STADTGEMEINDE BAD AUSSEE ÖFFENTLICHE KUNDMACHUNG

S TADTGEMEINDE B AD A USSEE
Hauptstraße 48, 8990 Bad Aussee
Tel. 03622/52511-38, [email protected]
Fax 03622/52511-27 www.badaussee.at/gemeinde
ÖFFENTLICHE KUNDMACHUNG
Gem. § 92 (1) und (2) der Gemeindeordnung 1967 idgF wird kundgemacht:
Betreff: Fortführung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.00 der Stadtgemeinde Bad
Aussee (Revision 5.00)
Das Stadtentwicklungskonzept einschließlich Entwicklungsplan Nr. 5.00 der Stadtgemeinde
Bad Aussee ist mit 20.06.2014 in Rechtskraft erwachsen.
Gemäß § 42 (2) Stmk ROG 2010 wurde im Rahmen der Revision zum
Stadtentwicklungskonzept Nr. 5.00 durch den Bürgermeister öffentlich aufgefordert, allfällige
Planungsinteressen und Planungsanregungen in der Zeit von 14.02.2011 bis 22.04.2011
einzubringen. Die eingelangten Planungsinteressen wurden, soweit rechtlich und fachlich
begründet, im Rahmen der durchgeführten Überarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes
(Revision 5.00) berücksichtigt.
Aus aktuellem Anlass der nunmehr durchzuführenden Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.00 (Revision 5.00) ergeht nochmalig die öffentliche Aufforderung gem.
§ 42 (2) Stmk ROG 2010, Anregungen auf Änderungen des Flächenwidmungsplanes, auf Basis
der Festlegungen des Stadtentwicklungskonzeptes Nr.5.00, in der Zeit
vom 11.05.2015 bis 07.07.2015 (mind. 8 Wochen)
im Rathaus der Stadtgemeinde Bad Aussee, Hauptstraße 48, 8990 Bad Aussee schriftlich und
begründet einzubringen (Parteienverkehr: Montag bis Freitag 08.00 - 11.00 Uhr, Donnerstag
zusätzlich 15.00 - 17.00 Uhr).
Jene GrundstückseigentümerInnen, welche in der Zeit von 14.02.2011 bis
22.04.2011 bereits Planungsinteressen bekannt gegeben haben, brauchen bei
unverändert gleichbleibenden Planungsinteressen diese nicht nochmalig
vorbringen, da die im Jahr 2011 eingebrachten Planungsinteressen evident
gehalten werden und im Rahmen der Revision zum Flächen-widmungsplan Nr.
5.00, soweit fachlich und rechtlich begründet, berücksichtigt werden.
Nähere Erläuterungen und Informationen sowie ein Musterformular für die Abgabe von
Planungsinteressen erhalten Sie im Bauamt der Stadtgemeinde Bad Aussee (03622-52511 38)
sowie auf der Homepage der Stadtgemeinde Bad Aussee (http://www.badaussee.at/amtstafeltermine).
Der Bürgermeister
Franz Frosch
Angeschlagen am: 11.05.2015
Abgenommen am: ...........................