[LOGO GEMEINDE HERRLIBERG] Vorübergehende Verkehrsbeschränkung Grütstrasse / Strehlgasse (Schulhausstrasse) Die Gemeinde Herrliberg beginnt Mitte Mai 2015 an der Schulhausstrasse mit den Bauarbeiten für den Neubau des Kinderbetreuungshauses “BREITI“. Die Arbeiten dauern bis ca. August 2017. Zur Regelung der Transportwege während den Bauarbeiten sowie zur Verbesserung der Schulweg- und Verkehrssicherheit werden an folgenden Strassenabschnitten vorübergehende Verkehrsbeschränkungen eingerichtet. Einbahnregelung Grütstrasse: Das Befahren der Grütstrasse im Abschnitt Einmündung Bölstrasse (Grütplatz) bis zur Einmündung Steinradstrasse ist für Motorwagen und Motorräder in Fahrtrichtung Meilen verboten. Einbahnregelung Strehlgasse: Das Befahren der Strehlgasse im Abschnitt Strehlgasse Liegenschaft Nr. 15 bis zur Einmündung Bölstrasse (Grütplatz) ist für Motorwagen und Motorräder in Fahrtrichtung Erlenbach verboten. Die Zufahrt für Anwohner und Zubringer bleibt einseitig gewährleistet. Im ganzen Baustellenbereich an der Schulhausstrasse ist mit Behinderungen zu rechnen. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer und Anwohner die Signalisationen zu beachten und danken für das Verständnis. Gegen die vorübergehende Verkehrsbeschränkung kann innert 30 Tagen beim Bezirksrat Meilen schriftlich rekurriert werden. Die dreifach einzureichende Rekursschrift muss einen begründeten Antrag enthalten. Die Beweismittel sind soweit möglich beizulegen. Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Gemeinderat Herrliberg --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Geht zur Publikation als Inserat an: am Freitag, 17. April 2015 - Zürichsee-Zeitung, Inserate, 8712 Stäfa (mit Grossauflage) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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