STADTANZEIGER Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar n 04/15 n 24. Jahrgang n 25.04.2015 Tag der Städtebauförderung unterstützen möchten, sind dazu aufgerufen, am Samstag, dem 25. April 2015 in der Zeit von 10.00 bis 14.00 Uhr, mit zu helfen. Hacken, Harken, Handschuhe etc. sind bitte mitzubringen. Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb unterstützt diese Aktion mit der Bereitstellung von Containern und Abfallsäcken. Am Samstag, dem 9. Mai 2015 laden zahlreiche Programmpunkte, wie zum Beispiel ein Malwettbewerb für die Kleinen, ein Literaturpicknick, Führungen durch die Thormannsche Villa und vieles mehr in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr rund um und in den Lindengarten ein. Weitere Informationen zum Erstmalig finden am Samstag, dem 9. Mai 2015 bun- „Tag der Städtebauförderung“ in Wismar finden Sie desweit in Städten und Gemeinden Veranstaltungen im offiziellen Flyer der Hansestadt Wismar, in der akzum Thema Städtebauförderung statt. Die Städte- tuellen Tagespresse sowie im Internet auf der Homebauförderung hat das Bild unserer Städte und Ge- page der Hansestadt Wismar www.wismar.de. meinden in den vergangenen Jahren nachhaltig geprägt. Bund, Länder und Kommunen haben mit dieser Stadtrundgang zur städtebaulichen Entwicklung Welterbebeauftragter der Hansestadt Wismar Norbert gemeinsam getragenen Politik eindrucksvolle Erfolge Huschner führt durch die Altstadt. Während des in der Stadterneuerung erreicht und an diesem Tag Rundgangs weist er insbesondere auf die städtebausoll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit liche Entwicklung in den vergangenen 25 Jahren hin geboten werden, sich zu informieren. Freitag, 22. und 29. Mai 2015 jeweils von 13.00 bis 15.00 Uhr. In unserer Stadt wird dieser Tag unter dem Motto „Wismar putzt sich raus“ in der denkmalgeschützten Parkanlage „Lindengarten“ stattfinden. So wird be- Treffpunkt am Rathaus vor dem Welterbeschild. reits im Vorfeld zu einer großen „Putzaktion“ auf- Tickets erhalten Sie für 3,00 Euro, ermäßigt 2,00 Euro in der Tourist-Information, Lübsche Straße 23a. gerufen. Bürgerinnen und Bürger, die diese Aktion „Das Nilpferd und die Feder“ Ausflugstipp: Schloss Plüschow Bis zum 10. Mai 2015 wird aus Anlass des 75sten Geburtstages des in Wismar geborenen Künstlers Udo Scheel eine Ausstellung mit Werken von ihm im Schloss Plüschow prä sentiert. Das Leben und Wirken des Malers Udo Scheel ist in vielfacher Hinsicht mit der Hansestadt Wismar verknüpft. Seit 2011 ist Udo Scheel Vorsitzender des Kunstbeirates für den Kunstraum St. Georgen der Hansestadt Wismar, der auf sein Bemühen hin ins Leben gerufen wurde. 1940 in Wismar geboren, stu dierte er von 1959 bis 1964 an der staatlichen Kunstakade mie, sowie an der Hochschule für bildende Künste Hamburg. Von 1964 bis 1971 war er als Kunstpädagoge tätig. Im Jahr 1976 war er Mitbegründer der Künstlergruppe Axiom. 1972 wurde er als Professor an das Institut für Kunsterzieher der staatlichen Kunstakademie Düs seldorf in Münster; seit 1986 Kunstakademie Müns ter, berufen. Die Kunstaka demie leitete er als Prorektor von 1995 bis 2003 und als Rektor von 2003 bis 2005. Seit 2011 ist Udo Scheel Vor sitzen der des Kunstbeirates der Hansestadt Wismar, der ins besondere das Projekt Kunstraum St. Georgen ent wickelt und fachlich betreut. Eine Feder fliegt über das Land und entdeckt ein schlafendes Nilpferd, sie will es necken und kitzelt es. Das lachende Nilpferd von Lea-Sophie Rothe (7. J.) und viele weitere Arbeiten sind seit dem 11. April 2015 im Baumhaus zu sehen. In dieser Ausstellung haben sich die Kinder und Jugendliche von der Literatur inspirieren lassen. Gedichte von Joachim Ringelnatz und Christian Morgenstern, Märchen von Franz Fühmann, regten zu fantasievollen Gestaltungen an. Es entstanden Zeichnungen, Malereien und Collagen mit viel Humor, Ausdruckskraft und Freude am witzigen Detail. Die Ausstellung ist bei freiem Eintritt täglich von 9.00 bis 17.00 Uhr zu sehen. In dieser Ausgabe lesen Sie: Theaternachrichten / Kammermusik im Bürgerschaftssaal ��������������������������������������������������������������������������Seite 3 Schiedsstelle sucht Verstärkung / Mitmachzentrale Nordwestmecklenburg ����������������������������������������������Seite 4 Baufeldfreimachung Bahnhofsstraße / Prüfung Standsicherheit Grabmale������������������������������������������������Seite 7 Stellenausschreibungen������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������Seite 8 Amtliche Bekanntmachungen ��������������������������������������������������������������������������������������������������Seiten 5, 6, 9 bis 13 Hauptanliegen der Arbeit des Fachbeirates ist es, qualitäts volle zeitgenössische Kunst in St. Georgen Kirche zu prä sen tieren und somit den Kunstraum St. Georgen im in ternationalen Kontext zu eta blieren. Bisher wurden dort, dank der zahlreichen Kontakte von Udo Scheel zu zahlreichen Künstlerinnen und Künstlern, Kolleginnen und Kollegen, Kunst von international ge achteten Größen, beispiels weise wie Tony Cragg im Jahr 2013, gezeigt. Die nächste Ausgabe des Stadtanzeigers erscheint am 23. Mai 2015. BÜRGERSCHAFT Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Termin: Donnerstag, 30.04.2015, 17:00 Uhr Ort: Bürgerschaftssaal im Rathaus, Am Markt 1, 23966 Wismar Tagesordnung: Öffentlicher Teil 11.7 Parkbänke auf dem Friedhof der Hansestadt WismarVO/2015/1278 FÜR-WISMAR-Fraktion 11.8 TTIP-, CETA- und TISA- Abkommen freies WismarVO/2015/1279 Fraktion DIE LINKE. 11.9 Frauenparkplätze auf der VolkshochschulparkflächeVO/2015/1280 SPD-Fraktion 12 Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder 1 Einwohnerfragestunde 2 Eröffnung der Sitzung 3 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 4 Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 5 Personelle Veränderungen in den Ausschüssen 6 Änderungsanträge zur Tagesordnung 7 Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft vom 26.03.2015 8 Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft 9 Mitteilungen des Bürgermeisters 13 Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung 10 Vorlagen des Bürgermeisters 13.1 10.1 Produktplan und Produktbeschreibungen der Hansestadt Wismar (überarbeitete Version) Verkauf des Grundstücks Alter Hafen GEE 2 Flurstücke 3611/111, 3611/213 und 3611/214 an die Investorengemeinschaft „Orthozentrum Alter Hafen GmbH“ (i.G.) VO/2015/1192 13.2 Vergabe von Bauleistungen über 250 T € gemäss Hauptsatzung 10.2 10.3 10.4 10.5 10.6 10.7 Personalentwicklungskonzept der Hansestadt Wismar 2015 - 2025 Nicht öffentlicher Teil VO/2015/1137 VO/2015/1176 Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Ortsfeuerwehr „Altstadt“ der Freiwilligen Feuerwehr Wismar VO/2015/1205 14 Erschließungsmaßnahme Um- und Ausbau Zeughausstraße Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse VO/2015/1210 15 Schließen der Sitzung Erschließungsmaßnahme Um- und Ausbau Mecklenburger Straße VO/2015/1219 Öffentlicher Teil Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 57/01 „Gewerbegebiet Redentin Süd“, 1. Änderung AufstellungsbeschlussVO/2015/1222 Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die Hansestadt Wismar VO/2015/1271 11 Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder 11.1 Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage der Hansestadt Wismar VO/2015/1262 CDU-Fraktion 11.2 Musikschule Wismar CDU-Fraktion 11.3 Entgeltordnungen im Bereich Tourismus und Alter Hafen CDU-Fraktion VO/2015/1263 VO/2015/1264 11.4 Aufstellung öffentlicher Bücherschränke CDU-Fraktion 11.5 StadtanzeigerVO/2015/1266 CDU-Fraktion 11.6 2 VO/2015/1248 Aufwertung der Gartenanlage am Wall SPD-Fraktion VO/2015/1265 VO/2015/1276 25 Jahre Bürgerschaft Am 6. Mai 1990 fanden die ersten freien Kommunalwahlen statt. Vor 25 Jahren, am 30. Mai 1990, konstituierte sich die Wismarer Bürgerschaft. Aus diesem besonderen Anlass lädt der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, alle Bürgerinnen und Bürger am Mittwoch, dem 20. Mai 2015, in der Zeit von 17.00 bis 21.00 Uhr zu einer rustikalen Feier in das Ökologische Schulungszentrum Wismar (ÖSW), Lenensruhe 4, 23970 Wismar ein. An diesem Abend besteht die Gelegenheit, mit ehemaligen und jetzigen Mitgliedern der Bürgerschaft, sachkundigen Einwohnern und der Verwaltung ins Gespräch zu kommen. Herr Gundlack freut sich auf einen Abend mit interessanten Gesprächen. Über eine rege Teilnahme würde er sich sehr freuen. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt. Getränke und Gegrilltes kann man gegen einen kleinen Obolus erhalten. Für die Organisation wäre es schön, wenn Rückmeldungen an das Büro der Bürgerschaft erfolgen. Telefonisch unter 03841-251-9100, Fax 9103 oder [email protected] STADTANZEIGER | 25. April 2015 FREIZEIT Theaternachrichten Kammermusik im Bürgerschaftssaal „Die Judenbank“ Großes Solo für Peter Bause von Reinhold Massag. Hamburger-Kammerspiele Mittwoch, 06.05.2015, 19.30 Uhr „Friede auf unserer Erde“ Es singen und tanzen Chor Bad Kleinen, Frauenchor Bobitz- Schulchor Bobitz, Kindertanzgruppe der „Danzlüd ut Wismer“, Schulchor der „Freien Schule Wismar“, Schülerband der Klasse 8a der „Großen Stadtschule“ Kinder- und Jugendensemble Dorf Mecklenburg, Klavier: Dirk Hammerich Gitarre: Jette Hecker Geige: Ole Lockenvitz Rezitatorin: Lea Franze Freitag, 08.05.2015, 19.30 Uhr „Eine Hand voller Drachenfeuer“ Es war einmal ein Land, da lebte ein Drache. Doch weil die Menschen ihn vergaßen, kroch er in seine Höhle und behielt sein Drachenfeuer für sich. Seitdem war es kalt geworden. Die Bewohner trugen viele Pelze überein ander und zogen die Mützen tief ins Gesicht, dass sie einander kaum noch wahrnehmen. Die Prinzessin wurde immer trauriger, aber Milon wollte sie glücklich sehen. Und so machte er sich auf, das Drachenfeuer zurück zu holen. Figurentheater Maren und Willi Winter Sonntag, 17.05.2015, 15.00 Uhr „Tauierst kümmt de Familie“ Komödie von JoeDiPietro Dem Autor ist mit dieser sehr menschenfreundlichen Komödie ein kleines Meisterwerk der Unterhaltung gelungen. Die schnellen pointierten Dialoge charakterisieren die Figuren sehr liebenswert und genau, so dass das Stück sechs Traumrollen bieten kann und dem Publikum einen ebenso anrührenden wie höchst amüsanten Abend. Fritz Reuter Bühne Schwerin Sonntag, 17.05.2015, 17.00 Uhr „Der kleine Drache in der Arche“ Kann es einen Drachen in der Arche geben? Auf Noahs Liste steht er jedenfalls nicht. Für Leichtmatrosen ab 3 Jahren mit dem Figurentheater Maren und Willi Winter Dienstag, 19.05.2015, 09.30 Uhr „Mi tango querido - Malena” Freunde des konzertanten argentinischen Tangos sind herzlich eingeladen zum Konzert. In ihrem neuen Programm „Mi tango querido - Malena“ begeben sich Bettina Born (Akkordeon) und Wolfram Born (Piano) wieder auf eine musikalische Reise durch die Welt des argentinischen Tangos. Die Kompositionen erzählen vom Leben geschriebene Geschichten voller Sehnsucht und Leidenschaft. Zu hören sind Werke von Astor Piazzolla, Lucio Demare, Osvaldo Pugliese, Anibal Troilo und Mariano Mores. Eigene Kompositionen, bis hin zur französischen Musette, erweitern die stilistische Vielfalt des Konzertes. Bettina & Wolfram Born Donnerstag, 21.05.2015, 19.30 Uhr „Schlechter Sex“ Nach dem gleichnamigen Büchern von Mia Ming in einer Theaterfassung von Sewan Latchinian und Martin Stefke mit dem Volkstheater Rostock Nichts eignet sich besser für gute Geschichten als schlechter Sex. Männer und Frauen schildern ihre lustigsten, peinlichsten und absurdesten Begegnungen. Komödie für Betroffene und Nichtbetroffene ab 18 Jahren Donnerstag, 28.05.2015, 19.30 Uhr Zum ersten Konzert dieser Reihe im Jahr 2015, am Samstag, dem 30. Mai 2015 um 19.30 Uhr mit dem Titel „FRÜHLINGSERWACHEN“ steht das Finsterbusch-Trio auf dem Programm. Das Trio gründete sich im Sommer 1990 in Berlin. Von Beginn an, standen nicht nur klassische Streichtrioliteratur von Haydn, Mozart und Beethoven auf dem Programm. Andreas Finsterbusch: „Das Besondere des Klangs eines Streichertrios ist seine Transparenz, denn im dreistimmigen Satz lassen sich die einzelnen Stimmen gut verfolgen.“ Bereits 2010 gastierten die drei Musiker im Rathaus und begeisterten durch faszinierendem Zusammenspiel. Sie beginnen mit einem alten englischen für ein kurz bemessenes, dabei aber wunderbar musikalisches einprägsames Werk des 1996 verstorbenen Komponisten Mieczyslaw Weinberg in die Moderne, ergänzend im zweiten Teil dann das große Divertimento Es-Dur von Wolfgang Amadeus Mozart. An der Violine spielt Andreas Finsterbusch, an der Viola Christoph Starke und am Violoncello Christoph Bachmann. Karten im Vorverkauf (zzgl. 10 % Vorverkaufsgebühr) in der Tourist-Information, Lübsche Straße 23 A, Tel.: 03841/22529122 und im Service-Center der OZ, Mecklenburger Straße 28, Tel.: 03841/415611. „99 Lieblingsplätze im Grünen“ Unter dem oben genannten Motto startet die Metropolregion Hamburg die Ausflugssaison 2015. Orte und Plätze bestens geeignet zum Erleben und Genießen in Hamburg und im norddeutschen Umland werden vorgestellt. Alle ausgewählten Plätze werden mit einem Signet ausgezeichnet. Die Broschüre wird online ergänzt durch ausführliche Beschreibungen der Lieblingsplätze, inklusive Anreise und Gastronomieempfehlungen. Erhältlich ist diese Broschüre in allen regionalen Tourist-Informationen und unter www.metrolpolregion.hamburg.de/lieblingsplatz. Pensionierte Lehrer und Lehrerinnen gesucht Stine Stefan und Katrin Frenkel, Sozialpädagoginnen bei der AWO Wismar, leiten das Projekt „JuST“. Ziele des Projektes sind unter anderem, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 27 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund zu einem regelmäßigen Schul- und Ausbildungsbesuch zu motivieren und beim Erreichen eines Schul- und Ausbildungsabschlusses zu unterstützen. Pensionierte Lehrer und Lehrerinnen, die ihr Wissen weitergeben und die beiden Sozialpädagoginnen unterstützen möchten, sind herzlich willkommen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter: Telefon: 03841 71 0020. STADTANZEIGER | 25. April 2015 3 DIT & DAT Schiedsstelle der Hansestadt Wismar Wir benötigen Unterstützung zum 01.08.2015! Können Sie gut zuhören? Sind Sie ein „kühler Kopf“? Halten Sie ein gutes menschliches Klima für wichtig? Und wollen Sie sich engagieren? Dann bewerben Sie sich als Schiedsfrau oder Schiedsmann in der Hansestadt Wismar. Sie benötigen keine juristischen Vorkenntnisse. Das notwendige „Handwerkszeug“ erhalten Sie in regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen. Bürger, die Interesse an der Ausübung dieses Ehrenamtes (entgeltfrei), das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben und in der Hansestadt Wismar wohnhaft sind, werden gebeten, sich bis zum 27.05.2015 bei der Hansestadt Wismar, Amt für Zentrale Dienste, Abt. Recht und Vergabe, Rathaus Am Markt 1, 23966 Wismar, zu bewerben. Ihre Bewerbung sollte beinhalten: (gemäß § 4 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz - SchStG M-V) »» tabellarischen Lebenslauf inklusive Kontaktdaten »» aktuelles einfaches polizeiliches Führungszeugnis »» aktuelle Meldebescheinigung über die Wohnsitznahme in der Hansestadt Wismar »» Eigenerklärung, dass Sie die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes besitzen »» Eigenerklärung, dass gegen Sie kein Insolvenzverfahren eröffnet ist. Die Schiedsperson wird von der Bürgerschaft auf fünf Jahre gewählt . Die Dienst- und Fachaufsicht übt der Präsident des Amtsgerichtes aus, der die Schiedspersonen nach der erfolgten Wahl bestätigt und vereidigt. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Diana Ruske unter der Telefonnummer 03841/251-1081 zur Verfügung. Mitmachzentrale Nordwestmecklenburg Seit September 2014 bietet die Mitmachzentrale Nordwestmecklenburg eine Koordinierungsstelle für ehrenamtliches Engagement im Landkreis des Nordwestmecklenburg. Wenn Sie eine Möglichkeit suchen, sich ehrenamtlich zu engagieren, helfen die Mitarbeiterinnen gern und suchen passgenaue Angebote für Sie heraus. Suchen Sie Ehrenamtliche für ein Projekt vor Ort freuen wir uns, wenn sie über dieses Projekt informieren. Die Mitmachenzentrale bietet »» trägerunabhängige Informationen, Vermittlung und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Möglichkeiten des Ehrenamtes und bürgerschaftlichem Engagements »» Beratung von Vereinen, Verbänden und Initiativen, die Ehrenamtliche suchen »» Auskünfte und Hilfen zu Fragen rund ums Ehrenamt (zum Beispiel Versicherung) »» Angebote und Vermittlung von Weiterbildungen für Ehrenamtliche »» Vernetzung von Akteuren des bürgerschaftlichem Engagements und Ehrenamtes »» Ermöglichung des Erfahrungsaustausches zwischen Engagierten »» Initiierung von Engagementprojekten für verschiedene Zielgruppen Die Mitmachzentrale befindet sich in der Hans-Grundig-Straße 34, Telefon 03841/71230. Informationen erhalten Sie auch in der Geschäftsstelle in Grevesmühlen, Pelzerstraße 15. Wirtschaftsjunioren der IHK zu Schwerin bereiten Aktionstag vor Der Startschuss zu diesem Projekt fiel mit weit über 1000 Kindern und Eltern sowie 23 Sportvereinen 2011 in Schwerin. Die Wirtschaftsjunioren engagieren sich auch außerhalb von Schwerin und so wurde beneFIT im Jahr 2013 erstmalig auch in Wismar durchgeführt. Das Projekt richtet sich an Kinder der Hansestadt Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg im Alter von 6 bis 12 Jahren, denen die vielen sportlichen Möglichkeiten, die bereits jetzt von den zahlreichen Sportvereinen angeboten werden, vorgestellt werden sollen. Ziel ist es, die Kinder mit einem aktionsreichen Tag zu mehr Bewegung und Spaß am Sport zu motivieren. Die Veranstaltung „beneFIT, Klappe die Fünfte – Wismar 2.0“ findet am Samstag, dem 09. Mai 2015 wieder in der Alten Reithalle in Wismar statt. Interessierten Vereinen wird dort die Möglichkeit geboten, sich mit einem kleinen Showprogramm vorzustellen. Wie bei den vorherigen Veranstaltungen werden Mitmach-Aktionen, Wettkämpfe, eine Autogrammstunde mit Spitzensportlern, ein Stempelparcour und eine große Tombola die Kinder zum Ausprobieren und Mitmachen einladen. Den Vereinen soll diese Veranstaltung die Möglichkeit geben, neue Mitglieder zu werben und aufzunehmen. Weitere Informationen finden Sie unter www.benefit-schwerin.de. Wem nützt der Krieg in der Ukraine? Am Donnerstag, dem 7. Mai 2015, 19.00 Uhr spricht Kai Ehlers, aus Hamburg im Filmbüro Wismar, über den Ukrainekonflikt. Er geht den Fragen nach: »» Womit hat der Konflikt begonnen? »» Wie wurde aus einem politischen Konflikt ein Krieg? »» Wem nützt der Krieg? »» Was ist der aktuelle Stand? Kai Ehlers rückt die Chronologie des Konfliktes an Hand der strategischen Vorgeschichte und der konkreten Abläufe zurecht und geht der Frage nach, warum das Einfachste nicht getan wird – warum die verfeindeten Seiten nicht direkt miteinander sprechen. Donnerstag, 7. Mai 2015, 19.00 Uhr Filmbüro, Bürgermeister-Haupt-Straße 51-53 Was tut man Freitags nach Feierabend? Richtig, man geht einkaufen. Petra Steffan und Sabine Schmidtke nahmen den Pressesprecher Marco Trunk ins Schlepptau und los ging es in den Edeka N.-Korzak in die Altwismarstraße. Die Einkaufstour fand im Rahmen der Nudelchallenge statt zu der die Verwaltung der Hansestadt Wismar nominiert wurde. In diesem Rahmen werden haltbare Lebensmittel, aber auch Hygieneartikel für die Wismarer Tafel gesammelt. Das Presseteam hatte zusammengelegt und so kam ein respektabler Einkauf zu Stande. Damit aber nicht genug – das Team des Edeka Marktes hatte noch eine Überraschung auf Lager. Sie hatten Wind von der Einkaufstour bekommen und bereits einen weiteren Einkaufswagen vorbereitet. Die Spende war überaus großzügig, neben 20 Packungen Spaghetti, und 20 weiteren Packungen Spaghetti mit Soße, wurden auch 30 Kilo Mehl gespendet. Foto: Pressestelle der Hansestadt Wismar von links nach rechts: Frau Frieseke, Frau Scholz, Marco Trunk, Sabine Schmidtke, Petra Steffan Das Büro der Mitmachzentrale ist Dienstag jeweils von 12.00 bis 17.00 Uhr und donnerstags von 8.00 bis 13.00 Uhr besetzt. 4 STADTANZEIGER | 25. April 2015 BEKANNTMACHUNGEN Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Betrifft: Bebauungsplan Nr. 45/97 „Industriegebiet Haffeld Süd II“, 1. Änderung Hier: Bekanntmachung der Satzung gem. § 10 Abs. 3 BauGB Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45/97 wird wie folgt begrenzt: im Norden:durch das ehemalige GUS-Gelände Haffeld; im Abstand von ca. 150 m zur nördlich gelegenen Uferlinie der Wismarbucht im Osten:durch eine Linie im Abstand von ca. 180 m zum Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld Süd III (Bebauungsplan Nr. 46/97) im Süden: durch die Straße Am Haffeld im Westen:durch das Betriebsgelände des WSA Lübeck (Tonnenhof) Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat in ihrer Sitzung am 26.02.2015 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vor pommern(LBauO M-V) und § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vor pommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 den Bebauungsplan Nr. 45/97 „Industriegebiet Haffeld Süd II“, 1. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan entspricht dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan (§ 8 Abs. 2 BauGB). Der Bebauungsplan Nr. 45/97, 1. Änderung tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung in Kraft. Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 45/97, 1. Änderung einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes gemäß § 2a BauGB, die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB sowie die in der Planung verwendeten DIN im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Str. 1, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 1998 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 45/97, 1. Änderung schriftlich gegenüber der Hansestadt Wismar geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan Nr. 45/97, 1. Änderung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Hansestadt Wismar | Der Bürgermeister | Bauamt, Abt. Planung Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Betrifft:59. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) „Umwandlung von gewerblichen und gemischten Bauflächen in Wohnbauflächen im Bereich Schwanzenbusch/Nord“ Hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: im Norden:durch den Kuhmoorgraben am südlichen Rand des Großen Kuhmoors im Osten: durch die im FNP ausgewiesene Grünfläche (Sukzession) im Süden:durch die im FNP ausgewiesene Wohnbaufläche Schwanzenbusch/Nord im Westen:durch den Bestand des Gewerbegebietes Schwanzenbusch/ Nord Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblichen und gemischten Bauflächen in Wohnbauflächen im Bereich Schwanzenbusch/Nord“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben. Die Planbereichsgren zen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt. Während der vorgenannten Frist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom 26.03.2015 zur 59. Der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) bestimmte Vorentwurf zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblichen und gemischten Bauflächen in Wohnbauflächen im Bereich Schwanzenbusch/Nord“ liegt in der Zeit vom 27. April bis einschließlich 29. Mai 2015 werktags, außer sonnabends, während der Dienststunden Montag und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.30 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 2.OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Zusätzlich zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Bauamt sind diese zeitgleich auf der Homepage der Hansestadt Wismar unter http://www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/Öffentliche_Auslegungen/ einsehbar. Des Weiteren findet am Donnerstag, den 28.05.2015, um 16.00 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, Raum 234 ein Informationsgespräch statt, in dem über Ziele und Zwecke der Planung informiert wird. Hansestadt Wismar | Der Bürgermeister | Bauamt, Abt. Planung STADTANZEIGER | 25. April 2015 5 BEKANNTMACHUNGEN Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Betrifft: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm“ Hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: im Norden:durch die im FNP ausgewiesene und als Wohnbauland zu entwickelnde Fläche im Anschluss an die Kleingartenanlage „Klußer Damm“ im Osten: durch die Straße Klußer Damm im Süden:durch die im Abstand von 60 m befindliche 110 kV-Oberleitung im Westen: durch den Friedhof Die Planbereichsgren zen sind dem abge druckten Plan zu ent nehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom 26.03.2015 zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben. Der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) bestimmte Vorentwurf zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm“ liegt in der Zeit vom 27. April bis einschließlich 29. Mai 2015 werktags, außer sonnabends, während der Dienststunden Montag und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 2.OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der vorgenannten Frist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zusätzlich zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Bauamt sind diese zeitgleich auf der Homepage der Hansestadt Wismar unter http://www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/Öffentliche_Auslegungen/ einsehbar. Des Weiteren findet am Donnerstag, den 28.05.2015, um 15.00 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, Raum 234 ein Informationsgespräch statt, in dem über Ziele und Zwecke der Planung informiert wird. Hansestadt Wismar | Der Bürgermeister | Bauamt, Abt. Planung Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Betrifft: Bebauungsplanes Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“ Hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch den Kleingartenanlage „Klußer Damm“ im Osten: durch die Straße Klußer Damm im Süden: durch die Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“ im Westen: durch den Friedhof Die Planbereichsgren zen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom 26.03.2015 zum Bebauungsplan Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben. Der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) bestimmte Vorentwurf zum Bebauungsplanes Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“ liegt in der Zeit vom 27. April 2015 bis einschließlich 29. Mai 2015 werktags, außer sonnabends, während der Dienststunden Montag und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 2.OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der vorgenannten Frist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zusätzlich zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Bauamt sind diese zeitgleich auf der Homepage der Hansestadt Wismar unter http://www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/Öffentliche_Auslegungen/ einsehbar. Des Weiteren findet am Donnerstag, den 28.05.2015, um 15.00 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, Raum 234 ein Informationsgespräch statt, in dem über Ziele und Zwecke der Planung informiert wird. Hansestadt Wismar | Der Bürgermeister | Bauamt, Abt. Planung 6 STADTANZEIGER | 25. April 2015 BEKANNTMACHUNGEN Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf dem Friedhof Wismar vom 4. bis 7. Mai 2015 Entsprechend der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Hansestadt Wismar gesetzlich verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf dem Friedhof mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Umstürzende Grabsteine führten in der Vergangenheit zu erheblichen Personenschäden, sogar mit Todesfolge. Ursache für die mangelnde Standsicherheit der Grabmale ist mitunter eine fehlende Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel. Weiterhin können Witterungseinflüsse oder Setzungen des Erdreichs negative Auswirkungen auf die Standsicherheit haben. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für auf den Friedhof Beschäftigte, als auch für Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Kinder und ältere Menschen sind besonders gefährdet. Die Steinprüfungen erfolgen gemäß § 9 der Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft Kassel sowie entsprechend den technischen Regelungen der TA-Grabmal durch ein Ingenieurbüro. Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr für Leib und Leben im Verzuge, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen Warnmittel gekennzeichnet und umgehend umgelegt. Alle beanstandeten Grabsteine werden dokumentiert. Entsprechend § 24 Friedhofssatzung der Hansestadt Wismar ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, Grabmale und sonstige bauliche Anlagen in einem guten und verkehrssicheren Zustand zu halten. Der Aufkleber auf dem Grabstein gilt bereits als Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals wieder herstellen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung ist über die sachgemäße Instandsetzung in Kenntnis zu setzen. Beginn der Baufeldfreimachung Bahnhofstraße zur Vorbereitung der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes Die Hansestadt Wismar plant die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität der Hansestadt geleistet. Der Bahnhofsvorplatz mit der Bahnhofstraße ist Bestandteil des Nordringes der historischen Altstadt. Im Vorfeld der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes mit der Bahnhofstraße erfolgt eine Baufeldfreimachung der Fläche zwischen den vorhandenen Bahnhofsgebäuden. Der beräumte Bereich der ehemaligen Gleisanlagen wird im weiteren Baugeschehen zur Errichtung einer Baustraße für den öffentlichen Verkehr während der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes genutzt. Die Arbeiten zur Baufeldfreimachung werden im Zeitraum von Ende März 2015 bis Ende Mai 2015 durch eine Abbruchfirma aus Rostock ausgeführt. Im Baufeld müssen 750 m Schienen, 520 Stück Stahl-/ Spannbetonschwellen und 465 Stück Holzschwellen ausgebaut und entsorgt werden. Während der Baufeldfreimachung ist keine Umleitung des öffentlichen Verkehrs erforderlich. Durch die erforderlichen Baustellentransporte kommt es zu einem erhöhten Lkw-Verkehr in diesem Bereich. Widmungsverfügung Gemäß § 7 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG- MV) des Landes Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung vom 13. Januar 1993 (GS Mecklenburg-Vorpommern GL., Nr. 90-1) werden nachstehende Verkehrsflächen nach § 3 (StrWG- MV) für den öffentlichen Verkehr gewidmet: 1.Die Widmung erstreckt sich auf den verkehrsberuhigten Bereich im „Wohngebiet Dammhusen- Süd“, 1. Änderung B-Plan Nr. 27/92. Gemarkung Wismar, Flur 1 mit folgenden Flurstücken. „Chrysanthemenweg“ und „Clematisweg“ Flurstücke 2788/140 und 2788/173 Die erstmalige Einstufung der o.g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG für Mecklenburg-Vorpommern als Gemeindestraße – Ortsstraße - verkehrsberuhigter Bereich 2.Die Widmung erstreckt sich auf den öffentlichen Fußweg im „Wohngebiet Dammhusen- Süd“, 1. Änderung B-Plan Nr. 27/92. Gemarkung Wismar, Flur 1 mit folgenden Flurstücken. Öffentlicher Fußweg Flurstücke 2788/171, 2788/147 und 2788/144 Die erstmalige Einstufung der o. g. Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 3 Nr. 4 StrWG für Mecklenburg-Vorpommern als sonstige öffentliche Straße. Der Gemeingebrauch wird auf die Benutzung durch Fußgänger beschränkt. 3.Die Widmung erstreckt sich auf die Straße „ An der Westtangente“ im „ Gewerbegebiet Dammhusen“ 1. Änderung B-Plan Nr. 6/ 90 Gemarkung Wismar, Flur 1 mit folgenden Flurstücken. „An der Westtangente“ Flurstück 2794/13 und 2794/17 Die erstmalige Einstufung der o.g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG für Mecklenburg- Vorpommern als Gemeindestraße – Ortsstraße. Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, 23966 Wismar schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Wismar, den 12.03.2015 Thomas Beyer Bürgermeister der Hansestadt Wismar Impressum Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Hansestadt Wismar HERAUSGEBER: Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Pressestelle Anschrift: Rathaus, Am Markt, PF 1245, 23952 Wismar V. I. S. D. P.: Marco Trunk, Redaktion: Petra Steffan, Tel. 03841/251-9032, Fax 03841/251-9037, [email protected] Der „Stadtanzeiger“ behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. AUFLAGE: 27.000 ERSCHEINUNGSWEISE: 1 x monatlich, wird kostenlos an alle Haushalte im Amtsbereich verteilt ANZEIGENVERWALTUNG: ODR GmbH, H. Meusel, Tel. 0381/7765711 o. 0171/2354725, [email protected] SATZ UND DRUCK: ODR GmbH, Ostsee Druck Rostock, Koppelweg 2, 18107 Rostock, Tel. 0381/776570, www.odr-rostock.de VERTEILERAGENTUR: Ralf Dunker, Schweriner Straße 65, 19205 Gadebusch, Tel. und Fax 03886/715742 Der STADTANZEIGER wird innerhalb der Stadt Wismar an alle erreichbaren Haushalte und Firmen kostenlos verteilt. Er STADTANZEIGER | 25. April 2015 kann auch per Abonnement über den genannten Verlag bezogen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt im Bürger-Büro im Rathaus und in der Tourist-Information aus. Online ist der aktuelle Stadtanzeiger unter www.wismar.de abrufbar. Die Verviel fältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. 7 AUSSCHREIBUNGEN Stellenausschreibung Stellenausschreibung Die Hansestadt Wismar sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Mitarbeiter/innen im Außendienst (Verkehrsüberwachung) Technische/n Zeichner/in für das Ordnungsamt/Abt. Verkehr. für das Bauamt/ Abteilung Planung. Die Einstellung erfolgt vorerst befristet für zwei Jahre. Bei erfolgreicher Zusammenarbeit/Bewährung ist die Umwandlung in ein un befristetes Arbeitsverhältnis vorgesehen. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 (TVöD/ VKA Tarifgebiet Ost). Die Beschäftigung für die zwei zu besetzenden Stellen erfolgt in Teilzeit (20 Stunden/Woche bzw. 30 Stunden/Woche). Die Einstellung erfolgt befristet im Rahmen einer Krankheitsvertretung mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 (TVöD/ VKA Tarifgebiet Ost). Ihre Aufgaben sind die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Hansestadt Wismar, insbesondere die Erteilung von Verwarnungen, die Erstattung von Ordnungswidrigkeiten – Anzeigen, das Treffen von Maßnahmen zur Verhütung und Beseitigung von Verkehrsstörungen, die Veranlassung von Abschleppvorgängen zur Gefahrenabwehr, die Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden von Bürgern zu Verkehrsfragen sowie die Auskunftserteilung an Besucher von Wismar über Parkmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsmittel. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt nach einem festgelegten Schichtplan unter Einbeziehung von Wochenenden und Feiertagen. Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungs fach angestellte/r bzw. als Bürokauffrau/mann – idealerweise mit Verwaltungslehrgang oder Abschluss des Angestelltenlehrganges I - ist erforderlich. Erfahrungen in der Überwachung des ruhenden Verkehrs sind von Vorteil. Sie verfügen über ein korrektes Auftreten, können selbständig arbeiten, sind verantwortungsbewusst, zuverlässig, engagiert, zeitlich flexibel, belastbar und durchsetzungsfähig – dann richten Sie bitte Ihre Bewerbung unter der Kennziffer 04/2015 mit den üblichen aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs, Zeugnisse, Qualifikationsnachweise etc.) bis zum 30.04.2015 Persönliche Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Zeichner/in, zum Beispiel Bauzeichner/in, graphische/r Zeichner/in oder technische/r Zeichner/in. Darüber hinaus sind gute PC-Kenntnisse erforderlich. Insbesondere sind Anwenderkenntnisse in den Programmen Caigos und Autocad wünschenswert. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören: »» Anfertigung, Ergänzung und Bearbeitung technischer Zeichnungen, Bebauungspläne und Pläne (schwieriger Art) »» Zeichenarbeiten (einfacher Art) »» Archivierungstätigkeiten »» Kopier- und Vervielfältigungstätigkeiten an Büromaschinen Die Aufgaben als Technische/r Zeichner/in erfordern von Ihnen selbstständiges Handeln und eine organisatorische Befähigung. Darüber hinaus zeichnet Sie Ihre Motivation, Kreativität und Eigeninitiative aus. Sie sind teamfähig und leistungsorientiert sowie flexibel und belastbar. Ein korrektes und freundliches Auftreten ist dabei für Sie selbstverständlich. Die Bewerbung richten Sie bitte unter der Kennziffer 07/2015 mit den üblichen aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs, Zeugnisse, Führungszeugnis, Qualifikationsnachweise etc.) bis zum 30.04.2015 an folgende E-Mail-Adresse: [email protected] an folgende E-Mail-Adresse: [email protected] alternativ an folgende Anschrift: Hansestadt Wismar - Der Bürgermeister Amt für Zentrale Dienste/Abt. Personal Kennziffer 07/2015 | PF 1245, 23952 Wismar alternativ an folgende Anschrift: Hansestadt Wismar - Der Bürgermeister Amt für Zentrale Dienste/Abt. Personal Kennziffer 04/2015 | PF 1245, 23952 Wismar 8 Die Hansestadt Wismar sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Mappe, Folien oder Ähnliches ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der 2-Monatsfrist gemäß § 15 Allgemeines Gleich behandlungsgesetz aufbewahrt und anschließend vernichtet. Auf Wunsch können die Bewerbungsunterlagen zugesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Briefumschlag beigefügt wurde. Eingangsbestätigungen werden nur in digitaler Form versendet, wenn Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Mappe, Folien oder Ähnliches ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der 2-Monatsfrist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz aufbewahrt und anschließend vernichtet. Auf Wunsch können die Bewerbungsunterlagen zurückgesendet werden, wenn ein ausreichend frankierter Briefumschlag beigefügt wurde. Ein gangsbestätigungen werden nur in digitaler Form versendet, sofern Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Entstehende Bewerbungs- und Fahrkosten sowie ggf. anfallende Umzugskosten können von der Hansestadt Wismar nicht übernommen werden. Entstehende Bewerbungs- und Fahrkosten sowie ggf. anfallende Umzugskosten können von der Hansestadt Wismar nicht übernommen werden. STADTANZEIGER | 25. April 2015 BEKANNTMACHUNGEN Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 16.12.2014 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen: 1. Grundsteuer § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 550 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 430 v. H. der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 71.001.400 € § 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 385,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ). der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -7.799.700 € § 8 Eigenkapital a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 63.201.700 € 900 € 0€ 900 € -7.798.800 € 2.760.800 € -5.038.000 € a) die ordentlichen Einzahlungen auf 57.472.000 € die ordentlichen Auszahlungen auf 63.008.000 € der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -5.536.000 € b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 2.800 € die außerordentlichen Auszahlungen auf 0€ 2.800 € c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 21.710.600 € die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 18.127.900 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.582.700 € d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 7.411.500 € die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 5.461.000 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.950.500 € § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 4.365.000 € § 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 196.654.572,20 € Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 192.958.272,20 € und zum 31.12. des Haushaltsjahres 187.920.272,20 € Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.04.2015 erteilt. 0€ 2. im Finanzhaushalt der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf Der (vorläufige) Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 24.500.000 € § 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern wurden durch Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt: Wismar, den 16.04.2015 gez. Thomas Beyer Bürgermeister Siegel Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 wird auf Folgendes hingewiesen: Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Hansestadt Wismar geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend stets gelten gemacht werden. Hinweis: Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 kann im Amt für Finanzverwaltung der Hansestadt Wismar, Abt. Kämmerei, Großschmiedestraße 11 – 17, in der Zeit vom 20.04.2015 bis 04.05.2015 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. A. Rechtsaufsichtliche Anordnungen 1. Es wird gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V angeordnet, dass die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar bis zum 30. Juni 2015 einen Beschluss zu einer Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes fasst, welche zunächst den jahresbezogenen Ausgleich des Finanz- und Ergebnishaushaltes ab dem Jahr 2020 und für die Folgejahre einen Abbau der aufgelaufenen negativen Vorträge ermöglicht. 2. Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass die Hansestadt Wismar haushaltswirtschaftliche Entscheidungen trifft, die im Finanzhaushalt zu einer Reduzierung des negativen Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens 1,5 Mio. € führen. Das geeignete Mittel ist der Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung. Soweit die Bürgerschaft ihr Einverständnis erklärt, kommt auch die Verfügung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 51 KV M-V in Betracht. Hinsichtlich des Ergebnishaushaltes wird unterstellt, dass die zahlungswirksamen Verbesserungen auch ergebniswirksam sind. 3. Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass der Bürgermeister unmittelbar nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2015 eine haus- STADTANZEIGER | 25. April 2015 9 haltswirtschaftliche Sperre gemäß § 51 KV M-V in dem Umfang verfügt, der erforderlich ist, um die Erfüllung der Anordnung zu 2. zu sichern. 3. Der Stellenplan wird gemäß § 55 KV M-V mit einem Planansatz von 385,375 VzÄ mit folgenden Auflagen genehmigt: Inhaltlich haben sich die Sperren an den gesetzlichen Vorgaben für die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung zu orientieren. Die Sperrverfügung ist innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung hier vorzulegen. 3.1Die Nachbesetzung freier und frei werdender Stellen und Stellenanteile (einschließlich der mit Altersteilzeitbeschäftigten besetzten Stellen) hat nur aus dem vorhandenen Personalbestand zu erfolgen. Die im Ergebnis frei werdenden Stellen und Stellenanteile sind in dem entsprechenden Umfang zu streichen. Ausnahmen werden zugelassen, sofern es sich um die Übernahme selbst ausgebildeter Nachwuchskräfte handelt und die Nachbesetzung unbedingt erforderlich ist. Für die Entscheidungen zu A. 1 bis A. 3 wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehung angeordnet. B. E ntscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung 1. Gemäß § 54 Abs. 4 KV M-V wird der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 4.365.000 € mit einem Betrag in Höhe von 2.350.000 € (in Worten: zwei Millionen dreihundertfünfzigtausend EURO) teilweise genehmigt. 2. Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von 24.500.000 € genehmigt bis zu einem Betrag in Höhe von 3.2Sofern Nachbesetzungen freier und frei werdender Stellen und Stellenanteile besonderer Berufsgruppen aus dem vorhandenen Personalbestand nicht möglich sind, ist meine Zustimmung zur Nachbesetzung vor Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens einzuholen. 3.3Befristete Nachbesetzungen frei werdender Stellen und Stellenanteile aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit und Langzeiterkrankungen, die nicht aus dem vorhandenen Personalbestand möglich sind, sind ohne meine Zustimmung zulässig. C. E ntscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe 1. Der im Wirtschaftsplan 2015 des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 4.700.000 € wird vollständig genehmigt. 20.000.000 € (in Worten: zwanzig Millionen EURO). 2. Der im Wirtschaftsplan 2015 des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 750.000 € wird vollständig genehmigt. Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 16.12.2014 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen: 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 10 1.416.900 € 1.416.900 € 0€ 0€ der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0€ der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0€ c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.416.900 € die ordentlichen Auszahlungen auf 1.416.900 € der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 2. im Finanzhaushalt 0€ die Einstellung in Rücklagen auf 0€ die Entnahmen aus Rücklagen auf 0€ das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0€ 0€ b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0€ die außerordentlichen Auszahlungen auf 0€ der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0€ c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.356.900 € die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.818.000 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.461.100 € d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.461.100 € die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0€ der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.461.100 € festgesetzt. § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. STADTANZEIGER | 25. April 2015 § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.04.2015 erteilt. Wismar, den 16.04.2015 gez. Thomas Beyer Bürgermeister Siegel § 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. § 5 Eigenkapital Der (vorläufige) Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 5.844.964,17 € Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 5.844.964,17 € und zum 31.12. des Haushaltsjahres 5.844.964,17 € § 6 Besondere Bewirtschaftungsregelungen Innerhalb des Haushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gilt dieses auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Haushalt. Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind innerhalb des Haushaltes gegenseitig deckungsfähig. Ansätze für ordentliche Auszahlungen werden zugunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb des Haushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt. Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 wird auf Folgendes hingewiesen: Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Hansestadt Wismar geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend stets gelten gemacht werden. Hinweis: Die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 2015 – Altstadt kann im Amt für Finanzverwaltung der Hansestadt Wismar, Abt. Kämmerei, Großschmiedestraße 11 – 17, in der Zeit vom 20.04.2015 bis 04.05.2015 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Friedenshof für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 16.12.2014 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen: c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0€ die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0€ § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 9.400 € die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0€ 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 0€ der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 9.400 € der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf -9.400 € 0€ der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0€ der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0€ c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf -9.400 € die Einstellung in Rücklagen auf 0€ die Entnahmen aus Rücklagen auf 0€ das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -9.400 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf a) die ordentlichen Einzahlungen auf 0€ die ordentlichen Auszahlungen auf 9.400 € -9.400 € b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0€ die außerordentlichen Auszahlungen auf 0€ der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0€ 0€ 9.400 € festgesetzt. § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. § 5 Eigenkapital Der (vorläufige) Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 377,21 € Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 0€ und zum 31.12. des Haushaltsjahres 0€ § 6 Besondere Bewirtschaftungsregelungen Innerhalb des Haushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. Bei Inanspruchnahme der gegenseitige Deckungsfähigkeit gilt dieses auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Haushalt. STADTANZEIGER | 25. April 2015 11 Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind innerhalb des Haushaltes gegenseitig deckungsfähig. Ansätze für ordentliche Auszahlungen werden zugunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb des Haushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.04.2015 erteilt. Wismar, den 16.04.2015 gez. Thomas Beyer Bürgermeister Siegel Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 wird auf Folgendes hingewiesen: Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Hansestadt Wismar geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend stets gelten gemacht werden. Hinweis: Die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 2015 – Friedenshof - kann im Amt für Finanzverwaltung der Hansestadt Wismar, Abt. Kämmerei, Großschmiedestraße 11 – 17, in der Zeit vom 20.04.2015 bis 04.05.2015 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Kagenmarkt für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 16.12.2014 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 177.000 € der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 177.000 € der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0€ b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0€ der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0€ der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0€ c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf 0€ § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. § 5 Eigenkapital Der (vorläufige) Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 0€ Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 0€ und zum 31.12. des Haushaltsjahres 0€ § 6 Besondere Bewirtschaftungsregelungen Innerhalb des Haushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. Bei Inanspruchnahme der gegenseitige Deckungsfähigkeit gilt dieses auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Haushalt. die Einstellung in Rücklagen auf 0€ die Entnahmen aus Rücklagen auf 0€ das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0€ Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind innerhalb des Haushaltes gegenseitig deckungsfähig. a) die ordentlichen Einzahlungen auf 177.000 € die ordentlichen Auszahlungen auf 177.000 € Ansätze für ordentliche Auszahlungen werden zugunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb des Haushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt. 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0€ b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0€ die außerordentlichen Auszahlungen auf 0€ der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0€ c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.674.400 € die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.759.000 € der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -84.600 € d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 84.600 € die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0€ der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 12 84.600 € Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.04.2015 erteilt. Wismar, den 16.04.2015 gez. Thomas Beyer Bürgermeister Siegel Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 wird auf Folgendes hingewiesen: Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletz- STADTANZEIGER | 25. April 2015 ten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Hansestadt Wismar geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend stets gelten gemacht werden. Hinweis: Die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 2015 – Kagen markt - kann im Amt für Finanzverwaltung der Hansestadt Wismar, Abt. Kämmerei, Großschmiedestraße 11 – 17, in der Zeit vom 20.04.2015 bis 04.05.2015 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Lübsche Burg für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 16.12.2014 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 500 € der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 63.600 € der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -63.100 € b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0€ der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0€ der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0€ c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf -63.100 € die Einstellung in Rücklagen auf 0€ die Entnahmen aus Rücklagen auf 0€ das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -63.100 € a) die ordentlichen Einzahlungen auf 500 € die ordentlichen Auszahlungen auf 63.600 € -63.100 € b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0€ die außerordentlichen Auszahlungen auf 0€ der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0€ c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0€ die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0€ der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0€ d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 63.100 € die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0€ der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Der (vorläufige) Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 4.927.272,31 € Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 4.864.172,31 € und zum 31.12. des Haushaltsjahres 4.864.172,31 € § 6 Besondere Bewirtschaftungsregelungen Innerhalb des Haushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. Bei Inanspruchnahme der gegenseitige Deckungsfähigkeit gilt dieses auch für entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Haushalt. Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind innerhalb des Haushaltes gegenseitig deckungsfähig. Ansätze für ordentliche Auszahlungen werden zugunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb des Haushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.04.2015 erteilt. 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf § 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. § 5 Eigenkapital 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 63.100 € festgesetzt. § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Wismar, den 16.04.2015 gez. Thomas Beyer Bürgermeister Siegel Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 wird auf Folgendes hingewiesen: Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Hansestadt Wismar geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend stets gelten gemacht werden. Hinweis: Die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 2015 – Lübsche Burg - kann im Amt für Finanzverwaltung der Hansestadt Wismar, Abt. Kämmerei, Großschmiedestraße 11 – 17, in der Zeit vom 20.04.2015 bis 04.05.2015 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. STADTANZEIGER | 25. April 2015 13
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