Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im

Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien
im Automobilsport
(Stand 01.04.2015)
Name der Serie:
Audi Sport TT Cup
DMSB-Genehmigungs-Nummer:
448/15
Status der Veranstaltungen
☒ International (eingetragen im FIA Kalender)
☐ National A (inkl. NEAFP)
☐ National A
International reserviert
Der Status der Veranstaltung wird in der jeweiligen Veranstaltungs-Ausschreibung
angegeben.
Vorwort:
Der Audi Sport TT Cup ist ein Markenpokal, der unter der Bewerbung der quattro GmbH als
internationale reservierte Rennserie in 2015 im Rahmen der DTM veranstaltet wird. Der
Audi Sport TT Cup 2015 richtet sich an junge erfahrene Motorsportler, denen der Einstieg in
den Tourenwagen-Sport ermöglicht werden soll.
Alle Fahrzeuge werden unter einer Blocknennung des Bewerbers quattro GmbH zu den
einzelnen Veranstaltungen gemeldet. Die Fahrzeuge werden zentral von der quattro GmbH
bzw. von einem von der quattro GmbH beauftragten Generalunternehmen eingesetzt.
Bei der Durchführung des Markenpokals legt die quattro GmbH großen Wert auf
Chancengleichheit, Kosteneffektivität und Sicherheit aller beteiligten Personen.
Die männliche Bezeichnung und die weibliche Bezeichnung sind in vorliegender RahmenAusschreibung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde nachfolgend
die männliche Form gewählt; die jeweiligen Formulierungen sind entsprechend auf die
weibliche Bezeichnung anzuwenden.
Ausschreiber / Organisation: quattro GmbH
NSU Straße 24-32, 74172 Neckarsulm
Ansprechpartner:
Herr Rolf Michl
Projektleitung Audi Sport TT Cup, Abteilung I/EQ
Tel.-Nr.:
+49 (0) 841 89 574 970
Mobil-Nr.:
+49 (0) 151 5840 2592
Homepage:
www.audi-motorsport.com/de/de/tt-cup.html
E-Mail:
[email protected]
Inhaltsverzeichnis:
Teil 1 Sportliches Reglement
1.
Einleitung
2.
Organisation
2.1
Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie
2.2
Name des zuständigen ASN
2.3
ASN Visum/Genehmigungsnummer
2.4
Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten
(permanentes Büro)
2.5
Zusammensetzung des Organisationskomitees
2.6
Permanente Sportkommissare
2.7
Delegierte des ASN
2.8
Delegierte der Serie
2.9
Liste der Offiziellen
3.
Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie
3.1
Offizielle Sprache
3.2
Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung
3.3
Allgemeine Definitionen
4.
Nennungen
4.1
Einschreibungen/Nennungen, Nennungsschluss und Teilnahmeverpflichtung
4.2
Nenngeld für die Saison für permanente Teilnehmer für die Saison 2015
4.3
Startnummern, Teilnehmername und Landesflagge
5.
Lizenzen
5.1
Erforderliche Lizenzstufen
5.2
Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets
6.
Versicherung, Haftungsausschluss und Verzichtserklärung
6.1
Versicherung des Veranstalters/Promoters
6.2
Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer zum Ausschluss der Haftung
6.3
Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers
7.
Veranstaltungen
7.1
Serien-Terminkalender
7.2
Zulässige Fahrzeuge und maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge
Betreuung, Reparatur, Einstellarbeiten und Schäden an den Fahrzeugen
7.3
Durchführung der Wettbewerbe, Ersatzfahrzeug/Fahrzeugtausch, Servicezelt,
Audi Sport TT Cup Area, Safety-Car
7.3.1. Durchführung der Wettbewerbe
a) Training
b) Qualifikation
c) Startarten
d) Wertungsläufe
7.3.2. Ersatzfahrzeug/Fahrzeugtausch
7.3.3. Servicezelt. Audi Sport TT Cup Area
7.3.4. Safety-Car
8.
Wertung
8.1
Punktetabelle
8.2
Punktegleichheit
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
2
9.
Private Trainings und Tests
9.1
Allgemeine Bestimmungen
9.2
Zeitrahmen
10.
Dokumentenabnahme
10.1 Zeitplan Dokumentenabnahme
10.2 Fahrerbesprechung/Briefing
11.
Technische Abnahme/Technische Kontrollen
11.1 Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen
11.2 Technische Abnahme vor Qualifikationstraining, dem Start und
Schlussabnahme: Ort und Zeitplan Parc Fermé
12.
Kraftstoff
12.1 Kraftstofftyp und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff
12.2 Kraftstoffkontrollen
13.
Nachtanken
13.1 Tankanlagen und Kontrolle
14.
Trainingssitzungen
15.
Freies Training
16.
Qualifikationstraining/Zeittraining
17.
Rennen
17.1 Verwendung von Regenreifen
17.2 Max. Personenanzahl, die an einem Fahrzeug arbeiten
und Sicherheitsausstattung
17.3 Boxenstopp-Sicherheit und Verantwortlichkeit des Bewerbers beim
Start aus dem Boxenbereich
17.4. Tätigkeiten in der Boxengasse während Trainings und Wertungsläufen
18.
Titel, Preisgeld und Pokale
18.1 Titel Gesamtsieger
18.2 Preisgeld und Pokale
19.
Werbung
19.1 Werbung an Fahrerausrüstung
19.2 Werbung und Startnummern am Fahrzeug (siehe Techn. Reglement Art. 1.10)
20.
Protest und Berufung
21.
Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
22.
Anerkennung des Reglements
23.
Gerichtsstand
24.
TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte
25.
Besondere Bestimmungen
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
3
Teil 2 Technisches Reglement
1.
Technische Bestimmungen der Serie
1.1
Übersicht der ausgeschriebenen Gruppen/ Klassen
1.2
Grundlagen der Technischen Bestimmungen
1.3
Allgemeines/Präambel
1.4
Fahrerausrüstung
1.5
Generelle Bestimmungen, Erlaubte Änderungen und Einbauten
1.6
Fahrzeug-Mindestgewichte und Ballast
1.7
Hubraumfaktor für aufgeladene Motoren
1.8
Abgasvorschriften
1.9
Geräuschbestimmungen
1.10 Werbe-Vorschriften und Startnummern am Fahrzeug
1.11 Sicherheitsausrüstung
1.12 Kraftstoff und ggf. Einheits-Kraftstoff
1.13 Definitionen Technik
2.
Besondere Technische Bestimmungen
2.1
Allgemeines
2.2
Motor
2.2.1 Abgasanlage
2.3
Kraftübertragung
2.4
Bremsen
2.5
Lenkung
2.6
Radaufhängung
2.7
Räder (Radschüssel + Felge) und Reifen
2.8
Karosserie und Abmessungen
a) Karosserie außen (inkl. Scheiben)
b) Fahrgastraum/Cockpit
c) Zusätzliches Zubehör
2.9
Aerodynamische Hilfsmittel
2.10 Elektrische Ausrüstung
2.11 Kraftstoffkreislauf
2.12 Schmierungssystem
2.13 Datenübertragung
2.14 Sonstiges
Teil 3 Anlagen/Zeichnungen
Diese Ausschreibung besteht aus 33 Seiten inkl. 3 Anlagen.
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4
Teil 1 Sportliches Reglement
1.
Einleitung
Der Audi Sport TT Cup 2015 wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des
Internationalen Sportgesetzes (ISG) und seiner Anhänge (das Gesetz), den Allgemeinen
Bestimmungen
der
FIA
für
Rundstreckenrennen
und
den
nationalen
Wettbewerbsbestimmungen des DMSB durchgeführt. Er findet in Übereinstimmung mit den
Wettbewerbsbestimmungen und den Technischen Bestimmungen der Serie statt, wobei die
Technischen Bestimmungen mit den Sicherheitsbestimmungen des Anhang J der FIA
(Artikel 253 bzw. 277) übereinstimmen.
Die Wettbewerbe werden nach dem Veranstaltungs- und Rundstreckenreglement des DMSB
durchgeführt, soweit nachfolgend oder in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstalter
nichts anderes bestimmt ist.
Alle Fahrzeuge für den Audi Sport TT Cup 2015 werden von der quattro GmbH (im Weiteren
„quattro“) gestellt und von ihr oder dem von ihr beauftragten Generalunternehmer
transportiert, vorbereitet und während der Veranstaltungen betreut. quattro wird sich
bemühen, alle eingesetzten Fahrzeuge durch die gesamte Saison auf gleichem technischem
Niveau zu halten, um so das fahrerische Potenzial der einzelnen Teilnehmer unabhängig von
den wirtschaftlichen Verhältnissen Einzelner deutlich zu machen. Für die Ausrichtung des
Audi Sport TT Cups 2015 hat quattro die unter Ziffer 2 beschriebene Organisation
eingerichtet.
Als Ansprechpartner gegenüber der quattro GmbH für alle mit dem Audi Sport TT Cup in
Zusammenhang stehenden Angelegenheiten fungiert ausschließlich der jeweilige
Teilnehmer, in keinem Fall dessen Eltern oder Betreuer. Die sportrechtlichen und
zivilrechtlichen Kompetenzen der Erziehungsberechtigten werden dadurch nicht beeinflusst.
2.
2.1
Organisation
Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie
Die quattro GmbH, nachfolgend quattro bzw. Serienausschreiber genannt, schreibt für das
Jahr 2015 den Audi Sport TT Cup als internationale reservierte Rennserie aus. D.h. die für
den Audi Sport TT Cup zugelassenen Teilnehmer werden von quattro ausdrücklich bestimmt
und eingeladen.
2.2
Name des zuständigen ASN
DMSB – Deutscher Motor Sport Bund e.V.
2.3
ASN Visum/Genehmigungs-Nummer
Die ausgeschriebene Serie mit dem vorliegenden sportlichen und technischen Reglement ist
vom Deutschen Motor Sport Bund mit Datum am 01.04.2015 unter Reg.-Nr.: 448/15
genehmigt.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
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2.4
Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten
(permanentes Büro)
quattro GmbH
Leitung Audi Sport TT Cup
Herrn Rolf Michl
Ettinger Straße 53a
85057 Ingolstadt
Deutschland
Telefon:
+49 (0)841 89 574970
Mobil:
+49 (0) 151 58402592
E-Mail:
[email protected]
2.5
Zusammensetzung des Organisationskomitees
Das Audi Sport TT Cup Organisationskomitee besteht aus dem
 Leiter Audi Sport TT Cup
 Audi Sport TT Cup Beirat – Gremium bestehend aus 4 Personen
 Geschäftsführung der quattro GmbH
2.6
Permanente Sportkommissare
Permanenter Sportkommissar des Audi Sport TT Cups
Es wird ein permanenter Sportkommissar eingesetzt.
Permanenter Technischer Kommissar Audi Sport TT Cup – ein technischer Kommissar,
der für die Fragen der Technik, insbesondere der Sicherheit des Audi Sport TT Cup
verantwortlich ist.
Die
Namen
der
Sportkommissare
Veranstaltungsausschreibung.
2.7
ergeben
sich
aus
der
jeweiligen
Delegierte des ASN
N/A
2.8
Delegierte der Serie
N/A
2.9
Liste der Offiziellen
Gemäß jeweiliger Veranstaltungsausschreibung
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
6
3.
Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie
Diese Serie unterliegt den folgenden Bestimmungen:
 Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen
 DMSB-Veranstaltungsreglement
 DMSB Rundstreckenreglement
 Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO), Rechts- und Verfahrensregeln der
FIA
 Beschlüsse und Bestimmungen des DMSB
 Umweltrichtlinien des DMSB
 Anti-Doping Regelwerk der nationalen und internationalen Anti-Doping Agentur
(WADA/NADA-Code) sowie den Anti-Dopingbestimmungen der FIA
 Sportliches und Technisches Reglement dieser Serie mit den vom DMSB genehmigten
Änderungen und Ergänzungen (Bulletins)
 Ausschreibungen der Veranstaltungen mit eventuellen Änderungen und Ergänzungen
3.1
Offizielle Sprache
Deutsch
Nur der deutsche, vom DMSB genehmigte Reglementtext ist verbindlich.
3.2
Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung,
Absage der Veranstaltung
(1) Die Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Motorsports und auf
eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten
Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
(2) Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur durch die genehmigende Stelle geändert
werden. Ab Beginn der Veranstaltung können Änderungen in Form von Bulletins nur
durch die Sportkommissare der Veranstaltung vorgenommen werden. Änderungen sind
grundsätzlich nur möglich, wenn sie aus Gründen der Sicherheit und / oder höherer
Gewalt, oder aufgrund behördlicher Anordnung notwendig sind bzw. wenn die in der
Ausschreibung enthaltenen Angaben über Streckenlänge, Renndauer, Rundenzahl und
Sportwarte sich ändern oder offensichtliche Fehler in der Ausschreibung zu korrigieren
sind.
(3) Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung oder einzelne
Wettbewerbe aus vorgenannten Gründen abzusagen oder zu verlegen, falls dies durch
außerordentliche Umstände notwendig ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten
zu übernehmen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen.
3.3


Allgemeine Definitionen
Serienausschreiber, Bewerber und Ausrichter:
quattro GmbH (im Weiteren quattro) ist gegenüber den Motorsportbehörden der
Bewerber und Ausrichter des Audi Sport TT Cups sowie Serienausschreiber gegenüber
den Teilnehmern.
Audi Sport TT Cup Beirat:
Gremium für alle im Zusammenhang mit vorliegenden Einschreibe- und
Durchführungsbedingungen zu treffenden Entscheidungen, soweit im Einzelfall nicht die
nationalen oder internationalen Sportbehörden zuständig sind.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
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









Gesamtverantwortlicher Audi Sport TT Cup:
Gesamtansprechpartner
für
sämtliche
organisatorischen,
sportlichen
und
sportrechtlichen Belange
Technischer Verantwortlicher Audi Sport TT Cup:
Ansprechpartner in allen Belangen zur Entwicklung, Aufbau und technischem Einsatz
der TT Cup Fahrzeuge
Verantwortlicher Vermarktung:
Ansprechpartner in sämtlichen Belangen der Vermarktung und zu Partnerschaften des
Audi Sport TT Cups
Audi Sport TT Cup Instruktoren:
erfahrene aktuelle und ehemalige Rennfahrer, die für die Aus- und Weiterbildung sowie
Betreuung der Teilnehmer in fahrtechnischen, sportlichen und rennorganisatorischen
Belangen über die gesamte Saison und während der einzelnen Veranstaltungen des
Audi Sport Cups zuständig sind
Audi Sport TT Cup Berater:
i.d.R. ein ehemaliger Rennfahrer der eine hohe Erfahrung in Markenpokal
Veranstaltungen hat
Generalunternehmen:
von quattro beauftragtes Unternehmen, das Aufgaben im Rahmen der technischen,
sportlichen und kaufmännischen Durchführung des Audi Sport TT Cups in Abstimmung
und im Auftrag von quattro wahrnimmt
TT cup
Einzig zugelassenes Fahrzeug zur Teilnahme am Audi Sport TT Cup
Technischer Serienkommissar / technical scrutineer Audi Sport TT Cup
Ist als permanenter technischer Kommissar für die Serie Audi Sport TT Cup
insbesondere für die sportrechtliche Überprüfung der TT Cup sowie für die technische
Abnahme der TT Cup zuständig.
Permanenter Serien Sportkommissar / permanent steward Audi Sport TT Cup
Für den Audi Sport TT Cup permanent zuständiger Sportkommissar, der das Gremium
der Sportkommissare des jeweiligen Veranstaltungswochenendes für Freies Training,
Qualifikationstraining und die beiden Wertungsläufe des Audi Sport TT Cups ergänzt.
Teilnehmer
Teilnehmer sind sog. permanente Teilnehmer und sog. Gaststarter.
Permanente Teilnehmer haben sich für die gesamte Saison als Teilnehmer bei quattro
beworben, erfüllen die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 4.1.1.1, haben einen
entsprechende Teilnahmevereinbarung mit quattro abgeschlossen und sind von quattro
für die Saison ausdrücklich als permanente Teilnehmer bestätigt worden.
Nur permanente Teilnehmer nehmen an der Gesamtwertung des Audi Sport TT Cups
2015 teil und können den Titel „Audi Sport TT Cup Champion 2015“ erringen.
Gaststarter sind Teilnehmer, welche ausschließlich von quattro persönlich zur
Teilnahme an einer bestimmten Rennveranstaltung eingeladen werden. Gaststarter
haben die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 4.1.1.2 zu erfüllen.
Team Guide
Der Team Guide wird dem Teilnehmer bei Veranstaltungsbeginn übergeben. Der
Teilnehmer bestätigt den Erhalt des Team Guides durch Unterschrift auf einer
bereitgestellten Unterschriftenliste.
Der Team Guide erhält u.a. die folgenden Informationen:
– Rennprogramm der DTM und der Rahmenserien für das Wochenende
– Veranstaltungsprogramm inkl. Zeitplan des Audi Sport TT Cup, insbesondere
Beginn und Ende der Audi Sport TT Cup Veranstaltung je Rennstrecke
– Wichtige Rufnummern von allen Verantwortlichen des Audi Sport TT Cup
– Informationen zur Rennstrecke
– Notfallrufnummern
– Öffnungszeiten des Servicezeltes, der Audi TT Area und der Audi Lounge
– Übersicht über die Teilnehmer
– Resultate (aus dem vorherigen Rennen)
– System der Punktevergabe und Fahrertabelle
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
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–
–
–
–
Rufnummern der Fahrer
Vorschriften zum Dresscode
Informationen zu der Push to Pass Funktion
Übersicht über die TV Übertragungszeiten
4.
4.1
Nennungen
Teilnahmevoraussetzungen, Einschreibungen, Nennungen, Nennungsschluss
und Teilnahmeverpflichtung
4.1.1
Teilnahmevoraussetzungen
4.1.1.1 Für permanente Teilnehmer
quattro schreibt den Audi Sport TT Cup für permanente Teilnehmer aus, welche die
folgenden Voraussetzungen erfüllen:
– Mindestalter von 16 Jahren
– Besitz (während aller zum Cup zählenden Veranstaltungen) mindestens einer
gültigen internationalen Fahrer-Lizenz Stufe D des DMSB oder eine vergleichbare
Lizenz eines anderen Autorité Sportive Nationale (ASN). Lizenznehmer anderer ASN
benötigen zusätzlich eine Auslandsstartberechtigung ihres ASN.
– Absendung des vollständig ausgefüllten Antrages auf Teilnahme an der Audi Sport
TT Cup Saison 2015, erhältlich bei der quattro GmbH, Herrn Rolf Michl, I/EQ,
Ettingerstraße 53a, 85057 Ingolstadt.
– Erfolgreiche Teilnahme (belegt durch schriftliche Bestätigung von quattro) am
Auswahlverfahren zum Audi Sport TT Cup.
– Abschluss der Teilnahmevereinbarung zwischen dem Teilnehmer, soweit dieser noch
nicht volljährig ist, mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreter, und quattro.
Sofern bei Erfüllung obiger Voraussetzungen mehr Anträge auf Einschreibung von
Bewerbern auf permanente Teilnahme bei quattro eingehen, als Plätze im Audi Sport TT
Cup 2015 zur Verfügung stehen, behält sich quattro die Auswahl der Fahrer vor. Die Anzahl
der zur Verfügung stehenden Startplätze für permanente Teilnehmer legt quattro für jede
Saison neu fest.
4.1.1.2 Für Gaststarter
quattro behält sich vor, eine bestimmte Anzahl von Startplätzen je Wertungslauf mit sog.
Gaststartern zu besetzen, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen müssen:
– Mindestalter von 16 Jahren.
– Besitz (während aller zum Cup zählenden Veranstaltungen) mindestens einer gültigen
internationalen Fahrer-Lizenz Stufe D des DMSB oder eine vergleichbare Lizenz eines
anderen Autorité Sportive Nationale (ASN). Lizenznehmer anderer ASN benötigen
zusätzlich eine Auslandsstartberechtigung ihres ASN.
– sowie die erfolgreiche Teilnahme im Vorfeld des Einsatzes an einer von quattro über die
Audi Driving Experience durchgeführten speziellen Qualifizierung bzw. eines speziellen
Lizenztrainings.
4.1.2
Einschreibung
Für permanente Teilnehmer erfordert eine gültige Einschreibung neben der Erfüllung der
Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 4.1.1.1 das rechtzeitige Vorliegen der vollständigen
Einschreibeunterlagen und den rechtzeitigen Eingang der Einschreibegebühr/dem Nenngeld
gemäß 4.2 sowie der Teilnahmevereinbarung bei quattro.
Gaststarter werden ausschließlich von quattro persönlich eingeladen und erhalten im Zuge
dieser Einladung das Nennformular zur Nennung als Gaststarter für eine bestimmte
Rennveranstaltung.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
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Da es sich um eine internationale reservierte Rennserie handelt, erhalten die
angenommenen Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung, wenn sie von quattro zur
Teilnahme am Audi Sport TT Cup ausdrücklich zugelassen werden.
Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor „Anträge auf Einschreibung“ mit Angabe
von Gründen, insbesondere bei mehr Bewerbern als freie Plätze für die Saison 2015
vorhanden sind und bei erfolgloser Teilnahme am Auswahlverfahren abzulehnen.
4.1.3
Nennung, Nennungsschluss
Mit dem „Antrag auf Einschreibung“ beauftragen und bevollmächtigen die Teilnehmer
quattro, in ihrem Namen Nennungen zu den Veranstaltungen, bei denen Wertungsläufe zum
Audi Sport TT Cup 2015 durchgeführt werden, im Rahmen der sog. Blocknennung
abzugeben.
Aus den jeweiligen Blocknennungen ergeben sich die vorläufigen Starterlisten für den
jeweiligen Wertungslauf. Nach Dokumenten- und Technischer Abnahme werden die
endgültigen Starterlisten am offiziellen Aushang veröffentlicht.
quattro gibt die Blocknennungen bis zum Nennungsschluss je Veranstaltung ab.
4.1.4
Teilnahmeverpflichtung
Mit Absendung des vom Teilnehmer vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten, vom
Teilnehmer oder, im Falle eines minderjährigen Teilnehmers, mit Zustimmung von seinen
gesetzlichen Vertreter unterzeichneten „Antrag
auf
Einschreibung“
an den
Serienausschreiber quattro verpflichtet sich der Teilnehmer, an den Auswahl- und
Saisoneinführungslehrgängen, sowie, bei entsprechender Bestätigung der Teilnahme durch
quattro, an allen zum Audi Sport TT Cup 2015 zählenden Veranstaltungen und
Wertungsläufen der Saison 2015 teilzunehmen.
Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, auch später eingehende Anträge
anzunehmen.
Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag ist an folgende Adresse zu senden:
☒ Adresse des Serienausschreibers
☐ abweichende Adresse:
4.2
Nenngeld / Einschreibegebühr für permanente Teilnehmer für die Saison 2015
Die Einschreibegebühr/Nenngeld sowie eine eventuelle Kaution sind gemäß dem „Antrag auf
Einschreibung“ fällig. Folgende Einschreibgebühren/Nenngeld sind vom Teilnehmer zu
entrichten:
Einschreibegebühr inkl. Nenngeld pro Teilnehmer Saison 2015:
99.000,- € zzgl. USt.
Kaution für Haftung für Schäden am TT cup:
10.000,- € ohne USt.
4.3
Startnummern, Teilnehmername und Landesflagge
Die Teilnehmer erhalten vom Serien-Ausschreiber permanente Startnummern für die
komplette Saison.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
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Die Position und Gestaltung der Startnummern sowie die Größe der Streifen auf Windschutzund Heckscheibe richten sich nach den „FIA/DMSB-Vorschriften 2015 für Startnummern und
Werbung am Fahrzeug“ (nachzulesen im DMSB Handbuch Auto Blauer Teil). Die vordere
Startnummer wird auf der Windschutzscheibe an der vorgegebenen Position angebracht. Die
Farbe des Startnummernträgers richtet sich nach dem möglichen Startnummernsponsor,
soweit die Erkennbarkeit der Startnummer davon nicht beeinträchtigt ist.
Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Startnummer. Die Startnummern
werden vor der ersten Saisonveranstaltung unter den permanenten Teilnehmern verlost.
Die Startnummer des Gaststarters wird von quattro vergeben.
Teilnehmername und Landesflagge auf dem Fahrzeug
Der Name des Teilnehmers wird auf dem Dachholm des Wettbewerbsfahrzeuges abhängig
von der Fahrzeugfarbe in weißen oder schwarzen Buchstaben angebracht. Die
entsprechende Landesflagge jedes Teilnehmers wird auf einem vordefinierten Bereich auf
dem Fahrzeug abgebildet. Für die Beklebung sorgt das beauftragte Generalunternehmen.
5.
5.1
Lizenzen
Erforderliche Lizenzstufen
a) Fahrer
☒ Fahrer mit einer für das Jahr 2015 gültigen Internationalen Fahrerlizenz des DMSB oder
eines anderen der FIA angeschlossenen ASN der Stufen
☒ A,
☒ B,
☒ C,
☒ D,
☐C/D-historisch,
die von quattro für den Audi Sport TT Cup ausdrücklich bestätigt worden sind und die
Einschreibegebühren fristgerecht entrichtet haben, sind teilnahmeberechtigt.
b)
Bewerber
Alle Fahrer des Audi Sport TT Cup starten unter folgender Bewerbung:
quattro GmbH, Bewerber-Lizenz-Nr. BIF1167538.
Andere Bewerber sind im Audi Sport TT Cup nicht zulässig
c) Gastfahrer
☒ quattro kann Gastfahrer mit einer gültigen
☒ Internationalen Fahrerlizenz der Stufe D oder höher
☐ Nationalen Lizenz der Stufe A
☐ Nationalen Junior-Lizenz
zu den Wertungsläufen zulassen. Wenn diese von quattro ausdrücklich bestimmt werden
(internationale reservierte Rennserie) und die Bedingungen der Ausschreibung für die
Teilnahme von Gaststartern zu der jeweiligen Veranstaltung erfüllen, können sie außerhalb
der Punkte- und Preisgeldwertung teilnehmen. Die eingeschriebenen (permanenten)
Teilnehmer haben vorrangige Startberechtigung.
d) Altersregelung
gemäß den gültigen DMSB-Lizenzbestimmungen
5.2
Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets
Ausländische Teilnehmer / Fahrer benötigen die Zustimmung der eigenen ASN nach Art.
3.9.4 des ISG.
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6.
6.1
Versicherung; Haftungsausschluss und Verzichtserklärung
Versicherung des Veranstalters/Promotors
gemäß DMSB-Veranstaltungsreglement Art. 35
6.2
Erklärungen von Bewerber, Fahrer / Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung
Die Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Motorsports und auf eigene
Gefahr an den Testtagen und Rennveranstaltungen (ungezeitetes und gezeitetes freies
Training,
Qualifikationstraining,
Warm-up,
Übungsund
Besichtigungsfahrten,
Wertungsläufe) teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle
von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein
Haftungsausschluss vereinbart wird. Im Falle von Minderjährigen haben die gesetzlichen
Vertreter der Einschreibung ausdrücklich zugestimmt und übernehmen die Haftung für den
minderjährigen Teilnehmer. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht
auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung
entstehen, und zwar gegenüber
- den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern
gehen vor!), Begleitpersonen und Helfern,
- den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung
teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder
temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern,
- der FIA, der CIK dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen
Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern,
Generalsekretären, und hauptamtliche Mitarbeiter,
- dem ADAC e.V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC
e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern,
Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern,
- dem Bewerber und Serienorganisator quattro GmbH, der AUDI AG, der Abt Sportsline
GmbH sowie allen an der Durchführung des Audi Sport TT Cups tätigen
Beteiligungsgesellschaften
der
genannten
Unternehmen,
deren
jeweiligen
Nachfolgegesellschaften
und
deren
Organe
(Vorstände,
Geschäftsführer,
Generalsekretäre, etc.) sowie den von diesen mit Aufgaben im Rahmen der Durchführung
beauftragten Dritten,
- dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern
der Behörden, Renndiensten und alle anderen Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltung in Verbindung stehen,
- den Straßenbaulastträger soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der
Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und
- den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und
ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren
Mitgliedern.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf
einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die
Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen,
vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für
Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für
Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
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Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel
unberührt.
Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass
Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und
Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die Rahmen einer Veranstaltung, die auf die
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird.
Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw.
im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer
oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der Teilnehmer alle behandelnden
Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte
ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie
gegenüber dem Rennleiter, leitenden Rennarzt, Sportkommissar, Medizinischen
Einsatzleiter, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem
Versicherungsschadensbüro.
Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß
Datenschutzbestimmungen
des
DMSB,
unter
Berücksichtigung
des
Bundesdatenschutzgesetzes, erklärt sich der Teilnehmer einverstanden. Der Teilnehmer hat
jederzeit die Möglichkeit, vom DMSB Datenschutzbeauftragten Auskunft über diese Daten
von zu erhalten und/oder sein Widerspruchsrecht auszuüben.
Die Datenschutzbestimmungen sind jederzeit einzusehen unter www.dmsb.de und/oder
liegen beim Veranstalter vor Ort aus.
6.3
Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers
Der Fahrzeugeigentümer ist mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten
Fahrzeuges an der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes freies Training,
Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Wertungsläufe,)
einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im
Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber
der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen
Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern
und Generalsekretären,
dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem
ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen,
Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern,
dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern
der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltung in Verbindung stehen,
den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der
Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und
den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und
ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren
Mitgliedern.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf
einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die
Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen,
vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für
Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für
Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
13
7.
7.1
Veranstaltungen
Serien-Terminkalender (ggf. vorläufige Termine)
Der Audi Sport Cup umfasst sechs (6) Rennveranstaltungen mit jeweils zwei (2)
Wertungsläufen. Die einzelnen geplanten Veranstaltungen sind:
Datum
Land
Veranstaltung
Rundenanzahl
01-03.05.15
Hockenheimring I
13
26.-28.06.15
Norisring, Nürnberg
24
31.07.-02.08.15
15
25.-27.09.15
Red Bull Ring, Spielberg, Österreich*
etropolis Motorsport Arena
Oschersleben
Nürburgring
16.-18.10.15
Hockenheimring II*
13
11.-13.09.15
15
15
*vorläufiger Terminkalender, Änderungen vorbehalten
7.2
Zulässige Fahrzeuge, maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge, Betreuung,
Reparatur, Einstellarbeiten und Schäden an den Fahrzeugen
7.2.1 Zulässige Fahrzeuge
Im Audi Sport TT Cup kommen ausschließlich Fahrzeuge vom Typ TT cup zum Einsatz, die
den technischen Vorgaben aus Teil 2 vorliegender Rahmen-Ausschreibung entsprechen und
in verschiedenen Grundfarben zur Verfügung stehen. Die Zuordnung der Fahrzeuge erfolgt
zu Beginn der Saison durch Losentscheid durch quattro.
Der eingeschriebene Teilnehmer hat über die gesamte Rennsaison keinen Anspruch auf ein
Fahrzeug in der zugeordneten Farbe.
quattro behält sich das Recht vor, vor der jeweiligen technischen Abnahme gemäß Ziffer 11
die Fahrzeuge der Teilnehmer untereinander zu tauschen. Ob und welche Fahrzeuge
getauscht werden, entscheidet der Audi Sport TT Cup Beirat. Gegen eine derartige
Entscheidung des Audi Sport TT Cup Beirates ist kein Rechtsmittel bei der jeweiligen
Sporthoheit zulässig.
7.2.2 maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge
Die maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge ist in der jeweiligen Streckenlizenz definiert
und wird in den einzelnen Veranstaltungsausschreibungen geregelt.
7.2.3 Betreuung, Reparatur, Einstellarbeiten und Schäden an den Fahrzeugen
7.2.3.1 Betreuung der Fahrzeuge
Die Fahrzeuge werden alle vollumfänglich und ausschließlich durch quattro, das von quattro
beauftragte Generalunternehmen sowie ausdrücklich von quattro berechtigte Personen, die
auch als solche zu erkennen sind, betreut.
Jegliche Wartungs-, Reparatur- und Einstellarbeiten dürfen ausschließlich von Mitarbeitern
der quattro, des beauftragten Generalunternehmens sowie der ausdrücklich von quattro
berechtigten Unternehmen durchgeführt werden. Jeder Verstoß gegen diese Regelung wird
den Sportkommissaren zur Bestrafung gemeldet.
7.2.3.2 Einsatzfähigkeit des dem Teilnehmer überlassenen Fahrzeuges
Der dem Teilnehmer überlassene TT cup wird von quattro zu den jeweiligen
Rennveranstaltungen in einem einsatzfähigem Zustand zur Verfügung gestellt, so dass sich
der TT cup sowohl in technisch wie optisch einwandfreiem Zustand befindet bzw. dieser für
die folgende Veranstaltung wiederhergestellt wird.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
14
7.2.3.3 Einstellmöglichkeiten
Auf Verlangen des Teilnehmers werden von den Mechanikern des beauftragten
Generalunternehmens ausschließlich folgende individuelle Veränderungen am Fahrzeug
vorgenommen:
– Sitzposition und Pedaleinstellungen
– Lenkradposition
– Sicherheitsgurtposition
– Einstellung des vorderen und hinteren Stabilisators
– Einstellung des TCS (Traction Control System)
– Einstellung des Differenzial-Mappings in drei definierten Modi
Alle anderen Parameter werden ausschließlich vom beauftragten Generalunternehmen an
allen Fahrzeugen einheitlich eingestellt und nicht individuell angepasst.
7.2.3.4 Tätigkeiten des Helfers des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist berechtigt einen (1) Helfer für die Audi Sport TT Cup Saison zu
benennen. Dieser Helfer ist berechtigt, den Teilnehmer organisatorisch zu unterstützen. Er
ist nicht berechtigt, außer in den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten, technische oder
sonstige Maßnahmen am Fahrzeug zu tätigen:
– Reifendruck
– Messen der Reifentemperatur
– Boxentafel an der Strecke
– Angurten / Helm reichen
– Scheiben putzen
– Trinkflasche reichen
– Unterstützung des Teilnehmers nach dem freien Training bzw. nach Aufhebung vom
Parc Fermé nach Qualifikationstraining und Wertungslauf den TT cup zu reinigen.
Der Luftdruck der Reifen kann vom Teilnehmer bzw. seinem Helfer individuell eingestellt
werden. Die vorgegebenen Reifendruckgrenzwerte der quattro bzw. des beauftragten
Generalunternehmens und/oder des Reifenlieferanten müssen eingehalten werden. Die
Messgeräte zum Messen des Reifendrucks und der Reifentemperatur sind von dem
Teilnehmer bzw. dem Helfer selbst und auf eigene Kosten anzuschaffen. Der Transport zur
und die Verwendung bei der jeweiligen Veranstaltung erfolgen eigenverantwortlich durch
jeweiligen Teilnehmer bzw. Helfer. Das Messgerät zum Messen des Reifendrucks darf nicht
zur Erhöhung des Reifendrucks geeignet sein. Die Erhöhung des Reifendrucks darf nur mit
den bei der Veranstaltung bereitstehenden und geeichten Geräten von quattro bzw. des
Generalunternehmers erfolgen.
7.2.3.5 Reparaturen
Die quattro, das beauftragte Generalunternehmen und von quattro oder dem
Generalunternehmen ausdrücklich berechtigte Unternehmen sind berechtigt, im Auftrag der
quattro Reparaturen an dem für den Einsatz überlassenen TT cup durchzuführen.
Reparaturen umfassen die technische Durchsicht der Fahrzeuge TT cup, die Beseitigung
von verschleißbedingten Beschädigungen ebenso wie die Beseitigung von im Zuge des
Einsatzes des TT cup bei Veranstaltungen im Rahmen der Audi Sport TT Cup Saison am TT
cup des Teilnehmers entstandenen Beschädigungen.
7.2.3.6 Revisionen und Verschleiß
Alle Entscheidungen über die Notwendigkeit von Revisionen oder verschleißbedingten
Reparaturen werden ausschließlich von den technischen Verantwortlichen der quattro bzw.
dem Generalunternehmen getroffen.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
15
7.2.3.7 Reparaturen von Beschädigungen
Die Entscheidung über die Reparatur bzw. Instandsetzung von Beschädigungen am
Fahrzeug des Teilnehmers, die während dem Einsatz des Fahrzeuges entstanden sind, wird
durch den technischen Verantwortlichen von quattro, dem technischen Verantwortlichen des
Generalunternehmens sowie in Fällen von Sicherheitsbauteilen durch den permanenten
Technischen Kommissar getroffen.
Der Entscheidung geht eine technische Besichtigung des Schadens durch die vorstehenden
Personen und dem Teilnehmer voraus. Nach jedem Training, Qualifikationstraining sowie
nach jedem Wertungslauf wird ein Protokoll über die optisch erkennbaren Beschädigungen
angefertigt. Das Protokoll ist von dem Teilnehmer und den technischen Vertretern des
beauftragten Generalunternehmens und der quattro zu unterschreiben. Über die optisch
erkennbaren und aufgenommenen Schäden hinaus können bei der technischen Durchsicht
bzw. Reparatur des TT Cup weitere Schäden festgestellt werden. In solchen Fällen wird der
Teilnehmer über die zusätzlichen Schäden informiert.
Im Rahmen der Besichtigung und Anfertigung des Protokolls erhält der Teilnehmer
entsprechendes Gehör betreffend den Schadenshergang. Der Teilnehmer hat kein Recht auf
Einspruch gegen die Entscheidung über eine erforderliche Reparatur bzw. Instandsetzung im
vorstehend beschriebenen Sinne.
7.3
Durchführung der Wettbewerbe, Ersatzfahrzeug/Fahrzeugtausch, Servicezelt,
Audi Sport TT Cup Area, Safety-Car
7.3.1 Durchführung der Wettbewerbe
Die Wettbewerbe werden nach den Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes der
FIA und dessen Anhänge, des DMSB-Veranstaltungs- und -Rundstreckenreglements
durchgeführt, soweit nachfolgend oder in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung
nichts anderes geregelt ist.
Insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
– Die Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse beträgt zu jedem Zeitpunkt der
Veranstaltung max. 60 km/h. Die Einhaltung dieser Geschwindigkeit kann mithilfe
eines Pitspeedlimiters über das Lenkrad unterstützend reguliert werden,
verantwortlich für die richtige Geschwindigkeit bleibt zu jeder Zeit der Teilnehmer.
– Überschreitungen während des Trainings bzw. Warm-ups werden mit einer Geldbuße
von 25,- € je km/h Überschreitung bestraft (zahlbar an den DMSB),
– Überschreitungen während des Rennens werden mindestens mit einer „Drive
through“- bzw. „Stop and go“-Strafe geahndet.
a) Training
☒ Pro Veranstaltung sind ein (Anzahl: 1) freies Trainings von 50 Minuten und ein (Anzahl: 1)
Qualifikationstraining von 30 Minuten vorgesehen.
☒ Jeder Fahrer hat mindestens zwei (Anzahl: 2) gezeitete Trainingsrunden zu absolvieren,
um sich für die beiden Wertungsläufe zu qualifizieren. Erfüllt er diese Voraussetzung
nicht, kann ihm die Zulassung zum Rennen verweigert werden. Sofern sich ein
Teilnehmer nicht qualifiziert hat, aber dennoch vom Rennleiter zum Rennen zugelassen
wird, gilt folgende Regelung:
Falls ein Teilnehmer zum Qualifikationstraining nicht antritt bzw. keine Zeit erzielt, jedoch
am Freien Training teilgenommen hat, so wird er an das Ende des Starterfeldes gesetzt.
Betrifft dies mehrere Teilnehmer, so erfolgt die Aufstellung dieser Teilnehmer nach ihren
Fahrzeiten im Freien Training. Teilnehmer, die weder eine Zeit im Qualifikationstraining
noch im Freien Training erzielt haben, jedoch vom Rennleiter zum Start zugelassen
werden, werden als Letzte in der Startaufstellung platziert. Betrifft dies mehrere
Teilnehmer, so erfolgt die Aufstellung nach dem aktuellen Stand des Audi Sport TT Cup,
bei Punktgleichheit nach der Platzierung im letzten Rennen. Beim ersten Wertungslauf
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
16
der Saison wird die Aufstellung der betroffenen Teilnehmer vom Rennleiter festgelegt.
Teilnehmer, die aus welchen Gründen auch immer nicht am Rennen teilnehmen können,
sind verpflichtet, sich schnellstmöglich bei der Rennleitung, spätestens eine Stunde vor
der offiziellen Startzeit, abzumelden. Durch die Abmeldung frei werdende Plätze in der
Startaufstellung werden durch Aufrücken der restlichen Teilnehmer geschlossen.
Die Startaufstellung zu den Rennen wird grundsätzlich bis eine Stunde vor dem Start
bekannt gegeben.
b) Qualifikation
Qualifikationsminimum
Das Qualifikationsminimum für die Zulassung zum Start ergibt sich aus dem Mittel der von
den drei trainingsschnellsten Teilnehmern gefahrenen Runden-Bestzeiten im
Qualifikationstraining (beste Rundenzeit des Trainingsschnellsten plus beste Rundenzeit des
Zweitschnellsten plus beste Rundenzeit des Drittschnellsten geteilt durch 3) plus 20%.
Teilnehmer, die diese Qualifikation nicht erreichen, werden grundsätzlich zum Start nicht
zugelassen. Die endgültige Entscheidung hierüber trifft der Rennleiter.
Ablauf der Qualifikation
Die Teilnehmer fahren die Fahrzeuge vom Servicezelt in die Boxengasse. Die Teilnehmer
stellen die Fahrzeuge in der Pit Lane in den jeweiligen Arbeitsbereichen vor den einzelnen
Boxen ab. Bis zum Beginn des freien Trainings oder des Qualifikationstrainings können an
den Fahrzeugen durch die in der Boxengasse befindlichen Mechaniker Einstellmaßnahmen
vorgenommen werden. Das freie Training bzw. das Qualifikationstraining beginnt, wenn die
Boxenampel auf grün schaltet. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen die Fahrzeuge die Pit Lane
verlassen und über die Fast Lane in Richtung Boxenausfahrt losfahren. Während des freien
Trainings und des Qualifikationstrainings können die Teilnehmer ihr Fahrzeug in die
Boxengasse zu den in Ziffer 17.4 beschriebenen Einstellmaßnahmen fahren. Nach
Abschluss der Einstellungen kann das Training wieder aufgenommen werden. Bei der
Boxenausfahrt hat der Teilnehmer den von hinten kommenden sich in der Fast Lane
befindlichen anderen Teilnehmern Vorfahrt zu gewähren. In der gesamten Boxengasse gilt
Überholverbot, die Geschwindigkeitsbegrenzung ist zu beachten.
Mit Beginn des Qualifikationstrainings hat jeder Teilnehmer die Gelegenheit, eine oder
mehrere möglichst schnelle Runden zu fahren. Die jeweils schnellsten zwei Runden eines
Teilnehmers während des Qualifikationstrainings werden zum Erstellen des
Trainingsergebnisses herangezogen.
Der schnellste Teilnehmer dieses Ergebnisses ist für Startplatz 1 (Position ergibt sich aus
dem Streckenabnahmeprotokoll) des ersten Wertungslaufs der Veranstaltung qualifiziert. Der
zweitschnellste Teilnehmer des Qualifikationstrainings ist für Startplatz 2, der drittschnellste
Teilnehmer für Startplatz 3 qualifiziert usw..
Werden bei einer Veranstaltung zwei Wertungsläufe durchgeführt, gilt das Ergebnis des
Qualifikationstrainings als Basis für die Startaufstellung des 1. Wertungslaufs und des 2.
Wertungslaufs.
Die Startaufstellung für den 2. Wertungslauf einer Veranstaltung ergibt sich aus der
Reihenfolge der jeweils zweitschnellsten gefahrenen Runde jedes Teilnehmers des
Qualifikationstrainings. Sollten zwei oder mehr Teilnehmer eine übereinstimmende
zweitschnellste Runde gefahren haben, so entscheidet die nächstschnellere Runde über den
Startplatz im 2. Wertungslauf.
c) Startarten
Die Wertungsläufe werden wie folgt gestartet:
☐ rollender Start (Indianapolis-Start)
☒ stehender Start mit versetzter Startaufstellung (GP-Start)
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
17
Vorstart, Startart, Führungsfahrzeug
Die Fahrzeuge werden von den Teilnehmern aus dem Servicezelt in den Vorstart auf die
Start- und Zielgerade gefahren und in den jeweiligen Startfeldern platziert.
Der Start zu einem Wertungslauf erfolgt bei allen Rennen stehend als Grand-Prix-Start mit
versetzter Startaufstellung.
Die Teilnehmer fahren die Einführungsrunde hinter einem Führungsfahrzeug, das am Ende
dieser Runde die Strecke in die Boxengasse verlässt; die Teilnehmer fahren in die
Startaufstellung und nehmen die Startplätze wieder ein.
Der Start zu einem Wertungslauf erfolgt mit einer Startampelautomatik. Nachdem die
Teilnehmer auf ihrer vorgesehenen Startposition stehen, wird am Ende des Feldes von
einem Sportwart die grüne Flagge gezeigt. Danach zeigt der Starter den Teilnehmern die
Tafel „5 Sekunden“ und schaltet anschließend die Startampel auf Rot. Nach Zeigen der
grünen Flagge am Ende des Starterfeldes erscheint als Fünf-Sekunden Signal das erste rote
Doppellicht und im Sekundenabstand jeweils ein weiteres rotes Doppellicht. Zwischen 0,2
und 3 Sekunden nach dem Erscheinen aller 5 roten Doppellichter wird das Startzeichen
durch das Ausschalten der roten Lichter mit der Startampel erteilt. Im Übrigen gelten die
Bestimmungen des DMSB Rundstreckenreglements 2015.
d) Wertungsläufe
Die Wertungsläufe gehen über eine Distanz von ca. 55 km bis ca. 65 km.
Diese Distanz wird jeweils für den/die Wertungslauf/ -läufe in eine bestimmte Rundenzahl
umgerechnet und für jede Veranstaltung angegeben.
Wenn die vorgesehene Distanz für den Wertungslauf nach Ablauf von 30 Minuten vom
Führenden noch nicht erreicht ist, wird der Führende bei der nächsten Zieldurchfahrt
abgewinkt.
Die Ziellinie gilt sowohl auf der Strecke als auch in der Boxengasse.
7.3.2 Ersatzfahrzeug/Fahrzeugtausch
Soweit verfügbar kann quattro dem Teilnehmer ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen. Im
Über einen Tausch auf ein Ersatzfahrzeug vor der technischen Abnahme entscheidet der
Audi Sport TT Cup Beirat.
Nach der technischen Abnahme ist ein Fahrzeugtausch sowie – soweit vorhanden – der
Einsatz eines Ersatzfahrzeuges nur nach vorheriger Freigabe durch die Sportkommissare
möglich. Der permanente Sportkommissar wird durch den Bewerbervertreter oder durch den
technischen Verantwortlichen von quattro bzw. dem Generalunternehmen entsprechend mit
der Einholung der Freigabe betraut. Ein Einsatz eines Ersatzfahrzeuges kann auch während
dem Freien Training oder dem Qualifikationstraining erfolgen, wenn der Ausfall des
Fahrzeuges des Teilnehmers auf einen technischen Defekt zurückzuführen ist, den quattro
oder der Generalunternehmer zu vertreten haben.
quattro ist nicht verpflichtet, Ersatzfahrzeuge bei den Rennveranstaltungen vorzuhalten. Der
Teilnehmer hat insoweit keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines
Ersatzfahrzeuges.
7.3.3 Servicezelt, Audi Sport TT Cup Area
Der Zutritt zum Servicezelt und den Fahrzeugen, einschließlich dem TT Cup des
Teilnehmers, außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten ist nur nach Absprache mit dem
verantwortlichen Teammanager des beauftragten Generalunternehmens möglich. Die
offiziellen Öffnungszeiten werden im Team Guide für die jeweilige Rennveranstaltung des
Audi Sport TT Cups kommuniziert, Änderungen während der Veranstaltung werden am
„Schwarzen Brett“ in der Audi Sport TT Cup Area ausgehängt.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
18
Die Audi Sport TT Cup Area dient als Team Hospitality. Schulungen, Audi Sport TT Cup
interne Fahrerbesprechungen, Rennvor- und Nachbereitungen finden im Schulungsraum der
Audi Sport TT Cup Area statt.
Zutritt zur Team Hospitality ist grundsätzlich nur in Teamkleidung gestattet; Ausnahmen
bedürfen der Zustimmung von quattro. Zugangsberechtigt sind ausschließlich der
permanente Teilnehmer und sein Helfer, Gaststarter, die Organisation des Audi Sport TT
Cups sowie die Mitarbeiter der von quattro beauftragten Unternehmen.
Zutrittsberechtigungen können nicht erworben werden.
7.3.4 Safety-Car
quattro wird in Abstimmung mit dem Veranstalter und der Rennleitung ein Safety-Car zur
Verfügung stellen und entsprechend einsetzen. Der Einsatz dieses Safety-Cars erfolgt
gemäß dem DMSB-Rundstreckenreglement.
8.
8.1
Wertung
Punktetabelle
Sieger eines Wertungslaufes ist der Teilnehmer, der die gefahrene Distanz mit seinem
Fahrzeug in der kürzesten Zeit unter Berücksichtigung aller Strafen zurückgelegt hat.
Alle Teilnehmer, die gestartet sind, werden gewertet sofern sie mindestens 90% der Distanz
des Siegers zurückgelegt haben.
Bei Kürzung der Distanz oder Abbruch eines Rennens, soweit dieses nicht wieder
aufgenommen wird, erhalten die Teilnehmer folgende Punkte:
mind. 75% der vorgesehenen Distanz
mind. 50% der vorgesehenen Distanz
unter 50% der vorgesehenen Distanz
=
=
=
100% Punkte
100% Punkte
50% Punkte
Die Wertung einer Veranstaltung für die Gesamtwertung des Audi Sport TT Cups 2015
erfolgt nur, wenn mindestens zehn Teilnehmer zum jeweiligen Rennen gestartet sind. Bei
weniger als zehn startfähigen Teilnehmern behält sich der Audi Sport TT Cup Beirat vor, den
Wertungslauf nicht zu starten. Der Teilnehmer hat keine Ersatzansprüche aus und im
Zusammenhang mit einem Nichtstart.
Für die Wertungsläufe werden folgende Punkte vergeben:
Platz
Punkte
1
25
2
21
3
18
4
16
5
14
6
13
7
12
8
11
9
10
Platz
Punkte
10
09
11
08
12
07
13
06
14
05
15
04
16
3
17
02
18
01
Die Punktewertung erfolgt auf Basis des endgültigen Ergebnisses des jeweiligen
Wertungslaufs unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen:
Für permanente Teilnehmer des Audi Sport TT Cup wird nach jedem Wertungslauf parallel
zur Gesamtwertung eine eigene Audi Sport TT Cup Wertungslauf-Wertung erstellt.
Gaststarter erhalten weder Punkte für die Gesamtwertung noch Preisgelder. Insoweit werden
die Gaststarter für die Audi Sport TT Cup Wertung nicht berücksichtigt, permanente
Teilnehmer rücken entsprechend auf und erhalten die Punkte und das Preisgeld des Platzes,
auf den sie aufgerückt sind.
Der bestplatzierte Teilnehmer dieser Audi Sport TT Cup Wertungslauf-Wertung erhält die für
einen ersten Platz definierten Punkte vorstehender Tabelle, der Zweitbeste erhält die für
einen zweiten Platz in vorstehender Tabelle definierten Punkte usw..
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
19
Für die Jahresendwertung werden alle Ergebnisse der einzelnen Rennen berücksichtigt. Es
gibt kein Streichresultat.
Siegerehrung
Unmittelbar nach jedem Wertungslauf begeben sich die auf den ersten drei Plätzen des
Wertungslaufes platzierten Teilnehmer, d.h. Teilnehmer an der Gesamtwertung wie auch
teilnehmende Gaststarter, zur Siegerehrung. quattro behält sich darüber hinaus vor, auch
solche Gaststarter, die nicht auf die Plätze 1–3 gefahren sind, im Rahmen der Siegerehrung
zu platzieren.
quattro ist berechtigt, weitere Aktivitäten, insbesondere mit den platzierten Teilnehmer
innerhalb des Audi VIP-Hospitality (Audi Lounge) Programms bzw. des Audi
Sponsorenprogramms durchzuführen. Die entsprechend ausgewählten Teilnehmer werden
davon rechtzeitig informiert und sind zur Teilnahme verpflichtet.
Werbung bei der Siegerehrung
Teilnehmer, die einen der ersten drei Plätze bei einem Rennen belegen, sind verpflichtet,
während der entsprechenden Siegerehrung und/oder Pressekonferenz die zur Verfügung
gestellten Kappen zu tragen und so auszurichten, dass der Firmenschriftzug von vorn lesbar
ist. Während der Nationalhymne ist die Kappe abzunehmen.
Zur Siegerehrung dürfen weder Kappen noch Trinkflaschen, außer den hierfür von quattro
zur Verfügung gestellten, mit auf das Siegerpodest genommen werden.
8.2
Punktegleichheit
Besteht bei der Endauswertung Punktgleichheit zwischen mehreren Fahrern, entscheidet die
größere Anzahl der ersten, dann der zweiten und der weiteren Plätze aller durchgeführten
Läufe.
9.
9.1
Private Trainings und Tests
Allgemeine Bestimmungen
Permanente Teilnehmer, deren Einschreibung für den Audi Sport TT Cup 2015
angenommen wurde, verpflichten sich zwischen dem 03.04.2015 und dem 18.10.2015:
– keine Rennstrecke (ganz oder teilweise) mehr mit einem motorisierten Fahrzeug zu
befahren, auf der im Jahr 2015 noch ein Wertungslauf zum Audi Sport TT Cup
geplant ist,
– außerhalb der Rennveranstaltungen des Audi Sport TT Cup keine Rennstrecken
(ganz oder teilweise) mit einem TT cup Fahrzeug oder ähnlichen Fahrzeug (z.B. CupScirocco und vergleichbaren Cup/Markenpokalfahrzeugen) zu befahren
– nur dann an Wertungsläufen einer anderen ausgeschriebenen Rennserie
teilzunehmen, wenn zuvor der Audi Sport TT Cup Beirat über die geplante Teilnahme
schriftlich informiert wurde und seine Zustimmung gegeben hat
Verstöße gegen die oben genannten Punkte können eine Meldung an die Sportkommissare
oder der jeweiligen Sporthoheit zur Folge haben und mit einem Wertungsausschluss
geahndet werden. Der permanente Sportkommissar des Audi Sport TT Cup ist ebenfalls
berechtigt die Anzahl der Push-to-Pass Vorgänge für das nächste Qualifying oder Rennen zu
reduzieren.
9.2
Zeitrahmen
Entfällt, da keine privaten Trainings und Tests zulässig
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
20
10.
Dokumentenabnahme
Folgende Dokumente müssen vom Teilnehmer vor jeder Veranstaltung (der genaue
Zeitpunkt ergibt sich aus dem Team Guide) vorgelegt werden:
☐ Nennbestätigung
☒ Lizenz von Bewerber
☒ Fahrerlizenz
☒ gegebenenfalls ASN Bestätigung (sofern nicht in der int. Lizenz enthalten)
☒ medizinische Eignungsbestätigung (sofern nicht in der int. Lizenz enthalten)
10.1
Zeitplan Dokumentenabnahme
Siehe Ausschreibung / Team Guide der jeweiligen Veranstaltung bzw. Aushang
10.2
Fahrerbesprechung/Briefing
☒
der
Ort
der
Fahrerbesprechung/Briefing
ist
in
den
jeweiligen
Veranstaltungsausschreibungen, dem Team Guide, angegeben
☒ eine festgestellte Nichtteilnahme oder nicht vollständige Teilnahme (gemäß
Unterschriftenliste) zieht ohne besonderem Strafverfahren eine Geldbuße in Höhe
von 125,- Euro nach sich
Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung, Siegerehrung und Pressekonferenz ist Pflicht.
Nichtteilnahme oder verspätetes Erscheinen wird mit 125,00 €, zahlbar an den DMSB,
bestraft. Im Wiederholungsfall droht der Ausschluss von der weiteren Teilnahme am
gesamten Audi Sport TT Cup 2015.
Alle Termine werden dem Teilnehmer im Audi Sport TT Cup „Team Guide“ mitgeteilt, der vor
der jeweiligen Veranstaltung herausgegeben wird. Änderungen während der jeweiligen
Veranstaltung werden am „Schwarzen Brett“ in der Audi Sport TT Cup Area ausgehängt.
11.
Technische Abnahme/Technische Kontrollen
Bei der Technischen Abnahme müssen die Teilnehmer mit dem Wettbewerbsfahrzeug und
der vorgeschriebenen Fahrer-Sicherheitsausrüstung erscheinen. Das Fahrzeug muss so
vorgeführt werden, wie es im Wettbewerb eingesetzt wird (inkl. Startnummern) und muss
den geltenden technischen Bestimmungen entsprechen. Die Technische Abnahme findet im
Servicezelt des Audi Sport TT Cups statt.
Folgende Fahrzeug-Dokumente sind vorzulegen:
☐ Wagenpass oder Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
☒ Wagenpass
☐ Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
☐ Kopie Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
☒ Homologationsblatt
☐ Kopie Auszug aus der G-Fahrzeugliste
☒ Zertifikat für Überrollvorrichtung
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
21
11.1
Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen
Aufgrund des Zentraleinsatzes, den klaren Zuständigkeiten von quattro und dem von quattro
beauftragten Dritten, insbesondere dem Generalunternehmen sowie den abschließend
definierten Tätigkeiten des Helfers werden keine Fahrzeugteile verplombt oder besonders
gekennzeichnet. Die vorstehenden Regelungen zur Reparatur sind abschließend.
11.2
Technische
Abnahme
vor
Qualifikationstraining,
Schlussabnahme, Ort, Zeitplan Parc Fermé
dem
Start
und
Ort
Servicezelt Audi Sport TT Cup
Zeitplan
siehe für die jeweilige Veranstaltung im Team Guide
Parc Fermé Der Parc fermé befindet sich grundsätzlich im Audi Sport TT CupPaddock/Servicezelt.
Die Fahrzeuge sind nach dem Qualifikationstraining und jedem Wertungslauf
auf direktem Weg zum Parc fermé zu bringen. Der Weg von der Zieldurchfahrt
zum Parc fermé unterliegt den Parc-fermé-Bestimmungen. Parc Fermé endet
automatisch nach Ablauf von 30 Minuten nach Aushang des von der
Rennleitung bestätigten Endergebnisse des Qualifikationstrainings bzw. der
Wertungsläufe. Der permanente Sportkommissar kann die Parc Fermé Zeit
verlängern.
Während Parc Fermé dürfen keine Arbeiten an den Fahrzeugen ausgeführt
werden. Zugang zu den Fahrzeugen haben nur die Sportkommissare sowie
der Technische Kommissar und von diesen ausdrücklich berechtigte
Personen.
12.
12.1
Kraftstoff
Kraftstofftyp und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff
Siehe Technisches Reglement Art. 1.12
12.2
Kraftstoffkontrollen
Kraftstoffproben können zu jeder Zeit der Veranstaltung durch die Technischen Kommissare
entnommen werden. Es gelten die DMSB-Richtlinien für Kraftstoffprobeentnahmen.
13.
13.1
Nachtanken
Tankanlagen und Kontrolle
Nachtanken ist nur im Bereich des Servicezelt Audi Sport TT Cup bzw. an den offiziellen
Tankanlagen der jeweiligen Rennstrecke erlaubt. Informationen erhalten die Teilnehmer im
Team Guide der jeweiligen Veranstaltung oder am Aushang.
14.
Trainingssitzungen
siehe Art. 7.3 a) sowie Zeitplan der Veranstaltung
15.
Freies Training
siehe Art. 7.3 a)
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
22
16.
Qualifikationstraining/Zeittraining
siehe Art. 7.3 a)
17.
17.1
Rennen
Verwendung von Regenreifen
Zeigt der Rennleiter „Wet Practice“ oder „Wet Race“ vor einem Freien Training,
Qualifikationstraining oder einem Wertungslauf, ist die Verwendung von Regenreifen
ausschließlich für das der Anzeige folgende Training oder Wertungslauf zugelassen. Der
Rennleiter entscheidet die Verwendung von Regenreifen für das gesamte Teilnehmerfeld
vorzuschreiben. Im Vorfeld der Entscheidung kann quattro bzw. der TT Cup Beirat über den
Bewerbervertreter beim Rennleiter einen Vorschlag äußern. Regenreifen werden nicht
gezeichnet.
Beginnt es während eines Wertungslaufs zu regnen und wurde vor dem Wertungslauf kein
„Wet Race“ gezeigt, obliegt es dem Rennleiter, den Wertungslauf zu unterbrechen und die
Verwendung von Regenreifen nach einem eventuellen Neustart vorzuschreiben. Ein
selbstständiges Wechseln auf Regenreifen ist nicht erlaubt. Nur der Generalunternehmer
darf die Reifen wechseln.
17.2
Max. Personenanzahl, die an einem Fahrzeug arbeiten und
Sicherheitsausstattung
Zwei (Anzahl: 2) Personen, die gleichzeitig technische Tätigkeiten am Fahrzeug ausüben.
Daneben ist der Helfer berechtigt, die abschließend definierten Tätigkeiten auszuüben.
Da kein Nachtanken in der Boxengasse erlaubt ist, tragen weder die Mechaniker noch die
Helfer feuerfeste Kleidung. Vorgeschrieben ist lediglich Teamkleidung.
17.3
Boxenstopp-Sicherheit und Verantwortlichkeit des Teilnehmers beim Start
aus dem Boxenbereich
Die Fahrzeuge verlassen die Pit Lane über die Fast Lane in Richtung Boxenausfahrt.
Bei der Boxenausfahrt hat der Teilnehmer den von hinten kommenden sich in der Fast Lane
befindlichen anderen Teilnehmern Vorfahrt zu gewähren. In der gesamten Boxengasse gilt
Überholverbot, die Geschwindigkeitsbegrenzung ist zu beachten.
Der Start des Quailfikationstrainings aus der Boxengasse ist in Ziffer 7.3.1 b) abschließend
beschrieben. Ein Start eines Wertungslaufes aus der Boxengasse ist nicht vorgesehen.
17.4
Tätigkeiten in der Boxengasse während Trainings und den Wertungsläufen
In der Boxengasse sind ausschließlich die nachfolgenden Tätigkeiten durch die genannten
Personen während dem freien Training und dem Qualifikationstraining erlaubt:
Einstellung Stabilisator vorne und hinten durch die Mechaniker des Generalunternehmens
Reifendruck
durch
den
Helfer
ausschließlich
innerhalb
der
vorgegebenen
Reifendruckgrenzwerte. Darüber hinaus darf der Helfer in der Box bzw. dem Arbeitsbereich
vor der Box nur die für den Helfer nach vorliegender Rahmen-Ausschreibung erlaubten
Tätigkeiten ausüben.
Im Falle eines Reifendefektes ist der Wechsel des entsprechenden Reifens sowohl in den
Trainings als auch in den Wertungsläufen erlaubt. Darüber hinaus sind Reifenwechsel nicht
zulässig.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
23
18.
18.1
Titel, Preisgeld und Pokale
Titel Gesamtsieger
Der Teilnehmer, der nach dem letzten Wertungslauf die meisten Punkte in der
Gesamtwertung hat, erhält den Titel:
„Audi Sport TT Cup Champion 2015“
18.2
Preisgeld und Pokale
Je für die Gesamtwertung zu wertenden Wertungslauf werden von quattro folgende (Brutto-)
Preisgelder in EURO entsprechend den Platzierungen innerhalb der Gesamtwertung
vergeben:
Platz
Preisgeld
1
1.500,-
2
1.400,-
3
1.300,-
4
1.200,-
5
1.100,-
6
1.000,-
7
900,-
8
800,-
9
700,-
Platz
Preisgeld
10
600,-
11
500,-
12
400,-
13
300,-
14
200,-
15
100,-
16
75,-
17
50,-
18
25,-
Sämtliche Preisgelder werden erst nach Abschluss der Saison von quattro an die platzierten
permanenten Teilnehmer ausbezahlt.
Soweit das Preisgeld an ausländische Teilnehmer gezahlt wird, ist quattro verpflichtet, die
vom Teilnehmer zu tragende Abzugsteuer gemäß § 50a EStG auf die Rechnung des
ausländischen Teilnehmers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der
Teilnehmer erhält das um die Abzugsteuer geminderte Preisgeld ausbezahlt.
Teilnehmende Gaststarter bekommen kein Preisgeld.
quattro vergibt Pokalen für die drei Erstplatzierten.
19.
19.1
Werbung
Werbung an Fahrerausrüstung
☐ an der Fahrerausrüstung ist keine Werbung vorgeschrieben
☒ für die Fahrerausrüstung gelten folgende Werbevorschriften
Auf dem Overall des Teilnehmer sind für persönliche Sponsoren des Teilnehmers
ausschließlich die in Teil 3 Anlage 1, Ziffer 1 Sponsorenfläche Overall gekennzeichneten
Flächen freigegeben.
Im Übrigen ist die quattro frei in der Wahl ihrer Sponsoren.
☐ siehe Anlage
19.2
Werbung und Startnummern am Fahrzeug (siehe Techn. Reglement Art. 1.10)
Auf dem Fahrzeug des Teilnehmer sind für persönliche Sponsoren des Teilnehmers
ausschließlich die in Teil 3 Anlage 1, Ziffer 2 Sponsorenfläche Fahrzeug gekennzeichneten
Flächen freigegeben.
Im Übrigen ist die quattro frei in der Wahl ihrer Sponsoren.
Die Position und Gestaltung der Startnummern sowie die Größe der Streifen auf Windschutzund Heckscheibe richten sich nach den „FIA/DMSB-Vorschriften 2015 für Startnummern und
Werbung am Fahrzeug“ (nachzulesen im DMSB Handbuch Auto Blauer Teil).
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
24
20.
Protest und Berufung
Bei Protesten und Berufung gelten das Internationale Sportgesetz der FIA, das
Veranstaltungsreglement des DMSB, die Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB sowie
bei Berufungen zur FIA die Rechts- und Verfahrensordnung der FIA.
Protestkaution (DMSB): Status Internationaler Lizenzsport: 500,00 €
Berufungskaution (DMSB): International (DMSB)
1.500,00 €
Berufungskaution (FIA):
6.000,00€
zuzgl. DMSB-Kostenpauschale für Internationale Berufung (FIA) 3.000,00€
(Protest- und Berufungskautionen sind mehrwertsteuerfrei)
21.
Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
Bei Entscheidungen der FIA, des DMSB, deren Gerichtsbarkeiten, der Sportkommissare
oder des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der Rechtsweg
ausgeschlossen. Aus Maßnahmen und Entscheidungen des DMSB bzw. seiner
Sportgerichtsbarkeit sowie der Beauftragten des DMSB können keine Ersatzansprüche
irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des
enthafteten Personenkreises – beruhen und außer für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Stillschweigende
Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
22.
Anerkennung des Reglements
Jeder Teilnehmer des Audi Sport TT Cup bestätigt durch seine Unterschrift im „Antrag auf
Einschreibung“ die Anerkennung des vorliegenden Reglements insgesamt mit den
Bestimmungen des DMSB und des Internationalen Sportgesetzes der FIA mit Anhängen.
23.
Gerichtsstand
Soweit kein Rechtswegausschluss besteht und Ansprüche gegen die quattro geltend
gemacht werden und eine Gerichtsstandvereinbarung gem. § 38 ZPO zulässig ist, wird
hiermit als Gerichtsstand Ingolstadt vereinbart.
24.
TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte
Vorbehaltlich des Abschlusses der Verhandlungen mit dem Veranstalter der DTM, der ITR
e.V., liegen alle Copyright und Bildrechte, jedenfalls ein entsprechend umfangreiches
Nutzungsrecht selbiger, beim Serienausschreiber einschließlich der Bilder, die von
Fernsehübertragungen des Veranstalters der DTM und dessen beauftragten
Medienunternehmen übernommen werden.
Alle Fernsehrechte des Audi Sport TT Cups sowohl für terrestrische Übertragung als auch
für Kabel- und Satellitenfernsehübertragung, alle Videorechte und alle Rechte zur
Verwertung durch sämtliche elektronische Medien, einschließlich Internet liegen beim
quattro.
Jede Art von Aufnahmen, Ausstrahlung, Wiederholung oder Reproduktion zu kommerziellen
Zwecken ist ohne schriftliche Zustimmung von quattro verboten.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
25
25.
Besondere Bestimmungen
Darüber hinaus erkennt der Teilnehmer mit Abgabe des „Antrages auf Einschreibung“ die
nachfolgenden Regelungen bzgl. Vermarktung und Nutzungsrechten an:
Nutzungsrecht
Der Teilnehmer des Audi Sport TT Cup räumt quattro das einfache, übertragbare bzw.
unterlizenzierbare sowie zeitlich, inhaltlich und räumlich unbegrenzte Recht ein, mit seiner
Person zu werben, insbesondere Namen, Marken, Bilder, Initialen, Fotografien sowie
sonstige bildliche Darstellungen des Teilnehmers für werbliche Zwecke in jeglicher medialen
Erscheinungsform, in unveränderter Form oder bearbeiteter und/oder umgestalteter Form zu
benutzen. Die Rechteeinräumung schließt insbesondere das Recht zur Veröffentlichung,
Ausstellung, Vervielfältigung, Verbreitung sowie öffentlichen Zugänglichmachung ein. Der
Teilnehmer stimmt schon jetzt der Einräumung von Nutzungsrechten durch quattro an Dritte
zu. quattro ist zur Auswertung der Nutzungsrechte berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Vermarktungsrecht
quattro steht somit das alleinige Vermarktungsrecht des Audi Sport TT Cups zu. quattro ist
berechtigt, die sich daraus ergebenden Rechte Dritten zur Nutzung einzuräumen.
Berechtigung des Teilnehmers zur Einräumung der Rechte
Der Teilnehmer garantiert den Bestand der quattro eingeräumten Rechte. Er sichert zu, zu
der obigen Rechteeinräumung berechtigt zu sein und garantiert, dass durch die Nutzung in
vorgenanntem Umfang durch quattro und/oder der AUDI AG und/oder der Lizenznehmer der
quattro und/oder der AUDI AG keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber- und
Leistungsschutzrechte) verletzt werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, quattro und/oder die
AUDI AG und/oder die Lizenznehmer der quattro und/oder der AUDI AG von sämtlichen
Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung von Urheber-, Leistungsschutzrechten oder
sonstigen Rechten Dritter durch die Nutzung in vorgenanntem Umfang freizustellen. Die
Freistellung umfasst auch Kosten für eine unberechtigte Inanspruchnahme sowie
Rechtsverteidigungskosten.
Nutzungsrecht betreffend die Sponsoren des Teilnehmers
Der Teilnehmer des Audi Sport TT Cup räumt quattro die Rechte gemäß vorstehender Ziffer
Nutzungsrecht betreffend seine persönlichen Sponsoren ein. quattro ist insbesondere
berechtigt, Unternehmensbezeichnungen, Namen, Marken, Bilder für werbliche Zwecke in
jeglicher medialen Erscheinungsform (z.B. Abbildungen der Sponsorenlogos auf
Fahreroverall oder Fahrzeugen) zu benutzen. Vorstehende Ziffer zur Berechtigung gilt
entsprechend.
Mediadaten
quattro ist Inhaber sämtlicher Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den im
Rahmen und/oder im Zusammenhang mit dem Audi Sport TT Cup erstellten Bilder,
Fernsehübertragungen und/oder Internetübertragungen der Rennserie(nachfolgend:
„Mediadaten“). Hierzu gehören insbesondere sämtliche Vermarktungs-, Video-, Sende-,
Fernsehübertragungs- (Kabel, Satellit, terrestrisch) und Onlineübertragungsrechte an den
Mediaten. Jede Form der Nutzung der Mediadaten bedarf der vorherigen schriftlichen
Einwilligung von quattro.
Berechtigung des Teilnehmers zur Nutzung der Mediadaten
quattro ist Inhaber sämtlicher Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den im
Rahmen und/oder im Zusammenhang mit dem Audi Sport TT Cup erstellten Bilder,
Fernsehübertragungen und/oder Internetübertragungen der Rennserie(nachfolgend:
„Mediadaten“). Hierzu gehören insbesondere sämtliche Vermarktungs-, Video-, Sende-,
Fernsehübertragungs- (Kabel, Satellit, terrestrisch) und Onlineübertragungsrechte an den
Mediaten. Jede Form der Nutzung der Mediadaten bedarf der vorherigen schriftlichen
Einwilligung von quattro und kann nur in dem Umfang gewährt werden, wie der quattro auch
das entsprechende Recht zusteht.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
26
Teil 2 Technisches Reglement
1.
1.1
Technische Bestimmungen der Serie
Übersicht der ausgeschriebenen Gruppen/ Klassen
Tourenwagen Markenpokal
ISG Anhang J Kategorie I
1.2
Grundlagen der Technischen Bestimmungen gemäß
☒ Art. 251 und 277 des Anhang J (ISG der FIA)
☐ Technische Bestimmungen der DMSB-Gruppe/n
☒ Allgemeine Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu technischen
Reglements (DMSB-Handbuch, blauer Teil)
☒ Vorliegendes Technisches Reglement
☒ Homologationsblatt als Anlage 2
☒ Teilekatalog als Anlage 3
1.3
Allgemeines/Präambel
Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte ist verboten.
Erlaubte Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen oder Reglementverstöße
nach sich ziehen.
1.4
Fahrerausrüstung
Das Tragen von Overalls gemäß FIA-Norm 8856-2000 sowie Unterwäsche (mit langen
Ärmeln und Beinen), Kopfhaube, Socken, Schuhe und Handschuhe gemäß FIABestimmungen ist vorgeschrieben.
Des Weiteren muss ein Helm:
☐ gemäß DMSB-Bestimmungen
☒ gemäß FIA-Bestimmungen (Anhang L des ISG) getragen werden.
Darüber hinaus ist die Verwendung des Kopfrückhaltesystems (z.B. HANS):
☐ empfohlen
☒ vorgeschrieben
DMSB-Hinweis: Seit 01.01.2010 ist die Verwendung einer Kopfrückhaltevorrichtung (z.B.
HANS) für alle Fahrer bei Rundstreckenrennen und Leistungsprüfungen (nicht Anhang K)
vorgeschrieben.
1.5
Generelle Bestimmungen, Erlaubte Änderungen und Einbauten
Es dürfen Arbeiten durchgeführt werden, die zum normalen Unterhalt des Fahrzeugs
gehören oder dem Ersetzen von durch Verschleiß oder Unfall schadhaft gewordenen Teilen
dienen.
Änderungen und Einbauten dürfen nur innerhalb des nachfolgend bestimmten Rahmens
durchgeführt werden. Durch Verschleiß oder Unfall beschädigte Teile dürfen nur durch
identische Originalteile ausgetauscht werden.
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
27
Am kompletten Fahrzeug dürfen die Befestigungs-Normteile, wie: Muttern, Schrauben,
Unterlegscheiben, Federringe, Federscheiben, Splinte durch gleichwertige, der Originalform
entsprechende, Normteile ersetzt werden. Bei Gewinden sind Gewindeart, -größe und steigung (Bsp. M 8 x 1,25) beizubehalten.
1.6
Fahrzeug-Mindestgewichte und Ballast
(Gewichtswert, Ermittlung, ggf. Referenzwaage, Befestigung von Ballast)
Das Mindestgewicht 1.205 kg. Dies setzt sich zusammen aus der Summe Leergewicht des
Fahrzeugs 1.125 kg zuzüglich des Mindestgewichts des Fahrers inkl. dessen Ausrüstung
von 80 kg.
Zusätzlicher Ballast darf ausschließlich an den definierten Befestigungspunkten des Chassis
befestigt und plombiert werden.
1.7
Hubraumfaktor für aufgeladene Motoren
Der Hubraumfaktor beträgt:
☒ Fahrzeuge mit Turbo-Lader (Otto-Motor):
1,7
☐ Fahrzeuge mit mechanisch angetriebenen Lader (z.B. G-Lader):
☐ Diesel-Fahrzeuge mit Turbo-Lader:
1.8
Abgasvorschriften
Die aktuellen DMSB-Abgasvorschriften (s. DMSB-Handbuch, blauer Teil) sind einzuhalten.
☒ Die Fahrzeuge müssen mit einem Katalysator gemäß DMSB-Abgasvorschriften
ausgerüstet sein.
☐ Die Fahrzeuge müssen mit einem Einheits-Katalysator mit folgender Spezifikation
ausgerüstet sein:
☐ Die Fahrzeuge müssen mit einem DMSB-homologierten Partikelfilter ausgerüstet sein
(für Diesel-Fahrzeuge).
1.9
Geräuschbestimmungen
Die max. zulässigen Geräuschgrenzwerte betragen _138_ dB(A) nach LWA–Verfahren
und __106__ dB(A) nach LP–Verfahren.
Dieser Geräuschwert wird nach der:
☐ DMSB-Nahfeld-Messmethode (zusätzlich zur Vorbeifahrt-Messmethode)
☒ DMSB-Vorbeifahrt-Messmethode (obligatorisch für alle Rundstreckenveranstaltungen)
ermittelt.
Die aktuellen
einzuhalten.
DMSB-Geräuschvorschriften
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
(s.
DMSB-Handbuch,
blauer
Teil)
sind
28
1.10
Werbe-Vorschriften und Startnummern am Fahrzeug
Die aktuellen FIA/DMSB-Vorschriften für Startnummern und Werbung an Fahrzeugen (s.
DMSB-Handbuch, blauer Teil) sind einzuhalten.
☒ Seitens des Serienausschreibers werden keine besonderen Werbevorschriften festgelegt.
☐ Unter Beachtung der FIA/DMSB Vorschriften für Startnummern und Werbung an
Fahrzeugen ist folgende verbindliche Werbung am Wettbewerbsfahrzeug vorgeschrieben.
(siehe auch Anhang ….. dieser Ausschreibung).
1.11
Sicherheitsausrüstung
Die Fahrzeuge müssen folgende Sicherheitsausrüstung aufweisen.
Die Artikelangaben beziehen sich, falls nicht anders angegeben auf den aktuellen Anhang J
zum ISG
☒
☒
☒
☒
☒
☒
☐
☒
☒
☐
☐
☒
☒
☒
☒
☒
☐
☒
☒
☒
☒
☒
☒
☐
☒
☒
☒
☒
☐
Leitungen und Pumpen gemäß Art. 253.3.1 und 253.3.2 bzw. Art. 259.6.2
Ölsammelbehälter gemäß Art. 259.7.4
Tankentlüftung gemäß Art. 253.3.4
2-Kreis-Bremsanlage gemäß Art. 253.4
Haubenhalter gemäß Art. 253.5
Sicherheitsgurte gemäß Art. 253.6 bzw. Art. 259.14.2.1
Hand-Feuerlöscher gemäß Art. 253.7.3
Feuerlöschanlage gemäß Art. 253.7.2 bzw. Art. 275.14.1
Überrollvorrichtung gemäß Art. 253.8
Überrollvorrichtung gemäß Art. 253.8 (Anhang J 1993)
Überrollvorrichtung gemäß Art. 277
Rückspiegel gemäß Art. 253.9 bzw. Art. 275.14.3
Abschleppösen/-vorrichtungen gemäß Art. 253.10 bzw. Art. 259.14.6
Sicherheitsfolie an Fensterscheiben gemäß DMSB-Bestimmungen
Verbundglas-Windschutzscheibe
Türfangnetze gemäß Art. 253.11 oder DMSB-Bestimmungen
Zusätzliche Befestigung der Windschutzscheibe gemäß Art. 253.12
Stromkreisunterbrecher gemäß Art. 253.13
Sicherheitskraftstoffbehälter nach FIA-Norm FT3/FT3-1999 bzw. FT5 gemäß
Art. 253.14 bzw. 259.6.3
FIA-homologiertes Rückschlagventil im Kraftstoffeinfüllrohr gem. Art. 253.14.5
Feuerschutzwand gemäß Art. 253.15 bzw. Art. 259.16.6
Sitze und Befestigungen gemäß Art. 253.16
FIA-homologierter Fahrersitz gemäß Art. 253.16
Kopfstütze gemäß Art. 259.14.4
Rücklicht gemäß Art. 275.14.5
Rückwärtsgang gemäß Art. 275.9.3
Verbot von Reifen-Druckkontrollventilen gemäß Art. 253.17
Artikel 277
Gemäß Anhang K zum ISG
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
29
1.12
Kraftstoff und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff
Es darf ausschließlich handelsüblicher unverbleiter Kraftstoff gemäß Art. 252.9 Anhang J
(ISG) verwendet werden, welcher der DIN EN 228 entspricht. Jegliche Zusätze, mit
Ausnahme von Luft oder Schmieröl bei 2-Taktmotoren, sind verboten.
Folgender Einheits-Kraftstoff muss verwendet werden:
Super Plus bleifrei und entspricht mindestens DIN EN 228
1.13
Definitionen Technik
Neben den Definitionen gemäß dieses Artikels und Art. 3.3 (Teil 1) dieser Ausschreibung
gelten die „Allgemeinen Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu Technischen
Reglements“ (DMSB-Handbuch, blauer Teil) sowie die Definitionen gemäß Art. 251 des
Anhang J (ISG).
2.
2.1
Besondere Technische Bestimmungen
Allgemeines
Zusätzlich zum Technischen Reglement gemäß Teil 2 dieser Ausschreibung gelten darüber
hinaus nachfolgende Besondere Technische Bestimmungen.
Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte ist verboten.
Erlaubte Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen oder Reglementverstöße
nach sich ziehen.
2.2
Motor
2.0 TFSI Reihen-Vierzylinder-Ottomotor mit Benzindirekteinspritzung und Turboaufladung
Hubraum: 1,984 ccm
Leistung: 228 kW / 246 kW mit Push-to-pass
2.2.1 Abgasanlage
Sonderanfertigung der HJS Emission Technology GmbH & Co. KG (im weiteren HJS):
3“ Abgasrohr ohne Schalldämpfer mit HJS Motorsport Katalysator wahlweise mit
Vorschalldämpfer bei Geräusch-limitierten Strecken
DMSB Homologationsnummer  WRC 1279-10
Teilenummer 8S6 253 181 wahlweise mit 8S6 253 409 (VSD- Vorschalldämpfer)
2.3
Kraftübertragung
Sechsgang S tronic mit Schaltwippen am Lenkrad
Frontantrieb mit Traktionskontrolle (ASR)
aktives elektrohydraulisches Vorderachs-Sperrdifferenzial
2.4
Bremsen
Hydraulische Zweikreis-Bremsanlage
Scheibenbremse vorn (innenbelüftet) und hinten
Verstellbare Bremskraftverteilung vorn/hinten
ABS
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2.5
Lenkung
Serie Elektrolenkung  Teilenummer 5Q1 423 053 P mit Elektropumpe 3Q0 909 144 H
2.6
Radaufhängung
Vorn:
McPherson-Federbeine mit unteren Dreiecksquerlenkern aus Stahl, Aluminium
Schwenklager, Stahl-Hilfsrahmen, Federbeine mit Schraubenfedern und verstellbaren
Dämpfern, Stabilisatoren einstellbar
Hinten:
Vierlenker - Hinterachse, Schraubenfedern mit Dämpfern (Coil-over-Konfiguration),
Hilfsrahmen aus Stahl, Aluminium Radträger, einstellbare Stabilisatoren
2.7
Räder (Radschüssel + Felge) und Reifen
Leichtmetallfelgen vorn und hinten: Größe 10 x 18 Zoll ET 36
Slickreifen
260/660-18 (Slickreifen/Regenreifen)
2.8
Karosserie und Abmessungen
a)
Karosserie außen (inkl. Scheiben)
Länge/Höhe/Breite 4.260/1.285/1.940 mm
Rohkarosserie in Stahl-/Aluminium-Hybrid-Bauweise
b)
Fahrgastraum/Cockpit
Eingeschweißte Stahlsicherheitszelle (gemäß ASN-Zertifikat RFEdA Nr. HES 4590714)
c)
Zusätzliches Zubehör
Lufthebeanlage
2.9
Aerodynamische Hilfsmittel
Frontsplitter Teilenummer 8S6 827 059
Heckflügel Teilenummer 8S6 827 917
2.10
N/A
Elektrische Ausrüstung
2.11
Kraftstoffkreislauf
Kraftstofftank mit 3 Vorförderpumpen (Saugstrahlprinzip)
Intank-Catchtank mit einer Serien Kraftstoffpumpe (Niederdruckpumpe)
Vorlaufleitung zum Verbrennungsmotor
Hochdruckpumpe (TFSI) am Verbrennungsmotor
FIA Standard-Kraftstoffentnahmefitting im Motorraum
FIA FT3 Sicherheitstank
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2.12
Schmierungssystem
Nasssumpf
2.13
Datenübertragung
AIM Evo 4 Datenlogger-System mit MXG-Fahrerdisplay
Onboardkamera Smarty Cam HD mit DMSB Haltekit
2.14
Sonstiges
N/A
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
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Teil 3 Anlagen/Zeichnungen
Anlage 1: Werbung auf Fahrerausrüstung und Fahrzeug
1.
SPONSORENFLÄCHE OVERALL
Die schraffierte Fläche inkl. Reißverschluss (Brustbereich 25 x 20 cm) steht dem Fahrer für
seine persönlichen Sponsoren zur Verfügung.
2.
FAHRERSPONSORENFLÄCHE FAHRZEUG
Die farblich markierte Fläche (Motorhaube) entspricht einer Gesamtfläche von 1,2 m² und
steht dem Fahrer für seine persönlichen Sponsoren zur Verfügung.
Anlage 2: Homologationsblatt Audi Sport TT Cup
Siehe http://www.audi-motorsport.com/de/de/tt-cup.html
Anlage 3: Teilekatalog Audi Sport TT Cup
Siehe http://www.audi-motorsport.com/de/de/tt-cup.html
DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015
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