Slater Moor - Stadt Parchim

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND INFORMATIONEN DER
Jahrgang 24/Nr. 03 vom 14. März 2015
Slater Moor
Parchim
– 2 –
Nr. 03 | 2015
Sprechzeiten des Stadtpräsidenten
Herrn Dirk Flörke
jeweils am ersten Donnerstag des Monats
16:30 Uhr - 17:30 Uhr
Rathaus, Zimmer 217
Die nächste Ausgabe
Die nächste Ausgabe
erscheint am:
Redaktionsschluss:
Samstag, 25.04.2015
Donnerstag, 16.04.2015
Sitzungskalender der Stadtvertretung
Parchim sowie deren Ausschüsse
Stadtvertretung
Tagungsort:Rathaus,
15.04.2015
Schuhmarkt 1
27.05.2015
Rathaussaal
08.07.2015
(jeweils 17:00 Uhr)
30.09.2015
11.11.2015
16.12.2015
Hauptausschuss
Tagungsort: Rathaus,
(tagt nicht öffentlich)
Schuhmarkt 1,
30.03.2015
Raum 313
11.05.2015
22.06.2015
14.09.2015
26.10.2015
30.11.2015
Finanzausschuss
Tagungsort:Rathaus,
18.03.2015
Schuhmarkt 1,
29.04.2015
Raum 313
10.06.2015
(jeweils 18:00 Uhr)
02.09.2015
14.10.2015
25.11.2015
Wirtschaftsausschuss Tagungsort:Stadthaus,
22.04.2015
Blutstraße 5,
03.06.2015
Raum N 302
26.08.2015
(jeweils 18:00 Uhr)
07.10.2015
18.11.2015
Stadtentwicklungs-
Tagungsort:Stadthaus,
ausschuss
Blutstraße 5,
21.04.2015
Raum N 302
02.06.2015
(jeweils 18:00 Uhr)
25.08.2015
06.10.2015
17.11.2015
Kultur- und Sozialaus-
Tagungsort: Stadthaus,
schuss
Blutstraße 5,
23.04.2015
Raum N 302
04.06.2015
(jeweils 18:30 Uhr)
27.08.2015
08.10.2015
19.11.2015
Zeitweiliger Ausschuss
Tagungsort: Rathaus,
Bürgerhaushalt
Schuhmarkt 1
24.03.2015
Raum 313
möglichst telefonische Voranmeldung bei der Stadt Parchim,
Schuhmarkt 1
Fachbereich 1 - Zentrale Dienste Frau Kleinwächter - Tel. 71 171
Fax-Nr. 71 111
E-Mail: [email protected] oder
[email protected]
Der nächste Termin:
02.04.2015
Termine Schiedsstelle:
jeweils donnerstags
16:00 - 17:30 Uhr
Bei Bedarf können an den Sitzungstagen auch andere Termine vereinbart werden
Kontakt: Frau Kuhnert, Tel. 03871 71 161.
Rathaus, Schuhmarkt 1
Raum 310
26.03.1518.06.1515.10.15
09.04.1502.07.1529.10.15
23.04.1516.07.1512.11.15
07.05.1503.09.1526.11.15
21.05.1517.09.1510.12.15
04.06.1501.10.15
Folgende Beschlüsse fassten die
Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter
auf ihrer Sitzung am 04.03.2015
DS-Nr. 80/15
Bürgermeisterwahl, Durchführung einer Informationsveranstaltung
Die Stadtvertretung möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Informationsveranstaltung
mit den zur Wahl zugelassenen Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters durchzuführen.
- Sie soll in geeigneten Räumen der Stadt (z. B. Stadthalle) spätestens 3 Wochen vor der Wahl durchgeführt werden.
- Allen Kandidaten ist die gleiche Redezeit einzuräumen, um
sich und das jeweilige Wahlprogramm den Wählerinnen und
Wählern vorzustellen.
- Anschließend sollen die Bewerberin und Bewerber in einer
moderierten Diskussion zu Fragen aus dem Publikum Antworten geben.
- Eine geeignete Person soll die Moderation übernehmen. Sie ist
vom Bürgermeister vorzuschlagen und mit den Vorsitzenden
der Fraktionen abzustimmen.
Beschluss-Nr. 70/15
Feststellung des Jahresabschlusses des städtebaulichen Sondervermögens „Stadterneuerung - Sanierungsgebiet Altstadt“
zum 31.12.2012 und Entlastung des Bürgermeisters für die
Sonderrechnung des Haushaltsjahr 2012
Nr. 03 | 2015
– 3 –
1. Die Stadtvertretung Parchim stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften
Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens „Stadterneuerung - Sanierungsgebiet Altstadt“ zum 31.12.2012 fest.
2. Die Stadtvertretung Parchim entlastet den Bürgermeister für
die Sonderrechnung des Haushaltsjahres 2012.
3. Bestandteil des Beschlusses sind folgende Anlagen:
- Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit Anlagen
- Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit Bestätigungsvermerk
- Abschließender Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.
Gemäß § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V werden der
Jahresabschluss 2012 mit dem Rechenschaftsbericht sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
und des Rechnungsprüfungsamtes an sieben Werktagen in der Zeit
vom 16.03. bis 24.03.2015 im Rathaus, Zimmer 305, während der
allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Beschluss-Nr. 71/15
Feststellung des Jahresabschlusses des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtumbau Parchim - Weststadt“ zum
31.12.2012 und Entlastung des Bürgermeisters für die Sonderrechnung des Haushaltsjahr 2012
1. Die Stadtvertretung Parchim stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften
Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtumbau Parchim - Weststadt“ zum 31.12.2012 fest.
2. Die Stadtvertretung Parchim entlastet den Bürgermeister für
die Sonderrechnung des Haushaltsjahres 2012.
3. Bestandteil des Beschlusses sind folgende Anlagen:
- Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit Anlagen
- Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit Bestätigungsvermerk
- Abschließender Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.
Gemäß § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V werden der
Jahresabschluss 2012 mit dem Rechenschaftsbericht sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
und des Rechnungsprüfungsamtes an sieben Werktagen in der Zeit
vom 16.03. bis 24.03.2015 im Rathaus, Zimmer 305, während der
allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Beschluss-Nr. 72/15
Feststellung des Jahresabschlusses des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtentwicklung - Regimentsvorstadt“ zum
31.12.2012 und Entlastung des Bürgermeisters für die Sonderrechnung des Haushaltsjahr 2012
1. Die Stadtvertretung Parchim stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt geprüften
Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens „Stadtentwicklung - Regimentsvorstadt“ zum 31.12.2012 fest.
2. Die Stadtvertretung Parchim entlastet den Bürgermeister für
die Sonderrechnung des Haushaltsjahres 2012.
3. Bestandteil des Beschlusses sind folgende Anlagen:
- Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit Anlagen
- Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes mit Bestätigungsvermerk
- Abschließender Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses.
Gemäß § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V werden der
Jahresabschluss 2012 mit dem Rechenschaftsbericht sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
und des Rechnungsprüfungsamtes an sieben Werktagen in der Zeit
vom 16.03. bis 24.03.2015 im Rathaus, Zimmer 305, während der
Parchim
allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Beschluss-Nr. 65/15
Genehmigung von überplanmäßigen Personalaufwendungen
im Haushaltsjahr 2014
Die Stadtvertreter beschließen überplanmäßige Personalaufwendungen in Höhe von 175.853,23 EUR für den Deckungskreis 0015
im Haushaltsjahr 2014 und deren Deckung durch eine außerplanmäßige Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage gemäß § 18 (4) GemHVO M-V.
Beschluss-Nr. 74/15
Annahme einer Geldspende
Die Stadtvertreter beschließen die Annahme einer Geldspende in
Höhe von 5.060,00 EUR für die Durchführung des Sommermuseums 2014 im Zinnhaus Parchim von der WOBAU Wohnungsbau
G. m. b. H., Auf dem Brook 13 - 16, 19370 Parchim.
Beschluss-Nr. 69/15
Benehmensherstellung Schulentwicklungsplanung
Die Stadtvertreter beschließen im Rahmen der Anhörung zur
Schulentwicklungsplanung des Landkreises Ludwigslust-Parchim
die in Anlage 1 beigefügte Stellungnahme. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss-Nr. 62/15
Widmung der erstmalig hergestellten Erschließungsanlage
„Am Buchholz“
Die Stadtvertreter beschließen die Widmung der erstmalig hergestellten Erschließungsanlage „Am Buchholz“ zum Bebauungsplan
Nr. 37 „Angeln und Erholung“ im Gebiet der Stadt Parchim gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42)
in der jetzt gültigen Fassung. Die als Anlage 1 beigefügte Widmungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss-Nr. 67/15
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Altstadt, Beschluss über
die Satzung der Stadt Parchim über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes „Südliche Erweiterung Altstadt“
Die Stadtvertreter der Stadt Parchim beschließen die in der Anlage
beigefügte Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Südliche Erweiterung Altstadt“.
Die Stadtvertreter beauftragen den Bürgermeister, die Satzung öffentlich bekannt zu machen.
Folgende Beschlüsse fassten die
Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter
auf ihrer Sitzung am 25.02.2015
Beschluss-Nr. 79/15
Wahl eines Gemeindewahlleiters
Die Stadtvertreter wählen Herrn Holger Geick zum Wahlleiter der
Stadt Parchim.
Beschluss-Nr. 75/15
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) 2015 der Stadt
Parchim
Die Stadtvertreter der Stadt Parchim beschließen das in der Anlage beigefügte Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2015 für die
Stadt Parchim. Sie bestimmen das ISEK 2015 zur Grundlage künftigen städtischen Handelns und zur Orientierung der städtebaulichen Entwicklungsplanung.
Die Verwaltung wird ermächtigt und verpflichtet, die noch fehlenden Daten zu ergänzen und redaktionelle Fehler bis zur Abgabe
beim Ministerium zu beseitigen.
Parchim
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Nr. 03 | 2015
Öffentliche Bekanntmachung einer Widmungsverfügung
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42) in
der jetzt gültigen Fassung wird in Ausführung des Beschlusses der
Stadtvertretung der Stadt Parchim vom 04.03.2015, die nachstehende Verkehrsfläche mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen
Verkehr gewidmet:
Erschließungsanlage „Am Buchholz“.
Die Verkehrsfläche liegt auf dem Flurstück 179/6 der Flur 14 und
teilweise auf dem Flurstück 123/2 der Flur 15 in der Gemarkung
Parchim.
Der vorgenannte Straßenabschnitt wird gemäß § 3 Nr. 3a des Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) in
die Straßengruppe der Ortsstraßen eingestuft.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Parchim.
Die gewidmete Verkehrsfläche ist auf dem anliegenden Übersichtsplan schraffiert markiert. Der Übersichtsplan ist Bestandteil
der Widmungsverfügung.
Gemäß § 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz MecklenburgVorpommern (VwVfG M-V) gilt die Verfügung mit dem Tage
nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Die Widmungsverfügung tritt am Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich
oder zur Niederschrift bei der Stadt Parchim, Schuhmarkt 1, einzulegen.
Die Widmungsverfügung kann im Fachbereich 6 - Bau und Stadtentwicklung, Blutstraße 5, im Zimmer A 215 während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Montag:
Dienstag:
Donnerstag:
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 16:30 Uhr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Parchim, 05.03.2015
Satzung der Stadt Parchim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets
„Südliche Erweiterung Altstadt“
Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V, S. 777) und des
§ 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
vom 20. November 2014 (BGBl. I, S. 1748) hat die Stadtvertre-
tung der Stadt Parchim in ihrer Sitzung am 4. März 2015 folgende
Satzung beschlossen:
§1
Festlegung des Sanierungsgebiets
Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche
Missstände im Sinne des § 136 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch
(BauGB) vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungs-
Nr. 03 | 2015
– 5 –
maßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Das
insgesamt ca. 4 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung „Südliche
Erweiterung Altstadt“.
Das Sanierungsgebiet „Südliche Erweiterung Altstadt“ besteht
aus den in der Grundstücksliste verzeichneten Grundstücken und
Grundstücksteilen der Flure 23, 25, 58 und 59 in der Gemarkung
Parchim. Diese Grundstückliste ist Bestandteil der Satzung und als
Anlage I beigefügt.
Das Sanierungsgebiet „Südliche Erweiterung Altstadt“ umfasst
alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan
der Stadt Parchim vom 10. November 2014 im Maßstab 1:1.000
durch eine schwarzgestrichelte Linie vom übrigen Stadtgebiet abgegrenzte Fläche. Dieser Lageplan ist Bestandteil der Satzung und
als Anlage II beigefügt.
§2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§
152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
Parchim
§3
Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Parchim, den 6. März 2015
Rolly
Bürgermeister
Anlage I
zur Satzung der Stadt Parchim über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebiets „Südliche Erweiterung Altstadt“
Grundstücksliste
Verzeichnis der im Grundbuch von Parchim eingetragenen Grundstücke der Gemarkung Parchim des Sanierungsgebiets „Südliche
Erweiterung Altstadt“
Parchim
– 6 –
Nr. 03 | 2015
Nr. 03 | 2015
– 7 –
Parchim
Parchim
Anlage II
– 8 –
Nr. 03 | 2015
Nr. 03 | 2015
– 9 –
1. Die vorstehende Satzung der Stadt Parchim über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebiets „Südliche Erweiterung Altstadt“ wird hiermit gemäß § 143 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekanntgemacht.
2. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB sind eine Verletzung der in §
214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften und Mängel der Abwägung unbeachtlich,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der
Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Parchim geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder
den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
3. Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) kann ein Verstoß gegen
Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der selben erlassen worden
sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt
nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich
unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache,
aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Parchim
gemacht worden ist. Eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend
gemacht werden.
4. Auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB wird hingewiesen.
5. Gemäß § 144 Abs. 1 und 2 BauGB bedürfen nachstehend aufgeführte Vorhaben und Rechtsvorgänge der schriftlichen Genehmigung der Stadt Parchim:
a. die in § 14 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen (§ 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB),
b. Vereinbarungen, durch die schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils auf bestimmte Zeit
von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert wird
(§ 144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB),
c.die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks
und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechtes
(§ 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB),
d. die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts;
dies gilt nicht für die Bestellung eines Rechts, das mit der
Durchführung von Baumaßnahmen im Sinne des § 148
Abs. 2 BauGB im Zusammenhang steht (§ 144 Abs. 2 Nr.
2 BauGB),
e. ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung
zu einem der unter c. und d. genannten Rechtsgeschäfte begründet wird; ist der schuldrechtliche Vertrag genehmigt
worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrages vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt (§ 144
Abs. 2 Nr. 3 BauGB),
f. die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
(§ 144 Abs. 2 Nr. 4 BauGB) und
g.die Teilung eines Grundstückes (§ 144 Abs. 2 Nr. 5
BauGB).
6. Die Stadt Parchim wird das Grundbuchamt gemäß § 143 Abs.
2 BauGB ersuchen, den Sanierungsvermerk in Abteilung II der
Grundbücher, der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke
einzutragen.
7. Jedermann kann die Sanierungssatzung nebst Lageplan und
Flurstücksverzeichnis sowie alle vorgenannten §§ im Fachbereich 6 Bau und Stadtentwicklung, Blutstraße 5 in 19370 Parchim während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt
Auskunft verlangen.
Parchim, den 6. März 2015
Rolly
Bürgermeister
Parchim
[Abdruck: §§ 152 bis 156a BauGB]
Dritter Abschnitt
Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften
§ 152
Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieses Abschnitts sind im förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet anzuwenden, sofern die Sanierung nicht im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt wird.
§ 153
Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen,
Kaufpreise, Umlegung
(1) Sind auf Grund von Maßnahmen, die der Vorbereitung oder
Durchführung der Sanierung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet dienen, nach den Vorschriften dieses Gesetzbuchs
Ausgleichs- oder Entschädigungsleistungen zu gewähren, werden bei deren Bemessung Werterhöhungen, die lediglich durch
die Aussicht auf die Sanierung, durch ihre Vorbereitung oder ihre
Durchführung eingetreten sind, nur insoweit berücksichtigt, als der
Betroffene diese Werterhöhungen durch eigene Aufwendungen
zulässigerweise bewirkt hat. Änderungen in den allgemeinen
Wertverhältnissen auf dem Grundstücksmarkt sind zu berücksichtigen.
(2) Liegt bei der rechtsgeschäftlichen Veräußerung eines Grundstücks sowie bei der Bestellung oder Veräußerung eines Erbbaurechts der vereinbarte Gegenwert für das Grundstück oder das
Recht über dem Wert, der sich in Anwendung des Absatzes 1 ergibt, liegt auch hierin eine wesentliche Erschwerung der Sanierung
im Sinne des § 145 Abs. 2. Dies gilt nicht, wenn in den Fällen des
§ 154 Abs. 3 Satz 2 oder 3 die Verpflichtung zur Entrichtung des
Ausgleichsbetrags erloschen ist.
(3) Die Gemeinde oder der Sanierungsträger darf beim Erwerb
eines Grundstücks keinen höheren Kaufpreis vereinbaren, als er
sich in entsprechender Anwendung des Absatzes 1 ergibt. In den
Fällen des § 144 Abs. 4 Nr. 4 und 5 darf der Bedarfsträger keinen
höheren Kaufpreis vereinbaren, als er sich in entsprechender Anwendung des Absatzes 1 ergibt.
(4) Bei der Veräußerung nach den §§ 89 und 159 Abs. 3 ist das
Grundstück zu dem Verkehrswert zu veräußern, der sich durch die
rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten
Sanierungsgebiets ergibt. § 154 Abs. 5 ist dabei auf den Teil des
Kaufpreises entsprechend anzuwenden, der der durch die Sanierung bedingten Werterhöhung des Grundstücks entspricht.
(5) Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet sind
1. Absatz 1 auf die Ermittlung von Werten nach § 57 Satz 2 und
im Falle der Geldabfindung nach § 59 Abs. 2 und 4 bis 6 sowie
den §§ 60 und 61 Abs. 2 entsprechend anzuwenden;
2. Wertänderungen, die durch die rechtliche und tatsächliche
Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets eintreten, bei der Ermittlung von Werten nach § 57 Satz 3 und 4
und im Falle des Geldausgleichs nach § 59 Abs. 2 sowie den
§§ 60 und 61 Abs. 2 zu berücksichtigen;
3. § 58 nicht anzuwenden.
§ 154
Ausgleichsbetrag des Eigentümers
(1) Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an
die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der
durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines
Grundstücks entspricht. Miteigentümer haften als Gesamtschuldner;
bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungsund Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil heranzuziehen. Werden im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 hergestellt, erweitert
oder verbessert, sind Vorschriften über die Erhebung von Beiträgen
für diese Maßnahmen auf Grundstücke im förmlich festgelegten Sa-
Parchim
– 10 –
nierungsgebiet nicht anzuwenden. Satz 3 gilt entsprechend für die
Anwendung der Vorschrift über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen im Sinne des § 135a Abs. 3.
(2) Die durch die Sanierung bedingte Erhöhung des Bodenwerts
des Grundstücks besteht aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine
Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre
(Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück
durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich
festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).
(2a) Die Gemeinde kann durch Satzung bestimmen, dass der Ausgleichsbetrag abweichend von Absatz 1 Satz 1 ausgehend von dem
Aufwand (ohne die Kosten seiner Finanzierung) für die Erweiterung oder Verbesserung von Erschließungsanlagen im Sinne des §
127 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 (Verkehrsanlagen) in dem Sanierungsgebiet
zu berechnen ist; Voraussetzung für den Erlass der Satzung sind
Anhaltspunkte dafür, dass die sanierungsbedingte Erhöhung der
Bodenwerte der Grundstücke in dem Sanierungsgebiet nicht wesentlich über der Hälfte dieses Aufwands liegt. In der Satzung ist
zu bestimmen, bis zu welcher Höhe der Aufwand der Berechnung
zu Grunde zu legen ist; sie darf 50 vom Hundert nicht übersteigen.
Im Geltungsbereich der Satzung berechnet sich der Ausgleichsbetrag für das jeweilige Grundstück nach dem Verhältnis seiner Fläche zur Gesamtfläche; als Gesamtfläche ist die Fläche des Sanierungsgebiets ohne die Flächen für die Verkehrsanlagen zu Grunde
zu legen. § 128 Abs. 1 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
(3) Der Ausgleichsbetrag ist nach Abschluss der Sanierung (§§
162 und 163) zu entrichten. Die Gemeinde kann die Ablösung
im Ganzen vor Abschluss der Sanierung zulassen; dabei kann zur
Deckung von Kosten der Sanierungsmaßnahme auch ein höherer
Betrag als der Ausgleichsbetrag vereinbart werden. Die Gemeinde
soll auf Antrag des Ausgleichsbetragspflichtigen den Ausgleichsbetrag vorzeitig festsetzen, wenn der Ausgleichsbetragspflichtige
an der Festsetzung vor Abschluss der Sanierung ein berechtigtes
Interesse hat und der Ausgleichsbetrag mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden kann.
(4) Die Gemeinde fordert den Ausgleichsbetrag durch Bescheid
an; der Betrag wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheids fällig. Vor der Festsetzung des Ausgleichsbetrags ist dem
Ausgleichsbetragspflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme und
Erörterung der für die Wertermittlung seines Grundstücks maßgeblichen Verhältnisse sowie der nach § 155 Abs. 1 anrechenbaren
Beträge innerhalb angemessener Frist zu geben. Der Ausgleichsbetrag ruht nicht als öffentliche Last auf dem Grundstück.
(5) Die Gemeinde hat den Ausgleichsbetrag auf Antrag des Eigentümers in ein Tilgungsdarlehen umzuwandeln, sofern diesem
nicht zugemutet werden kann, die Verpflichtung bei Fälligkeit mit
eigenen oder fremden Mitteln zu erfüllen. Die Darlehensschuld ist
mit höchstens 6 vom Hundert jährlich zu verzinsen und mit 5 vom
Hundert zuzüglich der ersparten Zinsen jährlich zu tilgen. Der Tilgungssatz kann im Einzelfall bis auf 1 vom Hundert herabgesetzt
werden und das Darlehen niedrig verzinslich oder zinsfrei gestellt
werden, wenn dies im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung
unbilliger Härten oder zur Vermeidung einer von dem Ausgleichsbetragspflichtigen nicht zu vertretenden Unwirtschaftlichkeit der
Grundstücksnutzung geboten ist. Die Gemeinde soll den zur Finanzierung der Neubebauung, Modernisierung oder Instandsetzung erforderlichen Grundpfandrechten den Vorrang vor einem
zur Sicherung ihres Tilgungsdarlehens bestellten Grundpfandrecht
einräumen.
(6) Die Gemeinde kann von den Eigentümern auf den nach den
Absätzen 1 bis 4 zu entrichtenden Ausgleichsbetrag Vorauszahlungen verlangen, sobald auf dem Grundstück eine den Zielen und
Zwecken der Sanierung entsprechende Bebauung oder sonstige
Nutzung zulässig ist; die Absätze 1 bis 5 sind sinngemäß anzuwenden.
Nr. 03 | 2015
§ 155
Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen
(1) Auf den Ausgleichsbetrag sind anzurechnen,
1. die durch die Sanierung entstandenen Vorteile oder Bodenwerterhöhungen des Grundstücks, die bereits in einem anderen
Verfahren, insbesondere in einem Enteignungsverfahren berücksichtigt worden sind; für Umlegungsverfahren bleibt Absatz 2 unberührt,
2. die Bodenwerterhöhungen des Grundstücks, die der Eigentümer zulässigerweise durch eigene Aufwendungen bewirkt hat;
soweit der Eigentümer gemäß § 146 Abs. 3 Ordnungsmaßnahmen durchgeführt oder Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen im Sinne des § 148 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 errichtet oder
geändert hat, sind jedoch die ihm entstandenen Kosten anzurechnen,
3. die Bodenwerterhöhungen des Grundstücks, die der Eigentümer beim Erwerb des Grundstücks als Teil des Kaufpreises in
einem den Vorschriften der Nummern 1 und 2 sowie des § 154
entsprechenden Betrag zulässigerweise bereits entrichtet hat.
(2) Ein Ausgleichsbetrag entfällt, wenn eine Umlegung nach Maßgabe des § 153 Abs. 5 durchgeführt worden ist.
(3) Die Gemeinde kann für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet oder für zu bezeichnende Teile des Sanierungsgebiets von der
Festsetzung des Ausgleichsbetrags absehen, wenn
1.eine geringfügige Bodenwerterhöhung gutachtlich ermittelt
worden ist und
2. der Verwaltungsaufwand für die Erhebung des Ausgleichsbetrags in keinem Verhältnis zu den möglichen Einnahmen steht.
Die Entscheidung nach Satz 1 kann auch getroffen werden, bevor
die Sanierung abgeschlossen ist.
(4) Die Gemeinde kann im Einzelfall von der Erhebung des Ausgleichsbetrags ganz oder teilweise absehen, wenn dies im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist.
Die Freistellung kann auch vor Abschluss der Sanierung erfolgen.
(5) Im Übrigen sind die landesrechtlichen Vorschriften über kommunale Beiträge einschließlich der Bestimmungen über die Stundung und den Erlass entsprechend anzuwenden.
(6) Sind dem Eigentümer Kosten der Ordnungsmaßnahmen oder
Kosten für die Errichtung oder Änderung von Gemeinbedarfs- und
Folgeeinrichtungen im Sinne des § 148 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 entstanden, hat die Gemeinde sie ihm zu erstatten, soweit sie über den
nach § 154 und Absatz 1 ermittelten Ausgleichsbetrag hinausgehen und die Erstattung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.
§ 156
Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung
(1) Beitragspflichten für Erschließungsanlagen im Sinne des § 127
Abs. 2, die vor der förmlichen Festlegung entstanden sind, bleiben
unberührt. Entsprechendes gilt für Kostenerstattungsbeträge im
Sinne des § 135a Abs. 3.
(2) Hat die Umlegungsstelle vor der förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebiets in einem Umlegungsverfahren, das sich auf
Grundstücke im Gebiet bezieht, den Umlegungsplan nach § 66
Abs. 1 aufgestellt oder ist eine Vorwegentscheidung nach § 76 getroffen worden, bleibt es dabei.
(3) Hat die Enteignungsbehörde vor der förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebiets den Enteignungsbeschluss nach § 113 für ein in
dem Gebiet gelegenes Grundstück erlassen oder ist eine Einigung
nach § 110 beurkundet worden, sind die Vorschriften des Ersten
Kapitels weiter anzuwenden.
§ 156a
Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme
(1) Ergibt sich nach der Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme und der Übertragung eines Treuhandvermögens
des Sanierungsträgers auf die Gemeinde bei ihr ein Überschuss
der bei der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme erzielten Einnahmen über die hierfür getä-
Nr. 03 | 2015
– 11 –
tigten Ausgaben, so ist dieser Überschuss auf die Eigentümer der
im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke zu verteilen. Maßgebend sind die Eigentumsverhältnisse bei der Bekanntmachung des
Beschlusses über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets.
Ist nach diesem Zeitpunkt das Eigentum gegen Entgelt übertragen
worden, so steht der auf das Grundstück entfallende Anteil dem
früheren Eigentümer und dem Eigentümer, der zu einem Ausgleichsbetrag nach § 154 herangezogen worden ist, je zur Hälfte
zu.
(2) Die auf die einzelnen Grundstücke entfallenden Anteile des
Überschusses sind nach dem Verhältnis der Anfangswerte der
Grundstücke im Sinne des § 154 Abs. 2 zu bestimmen.
(3) Die Gemeinde hat bei der Errechnung des Überschusses Zuschüsse abzuziehen, die ihr oder Eigentümern aus Mitteln eines
anderen öffentlichen Haushalts zur Deckung von Kosten der Vorbereitung oder Durchführung der Sanierungsmaßnahme gewährt
worden sind. Im Übrigen bestimmt sich das Verfahren zur Verteilung des Überschusses nach landesrechtlichen Regelungen.
Ankündigung eines Prüfungstermins
zum Erwerb des Fschereischeins
Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg- Vorpommern vom 11. August
2005 (GVOBI. MV 2005, Nr. 13, S. 416) wird hiermit der nächste
Prüfungstermin mitgeteilt:
Samstag, den 9. Mai 2015
Die Prüfung beginnt um 17:00 Uhr in 19370 Parchim, Beratungsraum N 302, Blutstr. 5.
Parchim
Impressum
Mitteilungsblatt mit öffentlichen
Bekanntmachungen der Stadt Parchim.
Herausgeber + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG
Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Druck:Druckhaus Wittich
An den Steinenden 10,
04916 Herzberg/Elster
Tel. 03535/489-0
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:Tel.: 039931/57 90,
Fax: 039931/5 79-30
Redaktion:Tel.: 039931/57 9-16,
Fax: 039931/57 9-45
Internet und E-Mail:www.wittich.de,
E-Mail: [email protected]
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung
des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-,
Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen die zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für
ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt.
Die Anmeldung zur Prüfung hat entsprechend § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11.08.2005 (GVOBI. MV Nr. 13, S. 416)
bis spätestens eine Woche vor o. g. Prüfungstermin schriftlich bei
der Stadt Parchim, Sachgebiet Ordnung und Sicherheit, Schuhmarkt 1, 19370 Parchim zu erfolgen. Die Prüfungsteilnahme ist
gebührenpflichtig (für Teilnehmer bis 18 Jahre: 15 EUR, über 18
Jahre: 25 EUR). Die Gebühr wird bereits bei der Anmeldung fällig. Hierzu ergeht an die Anmeldenden ein gesonderter Bescheid.
Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei
unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir
für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier
veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
Für die Durchführung der Prüfung sollte die Mindestanzahl von
fünf Prüfungsteilnehmern nicht unterschritten werden.
Amtliche Bekanntmachungen:Stadt Parchim
Außeramtlicher Teil:
Mike Groß (V. i. S. d. P.)
Anzeigenteil: Jan Gohlke
Erscheinungsweise:
monatlich, wird kostenlos
an alle erreichbaren Haushalte
in der Stadt Parchim verteilt
Auflagenhöhe: 11.150 Exemplare
Rückfragen beantwortet die Stadt Parchim, Sachgebiet Ordnung
und Sicherheit, unter Tel. 03871 71-312.
Stadt Parchim
Der Bürgermeister
Verantwortlich:
Information zu den Bekanntmachungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung
der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 26. April 2015
Am 26.04.2015 findet in der Stadt Parchim die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin statt.
Gemäß dem Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KWG M-V) und der Kommunalwahlordnung (KWO M-V) sind in
Vorbereitung und Durchführung dieser Wahl verschiedene öffentliche Bekanntmachungen der Gemeindewahlbehörde erforderlich.
Das KWG M-V und die KWO M-V setzt für bestimmte Bekanntmachungen sehr konkret bemessene Termine fest, die nicht immer
mit den Erscheinungsterminen der Uns Pütt-Hefte in Einklang zu bringen sind.
Die Stadt Parchim hat sich daher entschlossen, die öffentlichen Bekanntmachungen in den „normalen“ Uns Pütt-Heften und in Sonderheften zu veröffentlichen.
Diese Sonderhefte werden mit demselben Logo des Uns Pütt-Heftes erscheinen, welches aber den deutlichen Hinweis als Sonderheft
enthält.
Das 1. Sonderheft erscheint am 21.03.2015
Parchim
– 12 –
Nr. 03 | 2015
Stadt Parchim
Information für die Wähler zur Bürgermeisterwahl in der Stadt Parchim
Verkürzte Öffnungszeiten der Wahlräume (Wahllokale)
Die Wahlräume (Wahllokale) für die am 26. April 2015 stattfindende Bürgermeisterwahl und für eine mögliche Stichwahl am 10. Mai
2015 sind nur in der Zeit von 9 bis 17 Uhr geöffnet.
Dem Antrag der Stadt Parchim von der gesetzlich vorgeschriebenen Wahlzeit (8 bis18 Uhr) bei der bevorstehenden Wahl abzuweichen wurde durch das Ministerium für Inneres und Sport entsprochen. Mit diesem Antrag wurde das Ziel verfolgt, die ehrenamtlichen
Mitglieder der Wahlvorstände etwas zu entlasten.
Informationen zur Bürgermeisterwahl in der Stadt Parchim
Am 26. April 2015 findet die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Parchim statt. In diesem Zusammenhang möchte die Wahlbehörde
der Stadt Parchim auf organisatorische Maßnahmen hinweisen, die sich im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der
Wahl ergeben.
Unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten werden in Anwendung der Ziffer 3.3.3. der Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung und
Durchführung von Wahlen nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz (VV Meckl.-Vorp. Gl.Nr. 111-6) die Wahlbezirke neu eingeteilt und in ihre Anzahl verringert. Im Stadtgebiet der Stadt Parchim werden 9 Wahlbezirke statt bisher 14 gebildet.
Für die künftigen Wahlen und erstmals zur Bürgermeisterwahl ergibt sich folgende neue Wahlbezirkseinteilung:
Die Zuordnung der Straßen im Bereich der Stadt Parchim zu den neustrukturierten Wahlbezirken stellt sich wie folgt dar:
Nr. 03 | 2015
– 13 –
Parchim
Parchim
– 14 –
Nr. 03 | 2015
Bekanntmachung
nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Die UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG (Leibnizplatz 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb
von 8 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet „Parchim“ (Nr. 27), Gemarkung Parchim, Flur 2: Flurstücke 439, 440,
441; Flur 6: Flurstück 300/1, 301/1, 304/1, 248, 249, 427/2, 428,
427/1, 475, 476, 523, 524, 525; Flur 17: 164, 165, 293. Geplant
sind 7 WKA vom Typ VESTAS V112 und eine WKA vom Typ
VESTAS V126 mit einer Leistung von je 3,3 MW.
Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2V des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG
(4. BImSchV) beantragt. Das Vorhaben unterliegt gem. § 3e Abs.
1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und
Umwelt Westmecklenburg.
Der Antrag und die Unterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der Neunten Verordnung über die Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt vom 24. März 2015 bis einschließlich 23.
April 2015
1. im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall-Kreislaufwirtschaft,
Raum S 08, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin
Montag bis Mittwoch: 07:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 - 17:30 Uhr
Freitag:
07:30 - 12:00 Uhr
2. im Stadthaus der Stadt Parchim
Raum A 110, Blutstraße 5, 19370 Parchim
Montag, Mittwoch:
08:00 - 12:00 und
13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
07:30 - 12:00 und
13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 12:00 und
13:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
07:30 - 14:00 Uhr
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 07.
Mai 2015 schriftlich bei den o. g. Behörden erhoben werden. Mit
Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder
Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren
beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich
von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe
unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen
Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich
sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch
bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 01. Juli 2015 ab 09:30 Uhr
in der Stadthalle der Stadt Parchim, Putlitzer Straße 56, 19370 Parchim
und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen
kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Schwerin, den 05. März 2015
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und
Klimaschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Mitteilungen des Bürgermeisters, vertreten
durch den 1. Stadtrat Frank Schmidt, zur
Stadtvertretersitzung am 04.03.2015
Sehr geehrter
Herr Stadtpräsident,
meine sehr verehrten
Stadtvertreterinnen und
Stadtvertreter,
werte Gäste,
die von Ihnen mit Beschluss
Nr. 42/14 am 05.11.2014
beschlossenen
Anträge
1 bis 4 zur Erleichterung
der Bürgermeisterwahl am
26.04.2015 sind vom Ministerium für Inneres und Sport mit Schreiben vom 15.12.2014 unter
Auflagen genehmigt worden.
Leider kann die Stadt Parchim die Auflage unter Punkt 1 - Verzicht auf Wahlscheinwähler bei Urnenwahl, das heißt alle Wahlräume müssen barrierefrei sein, nicht erfüllen.
Damit ist diese Erleichterung nicht durchsetzbar, was bedeutet:
Wer einen Wahlschein beantragt hat, kann in jedem Wahllokal der
Stadt seine Wahl durchführen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Jahr findet unsere Aktion „Frühjahrsputz“ am 27. und
28. März statt. Auch alle Stadtvertreter können durch ihr Mitwirken ein Zeichen setzen und zeigen, dass es eine saubere Stadt geben kann, wenn alle mit anpacken.
Fachbereich 2 - Finanzen:
Meine Damen und Herren,
auf Ihren Tischen erhalten Sie die V-Ist-Auswertung zum
31.12.2014. Zum Stichtag 31.12.2014 beträgt das vorläufige Ergebnis -2.511 TEUR. Geplant war zum Jahresende 2014 ein Defizit von 2.448 TEUR. Die Überschreitung des Haushaltsplanes liegt
an der Umsetzung des Beschlusses DS-Nr. 535/14 zum B-PlanNr. 34 „Dargelütz I“, der die Bildung einer Rückstellung von 500
TEUR im Haushalt 2014 vorsieht.
Die Gesamtaufwendungen, inklusive der Rückstellung für den
B-Plan-Nr. 34, betragen 103 % des Gesamtplanansatzes für das
Jahr 2014. Bei den Erträgen beträgt der vorläufige Wert 99 % der
Gesamterträge. Dieses Ergebnis zum Jahr 2014 zeigt das vorläufige Ergebnis zum derzeitigen Stand. Die Stadt Parchim erwartet
noch weitere Zahlen, die in das Ergebnis 2014 einfließen, diese
sind unter anderem das Betriebsergebnis aus der Verwaltung für
das PITZ, die Abrechnung der Konzessionsabgabe 2014, der Abschluss der drei Sondervermögen für das Jahr 2014, das Betriebsergebnis des Eigenbetriebes Abwasser und die Auflösung von
Rechnungsabgrenzungsposten für die Grabnutzungsentgelte.
Die Steuererträge entwickelten sich mehr als planmäßig, besonders durch die Gewerbesteuer und den Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer wurden Mehrerträge in Höhe von 451 TEUR
erzielt.
Bei den Zinserträgen wurden bis zum Stichtag 31.12.2014 Bankzinsen in Höhe von 373 TEUR erwirtschaftet, das sind 173 TEUR
über dem Plan. Die Stadt Parchim wird in den Folgejahren mit
deutlich weniger Zinsen rechnen müssen, wenn sich das Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt nicht ändert. Die Holzverkäufe und
Verkäufe aus dem Anlagevermögen erzielten mehr Erträge als
geplant. Bei den Verkäufen aus dem Anlagevermögen entfallen
von den 846 TEUR 795 TEUR auf die Verkäufe von unbebauten
Nr. 03 | 2015
– 15 –
und bebauten Grundstücken. Diese Mehrerträge haben jedoch eine Kehrseite. Durch die Verkäufe wurden Abschreibungen in
Höhe von 740 TEUR gebucht, sodass die Mehrerträge aus Verkäufen auch Mehraufwendungen nach sich zogen. Ein Einbruch
von Erträgen war bei der Gewinnausschüttung der WOBAU für
das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 900 TEUR zu verzeichnen,
die durch eine Haushaltssperre im Jahr 2014 kompensiert werden
sollte.
Die Personalaufwendungen und die Aufwandsentschädigungen für
ehrenamtlich Tätige liegen zum 31.12.2014 bei 8.120 TEUR, das
entspricht 102 % der geplanten Jahressumme 2014. Für die Deckung der höheren Personalaufwendungen liegt Ihnen heute zur
Beschlussfassung die DS-Nr. 65/15 vor. Hier soll die Überschreitung durch die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage gedeckt werden.
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe
von 3.953 TEUR sind z. B. die laufenden Betriebskosten und die
zwingend notwendigen Unterhaltungsaufwendungen von Grundstücken und Gebäuden enthalten. Zum 31.12.2014 liegt die Stadt
Parchim bei 81 % gegenüber dem eingeplanten Wert. Durch den
milden Winter wurden für den Winterdienst 167 TEUR weniger
benötigt.
Die sonstigen Geschäftsaufwendungen wurden mit 114 % des Planansatzes in Anspruch genommen. Ursächlich dafür sind die Abgänge von Gegenständen aus dem Anlagevermögen (740 TEUR
Verkauf von Grundstücken, 41 TEUR Verkauf von Fahrzeugen und Abgänge für defekte Gegenstände) und Forderungsverluste (Niederschlagung von Steuerforderungen in Höhe von 385
TEUR).
Im Finanzhaushalt zum Stichtag 31.12.2014 wird ein positives Ergebnis aus ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 479 TEUR
ausgewiesen. Geplant war ein Defizit von 769 TEUR, dies stellt
eine Ergebnisverbesserung von 1.248 TEUR dar.
Bei den investiven Einzahlungen wurden insgesamt 4.655 TEUR
verbucht. Das entspricht 138 % der geplanten Summe. Grund dafür waren die Verkäufe von Grundstücken und die nicht geplante
Tilgung aus dem Sondervermögen Altstadt aufgrund einer Ausleihung.
Die investiven Auszahlungen beliefen sich auf 3.733 TEUR. Von
den übertragenen Investitionsermächtigungen aus den Vorjahren wurden bisher 1.713 TEUR getätigt. 1.000 TEUR wurden als
Darlehen an die Stadtwerke Parchim GmbH gezahlt, 50 TEUR
wurden als Ausleihung an das Sondervermögen Entwicklungsmaßnahme Regimentsvorstadt ausgereicht und 970 TEUR wurden
für die geplanten Investitionsvorhaben aus dem Finanzplan 2014
investiert.
Die Barmittel der Stadt Parchim haben sich gegenüber dem
01.01.2014 um 1.032 TEUR erhöht.
Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter,
die Stadt Parchim befindet sich seit dem 01.01.2015 in der vorläufigen Haushaltsführung. Am Haushalt 2015 wird intensiv gearbeitet. In Vorbereitung auf die Haushaltsdiskussion wurde den
Finanzausschussmitgliedern am 04.02.2015 der vorläufige Ergebnis- und Finanzplan 2015 - 2018 und der überarbeitete Investitionsplan 2015 - 2018 übergeben.
Der Gesamtabschluss 2011 ist ebenfalls vorangekommen. Das
komplette Zahlenwerk ist fertigstellt. Derzeit werden der Anhang,
der Rechenschaftsbericht und die Anlagen erstellt. Im Anschluss
wird der aufgestellte Gesamtabschluss an die Rechnungsprüfung
übergeben.
Die Jahresabschlüsse 2012 der drei Sondervermögen wurden Anfang November 2014 der hauseigenen Rechnungsprüfung übergeben. Mittlerweile sind die Jahresabschlüsse 2012 von der Rechnungsprüfung und dem Rechnungsprüfungsausschuss geprüft
worden. Heute liegen Ihnen die Jahresabschlüsse zur Feststellung
vor.
Parchim
Die Stadt Parchim erstellt derzeit die Jahresabschlüsse 2013 der
Sondervermögen Altstadt, Weststadt und Regimentsvorstadt. Die
Weststadt und die Regimentsvorstadt sind in den Grundzügen aufgestellt. Wenn der Jahresabschluss 2013 der Altstadt aufgestellt
ist, werden die Jahresabschlüsse an die hauseigene Rechnungsprüfung übergeben.
Fachbereich 3 - Recht und Beteiligungsverwaltung:
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident,
sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Bereich Recht und Beteiligungsverwaltung berichtet über den
Verkauf der Geschäftsanteile der ABS Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH an die AWG Allgemeine Wohnungsbaugenossenschaft Güstrow. Nachdem die Beschlüsse gefasst und
der Verkauf notariell beurkundet wurde, hat der Landkreis das
Rechtsgeschäft genehmigt. Die Käuferin hat den Kaufpreis pünktlich bezahlt, sodass der Verkauf der Geschäftsanteile abgeschlossen ist.
Die Deutsche Rentenversicherung möchte ihr Beratungsangebot
in Parchim ausweiten, weil die Nachfrage sehr groß ist. Dem Angebot habe ich zugestimmt. Bisher kommen die Berater der DRV
einmal im Monat, immer am 3. Dienstag. Ab April werden sie voraussichtlich zum jeweils 1. und 3. Dienstag des Monates die Beratung im Rathaus in Raum 310 durchführen. Details werden wir
amtlich bekannt machen.
Wie Sie bereits der öffentlichen Berichterstattung entnehmen
konnten, hat das Volksbegehren, welches sich gegen die Gerichtsstrukturreform richtete, das erforderliche Quorum von 120.000
gültigen Unterschriften überschritten. Die Landeswahlleiterin
hat rationell gearbeitet und nicht alles ausgezählt, was an Unterschriftsbögen vorlag. Sie hat an dem Punkt abgebrochen, an dem
feststand, dass die gesetzliche Mindestzahl von 120.000 eindeutig
überschritten ist. Damit ist der Weg frei in den Landtag.
Die Frage, ob nun die Gerichtsstrukturreform weiter vollzogen
oder zunächst einmal ausgesetzt werden soll, ist eine Frage, die in
allererster Linie politisch im Landtag zu entscheiden ist. An dieser
Stelle will ich noch einmal ausdrücklich betonen, dass wir nicht
für die Richter die Unterschriften gesammelt haben, sondern für
das Wohl unserer Stadt, unserer Bürger und eine bürgernahe Justiz.
Unser Amtsgericht in Parchim hat den Kriterienkatalog aus dem
Justizministerium nur um eine Planstelle verfehlt. Ansonsten wäre
es als vollständig selbstständiges Amtsgericht erhalten geblieben.
Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass unser Amtsgericht
Parchim in seiner jetzigen Konstellation absolut zukunftsfest und
leistungsfähig ist. Nehmen Sie, wehrte Landtagsabgeordnete, sich
bitte die Zeit für eine erneute, gründliche Prüfung, machen Sie eine Stärken- und Schwächenanalyse für jedes Amtsgericht einzeln
und sorgfältig. Seien Sie bereit für eine erneute kritische Auseinandersetzung mit dem komplexen Thema. Bitte stoppen Sie den
Vollzug des Gesetzes, gönnen Sie sich die Bedenkzeit, und Sie
können sich sicher sein, die Bevölkerung wird es Ihnen danken.
Nach dem gesetzlichen Zeitplan werden nun schon bald weitere
Amtsgerichte geschlossen. Das Amtsgericht Hagenow wird es am
16. März treffen, und die Amtsgerichte Bad Doberan und Parchim
am 11. Mai 2015.
Ein ganz herzlicher Dank gilt allen, die die Unterschriftensammlung zum Volksbegehren unterstützt haben. Zahlreichen Sammelstellen in Einzelhandelsgeschäften, Apotheken, bei den niedergelassenen Ärzten und die Sammelaktionen, die über die Vereine
organisiert wurden, haben ebenso zu dem Erfolg beigetragen wie
die vielen aktiven Sammler, welche Volksfeste, Veranstaltungen
in der Stadthalle und andere Gelegenheiten nutzten, um aktiv für
die gute Sache zu werben.
Ganz bewusst zähle ich hier keine Namen auf, denn entweder wäre
die Liste viel zu lang, oder ich würde vielleicht jemanden vergessen. Daher sage ich nur: tolles Team, herzlichen Dank!
Parchim
– 16 –
Nr. 03 | 2015
Und wenn es wirklich zur Volksabstimmung über das Gesetz
kommen sollte, dann bitte ich Sie schon jetzt wieder um tatkräftige Unterstützung. Von vielen weiß ich, dass sie wieder dabei sein
werden. Doch wünsche ich mir von unserem Landtag, dass er es
gar nicht erst soweit kommen lässt.
Fachbereich 4 - Kultur, Jugend und Soziales:
Meine Damen und Herren,
über den 2. Platz auf Landesebene beim größten Schulwettbewerb
Deutschlands „STARKE SCHULE“ können sich die Schülerinnen
und Schüler sowie das Lehrerkollegium der Regionalen Schule
Fritz Reuter freuen. Im Rahmen der Preisverleihung in Mecklenburg- Vorpommern am 19. Februar 2015 im Neustädtischen Palais
in Schwerin erhielt die Schule um Schulleiterin Ute Ebert die Urkunde samt Preisgeld in Höhe von 3.500 EUR.
Im Rahmen des Bundeswettbewerbes werden alle zwei Jahre Schulen ausgezeichnet, die sich in herausragender Weise für ihre Schüler einsetzen und diese ausbildungsreif machen. „Starke Schule“
richtet sich dabei an alle allgemein bildenden Schulformen der Sekundarstufe I, die zur Ausbildungsreife führen. Auch als Schulträger möchten wir zu dieser Leistung recht herzlich gratulieren und
unseren Dank den Lehrern und Schülern übermitteln.
In Vorbereitung der Nutzungspläne für die Sommersaison 2015
(01.05.2015 - 31.10.2015) können für den Trainingsbetrieb in den
städtischen Sporthallen die Anträge der Vereine und Sportgruppen
noch bis zum 31.03.2015 in der Schul- und Sportverwaltung eingereicht werden.
Mit Stichtag 01.02.2015 werden in den städtischen Horten West,
Goethe und Adolf-Diesterweg insgesamt 394 Kinder betreut.
Im Hort West 128 Kinder, im Hort Goethe 128 Kinder und im
Hort der Adolf-Diesterweg-Schule 138 Kinder. Im Kindergarten
Freundschaft sind 50 Betreuungsplätze belegt.
Im Monat Januar 2015 wurde an 340 Haushalte Wohngeld in Höhe von 26.821,00 EUR gezahlt. Es wurden 44 Weiterleistungsanträge gestellt, von denen 39 bewilligt werden konnten. Es wurden
10 Neuanträge gestellt, davon konnten 5 bewilligt werden.
Im Monat Februar 2015 wurde an 340 Haushalte Wohngeld in einer Höhe von 28.851,00 EUR gezahlt. Von 38 Weiterleistungsanträgen konnten 30 bewilligt werden. Von 14 Neuanträgen konnten
8 bewilligt werden.
Nach § 26 Abs. 2 Satz 1 WoGG ist das Wohngeld monatlich im
Voraus zu zahlen. Um dieser Vorschrift besser gerecht zu werden,
wurde das Wohngeld, beginnend mit der Auszahlung für den Februar 2015, bereits am letzten Arbeitstag des jeweiligen Vormonats durch die Landeszentralkasse auf die Empfängerkonten überwiesen. Bisher erfolgte die Auszahlung am ersten Arbeitstag des
laufenden Monats.
Fachbereich 6 - Bau und Stadtentwicklung:
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident,
sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter,
werte Gäste,
die Baumaßnahme „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Parchim
- Altstadt, Erschließungsmaßnahme „Hintere Andienung Blutstraße“ 2. Bauabschnitt Fahrbahn“ ist weitestgehend fertiggestellt, es
sind noch geringe Restarbeiten auszuführen.
Nr. 03 | 2015
– 17 –
Das Bauvorhaben „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Parchim
Altstadt, Auf dem Brook und Hafenstraße“ - 2. BA -1. TA, Los 4
Erneuerung der Ufersicherung ist in der Bauvorbereitung, zurzeit
erfolgt das Vergabeverfahren. Mit den Bauarbeiten für die Erneuerung der Ufersicherung soll voraussichtlich Anfang März begonnen werden und im Sommer 2015 beendet sein.
Zu diesem Bauvorhaben findet am 5.3.2015 um 19:00 Uhr im
Stadthaus eine Anliegerinformationsveranstaltung statt.
Die Arbeiten für den letzten Bauabschnitt Weststadt Quartierspark
„Grüne Mitte“ 5. Bauabschnitt wurden beschränkt ausgeschrieben. Das wirtschaftlichste Angebot hat für die Landschafts- und
Wegebauarbeiten die Firma Crull Garten- und Landschaftsbau aus
Klinken und für die Gehweg- und Straßenbeleuchtung die Firma
Elektro- und Küchenhaus Winfried Borchard aus Lutheran abgegeben, woraufhin diese beiden Firmen den Zuschlag für die Bauausführung erhalten haben. Mit den Bauarbeiten soll Mitte März
begonnen werden. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Ende
Oktober geplant.
Mit dem Neubau des Hortes für die Adolf-Diesterweg-Grundschule auf dem Grundstück Fischerdamm 6 wird Ende des Monats, sofern die Witterung nicht dagegen spricht, begonnen werden. Den
Auftrag für die Erstellung des Rohbaus inkl. Tiefgründung erhielt
nach öffentlicher Ausschreibung die bsb Bau Malchin GmbH.
Neben dem Rohbau wurde auch der Zuschlag für das Los „Aufzugbau“ bereits vergeben, Auftragnehmer ist die FMK Aufzüge
GmbH Groß Lüdershagen. Für 14 weitere Gewerke läuft gegenwärtig die losweise öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen.
In der Stadthalle verlaufen die Umbau- und Sanierungsarbeiten im
Bereich der Bar und der Spülküche weitestgehend planmäßig und
sollen zu Quartalsende fertiggestellt sein.
Im Zusammenhang mit der haustechnischen Sanierung in der
Fritz-Reuter-Schule erhielten in den Winterferien 4 weitere Räume
neuen Bodenbelag und einen Farbanstrich. Die Arbeiten werden in
den Sommerferien fortgesetzt.
Für das neue Sozialgebäude auf dem Jahnsportplatz wurde in der
vergangenen Woche der Bauantrag beim Landkreis LudwigslustParchim eingereicht.
Sowohl in der Goetheschule als auch in der Kita Stiftstraße gilt es,
den baulichen Brandschutz zu verbessern. Hierzu werden gegenwärtig Planungen erarbeitet und mit der Baugenehmigungsbehörde
abgestimmt.
Bezüglich der Errichtung eines Außenlagers für das Haus der Jugend gilt es, den Bauantrag zu modifizieren, um mit der Denkmalschutzbehörde einen Kompromiss zu erzielen.
Die Rahmenverträge für Zeitvertragsarbeiten bezüglich Reparaturleistungen an städtischen Objekten laufen zum Monatsende aus.
Die Stadt wird hier von ihrem Optionsrecht der Verlängerung um
ein Jahr Gebrauch machen.
Meine Damen und Herren,
das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2015 der Stadt Parchim
liegt vor, Sie haben es in der vergangenen 6. öffentlichen Stadtvertretersitzung (Dringlichkeitssitzung) beschlossen, die Unterlagen konnten somit fristgerecht an das Ministerium für Wirtschaft,
Parchim
Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern versandt werden.
Das ISEK dient nun allen Fachbereichen als Handlungsleitfaden
bis 2020 - das Maßnahmenkonzept ist ambitioniert, die möglichen
EFRE-Förderungen sollten aber Ansporn genug sein, dieses auch
in den jeweiligen Haushaltsplänen der kommenden Jahre mit den
entsprechenden Eigenmitteln der Stadt abzubilden.
Zu Beginn des Jahres wurde die bisherige Rahmenplanerin durch
die Stadt und die EGS nach fast 25-jähriger Zusammenarbeit in
den Ruhestand verabschiedet. In gleicher Veranstaltung hat sich
das Büro MKK Freie Architekten Schwerin, vertreten durch Herrn
Kirsten und Frau Junker, als neuer Rahmenplaner der Stadt Parchim vorgestellt. Das Büro wird die Neufassung des Rahmenplanes bearbeiten. Dazu fand bereits im Januar 2015 eine erste
Expertenrunde, bestehend aus Stadtvertretern und Fraktionsvorsitzenden, der WOBAU Parchim GmbH, der Stadtwerke Parchim
GmbH, dem Sanierungsträger - der EGS wie auch Vertretern der
Einzelhändler statt, die durch die Rahmenplaner moderiert wurde. Wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, sind weitere
öffentliche Diskussionen geplant. Am 7. März 2015 laden das
Sachgebiet Stadtplanung und die Rahmenplaner gemeinsam mit
der EGS zu einer Zukunftswerkstatt ein. Hier haben alle Bürger
der Stadt die Möglichkeit, ihre Ideen zur Altstadtentwicklung für
den Zeitraum der nächsten 10 Jahre mit den Planern zu diskutieren
- eine weitere Möglichkeit, sich aktiv am Planungs- und Gestaltungsprozess (WIR für PCH) zu beteiligen. Diese Planungskultur
fern der Anonymität soll mehr Transparenz und Akzeptanz für den
Planungsprozess und Identifikation mit den Ergebnissen zur Belebung und Gestaltung der Altstadt herstellen.
Die Verfahren zu den Bebauungsplänen werden kontinuierlich
fortgeführt. Für das Frühjahr wird die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit für die Bebauungspläne Nr. 45.1 „Neuhofer Weiche“ und Nr. 34 „Dargelütz I“, 2. Änderung, durch eine mehrwöchige öffentliche Auslegung der Unterlagen in Aussicht gestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 40.1 „Auf dem Brook“ wird im Rahmen einer Bürgerversammlung durchgeführt. Die entsprechenden Termine und
Einladungen können Sie dem Amtlichen Bekanntmachungs- und
Informationsblatt „Uns Pütt“ entnehmen.
Fachbereich 8 - Wirtschaft, Verkehr, Sicherheit und Ordnung:
Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter,
im Monat Februar 2015 gibt es insgesamt 1.797 Arbeitslose. Die
Arbeitslosenquote bei allen zivilen Erwerbspersonen liegt bei 11,4
% und ist damit um 0,6 % niedriger als im Vorjahreszeitraum.
Insgesamt waren es 143 Arbeitslose weniger als vor einem Jahr.
Während sich insgesamt 362 Personen im Februar neu oder erneut
arbeitslos meldeten, beendeten gleichzeitig 305 Personen ihre Arbeitslosigkeit. Seit Jahresbeginn 2015 gab es 765 Arbeitslosenmeldungen und 548 Abmeldungen von Arbeitslosen.
Der Bestand an Arbeitsstellen ist im Februar 2015 um 26 Stellen
auf 187 gestiegen, im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es 14
Arbeitsstellen mehr. Arbeitgeber meldeten im Februar 62 neue
Arbeitsstellen. Insgesamt gingen seit Januar 97 Arbeitsstellen ein,
gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist das eine Abnahme von 31.
Weitere detaillierte Zahlen zum Arbeitsmarkt im Februar 2015 der
Agentur für Arbeit - Geschäftsstelle Parchim - finden Sie auf Ihrem Tisch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
insgesamt wurden durch die Parkscheinautomaten in 2014 Einnahmen in Höhe von 68.489,60 EUR generiert. Dabei kam es zu keinen größeren Unterhaltungskosten/Maßnahmen der Parkautomaten.
Nur der Austausch diverser Taster und eines Akkus musste erfolgen. Die Kosten für die Ersatzteile und Pflegemittel beliefen sich
dabei auf 529,71 EUR und für Papierrollen auf ca. 500,00 EUR.
Zu den Buß- und Verwarngeldern in der Stadt Parchim im Jahre
2014 folgende Informationen:
Parchim
– 18 –
Nr. 03 | 2015
Verwarngelder zu
Anzahl der Gesamt
VerwarnungenVerwarngelder
_____________________________________________________
10 EUR
3.473
34.730 EUR
15 EUR
1.919
28.785 EUR
20 EUR
482
9.640 EUR
25 EUR
646
16.150 EUR
30 EUR
138
4.140 EUR
35 EUR
119
4.165 EUR
Sehr verehrte Gäste,
aus dem Bereich des Bürgerbüros folgende statistische Daten für
das Jahr 2014:
Gesamt Verwarnungen:
6.777
Durch Zahlung erledigt:
5.216
Anschlussbußgeldverfahren:1.128
Pass- und Personalausweiswesen
Personalausweise2.793
• dagegen Personalausweise im Jahr 2013 1.948
97.610 EUR
73.948 EUR
Buß- und Verwarngelder
2013 2014 2015
(Stand
25.2.15)
Anzahl der festgestellten
Verstöße gegen die StVO 9.3607.404
1.781
Festgesetzte Buß- bzw.
Verwarnungsgelder in TEUR 143,0135,6
26,0
Vereinnahmte Buß- bzw.
Verwarnungsgelder in TEUR 168,9170,6
71,3
Sehr geehrte Stadtvertreter,
aus dem Bereich der örtlichen Verkehrsbehörde im Jahr 2014 folgende Informationen:
Es wurden folgende Genehmigungen erteilt:
• 190 Genehmigungen zum Zweck der Werbung im öffentlichen
Verkehrsbereich
• 112 Einfahrgenehmigungen in gesperrte oder verkehrlich eingeschränkte Straßen
• 73 Sondernutzungen (Bauzäune und Gerüste)
• 18 Veranstaltungen, die sich wesentlich auf den Verkehr auswirken (z. B. Triathlon, Oldtimer Rallye)
• 204 Baustellen im öffentlichen Raum.
Im Bereich der Baustellengenehmigungen sind es 72 mehr als
noch im Vorjahr 2013 (132). Ein Großteil der vermehrten Bautätigkeit ist dem Ausbau und der Erneuerung der Infrastruktur im
Stadtgebiet Parchim geschuldet. Hier gab es vor allem Arbeiten im
Bereich Abwasser, Kanal- und Straßenbau, darunter u. a. die Arbeiten am Dammer Weg, in der Bahnhofstraße, in der Stegemannstraße und am Ostring.
Daher möchten wir uns an dieser Stelle bei allen von diesen Bautätigkeiten betroffenen Bewohnern und Anliegern für ihr Verständnis und ihr Entgegenkommen bedanken.
Aber auch im Umfeld von Parchim kam es zu größeren Bautätigkeiten auf den Straßen z. B. der Ziegendorfer Chaussee und der
Sternberger Chaussee.
Meldewesen
Anmeldung mit Alleiniger Wohnung/Hauptwohnung
Ummeldungen Abmeldungen
1.118
1.377
877
Im Jahr 2014 wurden 845 Personalausweise mehr beantragt und
ausgestellt. Grund dafür ist die Umtauschfrist für Personalausweise in den Jahren 1994/1995.
Reisepässe
412
• Beantragung und Herstellung der Dokumente im Bürgerbüro:
Kinderreisepässe
sowie deren Aktualisierung/Verlängerung
Vorläufige Reisepässe Vorläufige Personalausweise
126
5
184
Bundeszentralregister
Anträge Führungszeugnisse
Auszug Gewerbezentralregister
610
36
Fischereiangelegenheiten
Ausstellung von Touristenfischereischeinen und
Verlängerungen
48
Sehr geehrte Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter,
der Hauptausschuss fasste auf seiner Sitzung am 16.02.2015 folgende Beschlüsse:
Beschluss-Nr. 66/15/HA
Die Mitglieder des Hauptausschusses genehmigen dem Bürgermeister die gemäß § 38 Abs. 4 Satz 2 KV M-V getroffene Eilentscheidung von überplanmäßigen Auszahlungen.
Beschluss-Nr. 63/15/HA
Die Mitglieder des Hauptausschusses beschließen die Neuvergabe entgeltlicher und unentgeltlicher Jagdbegehungsscheine in der
Stadtforst Parchim.
Beschluss-Nr. 64/15/HA
Die Mitglieder des Hauptausschusses beschließen, das im Rahmen
der öffentlichen Ausschreibung eingereichte verbindliche Angebot
anzunehmen.
Beschluss-Nr. 73/15/HA
Die Mitglieder des Hauptausschusses beschließen, das im Rahmen
der öffentlichen Ausschreibung eingereichte verbindliche Angebot
anzunehmen.
Nr. 03 | 2015
– 19 –
Mitteilungen des Stadtpräsidenten
Dirk Flörke zur Stadtvertretersitzung
am 04.03.2015
Sehr geehrte Damen und Herren Stadtvertreter,
werter Herr Bürgermeister,
werte Gäste,
normalerweise würde ich heute in dieser 1. regulären Sitzung auf
das neue Jahr in der Kommunalpolitik eingehen.
Nun hat uns die Realität aber schon eingeholt und gezeigt, dass
kommunale Politik von zwingenden Notwendigkeiten bestimmt
wird.
Wie Sie alle wissen, haben wir schon zwei Sondersitzungen nämlich eine zur Veränderungssperre eines B-Plans wie auch eine zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts
(ISEK) abgehalten.
Hier hatten wir entsprechend terminlichen Druck.
Gerade die Sitzung zum ISEK in der letzten Woche hat gezeigt,
wie enorm wichtig unsere Arbeit für die zukünftige Gestaltung unserer Heimatstadt Parchim ist.
Mit dem beschlossenen ISEK 2015 haben wir nun ein Instrument
in der Hand, um im Zeitraum bis 2020 gezielt wichtige Entscheidungen für Parchim anzugehen. Dieser Prozess sollte, und das
wurde auch in der vergangenen Woche deutlich gemacht, konstruktiv weitergeführt werden. Besonders betonen möchte ich hierbei, dass es bei der Fortschreibung des ISEK zu einer breiten Beteiligung von Bevölkerung und Institutionen kam. So stelle ich mir
hier eine gemeinsame Arbeit an wichtigen Themen für Parchim
vor und wünsche mir, diesen Weg auch in Zukunft in dieser Form
weiter zu verfolgen. Wir hier in Parchim ziehen alle gemeinsam an
einem Strang - das nennt man gelebte Demokratie.
Passend dazu, kann ich Ihnen berichten, dass auch der zeitweilige
Ausschuss Bürgerhaushalt seinem Ziel - nämlich die Bürgerbeteiligung in Parchim zu stärken - ein gutes Stück näher gekommen
ist.
Derzeit wird eine Richtlinie zur Umsetzung dieser Thematik für
die Beschlussfassung in der Stadtvertretung vorbereitet und soll
noch im 1. Halbjahr 2015 zur Beschlussfassung durch die Stadtvertreter vorliegen.
Damit haben wir ein weiteres Instrument der Bürgerbeteiligung in
der Hand, um die wir auch zukünftig nicht mehr umhin kommen.
Die Bürger wollen bei entscheidenden Themen, die sie persönlich
betreffen, mitreden. Dies zeigt auch das Beispiel des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform, welches durch Bürgerbeteiligung zu einem großen Erfolg in Mecklenburg-Vorpommern
wurde.
Einmischen in die Politik lohnt sich - und das merken die Bürger.
Parchim
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Winterferien standen seitens des Hauses der Jugend wie auch
in den vergangenen Jahren eindeutig im Zeichen des Wintersports.
In der 2. Ferienwoche starteten wieder rund 50 Kinder und Jugendliche aus Parchim und Umgebung ins beschauliche Ahrntal in
Südtirol und verlebten dort
acht abwechslungsreiche Tage.
Auch wenn wir hier in Parchim vom Schnee nur träumen konnten, waren die Bedingungen für Ski und Snowboard am Klausberg
wieder einmal hervorragend. Ein Jahr Vorbereitung - gemeinsam
mit dem Verein Jugend aus Parchim e.V. - sorgten für eine rundum gelungene Woche, wie ich vielen begeisterten Schilderungen
der Teilnehmer entnehmen konnte.
Hier gilt auch der Dank an die Stadt Parchim für die tolle Unterstützung. Dank geht natürlich auch an die vielen ehrenamtlichen
Helfer, die das Skilager vorbereitet und durchgeführt haben. Ohne
ihren persönlichen Einsatz sind solche Vorhaben nicht vorstellbar.
Ich wünsche dem Projekt auch in den kommenden Jahren weiterhin viel Erfolg.
Meine Damen und Herren,
in der Bibliothek haben sich die Benutzerzahlen im Jahr 2014 im
Vergleich zum Vorjahr um 48 (von 1.720 auf 1.768) erhöht, darunter sind 394 Neuanmeldungen, 60 mehr als 2013.
Bei den Entleihungen erhöhte sich die Zahl um mehr als 8.500
Medieneinheiten, von 137.462 auf 145.882. Davon gehen 2.859
Entleihungen auf das Konto der Onleihe, also dem Verleih digitaler Medien.
Das ist eine Steigerung um das Doppelte gegenüber dem Vorjahr,
wo wir 1.468 digitale Entleihungen verzeichnen konnten. Das
zeigt auch, dass die Entscheidung, in den Onleihe-Verbund „Mecklenburg-Onleihe“ mit Schwerin, Wismar und Ludwigslust einzusteigen, richtig war.
Darüber hinaus wurden durch die Mitarbeiter der Bibliothek im
Jahr 2014 insgesamt 103 Veranstaltungen, wie Schriftstellerlesungen, thematische Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen bzw. Bibliothekseinführungen organisiert und durchgeführt.
Im Stadtarchiv wurden im vergangenen Jahr 283 Anfragen bearbeitet. Dafür wurden insgesamt 1.299 Archiveinheiten (Akten, Bücher, Zeitungsbände, Mikrofilme, Grundbücher, Karten und Pläne,
Standesamtsregister u. a.) eingesehen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Stadthalle haben bereits die ersten Veranstaltungen in diesem Jahr, zum Teil vor ausverkauftem Haus, stattgefunden.
Dazu gehörten zum Beispiel Aufführungen unseres Mecklenburgischen Landestheaters.
Daneben fand am vergangenen Wochenende der nun schon traditionelle Basar des Vereins „Pütter Mütter“ e.V. statt.
Auch in dieser Woche gibt es interessante Veranstaltungen in der
Stadthalle.
Am 6. März stellen der Naturfilmer Ralf Ottmann und Filmproduzent Detlef Hagen ihren neuen Film „Die Lewitz - eine Naturperle
Parchim
– 20 –
Nr. 03 | 2015
in Mecklenburg-Vorpommern“ vor. Sicher nicht nur für Naturliebhaber ein Höhepunkt.
Am 07.03.2015 ist die Fritz-Reuter-Bühne zu Gast und am 8.
März werden nicht nur die Frauen in die Bar der Stadthalle eingeladen.
Den 13.03. sollte man sich ganz besonders vormerken. Die gerade
im Osten sehr bekannte Band City ist mit einem Unplugged-Konzert zu Gast in Parchim.
Bei dem unbestreitbar hohen musikalischen Können der Musiker
um Toni Krahl darf man auf diese besondere Art ihrer Musik besonders gespannt sein.
Des Weiteren findet das Frühjahrskonzert des Landespolizeiorchesters am 22.03.2015 statt.
Am 28.03. können alle Oldie- und Schlagerfans neben der Oldie
Company, die Superhits der ROLLING STONES, der BEATLES,
LORDS, und vieles andere spielt, sich auch auf Anthony freuen das beliebte Roland-Kaiser-Double aus Dresden mit den beliebtesten Hits des Künstlers.
Am 18.04.2015 präsentiert Lotto M/V „Die Schlagertour 2015 Hier spielt die Musik“. Freuen Sie sich auf rund 3 Stunden beste
Live-Unterhaltung mit beliebten Schlagern der bekannten Stars
aus Funk und Fernsehen wie Andrea Jürgens, Andreas Martin und
„Muck“. Sie haben hunderte Konzerte gegeben, unzählige Tonträger verkauft und erfreuen noch immer ein Millionenpublikum.
Beschluss-Nr. 46/14 - nichtöffentlicher Teil der SVS vom
15.12.2014
Die Stadtvertreter haben auf ihrer Sitzung am 15.12.2014 beschlossen, den städtischen Geschäftsanteil an der ABS, ABS
Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH Parchim, an den Mitgesellschafter zu verkaufen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung möchte ihr Beratungsangebot in
Parchim ausweiten, weil die Nachfrage sehr groß ist. Bisher kommen die Berater der DRV einmal im Monat, immer am 3. Dienstag. Ab April 2015 werden sie voraussichtlich zum jeweils 1. und
3. des Monates die Beratung im Rathaus, Schuhmarkt 1, in Raum
310 durchführen, jeweils in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 17:00 Uhr. In dieser Zeit können Ratsuchende kostenlose Hilfe und Beratung in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
Telefonische Beratungen und die Aufnahme von Rentenanträgen
sind am Sprechtag jedoch nicht möglich.
Terminvereinbarungen sind unter der Angabe der Versicherungsnummer unter der Telefonnummer 0385 57580 oder unter www.
deutsche-rentenversicherung-nord.de möglich.
Ihr Personalausweis
Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,
bitte schauen Sie einmal auf das Gültigkeitsdatum Ihres Personalausweises (Vorderseite des Personalausweises). Da eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres bisherigen Dokuments nicht
zulässig ist, denken Sie bitte daran, rechtzeitig einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Nr. 03 | 2015
– 21 –
Hierfür ist es erforderlich, dass Sie mit folgenden Unterlagen persönlich im Bürgerbüro der Stadt Parchim zu unseren Öffnungszeiten vorsprechen:
- bisheriger Personalausweis oder Reisepass,
- Geburtsurkunde,
- Heiratsurkunde (Familienstammbuch),
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme; Hintergrund einfarbig hell)
- Gebühr: - Personen unter 24 Jahre 22,80 EUR;
- in allen anderen Fällen 28,80 EUR.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Terminplanung, dass die Fertigungsdauer für einen Personalausweis ca. 2 - 3 Wochen beträgt.
Wir geben Ihnen diesen Hinweis, um Ihnen gegebenenfalls zusätzliche Kosten für einen vorläufigen Personalausweis bzw. längere
Wartezeiten zu ersparen.
Unter www.personalausweis.de können Sie sich schon im Vorfeld
über den neuen Personalausweis informieren.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag
Dienstag und Donnerstag
1. Samstag im Monat
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 18:00 Uhr
09:00 - 11:00 Uhr
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerbüro
Tel.: 03871 71-330, -331; -332, 334
Parchim
Osterfeuer 2015
Die Stadt Parchim teilt mit, dass alle Osterfeuer in der Stadt
Parchim und deren Ortsteile bis zum 01.04.2015 bei der Stadt
Parchim schriftlich anzumelden sind.
Stadt Parchim
Fachbereich 8 - Wirtschaft, Verkehr, Sicherheit und Ordnung
Postfach 1549
19365 Parchim
Sitz: Stadthaus, Blutstraße 5
Ansprechpartner:
Frau Koschel-Bühring (03871 71327)
Frau Haacker (03871 71311)
E-Mail: [email protected]
Mit der Anmeldung ist anzugeben:
1. Name, Anschrift und Telefon-Nr. (ggf. Handy wegen Erreichbarkeit am Tag des Feuers) des Organisatoren
2. Datum der Antragstellung
3. Tag, Beginn und voraussichtliche Dauer des Abbrennens
4. Standortbeschreibung des Feuerstandortes
5. Wer ist Grundstückseigentümer und liegt ggf. eine Genehmigung vor?
Der Antragsteller erhält eine schriftliche Genehmigung, die
dann bei Kontrollen vorgelegt werden kann.
Veranstaltungen ab 13. März 2015
__________________________________________________________
seit 08.03.15
Armin Münch
Galerie ebe
Grafik
Lübzer Chaussee 7
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13.03.2015
CITY unplugged
Stadthalle
20:00 Uhr
Putlitzer Straße 56
__________________________________________________________
14.03.2015
Fritz Reuter Klub Parchim Rathauskeller
15:00 Uhr
e. V.
Schuhmarkt 1
Modenschau in den Frühling
vorgestellt vom Modelädchen
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14.03.2015
Chorkonzert
St. Georgenkirche
16:30 Uhr
zwei Wernigeröder Chöre
(siehe Seite 25)
__________________________________________________________
14.03.2015
Mecklenburgisches Theatergaststätte
19:30 Uhr
Landestheater Parchim
Blutstraße 16
Premiere „Eifer sucht
Sehnsucht“
__________________________________________________________
17.03.2015
PANAK
Landratsamt Parchim
14:05 - Parchimer Nachwuchs-
Solitär
15:05 Uhr
akademie
Putlitzer Straße 25
„Rechtsmedizin - Zwischen
Fernsehmythos und
Realität?“
Prof. Dr. med. Andreas
Büttner, Direktor des
Rechtsmedizinischen
Instituts Universität Rostock
__________________________________________________________
17.03.2015
Mecklenburgisches Stadthalle Parchim
10:00 Uhr
Landestheater Parchim
Putlitzer Straße 56
„Frühlings Stürme“
__________________________________________________________
__________________________________________________________
19.03.2015
Mecklenburgisches Theatergaststätte
19:30 Uhr
Landestheater Parchim
Blutstraße 16
„Ich komma saufen“
__________________________________________________________
19.03.2015
Ragazza motorizzata - Café Melange
19:30 Uhr
Auf einer halben Vespa Mittelstraße 18
um ganz Italien
Reisebericht/Lesung mit
Nati Rasch
__________________________________________________________
20.03.2015
Schwester Cordula liebt Café Melange
19:30 Uhr
Arztromane
Mittelstraße 18
__________________________________________________________
21.03.2015
Schwester Cordula liebt Café Melange
19:30 Uhr
Arztromane
Mittelstraße 18
__________________________________________________________
22.03.2015
Landespolizeiorchester
Stadthalle Parchim
15:00 Uhr
Frühlingskonzert
Putlitzer Straße 56
__________________________________________________________
23.03.2015
ZiP Zusammen in Parchim
Zinnhaus
17:00 Uhr
Große Runde
Lange Straße 24
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23.03.2015 - Osteraktionen
Jugend- und
27.03.2015
Familienzentrum
„Club am Südring“
__________________________________________________________
24.03.2015
Mecklenburgisches Stadthalle Parchim
10:00 Uhr
Landestheater Parchim
Putlitzer Straße 56
„Faust - Der Tragödie I. Teil“
__________________________________________________________
26.03.2015
Mecklenburgisches Stadthalle Parchim
10:00 Uhr
Landestheater Parchim
Putlitzer Straße 56
„Tschick“
__________________________________________________________
Parchim
__________________________________________________________
26.03.2015
Showtime
Café Melange
19:30 Uhr
Mittelstraße 18
__________________________________________________________
27.03.2015
Mecklenburgisches Stadthalle Parchim
10:00 Uhr
Landestheater Parchim
Putlitzer Straße 56
Premiere „Scherbenpark“
__________________________________________________________
27.03.2015 u. Frühjahrsputz
28.03.2015
(Aufruf siehe Seite 20)
__________________________________________________________
28.03.2015
Frühstücks-Treffen für Landratsamt
09:00 Uhr
Frauen
Solitär
Referentin: Putlitzer Straße 25
Hanna Backhaus
„Die Kunst des Dankens“
__________________________________________________________
28.03.2015
Youngstar Sparring
Sandbahn
Dammer Weg
__________________________________________________________
28.03.2015
Mecklenburgisches Theatergaststätte
19:30 Uhr
Landestheater Parchim
Blutstraße 16
„Eifer sucht Sehnsucht“
__________________________________________________________
28.03.2014
Schlager- und Oldieparty
Stadthalle Parchim
20:00 Uhr
Putlitzer Straße 56
__________________________________________________________
30.03.2015 - Osterferienkalender
Jugend- und
08.04.2015
Familienzentrum
„Club am Südring“
__________________________________________________________
01.04.2015
Mecklenburgisches Stadthalle
10:00 Uhr
Landestheater Parchim
Putlitzer Straße 56
„Efeu und die Dicke“
__________________________________________________________
03.04.2015
Musik zur Sterbestunde St. Georgenkirche
15:00 Uhr
Jesu
__________________________________________________________
04.04.2015 Osterfeuer
Jugend- und
Familienzentrum
„Club am Südring“
__________________________________________________________
04.04.2015
OsterfeuerDamm
18:00 Uhr
__________________________________________________________
04.04.2015
Saisonstart, Osterfeuer Café & Pension
ab 18:00 Uhr
mit Thüringer Am Brunnen
Rostbratwurst und Am Brunnen 1
Getränken
__________________________________________________________
04.04.2015
MecklenburgischesTheatergaststätte
19:30 Uhr
Landestheater Parchim
Blutstraße 16
„Venedig im Schnee“
__________________________________________________________
05.04.2015 u. Einladung zum Osterkaffee
Café & Pension
06.04.2015
Am Brunnen
Am Brunnen 1
__________________________________________________________
10.04.2015
Mecklenburgisches Stadthalle
10:00 Uhr
Landestheater Parchim
Putlitzer Straße 56
Voraufführung
„Scherbenpark“
__________________________________________________________
10.04.2015
Oldtimerstammtisch
Hotel am Bahnhof
19:30 Uhr
Ludwigsluster Str. 16
__________________________________________________________
11.04.2015
Vortrag Uwe Roese, Zum Kaiserlichen
15:00 Uhr
Wolfsbeauftragter des Postamt
Landkreises Prignitz und
Schuhmarkt 5
Revierförster in Lenzen
__________________________________________________________
11.04.2015
Mecklenburgisches Stadthalle
19:30 Uhr
Landestheater Parchim
Putlitzer Straße 56
Premiere
„Scherbenpark“
__________________________________________________________
12.04.2015
Mecklenburgisches Stadthalle
16:00 Uhr
Landestheater Parchim
Putlitzer Straße 56
„Max und Moritz“
__________________________________________________________
– 22 –
Nr. 03 | 2015
__________________________________________________________
13.04.2015
Mecklenburgisches Stadthalle
10:00 Uhr
Landestheater Parchim
Putlitzer Straße 56
auf Gruppenvorbestellungen
„Max und Moritz“
__________________________________________________________
14.04.2015
Mecklenburgisches Stadthalle
10:00 Uhr
Landestheater Parchim
Putlitzer Straße 56
„Die Geschichte von Lena“
__________________________________________________________
14.04.2015
PANAK
Landratsamt Parchim
14:05 - Parchimer Nachwuchs
Solitär
15:05 Uhr
akademie
Putlitzer Straße 25
„Ist das Ökosystem Meer
bedroht?“
Dr. rer. nat. Michael
Kreuzberg,
Meeresbiologe, Rostock
__________________________________________________________
16.04.2015
Mecklenburgisches Stadthalle
10:00 Uhr
Landestheater Parchim
Putlitzer Straße 56
„Tschick“
__________________________________________________________
16.04.2015
Showtime
Café Melange
19:30 Uhr
Mittelstraße 18
__________________________________________________________
17.04.2015
Mecklenburgisches Stadthalle
10:00 Uhr
Landestheater Parchim
Putlitzer Straße 56
„Scherbenpark“
__________________________________________________________
17.04.2015
Mecklenburgisches Theatergaststätte
19:30 Uhr
Landestheater Parchim
Blutstraße 16
„Eifer sucht Sehnsucht“
__________________________________________________________
17.04.2015
Ehekabarett
Café Melange
19:30 Uhr
Comedy mit Gerd Norman
Mittelstraße 18
__________________________________________________________
18.04.2015
FrühlingstourStadthalle
15:00 Uhr
„Hier spielt die Musik“
Putlitzer Straße 56
mit „Muck“, Andreas Martin,
Andrea Jürgens und
„Arne Feuerschlund“
__________________________________________________________
18.04.2015
Mecklenburgisches Theatergaststätte
19:30 Uhr
Landestheater Parchim
Blutstraße 16
„Eifer sucht Sehnsucht“
__________________________________________________________
22.04.2015
Mecklenburgisches Stadthalle
10:00 Uhr
Landestheater Parchim
Putlitzer Straße 56
„Die Geschichte von Lena“
__________________________________________________________
22.04.2015
Orgelkonzert
St. Georgenkirche
19:30 Uhr
1. Benefizkonzert für
St. Georgen
__________________________________________________________
23.04.2015
Mecklenburgisches Stadthalle
18:00 Uhr
Landestheater Parchim
Putlitzer Straße 56
Lehrerstammtisch mit
Probenbesuch
„In einer Winternacht“
__________________________________________________________
24.04.2015
Mecklenburgisches Stadthalle
10:00 Uhr
Landestheater Parchim
Putlitzer Straße 56
Premiere
„In einer Winternacht
__________________________________________________________
24.04.2015
Tag der offenen Tür
Forsthof
ab 13:30 Uhr - Eröffnung Wald-
Kiekindemark
ca. 16:00 Uhr pädagogisches Zentrum
__________________________________________________________
25.04.2015
Jugendweihe
Stadthalle Parchim
Putlitzer Straße 56
__________________________________________________________
25.04.2015
FrühlingskonzertSparkasse
15:30 Uhr
Händelchor mit collegium Moltkeplatz 1
musicum
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Nr. 03 | 2015
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25.04.2015
Fritz-Reuter-KlubRathauskeller
15:00 Uhr
Film „Unterhaltsames Schuhmarkt 1
aus der Natur“
Burkhard Fellner,
Naturwächter im
Bioreservat Elde und
Naturfotograf
in der Lewitz
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29.04.2015
Mecklenburgisches Landratsamt Parchim
10:00 Uhr und Landestheater Parchim
Remise
19:30 Uhr
„Die Leiden des jungen Putlitzer Straße 25
Werther“
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30.04.2015
Mecklenburgisches Landratsamt Parchim
19:30 Uhr
Landestheater Parchim
Remise
„Emmas Glück“
Putlitzer Straße 25
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01.05.2015
Familientag
Café & Pension
Am Brunnen
Am Brunnen 1
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01.05.2015
Ragazza motorizzata - Café Melange
19:30 Uhr
Auf einer halben Vespa um Mittelstraße 18
ganz Italien Reisebericht/
Lesung mit Nati Rasch
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02.05.2015
Jugendweihe
Stadthalle Parchim
Putlitzer Straße 56
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02.05.2015
Wasch-Hus-FestSlate
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03.05.2015
Suhnes Goldhelm
Sandbahn
Dammer Weg
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03.05.2015
Chorkonzert
St. Georgenkirche
16:30 Uhr
Chor der Humboldt
Universität Berlin
__________________________________________________________
08.05.2015
Oldtimerstammtisch
Hotel am Bahnhof
19:30 Uhr
Ludwigsluster Str. 16
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09.05.2015
Parchimer Sportverein
Sporthalle Weststadt
08:00 - Handball Männer
Geschwister-Scholl19:00 Uhr
Karl-Heinz-Berlin-
Str. 1 a
Gedenkturnier 2015
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09.05.2015
PANAK
Parchimer Nachwuchsakademie
Exkursion in den Natur- und
Erlebnispark Güstrow
(Interessenten:
[email protected])
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10.05.2015
Parchimer Sportverein
Sporthalle Weststadt
08:00 - Handball
Geschwister-Scholl18:00 Uhr
Parchimer-Frauen-Cup Str. 1 a
2015
__________________________________________________________
14.05.2015
Himmelfahrt
Café & Pension
mit Livemusik
Am Brunnen
Am Brunnen 1
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16.05.2015
Truhenorgel-Konzert
St. Georgenkirche
16:30 Uhr
__________________________________________________________
17.05.2015
Mecklenburgisches Stadthalle
Landestheater Parchim
Putlitzer Straße 56
Premiere Theaterjugendklub
„Der 35. Mai“
von Erich Kästner
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18.05.2015
15 Jahre ZiP Büro
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– 23 –
Parchim
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ab 23.05.2015 Ulrich Eisenfeld
Galerie ebe
Pastelle
Lübzer Chaussee 7
Manfred M. Bonewitz
Skulpturen
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24.05. und
Kunst offen
25.05.2015
__________________________________________________________
29.05.2015
Orgelmusik zum St. Georgenkirche
21:00 - Tagesausklang
21:30 Uhr
__________________________________________________________
29.05.2015 - Stadtfest
Innenstadt
31.05.2015
mit integrativem Kulturfest
__________________________________________________________
31.05.2015
Kinderfest
Café & Pension
mit Hüpfburg und Am Brunnen
Überraschungen
Am Brunnen 1
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01.06.2015
Hoffest am Kindertag
Jugend- und
Familienzentrum
„Club am Südring“
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05.06.2015
„nun ist aber Stuss mit Café Melange
19:30 Uhr
Lustig“
Mittelstraße 18
Heute: Neues von Gestern!
Literarisches Kabarett mit
Theo Richtsteiger
__________________________________________________________
05.06.2015
Oldtimerstammtisch
Hotel am Bahnhof
19:30 Uhr
Ludwigsluster Str. 16
__________________________________________________________
06.06.2015
KinderfestSlate
__________________________________________________________
06.06.2015
„nun ist aber Stuss mit Café Melange
19:30 Uhr
Lustig“
Mittelstraße 18
Heute: Neues von Gestern!
Literarisches Kabarett mit
Theo Richtsteiger
__________________________________________________________
12.06.2015 - Volksangeltag
Wockersee
14.06.2015
Eichberg
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24.06.2015
Festspiele MV
St. Georgenkirche
19.30 Uhr
Klezmer Kings
David Orlowsky Trio
Weltkammermusikensemble
„Let‘s be happy“, „Gypsy“
und weitere Klassiker des
Klezmer-Repertoires von
DAVE TARRAS, NATFULE
BRANDWEIN u. a.
__________________________________________________________
26.06.2015
Orgelmusik zum St. Georgenkirche
21:00 - Tagesausklang
21:30 Uhr
__________________________________________________________
03.07.2015
Oldtimerstammtisch
Hotel am Bahnhof
19:30 Uhr
Ludwigsluster Str. 16
__________________________________________________________
04.07.2015
25. Südstadt-Sommerfest
Jugend- und
Familienzentrum
„Club am Südring“
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ab 05.07.2015 25 Jahre ebe
Galerie ebe
25 Künstler aus 25 Jahren
Lübzer Chaussee 7
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06.07.2015 - SommermuseumZinnhaus
06.09.2015
„Parchimer Industrie im Lange Straße 24
Wandel“
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12.07.2015
Vereinsa(u)ktionswocheZinnhaus
11:00 Uhr
Eröffnungsauktion
Lange Straße 24
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Parchim
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12.07.2015
7. Picknick - Konzert
Alter Friedhof
Parkanlage
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13.07.2015 - Vereinsa(u)ktionswoche
ZiP Büro und
17.07.2015
Zinnhausgarten
Lange Straße 24
__________________________________________________________
16.07.2015
Chorkonzert
St. Georgenkirche
19:30 Uhr
mit den Thüringer
Sängerknaben
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18.07.2015
KidsgamesSandbahn
Dammer Weg
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18.07.2015 - 3. Kunstschau Parchim
Stadthalle
16.08.2015
„Ernst ist das Leben - Putlitzer Straße 56
Heiter sei die Kunst“
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20.07.2015 - Sommerferienkalender
Jugend- und
28.08.2015
Familienzentrum
„Club am Südring“
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27.07.2015 - KidscampSandbahn
31.07.2015
Dammer Weg
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31.07.2015
Orgelmusik zum St. Georgenkirche
21:00 - Tagesausklang
21:30 Uhr
__________________________________________________________
07.08.2015
Musik für Blockflöte & Orgel St. Georgenkirche
19:30 Uhr
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07.08.2015
Oldtimerstammtisch
Hotel am Bahnhof
19:30 Uhr
Ludwigsluster Str. 16
__________________________________________________________
08.08.2015
MuseumshoffestMuseum
15:00 Uhr
mit Live-Musik
Lindenstraße 38
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15.08.2015
SpeedwayrennenSandbahn
Dammer Weg
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15.08.2015
4. Dorfolympiade mit
Slate
Volleyballturnier
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19.08.2015
eine Orgel & zwei Spieler
St. Georgenkirche
19:30 Uhr
__________________________________________________________
28.08.2015
Orgelmusik zum St. Georgenkirche
21:00 - Tagesausklang
21:30 Uhr
__________________________________________________________
31.08.2015 - Kennenlerntage für Schüler
Jugend- und
02.09.2015
Familienzentrum
„Club am Südring“
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04.09.2015
Oldtimerstammtisch
Hotel am Bahnhof
19:30 Uhr
Ludwigsluster Str. 16
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05.09.2015
Orgel - Matinee
St. Georgenkirche
10:00 Uhr
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ab 06.09.2015 Frank Göckeritz &
Galerie ebe
Afrikanische Künstler
Lübzer Chaussee 7
Holz-Skulpturen,
afrikanische Batik
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19.09.2015
ErntefestSlate
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19.09.2015
Ich singe mit Dir mit Herz St. Georgenkirche
19:00 Uhr
und Mund gemeinsames
Konzert der Chöre
von St. Marien & St. Georgen
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25.09.2015
„Die Friese-Orgel von
St. Georgenkirche
19:30 Uhr
St. Georgen & ihr Erbauer“
Referent: Dr. Jaehn
Orgel: Friedrich Drese
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– 24 –
Nr. 03 | 2015
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26.09.2015
Abschlusstraining und
Sandbahn
Clubmeisterschaft
Dammer Weg
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02.10.2015
Brunnenfest
Café & Pension
ab 19:00 Uhr
mit Liveband „Passat“ aus Am Brunnen
Thüringen
Am Brunnen 1
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02.10.2015
Oldtimerstammtisch
Hotel am Bahnhof
19:30 Uhr
Ludwigsluster Str. 16
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03.10.2015
Kürbisfest
Café & Pension
ab 11:00 Uhr
Am Brunnen
Am Brunnen 1
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24.10.2015 - Herbstferienkalender
Jugend- und
30.10.2015
Familienzentrum
„Club am Südring“
__________________________________________________________
31.10.2015
Halloween-Party
Jugend- und
Familienzentrum
„Club am Südring“
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31.10.2015
Halloween, Saison-
Café & Pension
abschluss
Am Brunnen
Am Brunnen 1
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31.10.2015
Chor-Orchesterkonzert
St. Georgenkirche
16:30 Uhr
am Reformationstag
Händelchor und collegium
musicum
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01.11.2015
Kabarett - Die Diestel
Stadthalle Parchim
Putlitzer Straße 56
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ab 01.11.2015 Alexander Häßner
Galerie ebe
Malerei und Zeichnungen
Lübzer Chaussee 7
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06.11.2015 - Martinimarkt
Festplatz an der
09.11.2015
Bergstraße
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06.11.2015
Oldtimerstammtisch
Hotel am Bahnhof
19:30 Uhr
Ludwigsluster Str. 16
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13.11.2015
Lesung - Wladimir Kaminer Stadthalle Parchim
Putlitzer Straße 56
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14.11.2015
Frühstücks-Treffen für Landratsamt
09:00 Uhr
Frauen
Solitär
Referentin: Mechthild Netzel Putlitzer Straße 25
„Herausforderungen
meistern - Mein Leben wie
bunt“
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04.12.2015 - Adventsmarkt
St. Marienkirche,
06.12.2015
Zinnhaus
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06.12.2015
Adventssingen
Uns Pütter Hus
15:30 Uhr
Händelchor
Leninstraße 1 - 4
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06.12.2015
Singen zum Abschluss St. Marienkirche
17:00 Uhr
des Adventsmarktes
Händelchor
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13.12.2015
Adventskonzerte
Katholische Kirche
15:00 Uhr und Händelchor mit collegium St. Josef
17:30 Uhr
musicum
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18.12.2015
Oldtimerstammtisch
Hotel am Bahnhof
19:30 Uhr
Ludwigsluster Str. 16
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31.12.2015 - Familien-Silvester mit Jugend- und
Aktionen für Kinder
Familienzentrum
„Club am Südring“
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31.12.2015
Silvester-Party
Stadthalle Parchim
Putlitzer Straße 56
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Nr. 03 | 2015
– 25 –
Kammerchor Wernigerode
Parchim
Stadthalle Parchim
Chor der Ehemangen des Rundfunk-Jugendchores
Wernigerode
28.03.2015, 20.00 Uhr
Zwei Wernigeröder Chöre geben ihr erstes Gemeinschaftskonzert in der St. Georgen Kirche in Parchim
Herzlich Willkommen alle Oldies-, Evergreen-, Country- und
Schlagerfreunde.
Für euch spielt die Oldie Company, die Superhits der ROLLING
STONES, der BEATLES, LORDS, der BEACH BOYS oder CCR,
JETHRO TULL, KISS, DIRE STRAITS und viele andere...
Und wir präsentieren: Anthony - Das beliebte Roland-Kaiser-Double aus Dresden.
„Anthony” singt 100% live die beliebtesten Roland-Kaiser-Hits
und sorgt mit seiner markanten Stimme und Performance für unvergessliche Momente.
Eintritt 13 Euro
Wernigerode/Parchim: Der Kammerchor Wernigerode und das
Vocalensemble Phonova Wernigerode laden am 14.03.2015 um
16:30 Uhr zu ihrem ersten Gemeinschaftskonzert ein. Die Sängerinnen und Sänger beider Ensembles, sind ehemalige Schülerinnen
und Schüler des Landesgymnasiums für Musik in Wernigerode.
Unter dem Motto „Chor par excellence“ wollen beide Chöre ihre
Gäste in der St. Georgen Kirche in Parchim auf den Frühling einstimmen.
Den Kammerchor und das Vocalensemble Phonova verbindet
vieles: die Liebe zur A-Capella-Musilc, das Landesgymnasium für
Musik und letztlich natürlich die Stadt in der alles begann: Wernigerode. Deshalb ist ein Gemeinschaftskonzert natürlich längst
überfüllig. Der Kammerchor wird den Gästen unter anderem
sein Wettbewerbsprogramm für die diesjährigen European Choir
Games präsentieren. Zu hören sein werden Werke wie „Herr, nun
lässest du“ von Felix Mendelssohn-Bartholdy, „Cantate Domino“
von Josu Elberdin aber auch bekannte Volkslieder wie „Zu Regensburg auf der Kirchturmspitz“ und „Wach auf meins Herzens
Schöne“. Das Vocalensemble Phonova wird das Publikum mit
Stücken wie „Regina Coeli“ von Johannes Brahms, „Zwei Beter“
von Arvo Pärt und Gospels wie „Ride the Chariot“ begeistern. Der
Eintritt ist frei, um eine Spende zur Deckung der Unkosten wird
gebeten.
Die Mitglieder des Kammerchores Wernigerode verbindet eine
besondere Geschichte. Die Sängerinnen und Sänger sind ehemalige Schülerinnen und Schüler des Landesgymnasiums für Musik in Wernigerode. Inzwischen sind die Chormitglieder über 13
Bundesländer verteilt und treffen sich in regelmäßigen Abständen
an unterschiedlichen Orten Deutschlands zu Proben und zu Konzerten. Seit seiner Gründung im April 2003 hat der Kammerchor
an mehreren nationalen und internationalen Chorwettbewerben erfolgreich teilgenommen. Zu den größten Erfolgen des Ensembles
zählt der Sieg beim ersten Grand Prix der Chöre im ZDF im Sommer 2007. Auch an verschiedenen Fernsehproduktionen des MDR
hat der Chor bereits teilgenommen.
Auch das Vocalensemble Phonova Wernigerode besteht zum
Großteil aus ehemaligen Schülerinnen des Landesgymnasiums
für Musik. Studium, Job und Familie führten auch hier die Sängerinnen in alle Regionen Deutschlands, so dass sich der Chor
regehnäßig zu Probenwochenende in Wernigerode einfindet. Seit
der Vereinsgründung 2009 konnten die jungen Frauen bereits beachtliche Erfolge feiern. So wurden sie im Jahr 2013 beim Landeschorwettbewerb mit dem ersten Platz geehrt und qualifizierten
sich somit zur Teilnahme am 9. Deutschen Chorwettbewerb in
Weimar. Dort erreichten sie 2014 den dritten Platz und erhielten
das Prädikat „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“. Das Ensemble war bereits im vergangenen Jahr für ein Adventskonzert in
Parchim und freut sich nun ganz besonders darauf ihre Gäste wieder begrüßen zu dürfen.
Die Chorleiter des Kammerchores, Rainer Ahrens und des Vocalensembles Phonova, Bertram Zwerschke, sind ebenfalls Ehemalige des Musikgymnasiums und daher noch immer eng mit Wernigerode und dessen Chorgeschichte verbunden. Rainer Ahrens
lebt und arbeitet in Berlin, Bertram Zwerschke ließ die bunte Stadt
am Harz nicht los. Er lebt in Wernigerode und arbeitet als Lehrer
am Landesgymnasium für Musik
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kammerchor Wernigerode de. V. • Sitz Wernigerode
www.kammerchor-wernigerode.de
Oldie-Schlager-Party
Parchim
– 26 –
St. Georgen Parchim
Konzerte 2015
Sonnabend, 14. März 2015, 16:30 Uhr
CHOR PAR EXELLENCE
- Zwei Wernigeröder Frauenchöre geben ihr erstes Gemeinschaftskonzert in der St. Georgenkirche Parchim Vokalensemble Phonova, Leitung: Berthram Zwerschke
Kammerchor Wernigerode, Leitung: Rainer Ahrens;
es erklingen Chorwerke von Felix Mendelssohn
Bartholdy, Johannes Brahms, Arvo Pärt, Josu Elberdin, Volkslieder, Gospel u. m.
Eintritt frei
Karfreitag, 03. April 2015, 15:00 Uhr
MUSIK zur Sterbestunde Jesu
„Stabat mater“ von Giovanni Battista Pergolesi
u. a. Werke von Meistern des 17./18. Jhd‘s
Felizia Frenzel, Sopran - Rostock
Susanne Wild, Alt - Rostock
Fritz Abs, Orgel - Parchim
Eintritt frei
Mittwoch, 22. April 2015, 19:30 Uhr
- 1. Benefizkonzert für St. Georgen ORGELKONZERT in d-MOLL
Prüfungsprogramm mit Werken von D. Buxtehude,
Joh. Seb. Bach, G. A. Merkel & A. Guilmant,
An der FRIESE-Orgel: Stefan Reißig, Hagenow
Eintritt frei/Spenden erbeten
Sonntag, 03. Mai 2015, 16:30 Uhr
A-CAPPELLA-CHORKONZERT
Chor der Humboldt-Universität Berlin
es erklingt Chorliteratur aller Musikepochen
Orgel: Ulrike Silbermann
Leitung: Carsten Schultze
Eintritt frei
Sonnabend, 16. Mai 2015, 16:30 Uhr
TRUHENORGEL-KONZERTE
die Propstei Parchim besitzt eine Truhenorgel, das Instrument wird
in Konzerten vorgestellt und in Gebrauch genommen:
Sonnabend, 09.05.15, 19:00 Uhr/Kirche Hagenow
Sonntag, 10.05.15, 16:00 Uhr/Stadtkirche Ludwigslust
Sonnabend, 16.05.15, 16:30 Uhr/St. Georgenkirche Parchim
Sonntag, 17.05.15, 10:00 Uhr/St. Marienkirche Plau am See
Es spielen die hauptamtlichen KantorInnen Stephan Reißig, Annegret Böhm, Fritz Abs, Susanne Marschalek & Solisten, bzw. Instrumentalisten
Eintritt frei
Freitag, 29. Mai 2015, 21:00 - 21:30 Uhr
ORGELMUSIK zum TAGESAUSKLANG -1An der FRIESE-Orgel: Lukas Netzel
Eintritt frei
Sonnabend, 30. Mai 2015, 16:30 Uhr
- im Rahmen des Parchimer Stadtfestes FOLKLORE-ENSEMBLE „Russisch Lied“
aus Kaliningrad (Königsberg)
7 KünstlerInnen singen Zigeunerlieder, russische Folklorelieder,
Tanzen u. spielen Instrumentalmusik aus russischer Tradition und
Brauchtum; das Publikum ist aktiv mit einbezogen.
Eintritt frei
Nr. 03 | 2015
Sonntag, 31. Mai 2015, 10:00 Uhr
Gottesdienst am Sonntag Trinitatis
es erklingen Gesänge aus der orthodoxen Liturgie
Mittwoch, 24. Juni 2014, 19:30 Uhr
Festspiele Mecklenburg-Vorpommern
KLEZMER Kings
David Orlowsky Trio
Weltkammermusikensemble „Let‘s be happy“, „Gypsy“ u. weitere
Klassiker des Klezmer-Repertoires von Dave Tarras,
Natfule Brandwein u. a.
Preise: 40,-/30,-/20,- Euro
(zzgl. VVK-/AK-Gebühr)
Karten über Hotline 0385 5918585
www.festspiele-mv.de
Freitag, 26. Juni 2015, 21:00 - 21:30 Uhr
ORGELMUSIK zum TAGESAUSKLANG - 2 An der FRIESE-Orgel: Richard Kemsies
Eintritt frei
Sonnabend, 04. Juli 2015/ganztätig
21. MUSIKREISE Tour PCH-LULU
10:00 Uhr Zittow/Kammermusik
14:00 Uhr WISMAR Hl. Geist/Chormusik
17:00 Uhr Russow/Orgelmusik
Abfahrt in Parchim 8:55 Uhr vom Moltkeplatz, Bushaltestelle/
Sparkasse
40,00 Euro pro Person
Auskünfte u. Anmeldung bei Kantor F. A.
Donnerstag, 16. Juli 2015, 19:30 Uhr
CHORKONZERT
mit den Thüringer Sängerknaben (ca. 50)
Leitung: Kantor Andreas Marquardt
Eintritt: 9,00 Euro/erm. 6,00 Euro
Freitag, 17. Juli 2017, 8:30 Uhr Mette
- zur Übernachtung werden Privatquartiere erbeten und gewünscht; bitte ans Pfarramt von St. Georgen, bzw. Kantor Fritz
Abs wenden Freitag, 31. Juli 2015/21:00 - 21:30 Uhr
ORGELMUSIK zum TAGESAUSKLANG -3An der FRIESE-Orgel: Susanne Marschalek
Eintritt frei
Freitag, 07. August 2015, 19:30 Uhr
MUSIK für BLOCKFLÖTE & ORGEL
mit Werken Alter u. Neuer Meister
Antje Sievert, Blockflöten - Rostock
Hans-Jürgen Küsel, Orgel - Neustrelitz
Eintritt : 5,00 Euro
Mittwoch, 19. August 2015, 19:30 Uhr
- 2. Benefizkonzert für St. Georgen EINE ORGEL & ZWEI SPIELER
mit Werken von W.A.Mozart, S. Wesley, J. S. Bach,
Chr. G. Höpner, M. Ravel, u. a.
An der FRIESE-Orgel: Doreen v. Berg u. Kantor Fritz Abs
Eintritt frei, Spenden erbeten
Freitag, 28. August 2015/21:00 - 21:30 Uhr
ORGELMUSIK zum TAGESAUSKLANG -4An der FRIESE-Orgel: Gabriele Zwerschke
Eintritt frei
Nr. 03 | 2015
– 27 –
Sonnabend, 05. September 2015, 10:00 Uhr
ORGEL - MATINEE
Hobbyorganisten musizieren an der historischen FRIESE-Orgel
von 1871
u. a. Felix Krachenfels, Richard Kemsies, Gabriele Zwerschke,
Lukas Netzel
Eintritt frei
Sonnabend, 19. September 2015, 19:00 Uhr
„ICH SINGE DIR MIT HERZ UND MUND“
gemeinsames Konzert der Chöre von St. Marien & St. Georgen
anläßlich der Jubelkonfirmation;
es erklingen Gesänge aus Taize;
Leitung: Claudia Ahlfeld & Kantor Fritz Abs
Eintritt frei
Freitag, 25. September 2015, 19:30 Uhr
„DIE FRIESE-ORGEL VON ST. GEORGEN & IHR ERBAUER“
Eine Vorstellung in Bild, Text und Musik
Referent: Dr. Jaehn
Orgel: Friedrich Drese
Eintritt frei
Sonnabend, 31. Oktober 2015, 16:30 Uhr
CHOR-ORCHESTERKONZERT
am Reformationstag
zwei Bachkantaten: „Gott, der Herr, ist Sonn und Schild“ BWV
79/ „Ein feste Burg ist unser Gott“ BWV 80/u. a.
Christa Maier, Sopran
Julia Ginsbach, Alt
Dietmar Unger, Bass
Händelchor Parchim e. V., Collegium Musicum e. V.
Leitung: Wolfgang Friedrich, Schwerin
Eintritt: 10,00 Euro/erm. 8,00 Euro
Kinder u. Schüler frei
Sonntag, 29. November 2015, 16:30 Uhr
MUSIK zum 1. ADVENT
ab 14:30 Uhr Kirchenkaffee
es erklingen Weisen der Advents- u. Weihnachtszeit
Ausführende: Kinder/Bläser/Chor/Orgel
Kirchenchor Herzfeld, Mitglieder der St. Georgenkantorei, Leitung: Kantor Fritz Abs
Eintritt frei
ADVENTLICHE ORGELMUSIK 2015
jeweils mittwochs von 11:00 - 11:30 Uhr
Mittwoch, 02.12./09.12./16.12./23.21./
Improvisationen und Bearbeitungen von Advents- und Weihnachtsliedern, sowie freie Orgelmusik,
Orgel: Kantor Fritz Abs
Eintritt frei
Freitag - Sonntag, 05. - 07.12.2015
ADVENTSMARKT in und um St. Marien
Angebote der Tagespresse entnehmen
Sonnabend, 19. Dezember 2015, 15:30 Uhr
- 3. Benfizkonzert für St.Georgen BLÄSERMUSIK im ADVENT
mit Instrumentalmusik u. Liedern der Advents- und Weihnachtszeit
Ausführende: Bläser aus Laage & Parchim
Wilfried Schultz, Trompete
Leitung: Kantor Fritz Abs
Eintritt frei/Spenden erbeten
Parchim
Sonntag, 20. Dezember 2015, 16:30 Uhr
„FRANZÖSISCHE WEIHNACHTSMUSIK“
Camille Saint-Saens, „Oratorio de Noel“ op.12;
Cèsar Franck, Sanctus-Panis angelicus-Agnus Dei aus: „Messe ADur“ op. 12;
Claude Debussy, „Dances Sacrèe et Profane“ für Harfe & Streicher;
Solisten, Orchester, St. Georgenkantorei, Kirchenchor Hagenow,
Orgel: Stefan Reißig
Leitung: Kantor Fritz Abs
Eintritt : 13,00 Euro/erm. 10,00 Euro
An der Abendkasse: 15,00 Euro/erm. 12,00 Euro
Donnerstag, 31. Dezember 2015, 23:00 - 23:30 Uhr
ORGELMUSIK zum JAHRESWECHSEL
An der FRIESE-Orgel: Kantor F. A.
Eintritt frei
KINDER & SCHÜLER bis 14 Jahre haben freien Eintritt
WEITERE VORHABEN, bzw. PLANUNG:
TERMINE 2015 im BLICK:
* 27.01. - 30.01.15 Jahrestagung der Kirchenmusiker in Salem bei Malchin
* 17.04. - 19.04.15 D-Kurs I in Greifswald
* 29.05. - 31.05.15 Landesposaunentag auf Rügen
* 29.05. - 31.05.15 Stadtfest in Parchim
* 27.06. ganztägig 1. Termin 21. Musikreise
* 11.07. - 19.07.15 Bl.rüstzeit/LPW Schlegel in Damm
* 10.09.15 Kirchenraumpädagogik in St.Georgen
* 19.09. - 20.09.15 Jubelkonfirmation in Parchim, beider
Gemeinden - Planung! * 16.10. - 18.10.15 D-Kurs II in Greifswald
* 06.11. - 07.11.15 Orgelkurs f. Ehrenamtl.in Schwerin
* 15.12.15 Singekonvent in Parchim St. Georgen
* ...
MUSIK im GOTTESDIENST in St. Georgen 1. Halbjahr
Fr., 03.04.15 10:00 Uhr Chor/Karfreitag
So., 05.04.15 10:00 Uhr Bläser/Ostern
So., 03.05.15 10:00 Uhr Musik/Kantate
Do., 14.05.15 10:00 Uhr Bläser/Himmelfahrt
So., 24.05.15 10:00 Uhr Musik/Pfingsten/Konfirmation
Herzlichen Glückwunsch und alles erdenklich
Gute wünschen wir allen Geburtstagskindern
des Monats März.
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Parchim
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Nr. 03 | 2015
Nr. 03 | 2015
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Parchim
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Nr. 03 | 2015
Liebe Rätselfreunde
Das Lösungswort des Rätsels der Februar-Ausgabe lautete
„GERICHTSSTEIN“
Unter Ausschluss des Rechtsweges zogen wir unter allen richtigen
Einsendungen folgende drei Gewinner:
1. Preis: Wanduhr
Wolfgang Wothan
Geschwister-Scholl-Straße 10
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2. Preis: Regenschirm
Manfred Scharf
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Friedrich Hahn
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Herzlichen Glückwunsch!
Bitte holen Sie Ihre Gewinne bis zum 17.04.2015 im Rathaus,
Schuhmarkt 1, Zimmer 307 ab.
Die Lösungswörter schicken Sie bitte bis zum 17.04.2015 an die
Stadt Parchim
Kennwort Rätsel
PF 1549
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In Fragen der Ersten Hilfe und Lebensrettenden Sofortmaßnahmen wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin Ausbildung Dana Köpke,
erreichbar unter 03871 6225-14.
Bei Fragen bzw. Interesse an allen anderen Terminen wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin Ehrenamt Christine Arnhold. Sie ist für
sie erreichbar unter 03871 6225-34.
Nr. 03 | 2015
– 31 –
Parchim
Reise durch (k)ein Land
Schicksale in der DDR - Uwe Bernd
Fröhjohr, du
Krieg up den‘
ok kein koll Fäut
wenn ick still
ein Leed mi fläut.
Kein Stasi-Grusel, Grenzregime-Horror und
keine Dissidenten-Drangsalierungen - und
doch gewährt dieses Buch seit dem Mauerfall den wohl detailiertesten Einblick in
den täglichen Wahnsinn DDR mit all seinen
Facetten. Drei 19-jährige Männer sind auf
Tramp-Tour quer durch die kleine Republik.
Auf ihrer Reise ohne Ziel, ohne Zelt und ohne
Zeitlimit, mit dem Motto „Bei Langeweile vorsichtshalber Stellungswechsel“ begegnen
ihnen jene Menschen, die sich im Sozialismus auf ihre Art eingerichtet haben. Sie
treffen zum Beispiel auf Parteibonzen, Betriebsleiter,
Polizisten, Arbeiter, Soldaten ebenso Punks,
BRD-Touristen, Blueser, Prostituierte,
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Anarchisten.
Dieter Niebuhr
ISBN-978-3-00-28678-0
Heff doch wüsst,
du höllst dien Wurt
un begräunst
rundüm mien Purt.
Keddelst sacht
de updäud Ierd,
ut dei klauk
de Wittglock pliert.
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Hinterbliebene müssen
im Trauerfall nichts überstürzen
Nach einem Todesfall wähnen
sich Hinterbliebene häufig unter Zeitdruck. Trotz der Trauer
müssen sie zahlreiche Dinge entscheiden und organisieren. Dennoch bleibt meistens genug Zeit,
um sich angemessen zu verabschieden. Verstorbene müssen
erst nach 36 Stunden in einen
Kühlraum überführt und deshalb nicht möglichst schnell vom
Sterbeort abgeholt werden. Ausnahmen bilden Brandenburg und
Sachsen, die nur eine Frist von 24
Stunden einräumen, und Thüringen mit einem Zeitfenster von 48
Stunden. Möglichst bald sollten
Hinterbliebene jedoch stets einen
Arzt rufen, der den Tod feststellt
und eine Todesbescheinigung
ausstellt.
Für alle Bundesländer gilt, dass
Verstorbene frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes begraben oder eingeäschert
werden dürfen. Bis wann die Bestattung jedoch erfolgen muss,
ist unterschiedlich geregelt.
Hier reichen die Fristen von eher
knappen vier Tagen nach dem
Todeseintritt (ohne Sonn- und
berg bis hin zu zehn Tagen nach
Feststellung des Todes in Brandenburg und Thüringen. Manchmal bestimmen die Gesetze nur,
dass die Bestattung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen
„soll“ (z. B. Berlin oder Niedersachsen) oder „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ (Bremen) stattfinden muss. Ordnungsämter
können eine Verlängerung der
Bestattungsfrist genehmigen.
Anders als bei der Erdbestattung
im Sarg wird bei der Feuerbestattung noch einmal zwischen
Bestattung und Beisetzung unterschieden. Die eigentliche Bestattung des Verstorbenen – als
„Übergabe an die Elemente“, in
diesem Fall das Feuer – erfolgt
bereits mit der Einäscherung. Die
Beisetzung der Asche bzw. der
Urne (z. B. in einem Grab, einer
Urnenwand, unter einem Baum,
auf See usw.) steht dann noch
aus. Dafür enthalten die Bestattungsgesetze zum Teil eigene
Fristen, die ab der Einäscherung
gelten und beispielsweise wie in
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Erlebnis-Gastronomie für alle Mittelalter-Fans. Die Zeitreise
beginnt schon beim Betreten des Burgrestaurant zu NeustadtGlewe – an einer langen Tafel oder im historischen Gewölbekeller
fühlt man sich für einen Abend wie ein edler Ritter der Tafelrunde.
Schnell versetzt das Ritteressen das teilnehmende Volk zurück
ins Mittelalter. Zu mittelalterlicher Musik und buntem Spektakel
der Spielleute werden köstliche Speisen serviert. Die Etikette
fällt dabei nicht gänzlich unter den Tisch, Besteck gibt es, man
kann und darf, ganz nach der Esskultur der guten Rittersleut’,
traditionell mit den Händen essen. Weitere Tischregularien
und Traditionen werden vor dem Essen beim Vortragen der
Tischregeln durch die Folkbarden erläutert. Getrunken wird
stilecht aus Tonkelchen, wie einst die Ritter und Könige im 16.
Jahrhundert. Der Gesang der Minnesänger oder auch die Klänge
eines Barden lassen das Rittermahl zu einem ausgelassenen
Gelage werden. Darüber hinaus sorgen die Spielleute für beste
Unterhaltungskunst und überraschende Szenarien, wie die
Giftprobe, Wahl des Burgherren und des Burgfräuleins, aber auch
das Einsperren des Pöbels in die Schandgeige darf nicht fehlen.
Als Zeitenbummler und Verwandlungskünstler verbreiteten die
Spielleute Kurzweil und Vergnügen mit so mancher mittelalterlicher
Melodey, traditioneller Folkmusik bis hin zu traditioneller
Tavernenmusik. Sie werden mit ihren Schandmäulern und ihren
Lästerzungen Ihnen den Abend versüßen. Auf charmante und
humorvolle Art unterhält Sie das Volk aufs Vortrefflichste, denn
die Folkbarden sind Meister der Situationskomik, der Skurrilität
im Witz und des exzentrischen Humors. Mägde servieren auf
langen Tafeln Ritterbrot mit Wurst und Schmalz, knuspriges
Federvieh, Handhaxen, Erdäpfel und deftige Beilagen. Zum
Trunke werden Met, Weine, Biere und sonstige Säfte gereicht.
Erlangen Sie mit dem historischen Ritteressen einen Einblick in
die Esskultur des Mittelalters und eine kulinarische Zeitreise der
besonderen Art. Es wird gewiss ein vortrefflicher Abend.
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Esstisch versammelt haben, sind le-
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akz-o Über bunte Eier im Osternest freuen sich nicht nur Kinder. Es ist ganz einfach,
Ostereier selber zu färben, und es bereitet eine Menge Spaß. Surig Essig-Essenz
gibt Tipps, wie Ostereier richtig gut gelingen. Weiße Eier sind für die Osterwerkstatt besser geeignet als braune. Denn auf ihnen werden die Farben klarer und
leuchtender. Sind die Eier verschmutzt, müssen sie vor dem Färben vorsichtig mit
Wasser abgewaschen werden. Wer es eilig hat, verwendet zum Färben gekaufte
Ostereierfarben. Viel spannender ist es allerdings, mit farbintensiven Lebensmitteln selber Farben herzustellen. Dazu eignen sich zum Beispiel Rotkohl, Spinat,
Tee, Zwiebelschalen oder Kräuter. Die zerkleinerten Zutaten werden einfach eine
Zeitlang in Wasser ausgekocht. Bevor die Eier in das Farbbad wandern, fügt man
diesem etwas Surig Essig-Essenz hinzu (ca. 1 EL/0,5 l Wasser). Essig-Essenz
löst den Kalk der Eierschale leicht an, so dass die Farbe am Ei besser haftet.
Zudem verhindert Essig-Essenz, dass die Eier beim Kochen platzen. Damit die
Ostereier einen schönen Glanz erhalten, werden sie nach dem Färben mit einer
Speckschwarte oder etwas Öl abgerieben. Weitere Tipps zur Verwendung von
Surig in Küche und Haushalt gibt es auf www.essig-essenz.de.