Ausstellungsbedingungen

Jahresausstellung 2015 des Kunstverein Erding e.V.:
Thema:
Im Frauenkircherl Erding vom
Vernissage:
Einreichung:
Abholung ausjurierter Werke:
Abbau Ausstellung:
Netzwerke – Ein Kunstpreis in Höhe von 500 € wird ausgelobt
01.08 – 16.08.2015
31.07.2015 um 19 Uhr
Freitag, 12.06.2015 von 15 bis 20 Uhr im Bauernhausmuseum
Taufkirchener Str.24, 85435 Erding
Freitag, 29.06.2015 von 17 bis 19 Uhr im Bauernhausmuseum
Sonntag, 16.08.2015, 19 bis 19:30 Uhr, nicht vor 19 Uhr!
Ausstellungsbedingungen:
Es werden Arbeiten aus allen Bereichen der bildenden Kunst ausgestellt (max. drei Werke pro
Einreicher). Einlieferungsgebühr: 10,-- € für Nichtmitglieder, Katalogbeitrag 30,-- € für ausstellende
KünstlerInnen.
Es müssen Originalwerke eingereicht werden – mit Ausnahme von schwer zu transportierenden
Arbeiten. In diesem Fall bitten wir um die Einsendung einer CD mit den wichtigsten Daten.
Zur Ausstellung wird ein Katalog erstellt, für den eine Gebühr in Höhe von 30 € fällig wird.
1. Bilder/Schäden
Die Bilder müssen mit einer Aufhängevorrichtung an beiden Seiten versehen sein, die Einreichungsabschnitte, aus denen Titel, Größe und Künstler zu ersehen sind, müssen auf der Rückseite der
Werke angebracht sein. Rahmen mit ungeschützten Glaskanten werden nicht angenommen. Gerahmte
Bilder müssen mit Ausstellungsrahmen versehen sein. Für Schäden haftet der/die KünstlerIn.
2.Transportkosten
Die Kosten für den Transport trägt der/die KünstlerIn.
3. Haftung
Der Kunstverein Erding übernimmt keine Haftung für die eingereichten und ausgestellten
Arbeiten.
4. Einreichungs- und Kataloggebühr
Einreichungs- und Kataloggebühr werden per Einzugsermächtigung gezahlt.
5. Anmeldung
Die Anmeldeformulare sind leserlich und vollständig auszufüllen. Für die Rücksendung der
Juryentscheidung ist ein ausreichend frankierter und adressierter Briefumschlag beizulegen.
6. Rücknahme der Exponate
Arbeiten, die für die Ausstellung angenommen wurden, können nicht vor Ende der Ausstellung
abgeholt werden.
7. Abholung
Ausjurierte Arbeiten müssen termingerecht von dem/der KünstlerIn selbst oder von einer
bevollmächtigten Person abgeholt werden. Wir bitten, die Abholungstermine unbedingt
einzuhalten, da sonst eine Gebühr in Höhe von 20 € pro Werk erhoben wird. Gleiches gilt
für angenommene Werke nach Ende der Ausstellung.
8. Jury
Alle Arbeiten unterliegen der Jury. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar und endet mit der
Aufstellung und Hängung der Arbeiten.
9. Aufsicht
Jeder Künstler, dessen Werk für die Ausstellung angenommen wird, verpflichtet sich, eine Aufsicht zu
übernehmen, oder ersatzweise 25,00 Euro für eine Fremdaufsicht zu bezahlen, die per
Einzugsermächtigung erhoben wird.