O s t e r n - Stadt Raguhn

Amtsblatt der Stadt
Raguhn-Jeßnitz
Altjeßnitz
Jeßnitz (Anhalt)
Marke
Raguhn
Retzau
Schierau
Ich wünsche Ihnen
O
s
t
e
r
n
im Namen
der Stadtverwaltung
und aller Mitarbeiter
Ihr Eberhard Berger
Bürgermeister
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Thurland
Tornau vor der Heide
Jahrgang 6
Freitag, den
27. März 2015
Nummer 3
n Amtliche
Bekanntmachungen
Aus den Sitzungen
des Stadtrates
Raguhn-Jeßnitz
und den
Ortschaften Seite2
Informationen Seite11
n
Mitteilungen und
Informationen aus
den Ortschaften
Termine
Veranstaltungen
Höhepunkte
Seite 12
n
Bereitschaftsdienste
Ärzte
Seite16
Zahnärzte
Seite16
Apotheken
Seite16
n
Kirchennachrichten
Ev. Kirche
Raguhn
Seite17
Ev. Kirche
Jeßnitz
Seite17
Ev. Kirche
Thurland
Seite17
Kath. Kirche
Raguhn
Seite18
2
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Nr. 3/2015
Sprechzeiten
der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Di. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Do. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Fr. 9:00 - 12:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Telefonnummer 034906 4120
Anschrift
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Rathausstraße 16
06779 Raguhn-Jeßnitz
Wichtige Information
an alle Bürgerinnen und Bürger
Das Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz erscheint monatlich und
wird kostenfrei in jeden Haushalt zugestellt.
Sollte trotz Zustellung ein Bürger oder eine Bürgerin kein Amtsblatt erhalten haben, besteht jederzeit die Möglichkeit, zu den
Dienstzeiten der Stadt Raguhn-Jeßnitz Einsicht in das Amtsblatt
zu nehmen.
Amtliche Bekanntmachungen
Kontaktbeamte der Polizei
Werte Einwohner,
die Bürgersprechstunden der Kontaktbeamten der Polizei finden in
der Stadt Raguhn-Jeßnitz
jeden 1. Dienstag des Monats von 16.00 bis 18.00 Uhr
im Sitzungsraum (1. Etage) im Rathaus in der Rathausstraße 16
in 06779 Raguhn-Jeßnitz
und
jeden letzten Dienstag des Monats von 16.00 bis 18.00 Uhr im
Sitzungsraum des Rathauses Jeßnitz (Anhalt), Conradiplatz 7 in
06800 Raguhn-Jeßnitz
statt.
Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie bei Bedarf den Kontakt
zu unseren Kontaktbeamten während der bekannten Öffnungszeiten
der Stadtverwaltung, hier über das Ordnungsamt, herstellen lassen.
Die Kontaktbeamten setzen sich dann mit Ihnen in Verbindung.
Der Bürgermeister
Nachruf
Mit tiefer Bestürzung haben wir die traurige Mitteilung erhalten, dass unsere ehemalige Leiterin der Kindertagesstätte
Sonnenzauber in Raguhn und sehr geschätzte ehemalige
Kollegin
Frau Uta Prokop
plötzlich und unerwartet verstorben ist.
Als Leiterin unserer Kindertagesstätte in
Raguhn war sie viele Jahre Bezugsperson für unsere Kinder, vertrauensvolle
Ansprechpartnerin für deren Eltern, aber
auch für uns Kolleginnen. Sie war mit Leib
und Seele Erzieherin und hat ihre Arbeit mit
Leidenschaft, Herzwärme und Verständnis ausgeübt, bis eine Erkrankung sie daran hinderte. Ihr Enthusiasmus und ihre
Herzlichkeit werden uns fehlen. Wir werden Frau Prokop ein ehrendes Andenken
bewahren.
Unsere besondere Anteilnahme gilt der Familie von Frau Prokop.
Im Namen aller Kolleginnen der Kindertagesstätte Sonnenzauber
und der Stadt Raguhn-Jeßnitz
SchubertBerger
Leiterin Kita
Bürgermeister
Sonnenzauber
Raguhn-Jeßnitz, März 2015
Olexy
Personalratsvorsitzende
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Grundsteuer für das
Kalenderjahr 2015 der Stadt Raguhn-Jeßnitz
für die Ortschaften Altjeßnitz, Stadt Jeßnitz (Anhalt),
Marke, Stadt Raguhn, Retzau, Schierau, Thurland und
Tornau vor der Heide
Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Jahr 2014 unverändert.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2015 die
gleiche Grundsteuer A und B wie im Vorjahr zu entrichten haben,
wird aufgrund § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung die Grundsteuer A und die Grundsteuer B für das
Kalenderjahr 2015 in derselben Höhe wie im Vorjahr durch öffentliche
Bekanntmachung festgesetzt.
Für das Kalenderjahr 2015 werden keine Abgabenbescheide versendet.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn an diesem
Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Dies gilt nicht, wenn Änderungen an der sachlichen oder persönlichen
Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht ein entsprechender
schriftlicher Steuerbescheid.
Die Fälligkeit richtet sich nach § 28 Grundsteuergesetz.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen
Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16,
06779 Raguhn-Jeßnitz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Berger
Bürgermeister
Bekanntmachung aus der Sitzung
des Stadtrates Raguhn-Jeßnitz
vom 18.02.2015
Tagesordnung
- Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit
Herr Zschocke (Stadtratsvorsitzender) eröffnete um 19.02 Uhr die
Sitzung. Er stellte fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgte, da kein Stadtratsmitglied Einwände dagegen erhebt.
Die Beschlussfähigkeit war mit 13 anwesenden Stadträten und dem
Bürgermeister gegeben.
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Nr. 3/2015
2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird ohne Änderungen einstimmig bestätigt.
3. Einwohnerfragestunde
- Keine Anfragen
4. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der
Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 21.01.2015
und 28.01.2015 (öffentlicher Teil)
Der Sitzungsleiter rief die Niederschrift vom 21.01.2015 auf und
fragte, ob Einwände bestehen? Die Niederschrift vom 21.01.2015
wurde ohne Änderungen mit 3 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen, 11 Enthaltung bestätigt.
Der Sitzungsleiter rief die Niederschrift vom 28.01.2015 auf und
fragte, ob Einwände bestehen? Die Niederschrift vom 28.01.2015
wurde ohne Änderungen mit 11 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltung bestätigt
5. Bericht der Ausschussvorsitzenden über die Arbeit
in den Ausschüssen
Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten über die Schwerpunkte
der Sitzungen.
6. Protokollkontrolle vom 21.01.2015 und 28.01.2015
(öffentlicher Teil)
Der Bürgermeister beantwortete gestellte Anfragen aus der benannten Sitzung zu folgenden Themen:
21.01.2015: Die Sitzung wurde abgebrochen, da die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war.
28.01.2015:
- Thematisiert wurde nochmals die Zuwendungsrichtlinie für die
Feuer- und Wasserwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz
- Information zur Teilnahme an der Tagung der Wirtschaftsförderer
des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und Themen der Tagung
7. Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates vom
21.01.2015 und 28.01.2015 sowie Informationen aus
der Verwaltung (öffentlicher Teil)
Herr Berger informierte, dass im öffentlichen Teil der Sitzung des
Stadtrates vom 21.01.2015 keine Tagesordnung abgehandelt wurde.
Im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates vom 28.01.2015 folgende Beschlüsse gefasst worden sind
Beschluss-Nr. 02-2014 Jahresrechnung der Gemeinde Thurland für das Haushaltsjahr 2009
Beschluss-Nr. 129-2014 Hundesteuersatzung der Stadt
Raguhn-Jeßnitz
Mitteilung über die Verabschiedung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse vom 28.01.2015
Beschluss-Nr. 12-2015 Personalangelegenheit
Beschluss-Nr. 17-2015 Personalangelegenheit
Beschluss-Nr. 18-2015
Kreuzungsvereinbarung/ Vertragsangelegenheit
Beschluss-Nr. 13-2015 Vergabeangelegenheit
Informationen aus der Verwaltung
Herr Berger informierte über
• Vorbereitung Haushalt 2015
• Themen der Ortsbürgermeisterberatung
8. Sondernutzungssatzung BV 04-2015
Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt und der
Beschluss Nr. 04-2015 gefasst.
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Sondernutzungssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz mit den Änderungen in der
vorliegenden Fassung.
9. Abberufung des Herrn Mark Hille aus dem Ehrenbeamtenverhältnis und Entlassung aus der Funktion des
Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr
Altjeßnitz
BV 10-2015
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 10-2015 gefasst. (Die Ortsfeuerwehr Altjeßnitz hat
sich aufgelöst.)
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz entlässt Herrn Mark Hille aus
der Funktion des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Altjeßnitz und
beruft ihn mit sofortiger Wirkung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ab.
3
10. Abberufung des Herrn Jens Hille aus dem Ehrenbeamtenverhältnis und Entlassung aus der Funktion des
stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr
Altjeßnitz BV 11-2015
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt und der
Beschluss Nr. 11-2015 gefasst. (Die Ortsfeuerwehr Altjeßnitz hat
sich aufgelöst.)
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz entlässt Herrn Jens Hille aus
der Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr
Altjeßnitz und beruft ihn mit sofortiger Wirkung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ab.
11. Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder
und des Bürgermeisters
Es folgten Anfragen zu:
- Standort der Regionalbeamten
- Parksituation OT Jeßnitz (Anhalt)
Nichtöffentlicher Teil der Tagesordnung vom 18.02.2015
12. Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der
Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt.
13. Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der
Niederschrift der Sitzung des Stadtrates vom 28.01.2015
(nichtöffentlicher Teil)
Der Sitzungsleiter rief die Niederschrift vom 28.01.2015 auf und
fragte, ob Einwände bestehen? Die Niederschrift vom 28.01.2015
wurde ohne Änderungen mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen,
2 Enthaltung bestätigt.
14. Protokollkontrolle vom 28.01.2015 (nichtöffentlicher
Teil)
• Grundstücksangelegenheit OT Raguhn (Pachtangelegenheit)
• Anfrage zu Objekten des Bauhof
15. Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung
gefasster Beschlüsse aus der Sitzung des Stadtrates
vom 28.01.2015 sowie Informationen aus der Verwaltung
(nichtöffentlicher Teil)
• Bericht dazu im öffentlichen Teil TOP 7
Informationen aus der Verwaltung
• Information zu Vergabeangelegenheiten
16.Bericht der Ausschussvorsitzenden über die Arbeit
in den Ausschüssen
(Nichtöffentlicher Teil)
Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten über die Schwerpunkte
der Sitzungen.
17. Finanzangelegenheit BV 15-2015
Dem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr. 15-2015 gefasst.
18. Vergabeangelegenheit
BV 22-2015
Dem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr. 22-2015 gefasst.
19. Vertragsangelegenheit
BV 23-2015
Dem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr. 23-2015 gefasst.
20. Vergabeangelegenheit
BV 26-2015
Dem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr. 26-2015 gefasst.
21. Vergabeangelegenheit
BV 27-2015
Dem Beschlussantrag wurde mehrheitlich zugestimmt und der Beschluss Nr. 27-2015 gefasst.
22. Anfragen und Anregungen der Stadtratsmitglieder
und des Bürgermeisters
- Anfragen zum Bauhof
- Feuerwehrversammlung: Information an die Stadträte
- Umgang mit der Presse
- Ordnung und Sauberkeit auf dem Gelände der Deutschen Bahn
AG - Haltepunkt Raguhn und angrenzendes Gelände
23. Schließung der Sitzung
Der Sitzungsleiter, Herr Zschocke, schloss die Sitzung um 20.45 Uhr.
gez. Berger
Bürgermeister
Siegel
4
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Bekanntmachung aus der
Ortschaftsratssitzung
Raguhn vom 02.02.2015
Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Der Ortsbürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die Sitzung.
Die Einberufung erfolgte ordnungsgemäß. Es waren 8 Ortschaftsräte und der Ortsbürgermeister anwesend. Die Beschlussfähigkeit war somit gegeben.
2.
Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung
und Bestätigung der Tagesordnung
Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen
einstimmig bestätigt.
3.Einwohnerfragestunde
4.
Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 15.12.2014
(öffentlicher Teil)
Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 15.12.2014 wurde
ohne Änderungen einstimmig genehmigt.
5.
Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich
gefasster Beschlüsse
6.
Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
7.
Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen für die öffentlichen Verkehrsanlagen im Gebiet der
Stadt Raguhn-Jeßnitz
8.
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der
Stadt Raguhn-Jeßnitz
9.
Sondernutzungssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz
10.
Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz
11.
Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Taube-Landgraben im Gebiet der Stadt
Raguhn-Jeßnitz
12. 4. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser)
der Stadt Raguhn-Jeßnitz vom 22.10.2003
13.
Satzung über die Regenwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) und den Anschluss an die öffentliche Regenwasseranlage
der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Regenwasserbeseitigungssatzung)
14.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Regenwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) der Stadt RaguhnJeßnitz (Regenwasserbeseitigungsgebührensatzung)
15. Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen im Gebiet
der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Straßenreinigungssatzung)
16.
Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz
17.
Anregungen und Anfragen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates
Nichtöffentlicher Teil
18.
Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung
und Bestätigung der Tagesordnung
Die vorliegende Tagesordnung wurde ohne Änderungen einstimmig bestätigt.
19.
Einwendungen zur Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 15.12.2014
(nichtöffentlicher Teil)
Der nichtöffentliche Teil der Niederschrift vom 15.12.2014
wurde ohne Änderungen einstimmig genehmigt.
20. Aktuelle Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
21.Grundstücksangelegenheit
22.
Anregungen und Anfragen durch die Mitglieder des Ortschaftsrates
23. Schließung der Sitzung
Es wurden folgende Stellungnahmen zur Anhörung gefasst:
Öffentlicher Teil:
Stellungnahme zur Anhörung - Nr. 26/ 2014 - Der Ortschaftsrat von Raguhn befürwortet die vorliegende Satzung über die
Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Raguhn-Jeßnitz.
Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung - Nr. 26/ 2014
erhoben.
Nr. 3/2015
Stellungnahme zur Anhörung - Nr. 27/ 2014 - Der Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn stimmt dem Entwurf der Sondernutzungssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz zu.
Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung - Nr. 27/ 2014
erhoben.
Stellungnahme zur Anhörung - Nr. 28/ 2014 - Der Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn stimmt der vorliegenden Satzung
unter Einbeziehung der genannten Ergänzungen/Änderungen zu.
Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung - Nr. 28/ 2014
erhoben.
Stellungnahme zur Anhörung - Nr. 30/ 2014 - Der Ortschaftsrat Raguhn stimmt der 4. Änderungssatzung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) im § 4 in der vorliegenden Fassung unter Vorbehalt
der Klärung der offenen Fragen zu. Die 4. Änderungssatzung tritt
rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.
Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung - Nr. 30/2014
erhoben.
Stellungnahme zur Anhörung - Nr. 31/ 2014 - Der Ortschaftsrat Raguhn stimmt der Satzung über die Regenwasserbeseitigung
(Niederschlagswasser) und den Anschluss an die öffentliche Regenwasseranlage der Stadt Raguhn-Jeßnitz „Regenwasserbeseitigungssatzung“ in der vorliegenden Fassung zu. Die Satzung tritt
rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Der Anhörungsantrag wurde
mehrheitlich zur Anhörung - Nr. 31/ 2014 erhoben.
Stellungnahme zur Anhörung - Nr. 32/ 2014 - Der Ortschaftsrat Raguhn stimmt der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Regenwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) der Stadt
Raguhn-Jeßnitz „Regenwasserbeseitigungsgebührensatzung“ in der
vorliegenden Fassung vorbehaltlich der Klärung der offenen Fragen
zu. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung - Nr. 32/ 2014 erhoben.
Stellungnahme zur Anhörung - Nr. 34/ 2014 - Der Ortschaftsrat Raguhn stimmt der Satzung über die Reinigung öffentlicher
Straßen im Gebiet der Stadt Raguhn-Jeßnitz „Straßenreinigungssatzung“ in der vorliegenden Fassung zu. Die Satzung tritt rückwirkend
zum 01.01.2015 in Kraft. Der Anhörungsantrag wurde einstimmig
zur Anhörung - Nr. 34 /2014 erhoben.
Stellungnahme zur Anhörung - Nr. 01/ 2015 - Der Ortschaftrat befürwortet die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt
Raguhn-Jeßnitz in der geänderten Fassung.
Der Anhörungsantrag wurde einstimmig zur Anhörung-Nr. 01/2015
erhoben.
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse oder
Stellungnahmen zur Anhörung gefasst.
gez. Berkenbusch
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung aus der
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung
des Ortschaftsrates Jeßnitz (Anhalt)
am 02.03.2015
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, fehlenden
Mitglieder des Ortschaftsrates und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zum öffentlichen Teil der Tagesordnung und
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung des öffentlichen Teils wurde ohne Änderungen
einstimmig bestätigt.
3. Einwohnerfragestunde
4. Einwendungen zu der Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 12.01.2015
TOP wurde vertagt.
5. Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung öffentlich
gefasster Beschlüsse
6. Aktuelle Mitteilungen
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Nr. 3/2015
7. Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Taube-Landgraben im Gebiet der Stadt
Raguhn-Jeßnitz
AV 04/2015
Die Anhörungsvorlage wurde einstimmig zurückgestellt.
8. Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen im Gebiet der
Stadt Raguhn-Jeßnitz
(Straßenreinigungssatzung) AV 07/2015
TOP wurde vertagt.
9. Änderung des Beschlusses 07/2015 zur Schaffung einer Wiesengrabanlage und Festlegung zu deren
Gestaltung
BV 13/2015
10.Schaffung einer Wiesengrabanlage und Festlegung zu deren
Gestaltung auf dem Friedhof in
Jeßnitz (Anhalt) - Bereich Roßdorf BV 14/2015
11.Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-JeßnitzAV
10/2015
12.Wasserwehrsatzung der Stadt
Raguhn-Jeßnitz AV 12/2015
13.Anfragen und Anregungen
Nichtöffentlicher Teil
14.Änderungsanträge zum nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung
und Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils wurde ohne Änderungen
einstimmig bestätigt.
15.Einwendung zu der Niederschrift und Feststellung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 12.01.2015
(nichtöffentlicher Teil)
TOP wurde vertagt.
16.Bericht des Ortsbürgermeisters über die Ausführung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
17.Verlegung bzw. Entfernung Parkstellfläche vor Grundstück Lange
Straße 52 AV 11/2015
18.Anfragen und Anregungen
19.Schließung der Sitzung
Es wurden folgende Beschlüsse im öffentlichen Teil gefasst und Stellungnahmen zu Anhörungen abgegeben:
Beschluss Nr. 13/2015
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Jeßnitz (Anhalt) beschließt:
1. Die Schaffung einer Wiesengrabanlage auf dem Friedhof Jeßnitz
(Anhalt).
2. Die Wiesengrabanlage wird auf der Rasenfläche im hinteren linken
Bereich des Friedhofes (s. Kennzeichnung im Lageplan) errichtet
und verfügt über eine Größe von ca. B 15 m x L 20 m.
3. Die Wiesengrabanlage wird ausschließlich als Urnenwiesengrabstätte eingerichtet. Die Vergabe der Grabstätten erfolgt der Reihe
nach. Die Größe der einzelnen Grabstelle beträgt 0,50 m x 0,50 m.
Es werden ausschließlich Doppelgrabstellen vergeben.
4. In jeder Urnenwiesengrabstätte dürfen 2 Urnen beigesetzt werden. Die Beisetzung der Aschekapsel erfolgt ohne Schmuck bzw.
Überurne.
5. Die Gestaltung der Grabstätte erfolgt zweigeteilt
- im hinteren Bereich der Wiesengrabanlage (vor der Mauer nach
rechts auslaufend) sind Stehlen aus Naturstein zugelassen. Die
Grundplatte der Stehle beträgt dabei B 0,50 m x L 0,50 m x Höhe
0,50 m. Sie ist ebenerdig einzulassen und die Standsicherheit
durch entsprechende Fundamentierung zu gewährleisten. Die
Maße der Stehle betragen L 0,35 m (Ansichtsfläche) x B 0,18 m
x H 0,70 m.
- ab ca. der Mitte bis zum Eingangsbereich der Wiesengrabanlage
sind liegende Grabmale aus Naturstein in Form einer sogenannten
„Gruftplatte“ zugelassen mit den Maßen B 0,50 m x L 0,50 m
x H 0,10 m. Diese Grabmale sind ebenerdig und trittfest (durch
Fundamentierung) einzubringen.
5
6. Das Setzen der Grabmale auf den Wiesengrabstätten erfolgt
durch den Nutzungsberechtigten in den ersten 3 Monaten nach
der Beisetzung.
7. Das Anlegen von individuellen Pflanzbeeten, die Pflanzung von
Bäumen, Sträuchern u. a. ist nicht gestattet. Das Ablegen von
Grabschmuck ist ausschließlich am Bestattungstag auf der dafür
ausgewiesenen Fläche möglich (rechts unten gem. Vorschlag
Ing.-Büro Eisel).
8. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Wiesengrabstätte
ist nur dann möglich, wenn noch keine Doppelbelegung der
Grabstätte erfolgt ist. Ist die Wiesengrabstätte vollständig belegt,
ist der Wiedererwerb des Nutzungsrechts ausgeschlossen.
Die Beschlussvorlage wurde mehrheitlich zum Beschluss Nr. 13/2015
erhoben.
Beschluss Nr. 14/2015
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Jeßnitz (Anhalt) beschließt:
9. Die Schaffung einer Wiesengrabanlage auf dem Friedhof Roßdorf
der Stadt Jeßnitz (Anhalt).
10.Die Wiesengrabanlage wird auf einer Fläche im mittleren Bereich
des Friedhofes (s. Kennzeichnung im Lageplan) errichtet und
verfügt über eine Größe von ca. B 6 m x L 6 m.
11.Die Wiesengrabanlage wird ausschließlich als Urnenwiesengrabstätte eingerichtet. Die Vergabe der Grabstätten erfolgt der Reihe
nach. Die Größe der einzelnen Grabstelle beträgt 0,50 m x 0,50 m.
Es werden ausschließlich Doppelgrabstellen vergeben.
12.In jeder Urnenwiesengrabstätte dürfen 2 Urnen beigesetzt werden. Die Beisetzung der Aschekapsel erfolgt ohne Schmuck bzw.
Überurne.
13.Die Gestaltung der Grabstätte erfolgt mit liegenden Grabmalen
aus Naturstein in Form einer sogenannten „Gruftplatte“ mit den
Maßen B 0,50 m x L 0,50 m x H 0,10 m. Diese Grabmale sind
ebenerdig und trittfest (durch Fundamentierung) einzubringen.
14.Das Setzen der Grabmale auf den Wiesengrabstätten erfolgt
durch den Nutzungsberechtigten in den ersten 3 Monaten nach
der Beisetzung.
15.Das Anlegen von individuellen Pflanzbeeten, die Pflanzung von
Bäumen, Sträuchern u. a. ist nicht gestattet. Das Ablegen von
Grabschmuck ist ausschließlich am Bestattungstag auf der dafür
ausgewiesenen Fläche möglich.
16.Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Wiesengrabstätte
ist nur dann möglich, wenn noch keine Doppelbelegung der
Grabstätte erfolgt ist. Ist die Wiesengrabstätte vollständig belegt,
ist der Wiedererwerb des Nutzungsrechts ausgeschlossen.
Die Beschlussvorlage wurde mehrheitlich zum Beschluss Nr. 14/2015
erhoben.
Stellungnahme zur Anhörung 10/2015
Der Ortschaftsrat Jeßnitz (Anhalt) befürwortet die Neufassung der
Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz in der vorliegenden
Fassung.
Der Anhörungsvorlage wurde mehrheitlich zugestimmt.
Stellungnahme zur Anhörung 12/2015
Der Ortschaftsrat der Stadt Jeßnitz (Anhalt) stimmt der Wasserwehrsatzung in der vorliegenden Fassung zu.
Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft.
Der Anhörungsvorlage wurde einstimmig zugestimmt.
Nichtöffentlichen Teil:
Stellungnahme zur Anhörung 11/2015
Der Anhörungsvorlage wurde einstimmig zugestimmt.
gez. Ernst
Ortsbürgermeister
6
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Nr. 3/2015
Bekanntmachung Jahresrechnung und Entlastung 2009 für die Ortschaft Thurland
Die Jahresrechnung 2009 weist folgendes Abschlussergebnis aus:
VerwaltungshaushaltVermögenshaushalt
Gesamthaushalt
EUREUREUR
Einnahmen
Solleinnahmen (= Anordnungssoll)
536.883,75
1.748.254,56
2.285.138,31
+ neugebildete Haushaltseinnahmenereste
0,00
0,00
- Abgang Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr
0,00
0,00
- Abgang Kasseneinnahmereste vom Vorjahr
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigter Solleinnahmen
536.883,75
1.748.254,56
2.285.138,31
Ausgaben
Sollausgaben (= Anordnungssoll)
+ neu gebildete Haushaltsausgabereste
- Abgang Haushaltsausgabereste vom Vorjahr
- Abgang Kassenausgabereste vom Vorjahr
Summe bereinigter Sollausgaben
Unterschied
Etwaiger Unterschied bereinigter Solleinnahmen
./. bereinigter Sollausgaben
Fehlbetrag
541.981,89
0,00
5.098,14
0,00
536.883,75
1.413.843,94
1.013.448,99
0,00
0,00
2.427.292,93
1.955.825,83
1.013.448,99
5.098,14
0,00
2.964.176,68
0,00
- 679.038,37
- 679.038,37
Beschluss-Nr. 02-2014 des Stadtrates der Stadt Raguhn-Jeßnitz vom 28.01.2015
Jahresrechnung der Ortschaft Thurland für das Haushaltsjahr 2009
Beschluss:
Der Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung der Ortschaft Thurland für das Haushaltsjahr 2009 wird durch den Bürgermeister festgestellt und mit dem Schlussbericht des RechnungsDer Beschluss über die Jahresrechnung und die Entlastung des
Bürgermeisters sowie die Jahresrechnung 2009 mit dem Rechenschaftsbericht liegen gemäß § 170 der Gemeindeordnung für das
Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) (ab 01.07.2014 § 156 Absatz 2 KVG
LSA) in der zurzeit gültigen Fassung vom
30. März 2015 bis 9. April 2015
zur Einsichtnahme bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz, OT Raguhn,
Rathaus (Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz), Zimmer 18,
während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Sondernutzungssatzung
der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Aufgrund der §§ 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes
für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI.
LSA S. 288) i.V.m. § 50 Abs. 1 Straßengesetz für das Land SachsenAnhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBI. LSA S. 334), § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) vom 28.06.2007 (BGBl. I S. 1206) in
der jeweils zur Zeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt
Raguhn-Jeßnitz in seiner Sitzung am 18.02.2015 folgende Satzung
beschlossen:
§1
Sachlicher Geltungsbereich
(1) Diese Satzung gilt für die Gemeindestraßen einschließlich öffentlicher Wege und Plätze sowie für Ortsdurchfahrten von Bundes-,
Landes- und Kreisstraßen im Stadtgebiet.
(2) Zu öffentlichen Straßen gehören Straßenkörper, der Luftraum über
dem Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen.
prüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu diesem Bericht dem
Stadtrat vorgelegt.
Gemäß § 120 KVG LSA in der derzeit geltenden Fassung wird durch
den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz die Jahresrechnung der
Ortschaft Thurland für das Haushaltsjahr 2009 bestätigt.
Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister Entlastung.
Raguhn-Jeßnitz, am 12. März 2015
Berger
Bürgermeister
§2
Erlaubnispflicht für Sondernutzungen
Für den Gebrauch der in § 1 bezeichneten Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) ist die Erlaubnis der Stadt
erforderlich, soweit diese Satzung in § 7 - erlaubnisfreie Sondernutzung - nichts anderes bestimmt.
Zur erlaubnispflichtigen Sondernutzung zählen:
1. in den Straßenraum hineinragende Teile baulicher Anlagen, wie
insbesondere Sonnenschutzdächer (Markisen), Vordächer;
2. das Aufstellen von Baubuden, Bauzäunen, Gerüsten, Schuttrutschen, Containern, das Abstellen von Arbeitswagen, Baumaschinen und -geräten, die Lagerung von Baustoffen und Bauschutt,
Gartenabfällen;
3. die vorübergehende Anlage von Gehwegüberfahrten oder anderen Grundstückszufahrten mit mehr als 5,00 m Breite bei Baumaßnahmen (Baustellenzufahrten),
4. das Verteilen und der Verkauf von Handzetteln, Flugblättern und
anderen Werbeschriften mit Ausnahme der Werbung politischen
oder religiösen Inhalts, soweit es sich nicht um kommunikativen
Verkehr handelt;
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Nr. 3/2015
5. Werbefahrten mit Fahrzeugen und die Werbung durch Personen,
die Plakate oder ähnliche Ankündigungen umhertragen oder
Handzettel verteilen,
6. das Aufstellen oder Anbringen von Verkaufsständen, Hinweisschildern, Plakaten, Werbeträgern u.ä.
7. Werbung mit Lautsprechern,
8. das Abstellen von nicht zugelassenen, aber zulassungspflichtigen
sowie von nicht betriebsbereiten Fahrzeugen und Anhängern,
9. das Aufstellen von Fahrradständern und die Errichtung von Fahrradabstellanlagen
10.die Zurschaustellung von Tieren
11.motorsportliche Veranstaltungen
12.das Anbringen oder Aufstellen von Warenauslagen und Warenständern; dekoratives und begleitendes Zubehör auch für Gewerbetreibende mit Außenbewirtschaftung (z. B. Tische, Stühle,
Bänke oder Schirme)
§3
Ausschluss von Sondernutzungen
Von Sondernutzungen sind ausgeschlossen Werbeträger vor Einmündungen / Fußgängerüberweg und Kreuzungen 30 m.
§4
Pflichten der Erlaubnisnehmer
(1) Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, die mit der Sondernutzung
verbundenen Anlagen nach den Anforderungen der Sicherheit und
Ordnung und anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu
unterhalten.
(2) Die Erlaubnisnehmer haben für einen ungehinderten Zugang zu
allen in die Straßendecke eingebauten Einrichtungen zu sorgen.
Wasserablaufrinnen, Kanalschächte, Hydranten, Kabel-, Heizungsund sonstige Revisionsschächte sind freizuhalten. Soweit beim Aufstellen, Anbringen oder Entfernen von Gegenständen der Straßenkörper aufgegraben werden muss, ist die Arbeit so vorzunehmen,
dass nachhaltige Schäden am Straßenkörper und an den Anlagen,
insbesondere den Wasserablaufrinnen und den Versorgungs- und
Kanalleitungen sowie eine Änderung ihrer Lage vermieden wird. Der
Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der Stadt Raguhn-Jeßnitz die
Anlagen auf seine Kosten zu ändern und alle Kosten zu ersetzen, die
dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
(3) Erlischt die Erlaubnis, haben die bisherigen Erlaubnisnehmer die
Sondernutzung einzustellen, alle von ihnen erstellten Einrichtungen
und die zur Sondernutzung verwendeten Gegenstände unverzüglich
zu entfernen und den früheren Zustand ordnungsgemäß wiederherzustellen.
§5
Haftung
(1) Die Stadt haftet dem Erlaubnisnehmer nicht für Schäden, die sich
aus dem Zustand der Straßen und der darin eingebauten Leitungen
und Einrichtungen für den Erlaubnisnehmer und die von ihm erstellten
Anlagen ergeben. Mit der Einräumung der Sondernutzung übernimmt
die Stadt keinerlei Haftung, insbesondere nicht für die Sicherheit der
von den Benutzern eingebrachten Sachen.
(2) Der Erlaubnisnehmer haftet der Stadt für alle von ihm oder seinem
Personal verursachten Schäden durch unbefugte, ordnungswidrige
oder nicht rechtzeitig gemeldete Arbeiten. Er gewährleistet, dass
die von ihm ausgeübte Sondernutzung die Verkehrssicherheit nicht
beeinträchtigt. Er haftet ferner für sämtliche Schäden, die sich aus
der Vernachlässigung seiner Pflichten zur Beaufsichtigung seines
Personals ergeben. Er hat die Stadt von allen Ansprüchen freizustellen, die von dritter Seite aus der Art der Benutzung gegen die Stadt
erhoben werden können.
(3) Die Stadt kann verlangen, dass der Erlaubnisnehmer zur Deckung
des Haftpflichtrisikos vor der Inanspruchnahme der Erlaubnis den
Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachweist
und diese Versicherung für die Dauer der Sondernutzung aufrechterhält. Auf Verlangen der Stadt sind ihr der Versicherungsschein und
die Prämienquittungen vorzulegen.
7
§6
Erlaubnisantrag
(1) Erlaubnisanträge sind mindestens 2 Wochen vor Beginn der ausgeübten Tätigkeit (Sondernutzung) bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz zu
stellen. Die Stadt kann die Erläuterungen durch Zeichnung, textliche
Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise verlangen.
Die Verpflichtung, andere beteiligte Behörden oder Stellen zu benachrichtigen oder deren Genehmigung einzuholen, bleibt unberührt.
(2) Wird durch Sondernutzung ein im Eigentum eines Dritten stehendes Grundstück in Anspruch genommen oder in seiner Nutzung
beeinträchtigt, kann die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis von
der schriftlichen Zustimmung des Berechtigten abhängig gemacht
werden. Entsprechend kann verfahren werden, wenn durch die
Sondernutzung Rechte Dritter auf Benutzung der Straße über den
Gemeingebrauch hinaus beeinträchtigt werden können.
§7
Erlaubnisfreie Sondernutzung
(1) Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen:
1. Werbeanlagen, die höher als 3,00 m über dem Gehweg oder
höher als 4,50 m über der Fahrbahn, der Fußgängerzone oder
dem verkehrsberuhigten Bereich angebracht werden; die nicht
mehr als 0,50 m in den Straßenraum hineinragen;
2. sonstige (bis max. 0,30m) in den Straßenraum hineinragende
Werbe- oder Verkaufseinrichtungen und Automaten oder mit
einer baulichen Anlage verbundene Werbeeinrichtungen bis zu
einem Flächenbedarf von 0,8 m2,
a) wenn sie außerhalb von den Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen in einer Höhe von bis zu 3 m nicht mehr
als 5 % der Gehwegbreite und höchstens 0,30 m in einen
Gehweg hineinragen
b) wenn sie innerhalb von Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen in einer Höhe von bis zu 4,50 m höchstens
1 m in eine Fußgängerzone oder einen verkehrsberuhigten
Bereich hineinragen und eine freie Durchgangsbreite von
mindestens 2 m für Fußgänger verbleibt;
3. bauaufsichtlich genehmigte Anlagen im Straßenkörper wie Roste,
Einvvurfvorrichtungen, Treppenstufen, wenn sie nicht mehr als
0,60 m in einen Gehweg oder 1,00 m in eine Fußgängerzone
oder einen verkehrsberuhigten Bereich hineinragen
4. das Verteilen und der Verkauf von Handzetteln, Flugblättern und
Schriften politischen oder religiösen Inhalts auf öffentlichen Straßen; diese Tätigkeiten sind vor Beginn der Stadt anzuzeigen;
wird diese erlaubnisfreie Sondernutzung beendet, so hat der
jeweilige Nutzer die von ihm erstellten Einrichtungen und für die
Sondernutzung verwendeten Gegenstände zu entfernen und
den früheren Zustand ordnungsgemäß wiederherzustellen;
5. die Anlage von Baustellenzufahrten (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3) bis
zu 5 m Breite;
6. das Aufstellen von Fahrradständern und die Errichtung von Fahrradabstellanlagen durch den Träger der Straßenbaulast,
7. behördlich genehmigte Straßensammlungen sowie der Verkauf
von Losen für behördlich genehmigte Lotterien auf Gehwegen,
in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen.
(2) Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Erlaubnisse, Genehmigungen oder Bewilligungen bleiben unberührt.
§8
Einschränkungen erlaubnisfreier Sondernutzung
Erlaubnisfreie Sondernutzungen (§ 7) können eingeschränkt, mit
Auflagen versehen oder untersagt werden, wenn öffentliche Belange,
insbesondere Belange des Verkehrs, dies erfordern.
§9
Sondernutzungsgebühren
Die Gebühren für Sondernutzungen, die der Stadt als Träger der
Straßenbaulast und in Ortsdurchfahrten zustehen, richten sich nach
der jeweils geltenden Fassung der Sondernutzungsgebührensatzung
der Stadt Raguhn-Jeßnitz.
8
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
§ 10
Übergangsregelungen
Sondernutzungen, für die die Stadt vor Inkrafttreten dieser Satzung
eine Erlaubnis auf Zeit oder Widerruf erteilt hat, bedürfen keiner neuen
Erlaubnis nach § 2 dieser Satzung.
Nr. 3/2015
d. entgegen § 4 Abs. 3 bzw. § 7 Abs. 1 Nr. 4 dieser Satzung den
früheren Zustand nicht ordnungsgemäß wiederherstellt.
In diesen Fällen kann jede Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße
von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
(3) Die Anwendung von Zwangsmitteln im Rahmen des § 71 VwVG
LSA i.V. m. §§ 53 ff SOG LSA durch die Stadt bleibt unberührt.
§ 11
Ordnungswidrigkeiten
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bestimmt sich nach § 48
StrG LSA und § 23 FStrG LSA.
Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 6 KVG LSA handelt auch, wer
a. Entgegen § 4 Abs. 2 Satz 1 dieser Satzung nicht für einen ungehinderten Zugang zu den in die Straßendecke eingebauten
Einrichtungen sorgt,
b. entgegen § 4 Abs. 2 Satz 2 dieser Satzung nicht die Wasserablaufrinnen, Kanalschächte, Hydranten, Kabel-, Heizungs- und
sonstigen Revisionsschächte freihält,
c. entgegen § 4 Abs. 3 dieser Satzung die Sondernutzung nicht
einstellt oder
Die Stadt Raguhn-Jeßnitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
2 teilzeitbeschäftigte Hausmeister/innen
für ihre Kindertagesstätten
in den Ortsteilen Schierau und Raguhn
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von jeweils 15 Stunden.
Das Arbeitsfeld umfasst folgende Aufgabenbereiche:
· Wartung der haustechnischen Anlagen
· Ausführung von kleineren Reparaturarbeiten
· Durchführung von Räum- und Streudiensten
· Grünanlagenpflege und Sauberhaltung des Grundstücks
· Handwerkliche Betreuung des Kitabetriebs
·Schließdienste
· Alle sonst in einem Hausmeisterdienst anfallenden Tätigkeiten
Wir erwarten:
· abgeschlossene handwerkliche Ausbildung im Bereich Haustechnik oder vergleichbare Berufsausbildung
· hohe körperliche Belastbarkeit
· Zuverlässigkeit und Flexibilität
· Selbstständige, effiziente Arbeitsweise
· Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
· Führerschein mindestens Klasse BE, idealerweise CE
· aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis
Stellenausschreibung
Die Stadt Raguhn-Jeßnitz beabsichtigt zum 01.08.2015
eine/n Auszubildende/n
für den Beruf der/s Verwaltungsfachangestellten
Fachrichtung Kommunalverwaltung
in der Stadtverwaltung einzustellen. Die Ausbildungsdauer beträgt
3 Jahre.
Die Bewerber sollten über gute Deutsch- und PC-Kenntnisse, ein
umfangreiches Allgemeinwissen und Interesse am kommunalpolitischen Geschehen verfügen.
Voraussetzung ist der erfolgreiche Realschulabschluss oder ein
gleichwertiger Abschluss mit „gutem“ Notendurchschnitt.
Die Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.
Berger (Bürgermeister) Raguhn-Jeßnitz, 10.03.2015
Ort, Datum
·
die Bereitschaft, zur Leistung von Mehrarbeit sowie den eigenen
Pkw für Dienstfahrten zu nutzen
· Einschlägige Berufserfahrung im Bereich Hausmeisterservice
oder Facilitymanagement ist erwünscht.
Wir bieten
· ein vielseitiges und anspruchsvolles Aufgabengebiet
· eine tarifgerechte Bezahlung nach dem TVöD-VKA sowie die
sonstigen im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen
Hinweis: Da das Führungszeugnis kostenpflichtig ist und eine Erstattung der Kosten durch die Stadt Raguhn-Jeßnitz nicht erfolgt, ist
dieses erst im Rahmen der Durchführung der Vorstellungsgespräche
vorzulegen. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (lückenloser
Lebenslauf, Tätigkeitsnachweise, Zeugniskopien, Ausbildungsnachweise, Beurteilungen, Referenzen usw.) senden Sie bitte bis
zum 16.04.2015 an die
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Hauptamt
Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz.
Hinweis:
Bewerbungskosten werden grundsätzlich nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend
frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle nicht zurückgesandten
oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf eines Monats
nach Ende des Auswahlverfahrens (Mitteilung erfolgt) vernichtet.
Bitte beachten: Eine Eingangsbestätigung von Bewerbungen wird
nicht erstellt.
Schriftliche Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Kopie des letzten Schulzeugnisses, usw.) bis zum
24.04.2015 zu richten an:
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Hauptamt
Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter
Rückumschlag beigefügt ist. Sie werden nach gegebener Zeit den
Datenschutzbestimmungen entsprechend vernichtet. Mit der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie uns die Zustimmung, dass wir Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der
Einspruchsfrist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) einbehalten oder inhaltliche Kopien fertigen dürfen.
Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden
nach Ablauf eines Monats nach Ende des Auswahlverfahrens (Mitteilung erfolgt) vernichtet.
Bitte beachten: Eine Eingangsbestätigung von Bewerbungen wird
nicht erstellt.
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Nr. 3/2015
Veranstaltungen in der
Stadt Raguhn-Jeßnitz - Monat April 2015
03.04.2015
14.00 Uhr
Heimatverein Jeßnitz (Anhalt)
Conradiwanderung, Jeßnitz Rathaus
06.04.2015
10.00 Uhr Lingenauer Bürgerverein
Ostereiersuchen im Lingenauer Wald mit Musik
11.04.2015
09.00 Uhr Altj. Hundefreunde in Anhalt
Frühjahrsprüfung, Altjeßnitz Hundeplatz
11.04.2015
16.00 Uhr
OFW Raguhn
Nachosterfeuer, Gelände hinter dem Klubhaus Raguhn
12.04.2015 FV Irrgarten Altjeßnitz
Klein-Ostern im Park
18.04.2015
14.00 Uhr OG Volkssolidarität Raguhn
Frühlingsfest, Klubhaus Raguhn
25.04.2015
16.00 Uhr Volkschor „Muldeklang“ Jeßnitz
Festkonzert, evang. Kirche Jeßnitz
30.04.2015
18.00 Uhr Feuerwehrverein Jeßnitz (Anhalt)
Tanz in den Mai, OFW Jeßnitz
30.04.2015 Feuerwehr- u. Heimatverein Marke
Maifeier
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Anhalt
Ferd.-v.-Schill-Str. 24
06844 Dessau-Roßlau
Dessau-Roßlau, den 16.03.2015
Öffentliche Bekanntmachung
Bodenordnungsverfahren Mosigkau
Stadt: Dessau-Roßlau
Verf.-Nr.: 611-14DE3048
Ladung
zum Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz
Als Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der
Grundstücke des Bodenordnungsgebietes liegen
der Wertermittlungsrahmen sowie
die Wertermittlungskarten
zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom
7. April 2015 bis 21. April 2015
Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von
13.00 bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
(Terminvereinbarung außerhalb der Zeiten ist möglich)
im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Anhalt
Kavalierstr. 31 (Eingang über Nantegasse/Hobuschgasse)
06844 Dessau-Roßlau, Zimmer 1.18 aus.
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der
Wertermittlung wird bestimmt auf
Mittwoch, den 22. April 2015 um 9.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 15.00 Uhr
im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Anhalt
Kavalierstr. 31 (Eingang über Nantegasse/Hobuschgasse)
06844 Dessau-Roßlau, Zimmer 1.18
Ein Beauftragter des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und
Forsten Anhalt wird die Ergebnisse der Wertermittlung im Anhörungstermin erläutern.
Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen.
Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer
der Auslegung Einwendungen gegen die Änderung der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrach-
9
ten Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der
Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Das Ergebnis der Überprüfung
wird jedoch nicht schriftlich mitgeteilt. Nach Behebung begründeter
Einwendungen stellt das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Anhalt die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt
den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die
Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich
des Ergebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal
zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
1. gegen die Feststellung die Ergebnisse der Wertermittlung nach
ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden kann,
2. die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Bodenordnungsgebiet gilt. Sie ist, sobald sie unanfechtbar
geworden ist, für alle Beteiligte bindend.
Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte
erwünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht
erforderlich.
Einschulung 2015!
Elternversammlung
Liebe Eltern!
Am 22.04.2015 findet um 18.00 Uhr in der Aula der Grundschule
„Am Markt“ Raguhn die Elternversammlung der kommenden Einschüler statt. Sie erhalten an diesem Abend wichtige Informationen zur
Einschulung, Klassenbildung, Unterrichtsmaterial, Hort, Essen usw.
Mit freundlichem Gruß
O. Költzsch
Schulleiter
Kostenfreie Ferienfreizeiten für
Kinder und Jugendliche aus
einkommensschwachen Familien 2015
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bietet auch in diesem Jahr kostenfreie
Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld an.
Die Eltern haben ab sofort die Möglichkeit, ihre Kinder für eine
Ferienmaßnahme mit maximal 6 Übernachtungen anzumelden.
Die Ferienfreizeiten finden an verschiedenen Orten im Landkreis
Anhalt-Bitterfeld statt (siehe Anlage). Die Hin- und Rückfahrt zum
Ferienlager ist von den Eltern selbst zu organisieren und zu finanzieren.
Die Antragsformulare erhalten Sie
· im Jugendamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
· in den Bürgerämtern des Landkreises in Bitterfeld, Köthen und
Zerbst
· auf der Internetseite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Kirchhof
Tel. Nr. 03496 601606
(E-Mail: [email protected])
Frau Stelter
Tel. Nr. 03496 601605
(E-Mail: [email protected])
Frau Meißner
Tel. Nr. 03496 601656
(E-Mail: [email protected])
Der Antrag und die beizufügenden Unterlagen sind bis zum
15.05.2015 im Jugendamt bzw. in den Bürgerämtern abzugeben.
Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Jugendamt
Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt)
10
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Nr. 3/2015
Einrichtungen zur Durchführung der Ferienfreizeit
für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien 2015
Lfd.
Nr.
Name der Einrichtung
Zeitraum
des Ferienlagers
Übernachtung
Konzept
der Maßnahme
1
Europa-Jugendbauernhof
Deetz e. V., OT Deetz,
Kurzes Ende 4,
39264 Zerbst/Anhalt
13.07. - 17.07.15
4
Tiere füttern, Besuch Milchviehanlage,
Baden und Bootsfahrt auf dem Deetzer
Teich, Ponyreiten, Bogenschießen, Lagerfeuer, Abschlussdisko
2
Europa-Jugendbauernhof
Deetz e. V., OT Deetz,
Kurzes Ende 4,
39264 Zerbst/Anhalt
03.08. - 07.08.15
4
Tiere füttern, Besuch Milchviehanlage,
Baden und Bootsfahrt auf dem Deetzer
Teich, Pony reiten, Bauernhofolympiade,
Sportturniere, Lagerfeuer, Nachtwanderung, Abschlussdisko
3
Europa-Jugendbauernhof
Deetz e. V., OT Deetz,
Kurzes Ende 4,
39264 Zerbst/Anhalt
10.08. - 14.08.15
4
Tiere füttern, Besuch Milchviehanlage,
Baden und Bootsfahrt auf dem Deetzer
Teich, Pony reiten, Bauernhofolympiade,
Bogenschießen, Lagerfeuer, Abendwanderung mit Schatzsuche, Abschlussdisko
4
Öko-Domäne Bobbe e. V.,
OT Bobbe,
Kastanienallee 9,
06386 Osternienburger Land
26.07. - 31.07.15
5
Kennenlernen des Hofes und der Tiere,
Beteiligung an der tägliche Pflege Tiere,
gesunde Ernährung, Erlernen traditioneller Handwerkskünste (Töpfern, Flechten,
Spinnen, Filzen, Weben), Wanderungen,
Kremserfahrt, Volleyball, Fußball, Federball usw.
5
Öko-Domäne Bobbe e. V.,
OT Bobbe,
Kastanienallee 9,
06386 Osternienburger Land
16.08. - 21.08.15
5
Kennenlernen des Hofes und der Tiere,
Beteiligung an der tägliche Pflege Tiere,
gesunde Ernährung, Erlernen traditioneller Handwerkskünste (Töpfern, Flechten,
Spinnen, Filzen, Weben), Wanderungen,
Kremserfahrt, Volleyball, Fußball, Federball usw.
6
Paschlewwer
Freizeit- und Ferienhof,
OT Großpaschleben,
Trinumer Weg 4,
06386 Osternienburger Land
26.07. - 01.08.15
6
Übernachtung im Tipi, Radtour mit Kinobesuch, baden im Pool, Lagerfeuer, Quad
fahren,Angeln, Kremserfahrt mit Picknick,
Tiere füttern, Besuch des Zoos in Bernburg, Tischtennisturnier, Gipsfiguren gießen und bemalen, Schnipseljagd, Grillabend, Nachtwanderung, Piratenfest,
Zumba-Party
7
Paschlewwer
Freizeit- und Ferienhof,
OT Großpaschleben,
Trinumer Weg 4,
06386 Osternienburger Land
09.08. - 15.08.15
6
Übernachtung im Tipi, Radtour, baden
im Pool, Lagerfeuer, Quad fahren, Angeln, Kremserfahrt mit Picknick, Tiere
füttern, Fahrt nach Dessau ins Dessolino (Indoorspielplatz), Tischtennisturnier,
Gipsfiguren bemalen, Schnipseljagd, Grillabend, Nachtwanderung, Zumba-Party,
Baden in der Köthener Badewelt
8
INFRA Service
Sachsen-Anhalt,
Köthener Badewelt,
Ratswall 9,
06366 Köthen (Anhalt)
13.07. - 17.07.15
4
Feriencamp in der Köthener Badewelt mit
Übernachtung in Zelten, Stadtrallye, Badespaß mitGroßwasserspielgeräten, Lagerfeuer, Clubtanz, Freiluftkino, Fahrt nach
Magdeburg, Kletterpark,Beachparty mit
Nachtbaden, Workshops (basteln), Staffelspiele im Wasser
9
INFRA Service
Sachsen-Anhalt,
Köthener Badewelt,
Ratswall 9,
06366 Köthen (Anhalt)
20.07. - 24.07.15
4
Feriencamp in der Köthener Badewelt mit
Übernachtung in Zelten, Stadtrallye,
Badespaß mit Großwasserspielgeräten,
Lagerfeuer, Clubtanz, Freiluftkino, Fahrt
nach Magdeburg, Kletterpark, Beachparty mit Nachtbaden, Workshops (basteln),
Staffelspiele im Wasser
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Nr. 3/2015
Öffentliche Stellenausschreibung
Der Abwasserzweckverband Westliche Mulde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er ist für die Abwasserentsorgung
von ca. 70.000 Einwohnern zuständig. Das Entsorgungsgebiet
umfasst Teile der Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Saalekreis mit
einer Fläche von 211 km2.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine fachlich kompetente Persönlichkeit für die Funktion als
Kaufmännischer Leiter (m/w)
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Betriebswirtschaftliche Begleitung von Prozessen und Entscheidungen
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen
- Erarbeitung von Investitions-, Finanz- und Wirtschaftsplänen
- Verantwortlich für Liquiditätsplanung und Liquiditätsmanagement
- Erstellung von Investitions- und Rentabilitätsrechnungen
- Erstellung von Kalkulationen
- Durchsetzung und Begleitung von Vollstreckungsmaßnahmen
- Ansprechpartner für Banken, Wirtschaftsprüfer, Versicherungen, Kommunen und Kunden
Wir erwarten von Ihnen:
- Abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaftslehre oder
vergleichbare kaufmännische Qualifikation
- Mehrjährige relevante Berufserfahrung in einer Führungsaufgabe im kaufmännischen Bereich
- Kompetenz, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsbereitschaft
- Teamfähigkeit, Flexibilität und Organisationsgeschick
- Versierter Umgang mit MS-Office
- Führerschein-Klasse B
Wir bieten:
- Eine unbefristete Vollzeitstelle (40 h/Woche)
- Vergütung nach Entgeltgruppe 9 TVöD
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben,
Lebenslauf, Zeugnisse und Beurteilungen) senden Sie bitte bis
zum 17.04.2015:
AZV Westliche Mulde OT Bitterfeld, Berliner Str. 6,
06749 Bitterfeld-Wolfen
oder per E-Mail an: [email protected]
Bei Einsendung der Unterlagen per Post sind diese mit „Bewerbung“ zu kennzeichnen.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eine Eingangsbestätigung der Bewerbung erfolgt nicht.
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein
ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Sollte dies
nicht der Fall sein, werden die Unterlagen nach gegebener Zeit
entsprechend den Datenschutzbestimmungen vernichtet.
Für weitere Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen die Geschäftsführung des AZV Westliche Mulde, Tel. 03493
302158, zur Verfügung.
Info zum Weissen Ring
Außenstelle Anhalt Bitterfeld
Der Weisse Ring leistet seit 1976 in den alten und seit 1990 in den
neuen Bundesländern notwendige Hilfe für Opfer von Straftaten.
Der bundesweit aufgestellte Verein ist seit Juni 2000 auch im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit einer Außenstelle präsent. Von den insgesamt 46 Mitgliedern des Weissen Ring im Landkreis arbeiten
gegenwärtig 15 ehrenamtliche Mitarbeiter aktiv in der Außenstelle.
Im August dieses Jahres übernahm ich vom krankheitsbedingt ausgeschiedenen langjährigen Außenstellenleiter Heiner Lindstedt die
Leitung der Außenstelle im Landkreis Anhalt- Bitterfeld. Seit 2011
bin ich als ehrenamtliche Mitarbeiterin im Verein tätig und habe in
erster Linie Opferarbeit geleistet.
11
Als ehemalige Polizeibeamtin konnte ich dabei auf meine langjährigen
Erfahrungen bei der Kriminalpolizei bauen.
Um Opfern von Straftaten helfen zu können, muss eine Opferhilfe
durch menschliche Betreuung eingeleitet werden. Dazu gehören vor
allem Gespräche mit den Opfern und Angehörigen, Begleitung zu
Ämtern und Terminen sowie Hilfen für Antragstellungen zustehender Leistungen, Vermittlung zu anderen Fachorganisationen und
Fachdiensten.
In Notsituationen können auch geldliche Hilfen des Vereins weitergegeben werden.
Leider wissen viele Opfer nicht, dass sie bei uns Hilfe bekommen
oder trauen sich nicht.
Seit Januar 2014 haben wir in der Außenstelle 29 Opferfälle bearbeitet. Die Zahl steigt langsam. Dazu trägt ganz sicher auch unser
zunehmender Bekanntheitsgrad bei. In zahlreichen Veranstaltungen
und Gesprächsrunden wurde der Weisse Ring mit seinem breiten
Angebot an Hilfeleistungen für Opfer von Straftaten vorgestellt.
Neben der Opferarbeit, die für alle ehrenamtlichen Mitarbeiter oberste
Priorität besitzt, wollen wir uns zukünftig noch stärker als bisher
bei der Prävention engagieren. Dazu gehört die Information über
neue Kriminalitätsformen im Rahmen unserer Vortragstätigkeit, die
Mitarbeit in Netzwerken der Prävention sowie die Initiierung bzw.
Unterstützung kriminalpräventiver Projekte.
Kriminalitätsvorbeugung ist neben der Opferhilfe und dem öffentlichen
Eintreten für Kriminalitätsopfer ein Satzungsziel des Weissen Rings.
Wir möchten, dass unsere Bürger sicher leben und stellen Ihnen gerne
Informationen zum Schutz vor Kriminalität zur Verfügung, damit Sie
erst gar nicht Opfer einer Straftat werden.
Gewalt - Jugendkriminalität - Gefahren im Internet Sexueller Missbrauch - Häusliche Gewalt - Stalking Betrug - Diebstahl - Einbruch - Raub - Haben Sie konkrete
Fragen zu diesen oder anderen Bereichen der Kriminalitätsvorbeugung, dann rufen Sie uns an.
Wir suchen aber auch für unseren Verein interessierte ehrenamtliche
Mitarbeiter, um besser helfen zu können.
Unter der Telefonnummer 015155164748 können Sie die Außenstelle
direkt erreichen.
Bärbel Franke
Vorstellungsbesuch von Frau Bärbel Franke beim Bürgermeister
Eberhard Berger.
Beratungssprechtag der
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Am 2. April 2015 findet der nächste Beratungssprechtag der Investitionsbank Sachsen-Anhalt im TGZ Bitterfeld-Wolfen, Andresenstraße 1a in Wolfen statt. Unter dem Namen „IB regional - Wir für
Sie vor Ort“ bietet der kostenfreie Service umfassende Beratung zu
Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen und
Existenzgründer sowie Kommunen.
Die Ansprechpartnerin für die Terminvergabe bei der EWG AnhaltBitterfeld ist Elena Herzel, erreichbar unter der Telefonnummer 03494
638366 oder per E-Mail unter [email protected].
12
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Kulturstiftung Hohenmölsen
Buchprojekt „Bergbaubedingte Umsiedlungen
in Mitteldeutschland“
Die Kulturstiftung Hohenmölsen plant die Herausgabe
eines umfassenden Werkes über die knapp 100-jährige
Umsiedlungsgeschichte in Mitteldeutschland, ein wichtiger Beitrag für die Forschung im Bereich der mitteldeutschen Bergbaugeschichte. Neben der Darstellung zu
jeder einzelnen Ortschaft, die dem Braunkohlentagebau
weichen musste, sind Themen-Specials zu bergbaurelevanten Themen im mitteldeutschen Raum vorgesehen.
Außerdem wird die Tagebauentwicklung in den jeweiligen Gebieten nachgezeichnet. Für die Recherchen
werden die Bürger herzlich gebeten, auch ihre privaten
Archive zu öffnen.
Golpa, Niemegk, Werbelin, Magdeborn, Eythra, Hain, Blumroda,
Heuersdorf, Leesen, Gaumnitz, Pirkau, Großgrimma, Runstedt,
Möckerling oder Königsaue - wer kennt sie noch, die Namen dieser Ortschaften? Sie alle mussten seit den 1920er-Jahren des
20. Jahrhunderts im mitteldeutschen Raum dem Braunkohlentagebau weichen. Die Liste dieser Aufzählung von ganz oder teilweise
„verlorenen Orten“ umfasst insgesamt rund 130 Namen.
Grundlage für die Arbeit der Autoren sind vor allem Ortschroniken,
Zeitungsartikel, Landkarten, alte Ansichtskarten. Materialien, die in
Museen und Archiven gesammelt wurden und werden sowie Aussagen lebender Zeitzeugen. Darüber hinaus sind es viele private
Quellen, in denen sich Dokumente von oft unschätzbarem Wert finden
lassen - mitunter, ohne dass ihre Besitzer davon wissen. Daher bittet
die Kulturstiftung Hohenmölsen herzlich darum, für die Recherchearbeiten der Autoren Einblick in private Archive zu gewähren. Von
Bedeutung ist alles, was Auskunft über die Geschichte der ehemaligen Ortschaften geben kann. Auch Hinweise auf Ehemaligentreffen,
die vielerorts durch Heimatvereine organisiert werden, sind hilfreich.
Für entsprechende Hinweise an die Kulturstiftung Hohenmölsen
(Tel.: 034441 991290, [email protected]) sind
wir dankbar.
Altkleidersammlung des DRK
Am 11.04.2015 führt das Deutsche Rote Kreuz - Ortsverein Wolfen e. V.
- wieder eine Straßensammlung durch.
Gesammelt wird in Wolfen, Wolfen-Nord, Wolfen-Süd, Bobbau, Siebenhausen, Reuden, Thalheim, Raguhn, Jeßnitz, Roßdorf, Rodgen
und Zschepkau.
Wir bitten alle Bürger die Altkleiderspenden bis 8.30 Uhr an diesem
Tag bereitzustellen, Sackgassen werden nicht befahren.
In Apotheken, vielen Geschäften und Briefkästen werden ca. 2 Wochen vor dem Termin Altkleidersäcke bereitliegen.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle in Wolfen, Thälmann-Straße 59a oder unter Tel. 03494 20010.
IMPRESSUM
Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Das Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz für die Einwohner der Ortsteile Altjeßnitz,
Jeßnitz (Anhalt), Marke, Retzau, Schierau, Priorau, Niesau, Möst, Tornau vor der Heide, Hoyersdorf, Lingenau und Thurland erscheint monatlich und wird an alle Haushalte kostenlos verteilt.
- Herausgeber: Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstr. 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz
-Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Herr Berger und der
jeweilige Unterzeichner. Dies betrifft nur Mitteilungen, die aus dem Kreis der Verwaltung veröffentlicht werden. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, eingesandte Beiträge zu kürzen, oder nicht zu veröffentlichen, sofern es nichtamtliche
Bekanntmachungen betrifft.
- Zuständig für redaktionelle Beiträge:
Hauptamt: Frau Engelhardt, Telefon (03 49 06) 4 12 17, Fax 2 03 19
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0
vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
www.wittich.de/agb/herzberg
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte
Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadensersatz sind ausdrücklich a
­ usgeschlossen.
Nr. 3/2015
Mitteilungen aus den Ortschaften
Raguhn
Einladung
der Ortsfeuerwehr Raguhn
zum Nachosterfeuer
Kleinostern, den 11.04.2015
auf dem Gelände hinter dem Klubhaus
* ab 16.00 Uhr Kinderschminken und
kleine Spiele rund um das Osterei mit
der Jugendfeuerwehr
* Pavillon „Eisperle“ mit Zuckerwatte
und anderen leckeren Süßigkeiten
* ca. 17.30 Uhr abbrennen des
Osterfeuers
* Knüppelkuchen backen am Osterfeuer
Hunger und Durst können mit preiswerten Speisen und Getränken bekämpft werden.
Der Raguhner Fasching feiert die
41. Session unter dem Motto
„Von der Wiege bis zur Bahre die Finken im Laufe der Lebensjahre“
Die letzte Faschingsveranstaltung der 41. Session am Rosenmontag
liegt nun schon wieder fast 6 Wochen zurück und wir wollen uns
auch an dieser Stelle bei allen Gästen für den Besuch unserer Veranstaltungen und bei allen Mitwirkenden für ihr tolles Engagement
ganz herzlich bedanken.
Die Regentschaft von Prinzessin Jessica der I. und Prinz Michael
dem IV. ist nun vorbei. Aber die Erinnerung an eine sehr stimmungsvolle Session bleibt, welche sich auch in den zahlreichen Fotos widerspiegelt, die auf unserer Homepage und auf unserer Facebookseite
veröffentlicht sind.
Schon der Faschingsauftakt am 14./15. November 2014 mit dem
großen Festumzug und den Veranstaltungen rings um „Wiesers Vergnügungspark“ war ein voller Erfolg. Die Resonanz des Publikums hat
uns an allen 5 Abendveranstaltungen sowie beim Rentnerfasching
gezeigt, dass wir auch in diesem Jahr den Faschingsnerv beim Publikum getroffen haben. Auch zum Kinderfasching gab es viel Spaß und
Freude bei Ausschnitten aus dem Programm und lustigen Spielen.
Das absolute Highlight war der Rosenmontag, wo die Stimmung fast
überkochte und keine Darbietung ohne Zugabe den Saal verlassen
durfte. So etwas haben wir noch nie erlebt!
Das Faschingsteam des SV Finken Raguhn e. V. stand in diesem
Jahr vor der großen Aufgabe, nach der Verabschiedung unserer
langjährigen Moderatorin Susi Sonderbar (im richtigen Leben Sabine
Paul) die Übergänge zwischen den Tänzen, Sketchen und Gesangseinlagen völlig neu zu gestalten. Wir haben die Familie Finkenstädt ins
Leben gerufen und so führten Anita (Claudia Hanner), Hugo (Peter
Hermann), Sohn Peter (Nick Hanner) und der Opa (Jürgen Schumann)
in wechselnden Besetzungen durch das ca. 2-stündige Programm.
Zur Vorbereitung des 80. Geburtstages von Opa Finkenstädt wurden
alle Register gezogen. In 17 Darbietungen wurde sinngemäß das
Leben von der Wiege bis zur Bahre (in dem Fall der 80. Geburtstag)
interpretiert. Vom Babytanz (Männerballett) über die Schulmädchen
und Synchronschwimmer (große Garde), die Sänger, Costa Cordalis
(Holger Arnold), Dschingis Khan, Back to the 80th (Frauengruppe), Tabaluga (Annett Schumann, Nick Hanner, große Garde), Handtuchtanz
(Stephan Wendt, Maik Polloczek), Rentnertanz (Männerballett) bis zu
den Sparmaßnahmen im Altersheim (Frauengruppe) ging es hoch her
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Nr. 3/2015
und ein Feuerwerk aus Musik, Tanz, Satire und jeder Menge Spaß
begeisterte unser Publikum. Auch Angela Merkel (Annett Schumann)
und Claudia Roth (Claudia Hanner) ließen es sich nicht nehmen, in
der großen Bundesbadewanne am Geschehen teilzunehmen. Zu
Allerletzt erschien dann auch noch Stevie Wonder (Tom Gießwein)
mit seinem Geburtstagssong „Happy Birthday“ und Opa Finkenstädt
wurde von den Mitwirkenden reich beschenkt. Mit dem gemeinsamen
Gesang der Finkenhymne „Wenn in Raguhn ist Karneval“ ging das
Programm zu Ende.
Es gab von vielen Gästen Lob für die Umgestaltung des Programmablaufes und wir werden auf diesem Weg weitermachen und uns
natürlich auch weiterentwickeln. Aller Anfang ist schwer!
Besonders gut getan hat das Gespräch mit einem Ehepaar aus Köln
(der Karnevalshochburg schlechthin), die von unserem kurzweiligen
und humorvollen Programm begeistert waren und sehr gerne in der
42. Session wiederkommen.
Zum Schluss noch ein herzliches DANKESCHÖN an
· Alle Sponsoren, ohne die die Veranstaltungen der 41. Session
nicht in der Art und Weise realisierbar gewesen wären,
· Dorit Morgenstern und die Frauen aus dem Hort der Grundschule
Raguhn für die Moderation und Unterstützung beim Kinderfasching,
· Marko Roye für die intensive Unterstützung bei der Erarbeitung
der Musiktitel sowie gemeinsam mit der Finken-Partyband und
DJ René Kohlschmidt für die musikalische Umrahmung des Programms und des anschließenden Tanzes.
Auch für die 42. Session versuchen wir natürlich wieder, ein abwechslungsreiches und interessantes Programm zu erarbeiten und
einzustudieren, bei dem unsere Gäste und wir wieder gemeinsam
Spaß haben werden.
FINKEN HELAU!
13
Am Ostersonnabend veranstaltet die Gilde ein großes Osterfeuer auf
dem Gelände der Raguhner Gilde.
Wir laden alle Bürger aus Raguhn und Umgebung recht herzlich
ein, auf unserem wunderschönen Gelände gemeinsam mit uns,
ein paar schöne Stunden zu verbringen. Mit einem Schießen auf
den laufenden Kipphasen beginnen wir unsere Veranstaltung um
16.00 Uhr. Das Osterfeuer wird ca. 18.00 Uhr angezündet.
Einige Sachpreise warten auf Ihre Gewinner.
Selbsverständlich ist der Eintritt frei. Die gastronomische Betreuung
wird durch die Schützen organisiert.
Wir hoffen, dass viele Bürger dieses Angebot wahrnehmen und
diesen Abend gemeinsam mit uns in ehrwürdiger und historischer
Umgebung zu verbringen.
Lasst uns gemeinsam eine gemütliche Einstimmung auf das Osterfest genießen.
Die nächsten schießsportlichen Veranstaltungen werden am
11. April die Kreismeisterschaft für KK-Gewehr, und am 18. April die
Kreismeisterschaft für die Vorderladerschützen sein.
Weitere Termine sind Landesmeisterschaften am 9. und 15. Mai
sowie am 6. und 13. Juni. Hierfür erfolgen noch gesonderte Ausschreibungen.
Roland Kleetz
Vorstand Presse und PR
Schützengilde Schloß Libehna 1832 Raguhn e. V.
Volkssolidarität Raguhn
„Glück entsteht oft durch Aufmerksamkeit in kleinen Dingen,
Unglück oft durch die Vernachlässigung kleiner Dinge.“
(W. Busch)
Wir wünschen allen Mitgliedern, die im April Geburtstag haben, beste
Gesundheit, Freude und Lebenslust.
Im hoffentlich schönen Monat April wollen wir uns endgültig vom Winter verabschieden und laden alle Mitglieder recht herzlich zu Musik,
Tanz und geselligem Beisammensein zu unserem Frühlingsfest am
18. April um 14.00 Uhr ins Klubhaus ein.
Über weitere Gäste würden wir uns freuen. Wir bitten dabei aber
um eine Anmeldung bis zum 10.04. im Klubhaus, bzw. bei Frau
Dorausch (Tel. 20715).
Vorstand der OG
B. Wulf
Hundesportverein Raguhn
Chronik Teil 2
Jahreshauptversammlung
der Raguhner Schützengilde
Nachdem am 7. März der diesjährige Königsball erfolgreich gefeiert
wurde, schauen wir nun auf weitere Termine.
Der wichtigste Termin im März ist die Jahreshauptversammlung der
Raguhner Schützengilde.
Diese wird am 20. März im Klubraum der Gilde durchgeführt. Neben
den Berichten des Präsidenten sowie des Schatzmeisters, wird dieses Jahr wieder ein neuer Vorstand gewählt.
Am 21. März veranstaltet die Gilde die Kreismeisterschaft für Großkaliber und -revolver.
Der nächste Sachkundelehrgang wird am 28. und
29. März auf dem Gelände des Schützenplatzes durchgeführt.
Dieser Lehrgang ist zur Erlangung einer Waffenbesitzerlaubnis zwingend vorgeschrieben! Als kreisoffener
Lehrgang können alle Bürger diesen Lehrgang besuchen,
und mit einer Prüfung erfolgreich abschließen.
Interessenten melden sich bitte bei Sportfreund Gerd
Mieske, Tel. 034906 20953.
Am 25. September 1946 wurde dann die Sparte „Schäferhundverein
Verband Raguhn/Jeßnitz“ zum dritten Mal neu gegründet. Spartenleiter war Fritz Hinte und 2. Vorsitzender war Karl Stürtz. Dabei
muss man bedenken, dass der Sportfreund Karl Stürtz im Jahre
1946 drei Funktionen inne hatte, den 2. Vorsitzenden, Zuchtwart
und Abrichtewart. Die Sparte bekam von der Stadt Raguhn den
alten Arbeitersportplatz im Birkenwäldchen zur Verfügung gestellt.
Ein Gelände im Hochwassergebiet des Muldearmes, auf dem der
Verein noch heute sein Zuhause hat. Als Unterkunft nutzte man damals eine kleine Holzbaracke, sie stand da, wo heute die Toiletten
stehen. Die Lage und Beschaffenheit eignete sich am besten für
einen Abrichteplatz und man plante den Bau eines Spartenheimes.
Der Bau begann 1948 auf den Pfeilern des Sportlerheimes, das
die Nazis abgebrannt hatten. Es wurde von den Kameraden Georg Zirkel, Otto Schkölzinger, Erich Winzer, Willi Miertsch, Herbert
Stürtz, Karl Stürtz, Erich Stockmann und weiteren Mitgliedern unter
der Schirmherrschaft von Gustav Nedlitz aufgebaut. Er baute das
Heim in Eigenfinanzierung mit Hilfe eines zinslosen Kredites von
11.000 Mark, welcher auch auf Heller und Pfennig abgezahlt wurde.
Die Hohlblocksteine wurden teilweise selbst hergestellt, auch Abbruchsteine wurden wieder genutzt.
14
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Trotz Lebensmittelkarten und Zuweisungen beschafften die Kameraden unter den schwierigsten Bedingungen die Baumaterialien.
Spartenleiter war zu dieser Zeit Georg Zirkel. Sein Stellvertreter war
Karl Stürtz, der auch die Funktion des Abrichtewartes ausübte. Alle
Mitglieder zahlten freiwillig ihre Anteile am Bau. Obwohl die Bautätigkeit viel Zeit in Anspruch nahm, kam die Abrichtung der Hunde
nicht zu kurz.
Die Holzarbeiten fertigte Gustav Nedlitz selbst an, wobei die Bänke,
Tische und Hocker noch heute genutzt werden.
Der Anschluss an die GST (Gesellschaft für Sport und Technik) brachte
1956 eine neue Etappe und neue Erkenntnisse. Die Versammlung
beschloss im März sich der GST-Betriebsgruppe - Prestara anzuschließen. Jetzt wurde nach neuen Gesichtspunkten in der Abrichtung
sowie in der Zucht gearbeitet. Es wurde ein organisiertes Leben im
Verein aufgebaut. Ein erfolgreicher Dobermann-Züchter mit dem
Zwinger „von Salzfurth“ war Otto Gorgas aus Salzfurtkapelle. Willi
Miertsch züchtete mit seiner Schäferhündin „Flora vom Pferdegraben“
im Zwinger „vom Muldeufer“. Es gab die ersten Prüfungen, Schauen,
Pokalkämpfe und Kreismeisterschaften, wo auch Kameraden der
Sparte teilnahmen. Für den 28. Oktober wurde eine Schutzhundprüfung angemeldet, diese konnte aber durch die Tollwutsperre im Kreis
Bitterfeld nicht durchgeführt werden. Für den versuchten Einbruch
des Dieter G. in das Spartenheim, wurde ein Schaden in Höhe von
30 DM gestellt und auch genehmigt. Zement von der Farbenfabrik
für die Unterkellerung des Heimes wurde geliefert. Kamerad Günther
Stürtz übernimmt unter Mithilfe weiterer Kameraden die Ausführung
der Bauarbeiten.
Nr. 3/2015
Diese Tafel hat er selber zur 700-Jahr-Feier Raguhns restauriert. (Gut,
dass er nicht weiß, dass sie verschollen ist!) Aufmerksam verfolgt Kurt
Stieler das Raguhner Sportgeschehen. Lesenswert sind auch seine
Berichte, wenn er sich der Raguhner Mundart bedient. Er wurde Maler
und hat ganz nebenbei auch wunderschöne Zeichnungen hinterlassen, die seine Liebe zur Heimatstadt und zur Natur widerspiegeln.
Seine Unterschrift meistens: „Eier aler Schpaziergänger“
Unter der alten Buche (Kurt Stieler, 27.5.1984)
Am Stamm einer alten Buche setzt ich mich müde vom Wandern
zu Ruh
und sah auf der blühenden Wiese zwei hin und herflatternden Schmetterlingen zu.
Die Sonne fiel strahlend durchs grün flimmernde Blätterdach,
meine Gedanken flogen dahin, ich dachte über mein Leben nach,
lauschte des Flüstern des Windes, des Gezwitschers der Vögel und
der Bienen Gesumm,
saß träumend unter der Buche, ruhend, sinnend und stumm.
Mein Blick ging in die Ferne über Täler, Felder und Höh’n,
sah versteckt liegende Dörfer und am Horizont dunkle Nadelwälder
steh’n.
Hoch droben zogen weiße Wolken dahin am blauen Himmelszelt,
mir wurde es wohl und leicht ums Herz, wie schön ist doch unsere
Welt.
Ursula Borstorff
Altjeßnitz
Gottfried Jänsch
Unbekannt?
Nach dem Lesen dieser Zeilen sieht das anders aus.
In den vergangenen Monaten wurden an dieser Stelle Autoren vorgestellt, die eng mit unserer Stadt verbunden sind: Ernst Haun, Bernhard
Schulze und Wolfgang Schade. Alle drei ähneln sich. In ihren Büchern
beschreiben sie eingehend das gesellschaftliche Leben in Raguhn,
jeder zu seiner Zeit. Ernst Haun, der 1879 geboren wurde, erlebt
als Kind und Jugendlicher eine Zeit, die wir alle nicht mehr kennen
gelernt haben. Obwohl er schon als Kind das Augenlicht verlor, erfahren wir in seinen Büchern vieles über das Leben eines Blinden.
Er erinnert sich an früheste Ereignisse seines Lebens. Musikalisch
hochbegabt, wirkte er nicht nur in deutschen Landen, sondern war
als Chorleiter und Organist beruflich auch in Frankreich tätig. Nie
verlor er den Lebensmut.
Bernhard Schulze und Wolfgang Schade leben mit uns in unserer
Zeit, wenn auch nicht mehr in Raguhn. In den Büchern der Beiden
finden die Leser oft sich selbst wieder. Erinnerungen werden geweckt
an schöne und auch schwere Jahre, die der eine oder andere so
oder so ähnlich auch durchgemacht hat.
Nun folgt ein vierter Autor, der uns in ganz anderer Weise seine Heimatstadt Raguhn beschreibt. Es ist Kurt Stieler, 1914 - 1992. Zeit
seines Lebens war er hier zu Hause. Kritisch wandert er durch die
Stadt, freut sich, wenn es Neues zu entdecken gibt, kritisiert, wenn
er Unerfreuliches im täglichen Leben feststellt. Er spannt den Bogen
von einer Zeit, in der „jeder jeden beim Namen oder auch Spitznamen
kannte“, bis in die heutige Zeit, wo dieses Zusammenleben im Trubel
des Alltags etwas verlorengegangen ist. Er beschreibt das gemeinsame Spielen der Kinder auf der Straße, Spiele, die heute keine Rolle
mehr spielen und nimmt die Veränderungen zur heutigen Beschäftigung der Kinder wahr. Seine kritischen Worte machen vor keinem
Halt. Des Öfteren wird er auch ironisch. Auf seinen wohl täglichen
Gängen durch die Stadt entgeht ihm nichts. Durch ihn erinnern wir
uns an manches: Die klappernden Gehwegplatten auf der Brücke,
Kühe auf dem Friedhof, die „huckliche, buckliche Brauhausstraße“,
die defekte Rathausuhr, aber auch an die „Kurasche“ des neuen
Bürgermeisters, der sich um die Straßenbeleuchtung kümmerte, das
Brückengeländer streichen ließ und für eine neue Friedhofskapelle
sorgte. Voller Hochachtung gedenkt Kurt Stieler der vier Generationen
des Tischlermeisters Hand und der vom Hoftischlermeister Hand
angefertigten Holztafel mit dem Raguhner Stadtwappen.
Gutspark Altjeßnitz
Am 28. März öffnen sich wieder die Türen zum Gutspark in Altjeßnitz.
Die neue Saison beginnt!
Der „Förderverein Irrgarten Altjeßnitz“ e. V. startet seine Veranstaltungen 2015 mit dem Ostereiersuchen am 12. April (Klein-Ostern).
Am 10. Mai laden wir Sie zur Muttertagsfeier mit dem Volkschor
„Muldeklang“ Jeßnitz recht herzlich ein.
Wir feiern am 7. Juni 2015 Kindertag.
Wir wollen hier ein fröhliches Treiben für unsere Kinder veranstalten.
Am 11. Juli ist mit dem barocken Gartentag wieder der Höhepunkt
unserer Veranstaltungen.
Am 27. September schließen wir den Veranstaltungs-Reigen mit
dem kleinen Bauernmarkt ab.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Ihr „Förderverein Irrgarten Altjeßnitz“ e. V.
Am 2. April 2015, ab 16.00 Uhr, findet in Altjeßnitz
das diesjährige Osterfeuer statt.
Treff: Quadbahn Altjeßnitz
Die Wasserwehr
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Nr. 3/2015
Jagdgenossenschaft Altjeßnitz
- Der Vorstand -
Die Jagdgenossenschaft lädt
zur Mitgliederversammlung ein!
Am Freitag, dem 17. April 2015, findet um 17.00 Uhr in der Gaststätte
„Am Irrgarten“ in Altjeßnitz die nächste Mitgliederversammlung der
Jagdgenossenschaft statt. Hierzu sind alle Landeigentümer von
bejagbaren Flächen in der Gemarkung Altjeßnitz herzlich eingeladen!
Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:
1) Begrüßung und Wahl des Versammlungsleiters
2) Tätigkeitsbericht des Vorstandes
3) Bericht der Kassenprüfer zur Situation des Finanzgeschehens
4) Situationsbericht der Jagdpächter
5) Vorlesen der Mustersatzung
6) Diskussion zu den Berichten und zur Mustersatzung
7) Entlastung des Vorstandes
8) Schlussbemerkungen des Vorsitzenden
Der Vorstand
15
Die 2- 3- und 4-Raum-Wohnungen erhalten einen modernen Zuschnitt
und sind teilweise behindertengerecht. Trotz der Einschränkungen
durch Vorgaben des Denkmalschutzes werden alle Wohnungen mit
Fußbodenheizung nach neuestem technischem Standard ausgebaut.
Ein Blockheizkraftwerk liefert neben Wärme auch kostengünstigen
Strom, von dem die neuen Mieter durch reduzierte Strompreise profitieren können. Die Stuckdecken in der ehemaligen Aula werden
erhalten und in die neuen Wohnungen integriert.
An der Ostseite der Schule wird ein Aufzug angebaut. 22 Wohnungen erhalten Balkone, die entsprechend den Vorgaben des Denkmalschutzes dem Charakter des Objektes entsprechen. Sowohl
das Treppenhaus wie auch die Eingangstüren werden erhalten und
sollen nach erfolgter Rekonstruktion den ursprünglichen Charakter
widerspiegeln.
Im Außenbereich werden ausreichend Parkplätze für alle Wohnungen
im hinteren Bereich des ehemaligen Schulhofes ebenso geschaffen,
wie ein kleiner Spielplatz für Kinder angelegt wird.
Die nun begonnenen Umbauarbeiten geben Anlass zur Hoffnung,
dass eines der traditionsreichsten Jeßnitzer Gebäude zu neuem
Leben erwacht.
Helmut Ernst
Ortsbürgermeister
Jeßnitz (Anhalt)
Nachruf
Am 9. März 2015 verstarb Kamerad Oberlöschmeister
Gerd Zilke
Der Verstorbene war seit dem 5. März 1964 Angehöriger der
Freiwillige Feuerwehr Jeßnitz (Anhalt).
Während seiner langjährigen aktiven Dienstzeit hat er sich
stets zum Schutz und Wohle der Allgemeinheit in der Stadt
Jeßnitz (Anhalt) eingesetzt.
Für seine Verdienste um die Freiwillige Feuerwehr Jeßnitz
(Anhalt) wurden ihm zahlreiche Ehrungen verliehen.
Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren.
Die Kameradinnen und Kameraden Stadt
der Ortsfeuerwehr Jeßnitz (Anhalt)
Raguhn-Jeßnitz
Berndt-Michael Müller
Eberhard Berger
OrtswehrleiterBürgermeister
Jeßnitzer Schule erwacht
aus Dornröschenschlaf
Nach langem Leerstand wird die ehemalige Sekundarschule der
Stadt Jeßnitz (Anhalt) in der Langen Straße umgebaut.
Diese Schule wurde 1881 erbaut und viele Generationen unserer
Einwohner wurden hier unterrichtet.
Nach der Wende auf Grund des Bevölkerungsrückganges und mit
Beschluss des Landkreises Bitterfeldes musste die Schule leider
geschlossen werden. Der neue Eigentümer konnte jedoch bis auf
wenige Sicherungsmaßnahmen seine Pläne zum Umbau nicht umsetzen. So verfiel das denkmalgeschützte Gebäude in den letzten
Jahren mehr und mehr. Teile des Daches stürzten ein und das Umfeld
glich eher einer Wildnis.
Der neue Investor will die ehemalige Schule zu einem Wohnhaus mit
22 Wohnungen umbauen. Die Bauarbeiten haben bereits begonnen
und werden unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes bis zum
Jahr 2016 dauern.
Kanuclub Jeßnitz/Anhalt
Osterfeuer am 04.04.2015
17.00 Uhr Treffen im Bootshaus
Ab 17.30 Uhr Bratwurst, Krakauer, Steack vom Holzkohle Grill dazu hausgemachten Kartoffelsalat vom Chef
für Getränke ist gesorgt.
Es sind alle Kanuten, Freunde des Kanusports und Eltern
recht herzlich eingeladen.
18.30 Uhr Großes Lagerfeuer
Klaus Kieseler
Vereinsvorsitzender
Einladung
zur Conradiwanderung
Wie in jedem Jahr lädt der Heimatverein Jeßnitz (Anhalt) e. V.
und das Wanderwegeaktiv Bitterfelder Land Sie herzlich
zur traditionellen Conradiwanderung ein.
Wir treffen uns am Karfreitag, dem 03.04.2015, um 14 Uhr,
am Jeßnitzer Rathaus. Unter der bewährten Leitung von Herrn
Siegfried Rabenhorst vom Wanderwegeaktiv Bitterfelder Land wollen
wir durch den Salegaster Forst wandern, um des in Jeßnitz geborenen Dichters Hermann Conradi und seines 125. Todestages
zu gedenken.
Der Rundwanderweg hat eine Länge von ungefähr 5 km. Wir laden
alle Jeßnitzer Bürger und Wanderfreunde aus der Umgebung recht
herzlich ein, mit uns den Frühling im Salegaster Forst zu begrüßen.
Heimatverein Jeßnitz (Anhalt) e. V.
Die nächste Ausgabe erscheint am:
Freitag, dem 24. April 2015
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Montag, der 13. April 2015
16
n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Der Heimatverein Jeßnitz/Anh. e. V.
informiert
Der Heimatverein Jeßnitz/Anh. e. V. trifft sich an jedem 2. Mittwoch
im Monat um 18.00 Uhr in der Hauptstr. 28 (Ecke Schloßstr.) in Jeßnitz.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen. Nähere Informationen über unsere Vereinsarbeit können Sie auf unserer
Internetseite unter www.heimatverein-jessnitz.de erhalten.
Nr. 3/2015
Schierau mit den Ortsteilen
Priorau, Niesau und Möst
Heimatverein Priorau e. V. informiert
Unser Heimatmuseum in Priorau, LPG-Hof 3, hat von April
bis September jeden 1. und 3. Samstag im Monat von 14.00 bis
17.00 Uhr geöffnet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Heimatverein Priorau e. V.
Die schönste Melodie erklingt
Unter diesem Motto steht unser diesjähriges Frühlingskonzert, das
gleichzeitig ein Jubiläumskonzert ist, denn seit 10 Jahren singt
der Volkschor „Muldeklang“ Jeßnitz unter der Leitung von
René Mangliers. Aus diesem Anlass haben wir ein abwechslungsreiches Programm mit unseren Lieblingsliedern, darunter auch
sechs Kompositionen unseres Chorleiters nach Texten der Jeßnitzer
Dichterin Anneliese Michalke, zusammengestellt.
Seien Sie herzlich zu diesem ganz besonderen Konzert am
25.04.2015, um 16 Uhr, in der evangelischen Stadtkirche “ Sankt Marien“ in Jeßnitz eingeladen und lassen Sie sich
von unseren Liedern verzaubern.
Volkschor “Muldeklang“ Jeßnitz
Tornau vor der Heide mit den Ortsteilen
Lingenau und Hoyersdorf
Einladung der Jagdgenossenschaft
Tornau v. d. Heide
zur Jahreshauptversammlung
am 23.04.2015, um 19.00 Uhr,
im Landgasthof Lingenau
Tagesordnungspunkte:
- Jahresbericht des Vorstandes
- Kassenbericht u. Prüfung
- Entlastung des Vorstandes
- Bericht der Pächter
- Auszahlung der Jagdpacht
Der Vorstand
Bereitschaftsdienste
Der Chor trifft sich jeden Donnerstag 19 Uhr zur Probe im Alten
Feuerwehrkrug Roßdorfer Str. 4a in Altjeßnitz. Informationen
über unsere Vereinsarbeit erhalten Sie auf unserer Internetseite
www.volkschor-jessnitz.de oder durch unsere Vorsitzende Frau
Eva-Maria Spieß, Tel.: 03494 77331.
Volkssolidarität Ortsgruppe Jeßnitz/Anh.
Wir treffen uns am 15. April 2015 zu einem Spielenachmittag.
Bitte Spiele mitbringen.
Beginn, wie immer, 14.00 Uhr in der Mühlenstube mit einem Schwätzchen bei Kaffee und Kuchen.
Der Vorstand der OG
Marke
Die Senioren treffen sich!
Werte Senioren und Freunde!
Unsere Frauentagsfeier, zu der in diesem Jahr Blumengeschenke aus dreierlei Richtungen überbracht wurden (vom
Klubvorstand, Ortsbürgermeister und Bürgermeister der Stadt)
liegt nun schon einige Zeit hinter uns.
So blicken wir weiter in Richtung Frühling und wollen diesen bei
Kaffee und Kuchen am Mittwoch, dem 22.04.2015 begrüßen.
Zum gemeinsamen Treffen, welches wie immer um 15.00 Uhr
im Kulturraum Marke beginnt, ist wieder jeder eingeladen.
Herzliche Grüße
der Seniorenklubvorstand
Arztbereitschaft - Wichtiger Hinweis
Für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gilt die
einheitliche Telefonnummer 116 117
Außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Wer diese Telefonnummer
anruft, wird direkt mit dem diensthabenden Arzt oder einer lokalen
Bereitschaftsdienst-Zentrale verbunden.
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen kann
auch die Bereitschaftspraxis im Gesundheitszentrum Bitterfeld,
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 2, aufgesucht werden.
Diese hat geöffnet:
Mittwoch und Freitag von 16.00 bis 20.00 Uhr
Sonnabend, Sonntag und
an Feiertagen von
9.00 bis 12.00 und
15.00 bis 19.00 Uhr.
Die Bereitschaftspraxis ist jedoch vom Krankenhaus unabhängig
und nicht mit der Notaufnahme des Hauses zu verwechseln.
Augenarzt - Notfalldienst/
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst/
Bereitschaftsdienst der Apotheken
Auskunft erteilt die Rettungsleitstelle
unter Tel.-Nr.: 03493 513150.
Diakonie/Sozialstation Raguhn
Rathausstraße 23 im OT Raguhn, Stadt Raguhn-Jeßnitz
Die diensthabende Bereitschaftsschwester der Diakonie/Sozialstation Raguhn ist unter der folgenden Telefonnummer zu
erreichen:
Festnetz: 034906 20397
Handynummer für besonders dringende Fälle: 0160 1904844
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Nr. 3/2015
Kirchennachrichten
Ev. Pfarramt Raguhn
Kirchplatz 10, (Tel. 034906 20828)
Unsere Gottesdienste im April 2015
Karfreitag, 3. April
10.30 Uhr Gottesdienst in Raguhn mit Heiligem Abendmahl, mit
dem Bora-Kirchen-Chor
Karsamstag, 4. April
21.00 Uhr
Osternacht in Altjeßnitz mit dem „Arbeitskreis Gottesdienst“
Ostersonntag, 5. April
09.30 Uhr
Gottesdienst in Kleckewitz, mit Taufen
10.30 Uhr Gottesdienst in Raguhn
Ostermontag, 6. April
09.30 Uhr
Gottesdienst in Priorau
Sonntag, 12. April
10.30 Uhr Gottesdienst in Raguhn
Sonntag, 19. April
10.30 Uhr Gottesdienst in Raguhn
Sonntag, 26. April
10.30 Uhr Gottesdienst in Raguhn
Kindercamp 2015
Das Kindercamp mit Übernachtung in der Kirche oder in Pfadfinderzelten findet in diesem Jahr wieder am Ende der Ferien statt,
vom 21. bis 23. August 2015. Alle Interessierten sind herzlich zum
Vorbereitungstreffen am 9. April, um 19 Uhr, ins Pfarrhaus Raguhn
eingeladen. Das Thema lautet: „Brücken bauen“.
Mitteilungen der Evangelischen
St. Mariengemeinde zu Jeßnitz/Anhalt
für April 2015
Monatsspruch aus der Bibel für April 2015
„Wahrlich, dieser ist Gottes Sohn gewesen!“ Matth. 27,54
Zu dieser Erkenntnis kommt der Hauptmann, der das Sterben Jesus
live erlebt, damals, vor 2000 Jahren. Sein Ausruf: „Wahrlich, dieser
ist Gottes Sohn gewesen!“, ist uns durch die Bibel überliefert. Warum
konnte er dies sagen? Alle Zweifel derer, die vorher so viele Wunder
gesehen hatten, die Heilungen erlebt hatten, die die alten Schriften
in und auswendig kannten, werden mit der Erkenntnis des Hauptmanns weggewischt. Dieser erkennt ohne viel Vorwissen den Sohn
Gottes in Jesus. Warum? Vielleicht, weil er unter dem Kreuz stand.
Und vielleicht geht seine Geschichte weiter. Eine der ältesten Darstellungen des Kreuzes ist eine Karikatur auf dem Palatin in Rom. Da
ist in einer ehemaligen Wachstube der kaiserlichen Garde in groben
Zügen ein Kreuz an die Wand gekritzelt. An dem Kreuz hängt ein
Mensch mit einem Eselskopf. Davor kniet ein Soldat in der Rüstung
eines römischen Legionärs. Daneben stehen die Worte: „Alexamenos
betet seinen Gott an.”
Offenbar hat es in der kaiserlichen Garde damals einen Soldaten
namens Alexamenos gegeben, der sich zu Christus bekannte. Seine
Kameraden haben ihm bescheinigt, was sie davon halten. An einen
gekreuzigten Jesus zu glauben ist eine Eselei, eine Dummheit.
Das alte Spottlied erinnert uns daran, wie anstößig die Predigt vom
Kreuz und dem Opfertod Jesu war. Wir haben das Kreuz zu einem
Schmuckstück gemacht, es vergoldet, an zarte Ketten gehängt und
in wunderbare Musik gekleidet. Eigentlich ist das Kreuz ein Fluchholz,
ein Skandal und ein Ärgernis, ein Zeichen des Todes. Doch durch die
Auferstehung Jesu wurde das Kreuz zu einem Zeichen des Sieges
und der Kraft. Allein in Jesu Tod liegt die Chance zu einem neuen
Leben, das Schuld und Leid, Schicksal und Tod überwindet, weil
Jesus diese Mächte dort am Kreuz ausgehalten und überwunden
hat (nach A. Kühner).
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Da stellt sich für uns die alles entscheidende Frage: Ist Jesus für mich
der Sohn Gottes, der Heiland, mein Herr? Wenn ich diese Frage nicht
mit ja beantworten kann, sollte ich mich auf den Weg machen und
die Antwort suchen. Und vielleicht finde ich sie, wie der Hauptmann
unter dem Kreuz, wenn ich mir bewusst mache, dass Jesus dort für
meine Schuld aus grenzenloser Liebe für mich gestorben ist.
Gott segne Sie!
A. Voigt
Wir laden Sie herzlich zu unseren Gemeindeveranstaltungen und Gottesdiensten ein
Karfreitag, 03.04.15
15.00 Uhr Andacht
Ostersonntag, 05.04.15 9.30 Uhr Ostergottesdienst
Ostermontag, 06.04.15 10.00 Uhr Familiengottesdienst,
danach geselliges
Beisammensein
Sonntag, 12.04.15
9.30 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 19.04.15
9.30 Uhr Gottesdienst
Sonntag, 25. 4.15
9.30 Uhr Gottesdienst
Zu unseren Gemeindekreisen laden wir Sie/euch ins
Gemeindehaus, Schulstr. 6 ein:
Seniorenkreis Mittwoch, 08.04. und 22.04. um 14 Uhr
Frauenkreis Mittwoch, 15.04. um 17 Uhr
Männerabend
Freitag, 17.04. um 19 Uhr
Gebetskreis
„Einer Jeder trage die Last des andern, so wie uns Jesus geboten hat
...“ So heißt es in einem bekannten Lied. Das soll ganz praktisch werden. Wir wollen miteinander beten. Dazu laden wir am 20.04.2015,
um 19 Uhr, zum offenen Hauskreis in das Gemeindehaus herzlich ein.
Festkonzert
Zum 10-jährigen Chorleiterjubiläum von René Mangliers am
Sa., 25.04.2015, um 16 Uhr, in der St. Marienkirche.
Gemeindekirchenrat Evang. Kirchgemeinde Jeßnitz:
Schulstr. 6, 06800 Jeßnitz/Anh.
Tel. und Fax: 03494 77218
Mitteilungen der
Evangelischen Kirchgemeinde Thurlandfür April 2015
Wir laden Sie herzlich
zu unseren Gottesdiensten ein
Karfreitag, 03.04. Ostersonntag, 05.04. Sonntag, 19.04.
9 Uhr 9 Uhr
9 Uhr Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Zu unseren Gemeindekreisen laden wir Sie/euch ein:
Christenlehre
dienstags 14 Uhr in Raguhn
Seniorenkreis Dienstag, 08.04. um 14 Uhr
Vorschau:
Himmelfahrt, 14.05., um 10 Uhr, Gemeindefest in Thurland
Weitere regionale Angebote der Kirchgemeinden entnehmen Sie bitte den Raguhner und Jeßnitzer Kirchennachrichten!
Evang. Pfarramt, OT Wolfen,
Steinstückenweg 13
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 03494 24081
www.localbook.de
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n Stadt Raguhn-Jeßnitz
Nr. 3/2015
Katholische St. Michaelsgemeinde
Raguhn
Aller 2 Wochen ist am Sonntag, 8.30 Uhr heilige Messe
Die Ostergottesdienste standen bei Redaktionsschluss noch nicht
fest, können aber zu gegebener Zeit im Schaukasten an der Kirche
eingesehen werden.
Ostern - Sonne - Frühling
Wem geht bei diesen drei Begriffen nicht das Herz auf. Ja, es wird
einem regelrecht warm und im Nu steht uns doch ein Lächeln im
Gesicht. Die meisten von uns haben sehnsüchtig auf einen Sonnenstrahl gewartet. Aber nun ist es ja soweit. Der Winter ist vorbei, wir
dürfen aufatmen.
Die ganze Natur, und natürlich auch der Mensch braucht Sonne.
Ohne Sonne würde alles verkümmern, eingehen.
Aber es gibt auch eine „Sonne im Herzen“, die mindestens genauso
wichtig ist. Sie gibt das eigentliche Lebensgefühl, die Freude, das
Glück, die Ausstrahlung. Wer einen sonnengebräunten Körper hat,
muss noch lange nicht froh und glücklich sein. Fehlt ihm die Sonne
im Herzen, lässt die Ausstrahlung zu wünschen übrig. Doch wer
Sonne im Herzen hat, kann auch an den dunkelsten Wintertagen
Sonne verbreiten, für andere eine Sonne sein. Wie oft sagen Eltern
von ihrem Kind „Es ist unser Sonnenschein“.
Und in diese sonnenhelle Frühlingszeit fällt das wunderschöne Fest
„Ostern“.
Es ist ein Auferstehungsfest, ein Fest des Lebens. Jesus erstand von
den Toten nachdem er ein schreckliches Martyrium durchlebt hatte.
Und wir Christen glauben, dass wir auch einmal ewig leben werden.
Natürlich ganz anders, als wir es uns in den fantasiereichsten Vorstellungen denken können. So wie die totgeglaubte Natur im Frühling
neu ersteht und die herrlichsten Blüten und Farben hervorbringt – so
ähnlich wird es mit uns gehen. Darauf dürfen wir gespannt sein.
Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen sonnenhellen Frühling und
ein hoffnungsfrohes, gesegnetes, fröhliches Osterfest.
D. Hille
Wir gratulieren
Die Stadt Raguhn-Jeßnitz gratuliert
allen Geburtstagskindern
des Monats April 2015 und ganz
besonders den Geburtstagskindern
zum 90., 91., 92., 94. und zum 95. Geburtstag.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die mit der Veröffentlichung ihres Geburtstages in unserem Amtsblatt nicht einverstanden sind, können
gem. § 34 Abs. 2 Meldegesetz LSA gebührenfrei beim Einwohnermeldeamt der Stadt Raguhn-Jeßnitz die Eintragung einer Auskunftssperre beantragen.
in Raguhn-Jeßnitz OT Altjeßnitz
Frau Siegrid Ulm
Herrn Wolfgang Schumann
Herrn Roland Paul
Herrn Manfred Appelt
Frau Rosemarie Müller
Herrn Manfred Leske
Frau Sieglinde Mühlstein
Frau Marga Gläser
Herrn Arthur Ulm
Frau Ursula Sorge
in Raguhn-Jeßnitz OT Hoyersdorf
Frau Littchen Pollandt
in Raguhn-Jeßnitz OT Jeßnitz
Frau Brigitte Konietzko
Herrn Gerhard Quack
zum 78. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
Frau Marianne Weber
Frau Lore Willfahrt
Frau Ilse Döring
Frau Irmgard Ramdohr
Frau Hannelore Dudde
Herrn Heinz-Dieter Hinsche
Frau Ingrid Rintsch
Frau Rosemarie Troitzsch
Herrn Rolf Arndt
Herrn Klaus Nienhold
Frau Eva Schmidt
Herrn Burkhard Scholz
Herrn Tilo Ulrich
Frau Doris Kersten
Herrn Karl Voigt
Herrn Dieter Kammel
Frau Edelgard Thamm
Frau Gertraut Hanke
Frau Elfride König
Herrn Rudolf Uhr
Frau Rida Weisbrich
Herrn Heinz Hemmann
Frau Gertrud Hörl
Frau Sigrid Schulz
Frau Edda Seibert
Frau Hildegard Voigt
Herrn Armin Heiber
Frau Ingrid Müller
Frau Renate Schreiber
Herrn Erich Engelhardt
Herrn Bernd Kraffzick
Herrn Herbert Frieske
Frau Helga Hausigke
Frau Herta Fischer
Frau Katharina Witte
Herrn Wolfgang Kraus
Frau Christa Kühn
Herrn Heinz Küter
Frau Erika Steinbiß
Frau Marie Hädicke
Frau Eva Golz
Herrn Rolf Steurer
Herrn Siegfried Hädicke
Herrn Hans-Joachim Heinecke
Herrn Wilfried Behrendt
Herrn Peter Friedler
Frau Marianne Voigt
Frau Ursula Bergmann
Frau Rosemarie Menzel
Frau Margareta Meyer
Herrn Alfred Neuerer
Herrn Hans Olberg
Herrn Rolf Podehl
Herrn Helmut Behrendt
Herrn Otto Behrendt
Herrn Reinhard Heil
Frau Irene Quack
Herrn Gerhard Rühle
Herrn Peter Günther
Herrn Werner Selbmann
Frau Dorothee Bräuer
Frau Hildegard Brußig
Frau Gisela Heil
Frau Dorothea Hübel
Herrn Otto Tennert
Frau Anita Behrendt
Herrn Helmut Ernst
Frau Edit König
Herrn Manfred Peschke
Frau Anneliese Zimmermann
zum 76. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
Stadt Raguhn-Jeßnitz n
Nr. 3/2015
in Raguhn-Jeßnitz OT Lingenau
Herrn Bernd-Michael Wende
in Raguhn-Jeßnitz OT Marke
Frau Ursula Müller
Frau Irmgard Gottlob
in Raguhn-Jeßnitz OT Möst
Herrn Werner Herrmann
Frau Brigitta Reicke
Herrn Klaus Harreß
in Raguhn-Jeßnitz OT Priorau
Frau Gerda Himpel
Frau Ursula Preuße
Frau Gertrud Mantzsch
Frau Edith Schwarzkopf
Herrn Wolfgang Schubert
Frau Elli Kühr
in Raguhn-Jeßnitz OT Raguhn
Frau Gisela Neudeck
Frau Elke Winkels
Herrn Siegfried Bunk
Frau Erika Heinze
Herrn Lutz Nagel
Herrn Reinhard Frisch
Herrn Hans-Joachim Müller
Herrn Adolf Niesler
Frau Brigitte Schulze
Frau Erna Goldberger
Frau Heide Richter
Frau Ute Obraniak
Frau Siegrid Ursin
Frau Annemarie Schacher
Herrn Wolfgang Wille
Herrn Heinz Klugmann
Frau Susanne Gericke
Herrn Eberhard Schibelius
Herrn Hans Brockmann
Frau Susanne Michalke
Frau Gisela Möbes
Frau Christa Mocker
Herrn Ernst Ullrich
Frau Erna Konrad
Frau Ruth Meißner
Frau Rosemarie Paul
Frau Karin Rothert
Herrn Peter Renner
Frau Gerda Flügel
Herrn Helmut Gleim
Herrn Heinz Nienke
Herrn Rainer Hofmann
Frau Erika Weiß
Frau Edda Eifert
Frau Ursula Neumann
Herrn Adolf Hanner
Herrn Dieter Hetmainczyk
Herrn Gerd Mieske
Herrn Adolf Teuber
Frau Rena Berndt
Frau Annemarie Schibelius
Frau Christa Strauß
Herrn Horst Berkenbusch
Frau Ruth Kresse
Frau Edith Protz
Frau Erika Hohaus
Frau Uta Sommerlatte
Frau Lisamarie Sahm
Herrn Peter Koch
Frau Hildegard Köckeritz
Frau Gerda Teuber
Frau Margot Hetmainczyk
Frau Elisabeth Brandt
Frau Margarethe Gerecke
zum 70. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 95. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
Frau Hannelore Kotzan
Herrn Rudolf Kuhn
Herrn Karlheinz Walinski
in Raguhn-Jeßnitz OT
Frau Dr. Edita Michalek
Frau Elfriede Wießner
Frau Eva Kemmling
Frau Regina Meike
in Raguhn-Jeßnitz OT
Frau Rosa Wölfer
Herrn Otto Rathmann
Frau Helga John
Frau Margarete Kureck
Herrn Jörg Frühsorge
in Raguhn-Jeßnitz OT
Herrn Edmund Römling
Frau Aurelie Arzt
Frau Gerda Knorr
Herrn Heinz Fröhlich
Herrn Wolfgang Noth
Frau Sonja Sander
Frau Gisela Schlurick
in Raguhn-Jeßnitz OT
Frau Johanna Müller
Frau Karin Zeißig
zum 77. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Retzau
zum 82. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
Schierau
zum 84. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
Thurland
zum 80. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
Tornau vor der Heide
zum 78. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Herzlichen Glückwunsch
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