Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand 01.04.2015) Name der Serie: Audi Sport TT Cup DMSB-Genehmigungs-Nummer: 448/15 Status der Veranstaltungen ☒ International (eingetragen im FIA Kalender) ☐ National A (inkl. NEAFP) ☐ National A International reserviert Der Status der Veranstaltung wird in der jeweiligen Veranstaltungs-Ausschreibung angegeben. Vorwort: Der Audi Sport TT Cup ist ein Markenpokal, der unter der Bewerbung der quattro GmbH als internationale reservierte Rennserie in 2015 im Rahmen der DTM veranstaltet wird. Der Audi Sport TT Cup 2015 richtet sich an junge erfahrene Motorsportler, denen der Einstieg in den Tourenwagen-Sport ermöglicht werden soll. Alle Fahrzeuge werden unter einer Blocknennung des Bewerbers quattro GmbH zu den einzelnen Veranstaltungen gemeldet. Die Fahrzeuge werden zentral von der quattro GmbH bzw. von einem von der quattro GmbH beauftragten Generalunternehmen eingesetzt. Bei der Durchführung des Markenpokals legt die quattro GmbH großen Wert auf Chancengleichheit, Kosteneffektivität und Sicherheit aller beteiligten Personen. Die männliche Bezeichnung und die weibliche Bezeichnung sind in vorliegender RahmenAusschreibung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde nachfolgend die männliche Form gewählt; die jeweiligen Formulierungen sind entsprechend auf die weibliche Bezeichnung anzuwenden. Ausschreiber / Organisation: quattro GmbH NSU Straße 24-32, 74172 Neckarsulm Ansprechpartner: Herr Rolf Michl Projektleitung Audi Sport TT Cup, Abteilung I/EQ Tel.-Nr.: +49 (0) 841 89 574 970 Mobil-Nr.: +49 (0) 151 5840 2592 Homepage: www.audi-motorsport.com/de/de/tt-cup.html E-Mail: [email protected] Inhaltsverzeichnis: Teil 1 Sportliches Reglement 1. Einleitung 2. Organisation 2.1 Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie 2.2 Name des zuständigen ASN 2.3 ASN Visum/Genehmigungsnummer 2.4 Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten (permanentes Büro) 2.5 Zusammensetzung des Organisationskomitees 2.6 Permanente Sportkommissare 2.7 Delegierte des ASN 2.8 Delegierte der Serie 2.9 Liste der Offiziellen 3. Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie 3.1 Offizielle Sprache 3.2 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung 3.3 Allgemeine Definitionen 4. Nennungen 4.1 Einschreibungen/Nennungen, Nennungsschluss und Teilnahmeverpflichtung 4.2 Nenngeld für die Saison für permanente Teilnehmer für die Saison 2015 4.3 Startnummern, Teilnehmername und Landesflagge 5. Lizenzen 5.1 Erforderliche Lizenzstufen 5.2 Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets 6. Versicherung, Haftungsausschluss und Verzichtserklärung 6.1 Versicherung des Veranstalters/Promoters 6.2 Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer zum Ausschluss der Haftung 6.3 Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers 7. Veranstaltungen 7.1 Serien-Terminkalender 7.2 Zulässige Fahrzeuge und maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge Betreuung, Reparatur, Einstellarbeiten und Schäden an den Fahrzeugen 7.3 Durchführung der Wettbewerbe, Ersatzfahrzeug/Fahrzeugtausch, Servicezelt, Audi Sport TT Cup Area, Safety-Car 7.3.1. Durchführung der Wettbewerbe a) Training b) Qualifikation c) Startarten d) Wertungsläufe 7.3.2. Ersatzfahrzeug/Fahrzeugtausch 7.3.3. Servicezelt. Audi Sport TT Cup Area 7.3.4. Safety-Car 8. Wertung 8.1 Punktetabelle 8.2 Punktegleichheit DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 2 9. Private Trainings und Tests 9.1 Allgemeine Bestimmungen 9.2 Zeitrahmen 10. Dokumentenabnahme 10.1 Zeitplan Dokumentenabnahme 10.2 Fahrerbesprechung/Briefing 11. Technische Abnahme/Technische Kontrollen 11.1 Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen 11.2 Technische Abnahme vor Qualifikationstraining, dem Start und Schlussabnahme: Ort und Zeitplan Parc Fermé 12. Kraftstoff 12.1 Kraftstofftyp und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff 12.2 Kraftstoffkontrollen 13. Nachtanken 13.1 Tankanlagen und Kontrolle 14. Trainingssitzungen 15. Freies Training 16. Qualifikationstraining/Zeittraining 17. Rennen 17.1 Verwendung von Regenreifen 17.2 Max. Personenanzahl, die an einem Fahrzeug arbeiten und Sicherheitsausstattung 17.3 Boxenstopp-Sicherheit und Verantwortlichkeit des Bewerbers beim Start aus dem Boxenbereich 17.4. Tätigkeiten in der Boxengasse während Trainings und Wertungsläufen 18. Titel, Preisgeld und Pokale 18.1 Titel Gesamtsieger 18.2 Preisgeld und Pokale 19. Werbung 19.1 Werbung an Fahrerausrüstung 19.2 Werbung und Startnummern am Fahrzeug (siehe Techn. Reglement Art. 1.10) 20. Protest und Berufung 21. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung 22. Anerkennung des Reglements 23. Gerichtsstand 24. TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte 25. Besondere Bestimmungen DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 3 Teil 2 Technisches Reglement 1. Technische Bestimmungen der Serie 1.1 Übersicht der ausgeschriebenen Gruppen/ Klassen 1.2 Grundlagen der Technischen Bestimmungen 1.3 Allgemeines/Präambel 1.4 Fahrerausrüstung 1.5 Generelle Bestimmungen, Erlaubte Änderungen und Einbauten 1.6 Fahrzeug-Mindestgewichte und Ballast 1.7 Hubraumfaktor für aufgeladene Motoren 1.8 Abgasvorschriften 1.9 Geräuschbestimmungen 1.10 Werbe-Vorschriften und Startnummern am Fahrzeug 1.11 Sicherheitsausrüstung 1.12 Kraftstoff und ggf. Einheits-Kraftstoff 1.13 Definitionen Technik 2. Besondere Technische Bestimmungen 2.1 Allgemeines 2.2 Motor 2.2.1 Abgasanlage 2.3 Kraftübertragung 2.4 Bremsen 2.5 Lenkung 2.6 Radaufhängung 2.7 Räder (Radschüssel + Felge) und Reifen 2.8 Karosserie und Abmessungen a) Karosserie außen (inkl. Scheiben) b) Fahrgastraum/Cockpit c) Zusätzliches Zubehör 2.9 Aerodynamische Hilfsmittel 2.10 Elektrische Ausrüstung 2.11 Kraftstoffkreislauf 2.12 Schmierungssystem 2.13 Datenübertragung 2.14 Sonstiges Teil 3 Anlagen/Zeichnungen Diese Ausschreibung besteht aus 33 Seiten inkl. 3 Anlagen. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 4 Teil 1 Sportliches Reglement 1. Einleitung Der Audi Sport TT Cup 2015 wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes (ISG) und seiner Anhänge (das Gesetz), den Allgemeinen Bestimmungen der FIA für Rundstreckenrennen und den nationalen Wettbewerbsbestimmungen des DMSB durchgeführt. Er findet in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsbestimmungen und den Technischen Bestimmungen der Serie statt, wobei die Technischen Bestimmungen mit den Sicherheitsbestimmungen des Anhang J der FIA (Artikel 253 bzw. 277) übereinstimmen. Die Wettbewerbe werden nach dem Veranstaltungs- und Rundstreckenreglement des DMSB durchgeführt, soweit nachfolgend oder in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstalter nichts anderes bestimmt ist. Alle Fahrzeuge für den Audi Sport TT Cup 2015 werden von der quattro GmbH (im Weiteren „quattro“) gestellt und von ihr oder dem von ihr beauftragten Generalunternehmer transportiert, vorbereitet und während der Veranstaltungen betreut. quattro wird sich bemühen, alle eingesetzten Fahrzeuge durch die gesamte Saison auf gleichem technischem Niveau zu halten, um so das fahrerische Potenzial der einzelnen Teilnehmer unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen Einzelner deutlich zu machen. Für die Ausrichtung des Audi Sport TT Cups 2015 hat quattro die unter Ziffer 2 beschriebene Organisation eingerichtet. Als Ansprechpartner gegenüber der quattro GmbH für alle mit dem Audi Sport TT Cup in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten fungiert ausschließlich der jeweilige Teilnehmer, in keinem Fall dessen Eltern oder Betreuer. Die sportrechtlichen und zivilrechtlichen Kompetenzen der Erziehungsberechtigten werden dadurch nicht beeinflusst. 2. 2.1 Organisation Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie Die quattro GmbH, nachfolgend quattro bzw. Serienausschreiber genannt, schreibt für das Jahr 2015 den Audi Sport TT Cup als internationale reservierte Rennserie aus. D.h. die für den Audi Sport TT Cup zugelassenen Teilnehmer werden von quattro ausdrücklich bestimmt und eingeladen. 2.2 Name des zuständigen ASN DMSB – Deutscher Motor Sport Bund e.V. 2.3 ASN Visum/Genehmigungs-Nummer Die ausgeschriebene Serie mit dem vorliegenden sportlichen und technischen Reglement ist vom Deutschen Motor Sport Bund mit Datum am 01.04.2015 unter Reg.-Nr.: 448/15 genehmigt. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 5 2.4 Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten (permanentes Büro) quattro GmbH Leitung Audi Sport TT Cup Herrn Rolf Michl Ettinger Straße 53a 85057 Ingolstadt Deutschland Telefon: +49 (0)841 89 574970 Mobil: +49 (0) 151 58402592 E-Mail: [email protected] 2.5 Zusammensetzung des Organisationskomitees Das Audi Sport TT Cup Organisationskomitee besteht aus dem Leiter Audi Sport TT Cup Audi Sport TT Cup Beirat – Gremium bestehend aus 4 Personen Geschäftsführung der quattro GmbH 2.6 Permanente Sportkommissare Permanenter Sportkommissar des Audi Sport TT Cups Es wird ein permanenter Sportkommissar eingesetzt. Permanenter Technischer Kommissar Audi Sport TT Cup – ein technischer Kommissar, der für die Fragen der Technik, insbesondere der Sicherheit des Audi Sport TT Cup verantwortlich ist. Die Namen der Sportkommissare Veranstaltungsausschreibung. 2.7 ergeben sich aus der jeweiligen Delegierte des ASN N/A 2.8 Delegierte der Serie N/A 2.9 Liste der Offiziellen Gemäß jeweiliger Veranstaltungsausschreibung DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 6 3. Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie Diese Serie unterliegt den folgenden Bestimmungen: Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen DMSB-Veranstaltungsreglement DMSB Rundstreckenreglement Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO), Rechts- und Verfahrensregeln der FIA Beschlüsse und Bestimmungen des DMSB Umweltrichtlinien des DMSB Anti-Doping Regelwerk der nationalen und internationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code) sowie den Anti-Dopingbestimmungen der FIA Sportliches und Technisches Reglement dieser Serie mit den vom DMSB genehmigten Änderungen und Ergänzungen (Bulletins) Ausschreibungen der Veranstaltungen mit eventuellen Änderungen und Ergänzungen 3.1 Offizielle Sprache Deutsch Nur der deutsche, vom DMSB genehmigte Reglementtext ist verbindlich. 3.2 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung (1) Die Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Motorsports und auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. (2) Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur durch die genehmigende Stelle geändert werden. Ab Beginn der Veranstaltung können Änderungen in Form von Bulletins nur durch die Sportkommissare der Veranstaltung vorgenommen werden. Änderungen sind grundsätzlich nur möglich, wenn sie aus Gründen der Sicherheit und / oder höherer Gewalt, oder aufgrund behördlicher Anordnung notwendig sind bzw. wenn die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben über Streckenlänge, Renndauer, Rundenzahl und Sportwarte sich ändern oder offensichtliche Fehler in der Ausschreibung zu korrigieren sind. (3) Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe aus vorgenannten Gründen abzusagen oder zu verlegen, falls dies durch außerordentliche Umstände notwendig ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. 3.3 Allgemeine Definitionen Serienausschreiber, Bewerber und Ausrichter: quattro GmbH (im Weiteren quattro) ist gegenüber den Motorsportbehörden der Bewerber und Ausrichter des Audi Sport TT Cups sowie Serienausschreiber gegenüber den Teilnehmern. Audi Sport TT Cup Beirat: Gremium für alle im Zusammenhang mit vorliegenden Einschreibe- und Durchführungsbedingungen zu treffenden Entscheidungen, soweit im Einzelfall nicht die nationalen oder internationalen Sportbehörden zuständig sind. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 7 Gesamtverantwortlicher Audi Sport TT Cup: Gesamtansprechpartner für sämtliche organisatorischen, sportlichen und sportrechtlichen Belange Technischer Verantwortlicher Audi Sport TT Cup: Ansprechpartner in allen Belangen zur Entwicklung, Aufbau und technischem Einsatz der TT Cup Fahrzeuge Verantwortlicher Vermarktung: Ansprechpartner in sämtlichen Belangen der Vermarktung und zu Partnerschaften des Audi Sport TT Cups Audi Sport TT Cup Instruktoren: erfahrene aktuelle und ehemalige Rennfahrer, die für die Aus- und Weiterbildung sowie Betreuung der Teilnehmer in fahrtechnischen, sportlichen und rennorganisatorischen Belangen über die gesamte Saison und während der einzelnen Veranstaltungen des Audi Sport Cups zuständig sind Audi Sport TT Cup Berater: i.d.R. ein ehemaliger Rennfahrer der eine hohe Erfahrung in Markenpokal Veranstaltungen hat Generalunternehmen: von quattro beauftragtes Unternehmen, das Aufgaben im Rahmen der technischen, sportlichen und kaufmännischen Durchführung des Audi Sport TT Cups in Abstimmung und im Auftrag von quattro wahrnimmt TT cup Einzig zugelassenes Fahrzeug zur Teilnahme am Audi Sport TT Cup Technischer Serienkommissar / technical scrutineer Audi Sport TT Cup Ist als permanenter technischer Kommissar für die Serie Audi Sport TT Cup insbesondere für die sportrechtliche Überprüfung der TT Cup sowie für die technische Abnahme der TT Cup zuständig. Permanenter Serien Sportkommissar / permanent steward Audi Sport TT Cup Für den Audi Sport TT Cup permanent zuständiger Sportkommissar, der das Gremium der Sportkommissare des jeweiligen Veranstaltungswochenendes für Freies Training, Qualifikationstraining und die beiden Wertungsläufe des Audi Sport TT Cups ergänzt. Teilnehmer Teilnehmer sind sog. permanente Teilnehmer und sog. Gaststarter. Permanente Teilnehmer haben sich für die gesamte Saison als Teilnehmer bei quattro beworben, erfüllen die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 4.1.1.1, haben einen entsprechende Teilnahmevereinbarung mit quattro abgeschlossen und sind von quattro für die Saison ausdrücklich als permanente Teilnehmer bestätigt worden. Nur permanente Teilnehmer nehmen an der Gesamtwertung des Audi Sport TT Cups 2015 teil und können den Titel „Audi Sport TT Cup Champion 2015“ erringen. Gaststarter sind Teilnehmer, welche ausschließlich von quattro persönlich zur Teilnahme an einer bestimmten Rennveranstaltung eingeladen werden. Gaststarter haben die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 4.1.1.2 zu erfüllen. Team Guide Der Team Guide wird dem Teilnehmer bei Veranstaltungsbeginn übergeben. Der Teilnehmer bestätigt den Erhalt des Team Guides durch Unterschrift auf einer bereitgestellten Unterschriftenliste. Der Team Guide erhält u.a. die folgenden Informationen: – Rennprogramm der DTM und der Rahmenserien für das Wochenende – Veranstaltungsprogramm inkl. Zeitplan des Audi Sport TT Cup, insbesondere Beginn und Ende der Audi Sport TT Cup Veranstaltung je Rennstrecke – Wichtige Rufnummern von allen Verantwortlichen des Audi Sport TT Cup – Informationen zur Rennstrecke – Notfallrufnummern – Öffnungszeiten des Servicezeltes, der Audi TT Area und der Audi Lounge – Übersicht über die Teilnehmer – Resultate (aus dem vorherigen Rennen) – System der Punktevergabe und Fahrertabelle DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 8 – – – – Rufnummern der Fahrer Vorschriften zum Dresscode Informationen zu der Push to Pass Funktion Übersicht über die TV Übertragungszeiten 4. 4.1 Nennungen Teilnahmevoraussetzungen, Einschreibungen, Nennungen, Nennungsschluss und Teilnahmeverpflichtung 4.1.1 Teilnahmevoraussetzungen 4.1.1.1 Für permanente Teilnehmer quattro schreibt den Audi Sport TT Cup für permanente Teilnehmer aus, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen: – Mindestalter von 16 Jahren – Besitz (während aller zum Cup zählenden Veranstaltungen) mindestens einer gültigen internationalen Fahrer-Lizenz Stufe D des DMSB oder eine vergleichbare Lizenz eines anderen Autorité Sportive Nationale (ASN). Lizenznehmer anderer ASN benötigen zusätzlich eine Auslandsstartberechtigung ihres ASN. – Absendung des vollständig ausgefüllten Antrages auf Teilnahme an der Audi Sport TT Cup Saison 2015, erhältlich bei der quattro GmbH, Herrn Rolf Michl, I/EQ, Ettingerstraße 53a, 85057 Ingolstadt. – Erfolgreiche Teilnahme (belegt durch schriftliche Bestätigung von quattro) am Auswahlverfahren zum Audi Sport TT Cup. – Abschluss der Teilnahmevereinbarung zwischen dem Teilnehmer, soweit dieser noch nicht volljährig ist, mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreter, und quattro. Sofern bei Erfüllung obiger Voraussetzungen mehr Anträge auf Einschreibung von Bewerbern auf permanente Teilnahme bei quattro eingehen, als Plätze im Audi Sport TT Cup 2015 zur Verfügung stehen, behält sich quattro die Auswahl der Fahrer vor. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Startplätze für permanente Teilnehmer legt quattro für jede Saison neu fest. 4.1.1.2 Für Gaststarter quattro behält sich vor, eine bestimmte Anzahl von Startplätzen je Wertungslauf mit sog. Gaststartern zu besetzen, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen müssen: – Mindestalter von 16 Jahren. – Besitz (während aller zum Cup zählenden Veranstaltungen) mindestens einer gültigen internationalen Fahrer-Lizenz Stufe D des DMSB oder eine vergleichbare Lizenz eines anderen Autorité Sportive Nationale (ASN). Lizenznehmer anderer ASN benötigen zusätzlich eine Auslandsstartberechtigung ihres ASN. – sowie die erfolgreiche Teilnahme im Vorfeld des Einsatzes an einer von quattro über die Audi Driving Experience durchgeführten speziellen Qualifizierung bzw. eines speziellen Lizenztrainings. 4.1.2 Einschreibung Für permanente Teilnehmer erfordert eine gültige Einschreibung neben der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 4.1.1.1 das rechtzeitige Vorliegen der vollständigen Einschreibeunterlagen und den rechtzeitigen Eingang der Einschreibegebühr/dem Nenngeld gemäß 4.2 sowie der Teilnahmevereinbarung bei quattro. Gaststarter werden ausschließlich von quattro persönlich eingeladen und erhalten im Zuge dieser Einladung das Nennformular zur Nennung als Gaststarter für eine bestimmte Rennveranstaltung. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 9 Da es sich um eine internationale reservierte Rennserie handelt, erhalten die angenommenen Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung, wenn sie von quattro zur Teilnahme am Audi Sport TT Cup ausdrücklich zugelassen werden. Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor „Anträge auf Einschreibung“ mit Angabe von Gründen, insbesondere bei mehr Bewerbern als freie Plätze für die Saison 2015 vorhanden sind und bei erfolgloser Teilnahme am Auswahlverfahren abzulehnen. 4.1.3 Nennung, Nennungsschluss Mit dem „Antrag auf Einschreibung“ beauftragen und bevollmächtigen die Teilnehmer quattro, in ihrem Namen Nennungen zu den Veranstaltungen, bei denen Wertungsläufe zum Audi Sport TT Cup 2015 durchgeführt werden, im Rahmen der sog. Blocknennung abzugeben. Aus den jeweiligen Blocknennungen ergeben sich die vorläufigen Starterlisten für den jeweiligen Wertungslauf. Nach Dokumenten- und Technischer Abnahme werden die endgültigen Starterlisten am offiziellen Aushang veröffentlicht. quattro gibt die Blocknennungen bis zum Nennungsschluss je Veranstaltung ab. 4.1.4 Teilnahmeverpflichtung Mit Absendung des vom Teilnehmer vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten, vom Teilnehmer oder, im Falle eines minderjährigen Teilnehmers, mit Zustimmung von seinen gesetzlichen Vertreter unterzeichneten „Antrag auf Einschreibung“ an den Serienausschreiber quattro verpflichtet sich der Teilnehmer, an den Auswahl- und Saisoneinführungslehrgängen, sowie, bei entsprechender Bestätigung der Teilnahme durch quattro, an allen zum Audi Sport TT Cup 2015 zählenden Veranstaltungen und Wertungsläufen der Saison 2015 teilzunehmen. Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, auch später eingehende Anträge anzunehmen. Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag ist an folgende Adresse zu senden: ☒ Adresse des Serienausschreibers ☐ abweichende Adresse: 4.2 Nenngeld / Einschreibegebühr für permanente Teilnehmer für die Saison 2015 Die Einschreibegebühr/Nenngeld sowie eine eventuelle Kaution sind gemäß dem „Antrag auf Einschreibung“ fällig. Folgende Einschreibgebühren/Nenngeld sind vom Teilnehmer zu entrichten: Einschreibegebühr inkl. Nenngeld pro Teilnehmer Saison 2015: 99.000,- € zzgl. USt. Kaution für Haftung für Schäden am TT cup: 10.000,- € ohne USt. 4.3 Startnummern, Teilnehmername und Landesflagge Die Teilnehmer erhalten vom Serien-Ausschreiber permanente Startnummern für die komplette Saison. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 10 Die Position und Gestaltung der Startnummern sowie die Größe der Streifen auf Windschutzund Heckscheibe richten sich nach den „FIA/DMSB-Vorschriften 2015 für Startnummern und Werbung am Fahrzeug“ (nachzulesen im DMSB Handbuch Auto Blauer Teil). Die vordere Startnummer wird auf der Windschutzscheibe an der vorgegebenen Position angebracht. Die Farbe des Startnummernträgers richtet sich nach dem möglichen Startnummernsponsor, soweit die Erkennbarkeit der Startnummer davon nicht beeinträchtigt ist. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Startnummer. Die Startnummern werden vor der ersten Saisonveranstaltung unter den permanenten Teilnehmern verlost. Die Startnummer des Gaststarters wird von quattro vergeben. Teilnehmername und Landesflagge auf dem Fahrzeug Der Name des Teilnehmers wird auf dem Dachholm des Wettbewerbsfahrzeuges abhängig von der Fahrzeugfarbe in weißen oder schwarzen Buchstaben angebracht. Die entsprechende Landesflagge jedes Teilnehmers wird auf einem vordefinierten Bereich auf dem Fahrzeug abgebildet. Für die Beklebung sorgt das beauftragte Generalunternehmen. 5. 5.1 Lizenzen Erforderliche Lizenzstufen a) Fahrer ☒ Fahrer mit einer für das Jahr 2015 gültigen Internationalen Fahrerlizenz des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN der Stufen ☒ A, ☒ B, ☒ C, ☒ D, ☐C/D-historisch, die von quattro für den Audi Sport TT Cup ausdrücklich bestätigt worden sind und die Einschreibegebühren fristgerecht entrichtet haben, sind teilnahmeberechtigt. b) Bewerber Alle Fahrer des Audi Sport TT Cup starten unter folgender Bewerbung: quattro GmbH, Bewerber-Lizenz-Nr. BIF1167538. Andere Bewerber sind im Audi Sport TT Cup nicht zulässig c) Gastfahrer ☒ quattro kann Gastfahrer mit einer gültigen ☒ Internationalen Fahrerlizenz der Stufe D oder höher ☐ Nationalen Lizenz der Stufe A ☐ Nationalen Junior-Lizenz zu den Wertungsläufen zulassen. Wenn diese von quattro ausdrücklich bestimmt werden (internationale reservierte Rennserie) und die Bedingungen der Ausschreibung für die Teilnahme von Gaststartern zu der jeweiligen Veranstaltung erfüllen, können sie außerhalb der Punkte- und Preisgeldwertung teilnehmen. Die eingeschriebenen (permanenten) Teilnehmer haben vorrangige Startberechtigung. d) Altersregelung gemäß den gültigen DMSB-Lizenzbestimmungen 5.2 Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets Ausländische Teilnehmer / Fahrer benötigen die Zustimmung der eigenen ASN nach Art. 3.9.4 des ISG. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 11 6. 6.1 Versicherung; Haftungsausschluss und Verzichtserklärung Versicherung des Veranstalters/Promotors gemäß DMSB-Veranstaltungsreglement Art. 35 6.2 Erklärungen von Bewerber, Fahrer / Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung Die Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Motorsports und auf eigene Gefahr an den Testtagen und Rennveranstaltungen (ungezeitetes und gezeitetes freies Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungsund Besichtigungsfahrten, Wertungsläufe) teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Im Falle von Minderjährigen haben die gesetzlichen Vertreter der Einschreibung ausdrücklich zugestimmt und übernehmen die Haftung für den minderjährigen Teilnehmer. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!), Begleitpersonen und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, der CIK dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, und hauptamtliche Mitarbeiter, - dem ADAC e.V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - dem Bewerber und Serienorganisator quattro GmbH, der AUDI AG, der Abt Sportsline GmbH sowie allen an der Durchführung des Audi Sport TT Cups tätigen Beteiligungsgesellschaften der genannten Unternehmen, deren jeweiligen Nachfolgegesellschaften und deren Organe (Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, etc.) sowie den von diesen mit Aufgaben im Rahmen der Durchführung beauftragten Dritten, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträger soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 12 Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der Teilnehmer alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Rennleiter, leitenden Rennarzt, Sportkommissar, Medizinischen Einsatzleiter, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungsschadensbüro. Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzbestimmungen des DMSB, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, erklärt sich der Teilnehmer einverstanden. Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, vom DMSB Datenschutzbeauftragten Auskunft über diese Daten von zu erhalten und/oder sein Widerspruchsrecht auszuüben. Die Datenschutzbestimmungen sind jederzeit einzusehen unter www.dmsb.de und/oder liegen beim Veranstalter vor Ort aus. 6.3 Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers Der Fahrzeugeigentümer ist mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes freies Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Wertungsläufe,) einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 13 7. 7.1 Veranstaltungen Serien-Terminkalender (ggf. vorläufige Termine) Der Audi Sport Cup umfasst sechs (6) Rennveranstaltungen mit jeweils zwei (2) Wertungsläufen. Die einzelnen geplanten Veranstaltungen sind: Datum Land Veranstaltung Rundenanzahl 01-03.05.15 Hockenheimring I 13 26.-28.06.15 Norisring, Nürnberg 24 31.07.-02.08.15 15 25.-27.09.15 Red Bull Ring, Spielberg, Österreich* etropolis Motorsport Arena Oschersleben Nürburgring 16.-18.10.15 Hockenheimring II* 13 11.-13.09.15 15 15 *vorläufiger Terminkalender, Änderungen vorbehalten 7.2 Zulässige Fahrzeuge, maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge, Betreuung, Reparatur, Einstellarbeiten und Schäden an den Fahrzeugen 7.2.1 Zulässige Fahrzeuge Im Audi Sport TT Cup kommen ausschließlich Fahrzeuge vom Typ TT cup zum Einsatz, die den technischen Vorgaben aus Teil 2 vorliegender Rahmen-Ausschreibung entsprechen und in verschiedenen Grundfarben zur Verfügung stehen. Die Zuordnung der Fahrzeuge erfolgt zu Beginn der Saison durch Losentscheid durch quattro. Der eingeschriebene Teilnehmer hat über die gesamte Rennsaison keinen Anspruch auf ein Fahrzeug in der zugeordneten Farbe. quattro behält sich das Recht vor, vor der jeweiligen technischen Abnahme gemäß Ziffer 11 die Fahrzeuge der Teilnehmer untereinander zu tauschen. Ob und welche Fahrzeuge getauscht werden, entscheidet der Audi Sport TT Cup Beirat. Gegen eine derartige Entscheidung des Audi Sport TT Cup Beirates ist kein Rechtsmittel bei der jeweiligen Sporthoheit zulässig. 7.2.2 maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge Die maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge ist in der jeweiligen Streckenlizenz definiert und wird in den einzelnen Veranstaltungsausschreibungen geregelt. 7.2.3 Betreuung, Reparatur, Einstellarbeiten und Schäden an den Fahrzeugen 7.2.3.1 Betreuung der Fahrzeuge Die Fahrzeuge werden alle vollumfänglich und ausschließlich durch quattro, das von quattro beauftragte Generalunternehmen sowie ausdrücklich von quattro berechtigte Personen, die auch als solche zu erkennen sind, betreut. Jegliche Wartungs-, Reparatur- und Einstellarbeiten dürfen ausschließlich von Mitarbeitern der quattro, des beauftragten Generalunternehmens sowie der ausdrücklich von quattro berechtigten Unternehmen durchgeführt werden. Jeder Verstoß gegen diese Regelung wird den Sportkommissaren zur Bestrafung gemeldet. 7.2.3.2 Einsatzfähigkeit des dem Teilnehmer überlassenen Fahrzeuges Der dem Teilnehmer überlassene TT cup wird von quattro zu den jeweiligen Rennveranstaltungen in einem einsatzfähigem Zustand zur Verfügung gestellt, so dass sich der TT cup sowohl in technisch wie optisch einwandfreiem Zustand befindet bzw. dieser für die folgende Veranstaltung wiederhergestellt wird. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 14 7.2.3.3 Einstellmöglichkeiten Auf Verlangen des Teilnehmers werden von den Mechanikern des beauftragten Generalunternehmens ausschließlich folgende individuelle Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen: – Sitzposition und Pedaleinstellungen – Lenkradposition – Sicherheitsgurtposition – Einstellung des vorderen und hinteren Stabilisators – Einstellung des TCS (Traction Control System) – Einstellung des Differenzial-Mappings in drei definierten Modi Alle anderen Parameter werden ausschließlich vom beauftragten Generalunternehmen an allen Fahrzeugen einheitlich eingestellt und nicht individuell angepasst. 7.2.3.4 Tätigkeiten des Helfers des Teilnehmers Der Teilnehmer ist berechtigt einen (1) Helfer für die Audi Sport TT Cup Saison zu benennen. Dieser Helfer ist berechtigt, den Teilnehmer organisatorisch zu unterstützen. Er ist nicht berechtigt, außer in den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten, technische oder sonstige Maßnahmen am Fahrzeug zu tätigen: – Reifendruck – Messen der Reifentemperatur – Boxentafel an der Strecke – Angurten / Helm reichen – Scheiben putzen – Trinkflasche reichen – Unterstützung des Teilnehmers nach dem freien Training bzw. nach Aufhebung vom Parc Fermé nach Qualifikationstraining und Wertungslauf den TT cup zu reinigen. Der Luftdruck der Reifen kann vom Teilnehmer bzw. seinem Helfer individuell eingestellt werden. Die vorgegebenen Reifendruckgrenzwerte der quattro bzw. des beauftragten Generalunternehmens und/oder des Reifenlieferanten müssen eingehalten werden. Die Messgeräte zum Messen des Reifendrucks und der Reifentemperatur sind von dem Teilnehmer bzw. dem Helfer selbst und auf eigene Kosten anzuschaffen. Der Transport zur und die Verwendung bei der jeweiligen Veranstaltung erfolgen eigenverantwortlich durch jeweiligen Teilnehmer bzw. Helfer. Das Messgerät zum Messen des Reifendrucks darf nicht zur Erhöhung des Reifendrucks geeignet sein. Die Erhöhung des Reifendrucks darf nur mit den bei der Veranstaltung bereitstehenden und geeichten Geräten von quattro bzw. des Generalunternehmers erfolgen. 7.2.3.5 Reparaturen Die quattro, das beauftragte Generalunternehmen und von quattro oder dem Generalunternehmen ausdrücklich berechtigte Unternehmen sind berechtigt, im Auftrag der quattro Reparaturen an dem für den Einsatz überlassenen TT cup durchzuführen. Reparaturen umfassen die technische Durchsicht der Fahrzeuge TT cup, die Beseitigung von verschleißbedingten Beschädigungen ebenso wie die Beseitigung von im Zuge des Einsatzes des TT cup bei Veranstaltungen im Rahmen der Audi Sport TT Cup Saison am TT cup des Teilnehmers entstandenen Beschädigungen. 7.2.3.6 Revisionen und Verschleiß Alle Entscheidungen über die Notwendigkeit von Revisionen oder verschleißbedingten Reparaturen werden ausschließlich von den technischen Verantwortlichen der quattro bzw. dem Generalunternehmen getroffen. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 15 7.2.3.7 Reparaturen von Beschädigungen Die Entscheidung über die Reparatur bzw. Instandsetzung von Beschädigungen am Fahrzeug des Teilnehmers, die während dem Einsatz des Fahrzeuges entstanden sind, wird durch den technischen Verantwortlichen von quattro, dem technischen Verantwortlichen des Generalunternehmens sowie in Fällen von Sicherheitsbauteilen durch den permanenten Technischen Kommissar getroffen. Der Entscheidung geht eine technische Besichtigung des Schadens durch die vorstehenden Personen und dem Teilnehmer voraus. Nach jedem Training, Qualifikationstraining sowie nach jedem Wertungslauf wird ein Protokoll über die optisch erkennbaren Beschädigungen angefertigt. Das Protokoll ist von dem Teilnehmer und den technischen Vertretern des beauftragten Generalunternehmens und der quattro zu unterschreiben. Über die optisch erkennbaren und aufgenommenen Schäden hinaus können bei der technischen Durchsicht bzw. Reparatur des TT Cup weitere Schäden festgestellt werden. In solchen Fällen wird der Teilnehmer über die zusätzlichen Schäden informiert. Im Rahmen der Besichtigung und Anfertigung des Protokolls erhält der Teilnehmer entsprechendes Gehör betreffend den Schadenshergang. Der Teilnehmer hat kein Recht auf Einspruch gegen die Entscheidung über eine erforderliche Reparatur bzw. Instandsetzung im vorstehend beschriebenen Sinne. 7.3 Durchführung der Wettbewerbe, Ersatzfahrzeug/Fahrzeugtausch, Servicezelt, Audi Sport TT Cup Area, Safety-Car 7.3.1 Durchführung der Wettbewerbe Die Wettbewerbe werden nach den Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes der FIA und dessen Anhänge, des DMSB-Veranstaltungs- und -Rundstreckenreglements durchgeführt, soweit nachfolgend oder in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung nichts anderes geregelt ist. Insbesondere gelten folgende Bestimmungen: – Die Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse beträgt zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung max. 60 km/h. Die Einhaltung dieser Geschwindigkeit kann mithilfe eines Pitspeedlimiters über das Lenkrad unterstützend reguliert werden, verantwortlich für die richtige Geschwindigkeit bleibt zu jeder Zeit der Teilnehmer. – Überschreitungen während des Trainings bzw. Warm-ups werden mit einer Geldbuße von 25,- € je km/h Überschreitung bestraft (zahlbar an den DMSB), – Überschreitungen während des Rennens werden mindestens mit einer „Drive through“- bzw. „Stop and go“-Strafe geahndet. a) Training ☒ Pro Veranstaltung sind ein (Anzahl: 1) freies Trainings von 50 Minuten und ein (Anzahl: 1) Qualifikationstraining von 30 Minuten vorgesehen. ☒ Jeder Fahrer hat mindestens zwei (Anzahl: 2) gezeitete Trainingsrunden zu absolvieren, um sich für die beiden Wertungsläufe zu qualifizieren. Erfüllt er diese Voraussetzung nicht, kann ihm die Zulassung zum Rennen verweigert werden. Sofern sich ein Teilnehmer nicht qualifiziert hat, aber dennoch vom Rennleiter zum Rennen zugelassen wird, gilt folgende Regelung: Falls ein Teilnehmer zum Qualifikationstraining nicht antritt bzw. keine Zeit erzielt, jedoch am Freien Training teilgenommen hat, so wird er an das Ende des Starterfeldes gesetzt. Betrifft dies mehrere Teilnehmer, so erfolgt die Aufstellung dieser Teilnehmer nach ihren Fahrzeiten im Freien Training. Teilnehmer, die weder eine Zeit im Qualifikationstraining noch im Freien Training erzielt haben, jedoch vom Rennleiter zum Start zugelassen werden, werden als Letzte in der Startaufstellung platziert. Betrifft dies mehrere Teilnehmer, so erfolgt die Aufstellung nach dem aktuellen Stand des Audi Sport TT Cup, bei Punktgleichheit nach der Platzierung im letzten Rennen. Beim ersten Wertungslauf DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 16 der Saison wird die Aufstellung der betroffenen Teilnehmer vom Rennleiter festgelegt. Teilnehmer, die aus welchen Gründen auch immer nicht am Rennen teilnehmen können, sind verpflichtet, sich schnellstmöglich bei der Rennleitung, spätestens eine Stunde vor der offiziellen Startzeit, abzumelden. Durch die Abmeldung frei werdende Plätze in der Startaufstellung werden durch Aufrücken der restlichen Teilnehmer geschlossen. Die Startaufstellung zu den Rennen wird grundsätzlich bis eine Stunde vor dem Start bekannt gegeben. b) Qualifikation Qualifikationsminimum Das Qualifikationsminimum für die Zulassung zum Start ergibt sich aus dem Mittel der von den drei trainingsschnellsten Teilnehmern gefahrenen Runden-Bestzeiten im Qualifikationstraining (beste Rundenzeit des Trainingsschnellsten plus beste Rundenzeit des Zweitschnellsten plus beste Rundenzeit des Drittschnellsten geteilt durch 3) plus 20%. Teilnehmer, die diese Qualifikation nicht erreichen, werden grundsätzlich zum Start nicht zugelassen. Die endgültige Entscheidung hierüber trifft der Rennleiter. Ablauf der Qualifikation Die Teilnehmer fahren die Fahrzeuge vom Servicezelt in die Boxengasse. Die Teilnehmer stellen die Fahrzeuge in der Pit Lane in den jeweiligen Arbeitsbereichen vor den einzelnen Boxen ab. Bis zum Beginn des freien Trainings oder des Qualifikationstrainings können an den Fahrzeugen durch die in der Boxengasse befindlichen Mechaniker Einstellmaßnahmen vorgenommen werden. Das freie Training bzw. das Qualifikationstraining beginnt, wenn die Boxenampel auf grün schaltet. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen die Fahrzeuge die Pit Lane verlassen und über die Fast Lane in Richtung Boxenausfahrt losfahren. Während des freien Trainings und des Qualifikationstrainings können die Teilnehmer ihr Fahrzeug in die Boxengasse zu den in Ziffer 17.4 beschriebenen Einstellmaßnahmen fahren. Nach Abschluss der Einstellungen kann das Training wieder aufgenommen werden. Bei der Boxenausfahrt hat der Teilnehmer den von hinten kommenden sich in der Fast Lane befindlichen anderen Teilnehmern Vorfahrt zu gewähren. In der gesamten Boxengasse gilt Überholverbot, die Geschwindigkeitsbegrenzung ist zu beachten. Mit Beginn des Qualifikationstrainings hat jeder Teilnehmer die Gelegenheit, eine oder mehrere möglichst schnelle Runden zu fahren. Die jeweils schnellsten zwei Runden eines Teilnehmers während des Qualifikationstrainings werden zum Erstellen des Trainingsergebnisses herangezogen. Der schnellste Teilnehmer dieses Ergebnisses ist für Startplatz 1 (Position ergibt sich aus dem Streckenabnahmeprotokoll) des ersten Wertungslaufs der Veranstaltung qualifiziert. Der zweitschnellste Teilnehmer des Qualifikationstrainings ist für Startplatz 2, der drittschnellste Teilnehmer für Startplatz 3 qualifiziert usw.. Werden bei einer Veranstaltung zwei Wertungsläufe durchgeführt, gilt das Ergebnis des Qualifikationstrainings als Basis für die Startaufstellung des 1. Wertungslaufs und des 2. Wertungslaufs. Die Startaufstellung für den 2. Wertungslauf einer Veranstaltung ergibt sich aus der Reihenfolge der jeweils zweitschnellsten gefahrenen Runde jedes Teilnehmers des Qualifikationstrainings. Sollten zwei oder mehr Teilnehmer eine übereinstimmende zweitschnellste Runde gefahren haben, so entscheidet die nächstschnellere Runde über den Startplatz im 2. Wertungslauf. c) Startarten Die Wertungsläufe werden wie folgt gestartet: ☐ rollender Start (Indianapolis-Start) ☒ stehender Start mit versetzter Startaufstellung (GP-Start) DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 17 Vorstart, Startart, Führungsfahrzeug Die Fahrzeuge werden von den Teilnehmern aus dem Servicezelt in den Vorstart auf die Start- und Zielgerade gefahren und in den jeweiligen Startfeldern platziert. Der Start zu einem Wertungslauf erfolgt bei allen Rennen stehend als Grand-Prix-Start mit versetzter Startaufstellung. Die Teilnehmer fahren die Einführungsrunde hinter einem Führungsfahrzeug, das am Ende dieser Runde die Strecke in die Boxengasse verlässt; die Teilnehmer fahren in die Startaufstellung und nehmen die Startplätze wieder ein. Der Start zu einem Wertungslauf erfolgt mit einer Startampelautomatik. Nachdem die Teilnehmer auf ihrer vorgesehenen Startposition stehen, wird am Ende des Feldes von einem Sportwart die grüne Flagge gezeigt. Danach zeigt der Starter den Teilnehmern die Tafel „5 Sekunden“ und schaltet anschließend die Startampel auf Rot. Nach Zeigen der grünen Flagge am Ende des Starterfeldes erscheint als Fünf-Sekunden Signal das erste rote Doppellicht und im Sekundenabstand jeweils ein weiteres rotes Doppellicht. Zwischen 0,2 und 3 Sekunden nach dem Erscheinen aller 5 roten Doppellichter wird das Startzeichen durch das Ausschalten der roten Lichter mit der Startampel erteilt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des DMSB Rundstreckenreglements 2015. d) Wertungsläufe Die Wertungsläufe gehen über eine Distanz von ca. 55 km bis ca. 65 km. Diese Distanz wird jeweils für den/die Wertungslauf/ -läufe in eine bestimmte Rundenzahl umgerechnet und für jede Veranstaltung angegeben. Wenn die vorgesehene Distanz für den Wertungslauf nach Ablauf von 30 Minuten vom Führenden noch nicht erreicht ist, wird der Führende bei der nächsten Zieldurchfahrt abgewinkt. Die Ziellinie gilt sowohl auf der Strecke als auch in der Boxengasse. 7.3.2 Ersatzfahrzeug/Fahrzeugtausch Soweit verfügbar kann quattro dem Teilnehmer ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen. Im Über einen Tausch auf ein Ersatzfahrzeug vor der technischen Abnahme entscheidet der Audi Sport TT Cup Beirat. Nach der technischen Abnahme ist ein Fahrzeugtausch sowie – soweit vorhanden – der Einsatz eines Ersatzfahrzeuges nur nach vorheriger Freigabe durch die Sportkommissare möglich. Der permanente Sportkommissar wird durch den Bewerbervertreter oder durch den technischen Verantwortlichen von quattro bzw. dem Generalunternehmen entsprechend mit der Einholung der Freigabe betraut. Ein Einsatz eines Ersatzfahrzeuges kann auch während dem Freien Training oder dem Qualifikationstraining erfolgen, wenn der Ausfall des Fahrzeuges des Teilnehmers auf einen technischen Defekt zurückzuführen ist, den quattro oder der Generalunternehmer zu vertreten haben. quattro ist nicht verpflichtet, Ersatzfahrzeuge bei den Rennveranstaltungen vorzuhalten. Der Teilnehmer hat insoweit keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeuges. 7.3.3 Servicezelt, Audi Sport TT Cup Area Der Zutritt zum Servicezelt und den Fahrzeugen, einschließlich dem TT Cup des Teilnehmers, außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten ist nur nach Absprache mit dem verantwortlichen Teammanager des beauftragten Generalunternehmens möglich. Die offiziellen Öffnungszeiten werden im Team Guide für die jeweilige Rennveranstaltung des Audi Sport TT Cups kommuniziert, Änderungen während der Veranstaltung werden am „Schwarzen Brett“ in der Audi Sport TT Cup Area ausgehängt. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 18 Die Audi Sport TT Cup Area dient als Team Hospitality. Schulungen, Audi Sport TT Cup interne Fahrerbesprechungen, Rennvor- und Nachbereitungen finden im Schulungsraum der Audi Sport TT Cup Area statt. Zutritt zur Team Hospitality ist grundsätzlich nur in Teamkleidung gestattet; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung von quattro. Zugangsberechtigt sind ausschließlich der permanente Teilnehmer und sein Helfer, Gaststarter, die Organisation des Audi Sport TT Cups sowie die Mitarbeiter der von quattro beauftragten Unternehmen. Zutrittsberechtigungen können nicht erworben werden. 7.3.4 Safety-Car quattro wird in Abstimmung mit dem Veranstalter und der Rennleitung ein Safety-Car zur Verfügung stellen und entsprechend einsetzen. Der Einsatz dieses Safety-Cars erfolgt gemäß dem DMSB-Rundstreckenreglement. 8. 8.1 Wertung Punktetabelle Sieger eines Wertungslaufes ist der Teilnehmer, der die gefahrene Distanz mit seinem Fahrzeug in der kürzesten Zeit unter Berücksichtigung aller Strafen zurückgelegt hat. Alle Teilnehmer, die gestartet sind, werden gewertet sofern sie mindestens 90% der Distanz des Siegers zurückgelegt haben. Bei Kürzung der Distanz oder Abbruch eines Rennens, soweit dieses nicht wieder aufgenommen wird, erhalten die Teilnehmer folgende Punkte: mind. 75% der vorgesehenen Distanz mind. 50% der vorgesehenen Distanz unter 50% der vorgesehenen Distanz = = = 100% Punkte 100% Punkte 50% Punkte Die Wertung einer Veranstaltung für die Gesamtwertung des Audi Sport TT Cups 2015 erfolgt nur, wenn mindestens zehn Teilnehmer zum jeweiligen Rennen gestartet sind. Bei weniger als zehn startfähigen Teilnehmern behält sich der Audi Sport TT Cup Beirat vor, den Wertungslauf nicht zu starten. Der Teilnehmer hat keine Ersatzansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Nichtstart. Für die Wertungsläufe werden folgende Punkte vergeben: Platz Punkte 1 25 2 21 3 18 4 16 5 14 6 13 7 12 8 11 9 10 Platz Punkte 10 09 11 08 12 07 13 06 14 05 15 04 16 3 17 02 18 01 Die Punktewertung erfolgt auf Basis des endgültigen Ergebnisses des jeweiligen Wertungslaufs unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen: Für permanente Teilnehmer des Audi Sport TT Cup wird nach jedem Wertungslauf parallel zur Gesamtwertung eine eigene Audi Sport TT Cup Wertungslauf-Wertung erstellt. Gaststarter erhalten weder Punkte für die Gesamtwertung noch Preisgelder. Insoweit werden die Gaststarter für die Audi Sport TT Cup Wertung nicht berücksichtigt, permanente Teilnehmer rücken entsprechend auf und erhalten die Punkte und das Preisgeld des Platzes, auf den sie aufgerückt sind. Der bestplatzierte Teilnehmer dieser Audi Sport TT Cup Wertungslauf-Wertung erhält die für einen ersten Platz definierten Punkte vorstehender Tabelle, der Zweitbeste erhält die für einen zweiten Platz in vorstehender Tabelle definierten Punkte usw.. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 19 Für die Jahresendwertung werden alle Ergebnisse der einzelnen Rennen berücksichtigt. Es gibt kein Streichresultat. Siegerehrung Unmittelbar nach jedem Wertungslauf begeben sich die auf den ersten drei Plätzen des Wertungslaufes platzierten Teilnehmer, d.h. Teilnehmer an der Gesamtwertung wie auch teilnehmende Gaststarter, zur Siegerehrung. quattro behält sich darüber hinaus vor, auch solche Gaststarter, die nicht auf die Plätze 1–3 gefahren sind, im Rahmen der Siegerehrung zu platzieren. quattro ist berechtigt, weitere Aktivitäten, insbesondere mit den platzierten Teilnehmer innerhalb des Audi VIP-Hospitality (Audi Lounge) Programms bzw. des Audi Sponsorenprogramms durchzuführen. Die entsprechend ausgewählten Teilnehmer werden davon rechtzeitig informiert und sind zur Teilnahme verpflichtet. Werbung bei der Siegerehrung Teilnehmer, die einen der ersten drei Plätze bei einem Rennen belegen, sind verpflichtet, während der entsprechenden Siegerehrung und/oder Pressekonferenz die zur Verfügung gestellten Kappen zu tragen und so auszurichten, dass der Firmenschriftzug von vorn lesbar ist. Während der Nationalhymne ist die Kappe abzunehmen. Zur Siegerehrung dürfen weder Kappen noch Trinkflaschen, außer den hierfür von quattro zur Verfügung gestellten, mit auf das Siegerpodest genommen werden. 8.2 Punktegleichheit Besteht bei der Endauswertung Punktgleichheit zwischen mehreren Fahrern, entscheidet die größere Anzahl der ersten, dann der zweiten und der weiteren Plätze aller durchgeführten Läufe. 9. 9.1 Private Trainings und Tests Allgemeine Bestimmungen Permanente Teilnehmer, deren Einschreibung für den Audi Sport TT Cup 2015 angenommen wurde, verpflichten sich zwischen dem 03.04.2015 und dem 18.10.2015: – keine Rennstrecke (ganz oder teilweise) mehr mit einem motorisierten Fahrzeug zu befahren, auf der im Jahr 2015 noch ein Wertungslauf zum Audi Sport TT Cup geplant ist, – außerhalb der Rennveranstaltungen des Audi Sport TT Cup keine Rennstrecken (ganz oder teilweise) mit einem TT cup Fahrzeug oder ähnlichen Fahrzeug (z.B. CupScirocco und vergleichbaren Cup/Markenpokalfahrzeugen) zu befahren – nur dann an Wertungsläufen einer anderen ausgeschriebenen Rennserie teilzunehmen, wenn zuvor der Audi Sport TT Cup Beirat über die geplante Teilnahme schriftlich informiert wurde und seine Zustimmung gegeben hat Verstöße gegen die oben genannten Punkte können eine Meldung an die Sportkommissare oder der jeweiligen Sporthoheit zur Folge haben und mit einem Wertungsausschluss geahndet werden. Der permanente Sportkommissar des Audi Sport TT Cup ist ebenfalls berechtigt die Anzahl der Push-to-Pass Vorgänge für das nächste Qualifying oder Rennen zu reduzieren. 9.2 Zeitrahmen Entfällt, da keine privaten Trainings und Tests zulässig DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 20 10. Dokumentenabnahme Folgende Dokumente müssen vom Teilnehmer vor jeder Veranstaltung (der genaue Zeitpunkt ergibt sich aus dem Team Guide) vorgelegt werden: ☐ Nennbestätigung ☒ Lizenz von Bewerber ☒ Fahrerlizenz ☒ gegebenenfalls ASN Bestätigung (sofern nicht in der int. Lizenz enthalten) ☒ medizinische Eignungsbestätigung (sofern nicht in der int. Lizenz enthalten) 10.1 Zeitplan Dokumentenabnahme Siehe Ausschreibung / Team Guide der jeweiligen Veranstaltung bzw. Aushang 10.2 Fahrerbesprechung/Briefing ☒ der Ort der Fahrerbesprechung/Briefing ist in den jeweiligen Veranstaltungsausschreibungen, dem Team Guide, angegeben ☒ eine festgestellte Nichtteilnahme oder nicht vollständige Teilnahme (gemäß Unterschriftenliste) zieht ohne besonderem Strafverfahren eine Geldbuße in Höhe von 125,- Euro nach sich Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung, Siegerehrung und Pressekonferenz ist Pflicht. Nichtteilnahme oder verspätetes Erscheinen wird mit 125,00 €, zahlbar an den DMSB, bestraft. Im Wiederholungsfall droht der Ausschluss von der weiteren Teilnahme am gesamten Audi Sport TT Cup 2015. Alle Termine werden dem Teilnehmer im Audi Sport TT Cup „Team Guide“ mitgeteilt, der vor der jeweiligen Veranstaltung herausgegeben wird. Änderungen während der jeweiligen Veranstaltung werden am „Schwarzen Brett“ in der Audi Sport TT Cup Area ausgehängt. 11. Technische Abnahme/Technische Kontrollen Bei der Technischen Abnahme müssen die Teilnehmer mit dem Wettbewerbsfahrzeug und der vorgeschriebenen Fahrer-Sicherheitsausrüstung erscheinen. Das Fahrzeug muss so vorgeführt werden, wie es im Wettbewerb eingesetzt wird (inkl. Startnummern) und muss den geltenden technischen Bestimmungen entsprechen. Die Technische Abnahme findet im Servicezelt des Audi Sport TT Cups statt. Folgende Fahrzeug-Dokumente sind vorzulegen: ☐ Wagenpass oder Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I ☒ Wagenpass ☐ Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ☐ Kopie Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II ☒ Homologationsblatt ☐ Kopie Auszug aus der G-Fahrzeugliste ☒ Zertifikat für Überrollvorrichtung DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 21 11.1 Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen Aufgrund des Zentraleinsatzes, den klaren Zuständigkeiten von quattro und dem von quattro beauftragten Dritten, insbesondere dem Generalunternehmen sowie den abschließend definierten Tätigkeiten des Helfers werden keine Fahrzeugteile verplombt oder besonders gekennzeichnet. Die vorstehenden Regelungen zur Reparatur sind abschließend. 11.2 Technische Abnahme vor Qualifikationstraining, Schlussabnahme, Ort, Zeitplan Parc Fermé dem Start und Ort Servicezelt Audi Sport TT Cup Zeitplan siehe für die jeweilige Veranstaltung im Team Guide Parc Fermé Der Parc fermé befindet sich grundsätzlich im Audi Sport TT CupPaddock/Servicezelt. Die Fahrzeuge sind nach dem Qualifikationstraining und jedem Wertungslauf auf direktem Weg zum Parc fermé zu bringen. Der Weg von der Zieldurchfahrt zum Parc fermé unterliegt den Parc-fermé-Bestimmungen. Parc Fermé endet automatisch nach Ablauf von 30 Minuten nach Aushang des von der Rennleitung bestätigten Endergebnisse des Qualifikationstrainings bzw. der Wertungsläufe. Der permanente Sportkommissar kann die Parc Fermé Zeit verlängern. Während Parc Fermé dürfen keine Arbeiten an den Fahrzeugen ausgeführt werden. Zugang zu den Fahrzeugen haben nur die Sportkommissare sowie der Technische Kommissar und von diesen ausdrücklich berechtigte Personen. 12. 12.1 Kraftstoff Kraftstofftyp und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff Siehe Technisches Reglement Art. 1.12 12.2 Kraftstoffkontrollen Kraftstoffproben können zu jeder Zeit der Veranstaltung durch die Technischen Kommissare entnommen werden. Es gelten die DMSB-Richtlinien für Kraftstoffprobeentnahmen. 13. 13.1 Nachtanken Tankanlagen und Kontrolle Nachtanken ist nur im Bereich des Servicezelt Audi Sport TT Cup bzw. an den offiziellen Tankanlagen der jeweiligen Rennstrecke erlaubt. Informationen erhalten die Teilnehmer im Team Guide der jeweiligen Veranstaltung oder am Aushang. 14. Trainingssitzungen siehe Art. 7.3 a) sowie Zeitplan der Veranstaltung 15. Freies Training siehe Art. 7.3 a) DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 22 16. Qualifikationstraining/Zeittraining siehe Art. 7.3 a) 17. 17.1 Rennen Verwendung von Regenreifen Zeigt der Rennleiter „Wet Practice“ oder „Wet Race“ vor einem Freien Training, Qualifikationstraining oder einem Wertungslauf, ist die Verwendung von Regenreifen ausschließlich für das der Anzeige folgende Training oder Wertungslauf zugelassen. Der Rennleiter entscheidet die Verwendung von Regenreifen für das gesamte Teilnehmerfeld vorzuschreiben. Im Vorfeld der Entscheidung kann quattro bzw. der TT Cup Beirat über den Bewerbervertreter beim Rennleiter einen Vorschlag äußern. Regenreifen werden nicht gezeichnet. Beginnt es während eines Wertungslaufs zu regnen und wurde vor dem Wertungslauf kein „Wet Race“ gezeigt, obliegt es dem Rennleiter, den Wertungslauf zu unterbrechen und die Verwendung von Regenreifen nach einem eventuellen Neustart vorzuschreiben. Ein selbstständiges Wechseln auf Regenreifen ist nicht erlaubt. Nur der Generalunternehmer darf die Reifen wechseln. 17.2 Max. Personenanzahl, die an einem Fahrzeug arbeiten und Sicherheitsausstattung Zwei (Anzahl: 2) Personen, die gleichzeitig technische Tätigkeiten am Fahrzeug ausüben. Daneben ist der Helfer berechtigt, die abschließend definierten Tätigkeiten auszuüben. Da kein Nachtanken in der Boxengasse erlaubt ist, tragen weder die Mechaniker noch die Helfer feuerfeste Kleidung. Vorgeschrieben ist lediglich Teamkleidung. 17.3 Boxenstopp-Sicherheit und Verantwortlichkeit des Teilnehmers beim Start aus dem Boxenbereich Die Fahrzeuge verlassen die Pit Lane über die Fast Lane in Richtung Boxenausfahrt. Bei der Boxenausfahrt hat der Teilnehmer den von hinten kommenden sich in der Fast Lane befindlichen anderen Teilnehmern Vorfahrt zu gewähren. In der gesamten Boxengasse gilt Überholverbot, die Geschwindigkeitsbegrenzung ist zu beachten. Der Start des Quailfikationstrainings aus der Boxengasse ist in Ziffer 7.3.1 b) abschließend beschrieben. Ein Start eines Wertungslaufes aus der Boxengasse ist nicht vorgesehen. 17.4 Tätigkeiten in der Boxengasse während Trainings und den Wertungsläufen In der Boxengasse sind ausschließlich die nachfolgenden Tätigkeiten durch die genannten Personen während dem freien Training und dem Qualifikationstraining erlaubt: Einstellung Stabilisator vorne und hinten durch die Mechaniker des Generalunternehmens Reifendruck durch den Helfer ausschließlich innerhalb der vorgegebenen Reifendruckgrenzwerte. Darüber hinaus darf der Helfer in der Box bzw. dem Arbeitsbereich vor der Box nur die für den Helfer nach vorliegender Rahmen-Ausschreibung erlaubten Tätigkeiten ausüben. Im Falle eines Reifendefektes ist der Wechsel des entsprechenden Reifens sowohl in den Trainings als auch in den Wertungsläufen erlaubt. Darüber hinaus sind Reifenwechsel nicht zulässig. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 23 18. 18.1 Titel, Preisgeld und Pokale Titel Gesamtsieger Der Teilnehmer, der nach dem letzten Wertungslauf die meisten Punkte in der Gesamtwertung hat, erhält den Titel: „Audi Sport TT Cup Champion 2015“ 18.2 Preisgeld und Pokale Je für die Gesamtwertung zu wertenden Wertungslauf werden von quattro folgende (Brutto-) Preisgelder in EURO entsprechend den Platzierungen innerhalb der Gesamtwertung vergeben: Platz Preisgeld 1 1.500,- 2 1.400,- 3 1.300,- 4 1.200,- 5 1.100,- 6 1.000,- 7 900,- 8 800,- 9 700,- Platz Preisgeld 10 600,- 11 500,- 12 400,- 13 300,- 14 200,- 15 100,- 16 75,- 17 50,- 18 25,- Sämtliche Preisgelder werden erst nach Abschluss der Saison von quattro an die platzierten permanenten Teilnehmer ausbezahlt. Soweit das Preisgeld an ausländische Teilnehmer gezahlt wird, ist quattro verpflichtet, die vom Teilnehmer zu tragende Abzugsteuer gemäß § 50a EStG auf die Rechnung des ausländischen Teilnehmers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Teilnehmer erhält das um die Abzugsteuer geminderte Preisgeld ausbezahlt. Teilnehmende Gaststarter bekommen kein Preisgeld. quattro vergibt Pokalen für die drei Erstplatzierten. 19. 19.1 Werbung Werbung an Fahrerausrüstung ☐ an der Fahrerausrüstung ist keine Werbung vorgeschrieben ☒ für die Fahrerausrüstung gelten folgende Werbevorschriften Auf dem Overall des Teilnehmer sind für persönliche Sponsoren des Teilnehmers ausschließlich die in Teil 3 Anlage 1, Ziffer 1 Sponsorenfläche Overall gekennzeichneten Flächen freigegeben. Im Übrigen ist die quattro frei in der Wahl ihrer Sponsoren. ☐ siehe Anlage 19.2 Werbung und Startnummern am Fahrzeug (siehe Techn. Reglement Art. 1.10) Auf dem Fahrzeug des Teilnehmer sind für persönliche Sponsoren des Teilnehmers ausschließlich die in Teil 3 Anlage 1, Ziffer 2 Sponsorenfläche Fahrzeug gekennzeichneten Flächen freigegeben. Im Übrigen ist die quattro frei in der Wahl ihrer Sponsoren. Die Position und Gestaltung der Startnummern sowie die Größe der Streifen auf Windschutzund Heckscheibe richten sich nach den „FIA/DMSB-Vorschriften 2015 für Startnummern und Werbung am Fahrzeug“ (nachzulesen im DMSB Handbuch Auto Blauer Teil). DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 24 20. Protest und Berufung Bei Protesten und Berufung gelten das Internationale Sportgesetz der FIA, das Veranstaltungsreglement des DMSB, die Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB sowie bei Berufungen zur FIA die Rechts- und Verfahrensordnung der FIA. Protestkaution (DMSB): Status Internationaler Lizenzsport: 500,00 € Berufungskaution (DMSB): International (DMSB) 1.500,00 € Berufungskaution (FIA): 6.000,00€ zuzgl. DMSB-Kostenpauschale für Internationale Berufung (FIA) 3.000,00€ (Protest- und Berufungskautionen sind mehrwertsteuerfrei) 21. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung Bei Entscheidungen der FIA, des DMSB, deren Gerichtsbarkeiten, der Sportkommissare oder des Veranstalters als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Aus Maßnahmen und Entscheidungen des DMSB bzw. seiner Sportgerichtsbarkeit sowie der Beauftragten des DMSB können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. 22. Anerkennung des Reglements Jeder Teilnehmer des Audi Sport TT Cup bestätigt durch seine Unterschrift im „Antrag auf Einschreibung“ die Anerkennung des vorliegenden Reglements insgesamt mit den Bestimmungen des DMSB und des Internationalen Sportgesetzes der FIA mit Anhängen. 23. Gerichtsstand Soweit kein Rechtswegausschluss besteht und Ansprüche gegen die quattro geltend gemacht werden und eine Gerichtsstandvereinbarung gem. § 38 ZPO zulässig ist, wird hiermit als Gerichtsstand Ingolstadt vereinbart. 24. TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte Vorbehaltlich des Abschlusses der Verhandlungen mit dem Veranstalter der DTM, der ITR e.V., liegen alle Copyright und Bildrechte, jedenfalls ein entsprechend umfangreiches Nutzungsrecht selbiger, beim Serienausschreiber einschließlich der Bilder, die von Fernsehübertragungen des Veranstalters der DTM und dessen beauftragten Medienunternehmen übernommen werden. Alle Fernsehrechte des Audi Sport TT Cups sowohl für terrestrische Übertragung als auch für Kabel- und Satellitenfernsehübertragung, alle Videorechte und alle Rechte zur Verwertung durch sämtliche elektronische Medien, einschließlich Internet liegen beim quattro. Jede Art von Aufnahmen, Ausstrahlung, Wiederholung oder Reproduktion zu kommerziellen Zwecken ist ohne schriftliche Zustimmung von quattro verboten. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 25 25. Besondere Bestimmungen Darüber hinaus erkennt der Teilnehmer mit Abgabe des „Antrages auf Einschreibung“ die nachfolgenden Regelungen bzgl. Vermarktung und Nutzungsrechten an: Nutzungsrecht Der Teilnehmer des Audi Sport TT Cup räumt quattro das einfache, übertragbare bzw. unterlizenzierbare sowie zeitlich, inhaltlich und räumlich unbegrenzte Recht ein, mit seiner Person zu werben, insbesondere Namen, Marken, Bilder, Initialen, Fotografien sowie sonstige bildliche Darstellungen des Teilnehmers für werbliche Zwecke in jeglicher medialen Erscheinungsform, in unveränderter Form oder bearbeiteter und/oder umgestalteter Form zu benutzen. Die Rechteeinräumung schließt insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Ausstellung, Vervielfältigung, Verbreitung sowie öffentlichen Zugänglichmachung ein. Der Teilnehmer stimmt schon jetzt der Einräumung von Nutzungsrechten durch quattro an Dritte zu. quattro ist zur Auswertung der Nutzungsrechte berechtigt, aber nicht verpflichtet. Vermarktungsrecht quattro steht somit das alleinige Vermarktungsrecht des Audi Sport TT Cups zu. quattro ist berechtigt, die sich daraus ergebenden Rechte Dritten zur Nutzung einzuräumen. Berechtigung des Teilnehmers zur Einräumung der Rechte Der Teilnehmer garantiert den Bestand der quattro eingeräumten Rechte. Er sichert zu, zu der obigen Rechteeinräumung berechtigt zu sein und garantiert, dass durch die Nutzung in vorgenanntem Umfang durch quattro und/oder der AUDI AG und/oder der Lizenznehmer der quattro und/oder der AUDI AG keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte) verletzt werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, quattro und/oder die AUDI AG und/oder die Lizenznehmer der quattro und/oder der AUDI AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung von Urheber-, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter durch die Nutzung in vorgenanntem Umfang freizustellen. Die Freistellung umfasst auch Kosten für eine unberechtigte Inanspruchnahme sowie Rechtsverteidigungskosten. Nutzungsrecht betreffend die Sponsoren des Teilnehmers Der Teilnehmer des Audi Sport TT Cup räumt quattro die Rechte gemäß vorstehender Ziffer Nutzungsrecht betreffend seine persönlichen Sponsoren ein. quattro ist insbesondere berechtigt, Unternehmensbezeichnungen, Namen, Marken, Bilder für werbliche Zwecke in jeglicher medialen Erscheinungsform (z.B. Abbildungen der Sponsorenlogos auf Fahreroverall oder Fahrzeugen) zu benutzen. Vorstehende Ziffer zur Berechtigung gilt entsprechend. Mediadaten quattro ist Inhaber sämtlicher Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den im Rahmen und/oder im Zusammenhang mit dem Audi Sport TT Cup erstellten Bilder, Fernsehübertragungen und/oder Internetübertragungen der Rennserie(nachfolgend: „Mediadaten“). Hierzu gehören insbesondere sämtliche Vermarktungs-, Video-, Sende-, Fernsehübertragungs- (Kabel, Satellit, terrestrisch) und Onlineübertragungsrechte an den Mediaten. Jede Form der Nutzung der Mediadaten bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von quattro. Berechtigung des Teilnehmers zur Nutzung der Mediadaten quattro ist Inhaber sämtlicher Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den im Rahmen und/oder im Zusammenhang mit dem Audi Sport TT Cup erstellten Bilder, Fernsehübertragungen und/oder Internetübertragungen der Rennserie(nachfolgend: „Mediadaten“). Hierzu gehören insbesondere sämtliche Vermarktungs-, Video-, Sende-, Fernsehübertragungs- (Kabel, Satellit, terrestrisch) und Onlineübertragungsrechte an den Mediaten. Jede Form der Nutzung der Mediadaten bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von quattro und kann nur in dem Umfang gewährt werden, wie der quattro auch das entsprechende Recht zusteht. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 26 Teil 2 Technisches Reglement 1. 1.1 Technische Bestimmungen der Serie Übersicht der ausgeschriebenen Gruppen/ Klassen Tourenwagen Markenpokal ISG Anhang J Kategorie I 1.2 Grundlagen der Technischen Bestimmungen gemäß ☒ Art. 251 und 277 des Anhang J (ISG der FIA) ☐ Technische Bestimmungen der DMSB-Gruppe/n ☒ Allgemeine Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu technischen Reglements (DMSB-Handbuch, blauer Teil) ☒ Vorliegendes Technisches Reglement ☒ Homologationsblatt als Anlage 2 ☒ Teilekatalog als Anlage 3 1.3 Allgemeines/Präambel Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte ist verboten. Erlaubte Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen oder Reglementverstöße nach sich ziehen. 1.4 Fahrerausrüstung Das Tragen von Overalls gemäß FIA-Norm 8856-2000 sowie Unterwäsche (mit langen Ärmeln und Beinen), Kopfhaube, Socken, Schuhe und Handschuhe gemäß FIABestimmungen ist vorgeschrieben. Des Weiteren muss ein Helm: ☐ gemäß DMSB-Bestimmungen ☒ gemäß FIA-Bestimmungen (Anhang L des ISG) getragen werden. Darüber hinaus ist die Verwendung des Kopfrückhaltesystems (z.B. HANS): ☐ empfohlen ☒ vorgeschrieben DMSB-Hinweis: Seit 01.01.2010 ist die Verwendung einer Kopfrückhaltevorrichtung (z.B. HANS) für alle Fahrer bei Rundstreckenrennen und Leistungsprüfungen (nicht Anhang K) vorgeschrieben. 1.5 Generelle Bestimmungen, Erlaubte Änderungen und Einbauten Es dürfen Arbeiten durchgeführt werden, die zum normalen Unterhalt des Fahrzeugs gehören oder dem Ersetzen von durch Verschleiß oder Unfall schadhaft gewordenen Teilen dienen. Änderungen und Einbauten dürfen nur innerhalb des nachfolgend bestimmten Rahmens durchgeführt werden. Durch Verschleiß oder Unfall beschädigte Teile dürfen nur durch identische Originalteile ausgetauscht werden. DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 27 Am kompletten Fahrzeug dürfen die Befestigungs-Normteile, wie: Muttern, Schrauben, Unterlegscheiben, Federringe, Federscheiben, Splinte durch gleichwertige, der Originalform entsprechende, Normteile ersetzt werden. Bei Gewinden sind Gewindeart, -größe und steigung (Bsp. M 8 x 1,25) beizubehalten. 1.6 Fahrzeug-Mindestgewichte und Ballast (Gewichtswert, Ermittlung, ggf. Referenzwaage, Befestigung von Ballast) Das Mindestgewicht 1.205 kg. Dies setzt sich zusammen aus der Summe Leergewicht des Fahrzeugs 1.125 kg zuzüglich des Mindestgewichts des Fahrers inkl. dessen Ausrüstung von 80 kg. Zusätzlicher Ballast darf ausschließlich an den definierten Befestigungspunkten des Chassis befestigt und plombiert werden. 1.7 Hubraumfaktor für aufgeladene Motoren Der Hubraumfaktor beträgt: ☒ Fahrzeuge mit Turbo-Lader (Otto-Motor): 1,7 ☐ Fahrzeuge mit mechanisch angetriebenen Lader (z.B. G-Lader): ☐ Diesel-Fahrzeuge mit Turbo-Lader: 1.8 Abgasvorschriften Die aktuellen DMSB-Abgasvorschriften (s. DMSB-Handbuch, blauer Teil) sind einzuhalten. ☒ Die Fahrzeuge müssen mit einem Katalysator gemäß DMSB-Abgasvorschriften ausgerüstet sein. ☐ Die Fahrzeuge müssen mit einem Einheits-Katalysator mit folgender Spezifikation ausgerüstet sein: ☐ Die Fahrzeuge müssen mit einem DMSB-homologierten Partikelfilter ausgerüstet sein (für Diesel-Fahrzeuge). 1.9 Geräuschbestimmungen Die max. zulässigen Geräuschgrenzwerte betragen _138_ dB(A) nach LWA–Verfahren und __106__ dB(A) nach LP–Verfahren. Dieser Geräuschwert wird nach der: ☐ DMSB-Nahfeld-Messmethode (zusätzlich zur Vorbeifahrt-Messmethode) ☒ DMSB-Vorbeifahrt-Messmethode (obligatorisch für alle Rundstreckenveranstaltungen) ermittelt. Die aktuellen einzuhalten. DMSB-Geräuschvorschriften DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 (s. DMSB-Handbuch, blauer Teil) sind 28 1.10 Werbe-Vorschriften und Startnummern am Fahrzeug Die aktuellen FIA/DMSB-Vorschriften für Startnummern und Werbung an Fahrzeugen (s. DMSB-Handbuch, blauer Teil) sind einzuhalten. ☒ Seitens des Serienausschreibers werden keine besonderen Werbevorschriften festgelegt. ☐ Unter Beachtung der FIA/DMSB Vorschriften für Startnummern und Werbung an Fahrzeugen ist folgende verbindliche Werbung am Wettbewerbsfahrzeug vorgeschrieben. (siehe auch Anhang ….. dieser Ausschreibung). 1.11 Sicherheitsausrüstung Die Fahrzeuge müssen folgende Sicherheitsausrüstung aufweisen. Die Artikelangaben beziehen sich, falls nicht anders angegeben auf den aktuellen Anhang J zum ISG ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☐ ☒ ☒ ☐ ☐ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☐ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☐ ☒ ☒ ☒ ☒ ☐ Leitungen und Pumpen gemäß Art. 253.3.1 und 253.3.2 bzw. Art. 259.6.2 Ölsammelbehälter gemäß Art. 259.7.4 Tankentlüftung gemäß Art. 253.3.4 2-Kreis-Bremsanlage gemäß Art. 253.4 Haubenhalter gemäß Art. 253.5 Sicherheitsgurte gemäß Art. 253.6 bzw. Art. 259.14.2.1 Hand-Feuerlöscher gemäß Art. 253.7.3 Feuerlöschanlage gemäß Art. 253.7.2 bzw. Art. 275.14.1 Überrollvorrichtung gemäß Art. 253.8 Überrollvorrichtung gemäß Art. 253.8 (Anhang J 1993) Überrollvorrichtung gemäß Art. 277 Rückspiegel gemäß Art. 253.9 bzw. Art. 275.14.3 Abschleppösen/-vorrichtungen gemäß Art. 253.10 bzw. Art. 259.14.6 Sicherheitsfolie an Fensterscheiben gemäß DMSB-Bestimmungen Verbundglas-Windschutzscheibe Türfangnetze gemäß Art. 253.11 oder DMSB-Bestimmungen Zusätzliche Befestigung der Windschutzscheibe gemäß Art. 253.12 Stromkreisunterbrecher gemäß Art. 253.13 Sicherheitskraftstoffbehälter nach FIA-Norm FT3/FT3-1999 bzw. FT5 gemäß Art. 253.14 bzw. 259.6.3 FIA-homologiertes Rückschlagventil im Kraftstoffeinfüllrohr gem. Art. 253.14.5 Feuerschutzwand gemäß Art. 253.15 bzw. Art. 259.16.6 Sitze und Befestigungen gemäß Art. 253.16 FIA-homologierter Fahrersitz gemäß Art. 253.16 Kopfstütze gemäß Art. 259.14.4 Rücklicht gemäß Art. 275.14.5 Rückwärtsgang gemäß Art. 275.9.3 Verbot von Reifen-Druckkontrollventilen gemäß Art. 253.17 Artikel 277 Gemäß Anhang K zum ISG DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 29 1.12 Kraftstoff und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff Es darf ausschließlich handelsüblicher unverbleiter Kraftstoff gemäß Art. 252.9 Anhang J (ISG) verwendet werden, welcher der DIN EN 228 entspricht. Jegliche Zusätze, mit Ausnahme von Luft oder Schmieröl bei 2-Taktmotoren, sind verboten. Folgender Einheits-Kraftstoff muss verwendet werden: Super Plus bleifrei und entspricht mindestens DIN EN 228 1.13 Definitionen Technik Neben den Definitionen gemäß dieses Artikels und Art. 3.3 (Teil 1) dieser Ausschreibung gelten die „Allgemeinen Bestimmungen, Definitionen und Klarstellungen zu Technischen Reglements“ (DMSB-Handbuch, blauer Teil) sowie die Definitionen gemäß Art. 251 des Anhang J (ISG). 2. 2.1 Besondere Technische Bestimmungen Allgemeines Zusätzlich zum Technischen Reglement gemäß Teil 2 dieser Ausschreibung gelten darüber hinaus nachfolgende Besondere Technische Bestimmungen. Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte ist verboten. Erlaubte Änderungen dürfen keine unerlaubten Änderungen oder Reglementverstöße nach sich ziehen. 2.2 Motor 2.0 TFSI Reihen-Vierzylinder-Ottomotor mit Benzindirekteinspritzung und Turboaufladung Hubraum: 1,984 ccm Leistung: 228 kW / 246 kW mit Push-to-pass 2.2.1 Abgasanlage Sonderanfertigung der HJS Emission Technology GmbH & Co. KG (im weiteren HJS): 3“ Abgasrohr ohne Schalldämpfer mit HJS Motorsport Katalysator wahlweise mit Vorschalldämpfer bei Geräusch-limitierten Strecken DMSB Homologationsnummer WRC 1279-10 Teilenummer 8S6 253 181 wahlweise mit 8S6 253 409 (VSD- Vorschalldämpfer) 2.3 Kraftübertragung Sechsgang S tronic mit Schaltwippen am Lenkrad Frontantrieb mit Traktionskontrolle (ASR) aktives elektrohydraulisches Vorderachs-Sperrdifferenzial 2.4 Bremsen Hydraulische Zweikreis-Bremsanlage Scheibenbremse vorn (innenbelüftet) und hinten Verstellbare Bremskraftverteilung vorn/hinten ABS DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 30 2.5 Lenkung Serie Elektrolenkung Teilenummer 5Q1 423 053 P mit Elektropumpe 3Q0 909 144 H 2.6 Radaufhängung Vorn: McPherson-Federbeine mit unteren Dreiecksquerlenkern aus Stahl, Aluminium Schwenklager, Stahl-Hilfsrahmen, Federbeine mit Schraubenfedern und verstellbaren Dämpfern, Stabilisatoren einstellbar Hinten: Vierlenker - Hinterachse, Schraubenfedern mit Dämpfern (Coil-over-Konfiguration), Hilfsrahmen aus Stahl, Aluminium Radträger, einstellbare Stabilisatoren 2.7 Räder (Radschüssel + Felge) und Reifen Leichtmetallfelgen vorn und hinten: Größe 10 x 18 Zoll ET 36 Slickreifen 260/660-18 (Slickreifen/Regenreifen) 2.8 Karosserie und Abmessungen a) Karosserie außen (inkl. Scheiben) Länge/Höhe/Breite 4.260/1.285/1.940 mm Rohkarosserie in Stahl-/Aluminium-Hybrid-Bauweise b) Fahrgastraum/Cockpit Eingeschweißte Stahlsicherheitszelle (gemäß ASN-Zertifikat RFEdA Nr. HES 4590714) c) Zusätzliches Zubehör Lufthebeanlage 2.9 Aerodynamische Hilfsmittel Frontsplitter Teilenummer 8S6 827 059 Heckflügel Teilenummer 8S6 827 917 2.10 N/A Elektrische Ausrüstung 2.11 Kraftstoffkreislauf Kraftstofftank mit 3 Vorförderpumpen (Saugstrahlprinzip) Intank-Catchtank mit einer Serien Kraftstoffpumpe (Niederdruckpumpe) Vorlaufleitung zum Verbrennungsmotor Hochdruckpumpe (TFSI) am Verbrennungsmotor FIA Standard-Kraftstoffentnahmefitting im Motorraum FIA FT3 Sicherheitstank DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 31 2.12 Schmierungssystem Nasssumpf 2.13 Datenübertragung AIM Evo 4 Datenlogger-System mit MXG-Fahrerdisplay Onboardkamera Smarty Cam HD mit DMSB Haltekit 2.14 Sonstiges N/A DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 32 Teil 3 Anlagen/Zeichnungen Anlage 1: Werbung auf Fahrerausrüstung und Fahrzeug 1. SPONSORENFLÄCHE OVERALL Die schraffierte Fläche inkl. Reißverschluss (Brustbereich 25 x 20 cm) steht dem Fahrer für seine persönlichen Sponsoren zur Verfügung. 2. FAHRERSPONSORENFLÄCHE FAHRZEUG Die farblich markierte Fläche (Motorhaube) entspricht einer Gesamtfläche von 1,2 m² und steht dem Fahrer für seine persönlichen Sponsoren zur Verfügung. Anlage 2: Homologationsblatt Audi Sport TT Cup Siehe http://www.audi-motorsport.com/de/de/tt-cup.html Anlage 3: Teilekatalog Audi Sport TT Cup Siehe http://www.audi-motorsport.com/de/de/tt-cup.html DMSB Rahmen-Ausschreibung für Audi Sport TT Cup 2015 33
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