Zuständige Stellen zur Prüfung der Gleichwertigkeit einer Ausbildung

Hessisches Ministerium
für Soziales und Integration
Stand März 2015
Stellen zur Prüfung der Gleichwertigkeit, Gleichstellung oder Anerkennung einer
Ausbildung im In- und Ausland im Sinne von § 25b Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 des
Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) - Hessisches
Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) vom 23. Mai 2013 (GVBl. I S. 207)
1. Personen mit deutschem oder ausländischem Hochschulabschluss (Fachhochschul- oder
Universitätsabschluss) können einen Antrag auf Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung als Fachkraft im
Sinne § 25b des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) beim
Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Rheinstraße 23 – 25
Postfach 32 60
65185 Wiesbaden
stellen.
Ansprechpartnerin:
Frau Okut
Tel.: (0611) 32-3362
Fax: (0611) 32-3550
Internet: http://www.hmwk.hessen.de
E-Mail: [email protected]
2. Zuständigkeiten für die Anerkennung außerhessischer bzw. nichtdeutscher
Lehrerausbildungen

Außerhessische Lehramtsprüfungen und Lehramtsprüfungen aus der ehemaligen DDR,
sofern die Lehrkräfte derzeit im Schuldienst eines der neuen Bundesländer tätig sind:
Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg
und die Stadt Darmstadt
- Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) Rheinstr. 95
64295 Darmstadt
Tel.: (06151) 3682-2
Internet: http://www.schulamt-darmstadt.hessen.de
E-Mail: [email protected]
Sachgebietsleitung Lehramtsanerkennung: Frau Stamm
Lehramt an beruflichen Schulen
Frau Stamm Tel.: (06151) 3682-448 E-Mail: [email protected]
Frau Storck Tel.: (06151) 3682-451 E-Mail: [email protected]
1
Hessisches Ministerium
für Soziales und Integration
Lehramt an Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen
Herr Fenge
Frau Herms
Herr Jaeger
Frau Köhler
Frau Storck
Tel.: (06151) 3682-456 E-Mail: [email protected]
Tel.: (06151) 3682-459 E-Mail: [email protected]
Tel.: (06151) 3682-457 E-Mail: [email protected]
Tel.: (06151) 3682-450 E-Mail: [email protected]
Tel.: (06151) 3682-451 E-Mail: [email protected]
Informationen zu den Bewerbungsverfahren bei Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen
Bundesländern finden Sie hier.

Lehrerausbildungen aus der ehemaligen DDR, sofern die Lehrkräfte derzeit nicht im
Schuldienst sind:
Amt für Lehrerbildung
Fuldatal
Rothwestener Straße 2-14
34233 Fuldatal
Frau Uzerli
E-Mail: [email protected]
 Lehrerdiplome, die innerhalb der Europäischen Union erworben wurden:
Amt für Lehrerbildung
Fuldatal
Rothwestener Straße 2-14
34233 Fuldatal
Frau Uzerli / Frau Niggemeyer
Tel.: (0561) 8101133
E-Mail: [email protected] und [email protected]

Lehrerdiplome, die außerhalb der Europäischen Union erworben wurden:
Amt für Lehrerbildung
Fuldatal
Rothwestener Straße 2-14
34233 Fuldatal
Frau Uzerli / Frau Niggemeyer
Tel.: (0561) 8101133
E-Mail: [email protected] und [email protected]
 Prüfungen über den Nachweis der deutschen Sprache als Unterrichtssprache:
Amt für Lehrerbildung
Abt. V - Prüfungsstelle Gießen
Schubertstr. 60, Haus 15
35392 Gießen
Herr Posern
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen sind unter http://www.kultusministerium.hessen.de in der Rubrik Lehrer/innen - Einstellung von Lehrern - Anerkennung Lehrerausbildung erhältlich.
Eine Gleichstellung einer außerhessischen Lehrerausbildung erfolgt nur dann, wenn sowohl eine
Erste als auch eine Zweite Staatsprüfung abgelegt worden ist.
2
Hessisches Ministerium
für Soziales und Integration
3. Personen,
- die eine sozialpädagogische Ausbildung im beruflichen Schulsystem im Ausland
abgeschlossen haben und ihren Abschluss mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte
Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ bzw.
-
die eine heilpädagogische Ausbildung im beruflichen Schulsystem im Ausland abgeschlossen
haben und ihren Abschluss mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte Heilpädagogin/Staatlich
anerkannter Heilpädagoge“ bzw.
-
die eine heilerziehungspflegerische Ausbildung im beruflichen Schulsystem im Ausland
abgeschlossen haben und ihren Abschluss mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte
Heilerziehungspflegerin / Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“
gleichstellen lassen wollen, müssen ihre Unterlagen zur Überprüfung beim
Landesschulamt und Lehrkräfteakademie
- Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
Tel.: 06151 36822, Fax: 06151 3682-400
E-Mail: [email protected]
einreichen.
Weitere Informationen sind unter der Rubrik „Bildungsnachweise“ unter http://schulamtdarmstadt.lsa.hessen.de erhältlich.
4. Personen, die eine erzieherische Ausbildung in der ehemaligen DDR abgeschlossen haben
und eine Gleichstellung mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich
anerkannter Erzieher“ anstreben, müssen ihre Unterlagen beim
Landesschulamt und Lehrkräfteakademie
- Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
Tel.: 06151 36822, Fax: 06151 3682-400
E-Mail: [email protected]
einreichen.
Von dort erfahren sie, welche Teile ihrer Ausbildung anerkannt werden und was noch getan
werden muss, um eine vollständige Anerkennung zu erhalten.
Weitere Informationen sind unter der Rubrik „Bildungsnachweise“ unter http://schulamtdarmstadt.lsa.hessen.de erhältlich.
5. Für Personen, die eine andere sozialpädagogische bzw. erzieherische oder
heilpädagogische/heilerziehungspflegerische Ausbildung unterhalb eines
Fachhochschulabschlusses in den alten Bundesländern erworben haben, gibt es kein
Gleichstellungsverfahren und keine Feststellung einer Gleichwertigkeit mit anderen Abschlüssen
des beruflichen Bildungssystems. Dies gilt auch für Gleichstellungen von anderen
Ausbildungsabschlüssen zum Abschluss „Kinderpflegerin/Kinderpfleger“.
Sollten im Einzelfall dennoch Fragen dazu bestehen, wenden Sie sich bitte an das Hessische
Kultusministerium, Abteilung III, Tel. (0611) 368-2405 (Frau Weidner).
6. Die Adressen der staatlichen Schulämter sind unter folgendem Link erhältlich:
https://kultusministerium.hessen.de/staatliche-schulaemter
3