Jahresausstellung 2015 des Kunstverein Erding e.V.: Thema: Im Frauenkircherl Erding vom Vernissage: Einreichung: Abholung ausjurierter Werke: Abbau Ausstellung: Netzwerke – Ein Kunstpreis in Höhe von 500 € wird ausgelobt 01.08 – 16.08.2015 31.07.2015 um 19 Uhr Freitag, 12.06.2015 von 15 bis 20 Uhr im Bauernhausmuseum Taufkirchener Str.24, 85435 Erding Freitag, 29.06.2015 von 17 bis 19 Uhr im Bauernhausmuseum Sonntag, 16.08.2015, 19 bis 19:30 Uhr, nicht vor 19 Uhr! Ausstellungsbedingungen: Es werden Arbeiten aus allen Bereichen der bildenden Kunst ausgestellt (max. drei Werke pro Einreicher). Einlieferungsgebühr: 10,-- € für Nichtmitglieder, Katalogbeitrag 30,-- € für ausstellende KünstlerInnen. Es müssen Originalwerke eingereicht werden – mit Ausnahme von schwer zu transportierenden Arbeiten. In diesem Fall bitten wir um die Einsendung einer CD mit den wichtigsten Daten. Zur Ausstellung wird ein Katalog erstellt, für den eine Gebühr in Höhe von 30 € fällig wird. 1. Bilder/Schäden Die Bilder müssen mit einer Aufhängevorrichtung an beiden Seiten versehen sein, die Einreichungsabschnitte, aus denen Titel, Größe und Künstler zu ersehen sind, müssen auf der Rückseite der Werke angebracht sein. Rahmen mit ungeschützten Glaskanten werden nicht angenommen. Gerahmte Bilder müssen mit Ausstellungsrahmen versehen sein. Für Schäden haftet der/die KünstlerIn. 2.Transportkosten Die Kosten für den Transport trägt der/die KünstlerIn. 3. Haftung Der Kunstverein Erding übernimmt keine Haftung für die eingereichten und ausgestellten Arbeiten. 4. Einreichungs- und Kataloggebühr Einreichungs- und Kataloggebühr werden per Einzugsermächtigung gezahlt. 5. Anmeldung Die Anmeldeformulare sind leserlich und vollständig auszufüllen. Für die Rücksendung der Juryentscheidung ist ein ausreichend frankierter und adressierter Briefumschlag beizulegen. 6. Rücknahme der Exponate Arbeiten, die für die Ausstellung angenommen wurden, können nicht vor Ende der Ausstellung abgeholt werden. 7. Abholung Ausjurierte Arbeiten müssen termingerecht von dem/der KünstlerIn selbst oder von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Wir bitten, die Abholungstermine unbedingt einzuhalten, da sonst eine Gebühr in Höhe von 20 € pro Werk erhoben wird. Gleiches gilt für angenommene Werke nach Ende der Ausstellung. 8. Jury Alle Arbeiten unterliegen der Jury. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar und endet mit der Aufstellung und Hängung der Arbeiten. 9. Aufsicht Jeder Künstler, dessen Werk für die Ausstellung angenommen wird, verpflichtet sich, eine Aufsicht zu übernehmen, oder ersatzweise 25,00 Euro für eine Fremdaufsicht zu bezahlen, die per Einzugsermächtigung erhoben wird.
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