Amtsblatt des Kreises Unna

11
Amtsblatt
des Kreises Unna
20.03.2015
Inhalt
Seite
Bekanntmachung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung nach § 7
Alten- und Pflegegesetz NRW
92
Bekanntmachung über die teilweise Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters
93
Fischerprüfung 2015
94
Öffentliche Zustellung
95
Öffentliche Zustellung
96
Öffentliche Zustellung
97
Aufgebot der Sparkasse Bergkamen-Bönen
98
Kraftloserklärung der Sparkasse Bergkamen-Bönen
99
Amtsblatt Nr. 11 vom 20.03.2015
Bekanntmachung
Verbindliche Pflegebedarfsplanung nach § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen
als Grundlage für eine Entscheidung über die bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher
teil- oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen im Kreis Unna
Aufgrund des § 7 Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Landespflegerechts und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW) vom 02. Oktober 2014 (GV. NRW. 2014
S. 625) wird folgendes öffentlich bekannt gemacht:
(1) Der Kreistag des Kreises Unna hat - nach Beratung in der Konferenz Alter und Pflege des Kreises Unna
am 18.02.2015 - in seiner Sitzung am 10.03.2015 eine verbindliche Pflegebedarfsplanung für den Kreis
Unna beschlossen.
(2) Diese Planung ist bis zum 31.03.2016 Grundlage für verbindliche Entscheidungen über die bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen im Kreis Unna.
Auf den Beschluss des Kreistages vom 16.12.2014 zur Einführung von Bedarfsbestätigungen nach
§ 11 Abs. 7 APG NRW und die damit verbundene öffentliche Bekanntmachung (Amtsblatt des Kreises
Unna Nr. 54 vom 22.12.2014, S.668) wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
(3) Die verbindliche Pflegebedarfsplanung ist in folgender Form kostenfrei zugänglich:

Internetseite des Kreises Unna unter www.kreis-unna.de,

persönliche Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten im Kreishaus, Friedrich-EbertStr. 17, 59425 Unna, Stabsstelle Planung und Mobilität, 2. OG, Raum-Nr. B.203 und

auf Anforderung als Druckexemplar bei der Stabsstelle Planung und Mobilität.
Unna, den 19.03.2015
Kreis Unna
Michael Makiolla
Landrat
92
Öffentliche Bekanntmachung
über die teilweise Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters
Um den aktuellen Anforderungen der Bürger und der Nutzer aus Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Wissenschaft an ein Geobasisinformationssystem gerecht zu werden, aktualisiert der Kreis Unna durch den
Fachbereich 62 – Vermessung und Kataster– im Rahmen der Herstellung der Amtlichen Basiskarte (ABK)
die Angaben zur Lage, zur Tatsächlichen Nutzung und zusätzliche Topographie. Die Veränderungen wurden in den digitalen Datenbestand des Liegenschaftskatasters übernommen.
Für die Gemeinde Bönen, die Städte Bergkamen, Föndenberg, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna und
Werne wurde eine Aktualisierung durchgeführt und die

aktuell festgestellten Nutzungen in das Liegenschaftskataster übernommen. Hieraus können sich
Abweichungen in der Ertragsmesszahl der Landwirtschaft ergeben.
Gemäß § 13 Abs. 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster -VermKatG
NRW- in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2005 (GV. NRW 2005 S. 174) in der z. Zt. gültigen
Fassung in Verbindung mit § 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 25. Oktober 2006 DVOzVermKatG NRW - (GV. NRW 2006 S.
462) in der z. Zt. gültigen Fassung, wird das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem für die
oben angegebenen Kommunen offen gelegt.
Die Offenlegung mit der Möglichkeit der Einsichtnahme erfolgt in der Zeit vom
30. März bis 30. April 2014
jeweils Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und Dienstag zusätzlich von 14.00 bis 16.30 Uhr oder
nach telef. Vereinbarung (02303/27-2762) in den Diensträumen meiner Katasterbehörde im
Kreishaus Unna, Friedrich-Ebert-Straße 17, Raum B.627 (Katasterauskunft)
Innerhalb dieser Zeiten können Einwendungen gegen das neu eingerichtete Liegenschaftskataster erhoben
werden.
Unna, den 18.03.2015
Der Landrat
Fachbereich Vermessung und Kataster
Im Auftrag
gez. Börger
93
Fischerprüfung 2015
Die nächste Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines wird im Kreis Unna an folgenden
Terminen durchgeführt:
Prüfungstag:
08.06.2015 bis 12.06.2015
Prüfungsort:
Dienstgebäude des Kreises Unna, Platanenallee 16, 59425 Unna.
Prüfungsbeginn:
jeweils 08.00 und 13.00 Uhr
Die Prüfungsteile (schriftliche und praktische Prüfung) sind jeweils an einem Tag zu absolvieren.
Der genaue Zeitpunkt der praktischen Prüfung wird den Teilnehmern am Prüfungstag nach der schriftlichen
Prüfung mitgeteilt. Die Fischerprüfung ist bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der
Bewerber seinen Wohnsitz hat.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreisverwaltung Unna, Untere Fischereibehörde, Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna, einzureichen.
Für die Prüfung wird laut Ziffer 8.2.7 des Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
vom 03.07.2001 (SGV. NW. 2011) eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben. Die Teilnahme an der Prüfung kann davon abhängig gemacht werden, dass die Zahlung der Gebühr nachgewiesen wird.
Zu der Prüfung dürfen nicht zugelassen werden:
1. Personen, die das 13. Lebensjahr nicht vollendet haben,
2. Personen, für die für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten wegen einer psychischen Krankheit
oder einer geistigen oder seelischen Behinderung ein Betreuer bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst.
Unna, 17.03.2015
Der Landrat
Untere Fischereibehörde
Im Auftrag
Nicole Drawe
94
Geschäftszeichen
36.1 B5 0400978
Ort, Datum
Unna,18.03.2015
Öffentliche Zustellung
Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück
gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in
abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen
Datum
36.1/0400978
18.03.2015
Empfänger
Name
Meschede, Mirko
letzte bekannte Anschrift:
Wagnerstraße 2, 22081 Hamburg
Ort:
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna
Fachbereich
Raum
36.1
A.214
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT
Im Auftrag
Mackenrodt
95
Geschäftszeichen
Unna, 20. März 2015
36.3/58.14.7066.5
Öffentliche Zustellung
Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück
gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in
abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen
Datum
18.03.2015
36.3/58.14.7066.5
Empfänger
Name
Hasan Akgün
letzte bekannte Anschrift:
An der Burg 9, 45770 Marl
Ort:
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna
Fachbereich
Raum
Straßenverkehr
A.107
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT
Im Auftrag
96
Geschäftszeichen
32.2/22897
Ort, Datum
Unna,19.03.2015
Öffentliche Zustellung
Gemäß §§ 1 und 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94), geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 12.05.2009 (GV. NRW. S. 296) weise ich darauf hin, dass folgendes Schriftstück
gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in
abgeholt oder eingesehen werden kann:
Aktenzeichen
Datum
32.2/22897
18.03.2015
Empfänger
Name
Kheirallah Chihi
letzte bekannte Anschrift:
Klätergasse 10, 58239 Schwerte
Ort:
Kreis Unna, Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 Unna
Fachbereich
Raum
32.2
B 209
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schriftstück durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt wird und Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Veröffentlichung 2 Wochen vergangen sind.
KREIS UNNA
DER LANDRAT
Im Auftrag
Schwabe
97
Sparkasse
Bergkamen-Bönen
Aufgebot
Für die von der Sparkasse Bergkamen-Bönen ausgestellten Sparkassenbücher Nrn. 310068069,
406036764, 320027642, 305115289 wird die Durchführung des Aufgebotsverfahrens beantragt.
Die Inhaber der Sparkassenbücher werden aufgefordert, seine/ihre Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen 3 Monaten vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an beim Vorstand der Sparkasse
Bergkamen-Bönen geltend zu machen, da andernfalls die Sparkassenbücher für kraftlos erklärt werden.
Bergkamen, 19. März 2015
Sparkasse Bergkamen-Bönen
DER VORSTAND
98
Sparkasse
Bergkamen-Bönen
Kraftloserklärung
Das Sparkassenbuch Nr. 302334024 wird hiermit für kraftlos erklärt.
Bergkamen, 16. März.2015
Sparkasse Bergkamen-Bönen
DER VORSTAND
99
Herausgeber:
Kreis Unna - Der Landrat
Das Amtsblatt des Kreises Unna kann einzeln und im Abonnement bezogen werden.
Die Abonnementkosten betragen 13,00 € jährlich.
Bestellungen sind
zu richten an:
Kreis Unna – Der Landrat
Büro Landrat, Kreistag, Gleichstellung
Friedrich-Ebert-Straße 1759425 UnnaFon 0 23 03 / 27-14 17
100