Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz Altjeßnitz Jeßnitz (Anhalt) Marke Raguhn Retzau Schierau Ich wünsche Ihnen O s t e r n im Namen der Stadtverwaltung und aller Mitarbeiter Ihr Eberhard Berger Bürgermeister Stadt Raguhn-Jeßnitz Thurland Tornau vor der Heide Jahrgang 6 Freitag, den 27. März 2015 Nummer 3 n Amtliche Bekanntmachungen Aus den Sitzungen des Stadtrates Raguhn-Jeßnitz und den Ortschaften Seite2 Informationen Seite11 n Mitteilungen und Informationen aus den Ortschaften Termine Veranstaltungen Höhepunkte Seite 12 n Bereitschaftsdienste Ärzte Seite16 Zahnärzte Seite16 Apotheken Seite16 n Kirchennachrichten Ev. Kirche Raguhn Seite17 Ev. Kirche Jeßnitz Seite17 Ev. Kirche Thurland Seite17 Kath. Kirche Raguhn Seite18 2 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 3/2015 Sprechzeiten der Stadt Raguhn-Jeßnitz Di. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Do. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Fr. 9:00 - 12:30 Uhr sowie nach Vereinbarung Telefonnummer 034906 4120 Anschrift Stadt Raguhn-Jeßnitz Rathausstraße 16 06779 Raguhn-Jeßnitz Wichtige Information an alle Bürgerinnen und Bürger Das Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz erscheint monatlich und wird kostenfrei in jeden Haushalt zugestellt. Sollte trotz Zustellung ein Bürger oder eine Bürgerin kein Amtsblatt erhalten haben, besteht jederzeit die Möglichkeit, zu den Dienstzeiten der Stadt Raguhn-Jeßnitz Einsicht in das Amtsblatt zu nehmen. Amtliche Bekanntmachungen Kontaktbeamte der Polizei Werte Einwohner, die Bürgersprechstunden der Kontaktbeamten der Polizei finden in der Stadt Raguhn-Jeßnitz jeden 1. Dienstag des Monats von 16.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum (1. Etage) im Rathaus in der Rathausstraße 16 in 06779 Raguhn-Jeßnitz und jeden letzten Dienstag des Monats von 16.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses Jeßnitz (Anhalt), Conradiplatz 7 in 06800 Raguhn-Jeßnitz statt. Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie bei Bedarf den Kontakt zu unseren Kontaktbeamten während der bekannten Öffnungszeiten der Stadtverwaltung, hier über das Ordnungsamt, herstellen lassen. Die Kontaktbeamten setzen sich dann mit Ihnen in Verbindung. Der Bürgermeister Nachruf Mit tiefer Bestürzung haben wir die traurige Mitteilung erhalten, dass unsere ehemalige Leiterin der Kindertagesstätte Sonnenzauber in Raguhn und sehr geschätzte ehemalige Kollegin Frau Uta Prokop plötzlich und unerwartet verstorben ist. Als Leiterin unserer Kindertagesstätte in Raguhn war sie viele Jahre Bezugsperson für unsere Kinder, vertrauensvolle Ansprechpartnerin für deren Eltern, aber auch für uns Kolleginnen. Sie war mit Leib und Seele Erzieherin und hat ihre Arbeit mit Leidenschaft, Herzwärme und Verständnis ausgeübt, bis eine Erkrankung sie daran hinderte. Ihr Enthusiasmus und ihre Herzlichkeit werden uns fehlen. Wir werden Frau Prokop ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere besondere Anteilnahme gilt der Familie von Frau Prokop. Im Namen aller Kolleginnen der Kindertagesstätte Sonnenzauber und der Stadt Raguhn-Jeßnitz SchubertBerger Leiterin Kita Bürgermeister Sonnenzauber Raguhn-Jeßnitz, März 2015 Olexy Personalratsvorsitzende Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 der Stadt Raguhn-Jeßnitz für die Ortschaften Altjeßnitz, Stadt Jeßnitz (Anhalt), Marke, Stadt Raguhn, Retzau, Schierau, Thurland und Tornau vor der Heide Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Jahr 2014 unverändert. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2015 die gleiche Grundsteuer A und B wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung die Grundsteuer A und die Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2015 in derselben Höhe wie im Vorjahr durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für das Kalenderjahr 2015 werden keine Abgabenbescheide versendet. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen an der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht ein entsprechender schriftlicher Steuerbescheid. Die Fälligkeit richtet sich nach § 28 Grundsteuergesetz. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Berger Bürgermeister Bekanntmachung aus der Sitzung des Stadtrates Raguhn-Jeßnitz vom 18.02.2015 Tagesordnung - Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit Herr Zschocke (Stadtratsvorsitzender) eröffnete um 19.02 Uhr die Sitzung. Er stellte fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgte, da kein Stadtratsmitglied Einwände dagegen erhebt. Die Beschlussfähigkeit war mit 13 anwesenden Stadträten und dem Bürgermeister gegeben. Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 3/2015 2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Die Tagesordnung wird ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 3. Einwohnerfragestunde - Keine Anfragen 4. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 21.01.2015 und 28.01.2015 (öffentlicher Teil) Der Sitzungsleiter rief die Niederschrift vom 21.01.2015 auf und fragte, ob Einwände bestehen? Die Niederschrift vom 21.01.2015 wurde ohne Änderungen mit 3 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 11 Enthaltung bestätigt. Der Sitzungsleiter rief die Niederschrift vom 28.01.2015 auf und fragte, ob Einwände bestehen? Die Niederschrift vom 28.01.2015 wurde ohne Änderungen mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltung bestätigt 5. Bericht der Ausschussvorsitzenden über die Arbeit in den Ausschüssen Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten über die Schwerpunkte der Sitzungen. 6. Protokollkontrolle vom 21.01.2015 und 28.01.2015 (öffentlicher Teil) Der Bürgermeister beantwortete gestellte Anfragen aus der benannten Sitzung zu folgenden Themen: 21.01.2015: Die Sitzung wurde abgebrochen, da die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war. 28.01.2015: - Thematisiert wurde nochmals die Zuwendungsrichtlinie für die Feuer- und Wasserwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz - Information zur Teilnahme an der Tagung der Wirtschaftsförderer des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und Themen der Tagung 7. Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates vom 21.01.2015 und 28.01.2015 sowie Informationen aus der Verwaltung (öffentlicher Teil) Herr Berger informierte, dass im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates vom 21.01.2015 keine Tagesordnung abgehandelt wurde. Im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates vom 28.01.2015 folgende Beschlüsse gefasst worden sind Beschluss-Nr. 02-2014 Jahresrechnung der Gemeinde Thurland für das Haushaltsjahr 2009 Beschluss-Nr. 129-2014 Hundesteuersatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz Mitteilung über die Verabschiedung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse vom 28.01.2015 Beschluss-Nr. 12-2015 Personalangelegenheit Beschluss-Nr. 17-2015 Personalangelegenheit Beschluss-Nr. 18-2015 Kreuzungsvereinbarung/ Vertragsangelegenheit Beschluss-Nr. 13-2015 Vergabeangelegenheit Informationen aus der Verwaltung Herr Berger informierte über • Vorbereitung Haushalt 2015 • Themen der Ortsbürgermeisterberatung 8. Sondernutzungssatzung BV 04-2015 Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr. 04-2015 gefasst. Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Sondernutzungssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz mit den Änderungen in der vorliegenden Fassung. 9. Abberufung des Herrn Mark Hille aus dem Ehrenbeamtenverhältnis und Entlassung aus der Funktion des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Altjeßnitz BV 10-2015 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 10-2015 gefasst. (Die Ortsfeuerwehr Altjeßnitz hat sich aufgelöst.) Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz entlässt Herrn Mark Hille aus der Funktion des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Altjeßnitz und beruft ihn mit sofortiger Wirkung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ab. 3 10. Abberufung des Herrn Jens Hille aus dem Ehrenbeamtenverhältnis und Entlassung aus der Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Altjeßnitz BV 11-2015 Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der Beschluss Nr. 11-2015 gefasst. (Die Ortsfeuerwehr Altjeßnitz hat sich aufgelöst.) Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz entlässt Herrn Jens Hille aus der Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Altjeßnitz und beruft ihn mit sofortiger Wirkung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ab. 11. Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder und des Bürgermeisters Es folgten Anfragen zu: - Standort der Regionalbeamten - Parksituation OT Jeßnitz (Anhalt) Nichtöffentlicher Teil der Tagesordnung vom 18.02.2015 12. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Die Tagesordnung wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 13. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 28.01.2015 (nichtöffentlicher Teil) Der Sitzungsleiter rief die Niederschrift vom 28.01.2015 auf und fragte, ob Einwände bestehen? Die Niederschrift vom 28.01.2015 wurde ohne Änderungen mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltung bestätigt. 14. Protokollkontrolle vom 28.01.2015 (nichtöffentlicher Teil) • Grundstücksangelegenheit OT Raguhn (Pachtangelegenheit) • Anfrage zu Objekten des Bauhof 15. Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates vom 28.01.2015 sowie Informationen aus der Verwaltung (nichtöffentlicher Teil) • Bericht dazu im öffentlichen Teil TOP 7 Informationen aus der Verwaltung • Information zu Vergabeangelegenheiten 16.Bericht der Ausschussvorsitzenden über die Arbeit in den Ausschüssen (Nichtöffentlicher Teil) Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten über die Schwerpunkte der Sitzungen. 17. Finanzangelegenheit BV 15-2015 Dem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr. 15-2015 gefasst. 18. Vergabeangelegenheit BV 22-2015 Dem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr. 22-2015 gefasst. 19. Vertragsangelegenheit BV 23-2015 Dem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr. 23-2015 gefasst. 20. Vergabeangelegenheit BV 26-2015 Dem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr. 26-2015 gefasst. 21. Vergabeangelegenheit BV 27-2015 Dem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr. 27-2015 gefasst. 22. Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder und des Bürgermeisters - Anfragen zum Bauhof - Feuerwehrversammlung: Information an die Stadträte - Umgang mit der Presse - Ordnung und Sauberkeit auf dem Gelände der Deutschen Bahn AG - Haltepunkt Raguhn und angrenzendes Gelände 23. Schließung der Sitzung Der Sitzungsleiter, Herr Zschocke, schloss die Sitzung um 20.45 Uhr. gez. Berger Bürgermeister Siegel 4 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Bekanntmachung aus der Ortschaftsratssitzung Raguhn vom 02.02.2015 Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Ortsbürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die Sitzung. Die Einberufung erfolgte ordnungsgemäß. Es waren 8 Ortschaftsräte und der Ortsbürgermeister anwesend. Die Beschlussfähigkeit war somit gegeben. 2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 3.Einwohnerfragestunde 4. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 15.12.2014 (öffentlicher Teil) Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 15.12.2014 wurde ohne Änderungen einstimmig genehmigt. 5. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse 6. Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters 7. Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen für die öffentlichen Verkehrsanlagen im Gebiet der Stadt Raguhn-Jeßnitz 8. Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Raguhn-Jeßnitz 9. Sondernutzungssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz 10. Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz 11. Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Taube-Landgraben im Gebiet der Stadt Raguhn-Jeßnitz 12. 4. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) der Stadt Raguhn-Jeßnitz vom 22.10.2003 13. Satzung über die Regenwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) und den Anschluss an die öffentliche Regenwasseranlage der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Regenwasserbeseitigungssatzung) 14. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Regenwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) der Stadt RaguhnJeßnitz (Regenwasserbeseitigungsgebührensatzung) 15. Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen im Gebiet der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Straßenreinigungssatzung) 16. Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz 17. Anregungen und Anfragen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates Nichtöffentlicher Teil 18. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 19. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 15.12.2014 (nichtöffentlicher Teil) Der nichtöffentliche Teil der Niederschrift vom 15.12.2014 wurde ohne Änderungen einstimmig genehmigt. 20. Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters 21.Grundstücksangelegenheit 22. Anregungen und Anfragen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates 23. Schließung der Sitzung Es wurden folgende Stellungnahmen zur Anhörung gefasst: Öffentlicher Teil: Stellungnahme zur Anhörung - Nr. 26/ 2014 - Der Ortschaftsrat von Raguhn befürwortet die vorliegende Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung - Nr. 26/ 2014 erhoben. Nr. 3/2015 Stellungnahme zur Anhörung - Nr. 27/ 2014 - Der Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn stimmt dem Entwurf der Sondernutzungssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz zu. Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung - Nr. 27/ 2014 erhoben. Stellungnahme zur Anhörung - Nr. 28/ 2014 - Der Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn stimmt der vorliegenden Satzung unter Einbeziehung der genannten Ergänzungen/Änderungen zu. Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung - Nr. 28/ 2014 erhoben. Stellungnahme zur Anhörung - Nr. 30/ 2014 - Der Ortschaftsrat Raguhn stimmt der 4. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) im § 4 in der vorliegenden Fassung unter Vorbehalt der Klärung der offenen Fragen zu. Die 4. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft. Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung - Nr. 30/2014 erhoben. Stellungnahme zur Anhörung - Nr. 31/ 2014 - Der Ortschaftsrat Raguhn stimmt der Satzung über die Regenwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) und den Anschluss an die öffentliche Regenwasseranlage der Stadt Raguhn-Jeßnitz „Regenwasserbeseitigungssatzung“ in der vorliegenden Fassung zu. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Der Anhörungsantrag wurde mehrheitlich zur Anhörung - Nr. 31/ 2014 erhoben. Stellungnahme zur Anhörung - Nr. 32/ 2014 - Der Ortschaftsrat Raguhn stimmt der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Regenwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) der Stadt Raguhn-Jeßnitz „Regenwasserbeseitigungsgebührensatzung“ in der vorliegenden Fassung vorbehaltlich der Klärung der offenen Fragen zu. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung - Nr. 32/ 2014 erhoben. Stellungnahme zur Anhörung - Nr. 34/ 2014 - Der Ortschaftsrat Raguhn stimmt der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen im Gebiet der Stadt Raguhn-Jeßnitz „Straßenreinigungssatzung“ in der vorliegenden Fassung zu. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung - Nr. 34 /2014 erhoben. Stellungnahme zur Anhörung - Nr. 01/ 2015 - Der Ortschaftrat befürwortet die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz in der geänderten Fassung. Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung-Nr. 01/2015 erhoben. Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse oder Stellungnahmen zur Anhörung gefasst. gez. Berkenbusch Ortsbürgermeister Bekanntmachung aus der öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Jeßnitz (Anhalt) am 02.03.2015 Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, fehlenden Mitglieder des Ortschaftsrates und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung des öffentlichen Teils wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 3. Einwohnerfragestunde 4. Einwendungen zu der Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 12.01.2015 TOP wurde vertagt. 5. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich gefasster Beschlüsse 6. Aktuelle Mitteilungen Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 3/2015 7. Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Taube-Landgraben im Gebiet der Stadt Raguhn-Jeßnitz AV 04/2015 Die Anhörungsvorlage wurde einstimmig zurückgestellt. 8. Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen im Gebiet der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Straßenreinigungssatzung) AV 07/2015 TOP wurde vertagt. 9. Änderung des Beschlusses 07/2015 zur Schaffung einer Wiesengrabanlage und Festlegung zu deren Gestaltung BV 13/2015 10.Schaffung einer Wiesengrabanlage und Festlegung zu deren Gestaltung auf dem Friedhof in Jeßnitz (Anhalt) - Bereich Roßdorf BV 14/2015 11.Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-JeßnitzAV 10/2015 12.Wasserwehrsatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz AV 12/2015 13.Anfragen und Anregungen Nichtöffentlicher Teil 14.Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Die Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt. 15.Einwendung zu der Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 12.01.2015 (nichtöffentlicher Teil) TOP wurde vertagt. 16.Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 17.Verlegung bzw. Entfernung Parkstellfläche vor Grundstück Lange Straße 52 AV 11/2015 18.Anfragen und Anregungen 19.Schließung der Sitzung Es wurden folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst und Stellungnahmen zu Anhörungen abgegeben: Beschluss Nr. 13/2015 Der Ortschaftsrat der Ortschaft Jeßnitz (Anhalt) beschließt: 1. Die Schaffung einer Wiesengrabanlage auf dem Friedhof Jeßnitz (Anhalt). 2. Die Wiesengrabanlage wird auf der Rasenfläche im hinteren linken Bereich des Friedhofes (s. Kennzeichnung im Lageplan) errichtet und verfügt über eine Größe von ca. B 15 m x L 20 m. 3. Die Wiesengrabanlage wird ausschließlich als Urnenwiesengrabstätte eingerichtet. Die Vergabe der Grabstätten erfolgt der Reihe nach. Die Größe der einzelnen Grabstelle beträgt 0,50 m x 0,50 m. Es werden ausschließlich Doppelgrabstellen vergeben. 4. In jeder Urnenwiesengrabstätte dürfen 2 Urnen beigesetzt werden. Die Beisetzung der Aschekapsel erfolgt ohne Schmuck bzw. Überurne. 5. Die Gestaltung der Grabstätte erfolgt zweigeteilt - im hinteren Bereich der Wiesengrabanlage (vor der Mauer nach rechts auslaufend) sind Stehlen aus Naturstein zugelassen. Die Grundplatte der Stehle beträgt dabei B 0,50 m x L 0,50 m x Höhe 0,50 m. Sie ist ebenerdig einzulassen und die Standsicherheit durch entsprechende Fundamentierung zu gewährleisten. Die Maße der Stehle betragen L 0,35 m (Ansichtsfläche) x B 0,18 m x H 0,70 m. - ab ca. der Mitte bis zum Eingangsbereich der Wiesengrabanlage sind liegende Grabmale aus Naturstein in Form einer sogenannten „Gruftplatte“ zugelassen mit den Maßen B 0,50 m x L 0,50 m x H 0,10 m. Diese Grabmale sind ebenerdig und trittfest (durch Fundamentierung) einzubringen. 5 6. Das Setzen der Grabmale auf den Wiesengrabstätten erfolgt durch den Nutzungsberechtigten in den ersten 3 Monaten nach der Beisetzung. 7. Das Anlegen von individuellen Pflanzbeeten, die Pflanzung von Bäumen, Sträuchern u. a. ist nicht gestattet. Das Ablegen von Grabschmuck ist ausschließlich am Bestattungstag auf der dafür ausgewiesenen Fläche möglich (rechts unten gem. Vorschlag Ing.-Büro Eisel). 8. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Wiesengrabstätte ist nur dann möglich, wenn noch keine Doppelbelegung der Grabstätte erfolgt ist. Ist die Wiesengrabstätte vollständig belegt, ist der Wiedererwerb des Nutzungsrechts ausgeschlossen. Die Beschlussvorlage wurde mehrheitlich zum Beschluss Nr. 13/2015 erhoben. Beschluss Nr. 14/2015 Der Ortschaftsrat der Ortschaft Jeßnitz (Anhalt) beschließt: 9. Die Schaffung einer Wiesengrabanlage auf dem Friedhof Roßdorf der Stadt Jeßnitz (Anhalt). 10.Die Wiesengrabanlage wird auf einer Fläche im mittleren Bereich des Friedhofes (s. Kennzeichnung im Lageplan) errichtet und verfügt über eine Größe von ca. B 6 m x L 6 m. 11.Die Wiesengrabanlage wird ausschließlich als Urnenwiesengrabstätte eingerichtet. Die Vergabe der Grabstätten erfolgt der Reihe nach. Die Größe der einzelnen Grabstelle beträgt 0,50 m x 0,50 m. Es werden ausschließlich Doppelgrabstellen vergeben. 12.In jeder Urnenwiesengrabstätte dürfen 2 Urnen beigesetzt werden. Die Beisetzung der Aschekapsel erfolgt ohne Schmuck bzw. Überurne. 13.Die Gestaltung der Grabstätte erfolgt mit liegenden Grabmalen aus Naturstein in Form einer sogenannten „Gruftplatte“ mit den Maßen B 0,50 m x L 0,50 m x H 0,10 m. Diese Grabmale sind ebenerdig und trittfest (durch Fundamentierung) einzubringen. 14.Das Setzen der Grabmale auf den Wiesengrabstätten erfolgt durch den Nutzungsberechtigten in den ersten 3 Monaten nach der Beisetzung. 15.Das Anlegen von individuellen Pflanzbeeten, die Pflanzung von Bäumen, Sträuchern u. a. ist nicht gestattet. Das Ablegen von Grabschmuck ist ausschließlich am Bestattungstag auf der dafür ausgewiesenen Fläche möglich. 16.Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Wiesengrabstätte ist nur dann möglich, wenn noch keine Doppelbelegung der Grabstätte erfolgt ist. Ist die Wiesengrabstätte vollständig belegt, ist der Wiedererwerb des Nutzungsrechts ausgeschlossen. Die Beschlussvorlage wurde mehrheitlich zum Beschluss Nr. 14/2015 erhoben. Stellungnahme zur Anhörung 10/2015 Der Ortschaftsrat Jeßnitz (Anhalt) befürwortet die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz in der vorliegenden Fassung. Der Anhörungsvorlage wurde mehrheitlich zugestimmt. Stellungnahme zur Anhörung 12/2015 Der Ortschaftsrat der Stadt Jeßnitz (Anhalt) stimmt der Wasserwehrsatzung in der vorliegenden Fassung zu. Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Anhörungsvorlage wurde einstimmig zugestimmt. Nichtöffentlichen Teil: Stellungnahme zur Anhörung 11/2015 Der Anhörungsvorlage wurde einstimmig zugestimmt. gez. Ernst Ortsbürgermeister 6 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 3/2015 Bekanntmachung Jahresrechnung und Entlastung 2009 für die Ortschaft Thurland Die Jahresrechnung 2009 weist folgendes Abschlussergebnis aus: VerwaltungshaushaltVermögenshaushalt Gesamthaushalt EUREUREUR Einnahmen Solleinnahmen (= Anordnungssoll) 536.883,75 1.748.254,56 2.285.138,31 + neugebildete Haushaltseinnahmenereste 0,00 0,00 - Abgang Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr 0,00 0,00 - Abgang Kasseneinnahmereste vom Vorjahr 0,00 0,00 0,00 Summe bereinigter Solleinnahmen 536.883,75 1.748.254,56 2.285.138,31 Ausgaben Sollausgaben (= Anordnungssoll) + neu gebildete Haushaltsausgabereste - Abgang Haushaltsausgabereste vom Vorjahr - Abgang Kassenausgabereste vom Vorjahr Summe bereinigter Sollausgaben Unterschied Etwaiger Unterschied bereinigter Solleinnahmen ./. bereinigter Sollausgaben Fehlbetrag 541.981,89 0,00 5.098,14 0,00 536.883,75 1.413.843,94 1.013.448,99 0,00 0,00 2.427.292,93 1.955.825,83 1.013.448,99 5.098,14 0,00 2.964.176,68 0,00 - 679.038,37 - 679.038,37 Beschluss-Nr. 02-2014 des Stadtrates der Stadt Raguhn-Jeßnitz vom 28.01.2015 Jahresrechnung der Ortschaft Thurland für das Haushaltsjahr 2009 Beschluss: Der Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung der Ortschaft Thurland für das Haushaltsjahr 2009 wird durch den Bürgermeister festgestellt und mit dem Schlussbericht des RechnungsDer Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung des Bürgermeisters sowie die Jahresrechnung 2009 mit dem Rechenschaftsbericht liegen gemäß § 170 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) (ab 01.07.2014 § 156 Absatz 2 KVG LSA) in der zurzeit gültigen Fassung vom 30. März 2015 bis 9. April 2015 zur Einsichtnahme bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz, OT Raguhn, Rathaus (Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz), Zimmer 18, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Sondernutzungssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz Aufgrund der §§ 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288) i.V.m. § 50 Abs. 1 Straßengesetz für das Land SachsenAnhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBI. LSA S. 334), § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) vom 28.06.2007 (BGBl. I S. 1206) in der jeweils zur Zeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz in seiner Sitzung am 18.02.2015 folgende Satzung beschlossen: §1 Sachlicher Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für die Gemeindestraßen einschließlich öffentlicher Wege und Plätze sowie für Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Stadtgebiet. (2) Zu öffentlichen Straßen gehören Straßenkörper, der Luftraum über dem Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen. prüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu diesem Bericht dem Stadtrat vorgelegt. Gemäß § 120 KVG LSA in der derzeit geltenden Fassung wird durch den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz die Jahresrechnung der Ortschaft Thurland für das Haushaltsjahr 2009 bestätigt. Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister Entlastung. Raguhn-Jeßnitz, am 12. März 2015 Berger Bürgermeister §2 Erlaubnispflicht für Sondernutzungen Für den Gebrauch der in § 1 bezeichneten Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) ist die Erlaubnis der Stadt erforderlich, soweit diese Satzung in § 7 - erlaubnisfreie Sondernutzung - nichts anderes bestimmt. Zur erlaubnispflichtigen Sondernutzung zählen: 1. in den Straßenraum hineinragende Teile baulicher Anlagen, wie insbesondere Sonnenschutzdächer (Markisen), Vordächer; 2. das Aufstellen von Baubuden, Bauzäunen, Gerüsten, Schuttrutschen, Containern, das Abstellen von Arbeitswagen, Baumaschinen und -geräten, die Lagerung von Baustoffen und Bauschutt, Gartenabfällen; 3. die vorübergehende Anlage von Gehwegüberfahrten oder anderen Grundstückszufahrten mit mehr als 5,00 m Breite bei Baumaßnahmen (Baustellenzufahrten), 4. das Verteilen und der Verkauf von Handzetteln, Flugblättern und anderen Werbeschriften mit Ausnahme der Werbung politischen oder religiösen Inhalts, soweit es sich nicht um kommunikativen Verkehr handelt; Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 3/2015 5. Werbefahrten mit Fahrzeugen und die Werbung durch Personen, die Plakate oder ähnliche Ankündigungen umhertragen oder Handzettel verteilen, 6. das Aufstellen oder Anbringen von Verkaufsständen, Hinweisschildern, Plakaten, Werbeträgern u.ä. 7. Werbung mit Lautsprechern, 8. das Abstellen von nicht zugelassenen, aber zulassungspflichtigen sowie von nicht betriebsbereiten Fahrzeugen und Anhängern, 9. das Aufstellen von Fahrradständern und die Errichtung von Fahrradabstellanlagen 10.die Zurschaustellung von Tieren 11.motorsportliche Veranstaltungen 12.das Anbringen oder Aufstellen von Warenauslagen und Warenständern; dekoratives und begleitendes Zubehör auch für Gewerbetreibende mit Außenbewirtschaftung (z. B. Tische, Stühle, Bänke oder Schirme) §3 Ausschluss von Sondernutzungen Von Sondernutzungen sind ausgeschlossen Werbeträger vor Einmündungen / Fußgängerüberweg und Kreuzungen 30 m. §4 Pflichten der Erlaubnisnehmer (1) Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, die mit der Sondernutzung verbundenen Anlagen nach den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung und anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu unterhalten. (2) Die Erlaubnisnehmer haben für einen ungehinderten Zugang zu allen in die Straßendecke eingebauten Einrichtungen zu sorgen. Wasserablaufrinnen, Kanalschächte, Hydranten, Kabel-, Heizungsund sonstige Revisionsschächte sind freizuhalten. Soweit beim Aufstellen, Anbringen oder Entfernen von Gegenständen der Straßenkörper aufgegraben werden muss, ist die Arbeit so vorzunehmen, dass nachhaltige Schäden am Straßenkörper und an den Anlagen, insbesondere den Wasserablaufrinnen und den Versorgungs- und Kanalleitungen sowie eine Änderung ihrer Lage vermieden wird. Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der Stadt Raguhn-Jeßnitz die Anlagen auf seine Kosten zu ändern und alle Kosten zu ersetzen, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. (3) Erlischt die Erlaubnis, haben die bisherigen Erlaubnisnehmer die Sondernutzung einzustellen, alle von ihnen erstellten Einrichtungen und die zur Sondernutzung verwendeten Gegenstände unverzüglich zu entfernen und den früheren Zustand ordnungsgemäß wiederherzustellen. §5 Haftung (1) Die Stadt haftet dem Erlaubnisnehmer nicht für Schäden, die sich aus dem Zustand der Straßen und der darin eingebauten Leitungen und Einrichtungen für den Erlaubnisnehmer und die von ihm erstellten Anlagen ergeben. Mit der Einräumung der Sondernutzung übernimmt die Stadt keinerlei Haftung, insbesondere nicht für die Sicherheit der von den Benutzern eingebrachten Sachen. (2) Der Erlaubnisnehmer haftet der Stadt für alle von ihm oder seinem Personal verursachten Schäden durch unbefugte, ordnungswidrige oder nicht rechtzeitig gemeldete Arbeiten. Er gewährleistet, dass die von ihm ausgeübte Sondernutzung die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt. Er haftet ferner für sämtliche Schäden, die sich aus der Vernachlässigung seiner Pflichten zur Beaufsichtigung seines Personals ergeben. Er hat die Stadt von allen Ansprüchen freizustellen, die von dritter Seite aus der Art der Benutzung gegen die Stadt erhoben werden können. (3) Die Stadt kann verlangen, dass der Erlaubnisnehmer zur Deckung des Haftpflichtrisikos vor der Inanspruchnahme der Erlaubnis den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachweist und diese Versicherung für die Dauer der Sondernutzung aufrechterhält. Auf Verlangen der Stadt sind ihr der Versicherungsschein und die Prämienquittungen vorzulegen. 7 §6 Erlaubnisantrag (1) Erlaubnisanträge sind mindestens 2 Wochen vor Beginn der ausgeübten Tätigkeit (Sondernutzung) bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz zu stellen. Die Stadt kann die Erläuterungen durch Zeichnung, textliche Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise verlangen. Die Verpflichtung, andere beteiligte Behörden oder Stellen zu benachrichtigen oder deren Genehmigung einzuholen, bleibt unberührt. (2) Wird durch Sondernutzung ein im Eigentum eines Dritten stehendes Grundstück in Anspruch genommen oder in seiner Nutzung beeinträchtigt, kann die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis von der schriftlichen Zustimmung des Berechtigten abhängig gemacht werden. Entsprechend kann verfahren werden, wenn durch die Sondernutzung Rechte Dritter auf Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus beeinträchtigt werden können. §7 Erlaubnisfreie Sondernutzung (1) Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen: 1. Werbeanlagen, die höher als 3,00 m über dem Gehweg oder höher als 4,50 m über der Fahrbahn, der Fußgängerzone oder dem verkehrsberuhigten Bereich angebracht werden; die nicht mehr als 0,50 m in den Straßenraum hineinragen; 2. sonstige (bis max. 0,30m) in den Straßenraum hineinragende Werbe- oder Verkaufseinrichtungen und Automaten oder mit einer baulichen Anlage verbundene Werbeeinrichtungen bis zu einem Flächenbedarf von 0,8 m2, a) wenn sie außerhalb von den Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen in einer Höhe von bis zu 3 m nicht mehr als 5 % der Gehwegbreite und höchstens 0,30 m in einen Gehweg hineinragen b) wenn sie innerhalb von Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen in einer Höhe von bis zu 4,50 m höchstens 1 m in eine Fußgängerzone oder einen verkehrsberuhigten Bereich hineinragen und eine freie Durchgangsbreite von mindestens 2 m für Fußgänger verbleibt; 3. bauaufsichtlich genehmigte Anlagen im Straßenkörper wie Roste, Einvvurfvorrichtungen, Treppenstufen, wenn sie nicht mehr als 0,60 m in einen Gehweg oder 1,00 m in eine Fußgängerzone oder einen verkehrsberuhigten Bereich hineinragen 4. das Verteilen und der Verkauf von Handzetteln, Flugblättern und Schriften politischen oder religiösen Inhalts auf öffentlichen Straßen; diese Tätigkeiten sind vor Beginn der Stadt anzuzeigen; wird diese erlaubnisfreie Sondernutzung beendet, so hat der jeweilige Nutzer die von ihm erstellten Einrichtungen und für die Sondernutzung verwendeten Gegenstände zu entfernen und den früheren Zustand ordnungsgemäß wiederherzustellen; 5. die Anlage von Baustellenzufahrten (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3) bis zu 5 m Breite; 6. das Aufstellen von Fahrradständern und die Errichtung von Fahrradabstellanlagen durch den Träger der Straßenbaulast, 7. behördlich genehmigte Straßensammlungen sowie der Verkauf von Losen für behördlich genehmigte Lotterien auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen. (2) Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Erlaubnisse, Genehmigungen oder Bewilligungen bleiben unberührt. §8 Einschränkungen erlaubnisfreier Sondernutzung Erlaubnisfreie Sondernutzungen (§ 7) können eingeschränkt, mit Auflagen versehen oder untersagt werden, wenn öffentliche Belange, insbesondere Belange des Verkehrs, dies erfordern. §9 Sondernutzungsgebühren Die Gebühren für Sondernutzungen, die der Stadt als Träger der Straßenbaulast und in Ortsdurchfahrten zustehen, richten sich nach der jeweils geltenden Fassung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz. 8 n Stadt Raguhn-Jeßnitz § 10 Übergangsregelungen Sondernutzungen, für die die Stadt vor Inkrafttreten dieser Satzung eine Erlaubnis auf Zeit oder Widerruf erteilt hat, bedürfen keiner neuen Erlaubnis nach § 2 dieser Satzung. Nr. 3/2015 d. entgegen § 4 Abs. 3 bzw. § 7 Abs. 1 Nr. 4 dieser Satzung den früheren Zustand nicht ordnungsgemäß wiederherstellt. In diesen Fällen kann jede Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden. (3) Die Anwendung von Zwangsmitteln im Rahmen des § 71 VwVG LSA i.V. m. §§ 53 ff SOG LSA durch die Stadt bleibt unberührt. § 11 Ordnungswidrigkeiten Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bestimmt sich nach § 48 StrG LSA und § 23 FStrG LSA. Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 6 KVG LSA handelt auch, wer a. Entgegen § 4 Abs. 2 Satz 1 dieser Satzung nicht für einen ungehinderten Zugang zu den in die Straßendecke eingebauten Einrichtungen sorgt, b. entgegen § 4 Abs. 2 Satz 2 dieser Satzung nicht die Wasserablaufrinnen, Kanalschächte, Hydranten, Kabel-, Heizungs- und sonstigen Revisionsschächte freihält, c. entgegen § 4 Abs. 3 dieser Satzung die Sondernutzung nicht einstellt oder Die Stadt Raguhn-Jeßnitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt 2 teilzeitbeschäftigte Hausmeister/innen für ihre Kindertagesstätten in den Ortsteilen Schierau und Raguhn mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von jeweils 15 Stunden. Das Arbeitsfeld umfasst folgende Aufgabenbereiche: · Wartung der haustechnischen Anlagen · Ausführung von kleineren Reparaturarbeiten · Durchführung von Räum- und Streudiensten · Grünanlagenpflege und Sauberhaltung des Grundstücks · Handwerkliche Betreuung des Kitabetriebs ·Schließdienste · Alle sonst in einem Hausmeisterdienst anfallenden Tätigkeiten Wir erwarten: · abgeschlossene handwerkliche Ausbildung im Bereich Haustechnik oder vergleichbare Berufsausbildung · hohe körperliche Belastbarkeit · Zuverlässigkeit und Flexibilität · Selbstständige, effiziente Arbeitsweise · Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung · Führerschein mindestens Klasse BE, idealerweise CE · aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis Stellenausschreibung Die Stadt Raguhn-Jeßnitz beabsichtigt zum 01.08.2015 eine/n Auszubildende/n für den Beruf der/s Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Kommunalverwaltung in der Stadtverwaltung einzustellen. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Die Bewerber sollten über gute Deutsch- und PC-Kenntnisse, ein umfangreiches Allgemeinwissen und Interesse am kommunalpolitischen Geschehen verfügen. Voraussetzung ist der erfolgreiche Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss mit „gutem“ Notendurchschnitt. Die Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. § 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Berger (Bürgermeister) Raguhn-Jeßnitz, 10.03.2015 Ort, Datum · die Bereitschaft, zur Leistung von Mehrarbeit sowie den eigenen Pkw für Dienstfahrten zu nutzen · Einschlägige Berufserfahrung im Bereich Hausmeisterservice oder Facilitymanagement ist erwünscht. Wir bieten · ein vielseitiges und anspruchsvolles Aufgabengebiet · eine tarifgerechte Bezahlung nach dem TVöD-VKA sowie die sonstigen im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen Hinweis: Da das Führungszeugnis kostenpflichtig ist und eine Erstattung der Kosten durch die Stadt Raguhn-Jeßnitz nicht erfolgt, ist dieses erst im Rahmen der Durchführung der Vorstellungsgespräche vorzulegen. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (lückenloser Lebenslauf, Tätigkeitsnachweise, Zeugniskopien, Ausbildungsnachweise, Beurteilungen, Referenzen usw.) senden Sie bitte bis zum 16.04.2015 an die Stadt Raguhn-Jeßnitz Hauptamt Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz. Hinweis: Bewerbungskosten werden grundsätzlich nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf eines Monats nach Ende des Auswahlverfahrens (Mitteilung erfolgt) vernichtet. Bitte beachten: Eine Eingangsbestätigung von Bewerbungen wird nicht erstellt. Schriftliche Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Kopie des letzten Schulzeugnisses, usw.) bis zum 24.04.2015 zu richten an: Stadt Raguhn-Jeßnitz Hauptamt Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Sie werden nach gegebener Zeit den Datenschutzbestimmungen entsprechend vernichtet. Mit der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie uns die Zustimmung, dass wir Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Einspruchsfrist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einbehalten oder inhaltliche Kopien fertigen dürfen. Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf eines Monats nach Ende des Auswahlverfahrens (Mitteilung erfolgt) vernichtet. Bitte beachten: Eine Eingangsbestätigung von Bewerbungen wird nicht erstellt. Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 3/2015 Veranstaltungen in der Stadt Raguhn-Jeßnitz - Monat April 2015 03.04.2015 14.00 Uhr Heimatverein Jeßnitz (Anhalt) Conradiwanderung, Jeßnitz Rathaus 06.04.2015 10.00 Uhr Lingenauer Bürgerverein Ostereiersuchen im Lingenauer Wald mit Musik 11.04.2015 09.00 Uhr Altj. Hundefreunde in Anhalt Frühjahrsprüfung, Altjeßnitz Hundeplatz 11.04.2015 16.00 Uhr OFW Raguhn Nachosterfeuer, Gelände hinter dem Klubhaus Raguhn 12.04.2015 FV Irrgarten Altjeßnitz Klein-Ostern im Park 18.04.2015 14.00 Uhr OG Volkssolidarität Raguhn Frühlingsfest, Klubhaus Raguhn 25.04.2015 16.00 Uhr Volkschor „Muldeklang“ Jeßnitz Festkonzert, evang. Kirche Jeßnitz 30.04.2015 18.00 Uhr Feuerwehrverein Jeßnitz (Anhalt) Tanz in den Mai, OFW Jeßnitz 30.04.2015 Feuerwehr- u. Heimatverein Marke Maifeier Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferd.-v.-Schill-Str. 24 06844 Dessau-Roßlau Dessau-Roßlau, den 16.03.2015 Öffentliche Bekanntmachung Bodenordnungsverfahren Mosigkau Stadt: Dessau-Roßlau Verf.-Nr.: 611-14DE3048 Ladung zum Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz Als Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Bodenordnungsgebietes liegen der Wertermittlungsrahmen sowie die Wertermittlungskarten zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 7. April 2015 bis 21. April 2015 Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr (Terminvereinbarung außerhalb der Zeiten ist möglich) im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Kavalierstr. 31 (Eingang über Nantegasse/Hobuschgasse) 06844 Dessau-Roßlau, Zimmer 1.18 aus. Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf Mittwoch, den 22. April 2015 um 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Kavalierstr. 31 (Eingang über Nantegasse/Hobuschgasse) 06844 Dessau-Roßlau, Zimmer 1.18 Ein Beauftragter des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt wird die Ergebnisse der Wertermittlung im Anhörungstermin erläutern. Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen. Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Änderung der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrach- 9 ten Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Das Ergebnis der Überprüfung wird jedoch nicht schriftlich mitgeteilt. Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich des Ergebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass 1. gegen die Feststellung die Ergebnisse der Wertermittlung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden kann, 2. die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Bodenordnungsgebiet gilt. Sie ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligte bindend. Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte erwünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht erforderlich. Einschulung 2015! Elternversammlung Liebe Eltern! Am 22.04.2015 findet um 18.00 Uhr in der Aula der Grundschule „Am Markt“ Raguhn die Elternversammlung der kommenden Einschüler statt. Sie erhalten an diesem Abend wichtige Informationen zur Einschulung, Klassenbildung, Unterrichtsmaterial, Hort, Essen usw. Mit freundlichem Gruß O. Költzsch Schulleiter Kostenfreie Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien 2015 Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bietet auch in diesem Jahr kostenfreie Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld an. Die Eltern haben ab sofort die Möglichkeit, ihre Kinder für eine Ferienmaßnahme mit maximal 6 Übernachtungen anzumelden. Die Ferienfreizeiten finden an verschiedenen Orten im Landkreis Anhalt-Bitterfeld statt (siehe Anlage). Die Hin- und Rückfahrt zum Ferienlager ist von den Eltern selbst zu organisieren und zu finanzieren. Die Antragsformulare erhalten Sie · im Jugendamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld · in den Bürgerämtern des Landkreises in Bitterfeld, Köthen und Zerbst · auf der Internetseite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Frau Kirchhof Tel. Nr. 03496 601606 (E-Mail: [email protected]) Frau Stelter Tel. Nr. 03496 601605 (E-Mail: [email protected]) Frau Meißner Tel. Nr. 03496 601656 (E-Mail: [email protected]) Der Antrag und die beizufügenden Unterlagen sind bis zum 15.05.2015 im Jugendamt bzw. in den Bürgerämtern abzugeben. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Landkreis Anhalt-Bitterfeld Jugendamt Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt) 10 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 3/2015 Einrichtungen zur Durchführung der Ferienfreizeit für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien 2015 Lfd. Nr. Name der Einrichtung Zeitraum des Ferienlagers Übernachtung Konzept der Maßnahme 1 Europa-Jugendbauernhof Deetz e. V., OT Deetz, Kurzes Ende 4, 39264 Zerbst/Anhalt 13.07. - 17.07.15 4 Tiere füttern, Besuch Milchviehanlage, Baden und Bootsfahrt auf dem Deetzer Teich, Ponyreiten, Bogenschießen, Lagerfeuer, Abschlussdisko 2 Europa-Jugendbauernhof Deetz e. V., OT Deetz, Kurzes Ende 4, 39264 Zerbst/Anhalt 03.08. - 07.08.15 4 Tiere füttern, Besuch Milchviehanlage, Baden und Bootsfahrt auf dem Deetzer Teich, Pony reiten, Bauernhofolympiade, Sportturniere, Lagerfeuer, Nachtwanderung, Abschlussdisko 3 Europa-Jugendbauernhof Deetz e. V., OT Deetz, Kurzes Ende 4, 39264 Zerbst/Anhalt 10.08. - 14.08.15 4 Tiere füttern, Besuch Milchviehanlage, Baden und Bootsfahrt auf dem Deetzer Teich, Pony reiten, Bauernhofolympiade, Bogenschießen, Lagerfeuer, Abendwanderung mit Schatzsuche, Abschlussdisko 4 Öko-Domäne Bobbe e. V., OT Bobbe, Kastanienallee 9, 06386 Osternienburger Land 26.07. - 31.07.15 5 Kennenlernen des Hofes und der Tiere, Beteiligung an der tägliche Pflege Tiere, gesunde Ernährung, Erlernen traditioneller Handwerkskünste (Töpfern, Flechten, Spinnen, Filzen, Weben), Wanderungen, Kremserfahrt, Volleyball, Fußball, Federball usw. 5 Öko-Domäne Bobbe e. V., OT Bobbe, Kastanienallee 9, 06386 Osternienburger Land 16.08. - 21.08.15 5 Kennenlernen des Hofes und der Tiere, Beteiligung an der tägliche Pflege Tiere, gesunde Ernährung, Erlernen traditioneller Handwerkskünste (Töpfern, Flechten, Spinnen, Filzen, Weben), Wanderungen, Kremserfahrt, Volleyball, Fußball, Federball usw. 6 Paschlewwer Freizeit- und Ferienhof, OT Großpaschleben, Trinumer Weg 4, 06386 Osternienburger Land 26.07. - 01.08.15 6 Übernachtung im Tipi, Radtour mit Kinobesuch, baden im Pool, Lagerfeuer, Quad fahren,Angeln, Kremserfahrt mit Picknick, Tiere füttern, Besuch des Zoos in Bernburg, Tischtennisturnier, Gipsfiguren gießen und bemalen, Schnipseljagd, Grillabend, Nachtwanderung, Piratenfest, Zumba-Party 7 Paschlewwer Freizeit- und Ferienhof, OT Großpaschleben, Trinumer Weg 4, 06386 Osternienburger Land 09.08. - 15.08.15 6 Übernachtung im Tipi, Radtour, baden im Pool, Lagerfeuer, Quad fahren, Angeln, Kremserfahrt mit Picknick, Tiere füttern, Fahrt nach Dessau ins Dessolino (Indoorspielplatz), Tischtennisturnier, Gipsfiguren bemalen, Schnipseljagd, Grillabend, Nachtwanderung, Zumba-Party, Baden in der Köthener Badewelt 8 INFRA Service Sachsen-Anhalt, Köthener Badewelt, Ratswall 9, 06366 Köthen (Anhalt) 13.07. - 17.07.15 4 Feriencamp in der Köthener Badewelt mit Übernachtung in Zelten, Stadtrallye, Badespaß mitGroßwasserspielgeräten, Lagerfeuer, Clubtanz, Freiluftkino, Fahrt nach Magdeburg, Kletterpark,Beachparty mit Nachtbaden, Workshops (basteln), Staffelspiele im Wasser 9 INFRA Service Sachsen-Anhalt, Köthener Badewelt, Ratswall 9, 06366 Köthen (Anhalt) 20.07. - 24.07.15 4 Feriencamp in der Köthener Badewelt mit Übernachtung in Zelten, Stadtrallye, Badespaß mit Großwasserspielgeräten, Lagerfeuer, Clubtanz, Freiluftkino, Fahrt nach Magdeburg, Kletterpark, Beachparty mit Nachtbaden, Workshops (basteln), Staffelspiele im Wasser Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 3/2015 Öffentliche Stellenausschreibung Der Abwasserzweckverband Westliche Mulde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er ist für die Abwasserentsorgung von ca. 70.000 Einwohnern zuständig. Das Entsorgungsgebiet umfasst Teile der Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Saalekreis mit einer Fläche von 211 km2. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine fachlich kompetente Persönlichkeit für die Funktion als Kaufmännischer Leiter (m/w) Ihre Aufgabenschwerpunkte: - Betriebswirtschaftliche Begleitung von Prozessen und Entscheidungen - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen - Erarbeitung von Investitions-, Finanz- und Wirtschaftsplänen - Verantwortlich für Liquiditätsplanung und Liquiditätsmanagement - Erstellung von Investitions- und Rentabilitätsrechnungen - Erstellung von Kalkulationen - Durchsetzung und Begleitung von Vollstreckungsmaßnahmen - Ansprechpartner für Banken, Wirtschaftsprüfer, Versicherungen, Kommunen und Kunden Wir erwarten von Ihnen: - Abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaftslehre oder vergleichbare kaufmännische Qualifikation - Mehrjährige relevante Berufserfahrung in einer Führungsaufgabe im kaufmännischen Bereich - Kompetenz, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsbereitschaft - Teamfähigkeit, Flexibilität und Organisationsgeschick - Versierter Umgang mit MS-Office - Führerschein-Klasse B Wir bieten: - Eine unbefristete Vollzeitstelle (40 h/Woche) - Vergütung nach Entgeltgruppe 9 TVöD Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Beurteilungen) senden Sie bitte bis zum 17.04.2015: AZV Westliche Mulde OT Bitterfeld, Berliner Str. 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen oder per E-Mail an: [email protected] Bei Einsendung der Unterlagen per Post sind diese mit „Bewerbung“ zu kennzeichnen. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eine Eingangsbestätigung der Bewerbung erfolgt nicht. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Unterlagen nach gegebener Zeit entsprechend den Datenschutzbestimmungen vernichtet. Für weitere Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen die Geschäftsführung des AZV Westliche Mulde, Tel. 03493 302158, zur Verfügung. Info zum Weissen Ring Außenstelle Anhalt Bitterfeld Der Weisse Ring leistet seit 1976 in den alten und seit 1990 in den neuen Bundesländern notwendige Hilfe für Opfer von Straftaten. Der bundesweit aufgestellte Verein ist seit Juni 2000 auch im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit einer Außenstelle präsent. Von den insgesamt 46 Mitgliedern des Weissen Ring im Landkreis arbeiten gegenwärtig 15 ehrenamtliche Mitarbeiter aktiv in der Außenstelle. Im August dieses Jahres übernahm ich vom krankheitsbedingt ausgeschiedenen langjährigen Außenstellenleiter Heiner Lindstedt die Leitung der Außenstelle im Landkreis Anhalt- Bitterfeld. Seit 2011 bin ich als ehrenamtliche Mitarbeiterin im Verein tätig und habe in erster Linie Opferarbeit geleistet. 11 Als ehemalige Polizeibeamtin konnte ich dabei auf meine langjährigen Erfahrungen bei der Kriminalpolizei bauen. Um Opfern von Straftaten helfen zu können, muss eine Opferhilfe durch menschliche Betreuung eingeleitet werden. Dazu gehören vor allem Gespräche mit den Opfern und Angehörigen, Begleitung zu Ämtern und Terminen sowie Hilfen für Antragstellungen zustehender Leistungen, Vermittlung zu anderen Fachorganisationen und Fachdiensten. In Notsituationen können auch geldliche Hilfen des Vereins weitergegeben werden. Leider wissen viele Opfer nicht, dass sie bei uns Hilfe bekommen oder trauen sich nicht. Seit Januar 2014 haben wir in der Außenstelle 29 Opferfälle bearbeitet. Die Zahl steigt langsam. Dazu trägt ganz sicher auch unser zunehmender Bekanntheitsgrad bei. In zahlreichen Veranstaltungen und Gesprächsrunden wurde der Weisse Ring mit seinem breiten Angebot an Hilfeleistungen für Opfer von Straftaten vorgestellt. Neben der Opferarbeit, die für alle ehrenamtlichen Mitarbeiter oberste Priorität besitzt, wollen wir uns zukünftig noch stärker als bisher bei der Prävention engagieren. Dazu gehört die Information über neue Kriminalitätsformen im Rahmen unserer Vortragstätigkeit, die Mitarbeit in Netzwerken der Prävention sowie die Initiierung bzw. Unterstützung kriminalpräventiver Projekte. Kriminalitätsvorbeugung ist neben der Opferhilfe und dem öffentlichen Eintreten für Kriminalitätsopfer ein Satzungsziel des Weissen Rings. Wir möchten, dass unsere Bürger sicher leben und stellen Ihnen gerne Informationen zum Schutz vor Kriminalität zur Verfügung, damit Sie erst gar nicht Opfer einer Straftat werden. Gewalt - Jugendkriminalität - Gefahren im Internet Sexueller Missbrauch - Häusliche Gewalt - Stalking Betrug - Diebstahl - Einbruch - Raub - Haben Sie konkrete Fragen zu diesen oder anderen Bereichen der Kriminalitätsvorbeugung, dann rufen Sie uns an. Wir suchen aber auch für unseren Verein interessierte ehrenamtliche Mitarbeiter, um besser helfen zu können. Unter der Telefonnummer 015155164748 können Sie die Außenstelle direkt erreichen. Bärbel Franke Vorstellungsbesuch von Frau Bärbel Franke beim Bürgermeister Eberhard Berger. Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Am 2. April 2015 findet der nächste Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im TGZ Bitterfeld-Wolfen, Andresenstraße 1a in Wolfen statt. Unter dem Namen „IB regional - Wir für Sie vor Ort“ bietet der kostenfreie Service umfassende Beratung zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen und Existenzgründer sowie Kommunen. Die Ansprechpartnerin für die Terminvergabe bei der EWG AnhaltBitterfeld ist Elena Herzel, erreichbar unter der Telefonnummer 03494 638366 oder per E-Mail unter [email protected]. 12 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Kulturstiftung Hohenmölsen Buchprojekt „Bergbaubedingte Umsiedlungen in Mitteldeutschland“ Die Kulturstiftung Hohenmölsen plant die Herausgabe eines umfassenden Werkes über die knapp 100-jährige Umsiedlungsgeschichte in Mitteldeutschland, ein wichtiger Beitrag für die Forschung im Bereich der mitteldeutschen Bergbaugeschichte. Neben der Darstellung zu jeder einzelnen Ortschaft, die dem Braunkohlentagebau weichen musste, sind Themen-Specials zu bergbaurelevanten Themen im mitteldeutschen Raum vorgesehen. Außerdem wird die Tagebauentwicklung in den jeweiligen Gebieten nachgezeichnet. Für die Recherchen werden die Bürger herzlich gebeten, auch ihre privaten Archive zu öffnen. Golpa, Niemegk, Werbelin, Magdeborn, Eythra, Hain, Blumroda, Heuersdorf, Leesen, Gaumnitz, Pirkau, Großgrimma, Runstedt, Möckerling oder Königsaue - wer kennt sie noch, die Namen dieser Ortschaften? Sie alle mussten seit den 1920er-Jahren des 20. Jahrhunderts im mitteldeutschen Raum dem Braunkohlentagebau weichen. Die Liste dieser Aufzählung von ganz oder teilweise „verlorenen Orten“ umfasst insgesamt rund 130 Namen. Grundlage für die Arbeit der Autoren sind vor allem Ortschroniken, Zeitungsartikel, Landkarten, alte Ansichtskarten. Materialien, die in Museen und Archiven gesammelt wurden und werden sowie Aussagen lebender Zeitzeugen. Darüber hinaus sind es viele private Quellen, in denen sich Dokumente von oft unschätzbarem Wert finden lassen - mitunter, ohne dass ihre Besitzer davon wissen. Daher bittet die Kulturstiftung Hohenmölsen herzlich darum, für die Recherchearbeiten der Autoren Einblick in private Archive zu gewähren. Von Bedeutung ist alles, was Auskunft über die Geschichte der ehemaligen Ortschaften geben kann. Auch Hinweise auf Ehemaligentreffen, die vielerorts durch Heimatvereine organisiert werden, sind hilfreich. Für entsprechende Hinweise an die Kulturstiftung Hohenmölsen (Tel.: 034441 991290, [email protected]) sind wir dankbar. Altkleidersammlung des DRK Am 11.04.2015 führt das Deutsche Rote Kreuz - Ortsverein Wolfen e. V. - wieder eine Straßensammlung durch. Gesammelt wird in Wolfen, Wolfen-Nord, Wolfen-Süd, Bobbau, Siebenhausen, Reuden, Thalheim, Raguhn, Jeßnitz, Roßdorf, Rodgen und Zschepkau. Wir bitten alle Bürger die Altkleiderspenden bis 8.30 Uhr an diesem Tag bereitzustellen, Sackgassen werden nicht befahren. In Apotheken, vielen Geschäften und Briefkästen werden ca. 2 Wochen vor dem Termin Altkleidersäcke bereitliegen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle in Wolfen, Thälmann-Straße 59a oder unter Tel. 03494 20010. IMPRESSUM Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz Das Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz für die Einwohner der Ortsteile Altjeßnitz, Jeßnitz (Anhalt), Marke, Retzau, Schierau, Priorau, Niesau, Möst, Tornau vor der Heide, Hoyersdorf, Lingenau und Thurland erscheint monatlich und wird an alle Haushalte kostenlos verteilt. - Herausgeber: Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstr. 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz -Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Herr Berger und der jeweilige Unterzeichner. Dies betrifft nur Mitteilungen, die aus dem Kreis der Verwaltung veröffentlicht werden. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, eingesandte Beiträge zu kürzen, oder nicht zu veröffentlichen, sofern es nichtamtliche Bekanntmachungen betrifft. - Zuständig für redaktionelle Beiträge: Hauptamt: Frau Engelhardt, Telefon (03 49 06) 4 12 17, Fax 2 03 19 - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadensersatz sind ausdrücklich a usgeschlossen. Nr. 3/2015 Mitteilungen aus den Ortschaften Raguhn Einladung der Ortsfeuerwehr Raguhn zum Nachosterfeuer Kleinostern, den 11.04.2015 auf dem Gelände hinter dem Klubhaus * ab 16.00 Uhr Kinderschminken und kleine Spiele rund um das Osterei mit der Jugendfeuerwehr * Pavillon „Eisperle“ mit Zuckerwatte und anderen leckeren Süßigkeiten * ca. 17.30 Uhr abbrennen des Osterfeuers * Knüppelkuchen backen am Osterfeuer Hunger und Durst können mit preiswerten Speisen und Getränken bekämpft werden. Der Raguhner Fasching feiert die 41. Session unter dem Motto „Von der Wiege bis zur Bahre die Finken im Laufe der Lebensjahre“ Die letzte Faschingsveranstaltung der 41. Session am Rosenmontag liegt nun schon wieder fast 6 Wochen zurück und wir wollen uns auch an dieser Stelle bei allen Gästen für den Besuch unserer Veranstaltungen und bei allen Mitwirkenden für ihr tolles Engagement ganz herzlich bedanken. Die Regentschaft von Prinzessin Jessica der I. und Prinz Michael dem IV. ist nun vorbei. Aber die Erinnerung an eine sehr stimmungsvolle Session bleibt, welche sich auch in den zahlreichen Fotos widerspiegelt, die auf unserer Homepage und auf unserer Facebookseite veröffentlicht sind. Schon der Faschingsauftakt am 14./15. November 2014 mit dem großen Festumzug und den Veranstaltungen rings um „Wiesers Vergnügungspark“ war ein voller Erfolg. Die Resonanz des Publikums hat uns an allen 5 Abendveranstaltungen sowie beim Rentnerfasching gezeigt, dass wir auch in diesem Jahr den Faschingsnerv beim Publikum getroffen haben. Auch zum Kinderfasching gab es viel Spaß und Freude bei Ausschnitten aus dem Programm und lustigen Spielen. Das absolute Highlight war der Rosenmontag, wo die Stimmung fast überkochte und keine Darbietung ohne Zugabe den Saal verlassen durfte. So etwas haben wir noch nie erlebt! Das Faschingsteam des SV Finken Raguhn e. V. stand in diesem Jahr vor der großen Aufgabe, nach der Verabschiedung unserer langjährigen Moderatorin Susi Sonderbar (im richtigen Leben Sabine Paul) die Übergänge zwischen den Tänzen, Sketchen und Gesangseinlagen völlig neu zu gestalten. Wir haben die Familie Finkenstädt ins Leben gerufen und so führten Anita (Claudia Hanner), Hugo (Peter Hermann), Sohn Peter (Nick Hanner) und der Opa (Jürgen Schumann) in wechselnden Besetzungen durch das ca. 2-stündige Programm. Zur Vorbereitung des 80. Geburtstages von Opa Finkenstädt wurden alle Register gezogen. In 17 Darbietungen wurde sinngemäß das Leben von der Wiege bis zur Bahre (in dem Fall der 80. Geburtstag) interpretiert. Vom Babytanz (Männerballett) über die Schulmädchen und Synchronschwimmer (große Garde), die Sänger, Costa Cordalis (Holger Arnold), Dschingis Khan, Back to the 80th (Frauengruppe), Tabaluga (Annett Schumann, Nick Hanner, große Garde), Handtuchtanz (Stephan Wendt, Maik Polloczek), Rentnertanz (Männerballett) bis zu den Sparmaßnahmen im Altersheim (Frauengruppe) ging es hoch her Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 3/2015 und ein Feuerwerk aus Musik, Tanz, Satire und jeder Menge Spaß begeisterte unser Publikum. Auch Angela Merkel (Annett Schumann) und Claudia Roth (Claudia Hanner) ließen es sich nicht nehmen, in der großen Bundesbadewanne am Geschehen teilzunehmen. Zu Allerletzt erschien dann auch noch Stevie Wonder (Tom Gießwein) mit seinem Geburtstagssong „Happy Birthday“ und Opa Finkenstädt wurde von den Mitwirkenden reich beschenkt. Mit dem gemeinsamen Gesang der Finkenhymne „Wenn in Raguhn ist Karneval“ ging das Programm zu Ende. Es gab von vielen Gästen Lob für die Umgestaltung des Programmablaufes und wir werden auf diesem Weg weitermachen und uns natürlich auch weiterentwickeln. Aller Anfang ist schwer! Besonders gut getan hat das Gespräch mit einem Ehepaar aus Köln (der Karnevalshochburg schlechthin), die von unserem kurzweiligen und humorvollen Programm begeistert waren und sehr gerne in der 42. Session wiederkommen. Zum Schluss noch ein herzliches DANKESCHÖN an · Alle Sponsoren, ohne die die Veranstaltungen der 41. Session nicht in der Art und Weise realisierbar gewesen wären, · Dorit Morgenstern und die Frauen aus dem Hort der Grundschule Raguhn für die Moderation und Unterstützung beim Kinderfasching, · Marko Roye für die intensive Unterstützung bei der Erarbeitung der Musiktitel sowie gemeinsam mit der Finken-Partyband und DJ René Kohlschmidt für die musikalische Umrahmung des Programms und des anschließenden Tanzes. Auch für die 42. Session versuchen wir natürlich wieder, ein abwechslungsreiches und interessantes Programm zu erarbeiten und einzustudieren, bei dem unsere Gäste und wir wieder gemeinsam Spaß haben werden. FINKEN HELAU! 13 Am Ostersonnabend veranstaltet die Gilde ein großes Osterfeuer auf dem Gelände der Raguhner Gilde. Wir laden alle Bürger aus Raguhn und Umgebung recht herzlich ein, auf unserem wunderschönen Gelände gemeinsam mit uns, ein paar schöne Stunden zu verbringen. Mit einem Schießen auf den laufenden Kipphasen beginnen wir unsere Veranstaltung um 16.00 Uhr. Das Osterfeuer wird ca. 18.00 Uhr angezündet. Einige Sachpreise warten auf Ihre Gewinner. Selbsverständlich ist der Eintritt frei. Die gastronomische Betreuung wird durch die Schützen organisiert. Wir hoffen, dass viele Bürger dieses Angebot wahrnehmen und diesen Abend gemeinsam mit uns in ehrwürdiger und historischer Umgebung zu verbringen. Lasst uns gemeinsam eine gemütliche Einstimmung auf das Osterfest genießen. Die nächsten schießsportlichen Veranstaltungen werden am 11. April die Kreismeisterschaft für KK-Gewehr, und am 18. April die Kreismeisterschaft für die Vorderladerschützen sein. Weitere Termine sind Landesmeisterschaften am 9. und 15. Mai sowie am 6. und 13. Juni. Hierfür erfolgen noch gesonderte Ausschreibungen. Roland Kleetz Vorstand Presse und PR Schützengilde Schloß Libehna 1832 Raguhn e. V. Volkssolidarität Raguhn „Glück entsteht oft durch Aufmerksamkeit in kleinen Dingen, Unglück oft durch die Vernachlässigung kleiner Dinge.“ (W. Busch) Wir wünschen allen Mitgliedern, die im April Geburtstag haben, beste Gesundheit, Freude und Lebenslust. Im hoffentlich schönen Monat April wollen wir uns endgültig vom Winter verabschieden und laden alle Mitglieder recht herzlich zu Musik, Tanz und geselligem Beisammensein zu unserem Frühlingsfest am 18. April um 14.00 Uhr ins Klubhaus ein. Über weitere Gäste würden wir uns freuen. Wir bitten dabei aber um eine Anmeldung bis zum 10.04. im Klubhaus, bzw. bei Frau Dorausch (Tel. 20715). Vorstand der OG B. Wulf Hundesportverein Raguhn Chronik Teil 2 Jahreshauptversammlung der Raguhner Schützengilde Nachdem am 7. März der diesjährige Königsball erfolgreich gefeiert wurde, schauen wir nun auf weitere Termine. Der wichtigste Termin im März ist die Jahreshauptversammlung der Raguhner Schützengilde. Diese wird am 20. März im Klubraum der Gilde durchgeführt. Neben den Berichten des Präsidenten sowie des Schatzmeisters, wird dieses Jahr wieder ein neuer Vorstand gewählt. Am 21. März veranstaltet die Gilde die Kreismeisterschaft für Großkaliber und -revolver. Der nächste Sachkundelehrgang wird am 28. und 29. März auf dem Gelände des Schützenplatzes durchgeführt. Dieser Lehrgang ist zur Erlangung einer Waffenbesitzerlaubnis zwingend vorgeschrieben! Als kreisoffener Lehrgang können alle Bürger diesen Lehrgang besuchen, und mit einer Prüfung erfolgreich abschließen. Interessenten melden sich bitte bei Sportfreund Gerd Mieske, Tel. 034906 20953. Am 25. September 1946 wurde dann die Sparte „Schäferhundverein Verband Raguhn/Jeßnitz“ zum dritten Mal neu gegründet. Spartenleiter war Fritz Hinte und 2. Vorsitzender war Karl Stürtz. Dabei muss man bedenken, dass der Sportfreund Karl Stürtz im Jahre 1946 drei Funktionen inne hatte, den 2. Vorsitzenden, Zuchtwart und Abrichtewart. Die Sparte bekam von der Stadt Raguhn den alten Arbeitersportplatz im Birkenwäldchen zur Verfügung gestellt. Ein Gelände im Hochwassergebiet des Muldearmes, auf dem der Verein noch heute sein Zuhause hat. Als Unterkunft nutzte man damals eine kleine Holzbaracke, sie stand da, wo heute die Toiletten stehen. Die Lage und Beschaffenheit eignete sich am besten für einen Abrichteplatz und man plante den Bau eines Spartenheimes. Der Bau begann 1948 auf den Pfeilern des Sportlerheimes, das die Nazis abgebrannt hatten. Es wurde von den Kameraden Georg Zirkel, Otto Schkölzinger, Erich Winzer, Willi Miertsch, Herbert Stürtz, Karl Stürtz, Erich Stockmann und weiteren Mitgliedern unter der Schirmherrschaft von Gustav Nedlitz aufgebaut. Er baute das Heim in Eigenfinanzierung mit Hilfe eines zinslosen Kredites von 11.000 Mark, welcher auch auf Heller und Pfennig abgezahlt wurde. Die Hohlblocksteine wurden teilweise selbst hergestellt, auch Abbruchsteine wurden wieder genutzt. 14 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Trotz Lebensmittelkarten und Zuweisungen beschafften die Kameraden unter den schwierigsten Bedingungen die Baumaterialien. Spartenleiter war zu dieser Zeit Georg Zirkel. Sein Stellvertreter war Karl Stürtz, der auch die Funktion des Abrichtewartes ausübte. Alle Mitglieder zahlten freiwillig ihre Anteile am Bau. Obwohl die Bautätigkeit viel Zeit in Anspruch nahm, kam die Abrichtung der Hunde nicht zu kurz. Die Holzarbeiten fertigte Gustav Nedlitz selbst an, wobei die Bänke, Tische und Hocker noch heute genutzt werden. Der Anschluss an die GST (Gesellschaft für Sport und Technik) brachte 1956 eine neue Etappe und neue Erkenntnisse. Die Versammlung beschloss im März sich der GST-Betriebsgruppe - Prestara anzuschließen. Jetzt wurde nach neuen Gesichtspunkten in der Abrichtung sowie in der Zucht gearbeitet. Es wurde ein organisiertes Leben im Verein aufgebaut. Ein erfolgreicher Dobermann-Züchter mit dem Zwinger „von Salzfurth“ war Otto Gorgas aus Salzfurtkapelle. Willi Miertsch züchtete mit seiner Schäferhündin „Flora vom Pferdegraben“ im Zwinger „vom Muldeufer“. Es gab die ersten Prüfungen, Schauen, Pokalkämpfe und Kreismeisterschaften, wo auch Kameraden der Sparte teilnahmen. Für den 28. Oktober wurde eine Schutzhundprüfung angemeldet, diese konnte aber durch die Tollwutsperre im Kreis Bitterfeld nicht durchgeführt werden. Für den versuchten Einbruch des Dieter G. in das Spartenheim, wurde ein Schaden in Höhe von 30 DM gestellt und auch genehmigt. Zement von der Farbenfabrik für die Unterkellerung des Heimes wurde geliefert. Kamerad Günther Stürtz übernimmt unter Mithilfe weiterer Kameraden die Ausführung der Bauarbeiten. Nr. 3/2015 Diese Tafel hat er selber zur 700-Jahr-Feier Raguhns restauriert. (Gut, dass er nicht weiß, dass sie verschollen ist!) Aufmerksam verfolgt Kurt Stieler das Raguhner Sportgeschehen. Lesenswert sind auch seine Berichte, wenn er sich der Raguhner Mundart bedient. Er wurde Maler und hat ganz nebenbei auch wunderschöne Zeichnungen hinterlassen, die seine Liebe zur Heimatstadt und zur Natur widerspiegeln. Seine Unterschrift meistens: „Eier aler Schpaziergänger“ Unter der alten Buche (Kurt Stieler, 27.5.1984) Am Stamm einer alten Buche setzt ich mich müde vom Wandern zu Ruh und sah auf der blühenden Wiese zwei hin und herflatternden Schmetterlingen zu. Die Sonne fiel strahlend durchs grün flimmernde Blätterdach, meine Gedanken flogen dahin, ich dachte über mein Leben nach, lauschte des Flüstern des Windes, des Gezwitschers der Vögel und der Bienen Gesumm, saß träumend unter der Buche, ruhend, sinnend und stumm. Mein Blick ging in die Ferne über Täler, Felder und Höh’n, sah versteckt liegende Dörfer und am Horizont dunkle Nadelwälder steh’n. Hoch droben zogen weiße Wolken dahin am blauen Himmelszelt, mir wurde es wohl und leicht ums Herz, wie schön ist doch unsere Welt. Ursula Borstorff Altjeßnitz Gottfried Jänsch Unbekannt? Nach dem Lesen dieser Zeilen sieht das anders aus. In den vergangenen Monaten wurden an dieser Stelle Autoren vorgestellt, die eng mit unserer Stadt verbunden sind: Ernst Haun, Bernhard Schulze und Wolfgang Schade. Alle drei ähneln sich. In ihren Büchern beschreiben sie eingehend das gesellschaftliche Leben in Raguhn, jeder zu seiner Zeit. Ernst Haun, der 1879 geboren wurde, erlebt als Kind und Jugendlicher eine Zeit, die wir alle nicht mehr kennen gelernt haben. Obwohl er schon als Kind das Augenlicht verlor, erfahren wir in seinen Büchern vieles über das Leben eines Blinden. Er erinnert sich an früheste Ereignisse seines Lebens. Musikalisch hochbegabt, wirkte er nicht nur in deutschen Landen, sondern war als Chorleiter und Organist beruflich auch in Frankreich tätig. Nie verlor er den Lebensmut. Bernhard Schulze und Wolfgang Schade leben mit uns in unserer Zeit, wenn auch nicht mehr in Raguhn. In den Büchern der Beiden finden die Leser oft sich selbst wieder. Erinnerungen werden geweckt an schöne und auch schwere Jahre, die der eine oder andere so oder so ähnlich auch durchgemacht hat. Nun folgt ein vierter Autor, der uns in ganz anderer Weise seine Heimatstadt Raguhn beschreibt. Es ist Kurt Stieler, 1914 - 1992. Zeit seines Lebens war er hier zu Hause. Kritisch wandert er durch die Stadt, freut sich, wenn es Neues zu entdecken gibt, kritisiert, wenn er Unerfreuliches im täglichen Leben feststellt. Er spannt den Bogen von einer Zeit, in der „jeder jeden beim Namen oder auch Spitznamen kannte“, bis in die heutige Zeit, wo dieses Zusammenleben im Trubel des Alltags etwas verlorengegangen ist. Er beschreibt das gemeinsame Spielen der Kinder auf der Straße, Spiele, die heute keine Rolle mehr spielen und nimmt die Veränderungen zur heutigen Beschäftigung der Kinder wahr. Seine kritischen Worte machen vor keinem Halt. Des Öfteren wird er auch ironisch. Auf seinen wohl täglichen Gängen durch die Stadt entgeht ihm nichts. Durch ihn erinnern wir uns an manches: Die klappernden Gehwegplatten auf der Brücke, Kühe auf dem Friedhof, die „huckliche, buckliche Brauhausstraße“, die defekte Rathausuhr, aber auch an die „Kurasche“ des neuen Bürgermeisters, der sich um die Straßenbeleuchtung kümmerte, das Brückengeländer streichen ließ und für eine neue Friedhofskapelle sorgte. Voller Hochachtung gedenkt Kurt Stieler der vier Generationen des Tischlermeisters Hand und der vom Hoftischlermeister Hand angefertigten Holztafel mit dem Raguhner Stadtwappen. Gutspark Altjeßnitz Am 28. März öffnen sich wieder die Türen zum Gutspark in Altjeßnitz. Die neue Saison beginnt! Der „Förderverein Irrgarten Altjeßnitz“ e. V. startet seine Veranstaltungen 2015 mit dem Ostereiersuchen am 12. April (Klein-Ostern). Am 10. Mai laden wir Sie zur Muttertagsfeier mit dem Volkschor „Muldeklang“ Jeßnitz recht herzlich ein. Wir feiern am 7. Juni 2015 Kindertag. Wir wollen hier ein fröhliches Treiben für unsere Kinder veranstalten. Am 11. Juli ist mit dem barocken Gartentag wieder der Höhepunkt unserer Veranstaltungen. Am 27. September schließen wir den Veranstaltungs-Reigen mit dem kleinen Bauernmarkt ab. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Ihr „Förderverein Irrgarten Altjeßnitz“ e. V. Am 2. April 2015, ab 16.00 Uhr, findet in Altjeßnitz das diesjährige Osterfeuer statt. Treff: Quadbahn Altjeßnitz Die Wasserwehr Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 3/2015 Jagdgenossenschaft Altjeßnitz - Der Vorstand - Die Jagdgenossenschaft lädt zur Mitgliederversammlung ein! Am Freitag, dem 17. April 2015, findet um 17.00 Uhr in der Gaststätte „Am Irrgarten“ in Altjeßnitz die nächste Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft statt. Hierzu sind alle Landeigentümer von bejagbaren Flächen in der Gemarkung Altjeßnitz herzlich eingeladen! Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte: 1) Begrüßung und Wahl des Versammlungsleiters 2) Tätigkeitsbericht des Vorstandes 3) Bericht der Kassenprüfer zur Situation des Finanzgeschehens 4) Situationsbericht der Jagdpächter 5) Vorlesen der Mustersatzung 6) Diskussion zu den Berichten und zur Mustersatzung 7) Entlastung des Vorstandes 8) Schlussbemerkungen des Vorsitzenden Der Vorstand 15 Die 2- 3- und 4-Raum-Wohnungen erhalten einen modernen Zuschnitt und sind teilweise behindertengerecht. Trotz der Einschränkungen durch Vorgaben des Denkmalschutzes werden alle Wohnungen mit Fußbodenheizung nach neuestem technischem Standard ausgebaut. Ein Blockheizkraftwerk liefert neben Wärme auch kostengünstigen Strom, von dem die neuen Mieter durch reduzierte Strompreise profitieren können. Die Stuckdecken in der ehemaligen Aula werden erhalten und in die neuen Wohnungen integriert. An der Ostseite der Schule wird ein Aufzug angebaut. 22 Wohnungen erhalten Balkone, die entsprechend den Vorgaben des Denkmalschutzes dem Charakter des Objektes entsprechen. Sowohl das Treppenhaus wie auch die Eingangstüren werden erhalten und sollen nach erfolgter Rekonstruktion den ursprünglichen Charakter widerspiegeln. Im Außenbereich werden ausreichend Parkplätze für alle Wohnungen im hinteren Bereich des ehemaligen Schulhofes ebenso geschaffen, wie ein kleiner Spielplatz für Kinder angelegt wird. Die nun begonnenen Umbauarbeiten geben Anlass zur Hoffnung, dass eines der traditionsreichsten Jeßnitzer Gebäude zu neuem Leben erwacht. Helmut Ernst Ortsbürgermeister Jeßnitz (Anhalt) Nachruf Am 9. März 2015 verstarb Kamerad Oberlöschmeister Gerd Zilke Der Verstorbene war seit dem 5. März 1964 Angehöriger der Freiwillige Feuerwehr Jeßnitz (Anhalt). Während seiner langjährigen aktiven Dienstzeit hat er sich stets zum Schutz und Wohle der Allgemeinheit in der Stadt Jeßnitz (Anhalt) eingesetzt. Für seine Verdienste um die Freiwillige Feuerwehr Jeßnitz (Anhalt) wurden ihm zahlreiche Ehrungen verliehen. Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Die Kameradinnen und Kameraden Stadt der Ortsfeuerwehr Jeßnitz (Anhalt) Raguhn-Jeßnitz Berndt-Michael Müller Eberhard Berger OrtswehrleiterBürgermeister Jeßnitzer Schule erwacht aus Dornröschenschlaf Nach langem Leerstand wird die ehemalige Sekundarschule der Stadt Jeßnitz (Anhalt) in der Langen Straße umgebaut. Diese Schule wurde 1881 erbaut und viele Generationen unserer Einwohner wurden hier unterrichtet. Nach der Wende auf Grund des Bevölkerungsrückganges und mit Beschluss des Landkreises Bitterfeldes musste die Schule leider geschlossen werden. Der neue Eigentümer konnte jedoch bis auf wenige Sicherungsmaßnahmen seine Pläne zum Umbau nicht umsetzen. So verfiel das denkmalgeschützte Gebäude in den letzten Jahren mehr und mehr. Teile des Daches stürzten ein und das Umfeld glich eher einer Wildnis. Der neue Investor will die ehemalige Schule zu einem Wohnhaus mit 22 Wohnungen umbauen. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen und werden unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes bis zum Jahr 2016 dauern. Kanuclub Jeßnitz/Anhalt Osterfeuer am 04.04.2015 17.00 Uhr Treffen im Bootshaus Ab 17.30 Uhr Bratwurst, Krakauer, Steack vom Holzkohle Grill dazu hausgemachten Kartoffelsalat vom Chef für Getränke ist gesorgt. Es sind alle Kanuten, Freunde des Kanusports und Eltern recht herzlich eingeladen. 18.30 Uhr Großes Lagerfeuer Klaus Kieseler Vereinsvorsitzender Einladung zur Conradiwanderung Wie in jedem Jahr lädt der Heimatverein Jeßnitz (Anhalt) e. V. und das Wanderwegeaktiv Bitterfelder Land Sie herzlich zur traditionellen Conradiwanderung ein. Wir treffen uns am Karfreitag, dem 03.04.2015, um 14 Uhr, am Jeßnitzer Rathaus. Unter der bewährten Leitung von Herrn Siegfried Rabenhorst vom Wanderwegeaktiv Bitterfelder Land wollen wir durch den Salegaster Forst wandern, um des in Jeßnitz geborenen Dichters Hermann Conradi und seines 125. Todestages zu gedenken. Der Rundwanderweg hat eine Länge von ungefähr 5 km. Wir laden alle Jeßnitzer Bürger und Wanderfreunde aus der Umgebung recht herzlich ein, mit uns den Frühling im Salegaster Forst zu begrüßen. Heimatverein Jeßnitz (Anhalt) e. V. Die nächste Ausgabe erscheint am: Freitag, dem 24. April 2015 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Montag, der 13. April 2015 16 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Der Heimatverein Jeßnitz/Anh. e. V. informiert Der Heimatverein Jeßnitz/Anh. e. V. trifft sich an jedem 2. Mittwoch im Monat um 18.00 Uhr in der Hauptstr. 28 (Ecke Schloßstr.) in Jeßnitz. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen. Nähere Informationen über unsere Vereinsarbeit können Sie auf unserer Internetseite unter www.heimatverein-jessnitz.de erhalten. Nr. 3/2015 Schierau mit den Ortsteilen Priorau, Niesau und Möst Heimatverein Priorau e. V. informiert Unser Heimatmuseum in Priorau, LPG-Hof 3, hat von April bis September jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Heimatverein Priorau e. V. Die schönste Melodie erklingt Unter diesem Motto steht unser diesjähriges Frühlingskonzert, das gleichzeitig ein Jubiläumskonzert ist, denn seit 10 Jahren singt der Volkschor „Muldeklang“ Jeßnitz unter der Leitung von René Mangliers. Aus diesem Anlass haben wir ein abwechslungsreiches Programm mit unseren Lieblingsliedern, darunter auch sechs Kompositionen unseres Chorleiters nach Texten der Jeßnitzer Dichterin Anneliese Michalke, zusammengestellt. Seien Sie herzlich zu diesem ganz besonderen Konzert am 25.04.2015, um 16 Uhr, in der evangelischen Stadtkirche “ Sankt Marien“ in Jeßnitz eingeladen und lassen Sie sich von unseren Liedern verzaubern. Volkschor “Muldeklang“ Jeßnitz Tornau vor der Heide mit den Ortsteilen Lingenau und Hoyersdorf Einladung der Jagdgenossenschaft Tornau v. d. Heide zur Jahreshauptversammlung am 23.04.2015, um 19.00 Uhr, im Landgasthof Lingenau Tagesordnungspunkte: - Jahresbericht des Vorstandes - Kassenbericht u. Prüfung - Entlastung des Vorstandes - Bericht der Pächter - Auszahlung der Jagdpacht Der Vorstand Bereitschaftsdienste Der Chor trifft sich jeden Donnerstag 19 Uhr zur Probe im Alten Feuerwehrkrug Roßdorfer Str. 4a in Altjeßnitz. Informationen über unsere Vereinsarbeit erhalten Sie auf unserer Internetseite www.volkschor-jessnitz.de oder durch unsere Vorsitzende Frau Eva-Maria Spieß, Tel.: 03494 77331. Volkssolidarität Ortsgruppe Jeßnitz/Anh. Wir treffen uns am 15. April 2015 zu einem Spielenachmittag. Bitte Spiele mitbringen. Beginn, wie immer, 14.00 Uhr in der Mühlenstube mit einem Schwätzchen bei Kaffee und Kuchen. Der Vorstand der OG Marke Die Senioren treffen sich! Werte Senioren und Freunde! Unsere Frauentagsfeier, zu der in diesem Jahr Blumengeschenke aus dreierlei Richtungen überbracht wurden (vom Klubvorstand, Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Stadt) liegt nun schon einige Zeit hinter uns. So blicken wir weiter in Richtung Frühling und wollen diesen bei Kaffee und Kuchen am Mittwoch, dem 22.04.2015 begrüßen. Zum gemeinsamen Treffen, welches wie immer um 15.00 Uhr im Kulturraum Marke beginnt, ist wieder jeder eingeladen. Herzliche Grüße der Seniorenklubvorstand Arztbereitschaft - Wichtiger Hinweis Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gilt die einheitliche Telefonnummer 116 117 Außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Wer diese Telefonnummer anruft, wird direkt mit dem diensthabenden Arzt oder einer lokalen Bereitschaftsdienst-Zentrale verbunden. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen kann auch die Bereitschaftspraxis im Gesundheitszentrum Bitterfeld, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 2, aufgesucht werden. Diese hat geöffnet: Mittwoch und Freitag von 16.00 bis 20.00 Uhr Sonnabend, Sonntag und an Feiertagen von 9.00 bis 12.00 und 15.00 bis 19.00 Uhr. Die Bereitschaftspraxis ist jedoch vom Krankenhaus unabhängig und nicht mit der Notaufnahme des Hauses zu verwechseln. Augenarzt - Notfalldienst/ Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst/ Bereitschaftsdienst der Apotheken Auskunft erteilt die Rettungsleitstelle unter Tel.-Nr.: 03493 513150. Diakonie/Sozialstation Raguhn Rathausstraße 23 im OT Raguhn, Stadt Raguhn-Jeßnitz Die diensthabende Bereitschaftsschwester der Diakonie/Sozialstation Raguhn ist unter der folgenden Telefonnummer zu erreichen: Festnetz: 034906 20397 Handynummer für besonders dringende Fälle: 0160 1904844 Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 3/2015 Kirchennachrichten Ev. Pfarramt Raguhn Kirchplatz 10, (Tel. 034906 20828) Unsere Gottesdienste im April 2015 Karfreitag, 3. April 10.30 Uhr Gottesdienst in Raguhn mit Heiligem Abendmahl, mit dem Bora-Kirchen-Chor Karsamstag, 4. April 21.00 Uhr Osternacht in Altjeßnitz mit dem „Arbeitskreis Gottesdienst“ Ostersonntag, 5. April 09.30 Uhr Gottesdienst in Kleckewitz, mit Taufen 10.30 Uhr Gottesdienst in Raguhn Ostermontag, 6. April 09.30 Uhr Gottesdienst in Priorau Sonntag, 12. April 10.30 Uhr Gottesdienst in Raguhn Sonntag, 19. April 10.30 Uhr Gottesdienst in Raguhn Sonntag, 26. April 10.30 Uhr Gottesdienst in Raguhn Kindercamp 2015 Das Kindercamp mit Übernachtung in der Kirche oder in Pfadfinderzelten findet in diesem Jahr wieder am Ende der Ferien statt, vom 21. bis 23. August 2015. Alle Interessierten sind herzlich zum Vorbereitungstreffen am 9. April, um 19 Uhr, ins Pfarrhaus Raguhn eingeladen. Das Thema lautet: „Brücken bauen“. Mitteilungen der Evangelischen St. Mariengemeinde zu Jeßnitz/Anhalt für April 2015 Monatsspruch aus der Bibel für April 2015 „Wahrlich, dieser ist Gottes Sohn gewesen!“ Matth. 27,54 Zu dieser Erkenntnis kommt der Hauptmann, der das Sterben Jesus live erlebt, damals, vor 2000 Jahren. Sein Ausruf: „Wahrlich, dieser ist Gottes Sohn gewesen!“, ist uns durch die Bibel überliefert. Warum konnte er dies sagen? Alle Zweifel derer, die vorher so viele Wunder gesehen hatten, die Heilungen erlebt hatten, die die alten Schriften in und auswendig kannten, werden mit der Erkenntnis des Hauptmanns weggewischt. Dieser erkennt ohne viel Vorwissen den Sohn Gottes in Jesus. Warum? Vielleicht, weil er unter dem Kreuz stand. Und vielleicht geht seine Geschichte weiter. Eine der ältesten Darstellungen des Kreuzes ist eine Karikatur auf dem Palatin in Rom. Da ist in einer ehemaligen Wachstube der kaiserlichen Garde in groben Zügen ein Kreuz an die Wand gekritzelt. An dem Kreuz hängt ein Mensch mit einem Eselskopf. Davor kniet ein Soldat in der Rüstung eines römischen Legionärs. Daneben stehen die Worte: „Alexamenos betet seinen Gott an.” Offenbar hat es in der kaiserlichen Garde damals einen Soldaten namens Alexamenos gegeben, der sich zu Christus bekannte. Seine Kameraden haben ihm bescheinigt, was sie davon halten. An einen gekreuzigten Jesus zu glauben ist eine Eselei, eine Dummheit. Das alte Spottlied erinnert uns daran, wie anstößig die Predigt vom Kreuz und dem Opfertod Jesu war. Wir haben das Kreuz zu einem Schmuckstück gemacht, es vergoldet, an zarte Ketten gehängt und in wunderbare Musik gekleidet. Eigentlich ist das Kreuz ein Fluchholz, ein Skandal und ein Ärgernis, ein Zeichen des Todes. Doch durch die Auferstehung Jesu wurde das Kreuz zu einem Zeichen des Sieges und der Kraft. Allein in Jesu Tod liegt die Chance zu einem neuen Leben, das Schuld und Leid, Schicksal und Tod überwindet, weil Jesus diese Mächte dort am Kreuz ausgehalten und überwunden hat (nach A. Kühner). 17 Da stellt sich für uns die alles entscheidende Frage: Ist Jesus für mich der Sohn Gottes, der Heiland, mein Herr? Wenn ich diese Frage nicht mit ja beantworten kann, sollte ich mich auf den Weg machen und die Antwort suchen. Und vielleicht finde ich sie, wie der Hauptmann unter dem Kreuz, wenn ich mir bewusst mache, dass Jesus dort für meine Schuld aus grenzenloser Liebe für mich gestorben ist. Gott segne Sie! A. Voigt Wir laden Sie herzlich zu unseren Gemeindeveranstaltungen und Gottesdiensten ein Karfreitag, 03.04.15 15.00 Uhr Andacht Ostersonntag, 05.04.15 9.30 Uhr Ostergottesdienst Ostermontag, 06.04.15 10.00 Uhr Familiengottesdienst, danach geselliges Beisammensein Sonntag, 12.04.15 9.30 Uhr Gottesdienst Sonntag, 19.04.15 9.30 Uhr Gottesdienst Sonntag, 25. 4.15 9.30 Uhr Gottesdienst Zu unseren Gemeindekreisen laden wir Sie/euch ins Gemeindehaus, Schulstr. 6 ein: Seniorenkreis Mittwoch, 08.04. und 22.04. um 14 Uhr Frauenkreis Mittwoch, 15.04. um 17 Uhr Männerabend Freitag, 17.04. um 19 Uhr Gebetskreis „Einer Jeder trage die Last des andern, so wie uns Jesus geboten hat ...“ So heißt es in einem bekannten Lied. Das soll ganz praktisch werden. Wir wollen miteinander beten. Dazu laden wir am 20.04.2015, um 19 Uhr, zum offenen Hauskreis in das Gemeindehaus herzlich ein. Festkonzert Zum 10-jährigen Chorleiterjubiläum von René Mangliers am Sa., 25.04.2015, um 16 Uhr, in der St. Marienkirche. Gemeindekirchenrat Evang. Kirchgemeinde Jeßnitz: Schulstr. 6, 06800 Jeßnitz/Anh. Tel. und Fax: 03494 77218 Mitteilungen der Evangelischen Kirchgemeinde Thurlandfür April 2015 Wir laden Sie herzlich zu unseren Gottesdiensten ein Karfreitag, 03.04. Ostersonntag, 05.04. Sonntag, 19.04. 9 Uhr 9 Uhr 9 Uhr Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Zu unseren Gemeindekreisen laden wir Sie/euch ein: Christenlehre dienstags 14 Uhr in Raguhn Seniorenkreis Dienstag, 08.04. um 14 Uhr Vorschau: Himmelfahrt, 14.05., um 10 Uhr, Gemeindefest in Thurland Weitere regionale Angebote der Kirchgemeinden entnehmen Sie bitte den Raguhner und Jeßnitzer Kirchennachrichten! Evang. Pfarramt, OT Wolfen, Steinstückenweg 13 06766 Bitterfeld-Wolfen Tel.: 03494 24081 www.localbook.de 18 n Stadt Raguhn-Jeßnitz Nr. 3/2015 Katholische St. Michaelsgemeinde Raguhn Aller 2 Wochen ist am Sonntag, 8.30 Uhr heilige Messe Die Ostergottesdienste standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest, können aber zu gegebener Zeit im Schaukasten an der Kirche eingesehen werden. Ostern - Sonne - Frühling Wem geht bei diesen drei Begriffen nicht das Herz auf. Ja, es wird einem regelrecht warm und im Nu steht uns doch ein Lächeln im Gesicht. Die meisten von uns haben sehnsüchtig auf einen Sonnenstrahl gewartet. Aber nun ist es ja soweit. Der Winter ist vorbei, wir dürfen aufatmen. Die ganze Natur, und natürlich auch der Mensch braucht Sonne. Ohne Sonne würde alles verkümmern, eingehen. Aber es gibt auch eine „Sonne im Herzen“, die mindestens genauso wichtig ist. Sie gibt das eigentliche Lebensgefühl, die Freude, das Glück, die Ausstrahlung. Wer einen sonnengebräunten Körper hat, muss noch lange nicht froh und glücklich sein. Fehlt ihm die Sonne im Herzen, lässt die Ausstrahlung zu wünschen übrig. Doch wer Sonne im Herzen hat, kann auch an den dunkelsten Wintertagen Sonne verbreiten, für andere eine Sonne sein. Wie oft sagen Eltern von ihrem Kind „Es ist unser Sonnenschein“. Und in diese sonnenhelle Frühlingszeit fällt das wunderschöne Fest „Ostern“. Es ist ein Auferstehungsfest, ein Fest des Lebens. Jesus erstand von den Toten nachdem er ein schreckliches Martyrium durchlebt hatte. Und wir Christen glauben, dass wir auch einmal ewig leben werden. Natürlich ganz anders, als wir es uns in den fantasiereichsten Vorstellungen denken können. So wie die totgeglaubte Natur im Frühling neu ersteht und die herrlichsten Blüten und Farben hervorbringt – so ähnlich wird es mit uns gehen. Darauf dürfen wir gespannt sein. Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen sonnenhellen Frühling und ein hoffnungsfrohes, gesegnetes, fröhliches Osterfest. D. Hille Wir gratulieren Die Stadt Raguhn-Jeßnitz gratuliert allen Geburtstagskindern des Monats April 2015 und ganz besonders den Geburtstagskindern zum 90., 91., 92., 94. und zum 95. Geburtstag. Alle Bürgerinnen und Bürger, die mit der Veröffentlichung ihres Geburtstages in unserem Amtsblatt nicht einverstanden sind, können gem. § 34 Abs. 2 Meldegesetz LSA gebührenfrei beim Einwohnermeldeamt der Stadt Raguhn-Jeßnitz die Eintragung einer Auskunftssperre beantragen. in Raguhn-Jeßnitz OT Altjeßnitz Frau Siegrid Ulm Herrn Wolfgang Schumann Herrn Roland Paul Herrn Manfred Appelt Frau Rosemarie Müller Herrn Manfred Leske Frau Sieglinde Mühlstein Frau Marga Gläser Herrn Arthur Ulm Frau Ursula Sorge in Raguhn-Jeßnitz OT Hoyersdorf Frau Littchen Pollandt in Raguhn-Jeßnitz OT Jeßnitz Frau Brigitte Konietzko Herrn Gerhard Quack zum 78. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 76. Geburtstag Frau Marianne Weber Frau Lore Willfahrt Frau Ilse Döring Frau Irmgard Ramdohr Frau Hannelore Dudde Herrn Heinz-Dieter Hinsche Frau Ingrid Rintsch Frau Rosemarie Troitzsch Herrn Rolf Arndt Herrn Klaus Nienhold Frau Eva Schmidt Herrn Burkhard Scholz Herrn Tilo Ulrich Frau Doris Kersten Herrn Karl Voigt Herrn Dieter Kammel Frau Edelgard Thamm Frau Gertraut Hanke Frau Elfride König Herrn Rudolf Uhr Frau Rida Weisbrich Herrn Heinz Hemmann Frau Gertrud Hörl Frau Sigrid Schulz Frau Edda Seibert Frau Hildegard Voigt Herrn Armin Heiber Frau Ingrid Müller Frau Renate Schreiber Herrn Erich Engelhardt Herrn Bernd Kraffzick Herrn Herbert Frieske Frau Helga Hausigke Frau Herta Fischer Frau Katharina Witte Herrn Wolfgang Kraus Frau Christa Kühn Herrn Heinz Küter Frau Erika Steinbiß Frau Marie Hädicke Frau Eva Golz Herrn Rolf Steurer Herrn Siegfried Hädicke Herrn Hans-Joachim Heinecke Herrn Wilfried Behrendt Herrn Peter Friedler Frau Marianne Voigt Frau Ursula Bergmann Frau Rosemarie Menzel Frau Margareta Meyer Herrn Alfred Neuerer Herrn Hans Olberg Herrn Rolf Podehl Herrn Helmut Behrendt Herrn Otto Behrendt Herrn Reinhard Heil Frau Irene Quack Herrn Gerhard Rühle Herrn Peter Günther Herrn Werner Selbmann Frau Dorothee Bräuer Frau Hildegard Brußig Frau Gisela Heil Frau Dorothea Hübel Herrn Otto Tennert Frau Anita Behrendt Herrn Helmut Ernst Frau Edit König Herrn Manfred Peschke Frau Anneliese Zimmermann zum 76. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag Stadt Raguhn-Jeßnitz n Nr. 3/2015 in Raguhn-Jeßnitz OT Lingenau Herrn Bernd-Michael Wende in Raguhn-Jeßnitz OT Marke Frau Ursula Müller Frau Irmgard Gottlob in Raguhn-Jeßnitz OT Möst Herrn Werner Herrmann Frau Brigitta Reicke Herrn Klaus Harreß in Raguhn-Jeßnitz OT Priorau Frau Gerda Himpel Frau Ursula Preuße Frau Gertrud Mantzsch Frau Edith Schwarzkopf Herrn Wolfgang Schubert Frau Elli Kühr in Raguhn-Jeßnitz OT Raguhn Frau Gisela Neudeck Frau Elke Winkels Herrn Siegfried Bunk Frau Erika Heinze Herrn Lutz Nagel Herrn Reinhard Frisch Herrn Hans-Joachim Müller Herrn Adolf Niesler Frau Brigitte Schulze Frau Erna Goldberger Frau Heide Richter Frau Ute Obraniak Frau Siegrid Ursin Frau Annemarie Schacher Herrn Wolfgang Wille Herrn Heinz Klugmann Frau Susanne Gericke Herrn Eberhard Schibelius Herrn Hans Brockmann Frau Susanne Michalke Frau Gisela Möbes Frau Christa Mocker Herrn Ernst Ullrich Frau Erna Konrad Frau Ruth Meißner Frau Rosemarie Paul Frau Karin Rothert Herrn Peter Renner Frau Gerda Flügel Herrn Helmut Gleim Herrn Heinz Nienke Herrn Rainer Hofmann Frau Erika Weiß Frau Edda Eifert Frau Ursula Neumann Herrn Adolf Hanner Herrn Dieter Hetmainczyk Herrn Gerd Mieske Herrn Adolf Teuber Frau Rena Berndt Frau Annemarie Schibelius Frau Christa Strauß Herrn Horst Berkenbusch Frau Ruth Kresse Frau Edith Protz Frau Erika Hohaus Frau Uta Sommerlatte Frau Lisamarie Sahm Herrn Peter Koch Frau Hildegard Köckeritz Frau Gerda Teuber Frau Margot Hetmainczyk Frau Elisabeth Brandt Frau Margarethe Gerecke zum 70. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 92. Geburtstag Frau Hannelore Kotzan Herrn Rudolf Kuhn Herrn Karlheinz Walinski in Raguhn-Jeßnitz OT Frau Dr. Edita Michalek Frau Elfriede Wießner Frau Eva Kemmling Frau Regina Meike in Raguhn-Jeßnitz OT Frau Rosa Wölfer Herrn Otto Rathmann Frau Helga John Frau Margarete Kureck Herrn Jörg Frühsorge in Raguhn-Jeßnitz OT Herrn Edmund Römling Frau Aurelie Arzt Frau Gerda Knorr Herrn Heinz Fröhlich Herrn Wolfgang Noth Frau Sonja Sander Frau Gisela Schlurick in Raguhn-Jeßnitz OT Frau Johanna Müller Frau Karin Zeißig zum 77. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 75. Geburtstag Retzau zum 82. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag Schierau zum 84. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 76. Geburtstag Thurland zum 80. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 79. Geburtstag Tornau vor der Heide zum 78. Geburtstag zum 72. Geburtstag Herzlichen Glückwunsch Anzeigen 19
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