Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Westerholz am Mittwoch, den 29. April 2015 um 19.30 Uhr im großen Sitzungssaal der Amtsverwaltung Langballig Tagesordnung: 1. Beschlussfassung über die im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte 2. Bebauungsplan Nr. 8 „Südlich Lundsmoor“ für das Gebiet „südlich der Bebauung Lundsmoor und östlich der Haffstraße (K 97)“; hier: Aufstellungsbeschluss (Empfehlung für die Gemeindevertretung) 3. 22. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die Gemeinden Langballig und Westerholz für das Gebiet „südlich der Bebauung Lundsmoor und östlich der Haffstraße (K 97)“ in der Gemeinde Westerholz; hier: Aufstellungsbeschluss (Empfehlung für die Gemeindevertretung) 4. Entsorgung der Inhalte von Chemietoiletten 5. Bau- und Wegeangelegenheiten 6. Bau-, Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten Anwesende: seitens des Bau- und Wegeausschusses: Bau- und Wegeausschussvorsitzender Stefan Jepsen Bau- und Wegeausschussmitglied Sönke Schmidt Bau- und Wegeausschussmitglied Erich Schwennesen bgl. Bau- und Wegeausschussmitglied Hannelore Petersen bgl. Bau- und Wegeausschussmitglied Anja Tomaszewski es fehlt: Bau- und Wegeausschussmitglied Brigitte Andresen seitens der Gemeindevertretung: Bürgermeister Bernd Ertzinger Gemeindevertreterin Gabriele Caton Gemeindevertreter Friedrich Laatsch Gemeindevertreter Jürgen Hansen Gemeindevertreter Lars Renken seitens der Erschließungsträgergesellschaft stag Stadtbau GmbH: Geschäftsführer Christian Andresen (bis 20.20 Uhr) seitens des Planungsbüros Philipp: Dipl.-Ing. Bernd Philipp (bis 20.20 Uhr) -2- seitens der Amtsverwaltung Langballig: Bau- und Ordnungsamtsleiterin Yvonne Spring-Renken -zgl. als Protokollführerinsowie 15 Zuhörer/innen. Beginn: 19.30 Uhr Ende: 21.30 Uhr Um 19.30 Uhr begrüßt der Bau- und Wegeausschussvorsitzende Stefan Jepsen die Anwesenden und stellt fest, dass form- und fristgerecht zu dieser Bau- und Wegeausschusssitzung eingeladen wurde. Der Bau- und Wegeausschuss ist beschlussfähig. Zu Punkt 1 der Tagesordnung: Beschlussfassung über die im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte Einstimmiger Beschluss: Der Tagesordnungspunkt 6 „Bau-, Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten“ wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten. Es liegen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 35 Absatz 1 Gemeindeordnung (GO) vor. Zu Punkt 2 der Tagesordnung: Bebauungsplan Nr. 8 „Südlich Lundsmoor“ für das Gebiet „südlich der Bebauung Lundsmoor und östlich der Haffstraße (K 97)“; hier: Aufstellungsbeschluss (Empfehlung für die Gemeindevertretung) Stefan Jepsen bittet den Geschäftsführer der Erschließungsträgergesellschaft stag Stadtbau GmbH, Herrn Christian Andresen, sowie den Inhaber des Planungsbüros Philipp, Herrn Bernd Philipp, sich kurz vorzustellen und die beabsichtigten Bauleitverfahren zu erläutern. Christian Andresen ist Geschäftsführer der Erschließungsträgergesellschaft stag Stadtbau GmbH in Weyhe/Bremen. Herr Andresen hat vor rund 10 Jahren das Baugebiet „Achtern Krog“ (B-Plan Nr. 6) erfolgreich erschlossen. Die Gemeinde Westerholz ist nun erneut an ihn herangetreten, da ein Erschließungsträger für das geplante Baugebiet südlich der Bebauung Lundsmoor gesucht wurde. Die Firma stag Stadtbau GmbH möchte die Fläche gerne als Wohngebiet entwickeln und hat auch bereits Einigkeit mit dem Flächeneigentümer erzielt. Die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden nach Einschätzung des Herrn Andresen rund ein Jahr in Anspruch nehmen, so dass die Erschließung des Baugebiets für Sommer 2016 geplant ist. Herr Andresen geht momentan von 15 Einfamilienhausgrundstücken aus. Die Festsetzungen werden sich größtenteils an den Festsetzungen des benachbarten Bebauungsplanes Nr. 4 „Petersilienstraße“ orientieren. Der Gemeinde Westerholz entstehen durch die Bauleitplanung keine Kosten, sämtliche Kosten werden vom Erschließungsträger übernommen. Der Erschließungsträger vermarktet im Gegenzug die künftigen Baugrundstücke. -3- Stadtplaner Bernd Philipp vom Planungsbüro Philipp stellt sich den Anwesenden kurz vor. Herr Philipp ist bereits seit vielen Jahren zunächst in der Funktion als Angestellter beim Planungsbüro Sass und Kollegen und seit einigen Jahren selbstständig mit dem Planungsbüro Philipp im Bereich der Bauleitplanung u.a. für verschiedene Gemeinden des Amtes Langballig tätig. Als letztes Projekt im Amt Langballig entwickelte er im vergangenen Jahr das Baugebiet „Roggenland“ in der Gemeinde Munkbrarup. Herr Philipp bietet auf Rechnung des Erschließungsträgers die Durchführung der Verfahren zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Südlich Lundsmoor“ an. Herr Philipp präsentiert die Lage des geplanten Baugebiets anhand von Zeichnungen. Das Baugebiet ist rund 200 m lang und verfügt über eine Tiefe von rund 60 bis 65 m. Eine Zuhörerin der heutigen Sitzung des Bau- und Wegeausschusses erklärt, dass es nach ihrer Einschätzung keinen Wohnraumbedarf in der Gemeinde Westerholz gibt. Nach ihrer Auffassung wäre es sinnvoller, die vorhandenen Wohnraumkontingente an die benachbarte Gemeinde Langballig, die über eine umfassende Infrastruktur verfügt, abzugeben und nicht selbst planerisch aktiv zu werden. Die Zuhörerin ist nach eigener Aussage Grundstückseigentümerin eines Grundstücks, das unmittelbar an das geplante Baugebiet angrenzt. Sie gibt bekannt, dass sie mit Unterstützung weiterer Anlieger ein Bürgerbegehren gemäß § 16 g Gemeindeordnung in die Wege leiten wird. Zielsetzung ist die Durchführung eines Bürgerentscheids, bei dem die Westerholzer Bevölkerung aufgerufen wird, über die Entwicklung des geplanten Baugebiets „Südlich Lundsmoor“ zu entscheiden. Frau Spring-Renken erläutert, dass vor einigen Jahren die Gemeindeordnung dahingehend geändert wurde, dass Bürgerbegehren auch in Bauleitverfahren zulässig sind. Bis dahin waren Bauleitverfahren von dieser Möglichkeit der direkten Einflussnahme der Bürger ausgeschlossen. Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet die Kommunalaufsichtsbehörde. Der Antrag muss von 10 % der kommunalrechtlich Stimmberechtigten (ab Vollendung des 16. Lebensjahres) unterstützt werden. Bei Durchführung des Bürgerentscheids als Folge eines zulässigen Bürgerbegehrens muss die Mehrheit der Stimmberechtigten sich für die gestellte Frage aussprechen. Diese Mehrheit muss zudem mind. 20 % der kommunalrechtlichen Stimmberechtigten betragen. (Anmerkung der Protokollführerin: In der Gemeinde Westerholz gibt es gegenwärtig rund 645 kommunalrechtlich Stimmberechtigte.) Stefan Jepsen beantragt einen kurzen Ausschluss der Öffentlichkeit, um nach dieser neuen Sachlage die weitere Vorgehensweise im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Südlich Lundsmoor“ mit dem anwesenden Fachplaner sowie dem potentiellen Erschließungsträger beraten zu können. Einstimmiger Beschluss: Die Öffentlichkeit wird mit Ausnahme des Erschließungsträgers und Fachplaners für eine kurze Beratung ausgeschlossen. -4- Die 15 Zuhörer/innen verlassen den Sitzungsraum um 20.00 Uhr. -Siehe gesonderte Niederschrift, nicht öffentlicher Teil.Um 20.10 Uhr wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt. Es nehmen nach wie vor 15 Zuhörer/innen an der Sitzung teil. Beschluss: Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung: 1. Für das Gebiet „südlich der Bebauung Lundsmoor und östlich der Haffstraße (K 97)“ wird der Bebauungsplan Nr. 8 „Südlich Lundsmoor“ aufgestellt. Auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche soll zur wohnbaulichen Entwicklung in der Gemeinde Westerholz ein Wohngebiet ausgewiesen werden. 2. Die Erschließung der Wohnbaufläche soll durch die stag Stadtbau GmbH in Weyhe erfolgen. Ein entsprechender Erschließungsvertrag soll geschlossen werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB). 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsrat der Umweltprüfung (§ 4 Absatz 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 6 davon bei diesem Tagesordnungspunkt anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: -Stimmenthaltungen: -Bemerkung: Aufgrund des § 22 der Gemeindeordnung waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Stefan Jepsen dankt den Herren Andresen und Philipp für die Teilnahme an der heutigen Sitzung und verabschiedet diese um 20.20 Uhr. -5- Zu Punkt 3 der Tagesordnung: 22. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die Gemeinden Langballig und Westerholz für das Gebiet „südlich der Bebauung Lundsmoor und östlich der Haffstraße (K 97)“ in der Gemeinde Westerholz; hier: Aufstellungsbeschluss (Empfehlung für die Gemeindevertretung) Beschluss: Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung: 1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 22. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „südlich der Bebauung Lundsmoor und östlich der Haffstraße (K 97)“ in der Gemeinde Westerholz folgende Änderung der Planung vorsieht: Auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche soll zur wohnbaulichen Entwicklung in der Gemeinde Westerholz ein Wohngebiet ausgewiesen werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB). 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsrat der Umweltprüfung (§ 4 Absatz 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 6 davon bei diesem Tagesordnungspunkt anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: -Stimmenthaltungen: -Bemerkung: Aufgrund des § 22 der Gemeindeordnung waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Zu Punkt 4 der Tagesordnung: Entsorgung der Inhalte von Chemietoiletten Derzeit wird nach einer Möglichkeit gesucht, im Bereich des Campingplatzes Fördeblick Westerholz e.V. eine Sammelmöglichkeit für Inhalte von Chemietoiletten einzurichten. -6- Die Gemeinde Westerholz hat dem Campingplatz Fördeblick e.V. gegenüber ihre Unterstützung bekundet, zumal auch die Wohnmobilisten vom gemeindlichen Wohnmobilparkplatz in unmittelbarer Nähe des Campingplatzgeländes die Inhalte ihrer Chemietoiletten ordnungsgemäß entsorgen müssen. In diesem Zusammenhang hat der Bau- und Wegeausschussvorsitzende einen Ortstermin mit dem 1. Vorsitzenden des Campingplatzes Fördeblick, Herrn Harald Kruppa, wahrgenommen und die Möglichkeiten erörtert. Es liegen nunmehr zwei Kostenangebote vor für Erdtanks, die auf dem Campingplatzgelände hinter der Schranke im Bereich der Auffahrt eingebracht werden könnten. Als Bauherr und Betreiber fungiert der Campingplatz Fördeblick. Das kostengünstigere Angebot beläuft sich auf rund 7.700,00 Euro zzgl. Nebenkosten. Stefan Jepsen erklärt, dass die Maßnahme baugenehmigungspflichtig ist und zunächst die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens überprüft werden muss. Einschließlich Genehmigungsgebühren und Kosten für die Bauantragstellung pp. beziffert Stefan Jepsen die geschätzten Gesamtkosten auf 13.000,00 Euro. Stefan Jepsen unterbreitet den Vorschlag, beim Amt Langballig einen Antrag auf Bezuschussung aus Mitteln der Fremdenverkehrsabgabe für die touristische Maßnahme zu stellen. Bei einer Bezuschussung aus Mitteln der Fremdenverkehrsabgabe für 1/3 der Maßnahmekosten könnte die Gemeinde ebenfalls 1/3 übernehmen und der Campingplatzbetreiber übernimmt das verbleibende Drittel. Sofern Mittel aus der Fremdenverkehrsabgabe nicht fließen, könnte die Kostenverteilung zwischen Gemeinde und Campingplatz 50/50 betragen. Einstimmiger Beschluss: Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Auftragsvergabe zur Errichtung einer Sammelgrube für die Inhalte von Chemietoiletten auf dem Grundstück des Campingplatzes Fördeblick Westerholz e.V. an den wirtschaftlichsten Bieter. Voraussetzung für die Auftragsvergabe ist die Prüfung der Zulässigkeit des Vorhabens mit den zuständigen Behörden (Fachdienst Wasserwirtschaft und Fachdienst Bauaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg). Sofern der Antrag der Gemeinde Westerholz auf Bezuschussung der Maßnahme aus Mitteln der Fremdenverkehrsabgabe beim Amt Langballig erfolgreich ist, soll die Kostenverteilung zu je 1/3 aus Gemeindekosten, Fremdenverkehrsabgabe und Mitteln des Campingplatzes erfolgen. Sofern aus Mitteln der Fremdenverkehrsabgabe keine Bezuschussung erfolgt, werden die entstehenden Kosten zwischen dem Campingplatz Fördeblick Westerholz e.V. und der Gemeinde Westerholz geteilt. Diese Beschlussempfehlung gilt unter der Voraussetzung, dass die Gesamtkosten 13.000,00 Euro nicht überschreiten. Zu Punkt 5 der Tagesordnung: Bau- und Wegeangelegenheiten 5.1 Strand Westerholz Stefan Jepsen trägt vor, dass der Strandbereich nach der Umgestaltung der Badelandschaft im vergangenen Jahr derzeitig instand gesetzt wird. -7- 5.2 Antrag auf Befreiung von der Räum- und Streupflicht im Bereich „Sonnholm“ Stefan Jepsen trägt vor, dass Anwohner im Bereich Sonnholm eine Befreiung von der Räum- und Streupflicht auf Gehwegen beantragt haben, weil der Winterdienst bei der Räumung der Fahrbahn den Schnee auf den Gehweg aufbringt. Außerdem kritisieren die Anwohner den Zustand der Gehwegoberfläche. Durch das vorhandene Gefälle gefriert Schmelzwasser auf dem Gehwegbereich. Bezüglich des Antrages auf Befreiung von der Räum- und Streupflicht wurde den Antragstellern durch die Amtsverwaltung bereits mitgeteilt, dass der Winterdienst bei der Räumung der Straße keine andere Möglichkeit hat, als den Schnee auf den Gehweg zu schütten. Zwischen Fahrbahn und Gehweg befindet sich kein Grünstreifen. Dies begründet auch keine Befreiung von der Verpflichtung der Räum- und Streupflicht. Die Kritik an der baulichen Gestaltung des Gehweges nimmt der Bau- und Wegeausschuss zur Kenntnis. 5.3 Neubau Feuerwehrgerätehaus Bau- und Wegeausschussvorsitzender Stefan Jepsen hat Erkundigungen eingeholt und erfahren, dass bereits seit einiger Zeit Förderantrage an die AktivRegion „Mitte des Nordens“ gestellt werden können. Es ergeht daher die Bitte an den Bürgermeister, den Leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes Langballig aufzufordern, einen entsprechenden Förderantrag zeitnah zu stellen und diesen vorab dem Bauausschussvorsitzenden und dem Bürgermeister zur Kenntnis zu geben. Zu Punkt 6 der Tagesordnung: Bau-, Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten -Siehe gesonderte Niederschrift, nicht öffentlicher Teil.Die Öffentlichkeit wird um 21.30 Uhr wieder hergestellt. Zuhörer/innen nehmen an der Sitzung nicht mehr teil. In den nicht öffentlichen Teilen der Bau- und Wegeausschusssitzung hat sich der Bau- und Wegeausschuss mit dem potentiellen Erschließungsträger des geplanten Baugebietes „Südlich Lundsmoor“ zu einem möglichen Erschließungsvertrag beraten sowie mit einer Anfrage auf Befreiung von den Festsetzungen der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Sonnholm-neu“ befasst. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, bedankt sich der Bau- und Wegeausschussvorsitzende Stefan Jepsen für die rege Mitarbeit und schließt die Sitzung um 21.30 Uhr. gez. Stefan Jepsen ……………………………………………. Stefan Jepsen Bau- und Wegeausschussvorsitzender gez. Yvonne Spring-Renken ………………………………………… Yvonne Spring-Renken Protokollführerin-jas
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