AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND INFORMATIONEN DER Jahrgang 24/Nr. 03 vom 14. März 2015 Slater Moor Parchim – 2 – Nr. 03 | 2015 Sprechzeiten des Stadtpräsidenten Herrn Dirk Flörke jeweils am ersten Donnerstag des Monats 16:30 Uhr - 17:30 Uhr Rathaus, Zimmer 217 Die nächste Ausgabe Die nächste Ausgabe erscheint am: Redaktionsschluss: Samstag, 25.04.2015 Donnerstag, 16.04.2015 Sitzungskalender der Stadtvertretung Parchim sowie deren Ausschüsse Stadtvertretung Tagungsort:Rathaus, 15.04.2015 Schuhmarkt 1 27.05.2015 Rathaussaal 08.07.2015 (jeweils 17:00 Uhr) 30.09.2015 11.11.2015 16.12.2015 Hauptausschuss Tagungsort: Rathaus, (tagt nicht öffentlich) Schuhmarkt 1, 30.03.2015 Raum 313 11.05.2015 22.06.2015 14.09.2015 26.10.2015 30.11.2015 Finanzausschuss Tagungsort:Rathaus, 18.03.2015 Schuhmarkt 1, 29.04.2015 Raum 313 10.06.2015 (jeweils 18:00 Uhr) 02.09.2015 14.10.2015 25.11.2015 Wirtschaftsausschuss Tagungsort:Stadthaus, 22.04.2015 Blutstraße 5, 03.06.2015 Raum N 302 26.08.2015 (jeweils 18:00 Uhr) 07.10.2015 18.11.2015 Stadtentwicklungs- Tagungsort:Stadthaus, ausschuss Blutstraße 5, 21.04.2015 Raum N 302 02.06.2015 (jeweils 18:00 Uhr) 25.08.2015 06.10.2015 17.11.2015 Kultur- und Sozialaus- Tagungsort: Stadthaus, schuss Blutstraße 5, 23.04.2015 Raum N 302 04.06.2015 (jeweils 18:30 Uhr) 27.08.2015 08.10.2015 19.11.2015 Zeitweiliger Ausschuss Tagungsort: Rathaus, Bürgerhaushalt Schuhmarkt 1 24.03.2015 Raum 313 möglichst telefonische Voranmeldung bei der Stadt Parchim, Schuhmarkt 1 Fachbereich 1 - Zentrale Dienste Frau Kleinwächter - Tel. 71 171 Fax-Nr. 71 111 E-Mail: [email protected] oder [email protected] Der nächste Termin: 02.04.2015 Termine Schiedsstelle: jeweils donnerstags 16:00 - 17:30 Uhr Bei Bedarf können an den Sitzungstagen auch andere Termine vereinbart werden Kontakt: Frau Kuhnert, Tel. 03871 71 161. Rathaus, Schuhmarkt 1 Raum 310 26.03.1518.06.1515.10.15 09.04.1502.07.1529.10.15 23.04.1516.07.1512.11.15 07.05.1503.09.1526.11.15 21.05.1517.09.1510.12.15 04.06.1501.10.15 Folgende Beschlüsse fassten die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter auf ihrer Sitzung am 04.03.2015 DS-Nr. 80/15 Bürgermeisterwahl, Durchführung einer Informationsveranstaltung Die Stadtvertretung möge beschließen: Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Informationsveranstaltung mit den zur Wahl zugelassenen Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters durchzuführen. - Sie soll in geeigneten Räumen der Stadt (z. B. Stadthalle) spätestens 3 Wochen vor der Wahl durchgeführt werden. - Allen Kandidaten ist die gleiche Redezeit einzuräumen, um sich und das jeweilige Wahlprogramm den Wählerinnen und Wählern vorzustellen. - Anschließend sollen die Bewerberin und Bewerber in einer moderierten Diskussion zu Fragen aus dem Publikum Antworten geben. - Eine geeignete Person soll die Moderation übernehmen. Sie ist vom Bürgermeister vorzuschlagen und mit den Vorsitzenden der Fraktionen abzustimmen. Beschluss-Nr. 70/15 Feststellung des Jahresabschlusses des städtebaulichen Sondervermögens „Stadterneuerung - Sanierungsgebiet Altstadt“ zum 31.12.2012 und Entlastung des Bürgermeisters für die Sonderrechnung des Haushaltsjahr 2012 Nr. 03 | 2015 – 3 – 1. Die Stadtvertretung Parchim stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens „Stadterneuerung - Sanierungsgebiet Altstadt“ zum 31.12.2012 fest. 2. Die Stadtvertretung Parchim entlastet den Bürgermeister für die Sonderrechnung des Haushaltsjahres 2012. 3. Bestandteil des Beschlusses sind folgende Anlagen: - Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit Anlagen - Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit Bestätigungsvermerk - Abschließender Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses. Gemäß § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V werden der Jahresabschluss 2012 mit dem Rechenschaftsbericht sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes an sieben Werktagen in der Zeit vom 16.03. bis 24.03.2015 im Rathaus, Zimmer 305, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Beschluss-Nr. 71/15 Feststellung des Jahresabschlusses des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtumbau Parchim - Weststadt“ zum 31.12.2012 und Entlastung des Bürgermeisters für die Sonderrechnung des Haushaltsjahr 2012 1. Die Stadtvertretung Parchim stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtumbau Parchim - Weststadt“ zum 31.12.2012 fest. 2. Die Stadtvertretung Parchim entlastet den Bürgermeister für die Sonderrechnung des Haushaltsjahres 2012. 3. Bestandteil des Beschlusses sind folgende Anlagen: - Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit Anlagen - Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit Bestätigungsvermerk - Abschließender Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses. Gemäß § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V werden der Jahresabschluss 2012 mit dem Rechenschaftsbericht sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes an sieben Werktagen in der Zeit vom 16.03. bis 24.03.2015 im Rathaus, Zimmer 305, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Beschluss-Nr. 72/15 Feststellung des Jahresabschlusses des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtentwicklung - Regimentsvorstadt“ zum 31.12.2012 und Entlastung des Bürgermeisters für die Sonderrechnung des Haushaltsjahr 2012 1. Die Stadtvertretung Parchim stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtentwicklung - Regimentsvorstadt“ zum 31.12.2012 fest. 2. Die Stadtvertretung Parchim entlastet den Bürgermeister für die Sonderrechnung des Haushaltsjahres 2012. 3. Bestandteil des Beschlusses sind folgende Anlagen: - Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit Anlagen - Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit Bestätigungsvermerk - Abschließender Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses. Gemäß § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V werden der Jahresabschluss 2012 mit dem Rechenschaftsbericht sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes an sieben Werktagen in der Zeit vom 16.03. bis 24.03.2015 im Rathaus, Zimmer 305, während der Parchim allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Beschluss-Nr. 65/15 Genehmigung von überplanmäßigen Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2014 Die Stadtvertreter beschließen überplanmäßige Personalaufwendungen in Höhe von 175.853,23 EUR für den Deckungskreis 0015 im Haushaltsjahr 2014 und deren Deckung durch eine außerplanmäßige Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage gemäß § 18 (4) GemHVO M-V. Beschluss-Nr. 74/15 Annahme einer Geldspende Die Stadtvertreter beschließen die Annahme einer Geldspende in Höhe von 5.060,00 EUR für die Durchführung des Sommermuseums 2014 im Zinnhaus Parchim von der WOBAU Wohnungsbau G. m. b. H., Auf dem Brook 13 - 16, 19370 Parchim. Beschluss-Nr. 69/15 Benehmensherstellung Schulentwicklungsplanung Die Stadtvertreter beschließen im Rahmen der Anhörung zur Schulentwicklungsplanung des Landkreises Ludwigslust-Parchim die in Anlage 1 beigefügte Stellungnahme. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Beschluss-Nr. 62/15 Widmung der erstmalig hergestellten Erschließungsanlage „Am Buchholz“ Die Stadtvertreter beschließen die Widmung der erstmalig hergestellten Erschließungsanlage „Am Buchholz“ zum Bebauungsplan Nr. 37 „Angeln und Erholung“ im Gebiet der Stadt Parchim gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der jetzt gültigen Fassung. Die als Anlage 1 beigefügte Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses. Beschluss-Nr. 67/15 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Altstadt, Beschluss über die Satzung der Stadt Parchim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Südliche Erweiterung Altstadt“ Die Stadtvertreter der Stadt Parchim beschließen die in der Anlage beigefügte Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Südliche Erweiterung Altstadt“. Die Stadtvertreter beauftragen den Bürgermeister, die Satzung öffentlich bekannt zu machen. Folgende Beschlüsse fassten die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter auf ihrer Sitzung am 25.02.2015 Beschluss-Nr. 79/15 Wahl eines Gemeindewahlleiters Die Stadtvertreter wählen Herrn Holger Geick zum Wahlleiter der Stadt Parchim. Beschluss-Nr. 75/15 Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) 2015 der Stadt Parchim Die Stadtvertreter der Stadt Parchim beschließen das in der Anlage beigefügte Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2015 für die Stadt Parchim. Sie bestimmen das ISEK 2015 zur Grundlage künftigen städtischen Handelns und zur Orientierung der städtebaulichen Entwicklungsplanung. Die Verwaltung wird ermächtigt und verpflichtet, die noch fehlenden Daten zu ergänzen und redaktionelle Fehler bis zur Abgabe beim Ministerium zu beseitigen. Parchim – 4 – Nr. 03 | 2015 Öffentliche Bekanntmachung einer Widmungsverfügung Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der jetzt gültigen Fassung wird in Ausführung des Beschlusses der Stadtvertretung der Stadt Parchim vom 04.03.2015, die nachstehende Verkehrsfläche mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet: Erschließungsanlage „Am Buchholz“. Die Verkehrsfläche liegt auf dem Flurstück 179/6 der Flur 14 und teilweise auf dem Flurstück 123/2 der Flur 15 in der Gemarkung Parchim. Der vorgenannte Straßenabschnitt wird gemäß § 3 Nr. 3a des Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) in die Straßengruppe der Ortsstraßen eingestuft. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Parchim. Die gewidmete Verkehrsfläche ist auf dem anliegenden Übersichtsplan schraffiert markiert. Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung. Gemäß § 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz MecklenburgVorpommern (VwVfG M-V) gilt die Verfügung mit dem Tage nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Die Widmungsverfügung tritt am Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Parchim, Schuhmarkt 1, einzulegen. Die Widmungsverfügung kann im Fachbereich 6 - Bau und Stadtentwicklung, Blutstraße 5, im Zimmer A 215 während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Montag: Dienstag: Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Parchim, 05.03.2015 Satzung der Stadt Parchim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Südliche Erweiterung Altstadt“ Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V, S. 777) und des § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20. November 2014 (BGBl. I, S. 1748) hat die Stadtvertre- tung der Stadt Parchim in ihrer Sitzung am 4. März 2015 folgende Satzung beschlossen: §1 Festlegung des Sanierungsgebiets Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände im Sinne des § 136 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungs- Nr. 03 | 2015 – 5 – maßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 4 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung „Südliche Erweiterung Altstadt“. Das Sanierungsgebiet „Südliche Erweiterung Altstadt“ besteht aus den in der Grundstücksliste verzeichneten Grundstücken und Grundstücksteilen der Flure 23, 25, 58 und 59 in der Gemarkung Parchim. Diese Grundstückliste ist Bestandteil der Satzung und als Anlage I beigefügt. Das Sanierungsgebiet „Südliche Erweiterung Altstadt“ umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan der Stadt Parchim vom 10. November 2014 im Maßstab 1:1.000 durch eine schwarzgestrichelte Linie vom übrigen Stadtgebiet abgegrenzte Fläche. Dieser Lageplan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage II beigefügt. §2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung. Parchim §3 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Parchim, den 6. März 2015 Rolly Bürgermeister Anlage I zur Satzung der Stadt Parchim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Südliche Erweiterung Altstadt“ Grundstücksliste Verzeichnis der im Grundbuch von Parchim eingetragenen Grundstücke der Gemarkung Parchim des Sanierungsgebiets „Südliche Erweiterung Altstadt“ Parchim – 6 – Nr. 03 | 2015 Nr. 03 | 2015 – 7 – Parchim Parchim Anlage II – 8 – Nr. 03 | 2015 Nr. 03 | 2015 – 9 – 1. Die vorstehende Satzung der Stadt Parchim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Südliche Erweiterung Altstadt“ wird hiermit gemäß § 143 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekanntgemacht. 2. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Parchim geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. 3. Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der selben erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Parchim gemacht worden ist. Eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden. 4. Auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB wird hingewiesen. 5. Gemäß § 144 Abs. 1 und 2 BauGB bedürfen nachstehend aufgeführte Vorhaben und Rechtsvorgänge der schriftlichen Genehmigung der Stadt Parchim: a. die in § 14 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen (§ 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB), b. Vereinbarungen, durch die schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird (§ 144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB), c.die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechtes (§ 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB), d. die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts; dies gilt nicht für die Bestellung eines Rechts, das mit der Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne des § 148 Abs. 2 BauGB im Zusammenhang steht (§ 144 Abs. 2 Nr. 2 BauGB), e. ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der unter c. und d. genannten Rechtsgeschäfte begründet wird; ist der schuldrechtliche Vertrag genehmigt worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrages vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt (§ 144 Abs. 2 Nr. 3 BauGB), f. die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast (§ 144 Abs. 2 Nr. 4 BauGB) und g.die Teilung eines Grundstückes (§ 144 Abs. 2 Nr. 5 BauGB). 6. Die Stadt Parchim wird das Grundbuchamt gemäß § 143 Abs. 2 BauGB ersuchen, den Sanierungsvermerk in Abteilung II der Grundbücher, der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke einzutragen. 7. Jedermann kann die Sanierungssatzung nebst Lageplan und Flurstücksverzeichnis sowie alle vorgenannten §§ im Fachbereich 6 Bau und Stadtentwicklung, Blutstraße 5 in 19370 Parchim während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Parchim, den 6. März 2015 Rolly Bürgermeister Parchim [Abdruck: §§ 152 bis 156a BauGB] Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften § 152 Anwendungsbereich Die Vorschriften dieses Abschnitts sind im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet anzuwenden, sofern die Sanierung nicht im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt wird. § 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung (1) Sind auf Grund von Maßnahmen, die der Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet dienen, nach den Vorschriften dieses Gesetzbuchs Ausgleichs- oder Entschädigungsleistungen zu gewähren, werden bei deren Bemessung Werterhöhungen, die lediglich durch die Aussicht auf die Sanierung, durch ihre Vorbereitung oder ihre Durchführung eingetreten sind, nur insoweit berücksichtigt, als der Betroffene diese Werterhöhungen durch eigene Aufwendungen zulässigerweise bewirkt hat. Änderungen in den allgemeinen Wertverhältnissen auf dem Grundstücksmarkt sind zu berücksichtigen. (2) Liegt bei der rechtsgeschäftlichen Veräußerung eines Grundstücks sowie bei der Bestellung oder Veräußerung eines Erbbaurechts der vereinbarte Gegenwert für das Grundstück oder das Recht über dem Wert, der sich in Anwendung des Absatzes 1 ergibt, liegt auch hierin eine wesentliche Erschwerung der Sanierung im Sinne des § 145 Abs. 2. Dies gilt nicht, wenn in den Fällen des § 154 Abs. 3 Satz 2 oder 3 die Verpflichtung zur Entrichtung des Ausgleichsbetrags erloschen ist. (3) Die Gemeinde oder der Sanierungsträger darf beim Erwerb eines Grundstücks keinen höheren Kaufpreis vereinbaren, als er sich in entsprechender Anwendung des Absatzes 1 ergibt. In den Fällen des § 144 Abs. 4 Nr. 4 und 5 darf der Bedarfsträger keinen höheren Kaufpreis vereinbaren, als er sich in entsprechender Anwendung des Absatzes 1 ergibt. (4) Bei der Veräußerung nach den §§ 89 und 159 Abs. 3 ist das Grundstück zu dem Verkehrswert zu veräußern, der sich durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt. § 154 Abs. 5 ist dabei auf den Teil des Kaufpreises entsprechend anzuwenden, der der durch die Sanierung bedingten Werterhöhung des Grundstücks entspricht. (5) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet sind 1. Absatz 1 auf die Ermittlung von Werten nach § 57 Satz 2 und im Falle der Geldabfindung nach § 59 Abs. 2 und 4 bis 6 sowie den §§ 60 und 61 Abs. 2 entsprechend anzuwenden; 2. Wertänderungen, die durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets eintreten, bei der Ermittlung von Werten nach § 57 Satz 3 und 4 und im Falle des Geldausgleichs nach § 59 Abs. 2 sowie den §§ 60 und 61 Abs. 2 zu berücksichtigen; 3. § 58 nicht anzuwenden. § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers (1) Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht. Miteigentümer haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungsund Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil heranzuziehen. Werden im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 hergestellt, erweitert oder verbessert, sind Vorschriften über die Erhebung von Beiträgen für diese Maßnahmen auf Grundstücke im förmlich festgelegten Sa- Parchim – 10 – nierungsgebiet nicht anzuwenden. Satz 3 gilt entsprechend für die Anwendung der Vorschrift über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen im Sinne des § 135a Abs. 3. (2) Die durch die Sanierung bedingte Erhöhung des Bodenwerts des Grundstücks besteht aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert). (2a) Die Gemeinde kann durch Satzung bestimmen, dass der Ausgleichsbetrag abweichend von Absatz 1 Satz 1 ausgehend von dem Aufwand (ohne die Kosten seiner Finanzierung) für die Erweiterung oder Verbesserung von Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 (Verkehrsanlagen) in dem Sanierungsgebiet zu berechnen ist; Voraussetzung für den Erlass der Satzung sind Anhaltspunkte dafür, dass die sanierungsbedingte Erhöhung der Bodenwerte der Grundstücke in dem Sanierungsgebiet nicht wesentlich über der Hälfte dieses Aufwands liegt. In der Satzung ist zu bestimmen, bis zu welcher Höhe der Aufwand der Berechnung zu Grunde zu legen ist; sie darf 50 vom Hundert nicht übersteigen. Im Geltungsbereich der Satzung berechnet sich der Ausgleichsbetrag für das jeweilige Grundstück nach dem Verhältnis seiner Fläche zur Gesamtfläche; als Gesamtfläche ist die Fläche des Sanierungsgebiets ohne die Flächen für die Verkehrsanlagen zu Grunde zu legen. § 128 Abs. 1 und 3 ist entsprechend anzuwenden. (3) Der Ausgleichsbetrag ist nach Abschluss der Sanierung (§§ 162 und 163) zu entrichten. Die Gemeinde kann die Ablösung im Ganzen vor Abschluss der Sanierung zulassen; dabei kann zur Deckung von Kosten der Sanierungsmaßnahme auch ein höherer Betrag als der Ausgleichsbetrag vereinbart werden. Die Gemeinde soll auf Antrag des Ausgleichsbetragspflichtigen den Ausgleichsbetrag vorzeitig festsetzen, wenn der Ausgleichsbetragspflichtige an der Festsetzung vor Abschluss der Sanierung ein berechtigtes Interesse hat und der Ausgleichsbetrag mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden kann. (4) Die Gemeinde fordert den Ausgleichsbetrag durch Bescheid an; der Betrag wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheids fällig. Vor der Festsetzung des Ausgleichsbetrags ist dem Ausgleichsbetragspflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung der für die Wertermittlung seines Grundstücks maßgeblichen Verhältnisse sowie der nach § 155 Abs. 1 anrechenbaren Beträge innerhalb angemessener Frist zu geben. Der Ausgleichsbetrag ruht nicht als öffentliche Last auf dem Grundstück. (5) Die Gemeinde hat den Ausgleichsbetrag auf Antrag des Eigentümers in ein Tilgungsdarlehen umzuwandeln, sofern diesem nicht zugemutet werden kann, die Verpflichtung bei Fälligkeit mit eigenen oder fremden Mitteln zu erfüllen. Die Darlehensschuld ist mit höchstens 6 vom Hundert jährlich zu verzinsen und mit 5 vom Hundert zuzüglich der ersparten Zinsen jährlich zu tilgen. Der Tilgungssatz kann im Einzelfall bis auf 1 vom Hundert herabgesetzt werden und das Darlehen niedrig verzinslich oder zinsfrei gestellt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung unbilliger Härten oder zur Vermeidung einer von dem Ausgleichsbetragspflichtigen nicht zu vertretenden Unwirtschaftlichkeit der Grundstücksnutzung geboten ist. Die Gemeinde soll den zur Finanzierung der Neubebauung, Modernisierung oder Instandsetzung erforderlichen Grundpfandrechten den Vorrang vor einem zur Sicherung ihres Tilgungsdarlehens bestellten Grundpfandrecht einräumen. (6) Die Gemeinde kann von den Eigentümern auf den nach den Absätzen 1 bis 4 zu entrichtenden Ausgleichsbetrag Vorauszahlungen verlangen, sobald auf dem Grundstück eine den Zielen und Zwecken der Sanierung entsprechende Bebauung oder sonstige Nutzung zulässig ist; die Absätze 1 bis 5 sind sinngemäß anzuwenden. Nr. 03 | 2015 § 155 Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen (1) Auf den Ausgleichsbetrag sind anzurechnen, 1. die durch die Sanierung entstandenen Vorteile oder Bodenwerterhöhungen des Grundstücks, die bereits in einem anderen Verfahren, insbesondere in einem Enteignungsverfahren berücksichtigt worden sind; für Umlegungsverfahren bleibt Absatz 2 unberührt, 2. die Bodenwerterhöhungen des Grundstücks, die der Eigentümer zulässigerweise durch eigene Aufwendungen bewirkt hat; soweit der Eigentümer gemäß § 146 Abs. 3 Ordnungsmaßnahmen durchgeführt oder Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen im Sinne des § 148 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 errichtet oder geändert hat, sind jedoch die ihm entstandenen Kosten anzurechnen, 3. die Bodenwerterhöhungen des Grundstücks, die der Eigentümer beim Erwerb des Grundstücks als Teil des Kaufpreises in einem den Vorschriften der Nummern 1 und 2 sowie des § 154 entsprechenden Betrag zulässigerweise bereits entrichtet hat. (2) Ein Ausgleichsbetrag entfällt, wenn eine Umlegung nach Maßgabe des § 153 Abs. 5 durchgeführt worden ist. (3) Die Gemeinde kann für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet oder für zu bezeichnende Teile des Sanierungsgebiets von der Festsetzung des Ausgleichsbetrags absehen, wenn 1.eine geringfügige Bodenwerterhöhung gutachtlich ermittelt worden ist und 2. der Verwaltungsaufwand für die Erhebung des Ausgleichsbetrags in keinem Verhältnis zu den möglichen Einnahmen steht. Die Entscheidung nach Satz 1 kann auch getroffen werden, bevor die Sanierung abgeschlossen ist. (4) Die Gemeinde kann im Einzelfall von der Erhebung des Ausgleichsbetrags ganz oder teilweise absehen, wenn dies im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist. Die Freistellung kann auch vor Abschluss der Sanierung erfolgen. (5) Im Übrigen sind die landesrechtlichen Vorschriften über kommunale Beiträge einschließlich der Bestimmungen über die Stundung und den Erlass entsprechend anzuwenden. (6) Sind dem Eigentümer Kosten der Ordnungsmaßnahmen oder Kosten für die Errichtung oder Änderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen im Sinne des § 148 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 entstanden, hat die Gemeinde sie ihm zu erstatten, soweit sie über den nach § 154 und Absatz 1 ermittelten Ausgleichsbetrag hinausgehen und die Erstattung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. § 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung (1) Beitragspflichten für Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2, die vor der förmlichen Festlegung entstanden sind, bleiben unberührt. Entsprechendes gilt für Kostenerstattungsbeträge im Sinne des § 135a Abs. 3. (2) Hat die Umlegungsstelle vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets in einem Umlegungsverfahren, das sich auf Grundstücke im Gebiet bezieht, den Umlegungsplan nach § 66 Abs. 1 aufgestellt oder ist eine Vorwegentscheidung nach § 76 getroffen worden, bleibt es dabei. (3) Hat die Enteignungsbehörde vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets den Enteignungsbeschluss nach § 113 für ein in dem Gebiet gelegenes Grundstück erlassen oder ist eine Einigung nach § 110 beurkundet worden, sind die Vorschriften des Ersten Kapitels weiter anzuwenden. § 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme (1) Ergibt sich nach der Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme und der Übertragung eines Treuhandvermögens des Sanierungsträgers auf die Gemeinde bei ihr ein Überschuss der bei der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme erzielten Einnahmen über die hierfür getä- Nr. 03 | 2015 – 11 – tigten Ausgaben, so ist dieser Überschuss auf die Eigentümer der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke zu verteilen. Maßgebend sind die Eigentumsverhältnisse bei der Bekanntmachung des Beschlusses über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets. Ist nach diesem Zeitpunkt das Eigentum gegen Entgelt übertragen worden, so steht der auf das Grundstück entfallende Anteil dem früheren Eigentümer und dem Eigentümer, der zu einem Ausgleichsbetrag nach § 154 herangezogen worden ist, je zur Hälfte zu. (2) Die auf die einzelnen Grundstücke entfallenden Anteile des Überschusses sind nach dem Verhältnis der Anfangswerte der Grundstücke im Sinne des § 154 Abs. 2 zu bestimmen. (3) Die Gemeinde hat bei der Errechnung des Überschusses Zuschüsse abzuziehen, die ihr oder Eigentümern aus Mitteln eines anderen öffentlichen Haushalts zur Deckung von Kosten der Vorbereitung oder Durchführung der Sanierungsmaßnahme gewährt worden sind. Im Übrigen bestimmt sich das Verfahren zur Verteilung des Überschusses nach landesrechtlichen Regelungen. Ankündigung eines Prüfungstermins zum Erwerb des Fschereischeins Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg- Vorpommern vom 11. August 2005 (GVOBI. MV 2005, Nr. 13, S. 416) wird hiermit der nächste Prüfungstermin mitgeteilt: Samstag, den 9. Mai 2015 Die Prüfung beginnt um 17:00 Uhr in 19370 Parchim, Beratungsraum N 302, Blutstr. 5. Parchim Impressum Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Parchim. Herausgeber + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druck:Druckhaus Wittich An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Tel. 03535/489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme:Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30 Redaktion:Tel.: 039931/57 9-16, Fax: 039931/57 9-45 Internet und E-Mail:www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen die zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Die Anmeldung zur Prüfung hat entsprechend § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11.08.2005 (GVOBI. MV Nr. 13, S. 416) bis spätestens eine Woche vor o. g. Prüfungstermin schriftlich bei der Stadt Parchim, Sachgebiet Ordnung und Sicherheit, Schuhmarkt 1, 19370 Parchim zu erfolgen. Die Prüfungsteilnahme ist gebührenpflichtig (für Teilnehmer bis 18 Jahre: 15 EUR, über 18 Jahre: 25 EUR). Die Gebühr wird bereits bei der Anmeldung fällig. Hierzu ergeht an die Anmeldenden ein gesonderter Bescheid. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Für die Durchführung der Prüfung sollte die Mindestanzahl von fünf Prüfungsteilnehmern nicht unterschritten werden. Amtliche Bekanntmachungen:Stadt Parchim Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) Anzeigenteil: Jan Gohlke Erscheinungsweise: monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in der Stadt Parchim verteilt Auflagenhöhe: 11.150 Exemplare Rückfragen beantwortet die Stadt Parchim, Sachgebiet Ordnung und Sicherheit, unter Tel. 03871 71-312. Stadt Parchim Der Bürgermeister Verantwortlich: Information zu den Bekanntmachungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 26. April 2015 Am 26.04.2015 findet in der Stadt Parchim die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin statt. Gemäß dem Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KWG M-V) und der Kommunalwahlordnung (KWO M-V) sind in Vorbereitung und Durchführung dieser Wahl verschiedene öffentliche Bekanntmachungen der Gemeindewahlbehörde erforderlich. Das KWG M-V und die KWO M-V setzt für bestimmte Bekanntmachungen sehr konkret bemessene Termine fest, die nicht immer mit den Erscheinungsterminen der Uns Pütt-Hefte in Einklang zu bringen sind. Die Stadt Parchim hat sich daher entschlossen, die öffentlichen Bekanntmachungen in den „normalen“ Uns Pütt-Heften und in Sonderheften zu veröffentlichen. Diese Sonderhefte werden mit demselben Logo des Uns Pütt-Heftes erscheinen, welches aber den deutlichen Hinweis als Sonderheft enthält. Das 1. Sonderheft erscheint am 21.03.2015 Parchim – 12 – Nr. 03 | 2015 Stadt Parchim Information für die Wähler zur Bürgermeisterwahl in der Stadt Parchim Verkürzte Öffnungszeiten der Wahlräume (Wahllokale) Die Wahlräume (Wahllokale) für die am 26. April 2015 stattfindende Bürgermeisterwahl und für eine mögliche Stichwahl am 10. Mai 2015 sind nur in der Zeit von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Dem Antrag der Stadt Parchim von der gesetzlich vorgeschriebenen Wahlzeit (8 bis18 Uhr) bei der bevorstehenden Wahl abzuweichen wurde durch das Ministerium für Inneres und Sport entsprochen. Mit diesem Antrag wurde das Ziel verfolgt, die ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände etwas zu entlasten. Informationen zur Bürgermeisterwahl in der Stadt Parchim Am 26. April 2015 findet die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Parchim statt. In diesem Zusammenhang möchte die Wahlbehörde der Stadt Parchim auf organisatorische Maßnahmen hinweisen, die sich im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl ergeben. Unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten werden in Anwendung der Ziffer 3.3.3. der Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz (VV Meckl.-Vorp. Gl.Nr. 111-6) die Wahlbezirke neu eingeteilt und in ihre Anzahl verringert. Im Stadtgebiet der Stadt Parchim werden 9 Wahlbezirke statt bisher 14 gebildet. Für die künftigen Wahlen und erstmals zur Bürgermeisterwahl ergibt sich folgende neue Wahlbezirkseinteilung: Die Zuordnung der Straßen im Bereich der Stadt Parchim zu den neustrukturierten Wahlbezirken stellt sich wie folgt dar: Nr. 03 | 2015 – 13 – Parchim Parchim – 14 – Nr. 03 | 2015 Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Die UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG (Leibnizplatz 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von 8 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet „Parchim“ (Nr. 27), Gemarkung Parchim, Flur 2: Flurstücke 439, 440, 441; Flur 6: Flurstück 300/1, 301/1, 304/1, 248, 249, 427/2, 428, 427/1, 475, 476, 523, 524, 525; Flur 17: 164, 165, 293. Geplant sind 7 WKA vom Typ VESTAS V112 und eine WKA vom Typ VESTAS V126 mit einer Leistung von je 3,3 MW. Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2V des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) beantragt. Das Vorhaben unterliegt gem. § 3e Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg. Der Antrag und die Unterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der Neunten Verordnung über die Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 24. März 2015 bis einschließlich 23. April 2015 1. im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall-Kreislaufwirtschaft, Raum S 08, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin Montag bis Mittwoch: 07:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 17:30 Uhr Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr 2. im Stadthaus der Stadt Parchim Raum A 110, Blutstraße 5, 19370 Parchim Montag, Mittwoch: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 14:00 Uhr Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 07. Mai 2015 schriftlich bei den o. g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, am 01. Juli 2015 ab 09:30 Uhr in der Stadthalle der Stadt Parchim, Putlitzer Straße 56, 19370 Parchim und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Schwerin, den 05. März 2015 Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft Mitteilungen des Bürgermeisters, vertreten durch den 1. Stadtrat Frank Schmidt, zur Stadtvertretersitzung am 04.03.2015 Sehr geehrter Herr Stadtpräsident, meine sehr verehrten Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, werte Gäste, die von Ihnen mit Beschluss Nr. 42/14 am 05.11.2014 beschlossenen Anträge 1 bis 4 zur Erleichterung der Bürgermeisterwahl am 26.04.2015 sind vom Ministerium für Inneres und Sport mit Schreiben vom 15.12.2014 unter Auflagen genehmigt worden. Leider kann die Stadt Parchim die Auflage unter Punkt 1 - Verzicht auf Wahlscheinwähler bei Urnenwahl, das heißt alle Wahlräume müssen barrierefrei sein, nicht erfüllen. Damit ist diese Erleichterung nicht durchsetzbar, was bedeutet: Wer einen Wahlschein beantragt hat, kann in jedem Wahllokal der Stadt seine Wahl durchführen. Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Jahr findet unsere Aktion „Frühjahrsputz“ am 27. und 28. März statt. Auch alle Stadtvertreter können durch ihr Mitwirken ein Zeichen setzen und zeigen, dass es eine saubere Stadt geben kann, wenn alle mit anpacken. Fachbereich 2 - Finanzen: Meine Damen und Herren, auf Ihren Tischen erhalten Sie die V-Ist-Auswertung zum 31.12.2014. Zum Stichtag 31.12.2014 beträgt das vorläufige Ergebnis -2.511 TEUR. Geplant war zum Jahresende 2014 ein Defizit von 2.448 TEUR. Die Überschreitung des Haushaltsplanes liegt an der Umsetzung des Beschlusses DS-Nr. 535/14 zum B-PlanNr. 34 „Dargelütz I“, der die Bildung einer Rückstellung von 500 TEUR im Haushalt 2014 vorsieht. Die Gesamtaufwendungen, inklusive der Rückstellung für den B-Plan-Nr. 34, betragen 103 % des Gesamtplanansatzes für das Jahr 2014. Bei den Erträgen beträgt der vorläufige Wert 99 % der Gesamterträge. Dieses Ergebnis zum Jahr 2014 zeigt das vorläufige Ergebnis zum derzeitigen Stand. Die Stadt Parchim erwartet noch weitere Zahlen, die in das Ergebnis 2014 einfließen, diese sind unter anderem das Betriebsergebnis aus der Verwaltung für das PITZ, die Abrechnung der Konzessionsabgabe 2014, der Abschluss der drei Sondervermögen für das Jahr 2014, das Betriebsergebnis des Eigenbetriebes Abwasser und die Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten für die Grabnutzungsentgelte. Die Steuererträge entwickelten sich mehr als planmäßig, besonders durch die Gewerbesteuer und den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wurden Mehrerträge in Höhe von 451 TEUR erzielt. Bei den Zinserträgen wurden bis zum Stichtag 31.12.2014 Bankzinsen in Höhe von 373 TEUR erwirtschaftet, das sind 173 TEUR über dem Plan. Die Stadt Parchim wird in den Folgejahren mit deutlich weniger Zinsen rechnen müssen, wenn sich das Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt nicht ändert. Die Holzverkäufe und Verkäufe aus dem Anlagevermögen erzielten mehr Erträge als geplant. Bei den Verkäufen aus dem Anlagevermögen entfallen von den 846 TEUR 795 TEUR auf die Verkäufe von unbebauten Nr. 03 | 2015 – 15 – und bebauten Grundstücken. Diese Mehrerträge haben jedoch eine Kehrseite. Durch die Verkäufe wurden Abschreibungen in Höhe von 740 TEUR gebucht, sodass die Mehrerträge aus Verkäufen auch Mehraufwendungen nach sich zogen. Ein Einbruch von Erträgen war bei der Gewinnausschüttung der WOBAU für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 900 TEUR zu verzeichnen, die durch eine Haushaltssperre im Jahr 2014 kompensiert werden sollte. Die Personalaufwendungen und die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige liegen zum 31.12.2014 bei 8.120 TEUR, das entspricht 102 % der geplanten Jahressumme 2014. Für die Deckung der höheren Personalaufwendungen liegt Ihnen heute zur Beschlussfassung die DS-Nr. 65/15 vor. Hier soll die Überschreitung durch die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage gedeckt werden. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 3.953 TEUR sind z. B. die laufenden Betriebskosten und die zwingend notwendigen Unterhaltungsaufwendungen von Grundstücken und Gebäuden enthalten. Zum 31.12.2014 liegt die Stadt Parchim bei 81 % gegenüber dem eingeplanten Wert. Durch den milden Winter wurden für den Winterdienst 167 TEUR weniger benötigt. Die sonstigen Geschäftsaufwendungen wurden mit 114 % des Planansatzes in Anspruch genommen. Ursächlich dafür sind die Abgänge von Gegenständen aus dem Anlagevermögen (740 TEUR Verkauf von Grundstücken, 41 TEUR Verkauf von Fahrzeugen und Abgänge für defekte Gegenstände) und Forderungsverluste (Niederschlagung von Steuerforderungen in Höhe von 385 TEUR). Im Finanzhaushalt zum Stichtag 31.12.2014 wird ein positives Ergebnis aus ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 479 TEUR ausgewiesen. Geplant war ein Defizit von 769 TEUR, dies stellt eine Ergebnisverbesserung von 1.248 TEUR dar. Bei den investiven Einzahlungen wurden insgesamt 4.655 TEUR verbucht. Das entspricht 138 % der geplanten Summe. Grund dafür waren die Verkäufe von Grundstücken und die nicht geplante Tilgung aus dem Sondervermögen Altstadt aufgrund einer Ausleihung. Die investiven Auszahlungen beliefen sich auf 3.733 TEUR. Von den übertragenen Investitionsermächtigungen aus den Vorjahren wurden bisher 1.713 TEUR getätigt. 1.000 TEUR wurden als Darlehen an die Stadtwerke Parchim GmbH gezahlt, 50 TEUR wurden als Ausleihung an das Sondervermögen Entwicklungsmaßnahme Regimentsvorstadt ausgereicht und 970 TEUR wurden für die geplanten Investitionsvorhaben aus dem Finanzplan 2014 investiert. Die Barmittel der Stadt Parchim haben sich gegenüber dem 01.01.2014 um 1.032 TEUR erhöht. Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, die Stadt Parchim befindet sich seit dem 01.01.2015 in der vorläufigen Haushaltsführung. Am Haushalt 2015 wird intensiv gearbeitet. In Vorbereitung auf die Haushaltsdiskussion wurde den Finanzausschussmitgliedern am 04.02.2015 der vorläufige Ergebnis- und Finanzplan 2015 - 2018 und der überarbeitete Investitionsplan 2015 - 2018 übergeben. Der Gesamtabschluss 2011 ist ebenfalls vorangekommen. Das komplette Zahlenwerk ist fertigstellt. Derzeit werden der Anhang, der Rechenschaftsbericht und die Anlagen erstellt. Im Anschluss wird der aufgestellte Gesamtabschluss an die Rechnungsprüfung übergeben. Die Jahresabschlüsse 2012 der drei Sondervermögen wurden Anfang November 2014 der hauseigenen Rechnungsprüfung übergeben. Mittlerweile sind die Jahresabschlüsse 2012 von der Rechnungsprüfung und dem Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden. Heute liegen Ihnen die Jahresabschlüsse zur Feststellung vor. Parchim Die Stadt Parchim erstellt derzeit die Jahresabschlüsse 2013 der Sondervermögen Altstadt, Weststadt und Regimentsvorstadt. Die Weststadt und die Regimentsvorstadt sind in den Grundzügen aufgestellt. Wenn der Jahresabschluss 2013 der Altstadt aufgestellt ist, werden die Jahresabschlüsse an die hauseigene Rechnungsprüfung übergeben. Fachbereich 3 - Recht und Beteiligungsverwaltung: Sehr geehrter Herr Stadtpräsident, sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, sehr geehrte Damen und Herren, der Bereich Recht und Beteiligungsverwaltung berichtet über den Verkauf der Geschäftsanteile der ABS Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH an die AWG Allgemeine Wohnungsbaugenossenschaft Güstrow. Nachdem die Beschlüsse gefasst und der Verkauf notariell beurkundet wurde, hat der Landkreis das Rechtsgeschäft genehmigt. Die Käuferin hat den Kaufpreis pünktlich bezahlt, sodass der Verkauf der Geschäftsanteile abgeschlossen ist. Die Deutsche Rentenversicherung möchte ihr Beratungsangebot in Parchim ausweiten, weil die Nachfrage sehr groß ist. Dem Angebot habe ich zugestimmt. Bisher kommen die Berater der DRV einmal im Monat, immer am 3. Dienstag. Ab April werden sie voraussichtlich zum jeweils 1. und 3. Dienstag des Monates die Beratung im Rathaus in Raum 310 durchführen. Details werden wir amtlich bekannt machen. Wie Sie bereits der öffentlichen Berichterstattung entnehmen konnten, hat das Volksbegehren, welches sich gegen die Gerichtsstrukturreform richtete, das erforderliche Quorum von 120.000 gültigen Unterschriften überschritten. Die Landeswahlleiterin hat rationell gearbeitet und nicht alles ausgezählt, was an Unterschriftsbögen vorlag. Sie hat an dem Punkt abgebrochen, an dem feststand, dass die gesetzliche Mindestzahl von 120.000 eindeutig überschritten ist. Damit ist der Weg frei in den Landtag. Die Frage, ob nun die Gerichtsstrukturreform weiter vollzogen oder zunächst einmal ausgesetzt werden soll, ist eine Frage, die in allererster Linie politisch im Landtag zu entscheiden ist. An dieser Stelle will ich noch einmal ausdrücklich betonen, dass wir nicht für die Richter die Unterschriften gesammelt haben, sondern für das Wohl unserer Stadt, unserer Bürger und eine bürgernahe Justiz. Unser Amtsgericht in Parchim hat den Kriterienkatalog aus dem Justizministerium nur um eine Planstelle verfehlt. Ansonsten wäre es als vollständig selbstständiges Amtsgericht erhalten geblieben. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass unser Amtsgericht Parchim in seiner jetzigen Konstellation absolut zukunftsfest und leistungsfähig ist. Nehmen Sie, wehrte Landtagsabgeordnete, sich bitte die Zeit für eine erneute, gründliche Prüfung, machen Sie eine Stärken- und Schwächenanalyse für jedes Amtsgericht einzeln und sorgfältig. Seien Sie bereit für eine erneute kritische Auseinandersetzung mit dem komplexen Thema. Bitte stoppen Sie den Vollzug des Gesetzes, gönnen Sie sich die Bedenkzeit, und Sie können sich sicher sein, die Bevölkerung wird es Ihnen danken. Nach dem gesetzlichen Zeitplan werden nun schon bald weitere Amtsgerichte geschlossen. Das Amtsgericht Hagenow wird es am 16. März treffen, und die Amtsgerichte Bad Doberan und Parchim am 11. Mai 2015. Ein ganz herzlicher Dank gilt allen, die die Unterschriftensammlung zum Volksbegehren unterstützt haben. Zahlreichen Sammelstellen in Einzelhandelsgeschäften, Apotheken, bei den niedergelassenen Ärzten und die Sammelaktionen, die über die Vereine organisiert wurden, haben ebenso zu dem Erfolg beigetragen wie die vielen aktiven Sammler, welche Volksfeste, Veranstaltungen in der Stadthalle und andere Gelegenheiten nutzten, um aktiv für die gute Sache zu werben. Ganz bewusst zähle ich hier keine Namen auf, denn entweder wäre die Liste viel zu lang, oder ich würde vielleicht jemanden vergessen. Daher sage ich nur: tolles Team, herzlichen Dank! Parchim – 16 – Nr. 03 | 2015 Und wenn es wirklich zur Volksabstimmung über das Gesetz kommen sollte, dann bitte ich Sie schon jetzt wieder um tatkräftige Unterstützung. Von vielen weiß ich, dass sie wieder dabei sein werden. Doch wünsche ich mir von unserem Landtag, dass er es gar nicht erst soweit kommen lässt. Fachbereich 4 - Kultur, Jugend und Soziales: Meine Damen und Herren, über den 2. Platz auf Landesebene beim größten Schulwettbewerb Deutschlands „STARKE SCHULE“ können sich die Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrerkollegium der Regionalen Schule Fritz Reuter freuen. Im Rahmen der Preisverleihung in Mecklenburg- Vorpommern am 19. Februar 2015 im Neustädtischen Palais in Schwerin erhielt die Schule um Schulleiterin Ute Ebert die Urkunde samt Preisgeld in Höhe von 3.500 EUR. Im Rahmen des Bundeswettbewerbes werden alle zwei Jahre Schulen ausgezeichnet, die sich in herausragender Weise für ihre Schüler einsetzen und diese ausbildungsreif machen. „Starke Schule“ richtet sich dabei an alle allgemein bildenden Schulformen der Sekundarstufe I, die zur Ausbildungsreife führen. Auch als Schulträger möchten wir zu dieser Leistung recht herzlich gratulieren und unseren Dank den Lehrern und Schülern übermitteln. In Vorbereitung der Nutzungspläne für die Sommersaison 2015 (01.05.2015 - 31.10.2015) können für den Trainingsbetrieb in den städtischen Sporthallen die Anträge der Vereine und Sportgruppen noch bis zum 31.03.2015 in der Schul- und Sportverwaltung eingereicht werden. Mit Stichtag 01.02.2015 werden in den städtischen Horten West, Goethe und Adolf-Diesterweg insgesamt 394 Kinder betreut. Im Hort West 128 Kinder, im Hort Goethe 128 Kinder und im Hort der Adolf-Diesterweg-Schule 138 Kinder. Im Kindergarten Freundschaft sind 50 Betreuungsplätze belegt. Im Monat Januar 2015 wurde an 340 Haushalte Wohngeld in Höhe von 26.821,00 EUR gezahlt. Es wurden 44 Weiterleistungsanträge gestellt, von denen 39 bewilligt werden konnten. Es wurden 10 Neuanträge gestellt, davon konnten 5 bewilligt werden. Im Monat Februar 2015 wurde an 340 Haushalte Wohngeld in einer Höhe von 28.851,00 EUR gezahlt. Von 38 Weiterleistungsanträgen konnten 30 bewilligt werden. Von 14 Neuanträgen konnten 8 bewilligt werden. Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 WoGG ist das Wohngeld monatlich im Voraus zu zahlen. Um dieser Vorschrift besser gerecht zu werden, wurde das Wohngeld, beginnend mit der Auszahlung für den Februar 2015, bereits am letzten Arbeitstag des jeweiligen Vormonats durch die Landeszentralkasse auf die Empfängerkonten überwiesen. Bisher erfolgte die Auszahlung am ersten Arbeitstag des laufenden Monats. Fachbereich 6 - Bau und Stadtentwicklung: Sehr geehrter Herr Stadtpräsident, sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, werte Gäste, die Baumaßnahme „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Parchim - Altstadt, Erschließungsmaßnahme „Hintere Andienung Blutstraße“ 2. Bauabschnitt Fahrbahn“ ist weitestgehend fertiggestellt, es sind noch geringe Restarbeiten auszuführen. Nr. 03 | 2015 – 17 – Das Bauvorhaben „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Parchim Altstadt, Auf dem Brook und Hafenstraße“ - 2. BA -1. TA, Los 4 Erneuerung der Ufersicherung ist in der Bauvorbereitung, zurzeit erfolgt das Vergabeverfahren. Mit den Bauarbeiten für die Erneuerung der Ufersicherung soll voraussichtlich Anfang März begonnen werden und im Sommer 2015 beendet sein. Zu diesem Bauvorhaben findet am 5.3.2015 um 19:00 Uhr im Stadthaus eine Anliegerinformationsveranstaltung statt. Die Arbeiten für den letzten Bauabschnitt Weststadt Quartierspark „Grüne Mitte“ 5. Bauabschnitt wurden beschränkt ausgeschrieben. Das wirtschaftlichste Angebot hat für die Landschafts- und Wegebauarbeiten die Firma Crull Garten- und Landschaftsbau aus Klinken und für die Gehweg- und Straßenbeleuchtung die Firma Elektro- und Küchenhaus Winfried Borchard aus Lutheran abgegeben, woraufhin diese beiden Firmen den Zuschlag für die Bauausführung erhalten haben. Mit den Bauarbeiten soll Mitte März begonnen werden. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Ende Oktober geplant. Mit dem Neubau des Hortes für die Adolf-Diesterweg-Grundschule auf dem Grundstück Fischerdamm 6 wird Ende des Monats, sofern die Witterung nicht dagegen spricht, begonnen werden. Den Auftrag für die Erstellung des Rohbaus inkl. Tiefgründung erhielt nach öffentlicher Ausschreibung die bsb Bau Malchin GmbH. Neben dem Rohbau wurde auch der Zuschlag für das Los „Aufzugbau“ bereits vergeben, Auftragnehmer ist die FMK Aufzüge GmbH Groß Lüdershagen. Für 14 weitere Gewerke läuft gegenwärtig die losweise öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen. In der Stadthalle verlaufen die Umbau- und Sanierungsarbeiten im Bereich der Bar und der Spülküche weitestgehend planmäßig und sollen zu Quartalsende fertiggestellt sein. Im Zusammenhang mit der haustechnischen Sanierung in der Fritz-Reuter-Schule erhielten in den Winterferien 4 weitere Räume neuen Bodenbelag und einen Farbanstrich. Die Arbeiten werden in den Sommerferien fortgesetzt. Für das neue Sozialgebäude auf dem Jahnsportplatz wurde in der vergangenen Woche der Bauantrag beim Landkreis LudwigslustParchim eingereicht. Sowohl in der Goetheschule als auch in der Kita Stiftstraße gilt es, den baulichen Brandschutz zu verbessern. Hierzu werden gegenwärtig Planungen erarbeitet und mit der Baugenehmigungsbehörde abgestimmt. Bezüglich der Errichtung eines Außenlagers für das Haus der Jugend gilt es, den Bauantrag zu modifizieren, um mit der Denkmalschutzbehörde einen Kompromiss zu erzielen. Die Rahmenverträge für Zeitvertragsarbeiten bezüglich Reparaturleistungen an städtischen Objekten laufen zum Monatsende aus. Die Stadt wird hier von ihrem Optionsrecht der Verlängerung um ein Jahr Gebrauch machen. Meine Damen und Herren, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2015 der Stadt Parchim liegt vor, Sie haben es in der vergangenen 6. öffentlichen Stadtvertretersitzung (Dringlichkeitssitzung) beschlossen, die Unterlagen konnten somit fristgerecht an das Ministerium für Wirtschaft, Parchim Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern versandt werden. Das ISEK dient nun allen Fachbereichen als Handlungsleitfaden bis 2020 - das Maßnahmenkonzept ist ambitioniert, die möglichen EFRE-Förderungen sollten aber Ansporn genug sein, dieses auch in den jeweiligen Haushaltsplänen der kommenden Jahre mit den entsprechenden Eigenmitteln der Stadt abzubilden. Zu Beginn des Jahres wurde die bisherige Rahmenplanerin durch die Stadt und die EGS nach fast 25-jähriger Zusammenarbeit in den Ruhestand verabschiedet. In gleicher Veranstaltung hat sich das Büro MKK Freie Architekten Schwerin, vertreten durch Herrn Kirsten und Frau Junker, als neuer Rahmenplaner der Stadt Parchim vorgestellt. Das Büro wird die Neufassung des Rahmenplanes bearbeiten. Dazu fand bereits im Januar 2015 eine erste Expertenrunde, bestehend aus Stadtvertretern und Fraktionsvorsitzenden, der WOBAU Parchim GmbH, der Stadtwerke Parchim GmbH, dem Sanierungsträger - der EGS wie auch Vertretern der Einzelhändler statt, die durch die Rahmenplaner moderiert wurde. Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, sind weitere öffentliche Diskussionen geplant. Am 7. März 2015 laden das Sachgebiet Stadtplanung und die Rahmenplaner gemeinsam mit der EGS zu einer Zukunftswerkstatt ein. Hier haben alle Bürger der Stadt die Möglichkeit, ihre Ideen zur Altstadtentwicklung für den Zeitraum der nächsten 10 Jahre mit den Planern zu diskutieren - eine weitere Möglichkeit, sich aktiv am Planungs- und Gestaltungsprozess (WIR für PCH) zu beteiligen. Diese Planungskultur fern der Anonymität soll mehr Transparenz und Akzeptanz für den Planungsprozess und Identifikation mit den Ergebnissen zur Belebung und Gestaltung der Altstadt herstellen. Die Verfahren zu den Bebauungsplänen werden kontinuierlich fortgeführt. Für das Frühjahr wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die Bebauungspläne Nr. 45.1 „Neuhofer Weiche“ und Nr. 34 „Dargelütz I“, 2. Änderung, durch eine mehrwöchige öffentliche Auslegung der Unterlagen in Aussicht gestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 40.1 „Auf dem Brook“ wird im Rahmen einer Bürgerversammlung durchgeführt. Die entsprechenden Termine und Einladungen können Sie dem Amtlichen Bekanntmachungs- und Informationsblatt „Uns Pütt“ entnehmen. Fachbereich 8 - Wirtschaft, Verkehr, Sicherheit und Ordnung: Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, im Monat Februar 2015 gibt es insgesamt 1.797 Arbeitslose. Die Arbeitslosenquote bei allen zivilen Erwerbspersonen liegt bei 11,4 % und ist damit um 0,6 % niedriger als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt waren es 143 Arbeitslose weniger als vor einem Jahr. Während sich insgesamt 362 Personen im Februar neu oder erneut arbeitslos meldeten, beendeten gleichzeitig 305 Personen ihre Arbeitslosigkeit. Seit Jahresbeginn 2015 gab es 765 Arbeitslosenmeldungen und 548 Abmeldungen von Arbeitslosen. Der Bestand an Arbeitsstellen ist im Februar 2015 um 26 Stellen auf 187 gestiegen, im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es 14 Arbeitsstellen mehr. Arbeitgeber meldeten im Februar 62 neue Arbeitsstellen. Insgesamt gingen seit Januar 97 Arbeitsstellen ein, gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist das eine Abnahme von 31. Weitere detaillierte Zahlen zum Arbeitsmarkt im Februar 2015 der Agentur für Arbeit - Geschäftsstelle Parchim - finden Sie auf Ihrem Tisch. Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt wurden durch die Parkscheinautomaten in 2014 Einnahmen in Höhe von 68.489,60 EUR generiert. Dabei kam es zu keinen größeren Unterhaltungskosten/Maßnahmen der Parkautomaten. Nur der Austausch diverser Taster und eines Akkus musste erfolgen. Die Kosten für die Ersatzteile und Pflegemittel beliefen sich dabei auf 529,71 EUR und für Papierrollen auf ca. 500,00 EUR. Zu den Buß- und Verwarngeldern in der Stadt Parchim im Jahre 2014 folgende Informationen: Parchim – 18 – Nr. 03 | 2015 Verwarngelder zu Anzahl der Gesamt VerwarnungenVerwarngelder _____________________________________________________ 10 EUR 3.473 34.730 EUR 15 EUR 1.919 28.785 EUR 20 EUR 482 9.640 EUR 25 EUR 646 16.150 EUR 30 EUR 138 4.140 EUR 35 EUR 119 4.165 EUR Sehr verehrte Gäste, aus dem Bereich des Bürgerbüros folgende statistische Daten für das Jahr 2014: Gesamt Verwarnungen: 6.777 Durch Zahlung erledigt: 5.216 Anschlussbußgeldverfahren:1.128 Pass- und Personalausweiswesen Personalausweise2.793 • dagegen Personalausweise im Jahr 2013 1.948 97.610 EUR 73.948 EUR Buß- und Verwarngelder 2013 2014 2015 (Stand 25.2.15) Anzahl der festgestellten Verstöße gegen die StVO 9.3607.404 1.781 Festgesetzte Buß- bzw. Verwarnungsgelder in TEUR 143,0135,6 26,0 Vereinnahmte Buß- bzw. Verwarnungsgelder in TEUR 168,9170,6 71,3 Sehr geehrte Stadtvertreter, aus dem Bereich der örtlichen Verkehrsbehörde im Jahr 2014 folgende Informationen: Es wurden folgende Genehmigungen erteilt: • 190 Genehmigungen zum Zweck der Werbung im öffentlichen Verkehrsbereich • 112 Einfahrgenehmigungen in gesperrte oder verkehrlich eingeschränkte Straßen • 73 Sondernutzungen (Bauzäune und Gerüste) • 18 Veranstaltungen, die sich wesentlich auf den Verkehr auswirken (z. B. Triathlon, Oldtimer Rallye) • 204 Baustellen im öffentlichen Raum. Im Bereich der Baustellengenehmigungen sind es 72 mehr als noch im Vorjahr 2013 (132). Ein Großteil der vermehrten Bautätigkeit ist dem Ausbau und der Erneuerung der Infrastruktur im Stadtgebiet Parchim geschuldet. Hier gab es vor allem Arbeiten im Bereich Abwasser, Kanal- und Straßenbau, darunter u. a. die Arbeiten am Dammer Weg, in der Bahnhofstraße, in der Stegemannstraße und am Ostring. Daher möchten wir uns an dieser Stelle bei allen von diesen Bautätigkeiten betroffenen Bewohnern und Anliegern für ihr Verständnis und ihr Entgegenkommen bedanken. Aber auch im Umfeld von Parchim kam es zu größeren Bautätigkeiten auf den Straßen z. B. der Ziegendorfer Chaussee und der Sternberger Chaussee. Meldewesen Anmeldung mit Alleiniger Wohnung/Hauptwohnung Ummeldungen Abmeldungen 1.118 1.377 877 Im Jahr 2014 wurden 845 Personalausweise mehr beantragt und ausgestellt. Grund dafür ist die Umtauschfrist für Personalausweise in den Jahren 1994/1995. Reisepässe 412 • Beantragung und Herstellung der Dokumente im Bürgerbüro: Kinderreisepässe sowie deren Aktualisierung/Verlängerung Vorläufige Reisepässe Vorläufige Personalausweise 126 5 184 Bundeszentralregister Anträge Führungszeugnisse Auszug Gewerbezentralregister 610 36 Fischereiangelegenheiten Ausstellung von Touristenfischereischeinen und Verlängerungen 48 Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, der Hauptausschuss fasste auf seiner Sitzung am 16.02.2015 folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr. 66/15/HA Die Mitglieder des Hauptausschusses genehmigen dem Bürgermeister die gemäß § 38 Abs. 4 Satz 2 KV M-V getroffene Eilentscheidung von überplanmäßigen Auszahlungen. Beschluss-Nr. 63/15/HA Die Mitglieder des Hauptausschusses beschließen die Neuvergabe entgeltlicher und unentgeltlicher Jagdbegehungsscheine in der Stadtforst Parchim. Beschluss-Nr. 64/15/HA Die Mitglieder des Hauptausschusses beschließen, das im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung eingereichte verbindliche Angebot anzunehmen. Beschluss-Nr. 73/15/HA Die Mitglieder des Hauptausschusses beschließen, das im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung eingereichte verbindliche Angebot anzunehmen. Nr. 03 | 2015 – 19 – Mitteilungen des Stadtpräsidenten Dirk Flörke zur Stadtvertretersitzung am 04.03.2015 Sehr geehrte Damen und Herren Stadtvertreter, werter Herr Bürgermeister, werte Gäste, normalerweise würde ich heute in dieser 1. regulären Sitzung auf das neue Jahr in der Kommunalpolitik eingehen. Nun hat uns die Realität aber schon eingeholt und gezeigt, dass kommunale Politik von zwingenden Notwendigkeiten bestimmt wird. Wie Sie alle wissen, haben wir schon zwei Sondersitzungen nämlich eine zur Veränderungssperre eines B-Plans wie auch eine zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) abgehalten. Hier hatten wir entsprechend terminlichen Druck. Gerade die Sitzung zum ISEK in der letzten Woche hat gezeigt, wie enorm wichtig unsere Arbeit für die zukünftige Gestaltung unserer Heimatstadt Parchim ist. Mit dem beschlossenen ISEK 2015 haben wir nun ein Instrument in der Hand, um im Zeitraum bis 2020 gezielt wichtige Entscheidungen für Parchim anzugehen. Dieser Prozess sollte, und das wurde auch in der vergangenen Woche deutlich gemacht, konstruktiv weitergeführt werden. Besonders betonen möchte ich hierbei, dass es bei der Fortschreibung des ISEK zu einer breiten Beteiligung von Bevölkerung und Institutionen kam. So stelle ich mir hier eine gemeinsame Arbeit an wichtigen Themen für Parchim vor und wünsche mir, diesen Weg auch in Zukunft in dieser Form weiter zu verfolgen. Wir hier in Parchim ziehen alle gemeinsam an einem Strang - das nennt man gelebte Demokratie. Passend dazu, kann ich Ihnen berichten, dass auch der zeitweilige Ausschuss Bürgerhaushalt seinem Ziel - nämlich die Bürgerbeteiligung in Parchim zu stärken - ein gutes Stück näher gekommen ist. Derzeit wird eine Richtlinie zur Umsetzung dieser Thematik für die Beschlussfassung in der Stadtvertretung vorbereitet und soll noch im 1. Halbjahr 2015 zur Beschlussfassung durch die Stadtvertreter vorliegen. Damit haben wir ein weiteres Instrument der Bürgerbeteiligung in der Hand, um die wir auch zukünftig nicht mehr umhin kommen. Die Bürger wollen bei entscheidenden Themen, die sie persönlich betreffen, mitreden. Dies zeigt auch das Beispiel des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform, welches durch Bürgerbeteiligung zu einem großen Erfolg in Mecklenburg-Vorpommern wurde. Einmischen in die Politik lohnt sich - und das merken die Bürger. Parchim Sehr geehrte Damen und Herren, die Winterferien standen seitens des Hauses der Jugend wie auch in den vergangenen Jahren eindeutig im Zeichen des Wintersports. In der 2. Ferienwoche starteten wieder rund 50 Kinder und Jugendliche aus Parchim und Umgebung ins beschauliche Ahrntal in Südtirol und verlebten dort acht abwechslungsreiche Tage. Auch wenn wir hier in Parchim vom Schnee nur träumen konnten, waren die Bedingungen für Ski und Snowboard am Klausberg wieder einmal hervorragend. Ein Jahr Vorbereitung - gemeinsam mit dem Verein Jugend aus Parchim e.V. - sorgten für eine rundum gelungene Woche, wie ich vielen begeisterten Schilderungen der Teilnehmer entnehmen konnte. Hier gilt auch der Dank an die Stadt Parchim für die tolle Unterstützung. Dank geht natürlich auch an die vielen ehrenamtlichen Helfer, die das Skilager vorbereitet und durchgeführt haben. Ohne ihren persönlichen Einsatz sind solche Vorhaben nicht vorstellbar. Ich wünsche dem Projekt auch in den kommenden Jahren weiterhin viel Erfolg. Meine Damen und Herren, in der Bibliothek haben sich die Benutzerzahlen im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 48 (von 1.720 auf 1.768) erhöht, darunter sind 394 Neuanmeldungen, 60 mehr als 2013. Bei den Entleihungen erhöhte sich die Zahl um mehr als 8.500 Medieneinheiten, von 137.462 auf 145.882. Davon gehen 2.859 Entleihungen auf das Konto der Onleihe, also dem Verleih digitaler Medien. Das ist eine Steigerung um das Doppelte gegenüber dem Vorjahr, wo wir 1.468 digitale Entleihungen verzeichnen konnten. Das zeigt auch, dass die Entscheidung, in den Onleihe-Verbund „Mecklenburg-Onleihe“ mit Schwerin, Wismar und Ludwigslust einzusteigen, richtig war. Darüber hinaus wurden durch die Mitarbeiter der Bibliothek im Jahr 2014 insgesamt 103 Veranstaltungen, wie Schriftstellerlesungen, thematische Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen bzw. Bibliothekseinführungen organisiert und durchgeführt. Im Stadtarchiv wurden im vergangenen Jahr 283 Anfragen bearbeitet. Dafür wurden insgesamt 1.299 Archiveinheiten (Akten, Bücher, Zeitungsbände, Mikrofilme, Grundbücher, Karten und Pläne, Standesamtsregister u. a.) eingesehen. Sehr geehrte Damen und Herren, in der Stadthalle haben bereits die ersten Veranstaltungen in diesem Jahr, zum Teil vor ausverkauftem Haus, stattgefunden. Dazu gehörten zum Beispiel Aufführungen unseres Mecklenburgischen Landestheaters. Daneben fand am vergangenen Wochenende der nun schon traditionelle Basar des Vereins „Pütter Mütter“ e.V. statt. Auch in dieser Woche gibt es interessante Veranstaltungen in der Stadthalle. Am 6. März stellen der Naturfilmer Ralf Ottmann und Filmproduzent Detlef Hagen ihren neuen Film „Die Lewitz - eine Naturperle Parchim – 20 – Nr. 03 | 2015 in Mecklenburg-Vorpommern“ vor. Sicher nicht nur für Naturliebhaber ein Höhepunkt. Am 07.03.2015 ist die Fritz-Reuter-Bühne zu Gast und am 8. März werden nicht nur die Frauen in die Bar der Stadthalle eingeladen. Den 13.03. sollte man sich ganz besonders vormerken. Die gerade im Osten sehr bekannte Band City ist mit einem Unplugged-Konzert zu Gast in Parchim. Bei dem unbestreitbar hohen musikalischen Können der Musiker um Toni Krahl darf man auf diese besondere Art ihrer Musik besonders gespannt sein. Des Weiteren findet das Frühjahrskonzert des Landespolizeiorchesters am 22.03.2015 statt. Am 28.03. können alle Oldie- und Schlagerfans neben der Oldie Company, die Superhits der ROLLING STONES, der BEATLES, LORDS, und vieles andere spielt, sich auch auf Anthony freuen das beliebte Roland-Kaiser-Double aus Dresden mit den beliebtesten Hits des Künstlers. Am 18.04.2015 präsentiert Lotto M/V „Die Schlagertour 2015 Hier spielt die Musik“. Freuen Sie sich auf rund 3 Stunden beste Live-Unterhaltung mit beliebten Schlagern der bekannten Stars aus Funk und Fernsehen wie Andrea Jürgens, Andreas Martin und „Muck“. Sie haben hunderte Konzerte gegeben, unzählige Tonträger verkauft und erfreuen noch immer ein Millionenpublikum. Beschluss-Nr. 46/14 - nichtöffentlicher Teil der SVS vom 15.12.2014 Die Stadtvertreter haben auf ihrer Sitzung am 15.12.2014 beschlossen, den städtischen Geschäftsanteil an der ABS, ABS Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH Parchim, an den Mitgesellschafter zu verkaufen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Deutsche Rentenversicherung Die Deutsche Rentenversicherung möchte ihr Beratungsangebot in Parchim ausweiten, weil die Nachfrage sehr groß ist. Bisher kommen die Berater der DRV einmal im Monat, immer am 3. Dienstag. Ab April 2015 werden sie voraussichtlich zum jeweils 1. und 3. des Monates die Beratung im Rathaus, Schuhmarkt 1, in Raum 310 durchführen, jeweils in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr. In dieser Zeit können Ratsuchende kostenlose Hilfe und Beratung in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Telefonische Beratungen und die Aufnahme von Rentenanträgen sind am Sprechtag jedoch nicht möglich. Terminvereinbarungen sind unter der Angabe der Versicherungsnummer unter der Telefonnummer 0385 57580 oder unter www. deutsche-rentenversicherung-nord.de möglich. Ihr Personalausweis Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger, bitte schauen Sie einmal auf das Gültigkeitsdatum Ihres Personalausweises (Vorderseite des Personalausweises). Da eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres bisherigen Dokuments nicht zulässig ist, denken Sie bitte daran, rechtzeitig einen neuen Personalausweis zu beantragen. Nr. 03 | 2015 – 21 – Hierfür ist es erforderlich, dass Sie mit folgenden Unterlagen persönlich im Bürgerbüro der Stadt Parchim zu unseren Öffnungszeiten vorsprechen: - bisheriger Personalausweis oder Reisepass, - Geburtsurkunde, - Heiratsurkunde (Familienstammbuch), - ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme; Hintergrund einfarbig hell) - Gebühr: - Personen unter 24 Jahre 22,80 EUR; - in allen anderen Fällen 28,80 EUR. Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Terminplanung, dass die Fertigungsdauer für einen Personalausweis ca. 2 - 3 Wochen beträgt. Wir geben Ihnen diesen Hinweis, um Ihnen gegebenenfalls zusätzliche Kosten für einen vorläufigen Personalausweis bzw. längere Wartezeiten zu ersparen. Unter www.personalausweis.de können Sie sich schon im Vorfeld über den neuen Personalausweis informieren. Unsere Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag Dienstag und Donnerstag 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr 09:00 - 18:00 Uhr 09:00 - 11:00 Uhr Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgerbüro Tel.: 03871 71-330, -331; -332, 334 Parchim Osterfeuer 2015 Die Stadt Parchim teilt mit, dass alle Osterfeuer in der Stadt Parchim und deren Ortsteile bis zum 01.04.2015 bei der Stadt Parchim schriftlich anzumelden sind. Stadt Parchim Fachbereich 8 - Wirtschaft, Verkehr, Sicherheit und Ordnung Postfach 1549 19365 Parchim Sitz: Stadthaus, Blutstraße 5 Ansprechpartner: Frau Koschel-Bühring (03871 71327) Frau Haacker (03871 71311) E-Mail: [email protected] Mit der Anmeldung ist anzugeben: 1. Name, Anschrift und Telefon-Nr. (ggf. Handy wegen Erreichbarkeit am Tag des Feuers) des Organisatoren 2. Datum der Antragstellung 3. Tag, Beginn und voraussichtliche Dauer des Abbrennens 4. Standortbeschreibung des Feuerstandortes 5. Wer ist Grundstückseigentümer und liegt ggf. eine Genehmigung vor? Der Antragsteller erhält eine schriftliche Genehmigung, die dann bei Kontrollen vorgelegt werden kann. Veranstaltungen ab 13. März 2015 __________________________________________________________ seit 08.03.15 Armin Münch Galerie ebe Grafik Lübzer Chaussee 7 __________________________________________________________ 13.03.2015 CITY unplugged Stadthalle 20:00 Uhr Putlitzer Straße 56 __________________________________________________________ 14.03.2015 Fritz Reuter Klub Parchim Rathauskeller 15:00 Uhr e. V. Schuhmarkt 1 Modenschau in den Frühling vorgestellt vom Modelädchen __________________________________________________________ 14.03.2015 Chorkonzert St. Georgenkirche 16:30 Uhr zwei Wernigeröder Chöre (siehe Seite 25) __________________________________________________________ 14.03.2015 Mecklenburgisches Theatergaststätte 19:30 Uhr Landestheater Parchim Blutstraße 16 Premiere „Eifer sucht Sehnsucht“ __________________________________________________________ 17.03.2015 PANAK Landratsamt Parchim 14:05 - Parchimer Nachwuchs- Solitär 15:05 Uhr akademie Putlitzer Straße 25 „Rechtsmedizin - Zwischen Fernsehmythos und Realität?“ Prof. Dr. med. Andreas Büttner, Direktor des Rechtsmedizinischen Instituts Universität Rostock __________________________________________________________ 17.03.2015 Mecklenburgisches Stadthalle Parchim 10:00 Uhr Landestheater Parchim Putlitzer Straße 56 „Frühlings Stürme“ __________________________________________________________ __________________________________________________________ 19.03.2015 Mecklenburgisches Theatergaststätte 19:30 Uhr Landestheater Parchim Blutstraße 16 „Ich komma saufen“ __________________________________________________________ 19.03.2015 Ragazza motorizzata - Café Melange 19:30 Uhr Auf einer halben Vespa Mittelstraße 18 um ganz Italien Reisebericht/Lesung mit Nati Rasch __________________________________________________________ 20.03.2015 Schwester Cordula liebt Café Melange 19:30 Uhr Arztromane Mittelstraße 18 __________________________________________________________ 21.03.2015 Schwester Cordula liebt Café Melange 19:30 Uhr Arztromane Mittelstraße 18 __________________________________________________________ 22.03.2015 Landespolizeiorchester Stadthalle Parchim 15:00 Uhr Frühlingskonzert Putlitzer Straße 56 __________________________________________________________ 23.03.2015 ZiP Zusammen in Parchim Zinnhaus 17:00 Uhr Große Runde Lange Straße 24 __________________________________________________________ 23.03.2015 - Osteraktionen Jugend- und 27.03.2015 Familienzentrum „Club am Südring“ __________________________________________________________ 24.03.2015 Mecklenburgisches Stadthalle Parchim 10:00 Uhr Landestheater Parchim Putlitzer Straße 56 „Faust - Der Tragödie I. Teil“ __________________________________________________________ 26.03.2015 Mecklenburgisches Stadthalle Parchim 10:00 Uhr Landestheater Parchim Putlitzer Straße 56 „Tschick“ __________________________________________________________ Parchim __________________________________________________________ 26.03.2015 Showtime Café Melange 19:30 Uhr Mittelstraße 18 __________________________________________________________ 27.03.2015 Mecklenburgisches Stadthalle Parchim 10:00 Uhr Landestheater Parchim Putlitzer Straße 56 Premiere „Scherbenpark“ __________________________________________________________ 27.03.2015 u. Frühjahrsputz 28.03.2015 (Aufruf siehe Seite 20) __________________________________________________________ 28.03.2015 Frühstücks-Treffen für Landratsamt 09:00 Uhr Frauen Solitär Referentin: Putlitzer Straße 25 Hanna Backhaus „Die Kunst des Dankens“ __________________________________________________________ 28.03.2015 Youngstar Sparring Sandbahn Dammer Weg __________________________________________________________ 28.03.2015 Mecklenburgisches Theatergaststätte 19:30 Uhr Landestheater Parchim Blutstraße 16 „Eifer sucht Sehnsucht“ __________________________________________________________ 28.03.2014 Schlager- und Oldieparty Stadthalle Parchim 20:00 Uhr Putlitzer Straße 56 __________________________________________________________ 30.03.2015 - Osterferienkalender Jugend- und 08.04.2015 Familienzentrum „Club am Südring“ __________________________________________________________ 01.04.2015 Mecklenburgisches Stadthalle 10:00 Uhr Landestheater Parchim Putlitzer Straße 56 „Efeu und die Dicke“ __________________________________________________________ 03.04.2015 Musik zur Sterbestunde St. Georgenkirche 15:00 Uhr Jesu __________________________________________________________ 04.04.2015 Osterfeuer Jugend- und Familienzentrum „Club am Südring“ __________________________________________________________ 04.04.2015 OsterfeuerDamm 18:00 Uhr __________________________________________________________ 04.04.2015 Saisonstart, Osterfeuer Café & Pension ab 18:00 Uhr mit Thüringer Am Brunnen Rostbratwurst und Am Brunnen 1 Getränken __________________________________________________________ 04.04.2015 MecklenburgischesTheatergaststätte 19:30 Uhr Landestheater Parchim Blutstraße 16 „Venedig im Schnee“ __________________________________________________________ 05.04.2015 u. Einladung zum Osterkaffee Café & Pension 06.04.2015 Am Brunnen Am Brunnen 1 __________________________________________________________ 10.04.2015 Mecklenburgisches Stadthalle 10:00 Uhr Landestheater Parchim Putlitzer Straße 56 Voraufführung „Scherbenpark“ __________________________________________________________ 10.04.2015 Oldtimerstammtisch Hotel am Bahnhof 19:30 Uhr Ludwigsluster Str. 16 __________________________________________________________ 11.04.2015 Vortrag Uwe Roese, Zum Kaiserlichen 15:00 Uhr Wolfsbeauftragter des Postamt Landkreises Prignitz und Schuhmarkt 5 Revierförster in Lenzen __________________________________________________________ 11.04.2015 Mecklenburgisches Stadthalle 19:30 Uhr Landestheater Parchim Putlitzer Straße 56 Premiere „Scherbenpark“ __________________________________________________________ 12.04.2015 Mecklenburgisches Stadthalle 16:00 Uhr Landestheater Parchim Putlitzer Straße 56 „Max und Moritz“ __________________________________________________________ – 22 – Nr. 03 | 2015 __________________________________________________________ 13.04.2015 Mecklenburgisches Stadthalle 10:00 Uhr Landestheater Parchim Putlitzer Straße 56 auf Gruppenvorbestellungen „Max und Moritz“ __________________________________________________________ 14.04.2015 Mecklenburgisches Stadthalle 10:00 Uhr Landestheater Parchim Putlitzer Straße 56 „Die Geschichte von Lena“ __________________________________________________________ 14.04.2015 PANAK Landratsamt Parchim 14:05 - Parchimer Nachwuchs Solitär 15:05 Uhr akademie Putlitzer Straße 25 „Ist das Ökosystem Meer bedroht?“ Dr. rer. nat. Michael Kreuzberg, Meeresbiologe, Rostock __________________________________________________________ 16.04.2015 Mecklenburgisches Stadthalle 10:00 Uhr Landestheater Parchim Putlitzer Straße 56 „Tschick“ __________________________________________________________ 16.04.2015 Showtime Café Melange 19:30 Uhr Mittelstraße 18 __________________________________________________________ 17.04.2015 Mecklenburgisches Stadthalle 10:00 Uhr Landestheater Parchim Putlitzer Straße 56 „Scherbenpark“ __________________________________________________________ 17.04.2015 Mecklenburgisches Theatergaststätte 19:30 Uhr Landestheater Parchim Blutstraße 16 „Eifer sucht Sehnsucht“ __________________________________________________________ 17.04.2015 Ehekabarett Café Melange 19:30 Uhr Comedy mit Gerd Norman Mittelstraße 18 __________________________________________________________ 18.04.2015 FrühlingstourStadthalle 15:00 Uhr „Hier spielt die Musik“ Putlitzer Straße 56 mit „Muck“, Andreas Martin, Andrea Jürgens und „Arne Feuerschlund“ __________________________________________________________ 18.04.2015 Mecklenburgisches Theatergaststätte 19:30 Uhr Landestheater Parchim Blutstraße 16 „Eifer sucht Sehnsucht“ __________________________________________________________ 22.04.2015 Mecklenburgisches Stadthalle 10:00 Uhr Landestheater Parchim Putlitzer Straße 56 „Die Geschichte von Lena“ __________________________________________________________ 22.04.2015 Orgelkonzert St. Georgenkirche 19:30 Uhr 1. Benefizkonzert für St. Georgen __________________________________________________________ 23.04.2015 Mecklenburgisches Stadthalle 18:00 Uhr Landestheater Parchim Putlitzer Straße 56 Lehrerstammtisch mit Probenbesuch „In einer Winternacht“ __________________________________________________________ 24.04.2015 Mecklenburgisches Stadthalle 10:00 Uhr Landestheater Parchim Putlitzer Straße 56 Premiere „In einer Winternacht __________________________________________________________ 24.04.2015 Tag der offenen Tür Forsthof ab 13:30 Uhr - Eröffnung Wald- Kiekindemark ca. 16:00 Uhr pädagogisches Zentrum __________________________________________________________ 25.04.2015 Jugendweihe Stadthalle Parchim Putlitzer Straße 56 __________________________________________________________ 25.04.2015 FrühlingskonzertSparkasse 15:30 Uhr Händelchor mit collegium Moltkeplatz 1 musicum __________________________________________________________ Nr. 03 | 2015 __________________________________________________________ 25.04.2015 Fritz-Reuter-KlubRathauskeller 15:00 Uhr Film „Unterhaltsames Schuhmarkt 1 aus der Natur“ Burkhard Fellner, Naturwächter im Bioreservat Elde und Naturfotograf in der Lewitz __________________________________________________________ 29.04.2015 Mecklenburgisches Landratsamt Parchim 10:00 Uhr und Landestheater Parchim Remise 19:30 Uhr „Die Leiden des jungen Putlitzer Straße 25 Werther“ __________________________________________________________ 30.04.2015 Mecklenburgisches Landratsamt Parchim 19:30 Uhr Landestheater Parchim Remise „Emmas Glück“ Putlitzer Straße 25 __________________________________________________________ 01.05.2015 Familientag Café & Pension Am Brunnen Am Brunnen 1 __________________________________________________________ 01.05.2015 Ragazza motorizzata - Café Melange 19:30 Uhr Auf einer halben Vespa um Mittelstraße 18 ganz Italien Reisebericht/ Lesung mit Nati Rasch __________________________________________________________ 02.05.2015 Jugendweihe Stadthalle Parchim Putlitzer Straße 56 __________________________________________________________ 02.05.2015 Wasch-Hus-FestSlate __________________________________________________________ 03.05.2015 Suhnes Goldhelm Sandbahn Dammer Weg __________________________________________________________ 03.05.2015 Chorkonzert St. Georgenkirche 16:30 Uhr Chor der Humboldt Universität Berlin __________________________________________________________ 08.05.2015 Oldtimerstammtisch Hotel am Bahnhof 19:30 Uhr Ludwigsluster Str. 16 __________________________________________________________ 09.05.2015 Parchimer Sportverein Sporthalle Weststadt 08:00 - Handball Männer Geschwister-Scholl19:00 Uhr Karl-Heinz-Berlin- Str. 1 a Gedenkturnier 2015 __________________________________________________________ 09.05.2015 PANAK Parchimer Nachwuchsakademie Exkursion in den Natur- und Erlebnispark Güstrow (Interessenten: [email protected]) __________________________________________________________ 10.05.2015 Parchimer Sportverein Sporthalle Weststadt 08:00 - Handball Geschwister-Scholl18:00 Uhr Parchimer-Frauen-Cup Str. 1 a 2015 __________________________________________________________ 14.05.2015 Himmelfahrt Café & Pension mit Livemusik Am Brunnen Am Brunnen 1 __________________________________________________________ 16.05.2015 Truhenorgel-Konzert St. Georgenkirche 16:30 Uhr __________________________________________________________ 17.05.2015 Mecklenburgisches Stadthalle Landestheater Parchim Putlitzer Straße 56 Premiere Theaterjugendklub „Der 35. Mai“ von Erich Kästner __________________________________________________________ 18.05.2015 15 Jahre ZiP Büro __________________________________________________________ – 23 – Parchim __________________________________________________________ ab 23.05.2015 Ulrich Eisenfeld Galerie ebe Pastelle Lübzer Chaussee 7 Manfred M. Bonewitz Skulpturen __________________________________________________________ 24.05. und Kunst offen 25.05.2015 __________________________________________________________ 29.05.2015 Orgelmusik zum St. Georgenkirche 21:00 - Tagesausklang 21:30 Uhr __________________________________________________________ 29.05.2015 - Stadtfest Innenstadt 31.05.2015 mit integrativem Kulturfest __________________________________________________________ 31.05.2015 Kinderfest Café & Pension mit Hüpfburg und Am Brunnen Überraschungen Am Brunnen 1 __________________________________________________________ 01.06.2015 Hoffest am Kindertag Jugend- und Familienzentrum „Club am Südring“ __________________________________________________________ 05.06.2015 „nun ist aber Stuss mit Café Melange 19:30 Uhr Lustig“ Mittelstraße 18 Heute: Neues von Gestern! Literarisches Kabarett mit Theo Richtsteiger __________________________________________________________ 05.06.2015 Oldtimerstammtisch Hotel am Bahnhof 19:30 Uhr Ludwigsluster Str. 16 __________________________________________________________ 06.06.2015 KinderfestSlate __________________________________________________________ 06.06.2015 „nun ist aber Stuss mit Café Melange 19:30 Uhr Lustig“ Mittelstraße 18 Heute: Neues von Gestern! Literarisches Kabarett mit Theo Richtsteiger __________________________________________________________ 12.06.2015 - Volksangeltag Wockersee 14.06.2015 Eichberg __________________________________________________________ 24.06.2015 Festspiele MV St. Georgenkirche 19.30 Uhr Klezmer Kings David Orlowsky Trio Weltkammermusikensemble „Let‘s be happy“, „Gypsy“ und weitere Klassiker des Klezmer-Repertoires von DAVE TARRAS, NATFULE BRANDWEIN u. a. __________________________________________________________ 26.06.2015 Orgelmusik zum St. Georgenkirche 21:00 - Tagesausklang 21:30 Uhr __________________________________________________________ 03.07.2015 Oldtimerstammtisch Hotel am Bahnhof 19:30 Uhr Ludwigsluster Str. 16 __________________________________________________________ 04.07.2015 25. Südstadt-Sommerfest Jugend- und Familienzentrum „Club am Südring“ __________________________________________________________ ab 05.07.2015 25 Jahre ebe Galerie ebe 25 Künstler aus 25 Jahren Lübzer Chaussee 7 __________________________________________________________ 06.07.2015 - SommermuseumZinnhaus 06.09.2015 „Parchimer Industrie im Lange Straße 24 Wandel“ __________________________________________________________ 12.07.2015 Vereinsa(u)ktionswocheZinnhaus 11:00 Uhr Eröffnungsauktion Lange Straße 24 __________________________________________________________ Parchim __________________________________________________________ 12.07.2015 7. Picknick - Konzert Alter Friedhof Parkanlage __________________________________________________________ 13.07.2015 - Vereinsa(u)ktionswoche ZiP Büro und 17.07.2015 Zinnhausgarten Lange Straße 24 __________________________________________________________ 16.07.2015 Chorkonzert St. Georgenkirche 19:30 Uhr mit den Thüringer Sängerknaben __________________________________________________________ 18.07.2015 KidsgamesSandbahn Dammer Weg __________________________________________________________ 18.07.2015 - 3. Kunstschau Parchim Stadthalle 16.08.2015 „Ernst ist das Leben - Putlitzer Straße 56 Heiter sei die Kunst“ __________________________________________________________ 20.07.2015 - Sommerferienkalender Jugend- und 28.08.2015 Familienzentrum „Club am Südring“ __________________________________________________________ 27.07.2015 - KidscampSandbahn 31.07.2015 Dammer Weg __________________________________________________________ 31.07.2015 Orgelmusik zum St. Georgenkirche 21:00 - Tagesausklang 21:30 Uhr __________________________________________________________ 07.08.2015 Musik für Blockflöte & Orgel St. Georgenkirche 19:30 Uhr __________________________________________________________ 07.08.2015 Oldtimerstammtisch Hotel am Bahnhof 19:30 Uhr Ludwigsluster Str. 16 __________________________________________________________ 08.08.2015 MuseumshoffestMuseum 15:00 Uhr mit Live-Musik Lindenstraße 38 __________________________________________________________ 15.08.2015 SpeedwayrennenSandbahn Dammer Weg __________________________________________________________ 15.08.2015 4. Dorfolympiade mit Slate Volleyballturnier __________________________________________________________ 19.08.2015 eine Orgel & zwei Spieler St. Georgenkirche 19:30 Uhr __________________________________________________________ 28.08.2015 Orgelmusik zum St. Georgenkirche 21:00 - Tagesausklang 21:30 Uhr __________________________________________________________ 31.08.2015 - Kennenlerntage für Schüler Jugend- und 02.09.2015 Familienzentrum „Club am Südring“ __________________________________________________________ 04.09.2015 Oldtimerstammtisch Hotel am Bahnhof 19:30 Uhr Ludwigsluster Str. 16 __________________________________________________________ 05.09.2015 Orgel - Matinee St. Georgenkirche 10:00 Uhr __________________________________________________________ ab 06.09.2015 Frank Göckeritz & Galerie ebe Afrikanische Künstler Lübzer Chaussee 7 Holz-Skulpturen, afrikanische Batik __________________________________________________________ 19.09.2015 ErntefestSlate __________________________________________________________ 19.09.2015 Ich singe mit Dir mit Herz St. Georgenkirche 19:00 Uhr und Mund gemeinsames Konzert der Chöre von St. Marien & St. Georgen __________________________________________________________ 25.09.2015 „Die Friese-Orgel von St. Georgenkirche 19:30 Uhr St. Georgen & ihr Erbauer“ Referent: Dr. Jaehn Orgel: Friedrich Drese __________________________________________________________ – 24 – Nr. 03 | 2015 __________________________________________________________ 26.09.2015 Abschlusstraining und Sandbahn Clubmeisterschaft Dammer Weg __________________________________________________________ 02.10.2015 Brunnenfest Café & Pension ab 19:00 Uhr mit Liveband „Passat“ aus Am Brunnen Thüringen Am Brunnen 1 __________________________________________________________ 02.10.2015 Oldtimerstammtisch Hotel am Bahnhof 19:30 Uhr Ludwigsluster Str. 16 __________________________________________________________ 03.10.2015 Kürbisfest Café & Pension ab 11:00 Uhr Am Brunnen Am Brunnen 1 __________________________________________________________ 24.10.2015 - Herbstferienkalender Jugend- und 30.10.2015 Familienzentrum „Club am Südring“ __________________________________________________________ 31.10.2015 Halloween-Party Jugend- und Familienzentrum „Club am Südring“ __________________________________________________________ 31.10.2015 Halloween, Saison- Café & Pension abschluss Am Brunnen Am Brunnen 1 __________________________________________________________ 31.10.2015 Chor-Orchesterkonzert St. Georgenkirche 16:30 Uhr am Reformationstag Händelchor und collegium musicum __________________________________________________________ 01.11.2015 Kabarett - Die Diestel Stadthalle Parchim Putlitzer Straße 56 __________________________________________________________ ab 01.11.2015 Alexander Häßner Galerie ebe Malerei und Zeichnungen Lübzer Chaussee 7 __________________________________________________________ 06.11.2015 - Martinimarkt Festplatz an der 09.11.2015 Bergstraße __________________________________________________________ 06.11.2015 Oldtimerstammtisch Hotel am Bahnhof 19:30 Uhr Ludwigsluster Str. 16 __________________________________________________________ 13.11.2015 Lesung - Wladimir Kaminer Stadthalle Parchim Putlitzer Straße 56 __________________________________________________________ 14.11.2015 Frühstücks-Treffen für Landratsamt 09:00 Uhr Frauen Solitär Referentin: Mechthild Netzel Putlitzer Straße 25 „Herausforderungen meistern - Mein Leben wie bunt“ __________________________________________________________ 04.12.2015 - Adventsmarkt St. Marienkirche, 06.12.2015 Zinnhaus __________________________________________________________ 06.12.2015 Adventssingen Uns Pütter Hus 15:30 Uhr Händelchor Leninstraße 1 - 4 __________________________________________________________ 06.12.2015 Singen zum Abschluss St. Marienkirche 17:00 Uhr des Adventsmarktes Händelchor __________________________________________________________ 13.12.2015 Adventskonzerte Katholische Kirche 15:00 Uhr und Händelchor mit collegium St. Josef 17:30 Uhr musicum __________________________________________________________ 18.12.2015 Oldtimerstammtisch Hotel am Bahnhof 19:30 Uhr Ludwigsluster Str. 16 __________________________________________________________ 31.12.2015 - Familien-Silvester mit Jugend- und Aktionen für Kinder Familienzentrum „Club am Südring“ __________________________________________________________ 31.12.2015 Silvester-Party Stadthalle Parchim Putlitzer Straße 56 __________________________________________________________ Nr. 03 | 2015 – 25 – Kammerchor Wernigerode Parchim Stadthalle Parchim Chor der Ehemangen des Rundfunk-Jugendchores Wernigerode 28.03.2015, 20.00 Uhr Zwei Wernigeröder Chöre geben ihr erstes Gemeinschaftskonzert in der St. Georgen Kirche in Parchim Herzlich Willkommen alle Oldies-, Evergreen-, Country- und Schlagerfreunde. Für euch spielt die Oldie Company, die Superhits der ROLLING STONES, der BEATLES, LORDS, der BEACH BOYS oder CCR, JETHRO TULL, KISS, DIRE STRAITS und viele andere... Und wir präsentieren: Anthony - Das beliebte Roland-Kaiser-Double aus Dresden. „Anthony” singt 100% live die beliebtesten Roland-Kaiser-Hits und sorgt mit seiner markanten Stimme und Performance für unvergessliche Momente. Eintritt 13 Euro Wernigerode/Parchim: Der Kammerchor Wernigerode und das Vocalensemble Phonova Wernigerode laden am 14.03.2015 um 16:30 Uhr zu ihrem ersten Gemeinschaftskonzert ein. Die Sängerinnen und Sänger beider Ensembles, sind ehemalige Schülerinnen und Schüler des Landesgymnasiums für Musik in Wernigerode. Unter dem Motto „Chor par excellence“ wollen beide Chöre ihre Gäste in der St. Georgen Kirche in Parchim auf den Frühling einstimmen. Den Kammerchor und das Vocalensemble Phonova verbindet vieles: die Liebe zur A-Capella-Musilc, das Landesgymnasium für Musik und letztlich natürlich die Stadt in der alles begann: Wernigerode. Deshalb ist ein Gemeinschaftskonzert natürlich längst überfüllig. Der Kammerchor wird den Gästen unter anderem sein Wettbewerbsprogramm für die diesjährigen European Choir Games präsentieren. Zu hören sein werden Werke wie „Herr, nun lässest du“ von Felix Mendelssohn-Bartholdy, „Cantate Domino“ von Josu Elberdin aber auch bekannte Volkslieder wie „Zu Regensburg auf der Kirchturmspitz“ und „Wach auf meins Herzens Schöne“. Das Vocalensemble Phonova wird das Publikum mit Stücken wie „Regina Coeli“ von Johannes Brahms, „Zwei Beter“ von Arvo Pärt und Gospels wie „Ride the Chariot“ begeistern. Der Eintritt ist frei, um eine Spende zur Deckung der Unkosten wird gebeten. Die Mitglieder des Kammerchores Wernigerode verbindet eine besondere Geschichte. Die Sängerinnen und Sänger sind ehemalige Schülerinnen und Schüler des Landesgymnasiums für Musik in Wernigerode. Inzwischen sind die Chormitglieder über 13 Bundesländer verteilt und treffen sich in regelmäßigen Abständen an unterschiedlichen Orten Deutschlands zu Proben und zu Konzerten. Seit seiner Gründung im April 2003 hat der Kammerchor an mehreren nationalen und internationalen Chorwettbewerben erfolgreich teilgenommen. Zu den größten Erfolgen des Ensembles zählt der Sieg beim ersten Grand Prix der Chöre im ZDF im Sommer 2007. Auch an verschiedenen Fernsehproduktionen des MDR hat der Chor bereits teilgenommen. Auch das Vocalensemble Phonova Wernigerode besteht zum Großteil aus ehemaligen Schülerinnen des Landesgymnasiums für Musik. Studium, Job und Familie führten auch hier die Sängerinnen in alle Regionen Deutschlands, so dass sich der Chor regehnäßig zu Probenwochenende in Wernigerode einfindet. Seit der Vereinsgründung 2009 konnten die jungen Frauen bereits beachtliche Erfolge feiern. So wurden sie im Jahr 2013 beim Landeschorwettbewerb mit dem ersten Platz geehrt und qualifizierten sich somit zur Teilnahme am 9. Deutschen Chorwettbewerb in Weimar. Dort erreichten sie 2014 den dritten Platz und erhielten das Prädikat „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“. Das Ensemble war bereits im vergangenen Jahr für ein Adventskonzert in Parchim und freut sich nun ganz besonders darauf ihre Gäste wieder begrüßen zu dürfen. Die Chorleiter des Kammerchores, Rainer Ahrens und des Vocalensembles Phonova, Bertram Zwerschke, sind ebenfalls Ehemalige des Musikgymnasiums und daher noch immer eng mit Wernigerode und dessen Chorgeschichte verbunden. Rainer Ahrens lebt und arbeitet in Berlin, Bertram Zwerschke ließ die bunte Stadt am Harz nicht los. Er lebt in Wernigerode und arbeitet als Lehrer am Landesgymnasium für Musik Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kammerchor Wernigerode de. V. • Sitz Wernigerode www.kammerchor-wernigerode.de Oldie-Schlager-Party Parchim – 26 – St. Georgen Parchim Konzerte 2015 Sonnabend, 14. März 2015, 16:30 Uhr CHOR PAR EXELLENCE - Zwei Wernigeröder Frauenchöre geben ihr erstes Gemeinschaftskonzert in der St. Georgenkirche Parchim Vokalensemble Phonova, Leitung: Berthram Zwerschke Kammerchor Wernigerode, Leitung: Rainer Ahrens; es erklingen Chorwerke von Felix Mendelssohn Bartholdy, Johannes Brahms, Arvo Pärt, Josu Elberdin, Volkslieder, Gospel u. m. Eintritt frei Karfreitag, 03. April 2015, 15:00 Uhr MUSIK zur Sterbestunde Jesu „Stabat mater“ von Giovanni Battista Pergolesi u. a. Werke von Meistern des 17./18. Jhd‘s Felizia Frenzel, Sopran - Rostock Susanne Wild, Alt - Rostock Fritz Abs, Orgel - Parchim Eintritt frei Mittwoch, 22. April 2015, 19:30 Uhr - 1. Benefizkonzert für St. Georgen ORGELKONZERT in d-MOLL Prüfungsprogramm mit Werken von D. Buxtehude, Joh. Seb. Bach, G. A. Merkel & A. Guilmant, An der FRIESE-Orgel: Stefan Reißig, Hagenow Eintritt frei/Spenden erbeten Sonntag, 03. Mai 2015, 16:30 Uhr A-CAPPELLA-CHORKONZERT Chor der Humboldt-Universität Berlin es erklingt Chorliteratur aller Musikepochen Orgel: Ulrike Silbermann Leitung: Carsten Schultze Eintritt frei Sonnabend, 16. Mai 2015, 16:30 Uhr TRUHENORGEL-KONZERTE die Propstei Parchim besitzt eine Truhenorgel, das Instrument wird in Konzerten vorgestellt und in Gebrauch genommen: Sonnabend, 09.05.15, 19:00 Uhr/Kirche Hagenow Sonntag, 10.05.15, 16:00 Uhr/Stadtkirche Ludwigslust Sonnabend, 16.05.15, 16:30 Uhr/St. Georgenkirche Parchim Sonntag, 17.05.15, 10:00 Uhr/St. Marienkirche Plau am See Es spielen die hauptamtlichen KantorInnen Stephan Reißig, Annegret Böhm, Fritz Abs, Susanne Marschalek & Solisten, bzw. Instrumentalisten Eintritt frei Freitag, 29. Mai 2015, 21:00 - 21:30 Uhr ORGELMUSIK zum TAGESAUSKLANG -1An der FRIESE-Orgel: Lukas Netzel Eintritt frei Sonnabend, 30. Mai 2015, 16:30 Uhr - im Rahmen des Parchimer Stadtfestes FOLKLORE-ENSEMBLE „Russisch Lied“ aus Kaliningrad (Königsberg) 7 KünstlerInnen singen Zigeunerlieder, russische Folklorelieder, Tanzen u. spielen Instrumentalmusik aus russischer Tradition und Brauchtum; das Publikum ist aktiv mit einbezogen. Eintritt frei Nr. 03 | 2015 Sonntag, 31. Mai 2015, 10:00 Uhr Gottesdienst am Sonntag Trinitatis es erklingen Gesänge aus der orthodoxen Liturgie Mittwoch, 24. Juni 2014, 19:30 Uhr Festspiele Mecklenburg-Vorpommern KLEZMER Kings David Orlowsky Trio Weltkammermusikensemble „Let‘s be happy“, „Gypsy“ u. weitere Klassiker des Klezmer-Repertoires von Dave Tarras, Natfule Brandwein u. a. Preise: 40,-/30,-/20,- Euro (zzgl. VVK-/AK-Gebühr) Karten über Hotline 0385 5918585 www.festspiele-mv.de Freitag, 26. Juni 2015, 21:00 - 21:30 Uhr ORGELMUSIK zum TAGESAUSKLANG - 2 An der FRIESE-Orgel: Richard Kemsies Eintritt frei Sonnabend, 04. Juli 2015/ganztätig 21. MUSIKREISE Tour PCH-LULU 10:00 Uhr Zittow/Kammermusik 14:00 Uhr WISMAR Hl. Geist/Chormusik 17:00 Uhr Russow/Orgelmusik Abfahrt in Parchim 8:55 Uhr vom Moltkeplatz, Bushaltestelle/ Sparkasse 40,00 Euro pro Person Auskünfte u. Anmeldung bei Kantor F. A. Donnerstag, 16. Juli 2015, 19:30 Uhr CHORKONZERT mit den Thüringer Sängerknaben (ca. 50) Leitung: Kantor Andreas Marquardt Eintritt: 9,00 Euro/erm. 6,00 Euro Freitag, 17. Juli 2017, 8:30 Uhr Mette - zur Übernachtung werden Privatquartiere erbeten und gewünscht; bitte ans Pfarramt von St. Georgen, bzw. Kantor Fritz Abs wenden Freitag, 31. Juli 2015/21:00 - 21:30 Uhr ORGELMUSIK zum TAGESAUSKLANG -3An der FRIESE-Orgel: Susanne Marschalek Eintritt frei Freitag, 07. August 2015, 19:30 Uhr MUSIK für BLOCKFLÖTE & ORGEL mit Werken Alter u. Neuer Meister Antje Sievert, Blockflöten - Rostock Hans-Jürgen Küsel, Orgel - Neustrelitz Eintritt : 5,00 Euro Mittwoch, 19. August 2015, 19:30 Uhr - 2. Benefizkonzert für St. Georgen EINE ORGEL & ZWEI SPIELER mit Werken von W.A.Mozart, S. Wesley, J. S. Bach, Chr. G. Höpner, M. Ravel, u. a. An der FRIESE-Orgel: Doreen v. Berg u. Kantor Fritz Abs Eintritt frei, Spenden erbeten Freitag, 28. August 2015/21:00 - 21:30 Uhr ORGELMUSIK zum TAGESAUSKLANG -4An der FRIESE-Orgel: Gabriele Zwerschke Eintritt frei Nr. 03 | 2015 – 27 – Sonnabend, 05. September 2015, 10:00 Uhr ORGEL - MATINEE Hobbyorganisten musizieren an der historischen FRIESE-Orgel von 1871 u. a. Felix Krachenfels, Richard Kemsies, Gabriele Zwerschke, Lukas Netzel Eintritt frei Sonnabend, 19. September 2015, 19:00 Uhr „ICH SINGE DIR MIT HERZ UND MUND“ gemeinsames Konzert der Chöre von St. Marien & St. Georgen anläßlich der Jubelkonfirmation; es erklingen Gesänge aus Taize; Leitung: Claudia Ahlfeld & Kantor Fritz Abs Eintritt frei Freitag, 25. September 2015, 19:30 Uhr „DIE FRIESE-ORGEL VON ST. GEORGEN & IHR ERBAUER“ Eine Vorstellung in Bild, Text und Musik Referent: Dr. Jaehn Orgel: Friedrich Drese Eintritt frei Sonnabend, 31. Oktober 2015, 16:30 Uhr CHOR-ORCHESTERKONZERT am Reformationstag zwei Bachkantaten: „Gott, der Herr, ist Sonn und Schild“ BWV 79/ „Ein feste Burg ist unser Gott“ BWV 80/u. a. Christa Maier, Sopran Julia Ginsbach, Alt Dietmar Unger, Bass Händelchor Parchim e. V., Collegium Musicum e. V. Leitung: Wolfgang Friedrich, Schwerin Eintritt: 10,00 Euro/erm. 8,00 Euro Kinder u. Schüler frei Sonntag, 29. November 2015, 16:30 Uhr MUSIK zum 1. ADVENT ab 14:30 Uhr Kirchenkaffee es erklingen Weisen der Advents- u. Weihnachtszeit Ausführende: Kinder/Bläser/Chor/Orgel Kirchenchor Herzfeld, Mitglieder der St. Georgenkantorei, Leitung: Kantor Fritz Abs Eintritt frei ADVENTLICHE ORGELMUSIK 2015 jeweils mittwochs von 11:00 - 11:30 Uhr Mittwoch, 02.12./09.12./16.12./23.21./ Improvisationen und Bearbeitungen von Advents- und Weihnachtsliedern, sowie freie Orgelmusik, Orgel: Kantor Fritz Abs Eintritt frei Freitag - Sonntag, 05. - 07.12.2015 ADVENTSMARKT in und um St. Marien Angebote der Tagespresse entnehmen Sonnabend, 19. Dezember 2015, 15:30 Uhr - 3. Benfizkonzert für St.Georgen BLÄSERMUSIK im ADVENT mit Instrumentalmusik u. Liedern der Advents- und Weihnachtszeit Ausführende: Bläser aus Laage & Parchim Wilfried Schultz, Trompete Leitung: Kantor Fritz Abs Eintritt frei/Spenden erbeten Parchim Sonntag, 20. Dezember 2015, 16:30 Uhr „FRANZÖSISCHE WEIHNACHTSMUSIK“ Camille Saint-Saens, „Oratorio de Noel“ op.12; Cèsar Franck, Sanctus-Panis angelicus-Agnus Dei aus: „Messe ADur“ op. 12; Claude Debussy, „Dances Sacrèe et Profane“ für Harfe & Streicher; Solisten, Orchester, St. Georgenkantorei, Kirchenchor Hagenow, Orgel: Stefan Reißig Leitung: Kantor Fritz Abs Eintritt : 13,00 Euro/erm. 10,00 Euro An der Abendkasse: 15,00 Euro/erm. 12,00 Euro Donnerstag, 31. Dezember 2015, 23:00 - 23:30 Uhr ORGELMUSIK zum JAHRESWECHSEL An der FRIESE-Orgel: Kantor F. A. Eintritt frei KINDER & SCHÜLER bis 14 Jahre haben freien Eintritt WEITERE VORHABEN, bzw. PLANUNG: TERMINE 2015 im BLICK: * 27.01. - 30.01.15 Jahrestagung der Kirchenmusiker in Salem bei Malchin * 17.04. - 19.04.15 D-Kurs I in Greifswald * 29.05. - 31.05.15 Landesposaunentag auf Rügen * 29.05. - 31.05.15 Stadtfest in Parchim * 27.06. ganztägig 1. Termin 21. Musikreise * 11.07. - 19.07.15 Bl.rüstzeit/LPW Schlegel in Damm * 10.09.15 Kirchenraumpädagogik in St.Georgen * 19.09. - 20.09.15 Jubelkonfirmation in Parchim, beider Gemeinden - Planung! * 16.10. - 18.10.15 D-Kurs II in Greifswald * 06.11. - 07.11.15 Orgelkurs f. Ehrenamtl.in Schwerin * 15.12.15 Singekonvent in Parchim St. Georgen * ... MUSIK im GOTTESDIENST in St. Georgen 1. Halbjahr Fr., 03.04.15 10:00 Uhr Chor/Karfreitag So., 05.04.15 10:00 Uhr Bläser/Ostern So., 03.05.15 10:00 Uhr Musik/Kantate Do., 14.05.15 10:00 Uhr Bläser/Himmelfahrt So., 24.05.15 10:00 Uhr Musik/Pfingsten/Konfirmation Herzlichen Glückwunsch und alles erdenklich Gute wünschen wir allen Geburtstagskindern des Monats März. Foto: gänseblümchen_pixelio.de Parchim – 28 – Nr. 03 | 2015 Nr. 03 | 2015 – 29 – Parchim Parchim – 30 – Nr. 03 | 2015 Liebe Rätselfreunde Das Lösungswort des Rätsels der Februar-Ausgabe lautete „GERICHTSSTEIN“ Unter Ausschluss des Rechtsweges zogen wir unter allen richtigen Einsendungen folgende drei Gewinner: 1. Preis: Wanduhr Wolfgang Wothan Geschwister-Scholl-Straße 10 19370 Parchim 2. Preis: Regenschirm Manfred Scharf Pestalozziweg 8 19370 Parchim 3. Preis: Glasuntersetzer Friedrich Hahn John-Brinckmann-Straße 14 b 19370 Parchim Herzlichen Glückwunsch! Bitte holen Sie Ihre Gewinne bis zum 17.04.2015 im Rathaus, Schuhmarkt 1, Zimmer 307 ab. Die Lösungswörter schicken Sie bitte bis zum 17.04.2015 an die Stadt Parchim Kennwort Rätsel PF 1549 19365 Parchim In Fragen der Ersten Hilfe und Lebensrettenden Sofortmaßnahmen wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin Ausbildung Dana Köpke, erreichbar unter 03871 6225-14. Bei Fragen bzw. Interesse an allen anderen Terminen wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin Ehrenamt Christine Arnhold. Sie ist für sie erreichbar unter 03871 6225-34. Nr. 03 | 2015 – 31 – Parchim Reise durch (k)ein Land Schicksale in der DDR - Uwe Bernd Fröhjohr, du Krieg up den‘ ok kein koll Fäut wenn ick still ein Leed mi fläut. Kein Stasi-Grusel, Grenzregime-Horror und keine Dissidenten-Drangsalierungen - und doch gewährt dieses Buch seit dem Mauerfall den wohl detailiertesten Einblick in den täglichen Wahnsinn DDR mit all seinen Facetten. Drei 19-jährige Männer sind auf Tramp-Tour quer durch die kleine Republik. Auf ihrer Reise ohne Ziel, ohne Zelt und ohne Zeitlimit, mit dem Motto „Bei Langeweile vorsichtshalber Stellungswechsel“ begegnen ihnen jene Menschen, die sich im Sozialismus auf ihre Art eingerichtet haben. Sie treffen zum Beispiel auf Parteibonzen, Betriebsleiter, Polizisten, Arbeiter, Soldaten ebenso Punks, BRD-Touristen, Blueser, Prostituierte, zzgl. Versand Anarchisten. Dieter Niebuhr ISBN-978-3-00-28678-0 Heff doch wüsst, du höllst dien Wurt un begräunst rundüm mien Purt. Keddelst sacht de updäud Ierd, ut dei klauk de Wittglock pliert. Anners as bi Snei un Küll bru‘ck kein Schal mehr up den Süll. 6,50€ nur bei Direktbezug vom Verlag Bestellung unter: www.wittich.de oder Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9 17209 Sietow oder 039931/579-0 – Anzeige – Hinterbliebene müssen im Trauerfall nichts überstürzen Nach einem Todesfall wähnen sich Hinterbliebene häufig unter Zeitdruck. Trotz der Trauer müssen sie zahlreiche Dinge entscheiden und organisieren. Dennoch bleibt meistens genug Zeit, um sich angemessen zu verabschieden. Verstorbene müssen erst nach 36 Stunden in einen Kühlraum überführt und deshalb nicht möglichst schnell vom Sterbeort abgeholt werden. Ausnahmen bilden Brandenburg und Sachsen, die nur eine Frist von 24 Stunden einräumen, und Thüringen mit einem Zeitfenster von 48 Stunden. Möglichst bald sollten Hinterbliebene jedoch stets einen Arzt rufen, der den Tod feststellt und eine Todesbescheinigung ausstellt. Für alle Bundesländer gilt, dass Verstorbene frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes begraben oder eingeäschert werden dürfen. Bis wann die Bestattung jedoch erfolgen muss, ist unterschiedlich geregelt. Hier reichen die Fristen von eher knappen vier Tagen nach dem Todeseintritt (ohne Sonn- und berg bis hin zu zehn Tagen nach Feststellung des Todes in Brandenburg und Thüringen. Manchmal bestimmen die Gesetze nur, dass die Bestattung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen „soll“ (z. B. Berlin oder Niedersachsen) oder „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ (Bremen) stattfinden muss. Ordnungsämter können eine Verlängerung der Bestattungsfrist genehmigen. Anders als bei der Erdbestattung im Sarg wird bei der Feuerbestattung noch einmal zwischen Bestattung und Beisetzung unterschieden. Die eigentliche Bestattung des Verstorbenen – als „Übergabe an die Elemente“, in diesem Fall das Feuer – erfolgt bereits mit der Einäscherung. Die Beisetzung der Asche bzw. der Urne (z. B. in einem Grab, einer Urnenwand, unter einem Baum, auf See usw.) steht dann noch aus. Dafür enthalten die Bestattungsgesetze zum Teil eigene Fristen, die ab der Einäscherung gelten und beispielsweise wie in Sachsen-Anhalt oder SchleswigHolstein einen Monat umfassen. Anzeige 90 x 60 mm € Es wird aussehen, als wäre ich tot, und das wird nicht wahr sein... Und trösten, wenn du dich getröstet hast, Blumen wirst du froh sein,fehlen mich gekannt zu haben. wenn Worte Du wirst Lust haben, mit mir zu lachen. Blumen veranschaulichen das un- mit lebendigem Grün und farbiUnd duWerden wirstund manchmal Fenster öffnen, aufhörliche Verge- gendein Blumen geschmückt. Trauerhen. Die Entwicklung vom Samen hallen, Särge oder Urnen werden gerade so zum Vergnügen... bis zur Blüte, die neue Samen oft in der Lieblingsfarbe oder den Und deine werden sehr erstaunt sein, in sich trägt, ist Freunde ein natürlicher Lieblingsblumen des VerstorbeKreislauf. Blumen spenden Trost nen dekoriert. Denn mithilfe von wenn sie sehen, dass du den Himmel anblickst und Zuversicht, geben Kraft und Farbe, Form, Duft und Blumenund lachst. Hoffnung. Es ist ein alter Brauch, art lassen sich Gefühle ausdrüAntoine de die Toten mit Trauerkränzen zu Saint-Exupéry cken, die manchmal nur schwer ehren. An Gedenktagen wie Al- in Worte zu fassen sind. lerheiligen werden die Gräber Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. Parchim – 32 – A Foto: bilderbox usgehen RESTAURANT & EVENTGASTRONOMIE Burg Neustadt-Glewe Restaurant & Eventgastronomie Alte Burg 1 19306 Neustadt-Glewe Tel.: 038757 - 598477 e-mail: [email protected] www.burg-neustadt-glewe.de Öffnungszeiten Montag – Sonntag ab 11.00 Uhr Mrz. 2015: 21.03.15 Apr. 2015: 03.04.15 05.04.15 06.04.15 26.04.15 Mai 2015: 24.05.15 25.05.15 Juni 2015: 05.-07.06.15 Okt. 2015 04.10.15 30.10.15 31.10.15 Dez. 2015 25.12.15 26.12.15 31.12.15 Rittermahl, 4-Gänge mit Live Musik & Gaukler-Programm (Thielius und Diana) Beginn 18.00 Uhr After Work Brunch (Fischbuffet) ab 18.00 Uhr Ostersonntag 3-Gänge Menü von 11.00-14.00 Uhr Ostermontag 3-Gänge Menü von 11.00-14.00 Uhr Burgart Pfingstsonntag3-GängeMenüvon11.00-14.00Uhr Pfingstmontag3-GängeMenüvon11.00-14.00Uhr Burgfest Burgart 1001 Tavernennacht 1001 Tavernennacht 1. Weihnachtstag 3-Gänge Menü von 11.00-14.00 Uhr 2. Weihnachtstag 3-Gänge Menü von 11.00-14.00 Uhr Silvester 3-Gänge Menü ab 18.00 Uhr Veranstaltungen aller Art Hochzeiten, Geburtstage, Weihnachtsfeiern, Firmenjubiläen & Feste/Feiern nach Ihren Wünschen Nr. 03 | 2015 Reservierungen nehmen wir gerne entgegen unter: 038757 - 598 477 Des Burgherren Tafeley oder Tafeley wie zu König Arthurs Zeiten Anzeige Ein Ritteressen oder historisches Dinner ist ein Highlight der Erlebnis-Gastronomie für alle Mittelalter-Fans. Die Zeitreise beginnt schon beim Betreten des Burgrestaurant zu NeustadtGlewe – an einer langen Tafel oder im historischen Gewölbekeller fühlt man sich für einen Abend wie ein edler Ritter der Tafelrunde. Schnell versetzt das Ritteressen das teilnehmende Volk zurück ins Mittelalter. Zu mittelalterlicher Musik und buntem Spektakel der Spielleute werden köstliche Speisen serviert. Die Etikette fällt dabei nicht gänzlich unter den Tisch, Besteck gibt es, man kann und darf, ganz nach der Esskultur der guten Rittersleut’, traditionell mit den Händen essen. Weitere Tischregularien und Traditionen werden vor dem Essen beim Vortragen der Tischregeln durch die Folkbarden erläutert. Getrunken wird stilecht aus Tonkelchen, wie einst die Ritter und Könige im 16. Jahrhundert. Der Gesang der Minnesänger oder auch die Klänge eines Barden lassen das Rittermahl zu einem ausgelassenen Gelage werden. Darüber hinaus sorgen die Spielleute für beste Unterhaltungskunst und überraschende Szenarien, wie die Giftprobe, Wahl des Burgherren und des Burgfräuleins, aber auch das Einsperren des Pöbels in die Schandgeige darf nicht fehlen. Als Zeitenbummler und Verwandlungskünstler verbreiteten die Spielleute Kurzweil und Vergnügen mit so mancher mittelalterlicher Melodey, traditioneller Folkmusik bis hin zu traditioneller Tavernenmusik. Sie werden mit ihren Schandmäulern und ihren Lästerzungen Ihnen den Abend versüßen. Auf charmante und humorvolle Art unterhält Sie das Volk aufs Vortrefflichste, denn die Folkbarden sind Meister der Situationskomik, der Skurrilität im Witz und des exzentrischen Humors. Mägde servieren auf langen Tafeln Ritterbrot mit Wurst und Schmalz, knuspriges Federvieh, Handhaxen, Erdäpfel und deftige Beilagen. Zum Trunke werden Met, Weine, Biere und sonstige Säfte gereicht. Erlangen Sie mit dem historischen Ritteressen einen Einblick in die Esskultur des Mittelalters und eine kulinarische Zeitreise der besonderen Art. Es wird gewiss ein vortrefflicher Abend. „Mittelalterliche Tafel“ (im Weinkeller) mit musikalischer Unterhaltung und Gaukler-Programm, verschiedene Menüs zur Auswahl buchbar bis 40 Personen für Gesellschaften Herzliche Ostergrüße Ihr persönlicher Ansprechpartner Mario Winter 0171/9 71 57 38 Verlag + Druck Linus Wittich KG Wir wünschen allen Kunden ein frohes und sonniges Osterfest im Kreise Ihrer Lieben! Ich bin telefonisch für Sie da. Manuela Wolfinger 039931/ 5 79 47 Röbeler Str. 9 · 17209 Sietow · Tel. 039931/579-0 · Fax 039931/57930 e-mail: [email protected]/[email protected] Nr. 03 | 2015 – 33 – Parchim Frohe Ostern Ein frohes Osterfest im Kreise Ihrer Familie und Freunde wünscht Ihnen Agro-Service und Handels GmbH Parchim 19370 Parchim Möderitzer Weg 53 – 55 Tel.: 0 38 71/63 21-0 Wir wünschen unseren Kunden ein Ostern gemeinsam genießen Ostern gehört jedes Jahr zu den Feiertagen, an denen gemeinsame Momente im Vordergrund stehen. Ob beim Brunch, der Eiersuche oder dem traditionellen Osterfeuer - die Feiertage bieten viele Gelegenheiten, das Miteinander zu genießen. Wenn sich Groß und Klein um den Esstisch versammelt haben, sind le- frohes Osterfest ckere Gerichte das i-Tüpfelchen für ein gelungenes Fest. Übrigens: Das Osterfeuer stammt aus alten Zeiten und diente dazu, den Winter zu vertreiben. Die Menschen glaubten, dass der Schein des Feuers eine reinigende Wirkung hätte und die keimende Saat vor bösen Geistern schützt. Suche Bürokauffrau (TZ/VZ) Reinigungskraft (TZ/VZ) für Gaststätte & Pension Kellner (Restaurantfachfrau/mann in TZ/VZ) Aushilfe als Barkeeper & Servicekraft - gerne Schüler und Studenten Ihre Bewerbung bitte schriftlich oder telefonisch an Burg Neustadt-Glewe z. Hd. 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Dadurch erhalten sie kostenlose Sammelboxen sowie die not- wendige Sammelerlaubnis. Ende März 2016 endet die Aktion – bis dahin müssen alle Boxen zurückgeschickt werden. Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks unterstützt die Initiative: „Die Aktion HAPPY HANDY ist in jeder Hinsicht ein Gewinn: sowohl aus ökologischer als auch gesellschaftspolitischer Perspektive.“ Initiator der Aktion ist das Informationszentrum Mobilfunk e.V. (IZMF), ein gemeinnütziger Verein, der sich für eine nachhaltige Nutzung und Verwertung von Mobilfunkgeräten einsetzt. Weitere Infos gibt es unter www.altes-handy-neuer-sinn.de. VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9 · 17209 Sietow Tel. 03 99 31/5 79-31 · e-mail: [email protected] DIE ENERGIE DES NORDENS www.wemag.com Wir sind vor Ort und für Sie da! In Flächenregionen wie Mecklenburg und der Prignitz ist es gar nicht immer so einfach, überall hinzukommen. Aus diesem Grund kommen wir mit unserem Infomobil einfach zu Ihnen. 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Stein 19370 Parchim • Lindenstr. 39 • Tel./Fax (03871)213591/213599 Ostereier selber färben akz-o Über bunte Eier im Osternest freuen sich nicht nur Kinder. Es ist ganz einfach, Ostereier selber zu färben, und es bereitet eine Menge Spaß. Surig Essig-Essenz gibt Tipps, wie Ostereier richtig gut gelingen. Weiße Eier sind für die Osterwerkstatt besser geeignet als braune. Denn auf ihnen werden die Farben klarer und leuchtender. Sind die Eier verschmutzt, müssen sie vor dem Färben vorsichtig mit Wasser abgewaschen werden. Wer es eilig hat, verwendet zum Färben gekaufte Ostereierfarben. Viel spannender ist es allerdings, mit farbintensiven Lebensmitteln selber Farben herzustellen. Dazu eignen sich zum Beispiel Rotkohl, Spinat, Tee, Zwiebelschalen oder Kräuter. Die zerkleinerten Zutaten werden einfach eine Zeitlang in Wasser ausgekocht. Bevor die Eier in das Farbbad wandern, fügt man diesem etwas Surig Essig-Essenz hinzu (ca. 1 EL/0,5 l Wasser). Essig-Essenz löst den Kalk der Eierschale leicht an, so dass die Farbe am Ei besser haftet. Zudem verhindert Essig-Essenz, dass die Eier beim Kochen platzen. Damit die Ostereier einen schönen Glanz erhalten, werden sie nach dem Färben mit einer Speckschwarte oder etwas Öl abgerieben. Weitere Tipps zur Verwendung von Surig in Küche und Haushalt gibt es auf www.essig-essenz.de.
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