Öffentliche Unterbringung auf dem Sülzbrack - CDU

Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Bergedorf
Bezirksversammlung
Antwort
CDU-Fraktion
Drucksachen–Nr.: 20-0331.1
Datum:
öffentlich
09.03.2015
Aktenzeichen:
Beratungsfolge
Gremium
Datum
Bezirksversammlung Bergedorf
26.03.2015
Öffentliche Unterbringung auf dem Sülzbrack (Zollenspieker Markt)
Sachverhalt:
Kleine Anfrage des BAbg. Froh, Emrich, Garbers und der CDU-Fraktion
Nachrichten verbreiten sich im Rahmen der sozialen Medien mittlerweile sehr schnell.
Heute (2.3.2015) war zu lesen, dass Behördenvertreter auf dem Sülzbrack eine
Ortsbesichtigung durchgeführt haben und dass bereits in vierzehn Tagen mit der
Aufstellung von Containern begonnen werden soll. Interessierten Anwohner wurde auf
Nachfrage mitgeteilt, dass es sich um 38 Container für ca. 300 Flüchtlinge handeln soll.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 2. März 2015 wie folgt:
1. Ist es richtig, dass jetzt doch geplant ist, auf dem Sülzbrack Container für die öffentliche
Unterbringung aufzustellen?
Ja, für eine zentrale Erstaufnahmeeinrichtung (EZA).
a) Wenn ja, seit wann ist dies dem Bezirksamtsleiter bekannt?
Am 26. Februar 2015 wurde das Bezirksamt Bergedorf durch die Behörde für Inneres und Sport
vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung über die beabsichtigte temporäre Nutzung des
Festplatzes am Sülzbrack informiert.
Nach Feststellung der Geeignetheit der Fläche für einen kurzfristigen Aufbau von Containern im
Rahmen der am 2. März 2015 erfolgten Ortsbesichtigung hat die zuständige Behörde auf der
Grundlage von § 3 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
noch am selben Tag entschieden, hier temporär einen weiteren Standort der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung zu errichten und zu betreiben. Über diesen Sachverhalt wurden die Fraktionen noch am selben Tag informiert.
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b) Wenn ja, wie ist die Position des Bezirksamts zu diesen Planungen?
Das Bezirksamt Bergedorf begleitet das Vorhaben konstruktiv, nachdem es auf die Auswirkungen hingewiesen hat.
c) Wenn ja, warum wurden die Vorsitzenden der Bezirksfraktionen nicht zeitnah
informiert?
Siehe Antwort a)
d) Wenn ja, für welchen Zeitraum ist die öffentliche Unterbringung geplant?
Die Behörde für Inneres und Sport ist bestrebt, die Nutzung des Platzes so rechtzeitig wieder
aufzugeben, dass das Ernte-Dank-Fest im September dort stattfinden kann.
2. Am 4. Dezember 2014 hat der Bezirksamtsleiter im Hauptausschuss berichtet: „Laut
Protokoll der Lenkungsgruppe ist dort beschlossen, dass die Fläche am Sülzbrack nicht
ins Notprogramm genommen wird, weil die Fläche 2015 nur 10 Monate zur Verfügung
steht.“
Wann wurde dieser Beschluss geändert?
Der damalige Beschluss der Lenkungsgruppe bezog sich auf die Frage der (langfristigen)
Einrichtung einer Folgeunterkunft auf der Fläche am Sülzbrack, nicht auf die Errichtung einer
ZEA auf der Grundlage des SOG. Einer förmlichen Änderung dieses Beschlusses bedurfte es
daher für die jetzt von der BIS getroffenen Entscheidung nicht.
3. Wann sollen die Anwohner über diese Planungen informiert werden?
Neben der
erfolgten öffentlichen Berichterstattung
und der
Behandlung
im
Stadtentwicklungsausschuss am 04. März wird am Dienstag, 10.03. um 18 Uhr in der Schule
Zollenspieker, Kirchenheerweg 223 eine Informationsveranstaltung vor Ort stattfinden. Zudem
ist geplant, das Thema in der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 12. März zu
behandeln.
4. Wie vertragen sich diese Planungen mit dem dort regelmäßig stattfindenden
Erntedankumzug? Muss dieser ausfallen?
Siehe Antwort zu 1 d.
5. Gibt es andere Veranstaltungen auf dem Sülzbrack die ausfallen werden?
Das Bezirksamt ist bemüht, für die sonstigen dort bis September geplanten Sondernutzungen
im Dialog mit allen Beteiligten Lösungen zu finden.
6. In der Drs. 20-223.4 wird im vierten Absatz davon berichtet, dass sich in Bergedorf noch
ein kleines Objekt in der Prüfung für eine öffentliche Unterbringung befände. Um
welches Objekt handelt es sich hierbei?
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Die BASFI prüft für die öffentliche Unterbringung (Folgeunterbringung) aktuell eine Immobilie in
der Kurt-A.-Körber-Chaussee 39e. Derzeit sind noch baurechtliche und brandschutzrechtliche
Fragen zu klären.
Petitum/Beschluss:
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Anlage/n:
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