I Jahresbericht 2014 II LIEBE MITGLIEDER DER SCHUTZGEMEINSCHAFT DEUTSCHER WALD IN BADEN-WÜRTTEMBERG, 2014 war für uns ein sehr erfolgreiches Jahr, da wir durch das ehrenamtliche Engagement vieler von Ihnen einiges erreichen konnten, wie zum Beispiel die zahlreichen Pflanzungen der „Bäume für die Deutsche Einheit“ oder am dritten Adventssamstag die „Erste Stuttgarter Waldweihnacht“. Über 40 Kommunen in BadenWürttemberg haben sich bereits an dem Projekt beteiligt, für 2015 – im Jahr der Wiedervereinigung – werden weitere gepflanzt werden. Und die Waldweihnacht am Haus des Waldes hatte über 1000 Besucher innen und Besucher, die einen Stimmungsvollen Adventsnachmittag im Wald genossen haben. Außerdem war es Dank der Förderung mit 100.000.-€ der „BadenWürttemberg Stiftung“ unseres Projekts zum Nachhaltigkeitslernen „Expedition Zukunft“ möglich, zur Weiterentwicklung der Umweltbildung in Baden-Württemberg einen umfangreichen Beitrag zu leisten. Bis Ende 2016 können wir dieses Projekt weiterführen. Im Sommer, bei der Mitgliederversammlung, haben Sie mich zum neuen Vorsitzenden gewählt. Ich bedanke mich für Ihr Vertrauen. Den sehr erfolgreichen Weg, mit dem Schwerpunkt in der Umweltbildung, den mein Vorgänger Ulrich Burr beschritten hat, will ich weiter fortsetzten und einen weiteren Schwerpunkt auf die Gründung neuer Kreisverbände legen. Für 2015 haben wir schon einige Projekte im Blickfeld: weitere Einheitsdenkmal zu pflanzen, eine Frühjahrsexkursion zu den bäuerlichen Plenterwäldern in den mittleren Schwarzwald, eine außerordentliche Delegiertenversammlung im Juli im Haupt- und Landgestüt Marbach so wie die Entwicklung eines umfangreichen waldpädagogischen Projektes zur Betreuung von Flüchtlingskindern im Wald sowie die Umsetzung des vom Waldklimafonds bis 2017 geförderten Projektes „Motivationswerkstatt Wald und Klima“. Wir freuen uns sehr über Ihre engagierte Arbeit für Wald und Umweltbildung vor Ort. Gerne können Sie die SDW auch durch Spenden und Vermächtnisse unterstützen. Wir verwenden Ihre Zuwendungen dort, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Wir sichern Ihnen zu, die uns anvertrauten Mittel sorgfältig und sparsam für die ideellen Ziele unseres Verbandes zu verwenden. Damit wir gewährleisen können, dass Ihre Zuwendungen zu 100% in Ihrem Sinne verwendet werden können, bitten wir Sie, Ihre Zuwendung an den Waldmobil Förderverein e. V. zu geben (Konto 32045018 bei der Volksbank Stuttgart BLZ 60090100). Der Förderverein für unsere WaldMobile ist als gemeinnütziger Verein anerkannt, Ihre Zuwendungen sind somit steuerlich abzugsfähig und kommen voll unserer wichtigsten Vereinsaufgabe, der Umweltbildung, zugute. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und viele Begegnungen mit Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Ihr Karl-Wilhelm Röhm III Inhalt 1. VERBANDSARBEIT 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 MITGLIEDER-ENTWICKLUNG PER 31.12.2014 VORSTANDSSITZUNGEN NEUE PROJEKTE DES LANDESVERBANDES 1.3.1 „Expedition Zukunft – Waldforscher und Weltretter“ 1.3.2 Drei Bäume für die Deutsche Einheit 1.3.3 Erste Stuttgarter Waldweihnacht am 3. Adventssamstag 1.3.4 „Motivationswerkstatt Wald und Klima“ JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG IN SCHWÄBISCH GMÜND SATZUNG GESCHÄFTSORDNUNG 1 2 2 2 3 7 7 7 12 17 2. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 20 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 PRESSEFAHRT NEUE WALDKÖNIGIN FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG SPESSARTEXKURSION ZUM BAUM DES JAHRES VON SDW UND FORSTVEREIN „TAG DES BAUMES“ WALDPÄDAGOGIK 2.5.1 Waldmobile 2.5.2 25 Jahre Haus des Waldes Stuttgart WALDPÄDAGOGIK KARLSRUHE 2.6.1 Neues Waldzentrum Karlsruhe am Tag der offenen Tür der Waldpädagogik eröffnet WALDHAUS MANNHEIM 2.7.1 Veranstaltungen 2.7.2 Praktika 2.7.3 Förderungen des Waldhauses und Neuerungen 2.7.4 Öffentlichkeitsarbeit 2.7.5 Ausblick 2015 20 21 22 23 24 24 24 25 25 27 27 28 28 28 29 3. SDW KREISVERBÄNDE BADEN-WÜRTTEMBERG 30 3.1 3.2 3.3 KREISVERBAND ALB-DONAU-ULM KREISVERBAND BIBERACH KREISVERBAND BÖBLINGEN 3.3.1 Tag des Baumes 3.3.2 Menschen und Wald 3.3.3 Mitgliederversammlung 3.3.4 Waldführungen 3.3.5 Drei Bäume der Einheit KREISVERBAND CALW 3.4.1 Jubiläum 50 Jahre KV Calw 3.4.2 Auf der Mühlentour im Zinsbachtal 3.4.3 Bei den Traubeneichen im Stromberg KREISVERBAND FREIBURG 3.5.1 Waldfest des Bürgervereins Freiburg am 22.3.2014 in St. Georgen 3.5.2 Baum des Jahres Exkursion 30 31 32 32 32 32 32 32 33 33 34 35 36 36 36 2.6 2.7 3.4 3.5 1 IV 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 3.13 3.14 3.5.3 Wasserschlösslefest 3.5.4 Holzrücketag 3.5.5 Bäume der Einheit KREISVERBAND HEIDENHEIM 3.6.1 Ein nachwachsendes Denkmal mit würdiger Feierstunde eingeweiht KREISVERBAND LUDWIGSBURG 3.7.1 Exkursion in den Nationalpark 3.7.2 Baumtrommelbauworkshop für den Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst im Landkreis Ludwigsburg am 18.10 / 19.10.2014 und 08.11/09.11.2014 KREISVERBAND MANNHEIM 3.8.1 Waldpädagogische Angebote erreichen Rekordniveau 3.8.2 Tag des Baumes 3.8.3 Pressetermin mit Sparkasse Rhein-Neckar-Nord 3.8.4 Einweihung „Walderlebniszentrum Kohlhof“ 3.8.5 Bäume der Einheit 3.8.6 Ausblick 2015 KREISVERBAND REMS-MURR ORTENAUKREIS/MITTELBADEN KREISVERBANDES OSTALB KREISVERBAND SIGMARINGEN 3.12.1 Mitgliederversammlung am 13.01.2014 im Gasthaus Adler in Inneringen 3.12.2 Baumpflanzung am 15.03.2014 gemeinsam mit der Kreisjägervereinigung Sigmaringen KREISVERBAND STUTTGART SDW-KONTAKTADRESSEN 3.14.1 SDW-Landesverband Baden-Württemberg 3.14.2 Kreisverband Alb-Donau-Ulm 3.14.3 Kreisverband Biberach 3.14.4 Kreisverband Böblingen 3.14.5 Kreisverband Calw 3.14.6 Kreisverband Freiburg 3.14.7 Kreisverband Göppingen 3.14.8 Kreisverband Heidenheim 3.14.9 Kreisverband Ludwigsburg 3.14.10 Kreisverband Main-Tauber 3.14.11 Kreisverband Mannheim 3.14.12 Kreisverband Ortenau-Mittelbaden 3.14.13 Kreisverband Ostalbkreis 3.14.14 Kreisverband Pforzheim / Enzkreis 3.14.15 Kreisverband Rems-Murr 3.14.16 Kreisverband Rhein-Neckar 3.14.17 Kreisverband Schwäbisch-Hall 3.14.18 Kreisverband Sigmaringen 3.14.19 Kreisverband Stuttgart 3.14.20 Oberrheinische Waldfreunde Karlsruhe 3.14.21 Waldjugend 36 36 36 36 36 38 38 38 39 39 39 39 39 39 40 40 40 44 46 46 46 46 47 47 47 47 47 47 48 48 48 48 48 48 48 49 49 49 49 50 50 50 50 50 1 1. VERBANDSARBEIT Die Arbeit des SDW-Landesverbands Baden-Württemberg war auch 2014 gekennzeichnet durch eine enge Kooperation mit dem Bundesverband und darüber auch mit anderen Landesverbänden. Ebenso wurde die Basisarbeit in und mit den Kreisverbänden und anderen Wald-Organisationen intensiviert. 1.1 MITGLIEDER-ENTWICKLUNG PER 31.12.2014 KV Alb-Donau-Ulm KV Biberach KV Böblingen KV Calw KV Freiburg KV Göppingen KV Heidenheim KV Karlsruhe KV Ludwigsburg KV Main-Tauber KV Mannheim KV OG/Mittelbaden KV Ostalbkreis KV Pforzheim KV Rems-Murr KV Rhein-Neckar KV Schwäbisch Hall KV Sigmaringen KV Stuttgart Landesverband Gesamt: Abo-Zahler 142 62 58 88 42 10 25 56 35 71 40 24 37 59 76 4 19 32 43 126 Familienmitglieder 124 13 10 20 6 0 1 0 7 0 13 15 25 4 13 1 22 5 13 28 Austritte 7 0 1 6 5 0 1 0 0 22 3 9 2 3 4 0 1 0 1 4 Eintritte 3 0 4 1 0 0 0 0 1 6 1 0 1 5 2 1 0 0 9 3 1108 316 38 21 Nach Jahren rasanter Mitgliederentwicklung zu Zeiten als der Wald durch das „Waldsterben“ und durch zwei Jahrhundert-Orkane 1990 und 1999 im öffentlichen Interesse stand und nach Jahren des Mitgliederverlusts zu Anfang des Jahrtausends, zeichnet sich in den vergangenen Jahren ab, dass die „Talsohle“ durchschritten ist. Zwar ist das Interesse für den Wald nicht so groß wie in den 1980er und 1990er Jahren, aber die Mitgliederzahlen liegen heute auf doppelt so hohem Niveau wie in den 1970er Jahren und steigen allmählich wieder an. Ursachen hierfür sind nicht zuletzt die Neugründungen einiger Kreisverbände, zuletzt des Kreisverbands Ortenau-Mittelbaden im Jahr 2012 und Rhein-Neckar-Kreis 2013. Diese Entwicklung ist äußerst begrüßenswert, denn so können die „weißen Flecken“ auf der Landkarte verkleinert werden. Die Anliegen des Waldes können über die Kreisverbände bürgernah und direkt mit den Menschen kommuniziert werden. 2 1.2 VORSTANDSSITZUNGEN Am 15. Februar fand im Rahmen der Messe „Jagen & Fischen“ eine Landesvorstandssitzung in Ulm statt. Hier wurden die bevorstehenden Neuwahlen und die umfangreiche Satzungsänderung vorbereitet. Am 16. Juli tagte der Landesvorstand im Anschluss an die Mitgliederversammlung, um aus seiner Mitte den geschäftsführenden Vorstand zu wählen. Am 5. November befasst sich der Landesvorstand in Stuttgart mit der Erarbeitung eines Positionspapiers zum Thema „Windkraft im Wald“ und nahm eine Änderung der Geschäftsordnung vor. 1.3 NEUE PROJEKTE DES LANDESVERBANDES 1.3.1 „Expedition Zukunft – Waldforscher und Weltretter“ „Expedition Zukunft“ ist eine attraktive Mischung aus Waldtag und Zukunftswerkstatt, durchgeführt mit dem WaldMobil der SDW. Grundschulkinder der 3. und 4. Klasse werden dabei zu Wald- und Zukunftsforscherinnen und -forschern. Im Rahmen des vierstündigen Programms betrachten wir Chancen und Risiken für die Zukunft unseres Planeten. Der Auftrag: Vor Ort im Wald erkunden, welche Auswirkungen unser Lebensstil auf den Wald, und auf seine Pflanzen und Tiere hat und wie wichtig er für uns ist. Um herauszufinden, wie es um den Wald steht und wie er „funktioniert“, gehen die Kinder einfach selbst auf Forschungsexpedition. Die Schülerinnen und Schüler lernen dabei die natürlichen Kreisläufe im Wald kennen. Sie untersuchen die Voraussetzungen für einen optimalen Wasserkreislauf und vergleichen das geniale Holz- und Stoffrecycling des Waldes mit modernen Methoden der Wiederverwertung. Danach reisen wir gemeinsam mit den Schulklassen in die Zukunft. Mit Material aus dem Wald, ergänzt durch Farben und Steine aus einer Kreativbox, gestalten die Kinder in vier Gruppen eigene Zukunftswelten in Miniaturform. Die Wünsche und Fantasien der Kinder nehmen im Wald ebenso Gestalt an wie ganz konkrete Lösungen zur Energie- oder zur Lebensmittelversorgung der Zukunft. Dabei werden immer wieder spannende Ideen und Ansätze entwickelt. Die besten Weltretter-Ideen bringen aber nichts, wenn sie nicht umgesetzt werden. Die Frage am Ende der Expedition lautet also: Was können jede/r Einzelne oder die Schulklasse tun, um die eigene Zukunft heute schon positiv zu gestalten? Mindestens eine Aktion pro Schulklasse sollte so je Expedition entstehen. Wenn sich genügend UnterstützerInnen in einer Schulklasse finden, können auch mehrere Aktionsgruppen gebildet werden. Ideen, Vorlagen und Weblinks dazu sind in den Expeditionslogbüchern enthalten. „Expedition Zukunft“ ist ein Projekt der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband BadenWürttemberg e.V. Es wird gefördert von der Baden-Württemberg Stiftung in Kooperation mit der Heidehofstiftung im Rahmen der Kampagne „Nachhaltigkeit lernen – Kinder gestalten Zukunft“. Die Teilnahme an diesem Programm ist deshalb für Grundschulen in Baden-Württemberg kostenfrei. 3 Karl-Wilhelm Röhm, MdL; Christoph Dahl Ulrich Burr 1.3.2 Drei Bäume für die Deutsche Einheit sehr aktiv haben sich die Gemeinden in Baden-Württemberg am durch den Bundesverband initiierten Projekt „Drei Bäume für Deutschlands Einheit“ beteiligt. Besonders hervorzuheben sind die Termine mit: Landtagspräsident Guido Wolf pflanzte in Wiesloch einen wachsenden Gedenkort WIESLOCH, 9.11.2014 Als gleichseitiges Dreieck waren die Pflanzlöcher für die zwei Meter hohen Bäume, eine Buche, die die ehemalige Bundesrepublik symbolisiert, eine Kiefer (für die ehemalige DDR) und eine Eiche, die für das wiedervereinigte Deutschland steht, im Wieslocher Gewann „Haagen“ an der alten Heidelberger Straße angelegt. Der Landesvorsitzende der SDW Karl-Wilhelm Röhm MdL, Landtagspräsident Guido Wolf MdL und der Oberbürgermeister der Stadt Wiesloch Franz Schaidhammer, pflanzten, unterstützt durch die baden-württembergische Waldkönigin Doris Gebhard, diesen wachsenden Gedenkort für Deutschlands Wiedervereinigung. Landtagspräsident Guido Wolf zeigte sich in seiner Rede zur Deutschen Einheit von der Pflanzaktion „als ideal geeignetem Sinnbild“ angetan. Der Mauerfall sei „ein Sieg des unstillbaren Wunsches nach Freiheit gewesen“, betonte der Präsident. „An dieses epochale Ereignis durch gedeihende Bäume also durch etwas Lebendiges - erinnern, bringt augenscheinlich zum Ausdruck: Der Freiheitsgedanke, eine der unabdingbaren Grundlagen unseres Staates, ist ebenfalls lebendig“, so Guido Wolf. Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesloch Franz Schaidhammer ergänzte in seiner Ansprache: „Das Pflanzen von Bäumen anlässlich historischer Begebenheiten hat in Europa eine lange Tradition. Der Fall der Mauer vor 25 Jahren ist das glücklichste Ereignis in der jüngeren deutschen Geschichte.“ 4 Einheitsbäume in Stuttgarts „Grüner Fuge“ STUTTGART, 06.11.2014 Auch Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, Fritz Kuhn, pflanzte gemeinsam mit Landesvorsitzendem Karl-Wilhelm Röhm in der „Grünen Fuge“, einer Erweiterung des Killesberg-Park über das ehemalige Messegelände bis zur „Feuerbacher Heide“, die Einheitsbäume. Unterstützt wurden sie dabei von Kindern der Tageseinrichtung "Nachtigallenweg". Kuhn führte in seiner Ansprache aus, dass die Pflanzung „doppelt bedeutsam“ sei, „einmal, weil es neue Bäume für die „Grüne Fuge“ sind, aber vor allem deshalb, weil die Pflanzung an den Mauerfall vor 25 Jahren erinnern soll. Der 9. November 1989 war ein epochales Ereignis, in dessen Folge eine deutsche Diktatur zusammenbrach, unter der die Menschen in der ehemaligen DDR litten. Der Mauerfall hat zahlreiche mitteleuropäische Völker ermutigt, sich politisch zu emanzipieren. Es ist eine schöne Idee, auf diese Weise die damaligen Ereignisse in Erinnerung zu rufen.“ 5 (v. l. n. r.) Volker Schirner, Leiter des Garten, Friedhofs- und Forstamt, Steffen Braune, Leiter Fielmann Stuttgart, Dr. Gerhard Stengel, Vorsitzender des Kreisverbandes Stuttgart der SDW, Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart Fritz Kuhn, Karl-Wilhelm Röhm MdL, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. Drei Bäume für Deutschlands Einheit in Baden-Württemberg 2014 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. . Wo Gemeinde Alfdorf Gemeinde Nattheim Gemeinde Oberderdingen Gemeinde Oppenweiler Gemeinde Remshalden Gemeinde Rudersberg Gemeinde Winterbach Gemeine Obersulm Stadt Freiburg i.Br. KV Mannheim Landeshauptstadt Stuttgart Stadt Bad Säckingen Stadt Bad Saulgau Stadt Bietigheim-Bissingen Stadt Gerlingen Stadt Holzgerlingen Stadt Horb Stadt Maulbronn Stadt Fellbach Stadt Murrhardt Stadt Winnenden Datum 25.4. 25.4. 25.4. 25.4. 3.11. 25.4. 12.11. 7.11. 6.11. 25.4. 25.4. 21.3. 25.4. 3.10. 2015 9.11. 2015 6 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. . . . . . . . . . . . . . Gemeinde Althütte Gemeinde Berglen Stadt Fellbach Gemeinde Großerlach Gemeinde Kernen Stadt Schorndorf Stadt Geislingen Stadt Waiblingen Stadt Öhringen Stadt Trossingen Stadt Wiesloch Gemeinde Durchhausen Stadt Schramberg Gemeinde Fluorn-Winzeln Stadt Filderstadt Stadt Reutlingen Stadt Ulm Gemeinde Magstadt Gemeinde Steinheim Stadt Welzheim Stadt Backnang Gemeinde Hildrizhausen Stadt Karlsruhe 3.10. 2015 25.3. 09.11. 10.04. 3.10. 3.10. 2.10. 3.10. 1.10. 3.10. 3.10. 3.10. 3.10.2015 4.12. 7 1.3.3 Erste Stuttgarter Waldweihnacht am 3. Adventssamstag Ein Weihnachtsmarkt mitten im Wald. Gibt es etwas Romantischeres? Am dritten Adventssamstag fand im Innenhof des „Haus des Waldes“ in Stuttgart-Degerloch zwischen 14:00 und 20:30 die Erste Stuttgarter Waldweihnacht mit großer Unterstützung von vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der SDW Kreisverbände statt. Um die Gäste mit köstlichen kulinarischen Waldprodukten zu versorgen, wurde am SDW Stand Wildschweinwurst und Maroni gebraten und Glühwein verkauft. Begleitet von weihnachtlichen Klängen der Chöre und Bläsergruppen konnte in der Waldwerkstatt und in der Bastelstube Christbaumschmuck und Geschenke gebastelt und in der Weihnachtsbäckerei geknetet und gebacken werden. Gemeinsam wurde die Waldweihnacht vom Landesverband der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), dem Haus des Waldes, ForstBW und der Landeshauptstadt Stuttgart veranstaltet und soll jedes Jahr regelmäßig am dritten Advent stattfinden. 1.3.4 „Motivationswerkstatt Wald und Klima“ ist ein Projekt, das auf die Initiative des Landesverbandes Bayern zurückgeht. Es ist ein Erzieher/innen Fortbildungskonzept, das aus Mitteln des Waldklimafonds finanziert werden soll. Auch in Baden-Württemberg wird die Fortbildungsreihe in allen Landkreisen angeboten werden, sollten die Projektmittel bewilligt werden. Auch besteht für die Kreisverbände die Möglichkeit, sich an der Durchführung zu beteiligen. Projektbeginn ist April 2015. 1.4 JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG IN SCHWÄBISCH GMÜND Mit absoluter Mehrheit wurde Karl-Wilhelm Röhm bei der Jahreshauptversammlung des Landesverbands am 16. Juli in Schwäbisch Gmünd zum neuen Vorsitzenden gewählt. Scheidender Vorsitzender Ulrich Burr wird für die nächsten vier Jahre Röhms erster Stellvertreter sein, Reinhold Sczuka wurde in seinem Amt als zweiter Stellvertreter wiedergewählt. Ulrich Burr gratulierte dem neuen Vorsitzenden zu seiner Wahl und brachte seine Freude zum Ausdruck, dass der gemeinsam begonnene Weg, in Kontinuität fortgesetzt werde. Vor allem die SDWKernthemen „nachhaltige Waldbewirtschaftung“ und „Waldpädagogik“, die Ulrich Burr in seiner Amtszeit sehr am Herzen lagen, werden auch unter dem Vorsitzenden Röhm einen hohen Stellenwert in der Verbandsarbeit beibehalten. 8 In der anschließenden Landesvorstandssitzung konstituierte sich dieser und wählte aus seiner Mitte den geschäftsführenden Landesvorstand: außer den Herren Röhm, Burr und Sczuka, die Kraft Amtes dem Gremium angehören, die Beisitzer Herr Strittmatter und Herr Eberhardt. Zweites Kernthema der Mitgliederversammlung war eine umfangreiche Satzungsänderung, die unter anderem auch die Einführung eines Delegiertensystems bei den Jahresversammlungen vorsieht. Auszug aus der Laudatio zur Ehrung von Ulrich Burr mit der goldenen Ehrennadel der SDW durch SDW Präsident Dr. Wolfgang von Geldern Ulrich Burr wuchs in der waldreichen Gemeinde Königsbronn im Kreis Heidenheim auf. Somit kam er früh mit Wald und Natur in Verbindung, was ihn prägte. In seiner Zeit als Bürgermeister der Stadt Murrhardt war er Gründungsvorstand des Kreisverbandes Rems-Murr der SDW, den er 4 Jahre führt (1994 – 1998) und wurde 1998 stellv. Vorsitzender des Landesverbandes unter dem Vorsitzenden Ventur Schöttle. 2002 wurde er als sein Nachfolger zum 1. Vorsitzenden des Landesverbandes der SDW gewählt. Schon 1995 hatte sich Ulrich Burrs Vorgänger Ventur Schöttle maßgeblich dafür eingesetzt, dass die Waldpädagogik als Dienstaufgabe im Waldgesetz Baden-Württembergs verankert wird. Also die rechtliche Grundlage für die Umweltbildung geschaffen wurde. Auch Ulrich Burr hat die Waldpädagogik für sich zu einem wichtigen Anliegen gemacht und Schöttles Arbeit weiter fortgesetzt. So setzte er sich dafür ein, dass in Mittel- und Südbaden ein weiteres WaldMobil ins Leben gerufen wurde, für welches er die Finanzierung aus Sponsorenmitteln ermöglicht hat. Überhaupt ist Ulrich Burr der Umweltbildung und ins Besondere den WaldMobilen sehr verbunden: seit Jahren übt er parallel zu seiner Vorstandstätigkeit beim Landesverband die Funktion des stellv. Vorsitzenden des WaldMobil Fördervereins aus und übernahm nun das Amt des Vorsitzenden von Karl-Wilhelm Röhm. In seine Zeit als Vorsitzender des Landesverbandes ist auch die Wiederbelebung und Stärkung der Waldjugend in Baden-Württemberg gelungen. Im Ortenaukreis hat sich, durch die Unterstützung von „Mikesch“ (Andreas Jakesch), eine Keimzelle gebildet, aus der schon einige weitere Horste hervorgegangen sind. Außerdem ist die Gründung von fünf neuen SDW-Kreisgruppen, darunter Ostalbkreis, Schwäbisch Hall, Mittelbaden, Freiburg und Rhein-Neckar sind seine Impulse, so dass der Landesverband nun mit 19 aktiven Regionalgruppen in Baden-Württemberg vertreten ist. Wir freuen uns, dass Herr Burr weiterhin im Vorstand der SDW aktiv bleibt und als Vertreter von Herrn Röhm gewählt wurde. Auch im Bundesvorstand der SDW begleitet er weiterhin sein Amt als Vorstandsmitglied. 9 Ulrich Burr Karl-Wilhelm Röhm MdL, Nicole Fürmann Außerdem wurde die goldene Ehrennadel verliehen an: Alfred Breitling, KV Calw Dr. Karl-Eugen Schroth, KV Calw Gebhard Mangold, KV Göppingen Helm-Eckart Hink, KV Rems-Murr Eine Ehrung in Silber erhielten: Martin Strittmatter, Landesvorstand Bernd Dürr, Landesvorstand Dr. Karl Zitterell, KV Sigmaringen 10 Landesvorstand der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald 2014 - 2018 Name Vorname Funktion Röhm Karl-Wilhelm 1. Landesvorsitzender Burr Ulrich 1.Stellv. Vorsitzender Sczuka Reinhold 2. Stellv. Vorsitzender Eberhardt Hermann Geschäftsführender Vorstand Strittmatter Martin Geschäftsführender Vorstand Haas Dr. Rainer Vertreter Landkreise Schnaudigel Dr. Christoph Stellvertretung Landkreise Schöttle Ventur Ehrenmitglied im LV SDW Jakesch Andreas Vertreter Waldjugend Jauch Dr. Erhard Landesvorstand (Beisitzer) Rauchfuß Dr. Hans-Ulrich Landesvorstand (Beisitzer) Hink Helm-Eckart Landesvorstand (Beisitzer) 11 Kreisvorsitzende = im Landesvorstand Kraft Satzung Name Vorname Funktion / Kreisverband Bauer Gerhard SDW - KV Schwäbisch Hall Bernauer Olaf SDW - KV Heidenheim Dieter Rolf SDW - KV Mannheim Gebele Werner SDW - KV Biberach Greif Dietmar SDW - KV Calw Hagenlocher Marcel SDW - KV Böblingen Jakesch Vera SDW – Ortenau/Mittelbaden Krögner Walter SDW – KV Freiburg Mangold Gebhard SDW – KV Göppingen Müller Raimund SDW - KV Ostalbkreis Mürb Prof Robert SDW - Oberrhein. Waldfreunde Ries Karl Georg SDW - KV Main-Tauber Schnabel Jürgen SDW – KV Rhein-Neckar Schäfer Peter SDW - KV Ludwigsburg Steiner Martin SDW - KV Pforzheim Stengel Dr. Gerhard SDW - KV Stuttgart Strobel Dr. Gerhard SDW – KV Rems-Murr Wohlschlegel Fritz SDW - KV Alb-Donau-Ulm Zitterell Dr. Karl SDW - KV Sigmaringen 12 1.5 SATZUNG SATZUNG Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), Landesverband Baden-Württemberg e.V. Bund zur Förderung der Landespflege und des Naturschutzes §1 (1) (2) (3) (4) (5) (6) Name, Sitz, Rechtliche Stellung, Geschäftsjahr Der Verband führt den Namen: "Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband BadenWürttemberg e.V., Bund zur Förderung der Landespflege und des Naturschutzes“ (SDW). Er hat seinen Sitz in Stuttgart. Der Verband ist rechtsfähig. Er kann Mitglied anderer Vereinigungen und Organisationen sein. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Er kann Anteile an anderen Körper- und Gesellschaften halten und sich an Vereinigungen beteiligen. §2 Aufgaben und Zweck des Verbandes (1) Aufgabe und Zweck des Verbandes ist es, national und international für den Schutz und die Erhaltung eines gesunden und leistungsfähigen Waldes sowie einer vielgestaltigen Landschaft einzutreten und die Beziehungen der Menschen zu Wald und Umwelt zu fördern und zu stärken. (2) Der Verband ergreift und unterstützt deshalb alle Maßnahmen und Bestrebungen, die geeignet sind: Eingriffe in den Wald und die Beeinträchtigung seiner Funktionen abzuwenden, die Öffentlichkeit über die Bedeutung des Waldes und die Notwendigkeit seiner Erhaltung aufzuklären, auf die Wichtigkeit der Landespflege für die Erhaltung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft, Klima, Tier und Pflanze) und einen ausgeglichenen Landschaftshaushalt hinzuweisen, der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, die Wirkungszusammenhänge in der Umwelt näher- zubringen und sie für eine verständnisvolle Einstellung zur Umwelt und ihrer Pflege zu gewinnen, die Forschung auf allen Gebieten zu fördern, die sich mit Wald, Landschaft und deren Schutz sowie der Forstund Holzwirtschaft beschäftigt, Pflanzen und Tiere, insbesondere bedrohte Arten, zu schützen. (3) Daneben kann der Verband auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften, zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Zwecke, die die Satzungsinhalte des § 2 Absatz 1 und 2 erfüllen, vornehmen. Die Förderung der vorgenannten Körperschaft(en) wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen. §3 Gemeinnützigkeit (1) Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (2) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. §4 Mitgliedschaft (1) Alle natürlichen und juristischen Personen sowie nicht rechtsfähige Vereine und andere Zusammenschlüsse können Mitglieder werden. (2) Über die Aufnahme von Einzelmitgliedern entscheidet der Vorstand des Verbandes. Diese Aufnahmen sind dem Vorstand des Landesverbandes sofort mitzuteilen. Der Vorstand des Landesverbandes kann die Aufnahme binnen 6 Monaten ablehnen; dagegen kann Berufung an die nächste Mitgliederver- 13 sammlung eingelegt werden. (3) Über die Aufnahme von nichtrechtsfähigen Vereinen und anderen Zusammenschlüssen, deren Bedeutung über den Bereich eines Kreis- und Ortsverbandes hinausgeht, und von Einzelmitgliedern, die nicht einem Kreis- oder Ortsverband angehören, entscheidet der Vorstand des Landesverbandes; gegen eine Ablehnung kann die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden. (4) Jedes Mitglied kann zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand aus dem Landesverband austreten. Die Austrittserklärung muss dem Vorstand, bei Angehörigen von Kreis- oder Ortsverbänden deren Vorstand, spätestens bis zum 30. November des laufenden Geschäftsjahres zugehen. (5) Der Ausschluss von Mitgliedern kann nur erfolgen, wenn ein Mitglied gröblich gegen die Interessen der Schutzgemeinschaft verstoßen hat. Er kann nur auf Vorschlag des Landesverbandsvorstandes durch die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen. §5 Ehrenmitglieder (1) Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen verliehen werden, die sich um den Schutz des Waldes, die Umwelt oder die Landespflege hervorragende Dienste erworben haben. (2) Die Ehrenmitgliedschaft wird auf Vorschlag des Vorstandes durch den Landesvorstand per Beschluss mit mindestens 2/3 der an der Abstimmung teilnehmenden Vorstandsmitglieder verliehen. (3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. §6 Beitrag (1) Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Delegiertenversammlung des Landesverbandes festgesetzt. (2) Er ist am 1. Januar jeden Jahres fällig und bis zum 31. März zu bezahlen. Neu aufgenommene Mitglieder zahlen den vollen Jahresbeitrag. Treten sie erst nach dem 30. November des laufenden Geschäftsjahres ein, wird für dieses Geschäftsjahr kein Jahresbeitrag erhoben. §7 Organe Organe des Landesverbandes sind die Delegiertenversammlung und der Vorstand. Organe der Kreis- verbände sind die Mitgliederversammlungen und der Kreisvorstand. §8 Delegiertenversammlung (1) Die Delegiertenversammlung ist das Hauptorgan des Verbandes und setzt sich wie folgt zusammen: (a) Aus den Delegierten der Kreisverbände, die die Mitgliederversammlung des jeweiligen Kreisverbandes wählt. Die Anzahl der Delegierten ermittelt sich nach folgendem Schlüssel: bis 20 stimmberechtigte Mitglieder = 1 Delegierter bis 50 stimmberechtigte Mitglieder = 2 Delegierte Kreisverbände mit mehr als 50 stimmberechtigten Mitgliedern haben darüber hinaus für jeweils angefangene 25 stimmberechtigte Mitglieder 1 Zusatzstimme. Die Kreisverbände können Ersatzdelegierte in gleicher Anzahl wie die ihnen zustehenden Delegierten wählen, die bei Verhinderung im Wege der Reihenstellvertretung die Delegierten ihres Kreisverbandes in der Delegiertenversammlung vertreten können (b) Aus den von der jeweiligen Mitgliederversammlung der regionalen Verbände der Waldjugend benannten Delegierten, die über 18 Jahre alt sein müssen. Der für die Kreisverbände geltende Schlüssel ist entsprechend anzuwenden. (c) Aus den von der Delegiertenversammlung gewählten Mitgliedern des Landesvorstands der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Diese von der Delegiertenversammlung gewählten Mitglieder des Landesvorstandes nach § 10 Abs.1 Satz 1 können nicht gleichzeitig zu Delegierten eines Kreisverbandes gewählt werden. (2) Die Zahl der Stimmberechtigten errechnet sich nach der Mitgliederzahl zum 31.12. des vorangegangen Jahres. (3) In der Delegiertenversammlung hat jede/r anwesende Delegierte sowie jedes gewählte Mitglied des Vorstandes der Schutzgemeinschaft 1 Stimme. Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig. Vertretung ist nur durch gewählte Ersatz-Delegierte möglich. (4) Die Delegierten-Versammlung wird durch den Vorstand mindestens alle 2 Jahre einberufen. Die Einla- 14 dung zur Delegiertenversammlung hat mindestens 4 Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich, per FAX oder Email an die gewählten Mitglieder des Landesvorstandes, die Vorstände der Kreisverbände sowie der Waldjugend unter Nennung der Tagesordnung zu erfolgen. Die Mitglieder werden durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Landesverbandes von der Durchführung einer Delegiertenversammlung und der Tagesordnung unterrichtet. Sie können als Gäste ohne Stimmrecht an den Versammlungen teilnehmen. Die Delegierten und ihre Vertreter/innen sind der Geschäftsstelle des Landesverbandes spätestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin namentlich zu benennen. Anträge an die Delegiertenversammlung sind der Geschäftsstelle des Landesverbandes spätestens 14 Tage vor der Versammlung einzureichen. (5) Auf Verlangen von einem Drittel der Kreisverbände muss der Vorstand die Delegiertenversammlung innerhalb von 3 Monaten einberufen. (6) Die Delegiertenversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes der Schutzgemeinschaft oder seinem/r Stellvertreter/in geleitet. (7) Die Delegiertenversammlung ist grundsätzlich beschlussfähig, wenn der Vorstand dazu ordnungsgemäß eingeladen hat. Bei Beschlüssen in Satzungsangelegenheiten muss zur Beschlussfähigkeit mehr als die Hälfte der Delegierten anwesend sein. Wenn diese Präsenz nicht erreicht wird, kann der Leiter der Delegiertenversammlung ohne Beachtung der Frist- und Formvorschriften zu einer weiteren Delegiertenversammlung einladen, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Delegierten auch bei Satzungsangelegenheiten beschlussfähig ist. Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten in offener Abstimmung gefasst. Für eine Satzungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Wenn zwei oder mehr Delegierte eine geheime Abstimmung beantragen, wird diese durchgeführt. (8) Die in der Delegiertenversammlung gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben. Das Protokoll ist den Vorständen der Kreisverbänden und der Waldjugend elektronisch zugänglich zu machen. §9 Aufgaben der Delegiertenversammlung Die Delegiertenversammlung entscheidet über (a) die Wahl der Vorstandsmitglieder, (b) die Wahl der Rechnungsprüfer, (c) die Entgegennahme des Tätigkeits- und Kassenberichtes, (d) die Genehmigung der Jahresrechnung, (e) die Entlastung von Vorstand und Kassenführung, (f) die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages, (g) Satzungsänderungen und die Auflösung des Verbandes, (h) die Beschlussfassung über allgemeine Anträge, (i) die Aufhebung der Mitgliedschaft. §10 Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzende/n, 2 Stellvertretern/innen und bis zu 10 gewählten Vorstandsmitgliedern. Je ein Vertreter von ForstBW und vom Landkreistag Baden-Württemberg gehören ebenfalls dem Vorstand an, werden aber nicht gewählt sondern von der jeweiligen Behörde bzw. Organisation entsandt. Er wird von der Delegiertenversammlung auf 4 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Außerdem gehören ihm die Vorsitzenden der Kreisverbände an. (2) Die/der Vorsitzende und ihre/seine Stellvertreter/-innen sind jeweils einzeln Vorstand im Sinne des §26 BGB. Sie vertreten den Verband gerichtlich oder außergerichtlich (Einzelvertretungsvollmacht). Sie üben ihr Amt jeweils bis zur Neuwahl eines neuen Vorstands, ggf. auch über den Ablauf ihrer Amtszeit hinaus, aus. (3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen geschäftsführenden Vorstand. Dieser besteht aus der/dem Vorsitzenden, den zwei Stellvertretern/innen und bis zu drei Beisitzer/-innen. Er nimmt zwischen den Sitzungen des Vorstandes dessen Aufgaben im Rahmen einer vom Vorstand zu erlassenden Geschäftsordnung wahr. Auf Antrag von drei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes muss dieser innerhalb von vier Wochen einberufen werden. Im Übrigen gelten für ihn dieselben Bestimmungen wie für 15 den Vorstand. (4) Der Vorstand leitet den Verband und führt die Beschlüsse der Delegiertenversammlung aus. Er fasst seine Beschlüsse in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der mit einer Frist von einer Woche geladenen und erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. (5) Die Kassenführung obliegt der/dem Vorstandsvorsitzenden. Sie/er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied oder der Geschäftsführung übertragen. (6) Der Vorstand kann sich zu seiner Hilfe haupt- oder nebenamtlicher Geschäftsführer/-innen und anderer Mitarbeiter/-innen bedienen. (7) Der Vorstand ist unter Beachtung dieser Satzung berechtigt, im Rahmen der Verbandsaufgaben aus dem Verbandsvermögen Zuwendungen zu gewähren. (8) Der Vorstand kann für die Arbeit des Landesverbandes sowie der Kreis- und Ortsverbände eine Geschäftsordnung und Richtlinien erlassen. (9) Die Beschlüsse des Vorstandes werden durch den Vorsitzenden und den von ihm bestellten Protokollführer beurkundet. (10) Funktionen/Vorstandsämter im SDW-Landesverband und seinen Untergliederungen dürfen nur Mitgliedern der SDW übertragen werden. Dies gilt nicht für die Vertreter von kooptierten Verbänden, Behörden und Organisationen. §11 Kreis- und Orts -Verbände (1) Für die Aufgabe der örtlichen Verbandsarbeit können Kreis- und Ortsverbände gebildet werden. Diese arbeiten nach den vom Landesverband herausgegebenen Satzungsmustern und Richtlinien. § 8 dieser Satzung ist auf Kreis- und Ortsverbände nicht anzuwenden. Die Aufgaben nach § 9 dieser Satzung obliegen bei ihnen der Mitgliederversammlung. Sie können unter Beachtung dieser Vorgaben eigene juristische Personen („e. V.“) bilden. In den Richtlinien des Landesverbandes ist auch die Aufteilung der Mitgliedsbeiträge zwischen Landesverband und Kreis- oder Ortsverbänden zu regeln. (2) Die Gründung eines Kreis- oder Ortsverbandes unterliegt der Genehmigung des Vorstands. (3) Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Kreis- oder Ortsverbände richten sich nach den erwähnten Satzungsmustern und Richtlinien sowie sonstigen Weisungen des Landesverbandes. (4) Der Vorstand des Landesverbandes ist berechtigt, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Kreis- und Ortsverbände prüfen zu lassen. §12 (1) (2) (3) (4) Satzungsänderungen und Verbandsauflösung Satzungsänderungen bedürfen in der Delegiertenversammlung einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Sie müssen im Wortlaut mit der Einladung und Tagesordnung den Delegierten bekannt gemacht werden. Für die Auflösung des Landesverbandes gilt Absatz (1) bezüglich der notwendigen Mehrheit ebenso. An der Delegiertenversammlung muss die Mehrheit der stimmberechtigten Delegierten nach § 8 dieser Satzung teilnehmen. Ist weniger als die Hälfte der möglichen Stimmen vertreten, muss der/die Versammlungsleiter/-in mit einer Frist von mindestens 4 Wochen eine außerordentliche Delegiertenversammlung unter Beachtung der Ladungsvorschriften aus § 8 Abs. 4 Satz 2 einberufen, die dann unabhängig von der Zahl der erschienenen Delegierten mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmen über die Auflösung beschließen kann. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins sowie bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes des Landes. Mit der Auflösung des Landesverbandes sind auch die Kreis- und Ortsverbände aufzulösen. 16 §13 Inkrafttreten der Satzung Die Satzung wurde erstmals von der Mitgliederversammlung am 06.05.1959 beschlossen. Sie trat mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. (Die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Stuttgart erfolgte unter Nr. 269 (neu) und am 5. August 1959. Die Satzung wurde geändert und ergänzt durch die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 21.04.1966 in Stuttgart, vom 20.05.1984 in Reutlingen, vom 27.06.1993 in Murrhardt, vom 20.11.2012 in Stuttgart und vom 16.07.2014 in Schwäbisch Gmünd). 17 1.6 GESCHÄFTSORDNUNG Geschäftsordnung (gültig seit 5.11.2014) Gemäß §10 Ziff. 8 der Satzung des Landesverbandes gibt sich der Vorstand folgende Geschäftsordnung: §1. 1. VORSTAND Der Vorstand tritt bei Bedarf unter der Leitung der/des Vorsitzenden, mindestens jedoch zweimal jährlich zusammen. 2. Zeit, Ort und Tagesordnung werden von der /vom Vorsitzenden festgelegt. Die Einladung erfolgt mindestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich oder per Mail oder per Fax durch die/den Vorsitzende/n unter Angabe der vorgesehenen Tagesordnung. In dringenden Fällen ist auch eine telefonische Abstimmung möglich (außerordentliche Sitzung). 3. Auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Vorstandsmitglieder ist innerhalb von vier Wochen eine Vorstandssitzung einzuberufen. 4. Die Geschäftsführung erstellt zu jeder Sitzung ein Protokoll, in welchem die Teilnehmer/innen und die Beschlüsse festgehalten werden. Das Protokoll wird von der/vom Vorsitzenden und der Geschäftsführung unterzeichnet, innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung an die Vorstandsmitglieder verteilt. 5. Der Vorstand ist über alle wichtigen Vorgänge und Maßnahmen durch die/den Vorsitzende/n oder die Geschäfts-führung auf dem Laufenden zu halten. §2. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. §3. 1. GESCHÄFTSFÜHRENDER VORSTAND Der geschäftsführende Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, ihren/seinen beiden Stellvertretern/innen sowie bis zu drei Beisitzern/innen (§ 10 Abs. 3 der Satzung). Der Vorstand wählt auf seiner ersten Sitzung die bis zu drei Beisitzer/innen aus seiner Mitte. Von ihnen soll eine/r Vertreter/in der Geschäftsleitung von ForstBW angehören und eine/r soll aus dem Kreis der Vorsitzenden der Kreisverbände gewählt werden. Der geschäftsführende Vorstand tritt unter Leitung der/des Vorsitzenden bei Bedarf zusammen. Die Einladung zur Sitzung erfolgt schriftlich, per Mail oder per Fax durch die/den Vorsitzende/n mindestens eine Woche vor der Sitzung unter Angabe der vorgesehenen Tagesordnung. In dringenden Fällen ist auch eine telefonische Abstimmung und Einladung durch die/den Vorsitzende/n oder die Geschäftsführung möglich. Auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes muss dieser innerhalb von vier Wochen einberufen werden (§ 10 Abs. 3 der Satzung). Für das Protokoll gilt § 1 Abs. 4 dieser GO. Die/Der Vorsitzende oder die Geschäftsführung unterrichten den Vorstand auf jeder Sitzung über alle wichtigen Vorgänge. AUFGABEN DES VORSTANDES UND DES GESCHÄFTSFÜHRENDEN VORSTANDES Folgende Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes gemäß der Satzung bleiben ausdrücklich dem Vorstand vorbehalten: die Beschlussfassung über Mitgliedschaft in und Beteiligung an anderen Vereinigungen, Organisationen, Körperschaften usw. (§1 Abs.4 der Satzung) die Beschlussfassung über Mitgliedschaft und Ehren-mitglieder (§4 und §5 der Satzung) die Beschlussfassung über die Delegierten-versammlung (§8 der Satzung) die Wahl des geschäftsführenden Vorstandes (§10 Abs. 3 der Satzung) die Genehmigung der Gründung von Kreis-, Orts- und Regionalverbänden (§11 Abs. 2 der Satzung) die Beschlussfassung über Vorschläge an die Delegiertenversammlung zu Satzungsänderungen und Verbandsauflösung (§12 der Satzung). die Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Haushaltsplan auf der jeweils ersten Sit- 18 zung des Geschäftsjahres. die Beschlussfassung über die Gründung von Arbeits-kreisen, Durchführung von Tagungen usw. sowie die Umsetzung der Arbeitsergebnisse. Der geschäftsführende Vorstand soll den Vorstand entlasten, wobei er an die Beschlüsse des Vorstandes gebunden ist. Zu den Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes gehören insbesondere: die Umsetzung und Ausführung von Beschlüssen des Vorstandes die Vorbereitung von Themen zur Beschlussfassung durch den Vorstand die Beschlussfassung zu Beiträgen zur Öffentlichkeits- und Pressearbeit, Stellungnahmen nach §29 BNatschG u.a.; bei Stellungnahmen nach §29 von landesweiter Bedeutung im Benehmen mit dem Vorstand die Beratung eines von der Geschäftsführung vorzulegenden Entwurfs des Haushaltsplanes des Jahresabschlusses zur Beschlussfassung durch den Vorstand die Aufsicht über die rechtlich nicht selbständigen Untergliederungen (Regional-, Kreis- und Orts-verbände) Erarbeitung von Vorschlägen für Veranstaltungen und sonstige Aktivitäten zur Beschlussfassung durch den Vorstand die Anstellung und Entlassung des Geschäftsführers / der Geschäftsführerin sowie hauptamtlicher Mitarbeiter/innen die Erledigung der sonstigen nicht dem Vorstand vorbehaltenen Fragen, soweit sie nicht der Geschäftsführung übertragen werden. Für die Entscheidungen von Vorstand und geschäfts-führendem Vorstand gilt §10 Abs. 4 der Satzung. 2. 3. §4. BERATER/INNEN DES VORSTANDES 1. Die/ der Vorsitzende kann zur Durchführung der Vorstands-arbeit geeignete Fachleute hinzuziehen. Sie nehmen als Gäste an den Sitzungen teil. 2. Als ständige/r Berater/in nimmt ein/e Vertreter/in der Geschäftsleitung von ForstBW an den Sitzungen des Vorstandes teil. Diese/r wird nicht durch die Delegiertenversammlung gewählt sondern von ForstBW bestimmt. §5. GESCHÄFTSFÜHRUNG UND GESCHÄFTSSTELLE 1. Der Verband richtet eine arbeitsfähige Geschäftsstelle ein. 2. Die Geschäftsführung ist an die Beschlüsse des Vorstandes und die Weisungen der/des Vorsitzenden gebunden. Wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten, die über die täglichen Arbeiten hinausgehen, hat die Geschäftsführung mit der/dem Vorsitzenden abzustimmen. Die Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen des Vorstandes ohne Stimmrecht teil. Sie berät den Vorstand und legt Rechenschaft über die Arbeit der Geschäftsstelle ab. 3. Für die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle und der Geschäftsführung gelten die arbeitsrechtlichen Vorschriften in Anlehnung an den öffentlichen Dienst. 4. Die/ der Geschäftsführer/in ist Dienstvorgesetzte/r aller weiteren Mitarbeiter/innen. Er/ Sie ist der/dem Vor-sitzenden verantwortlich. §6. AUFGABEN DER GESCHÄFTSSTELLE Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören insbesondere: 1. Mitgliederbetreuung und Mitgliederwerbung 2. Stellungnahmen gemäß § 29 BNatSchG bei Maßnahmen von landesweiter Bedeutung 3. Koordination und Unterstützung der Arbeit der Regional-, Kreis und Ortsverbände 4. Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen 5. Öffentlichkeitsarbeit wie Ausstellungen und Vorbereitung von Pressefahrten 6. Zusammenarbeit mit Schulen, Waldschulheimen und Jugendlichen 7. Zusammenarbeit mit Verbänden und Verwaltungen 8. Erarbeitung von Stellungnahmen, die zur Erhaltung und zum Schutz des Waldes sowie einer vielfältigen Landschaft notwendig sind, gegebenenfalls unter Zuziehung der örtlichen Untergliederungen 9. Mitwirkung an der Verbandszeitschrift „Unser Wald“ 19 10. 11. 12. 13. 14. 15. Führung der Kassengeschäfte mit Zahlungsverkehr, Kontoführung, Buchhaltung Überwachung des Beitragseingangs und Durchführung des Mahnwesens Vorbereitung der Sitzungen des Vorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes Erstellung der Entwürfe des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses Erstellen des Geschäftsberichtes Anstellung von Aushilfskräften und Vergabe von Praktikumsplätzen mit Zustimmung der/des Landesvorsitzenden §7. REGIONAL-, KREIS- UND ORTSVERBÄNDE 1. Die Bildung von Untergliederungen des Landesverbandes ist zur Durchführung der Aufgaben der SDW erforderlich, erwünscht und entsprechend zu fördern. Untergliederungen können Regional-, Kreis- und Orts-verbände sein. Kreisverbände in allen Landkreisen sind anzustreben. 2. Die Gründung einer Untergliederung und deren Satzung bedarf der Genehmigung des Vorstandes gem. §11 Abs. 2 der Satzung. Die Untergliederungen unterliegen den Weisungen und der Aufsicht des Landesverbandes (§11 der Satzung). 3. In den Untergliederungen gilt die Beitragsregelung des Landesverbandes. Ein Teil dieser Mitgliedsbeiträge ein-schließlich der mit dem Beitrag gezahlten zusätzlichen Spenden steht dem Landesverband zu: wenn der Landesverband die Beiträge einzieht, erhält die Untergliederung 7,50 € pro Einzelmitglied und 25,00 € pro Gemeinde / Verband der gezahlten Beiträge ausbezahlt. wenn die Untergliederung die Beiträge selbst einzieht, führt sie 7,50 € pro Einzelmitglied und 22,00 € pro Gemeinde / Verband an den Landesverband ab. Die Abrechnung basiert auf den Mitgliedszahlen des Kreisverbandes vom 31.12. des Vorjahres. Die Abrechnung erfolgt im 1. Quartal des Folgejahres. 4. Die geprüften Jahresabrechnungen sind der Geschäftsstelle bis zum 30.06. des Folgejahres vorzulegen. §8. DEUTSCHE WALDJUGEND 1. Die „Waldjugend Landesverband Baden-Württemberg e.V.“ ist die Jugendorganisation des Landesverbandes. 2. Mitglieder der Waldjugend, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind gleichzeitig beitragsfreies Mitglied der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. §9. AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG UND REISEKOSTEN 1. Die Teilnehmer/innen an Vorstandssitzungen, Arbeitskreisen und an im Auftrag des Landesverbandes besuchten Veranstaltungen erhalten auf Antrag die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel als Wegstreckenentschädigung. In begründeten Fällen wird Kilometergeld in Höhe der vom Finanzamt anerkannten Wegstreckenentschädigung ge-zahlt. 2. Bei der Durchführung von besonderen Aufgaben für den Landesverband werden auf Antrag die angefallenen Auslagen erstattet. 3. Die Mitglieder des Vorstandes können, im Rahmen der steuerlichen Vorgaben und nach Maßgabe des Haushaltes bzw. der zur Verfügung stehenden Mittel, eine angemessene Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten. Über Grund und Höhe entscheidet der Vorstand. §10. INKRAFTTRETEN Diese Geschäftsordnung tritt nach Beschluss durch den Vorstand des Landesverbandes am 05.11.2014 in Kraft. 20 2. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 2.1 PRESSEFAHRT Weihnachtspressefahrt des Landesverbandes und der Oberrheinischen Waldfreunde in den Karlsruher Hardtwald Robert Mürb, Karl-Wilhelm Röhm MdL, Ulrich Kienzler KARLSRUHE 03.12.2014. Bei einem Spaziergang entlang einer Feldahorn Allee im Karlsruher Staatswald, konnten im Dezember die rund 20 Gäste der Veranstaltung einige typische Exemplare des Feldahorns bestaunen, die Leiter der Unteren Forstbehörde, Ulrich Kienzler, vorstellte. Er freute sich zudem, dass der „Baum des Jahres“ 2015 im Karlsruher Hardtwald vorgestellt wurde, da hier vor 300 Jahren der Grundstein für die heutige Stadt Karlsruhe gelegt wurde, die 2015 300. Geburtstag feiert. Das Zustandekommen der Weihnachtspressefahrt war der hervorragenden Organisation des Kreisverbandes Karlsruhe unter dem Vorsitz von Herrn Professor Robert Mürb zu verdanken, der auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Mittagsimbiss im neuen Waldzentrum Karlsruhe einlud, welches der Kreisverband auch finanziell unterstützt. 21 2.2 NEUE WALDKÖNIGIN FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG [ Hermann Eberhardt gratuliert Daniela Horak Im Dezember wurde die 26 jährige Försterin Daniela Horak vom Kuratorium zur 5. BadenWürttembergische Waldkönigin gewählt. Sie stammt aus dem Markgräfler Land und wohnt seit Ende Ihres Studiums in Stuttgart, wo sie bei ForstBW beschäftigt ist. Mit ihrem sympathischen Auftreten wird Daniela Horak ab März als Nachfolgerin von Doris Gebhard das Amt der Waldkönigin Baden-Württemberg übernehmen. Dabei freut sie sich insbesondere darauf, die Wertschätzung heimischer Hölzer aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern weiter zu stärken: "Denn was gibt es Schöneres, als wenn der Esstisch, an dem man mit der Familie beisammensitzt, aus heimischem Holz ist?!". 22 2.3 SPESSARTEXKURSION ZUM BAUM DES JAHRES VON SDW UND FORSTVEREIN Etwas mulmig konnte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern schon werden bei der Wanderung vom Wasserschloss Mespelbrunn zum Gasthaus „Forsthaus Echterspfahl“. Denn unterwegs lauerte ihnen ein Räuber auf, der sie nicht ohne Wegzoll passieren ließ und ihnen von der Unfreiwilligkeit des Räuberdaseins in den Wäldern des Spessart berichtete. Nach stärkenden Wildschweinbratwürsten zum Mittagessen brachten zwei Pferdeplanwagen die 25 Gäste in den „Heisterblock“ und zum Naturwaldreservat „Eichhall“ mit seinen 350 bis 450-jährigen Eichen und etwa 200-jährigen Buchen. Somit ist das Gebiet eines der ältesten Wälder Mitteleuropas außerhalb der Alpen. Bereits im 30jährigen Krieg entstanden, beeindrucken vor allem die uralten Eichen durch außergewöhnliche Dimensionen und herausragende Holzeigenschaften (Jahrringbreiten von 1mm). Das rund70 ha große Naturwaldreservat „Eichhall“ innerhalb des „Heisterblocks“ ist ein wahres Paradies der Artenvielfalt: neben Eremit und Hirschkäfer, finden sich auch Halsbandschnäpper, Mittelspecht und baumbrütende Mauersegler sowie Wildkatze, das große Mausohr und Bechsteinfledermaus. Herr LFDir. Klaus Bernhart, Leiter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, hatte sich freundlicherweise bereit erklärt, die Exkursion zu leiten und konnte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sogar den seltenen „Igelstachelbart“ (Pilz) an einer abgestorbenen Buche zeigen. 23 2.4 „TAG DES BAUMES“ v.l.n.r.: Landrat Dr. Haas, BM Brenner, Vorsitzender Burr Der Landesvorsitzender der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V., Ulrich Burr, zeigte sich bei der Pflanzaktion am 25. April, dem „Tag des Baumes“,hoch erfreut über die Kooperation mit der Stadt Gerlingen und dem Landkreis Ludwigsburg: „Ich finde dieses wachsende Symbol der Deutschen Wiedervereinigung eine ganz hervorragende Idee von Künstler Werner Erhardt. Wir als Schutzgemeinschaft Deutscher Wald unterstützen seine Umsetzung in Deutschland gerne. Allein in BadenWürttemberg werden 2014 über 60 Städte und Gemeinden diese Pflanzung realisieren“. 24 2.5 WALDPÄDAGOGIK 2.5.1 Waldmobile Die WaldMobile Stuttgart und Ortenau waren in der Saison 2014 gut nachgefragt und bebucht. So gut, dass auch in diesem Jahr trotz der Unterstützung von freiberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wieder nicht alle Anfragen bedient werden konnten. 246 Gruppen in 24 baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen mit 5.048 Vor-schulkindern, Schülerinnen und Schülern sowie Ferienprogrammkindern und Erwachsenengruppen konnten wir im Jahr 2014 bei Bildungsveranstaltungen den Wald und seine vielen verschiedenen Facetten nahebringen. Von April bis Oktober 2014 konnten wir mit dem Stuttgarter WaldMobil 31 Veranstaltungen unseres neuen Programms „Expedition Zukunft – Waldforscher und Weltretter“ durchführen. Das Programm wird gefördert von der Baden-Württemberg Stiftung im Rahmen der Kampagne „Nachhaltigkeit lernen – Kinder gestalten Zukunft“. Ohne das große Engagement vieler Helferinnen und Helfer rund um das WaldMobil hätten diese Veranstaltungszahlen nicht realisiert werden können. Einen großen Dank an sie alle! Wir waren mit den WaldMobilen auch in 2014 immer wieder in der Öffentlichkeit präsent, um den Menschen die Arbeitsweise der WaldMobile vorzustellen und sie für das Thema Wald zu begeistern. Beim Sommerfest anlässlich des 25. Jubiläums des Haus des Waldes in Stuttgart (siehe unten) ebenso, wie bei einer Baumpflanzaktion mit OB Fritz Kuhn Anfang November in Stuttgart. Aktionen auf Messen, wie der Forstlive oder der Genussmesse des Naturpark Schwarzwald in Bad Herrenalb, kamen beim Publikum sehr gut an. Die Zusammenarbeit mit den Kreisjägerschaften, vermittelt und finanziell unterstützt durch den Landesjagdverband Baden-Württemberg, war wieder sehr rege. Die 15 von der SWN-MarketingAbteilung der Kreissparkasse Waiblingen organisierten Termine für Schulkassen fanden wie in jedem Jahr großen Anklang. Durch die finanzielle Unterstützung der Sparkasse Offenburg/Ortenau konnten 20 Schulen und Kindergärten in ihrer Region einen Waldtag mit dem WaldMobil genießen. Die Landeshauptstadt Stuttgart ermöglichte 30 Kindergärten und Schulen aus dem Stadtgebiet durch Kostenübernahme einen erlebnisreichen Tag im Wald. Die Allianz-Umweltstiftung – Aktion Blauer Adler machte auch 2014 den Schulen wieder ein sehr attraktives Angebot: In Zusammenarbeit mit den lokalen Versicherungsagenten wurden Schulen und Kindergärten WaldMobil-Besuche ermöglicht, 2.5.2 25 Jahre Haus des Waldes Stuttgart Etwa 2.500 Gäste kamen, als das Haus des Waldes sein 25 jähriges Bestehen mit einem großen Jubiläumsfest feierte. Die Veranstaltung am 3. August unter dem Motto „Wald erleben – gestalten – genießen“ war der zentrale Festakt des Jubiläumsjahres. Die vielen Festgäste – meist Familien aus der Region – erlebten im und rund um das idyllisch gelegene Haus Aktionen und Angebote wie den Waldfotoautomaten, ein kulinarisches Waldmahl oder eine Waldküche zum Mitkochen. Während des ganzen Tages gab es ein moderiertes Bühnenprogramm mit Musik und Talkrunden. Im ersten Talk zum Themenfeld „Wie wird Wald zum Erlebnis?“, war Ulrich Burr als Stellv. Landesvorsitzender zusammen mit Ministerialdirektor Wolfgang Reimer (MLR) und Staatssekretärin Marion von Wartenberg (KM) eingebunden. Zur Frage nach dem eindrücklichsten, persönlichen Walderlebnis erzählte Ulrich Burr von seiner ersten Treibjagd auf der Ostalb, die er als Kind erlebt hatte, aber auch von nachhaltigen Erinnerungen an seine ersten Termine mit dem damals einmaligen und neuen WaldMobil der SDW. Auf die Frage, warum sich die SDW seit 25 Jahren für Haus des Waldes engagiere, antwortete Ulrich Burr, dass es von Anfang an im Interesse der SDW lag, sich gemeinsam mit der Forstverwaltung für die Einrichtungen einer zentralen, umweltpädagogischen Einrichtung in BadenWürttemberg zu engagieren. Diese Unterstützung lasse sich auch in Zahlen fassen: Die SDW ermöglichte dem „Haus des Waldes“ in Stuttgart in den vergangenen 25 Jahren eine personelle und finanzi- 25 elle Unterstützung in einem Gesamtumfang von 1,3 Millionen Euro. Während des Jubiläumsfestes war der Baden-Württembergische Landesverband der SDW auch mit eigenen Angeboten vertreten. Am WaldMobil konnten die Gäste bei einem Waldquiz teilnehmen und Elemente aus der „Expedition Zukunft“ erproben. Zahlreiche Familien nutzten die Möglichkeit, vor Ort mit Naturmaterial gemeinsame Zukunftswelten zu gestalten. Christian Barthel, Ulrich Burr, Lana Liebl 2.6 WALDPÄDAGOGIK KARLSRUHE 2.6.1 Neues Waldzentrum Karlsruhe am Tag der offenen Tür der Waldpädagogik eröffnet Die Vielfalt der Karlsruher Wälder erleben - unter diesem Motto stand der diesjährige Tag der offenen Tür der Waldpädagogik Karlsruhe am Sonntag, den 18. Mai. Mehr als 1.200 große und kleine Waldbesucher konnten diese Vielfalt von Wald und Natur in Karlsruhe an diesem Tag an zahlreichen Mitmach-Stationen kennen lernen. Die verschiedenen Waldtypen und Landschaftsräume wurden dabei ebenso vorgestellt, wie die Vielfalt der Rohstoffe und Produkte aus dem Wald oder seine Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum. In der Holzwerkstatt konnte man mit Schnitzmesser oder an der Drechselbank kreativ werden oder im Naturlabor die Vielfalt sprichwörtlich unter die Lupe nehmen. Die Ausstellung 10.000:1 mit Holzskulpturen des Bildhauers Hans Wetzl, die mikroskopisch kleine Lebewesen vergrößert zeigt, zog ebenfalls viele Besucher an. Neben dem Team der Waldpädagogik und des Forstes trugen auch Falkner, Imker, der Schwarzwaldverein und viele weitere Institutionen dazu bei, die Vielfalt des Waldes zu zeigen. Gleichzeitig haben Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Landesforstpräsident Max Reger das neue Waldzentrum Karlsruhe in unmittelbarer Nachbarschaft des bisherigen Waldklassenzimmers feierlich eröffnet. Der Verkauf der "Gustav-Jacob-Hütte" durch das diakonische Werk schaffte dafür die Voraussetzungen. Im Hardtwald, wo einst die Stadt gegründet wurde, finden nun die Waldpädagogik und die Untere Forstbehörde der Stadt Karlsruhe in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Waldklassenzimmer ein gemeinsames Dach als Anlaufstelle für alle Themen rund um Wald und Waldpädagogik. Oberbürgermeister Mentrup hob in seiner Rede hervor, dass sich durch die Erweiterung und engere Verzahnung von Forst, Waldpädagogik und Diakonie neue Perspektiven ergeben und Landesforstpräsident Reger betonte, dass es sich um einen Meilenstein in der Zusammenarbeit von Stadt und Land handelt. Dass die Bildung für nachhaltige Entwicklung am Beispiel des Waldes immer mehr Gewicht erhält, zeigt die von Jahr zu Jahr steigende Nachfrage nach waldpädagogischen Veranstaltungen. Seit der Gründung der Waldpädagogik vor 18 Jahren haben etwa 150.000 Menschen den Lebens-, Erholungs- 26 und Wirtschaftsraum Wald näher kennen und verstehen gelernt. Dafür ist das Projekt 2012/13 als UNESCO-Dekade-Projekt "Bildung für nachhaltige Entwicklung" ausgezeichnet worden. Mit den neuen Räumlichkeiten und dem großen Außengelände stehen nun neue Möglichkeiten zur Verfügung, weitere Konzepte zu entwickeln und die Brücken zu schlagen vom bisherigen Waldklassenzimmer in den Hardtwald. Hier wird in Zukunft auch mit Hilfe von Wechselausstellungen der Wald mit all seinen Facetten der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Den Anfang machte bis Ende Juli eine Ausstellung mit prämierten großformatigen Naturfotografien, die von der Stiftung des Waldhauses Freiburg und der Gesellschaft Deutscher Tierfotografen (GDT) gefördert wurden. Max Reger, Dr. Frank Mentrup Ulrich Kienzler 27 2.7 WALDHAUS MANNHEIM 2.7.1 Veranstaltungen Anders als im Vorjahr, ging es dieses Frühjahr mit den Anfragen gleich richtig los. Aufgrund der guten Ausstattung durch Finanzmittel vom Rhein-Neckar-Kreis und von der Stadt Mannheim gab es keine Engpässe bei den Honorargeldern, die zur Ablehnung von Veranstaltungen geführt hätten. Somit konnte ein neues Rekordniveau der Veranstaltungszahl erreicht werden: 260 Veranstaltungen mit 4719 Teilnehmern wurden 2014 durchgeführt (Vergleich 2013: 212 Veranstaltungen mit 3805 Teilnehmern)! Statistik über die Zahl der Veranstaltungen vom Waldhaus Mannheim der Jahre 2008-2014 FdK Familien Großveranstaltun gen Erwachsene/Fort bildungen Weiterführende Schulen Grundschulen Schwerpunkte der Waldpädagogik und Erläuterung Der Anteil der Arbeitseinsätze und praktischen Aktionen hatte in diesem Jahr mit 42 Veranstaltungen den üblichen Stellenwert, dieser ist aber im Vergleich zu den Gesamtveranstaltungen etwas geringer ausgefallen (= ca. 16%, Vorjahr = 25%). Traubenkirschenrodung und Pflanzung (ca. 150 Bäume) standen dabei, wie gewohnt, im Vordergrund. Außerdem wurde ein kleiner Wildschutzzaun gebaut. Zu den praktisch ausgerichteten Veranstaltungen gehörten dieses Jahr oft jahreszeitlich orientierte Bastelaktionen mit Naturmaterialien, aber z. B. auch der Bau von Grünholzmöbeln oder erneut der Bau von Nisthilfen für Insekten. Während sich die regulären Waldführungen vor allem an den Vorgaben von Bildungs- und Unterrichtsplänen ausgerichtet haben, gab es aber auch wieder spezielle Themenschwerpunkte. Dazu gehörten wieder: „Überleben im Wald“, Orientierung im Gelände, Arbeit mit dem Bodenlabor, Gewässerorganismen, Greifvögel und viele andere. Die Projektarbeit war in diesem Jahr besonders ausgeprägt: Der im Vorjahr fertiggestellte Barfußpfad wurde im Frühjahr von den Schülern gepflegt. Als neues Projekt mit der Pestalozzischule wurde im Herbst mit dem Bau eines größeren Insektenhotels begonnen. Das Projekt zur „Gewaltprävention“ für die 5. Klassen der Waldschule wurde an 3 Terminen weitergeführt. Das Langzeitprojekt mit der Gutenberg-Förderschule wurde von Frau Elsässer bis zu den Sommerferien betreut, Frau Liegl, die ebenfalls Lehrerin an der Schule ist, hat die Weiterführung ab dem Spätjahr übernommen. Den größten Umfang hatte 2015 das Projekt „MATHE.FORSCHER“ der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und Stiftung Rechnen mit der IGMH. Neun 6. Klassen haben im Rahmen dieses Projekts das Waldhaus besucht und den Wald mathematisch unter die Lupe genommen. Das Suchtpräventionsprogramm (Er)leben Pur für den Fachbereich Gesundheit wurde wieder von 4 Klassen des Karl-Friedrich-Gymnasium in Anspruch genommen. Im Herbst gab es Projekttage für mehrere Klassen, die in die Erstellung einer Broschüre von Kinder – für Kinder zur Schwarzwildproblematik im stadtnahen Wald involviert sind. Hierbei wurde neben der Lebensweise des Schwarzwildes auch die Notwendigkeit und Problematik der Bejagung thematisiert. 28 Die Broschüre soll 2015 in Druck gehen. Feste Gruppenarbeit: Erfreulicherweise konnten die 2012 und 2013 neu hinzugekommenen festen Gruppen („pädagogische Gruppenarbeit Waldhof“, Wald-AG der Hans-Christian-AndersenGrundschule und Gruppe vom Kinderhaus Kleine Riedstraße) weitergeführt werden. Neben der Waldgruppe, die in Kooperation mit dem Jugendhaus Waldpforte betreut wird, existieren damit aktuell 4 regelmäßige Gruppen, mit denen waldpädagogisch besonders intensiv und nachhaltig gearbeitet werden kann. Beim „Mannheimer Agenda-Diplom“ beteiligten wir uns mit 8 Veranstaltungen. Damit waren wir nicht nur wieder der Anbieter mit dem umfangreichsten Angebot, sondern haben dies im Vergleich zum Vorjahr auch noch gesteigert. Beim „Tag der Artenvielfalt“ wurde gemeinsam mit Herrn Eick eine Veranstaltung zum Thema „Stabile Wälder durch Waldbewirtschaftung“ angeboten. Beim Weinheimer „Naturdiplom“ wurden, wie üblich, zwei Veranstaltungen durchgeführt. Die Zahl der Multiplikatorenschulungen ist erneut, auf nun 22, gestiegen (2013: 15). Neben den üblichen Veranstaltungen, vor allem für das Staatl. Seminar für Didaktik und Lehrerbildung in Mannheim und für die beruflichen Schulen aus Mannheim und Weinheim, haben wir kurz vor Jahresende noch einen Lehrauftrag für das Staatl. Seminar in Heidelberg (Sonderpädagogik) erhalten. Die zweitägige Fortbildung für die städtischen Erzieherinnen wurde ebenfalls wieder durchgeführt. Im Projektteam von „Mannheimer Wald-Welten“ gab es im Herbst mit Marco Ieronimo einen Neuzugang, nachdem er bei den diesjährigen Prüfungen das Waldpädagogik-Zertifikat erlangt hatte. Am „Naturfreundehaus „Kohlhof“ wurden 2014 20 Veranstaltungen mit insgesamt 439 Teilnehmern durchgeführt. Davon waren 17 Kindergärten und Schulklassen, eine Gruppe Auszubildender der SCA Mannheim, sowie zwei Veranstaltungen für Erwachsene. Zusammen mit diesen 20 Gruppen haben wir 2014 demnach 280 waldpädagogische Veranstaltungen zu verbuchen. 2.7.2 Praktika Betreut wurden drei Personen an insgesamt 23 Tagen. Einer davon war ein Oberstufenschüler, dem für drei Wochen eine Möglichkeit zur beruflichen Orientierung geboten wurde. Außerdem wurde wieder ein angehender Waldpädagoge ausgebildet, der so die Prüfung zum Zertifikat im Herbst erfolgreich ablegen konnte. 2.7.3 Förderungen des Waldhauses und Neuerungen Dank der Rücklagenausschüttung von ForstBW konnten für das Waldhaus eine umfangreiche „Spurenstempel-Sammlung“ der bekanntesten Tierarten und eine Lehrtafel für den Teich beschafft werden. Vor dem Waldhaus ist gerade ein größeres Insektenhotel im Aufbau. Gegen Jahresende wurde die defekte, bzw. veraltete Medientechnik durch einen neuen Flachbildschirm und ein neues Abspielgerät für Lehrfilme ersetzt. 2.7.4 Öffentlichkeitsarbeit Beim Neujahrsempfang im Mannheimer Rosengarten haben wir zusammen mit unseren Kooperationspartnern, Jugendhaus Waldpforte und „Natur-Hautnah“, einen gut besuchten Infostand gestaltet. Hier konnten außerdem zahlreiche Kinder von unseren Mitmach-Angeboten profitieren. Anlässlich einer Spende der Sparkasse Rhein-Neckar-Nord für das Kooperationsprojekt von SDW und Naturfreunden, „Walderlebniszentrum Kohlhof“ fand am Waldhaus ein Pressetermin mit nachfolgendem Bericht im Mannheimer Morgen statt. Die wichtigste Aktion war in diesem Jahr der Einweihungstermin zum „Walderlebniszentrum Kohlhof“. Trotz des sehr ungünstigen Wetters konnte der dort neu eingerichtete Lehrpfad der Presse und den angereisten Gästen präsentiert werden. Im Vorlauf hierzu wurde ein neuer Flyer erstellt, der sich speziell an Gruppen aus dem Rhein-Neckar-Kreis richtet, die entweder das Waldhaus oder das Walderlebniszentrum besuchen möchten. Gegen Jahresende wurde die Homepage des Waldhauses wieder aktualisiert und um eine neue Seite für die Waldgruppe bereichert. 29 2.7.5 Ausblick 2015 Für das neue Jahr zeichnet sich der schon lange erhoffte, und bereits für 2013 beantragte, Anbau des Waldhauses ab. Aufgrund der seit Gründung des Waldhauses stark angestiegenen Veranstaltungszahlen und wegen der mittlerweile notwendigen Anpassungen an zeitgemäße Anforderungen (z.B. Barrierefreiheit) ist eine bauliche Erweiterung und Modernisierung längst überfällig. Allerdings werden durch die zu erwartende Bautätigkeit und die daraus folgenden (Zusatz-)Aufgaben für die Leitung auch Störungen für die Veranstaltungstätigkeit zu erwarten sein, wenn keine zusätzliche Unterstützung in der Verwaltung und keine zusätzlichen Finanzmittel für die Vergabe von waldpädagogischen Veranstaltungen bereitgestellt werden. Eine weitere Aufgabe ist nach wie vor der weitere Aufbau des „Walderlebniszentrum Kohlhof“. Hier ist noch viel ungenutztes Potential, das vor allem durch eine stärkere Werbung, aber auch durch eine daraus resultierende größere personelle Unterstützung in Verwaltung und in der Praxis vor Ort erschlossen werden kann. 30 3. SDW KREISVERBÄNDE BADEN-WÜRTTEMBERG 3.1 KREISVERBAND ALB-DONAU-ULM Der Vorstand des SDW-Kreisverbands Alb-Donau-Ulm (SDW-KV) traf sich 2014 dreimal zu Sitzungen (am 08.01., 04.11. und 02.12.2014). Die Sitzungen stehen i. d. R. im Zusammenhang mit konkret anstehenden Aktionen oder Terminen, wie der Mitgliederversammlung, dem Stand auf der Messe Jagd und Fischerei sowie Pflanz- und sonstigen Aktionen. Ansonsten erfolgt die Kommunikation und Abstimmung zwischen den Vorstandsmitgliedern per Telefon und E-Mail. Darüber hinaus werden die Sitzungstermine des Arbeitskreis Ulm/Alb-Donau des Landesnaturschutzverbands Baden-Württemberg e. V. (LNV-AK) vom Geschäftsführer des SDW-KV wahrgenommen. Der LNV-AK trifft sich jährlich mindestens zwei Mal zu einer Frühjahrs- und einer Herbstsitzung. Hierbei wird über die verschiedenen Aktivitäten der beteiligten Verbände und der unteren Naturschutzbehörden berichtet. Unter der Federführung der BUND-Geschäftsstelle Ulm werden in diesem Kreis auch gemeinsame Stellungnahmen zu Bauvorhaben etc. koordiniert. Außer uns sind regionale BUNDund NABU-Gruppen, der Vertreter des Schwäbischen Albverein, die Kreisjägervereinigung Ulm, die AG Fledermausschutz, der Landesverband Höhlen- und Karstforschung sowie die unteren Naturschutzbehörden der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises beteiligt. Die „Aktionen“ des SDW-KV im Jahr 2014 begannen traditionell wieder mit der Messe Jagd und Fischerei in Ulm. Vom 16. bis 19. Februar waren wir dort mit dem Thema „Traubeneiche“, dem Baum des Jahres 2014 präsent. Neben dem „Lebensraum Eiche“ den wir anhand verschiedener Exponate (Baumscheiben, Eichhörnchen, Hirschkäfer, Barrique-Fass. Eichenparkett etc.) darstellten, wurden auch „Klimagläser“ gebastelt. Im Prinzip Minigewächshäuser, die das Funktionieren eines geschlossenen Ökosystems verdeutlichen und die bei jungen und alten Messebesuchern sehr gut ankamen. Die SDW-Aktion „Drei Bäume für Deutschlands Einheit“ wurde leider von den Städten und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis bisher nicht so gut angenommen, wie erhofft. Am 01.10.2014 wurde jedoch in der Stadt Ulm ein „Einheits-Denkmal“ unter Beteiligung von OB Gönner sowie unseres KVVorsitzenden Fritz Wohlschlegel und unserem Vorstandsmitglied Rudi Lemm gepflanzt. Die 3 Bäume stehen nun im Waldgebiet „Böfinger Halde“. Den Jahresabschluss bildete am 08.11.2014 die „Rettet die Kastanien-Aktion“. Unser Mitglied und Waldpädagoge Alexander Rothenbacher hat die Aktion zusammen mit der Stadt Ehingen organisiert. Rund 30 Kinder sammelten im Stadtgebiet Ehingen Kastanienlaub und brachten es zum Bauhof der 31 Stadt, wo es dann fachgerecht entsorgt wurde. Zur Belohnung gab es ein Vesper und einen Eintrag in den Wald-Profi-Pass, bzw. den Junior-Ranger-Pass des Biosphärengebiets Schwäbische Alb. Wie in den vergangenen Jahren wurde über die Aktionen des SDW-KV auch in der lokalen und regionalen Presse (Südwest-Presse und Schwäbische Zeitung) berichtet. 3.2 KREISVERBAND BIBERACH Bekommt der Specht beim Klopfen Kopfweh? Was macht der Fuchs im Winter? Ist die Kröte wirklich glitschig? Diese und viele andere Fragen wurden wieder 2014 an den drei Waldschulen des Landkreises Biberach beantwortet. Doch nicht nur Kinder und Jugendliche wollten den Wald entdecken und kennenlernen, auch Erwachsene bis hin zu Senioren kamen mit einer Vielzahl von Fragen und großer Neugier zu den 3 Waldschulen, die die SDW BC mit dem Kreisforstamt als ihre Vereinsaufgabe und als Ziel der Waldpädagogik betrieben.. Außerdem wurden Schulungen und Infotage für Erzieherinnen, die dann gemeinsam mit „ihren“ Kindern Waldtage durchführen, veranstaltet. 5000 Teilnehmer besuchten im Laufe des Jahres 2014 die Waldschule Schneckenhaus, die Fürstenwaldschule und die Waldschule im Hahnenghau: Sie teilten sich dabei auf ungefähr 250 Veranstaltungen und Führungen auf. Im Jahr 2014 haben auch wieder einige besondere Aktionen stattgefunden. Als Beispiel hierfür stehen die Projekttage der Grundschule Rißegg, bei denen an zwei Tagen die gesamten Schüler ihre Klassenzimmer gegen den Wald tauschten, um an acht verschiedenen Stationen Abläufe und Lebensräume des Waldes kennenzulernen. Einem Aufruf der SDW BC zur Erinnerung an den Ausbruch des ersten Weltkrieges vor 100 Jahren und dem Fall der Mauer nach 25 Jahren einen oder mehrere Bäume im Landkreis Biberach zu pflanzen folgten mehrere Gemeinden. 32 3.3 KREISVERBAND BÖBLINGEN 3.3.1 Tag des Baumes Am 25. April 2014 zum Tag des Baumes wurde vom Kreisverband Böblingen zusammen mit dem Landkreis und dem Forstamt der Baum des Jahres 2014, die Traubeneiche im Holzgerlinger Wald gepflanzt. Unterstützt wurden die Vertreter des Landkreises, der Stadt und der SDW neben den Forstleuten von den „Wald - Igel – Kindern“. Der Waldkindergarten Holzgerlingen übernimmt in den kommenden Jahren die Patenschaft für die noch jungen Traubeneichen. Die Kinder erfreuten uns erst mit einem Singspiel um danach die neu gepflanzten Bäume mit viel Eifer anzugießen. 3.3.2 Menschen und Wald Unter diesem Motto bietet die SDW im KV Böblingen in enger Kooperation mit anderen Naturschützern verschiedene Veranstaltungen an, die auf die Vielseitigkeit der Nutzung und der Bedeutung des Waldes für die Menschen eingehen. (Jugendgruppe im VIZ Sindelfingen, Programm im Naturpark Schönbuch; VHS Hbg.) 3.3.3 Mitgliederversammlung Am 17. Oktober 2014 fand in der Gültsteiner Hütte unsere Mitgliederversammlung, verbunden mit einem Rückblick auf 25 Jahre KV- Böblingen (siehe kleine Chronik des KV – BB) statt. Nach einem schönen Spaziergang mit vielen Informationen zu Wald und seinen Bewohnern im Bereich des Mönchberger Sattels, trafen wir uns zur Mitgliederversammlung in der Hütte. 3.3.4 Waldführungen Die traditionellen Vogelstimmenführungen mit Förster Winfried Seitz am frühen Morgen und in der Abenddämmerung zur Beobachtung der Vögel und zum Kennenlernen ihrer Stimmen wurden auch 2014 am 13. April wieder erfolgreich durchgeführt. 3.3.5 Drei Bäume der Einheit Am Donnerstag 4. Dezember 2014 wurde zum 25. Jahrestag der Deutschen Wiedervereinigung in Hildrizhausen ein „Baumdreieck“ gepflanzt. Das Motto dieser SDW - Aktion lautet: Drei Bäume für Deutschlands Einheit –Ein Denkmal für die Wiedervereinigung. 33 3.4 KREISVERBAND CALW 3.4.1 Jubiläum 50 Jahre KV Calw Auf den Tag genau 50 Jahre nach der Gründung durch den damaligen Oberforstmeister Gustav Ißleib feierte der Kreisverband Calw am 23. Mai 2014 sein 50-jähriges Bestehen mit einem gut besuchten Festabend im Naturfreundehaus in Nagold. Vorsitzender Dietmar Greif ließ die letzten 50 Jahre in einer Bilderschau Revue passieren und nahm die Glückwünsche der Bundestagsabgeordneten Saskia Esken, des Nagolder OB Jürgen Großmann und des Kreisforstamtsleiters Bernhard Hanisch entgegen. Der Festvortrag des Vorstandsmitglieds Manfred Schiz mit dem Thema "Raubbau am Wald in der französischen Besatzungszone von 1946 - 1950" und die Ehrung langjähriger Mitglieder rundeten die gelungene Feier ab. Bereits am Tag des Baumes habe einige Vorstandsmitglieder zu Ehren des Gründers eine GustavIßleib-Traubeneiche auf dem Nagolder Killberg gepflanzt. Die Pflanzaktion wurde von der Jagdhornbläsergruppe Nagoldtal musikalisch umrahmt. Das Bild zeigt u.a. den Nagolder Bürgermeister Hagen Breitling mit dem Jungbaum 34 3.4.2 Auf der Mühlentour im Zinsbachtal Die Sommer-Exkursion führte den KV Calw auf die Mühlentour ins Zinsbachtal, südwestlich von Altensteig. Bei der Kohlsägemühle begrüßte Mitglied und Schwarzwald-Guide Karl Lörcher die Calwer Waldschützer mit den Worten: "Wir befinden uns hier im hinteren Wald." Das Zinsbachtal ist ein als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenes Kleinod und früherer Standort von 5 Holzsägemühlen. Die über 400 Jahre alte Kohlsägemühle am Eingang des Tales ist in ihrem historischen Zustand und ihrem funktionsfähigen Wasserrad mit einem Durchmesser von 5 Metern gut erhalten und erzeugt immer noch Strom für das kleine Sägewerk im Erdgeschoß der Mühle. Das Sägewerk wird heute noch von seinen Teilhabern zum Eigenbedarf für Schnittholz genutzt. Um die Mühle vor dem drohenden Verfall zu retten wurde das Wasserrad im Jahre 1989 mit Unterstützung des Landesdenkmalamts und der Stadt Altensteig erneuert, so dass heute noch das sogenannte Schausägen möglich ist. Im weiteren Verlauf der Wanderung erläuterte Karl Lörcher die frühere Bedeutung des Zinsbaches mit seinen angrenzenden Wiesenflächen, welche als Wässerwiesen genutzt wurden und für die Bauern eine wichtige Wirtschaftsgrundlage darstellten. Die Grünflächen beherbergen heute eine besondere Flora und Fauna, wie Mädesüß und Brunnenkresse. Noch im Jahre 1890 diente der Zinsbach der Flößerei. So wurden jährlich 50 Flöße mit Holz aus den angrenzenden Wäldern flussabwärts zur Nagold gesteuert. Vorsitzender Dietmar Greif bedankte sich vor der Schlusseinkehr bei Karl Lörcher unter dem Beifall der Teilnehmer für dessen hochinteressante Führung. Das Bild zeigt die Teilnehmer beim Wasserrad der Kohlsägemühle 35 3.4.3 Bei den Traubeneichen im Stromberg 30 Mitglieder folgten der Einladung zur Exkursion zum Baum des Jahres 2014, der Traubeneiche nach Maulbronn im Stromberg. Revierleiter Peter Pfitzer führte die Gruppe durch den herbstlich gefärbten Eichenwald bei Maulbronn, wo besonders stattliche über 250 Jahre alte Traubeneichen stehen, die als typische Laubbaumart für das Stromberggebiet gelten. Das Holz ist beim Bau und als Furnierholz sehr gefragt und Erlöse von 4000 Euro pro Festmeter sind keine Seltenheit. Beim Waldrundgang ging Pfitzer auch auf das noch sichtbare Bewässerungsystem für das nahe gelegene Kloster Maulbronn ein. Die Tour endete schließlich in den Klosteranlagen, wo die Teilnehmer eine interessante Führung geboten bekamen. Das seit 1993 als Weltkulturerbe der UNESCO anerkannte Kloster ist die am vollständigsten erhaltene Anlage des Mittelalters in Europa. Die historischen Gebäude sind kulturgeschichtliche Zeugnisse erster Güte. In der Klosterschule verbrachten bekannte Größen der Wissenschaft und Literatur wie Johannes Kepler, Friedrich Hölderlin und der in Calw geborene Hermann Hesse ihre Schulzeit. Alle Teilnehmer waren von der Exkursion unter dem Motto "Natur und Kultur" sehr beeindruckt. Das Bild zeigt die Gruppe im Maulbronner Klosterhof 36 3.5 KREISVERBAND FREIBURG 3.5.1 Waldfest des Bürgervereins Freiburg am 22.3.2014 in St. Georgen Beteiligung am Waldfest des Bürgervereins Freiburg St. Georgen mit Einsatz des WaldMobils 3.5.2 Baum des Jahres Exkursion Zu einer nachmittäglichen Exkursion in den Eichwald in Müllheim hatte der SDW-Kreisverband Freiburg am Freitag 09.05.2014 zusammen mit dem Waldhaus Freiburg und dem Studium generale der Universität Freiburg eingeladen. Unter der fachkundigen Führung des zuständigen Revierleiters Michael Nutsch und Karl-Heinz Knaupp als Vorstandsmitglied der SDW-Kreisgruppe, konnten die rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gleich zu Beginn der Exkursion die Ergebnisse der Jahrhunderte währenden erfolgreichen Eichenwirtschaft bestaunen: In den von breitkronigen Baumschönheiten geprägten Mischbeständen aus Traubeneiche und Buche erläuterten die beiden Fachmänner, welches Fingerspitzengefühl erforderlich ist, um solche Bestände in die Naturverjüngung zu überführen. Denn das Ziel ist es, in diesen hochwertigen Beständen nicht mit Pflanzung, sondern mit dem Potenzial des Altbestandes zu arbeiten. Anders als gepflanzte Eichen zeichnen sich Eichen aus Naturverjüngung durch ein natürliches (Pfahl)Wurzelwachstum aus und stellen ein optimal an den Standort angepasstes Ausgangsmaterial dar. Zum Schluss dieser beeindruckenden Exkursion wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der diesjährigen Exkursion zum Baum des Jahres noch mit einem regionalen flüssigen Produkt verwöhnt. Ob dieses in (aus) Fässern aus Bäumen des Eichwaldes lagerte, wurde nicht verraten. 3.5.3 Wasserschlösslefest Betreuung des Walmobils am 20. Juli beim Wasserschlössle-Fest von BADENOVA in Freiburg 3.5.4 Holzrücketag Beteiligung am Holzrücketag des WaldHaus Freiburg am 19. Oktober 3.5.5 Bäume der Einheit Am 14. November Pflanzung "3 Bäume für die Deutsche Einheit" im Dietenbachpark in Freiburg unter Beteiligung von Baubürgermeister Prof. Dr. Martin Haas 3.6 KREISVERBAND HEIDENHEIM 3.6.1 Ein nachwachsendes Denkmal mit würdiger Feierstunde eingeweiht Zunächst wollte der Nebel nicht weichen und die Musiker wärmten die Mundstücke ihrer Instrumente: Mit einer würdigen Feier wurde im Kreis Heidenheim das erste nachwachsende Denkmal eingeweiht, das an die Wiedervereinigung Deutschlands vor nunmehr 25 Jahren erinnert. Die Firma Fielmann ist Sponsor dieser bundesweiten Aktion, bei der Bundeskanzlerin Angela Merkel das Patronat hat. Ein Bläserquintett der Philister Senioren aus Söhnstetten eröffnete die Feier mit einer feierlichen „Intrade“ von Hans Freivogel und spielte zum Abschluss sehr getragen das „Deutschlandlied“. Bürgermeister Olaf Bernauer, der zugleich Kreisvorsitzender der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ist, hielt eine bewegende Rede und erinnerte an eine Reihe von Jahrestagen, die in diesem Jahr Grund zum Feiern oder Grund zum schmerzlichen Inhalten waren. Vor 100 Jahren begann der Erste Weltkrieg; vor 75 Jahren der zweite Weltkrieg. 1175 Jahre ist es her, dass Steinheim ersturkundlich 37 erwähnt wurde. Kaiser Ludwig der Fromme, Filius von Karl dem Großen, hatte einst in einer Urkunde anlässlich des Abtwechsels zu Fulda Steinheim erwähnt. Die Urkunde wird im hessischen Staatsarchiv in Marburg aufbewahrt und wurde beim gestrigen Klosterhoffest zumindest als Kopie dem Publikum gezeigt. Gleichwohl aber ist Steinheim noch gut 500 Jahre älter, wie entsprechende archäologische Ausgrabungen bewiesen hatten. Der Fall von Mauer und Stacheldraht, der vor 25 Jahren zur Wiedervereinigung Deutschlands führte, darf getrost als Glücksfall in der Geschichte bezeichnet werden. Olaf Bernauer fand die Idee genial, ein Einheitsdenkmal zu pflanzen. Wenn alle Kommunen mitmachen, würden 33 000 Bäume gepflanzt: „Die Kiefer symbolisierte den Osten Deutschlands, die Buche den Westen und die Eiche steht für das vereinte Vaterland.“ Im Falle Steinheims hatten die Männer vom Bauhof prima Vorarbeit geleistet und am Weg zur Gedenkstätte für die Kriegstoten auf dem Steinhirt eine Kiefer, eine Buche und eine Eiche im Dreieck und im Abstand von jeweils zehn Metern gepflanzt. Mit den Jahren werden diese Bäume große und bilden mit ihren Kronen ein schützendes Dach. Insofern ist es naheliegend, in absehbarer Zeit eine hölzerne Sitzgruppe unter diesem Blätter- und Nadeldach aufzustellen. Im Anschluss an die Einweihung wurde im Klosterhof das 23. Klosterfest durch Bürgermeister Bernauer eröffnet. Er würdigte hierbei den rührigen Heimatverein mit seinem Vorsitzenden Rudolf Maier an der Spitze, erinnerte an den unvergessenen Heinz Krause, der einst die Idee zu dem Fest hatte und damit eine Erfolgsgeschichte begründete. Der Schultes schloss seine Rede Sie diesen Tag: Auf eine glückliche Zukunft.“ Die Heimatstuben der Steinheimer, Neudorfer, Kroisbacher und Weindorfer hatten geöffnet. Brot wurde gebacken, Stoffe wurden gewoben und in der Schmiede war der Hammer auf dem Amboß nicht zu überhören. Einmal mehr in Spiellaune präsentierten sich die Philister Senioren unter Stabführung von Thomas Stadtmüller. Die Köche des Heimatvereins und der Landsmannschaften hatten reichlich zu tun. Im Grunde war jeder dankbar für das Spätsommerwetter und das Wiedersehen mit vielen netten Leuten. Mit von der Partie war auch das Familienzentrum, das zum Märchenerzählen und Pony-Rundfahrten eingeladen hatte. Eine gute Idee war sicher auch der Einsatz des (neuen) Bürgerbusses für alle, die weniger gut zu Fuß sind und bei der Albuchhalle zur Fahrt auf den Klosterbuckel abgeholt werden wollten. Info Ein Film, der voraussichtlich ab Montagabend läuft, berichtet über das Klosterfest in Steinheim und die „Pflanzung“ eines nachwachsenden Denkmals unter www.hz-online.de/Videos 38 3.7 KREISVERBAND LUDWIGSBURG 3.7.1 Exkursion in den Nationalpark „Im Nationalpark Nordschwarzwald sollen die Menschen auch wieder wahrnehmen, dass die Natur viel Zeit braucht, um sich zu entwickeln.“ – so der Ranger, der die Ausflügler der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald des Kreisverbands Ludwigsburg von Baiersbronn aus führte. Unter der Leitung von Bürgermeister Schäfer aus Eberdingen, dem 1. Vorsitzenden, verbrachte die Gruppe einen wunderschönen und recht unterhaltsamen Tag. Nach der Wildsee-Erlebnistour kehrte man in der Darmstädter Hütte ein, wanderte wieder ein Stück, erreichte mit dem Bus Sasbachwalden, wo in der WG Alde Gott nach einer Kellerführung die Weinprobe sich zunehmend lustig gestaltete. Und damit wirklich niemand hungrig heimkehren musste, fand der Ausflug im Rastatter Lokal Hopfen Schlingel seinen Abschluss. 3.7.2 Baumtrommelbauworkshop für den Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst im Landkreis Ludwigsburg am 18.10 / 19.10.2014 und 08.11/09.11.2014 Peter Schäfer, Bürgermeister von Eberdingen und Vorsitzender des Kreisverbands Ludwigsburg der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), und Norbert Lehmann, Jäger und Kassier der SDW, haben eine Spende in Höhe von 1000 Euro an die Koordinatorin des Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdiensts im Landkreis Ludwigsburg, Simone Bürkle, übergeben. Das Geld ist für einen Baumtrommel-Workshop für Kinder bestimmt, die ein Elternteil verloren haben. Die sechs Teilnehmer durften sich einen Baum im Wald bei Eberdingen aussuchen. Gemeindeförster Wolfgang Steinacker hatte zuvor alle Exemplare, die zum Fällen infrage kamen, gekennzeichnet. „Ein Baum stirbt und etwas Neues entsteht – das hat für die Kinder eine besondere Symbolik“, sagte Simone Bürkle bei der Spendenübergabe. Die Kinder wählten für ihre Baumtrommeln eine Douglasie. Ein Nadelbaum musste es sein, denn bei einem Laubbaum aus Hartholz hätte das Aushöhlen nicht funktioniert. Mit Stemmeisen und Hammer befreiten die Teilnehmer die Douglasie von ihrem Kern. Wer wollte, konnte die Rinde abschleifen und das Äußere der Trommel einölen – oder aber, die Rinde wurde drangelassen. Auch Farbe kam teilweise ins Spiel. Die Erlebnispädagogen Edwin Karl und Heike Nübel enthaarten mit den Kindern sogar die Dammwild-Felle, mit denen die Trommeln bespannt wurden. So entstanden aus natürlichem Material Musikinstrumente für die Seele. Bericht: VKZ 39 3.8 KREISVERBAND MANNHEIM 3.8.1 Waldpädagogische Angebote erreichen Rekordniveau Dank der direkten finanziellen Beteiligung der Stadt Mannheim an den Honoraren für waldpädagogische Veranstaltungen, konnte dieses Jahr der neue Rekord von 260 Veranstaltungen mit insgesamt mehr als 4700 Teilnehmern erreicht werden. Hinzu kamen weitere 20 Veranstaltungen am Walderlebniszentrum Kohlhof mit knapp 440 Teilnehmern. 3.8.2 Tag des Baumes Gemeinsam mit der Umweltbürgermeisterin Felicitas Kubala und der Bürger-InteressenGemeinschaft (BIG) Lindenhof wurden am 12. April im Lanz-Park/Stadtteil Lindenhof drei Traubeneichen gepflanzt. 3.8.3 Pressetermin mit Sparkasse Rhein-Neckar-Nord Anlässlich der Übergabe einer großzügigen Spende der Sparkasse Rhein-Neckar-Nord für das Walderlebniszentrum Kohlhof an SDW und Naturfreunde, fand im Juli ein Pressetermin mit Prof. Dr. Hauser am Waldhaus statt. 3.8.4 Einweihung „Walderlebniszentrum Kohlhof“ Am 21. September fand die feierliche Eröffnung des „Walderlebniszentrum Kohlhof“ statt. Im Rahmen des Kooperationsprojekts von SDW, den Naturfreunden Mannheim und dem Forstamt war dort im Vorlauf ein neuer Waldlehr- und Erlebnispfad eingerichtet worden. Den Eingang markiert seitdem ein kunstvoll geschnitztes Portal, das aus der Spende von Herrn Dieter finanziert worden war. 3.8.5 Bäume der Einheit Anlässlich des 25jährigen Gedenkens an die Vorgänge zur Wiedervereinigung Deutschlands, wurden auch in Mannheim symbolisch je eine Buche, Kiefer und Eiche gepflanzt und am 07.11. gemeinsam mit Mannheims Umweltbürgermeisterin Felicitas Kubala gepflanzt. 40 3.8.6 Ausblick 2015 Für des Posten des Kassierers konnte Herr Alexander Manz als neues Mitglied gewonnen werden. Bei der geplanten Mitgliederversammlung hoffen wir auf eine Bestätigung. Dank einer großzügigen Spende durch die SCA Mannheim, die wir gegen Jahresende erhalten haben, können wir auch in diesem Jahr wieder die Waldpädagogik gut unterstützen. Wir hoffen außerdem auf eine Ausweitung der Zusammenarbeit mit der SCA und daraus folgenden weiteren Projekten. 3.9 KREISVERBAND REMS-MURR http://www.sdw-rems-murr.de/wald-bibliothek/jahresberichte/ 3.10 ORTENAUKREIS/MITTELBADEN Das Jahr 2014 begann für den KV Ortenau/Mittelbaden mit der Jahreshauptversammlung. Dazu trafen sich die Mitglieder am 3.Mai im Naturzentrum Rheinauen in Rust. Ranger Peter Bux führte während einer ca.2-stündigen Wanderung durch die beeindruckende Landschaft. Nach einem Vesper in der Grillhütte und der notwendigen Tagesordnung der JHV, durfte der Teilnehmerkreis noch den fast fertiggestellten Klimawandelgarten besichtigen. 41 Ebenfalls an diesem Wochenende wurde auf dem Ruhestein die offizielle Eröffnung des Nationalparks Nordschwarzwald gefeiert. Die SDW hat dabei die AG Wald am Sonntag, dem 4.Mai bei der Standbetreuung unterstützt. Bei strahlendem Sonnenschein konnten sich die Festgäste ein Waldmobil aus der Nähe ansehen, sowie auf einer Waldwippe das Gleichgewicht zwischen Waldnutzung und Waldnaturschutz herstellen. Am 27 Juni war dann beim Landschaftspflegetag voller Einsatz gefragt. Im Hofackerteich in Kappelrodeck hat die Waldjugend die Aufgabe, ca. 90ar Wiese einmal jährlich zu mähen. SDW und Waldjugend haben an diesem Tag mit Unterstützung der Firma Pellenc trotz einsetzenden Regens etwa 2/3 der Arbeit geschafft. Der Rest konnte im Rahmen des Pflegeplanes verteilt bis September durch die Waldjugend erledigt werden. 42 Kurz vor den Sommerferien hatte die Naturschule Ortenau zu einer Waldolympiade eingeladen. Schüler der 3. und 4. Klasse sollten auf einem kleinen Parcours unterschiedliche Aufgaben bewältigen. Neben Forst BW, dem Naturzentrum Rust und dem Nationalpark der KV der SDW dort auch mit einer Station vertreten. 43 Der Tatendrang des KV wurde nach den Sommerferien stark gebremst, da die jährlich stattfindende Schliffkopfaktion ohne unser Wissen eine Woche vorverlegt und die Hornisgrindeaktion abgesagt wurde. Das letzte Highlight des Jahres war dann noch die Waldweihnacht in Stuttgart, an der sich die Waldjugend Kappelrodeck zusammen mit dem KV der SDW beteiligten. Um sich überall gut präsentieren zu können, hat der KV 2 Fahnen, ein Rollup und ein Banner angeschafft. 44 3.11 KREISVERBANDES OSTALB Das Jahr 2014 stand für den Kreisverband Ostalb ganz im Zeichen des Starts des WaldMobils Ostalb / Schwäbischer Wald, einem Kooperationsprojekt gemeinsam mit dem SDW-Kreisverband Rems-Murr, dem Ostalbkreis und ForstBW. Nachdem das Fahrzeug im Oktober 2013 angeschafft worden war, wurden bis ins Frühjahr am Forstlichen Maschinenbetrieb Ochsenberg von ForstBW die notwendigen Umrüstungen und der Innenausbau vorgenommen. Sobald Standheizung, Stromversorgung über ein Solarmodul, Trinkwassertank, Schranksystem etc. eingebaut waren, wurde das Fahrzeug vom Kreisverband mit Werkzeugen und Materialien für den Waldpädagogikeinsatz ausgestattet. Neben diesen Materialien bildet ein waldpädagogisches Konzept, das den Anspruch hat, die unmittelbaren Lebensbezüge von Kindern und Jugendlichen zum Wald mit einzubeziehen, den Kern des WaldMobils Ostalb / Schwäbischer Wald. So müssen LehrerInnen oder ErzieherInnnen, die das WaldMobil für einen Einsatz buchen, zunächst unter fünf alltagsnahen Themenkreisen wie beispielsweise Tiere, Bäume und Pflanzen oder Ökosystem wählen. Besondere Bedeutung bei der Umsetzung dieser Themen in konkrete WaldMobil-Veranstaltungen haben die waldpädagogischen Methoden und Zugangsweisen, die sich mit folgenden Begriffen umschreiben lassen: Waldküche, Waldwerkstatt, Waldarbeit, Waldkunst oder soziale Kompetenzen. Neben der Fahrzeugausstattung waren für den Kreisverband auch viele organisatorische und juristische Hürden zu nehmen um das WaldMobil zum laufen zu bringen. Ähnlich wie das Ortenauer WaldMobil wird es von einem Kreis von Waldpädagogen und Naturparkführern auf Honorarbasis betrieben. Der SDW-Kreisverband koordiniert dabei gemeinsam mit dem Forstdezernat im Ostalbkreis die Werbung, Buchung, Abrechnung und die Zusammenarbeit der Waldpädagogen. Nachdem sämtliche Vereinbarungen und Prozesse ausgearbeitet waren, wurde zuletzt noch eine Änderung der Rechtsform zum e.V. notwendig, da die bisherige Rechtsform als Kreisverband unter dem Dach des Landesverbands die mit dem Betrieb des WaldMobils notwendigen finanziellen und vertraglichen Aktivitäten nicht abdeckte. Als der erste Termin des WaldMobils am 16. Mai 2014 in einem Kindergarten mit 33 Kindern erfolgreich gemeistert war, fiel allen Beteiligten ein Stein vom Herzen. Auf der Landesgartenschau in Schwäbisch Gmünd war das WaldMobil im Rahmen des Grünen Klassenzimmers von Mai bis September mit einem Termin pro Woche fest eingebunden. Während zweier Wochenendveranstaltungen konnte es sich dort als Teil des MenschWald-Veranstaltungsprogramms einem breiten Publikum präsentieren. Nach ungefähr 40 Terminen in der Saison sowohl auf der LGS, mit Schulklassen und Kigas als auch bei Waldtagen hat sich das Konzept bewährt. Trotz zurückhaltender Werbung aber dank der Aktivitäten des SDW-Kreisverbandes Rems-Murr deckt das WaldMobil einen weiten Aktionsradius von den Löwensteiner Bergen bis an die bayrische Grenze. Dementsprechend fällt das Resümee am Ende des Jahres trotz aller Arbeit und einem Start, der anders verlief als geplant, positiv aus. Da zeitmäßig die Kapazitäten des ehrenamtlichen Vorstandsteams ausgereizt waren, hatten andere Aktivitäten das Nachsehen. Lediglich das traditionelle WaldPicknick wurde auch 2014 wieder vom Kreisverband organisiert. Auf einer idyllischen Waldlichtung am Rand der Gartenschau in Schwäbisch Gmünd sorgten an einem Sonntag Ende Juni LiveMusik, Märchen und Kinderspiele für einem Familienausflug der besonderen Art. 45 Das WaldMobil Ostalb / Schwäbischer Wald in Action auf der Landesgartenschau Die waldpädagogischen Methoden und Zugangsweisen des WaldMobils Ostalb / Schwäbischer Wald lassen sich mit Begriffen umschreiben wie: Waldküche, Waldwerkstatt, Waldarbeit, Waldkunst oder soziale Kompetenzen. 46 3.12 KREISVERBAND SIGMARINGEN 3.12.1 Mitgliederversammlung am 13.01.2014 im Gasthaus Adler in Inneringen 3.12.2 Baumpflanzung am 15.03.2014 gemeinsam mit der Kreisjägervereinigung Sigmaringen 3.13 KREISVERBAND STUTTGART Der Kreisverband Stuttgart der SDW ist, initiiert durch den Landesverband, Mitte 2014 wieder aktiv geworden. Am 28. Juli 2014 haben die Mitglieder des Kreisverbandes Stuttgart im Rahmen einer Mitgliederversammlung Herrn Dr. Gerhard Stengel zum Vorsitzenden und die Herren Marzell Maier und Michael Seefeld zu stellvertretenden Vorsitzenden und Herrn Felix Schulz zum Geschäftsführer gewählt. Der stellvertretende Landesvorsitzende der SDW Ulrich Burr gratulierte dem neuen Vorstand und brachte seine Freude zum Ausdruck, dass auch beim Kreisverband Stuttgart die SDWKernthemen „nachhaltige Waldbewirtschaftung“ und Waldpädagogik“ vorrangig auf der Agenda der Waldschützer stehen. In einer Ansprache wandte sich der neue Vorsitzende Herr Dr. Stengel an die Mitglieder und konkretisierte seine Schwerpunkte für die nächsten vier Jahre seiner Amtszeit: „Schon 1947 bei der Gründung der SDW war es deren vorrangiges Ziel, für den dauerhaften Erhalt der Waldfläche und in besonders waldarmen Gebieten für seine Mehrung einzutreten. Durch die ständig steigenden Ansprüche an den Wald hat sich daran bis heute nichts grundlegend geändert. Immer noch gilt es, sich zum Fürsprecher des Waldes zu machen, vor allem im großstädtischen Umfeld. Das Leben in Ballungsräumen führt häufig zur Entfremdung der Menschen von der Natur. Dieser Entwicklung wollen wir durch fundierte Aufklärung entgegenwirken.“ Für diese Ziele möchte der neu aufgestellte Stuttgarter Kreisverband in Zukunft wieder vermehrt aktiv werden. Damit auch die Stuttgarter Öffentlichkeit von den Aktivitäten des Kreisverbandes erfährt, waren Vorstand und Mitglieder des Kreisverbandes bei mehreren Anlässen in Stuttgart präsent: So beteiligte sich der Vorstand des Kreisverbands beim Pflanzen der „Drei Bäume für die Deutsche Einheit“ am 6. November mit OB Kuhn am Stuttgarter Killesberg (s.o.). Und auch bei der ersten Stuttgarter Waldweihnacht am Haus des Waldes (s.o.) waren einige Mitglieder sowie der gesamte Vorstand mit im Einsatz; zusammen mit vielen weiteren Freiwilligen aus anderen Kreisverbänden. Für 2015 sind weitere Aktivitäten des Kreisverbandes rund um den Wald in Stuttgart geplant. Waldweihnacht 2014: Wildwurst vom Stand der SDW 47 3.14 SDW-KONTAKTADRESSEN 3.14.1 SDW-Landesverband Baden-Württemberg Vorsitzender: Karl-Wilhelm Röhm, MdL Geschäftsführerin: Nicole Fürmann Königsträßle 74 - 70597 Stuttgart Telefon: 0711 / 61 60 32 E-Mail: [email protected] www.SDW-BW.de 3.14.2 Kreisverband Alb-Donau-Ulm Vorsitzender: Fritz Wohlschlegel Schloßstr. 39 - 89171 Ilerkirchberg Telefon: 07346-6123 E-Mail: [email protected] Geschäftsführer: Dr. Jan Duvenhorst Bahnhofstraße 3 - 89173 Lonsee Telefon: 07336/921445 E-Mail: [email protected] 3.14.3 Kreisverband Biberach Vorsitzender: Bürgermeister Werner Gebele Finkenweg 12 - 88515 Langenenslingen Telefon: 07376 / 9134 - Telefax: 07376 / 9136 E-Mail: [email protected] Geschäftsführer: Joachim Reis Emanuel-Sulger-Straße 8 - 88499 Riedlingen-Neufra Telefon: 07371 / 4990 E-Mail: [email protected] 3.14.4 Kreisverband Böblingen Vorsitzender: Bürgermeister Marcel Hagenlocher Schloßgartenstr. 1 – 71159 Mötzingen Telefon: 07452 / 8979224 - Telefax: 07452 / 888130 E-Mail: [email protected] Geschäftsführer: Herbert Lohrer Weinbergstr. 70 - 71083 Herrenberg Telefon: 07032 / 21269 - Telefax: 07032 / 919538 E-Mail: [email protected] 3.14.5 Kreisverband Calw Vorsitzender: Dietmar Greif Schömbergerstr. 121 - 75394 Oberreichenbach Telefon: 07084/920202 E-Mail: [email protected] 48 3.14.6 Kreisverband Freiburg Vorsitzender: Walter Krögner Schlesierstr. 4 - 79117 Freiburg E-Mail: [email protected] 3.14.7 Kreisverband Göppingen Vorsitzender: Gebhard Mangold Stockwiesenstraße 46 - 73111 Lauterstein Telefon: 07332 / 5795 - Telefax: 07332 / 9669-27 E-Mail: [email protected] 3.14.8 Kreisverband Heidenheim Vorsitzender: Bürgermeister Olaf Bernauer Brandenburger Str. 6 - 89555 Steinheim am Albuch Telefon: 07329 / 960657 - Telefax: 07329 / 960670 E-Mail: [email protected] 3.14.9 Kreisverband Ludwigsburg Vorsitzender: Bürgermeister Peter Schäfer Stuttgarter Straße 34 - 71735 Eberdingen Telefon: 0742 / 799-402 E-Mail: [email protected] 3.14.10 Kreisverband Main-Tauber Vorsitzender: Karl Georg Ries Stammbergweg 8 - 97941 Tauberbischofsheim Telefon: 09341/847289 E-Mail: [email protected] 3.14.11 Kreisverband Mannheim Vorsitzender: Rolf Dieter Waldseestraße 64 - 68219 Mannheim Telefon: 0621 / 894420 - Telefax: 0621 / 894420 E-Mail: [email protected] www.sdw-mannheim.de 3.14.12 Kreisverband Ortenau-Mittelbaden Vorsitzende: Vera Jakesch Hauptstr. 133 – 77876 Kappelrodeck Telefon: 07842 / 994594 E-Mail: [email protected] Geschäftsführer: Walter Voß Weingartenstr. 40 – 77948 Friesenheim-Oberschopfheim Telefon: 0781 / 8057250 E-Mail: [email protected] 49 3.14.13 Kreisverband Ostalbkreis Vorsitzender: Bürgermeister Raimund Müller Hauptstr. 6 73489 Jagstzell Telefon: 07967 7 90600 E-Mail: [email protected] Geschäftsführer: Wolf Noack Telefon: 07361/503-1405 E-Mail: [email protected] 3.14.14 Kreisverband Pforzheim / Enzkreis Vorsitzender: Bürgermeister Martin Steiner Marktplatz 6 - 75217 Birkenfeld / Enzkreis Telefon: 07231 4886-0 - Telefax: 07231 4886-40 E-Mail: [email protected] Geschäftsführer: Fritz Kramer Lindenstraße 18 - 75175 Pforzheim Telefon: 07231 / 156941 - Telefax: 07231 / 156920 EMail: [email protected] 3.14.15 Kreisverband Rems-Murr Vorsitzender: Dr. Gerhard Strobel Linderstweg 7 - 71540 Murrhardt Telefon: 07192 / 7339 E-Mail: [email protected] www.SDW-Rems-Murr.de 3.14.16 Kreisverband Rhein-Neckar Vorsitzender: Jürgen Schnabel Sudetenstr. 1A – 69190 Walldorf Telefon: 0322 24178289 E-Mail: [email protected] Geschäftsführerin: Vera Schnabel-Loersch Sudetenstr. 1A – 69190 Walldorf Telefon: 0322 24178289 E-Mail: [email protected] 50 3.14.17 Kreisverband Schwäbisch-Hall Vorsitzender: Landrat Gerhard Bauer Landratsamt Schwäbisch Hall Münzstrasse 1 - 74523 Schwäbisch Hall Telefon: 0791 / 755-7501 E-Mail: [email protected] Geschäftsführerin: Kathrin Beckmann E-Mail: [email protected] 3.14.18 Kreisverband Sigmaringen Vorsitzender: Dr. Karl Zitterell Winterlinger Straße 9 - 72488 Sigmaringen E-Mail: [email protected] 3.14.19 Kreisverband Stuttgart Vorsitzender: Dr. Gerhard Stengel Zelgmadenstr. 5 70619 Stuttgart Telefon: 0711 / 1205140 E-Mail: [email protected] Geschäftsführer: Felix Schulz Schwarenbergstr. 110 70188 Stuttgart Telefon: 0711 / 5506730 E-Mail: [email protected] 3.14.20 Oberrheinische Waldfreunde Karlsruhe Vorsitzender: Prof. Robert Mürb Andersen-Straße 7 - 76199 Karlsruhe Telefon: 0721 / 884728 - Telefax: 0721 / 882563 E-Mail: [email protected] 3.14.21 Waldjugend Waldjugend Simon Zunftmeister Stuifenstr. 4 - 70188 Stuttgart E-Mail: [email protected] www.waldjugend.de 51 Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Baden-Württemberg. e.V. 1. Vorsitzender: Stellvertretender Vorsitzender: Stellvertretender Vorsitzender: Geschäftsführerin: Karl-Wilhelm Röhm, MdL Ulrich Burr Reinhold Sczuka Nicole Fürmann Bankverbindung: Bankleitzahl: Kontonummer: IBAN BIC BW-Bank 60050101 2052960 DE11 6005 0101 0002052960 SOLADEST600
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