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Stadtgemeinde Weiz | A-8160 Weiz
Rathaus: Hauptplatz 7
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Weiz, am 24.04.2015
Zahl: 5/0300/2015/061
Gegenstand:
Lackner Robert und Sandra, Mühlgasse 50/13, A-8160 Weiz
Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit
überdachtem Abstellplatz, Gartengeräteraum, Geländeveränderung sowie
einer Einfriedung, Weizbachweg 9, 8160 Weiz
Kundmachung und Ladung
zur Bauverhandlung
Mit der Eingabe vom 17.04.2015 haben Herr/Frau Lackner Robert und Sandra, Mühlgasse 50/13,
A-8160 Weiz gemäß §§ 19 und 22 des Stmk. Baugesetzes 1995 idgF. um die Erteilung der
Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit überdachtem Abstellplatz,
Gartengeräteraum, Geländeveränderung sowie einer Einfriedung, Weizbachweg 9, 8160 Weiz auf dem
Grundstück-Nr. 359/5, KG Preding, angesucht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 39 bis 44 AVG 1991. BGBI. Nr. 51/1991 idgF. in Verbindung mit § 25
Stmk. Baugesetz 1995 LGBl. 59/1995 idgF., die Bauverhandlung für
Freitag, 08.05.2015 um 10:00 Uhr
mit dem Zusammentritt Weizbachweg 9, 8160 Weiz angeordnet.
Gemeindekennzahl: 61766
UID: ATU 69182369
DVR: 0006084
DG-Nr.: 301984397
Steiermärkische Bank und Sparkassen AG
IBAN: AT27 2081 5125 0010 0008
BIC: STSPAT2G
Gemäß § 42 Abs. 1 AVG behalten nur die Nachbarn Parteistellung, die spätestens am Tag vor der
Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen - im Sinne des § 26 Abs. 1
Stmk. BauG (subjetiv-öffentlich-rechtliche Einwendungen) - erhoben haben. Später vorgebrachte
Einwendungen finden daher im weiteren Verlauf keine Berücksichtigung.
Dem Ansuchen würde stattgegeben werden, sofern sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen
ergeben.
An der Verhandlung teilnehmende Vertreter beteiligter Stellen oder Personen haben sich rechtzeitig mit
den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zu versehen, um bindende Erklärungen bei der
mündlichen Verhandlung abgeben zu können. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher
Erklärungen können gemäß den oben angeführten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden.
Die Nachbarn und sonstigen Beteiligten werden eingeladen, sofern sie etwas vorzubringen
beabsichtigen, bei der Verhandlung zu erscheinen.
Die für das Verfahren eingereichten Unterlagen, insbesondere das Projekt, liegen bis zum Tage vor der
Bauverhandlung während der Amtsstunden (Montag-Freitag, 8.00-12.00 Uhr , 13.00-16.00 Uhr) im
Stadtgemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.
Bei Errichtung von Neubauten ist der Umriss des Bauvorhabens für die Beurteilung bei der
Bauverhandlung provisorisch abzustecken.
Ergeht an:
öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag
Bauwerber:
Grundeigentümer/Bauberechtigte(r):
Verfasser der Projektunterlagen:
Nachbarn:
Sonstige:
Sachverständige
und Behördenvertreter:
Verhandlungsleiter:
Lackner Robert und Sandra, Mühlgasse 50/13, 8160 Weiz
Lackner Sandra, Mühlgasse 50/13, 8160 Weiz
Strobl Bau - Holzbau GmbH, Bundesstraße 85, A-8160 Weiz
Ostermann Maximilian, Moarweg 22, 8160 Weiz
Ostermann Josefa, Moarweg 22, 8160 Weiz
Dipl. HTL Ing. Perner Helmut, Bundesstraße 64/1, 8160 Weiz
Sembacher & Thir Holding Gmbh, Energiestraße 10, 8160 Weiz
Gem.Krottendorf-Stadtgem.Weiz Industrieansiedlungs OG,
Hauptplatz 7, 8160 Weiz
Gemeinde Krottendorf Orts- und Infrastrukturentwicklungs KG,
Hauptplatz 7, A-8160 Weiz
Poglitsch Elfriede, Weizbachweg 7, A-8160 Krottendorf
Stadtgemeinde Weiz, Hauptplatz 7, A-8160 Weiz
Hierz Gerhard, Hauptplatz 7, A-8160 Weiz
Energie Steiermark Betriebsleitung Ost, Werksweg 90,
8160 Weiz
Ing. Ederer Walter, Hauptplatz 7, A-8160 Weiz
Ing. Harald Adamer, Hauptplatz 7, 8160 Weiz
Ing. Harald Adamer, Hauptplatz 7, 8160 Weiz
Für den Regierungskommissär:
Der Abteilungsleiter:
Ing. Harald Adamer eh.
Wird überdies verlautbart durch:
Anschlag dieser Kundmachung an der physischen Amtstafel der Stadtgemeinde Weiz, Hauptplatz 7, 3. Stock
Veröffentlichung dieser Kundmachung auf der virtuellen Amtstafel unter www.weiz.at
angeschlagen am: 24.4.2015
abgenommen am: 8.5.2015