Stadtgemeinde Weiz | A-8160 Weiz Rathaus: Hauptplatz 7 Telefon: +43 (3172) 23 19-0 Telefax: +43(3172) 23 19-9 100 E-Mail: [email protected] Web: http://www.weiz.at Weiz, am 24.04.2015 Zahl: 5/0300/2015/061 Gegenstand: Lackner Robert und Sandra, Mühlgasse 50/13, A-8160 Weiz Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit überdachtem Abstellplatz, Gartengeräteraum, Geländeveränderung sowie einer Einfriedung, Weizbachweg 9, 8160 Weiz Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung Mit der Eingabe vom 17.04.2015 haben Herr/Frau Lackner Robert und Sandra, Mühlgasse 50/13, A-8160 Weiz gemäß §§ 19 und 22 des Stmk. Baugesetzes 1995 idgF. um die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit überdachtem Abstellplatz, Gartengeräteraum, Geländeveränderung sowie einer Einfriedung, Weizbachweg 9, 8160 Weiz auf dem Grundstück-Nr. 359/5, KG Preding, angesucht. Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 AVG 1991. BGBI. Nr. 51/1991 idgF. in Verbindung mit § 25 Stmk. Baugesetz 1995 LGBl. 59/1995 idgF., die Bauverhandlung für Freitag, 08.05.2015 um 10:00 Uhr mit dem Zusammentritt Weizbachweg 9, 8160 Weiz angeordnet. Gemeindekennzahl: 61766 UID: ATU 69182369 DVR: 0006084 DG-Nr.: 301984397 Steiermärkische Bank und Sparkassen AG IBAN: AT27 2081 5125 0010 0008 BIC: STSPAT2G Gemäß § 42 Abs. 1 AVG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen - im Sinne des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG (subjetiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) - erhoben haben. Später vorgebrachte Einwendungen finden daher im weiteren Verlauf keine Berücksichtigung. Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben. An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden. Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen. Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum Tage vor der Bauverhandlung während der Amtsstunden (Montag-Freitag, 8.00-12.00 Uhr , 13.00-16.00 Uhr) im Stadtgemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf. Bei Errichtung von Neubauten ist der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der Bauverhandlung provisorisch abzustecken. Ergeht an: öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag Bauwerber: Grundeigentümer/Bauberechtigte(r): Verfasser der Projektunterlagen: Nachbarn: Sonstige: Sachverständige und Behördenvertreter: Verhandlungsleiter: Lackner Robert und Sandra, Mühlgasse 50/13, 8160 Weiz Lackner Sandra, Mühlgasse 50/13, 8160 Weiz Strobl Bau - Holzbau GmbH, Bundesstraße 85, A-8160 Weiz Ostermann Maximilian, Moarweg 22, 8160 Weiz Ostermann Josefa, Moarweg 22, 8160 Weiz Dipl. HTL Ing. Perner Helmut, Bundesstraße 64/1, 8160 Weiz Sembacher & Thir Holding Gmbh, Energiestraße 10, 8160 Weiz Gem.Krottendorf-Stadtgem.Weiz Industrieansiedlungs OG, Hauptplatz 7, 8160 Weiz Gemeinde Krottendorf Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG, Hauptplatz 7, A-8160 Weiz Poglitsch Elfriede, Weizbachweg 7, A-8160 Krottendorf Stadtgemeinde Weiz, Hauptplatz 7, A-8160 Weiz Hierz Gerhard, Hauptplatz 7, A-8160 Weiz Energie Steiermark Betriebsleitung Ost, Werksweg 90, 8160 Weiz Ing. Ederer Walter, Hauptplatz 7, A-8160 Weiz Ing. Harald Adamer, Hauptplatz 7, 8160 Weiz Ing. Harald Adamer, Hauptplatz 7, 8160 Weiz Für den Regierungskommissär: Der Abteilungsleiter: Ing. Harald Adamer eh. Wird überdies verlautbart durch: Anschlag dieser Kundmachung an der physischen Amtstafel der Stadtgemeinde Weiz, Hauptplatz 7, 3. Stock Veröffentlichung dieser Kundmachung auf der virtuellen Amtstafel unter www.weiz.at angeschlagen am: 24.4.2015 abgenommen am: 8.5.2015
© Copyright 2024 ExpyDoc