Präsentation steuerpartner ag

Überraschende Ostschweiz
Einführung in die Chancen des schweizerischen
Steuersystems
Top Talk vom 9. Juni 2015, Linz
steuerpartner ag
Steuer- und Wirtschaftsberatung
Seite 2
Agenda
1. Überblick über das schweizerische Steuersystem
2. Besteuerung der Privatperson in der Schweiz
3. Besteuerung des Unternehmens in der Schweiz
4. Steuerliche Anreizsysteme für Investitionen in der Schweiz
5. Rechtliche Gründung eines Unternehmens
6. Anhang: auslaufende Spezialsteuermodelle
Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 3
Überblick über das schweizerische Steuersystem
1
Überraschende Ostschweiz – Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 4
Überblick über das schweizerische Steuersystem
1 Bund
• Direkte Bundessteuer (Einkommens- resp. Gewinnsteuer)
• Verrechnungssteuer (Quellensteuer auf Dividenden)
• Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer), Normalsatz 8%
• Stempelabgaben (Emissions- und Umsatzabgabe)
26 Kantone
• Einkommens- und Vermögenssteuern (nat. Personen)
• Gewinn- und Kapitalsteuern (jur. Personen)
• Erbschafts- und Schenkungssteuern
• Grundsteuern (Grundstückgewinn, Handänderung)
ca. 2‘400 Gemeinden
• Einkommens- und Vermögenssteuern (nat. Personen)
• Gewinn- und Kapitalsteuern (jur. Personen)
meist Zuschläge auf Kantonssteuern
• Erbschafts- und Schenkungssteuern
• Grundsteuern (Liegenschaftssteuern, Grundstückgewinn,
Handänderung)
Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 5
So funktioniert das System…
• Die Steuerbelastung variiert von Kanton zu Kanton
und von Ort zu Ort
• Die Steuererklärung wird üblicherweise von jedem
Steuerpflichtigen selbst erstellt (Selbstdeklaration)
• Private Kapitalgewinne aus beweglichem Vermögen
sind grundsätzlich steuerfrei
• Dividendeneinkünfte aus qualifizierenden Beteiligungen (i.d.R. > 10%) werden privilegiert besteuert
• Für direkte Nachkommen gibt es in der Ostschweiz –
mit Ausnahme des Kantons Appenzell Innerrhoden –
keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer
• Pauschalbesteuerung für Privatpersonen in diversen
Kantonen, insbesondere in St. Gallen und
Graubünden, möglich
• Gutes Klima mit den Steuerbehörden: Verbindliche
Vorbescheide, sog. „Steuerrulings“ üblich
Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 6
Besteuerung der Privatperson in der Schweiz
2
Überraschende Ostschweiz – Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 7
Der „Tax Freedom Day“ in der Schweiz
Für Verheiratete ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von CHF 150’000 in den Kantonshauptorten
Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 8
Konkret: Das muss in SG und GR bezahlt werden
Beträge in CHF
Steuerjahr 2012
Verheiratet, 2 Kinder, katholisch
100'000
Bruttoarbeitseinkommen von
Kantons- und Gemeindesteuer
Direkte Bundessteuer
Steuerbetrag
Vermögenssteuer
150'000
200'000
St. Gallen
(Kanton SG)
Chur
(Kanton GR)
St. Gallen
(Kanton SG)
Chur
(Kanton GR)
St. Gallen
(Kanton SG)
Chur
(Kanton GR)
6'302
5'186
16'038
12'935
27'122
22'378
87
87
1'954
1'954
6'002
6'002
6'389
5'273
17'992
14'889
33'124
28'380
ca. 4.5‰
ca. 3.5‰
ca. 4.5‰
ca. 3.5‰
ca. 4.5‰
ca. 3.5‰
Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 9
Konkret: Das muss in SG und GR bezahlt werden
Beträge in CHF
Steuerjahr 2012
Lediger, katholisch, ohne Kinder
100'000
Bruttoarbeitseinkommen von
150'000
200'000
St. Gallen
(Kanton SG)
Chur
(Kanton GR)
St. Gallen
(Kanton SG)
Chur
(Kanton GR)
St. Gallen
(Kanton SG)
Chur
(Kanton GR)
Kantons- und Gemeindesteuer
15'551
12'585
27'004
22'211
38'599
32'274
Direkte Bundessteuer
1'838
1'838
5'215
5'215
9'976
9'976
Steuerbetrag
17'389
14'423
32'219
27'426
48'575
42'250
ca. 4.5‰
ca. 3.5‰
ca. 4.5‰
ca. 3.5‰
ca. 4.5‰
ca. 3.5‰
Vermögenssteuer
Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 10
Besteuerung des Unternehmens in der Schweiz
3
Überraschende Ostschweiz – Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 11
Unternehmenssteuern 2015:
Ostschweiz vs. Europa (Auswahl)
Anmerkung:
Der Kanton Graubünden erhebt ohne Anrechnung an die Gewinnsteuer eine Kapitalsteuer auf dem Eigenkapital von ca. 0.5%
Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 12
Die Schweiz ist international attraktiv
• Über 70 Steuer- und über 30 Sozialversicherungsabkommen
• Bilaterales Abkommen mit der EU seit 1. Juli 2005, ähnlich der
•
EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und dem
•
EU-Zinsbesteuerungsabkommen
• Wahlmöglichkeit zwischen dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und dem bilateralen
Abkommen mit der EU
• Verlustverrechnungsperiode von 7 Jahren
• Im Grundsatz keine Besteuerung von Dividenden und Kapitalgewinnen aus massgeblichen
Beteiligungen
• Keine Verrechnungspreisdokumentationspflicht (Transfer Pricing)
• Keine Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regeln)
Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 13
Steuerliches Anreizsystem für Investitionen
in der Schweiz
4
Überraschende Ostschweiz – Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 14
Steuererleichterungen (aktuelle Regelung)
• Kantonale Steuererleichterungen
•
•
•
•
Maximal für 10 Jahre
Wirtschaftliche Bedeutung für den Kanton
Schaffung neuer Arbeitsplätze
Keine Konkurrenz von bisherigen
Unternehmen
• i.d.R. zwischen 50% bis 80% Erleichterung
• Steuererleichterungen auf Bundesebene
• Unterstützung für wirtschaftliche
Erneuerungsgebiete (rote Gebiete)
• i.d.R. Steuererleichterungen im gleichen
Umfang wie auf Kantonsebene
Fazit für eine substantielle Ansiedelung
Bei einer 70%igen Steuererleichterung liegt der effektive Steuersatz noch bei 11% (falls Erleichterung
nur auf Kantonsebene) respektive bei nur 6% (falls Erleichterung auf beiden Ebenen)
Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 15
Steuererleichterungen (künftige Regelung)
Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 16
Rechtliche Gründung einer Unternehmung
5
Überraschende Ostschweiz – Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 17
Aktiengesellschaft vs. GmbH - Vergleich
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (GmbH)
Aktiengesellschaft (AG)
Rechtsgrundlage
• Obligationenrecht (OR): Art. 772-827
• Obligationenrecht (OR): Art. 620 - 763
Zweck
• Kleinere, personenbezogene
Gesellschaften
• Geeignet für gewinnorientierte
Gesellschaften
Aktionäre
• Mindestens 1 Stammanteilehalter
• Gesellschaften / natürliche Personen
• Mindestens 1 Stammanteilehalter
• Gesellschaften / natürliche Personen
Kapitalerfordernisse
• Minimales Stammkapital CHF 20’000
• Stammkapital muss vollständig liberiert
werden
• Kleinster Stammanteil CHF 100.00
• Minimales Aktienkapital CHF 100’000
• Mindestens CHF 50’000 sind zu
liberieren
• Kleinste Aktieneinheit CHF 0.01
• Haftung limiert auf Gesellschaftskapital
• Optional limited reserverve liability (if
stated in the articles of incorporation)
• Haftung limiert auf Gesellschaftskapital
• Verpflichtung jedes Aktionärs, das
Aktienkapital vollständig zu liberieren
• Stammanteilsinhaber sind öffentlich
bekannt
• Aktionäre sind nicht öffentlich bekannt
• Mindestens ein Repräsentant oder
Direktor muss in der Schweiz wohnen
• Mindestens ein Repräsentant oder
Direktor muss in der Schweiz wohnen
Haftung
Transparenz
Wohnsitzvorschriften
Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 18
Gründung CH-Aktiengesellschaft: Zeitplan
Dokument
Verantwortung
Zeitrahmen
Fragebogen: Kunde liefert Informationen
Vorlage Anwalt
Kunde füllt Vorlage
aus
X
(Rücksendung)
Prüfung Verfügbarkeit Firmenname
-
Anwalt
Woche X+1
Entwurf Gründungsdokumente
Entwurf Anwalt
Anwalt
Woche X+1
Einzahlung Gründungskapital auf
Kapitaleinzahlungskonto
-
Kunde / Gründer
Woche X+2
Bank übermittelt Kapitaleinzahlungsbestätigung
Bank
Bank
Woche X+3
Annahmebestätigung Revisor (ausser Opting-out)
Revisor
Revisor
Woche X+3
Annahmebestätigung Domizilgeber (ausser eigene
Räumlichkeiten)
Anwalt
Domizilgewährer
Woche X+3
Gründungsversammlung mit Notar
Öffentlicher
Notar
Gründer (oder
Anwalt)
Woche X+3
Anmeldung beim Handelsregisteramt
Anwalt
Verwaltungsrat
Woche X+3
Öffentliche Publikation und Handelsregisterauszug
-
Handelsregisteramt
Woche X+5
Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 19
Anhang
per ~2019 auslaufende Spezialsteuermodelle
6
Überraschende Ostschweiz – Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 20
Holdinggesellschaften
Kantonale Ebene
Vorteile
• Keine kantonale Gewinnsteuer
• Reduzierte Kapitalsteuer
Voraussetzungen
• Hauptzweck: Halten von Beteiligungen, keine
Geschäftstätigkeit in der Schweiz
• Erfüllen der Quotenerfordernisse
(⅔ aller Aktiven oder Einkünfte müssen von
Beteiligungen kommen)
Ausland
Holding
Schweiz
Group Co‘s
fadsfadsfadsfad
Offshore
Bundesebene
Ordentliche Steuer von 7.83%
Group Co‘s
fadsfadsfadsfad
Schweiz
Group Co‘s
fadsfadsfadsfad
Onshore
Tiefe Kapitalsteuer
Keine kantonale Gewinnsteuer
7.83% Bundessteuer (ausser Dividenden)
Grosses Steuerabkommensnetzwerk
EU-Druck X
Dividenden oder Kapitalgewinne aus
Beteiligungen qualifizieren unter gewissen
Umständen für den Beteiligungsabzug
Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 21
Domizilgesellschaften
Output
(Ertrag)
Kantonale Ebene
Vorteile
• Nur kleiner Bestandteil von im Ausland erzieltem
Gewinn in der Schweiz steuerbar (Quote 10-20%)
• Reduzierte Kapitalsteuer
Ausland
Input
(Aufwand)
Ausland
Domizilgesellschaft
Schweiz
CH
Voraussetzungen
• Keine aktive Geschäftstätigkeit in der Schweiz
(nur im Ausland)
• Nur Verwaltungsfunktionen in der Schweiz
Bundesebene
Ordentliche Steuer von 7.83%
Dividenden oder Kapitalgewinne aus
Beteiligungen qualifizieren unter gewissen
Umständen für den Beteiligungsabzug
Tiefe Kapitalsteuer
Dividenden & Kap’gewinne aus Beteiligungen
i.d.R. steuerbefreit
CH-Einkünfte ordentlich besteuert
Ausl. Einkommen zu 9% - 11% besteuert
Grosses Steuerabkommensnetzwerk
EU-Druck X
Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 22
Gemischte Gesellschaft
Kantonale Ebene
Vorteile
• Nur kleiner Bestandteil von im Ausland erzieltem
Gewinn in der Schweiz steuerbar (Quote 10%-20%)
• Gewinn aus der Schweiz wird ordentlich besteuert
Output
(Ertrag)
Ausland
Input
(Aufwand)
Gemischte Ges.
Schweiz
Dividenden oder Kapitalgewinne aus
Beteiligungen qualifizieren unter gewissen
Umständen für den Beteiligungsabzug
CH
CH
In-/ output
max. 20%
Voraussetzungen
• Geschäftstätigkeit vorwiegend im Ausland,
d.h. Aufwand und Ertrag zu mind. 80% aus dem
Ausland
Bundesebene
Ordentliche Steuer von 7.83%
Ausland
Tiefe Kapitalsteuer
Dividenden & Kap’gewinne aus Beteiligungen
i.d.R. steuerbefreit
CH-Einkünfte ordentlich besteuert
Ausl. Einkommen zu 9% - 11% besteuert
Grosses Steuerabkommensnetzwerk
EU-Druck X
Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015
Seite 23
Kontakt
Christoph Lehmann
Partner
steuerpartner ag
Steuer- und Wirtschaftsberatung
Vadianstrasse 44
9001 St. Gallen
+41 71 224 11 15 (Direkt)
+41 79 275 77 33 (Mobil)
[email protected]
Überraschende Ostschweiz – Einführung in das schweizerische Steuersystem
Juni 2015