Rheinische Nachwuchsmeisterschaften 2015 Einzel und Mannschaft Veranstalter: Ausrichter Örtlicher Ansprechpartner: Termin: Sportstätte: Rheinischer Turnerbund e.V. TV Vorst Holger Rogoll – [email protected] Mobil: 0176-63116036 Samstag, den 16. Mai 2015 Rudi-Demers-Halle Wiemespfad 10, 47918 Tönisforst Parkplatz: „Gerkeswiese“ – Amselweg 1 Vorläufiger Zeitplan: ab 10.00 Uhr Einturnen AK 7 ab 12.30 Uhr Einturnen AK 8 ab 15.30 Uhr Einturnen AK 9/10 Wettkämpfe: Einzel: Wettkampf 1 Wettkampf 2 Wettkampf 3 Wettkampf 4 – AK 7 – AK 8 – AK 9 – AK 10 Mannschaft: Wettkampf 1.1 - AK 7 Wettkampf 2.1 - AK 8 Wettkampf 3.1 - AK 9/10 – 10.30 Uhr – 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Wettkampfbeginn AK 7 Wettkampfbeginn AK 8 Wettkampfbeginn AK 9/10 Jg. 2008+2009 Jg. 2007+2008 Jg. 2006+2007 Jg. 2005+2006 Jg. 2008+2009 Jg. 2007+2008 Jg. 2006 + 2007 (AK 9) Jg. 2005+ 2006 (AK 10) Wettkampfinhalte: Siehe DTB-Programm inkl. Änderungen 2013 http://www.dtb-online.de/portal/turnen/geraetturnen/turn-team-deutschland/juniorinnenjunioren/wettkampfberichte-juniorinnen/informationen-2014.html Startberechtigung: Teilnahmevoraussetzung für die AK 7 – 9 ist der Test der athletischen Normen im Jahr 2014. Die Startberechtigung ist am Wettkampftag durch den Startpass des DTB nachzuweisen, ebenfalls eine Gesundheitsbescheinigung eines Orthopäden, Sportmediziners oder Unfallchirurgs, falls dieses beim Test der AN nicht eingescannt vorlag. Die Gastturnerin einer Mannschaft muss ein formloses Schreiben des Stammvereins vorlegen, dass das Einverständnis für das Mannschaftsstart-recht bestätigt. Kampfrichterinnen: Jeder teilnehmende Verein muss zwei Kampfrichterinnen mit mindestens Landeslizenz melden, die den ganzen Tag zur Verfügungen stehen müssen, davon eine kostenfrei. Die Kosten der 2. Kampfrichterin trägt der Ausrichter. Über den Einsatz entscheidet die Landeskampfrichterwartin. ...Seite 2 Ausschreibung Rheinische Nachwuchsmeisterschaften 2015 ‐ Seite 2 ‐ Mannschaftsbildung: Eine Mannschaft besteht aus 4 Turnerinnen (eine Streichwertung); je Mannschaft kann eine Gastturnerin starten, die einem Verein des RTB angehören muss. Nur Turnerinnen des Einzelwettkampfes können im Mannschaftsergebnis gewertet werden. Meldungen: Die Turnerinnen sind namentlich mit Angabe des Vereins, des Jahrgangs und aller Wettkämpfe schriftlich mit Meldebogen zu melden. Eine Kopie des Startpasses und der Gesundheitsbescheinigung muss mit Meldung eingereicht werden, möglichst gescannt. Die Meldungen gehen an: Alexius Varro – [email protected] Meldeschluss: 1. Mai 2015 Meldegeld: 9,00 Euro pro gemeldete Turnerin 8,00 Euro pro gemeldete Mannschaft Das Meldegeld muss bis zum 5. Mai 2015 auf das Konto des Rheinischen Turnerbundes Kreissparkasse Köln IBAN: DE 32 3705 0299 0311 0185 03 SWIFT: COKSDE33 Vermerk: KoSt.: 41 „Rheinische Kinder-Einzel- und Mannschaftsmeisterschaft 2015“ eingezahlt werden, sonst besteht keine Startberechtigung. Ergänzende Hinweise: Verspätete Meldungen werden nicht mehr zugelassen. Die Kampfrichterinnen müssen gleichzeitig mit den Turnerinnen namentlich gemeldet werden. Werden die Kampfrichterinnen nicht entsprechend der Ausschreibung gemeldet, so fällt eine Strafgebühr von 25 Euro je fehlende Kampfrichterin und die Kosten für eine Ersatzkampfrichterin an. Fehlerhafte Meldungen ziehen eine Strafgebühr von 2,50 Euro je Turnerin nach sich. ElkeSimon Mitglied des NuLGerätturnen (weiblich)
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