Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Stand März 2015 Stellen zur Prüfung der Gleichwertigkeit, Gleichstellung oder Anerkennung einer Ausbildung im In- und Ausland im Sinne von § 25b Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) - Hessisches Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) vom 23. Mai 2013 (GVBl. I S. 207) 1. Personen mit deutschem oder ausländischem Hochschulabschluss (Fachhochschul- oder Universitätsabschluss) können einen Antrag auf Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung als Fachkraft im Sinne § 25b des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst Rheinstraße 23 – 25 Postfach 32 60 65185 Wiesbaden stellen. Ansprechpartnerin: Frau Okut Tel.: (0611) 32-3362 Fax: (0611) 32-3550 Internet: http://www.hmwk.hessen.de E-Mail: [email protected] 2. Zuständigkeiten für die Anerkennung außerhessischer bzw. nichtdeutscher Lehrerausbildungen Außerhessische Lehramtsprüfungen und Lehramtsprüfungen aus der ehemaligen DDR, sofern die Lehrkräfte derzeit im Schuldienst eines der neuen Bundesländer tätig sind: Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt - Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) Rheinstr. 95 64295 Darmstadt Tel.: (06151) 3682-2 Internet: http://www.schulamt-darmstadt.hessen.de E-Mail: [email protected] Sachgebietsleitung Lehramtsanerkennung: Frau Stamm Lehramt an beruflichen Schulen Frau Stamm Tel.: (06151) 3682-448 E-Mail: [email protected] Frau Storck Tel.: (06151) 3682-451 E-Mail: [email protected] 1 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Lehramt an Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen Herr Fenge Frau Herms Herr Jaeger Frau Köhler Frau Storck Tel.: (06151) 3682-456 E-Mail: [email protected] Tel.: (06151) 3682-459 E-Mail: [email protected] Tel.: (06151) 3682-457 E-Mail: [email protected] Tel.: (06151) 3682-450 E-Mail: [email protected] Tel.: (06151) 3682-451 E-Mail: [email protected] Informationen zu den Bewerbungsverfahren bei Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Bundesländern finden Sie hier. Lehrerausbildungen aus der ehemaligen DDR, sofern die Lehrkräfte derzeit nicht im Schuldienst sind: Amt für Lehrerbildung Fuldatal Rothwestener Straße 2-14 34233 Fuldatal Frau Uzerli E-Mail: [email protected] Lehrerdiplome, die innerhalb der Europäischen Union erworben wurden: Amt für Lehrerbildung Fuldatal Rothwestener Straße 2-14 34233 Fuldatal Frau Uzerli / Frau Niggemeyer Tel.: (0561) 8101133 E-Mail: [email protected] und [email protected] Lehrerdiplome, die außerhalb der Europäischen Union erworben wurden: Amt für Lehrerbildung Fuldatal Rothwestener Straße 2-14 34233 Fuldatal Frau Uzerli / Frau Niggemeyer Tel.: (0561) 8101133 E-Mail: [email protected] und [email protected] Prüfungen über den Nachweis der deutschen Sprache als Unterrichtssprache: Amt für Lehrerbildung Abt. V - Prüfungsstelle Gießen Schubertstr. 60, Haus 15 35392 Gießen Herr Posern E-Mail: [email protected] Weitere Informationen sind unter http://www.kultusministerium.hessen.de in der Rubrik Lehrer/innen - Einstellung von Lehrern - Anerkennung Lehrerausbildung erhältlich. Eine Gleichstellung einer außerhessischen Lehrerausbildung erfolgt nur dann, wenn sowohl eine Erste als auch eine Zweite Staatsprüfung abgelegt worden ist. 2 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration 3. Personen, - die eine sozialpädagogische Ausbildung im beruflichen Schulsystem im Ausland abgeschlossen haben und ihren Abschluss mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ bzw. - die eine heilpädagogische Ausbildung im beruflichen Schulsystem im Ausland abgeschlossen haben und ihren Abschluss mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte Heilpädagogin/Staatlich anerkannter Heilpädagoge“ bzw. - die eine heilerziehungspflegerische Ausbildung im beruflichen Schulsystem im Ausland abgeschlossen haben und ihren Abschluss mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ gleichstellen lassen wollen, müssen ihre Unterlagen zur Überprüfung beim Landesschulamt und Lehrkräfteakademie - Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Tel.: 06151 36822, Fax: 06151 3682-400 E-Mail: [email protected] einreichen. Weitere Informationen sind unter der Rubrik „Bildungsnachweise“ unter http://schulamtdarmstadt.lsa.hessen.de erhältlich. 4. Personen, die eine erzieherische Ausbildung in der ehemaligen DDR abgeschlossen haben und eine Gleichstellung mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“ anstreben, müssen ihre Unterlagen beim Landesschulamt und Lehrkräfteakademie - Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Tel.: 06151 36822, Fax: 06151 3682-400 E-Mail: [email protected] einreichen. Von dort erfahren sie, welche Teile ihrer Ausbildung anerkannt werden und was noch getan werden muss, um eine vollständige Anerkennung zu erhalten. Weitere Informationen sind unter der Rubrik „Bildungsnachweise“ unter http://schulamtdarmstadt.lsa.hessen.de erhältlich. 5. Für Personen, die eine andere sozialpädagogische bzw. erzieherische oder heilpädagogische/heilerziehungspflegerische Ausbildung unterhalb eines Fachhochschulabschlusses in den alten Bundesländern erworben haben, gibt es kein Gleichstellungsverfahren und keine Feststellung einer Gleichwertigkeit mit anderen Abschlüssen des beruflichen Bildungssystems. Dies gilt auch für Gleichstellungen von anderen Ausbildungsabschlüssen zum Abschluss „Kinderpflegerin/Kinderpfleger“. Sollten im Einzelfall dennoch Fragen dazu bestehen, wenden Sie sich bitte an das Hessische Kultusministerium, Abteilung III, Tel. (0611) 368-2405 (Frau Weidner). 6. Die Adressen der staatlichen Schulämter sind unter folgendem Link erhältlich: https://kultusministerium.hessen.de/staatliche-schulaemter 3
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