5 - Denklingen

M itteilungsblatt
Ausgabe Mai 2015
Die Erstkommunionkinder aus Denklingen
Aus dem Inhalt:
Gemeinde Denklingen
Informationen aus der Sitzung
vom 15.04.2015
Denklinger Kalender
Mai-Termine im Überblick
Vereinsleben
Neues und Aktivitäten
K ontakt zum Rathaus:
( 0 82 43/9 60 10 • Fax: 0 82 43/96 01 10 • E-Mail: [email protected]
K
o
m
m
e
n
t
Sehr geehrte Leserinnen
und Leser,
im Monat April haben wir uns
neben
verschieden
anderen
Themen auch mit dem Gasthaus
Hirsch und unserem geplanten
Bürger- und Vereinszentrum
beschäftigt.
Stand Bürger- und
Vereinszentrum
Am
24.04.2015
tagte
das
Preisgericht, um den Auslobungstext unseres Bürgerund Vereinszentrums zu verabschieden. Mit der Umsetzung
dieses Vorhabens wollen wir
im Wesentlichen zwei Ziele
erreichen. Mit dem Bürgerzentrum,
bestehend aus Gastronomie und
Veranstaltungshalle, wollen wir
einen Treffpunkt schaffen, an
dem Kommunikation stattfinden
kann, sei es im Rahmen von
Veranstaltungen, Familienfesten
oder in der Gastwirtschaft. Aber
auch, dass unsere Vereine eine
Heimat finden und Ihren Vereinszweck nachkommen können.
Durch diese Kombination soll ein
Platz geschaffen werden, an dem
man sich trifft und mit dem der
Gaststättenbetreiber durch die
Integration der Vereine und die
eigenständige Gastronomie ein
Auskommen hat.
Wie Sie sicherlich mitverfolgt
haben, müssen wir allerdings
aufgrund der Größe des Projektes
ein VOF-Verfahren für die Vergabe
der
Architektendienstleistung
durchführen. Wir überschreiten die
von der EU festgelegte Schwelle
und sind somit verpflichtet,
europaweit die Architektenplanung
auszuschreiben.
Zusammen
mit den Vertretern der Vereine
hat der Gemeinderat sich für ein
VOF-Verfahren mit integriertem
offenen 2-phasigen Realisierungswettbewerb entschieden.
a
r
besten Ideen zu erhalten gibt
es einen offenen Wettbewerb,
was
bedeutet,
dass
jede
Planungsgemeinschaft
aus
Architekt und Landschaftsplaner
teilnehmen kann. In der ersten
Phase ist eine Skizze abverlangt;
diese wird vom Preisgericht
beurteilt. Die besten Planungsgemeinschaften, mindestens 15,
werden dann in die zweite Phase
eingeladen. Hier müssen sie eine
detaillierte Planung abgeben.
Die drei Gewinner der Phase 2
werden dann zu einem Vergabegespräch eingeladen. Wichtig für
diese Planung ist uns, zum einen,
dass sich die Gestaltung des
Gebäudes in unsere Umgebung
einfügt und dass die Immissionsgrenzwerte, insbesondere des
Lärms, zum Schutz der Anlieger
eingehalten und zum anderen, dass
die Anforderungen der Vereine und
der Gastronomie sinnvoll umgesetzt
werden. Zum Thema Schallschutz
wurde bereits für die Auslobung
ein Experte eingeschaltet, um dies
rechtzeitig in der ersten Phase als
Auflage zu definieren.
Stand Gasthaus Hirsch
als Rathaus
In letzter Zeit werde ich vermehrt
gefragt, ob die Gemeinde das
Gasthaus bereits gekauft hat und
wann mit dem Umbau begonnen
wird.
D.h., zusammen mit den Vereinen
wurde eine Beschreibung des
gewünschten
Bürgerund
Vereinszentrums erstellt und ein
Raumprogramm entwickelt. Das ist
die Grundlage für die Teilnahme
am „Ideen“-Wettbewerb, Um die
2
Meine Antwort
hierauf ist: „Wir
haben noch nicht
gekauft, es gibt
lediglich
eine
Reservierung für
uns, und wir
haben
eine
Machbarkeitsstudie erstellen
lassen,
um
sicher zu gehen, dass wir mit
einem Umbau das Gasthaus Hirsch
als Rathaus nutzen können.“ Die
Machbarkeitsstudie bestätigt, dass
dies zu vertretbaren Kosten möglich
ist. Die Finanzmittel sind, trotz der
anderen Projekte, im Finanzplan
gesichert untergebracht.
Daraufhin haben wir Gespräche
mit den Denkmalschutzbehörden
geführt, die jetzt dieses Vorhaben
auch unterstützen. Um tatsächlich
hier Sicherheit zur erhalten, haben
wir eine Bauvoranfrage gestellt,
denn der „alte“ Anbau müsste
durch ein neues Nebengebäude
ersetzt werden.
Im Rahmen der Gespräche wurde
uns ein weiteres Büro empfohlen,
welches
bereits
denkmalgeschützte Gebäude in Rathäuser
umgebaut hat. Wir haben dieses
Büro ebenfalls angefragt und
gebeten, einen weiteren Vorschlag
zur Nutzung als Rathaus zu
erarbeiten.
K o m m e n t a r
Zurzeit warten wir auf den endgültigen Bescheid; liegt dieser und
der weitere Vorschlag zur Nutzung
des Gasthauses Hirsch vor, haben
wir die Sicherheit, dass unser
Vorhaben durchführbar ist. Dann
werde ich, bevor wir das Gebäude
kaufen, einen Informationsabend
für Sie, unsere Bürgerinnen und
Bürger, durchführen, sodass Sie
sich einen Eindruck verschaffen
können. Der Gemeinderat wird
nach der Veranstaltung einen
entsprechenden Beschluss fassen.
Es würde mich sehr freuen, wenn
wieder ein reges Interesse Ihrerseits an dem Informationsabend
bestünde.
Ob ein privater Nutzer ebenfalls
mit diesem Engagement einsteigen würde oder ob das
Gebäude heruntergewirtschaftet
wird und wir im Ortskern ein
dem Zerfall überlassenes Haus
bekommen, lässt sich nicht mit
Sicherheit beantworten. Was man
allerdings mit Sicherheit weiß,
ist, dass durch die Nutzung des
Gasthauses Hirsches als Rathaus
das markante, dorfprägende
Gebäude in unsere Mitte langfristig
erhalten bleibt und so unser
Ortskern attraktiv gestalten werden
kann. Darüber hinaus hätten wir
die momentane Problematik mit
unserem bestehenden Rathaus
ebenfalls gelöst.
Ihnen wünsche ich einen schönen
Mai, ein schönes Pfingstfest und
den Schülerinnen und Schülern
schöne Pfingstferien.
Mit freundlichem Gruß
Aus
der
Gemeindepolitik
Niederschrift über die
Sitzung des Gemeinderates
der Gemeinde Denklingen
Öffentlicher Teil
Sitzungsdatum:
Mittwoch, 15.04.2015
Beginn: 19:30 Uhr
Ende 19:50 Uhr
(Gesamtsitzungsende 21:15 Uhr)
Ort: Sitzungssaal des
Rathauses Denklingen,
Hauptstraße 23, 86920 Denklingen
Aktenzeichen 0241-W14-78F0
Anwesenheitsliste
Erster Bürgermeister
Kießling, Michael
Zweiter Bürgermeister
Walter, Norbert
Mitglieder
Ahmon, Martin
Ebner, Maximilian
Egner, Stephan
Gropp, Anita
Horber, Andreas
Martin, Wolfgang
Megele, Reinhard
Merkle, Robert
Müller, Stefan
Schelkle, Johannes
Stahl, Anton
Wölfl, Regina
Schriftführer
Hartmann, Johann
Abwesende und
entschuldigte Personen:
Mitglieder
Steger, Martin
TAGESORDNUNG
Michael Kießling
Erster Bürgermeister
Öffentlicher Teil
1. Genehmigung des
Protokolls des öffentlichen
Teils der Gemeinderatssitzung
am 25.03.2015
01/2015/0277
2. Genehmigung des
Kindergartenhaushalts 2015
01/2015/0278
3
3. Bewilligung einer
2/3-Förderung der Errichtung
von zwei temporären
Containern zur Nutzung
als Personalraum
01/2015/0279
4. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum
Neubau eines Wohn- und
Geschäftshauses mit
Lagerhalle – Fl.Nr. 144/3
Gemarkung Denklingen –
Bahnhofstraße 5
01/2015/0276
5. Satzung zur Änderung
der Beitrags- und
Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung der
Gemeinde Denklingen
01/2015/0280
6. Satzung zur Änderung
der Beitrags- und
Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung
der Gemeinde Denklingen
01/2015/0281
Erster Bürgermeister Michael
Kießling eröffnet um 19:30 Uhr die
Sitzung des Gemeinderates und
stellt die ordnungsgemäße und
fristgerechte Ladung sowie die
Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Des Weiteren erkundigt
er sich nach Einwänden gegen die
Tagesordnung. Es werden keine
vorgetragen.
Öffentliche Sitzung
TOP 1
Genehmigung des
Protokolls des
öffentlichen Teils der
Gemeinderatssitzung
am 25.03.2015
Sachverhalt:
Das Protokoll des öffentlichen
Teils der Gemeinderatssitzung am
25.03.2015 ist den Gemeinderatsmitgliedern durch Veröffentlichung
im Gremieninformationssystem
folgender Anwendungen bekannt:
„SessionNet“ und „Mandatos“
Beschluss:
Der Gemeinderat
dieses Protokoll.
genehmigt
Abstimmung:
Ja 14 Nein 0 Anwesend 14
Aus
TOP 2
der
Gemeindepolitik
Genehmigung
des Kindergartenhaushalts 2015
Sachverhalt:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis
vom Haushalt 2015 des Kindergartens Denklingen. Dieser wurde
mit Schreiben vom 23.03.2015 vorgelegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass
dieser Haushalt gemäß dem diesbezüglichen Vertrag zu genehmigen ist.
Abstimmung:
Ja 14 Nein 0 Anwesend 14
TOP 3
zum Container von
der Firma Echter und
• den Starkstromanschluss
von der Firma Kirchbichler
erstellen lassen.
Die Kirchenverwaltung hat beschlossen, zwei generalüberholte
Container zu kaufen, weil es im
Endeffekt günstiger ist und wir die
Container anschließend verkaufen
können.
Wie Sie den Angeboten und der
Übersicht in der Anlage entnehmen können, belaufen sich die
Gesamtkosten auf insgesamt
43.394,30 €.
Wir möchten nun die 2/3
Kostenübernahme durch die
Kommune beantragen und bitten
Sie, unseren Antrag zu prüfen.
Bewilligung einer
2/3-Förderung der
Errichtung von zwei
temporären Containern
zur Nutzung als
Personalraum
Über Ihre positive Nachricht
würden wir uns sehr freuen.“
Sachverhalt:
Es liegt folgendes Antragsschreiben der Kindergartenverwaltung vor:
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der diesbezüglichen Zuschussgewährung
zu.
„Wir wenden uns heute an Sie, weil
die Kirchenstiftung „St. Michael“
Denklingen übergangsweise zwei
Container als Personalraum im
Kindergarten aufstellen möchte.
Abstimmung:
Ja 14 Nein 0 Anwesend 14
Der Personalraum im Kindergarten
wird seit über einem halben Jahr
als Speisezimmer für die Kinder
genutzt und es steht kein Raum
mehr für Teambesprechungen,
Vorbereitung und Ausarbeitung
von Angeboten, Verfügungszeiten,
QM-Arbeiten, Bearbeiten von
Beobachtungsbögen, Pausen etc.
zur Verfügung.
Aus diesem Grund haben wir, mit
Hilfe von Herrn Bürgermeister
Kießling, von der Firma Fagsi das
Angebot über den Kauf bzw. die
Miete von Containern eingeholt.
Ebenso haben wir uns die Angebote
über die:
• Arbeiten für das Fundament
zur Aufstellung der Container
von der Firma Schießl
• Arbeiten für einen abgeschlossenen Zugang vom Gebäude
TOP 4
Erteilung des
gemeindlichen
Einvernehmens zum
Neubau eines Wohnund Geschäftshauses
mit Lagerhalle –
Fl.Nr. 144/3 Gemarkung
Denklingen –
Bahnhofstraße 5
Sachverhalt:
Für die Fl.Nr. 144/3 der
Gemarkung Denklingen wurde die
Genehmigung o.g. Bauvorhabens
beantragt (Art. 68 BayBO).
Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit
nichts anderes bestimmt ist (Art. 55
Abs. 1 BayBO).
Verfahrensfreiheit nach Art. 57
BayBO liegt nicht vor.
Oben genanntes Vorhaben liegt
im Innenbereich (§ 34 BauGB).
Die Gebietsart entspricht hier
4
einem Mischgebiet (MI). Nach
§ 6 BauNVO sind dort Wohn- und
Geschäftsgebäude, sowie sonstige
Gewerbe zulässig.
Das vorgesehene Maß der
baulichen Nutzung und die
vorgesehenen
überbaubaren
Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart
der näheren Umgebung ein.
Die Erschließung ist gesichert
durch die Zufahrt an einer
öffentlichen Verkehrsfläche, die
zentrale Wasserversorgung und
zentrale Abwasserbeseitigung im
Trennsystem.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen
ist zu erteilen.
Abstimmung:
Ja 14 Nein 0 Anwesend 14
TOP 5 Satzung zur Änderung
der Beitrags- und
Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung
der Gemeinde
Denklingen
Sachverhalt:
Die Gemeindeverwaltung beantragt die Beitrags- und Gebührensatzung
zur
Wasserabgabesatzung insoweit zu ändern, als
das Abrechnungsjahr, das derzeit
jeweils vom 01.05. bis 30.04. läuft,
an das Kalenderjahr angeglichen
wird. Das hat folgende Vorteile:
•
•
•
Die Arbeiten zur Erstellung
der Jahresrechnung können
im neuen Jahr früher abgeschlossen werden, da die
Vor- und Nachbereitung der
Gebührenabrechnung zum
01.05. nicht in diesem Zeitraum erledigt werden muss.
Für die Aufbereitung der
Kalkulationsgrundlagen
(Vervollständigung der
Anlagenbuchführung für
das vergangene Jahr)
im neuen Jahr hätte die
Gemeindeverwaltung auch
mehr Zeit zur Verfügung.
Für die Statistiken ist eine
Umrechnung Abrechnungsjahr /
Kalenderjahr nicht mehr
notwendig.
Aus
•
•
der
Gemeindepolitik
Beim Jahreswechsel, der bei
einer Satzungsänderung von
der Vor- und Nachbereitung
der Gebührenabrechnung
geprägt sein wird, fallen im
IT-Zeitalter keine besonderen
Arbeiten mehr an.
Bei einer Annahme des
Vorschlages zum Beschluss
würden die nächsten beiden
Zählerablesungen zum
30.04.2015 und 31.12.2015
und die Vorlage der Kalkulationsgrundlagen während
des Jahres 2015 erfolgen.
Hinweis:
Die derzeitige Gesamtfassung der
Satzung ist aus der Internetseite
http://www.denklingen.de/sites/
rathaus/satzungen.htm ersichtlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat
folgende Satzung:
beschließt
Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der
Gemeinde Denklingen
vom ………………………….
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9
des Kommunalabgabengesetzes
erlässt die Gemeinde Denklingen
folgende Satzung:
§1
Die Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde
Denklingen vom 08.07.2009,
zuletzt geändert mit Satzung
vom 01.03.2012, wird wie folgt
geändert:
§ 13 erhält folgende Fassung:
㤠13
Abrechnung, Fälligkeit,
Vorauszahlung
(1) Der Verbrauch wird
jährlich zum jeweiligen
31.12. abgerechnet.
Der Veranlagungszeitraum
(Abrechnungsjahr) ist
jeweils vom 01.01. bis zum
31.12. Die Grund- und
die Verbrauchsgebühr
werden einen Monat
nach Bekanntgabe des
Gebührenbescheides fällig.
(2) Auf die Gebührenschuld sind
zum 1. März, 1. Mai, 1. Juli,
1. September und
1. November jeden
Abrechnungsjahres
Vorauszahlungen in
Höhe eines Sechstels
der jeweils letzten
Jahresabrechnung vor diesen
Vorauszahlungsterminen zu
leisten. Fehlt eine solche
Jahresabrechnung, setzt
die Gemeinde die Höhe
der Vorauszahlungen unter
Schätzung des Jahresgesamtverbrauches fest.“
§2
Für das Kalenderjahr 2015 gilt
übergangsweise Folgendes:
Der Verbrauch für den Zeitraum
vom 01.05.2014 bis 30.04.2015
wird zum 30.04.2015 abgerechnet.
Auf die Gebührenschuld für
den Zeitraum vom 01.05.2015
bis 31.12.2015 sind zum 1. Juli
2015, 1. September 2015 und
1. November 2015
Vorauszahlungen in Höhe eines
Viertels der Abrechnung zum
30.04.2015 zu leisten. Der
Verbrauch für den Zeitraum vom
01.05.2015 bis 31.12.2015 wird
zum 31.12.2015 abgerechnet.
§3
Diese Satzung tritt eine Woche
nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Denklingen, ……………….
Gemeinde Denklingen
Erster Bürgermeister
Abstimmung:
Ja 14 Nein 0 Anwesend 14
TOP 6
Satzung zur Änderung
der Beitrags- und
Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung
der Gemeinde
Denklingen
5
Sachverhalt:
Vergleiche Darstellung des Sachverhalts beim Tagesordnungspunkt „Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der
Gemeinde Denklingen
Beschluss:
Der Gemeinderat
folgende Satzung:
beschließt
Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Denklingen
vom ………………………….
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9
des Kommunalabgabengesetzes
erlässt die Gemeinde Denklingen
folgende Satzung:
§1
Die Beitrags- und
Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der
Gemeinde Denklingen vom
24.04.2007, zuletzt geändert mit
Satzung vom 02.03.2011, wird
wie folgt geändert:
§ 15 erhält folgende Fassung:
㤠15
Abrechnung, Fälligkeit,
Vorauszahlung
(1) Der Verbrauch wird
jährlich zum jeweiligen
31.12. abgerechnet. Der
Veranlagungszeitraum
(Abrechnungsjahr) ist
jeweils vom 01.01. bis
zum 31.12. Die Grundund die Einleitungsgebühr
werden einen Monat
nach Bekanntgabe des
Gebührenbescheides fällig.
(2) Auf die Gebührenschuld sind
zum 1. März, 1. Mai, 1. Juli,
1. September und
1. November jeden
Abrechnungsjahres
Vorauszahlungen in
Höhe eines Sechstels der
jeweils letzten Jahresabrechnung vor diesen
Aus der Gemeindepolitik
Vorauszahlungsterminen zu
leisten. Fehlt eine solche
Jahresabrechnung, setzt
die Gemeinde die Höhe
der Vorauszahlungen unter
Schätzung des Jahresgesamtverbrauches fest.“
§2
Für das Kalenderjahr 2015 gilt
übergangsweise Folgendes:
Der Verbrauch für den Zeitraum
vom 01.05.2014 bis 30.04.2015
wird zum 30.04.2015 abgerechnet. Auf die Gebührenschuld für
den Zeitraum vom 01.05.2015
bis 31.12.2015 sind zum
1. Juli 2015, 1. September
2015 und 1. November 2015
Vorauszahlungen in Höhe
eines Viertels der Abrechnung
zum 30.04.2015 zu leisten.
Der Verbrauch für den Zeitraum
vom 01.05.2015 bis
31.12.2015 wird zum
31.12.2015 abgerechnet.
Aus der Gemeindeverwaltung
Bekanntmachung
Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde
Denklingen hat am 15.04.2015
die Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der
Gemeinde Denklingen beschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde
Denklingen hat am 15.04.2015
die Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Denklingen beschlossen.
Diese Satzung tritt 1 Woche nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Diese Satzung tritt 1 Woche nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Diese Satzung wird dadurch
bekannt gemacht, dass sie am
17.04.2015 in der Verwaltung
der Gemeinde Denklingen zur
Einsichtnahme niedergelegt worden ist und diese Niederlegung
hiermit bekannt gemacht wird. Die
Einsichtnahme ist während der
allgemeinen Geschäftsstunden
möglich.
Diese Satzung wird dadurch
bekannt gemacht, dass sie am
17.04.2015 in der Verwaltung
der Gemeinde Denklingen zur
Einsichtnahme niedergelegt worden ist und diese Niederlegung
hiermit bekannt gemacht wird. Die
Einsichtnahme ist während der
allgemeinen Geschäftsstunden
möglich.
§3
Diese Satzung tritt eine Woche
nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
Denklingen, ……………….
Gemeinde Denklingen
Erster Bürgermeister
Abstimmung:
Ja 14 Nein 0 Anwesend 14
Damit war der öffentliche Teil
der Sitzung beendet. Herr Erster
Bürgermeister Kießling eröffnet
nach Ausschluss der Öffentlichkeit
den nicht öffentlichen Teil.
Sitzungsende öffentlicher Teil:
19:50 Uhr
Michael Kießling
Erster Bürgermeister
Johann Hartmann
Schriftführer
Die Gemeindeverwaltung hat wieder Grablichter vorrätig, deren Erlös
dem Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge zu Gute kommt.
In einem Päckchen sind 4 Stück enthalten. Jedes Päckchen
kostet nur zwei Euro. Durch den Erwerb einer Packung leisten Sie
einen Beitrag für die Gestaltung, Erhaltung und Pflege bayerischer
Kriegsgräberstätten. Helfen Sie dem Volksbund, Zeichen zu setzen
gegen Krieg, Terror und Gewalt und für den Frieden auf dieser Welt.
6
Bekanntmachungen
Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau
Hautgefährdungen in den
"grünen Berufen"
Hautprobleme werden in den
"grünen Berufen" oft nicht ernst
genommen und als gewöhnliche
Arbeitsspuren
angesehen.
Werden trockene und rissige
Hände jedoch nicht konsequent
behandelt,
können
ernste
Hauterkrankungen
entstehen,
die eine langwierige ärztliche
Behandlung nach sich ziehen.
Wenn die natürliche Barrierefunktion
der Haut angegriffen ist, wird sie
durchlässiger für Schadstoffe,
Allergien auslösende Fremdstoffe
und Infektionserreger. Dem kann
mit vorbeugenden Maßnahmen
durch Hautschutz entgegengewirkt
werden.
anderer
Stellen
Den höchsten Schutz bieten
Handschuhe in den verschiedensten
Ausführungen.
Sie
schützen
nicht nur vor Verschmutzungen
und
Verletzungen,
sondern
auch vor aggressiven Stoffen
sowie Gefahrstoffen. Doch einen
Handschuh für alle Einsatzbereiche
gibt es nicht. Je nach Tätigkeit
und den sich daraus ergebenden
Anforderungen muss er aus dem
passenden Material bestehen und
die richtigen Passform haben.
Piktogramme geben Hinweise
auf die Eigenschaften für den
Handschuh.
Werden Hautschutzmittel (z. B.
gegen Hauterweichung) unter
Handschuhen angewendet, ist
darauf zu achten, dass sie die
Schutzwirkung der Handschuhe
nicht beeinträchtigen.
Bei der Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln müssen speziell
ausgewählte und geprüfte Chemikalienschutzhandschuhe verwendet werden. Kommen diese mit
der Chemikalie in direkten Kon-
takt, können auch sie nach einigen
Minuten durchlässig werden und
gehören ausgetauscht. Weitere
Tipps zum richtigen Gebrauch von
Handschuhen:
• Vor jeder Verwendung
auf Risse und Löcher prüfen.
• Nur über saubere und trockene
Hände ziehen.
• Nur so lange wie nötig tragen
(ab ca. 20 Minuten stauen sich
Wärme und Feuchtigkeit im
Handschuh).
• Bei längerem Tragen eignen
sich Unterziehhandschuhe
aus Baumwolle unter dem
Schutzhandschuh.
• Bei flüssigkeitsdichten
Handschuhen die Stulpen
umschlagen - so fließt nichts
hinein.
Unternehmer sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Arbeitsbedingungen zu schaffen mit
dem Ziel, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten sowie
arbeitsbedingte
Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Durch eine
Gefährdungsbeurteilung
werden
Hautbelastungen erkannt, technische,
organisatorische
und
persönliche
Schutzmaßnahmen
geprüft und schließlich persönliche Maßnahmen zum Hautschutz
getroffen. Geeignete Schutzhandschuhe sowie Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel
sind bereitzustellen. Ein abgestimmter Hautschutzplan hilft bei der
richtigen Benutzung.
Ein Hautschutzplan und weitergehende Informationen stehen
im Internet unter www.svlfg.
de > Fachinformationen > P >
Persönliche Schutzausrüstung >
Hautschutz. Die Broschüre "Deine
Haut - Die wichtigsten 2 m² Deines
Lebens" steht zum Download bereit
unter www.svlfg.de > Prävention >
Informationsmaterial > Broschüren/
Merkblätter.
SVLFG
Handschuhe schützen auch vor aggressiven Stoffen sowie Gefahrstoffen.
Foto: SVLFG
7
Bekanntmachungen
anderer
Stellen
Gegen Gleichgültigkeit!
Schenke Leben –
Spende Blut
Di. 05.05.15
Rott, Volksschule,
17:00 - 20:00 Uhr
Diessener Str. 20
Mi. 20.05.15
Egling/Paar, Schule,
17:00 – 20:00 Uhr
Schulstr. 13
Kirche Denklingen während Orkan Niklas am 31.03.2015
Foto Reinhold Quast
Elternbildungsprogramm
Das Landsberger Eltern-ABC steht jungen Familien in den spannenden
ersten sechs Lebensjahren ihres Kindes mit insgesamt 24 Kursbausteinen zu
allen Themen rund um Baby und Kind zur Seite. Der Kursbesuch ist
kostenlos, eine Anmeldung nicht erforderlich, für Ersteltern aus dem
Landkreis gibt es einen Bonus.
Die nächsten Termine des Elternbildungsprogramms der Kooperationspartner
Gesundheitsamt, Amt für Jugend und Familie und der SOS-Beratungsstellen sind am:
 Montaq, 4. Mai, 19.30 Uhr, Klinikum Landsberg:
Baustein 15 „Regeln und Rituale im Familienalltag“ (2 bis 3 Jahre)
 Dienstag, 5. Mai, 19.30 Uhr, Kaufering:
Baustein 5 „Positiv erziehen von Anfang an“ (6 bis 18 Monate)
 Dienstag, 12. Mai, 19.30 Uhr, Kaufering:
Baustein 13 „Die Kunst zuzuhören und miteinander zu reden” (2 bis 3 Jahre)
 Montag, 18. Mai, 19.30 Uhr, AOK Landsberg:
Baustein 10 „Von Person zu Persönlichkeit“ (1 bis 2 Jahre)
Für die Altersgruppe der Kindergartenkinder bietet das Landsberger Eltern-ABC plus folgende
Bausteine an:
 Dienstag, 19. Mai 2015, 19.30 Uhr, Kaufering:
Baustein 2+ „Anleitung für große Kleinkinder“ (3 bis 5 Jahre)
Weitere Informationen gibt es stets aktuell unter www.landsberger-eltern-abc.de
8
Bekanntmachungen
anderer
Stellen
Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau
Nach Orkan „Niklas“:
Sturmholz sicher aufarbeiten
Orkantief Niklas hat in weiten
Teilen Deutschlands schwere
Waldschäden verursacht.
Die
Sozialversicherung
für
Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau (SVLFG) rät Waldbesitzern dazu, entwurzelte,
abgebrochene und ineinander
verkeilte Bäume nicht selber
aufzuarbeiten.
„Die Beseitigung von solchen
Sturmschäden
erfordert
hohe
Fachkenntnis und gehört unbedingt
in die Hände von Forstprofis“, so
der Vorsitzende des Präventionsausschusses der SVLFG Bernd
Schulte-Lohmöller.
Die Wahl der richtigen Schnitttechnik ist bei der Sturmholzaufarbeitung
lebenswichtig. Deshalb gehört diese Arbeit in Profihände.
Foto: SVLFG
Kreuz und quer und ineinander
verkeilt
liegen
abgebrochene
Bäume, aus der Erde gerissene
Wurzelteller, abgebrochene Wipfel –
nur erfahrene Profis mit leistungsfähigen Forstmaschinen sollten
sich dieser Aufgabe stellen, solche
Windwurfnester
aufzuräumen.
Waldbesitzer, die darin keine
Erfahrung haben, auch wenn sie
im Umgang mit der Motorsäge
geübt sind, unterschätzen leicht
die Gefahren, die von solch
einer Extremsituation ausgehen
können. Bei entwurzelten oder
abgebrochenen
Baumstämmen,
die unter Spannung stehen, kann
bereits ein falscher Schnitt reichen,
um den Stamm katapultartig und mit
enormer Kraft nach oben oder zur
Seite schnellen zu lassen. Weil die
Verletzungsgefahr hier erheblich ist,
sollte in solchen Situationen immer
auf die Hilfe von Profis zurück
gegriffen werden. Sie verfügen
über Erfahrung, die notwendige
Technik und das passende Gerät.
Adressen vermitteln die örtlichen
Waldbesitzervereinigungen,
die
Forstverwaltung oder die Ansprechpartner der Maschinenringe. Für Forstprofis, die sich
jetzt an die Arbeit machen, um die
• Vor dem Arbeitseinsatz
prüfen, ob die erforderliche
Schutzausrüstung vorhanden
ist und ob Werkzeug und
Arbeitsgeräte im einsatzfähigen
Zustand sind.
Sturmschäden zu beheben, hat die
SVLFG einige Tipps zusammen
gestellt:
• Schwierige Situationen
besonnen und überlegt
angehen. Manchmal hilft der
Erfahrungsaustausch mit einer
weiteren erfahrenen Person.
• Nie unter hängenden Wipfeln
und Stämmen oder hinter
ungesicherten Wurzeltellern
arbeiten! Hier – ebenso wie
beim Entzerren verkeilter,
unter Spannung stehender
Bäume im Windwurfverhau –
ist mindestens die Hilfe eines
Schleppers und einer Seilwinde
unabdingbar, um die Stämme
zur Aufarbeitung in einen
ungefährlichen Bereich zu
ziehen.
• Vor dem Schneiden ist die
Spannung gewissenhaft
anzusprechen und die daraus
abzuleitende Schnitttechnik zu
wählen.
9
• Immer zuerst die Druckseite
nicht zu tief ansägen, so dass
die Säge nicht einklemmen
kann. Danach gefühlvoll von
der Zugseite her sägen.
• Bei Stämmen mit besonders
starker Spannung sollte der
Schnitt seitlich versetzt werden.
• Bei seitlicher Spannung
immer von der Druckseite
aus arbeiten.
Ausführliche Informationen zu
diesem Thema im Internet unter
www.svlfg.de > Suchbegriff „Windwurfaufarbeitung“.
SVLFG
Die SVLFG ist zuständig für die
Durchführung der landwirtschaftlichen
Unfallversicherung für über 1,6 Millionen
Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million
versicherten
Arbeitnehmern,
der
Alterssicherung der Landwirte für fast
250.000 Versicherte und über 600.000
Rentner sowie der landwirtschaftlichen
Kranken- und Pflegeversicherung für
über 700.000 Versicherte im Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland.
Sie führt die Sozialversicherung
zweigübergreifend durch und bietet
ihren Versicherten und Mitgliedern
umfassende soziale Sicherheit aus
einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in
der Land- und Forstwirtschaft sowie im
Gartenbau tätigen Menschen und ihrer
Familien.
Bekanntmachungen
anderer
Stellen
Einladung zur Kinderkirche
Am Sonntag den 03. Mai
um 10 Uhr
mit Fahrzeugweihe
z.B. Fahrrad ,Dreirad, Bobbycar, Cityroller usw.
Im Pfarrheim St. Michael
Auf Euer kommen freut sich das Kinderkirchenteam
10
Die
Seiten
der
Garten- und Naturfreunde
Einen Naturführer zur Wiedererkennung von beinahe allen
Tieren und Pflanzen in Wald
und Feld
bekamen
Elisabeth
Becher und Gabriele Gayer bei
der
Jahreshauptversammlung
der Garten- und Naturfreunde
von Vorstand Franz Megele
überreicht. Sie wurden für
25
Jahre Mitgliedschaft im Verein
geehrt. Neben einem ausgiebigen
Rückblick auf das vergangene Jahr
und einem Einblick in die solide
geführte Vereinskasse war auch
die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge
ab dem kommenden Jahr einer der
Vereine
2. Mai
Veredelungskurs in Dienhausen
Denklinger Radler
16. Mai
Pflanzentausch im Garten von
Familie Megele, Hauptstr. 45
Tourenprogramm 2015
Im Juni
Besuch bei der Staudengärtnerei
Spatz in Oberhausen
Dienstag, 05. Mai
Fahrt zur Firma Gorratec nach
Raubling mit Bus und Radlhänger
4. August
Vereinsausflug zum
Gärtnerjahrtag in München
mit Führung im Rosarium
Mittwoch, 27. Mai
Ammerradweg über
Peiting-Weilheim-Dießen
Im Herbst
Vortrag von Claudia Lorenzer
Dienstag, 09. Juni
Fahrt nach Bad Wörishofen
zum Fliegermuseum
Vom 21. Juni
bis 11. Juli
möchten wir für Denklingen
möglichst viele Radkilometer
zurücklegen
Mittwoch, 24. Juni
Kammeltal-Zusamradweg ab
Mindelheim bis Mindelheim
mit dem Bus
Dienstag, 30. Juni
bis Freitag. 03. Juli
Thüringer Städteradweg
von Eisenach bis Jena mit
Besichtigung der Firma
Hirschvogel in Mark Suhl und der
Warthburg in Eisenach
Anreise mit Bus und Radlhänger
Mittwoch, 15. Juli
Staffelseerunde, Anreise
mit Bus und Radlhänger
Monika Sedlmaier beim Vortrag
Tageordnungspunkte im Pfarrheim.
Durch die Erhöhung der Abgaben
an den Landesverband sieht sich
die Vereinsführung genötigt, die
Mitgliedsbeiträge
zu
erhöhen
um kostendeckend wirtschaften
zu können. Laut Beschluss der
Versammlung werden die Beiträge
ab 2016 von 7.50 € auf 9 € für
Einzelmitglieder und von 12 € auf
15 € für Familienmitgliedschaft
erhöht.
Nach
einem
Grußwort
von
Bürgermeister Michael Kießling
kündigte Vorstand Franz Megele
in seiner Programmvorschau für
2015 folgende Aktionen an:
Wie reichhaltig die Gartenkultur
in unserem Landkreis ist, konnte
zum Schluss Kreisfachberaterin
Monika Sedlmaier mit ihrem
Lichtbildervortrag
verdeutlichen.
Neben Parkanlagen wie dem
Schacky-Park in Dießen, dem
Park der Gasteiger-Villa und
dem
Englischen
Garten
in
Landsberg zeigte sie eine Vielfalt
an Bauerngärten in den Dörfern,
an Vereinslehrgärten wie z.B.
der Denklinger Obstwiese mit
niedrigwüchsigen Obstsorten bis
hin zu Projekten wie „Unser Dorf
hat Zukunft“.
11
Zusätzlich ist eine Allgäurunde
sowie eine Bergradtour geplant.
Termine werden noch rechtzeitig
bekannt gegeben.
Für die Thüringentour ist der letzte
Anmeldetermin der 23. Mai 2015
Anmeldungen bei
Wolfgang Igl
Tel. 08243-961994
Die
Seiten
der
VfL Denklingen
Hallo Kinder
Fußballschule des
VFL Denklingen
ab 16.04.2015
immer Donnerstag um 17:00 Uhr
für Mädchen und Jungen
Jahrgang 2009/2010
Mehr Info von den Trainern
Armin Sporer 0170/2845908
Daniel Schneider 08243/968555
Vereine
Frauenbund und Senioren
Abfahrt ist um 12 Uhr an den
bekannten Haltestellen Oberdorf
(Egner) und beim Gasthaus Hirsch.
Muttertagsfahrt
Gegen 18 Uhr werden wir wieder in
Denklingen sein.
Am 21. Mai fahren wir nach
Anwalting und besuchen Herrn
Pfarrer Zeitlmeier.
Anmeldung ab sofort bei
Stahl Silvia Tel. 2390
Inning Otti Tel. 1649
Nach einer Kirchenbesichtigung
und einer kleinen Andacht mit
Herrn Pfarrer Zeitlmeier fahren
wir weiter mit ihm nach Rehling
auf das Schloß Scherneck zum
Kaffeetrinken.
Palmenweihe am 29. März 2015
Foto und Bericht Horst Raabe
12
13
Margit Hemmerlein
Historischer Ausschuss Epfach
Darauf sei im Zusammenhang mit dem Internationalen Museumstag am 17. 05.2015 noch einmal
verwiesen.
http://www.denklingen.de/sites/geschichte/schulen.htm
Immerhin ist die Siedlung Abodiacum /Epfach älter und zeitweise wichtiger als Augusta Vindelicorum,
das heutige Augsburg.
Mit dem Museum, den Rekonstruktionen eines Nymphäums und eines Abschnitts der alten Römerstraße Via Claudia bietet Epfach deshalb ein lohnendes Besichtigungsprogramm.
Oft sind aber Museumsbesuche eine recht trockene Veranstaltung.
Um das zu verhindern, hat sich ein P-Seminar des Gymnasiums St. Matthias in Wolfratshausen die
Mühe gemacht, alle wichtigen Informationen für Groß und Klein unterhaltsam aufzubereiten. Dieses
Material ist auf der homepage der Gemeinde etwas versteckt abrufbar unter
Ein kleiner Ort - mit großer Vergangenheit
Es lädt ein: Der Förderverein Sonnenschein e.V. und der Elternbeirat der Grundschule Denklingen
Für Kaffee und Kuchen ist gesorgt !
In der Mehrzweckhalle Denklingen
von 14:00 bis 17:00 Uhr
09. Mai 2015
am Samstag
der
der Denklinger Grundschüler
Seiten
FLOHMARKT
Die
Vereine
S
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v
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Vereinsliste der Gemeinde Denklingen
Faschingsgesellschaft Epfach
Fischer Paul
0151/14338783
FFW Denklingen
Sieg Stefan
0179/1259910
FFW Dienhausen
Hahnel Eva
08243/2455
FFW Epfach
Deininger Claudia
08869/1533
Förderverein Sonnenschein
Wölfl Regina
08243/3202
Förderverein Kultur/Natur und Freizeit im Fuchstal
Schweiger Wendelin
08243/1587
Förderverein VCP Denklingen
Albrecht Tyll-Patrick
08243/9609129
Frauenbund Denklingen
Stahl Silvia
08243/2390
Frauenkreis Epfach
Gruber Annemarie
08869/1428
Gartenbauverein Denklingen
Megele Franz
08243/1023
Holzhauerverein
Ried Johann
08243/2727
Initiative Fuchstal-Bahn
Albrecht Tyll-Patrick
08243/9609129
Jagdgenossenschaft Denklingen
Preisinger Ludwig
08243/2173
Jagdgenossenschaft Dienhausen
Sporer Thomas
08243/2296
Jagdgenossenschaft Epfach
Salcher Christian
08869/769
1. Karate-Dojo Altenstadt/Obb.
Croll Mike
08869/912245
Kirchenchor Denklingen
Weber Jürgen
08243/960507
Kirchenchor Epfach
Schöttl Brigitte
08869/93217
Kirchenpfleger Denklingen
Walter Johann
08243/1469
Kirchenpfleger Epfach
Klein Meinrad
08869/5303
Kommandant der FFW Denklingen
Negele Herbert
08243/1326
Kommandant der FFW Dienhausen
Unsin Daniel
08243/9931974
Kommandantin der FFW Epfach
Deininger Claudia
08869/1533
Landjugend Denklingen
Ried Tobias
08243/2727
Landjugend Epfach
Linder Annika
08869/770
Musikverein Denklingen
Waldhör Jürgen
08243/961276
Pfarrgemeinderat Denklingen
Hefele Wolfgang
08243/1365
Pfarrgemeinderat Epfach
Martini Brigitte
0172/6306699
PSC FaLu
Faißt Thilo
0172/8023173
Reit- u. Turniergemeinschaft Neuhof
Maier Manuela
08869/5107
Schützenverein Denklingen
Mayer Markus
0152/23525287
Schützenverein Epfach
Schlaffer Bernhard
08869/921240
Seniorenkreis Denklingen
Inning Ottilie
08243/1649
Seniorenkreis Epfach
Salcher-Stinglwagner Anna
08191/9705894
Spirit of Joy
Finsterwalder Andrea
08243/2691
Trachtenverein Epfach
Eglhofer Walter
08869/5401
TSV Epfach
Hanusch Dieter
08869/844
Veteranenverein Denklingen
Braunegger Andreas
08243/3197
Veteranenverein Epfach
Heinen Walter
08869/879
VfL Denklingen
Martin Wolfgang
08243/960890
Waldgenossenschaft Denklingen
Schweiger Wendelin
08243/1587
Waldgenossenschaft Dienhausen
Storf Maximilian
08243/1548
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S
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Gemeindeverwaltung Denklingen
Mobile Pflege Fuchstal
Wegäcker 2 a, 86925 Fuchstal-Asch
Telefon 0 82 43 / 99 35 50
Familienpflegewerk
d. Bayer. Landesverbandes des KDFB e.V.
Ansprechpartner für Landsberg am Lech:
Roswitha Hupfer-Müller
Telefon 0 82 45 / 2907, Fax 0 82 45 / 90 35 42
E-Mail: [email protected]
Lebenshilfe für Behinderte
Eulenweg 1, 86899 Landsberg am Lech
Telefon 0 81 91 / 94 91 - 0
Kindergärten
Kath. Kindergarten „Maria Schutz“
Bischof-Müller-Straße 5, 86920 Denklingen
Telefon 0 82 43 / 13 44
Schulen
Grundschule Denklingen,
Birkenstraße 4, Telefon 0 82 43 / 434
Mittagsbetreuung: Regina Wölfl, Tel. 0 82 43 / 32 02
Weiterführende Schulen:
Mittelschule Fuchstal, 0 82 43 / 90130
Dom.-Zim.-Gymnasium Landsberg, 0 81 91 / 927010
Ignaz-Kögler-Gymn. Landsberg, 0 81 91 / 6571080
Joh.-Winklh.-Realschule Landsberg, 0 81 91 / 92640
Staatl. Realschule Schongau, Tel. 0 88 61 / 2318 - 0
Welfen-Gymnasium, Schongau, Tel. 0 88 61 / 2333 - 0
Marien-Gymnasium Kaufbeuren, Tel.Nr. 0 8341 / 2341
Hauptstraße 23, 86920 Denklingen
Telefon 96 01 - 0, Fax 9601 - 10
E-Mail: [email protected]
Internet: www.denklingen.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag
14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 18.00 Uhr
Zweckverband zur Abwasserbeseitigung
Sitz: Rathaus Denklingen, Telefon 0 82 43 /96 01 -0
Agentur für Arbeit, Nebenstelle Landsberg
Mühlweg 3a, 86899 Landsberg am Lech
Telefon 0 81 91 / 92 306 - 0
Jobcenter Landsberg am Lech
Telefon 0180 - 1000 256 851 - 000
Bezirkskaminkehrermeister/Energieberater (HWK)
für Denklingen und Dienhausen, Stefan Kilian
Schwiftingerstr. 16 c, 86899 Landsberg am Lech
Telefon 0 81 91 / 94 72 515 - Fax 94 72 516
für Epfach, Stefan Welz
Menhofer Straße 29, 86920 Denklingen
Telefon 0 82 43 / 96 10 10
Amt für Landwirtschaft
Kaiser-Ludwig-Str. 8 a, 82256 Fürstenfeldbruck
Tel. 08141/3223-0
Amtsgericht Landsberg am Lech
Lechstraße 7, 86899 Landsberg am Lech
Telefon 0 81 91 / 10 80
Finanzamt Landsberg am Lech
Israel-Beker-Str. 20, 86899 Landsberg am Lech
Telefon 0 81 91 / 332 - 0
Polizeiinspektion Landsberg am Lech
Katharinenstraße 33, 86899 Landsberg am Lech
Telefon 0 81 91 / 932 - 0
Landratsamt Landsberg am Lech
Von-Kühlmann-Str. 15, 86899 Landsberg am Lech
Telefon: Zentrale
0 81 91 / 129 - 0
Abfallents./Beratung
0 81 91 / 129 - 303
Kfz-Zulassungsstelle
0 81 91 / 129 - 462
Lech-Elektrizitätswerke, Betriebsstelle Buchloe-Lechrain
Bahnhofstr. 13, 86807 Buchloe
24-Std.-Störungsdienst: Tel. 0800 / 539 638 - 0
Gemeindebücherei
Tel. Nr. 0 82 43 / 99 36 071
Öffnungszeiten: Dienstag: 08.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag: von 16.00 - 18.00 Uhr
Pfarrämter
Kath. Pfarramt „ St. Michael“
Hauptstraße 26, 86920 Denklingen
Telefon 0 82 43 / 23 40
Kath. Pfarramt Asch, Telefon 0 82 43 / 23 05
Kath. Pfarramt „ St. Bartholomäus“ Epfach
Zentralbüro der PG Lechrain
St. Nikolaus-Str. 12, 86934 Reichling, Telefon 0 81 94 / 5 39
Evang. Pfarramt Schongau
Blumenstr. 5a, Schongau, Telefon 0 88 61 / 73 58
Ärzte
Allgemeinarzt Dr. Wolfgang Pawlik
Frühlingsstraße 1, 86920 Denklingen, Tel. 0 82 43/ 20 71
Zahnärztin Gabriele Klara Mihali
Am Weiher 22, 86920 Denklingen, Tel. 0 82 43/ 96 87 20
Abfallentsorgung
Haus-, Sperr- und Biomüllabfuhr:
Kostenlose Service-Nummer 0800-800 300 6
Abfallwirtschaftszentrum des Landkreises
86928 Hofstetten, 0 81 96 / 99 92 37
Wertstoffhof Denklingen, beim Bauhof:
Die./Do. 16.00 – 18.00 und Sa. 08.00 – 12.00 Uhr
(01.03. – 31.10./Sommerzeit)
Die./Do. 16.00 - 18.00 und Sa. 09.00 – 12.00 Uhr
(01.11. – 28.02./Winterzeit)
Museum
Abodiacum Epfach, Ausstellung über röm. Geschichte
VIA CLAUDIA 16, 86920 Epfach, 0 82 43 /96 01 - 0
tagsüber geöffnet
Soziale Einrichtungen
Senioren- und Pflegeheime
Alten- und Pflegeheim der Arbeiterwohlfahrt
Lechstraße 5, 86899 Landsberg am Lech
Telefon 0 81 91 / 91 95 - 0
Heilig-Geist-Spital der Stadt Landsberg a. Lech
Kommerzienrat-Winklhofer-Platz 3, 86899 Landsberg
Telefon 0 81 91 / 94 87 - 20
Kreis-Seniorenheim Vilgertshofen
Ulrichstraße 2, 86946 Vilgertshofen
Telefon 0 81 94 / 93 05 - 0
Seniorenpension Tannenhain
Augsburger Str. 36, 86899 Landsberg am Lech
Telefon 0 89 19 / 92 25 51
Sozialzentrum St. Martin
Lechstr. 2, 86899 Landsberg am Lech
Telefon 0 81 91 / 92 860)
15
Mitteilungsblatt
Denklingen 2015
S e r v i c e
INFOBLATT
M itteilungsblatt
M a rk t M a inl e us
Ausgabe Juni 2012
O Auftrag für die nächste Ausgabe _____________
O Auftrag für 6 Ausgaben mit 10 % Rabatt
O Jahres-Auftrag für die nächsten 12 Ausgaben mit 20 % Rabatt
Die Landjugend Denklingen bedankt sich bei allen Firmen, Privatpersonen
und örtlichen Vereinen die uns mit Spenden unterstützt haben.
per E-Mail: [email protected]
Anzeigenschluss Juni - Ausgabe:
Anzeigenschluss Juli - Ausgabe:
Anzeigenschluss Aug. - Ausgabe:
Aus dem Inhalt:
Gemeinde Denklingen
Informationen aus der Sitzung
vom 22.05.2012
29.05.2015
26.06.2015
31.07.2015
Denklinger Kalender
Juni-Termine im Überblick
Breitbandversorgung in Dienhausen
Stellungnahme der Ersten Bürgermeisterin
K ontakt zum Rathaus:
( 0 82 43/9 60 10 • Fax: 0 82 43/96 01 10 • E-Mail: [email protected]
Mitteilungsblatt Denklingen
Auftrag per Fax 0 92 29 / 9 73 45 91
_______________________________________________________________________________________
Auflage:
1.200 exemplare

Verbreitung: Gemeindegebiet Denklingen
Termine:
erscheinen: mtl. zum ersten Freitag
anzeigenschluss: 25. des Vormonats
Umfang:
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 im unten angekreuzten standard-Format.
Druck:  schwarz/weiß
 farbig
Satzspiegel: 180 mm breit x 240 mm hoch
(spaltenbreite 85 mm)
 für die nächste ausgabe im Mitteilungsblatt
 für die nächsten 6 ausgaben mit 10 % Rabatt.
 für die nächsten 12 ausgaben mit 20 % Rabatt.
Formate:
standard-Formate siehe unten bzw.
individuelles Format 1- oder 2-spaltig
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bis zum 20. des Vormonats
Preise zzgl. Mwst. - es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
rechnung nach erscheinen, bei Mehrfachbelegung 3 ausgaben zusammen.

 folgen per Mail
Wir buchen eine Beilage im nächsten Mitteilungsblatt
und bitten um kontaktaufnahme zur abstimmung.
____________________________________
Firma
____________________________________
name
____________________________________
telefon für rückfragen
____________________________________
Datum, unterschrift
Bitte ankreuzen:



Bitte ankreuzen:
1/8 Seite
85 mm breit x 60 mm hoch
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50,-- € pro Ausgabe
90,-- € pro Ausgabe

1/4 Seite hoch

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90,-- € pro Ausgabe
150,-- € pro Ausgabe
Bitte ankreuzen:

1/4 Seite quer
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schwarz/weiß
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Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
Montag und Dienstag:
Donnerstag:
Mit der Maus ins Rathaus
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Zimmer Telefon
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen auf unseren
Internetseiten www.denklingen.de zur Verfügung:
Nr. Bereich
Fax
08243 / 9601- 10
1.
Einholen einer Melderegisterauskunft
2.
Passabfrage – Welchen Bearbeitungsstatus
hat mein Pass- bzw. Ausweisantrag?
3.
Anfordern einer Aufenthaltsbescheinigung
4.
Anfordern einer Meldebescheinigung
5.
Beantragung einer Auskunftssperre
6.
Anfordern eines Auszuges aus dem
Gewerbezentralregister
7.
Anfordern eines Führungszeugnisses
8.
Kinderreisepass
Umzug
Zentrale
2
08243 / 9601- 0
Gröger
Waltraud
2
08243 / 9601- 11 08243 / 9601- 19
Schelkle
Gertraud
1
08243 / 9601- 12 08243 / 9601- 20
Kießling
Michael
3
08243 / 9601- 13 08243 / 9601- 21
Hartmann
Johann
4
08243 / 9601- 14 08243 / 9601- 22
Breibinder
Markus
5
08243 / 9601- 15 08243 / 9601- 23
9.
Schmeiser
Andrea
6
08243 / 9601- 16 08243 / 9601- 24
11. Briefwahl beantragen
Jost Birgit
6
08243 / 9601- 29 08243 / 9601- 27
12. Wasserzählerstand eingeben
10. Zuzug
13. Gewerbeamt Online
14. Abmeldung zur Hundesteuer
15. Anmeldung zur Hundesteuer
16. Einzugsermächtigung
Impressum:
17. Verlusterklärung eines Dokumentes
Mitteilungsblatt Gemeinde Denklingen
für die Gemeindeteile Denklingen, Epfach,
Dienhausen
18. Wiederauffindung eines Ausweisdokumentes
19. Fundbüro
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen erscheint monatlich jeweils am ersten Freitag und wird an alle erreichbaren Haushalte des
Verbreitungsgebietes verteilt.
20. Anmeldung Nebenwohnung
Herausgeber: creativ management AG
Schwarzach 16
95336 Mainleus
09229 / 973 - 45 90, Fax 973 - 45 91
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22. Statuswechsel
21. Abmeldung Nebenwohnung
Notrufe
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Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Denklingen
Michael Kießling, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen.
Telefon: 08243 / 9601 - 0
Verantwortlich für den Anzeigenteil und sonstige redaktionelle
Beiträge: Manfred Weber - Dipl.-Betriebswirt (FH), creativ management
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Bei Bedarf werden Einzelexemplare durch creativ management zum Preis von
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Ärztlicher Bereitschaftsdienst
außerhalb der Sprechzeiten
Telefon 116 117
der Arztpraxen
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Telefon 112
Feuer
Telefon 112
Notruf
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Öffnungszeiten zum Muttertag:
Samstag, 9. Mai Sonntag, 10. Mai
von 8.00 - 13.00 Uhr
von 9.00 - 11.00 Uhr
Sterbefälle
09.04.2015
Anzeigenschluss für
Juni 2015
Schuster Marie, Epfach
Redaktionsschluss für
Juni 2015
Freitag, 29.05.2015
Mittwoch, 27.05.2015
Kontakt: [email protected]
[email protected]
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Mai
05.05.2015
05.05.2015
06.05.2015
08.05.2015
09.05.2015
09.05.2015
09.05.2015
19.30
09.00
12.00 19.00
Denkl./Epfach/Dienh.
Raubling
Rathaus Denklingen
Schützenheim Denklingen
Epfach
Denklingen/Dienhausen
Mehrzweckhalle
Denklingen
10.05.2015
13.15
10.05.2015
15.00
10.05.2015
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13.05.2015
14.05.2015
14.05.2015
14.05. –
17.05.2015
16.05.2015
16.05.2015
15.00
Denklingen, Anwesen
Hauptstr. 45
16.05.2015
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19.30
Böbing
Kotalmjoch am Achensee
17.05.2015
13.15
19.05.2015
20.05.2015
09.00
Denkl./Epfach/Dienh.
Pfarrheim Denklingen
20.05.2015
21.05.2015
19.30
12.00
Rathaus Denklingen
Anwalting
22.05. –
01.06.2015
23.05.2015
Hohenfurch
13.15
23.05.2015
15.00
27.05.2015
28.05.2015
31.05.2015
13.15 Peiting-Weilheim-Dießen
Denkl./Epfach/Dienh.
31.05.2015
15.00
08.30
19.15
Denkl./Epfach/Dienh.
Denklingen
Epfach
Juni
02.06.2015
04.06.2015
04.06.2015
14.00
Landkreis
Denklinger Radler
Gemeinde Denklingen
Schützenverein Denklingen
TSV Epfach, Abt. Ski
Schützenverein Denklingen
Förderverein Sonnenschein und
Elternbeirat der Grundschule
Denklingen
VfL Denklingen, Abt. Fußball,
2. Mannschaft – B-Klasse
VfL Denklingen, Abt. Fußball,
1. Mannschaft - Kreisliga
Restmüllabfuhr
Fahrt zur Fa. Gorratec
Gemeinderatssitzung
Preisverteilung
Altpapiersammlung
Altpapiersammlung
Flohmarkt der
Grundschüler
Garten- und Naturfreunde
Pflanzentauschaktion
VfL Denklingen, Abt. Fußball,
1. Mannschaft - Kreisliga
Trachtenverein Epfach
VfL Denklingen, Sparte Berg/
Wandern
VfL Denklingen, Abt. Fußball,
2. Mannschaft – B-Klasse
Landkreis
Pfarrei Denklingen
FC Emmering –
VfL Denklingen
Gaujugendsingen
Bergtour
VfL Denklingen II –
TSV Hohenpeißenberg
VfL Denklingen –
SV Adelshofen-N.
Pfarrkirche Denklingen
Maiandacht vom
Frauenbund
Denkl./Epfach/Dienh.
Landkreis
Abfuhr Papiertonne
Crescentiakapelle Dienhausen Bittgang
Haus der Vereine Epfach
TSV Epfach, Abt. Stockschützen Vatertagsturnier
Wicht
Musikkapelle Denklingen
Musikfest
Gemeinde Denklingen
Senioren und Frauenbund
Denklingen
Schützenverein Epfach
TSV Bernbeuren II –
VfL Denklingen II
Restmüllabfuhr
Verschnaufpause, anschl.
gemeinsames Frühstück
Gemeinderatssitzung
Muttertagsfahrt zu Pfarrer
Jakob Zeitlmeir
LP/LG Gauschießen
VfL Denklingen, Abt. Fußball,
2. Mannschaft – B-Klasse
VfL Denklingen, Abt. Fußball,
1. Mannschaft - Kreisliga
Denklinger Radler
Fa. Kühl
VfL Denklingen, Abt. Fußball,
2. Mannschaft – B-Klasse
VfL Denklingen, Abt. Fußball,
1. Mannschaft - Kreisliga
VfL Denklingen II –
TSV Peiting III
VfL Denklingen –
SC Unterpfaffenhofen
Ammerradweg
Abfuhr Gelbe Tonne
FC Bad Kohlgrub-A.III –
VfL Denklingen II TSV Geiselbullach –
VfL Denklingen
Landkreis
Pfarrei Epfach
Restmüllabfuhr
Fronleichnamsprozession
Fronleichnamsprozession
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