Ausschreibung für den Wettbewerb der Kinderfeuerwehren Mecklenburgische Seenplatte 20. Juni 2015 Stavenhagen Ablaufplan: bis 08:30 Uhr Anreise und Meldung der Gruppen auf dem Marktplatz in Stavenhagen 09:00 Uhr Eröffnung, anschließend Umzug zum Wettbewerbsplatz 09:30 Uhr Beginn Wettbewerbe ca. 12:00 Uhr Mittagessen, anschließend Auswertung und Siegerehrung Ort: Sportplatz der KGS in der Reuterstadt Stavenhagen, Str. am Wasserturm 1 in 17153 Stavenhagen Wettbewerb: Der Wettbewerb erfolgt nach den aktuellen Richtlinien der Kinderstafette von 2014. Zusätze: 1. Der Jugendwart bzw. Betreuer bedient die Kübelspritze 2. Allgemeine Regeln gelten auch für den Jugendwart bzw. Betreuer (kein reden). 3. Nach erfolgreichen herunterspritzen aller drei Dosen verlässt der Jugendwart bzw. Betreuer die Bahn. 4. Kein Doppelstart der Kinder sonst Disqualifikation der Gruppe Teilnahmeberechtigung: Jede Kinderfeuerwehr kann am Kreisausscheid teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die pünktliche und korrekte Anmeldung der Mannschaft in der Geschäftstelle. Die Teilnehmer müssen am Tag des Wettbewerbs Mitglied der Jugendfeuerwehr sein. Hierfür maßgebend ist der ordnungsgemäße Mitgliedsausweis der KF/DJF. Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder der Jugendfeuerwehr im Alter von 6 bis 12 Jahren. Stichtag für die Alterseinstufung ist der Wettbewerbstag. Voraussetzung für die Teilnahme ist die: - - Anerkennung der Wettbewerbsordnung und der Ausschreibung der Kinderfeuerwehren der Mecklenburgischen Seenplatte 2014. Einhaltung der Ausschreibungen, sowie des Start-, Organisations- und Zeitplanes Anerkennung der Bewerter, sowie Anerkennung ihrer Entscheidungen Einhaltung der Meldetermine Während der Eröffnung des Wettbewerbs, der Durchführung und der Siegerehrung gilt nicht die Bekleidungsrichtlinie der DJF. Es sollten einheitlich gekennzeichnete Kleidungsstücke z.B. Base-Caps, T-Shirts oder Jacken getragen werden. Die Dienstkleidung der Mitglieder der Jugendfeuerwehr kann verwendet werden. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, Nicht-Einhaltung kann den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben. Teilnahmemeldungen: Meldung an die Geschäftstelle des Kreisfeuerwehrverbandes Mecklenburgische Seenplatte Kreisfeuerwehrverband Mecklenburgische Seenplatte Henry Wagemann Am Funkturm 1 17039 Wulkenzin Anmeldeschluss: Meldung der Teilnehmer bis spätestens 31. Mai 2015 auf dem ausgefüllten Meldebogen der über die Amtjugendwarte zur Verfügung gestellt wird. Verpflegung Die Verpflegung wird durch den Kreisfeuerwehrverband Mecklenburgische Seenplatte sichergestellt. Anmeldung zum Wettbewerb: Die im Anmeldungsbogen aufgeführten Mitglieder der Gruppe haben sich bei der Anmeldung durch einen gültigen Kinder- bzw. Jugendfeuerwehrausweis auszuweisen. Die Zeitpläne für den Wettbewerb werden vor Ort ausgehändigt. Die Startreihenfolge wird durch den Fachausschuss Kinderfeuerwehr festgelegt. Die für den Wettbewerb benötigten Brusttücher (nach Nr. und Farbe) sollten von jeder teilnehmenden Gruppe mitgeführt werden. Wettbewerbsplatz Der Wettbewerbsplatz wird von dem veranstaltenden Landkreis / der veranstaltenden Feuerwehr hergerichtet. Die wettbewerbs- und feuerwehrtechnischen Geräte werden von dem veranstaltenden Landkreis / der veranstaltenden Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Wettbewerbsleitung, Bewerter und Bewertung Jede Kinderfeuerwehr stellt pro startende Gruppe mindestens 1 Bewerter für den Wettbewerb. Die Fachbereichsleiterin Kinderfeuerwehr steht den Bewertern vor. Die Fachbereichsleiterin Kinderfeuerwehr ist für den reibungslosen Ablauf des Wettbewerbes verantwortlich. Einsprüche oder Proteste können nur vom jeweiligen Jugendfeuerwehrwart, deren Stellvertreter oder einem von ihm beauftragten Vertreter bis 20 min nach Ende des Durchlaufes der Gruppe schriftlich an der Fachbereichsleiterin Kinderfeuerwehr getätigt werden. Über die Einsprüche entscheidet ein am Wettbewerbstag namentlich benanntes Gremium bestehend aus einem Mitglied der Kreisjugendleitung, der Fachbereichsleiterin und ein Bewerter. Die Schulung und Einteilung der Wertungsrichter erfolgt am 05. Juni 2015 um 18:30 Uhr im Amt Stavenhagen, Neue Str. 35 in 17153 Stavenhagen. Die Teilnahme an der Schulung ist Pflicht. Alle anwesenden Wertungsrichter nehmen an der Eröffnungsveranstaltung und der Siegerehrung in Uniform teil. Namentliche Meldung der Wertungsrichter muss verbindlich bis 31. Mai 2015 an die Geschäftstelle erfolgen!! Versicherung Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr einschl. der Jugendfeuerwehr genießen den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn sie als Teilnehmer im Rahmen ihres Dienstes in der Jugendfeuerwehr vom zuständigen Leiter der Feuerwehr zu diesem Wettbewerb entsandt worden sind. Neuendorf, den 19.02.2015 gez. Marga Klenowetz Fachbereich Kinderfeuerwehr
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