vpr-online.de VPR IBR-Seminare Vergabepraxis & -recht 11.06.2015 Vergaberecht 2014/2015 Wichtige Entscheidungen des EuGH, des BGH, der OLG-Vergabesenate und der Vergabekammern mit VorsRiOLG Heinz-Peter Dicks, Düsseldorf, und RD Markus Zeise, LL.M., 2. VK Bund, Bonn n Referenten VorsRiOLG Heinz-Peter Dicks ist seit 2004 Vorsitzender des Vergabesenats, des 2. Kartellsenats und des unter anderem für Unterschwellenwertvergaben zuständigen 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Zuvor gehörte er einem Bausenat, dann dem Senat für gewerblichen Rechtsschutz und dem Kartellsenat und seit Anfang 1999 auch dem Vergabesenat als stellvertretender Vorsitzender an. Er wirkt bei mehreren vergabe- und kartellrechtlichen Kommentaren mit, hat Fachaufsätze verfasst und hält Vorträge zum Vergabe- und Kartellrecht. RD Markus Zeise, LL.M. ist seit 2009 hauptamtlicher Beisitzer der zweiten Vergabekammer des Bundes. Zuvor war er in der Grundsatzabteilung des Bundeskartellamts mit vergaberechtlichen Grundsatzfragen betraut. Herr Zeise ist zudem Mitautor der Kommentare Kulartz/Marx/ Portz/Prieß zur VOL/A und VOB/A. n Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich in erster Linie an schon erfahrenere Vergabepraktiker in Vergabestellen, auf Bieterseite sowie an Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen. n Ziel Die Vergabekammern des Bundes und das OLG Düsseldorf haben in Vergabenachprüfungsverfahren in Deutschland das bei weitem höchste Fallaufkommen und die größte Fallerfahrung. Gelegentlich werden von beiden Instanzen auch Aufsehen erregende Entscheidungen getroffen. Das Seminar gibt Gelegenheit, Juristen, Ingenieure, Vergabepraktiker und Entscheider der Nachprüfungsinstanzen zu treffen und persönlich kennenzulernen. Sie können sich mit Kollegen „kurzschließen“, beim Vortrag willkommene Bemerkungen sowie Fragen anbringen und die Denkweise der Rechtsprechung näher kennenlernen. Starke Referenten Marktnahe Themen Datum: Donnerstag, 11.06.2015, 09:30 – 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt. Es werden behandelt: Die rechtssichere Ausschreibung und Angebotswertung, wie sich der Auftraggeber vor Schadensersatzansprüchen schützen kann und welche Möglichkeiten Bieter beim Rechtsschutz unterhalb des Auftragsschwellenwerts haben, dies vor dem Hintergrund der Rechtsprechung (vor allem des EuGH und des Bundesgerichtshofs). VOB/A und VOL/A. Darüber hinaus wird ein Überblick über die neuen EU-Richtlinien sowie die deutschen Umsetzungsvorschläge gegeben. n Themen 1. Die Vorbereitung der Ausschreibung – Die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers beim Beschaffungsgegenstand – wie wirkt sich das praktisch aus? – Auf der Suche nach dem wirtschaftlichsten Angebot: Konstruktive oder funktionale Ausschreibung? Oder eine Kombination dazwischen? – Wahl- und Bedarfspositionen – zulässig oder nicht? – Mittelstandsschutz: Los- oder Gesamtvergabe – Wann ist Gesamtvergabe statthaft? – Eignungsanforderungen und Vermengen mit Zuschlagskriterien – nach geltendem Recht grundsätzlich unzulässig, nach neuen EU-Richtlinien zulässig? – Nebenangebote: Begriff, Zulassung (insbesondere bei Niedrigstpreisvergaben), Gleichwertigkeit, Mindestanforderungen, mehrere Hauptangebote und Zulässigkeit (u. a. Besprechung von BGH v. 07.01.2014) – Produktspezifische Ausschreibung – wo ist Zulässigkeitspotenzial? – Das ungewöhnliche Wagnis und was davon übrig geblieben ist – Fehlerkorrektur durch den Auftraggeber und die Konsequenzen 2. Die rechtssichere Angebotswertung – Zur Zulässigkeit von Bietergemeinschaften (KG 24.10.2013) – Nachfordern von Erklärungen/Nachweisen und Preisen – Zur stufenweisen Angebotswertung – Muss die Eignungsprüfung vor der Preis- und Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgen? – Unangemessen/ungewöhnlich niedrige (unauskömmliche) Angebote und wie sie zu behandeln sind 3. Was ist bei der Aufhebung einer Ausschreibung zu beachten? 4. Unterschwellenwertvergaben: Was hat für eine Nachprüfung durch Bieter zu gelten (prozessual und materiell)? Didaktische Konzepte Attraktiver Preis Ausführliche Seminarunterlagen Fortbildungsnachweise Nähere Information und Anmeldung: www.vpr-online.de/IBR-Seminare Stand: Okt. 2014 – Änderungen vorbehalten Mannheim IBR-Seminare 1. Halbjahr 2015 per Telefax an: Vergabepraxis & -recht (06 21) 2 83 83 oder melden Sie sich online an: www.ibr-online.de/IBR-Seminare Anmeldung VPR 10% Frühbucherrabatt bei Anmeldung bis 15.11.2014 Anmeldung 25% Rabatt für Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden Rabatte sind nicht kombinierbar Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar an: Vergaberecht 2014/2015 Wichtige Entscheidungen des EuGH, des BGH, der OLG-Vergabesenate und der Vergabekammern mit VorsRiOLG Heinz-Peter Dicks, Düsseldorf, und RD Markus Zeise, LL.M., 2. VK Bund, Bonn Datum: Ort: Preis: Donnerstag, 11.06.2015, 09:30 – 17:00 Uhr IBR-Seminarzentrum Mannheim, Harrlachweg 4, 68163 Mannheim 399,– Euro zzgl. 19% MwSt. ¿ Ich bin Mitarbeiter/-in einer Behörde/Kommune und erhalte 25% Nachlass auf den regulären Seminarpreis. Titel, Vorname, Name – BITTE IN DRUCKBUCHSTABEN Firma Straße PLZ, Ort Stempel Telefon Telefax E-Mail Datum 7 Unterschrift • Ausführliche Seminarunterlagen • Seminargebühr inkl. Mittagessen + 1 Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke • Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (auf Anfrage: 8 Fortbildungspunkte) für Ihren Fortbildungsnachweis Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem IBR-Seminare-Newsletter! Online anmelden unter: www.vpr-online.de/IBR-Seminare. Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter: Frau Sandra Szech · E-Mail: [email protected] · Tel. (0621) 12032-18 Frau Kerstin Möller · E-Mail: [email protected] · Tel. (0621) 12032-35 IBR-Seminare · id Verlags GmbH · Harrlachweg 4 · 68163 Mannheim · Fax (0621) 28383 · www.vpr-online.de/IBR-Seminare
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