Überraschende Ostschweiz Einführung in die Chancen des schweizerischen Steuersystems Top Talk vom 9. Juni 2015, Linz steuerpartner ag Steuer- und Wirtschaftsberatung Seite 2 Agenda 1. Überblick über das schweizerische Steuersystem 2. Besteuerung der Privatperson in der Schweiz 3. Besteuerung des Unternehmens in der Schweiz 4. Steuerliche Anreizsysteme für Investitionen in der Schweiz 5. Rechtliche Gründung eines Unternehmens 6. Anhang: auslaufende Spezialsteuermodelle Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 3 Überblick über das schweizerische Steuersystem 1 Überraschende Ostschweiz – Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 4 Überblick über das schweizerische Steuersystem 1 Bund • Direkte Bundessteuer (Einkommens- resp. Gewinnsteuer) • Verrechnungssteuer (Quellensteuer auf Dividenden) • Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer), Normalsatz 8% • Stempelabgaben (Emissions- und Umsatzabgabe) 26 Kantone • Einkommens- und Vermögenssteuern (nat. Personen) • Gewinn- und Kapitalsteuern (jur. Personen) • Erbschafts- und Schenkungssteuern • Grundsteuern (Grundstückgewinn, Handänderung) ca. 2‘400 Gemeinden • Einkommens- und Vermögenssteuern (nat. Personen) • Gewinn- und Kapitalsteuern (jur. Personen) meist Zuschläge auf Kantonssteuern • Erbschafts- und Schenkungssteuern • Grundsteuern (Liegenschaftssteuern, Grundstückgewinn, Handänderung) Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 5 So funktioniert das System… • Die Steuerbelastung variiert von Kanton zu Kanton und von Ort zu Ort • Die Steuererklärung wird üblicherweise von jedem Steuerpflichtigen selbst erstellt (Selbstdeklaration) • Private Kapitalgewinne aus beweglichem Vermögen sind grundsätzlich steuerfrei • Dividendeneinkünfte aus qualifizierenden Beteiligungen (i.d.R. > 10%) werden privilegiert besteuert • Für direkte Nachkommen gibt es in der Ostschweiz – mit Ausnahme des Kantons Appenzell Innerrhoden – keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer • Pauschalbesteuerung für Privatpersonen in diversen Kantonen, insbesondere in St. Gallen und Graubünden, möglich • Gutes Klima mit den Steuerbehörden: Verbindliche Vorbescheide, sog. „Steuerrulings“ üblich Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 6 Besteuerung der Privatperson in der Schweiz 2 Überraschende Ostschweiz – Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 7 Der „Tax Freedom Day“ in der Schweiz Für Verheiratete ohne Kinder bei einem Bruttoeinkommen von CHF 150’000 in den Kantonshauptorten Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 8 Konkret: Das muss in SG und GR bezahlt werden Beträge in CHF Steuerjahr 2012 Verheiratet, 2 Kinder, katholisch 100'000 Bruttoarbeitseinkommen von Kantons- und Gemeindesteuer Direkte Bundessteuer Steuerbetrag Vermögenssteuer 150'000 200'000 St. Gallen (Kanton SG) Chur (Kanton GR) St. Gallen (Kanton SG) Chur (Kanton GR) St. Gallen (Kanton SG) Chur (Kanton GR) 6'302 5'186 16'038 12'935 27'122 22'378 87 87 1'954 1'954 6'002 6'002 6'389 5'273 17'992 14'889 33'124 28'380 ca. 4.5‰ ca. 3.5‰ ca. 4.5‰ ca. 3.5‰ ca. 4.5‰ ca. 3.5‰ Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 9 Konkret: Das muss in SG und GR bezahlt werden Beträge in CHF Steuerjahr 2012 Lediger, katholisch, ohne Kinder 100'000 Bruttoarbeitseinkommen von 150'000 200'000 St. Gallen (Kanton SG) Chur (Kanton GR) St. Gallen (Kanton SG) Chur (Kanton GR) St. Gallen (Kanton SG) Chur (Kanton GR) Kantons- und Gemeindesteuer 15'551 12'585 27'004 22'211 38'599 32'274 Direkte Bundessteuer 1'838 1'838 5'215 5'215 9'976 9'976 Steuerbetrag 17'389 14'423 32'219 27'426 48'575 42'250 ca. 4.5‰ ca. 3.5‰ ca. 4.5‰ ca. 3.5‰ ca. 4.5‰ ca. 3.5‰ Vermögenssteuer Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 10 Besteuerung des Unternehmens in der Schweiz 3 Überraschende Ostschweiz – Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 11 Unternehmenssteuern 2015: Ostschweiz vs. Europa (Auswahl) Anmerkung: Der Kanton Graubünden erhebt ohne Anrechnung an die Gewinnsteuer eine Kapitalsteuer auf dem Eigenkapital von ca. 0.5% Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 12 Die Schweiz ist international attraktiv • Über 70 Steuer- und über 30 Sozialversicherungsabkommen • Bilaterales Abkommen mit der EU seit 1. Juli 2005, ähnlich der • EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und dem • EU-Zinsbesteuerungsabkommen • Wahlmöglichkeit zwischen dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und dem bilateralen Abkommen mit der EU • Verlustverrechnungsperiode von 7 Jahren • Im Grundsatz keine Besteuerung von Dividenden und Kapitalgewinnen aus massgeblichen Beteiligungen • Keine Verrechnungspreisdokumentationspflicht (Transfer Pricing) • Keine Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regeln) Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 13 Steuerliches Anreizsystem für Investitionen in der Schweiz 4 Überraschende Ostschweiz – Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 14 Steuererleichterungen (aktuelle Regelung) • Kantonale Steuererleichterungen • • • • Maximal für 10 Jahre Wirtschaftliche Bedeutung für den Kanton Schaffung neuer Arbeitsplätze Keine Konkurrenz von bisherigen Unternehmen • i.d.R. zwischen 50% bis 80% Erleichterung • Steuererleichterungen auf Bundesebene • Unterstützung für wirtschaftliche Erneuerungsgebiete (rote Gebiete) • i.d.R. Steuererleichterungen im gleichen Umfang wie auf Kantonsebene Fazit für eine substantielle Ansiedelung Bei einer 70%igen Steuererleichterung liegt der effektive Steuersatz noch bei 11% (falls Erleichterung nur auf Kantonsebene) respektive bei nur 6% (falls Erleichterung auf beiden Ebenen) Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 15 Steuererleichterungen (künftige Regelung) Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 16 Rechtliche Gründung einer Unternehmung 5 Überraschende Ostschweiz – Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 17 Aktiengesellschaft vs. GmbH - Vergleich Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Rechtsgrundlage • Obligationenrecht (OR): Art. 772-827 • Obligationenrecht (OR): Art. 620 - 763 Zweck • Kleinere, personenbezogene Gesellschaften • Geeignet für gewinnorientierte Gesellschaften Aktionäre • Mindestens 1 Stammanteilehalter • Gesellschaften / natürliche Personen • Mindestens 1 Stammanteilehalter • Gesellschaften / natürliche Personen Kapitalerfordernisse • Minimales Stammkapital CHF 20’000 • Stammkapital muss vollständig liberiert werden • Kleinster Stammanteil CHF 100.00 • Minimales Aktienkapital CHF 100’000 • Mindestens CHF 50’000 sind zu liberieren • Kleinste Aktieneinheit CHF 0.01 • Haftung limiert auf Gesellschaftskapital • Optional limited reserverve liability (if stated in the articles of incorporation) • Haftung limiert auf Gesellschaftskapital • Verpflichtung jedes Aktionärs, das Aktienkapital vollständig zu liberieren • Stammanteilsinhaber sind öffentlich bekannt • Aktionäre sind nicht öffentlich bekannt • Mindestens ein Repräsentant oder Direktor muss in der Schweiz wohnen • Mindestens ein Repräsentant oder Direktor muss in der Schweiz wohnen Haftung Transparenz Wohnsitzvorschriften Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 18 Gründung CH-Aktiengesellschaft: Zeitplan Dokument Verantwortung Zeitrahmen Fragebogen: Kunde liefert Informationen Vorlage Anwalt Kunde füllt Vorlage aus X (Rücksendung) Prüfung Verfügbarkeit Firmenname - Anwalt Woche X+1 Entwurf Gründungsdokumente Entwurf Anwalt Anwalt Woche X+1 Einzahlung Gründungskapital auf Kapitaleinzahlungskonto - Kunde / Gründer Woche X+2 Bank übermittelt Kapitaleinzahlungsbestätigung Bank Bank Woche X+3 Annahmebestätigung Revisor (ausser Opting-out) Revisor Revisor Woche X+3 Annahmebestätigung Domizilgeber (ausser eigene Räumlichkeiten) Anwalt Domizilgewährer Woche X+3 Gründungsversammlung mit Notar Öffentlicher Notar Gründer (oder Anwalt) Woche X+3 Anmeldung beim Handelsregisteramt Anwalt Verwaltungsrat Woche X+3 Öffentliche Publikation und Handelsregisterauszug - Handelsregisteramt Woche X+5 Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 19 Anhang per ~2019 auslaufende Spezialsteuermodelle 6 Überraschende Ostschweiz – Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 20 Holdinggesellschaften Kantonale Ebene Vorteile • Keine kantonale Gewinnsteuer • Reduzierte Kapitalsteuer Voraussetzungen • Hauptzweck: Halten von Beteiligungen, keine Geschäftstätigkeit in der Schweiz • Erfüllen der Quotenerfordernisse (⅔ aller Aktiven oder Einkünfte müssen von Beteiligungen kommen) Ausland Holding Schweiz Group Co‘s fadsfadsfadsfad Offshore Bundesebene Ordentliche Steuer von 7.83% Group Co‘s fadsfadsfadsfad Schweiz Group Co‘s fadsfadsfadsfad Onshore Tiefe Kapitalsteuer Keine kantonale Gewinnsteuer 7.83% Bundessteuer (ausser Dividenden) Grosses Steuerabkommensnetzwerk EU-Druck X Dividenden oder Kapitalgewinne aus Beteiligungen qualifizieren unter gewissen Umständen für den Beteiligungsabzug Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 21 Domizilgesellschaften Output (Ertrag) Kantonale Ebene Vorteile • Nur kleiner Bestandteil von im Ausland erzieltem Gewinn in der Schweiz steuerbar (Quote 10-20%) • Reduzierte Kapitalsteuer Ausland Input (Aufwand) Ausland Domizilgesellschaft Schweiz CH Voraussetzungen • Keine aktive Geschäftstätigkeit in der Schweiz (nur im Ausland) • Nur Verwaltungsfunktionen in der Schweiz Bundesebene Ordentliche Steuer von 7.83% Dividenden oder Kapitalgewinne aus Beteiligungen qualifizieren unter gewissen Umständen für den Beteiligungsabzug Tiefe Kapitalsteuer Dividenden & Kap’gewinne aus Beteiligungen i.d.R. steuerbefreit CH-Einkünfte ordentlich besteuert Ausl. Einkommen zu 9% - 11% besteuert Grosses Steuerabkommensnetzwerk EU-Druck X Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 22 Gemischte Gesellschaft Kantonale Ebene Vorteile • Nur kleiner Bestandteil von im Ausland erzieltem Gewinn in der Schweiz steuerbar (Quote 10%-20%) • Gewinn aus der Schweiz wird ordentlich besteuert Output (Ertrag) Ausland Input (Aufwand) Gemischte Ges. Schweiz Dividenden oder Kapitalgewinne aus Beteiligungen qualifizieren unter gewissen Umständen für den Beteiligungsabzug CH CH In-/ output max. 20% Voraussetzungen • Geschäftstätigkeit vorwiegend im Ausland, d.h. Aufwand und Ertrag zu mind. 80% aus dem Ausland Bundesebene Ordentliche Steuer von 7.83% Ausland Tiefe Kapitalsteuer Dividenden & Kap’gewinne aus Beteiligungen i.d.R. steuerbefreit CH-Einkünfte ordentlich besteuert Ausl. Einkommen zu 9% - 11% besteuert Grosses Steuerabkommensnetzwerk EU-Druck X Überraschende Ostschweiz: Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015 Seite 23 Kontakt Christoph Lehmann Partner steuerpartner ag Steuer- und Wirtschaftsberatung Vadianstrasse 44 9001 St. Gallen +41 71 224 11 15 (Direkt) +41 79 275 77 33 (Mobil) [email protected] Überraschende Ostschweiz – Einführung in das schweizerische Steuersystem Juni 2015
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