Das Angebot 2015 - Arbeit und Leben DGB/VHS

Broschüre 2015_Umschlag_Layout 1 13.08.14 12:49 Seite 1
Arbeit und Leben
Arbeit und Leben
DGB/VHS NW
Arbeit und Leben DGB/VHS NW
Landesarbeitsgemeinschaft
Mintropstraße 20
40215 Düsseldorf
Tel.: 02 11 - 938 00 -17 / -18
Fax: 02 11 - 938 00 27
E-Mail: [email protected]
Internet: www.aulnrw.de
Landesbezirksfachbereich 9
Telekommunikation, Informationstechnologie,
Datenverarbeitung
Karlstraße 123–127
40210 Düsseldorf
Tel.: 02 11 - 618 24 -0
Fax: 02 11 - 618 24 -467
[email protected]
Landesbezirksfachbereich 10
Postdienste, Speditionen und Logistik
Karlstraße 123–127
40210 Düsseldorf
Tel.: 02 11 - 618 24 -0
Fax: 02 11 - 618 24 -363
[email protected]
Das Angebot 2015 für Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen
DGB/VHS NW
Das Angebot 2015
für Betriebsräte, Personalräte,
Schwerbehindertenvertretungen sowie
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Vorwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dem Bildungsprogramm 2015 legen wir praxisbezogene Angebote für die erfolgreiche Arbeit
von Interessenvertretungen vor. Neben den Grundlagenseminaren bieten wir zu allen Fragestellungen, mit denen sich Interessenvertretungen auseinandersetzen müssen, geeignete Bildungsangebote an. Gern informieren wir direkt in den Betriebsratsgremien über zusätzliche und maßgeschneiderte Seminare, die die konkreten Fragestellungen und Herausforderungen aufgreifen.
Wichtig ist für uns immer die Praxisorientierung.
In den Gremien wird die strategische Ausrichtung für die Legislaturperiode festgelegt. Wir empfehlen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz als Querschnittsaufgabe für das gesamte Gremium
mit in den Blick zu nehmen. Dazu bieten wir, neben den Seminaren und Veranstaltungen, auch
Konzepte und Modelle, die unterstützend zur Verfügung gestellt werden können. Expertinnen
und Experten aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, des Arbeitsrechts, der betrieblichen
Prozessberatung sowie der Forschungsarbeiten arbeiten mit Arbeit und Leben eng zusammen.
(siehe Seite 54)
Wir ergänzen unser Programm laufend durch Veranstaltungen, die auf Grund von neuer Rechtsprechung, neuen Gesetzen oder veränderten Anforderungen aus der betrieblichen Praxis entwickelt werden. Zusätzlich informieren wir mit einem Newsletter über aktuelle und praxisrelevante Urteile aus dem Arbeitsrecht. Ein Blog auf unserer Homepage unter www.aulnrw.de enthält zusätzliche Informationen.
Für alle Fragen, die sich nicht nur bezogen auf die Bildungsangebote ergeben, sichern wir mit
unserer „BR-Hotline“ eine Unterstützung und Begleitung von Betriebsräten. Bei Problemen und
allen Fragen rund um die Betriebsratsarbeit steht ein Team von erfahrenen Betriebsrätinnen und
Betriebsräten, Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, Anwältinnen und Anwälten sowie
Mentorinnen und Mentoren zur Verfügung. Ein Anruf genügt!
Das Programm 2015 wurde mit unserem Programmbeirat diskutiert und abgestimmt. Darüber
hinaus sind uns Meinungen und Hinweise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer besonders wichtig. Wir freuen uns, dass in der Beurteilung und Bewertung der Bildungsangebote der Praxisbezug positiv hervorsticht. Insgesamt freuen wir uns über die sehr gute Beurteilung (Durchschnittsnote 1,5).
Für Anregungen sind wir immer dankbar und laden herzlich zur Teilnahme ein!
Günter Schneider
Landesgeschäftsführer
Arbeit und Leben NRW
Frank Bethke
Leiter des Fachbereichs 9
im ver.di Landesbezirk NRW
Uwe Speckenwirth
Leiter des Fachbereichs 10
im ver.di Landesbezirk NRW
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Inhalt
Vorwort
Grundlagenseminare
❚ BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer – Einführung in die Betriebsratsarbeit
❚ BR II: Mensch geht vor... – Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen
und Kündigungen
❚ BR III: Agieren statt reagieren – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten
❚ BR IV: Das einzig Beständige ist der Wandel – Betriebliche Veränderungsprozesse
und Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
❚ Arbeits- und Tarifvertragsrecht I – Grundlagenseminar
❚ Arbeits- und Tarifvertragsrecht II – Aufbauseminar
❚ Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I – Chancen und Möglichkeiten
❚ Gesund arbeiten? Aber sicher! – Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
❚ Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick
Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen
❚ Beamtenrecht I – Einführung in das Beamtenrecht
❚ Beamtenrecht II – Disziplinarrecht und Zurruhesetzung
❚ Beamtenrecht III – Postpersonalrechtsgesetz und Zuweisung
❚ Beamtenrecht IV – Formen der Zurruhesetzung
❚ Aktuelle Rechtsprechung im Beamtenrecht
❚ Der Mantel- und Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG
❚ Der Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG
❚ Betriebsratsarbeit in Logistik- und KEP-Betrieben – Ein Seminar für neu gewählte
Betriebsratsmitglieder
Arbeits- und Sozialrecht
❚ Betriebsverfassungsrecht Update 1 NEU!
❚ Betriebsverfassungsrecht Update 2 NEU!
❚ Rentenrecht aktuell – Teil I
❚ Rentenrecht aktuell – Teil II
❚ Protokoll/Niederschrift, Beschlüsse und Schreiben des Betriebsrats an den Arbeitgeber – aber
richtig! – Der richtige Umgang mit Formalien und wie der Betriebsrat sie effektiv nutzen kann
❚ Betriebsvereinbarungen rechtssicher gestalten und verhandeln – Handlungsmöglichkeiten im
Bereich der sozialen Mitbestimmung sicher nutzen und in Regelungen umsetzen
❚ Die Einigungsstelle
❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Abmahnungen
❚ Krankheit im Arbeitsverhältnis und Beteiligungsrechte des Betriebs-/Personalrats
❚ Mehr Schutz für weniger leistungsfähige Beschäftigte! – Auswirkungen von neuen
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und Bundesarbeitsgerichts auf so genannte
„low performer“
❚ Gläserne Belegschaften? Neue Entwicklungen im Arbeitnehmerdatenschutz –
Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen
❚ Betriebswirtschaftliche Informationen – Zahlen verstehen und nutzen
❚ Keine Angst vor Zahlen! – Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
❚ Arbeits- und Sozialordnung 2015 – Das jährliche Update für betriebliche Interessenvertretungen
❚ Betriebsverfassungsrecht kompakt – Aktuelle Entscheidungen und Besuch einer öffentlichen Sitzung
des BAG
Inhalt
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❚ Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz – auch für schwerbehinderte Menschen
– Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG
❚ Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und Aktuelles zum AGG – auch für schwerbehinderte
Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG
❚ Rechtsprechung des EuGH – Bedeutung für das deutsche Arbeitsrecht und für betriebliche
Interessenvertretungen
❚ Lohnpfändungen, Privatinsolvenzen und Überschuldungen – Was Arbeitgeber sowie betriebliche
Interessenvertretungen wissen müssen und wie sie sinnvoll helfen können NEU!
❚ Das Rehabilitationssystem in der Bundesrepublik Deutschland – Eine Einführung
❚ Das Sozialgesetzbuch I-XII – Ein Buch mit sieben Siegeln? NEU!
❚ Vereinbarkeit von Beruf und Pflege – Was die betriebliche Interessenvertretung wissen muss
❚ Das Betreuungsrecht – Eine Einführung – Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
❚ Flexible Übergänge in die Rente – Möglichkeiten und finanzielle Auswirkungen von vorzeitigem
Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit
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Arbeits- und Gesundheitsschutz – Ein zentrales Interesse der Beschäftigten im Betrieb –
Das Angebot von Arbeit und Leben NW
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Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz
❚ Gesund arbeiten? Aber sicher! – Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
❚ Prävention geht vor… – Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz
❚ Arbeitsplatzgestaltung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze – Funktionalität und Ergonomie
❚ Die Gefährdungsbeurteilung – Ein Überblick
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Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
❚ Psychische Belastungen, Stress und Burnout - (K)ein Thema im Betrieb?
❚ Praxisseminar – Wege zur konkreten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
❚ Wie pack´ ich´s an? – Geeignete Methoden zur Messung psychischer Beanspruchungen
❚ Die psychische Gesundheit – ein Kernbestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
❚ Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten NEU!
❚ Mobbing, Bossing und Co. – psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz
❚ Die eigene Gesundheit riskieren? Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den Arbeits- und
Gesundheitsschutz NEU!
❚ Wie wir morgen zufrieden und gesund arbeiten werden – Arbeitszeitgestaltung im Betrieb
❚ „Stress war gestern“ – Workshop zur Stressbewältigung
Psychische Erkrankungen
❚ Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt – Grundwissen für betriebliche Interessenvertretungen
❚ „Burnout“ – Handlungsfeld für betriebliche Interessenvertretungen
❚ Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht… – Kommunikation mit psychisch
kranken Menschen
❚ Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz
❚ Wieder zur Arbeit – aber wann und wie? – Über besondere Schwierigkeiten psychisch kranker
Menschen mit hohen Fehlzeiten im Betrieb
❚ Suizid – (k)ein neues Problem – Umgang mit Suiziddrohungen und Suizidversuchen von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
❚ Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin – Workshop zur Unterstützung von Helferinnen
und Helfern psychisch erkrankter Menschen im Betrieb
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Inhalt
BR-Hotline
Betriebliches Eingliederungsmanagement
❚ Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick
❚ Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis
❚ Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung
❚ Die Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
professionell und wirkungsvoll gestalten
❚ Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
❚ Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement – Ausbildung zum
Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin
Mobilseminare/Inhouse-Angebote
Kommunikation und Konfliktbewältigung
❚ Rhetorik I – Erfolgreiche Gesprächs- und Verhandlungsführung
❚ Rhetorik II – Die wirkungsvolle Rede
❚ Rhetorik IV – „Hätte ich doch bloß gesagt…“ – Schlagfertigkeitstraining für die betriebliche
Interessenvertretung
❚ Gut fürs Klima: Erfolgreich Konflikte bewältigen im Betrieb
❚ Umgang mit schwierigen Personen – Seminar in zwei Teilen
❚ Machtspiele – Wenn es einmal nicht um die Sache geht
❚ Starke Frauen – starker Betriebsrat – Strategie-Workshop für Betriebsrätinnen NEU!
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Einzeln stark – gemeinsam überzeugend
Praxisbegleitung und Beratung für Betriebs- und Personalräte
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Weiterbildungsberatung
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Öffentlichkeitsarbeit
❚ Ohne die Belegschaft geht nix – Kreative Öffentlichkeitsarbeit im Betriebsratsalltag
❚ „Keine Angst vor der großen Bühne“ – Betriebs- und Personalversammlungen erfolgreich gestalten
❚ „Wir sind drin!“ Blogs, Facebook & Twitter für die Interessenvertretung
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Neue Herausforderungen und Praxisangebote
❚ Start in neue Verantwortung – Ein Einführungsseminar
❚ Wissensmanagement und Altersübergänge im demografischen Wandel
❚ Kollegiale Beratung als Methode in der Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung NEU!
❚ „Hätte ich doch nur mehr Zeit…!“ – Workshop zum Zeit- und Selbstmanagement
❚ Die richtigen Entscheidungen treffen – Eine Herausforderung für die betriebliche
Interessenvertretung – Mit Besuch einer Sitzung des Landesarbeitsgerichts Hannover
❚ Professionell moderieren – Eine Weiterbildung in zwei Modulen NEU!
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Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende von Ausschüssen
und Arbeitsgruppen, Freigestellte
❚ Führungsprobleme: Die Sache mit den Chefs
❚ Strategisches Betriebsratsmanagement
❚ Leiten, Motivieren, Delegieren
❚ Coaching
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JAV-Spezial – Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertretungen
❚ Einführung in die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I)
❚ Qualität der Ausbildung sichern (JAV II)
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Messen
❚ Arbeitsschutz aktuell 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress
❚ Reha-Care 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress
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Tagungen
❚ Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr
❚ Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 4. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen,
sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen schwerbehinderter Menschen einsetzen
❚ 7. Gesundheitstag
❚ 4. Tag für betriebliche Interessenvertreterinnen
❚ 12. Düsseldorfer Forum zum Arbeits- und Sozialrecht
❚ Mediationstag
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Mehr als ein Seminar – Qualifizierte und zertifizierte Ausbildungsreihen
❚ Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement – Ausbildung zum
Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin
❚ Konfliktlösung durch Mediation – Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin
❚ Strategisches Betriebsratsmanagement
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Programmbeirat
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Neue Projekte für Interessenvertretungen
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Hinweise zu unseren Seminaren
❚ Service
❚ Terminübersicht
❚ Unser Team
❚ Tagungsstätten
❚ Der Weg zur Teilnahme für Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG
❚ Bildungsberatung bei Arbeit und Leben DGB/VHS NW
❚ Hinweise und Teilnahmebedingungen
❚ Entsendungsbeschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG
❚ Anmeldeformular
❚ Mitteilung an den Arbeitgeber über die Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG
❚ ver.di-Beitrittsformular
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Grundlagenseminare
Grundlagenseminare
Recht und Pflicht zum Besuch von Grundlagenseminaren
Alle Betriebsratsmitglieder benötigen die Grundlagenseminare, damit eine ordnungsgemäße
Betriebsratsarbeit erst möglich wird. Grundlagenseminare vermitteln unter anderem die Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes, des allgemeinen Arbeits- und Tarifvertragsrechts,
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie über die im Betrieb geltenden Tarifverträge.
Alle Betriebsratsmitglieder haben gemäß § 37 Absatz 6 Anspruch auf Teilnahme an den Grundlagenseminaren. Ein konkreter betrieblicher Anlass wie bei den Spezialseminaren muss nicht
vorliegen. Erst wenn Betriebsratsmitglieder die in den Grundlagenseminaren vermittelten
Kenntnisse besitzen, sind sie in der Lage ihre mit dem Amt verbundenen Aufgaben zu erfüllen.
BR I: Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
– Einführung in die Betriebsratsarbeit
Das Seminar bietet Basiswissen für die Betriebsratsarbeit. Es vermittelt handlungsorientierte
Kenntnisse über die wichtigsten Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes und wendet
sie im Seminar praxisnah an.
Seminarinhalte
❚ Rolle und Funktion des Betriebsrats
❚ Das BetrVG im System der Rechtsordnung
❚ Stellung des Betriebsrats in der Betriebsverfassung
❚ Grundsätze der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat gemäß §§ 2, 74 BetrVG
❚ Stellung der Gewerkschaften im Betrieb
❚ Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
❚ Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie Stärke und Reichweite der
Beteiligungsrechte
❚ Einführung in die Geschäftsführung des Betriebsrats
❚ Arbeitsbeziehungen und Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats
❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats am Beispiel betrieblicher Probleme
Nach Besuch des BR I ist die Teilnahme an den Seminaren BR II bis BR IV in
beliebiger Reihenfolge möglich.
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer erhält
zusätzlich bei dem Seminar die aktuelle Ausgabe
der „Arbeits- und Sozialordnung“.
Seminardaten
26.01. – 30.01.2015
Beginn: 10 Uhr
Simonskall,
Landhotel Kallbach
BR-KOV-J-50126-2
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
590,00 EUR
09.03. – 13.03.2015
Beginn: 10 Uhr
Bielefeld,
ver.di Bildungszentrum
Das Bunte Haus
BR-KOV-J-50309-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
500,00 EUR
04.05. – 08.05.2015
Beginn: 10 Uhr
Lage-Hörste
ver.di Institut für Bildung,
Medien und Kunst
BR-KOV-J-50504-2
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
500,00 EUR
24.08. – 28.08.2015
Beginn: 10 Uhr
Lage-Hörste
ver.di Institut für Bildung,
Medien und Kunst
BR-KOV-J-50824-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
550,00 EUR
22.06. – 26.06.2015
Beginn: 10 Uhr
Morsbach,
Landhotel Goldener Acker
BR-KOV-J-50622-2
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
500,00 EUR
19.10. – 23.10.2015
Beginn: 10 Uhr
Bielefeld,
ver.di Bildungszentrum
Das Bunte Haus
BR-KOV-J-51019-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
500,00 EUR
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Grundlagenseminare
Grundlagenseminare
BR II: Mensch geht vor...
– Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen
Einzelmaßnahmen und Kündigungen
Das Seminar „Mensch geht vor...“ bietet Betriebsräten erweitertes
Basiswissen für ihre Arbeit. Betriebsräte erhalten einen praxisorientierten Überblick über ihre Handlungsmöglichkeiten bei Einstellungen,
Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen sowie bei Kündigungen.
Seminarinhalte
❚ Austausch der betrieblichen Erfahrungen bei Einstellung,
Versetzung, Ein- und Umgruppierung sowie Kündigung
❚ Anforderungen an den Betriebsrat im Bereich der personellen
Angelegenheiten
❚ Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalplanung
❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellung, Versetzung,
Ein- und Umgruppierung gemäß §§ 99 ff BetrVG
❚ Vorläufige personelle Maßnahmen
❚ Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX
❚ Mitwirkung des Betriebsrats bei ordentlichen und außerordentlichen
Kündigungen sowie Änderungskündigungen
❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats anhand exemplarischer
Problemfelder (Versetzung, Kündigung usw.)
Zu diesem Seminar gehört der Besuch eines Arbeitsgerichts,
in der Regel mit Vor- und Nachbereitung der Sitzung durch den
zuständigen Arbeitsrichter/die zuständige Arbeitsrichterin.
Seminardaten
12.01. – 16.01.2015
Beginn: 10 Uhr
Wuppertal,
Waldhotel Eskeshof
BR-KOV-J-50112-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
715,00 EUR
20.04. – 24.04.2015
Beginn: 10 Uhr
Dortmund,
Ringhotel Drees
BR-KOV-J-50420-2
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
765,00 EUR
07.09. – 11.09.2015
Beginn: 10 Uhr
Wuppertal,
Waldhotel Eskeshof
BR-KOV-J-50907-2
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
715,00 EUR
23.03. – 27.03.2015
Beginn: 10 Uhr
Morsbach,
Landhotel Goldener Acker
BR-KOV-J-50323-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
500,00 EUR
22.06. – 26.06.2015
Beginn: 10 Uhr
Kamen Kaiserau,
SportHotel
BR-KOV-J-50622-3
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
690,00 EUR
23.11. – 27.11.2015
Beginn: 10 Uhr
Morsbach,
Landhotel Goldener Acker
BR-KOV-J-51123-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
500,00 EUR
11
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Seminardaten
16.03. – 20.03.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel, Welcome Hotel
Rheinresidenz
BR-KOV-J-50316-2
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
805,00 EUR
22.06. – 26.06.2015
Beginn: 10 Uhr
Kamen Kaiserau,
SportHotel
BR-KOV-J-50622-4
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
690,00 EUR
Grundlagenseminare
BR III: Agieren statt Reagieren
BR IV: Das einzig Beständige ist der Wandel
– Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen
Angelegenheiten
– Betriebliche Veränderungsprozesse und Betriebsänderungen,
Interessenausgleich und Sozialplan
Das Seminar „Agieren statt Reagieren“ bietet Betriebsräten erweitertes Basiswissen für Ihre Arbeit. Sie erhalten eine praxisorientierte Einführung in die betriebliche Mitbestimmung und das Mitbestimmungsverfahren nach dem BetrVG.
Seminarinhalte
❚ Reichweite und Grenzen der Mitbestimmungs-/Initiativrechte
des Betriebsrats
❚ Die einzelnen Bereiche der Mitbestimmung gemäß § 87 BetrVG
(z.B. Ordnung des Betriebs, Einführung und Anwendung von
technischen Kontrolleinrichtungen, Arbeitszeitregelungen)
❚ Die Einschränkung der Mitbestimmung durch Gesetze und
Tarifverträge
❚ Vorrang des Tarifvertrags: § 77 Abs. 3 BetrVG
❚ Möglichkeiten der Informationsbeschaffung
❚ Verhandlung mit dem Arbeitgeber
❚ Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
❚ Allgemeiner Unterlassungsanspruch
❚ Erarbeitung und Abschluss einer Betriebsvereinbarung
❚ Das Einigungsstellenverfahren
Seminardaten
16.03. – 20.03.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel, Welcome Hotel
Rheinresidenz
BR-KOV-J-50316-3
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
805,00 EUR
24.08. – 28.08.2015
Beginn: 10 Uhr
Meschede, Welcome Hotel
Hennesee Residenz
BR-KOV-J-50824-3
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
720,00 EUR
24.08. – 28.08.2015
Beginn: 10 Uhr
Meschede, Welcome Hotel
Hennesee Residenz
BR-KOV-J-50824-2
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
720,00 EUR
07.09. – 11.09.2015
Beginn: 10 Uhr
Wuppertal,
Waldhotel Eskeshof
BR-KOV-J-50907-3
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
715,00 EUR
19.10. – 23.10.2015
Beginn: 10 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
BR-KOV-J-51019-2
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
705,00 EUR
09.11. – 13.11.2015
Beginn: 10 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
BR-KOV-J-51109-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
705,00 EUR
In diesem Seminar erwerben Betriebsräte rechtliches und praktisches
Handlungswissen zu betrieblichen Veränderungsprozessen und zur
Informationsgewinnung und -verarbeitung durch das Betriebsratsgremium.
Die Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen wird an Beispielen
bearbeitet.
Seminarinhalte
❚ Auswirkungen von Betriebsänderungen auf Arbeits- und
Beschäftigungsbedingungen
❚ Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
bei Betriebsänderungen
❚ Taktische Vorgehensweisen bei Betriebsänderungen; der
Interessenausgleich und Sozialplan gem. §§ 111 ff BetrVG
❚ Gestaltung und Regelungsmöglichkeiten bei Interessenausgleich
und Sozialplan
❚ Vorbereitung und Durchführung einer Interessenausgleichs- und
Sozialplanverhandlung
❚ Sozialgesetzbuch III und Abfindungsregelungen
❚ Massenentlassung – Anzeige beim Arbeitsamt, § 17 Abs. 1+2 KSchG
❚ Betriebsübergang gem. § 613a BGB im Verhältnis zur Betriebsänderung, Umwandlungsgesetz; kollektive und individuelle Rechtsfolgen
❚ Aktuelle Rechtsprechung zur Betriebsänderung
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Grundlagenseminare
Seminardaten
20.04. – 24.04.2015
Beginn: 10 Uhr
Wuppertal,
Waldhotel Eskeshof
BR-KOV-J-50420-3
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
715,00 EUR
14.09. – 18.09.2015
Beginn: 10 Uhr
Wuppertal,
Waldhotel Eskeshof
BR-KOV-J-50914-2
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
715,00 EUR
Grundlagenseminare
Arbeits- und Tarifvertragsrecht I
Arbeits- und Tarifvertragsrecht II
– Grundlagenseminar
– Grundlagenseminar
Die Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
und die Ausübung von Beteiligungsrechten stehen im Spannungsfeld
arbeits- und tarifvertraglicher Bestimmungen.
Für eine wirksame Interessenvertretung ist die Kenntnis des Tarifvertragsrechts, des Verfahrens bei Abschluss und Beendigung eines Arbeitsvertrags, der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers und des Arbeitsschutzes von entscheidender Bedeutung.
Neben der Vermittlung dieser rechtlichen Bestimmungen stehen der
Gütetermin vor dem Arbeitsgericht sowie eine Themendarstellung aus
rechtsanwaltlicher Sicht im Mittelpunkt des Seminars. Eine Analyse
mit je einem Arbeitsrichter und einem Rechtsanwalt ermöglicht den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Grundsätze des Arbeitsrechts in
ihrer Alltagspraxis nachzuvollziehen und bei der Bewertung von Einzelfällen in die Betriebsratsarbeit einzubeziehen.
Nach Auffassung des BAG (16.10.1986 – 6 ABR 14/84) ist eine zweiwöchige Schulung zum Thema „Einführung in das Arbeitsrecht” für jedes
Betriebsratsmitglied, soweit es nicht über langjährige Erfahrungen
verfügt, erforderlich.
Seminarinhalte
❚ Begriffe des Individual- und Kollektivrechts
❚ Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis:
❙ Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und der Arbeitnehmerin
❙ Die Entgelt- und Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers
❚ Arbeitsrechtliche Gestaltungsfaktoren: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag
❚ Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen durch den
Betriebsrat
❚ Schutzrechte für besondere Personengruppen
❚ Arbeitnehmerhaftung
❚ Teilzeit- und Befristungsgesetz
❚ Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten
❚ Der Gütetermin
Zu diesem Seminar gehört der Besuch eines Arbeitsgerichts zum
Gütetermin. Die Vor- und Nachbereitung der Sitzung erfolgt in
der Regel durch den zuständigen Arbeitsrichter/die zuständige
Arbeitsrichterin.
Seminardaten
02.11. – 06.11.2015
Beginn: 10 Uhr
Dortmund,
Ringhotel Drees
BR-KOV-J-51102-2
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
765,00 EUR
Arbeitsrechtliche Normen laufen nicht selten ins Leere. Die Beschäftigten kennen ihre Rechte häufig nicht oder scheuen sich, sie durchzusetzen. Betriebsräte sind oft gefordert, Verstöße gegen geltendes Recht zu
verhindern und gemeinsam mit den Beschäftigten Abhilfe zu schaffen.
Voraussetzung für eine Ausübung der Beteiligungsrechte sind Grundkenntnisse des Betriebsrats über elementare Normen des Arbeitsrechts unter Beachtung der geltenden Tarifverträge. Das in diesem
Seminar vermittelte Wissen dient dazu, unterschiedliche rechtliche
Normen des Arbeits- und Tarifvertragsrechts mit dem Betriebsverfassungsrecht zu kombinieren und für die Betriebsratstätigkeit erfolgreich anzuwenden. Im Seminar stehen die wechselseitigen Rechte und
Pflichten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin und des Arbeitgebers
während des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang tarifvertraglicher Bestimmungen im Vordergrund.
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 16.10.1986 - 6 ABR
14/84) „(...) sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für
alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich und damit nach § 37.6 BetrVG
erforderlich.“
Seminarinhalte
❚ Grundlagen aus dem Tarifvertragsgesetz
❚ Auswirkung von Tarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse in tarifgebundenen und nicht gebundenen Betrieben
❚ Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf das
Arbeitsrecht
❚ Zusammenwirken des SGB IV mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz
❚ Bedeutung des Arbeitszeitgesetzes
❚ Das Arbeitsgerichtsverfahren
❚ Der Kammertermin
Zu diesem Seminar gehört der Besuch eines Arbeitsgerichts zum
Kammertermin. Die Vor- und Nachbereitung der Sitzung erfolgt
in der Regel durch den zuständigen Arbeitsrichter/die zuständige
Arbeitsrichterin.
15
16
Grundlagenseminare
Grundlagenseminare
Gesund arbeiten? Aber sicher!
Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I
– Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
– Chancen und Möglichkeiten
Seminardaten
09.02. – 13.02.2015
Beginn: 10 Uhr
Geldern, Hotel See Park
SB-LAG-J-50209-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
705,00 EUR
13.04. – 17.04.2015
Beginn: 10 Uhr
Geldern, Hotel See Park
SB-LAG-J-50413-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
705,00 EUR
Referentinnen und
Referenten
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Martin Bsdurek,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen
NRW e.V.
Felizitas Ißelmann,
Leiterin der Örtlichen
Fürsorgestelle Oberhausen,
Disability Managerin
Ramona Kusch,
Schwerbehindertenvertreterin der Stadt Bochum
Das Seminar bietet Basiswissen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs-/Personalrats, der auch für die Interessenvertretung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Betrieb zuständig ist. Es vermittelt einen handlungsorientierten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des SGB IX und zeigt die
praxisnahe Anwendung.
Seminarinhalte
❚ Der Aufbau des SGB IX
❚ Der Behindertenbegriff, § 2 SGB IX
❚ Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe
❚ Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung,
§§ 95, 96 SGB IX
❚ Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung
❚ Pflichten des Arbeitgebers
❚ Rechte schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
❚ Leistungen zur Integration
❚ Integration als gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers,
des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung
❚ Integrationsvereinbarungen, § 83 SGB
❚ Das Anerkennungsverfahren bei der Versorgungsverwaltung
❚ Widerspruch/Klage/Änderungsantrag
❚ Gleichstellungsverfahren
❚ Prävention als Aufgabe des Arbeitgebers
❚ Zusatzurlaub/Mehrarbeit
❚ Die Schwerbehindertenversammlung
❚ Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung
mit dem Betriebs-/Personalrat
❚ Zeitmanagement der
Schwerbehindertenvertretung
Arbeit und Leben
DGB/VHS NW
Weitere Seminare für Schwerbehinderten
vertretungen können unserem Programm
für Schwerbehindertenvertretungen und
für Betriebs- und Personalräte, die sich
für die Interessen behinderter Menschen
einsetzen, entnommen werden.
Das Angebot 2015
für Schwerbehinderten
vertretungen und
Betriebs- und Person
alräte, die sich für
die
Interessen behinderter
Menschen einsetzen
Seminardaten
04.05. – 08.05.2015
Beginn: 10 Uhr
Haltern,
Hotel Seehof
BR-KOV-J-50504-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
790,00 EUR
Referent
Wilfried Seeleib,
Sicherheitsingenieur
Die Kenntnis der optimalen Rahmenbedingungen eines Arbeitsplatzes
gehört zum Basiswissen der betrieblichen Interessenvertretung. Nur
mit diesem Wissen und einem ganzheitlichen Ansatz im Sicherheitsund Gesundheitsschutz können Schwerbehindertenvertretungen und
Betriebs- und Personalräte präventiv das Beste für ihre Kolleginnen
und Kollegen im Betrieb erreichen.
Seminarinhalte
❚ Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
❚ Europäische und nationale Rechtsprechung
❚ Betriebliche und externe Organisation
❚ Vorschriftenaufbau im Sicherheits- und Gesundheitsschutz
❚ Mitbestimmungsrechte und -möglichkeiten der betrieblichen
Interessenvertretung
❚ Rechte und Pflichten
❚ Praktische Übungen
❚ Gefährdungsanalysen
❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
❚ Besuch der DASA
❚ Vor- und Nachbereitung des Besuchs der DASA
Bestandteil des Seminars ist ein Besuch der DASA
(Deutsche Arbeitsschutzausstellung) in Dortmund.
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Grundlagenseminare
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick
Seminardaten
19.05. – 21.05.2015
Beginn: 12.30 Uhr
(mit dem Mittagessen)
Bremerhaven,
Comfort Hotel
SB-LAG-J-50519-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
405,00 EUR
Referentin und Referent
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Sandra Tinnefeld,
Diplom-Pädagogin,
Reha-Fachkraft,
Disability Managerin
Seit 2004 ist der Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet,
für alle Beschäftigten – nicht nur für schwerbehinderte Kolleginnen
und Kollegen –, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen
durchgängig oder in Addition arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches
Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Durch das BEM sollen der Arbeitsplatz dauerhaft erhalten und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Dazu bedarf es
in der Regel eines so genannten BEM-Teams, das sich um die Eingliederung verantwortlich kümmert. Rehaträger und Integrationsämter
fördern und prämieren modellhaftes Betriebliches Eingliederungsmanagement. Das Seminar gibt einen Überblick über Chancen und Möglichkeiten des BEM.
Seminarinhalte
❚ § 84 Abs. 2 SGB IX Grundlagen des BEM und Pflicht des Arbeitgebers
❚ Koordination beruflicher Eingliederung
❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM als kollektivrechtliche
Vereinbarung
❚ Auswirkungen auf Kündigungen und Änderungskündigungen
❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte
❚ Vertrauensbildende Aktivitäten im BEM
❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und
den Betriebs-/Personalrat
❚ Datenschutz im BEM
❚ Eingliederungsberaterinnen und -berater im Unternehmen
❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder
❚ Hilfen seitens externer Institutionen
Grundlagenseminare
„Arbeit und Leben bietet mir Seminare und
Tagungen, auf denen komprimierte, gut aufbereitete und aktuelle Informationen von
kompetenten Referentinnen und Referenten
vermittelt werden.“
Alexander Stary,
stellvertretender Betriebsratsvorsitzender
der Kölnmesse GmbH
„Ich habe heute zum ersten Mal an einer
Veranstaltung von Arbeit und Leben teilgenommen. Das Seminar war sowohl in praktischer als auch in juristischer Hinsicht sehr
informativ für mich. Ich bin von Bayern nach
Nordrhein-Westfalen zu diesem Seminar gekommen und muss sagen: der Weg hat sich
gelohnt.“
Gabi Patton,
Betriebsrätin der Commerzbank AG Frankfurt
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20
Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen
Seminardaten
05.05. – 07.05.2015
Beginn: 10 Uhr
Lage-Hörste,
ver.di Bildungszentrum für
Medien, Kunst und Kultur
BR-KOV-J-50505-2
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
290,00 EUR
Referentin und Referent
Karin Korthals,
ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10,
Expertin für Beamtenrecht
und- angelegenheiten
Harald Wolf,
ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10,
Experte für Beamtenrecht
und -angelegenheiten
Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen
Beamtenrecht I
Beamtenrecht II
– Einführung in das Beamtenrecht
– Disziplinarrecht und Zurruhesetzung
Mit der Föderalismusreform I wurde die Gesetzgebungskompetenz in
beamtenrechtlichen Fragen zwischen dem Bund und den Ländern neu
gestaltet. Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) wird das
Beamtenrecht des Bundes umfassend verändert. Dieses Seminar bietet
eine Einführung in das Beamtenrecht. Darüber hinaus werden die besonderen Regelungen des Postpersonalrechtsgesetzes für Beamtinnen
und Beamte in den Postnachfolgeunternehmen dargestellt.
Seminarinhalte
❚ Rechte und Pflichten von Bundesbeamtinnen und -beamten
❚ Sonderregelungen nach dem Postpersonalrechtsgesetz für Bundesbeamtinnen und -beamte in den Postnachfolgeunternehmen
❚ Allgemeine Grundsätze von Mitbestimmungs- und Mitwirkungstatbeständen nach Postpersonalrechtsgesetz in Verbindung mit dem
Bundespersonalvertretungsgesetz
Seminardaten
24.02. – 26.02.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz
BR-KOV-J-50224-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
450,00 EUR
Referentin und Referent
Karin Korthals,
ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10,
Expertin für Beamtenrecht
und- angelegenheiten
Harald Wolf,
ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10,
Experte für Beamtenrecht
und -angelegenheiten
Das Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) regelt die Besonderheiten
der Beteiligung des Betriebsrats in Beamtenangelegenheiten. Nach
§ 28 Abs. 1 PostPersRG ist der Betriebsrat in Angelegenheiten der
Beamtinnen und Beamten nach den §§ 76 Abs. 1, 78 Abs. 1 Nr. 3 - 5
und 79 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) zu beteiligen.
Gerade in den Angelegenheiten des § 78 Abs. 1 Nr. 3 - 5 BPersVG –
Disziplinarverfahren und vorzeitige Versetzung in den Ruhestand –
geht es für die betroffenen Beamtinnen und Beamten um existenzielle
Belange mit hoher persönlicher Betroffenheit. Neben den formalen
Beteiligungsrechten des Betriebsrats nach dem BPersVG werden im
Seminar auch die praktischen Einwirkungsmöglichkeiten der Betriebsräte aufgezeigt.
Seminarinhalte
❚ Begriff des Dienstvergehens in der praktischen Anwendung und
die Entwicklung der Rechtsprechung
❚ Einleitung und Ablauf des Disziplinarverfahrens, Ermittlungen,
Anhörungen und Entscheidungen
❚ Systematik der Disziplinarmaßnahmen
❚ Rechtsgrundlagen der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand
❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
❚ Praktische Beispiele
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Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen
Seminardaten
08.09. – 10.09.2015
Beginn: 10 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
BR-KOV-J-50908-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Referentin und Referent
Karin Korthals,
ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10,
Expertin für Beamtenrecht
und- angelegenheiten
Harald Wolf,
ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10,
Experte für Beamtenrecht
und -angelegenheiten
Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen
Beamtenrecht III
Beamtenrecht IV
– Postpersonalrechtsgesetz und Zuweisung
– Formen der Zurruhesetzung
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Das Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) bildet die Rechtsgrundlage für die Beschäftigung von Beamtinnen und Beamten bei der
Deutschen Post AG. Um einen flexiblen Personaleinsatz der Beamtinnen und Beamten zu ermöglichen, wurden für die Unternehmen im
PostPersRG gesetzliche Regelungen geschaffen. In allen Betrieben, in
denen die AGen über 51% Beteiligung haben, kann der Beamte bzw.
die Beamtin zugewiesen werden. Dies stellt den Betriebsrat vor große
Herausforderungen.
Im Mittelpunkt des Seminars stehen rechtliche Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats.
Seminardaten
17.11. – 19.11.2015
Beginn: 10 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
BR-KOV-J-51117-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
395,00 EUR
Das auch für die bei den Postnachfolgeunternehmen (PNU) beschäftigten Bundesbeamtinnen und -beamte geltende Bundesbeamtengesetz (BBG) weist in den §§ 44 - 59 eine Reihe von Möglichkeiten
(Arten) der Zurruhesetzung aus. Das Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) regelt die für die bei den PNU beschäftigten Bundesbeamtinnen und -beamte Abweichungen und Besonderheiten.
Die versorgungsrechtlichen Folgen werden im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt. Aber auch im Ruhestand unterliegen Beamtinnen und Beamte dem Pflichtenkanon des BBG, auch was die Ausübung einer Nebentätigkeit angeht.
Seminarinhalte
❚ Allgemeine Grundsätze des Beamtenrechts
❚ Allgemeine Grundsätze des Postpersonalrechtsgesetzes
❚ Rechtliche Grundsätze nach § 4 Abs. 4 PostPersRG
❚ Zuweisung ohne erforderliche Zustimmung der Beamtin oder
des Beamten
❚ Vorliegen eines dringenden betrieblichen oder personalwirtschaftlichen
Interesses
❚ Anhörung der betroffenen Beamtin bzw. des Beamten
❚ Zuweisung mit Zustimmung der Beamtin bzw. des Beamten
❚ Arbeitszeit und Beförderung, Beurteilung des zugewiesenen
Beamten/der zugewiesenen Beamtin
❚ Beendigung der Zuweisung und Rückkehr
❚ Unterwertige Beschäftigung
❚ Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach BetrVG und BPersVG
Referentin und Referent
Christine SchulzeGirnstein,
ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 9,
Expertin für Beamtenrecht
und -angelegenheiten
In diesem Seminar werden die Arten der Zurruhesetzung, ihre versorgungsrechtlichen Folgen, die weiterhin bestehenden Beamtenpflichten
sowie die Ausübung von Nebentätigkeiten unter Berücksichtigung des
PostPersRG dargestellt.
Harald Wolf,
ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10,
Experte für Beamtenrecht
und -angelegenheiten
Seminarinhalte
❚ Arten der Zurruhesetzung
❚ Folgen der Zurruhesetzung
❚ Sonderregelungen nach dem PostPersRG für die bei den PNU
beschäftigten Bundesbeamtinnen und -beamten
❚ Allgemeine Grundsätze und Besonderheiten von Mitbestimmung und
Mitwirkungstatbeständen nach dem PostPersRG in Verbindung mit
dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
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Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen
Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen
Aktuelle Rechtsprechung im
Beamtenrecht
Seminardaten
10.03. – 12.03.2015
Beginn: 10 Uhr
Münster,
Mercure Hotel Münster
City
BR-KOV-J-50310-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
475,00 EUR
Referenten
Thomas Großstück,
Gewerkschaftssekretär
ver.di LbFB 10
Dirk Lenders,
Rechtsanwalt
Frank Schmidt,
Gewerkschaftssekretär
ver.di LbFB 9
Bei der Vielzahl der Gesetze und Verordnungen ist es für Betriebsräte
eine große Herausforderung, den Überblick zu behalten und in relevanten Bereichen auf dem aktuellen Stand zu sein. Für Betriebsräte
aus den Postnachfolgeunternehmen ist es zudem wichtig, die aktuelle
Rechtsprechung im Beamtenrecht zu kennen.
Diese steht im Mittelpunkt des Seminars. Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht werden vorgestellt und deren Konsequenzen für die Arbeit
von Betriebsräten aus Postnachfolgeunternehmen erläutert.
Seminarinhalte
❚ Aktuelle Rechtsprechung zu:
❙ Amtsangemessener Beschäftigung
❙ Zuweisung von Tätigkeiten
❙ Anwendung von Tarifverträgen auf Beamtinnen und Beamte
❙ Dienstunfähigkeit
❙ Beurlaubung/Insichbeurlaubung
❙ Weisungsrechten des Dienstherrn
❙ Beförderung
❙ Beurteilungsverfahren
❚ Bedeutung und Handlungsmöglichkeiten für die Arbeit des
Betriebsrats
Dieses Seminar wird als Update zum Beamtenrecht jährlich neu
aufgelegt.
Der Mantel- und Entgelttarifvertrag
bei der Deutschen Post AG
Seminardaten
26.01. – 30.01.2015
Beginn: 10 Uhr
Lage-Hörste,
ver.di Institut für Bildung,
Medien und Kunst
BR-VPO-J-50126-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
550,00 EUR
Referenten
Wolfgang Rieck-Henke,
Betriebsrat Deutsche Post
AG, NL Brief Dortmund
Andreas Scholz,
Gewerkschaftssekretär
ver.di LbFB 10
Mit dem Tarifvertrag Nr. 95 sind alle grundlegenden Regelungen zum
Arbeitsverhältnis von Arbeiterinnen, Arbeitern und Angestellten zu
einem einheitlichen Mantel- (MTV) und Entgelttarifvertrag (ETV) der
Deutschen Post AG zusammengeführt worden.
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, u.a. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Deshalb sind
Kenntnisse über den Inhalt dieses Tarifvertrags und seine rechtlichen
Grundlagen für die Arbeit des Betriebsrats unabdingbar.
Seminarinhalte
❚ Rechtliche Grundlagen von MTV und ETV
❚ Wesentliche Inhalte des MTV
❚ Wesentliche Inhalte des ETV
❚ Grundentgeltdifferenzierung
❚ Leistungsbezogene Entgeltanteile
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Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen
Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen
Der Entgelttarifvertrag bei der
Deutschen Post AG
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Betriebsratsarbeit in Logistik- und
KEP-Betrieben
– Ein Seminar für neu gewählte Betriebsratsmitglieder
Seminardaten
05.10. – 07.10.2015
Beginn: 10 Uhr
Lage-Hörste,
ver.di Institut für Bildung,
Medien und Kunst
BR-VPO-J-51005-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
290,00 EUR
Referenten
Wolfgang Rieck-Henke,
Betriebsrat Deutsche Post
AG, NL Brief Dortmund
Andreas Scholz,
Gewerkschaftssekretär
ver.di LbFB 10
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, u.a. darüber zu wachen, dass die geltenden Tarifverträge eingehalten werden. Für eine wirksame Interessenvertretung ist somit die Kenntnis des gültigen Tarifvertrags von
entscheidender Bedeutung.
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Regelungen des Entgelttarifvertrags (ETV) der Deutschen Post AG und die für betriebliche Interessenvertretungen damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten.
Seminarinhalte
❚ Rechtliche Grundlagen des ETV
❚ Variables Entgelt EGr 1 – 4
❚ Variables Entgelt EGr 5 – 9
❚ Rechts- und Besitzstand der ehemaligen Arbeiterinnen und Arbeiter
❚ Rechts- und Besitzstand der ehemaligen Angestellten
❚ Beschwerdestellen
❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
Seminardaten
11.02. – 13.02.2015
Beginn: 10 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
BR-LOG-J-50211-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
395,00 EUR
Referent
Hermann Völlings,
Gewerkschaftssekretär
ver.di LbFB 10
Betriebsräte in Logistikbetrieben stehen vor besonderen Herausforderungen, die Betriebsratsarbeit gut zu organisieren. Schichtarbeit im
Lager, tagtäglicher Stress mit der Freistellung wegen Arbeitsüberlastung und Personalmangels oder aber Betriebsräte, die im LKW unterwegs sind, machen schon die regelmäßige Betriebsrats-Sitzung zum
Problem. Zeit fehlt immer. Die alltägliche Arbeit mit den Betriebsratsaufgaben zu koordinieren, gestaltet sich oft sehr schwierig.
Wir wollen in dem Seminar aufzeigen, dass gute Betriebsratsarbeit
trotz der Dauerbelastung im Job machbar ist. Geklärt werden soll, wie
ein Betriebsratsmanagement praxisbezogen aussehen und wie eine effektive Arbeit des Gremiums trotz schwieriger Bedingungen gestaltet
werden kann.
Seminarinhalte
❚ Mitbestimmung des Betriebsrats
❙ unter Berücksichtigung der Arbeitszeiten für Kraftfahrer in KEPDiensten
❙ Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
❙ Fragen der betrieblichen Lohngestaltung (Stunden-, Monats- oder
Pauschallohn)
❙ Beginn und Ende sowie Verteilung der Arbeitszeit
❚ Tarifverträge
❙ Anwendung und Umsetzung von Tarifverträgen für Angestellte und
gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Logistik- und
KEP-Dienstbereich
❚ Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
❙ Einhalten der geltenden Gesetze (z.B. Bundesurlaubsgesetz,
Teilzeit- und Befristungsgesetz)
❚ Praktische Arbeitsweise für Betriebsräte
❙ auch wenn im Betrieb überwiegend flexible Arbeitszeit anfällt und
Kraftfahrer nicht ständig im Betrieb anwesend sind
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Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht
Betriebsverfassungsrecht Update 2
Update zum Betriebsverfassungsrecht
Herzlichen Glückwunsch: Wir freuen uns, dass Sie wieder in den Betriebsrat gewählt wurden!
Umfassende Kenntnisse des Arbeitsrechts sind Grundlage für eine zielgerichtete und effektive
Betriebsratsarbeit. Diese Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten ist angesichts der ständig
neuen Rechtsprechung eine anspruchsvolle Herausforderung. Wir unterstützen Sie mit zwei
Kompaktseminaren, um Ihr Wissen aufzufrischen und „up to date“ zu sein.
Betriebsverfassungsrecht Update 1
Seminardaten
05.02. – 06.02.2015
Beginn: 10 Uhr
Essen,
Mövenpick Hotel
BR-KOV-J-50205-1
440,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
295,00 EUR
Referentin und
Referenten
Dr. Frank Lorenz,
Rechtsanwalt Kanzlei
silberberger.lorenz.towara
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Alexandra Rüter,
Arbeitsrichterin am
Arbeitsgericht Solingen
Seminarinhalte
❚ Geschäftsführung des Betriebsrats
❚ Rechtssichere Beschlussfassung
❚ Kündigungsarten und rechtssichere Widersprüche
❚ Gerichtliche Verfahrensarten
❚ Einigungsstellenverfahren
Seminardaten
19.02. – 20.02.2015
Beginn: 10 Uhr
Essen,
Mövenpick Hotel
BR-KOV-J-50219-1
440,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
295,00 EUR
Referentin und
Referenten
Dr. Frank Lorenz,
Rechtsanwalt Kanzlei
silberberger.lorenz.towara
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Alexandra Rüter,
Arbeitsrichterin am
Arbeitsgericht Solingen
Seminarinhalte
❚ Mitbestimmungsrechte gemäß BetrVG
❚ Umstrukturierungen im Betrieb erkennen
❚ Sozialplan und Interessenausgleich
❚ Wichtige aktuelle Rechtsprechung
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Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht
Rentenrecht aktuell – Teil I
Seminardaten
20.04. – 22.04.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz Wesel
SB-LAG-J-50420-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
450,00 EUR
Referenten
Dieter Brüggemann,
Versicherungsältester der
Deutschen Rentenversicherung Westfalen
Reinhard Lohmann,
Rentenexperte der
Deutschen Rentenversicherung Westfalen
2014 wird der Zugang zur Altersrente neu bestimmt. Die ehemalige
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente ist im Sinne der Gleichbehandlung in eine Erwerbsminderungsrente gewandelt worden. Weiterhin
gelten alte Bestandsschutzregelungen.
Schwerpunkt des Seminars ist die Erläuterung der unterschiedlichen
Rentenarten mit ihren Zugangsvoraussetzungen und Stichtagsregelungen.
Seminarinhalte
❚ Historie der gesetzlichen Rentenversicherung
❚ Rentenrechtliche Zeiten – jeder Monat zählt – ausführliche Begriffserläuterungen
❚ Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung – ein Überblick
❙ Leistungen zur Rehabilitation
❙ Leistungen der beruflichen Rehabilitation
❚ Leistungen der medizinischen Rehabilitation
❚ Rentenberechnung
❙ Versichertenrenten
❙ Hinterbliebenenrenten
❚ Versichertenrenten
❙ Altersrenten – Arten und Voraussetzungen – Verschiebung der
Altersgrenzen – Abschläge
❙ Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit – Voraussetzungen
– Abschläge
❚ RV-Leistungsverbesserungsgesetz
❚ Hinzuverdienst bei Rentenbezug – ein Überblick
Rentenrecht aktuell – Teil II
Seminardaten
21.10. – 23.10.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz Wesel
SB-LAG-J- 51021-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
450,00 EUR
Referenten
Dieter Brüggemann,
Versicherungsältester der
Deutschen Rentenversicherung Westfalen
Reinhard Lohmann,
Rentenexperte der
Deutschen Rentenversicherung Westfalen
Dieses Seminar richtet sich an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die
das Grundlagenseminar „Rentenrecht aktuell“ besucht haben und an
betriebliche Interessenvertretungen, die ihre Kenntnisse im Rentenrecht erweitern und vertiefen wollen.
Es vermittelt umfangreiches Wissen in rentenrechtlichen Fragestellungen.
Seminarinhalte
❚ Rentenleistungen
❙ Altersrenten – Arten und Voraussetzungen – Verschiebung der
Altersgrenzen – Abschläge (Vertiefung)
❙ Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit – Voraussetzungen
– Abschläge (Vertiefung) – Verschiebung der Altersgrenzen
❙ Rentenleistungen an Hinterbliebene
❙ Witwen-/Witwerrenten
❙ Waisenrenten
❙ Erziehungsrenten
❚ Rentenberechnung
❙ Die Rentenformel
❙ Bewertung von Zeiten innerhalb der Rentenberechnung
❙ Beispiele einer Rentenberechnung
❚ RV-Leistungsverbesserungsgesetz
❚ Hinzuverdienst bei Rentenbezug und Einkommensanrechnung
❚ Grundsicherung – wenn die Rente nicht reicht
❚ Rentensplitting (Versorgungsausgleich) – Überblick
❚ Rente und Steuern
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32
Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht
Protokoll/Niederschrift, Beschlüsse
und Schreiben des Betriebsrats an den
Arbeitgeber – aber richtig!
Betriebsvereinbarungen rechtssicher
gestalten und verhandeln
– Handlungsmöglichkeiten im Bereich der sozialen Mitbestimmung sicher nutzen und in Regelungen umsetzen
– Der richtige Umgang mit Formalien und wie der Betriebsrat
sie effektiv nutzen kann
Seminardaten
27.01. – 29.01.2015
Beginn: 10 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
BR-KOV-J-50127-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
22.09. – 24.09.2015
Beginn: 10 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
BR-KOV-J-50922-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Referentin und Referent
Thomas Hänschen,
Rechtsanwalt
Karin Korthals,
ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10
Der Betriebsrat hat die Pflicht „(...) über jede Verhandlung des Betriebsrats...” eine Niederschrift (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) zu erstellen. Darüber hinaus sind u.a. Beschlüsse und Briefe an den Arbeitgeber zu verfassen. Oft stellt sich im Betriebsrat die Frage, wie unter Beachtung der rechtlichen Anforderungen aus dem BetrVG Niederschrift
und Beschluss inhaltlich zu Papier zu bringen sind. Dabei ist die Niederschrift nicht nur lästige Pflicht, sondern kann helfen, die tägliche
Praxis effektiv zu organisieren.
Im Seminar werden Übungen angeboten, sich bei Niederschrift und
Beschluss auf sicherem Boden zu bewegen und die Arbeit effektiver zu
gestalten. Die aktuelle Rechtsprechung zum ordnungsgemäßen
Betriebsratsbeschluss wird ausführlich dargestellt.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Muster der wichtigsten
Schreiben für die Betriebsratspraxis.
Seminarinhalte
❚ Anforderungen an die Niederschrift des Betriebsrats
❚ Bedeutung und Funktion der Niederschrift für die Geschäftsführung
des Betriebsrats
❚ Inhalte der Niederschrift
❚ Der ordnungsgemäße Beschluss
❚ Schreiben an den Arbeitgeber, Formulierung von Beschlüssen
und Inhalte der Niederschrift
❚ Übungen an Fallbeispielen
Seminardaten
21.04. – 23.04.2015
Beginn: 10 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
BR-KOV-J-50421-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Referentin und Referent
Thomas Hänschen,
Rechtsanwalt
Karin Korthals,
ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10
Im Bereich der sozialen Mitbestimmung sind einseitige Anordnungen
und Regelungen des Arbeitgebers unzulässig. Ohne Zustimmung des
Betriebsrats können keine wirksamen Maßnahmen gegenüber den Beschäftigten angeordnet werden. Der Betriebsrat kann in den 13 Mitbestimmungsfeldern (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 - 13 BetrVG) selber initiativ werden und Regelungen für die Beschäftigten erzwingen, gefragt sind
hier Regelungsfantasie und Umsetzungskompetenz.
Im Seminar sollen zu den von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern
ausgewählten Mitbestimmungsbereichen konkrete Betriebsvereinbarungen erarbeitet und eine Verhandlungsstrategie festgelegt werden.
An exemplarischen Beispielen werden Verhandlungen geübt und ausgewertet.
Seminarinhalte
❚ Rechtliche Grundlagen von Betriebsvereinbarungen
❚ Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen
❚ Möglichkeiten und Grenzen von Betriebsvereinbarungen
❚ Praktische Vorbereitung: von Betriebsvereinbarungsinhalten
zu ausgewählten Schwerpunkten
❚ Professionell eine Betriebsvereinbarung verhandeln
❚ Praktische Übungen
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Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
bei Abmahnungen
Die Einigungsstelle
Seminardaten
16.09.2015
Beginn: 10 Uhr
Düsseldorf,
InterCity Hotel
BR-KOV-J-50916-1
250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/
Verpflegung 58,00 EUR
Referent
Thomas Hänschen,
Rechtsanwalt
Die Einigungsstelle ist eine vorgerichtliche Instanz zur Schlichtung von
Konflikten. Wenn Verhandlungen über soziale Angelegenheiten wie
Arbeitszeit oder betriebliche Lohngestaltung scheitern, sieht das
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat die Bildung
einer Einigungsstelle als Organ der Betriebsverfassung vor.
Aber auch nicht gelöste Beschwerden von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern (§ 85 BetrVG) können zu einer Einigungsstelle führen.
Darüber hinaus kann die Einigungsstelle auch aufgrund tarifvertraglicher Regelungen oder freiwilliger Vereinbarungen tätig werden.
In diesem Seminar wird – an Hand praktischer Beispiele – das für den
Betriebsrat erforderliche Wissen zur Einigungsstelle vermittelt.
Seminarinhalte
❚ Errichtung der Einigungsstelle
❙ Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
❙ Betriebsratsbeschluss zur Anrufung
❙ Bestellung des Vorsitzenden und der Beisitzer
❚ Die wichtigsten Fälle: §§ 87, 111 ff BetrVG
❚ Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung durch die Einigungsstelle –
taktisches Vorgehen des Betriebsrats
❚ Verfahren vor der Einigungsstelle
❚ Anfechtung von Einigungsstellen-Beschlüssen
❚ Beschlussverfahren: Einsetzung der Einigungsstelle, § 98 ArbGG
Seminardaten
25.02.2015
Beginn: 10 Uhr
Düsseldorf,
InterCity Hotel
BR-KOV-J-50225-1
250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/
Verpflegung 58,00 EUR
Referent
Thomas Hänschen,
Rechtsanwalt
Das Thema Abmahnung ist hochaktuell. Unpünktlichkeit, verspätete
Abgaben der AU-Bescheinigungen usw. werden als Fehlverhalten abgemahnt. Muss der Arbeitgeber erst eine Abmahnung aussprechen
oder darf er gleich kündigen? Ist jedes „Fehlverhalten“ ein Abmahnungsgrund? Müssen die Betroffenen nicht vorher angehört werden?
In diesem Seminar werden die Rechtsgrundlagen und Folgen einer
Abmahnung sowie die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats geklärt.
Seminarinhalte
❚ Was ist eine Abmahnung? Abgrenzung zu Rüge und Betriebsbuße
❚ Anforderungen an eine Abmahnung: Form und Inhalt
❚ Abmahnungsgründe und mögliche Beteiligung des Betriebsrats
❚ Wie können sich Betroffene gegen Abmahnungen wehren?
❚ Gegendarstellung, Beschwerderecht, Entfernungsanspruch aus der
Personalakte, Klage auf Entfernung
❚ Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Personalgesprächen und
Abmahnungen
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Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht
Mehr Schutz für weniger leistungsfähige
Beschäftigte!
Krankheit im Arbeitsverhältnis und Beteiligungsrechte des Betriebs-/Personalrats
Seminardaten
16.06. – 18.06.2015
Beginn: 10 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
BR-KOV-J-50616-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Referentin und Referent
Thomas Hänschen,
Rechtsanwalt
Karin Korthals,
ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10
Das Thema ist ein wahrer „Dauerbrenner“ in der betrieblichen Praxis,
sowohl für Interessenvertretungen und Beschäftigte als auch für den
Arbeitgeber. Der Druck auf die Beschäftigten ist in den letzten Jahren
beständig weiter angestiegen: Arbeitgeber verweigern die Entgeltfortzahlung, führen Krankenkontrollen durch, beauftragen Detektive, verlangen zum Beweis der Arbeitsunfähigkeit die Entbindung von der
ärztlichen Schweigepflicht oder nutzen Krankenrückkehrgespräche,
um krankheitsbedingte Kündigungen vorzubereiten.
Für Betriebs- und Personalräte ergeben sich vielfältige Handlungsmöglichkeiten und Herausforderungen, die eine Fülle von Kenntnissen
in verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts erfordern.
Das Seminar vermittelt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Aspekte von
Krankheit im Arbeitsverhältnis und über die Handlungsmöglichkeiten
des Betriebs-/Personalrats.
Seminarinhalte
❚ Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
❚ Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Erkrankungen (Anzeige- und Nachweispflichten, Anforderungen an die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Pflicht zu gesundheitsförderndem
Verhalten)
❚ „Krankenkontrolle“– Datenschutz, Mitbestimmungsrechte der
Interessenvertretung
❚ Kündigung wegen Krankheit
❚ Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrats beim Betrieblichen
Eingliederungsmanagement
❚ Ablösung der Kranken- und Rückkehrgespräche durch das
Betriebliche Eingliederungsmanagement
❚ Schwerbehinderung und Kündigungsschutz
❚ Die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Betriebs-/Personalrats
– Auswirkungen von neuen Entscheidungen des Europäischen
Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts auf so genannte
„low performer“
Seminardaten
14.04.2015
Beginn: 10 Uhr
Düsseldorf,
InterCity Hotel
BR-LAG-J-50414-1
250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/
Verpflegung: 58,00 EUR
Referent
Prof. Dr. Olaf Deinert,
Universität Göttingen,
Institut für Arbeitsrecht
Erbringen Beschäftigte konstant nicht zufrieden stellende Arbeitsleistungen, spricht man heute neudeutsch von „low performern“. Häufig
begegnen Arbeitgeber diesem Personenkreis mit personenbedingten
Kündigungen und Kolleginnen sowie Kollegen mit Mobbing. Der Grund
für die schlechtere bzw. geringere Leistung ist oft nebensächlich.
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Menschen, die weniger leistungsfähig sind, gestärkt (Az.: C-335/11 und andere) und aufgezeigt, dass der Begriff der Behinderung viel weiter gefasst werden
muss.
Das Bundesarbeitsgericht (Az.: 6 AZR 190/12) hat nun in einer ersten
Entscheidung daraus Konsequenzen für das deutsche Kündigungsrecht
gezogen und die Kündigung gegenüber einem symptomlos HIV-infizierten Arbeitnehmer für unwirksam erklärt.
Prof. Dr. Olaf Deinert (Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und
Sozialrecht an der Universität Göttingen sowie Mitautor der GesetzessammlungArbeits- und Sozialrecht, auch bekannt als der „Kittner“)
wird in dieser Veranstaltung die neue Rechtsprechung darstellen und
gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutieren,
welche vielfältigen Möglichkeiten diese für betriebliche Interessenvertretungen bietet.
Seminarinhalte
❚ Wann ist ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin behindert,
wann „nur“ krank?
❚ Welche Förderpflichten hat der Arbeitgeber?
❚ Wie weit reicht der Vorrang leidensgerechter Arbeitsplätze vor der
personenbedingten Kündigung?
❚ Welche Folgen ergeben sich darüber hinaus für andere Beschäftigte,
etwa bei altersbedingten Leistungseinschränkungen?
❚ Welche Handlungsoptionen haben Betriebs-/Personalräte und die
Schwerbehindertenvertretung?
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Arbeits- und Sozialrecht
Gläserne Belegschaften? Neue Entwicklungen im Arbeitnehmerdatenschutz
Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen
Seminardaten
19.05.2015
Beginn: 10 Uhr
Düsseldorf,
InterCity Hotel
BR-KOV-J-50519-1
250,00 EUR zzgl.
Tagungsstättenpauschale/
Verpflegung 58,00 EUR
Referent
Prof. Dr. Wolfgang Däubler,
Rechtswissenschaftler
Technisch sind die Möglichkeiten zu einer totalen Überwachung der
Belegschaften längst vorhanden. EDV- und Telefonanlagen, Zeiterfassungssysteme und Videoüberwachung liefern umfassende Daten sowohl über das Verhalten als auch die Arbeitsleistung von Beschäftigten.
Unser Referent Prof. Dr. Wolfgang Däubler ist der Experte für Arbeitnehmerdatenschutz mit tiefgreifenden Kenntnissen der unübersichtlichen Materie. Anhand der konkreten Probleme der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer in ihren Betrieben und Verwaltungsstellen befasst er
sich insbesondere mit den Begrenzungs- und Einflussmöglichkeiten
von Personal- und Betriebsräten – praxisnah und ergebnisorientiert.
Wie lassen sich Arbeitnehmerdaten erfolgreich schützen? Wie könnte
eine Dienst-/Betriebsvereinbarung aussehen, die entsprechende Kontrollrechte einräumt? Kann man sich im Konfliktfall mit Aussicht auf
Erfolg an den Datenschutzbeauftragten oder die Aufsichtsbehörde
wenden?
Wir zeigen, wie die Rechte der Kolleginnen und Kollegen geschützt
und rechtswidrige Kontrollmaßnahmen verhindert werden können.
Seminarinhalte
❚ Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes
❚ Einzelfälle technischer Überwachung
❚ Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
❚ Eckpunkte für Betriebs-/Dienstvereinbarungen
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„Ich habe bereits mehrere Angebote bei
verschiedenen Anbietern wahr genommen,
würde aber immer wieder zu Arbeit und
Leben zurückkommen. Mein letztes Seminar
dort hat mein Wissen aufgefrischt und wurde
mit hoher Fachkompetenz geführt.“
Uwe Esser,
Betriebsrat Balcke-Dürr GmbH
„Ich habe heute ganz viele Informationen
erhalten, die mir Sicherheit geben, die
Beschäftigten meines Betriebes zur Frage
„Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zu
beraten.“
Karin Miltrup,
stellvertretende Personalratsvorsitzende
der Kreissparkasse Steinfurt
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Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht
Keine Angst vor Zahlen! – Grundlagen der
Arbeit des Wirtschaftsausschusses
Keine Angst vor Zahlen! – Betriebswirtschaftliche Informationen verstehen und
nutzen
Seminardaten
09.06. – 11.06.2015
Beginn: 10 Uhr
Essen,
Welcome Hotel
BR-KOV-J-50609-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
505,00 EUR
Referenten
Experten aus der
betrieblichen Praxis
„Ich bin eigentlich kein Zahlenmensch.“ Diesen Satz hört man häufig
im Gespräch mit Mitgliedern von Betriebsräten. Viele der Aufgaben und
Anliegen des Betriebsrats berühren jedoch wirtschaftliche Angelegenheiten und zu den Zahlen, die einem vorgelegt werden muss man sich
verhalten, ob man es will oder nicht. Wer hier nicht nur auf die Argumente des Arbeitgebers angewiesen sein will, braucht fundierte Kenntnisse in wirtschaftlichen Fragen. Wie liest man einen Jahresabschluss?
Welche Zahlen aus der Bilanz sind wichtig und welche vernachlässigbar? Was sagen welche Kennzahlen (nicht) aus? Diese Fragen stehen im
Mittelpunkt des Seminars und sind der Ausgangspunkt, um einen eigenen Standpunkt zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens entwikkeln und vertreten zu können.
Alle Fragen werden praxisnah und anhand von Beispielen bearbeitet. In
einem Planspiel wird das neugewonnene Wissen angewandt und so ein
optimaler Lernerfolg gesichert.
Dieses Seminar vermittelt Betriebsräten das erforderliche Grundlagenwissen zu wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Betriebswirtschaftliche Informationen – Zahlen verstehen
und nutzen
❚ Externes und internes Rechnungswesen im Überblick
❚ Wie lese ich einen Jahresabschluss?
❚ Was sagt mir eine Gewinn- und Verlustrechnung?
❚ Was ist eine Kennzahl?
❚ Wesentliche Bestandteile des internen Rechnungswesens:
❙ Kosten und Leistungsrechnung
❙ Finanzplanungsrechnung
❙ Investitionsrechnung
Seminardaten
15.09. – 17.09.2015
Beginn: 10 Uhr
Essen,
Welcome Hotel
BR-KOV-J-50915-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
505,00 EUR
Referenten
Wirtschaftsprüfer der
Korthäuer & Partner GmbH
Essen
Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses ist es oft eine große Herausforderung mit Zahlen zu arbeiten und einen Jahresabschluss zu
lesen. Um sich unabhängig von den Ansichten der Arbeitgeberseite
eine eigene Meinung bilden zu können, sind aber genau das die
Grundvoraussetzungen.
In dem Seminar werden betriebsverfassungsrechtliche und betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse praxisnah anhand von Beispielen
vermittelt und die individuellen Fragestellungen der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer aufgegriffen. Es bietet den idealen Einstieg für alle die
noch keine Profis in Sachen Wirtschaftsausschuss sind.
Aufgaben und Rechte des Wirtschaftsauschusses
❚ Sitzungen des Wirtschaftsausschusses
❚ Auskunftspflicht des Unternehmers
❚ Beratung wirtschaftlicher Angelegenheiten
❚ Unterrichtung des Betriebsrats
❚ Initiativrecht des Wirtschaftsausschusses
Betriebswirtschaftliche Informationsquellen – Zahlen verstehen
und richtig interpretieren
❚ Externes und internes Rechnungswesen im Überblick
❚ Wie lese ich einen Jahresabschluss?
❚ Wesentliche Bestandteile des internen Rechnungswesens:
❙ Kosten und Leistungsrechnung
❙ Finanzplanungsrechnung
❙ Investitionsrechnung
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Arbeits- und Sozialrecht
Seminardaten
02.03.2015
Beginn: 10 Uhr
Düsseldorf,
InterCity Hotel
BR-KOV-J-50302-3
250,00 EUR zzgl.
Tagungsstättenpauschale/
Verpflegung: 58,00 EUR
Referent
Prof. Dr. Olaf Deinert,
Universität Göttingen,
Institut für Arbeitsrecht,
Mitherausgeber der
„Arbeits- und Sozialordnung“
Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialordnung 2015
Betriebsverfassungsrecht kompakt
– Das jährliche Update für betriebliche Interessenvertretungen
– Aktuelle Entscheidungen und Besuch einer öffentlichen
Sitzung des BAG
Die Erfolgsformel der jährlich neu aufgelegten und aktualisierten
„Arbeits- und Sozialordnung“ ist die Abbildung von insgesamt 90 für
die Unternehmenspraxis relevanten Gesetzen und dazugehörigen Erläuterungen auf dem jeweils aktuellen Stand. Bei der Vielzahl der Gesetze und Verordnungen ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten und auf dem neuesten Stand in allen relevanten Bereichen zu sein.
Dieses Angebot bietet ausführliche Erläuterungen der aktuellen Gesetzesänderungen und gibt Hinweise zu den Konsequenzen für die
betriebliche Praxis. In Zusammenarbeit mit dem Mitherausgeber der
„Arbeits- und Sozialordnung“, Prof. Dr. Olaf Deinert, wurde dieses
Seminar entwickelt, um Interessenvertretungen jährlich auf den neuesten Stand der Gesetzgebung zu bringen.
Seminarinhalte
❚ Aktuelle Gesetzesänderungen
❚ Konsequenzen für die betriebliche Interessenvertretung
❚ Umsetzung in der Praxis
Das Seminar wird jedes Jahr mit Erscheinen der jeweils aktuellen
Ausgabe neu aufgelegt.
Referenten
Prof. Dr. Heinrich Kiel,
Richter des 7. Senats
am BAG
Wilhelm Mestwerdt,
Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen
Neben den durch den Gesetzgeber veranlassten Novellierungen des
Betriebsverfassungsgesetzes gibt es eine weitere wichtige Instanz zur
Entwicklung und Interpretation des Betriebsverfassungsgesetzes: das
Bundesarbeitsgericht. Für die Arbeit der Betriebsräte ist es notwendig,
die aktuellen Entscheidungen des BAG für die betriebliche Praxis im
Blick zu haben.
Im Rahmen dieses Seminars stellen wir aktuelle Entscheidungen des
Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsverfassungsrecht vor. Es referieren
Prof. Dr. Heinrich Kiel, Richter am 7. Senat und Wilhelm Mestwerdt,
Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Teil des Seminars
ist der Besuch einer öffentlichen Sitzung beim 7. Senat des BAG, der
für das formale Betriebsverfassungsgesetz für Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen zuständig ist. Neben den entschiedenen
Fällen werden grundsätzliche Urteile und Entwicklungen aus den letzten Monaten vorgestellt.
Seminarinhalte
❚ Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
❚ Mitbestimmung beim Einsatz von Fremdfirmen
❚ Mitteilung von Befristungsgründen bei der Einstellung
❚ Bestellung eines Konzernbetriebsrats
Seminardaten
Bei Drucklegung stand der Sitzungstermin noch nicht fest.
Der Seminartermin wird gesondert mitgeteilt und kann unter
www.aulnrw.de eingesehen werden.
m ArbeitsErfurter Seminare zu ngsrecht
ssu
rfa
sve
und Betrieb
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44
Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht
Rechtsprechung und Entwicklung im
Kündigungsschutz – auch für schwerbehinderte Menschen
Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und Aktuelles zum AGG – auch für
schwerbehinderte Menschen
– Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG
– Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG
Seminardaten
13.07. – 17.07.2015
Beginn: 12.30 Uhr
(mit dem Mittagessen)
Erfurt,
Mercure Hotel
Erfurt Altstadt
SB-LAG-J-50713-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
880,00 EUR
Für das strategische Vorgehen der betrieblichen Interessenvertretung
in Bezug auf Kündigungen ist es unerlässlich, die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu kennen.
Bei schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten bedarf die ordentliche wie die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung der Integrationsämter.
Im Mittelpunkt des Seminars stehen aktuelle Entwicklungen im Kündigungsschutz, die aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz, der
besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen sowie
aktuelle Entscheidungen des BAG, die auch für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen relevant sind.
Referentinnen und
Referent
Seminarinhalte
❚ Die personenbedingte Kündigung
❚ Die krankheitsbedingte Kündigung
❚ Die verhaltensbedingte Kündigung
❚ Die betriebsbedingte Kündigung
❚ Die gerichtliche Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung
❚ Die Auswirkungen des § 84 SGB IX auf den Kündigungsschutz
❚ Die Änderungskündigung
❚ Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
nach §§ 85 ff SGB IX
❚ Die Kündigungserklärung nach Zustimmung
❙ Das Präventionsverfahren und das BEM
❙ Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten und zu den Gerichten
für Arbeitssachen
❚ Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens
❚ Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht
❚ Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung des 2. Senats am BAG
❚ Vor- und Nachbereitung der Sitzung
Anke Berger,
Richterin des 2. Senats
am BAG
Prof. Franz Josef Düwell,
Vorsitzender Richter des
9. Senats am BAG a.D.
Stephanie Rachor,
Richterin des 2. Senats
am BAG
m ArbeitsErfurter Seminare zu ngsrecht
und Betriebsverfassu
Seminardaten
18.05. – 22.05.2015
Beginn: 12.30 Uhr
(mit dem Mittagessen)
Erfurt,
Mercure Hotel
Erfurt Altstadt
SB-LAG-J-50518-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
880,00 EUR
Der 8. Senat des BAG urteilt zu Haftung im Arbeitsverhältnis und Betriebsübergängen nach § 613a BGB. Mit beiden Themen müssen sich
betriebliche Interessenvertretungen – auch Schwerbehindertenvertretungen – auseinandersetzen.
Inzwischen liegen höchstrichterliche Urteile zum 2006 verabschiedeten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Diese sowie aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht werden vorgestellt.
Seminarinhalte
❚ Der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB – Begriff und Abgrenzung
zu anderen Formen des Inhaberwechsels, insbesondere nach dem
Umwandlungsgesetz
❚ Aufgaben für die Schwerbehindertenvertretung
Referentin und Referenten ❚ Übersicht über das Arbeitsrecht im Umwandlungsgesetz
❚ Arbeitgeberhaftung
Axel Breinlinger,
❚ Arbeitnehmerhaftung und Schadensersatz
Richter des 8. Senats
❚ Aktuelle Rechtsprechung zum AGG
am BAG
❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
❚ Besuch der öffentlichen Sitzung des 8. Senats beim BAG
Gerda Krug,
Diplom-Sozialwissenschaftle- ❚ Vor- und Nachbereitung der Sitzung beim BAG
❚ Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht
rin, Supervisorin (DGSv),
Bildungsreferentin bei
m ArbeitsArbeit und Leben
Erfurter Seminare zu srecht
ng
und Betriebsverfassu
Prof. Franz Josef Düwell,
Vorsitzender Richter des
9. Senats am BAG a.D.
Friedrich Hauck,
Vorsitzender Richter des
8. Senats am BAG
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Arbeits- und Sozialrecht
47
Rechtsprechung des EuGH – Bedeutung
für das deutsche Arbeitsrecht und betriebliche Interessenvertretungen
Immer häufiger wirkt europäische Rechtsprechung auf nationales ArSeminarort
Mercure Hotel Porta Nigra beitsrecht korrigierend und maßgebend ein. Um die sich durch EURichtlinien ergebenden Möglichkeiten konkret für die ArbeitnehmerTrier
schaft nutzen zu können, benötigen betriebliche Interessenvertretungen zumindest ein Grundverständnis für die europarechtlichen ZusamReferenten
menhänge im deutschen Arbeitsrecht. Anhand konkreter Beispiele
Rudolf Buschmann,
wird verdeutlicht, welche Bedeutung europäisches Recht schon jetzt
Rechtsanwalt
für die tägliche Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen hat.
Dr. Frank Lorenz,
Seminarinhalte
Rechtsanwalt
❚ Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht
❚ Die wichtigsten EU-Richtlinien und Verordnungen im Arbeitsrecht
❙ Aktuelle Rechtsprechung des EuGH
❚ Zulässigkeit von Befristungen
❙ Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankungen
❙ Berechnung von Kündigungsfristen
❙ Altersdiskriminierung
❙ Rechte beim Betriebsübergang
❙ Kettenverträge
❙ Whistleblowing (EGMR)
❚ Besichtigung des EuGH inkl. Referentengespräch
❚ Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung des EuGH
Seminardaten
Bei Drucklegung stand der Sitzungstermin des EuGH noch nicht
fest. Der Seminartermin wird gesondert mitgeteilt und kann unter
www.aulnrw.de eingesehen werden.
des EuGH
Seminar mit Besuch
in Luxemburg
48
Arbeits- und Sozialrecht
Lohnpfändungen, Privatinsolvenzen und
Überschuldung – Was Arbeitgeber sowie
betriebliche Interessenvertretungen wissen müssen und wie sie sinnvoll helfen
können
Seminardaten
23.04.2015
Beginn: 10.00 Uhr
Dortmund,
Ringhotel Drees
BR-KOV-J-50423-1
250,00 EUR zzgl.
Tagungsstättenpauschale/
Verpflegung: 55,00 EUR
05.11.2015
Beginn: 10.00 Uhr
Duisburg,
Mercure Hotel
Duisburg City
BR-KOV-J-51105-1
250,00 EUR zzgl.
Tagungsstättenpauschale/
Verpflegung: 60,00 EUR
Referenten
Sebastian Dreyer,
Rechtsanwalt in Düsseldorf und stellvertretender
Leiter der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
der Freien Wohlfahrtsverbände in der Stadt Mönchengladbach e.V.
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Lohnpfändungen, Privatinsolvenzen und Überschuldung der Beschäftigten sind in vielen Betrieben ein Problem. Die Verschuldung der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat durch ihre psychosoziale
Auswirkung häufig negative Folgen auf die Arbeitsleistung und das
Arbeitsverhältnis. Die betroffenen Beschäftigten bedürfen der Hilfe
von Arbeitgebern, Betriebs- und Personalräten sowie Mitarbeitervertretungen.
Die Rahmenbedingungen für überschuldete Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer werden sich mit der zum 01.07.2014 anstehenden Novellierung der Insolvenzordnung gravierend verändern. Neben positiven
Veränderungen, wie der möglichen Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf fünf oder sogar drei Jahre, gibt es auch einige Verschärfungen im Insolvenzrecht, die z.B. dazu führen können, dass es
künftig erhebliche Probleme bei der Regulierung von Unterhaltsschulden gibt.
Seminarinhalte
❚ Rechtliche, tatsächliche und psychosoziale Auswirkungen der
Verschuldung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
❚ Auswirkungen einer Lohnpfändung auf das Arbeitsverhältnis
❚ Pflichtenkreis des Arbeitgebers bei der Lohn- und Gehaltspfändung
❚ Mögliche Hilfsangebote durch Betriebsräte und Arbeitgeber (von der
P-Konto-Bescheinigung über die Haushaltsberatung bis zum Arbeitgeberdarlehen)
❚ Schutzmaßnahmen bei Zwangsvollstreckungen durch Gläubiger
❚ Die Systematik des Pfändungsschutzes
❚ Unterhalt & Schulden
❚ Überblick über das Verbraucherinsolvenzverfahren
❚ Wie nehme ich die Hilfsangebote dritter Stellen wahr?
(z.B. Rechtsanwälte, Schuldnerberatungen, Gerichte)
Arbeits- und Sozialrecht
Das Rehabilitationssystem in der Bundesrepublik Deutschland – Eine Einführung
Seminardaten
18.08.2015
Beginn: 10 Uhr
Düsseldorf,
InterCity Hotel
BR-KOV-J-50818-1
250,00 EUR zzgl.
Tagungsstättenpauschale/
Verpflegung: 58,00 EUR
Referent
Ulf Henschke,
Rentenberater
Deutschland besitzt ein hoch entwickeltes Rehabilitationssystem, mit
dem behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen dauerhaft
in die Gesellschaft und damit in das Arbeitsleben integriert werden
können. Die Betroffenen sollen möglichst umfassend am Berufsleben
und am Leben in der Gesellschaft teilhaben. Dieser Teilhabegedanke
hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber den Begriff „Rehabilitation“
seit dem 01.07.2001 überwiegend durch „Teilhabe“ ersetzt hat. Allerdings wird der Rehabilitationsbegriff unter anderem im medizinischen
und organisatorischen Bereich weiter verwendet. Die Leistungen zur
Teilhabe werden dezentral von den einzelnen Sozialleistungsträgern
(z.B. Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Agenturen
für Arbeit) entsprechend ihren vom Gesetzgeber festgelegten Aufgaben und Zuständigkeiten durchgeführt. Aufgrund dieser Aufgabenverteilung besteht in Deutschland ein gegliedertes Organisationssystem
für Leistungen zur Rehabilitation bzw. Teilhabe. Regelungen über Leistungen und Hilfen zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration
behinderter Menschen, die von verschiedenen Rehabilitationsträgern
erbracht werden, sind seit dem 01.07.2001 einheitlich im SGB IX zusammengefasst.
Seminarinhalte
❚ Rehabilitationssystem in Deutschland
❙ Dezentralisierung durch historische Entwicklung
❙ Rehabilitationsträger/Verbände der Rehabilitationsträger
❚ Sinn und Zweck der Teilhabeleistungen
❙ Grundsatz „Teilhabeleistung vor Rente“
❙ Präventionsgedanke
❙ Rehabilitations- und Teilhabegedanke
❚ Teilhabeleistungen der Rentenversicherung
❙ Mitwirkung des Leistungsberechtigten
❙ Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe
49
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Arbeits- und Sozialrecht
Arbeits- und Sozialrecht
Das Sozialgesetzbuch I-XII – Ein Buch mit
sieben Siegeln?
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
– Was die betriebliche Interessenvertretung wissen muss
Seminardaten
27.04. – 29.04.2015
Beginn: 11 Uhr
Osnabrück,
Romantik Hotel Walhalla
SB-LAG-J- 50427-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
530,00 EUR
Vielen erscheint das Sozialgesetzbuch (SGB) als eine schwierige und
unübersichtliche Rechtsmaterie. Das mag zwar auch richtig sein, aber
das SGB ist ebenso ein sehr bürgerfreundlicher Rechtsbereich. Vom
Antrag auf dem berühmten Bierdeckel über das Amtsermittlungsverfahren bis zum (noch) kostenfreien Sozialgerichtsverfahren zieht sich
Bürgerfreundlichkeit wie ein roter Faden durch das Sozialrecht.
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen das Antragsverfahren, das Verwaltungsverfahren, die Möglichkeiten der Wiedereinsetzung in den
vorherigen Stand und die Rechtsmittel. Die „Spielregeln“ sind in allen
Rechtsgebieten des Sozialrechts gleich oder ähnlich.
Seminardaten
05.05.2015
Beginn: 10 Uhr
Düsseldorf,
InterCity Hotel
BR-KOV-J-50505-1
250,00 EUR zzgl.
Tagungsstättenpauschale/Verpflegung: 58,00
EUR
Referent
Ulf Henschke,
Rentenberater
Seminarinhalte
❚ Aufgaben des SGB
❙ soziale Rechte
❙ Aufklärung, Beratung, Antragstellung
❙ Vorschüsse, Verzinsung
❙ Mitwirkung
❙ Untersuchungsgrundsatz, Fristen, Wiedereinsetzung in den
vorherigen Stand
❙ Rücknahme eines Verwaltungsaktes
❙ Rechtsbehelfe
Referent
Ulf Henschke,
Rentenberater
Das Seminar wendet sich an alle, die an den Schnittstellen des
Arbeits- und Sozialrechts tätig sind und Kolleginnen und Kollegen
beraten.
örde, um die
einer sozialrechtlichen Beh
Vorgesehen ist der Besuch sozialrechtlichen Bereich exemplarisch
praktische Arbeit in einem
kennen zu lernen.
Damit pflegebedürftige Menschen auch durch berufstätige Angehörige in gewohnter häuslicher Umgebung gepflegt werden können,
wurde durch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes ein Versuch gestartet, Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu erreichen.
Beide Gesetze wurden nur minimal in Anspruch genommen. Auch die
aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) stammende Vorschrift, der Arbeit für
eine kurze Zeit durch bezahlte Freistellung fernzubleiben, kann nur
kurzfristig der Organisation der Pflege dienen. Welche Alternativen
kann man mit Hilfe der Vorschriften der Pflegeversicherung (SGB IX)
realisieren? Was zahlt die Pflegekasse wofür? Was deckt das SGB II
ab? Wie sehen die Unterhaltsverpflichtungen von erwachsenen Angehörigen aus? Muss man diese fürchten? Gibt es über Betriebs-/Dienstvereinbarungen hinaus weitere Möglichkeiten der Gestaltung? Gibt es
neue Perspektiven aus der Politik? Dieses Seminar informiert betriebliche Interessenvertretungen über die arbeits- und sozialrechtlichen
Aspekte des „Problembereichs Pflege“ und stellt auch die Neuerungen
des Pflegereformgesetzes 2015 vor.
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Arbeits- und Sozialrecht
Das Betreuungsrecht – Eine Einführung
Flexible Übergänge in die Rente
– Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
– Möglichkeiten und finanzielle Auswirkungen von vorzeitigem
Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit
Durch die mittlerweile verbesserte Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben kommen Betriebs-/ Personalräte und
Schwerbehindertenvertretungen auch mit dem Betreuungsrecht in
Berührung.
Was bedeutet Betreuung? Welche Rechte hat ein unter Betreuung stehender Arbeitnehmer, eine unter Betreuung stehende Arbeitnehmerin?
Welche Rechte hat der Betreuer oder die Betreuerin? Oft geht die Betreuer- bzw. Betreuerinbestellung mit einer Einweisung in die Psychiatrie einher, weil damit die Unterbringung gegen den Willen einer Person gerechtfertigt werden kann, ohne dass sich diese (wie für die Einweisung nach PsychKG) selbst- oder fremdgefährdend verhalten muss.
Referenten
Kann man eine rechtliche Betreuung verhindern und wenn ja, woUlf Henschke,
durch?
Rentenberater
Es kann jeden treffen, jung oder alt. Plötzlich ist man durch Arbeitsunfall, Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage, EntscheidunMartin Lindheimer,
Landesverband Psychiatrie- gen für sich zu treffen. Hat die betriebliche Interessenvertretung nicht
auch die „Pflicht“, auf die Möglichkeit einer Patientenverfügung hinErfahrener NRW
zuweisen? Wie ist hier die Rechtslage?
Die durchaus komplizierte und sensible Materie soll in diesem Tagesseminar dargestellt werden, sodass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ende des Tages eine rechtssichere Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellen können und in der Lage sind, ihre Kolleginnen und Kollegen zu beraten.
Seminardaten
17.03.2015
Beginn: 10 Uhr
Düsseldorf,
InterCity Hotel
BR-KOV-J-50317-1
250,00 EUR zzgl.
Tagungsstättenpauschale/
Verpflegung: 58,00 EUR
Arbeits- und Sozialrecht
Seminardaten
09.09. – 11.09.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz
BR-KOV-J-50909-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
450,00 EUR
Referent
Werner Buber,
Renten- und Sozialrechtsexperte
Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen sind in den
letzten Jahren deutlich verschlechtert worden. Diese Veränderungen
führen bei Beschäftigten häufig zu Irrtümern, falschen Erwartungen
und unerwarteten finanziellen Einschnitten. Für die Beratung der Beschäftigten bei Personalabbau oder persönlichem Interesse ist ein
möglichst genaues Bild der individuellen Ausgangslage zu entwickeln,
um Handlungsweisen mit gravierenden Folgen zu vermeiden. Es geht
hierbei um die verschiedenen Termine und Möglichkeiten zum Übergang in den Ruhestand sowie die Renteneinbußen durch Abschläge
und die neue Rentenformel. Es werden aber auch die positiven Einflüsse von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe berechnet.
Seminarinhalte
❚ Flexible Übergänge zum Übergang in die Rente
❚ Bestimmung individueller Rentenbeginne und Festlegung der
Termine flexibler Übergänge
❚ Beratungskompetenz zu individuellen Übergängen in die Rente und
zu Personalabbau durch flexiblen Übergang in die Rente entwickeln
❚ Berechnung, ob Arbeitsunfähige mit Krankengeld und ALG I eine
Altersrente erreichen können
❚ Berechnung der Rentenhöhe (Brutto- und Nettorente)
❚ Die Auswirkungen flexibler Übergänge in die Rente auf die Rentenhöhe
❚ Überblick über die Grundzüge unserer Rentensystems
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundwissen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundwissen
Gesund arbeiten? Aber sicher!
Arbeits- und Gesundheitsschutz –
Ein zentrales Interesse der Beschäftigten
im Betrieb
Das Angebot von Arbeit und Leben NW
Der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein zentrales Thema in der
Betriebs- und Personalratstätigkeit und wird, besonders im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung, für die Beschäftigten immer
wichtiger. Wir unterstützen betriebliche Interessenvertretungen in allen
Fragen, die im Zusammenhang mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen. In unserem Team arbeiten Expertinnen und Experten aus Gesundheits-, Arbeits-, Rechts- und Sozialwissenschaft zusammen
mit erfahrenen Menschen aus der Praxis, um Sie zu unterstützen und maßgeschneiderte Angebote zu entwickeln.
Zu den Themengebieten psychische Belastungen, demografischer Wandel,
Gesundheitsmanagement (wie auch dessen Aufbau), Gefährdungsbeurteilung, psychische Störungen und Betriebliches Eingliederungsmanagement
bieten wir an:
❚ Individuelle Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen und der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
❚ Coaching und Supervision
❚ Fachvorträge
❚ Workshops und informelle Treffen
❚ Moderation von Sitzungen und Ausschüssen
❚ Vermittlung von Referentinnen und Referenten
❚ BR-Hotline zur Unterstützung bei aktuellen Fragen und Problemen
❚ Vernetzung und Erfahrungsaustausch
Unsere Kooperationspartner:
Prof. Dr. Nico Dragano
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Institut für medizinische Soziologie (Stressforschung)
Dr. Frank Lorenz
Rechtsanwalt, Kanzlei silberberger.lorenz.towara, Düsseldorf
Eva von Buch
Technologieberatungstelle NRW
Return2work
Gesellschaft für Gesundheitsmanagement
– Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Seminardaten
04.05. – 08.05.2015
Beginn: 10 Uhr
Haltern,
Hotel Seehof
BR-KOV-J-50504-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
790,00 EUR
Referent
Wilfried Seeleib,
Sicherheitsingenieur
Die Kenntnis der optimalen Rahmenbedingungen eines Arbeitsplatzes
gehört zum Basiswissen der betrieblichen Interessenvertretung. Nur
mit diesem Wissen und einem ganzheitlichen Ansatz im Sicherheitsund Gesundheitsschutz können Schwerbehindertenvertretungen und
Betriebs- und Personalräte präventiv das Beste für ihre Kolleginnen
und Kollegen im Betrieb erreichen.
Seminarinhalte
❚ Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
❚ Europäische und nationale Rechtsprechung
❚ Betriebliche und externe Organisation
❚ Vorschriftenaufbau im Sicherheits- und Gesundheitsschutz
❚ Mitbestimmungsrechte und -möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
❚ Rechte und Pflichten
❚ Praktische Übungen
❚ Gefährdungsanalysen
❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
❚ Besuch der DASA
❚ Vor- und Nachbereitung des Besuchs der DASA
Bestandteil des Seminars ist ein Besuch der DASA
(Deutsche Arbeitsschutzausstellung) in Dortmund.
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundwissen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundwissen
Arbeitsplatzgestaltung für Büro- und
Bildschirmarbeitsplätze
Prävention geht vor…
– Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz
Seminardaten
14.09. – 18.09.2015
Beginn: 12.30 Uhr
(mit dem Mittagessen)
Dresden,
Hotel Elbflorenz
BR-KOV-J-50914-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
770,00 EUR
Referent
Wilfried Seeleib,
Sicherheitsingenieur
Dieses Seminar richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit
Grundlagenkenntnissen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das vorhandene Wissen wird vertieft. Es vermittelt Kenntnisse, die benötigt
werden, um Gefährdungen von Kolleginnen und Kollegen durch präventive Maßnahmen zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen gesetzliche
Grundlagen und praktische Umsetzungsmöglichkeiten. Mögliche Gesundheitsgefahren im Betrieb sollen präzise erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Seminarinhalte
❚ Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin
❚ Die wichtigsten Vorschriften zum Thema:
❙ gesundheitliche Aspekte
❙ psychische und physische Belastungen
❙ Gefährdungsbeurteilungen
❙ physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden
❙ menschengerechte Gestaltung der Arbeit
❙ betriebliche Gesundheitsförderung
❚ Checklisten für die ganzheitliche Ermittlung von Belastungen
und Gefährdungen
❚ Aktuelle Gesetzesänderungen
❚ Abschluss von Betriebsvereinbarungen
❚ Vorbereitung der Einigungsstelle
❚ Arbeitsschutzausschuss
❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
an praktischen Beispielen
Ein besonderes Ereignis in diesem Seminar wird der Besuch
der Gläsernen Manufaktur von VW in Dresden sein.
– Funktionalität und Ergonomie
Seminardaten
15.06. – 17.06.2015
Beginn: 10 Uhr
Dortmund,
Ringhotel Drees
BR-KOV-J-50615-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
420,00 EUR
Referenten
Andreas Kramer,
Arbeitswissenschaftler
Frank Weichold,
Gesundheitsberater und
Schwerbehindertenvertreter bei der TECTRION
GmbH in Leverkusen
In den letzten 50 Jahren ist der Anteil der Beschäftigten in Büros in
Deutschland von etwa 10% auf knapp 50% angestiegen. Schon heute
ist für 80% aller Bürobeschäftigten ein Bildschirmgerät das vorrangige
Arbeitsmittel. Die Gefährdungen und körperlichen Belastungen, die
mit Bildschirmarbeitsplätzen einher gehen, werden häufig unterschätzt.
Langes Sitzen belastet die Muskulatur und die Wirbelsäule erheblich,
wenn kein Ausgleich durch Bewegung erfolgt. Die Augen werden
durch Bildschirmarbeit mehr gefordert als durch andere Schreibtischarbeit. Die richtige Auswahl von Arbeitsplatzmöbeln und technischem
Equipment werden daher bei der Büro- und Bildschirmarbeit immer
wichtiger. Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit müssen innerbetrieblich umgesetzt und gezielte Gesundheitsförderung im Bürobereich etabliert werden. Hier eröffnen sich Handlungsfelder und Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungen, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu verbessern.
Seminarinhalte
❚ Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin
❚ Beurteilung von Gefährdung
❚ RSI-Syndrom und arbeitsplatzspezifische Krankheitsbilder
❚ Die Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung
❙ Bildschirm und Tastatur, Arbeitstisch und Arbeitsfläche
❙ Arbeitsstuhl, ergonomisches Sitzen
❙ Beleuchtung, richtiger Aufstellort für den Arbeitsplatz-PC
❙ Bildschirmarbeit, Pausen und Tätigkeitswechsel,
Angebotsuntersuchung und Sehhilfen
❚ Technische Arbeitsplatzhilfen
❙ Sonderausstattung und Nachteilsausgleiche
❙ Den richtigen Kostenträger finden
❚ Besuch der DASA
❙ Vor- und Nachbearbeitung des Besuchs der DASA
Bestandteil des Seminars ist ein Besuch der DASA
(Deutsche Arbeitsschutzausstellung) in Dortmund.
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Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundwissen
Psychische Belastungen, Stress und
Burnout – (K)ein Thema im Betrieb?
Die Gefährdungsbeurteilung
– Ein Überblick
Seminardaten
22.06. – 24.06.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz
BR-KOV-J-50622-5
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
450,00 EUR
Referent
Andreas Kramer,
Arbeitswissenschaftler
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers. Eine qualitativ nachhaltige Gefährdungsbeurteilung ist ohne
die Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung und die aktive Beteiligung der Belegschaft nicht sinnvoll. Deshalb ist es wichtig,
dass die betriebliche Interessenvertretung eine umfassende Übersicht
erhält über
❚ die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung,
❚ die Rechte der Interessenvertretung und der Belegschaft,
❚ die z.Zt. verbreiten Verfahren der Organisation und Durchführung
der Gefährdungsbeurteilung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen einen Einblick in die
Absichten des Gesetzgebers und in häufig vorkommende Problemlagen bei der Umsetzung der Beurteilung, sowie einen Überblick über
die Chancen, die den Betrieben aus solchen Maßnahmen erwachsen.
Darüber hinaus werden sie befähigt, die Grundzüge eines für den Betrieb passenden Konzeptes und einer dazu gehörenden Betriebsvereinbarung zu entwerfen.
Seminarinhalte
❚ Rechtliche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
❚ Rechte und Aufgaben der Interessenvertretung und der Belegschaft
❚ Funktion der Gefährdungsbeurteilung mit Blick auf den Arbeits- und
Gesundheitsschutz
❚ Verfahren und Organisation der Gefährdungsbeurteilung
❚ Anforderungen der Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsicht
und der „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ (GDA)
Seminardaten
20.04. – 24.04.2015
Beginn: 12.30 Uhr
(mit dem Mittagessen)
Bremerhaven,
Comfort Hotel
BR-KOV-J-50420-1
890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
765,00 EUR
Referentin und Referent
Katharina Homann-Kramer,
Diplom-Sozialpädagogin,
Mediatorin (BMWA),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Andreas Kramer,
Arbeitswissenschaftler
Aktuelle Studien belegen immer wieder, dass psychische Belastungen
am Arbeitsplatz zunehmen. Einflüsse wie Leistungsverdichtung, Arbeitshetze und Zeitdruck wirken sich negativ auf die Gesundheit der
Beschäftigten aus. Dieser Zusammenhang ist heute arbeitswissenschaftlich bewiesen. Und dennoch wird das Problem im Betrieb häufig
nicht thematisiert und angegangen. Zum Schutz der psychischen
Gesundheit steht das zentrale Arbeitsschutz-Instrument, die Gefährdungsbeurteilung, zur Verfügung. Eine ganzheitliche, beteiligungsorientierte Gefährdungsbeurteilung bietet eine gute Möglichkeit, psychische Belastungen zu erfassen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. In diesem Seminar wird die Handlungskompetenz der betrieblichen
Interessenvertretung im Umgang mit psychischen Belastungen gestärkt
und es werden Präventionsmaßnahmen für den Betrieb erarbeitet.
Seminarinhalte
❚ Definition von psychischen Belastungen, Stress und Burnout
❚ Psychische Fehlbelastungen erkennen
❚ Auswirkungen psychischer Fehlbelastungen
❚ Psychosoziale Belastungsfaktoren
❚ Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
❚ Beratung von Betroffenen
❚ Betriebliche Präventionsmaßnahmen
❚ Psychische Gesundheit im Arbeitsrecht
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Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wie pack´ ich´s an?
Praxisseminar – Wege zur konkreten
Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
Seminardaten
27.04. – 30.04.2015
Beginn: 12.30 Uhr
(mit dem Mittagessen)
Hamburg,
Baseler Hof
BR-KOV-J-50427-1
750,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
780,00 EUR
14.09. – 18.09.2015
Beginn: 12:30 Uhr
(mit dem Mittagessen)
Hamburg,
InterCity Hotel Hauptbahnhof
BR-KOV-J-50914-3
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
925,00 EUR
Referentin und
Referenten
Dr. Max Geray,
Büro für Arbeitsschutz
und Betriebsökologie,
Hamburg
Georg Hohlwein,
Betriebsrat Deutsche
Post AG, Dortmund
Barbara Titze,
Betriebsrätin Deutsche
Post AG, Dortmund
Aus der Gefährdungsbeurteilung ist der konkrete Handlungsbedarf abzuleiten, und erforderliche Maßnahmen müssen im Betrieb entwickelt
und umgesetzt werden. Hierbei gibt es immer wieder Probleme und
Störungen. Prozesse geraten ins Stocken, Arbeitgeber handeln nicht
nach den Vorschriften, Ergebnisse werden falsch interpretiert.
Hier setzt das Seminar an und gibt Hilfestellungen bei der praktischen
Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Es richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Grundlagen- und Aufbauseminare und setzt
Vorkenntnisse und Erfahrungen mit der Gefährdungsbeurteilung voraus.
Seminarinhalte
❚ Neue Entwicklungen und gesetzliche Bestimmungen im Arbeits- und
Gesundheitsschutz
❚ Arbeit in der Paritätischen Kommission
❚ Prozessmanagement
❚ Betriebsvereinbarungen
❚ Einigungsstelle
– Geeignete Methoden zur Messung psychischer
Beanspruchungen
Seminardaten
21.09. – 23.09.2015
Beginn: 10 Uhr
Haltern,
Hotel Seehof
BR-KOV-J-50921-2
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Referent
Andreas Kramer,
Arbeitswissenschaftler
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Hauptinstrument, um Gefährdungen im Unternehmen zu ermitteln und zu reduzieren. Es stehen viele
Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung.
Wie die Gefährdungen im Betrieb zu erfassen sind, wird durch den Gesetzgeber nicht im Detail geregelt. Hier gibt es ein breites Angebotsspektrum an Instrumenten und Verfahren.
Die am meisten verbreiteten Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung sind expertenorientiert und nutzen Checklisten oder
Fragebögen. Sollen sie eingesetzt werden, dann stellen sie ihre Nutzer
vor Fragen wie:
❚ Erfasst das Instrument zuverlässig die Gefährdung bzw. das Ausmaß
der Gefährdung?
❚ Wie gehe ich mit subjektiven Daten um?
❚ Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden?
❚ Wie werte ich die Ergebnisse aus?
❚ Wie entscheide ich, welche Maßnahmen erforderlich sind?
Diese Fragen werden im Seminar erörtert und praktikable Lösungen
angeboten. Mit Hilfe von erprobten Instrumenten und Verfahren wird
vorgestellt, welche Vorteile mitarbeiterorientierte Verfahren haben
und welche Instrumente hierfür besonders geeignet sind.
Seminarinhalte
❚ Rechtliche Rahmenbedingungen und Mitbestimmungsrechte
der betrieblichen Interessenvertretung
❚ Organisation, Inhalt und Ablauf der Gefährdungsbeurteilung
❚ Beurteilung der Gefährdung und des Risikos
❚ Geeignete Instrumente zur Erfassung der Gefährdungen
❚ Auswertung der Ergebnisse
❚ Geeignete Schutzmaßnahmen
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62
Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Die psychische Gesundheit – ein Kernbestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
Seminardaten
16.11. – 18.11.2015
Beginn: 10 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
BR-KOV-J-51116-2
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Referentin und Referent
Katharina Homann-Kramer,
Diplom-Sozialpädagogin,
Mediatorin (BMWA),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Andreas Kramer,
Arbeitswissenschaftler
Wie können psychische Fehlbeanspruchungen bzw. Stress vermieden
und angemessene Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
(BGM) umgesetzt werden, wie es ausdrücklich das unlängst überarbeitete Arbeitsschutzgesetz verlangt?
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist mehr als das einfache Zusammenfügen der Elemente „Arbeitsschutz“, „Betriebliche Gesundheitsförderung“ und „Management“, um die Kosten genauer zu
erfassen oder Verantwortlichkeiten zu klären. Ziel ist es, den Aspekt
„Beschäftigtengesundheit" zum integralen Bestandteil betrieblichen
Handelns zu machen. Es sollen nicht nur Unfälle, Berufskrankheiten
und arbeitsbedingte Gefährdungen vermieden werden. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement will Gesundheit „ganzheitlich“ fördern,
indem die Arbeit „menschengerecht“ gestaltet wird. Im Blickfeld stehen also sowohl die „physische“, wie „psychische“ Dimension der Gesundheit und die Frage der Erweiterung der persönlichen Gesundheitsressourcen der Beschäftigten. Soll das BGM in Ihrem Unternehmen
umgesetzt oder weiterentwickelt werden? Gibt es einen verbindlichen
Plan, der auch von den Leitungen unterstützt und umgesetzt wird?
In der Praxis zeigt sich, dass vor allem dann Probleme entstehen,
wenn die psychische Gesundheit der Beschäftigten gestaltet werden
soll. Welche Gesichtspunkte spielen dabei eine Rolle? Wie erfasse ich
den Ist-Zustand, welche Ziele sind realistisch? Gibt es vielversprechende Maßnahmen mit deren Hilfe formulierte Ziele verwirklicht werden können?
Seminarinhalte
❚ BGM als neue Entwicklungsstufe in der betrieblichen Gesundheitspolitik
❚ Die Wahrnehmung von psychischen Prozessen im Arbeitsprozess
❚ Aspekte der psychischen Fehlbelastungen am Arbeitsplatz
❚ Psychische Ressourcen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der
Unternehmen
❚ Modell der Integration von psychischer Gesundheit in das BGM
❚ Instrumente der Erfassung von psychischer Gesundheit im Betrieb
❚ Rolle des Betriebs-/Personalrats im BGM
❚ Rechtliche Grundlagen einer Integration „psychischer Gesundheit"
in das BGM
kanzlei für arbeitsrecht
silberberger.lorenz.towara
silberberger.lorenz.towara
kanzlei für arbeitsrecht - düsseldorf
gewerkschaftlich orientiert - fachlich kompetent - engagiert
wir beraten und vertreten beschäftigte, betriebs-, personal-,
gesamtbetriebs-, konzernbetriebs- und eurobetriebsräte
unsere kooperation in münchen:
VHHEDFKHUÀHLVFKPDQQPOOHUNDQ]OHLIUDUEHLWVUHFKW
www.sfm-arbeitsrecht.de
silberberger.lorenz.towara versteht sich als Beraterkanzlei im individuellen und besonders im kollektiven Arbeitsrecht. Zu unseren
Schwerpunkten zählen die rechtliche Begleitung von Fusionen und
Umstrukturierungen, Vergütungs- und Arbeitszeitmodellen, Arbeitsund Gesundheitsschutz, IT-Anwendungen sowie Insolvenzarbeitsrecht, die betriebliche Altersversorgung und die Beratung von
Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat.
grabenstraße 17
40213 düsseldorf
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www.slt-arbeitsrecht.de
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dr. frank lorenz
jörg towara
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Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mobbing, Bossing und Co. – psychosoziale
Belastung am Arbeitsplatz
Die Auswirkungen von Führungsverhalten
auf die Gesundheit der Beschäftigten
Seminardaten
02.03. – 04.03.2015
Beginn: 12.30 Uhr
(mit dem Mittagessen)
Bremerhaven,
Comfort Hotel
BR-KOV-J-50302-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
405,00 EUR
Referent
Godehard Baule,
Diplom-Psychologe,
Supervisor
Neben der Arbeitsverdichtung hat gerade auch das Führungsverhalten
am Arbeitsplatz einen wesentlichen Einfluss auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten. Führungskräfte können durch eine gute
Arbeitsorganisation, die gerechte Verteilung der Arbeit, Wertschätzung und konstruktive Kritik das Selbstwertgefühl und die Motivation
der Beschäftigten stärken. Destruktive Verhaltensweisen und unklare
Zielvorgaben hingegen können zu psychischen Belastungen bei den
Beschäftigten führen.
In diesem Seminar werden die Zusammenhänge zwischen Führungsverhalten und der psychischen Gesundheit der Beschäftigten dargestellt. Darüber hinaus erfahren betriebliche Interessenvertretungen,
wie sie die Auswirkungen von Führungsverhalten in der Praxis ermitteln können und welche Möglichkeiten der Einflussnahme und Mitbestimmung sie haben.
Seminarinhalte
❚ Grundsätze von Führung und Führungsstile
❚ Zusammenhang von Führung und psychischer Gesundheit
❚ Umgang mit schwierigen Vorgesetzten
❚ Integration von Führungsverhalten in die Gefährdungsbeurteilung
❚ Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung bei gesundheitsschädigendem Führungsverhalten
❚ Überwachungsaufgaben des Betriebsrats und Mitbestimmungsrechte bei der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung
Seminardaten
07.09. – 11.09.2015
Beginn: 12.30 Uhr
(mit dem Mittagessen)
Bremerhaven,
Comfort Hotel
BR-KOV-J-50907-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
765,00 EUR
Referentin und Referent
Katharina Homann-Kramer,
Diplom-Sozialpädagogin,
Mediatorin (BMWA),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Andreas Kramer,
Arbeitswissenschaftler
Wenn Beschäftigte am Arbeitsplatz durch Mobbing schikaniert und systematisch mit Beleidigungen und Diskriminierung konfrontiert werden, ist das nicht nur ein großes persönliches Problem mit gravierenden gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen sondern auch ein
ernstzunehmendes Problem für den Betrieb. Mobbing verursacht
Schäden auf allen Ebenen, die Betroffenen büßen ihre Gesundheit ein
und den Betrieben entstehen hohe Kosten durch Ausfallzeiten. Betriebliche Interessenvertretungen wahren die Interessen der Beschäftigten und wachen darüber, dass diese ihre Persönlichkeit entfalten
können und keinen gesundheitlichen Schaden erleiden. Im Fall von
Mobbing und Bossing ist das ein Auftrag, der nicht nur Kenntnisse
über die Entstehung dieser Konfliktform erfordert sondern auch Einfühlungsvermögen und Beratungskompetenz.
In diesem Seminar werden die Entwicklung von Mobbing, die Ursachen und Verläufe aufgezeigt. Es wird thematisiert, was die betriebliche Interessenvertretung gegen Mobbing unternehmen kann und welche präventiven Maßnahmen erfolgversprechend sind. Darüber hinaus
steht die Beratung und Unterstützung von Betroffenen im Fokus des
Seminars.
Seminarinhalte
❚ Definition und Abgrenzung von Mobbing und Bossing
❚ Rechtliche Rahmenbedingungen
❚ Folgen für die Betroffenen
❚ Verlauf und Dynamik von Mobbingprozessen
❚ Beratung von Betroffenen
❚ Betriebliche Präventionsstrategien
❚ Betriebsexterne Hilfen
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Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wie wir morgen zufrieden und gesund
arbeiten – Arbeitszeitgestaltung im
Betrieb
Die eigene Gesundheit riskieren?
Indirekte Steuerung und die Konsequenzen
für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
Seminardaten
26.01. – 28.01.2015
Beginn: 10.00 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz
BR-KOV-J-50126-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
450,00 EUR
Die neue Organisation der Arbeit hat einen hohen Anteil an der Entstehung von Stress und Burnout bei den Beschäftigten. Arbeitszeit,
soziale Kontakte und Führung spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Besonders durch die Managementmethode „Indirekte Steuerung“
werden unternehmerische Herausforderungen und Ziele auf die Beschäftigten übertragen. In den Unternehmen wird diese Steuerungsmethode zur Leistungsoptimierung mit hoher Eigenverantwortung eingesetzt. Den Beschäftigten werden unternehmerische Ziele oder die
Erreichung von Kennziffern auferlegt, die sie häufig überfordern.
Gleichzeitig gibt es seitens der Arbeitgeber immer weniger Vorgaben,
wann und wie die Ziele zu erreichen und die anfallenden Arbeiten zu
erledigen sind. Dadurch werden auch die persönlichen Beziehungen
Referentin und Referent
der Beschäftigten untereinander belastet. Darüber hinaus verwischen
Katharina Homann-Kramer, die Grenzen zwischen Arbeitszeit und arbeitsfreier Zeit.
Diplom-Sozialpädagogin,
Das Seminar zeigt Wege auf, wie diesen Prozessen entgegengewirkt
Mediatorin (BMWA),
werden kann und welche geeigneten strategischen Wege für eine geBildungsreferentin bei
sundheitsförderliche Arbeitsweise gefunden werden können.
Arbeit und Leben
Seminarinhalte
Stephan Siemens,
❚ Definition von psychischen Belastungen, Stress und Burnout
Burnout-Experte
❚ Entgrenzung der Arbeitszeit als Gesundheitsrisiko
❚ Die Methode der Indirekten Steuerung und die Auswirkung
auf die Beschäftigten
❚ Gruppendynamische Prozesse
❚ Herausforderung für das Betriebliche Gesundheitsmanagement
❚ Gefährdungsbeurteilungen
❚ Rolle der betrieblichen Interessenvertretung
❚ Handlungsmöglichkeiten
Seminardaten
01.07. – 03.07.2015
Beginn: 12.30 Uhr
(mit dem Mittagessen)
Bremerhaven,
Comfort Hotel
BR-KOV-J-50701-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
405,00 EUR
Referentin und Referent,
Hartmut O. Genz-Bideau,
Berater, Trainer,
Sicherheitsfachkraft,
QMB, Hamburg
Annemarie Weber,
Organisationsberaterin,
Wert.Arbeit GmbH Berlin
Angesichts des demografischen Wandels und der Beschleunigung von
Arbeitsprozessen entsteht die Notwendigkeit einer lebensphasenorientierten, gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitszeit. Jüngere
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwarten Antworten auf familiengerechte Arbeitszeiten, ältere wollen gesund bis zur Rente kommen.
Flexibilisierung und Entgrenzung der Arbeit sowie ungünstige, lebensunfreundliche Arbeitszeitgestaltung haben negativen Einfluss auf die
Motivation und die Gesundheit der Beschäftigten. Arbeitgeber sind
gefordert, verbesserte Arbeitszeitlösungen für die Beschäftigten anzubieten und umzusetzen. Um in Zukunft produktiv und zufrieden arbeiten zu können, benötigen Beschäftigte eine Arbeitsorganisation,
die eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zulässt und der
Arbeit ein gesundes Maß gibt. Betriebliche Interessenvertretungen
haben bei der Arbeitszeitgestaltung ein Mitbestimmungsrecht.
Um dieses umfassend wahrnehmen zu können und um die betrieblichen Gestaltungsspielräume auszuloten, benötigen sie grundlegende
Kenntnisse im Bereich von Arbeitszeitgestaltung und Gesundheitsförderung im Betrieb.
Seminarinhalte
❚ Arbeitszeitgestaltung und die Auswirkungen auf die Gesundheit
der Beschäftigten
❚ Gesundheitsgerechte Arbeitszeitmodelle für unterschiedliche
Lebensphasen
❚ Alterns- und familiengerechte Arbeitszeitgestaltung
❚ Risiken der Flexibilisierung der Arbeitszeit
❚ Übergang von Arbeit in Rente
❚ Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
❚ Strategie und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
❚ Erfolgreiche Beispiele aus der Praxis
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Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz
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www.bund-verlag.de
„Stress war gestern“ – Workshop zur
Stressbewältigung
Referent
Jürgen Heimes,
Organisations- und
Personalentwickler,
Mediator, Jurist
Die hohe Arbeitsbelastung geht auch an Betriebs- und Personalratsmitgliedern sowie Schwerbehindertenvertretungen nicht spurlos vorüber. Sie sind in den letzten Jahren einer deutlichen Zunahme arbeitsbedingter Belastungen ausgesetzt. Nur wer seine Arbeit gut organisiert und dabei auch noch gut für sich selbst sorgt, kann auch anderen
effektiv helfen.
Im Workshop wird erarbeitet, wie Stress künftig vermieden und die
alltägliche Arbeit mit den persönlichen Zielen in Einklang gebracht
werden kann. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind dazu eingeladen, zu erkunden, wie sie in Zukunft am besten mit ihren persönlichen
Ressourcen umgehen wollen. Ein gutes Zeitmanagement hilft, die persönliche Arbeitssituation zu verbessern und die unterschiedlichen Anforderungen unter einen Hut zu bringen.
Seminarinhalte
❚ Persönliche Standortbestimmung
❚ Typische Belastungen durch Beruf- und Privatleben
❚ Ursachen, Merkmale und Erscheinungsformen von Stress
❚ Umgang mit Zeit und persönlichen Ressourcen
❚ Wissenschaftliche Forschungsergebnisse zur Stressbewältigung
und „Burnout“-Prävention
❚ Bewährte und neue Techniken des Selbst- und Zeitmanagements
❚ Vorstellung und Erprobung anerkannter Übungen zur
Stressreduzierung
❚ Kollegialer Erfahrungsaustausch
SUPERHELDEN DER BETRIEBSRATSARBEIT
Fotolia: © Gordon Downey – Fotolia.com
Seminardaten
01.12. – 03.12.2015
Beginn: 10 Uhr
Bielefeld,
Park Inn Bielefeld
BR-KOV-J-51201-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
395,00 EUR
SEIT GENERATIONEN IM EINSATZ FÜR DIE GUTEN.
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Psychische Erkrankungen
Psychisch erkrankte Menschen in der
Arbeitswelt – Grundwissen für betriebliche
Interessenvertretungen
Seminardaten
16.03. – 20.03.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz
BR-KOV-J-50316-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
805,00 EUR
Referenten
Wilhelm Freund,
Diplom-Sozialpädagoge
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Der Anteil psychisch erkrankter Kolleginnen und Kollegen hat in den
Betrieben in den letzten Jahren erheblich zugenommen und steigt weiter an. Aber gerade der Aspekt der psychischen Erkrankungen wird
häufig im betrieblichen Alltag nicht oder zu spät wahrgenommen, fehl
gedeutet oder es wird unangemessen reagiert. Damit diese Deutungen gar nicht erst möglich werden, benötigen die betrieblichen Interessenvertretungen Grundkenntnisse über die verschiedenen psychischen Erkrankungen und deren Auswirkungen. Nur so können die Interessen von psychisch erkrankten Menschen sinnvoll vertreten werden, auch wenn diese sich ihrer Krankheit noch nicht einmal selbst
bewusst sind.
Der Umgang mit entsprechend auffälligen oder kranken Kolleginnen
und Kollegen erfordert von Schwerbehindertenvertretung und Betriebs-/Personalrat ein hohes Maß an Sensibilität und Handlungskompetenz, die in diesem Seminar erworben werden kann.
Seminarinhalte
❚ Was ist psychische Behinderung?
❚ Unterscheidung und Merkmale
❚ Therapiemöglichkeiten
❚ Umgang mit psychisch Kranken im Betrieb
❚ Arbeitsplatzgestaltung und -organisation
❚ Interne und externe begleitende Hilfen
❚ Rechtliche Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung
und des Betriebs-/Personalrats
❚ Verhaltensmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung
und des Betriebs-/Personalrats
❚ Auswirkungen des SGB IX auf die Situation psychisch behinderter
Menschen
Psychische Erkrankungen
„Burnout“ – Handlungsfeld für
betriebliche Interessenvertretungen
Seminardaten
21.09. – 23.09.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz
BR-KOV-J-50921-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
450,00 EUR
Referenten
Wilhelm Freund,
Diplom-Sozialpädagoge
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Hochgesteckte Ziele, zu wenig Personal, Zeitdruck, nicht nachvollziehbare Entscheidungen, Angst zu versagen, ständige Gewissensbisse
und Überarbeitung, Unsicherheit… Wer kennt sie nicht, die Begleiterscheinungen der heutigen Arbeitswelt? Häufig führen diese anhaltenden Belastungen am Arbeitsplatz dazu, dass Menschen „ausbrennen“.
1,9 Millionen Fehltage sind alleine auf die Diagnose „Burnout“ zurück
zu führen. Ein Fehltag kostet den Betrieb rund 400,00 EUR und die
Zahlen sind steigend.
Betriebliche Interessenvertretungen sind gefragt, Maßnahmen gegen
diesen Trend durchzusetzen. Eine nachhaltige Gesundheitsförderung
im Betrieb ist auch im Hinblick auf den demografischen Wandel unerlässlich.
Erste Anzeichen für ein drohendes „Burnout“ werden ebenso im Seminar thematisiert wie auch Hilfsmaßnahmen für erkrankte Kolleginnen
und Kollegen. Darüber hinaus werden betriebliche Modelle vorgestellt,
wie Prävention wirksam umgesetzt werden kann.
Seminarinhalte
❚ „Burnout“ – nur eine Modeerscheinung?
❚ Ursachen für „Burnout“
❚ Das Krankheitsbild
❚ Kommunikation mit erkrankten Kolleginnen und Kollegen
❚ Handlungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen
❚ Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen
❚ Integration erkrankter Kolleginnen und Kollegen nach
Reha-Maßnahmen
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72
Psychische Erkrankungen
Workshop: Und manchmal verstehen wir
uns überhaupt nicht…
– Kommunikation mit psychisch kranken Menschen
Seminardaten
22.06. – 26.06.2015
Beginn: 10 Uhr
Kamen Kaiserau,
SportHotel
BR-KOV-J-50622-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
690,00 EUR
Referenten
Wilhelm Freund,
Diplom-Sozialpädagoge
Damit Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- sowie Personalräte psychisch erkrankten Menschen in der Arbeitswelt helfen und zur
Seite stehen können, müssen sie sich bemühen, das Krankheitsgeschehen um die erkrankten Menschen herum zu begreifen. Häufig gestaltet
sich die Kommunikation mit den Betroffenen sehr schwierig. Die Wahrnehmung psychisch erkrankter Menschen ist meist gestört. Nicht selten fehlt ihnen die Einsicht, dass sie krank sind und auch Kolleginnen
und Kollegen können irritiert sein und „falsche“ Schlüsse ziehen.
All das zeigt, wie wichtig die Kommunikation mit den Erkrankten ist.
Das Seminar setzt genau an dieser Stelle an.
Ziel ist es, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Empathie für ihre
psychisch erkrankten Kolleginnen und Kollegen entwickeln. Beispiele
für eine gelungene Kommunikation mit psychisch erkrankten Menschen in der Arbeitswelt werden aufgezeigt.
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Das Seminar bietet auch die Möglichkeit, sich mit Psychiatrie erfahrenen Patientinnen
und Patienten sowie Angehörigen auszutauschen, um für die eigene Praxis zu lernen.
Psychische Erkrankungen
Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz
Seminardaten
02.11. – 04.11.2015
Beginn: 10 Uhr
Dortmund,
Ringhotel Drees
BR-KOV-J-51102-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
420,00 EUR
Referenten
Andreas Kramer,
Arbeitswissenschaftler
Werner Wenzel,
Gesundheitshaus Unna
In diesem Seminar werden Früherkennungsmöglichkeiten der Suchtprobleme von Beschäftigten ermittelt und die individuellen, betrieblichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgezeigt. Dabei geht es
nicht nur um Alkohol- und Drogenabhängigkeit sondern auch um Medikamentenmissbrauch. Es wird ein Überblick über Hilfestellungen von
professionellen Instanzen gegeben. Die Erforderlichkeit von Suchtbeauftragten im Betrieb und deren Zusammenarbeit mit Arbeitgeber,
Betriebs- und Personalrat und Schwerbehindertenvertretung wird
erörtert.
Seminarinhalte
❚ Hintergründe und Ursachen von Suchterkrankungen
❚ Suchtprobleme im Betrieb
❚ Zahlen und Fakten
❚ Sucht und Arbeitssicherheit
❚ Ärztliche Untersuchungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
❚ Medizinische, betriebliche/betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche
und gesellschaftliche Folgen von Suchterkrankungen
❚ Suchtverhalten und Krankheit
❚ Umgang mit Sucht kranken Kolleginnen und Kollegen
❚ Die Rolle des betrieblichen Umfelds
❚ Hilfestellung im Betrieb
❚ Zusammenarbeit mit Suchtbeauftragten
❚ Möglichkeiten und Grenzen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
❚ Handlungsmöglichkeiten und Grenzen des Betriebs-/Personalrats
und der Schwerbehindertenvertretung
❚ Der Umgang mit „Drogen-Screening”
❚ Besuch einer Suchtklinik
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74
Psychische Erkrankungen
Seminardaten
06.05. – 08.05.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz
BR-KOV-J-50506-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
450,00 EUR
Referenten
Wilhelm Freund,
Diplom-Sozialpädagoge
Manfred Rüdebusch,
Schwerbehindertenvertreter bei EVOBUS/Daimler
Psychische Erkrankungen
Wieder zur Arbeit – aber wann und wie?
Suizid – (k)ein neues Problem
Über die besonderen Schwierigkeiten psychisch kranker
Menschen mit hohen Fehlzeiten im Betrieb
– Umgang mit Suiziddrohungen und Suizidversuchen von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Die Behandlung psychischer Erkrankungen braucht in der Regel mehr
Zeit als die Therapie körperlicher Beeinträchtigungen. Oftmals fehlt
auch die Krankheitseinsicht bei den Betroffenen.
Ambulante und stationäre psychiatrische Behandlung und Rehabilitation führen häufig zu langer und auch wiederkehrender Abwesenheit
im Betrieb. Die notwendige Zeit zur Stabilisierung und Genesung dauert in der Regel Monate; immer wieder droht dadurch auch die Aussteuerung (Wegfall des Krankengeldes), was den Druck für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter erhöht. Die besonderen Belastungen durch die Erkrankung, die zusätzliche Unsicherheit und
Scham vor der Rückkehr in den Betrieb, finanzielle Probleme und die
Angst, am Arbeitsplatz zu versagen, werden u.a. thematisiert.
Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen benötigen möglichst frühzeitig die Unterstützung (Interesse und Empathie) der betrieblichen
Interessenvertretungen, damit sie entlastet werden und die notwendige Sicherheit erhalten. Damit ist in der Regel gewährleistet, dass
sich die erkrankten Kolleginnen und Kollegen die notwendige Zeit für
eine Stabilisierung und Genesung nehmen. Dies wiederum ist unabdingbar für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Betrieb.
Seminarinhalte
❚ Rückkehr an den alten Arbeitsplatz
❚ Umsetzung
❚ Potentialeinbußen
❚ Arbeitsplatzgestaltung
❚ Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)
❚ Aussteuerung
❚ Begleitung und Eingliederungsmanagement
❚ Beteiligung interner und externer Instanzen
❚ Handlungsmöglichkeiten betrieblicher Interessenvertretungen
Seminardaten
26.11. – 27.11.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz
BR-KOV-J-51126-1
440,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
290,00 EUR
Referenten
Wilhelm Freund,
Diplom-Sozialpädagoge
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Selbsttötungsserien in Betrieben, wie bei dem Dell-Computerhersteller
Foxconn, der France Télécom, dem Renault-Technologiezentrum Guyancourt und dem Peugeot-Werk in Mülhausen sind in Deutschland bisher nicht bekannt. Die Arbeitsbedingungen in den genannten Firmen
aber sind ähnlich wie hierzulande. Betriebliche Interessenvertretungen
sind zunehmend mit dem Thema Suizid konfrontiert.
Suiziddrohungen, Suizidversuche oder gar vollendeter Suizid überfordern, verunsichern und belasten die betriebliche Interessenvertretung
häufig. Das Seminar soll über die Zusammenhänge und Sachverhalte
zum Thema Suizid aufklären und helfen, diesem mit weniger Tabu und
Angst zu begegnen. Es werden Handlungsmöglichkeiten erarbeitet,
die zu konkreter Hilfe für die Betroffenen führen. Im Seminar werden
unter anderem eine Psychiaterin und ein Psychiatrie-Erfahrener
zu dem sensiblen Thema Rede und Antwort stehen.
Seminarinhalte
❚ Ursachen von Suizid
❚ Suizid – Zahlen, Fakten, Daten
❚ Betriebliche Zusammenhänge
❚ Möglichkeiten und Grenzen der betrieblichen Interessenvertretung,
Suizidgedanken zu erkennen und Suizid zu verhindern
❚ Prophylaktische und begleitende Maßnahmen
❚ Handlungsmöglichkeiten nach § 87 Absatz 1 Nummer 7 und
§ 80 Absatz 1 Nummer 2 und 9
❚ Psychohygiene
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Psychische Erkrankungen
Seminardaten
11.11. – 13.11.2015
Beginn: 10 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
BR-KOV-J-51111-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
395,00 EUR
Referenten
Wilhelm Freund,
Diplom-Sozialpädagoge
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
BR-Hotline
Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin
BR-Hotline
– Workshop zur Unterstützung von Helferinnen und Helfern
psychisch erkrankter Menschen im Betrieb
Wenn ich jetzt einfach mal jemanden anrufen könnte!
Die Hotline für frische Ideen – Ein Beratungsangebot für Betriebsräte
Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen
werden immer häufiger mit den Problemen von Beschäftigten, die
unter psychischen Erkrankungen leiden, konfrontiert. Die jeweiligen
Situationen und gestellten Anforderungen an die betrieblichen Interessenvertretungen sind sehr unterschiedlich. Selbst wenn sie bereits
Grundkenntnisse über die verschiedenen psychischen Störungsbilder
besitzen, reicht diese Kenntnis im Alltag häufig nicht aus, um adäquat
auf die unterschiedlichen Anforderungen zu reagieren. Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte, die in ihren Gremien zuständig sind, sich für die Belange der psychisch erkrankten Beschäftigten einzusetzen, reagieren in der Praxis häufig verunsichert
und sind einem starken Druck ausgesetzt. Sie stoßen an ihre eigenen
Grenzen.
Das Seminar will helfen, diesen Druck zu mindern und Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräten konkrete, an
ihre Praxis orientierte, zielgerichtete Hilfestellung zu reichen. Hierzu
werden aktuelle Fälle der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer bearbeitet. Ähnlich einer Supervision dient das Seminar der Reflektion
der Arbeit in dem schwierigen Themenfeld der zunehmenden psychischen Erkrankungen in den Betrieben.
Arbeit und Leben hat ein umfangreiches Bildungsprogramm für betriebliche Interessenvertretungen und bietet einen zusätzlichen Service: Die Hotline unterstützt bei aktuellen
Problem- und Fragestellungen, die sich rund um die Arbeit von Betriebsräten ergeben.
Die Referenten zum Themenfeld „Psychische Erkrankungen“ stehen den Teilnehmerinnen
und Teilnehmern auch nach den Seminaren noch mit Rat und Tat zur Seite. Über Kontaktmöglichkeiten informieren wir in den Seminaren.
Im Hintergrund der Hotline arbeitet ein Netzwerk aus
❚ Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern aus dem Deutschen Gewerkschaftsbund
❚ Erfahrenen Betriebsräten und Betriebsrätinnen
❚ Expertinnen und Experten aus verschiedenen Wissensgebieten
❚ Erfahrenen und kompetenten Anwältinnen und Anwälten für Arbeitsrecht aus
der Kanzlei silberberger.lorenz.towara
So funktioniert der Kontakt:
Wir werden angerufen oder angeschrieben. Wir klären das Thema/Problem und leiten bei
Bedarf die Frage an eine andere Stelle weiter, so dass eine kompetente Unterstützung und
Begleitung sichergestellt ist.
Dieser Service ist kostenlos und steht an Arbeitstagen von montags bis freitags von 09.00
bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Nach erster Kontaktaufnahme organisieren wir unsere
Begleitung innerhalb von 24 Stunden.
Hotline für Betriebsräte
Ansprechpartner und Koordinator
Andreas Kramer
Telefon: 0211 - 93800 -50
E-Mail: [email protected]
Wer steht hinter
der Hotline?
❱ Gewerkschafter
und Gewerkschaft
erinnen
❱ Erfahrene Betrieb
srätinnen und Be
triebsräte
❱ Erfahrene Schw
erbehindertenvertr
etungen
❱ Expertinnen und
Experten aus versc
hiedenen
Wissensgebieten
❱ Erfahrene und ko
mpetente Anwältin
nen und Anwälte
Arbeitsrecht aus
für
der Kanzlei silberbe
rger.lorenz.towara
Ansprechpartner
und Koordinator:
Andreas Kramer
Telefon: 0211- 938
00 -50
brhotline@aulnrw
.de
Arbeit und Leben
DGB/VHS NW
Arbeit und Leben
DGB/VHS NW e.V.
Mintropstraße 20
40215 Düsseldorf
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
„Das Seminar will helfen, diesen Druck zu
mindern und Schwerbehindertenvertretungen
sowie Betriebs- und Personalräten konkrete,
an ihre Praxis orientierte, zielgerichtete Hilfestellung zu reichen.“
Thomas Schnelle,
Betriebsratsvorsitzender der SPX Cooling
Technologies GmbH
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick
Seminardaten
19.05. – 21.05.2015
Beginn: 12.30 Uhr
(mit dem Mittagessen)
Bremerhaven,
Comfort Hotel
SB-LAG-J-50519-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
405,00 EUR
Seit 2004 ist der Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet,
für alle Beschäftigten – nicht nur für schwerbehinderte Kolleginnen
und Kollegen –, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen
durchgängig oder in Addition arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches
Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Durch das BEM sollen der Arbeitsplatz dauerhaft erhalten und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Dazu bedarf es in der
Regel eines so genannten BEM-Teams, das sich um die Eingliederung
verantwortlich kümmert. Rehaträger und Integrationsämter fördern
und prämieren modellhaftes Betriebliches Eingliederungsmanagement. Das Seminar gibt einen Überblick über Chancen und Möglichkeiten des BEM.
Referentin und Referent
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Seminarinhalte
❚ § 84 Abs. 2 SGB IX Grundlagen des BEM und Pflicht des Arbeitgebers
❚ Koordination beruflicher Eingliederung
❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM als kollektivrechtliche
Vereinbarung
❚ Auswirkungen auf Kündigungen und Änderungskündigungen
❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte
❚ Vertrauensbildende Aktivitäten im BEM
❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung
und den Betriebs-/Personalrat
❚ Datenschutz im BEM
❚ Eingliederungsberaterinnen und -berater im Unternehmen
❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder
❚ Hilfen seitens externer Institutionen
Sandra Tinnefeld,
Diplom-Pädagogin,
Reha-Fachkraft,
Disability Managerin
„Als unser Betriebsrat im Januar 2013 neu gegründet wurde, mussten wir schnell handlungsfähig
werden. Wir haben dann bei Arbeit und Leben angerufen und nach einem Inhouse-Seminar gefragt.
Besonders gut gefallen hat uns, dass das Seminar genau auf unser Gremium und den Betrieb
zugeschnitten wurde. Der Referent hatte viel Erfahrung aus der Praxis und die Diskussionen mit
ihm waren sehr gut, um das komplexe Thema zu verstehen. Wir können die Seminare von Arbeit
und Leben auf jeden Fall weiterempfehlen!“
Betriebsratsgremium DPD GeoPost
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement
und krankheitsbedingte Kündigung
Umsetzung des Betrieblichen
Eingliederungsmanagements in der Praxis
Seminardaten
15.09. – 18.09.2015
Beginn: 10 Uhr
Bochum,
Park Inn Hotel
SB-LAG-J-50915-1
750,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
730,00 EUR
Das in § 84 Abs. 2 SGB IX geforderte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gewinnt immer mehr an Bedeutung, da es nicht nur
für schwerbehinderte Menschen, sondern für alle Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer gilt. Das BEM gilt heute als eine tragende Säule des
Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Sowohl die Betriebskrankenkassen als auch die Rehaträger haben ein erhebliches finanzielles Interesse an deren Umsetzung in Unternehmen. Im Mittelpunkt
des Seminars steht die praktische Umsetzung bzw. Einführung eines
Betrieblichen Eingliederungsmanagements als Teil des Betrieblichen
Gesundheitsmanagements.
Seminardaten
21.04. – 23.04.2015
Beginn: 10 Uhr
Oberhausen,
TRYP CentrO Oberhausen
SB-LAG-J-50421-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
470,00 EUR
Referenten
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Ein Schwerpunkt des Seminars ist der Besuch der Stadtverwaltung
Bochum. Dort wurde ein modellhaftes BEM eingerichtet.
Referenten
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Seminarinhalte
❚ Gesetzliche Grundlagen des BEM
❚ Einführung und Koordination des BEM als Managementsystem
Martin Bsdurek,
Vorsitzender der Arbeitsge- ❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte
❚ Mitglieder und Aufgaben des BEM-Teams
meinschaft der Schwerbe❚ Persönliche Voraussetzungen der Teammitglieder
hindertenvertretungen
❚ Die Rolle der Eingliederungsberaterinnen und -berater
NRW e.V.
(Case-Manager)
❚ Differenzierte Ablaufpläne eines BEM
Detlef Eichardt,
❚ Aufgaben und Hilfsangebote der externen Akteurinnen und
Gesundheitsmanager
Akteuren
der Stadt Bochum
❚ Vertrauensbildende Öffentlichkeitsarbeit im Unternehmen
❚ Qualifizierungsmöglichkeiten der Verantwortlichen
❚ Praktische Umsetzung des BEM am Beispiel der Stadtverwaltung
Bochum und deren Nebenbetrieben
Thomas Hänschen,
Rechtsanwalt
Durch die Änderungen des SGB IX zum 01.05.2004 wurde der Schutz
für arbeitsunfähige Beschäftigte, die nicht schwerbehindert sind, erhöht und die Beteiligungsrechte des Betriebs-/Personalrats und der
Schwerbehindertenvertretung erweitert. Nach § 84 Abs. 2 SGB IX gilt
der individuelle Schutz für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres
länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet – wenn die betroffene Person zustimmt – ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Ziel des Verfahrens ist die Prüfung, wie
die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt
und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. An dem BEM ist der Betriebs-/Personalrat bzw. bei schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Interne und externe Akteurinnen
und Akteure können hinzugezogen werden. Im Seminar werden die
Voraussetzungen und Grenzen geklärt, wie Beschäftigte mit dem BEM
vor krankheitsbedingten Kündigungen geschützt werden können.
Seminarinhalte
❚ Krankheitsbedingte Kündigung
❚ Kündigungsschutzverfahren und die Bedeutung des BEM
❚ Krankenrückkehr- und Fehlzeitengespräche versus BEM
❚ BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX und Mitbestimmung beim betrieblichen Gesundheitsschutz
❚ Initiativrecht des Betriebs-/Personalrats nach § 84 Abs. 2 SGB IX und
Beteiligungsrechte nach § 87 BetrVG
❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM
❚ Einigungsstellenverfahren
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Die Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement professionell und wirkungsvoll
gestalten
Seminardaten
17.03. – 19.03.2015
Beginn: 10 Uhr
Haltern,
Hotel Seehof
SB-LAG-J-50317-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Referentin und Referent
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Sabrina Klaesberg,
Rechtsanwältin
Seit nunmehr 11 Jahren ist in § 84 Abs. 2 SGB IX das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verankert. Inzwischen existiert in den
allermeisten Betrieben und Dienststellen eine oft unterschiedlich gelebte Form des BEM. Viele Betriebe bzw. Dienststellen haben eine
Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM abgeschlossen. Leider wurden
oftmals die alten Betriebs-/Dienstvereinbarungen zum Thema Krankenrückkehrgespräche nicht gekündigt oder es wurde vergessen, die
alte Betriebs-/Dienstvereinbarung mit der neuen zum BEM zu verknüpfen. Auch kommen die Datenschutzvorkehrungen oft viel zu kurz oder
werden in einem Nebensatz, in dem man die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verspricht, abgetan.
Dieses Seminar richtet sich an die, die ihre Vereinbarung zum BEM optimieren wollen und an die, die gerade eine entwickeln. Es werden die
Eckdaten und Mindestinhalte einer Vereinbarung zum Thema BEM erarbeitet. Dabei wird aufgezeigt, wie man den Datenschutz personenbezogener Gesundheitsdaten der Beschäftigten während eines BEMProzesses garantieren bzw. zusichern kann.
Seminarinhalte
❚ Rechtsunterschied zwischen einer Betriebs-, Dienst- oder
Mitarbeitervereinbarung
❚ Vertragspartner einer Vereinbarung zum BEM nach 84 Abs. 2 SGB IX
❚ Mindestinhalte einer Vereinbarung zum BEM
❚ Stellschrauben einer Vereinbarung zum BEM
❚ Mögliche Anhänge zur Vereinbarung, die sich der Betriebspraxis
anpassen lassen ohne die Vereinbarung kündigen zu müssen
❚ Grundlegende Datenschutzbestimmungen zu personenbezogenen
Gesundheitsdaten
❚ Konkrete Datenschutzmaßnahmen innerhalb des Verfahrens
und in der Dokumentation
❚ Überprüfbarkeit der Einhaltung des Datenschutzes im und nach
dem BEM-Prozess
❚ Welche Teile muss der Arbeitgeber zum BEM in einer Vereinbarung
regeln?
❚ Laufzeit einer BEM-Vereinbarung und ihre Überprüfung
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Externe Hilfen im Betrieblichen
Eingliederungsmanagement
Seminardaten
25.08. – 27.08.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz
SB-LAG-J-50825-1
600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
450,00 EUR
Referentin und Referent
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Sandra Tinnefeld,
Diplom-Pädagogin,
Reha-Fachkraft,
Disability Managerin
Im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sind die Hilfen externer Institutionen ein Schlüssel zum Erfolg. Nicht nur durch finanzielle Zuschüsse, sondern auch durch Beratung und Qualifizierung lassen sich oft Alternativen im BEM finden. Daher ist Netzwerkarbeit mit
externen Institutionen eine der zentralen Tätigkeiten des BEM-Teams
bzw. der Eingliederungsberaterinnen und -berater.
In diesem Seminar lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die
zuständigen Institutionen und die damit verbundenen Hilfen kennen.
Seminarinhalte
❚ Rehabilitationsträger und Ihre Leistungen
❚ Leistungsvoraussetzungen
❚ Koordination beruflicher Eingliederung
❚ Aufgaben von Integrationsämtern und Integrationsfachdiensten
im BEM
❚ Hilfen und Leistungen durch die BKK
❚ Kostenlose Bürgerberatungen
❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung
und den Betriebs-/Personalrat
❚ Rolle der Eingliederungsberaterinnen und -berater im BEM
❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Professionelles Betriebliches
Eingliederungsmanagement
– Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin
Seminardaten
Modul I – Recht
❚ 03.03. – 05.03.2015
TRYP Hotel Dortmund
Ein Qualifizierungsangebot in Kooperation mit Return2work – Gesellschaft für Gesundheitsmanagement – und der Technischen Universität
Dortmund, Lehrstuhl für Berufspädagogik und Rehabilitation.
Zum erfolgreichen Gesundheitsmanagement im Unternehmen gehören
Modul II – Kommunikation die Erfüllung des Präventionsauftrages im Rahmen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes und Aktivitäten im Bereich der betrieblichen Ge❚ 14.04. – 16.04.2015
sundheitsförderung. Ein gut ausgebildetes und ineinander verzahntes
TRYP CentrO Oberhausen
BEM-Team ist das A und O eines erfolgreichen BEM.
Aufgabe des Eingliederungsberaters/der Eingliederungsberaterin ist
Modul III – Leistungen
es, die betroffenen Beschäftigten beratend und unterstützend durch
❚ 08.09. – 10.09.2015
das BEM-Verfahren zu begleiten und allen Beteiligten als AnsprechperTRYP CentrO Oberhausen
son zur Verfügung zu stehen. Vorrangiges Ziel ist es, den Arbeitsplatz
trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung zu erhalten. Um einen
Modul IV – Umsetzung
professionellen Umgang mit den anspruchsvollen Aufgaben im BEMdes BEM
Team zu sichern, empfehlen wir allen Teammitgliedern eines bereits
❚ 28.10. – 30.10.2015
existierenden oder geplanten BEM-Teams diese Weiterbildung.
TRYP CentrO Oberhausen
Die Qualifizierung besteht aus vier dreitägigen Modulen.
Zum Abschluss präsentieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen
Abschlussworkshop
Ausschnitt der BEM-Arbeit aus ihrer Praxis, anschließend erhalten sie
❚ 17.11. – 18.11.2015
ein Zertifikat des beteiligten Lehrstuhls der Technischen Universität
TRYP Hotel Dortmund
Dortmund.
Die Kosten für einen dreitägigen Schulungsblock betragen 650,00 EUR.
Hinzu kommen 435,00 EUR für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale (ohne Übernachtung 269,00 EUR) im TRYP Hotel Dortmund und
470,00 EUR für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale (ohne Übernachtung 270,00 EUR) im TRYP Hotel Oberhausen.
Die Kosten für den Abschlussworkshop betragen 450,00 EUR zgl.
240,00 EUR für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale (157,00 EUR
ohne Übernachtung).
Mobilseminare/Inhouse-Angebote
Mobilseminare/Inhouse-Angebote
- Maßgeschneiderte Seminare für einzelne Gremien
Oft erfordert die Tätigkeit eines Betriebs- oder Personalrats die Bearbeitung von Aufgaben
und Fragen, die sich aus speziellen betriebsinternen Problemstellungen ergeben. Hierfür bieten
wir unsere „Mobilseminare“ an. Ziele und Inhalte dieser Seminare orientieren sich an den
Wünschen und Bedürfnissen des Betriebs- oder Personalrats. Innerhalb von wenigen Tagen
konzipieren wir ein für das Gremium maßgeschneidertes betriebliches Seminar.
Teilnehmen kann das gesamte Gremium oder nur ein Teil, z.B. Ausschüsse oder Projektgruppen.
Diese Seminarform erhöht entscheidend die Handlungsfähigkeit des Betriebs- oder Personalrats,
da sie explizit die Kooperation und Teamfähigkeit des Gremiums verbessert und einen ausgeglichenen Wissensstand aller Mitglieder herbeiführt. Die enge inhaltliche Verzahnung mit ver.di ist
hierbei ein Grundsatz unserer Arbeit.
Einige Gremien, für die wir Seminare konzipiert und durchgeführt haben:
❚ Wahlvorstand der Telekom Shop Vertriebs GmbH
❚ Wahlvorstand der Remondis GmbH & Co. KG
❚ Wahlvorstand der Vivento CS GmbH
❚ Wahlvorstand der Deutschen Post Direkt GmbH
❚ Wahlvorstand der DHL Home Delivery GmbH
❚ Personalrat der Postbeamtenkrankenkasse
❚ Betriebsrat der DHL Supply Chain Germany
❚ Betriebsrat der Deutschen Telekom Technischer Service GmbH
❚ Betriebsrat der G.I.B. Bottrop
❚ Personalrat der Postbeamtenkrankenkasse
❚ Betriebsrat der Piratenfraktion NRW
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Kommunikation und Konfliktbewältigung
Rhetorik I
Rhetorik II
– Erfolgreiche Gesprächs- und Verhandlungsführung
– Die wirkungsvolle Rede
In der täglichen Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen bildet
die Kommunikation die Grundlage des Handelns. Ständig sind sie
damit konfrontiert Gespräche zu führen, bei denen unterschiedliche
Ziele, Erwartungen und Vorstellungen existieren. Das geschieht in der
Auseinandersetzung mit Arbeitgebervertreterinnen und Arbeitgebervertretern, im Gremium und in Gesprächen mit den Beschäftigten.
Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen sind gefordert, Positionen zu beziehen und durchzusetzen. Forderungen und
Erwartungen müssen effektiv und zielorientiert dargestellt werden.
Das einzelne Betriebs-/Personalratsmitglied und die einzelne Schwerbehindertenvertretung tragen aber auch die Mitverantwortung dafür,
dass sie die Positionen, Forderungen und Erwartungen der GesprächsReferentin und Referent
partner verstehen und weitergeben. Nur so ist eine ergebnisorienGerda Krug,
Diplom-Sozialwissenschaft- tierte Abwägung der verschiedenen Argumente und Interessen möglerin, Supervisorin (DGSv), lich. Darüber hinaus müssen sich betriebliche Interessenvertretungen
sicher auf der Sach- und Gefühlsebene in Gesprächen bewegen, um
Bildungsreferentin bei
eine erfolgreiche Interessenvertretung zu gewährleisten.
Arbeit und Leben
Seminardaten
02.03. – 06.03.2015
Beginn: 10 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
BR-KOV-J-50302-2
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
705,00 EUR
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Kommunikation und Konfliktbewältigung
Seminarinhalte
❚ Unterrichtungs- und Beratungsrechte
❚ Grundlagen der Kommunikation
❚ Aktives Zuhören
❚ Unterschiedliche Wahrnehmung
❚ Zielorientierte Gesprächsführung
❚ Planung und Durchführung von Gesprächen
❚ Geeignete Rahmenbedingungen
❚ Umgang mit Stresssituationen in Gesprächen
❚ Was tun, wenn das Gespräch in eine Sackgasse führt?
❚ Wer darf Verhandlungen führen?
❚ Verhandlungen mit und in Gruppen
❚ Praktische Übungen
Die Seminare Rhetorik I, II und IV sind in sich abgeschlossene
Veranstaltungen. Die Teilnahme ist in beliebiger Reihenfolge
möglich.
Seminardaten
22.06. – 26.06.2015
Beginn: 10 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
BR-KOV-J-50622-6
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
720,00 EUR
Die Rhetorik ist die Lehre der „großen, wirkungsvollen Rede“. Für eine
wirkungsvolle Betriebs-/Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungsarbeit sind rhetorische Kenntnisse unerlässlich. Die Fähigkeit,
andere von sich und den eigenen Ideen zu überzeugen, klare Gedanken zu führen und einen gewinnenden Eindruck bei den Zuhörerinnen
und Zuhörern zu hinterlassen, ist allerdings nur durch praktisches
Üben erlernbar.
Wir werden im Seminar rhetorische Fähigkeiten der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer analysieren und diese – auf der Basis der jeweiligen
Stärken – im Rahmen der alltäglichen Betriebs-/Personalrats- und
Schwerbehindertenvertretungsarbeit verbessern.
Referentin und Referent
Gerda Krug,
Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Seminarinhalte
❚ In der Betriebs-/Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungsarbeit wirkungsvoll und überzeugend auftreten
❚ Struktur und Aufbau einer Rede
❚ Zielorientiert Sprechen
❚ Gezielter Einsatz von Gestik und Mimik
❚ Sicherheit im Auftreten
❚ Praktische Übungen
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Die Seminare Rhetorik I, II und IV sind in sich abgeschlossene
Veranstaltungen. Die Teilnahme ist in beliebiger Reihenfolge
möglich.
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Kommunikation und Konfliktbewältigung
Kommunikation und Konfliktbewältigung
Rhetorik IV
Gut für’s Klima: Erfolgreich Konflikte
bewältigen im Betrieb
– "Hätte ich doch bloß gesagt…" – Schlagfertigkeitstraining
für die betriebliche Interessenvertretung
Seminardaten
30.11. – 02.12.2015
Beginn: 10 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
BR-KOV-J-51130-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Referentin
Katharina Homann-Kramer,
Diplom-Sozialpädagogin,
Mediatorin (BMWA),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
In vielen Gesprächssituationen müssen betriebliche Interessenvertretungen schnell und spontan auf Forderungen oder auch auf Angriffe
reagieren: ob im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen, bei Diskussionen im BR-Gremium oder bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.
Oft finden sie spontan nicht die richtigen Worte und ärgern sich im
Nachhinein über die eigene Reaktion. Schlagfertig kontern kann erlernt und trainiert werden. In diesem Rhetorikseminar geht es darum,
die eigene Meinung selbstbewusst und souverän zu vertreten, die
Techniken der professionellen Schlagfertigkeit zu erlernen und auf
Einwände, Killerphrasen oder persönliche Angriffe gekonnt zu kontern. Dabei stehen der Einsatz von Humor, die Beachtung von Fair-Play
und die Bewältigung von Stresssituationen im Vordergrund.
Seminarinhalte
❚ Strategien zum Umgang mit unfairen Taktiken
❚ Stresssituationen erkennen und bewältigen
❚ Einsatz von Körpersprache, Gestik, Mimik
❚ Training von Schlagfertigkeitstechniken
❚ Praktische Übungen
Die Seminare Rhetorik I, II und IV sind in sich abgeschlossene
Veranstaltungen. Die Teilnahme ist in beliebiger Reihenfolge
möglich.
Seminardaten
16.03. – 20.03.2015
Beginn: 10 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
BR-KOV-J-50316-4
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
720,00 EUR
Konflikte im Betrieb gehören zum Alltag. Sie sind oft unentbehrlich,
weil dabei verschiedene Sichtweisen und Interessen ausgetauscht und
belastbare Lösungen entwickelt werden. Aber leider werden nicht alle
Konflikte am Arbeitsplatz so bearbeitet und beendet. Wenn Konflikte
ignoriert oder nicht wahrgenommen werden, können sie eskalieren
und sich destruktiv auf den ganzen Betrieb auswirken.
Ursachen für Konflikte im Betrieb gibt es viele. Die Praxis zeigt, dass
häufig Konkurrenzverhalten von Beschäftigten, aber auch Verhalten
der Vorgesetzten Konflikte auslösen. Mit oder ohne Absicht führt das
leider oft zu Diskriminierung oder gar zur Ausgrenzung von Beschäftigten.
Betriebliche Interessenvertretungen sind durch ihre Aufgabenstellung
Referentin und Referent
häufig mit Konflikten konfrontiert und geraten dabei nicht selten in
Katharina Homann-Kramer, eine Schlichtungs- bzw. Beratungsrolle.
Diplom-Sozialpädagogin,
Im Seminar wird vermittelt, wie Konflikte frühzeitig erkannt werden
Mediatorin (BMWA),
können und welche Funktion ein Konfliktmanagement erfüllen kann.
Bildungsreferentin bei
Weiter werden anhand praxisnaher Beispiele Fälle eskalierter Konflikte
Arbeit und Leben
und mögliche Interventionsmöglichkeiten der Interessenvertretung besprochen. Dabei werden auch die Beratungsfunktionen, geeignete GeAndreas Kramer,
sprächstechniken und der Umgang mit den Betroffenen vermittelt.
Arbeitswissenschaftler
Seminarinhalte
❚ Konflikt: Theorie, Wahrnehmung, Folgen
❚ Konfliktdiagnose/-intervention
❚ Interpersonelle Konfliktfelder (prekäre Beschäftigung/
Multikulti-Belegschaften)
❚ Rechtliche Rahmenbedingungen
❚ Musterbetriebsvereinbarung
❚ Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
❚ Gesprächs- und Beratungskompetenz
❚ Methoden der Mediation
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Kommunikation und Konfliktbewältigung
Kommunikation und Konfliktbewältigung
Umgang mit schwierigen Personen
Machtspiele – Wenn es einmal nicht um
die Sache geht
– Seminar in zwei Teilen
Seminardaten
1. Teil
06.05. – 08.05.2015
Beginn: 10 Uhr
Haltern,
Hotel Seehof
BR-KOV-J-50506-2
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Der Umgang mit schwierigen Personen im Alltag erfordert von der betrieblichen Interessenvertretung ein hohes Maß an Sensibilität und
Kompetenz.
Ziel des Seminars ist, die eigenen Kommunikations- und Verhaltensmuster in der Reaktion auf schwierige Personen bewusst zu machen und
das Kommunikations- und Verhaltensmuster schwieriger Personen zu
hinterfragen.
Dieses Seminar findet in zwei Teilen statt. Im ersten Teil wird Basiswissen vermittelt und mit Hilfe erster exemplarischer Übungen der Umgang mit schwierigen Personen erprobt. Im zweiten Teil werden die inzwischen gewonnenen Erfahrungen vertieft und reflektiert.
2. Teil
30.09. – 02.10.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz
BR-KOV-J-50930-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
450,00 EUR
Seminarinhalte
❚ Was sind schwierige Personen?
❚ Störungsarten und Umgang mit Störungen
❚ Auswirkungen von Störungen auf innerbetriebliche Abläufe
❚ Beziehungsdynamik verstehen und gestalten
❚ Praktische Übungen an exemplarischen Beispielen
Referentin und Referent
Gerda Krug,
Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Frank Mertens,
Diplom-Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Seminardaten
07.10. – 09.10.2015
Beginn: 10 Uhr
Haltern,
Hotel Seehof
BR-KOV-J-51007-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Referentin und Referent
Gerda Krug,
Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Gerd Wisbar,
Trainer, Mediator
Zum Alltag von betrieblichen Interessenvertretungen gehört es, mit
Konflikten umzugehen. Oft jedoch ist es nicht immer erkennbar, ob es
sich um einen realen Konflikt oder ein Machtspiel handelt. Kompliziert
wird es, wenn sich diese Situation im eigenen Gremium und nicht mit
dem Arbeitgeber abspielt. Es geht um Macht. Wer übt Macht über
wen aus? Wer setzt sich gegen wen durch? Das sind oft zentrale Fragen, bei denen es nicht immer um die Sache geht. Und wo Macht ist,
da sind auch Machtspiele nicht fern, und die können oft auch mit unfairen Mitteln ausgetragen werden. Häufig ist man gezwungen, auf
die ein oder andere Weise mitzuspielen, um die eigenen Interessen zu
wahren. Aber wie souverän und sachlich bleiben?
In diesem Seminar sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Machtspiele erkennen lernen und Handlungsmöglichkeiten erproben, ihre Interessen zielorientiert durchzusetzen. Die eigenen Erfahrungen stehen
dabei im Mittelpunkt.
Seminarinhalte
❚ Welche Arten von Machtsituationen in Unternehmen und
Organisationen gibt es?
❚ Welche Arten von Machtspielen gibt es?
❚ Eigene Verhaltensmuster bei Machtspielen erkennen
❚ Blockaden und Widerstände verstehen
❚ Wie kann ich souverän handeln und meine Interessen durchsetzen?
❚ Wie erkenne ich ein Machtspiel?
❚ Einfluss nehmen und überzeugen ohne formale Machtbasis
❚ Entscheidungen klar kommunizieren
❚ Praktische Übungen an exemplarischen Beispielen
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Kommunikation und Konfliktbewältigung
Starke Frauen - starker Betriebsrat
Einzeln stark – gemeinsam überzeugend
– Strategie-Workshop für Betriebsrätinnen
– Praxisbegleitung und Beratung für Betriebs- und Personalräte
Herzlichen Glückwunsch an alle neugewählten Betriebsrätinnen!
Nach der Wahl geht es nun an die Arbeit. Dabei ist es wichtig, die eigene Rolle zu finden, Ziele zu bestimmen und Strategien zu entwikkeln, die zu mehr Geschlechtergerechtigkeit im Betrieb führen. Für Betriebsrätinnen geht es dabei auch darum, die Interessen aller Frauen
im Betrieb zu vertreten und im Gremium und beim Arbeitgeber durchzusetzen. Dafür benötigen sie Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Kenntnisse über die betriebsverfassungsrechtlichen
Handlungsmöglichkeiten. Dieser Workshop lädt dazu ein, die eigene
Rolle als Betriebsrätin zu reflektieren und zu stärken, die Kompetenzen zu erweitern, Kraft zu schöpfen und geeignete Methoden zu erlernen, um sich gegenseitig zu unterstützen.
Referentinnen
Katharina Homann-Kramer, Im Mittelpunkt stehen die aktuellen Erfahrungen und Problemstellungen der Teilnehmerinnen. In diesem Kontext werden neue HandlungsDiplom-Sozialpädagogin,
möglichkeiten entwickelt und erprobt.
Mediatorin (BMWA),
Bildungsreferentin bei
Seminarinhalte
Arbeit und Leben
❚ Kommunikation und Verhandlungsführung
❚ Umgang mit Macht
Gerda Krug,
Diplom-Sozialwissenschaft- ❚ Stressbewältigung und Resilienztraining
lerin, Supervisorin (DGSv), ❚ Entwicklung individueller Strategien
❚ Rechtliche Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf GeschlechtergeBildungsreferentin bei
rechtigkeit im Betrieb
Arbeit und Leben
Seminardaten
01.06. – 03.06.2015
Beginn: 10 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
BR-KOV-J-50601-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
395,00 EUR
Teambildung
Wir unterstützen und begleiten je nach Situation und Anliegen mit
❚ Klausurmoderation
❚ Teamentwicklung
❚ Teamberatung
❚ Supervision
❚ Coaching
❚ Konfliktmoderation
❚ Mediation
Unsere Angebote richten sich an
❚ das komplette Gremium
❚ Teile des Gremiums
❚ einzelne Mitglieder des Gremiums
❚ neue Gremien
❚ bereits bestehende Gremien
Nach einem kostenlosen Erstgespräch entwickeln wir ein maßgeschneidertes Angebot.
Unser Team besteht aus Organisationsentwicklerinnen und -entwicklern, Supervisorinnen
und Supervisoren, Mediatorinnen und Mediatoren, Juristinnen und Juristen.
Für weitere Informationen und Anfragen:
Gerda Krug
[email protected]
Tel. 0211 - 93800 -19
Frank Mertens
[email protected]
Tel. 0211 - 93800 -45
Arbeit und Leb
en
DGB/VHS NW
Einzeln stark
–
gemeinsam üb
erzeugend
Praxisbegleitung
und Beratung
für Betriebs- un
d Personalräte
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Weiterbildungsberatung
Öffentlichkeitsarbeit
Beratung zu Weiterbildung im Betrieb
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Ohne die Belegschaft geht nix – Kreative
Öffentlichkeitsarbeit im Betriebsratsalltag
Weiterbildung ermöglichen – Weiterbildungskosten halbieren
57 Prozent der Beschäftigten erhalten im Betrieb nicht ausreichend Möglichkeiten zur Weiterbildung, 70 Prozent der beschäftigten Frauen und Männer benötigen Weiterbildung für ihre berufliche
Tätigkeit, so das Ergebnis der Beschäftigtenbefragung 2013 der IG Metall.
Es gibt viele Gründe, sich weiterzubilden: Betriebliche Umstrukturierungen, neue Aufgaben und
Anforderungen im beruflichen Alltag, gesundheitliche Einschränkungen, der Wunsch nach einer beruflichen Weiterentwicklung oder einem höheren Einkommen. Die Arbeitsbelastung sinkt, wenn vorhandene Kompetenzen und beruflichen Kenntnisse ausreichen, um auch den zukünftigen Anforderungen
gerecht zu werden. Die Arbeitszufriedenheit steigt, wenn der Job wieder Spaß macht und die Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird.
Was wir anbieten: Wir kommen in den Betrieb und beraten betriebliche Interessenvertretungen
und Beschäftigte zu Fragen der Weiterbildung. Wir unterstützen Interessenvertretungen, wenn sie
die berufliche Bildung in den Fokus nehmen und so einen Beitrag zu „Guter Arbeit“ leisten wollen.
❚ Auf Anforderung der Interessenvertretung kommt die mobile Beratungsstelle in den Betrieb.
❚ Kolleginnen und Kollegen werden zu finanziellen Fördermöglichkeiten der beruflichen
Weiterbildung beraten.
❚ Die „Gutscheine“ Bildungsscheck und Bildungsprämie werden vor Ort ausgestellt.
❚ Eine Beratung zur beruflichen Entwicklung kann individuell vereinbart werden.
❚ Die Interessenvertretungen im Betrieb erhalten Unterstützung, wenn es um
Weiterbildungsplanung und betriebliche Regelungen dazu geht.
Seminardaten
04.02. – 06.02.2015
Beginn: 10 Uhr
Münster,
Mercure Hotel
Münster City
BR-KOV-J-50204-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
475,00 EUR
Als Interessenvertretungen beschäftigen wir uns sowohl mit komplexen betrieblichen Themen, die nicht selten große Auswirkungen auf
unsere Kolleginnen und Kollegen haben, als auch mit den kleinen und
großen Problemstellungen des betrieblichen Alltags. Doch wie nimmt
die Belegschaft unsere Arbeit wahr?
Wir tun viel und viel Gutes, also lasst uns darüber reden! Eine gut informierte, in die Prozesse tatsächlich einbezogene und damit leicht zu
aktivierende Belegschaft kann die Arbeit im betrieblichen Spannungsfeld erheblich erleichtern. Jedes Gremium muss die für sich passenden
Instrumente und Ansätze finden, damit die Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich ist.
Referentin und Referent
Susan Paeschke,
Dipl. Volkswirtin,
Supervisorin (DGSv),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
In diesem Seminar werden wir Instrumente und Möglichkeiten einer
erfolgreichen Öffentlichkeitsarbeit kennenlernen, wiederfinden, ausprobieren und eigene Strategien für betriebliche Situationen entwickeln.
Bildungsscheck
Frederik Preiss,
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Beschäftigte und kleine und mittlere Unternehmen erhalten mit dem Bildungsscheck einen Zuschuss
von 50 Prozent bis zu 2.000 Euro zu den Weiterbildungskosten. Das Land NRW finanziert den Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst.
Die Bildungsprämie
Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden
Kosten bis zu 500 Euro für Fortbildungskurse und Prüfungen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der
Europäischen Union gefördert.
Beratung zur beruflichen Entwicklung
Dieses Beratungsangebot unterstützt Beschäftigte in beruflichen Veränderungsprozessen Es richtet
sich sind auch an Personen in prekären Arbeitsverhältnissen, mit Zeitvertrag, Befristung oder Minijob. Die Beratung ist kostenlos, das Land NRW (MAIS) übernimmt mit Mitteln des Europäischen
Sozialfonds die Finanzierung.
Ansprechpartnerin
Claudia Bednarski
Telefon: 0211 - 93800 -24
mobil: 0170 - 221 52 39
E-Mail: [email protected]
Seminarinhalte
❚ Rechtliche Rahmenbedingungen der Öffentlichkeitsarbeit zwischen
Meinungsfreiheit, Betriebsgeheimnissen und Datenschutz
❚ Öffentlichkeitsarbeit als Querschnittsthema in die BR-Arbeit
integrieren
❚ Kreative Methoden und Medien zwischen „Schwarzem Brett“ und
„Twitter“
❚ Aktionen und Kampagnen
❚ Betriebsversammlung mal anders
❚ Reden reden
❚ Texte schreiben, die gerne gelesen werden
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Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
„Keine Angst vor der großen Bühne“
„Wir sind drin!“ Blogs, Facebook &
Twitter für die Interessenvertretung
– Betriebs- und Personalversammlungen erfolgreich gestalten
Seminardaten
27.04. – 29.04.2015
Beginn: 10 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
BR-KOV-J-50427-2
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Referent
Jürgen Heimes,
Organisations- und
Personalentwickler,
Mediator, Jurist
Im Stillen gute Arbeit zu leisten, genügt heute nicht mehr. Interessenvertretungen müssen ihre Arbeit und Erfolge auch gegenüber der Belegschaft darstellen. Nur wenn der Funke überspringt, erfährt die Interessenvertretung auch die nötige Solidarität und Rückendeckung.
Wie dies am besten gelingt, dazu gibt dieser Workshop praktische Anleitung und Hilfestellung.
Niemand wird als große Rednerin, bzw. großer Redner geboren. Mit
relativ einfachen Mitteln lassen sich Betriebs- und Personalversammlungen attraktiv gestalten und mit Humor und Leichtigkeit leiten. Die
Erarbeitung eines Spannungsbogens, eine gute Aufteilung der einzelnen Elemente der Versammlung und praktische Tipps und Tricks helfen, den Funken überspringen zu lassen.
Der Workshop baut auf den bisherigen Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf. Er zielt darauf ab, eine praktikable Strategie
für die kommenden Versammlungen zu erarbeiten und ein selbstbewusstes Auftreten vor der Belegschaft zu trainieren. Dabei werden
neue Wege der Versammlungsleitung vorgestellt, diskutiert und in
praktischen Übungen erprobt.
Seminarinhalte
❚ Aufgaben und rechtliche Grundlagen der Betriebs- und
Personalversammlung
❚ Strategische Ziele des Betriebs-/Personalrats für die Versammlung
❚ Praktische Tipps der Versammlungseröffnung und -leitung
(„Eisbrecher“)
❚ Der Aufbau eines Spannungsbogens, das Schüren von Emotionen
und Solidarität
❚ Möglichkeiten der kreativen Beteiligung der Belegschaft
❚ Einfache Übungen zur Verbesserung der Ausdrucksmöglichkeiten
und Schlagfertigkeit
❚ Umgang mit Konflikten und unerwünschten Diskussionen
❚ Kollegiale Beratung
Seminardaten
30.09. – 02.10.2015
Beginn: 10 Uhr
Wesel,
Welcome Hotel
Rheinresidenz
BR-KOV-J-50930-2
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
450,00 EUR
Referent
Timm Boßmann,
Tageszeitungs-Redakteur,
Marketing-Spezialist,
Betriebsrat
Die Belegschaft schnell und einfach informieren. Sofort erfahren, was
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter denken und wollen: Das Internet
eröffnet Betriebs-/Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen
völlig neue Möglichkeiten, mit der Belegschaft zu kommunizieren. Aber wie funktionieren Facebook, Blogs und Twitter ganz genau? Was
ist rechtlich zu beachten? Wie steht es um den Datenschutz? Neben
diesen Fragen widmen wir uns vor allem der Praxis und erstellen gemeinsam ein eigenes Betriebs-Blog.
Seminarinhalte
❚ Öffentlichkeitsarbeit 2.0: Neue Medien in der Arbeit der
Interessenvertretung
❚ Blogs, Facebook, Twitter: Was die Plattformen unterscheidet,
wofür sie sich eignen
❚ Rechtliches: Worauf Interessenvertretungen achten müssen
❚ Praxis: Schritt für Schritt zum eigenen Blog
❚ Textwerkstatt: schreiben und gelesen werden
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Neue Herausforderungen und Praxisangebote
Neue Herausforderungen und Praxisangebote
Start in neue Verantwortung
Wissensmanagement und Altersübergänge im demografischen Wandel
– Ein Einführungsseminar
Seminardaten
08.06. – 10.06.2015
Beginn: 10 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
BR-KOV-J-50608-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
395,00 EUR
Referentin und Referent
Frank Mertens,
Dipl. Sozialpädagoge,
Bildungsreferent bei
Arbeit und Leben
Susan Paeschke,
Dipl. Volkswirtin,
Supervisorin (DGSv),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Dieses Seminar richtet sich speziell an Kolleginnen und Kollegen, die in
der Arbeit als betriebliche Interessenvertretung erstmals Verantwortung übernehmen – das kann die Übernahme eines Ausschusses, einer
Arbeitsgruppe oder eines Projektes sein. Um diese Aufgabe erfolgreich
bewältigen zu können ist es hilfreich, sowohl die eigenen Stärken zu
kennen auch mit dem entsprechenden Handwerkszeug ausgerüstet zu
sein. Verschiedene Methoden und Techniken erleichtern die Arbeit,
schaffen Transparenz und Verbindlichkeit.
Seminarinhalte
❚ Rechtsstellung, Rolle und Selbstverständnis in der Funktion
❚ Sich selber und die Arbeit organisieren
❚ Methoden zur Bearbeitung komplexer Zusammenhänge
❚ Ideenfindung
❚ Grundlagen des Projektmanagements
❚ Grundlagen der Moderation
❚ Grundlagen der Visualisierung
Seminardaten
16.11. – 18.11.2015
Beginn: 10 Uhr
Meschede,
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
BR-KOV-J-51116-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Der demografische Wandel ist in aller Munde – aber was bedeutet er
und wie wirkt er sich im betrieblichen Alltag aus? Die Gesellschaft
wird immer älter und mit ihr die Belegschaften.
Hier sind intelligente betriebliche Modelle gefragt, die es unseren Kolleginnen und Kollegen ermöglichen, gesund bis zur Rente zu arbeiten.
Modelle, die sicherstellen, dass das Knowhow und die jahrzehntelangen Erfahrungen der Älteren an die Jüngeren weitergegeben werden
können und so nicht verloren gehen.
Wie kann es uns als Interessenvertretung gelingen, solche Modelle
einzufordern, zu gestalten und gegen ggf. gegenläufige kurzfristige
Strategien der Arbeitgeberseite abzusichern?
Referentinnen
Ariane Münchmeyer,
Soziologin M.A.,
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Seminarinhalte
❚ Chancen und Herausforderungen alternder Belegschaften
❚ Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit
❚ Alternsgerechtes Arbeiten
❚ Nachwuchsgewinnung und Bindung
❚ Wissensmanagement – Modelle und Möglichkeiten
❚ Mitbestimmungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten
❚ Demografie-Tarifverträge
Susan Paeschke,
Dipl. Volkswirtin,
Supervisorin (DGSv),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
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Neue Herausforderungen und Praxisangebote
Kollegiale Beratung als Methode in
der Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung
Seminardaten
21.04. – 22.04.2015
Beginn: 10 Uhr
Bochum,
Hotel Park Inn
BR-LAG-J-50421-1
440,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
295,00 EUR
Referentin und Referent
Gerda Krug,
Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin
(DGSv), Bildungsreferentin
bei Arbeit und Leben
Gerd Wisbar,
Trainer, Mediator
Zum Alltag von betrieblichen Interessenvertretungen gehört es,
schwierige Situationen zu bewältigen und sich ständig neuen Herausforderungen zu stellen. Sie stehen einer Vielzahl von Entwicklungen
gegenüber, in denen sie sich orientieren verantwortungsbewusst entscheiden müssen.
Die Kollegiale Beratung ist eine Methode, in der das Gremium
ohne externe Unterstützung
❚ gemeinsam die Arbeit reflektieren,
❚ aktuelle Themen besprechen,
❚ zielgerichtet Lösungen entwickeln und
❚ Entscheidungen treffen kann.
Der Nutzen der Kollegialen Beratung für die einzelne
Interessenvertretung ist
❚ Erhöhung der Professionalität,
❚ Psychohygiene, Entlastungsfunktion,
❚ Klärung von Fragen und
❚ Informationsaustausch.
Der Nutzen für das Gremium ist
❚ kostengünstige Weiterbildungs-, Förderungs- und Unterstützungsmöglichkeit,
❚ Bearbeitung aktueller Fragestellungen des Alltags,
❚ geringer Organisationsaufwand und
❚ Verbesserung der Zusammenarbeit.
In diesem Seminar sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die
Methode Kollegiale Beratung kennen und einüben lernen. Ziel ist,
mit Hilfe der Kollegialen Beratung die Herausforderungen der Interessenvertretungsarbeit leichter bewältigen zu können. Die eigenen
Fragestellungen stehen dabei im Mittelpunkt.
Neue Herausforderungen und Praxisangebote
101
„Hätte ich doch nur mehr Zeit…!“
– Workshop zum Zeit- und Selbstmanagement
Seminardaten
15.06. – 17.06.2015
Beginn: 10 Uhr
Bielefeld,
Park Inn Bielefeld
BR-KOV-J-50615-2
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
395,00 EUR
Referent
Jürgen Heimes,
Organisations- und
Personalentwickler,
Mediator, Jurist
Betriebs- und Personalratsmitglieder sowie Schwerbehindertenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag vielfältigen Anforderungen ausgesetzt. Die Aufgaben lassen sich nur mit einer gut durchdachten Arbeitsplanung und -organisation effektiv erledigen. Ein gutes Zeitmanagement hilft, die persönliche Arbeitssituation zu verbessern und die
unterschiedlichen Anforderungen unter einen Hut zu bringen.
Der Workshop stellt Methoden des Selbstmanagements vor und gibt
konkrete Hilfestellung für ein persönliches Zeitmanagement, das der
individuellen Persönlichkeit entspricht. Es wird erarbeitet, wie Stress
künftig vermieden und die alltägliche Arbeit mit den persönlichen Zielen in Einklang gebracht werden kann. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind dazu eingeladen, zu erkunden, wie sie in Zukunft am besten mit ihren persönlichen Ressourcen umgehen wollen.
Seminarinhalte
❚ Persönliche Standortbestimmung
❚ Typische Belastungen durch Berufs- und Privatleben
❚ Umgang mit Zeit und persönlichen Ressourcen: Selbst- und
Aufgabenanalyse
❚ Bewährte und neue Techniken des Selbstmanagements
❚ Prioritäten setzen, Nein-Sagen, Umgang mit Störungen im
Arbeitsalltag
❚ Aufgabenabstimmung im Gremium, Delegieren von Aufgaben
❚ Übungen zur Stressvermeidung
102
Neue Herausforderungen und Praxisangebote
Neue Herausforderungen und Praxisangebote
Die richtigen Entscheidungen treffen –
Eine Herausforderung für die betriebliche
Interessenvertretung
Professionell moderieren –
Eine Weiterbildung in zwei Modulen
Es wurde zwar schon alles gesagt – nur noch nicht von
jedem…
– Mit Besuch einer Sitzung des Landesarbeitsgerichts Hannover
Seminardaten
26.08. – 28.08.2015
Beginn: 11 Uhr
Hannover,
Mercure Hotel
BR-KOV-J-50826-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
490,00 EUR
Referentin und
Referenten
Sascha Jowat,
Vorsitzender des Betriebsrats Deutsche Post AG
Zentrale
Gerda Krug,
Dipl. Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Hellmut Krug,
Ehemaliger FIFA-Schiedsrichter, Schiedsrichterexperte bei der Deutschen
Fußball-Liga
Wilhelm Mestwerdt,
Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen
Entscheidungen des Betriebs- Personalrats werden in der Regel kollektiv nach Diskussion und Beratung im Gremium getroffen. Gleichwohl
sind Betriebs-/und Personalräte manchmal gezwungen, sich schnell
und oft auch ohne Rücksprache mit dem Gremium zu positionieren.
Aber auch in der alltäglichen Arbeit müssen sie sich – beispielsweise
in Gesprächen, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei
ihnen Rat suchen – schnell entscheiden, welchen Rat sie geben.
Schwerbehindertenvertretungen müssen ihre Entscheidungen für sich
treffen, auch das ist eine große Herausforderung.
Gelegentlich sind diese Entscheidungen weitreichend und oft genug
ist eine Seite nicht zufrieden damit. Wenn eine Entscheidung einmal
getroffen ist, geht es darum, wie damit umzugehen ist und wie die Interessenvertretung handlungsfähig bleiben oder werden kann.
Zwei Top-Referenten, die es mit schwierigen Entscheidungen zu tun
haben bzw. hatten, berichten aus ihrer Praxis: Hellmut Krug aus der
Sicht des Fußballs und Wilhelm Mestwerdt aus der richterlichen Sicht.
Wesentlicher Baustein des Seminars ist der Besuch einer Sitzung des
Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Anhand dieser Sitzung werden
die Wege der Urteilsfindung aufgezeigt; zudem dient die Teilnahme
und anschließende Diskussion der Information über die aktuelle
Rechtsprechung.
Seminarinhalte
❚ Rechtliche Grundlagen von Entscheidungsfindung im Betriebsratsgremium
❚ Rechtliche Wirkungen von spontanen Positionierungen
❚ Theoretische Grundlagen von Entscheidungsfindung
❚ Komplexe Situationen analysieren und blitzschnell Entscheidungen
treffen
❚ Entscheidungen unter Druck
❚ Was ist eine Fehlentscheidung?
❚ Umgang mit Fehlentscheidungen
❚ Darstellung von Entscheidungsprozessen
❚ Handlungsfähig bleiben und werden
❚ Besuch einer Sitzung des LAG Niedersachsen mit Vor- und Nachbereitung der Sitzung durch den Gerichtspräsidenten
103
Seminardaten
Modul 1
17.08. – 19.08.2015
Beginn: 10 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
BR-KOV-J-50817-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
395,00 EUR
Modul 2
26.10. – 28.10.2015
Beginn: 10 Uhr
Geldern,
Hotel See Park
BR-KOV-J-51026-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
395,00 EUR
Referentinnen
Gerda Krug,
Dipl. Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Susan Paeschke,
Dipl. Volkswirtin,
Supervisorin (DGSv),
Bildungsreferentin bei
Arbeit und Leben
Mit einer professionellen Moderation lassen sich auch schwierige Themen und Diskussionen in der Betriebs- und Personalratsarbeit strukturieren und zeiteffizient, ziel- und ergebnisorientiert bearbeiten. Alle
Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden bei einer gekonnten Moderation eingebunden und am Ende stehen tragfähige Entscheidungen.
In dieser Qualifizierungsreihe lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer – auch mit Hilfe praktischer Übungen – die „Kunst“ der erfolgreichen und zielgerichteten Moderation.
Seminarinhalte Modul 1
❚ Rolle und Haltung von Moderation
❚ Voraussetzungen für gute Moderation
❚ Der rote Faden – Aufbau einer Moderation
❚ Moderationstechniken für Sitzungen und Besprechungen
❚ Visualisierung und Ergebnissicherung
Seminarinhalte Modul 2
❚ Gruppenphasen und phasengerechte Moderation
❚ Balance zwischen „Steuern“ und „Laufenlassen“
❚ Schwierige Situationen
❚ Interventionstechniken
❚ Moderationstechniken für größere Gruppen, Workshops und
Betriebsversammlungen
Die Teilnahme an Modul 1 ist Voraussetzung für die Teilnahme
an Modul 2, da beide Module aufeinander aufbauen.
104
Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende
von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Freigestellte
Führungsprobleme: Die Sache mit den
Chefs
Seminardaten
11.06. – 12.06.2015
Beginn: 10 Uhr
Düsseldorf,
NH Hotel Düsseldorf City
BR-KOV-J-50611-1
440,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
285,00 EUR
Referentin und
Referenten
Josef Bednarski,
Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Deutschen
Telekom Kundenservice
Gerda Krug,
Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin
(DGSv), Bildungsreferentin
bei Arbeit und Leben
Dr. Frank Lorenz,
Rechtsanwalt
Führungspositionen werden nach fachlicher Kompetenz besetzt, soziale und Führungskompetenz spielen in der betrieblichen Praxis oft
leider noch eine untergeordnete Rolle. Dabei reichen fachliche Kenntnisse nicht aus, um einer Führungsaufgabe gerecht zu werden. Die soziale Kompetenz hat erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb und die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Fehlt sie, sind die Ergebnisse bekannt: Demotivation, innere Kündigung, psychische Erkrankungen und
hoher Krankenstand….
Im Seminar werden wir uns deshalb mit Handlungsstrategien des Betriebsrats auseinandersetzen. Dabei geht es um strategische, rechtliche und auch praktische Handlungsmöglichkeiten.
Seminarinhalte
❚ Mitwirkung des Betriebsrats bei Kriterien für die Einstellungsentscheidungen von Fach- und Führungskräften
❚ Systeme des Fach- und Führungsfeedbacks
❚ Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
❚ Beschwerderecht
❚ Praktische Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
❚ Arbeit an exemplarischen Beispielen
❚ Strategische Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende 105
von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Freigestellte
Strategisches Betriebsratsmanagement
Seminardaten
Veranstaltungsorte
Ruhr-Universität Bochum
Park Inn Hotel, Bochum
Referenten
Prof. Dr. Klaus Harney,
Lehrstuhl für Berufs- und
Wirtschaftspädagogik der
Ruhr-Universität Bochum
Dr. Frank Lorenz,
Rechtsanwalt, Rechtsanwälte silberberger.lorenz,
Düsseldorf
Prof. Dr. Heiner Minssen,
Lehrstuhl für Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung der Ruhr-Universität Bochum
Dr. Manfred Wannöffel,
Gemeinsame Arbeitsstelle
Ruhr-Universität Bochum –
IG Metall
u.a.
Für Betriebsräte ist eine erfolgreiche Interessenvertretung, wenn sie
professionell organisiert werden soll, nur durch umfangreiches rechtliches und politisches Wissen möglich. Neben diesen Kenntnissen müssen freigestellte Interessenvertretungen aber auch eine strategische
Kompetenz entwickeln, um effektiv arbeiten zu können.
Mit der Fortbildungsreihe verbinden wir wichtige Einzelthemen miteinander und formen daraus ein ganzheitliches Angebot zum strategischen Betriebsrats-Management.
Die Fortbildung umfasst sechs Module. Als Referentinnen und Referenten stehen ausgewiesene Expertinnen und Experten zu den einzelnen
Themenkomplexen zur Verfügung. Mit dem Angebot richten wir uns in
erster Linie an Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertretungen und
Freigestellte sowie Betriebsratsmitglieder, welche auf Perspektive eine
leitende Rolle im Gremium übernehmen sollen. Es ist sinnvoll, bereits
Grundlagenseminare besucht zu haben, weitere Voraussetzungen bestehen nicht.
Vorgesehen sind die Module
❚ Führen-Leiten-Delegieren
❚ Handlungsmöglichkeiten und Strategien des Betriebsrats bei
Umstrukturierung und Reorganisation
❚ Von der Strategie zur Kennzahl – vom zielgesicherten Umgang
mit wirtschaftlichen Informationen
❚ Recht haben und Recht durchsetzen
❚ Effektive Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
❚ Strategisches Personalmanagement
Das Modul „Führen, Leiten, Delegieren“ findet vom 17.03. –
19.03.2015 statt. Die Termine für die weiteren Module werden
zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Die Gesamtpauschale beträgt 3.250,00 EUR. Dazu kommen die jeweiligen Kosten für Unterkunft und Tagungsstätttenpauschale.
Detaillierte Informationen unter:
www.aulnrw.de/Strategisches-Betriebsratsmanagement
106
Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende
von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Freigestellte
Seminardaten
02.11. – 04.11.2015
Beginn: 10 Uhr
Haltern,
Hotel Seehof
BR-KOV-J-51102-3
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Referentin
Gerda Krug,
Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin
(DGSv), Bildungsreferentin
bei Arbeit und Leben
Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende
von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Freigestellte
107
Leiten, Motivieren, Delegieren
Coaching
Ein Gremium, einen Ausschuss/Arbeitskreis oder eine Projektgruppe zu
leiten ist eine echte Herausforderung. Es stellt sich die Frage, ob der
Betriebs-/Personalrat als Team arbeitet und wie er seine Arbeit organisieren will. Ziele, Aufgaben und Verantwortlichkeiten müssen definiert
und die Entscheidungsabläufe und -kompetenzen festgelegt werden.
Je nach Größe des Gremiums verlangt dies eine Menge Fingerspitzengefühl, Konfliktbereitschaft sowie die Fähigkeit zu delegieren, Aufgaben sinnvoll und eindeutig zu beschreiben und Personen mit ganz unterschiedlichen Erfahrungen zu integrieren. Selbst erfahrene Betriebsratsmitglieder, die bereits viele Jahre dieses Amt ausüben, stellen sich
immer wieder neu die Frage, wie Verantwortung zu teilen ist, Macht
übernommen und gestaltet und die Akzeptanz des Gremiums erreicht
werden kann.
Im Seminar wird, ausgehend von der jeweiligen betrieblichen Situation
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, durch praktische Übungen die
Kunst der Führung trainiert.
Die Anforderungen der betrieblichen Interessenvertretungen sind im
Zuge der allgemeinen erhöhten Arbeitsanforderungen und der Leistungsverdichtung umfangreicher und komplexer geworden. Betriebliche Interessenvertreterinnen und -vertreter spüren auch in ihrer täglichen Arbeit den zunehmenden Druck in der Arbeitswelt und benötigen
für ihre Aufgabe spezielle persönliche und soziale Kompetenzen. In
einem individuellen Coaching steht vor allem die Reflexion des eigenen Handelns im Vordergrund. Die Entwicklung der Entscheidungsund Durchsetzungsfähigkeit ist dabei genauso wichtig wie eine hohe
Konflikt- und Problemlösefähigkeit. Wir arbeiten mit lösungs- und ressourcenorientierten Methoden in einem professionellen Team mit Beraterinnen und Beratern aus der betrieblichen Praxis.
Seminarinhalte
❚ Die besondere Aufgabe von Vorsitzenden, Ausschussvorsitzenden,
deren Stellvertretungen und Freigestellten gemäß §§ 26-29, 34, 74
BetrVG
❚ Meine Rolle als Führungskraft
❚ Arbeitsteilige Gremienarbeit
❚ Arbeit im Team – Wie werden wir ein Team?
❚ Führungsstil für die Gremienarbeit
❚ Motivieren und Delegieren
❚ Konfliktlösung im Gremium
❚ Effektive Kommunikation für eine erfolgreiche betriebliche
Interessenvertretung
❚ Sitzungen wirkungsvoll leiten
Mögliche Fragen, die in einem Coaching geklärt werden können:
❚ Wie bewältige ich bevorstehende schwierige Aufgaben?
❚ Wie sehe ich meine Rolle im Team?
❚ Welche persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten habe ich?
❚ Wie kann ich meine Kommunikationskompetenz verbessern?
❚ Wie kann ich meine persönliche Balance im Arbeits- und Privatleben
finden?
Zu unserem Team gehören:
❚ Angela Fahd
❚ Kristin Fumagalli
❚ Jürgen Heimes
❚ Katharina Homann-Kramer
❚ Karin Korthals
❚ Ralf Kronig
❚ Gerda Krug
❚ Frank Mertens
❚ Susan Paeschke
❚ Robert Spitz
❚ Gerd Wisbar
❚ Harald Wolf
108
JAV Spezial – Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Weitere Termine und Infos auch im Netz unter www.aulnrw.de
JAV Spezial – Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Weitere Termine und Infos auch im Netz unter www.aulnrw.de
Qualität der Ausbildung sichern (JAV II)
Biss muss sein – für starke JAVen!
Unsere Seminare vermitteln die für eine erfolgreiche Vertretung von
Jugendlichen und Auszubildenden erforderlichen fachlichen und sozialen Kompetenzen. Wir unterstützen die JAVen mit unserem Angebot an
praxisnaher Grundlagenbildung und weiterführenden Spezialseminaren bei ihrer Arbeit. Wir helfen eine Bildungsplanung zu erstellen, Tagungen durchzuführen und gestalten Teamentwicklungsprozesse. Bei
uns könnt ihr sicher sein, dass unsere Referentinnen und Referenten
auch tatsächlich eure Interessen als JAV’is vor Augen haben – gewerkschaftsnah und arbeitnehmerorientiert.
Einführung in die Arbeit der Jugend- und
Auszubildendenvertretung (JAV I)
Seminardaten
09.03. – 13.03.2015
Beginn: 10 Uhr
Hattingen,
DGB Bildungszentrum
JA-KOV-J-50309-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
560,00 EUR
Seminarinhalte
❚ Nach der Wahl - Aufgaben, Funktionen und Rechte einer
Jugend- und Auszubildendenvertretung
❚ Rahmenbedingungen, Vorstellung der wichtigsten Gesetze
und Regelwerke anhand konkreter Fallbeispiele
❚ JAV und Betriebs-/Personalrat – wie funktioniert die
Zusammenarbeit?
❚ Bildungsmöglichkeiten, Bildungsplanung und Übernahme der
Kosten der JAV-Arbeit
109
Seminardaten
21.09. – 25.09.2015
Beginn: 10 Uhr
Hattingen,
DGB Bildungszentrum
JA-KOV-J-50921-1
890,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
560,00 EUR
Seminarinhalte
❚ JAV-Geschäftsführung
❚ Instrumente der Qualitätssicherung und Kontrolle der Ausbildung
❚ Regelungen des Berufsbildungsgesetzes und der Ausbildungsordnungen
❚ Handlungsmöglichkeiten bei Härtefällen
110
Messen
Seminardaten
27.10. – 30.10.2015
Beginn: 10 Uhr
Düsseldorf,
InterCity Hotel
BR-KOV-J-51027-1
750,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
750,00 EUR zzgl.
Kombiticket (Fachmesse,
Kongress, Seminare, Foren,
ÖPNV-Ticket)
Referent
Wilfried Seeleib,
Sicherheitsingenieur
Messen
Arbeitsschutz aktuell 2015
Reha-Care 2015
– Begleitseminar zur Messe und zum Kongress
– Begleitseminar zur Messe und zum Kongress
Die Fachmesse „Arbeitsschutz Aktuell – Das Präventionsforum“ findet
vom 27. bis zum 30. Oktober 2015 in Düsseldorf statt. Die Fachmesse
präsentiert Trends, Produkte, Angebote und Lösungen rund um das
Thema „Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“.
Unser Seminar bereitet auf die Messe durch eine inhaltliche Einführung vor und vermittelt der betrieblichen Interessenvertretung das
benötigte Hintergrundwissen und die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten.
Seminarinhalte
❚ Besuch der A+A
❚ Vor- und Nachbereitung von Messe und Kongress
❚ Brandschutz in den Betrieben
❚ Persönliche Schutzausrüstung
❚ Spezifische Gefährdungen und Belastungen
❙ Psychische Belastungen
❙ Gefahrstoffe
❙ Allergien
❚ Prävention
❚ Betriebliches Eingliederungsmanagement
❚ Die Zukunft des Arbeitsschutzes
❚ Neuregelungen der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen
Betreuung
❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
111
Seminardaten
14.10. – 16.10.2015
Beginn: 10 Uhr
Düsseldorf,
InterCity Hotel
SB-LAG-J-51014-1
600,00 EUR zzgl.
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
510,00 EUR
Die Reha-Care ist weltweit die größte Messe für Menschen mit Behinderung, die die Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen zum Thema hat. Sie ist Treffpunkt von behinderten Menschen,
Fachanbietern, Instanzen und Verbänden. Neue Produkte, Verfahren
und Dienstleistungen für die Menschen mit Behinderung im Alltag und
Berufsleben werden angeboten und präsentiert.
Im Mittelpunkt des Seminars steht der Besuch der Reha-Care. Unter
dem Gesichtspunkt der neuesten Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung wird der Besuch der Messe und der speziellen Foren zu arbeitsbezogenen Schwerbehindertenthemen vor- und nachbereitet.
Referent
Volker Althoff,
Disability Manager,
Auditor (CBDMA)
Seminarinhalte
❚ Besuch der Reha-Care 2015
❚ Vorbereitung auf Messe und Kongress
❚ Neueste Entwicklungen für Menschen mit Behinderung
❚ Neue Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von
Arbeitsplätzen
❚ Die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Situation
von schwerbehinderten Menschen
❚ Besuch bei Fachanbietern, Instanzen und Verbänden
❚ Besuch von arbeits- und betriebsbezogenen Foren
❚ Aussprache und Erfahrungsaustausch zu den Foren
❚ Hilfen zum Katalog und zum Internetangebot der Reha-Care
112
Tagungen
113
Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr
Seminardaten
26.03.2015
BR-LAG-J-50326-1
Essen,
Philharmonie/Saalbau
20.05.2015
BR-LAG-J-50520-1
Essen,
Philharmonie/Saalbau
21.10.2015
BR-LAG-J-51021-1
Essen,
Philharmonie/Saalbau
17.11.2015
BR-LAG-J-51117-1
Essen,
Philharmonie/Saalbau
Die Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr finden mehrmals im Jahr statt und
sind mittlerweile zu einer echten Institution geworden. Im Mittelpunkt
stehen aktuelle Entscheidungen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Praxis von betrieblichen Interessenvertretungen werden diskutiert und bieten die Möglichkeit zu
einem weiterführenden Gedankenaustausch.
Ein Tagungsbeirat bereitet die fachliche Ausgestaltung vor.
Tagungsbeirat:
Olaf Klein,
Direktor des Arbeitsgerichts
Krefeld
Wilfried Löhr-Steinhaus,
Direktor des Arbeitsgerichts
Bonn
Dr. Frank Lorenz,
Rechtsanwalt, silberberger.lorenz,
Kanzlei für Arbeitsrecht
Gerhard Stiens,
Direktor des Arbeitsgerichts
Dortmund
Alexandra Rüter,
Richterin am Arbeitsgericht Solingen
Stimmen aus den letzten Arbeitsrechtstagen:
„Unterschiedliche Themen mit starkem Realitätsbezug.“
„Insgesamt sehr kurzweilig!“
„Die Referenten waren alle sehr verständlich und nah an der Praxis.“
„Die teils nüchternen Themen wurden sachlich und interessant
vorgestellt.“
„Der Austausch mit den Juristen, bzw. deren Meinung zu den
einzelnen Urteilen war sehr informativ.“
114
Tagungen
„Einmal im Jahr nehme ich an der Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen
von Arbeit und Leben teil. Dieser Tag
zeichnet sich für mich durch sehr gute
Vorträge und Podiumsdiskussionen aus.
Hier gibt es immer die Möglichkeit, sich
mit eigenen Fragen zu beteiligen und
damit Unterstützung für die Arbeit in der
SBV zu erhalten. Die anschließenden Workshops sind geprägt vom Miteinander und
respektvollen Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sie bieten mir Gelegenheit, mit Kolleginnen und Kollegen ins
Gespräch zu kommen, Kontakte zu knüpfen
und machen mir Mut für die tägliche
Arbeit. Ich freue mich schon jetzt auf die
nächste Fachtagung 2015.”
Katrin Stroop,
Schwerbehindertenvertreterin und
Personalrätin der TU-Dortmund
„Ich habe alle Fachtagungen für die
Schwerbehindertenvertretungen besucht.
Die Fachtagungen sind immer sehr interessant gestaltet, sie bieten mir die Möglichkeit neue Kenntnisse zu erlangen und alte
aufzufrischen. Ganz wichtig sind für mich
bei diesen Fachtagungen der kollegiale Austausch und die Möglichkeit, sich weiter zu
vernetzen.”
Ina Wonschik,
Schwerbehindertenvertreterin,
1. stellvertretende Konzernschwerbehindertenvertreterin, DHL Solutions Retail GmbH
Seminardaten
12.03.2015
Recklinghausen,
Vestisches Cultur &
Congress Zentrum
SB-LAG-J-50312-1
250,00 EUR zzgl.
Tagungsstättenpauschale/
Verpflegung 75,00 EUR
115
Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 4. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen, sowie Betriebs- und
Personalräte, die sich für die Interessen
schwerbehinderter Menschen einsetzen
Die Fachtagung hat das Ziel, Schwerbehindertenvertretungen, aber
auch Betriebs- und Personalräten, die sich für die Interessen von
schwerbehinderten Menschen einsetzen, notwendige aktuelle Informationen an die Hand zu geben, um ihre Arbeit kompetent zu bewältigen.
Im Jahr 2015 befassen wir uns mit dem Thema „Armutsrisiko Schwerbehinderung.“
Gibt es Zusammenhänge zwischen der Gesundheit eines Menschen und
dem Risiko finanziell zu verarmen? Tragen schwerbehinderte Menschen
ein höheres Armutsrisiko als nichtbehinderte Menschen?
Können Schwerbehindertenvertretungen, sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen schwerbehinderter Menschen einsetzen,
dazu beitragen, dass das Armutsrisiko der Schwerbehinderung gemindert wird?
Das Thema wird aus verschiedenen Perspektiven betrachtet sowie
praxisnahe Lösungswege aufgezeigt und diskutiert.
Stimmen zu der 3. Fachtagung am 11.03.2014:
„Sehr vielfältige Themen.“
„Der Kontakt und der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen
aus den unterschiedlichsten Bereichen hat mir viel gebracht!“
„Gut strukturierte Tagung mit interessanten Themen und guten
Referentinnen und Referenten!“
„Die Mischung der Beiträge und die Vertiefung der Themen in den
Workshops hat mir sehr gefallen.“
116
Tagungen
„Für mich ist der Gesundheitstag von Arbeit
und Leben seit 2009 ein fester Bestandteil
meiner Jahresplanung. Immer topaktuelle
Themen und erstklassige Referenten!
Nebenbei auch eine tolle Möglichkeit andere Interessenvertretungen kennen zu lernen und Netzwerke zu knüpfen.“
Ute Wentzel,
Schwerbehindertenvertreterin,
Deutsche Post AG, Köln
„Der Gesundheitstag von Arbeit und Leben
NRW in Kooperation mit der Zeitschrift Gute
Arbeit ist ein wichtiges Forum für betriebliche Interessenvertretungen. Hier erhalten sie
hochaktuelle Informationen zu wichtigen
Neuigkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz und nützliche Tipps für die betriebliche Praxis.”
Dr. Jürgen Reusch,
Redaktion Fachzeitschrift „Gute Arbeit”
117
7. Gesundheitstag
Seminardaten
24.11.2015
BR-LAG-J-51124-1
Eine stark veränderte und beschleunigte Arbeitswelt sorgt dafür, dass
die Anforderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer
komplexer werden. Steigende Leistungsverdichtung, unsichere Arbeitsverhältnisse, hoher Erfolgsdruck und Mangel an sozialer Anerkennung
führen zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen bei den Beschäftigten.
Die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehört zu den wesentlichen Aufgaben von Betriebsrat und Personalräten. Dabei sollte die Prävention,
also die Schaffung eines gesundheitsförderlichen Arbeitsumfeldes, im
Vordergrund stehen. Vor allem die psychischen Belastungen zu vermindern und die psychische Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen sind zentrale Aufgaben betrieblicher Gesundheitspolitik in den kommenden Jahren. Auf dem Gesundheitstag werden aktuelle Trends im Arbeits- und Gesundheitsschutz vorgestellt und diskutiert. Betriebliche Interessenvertretungen können ihr Wissen vertiefen
und für die betriebliche Praxis und Umsetzung neue Anregungen bekommen
Der nächste Gesundheitstag ist für den 24.11.2015 geplant.
Das Programm wird gesondert mitgeteilt und kann unter
www.aulnrw.de eingesehen werden.
Stimmen aus den letzten Gesundheitstagen:
„Ich habe viele Anregungen erhalten, die mir im Berufsalltag helfen.“
„Sehr gute Beiträge kompetenter Rednerinnen und Redner.“
„Ich bekomme einen guten Eindruck darüber, wie sich das Thema in
den verschiedenen Bereichen entwickelt.“
„Eine sehr praxisnahe Veranstaltung!“
„Ich nehme viele Tipps zur Gesundheitsförderung mit.“
118
Tagungen
„Der Tag Frauen auf Erfolgskurs von Arbeit
und Leben NRW bietet betrieblichen Interessenvertreterinnen eine große Chance, sich
zu informieren und zu vernetzen. Hier werden
hochaktuelle Themen diskutiert und Handlungsmöglichkeiten an die Hand gegeben.
Frauen erfahren hier, wie sie gute Arbeit für
Frauen gestalten können und wie sie ihre
persönlichen Ressourcen stärken können.
Dr. Sabine Graf,
Stellvertretende Vorsitzende DGB-Bezirk NRW
Seminardaten
25.08.2015
BR-LAG-J-50825-2
Essen, Philharmonie
Saalbau
119
Frauen auf Erfolgskurs –
Wissen, Austausch, Vernetzung
4. Tag für betriebliche Interessenvertreterinnen
Mit der Fachtagung „Frauen auf Erfolgskurs – Wissen – Austausch –
Vernetzung“ hat Arbeit und Leben NRW ein Forum für Frauen geschaffen. Hochkarätige Referentinnen vermitteln ihr Fachwissen, diskutieren
mit den Teilnehmerinnen und regen zu Erfahrungsaustausch und Vernetzung an.
Dies stärkt die Position im Betrieb und im Gremium. Von den Erfahrungen der Anderen lernen bringt in der Regel einen großen Mehrwert.
Aber auch die Reflexion der eigenen Rolle sorgt für neue Inspirationen
in der täglichen Arbeit. In verschiedenen Vorträgen oder Fachforen werden sowohl die Motivation für die Arbeit in der betrieblichen Interessenvertretung als auch die persönlichen Ressourcen gestärkt und eine
Atmosphäre geschaffen, die zum Lernen, Diskutieren und Vernetzen
einlädt.
Die nächste Fachtagung ist für den 25.08.2015 in der Philharmonie
Essen geplant.
„Unser 4. Tag für Betriebs-, Personalrätinnen und Interessenvertreterinnen steht im
August 2015 an. Ich freue mich heute
schon darauf, an diesem Tag mich wieder
mit gleichgesinnten Frauen auszutauschen.
Die ersten Veranstaltungen haben gezeigt,
dass in vielen Themen noch eine Menge
Potenzial steckt, wo wir Frauen uns stärker,
intensiver und mit noch größerer Hartnäckigkeit einbringen können bzw. einbringen müssen!“
Petra Nolden,
freigestellte Betriebsrätin der
Stadtwerke Düsseldorf AG
Stimmen aus den bisherigen Fachtagungen für betriebliche
Interessenvertreterinnen:
„Der Austausch mit Kolleginnen aus anderen Unternehmen ist mir
sehr wichtig!“
„Sehr gute Mischung aus Networking und Wissensvermittlung!“
„Hochkarätige Referentinnen, Informationsmaterial zum Nachlesen
und tolle Themenauswahl – Top!“
„Eine sehr kurzweilige, abwechslungsreiche Veranstaltung mit vielen
interessanten Themen!“
„Was mir am besten gefallen hat: die ehrliche Diskussion im
geschützten Raum!“
„Am liebsten hätte ich jedes Fachforum besucht. Ich freue mich
auf die nächste Veranstaltung!“
120
Tagungen
DF
Tagungen
121
ZWÖLFTES
Düsseldorfer Forum
12. Düsseldorfer Forum zum
Arbeits- und Sozialrecht
Seminardaten
05.11. – 06.11.2015
BR-LAG-J-51105-1
Auf den Düsseldorfer Arbeits- und Sozialrechtsforen werden
aktuelle Themen, mit denen sich betriebliche Interessenvertretungen
auseinandersetzen müssen, aus unterschiedlichen Perspektiven
beleuchtet und diskutiert.
Weitere Informationen
ab Herbst 2015 unter
www.aulnrw.de
Themen der letzten Foren waren:
❚ Fair statt prekär – Gerechte Arbeitsbedingungen – Was Politik,
Rechtsprechung und Interessenvertretung dafür tun können
❚ Mitbestimmung und Interessenvertretung in wirtschaftlichen
Krisensituationen
❚ Standortvorteil Mitbestimmung
❚ Betriebe und Verwaltungen im Wandel – Anforderungen an ein
neues Arbeitsrecht
❚ Belegschaften im Wandel
❚ Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen in der
Auseinandersetzung mit demografischen Veränderungen
1. Mediationstag in Düsseldorf
Seminardaten
05.05.2015
BR-KOV-J-50505-1
Düsseldorf,
ver.di Landesbezirk NRW
Weitere Informationen
ab Frühjahr 2015 unter
www.aulnrw.de
Konflikte im Betrieb entstehen an unterschiedlichen Brennpunkten:
zwischen Beschäftigten, zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten
sowie auch zwischen Arbeitnehmervertretungen und Geschäftsleitung.
Die Methode der Mediation hat sich in den letzten Jahren zu einem
wirksamen Instrument der betrieblichen Konfliktlösung entwickelt
und wird auch in Zukunft durch das neue Mediationsgesetz weiter an
Bedeutung gewinnen. Arbeit und Leben NRW bietet seit vielen Jahren
eine zertifizierte Ausbildung zur Mediatorin/zum Mediator an.
Mit dem 1. Mediationstag von Arbeit und Leben NRW in Kooperation
mit ver.di NRW wollen wir ein Forum schaffen, in dem Mediatorinnen
und Mediatoren diskutieren und sich vernetzen können. Prominente
Gastreferentinnen und Gastreferenten vermitteln dazu Fachwissen und
stellen hochaktuelle Entwicklungen vor.
122
Mehr als ein Seminar – Qualifizierte und zertifizierte Ausbildungsreihen
Seminardaten
Modul I – Recht
❚ 03.03. – 05.03.2015
TRYP Hotel Dortmund
Mehr als ein Seminar – Qualifizierte und zertifizierte Ausbildungsreihen
Professionelles Betriebliches
Eingliederungsmanagement
Konfliktlösung durch Mediation – Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin
– Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin
– Grundlagen der Mediation (Baustein 1)
Ein Qualifizierungsangebot in Kooperation mit Return2work – Gesellschaft für Gesundheitsmanagement – und der Technischen Universität
Dortmund, Lehrstuhl für Berufspädagogik und Rehabilitation.
Zum erfolgreichen Gesundheitsmanagement im Unternehmen gehören
Modul II – Kommunikation die Erfüllung des Präventionsauftrages im Rahmen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes und Aktivitäten im Bereich der betrieblichen Ge❚ 14.04. – 16.04.2015
sundheitsförderung. Ein gut ausgebildetes und ineinander verzahntes
TRYP CentrO Oberhausen
BEM-Team ist das A und O eines erfolgreichen BEM.
Aufgabe des Eingliederungsberaters/der Eingliederungsberaterin ist
Modul III – Leistungen
es, die betroffenen Beschäftigten beratend und unterstützend durch
❚ 08.09. – 10.09.2015
das BEM-Verfahren zu begleiten und allen Beteiligten als AnsprechperTRYP CentrO Oberhausen
son zur Verfügung zu stehen. Vorrangiges Ziel ist es, den Arbeitsplatz
trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung zu erhalten. Um einen
Modul IV – Umsetzung
professionellen Umgang mit den anspruchsvollen Aufgaben im BEMdes BEM
Team zu sichern, empfehlen wir allen Teammitgliedern eines bereits
❚ 28.10. – 30.10.2015
existierenden oder geplanten BEM-Teams diese Weiterbildung.
TRYP CentrO Oberhausen
Die Qualifizierung besteht aus vier dreitägigen Modulen.
Zum Abschluss präsentieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen
Abschlussworkshop
Ausschnitt der BEM-Arbeit aus ihrer Praxis, anschließend erhalten sie
❚ 17.11. – 18.11.2015
ein Zertifikat des beteiligten Lehrstuhls der Technischen Universität
TRYP Hotel Dortmund
Dortmund.
Die Kosten für einen dreitägigen Schulungsblock betragen 650,00 EUR.
Hinzu kommen 435,00 EUR für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale (ohne Übernachtung 269,00 EUR) im TRYP Hotel Dortmund und
470,00 EUR für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale (ohne Übernachtung 270,00 EUR) im TRYP Hotel Oberhausen.
Die Kosten für den Abschlussworkshop betragen 450,00 EUR zgl.
240,00 EUR für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale (157,00 EUR
ohne Übernachtung).
123
Seminardaten
1. Baustein
Grundlagen der Mediation
25.11. – 27.11.2015
Meschede,
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
BR-LAG-J-51125-1
Unterkunft und Tagungsstättenpauschale:
400,00 EUR
Betriebs-, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Personen
in Leitungsfunktionen brauchen in ihrer täglichen Arbeit Konfliktlösungskompetenz. Konflikte entstehen an unterschiedlichen Brennpunkten, wie z.B. zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten, zwischen
Arbeitnehmervertretungen und Betriebsleitung, zwischen Beschäftigten, aber auch innerhalb des Gremiums. Auswirkungen davon sind
z.B. Mobbing, Intrigen, und gegenseitige Behinderung bei der Arbeit.
Mediation bedeutet „Vermittlung“ und stellt ein besonderes Verfahren der einvernehmlichen Konfliktlösung zwischen streitenden Parteien dar. Das Verfahren hat sich in den letzten Jahren zu einem hochwirksamen Instrument der Konfliktlösung entwickelt, da es die Interessen aller Beteiligten einbezieht. Gerade wenn Streitende darauf angeReferent und Referentin
wiesen sind, nach einem Konflikt wieder miteinander arbeiten zu
Jürgen Heimes,
müssen, bietet das Mediationsverfahren die Chance einer dauerhaft
Organisations- und
tragfähigen und einvernehmlichen Lösung.
Personalentwickler,
Mit der Verabschiedung des neuen Mediationsgesetzes wird MediaMediator, Jurist
tion in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Die Ausbildung trägt
den Gesetzesinhalten Rechnung und befähigt auch zur selbstständiKatharina Homann-Kramer, gen haupt- oder nebenberuflichen Ausübung.
Mediatorin (BMWA),
Die Ausbildung umfasst insgesamt 125 Stunden und besteht aus fünf
Bildungsreferentin bei
Seminarbausteinen von je drei Tagen. Nach der Teilnahme an allen
Arbeit und Leben
Bausteinen des Ausbildungsgangs erhalten die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer ein Zertifikat.
Der erste Seminarbaustein findet vom 25.11. – 27.11.2015 statt.
Die weiteren vier Termine für das Jahr 2016 werden im ersten
Seminar mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgesprochen.
Abschließend ist ein zusätzlicher Baustein „Schwierige Situationen in
der Mediation“ geplant. In diesem Baustein soll die Umsetzung und
Verankerung im Betrieb unter die Lupe genommen und Methoden und
Techniken weiter vertieft und gefestigt werden.
Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auf 12 begrenzt.
Wir bitten um Anmeldung bis zum 01.10.2015.
Die Seminarpauschale für die gesamte Ausbildung beträgt 4.900,00 EUR
zzgl. 19% MwSt. Hinzu kommen jeweils die Kosten für Unterkunft und
Tagungsstättenpauschale.
124
Mehr als ein Seminar – Qualifizierte und zertifizierte Ausbildungsreihen
Seminardaten
Veranstaltungsorte
Ruhr-Universität Bochum
Park Inn Hotel, Bochum
Referenten
Prof. Dr. Klaus Harney,
Lehrstuhl für Berufs- und
Wirtschaftspädagogik der
Ruhr-Universität Bochum
Dr. Frank Lorenz,
Rechtsanwalt, Rechtsanwälte silberberger.lorenz,
Düsseldorf
Prof. Dr. Heiner Minssen,
Lehrstuhl für Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung der Ruhr-Universität Bochum
Dr. Manfred Wannöffel,
Gemeinsame Arbeitsstelle
Ruhr-Universität Bochum –
IG Metall
u.a.
Programmbeirat
Strategisches Betriebsratsmanagement
Programmbeirat
Für Betriebsräte ist eine erfolgreiche Interessenvertretung, wenn sie
professionell organisiert werden soll, nur durch umfangreiches rechtliches und politisches Wissen möglich. Neben diesen Kenntnissen müssen freigestellte Interessenvertretungen aber auch eine strategische
Kompetenz entwickeln, um effektiv arbeiten zu können.
Mit der Fortbildungsreihe verbinden wir wichtige Einzelthemen miteinander und formen daraus ein ganzheitliches Angebot zum strategischen Betriebsrats-Management.
Die Fortbildung umfasst sechs Module. Als Referentinnen und Referenten stehen ausgewiesene Expertinnen und Experten zu den einzelnen
Themenkomplexen zur Verfügung. Mit dem Angebot richten wir uns in
erster Linie an Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertretungen und
Freigestellte sowie Betriebsratsmitglieder, welche auf Perspektive eine
leitende Rolle im Gremium übernehmen sollen. Es ist sinnvoll, bereits
Grundlagenseminare besucht zu haben, weitere Voraussetzungen bestehen nicht.
Inhalte und Schwerpunkte der Bildungsangebote werden seit 2009 mit einem
Programmbeirat diskutiert und abgestimmt. Wir wollen damit die Praxisorientierung
unserer Veranstaltungen noch weiter erhöhen.
Vorgesehen sind die Module
❚ Führen-Leiten-Delegieren
❚ Handlungsmöglichkeiten und Strategien des Betriebsrats bei
Umstrukturierung und Reorganisation
❚ Von der Strategie zur Kennzahl – vom zielgesicherten Umgang
mit wirtschaftlichen Informationen
❚ Recht haben und Recht durchsetzen
❚ Effektive Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
❚ Strategisches Personalmanagement
Das Modul „Führen, Leiten, Delegieren“ findet vom 17.03. –
19.03.2015 statt. Die Termine für die weiteren Module werden
zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Die Gesamtpauschale beträgt 3.250,00 EUR. Dazu kommen die jeweiligen Kosten für Unterkunft und Tagungsstätttenpauschale.
Detaillierte Informationen unter:
www.aulnrw.de/Strategisches-Betriebsratsmanagement
Dem Programmbeirat gehören an:
Martin Allard, Betriebsratsvorsitzender/Dtm BR stellv. WiA – Ausschuss-Sprecher
K+N Deutschland, Vertrauensperson der Schwerbehinderten der K+N Region West
(exkl. Hag u. Bht)
Anke Bardenhagen, Mitglied Gesamtbetriebsrat Telekom Deutschland GmbH
Josef Bednarski, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der DTKS, stellv. Vorsitzender
des Konzernbetriebsrats der DTAG
Margret Dederichs, ehem. Mitglied des Landesfachbereichsvorstandes (ver.di FB 9)
Jörg Dicken, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats der Stadt Köln
Kornelia Dubbel, Betriebsrätin Deutsche Telekom Kunden Service GmbH, Düsseldorf
Thomas Koczelnik, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats Deutsche Post AG
Ralf Kronig, Betriebsratsmitglied SAP AG Walldorf
Anne Pennekamp, Betriebsratsvorsitzende, stellv. Schwerbehindertenvertreterin,
Mitglied im GBR-Wirtschaftsauschuss, Fiege Deutschland GmbH & Co. KG, Bocholt
Werner Redemann, Schwerbehindertenvertretung HDI Kundenservice AG, Köln
Wolfgang Steinberg, Konzernbetriebsratsvorsitzender der Rethmann AG & Co. KG
125
126
Neue Projekte für Interessenvertretungen
proDISCO – Berufliche Handlungsfähigkeit für Europa
Zusammen mit der Europäischen Kommission ermöglichen wir Auszubildenden sowie
Berufsschülerinnen und Berufsschülern in ihrer beruflichen Ausbildung einen 8-wöchigen
Praktikumsaufenthalt in Europa.
Unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten werden während ihres Praktikums in innerbetriebliche Arbeits- und Kommunikationsprozesse europäischer Betriebe eingebunden und
bringen ihre bereits erlernten beruflichen Fähigkeiten ein. Das Praktikum und der Auslandsaufenthalt tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung ihrer kommunikativen, sozialen und
persönlichen Kompetenzen bei. Dies geschieht im Besonderen durch
❚ Anwendung und Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen
❚ Stärkung der Persönlichkeit und der Handlungsfähigkeit in einem interkulturellen
Berufsumfeld
❚ Zertifizierung durch den Europass-Mobilität
❚ Vorbereitung auf den heimischen und den europäischen Arbeitsmarkt.
Anteilig gefördert werden Vorbereitungsseminare auf den Auslandsaufenthalt,
Reisekosten ins Zielland, Unterkunft, Praktikumsvermittlung, tutorielle Unterstützung,
Haft-, Unfall- und Krankenversicherung, Sprachtraining und Nahverkehrsticket vor Ort.
Die Förderung beträgt je nach Zielland 1200,00 EUR bis 1800,00 EUR.
Ansprechpartner und Koordinator
Julian Urbansky
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0211 - 93800 -70
www.prodisco.de
Neue Projekte für Interessenvertretungen
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Neue Projekte für Interessenvertretungen
Deutsch-Französische Jugendbegegnungen –
Neue Perspektiven im Betrieb
Interkulturelle Kompetenzen und Zugänge zu europäischen Arbeitswelten werden für junge
Menschen immer wichtiger. Bereits seit 1964 setzt Arbeit und Leben NRW deutsch-französische Jugendbegegnungen um. Auf diesem Fundament bauen unsere aktuellen Angebote
für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende auf.
Durch mehrtägige Begegnungen mit Französinnen und Franzosen aus gleichartigen Berufsund Wirtschaftszweigen ermöglichen wir jungen Menschen, Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sowie den politisch-sozialen Rahmen im anderen Land kennenzulernen.
Ein Schwerpunkt liegt zudem auf Begegnungen zwischen gewerkschaftlich organisierten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie betrieblichen Interessenvertretungen.
Gemeinsam mit Partnerorganisationen in Frankreich plant Arbeit und Leben NRW die Austausche für interessierte Gruppen. Französische Sprachkenntnisse sind keine Voraussetzung
für eine Teilnahme. Um eine Kommunikation zu ermöglichen, stehen der Gruppe erfahrene
Teamerinnen und Teamer zur Seite, die übersetzen und Sprachanimationen durchführen.
Die Begegnungen dauern mindestens fünf Tage (inkl. Hin- und Rückfahrt).
Das Angebot beinhaltet Unterkunft und Verpflegung (Halbpension), ÖPNV-Tickets, An- und
Abreise sowie die Konzeption und Durchführung eines berufsspezifischen und/oder politischen Bildungsprogramms.
Die Begegnungen werden aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks gefördert.
Ergänzend wird ein Teilnahmebeitrag erhoben.
Kontakt:
Fenna Godhoff
Jugendbildungsreferentin
E-Mail: [email protected]
Maria Wigbers
Jugendbildungsreferentin
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0211 - 938 00 -38
Neue Projekte für Interessenvertretungen
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Neue Projekte für Interessenvertretungen
Neue Projekte für Interessenvertretungen
Grundbildung und Alphabetisierung im Betrieb
Arbeitnehmerfreizügigkeit in NRW gestalten
Für Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen als acht
neue EU-Mitglieder gilt seit dem 1. Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ab dem 1. Januar 2014 kommen Rumänien und Bulgarien hinzu. Bis dahin benötigen die
Beschäftigten aus diesen beiden Ländern meistens eine EU-Arbeitserlaubnis.
In den letzten Jahren sind die Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer aus diesen Ländern insbesondere in der Logistikbranche und der Fleischindustrie immer schlechter und unfairer geworden. Besondere Probleme hinsichtlich der Einhaltung und Durchsetzung fairer Beschäftigungsbedingungen bestehen in der Leiharbeit, bei
der in allen Branchen praktizierten Entsendung von Beschäftigten mittels Werkverträgen
sowie bei der (Schein)Selbständigkeit der Zugewanderten.
Dem stehen bisher nur ansatzweise Beratungsstrukturen gegenüber, die den Anforderungen
vor Ort in keiner Weise gerecht werden können. Den Beschäftigten sind das deutsche Recht
und meistens auch die deutsche Sprache fremd. Selten sind sie Gewerkschaftsmitglieder. Deshalb sind sie häufig nur unzureichend über ihre Rechte informiert und erhalten kaum Hilfe.
Ziel des für einen Zeitraum von zwei Jahren angesetzten Projekts „Arbeitnehmerfreizügigkeit
in NRW gestalten“ ist es, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Ost- und Mitteleuropa
ein Netzwerk von Strukturen zur Information, Beratung und Begleitung, sowie gegebenenfalls
Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Arbeits-, Sozial- oder Aufenthaltsrechte zu schaffen.
Neben der direkten Beratung sind der Wissenstransfer in die Gewerkschaften und in die
Bevölkerung sowie die Vernetzung der vorhandenen Beratungsstrukturen die wichtigsten
Aufgaben des Projekts, und dies über die Projektlaufzeit hinaus.
Das Projekt wird im Rahmen der Initiative Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb sowie im Rahmen
der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik gefördert. Das Projektbüro ist in Dortmund
angesiedelt.
Kontakt
Beratungsbüro
Dr. Alexandru Zidaru,
Bildungsreferent
Königswall 36, 44137 Dortmund
Email: [email protected]
www.aulnrw.de
Tel.: 0231 - 54 50 79 86
Fax: 0231 - 54 50 79 87
Arbeit und Leben
DGB/VHS NW
In Kooperation mit:
Bezirk
Nordrhein-Westfalen
Infos und Termine zu den Projekten unter www.aulnrw.de
BasisKom
Grundbildung am Arbeitsplatz
Mento
Kollegiale Netzwerke
gefördert vom BMBF
unter FK 01AB12020B
gefördert vom BMBF
unter FK W137800
Ariane Münchmeyer
Bildungsreferentin
[email protected]
Tel.: 0211 - 93800 -23
Susan Paeschke
Bildungsreferentin
[email protected]
Tel.: 0211 - 93800 -55
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Service
Terminübersicht
Bildung lohnt sich:
Der Weiterbildungspass
Bildung bei Arbeit und Leben lohnt sich immer. Wer bei uns ein Seminar besucht, bekommt einen
Weiterbildungspass: Ein kleines Kärtchen, auf dem die Seminarbesuche vermerkt werden – wie eine
Quittung. Wer viermal bei uns war, erhält von uns ein „Überraschungsgeschenk”.
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133
Januar
12.01. – 16.01.2015 BR II: Mensch geht vor... – Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen
Einzelmaßnahmen und Kündigungen
26.01. – 28.01.2015 Die eigene Gesundheit riskieren? Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den
Arbeits- und Gesundheitsschutz
26.01. – 30.01.2015 BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer – Einführung in die Betriebsratsarbeit
26.01. – 30.01.2015 Der Mantel- und Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG
27.01. – 29.01.2015 Protokoll/Niederschrift, Beschlüsse und Schreiben des Betriebsrats an den
Arbeitgeber – aber richtig!
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Seminar:
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Seminar:
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Landesarbeitsgemein
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-18 · fax 02 11/938 00
fon 02 11/938 00 -17/
e-mail [email protected]
Termin:
➋
Unterschrift Arb
Seminar:
Termin:
eit und Leben
➍
Unterschrift Arb
Februar
04.02. – 06.02.2015
05.02. – 06.02.2015
09.02. – 13.02.2015
11.02. – 13.02.2015
Ohne die Belegschaft geht nix – Kreative Öffentlichkeitsarbeit im Betriebsratsalltag
Betriebsverfassungsrecht Update 1
Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I – Chancen und Möglichkeiten
Betriebsratsarbeit in Logistik- und KEP-Betrieben – Ein Seminar für neu gewählte
Betriebsratsmitglieder
19.02. – 20.02.2015 Betriebsverfassungsrecht Update 2
24.02. – 26.02.2015 Beamtenrecht II – Disziplinarrecht und Zurruhesetzung
25.02.2015
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Abmahnungen
eit und Leben
März
02.03.2015
Unter den Telefonnummern 0211 - 93800 -19 /-21 /-35 /-45 bzw. unter der Adresse [email protected]
stehen wir für Fragen zur Verfügung. Wir beraten bei der Seminarauswahl, Bildungsplanung,
wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet oder die Teilnahme am Seminar verweigert.
02.03. – 04.03.2015
02.03. – 06.03.2015
03.03. – 05.03.2015
09.03. – 13.03.2015
09.03. – 13.03.2015
10.03. – 12.03.2015
12.03.2015
Seminarmaterialien, Fotos, Präsentationen auf Abruf
www.mein.aulnrw.de
Das individuelle Seminar-Archiv von Arbeit und Leben NRW
16.03. – 20.03.2015
Service-Hotline
16.03. – 20.03.2015
Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen einen personalisierten Zugang, mit dem
sie alle Materialien zu den von ihnen besuchten Seminaren und Veranstaltungen abrufen können.
Der Zugang ist sowohl über unsere Startseite www.aulnrw.de als auch über www.mein.aulnrw.de
möglich. Bei Fragen und Problemen steht Silke Abdellattif (0211 - 93800 -18) gerne zur Verfügung.
16.03. – 20.03.2015
16.03. – 20.03.2015
17.03.2015
Arbeits- und Sozialrechtsordnung 2015 – Das jährliche Update für betriebliche
Interessenvertretungen
Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten
Rhetorik I – Erfolgreiche Gesprächs- und Verhandlungsführung
Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement
BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer – Einführung in die Betriebsratsarbeit
Einführung in die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I)
Aktuelle Rechtsprechung im Beamtenrecht
Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 4. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen, sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen
schwerbehinderter Menschen einsetzen
BR III: Agieren statt Reagieren – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen
Angelegenheiten
BR IV: Das einzig Beständige ist der Wandel – Betriebliche Veränderungsprozesse
und Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt – Grundwissen für betriebliche
Interessenvertretungen
Gut für’s Klima: Erfolgreich Konflikte bewältigen im Betrieb
Das Betreuungsrecht – Eine Einführung – Betreuungsrecht, Patientenverfügung und
Vorsorgevollmacht
134
Terminübersicht
17.03. – 19.03.2015 Die Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement professionell und wirkungsvoll gestalten
17.03. – 19.03.2015 Strategisches Betriebsratsmanagement – Modul 1
23.03. – 27.03.2015 BR II: Mensch geht vor... – Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen
Einzelmaßnahmen und Kündigungen
26.03.2015
Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr
April
13.04. – 17.04.2015 Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I – Chancen und Möglichkeiten
14.04.2015
Mehr Schutz für weniger leistungsfähige Beschäftigte! – Auswirkungen von neuen
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und Bundesarbeitsgerichts auf so
genannte „low performer“
14.04. – 16.04.2015 Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement
20.04. – 22.04.2015 Rentenrecht aktuell – Teil I
20.04. – 24.04.2015 BR II: Mensch geht vor... – Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen
Einzelmaßnahmen und Kündigungen
20.04. – 24.04.2015 Arbeits- und Tarifvertragsrecht I – Grundlagenseminar
20.04. – 24.04.2015 Psychische Belastungen, Stress und Burnout - (K)ein Thema im Betrieb?
21.04. – 22.04.2015 Kollegiale Beratung als Methode in der Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung
21.04. – 23.04.2015 Betriebsvereinbarungen rechtssicher gestalten und verhandeln – Handlungsmöglichkeiten im Bereich der sozialen Mitbestimmung sicher nutzen und in Regelungen
umsetzen
21.04. – 23.04.2015 Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung
23.04.2015
Lohnpfändungen, Privatinsolvenzen und Überschuldung – Was Arbeitgeber sowie
betriebliche Interessenvertretungen wissen müssen und wie sie sinnvoll helfen
können
27.04. – 29.04.2015 Das Sozialgesetzbuch I-XII – Ein Buch mit sieben Siegeln?
27.04. – 29.04.2015 „Keine Angst vor der großen Bühne“ – Betriebs- und Personalversammlungen
erfolgreich gestalten
27.04. – 30.04.2015 Praxisseminar – Wege zur konkreten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
Mai
04.05. – 08.05.2015 BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer – Einführung in die Betriebsratsarbeit
04.05. – 08.05.2015 Gesund arbeiten? Aber sicher! – Einführung in den betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutz
05.05.2015
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege – Was die betriebliche Interessenvertretung
wissen muss
05.05.2015
1. Mediationstag in Düsseldorf
05.05. – 07.05.2015 Beamtenrecht I – Einführung in das Beamtenrecht
06.05. – 08.05.2015 Wieder zur Arbeit – aber wann und wie? Über die besonderen Schwierigkeiten
psychisch kranker Menschen mit hohen Fehlzeiten im Betrieb
Terminübersicht
135
06.05. – 08.05.2015 Umgang mit schwierigen Personen – Seminar in zwei Teilen – Teil 1
18.05. – 22.05.2015 Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und Aktuelles zum AGG – auch für
schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des
BAG
19.05.2015
Gläserne Belegschaften? Neue Entwicklungen im Arbeitnehmerdatenschutz –
Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen
19.05. – 21.05.2015 Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick
20.05.2015
Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr
Juni
01.06. – 03.06.2015
08.06. – 10.06.2015
09.06. – 11.06.2015
11.06. – 12.06.2015
15.06. – 17.06.2015
15.06. – 17.06.2015
16.06. – 18.06.2015
22.06. – 24.06.2015
22.06. – 26.06.2015
22.06. – 26.06.2015
22.06. – 26.06.2015
22.06. – 26.06.2015
22.06. – 26.06.2015
Starke Frauen - starker Betriebsrat – Strategie-Workshop für Betriebsrätinnen
Start in neue Verantwortung – Ein Einführungsseminar
Keine Angst vor Zahlen! – Betriebswirtschaftliche Informationen verstehen und nutzen
Führungsprobleme: Die Sache mit den Chefs
„Hätte ich doch nur mehr Zeit…!“ – Workshop zum Zeit- und Selbstmanagement
Arbeitsplatzgestaltung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze – Funktionalität und
Ergonomie
Krankheit im Arbeitsverhältnis und Beteiligungsrechte des Betriebs-/Personalrats
Die Gefährdungsbeurteilung - Ein Überblick
BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer – Einführung in die Betriebsratsarbeit
BR II: Mensch geht vor... – Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen
Einzelmaßnahmen und Kündigungen
BR III: Agieren statt Reagieren – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen
Angelegenheiten
Rhetorik II – Die wirkungsvolle Rede
Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht… – Kommunikation mit
psychisch kranken Menschen
Juli
01.07. – 03.07.2015 Wie wir morgen zufrieden und gesund arbeiten – Arbeitszeitgestaltung im Betrieb
13.07. – 17.07.2015 Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz – auch für schwerbehinderte
Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG
August
17.08. – 19.08.2015
18.08.2015
24.08. – 28.08.2015
24.08. – 28.08.2015
Professionell moderieren – Eine Weiterbildung in zwei Modulen - Modul 1
Das Rehabilitationssystem in der Bundesrepublik Deutschland – Eine Einführung
BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer – Einführung in die Betriebsratsarbeit
BR III: Agieren statt Reagieren – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen
Angelegenheiten
136
Terminübersicht
24.08. – 28.08.2015 BR IV: Das einzig Beständige ist der Wandel – Betriebliche Veränderungsprozesse
und Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
25.08.2015
Frauen auf Erfolgskurs – Wissen, Austausch, Vernetzung – 4. Tag für betriebliche
Interessenvertreterinnen
25.08. – 27.08.2015 Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
26.08. – 28.08.2015 Die richtigen Entscheidungen treffen – Eine Herausforderung für die betriebliche
Interessenvertretung – Mit Besuch einer Sitzung des Landesarbeitsgerichts Hannover
September
07.09. – 11.09.2015 BR II: Mensch geht vor... – Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen
Einzelmaßnahmen und Kündigungen
07.09. – 11.09.2015 BR IV: Das einzig Beständige ist der Wandel – Betriebliche Veränderungsprozesse
und Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
07.09. – 11.09.2015 Mobbing, Bossing und Co. – psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz
08.09. – 10.09.2015 Beamtenrecht III – Postpersonalrechtsgesetz und Zuweisung
08.09. – 10.09.2015 Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement
09.09. – 11.09.2015 Flexible Übergänge in die Rente - Möglichkeiten und finanzielle Auswirkungen von
vorzeitigem Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit
14.09. – 18.09.2015 Arbeits- und Tarifvertragsrecht I – Grundlagenseminar
14.09. – 18.09.2015 Prävention geht vor… – Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz
14.09. – 18.09.2015 Praxisseminar – Wege zur konkreten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
15.09. – 17.09.2015 Keine Angst vor Zahlen! – Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
15.09. – 18.09.2015 Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis
16.09.2015
Die Einigungsstelle
21.09. – 23.09.2015 Wie pack´ ich´s an? – Geeignete Methoden zur Messung psychischer Beanspruchungen
21.09. – 23.09.2015 „Burnout“ – Handlungsfeld für betriebliche Interessenvertretungen
21.09. – 25.09.2015 Qualität der Ausbildung sichern (JAV II)
22.09. – 24.09.2015 Protokoll/Niederschrift, Beschlüsse und Schreiben des Betriebsrats an den
Arbeitgeber – aber richtig!
30.09. – 02.10.2015 Umgang mit schwierigen Personen – Seminar in zwei Teilen – Teil 2
30.09. – 02.10.2015 „Wir sind drin!“ – Blogs, Facebook & Twitter für die Interessenvertretung
Terminübersicht
26.10. – 28.10.2015 Professionell moderieren – Eine Weiterbildung in zwei Modulen – Modul 2
27.10. – 30.10.2015 Arbeitsschutz aktuell 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress
28.10. – 30.10.2015 Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement
November
02.11. – 04.11.2015
02.11. – 04.11.2015
02.11. – 06.11.2015
05.11.2015
Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz
Leiten, Motivieren, Delegieren
Arbeits- und Tarifvertragsrecht II – Aufbauseminar
Lohnpfändungen, Privatinsolvenzen und Überschuldung – Was Arbeitgeber sowie
betriebliche Interessenvertretungen wissen müssen und wie sie sinnvoll helfen können
05.11. – 06.11.2015 12. Düsseldorfer Forum zum Arbeits- und Sozialrecht
09.11. – 13.11.2015 BR IV: Das einzig Beständige ist der Wandel – Betriebliche Veränderungsprozesse und
Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
11.11. – 13.11.2015 Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin – Workshop zur Unterstützung von
Helferinnen und Helfern psychisch erkrankter Menschen im Betrieb
16.11. – 18.11.2015 Die psychische Gesundheit – ein Kernbestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
16.11. – 18.11.2015 Wissensmanagement und Altersübergänge im demografischen Wandel
17.11.2015
Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr
17.11. – 19.11.2015 Beamtenrecht IV – Formen der Zurruhesetzung
23.11. – 27.11.2015 BR II: Mensch geht vor... – Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen
Einzelmaßnahmen und Kündigungen
24.11.2015
7. Gesundheitstag
25.11. – 27.11.2015 Konfliktlösung durch Mediation – Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin
– Grundlagen der Mediation (Baustein 1)
26.11. – 27.11.2015 Suizid – (k)ein neues Problem – Umgang mit Suiziddrohungen und Suizidversuchen
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
30.11. – 02.12.2015 Rhetorik IV – "Hätte ich doch bloß gesagt…" - Schlagfertigkeitstraining für die
betriebliche Interessenvertretung
Dezember
01.12. – 03.12.2015 „Stress war gestern“ – Workshop zur Stressbewältigung
Oktober
05.10. – 07.10.2015
07.10. – 09.10.2015
14.10. – 16.10.2015
19.10. – 23.10.2015
19.10. – 23.10.2015
21.10.2015
21.10. – 23.10.2015
Der Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG
Machtspiele – Wenn es einmal nicht um die Sache geht
Reha-Care 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress
BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer – Einführung in die Betriebsratsarbeit
BR III: Agieren statt Reagieren – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen
Angelegenheiten
Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr
Rentenrecht aktuell – Teil II
137
138
Unser Team
Unser Team
Unser Team
Unser Team aus erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern der Betriebsratsarbeit wird ergänzt
durch Referentinnen und Referenten und Expertinnen und Experten. Hierzu zählen u.a.:
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
❚ Dr. Karina Becker
❚ Prof. Dr. Wolfgang Däubler
❚ Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin
❚ Prof. Dr. Olaf Deinert
❚ Prof. Dr. Klaus Dörre
❚ Prof. Dr. Nico Dragano
❚ Prof. Dr. Klaus Harney
❚ Franz-Josef Jelich
❚ Prof. Dr. Ernst Kistler
❚ Prof. Dr. Heiner Minssen
❚ Prof. Dr. Katja Nebe
❚ Prof. Dr. Alfred Oppolzer
❚ Dr. Klaus Peters
❚ Prof. Dr. Ludger Pries
❚ Dr. Christian Riese
❚ Prof. Dr. Peter Richter
❚ Prof. Dr. Monika Schlachter
❚ Prof. Dr. Mechthild Schrooten
❚ Prof. Dr. Peter Schüren
❚ Dr. Hartmut Seifert
❚ Dr. Karin Tondorf
❚ Dr. Wolfgang Uellenberg-van Dawen
❚ Dr. Manfred Wannöffel
❚ Prof. Dr. Peter Wedde
Richterinnen und Richter am
Bundesarbeitsgericht
❚ Anke Berger
❚ Axel Breinlinger
❚ Prof. Franz-Josef Düwell, Richter a.D.
❚ Friedrich Hauck
❚ Prof. Dr. Heinrich Kiel
❚ Burghard Kreft
❚ Stephanie Rachor
Arbeits-/Sozialrichter und Arbeits-/
Sozialrichterinnen
❚ Ilbert Albers
❚ Olaf Klein
❚ Albrecht Kleinschmidt, Richter a.D.
❚ Wilfried Löhr-Steinhaus
❚ Wilhelm Mestwerdt
❚ Alexandra Rüter
❚ Sebastian Schulte
❚ Gerhard Stiens
❚ Christian Vollrath
❚ Thomas Wolkenhauer
Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte
und Rechtssekretäre
❚ Rudolf Buschmann
❚ Thomas Hänschen
❚ Michael Heilmann
❚ Sabrina Klaesberg
❚ Dirk Lenders
❚ Dieter Lenz
❚ Dr. Frank Lorenz
❚ Klaus Pahde
❚ Frederik Preiss
❚ Michael Schmidt-Busse
❚ Dr. Uwe Silberberger
❚ Jörg Towara
Betriebswirtschaftliche Beratung
❚ Peter Brückner-Bozetti
❚ Markus Lubkowitz
❚ Arno Prangenberg
❚ Martin Stahl
❚ Marius Tritsch
Aus der betrieblichen/
gewerkschaftlichen Praxis
❚ Volker Althoff
❚ Josef Bednarski
❚ Abdelhak Benayad
❚ Frank Bethke
❚ Angela Bonn
❚ Franz-Werner Breuer
❚ Martin Bsdurek
❚ Friedrich Caspers
❚ Daniela de Wall-Kaplan
❚ Kornelia Dubbel
❚ Otmar Dürotin
❚ Rainer Einenkel
❚ Angela Fahd
❚ Albin Fent
❚ Wilhelm Freund
❚ Kristin Fumagalli
❚ Bernd Geller
❚ Manfred Geneschen
❚ Dr. Max Geray
❚ Wilbert Gregor
❚ Jürgen Heimes
❚ Thomas Held
139
140
Unser Team
❚ Ulf Henschke
❚ Holger Hinz
❚ Georg Hohlwein
❚ Felicitas Ißelmann
❚ Manfred Janssen
❚ Sascha Jowat
❚ Boris Karthaus
❚ Stefan Kerpers
❚ Ina Kerstin
❚ Uwe Klein
❚ Jürgen Klemerius
❚ Harald Kleine-Kracht
❚ Andrea Kocsis
❚ Thomas Koczelnik
❚ Thomas Komann
❚ Karin Korthals
❚ Andreas Kramer
❚ Ina Krietsch
❚ Ralf Kronig
❚ Ramona Kusch
❚ Frank Ladwig
❚ Doris Ludwig
❚ Reiner Ludwig
❚ Frank Meissner
❚ Holger Minz
❚ Norbert Moll
❚ René Rech
❚ Johannes Reich
❚ Dr. Jürgen Reusch
❚ Wolfgang Rieck-Henke
141
❚ Manfred Rüdebusch
❚ Rolf Saxe
❚ Manfred Schäffer
❚ Reinhard Schäfer
❚ Gabriele Schmidt
❚ Andreas Scholz
❚ Christian Schoof
❚ Christine Schulze-Girnstein
❚ Monika Schwarz
❚ Wilfried Seeleib
❚ Andreas Skowronek
❚ Uwe Speckenwirth
❚ Robert Spitz
❚ Ilona Spitzenberg
❚ Sascha Stockhausen
❚ Eva-Maria Stoppkotte
❚ Jürgen Stroop
❚ Sandra Tinnefeld
❚ Barbara Titze
❚ Hans-Werner Verhouven
❚ Hermann Völlings
❚ Rolf Voigt
❚ Peter vom Eigen
❚ Frank Walewsky
❚ Werner Wenzel
❚ Cornelia Weiß
❚ Gerd Wisbar
❚ Harald Wolf
❚ Markus Wortmann
❚ Verena zu Dohna-Jaeger
142
Tagungsstätten
Bielefeld
Park Inn Bielefeld
Am Johannisberg 5
33615 Bielefeld
www.park-inn-bielefeld.de
ver.di Bildungsstätte
Das Bunte Haus
Senner Hellweg 461
33689 Bielefeld
www.verdi-das-bunte-haus.de
Tagungsstätten
ver.di Landesbezirk NRW
Karlstraße 123-127
40210 Düsseldorf
www.verdi.de
Duisburg
Mercure Hotel Duisburg City
Landfermannstraße 20
47051 Duisburg
www.mercure.com
Hamburg
Baseler Hof
Esplanade 11
20354 Hamburg
www.baselerhof.de
Münster
Mercure Hotel Münster City
Engelstraße 39
48143 Münster
www.mercure.com
InterCity Hotel
Hamburg Hauptbahnhof
Glockengießerwall 14/15
20095 Hamburg
Oberhausen
TRYP CentrO Oberhausen
Centroallee 280
46047 Oberhausen
www.tryphotels.com
Bochum
Park Inn Bochum
Massenbergstraße 19-21
44787 Bochum
www.park-inn-bochum.de
Erfurt
Mercure Hotel
Erfurt Altstadt
Meienbergstraße 26-27
99084 Erfurt
www.mercure.com
Hannover
Mercure Hotel
Hannover Mitte
Postkamp 10
30159 Hannover
www.mercure.com
Bremerhaven
Comfort Hotel
Am Schaufenster 7
27572 Bremerhaven
www.comfort-hotel-bremerhaven.de
Essen
Mövenpick Hotel
Am Hauptbahnhof 2
45127 Essen
www.moevenpick-essen.com
Hattingen
DGB Bildungszentrum Hattingen
Am Homberg 46-50
45529 Hattingen
www.hattingen.dgb-bildungswerk.de
Recklinghausen
Vestisches Cultur & Congress
Zentrum Recklinghausen
Otto-Burrmeister-Allee 1
www.vccre.de
Dortmund
Ringhotel Drees
Hohe Straße 107
44139 Dortmund
www.riepe.com
Philharmonie/Saalbau
Huyssenallee 53
45131 Essen
www.philharmonie-saalbau.de
Kamen Kaiserau
SportHotel
Jakob-Koenen-Straße 2
59174 Kamen
www.sportcentrum-kamenkaiserau.de
Simonskall
Landhotel Kallbach
52393 Hürtgenwald/Simonskall
www.kallbach.de
TRYP Hotel Dortmund
Emil-Figge-Straße 41
44227 Dortmund
www.tryphotels.com
Dresden
Hotel Elbflorenz
Rosenstraße 36
01067 Dresden
www.hotel-elbflorenz.de
Düsseldorf
InterCity Hotel
Graf-Adolf-Straße 81-87
40210 Düsseldorf
www.duesseldorf.intercityhotel.de
NH Hotel Düsseldorf City
Kölner Straße 186-188
40227 Düsseldorf
www.nh-hotels.com
Welcome Hotel Essen
Schützenbahn 58
45127 Essen
www.welcome-to-essen.de
Geldern
See Park Janssen
Danziger Straße 5
47608 Geldern
www.seepark.de
Haltern
Hotel Seehof
Hullerner Straße 102
45721 Haltern am See
www.hotel-seehof.de
Lage-Hörste
ver.di Institut für Bildung,
Medien und Kunst
Teutoburger-Wald-Straße 105
32791 Lage-Hörste
www.imk.verdi.de
Meschede
Welcome Hotel
Hennesee Residenz
Berghausen 14
59872 Meschede
www.welcome-hotel-meschede.de
Morsbach
Landhotel Goldener Acker
Zum Goldenen Acker
51597 Morsbach
www.goldener-acker.de
Osnabrück
Romantik Hotel Walhalla
Bierstraße 24
49074 Osnabrück
www.hotel-walhalla.de
Trier
Mercure Hotel Porta Nigra
Porta-Nigra-Platz 1
54292 Trier
www.mercure.com
Wesel
Welcome Hotel
Rheinresidenz
Rheinpromenade 10
46487 Wesel
www.rheinresidenz-wesel.com
Wuppertal
Waldhotel Eskeshof
Krummacher Straße 251
42115 Wuppertal
www.Waldhotel Waldhotel Eskeshof.de
143
144
Der Weg zur Teilnahme
Bildungsberatung bei Arbeit und Leben
145
Der Weg zur Teilnahme für Betriebsratsmitglieder an einer Bildungsveranstaltung
nach § 37 Abs. 6 BetrVG
1. Schritt: Seminarauswahl
4. Schritt: Anmeldung
Aus dem Bildungsprogramm wählt das Betriebsratsgremium für
seine Mitglieder und Ersatzmitglieder die für ihre Arbeit
erforderlichen Seminare aus.
Der Betriebsrat schickt die Anmeldung und Bescheinigung über
den BR-Beschluss, gern auch als Fax oder E-Mail, möglichst bis
6 Wochen vor Seminarbeginn an Arbeit und Leben DGB/VHS NW.
Das Anmeldeformular findet ihr auf Seite 133 oder unter
www.aulnrw.de.
Bildungsberatung bei Arbeit und Leben
Sind noch Fragen?
Bei Fragen zur Bildungsberatung und zum Freistellungsanspruch geben gerne Auskunft:
2. Schritt: Ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss
Die bzw. der Betriebsratsvorsitzende lädt ca. 6 Wochen vor Seminarbeginn zu einer Betriebsratssitzung ein. Die Tagesordnung muss den TOP „Beschlussfassung über die Entsendung
von Betriebsratsmitgliedern nach § 37 Abs. 6 BetrVG” enthalten:
5. Schritt: Anmeldebestätigung von Arbeit und Leben DGB/VHS NW
a) Nach ihrer Anmeldung erhalten die Kolleginnen und Kollegen
von Arbeit und Leben DGB/VHS NW eine Bestätigung an ihre
Privatanschrift.
a) Entsendung der Kollegin Rita Arbeit zum Seminar „BR I”
vom 21.08. – 28.08.2015 in Lage-Hörste
b) Entsendung des Kollegen Gerd Leben zum Seminar
„Rhetorik I” vom 02.03. – 06.07.2015 in Geldern
b) Ca. vier Wochen vor Seminarbeginn erhalten die Kolleginnen
und Kollegen an ihre Privatanschrift das Einladungsschreiben mit Anreisebeschreibung.
Auf der Betriebsratssitzung wird die Entsendung der Kollegin
Arbeit und des Kollegen Leben nach § 37 Abs. 6 BetrVG beschlossen. Beide beteiligen sich an der Abstimmung.
6. Schritt: Seminarteilnahme
Der Beschluss wird im Wortlaut und der Angabe der Stimmenmehrheit in der Niederschrift der Betriebsratssitzung aufgenommen. (Nicht vergessen: jeder Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jede Teilnehmerin und
jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat).
Der Betriebsrat kann grundsätzlich selbst bestimmen, zu welchem Zeitpunkt die Seminarteilnahme erfolgt. Betriebliche Notwendigkeiten sind nur bei nicht freigestellten Betriebsratsmitgliedern zu berücksichtigen. Als Merkposten gilt hier, der Betriebsablauf darf auf Grund der Teilnahme des Betriebsratsmitglieds nicht zum Stillstand kommen. Eine Beschlussvorlage
findet ihr auf Seite 129.
3. Schritt: Mitteilung an den Arbeitgeber
Der BR teilt den Entsendungsbeschluss dem Arbeitgeber mit.
Ein Musterschreiben findet ihr auf Seite 131.
Unser Service für Sie:
Gerne reservieren wir unverbindlich vorab
einen Seminarplatz. Ein Anruf genügt!
Die Hotelkosten übernehmen wir für Sie und
stellen sie nach Seminarende dem Arbeitgeber
in Rechnung. Sie brauchen sich vor Ort um
nichts zu kümmern.
Die Kolleginnen und Kollegen nehmen an dem Seminar teil. Um
Bezahlung der Hotelkosten/Seminarpauschale brauchen Sie sich
nicht zu kümmern. Arbeit und Leben DGB/VHS NW rechnet die
Kosten mit dem Arbeitgeber nach Ende des
Seminars ab.
Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
Die Freistellung erfolgt nach § 96 SGB IX.
Sie sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Entgelts
oder der Dienstbezüge zu befreien, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Dies gilt entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und
Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für
die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.
§ 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Satz 3 gilt auch für die/den mit der höchsten
Stimmzahl gewählten Stellvertreterin/Stellvertreter, wenn wegen
ihrer/seiner ständigen Heranziehung die Teilnahme an einer Schulungsund Bildungsveranstaltung erforderlich ist. Für die Schwerbehindertenvertretung ist ein Beschluss nicht notwendig.
Unsere Zusammenarbeit mit den zuständigen
Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretären
Landesfachbereich 9; 0211 - 618 24-0;
[email protected]
Landesfachbereich 10; 0211 - 618 24-0;
[email protected]
und den Rechtsanwältinnen und- anwälten
aus dem Büro silberberger.lorenz.towara
0211 - 550 20-0; [email protected]
gewährleistet eine kompetente Beratung in allen
Fragen zur Arbeit der Interessenvertretung.
Günter Schneider
Landesgeschäftsführer
[email protected]
Tel.: 0211 – 93800 -10
Katharina Homann-Kramer
Bildungsreferentin
[email protected]
Tel.: 0211 – 93800 -35
Gerda Krug
Bildungsreferentin
[email protected]
Tel.: 0211 – 93800 -19
Frank Mertens
Bildungsreferent
[email protected]
Tel.: 0211 – 93800 -45
Dr. David Mintert
Bildungsreferent
[email protected]
Tel.: 0211 – 93800 -12
Ariane Münchmeyer
Bildungsreferentin
[email protected]
Tel.: 0211 – 93800 -23
Alexander Oberdieck
Bildungsreferent
[email protected]
Tel.: 0211 – 93800 -21
Susan Paeschke
Bildungsreferentin
[email protected]
Tel.: 0211 – 93800 -55
Bei Fragen zu Seminaranmeldung oder Programminhalten:
Silke Abdellattif
Verwaltungsmitarbeiterin
[email protected]
Tel.: 0211 – 93800 -18
Yvonne Odenthal
Verwaltungsmitarbeiterin
[email protected]
Tel.: 0211 – 93800 -20
Achim Pläschke
Verwaltungsmitarbeiter
[email protected]
Tel.: 0211 – 93800 -17
146
Hinweise und Teilnahmebedingungen von Arbeit und Leben
Entsendungsbeschluss
Der Betriebsrat der Firma:
147
.............. ,den ..............
Hinweise und Teilnahmebedingungen
Entsendungsbeschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Unsere Leistung und Ihre Anmeldung
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte bietet
Arbeit und Leben DGB/VHS NW als privatrechtlich organisierte Bildungseinrichtung Fortbildungsveranstaltungen
an. Anmeldungen sind schriftlich (Fax oder E-Mail sind
ausreichend, gerne auch über unsere Internetseite
www.aulnrw.de) unter Angaben des Namens und der
Anschrift, des Seminartitels und -termins möglich.
Anmeldebestätigung
Die Anmeldung ist verbindlich, wenn wir eine Anmeldebestätigung versandt haben.
Seminargebühren
Die Seminargebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Soweit der Arbeitgeber
dafür aufkommt, erhält dieser von uns nach Abschluss der
jeweiligen Veranstaltung eine Gesamtabrechnung. Die
Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllt sind
(z.B. Beschluss des Betriebsrats).
und Leben DGB/VHS NW bzw. dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ebenso ist eine Haftung für
Sachschäden (beispielsweise aufgrund Diebstahls) ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Gleiches gilt für reine Vermögensschäden aus Vertragspflichtverletzungen. Ist allerdings eine für die Durchführung des
Vertrags wesentliche Pflicht verletzt worden (sogenannte
Kardinalspflicht), so ist die Haftung selbst bei einfacher
Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, sondern lediglich begrenzt auf den Schaden, der in diesem Fall als typischerweise vorhersehbar anzusehen ist.
Urheberrecht
Eventuell ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von Arbeit und Leben DGB/VHS
NRW vervielfältigt oder verbreitet werden. Arbeit und
Leben DGB/VHS NW behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stellen wir exklusiv unseren Teilnehmerinnen
und Teilnehmern zur Verfügung.
Datenschutz
Die übermittelten Daten werden digital zu Verwaltungszwecken gespeichert. Die Namens- und Anschriftendaten
werden über die Teilnahmeliste den anderen Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern zugänglich gemacht. Falls
Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um Ihre Mitteilung.
Stornierung der Anmeldung
Für Abmeldungen, die bis sechs Wochen vor Beginn der
Veranstaltung erfolgen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von maximal 25,– EURO (pro Teilnehmerin/Teilnehmer). Danach ist eine Reduzierung der Kosten nicht mehr
möglich. Es ist der volle Seminarbeitrag zu entrichten. Die
Abmeldung hat in Textform zu erfolgen. Die Berechtigung Teilnahmebescheinigungen
zur Teilnahme kann jederzeit übertragen werden. Voraus- Über die Teilnahme an dem belegten Seminar stellen wir
setzung ist, dass die neuen Daten unverzüglich Arbeit und eine Teilnahmebescheinigung aus.
Leben DGB/VHS NW mitgeteilt werden.
Salvatorische Klausel
Programmänderung, Seminarabsage
Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirkWir bitten um Verständnis, dass Programmänderungen,
sam oder nicht durchführbar sein, wird die Gültigkeit der
räumliche und zeitliche Änderungen der Veranstaltungsübrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
termine und äußersten Falls auch die Absage eines Seminars vorbehalten bleiben müssen. Notwendige ÄnderunBeschwerdemanagement/Ombudsmann
gen werden wir so frühzeitig wie möglich ankündigen. Im Für Anregungen und Kritik sind wir immer dankbar. ZusätzFalle der Absage eines Seminars wird die bereits gezahlte lich haben wir die Funktion eines Ombudsmannes eingeSeminargebühr umgehend erstattet.
richtet. Er steht für Beschwerden, die nicht direkt mit uns
zufrieden stellend geklärt werden konnten, zur Verfügung.
Haftung
Eine Haftung für Personenschäden bei Unfällen ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Arbeit
Der Betriebsrat beschließt, das Betriebsratsmitglied/die Betriebsratsmitglieder
1. Herr
.....................................................................................................
2. Frau
.....................................................................................................
zu dem Seminar
.....................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG vom
................................... bis ....................................... zu entsenden.
Das Seminar wird durchgeführt von
.....................................................................................................
und findet statt in
.....................................................................................................
Der Preis beträgt .......................................... Euro und die Kosten für Ü/VP ....................................... Euro.
Im Falle der Verhinderung, wird/werden als ErsatzteilnehmerInnen am Seminar:
1. Herr
.....................................................................................................
2. Frau
.....................................................................................................
teilnehmen.
Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung waren .................................
Betriebsratsmitglieder anwesend.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen ............................... Nein-Stimmen ............................... Enthaltungen ...................................
Der Antrag wurde
❏ angenommen
❏ abgelehnt
Ort ............................................... Datum ..........................................
......................................................................
......................................................................
Unterschrift der/des Betriebsratsvorsitzenden
Unterschrift weiteres Betriebsratsmitglied
148
Anmeldung
Arbeit und Leben DGB/VHS NW, Landesarbeitsgemeinschaft,
Mintropstraße 20, 40215 Düsseldorf
Mitteilung an den Arbeitgeber
Einfach faxen: 0211 - 93800 -27
Anmeldung des Betriebs-/Personalrats der Schwerbehindertenvertretung für eine Teilnahme
an einem Seminar nach § 37.6 BetrVG/§ 96.4 SGB IX/§ 42 Abs. 5 LPVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG
Angaben zur Person, zum Betrieb und zum Seminar: .......................................................................................................
149
Betriebsrat der Firma:
An die
Geschäftsleitung
Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds
Frau/Herr: ....................................................................................................................................................................
zu einem Seminar nach § 37.6 BetrVG
Privatanschrift (Straße, PLZ, Ort): ..................................................................................................................................
beschäftigt bei (Firma): .................................................................................................................................................
Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am ...................................................................... beschlossen,
Anschrift (Firma): .........................................................................................................................................................
das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugendvertretung
....................................................................................................................................................................................
Frau/Herrn ......................................................................................................................................
Rechnungsanschrift (ggf. Bestellnummer) falls nicht identisch mit Firmenanschrift:
....................................................................................................................................................................................
zur Teilnahme an einem Seminar mit dem Thema:
....................................................................................................................................................................................
Kostenstelle/Bestellnummer: .........................................................................................................................................
tagsüber erreichbar: Telefon ...................................................................... Fax .............................................................
.......................................................................................................................................................
zu entsenden.
Zeit:
E-Mail ..........................................................................................................................................................................
Ort:
Funktion im Betrieb: ❏ BR/PR-Vorsitzende/r ❏ stellv. BR/PR-Vorsitzende/r ❏ (freigestelltes) BR/PR-Mitglied ❏ SBV
❏ Sonstiges .................................................................................................................................................................
Der Preis beträgt .................................. Euro und die Kosten für Ü/VP ........................................Euro.
nimmt an folgendem Seminar teil:
Thema: ........................................................................................................................................................................
Zeit: ....................................................................................... Ort: ............................................................................
Liegt ein spezieller Zimmerwunsch (Rauchen, Funktionsbeeinträchtigungen ...) vor?
Sollte das obengenannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat
Frau/Herrn ......................................................................................................................................
als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer.
Wir bemühen uns um entsprechende Berücksichtigung.
....................................................................................................................................................................................
Bescheinigung des Betriebs-/Personalrats*
(Für Schwerbehindertenvertretungen nicht erforderlich!)
Die/der oben Genannte nimmt aufgrund eines Beschlusses des Betriebs-/Personalrats vom ...............................................
Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte
Betriebsratsarbeit gemäß § 37.6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der
Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.
Ort............................................... Datum..........................................
nach ............................................................................................................................................. an dem Seminar teil.
Der Beschluss wurde dem Arbeitgeber am ...................................................................................... schriftlich mitgeteilt.
Stempel/Unterschrift des Betriebsrats
................................................. den .........................
........................................................................................
Unterschrift des Betriebs-/Personalrats
*Diese Bescheinigung bitte in jedem Fall vollständig ausfüllen und unverzüglich an Arbeit und Leben DGB/VHS NW weiterleiten.
Ohne diese Bescheinigung ist eine ordnungsgemäße Abrechnung des Seminars nicht möglich.
W-3235-04-0713
Titel / Vorname / Name
Straße
PLZ
Beschäftigungsdaten
Arbeiter/in
Angestellte/r
freie/r Mitarbeiter/in
Erwerbslos
Hausnummer
Änderungsmitteilung
Mitgliedsnummer
Ich möchte Mitglied werden ab
weiblich
Ich war Mitglied in der Gewerkschaft
von
Ort
Ort, Datum und Unterschrift
männlich
bis
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen
monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro.
Monatsbeitrag in Euro
Mitgliedsnummer
Werber/in
Name Werber/in
Geschlecht
Staatsangehörigkeit
Hausnummer
Geburtsdatum
E-Mail
Lohn- / Gehaltsgruppe
Ort
Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale)
Straße
PLZ
Branche
ausgeübte Tätigkeit
€
monatl. Bruttoverdienst
BIC
PLZ
Straße und Hausnummer
Vorname und Name (Kontoinhaber/in)
Tätigkeits- / Berufsjahre
Telefon
Beitrittserklärung
Wohnort
bis
Altersteilzeit bis
(ohne Arbeitseinkommen)
Schüler/in-Student/in
Beamter/in
Selbständige/r
Vollzeit
Teilzeit, Anzahl Wochenstunden:
Azubi-Volontär/inReferendar/in
bis
Praktikant/in
bis
Sonstiges:
kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit
dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belastenden Betrages verlangen. Es gelten dabei die
mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE61ZZZ00000101497
Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
zum Monatsende
halbjährlich
jährlich
Zahlungsweise
zur Monatsmitte
monatlich
vierteljährlich
Kreditinstitut
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto
mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich
mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich
IBAN
Ort, Datum und Unterschrift
Datenschutz
Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs. 1 und 3 BDSG einverstanden, dass mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betreffende Daten, deren Änderungen und
Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahrnehmung gewerkschaftspolitischer Aufgaben elektronisch verarbeitet
und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung.
Broschüre 2015_Umschlag_Layout 1 13.08.14 12:49 Seite 2
Jahreskalender 2015
JANUAR
01 Do
Ferien NRW: Weihnachtsferien: 22.12.2014 – 06.01.2015 • Osterferien: 30.03. – 10.04.2015 • Pfingstferien: 26.05.2015 • Sommerferien: 29.06. – 11.08.2015 • Herbstferien: 05.10. – 16.10.2015 • Weihnachtsferien: 23.12.2015 – 06.01.2016
FEBRUAR
MÄRZ
APRIL
01 So
01 So
01 Mi
02 Fr
02 Mo 6. Woche
02 Mo 10. Woche
02 Do
03 Sa
03 Di
03 Di
03 Fr
MAI
01 Fr
Neujahr
JUNI
JULI
AUGUST
SEPTEMBER
04 Mi
01 Di
01 Do
02 Sa
02 Di
02 Do
02 So
02 Mi
02 Fr
02 Mo 45. Woche
02 Mi
03 So
03 Mi
03 Fr
03 Mo 32. Woche
03 Do
03 Sa
03 Di
03 Do
Allerheiligen
Tag der deutschen Einheit
04 Sa
04 Mo 19. Woche
Ostersamstag
05 Mo 2. Woche
05 Do
05 Do
DEZEMBER
01 Di
01 Sa
1. Mai
04 Mi
NOVEMBER
01 So
01 Mi
Karfreitag
04 So
OKTOBER
01 Mo 23. Woche
05 So
04 Do
04 Sa
04 Di
04 Fr
04 So
04 Mi
04 Fr
Fronleichnam
05 Di
05 Fr
05 So
05 Mi
05 Sa
05 Mo 41. Woche
05 Do
05 Sa
Ostersonntag
06 Di
06 Fr
06 Fr
06 Mo 15. Woche
Ostermontag
06 Mi
06 Sa
06 Mo 28. Woche
06 Do
06 So
06 Di
06 Fr
06 So 2. Advent
07 Mi
07 Sa
07 Sa
07 Di
07 Do
07 So
07 Di
07 Fr
07 Mo 37. Woche
07 Mi
07 Sa
07 Mo 50. Woche
08 Do
08 So
08 So
08 Mi
08 Fr
08 Mo 24. Woche
08 Mi
08 Sa
08 Di
08 Do
08 So
08 Di
09 Fr
09 Mo 7. Woche
09 Mo 11. Woche
09 Do
09 Sa
09 Di
09 Do
09 So
09 Mi
09 Fr
09 Mo 46. Woche
09 Mi
10 Sa
10 Di
10 Di
10 Fr
10 So
10 Mi
10 Fr
10 Mo 33. Woche
10 Do
10 Sa
10 Di
10 Do
11 So
11 Mi
11 Mi
11 Sa
11 Mo 20. Woche
11 Do
11 Sa
11 Di
11 Fr
11 So
11 Mi
11 Fr
12 Mo 3. Woche
12 Do
12 Do
12 So
12 Di
12 Fr
12 So
12 Mi
12 Sa
12 Mo 42. Woche
12 Do
12 Sa
Weiberfastnacht
13 Di
13 Fr
13 Fr
13 Mo 16. Woche
13 Mi
13 Sa
13 Mo 29. Woche
13 Do
13 So
13 Di
13 Fr
13 So 3. Advent
14 Mi
14 Sa
14 Sa
14 Di
14 Do
14 So
14 Di
14 Fr
14 Mo 38. Woche
14 Mi
14 Sa
14 Mo 51. Woche
Christi Himmelfahrt
15 Do
15 So
15 So
15 Mi
15 Fr
15 Mo 25. Woche
15 Mi
15 Sa
15 Di
15 Do
15 So
15 Di
16 Fr
16 Mo 8. Woche
Rosenmontag
16 Mo 12. Woche
16 Do
16 Sa
16 Di
16 Do
16 So
16 Mi
16 Fr
16 Mo 47. Woche
16 Mi
17 Sa
17 Di
17 Di
17 Fr
17 So
17 Mi
17 Fr
17 Mo 34. Woche
17 Do
17 Sa
17 Di
17 Do
18 Mi
18 Sa
18 Mo 21. Woche
18 Do
18 Sa
18 Di
18 Fr
18 So
18 Mi
18 Fr
19 Di
19 Fr
19 So
19 Mi
19 Sa
19 Mo 43. Woche
19 Do
19 Sa
20 Mi
20 Sa
20 Mo 30. Woche
20 Do
20 So
20 Di
20 Fr
20 So 4. Advent
21 Do
21 So
21 Di
21 Fr
21 Mo 39. Woche
Herbstanfang
21 Mi
21 Sa
21 Mo 52. Woche
Karnevalsdienstag
18 So
18 Mi
Aschermittwoch
19 Mo 4. Woche
19 Do
19 Do
19 So
20 Di
20 Fr
20 Fr
20 Mo
17. Woche
Frühlingsanfang
21 Mi
21 Sa
21 Sa
21 Di
Sommeranfang
22 Do
22 So
22 So
22 Mi
22 Fr
22 Mo 26. Woche
22 Mi
22 Sa
22 Di
22 Do
22 So
22 Di
23 Fr
23 Mo 9. Woche
23 Mo 13. Woche
23 Do
23 Sa
23 Di
23 Do
23 So
23 Mi
23 Fr
23 Mo 48. Woche
23 Mi
24 Sa
24 Di
24 Di
24 Fr
24 So
24 Mi
24 Fr
24 Mo 35. Woche
24 Do
24 Sa
24 Di
24 Do
25 Do
25 Sa
25 Di
25 Fr
25 So
25 Mi
26 Fr
26 So
26 Mi
26 Sa
26 Mo 44. Woche
26 Do
Pfingstsonntag
25 So
25 Mi
25 Mi
25 Sa
25 Mo 22. Woche
Heiligabend
26 Mo 5. Woche
26 Do
26 Do
26 So
26 Di
25 Fr
1. Weihnachtstag
Pfingstmontag
26 Sa
2. Weihnachtstag
Ende Sommerzeit
27 Di
27 Fr
27 Fr
27 Mo 18. Woche
27 Mi
27 Sa
27 Mo 31. Woche
27 Do
27 So
27 Di
27 Fr
27 So
28 Mi
28 Sa
28 Sa
28 Di
28 Do
28 So
28 Di
28 Fr
28 Mo 40. Woche
28 Mi
28 Sa
28 Mo 1. Woche
29 So
29 Mi
29 Fr
29 Mo 27. Woche
29 Mi
29 Sa
29 Di
29 Do
29 So 1. Advent
29 Di
30 Do
30 Sa
30 Di
30 Do
30 So
30 Mi
30 Fr
30 Mo 49. Woche
30 Mi
31 Fr
31 Mo 36. Woche
29 Do
Beginn Sommerzeit
30 Fr
30 Mo 14. Woche
31 Sa
31 Di
31 So
31 Sa
31 Do
Silvester