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VPR
IBR-Seminare
Vergabepraxis & -recht
11.06.2015
Vergaberecht 2014/2015
Wichtige Entscheidungen des EuGH, des BGH, der OLG-Vergabesenate
und der Vergabekammern
mit
VorsRiOLG Heinz-Peter Dicks, Düsseldorf, und
RD Markus Zeise, LL.M., 2. VK Bund, Bonn
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Referenten
VorsRiOLG Heinz-Peter Dicks
ist seit 2004 Vorsitzender des Vergabesenats, des
2. Kartellsenats und des unter anderem für Unterschwellenwertvergaben zuständigen 27. Zivilsenats
des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Zuvor gehörte er
einem Bausenat, dann dem Senat für gewerblichen
Rechtsschutz und dem Kartellsenat und seit Anfang 1999 auch
dem Vergabesenat als stellvertretender Vorsitzender an. Er wirkt bei
mehreren vergabe- und kartellrechtlichen Kommentaren mit, hat
Fachaufsätze verfasst und hält Vorträge zum Vergabe- und Kartellrecht.
RD Markus Zeise, LL.M.
ist seit 2009 hauptamtlicher Beisitzer der zweiten
Vergabekammer des Bundes. Zuvor war er in der
Grundsatzabteilung des Bundeskartellamts mit vergaberechtlichen Grundsatzfragen betraut. Herr Zeise
ist zudem Mitautor der Kommentare Kulartz/Marx/
Portz/Prieß zur VOL/A und VOB/A.
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Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich in erster Linie an schon erfahrenere Vergabepraktiker in Vergabestellen, auf Bieterseite sowie an Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen.
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Ziel
Die Vergabekammern des Bundes und das OLG Düsseldorf haben
in Vergabenachprüfungsverfahren in Deutschland das bei weitem
höchste Fallaufkommen und die größte Fallerfahrung. Gelegentlich
werden von beiden Instanzen auch Aufsehen erregende Entscheidungen getroffen.
Das Seminar gibt Gelegenheit, Juristen, Ingenieure, Vergabepraktiker und Entscheider der Nachprüfungsinstanzen zu treffen
und persönlich kennenzulernen. Sie können sich mit Kollegen „kurzschließen“, beim Vortrag willkommene Bemerkungen sowie Fragen
anbringen und die Denkweise der Rechtsprechung näher kennenlernen.
Starke Referenten
Marktnahe Themen
Datum: Donnerstag, 11.06.2015, 09:30 – 17:00 Uhr
Ort:
IBR-Seminarzentrum Mannheim
Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.
Es werden behandelt: Die rechtssichere Ausschreibung und Angebotswertung, wie sich der Auftraggeber vor Schadensersatzansprüchen schützen kann und welche Möglichkeiten Bieter beim Rechtsschutz unterhalb des Auftragsschwellenwerts haben, dies vor dem
Hintergrund der Rechtsprechung (vor allem des EuGH und des
Bundesgerichtshofs). VOB/A und VOL/A. Darüber hinaus wird ein
Überblick über die neuen EU-Richtlinien sowie die deutschen Umsetzungsvorschläge gegeben.
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Themen
1. Die Vorbereitung der Ausschreibung
– Die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers beim Beschaffungsgegenstand – wie wirkt sich das praktisch aus?
– Auf der Suche nach dem wirtschaftlichsten Angebot: Konstruktive oder funktionale Ausschreibung? Oder eine Kombination
dazwischen?
– Wahl- und Bedarfspositionen – zulässig oder nicht?
– Mittelstandsschutz: Los- oder Gesamtvergabe – Wann ist Gesamtvergabe statthaft?
– Eignungsanforderungen und Vermengen mit Zuschlagskriterien – nach geltendem Recht grundsätzlich unzulässig, nach
neuen EU-Richtlinien zulässig?
– Nebenangebote: Begriff, Zulassung (insbesondere bei Niedrigstpreisvergaben), Gleichwertigkeit, Mindestanforderungen,
mehrere Hauptangebote und Zulässigkeit (u. a. Besprechung
von BGH v. 07.01.2014)
– Produktspezifische Ausschreibung – wo ist Zulässigkeitspotenzial?
– Das ungewöhnliche Wagnis und was davon übrig geblieben ist
– Fehlerkorrektur durch den Auftraggeber und die Konsequenzen
2. Die rechtssichere Angebotswertung
– Zur Zulässigkeit von Bietergemeinschaften (KG 24.10.2013)
– Nachfordern von Erklärungen/Nachweisen und Preisen
– Zur stufenweisen Angebotswertung – Muss die Eignungsprüfung vor der Preis- und Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgen?
– Unangemessen/ungewöhnlich niedrige (unauskömmliche)
Angebote und wie sie zu behandeln sind
3. Was ist bei der Aufhebung einer Ausschreibung zu beachten?
4. Unterschwellenwertvergaben: Was hat für eine Nachprüfung
durch Bieter zu gelten (prozessual und materiell)?
Didaktische Konzepte
Attraktiver Preis
Ausführliche Seminarunterlagen
Fortbildungsnachweise
Nähere Information und Anmeldung: www.vpr-online.de/IBR-Seminare
Stand: Okt. 2014 – Änderungen vorbehalten
Mannheim
IBR-Seminare 1. Halbjahr 2015
per Telefax an:
Vergabepraxis & -recht
(06 21) 2 83 83
oder melden Sie sich online an:
www.ibr-online.de/IBR-Seminare
Anmeldung
VPR
10% Frühbucherrabatt
bei Anmeldung bis 15.11.2014
Anmeldung
25% Rabatt für Kommunen, Kreise,
Landes- und Bundesbehörden
Rabatte sind nicht kombinierbar
Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar an:
Vergaberecht 2014/2015
Wichtige Entscheidungen des EuGH, des BGH, der OLG-Vergabesenate
und der Vergabekammern
mit VorsRiOLG Heinz-Peter Dicks, Düsseldorf, und RD Markus Zeise, LL.M., 2. VK Bund, Bonn
Datum:
Ort:
Preis:
Donnerstag, 11.06.2015, 09:30 – 17:00 Uhr
IBR-Seminarzentrum Mannheim, Harrlachweg 4, 68163 Mannheim
399,– Euro zzgl. 19% MwSt.
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Ich bin Mitarbeiter/-in einer Behörde/Kommune und erhalte 25% Nachlass auf den regulären Seminarpreis.
Titel, Vorname, Name – BITTE IN DRUCKBUCHSTABEN
Firma
Straße
PLZ, Ort
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Telefon
Telefax
E-Mail
Datum
7
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• Ausführliche Seminarunterlagen • Seminargebühr inkl. Mittagessen + 1 Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke
• Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (auf Anfrage: 8 Fortbildungspunkte) für Ihren Fortbildungsnachweis
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