GartenFlora gärtnern, erleben und genießen Mediadaten 2015 An Anzeigenpreisliste Nr. 26 gültig ab 1. Januar 2015 gü geprüft GartenFlora Inhalt www.gartenflora.de 3 Profil und Eckdaten 10 Corporate Publishing 4 Formate und Preise im red. Teil 11 Onlinewerbung 6 Formate und Preise im GartenMarkt 12 Zahlen & Fakten 7 Themenschwerpunkte 14 Ansprechpartner/-innen 8 Sonderpublikationen 15 Zusätzliche AGB 9 Beilagen & Einhefter 16 AGB GartenFlora – Mediadaten 2015 Anzeigenpreisliste Nr. 26 gültig ab 1. Januar 2015 Profil 3 GartenFlora gärtnern, erleben und genießen Unsere Zeitschrift GartenFlora ist erneut gewachsen. Nachdem nun auch die Leser des Magazins „Gärtnern leicht gemacht“ zur GartenFlora-Leserfamilie gehören, zählt der Titel deutlich mehr als 100.000 Abonnenten und rund 45.000 Kioskkäufer. Sie alle dürfen sich Monat für Monat auf ein sowohl unterhaltsames als auch informatives Magazin freuen, das Themen für den bodenständigen Praktiker bereithält, aber auch für den Gartengenießer, für den der Garten Ausdruck eines besonderen Lebensgefühls ist. Die GartenFlora ist mit nunmehr 65 Jahren das traditionsreichste deutsche Gartenmagazin und zählt zu den meistgekauften klassischen Zeitschriften für Gartenliebhaber. Sie hat vor allem durch ihre gärtnerische Kompetenz und Lesernähe bei Freizeitgärtnern und erfahrenen Gartenliebhabern einen sehr guten Ruf erworben. Druckauflage Zahlungsbedingungen verkaufte Auflage: 166.408 Exemplare (IVW II/2014)* tatsächlich verbreitete Auflage: 171.080 Exemplare (IVW II/2014)* Bei Vorauszahlung 3 % Skonto, 14 Tage ab Rechnungsdatum 2 % Skonto, 30 Tage ab Rechnungsdatum netto. Die Skontogewährung gilt nur für Rechnungsbeträge über 100,– € und sofern keine Rechnungen mehr offen sind. Verlag Deutscher Bauernverlag GmbH Wilhelmsaue 37, 10713 Berlin Postanschrift Deutscher Bauernverlag GmbH Postfach 31 04 48 10634 Berlin * In diesem Quartal ist die Übernahme und Integration des Titels „Gärtnern Leicht gemacht“ noch nicht berücksichtigt. Bankverbindung IBAN BIC DE61 1004 0000 0259 4646 00 COBADEFF (Commerzbank AG) Das Ratgebermagazin für Gartenliebhaber. Seit über 65 Jahren jeden Monat neu mit einer Vielzahl an Tipps und Erfahrungen von kompetenten Autoren und begeisterten Freizeitgärtnern. gärtnern, erleben und genießen Formate & Preise redaktioneller Teil 4 1/1 195 mm x 270 mm 220 mm x 297 mm sw 8.262,– € 2c/3c 9.882,– € 4c 12.960,– € 3/4 quer 195 mm 220 mm sw 2c/3c 4c x 202 mm x 218 mm 6.197,– € 7.412,– € 9.720,– € 195 mm Breite x 270 mm Höhe = 4 Spalten à 45 mm = 1.080 mm Gesamtinhalt Zusätzliche Formate sind möglich. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich. Tel. 089 891365-95 3/4 hoch 145 mm 165 mm sw 2c/3c 4c x 270 mm x 297 mm 6.197,– € 7.412,– € 9.720,– € 2/3 quer 195 mm x 180 mm 220 mm x 196 mm sw 5.508,– € 2c/3c 6.588,– € 4c 8.640,– € 2/3 hoch 1/2 quer 125 mm x 270 mm 146 mm x 297 mm sw 5.508,– € 2c/3c 6.588,– € 4c 8.640,– € 195 mm 220 mm sw 2c/3c 4c x 135 mm x 152 mm 4.131,– € 4.941,– € 6.480,– € Preise mm-Preise s/w 7,65 € 2c/3c 9,15 € 4c 12,00 € 5 technische Angaben 95 mm 110 mm sw 2c/3c 4c x 270 mm x 297 mm 4.131,– € 4.941,– € 6.480,– € 1/2 hoch 195 mm 220 mm sw 2c/3c 4c x 90 mm x 107 mm 2.754,– € 3.294,– € 4.320,– € 1/3 quer 65 mm x 270 mm 73 mm x 297 mm sw 2.754,– € 2c/3c 3.294,– € 4c 4.320,– € Zeitschriftenformat 220 mm breit x 297 mm hoch Satzspiegel 195 mm breit x 270 mm hoch 1.080 mm Gesamtinhalt Druckverfahren Inhalt: Offset-Rotationsdruck, Umschlag: Offset-Bogendruck 45 mm x 270 mm 55 mm x 297 mm sw 2.066,– € 2c/3c 2.471,– € 4c 3.240,– € 1/3 hoch GartenFlora – Mediadaten 2015 Anzeigenpreisliste Nr. 26 gültig ab 1. Januar 2015 1/4 1 Sp. Raster Umschlag: 60er, Innenteil: 60er Anschnitt Auf allen redaktionellen, Umschlag- und Anzeigenseiten möglich. Anschnittmaße jeweils plus 5mm Beschnittzugabe unabhängig vom Format der Anzeige. 95 mm x 135 mm 110 mm x 152 mm sw 2.066,– € 2c/3c 2.471,– € 4c 3.240,– € 1/4 2 Sp. 195 mm x 67 mm 220 mm x 84 mm sw 2.066,– € 2c/3c 2.471,– € 4c 3.240,– € 1/4 4 Sp. (alle Preise zzgl. MwSt.) Formate & Preise GartenMarkt 6 Privatanzeigen im Fließsatz ohne Nachlässe, inkl. MwSt. je angefangener Zeile 5 4,– € mind. 16,– € mit Rahmen zzgl. 9,– € mit Fond (gelb) zzgl. 11,– € mit Foto zzgl. 24,– € Kennzifferngebühr inkl. Porto (Inland) 17,– € Privatanzeigen gestaltet je mm Höhe 1,50 € 6 145 mm Nachlässe Malstaffel 1 Mengenstaffel 45 mm 3 Anzeigen 5% 1.000 mm 5% 6 Anzeigen 10 % 2.000 mm 10 % 12 Anzeigen 15 % 5.000 mm 15 % 1 20 Anzeigen 20 % 8.000 mm 20 % s/w 2c/3c 4c Zusätzliche Formate sind möglich. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich. Tel. 089 891365-95 Sie können Ihre Privatanzeige auch direkt unter www.gartenflora.de aufgeben. 7 3 3 4 2 8 95 mm 195 mm Formatbeispiele 5 1 Sp./50 mm 383,– € 458,– € 600,– € 3 Sp./50 mm s/w 2c/3c 4c 1.148,– € 1.373,– € 1.800,– € 2 1 Sp./100 mm 3 s/w 2c/3c 4c 765,– € 915,– € 1.200,– € s/w 2c/3c 4c 6 3 Sp./100 mm 7 s/w 2c/3c 4c 2.295,– € 2.745,– € 3.600,– € 2 Sp./50 mm 765,– € 915,– € 1.200,– € 4 Sp./50 mm s/w 2c/3c 4c 1.530,– € 1.830,– € 2.400,– € 4 2 Sp./100 mm s/w 2c/3c 4c 1.530,– € 1.830,– € 2.400,– € 8 4 Sp./100 mm s/w 2c/3c 4c 3.060,– € 3.660,– € 4.800,– € Abweichende Formate sind möglich, alle Preise zzgl. MwSt. Themenschwerpunkte 7 AS: Anzeigenschluss ET: Erscheinungstermin Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage den jeweiligen Schwerpunkt des Vorjahres als PDF zu. Rufen Sie uns einfach an: Tel. 089 891365-95 Schwerpunkte Nr. • Die besten Plätze für Gartengeräte und Mülltonnen • Neue Gewächshäuser und Zubehör • Gehölze schneiden mit dem richtigen Werkzeug • Beeteinfassungen aus Holz, Stein, Beton AS: 06.11.2014 ET: 10.12.2014 1 • Nisthilfen für Vögel und Insekten • Praktische Gartenhelfer • Neues und Nützliches für Zimmerpflanzen AS: 27.11.2014 ET: 07.01.2015 2 • Schädlinge im Garten wirksam abhalten • Bequem Gärtnern: Hochbeete und Frühbeetkästen • Neuheiten für den Zier- und Gemüsegarten AS: 30.12.2014 ET: 04.02.2015 3 • Frühjahrsputz auf der Terrasse • Rasenpflege: guter Start ins Jahr • Dünger für den Obst- und Gemüsegarten AS: 05.02.2015 ET: 11.03.2015 • Kräuter: Süßkraut und Co. • Biologischer Pflanzenschutz: Nützlingseinsatz • Sommergrüne Azaleen • Bodenbeläge für Terrassen und Sitzplätze AS: 03.03.2015 ET: 08.04.2015 5 • Die schönsten Rosen für Ihren Garten • Gartenmöbel zum Relaxen • Seerosen-Vielfalt • Düngen im Biogarten AS: 08.04.2015 ET: 13.05.2015 6 4 Schwerpunkte Nr. • Mulch-Materialien: Folien, Kies, Granulate • Markisen, Vorhänge, Sonnensegel • Bienengarten: die besten Stauden und Nisthilfen • Bewässerungssysteme für Balkon und Terrasse AS: 04.05.2015 ET: 10.06.2015 7 • Grillen und Räuchern im Garten • Familiengarten: Baumhaus, Spielhaus, Buddelkasten • Top Ten der Teichprobleme mit Lösungsvorschlägen • Pflanzideen für den Sommergarten AS: 03.06.2015 ET: 08.07.2015 8 • Früchte mit Schwips: Rumtopf, Likör, Cocktail • Vorgärten und Garteneingänge schön gestalten • Zäune und Sichtschutz • Kompost, Komposter, Kompostierungsmittel AS: 09.07.2015 ET: 12.08.2015 9 • Feuer & Flamme: Feuerschalen, Fackeln und Co. • Herbstschmuck in Töpfen • Erntehelfer: Körbe, Leitern, Pflücker AS: 06.08.2015 10 ET: 09.09.2015 • Überlebensräume für Tiere im Garten • Gräber schön gestalten • Instant-Garten: Sitzplatz-Inseln, Pflanzenmatten AS: 10.09.2015 11 ET: 14.10.2015 • Winterschutz: Hauben, Matten, Vliese • Festliche Dekoideen • Schutz vor Wühlmäusen AS: 08.10.2015 12 ET: 11.11.2015 Sonderpublikationen 8 Format und Satzspiegel wie die GartenFlora Für die GartenFlora-Sonderhefte werden Sie rechtzeitig über Preise und redaktionelle Themen informiert. GartenFlora special Das Magazin für den anspruchsvollen Gartenbesitzer. Ab März 2015 am Kiosk: die Sonderausgaben mit den Schwerpunkten „Wassergärten“ und „Gestalten“ bieten interessante Umfelder für Ihre Produktpräsentationen. „Wassergärten“ erscheint mit GartenFlora Ausgabe 4/2015 „Gestalten“ erscheint mit GartenFlora Ausgabe 7/2015 Lust auf Garten Das GartenFlora-Sonderheft für Gärtner und Genießer. Ab April 2015 wieder am Kiosk: Das nunmehr seit Jahren erfolgreiche Sonderheft für Gartengenießer bietet viele Gestaltungstipps und aktuelle Trends fürs Gärtnern. „Die schönsten GartenFlora-Ideen“, im April und im Juli 2015 am Kiosk GartenFlora im Bundle „Säen, pflanzen, ernten“ erscheint mit GartenFlora Ausgabe 4/2015 „Private Traumgärten“ ärten erscheint mit GartenFlora Ausgabe 8/2015 Gärtnern leicht gemacht Sonderausgabe, ab Mitte März 2015 im Handel gärtnern, erleben und genießen (nicht IVW-geprüft) Beilagen & Einhefter 9 Beilagen Einhefter Beilagen – Höchstformat 210 mm x 280 mm Beilagen dürfen keine Werbung Dritter enthalten. Kein Zickzackfalz Endformat der Zeitung: 220 mm x 297 mm Einhefter dürfen keine Werbung Dritter enthalten. Gewicht Preis/1.000 Expl. Umfang Gewicht Preis (nicht rabattfähig) bis 25 g 95,– € 4-seitig bis 20 g 109,– € per 1.000 je weiteren 5 g 14,– € über 4 Seiten über 20 g auf Anfrage • Die Beilagenpreise gelten bis zu einer Blattstärke von 2 mm. Beilagen mit einer größeren Stärke werden gesondert abgerechnet. Preis auf Anfrage • Teilbeilagen sind möglich. Der Zuschlag für Teilbeilagen beträgt 16,– €/1.000 Exemplaren. • Einzelblatt: Grammatur nicht unter 100 g/m² Sonderwerbeformen • Platzierung an verschiedenen Stellen im Heft möglich, Abstimmung mit den Beratern notwendig Weitere Sonderwerbeformen, wie PostkartenBeihefter und Beikleber, Umheftervarianten, z. B. Halfcover und aufklappbare Umschlagseiten sind technisch möglich. Bitte fragen Sie unsere Berater nach den Möglichkeiten und Preisen. Unsere Berater freuen sich, Sie über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren. • Einhefter sind gefalzt und unbeschnitten anzuliefern (Gesamtauflage plus 4 % Zuschuss). • Format (Anlieferung immer als Falzbogen) Zeitschriftenformat: max. 220 mm Breite x 297 mm Höhe + + + + 4 mm Kopfbeschnitt 4 mm Fußbeschnitt 4 mm Seitenbeschnitt 3 mm Bundfräsrand Achtung: Durch das „Herauswachsen“ der inneren Seiten wird der Beihefter in der Heftmitte nach dem Beschnitt mindestens 3 mm schmaler. Dies ist bei der Gestaltung zu berücksichtigen. (alle Preise zzgl. MwSt.) Ein verbindliches Muster (fünffach) muss dem Verlag 6 Tage vor Erscheinen vorliegen. Anlieferung der gesamten Beilagen-/Beiheftermenge: Termine auf Anfrage Versandanschrift für Beilagen und Beihefter: PRO BIND Professional Binding GmbH Bielefelder Straße 61, 33428 Marienfeld Versandhinweis: „für GartenFlora“, Ausgabe … /2015 Fracht und Rollgeld zulasten des Auftraggebers Corporate Publishing 10 Sonderdrucke Unser Artikel – Ihre Anzeige – Ihr Handout Nutzen Sie die besondere Form der Kundenkommunikation in Form von Fortdrucken. Einfach den gewünschten Artikel aus der GartenFlora auswählen, Ihre gewünschte Anzeige übermitteln, und wir erstellen Ihnen einen individuellen Flyer. Perfekt für Messen oder Infoveranstaltungen geeignet, zeichnet sich der Fortdruck des Artikels in Kombination mit Ihrem Angebot durch ein hohes Maß an Seriosität aus. 4 Seiten, DIN A4, 4/4-farbig 8 Seiten, DIN A4, 4/4-farbig Rückstichheftung 6 Seiten, DIN A4, 4/4-farbig Wickelfalz Exemplare Exemplare Exemplare Preis Preis Preis 250 670,– € 250 1.240,– € 500 995,– € 500 700,– € 500 1.295,– € 1.000 1.045,– € 1.000 740,– € 1.000 1.405,– € 2.500 1.215,– € 2.500 865,– € 2.500 1.825,– € 5.000 1.625,– € 5.000 1.180,– € 5.000 2.510,– € Nutzen Sie die Wirkung unserer redaktionellen Fachkompetenz! Ihr Ansprechpartner: Petra Diews Tel. Fax E-Mail 089 891365-95 089 891365-99 [email protected] (nicht IVW-geprüft, alle Preise zzgl. MwSt.) Onlinewerbung 11 3 1 Anlieferung/Termine: Buchungsschluss und Anlieferung jeweils 3 Tage vor Kampagnenbeginn. Bitte senden Sie die fertigen Daten an [email protected]. Erforderliche Metainformationen: Kundenname Buchungszeitraum | Werbeformat | Ansprechpartner für Rückfragen | Klick-URL | Alt-Tag (optional) 2 Dateien: GIF-Dateien (interlaced oder animated), FLASH (hard-coded link), JPG-Dateien. Bei FLASH-Dateien: GIF oder JPG als Fallback im Format der gebuchten Werbeform – für User, die kein FLASH installiert haben. Auflösung: 72 dpi Reporting: Alle Bannerkampagnen laufen über unser AdServer-System OpenX. Sie erhalten auf Wunsch eine Auswertung der Ad-Impressions und Ad-Clicks. 4 Nr. 5 6 Display als Werbeform Breite x Höhe in Pixeln 1 Half Banner 234 x 60 40 154,– 2 Full Banner 468 x 60 40 309,– 3 Super Banner 728 x 90 40 722,– Skyscraper 120 x 600 160 x 600 40 794,– 1.058,– Wallpaper über Eck buchbar 728 x 90 160 x 600 80 1.516,– 5 Half Skyscraper 160 x 300 40 529,– 6 Button 300 x 90 40 298,– 7 Medium Rectangle 300 x 250 40 827,– 4 2 3+4 7 (nicht IVW-geprüft, alle Preise zzgl. MwSt.) max. Datei- Monatsgröße in KB preis in € Sonderwerbeformen: Informationen zu Sonderwerbeformaten und weiteren Werbeformen wie PremiumVideo, Firmenporträts, Advertorial-Link und Microsite bzw. Sponsoring erhalten Sie auf Anfrage. Kontakt: Petra Diews, Tel. 089 891365-95 Zahlen & Fakten 12 Kontinuität und Wachstum Beständigkeit der GartenFlora: Mit einer verkauften Auflage von ca. 175.000 Exemplaren (geplanter Wert für 2015) pro Monat ist die GartenFlora seit über 65 Jahren am Markt etabliert. Die hohe Qualität unserer redaktionellen Beiträge und die ansprechende Aufmachung danken uns unsere Leser und bleiben uns treu. In unserer Leserumfrage bewerteten 97 % der Leser ihre GartenFlora mit „sehr gut“ und „gut“. Die GartenFlora baut kontinuierlich ihren Leserkreis aus: Durch den Zukauf des Magazins „Gärtnern leicht gemacht“ erhält die GartenFlora eine zusätzliche verkaufte Auflage von fast 57.000 Exemplaren, darunter mehr als 20.000 Abonnenten. www.gartenflora.de 13 56.780 + Gartenfachmagazine in Deutschland (IVW, I/2014) 20.857 GartenFlora – ein Magazin auf Expansionskurs + verkaufte Auflage davon Abonnenten 360.268 170.132 160.338 88.358 104.883 11.833 91.594 55.149 GartenFlora Kraut & Rüben Mein schöner Garten Gärtnern leicht gemacht Lisa Blumen & Pflanzen Für Leser mit Weitblick Für Hausbesitzer 843 m² beträgt die durchschnittliche Grundstücksgröße eines GartenFlora-Lesers. Ein Großteil der Leser der GartenFlora, 79 %, lebt im Eigenheim. Im bundesdeutschen Durchschnitt sind es dagegen nur 46 %, die in den eigenen vier Wänden leben (Statistisches Jahrbuch 2013, S. 147). Für Investoren 586,– € mehr pro Kopf – die allgemeine Kaufkraft der Deutschen steigt und somit auch ihr Potenzial, in die schönen Dinge des Lebens zu investieren (GFK Kaufkraft in Deutschland 2014). Ein Leser der GartenFlora investiert mehr als 600,– € im Jahr in sein grünes Hobby. Ihre Ansprechpartnerin: Petra Diews, Tel. 089 891365-95 „Jeden Monat freue ich mich auf die GartenFlora. Meinen Mann und mich verbindet unsere Leidenschaft für den Garten – wir werden seit 30 Jahren von der GartenZeitung, nun GartenFlora, inspiriert.“* * Feedback eines Lesers, Leserumfrage 2012 Ansprechpartner/-innen 14 Erfolgreich wachsen mit der GartenFlora Kie Kiel e SCHLESWIGSCHLES CHLE WIGWIG HOLSTE T IN N Petra Diews MECKLE ECK C K NBURGBU BUR BURG VOR VORPOM ORPOMMERN ORPOM MERN R Mediaberatung GartenFlora Tel. 089 891365-95, Fax 089 891365-99 E-Mail [email protected] Schweri hwe hwerin wer n HAM HAMB HA AM B BUR UR U G BREMEN REMEN RE N N NIE NIED NIEDER SACHSE ACHSE CHSE H N Potsdam otsdam tsdam sdam Hannove Hann nove over ver M Magdebu rg BERLIN LIN IN N BRA BRANDE B RA NBURG BURG RG SACHSE SACH SE N-ANHA N -ANHA LT N-ANHAL NORDRH ORDR O RD RDRH EINEI EIN WEST WE E STT FA LEN EST EN Düsseld dorff SACHS SACHSE ACHS N Erfurt Erfu fu Dresd esden HESSEN RHEINL EIN INLANDN L ANDP FALZ LZ Z THÜRIN RINGE GE GEN W baden Wiesba Wiesbad e en Mainz Main SA SAA SAARLA S A ND D Saarbrücke Saarbr Saarbrü arbrüccke cken k ke B AYERN YE E Stuttgart Stuttga BADEN BADENDE D E WÜ Ü RTTEMBE BE E RG G Mün München Mü M ü Zusätzliche AGB 15 GartenFlora – Mediadaten 2015 Anzeigenpreisliste Nr. 26, gültig ab 1. Januar 2015 Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen a Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe Beiblatt zur Übertragung von ISDN zu dieser Preisliste und unsere aktuell gültigen Richtlinien für die Auftragsabwicklung bei Anlieferung von Druckunterlagen digitalisierter Daten), führen zu keinem Preisminderungsanspruch. b Der Kunde hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten Stand zu entsprechen haben. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird der Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der gärtnern, erleben und genießen Impressum Herausgeber: Deutscher Bauernverlag GmbH Wilhelmsaue 37, 10713 Berlin Redaktion: Frank Middendorf, Elisa Pruckner, Marlo Middendorf Produktion: MediaSoft GmbH Bildredaktion: Sabine Rübensaat Schadensquelle auf die EDV-Anlage des Verlages) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Schadensquellen dem Verlag Schäden entstanden sind. c Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Das Proof-Papier muss dem Endprodukt entsprechen oder ähnlich sein. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können, unvermeidbar. d Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. e Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. (Bitte beachten Sie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen.) Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeiten der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Wünsche über diesen üblichen Rahmen hinaus werden gesondert in Rechnung gestellt. 16 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, Filme und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Des Weiteren werden Gestaltungskosten über den üblichen Rahmen hinaus gesondert in Rechnung gestellt. 17 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 Prozent, bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 Prozent, bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 Prozent beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Mediadaten 2015 18 Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. Bei Zifferanzeigen werden Chiffregebühren zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuern erhoben. 19 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. b Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen von Kaufleuten sowie bei Daueraufträgen von Nichtkaufleuten sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. c Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. d Im Verhältnis zu dem Verlag trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text und Bildunterlagen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. e Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. f Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nach der Veröffentlichung nicht sofort reklamiert hat. g Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen. h Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Es wird auch kein Schadenersatz für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. i Der Verlag ist berechtigt, im Einzelfall das allgemeine Zahlungsziel zu verkürzen. GartenFlora – Mediadaten 2015 Anzeigenpreisliste Nr. 26 gültig ab 1. Januar 2015
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