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Niederschrift
über die Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Westerholz
am Mittwoch, den 29. April 2015 um 19.30 Uhr
im großen Sitzungssaal der Amtsverwaltung Langballig
Tagesordnung:
1. Beschlussfassung über die im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte
2. Bebauungsplan Nr. 8 „Südlich Lundsmoor“ für das Gebiet „südlich der Bebauung Lundsmoor und östlich der Haffstraße (K 97)“;
hier: Aufstellungsbeschluss (Empfehlung für die Gemeindevertretung)
3. 22. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die Gemeinden
Langballig und Westerholz für das Gebiet „südlich der Bebauung Lundsmoor
und östlich der Haffstraße (K 97)“ in der Gemeinde Westerholz;
hier: Aufstellungsbeschluss (Empfehlung für die Gemeindevertretung)
4. Entsorgung der Inhalte von Chemietoiletten
5. Bau- und Wegeangelegenheiten
6. Bau-, Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten
Anwesende:
seitens des Bau- und Wegeausschusses:
Bau- und Wegeausschussvorsitzender Stefan Jepsen
Bau- und Wegeausschussmitglied Sönke Schmidt
Bau- und Wegeausschussmitglied Erich Schwennesen
bgl. Bau- und Wegeausschussmitglied Hannelore Petersen
bgl. Bau- und Wegeausschussmitglied Anja Tomaszewski
es fehlt:
Bau- und Wegeausschussmitglied Brigitte Andresen
seitens der Gemeindevertretung:
Bürgermeister Bernd Ertzinger
Gemeindevertreterin Gabriele Caton
Gemeindevertreter Friedrich Laatsch
Gemeindevertreter Jürgen Hansen
Gemeindevertreter Lars Renken
seitens der Erschließungsträgergesellschaft stag Stadtbau GmbH:
Geschäftsführer Christian Andresen (bis 20.20 Uhr)
seitens des Planungsbüros Philipp:
Dipl.-Ing. Bernd Philipp (bis 20.20 Uhr)
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seitens der Amtsverwaltung Langballig:
Bau- und Ordnungsamtsleiterin Yvonne Spring-Renken -zgl. als Protokollführerinsowie 15 Zuhörer/innen.
Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 21.30 Uhr
Um 19.30 Uhr begrüßt der Bau- und Wegeausschussvorsitzende Stefan Jepsen die
Anwesenden und stellt fest, dass form- und fristgerecht zu dieser Bau- und Wegeausschusssitzung eingeladen wurde. Der Bau- und Wegeausschuss ist beschlussfähig.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Beschlussfassung über die im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte
Einstimmiger Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt 6 „Bau-, Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten“ wird
unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten. Es liegen Gründe für den Ausschluss der
Öffentlichkeit gemäß § 35 Absatz 1 Gemeindeordnung (GO) vor.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Bebauungsplan Nr. 8 „Südlich Lundsmoor“ für das Gebiet „südlich der Bebauung Lundsmoor und östlich der Haffstraße (K 97)“;
hier: Aufstellungsbeschluss (Empfehlung für die Gemeindevertretung)
Stefan Jepsen bittet den Geschäftsführer der Erschließungsträgergesellschaft stag
Stadtbau GmbH, Herrn Christian Andresen, sowie den Inhaber des Planungsbüros
Philipp, Herrn Bernd Philipp, sich kurz vorzustellen und die beabsichtigten Bauleitverfahren zu erläutern.
Christian Andresen ist Geschäftsführer der Erschließungsträgergesellschaft stag
Stadtbau GmbH in Weyhe/Bremen. Herr Andresen hat vor rund 10 Jahren das Baugebiet „Achtern Krog“ (B-Plan Nr. 6) erfolgreich erschlossen. Die Gemeinde Westerholz ist nun erneut an ihn herangetreten, da ein Erschließungsträger für das geplante
Baugebiet südlich der Bebauung Lundsmoor gesucht wurde. Die Firma stag Stadtbau GmbH möchte die Fläche gerne als Wohngebiet entwickeln und hat auch bereits
Einigkeit mit dem Flächeneigentümer erzielt. Die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden nach Einschätzung des Herrn Andresen rund ein Jahr in Anspruch nehmen, so dass die Erschließung des Baugebiets für Sommer 2016 geplant ist. Herr Andresen geht momentan von 15 Einfamilienhausgrundstücken aus. Die Festsetzungen werden sich
größtenteils an den Festsetzungen des benachbarten Bebauungsplanes Nr. 4 „Petersilienstraße“ orientieren. Der Gemeinde Westerholz entstehen durch die Bauleitplanung keine Kosten, sämtliche Kosten werden vom Erschließungsträger übernommen. Der Erschließungsträger vermarktet im Gegenzug die künftigen Baugrundstücke.
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Stadtplaner Bernd Philipp vom Planungsbüro Philipp stellt sich den Anwesenden
kurz vor. Herr Philipp ist bereits seit vielen Jahren zunächst in der Funktion als Angestellter beim Planungsbüro Sass und Kollegen und seit einigen Jahren selbstständig
mit dem Planungsbüro Philipp im Bereich der Bauleitplanung u.a. für verschiedene
Gemeinden des Amtes Langballig tätig. Als letztes Projekt im Amt Langballig entwickelte er im vergangenen Jahr das Baugebiet „Roggenland“ in der Gemeinde Munkbrarup. Herr Philipp bietet auf Rechnung des Erschließungsträgers die Durchführung
der Verfahren zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 8 „Südlich Lundsmoor“ an. Herr Philipp präsentiert die Lage des geplanten Baugebiets anhand von Zeichnungen. Das Baugebiet ist rund 200
m lang und verfügt über eine Tiefe von rund 60 bis 65 m.
Eine Zuhörerin der heutigen Sitzung des Bau- und Wegeausschusses erklärt, dass
es nach ihrer Einschätzung keinen Wohnraumbedarf in der Gemeinde Westerholz
gibt. Nach ihrer Auffassung wäre es sinnvoller, die vorhandenen Wohnraumkontingente an die benachbarte Gemeinde Langballig, die über eine umfassende
Infrastruktur verfügt, abzugeben und nicht selbst planerisch aktiv zu werden. Die Zuhörerin ist nach eigener Aussage Grundstückseigentümerin eines Grundstücks, das
unmittelbar an das geplante Baugebiet angrenzt. Sie gibt bekannt, dass sie mit Unterstützung weiterer Anlieger ein Bürgerbegehren gemäß § 16 g Gemeindeordnung
in die Wege leiten wird. Zielsetzung ist die Durchführung eines Bürgerentscheids, bei
dem die Westerholzer Bevölkerung aufgerufen wird, über die Entwicklung des geplanten Baugebiets „Südlich Lundsmoor“ zu entscheiden.
Frau Spring-Renken erläutert, dass vor einigen Jahren die Gemeindeordnung dahingehend geändert wurde, dass Bürgerbegehren auch in Bauleitverfahren zulässig
sind. Bis dahin waren Bauleitverfahren von dieser Möglichkeit der direkten Einflussnahme der Bürger ausgeschlossen. Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens
entscheidet die Kommunalaufsichtsbehörde. Der Antrag muss von 10 % der kommunalrechtlich Stimmberechtigten (ab Vollendung des 16. Lebensjahres) unterstützt
werden. Bei Durchführung des Bürgerentscheids als Folge eines zulässigen Bürgerbegehrens muss die Mehrheit der Stimmberechtigten sich für die gestellte Frage
aussprechen. Diese Mehrheit muss zudem mind. 20 % der kommunalrechtlichen
Stimmberechtigten betragen. (Anmerkung der Protokollführerin: In der Gemeinde
Westerholz gibt es gegenwärtig rund 645 kommunalrechtlich Stimmberechtigte.)
Stefan Jepsen beantragt einen kurzen Ausschluss der Öffentlichkeit, um nach dieser
neuen Sachlage die weitere Vorgehensweise im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Südlich Lundsmoor“ mit dem anwesenden Fachplaner sowie
dem potentiellen Erschließungsträger beraten zu können.
Einstimmiger Beschluss:
Die Öffentlichkeit wird mit Ausnahme des Erschließungsträgers und Fachplaners für
eine kurze Beratung ausgeschlossen.
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Die 15 Zuhörer/innen verlassen den Sitzungsraum um 20.00 Uhr.
-Siehe gesonderte Niederschrift, nicht öffentlicher Teil.Um 20.10 Uhr wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt. Es nehmen nach wie vor 15
Zuhörer/innen an der Sitzung teil.
Beschluss:
Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
1. Für das Gebiet „südlich der Bebauung Lundsmoor und östlich der Haffstraße
(K 97)“ wird der Bebauungsplan Nr. 8 „Südlich Lundsmoor“ aufgestellt. Auf der
bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche soll zur wohnbaulichen Entwicklung
in der Gemeinde Westerholz ein Wohngebiet ausgewiesen werden.
2. Die Erschließung der Wohnbaufläche soll durch die stag Stadtbau GmbH in
Weyhe erfolgen. Ein entsprechender Erschließungsvertrag soll geschlossen
werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1
Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detailierungsrat der Umweltprüfung (§ 4 Absatz 1
BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB
soll im Rahmen einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 6
davon bei diesem Tagesordnungspunkt anwesend: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -Stimmenthaltungen: -Bemerkung:
Aufgrund des § 22 der Gemeindeordnung waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Stefan Jepsen dankt den Herren Andresen und Philipp für die Teilnahme an der
heutigen Sitzung und verabschiedet diese um 20.20 Uhr.
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Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
22. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die Gemeinden
Langballig und Westerholz für das Gebiet „südlich der Bebauung Lundsmoor und östlich der Haffstraße (K 97)“ in der Gemeinde Westerholz;
hier: Aufstellungsbeschluss (Empfehlung für die Gemeindevertretung)
Beschluss:
Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende
Beschlussfassung:
1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 22. Änderung aufgestellt,
die für das Gebiet „südlich der Bebauung Lundsmoor und östlich der Haffstraße (K 97)“ in der Gemeinde Westerholz folgende Änderung der Planung vorsieht:
Auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche soll zur wohnbaulichen
Entwicklung in der Gemeinde Westerholz ein Wohngebiet ausgewiesen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1
Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsrat der Umweltprüfung (§ 4 Absatz 1
BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB
soll im Rahmen einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 6
davon bei diesem Tagesordnungspunkt anwesend: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -Stimmenthaltungen: -Bemerkung:
Aufgrund des § 22 der Gemeindeordnung waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Entsorgung der Inhalte von Chemietoiletten
Derzeit wird nach einer Möglichkeit gesucht, im Bereich des Campingplatzes
Fördeblick Westerholz e.V. eine Sammelmöglichkeit für Inhalte von Chemietoiletten
einzurichten.
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Die Gemeinde Westerholz hat dem Campingplatz Fördeblick e.V. gegenüber ihre
Unterstützung bekundet, zumal auch die Wohnmobilisten vom gemeindlichen
Wohnmobilparkplatz in unmittelbarer Nähe des Campingplatzgeländes die Inhalte
ihrer Chemietoiletten ordnungsgemäß entsorgen müssen. In diesem Zusammenhang
hat der Bau- und Wegeausschussvorsitzende einen Ortstermin mit dem
1. Vorsitzenden des Campingplatzes Fördeblick, Herrn Harald Kruppa,
wahrgenommen und die Möglichkeiten erörtert. Es liegen nunmehr zwei
Kostenangebote vor für Erdtanks, die auf dem Campingplatzgelände hinter der
Schranke im Bereich der Auffahrt eingebracht werden könnten. Als Bauherr und
Betreiber fungiert der Campingplatz Fördeblick. Das kostengünstigere Angebot
beläuft sich auf rund 7.700,00 Euro zzgl. Nebenkosten. Stefan Jepsen erklärt, dass
die Maßnahme baugenehmigungspflichtig ist und zunächst die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens überprüft werden muss. Einschließlich Genehmigungsgebühren und Kosten für die Bauantragstellung pp. beziffert Stefan Jepsen die
geschätzten Gesamtkosten auf 13.000,00 Euro. Stefan Jepsen unterbreitet den
Vorschlag, beim Amt Langballig einen Antrag auf Bezuschussung aus Mitteln der
Fremdenverkehrsabgabe für die touristische Maßnahme zu stellen. Bei einer
Bezuschussung aus Mitteln der Fremdenverkehrsabgabe für 1/3 der
Maßnahmekosten könnte die Gemeinde ebenfalls 1/3 übernehmen und der
Campingplatzbetreiber übernimmt das verbleibende Drittel. Sofern Mittel aus der
Fremdenverkehrsabgabe nicht fließen, könnte die Kostenverteilung zwischen
Gemeinde und Campingplatz 50/50 betragen.
Einstimmiger Beschluss:
Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die
Auftragsvergabe zur Errichtung einer Sammelgrube für die Inhalte von
Chemietoiletten auf dem Grundstück des Campingplatzes Fördeblick Westerholz e.V.
an den wirtschaftlichsten Bieter. Voraussetzung für die Auftragsvergabe ist die
Prüfung der Zulässigkeit des Vorhabens mit den zuständigen Behörden (Fachdienst
Wasserwirtschaft und Fachdienst Bauaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg).
Sofern der Antrag der Gemeinde Westerholz auf Bezuschussung der Maßnahme aus
Mitteln der Fremdenverkehrsabgabe beim Amt Langballig erfolgreich ist, soll die
Kostenverteilung zu je 1/3 aus Gemeindekosten, Fremdenverkehrsabgabe und
Mitteln des Campingplatzes erfolgen. Sofern aus Mitteln der Fremdenverkehrsabgabe keine Bezuschussung erfolgt, werden die entstehenden Kosten zwischen
dem Campingplatz Fördeblick Westerholz e.V. und der Gemeinde Westerholz geteilt.
Diese Beschlussempfehlung gilt unter der Voraussetzung, dass die Gesamtkosten
13.000,00 Euro nicht überschreiten.
Zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Bau- und Wegeangelegenheiten
5.1 Strand Westerholz
Stefan Jepsen trägt vor, dass der Strandbereich nach der Umgestaltung der
Badelandschaft im vergangenen Jahr derzeitig instand gesetzt wird.
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5.2 Antrag auf Befreiung von der Räum- und Streupflicht im Bereich
„Sonnholm“
Stefan Jepsen trägt vor, dass Anwohner im Bereich Sonnholm eine Befreiung
von der Räum- und Streupflicht auf Gehwegen beantragt haben, weil der
Winterdienst bei der Räumung der Fahrbahn den Schnee auf den Gehweg
aufbringt. Außerdem kritisieren die Anwohner den Zustand der
Gehwegoberfläche. Durch das vorhandene Gefälle gefriert Schmelzwasser auf
dem Gehwegbereich. Bezüglich des Antrages auf Befreiung von der Räum- und
Streupflicht wurde den Antragstellern durch die Amtsverwaltung bereits mitgeteilt,
dass der Winterdienst bei der Räumung der Straße keine andere Möglichkeit hat,
als den Schnee auf den Gehweg zu schütten. Zwischen Fahrbahn und Gehweg
befindet sich kein Grünstreifen. Dies begründet auch keine Befreiung von der
Verpflichtung der Räum- und Streupflicht. Die Kritik an der baulichen Gestaltung
des Gehweges nimmt der Bau- und Wegeausschuss zur Kenntnis.
5.3 Neubau Feuerwehrgerätehaus
Bau- und Wegeausschussvorsitzender Stefan Jepsen hat Erkundigungen
eingeholt und erfahren, dass bereits seit einiger Zeit Förderantrage an die AktivRegion „Mitte des Nordens“ gestellt werden können. Es ergeht daher die Bitte an
den Bürgermeister, den Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Langballig
aufzufordern, einen entsprechenden Förderantrag zeitnah zu stellen und diesen
vorab dem Bauausschussvorsitzenden und dem Bürgermeister zur Kenntnis zu
geben.
Zu Punkt 6 der Tagesordnung:
Bau-, Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten
-Siehe gesonderte Niederschrift, nicht öffentlicher Teil.Die Öffentlichkeit wird um 21.30 Uhr wieder hergestellt. Zuhörer/innen nehmen an
der Sitzung nicht mehr teil.
In den nicht öffentlichen Teilen der Bau- und Wegeausschusssitzung hat sich der
Bau- und Wegeausschuss mit dem potentiellen Erschließungsträger des geplanten
Baugebietes „Südlich Lundsmoor“ zu einem möglichen Erschließungsvertrag beraten
sowie mit einer Anfrage auf Befreiung von den Festsetzungen der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 2 „Sonnholm-neu“ befasst.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, bedankt sich der Bau- und
Wegeausschussvorsitzende Stefan Jepsen für die rege Mitarbeit und schließt die
Sitzung um 21.30 Uhr.
gez. Stefan Jepsen
…………………………………………….
Stefan Jepsen
Bau- und Wegeausschussvorsitzender
gez. Yvonne Spring-Renken
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Yvonne Spring-Renken
Protokollführerin-jas