STADTANZEIGER - Hansestadt Wismar

STADTANZEIGER
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Hansestadt Wismar n 04/15 n 24. Jahrgang n 25.04.2015
Tag der Städtebauförderung
unterstützen möchten, sind dazu
aufgerufen, am Samstag, dem
25. April 2015 in der Zeit von
10.00 bis 14.00 Uhr, mit zu helfen. Hacken, Harken, Handschuhe
etc. sind bitte mitzubringen. Der
Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
unterstützt diese Aktion mit der
Bereitstellung von Containern und
Abfallsäcken.
Am Samstag, dem 9. Mai 2015 laden zahlreiche Programmpunkte,
wie zum Beispiel ein Malwettbewerb für die Kleinen, ein Literaturpicknick, Führungen durch die
Thormannsche Villa und vieles mehr
in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr
rund um und in den Lindengarten
ein. Weitere Informationen zum
Erstmalig finden am Samstag, dem 9. Mai 2015 bun- „Tag der Städtebauförderung“ in Wismar finden Sie
desweit in Städten und Gemeinden Veranstaltungen
im offiziellen Flyer der Hansestadt Wismar, in der akzum Thema Städtebauförderung statt. Die Städte- tuellen Tagespresse sowie im Internet auf der Homebau­förderung hat das Bild unserer Städte und Ge- page der Hansestadt Wismar www.wismar.de.
meinden in den vergangenen Jahren nachhaltig geprägt. Bund, Länder und Kommunen haben mit dieser
Stadtrundgang zur städtebaulichen Entwicklung
Welterbebeauftragter der Hansestadt Wismar Norbert
gemeinsam getragenen Politik eindrucksvolle Erfolge
Huschner führt durch die Altstadt. Während des
in der Stadterneuerung erreicht und an diesem Tag
Rundgangs weist er insbesondere auf die städtebausoll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit
liche Entwicklung in den vergangenen 25 Jahren hin
geboten werden, sich zu informieren.
Freitag, 22. und 29. Mai 2015 jeweils von 13.00
bis 15.00 Uhr.
In unserer Stadt wird dieser Tag unter dem Motto
„Wismar putzt sich raus“ in der denkmalgeschützten
Parkanlage „Lindengarten“ stattfinden. So wird be- Treffpunkt am Rathaus vor dem Welterbeschild.
reits im Vorfeld zu einer großen „Putzaktion“ auf- Tickets erhalten Sie für 3,00 Euro, ermäßigt 2,00 Euro
in der Tourist-Information, Lübsche Straße 23a.
gerufen. Bürgerinnen und Bürger, die diese Aktion
„Das Nilpferd und die Feder“
Ausflugstipp:
Schloss Plüschow
Bis zum 10. Mai 2015 wird aus
Anlass des 75sten Geburtstages
des in Wismar geborenen
Künstlers Udo Scheel eine
Ausstellung mit Werken von
ihm im Schloss Plüschow prä­
sentiert.
Das Leben und Wirken des Malers
Udo Scheel ist in vielfacher
Hinsicht mit der Hanse­stadt
Wismar verknüpft. Seit 2011
ist Udo Scheel Vorsitzender
des Kunstbeirates für den
Kunstraum St. Georgen der
Hansestadt Wismar, der auf
sein Bemühen hin ins Leben
gerufen wurde.
1940 in Wismar geboren, stu­
dierte er von 1959 bis 1964 an
der staatlichen Kunstakade­
mie, sowie an der Hochschule
für bildende Künste Hamburg.
Von 1964 bis 1971 war er als
Kunstpädagoge tätig. Im Jahr
1976 war er Mitbegründer der
Künstlergruppe Axiom. 1972
wurde er als Professor an das
Institut für Kunsterzieher der
staatlichen Kunstakademie
Düs­
seldorf in Münster; seit
1986 Kunstakademie Müns­
ter, berufen. Die Kunstaka­
demie leitete er als Prorektor
von 1995 bis 2003 und als
Rektor von 2003 bis 2005.
Seit 2011 ist Udo Scheel Vor­
sitzen­
der des Kunstbeirates
der Hansestadt Wismar, der
ins­
besondere das Projekt
Kunst­raum St. Georgen ent­
wickelt und fachlich betreut.
Eine Feder fliegt über das Land und entdeckt ein schlafendes Nilpferd,
sie will es necken und kitzelt es. Das lachende Nilpferd von Lea-Sophie
Rothe (7. J.) und viele weitere Arbeiten sind seit dem 11. April 2015 im
Baumhaus zu sehen.
In dieser Ausstellung haben sich die Kinder und Jugendliche von der Literatur inspirieren lassen. Gedichte von Joachim Ringelnatz und Christian
Morgenstern, Märchen von Franz Fühmann, regten zu fantasievollen Gestaltungen an. Es entstanden Zeichnungen, Malereien und Collagen mit
viel Humor, Ausdruckskraft und Freude am witzigen Detail.
Die Ausstellung ist bei freiem Eintritt täglich von 9.00 bis 17.00 Uhr zu
sehen.
In dieser Ausgabe lesen Sie:
Theaternachrichten / Kammermusik im Bürgerschaftssaal ��������������������������������������������������������������������������Seite 3
Schiedsstelle sucht Verstärkung / Mitmachzentrale Nordwestmecklenburg ����������������������������������������������Seite 4
Baufeldfreimachung Bahnhofsstraße / Prüfung Standsicherheit Grabmale������������������������������������������������Seite 7
Stellenausschreibungen������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������Seite 8
Amtliche Bekanntmachungen ��������������������������������������������������������������������������������������������������Seiten 5, 6, 9 bis 13
Hauptanliegen der Arbeit des
Fachbeirates ist es, qualitäts­
volle zeitgenössische Kunst
in St. Georgen Kirche zu prä­
sen­
tieren und somit den
Kunst­raum St. Georgen im in­
ternationalen Kontext zu eta­
blieren. Bisher wurden dort,
dank der zahlreichen Kontakte
von Udo Scheel zu zahlreichen
Künstlerinnen und Künstlern,
Kolleginnen und Kollegen,
Kunst von international ge­
achteten Größen, beispiels­
weise wie Tony Cragg im Jahr
2013, gezeigt.
Die nächste Ausgabe des Stadtanzeigers erscheint am 23. Mai 2015.
BÜRGERSCHAFT
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Termin: Donnerstag, 30.04.2015, 17:00 Uhr
Ort: Bürgerschaftssaal im Rathaus, Am Markt 1, 23966 Wismar
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
11.7
Parkbänke auf dem Friedhof der Hansestadt
WismarVO/2015/1278
FÜR-WISMAR-Fraktion
11.8
TTIP-, CETA- und TISA- Abkommen freies
WismarVO/2015/1279
Fraktion DIE LINKE.
11.9
Frauenparkplätze auf der
VolkshochschulparkflächeVO/2015/1280
SPD-Fraktion
12
Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder
1
Einwohnerfragestunde
2
Eröffnung der Sitzung
3
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
4
Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
5
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen
6
Änderungsanträge zur Tagesordnung
7
Protokoll über die vorhergehende Sitzung der Bürgerschaft
vom 26.03.2015
8
Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft
9
Mitteilungen des Bürgermeisters
13
Vorlagen, Anträge und Anfragen in nicht öffentlicher Sitzung
10
Vorlagen des Bürgermeisters
13.1
10.1
Produktplan und Produktbeschreibungen der
Hansestadt Wismar (überarbeitete Version)
Verkauf des Grundstücks Alter Hafen GEE 2 Flurstücke
3611/111, 3611/213 und 3611/214 an die Investorengemeinschaft „Orthozentrum Alter Hafen GmbH“ (i.G.) VO/2015/1192
13.2
Vergabe von Bauleistungen über 250 T €
gemäss Hauptsatzung
10.2
10.3
10.4
10.5
10.6
10.7
Personalentwicklungskonzept der Hansestadt
Wismar 2015 - 2025
Nicht öffentlicher Teil
VO/2015/1137
VO/2015/1176
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden
Wehrführers der Ortsfeuerwehr „Altstadt“ der
Freiwilligen Feuerwehr Wismar
VO/2015/1205
14
Erschließungsmaßnahme
Um- und Ausbau Zeughausstraße
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten
Beschlüsse
VO/2015/1210
15
Schließen der Sitzung
Erschließungsmaßnahme
Um- und Ausbau Mecklenburger Straße
VO/2015/1219
Öffentlicher Teil
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 57/01 „Gewerbegebiet Redentin Süd“,
1. Änderung
AufstellungsbeschlussVO/2015/1222
Annahme von Zuwendungen (Spenden) an die
Hansestadt Wismar
VO/2015/1271
11
Anträge der Fraktionen und Bürgerschaftsmitglieder
11.1
Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die
Tiefgarage der Hansestadt Wismar
VO/2015/1262
CDU-Fraktion
11.2
Musikschule Wismar
CDU-Fraktion
11.3
Entgeltordnungen im Bereich Tourismus und
Alter Hafen
CDU-Fraktion
VO/2015/1263
VO/2015/1264
11.4
Aufstellung öffentlicher Bücherschränke
CDU-Fraktion
11.5
StadtanzeigerVO/2015/1266
CDU-Fraktion
11.6
2
VO/2015/1248
Aufwertung der Gartenanlage am Wall
SPD-Fraktion
VO/2015/1265
VO/2015/1276
25 Jahre Bürgerschaft
Am 6. Mai 1990 fanden die ersten freien Kommunalwahlen statt.
Vor 25 Jahren, am 30. Mai 1990, konstituierte sich die Wismarer
Bürgerschaft.
Aus diesem besonderen Anlass lädt der Präsident der Bürgerschaft,
Herr Gundlack, alle Bürgerinnen und Bürger am Mittwoch, dem
20. Mai 2015, in der Zeit von 17.00 bis 21.00 Uhr zu einer rustikalen
Feier in das Ökologische Schulungszentrum Wismar (ÖSW),
Lenensruhe 4, 23970 Wismar ein.
An diesem Abend besteht die Gelegenheit, mit ehemaligen und jetzigen Mitgliedern der Bürgerschaft, sachkundigen Einwohnern und
der Verwaltung ins Gespräch zu kommen.
Herr Gundlack freut sich auf einen Abend mit interessanten Gesprächen. Über eine rege Teilnahme würde er sich sehr freuen.
Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt. Getränke und Gegrilltes
kann man gegen einen kleinen Obolus erhalten.
Für die Organisation wäre es schön, wenn Rückmeldungen an das
Büro der Bürgerschaft erfolgen. Telefonisch unter 03841-251-9100,
Fax 9103 oder [email protected]
STADTANZEIGER | 25. April 2015
FREIZEIT
Theaternachrichten
Kammermusik im Bürgerschaftssaal
„Die Judenbank“
Großes Solo für Peter Bause von Reinhold Massag.
Hamburger-Kammerspiele
Mittwoch, 06.05.2015, 19.30 Uhr
„Friede auf unserer Erde“
Es singen und tanzen Chor Bad Kleinen, Frauenchor Bobitz- Schulchor
Bobitz, Kindertanzgruppe der „Danzlüd ut Wismer“, Schulchor der „Freien Schule Wismar“, Schülerband der Klasse 8a der „Großen Stadtschule“
Kinder- und Jugendensemble Dorf Mecklenburg,
Klavier: Dirk Hammerich
Gitarre: Jette Hecker
Geige: Ole Lockenvitz
Rezitatorin: Lea Franze
Freitag, 08.05.2015, 19.30 Uhr
„Eine Hand voller Drachenfeuer“
Es war einmal ein Land, da lebte ein Drache. Doch weil die Menschen ihn
vergaßen, kroch er in seine Höhle und behielt sein Drachenfeuer für sich.
Seitdem war es kalt geworden. Die Bewohner trugen viele Pelze überein­
ander und zogen die Mützen tief ins Gesicht, dass sie einander kaum
noch wahrnehmen. Die Prinzessin wurde immer trauriger, aber Milon
wollte sie glücklich sehen. Und so machte er sich auf, das Drachenfeuer
zurück zu holen.
Figurentheater Maren und Willi Winter
Sonntag, 17.05.2015, 15.00 Uhr
„Tauierst kümmt de Familie“
Komödie von JoeDiPietro
Dem Autor ist mit dieser sehr menschenfreundlichen Komödie ein kleines
Meisterwerk der Unterhaltung gelungen.
Die schnellen pointierten Dialoge charakterisieren die Figuren sehr liebenswert und genau, so dass das Stück sechs Traumrollen bieten kann
und dem Publikum einen ebenso anrührenden wie höchst amüsanten
Abend.
Fritz Reuter Bühne Schwerin
Sonntag, 17.05.2015, 17.00 Uhr
„Der kleine Drache in der Arche“
Kann es einen Drachen in der Arche geben? Auf Noahs Liste steht er
jedenfalls nicht.
Für Leichtmatrosen ab 3 Jahren mit dem Figurentheater Maren und Willi
Winter
Dienstag, 19.05.2015, 09.30 Uhr
„Mi tango querido - Malena”
Freunde des konzertanten argentinischen Tangos sind herzlich eingeladen zum Konzert. In ihrem neuen Programm „Mi tango querido - Malena“
begeben sich Bettina Born (Akkordeon) und Wolfram Born (Piano) wieder
auf eine musikalische Reise durch die Welt des argentinischen Tangos.
Die Kompositionen erzählen vom Leben geschriebene Geschichten voller
Sehnsucht und Leidenschaft.
Zu hören sind Werke von Astor Piazzolla, Lucio Demare, Osvaldo Pugliese,
Anibal Troilo und Mariano Mores. Eigene Kompositionen, bis hin zur französischen Musette, erweitern die stilistische Vielfalt des Konzertes.
Bettina & Wolfram Born Donnerstag, 21.05.2015, 19.30 Uhr
„Schlechter Sex“
Nach dem gleichnamigen Büchern von Mia Ming in einer Theaterfassung
von Sewan Latchinian und Martin Stefke mit dem Volkstheater Rostock
Nichts eignet sich besser für gute Geschichten als schlechter Sex. Männer und Frauen schildern ihre lustigsten, peinlichsten und absurdesten
Begegnungen.
Komödie für Betroffene und Nichtbetroffene ab 18 Jahren
Donnerstag, 28.05.2015, 19.30 Uhr
Zum ersten Konzert dieser Reihe im Jahr 2015, am Samstag, dem 30. Mai
2015 um 19.30 Uhr mit dem Titel „FRÜHLINGSERWACHEN“ steht das
Finsterbusch-Trio auf dem Programm.
Das Trio gründete sich im Sommer 1990 in Berlin. Von Beginn an, standen nicht nur klassische Streichtrioliteratur von Haydn, Mozart und
Beethoven auf dem Programm.
Andreas Finsterbusch: „Das
Besondere des Klangs eines Streichertrios ist seine
Transparenz, denn im dreistimmigen Satz lassen sich
die einzelnen Stimmen gut
verfolgen.“ Bereits 2010
gastierten die drei Musiker
im Rathaus und begeisterten durch faszinierendem
Zusammenspiel.
Sie beginnen mit einem alten englischen für ein kurz
bemessenes, dabei aber wunderbar musikalisches einprägsames Werk
des 1996 verstorbenen Komponisten Mieczyslaw Weinberg in die Moderne, ergänzend im zweiten Teil dann das große Divertimento Es-Dur von
Wolfgang Amadeus Mozart. An der Violine spielt Andreas Finsterbusch,
an der Viola Christoph Starke und am Violoncello Christoph Bachmann.
Karten im Vorverkauf (zzgl. 10 % Vorverkaufsgebühr) in der Tourist-Infor­mation,
Lübsche Straße 23 A, Tel.: 03841/22529122 und im Service-Center der OZ,
Mecklenburger Straße 28, Tel.: 03841/415611.
„99 Lieblingsplätze im Grünen“
Unter dem oben genannten Motto startet die Metropolregion Hamburg
die Ausflugssaison 2015.
Orte und Plätze bestens geeignet zum Erleben und Genießen in Hamburg
und im norddeutschen Umland werden vorgestellt. Alle ausgewählten
Plätze werden mit einem Signet ausgezeichnet.
Die Broschüre wird online ergänzt durch ausführliche Beschreibungen
der Lieblingsplätze, inklusive Anreise und Gastronomieempfehlungen.
Erhältlich ist diese Broschüre in allen regionalen Tourist-Informationen
und unter www.metrolpolregion.hamburg.de/lieblingsplatz.
Pensionierte Lehrer und
Lehrerinnen gesucht
Stine Stefan und Katrin Frenkel, Sozialpädagoginnen bei der AWO
Wismar, leiten das Projekt „JuST“. Ziele des Projektes sind unter
anderem, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12
und 27 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund zu einem regelmäßigen Schul- und Ausbildungsbesuch zu motivieren und beim
Erreichen eines Schul- und Ausbildungsabschlusses zu unterstützen.
Pensionierte Lehrer und Lehrerinnen, die ihr Wissen weitergeben
und die beiden Sozialpädagoginnen unterstützen möchten, sind
herzlich willkommen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter:
Telefon: 03841 71 0020.
STADTANZEIGER | 25. April 2015
3
DIT & DAT
Schiedsstelle der Hansestadt Wismar
Wir benötigen Unterstützung zum 01.08.2015!
Können Sie gut zuhören?
Sind Sie ein „kühler Kopf“?
Halten Sie ein gutes menschliches Klima für wichtig?
Und wollen Sie sich engagieren?
Dann bewerben Sie sich als Schiedsfrau oder Schiedsmann in der Hansestadt Wismar.
Sie benötigen keine juristischen Vorkenntnisse. Das notwendige „Handwerkszeug“ erhalten Sie in regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen.
Bürger, die Interesse an der Ausübung dieses Ehrenamtes (entgeltfrei),
das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben und in der Hansestadt Wismar
wohnhaft sind, werden gebeten, sich bis zum 27.05.2015 bei der Hansestadt Wismar, Amt für Zentrale Dienste, Abt. Recht und Vergabe, Rathaus
Am Markt 1, 23966 Wismar, zu bewerben.
Ihre Bewerbung sollte beinhalten:
(gemäß § 4 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz - SchStG M-V)
»» tabellarischen Lebenslauf inklusive Kontaktdaten
»» aktuelles einfaches polizeiliches Führungszeugnis
»» aktuelle Meldebescheinigung über die Wohnsitznahme in der Hansestadt Wismar
»» Eigenerklärung, dass Sie die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes besitzen
»» Eigenerklärung, dass gegen Sie kein Insolvenzverfahren eröffnet ist.
Die Schiedsperson wird von der Bürgerschaft auf fünf Jahre gewählt .
Die Dienst- und Fachaufsicht übt der Präsident des Amtsgerichtes aus,
der die Schiedspersonen nach der erfolgten Wahl bestätigt und vereidigt.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Diana Ruske unter der Telefonnummer
03841/251-1081 zur Verfügung.
Mitmachzentrale Nordwestmecklenburg
Seit September 2014 bietet die Mitmachzentrale Nordwestmecklenburg
eine Koordinierungsstelle für ehrenamtliches Engagement im Landkreis
des Nordwestmecklenburg.
Wenn Sie eine Möglichkeit suchen, sich ehrenamtlich zu engagieren, helfen die Mitarbeiterinnen gern und suchen passgenaue Angebote für Sie
heraus. Suchen Sie Ehrenamtliche für ein Projekt vor Ort freuen wir uns,
wenn sie über dieses Projekt informieren.
Die Mitmachenzentrale bietet
»» trägerunabhängige Informationen, Vermittlung und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Möglichkeiten des Ehrenamtes und bürgerschaftlichem Engagements
»» Beratung von Vereinen, Verbänden und Initiativen, die Ehrenamtliche
suchen
»» Auskünfte und Hilfen zu Fragen rund ums Ehrenamt (zum Beispiel Versicherung)
»» Angebote und Vermittlung von Weiterbildungen für Ehrenamtliche
»» Vernetzung von Akteuren des bürgerschaftlichem Engagements und
Ehrenamtes
»» Ermöglichung des Erfahrungsaustausches zwischen Engagierten
»» Initiierung von Engagementprojekten für verschiedene Zielgruppen
Die Mitmachzentrale befindet sich in der Hans-Grundig-Straße 34, Telefon 03841/71230.
Informationen erhalten Sie auch in der Geschäftsstelle in Grevesmühlen,
Pelzerstraße 15.
Wirtschaftsjunioren der IHK zu Schwerin
bereiten Aktionstag vor
Der Startschuss zu diesem Projekt fiel mit weit über 1000 Kindern und
Eltern sowie 23 Sportvereinen 2011 in Schwerin. Die Wirtschaftsjunioren
engagieren sich auch außerhalb von Schwerin und so wurde beneFIT im
Jahr 2013 erstmalig auch in Wismar durchgeführt.
Das Projekt richtet sich an Kinder der Hansestadt Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg im Alter von 6 bis 12 Jahren, denen die vielen
sportlichen Möglichkeiten, die bereits jetzt von den zahlreichen Sportvereinen angeboten werden, vorgestellt werden sollen. Ziel ist es, die Kinder
mit einem aktionsreichen Tag zu mehr Bewegung und Spaß am Sport zu
motivieren. Die Veranstaltung „beneFIT, Klappe die Fünfte – Wismar 2.0“
findet am Samstag, dem 09. Mai 2015 wieder in der Alten Reithalle in
Wismar statt. Interessierten Vereinen wird dort die Möglichkeit geboten,
sich mit einem kleinen Showprogramm vorzustellen. Wie bei den vorherigen Veranstaltungen werden Mitmach-Aktionen, Wettkämpfe, eine
Autogrammstunde mit Spitzensportlern, ein Stempelparcour und eine
große Tombola die Kinder zum Ausprobieren und Mitmachen einladen.
Den Vereinen soll diese Veranstaltung die Möglichkeit geben, neue Mitglieder zu werben und aufzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.benefit-schwerin.de.
Wem nützt der Krieg in der Ukraine?
Am Donnerstag, dem 7. Mai 2015, 19.00 Uhr spricht Kai Ehlers, aus
Hamburg im Filmbüro Wismar, über den Ukrainekonflikt. Er geht
den Fragen nach:
»» Womit hat der Konflikt begonnen?
»» Wie wurde aus einem politischen Konflikt ein Krieg?
»» Wem nützt der Krieg?
»» Was ist der aktuelle Stand?
Kai Ehlers rückt die Chronologie des Konfliktes an Hand der strategischen Vorgeschichte und der konkreten Abläufe zurecht und
geht der Frage nach, warum das Einfachste nicht getan wird –
warum die verfeindeten Seiten nicht direkt miteinander sprechen.
Donnerstag, 7. Mai 2015, 19.00 Uhr
Filmbüro, Bürgermeister-Haupt-Straße 51-53
Was tut man Freitags nach Feierabend? Richtig, man geht einkaufen.
Petra Steffan und Sabine Schmidtke nahmen den Pressesprecher Marco
Trunk ins Schlepptau und los ging es in den Edeka N.-Korzak in die Altwismarstraße.
Die Einkaufstour fand im Rahmen der Nudelchallenge statt zu der die
Verwaltung der Hansestadt Wismar nominiert wurde. In diesem Rahmen
werden haltbare Lebensmittel, aber auch Hygieneartikel für die Wismarer
Tafel gesammelt. Das Presseteam hatte zusammengelegt und so kam ein
respektabler Einkauf zu Stande.
Damit aber nicht genug – das Team des Edeka Marktes hatte noch eine
Überraschung auf Lager. Sie hatten Wind von der Einkaufstour bekommen und bereits einen weiteren Einkaufswagen vorbereitet. Die Spende
war überaus großzügig, neben 20 Packungen Spaghetti, und 20 weiteren
Packungen Spaghetti mit Soße, wurden auch 30 Kilo Mehl gespendet.
Foto: Pressestelle der Hansestadt Wismar
von links nach rechts: Frau Frieseke,
Frau Scholz, Marco Trunk,
Sabine Schmidtke, Petra Steffan
Das Büro der Mitmachzentrale ist Dienstag jeweils von 12.00 bis
17.00 Uhr und donnerstags von 8.00 bis 13.00 Uhr besetzt.
4
STADTANZEIGER | 25. April 2015
BEKANNTMACHUNGEN
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Betrifft: Bebauungsplan Nr. 45/97 „Industriegebiet Haffeld Süd II“,
1. Änderung
Hier: Bekanntmachung der Satzung gem. § 10 Abs. 3 BauGB
Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45/97 wird wie
folgt begrenzt:
im Norden:durch das ehemalige GUS-Gelände Haffeld; im Abstand von
ca. 150 m zur nördlich gelegenen Uferlinie der Wismarbucht
im Osten:durch eine Linie im Abstand von ca. 180 m zum Gewerbe- und
Industriegebiet Haffeld Süd III (Bebauungsplan Nr. 46/97)
im Süden: durch die Straße Am Haffeld
im Westen:durch das Betriebsgelände des WSA Lübeck (Tonnenhof)
Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das
Plangebiet ist schraffiert dargestellt.
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Wismar
hat in ihrer Sitzung
am 26.02.2015 gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 86
der Landesbauordnung
Mecklenburg-Vor­
pom­mern(LBauO
M-V) und § 5 der
Kom­munal­verfassung
Mecklenburg-Vor­
pom­mern (KV M-V)
vom 13. Juli 2011
den Bebauungsplan
Nr. 45/97 „Industriegebiet Haffeld Süd II“,
1. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B), als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan entspricht dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan (§ 8 Abs. 2 BauGB).
Der Bebauungsplan Nr. 45/97, 1. Änderung tritt mit Ablauf des Tages der
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung in Kraft.
Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 45/97, 1. Änderung einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes gemäß
§ 2a BauGB, die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB
sowie die in der Planung verwendeten DIN im Bauamt der Hansestadt
Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Str. 1, während der Dienststunden
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
vom 22. Januar 1998 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 45/97, 1. Änderung schriftlich
gegenüber der Hansestadt Wismar geltend gemacht worden sind. Dabei
ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll,
darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über
die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für
Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan Nr.
45/97, 1. Änderung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Hansestadt Wismar | Der Bürgermeister | Bauamt, Abt. Planung
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Betrifft:59. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
„Umwandlung von gewerblichen und gemischten Bauflächen in Wohnbauflächen im Bereich Schwanzenbusch/Nord“
Hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden:durch den Kuhmoorgraben am südlichen Rand des Großen
Kuhmoors
im Osten: durch die im FNP ausgewiesene Grünfläche (Sukzession)
im Süden:durch die im FNP ausgewiesene Wohnbaufläche Schwanzenbusch/Nord
im Westen:durch den Bestand des Gewerbegebietes Schwanzenbusch/
Nord
Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblichen
und gemischten Bauflächen in Wohnbauflächen im Bereich Schwanzenbusch/Nord“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben.
Die Planbereichsgren­
zen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen.
Das Plangebiet ist
schraffiert dargestellt.
Während der vorgenannten Frist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom
26.03.2015 zur 59.
Der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) bestimmte Vorentwurf zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblichen und gemischten Bauflächen in Wohnbauflächen im Bereich Schwanzenbusch/Nord“ liegt in der Zeit vom 27.
April bis einschließlich 29. Mai 2015 werktags, außer sonnabends,
während der Dienststunden Montag und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
sowie Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr und
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.30 Uhr im Bauamt
der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 2.OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Zusätzlich zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Bauamt
sind diese zeitgleich auf der Homepage der Hansestadt Wismar unter
http://www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/Öffentliche_Auslegungen/
einsehbar.
Des Weiteren findet am Donnerstag, den 28.05.2015, um 16.00 Uhr im
Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1,
Raum 234 ein Informationsgespräch statt, in dem über Ziele und Zwecke
der Planung informiert wird.
Hansestadt Wismar | Der Bürgermeister | Bauamt, Abt. Planung
STADTANZEIGER | 25. April 2015
5
BEKANNTMACHUNGEN
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Betrifft: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm“
Hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB
Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden:durch die im FNP ausgewiesene und als Wohnbauland zu
entwickelnde Fläche im
Anschluss an die Kleingartenanlage „Klußer Damm“
im Osten: durch die Straße Klußer Damm
im Süden:durch die im Abstand von 60 m befindliche 110 kV-Oberleitung
im Westen: durch den Friedhof
Die Planbereichsgren­
zen sind dem abge­
druckten Plan zu ent­
nehmen.
Das Plan­ge­biet ist
schraffiert dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom
26.03.2015 zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in
Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1
BauGB bekannt gegeben.
Der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) bestimmte Vorentwurf zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche
in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm“ liegt in der Zeit vom 27.
April bis einschließlich 29. Mai 2015 werktags, außer sonnabends,
während der Dienststunden Montag und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
sowie Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr und
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 2.OG,
öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der vorgenannten Frist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zusätzlich zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Bauamt
sind diese zeitgleich auf der Homepage der Hansestadt Wismar unter
http://www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/Öffentliche_Auslegungen/
einsehbar.
Des Weiteren findet am Donnerstag, den 28.05.2015, um 15.00 Uhr im
Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1,
Raum 234 ein Informationsgespräch statt, in dem über Ziele und Zwecke
der Planung informiert wird.
Hansestadt Wismar | Der Bürgermeister | Bauamt, Abt. Planung
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Betrifft: Bebauungsplanes Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“
Hier: 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB
Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch den Kleingartenanlage „Klußer Damm“
im Osten: durch die Straße Klußer Damm
im Süden: durch die Kleingartenanlage „Am Karpfenteich“
im Westen: durch den Friedhof
Die Planbereichsgren­
zen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen.
Das Plangebiet ist
schraffiert dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom
26.03.2015 zum Bebauungsplan Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“
wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben.
Der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) bestimmte Vorentwurf zum Bebauungsplanes Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“ liegt in der Zeit vom 27. April 2015 bis einschließlich 29. Mai
2015 werktags, außer sonnabends, während der Dienststunden Montag
und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
und von 14.00 bis 15.30 Uhr und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und
von 14.00 bis 17.30 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung,
Kopenhagener Straße 1, 2.OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der vorgenannten Frist wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Zusätzlich zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Bauamt
sind diese zeitgleich auf der Homepage der Hansestadt Wismar unter
http://www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/Öffentliche_Auslegungen/
einsehbar.
Des Weiteren findet am Donnerstag, den 28.05.2015, um 15.00 Uhr im
Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1,
Raum 234 ein Informationsgespräch statt, in dem über Ziele und Zwecke
der Planung informiert wird.
Hansestadt Wismar | Der Bürgermeister | Bauamt, Abt. Planung
6
STADTANZEIGER | 25. April 2015
BEKANNTMACHUNGEN
Prüfung der Standsicherheit von
Grabmalen auf dem Friedhof Wismar
vom 4. bis 7. Mai 2015
Entsprechend der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Hansestadt Wismar gesetzlich verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale
auf dem Friedhof mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Umstürzende
Grabsteine führten in der Vergangenheit zu erheblichen Personenschäden, sogar mit Todesfolge. Ursache für die mangelnde Standsicherheit der
Grabmale ist mitunter eine fehlende Verdübelung zwischen Grabstein und
Sockel. Weiterhin können Witterungseinflüsse oder Setzungen des Erdreichs negative Auswirkungen auf die Standsicherheit haben. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit
sowohl für auf den Friedhof Beschäftigte, als auch für Friedhofsbesucher
zu gewährleisten. Kinder und ältere Menschen sind besonders gefährdet.
Die Steinprüfungen erfolgen gemäß § 9 der Vorschrift für Sicherheit und
Gesundheitsschutz VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft Kassel
sowie entsprechend den technischen Regelungen der TA-Grabmal durch
ein Ingenieurbüro. Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, müssen mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen werden. Ist Gefahr
für Leib und Leben im Verzuge, wird das Grabmal mit einem zusätzlichen
Warnmittel gekennzeichnet und umgehend umgelegt. Alle beanstandeten
Grabsteine werden dokumentiert. Entsprechend § 24 Friedhofssatzung der
Hansestadt Wismar ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, Grabmale und
sonstige bauliche Anlagen in einem guten und verkehrssicheren Zustand zu
halten. Der Aufkleber auf dem Grabstein gilt bereits als Aufforderung, die
Standsicherheit des Grabmals wieder herstellen zu lassen. Die Friedhofsverwaltung ist über die sachgemäße Instandsetzung in Kenntnis zu setzen.
Beginn der Baufeldfreimachung
Bahnhofstraße zur Vorbereitung der
Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes
Die Hansestadt Wismar plant die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität
der Hansestadt geleistet. Der Bahnhofsvorplatz mit der Bahnhofstraße
ist Bestandteil des Nordringes der historischen Altstadt. Im Vorfeld der
Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes mit der Bahnhofstraße erfolgt
eine Baufeldfreimachung der Fläche zwischen den vorhandenen Bahnhofsgebäuden. Der beräumte Bereich der ehemaligen Gleisanlagen wird
im weiteren Baugeschehen zur Errichtung einer Baustraße für den öffentlichen Verkehr während der Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes
genutzt. Die Arbeiten zur Baufeldfreimachung werden im Zeitraum von
Ende März 2015 bis Ende Mai 2015 durch eine Abbruchfirma aus Rostock ausgeführt. Im Baufeld müssen 750 m Schienen, 520 Stück Stahl-/
Spannbetonschwellen und 465 Stück Holzschwellen ausgebaut und entsorgt werden. Während der Baufeldfreimachung ist keine Umleitung des
öffentlichen Verkehrs erforderlich. Durch die erforderlichen Baustellentransporte kommt es zu einem erhöhten Lkw-Verkehr in diesem Bereich.
Widmungsverfügung
Gemäß § 7 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG- MV) des
Landes Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung vom 13. Januar 1993
(GS Mecklenburg-Vorpommern GL., Nr. 90-1) werden nachstehende Verkehrsflächen nach § 3 (StrWG- MV) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
1.Die Widmung erstreckt sich auf den verkehrsberuhigten Bereich
im „Wohngebiet Dammhusen- Süd“, 1. Änderung B-Plan Nr. 27/92.
Gemarkung Wismar, Flur 1 mit folgenden Flurstücken.
„Chrysanthemenweg“ und „Clematisweg“
Flurstücke 2788/140 und 2788/173
Die erstmalige Einstufung der o.g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3
Nr. 3a StrWG für Mecklenburg-Vorpommern als Gemeindestraße –
Ortsstraße - verkehrsberuhigter Bereich
2.Die Widmung erstreckt sich auf den öffentlichen Fußweg
im „Wohngebiet Dammhusen- Süd“, 1. Änderung B-Plan Nr. 27/92.
Gemarkung Wismar, Flur 1 mit folgenden Flurstücken.
Öffentlicher Fußweg
Flurstücke 2788/171, 2788/147 und 2788/144
Die erstmalige Einstufung der o. g. Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 3
Nr. 4 StrWG für Mecklenburg-Vorpommern als sonstige öffentliche
Straße. Der Gemeingebrauch wird auf die Benutzung durch Fußgänger beschränkt.
3.Die Widmung erstreckt sich auf die Straße „ An der Westtangente“
im „ Gewerbegebiet Dammhusen“ 1. Änderung B-Plan Nr. 6/ 90
Gemarkung Wismar, Flur 1 mit folgenden Flurstücken.
„An der Westtangente“
Flurstück 2794/13 und 2794/17
Die erstmalige Einstufung der o.g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3
Nr. 3a StrWG für Mecklenburg- Vorpommern als Gemeindestraße –
Ortsstraße.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Hansestadt
Wismar, Der Bürgermeister, 23966 Wismar schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Wismar, den 12.03.2015
Thomas Beyer
Bürgermeister der Hansestadt Wismar
Impressum
Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Hansestadt Wismar
HERAUSGEBER:
Hansestadt Wismar,
Der Bürgermeister, Pressestelle
Anschrift:
Rathaus, Am Markt,
PF 1245, 23952 Wismar
V. I. S. D. P.: Marco Trunk,
Redaktion: Petra Steffan,
Tel. 03841/251-9032,
Fax 03841/251-9037,
[email protected]
Der „Stadtanzeiger“ behält sich das Recht
vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten
Informationen vorzunehmen.
AUFLAGE: 27.000
ERSCHEINUNGSWEISE:
1 x monatlich, wird kostenlos an alle
Haushalte im Amtsbereich verteilt
ANZEIGENVERWALTUNG:
ODR GmbH, H. Meusel, Tel. 0381/7765711
o. 0171/2354725, [email protected]
SATZ UND DRUCK: ODR GmbH,
Ostsee Druck Rostock, Koppelweg 2,
18107 Rostock, Tel. 0381/776570,
www.odr-rostock.de
VERTEILERAGENTUR: Ralf Dunker,
Schweriner Straße 65, 19205 Gadebusch,
Tel. und Fax 03886/715742
Der STADTANZEIGER wird innerhalb der
Stadt Wismar an alle erreichbaren Haushalte und Firmen kostenlos verteilt. Er
STADTANZEIGER | 25. April 2015
kann auch per Abonnement über den genannten Verlag bezogen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt im Bürger-Büro im Rathaus und in der Tourist-Information aus.
Online ist der aktuelle Stadtanzeiger unter
www.wismar.de abrufbar. Die Verviel­
fältigungs- und Nutzungsrechte der hier
veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken,
Texte und auch Gestaltung liegen beim
Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
7
AUSSCHREIBUNGEN
Stellenausschreibung
Stellenausschreibung
Die Hansestadt Wismar sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei
Mitarbeiter/innen im Außendienst
(Verkehrsüberwachung)
Technische/n Zeichner/in
für das Ordnungsamt/Abt. Verkehr.
für das Bauamt/ Abteilung Planung.
Die Einstellung erfolgt vorerst befristet für zwei Jahre. Bei erfolgreicher Zusammenarbeit/Be­währung ist die Umwandlung in ein un­
befristetes Arbeitsverhältnis vorgesehen. Die Vergütung erfolgt nach
Entgeltgruppe 5 (TVöD/ VKA Tarifgebiet Ost). Die Beschäftigung für
die zwei zu besetzenden Stellen erfolgt in Teilzeit (20 Stunden/Woche
bzw. 30 Stunden/Woche).
Die Einstellung erfolgt befristet im Rahmen einer Krankheitsvertretung mit einer regelmäßigen Ar­beitszeit von 40 Wochenstunden. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 (TVöD/
VKA Tarifgebiet Ost).
Ihre Aufgaben sind die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der
Hansestadt Wismar, insbe­sondere die Erteilung von Verwarnungen,
die Erstattung von Ordnungswidrigkeiten – Anzeigen, das Treffen von
Maßnahmen zur Verhütung und Beseitigung von Verkehrsstörungen,
die Veran­lassung von Abschleppvorgängen zur Gefahrenabwehr, die
Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden von Bürgern zu
Verkehrsfragen sowie die Auskunftserteilung an Besucher von Wismar
über Parkmöglichkeiten und öffentliche Verkehrsmittel.
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt nach einem festgelegten Schichtplan unter Einbeziehung von Wochenenden und Feiertagen.
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungs­
fach­
angestellte/r bzw. als Büro­kauffrau/mann – idealerweise mit Verwaltungslehrgang oder Abschluss des Angestelltenlehr­ganges I - ist erforderlich. Erfahrungen in der Überwachung des ruhenden Verkehrs sind
von Vorteil.
Sie verfügen über ein korrektes Auftreten, können selbständig arbeiten,
sind verantwortungsbe­wusst, zuverlässig, engagiert, zeitlich flexibel,
belastbar und durchsetzungsfähig – dann richten Sie bitte Ihre Bewerbung unter der Kennziffer 04/2015 mit den üblichen aussagefähigen
Un­terlagen (Lebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs,
Zeugnisse, Qualifikations­nachweise etc.) bis zum
30.04.2015
Persönliche Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Zeichner/in, zum Beispiel Bauzeichner/in,
graphische/r Zeichner/in oder technische/r Zeichner/in. Darüber hinaus sind gute PC-Kenntnisse erforderlich. Insbesondere
sind Anwenderkenntnisse in den Programmen Caigos und Autocad wünschenswert.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
»» Anfertigung, Ergänzung und Bearbeitung technischer
Zeichnungen, Bebauungspläne und Pläne (schwieriger Art)
»» Zeichenarbeiten (einfacher Art)
»» Archivierungstätigkeiten
»» Kopier- und Vervielfältigungstätigkeiten an Büromaschinen
Die Aufgaben als Technische/r Zeichner/in erfordern von Ihnen
selbstständiges Handeln und eine organisatorische Befähigung.
Darüber hinaus zeichnet Sie Ihre Motivation, Kreativität und
Eigenini­tiative aus. Sie sind teamfähig und leistungsorientiert
sowie flexibel und belastbar. Ein korrektes und freundliches
Auftreten ist dabei für Sie selbstverständlich.
Die Bewerbung richten Sie bitte unter der Kennziffer 07/2015
mit den üblichen aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf mit
Darstellung des beruflichen Werdegangs, Zeugnisse, Führungszeugnis, Qualifikationsnachweise etc.) bis zum
30.04.2015
an folgende E-Mail-Adresse: [email protected]
an folgende E-Mail-Adresse: [email protected]
alternativ an folgende Anschrift:
Hansestadt Wismar - Der Bürgermeister
Amt für Zentrale Dienste/Abt. Personal
Kennziffer 07/2015 | PF 1245, 23952 Wismar
alternativ an folgende Anschrift:
Hansestadt Wismar - Der Bürgermeister
Amt für Zentrale Dienste/Abt. Personal
Kennziffer 04/2015 | PF 1245, 23952 Wismar
8
Die Hansestadt Wismar sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/einen
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Mappe, Folien oder Ähnliches
ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der 2-Monatsfrist gemäß § 15 Allgemeines
Gleich­
behandlungsgesetz aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Auf Wunsch können die Bewer­bungsunterlagen zugesandt werden,
wenn ein ausreichend frankierter Briefumschlag beigefügt wurde. Eingangsbestätigungen werden nur in digitaler Form versendet, wenn Sie
eine E-Mail-Adresse angegeben haben.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Mappe, Folien oder
Ähnliches ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht,
werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der 2-Monatsfrist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehand­lungsgesetz
aufbewahrt und anschließend vernichtet. Auf Wunsch können
die Bewerbungsunterla­gen zurückgesendet werden, wenn ein
ausreichend frankierter Briefumschlag beigefügt wurde. Ein­
gangsbestätigungen werden nur in digitaler Form versendet,
sofern Sie eine E-Mail-Adresse angege­ben haben.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Entstehende Bewer­bungs- und Fahrkosten sowie ggf. anfallende Umzugskosten können von der Hansestadt Wismar nicht über­nommen
werden.
Entstehende Bewerbungs- und Fahrkosten sowie ggf. anfallende Umzugskosten können von der Hansestadt Wismar nicht
über­nommen werden.
STADTANZEIGER | 25. April 2015
BEKANNTMACHUNGEN
Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 16.12.2014 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
folgende Haushaltssatzung erlassen:
1. Grundsteuer
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) auf
300 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
550 v. H.
2. Gewerbesteuer auf
430 v. H.
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
71.001.400 €
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 385,375
Vollzeitäquivalente (VzÄ).
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen
auf
-7.799.700 €
§ 8 Eigenkapital
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf
der Saldo der außerordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen
auf
die Einstellung in Rücklagen auf
die Entnahmen aus Rücklagen auf
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf
63.201.700 €
900 €
0€
900 €
-7.798.800 €
2.760.800 €
-5.038.000 €
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
57.472.000 €
die ordentlichen Auszahlungen auf
63.008.000 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
auf
-5.536.000 €
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
2.800 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0€
2.800 €
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
21.710.600 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
18.127.900 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
3.582.700 €
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
7.411.500 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
5.461.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
1.950.500 €
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf
4.365.000 €
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf
196.654.572,20 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum
31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt
192.958.272,20 €
und zum 31.12. des Haushaltsjahres
187.920.272,20 €
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.04.2015 erteilt.
0€
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
Der (vorläufige) Stand des Eigenkapitals zum
31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug
24.500.000 €
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern wurden durch Hebesatzsatzung wie folgt
festgesetzt:
Wismar, den 16.04.2015
gez. Thomas Beyer
Bürgermeister
Siegel
Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden
sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn
der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber
der Hansestadt Wismar geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-,
Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend
stets gelten gemacht werden.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 kann im Amt für Finanzverwaltung der Hansestadt Wismar, Abt. Kämmerei, Großschmiedestraße 11 – 17,
in der Zeit vom 20.04.2015 bis 04.05.2015 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
A. Rechtsaufsichtliche Anordnungen
1. Es wird gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V angeordnet, dass die Bürgerschaft der
Hansestadt Wismar bis zum 30. Juni 2015 einen Beschluss zu einer Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes fasst, welche zunächst den
jahresbezogenen Ausgleich des Finanz- und Ergebnishaushaltes ab dem Jahr
2020 und für die Folgejahre einen Abbau der aufgelaufenen negativen Vorträge ermöglicht.
2. Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass die Hansestadt Wismar
haushaltswirtschaftliche Entscheidungen trifft, die im Finanzhaushalt zu einer Reduzierung des negativen Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens 1,5 Mio. € führen.
Das geeignete Mittel ist der Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung.
Soweit die Bürgerschaft ihr Einverständnis erklärt, kommt auch die Verfügung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 51 KV M-V in Betracht.
Hinsichtlich des Ergebnishaushaltes wird unterstellt, dass die zahlungswirksamen Verbesserungen auch ergebniswirksam sind.
3. Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass der Bürgermeister unmittelbar nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2015 eine haus-
STADTANZEIGER | 25. April 2015
9
haltswirtschaftliche Sperre gemäß § 51 KV M-V in dem Umfang verfügt, der
erforderlich ist, um die Erfüllung der Anordnung zu 2. zu sichern.
3. Der Stellenplan wird gemäß § 55 KV M-V mit einem Planansatz von 385,375
VzÄ mit folgenden Auflagen genehmigt:
Inhaltlich haben sich die Sperren an den gesetzlichen Vorgaben für die Zeit
der vorläufigen Haushaltsführung zu orientieren.
Die Sperrverfügung ist innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der
Haushaltssatzung hier vorzulegen.
3.1Die Nachbesetzung freier und frei werdender Stellen und Stellenanteile
(einschließlich der mit Altersteilzeitbeschäftigten besetzten Stellen) hat
nur aus dem vorhandenen Personalbestand zu erfolgen. Die im Ergebnis
frei werdenden Stellen und Stellenanteile sind in dem entsprechenden
Umfang zu streichen.
Ausnahmen werden zugelassen, sofern es sich um die Übernahme selbst
ausgebildeter Nachwuchskräfte handelt und die Nachbesetzung unbedingt erforderlich ist.
Für die Entscheidungen zu A. 1 bis A. 3 wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO die
sofortige Vollziehung angeordnet.
B. E
ntscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Teilen
der Haushaltssatzung
1. Gemäß § 54 Abs. 4 KV M-V wird der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 4.365.000 € mit einem Betrag in Höhe von
2.350.000 €
(in Worten: zwei Millionen dreihundertfünfzigtausend EURO)
teilweise genehmigt.
2. Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte
Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von
24.500.000 € genehmigt bis zu einem Betrag in Höhe von
3.2Sofern Nachbesetzungen freier und frei werdender Stellen und Stellenanteile besonderer Berufsgruppen aus dem vorhandenen Personalbestand nicht möglich sind, ist meine Zustimmung zur Nachbesetzung vor
Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens einzuholen.
3.3Befristete Nachbesetzungen frei werdender Stellen und Stellenanteile
aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit und Langzeiterkrankungen, die
nicht aus dem vorhandenen Personalbestand möglich sind, sind ohne
meine Zustimmung zulässig.
C. E
ntscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe
1. Der im Wirtschaftsplan 2015 des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der
Hansestadt Wismar festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 4.700.000 € wird vollständig genehmigt.
20.000.000 €
(in Worten: zwanzig Millionen EURO).
2. Der im Wirtschaftsplan 2015 des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der
Hansestadt Wismar festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 750.000 € wird vollständig genehmigt.
Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 16.12.2014 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
10
1.416.900 €
1.416.900 €
0€
0€
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen
auf
0€
der Saldo der außerordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf
0€
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen
auf
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
1.416.900 €
die ordentlichen Auszahlungen auf
1.416.900 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
2. im Finanzhaushalt
0€
die Einstellung in Rücklagen auf
0€
die Entnahmen aus Rücklagen auf
0€
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf
0€
0€
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0€
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0€
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
0€
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
2.356.900 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
3.818.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
-1.461.100 €
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
1.461.100 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
0€
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
1.461.100 €
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
STADTANZEIGER | 25. April 2015
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.04.2015 erteilt.
Wismar, den 16.04.2015
gez. Thomas Beyer
Bürgermeister
Siegel
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§ 5 Eigenkapital
Der (vorläufige) Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorvorjahres betrug
5.844.964,17 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Haushaltsvorjahres beträgt
5.844.964,17 €
und zum 31.12. des Haushaltsjahres
5.844.964,17 €
§ 6 Besondere Bewirtschaftungsregelungen
Innerhalb des Haushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig.
Bei Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gilt dieses auch für
entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Haushalt.
Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind innerhalb des Haushaltes gegenseitig deckungsfähig.
Ansätze für ordentliche Auszahlungen werden zugunsten von Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit innerhalb des Haushaltes für einseitig deckungsfähig
erklärt.
Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden
sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn
der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber
der Hansestadt Wismar geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-,
Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend
stets gelten gemacht werden.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 2015 – Altstadt kann im Amt für Finanzverwaltung der Hansestadt Wismar, Abt. Kämmerei,
Großschmiedestraße 11 – 17, in der Zeit vom 20.04.2015 bis 04.05.2015
während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Friedenshof
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 16.12.2014 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
folgende Haushaltssatzung erlassen:
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
0€
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
0€
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
9.400 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
0€
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
0€
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
9.400 €
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
-9.400 €
0€
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen
auf
0€
der Saldo der außerordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf
0€
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf
-9.400 €
die Einstellung in Rücklagen auf
0€
die Entnahmen aus Rücklagen auf
0€
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf
-9.400 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
0€
die ordentlichen Auszahlungen auf
9.400 €
-9.400 €
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0€
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0€
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
auf
0€
0€
9.400 €
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§ 5 Eigenkapital
Der (vorläufige) Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorvorjahres betrug
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
377,21 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt
0€
und zum 31.12. des Haushaltsjahres
0€
§ 6 Besondere Bewirtschaftungsregelungen
Innerhalb des Haushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig
deckungsfähig.
Bei Inanspruchnahme der gegenseitige Deckungsfähigkeit gilt dieses auch für
entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Haushalt.
STADTANZEIGER | 25. April 2015
11
Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind innerhalb des Haushaltes gegenseitig deckungsfähig.
Ansätze für ordentliche Auszahlungen werden zugunsten von Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit innerhalb des Haushaltes für einseitig deckungsfähig
erklärt.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.04.2015 erteilt.
Wismar, den 16.04.2015
gez. Thomas Beyer
Bürgermeister
Siegel
Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden
sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn
der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber
der Hansestadt Wismar geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-,
Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend
stets gelten gemacht werden.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 2015 – Friedenshof - kann im Amt für Finanzverwaltung der Hansestadt Wismar, Abt. Kämmerei,
Großschmiedestraße 11 – 17, in der Zeit vom 20.04.2015 bis 04.05.2015 während
der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Kagenmarkt
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 16.12.2014 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
177.000 €
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
177.000 €
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen
auf
0€
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
0€
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen
auf
0€
der Saldo der außerordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf
0€
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen
auf
0€
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§ 5 Eigenkapital
Der (vorläufige) Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorvorjahres betrug
0€
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt
0€
und zum 31.12. des Haushaltsjahres
0€
§ 6 Besondere Bewirtschaftungsregelungen
Innerhalb des Haushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig.
Bei Inanspruchnahme der gegenseitige Deckungsfähigkeit gilt dieses auch für
entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Haushalt.
die Einstellung in Rücklagen auf
0€
die Entnahmen aus Rücklagen auf
0€
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf
0€
Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind innerhalb des Haushaltes gegenseitig deckungsfähig.
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
177.000 €
die ordentlichen Auszahlungen auf
177.000 €
Ansätze für ordentliche Auszahlungen werden zugunsten von Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit innerhalb des Haushaltes für einseitig deckungsfähig
erklärt.
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
0€
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0€
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0€
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
0€
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
2.674.400 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
2.759.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
-84.600 €
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
84.600 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
0€
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
12
84.600 €
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.04.2015 erteilt.
Wismar, den 16.04.2015
gez. Thomas Beyer
Bürgermeister
Siegel
Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden
sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn
der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletz-
STADTANZEIGER | 25. April 2015
ten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber
der Hansestadt Wismar geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-,
Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend
stets gelten gemacht werden.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 2015 – Kagen­
markt - kann im Amt für Finanzverwaltung der Hansestadt Wismar, Abt.
Kämmerei, Großschmiedestraße 11 – 17, in der Zeit vom 20.04.2015 bis
04.05.2015 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Lübsche Burg
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 16.12.2014 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
500 €
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
63.600 €
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen
auf
-63.100 €
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
0€
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen
auf
0€
der Saldo der außerordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf
0€
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen
auf
-63.100 €
die Einstellung in Rücklagen auf
0€
die Entnahmen aus Rücklagen auf
0€
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf
-63.100 €
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
500 €
die ordentlichen Auszahlungen auf
63.600 €
-63.100 €
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0€
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0€
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
auf
0€
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
0€
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
0€
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
0€
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
63.100 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
0€
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
Der (vorläufige) Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorvorjahres betrug
4.927.272,31 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Haushaltsvorjahres beträgt
4.864.172,31 €
und zum 31.12. des Haushaltsjahres
4.864.172,31 €
§ 6 Besondere Bewirtschaftungsregelungen
Innerhalb des Haushaltes sind die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig.
Bei Inanspruchnahme der gegenseitige Deckungsfähigkeit gilt dieses auch für
entsprechende Ansätze für Auszahlungen im Haushalt.
Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind innerhalb des Haushaltes gegenseitig deckungsfähig.
Ansätze für ordentliche Auszahlungen werden zugunsten von Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit innerhalb des Haushaltes für einseitig deckungsfähig
erklärt.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.04.2015 erteilt.
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§ 5 Eigenkapital
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
63.100 €
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Wismar, den 16.04.2015
gez. Thomas Beyer
Bürgermeister
Siegel
Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden
sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn
der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber
der Hansestadt Wismar geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-,
Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend
stets gelten gemacht werden.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 2015 – Lübsche
Burg - kann im Amt für Finanzverwaltung der Hansestadt Wismar, Abt. Kämmerei,
Großschmiedestraße 11 – 17, in der Zeit vom 20.04.2015 bis 04.05.2015
während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
STADTANZEIGER | 25. April 2015
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