna, 17.03.2015 Der Landrat Untere Fischereibehörde Im Auftrag Nicole Drawe 94 Geschäftszeichen 36.1 B5 0400978 Ort, Datum Unna,18.03.2015 Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann: Aktenzeichen Datum 36.1/0400978 18.03.2015 Empfänger Name Meschede, Mirko letzte bekannte Anschrift: Wagnerstraße 2, 22081 Hamburg Ort: Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna Fachbereich Raum 36.1 A.214 Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind. KREIS UNNA DER LANDRAT Im Auftrag Mackenrodt 95 Geschäftszeichen Unna, 20. März 2015 36.3/58.14.7066.5 Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann: Aktenzeichen Datum 18.03.2015 36.3/58.14.7066.5 Empfänger Name Hasan Akgün letzte bekannte Anschrift: An der Burg 9, 45770 Marl Ort: Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna Fachbereich Raum Straßenverkehr A.107 Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind. KREIS UNNA DER LANDRAT Im Auftrag 96 Geschäftszeichen 32.2/22897 Ort, Datum Unna,19.03.2015 Öffentliche Zustellung Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in abgeholt oder eingesehen werden kann: Aktenzeichen Datum 32.2/22897 18.03.2015 Empfänger Name Kheirallah Chihi letzte bekannte Anschrift: Klätergasse 10, 58239 Schwerte Ort: Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna Fachbereich Raum 32.2 B 209 Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind. KREIS UNNA DER LANDRAT Im Auftrag Schwabe 97 Sparkasse Bergkamen-Bönen Aufgebot Für die von der Sparkasse Bergkamen-Bönen ausgestellten Sparkassenbücher Nrn. 310068069, 406036764, 320027642, 305115289 wird die Durchführung des Aufgebotsverfahrens beantragt. Die Inhaber der Sparkassenbücher werden aufgefordert, seine/ihre Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen 3 Monaten vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an beim Vorstand der Sparkasse Bergkamen-Bönen geltend zu machen, da andernfalls die Sparkassenbücher für kraftlos erklärt werden. Bergkamen, 19. März 2015 Sparkasse Bergkamen-Bönen DER VORSTAND 98 Sparkasse Bergkamen-Bönen Kraftloserklärung Das Sparkassenbuch Nr. 302334024 wird hiermit für kraftlos erklärt. Bergkamen, 16. März.2015 Sparkasse Bergkamen-Bönen DER VORSTAND 99 Herausgeber: Kreis Unna - Der Landrat Das Amtsblatt des Kreises Unna kann einzeln und im Abonnement bezogen werden. Die Abonnementkosten betragen 13,00 € jährlich. Bestellungen sind zu richten an: Kreis Unna – Der Landrat Büro Landrat, Kreistag, Gleichstellung Friedrich-Ebert-Straße 1759425 UnnaFon 0 23 03 / 27-14 17 100
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