Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Bergedorf Bezirksversammlung Antwort CDU-Fraktion Drucksachen–Nr.: 20-0331.1 Datum: öffentlich 09.03.2015 Aktenzeichen: Beratungsfolge Gremium Datum Bezirksversammlung Bergedorf 26.03.2015 Öffentliche Unterbringung auf dem Sülzbrack (Zollenspieker Markt) Sachverhalt: Kleine Anfrage des BAbg. Froh, Emrich, Garbers und der CDU-Fraktion Nachrichten verbreiten sich im Rahmen der sozialen Medien mittlerweile sehr schnell. Heute (2.3.2015) war zu lesen, dass Behördenvertreter auf dem Sülzbrack eine Ortsbesichtigung durchgeführt haben und dass bereits in vierzehn Tagen mit der Aufstellung von Containern begonnen werden soll. Interessierten Anwohner wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass es sich um 38 Container für ca. 300 Flüchtlinge handeln soll. Vor diesem Hintergrund fragen wir: Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 2. März 2015 wie folgt: 1. Ist es richtig, dass jetzt doch geplant ist, auf dem Sülzbrack Container für die öffentliche Unterbringung aufzustellen? Ja, für eine zentrale Erstaufnahmeeinrichtung (EZA). a) Wenn ja, seit wann ist dies dem Bezirksamtsleiter bekannt? Am 26. Februar 2015 wurde das Bezirksamt Bergedorf durch die Behörde für Inneres und Sport vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung über die beabsichtigte temporäre Nutzung des Festplatzes am Sülzbrack informiert. Nach Feststellung der Geeignetheit der Fläche für einen kurzfristigen Aufbau von Containern im Rahmen der am 2. März 2015 erfolgten Ortsbesichtigung hat die zuständige Behörde auf der Grundlage von § 3 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) noch am selben Tag entschieden, hier temporär einen weiteren Standort der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung zu errichten und zu betreiben. Über diesen Sachverhalt wurden die Fraktionen noch am selben Tag informiert. Seite: 1/3 b) Wenn ja, wie ist die Position des Bezirksamts zu diesen Planungen? Das Bezirksamt Bergedorf begleitet das Vorhaben konstruktiv, nachdem es auf die Auswirkungen hingewiesen hat. c) Wenn ja, warum wurden die Vorsitzenden der Bezirksfraktionen nicht zeitnah informiert? Siehe Antwort a) d) Wenn ja, für welchen Zeitraum ist die öffentliche Unterbringung geplant? Die Behörde für Inneres und Sport ist bestrebt, die Nutzung des Platzes so rechtzeitig wieder aufzugeben, dass das Ernte-Dank-Fest im September dort stattfinden kann. 2. Am 4. Dezember 2014 hat der Bezirksamtsleiter im Hauptausschuss berichtet: „Laut Protokoll der Lenkungsgruppe ist dort beschlossen, dass die Fläche am Sülzbrack nicht ins Notprogramm genommen wird, weil die Fläche 2015 nur 10 Monate zur Verfügung steht.“ Wann wurde dieser Beschluss geändert? Der damalige Beschluss der Lenkungsgruppe bezog sich auf die Frage der (langfristigen) Einrichtung einer Folgeunterkunft auf der Fläche am Sülzbrack, nicht auf die Errichtung einer ZEA auf der Grundlage des SOG. Einer förmlichen Änderung dieses Beschlusses bedurfte es daher für die jetzt von der BIS getroffenen Entscheidung nicht. 3. Wann sollen die Anwohner über diese Planungen informiert werden? Neben der erfolgten öffentlichen Berichterstattung und der Behandlung im Stadtentwicklungsausschuss am 04. März wird am Dienstag, 10.03. um 18 Uhr in der Schule Zollenspieker, Kirchenheerweg 223 eine Informationsveranstaltung vor Ort stattfinden. Zudem ist geplant, das Thema in der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 12. März zu behandeln. 4. Wie vertragen sich diese Planungen mit dem dort regelmäßig stattfindenden Erntedankumzug? Muss dieser ausfallen? Siehe Antwort zu 1 d. 5. Gibt es andere Veranstaltungen auf dem Sülzbrack die ausfallen werden? Das Bezirksamt ist bemüht, für die sonstigen dort bis September geplanten Sondernutzungen im Dialog mit allen Beteiligten Lösungen zu finden. 6. In der Drs. 20-223.4 wird im vierten Absatz davon berichtet, dass sich in Bergedorf noch ein kleines Objekt in der Prüfung für eine öffentliche Unterbringung befände. Um welches Objekt handelt es sich hierbei? Seite: 2/3 Die BASFI prüft für die öffentliche Unterbringung (Folgeunterbringung) aktuell eine Immobilie in der Kurt-A.-Körber-Chaussee 39e. Derzeit sind noch baurechtliche und brandschutzrechtliche Fragen zu klären. Petitum/Beschluss: --- Anlage/n: --- Seite: 3/3
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