AMTSBLATT für die Stadt Großräschen

Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
1
kostenlos
AMTSBLATT
für die Stadt Großräschen
Herausgeber:
Stadt Großräschen
Seestraße 16
01983 Großräschen
Telefon 035753 27-0
Telefax 035753 27113
www.grossraeschen.de
Großräschen Jahrgang 25 (2015) Datum: 18.03.2015
Nr. 01/15
Amtliche Bekanntmachungen •
•
•
•
•
Seite
Beschlüsse der 6. Stadtverordnetenversammlung der 6. Legislaturperiode am 25.02.2015 - BVL 4/2014 - 1/2015 Bildung der ständigen Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung
- BVL 5/2014 -1/2015 Besetzung der Fachausschüsse mit sachkundigen Einwohnern
- BVL 53/2015 Einführung eines Ratsinformationssystems in der Stadt Großräschen
- BVL 113/2010-1/2015 1. Änderung zur Entgeltordnung für wiederkehrende Leistungen
- BVL 336/2014 - 3/2015 Beschluss über die Offenlage des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 32 in Großräschen,
„Wohnfeld Hafenkante“ (Fassung Februar 2015)
- BVL 337/2014 - 2/2015 Bekanntmachung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an Grundstücken für das
Plangebiet Bebauungsplan Nr. 33 „Windkraftanlagen Woschkow-Leeskow“
- BVL 56/2015 Beschluss über die Aufstellung und die frühzeitige Offenlage des Bebauungsplans Nr. 36
in Großräschen OT Freienhufen, „Solarpark an der B 96“
- BVL 57/2015 Beschluss über die Aufstellung und die frühzeitige Offenlage des Bebauungsplans Nr. 37
in Großräschen OT Freienhufen, „Solarpark Hochkippe“
- BVL 58/2015 Einleitungsbeschluss und frühzeitige Offenlage zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 in Großräschen OT Freienhufen,
„Industrie- und Gewerbegebiet Sonne
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Großräschen für das Haushaltsjahr 2015
Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 27 in Großräschen,
„Dürerstraße II“ (Fassung Februar 2015)
Berufung einer Ersatzperson für die Stadtverordnetenversammlung
Friedhofsgebühren
Sonstige öffentliche Bekanntmachungen
• Bekanntmachung der vorläufigen Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung und des Hauptausschusses
• Verbrennen von Stoffen im Freien – Information des Ordnungs- und Sozialamtes
• Einladung zur Informationsveranstaltung zur Stadtentwicklung, zum Stadtumbau und zum Seespielplatz im Malerviertel am 01.04.2015
• Einladung zur Informationsveranstaltung Windkraftanlagen Woschkow-Leeskow am 13.04.2015
• Einladung zur Anliegerversammlung „Kunzesiedlung“ am 21.04.2015
• Einladungen zu den Jahreshauptversammlungen der Jagdgenossenschaften Schöllnitz/Altdöbern, Woschkow, Dörrwalde/Großräschen Informationen und Wissenswertes
• 2. Großräschener Frühjahrsputz
• Versteigerung der Feuerwehr • Neuigkeiten von Vereinen, Schulen, Ortsteilen u.v.m. Veranstaltungen und Termine
• Veranstaltungsinformationen
IMPRESSUM
5
7
8
9
11
13
14
15
15
15
16
16
17
17
26
Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen für die nächste Ausgabe des Amtsblattes am 22.04.2015
Druck:
Druck+Satz Offsetdruck
Gewerbestraße 17, 01983 Großräschen
Telefon 035753 17703, Fax 035753 17700
3
18
19
20
Sonstiges
• Information des DRK-Blutspendedienstes
Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
Stadt Großräschen
Der Bürgermeister
2
2
2
2
2
Verteilung in jeden Haushalt der Stadt Großräschen
Verantwortlich für die Verteilung:
KG WochenKurier Verlagsgesellschaft mbH & Co. Brandenburg
Geierswalder Str. 14, 02979 Bergen, www.wochenkurier.info
[email protected], Beate Lehnert: 03571 467163
Für die ordnungsgemäße Verteilung übernimmt das Druckhaus
keine Gewähr. Bei Reklamationen wenden Sie sich bitte an die
zuständige Verteilerfirma.
Postversand, sonstiger Bezug über:
Stadt Großräschen, Allgemeine Verwaltung
Seestraße 16, 01983 Großräschen
Auflage: 5.400 Exemplare
2
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
Amtliche Bekanntmachungen
Stadt Großräschen
Beschlüsse der 6. Stadtverordnetenversammlung der 6. Legislaturperiode am 25.02.2015
öffentlicher Teil
BVL 4/2014 - 1/2015 Bildung der ständigen Fachausschüsse
der Stadtverordnetenversammlung Großräschen
Die Abgeordneten stimmten folgenden Änderungen bei der
Besetzung der Fachausschüsse zu:
Rechnungsprüfungsausschuss
SPD – Fraktion: An die Stelle von Herrn Olaf Gunder tritt Herr
Axel Zschiesche.
Herr Zschiesche übernimmt auch den Vorsitz des Ausschusses
von Herrn Gunder.
Ordnungs- und Umweltausschuss
SPD- Fraktion/ Vertretung: An Stelle von Herrn Olaf Gunder
übernimmt Herr Axel Zschiesche die Stellvertretung für Frau
Ellen Lehradt.
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
BVL 5/2014 -1/2015 Besetzung der Fachausschüsse mit
sachkundigen Einwohnern
Die Abgeordneten stimmten folgender Änderungen bei der
Besetzung des Finanzausschusses mit sachkundigen Einwohnern zu:
Finanzausschuss
SPD – Fraktion: An die Stelle von Herrn Axel Zschiesche tritt
Frau Elke Konzack.
ordnung für wiederkehrende Leistungen mit Wirkung vom
01.04.2015.
2. Begründung
In dieser Entgeltordnung spiegelt sich die Erfahrung der Verwaltung bei Anfragen Dritter zur kurzzeitigen Ausleihe verschiedener Produkte der Stadt wider.
Den Entgelten zugrunde liegt der im Jahr 2010 kalkulierte
Stundensatz für Leistungen des Bauhofes. Bezüglich Verleih
der Holzhütten erfolgte in Folge steigender Unterhaltungskosten
sowie erhöhtem Zeitaufwand gegenüber der ursprünglichen
Planung für die Auf- und Abbautätigkeit eine Neukalkulation.
Die Änderungen beziehen sich auf Punkt I Gegenstand 1. Holzhütten inkl. Transport, Auf- und Abbau (pro Stck.) für die Nutzer
„Gewerbe“ (Änderung von 90,00 EUR auf 150,00 EUR) sowie
„Ortsfremde“ (Änderung von 120,00 EUR auf 210,00 EUR).
Der Verleih der Produkte ist auf den Zeitraum einer Veranstaltung begrenzt, ein Verleih an Privatpersonen erfolgt grundsätzlich nicht.
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
Anlage
1. Änderung zur Entgeltordnung für wiederkehrende Leistungen
Aufgrund § 28 Absatz 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007
(GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 13. März 2012 (GVBl. I Nr. 16) hat die Stadtverordnetenversammlung Großräschen in seiner Sitzung am 25. Februar
2015 folgende 1. Änderung der Entgeltordnung vom 28. Oktober
2010 beschlossen:
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
Artikel I
Absatz I erhält folgende Fassung:
BVL 53/2015 Einführung eines Ratsinformationssystems
in der Stadt Großräschen
Die Abgeordneten beauftragen die Verwaltung mit der schrittweisen Einführung eines Ratsinformationssystems (RIS). Dadurch soll die Durchführung und Nachbereitung von Sitzungen
der Stadtverordnetenversammlung effektiver, kostengünstiger,
umweltfreundlicher und transparenter gestaltet werden.
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
BVL 113/2010-1/2015 1. Änderung zur Entgeltordnung für
wiederkehrende Leistungen
1. Beschlussvorschlag
Die Abgeordneten beschlossen die 1. Änderung der Entgelt-
Gegenstand
Vereine
Gewerbe
Ortsfremde
1. Holzhütten
inkl. Transport, Aufund Abbau (pro Stück.)
60,00 €
150,00 €
210,00 €
2. Lichterketten je 50 m 20,00 €
25,00 €
30,00 €
3. Festzeltgarnituren
2,00 €
3,00 €
je Garnitur
(Selbstabholer)
keine
Ausleihe
4. transportabler Beamer 5,00 €
10,00 €
+ Leinwand pro Veranstaltung
5. Fahnen, Banner
3,00 €
5,00 €
(Stadt, Land,
diverse pro Stück.)
keine
Ausleihe
keine
Ausleihe
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
Der Verleih o. g. Gegenstände ist zeitlich begrenzt, d. h. z.B. für
Holzhütten von Freitag (Aufbau) bis Montag (Abbau).
Je weiterem Tag erhöht sich das Nutzungsentgelt um 10%.
Pro Ausleihe ist für die Gegenstände 1. bis 6. eine Kaution in
Höhe von 50,00 € bei der Übergabe zu entrichten.
Der Verleih o.g. Gegenstände erfolgt nur an unmittelbar
angrenzende Nachbargemeinden und Ämter der Stadt
Großräschen.
Artikel II
Die Änderung der Entgeltordnung tritt mit Wirkung vom
01.04.2015 in Kraft.
Großräschen, 27.02.2015
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
BVL 336/2014-3/2015 Öffentliche Bekanntmachung über die
Offenlage des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 32 in
Großräschen, „Wohnfeld Hafenkante“ (Fassung Februar 2015)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen hat
in ihrer Sitzung am 14. Mai 2014 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 in Großräschen, „Wohnfeld Hafenkante“
für das im Übersichtplan gekennzeichnete Gebiet beschlossen.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß §
13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Eine
Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wird unter Zugrundelegung von § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr.2 nicht durchgeführt.
Mit Beschlussnummer 336/2014-3/2015 hat die Stadtverordne-
3
tenversammlung der Stadt Großräschen in ihrer Sitzung am 25.
Februar 2015 den 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 32 in
Großräschen, „Wohnfeld Hafenkante“ (Fassung Februar
2015) gebilligt und ihn für die Dauer eines Monats zur Offenlage
bestimmt. Zeitgleich wird die Beteiligung der Behörden, Träger
öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Baugesetzbuch durchgeführt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, Ort und Dauer der Auslegung
mindestens eine Woche vorher ordnungsgemäß im Amtsblatt der
Stadt Großräschen bekannt zu machen und das Planverfahren
gemäß dem Baugesetzbuch fortzusetzen.
Die Vorhabenfläche befindet sich im Bereich des Ensembles
Schulsporthalle am See und zukünftiger Stadthafen Großräschen
und grenzt an die Seestraße sowie an die Dürerstraße.
Nunmehr soll im 2. Entwurf der Geltungsbereich nach Süden
erweitert werden, da im Zusammenhang mit dem Vorhaben
„Umbau Seestraße“ ein Planungserfordernis besteht. Hier
werden Grün- bzw. Verkehrsflächen dargestellt. Weiterhin wird
ein infrastruktureller Ergänzungsbau (Gebäude mit behindertengerechtem Aufzug) im Bereich des Sporthallenvorplatzes
an der Treppe von der Seestraße planungsrechtlich ermöglicht.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 16.000 m² und schließt
die in der Flur 5 der Gemarkung Großräschen gelegenen Flurstücke 501, 878, 1054 und 1057 ein.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im Norden: Dürerstraße
im Osten: B-Plan Nr. 27 Dürerstraße II
im Süden: Sporthallenneubau und zukünftiger Stadthafen Großräschen
im Westen:Seestraße
4
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 32 in Großräschen,
„Wohnfeld Hafenkante“ (Fassung Februar 2015) die Begründung, die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die
zum Bebauungsplan zugehörigen Gutachten und Fachbeiträge
liegen:
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
5
ab dem 27. März 2015 bis einschließlich 27. April 2015
im Bauamt der Stadtverwaltung der Stadt Großräschen, Calauer
Straße 27, 01983 Großräschen zu folgenden Zeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8:00 bis 12:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr.
und
und
und
und
12:30 bis 16:00 Uhr
12:30 bis 18:00 Uhr
12:30 bis 16:00 Uhr
12:30 bis 16:00 Uhr
für jedermann zur Einsichtnahme gemäß § 3 Baugesetzbuch aus.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum o.g. Planentwurf in Form von Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auf Wunsch wird
die Entwurfsplanung erläutert.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird
darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende wesentliche, bereits vorliegende relevante bzw. einschlägige Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar
und können während der Auslegungszeit ebenfalls eingesehen
werden:
Gutachten / Fachbeitrag / Planung
Artenschutz
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum B-Plan „Wohnfeld Hafenkante“ Büro Lutra
(Sept. 2014)
Inhalt: Identifizierung der prüfungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten, Potenzialeinschätzung auf der Grundlage der vorhandenen Biotope und Habitatstrukturen,
Auswirkungen auf die Arten, („worst-case“
Prüfung), Maßnahmen eine Abwendung
oder Lösungsmöglichkeiten zur Überwindung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
Stellungnahmen
Belang
Behörde/TÖB
Naturschutz, Landkreis Gehölzschutz
Oberspreewald - Lausitz
Bodenschutz,
Wasserschutz
Bodendenkmalpflege
Stelln. vom
14.07.2014
20.10.2014
Naturschutz
Landesamt für Umwelt, 25.08.2014
Immissionsschutz Gesundheit und
13.10.2014
Verbraucherschutz Regionalabt. Süd
Wasserwirtschaft
Weitere Arten umweltbezogener Informationen, die die Stadt als
nicht relevant ansieht und die deshalb nicht ausgelegt werden,
liegen nicht vor.
27. Februar 2015
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
BVL-Nr.: 337/2014 – 2/2015
In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen
am 25.02.2015 wurde auf der Grundlage von § 25 BauGB zur
Sicherung der Planungsziele die Satzung über ein besonderes
Vorkaufsrecht an Grundstücken für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 33 „Windkraftanlagen Woschkow-Leeskow“.
beschlossen.
Amtliche Bekanntmachung
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an Grundstücken für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 33 „Windkraftanlagen Woschkow-Leeskow“
- Textteil –
Die Stadtverordnetenversammlung Großräschen hat in ihrer
Sitzung am 25.02.2015 auf Grund des § 25 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954) in Verbindung
mit § 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32] folgende
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an Grundstücken
für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 33 „Windkraftanlagen
Woschkow-Leeskow“ beschlossen.
§1
Anordnung des Vorkaufsrechts
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am
05.11.2014 gefasst.
Mit dem Planungsinstrument des Bebauungsplanes nimmt die
Stadt Großräschen wesentlich Einfluss auf die künftige Entwicklung des Plangebietes.
Zur Sicherung der verbindlichen Bauleitplanung und einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung steht der Stadt Großräschen im Geltungsbereich
des Planbereiches des Bebauungsplanes Nr. 33 „Windkraftanlagen Woschkow-Leeskow“ an unbebauten und bebauten
Grundstücken ein besonderes Vorkaufsrecht zu.
Es soll ausgeübt werden, um die Planung und Umsetzung des in
diesem Bereich vorgesehenen Bebauungsplans sicherzustellen.
§2
Räumlicher Geltungsbereich
1) Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung umfasst
folgende Flurstücke in der Gemarkung Woschkow, Flur 1:
70, 71, 73, 76, 81, 82, 83, 84, 85, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93,
94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 106, 107,
109, 110, 111, 112, 119, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 133,
139, 140, 141, 142, 143, 171, 172, 173, 174, 277, 282, 283,
284, 285, 286, 288, 289, 364, 367, 368, 369, 387, 370, 371,
372, 373, 374, 375, 376, 377, 378, 379, 380, 381, 382, 383,
384, 385, 386, 388, 389, 390, 392, 393, 394, 397, 398, 399,
401, 402, 403, 404, 405, 406, 407, 408, 409, 410, 411, 412,
413, 414, 415, 417, 422, 423, 426, 427, in der Gemarkung
Allmosen, Flur 1: 156/1, 157/1, 158/1, 159/1, 160/1, 161/1,
162/1, 166/1, 177/1, 177/4, 178/1, 178/3, 181/1, 182/1, 383,
448, in der Gemarkung Dörrwalde, Flur 1: 21, 22, 25, 26,
27, 30, 32/1, 33, 34, 35, 37, 38, 40, 41, 42, 43, 45, 46/1, 47,
48, 49, 50, 51, 53, 54, 55 in der Gemarkung Dörrwalde, Flur
2: 196/1, 197, 198, 200/1, 200/2, 203, 204, 205, 340, 341,
342, 343, 344
6
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
2) Der räumliche Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügtem Plan dargestellt. Er ist Bestandteil dieser Satzung.
§3
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung einschließlich der Karte zur Abgrenzung des
Geltungsbereiches können in der Stadtverwaltung Großräschen
von jedermann während der Dienststunden eingesehen werden;
über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Ort und Zeit der Einsichtnahme:
Bauamt der Stadtverwaltung der Stadt Großräschen, Calauer
Straße 27, 01983 Großräschen zu folgenden Zeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8:00 bis 12:00 Uhr und12:30 bis 16:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr und12:30 bis 18:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr und12:30 bis 16:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr und12:30 bis 16:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr.
Anlage zur Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an
Grundstücken für das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 33 „Windkraftanlagen Woschkow-Leeskow“:
Plan mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches
Großräschen, 26.02.2015
Thomas Zenker
Bürgermeister
Hinweise:
a) gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der
Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung
des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht
worden sind.
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
b) gemäß § 18 BauGB
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über
die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die
Satzung nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3 BauGB über das
Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter
Geltendmachung wird hingewiesen.
7
Bebauungsplans Nr. 36 in Großräschen OT Freienhufen,
„Solarpark an der B 96“ für das im Übersichtplan gekennzeichnete Gebiet beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt
gemacht.
Großräschen, 02. März 2015
Ein Investor möchte auf der Fläche einen Solarpark errichten.
Hierfür ist vorab die Schaffung einer planungsrechtlichen
Grundlage durch verbindliche Bauleitplanung, sprich einen
Bebauungsplan, notwendig.
Thomas Zenker
Bürgermeister
Der Bereich befindet sich nördlich der B 96 zwischen
Großräschen und Freienhufen.
BVL-Nr. 56/2015 Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 36 in Großräschen OT Freienhufen,
„Solarpark an der B 96“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen
hat in ihrer Sitzung am 25. Februar 2015 die Aufstellung des
Die Stadt kann durch den Bebauungsplan eine geordnete Entwicklung und Dimensionierung und damit eine angemessene
Nutzung des Bereiches sichern.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 3ha und schließt das
in der Flur 1 der Gemarkung Freienhufen gelegene Flurstück
376/1 ein.
8
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt
gemacht.
im Norden: Wald
im Osten: Freifläche
im Süden: B 96
im Westen: Freienhufen
Die Verwaltung wurde beauftragt, vor Beginn der Planung mit
dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag gemäß §
11 Baugesetzbuch zur Übernahme der Planungskosten für
die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des
Flächennutzungsplanes abzuschließen.
Die Verwaltung wurde weiterhin beauftragt, vorbehaltlich des
Abschlusses des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme
der Planungskosten, die Beteiligung der Bürger, der Behörden,
Nachbarkommunen und weiterer Träger öffentlicher Belange
gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 36 in Großräschen
OT Freienhufen, „Solarpark an der B 96“ liegt daher
ab dem 27. März 2015 bis einschließlich 27. April 2015
im Bauamt der Stadtverwaltung der Stadt Großräschen, Calauer
Straße 27, 01983 Großräschen zu folgenden Zeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8:00 bis 12:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr.
und
und
und
und
12:30 bis 16:00 Uhr
12:30 bis 18:00 Uhr
12:30 bis 16:00 Uhr
12:30 bis 16:00 Uhr
für jedermann zur Einsichtnahme gemäß § 3 Baugesetzbuch aus.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum o.g. Planentwurf in Form von Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auf Wunsch wird
die Planung erläutert.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird
darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
27. Februar 2015
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
BVL-Nr. 57/2015 Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 37 in Großräschen OT Freienhufen,
„Solarpark Hochkippe“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen
hat in ihrer Sitzung am 25. Februar 2015 die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 37 in Großräschen OT Freienhufen, „Solarpark Hochkippe“ für das im Übersichtplan gekennzeichnete
Gebiet beschlossen.
Ein Investor möchte auf der Fläche einen Solarpark errichten.
Hierfür ist vorab die Schaffung einer planungsrechtlichen
Grundlage durch verbindliche Bauleitplanung, sprich einen
Bebauungsplan, notwendig.
Der Bereich befindet sich südlich von Freienhufen.
Die Stadt kann durch den Bebauungsplan eine geordnete Entwicklung und Dimensionierung und damit eine angemessene
Nutzung des Bereiches sichern.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 30ha und schließt das in der
Flur 2 der Gemarkung Freienhufen gelegene Flurstück 264 ein.
Der Geltungsbereich ist umringt von Waldflächen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, vor Beginn der Planung mit
dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag gemäß §
11 Baugesetzbuch zur Übernahme der Planungskosten für
die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des
Flächennutzungsplans abzuschließen.
Die Verwaltung wurde weiterhin beauftragt, vorbehaltlich des
Abschlusses des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme
der Planungskosten, die Beteiligung der Bürger, der Behörden,
Nachbarkommunen und weiterer Träger öffentlicher Belange
gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 37 in Großräschen
OT Freienhufen, „Solarpark Hochkippe“ liegt daher
ab dem 27. März 2015 bis einschließlich 27. April 2015
im Bauamt der Stadtverwaltung der Stadt Großräschen, Calauer
Straße 27, 01983 Großräschen zu folgenden Zeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8:00 bis 12:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr.
und
und
und
und
12:30 bis 16:00 Uhr
12:30 bis 18:00 Uhr
12:30 bis 16:00 Uhr
12:30 bis 16:00 Uhr
für jedermann zur Einsichtnahme gemäß § 3 Baugesetzbuch aus.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum o.g. Planentwurf in Form von Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auf Wunsch wird
die Planung erläutert.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird
darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
9
BVL-Nr. 58/2015 Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 2 in Großräschen OT Freienhufen,
„Industrie- und Gewerbegebiet Sonne“
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 9ha und
schließt die in der Flur 2 der Gemarkung Freienhufen gelegenen
Flurstücke 314, 343, 350, 413, 414 und 417 ein.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen
hat in ihrer Sitzung am 25. Februar 2015 die Einleitung der 2.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 in Großräschen OT
Freienhufen, „Industrie- und Gewerbegebiet Sonne“ für das
im Übersichtplan gekennzeichnete Gebiet beschlossen.
Der Änderungsbereich wird begrenzt:
Der Einleitungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Ein Investor möchte auf der Fläche einen Solarpark errichten.
Hierfür ist vorab die Änderung des bestehenden Bebauungsplans notwendig.
Der Änderungsbereich befindet sich im Industrie- und Gewerbegebiet Sonne.
Die Stadt kann im Änderungsverfahren eine geordnete Entwicklung und Dimensionierung und damit eine angemessene
Nutzung des Bereiches sichern.
im Norden: Industrie- und Gewerbegebiet Sonne
im Osten: zukünftiger Großräschener See
im Süden: Industrie- und Gewerbegebiet Sonne
im Westen: Zufahrt zum Industrie- und Gewerbegebiet Sonne
Die Verwaltung wurde beauftragt, vor Beginn der Planung mit
dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag gemäß § 11
Baugesetzbuch zur Übernahme der Planungskosten für die
Änderung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes abzuschließen.
Die Verwaltung wurde weiterhin beauftragt, vorbehaltlich des
Abschlusses des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme
der Planungskosten, die Beteiligung der Bürger, der Behörden,
Nachbarkommunen und weiterer Träger öffentlicher Belange
gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
10
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
Der Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2
in Großräschen OT Freienhufen, „Industrie- und Gewerbegebiet Sonne“ liegt daher
ab dem 27. März 2015 bis einschließlich 27. April 2015
im Bauamt der Stadtverwaltung der Stadt Großräschen, Calauer
Straße 27, 01983 Großräschen zu folgenden Zeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8:00 bis 12:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr
8:00 bis 12:00 Uhr.
und
und
und
und
12:30 bis 16:00 Uhr
12:30 bis 18:00 Uhr
12:30 bis 16:00 Uhr
12:30 bis 16:00 Uhr
für jedermann zur Einsichtnahme gemäß § 3 Baugesetzbuch
aus.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum o.g. Planentwurf in Form von Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auf Wunsch wird
die Planung erläutert.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird
darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
27. Februar 2015
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
11
NICHT ÖFFENTLICHER TEIL
BVL 347/2014 - 2/2015 Verkauf von Flurstücksteilflächen in
der Gemarkung Großräschen
BVL 55/2015 Verkauf eines Flurstücks im Wohnpark „Alma“
BVL 59/2015 Grundsatzbeschluss zur Ausschreibung einer
Baufläche im Wohnpark „Alma“
BVL 26/2014 - 1/2015 Verkauf eines Flurstücks im „Wohnfeld Alma“
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
BVL-Nr. 50/2014 Haushaltssatzung der Stadt Großräschen für das Haushaltsjahr 2015
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Großräschen
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Dezember 2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge auf
ordentlichen Aufwendungen auf
14.355.100 EUR
15.708.500 EUR
außerordentlichen Erträge auf außerordentlichen Aufwendungen auf
915.000 EUR
43.000 EUR
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf
Auszahlungen auf
16.421.400 EUR
18.060.800 EUR
festgesetzt.
Von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen auf:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
12.022.700 EUR
13.357.600 EUR
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf
2.898.700 EUR
4.396.300 EUR
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf
1.500.000 EUR
306.900 EUR
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven
Auszahlungen an Liquiditätsreserven
0 EUR
0 EUR
§2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden festgesetzt mit:
1.500.000 EUR
12
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden festgesetzt mit:
0 EUR
§4
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
250 v. H.
360 v. H.
2. Gewerbesteuer
350 v. H.
§5
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 25.000 EUR festgesetzt.
2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im
Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 15.000 EUR festgesetzt.
3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung
der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird auf 150.000 EUR festgesetzt.
4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der Entstehung eines Fehlbetrages beim ordentlichen Ergebnis von mehr als 3 % der ordentlichen Aufwendungen
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 1 % der Aufwendungen
oder Auszahlungen
festgesetzt.
§6
entfällt
Großräschen, den 12. November 2014
aufgestellt:
Großräschen, den 20. November 2014
festgestellt:
gez. Robert Weidner
Kämmerer
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
Die Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite erfolgte aufgrund § 74 Abs. 2 BbgKVerf durch den Landrat des Landkreises
Oberspreewald-Lausitz als allgemeine untere Landesbehörde, unter Aktenzeichen 151107 2 1/15 am 06. Januar 2015.
Großräschen, den 11. Februar 2015
ausgefertigt:
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
Hiermit wird vorstehender Beschluss zur Haushaltssatzung 2015 öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan im Rathaus, Seestraße 16, während der
Dienststunden, Einsicht nehmen kann.
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
13
Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 27
in Großräschen, „Dürerstraße II“ (Fassung Februar 2015)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen
hat in ihrer Sitzung am 26. Februar 2014 die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 27 in Großräschen, „Dürerstraße II“ für
das im Übersichtplan gekennzeichnete Gebiet beschlossen.
Ein Vorhabenträger möchte im Bereich des Planungsraumes
der Stadt Großräschen ein Vorhaben für Gastronomie/ Fahrradtourismus/ Catering realisieren.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,8ha und schließt die
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 27 in Großräschen,
„Dürerstraße II“ (Fassung Februar 2015) die Begründung, der
Umweltbericht einschließlich Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, die
nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die zum Bebauungsplan zugehörigen Gutachten und Fachbeiträge liegen:
ab dem 27. März 2015 bis einschließlich 27. April 2015
im Bauamt der Stadtverwaltung der Stadt Großräschen, Calauer
Straße 27, 01983 Großräschen zu folgenden Zeiten
Montag Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8:00 bis 12:00 Uhr und
8:00 bis 12:00 Uhr und
8:00 bis 12:00 Uhr und
8:00 bis 12:00 Uhr und
8:00 bis 12:00 Uhr.
12:30 bis 16:00 Uhr
12:30 bis 18:00 Uhr
12:30 bis 16:00 Uhr
12:30 bis 16:00 Uhr
für jedermann zur Einsichtnahme gemäß § 3 Baugesetzbuch
aus.
in der Flur 5 der Gemarkung Großräschen gelegenen Flurstücke
489, 490, 491, 1048, 1049, 1050, 1051, 1052, 1053, 1054, 1055
und 1057 ein.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im Norden: Dürerstraße
im Osten: Dürerstraße
im Süden: Sporthallenneubau und zukünftiger
Stadthafen Großräschen
im Westen:Seestraße
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum o.g. Planentwurf in Form von Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auf Wunsch wird
die Entwurfsplanung erläutert.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird
darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende wesentliche, bereits vorliegende relevante bzw. einschlägige Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar
und können während der Auslegungszeit ebenfalls eingesehen
werden:
14
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
Gutachten/Fachbeiträge
Belang
Fachbeitrag
Verfasser/Fassung
Artenschutz
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum B-Plan „Dürerstr. II“
Büro Lutra
(Fassg. Sept. 2014)
Inhalt: Identifizierung der prüfungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten, Potenzialeinschätzung
auf der Grundlage der vorhandenen Biotope und Habitatstrukturen, Auswirkungen auf die
Arten, („worst-case“ Prüfung),Maßnahmen einer Abwendung oder Lösungsmöglichkeiten zur
Überwindung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
Schutzgüter, Eingriffs/
Ausgleichsbilanzierung
Studie zur Bewertung der Schutzgüter
und zum Eingriff / Ausgleich zum B-Plan
„Dürerstr. II“
Inhalt: Kurzbeschreibung der relevanten Schutzgüter sowie kurze
Darstellung der möglichen Betroffenheit der Schutzgüter,
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
Büro Lutra
(Fassg. Sept. 2014)
Stellungnahmen
Belang
Behörde/TÖB
Naturschutz, Arten-u. Biotop-
Landkreis Oberspreewald - Lausitz schutz, Gehölzschutz,
Bodendenkmalpflege, Eingriffskompensation.
Wasserschutzgebiete
Naturschutz
Immissionsschutz
Wasserwirtschaft
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz Regionalabt. Süd
Stelln. vom
11.04.2014
21.10.2014
16.04.2014
09.10.2014
Forstschutz
Landesbetrieb Forst Brandenburg
01.04.2014
14.10.2014
Bodendenkmalpflege
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
Gewässerschutz
Gewässerverband „Kleine Elster-Pulsnitz“
01.04.2014
16.09.2014
25.03.2014
25.09.2014
Zusätzlich enthält der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung folgende umweltrelevante Informationen: Jeweils eine
Bestandsaufnahme und eine Eingriffsbewertung zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, Lebensräume, Mensch, Boden, Wasser,
Landschaft, Klima/Luft, Kultur- und Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen. Zu den erheblich betroffenen Schutzgütern werden
die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen dargelegt.
Weitere Arten umweltbezogener Informationen, die die Stadt als nicht relevant ansieht und die deshalb nicht ausgelegt werden,
liegen nicht vor.
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
Stadtverordnetenversammlung Großräschen - Berufung einer Ersatzperson
Gemäß § 60 Abs. 7 BbgKWahlG und §80 Abs. 1 BbgKWahlV wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Sitz von Olaf Gunder
(SPD) in der Stadtverordnetenversammlung auf Axel Zschiesche (SPD) ab 01.01.2015 übergegangen ist.
gez. Karin Neufeld
Wahlleiterin
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
15
Amtliche Bekanntmachung der Festsetzung zur Friedhofsunterhaltungsgebühr 2015
Die Friedhofsunterhaltungsgebühr 2015 ist sowohl im Stadtgebiet als auch in den jeweiligen Ortsteilen gegenüber den
Vorjahren unverändert geblieben, so dass auch in diesem Jahr
auf die Erteilung von Friedhofsunterhaltungsgebührenbescheiden verzichtet wird.
Für alle diejenigen Gebührenpflichtigen, deren Anzahl der
Grabstätten sich nicht verändert hat, wird durch diese öffentliche
Bekanntmachung gemäß § 12 a Kommunalabgabengesetz für
das Land Brandenburg (KAG) die Friedhofsunterhaltungsgebühr
für 2015 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2014 veranlagten
Höhe festgesetzt.
Die Friedhofsunterhaltungsgebühr 2015 wird gemäß der Jahresanfangsbescheide vom 20. Januar 2014 bzw. der zu einem
späteren Zeitpunkt erteilten Bescheide als Jahresbetrag am
31. März 2015 fällig.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Gebührenfestsetzung treten für die Gebührenpflichtigen die gleichen
Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Gebührenbescheid zugegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Gebührenfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem
Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung beginnt, durch
Widerspruch bei der Stadt Großräschen – Der Bürgermeister
-, Seestraße 16, 01983 Großräschen angefochten werden. Der
Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Großräschen,12.02.2015
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
Sonstige öffentliche Bekanntmachungen
2015 - Öffentliche Sitzungstermine
Stadtverordnetenversammlungen 29.04.2015
18 Uhr
Kurmärker-Saal
08.07.2015
18 Uhr
Kurmärker-Saal
16.09.2015
18 Uhr
Kurmärker-Saal
04.11.2015
18 Uhr
Kurmärker-Saal
09.12.2015
18 Uhr
Kurmärker-Saal
Hauptausschuss 23.03.2015 18 Uhr 20.04.2015
18 Uhr 11.05.2015
18 Uhr Geschäftshaus Seestr. 7
Geschäftshaus Seestr. 7
Geschäftshaus Seestr. 7
08.06.2015
22.06.2015
07.09.2015
28.09.2015
12.10.2015
16.11.2015
30.11.2015
18 Uhr 18 Uhr 18 Uhr 18 Uhr 18 Uhr 18 Uhr 18 Uhr Geschäftshaus Seestr. 7
Geschäftshaus Seestr. 7
Geschäftshaus Seestr. 7
Geschäftshaus Seestr. 7
Geschäftshaus Seestr. 7
Geschäftshaus Seestr. 7
Geschäftshaus Seestr. 7
Terminverschiebungen sind möglich. Die Termine finden Sie
aktuell unter www.grossraeschen.de/Politik/Sitzungstermine
Verbrennen von Stoffen im Freien – Information des Ordnungs- und Sozialamtes
Im Land Brandenburg ist das private Verbrennen von Gartenund Haushaltsabfällen im Freien verboten. Verstöße können
mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Kleine Holzfeuer im Freien dürfen auch ohne behördliche Ausnahme abgebrannt werden, wenn diese 10 goldenen Regeln
erfüllt sind.
• Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt einen Meter
• Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
• Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden
• Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer
• Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder
entfachen
• Löschmittel immer bereithalten (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher)
• „Brandbeschleuniger“ wie Benzin, Verdünnung, Spiritus
niemals verwenden, Explosionsgefahr!
• Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen
• Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
• Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen
Beachten Sie auch die Satzungen der Kleingartenverbände,
sowie Miet- und Pachtverträge. Holz- und Reisighaufen sind
vor dem Abbrennen umzuschichten, um auszuschließen, dass
Tiere verletzt werden.
Im Einzelfall können jedoch auch Belästigungen der Nachbarn
entstehen. Soweit berechtigte Beschwerden vorliegen, muss
von einer Belästigung und daher davon ausgegangen werden,
dass der Verbotstatbestand des § 7 Landesimmissionsschutzgesetz erfüllt ist.
Bei Fragen erreichen Sie uns unter Tel.: 035753 27 152.
Feuer, die die o.g. Bedingungen nicht einhalten, Lagerfeuer
und Traditionsfeuer aus kulturellem Anlass ( z. B. Oster- oder
sonstige Brauchtumsfeuer ) sind ohne Ausnahmegenehmigung
der Stadt Großräschen nicht zulässig. Die Ausnahme steht im
Ermessen der Stadt Großräschen.
Bei Fragen erreichen Sie uns unter Tel: 035753 27 – 262.
Auf die besonderen Vorschriften des Umganges mit Feuer im
Wald nach § 23 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg
wird hingewiesen.
gez. Susanne Schapp
Amtsleiterin Ordnungs- und Sozialamt
16
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
01.04.2015 Informationsveranstaltung zur Stadtentwicklung, zum Stadtumbau und zum Seespielplatz im Malerviertel
Die Stadtverordnetenversammlung von Großräschen hat für die
Entwicklung von Großräschen zur Seestadt das Leitbild „Wohnen, Arbeiten und Erholen an neuen Ufern“ beschlossen. Im
Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK)
wurden nach öffentlicher Diskussion die Rahmenbedingungen
und Schwerpunkte bis 2017 definiert.
Sie finden das INSEK jederzeit auf der Internetseite von
Großräschen (www.grossraeschen.de).
Übersichtsplan für den Ausbaubereich Seespielplatz (rot)
Über die aktuellen Projekte und Entwicklungen, die 2015 anstehen, möchten wir Sie gern informieren, wobei die Innenstadt
und die Bereiche der Rembrandtstraße und in der Nordstadt im
Mittelpunkt stehen sollen. Ein besonderer Schwerpunkt wird der
geplante Seespielplatz im Malerviertel sein.
Ihre Fragen und Hinweise sind herzlich willkommen.
Zu dieser Informationsveranstaltung lade ich Sie für
Mittwoch, den 01.04.2015 um 18.00 Uhr
in den Kurmärker-Saal Großräschen ein.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
13.04.2015 – 18 Uhr Informationsveranstaltung Windkraftanlagen Woschkow-Leeskow
Im zweiten Entwurf des sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“, welcher am 24.04.2014 durch die Regionalversammlung beschlossen wurde, wird das Eignungsgebiet
für die Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich Woschkow
erweitert.
Der Planbereich befindet zwischen den Ortsteilen Woschkow,
Dörrwalde, Allmosen und Leeskow.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen hat
in ihrer Sitzung am 05. November 2014 die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 33 in Großräschen, „Windkraftanlagen
Woschkow-Leeskow“ für das im Übersichtplan gekennzeichnete
Gebiet beschlossen.
Die Stadt möchte durch einen Bebauungsplan eine geordnete
Entwicklung und Dimensionierung und damit eine angemessene Nutzung des Bereiches durch potentielle Windkraftanlagen
sichern. Wo die Anlagen stehen und wie hoch die Räder sein
dürfen, soll beispielsweise geregelt werden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Bürger, der
Behörden, Nachbarkommunen und weiterer Träger öffentlicher
Belange durchzuführen.
Im Rahmen dieser Beteiligung, zur Information über die Planung und um Anregungen entgegenzunehmen, lädt die Stadt
Großräschen interessierte Bürger zu einer Informationsveranstaltung am
Montag, den 13.04.2015 um 18.00 Uhr,
in den Kurmärker-Saal, Großräschen, Seestraße 2
recht herzlich ein. Über Ihr Erscheinen würde ich mich sehr
freuen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
17
21.04.2014 – 18.00 Uhr Anliegerversammlung „Kunzesiedlung“
Am 21.04.2015 um 18.00 Uhr findet im Kurmärker eine Anliegerversammlung für die Anlieger der Kunzesiedlung (Ahlbecker
Straße, Greifswalder Straße, Schweriner Straße) statt. Die Stadt
Großräschen informiert in dieser Veranstaltung über die geplanten Bauarbeiten für die Errichtung der neuen Straßenlaternen
in den genannten Straßen und über die damit verbundene
Erhebung von Straßenbaubeiträgen.
Ihre Fragen und Hinweise sind herzlich willkommen.
Übersichtsplan für den geplanten Ausbaubereich „Kunzesiedlung“
Alle Anlieger, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger
sind herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
10.04.2015 – 19 Uhr Jahreshauptversammlung der
Jagdgenossenschaft Schöllnitz/Altdöbern
30.04.2015 – 18 Uhr Vollversammlung der
Jagdgenossenschaft Dörrwalde/Großräschen
Zu der am 10.04.2015 um 19.00 Uhr in Luckaitz, Gaststätte
Starick, stattfindenden Jahreshauptversammlung werden alle
Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schöllnitz / Altdöbern und
Jagdpächter recht herzlich eingeladen.
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Dörrwalde/ Großräschen
lädt alle Mitglieder zur diesjährigen Vollversammlung
am Donnerstag, den 30.04.2015 um 18.00 Uhr in das Gasthaus „Zum Glockenturm“ OT Woschkow, Dorfstraße 26, 01983
Großräschen, ein.
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Eröffnung und Begrüßung
Jahresbericht des Vorsitzenden
Bericht zum Haushaltsplan 2014/2015
Bericht der Rechnungsprüfer
Entlastung des Vorstandes mit Abstimmung
Haushaltsentwurf 2015/2016
Beschluss zum Haushaltsplan 2015/2016
Bericht der Jagdpächter zu den Abschussplänen
Informationen ,Verschiedenes
gez. A. Schwarzrock
Vors. Jagdgenossenschaft
10.04.2015 – 19 Uhr Jahreshauptversammlung der
Jagdgenossenschaft Woschkow
Zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft
Woschkow sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Die
Versammlung findet am Freitag, den 10.04.2015, um 19.00 Uhr
im Dorfzentrum Woschkow (Dorfstr. 18a) statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Informationen des Jagdvorstandes
3. Informationen des Jagdpächters
4. Kassenbericht & Rechnungsprüfung & Haushaltsplan
5. Anfragen der Mitglieder & Auszahlung der Jagdpacht
Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum
gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Dörrwalde/Großräschen gehören.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bestätigung der Tagesordnung
3. Bericht des Jagdvorstandes für das Jahr 2014/2015
4. Bericht des Kassenwartes
5. Kassenprüfbericht
6. Bericht der Jagdpächtergemeinschaft
7. Vorschläge Rechnungsprüfer
8. Diskussion
9. Beschlussfassung
- Beschluss Nr.01/2015 Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers
- Beschluss Nr.02/2015 Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung 2014/2015
- Beschluss Nr.03/2015 Anfertigung der Jahresrechnung
- Beschluss Nr.04/2015 Feststellung und Ausführungen des Haushaltsplanes 2015/2016
- Beschluss Nr.05/2015 Bestellung Rechnungsprüfer 2015/2016
10. Verschiedenes
gez. Martin Sebischka
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft
Im Anschluss lädt der Jagdpächter zu einem gemütlichen
Wildessen ein.
gez. Schultze
Jagdvorstand
Ende des amtlichen Teils
18
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
Informationen und Wissenswertes
Gemeinsam für Großräschen – 2. Frühjahrsputz
Informationen
Teilnahmerückmeldung
zum 2. Großräschener Frühjahrsputz
Sonnabend, den 28.03.2015, 10.00 -12.00 Uhr
Vorplatz am FEZ: Treffpunkt für die Frühjahrsputzaktionen im
FEZ und in der Grünen Mitte
Rückmeldung bitte aus organisatorischen Gründen bis 23. März
2015 an Stadt Großräschen Bauamt/ SGF Herrn Paulick Tel.
(035753) 27- 623, Fax: (035753) 27- 638 E- Mail: bpaulick@
grossraeschen.de
Die Anmeldung kann gern auch formlos erfolgen.
„Der Winter wird ausgekehrt, der Frühling kommt - Macht unsere Stadt und unsere Ortsteile jubiläumsfein - Macht mit beim
Frühjahrsputz 2015“.
Um alle Aktionen koordinieren und unterstützen zu können,
konzentriert sich der Frühjahrsputz auf Freitag den 27. März
und Samstag, den 28. März 2015. An diesem Wochenende
verschönern die Einwohner der Stadt und der Ortsteilen ihr
Wohnumfeld.
Werkzeuge, wie z.B. Harke, Eimer, Hacke etc. sollte jeder
Teilnehmer nach Möglichkeit selbst mit bringen.
Es bestehen viele Möglichkeiten, beim Frühjahrsputz aktiv zu
werden oder eigene Aktionen zu organisieren.
Hier ein paar Vorschläge:
• Müll, Restlaub etc. von Rabatten, Hecken und Rasenflächen
entfernen
• Frühjahrsblühpflanzen organisieren und einpflanzen
• Bänke oder ähnliches reparieren und streichen
• Wege harken und kehren
• gemeinschaftlichen Grillplatz wieder herrichten
• an einem öffentlichen Denkmal die Flächen säubern und
herrichten
• im Schwimmbad dem Objektleiter des FEZ bei der Flächensäuberung helfen
• Spielgeräte in der Kita o. Schule pflegen/ reparieren
• Fenster putzen im Vereinsheim
• Schulhof kehren und säubern
dies sind nur einige von vielen möglichen Aktivitäten.
Die Einsätze können im unmittelbaren eigenen Umfeld oder
bei Rückfrage je nach Bedarf an zugewiesenen öffentlichen
Flächen/ Objekten erfolgen.
Wollen Sie den Einsatz an einem öffentlichen Objekt oder einer Grünfläche durchführen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit
Herrn Paulick zur Zuweisung und eventueller Bereitstellung
von Müllsäcken oder Laub- bzw. Grünschnitt- Containern auf.
Ein Anmeldeformular finden Sie unten.
Folgender Hinweis ist zu beachten:
Die Stadt Großräschen kann keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Der städtische Bauhof stellt und sammelt jedoch
Müllsäcke oder Container an oder von öffentlichen Objekten ein.
Wohnungsgesellschaften, Vereine, Gartensparten etc. organisieren die Entsorgung des Unrats von ihren Grundstücken selbst.
Den eigenen Ideen zum Gelingen des Frühjahrsputzes sind
keine Grenzen gesetzt. Vielleicht lässt sich z.B. der ein oder
andere Mitbürger, Mieter oder ein Vereinsmitglied durch einen
selbst organisierten kleinen Imbiss oder Getränk für die Frühjahrsputzaktionen motivieren.
Viel Spaß und viel Erfolg bei der gemeinsamen Arbeit für unsere Stadt!
gez. Thomas Zenker
Bürgermeister
Name: .......................................................................................
...................................................................................................
...................................................................................................
(Verein, Wohnungsunternehmen, Schule, Kita, Partei, Firma, Institution, etc.)
geschätzte Teilnehmeranzahl: .................................................
(rein informell zwecks eventueller Presseinformation)
um Zuweisung eines öffentlichen Objektes oder
Fläche wir gebeten:
JA
NEIN
Frühjahrsputz findet statt: .........................................................
..................................................................................................
..................................................................................................
(z.B. Schule, Kita, Wohnblock, Gartenanlage, öffentliche Grünfläche, etc.)
Bezeichnung der Örtlichkeit und der
geplanten Aktivität/ Pflege: .......................................................
...................................................................................................
...................................................................................................
(z.B. Reinigung Rasenfläche in d. Straße, Nr.,
genaue Flächenbezeichnung, etc.)
Termin: Freitag, den 27.03.2015 (Nur für Vereinsaktionen)
Samstag, den 28.03.2015
Ansprechpartner: ......................................................................
...................................................................................................
...................................................................................................
...................................................................................................
(Name, Telefonnummer, E- Mailadresse für Rückfragen )
..................................................................................................
Datum, Unterschrift
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
Aufruf des Sportvereins zum
2. Großräschener Frühjahrsputz
Mitglieder aller Abteilungen des SV Großräschen werden gebeten, sich am Frühjahrsputz auf dem Sportplatz des Sportvereins
zu beteiligen.
Termin:
Sonnabend, 28.03.2015, 10:00 – 12:00 Uhr
Treffpunkt:
vor dem Vereinsheim
Schwerpunkt: Parkplatzfläche
Bitte bringen Sie zum Einsatz folgendes Material mit: Harken,
Besen, Pinsel
Mit sportlichen Grüßen
Sascha Donath
Präsident des SV Großräschen
Aus den Ortsteilen
Freienhufen
Bessere Versorgung ab 6. März 2015 im Ortsteil Freienhufen
durch Kaspricks Einkaufsbus
Mit Unterstützung der Freienhufener Seniorengruppe hat der
Ortsvorsteher Gespräche mit Kaspricks Mobilmarkt geführt.
Jetzt liegt die Zusage vor, dass Kaspricks Einkaufsbus auch
Freienhufen anfährt.
Einmal pro Woche wird damit direkt in Freienhufen eine Einkaufsmöglichkeit für Lebensmittel und Waren des täglichen
Bedarfs vorhanden sein.
Der Einkaufsbus wird jeweils freitags um 12.30 Uhr am Kriegerdenkmal und um 13.15 Uhr Bushaltestelle am Kirchplatz
geöffnet haben.
Von den älteren Einwohnern Freienhufens und Einwohnern
ohne eigenes Transportmittel wurde in den letzten Jahren
immer wieder der Wunsch nach einer Einkaufsmöglichkeit für
Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs direkt in Freienhufen geäußert.
Bitte nutzen Sie diese Einkaufsmöglichkeit vor Ort.
Karl-Heinz Wahren
Ortsvorsteher Freienhufen
Lebensmittel & Waren des täglichen Bedarfs
Bemd & Viola Kasprick
Groß Mehßow 40a - 03205 Calau
Telefon: 035435 / 4145
Unser Sortiment für Sie:
• Brot, Brötchen und Feinbackwaren der Bäckerei Bubner
• Milch und Michprodukte im Kühlregal
• Feinkost und Spreewälder Wurstwaren
• Frisches Obst &. Gemüse sowie Eis & Feinfrost
• Süßwaren und Genussmittel
• Konserven und Getränke
• Wasch- und Reinigungsmittel
Unser Service - Angebot:
- Von Oktober - März 14-tägig frisch geräucherte Forellen &
Karpfen
- Verkauf von Schnittblumen und Topfpflanzen
- immer aktuelle Tageszeitungen und Zeitschriften
19
Vereint leben
Über die Tätigkeit des Brandenburgischen Seniorenverbandes
In der ersten Mitgliederversammlung unseres Ortsverbandes
sprach Herr Adam vom Großräschener Gartencenter über die
Pflege von Orchideen, Kakteen, Hibiskus und Rosen. Er betonte
zum Schluss seiner Ausführungen, dass ein Leben ohne Blumen
zwar möglich, aber eigentlich sinnlos ist.
Im März feierten wir den internationalen Frauentag in der Dörrwalder Mühle. Herr Hamann führte uns durch die Mühle und
erklärte uns, wie sie funktioniert hatte und er sprach auch über
ihre wechselvolle Geschichte. Anschließend erinnerte ich an
den Kampf der Frauen um ihre Gleichberechtigung. Danach
gab es Kaffee und Kuchen.
Im April 2014 machte uns die Leiterin der Stadtbibliothek Frau
Köckritz mit der Erzählung von Erwin Strittmatter “Wie ich meinen Großvater kennenlernte“ und der Geschichte „Der Wind
der Erinnerung“ von Kimberley Wilkins bekannt..
Im Mai fuhren wir mit dem Reisebüro Treuger-Tours in die
Saalestadt Halle. Nach einer Stadtrundfahrt nahmen wir unser
Mittagessen im historischen „Hallensischen Brauhaus“ ein. Danach besuchten wir die Fabrik „Halloren“, wo wir uns über die
Herstellung von Schokoladenerzeugnissen informieren konnten.
Anfang Juni besuchten wir die IBA-Terrassen, wo Herr Kalliske
uns über die Geschichte des Bergbaus in unserer Region berichtete. Ebenfalls im Juni war die Brandenburger Landesausstellung im Schloss Doberlug unser Ziel. Wir konnten uns dort
mit den spannungsreichen Beziehungen zwischen den beiden
Nachbarstaaten Preußen und Sachsen in den vergangenen
Jahrhunderten vertraut machen. Anschließend fuhren wir zum
Kaffeetrinken zur Gaststätte „Waldfrieden“ in Finsterwalde. Im
September genossen wir griechische Speisen im Restaurant
„Olympia“ in Senftenberg.
Prof. Dr. Wien machte uns mit dem Medizinrecht bekannt. Das
besondere Interesse der Anwesenden galt den Rechten der
Patienten. Im neu eröffneten „Haus der Landwirtschaft“ sprach
der Winzer Dr. Wobar am 24.11.14 über den Beginn des Weinanbaus in Großräschen. Wir erhielten auch eine Kostprobe des
Weißweins „Solaris“, der auch in Großräschen angebaut wird.
Anfang Dezember war die letzte Tagesfahrt im Jahr 2014. Ziel
war Frauenstein. Dort galt unser Besuch der über 100 Jahre bestehenden Bäckerei Schmieder, wo eine sehr schöne Kaffeetafel
auf uns wartete. Anschließend erlebten wir ein stimmungsvolles
Kulturprogramm.
Zum Jahresabschluss erfreute uns in der „Guten Stube“ bei
unserer Weihnachtsfeier ein Chor der GutsMuths-Grundschule
mit Weihnachtsliedern. Beim abendlichen Buffet hatte jeder die
Möglichkeit seinen Hunger zu stillen.
Die Mitglieder unseres Ortsverbandes, die aus gesundheitlichen
Gründen nicht an unseren Veranstaltungen teilnehmen konnten,
wurden von Kollegen des Vorstandes besucht und über unser
Verbandsleben informiert. Auch im Jahr 2015 werden wir uns
bemühen, ein interessantes Verbandsleben zu gestalten.
Hans Mittank
20
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
Gut Wehr
Die Stadt Großräschen gibt gegen Gebot für eine zivile Nachnutzung folgende Technik der Freiwilligen Feuerwehr ab.
In einer für den 28.04.2015 um 17.00 Uhr bei der Stadt
Großräschen, Ordnungs- und Sozialamt, Seestraße 04 stattfindenden verdeckten Auktion, erhalten die Bewerber die
Gelegenheit für:
1.) den Tragkraftspritzenanhänger-TSA- Saalhausen
(ohne Beladung)
4.) den Schlauchtransportanhänger-STA-Großräschen-Nord
(ohne Beladung)
2.) die Tragkraftspritze-TS-8/8 Jöhstadt
(DDR Produktion) –Saalhausen
ihr Gebot abzugeben.
Der TSA (P.1.) und die TS 8/8 (P.2.) können bei der Ortswehr
der Freiwilligen Feuerwehr Saalhausen, Kleiner Mühlenweg 4,
nach vorheriger Absprache mit Herr A. Klatt, Telefon
0172 7251047, besichtigt werden.
Der STA und der TSA (P.3.) können bei der Ortswehr der Freiwilligen Feuerwehr in Allmosen, auf dem Gelände der AGRAR
Genossenschaft, nach vorheriger Absprache mit Herrn M. Mieth,
Telefon 0176 15753278 besichtigt werden.
3.) den Schlauchtransportanhänger-STA- Allmosen nur Aufsatz
Koffer ( ohne Beladung) und den TragkraftspritzenanhängerTSA- Allmosen nur Gestell
Der STA (P.4.) kann bei der Ortswehr der Freiwilligen Feuerwehr in Großräschen-Nord, Chransdorfer Str.5, nach vorheriger
Absprache mit Herrn Schulz, Telefon 035753 27 160
besichtigt werden.
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
21
Das Mindestgebot für
Zu P.1.) TSA beträgt
150,00 €
Zu P 2.) TS 8/8 beträgt
100,00 €
Zu P.3.) STA und TSA beträgt insgesamt
(nur komplett abzugeben)
150,00 €
Zu P.4.) STA beträgt
1
50,00 €
Jeder Bieter gibt nur ein Gebot je Position ab. Ab Veröffentlichung können die Gebote im gekennzeichneten und im
geschlossenen Umschlag bei der Stadt Großräschen, 01983
Großräschen, Seestraße 16 eingereicht werden.
Es besteht die Möglichkeit im Ordnungs- und Sozialamt, 01983
Großräschen, Seestraße 4, das Gebot direkt, im gekennzeichneten und im geschlossenen Umschlag zu den Sprechzeiten,
einzureichen.
Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 -18.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Das Gebot muss spätestens bis zum 28.04.2015 um 17.00
Uhr bei der Stadtverwaltung vorliegen. Danach eingehende
Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit das Gebot in einem geschlossenen Umschlag zu Beginn der Auktion beim Leiter der
Auktion ab zugegeben.
Nach dem Vorliegen der Gebote und nach Ablauf der Gebotsfrist
werden die Umschläge geöffnet und das höchste Gebot wird
ermittelt. Bei wertgleichen Geboten kann mündlich nachgebessert werden.
Die Feuerwehrtechnik ist ausgemustert und stillgelegt. Die
feuerwehrtechnische Beladung ist entfernt.
Der Erlös der Auktion soll der Kinder- und Jugendfeuerwehr der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Großräschen zu Gute kommen.
gez. Susanne Schapp
Amtsleiterin
Ordnung- und Sozialamt
Gut betreut und gefördert
Die Friedrich-Hoffmann-Oberschule Großräschen
sagt „Danke“
Anleitung durch Herrn Vogel vom Seehotel
Im November 2014 beteiligte sich die Schülerfirma an zwei
Tagen an der Woche der Schulverpflegung. Hinweise für
gesunde Ernährung, Hygiene und Tipps für ein leckeres Frühstück standen auf dem Plan. Fachkundige Hinweise gaben
die Ernährungsberaterinnen Frau Scharkowski und Frau Dr.
Marwitz. Vielfältige Unterstützung erhielten die Schüler von der
Agrargenossenschaft Großräschen, der Lausitzer Gartenwelt
und von Herrn Vogel vom Seehotel. Bei allen möchte sich die
Oberschule recht herzlich bedanken.
Traditionsgemäß führte die Theatergruppe der Oberschule beim
Weihnachtsmarkt ein Märchen auf. Für eine gelungene Vorstellung ist es aber nicht nur notwendig, Texte und Bewegungen
einzustudieren, sondern auch sich um eine geeignete Kostümierung zu kümmern. Wie schon oft unterstützte Frau Berus
dabei tatkräftig. Dafür noch einmal ein herzliches Dankeschön.
Gesundheitserziehung in den Grundschulen mit dem
Jugendhaus Alte Post
Zum 3. Mal startet das Präventionsprojekt „Klasse2000“ mit
der Gesundheitsförderin Katrin Piatkowiak an der GutsMuthsGrundschule und der Pestalozzi Grundschule in Großräschen.
Die AOK übernimmt die Patenschaft für vier 1. Klassen und das
für den gesamten Projektzeitraum von 4 Jahren.
Im Vordergrund stehen die Gesundheitsförderung sowie die
Gewalt,- und Suchtvorbeugung.
Klasse2000 begleitet Kinder vom 1. bis zum 4. Schuljahr und
behandelt alle Themen, die zum gesunden Leben dazugehören: gesund und lecker essen, sich regelmäßig bewegen
und entspannen, Probleme und Konflikte lösen, Tabak und
Alkohol kritisch beurteilen und auch bei Gruppendruck Nein
sagen können. Besondere Höhepunkte im Unterricht sind für
die Kinder die Stunden der Klasse2000-Gesundheitsförderin.
Sie bringt interessante Spiele und Materialien mit – z. B. einen
Atem-Trainer, Gefühlebücher oder Stethoskope. Im Anschluss
an diese Stunden greifen die Lehrkräfte das Thema wieder auf,
um es in weiteren Stunden zu vertiefen. Dieses Projekt stärkt
das Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühls der Kinder.
Somit werden die Bedingungen geschaffen, die zur Erhaltung
der Gesundheit erforderlich sind. Das Programm ist spielerisch
aufeinander aufgebaut und wird von „Klaro”, der Sympathiefigur
für Kinder begleitet.
GutsMuths-Grundschule sucht Zeitzeugen
Brücken bauen – Bäume pflanzen –
Europa wächst zusammen
Der Europatag ist in der GutsMuths-Grundschule zur Tradition
geworden. Dabei konnten wir in den vergangenen Jahren
stets auf Unterstützung vom Großräschener Seniorenclub
und auf die Mithilfe von Vereinen und Institutionen bauen.
Am 22.01.15 fand eine erste Arbeitsberatung mit Vertretern
der Eltern, des Fördervereins der GutsMuths-Grundschule, des
Seniorenclubs der Stadt Großräschen, des JC 94 e.V., dem Leiter der AG „Vitalarseum“ und den Verantwortlichen der Schule
statt, in der Vorschläge zur Gestaltung dieses Tages besprochen
wurden. In diesem Jahr fällt der Tag, der 08. Mai, mit dem
70. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus zusammen. Da
es schwer ist, Grundschülern diese Zeitepoche zu vermitteln und
ihnen einen Einblick in die Zeitgeschichte zu geben, suchen wir
Zeitzeugen, die bereit sind, von ihrem Leben zu berichten
oder die uns dazu Materialien (Fotos, Essenmarken, Geldscheine, Gegenstände des täglichen Gebrauchs aus dieser Zeit
u. ä.) zur Verfügung stellen können. (Der achtsame Umgang
mit Materialien ist selbstverständlich.) Schön wäre es auch,
wenn wir Bürger der Stadt Großräschen finden, die bereit
22
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
sind, an diesem Tag an der Schule von ihren persönlichen
Erlebnissen zu berichten. Wenn Sie uns helfen und unterstützen möchten, melden Sie sich bitte unter folgender
Telefonnummer 035753/6035 oder persönlich in der GutsMuths–
Grundschule Großräschen, Rembrandtstraße 93.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung!
Die Schulleitung
Exkursion der GutsMuths Grundschule nach Potsdam
Am 19. Januar machten sich die Klassen 5 und 6 der GutsMuthsGrundschule Großräschen zu einer Exkursion nach Potsdam in
das wissenschaftliche Mitmachmuseum „extavium“ auf.
Der Ausflug wurde durch das Preisgeld des 2014 erhaltenen
Energiepreises für eine energiesparende Schule aufgrund des
Schaffens der Arbeitsgemeinschaft „Vitalarseum“ finanziert.
Das „extavium“ beinhaltet mehrere Stationen an denen Kinder
anfassen, experimentieren und ausprobieren können. Tutoren
des Museums halfen und erklärten anschaulich das eine oder
andere Experiment.
Die besten in Erinnerung gebliebenen Stationen waren das
Mäuselabyrinth, in dem die Hausmaus sich, nachdem Schüler
es gebaut hatten, zurechtfinden musste, der Trabi Flaschenzug,
an dem die Kinder durch eigene Kraft einen Trabant anheben
konnten, genauso wie der veranschaulichte Satz des Pythagoras. Als besonderes Highlight galt jedoch die Schokokusspumpe. Hier wurden Schokoküsse unter eine Glasglocke gestellt.
Durch „Pumpen“ wurde die Luft in der Glocke herausgezogen
und es entstand ein Vakuum, wodurch die Schokoküsse zu
wachsen begannen.
Am Ende belegten alle Kinder den Workshop „Wie schmeckt das
Sonnenlicht?“. Hierbei wurden die Geschmacksnerven durch Zitronen, Zucker, Salz und Bitterschokolade auf die Probe gestellt.
Allen Kindern hat dieser Ausflug Freude bereitet, denn Erkennen
durch eigenes Handeln fördert den Wissensdurst.
Kleine Theater-Stars der Pestalozzi Grundschule
im Kurmärker
Regelmäßig lassen sich die Lehrer und Schüler der PestalozziGrundschule neue Überraschungen für Eltern und Großeltern
einfallen. Diesmal war es das Theaterspiel. Jede Klasse hatte
die Aufgabe, sich ein Märchen auszusuchen und dieses schauspielerisch umzusetzen. Dabei bekam jeder Schüler eine Rolle,
z.T. wurden zusätzliche Figuren in die Märchen eingebaut,
damit jeder Einzelne von seinem schauspielerischen Talent
überzeugen konnte.
Die Kinder halfen sich gegenseitig und hatten alle viel Spaß bei
der Vorbereitung. Schon in der Vorweihnachtszeit wurde die
Bühnendeko gebastelt, Texte gelernt (mitunter still und heimlich
hinter verschlossenen Kinderzimmertüren) und im elterlichen
bzw. großelterlichen Kleiderschrank nach brauchbaren Kostümen und Accessoires gestöbert.
Aufgeteilt in 2 Gruppen (1.-3. und 4.-6. Klasse) war es dann am
20. und 21. Januar 2015 endlich soweit.
Gespannt verfolgten zahlreiche Gäste bekannte, aber auch
längst vergessene Märchen wie „Die große Rübe“ (Kl. 1),
„Schneewittchen und die 7 Zwerge“ (Kl. 2), „Der Zauberdezember“ (Kl. 3), „Wenn Dornröschen zwei Mal wach geküsst wird“
(Kl. 4), „Des Kaisers neue Kleider“ (Kl. 5) und „Der Rattenfänger
von Hameln“ (Kl. 6).
Stolz verbeugte sich jede Klasse nach ihrer Aufführung vor dem
Beifall klatschenden Publikum.
Alle Kinder haben ihre Rolle wirklich hervorragend und überzeugend gespielt, wie kleine Profis eben.
Diese Überraschung ist wirklich gelungen – ein ganz großes
Dankeschön dafür an die Theaterstars und natürlich an die
Lehrer und alle Helfer im Hintergrund.
Viola Jahn
Elternsprecherin der Klasse 6
Wirtschaft
Zum Jahresende schloss Roland Kaschke seine Bäckerei in der
Freienhufener Straße. Der Bürgermeister dankte dem Bäckermeister und seiner Frau am 19.12. für die 29jährige erfolgreiche
Geschäftsführung im Dienste ihrer Kunden.
Die Bäckerei Kaschke hatte sich nach der Geschäftseröffnung am 23.07.1985 durch gleichbleibend sehr gute Qualität,
handwerkliches Können und freundliches Auftreten eine feste
Stammkundschaft aufgebaut. Leider konnte keine Nachfolgelösung gefunden werden. Der Bürgermeister wünschte dem Paar
alles Gute für den verdienten Ruhestand.
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
23
Herzlichen Glückwunsch
Am 30.12.2014 feierten Max und Hedwig Walter in Großräschen das Fest der Gnadenhochzeit. Der Bürgermeister, Herr Thomas
Zenker gratulierte dem gebürtigen Großräschener und seiner Frau herzlich zum 70. Hochzeitstag.
Veranstaltungen und Termine
Veranstaltungsübersicht
Eine aktuelle Veranstaltungsübersicht finden Sie auch unter www.grossraeschen.de
Datum
Uhrzeit
Veranstaltung
März 2015
19-22.03.
Circus Renz
20.03. 15:00 Uhr
Kreuzweg Kunst in der Kirche
21.03. 18:30 Uhr
Frühlingskonzert
21./22.03.
24. Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe
21.03.
Dorfdisco
21.03.
10:00 Uhr
2. Tischtennismeisterschaften
26.03.
18:00 Uhr „Der Müller lässt das Mausen nicht“ Mühlenmärchen
26.03. 15:00 Uhr
Vortrag Demenz
28.03.
10:00 Uhr
2. Frühjahrsputz
28.& 29.03.
Frühlingsfest in der Lausitzer Gartenwelt
30.03.
Jahreshauptversammlung der Kinder- und
Jugendfeuerwehr der Stadt Großräschen
31.03.
09.00 Uhr
Lausitzer Jobtour 2015
April 2015
03.04
11.30 Uhr
Mittagstisch zu Ostern (Reservierung)
04. 04.
Osterfeuer in den Ortsteilen
05.04
11.30 Uhr
Mittagstisch zu Ostern (Reservierung)
06.04
11.30 Uhr
Mittagstisch zu Ostern (Reservierung)
10.04.
17.30 Uhr, „Krimidinner Klappe die 2.“ 13.04.
18.30 Uhr
Verkehrsteilnehmerschulung der Verkehrswacht
15.04.
15.30 Uhr
2. Großräschener Babytreffen
16.04.
18:00 Uhr
Kulinarische Weinverkostung zur Spargelzeit 25.04.
17:00 Uhr
„Schlagerfrühling 2015“ mit Olaf Berger und den
Geschwistern David
25.04.
18:00 Uhr
2. Frühlingskonzert
25.& 26 04.
Tomaten- und Kräutertage in der Lausitzer Gartenwelt 26.04.
10.00 Uhr
Faustball 13. Volkssportturnier
30.04.
18:00 Uhr Hexenbrennen mit Lampion- & Fackelumzug
30.04.
Maibaumaufstellen in den Ortsteilen
Ort
Festplatz Großräschen
St. Antonius Großräschen
Mühle Dörrwalde
Gewerbegebiet „Am Räschener Laug“ Großräschen
Gasthaus Gropp Saalhausen
Turnhalle Freienhufen
Mühle Dörrwalde
Gute Stube im Kurmärker-
Bürgerhaus Großräschen
Stadtgebiet
Großräschen
Ortswehr Dörrwalde
Kurmärker-Saal Großräschen
Kunth‘s Dorfschänke Wormlage
Kunth‘s Dorfschänke Wormlage
Kunth‘s Dorfschänke Wormlage
Mühle Dörrwalde
Seat Autohaus an der B96 Großräschen
Kurmärker-Saal Großräschen
Mühle Dörrwalde
Kurmärker-Saal Großräschen
Mühle Dörrwalde
Großräschen
Faustballplatz Freienhufen
Feuerwehr Großräschen-Nord
24
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
Mai 2015
07.05. 19:30 Uhr
08.05.
18:00 Uhr
09.05.
10:00 Uhr
30.05.
18:00 Uhr
Juni 2015
02.06.
14:00 Uhr
05.06.
21.00 Uhr
06.06.
14.00 Uhr
08.06.
08.00 Uhr
13.06. 10:00 Uhr
13./14.06.
13.06.
20.06
20.06.
27.06.
Juli 2015
01.07. 10.00 Uhr
02.07. 19.30 Uhr
03.-05.07.
04.07.
0:00 Uhr
04.07.
04.07.
16.00 Uhr
05.07.
10.00 Uhr
06.07.
17.00 Uhr
07.07.
15.00 Uhr
08.07.
14.00 Uhr
09.07.
10.07.
10.07
20.00 Uhr
11.07.
11.07.
11.07.
11.07.
12.07.
18./19.07. Eröffnung des 25. Großräschener Orgelzyklus Große Brandenburger Jungweinprobe
7. Volleyballturnier
Kegeln- Wanderpokal der Dorfvereine
St. Antonius Großräschen
Kurmärker-Saal Großräschen
Faustballplatz Freienhufen
Kegelbahn Freienhufen
Kinderfest Schmogroer Jugendabend mit Überraschungen
7. Dorffest mit Traktoren und Oldtimertreffen
Stadtlesefest
Tag des offenen Weinbergs anlässlich der
21. Brandenburger Landpartie
Beerentage in der Lausitzer Gartenwelt
Kindertag & Maibaum abnehmen
Fußball-Turnier
Dorffest 725 Jahre Saalhausen
Dorf- und Kinderfest Woschkow
FEZ Großräschen
Festplatz Großräschen Ost
Festwiese Großräschen Ost
Bibliothek Großräschen
geschlossene Festveranstaltung anlässlich des Stadtjubiläums
Stadt & Städte - Großräschener Orgelkonzerte
Dorffest
20:15 Stundenschwimmen
Stadtfeuerwehrtag
2. Ritter Wormlitz-Lauf
Open Air Gottesdienst zum Stadtjubiläum
Tag der offenen Kirchen
Familienfest im „Haus Kunterbunt“
Mach mit, Mach´s nach Mach´s besser mit ADI
für die Grundschulen Großräschen
20 Jahre Lehrbauhof 50 Jahre Ausbildung in Großräschen
Kulinarische Reise „Polen“ Jubiläumsstadtfest „50 Jahre Stadt Großräschen“
Konzert der Partyband Scarlett
Volleyballturnier
Jubiläumsstadtfest „50 Jahre Stadt Großräschen“
Showprogramm von Anna-Carina Woitschack und
Jubiläumskonzert der Rockband „City“
Tag des offenen Hofes im Haus der Landwirtschaft Schnuppertauchen im FEZ
Jubiläumsstadtfest „50 Jahre Stadt Großräschen“
mit großem Festumzug
Lausitzer Seenland 100
IBA-Terrassen Großräschen
Großräschen
Allmosen
Allmosen
Saalhausen
Gemeindezentrum Woschkow
Kurmärker-Saal Großräschen
St. Antonius Großräschen
Festwiese Wormlage
FEZ Großräschen
Sportplatz Großräschen
Wormlage
Marktplatz Großräschen
Großräschen
Großräschen
Seesporthalle Großräschen
Lehrbauhof Großräschen
IBA-Terrassen Großräschen
Marktplatz Großräschen
Sportplatz Großräschen
Stadtzentrum Großräschen
Großräschen
Großräschen
Stadtzentrum Großräschen
Großräschen
Im Kurmärker
25.04.2015 um 17 Uhr
„Schlagerfrühling 2015“
Schlager non stop mit Olaf Berger und den Geschwistern David.
Olaf Berger feiert im Jahr 2015 sein 30jähriges Bühnenjubiläum.
Dem sympathischen Dresdener ist in dieser Zeit der Sprung
zum gesamtdeutschen Schlagerstar gelungen.
Julia und Franziska sind gemeinsam die Geschwister David.
Mit ihren Liedern möchten sie vielen Menschen Freude bereiten und die Sorgen des Alltags vergessen lassen. Sie wurden
bereits mit dem begehrten Herbert-Roth-Preis des MDR in der
Kategorie „Junge Duos“ ausgezeichnet. Ihr Publikum begeistern
die Schwestern stets mit ihrer Fröhlichkeit und Natürlichkeit.
Im „Schlagerfrühling 2015“ werden diese Künstler erstmals
gemeinsam über die Kurmärker-Bühne wirbeln.
Eintritt:
Tageskassenzuschlag:
Veranstalter: 28,00 € (alle Plätze)
2,00 € / Karte
Event Management Frank Kosciolek, Guben
08.05.2015 um 18 Uhr
Große Brandenburger Jungweinprobe
„Tradition trifft Moderne“ - so könnte man die Große Brandenburger Jungweinprobe am 8. Mai 2015 in Großräschen beschreiben. Im historischen Ambiente des Kurmärkersaales wetteiferten
ca. 20 Winzer mit Weißweinen und Rotweinen aus Brandenburg
um die Gunst der fachkundigen Gäste. Ins Glas kommen Weine aus der Lese 2014 bzw. früherer Jahrgänge, soweit diese
noch nicht öffentlich angestellt wurden. Brandenburg als junges
Weinanbaugebiet mit historischen Wurzeln hat deutschlandweit
einen Spitzenplatz beim Anbau pilzwiderstandsfähiger Sorten
inne. Die Winzer stehen vor Ort Rede und Antwort und geben
gern Auskunft über Anbaupraxis und Technologien der Kellermeister beim Ausbau der Brandenburger Weine.
Eine Einführung in den Abend gibt Dr. Andreas Wobar als Vorsitzender der Fachgruppe Weinbau des Landes Brandenburg
mit kultureller Unterstützung durch die Neue Bühne Senftenberg.
Der Großräschener Wein wird das erste Mal auf einer Brandenburger Jungweinprobe vorgestellt – seien Sie dabei!
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
Sind Sie neugierig geworden? Freuen Sie sich auf einen
weinkulturellen Abend und auf ein Erlebnis für alle Sinne. Veranstalter ist der Förderverein für das Haus der Landwirtschaft
und den Großräschener Weinbau e. V. in Kooperation mit der
Fachgruppe Weinbau des Landes Brandenburg.
Eintritt: 30 Euro
Karten nur im Vorverkauf!!! (nicht an der Abendkasse)
Bestellung unter: www.route-brandenburger-weinkultur.de
Stichwort. Aktuelles, Brandenburger Jungweinprobe
Kartenverkauf am 21. & 22.03. auf der 24. Leistungsschau von
Handwerk und Gewerbe am Stand Großräschener Weinbau im
Autohaus Hannuschka
05.09.2015 um 17 Uhr
„Zu Gast bei Frau Luna“ Die schönsten Melodien und Lieder
aus Paul Linckes berühmter Operette.
Viele Lieder dieser Operette, wie „Schlösser, die im Monde
liegen“, „Schenk mir doch ein kleines bisschen Liebe“ oder
„Das macht die Berliner Luft“, sind zu den berühmten Berliner
Gassenhauern geworden und begeistern noch nach hundert
Jahren das Publikum. In dieser Inszenierung der Operettenbühne Berlin werden viele dieser Ohrwürmer wieder erklingen
und dürfen natürlich auch mitgesungen werden.
Eintritt:
23,00 € (alle Plätze)
Tageskassenzuschlag: 2,00 € / Karte
Veranstalter: Operettenbühne Berlin & die Stadt Großräschen
Für folgende Veranstaltungen können bereits Eintrittskarten
erworben bzw. reserviert werden:
25.09.2015 „Robinson Grützke“
Kabarettspaß mit den Leipziger „academixern“
17.10.2015 Maxi Arland
Konzert mit dem beliebten Sänger und Entertainer
06.11.2015 „Peru – Faszination & Mythos“
Multivisionsvortrag von & mit Ralf Schwan
12.12.2015 „Sind die Lichter angezündet“
Weihnachtsshow mit Monika Martin & Ronny Weiland
Weitere Informationen zu Veranstaltungen
unter 035753 – 27179 oder beim jeweiligen Veranstalter.
Kartenreservierung sowie weitere Informationen zu den genannten Veranstaltungen unter 035753 - 27179.
Vorverkauf im Großräschener Rathaus, Zimmer 9, sowie im
Büroexpress Conrad Großräschen.
Stadtbibliothek Großräschen
Die öffentliche Bibliothek der Stadt Großräschen konnte im
vergangenen Jahr wieder tausende Besucher im KurmärkerBürgerhaus begrüßen.
Der Gesamtbestand der Bibliothek umfasst ca. 32.500 Medien.
Neben einer großen Auswahl an Belletristik (Romane, Erzählungen, Krimis, Historisches usw.) und Sachliteratur (die Palette
reicht von Rechtsberatern, Gartenbüchern, Reiseliteratur bis
zum Geschichtsbuch und vielem mehr) werden Kinder- und
Jugendliteratur (umfangreich für das Antolin Programm) Musik-
25
medien (CD), Filmmedien (DVD) Hörbücher sowie Zeitungen
und Zeitschriften (26 Abos) zur Verfügung gestellt. Die SpiegelBestseller sind nur ein Beispiel für die aktuelle Auswahl.
Seit gut einem Jahr steht mit der Onleihe im Verbund mit der
Kreisbibliothek Spree-Neiße, der Stadtbibliothek Senftenberg,
der Stadtbibliothek Forst und der See-Campus-Bibliothek
Schwarzheide ein modernes elektronisches Medium zur Verfügung. Das Angebot umfasst ca. 3.800 eMedien.
Die sogenannten eMedien
• Sind ein neuartiges digitales Angebot der Stadtbibliothek
• Ermöglichen Ihnen auf einfache Weise das Herunterladen von
· eBook (Unterhaltungsliteratur, Fachbücher….)
z.B. auf einen E-Reader (außer Kindle!)
· eAudio (Hörbücher, Hörspiele)
· eVideo (Reisevideos, Dok.-Filme, Lernvideos)
· ePaper (Zeitungen)
· eMusik ( Jazz, Klassik…)
auf ihren Computer.
• Umfassen verschiedene elektronische Medien für Kinder
und Erwachsene
• Sind 7 Tage in der Woche rund um die Uhr geöffnet.
Voraussetzungen:
Für die Nutzung der eMedien benötigen Sie nur zwei Dinge:
Einen gültigen Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek
Großräschen und einen Internetanschluss.
Mehr Infos unter:
Stadtbibliothek, Seestr. 1, 01983 Großräschen
Tel.:
035753-27 177
E-Mail:
[email protected]
Homepage: www.stadtbibliothek-grossraeschen.de
Onleihe:
www.onleihe.de/Niederlausitz
Unsere Öffnungszeiten:
Mo., Mi. geschlossen
Di/Do
9 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Fr./Sa
9 - 12 Uhr
Veranstaltungen 2015
09.09.2015 - 19:00 Uhr
Der Schriftsteller Titus Müller stellt seinen
akribisch recherchierten Tatsachenroman
„Nachtauge“ vor.
14.10.2015 - 19:00 Uhr
Prof. Butter mit seinem Wilhelm Busch-Programm
„Das Schlüsselloch wird leicht vermisst, weil man
es sucht, wo es nicht ist“
23.10.2015 - 15:00 Uhr
Lesung mit Beamershow der Ritter Rost Reihe
von Jörg Hilbert und Felix Janosa.
Patricia Prawit.:.Pardon!... das Burgfräulein Bö
tanzt, tobt, wirbelt, trällert und rockt über die Bühne.
Ein tolles Familienprogramm, das einem
Mini-Musical ähnelt!
Reservierungen und Kartenvorverkauf zu den Öffnungszeiten
in der Bibliothek oder Tel.035753/27177
Ein Besuch in der Stadtbibliothek lohnt sich immer!
Anita Köckritz
Leiterin
26
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
21.& 22.03.2015 Programm der 24. Leistungsschau von
Handwerk und Gewerbe
Die 24. Leistungsschau von Handwerk und Gewerbe wird von der
Stadt Großräschen in Zusammenarbeit mit dem Großräschener
Gewerbeverein e. V. organisiert. Am 21. März findet um 10 Uhr
die feierliche Eröffnung der Messe durch den Bürgermeister
im Autohaus Hannuschka statt, musikalisch begleitet durch die
Antoniusmusikanten.
Die Messe dient als Plattform für ortsansässige Firmen um
ihren Kunden neue Angebote zu offerieren, aber auch um untereinander ins Gespräch zu kommen und Wirtschaftskontakte
zu knüpfen. Als Ergänzung zum vorhandenen Großräschener
Branchenmix sind auch Firmen der Region gern gesehen, die
das Portfolio im Interesse der Messebesucher abrunden. So ist
aus manchem „Gelegenheitsaussteller“ schon ein Stammgast
der Großräschener Leistungsschau geworden. Den Messebesuchern wird ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm
geboten. Der Eintritt ist frei. Anlässlich der Leistungsschau
findet ein verkaufsoffenes Wochenende im Gewerbegebiet statt.
Die Öffnungszeiten der Leistungsschau sind: Samstag 10 - 17 Uhr
Sonntag 11 - 17 Uhr
Das aktuelle Messeprogramm finden Sie unter
www.grossraeschen.de
Sonstiges
Waldbauernschule Brandenburg
Die Waldbauernschule Brandenburg bietet brandenburgweit Schulungen für Waldbesitzer und Interessierte an. Die zweitägigen
Veranstaltungen finden jeweils am Freitag von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr und am Sonnabend von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr statt.
Die Themen der Frühjahrsschulung 2015 sind:
• AKTUELLES: Bundeswaldinventur (Ergebnisse für Brandenburg), Holzmarkt, Pflichtbeiträge u.a.
• FORST-FÖRDERRICHTLINIE: Änderungen ab 2015, Antragstellung u.a.
• WAS TUT SICH BEI DER JAGD IM WALD? Rechte, Pflichten, Ziele – Jagd als Dienstleistung für Grundeigentümer
• WALDBAU: Seltene und nichtheimische Baumarten, Auswirkungen des Klimawandels, Klimaresistenz
• KULTURPFLEGE, JUNGBESTANDSPFLEGE, LÄUTERUNG
• EXKURSION: Kulturpflege und Jungbestandspflege in der Praxis
Termine und Schulungsorte finden Sie im Internet unter www.waldbauernschule-brandenburg.de. Die Teilnahme ist offen für alle
Interessierten, der Teilnahmesatz beträgt 35 €. Bei Interesse bitten wir um Anmeldung unter 033920 / 50610 oder
[email protected].
Schulungstermine Süd:
Region (Referent)
Veranstaltungs- Ort Termin Elsterwerda(Setzer)
Gaststätte Zum Goldenen Löwen
27.03./28.03.
Reuthen (Spinner)
Wolfshainer Hof
27.03./28.03.
Anschrift
04934 Hohenleipisch
Dresdener Straße 16
03130 Tschernitz
OT Wolfshain
Dorfstraße 1
Blut rettet Leben – Blutspenden beim DRK
DRK-Blutspendedienst startet neue Imagekampagne in sieben Bundesländern
Eine Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz ist mehr als eine gute Tat – es ist etwas, das die Menschen in ihrer Region
miteinander verbindet. Um das sichtbar zu machen, ist am 2. Februar in sieben Bundesländern die neue Imagekampagne der
DRK-Blutspendedienste Nord-Ost und Baden-Württemberg-Hessen angelaufen. Auch in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Hamburg
und Schleswig-Holstein sollen sich alle DRK-Blutspenderinnen und –Blutspender angesprochen fühlen, ihre ganz persönlichen
Beweggründe und ihre Verbundenheit zur DRK-Blutspende in der interaktiven Internetbasierten Aktion zu teilen.
Im Mittelpunkt der Kampagne stehen Fotos von der Blutspende und durch die Blutspende miteinander verbundener Menschen,
die auf eigenen Fotos stets durch ein rotes Band miteinander verbunden sind. Ziel der Kampagne ist es, die vielen Blutspenderinnen und Blutspender positiv in ihrem Engagement zu bestärken und das Vertrauen in ihren regionalen DRK-Blutspendedienst zu
festigen. Weitere Informationen zum Mitmachen ab 2. Februar 2015 unter www.blutspenden-verbindet.de.
Wer darf Blut spenden?
Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein. Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht überschritten
werden. Bis zum 72. Geburtstag ist derzeit eine Blutspende möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies zu. Bei
einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft. Bitte zur Blutspende
den Personalausweis mitbringen!
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
27
Blutspendetermine
24.03.15
09.04.15
09.06.15
29.06.15
25.08.15
14.09.15
10.11.15
30.11.15
Dienstag,
Montag,
Dienstag,
Montag,
Dienstag,
Montag,
Dienstag,
Montag,
14:30 - 19:00 Uhr Großräschen, Seniorenwohnpark, W.-Pieck-Str. 22
15:00 - 19:00 UhrGroßräschen, F.-Hoffmann-Oberschule, Seestr. 66
14:30 - 19:00 UhrGroßräschen, Seniorenwohnpark, W.-Pierck-Str.22
15:00 - 19:00 UhrGroßräschen, F.-Hoffmann-Oberschule, Seestr. 66
14:30 - 19:00 UhrGroßräschen, Seniorenwohnpark, W.-Pieck-Str. 22
15:00 - 19:00 UhrGroßräschen, F.-Hoffmann-Oberschule, Seestr. 66
14:30 - 19:00 UhrGroßräschen, Seniorenwohnpark, W.-Pieck-Str. 22
15:00 - 19:00 UhrGroßräschen, F.-Hoffmann-Oberschule, Seestr. 66
Weitere Termine und Informationen zur Blutspende unter (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).
DRK-Blutspendedienst Nord-Ost auf Facebook Folgen Sie uns auf Facebookhttp://www.facebook.com/drk.blutspendedienst.nordost
Blog http://www.blutspende-nordost.de/startseite/index.php
LMBV: Angeln nur an freigegebenen Gewässern erlaubt
Illegales Angeln an den Bergbaufolgegewässern ist kein
Kavaliersdelikt (Fischwilderei)
Darunter fallen auch das Angeln und die gewerbsmäßige Fischerei sowohl vom Ufer aus als auch mit Wasserfahrzeugen.
Senftenberg. Zum Angeln in Bergbaufolgegewässern informiert
die LMBV aus gegebenem Anlass: In der Lausitz wurden bisher
bereits folgende Gewässer in die fischereiliche Nutzung
überführt:
Bevor die Gewässer zum Angeln freigegeben werden können, müssen diese folgende Merkmale aufweisen:
• In Brandenburg: Schönfelder See (Verband der Spreewaldfischer Lübbenau und Umgebung e. V.), Gräbendorfer
See (Landesanglerverband Brandenburg e. V.)
• In Ostsachsen: Dreiweiberner See und Bärwalder See
(jeweils Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e. V.).
• Der Endwasserstand muss erreicht sein.
• Die Ufer müssen gefahrlos durch die Öffentlichkeit betreten
werden können.
• Der pH-Wert des Wassers muss dauerhaft mindestens über
5 liegen, um eine erfolgreiche Reproduktion eines Fischbestandes zu ermöglichen.
Die LMBV weist ausdrücklich darauf hin, dass illegales Angeln
in den anderen entstehenden Bergbaufolgegewässern kein
Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 293 Strafgesetzbuch (Fischwilderei), mindestens aber (versuchten) Diebstahl
darstellen kann. Angel-Interessenten wird daher empfohlen, sich
bei den zuständigen Anglerverbänden zu informieren. Die zum
Angeln freigegebenen Gewässer mit den Fischereiausübungsberechtigten sind auch unter http://www.lausitzerseenland.de/
de/wassererlebnis/angeln.html de einzusehen.
Darüber hinaus sind für das Angeln die Bestimmungen der
Fischereigesetze der Länder einzuhalten. Hiernach liegt das
Fischereirecht beim Eigentümer der Gewässerflächen. Für die
meisten Bergbaufolgeseen ist die LMBV Eigentümerin und
damit Inhaberin des Fischereirechtes. Die Bergbaufolgeseen werden im Zuge der Herstellung einem fischereilichen
Monitoring unterzogen und eine fischfaunistische Einstufung
vorgenommen. Dies ist Voraussetzung für die in den Fischereigesetzen verankerte Hegeverpflichtungen des Fischereiausübungsberechtigten.
Mit der Nutzungsfreigabe nach Herstellung der geotechnischen
Sicherheit des entsprechenden Gewässers wird das Fischereiausübungsrecht durch die LMBV i. d. R. an die Landesanglerverbände oft in Kombination mit einem Berufsfischer übertragen.
Die künstlich hergestellten oder noch herzustellenden Seen
der Bergbaufolgelandschaft unterliegen derzeit dem Bundesberggesetz und damit strengen Anforderungen hinsichtlich der
Nachnutzung insbesondere vor Beendigung der Bergaufsicht.
Mit freundlichem Glückauf
Dr. Uwe Steinhuber
LMBV-Pressesprecher
Nur die genannten Verbände stellen Angelkarten aus. Weitere
Gewässer, wie der Berzdorfer See, sind in Vorbereitung einer
fischereilichen Nutzung.
Rat & Tat
i Notruf
Feuerwehr
Polizei Gift-Notruf Berlin Sperr-Notruf bei
(Geld-/Kredit-)Kartenverlust: i Ärztlicher Notdienst
112
110
030 192 40
116 116
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
(kostenfrei)
Zahnärztlicher 01805 582 223 721
Bereitschaftsdienst (0,14 Euro aus dem deutschen Festnetz)
i Störungsdienste
Spree Gas-Ruf:
0800 78 22 78 0 (kostenfrei)
EnviaM-Störung 08002305070
Wasserverband WAL
03573/8030
Kommunale Wohnungsgesellschaft
mbH Bereitschaftsdienst 03573/77340
TLG Wohnungen 035722/ 24814
i Sozialer Notdienst
Telefonseelsorge:
Elterntelefon: Kinder-Jugendtelefon: 0800 111 0111
0800 111 0550
0800 111 0333
28
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
Eine Mitarbeiterin des Frauenhauses Lauchhammer bietet
Beratung und Begleitung für von Gewalt betroffene Frauen,
an folgenden Orten und Terminen an:
Montag, den 04.05.2015
Großräschen im Mehrgenerationenhaus
Rudolf-Breitscheid-Straße 5,
Ansprechpartner: Frau Heintke
Die Beratung ist kostenlos und anonym. Sie richtet sich an Frauen und Mädchen in schwierigen Lebenssituationen und bietet:
• Hilfe bei seelischer und körperlicher Misshandlung
• Klärung bei Fragen zu Trennung und Scheidung, Unterhalt
und finanzieller Absicherung
• Unterstützung bei der Wohnungssuche und Vermittlung
weiterer Hilfsangebote
• die Möglichkeit, offen zu reden
Frauen mit ihren Kindern erhalten bei seelischer und körperlicher
Misshandlung sofort unter 03574/ 26 93 Schutz, Unterkunft und
Beratung im Frauen- und Kinderschutzhaus.
Über diese Telefonnummer sind auch Terminvereinbarungen
für die mobilen Beratungen möglich.
Die Vermittlung erfolgt in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen über die Polizeiwache Lauchhammer unter der Rufnummer
03574/ 76 50 oder den Notruf 110.
Schiedsstelle
Schiedsstelle der Stadt Großräschen
Calauer Straße 27 (Bauamt),
Obergeschoss, Zimmer 4
Sprechzeiten:
2. und 4. Donnerstag im Monat, 16:00 bis 17:00 Uhr
Beratungsstelle für Stasi – Unterlagen
Die Außenstelle Frankfurt (Oder) ist für Bürgerinnen und Bürger
der Region in Cottbus vor Ort.
Am Dienstag, dem 28.04.2015, findet von 9:00 – 17:00 Uhr
die persönliche Beratung zur Antragstellung auf Einsicht in die
Stasiakte statt. Die Antragstellung ist kostenlos.
Ort: Technisches Rathaus (Spree-Galerie),
Raum 3.073 Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus
Weitere Termine 2015: 30. Juni, 29. September und
24. November
Für schriftliche oder telefonische Anfragen können Sie die
Außenstelle Frankfurt (Oder) wie folgt erreichen:
BStU - Außenstelle Frankfurt (Oder),
Fürstenwalder Poststraße 87,
15234 Frankfurt (Oder)
Telefon 0335 6068 - 0,
Fax 0335 6068 - 2419
E-Mail [email protected]
Anträge zur Akteneinsicht erhalten sie auch auf telefonische
Anfrage sowie unter www.bstu.de. Außerdem können Sie sich
im Internet jederzeit über die Arbeit der Bundesbeauftragten für
Stasi-Unterlagen informieren.
Nachruf
Nachruf
In Dankbarkeit nehmen wir Abschied von dem langjährigen Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Großräschen,
Ortswehr Wormlage
Hauptfeuerwehrmann Erwin Putzke
Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten.
Stadt Großräschen
der Bürgermeister stellv. Stadtwehrführer Ortswehrführer
Thomas Zenker
Andy Lehnigk
Ditmar Nauert
Großräschen, 05.01.2015
B ild q uelle n a n gabe
GEWALT
-Hilfe für Frauen und ihre Kinder-
Fotos Seite 21: Feuerwehr Großräschen
Foto Seite 22: Friedrich-Hoffmann-Oberschule
Fotos Seite 23: GutsMuths Grundschule, Pestalozzi Grundschule, Kati Kiesel
Foto Seite 24: Fam. Walter
Foto Seite 31: Dirk Laubner
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
29
30
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
Nach Redaktionsschluss eingegangen
Information über Emissionswerte der
Mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage
Bergmannstraße 44
01983 Großäschen, OT Freienhufen
Der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster ist nach § 15
der 30. BImSchV verpflichtet die Öffentlichkeit über die Emissionsmessungen zu unterrichten.
Messzeitraum: 28.10.2014 bis 30.10.2014
Einladung zur Genossenschaftsversammlung der
Mitglieder der Jagdgenossenschaft Saalhausen!
Betreiber:
Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster
Hüttenstraße 1 c
01979 Lauchhammer
Alle Eigentümer von bejagbaren Grundstücksflächen des
gemeinschaftlichen Jagdbezirkes werden hiermit zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Saalhausen eingeladen.
Ansprechpartner:
Verbandsvorsteher: Dr. Bernd Frosch, Tel.: 03574 - 46 77 0
Termin: Freitag den 20.03.2015
Uhrzeit: 18.00 Uhr
Ort: Gasthof Saalhausen, Saalhausener Dorfstraße 9, 01983
Großräschen/OT Saalhausen
Berichtszeitraum:
01.01.2014 bis 31.12.2014
Anlage:
In der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage wird
Haus- und Sperrmüll verarbeitet. Von allen Bauwerken und
Apparaten der Abfallbehandlungsanlage wird die Abluft erfasst
und durch eine regenerative - thermische Oxidation gereinigt.
Emissionsbegrenzungen:
Gemäß den Anforderungen der 30. BImSchV - Verordnung über
Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen – müssen
bestimmte Emissionen kontinuierlich bzw. diskontinuierlich
gemessen werden.
Ergebnisse der kontinuierlichen Emissionsmessungen
Kontinuierlich werden die Emissionswerte von Gesamtstaub,
organische Kohlenstoffverbindungen und Distickstoffoxid im
Abgasvolumenstrom und die Masse der angelieferten Abfälle
gemessen.
Messzeitraum: 01.01.2014 bis 31.12.2014
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes
3. Bericht des Kassenwartes
4. Diskussion
5. Beschlüsse
- Beschluss zum Bericht des Vorstandes
- Beschluss zum Kassenbericht
- Beschluss zur Verwendung des Reinertrages
- Beschluss zur Entlastung des Vorstandes
- Neuwahl des Vorstandes
- Beschluss zum Kassenbericht
- Beschluss zur Verwendung des Reinertrages
- Beschluss zur Entlastung des Vorstandes
- Neuwahl des Vorstandes
6. Auszahlung der Pachterlöse
7. Gemütliches Beisammensein
gez. Herbert Lehmann
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Lug/Barzig
Am 01.05.2015 um 17.00 Uhr findet unsere Jahreshauptversammlung in Barzig im Kuhstall statt.
Bei den kontinuierlichen Emissionsmessungen wurden alle
Tages- und Monatsmittelwerte bis auf 1 Ausnahme eingehalten.
Folgende Überschreitung trat auf:
Tagesordnung
1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher
2. Jahresbericht des Vorstandes
3. Bericht des Kassenwarts
4. Bericht des Jagdobmanns
5. Anfragen an den Jagdvorstand
6. Entlastung des Vorstandes
7. Schlusswort
Imbiss von den Jägern
Jagdvorsteher
gez. Höhle
Ergebnisse der diskontinuierlichen Emissionsmessungen
Diskontinuierlich erfolgte die Messung der Emissionen für Geruchsstoffe und Dioxine / Furane durch ein behördlich bekannt
gegebenes Messinstitut. Mit den Einzelmessungen wurde die
Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen.
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
31
Investor gesucht!
Ausschreibung des Baugrundstücks „Almaecke“
Die Stadt Großräschen beabsichtigt den Verkauf eines Baugrundstücks zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes
einer Mehrgenerationenwohnanlage mit optionaler Tagespflege
am nordöstlichen Rand des Wohnparks „Alma“. In unmittelbarer
Nähe befindet sich der Landschaftspark „Allee der Steine“. Das
Hafenensemble ist fußläufig erreichbar. Die Entfernung zum
zukünftigen Großräschener See beträgt wenige hundert Meter.
Das unbebaute Grundstück am nordöstlichen Rand des Wohnparks „Alma“ befindet sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 22, welcher sich derzeit in Überarbeitung befindet.
Die Gesamtgröße des Grundstücks beträgt ca. 11.300 m², wovon
ca. 1.400 m² Grünanlage vorgesehen sind. Optional besteht die
Möglichkeit auf Vergrößerung des Gesamtgrundstücks auf ca.
12.700 m². Kaufangebote werden mit mindestens 42 Euro pro
m² für den Baulandanteil erwartet.
Aufgrund der besonderen Attraktivität des Entwicklungsgebietes
soll das Objekt aus einer Hand in einer hohen baulichen bzw.
gestalterischen Qualität entstehen.
Um Beibringung eines schlüssigen Betreiberkonzeptes wird
gebeten.
Auf die Durchführung eines möglichen Bieterverfahrens wird
hingewiesen. Hinweis: Die Stadt Großräschen ist nicht verpflichtet, das höchste bzw. irgendein Angebot anzunehmen oder den
Verkauf durchzuführen. Bei Verkauf wird das Nutzungs- bzw.
Investitionskonzept der Interessenten gewürdigt. Der Abschluss
eines Vertrages in Folge der direkten Vermarktung durch die
Stadt Großräschen ist provisionsfrei.
Kaufangebote mit Konzept reichen Sie bis zum 15.04.2015
in einem Umschlag mit der Aufschrift – Angebot „Wohnanlage
Almaecke“ – bei der Stadtverwaltung Großräschen, Seestraße
16, 01983 Großräschen ein. Bitte geben Sie an, ob die Optionsfläche für Ihr Vorhaben in Anspruch genommen werden soll.
Ansprechpartner für Rückfragen und Besichtigungstermine ist
das Sachgebiet Liegenschaften der Stadt Großräschen unter
Telefonnummer 035753 27-276.
Umring /
Teilungsentwurf über die
zukünftige
Grundstücksgestalt
Standort des Ausschreibungsobjektes
32
Amtsblatt der Stadt Großräschen Nr. 01/15
10:00 – 12:00 Uhr · Treffpunkt: Vorplatz am Freibad (FEZ)
Liebe Großräschenerinnen und Großräschener,
mit 100 Teilnehmern im letzen Jahr war der erste Frühjahrsputz eine gelungene Premiere. Viele Hände haben
viel erreicht. Nach dem zweistündigen Einsatz waren die
Grünflächen, der Skaterplatz und der Spielplatz der Grünen
Mitte von Unrat befreit. Die Außenanlagen beider Grundschulen und des FEZ erstrahlten in neuem Glanz, Waldflächen waren entmüllt und viele Frühjahrsboten gepflanzt.
An diesen Erfolg möchten wir anknüpfen. Am Freitag und
Samstag vor Ostern, am 27. & 28. März, lade ich Sie
herzlich zum 2. öffentlichen Frühjahrsputz ein. Machen
wir Großräschen gemeinsam jubiläumsfein!
Ideen und Eigeninitiativen sind herzlich willkommen.
Anregungen und Anfragen zu eventueller Unterstützung
durch die Stadtverwaltung zur freiwilligen Pflege von öffentlichen Grünanlagen können bereits im Vorfeld an das für
Grünanlagen zuständige Sachgebiet der Stadtverwaltung
Großräschen (Tel. 27 623) gerichtet werden.
Am Freitag finden verschiedene eigenständige Aktionen von
Vereinen, Ortsteilen und Interessengemeinschaften statt.
Am Samstag um 10 Uhr ist der Vorplatz unseres Freibades
Treffpunkt für alle Freiwilligen. Schön wäre, wenn Sie eine
Harke, eine Schippe oder ein anderes Gartenwerkzeug
mitbringen würden. Zum Abschluss erhält jeder Teilnehmer
im FEZ einen Imbiss und natürlich etwas zu trinken, damit
wir gemeinsam bei guten Gesprächen wieder „zu Kräften
kommen“.
Ich würde mich freuen, zum zweiten Frühjahrsputz viele
Wiederholungstäter und auch viele neue Gesichter begrüßen zu dürfen.
Herzliche Grüße
Thomas Zenker
Bürgermeister
(Nähere Informationen auf Seite 18.)
7. Städte kämpfen um den Sieg beim Stundenschwimmen. Großräschen verteidigt nun schon zum 2. Mal in Folge den Titel. Von 0 bis
20.15 Uhr können maximal 12 Teilnehmer gleichzeitig für ihre Stadt Kilometer erschwimmen. Im kompletten Zeitraum muss aber immer
mindestens eine Person im Wasser sein. Jeder einzelne Schwimmer, Helfer und Sponsor wird zur Titelverteidigung im Jubiläumsjahr
gebraucht. Die geschwommenen Bahnen werden stündlich mit den anderen Städten verglichen. Uwe Schwingeweitzen vom FEZ dazu „Ich wünsche mir für 2015 vor allem viele neue Teilnehmer. Jeder kann mitmachen und seine
Kollegen, Klassenkameraden, Familie und Freunde mitbringen. Jede geschwommene Bahn ist wichtig und die Stimmung im und
am Schwimmerbecken ist immer fantastisch.“ Die Badesaison im FEZ beginnt im Mai. Infos: www.freibad-grossraeschen.de