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Der Regierungsrat
des Kantons Bern
Le Conseil-exécutif
Conseil
du canton de Berne
Vortrag
Datum RR-Sitzung:
Direktion:
Geschäftsnummer:
Klassifizierung:
18. März 2015
Bau-,, VerkehrsVerkehrs und Energiedirektion
470432
Nicht klassifiziert
Hochwasserschutz Schangnau; Vorgehen für die Beurteilung des Gesuchs der
Schwellenkorporation Schangnau um eine Beitragssatzerhöhung für die Massnahmen
infolge der Unwetter vom Juli und August 2014 und Berechnungsmodus
Inhaltsverzeichnis
1
Zusammenfassung ................................................................................................
........................................ 2
2
Rechtsgrundlagen ................................................................................................
................................
......................................... 2
3
Beschreibung des Geschäfts................................................................
........................................................ 2
3.1
Gesuch der Schwellenkorporation Schangnau ................................................................
................................
2
3.2
Kosten der notwendigen Massnahmen ................................................................
............................................ 3
3.3
Berechnung Beitragserhöhung ................................................................
........................................................ 4
3.4
Unveränderlicher Prozentsatz
Prozent
................................................................
.......................................................... 4
4
Antrag ................................................................................................
................................
............................................................. 4
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Nicht klassifiziert
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Der Regierungsrat des Kantons Bern
1
Zusammenfassung
Die Schwellenkorporation Schangnau hat um eine Beitragssatzerhöhung (ehem. Härtefallbeitrag) für die Kantonsbeiträge an die 49 dringlichen Wasserbaumassnahmen ersucht, die nach
den ausserordentlichen Hochwasserereignissen zwischen dem 22. Juli und 2. August 2014,
insbesondere vom 24. Juli 2014, ergriffen werden müssen. Mit dem vorliegenden Beschluss
werden das Vorgehen und der Berechnungsmodus für die Beitragssatzerhöhung gemäss
Art. 37a Abs. 7 Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau festgesetzt. Mit der Beitragserhöhung wird die Nettobelastung von CHF 4'120.-- auf CHF 515.-pro Einwohner von Schangnau reduziert. Die Beitragssatzerhöhung soll nur für die unter Ziffer 3.2 abschliessend aufgelisteten Projekte ausgerichtet werden. Die konkreten Kantonsbeiträge werden in den Kreditbeschlüssen zu den einzelnen Projekten zu bewilligen sein.
2
Rechtsgrundlagen
• Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau (SR 721.100), Art. 6 ff.
• Gesetz vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (Wasserbaugesetz,
WBG; BSG 751.11), Art. 37a
• Wasserbauverordnung vom 15. November 1989 (WBV; BSG 751.111.1), Art. 29
• Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG; BSG 641.1), Art. 11
3
Beschreibung des Geschäfts
3.1
Gesuch der Schwellenkorporation Schangnau
Mit Schreiben vom 25. August 2014 hat die Schwellenkorporation Schangnau den Oberingenieurkreis IV um einen erhöhten Beitrag an ihre bereits begonnenen und noch anstehenden
Wasserbaumassnahmen ersucht, die als unmittelbare Folge der Hochwasserereignisse zwischen dem 22. Juli und 2. August 2014, insbesondere desjenigen vom 24. Juli 2014, notwendig sind. Die effektiven Nettokosten vor der Beitragssatzerhöhung von rund CHF 3'856'464.-sind für die Schwellenkorporation Schangnau finanziell nicht tragbar.
Die Prüfung des Gesuchs vom 25. August 2014 und die per 6. Januar 2015 nachgeführten
Unterlagen zu den insgesamt 49 dringlichen Wasserbaumassnahmen haben Folgendes ergeben:
• Bei den 49 aufgeführten Projekten (vgl. Tabelle in Ziffer 3.2) handelt es sich um dringliche
Wasserbaumassnahmen, die keinen Aufschub erlauben (Notarbeiten). Bei 14 Massnahmen
ist eine detailliertere Planung mit Wasserbaubewilligungen oder Wasserbauplänen notwendig. Sie sind zudem auf die Erkenntnisse aus der zurzeit laufenden lokalen, lösungsorientierten Ereignisanalyse (LLE Schangnau) und das Geschiebebewirtschaftungskonzept abzustimmen.
• Die 49 Massnahmen mit beitragsberechtigten Gesamtkosten von rund CHF 9,7 Mio., führen zu effektiven Nettokosten zulasten der Schwellenkorporation Schangnau von rund
CHF 3,9 Mio., respektive zu einer Nettobelastung von rund CHF 4'120.-- pro Einwohner der
Gemeinde Schangnau.
Sämtliche 35 kurzfristigen und die 14 mittel- bis langfristigen Massnahmen sind direkte Folgen
eines ausserordentlichen Hochwasserereignisses. Daher ist das im RRB Nr. 0759 vom
5. April 2006 festgelegte Kriterium der zumutbaren Nettokosten pro Einwohner analog anzuwenden. Die effektiven Nettokosten von rund CHF 4'120.-- pro Einwohner übersteigen den
Grenzbetrag von CHF 650.-- pro Einwohner deutlich. Es liegt eine übermässige Belastung im
Sinne von Art. 37a Abs. 7 WBG vor, die eine angemessene Erhöhung des Beitrags durch den
Regierungsrat rechtfertigt.
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Nicht klassifiziert
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Der Regierungsrat des Kantons Bern
3.2
Kosten der notwendigen Massnahmen
Projekt / Massnahmen
1
2
3
4
5
6
8
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20.1
20.2
21
22
24
25
26
27
28
31
32.1
32.2
32.3
32.4
32.5
32.6
32.7
32.8
32.9
32.10
32.11
32.12
32.13
32.14
32.15
32.16
33
Unterhalb Räbe Brügg
Räbe Brügg
Oberhalb Räbe Brügg
Müli Brügg
Gasthof Löwen
Kirchmatte
Grüenewald Rain
ARA
Camping Büetschli
Büetschli Brücke
Schachenweidli
Buembachgrabe
Buembachgrabe (ob. Brücke)
Buembachgrabe (Säge)
Emme Buembachsäge
Sädelbach (Schützenhaus)
Sädelbach
Erlenweidgraben
Underi Schwandweid
Gärtlenbach / Schwand
Emme Chemmerli
Schybegrabe
Chemmerigrabe
Chemmeriboden
Holzgraben
Diverse Seitenbäche
Brüggboden
Färzbach
Fischbächli (und Zuflüsse)
Grünwaldgrabe
Riz- und Chilchbüelgräbli
Ürscheligräbli
Leugrabe
Chüebach
Mast- / Schwandweidgräbli
Schwandgräbli
Sädel (Zufluss)
Buembächligräbli
Chemmerligrabe
Schybegrabe
Rotenfluegrabe
Bochtigräbli
Bauherrenunterstützung, Projektierung und Bauleitung)
Mehrwertsteuer 8%
Zwischentotal (inkl. MwSt.)
Total (inkl. MwSt.)
Anzahl Massnahmen
Total Anzahl Massnahmen
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Gesamtkosten in CHF (brutto)
Kurzfristige Massnahmen
Mittel- bis langfristige Massin CHF brutto
nahmen in CHF brutto
982'000
28'000
145'000
96'000
15'000
10'000
35'000
25'000
150'000
75'000
120'000
170'000
110'000
500'000
60'000
23'000
350'000
133'000
18'000
275'000
1'500'000
25'000
15'000
757'000
125'000
97'000
450'000
10'000
25'000
200'000
75'000
150'000
30'000
114'000
132'000
24'000
60'000
24'000
84'000
84'000
312'000
108'000
18'000
66'000
24'000
204'000
90'000
78'000
30'000
696'000 Ingenieurhonorare bereits in
Einzelpositionen enthalten
425'600
288'560
5'745'600
3'895'560
9'641'160
35
14
49
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Der Regierungsrat des Kantons Bern
3.3
Berechnung Beitragserhöhung
Damit pro Einwohner der Grenzbetrag von CHF 650.-- nicht überstiegen wird, dürfen die
Gesamtnettokosten für die Schwellenkorporation Schangnau bei maximal CHF 608'400.-liegen. Dafür ist eine Erhöhung des Kantonsbeitrags um CHF 3'248'064.-- nötig, was auf der
Basis der Anfang Januar 2015 bekannten Kostensituation eine Beitragssatzerhöhung von
33,69 % bzw. gerundet 34 % ergibt.
Restkosten = effektive Einwohnerzahl Nettokosten pro
Nettokosten vor
Einwohner vor
Beitragserhöhung
Beitragserhöhung
CHF 3'856'464
936
CHF 4'120
Beitragserhöhung Nettokosten pro
33.69 %
Einwohner nach
Beitragserhöhung
CHF 3'248'064
CHF 650
Da die Schwellenkorporation Schangnau mit 1,5 Promille des Katasterwertes bereits eine
hohe Schwellensteuer erheben muss, die vorhandenen Reserven durch das Unwetter im
August 2012 aufgebraucht wurden und die Gemeinde Schangnau auch durch erhebliche
Schäden an den Gemeindestrassen und -brücken stark belastet ist, wird die Beitragserhöhung von 33,69 % zusätzlich um 1,31 % auf 35 % erhöht. Die erweiterte Beitragssatzerhöhung gilt einheitlich für alle 49 Projekte.
Restkosten = effektive Einwohnerzah Nettokosten pro
Nettokosten vor
l
Einwohner vor
Beitragserhöhung
Beitragserhöhung
CHF 3'856'464
936
CHF 4'120
Beitragserhöhung Nettokosten
35 %
pro Einwohner nach
Beitragserhöhung
CHF 3'374'406
CHF 515
Zusammen mit den ordentlichen Beiträgen ergibt sich für die Schwellenkorporation Schangnau dadurch ein Subventionssatz von 95 %. Die Nettokosten für die Schwellenkorporation
Schangnau betragen demnach CHF 482'058.--, was pro Einwohner CHF 515.-- ausmacht.
3.4
Unveränderlicher Prozentsatz
Unsicherheiten bei den Projektkosten lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollständig
ausschliessen. Die Beitragssatzerhöhung wird daher als Prozentsatz auf der Basis der per
Anfang Januar 2015 bekannten Kostensituation festgesetzt. Bei Veränderungen der Projektkosten oder der Projektprioritäten wird er nicht angepasst.
Gemäss den Anfang Januar 2015 bekannten Kosten erhöhen sich die Kantonsbeiträge durch
die Beitragserhöhung an die 49 Projekte um insgesamt rund CHF 3'374'406.--.
4
Antrag
Aus den dargelegten Gründen beantragen wir, dem Beschlussentwurf zuzustimmen.
Beilage
• Beschlussentwurf
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