Pressemitteilung Nr.: 15 vom 16.03.2015 LANDRATSAMT SCHWARZWALD-BAAR-KREIS PRESSESTELLE DIENSTGEBÄUDE AM HOPTBÜHL 2 78048 VILLINGEN-SCHWENNINGEN Landratsamt verschickt Abfallgebührenbescheide DURCHWAHL 07721 913-7386 nach Furtwangen, Gütenbach, Königsfeld, Mönchweiler, Schonach, Schönwald, St. Georgen, Triberg und Unterkirnach TELEFAX 07721 913-8903 [email protected] TELEFONZENTRALE 07721 913-0 ZENTRALES TELEFAX 07721 913-8900 (Schwarzwald-Baar-Kreis) In den nächsten Tagen werden die Abfallgebührenbescheide 2015 an die privaten Haushalte in den oben genannten Orten mit den jeweils zugehörigen Teilortgemeinden verschickt. Darin werden die Haushaltsgebühren aufgelistet und bei Haushalten mit eigenen Abfallbehältern auch die Gebühren für die Restmüll- und Biomülltonne. Die beigefügten neuen Gebührenmarken für 2015 müssen gut sichtbar auf den betreffenden Behälterdeckel geklebt werden. Dabei müssen die bisherigen Marken entfernt werden. Wer an eine Nachbarschaftstonne oder Gemeinschaftstonne angeschlossen ist, erhält lediglich die Haushaltsgebühr in Rechnung gestellt. Die Gefäßkosten werden in diesen Fällen entweder von der Hausverwaltung oder von der Person, die für die Nachbarschaftstonne verantwortlich ist, anteilig abgerechnet. Anhand des Gebührenbescheids können die Haushalte auch ihre beim Landratsamt gespeicherten Daten überprüfen. Falls sich diese Daten seit Dezember 2014 verändert haben, erhalten die betroffenen Haushalte in Kürze automatisch einen aktuellen Änderungsbescheid. Auch in diesem Jahr erhalten die privaten Haushalte mit dem Gebührenbescheid wieder zwei Sperrmüll-Anlieferscheine. Mit diesen können Bürger alternativ zur Sperrmüllabholung ihren Sperrmüll auch selbst zur Umschlagstation in Tuningen bringen. Mit einem Anlieferschein werden dort 200 Kilogramm als Freimenge vom ermittelten Gewicht abgezogen. In der Summe können kostenfreie Sperrmüllabholungen und Freimengenverrechnungen beim eigenen Anliefern zweimal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Es ist jedoch möglich, mehrere Anlieferscheine gleichzeitig vorzulegen, zum Beispiel bei Mehrmengen oder wenn Sperrmüll weiterer Privathaushalte gebracht wird. Restmüll hingegen ist generell kostenpflichtig. AUSWERTUNG UND NACHDRUCK HONORARFREI. BEZUG KOSTENLOS AUF ANFORDERUNG [email protected] WWW.SCHWARZWALD-BAAR-KREIS.DE Seite 2 Wertstoffe wie zum Beispiel Holz, Metall werden bei der Umschlagstation nicht angenommen und müssen zu den Recyclingzentren/Wertstoffhöfen gebracht werden. Zusätzliche Sperrmüllabholungen kosten 50 Euro, eine weitere Sperrmüllanlieferung in Tuningen wird mit dem tatsächlichen Gewicht in Rechnung gestellt. Bei Fragen zum Bescheid steht das Amt für Abfallwirtschaft unter der Servicenummer 07721/ 913–7555 gerne zur Verfügung. Anfragen können natürlich auch schriftlich beziehungsweise per Fax 07721/913–8916 oder Mail ([email protected]) erfolgen. Gewünschte Behälteränderungen und Sperrmüllanmeldungen können auch im Internet über das Online-Portal des Abfallwirtschaftsamts auf www.abfall.Lrasbk.de bestellt werden. Sollte es am Service-Telefon in den ersten Tagen nach dem Versand der Gebührenbescheide zu Engpässen kommen, empfiehlt es sich, ein paar Tage abzuwarten. Die Bürger können sich auch noch bis zu 1 Monat nach Erhalt der Bescheide mit dem Abfallwirtschaftsamt in Verbindung setzen – es entstehen dadurch keine Nachteile. Hinweis an die Presse: Bitte am Samstag, 21. März veröffentlichen.
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