Broschüre 2015_Umschlag_Layout 1 13.08.14 12:49 Seite 1 Arbeit und Leben Arbeit und Leben DGB/VHS NW Arbeit und Leben DGB/VHS NW Landesarbeitsgemeinschaft Mintropstraße 20 40215 Düsseldorf Tel.: 02 11 - 938 00 -17 / -18 Fax: 02 11 - 938 00 27 E-Mail: [email protected] Internet: www.aulnrw.de Landesbezirksfachbereich 9 Telekommunikation, Informationstechnologie, Datenverarbeitung Karlstraße 123–127 40210 Düsseldorf Tel.: 02 11 - 618 24 -0 Fax: 02 11 - 618 24 -467 [email protected] Landesbezirksfachbereich 10 Postdienste, Speditionen und Logistik Karlstraße 123–127 40210 Düsseldorf Tel.: 02 11 - 618 24 -0 Fax: 02 11 - 618 24 -363 [email protected] Das Angebot 2015 für Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen DGB/VHS NW Das Angebot 2015 für Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Bildungsprogramm 2015 legen wir praxisbezogene Angebote für die erfolgreiche Arbeit von Interessenvertretungen vor. Neben den Grundlagenseminaren bieten wir zu allen Fragestellungen, mit denen sich Interessenvertretungen auseinandersetzen müssen, geeignete Bildungsangebote an. Gern informieren wir direkt in den Betriebsratsgremien über zusätzliche und maßgeschneiderte Seminare, die die konkreten Fragestellungen und Herausforderungen aufgreifen. Wichtig ist für uns immer die Praxisorientierung. In den Gremien wird die strategische Ausrichtung für die Legislaturperiode festgelegt. Wir empfehlen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz als Querschnittsaufgabe für das gesamte Gremium mit in den Blick zu nehmen. Dazu bieten wir, neben den Seminaren und Veranstaltungen, auch Konzepte und Modelle, die unterstützend zur Verfügung gestellt werden können. Expertinnen und Experten aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, des Arbeitsrechts, der betrieblichen Prozessberatung sowie der Forschungsarbeiten arbeiten mit Arbeit und Leben eng zusammen. (siehe Seite 54) Wir ergänzen unser Programm laufend durch Veranstaltungen, die auf Grund von neuer Rechtsprechung, neuen Gesetzen oder veränderten Anforderungen aus der betrieblichen Praxis entwickelt werden. Zusätzlich informieren wir mit einem Newsletter über aktuelle und praxisrelevante Urteile aus dem Arbeitsrecht. Ein Blog auf unserer Homepage unter www.aulnrw.de enthält zusätzliche Informationen. Für alle Fragen, die sich nicht nur bezogen auf die Bildungsangebote ergeben, sichern wir mit unserer „BR-Hotline“ eine Unterstützung und Begleitung von Betriebsräten. Bei Problemen und allen Fragen rund um die Betriebsratsarbeit steht ein Team von erfahrenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten, Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern, Anwältinnen und Anwälten sowie Mentorinnen und Mentoren zur Verfügung. Ein Anruf genügt! Das Programm 2015 wurde mit unserem Programmbeirat diskutiert und abgestimmt. Darüber hinaus sind uns Meinungen und Hinweise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer besonders wichtig. Wir freuen uns, dass in der Beurteilung und Bewertung der Bildungsangebote der Praxisbezug positiv hervorsticht. Insgesamt freuen wir uns über die sehr gute Beurteilung (Durchschnittsnote 1,5). Für Anregungen sind wir immer dankbar und laden herzlich zur Teilnahme ein! Günter Schneider Landesgeschäftsführer Arbeit und Leben NRW Frank Bethke Leiter des Fachbereichs 9 im ver.di Landesbezirk NRW Uwe Speckenwirth Leiter des Fachbereichs 10 im ver.di Landesbezirk NRW 3 4 Inhalt Vorwort Grundlagenseminare ❚ BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer – Einführung in die Betriebsratsarbeit ❚ BR II: Mensch geht vor... – Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen ❚ BR III: Agieren statt reagieren – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten ❚ BR IV: Das einzig Beständige ist der Wandel – Betriebliche Veränderungsprozesse und Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan ❚ Arbeits- und Tarifvertragsrecht I – Grundlagenseminar ❚ Arbeits- und Tarifvertragsrecht II – Aufbauseminar ❚ Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I – Chancen und Möglichkeiten ❚ Gesund arbeiten? Aber sicher! – Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen ❚ Beamtenrecht I – Einführung in das Beamtenrecht ❚ Beamtenrecht II – Disziplinarrecht und Zurruhesetzung ❚ Beamtenrecht III – Postpersonalrechtsgesetz und Zuweisung ❚ Beamtenrecht IV – Formen der Zurruhesetzung ❚ Aktuelle Rechtsprechung im Beamtenrecht ❚ Der Mantel- und Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG ❚ Der Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG ❚ Betriebsratsarbeit in Logistik- und KEP-Betrieben – Ein Seminar für neu gewählte Betriebsratsmitglieder Arbeits- und Sozialrecht ❚ Betriebsverfassungsrecht Update 1 NEU! ❚ Betriebsverfassungsrecht Update 2 NEU! ❚ Rentenrecht aktuell – Teil I ❚ Rentenrecht aktuell – Teil II ❚ Protokoll/Niederschrift, Beschlüsse und Schreiben des Betriebsrats an den Arbeitgeber – aber richtig! – Der richtige Umgang mit Formalien und wie der Betriebsrat sie effektiv nutzen kann ❚ Betriebsvereinbarungen rechtssicher gestalten und verhandeln – Handlungsmöglichkeiten im Bereich der sozialen Mitbestimmung sicher nutzen und in Regelungen umsetzen ❚ Die Einigungsstelle ❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Abmahnungen ❚ Krankheit im Arbeitsverhältnis und Beteiligungsrechte des Betriebs-/Personalrats ❚ Mehr Schutz für weniger leistungsfähige Beschäftigte! – Auswirkungen von neuen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und Bundesarbeitsgerichts auf so genannte „low performer“ ❚ Gläserne Belegschaften? Neue Entwicklungen im Arbeitnehmerdatenschutz – Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen ❚ Betriebswirtschaftliche Informationen – Zahlen verstehen und nutzen ❚ Keine Angst vor Zahlen! – Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses ❚ Arbeits- und Sozialordnung 2015 – Das jährliche Update für betriebliche Interessenvertretungen ❚ Betriebsverfassungsrecht kompakt – Aktuelle Entscheidungen und Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG Inhalt 3 8 10 12 13 14 15 16 17 18 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 40 41 42 43 ❚ Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz – auch für schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG ❚ Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und Aktuelles zum AGG – auch für schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG ❚ Rechtsprechung des EuGH – Bedeutung für das deutsche Arbeitsrecht und für betriebliche Interessenvertretungen ❚ Lohnpfändungen, Privatinsolvenzen und Überschuldungen – Was Arbeitgeber sowie betriebliche Interessenvertretungen wissen müssen und wie sie sinnvoll helfen können NEU! ❚ Das Rehabilitationssystem in der Bundesrepublik Deutschland – Eine Einführung ❚ Das Sozialgesetzbuch I-XII – Ein Buch mit sieben Siegeln? NEU! ❚ Vereinbarkeit von Beruf und Pflege – Was die betriebliche Interessenvertretung wissen muss ❚ Das Betreuungsrecht – Eine Einführung – Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ❚ Flexible Übergänge in die Rente – Möglichkeiten und finanzielle Auswirkungen von vorzeitigem Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit 44 45 46 48 49 50 51 52 53 Arbeits- und Gesundheitsschutz – Ein zentrales Interesse der Beschäftigten im Betrieb – Das Angebot von Arbeit und Leben NW 54 Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Gesund arbeiten? Aber sicher! – Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Prävention geht vor… – Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Arbeitsplatzgestaltung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze – Funktionalität und Ergonomie ❚ Die Gefährdungsbeurteilung – Ein Überblick 55 56 57 58 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Psychische Belastungen, Stress und Burnout - (K)ein Thema im Betrieb? ❚ Praxisseminar – Wege zur konkreten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung ❚ Wie pack´ ich´s an? – Geeignete Methoden zur Messung psychischer Beanspruchungen ❚ Die psychische Gesundheit – ein Kernbestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ❚ Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten NEU! ❚ Mobbing, Bossing und Co. – psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz ❚ Die eigene Gesundheit riskieren? Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz NEU! ❚ Wie wir morgen zufrieden und gesund arbeiten werden – Arbeitszeitgestaltung im Betrieb ❚ „Stress war gestern“ – Workshop zur Stressbewältigung Psychische Erkrankungen ❚ Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt – Grundwissen für betriebliche Interessenvertretungen ❚ „Burnout“ – Handlungsfeld für betriebliche Interessenvertretungen ❚ Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht… – Kommunikation mit psychisch kranken Menschen ❚ Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz ❚ Wieder zur Arbeit – aber wann und wie? – Über besondere Schwierigkeiten psychisch kranker Menschen mit hohen Fehlzeiten im Betrieb ❚ Suizid – (k)ein neues Problem – Umgang mit Suiziddrohungen und Suizidversuchen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ❚ Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin – Workshop zur Unterstützung von Helferinnen und Helfern psychisch erkrankter Menschen im Betrieb 59 60 61 62 64 65 66 67 68 70 71 72 73 74 75 76 5 6 Inhalt BR-Hotline Betriebliches Eingliederungsmanagement ❚ Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick ❚ Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis ❚ Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung ❚ Die Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement professionell und wirkungsvoll gestalten ❚ Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement ❚ Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement – Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin Mobilseminare/Inhouse-Angebote Kommunikation und Konfliktbewältigung ❚ Rhetorik I – Erfolgreiche Gesprächs- und Verhandlungsführung ❚ Rhetorik II – Die wirkungsvolle Rede ❚ Rhetorik IV – „Hätte ich doch bloß gesagt…“ – Schlagfertigkeitstraining für die betriebliche Interessenvertretung ❚ Gut fürs Klima: Erfolgreich Konflikte bewältigen im Betrieb ❚ Umgang mit schwierigen Personen – Seminar in zwei Teilen ❚ Machtspiele – Wenn es einmal nicht um die Sache geht ❚ Starke Frauen – starker Betriebsrat – Strategie-Workshop für Betriebsrätinnen NEU! Inhalt 77 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 Einzeln stark – gemeinsam überzeugend Praxisbegleitung und Beratung für Betriebs- und Personalräte 93 Weiterbildungsberatung 94 Öffentlichkeitsarbeit ❚ Ohne die Belegschaft geht nix – Kreative Öffentlichkeitsarbeit im Betriebsratsalltag ❚ „Keine Angst vor der großen Bühne“ – Betriebs- und Personalversammlungen erfolgreich gestalten ❚ „Wir sind drin!“ Blogs, Facebook & Twitter für die Interessenvertretung 95 96 97 Neue Herausforderungen und Praxisangebote ❚ Start in neue Verantwortung – Ein Einführungsseminar ❚ Wissensmanagement und Altersübergänge im demografischen Wandel ❚ Kollegiale Beratung als Methode in der Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung NEU! ❚ „Hätte ich doch nur mehr Zeit…!“ – Workshop zum Zeit- und Selbstmanagement ❚ Die richtigen Entscheidungen treffen – Eine Herausforderung für die betriebliche Interessenvertretung – Mit Besuch einer Sitzung des Landesarbeitsgerichts Hannover ❚ Professionell moderieren – Eine Weiterbildung in zwei Modulen NEU! 102 103 Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Freigestellte ❚ Führungsprobleme: Die Sache mit den Chefs ❚ Strategisches Betriebsratsmanagement ❚ Leiten, Motivieren, Delegieren ❚ Coaching 104 105 106 107 98 99 100 101 JAV-Spezial – Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertretungen ❚ Einführung in die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) ❚ Qualität der Ausbildung sichern (JAV II) 108 109 Messen ❚ Arbeitsschutz aktuell 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress ❚ Reha-Care 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress 110 111 Tagungen ❚ Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr ❚ Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 4. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen, sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen schwerbehinderter Menschen einsetzen ❚ 7. Gesundheitstag ❚ 4. Tag für betriebliche Interessenvertreterinnen ❚ 12. Düsseldorfer Forum zum Arbeits- und Sozialrecht ❚ Mediationstag 115 117 119 120 121 Mehr als ein Seminar – Qualifizierte und zertifizierte Ausbildungsreihen ❚ Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement – Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin ❚ Konfliktlösung durch Mediation – Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin ❚ Strategisches Betriebsratsmanagement 122 123 124 Programmbeirat 125 Neue Projekte für Interessenvertretungen 126 Hinweise zu unseren Seminaren ❚ Service ❚ Terminübersicht ❚ Unser Team ❚ Tagungsstätten ❚ Der Weg zur Teilnahme für Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG ❚ Bildungsberatung bei Arbeit und Leben DGB/VHS NW ❚ Hinweise und Teilnahmebedingungen ❚ Entsendungsbeschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG ❚ Anmeldeformular ❚ Mitteilung an den Arbeitgeber über die Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG ❚ ver.di-Beitrittsformular 132 133 138 142 144 145 146 147 148 149 150 112 7 8 Grundlagenseminare Grundlagenseminare Recht und Pflicht zum Besuch von Grundlagenseminaren Alle Betriebsratsmitglieder benötigen die Grundlagenseminare, damit eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit erst möglich wird. Grundlagenseminare vermitteln unter anderem die Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes, des allgemeinen Arbeits- und Tarifvertragsrechts, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie über die im Betrieb geltenden Tarifverträge. Alle Betriebsratsmitglieder haben gemäß § 37 Absatz 6 Anspruch auf Teilnahme an den Grundlagenseminaren. Ein konkreter betrieblicher Anlass wie bei den Spezialseminaren muss nicht vorliegen. Erst wenn Betriebsratsmitglieder die in den Grundlagenseminaren vermittelten Kenntnisse besitzen, sind sie in der Lage ihre mit dem Amt verbundenen Aufgaben zu erfüllen. BR I: Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer – Einführung in die Betriebsratsarbeit Das Seminar bietet Basiswissen für die Betriebsratsarbeit. Es vermittelt handlungsorientierte Kenntnisse über die wichtigsten Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes und wendet sie im Seminar praxisnah an. Seminarinhalte ❚ Rolle und Funktion des Betriebsrats ❚ Das BetrVG im System der Rechtsordnung ❚ Stellung des Betriebsrats in der Betriebsverfassung ❚ Grundsätze der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat gemäß §§ 2, 74 BetrVG ❚ Stellung der Gewerkschaften im Betrieb ❚ Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats ❚ Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie Stärke und Reichweite der Beteiligungsrechte ❚ Einführung in die Geschäftsführung des Betriebsrats ❚ Arbeitsbeziehungen und Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats ❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats am Beispiel betrieblicher Probleme Nach Besuch des BR I ist die Teilnahme an den Seminaren BR II bis BR IV in beliebiger Reihenfolge möglich. Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer erhält zusätzlich bei dem Seminar die aktuelle Ausgabe der „Arbeits- und Sozialordnung“. Seminardaten 26.01. – 30.01.2015 Beginn: 10 Uhr Simonskall, Landhotel Kallbach BR-KOV-J-50126-2 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 590,00 EUR 09.03. – 13.03.2015 Beginn: 10 Uhr Bielefeld, ver.di Bildungszentrum Das Bunte Haus BR-KOV-J-50309-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 500,00 EUR 04.05. – 08.05.2015 Beginn: 10 Uhr Lage-Hörste ver.di Institut für Bildung, Medien und Kunst BR-KOV-J-50504-2 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 500,00 EUR 24.08. – 28.08.2015 Beginn: 10 Uhr Lage-Hörste ver.di Institut für Bildung, Medien und Kunst BR-KOV-J-50824-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 550,00 EUR 22.06. – 26.06.2015 Beginn: 10 Uhr Morsbach, Landhotel Goldener Acker BR-KOV-J-50622-2 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 500,00 EUR 19.10. – 23.10.2015 Beginn: 10 Uhr Bielefeld, ver.di Bildungszentrum Das Bunte Haus BR-KOV-J-51019-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 500,00 EUR 9 10 Grundlagenseminare Grundlagenseminare BR II: Mensch geht vor... – Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen Das Seminar „Mensch geht vor...“ bietet Betriebsräten erweitertes Basiswissen für ihre Arbeit. Betriebsräte erhalten einen praxisorientierten Überblick über ihre Handlungsmöglichkeiten bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen sowie bei Kündigungen. Seminarinhalte ❚ Austausch der betrieblichen Erfahrungen bei Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung sowie Kündigung ❚ Anforderungen an den Betriebsrat im Bereich der personellen Angelegenheiten ❚ Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalplanung ❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung gemäß §§ 99 ff BetrVG ❚ Vorläufige personelle Maßnahmen ❚ Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX ❚ Mitwirkung des Betriebsrats bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen sowie Änderungskündigungen ❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats anhand exemplarischer Problemfelder (Versetzung, Kündigung usw.) Zu diesem Seminar gehört der Besuch eines Arbeitsgerichts, in der Regel mit Vor- und Nachbereitung der Sitzung durch den zuständigen Arbeitsrichter/die zuständige Arbeitsrichterin. Seminardaten 12.01. – 16.01.2015 Beginn: 10 Uhr Wuppertal, Waldhotel Eskeshof BR-KOV-J-50112-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 715,00 EUR 20.04. – 24.04.2015 Beginn: 10 Uhr Dortmund, Ringhotel Drees BR-KOV-J-50420-2 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 765,00 EUR 07.09. – 11.09.2015 Beginn: 10 Uhr Wuppertal, Waldhotel Eskeshof BR-KOV-J-50907-2 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 715,00 EUR 23.03. – 27.03.2015 Beginn: 10 Uhr Morsbach, Landhotel Goldener Acker BR-KOV-J-50323-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 500,00 EUR 22.06. – 26.06.2015 Beginn: 10 Uhr Kamen Kaiserau, SportHotel BR-KOV-J-50622-3 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 690,00 EUR 23.11. – 27.11.2015 Beginn: 10 Uhr Morsbach, Landhotel Goldener Acker BR-KOV-J-51123-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 500,00 EUR 11 12 Seminardaten 16.03. – 20.03.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J-50316-2 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 805,00 EUR 22.06. – 26.06.2015 Beginn: 10 Uhr Kamen Kaiserau, SportHotel BR-KOV-J-50622-4 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 690,00 EUR Grundlagenseminare BR III: Agieren statt Reagieren BR IV: Das einzig Beständige ist der Wandel – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten – Betriebliche Veränderungsprozesse und Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan Das Seminar „Agieren statt Reagieren“ bietet Betriebsräten erweitertes Basiswissen für Ihre Arbeit. Sie erhalten eine praxisorientierte Einführung in die betriebliche Mitbestimmung und das Mitbestimmungsverfahren nach dem BetrVG. Seminarinhalte ❚ Reichweite und Grenzen der Mitbestimmungs-/Initiativrechte des Betriebsrats ❚ Die einzelnen Bereiche der Mitbestimmung gemäß § 87 BetrVG (z.B. Ordnung des Betriebs, Einführung und Anwendung von technischen Kontrolleinrichtungen, Arbeitszeitregelungen) ❚ Die Einschränkung der Mitbestimmung durch Gesetze und Tarifverträge ❚ Vorrang des Tarifvertrags: § 77 Abs. 3 BetrVG ❚ Möglichkeiten der Informationsbeschaffung ❚ Verhandlung mit dem Arbeitgeber ❚ Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats ❚ Allgemeiner Unterlassungsanspruch ❚ Erarbeitung und Abschluss einer Betriebsvereinbarung ❚ Das Einigungsstellenverfahren Seminardaten 16.03. – 20.03.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J-50316-3 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 805,00 EUR 24.08. – 28.08.2015 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J-50824-3 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 720,00 EUR 24.08. – 28.08.2015 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J-50824-2 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 720,00 EUR 07.09. – 11.09.2015 Beginn: 10 Uhr Wuppertal, Waldhotel Eskeshof BR-KOV-J-50907-3 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 715,00 EUR 19.10. – 23.10.2015 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park BR-KOV-J-51019-2 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 705,00 EUR 09.11. – 13.11.2015 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park BR-KOV-J-51109-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 705,00 EUR In diesem Seminar erwerben Betriebsräte rechtliches und praktisches Handlungswissen zu betrieblichen Veränderungsprozessen und zur Informationsgewinnung und -verarbeitung durch das Betriebsratsgremium. Die Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen wird an Beispielen bearbeitet. Seminarinhalte ❚ Auswirkungen von Betriebsänderungen auf Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen ❚ Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen ❚ Taktische Vorgehensweisen bei Betriebsänderungen; der Interessenausgleich und Sozialplan gem. §§ 111 ff BetrVG ❚ Gestaltung und Regelungsmöglichkeiten bei Interessenausgleich und Sozialplan ❚ Vorbereitung und Durchführung einer Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlung ❚ Sozialgesetzbuch III und Abfindungsregelungen ❚ Massenentlassung – Anzeige beim Arbeitsamt, § 17 Abs. 1+2 KSchG ❚ Betriebsübergang gem. § 613a BGB im Verhältnis zur Betriebsänderung, Umwandlungsgesetz; kollektive und individuelle Rechtsfolgen ❚ Aktuelle Rechtsprechung zur Betriebsänderung 13 14 Grundlagenseminare Seminardaten 20.04. – 24.04.2015 Beginn: 10 Uhr Wuppertal, Waldhotel Eskeshof BR-KOV-J-50420-3 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 715,00 EUR 14.09. – 18.09.2015 Beginn: 10 Uhr Wuppertal, Waldhotel Eskeshof BR-KOV-J-50914-2 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 715,00 EUR Grundlagenseminare Arbeits- und Tarifvertragsrecht I Arbeits- und Tarifvertragsrecht II – Grundlagenseminar – Grundlagenseminar Die Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung und die Ausübung von Beteiligungsrechten stehen im Spannungsfeld arbeits- und tarifvertraglicher Bestimmungen. Für eine wirksame Interessenvertretung ist die Kenntnis des Tarifvertragsrechts, des Verfahrens bei Abschluss und Beendigung eines Arbeitsvertrags, der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers und des Arbeitsschutzes von entscheidender Bedeutung. Neben der Vermittlung dieser rechtlichen Bestimmungen stehen der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht sowie eine Themendarstellung aus rechtsanwaltlicher Sicht im Mittelpunkt des Seminars. Eine Analyse mit je einem Arbeitsrichter und einem Rechtsanwalt ermöglicht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Grundsätze des Arbeitsrechts in ihrer Alltagspraxis nachzuvollziehen und bei der Bewertung von Einzelfällen in die Betriebsratsarbeit einzubeziehen. Nach Auffassung des BAG (16.10.1986 – 6 ABR 14/84) ist eine zweiwöchige Schulung zum Thema „Einführung in das Arbeitsrecht” für jedes Betriebsratsmitglied, soweit es nicht über langjährige Erfahrungen verfügt, erforderlich. Seminarinhalte ❚ Begriffe des Individual- und Kollektivrechts ❚ Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis: ❙ Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und der Arbeitnehmerin ❙ Die Entgelt- und Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers ❚ Arbeitsrechtliche Gestaltungsfaktoren: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag ❚ Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen durch den Betriebsrat ❚ Schutzrechte für besondere Personengruppen ❚ Arbeitnehmerhaftung ❚ Teilzeit- und Befristungsgesetz ❚ Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten ❚ Der Gütetermin Zu diesem Seminar gehört der Besuch eines Arbeitsgerichts zum Gütetermin. Die Vor- und Nachbereitung der Sitzung erfolgt in der Regel durch den zuständigen Arbeitsrichter/die zuständige Arbeitsrichterin. Seminardaten 02.11. – 06.11.2015 Beginn: 10 Uhr Dortmund, Ringhotel Drees BR-KOV-J-51102-2 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 765,00 EUR Arbeitsrechtliche Normen laufen nicht selten ins Leere. Die Beschäftigten kennen ihre Rechte häufig nicht oder scheuen sich, sie durchzusetzen. Betriebsräte sind oft gefordert, Verstöße gegen geltendes Recht zu verhindern und gemeinsam mit den Beschäftigten Abhilfe zu schaffen. Voraussetzung für eine Ausübung der Beteiligungsrechte sind Grundkenntnisse des Betriebsrats über elementare Normen des Arbeitsrechts unter Beachtung der geltenden Tarifverträge. Das in diesem Seminar vermittelte Wissen dient dazu, unterschiedliche rechtliche Normen des Arbeits- und Tarifvertragsrechts mit dem Betriebsverfassungsrecht zu kombinieren und für die Betriebsratstätigkeit erfolgreich anzuwenden. Im Seminar stehen die wechselseitigen Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin und des Arbeitgebers während des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang tarifvertraglicher Bestimmungen im Vordergrund. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 16.10.1986 - 6 ABR 14/84) „(...) sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich und damit nach § 37.6 BetrVG erforderlich.“ Seminarinhalte ❚ Grundlagen aus dem Tarifvertragsgesetz ❚ Auswirkung von Tarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse in tarifgebundenen und nicht gebundenen Betrieben ❚ Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf das Arbeitsrecht ❚ Zusammenwirken des SGB IV mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz ❚ Bedeutung des Arbeitszeitgesetzes ❚ Das Arbeitsgerichtsverfahren ❚ Der Kammertermin Zu diesem Seminar gehört der Besuch eines Arbeitsgerichts zum Kammertermin. Die Vor- und Nachbereitung der Sitzung erfolgt in der Regel durch den zuständigen Arbeitsrichter/die zuständige Arbeitsrichterin. 15 16 Grundlagenseminare Grundlagenseminare Gesund arbeiten? Aber sicher! Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I – Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz – Chancen und Möglichkeiten Seminardaten 09.02. – 13.02.2015 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park SB-LAG-J-50209-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 705,00 EUR 13.04. – 17.04.2015 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park SB-LAG-J-50413-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 705,00 EUR Referentinnen und Referenten Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Martin Bsdurek, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.V. Felizitas Ißelmann, Leiterin der Örtlichen Fürsorgestelle Oberhausen, Disability Managerin Ramona Kusch, Schwerbehindertenvertreterin der Stadt Bochum Das Seminar bietet Basiswissen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs-/Personalrats, der auch für die Interessenvertretung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im Betrieb zuständig ist. Es vermittelt einen handlungsorientierten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des SGB IX und zeigt die praxisnahe Anwendung. Seminarinhalte ❚ Der Aufbau des SGB IX ❚ Der Behindertenbegriff, § 2 SGB IX ❚ Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe ❚ Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung, §§ 95, 96 SGB IX ❚ Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung ❚ Pflichten des Arbeitgebers ❚ Rechte schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ❚ Leistungen zur Integration ❚ Integration als gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers, des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung ❚ Integrationsvereinbarungen, § 83 SGB ❚ Das Anerkennungsverfahren bei der Versorgungsverwaltung ❚ Widerspruch/Klage/Änderungsantrag ❚ Gleichstellungsverfahren ❚ Prävention als Aufgabe des Arbeitgebers ❚ Zusatzurlaub/Mehrarbeit ❚ Die Schwerbehindertenversammlung ❚ Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit dem Betriebs-/Personalrat ❚ Zeitmanagement der Schwerbehindertenvertretung Arbeit und Leben DGB/VHS NW Weitere Seminare für Schwerbehinderten vertretungen können unserem Programm für Schwerbehindertenvertretungen und für Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen behinderter Menschen einsetzen, entnommen werden. Das Angebot 2015 für Schwerbehinderten vertretungen und Betriebs- und Person alräte, die sich für die Interessen behinderter Menschen einsetzen Seminardaten 04.05. – 08.05.2015 Beginn: 10 Uhr Haltern, Hotel Seehof BR-KOV-J-50504-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 790,00 EUR Referent Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Die Kenntnis der optimalen Rahmenbedingungen eines Arbeitsplatzes gehört zum Basiswissen der betrieblichen Interessenvertretung. Nur mit diesem Wissen und einem ganzheitlichen Ansatz im Sicherheitsund Gesundheitsschutz können Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräte präventiv das Beste für ihre Kolleginnen und Kollegen im Betrieb erreichen. Seminarinhalte ❚ Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ❚ Europäische und nationale Rechtsprechung ❚ Betriebliche und externe Organisation ❚ Vorschriftenaufbau im Sicherheits- und Gesundheitsschutz ❚ Mitbestimmungsrechte und -möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Rechte und Pflichten ❚ Praktische Übungen ❚ Gefährdungsanalysen ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Besuch der DASA ❚ Vor- und Nachbereitung des Besuchs der DASA Bestandteil des Seminars ist ein Besuch der DASA (Deutsche Arbeitsschutzausstellung) in Dortmund. 17 18 Grundlagenseminare Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick Seminardaten 19.05. – 21.05.2015 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Bremerhaven, Comfort Hotel SB-LAG-J-50519-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 405,00 EUR Referentin und Referent Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Sandra Tinnefeld, Diplom-Pädagogin, Reha-Fachkraft, Disability Managerin Seit 2004 ist der Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, für alle Beschäftigten – nicht nur für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen –, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen durchgängig oder in Addition arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Durch das BEM sollen der Arbeitsplatz dauerhaft erhalten und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Dazu bedarf es in der Regel eines so genannten BEM-Teams, das sich um die Eingliederung verantwortlich kümmert. Rehaträger und Integrationsämter fördern und prämieren modellhaftes Betriebliches Eingliederungsmanagement. Das Seminar gibt einen Überblick über Chancen und Möglichkeiten des BEM. Seminarinhalte ❚ § 84 Abs. 2 SGB IX Grundlagen des BEM und Pflicht des Arbeitgebers ❚ Koordination beruflicher Eingliederung ❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM als kollektivrechtliche Vereinbarung ❚ Auswirkungen auf Kündigungen und Änderungskündigungen ❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte ❚ Vertrauensbildende Aktivitäten im BEM ❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs-/Personalrat ❚ Datenschutz im BEM ❚ Eingliederungsberaterinnen und -berater im Unternehmen ❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder ❚ Hilfen seitens externer Institutionen Grundlagenseminare „Arbeit und Leben bietet mir Seminare und Tagungen, auf denen komprimierte, gut aufbereitete und aktuelle Informationen von kompetenten Referentinnen und Referenten vermittelt werden.“ Alexander Stary, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der Kölnmesse GmbH „Ich habe heute zum ersten Mal an einer Veranstaltung von Arbeit und Leben teilgenommen. Das Seminar war sowohl in praktischer als auch in juristischer Hinsicht sehr informativ für mich. Ich bin von Bayern nach Nordrhein-Westfalen zu diesem Seminar gekommen und muss sagen: der Weg hat sich gelohnt.“ Gabi Patton, Betriebsrätin der Commerzbank AG Frankfurt 19 20 Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen Seminardaten 05.05. – 07.05.2015 Beginn: 10 Uhr Lage-Hörste, ver.di Bildungszentrum für Medien, Kunst und Kultur BR-KOV-J-50505-2 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 290,00 EUR Referentin und Referent Karin Korthals, ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10, Expertin für Beamtenrecht und- angelegenheiten Harald Wolf, ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10, Experte für Beamtenrecht und -angelegenheiten Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen Beamtenrecht I Beamtenrecht II – Einführung in das Beamtenrecht – Disziplinarrecht und Zurruhesetzung Mit der Föderalismusreform I wurde die Gesetzgebungskompetenz in beamtenrechtlichen Fragen zwischen dem Bund und den Ländern neu gestaltet. Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) wird das Beamtenrecht des Bundes umfassend verändert. Dieses Seminar bietet eine Einführung in das Beamtenrecht. Darüber hinaus werden die besonderen Regelungen des Postpersonalrechtsgesetzes für Beamtinnen und Beamte in den Postnachfolgeunternehmen dargestellt. Seminarinhalte ❚ Rechte und Pflichten von Bundesbeamtinnen und -beamten ❚ Sonderregelungen nach dem Postpersonalrechtsgesetz für Bundesbeamtinnen und -beamte in den Postnachfolgeunternehmen ❚ Allgemeine Grundsätze von Mitbestimmungs- und Mitwirkungstatbeständen nach Postpersonalrechtsgesetz in Verbindung mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz Seminardaten 24.02. – 26.02.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J-50224-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 450,00 EUR Referentin und Referent Karin Korthals, ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10, Expertin für Beamtenrecht und- angelegenheiten Harald Wolf, ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10, Experte für Beamtenrecht und -angelegenheiten Das Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) regelt die Besonderheiten der Beteiligung des Betriebsrats in Beamtenangelegenheiten. Nach § 28 Abs. 1 PostPersRG ist der Betriebsrat in Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten nach den §§ 76 Abs. 1, 78 Abs. 1 Nr. 3 - 5 und 79 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) zu beteiligen. Gerade in den Angelegenheiten des § 78 Abs. 1 Nr. 3 - 5 BPersVG – Disziplinarverfahren und vorzeitige Versetzung in den Ruhestand – geht es für die betroffenen Beamtinnen und Beamten um existenzielle Belange mit hoher persönlicher Betroffenheit. Neben den formalen Beteiligungsrechten des Betriebsrats nach dem BPersVG werden im Seminar auch die praktischen Einwirkungsmöglichkeiten der Betriebsräte aufgezeigt. Seminarinhalte ❚ Begriff des Dienstvergehens in der praktischen Anwendung und die Entwicklung der Rechtsprechung ❚ Einleitung und Ablauf des Disziplinarverfahrens, Ermittlungen, Anhörungen und Entscheidungen ❚ Systematik der Disziplinarmaßnahmen ❚ Rechtsgrundlagen der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand ❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats ❚ Praktische Beispiele 21 22 Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen Seminardaten 08.09. – 10.09.2015 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J-50908-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Referentin und Referent Karin Korthals, ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10, Expertin für Beamtenrecht und- angelegenheiten Harald Wolf, ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10, Experte für Beamtenrecht und -angelegenheiten Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen Beamtenrecht III Beamtenrecht IV – Postpersonalrechtsgesetz und Zuweisung – Formen der Zurruhesetzung 23 Das Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) bildet die Rechtsgrundlage für die Beschäftigung von Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG. Um einen flexiblen Personaleinsatz der Beamtinnen und Beamten zu ermöglichen, wurden für die Unternehmen im PostPersRG gesetzliche Regelungen geschaffen. In allen Betrieben, in denen die AGen über 51% Beteiligung haben, kann der Beamte bzw. die Beamtin zugewiesen werden. Dies stellt den Betriebsrat vor große Herausforderungen. Im Mittelpunkt des Seminars stehen rechtliche Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Seminardaten 17.11. – 19.11.2015 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park BR-KOV-J-51117-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 395,00 EUR Das auch für die bei den Postnachfolgeunternehmen (PNU) beschäftigten Bundesbeamtinnen und -beamte geltende Bundesbeamtengesetz (BBG) weist in den §§ 44 - 59 eine Reihe von Möglichkeiten (Arten) der Zurruhesetzung aus. Das Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) regelt die für die bei den PNU beschäftigten Bundesbeamtinnen und -beamte Abweichungen und Besonderheiten. Die versorgungsrechtlichen Folgen werden im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt. Aber auch im Ruhestand unterliegen Beamtinnen und Beamte dem Pflichtenkanon des BBG, auch was die Ausübung einer Nebentätigkeit angeht. Seminarinhalte ❚ Allgemeine Grundsätze des Beamtenrechts ❚ Allgemeine Grundsätze des Postpersonalrechtsgesetzes ❚ Rechtliche Grundsätze nach § 4 Abs. 4 PostPersRG ❚ Zuweisung ohne erforderliche Zustimmung der Beamtin oder des Beamten ❚ Vorliegen eines dringenden betrieblichen oder personalwirtschaftlichen Interesses ❚ Anhörung der betroffenen Beamtin bzw. des Beamten ❚ Zuweisung mit Zustimmung der Beamtin bzw. des Beamten ❚ Arbeitszeit und Beförderung, Beurteilung des zugewiesenen Beamten/der zugewiesenen Beamtin ❚ Beendigung der Zuweisung und Rückkehr ❚ Unterwertige Beschäftigung ❚ Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach BetrVG und BPersVG Referentin und Referent Christine SchulzeGirnstein, ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 9, Expertin für Beamtenrecht und -angelegenheiten In diesem Seminar werden die Arten der Zurruhesetzung, ihre versorgungsrechtlichen Folgen, die weiterhin bestehenden Beamtenpflichten sowie die Ausübung von Nebentätigkeiten unter Berücksichtigung des PostPersRG dargestellt. Harald Wolf, ehem. Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10, Experte für Beamtenrecht und -angelegenheiten Seminarinhalte ❚ Arten der Zurruhesetzung ❚ Folgen der Zurruhesetzung ❚ Sonderregelungen nach dem PostPersRG für die bei den PNU beschäftigten Bundesbeamtinnen und -beamten ❚ Allgemeine Grundsätze und Besonderheiten von Mitbestimmung und Mitwirkungstatbeständen nach dem PostPersRG in Verbindung mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) 24 Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen Aktuelle Rechtsprechung im Beamtenrecht Seminardaten 10.03. – 12.03.2015 Beginn: 10 Uhr Münster, Mercure Hotel Münster City BR-KOV-J-50310-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 475,00 EUR Referenten Thomas Großstück, Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10 Dirk Lenders, Rechtsanwalt Frank Schmidt, Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 9 Bei der Vielzahl der Gesetze und Verordnungen ist es für Betriebsräte eine große Herausforderung, den Überblick zu behalten und in relevanten Bereichen auf dem aktuellen Stand zu sein. Für Betriebsräte aus den Postnachfolgeunternehmen ist es zudem wichtig, die aktuelle Rechtsprechung im Beamtenrecht zu kennen. Diese steht im Mittelpunkt des Seminars. Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht werden vorgestellt und deren Konsequenzen für die Arbeit von Betriebsräten aus Postnachfolgeunternehmen erläutert. Seminarinhalte ❚ Aktuelle Rechtsprechung zu: ❙ Amtsangemessener Beschäftigung ❙ Zuweisung von Tätigkeiten ❙ Anwendung von Tarifverträgen auf Beamtinnen und Beamte ❙ Dienstunfähigkeit ❙ Beurlaubung/Insichbeurlaubung ❙ Weisungsrechten des Dienstherrn ❙ Beförderung ❙ Beurteilungsverfahren ❚ Bedeutung und Handlungsmöglichkeiten für die Arbeit des Betriebsrats Dieses Seminar wird als Update zum Beamtenrecht jährlich neu aufgelegt. Der Mantel- und Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG Seminardaten 26.01. – 30.01.2015 Beginn: 10 Uhr Lage-Hörste, ver.di Institut für Bildung, Medien und Kunst BR-VPO-J-50126-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 550,00 EUR Referenten Wolfgang Rieck-Henke, Betriebsrat Deutsche Post AG, NL Brief Dortmund Andreas Scholz, Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10 Mit dem Tarifvertrag Nr. 95 sind alle grundlegenden Regelungen zum Arbeitsverhältnis von Arbeiterinnen, Arbeitern und Angestellten zu einem einheitlichen Mantel- (MTV) und Entgelttarifvertrag (ETV) der Deutschen Post AG zusammengeführt worden. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, u.a. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Deshalb sind Kenntnisse über den Inhalt dieses Tarifvertrags und seine rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Betriebsrats unabdingbar. Seminarinhalte ❚ Rechtliche Grundlagen von MTV und ETV ❚ Wesentliche Inhalte des MTV ❚ Wesentliche Inhalte des ETV ❚ Grundentgeltdifferenzierung ❚ Leistungsbezogene Entgeltanteile 25 26 Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen Zusätzliche Grundlagenseminare für spezielle Branchen Der Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG 27 Betriebsratsarbeit in Logistik- und KEP-Betrieben – Ein Seminar für neu gewählte Betriebsratsmitglieder Seminardaten 05.10. – 07.10.2015 Beginn: 10 Uhr Lage-Hörste, ver.di Institut für Bildung, Medien und Kunst BR-VPO-J-51005-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 290,00 EUR Referenten Wolfgang Rieck-Henke, Betriebsrat Deutsche Post AG, NL Brief Dortmund Andreas Scholz, Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10 Der Betriebsrat hat die Aufgabe, u.a. darüber zu wachen, dass die geltenden Tarifverträge eingehalten werden. Für eine wirksame Interessenvertretung ist somit die Kenntnis des gültigen Tarifvertrags von entscheidender Bedeutung. Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Regelungen des Entgelttarifvertrags (ETV) der Deutschen Post AG und die für betriebliche Interessenvertretungen damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten. Seminarinhalte ❚ Rechtliche Grundlagen des ETV ❚ Variables Entgelt EGr 1 – 4 ❚ Variables Entgelt EGr 5 – 9 ❚ Rechts- und Besitzstand der ehemaligen Arbeiterinnen und Arbeiter ❚ Rechts- und Besitzstand der ehemaligen Angestellten ❚ Beschwerdestellen ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung Seminardaten 11.02. – 13.02.2015 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park BR-LOG-J-50211-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 395,00 EUR Referent Hermann Völlings, Gewerkschaftssekretär ver.di LbFB 10 Betriebsräte in Logistikbetrieben stehen vor besonderen Herausforderungen, die Betriebsratsarbeit gut zu organisieren. Schichtarbeit im Lager, tagtäglicher Stress mit der Freistellung wegen Arbeitsüberlastung und Personalmangels oder aber Betriebsräte, die im LKW unterwegs sind, machen schon die regelmäßige Betriebsrats-Sitzung zum Problem. Zeit fehlt immer. Die alltägliche Arbeit mit den Betriebsratsaufgaben zu koordinieren, gestaltet sich oft sehr schwierig. Wir wollen in dem Seminar aufzeigen, dass gute Betriebsratsarbeit trotz der Dauerbelastung im Job machbar ist. Geklärt werden soll, wie ein Betriebsratsmanagement praxisbezogen aussehen und wie eine effektive Arbeit des Gremiums trotz schwieriger Bedingungen gestaltet werden kann. Seminarinhalte ❚ Mitbestimmung des Betriebsrats ❙ unter Berücksichtigung der Arbeitszeiten für Kraftfahrer in KEPDiensten ❙ Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen ❙ Fragen der betrieblichen Lohngestaltung (Stunden-, Monats- oder Pauschallohn) ❙ Beginn und Ende sowie Verteilung der Arbeitszeit ❚ Tarifverträge ❙ Anwendung und Umsetzung von Tarifverträgen für Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Logistik- und KEP-Dienstbereich ❚ Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats ❙ Einhalten der geltenden Gesetze (z.B. Bundesurlaubsgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz) ❚ Praktische Arbeitsweise für Betriebsräte ❙ auch wenn im Betrieb überwiegend flexible Arbeitszeit anfällt und Kraftfahrer nicht ständig im Betrieb anwesend sind 28 Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialrecht Betriebsverfassungsrecht Update 2 Update zum Betriebsverfassungsrecht Herzlichen Glückwunsch: Wir freuen uns, dass Sie wieder in den Betriebsrat gewählt wurden! Umfassende Kenntnisse des Arbeitsrechts sind Grundlage für eine zielgerichtete und effektive Betriebsratsarbeit. Diese Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten ist angesichts der ständig neuen Rechtsprechung eine anspruchsvolle Herausforderung. Wir unterstützen Sie mit zwei Kompaktseminaren, um Ihr Wissen aufzufrischen und „up to date“ zu sein. Betriebsverfassungsrecht Update 1 Seminardaten 05.02. – 06.02.2015 Beginn: 10 Uhr Essen, Mövenpick Hotel BR-KOV-J-50205-1 440,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 295,00 EUR Referentin und Referenten Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt Kanzlei silberberger.lorenz.towara Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Alexandra Rüter, Arbeitsrichterin am Arbeitsgericht Solingen Seminarinhalte ❚ Geschäftsführung des Betriebsrats ❚ Rechtssichere Beschlussfassung ❚ Kündigungsarten und rechtssichere Widersprüche ❚ Gerichtliche Verfahrensarten ❚ Einigungsstellenverfahren Seminardaten 19.02. – 20.02.2015 Beginn: 10 Uhr Essen, Mövenpick Hotel BR-KOV-J-50219-1 440,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 295,00 EUR Referentin und Referenten Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt Kanzlei silberberger.lorenz.towara Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Alexandra Rüter, Arbeitsrichterin am Arbeitsgericht Solingen Seminarinhalte ❚ Mitbestimmungsrechte gemäß BetrVG ❚ Umstrukturierungen im Betrieb erkennen ❚ Sozialplan und Interessenausgleich ❚ Wichtige aktuelle Rechtsprechung 29 30 Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialrecht Rentenrecht aktuell – Teil I Seminardaten 20.04. – 22.04.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz Wesel SB-LAG-J-50420-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 450,00 EUR Referenten Dieter Brüggemann, Versicherungsältester der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Reinhard Lohmann, Rentenexperte der Deutschen Rentenversicherung Westfalen 2014 wird der Zugang zur Altersrente neu bestimmt. Die ehemalige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente ist im Sinne der Gleichbehandlung in eine Erwerbsminderungsrente gewandelt worden. Weiterhin gelten alte Bestandsschutzregelungen. Schwerpunkt des Seminars ist die Erläuterung der unterschiedlichen Rentenarten mit ihren Zugangsvoraussetzungen und Stichtagsregelungen. Seminarinhalte ❚ Historie der gesetzlichen Rentenversicherung ❚ Rentenrechtliche Zeiten – jeder Monat zählt – ausführliche Begriffserläuterungen ❚ Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung – ein Überblick ❙ Leistungen zur Rehabilitation ❙ Leistungen der beruflichen Rehabilitation ❚ Leistungen der medizinischen Rehabilitation ❚ Rentenberechnung ❙ Versichertenrenten ❙ Hinterbliebenenrenten ❚ Versichertenrenten ❙ Altersrenten – Arten und Voraussetzungen – Verschiebung der Altersgrenzen – Abschläge ❙ Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit – Voraussetzungen – Abschläge ❚ RV-Leistungsverbesserungsgesetz ❚ Hinzuverdienst bei Rentenbezug – ein Überblick Rentenrecht aktuell – Teil II Seminardaten 21.10. – 23.10.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz Wesel SB-LAG-J- 51021-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 450,00 EUR Referenten Dieter Brüggemann, Versicherungsältester der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Reinhard Lohmann, Rentenexperte der Deutschen Rentenversicherung Westfalen Dieses Seminar richtet sich an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das Grundlagenseminar „Rentenrecht aktuell“ besucht haben und an betriebliche Interessenvertretungen, die ihre Kenntnisse im Rentenrecht erweitern und vertiefen wollen. Es vermittelt umfangreiches Wissen in rentenrechtlichen Fragestellungen. Seminarinhalte ❚ Rentenleistungen ❙ Altersrenten – Arten und Voraussetzungen – Verschiebung der Altersgrenzen – Abschläge (Vertiefung) ❙ Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit – Voraussetzungen – Abschläge (Vertiefung) – Verschiebung der Altersgrenzen ❙ Rentenleistungen an Hinterbliebene ❙ Witwen-/Witwerrenten ❙ Waisenrenten ❙ Erziehungsrenten ❚ Rentenberechnung ❙ Die Rentenformel ❙ Bewertung von Zeiten innerhalb der Rentenberechnung ❙ Beispiele einer Rentenberechnung ❚ RV-Leistungsverbesserungsgesetz ❚ Hinzuverdienst bei Rentenbezug und Einkommensanrechnung ❚ Grundsicherung – wenn die Rente nicht reicht ❚ Rentensplitting (Versorgungsausgleich) – Überblick ❚ Rente und Steuern 31 32 Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialrecht Protokoll/Niederschrift, Beschlüsse und Schreiben des Betriebsrats an den Arbeitgeber – aber richtig! Betriebsvereinbarungen rechtssicher gestalten und verhandeln – Handlungsmöglichkeiten im Bereich der sozialen Mitbestimmung sicher nutzen und in Regelungen umsetzen – Der richtige Umgang mit Formalien und wie der Betriebsrat sie effektiv nutzen kann Seminardaten 27.01. – 29.01.2015 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J-50127-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR 22.09. – 24.09.2015 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J-50922-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Referentin und Referent Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Karin Korthals, ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10 Der Betriebsrat hat die Pflicht „(...) über jede Verhandlung des Betriebsrats...” eine Niederschrift (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BetrVG) zu erstellen. Darüber hinaus sind u.a. Beschlüsse und Briefe an den Arbeitgeber zu verfassen. Oft stellt sich im Betriebsrat die Frage, wie unter Beachtung der rechtlichen Anforderungen aus dem BetrVG Niederschrift und Beschluss inhaltlich zu Papier zu bringen sind. Dabei ist die Niederschrift nicht nur lästige Pflicht, sondern kann helfen, die tägliche Praxis effektiv zu organisieren. Im Seminar werden Übungen angeboten, sich bei Niederschrift und Beschluss auf sicherem Boden zu bewegen und die Arbeit effektiver zu gestalten. Die aktuelle Rechtsprechung zum ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss wird ausführlich dargestellt. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Muster der wichtigsten Schreiben für die Betriebsratspraxis. Seminarinhalte ❚ Anforderungen an die Niederschrift des Betriebsrats ❚ Bedeutung und Funktion der Niederschrift für die Geschäftsführung des Betriebsrats ❚ Inhalte der Niederschrift ❚ Der ordnungsgemäße Beschluss ❚ Schreiben an den Arbeitgeber, Formulierung von Beschlüssen und Inhalte der Niederschrift ❚ Übungen an Fallbeispielen Seminardaten 21.04. – 23.04.2015 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J-50421-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Referentin und Referent Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Karin Korthals, ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10 Im Bereich der sozialen Mitbestimmung sind einseitige Anordnungen und Regelungen des Arbeitgebers unzulässig. Ohne Zustimmung des Betriebsrats können keine wirksamen Maßnahmen gegenüber den Beschäftigten angeordnet werden. Der Betriebsrat kann in den 13 Mitbestimmungsfeldern (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 - 13 BetrVG) selber initiativ werden und Regelungen für die Beschäftigten erzwingen, gefragt sind hier Regelungsfantasie und Umsetzungskompetenz. Im Seminar sollen zu den von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgewählten Mitbestimmungsbereichen konkrete Betriebsvereinbarungen erarbeitet und eine Verhandlungsstrategie festgelegt werden. An exemplarischen Beispielen werden Verhandlungen geübt und ausgewertet. Seminarinhalte ❚ Rechtliche Grundlagen von Betriebsvereinbarungen ❚ Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen ❚ Möglichkeiten und Grenzen von Betriebsvereinbarungen ❚ Praktische Vorbereitung: von Betriebsvereinbarungsinhalten zu ausgewählten Schwerpunkten ❚ Professionell eine Betriebsvereinbarung verhandeln ❚ Praktische Übungen 33 34 Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialrecht Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Abmahnungen Die Einigungsstelle Seminardaten 16.09.2015 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel BR-KOV-J-50916-1 250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/ Verpflegung 58,00 EUR Referent Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Die Einigungsstelle ist eine vorgerichtliche Instanz zur Schlichtung von Konflikten. Wenn Verhandlungen über soziale Angelegenheiten wie Arbeitszeit oder betriebliche Lohngestaltung scheitern, sieht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zur Lösung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat die Bildung einer Einigungsstelle als Organ der Betriebsverfassung vor. Aber auch nicht gelöste Beschwerden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (§ 85 BetrVG) können zu einer Einigungsstelle führen. Darüber hinaus kann die Einigungsstelle auch aufgrund tarifvertraglicher Regelungen oder freiwilliger Vereinbarungen tätig werden. In diesem Seminar wird – an Hand praktischer Beispiele – das für den Betriebsrat erforderliche Wissen zur Einigungsstelle vermittelt. Seminarinhalte ❚ Errichtung der Einigungsstelle ❙ Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ❙ Betriebsratsbeschluss zur Anrufung ❙ Bestellung des Vorsitzenden und der Beisitzer ❚ Die wichtigsten Fälle: §§ 87, 111 ff BetrVG ❚ Durchsetzung einer Betriebsvereinbarung durch die Einigungsstelle – taktisches Vorgehen des Betriebsrats ❚ Verfahren vor der Einigungsstelle ❚ Anfechtung von Einigungsstellen-Beschlüssen ❚ Beschlussverfahren: Einsetzung der Einigungsstelle, § 98 ArbGG Seminardaten 25.02.2015 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel BR-KOV-J-50225-1 250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/ Verpflegung 58,00 EUR Referent Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Das Thema Abmahnung ist hochaktuell. Unpünktlichkeit, verspätete Abgaben der AU-Bescheinigungen usw. werden als Fehlverhalten abgemahnt. Muss der Arbeitgeber erst eine Abmahnung aussprechen oder darf er gleich kündigen? Ist jedes „Fehlverhalten“ ein Abmahnungsgrund? Müssen die Betroffenen nicht vorher angehört werden? In diesem Seminar werden die Rechtsgrundlagen und Folgen einer Abmahnung sowie die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats geklärt. Seminarinhalte ❚ Was ist eine Abmahnung? Abgrenzung zu Rüge und Betriebsbuße ❚ Anforderungen an eine Abmahnung: Form und Inhalt ❚ Abmahnungsgründe und mögliche Beteiligung des Betriebsrats ❚ Wie können sich Betroffene gegen Abmahnungen wehren? ❚ Gegendarstellung, Beschwerderecht, Entfernungsanspruch aus der Personalakte, Klage auf Entfernung ❚ Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Personalgesprächen und Abmahnungen 35 36 Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialrecht Mehr Schutz für weniger leistungsfähige Beschäftigte! Krankheit im Arbeitsverhältnis und Beteiligungsrechte des Betriebs-/Personalrats Seminardaten 16.06. – 18.06.2015 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J-50616-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Referentin und Referent Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Karin Korthals, ehem. Gewerkschaftssekretärin ver.di LbFB 10 Das Thema ist ein wahrer „Dauerbrenner“ in der betrieblichen Praxis, sowohl für Interessenvertretungen und Beschäftigte als auch für den Arbeitgeber. Der Druck auf die Beschäftigten ist in den letzten Jahren beständig weiter angestiegen: Arbeitgeber verweigern die Entgeltfortzahlung, führen Krankenkontrollen durch, beauftragen Detektive, verlangen zum Beweis der Arbeitsunfähigkeit die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht oder nutzen Krankenrückkehrgespräche, um krankheitsbedingte Kündigungen vorzubereiten. Für Betriebs- und Personalräte ergeben sich vielfältige Handlungsmöglichkeiten und Herausforderungen, die eine Fülle von Kenntnissen in verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts erfordern. Das Seminar vermittelt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Aspekte von Krankheit im Arbeitsverhältnis und über die Handlungsmöglichkeiten des Betriebs-/Personalrats. Seminarinhalte ❚ Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit ❚ Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Erkrankungen (Anzeige- und Nachweispflichten, Anforderungen an die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Pflicht zu gesundheitsförderndem Verhalten) ❚ „Krankenkontrolle“– Datenschutz, Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung ❚ Kündigung wegen Krankheit ❚ Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrats beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement ❚ Ablösung der Kranken- und Rückkehrgespräche durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement ❚ Schwerbehinderung und Kündigungsschutz ❚ Die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Betriebs-/Personalrats – Auswirkungen von neuen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts auf so genannte „low performer“ Seminardaten 14.04.2015 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel BR-LAG-J-50414-1 250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/ Verpflegung: 58,00 EUR Referent Prof. Dr. Olaf Deinert, Universität Göttingen, Institut für Arbeitsrecht Erbringen Beschäftigte konstant nicht zufrieden stellende Arbeitsleistungen, spricht man heute neudeutsch von „low performern“. Häufig begegnen Arbeitgeber diesem Personenkreis mit personenbedingten Kündigungen und Kolleginnen sowie Kollegen mit Mobbing. Der Grund für die schlechtere bzw. geringere Leistung ist oft nebensächlich. Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Menschen, die weniger leistungsfähig sind, gestärkt (Az.: C-335/11 und andere) und aufgezeigt, dass der Begriff der Behinderung viel weiter gefasst werden muss. Das Bundesarbeitsgericht (Az.: 6 AZR 190/12) hat nun in einer ersten Entscheidung daraus Konsequenzen für das deutsche Kündigungsrecht gezogen und die Kündigung gegenüber einem symptomlos HIV-infizierten Arbeitnehmer für unwirksam erklärt. Prof. Dr. Olaf Deinert (Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Göttingen sowie Mitautor der GesetzessammlungArbeits- und Sozialrecht, auch bekannt als der „Kittner“) wird in dieser Veranstaltung die neue Rechtsprechung darstellen und gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutieren, welche vielfältigen Möglichkeiten diese für betriebliche Interessenvertretungen bietet. Seminarinhalte ❚ Wann ist ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin behindert, wann „nur“ krank? ❚ Welche Förderpflichten hat der Arbeitgeber? ❚ Wie weit reicht der Vorrang leidensgerechter Arbeitsplätze vor der personenbedingten Kündigung? ❚ Welche Folgen ergeben sich darüber hinaus für andere Beschäftigte, etwa bei altersbedingten Leistungseinschränkungen? ❚ Welche Handlungsoptionen haben Betriebs-/Personalräte und die Schwerbehindertenvertretung? 37 38 Arbeits- und Sozialrecht Gläserne Belegschaften? Neue Entwicklungen im Arbeitnehmerdatenschutz Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen Seminardaten 19.05.2015 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel BR-KOV-J-50519-1 250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/ Verpflegung 58,00 EUR Referent Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Rechtswissenschaftler Technisch sind die Möglichkeiten zu einer totalen Überwachung der Belegschaften längst vorhanden. EDV- und Telefonanlagen, Zeiterfassungssysteme und Videoüberwachung liefern umfassende Daten sowohl über das Verhalten als auch die Arbeitsleistung von Beschäftigten. Unser Referent Prof. Dr. Wolfgang Däubler ist der Experte für Arbeitnehmerdatenschutz mit tiefgreifenden Kenntnissen der unübersichtlichen Materie. Anhand der konkreten Probleme der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in ihren Betrieben und Verwaltungsstellen befasst er sich insbesondere mit den Begrenzungs- und Einflussmöglichkeiten von Personal- und Betriebsräten – praxisnah und ergebnisorientiert. Wie lassen sich Arbeitnehmerdaten erfolgreich schützen? Wie könnte eine Dienst-/Betriebsvereinbarung aussehen, die entsprechende Kontrollrechte einräumt? Kann man sich im Konfliktfall mit Aussicht auf Erfolg an den Datenschutzbeauftragten oder die Aufsichtsbehörde wenden? Wir zeigen, wie die Rechte der Kolleginnen und Kollegen geschützt und rechtswidrige Kontrollmaßnahmen verhindert werden können. Seminarinhalte ❚ Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes ❚ Einzelfälle technischer Überwachung ❚ Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Eckpunkte für Betriebs-/Dienstvereinbarungen 39 „Ich habe bereits mehrere Angebote bei verschiedenen Anbietern wahr genommen, würde aber immer wieder zu Arbeit und Leben zurückkommen. Mein letztes Seminar dort hat mein Wissen aufgefrischt und wurde mit hoher Fachkompetenz geführt.“ Uwe Esser, Betriebsrat Balcke-Dürr GmbH „Ich habe heute ganz viele Informationen erhalten, die mir Sicherheit geben, die Beschäftigten meines Betriebes zur Frage „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zu beraten.“ Karin Miltrup, stellvertretende Personalratsvorsitzende der Kreissparkasse Steinfurt 40 Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialrecht Keine Angst vor Zahlen! – Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses Keine Angst vor Zahlen! – Betriebswirtschaftliche Informationen verstehen und nutzen Seminardaten 09.06. – 11.06.2015 Beginn: 10 Uhr Essen, Welcome Hotel BR-KOV-J-50609-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 505,00 EUR Referenten Experten aus der betrieblichen Praxis „Ich bin eigentlich kein Zahlenmensch.“ Diesen Satz hört man häufig im Gespräch mit Mitgliedern von Betriebsräten. Viele der Aufgaben und Anliegen des Betriebsrats berühren jedoch wirtschaftliche Angelegenheiten und zu den Zahlen, die einem vorgelegt werden muss man sich verhalten, ob man es will oder nicht. Wer hier nicht nur auf die Argumente des Arbeitgebers angewiesen sein will, braucht fundierte Kenntnisse in wirtschaftlichen Fragen. Wie liest man einen Jahresabschluss? Welche Zahlen aus der Bilanz sind wichtig und welche vernachlässigbar? Was sagen welche Kennzahlen (nicht) aus? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des Seminars und sind der Ausgangspunkt, um einen eigenen Standpunkt zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens entwikkeln und vertreten zu können. Alle Fragen werden praxisnah und anhand von Beispielen bearbeitet. In einem Planspiel wird das neugewonnene Wissen angewandt und so ein optimaler Lernerfolg gesichert. Dieses Seminar vermittelt Betriebsräten das erforderliche Grundlagenwissen zu wirtschaftlichen Angelegenheiten. Betriebswirtschaftliche Informationen – Zahlen verstehen und nutzen ❚ Externes und internes Rechnungswesen im Überblick ❚ Wie lese ich einen Jahresabschluss? ❚ Was sagt mir eine Gewinn- und Verlustrechnung? ❚ Was ist eine Kennzahl? ❚ Wesentliche Bestandteile des internen Rechnungswesens: ❙ Kosten und Leistungsrechnung ❙ Finanzplanungsrechnung ❙ Investitionsrechnung Seminardaten 15.09. – 17.09.2015 Beginn: 10 Uhr Essen, Welcome Hotel BR-KOV-J-50915-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 505,00 EUR Referenten Wirtschaftsprüfer der Korthäuer & Partner GmbH Essen Für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses ist es oft eine große Herausforderung mit Zahlen zu arbeiten und einen Jahresabschluss zu lesen. Um sich unabhängig von den Ansichten der Arbeitgeberseite eine eigene Meinung bilden zu können, sind aber genau das die Grundvoraussetzungen. In dem Seminar werden betriebsverfassungsrechtliche und betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse praxisnah anhand von Beispielen vermittelt und die individuellen Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgegriffen. Es bietet den idealen Einstieg für alle die noch keine Profis in Sachen Wirtschaftsausschuss sind. Aufgaben und Rechte des Wirtschaftsauschusses ❚ Sitzungen des Wirtschaftsausschusses ❚ Auskunftspflicht des Unternehmers ❚ Beratung wirtschaftlicher Angelegenheiten ❚ Unterrichtung des Betriebsrats ❚ Initiativrecht des Wirtschaftsausschusses Betriebswirtschaftliche Informationsquellen – Zahlen verstehen und richtig interpretieren ❚ Externes und internes Rechnungswesen im Überblick ❚ Wie lese ich einen Jahresabschluss? ❚ Wesentliche Bestandteile des internen Rechnungswesens: ❙ Kosten und Leistungsrechnung ❙ Finanzplanungsrechnung ❙ Investitionsrechnung 41 42 Arbeits- und Sozialrecht Seminardaten 02.03.2015 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel BR-KOV-J-50302-3 250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/ Verpflegung: 58,00 EUR Referent Prof. Dr. Olaf Deinert, Universität Göttingen, Institut für Arbeitsrecht, Mitherausgeber der „Arbeits- und Sozialordnung“ Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialordnung 2015 Betriebsverfassungsrecht kompakt – Das jährliche Update für betriebliche Interessenvertretungen – Aktuelle Entscheidungen und Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG Die Erfolgsformel der jährlich neu aufgelegten und aktualisierten „Arbeits- und Sozialordnung“ ist die Abbildung von insgesamt 90 für die Unternehmenspraxis relevanten Gesetzen und dazugehörigen Erläuterungen auf dem jeweils aktuellen Stand. Bei der Vielzahl der Gesetze und Verordnungen ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten und auf dem neuesten Stand in allen relevanten Bereichen zu sein. Dieses Angebot bietet ausführliche Erläuterungen der aktuellen Gesetzesänderungen und gibt Hinweise zu den Konsequenzen für die betriebliche Praxis. In Zusammenarbeit mit dem Mitherausgeber der „Arbeits- und Sozialordnung“, Prof. Dr. Olaf Deinert, wurde dieses Seminar entwickelt, um Interessenvertretungen jährlich auf den neuesten Stand der Gesetzgebung zu bringen. Seminarinhalte ❚ Aktuelle Gesetzesänderungen ❚ Konsequenzen für die betriebliche Interessenvertretung ❚ Umsetzung in der Praxis Das Seminar wird jedes Jahr mit Erscheinen der jeweils aktuellen Ausgabe neu aufgelegt. Referenten Prof. Dr. Heinrich Kiel, Richter des 7. Senats am BAG Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen Neben den durch den Gesetzgeber veranlassten Novellierungen des Betriebsverfassungsgesetzes gibt es eine weitere wichtige Instanz zur Entwicklung und Interpretation des Betriebsverfassungsgesetzes: das Bundesarbeitsgericht. Für die Arbeit der Betriebsräte ist es notwendig, die aktuellen Entscheidungen des BAG für die betriebliche Praxis im Blick zu haben. Im Rahmen dieses Seminars stellen wir aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsverfassungsrecht vor. Es referieren Prof. Dr. Heinrich Kiel, Richter am 7. Senat und Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Teil des Seminars ist der Besuch einer öffentlichen Sitzung beim 7. Senat des BAG, der für das formale Betriebsverfassungsgesetz für Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen zuständig ist. Neben den entschiedenen Fällen werden grundsätzliche Urteile und Entwicklungen aus den letzten Monaten vorgestellt. Seminarinhalte ❚ Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen ❚ Mitbestimmung beim Einsatz von Fremdfirmen ❚ Mitteilung von Befristungsgründen bei der Einstellung ❚ Bestellung eines Konzernbetriebsrats Seminardaten Bei Drucklegung stand der Sitzungstermin noch nicht fest. Der Seminartermin wird gesondert mitgeteilt und kann unter www.aulnrw.de eingesehen werden. m ArbeitsErfurter Seminare zu ngsrecht ssu rfa sve und Betrieb 43 44 Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialrecht Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz – auch für schwerbehinderte Menschen Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und Aktuelles zum AGG – auch für schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG Seminardaten 13.07. – 17.07.2015 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Erfurt, Mercure Hotel Erfurt Altstadt SB-LAG-J-50713-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 880,00 EUR Für das strategische Vorgehen der betrieblichen Interessenvertretung in Bezug auf Kündigungen ist es unerlässlich, die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu kennen. Bei schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten bedarf die ordentliche wie die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung der Integrationsämter. Im Mittelpunkt des Seminars stehen aktuelle Entwicklungen im Kündigungsschutz, die aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz, der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen sowie aktuelle Entscheidungen des BAG, die auch für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen relevant sind. Referentinnen und Referent Seminarinhalte ❚ Die personenbedingte Kündigung ❚ Die krankheitsbedingte Kündigung ❚ Die verhaltensbedingte Kündigung ❚ Die betriebsbedingte Kündigung ❚ Die gerichtliche Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung ❚ Die Auswirkungen des § 84 SGB IX auf den Kündigungsschutz ❚ Die Änderungskündigung ❚ Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach §§ 85 ff SGB IX ❚ Die Kündigungserklärung nach Zustimmung ❙ Das Präventionsverfahren und das BEM ❙ Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten und zu den Gerichten für Arbeitssachen ❚ Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens ❚ Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht ❚ Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung des 2. Senats am BAG ❚ Vor- und Nachbereitung der Sitzung Anke Berger, Richterin des 2. Senats am BAG Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter des 9. Senats am BAG a.D. Stephanie Rachor, Richterin des 2. Senats am BAG m ArbeitsErfurter Seminare zu ngsrecht und Betriebsverfassu Seminardaten 18.05. – 22.05.2015 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Erfurt, Mercure Hotel Erfurt Altstadt SB-LAG-J-50518-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 880,00 EUR Der 8. Senat des BAG urteilt zu Haftung im Arbeitsverhältnis und Betriebsübergängen nach § 613a BGB. Mit beiden Themen müssen sich betriebliche Interessenvertretungen – auch Schwerbehindertenvertretungen – auseinandersetzen. Inzwischen liegen höchstrichterliche Urteile zum 2006 verabschiedeten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Diese sowie aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht werden vorgestellt. Seminarinhalte ❚ Der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB – Begriff und Abgrenzung zu anderen Formen des Inhaberwechsels, insbesondere nach dem Umwandlungsgesetz ❚ Aufgaben für die Schwerbehindertenvertretung Referentin und Referenten ❚ Übersicht über das Arbeitsrecht im Umwandlungsgesetz ❚ Arbeitgeberhaftung Axel Breinlinger, ❚ Arbeitnehmerhaftung und Schadensersatz Richter des 8. Senats ❚ Aktuelle Rechtsprechung zum AGG am BAG ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Besuch der öffentlichen Sitzung des 8. Senats beim BAG Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftle- ❚ Vor- und Nachbereitung der Sitzung beim BAG ❚ Aktuelle Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht rin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei m ArbeitsArbeit und Leben Erfurter Seminare zu srecht ng und Betriebsverfassu Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter des 9. Senats am BAG a.D. Friedrich Hauck, Vorsitzender Richter des 8. Senats am BAG 45 46 Arbeits- und Sozialrecht 47 Rechtsprechung des EuGH – Bedeutung für das deutsche Arbeitsrecht und betriebliche Interessenvertretungen Immer häufiger wirkt europäische Rechtsprechung auf nationales ArSeminarort Mercure Hotel Porta Nigra beitsrecht korrigierend und maßgebend ein. Um die sich durch EURichtlinien ergebenden Möglichkeiten konkret für die ArbeitnehmerTrier schaft nutzen zu können, benötigen betriebliche Interessenvertretungen zumindest ein Grundverständnis für die europarechtlichen ZusamReferenten menhänge im deutschen Arbeitsrecht. Anhand konkreter Beispiele Rudolf Buschmann, wird verdeutlicht, welche Bedeutung europäisches Recht schon jetzt Rechtsanwalt für die tägliche Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen hat. Dr. Frank Lorenz, Seminarinhalte Rechtsanwalt ❚ Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ❚ Die wichtigsten EU-Richtlinien und Verordnungen im Arbeitsrecht ❙ Aktuelle Rechtsprechung des EuGH ❚ Zulässigkeit von Befristungen ❙ Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankungen ❙ Berechnung von Kündigungsfristen ❙ Altersdiskriminierung ❙ Rechte beim Betriebsübergang ❙ Kettenverträge ❙ Whistleblowing (EGMR) ❚ Besichtigung des EuGH inkl. Referentengespräch ❚ Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung des EuGH Seminardaten Bei Drucklegung stand der Sitzungstermin des EuGH noch nicht fest. Der Seminartermin wird gesondert mitgeteilt und kann unter www.aulnrw.de eingesehen werden. des EuGH Seminar mit Besuch in Luxemburg 48 Arbeits- und Sozialrecht Lohnpfändungen, Privatinsolvenzen und Überschuldung – Was Arbeitgeber sowie betriebliche Interessenvertretungen wissen müssen und wie sie sinnvoll helfen können Seminardaten 23.04.2015 Beginn: 10.00 Uhr Dortmund, Ringhotel Drees BR-KOV-J-50423-1 250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/ Verpflegung: 55,00 EUR 05.11.2015 Beginn: 10.00 Uhr Duisburg, Mercure Hotel Duisburg City BR-KOV-J-51105-1 250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/ Verpflegung: 60,00 EUR Referenten Sebastian Dreyer, Rechtsanwalt in Düsseldorf und stellvertretender Leiter der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Freien Wohlfahrtsverbände in der Stadt Mönchengladbach e.V. Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Lohnpfändungen, Privatinsolvenzen und Überschuldung der Beschäftigten sind in vielen Betrieben ein Problem. Die Verschuldung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat durch ihre psychosoziale Auswirkung häufig negative Folgen auf die Arbeitsleistung und das Arbeitsverhältnis. Die betroffenen Beschäftigten bedürfen der Hilfe von Arbeitgebern, Betriebs- und Personalräten sowie Mitarbeitervertretungen. Die Rahmenbedingungen für überschuldete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden sich mit der zum 01.07.2014 anstehenden Novellierung der Insolvenzordnung gravierend verändern. Neben positiven Veränderungen, wie der möglichen Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf fünf oder sogar drei Jahre, gibt es auch einige Verschärfungen im Insolvenzrecht, die z.B. dazu führen können, dass es künftig erhebliche Probleme bei der Regulierung von Unterhaltsschulden gibt. Seminarinhalte ❚ Rechtliche, tatsächliche und psychosoziale Auswirkungen der Verschuldung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ❚ Auswirkungen einer Lohnpfändung auf das Arbeitsverhältnis ❚ Pflichtenkreis des Arbeitgebers bei der Lohn- und Gehaltspfändung ❚ Mögliche Hilfsangebote durch Betriebsräte und Arbeitgeber (von der P-Konto-Bescheinigung über die Haushaltsberatung bis zum Arbeitgeberdarlehen) ❚ Schutzmaßnahmen bei Zwangsvollstreckungen durch Gläubiger ❚ Die Systematik des Pfändungsschutzes ❚ Unterhalt & Schulden ❚ Überblick über das Verbraucherinsolvenzverfahren ❚ Wie nehme ich die Hilfsangebote dritter Stellen wahr? (z.B. Rechtsanwälte, Schuldnerberatungen, Gerichte) Arbeits- und Sozialrecht Das Rehabilitationssystem in der Bundesrepublik Deutschland – Eine Einführung Seminardaten 18.08.2015 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel BR-KOV-J-50818-1 250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/ Verpflegung: 58,00 EUR Referent Ulf Henschke, Rentenberater Deutschland besitzt ein hoch entwickeltes Rehabilitationssystem, mit dem behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen dauerhaft in die Gesellschaft und damit in das Arbeitsleben integriert werden können. Die Betroffenen sollen möglichst umfassend am Berufsleben und am Leben in der Gesellschaft teilhaben. Dieser Teilhabegedanke hat dazu geführt, dass der Gesetzgeber den Begriff „Rehabilitation“ seit dem 01.07.2001 überwiegend durch „Teilhabe“ ersetzt hat. Allerdings wird der Rehabilitationsbegriff unter anderem im medizinischen und organisatorischen Bereich weiter verwendet. Die Leistungen zur Teilhabe werden dezentral von den einzelnen Sozialleistungsträgern (z.B. Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Agenturen für Arbeit) entsprechend ihren vom Gesetzgeber festgelegten Aufgaben und Zuständigkeiten durchgeführt. Aufgrund dieser Aufgabenverteilung besteht in Deutschland ein gegliedertes Organisationssystem für Leistungen zur Rehabilitation bzw. Teilhabe. Regelungen über Leistungen und Hilfen zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration behinderter Menschen, die von verschiedenen Rehabilitationsträgern erbracht werden, sind seit dem 01.07.2001 einheitlich im SGB IX zusammengefasst. Seminarinhalte ❚ Rehabilitationssystem in Deutschland ❙ Dezentralisierung durch historische Entwicklung ❙ Rehabilitationsträger/Verbände der Rehabilitationsträger ❚ Sinn und Zweck der Teilhabeleistungen ❙ Grundsatz „Teilhabeleistung vor Rente“ ❙ Präventionsgedanke ❙ Rehabilitations- und Teilhabegedanke ❚ Teilhabeleistungen der Rentenversicherung ❙ Mitwirkung des Leistungsberechtigten ❙ Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe 49 50 Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialrecht Das Sozialgesetzbuch I-XII – Ein Buch mit sieben Siegeln? Vereinbarkeit von Beruf und Pflege – Was die betriebliche Interessenvertretung wissen muss Seminardaten 27.04. – 29.04.2015 Beginn: 11 Uhr Osnabrück, Romantik Hotel Walhalla SB-LAG-J- 50427-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 530,00 EUR Vielen erscheint das Sozialgesetzbuch (SGB) als eine schwierige und unübersichtliche Rechtsmaterie. Das mag zwar auch richtig sein, aber das SGB ist ebenso ein sehr bürgerfreundlicher Rechtsbereich. Vom Antrag auf dem berühmten Bierdeckel über das Amtsermittlungsverfahren bis zum (noch) kostenfreien Sozialgerichtsverfahren zieht sich Bürgerfreundlichkeit wie ein roter Faden durch das Sozialrecht. Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen das Antragsverfahren, das Verwaltungsverfahren, die Möglichkeiten der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und die Rechtsmittel. Die „Spielregeln“ sind in allen Rechtsgebieten des Sozialrechts gleich oder ähnlich. Seminardaten 05.05.2015 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel BR-KOV-J-50505-1 250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/Verpflegung: 58,00 EUR Referent Ulf Henschke, Rentenberater Seminarinhalte ❚ Aufgaben des SGB ❙ soziale Rechte ❙ Aufklärung, Beratung, Antragstellung ❙ Vorschüsse, Verzinsung ❙ Mitwirkung ❙ Untersuchungsgrundsatz, Fristen, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ❙ Rücknahme eines Verwaltungsaktes ❙ Rechtsbehelfe Referent Ulf Henschke, Rentenberater Das Seminar wendet sich an alle, die an den Schnittstellen des Arbeits- und Sozialrechts tätig sind und Kolleginnen und Kollegen beraten. örde, um die einer sozialrechtlichen Beh Vorgesehen ist der Besuch sozialrechtlichen Bereich exemplarisch praktische Arbeit in einem kennen zu lernen. Damit pflegebedürftige Menschen auch durch berufstätige Angehörige in gewohnter häuslicher Umgebung gepflegt werden können, wurde durch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes ein Versuch gestartet, Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu erreichen. Beide Gesetze wurden nur minimal in Anspruch genommen. Auch die aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) stammende Vorschrift, der Arbeit für eine kurze Zeit durch bezahlte Freistellung fernzubleiben, kann nur kurzfristig der Organisation der Pflege dienen. Welche Alternativen kann man mit Hilfe der Vorschriften der Pflegeversicherung (SGB IX) realisieren? Was zahlt die Pflegekasse wofür? Was deckt das SGB II ab? Wie sehen die Unterhaltsverpflichtungen von erwachsenen Angehörigen aus? Muss man diese fürchten? Gibt es über Betriebs-/Dienstvereinbarungen hinaus weitere Möglichkeiten der Gestaltung? Gibt es neue Perspektiven aus der Politik? Dieses Seminar informiert betriebliche Interessenvertretungen über die arbeits- und sozialrechtlichen Aspekte des „Problembereichs Pflege“ und stellt auch die Neuerungen des Pflegereformgesetzes 2015 vor. 51 52 Arbeits- und Sozialrecht Das Betreuungsrecht – Eine Einführung Flexible Übergänge in die Rente – Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Möglichkeiten und finanzielle Auswirkungen von vorzeitigem Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit Durch die mittlerweile verbesserte Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben kommen Betriebs-/ Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen auch mit dem Betreuungsrecht in Berührung. Was bedeutet Betreuung? Welche Rechte hat ein unter Betreuung stehender Arbeitnehmer, eine unter Betreuung stehende Arbeitnehmerin? Welche Rechte hat der Betreuer oder die Betreuerin? Oft geht die Betreuer- bzw. Betreuerinbestellung mit einer Einweisung in die Psychiatrie einher, weil damit die Unterbringung gegen den Willen einer Person gerechtfertigt werden kann, ohne dass sich diese (wie für die Einweisung nach PsychKG) selbst- oder fremdgefährdend verhalten muss. Referenten Kann man eine rechtliche Betreuung verhindern und wenn ja, woUlf Henschke, durch? Rentenberater Es kann jeden treffen, jung oder alt. Plötzlich ist man durch Arbeitsunfall, Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage, EntscheidunMartin Lindheimer, Landesverband Psychiatrie- gen für sich zu treffen. Hat die betriebliche Interessenvertretung nicht auch die „Pflicht“, auf die Möglichkeit einer Patientenverfügung hinErfahrener NRW zuweisen? Wie ist hier die Rechtslage? Die durchaus komplizierte und sensible Materie soll in diesem Tagesseminar dargestellt werden, sodass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ende des Tages eine rechtssichere Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellen können und in der Lage sind, ihre Kolleginnen und Kollegen zu beraten. Seminardaten 17.03.2015 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel BR-KOV-J-50317-1 250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/ Verpflegung: 58,00 EUR Arbeits- und Sozialrecht Seminardaten 09.09. – 11.09.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J-50909-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 450,00 EUR Referent Werner Buber, Renten- und Sozialrechtsexperte Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand zu gehen sind in den letzten Jahren deutlich verschlechtert worden. Diese Veränderungen führen bei Beschäftigten häufig zu Irrtümern, falschen Erwartungen und unerwarteten finanziellen Einschnitten. Für die Beratung der Beschäftigten bei Personalabbau oder persönlichem Interesse ist ein möglichst genaues Bild der individuellen Ausgangslage zu entwickeln, um Handlungsweisen mit gravierenden Folgen zu vermeiden. Es geht hierbei um die verschiedenen Termine und Möglichkeiten zum Übergang in den Ruhestand sowie die Renteneinbußen durch Abschläge und die neue Rentenformel. Es werden aber auch die positiven Einflüsse von Altersteilzeit und Arbeitslosigkeit auf die Rentenhöhe berechnet. Seminarinhalte ❚ Flexible Übergänge zum Übergang in die Rente ❚ Bestimmung individueller Rentenbeginne und Festlegung der Termine flexibler Übergänge ❚ Beratungskompetenz zu individuellen Übergängen in die Rente und zu Personalabbau durch flexiblen Übergang in die Rente entwickeln ❚ Berechnung, ob Arbeitsunfähige mit Krankengeld und ALG I eine Altersrente erreichen können ❚ Berechnung der Rentenhöhe (Brutto- und Nettorente) ❚ Die Auswirkungen flexibler Übergänge in die Rente auf die Rentenhöhe ❚ Überblick über die Grundzüge unserer Rentensystems 53 54 Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundwissen Gesund arbeiten? Aber sicher! Arbeits- und Gesundheitsschutz – Ein zentrales Interesse der Beschäftigten im Betrieb Das Angebot von Arbeit und Leben NW Der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein zentrales Thema in der Betriebs- und Personalratstätigkeit und wird, besonders im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung, für die Beschäftigten immer wichtiger. Wir unterstützen betriebliche Interessenvertretungen in allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen. In unserem Team arbeiten Expertinnen und Experten aus Gesundheits-, Arbeits-, Rechts- und Sozialwissenschaft zusammen mit erfahrenen Menschen aus der Praxis, um Sie zu unterstützen und maßgeschneiderte Angebote zu entwickeln. Zu den Themengebieten psychische Belastungen, demografischer Wandel, Gesundheitsmanagement (wie auch dessen Aufbau), Gefährdungsbeurteilung, psychische Störungen und Betriebliches Eingliederungsmanagement bieten wir an: ❚ Individuelle Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen und der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ❚ Coaching und Supervision ❚ Fachvorträge ❚ Workshops und informelle Treffen ❚ Moderation von Sitzungen und Ausschüssen ❚ Vermittlung von Referentinnen und Referenten ❚ BR-Hotline zur Unterstützung bei aktuellen Fragen und Problemen ❚ Vernetzung und Erfahrungsaustausch Unsere Kooperationspartner: Prof. Dr. Nico Dragano Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Institut für medizinische Soziologie (Stressforschung) Dr. Frank Lorenz Rechtsanwalt, Kanzlei silberberger.lorenz.towara, Düsseldorf Eva von Buch Technologieberatungstelle NRW Return2work Gesellschaft für Gesundheitsmanagement – Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Seminardaten 04.05. – 08.05.2015 Beginn: 10 Uhr Haltern, Hotel Seehof BR-KOV-J-50504-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 790,00 EUR Referent Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Die Kenntnis der optimalen Rahmenbedingungen eines Arbeitsplatzes gehört zum Basiswissen der betrieblichen Interessenvertretung. Nur mit diesem Wissen und einem ganzheitlichen Ansatz im Sicherheitsund Gesundheitsschutz können Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräte präventiv das Beste für ihre Kolleginnen und Kollegen im Betrieb erreichen. Seminarinhalte ❚ Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ❚ Europäische und nationale Rechtsprechung ❚ Betriebliche und externe Organisation ❚ Vorschriftenaufbau im Sicherheits- und Gesundheitsschutz ❚ Mitbestimmungsrechte und -möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Rechte und Pflichten ❚ Praktische Übungen ❚ Gefährdungsanalysen ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Besuch der DASA ❚ Vor- und Nachbereitung des Besuchs der DASA Bestandteil des Seminars ist ein Besuch der DASA (Deutsche Arbeitsschutzausstellung) in Dortmund. 55 56 Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundwissen Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundwissen Arbeitsplatzgestaltung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze Prävention geht vor… – Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Seminardaten 14.09. – 18.09.2015 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Dresden, Hotel Elbflorenz BR-KOV-J-50914-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 770,00 EUR Referent Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Dieses Seminar richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Grundlagenkenntnissen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das vorhandene Wissen wird vertieft. Es vermittelt Kenntnisse, die benötigt werden, um Gefährdungen von Kolleginnen und Kollegen durch präventive Maßnahmen zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen gesetzliche Grundlagen und praktische Umsetzungsmöglichkeiten. Mögliche Gesundheitsgefahren im Betrieb sollen präzise erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Seminarinhalte ❚ Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin ❚ Die wichtigsten Vorschriften zum Thema: ❙ gesundheitliche Aspekte ❙ psychische und physische Belastungen ❙ Gefährdungsbeurteilungen ❙ physisches, psychisches und soziales Wohlbefinden ❙ menschengerechte Gestaltung der Arbeit ❙ betriebliche Gesundheitsförderung ❚ Checklisten für die ganzheitliche Ermittlung von Belastungen und Gefährdungen ❚ Aktuelle Gesetzesänderungen ❚ Abschluss von Betriebsvereinbarungen ❚ Vorbereitung der Einigungsstelle ❚ Arbeitsschutzausschuss ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung an praktischen Beispielen Ein besonderes Ereignis in diesem Seminar wird der Besuch der Gläsernen Manufaktur von VW in Dresden sein. – Funktionalität und Ergonomie Seminardaten 15.06. – 17.06.2015 Beginn: 10 Uhr Dortmund, Ringhotel Drees BR-KOV-J-50615-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 420,00 EUR Referenten Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Frank Weichold, Gesundheitsberater und Schwerbehindertenvertreter bei der TECTRION GmbH in Leverkusen In den letzten 50 Jahren ist der Anteil der Beschäftigten in Büros in Deutschland von etwa 10% auf knapp 50% angestiegen. Schon heute ist für 80% aller Bürobeschäftigten ein Bildschirmgerät das vorrangige Arbeitsmittel. Die Gefährdungen und körperlichen Belastungen, die mit Bildschirmarbeitsplätzen einher gehen, werden häufig unterschätzt. Langes Sitzen belastet die Muskulatur und die Wirbelsäule erheblich, wenn kein Ausgleich durch Bewegung erfolgt. Die Augen werden durch Bildschirmarbeit mehr gefordert als durch andere Schreibtischarbeit. Die richtige Auswahl von Arbeitsplatzmöbeln und technischem Equipment werden daher bei der Büro- und Bildschirmarbeit immer wichtiger. Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Gestaltung von Büro- und Bildschirmarbeit müssen innerbetrieblich umgesetzt und gezielte Gesundheitsförderung im Bürobereich etabliert werden. Hier eröffnen sich Handlungsfelder und Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungen, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu verbessern. Seminarinhalte ❚ Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin ❚ Beurteilung von Gefährdung ❚ RSI-Syndrom und arbeitsplatzspezifische Krankheitsbilder ❚ Die Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung ❙ Bildschirm und Tastatur, Arbeitstisch und Arbeitsfläche ❙ Arbeitsstuhl, ergonomisches Sitzen ❙ Beleuchtung, richtiger Aufstellort für den Arbeitsplatz-PC ❙ Bildschirmarbeit, Pausen und Tätigkeitswechsel, Angebotsuntersuchung und Sehhilfen ❚ Technische Arbeitsplatzhilfen ❙ Sonderausstattung und Nachteilsausgleiche ❙ Den richtigen Kostenträger finden ❚ Besuch der DASA ❙ Vor- und Nachbearbeitung des Besuchs der DASA Bestandteil des Seminars ist ein Besuch der DASA (Deutsche Arbeitsschutzausstellung) in Dortmund. 57 58 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundwissen Psychische Belastungen, Stress und Burnout – (K)ein Thema im Betrieb? Die Gefährdungsbeurteilung – Ein Überblick Seminardaten 22.06. – 24.06.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J-50622-5 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 450,00 EUR Referent Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers. Eine qualitativ nachhaltige Gefährdungsbeurteilung ist ohne die Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung und die aktive Beteiligung der Belegschaft nicht sinnvoll. Deshalb ist es wichtig, dass die betriebliche Interessenvertretung eine umfassende Übersicht erhält über ❚ die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung, ❚ die Rechte der Interessenvertretung und der Belegschaft, ❚ die z.Zt. verbreiten Verfahren der Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen einen Einblick in die Absichten des Gesetzgebers und in häufig vorkommende Problemlagen bei der Umsetzung der Beurteilung, sowie einen Überblick über die Chancen, die den Betrieben aus solchen Maßnahmen erwachsen. Darüber hinaus werden sie befähigt, die Grundzüge eines für den Betrieb passenden Konzeptes und einer dazu gehörenden Betriebsvereinbarung zu entwerfen. Seminarinhalte ❚ Rechtliche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung ❚ Rechte und Aufgaben der Interessenvertretung und der Belegschaft ❚ Funktion der Gefährdungsbeurteilung mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Verfahren und Organisation der Gefährdungsbeurteilung ❚ Anforderungen der Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsicht und der „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) Seminardaten 20.04. – 24.04.2015 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Bremerhaven, Comfort Hotel BR-KOV-J-50420-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 765,00 EUR Referentin und Referent Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Aktuelle Studien belegen immer wieder, dass psychische Belastungen am Arbeitsplatz zunehmen. Einflüsse wie Leistungsverdichtung, Arbeitshetze und Zeitdruck wirken sich negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten aus. Dieser Zusammenhang ist heute arbeitswissenschaftlich bewiesen. Und dennoch wird das Problem im Betrieb häufig nicht thematisiert und angegangen. Zum Schutz der psychischen Gesundheit steht das zentrale Arbeitsschutz-Instrument, die Gefährdungsbeurteilung, zur Verfügung. Eine ganzheitliche, beteiligungsorientierte Gefährdungsbeurteilung bietet eine gute Möglichkeit, psychische Belastungen zu erfassen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. In diesem Seminar wird die Handlungskompetenz der betrieblichen Interessenvertretung im Umgang mit psychischen Belastungen gestärkt und es werden Präventionsmaßnahmen für den Betrieb erarbeitet. Seminarinhalte ❚ Definition von psychischen Belastungen, Stress und Burnout ❚ Psychische Fehlbelastungen erkennen ❚ Auswirkungen psychischer Fehlbelastungen ❚ Psychosoziale Belastungsfaktoren ❚ Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ❚ Beratung von Betroffenen ❚ Betriebliche Präventionsmaßnahmen ❚ Psychische Gesundheit im Arbeitsrecht 59 60 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Wie pack´ ich´s an? Praxisseminar – Wege zur konkreten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Seminardaten 27.04. – 30.04.2015 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Hamburg, Baseler Hof BR-KOV-J-50427-1 750,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 780,00 EUR 14.09. – 18.09.2015 Beginn: 12:30 Uhr (mit dem Mittagessen) Hamburg, InterCity Hotel Hauptbahnhof BR-KOV-J-50914-3 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 925,00 EUR Referentin und Referenten Dr. Max Geray, Büro für Arbeitsschutz und Betriebsökologie, Hamburg Georg Hohlwein, Betriebsrat Deutsche Post AG, Dortmund Barbara Titze, Betriebsrätin Deutsche Post AG, Dortmund Aus der Gefährdungsbeurteilung ist der konkrete Handlungsbedarf abzuleiten, und erforderliche Maßnahmen müssen im Betrieb entwickelt und umgesetzt werden. Hierbei gibt es immer wieder Probleme und Störungen. Prozesse geraten ins Stocken, Arbeitgeber handeln nicht nach den Vorschriften, Ergebnisse werden falsch interpretiert. Hier setzt das Seminar an und gibt Hilfestellungen bei der praktischen Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Es richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Grundlagen- und Aufbauseminare und setzt Vorkenntnisse und Erfahrungen mit der Gefährdungsbeurteilung voraus. Seminarinhalte ❚ Neue Entwicklungen und gesetzliche Bestimmungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz ❚ Arbeit in der Paritätischen Kommission ❚ Prozessmanagement ❚ Betriebsvereinbarungen ❚ Einigungsstelle – Geeignete Methoden zur Messung psychischer Beanspruchungen Seminardaten 21.09. – 23.09.2015 Beginn: 10 Uhr Haltern, Hotel Seehof BR-KOV-J-50921-2 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Referent Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Die Gefährdungsbeurteilung ist das Hauptinstrument, um Gefährdungen im Unternehmen zu ermitteln und zu reduzieren. Es stehen viele Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Wie die Gefährdungen im Betrieb zu erfassen sind, wird durch den Gesetzgeber nicht im Detail geregelt. Hier gibt es ein breites Angebotsspektrum an Instrumenten und Verfahren. Die am meisten verbreiteten Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung sind expertenorientiert und nutzen Checklisten oder Fragebögen. Sollen sie eingesetzt werden, dann stellen sie ihre Nutzer vor Fragen wie: ❚ Erfasst das Instrument zuverlässig die Gefährdung bzw. das Ausmaß der Gefährdung? ❚ Wie gehe ich mit subjektiven Daten um? ❚ Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden? ❚ Wie werte ich die Ergebnisse aus? ❚ Wie entscheide ich, welche Maßnahmen erforderlich sind? Diese Fragen werden im Seminar erörtert und praktikable Lösungen angeboten. Mit Hilfe von erprobten Instrumenten und Verfahren wird vorgestellt, welche Vorteile mitarbeiterorientierte Verfahren haben und welche Instrumente hierfür besonders geeignet sind. Seminarinhalte ❚ Rechtliche Rahmenbedingungen und Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Organisation, Inhalt und Ablauf der Gefährdungsbeurteilung ❚ Beurteilung der Gefährdung und des Risikos ❚ Geeignete Instrumente zur Erfassung der Gefährdungen ❚ Auswertung der Ergebnisse ❚ Geeignete Schutzmaßnahmen 61 62 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 63 Die psychische Gesundheit – ein Kernbestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements Seminardaten 16.11. – 18.11.2015 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J-51116-2 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Referentin und Referent Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Wie können psychische Fehlbeanspruchungen bzw. Stress vermieden und angemessene Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) umgesetzt werden, wie es ausdrücklich das unlängst überarbeitete Arbeitsschutzgesetz verlangt? Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist mehr als das einfache Zusammenfügen der Elemente „Arbeitsschutz“, „Betriebliche Gesundheitsförderung“ und „Management“, um die Kosten genauer zu erfassen oder Verantwortlichkeiten zu klären. Ziel ist es, den Aspekt „Beschäftigtengesundheit" zum integralen Bestandteil betrieblichen Handelns zu machen. Es sollen nicht nur Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gefährdungen vermieden werden. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement will Gesundheit „ganzheitlich“ fördern, indem die Arbeit „menschengerecht“ gestaltet wird. Im Blickfeld stehen also sowohl die „physische“, wie „psychische“ Dimension der Gesundheit und die Frage der Erweiterung der persönlichen Gesundheitsressourcen der Beschäftigten. Soll das BGM in Ihrem Unternehmen umgesetzt oder weiterentwickelt werden? Gibt es einen verbindlichen Plan, der auch von den Leitungen unterstützt und umgesetzt wird? In der Praxis zeigt sich, dass vor allem dann Probleme entstehen, wenn die psychische Gesundheit der Beschäftigten gestaltet werden soll. Welche Gesichtspunkte spielen dabei eine Rolle? Wie erfasse ich den Ist-Zustand, welche Ziele sind realistisch? Gibt es vielversprechende Maßnahmen mit deren Hilfe formulierte Ziele verwirklicht werden können? Seminarinhalte ❚ BGM als neue Entwicklungsstufe in der betrieblichen Gesundheitspolitik ❚ Die Wahrnehmung von psychischen Prozessen im Arbeitsprozess ❚ Aspekte der psychischen Fehlbelastungen am Arbeitsplatz ❚ Psychische Ressourcen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Unternehmen ❚ Modell der Integration von psychischer Gesundheit in das BGM ❚ Instrumente der Erfassung von psychischer Gesundheit im Betrieb ❚ Rolle des Betriebs-/Personalrats im BGM ❚ Rechtliche Grundlagen einer Integration „psychischer Gesundheit" in das BGM kanzlei für arbeitsrecht silberberger.lorenz.towara silberberger.lorenz.towara kanzlei für arbeitsrecht - düsseldorf gewerkschaftlich orientiert - fachlich kompetent - engagiert wir beraten und vertreten beschäftigte, betriebs-, personal-, gesamtbetriebs-, konzernbetriebs- und eurobetriebsräte unsere kooperation in münchen: VHHEDFKHUÀHLVFKPDQQPOOHUNDQ]OHLIUDUEHLWVUHFKW www.sfm-arbeitsrecht.de silberberger.lorenz.towara versteht sich als Beraterkanzlei im individuellen und besonders im kollektiven Arbeitsrecht. Zu unseren Schwerpunkten zählen die rechtliche Begleitung von Fusionen und Umstrukturierungen, Vergütungs- und Arbeitszeitmodellen, Arbeitsund Gesundheitsschutz, IT-Anwendungen sowie Insolvenzarbeitsrecht, die betriebliche Altersversorgung und die Beratung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat. grabenstraße 17 40213 düsseldorf fon. 0 211 / 55 020 - 0 [email protected] www.slt-arbeitsrecht.de dr. uwe silberberger dr. frank lorenz jörg towara 64 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Mobbing, Bossing und Co. – psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten Seminardaten 02.03. – 04.03.2015 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Bremerhaven, Comfort Hotel BR-KOV-J-50302-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 405,00 EUR Referent Godehard Baule, Diplom-Psychologe, Supervisor Neben der Arbeitsverdichtung hat gerade auch das Führungsverhalten am Arbeitsplatz einen wesentlichen Einfluss auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten. Führungskräfte können durch eine gute Arbeitsorganisation, die gerechte Verteilung der Arbeit, Wertschätzung und konstruktive Kritik das Selbstwertgefühl und die Motivation der Beschäftigten stärken. Destruktive Verhaltensweisen und unklare Zielvorgaben hingegen können zu psychischen Belastungen bei den Beschäftigten führen. In diesem Seminar werden die Zusammenhänge zwischen Führungsverhalten und der psychischen Gesundheit der Beschäftigten dargestellt. Darüber hinaus erfahren betriebliche Interessenvertretungen, wie sie die Auswirkungen von Führungsverhalten in der Praxis ermitteln können und welche Möglichkeiten der Einflussnahme und Mitbestimmung sie haben. Seminarinhalte ❚ Grundsätze von Führung und Führungsstile ❚ Zusammenhang von Führung und psychischer Gesundheit ❚ Umgang mit schwierigen Vorgesetzten ❚ Integration von Führungsverhalten in die Gefährdungsbeurteilung ❚ Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung bei gesundheitsschädigendem Führungsverhalten ❚ Überwachungsaufgaben des Betriebsrats und Mitbestimmungsrechte bei der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung Seminardaten 07.09. – 11.09.2015 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Bremerhaven, Comfort Hotel BR-KOV-J-50907-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 765,00 EUR Referentin und Referent Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Wenn Beschäftigte am Arbeitsplatz durch Mobbing schikaniert und systematisch mit Beleidigungen und Diskriminierung konfrontiert werden, ist das nicht nur ein großes persönliches Problem mit gravierenden gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen sondern auch ein ernstzunehmendes Problem für den Betrieb. Mobbing verursacht Schäden auf allen Ebenen, die Betroffenen büßen ihre Gesundheit ein und den Betrieben entstehen hohe Kosten durch Ausfallzeiten. Betriebliche Interessenvertretungen wahren die Interessen der Beschäftigten und wachen darüber, dass diese ihre Persönlichkeit entfalten können und keinen gesundheitlichen Schaden erleiden. Im Fall von Mobbing und Bossing ist das ein Auftrag, der nicht nur Kenntnisse über die Entstehung dieser Konfliktform erfordert sondern auch Einfühlungsvermögen und Beratungskompetenz. In diesem Seminar werden die Entwicklung von Mobbing, die Ursachen und Verläufe aufgezeigt. Es wird thematisiert, was die betriebliche Interessenvertretung gegen Mobbing unternehmen kann und welche präventiven Maßnahmen erfolgversprechend sind. Darüber hinaus steht die Beratung und Unterstützung von Betroffenen im Fokus des Seminars. Seminarinhalte ❚ Definition und Abgrenzung von Mobbing und Bossing ❚ Rechtliche Rahmenbedingungen ❚ Folgen für die Betroffenen ❚ Verlauf und Dynamik von Mobbingprozessen ❚ Beratung von Betroffenen ❚ Betriebliche Präventionsstrategien ❚ Betriebsexterne Hilfen 65 66 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz Wie wir morgen zufrieden und gesund arbeiten – Arbeitszeitgestaltung im Betrieb Die eigene Gesundheit riskieren? Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Seminardaten 26.01. – 28.01.2015 Beginn: 10.00 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J-50126-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 450,00 EUR Die neue Organisation der Arbeit hat einen hohen Anteil an der Entstehung von Stress und Burnout bei den Beschäftigten. Arbeitszeit, soziale Kontakte und Führung spielen dabei eine entscheidende Rolle. Besonders durch die Managementmethode „Indirekte Steuerung“ werden unternehmerische Herausforderungen und Ziele auf die Beschäftigten übertragen. In den Unternehmen wird diese Steuerungsmethode zur Leistungsoptimierung mit hoher Eigenverantwortung eingesetzt. Den Beschäftigten werden unternehmerische Ziele oder die Erreichung von Kennziffern auferlegt, die sie häufig überfordern. Gleichzeitig gibt es seitens der Arbeitgeber immer weniger Vorgaben, wann und wie die Ziele zu erreichen und die anfallenden Arbeiten zu erledigen sind. Dadurch werden auch die persönlichen Beziehungen Referentin und Referent der Beschäftigten untereinander belastet. Darüber hinaus verwischen Katharina Homann-Kramer, die Grenzen zwischen Arbeitszeit und arbeitsfreier Zeit. Diplom-Sozialpädagogin, Das Seminar zeigt Wege auf, wie diesen Prozessen entgegengewirkt Mediatorin (BMWA), werden kann und welche geeigneten strategischen Wege für eine geBildungsreferentin bei sundheitsförderliche Arbeitsweise gefunden werden können. Arbeit und Leben Seminarinhalte Stephan Siemens, ❚ Definition von psychischen Belastungen, Stress und Burnout Burnout-Experte ❚ Entgrenzung der Arbeitszeit als Gesundheitsrisiko ❚ Die Methode der Indirekten Steuerung und die Auswirkung auf die Beschäftigten ❚ Gruppendynamische Prozesse ❚ Herausforderung für das Betriebliche Gesundheitsmanagement ❚ Gefährdungsbeurteilungen ❚ Rolle der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Handlungsmöglichkeiten Seminardaten 01.07. – 03.07.2015 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Bremerhaven, Comfort Hotel BR-KOV-J-50701-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 405,00 EUR Referentin und Referent, Hartmut O. Genz-Bideau, Berater, Trainer, Sicherheitsfachkraft, QMB, Hamburg Annemarie Weber, Organisationsberaterin, Wert.Arbeit GmbH Berlin Angesichts des demografischen Wandels und der Beschleunigung von Arbeitsprozessen entsteht die Notwendigkeit einer lebensphasenorientierten, gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitszeit. Jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwarten Antworten auf familiengerechte Arbeitszeiten, ältere wollen gesund bis zur Rente kommen. Flexibilisierung und Entgrenzung der Arbeit sowie ungünstige, lebensunfreundliche Arbeitszeitgestaltung haben negativen Einfluss auf die Motivation und die Gesundheit der Beschäftigten. Arbeitgeber sind gefordert, verbesserte Arbeitszeitlösungen für die Beschäftigten anzubieten und umzusetzen. Um in Zukunft produktiv und zufrieden arbeiten zu können, benötigen Beschäftigte eine Arbeitsorganisation, die eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zulässt und der Arbeit ein gesundes Maß gibt. Betriebliche Interessenvertretungen haben bei der Arbeitszeitgestaltung ein Mitbestimmungsrecht. Um dieses umfassend wahrnehmen zu können und um die betrieblichen Gestaltungsspielräume auszuloten, benötigen sie grundlegende Kenntnisse im Bereich von Arbeitszeitgestaltung und Gesundheitsförderung im Betrieb. Seminarinhalte ❚ Arbeitszeitgestaltung und die Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten ❚ Gesundheitsgerechte Arbeitszeitmodelle für unterschiedliche Lebensphasen ❚ Alterns- und familiengerechte Arbeitszeitgestaltung ❚ Risiken der Flexibilisierung der Arbeitszeit ❚ Übergang von Arbeit in Rente ❚ Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ❚ Strategie und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung ❚ Erfolgreiche Beispiele aus der Praxis 67 68 Praxisfelder im Arbeits- und Gesundheitsschutz 69 www.bund-verlag.de „Stress war gestern“ – Workshop zur Stressbewältigung Referent Jürgen Heimes, Organisations- und Personalentwickler, Mediator, Jurist Die hohe Arbeitsbelastung geht auch an Betriebs- und Personalratsmitgliedern sowie Schwerbehindertenvertretungen nicht spurlos vorüber. Sie sind in den letzten Jahren einer deutlichen Zunahme arbeitsbedingter Belastungen ausgesetzt. Nur wer seine Arbeit gut organisiert und dabei auch noch gut für sich selbst sorgt, kann auch anderen effektiv helfen. Im Workshop wird erarbeitet, wie Stress künftig vermieden und die alltägliche Arbeit mit den persönlichen Zielen in Einklang gebracht werden kann. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind dazu eingeladen, zu erkunden, wie sie in Zukunft am besten mit ihren persönlichen Ressourcen umgehen wollen. Ein gutes Zeitmanagement hilft, die persönliche Arbeitssituation zu verbessern und die unterschiedlichen Anforderungen unter einen Hut zu bringen. Seminarinhalte ❚ Persönliche Standortbestimmung ❚ Typische Belastungen durch Beruf- und Privatleben ❚ Ursachen, Merkmale und Erscheinungsformen von Stress ❚ Umgang mit Zeit und persönlichen Ressourcen ❚ Wissenschaftliche Forschungsergebnisse zur Stressbewältigung und „Burnout“-Prävention ❚ Bewährte und neue Techniken des Selbst- und Zeitmanagements ❚ Vorstellung und Erprobung anerkannter Übungen zur Stressreduzierung ❚ Kollegialer Erfahrungsaustausch SUPERHELDEN DER BETRIEBSRATSARBEIT Fotolia: © Gordon Downey – Fotolia.com Seminardaten 01.12. – 03.12.2015 Beginn: 10 Uhr Bielefeld, Park Inn Bielefeld BR-KOV-J-51201-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 395,00 EUR SEIT GENERATIONEN IM EINSATZ FÜR DIE GUTEN. 70 Psychische Erkrankungen Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt – Grundwissen für betriebliche Interessenvertretungen Seminardaten 16.03. – 20.03.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J-50316-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 805,00 EUR Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Der Anteil psychisch erkrankter Kolleginnen und Kollegen hat in den Betrieben in den letzten Jahren erheblich zugenommen und steigt weiter an. Aber gerade der Aspekt der psychischen Erkrankungen wird häufig im betrieblichen Alltag nicht oder zu spät wahrgenommen, fehl gedeutet oder es wird unangemessen reagiert. Damit diese Deutungen gar nicht erst möglich werden, benötigen die betrieblichen Interessenvertretungen Grundkenntnisse über die verschiedenen psychischen Erkrankungen und deren Auswirkungen. Nur so können die Interessen von psychisch erkrankten Menschen sinnvoll vertreten werden, auch wenn diese sich ihrer Krankheit noch nicht einmal selbst bewusst sind. Der Umgang mit entsprechend auffälligen oder kranken Kolleginnen und Kollegen erfordert von Schwerbehindertenvertretung und Betriebs-/Personalrat ein hohes Maß an Sensibilität und Handlungskompetenz, die in diesem Seminar erworben werden kann. Seminarinhalte ❚ Was ist psychische Behinderung? ❚ Unterscheidung und Merkmale ❚ Therapiemöglichkeiten ❚ Umgang mit psychisch Kranken im Betrieb ❚ Arbeitsplatzgestaltung und -organisation ❚ Interne und externe begleitende Hilfen ❚ Rechtliche Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs-/Personalrats ❚ Verhaltensmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs-/Personalrats ❚ Auswirkungen des SGB IX auf die Situation psychisch behinderter Menschen Psychische Erkrankungen „Burnout“ – Handlungsfeld für betriebliche Interessenvertretungen Seminardaten 21.09. – 23.09.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J-50921-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 450,00 EUR Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Hochgesteckte Ziele, zu wenig Personal, Zeitdruck, nicht nachvollziehbare Entscheidungen, Angst zu versagen, ständige Gewissensbisse und Überarbeitung, Unsicherheit… Wer kennt sie nicht, die Begleiterscheinungen der heutigen Arbeitswelt? Häufig führen diese anhaltenden Belastungen am Arbeitsplatz dazu, dass Menschen „ausbrennen“. 1,9 Millionen Fehltage sind alleine auf die Diagnose „Burnout“ zurück zu führen. Ein Fehltag kostet den Betrieb rund 400,00 EUR und die Zahlen sind steigend. Betriebliche Interessenvertretungen sind gefragt, Maßnahmen gegen diesen Trend durchzusetzen. Eine nachhaltige Gesundheitsförderung im Betrieb ist auch im Hinblick auf den demografischen Wandel unerlässlich. Erste Anzeichen für ein drohendes „Burnout“ werden ebenso im Seminar thematisiert wie auch Hilfsmaßnahmen für erkrankte Kolleginnen und Kollegen. Darüber hinaus werden betriebliche Modelle vorgestellt, wie Prävention wirksam umgesetzt werden kann. Seminarinhalte ❚ „Burnout“ – nur eine Modeerscheinung? ❚ Ursachen für „Burnout“ ❚ Das Krankheitsbild ❚ Kommunikation mit erkrankten Kolleginnen und Kollegen ❚ Handlungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen ❚ Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen ❚ Integration erkrankter Kolleginnen und Kollegen nach Reha-Maßnahmen 71 72 Psychische Erkrankungen Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht… – Kommunikation mit psychisch kranken Menschen Seminardaten 22.06. – 26.06.2015 Beginn: 10 Uhr Kamen Kaiserau, SportHotel BR-KOV-J-50622-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 690,00 EUR Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Damit Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- sowie Personalräte psychisch erkrankten Menschen in der Arbeitswelt helfen und zur Seite stehen können, müssen sie sich bemühen, das Krankheitsgeschehen um die erkrankten Menschen herum zu begreifen. Häufig gestaltet sich die Kommunikation mit den Betroffenen sehr schwierig. Die Wahrnehmung psychisch erkrankter Menschen ist meist gestört. Nicht selten fehlt ihnen die Einsicht, dass sie krank sind und auch Kolleginnen und Kollegen können irritiert sein und „falsche“ Schlüsse ziehen. All das zeigt, wie wichtig die Kommunikation mit den Erkrankten ist. Das Seminar setzt genau an dieser Stelle an. Ziel ist es, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Empathie für ihre psychisch erkrankten Kolleginnen und Kollegen entwickeln. Beispiele für eine gelungene Kommunikation mit psychisch erkrankten Menschen in der Arbeitswelt werden aufgezeigt. Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Das Seminar bietet auch die Möglichkeit, sich mit Psychiatrie erfahrenen Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen auszutauschen, um für die eigene Praxis zu lernen. Psychische Erkrankungen Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz Seminardaten 02.11. – 04.11.2015 Beginn: 10 Uhr Dortmund, Ringhotel Drees BR-KOV-J-51102-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 420,00 EUR Referenten Andreas Kramer, Arbeitswissenschaftler Werner Wenzel, Gesundheitshaus Unna In diesem Seminar werden Früherkennungsmöglichkeiten der Suchtprobleme von Beschäftigten ermittelt und die individuellen, betrieblichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgezeigt. Dabei geht es nicht nur um Alkohol- und Drogenabhängigkeit sondern auch um Medikamentenmissbrauch. Es wird ein Überblick über Hilfestellungen von professionellen Instanzen gegeben. Die Erforderlichkeit von Suchtbeauftragten im Betrieb und deren Zusammenarbeit mit Arbeitgeber, Betriebs- und Personalrat und Schwerbehindertenvertretung wird erörtert. Seminarinhalte ❚ Hintergründe und Ursachen von Suchterkrankungen ❚ Suchtprobleme im Betrieb ❚ Zahlen und Fakten ❚ Sucht und Arbeitssicherheit ❚ Ärztliche Untersuchungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ❚ Medizinische, betriebliche/betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen von Suchterkrankungen ❚ Suchtverhalten und Krankheit ❚ Umgang mit Sucht kranken Kolleginnen und Kollegen ❚ Die Rolle des betrieblichen Umfelds ❚ Hilfestellung im Betrieb ❚ Zusammenarbeit mit Suchtbeauftragten ❚ Möglichkeiten und Grenzen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung ❚ Handlungsmöglichkeiten und Grenzen des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung ❚ Der Umgang mit „Drogen-Screening” ❚ Besuch einer Suchtklinik 73 74 Psychische Erkrankungen Seminardaten 06.05. – 08.05.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J-50506-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 450,00 EUR Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Manfred Rüdebusch, Schwerbehindertenvertreter bei EVOBUS/Daimler Psychische Erkrankungen Wieder zur Arbeit – aber wann und wie? Suizid – (k)ein neues Problem Über die besonderen Schwierigkeiten psychisch kranker Menschen mit hohen Fehlzeiten im Betrieb – Umgang mit Suiziddrohungen und Suizidversuchen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Die Behandlung psychischer Erkrankungen braucht in der Regel mehr Zeit als die Therapie körperlicher Beeinträchtigungen. Oftmals fehlt auch die Krankheitseinsicht bei den Betroffenen. Ambulante und stationäre psychiatrische Behandlung und Rehabilitation führen häufig zu langer und auch wiederkehrender Abwesenheit im Betrieb. Die notwendige Zeit zur Stabilisierung und Genesung dauert in der Regel Monate; immer wieder droht dadurch auch die Aussteuerung (Wegfall des Krankengeldes), was den Druck für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter erhöht. Die besonderen Belastungen durch die Erkrankung, die zusätzliche Unsicherheit und Scham vor der Rückkehr in den Betrieb, finanzielle Probleme und die Angst, am Arbeitsplatz zu versagen, werden u.a. thematisiert. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen benötigen möglichst frühzeitig die Unterstützung (Interesse und Empathie) der betrieblichen Interessenvertretungen, damit sie entlastet werden und die notwendige Sicherheit erhalten. Damit ist in der Regel gewährleistet, dass sich die erkrankten Kolleginnen und Kollegen die notwendige Zeit für eine Stabilisierung und Genesung nehmen. Dies wiederum ist unabdingbar für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Betrieb. Seminarinhalte ❚ Rückkehr an den alten Arbeitsplatz ❚ Umsetzung ❚ Potentialeinbußen ❚ Arbeitsplatzgestaltung ❚ Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) ❚ Aussteuerung ❚ Begleitung und Eingliederungsmanagement ❚ Beteiligung interner und externer Instanzen ❚ Handlungsmöglichkeiten betrieblicher Interessenvertretungen Seminardaten 26.11. – 27.11.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J-51126-1 440,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 290,00 EUR Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Selbsttötungsserien in Betrieben, wie bei dem Dell-Computerhersteller Foxconn, der France Télécom, dem Renault-Technologiezentrum Guyancourt und dem Peugeot-Werk in Mülhausen sind in Deutschland bisher nicht bekannt. Die Arbeitsbedingungen in den genannten Firmen aber sind ähnlich wie hierzulande. Betriebliche Interessenvertretungen sind zunehmend mit dem Thema Suizid konfrontiert. Suiziddrohungen, Suizidversuche oder gar vollendeter Suizid überfordern, verunsichern und belasten die betriebliche Interessenvertretung häufig. Das Seminar soll über die Zusammenhänge und Sachverhalte zum Thema Suizid aufklären und helfen, diesem mit weniger Tabu und Angst zu begegnen. Es werden Handlungsmöglichkeiten erarbeitet, die zu konkreter Hilfe für die Betroffenen führen. Im Seminar werden unter anderem eine Psychiaterin und ein Psychiatrie-Erfahrener zu dem sensiblen Thema Rede und Antwort stehen. Seminarinhalte ❚ Ursachen von Suizid ❚ Suizid – Zahlen, Fakten, Daten ❚ Betriebliche Zusammenhänge ❚ Möglichkeiten und Grenzen der betrieblichen Interessenvertretung, Suizidgedanken zu erkennen und Suizid zu verhindern ❚ Prophylaktische und begleitende Maßnahmen ❚ Handlungsmöglichkeiten nach § 87 Absatz 1 Nummer 7 und § 80 Absatz 1 Nummer 2 und 9 ❚ Psychohygiene 75 76 Psychische Erkrankungen Seminardaten 11.11. – 13.11.2015 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park BR-KOV-J-51111-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 395,00 EUR Referenten Wilhelm Freund, Diplom-Sozialpädagoge Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben BR-Hotline Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin BR-Hotline – Workshop zur Unterstützung von Helferinnen und Helfern psychisch erkrankter Menschen im Betrieb Wenn ich jetzt einfach mal jemanden anrufen könnte! Die Hotline für frische Ideen – Ein Beratungsangebot für Betriebsräte Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen werden immer häufiger mit den Problemen von Beschäftigten, die unter psychischen Erkrankungen leiden, konfrontiert. Die jeweiligen Situationen und gestellten Anforderungen an die betrieblichen Interessenvertretungen sind sehr unterschiedlich. Selbst wenn sie bereits Grundkenntnisse über die verschiedenen psychischen Störungsbilder besitzen, reicht diese Kenntnis im Alltag häufig nicht aus, um adäquat auf die unterschiedlichen Anforderungen zu reagieren. Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte, die in ihren Gremien zuständig sind, sich für die Belange der psychisch erkrankten Beschäftigten einzusetzen, reagieren in der Praxis häufig verunsichert und sind einem starken Druck ausgesetzt. Sie stoßen an ihre eigenen Grenzen. Das Seminar will helfen, diesen Druck zu mindern und Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräten konkrete, an ihre Praxis orientierte, zielgerichtete Hilfestellung zu reichen. Hierzu werden aktuelle Fälle der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer bearbeitet. Ähnlich einer Supervision dient das Seminar der Reflektion der Arbeit in dem schwierigen Themenfeld der zunehmenden psychischen Erkrankungen in den Betrieben. Arbeit und Leben hat ein umfangreiches Bildungsprogramm für betriebliche Interessenvertretungen und bietet einen zusätzlichen Service: Die Hotline unterstützt bei aktuellen Problem- und Fragestellungen, die sich rund um die Arbeit von Betriebsräten ergeben. Die Referenten zum Themenfeld „Psychische Erkrankungen“ stehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch nach den Seminaren noch mit Rat und Tat zur Seite. Über Kontaktmöglichkeiten informieren wir in den Seminaren. Im Hintergrund der Hotline arbeitet ein Netzwerk aus ❚ Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern aus dem Deutschen Gewerkschaftsbund ❚ Erfahrenen Betriebsräten und Betriebsrätinnen ❚ Expertinnen und Experten aus verschiedenen Wissensgebieten ❚ Erfahrenen und kompetenten Anwältinnen und Anwälten für Arbeitsrecht aus der Kanzlei silberberger.lorenz.towara So funktioniert der Kontakt: Wir werden angerufen oder angeschrieben. Wir klären das Thema/Problem und leiten bei Bedarf die Frage an eine andere Stelle weiter, so dass eine kompetente Unterstützung und Begleitung sichergestellt ist. Dieser Service ist kostenlos und steht an Arbeitstagen von montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Nach erster Kontaktaufnahme organisieren wir unsere Begleitung innerhalb von 24 Stunden. Hotline für Betriebsräte Ansprechpartner und Koordinator Andreas Kramer Telefon: 0211 - 93800 -50 E-Mail: [email protected] Wer steht hinter der Hotline? ❱ Gewerkschafter und Gewerkschaft erinnen ❱ Erfahrene Betrieb srätinnen und Be triebsräte ❱ Erfahrene Schw erbehindertenvertr etungen ❱ Expertinnen und Experten aus versc hiedenen Wissensgebieten ❱ Erfahrene und ko mpetente Anwältin nen und Anwälte Arbeitsrecht aus für der Kanzlei silberbe rger.lorenz.towara Ansprechpartner und Koordinator: Andreas Kramer Telefon: 0211- 938 00 -50 brhotline@aulnrw .de Arbeit und Leben DGB/VHS NW Arbeit und Leben DGB/VHS NW e.V. Mintropstraße 20 40215 Düsseldorf 77 78 Betriebliches Eingliederungsmanagement „Das Seminar will helfen, diesen Druck zu mindern und Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräten konkrete, an ihre Praxis orientierte, zielgerichtete Hilfestellung zu reichen.“ Thomas Schnelle, Betriebsratsvorsitzender der SPX Cooling Technologies GmbH Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick Seminardaten 19.05. – 21.05.2015 Beginn: 12.30 Uhr (mit dem Mittagessen) Bremerhaven, Comfort Hotel SB-LAG-J-50519-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 405,00 EUR Seit 2004 ist der Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, für alle Beschäftigten – nicht nur für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen –, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen durchgängig oder in Addition arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Durch das BEM sollen der Arbeitsplatz dauerhaft erhalten und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Dazu bedarf es in der Regel eines so genannten BEM-Teams, das sich um die Eingliederung verantwortlich kümmert. Rehaträger und Integrationsämter fördern und prämieren modellhaftes Betriebliches Eingliederungsmanagement. Das Seminar gibt einen Überblick über Chancen und Möglichkeiten des BEM. Referentin und Referent Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Seminarinhalte ❚ § 84 Abs. 2 SGB IX Grundlagen des BEM und Pflicht des Arbeitgebers ❚ Koordination beruflicher Eingliederung ❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM als kollektivrechtliche Vereinbarung ❚ Auswirkungen auf Kündigungen und Änderungskündigungen ❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte ❚ Vertrauensbildende Aktivitäten im BEM ❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs-/Personalrat ❚ Datenschutz im BEM ❚ Eingliederungsberaterinnen und -berater im Unternehmen ❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder ❚ Hilfen seitens externer Institutionen Sandra Tinnefeld, Diplom-Pädagogin, Reha-Fachkraft, Disability Managerin „Als unser Betriebsrat im Januar 2013 neu gegründet wurde, mussten wir schnell handlungsfähig werden. Wir haben dann bei Arbeit und Leben angerufen und nach einem Inhouse-Seminar gefragt. Besonders gut gefallen hat uns, dass das Seminar genau auf unser Gremium und den Betrieb zugeschnitten wurde. Der Referent hatte viel Erfahrung aus der Praxis und die Diskussionen mit ihm waren sehr gut, um das komplexe Thema zu verstehen. Wir können die Seminare von Arbeit und Leben auf jeden Fall weiterempfehlen!“ Betriebsratsgremium DPD GeoPost 79 80 Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis Seminardaten 15.09. – 18.09.2015 Beginn: 10 Uhr Bochum, Park Inn Hotel SB-LAG-J-50915-1 750,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 730,00 EUR Das in § 84 Abs. 2 SGB IX geforderte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gewinnt immer mehr an Bedeutung, da es nicht nur für schwerbehinderte Menschen, sondern für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt. Das BEM gilt heute als eine tragende Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Sowohl die Betriebskrankenkassen als auch die Rehaträger haben ein erhebliches finanzielles Interesse an deren Umsetzung in Unternehmen. Im Mittelpunkt des Seminars steht die praktische Umsetzung bzw. Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements als Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Seminardaten 21.04. – 23.04.2015 Beginn: 10 Uhr Oberhausen, TRYP CentrO Oberhausen SB-LAG-J-50421-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 470,00 EUR Referenten Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Ein Schwerpunkt des Seminars ist der Besuch der Stadtverwaltung Bochum. Dort wurde ein modellhaftes BEM eingerichtet. Referenten Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Seminarinhalte ❚ Gesetzliche Grundlagen des BEM ❚ Einführung und Koordination des BEM als Managementsystem Martin Bsdurek, Vorsitzender der Arbeitsge- ❚ Betriebswirtschaftliche Aspekte ❚ Mitglieder und Aufgaben des BEM-Teams meinschaft der Schwerbe❚ Persönliche Voraussetzungen der Teammitglieder hindertenvertretungen ❚ Die Rolle der Eingliederungsberaterinnen und -berater NRW e.V. (Case-Manager) ❚ Differenzierte Ablaufpläne eines BEM Detlef Eichardt, ❚ Aufgaben und Hilfsangebote der externen Akteurinnen und Gesundheitsmanager Akteuren der Stadt Bochum ❚ Vertrauensbildende Öffentlichkeitsarbeit im Unternehmen ❚ Qualifizierungsmöglichkeiten der Verantwortlichen ❚ Praktische Umsetzung des BEM am Beispiel der Stadtverwaltung Bochum und deren Nebenbetrieben Thomas Hänschen, Rechtsanwalt Durch die Änderungen des SGB IX zum 01.05.2004 wurde der Schutz für arbeitsunfähige Beschäftigte, die nicht schwerbehindert sind, erhöht und die Beteiligungsrechte des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung erweitert. Nach § 84 Abs. 2 SGB IX gilt der individuelle Schutz für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet – wenn die betroffene Person zustimmt – ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Ziel des Verfahrens ist die Prüfung, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. An dem BEM ist der Betriebs-/Personalrat bzw. bei schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen. Interne und externe Akteurinnen und Akteure können hinzugezogen werden. Im Seminar werden die Voraussetzungen und Grenzen geklärt, wie Beschäftigte mit dem BEM vor krankheitsbedingten Kündigungen geschützt werden können. Seminarinhalte ❚ Krankheitsbedingte Kündigung ❚ Kündigungsschutzverfahren und die Bedeutung des BEM ❚ Krankenrückkehr- und Fehlzeitengespräche versus BEM ❚ BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX und Mitbestimmung beim betrieblichen Gesundheitsschutz ❚ Initiativrecht des Betriebs-/Personalrats nach § 84 Abs. 2 SGB IX und Beteiligungsrechte nach § 87 BetrVG ❚ Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM ❚ Einigungsstellenverfahren 81 82 Betriebliches Eingliederungsmanagement Die Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement professionell und wirkungsvoll gestalten Seminardaten 17.03. – 19.03.2015 Beginn: 10 Uhr Haltern, Hotel Seehof SB-LAG-J-50317-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Referentin und Referent Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Sabrina Klaesberg, Rechtsanwältin Seit nunmehr 11 Jahren ist in § 84 Abs. 2 SGB IX das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verankert. Inzwischen existiert in den allermeisten Betrieben und Dienststellen eine oft unterschiedlich gelebte Form des BEM. Viele Betriebe bzw. Dienststellen haben eine Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM abgeschlossen. Leider wurden oftmals die alten Betriebs-/Dienstvereinbarungen zum Thema Krankenrückkehrgespräche nicht gekündigt oder es wurde vergessen, die alte Betriebs-/Dienstvereinbarung mit der neuen zum BEM zu verknüpfen. Auch kommen die Datenschutzvorkehrungen oft viel zu kurz oder werden in einem Nebensatz, in dem man die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verspricht, abgetan. Dieses Seminar richtet sich an die, die ihre Vereinbarung zum BEM optimieren wollen und an die, die gerade eine entwickeln. Es werden die Eckdaten und Mindestinhalte einer Vereinbarung zum Thema BEM erarbeitet. Dabei wird aufgezeigt, wie man den Datenschutz personenbezogener Gesundheitsdaten der Beschäftigten während eines BEMProzesses garantieren bzw. zusichern kann. Seminarinhalte ❚ Rechtsunterschied zwischen einer Betriebs-, Dienst- oder Mitarbeitervereinbarung ❚ Vertragspartner einer Vereinbarung zum BEM nach 84 Abs. 2 SGB IX ❚ Mindestinhalte einer Vereinbarung zum BEM ❚ Stellschrauben einer Vereinbarung zum BEM ❚ Mögliche Anhänge zur Vereinbarung, die sich der Betriebspraxis anpassen lassen ohne die Vereinbarung kündigen zu müssen ❚ Grundlegende Datenschutzbestimmungen zu personenbezogenen Gesundheitsdaten ❚ Konkrete Datenschutzmaßnahmen innerhalb des Verfahrens und in der Dokumentation ❚ Überprüfbarkeit der Einhaltung des Datenschutzes im und nach dem BEM-Prozess ❚ Welche Teile muss der Arbeitgeber zum BEM in einer Vereinbarung regeln? ❚ Laufzeit einer BEM-Vereinbarung und ihre Überprüfung Betriebliches Eingliederungsmanagement Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Seminardaten 25.08. – 27.08.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz SB-LAG-J-50825-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 450,00 EUR Referentin und Referent Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Sandra Tinnefeld, Diplom-Pädagogin, Reha-Fachkraft, Disability Managerin Im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sind die Hilfen externer Institutionen ein Schlüssel zum Erfolg. Nicht nur durch finanzielle Zuschüsse, sondern auch durch Beratung und Qualifizierung lassen sich oft Alternativen im BEM finden. Daher ist Netzwerkarbeit mit externen Institutionen eine der zentralen Tätigkeiten des BEM-Teams bzw. der Eingliederungsberaterinnen und -berater. In diesem Seminar lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die zuständigen Institutionen und die damit verbundenen Hilfen kennen. Seminarinhalte ❚ Rehabilitationsträger und Ihre Leistungen ❚ Leistungsvoraussetzungen ❚ Koordination beruflicher Eingliederung ❚ Aufgaben von Integrationsämtern und Integrationsfachdiensten im BEM ❚ Hilfen und Leistungen durch die BKK ❚ Kostenlose Bürgerberatungen ❚ Handlungsmöglichkeiten für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs-/Personalrat ❚ Rolle der Eingliederungsberaterinnen und -berater im BEM ❚ Aufgaben des BEM-Teams und seiner Mitglieder 83 84 Betriebliches Eingliederungsmanagement Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement – Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin Seminardaten Modul I – Recht ❚ 03.03. – 05.03.2015 TRYP Hotel Dortmund Ein Qualifizierungsangebot in Kooperation mit Return2work – Gesellschaft für Gesundheitsmanagement – und der Technischen Universität Dortmund, Lehrstuhl für Berufspädagogik und Rehabilitation. Zum erfolgreichen Gesundheitsmanagement im Unternehmen gehören Modul II – Kommunikation die Erfüllung des Präventionsauftrages im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Aktivitäten im Bereich der betrieblichen Ge❚ 14.04. – 16.04.2015 sundheitsförderung. Ein gut ausgebildetes und ineinander verzahntes TRYP CentrO Oberhausen BEM-Team ist das A und O eines erfolgreichen BEM. Aufgabe des Eingliederungsberaters/der Eingliederungsberaterin ist Modul III – Leistungen es, die betroffenen Beschäftigten beratend und unterstützend durch ❚ 08.09. – 10.09.2015 das BEM-Verfahren zu begleiten und allen Beteiligten als AnsprechperTRYP CentrO Oberhausen son zur Verfügung zu stehen. Vorrangiges Ziel ist es, den Arbeitsplatz trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung zu erhalten. Um einen Modul IV – Umsetzung professionellen Umgang mit den anspruchsvollen Aufgaben im BEMdes BEM Team zu sichern, empfehlen wir allen Teammitgliedern eines bereits ❚ 28.10. – 30.10.2015 existierenden oder geplanten BEM-Teams diese Weiterbildung. TRYP CentrO Oberhausen Die Qualifizierung besteht aus vier dreitägigen Modulen. Zum Abschluss präsentieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Abschlussworkshop Ausschnitt der BEM-Arbeit aus ihrer Praxis, anschließend erhalten sie ❚ 17.11. – 18.11.2015 ein Zertifikat des beteiligten Lehrstuhls der Technischen Universität TRYP Hotel Dortmund Dortmund. Die Kosten für einen dreitägigen Schulungsblock betragen 650,00 EUR. Hinzu kommen 435,00 EUR für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale (ohne Übernachtung 269,00 EUR) im TRYP Hotel Dortmund und 470,00 EUR für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale (ohne Übernachtung 270,00 EUR) im TRYP Hotel Oberhausen. Die Kosten für den Abschlussworkshop betragen 450,00 EUR zgl. 240,00 EUR für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale (157,00 EUR ohne Übernachtung). Mobilseminare/Inhouse-Angebote Mobilseminare/Inhouse-Angebote - Maßgeschneiderte Seminare für einzelne Gremien Oft erfordert die Tätigkeit eines Betriebs- oder Personalrats die Bearbeitung von Aufgaben und Fragen, die sich aus speziellen betriebsinternen Problemstellungen ergeben. Hierfür bieten wir unsere „Mobilseminare“ an. Ziele und Inhalte dieser Seminare orientieren sich an den Wünschen und Bedürfnissen des Betriebs- oder Personalrats. Innerhalb von wenigen Tagen konzipieren wir ein für das Gremium maßgeschneidertes betriebliches Seminar. Teilnehmen kann das gesamte Gremium oder nur ein Teil, z.B. Ausschüsse oder Projektgruppen. Diese Seminarform erhöht entscheidend die Handlungsfähigkeit des Betriebs- oder Personalrats, da sie explizit die Kooperation und Teamfähigkeit des Gremiums verbessert und einen ausgeglichenen Wissensstand aller Mitglieder herbeiführt. Die enge inhaltliche Verzahnung mit ver.di ist hierbei ein Grundsatz unserer Arbeit. Einige Gremien, für die wir Seminare konzipiert und durchgeführt haben: ❚ Wahlvorstand der Telekom Shop Vertriebs GmbH ❚ Wahlvorstand der Remondis GmbH & Co. KG ❚ Wahlvorstand der Vivento CS GmbH ❚ Wahlvorstand der Deutschen Post Direkt GmbH ❚ Wahlvorstand der DHL Home Delivery GmbH ❚ Personalrat der Postbeamtenkrankenkasse ❚ Betriebsrat der DHL Supply Chain Germany ❚ Betriebsrat der Deutschen Telekom Technischer Service GmbH ❚ Betriebsrat der G.I.B. Bottrop ❚ Personalrat der Postbeamtenkrankenkasse ❚ Betriebsrat der Piratenfraktion NRW 85 86 Kommunikation und Konfliktbewältigung Rhetorik I Rhetorik II – Erfolgreiche Gesprächs- und Verhandlungsführung – Die wirkungsvolle Rede In der täglichen Arbeit von betrieblichen Interessenvertretungen bildet die Kommunikation die Grundlage des Handelns. Ständig sind sie damit konfrontiert Gespräche zu führen, bei denen unterschiedliche Ziele, Erwartungen und Vorstellungen existieren. Das geschieht in der Auseinandersetzung mit Arbeitgebervertreterinnen und Arbeitgebervertretern, im Gremium und in Gesprächen mit den Beschäftigten. Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen sind gefordert, Positionen zu beziehen und durchzusetzen. Forderungen und Erwartungen müssen effektiv und zielorientiert dargestellt werden. Das einzelne Betriebs-/Personalratsmitglied und die einzelne Schwerbehindertenvertretung tragen aber auch die Mitverantwortung dafür, dass sie die Positionen, Forderungen und Erwartungen der GesprächsReferentin und Referent partner verstehen und weitergeben. Nur so ist eine ergebnisorienGerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaft- tierte Abwägung der verschiedenen Argumente und Interessen möglerin, Supervisorin (DGSv), lich. Darüber hinaus müssen sich betriebliche Interessenvertretungen sicher auf der Sach- und Gefühlsebene in Gesprächen bewegen, um Bildungsreferentin bei eine erfolgreiche Interessenvertretung zu gewährleisten. Arbeit und Leben Seminardaten 02.03. – 06.03.2015 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park BR-KOV-J-50302-2 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 705,00 EUR Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Kommunikation und Konfliktbewältigung Seminarinhalte ❚ Unterrichtungs- und Beratungsrechte ❚ Grundlagen der Kommunikation ❚ Aktives Zuhören ❚ Unterschiedliche Wahrnehmung ❚ Zielorientierte Gesprächsführung ❚ Planung und Durchführung von Gesprächen ❚ Geeignete Rahmenbedingungen ❚ Umgang mit Stresssituationen in Gesprächen ❚ Was tun, wenn das Gespräch in eine Sackgasse führt? ❚ Wer darf Verhandlungen führen? ❚ Verhandlungen mit und in Gruppen ❚ Praktische Übungen Die Seminare Rhetorik I, II und IV sind in sich abgeschlossene Veranstaltungen. Die Teilnahme ist in beliebiger Reihenfolge möglich. Seminardaten 22.06. – 26.06.2015 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J-50622-6 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 720,00 EUR Die Rhetorik ist die Lehre der „großen, wirkungsvollen Rede“. Für eine wirkungsvolle Betriebs-/Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungsarbeit sind rhetorische Kenntnisse unerlässlich. Die Fähigkeit, andere von sich und den eigenen Ideen zu überzeugen, klare Gedanken zu führen und einen gewinnenden Eindruck bei den Zuhörerinnen und Zuhörern zu hinterlassen, ist allerdings nur durch praktisches Üben erlernbar. Wir werden im Seminar rhetorische Fähigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer analysieren und diese – auf der Basis der jeweiligen Stärken – im Rahmen der alltäglichen Betriebs-/Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungsarbeit verbessern. Referentin und Referent Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Seminarinhalte ❚ In der Betriebs-/Personalrats- und Schwerbehindertenvertretungsarbeit wirkungsvoll und überzeugend auftreten ❚ Struktur und Aufbau einer Rede ❚ Zielorientiert Sprechen ❚ Gezielter Einsatz von Gestik und Mimik ❚ Sicherheit im Auftreten ❚ Praktische Übungen Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Die Seminare Rhetorik I, II und IV sind in sich abgeschlossene Veranstaltungen. Die Teilnahme ist in beliebiger Reihenfolge möglich. 87 88 Kommunikation und Konfliktbewältigung Kommunikation und Konfliktbewältigung Rhetorik IV Gut für’s Klima: Erfolgreich Konflikte bewältigen im Betrieb – "Hätte ich doch bloß gesagt…" – Schlagfertigkeitstraining für die betriebliche Interessenvertretung Seminardaten 30.11. – 02.12.2015 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J-51130-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Referentin Katharina Homann-Kramer, Diplom-Sozialpädagogin, Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben In vielen Gesprächssituationen müssen betriebliche Interessenvertretungen schnell und spontan auf Forderungen oder auch auf Angriffe reagieren: ob im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen, bei Diskussionen im BR-Gremium oder bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Oft finden sie spontan nicht die richtigen Worte und ärgern sich im Nachhinein über die eigene Reaktion. Schlagfertig kontern kann erlernt und trainiert werden. In diesem Rhetorikseminar geht es darum, die eigene Meinung selbstbewusst und souverän zu vertreten, die Techniken der professionellen Schlagfertigkeit zu erlernen und auf Einwände, Killerphrasen oder persönliche Angriffe gekonnt zu kontern. Dabei stehen der Einsatz von Humor, die Beachtung von Fair-Play und die Bewältigung von Stresssituationen im Vordergrund. Seminarinhalte ❚ Strategien zum Umgang mit unfairen Taktiken ❚ Stresssituationen erkennen und bewältigen ❚ Einsatz von Körpersprache, Gestik, Mimik ❚ Training von Schlagfertigkeitstechniken ❚ Praktische Übungen Die Seminare Rhetorik I, II und IV sind in sich abgeschlossene Veranstaltungen. Die Teilnahme ist in beliebiger Reihenfolge möglich. Seminardaten 16.03. – 20.03.2015 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J-50316-4 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 720,00 EUR Konflikte im Betrieb gehören zum Alltag. Sie sind oft unentbehrlich, weil dabei verschiedene Sichtweisen und Interessen ausgetauscht und belastbare Lösungen entwickelt werden. Aber leider werden nicht alle Konflikte am Arbeitsplatz so bearbeitet und beendet. Wenn Konflikte ignoriert oder nicht wahrgenommen werden, können sie eskalieren und sich destruktiv auf den ganzen Betrieb auswirken. Ursachen für Konflikte im Betrieb gibt es viele. Die Praxis zeigt, dass häufig Konkurrenzverhalten von Beschäftigten, aber auch Verhalten der Vorgesetzten Konflikte auslösen. Mit oder ohne Absicht führt das leider oft zu Diskriminierung oder gar zur Ausgrenzung von Beschäftigten. Betriebliche Interessenvertretungen sind durch ihre Aufgabenstellung Referentin und Referent häufig mit Konflikten konfrontiert und geraten dabei nicht selten in Katharina Homann-Kramer, eine Schlichtungs- bzw. Beratungsrolle. Diplom-Sozialpädagogin, Im Seminar wird vermittelt, wie Konflikte frühzeitig erkannt werden Mediatorin (BMWA), können und welche Funktion ein Konfliktmanagement erfüllen kann. Bildungsreferentin bei Weiter werden anhand praxisnaher Beispiele Fälle eskalierter Konflikte Arbeit und Leben und mögliche Interventionsmöglichkeiten der Interessenvertretung besprochen. Dabei werden auch die Beratungsfunktionen, geeignete GeAndreas Kramer, sprächstechniken und der Umgang mit den Betroffenen vermittelt. Arbeitswissenschaftler Seminarinhalte ❚ Konflikt: Theorie, Wahrnehmung, Folgen ❚ Konfliktdiagnose/-intervention ❚ Interpersonelle Konfliktfelder (prekäre Beschäftigung/ Multikulti-Belegschaften) ❚ Rechtliche Rahmenbedingungen ❚ Musterbetriebsvereinbarung ❚ Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung ❚ Gesprächs- und Beratungskompetenz ❚ Methoden der Mediation 89 90 Kommunikation und Konfliktbewältigung Kommunikation und Konfliktbewältigung Umgang mit schwierigen Personen Machtspiele – Wenn es einmal nicht um die Sache geht – Seminar in zwei Teilen Seminardaten 1. Teil 06.05. – 08.05.2015 Beginn: 10 Uhr Haltern, Hotel Seehof BR-KOV-J-50506-2 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Der Umgang mit schwierigen Personen im Alltag erfordert von der betrieblichen Interessenvertretung ein hohes Maß an Sensibilität und Kompetenz. Ziel des Seminars ist, die eigenen Kommunikations- und Verhaltensmuster in der Reaktion auf schwierige Personen bewusst zu machen und das Kommunikations- und Verhaltensmuster schwieriger Personen zu hinterfragen. Dieses Seminar findet in zwei Teilen statt. Im ersten Teil wird Basiswissen vermittelt und mit Hilfe erster exemplarischer Übungen der Umgang mit schwierigen Personen erprobt. Im zweiten Teil werden die inzwischen gewonnenen Erfahrungen vertieft und reflektiert. 2. Teil 30.09. – 02.10.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J-50930-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 450,00 EUR Seminarinhalte ❚ Was sind schwierige Personen? ❚ Störungsarten und Umgang mit Störungen ❚ Auswirkungen von Störungen auf innerbetriebliche Abläufe ❚ Beziehungsdynamik verstehen und gestalten ❚ Praktische Übungen an exemplarischen Beispielen Referentin und Referent Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Frank Mertens, Diplom-Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Seminardaten 07.10. – 09.10.2015 Beginn: 10 Uhr Haltern, Hotel Seehof BR-KOV-J-51007-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Referentin und Referent Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Gerd Wisbar, Trainer, Mediator Zum Alltag von betrieblichen Interessenvertretungen gehört es, mit Konflikten umzugehen. Oft jedoch ist es nicht immer erkennbar, ob es sich um einen realen Konflikt oder ein Machtspiel handelt. Kompliziert wird es, wenn sich diese Situation im eigenen Gremium und nicht mit dem Arbeitgeber abspielt. Es geht um Macht. Wer übt Macht über wen aus? Wer setzt sich gegen wen durch? Das sind oft zentrale Fragen, bei denen es nicht immer um die Sache geht. Und wo Macht ist, da sind auch Machtspiele nicht fern, und die können oft auch mit unfairen Mitteln ausgetragen werden. Häufig ist man gezwungen, auf die ein oder andere Weise mitzuspielen, um die eigenen Interessen zu wahren. Aber wie souverän und sachlich bleiben? In diesem Seminar sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Machtspiele erkennen lernen und Handlungsmöglichkeiten erproben, ihre Interessen zielorientiert durchzusetzen. Die eigenen Erfahrungen stehen dabei im Mittelpunkt. Seminarinhalte ❚ Welche Arten von Machtsituationen in Unternehmen und Organisationen gibt es? ❚ Welche Arten von Machtspielen gibt es? ❚ Eigene Verhaltensmuster bei Machtspielen erkennen ❚ Blockaden und Widerstände verstehen ❚ Wie kann ich souverän handeln und meine Interessen durchsetzen? ❚ Wie erkenne ich ein Machtspiel? ❚ Einfluss nehmen und überzeugen ohne formale Machtbasis ❚ Entscheidungen klar kommunizieren ❚ Praktische Übungen an exemplarischen Beispielen 91 92 Kommunikation und Konfliktbewältigung Starke Frauen - starker Betriebsrat Einzeln stark – gemeinsam überzeugend – Strategie-Workshop für Betriebsrätinnen – Praxisbegleitung und Beratung für Betriebs- und Personalräte Herzlichen Glückwunsch an alle neugewählten Betriebsrätinnen! Nach der Wahl geht es nun an die Arbeit. Dabei ist es wichtig, die eigene Rolle zu finden, Ziele zu bestimmen und Strategien zu entwikkeln, die zu mehr Geschlechtergerechtigkeit im Betrieb führen. Für Betriebsrätinnen geht es dabei auch darum, die Interessen aller Frauen im Betrieb zu vertreten und im Gremium und beim Arbeitgeber durchzusetzen. Dafür benötigen sie Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Kenntnisse über die betriebsverfassungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Dieser Workshop lädt dazu ein, die eigene Rolle als Betriebsrätin zu reflektieren und zu stärken, die Kompetenzen zu erweitern, Kraft zu schöpfen und geeignete Methoden zu erlernen, um sich gegenseitig zu unterstützen. Referentinnen Katharina Homann-Kramer, Im Mittelpunkt stehen die aktuellen Erfahrungen und Problemstellungen der Teilnehmerinnen. In diesem Kontext werden neue HandlungsDiplom-Sozialpädagogin, möglichkeiten entwickelt und erprobt. Mediatorin (BMWA), Bildungsreferentin bei Seminarinhalte Arbeit und Leben ❚ Kommunikation und Verhandlungsführung ❚ Umgang mit Macht Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaft- ❚ Stressbewältigung und Resilienztraining lerin, Supervisorin (DGSv), ❚ Entwicklung individueller Strategien ❚ Rechtliche Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf GeschlechtergeBildungsreferentin bei rechtigkeit im Betrieb Arbeit und Leben Seminardaten 01.06. – 03.06.2015 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park BR-KOV-J-50601-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 395,00 EUR Teambildung Wir unterstützen und begleiten je nach Situation und Anliegen mit ❚ Klausurmoderation ❚ Teamentwicklung ❚ Teamberatung ❚ Supervision ❚ Coaching ❚ Konfliktmoderation ❚ Mediation Unsere Angebote richten sich an ❚ das komplette Gremium ❚ Teile des Gremiums ❚ einzelne Mitglieder des Gremiums ❚ neue Gremien ❚ bereits bestehende Gremien Nach einem kostenlosen Erstgespräch entwickeln wir ein maßgeschneidertes Angebot. Unser Team besteht aus Organisationsentwicklerinnen und -entwicklern, Supervisorinnen und Supervisoren, Mediatorinnen und Mediatoren, Juristinnen und Juristen. Für weitere Informationen und Anfragen: Gerda Krug [email protected] Tel. 0211 - 93800 -19 Frank Mertens [email protected] Tel. 0211 - 93800 -45 Arbeit und Leb en DGB/VHS NW Einzeln stark – gemeinsam üb erzeugend Praxisbegleitung und Beratung für Betriebs- un d Personalräte 93 94 Weiterbildungsberatung Öffentlichkeitsarbeit Beratung zu Weiterbildung im Betrieb 95 Ohne die Belegschaft geht nix – Kreative Öffentlichkeitsarbeit im Betriebsratsalltag Weiterbildung ermöglichen – Weiterbildungskosten halbieren 57 Prozent der Beschäftigten erhalten im Betrieb nicht ausreichend Möglichkeiten zur Weiterbildung, 70 Prozent der beschäftigten Frauen und Männer benötigen Weiterbildung für ihre berufliche Tätigkeit, so das Ergebnis der Beschäftigtenbefragung 2013 der IG Metall. Es gibt viele Gründe, sich weiterzubilden: Betriebliche Umstrukturierungen, neue Aufgaben und Anforderungen im beruflichen Alltag, gesundheitliche Einschränkungen, der Wunsch nach einer beruflichen Weiterentwicklung oder einem höheren Einkommen. Die Arbeitsbelastung sinkt, wenn vorhandene Kompetenzen und beruflichen Kenntnisse ausreichen, um auch den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Die Arbeitszufriedenheit steigt, wenn der Job wieder Spaß macht und die Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird. Was wir anbieten: Wir kommen in den Betrieb und beraten betriebliche Interessenvertretungen und Beschäftigte zu Fragen der Weiterbildung. Wir unterstützen Interessenvertretungen, wenn sie die berufliche Bildung in den Fokus nehmen und so einen Beitrag zu „Guter Arbeit“ leisten wollen. ❚ Auf Anforderung der Interessenvertretung kommt die mobile Beratungsstelle in den Betrieb. ❚ Kolleginnen und Kollegen werden zu finanziellen Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung beraten. ❚ Die „Gutscheine“ Bildungsscheck und Bildungsprämie werden vor Ort ausgestellt. ❚ Eine Beratung zur beruflichen Entwicklung kann individuell vereinbart werden. ❚ Die Interessenvertretungen im Betrieb erhalten Unterstützung, wenn es um Weiterbildungsplanung und betriebliche Regelungen dazu geht. Seminardaten 04.02. – 06.02.2015 Beginn: 10 Uhr Münster, Mercure Hotel Münster City BR-KOV-J-50204-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 475,00 EUR Als Interessenvertretungen beschäftigen wir uns sowohl mit komplexen betrieblichen Themen, die nicht selten große Auswirkungen auf unsere Kolleginnen und Kollegen haben, als auch mit den kleinen und großen Problemstellungen des betrieblichen Alltags. Doch wie nimmt die Belegschaft unsere Arbeit wahr? Wir tun viel und viel Gutes, also lasst uns darüber reden! Eine gut informierte, in die Prozesse tatsächlich einbezogene und damit leicht zu aktivierende Belegschaft kann die Arbeit im betrieblichen Spannungsfeld erheblich erleichtern. Jedes Gremium muss die für sich passenden Instrumente und Ansätze finden, damit die Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich ist. Referentin und Referent Susan Paeschke, Dipl. Volkswirtin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben In diesem Seminar werden wir Instrumente und Möglichkeiten einer erfolgreichen Öffentlichkeitsarbeit kennenlernen, wiederfinden, ausprobieren und eigene Strategien für betriebliche Situationen entwickeln. Bildungsscheck Frederik Preiss, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Beschäftigte und kleine und mittlere Unternehmen erhalten mit dem Bildungsscheck einen Zuschuss von 50 Prozent bis zu 2.000 Euro zu den Weiterbildungskosten. Das Land NRW finanziert den Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst. Die Bildungsprämie Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden Kosten bis zu 500 Euro für Fortbildungskurse und Prüfungen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Beratung zur beruflichen Entwicklung Dieses Beratungsangebot unterstützt Beschäftigte in beruflichen Veränderungsprozessen Es richtet sich sind auch an Personen in prekären Arbeitsverhältnissen, mit Zeitvertrag, Befristung oder Minijob. Die Beratung ist kostenlos, das Land NRW (MAIS) übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Finanzierung. Ansprechpartnerin Claudia Bednarski Telefon: 0211 - 93800 -24 mobil: 0170 - 221 52 39 E-Mail: [email protected] Seminarinhalte ❚ Rechtliche Rahmenbedingungen der Öffentlichkeitsarbeit zwischen Meinungsfreiheit, Betriebsgeheimnissen und Datenschutz ❚ Öffentlichkeitsarbeit als Querschnittsthema in die BR-Arbeit integrieren ❚ Kreative Methoden und Medien zwischen „Schwarzem Brett“ und „Twitter“ ❚ Aktionen und Kampagnen ❚ Betriebsversammlung mal anders ❚ Reden reden ❚ Texte schreiben, die gerne gelesen werden 96 Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit „Keine Angst vor der großen Bühne“ „Wir sind drin!“ Blogs, Facebook & Twitter für die Interessenvertretung – Betriebs- und Personalversammlungen erfolgreich gestalten Seminardaten 27.04. – 29.04.2015 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J-50427-2 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Referent Jürgen Heimes, Organisations- und Personalentwickler, Mediator, Jurist Im Stillen gute Arbeit zu leisten, genügt heute nicht mehr. Interessenvertretungen müssen ihre Arbeit und Erfolge auch gegenüber der Belegschaft darstellen. Nur wenn der Funke überspringt, erfährt die Interessenvertretung auch die nötige Solidarität und Rückendeckung. Wie dies am besten gelingt, dazu gibt dieser Workshop praktische Anleitung und Hilfestellung. Niemand wird als große Rednerin, bzw. großer Redner geboren. Mit relativ einfachen Mitteln lassen sich Betriebs- und Personalversammlungen attraktiv gestalten und mit Humor und Leichtigkeit leiten. Die Erarbeitung eines Spannungsbogens, eine gute Aufteilung der einzelnen Elemente der Versammlung und praktische Tipps und Tricks helfen, den Funken überspringen zu lassen. Der Workshop baut auf den bisherigen Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf. Er zielt darauf ab, eine praktikable Strategie für die kommenden Versammlungen zu erarbeiten und ein selbstbewusstes Auftreten vor der Belegschaft zu trainieren. Dabei werden neue Wege der Versammlungsleitung vorgestellt, diskutiert und in praktischen Übungen erprobt. Seminarinhalte ❚ Aufgaben und rechtliche Grundlagen der Betriebs- und Personalversammlung ❚ Strategische Ziele des Betriebs-/Personalrats für die Versammlung ❚ Praktische Tipps der Versammlungseröffnung und -leitung („Eisbrecher“) ❚ Der Aufbau eines Spannungsbogens, das Schüren von Emotionen und Solidarität ❚ Möglichkeiten der kreativen Beteiligung der Belegschaft ❚ Einfache Übungen zur Verbesserung der Ausdrucksmöglichkeiten und Schlagfertigkeit ❚ Umgang mit Konflikten und unerwünschten Diskussionen ❚ Kollegiale Beratung Seminardaten 30.09. – 02.10.2015 Beginn: 10 Uhr Wesel, Welcome Hotel Rheinresidenz BR-KOV-J-50930-2 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 450,00 EUR Referent Timm Boßmann, Tageszeitungs-Redakteur, Marketing-Spezialist, Betriebsrat Die Belegschaft schnell und einfach informieren. Sofort erfahren, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter denken und wollen: Das Internet eröffnet Betriebs-/Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen völlig neue Möglichkeiten, mit der Belegschaft zu kommunizieren. Aber wie funktionieren Facebook, Blogs und Twitter ganz genau? Was ist rechtlich zu beachten? Wie steht es um den Datenschutz? Neben diesen Fragen widmen wir uns vor allem der Praxis und erstellen gemeinsam ein eigenes Betriebs-Blog. Seminarinhalte ❚ Öffentlichkeitsarbeit 2.0: Neue Medien in der Arbeit der Interessenvertretung ❚ Blogs, Facebook, Twitter: Was die Plattformen unterscheidet, wofür sie sich eignen ❚ Rechtliches: Worauf Interessenvertretungen achten müssen ❚ Praxis: Schritt für Schritt zum eigenen Blog ❚ Textwerkstatt: schreiben und gelesen werden 97 98 Neue Herausforderungen und Praxisangebote Neue Herausforderungen und Praxisangebote Start in neue Verantwortung Wissensmanagement und Altersübergänge im demografischen Wandel – Ein Einführungsseminar Seminardaten 08.06. – 10.06.2015 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park BR-KOV-J-50608-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 395,00 EUR Referentin und Referent Frank Mertens, Dipl. Sozialpädagoge, Bildungsreferent bei Arbeit und Leben Susan Paeschke, Dipl. Volkswirtin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Dieses Seminar richtet sich speziell an Kolleginnen und Kollegen, die in der Arbeit als betriebliche Interessenvertretung erstmals Verantwortung übernehmen – das kann die Übernahme eines Ausschusses, einer Arbeitsgruppe oder eines Projektes sein. Um diese Aufgabe erfolgreich bewältigen zu können ist es hilfreich, sowohl die eigenen Stärken zu kennen auch mit dem entsprechenden Handwerkszeug ausgerüstet zu sein. Verschiedene Methoden und Techniken erleichtern die Arbeit, schaffen Transparenz und Verbindlichkeit. Seminarinhalte ❚ Rechtsstellung, Rolle und Selbstverständnis in der Funktion ❚ Sich selber und die Arbeit organisieren ❚ Methoden zur Bearbeitung komplexer Zusammenhänge ❚ Ideenfindung ❚ Grundlagen des Projektmanagements ❚ Grundlagen der Moderation ❚ Grundlagen der Visualisierung Seminardaten 16.11. – 18.11.2015 Beginn: 10 Uhr Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-KOV-J-51116-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Der demografische Wandel ist in aller Munde – aber was bedeutet er und wie wirkt er sich im betrieblichen Alltag aus? Die Gesellschaft wird immer älter und mit ihr die Belegschaften. Hier sind intelligente betriebliche Modelle gefragt, die es unseren Kolleginnen und Kollegen ermöglichen, gesund bis zur Rente zu arbeiten. Modelle, die sicherstellen, dass das Knowhow und die jahrzehntelangen Erfahrungen der Älteren an die Jüngeren weitergegeben werden können und so nicht verloren gehen. Wie kann es uns als Interessenvertretung gelingen, solche Modelle einzufordern, zu gestalten und gegen ggf. gegenläufige kurzfristige Strategien der Arbeitgeberseite abzusichern? Referentinnen Ariane Münchmeyer, Soziologin M.A., Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Seminarinhalte ❚ Chancen und Herausforderungen alternder Belegschaften ❚ Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit ❚ Alternsgerechtes Arbeiten ❚ Nachwuchsgewinnung und Bindung ❚ Wissensmanagement – Modelle und Möglichkeiten ❚ Mitbestimmungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten ❚ Demografie-Tarifverträge Susan Paeschke, Dipl. Volkswirtin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben 99 100 Neue Herausforderungen und Praxisangebote Kollegiale Beratung als Methode in der Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung Seminardaten 21.04. – 22.04.2015 Beginn: 10 Uhr Bochum, Hotel Park Inn BR-LAG-J-50421-1 440,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 295,00 EUR Referentin und Referent Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Gerd Wisbar, Trainer, Mediator Zum Alltag von betrieblichen Interessenvertretungen gehört es, schwierige Situationen zu bewältigen und sich ständig neuen Herausforderungen zu stellen. Sie stehen einer Vielzahl von Entwicklungen gegenüber, in denen sie sich orientieren verantwortungsbewusst entscheiden müssen. Die Kollegiale Beratung ist eine Methode, in der das Gremium ohne externe Unterstützung ❚ gemeinsam die Arbeit reflektieren, ❚ aktuelle Themen besprechen, ❚ zielgerichtet Lösungen entwickeln und ❚ Entscheidungen treffen kann. Der Nutzen der Kollegialen Beratung für die einzelne Interessenvertretung ist ❚ Erhöhung der Professionalität, ❚ Psychohygiene, Entlastungsfunktion, ❚ Klärung von Fragen und ❚ Informationsaustausch. Der Nutzen für das Gremium ist ❚ kostengünstige Weiterbildungs-, Förderungs- und Unterstützungsmöglichkeit, ❚ Bearbeitung aktueller Fragestellungen des Alltags, ❚ geringer Organisationsaufwand und ❚ Verbesserung der Zusammenarbeit. In diesem Seminar sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Methode Kollegiale Beratung kennen und einüben lernen. Ziel ist, mit Hilfe der Kollegialen Beratung die Herausforderungen der Interessenvertretungsarbeit leichter bewältigen zu können. Die eigenen Fragestellungen stehen dabei im Mittelpunkt. Neue Herausforderungen und Praxisangebote 101 „Hätte ich doch nur mehr Zeit…!“ – Workshop zum Zeit- und Selbstmanagement Seminardaten 15.06. – 17.06.2015 Beginn: 10 Uhr Bielefeld, Park Inn Bielefeld BR-KOV-J-50615-2 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 395,00 EUR Referent Jürgen Heimes, Organisations- und Personalentwickler, Mediator, Jurist Betriebs- und Personalratsmitglieder sowie Schwerbehindertenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag vielfältigen Anforderungen ausgesetzt. Die Aufgaben lassen sich nur mit einer gut durchdachten Arbeitsplanung und -organisation effektiv erledigen. Ein gutes Zeitmanagement hilft, die persönliche Arbeitssituation zu verbessern und die unterschiedlichen Anforderungen unter einen Hut zu bringen. Der Workshop stellt Methoden des Selbstmanagements vor und gibt konkrete Hilfestellung für ein persönliches Zeitmanagement, das der individuellen Persönlichkeit entspricht. Es wird erarbeitet, wie Stress künftig vermieden und die alltägliche Arbeit mit den persönlichen Zielen in Einklang gebracht werden kann. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind dazu eingeladen, zu erkunden, wie sie in Zukunft am besten mit ihren persönlichen Ressourcen umgehen wollen. Seminarinhalte ❚ Persönliche Standortbestimmung ❚ Typische Belastungen durch Berufs- und Privatleben ❚ Umgang mit Zeit und persönlichen Ressourcen: Selbst- und Aufgabenanalyse ❚ Bewährte und neue Techniken des Selbstmanagements ❚ Prioritäten setzen, Nein-Sagen, Umgang mit Störungen im Arbeitsalltag ❚ Aufgabenabstimmung im Gremium, Delegieren von Aufgaben ❚ Übungen zur Stressvermeidung 102 Neue Herausforderungen und Praxisangebote Neue Herausforderungen und Praxisangebote Die richtigen Entscheidungen treffen – Eine Herausforderung für die betriebliche Interessenvertretung Professionell moderieren – Eine Weiterbildung in zwei Modulen Es wurde zwar schon alles gesagt – nur noch nicht von jedem… – Mit Besuch einer Sitzung des Landesarbeitsgerichts Hannover Seminardaten 26.08. – 28.08.2015 Beginn: 11 Uhr Hannover, Mercure Hotel BR-KOV-J-50826-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 490,00 EUR Referentin und Referenten Sascha Jowat, Vorsitzender des Betriebsrats Deutsche Post AG Zentrale Gerda Krug, Dipl. Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Hellmut Krug, Ehemaliger FIFA-Schiedsrichter, Schiedsrichterexperte bei der Deutschen Fußball-Liga Wilhelm Mestwerdt, Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen Entscheidungen des Betriebs- Personalrats werden in der Regel kollektiv nach Diskussion und Beratung im Gremium getroffen. Gleichwohl sind Betriebs-/und Personalräte manchmal gezwungen, sich schnell und oft auch ohne Rücksprache mit dem Gremium zu positionieren. Aber auch in der alltäglichen Arbeit müssen sie sich – beispielsweise in Gesprächen, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihnen Rat suchen – schnell entscheiden, welchen Rat sie geben. Schwerbehindertenvertretungen müssen ihre Entscheidungen für sich treffen, auch das ist eine große Herausforderung. Gelegentlich sind diese Entscheidungen weitreichend und oft genug ist eine Seite nicht zufrieden damit. Wenn eine Entscheidung einmal getroffen ist, geht es darum, wie damit umzugehen ist und wie die Interessenvertretung handlungsfähig bleiben oder werden kann. Zwei Top-Referenten, die es mit schwierigen Entscheidungen zu tun haben bzw. hatten, berichten aus ihrer Praxis: Hellmut Krug aus der Sicht des Fußballs und Wilhelm Mestwerdt aus der richterlichen Sicht. Wesentlicher Baustein des Seminars ist der Besuch einer Sitzung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Anhand dieser Sitzung werden die Wege der Urteilsfindung aufgezeigt; zudem dient die Teilnahme und anschließende Diskussion der Information über die aktuelle Rechtsprechung. Seminarinhalte ❚ Rechtliche Grundlagen von Entscheidungsfindung im Betriebsratsgremium ❚ Rechtliche Wirkungen von spontanen Positionierungen ❚ Theoretische Grundlagen von Entscheidungsfindung ❚ Komplexe Situationen analysieren und blitzschnell Entscheidungen treffen ❚ Entscheidungen unter Druck ❚ Was ist eine Fehlentscheidung? ❚ Umgang mit Fehlentscheidungen ❚ Darstellung von Entscheidungsprozessen ❚ Handlungsfähig bleiben und werden ❚ Besuch einer Sitzung des LAG Niedersachsen mit Vor- und Nachbereitung der Sitzung durch den Gerichtspräsidenten 103 Seminardaten Modul 1 17.08. – 19.08.2015 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park BR-KOV-J-50817-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 395,00 EUR Modul 2 26.10. – 28.10.2015 Beginn: 10 Uhr Geldern, Hotel See Park BR-KOV-J-51026-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 395,00 EUR Referentinnen Gerda Krug, Dipl. Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Susan Paeschke, Dipl. Volkswirtin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Mit einer professionellen Moderation lassen sich auch schwierige Themen und Diskussionen in der Betriebs- und Personalratsarbeit strukturieren und zeiteffizient, ziel- und ergebnisorientiert bearbeiten. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden bei einer gekonnten Moderation eingebunden und am Ende stehen tragfähige Entscheidungen. In dieser Qualifizierungsreihe lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer – auch mit Hilfe praktischer Übungen – die „Kunst“ der erfolgreichen und zielgerichteten Moderation. Seminarinhalte Modul 1 ❚ Rolle und Haltung von Moderation ❚ Voraussetzungen für gute Moderation ❚ Der rote Faden – Aufbau einer Moderation ❚ Moderationstechniken für Sitzungen und Besprechungen ❚ Visualisierung und Ergebnissicherung Seminarinhalte Modul 2 ❚ Gruppenphasen und phasengerechte Moderation ❚ Balance zwischen „Steuern“ und „Laufenlassen“ ❚ Schwierige Situationen ❚ Interventionstechniken ❚ Moderationstechniken für größere Gruppen, Workshops und Betriebsversammlungen Die Teilnahme an Modul 1 ist Voraussetzung für die Teilnahme an Modul 2, da beide Module aufeinander aufbauen. 104 Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Freigestellte Führungsprobleme: Die Sache mit den Chefs Seminardaten 11.06. – 12.06.2015 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, NH Hotel Düsseldorf City BR-KOV-J-50611-1 440,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 285,00 EUR Referentin und Referenten Josef Bednarski, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Deutschen Telekom Kundenservice Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt Führungspositionen werden nach fachlicher Kompetenz besetzt, soziale und Führungskompetenz spielen in der betrieblichen Praxis oft leider noch eine untergeordnete Rolle. Dabei reichen fachliche Kenntnisse nicht aus, um einer Führungsaufgabe gerecht zu werden. Die soziale Kompetenz hat erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Fehlt sie, sind die Ergebnisse bekannt: Demotivation, innere Kündigung, psychische Erkrankungen und hoher Krankenstand…. Im Seminar werden wir uns deshalb mit Handlungsstrategien des Betriebsrats auseinandersetzen. Dabei geht es um strategische, rechtliche und auch praktische Handlungsmöglichkeiten. Seminarinhalte ❚ Mitwirkung des Betriebsrats bei Kriterien für die Einstellungsentscheidungen von Fach- und Führungskräften ❚ Systeme des Fach- und Führungsfeedbacks ❚ Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats ❚ Beschwerderecht ❚ Praktische Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats ❚ Arbeit an exemplarischen Beispielen ❚ Strategische Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende 105 von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Freigestellte Strategisches Betriebsratsmanagement Seminardaten Veranstaltungsorte Ruhr-Universität Bochum Park Inn Hotel, Bochum Referenten Prof. Dr. Klaus Harney, Lehrstuhl für Berufs- und Wirtschaftspädagogik der Ruhr-Universität Bochum Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte silberberger.lorenz, Düsseldorf Prof. Dr. Heiner Minssen, Lehrstuhl für Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung der Ruhr-Universität Bochum Dr. Manfred Wannöffel, Gemeinsame Arbeitsstelle Ruhr-Universität Bochum – IG Metall u.a. Für Betriebsräte ist eine erfolgreiche Interessenvertretung, wenn sie professionell organisiert werden soll, nur durch umfangreiches rechtliches und politisches Wissen möglich. Neben diesen Kenntnissen müssen freigestellte Interessenvertretungen aber auch eine strategische Kompetenz entwickeln, um effektiv arbeiten zu können. Mit der Fortbildungsreihe verbinden wir wichtige Einzelthemen miteinander und formen daraus ein ganzheitliches Angebot zum strategischen Betriebsrats-Management. Die Fortbildung umfasst sechs Module. Als Referentinnen und Referenten stehen ausgewiesene Expertinnen und Experten zu den einzelnen Themenkomplexen zur Verfügung. Mit dem Angebot richten wir uns in erster Linie an Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertretungen und Freigestellte sowie Betriebsratsmitglieder, welche auf Perspektive eine leitende Rolle im Gremium übernehmen sollen. Es ist sinnvoll, bereits Grundlagenseminare besucht zu haben, weitere Voraussetzungen bestehen nicht. Vorgesehen sind die Module ❚ Führen-Leiten-Delegieren ❚ Handlungsmöglichkeiten und Strategien des Betriebsrats bei Umstrukturierung und Reorganisation ❚ Von der Strategie zur Kennzahl – vom zielgesicherten Umgang mit wirtschaftlichen Informationen ❚ Recht haben und Recht durchsetzen ❚ Effektive Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ❚ Strategisches Personalmanagement Das Modul „Führen, Leiten, Delegieren“ findet vom 17.03. – 19.03.2015 statt. Die Termine für die weiteren Module werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Die Gesamtpauschale beträgt 3.250,00 EUR. Dazu kommen die jeweiligen Kosten für Unterkunft und Tagungsstätttenpauschale. Detaillierte Informationen unter: www.aulnrw.de/Strategisches-Betriebsratsmanagement 106 Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Freigestellte Seminardaten 02.11. – 04.11.2015 Beginn: 10 Uhr Haltern, Hotel Seehof BR-KOV-J-51102-3 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Referentin Gerda Krug, Diplom-Sozialwissenschaftlerin, Supervisorin (DGSv), Bildungsreferentin bei Arbeit und Leben Angebote für BR-Vorsitzende, deren Stellvertretungen, Vorsitzende von Ausschüssen und Arbeitsgruppen, Freigestellte 107 Leiten, Motivieren, Delegieren Coaching Ein Gremium, einen Ausschuss/Arbeitskreis oder eine Projektgruppe zu leiten ist eine echte Herausforderung. Es stellt sich die Frage, ob der Betriebs-/Personalrat als Team arbeitet und wie er seine Arbeit organisieren will. Ziele, Aufgaben und Verantwortlichkeiten müssen definiert und die Entscheidungsabläufe und -kompetenzen festgelegt werden. Je nach Größe des Gremiums verlangt dies eine Menge Fingerspitzengefühl, Konfliktbereitschaft sowie die Fähigkeit zu delegieren, Aufgaben sinnvoll und eindeutig zu beschreiben und Personen mit ganz unterschiedlichen Erfahrungen zu integrieren. Selbst erfahrene Betriebsratsmitglieder, die bereits viele Jahre dieses Amt ausüben, stellen sich immer wieder neu die Frage, wie Verantwortung zu teilen ist, Macht übernommen und gestaltet und die Akzeptanz des Gremiums erreicht werden kann. Im Seminar wird, ausgehend von der jeweiligen betrieblichen Situation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, durch praktische Übungen die Kunst der Führung trainiert. Die Anforderungen der betrieblichen Interessenvertretungen sind im Zuge der allgemeinen erhöhten Arbeitsanforderungen und der Leistungsverdichtung umfangreicher und komplexer geworden. Betriebliche Interessenvertreterinnen und -vertreter spüren auch in ihrer täglichen Arbeit den zunehmenden Druck in der Arbeitswelt und benötigen für ihre Aufgabe spezielle persönliche und soziale Kompetenzen. In einem individuellen Coaching steht vor allem die Reflexion des eigenen Handelns im Vordergrund. Die Entwicklung der Entscheidungsund Durchsetzungsfähigkeit ist dabei genauso wichtig wie eine hohe Konflikt- und Problemlösefähigkeit. Wir arbeiten mit lösungs- und ressourcenorientierten Methoden in einem professionellen Team mit Beraterinnen und Beratern aus der betrieblichen Praxis. Seminarinhalte ❚ Die besondere Aufgabe von Vorsitzenden, Ausschussvorsitzenden, deren Stellvertretungen und Freigestellten gemäß §§ 26-29, 34, 74 BetrVG ❚ Meine Rolle als Führungskraft ❚ Arbeitsteilige Gremienarbeit ❚ Arbeit im Team – Wie werden wir ein Team? ❚ Führungsstil für die Gremienarbeit ❚ Motivieren und Delegieren ❚ Konfliktlösung im Gremium ❚ Effektive Kommunikation für eine erfolgreiche betriebliche Interessenvertretung ❚ Sitzungen wirkungsvoll leiten Mögliche Fragen, die in einem Coaching geklärt werden können: ❚ Wie bewältige ich bevorstehende schwierige Aufgaben? ❚ Wie sehe ich meine Rolle im Team? ❚ Welche persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten habe ich? ❚ Wie kann ich meine Kommunikationskompetenz verbessern? ❚ Wie kann ich meine persönliche Balance im Arbeits- und Privatleben finden? Zu unserem Team gehören: ❚ Angela Fahd ❚ Kristin Fumagalli ❚ Jürgen Heimes ❚ Katharina Homann-Kramer ❚ Karin Korthals ❚ Ralf Kronig ❚ Gerda Krug ❚ Frank Mertens ❚ Susan Paeschke ❚ Robert Spitz ❚ Gerd Wisbar ❚ Harald Wolf 108 JAV Spezial – Jugend- und Auszubildendenvertretungen Weitere Termine und Infos auch im Netz unter www.aulnrw.de JAV Spezial – Jugend- und Auszubildendenvertretungen Weitere Termine und Infos auch im Netz unter www.aulnrw.de Qualität der Ausbildung sichern (JAV II) Biss muss sein – für starke JAVen! Unsere Seminare vermitteln die für eine erfolgreiche Vertretung von Jugendlichen und Auszubildenden erforderlichen fachlichen und sozialen Kompetenzen. Wir unterstützen die JAVen mit unserem Angebot an praxisnaher Grundlagenbildung und weiterführenden Spezialseminaren bei ihrer Arbeit. Wir helfen eine Bildungsplanung zu erstellen, Tagungen durchzuführen und gestalten Teamentwicklungsprozesse. Bei uns könnt ihr sicher sein, dass unsere Referentinnen und Referenten auch tatsächlich eure Interessen als JAV’is vor Augen haben – gewerkschaftsnah und arbeitnehmerorientiert. Einführung in die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) Seminardaten 09.03. – 13.03.2015 Beginn: 10 Uhr Hattingen, DGB Bildungszentrum JA-KOV-J-50309-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 560,00 EUR Seminarinhalte ❚ Nach der Wahl - Aufgaben, Funktionen und Rechte einer Jugend- und Auszubildendenvertretung ❚ Rahmenbedingungen, Vorstellung der wichtigsten Gesetze und Regelwerke anhand konkreter Fallbeispiele ❚ JAV und Betriebs-/Personalrat – wie funktioniert die Zusammenarbeit? ❚ Bildungsmöglichkeiten, Bildungsplanung und Übernahme der Kosten der JAV-Arbeit 109 Seminardaten 21.09. – 25.09.2015 Beginn: 10 Uhr Hattingen, DGB Bildungszentrum JA-KOV-J-50921-1 890,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 560,00 EUR Seminarinhalte ❚ JAV-Geschäftsführung ❚ Instrumente der Qualitätssicherung und Kontrolle der Ausbildung ❚ Regelungen des Berufsbildungsgesetzes und der Ausbildungsordnungen ❚ Handlungsmöglichkeiten bei Härtefällen 110 Messen Seminardaten 27.10. – 30.10.2015 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel BR-KOV-J-51027-1 750,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 750,00 EUR zzgl. Kombiticket (Fachmesse, Kongress, Seminare, Foren, ÖPNV-Ticket) Referent Wilfried Seeleib, Sicherheitsingenieur Messen Arbeitsschutz aktuell 2015 Reha-Care 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress Die Fachmesse „Arbeitsschutz Aktuell – Das Präventionsforum“ findet vom 27. bis zum 30. Oktober 2015 in Düsseldorf statt. Die Fachmesse präsentiert Trends, Produkte, Angebote und Lösungen rund um das Thema „Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“. Unser Seminar bereitet auf die Messe durch eine inhaltliche Einführung vor und vermittelt der betrieblichen Interessenvertretung das benötigte Hintergrundwissen und die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten. Seminarinhalte ❚ Besuch der A+A ❚ Vor- und Nachbereitung von Messe und Kongress ❚ Brandschutz in den Betrieben ❚ Persönliche Schutzausrüstung ❚ Spezifische Gefährdungen und Belastungen ❙ Psychische Belastungen ❙ Gefahrstoffe ❙ Allergien ❚ Prävention ❚ Betriebliches Eingliederungsmanagement ❚ Die Zukunft des Arbeitsschutzes ❚ Neuregelungen der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung ❚ Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung 111 Seminardaten 14.10. – 16.10.2015 Beginn: 10 Uhr Düsseldorf, InterCity Hotel SB-LAG-J-51014-1 600,00 EUR zzgl. Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 510,00 EUR Die Reha-Care ist weltweit die größte Messe für Menschen mit Behinderung, die die Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen zum Thema hat. Sie ist Treffpunkt von behinderten Menschen, Fachanbietern, Instanzen und Verbänden. Neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen für die Menschen mit Behinderung im Alltag und Berufsleben werden angeboten und präsentiert. Im Mittelpunkt des Seminars steht der Besuch der Reha-Care. Unter dem Gesichtspunkt der neuesten Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung wird der Besuch der Messe und der speziellen Foren zu arbeitsbezogenen Schwerbehindertenthemen vor- und nachbereitet. Referent Volker Althoff, Disability Manager, Auditor (CBDMA) Seminarinhalte ❚ Besuch der Reha-Care 2015 ❚ Vorbereitung auf Messe und Kongress ❚ Neueste Entwicklungen für Menschen mit Behinderung ❚ Neue Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen ❚ Die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Situation von schwerbehinderten Menschen ❚ Besuch bei Fachanbietern, Instanzen und Verbänden ❚ Besuch von arbeits- und betriebsbezogenen Foren ❚ Aussprache und Erfahrungsaustausch zu den Foren ❚ Hilfen zum Katalog und zum Internetangebot der Reha-Care 112 Tagungen 113 Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr Seminardaten 26.03.2015 BR-LAG-J-50326-1 Essen, Philharmonie/Saalbau 20.05.2015 BR-LAG-J-50520-1 Essen, Philharmonie/Saalbau 21.10.2015 BR-LAG-J-51021-1 Essen, Philharmonie/Saalbau 17.11.2015 BR-LAG-J-51117-1 Essen, Philharmonie/Saalbau Die Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr finden mehrmals im Jahr statt und sind mittlerweile zu einer echten Institution geworden. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Entscheidungen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Praxis von betrieblichen Interessenvertretungen werden diskutiert und bieten die Möglichkeit zu einem weiterführenden Gedankenaustausch. Ein Tagungsbeirat bereitet die fachliche Ausgestaltung vor. Tagungsbeirat: Olaf Klein, Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld Wilfried Löhr-Steinhaus, Direktor des Arbeitsgerichts Bonn Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, silberberger.lorenz, Kanzlei für Arbeitsrecht Gerhard Stiens, Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund Alexandra Rüter, Richterin am Arbeitsgericht Solingen Stimmen aus den letzten Arbeitsrechtstagen: „Unterschiedliche Themen mit starkem Realitätsbezug.“ „Insgesamt sehr kurzweilig!“ „Die Referenten waren alle sehr verständlich und nah an der Praxis.“ „Die teils nüchternen Themen wurden sachlich und interessant vorgestellt.“ „Der Austausch mit den Juristen, bzw. deren Meinung zu den einzelnen Urteilen war sehr informativ.“ 114 Tagungen „Einmal im Jahr nehme ich an der Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen von Arbeit und Leben teil. Dieser Tag zeichnet sich für mich durch sehr gute Vorträge und Podiumsdiskussionen aus. Hier gibt es immer die Möglichkeit, sich mit eigenen Fragen zu beteiligen und damit Unterstützung für die Arbeit in der SBV zu erhalten. Die anschließenden Workshops sind geprägt vom Miteinander und respektvollen Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sie bieten mir Gelegenheit, mit Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch zu kommen, Kontakte zu knüpfen und machen mir Mut für die tägliche Arbeit. Ich freue mich schon jetzt auf die nächste Fachtagung 2015.” Katrin Stroop, Schwerbehindertenvertreterin und Personalrätin der TU-Dortmund „Ich habe alle Fachtagungen für die Schwerbehindertenvertretungen besucht. Die Fachtagungen sind immer sehr interessant gestaltet, sie bieten mir die Möglichkeit neue Kenntnisse zu erlangen und alte aufzufrischen. Ganz wichtig sind für mich bei diesen Fachtagungen der kollegiale Austausch und die Möglichkeit, sich weiter zu vernetzen.” Ina Wonschik, Schwerbehindertenvertreterin, 1. stellvertretende Konzernschwerbehindertenvertreterin, DHL Solutions Retail GmbH Seminardaten 12.03.2015 Recklinghausen, Vestisches Cultur & Congress Zentrum SB-LAG-J-50312-1 250,00 EUR zzgl. Tagungsstättenpauschale/ Verpflegung 75,00 EUR 115 Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 4. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen, sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen schwerbehinderter Menschen einsetzen Die Fachtagung hat das Ziel, Schwerbehindertenvertretungen, aber auch Betriebs- und Personalräten, die sich für die Interessen von schwerbehinderten Menschen einsetzen, notwendige aktuelle Informationen an die Hand zu geben, um ihre Arbeit kompetent zu bewältigen. Im Jahr 2015 befassen wir uns mit dem Thema „Armutsrisiko Schwerbehinderung.“ Gibt es Zusammenhänge zwischen der Gesundheit eines Menschen und dem Risiko finanziell zu verarmen? Tragen schwerbehinderte Menschen ein höheres Armutsrisiko als nichtbehinderte Menschen? Können Schwerbehindertenvertretungen, sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen schwerbehinderter Menschen einsetzen, dazu beitragen, dass das Armutsrisiko der Schwerbehinderung gemindert wird? Das Thema wird aus verschiedenen Perspektiven betrachtet sowie praxisnahe Lösungswege aufgezeigt und diskutiert. Stimmen zu der 3. Fachtagung am 11.03.2014: „Sehr vielfältige Themen.“ „Der Kontakt und der Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichsten Bereichen hat mir viel gebracht!“ „Gut strukturierte Tagung mit interessanten Themen und guten Referentinnen und Referenten!“ „Die Mischung der Beiträge und die Vertiefung der Themen in den Workshops hat mir sehr gefallen.“ 116 Tagungen „Für mich ist der Gesundheitstag von Arbeit und Leben seit 2009 ein fester Bestandteil meiner Jahresplanung. Immer topaktuelle Themen und erstklassige Referenten! Nebenbei auch eine tolle Möglichkeit andere Interessenvertretungen kennen zu lernen und Netzwerke zu knüpfen.“ Ute Wentzel, Schwerbehindertenvertreterin, Deutsche Post AG, Köln „Der Gesundheitstag von Arbeit und Leben NRW in Kooperation mit der Zeitschrift Gute Arbeit ist ein wichtiges Forum für betriebliche Interessenvertretungen. Hier erhalten sie hochaktuelle Informationen zu wichtigen Neuigkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz und nützliche Tipps für die betriebliche Praxis.” Dr. Jürgen Reusch, Redaktion Fachzeitschrift „Gute Arbeit” 117 7. Gesundheitstag Seminardaten 24.11.2015 BR-LAG-J-51124-1 Eine stark veränderte und beschleunigte Arbeitswelt sorgt dafür, dass die Anforderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer komplexer werden. Steigende Leistungsverdichtung, unsichere Arbeitsverhältnisse, hoher Erfolgsdruck und Mangel an sozialer Anerkennung führen zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen bei den Beschäftigten. Die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehört zu den wesentlichen Aufgaben von Betriebsrat und Personalräten. Dabei sollte die Prävention, also die Schaffung eines gesundheitsförderlichen Arbeitsumfeldes, im Vordergrund stehen. Vor allem die psychischen Belastungen zu vermindern und die psychische Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen sind zentrale Aufgaben betrieblicher Gesundheitspolitik in den kommenden Jahren. Auf dem Gesundheitstag werden aktuelle Trends im Arbeits- und Gesundheitsschutz vorgestellt und diskutiert. Betriebliche Interessenvertretungen können ihr Wissen vertiefen und für die betriebliche Praxis und Umsetzung neue Anregungen bekommen Der nächste Gesundheitstag ist für den 24.11.2015 geplant. Das Programm wird gesondert mitgeteilt und kann unter www.aulnrw.de eingesehen werden. Stimmen aus den letzten Gesundheitstagen: „Ich habe viele Anregungen erhalten, die mir im Berufsalltag helfen.“ „Sehr gute Beiträge kompetenter Rednerinnen und Redner.“ „Ich bekomme einen guten Eindruck darüber, wie sich das Thema in den verschiedenen Bereichen entwickelt.“ „Eine sehr praxisnahe Veranstaltung!“ „Ich nehme viele Tipps zur Gesundheitsförderung mit.“ 118 Tagungen „Der Tag Frauen auf Erfolgskurs von Arbeit und Leben NRW bietet betrieblichen Interessenvertreterinnen eine große Chance, sich zu informieren und zu vernetzen. Hier werden hochaktuelle Themen diskutiert und Handlungsmöglichkeiten an die Hand gegeben. Frauen erfahren hier, wie sie gute Arbeit für Frauen gestalten können und wie sie ihre persönlichen Ressourcen stärken können. Dr. Sabine Graf, Stellvertretende Vorsitzende DGB-Bezirk NRW Seminardaten 25.08.2015 BR-LAG-J-50825-2 Essen, Philharmonie Saalbau 119 Frauen auf Erfolgskurs – Wissen, Austausch, Vernetzung 4. Tag für betriebliche Interessenvertreterinnen Mit der Fachtagung „Frauen auf Erfolgskurs – Wissen – Austausch – Vernetzung“ hat Arbeit und Leben NRW ein Forum für Frauen geschaffen. Hochkarätige Referentinnen vermitteln ihr Fachwissen, diskutieren mit den Teilnehmerinnen und regen zu Erfahrungsaustausch und Vernetzung an. Dies stärkt die Position im Betrieb und im Gremium. Von den Erfahrungen der Anderen lernen bringt in der Regel einen großen Mehrwert. Aber auch die Reflexion der eigenen Rolle sorgt für neue Inspirationen in der täglichen Arbeit. In verschiedenen Vorträgen oder Fachforen werden sowohl die Motivation für die Arbeit in der betrieblichen Interessenvertretung als auch die persönlichen Ressourcen gestärkt und eine Atmosphäre geschaffen, die zum Lernen, Diskutieren und Vernetzen einlädt. Die nächste Fachtagung ist für den 25.08.2015 in der Philharmonie Essen geplant. „Unser 4. Tag für Betriebs-, Personalrätinnen und Interessenvertreterinnen steht im August 2015 an. Ich freue mich heute schon darauf, an diesem Tag mich wieder mit gleichgesinnten Frauen auszutauschen. Die ersten Veranstaltungen haben gezeigt, dass in vielen Themen noch eine Menge Potenzial steckt, wo wir Frauen uns stärker, intensiver und mit noch größerer Hartnäckigkeit einbringen können bzw. einbringen müssen!“ Petra Nolden, freigestellte Betriebsrätin der Stadtwerke Düsseldorf AG Stimmen aus den bisherigen Fachtagungen für betriebliche Interessenvertreterinnen: „Der Austausch mit Kolleginnen aus anderen Unternehmen ist mir sehr wichtig!“ „Sehr gute Mischung aus Networking und Wissensvermittlung!“ „Hochkarätige Referentinnen, Informationsmaterial zum Nachlesen und tolle Themenauswahl – Top!“ „Eine sehr kurzweilige, abwechslungsreiche Veranstaltung mit vielen interessanten Themen!“ „Was mir am besten gefallen hat: die ehrliche Diskussion im geschützten Raum!“ „Am liebsten hätte ich jedes Fachforum besucht. Ich freue mich auf die nächste Veranstaltung!“ 120 Tagungen DF Tagungen 121 ZWÖLFTES Düsseldorfer Forum 12. Düsseldorfer Forum zum Arbeits- und Sozialrecht Seminardaten 05.11. – 06.11.2015 BR-LAG-J-51105-1 Auf den Düsseldorfer Arbeits- und Sozialrechtsforen werden aktuelle Themen, mit denen sich betriebliche Interessenvertretungen auseinandersetzen müssen, aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet und diskutiert. Weitere Informationen ab Herbst 2015 unter www.aulnrw.de Themen der letzten Foren waren: ❚ Fair statt prekär – Gerechte Arbeitsbedingungen – Was Politik, Rechtsprechung und Interessenvertretung dafür tun können ❚ Mitbestimmung und Interessenvertretung in wirtschaftlichen Krisensituationen ❚ Standortvorteil Mitbestimmung ❚ Betriebe und Verwaltungen im Wandel – Anforderungen an ein neues Arbeitsrecht ❚ Belegschaften im Wandel ❚ Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen in der Auseinandersetzung mit demografischen Veränderungen 1. Mediationstag in Düsseldorf Seminardaten 05.05.2015 BR-KOV-J-50505-1 Düsseldorf, ver.di Landesbezirk NRW Weitere Informationen ab Frühjahr 2015 unter www.aulnrw.de Konflikte im Betrieb entstehen an unterschiedlichen Brennpunkten: zwischen Beschäftigten, zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten sowie auch zwischen Arbeitnehmervertretungen und Geschäftsleitung. Die Methode der Mediation hat sich in den letzten Jahren zu einem wirksamen Instrument der betrieblichen Konfliktlösung entwickelt und wird auch in Zukunft durch das neue Mediationsgesetz weiter an Bedeutung gewinnen. Arbeit und Leben NRW bietet seit vielen Jahren eine zertifizierte Ausbildung zur Mediatorin/zum Mediator an. Mit dem 1. Mediationstag von Arbeit und Leben NRW in Kooperation mit ver.di NRW wollen wir ein Forum schaffen, in dem Mediatorinnen und Mediatoren diskutieren und sich vernetzen können. Prominente Gastreferentinnen und Gastreferenten vermitteln dazu Fachwissen und stellen hochaktuelle Entwicklungen vor. 122 Mehr als ein Seminar – Qualifizierte und zertifizierte Ausbildungsreihen Seminardaten Modul I – Recht ❚ 03.03. – 05.03.2015 TRYP Hotel Dortmund Mehr als ein Seminar – Qualifizierte und zertifizierte Ausbildungsreihen Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement Konfliktlösung durch Mediation – Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin – Ausbildung zum Eingliederungsberater/zur Eingliederungsberaterin – Grundlagen der Mediation (Baustein 1) Ein Qualifizierungsangebot in Kooperation mit Return2work – Gesellschaft für Gesundheitsmanagement – und der Technischen Universität Dortmund, Lehrstuhl für Berufspädagogik und Rehabilitation. Zum erfolgreichen Gesundheitsmanagement im Unternehmen gehören Modul II – Kommunikation die Erfüllung des Präventionsauftrages im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Aktivitäten im Bereich der betrieblichen Ge❚ 14.04. – 16.04.2015 sundheitsförderung. Ein gut ausgebildetes und ineinander verzahntes TRYP CentrO Oberhausen BEM-Team ist das A und O eines erfolgreichen BEM. Aufgabe des Eingliederungsberaters/der Eingliederungsberaterin ist Modul III – Leistungen es, die betroffenen Beschäftigten beratend und unterstützend durch ❚ 08.09. – 10.09.2015 das BEM-Verfahren zu begleiten und allen Beteiligten als AnsprechperTRYP CentrO Oberhausen son zur Verfügung zu stehen. Vorrangiges Ziel ist es, den Arbeitsplatz trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung zu erhalten. Um einen Modul IV – Umsetzung professionellen Umgang mit den anspruchsvollen Aufgaben im BEMdes BEM Team zu sichern, empfehlen wir allen Teammitgliedern eines bereits ❚ 28.10. – 30.10.2015 existierenden oder geplanten BEM-Teams diese Weiterbildung. TRYP CentrO Oberhausen Die Qualifizierung besteht aus vier dreitägigen Modulen. Zum Abschluss präsentieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Abschlussworkshop Ausschnitt der BEM-Arbeit aus ihrer Praxis, anschließend erhalten sie ❚ 17.11. – 18.11.2015 ein Zertifikat des beteiligten Lehrstuhls der Technischen Universität TRYP Hotel Dortmund Dortmund. Die Kosten für einen dreitägigen Schulungsblock betragen 650,00 EUR. Hinzu kommen 435,00 EUR für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale (ohne Übernachtung 269,00 EUR) im TRYP Hotel Dortmund und 470,00 EUR für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale (ohne Übernachtung 270,00 EUR) im TRYP Hotel Oberhausen. Die Kosten für den Abschlussworkshop betragen 450,00 EUR zgl. 240,00 EUR für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale (157,00 EUR ohne Übernachtung). 123 Seminardaten 1. Baustein Grundlagen der Mediation 25.11. – 27.11.2015 Meschede, Welcome Hotel Hennesee Residenz BR-LAG-J-51125-1 Unterkunft und Tagungsstättenpauschale: 400,00 EUR Betriebs-, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Personen in Leitungsfunktionen brauchen in ihrer täglichen Arbeit Konfliktlösungskompetenz. Konflikte entstehen an unterschiedlichen Brennpunkten, wie z.B. zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten, zwischen Arbeitnehmervertretungen und Betriebsleitung, zwischen Beschäftigten, aber auch innerhalb des Gremiums. Auswirkungen davon sind z.B. Mobbing, Intrigen, und gegenseitige Behinderung bei der Arbeit. Mediation bedeutet „Vermittlung“ und stellt ein besonderes Verfahren der einvernehmlichen Konfliktlösung zwischen streitenden Parteien dar. Das Verfahren hat sich in den letzten Jahren zu einem hochwirksamen Instrument der Konfliktlösung entwickelt, da es die Interessen aller Beteiligten einbezieht. Gerade wenn Streitende darauf angeReferent und Referentin wiesen sind, nach einem Konflikt wieder miteinander arbeiten zu Jürgen Heimes, müssen, bietet das Mediationsverfahren die Chance einer dauerhaft Organisations- und tragfähigen und einvernehmlichen Lösung. Personalentwickler, Mit der Verabschiedung des neuen Mediationsgesetzes wird MediaMediator, Jurist tion in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Die Ausbildung trägt den Gesetzesinhalten Rechnung und befähigt auch zur selbstständiKatharina Homann-Kramer, gen haupt- oder nebenberuflichen Ausübung. Mediatorin (BMWA), Die Ausbildung umfasst insgesamt 125 Stunden und besteht aus fünf Bildungsreferentin bei Seminarbausteinen von je drei Tagen. Nach der Teilnahme an allen Arbeit und Leben Bausteinen des Ausbildungsgangs erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat. Der erste Seminarbaustein findet vom 25.11. – 27.11.2015 statt. Die weiteren vier Termine für das Jahr 2016 werden im ersten Seminar mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgesprochen. Abschließend ist ein zusätzlicher Baustein „Schwierige Situationen in der Mediation“ geplant. In diesem Baustein soll die Umsetzung und Verankerung im Betrieb unter die Lupe genommen und Methoden und Techniken weiter vertieft und gefestigt werden. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auf 12 begrenzt. Wir bitten um Anmeldung bis zum 01.10.2015. Die Seminarpauschale für die gesamte Ausbildung beträgt 4.900,00 EUR zzgl. 19% MwSt. Hinzu kommen jeweils die Kosten für Unterkunft und Tagungsstättenpauschale. 124 Mehr als ein Seminar – Qualifizierte und zertifizierte Ausbildungsreihen Seminardaten Veranstaltungsorte Ruhr-Universität Bochum Park Inn Hotel, Bochum Referenten Prof. Dr. Klaus Harney, Lehrstuhl für Berufs- und Wirtschaftspädagogik der Ruhr-Universität Bochum Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte silberberger.lorenz, Düsseldorf Prof. Dr. Heiner Minssen, Lehrstuhl für Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung der Ruhr-Universität Bochum Dr. Manfred Wannöffel, Gemeinsame Arbeitsstelle Ruhr-Universität Bochum – IG Metall u.a. Programmbeirat Strategisches Betriebsratsmanagement Programmbeirat Für Betriebsräte ist eine erfolgreiche Interessenvertretung, wenn sie professionell organisiert werden soll, nur durch umfangreiches rechtliches und politisches Wissen möglich. Neben diesen Kenntnissen müssen freigestellte Interessenvertretungen aber auch eine strategische Kompetenz entwickeln, um effektiv arbeiten zu können. Mit der Fortbildungsreihe verbinden wir wichtige Einzelthemen miteinander und formen daraus ein ganzheitliches Angebot zum strategischen Betriebsrats-Management. Die Fortbildung umfasst sechs Module. Als Referentinnen und Referenten stehen ausgewiesene Expertinnen und Experten zu den einzelnen Themenkomplexen zur Verfügung. Mit dem Angebot richten wir uns in erster Linie an Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertretungen und Freigestellte sowie Betriebsratsmitglieder, welche auf Perspektive eine leitende Rolle im Gremium übernehmen sollen. Es ist sinnvoll, bereits Grundlagenseminare besucht zu haben, weitere Voraussetzungen bestehen nicht. Inhalte und Schwerpunkte der Bildungsangebote werden seit 2009 mit einem Programmbeirat diskutiert und abgestimmt. Wir wollen damit die Praxisorientierung unserer Veranstaltungen noch weiter erhöhen. Vorgesehen sind die Module ❚ Führen-Leiten-Delegieren ❚ Handlungsmöglichkeiten und Strategien des Betriebsrats bei Umstrukturierung und Reorganisation ❚ Von der Strategie zur Kennzahl – vom zielgesicherten Umgang mit wirtschaftlichen Informationen ❚ Recht haben und Recht durchsetzen ❚ Effektive Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ❚ Strategisches Personalmanagement Das Modul „Führen, Leiten, Delegieren“ findet vom 17.03. – 19.03.2015 statt. Die Termine für die weiteren Module werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Die Gesamtpauschale beträgt 3.250,00 EUR. Dazu kommen die jeweiligen Kosten für Unterkunft und Tagungsstätttenpauschale. Detaillierte Informationen unter: www.aulnrw.de/Strategisches-Betriebsratsmanagement Dem Programmbeirat gehören an: Martin Allard, Betriebsratsvorsitzender/Dtm BR stellv. WiA – Ausschuss-Sprecher K+N Deutschland, Vertrauensperson der Schwerbehinderten der K+N Region West (exkl. Hag u. Bht) Anke Bardenhagen, Mitglied Gesamtbetriebsrat Telekom Deutschland GmbH Josef Bednarski, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der DTKS, stellv. Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der DTAG Margret Dederichs, ehem. Mitglied des Landesfachbereichsvorstandes (ver.di FB 9) Jörg Dicken, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats der Stadt Köln Kornelia Dubbel, Betriebsrätin Deutsche Telekom Kunden Service GmbH, Düsseldorf Thomas Koczelnik, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats Deutsche Post AG Ralf Kronig, Betriebsratsmitglied SAP AG Walldorf Anne Pennekamp, Betriebsratsvorsitzende, stellv. Schwerbehindertenvertreterin, Mitglied im GBR-Wirtschaftsauschuss, Fiege Deutschland GmbH & Co. KG, Bocholt Werner Redemann, Schwerbehindertenvertretung HDI Kundenservice AG, Köln Wolfgang Steinberg, Konzernbetriebsratsvorsitzender der Rethmann AG & Co. KG 125 126 Neue Projekte für Interessenvertretungen proDISCO – Berufliche Handlungsfähigkeit für Europa Zusammen mit der Europäischen Kommission ermöglichen wir Auszubildenden sowie Berufsschülerinnen und Berufsschülern in ihrer beruflichen Ausbildung einen 8-wöchigen Praktikumsaufenthalt in Europa. Unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten werden während ihres Praktikums in innerbetriebliche Arbeits- und Kommunikationsprozesse europäischer Betriebe eingebunden und bringen ihre bereits erlernten beruflichen Fähigkeiten ein. Das Praktikum und der Auslandsaufenthalt tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung ihrer kommunikativen, sozialen und persönlichen Kompetenzen bei. Dies geschieht im Besonderen durch ❚ Anwendung und Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen ❚ Stärkung der Persönlichkeit und der Handlungsfähigkeit in einem interkulturellen Berufsumfeld ❚ Zertifizierung durch den Europass-Mobilität ❚ Vorbereitung auf den heimischen und den europäischen Arbeitsmarkt. Anteilig gefördert werden Vorbereitungsseminare auf den Auslandsaufenthalt, Reisekosten ins Zielland, Unterkunft, Praktikumsvermittlung, tutorielle Unterstützung, Haft-, Unfall- und Krankenversicherung, Sprachtraining und Nahverkehrsticket vor Ort. Die Förderung beträgt je nach Zielland 1200,00 EUR bis 1800,00 EUR. Ansprechpartner und Koordinator Julian Urbansky E-Mail: [email protected] Telefon: 0211 - 93800 -70 www.prodisco.de Neue Projekte für Interessenvertretungen 127 128 Neue Projekte für Interessenvertretungen Deutsch-Französische Jugendbegegnungen – Neue Perspektiven im Betrieb Interkulturelle Kompetenzen und Zugänge zu europäischen Arbeitswelten werden für junge Menschen immer wichtiger. Bereits seit 1964 setzt Arbeit und Leben NRW deutsch-französische Jugendbegegnungen um. Auf diesem Fundament bauen unsere aktuellen Angebote für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende auf. Durch mehrtägige Begegnungen mit Französinnen und Franzosen aus gleichartigen Berufsund Wirtschaftszweigen ermöglichen wir jungen Menschen, Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sowie den politisch-sozialen Rahmen im anderen Land kennenzulernen. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf Begegnungen zwischen gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie betrieblichen Interessenvertretungen. Gemeinsam mit Partnerorganisationen in Frankreich plant Arbeit und Leben NRW die Austausche für interessierte Gruppen. Französische Sprachkenntnisse sind keine Voraussetzung für eine Teilnahme. Um eine Kommunikation zu ermöglichen, stehen der Gruppe erfahrene Teamerinnen und Teamer zur Seite, die übersetzen und Sprachanimationen durchführen. Die Begegnungen dauern mindestens fünf Tage (inkl. Hin- und Rückfahrt). Das Angebot beinhaltet Unterkunft und Verpflegung (Halbpension), ÖPNV-Tickets, An- und Abreise sowie die Konzeption und Durchführung eines berufsspezifischen und/oder politischen Bildungsprogramms. Die Begegnungen werden aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks gefördert. Ergänzend wird ein Teilnahmebeitrag erhoben. Kontakt: Fenna Godhoff Jugendbildungsreferentin E-Mail: [email protected] Maria Wigbers Jugendbildungsreferentin E-Mail: [email protected] Telefon: 0211 - 938 00 -38 Neue Projekte für Interessenvertretungen 129 130 Neue Projekte für Interessenvertretungen Neue Projekte für Interessenvertretungen Grundbildung und Alphabetisierung im Betrieb Arbeitnehmerfreizügigkeit in NRW gestalten Für Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen als acht neue EU-Mitglieder gilt seit dem 1. Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Ab dem 1. Januar 2014 kommen Rumänien und Bulgarien hinzu. Bis dahin benötigen die Beschäftigten aus diesen beiden Ländern meistens eine EU-Arbeitserlaubnis. In den letzten Jahren sind die Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus diesen Ländern insbesondere in der Logistikbranche und der Fleischindustrie immer schlechter und unfairer geworden. Besondere Probleme hinsichtlich der Einhaltung und Durchsetzung fairer Beschäftigungsbedingungen bestehen in der Leiharbeit, bei der in allen Branchen praktizierten Entsendung von Beschäftigten mittels Werkverträgen sowie bei der (Schein)Selbständigkeit der Zugewanderten. Dem stehen bisher nur ansatzweise Beratungsstrukturen gegenüber, die den Anforderungen vor Ort in keiner Weise gerecht werden können. Den Beschäftigten sind das deutsche Recht und meistens auch die deutsche Sprache fremd. Selten sind sie Gewerkschaftsmitglieder. Deshalb sind sie häufig nur unzureichend über ihre Rechte informiert und erhalten kaum Hilfe. Ziel des für einen Zeitraum von zwei Jahren angesetzten Projekts „Arbeitnehmerfreizügigkeit in NRW gestalten“ ist es, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Ost- und Mitteleuropa ein Netzwerk von Strukturen zur Information, Beratung und Begleitung, sowie gegebenenfalls Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Arbeits-, Sozial- oder Aufenthaltsrechte zu schaffen. Neben der direkten Beratung sind der Wissenstransfer in die Gewerkschaften und in die Bevölkerung sowie die Vernetzung der vorhandenen Beratungsstrukturen die wichtigsten Aufgaben des Projekts, und dies über die Projektlaufzeit hinaus. Das Projekt wird im Rahmen der Initiative Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb sowie im Rahmen der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik gefördert. Das Projektbüro ist in Dortmund angesiedelt. Kontakt Beratungsbüro Dr. Alexandru Zidaru, Bildungsreferent Königswall 36, 44137 Dortmund Email: [email protected] www.aulnrw.de Tel.: 0231 - 54 50 79 86 Fax: 0231 - 54 50 79 87 Arbeit und Leben DGB/VHS NW In Kooperation mit: Bezirk Nordrhein-Westfalen Infos und Termine zu den Projekten unter www.aulnrw.de BasisKom Grundbildung am Arbeitsplatz Mento Kollegiale Netzwerke gefördert vom BMBF unter FK 01AB12020B gefördert vom BMBF unter FK W137800 Ariane Münchmeyer Bildungsreferentin [email protected] Tel.: 0211 - 93800 -23 Susan Paeschke Bildungsreferentin [email protected] Tel.: 0211 - 93800 -55 131 132 Service Terminübersicht Bildung lohnt sich: Der Weiterbildungspass Bildung bei Arbeit und Leben lohnt sich immer. Wer bei uns ein Seminar besucht, bekommt einen Weiterbildungspass: Ein kleines Kärtchen, auf dem die Seminarbesuche vermerkt werden – wie eine Quittung. Wer viermal bei uns war, erhält von uns ein „Überraschungsgeschenk”. be n- We ite rb ild un Me in Ar be it un d Le 133 Januar 12.01. – 16.01.2015 BR II: Mensch geht vor... – Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen 26.01. – 28.01.2015 Die eigene Gesundheit riskieren? Indirekte Steuerung und die Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz 26.01. – 30.01.2015 BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer – Einführung in die Betriebsratsarbeit 26.01. – 30.01.2015 Der Mantel- und Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG 27.01. – 29.01.2015 Protokoll/Niederschrift, Beschlüsse und Schreiben des Betriebsrats an den Arbeitgeber – aber richtig! gs -Pa ss Seminar: Name, Vorname h Sie. Aber dass sie auc ung lohnt, das wissen in me Dass sich Weiterbild nah Teil die h fac ! Lassen Sie sich ein belohnt wird, ist neu Rückseite quittieren. der auf er Feld einem der ! err asc hun g von uns om me n Sie ein e Üb Für vie r Bau ste ine bek ❶ ➌ Seminar: B/VHS NW Arbeit und Leben DG Tersch minaft : Landesarbeitsgemein 27 -18 · fax 02 11/938 00 fon 02 11/938 00 -17/ e-mail [email protected] Termin: ➋ Unterschrift Arb Seminar: Termin: eit und Leben ➍ Unterschrift Arb Februar 04.02. – 06.02.2015 05.02. – 06.02.2015 09.02. – 13.02.2015 11.02. – 13.02.2015 Ohne die Belegschaft geht nix – Kreative Öffentlichkeitsarbeit im Betriebsratsalltag Betriebsverfassungsrecht Update 1 Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I – Chancen und Möglichkeiten Betriebsratsarbeit in Logistik- und KEP-Betrieben – Ein Seminar für neu gewählte Betriebsratsmitglieder 19.02. – 20.02.2015 Betriebsverfassungsrecht Update 2 24.02. – 26.02.2015 Beamtenrecht II – Disziplinarrecht und Zurruhesetzung 25.02.2015 Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Abmahnungen eit und Leben März 02.03.2015 Unter den Telefonnummern 0211 - 93800 -19 /-21 /-35 /-45 bzw. unter der Adresse [email protected] stehen wir für Fragen zur Verfügung. Wir beraten bei der Seminarauswahl, Bildungsplanung, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet oder die Teilnahme am Seminar verweigert. 02.03. – 04.03.2015 02.03. – 06.03.2015 03.03. – 05.03.2015 09.03. – 13.03.2015 09.03. – 13.03.2015 10.03. – 12.03.2015 12.03.2015 Seminarmaterialien, Fotos, Präsentationen auf Abruf www.mein.aulnrw.de Das individuelle Seminar-Archiv von Arbeit und Leben NRW 16.03. – 20.03.2015 Service-Hotline 16.03. – 20.03.2015 Unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekommen einen personalisierten Zugang, mit dem sie alle Materialien zu den von ihnen besuchten Seminaren und Veranstaltungen abrufen können. Der Zugang ist sowohl über unsere Startseite www.aulnrw.de als auch über www.mein.aulnrw.de möglich. Bei Fragen und Problemen steht Silke Abdellattif (0211 - 93800 -18) gerne zur Verfügung. 16.03. – 20.03.2015 16.03. – 20.03.2015 17.03.2015 Arbeits- und Sozialrechtsordnung 2015 – Das jährliche Update für betriebliche Interessenvertretungen Die Auswirkungen von Führungsverhalten auf die Gesundheit der Beschäftigten Rhetorik I – Erfolgreiche Gesprächs- und Verhandlungsführung Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer – Einführung in die Betriebsratsarbeit Einführung in die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) Aktuelle Rechtsprechung im Beamtenrecht Interessen vertreten – Teilhabe ermöglichen – 4. Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen, sowie Betriebs- und Personalräte, die sich für die Interessen schwerbehinderter Menschen einsetzen BR III: Agieren statt Reagieren – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten BR IV: Das einzig Beständige ist der Wandel – Betriebliche Veränderungsprozesse und Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan Psychisch erkrankte Menschen in der Arbeitswelt – Grundwissen für betriebliche Interessenvertretungen Gut für’s Klima: Erfolgreich Konflikte bewältigen im Betrieb Das Betreuungsrecht – Eine Einführung – Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht 134 Terminübersicht 17.03. – 19.03.2015 Die Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement professionell und wirkungsvoll gestalten 17.03. – 19.03.2015 Strategisches Betriebsratsmanagement – Modul 1 23.03. – 27.03.2015 BR II: Mensch geht vor... – Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen 26.03.2015 Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr April 13.04. – 17.04.2015 Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit I – Chancen und Möglichkeiten 14.04.2015 Mehr Schutz für weniger leistungsfähige Beschäftigte! – Auswirkungen von neuen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und Bundesarbeitsgerichts auf so genannte „low performer“ 14.04. – 16.04.2015 Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement 20.04. – 22.04.2015 Rentenrecht aktuell – Teil I 20.04. – 24.04.2015 BR II: Mensch geht vor... – Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen 20.04. – 24.04.2015 Arbeits- und Tarifvertragsrecht I – Grundlagenseminar 20.04. – 24.04.2015 Psychische Belastungen, Stress und Burnout - (K)ein Thema im Betrieb? 21.04. – 22.04.2015 Kollegiale Beratung als Methode in der Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung 21.04. – 23.04.2015 Betriebsvereinbarungen rechtssicher gestalten und verhandeln – Handlungsmöglichkeiten im Bereich der sozialen Mitbestimmung sicher nutzen und in Regelungen umsetzen 21.04. – 23.04.2015 Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung 23.04.2015 Lohnpfändungen, Privatinsolvenzen und Überschuldung – Was Arbeitgeber sowie betriebliche Interessenvertretungen wissen müssen und wie sie sinnvoll helfen können 27.04. – 29.04.2015 Das Sozialgesetzbuch I-XII – Ein Buch mit sieben Siegeln? 27.04. – 29.04.2015 „Keine Angst vor der großen Bühne“ – Betriebs- und Personalversammlungen erfolgreich gestalten 27.04. – 30.04.2015 Praxisseminar – Wege zur konkreten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Mai 04.05. – 08.05.2015 BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer – Einführung in die Betriebsratsarbeit 04.05. – 08.05.2015 Gesund arbeiten? Aber sicher! – Einführung in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz 05.05.2015 Vereinbarkeit von Beruf und Pflege – Was die betriebliche Interessenvertretung wissen muss 05.05.2015 1. Mediationstag in Düsseldorf 05.05. – 07.05.2015 Beamtenrecht I – Einführung in das Beamtenrecht 06.05. – 08.05.2015 Wieder zur Arbeit – aber wann und wie? Über die besonderen Schwierigkeiten psychisch kranker Menschen mit hohen Fehlzeiten im Betrieb Terminübersicht 135 06.05. – 08.05.2015 Umgang mit schwierigen Personen – Seminar in zwei Teilen – Teil 1 18.05. – 22.05.2015 Betriebsübergang, Haftung im Arbeitsverhältnis und Aktuelles zum AGG – auch für schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG 19.05.2015 Gläserne Belegschaften? Neue Entwicklungen im Arbeitnehmerdatenschutz – Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen 19.05. – 21.05.2015 Das Betriebliche Eingliederungsmanagement von A-Z – Ein Überblick 20.05.2015 Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr Juni 01.06. – 03.06.2015 08.06. – 10.06.2015 09.06. – 11.06.2015 11.06. – 12.06.2015 15.06. – 17.06.2015 15.06. – 17.06.2015 16.06. – 18.06.2015 22.06. – 24.06.2015 22.06. – 26.06.2015 22.06. – 26.06.2015 22.06. – 26.06.2015 22.06. – 26.06.2015 22.06. – 26.06.2015 Starke Frauen - starker Betriebsrat – Strategie-Workshop für Betriebsrätinnen Start in neue Verantwortung – Ein Einführungsseminar Keine Angst vor Zahlen! – Betriebswirtschaftliche Informationen verstehen und nutzen Führungsprobleme: Die Sache mit den Chefs „Hätte ich doch nur mehr Zeit…!“ – Workshop zum Zeit- und Selbstmanagement Arbeitsplatzgestaltung für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze – Funktionalität und Ergonomie Krankheit im Arbeitsverhältnis und Beteiligungsrechte des Betriebs-/Personalrats Die Gefährdungsbeurteilung - Ein Überblick BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer – Einführung in die Betriebsratsarbeit BR II: Mensch geht vor... – Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen BR III: Agieren statt Reagieren – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten Rhetorik II – Die wirkungsvolle Rede Workshop: Und manchmal verstehen wir uns überhaupt nicht… – Kommunikation mit psychisch kranken Menschen Juli 01.07. – 03.07.2015 Wie wir morgen zufrieden und gesund arbeiten – Arbeitszeitgestaltung im Betrieb 13.07. – 17.07.2015 Rechtsprechung und Entwicklung im Kündigungsschutz – auch für schwerbehinderte Menschen – Ein Seminar mit Besuch einer öffentlichen Sitzung des BAG August 17.08. – 19.08.2015 18.08.2015 24.08. – 28.08.2015 24.08. – 28.08.2015 Professionell moderieren – Eine Weiterbildung in zwei Modulen - Modul 1 Das Rehabilitationssystem in der Bundesrepublik Deutschland – Eine Einführung BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer – Einführung in die Betriebsratsarbeit BR III: Agieren statt Reagieren – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten 136 Terminübersicht 24.08. – 28.08.2015 BR IV: Das einzig Beständige ist der Wandel – Betriebliche Veränderungsprozesse und Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan 25.08.2015 Frauen auf Erfolgskurs – Wissen, Austausch, Vernetzung – 4. Tag für betriebliche Interessenvertreterinnen 25.08. – 27.08.2015 Externe Hilfen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement 26.08. – 28.08.2015 Die richtigen Entscheidungen treffen – Eine Herausforderung für die betriebliche Interessenvertretung – Mit Besuch einer Sitzung des Landesarbeitsgerichts Hannover September 07.09. – 11.09.2015 BR II: Mensch geht vor... – Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen 07.09. – 11.09.2015 BR IV: Das einzig Beständige ist der Wandel – Betriebliche Veränderungsprozesse und Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan 07.09. – 11.09.2015 Mobbing, Bossing und Co. – psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz 08.09. – 10.09.2015 Beamtenrecht III – Postpersonalrechtsgesetz und Zuweisung 08.09. – 10.09.2015 Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement 09.09. – 11.09.2015 Flexible Übergänge in die Rente - Möglichkeiten und finanzielle Auswirkungen von vorzeitigem Rentenbeginn, Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit 14.09. – 18.09.2015 Arbeits- und Tarifvertragsrecht I – Grundlagenseminar 14.09. – 18.09.2015 Prävention geht vor… – Aufbauseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz 14.09. – 18.09.2015 Praxisseminar – Wege zur konkreten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung 15.09. – 17.09.2015 Keine Angst vor Zahlen! – Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses 15.09. – 18.09.2015 Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der Praxis 16.09.2015 Die Einigungsstelle 21.09. – 23.09.2015 Wie pack´ ich´s an? – Geeignete Methoden zur Messung psychischer Beanspruchungen 21.09. – 23.09.2015 „Burnout“ – Handlungsfeld für betriebliche Interessenvertretungen 21.09. – 25.09.2015 Qualität der Ausbildung sichern (JAV II) 22.09. – 24.09.2015 Protokoll/Niederschrift, Beschlüsse und Schreiben des Betriebsrats an den Arbeitgeber – aber richtig! 30.09. – 02.10.2015 Umgang mit schwierigen Personen – Seminar in zwei Teilen – Teil 2 30.09. – 02.10.2015 „Wir sind drin!“ – Blogs, Facebook & Twitter für die Interessenvertretung Terminübersicht 26.10. – 28.10.2015 Professionell moderieren – Eine Weiterbildung in zwei Modulen – Modul 2 27.10. – 30.10.2015 Arbeitsschutz aktuell 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress 28.10. – 30.10.2015 Professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement November 02.11. – 04.11.2015 02.11. – 04.11.2015 02.11. – 06.11.2015 05.11.2015 Umgang mit Sucht am Arbeitsplatz Leiten, Motivieren, Delegieren Arbeits- und Tarifvertragsrecht II – Aufbauseminar Lohnpfändungen, Privatinsolvenzen und Überschuldung – Was Arbeitgeber sowie betriebliche Interessenvertretungen wissen müssen und wie sie sinnvoll helfen können 05.11. – 06.11.2015 12. Düsseldorfer Forum zum Arbeits- und Sozialrecht 09.11. – 13.11.2015 BR IV: Das einzig Beständige ist der Wandel – Betriebliche Veränderungsprozesse und Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan 11.11. – 13.11.2015 Wenn ich mit meinem Latein am Ende bin – Workshop zur Unterstützung von Helferinnen und Helfern psychisch erkrankter Menschen im Betrieb 16.11. – 18.11.2015 Die psychische Gesundheit – ein Kernbestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements 16.11. – 18.11.2015 Wissensmanagement und Altersübergänge im demografischen Wandel 17.11.2015 Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 17.11. – 19.11.2015 Beamtenrecht IV – Formen der Zurruhesetzung 23.11. – 27.11.2015 BR II: Mensch geht vor... – Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen 24.11.2015 7. Gesundheitstag 25.11. – 27.11.2015 Konfliktlösung durch Mediation – Ausbildung zum Mediator/zur Mediatorin – Grundlagen der Mediation (Baustein 1) 26.11. – 27.11.2015 Suizid – (k)ein neues Problem – Umgang mit Suiziddrohungen und Suizidversuchen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 30.11. – 02.12.2015 Rhetorik IV – "Hätte ich doch bloß gesagt…" - Schlagfertigkeitstraining für die betriebliche Interessenvertretung Dezember 01.12. – 03.12.2015 „Stress war gestern“ – Workshop zur Stressbewältigung Oktober 05.10. – 07.10.2015 07.10. – 09.10.2015 14.10. – 16.10.2015 19.10. – 23.10.2015 19.10. – 23.10.2015 21.10.2015 21.10. – 23.10.2015 Der Entgelttarifvertrag bei der Deutschen Post AG Machtspiele – Wenn es einmal nicht um die Sache geht Reha-Care 2015 – Begleitseminar zur Messe und zum Kongress BR I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer – Einführung in die Betriebsratsarbeit BR III: Agieren statt Reagieren – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten Arbeitsrechtstage Rhein-Ruhr Rentenrecht aktuell – Teil II 137 138 Unser Team Unser Team Unser Team Unser Team aus erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern der Betriebsratsarbeit wird ergänzt durch Referentinnen und Referenten und Expertinnen und Experten. Hierzu zählen u.a.: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ❚ Dr. Karina Becker ❚ Prof. Dr. Wolfgang Däubler ❚ Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin ❚ Prof. Dr. Olaf Deinert ❚ Prof. Dr. Klaus Dörre ❚ Prof. Dr. Nico Dragano ❚ Prof. Dr. Klaus Harney ❚ Franz-Josef Jelich ❚ Prof. Dr. Ernst Kistler ❚ Prof. Dr. Heiner Minssen ❚ Prof. Dr. Katja Nebe ❚ Prof. Dr. Alfred Oppolzer ❚ Dr. Klaus Peters ❚ Prof. Dr. Ludger Pries ❚ Dr. Christian Riese ❚ Prof. Dr. Peter Richter ❚ Prof. Dr. Monika Schlachter ❚ Prof. Dr. Mechthild Schrooten ❚ Prof. Dr. Peter Schüren ❚ Dr. Hartmut Seifert ❚ Dr. Karin Tondorf ❚ Dr. Wolfgang Uellenberg-van Dawen ❚ Dr. Manfred Wannöffel ❚ Prof. Dr. Peter Wedde Richterinnen und Richter am Bundesarbeitsgericht ❚ Anke Berger ❚ Axel Breinlinger ❚ Prof. Franz-Josef Düwell, Richter a.D. ❚ Friedrich Hauck ❚ Prof. Dr. Heinrich Kiel ❚ Burghard Kreft ❚ Stephanie Rachor Arbeits-/Sozialrichter und Arbeits-/ Sozialrichterinnen ❚ Ilbert Albers ❚ Olaf Klein ❚ Albrecht Kleinschmidt, Richter a.D. ❚ Wilfried Löhr-Steinhaus ❚ Wilhelm Mestwerdt ❚ Alexandra Rüter ❚ Sebastian Schulte ❚ Gerhard Stiens ❚ Christian Vollrath ❚ Thomas Wolkenhauer Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtssekretäre ❚ Rudolf Buschmann ❚ Thomas Hänschen ❚ Michael Heilmann ❚ Sabrina Klaesberg ❚ Dirk Lenders ❚ Dieter Lenz ❚ Dr. Frank Lorenz ❚ Klaus Pahde ❚ Frederik Preiss ❚ Michael Schmidt-Busse ❚ Dr. Uwe Silberberger ❚ Jörg Towara Betriebswirtschaftliche Beratung ❚ Peter Brückner-Bozetti ❚ Markus Lubkowitz ❚ Arno Prangenberg ❚ Martin Stahl ❚ Marius Tritsch Aus der betrieblichen/ gewerkschaftlichen Praxis ❚ Volker Althoff ❚ Josef Bednarski ❚ Abdelhak Benayad ❚ Frank Bethke ❚ Angela Bonn ❚ Franz-Werner Breuer ❚ Martin Bsdurek ❚ Friedrich Caspers ❚ Daniela de Wall-Kaplan ❚ Kornelia Dubbel ❚ Otmar Dürotin ❚ Rainer Einenkel ❚ Angela Fahd ❚ Albin Fent ❚ Wilhelm Freund ❚ Kristin Fumagalli ❚ Bernd Geller ❚ Manfred Geneschen ❚ Dr. Max Geray ❚ Wilbert Gregor ❚ Jürgen Heimes ❚ Thomas Held 139 140 Unser Team ❚ Ulf Henschke ❚ Holger Hinz ❚ Georg Hohlwein ❚ Felicitas Ißelmann ❚ Manfred Janssen ❚ Sascha Jowat ❚ Boris Karthaus ❚ Stefan Kerpers ❚ Ina Kerstin ❚ Uwe Klein ❚ Jürgen Klemerius ❚ Harald Kleine-Kracht ❚ Andrea Kocsis ❚ Thomas Koczelnik ❚ Thomas Komann ❚ Karin Korthals ❚ Andreas Kramer ❚ Ina Krietsch ❚ Ralf Kronig ❚ Ramona Kusch ❚ Frank Ladwig ❚ Doris Ludwig ❚ Reiner Ludwig ❚ Frank Meissner ❚ Holger Minz ❚ Norbert Moll ❚ René Rech ❚ Johannes Reich ❚ Dr. Jürgen Reusch ❚ Wolfgang Rieck-Henke 141 ❚ Manfred Rüdebusch ❚ Rolf Saxe ❚ Manfred Schäffer ❚ Reinhard Schäfer ❚ Gabriele Schmidt ❚ Andreas Scholz ❚ Christian Schoof ❚ Christine Schulze-Girnstein ❚ Monika Schwarz ❚ Wilfried Seeleib ❚ Andreas Skowronek ❚ Uwe Speckenwirth ❚ Robert Spitz ❚ Ilona Spitzenberg ❚ Sascha Stockhausen ❚ Eva-Maria Stoppkotte ❚ Jürgen Stroop ❚ Sandra Tinnefeld ❚ Barbara Titze ❚ Hans-Werner Verhouven ❚ Hermann Völlings ❚ Rolf Voigt ❚ Peter vom Eigen ❚ Frank Walewsky ❚ Werner Wenzel ❚ Cornelia Weiß ❚ Gerd Wisbar ❚ Harald Wolf ❚ Markus Wortmann ❚ Verena zu Dohna-Jaeger 142 Tagungsstätten Bielefeld Park Inn Bielefeld Am Johannisberg 5 33615 Bielefeld www.park-inn-bielefeld.de ver.di Bildungsstätte Das Bunte Haus Senner Hellweg 461 33689 Bielefeld www.verdi-das-bunte-haus.de Tagungsstätten ver.di Landesbezirk NRW Karlstraße 123-127 40210 Düsseldorf www.verdi.de Duisburg Mercure Hotel Duisburg City Landfermannstraße 20 47051 Duisburg www.mercure.com Hamburg Baseler Hof Esplanade 11 20354 Hamburg www.baselerhof.de Münster Mercure Hotel Münster City Engelstraße 39 48143 Münster www.mercure.com InterCity Hotel Hamburg Hauptbahnhof Glockengießerwall 14/15 20095 Hamburg Oberhausen TRYP CentrO Oberhausen Centroallee 280 46047 Oberhausen www.tryphotels.com Bochum Park Inn Bochum Massenbergstraße 19-21 44787 Bochum www.park-inn-bochum.de Erfurt Mercure Hotel Erfurt Altstadt Meienbergstraße 26-27 99084 Erfurt www.mercure.com Hannover Mercure Hotel Hannover Mitte Postkamp 10 30159 Hannover www.mercure.com Bremerhaven Comfort Hotel Am Schaufenster 7 27572 Bremerhaven www.comfort-hotel-bremerhaven.de Essen Mövenpick Hotel Am Hauptbahnhof 2 45127 Essen www.moevenpick-essen.com Hattingen DGB Bildungszentrum Hattingen Am Homberg 46-50 45529 Hattingen www.hattingen.dgb-bildungswerk.de Recklinghausen Vestisches Cultur & Congress Zentrum Recklinghausen Otto-Burrmeister-Allee 1 www.vccre.de Dortmund Ringhotel Drees Hohe Straße 107 44139 Dortmund www.riepe.com Philharmonie/Saalbau Huyssenallee 53 45131 Essen www.philharmonie-saalbau.de Kamen Kaiserau SportHotel Jakob-Koenen-Straße 2 59174 Kamen www.sportcentrum-kamenkaiserau.de Simonskall Landhotel Kallbach 52393 Hürtgenwald/Simonskall www.kallbach.de TRYP Hotel Dortmund Emil-Figge-Straße 41 44227 Dortmund www.tryphotels.com Dresden Hotel Elbflorenz Rosenstraße 36 01067 Dresden www.hotel-elbflorenz.de Düsseldorf InterCity Hotel Graf-Adolf-Straße 81-87 40210 Düsseldorf www.duesseldorf.intercityhotel.de NH Hotel Düsseldorf City Kölner Straße 186-188 40227 Düsseldorf www.nh-hotels.com Welcome Hotel Essen Schützenbahn 58 45127 Essen www.welcome-to-essen.de Geldern See Park Janssen Danziger Straße 5 47608 Geldern www.seepark.de Haltern Hotel Seehof Hullerner Straße 102 45721 Haltern am See www.hotel-seehof.de Lage-Hörste ver.di Institut für Bildung, Medien und Kunst Teutoburger-Wald-Straße 105 32791 Lage-Hörste www.imk.verdi.de Meschede Welcome Hotel Hennesee Residenz Berghausen 14 59872 Meschede www.welcome-hotel-meschede.de Morsbach Landhotel Goldener Acker Zum Goldenen Acker 51597 Morsbach www.goldener-acker.de Osnabrück Romantik Hotel Walhalla Bierstraße 24 49074 Osnabrück www.hotel-walhalla.de Trier Mercure Hotel Porta Nigra Porta-Nigra-Platz 1 54292 Trier www.mercure.com Wesel Welcome Hotel Rheinresidenz Rheinpromenade 10 46487 Wesel www.rheinresidenz-wesel.com Wuppertal Waldhotel Eskeshof Krummacher Straße 251 42115 Wuppertal www.Waldhotel Waldhotel Eskeshof.de 143 144 Der Weg zur Teilnahme Bildungsberatung bei Arbeit und Leben 145 Der Weg zur Teilnahme für Betriebsratsmitglieder an einer Bildungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG 1. Schritt: Seminarauswahl 4. Schritt: Anmeldung Aus dem Bildungsprogramm wählt das Betriebsratsgremium für seine Mitglieder und Ersatzmitglieder die für ihre Arbeit erforderlichen Seminare aus. Der Betriebsrat schickt die Anmeldung und Bescheinigung über den BR-Beschluss, gern auch als Fax oder E-Mail, möglichst bis 6 Wochen vor Seminarbeginn an Arbeit und Leben DGB/VHS NW. Das Anmeldeformular findet ihr auf Seite 133 oder unter www.aulnrw.de. Bildungsberatung bei Arbeit und Leben Sind noch Fragen? Bei Fragen zur Bildungsberatung und zum Freistellungsanspruch geben gerne Auskunft: 2. Schritt: Ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss Die bzw. der Betriebsratsvorsitzende lädt ca. 6 Wochen vor Seminarbeginn zu einer Betriebsratssitzung ein. Die Tagesordnung muss den TOP „Beschlussfassung über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern nach § 37 Abs. 6 BetrVG” enthalten: 5. Schritt: Anmeldebestätigung von Arbeit und Leben DGB/VHS NW a) Nach ihrer Anmeldung erhalten die Kolleginnen und Kollegen von Arbeit und Leben DGB/VHS NW eine Bestätigung an ihre Privatanschrift. a) Entsendung der Kollegin Rita Arbeit zum Seminar „BR I” vom 21.08. – 28.08.2015 in Lage-Hörste b) Entsendung des Kollegen Gerd Leben zum Seminar „Rhetorik I” vom 02.03. – 06.07.2015 in Geldern b) Ca. vier Wochen vor Seminarbeginn erhalten die Kolleginnen und Kollegen an ihre Privatanschrift das Einladungsschreiben mit Anreisebeschreibung. Auf der Betriebsratssitzung wird die Entsendung der Kollegin Arbeit und des Kollegen Leben nach § 37 Abs. 6 BetrVG beschlossen. Beide beteiligen sich an der Abstimmung. 6. Schritt: Seminarteilnahme Der Beschluss wird im Wortlaut und der Angabe der Stimmenmehrheit in der Niederschrift der Betriebsratssitzung aufgenommen. (Nicht vergessen: jeder Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat). Der Betriebsrat kann grundsätzlich selbst bestimmen, zu welchem Zeitpunkt die Seminarteilnahme erfolgt. Betriebliche Notwendigkeiten sind nur bei nicht freigestellten Betriebsratsmitgliedern zu berücksichtigen. Als Merkposten gilt hier, der Betriebsablauf darf auf Grund der Teilnahme des Betriebsratsmitglieds nicht zum Stillstand kommen. Eine Beschlussvorlage findet ihr auf Seite 129. 3. Schritt: Mitteilung an den Arbeitgeber Der BR teilt den Entsendungsbeschluss dem Arbeitgeber mit. Ein Musterschreiben findet ihr auf Seite 131. Unser Service für Sie: Gerne reservieren wir unverbindlich vorab einen Seminarplatz. Ein Anruf genügt! Die Hotelkosten übernehmen wir für Sie und stellen sie nach Seminarende dem Arbeitgeber in Rechnung. Sie brauchen sich vor Ort um nichts zu kümmern. Die Kolleginnen und Kollegen nehmen an dem Seminar teil. Um Bezahlung der Hotelkosten/Seminarpauschale brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Arbeit und Leben DGB/VHS NW rechnet die Kosten mit dem Arbeitgeber nach Ende des Seminars ab. Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Die Freistellung erfolgt nach § 96 SGB IX. Sie sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Entgelts oder der Dienstbezüge zu befreien, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. Satz 3 gilt auch für die/den mit der höchsten Stimmzahl gewählten Stellvertreterin/Stellvertreter, wenn wegen ihrer/seiner ständigen Heranziehung die Teilnahme an einer Schulungsund Bildungsveranstaltung erforderlich ist. Für die Schwerbehindertenvertretung ist ein Beschluss nicht notwendig. Unsere Zusammenarbeit mit den zuständigen Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretären Landesfachbereich 9; 0211 - 618 24-0; [email protected] Landesfachbereich 10; 0211 - 618 24-0; [email protected] und den Rechtsanwältinnen und- anwälten aus dem Büro silberberger.lorenz.towara 0211 - 550 20-0; [email protected] gewährleistet eine kompetente Beratung in allen Fragen zur Arbeit der Interessenvertretung. Günter Schneider Landesgeschäftsführer [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -10 Katharina Homann-Kramer Bildungsreferentin [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -35 Gerda Krug Bildungsreferentin [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -19 Frank Mertens Bildungsreferent [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -45 Dr. David Mintert Bildungsreferent [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -12 Ariane Münchmeyer Bildungsreferentin [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -23 Alexander Oberdieck Bildungsreferent [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -21 Susan Paeschke Bildungsreferentin [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -55 Bei Fragen zu Seminaranmeldung oder Programminhalten: Silke Abdellattif Verwaltungsmitarbeiterin [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -18 Yvonne Odenthal Verwaltungsmitarbeiterin [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -20 Achim Pläschke Verwaltungsmitarbeiter [email protected] Tel.: 0211 – 93800 -17 146 Hinweise und Teilnahmebedingungen von Arbeit und Leben Entsendungsbeschluss Der Betriebsrat der Firma: 147 .............. ,den .............. Hinweise und Teilnahmebedingungen Entsendungsbeschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG Unsere Leistung und Ihre Anmeldung Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte bietet Arbeit und Leben DGB/VHS NW als privatrechtlich organisierte Bildungseinrichtung Fortbildungsveranstaltungen an. Anmeldungen sind schriftlich (Fax oder E-Mail sind ausreichend, gerne auch über unsere Internetseite www.aulnrw.de) unter Angaben des Namens und der Anschrift, des Seminartitels und -termins möglich. Anmeldebestätigung Die Anmeldung ist verbindlich, wenn wir eine Anmeldebestätigung versandt haben. Seminargebühren Die Seminargebühr ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Soweit der Arbeitgeber dafür aufkommt, erhält dieser von uns nach Abschluss der jeweiligen Veranstaltung eine Gesamtabrechnung. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Beschluss des Betriebsrats). und Leben DGB/VHS NW bzw. dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ebenso ist eine Haftung für Sachschäden (beispielsweise aufgrund Diebstahls) ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Gleiches gilt für reine Vermögensschäden aus Vertragspflichtverletzungen. Ist allerdings eine für die Durchführung des Vertrags wesentliche Pflicht verletzt worden (sogenannte Kardinalspflicht), so ist die Haftung selbst bei einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, sondern lediglich begrenzt auf den Schaden, der in diesem Fall als typischerweise vorhersehbar anzusehen ist. Urheberrecht Eventuell ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von Arbeit und Leben DGB/VHS NRW vervielfältigt oder verbreitet werden. Arbeit und Leben DGB/VHS NW behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stellen wir exklusiv unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung. Datenschutz Die übermittelten Daten werden digital zu Verwaltungszwecken gespeichert. Die Namens- und Anschriftendaten werden über die Teilnahmeliste den anderen Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern zugänglich gemacht. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um Ihre Mitteilung. Stornierung der Anmeldung Für Abmeldungen, die bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von maximal 25,– EURO (pro Teilnehmerin/Teilnehmer). Danach ist eine Reduzierung der Kosten nicht mehr möglich. Es ist der volle Seminarbeitrag zu entrichten. Die Abmeldung hat in Textform zu erfolgen. Die Berechtigung Teilnahmebescheinigungen zur Teilnahme kann jederzeit übertragen werden. Voraus- Über die Teilnahme an dem belegten Seminar stellen wir setzung ist, dass die neuen Daten unverzüglich Arbeit und eine Teilnahmebescheinigung aus. Leben DGB/VHS NW mitgeteilt werden. Salvatorische Klausel Programmänderung, Seminarabsage Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirkWir bitten um Verständnis, dass Programmänderungen, sam oder nicht durchführbar sein, wird die Gültigkeit der räumliche und zeitliche Änderungen der Veranstaltungsübrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. termine und äußersten Falls auch die Absage eines Seminars vorbehalten bleiben müssen. Notwendige ÄnderunBeschwerdemanagement/Ombudsmann gen werden wir so frühzeitig wie möglich ankündigen. Im Für Anregungen und Kritik sind wir immer dankbar. ZusätzFalle der Absage eines Seminars wird die bereits gezahlte lich haben wir die Funktion eines Ombudsmannes eingeSeminargebühr umgehend erstattet. richtet. Er steht für Beschwerden, die nicht direkt mit uns zufrieden stellend geklärt werden konnten, zur Verfügung. Haftung Eine Haftung für Personenschäden bei Unfällen ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Arbeit Der Betriebsrat beschließt, das Betriebsratsmitglied/die Betriebsratsmitglieder 1. Herr ..................................................................................................... 2. Frau ..................................................................................................... zu dem Seminar ..................................................................................................... gem. § 37 Abs. 6 BetrVG vom ................................... bis ....................................... zu entsenden. Das Seminar wird durchgeführt von ..................................................................................................... und findet statt in ..................................................................................................... Der Preis beträgt .......................................... Euro und die Kosten für Ü/VP ....................................... Euro. Im Falle der Verhinderung, wird/werden als ErsatzteilnehmerInnen am Seminar: 1. Herr ..................................................................................................... 2. Frau ..................................................................................................... teilnehmen. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung waren ................................. Betriebsratsmitglieder anwesend. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen ............................... Nein-Stimmen ............................... Enthaltungen ................................... Der Antrag wurde ❏ angenommen ❏ abgelehnt Ort ............................................... Datum .......................................... ...................................................................... ...................................................................... Unterschrift der/des Betriebsratsvorsitzenden Unterschrift weiteres Betriebsratsmitglied 148 Anmeldung Arbeit und Leben DGB/VHS NW, Landesarbeitsgemeinschaft, Mintropstraße 20, 40215 Düsseldorf Mitteilung an den Arbeitgeber Einfach faxen: 0211 - 93800 -27 Anmeldung des Betriebs-/Personalrats der Schwerbehindertenvertretung für eine Teilnahme an einem Seminar nach § 37.6 BetrVG/§ 96.4 SGB IX/§ 42 Abs. 5 LPVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG Angaben zur Person, zum Betrieb und zum Seminar: ....................................................................................................... 149 Betriebsrat der Firma: An die Geschäftsleitung Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds Frau/Herr: .................................................................................................................................................................... zu einem Seminar nach § 37.6 BetrVG Privatanschrift (Straße, PLZ, Ort): .................................................................................................................................. beschäftigt bei (Firma): ................................................................................................................................................. Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am ...................................................................... beschlossen, Anschrift (Firma): ......................................................................................................................................................... das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugendvertretung .................................................................................................................................................................................... Frau/Herrn ...................................................................................................................................... Rechnungsanschrift (ggf. Bestellnummer) falls nicht identisch mit Firmenanschrift: .................................................................................................................................................................................... zur Teilnahme an einem Seminar mit dem Thema: .................................................................................................................................................................................... Kostenstelle/Bestellnummer: ......................................................................................................................................... tagsüber erreichbar: Telefon ...................................................................... Fax ............................................................. ....................................................................................................................................................... zu entsenden. Zeit: E-Mail .......................................................................................................................................................................... Ort: Funktion im Betrieb: ❏ BR/PR-Vorsitzende/r ❏ stellv. BR/PR-Vorsitzende/r ❏ (freigestelltes) BR/PR-Mitglied ❏ SBV ❏ Sonstiges ................................................................................................................................................................. Der Preis beträgt .................................. Euro und die Kosten für Ü/VP ........................................Euro. nimmt an folgendem Seminar teil: Thema: ........................................................................................................................................................................ Zeit: ....................................................................................... Ort: ............................................................................ Liegt ein spezieller Zimmerwunsch (Rauchen, Funktionsbeeinträchtigungen ...) vor? Sollte das obengenannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn ...................................................................................................................................... als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer. Wir bemühen uns um entsprechende Berücksichtigung. .................................................................................................................................................................................... Bescheinigung des Betriebs-/Personalrats* (Für Schwerbehindertenvertretungen nicht erforderlich!) Die/der oben Genannte nimmt aufgrund eines Beschlusses des Betriebs-/Personalrats vom ............................................... Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37.6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt. Ort............................................... Datum.......................................... nach ............................................................................................................................................. an dem Seminar teil. Der Beschluss wurde dem Arbeitgeber am ...................................................................................... schriftlich mitgeteilt. Stempel/Unterschrift des Betriebsrats ................................................. den ......................... ........................................................................................ Unterschrift des Betriebs-/Personalrats *Diese Bescheinigung bitte in jedem Fall vollständig ausfüllen und unverzüglich an Arbeit und Leben DGB/VHS NW weiterleiten. Ohne diese Bescheinigung ist eine ordnungsgemäße Abrechnung des Seminars nicht möglich. W-3235-04-0713 Titel / Vorname / Name Straße PLZ Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Angestellte/r freie/r Mitarbeiter/in Erwerbslos Hausnummer Änderungsmitteilung Mitgliedsnummer Ich möchte Mitglied werden ab weiblich Ich war Mitglied in der Gewerkschaft von Ort Ort, Datum und Unterschrift männlich bis Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. Monatsbeitrag in Euro Mitgliedsnummer Werber/in Name Werber/in Geschlecht Staatsangehörigkeit Hausnummer Geburtsdatum E-Mail Lohn- / Gehaltsgruppe Ort Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Straße PLZ Branche ausgeübte Tätigkeit € monatl. Bruttoverdienst BIC PLZ Straße und Hausnummer Vorname und Name (Kontoinhaber/in) Tätigkeits- / Berufsjahre Telefon Beitrittserklärung Wohnort bis Altersteilzeit bis (ohne Arbeitseinkommen) Schüler/in-Student/in Beamter/in Selbständige/r Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/inReferendar/in bis Praktikant/in bis Sonstiges: kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. zum Monatsende halbjährlich jährlich Zahlungsweise zur Monatsmitte monatlich vierteljährlich Kreditinstitut SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich IBAN Ort, Datum und Unterschrift Datenschutz Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs. 1 und 3 BDSG einverstanden, dass mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betreffende Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahrnehmung gewerkschaftspolitischer Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Broschüre 2015_Umschlag_Layout 1 13.08.14 12:49 Seite 2 Jahreskalender 2015 JANUAR 01 Do Ferien NRW: Weihnachtsferien: 22.12.2014 – 06.01.2015 • Osterferien: 30.03. – 10.04.2015 • Pfingstferien: 26.05.2015 • Sommerferien: 29.06. – 11.08.2015 • Herbstferien: 05.10. – 16.10.2015 • Weihnachtsferien: 23.12.2015 – 06.01.2016 FEBRUAR MÄRZ APRIL 01 So 01 So 01 Mi 02 Fr 02 Mo 6. Woche 02 Mo 10. Woche 02 Do 03 Sa 03 Di 03 Di 03 Fr MAI 01 Fr Neujahr JUNI JULI AUGUST SEPTEMBER 04 Mi 01 Di 01 Do 02 Sa 02 Di 02 Do 02 So 02 Mi 02 Fr 02 Mo 45. Woche 02 Mi 03 So 03 Mi 03 Fr 03 Mo 32. Woche 03 Do 03 Sa 03 Di 03 Do Allerheiligen Tag der deutschen Einheit 04 Sa 04 Mo 19. Woche Ostersamstag 05 Mo 2. Woche 05 Do 05 Do DEZEMBER 01 Di 01 Sa 1. Mai 04 Mi NOVEMBER 01 So 01 Mi Karfreitag 04 So OKTOBER 01 Mo 23. Woche 05 So 04 Do 04 Sa 04 Di 04 Fr 04 So 04 Mi 04 Fr Fronleichnam 05 Di 05 Fr 05 So 05 Mi 05 Sa 05 Mo 41. Woche 05 Do 05 Sa Ostersonntag 06 Di 06 Fr 06 Fr 06 Mo 15. Woche Ostermontag 06 Mi 06 Sa 06 Mo 28. Woche 06 Do 06 So 06 Di 06 Fr 06 So 2. Advent 07 Mi 07 Sa 07 Sa 07 Di 07 Do 07 So 07 Di 07 Fr 07 Mo 37. Woche 07 Mi 07 Sa 07 Mo 50. Woche 08 Do 08 So 08 So 08 Mi 08 Fr 08 Mo 24. Woche 08 Mi 08 Sa 08 Di 08 Do 08 So 08 Di 09 Fr 09 Mo 7. Woche 09 Mo 11. Woche 09 Do 09 Sa 09 Di 09 Do 09 So 09 Mi 09 Fr 09 Mo 46. Woche 09 Mi 10 Sa 10 Di 10 Di 10 Fr 10 So 10 Mi 10 Fr 10 Mo 33. Woche 10 Do 10 Sa 10 Di 10 Do 11 So 11 Mi 11 Mi 11 Sa 11 Mo 20. Woche 11 Do 11 Sa 11 Di 11 Fr 11 So 11 Mi 11 Fr 12 Mo 3. Woche 12 Do 12 Do 12 So 12 Di 12 Fr 12 So 12 Mi 12 Sa 12 Mo 42. Woche 12 Do 12 Sa Weiberfastnacht 13 Di 13 Fr 13 Fr 13 Mo 16. Woche 13 Mi 13 Sa 13 Mo 29. Woche 13 Do 13 So 13 Di 13 Fr 13 So 3. Advent 14 Mi 14 Sa 14 Sa 14 Di 14 Do 14 So 14 Di 14 Fr 14 Mo 38. Woche 14 Mi 14 Sa 14 Mo 51. Woche Christi Himmelfahrt 15 Do 15 So 15 So 15 Mi 15 Fr 15 Mo 25. Woche 15 Mi 15 Sa 15 Di 15 Do 15 So 15 Di 16 Fr 16 Mo 8. Woche Rosenmontag 16 Mo 12. Woche 16 Do 16 Sa 16 Di 16 Do 16 So 16 Mi 16 Fr 16 Mo 47. Woche 16 Mi 17 Sa 17 Di 17 Di 17 Fr 17 So 17 Mi 17 Fr 17 Mo 34. Woche 17 Do 17 Sa 17 Di 17 Do 18 Mi 18 Sa 18 Mo 21. Woche 18 Do 18 Sa 18 Di 18 Fr 18 So 18 Mi 18 Fr 19 Di 19 Fr 19 So 19 Mi 19 Sa 19 Mo 43. Woche 19 Do 19 Sa 20 Mi 20 Sa 20 Mo 30. Woche 20 Do 20 So 20 Di 20 Fr 20 So 4. Advent 21 Do 21 So 21 Di 21 Fr 21 Mo 39. Woche Herbstanfang 21 Mi 21 Sa 21 Mo 52. Woche Karnevalsdienstag 18 So 18 Mi Aschermittwoch 19 Mo 4. Woche 19 Do 19 Do 19 So 20 Di 20 Fr 20 Fr 20 Mo 17. Woche Frühlingsanfang 21 Mi 21 Sa 21 Sa 21 Di Sommeranfang 22 Do 22 So 22 So 22 Mi 22 Fr 22 Mo 26. Woche 22 Mi 22 Sa 22 Di 22 Do 22 So 22 Di 23 Fr 23 Mo 9. Woche 23 Mo 13. Woche 23 Do 23 Sa 23 Di 23 Do 23 So 23 Mi 23 Fr 23 Mo 48. Woche 23 Mi 24 Sa 24 Di 24 Di 24 Fr 24 So 24 Mi 24 Fr 24 Mo 35. Woche 24 Do 24 Sa 24 Di 24 Do 25 Do 25 Sa 25 Di 25 Fr 25 So 25 Mi 26 Fr 26 So 26 Mi 26 Sa 26 Mo 44. Woche 26 Do Pfingstsonntag 25 So 25 Mi 25 Mi 25 Sa 25 Mo 22. Woche Heiligabend 26 Mo 5. Woche 26 Do 26 Do 26 So 26 Di 25 Fr 1. Weihnachtstag Pfingstmontag 26 Sa 2. Weihnachtstag Ende Sommerzeit 27 Di 27 Fr 27 Fr 27 Mo 18. Woche 27 Mi 27 Sa 27 Mo 31. Woche 27 Do 27 So 27 Di 27 Fr 27 So 28 Mi 28 Sa 28 Sa 28 Di 28 Do 28 So 28 Di 28 Fr 28 Mo 40. Woche 28 Mi 28 Sa 28 Mo 1. Woche 29 So 29 Mi 29 Fr 29 Mo 27. Woche 29 Mi 29 Sa 29 Di 29 Do 29 So 1. Advent 29 Di 30 Do 30 Sa 30 Di 30 Do 30 So 30 Mi 30 Fr 30 Mo 49. Woche 30 Mi 31 Fr 31 Mo 36. Woche 29 Do Beginn Sommerzeit 30 Fr 30 Mo 14. Woche 31 Sa 31 Di 31 So 31 Sa 31 Do Silvester
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