Ausschreibung Wettbewerb

Ausschreibung für den Wettbewerb der
Kinderfeuerwehren Mecklenburgische Seenplatte
20. Juni 2015 Stavenhagen
Ablaufplan:
 bis 08:30 Uhr Anreise und Meldung der Gruppen auf dem Marktplatz in Stavenhagen

09:00 Uhr Eröffnung, anschließend Umzug zum Wettbewerbsplatz

09:30 Uhr Beginn Wettbewerbe
 ca. 12:00 Uhr Mittagessen, anschließend Auswertung und Siegerehrung
Ort:
Sportplatz der KGS in der Reuterstadt Stavenhagen, Str. am Wasserturm 1 in 17153
Stavenhagen
Wettbewerb:
Der Wettbewerb erfolgt nach den aktuellen Richtlinien der Kinderstafette von 2014.
Zusätze:
1. Der Jugendwart bzw. Betreuer bedient die Kübelspritze
2. Allgemeine Regeln gelten auch für den Jugendwart bzw. Betreuer (kein reden).
3. Nach erfolgreichen herunterspritzen aller drei Dosen verlässt der Jugendwart bzw.
Betreuer die Bahn.
4. Kein Doppelstart der Kinder sonst Disqualifikation der Gruppe
Teilnahmeberechtigung:
Jede Kinderfeuerwehr kann am Kreisausscheid teilnehmen.
Voraussetzung dafür ist die pünktliche und korrekte Anmeldung der Mannschaft in der
Geschäftstelle.
Die Teilnehmer müssen am Tag des Wettbewerbs Mitglied der Jugendfeuerwehr sein. Hierfür
maßgebend ist der ordnungsgemäße Mitgliedsausweis der KF/DJF.
Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder der Jugendfeuerwehr im Alter von 6 bis 12 Jahren.
Stichtag für die Alterseinstufung ist der Wettbewerbstag.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die:
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Anerkennung der Wettbewerbsordnung und der Ausschreibung der Kinderfeuerwehren
der Mecklenburgischen Seenplatte 2014.
Einhaltung der Ausschreibungen, sowie des Start-, Organisations- und Zeitplanes
Anerkennung der Bewerter, sowie Anerkennung ihrer Entscheidungen
Einhaltung der Meldetermine
Während der Eröffnung des Wettbewerbs, der Durchführung und der Siegerehrung gilt
nicht die Bekleidungsrichtlinie der DJF. Es sollten einheitlich gekennzeichnete
Kleidungsstücke z.B. Base-Caps, T-Shirts oder Jacken getragen werden. Die
Dienstkleidung der Mitglieder der Jugendfeuerwehr kann verwendet werden.
Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, Nicht-Einhaltung kann den sofortigen Ausschluss
von der Veranstaltung zur Folge haben.
Teilnahmemeldungen:
Meldung an die Geschäftstelle des Kreisfeuerwehrverbandes Mecklenburgische Seenplatte
Kreisfeuerwehrverband Mecklenburgische Seenplatte
Henry Wagemann
Am Funkturm 1
17039 Wulkenzin
Anmeldeschluss:
Meldung der Teilnehmer bis spätestens 31. Mai 2015 auf dem ausgefüllten Meldebogen der
über die Amtjugendwarte zur Verfügung gestellt wird.
Verpflegung
Die Verpflegung wird durch den Kreisfeuerwehrverband Mecklenburgische Seenplatte
sichergestellt.
Anmeldung zum Wettbewerb:
Die im Anmeldungsbogen aufgeführten Mitglieder der Gruppe haben sich bei der Anmeldung
durch einen gültigen Kinder- bzw. Jugendfeuerwehrausweis auszuweisen. Die Zeitpläne für
den Wettbewerb werden vor Ort ausgehändigt. Die Startreihenfolge wird durch den
Fachausschuss Kinderfeuerwehr festgelegt.
Die für den Wettbewerb benötigten Brusttücher (nach Nr. und Farbe) sollten von jeder
teilnehmenden Gruppe mitgeführt werden.
Wettbewerbsplatz
Der Wettbewerbsplatz wird von dem veranstaltenden Landkreis / der veranstaltenden
Feuerwehr hergerichtet.
Die wettbewerbs- und feuerwehrtechnischen Geräte werden von dem veranstaltenden
Landkreis / der veranstaltenden Feuerwehr zur Verfügung gestellt.
Wettbewerbsleitung, Bewerter und Bewertung
Jede Kinderfeuerwehr stellt pro startende Gruppe mindestens 1 Bewerter für den Wettbewerb.
Die Fachbereichsleiterin Kinderfeuerwehr steht den Bewertern vor.
Die Fachbereichsleiterin Kinderfeuerwehr ist für den reibungslosen Ablauf des Wettbewerbes
verantwortlich.
Einsprüche oder Proteste können nur vom jeweiligen Jugendfeuerwehrwart, deren
Stellvertreter oder einem von ihm beauftragten Vertreter bis 20 min nach Ende des
Durchlaufes der Gruppe schriftlich an der Fachbereichsleiterin Kinderfeuerwehr getätigt
werden.
Über die Einsprüche entscheidet ein am Wettbewerbstag namentlich benanntes Gremium
bestehend aus einem Mitglied der Kreisjugendleitung, der Fachbereichsleiterin und ein
Bewerter.
Die Schulung und Einteilung der Wertungsrichter erfolgt am 05. Juni 2015 um 18:30 Uhr im
Amt Stavenhagen, Neue Str. 35 in 17153 Stavenhagen.
Die Teilnahme an der Schulung ist Pflicht.
Alle anwesenden Wertungsrichter nehmen an der Eröffnungsveranstaltung und der
Siegerehrung in Uniform teil.
Namentliche Meldung der Wertungsrichter muss verbindlich bis 31. Mai
2015 an die Geschäftstelle erfolgen!!
Versicherung
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr einschl. der Jugendfeuerwehr genießen den
gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn sie als Teilnehmer im Rahmen ihres Dienstes
in der Jugendfeuerwehr vom zuständigen Leiter der Feuerwehr zu diesem Wettbewerb
entsandt worden sind.
Neuendorf, den 19.02.2015
gez.
Marga Klenowetz
Fachbereich Kinderfeuerwehr