Jahresbericht 2014 - SDW Landesverband Baden

I
Jahresbericht
2014
II
LIEBE MITGLIEDER DER SCHUTZGEMEINSCHAFT DEUTSCHER WALD
IN BADEN-WÜRTTEMBERG,
2014 war für uns ein sehr erfolgreiches Jahr, da wir durch das ehrenamtliche Engagement vieler von Ihnen einiges erreichen konnten, wie zum Beispiel die zahlreichen Pflanzungen der „Bäume für
die Deutsche Einheit“ oder am dritten Adventssamstag die „Erste
Stuttgarter Waldweihnacht“. Über 40 Kommunen in BadenWürttemberg haben sich bereits an dem Projekt beteiligt, für 2015
– im Jahr der Wiedervereinigung – werden weitere gepflanzt werden. Und die Waldweihnacht am Haus des Waldes hatte über 1000
Besucher innen und Besucher, die einen Stimmungsvollen Adventsnachmittag im Wald genossen haben.
Außerdem war es Dank der Förderung mit 100.000.-€ der „BadenWürttemberg Stiftung“ unseres Projekts zum Nachhaltigkeitslernen „Expedition Zukunft“ möglich, zur Weiterentwicklung der
Umweltbildung in Baden-Württemberg einen umfangreichen Beitrag zu leisten. Bis Ende 2016 können wir dieses Projekt weiterführen.
Im Sommer, bei der Mitgliederversammlung, haben Sie mich zum neuen Vorsitzenden gewählt. Ich
bedanke mich für Ihr Vertrauen. Den sehr erfolgreichen Weg, mit dem Schwerpunkt in der Umweltbildung, den mein Vorgänger Ulrich Burr beschritten hat, will ich weiter fortsetzten und einen weiteren Schwerpunkt auf die Gründung neuer Kreisverbände legen.
Für 2015 haben wir schon einige Projekte im Blickfeld: weitere Einheitsdenkmal zu pflanzen, eine
Frühjahrsexkursion zu den bäuerlichen Plenterwäldern in den mittleren Schwarzwald, eine außerordentliche Delegiertenversammlung im Juli im Haupt- und Landgestüt Marbach so wie die Entwicklung
eines umfangreichen waldpädagogischen Projektes zur Betreuung von Flüchtlingskindern im Wald
sowie die Umsetzung des vom Waldklimafonds bis 2017 geförderten Projektes „Motivationswerkstatt Wald und Klima“.
Wir freuen uns sehr über Ihre engagierte Arbeit für Wald und Umweltbildung vor Ort. Gerne können
Sie die SDW auch durch Spenden und Vermächtnisse unterstützen. Wir verwenden Ihre Zuwendungen dort, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Wir sichern Ihnen zu, die uns anvertrauten Mittel sorgfältig und sparsam für die ideellen Ziele unseres Verbandes zu verwenden.
Damit wir gewährleisen können, dass Ihre Zuwendungen zu 100% in Ihrem Sinne verwendet werden
können, bitten wir Sie, Ihre Zuwendung an den Waldmobil Förderverein e. V. zu geben (Konto
32045018 bei der Volksbank Stuttgart BLZ 60090100). Der Förderverein für unsere WaldMobile ist als
gemeinnütziger Verein anerkannt, Ihre Zuwendungen sind somit steuerlich abzugsfähig und kommen
voll unserer wichtigsten Vereinsaufgabe, der Umweltbildung, zugute.
Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und viele Begegnungen mit Ihnen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Karl-Wilhelm Röhm
III
Inhalt
1.
VERBANDSARBEIT
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
MITGLIEDER-ENTWICKLUNG PER 31.12.2014
VORSTANDSSITZUNGEN
NEUE PROJEKTE DES LANDESVERBANDES
1.3.1
„Expedition Zukunft – Waldforscher und Weltretter“
1.3.2
Drei Bäume für die Deutsche Einheit
1.3.3
Erste Stuttgarter Waldweihnacht am 3. Adventssamstag
1.3.4
„Motivationswerkstatt Wald und Klima“
JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG IN SCHWÄBISCH GMÜND
SATZUNG
GESCHÄFTSORDNUNG
1
2
2
2
3
7
7
7
12
17
2.
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
20
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
PRESSEFAHRT
NEUE WALDKÖNIGIN FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG
SPESSARTEXKURSION ZUM BAUM DES JAHRES VON SDW UND FORSTVEREIN
„TAG DES BAUMES“
WALDPÄDAGOGIK
2.5.1
Waldmobile
2.5.2
25 Jahre Haus des Waldes Stuttgart
WALDPÄDAGOGIK KARLSRUHE
2.6.1
Neues Waldzentrum Karlsruhe am Tag der offenen Tür der Waldpädagogik eröffnet
WALDHAUS MANNHEIM
2.7.1
Veranstaltungen
2.7.2
Praktika
2.7.3
Förderungen des Waldhauses und Neuerungen
2.7.4
Öffentlichkeitsarbeit
2.7.5
Ausblick 2015
20
21
22
23
24
24
24
25
25
27
27
28
28
28
29
3.
SDW KREISVERBÄNDE BADEN-WÜRTTEMBERG
30
3.1
3.2
3.3
KREISVERBAND ALB-DONAU-ULM
KREISVERBAND BIBERACH
KREISVERBAND BÖBLINGEN
3.3.1
Tag des Baumes
3.3.2
Menschen und Wald
3.3.3
Mitgliederversammlung
3.3.4
Waldführungen
3.3.5
Drei Bäume der Einheit
KREISVERBAND CALW
3.4.1
Jubiläum 50 Jahre KV Calw
3.4.2
Auf der Mühlentour im Zinsbachtal
3.4.3
Bei den Traubeneichen im Stromberg
KREISVERBAND FREIBURG
3.5.1
Waldfest des Bürgervereins Freiburg am 22.3.2014 in St. Georgen
3.5.2
Baum des Jahres Exkursion
30
31
32
32
32
32
32
32
33
33
34
35
36
36
36
2.6
2.7
3.4
3.5
1
IV
3.6
3.7
3.8
3.9
3.10
3.11
3.12
3.13
3.14
3.5.3
Wasserschlösslefest
3.5.4
Holzrücketag
3.5.5
Bäume der Einheit
KREISVERBAND HEIDENHEIM
3.6.1
Ein nachwachsendes Denkmal mit würdiger Feierstunde eingeweiht
KREISVERBAND LUDWIGSBURG
3.7.1
Exkursion in den Nationalpark
3.7.2
Baumtrommelbauworkshop für den Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst im
Landkreis Ludwigsburg am 18.10 / 19.10.2014 und 08.11/09.11.2014
KREISVERBAND MANNHEIM
3.8.1
Waldpädagogische Angebote erreichen Rekordniveau
3.8.2
Tag des Baumes
3.8.3
Pressetermin mit Sparkasse Rhein-Neckar-Nord
3.8.4
Einweihung „Walderlebniszentrum Kohlhof“
3.8.5
Bäume der Einheit
3.8.6
Ausblick 2015
KREISVERBAND REMS-MURR
ORTENAUKREIS/MITTELBADEN
KREISVERBANDES OSTALB
KREISVERBAND SIGMARINGEN
3.12.1
Mitgliederversammlung am 13.01.2014 im Gasthaus Adler in Inneringen
3.12.2
Baumpflanzung am 15.03.2014 gemeinsam mit der Kreisjägervereinigung Sigmaringen
KREISVERBAND STUTTGART
SDW-KONTAKTADRESSEN
3.14.1
SDW-Landesverband Baden-Württemberg
3.14.2
Kreisverband Alb-Donau-Ulm
3.14.3
Kreisverband Biberach
3.14.4
Kreisverband Böblingen
3.14.5
Kreisverband Calw
3.14.6
Kreisverband Freiburg
3.14.7
Kreisverband Göppingen
3.14.8
Kreisverband Heidenheim
3.14.9
Kreisverband Ludwigsburg
3.14.10 Kreisverband Main-Tauber
3.14.11 Kreisverband Mannheim
3.14.12 Kreisverband Ortenau-Mittelbaden
3.14.13 Kreisverband Ostalbkreis
3.14.14 Kreisverband Pforzheim / Enzkreis
3.14.15 Kreisverband Rems-Murr
3.14.16 Kreisverband Rhein-Neckar
3.14.17 Kreisverband Schwäbisch-Hall
3.14.18 Kreisverband Sigmaringen
3.14.19 Kreisverband Stuttgart
3.14.20 Oberrheinische Waldfreunde Karlsruhe
3.14.21 Waldjugend
36
36
36
36
36
38
38
38
39
39
39
39
39
39
40
40
40
44
46
46
46
46
47
47
47
47
47
47
48
48
48
48
48
48
48
49
49
49
49
50
50
50
50
50
1
1. VERBANDSARBEIT
Die Arbeit des SDW-Landesverbands Baden-Württemberg war auch 2014 gekennzeichnet durch eine
enge Kooperation mit dem Bundesverband und darüber auch mit anderen Landesverbänden. Ebenso
wurde die Basisarbeit in und mit den Kreisverbänden und anderen Wald-Organisationen intensiviert.
1.1 MITGLIEDER-ENTWICKLUNG PER 31.12.2014
KV Alb-Donau-Ulm
KV Biberach
KV Böblingen
KV Calw
KV Freiburg
KV Göppingen
KV Heidenheim
KV Karlsruhe
KV Ludwigsburg
KV Main-Tauber
KV Mannheim
KV OG/Mittelbaden
KV Ostalbkreis
KV Pforzheim
KV Rems-Murr
KV Rhein-Neckar
KV Schwäbisch Hall
KV Sigmaringen
KV Stuttgart
Landesverband
Gesamt:
Abo-Zahler
142
62
58
88
42
10
25
56
35
71
40
24
37
59
76
4
19
32
43
126
Familienmitglieder
124
13
10
20
6
0
1
0
7
0
13
15
25
4
13
1
22
5
13
28
Austritte
7
0
1
6
5
0
1
0
0
22
3
9
2
3
4
0
1
0
1
4
Eintritte
3
0
4
1
0
0
0
0
1
6
1
0
1
5
2
1
0
0
9
3
1108
316
38
21
Nach Jahren rasanter Mitgliederentwicklung zu Zeiten als der Wald durch das „Waldsterben“ und
durch zwei Jahrhundert-Orkane 1990 und 1999 im öffentlichen Interesse stand und nach Jahren des
Mitgliederverlusts zu Anfang des Jahrtausends, zeichnet sich in den vergangenen Jahren ab, dass die
„Talsohle“ durchschritten ist.
Zwar ist das Interesse für den Wald nicht so groß wie in den 1980er und 1990er Jahren, aber die Mitgliederzahlen liegen heute auf doppelt so hohem Niveau wie in den 1970er Jahren und steigen allmählich wieder an. Ursachen hierfür sind nicht zuletzt die Neugründungen einiger Kreisverbände, zuletzt des Kreisverbands Ortenau-Mittelbaden im Jahr 2012 und Rhein-Neckar-Kreis 2013.
Diese Entwicklung ist äußerst begrüßenswert, denn so können die „weißen Flecken“ auf der Landkarte verkleinert werden. Die Anliegen des Waldes können über die Kreisverbände bürgernah und direkt
mit den Menschen kommuniziert werden.
2
1.2 VORSTANDSSITZUNGEN
Am 15. Februar fand im Rahmen der Messe „Jagen & Fischen“ eine Landesvorstandssitzung in Ulm
statt. Hier wurden die bevorstehenden Neuwahlen und die umfangreiche Satzungsänderung vorbereitet.
Am 16. Juli tagte der Landesvorstand im Anschluss an die Mitgliederversammlung, um aus seiner
Mitte den geschäftsführenden Vorstand zu wählen.
Am 5. November befasst sich der Landesvorstand in Stuttgart mit der Erarbeitung eines Positionspapiers zum Thema „Windkraft im Wald“ und nahm eine Änderung der Geschäftsordnung vor.
1.3 NEUE PROJEKTE DES LANDESVERBANDES
1.3.1 „Expedition Zukunft – Waldforscher und Weltretter“
„Expedition Zukunft“ ist eine attraktive Mischung aus Waldtag und Zukunftswerkstatt, durchgeführt
mit dem WaldMobil der SDW. Grundschulkinder der 3. und 4. Klasse werden dabei zu Wald- und Zukunftsforscherinnen und -forschern. Im Rahmen des vierstündigen Programms betrachten wir Chancen und Risiken für die Zukunft unseres Planeten. Der Auftrag: Vor Ort im Wald erkunden, welche
Auswirkungen unser Lebensstil auf den Wald, und auf seine Pflanzen und Tiere hat und wie wichtig
er für uns ist. Um herauszufinden, wie es um den Wald steht und wie er „funktioniert“, gehen die
Kinder einfach selbst auf Forschungsexpedition. Die Schülerinnen und Schüler lernen dabei die natürlichen Kreisläufe im Wald kennen. Sie untersuchen die Voraussetzungen für einen optimalen Wasserkreislauf und vergleichen das geniale Holz- und Stoffrecycling des Waldes mit modernen Methoden
der Wiederverwertung. Danach reisen wir gemeinsam mit den Schulklassen in die Zukunft. Mit Material aus dem Wald, ergänzt durch Farben und Steine aus einer Kreativbox, gestalten die Kinder in vier
Gruppen eigene Zukunftswelten in Miniaturform. Die Wünsche und Fantasien der Kinder nehmen im
Wald ebenso Gestalt an wie ganz konkrete Lösungen zur Energie- oder zur Lebensmittelversorgung
der Zukunft. Dabei werden immer wieder spannende Ideen und Ansätze entwickelt. Die besten Weltretter-Ideen bringen aber nichts, wenn sie nicht umgesetzt werden. Die Frage am Ende der Expedition lautet also: Was können jede/r Einzelne oder die Schulklasse tun, um die eigene Zukunft heute
schon positiv zu gestalten? Mindestens eine Aktion pro Schulklasse sollte so je Expedition entstehen.
Wenn sich genügend UnterstützerInnen in einer Schulklasse finden, können auch mehrere Aktionsgruppen gebildet werden. Ideen, Vorlagen und Weblinks dazu sind in den Expeditionslogbüchern
enthalten.
„Expedition Zukunft“ ist ein Projekt der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband BadenWürttemberg e.V. Es wird gefördert von der Baden-Württemberg Stiftung in Kooperation mit der
Heidehofstiftung im Rahmen der Kampagne „Nachhaltigkeit lernen – Kinder gestalten Zukunft“. Die
Teilnahme an diesem Programm ist deshalb für Grundschulen in Baden-Württemberg kostenfrei.
3
Karl-Wilhelm Röhm, MdL; Christoph Dahl Ulrich Burr
1.3.2 Drei Bäume für die Deutsche Einheit
sehr aktiv haben sich die Gemeinden in Baden-Württemberg am durch den Bundesverband initiierten Projekt „Drei Bäume für Deutschlands Einheit“ beteiligt. Besonders hervorzuheben sind die Termine mit:
Landtagspräsident Guido Wolf pflanzte in Wiesloch einen wachsenden Gedenkort
WIESLOCH, 9.11.2014 Als gleichseitiges Dreieck waren die Pflanzlöcher für die zwei Meter hohen
Bäume, eine Buche, die die ehemalige Bundesrepublik symbolisiert, eine Kiefer (für die ehemalige
DDR) und eine Eiche, die für das wiedervereinigte Deutschland steht, im Wieslocher Gewann „Haagen“ an der alten Heidelberger Straße angelegt.
Der Landesvorsitzende der SDW Karl-Wilhelm Röhm MdL, Landtagspräsident Guido Wolf MdL und
der Oberbürgermeister der Stadt Wiesloch Franz Schaidhammer, pflanzten, unterstützt durch die baden-württembergische Waldkönigin Doris Gebhard, diesen wachsenden Gedenkort für Deutschlands
Wiedervereinigung.
Landtagspräsident Guido Wolf zeigte sich in seiner Rede zur Deutschen Einheit von der Pflanzaktion
„als ideal geeignetem Sinnbild“ angetan. Der Mauerfall sei „ein Sieg des unstillbaren Wunsches nach
Freiheit gewesen“, betonte der Präsident. „An dieses epochale Ereignis durch gedeihende Bäume also durch etwas Lebendiges - erinnern, bringt augenscheinlich zum Ausdruck: Der Freiheitsgedanke,
eine der unabdingbaren Grundlagen unseres Staates, ist ebenfalls lebendig“, so Guido Wolf.
Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesloch Franz Schaidhammer ergänzte in seiner Ansprache: „Das
Pflanzen von Bäumen anlässlich historischer Begebenheiten hat in Europa eine lange Tradition. Der
Fall der Mauer vor 25 Jahren ist das glücklichste Ereignis in der jüngeren deutschen Geschichte.“
4
Einheitsbäume in Stuttgarts „Grüner Fuge“
STUTTGART, 06.11.2014 Auch Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, Fritz Kuhn, pflanzte gemeinsam mit Landesvorsitzendem Karl-Wilhelm Röhm in der „Grünen Fuge“, einer Erweiterung
des Killesberg-Park über das ehemalige Messegelände bis zur „Feuerbacher Heide“, die Einheitsbäume. Unterstützt wurden sie dabei von Kindern der Tageseinrichtung "Nachtigallenweg".
Kuhn führte in seiner Ansprache aus, dass die Pflanzung „doppelt bedeutsam“ sei, „einmal, weil es
neue Bäume für die „Grüne Fuge“ sind, aber vor allem deshalb, weil die Pflanzung an den Mauerfall
vor 25 Jahren erinnern soll. Der 9. November 1989 war ein epochales Ereignis, in dessen Folge eine
deutsche Diktatur zusammenbrach, unter der die Menschen in der ehemaligen DDR litten. Der Mauerfall hat zahlreiche mitteleuropäische Völker ermutigt, sich politisch zu emanzipieren. Es ist eine
schöne Idee, auf diese Weise die damaligen Ereignisse in Erinnerung zu rufen.“
5
(v. l. n. r.) Volker Schirner, Leiter des Garten, Friedhofs- und Forstamt, Steffen Braune, Leiter Fielmann Stuttgart,
Dr. Gerhard Stengel, Vorsitzender des Kreisverbandes Stuttgart der SDW, Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart
Fritz Kuhn, Karl-Wilhelm Röhm MdL, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V.
Drei Bäume für Deutschlands Einheit in Baden-Württemberg 2014
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21. .
Wo
Gemeinde Alfdorf
Gemeinde Nattheim
Gemeinde Oberderdingen
Gemeinde Oppenweiler
Gemeinde Remshalden
Gemeinde Rudersberg
Gemeinde Winterbach
Gemeine Obersulm
Stadt Freiburg i.Br.
KV Mannheim
Landeshauptstadt Stuttgart
Stadt Bad Säckingen
Stadt Bad Saulgau
Stadt Bietigheim-Bissingen
Stadt Gerlingen
Stadt Holzgerlingen
Stadt Horb
Stadt Maulbronn
Stadt Fellbach
Stadt Murrhardt
Stadt Winnenden
Datum
25.4.
25.4.
25.4.
25.4.
3.11.
25.4.
12.11.
7.11.
6.11.
25.4.
25.4.
21.3.
25.4.
3.10.
2015
9.11.
2015
6
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
35.
36.
37.
38.
39.
40.
41.
42.
43.
44.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
Gemeinde Althütte
Gemeinde Berglen
Stadt Fellbach
Gemeinde Großerlach
Gemeinde Kernen
Stadt Schorndorf
Stadt Geislingen
Stadt Waiblingen
Stadt Öhringen
Stadt Trossingen
Stadt Wiesloch
Gemeinde Durchhausen
Stadt Schramberg
Gemeinde Fluorn-Winzeln
Stadt Filderstadt
Stadt Reutlingen
Stadt Ulm
Gemeinde Magstadt
Gemeinde Steinheim
Stadt Welzheim
Stadt Backnang
Gemeinde Hildrizhausen
Stadt Karlsruhe
3.10.
2015
25.3.
09.11.
10.04.
3.10.
3.10.
2.10.
3.10.
1.10.
3.10.
3.10.
3.10.
3.10.2015
4.12.
7
1.3.3 Erste Stuttgarter Waldweihnacht am 3. Adventssamstag
Ein Weihnachtsmarkt mitten im Wald. Gibt es etwas Romantischeres? Am dritten Adventssamstag
fand im Innenhof des „Haus des Waldes“ in Stuttgart-Degerloch zwischen 14:00 und 20:30 die Erste
Stuttgarter Waldweihnacht mit großer Unterstützung von vielen ehrenamtlichen Helferinnen und
Helfern der SDW Kreisverbände statt. Um die Gäste mit köstlichen kulinarischen Waldprodukten zu
versorgen, wurde am SDW Stand Wildschweinwurst und Maroni gebraten und Glühwein verkauft.
Begleitet von weihnachtlichen Klängen der Chöre und Bläsergruppen konnte in der Waldwerkstatt
und in der Bastelstube Christbaumschmuck und Geschenke gebastelt und in der Weihnachtsbäckerei
geknetet und gebacken werden. Gemeinsam wurde die Waldweihnacht vom Landesverband der
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), dem Haus des Waldes, ForstBW und der Landeshauptstadt Stuttgart veranstaltet und soll jedes Jahr regelmäßig am dritten Advent stattfinden.
1.3.4 „Motivationswerkstatt Wald und Klima“
ist ein Projekt, das auf die Initiative des Landesverbandes Bayern zurückgeht. Es ist ein Erzieher/innen Fortbildungskonzept, das aus Mitteln des Waldklimafonds finanziert werden soll. Auch in
Baden-Württemberg wird die Fortbildungsreihe in allen Landkreisen angeboten werden, sollten die
Projektmittel bewilligt werden. Auch besteht für die Kreisverbände die Möglichkeit, sich an der
Durchführung zu beteiligen. Projektbeginn ist April 2015.
1.4 JAHRESMITGLIEDERVERSAMMLUNG IN SCHWÄBISCH GMÜND
Mit absoluter Mehrheit wurde Karl-Wilhelm Röhm bei der Jahreshauptversammlung des Landesverbands am 16. Juli in Schwäbisch Gmünd zum neuen Vorsitzenden gewählt. Scheidender Vorsitzender
Ulrich Burr wird für die nächsten vier Jahre Röhms erster Stellvertreter sein, Reinhold Sczuka wurde
in seinem Amt als zweiter Stellvertreter wiedergewählt.
Ulrich Burr gratulierte dem neuen Vorsitzenden zu seiner Wahl und brachte seine Freude zum Ausdruck, dass der gemeinsam begonnene Weg, in Kontinuität fortgesetzt werde. Vor allem die SDWKernthemen „nachhaltige Waldbewirtschaftung“ und „Waldpädagogik“, die Ulrich Burr in seiner
Amtszeit sehr am Herzen lagen, werden auch unter dem Vorsitzenden Röhm einen hohen Stellenwert in der Verbandsarbeit beibehalten.
8
In der anschließenden Landesvorstandssitzung konstituierte sich dieser und wählte aus seiner Mitte
den geschäftsführenden Landesvorstand: außer den Herren Röhm, Burr und Sczuka, die Kraft Amtes
dem Gremium angehören, die Beisitzer Herr Strittmatter und Herr Eberhardt.
Zweites Kernthema der Mitgliederversammlung war eine umfangreiche Satzungsänderung, die unter
anderem auch die Einführung eines Delegiertensystems bei den Jahresversammlungen vorsieht.
Auszug aus der Laudatio zur Ehrung von Ulrich Burr mit der goldenen Ehrennadel der SDW durch
SDW Präsident Dr. Wolfgang von Geldern
Ulrich Burr wuchs in der waldreichen Gemeinde Königsbronn im Kreis Heidenheim auf. Somit kam er
früh mit Wald und Natur in Verbindung, was ihn prägte. In seiner Zeit als Bürgermeister der Stadt
Murrhardt war er Gründungsvorstand des Kreisverbandes Rems-Murr der SDW, den er 4 Jahre führt
(1994 – 1998) und wurde 1998 stellv. Vorsitzender des Landesverbandes unter dem Vorsitzenden
Ventur Schöttle. 2002 wurde er als sein Nachfolger zum 1. Vorsitzenden des Landesverbandes der
SDW gewählt.
Schon 1995 hatte sich Ulrich Burrs Vorgänger Ventur Schöttle maßgeblich dafür eingesetzt, dass die
Waldpädagogik als Dienstaufgabe im Waldgesetz Baden-Württembergs verankert wird. Also die
rechtliche Grundlage für die Umweltbildung geschaffen wurde.
Auch Ulrich Burr hat die Waldpädagogik für sich zu einem wichtigen Anliegen gemacht und Schöttles
Arbeit weiter fortgesetzt. So setzte er sich dafür ein, dass in Mittel- und Südbaden ein weiteres
WaldMobil ins Leben gerufen wurde, für welches er die Finanzierung aus Sponsorenmitteln ermöglicht hat. Überhaupt ist Ulrich Burr der Umweltbildung und ins Besondere den WaldMobilen sehr
verbunden: seit Jahren übt er parallel zu seiner Vorstandstätigkeit beim Landesverband die Funktion
des stellv. Vorsitzenden des WaldMobil Fördervereins aus und übernahm nun das Amt des Vorsitzenden von Karl-Wilhelm Röhm.
In seine Zeit als Vorsitzender des Landesverbandes ist auch die Wiederbelebung und Stärkung der
Waldjugend in Baden-Württemberg gelungen. Im Ortenaukreis hat sich, durch die Unterstützung von
„Mikesch“ (Andreas Jakesch), eine Keimzelle gebildet, aus der schon einige weitere Horste hervorgegangen sind. Außerdem ist die Gründung von fünf neuen SDW-Kreisgruppen, darunter Ostalbkreis,
Schwäbisch Hall, Mittelbaden, Freiburg und Rhein-Neckar sind seine Impulse, so dass der Landesverband nun mit 19 aktiven Regionalgruppen in Baden-Württemberg vertreten ist.
Wir freuen uns, dass Herr Burr weiterhin im Vorstand der SDW aktiv bleibt und als Vertreter von
Herrn Röhm gewählt wurde. Auch im Bundesvorstand der SDW begleitet er weiterhin sein Amt als
Vorstandsmitglied.
9
Ulrich Burr Karl-Wilhelm Röhm MdL, Nicole Fürmann
Außerdem wurde die goldene Ehrennadel verliehen an:
Alfred Breitling, KV Calw
Dr. Karl-Eugen Schroth, KV Calw
Gebhard Mangold, KV Göppingen
Helm-Eckart Hink, KV Rems-Murr
Eine Ehrung in Silber erhielten:
Martin Strittmatter, Landesvorstand
Bernd Dürr, Landesvorstand
Dr. Karl Zitterell, KV Sigmaringen
10
Landesvorstand der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald 2014 - 2018
Name
Vorname
Funktion
Röhm
Karl-Wilhelm
1. Landesvorsitzender
Burr
Ulrich
1.Stellv. Vorsitzender
Sczuka
Reinhold
2. Stellv. Vorsitzender
Eberhardt
Hermann
Geschäftsführender Vorstand
Strittmatter
Martin
Geschäftsführender Vorstand
Haas
Dr. Rainer
Vertreter Landkreise
Schnaudigel
Dr. Christoph
Stellvertretung Landkreise
Schöttle
Ventur
Ehrenmitglied im LV SDW
Jakesch
Andreas
Vertreter Waldjugend
Jauch
Dr. Erhard
Landesvorstand (Beisitzer)
Rauchfuß
Dr. Hans-Ulrich
Landesvorstand (Beisitzer)
Hink
Helm-Eckart
Landesvorstand (Beisitzer)
11
Kreisvorsitzende = im Landesvorstand Kraft Satzung
Name
Vorname
Funktion / Kreisverband
Bauer
Gerhard
SDW - KV Schwäbisch Hall
Bernauer
Olaf
SDW - KV Heidenheim
Dieter
Rolf
SDW - KV Mannheim
Gebele
Werner
SDW - KV Biberach
Greif
Dietmar
SDW - KV Calw
Hagenlocher
Marcel
SDW - KV Böblingen
Jakesch
Vera
SDW – Ortenau/Mittelbaden
Krögner
Walter
SDW – KV Freiburg
Mangold
Gebhard
SDW – KV Göppingen
Müller
Raimund
SDW - KV Ostalbkreis
Mürb
Prof Robert
SDW - Oberrhein. Waldfreunde
Ries
Karl Georg
SDW - KV Main-Tauber
Schnabel
Jürgen
SDW – KV Rhein-Neckar
Schäfer
Peter
SDW - KV Ludwigsburg
Steiner
Martin
SDW - KV Pforzheim
Stengel
Dr. Gerhard
SDW - KV Stuttgart
Strobel
Dr. Gerhard
SDW – KV Rems-Murr
Wohlschlegel
Fritz
SDW - KV Alb-Donau-Ulm
Zitterell
Dr. Karl
SDW - KV Sigmaringen
12
1.5 SATZUNG
SATZUNG
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW),
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Bund zur Förderung der Landespflege und des Naturschutzes
§1
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
Name, Sitz, Rechtliche Stellung, Geschäftsjahr
Der Verband führt den Namen: "Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband BadenWürttemberg e.V., Bund zur Förderung der Landespflege und des Naturschutzes“ (SDW).
Er hat seinen Sitz in Stuttgart.
Der Verband ist rechtsfähig.
Er kann Mitglied anderer Vereinigungen und Organisationen sein.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Er kann Anteile an anderen Körper- und Gesellschaften halten und sich an Vereinigungen beteiligen.
§2
Aufgaben und Zweck des Verbandes
(1) Aufgabe und Zweck des Verbandes ist es, national und international für den Schutz und die Erhaltung
eines gesunden und leistungsfähigen Waldes sowie einer vielgestaltigen Landschaft einzutreten und
die Beziehungen der Menschen zu Wald und Umwelt zu fördern und zu stärken.
(2) Der Verband ergreift und unterstützt deshalb alle Maßnahmen und Bestrebungen, die geeignet sind:
Eingriffe in den Wald und die Beeinträchtigung seiner Funktionen abzuwenden,
die Öffentlichkeit über die Bedeutung des Waldes und die Notwendigkeit seiner Erhaltung aufzuklären,
auf die Wichtigkeit der Landespflege für die Erhaltung und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden,
Wasser, Luft, Klima, Tier und Pflanze) und einen ausgeglichenen Landschaftshaushalt hinzuweisen,
der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, die Wirkungszusammenhänge in der Umwelt näher- zubringen und
sie für eine verständnisvolle Einstellung zur Umwelt und ihrer Pflege zu gewinnen,
die Forschung auf allen Gebieten zu fördern, die sich mit Wald, Landschaft und deren Schutz sowie der Forstund Holzwirtschaft beschäftigt,
Pflanzen und Tiere, insbesondere bedrohte Arten, zu schützen.
(3) Daneben kann der Verband auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften,
zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Zwecke, die die Satzungsinhalte des § 2 Absatz
1 und 2 erfüllen, vornehmen.
Die Förderung der vorgenannten Körperschaft(en) wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung
von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den
geförderten Zweck dienen.
§3
Gemeinnützigkeit
(1) Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins.
(2) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§4
Mitgliedschaft
(1) Alle natürlichen und juristischen Personen sowie nicht rechtsfähige Vereine und andere Zusammenschlüsse können Mitglieder werden.
(2) Über die Aufnahme von Einzelmitgliedern entscheidet der Vorstand des Verbandes. Diese Aufnahmen
sind dem Vorstand des Landesverbandes sofort mitzuteilen. Der Vorstand des Landesverbandes kann
die Aufnahme binnen 6 Monaten ablehnen; dagegen kann Berufung an die nächste Mitgliederver-
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sammlung eingelegt werden.
(3) Über die Aufnahme von nichtrechtsfähigen Vereinen und anderen Zusammenschlüssen, deren Bedeutung über den Bereich eines Kreis- und Ortsverbandes hinausgeht, und von Einzelmitgliedern, die nicht
einem Kreis- oder Ortsverband angehören, entscheidet der Vorstand des Landesverbandes; gegen eine
Ablehnung kann die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden.
(4) Jedes Mitglied kann zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber
dem Vorstand aus dem Landesverband austreten. Die Austrittserklärung muss dem Vorstand, bei Angehörigen von Kreis- oder Ortsverbänden deren Vorstand, spätestens bis zum 30. November des laufenden Geschäftsjahres zugehen.
(5) Der Ausschluss von Mitgliedern kann nur erfolgen, wenn ein Mitglied gröblich gegen die Interessen der
Schutzgemeinschaft verstoßen hat. Er kann nur auf Vorschlag des Landesverbandsvorstandes durch die
Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen.
§5
Ehrenmitglieder
(1) Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen verliehen werden, die sich um den Schutz des Waldes, die Umwelt oder die Landespflege hervorragende Dienste erworben haben.
(2) Die Ehrenmitgliedschaft wird auf Vorschlag des Vorstandes durch den Landesvorstand per Beschluss
mit mindestens 2/3 der an der Abstimmung teilnehmenden Vorstandsmitglieder verliehen.
(3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§6
Beitrag
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Delegiertenversammlung des Landesverbandes festgesetzt.
(2) Er ist am 1. Januar jeden Jahres fällig und bis zum 31. März zu bezahlen. Neu aufgenommene Mitglieder zahlen den vollen Jahresbeitrag. Treten sie erst nach dem 30. November des laufenden Geschäftsjahres ein, wird für dieses Geschäftsjahr kein Jahresbeitrag erhoben.
§7
Organe
Organe des Landesverbandes sind die Delegiertenversammlung und der Vorstand. Organe der Kreis- verbände
sind die Mitgliederversammlungen und der Kreisvorstand.
§8
Delegiertenversammlung
(1) Die Delegiertenversammlung ist das Hauptorgan des Verbandes und setzt sich wie folgt zusammen:
(a) Aus den Delegierten der Kreisverbände, die die Mitgliederversammlung des jeweiligen Kreisverbandes wählt. Die Anzahl der Delegierten ermittelt sich nach folgendem Schlüssel:
bis 20 stimmberechtigte Mitglieder = 1 Delegierter
bis 50 stimmberechtigte Mitglieder = 2 Delegierte
Kreisverbände mit mehr als 50 stimmberechtigten Mitgliedern haben darüber hinaus für jeweils angefangene
25 stimmberechtigte Mitglieder 1 Zusatzstimme.
Die Kreisverbände können Ersatzdelegierte in gleicher Anzahl wie die ihnen zustehenden Delegierten wählen,
die bei Verhinderung im Wege der Reihenstellvertretung die Delegierten ihres Kreisverbandes in der Delegiertenversammlung vertreten können
(b) Aus den von der jeweiligen Mitgliederversammlung der regionalen Verbände der Waldjugend benannten Delegierten, die über 18 Jahre alt sein müssen. Der für die Kreisverbände geltende Schlüssel
ist entsprechend anzuwenden.
(c) Aus den von der Delegiertenversammlung gewählten Mitgliedern des Landesvorstands der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Diese von der Delegiertenversammlung gewählten Mitglieder des
Landesvorstandes nach § 10 Abs.1 Satz 1 können nicht gleichzeitig zu Delegierten eines Kreisverbandes gewählt werden.
(2) Die Zahl der Stimmberechtigten errechnet sich nach der Mitgliederzahl zum 31.12. des vorangegangen
Jahres.
(3) In der Delegiertenversammlung hat jede/r anwesende Delegierte sowie jedes gewählte Mitglied des
Vorstandes der Schutzgemeinschaft 1 Stimme. Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig. Vertretung ist nur durch gewählte Ersatz-Delegierte möglich.
(4) Die Delegierten-Versammlung wird durch den Vorstand mindestens alle 2 Jahre einberufen. Die Einla-
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dung zur Delegiertenversammlung hat mindestens 4 Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich,
per FAX oder Email an die gewählten Mitglieder des Landesvorstandes, die Vorstände der Kreisverbände sowie der Waldjugend unter Nennung der Tagesordnung zu erfolgen. Die Mitglieder werden durch
Veröffentlichung auf der Internetseite des Landesverbandes von der Durchführung einer Delegiertenversammlung und der Tagesordnung unterrichtet. Sie können als Gäste ohne Stimmrecht an den Versammlungen teilnehmen. Die Delegierten und ihre Vertreter/innen sind der Geschäftsstelle des Landesverbandes spätestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin namentlich zu benennen. Anträge an die
Delegiertenversammlung sind der Geschäftsstelle des Landesverbandes spätestens 14 Tage vor der
Versammlung einzureichen.
(5) Auf Verlangen von einem Drittel der Kreisverbände muss der Vorstand die Delegiertenversammlung innerhalb von 3 Monaten einberufen.
(6) Die Delegiertenversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes der Schutzgemeinschaft oder seinem/r Stellvertreter/in geleitet.
(7) Die Delegiertenversammlung ist grundsätzlich beschlussfähig, wenn der Vorstand dazu ordnungsgemäß eingeladen hat. Bei Beschlüssen in Satzungsangelegenheiten muss zur Beschlussfähigkeit mehr als
die Hälfte der Delegierten anwesend sein. Wenn diese Präsenz nicht erreicht wird, kann der Leiter der
Delegiertenversammlung ohne Beachtung der Frist- und Formvorschriften zu einer weiteren Delegiertenversammlung einladen, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Delegierten auch bei Satzungsangelegenheiten beschlussfähig ist.
Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten in offener Abstimmung gefasst. Für eine Satzungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Wenn zwei oder mehr Delegierte eine geheime Abstimmung beantragen, wird diese durchgeführt.
(8) Die in der Delegiertenversammlung gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben. Das Protokoll ist den Vorständen der
Kreisverbänden und der Waldjugend elektronisch zugänglich zu machen.
§9
Aufgaben der Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung entscheidet über
(a) die Wahl der Vorstandsmitglieder,
(b) die Wahl der Rechnungsprüfer,
(c) die Entgegennahme des Tätigkeits- und Kassenberichtes,
(d) die Genehmigung der Jahresrechnung,
(e) die Entlastung von Vorstand und Kassenführung,
(f) die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages,
(g) Satzungsänderungen und die Auflösung des Verbandes,
(h) die Beschlussfassung über allgemeine Anträge,
(i) die Aufhebung der Mitgliedschaft.
§10
Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzende/n, 2 Stellvertretern/innen und bis zu 10 gewählten Vorstandsmitgliedern.
Je ein Vertreter von ForstBW und vom Landkreistag Baden-Württemberg gehören ebenfalls dem Vorstand an, werden aber nicht gewählt sondern von der jeweiligen Behörde bzw. Organisation entsandt.
Er wird von der Delegiertenversammlung auf 4 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Außerdem gehören ihm die Vorsitzenden der Kreisverbände an.
(2) Die/der Vorsitzende und ihre/seine Stellvertreter/-innen sind jeweils einzeln Vorstand im Sinne des §26
BGB. Sie vertreten den Verband gerichtlich oder außergerichtlich (Einzelvertretungsvollmacht). Sie
üben ihr Amt jeweils bis zur Neuwahl eines neuen Vorstands, ggf. auch über den Ablauf ihrer Amtszeit
hinaus, aus.
(3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen geschäftsführenden Vorstand. Dieser besteht aus der/dem
Vorsitzenden, den zwei Stellvertretern/innen und bis zu drei Beisitzer/-innen. Er nimmt zwischen den
Sitzungen des Vorstandes dessen Aufgaben im Rahmen einer vom Vorstand zu erlassenden Geschäftsordnung wahr. Auf Antrag von drei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes muss dieser innerhalb von vier Wochen einberufen werden. Im Übrigen gelten für ihn dieselben Bestimmungen wie für
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den Vorstand.
(4) Der Vorstand leitet den Verband und führt die Beschlüsse der Delegiertenversammlung aus. Er fasst
seine Beschlüsse in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der mit einer Frist von einer Woche geladenen
und erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
(5) Die Kassenführung obliegt der/dem Vorstandsvorsitzenden. Sie/er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied oder der Geschäftsführung übertragen.
(6) Der Vorstand kann sich zu seiner Hilfe haupt- oder nebenamtlicher Geschäftsführer/-innen und anderer
Mitarbeiter/-innen bedienen.
(7) Der Vorstand ist unter Beachtung dieser Satzung berechtigt, im Rahmen der Verbandsaufgaben aus
dem Verbandsvermögen Zuwendungen zu gewähren.
(8) Der Vorstand kann für die Arbeit des Landesverbandes sowie der Kreis- und Ortsverbände eine Geschäftsordnung und Richtlinien erlassen.
(9) Die Beschlüsse des Vorstandes werden durch den Vorsitzenden und den von ihm bestellten Protokollführer beurkundet.
(10) Funktionen/Vorstandsämter im SDW-Landesverband und seinen Untergliederungen dürfen nur Mitgliedern der SDW übertragen werden. Dies gilt nicht für die Vertreter von kooptierten Verbänden, Behörden und Organisationen.
§11
Kreis- und Orts -Verbände
(1) Für die Aufgabe der örtlichen Verbandsarbeit können Kreis- und Ortsverbände gebildet werden. Diese
arbeiten nach den vom Landesverband herausgegebenen Satzungsmustern und Richtlinien. § 8 dieser
Satzung ist auf Kreis- und Ortsverbände nicht anzuwenden. Die Aufgaben nach § 9 dieser Satzung obliegen bei ihnen der Mitgliederversammlung.
Sie können unter Beachtung dieser Vorgaben eigene juristische Personen („e. V.“) bilden. In den Richtlinien des
Landesverbandes ist auch die Aufteilung der Mitgliedsbeiträge zwischen Landesverband und Kreis- oder Ortsverbänden zu regeln.
(2) Die Gründung eines Kreis- oder Ortsverbandes unterliegt der Genehmigung des Vorstands.
(3) Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Kreis- oder Ortsverbände richten sich nach den erwähnten Satzungsmustern und Richtlinien sowie sonstigen Weisungen des Landesverbandes.
(4) Der Vorstand des Landesverbandes ist berechtigt, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der
Kreis- und Ortsverbände prüfen zu lassen.
§12
(1)
(2)
(3)
(4)
Satzungsänderungen und Verbandsauflösung
Satzungsänderungen bedürfen in der Delegiertenversammlung einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Sie müssen im Wortlaut mit der Einladung und Tagesordnung den Delegierten bekannt
gemacht werden.
Für die Auflösung des Landesverbandes gilt Absatz (1) bezüglich der notwendigen Mehrheit ebenso. An
der Delegiertenversammlung muss die Mehrheit der stimmberechtigten Delegierten nach § 8 dieser
Satzung teilnehmen. Ist weniger als die Hälfte der möglichen Stimmen vertreten, muss der/die Versammlungsleiter/-in mit einer Frist von mindestens 4 Wochen eine außerordentliche Delegiertenversammlung unter Beachtung der Ladungsvorschriften aus § 8 Abs. 4 Satz 2 einberufen, die dann unabhängig von der Zahl der erschienenen Delegierten mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmen über die
Auflösung beschließen kann.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins sowie bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im
Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes des Landes.
Mit der Auflösung des Landesverbandes sind auch die Kreis- und Ortsverbände aufzulösen.
16
§13
Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung wurde erstmals von der Mitgliederversammlung am 06.05.1959 beschlossen. Sie trat mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. (Die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Stuttgart erfolgte
unter Nr. 269 (neu) und am 5. August 1959. Die Satzung wurde geändert und ergänzt durch die Beschlüsse der
Mitgliederversammlungen vom 21.04.1966 in Stuttgart, vom 20.05.1984 in Reutlingen, vom 27.06.1993 in
Murrhardt, vom 20.11.2012 in Stuttgart und vom 16.07.2014 in Schwäbisch Gmünd).
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1.6 GESCHÄFTSORDNUNG
Geschäftsordnung (gültig seit 5.11.2014)
Gemäß §10 Ziff. 8 der Satzung des Landesverbandes gibt sich der Vorstand folgende Geschäftsordnung:
§1.
1.
VORSTAND
Der Vorstand tritt bei Bedarf unter der Leitung der/des Vorsitzenden, mindestens jedoch zweimal jährlich
zusammen.
2. Zeit, Ort und Tagesordnung werden von der /vom Vorsitzenden festgelegt. Die Einladung erfolgt mindestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich oder per Mail oder per Fax durch die/den Vorsitzende/n unter
Angabe der vorgesehenen Tagesordnung. In dringenden Fällen ist auch eine telefonische Abstimmung
möglich (außerordentliche Sitzung).
3. Auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Vorstandsmitglieder ist innerhalb von vier Wochen eine
Vorstandssitzung einzuberufen.
4. Die Geschäftsführung erstellt zu jeder Sitzung ein Protokoll, in welchem die Teilnehmer/innen und die Beschlüsse festgehalten werden.
Das Protokoll wird von der/vom Vorsitzenden und der Geschäftsführung unterzeichnet, innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung an die Vorstandsmitglieder verteilt.
5. Der Vorstand ist über alle wichtigen Vorgänge und Maßnahmen durch die/den Vorsitzende/n oder die Geschäfts-führung auf dem Laufenden zu halten.
§2.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
§3.
1.
GESCHÄFTSFÜHRENDER VORSTAND
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, ihren/seinen beiden Stellvertretern/innen sowie bis zu drei Beisitzern/innen (§ 10 Abs. 3 der Satzung).
Der Vorstand wählt auf seiner ersten Sitzung die bis zu drei Beisitzer/innen aus seiner Mitte. Von ihnen soll
eine/r Vertreter/in der Geschäftsleitung von ForstBW angehören und eine/r soll aus dem Kreis der Vorsitzenden der Kreisverbände gewählt werden.
Der geschäftsführende Vorstand tritt unter Leitung der/des Vorsitzenden bei Bedarf zusammen.
Die Einladung zur Sitzung erfolgt schriftlich, per Mail oder per Fax durch die/den Vorsitzende/n mindestens eine Woche vor der Sitzung unter Angabe der vorgesehenen Tagesordnung. In dringenden Fällen ist
auch eine telefonische Abstimmung und Einladung durch die/den Vorsitzende/n oder die Geschäftsführung möglich.
Auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes muss dieser innerhalb
von vier Wochen einberufen werden (§ 10 Abs. 3 der Satzung).
Für das Protokoll gilt § 1 Abs. 4 dieser GO.
Die/Der Vorsitzende oder die Geschäftsführung unterrichten den Vorstand auf jeder Sitzung über alle
wichtigen Vorgänge.
AUFGABEN DES VORSTANDES UND DES GESCHÄFTSFÜHRENDEN VORSTANDES
Folgende Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes gemäß der Satzung bleiben ausdrücklich dem Vorstand vorbehalten:
 die Beschlussfassung über Mitgliedschaft in und Beteiligung an anderen Vereinigungen, Organisationen, Körperschaften usw. (§1 Abs.4 der Satzung)
 die Beschlussfassung über Mitgliedschaft und Ehren-mitglieder (§4 und §5 der Satzung)
 die Beschlussfassung über die Delegierten-versammlung (§8 der Satzung)
 die Wahl des geschäftsführenden Vorstandes (§10 Abs. 3 der Satzung)
 die Genehmigung der Gründung von Kreis-, Orts- und Regionalverbänden (§11 Abs. 2 der Satzung)
 die Beschlussfassung über Vorschläge an die Delegiertenversammlung zu Satzungsänderungen und Verbandsauflösung (§12 der Satzung).
 die Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Haushaltsplan auf der jeweils ersten Sit-
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zung des Geschäftsjahres.
die Beschlussfassung über die Gründung von Arbeits-kreisen, Durchführung von Tagungen
usw. sowie die Umsetzung der Arbeitsergebnisse.
Der geschäftsführende Vorstand soll den Vorstand entlasten, wobei er an die Beschlüsse des Vorstandes
gebunden ist. Zu den Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes gehören insbesondere:
 die Umsetzung und Ausführung von Beschlüssen des Vorstandes
 die Vorbereitung von Themen zur Beschlussfassung durch den Vorstand
 die Beschlussfassung zu Beiträgen zur Öffentlichkeits- und Pressearbeit, Stellungnahmen nach
§29 BNatschG u.a.; bei Stellungnahmen nach §29 von landesweiter Bedeutung im Benehmen
mit dem Vorstand
 die Beratung eines von der Geschäftsführung vorzulegenden Entwurfs des Haushaltsplanes
des Jahresabschlusses zur Beschlussfassung durch den Vorstand
 die Aufsicht über die rechtlich nicht selbständigen Untergliederungen (Regional-, Kreis- und
Orts-verbände)
 Erarbeitung von Vorschlägen für Veranstaltungen und sonstige Aktivitäten zur Beschlussfassung durch den Vorstand
 die Anstellung und Entlassung des Geschäftsführers / der Geschäftsführerin sowie hauptamtlicher Mitarbeiter/innen
 die Erledigung der sonstigen nicht dem Vorstand vorbehaltenen Fragen, soweit sie nicht der
Geschäftsführung übertragen werden.
Für die Entscheidungen von Vorstand und geschäfts-führendem Vorstand gilt §10 Abs. 4 der Satzung.

2.
3.
§4. BERATER/INNEN DES VORSTANDES
1. Die/ der Vorsitzende kann zur Durchführung der Vorstands-arbeit geeignete Fachleute hinzuziehen. Sie
nehmen als Gäste an den Sitzungen teil.
2. Als ständige/r Berater/in nimmt ein/e Vertreter/in der Geschäftsleitung von ForstBW an den Sitzungen
des Vorstandes teil. Diese/r wird nicht durch die Delegiertenversammlung gewählt sondern von ForstBW
bestimmt.
§5. GESCHÄFTSFÜHRUNG UND GESCHÄFTSSTELLE
1. Der Verband richtet eine arbeitsfähige Geschäftsstelle ein.
2. Die Geschäftsführung ist an die Beschlüsse des Vorstandes und die Weisungen der/des Vorsitzenden gebunden.
Wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten, die über die täglichen Arbeiten hinausgehen, hat die Geschäftsführung mit der/dem Vorsitzenden abzustimmen.
Die Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen des Vorstandes ohne Stimmrecht teil. Sie berät den Vorstand und
legt Rechenschaft über die Arbeit der Geschäftsstelle ab.
3. Für die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle und der Geschäftsführung gelten die arbeitsrechtlichen Vorschriften in Anlehnung an den öffentlichen Dienst.
4. Die/ der Geschäftsführer/in ist Dienstvorgesetzte/r aller weiteren Mitarbeiter/innen. Er/ Sie ist der/dem
Vor-sitzenden verantwortlich.
§6. AUFGABEN DER GESCHÄFTSSTELLE
Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören insbesondere:
1. Mitgliederbetreuung und Mitgliederwerbung
2. Stellungnahmen gemäß § 29 BNatSchG bei Maßnahmen von landesweiter Bedeutung
3. Koordination und Unterstützung der Arbeit der Regional-, Kreis und Ortsverbände
4. Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen
5. Öffentlichkeitsarbeit wie Ausstellungen und Vorbereitung von Pressefahrten
6. Zusammenarbeit mit Schulen, Waldschulheimen und Jugendlichen
7. Zusammenarbeit mit Verbänden und Verwaltungen
8. Erarbeitung von Stellungnahmen, die zur Erhaltung und zum Schutz des Waldes sowie einer vielfältigen
Landschaft notwendig sind, gegebenenfalls unter Zuziehung der örtlichen Untergliederungen
9. Mitwirkung an der Verbandszeitschrift „Unser Wald“
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10.
11.
12.
13.
14.
15.
Führung der Kassengeschäfte mit Zahlungsverkehr, Kontoführung, Buchhaltung
Überwachung des Beitragseingangs und Durchführung des Mahnwesens
Vorbereitung der Sitzungen des Vorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes
Erstellung der Entwürfe des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses
Erstellen des Geschäftsberichtes
Anstellung von Aushilfskräften und Vergabe von Praktikumsplätzen mit Zustimmung der/des Landesvorsitzenden
§7. REGIONAL-, KREIS- UND ORTSVERBÄNDE
1. Die Bildung von Untergliederungen des Landesverbandes ist zur Durchführung der Aufgaben der SDW erforderlich, erwünscht und entsprechend zu fördern.
Untergliederungen können Regional-, Kreis- und Orts-verbände sein. Kreisverbände in allen Landkreisen sind anzustreben.
2. Die Gründung einer Untergliederung und deren Satzung bedarf der Genehmigung des Vorstandes gem.
§11 Abs. 2 der Satzung.
Die Untergliederungen unterliegen den Weisungen und der Aufsicht des Landesverbandes (§11 der Satzung).
3. In den Untergliederungen gilt die Beitragsregelung des Landesverbandes. Ein Teil dieser Mitgliedsbeiträge
ein-schließlich der mit dem Beitrag gezahlten zusätzlichen Spenden steht dem Landesverband zu:
 wenn der Landesverband die Beiträge einzieht, erhält die Untergliederung 7,50 € pro Einzelmitglied und 25,00 € pro Gemeinde / Verband der gezahlten Beiträge ausbezahlt.
 wenn die Untergliederung die Beiträge selbst einzieht, führt sie 7,50 € pro Einzelmitglied und
22,00 € pro Gemeinde / Verband an den Landesverband ab.
Die Abrechnung basiert auf den Mitgliedszahlen des Kreisverbandes vom 31.12. des Vorjahres. Die Abrechnung
erfolgt im 1. Quartal des Folgejahres.
4. Die geprüften Jahresabrechnungen sind der Geschäftsstelle bis zum 30.06. des Folgejahres vorzulegen.
§8. DEUTSCHE WALDJUGEND
1. Die „Waldjugend Landesverband Baden-Württemberg e.V.“ ist die Jugendorganisation des
Landesverbandes.
2. Mitglieder der Waldjugend, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind gleichzeitig beitragsfreies Mitglied der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.
§9. AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG UND REISEKOSTEN
1. Die Teilnehmer/innen an Vorstandssitzungen, Arbeitskreisen und an im Auftrag des Landesverbandes besuchten Veranstaltungen erhalten auf Antrag die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel als Wegstreckenentschädigung. In begründeten Fällen wird Kilometergeld in Höhe der vom Finanzamt anerkannten Wegstreckenentschädigung ge-zahlt.
2. Bei der Durchführung von besonderen Aufgaben für den Landesverband werden auf Antrag die angefallenen Auslagen erstattet.
3. Die Mitglieder des Vorstandes können, im Rahmen der steuerlichen Vorgaben und nach Maßgabe des
Haushaltes bzw. der zur Verfügung stehenden Mittel, eine angemessene Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten. Über Grund und Höhe entscheidet der Vorstand.
§10. INKRAFTTRETEN
Diese Geschäftsordnung tritt nach Beschluss durch den Vorstand des Landesverbandes am 05.11.2014 in Kraft.
20
2. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
2.1 PRESSEFAHRT
Weihnachtspressefahrt des Landesverbandes und der Oberrheinischen Waldfreunde in den Karlsruher Hardtwald
Robert Mürb, Karl-Wilhelm Röhm MdL, Ulrich Kienzler
KARLSRUHE 03.12.2014. Bei einem Spaziergang entlang einer Feldahorn Allee im Karlsruher Staatswald, konnten im Dezember die rund 20 Gäste der Veranstaltung einige typische Exemplare des
Feldahorns bestaunen, die Leiter der Unteren Forstbehörde, Ulrich Kienzler, vorstellte. Er freute sich
zudem, dass der „Baum des Jahres“ 2015 im Karlsruher Hardtwald vorgestellt wurde, da hier vor 300
Jahren der Grundstein für die heutige Stadt Karlsruhe gelegt wurde, die 2015 300. Geburtstag feiert.
Das Zustandekommen der Weihnachtspressefahrt war der hervorragenden Organisation des Kreisverbandes Karlsruhe unter dem Vorsitz von Herrn Professor Robert Mürb zu verdanken, der auch die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Mittagsimbiss im neuen Waldzentrum Karlsruhe einlud, welches der Kreisverband auch finanziell unterstützt.
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2.2 NEUE WALDKÖNIGIN FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG
[
Hermann Eberhardt gratuliert Daniela Horak
Im Dezember wurde die 26 jährige Försterin Daniela Horak vom Kuratorium zur 5. BadenWürttembergische Waldkönigin gewählt. Sie stammt aus dem Markgräfler Land und wohnt seit Ende
Ihres Studiums in Stuttgart, wo sie bei ForstBW beschäftigt ist.
Mit ihrem sympathischen Auftreten wird Daniela Horak ab März als Nachfolgerin von Doris Gebhard
das Amt der Waldkönigin Baden-Württemberg übernehmen. Dabei freut sie sich insbesondere darauf, die Wertschätzung heimischer Hölzer aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern weiter zu stärken: "Denn was gibt es Schöneres, als wenn der Esstisch, an dem man mit der Familie beisammensitzt, aus heimischem Holz ist?!".
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2.3 SPESSARTEXKURSION ZUM BAUM DES JAHRES VON SDW UND FORSTVEREIN
Etwas mulmig konnte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern schon werden bei der Wanderung vom
Wasserschloss Mespelbrunn zum Gasthaus „Forsthaus Echterspfahl“. Denn unterwegs lauerte ihnen
ein Räuber auf, der sie nicht ohne Wegzoll passieren ließ und ihnen von der Unfreiwilligkeit des Räuberdaseins in den Wäldern des Spessart berichtete. Nach stärkenden Wildschweinbratwürsten zum
Mittagessen brachten zwei Pferdeplanwagen die 25 Gäste in den „Heisterblock“ und zum Naturwaldreservat „Eichhall“ mit seinen 350 bis 450-jährigen Eichen und etwa 200-jährigen Buchen. Somit ist
das Gebiet eines der ältesten Wälder Mitteleuropas außerhalb der Alpen. Bereits im 30jährigen Krieg
entstanden, beeindrucken vor allem die uralten Eichen durch außergewöhnliche Dimensionen und
herausragende Holzeigenschaften (Jahrringbreiten von 1mm). Das rund70 ha große Naturwaldreservat „Eichhall“ innerhalb des „Heisterblocks“ ist ein wahres Paradies der Artenvielfalt: neben Eremit
und Hirschkäfer, finden sich auch Halsbandschnäpper, Mittelspecht und baumbrütende Mauersegler
sowie Wildkatze, das große Mausohr und Bechsteinfledermaus. Herr LFDir. Klaus Bernhart, Leiter des
Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, hatte sich freundlicherweise bereit erklärt, die Exkursion zu leiten und konnte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sogar den seltenen
„Igelstachelbart“ (Pilz) an einer abgestorbenen Buche zeigen.
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2.4 „TAG DES BAUMES“
v.l.n.r.: Landrat Dr. Haas, BM Brenner, Vorsitzender Burr
Der Landesvorsitzender der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V., Ulrich Burr, zeigte sich bei der
Pflanzaktion am 25. April, dem „Tag des Baumes“,hoch erfreut über die Kooperation mit der Stadt
Gerlingen und dem Landkreis Ludwigsburg: „Ich finde dieses wachsende Symbol der Deutschen Wiedervereinigung eine ganz hervorragende Idee von Künstler Werner Erhardt. Wir als Schutzgemeinschaft Deutscher Wald unterstützen seine Umsetzung in Deutschland gerne. Allein in BadenWürttemberg werden 2014 über 60 Städte und Gemeinden diese Pflanzung realisieren“.
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2.5 WALDPÄDAGOGIK
2.5.1 Waldmobile
Die WaldMobile Stuttgart und Ortenau waren in der Saison 2014 gut nachgefragt und bebucht. So
gut, dass auch in diesem Jahr trotz der Unterstützung von freiberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wieder nicht alle Anfragen bedient werden konnten.
246 Gruppen in 24 baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen mit 5.048 Vor-schulkindern,
Schülerinnen und Schülern sowie Ferienprogrammkindern und Erwachsenengruppen konnten wir im
Jahr 2014 bei Bildungsveranstaltungen den Wald und seine vielen verschiedenen Facetten nahebringen. Von April bis Oktober 2014 konnten wir mit dem Stuttgarter WaldMobil 31 Veranstaltungen unseres neuen Programms „Expedition Zukunft – Waldforscher und Weltretter“ durchführen. Das Programm wird gefördert von der Baden-Württemberg Stiftung im Rahmen der Kampagne „Nachhaltigkeit lernen – Kinder gestalten Zukunft“. Ohne das große Engagement vieler Helferinnen und Helfer
rund um das WaldMobil hätten diese Veranstaltungszahlen nicht realisiert werden können. Einen
großen Dank an sie alle!
Wir waren mit den WaldMobilen auch in 2014 immer wieder in der Öffentlichkeit präsent, um den
Menschen die Arbeitsweise der WaldMobile vorzustellen und sie für das Thema Wald zu begeistern.
Beim Sommerfest anlässlich des 25. Jubiläums des Haus des Waldes in Stuttgart (siehe unten) ebenso, wie bei einer Baumpflanzaktion mit OB Fritz Kuhn Anfang November in Stuttgart. Aktionen auf
Messen, wie der Forstlive oder der Genussmesse des Naturpark Schwarzwald in Bad Herrenalb, kamen beim Publikum sehr gut an.
Die Zusammenarbeit mit den Kreisjägerschaften, vermittelt und finanziell unterstützt durch den Landesjagdverband Baden-Württemberg, war wieder sehr rege. Die 15 von der SWN-MarketingAbteilung der Kreissparkasse Waiblingen organisierten Termine für Schulkassen fanden wie in jedem
Jahr großen Anklang. Durch die finanzielle Unterstützung der Sparkasse Offenburg/Ortenau konnten
20 Schulen und Kindergärten in ihrer Region einen Waldtag mit dem WaldMobil genießen. Die Landeshauptstadt Stuttgart ermöglichte 30 Kindergärten und Schulen aus dem Stadtgebiet durch Kostenübernahme einen erlebnisreichen Tag im Wald. Die Allianz-Umweltstiftung – Aktion Blauer Adler
machte auch 2014 den Schulen wieder ein sehr attraktives Angebot: In Zusammenarbeit mit den lokalen Versicherungsagenten wurden Schulen und Kindergärten WaldMobil-Besuche ermöglicht,
2.5.2 25 Jahre Haus des Waldes Stuttgart
Etwa 2.500 Gäste kamen, als das Haus des Waldes sein 25 jähriges Bestehen mit einem großen Jubiläumsfest feierte. Die Veranstaltung am 3. August unter dem Motto „Wald erleben – gestalten – genießen“ war der zentrale Festakt des Jubiläumsjahres. Die vielen Festgäste – meist Familien aus der
Region – erlebten im und rund um das idyllisch gelegene Haus Aktionen und Angebote wie den Waldfotoautomaten, ein kulinarisches Waldmahl oder eine Waldküche zum Mitkochen.
Während des ganzen Tages gab es ein moderiertes Bühnenprogramm mit Musik und Talkrunden. Im
ersten Talk zum Themenfeld „Wie wird Wald zum Erlebnis?“, war Ulrich Burr als Stellv. Landesvorsitzender zusammen mit Ministerialdirektor Wolfgang Reimer (MLR) und Staatssekretärin Marion von
Wartenberg (KM) eingebunden. Zur Frage nach dem eindrücklichsten, persönlichen Walderlebnis erzählte Ulrich Burr von seiner ersten Treibjagd auf der Ostalb, die er als Kind erlebt hatte, aber auch
von nachhaltigen Erinnerungen an seine ersten Termine mit dem damals einmaligen und neuen
WaldMobil der SDW. Auf die Frage, warum sich die SDW seit 25 Jahren für Haus des Waldes engagiere, antwortete Ulrich Burr, dass es von Anfang an im Interesse der SDW lag, sich gemeinsam mit der
Forstverwaltung für die Einrichtungen einer zentralen, umweltpädagogischen Einrichtung in BadenWürttemberg zu engagieren. Diese Unterstützung lasse sich auch in Zahlen fassen: Die SDW ermöglichte dem „Haus des Waldes“ in Stuttgart in den vergangenen 25 Jahren eine personelle und finanzi-
25
elle Unterstützung in einem Gesamtumfang von 1,3 Millionen Euro.
Während des Jubiläumsfestes war der Baden-Württembergische Landesverband der SDW auch mit
eigenen Angeboten vertreten. Am WaldMobil konnten die Gäste bei einem Waldquiz teilnehmen und
Elemente aus der „Expedition Zukunft“ erproben. Zahlreiche Familien nutzten die Möglichkeit, vor
Ort mit Naturmaterial gemeinsame Zukunftswelten zu gestalten.
Christian Barthel, Ulrich Burr, Lana Liebl
2.6 WALDPÄDAGOGIK KARLSRUHE
2.6.1 Neues Waldzentrum Karlsruhe am Tag der offenen Tür der Waldpädagogik eröffnet
Die Vielfalt der Karlsruher Wälder erleben - unter diesem Motto stand der diesjährige Tag der offenen Tür der Waldpädagogik Karlsruhe am Sonntag, den 18. Mai.
Mehr als 1.200 große und kleine Waldbesucher konnten diese Vielfalt von Wald und Natur in Karlsruhe an diesem Tag an zahlreichen Mitmach-Stationen kennen lernen. Die verschiedenen Waldtypen
und Landschaftsräume wurden dabei ebenso vorgestellt, wie die Vielfalt der Rohstoffe und Produkte
aus dem Wald oder seine Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum. In der Holzwerkstatt konnte
man mit Schnitzmesser oder an der Drechselbank kreativ werden oder im Naturlabor die Vielfalt
sprichwörtlich unter die Lupe nehmen. Die Ausstellung 10.000:1 mit Holzskulpturen des Bildhauers
Hans Wetzl, die mikroskopisch kleine Lebewesen vergrößert zeigt, zog ebenfalls viele Besucher an.
Neben dem Team der Waldpädagogik und des Forstes trugen auch Falkner, Imker, der Schwarzwaldverein und viele weitere Institutionen dazu bei, die Vielfalt des Waldes zu zeigen.
Gleichzeitig haben Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Landesforstpräsident Max Reger das
neue Waldzentrum Karlsruhe in unmittelbarer Nachbarschaft des bisherigen Waldklassenzimmers
feierlich eröffnet. Der Verkauf der "Gustav-Jacob-Hütte" durch das diakonische Werk schaffte dafür
die Voraussetzungen. Im Hardtwald, wo einst die Stadt gegründet wurde, finden nun die Waldpädagogik und die Untere Forstbehörde der Stadt Karlsruhe in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Waldklassenzimmer ein gemeinsames Dach als Anlaufstelle für alle Themen rund um Wald und Waldpädagogik. Oberbürgermeister Mentrup hob in seiner Rede hervor, dass sich durch die Erweiterung und
engere Verzahnung von Forst, Waldpädagogik und Diakonie neue Perspektiven ergeben und Landesforstpräsident Reger betonte, dass es sich um einen Meilenstein in der Zusammenarbeit von Stadt
und Land handelt.
Dass die Bildung für nachhaltige Entwicklung am Beispiel des Waldes immer mehr Gewicht erhält,
zeigt die von Jahr zu Jahr steigende Nachfrage nach waldpädagogischen Veranstaltungen. Seit der
Gründung der Waldpädagogik vor 18 Jahren haben etwa 150.000 Menschen den Lebens-, Erholungs-
26
und Wirtschaftsraum Wald näher kennen und verstehen gelernt. Dafür ist das Projekt 2012/13 als
UNESCO-Dekade-Projekt "Bildung für nachhaltige Entwicklung" ausgezeichnet worden.
Mit den neuen Räumlichkeiten und dem großen Außengelände stehen nun neue Möglichkeiten zur
Verfügung, weitere Konzepte zu entwickeln und die Brücken zu schlagen vom bisherigen Waldklassenzimmer in den Hardtwald.
Hier wird in Zukunft auch mit Hilfe von Wechselausstellungen der Wald mit all seinen Facetten der
interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Den Anfang machte bis Ende Juli eine Ausstellung
mit prämierten großformatigen Naturfotografien, die von der Stiftung des Waldhauses Freiburg und
der Gesellschaft Deutscher Tierfotografen (GDT) gefördert wurden.
Max Reger, Dr. Frank Mentrup Ulrich Kienzler
27
2.7 WALDHAUS MANNHEIM
2.7.1 Veranstaltungen
Anders als im Vorjahr, ging es dieses Frühjahr mit den Anfragen gleich richtig los.
Aufgrund der guten Ausstattung durch Finanzmittel vom Rhein-Neckar-Kreis und von der Stadt
Mannheim gab es keine Engpässe bei den Honorargeldern, die zur Ablehnung von Veranstaltungen
geführt hätten.
Somit konnte ein neues Rekordniveau der Veranstaltungszahl erreicht werden: 260 Veranstaltungen
mit 4719 Teilnehmern wurden 2014 durchgeführt (Vergleich 2013: 212 Veranstaltungen mit 3805
Teilnehmern)!
Statistik über die Zahl der Veranstaltungen vom
Waldhaus Mannheim der Jahre 2008-2014
FdK
Familien
Großveranstaltun
gen
Erwachsene/Fort
bildungen
Weiterführende
Schulen
Grundschulen
Schwerpunkte der Waldpädagogik und Erläuterung
Der Anteil der Arbeitseinsätze und praktischen Aktionen hatte in diesem Jahr mit 42 Veranstaltungen
den üblichen Stellenwert, dieser ist aber im Vergleich zu den Gesamtveranstaltungen etwas geringer
ausgefallen (= ca. 16%, Vorjahr = 25%). Traubenkirschenrodung und Pflanzung (ca. 150 Bäume) standen dabei, wie gewohnt, im Vordergrund. Außerdem wurde ein kleiner Wildschutzzaun gebaut. Zu
den praktisch ausgerichteten Veranstaltungen gehörten dieses Jahr oft jahreszeitlich orientierte Bastelaktionen mit Naturmaterialien, aber z. B. auch der Bau von Grünholzmöbeln oder erneut der Bau
von Nisthilfen für Insekten.
Während sich die regulären Waldführungen vor allem an den Vorgaben von Bildungs- und Unterrichtsplänen ausgerichtet haben, gab es aber auch wieder spezielle Themenschwerpunkte. Dazu gehörten wieder: „Überleben im Wald“, Orientierung im Gelände, Arbeit mit dem Bodenlabor, Gewässerorganismen, Greifvögel und viele andere.
Die Projektarbeit war in diesem Jahr besonders ausgeprägt: Der im Vorjahr fertiggestellte Barfußpfad
wurde im Frühjahr von den Schülern gepflegt. Als neues Projekt mit der Pestalozzischule wurde im
Herbst mit dem Bau eines größeren Insektenhotels begonnen.
Das Projekt zur „Gewaltprävention“ für die 5. Klassen der Waldschule wurde an 3 Terminen weitergeführt. Das Langzeitprojekt mit der Gutenberg-Förderschule wurde von Frau Elsässer bis zu den
Sommerferien betreut, Frau Liegl, die ebenfalls Lehrerin an der Schule ist, hat die Weiterführung ab
dem Spätjahr übernommen. Den größten Umfang hatte 2015 das Projekt „MATHE.FORSCHER“ der
Deutschen Kinder- und Jugendstiftung und Stiftung Rechnen mit der IGMH. Neun 6. Klassen haben im
Rahmen dieses Projekts das Waldhaus besucht und den Wald mathematisch unter die Lupe genommen.
Das Suchtpräventionsprogramm (Er)leben Pur für den Fachbereich Gesundheit wurde wieder von 4
Klassen des Karl-Friedrich-Gymnasium in Anspruch genommen.
Im Herbst gab es Projekttage für mehrere Klassen, die in die Erstellung einer Broschüre von Kinder –
für Kinder zur Schwarzwildproblematik im stadtnahen Wald involviert sind. Hierbei wurde neben der
Lebensweise des Schwarzwildes auch die Notwendigkeit und Problematik der Bejagung thematisiert.
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Die Broschüre soll 2015 in Druck gehen.
Feste Gruppenarbeit: Erfreulicherweise konnten die 2012 und 2013 neu hinzugekommenen festen
Gruppen („pädagogische Gruppenarbeit Waldhof“, Wald-AG der Hans-Christian-AndersenGrundschule und Gruppe vom Kinderhaus Kleine Riedstraße) weitergeführt werden. Neben der
Waldgruppe, die in Kooperation mit dem Jugendhaus Waldpforte betreut wird, existieren damit aktuell 4 regelmäßige Gruppen, mit denen waldpädagogisch besonders intensiv und nachhaltig gearbeitet werden kann.
Beim „Mannheimer Agenda-Diplom“ beteiligten wir uns mit 8 Veranstaltungen. Damit waren wir
nicht nur wieder der Anbieter mit dem umfangreichsten Angebot, sondern haben dies im Vergleich
zum Vorjahr auch noch gesteigert. Beim „Tag der Artenvielfalt“ wurde gemeinsam mit Herrn Eick eine Veranstaltung zum Thema „Stabile Wälder durch Waldbewirtschaftung“ angeboten. Beim Weinheimer „Naturdiplom“ wurden, wie üblich, zwei Veranstaltungen durchgeführt.
Die Zahl der Multiplikatorenschulungen ist erneut, auf nun 22, gestiegen (2013: 15). Neben den üblichen Veranstaltungen, vor allem für das Staatl. Seminar für Didaktik und Lehrerbildung in Mannheim
und für die beruflichen Schulen aus Mannheim und Weinheim, haben wir kurz vor Jahresende noch
einen Lehrauftrag für das Staatl. Seminar in Heidelberg (Sonderpädagogik) erhalten. Die zweitägige
Fortbildung für die städtischen Erzieherinnen wurde ebenfalls wieder durchgeführt.
Im Projektteam von „Mannheimer Wald-Welten“ gab es im Herbst mit Marco Ieronimo einen Neuzugang, nachdem er bei den diesjährigen Prüfungen das Waldpädagogik-Zertifikat erlangt hatte.
Am „Naturfreundehaus „Kohlhof“ wurden 2014 20 Veranstaltungen mit insgesamt 439 Teilnehmern
durchgeführt. Davon waren 17 Kindergärten und Schulklassen, eine Gruppe Auszubildender der SCA
Mannheim, sowie zwei Veranstaltungen für Erwachsene. Zusammen mit diesen 20 Gruppen haben
wir 2014 demnach 280 waldpädagogische Veranstaltungen zu verbuchen.
2.7.2 Praktika
Betreut wurden drei Personen an insgesamt 23 Tagen. Einer davon war ein Oberstufenschüler, dem
für drei Wochen eine Möglichkeit zur beruflichen Orientierung geboten wurde. Außerdem wurde
wieder ein angehender Waldpädagoge ausgebildet, der so die Prüfung zum Zertifikat im Herbst erfolgreich ablegen konnte.
2.7.3 Förderungen des Waldhauses und Neuerungen
Dank der Rücklagenausschüttung von ForstBW konnten für das Waldhaus eine umfangreiche „Spurenstempel-Sammlung“ der bekanntesten Tierarten und eine Lehrtafel für den Teich beschafft werden. Vor dem Waldhaus ist gerade ein größeres Insektenhotel im Aufbau.
Gegen Jahresende wurde die defekte, bzw. veraltete Medientechnik durch einen neuen Flachbildschirm und ein neues Abspielgerät für Lehrfilme ersetzt.
2.7.4 Öffentlichkeitsarbeit
Beim Neujahrsempfang im Mannheimer Rosengarten haben wir zusammen mit unseren Kooperationspartnern, Jugendhaus Waldpforte und „Natur-Hautnah“, einen gut besuchten Infostand gestaltet.
Hier konnten außerdem zahlreiche Kinder von unseren Mitmach-Angeboten profitieren.
Anlässlich einer Spende der Sparkasse Rhein-Neckar-Nord für das Kooperationsprojekt von SDW und
Naturfreunden, „Walderlebniszentrum Kohlhof“ fand am Waldhaus ein Pressetermin mit nachfolgendem Bericht im Mannheimer Morgen statt.
Die wichtigste Aktion war in diesem Jahr der Einweihungstermin zum „Walderlebniszentrum Kohlhof“. Trotz des sehr ungünstigen Wetters konnte der dort neu eingerichtete Lehrpfad der Presse und
den angereisten Gästen präsentiert werden. Im Vorlauf hierzu wurde ein neuer Flyer erstellt, der sich
speziell an Gruppen aus dem Rhein-Neckar-Kreis richtet, die entweder das Waldhaus oder das
Walderlebniszentrum besuchen möchten.
Gegen Jahresende wurde die Homepage des Waldhauses wieder aktualisiert und um eine neue Seite
für die Waldgruppe bereichert.
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2.7.5 Ausblick 2015
Für das neue Jahr zeichnet sich der schon lange erhoffte, und bereits für 2013 beantragte, Anbau des
Waldhauses ab. Aufgrund der seit Gründung des Waldhauses stark angestiegenen Veranstaltungszahlen und wegen der mittlerweile notwendigen Anpassungen an zeitgemäße Anforderungen (z.B.
Barrierefreiheit) ist eine bauliche Erweiterung und Modernisierung längst überfällig. Allerdings werden durch die zu erwartende Bautätigkeit und die daraus folgenden (Zusatz-)Aufgaben für die Leitung
auch Störungen für die Veranstaltungstätigkeit zu erwarten sein, wenn keine zusätzliche Unterstützung in der Verwaltung und keine zusätzlichen Finanzmittel für die Vergabe von waldpädagogischen
Veranstaltungen bereitgestellt werden.
Eine weitere Aufgabe ist nach wie vor der weitere Aufbau des „Walderlebniszentrum Kohlhof“. Hier
ist noch viel ungenutztes Potential, das vor allem durch eine stärkere Werbung, aber auch durch eine
daraus resultierende größere personelle Unterstützung in Verwaltung und in der Praxis vor Ort erschlossen werden kann.
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3. SDW KREISVERBÄNDE BADEN-WÜRTTEMBERG
3.1 KREISVERBAND ALB-DONAU-ULM
Der Vorstand des SDW-Kreisverbands Alb-Donau-Ulm (SDW-KV) traf sich 2014 dreimal zu Sitzungen
(am 08.01., 04.11. und 02.12.2014). Die Sitzungen stehen i. d. R. im Zusammenhang mit konkret anstehenden Aktionen oder Terminen, wie der Mitgliederversammlung, dem Stand auf der Messe Jagd
und Fischerei sowie Pflanz- und sonstigen Aktionen. Ansonsten erfolgt die Kommunikation und Abstimmung zwischen den Vorstandsmitgliedern per Telefon und E-Mail.
Darüber hinaus werden die Sitzungstermine des Arbeitskreis Ulm/Alb-Donau des Landesnaturschutzverbands Baden-Württemberg e. V. (LNV-AK) vom Geschäftsführer des SDW-KV wahrgenommen. Der
LNV-AK trifft sich jährlich mindestens zwei Mal zu einer Frühjahrs- und einer Herbstsitzung. Hierbei
wird über die verschiedenen Aktivitäten der beteiligten Verbände und der unteren Naturschutzbehörden berichtet. Unter der Federführung der BUND-Geschäftsstelle Ulm werden in diesem Kreis
auch gemeinsame Stellungnahmen zu Bauvorhaben etc. koordiniert. Außer uns sind regionale BUNDund NABU-Gruppen, der Vertreter des Schwäbischen Albverein, die Kreisjägervereinigung Ulm, die
AG Fledermausschutz, der Landesverband Höhlen- und Karstforschung sowie die unteren Naturschutzbehörden der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises beteiligt.
Die „Aktionen“ des SDW-KV im Jahr 2014 begannen traditionell wieder mit der Messe Jagd und Fischerei in Ulm. Vom 16. bis 19. Februar waren wir dort mit dem Thema „Traubeneiche“, dem Baum
des Jahres 2014 präsent. Neben dem „Lebensraum Eiche“ den wir anhand verschiedener Exponate
(Baumscheiben, Eichhörnchen, Hirschkäfer, Barrique-Fass. Eichenparkett etc.) darstellten, wurden
auch „Klimagläser“ gebastelt. Im Prinzip Minigewächshäuser, die das Funktionieren eines geschlossenen Ökosystems verdeutlichen und die bei jungen und alten Messebesuchern sehr gut ankamen.
Die SDW-Aktion „Drei Bäume für Deutschlands Einheit“ wurde leider von den Städten und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis bisher nicht so gut angenommen, wie erhofft. Am 01.10.2014 wurde jedoch
in der Stadt Ulm ein „Einheits-Denkmal“ unter Beteiligung von OB Gönner sowie unseres KVVorsitzenden Fritz Wohlschlegel und unserem Vorstandsmitglied Rudi Lemm gepflanzt. Die 3 Bäume
stehen nun im Waldgebiet „Böfinger Halde“.
Den Jahresabschluss bildete am 08.11.2014 die „Rettet die Kastanien-Aktion“. Unser Mitglied und
Waldpädagoge Alexander Rothenbacher hat die Aktion zusammen mit der Stadt Ehingen organisiert.
Rund 30 Kinder sammelten im Stadtgebiet Ehingen Kastanienlaub und brachten es zum Bauhof der
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Stadt, wo es dann fachgerecht entsorgt wurde. Zur Belohnung gab es ein Vesper und einen Eintrag in
den Wald-Profi-Pass, bzw. den Junior-Ranger-Pass des Biosphärengebiets Schwäbische Alb.
Wie in den vergangenen Jahren wurde über die Aktionen des SDW-KV auch in der lokalen und regionalen Presse (Südwest-Presse und Schwäbische Zeitung) berichtet.
3.2 KREISVERBAND BIBERACH
Bekommt der Specht beim Klopfen Kopfweh? Was macht der Fuchs im Winter? Ist die Kröte wirklich
glitschig? Diese und viele andere Fragen wurden wieder 2014 an den drei Waldschulen des Landkreises Biberach beantwortet. Doch nicht nur Kinder und Jugendliche wollten den Wald entdecken und
kennenlernen, auch Erwachsene bis hin zu Senioren kamen mit einer Vielzahl von Fragen und großer
Neugier zu den 3 Waldschulen, die die SDW BC mit dem Kreisforstamt als ihre Vereinsaufgabe und
als Ziel der Waldpädagogik betrieben.. Außerdem wurden Schulungen und Infotage für Erzieherinnen, die dann gemeinsam mit „ihren“ Kindern Waldtage durchführen, veranstaltet.
5000 Teilnehmer besuchten im Laufe des Jahres 2014 die Waldschule Schneckenhaus, die Fürstenwaldschule und die Waldschule im Hahnenghau: Sie teilten sich dabei auf ungefähr 250 Veranstaltungen und Führungen auf.
Im Jahr 2014 haben auch wieder einige besondere Aktionen stattgefunden. Als Beispiel hierfür stehen die Projekttage der Grundschule Rißegg, bei denen an zwei Tagen die gesamten Schüler ihre
Klassenzimmer gegen den Wald tauschten, um an acht verschiedenen Stationen Abläufe und Lebensräume des Waldes kennenzulernen.
Einem Aufruf der SDW BC zur Erinnerung an den Ausbruch des ersten Weltkrieges vor 100 Jahren
und dem Fall der Mauer nach 25 Jahren einen oder mehrere Bäume im Landkreis Biberach zu pflanzen folgten mehrere Gemeinden.
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3.3 KREISVERBAND BÖBLINGEN
3.3.1 Tag des Baumes
Am 25. April 2014 zum Tag des Baumes wurde vom Kreisverband Böblingen zusammen mit dem
Landkreis und dem Forstamt der Baum des Jahres 2014, die Traubeneiche im Holzgerlinger Wald gepflanzt. Unterstützt wurden die Vertreter des Landkreises, der Stadt und der SDW neben den Forstleuten von den „Wald - Igel – Kindern“.
Der Waldkindergarten Holzgerlingen übernimmt in den kommenden Jahren die Patenschaft für die
noch jungen Traubeneichen. Die Kinder erfreuten uns erst mit einem Singspiel um danach die neu
gepflanzten Bäume mit viel Eifer anzugießen.
3.3.2 Menschen und Wald
Unter diesem Motto bietet die SDW im KV Böblingen in enger Kooperation mit anderen Naturschützern verschiedene Veranstaltungen an, die auf die Vielseitigkeit der Nutzung und der Bedeutung des
Waldes für die Menschen eingehen. (Jugendgruppe im VIZ Sindelfingen, Programm im Naturpark
Schönbuch; VHS Hbg.)
3.3.3 Mitgliederversammlung
Am 17. Oktober 2014 fand in der Gültsteiner Hütte unsere Mitgliederversammlung, verbunden mit
einem Rückblick auf 25 Jahre KV- Böblingen (siehe kleine Chronik des KV – BB) statt.
Nach einem schönen Spaziergang mit vielen Informationen zu Wald und seinen Bewohnern im Bereich des Mönchberger Sattels, trafen wir uns zur Mitgliederversammlung in der Hütte.
3.3.4 Waldführungen
Die traditionellen Vogelstimmenführungen mit Förster Winfried Seitz am frühen Morgen und in der
Abenddämmerung zur Beobachtung der Vögel und zum Kennenlernen ihrer Stimmen wurden auch
2014 am 13. April wieder erfolgreich durchgeführt.
3.3.5 Drei Bäume der Einheit
Am Donnerstag 4. Dezember 2014 wurde zum 25. Jahrestag der Deutschen Wiedervereinigung in
Hildrizhausen ein „Baumdreieck“ gepflanzt. Das Motto dieser SDW - Aktion lautet: Drei Bäume für
Deutschlands Einheit –Ein Denkmal für die Wiedervereinigung.
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3.4 KREISVERBAND CALW
3.4.1 Jubiläum 50 Jahre KV Calw
Auf den Tag genau 50 Jahre nach der Gründung durch den damaligen Oberforstmeister Gustav Ißleib
feierte der Kreisverband Calw am 23. Mai 2014 sein 50-jähriges Bestehen mit einem gut besuchten
Festabend im Naturfreundehaus in Nagold. Vorsitzender Dietmar Greif ließ die letzten 50 Jahre in einer Bilderschau Revue passieren und nahm die Glückwünsche der Bundestagsabgeordneten Saskia
Esken, des Nagolder OB Jürgen Großmann und des Kreisforstamtsleiters Bernhard Hanisch entgegen.
Der Festvortrag des Vorstandsmitglieds Manfred Schiz mit dem Thema "Raubbau am Wald in der
französischen Besatzungszone von 1946 - 1950" und die Ehrung langjähriger Mitglieder rundeten die
gelungene Feier ab.
Bereits am Tag des Baumes habe einige Vorstandsmitglieder zu Ehren des Gründers eine GustavIßleib-Traubeneiche auf dem Nagolder Killberg gepflanzt. Die Pflanzaktion wurde von der Jagdhornbläsergruppe Nagoldtal musikalisch umrahmt.
Das Bild zeigt u.a. den Nagolder Bürgermeister Hagen Breitling mit dem Jungbaum
34
3.4.2 Auf der Mühlentour im Zinsbachtal
Die Sommer-Exkursion führte den KV Calw auf die Mühlentour ins Zinsbachtal, südwestlich von Altensteig. Bei der Kohlsägemühle begrüßte Mitglied und Schwarzwald-Guide Karl Lörcher die Calwer
Waldschützer mit den Worten: "Wir befinden uns hier im hinteren Wald." Das Zinsbachtal ist ein als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenes Kleinod und früherer Standort von 5 Holzsägemühlen.
Die über 400 Jahre alte Kohlsägemühle am Eingang des Tales ist in ihrem historischen Zustand und
ihrem funktionsfähigen Wasserrad mit einem Durchmesser von 5 Metern gut erhalten und erzeugt
immer noch Strom für das kleine Sägewerk im Erdgeschoß der Mühle. Das Sägewerk wird heute noch
von seinen Teilhabern zum Eigenbedarf für Schnittholz genutzt. Um die Mühle vor dem drohenden
Verfall zu retten wurde das Wasserrad im Jahre 1989 mit Unterstützung des Landesdenkmalamts und
der Stadt Altensteig erneuert, so dass heute noch das sogenannte Schausägen möglich ist. Im weiteren Verlauf der Wanderung erläuterte Karl Lörcher die frühere Bedeutung des Zinsbaches mit seinen
angrenzenden Wiesenflächen, welche als Wässerwiesen genutzt wurden und für die Bauern eine
wichtige Wirtschaftsgrundlage darstellten. Die Grünflächen beherbergen heute eine besondere Flora
und Fauna, wie Mädesüß und Brunnenkresse.
Noch im Jahre 1890 diente der Zinsbach der Flößerei. So wurden jährlich 50 Flöße mit Holz aus den
angrenzenden Wäldern flussabwärts zur Nagold gesteuert. Vorsitzender Dietmar Greif bedankte sich
vor der Schlusseinkehr bei Karl Lörcher unter dem Beifall der Teilnehmer für dessen hochinteressante
Führung.
Das Bild zeigt die Teilnehmer beim Wasserrad der Kohlsägemühle
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3.4.3 Bei den Traubeneichen im Stromberg
30 Mitglieder folgten der Einladung zur Exkursion zum Baum des Jahres 2014, der Traubeneiche nach
Maulbronn im Stromberg. Revierleiter Peter Pfitzer führte die Gruppe durch den herbstlich gefärbten
Eichenwald bei Maulbronn, wo besonders stattliche über 250 Jahre alte Traubeneichen stehen, die
als typische Laubbaumart für das Stromberggebiet gelten. Das Holz ist beim Bau und als Furnierholz
sehr gefragt und Erlöse von 4000 Euro pro Festmeter sind keine Seltenheit. Beim Waldrundgang ging
Pfitzer auch auf das noch sichtbare Bewässerungsystem für das nahe gelegene Kloster Maulbronn
ein.
Die Tour endete schließlich in den Klosteranlagen, wo die Teilnehmer eine interessante Führung geboten bekamen. Das seit 1993 als Weltkulturerbe der UNESCO anerkannte Kloster ist die am vollständigsten erhaltene Anlage des Mittelalters in Europa. Die historischen Gebäude sind kulturgeschichtliche Zeugnisse erster Güte. In der Klosterschule verbrachten bekannte Größen der Wissenschaft und Literatur wie Johannes Kepler, Friedrich Hölderlin und der in Calw geborene Hermann
Hesse ihre Schulzeit.
Alle Teilnehmer waren von der Exkursion unter dem Motto "Natur und Kultur" sehr beeindruckt.
Das Bild zeigt die Gruppe im Maulbronner Klosterhof
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3.5 KREISVERBAND FREIBURG
3.5.1 Waldfest des Bürgervereins Freiburg am 22.3.2014 in St. Georgen
Beteiligung am Waldfest des Bürgervereins Freiburg St. Georgen mit Einsatz des WaldMobils
3.5.2 Baum des Jahres Exkursion
Zu einer nachmittäglichen Exkursion in den Eichwald in Müllheim hatte der SDW-Kreisverband Freiburg am Freitag 09.05.2014 zusammen mit dem Waldhaus Freiburg und dem Studium generale der
Universität Freiburg eingeladen. Unter der fachkundigen Führung des zuständigen Revierleiters Michael Nutsch und Karl-Heinz Knaupp als Vorstandsmitglied der SDW-Kreisgruppe, konnten die rund
50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gleich zu Beginn der Exkursion die Ergebnisse der Jahrhunderte
währenden erfolgreichen Eichenwirtschaft bestaunen: In den von breitkronigen Baumschönheiten
geprägten Mischbeständen aus Traubeneiche und Buche erläuterten die beiden Fachmänner, welches Fingerspitzengefühl erforderlich ist, um solche Bestände in die Naturverjüngung zu überführen.
Denn das Ziel ist es, in diesen hochwertigen Beständen nicht mit Pflanzung, sondern mit dem Potenzial des Altbestandes zu arbeiten. Anders als gepflanzte Eichen zeichnen sich Eichen aus Naturverjüngung durch ein natürliches (Pfahl)Wurzelwachstum aus und stellen ein optimal an den Standort angepasstes Ausgangsmaterial dar.
Zum Schluss dieser beeindruckenden Exkursion wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
diesjährigen Exkursion zum Baum des Jahres noch mit einem regionalen flüssigen Produkt verwöhnt.
Ob dieses in (aus) Fässern aus Bäumen des Eichwaldes lagerte, wurde nicht verraten.
3.5.3 Wasserschlösslefest
Betreuung des Walmobils am 20. Juli beim Wasserschlössle-Fest von BADENOVA in Freiburg
3.5.4 Holzrücketag
Beteiligung am Holzrücketag des WaldHaus Freiburg am 19. Oktober
3.5.5 Bäume der Einheit
Am 14. November Pflanzung "3 Bäume für die Deutsche Einheit" im Dietenbachpark in Freiburg unter
Beteiligung von Baubürgermeister Prof. Dr. Martin Haas
3.6 KREISVERBAND HEIDENHEIM
3.6.1 Ein nachwachsendes Denkmal mit würdiger Feierstunde eingeweiht
Zunächst wollte der Nebel nicht weichen und die Musiker wärmten die Mundstücke ihrer Instrumente: Mit einer würdigen Feier wurde im Kreis Heidenheim das erste nachwachsende Denkmal eingeweiht, das an die Wiedervereinigung Deutschlands vor nunmehr 25 Jahren erinnert.
Die Firma Fielmann ist Sponsor dieser bundesweiten Aktion, bei der Bundeskanzlerin Angela Merkel
das Patronat hat. Ein Bläserquintett der Philister Senioren aus Söhnstetten eröffnete die Feier mit einer feierlichen „Intrade“ von Hans Freivogel und spielte zum Abschluss sehr getragen das „Deutschlandlied“.
Bürgermeister Olaf Bernauer, der zugleich Kreisvorsitzender der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
ist, hielt eine bewegende Rede und erinnerte an eine Reihe von Jahrestagen, die in diesem Jahr
Grund zum Feiern oder Grund zum schmerzlichen Inhalten waren. Vor 100 Jahren begann der Erste
Weltkrieg; vor 75 Jahren der zweite Weltkrieg. 1175 Jahre ist es her, dass Steinheim ersturkundlich
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erwähnt wurde. Kaiser Ludwig der Fromme, Filius von Karl dem Großen, hatte einst in einer Urkunde
anlässlich des Abtwechsels zu Fulda Steinheim erwähnt. Die Urkunde wird im hessischen Staatsarchiv
in Marburg aufbewahrt und wurde beim gestrigen Klosterhoffest zumindest als Kopie dem Publikum
gezeigt.
Gleichwohl aber ist Steinheim noch gut 500 Jahre älter, wie entsprechende archäologische Ausgrabungen bewiesen hatten.
Der Fall von Mauer und Stacheldraht, der vor 25 Jahren zur Wiedervereinigung Deutschlands führte,
darf getrost als Glücksfall in der Geschichte bezeichnet werden. Olaf Bernauer fand die Idee genial,
ein Einheitsdenkmal zu pflanzen. Wenn alle Kommunen mitmachen, würden 33 000 Bäume gepflanzt: „Die Kiefer symbolisierte den Osten Deutschlands, die Buche den Westen und die Eiche steht
für das vereinte Vaterland.“
Im Falle Steinheims hatten die Männer vom Bauhof prima Vorarbeit geleistet und am Weg zur Gedenkstätte für die Kriegstoten auf dem Steinhirt eine Kiefer, eine Buche und eine Eiche im Dreieck
und im Abstand von jeweils zehn Metern gepflanzt. Mit den Jahren werden diese Bäume große und
bilden mit ihren Kronen ein schützendes Dach. Insofern ist es naheliegend, in absehbarer Zeit eine
hölzerne Sitzgruppe unter diesem Blätter- und Nadeldach aufzustellen.
Im Anschluss an die Einweihung wurde im Klosterhof das 23. Klosterfest durch Bürgermeister Bernauer eröffnet. Er würdigte hierbei den rührigen Heimatverein mit seinem Vorsitzenden Rudolf Maier an der Spitze, erinnerte an den unvergessenen Heinz Krause, der einst die Idee zu dem Fest hatte
und damit eine Erfolgsgeschichte begründete. Der Schultes schloss seine Rede Sie diesen Tag: Auf eine glückliche Zukunft.“
Die Heimatstuben der Steinheimer, Neudorfer, Kroisbacher und Weindorfer hatten geöffnet. Brot
wurde gebacken, Stoffe wurden gewoben und in der Schmiede war der Hammer auf dem Amboß
nicht zu überhören.
Einmal mehr in Spiellaune präsentierten sich die Philister Senioren unter Stabführung von Thomas
Stadtmüller.
Die Köche des Heimatvereins und der Landsmannschaften hatten reichlich zu tun. Im Grunde war jeder dankbar für das Spätsommerwetter und das Wiedersehen mit vielen netten Leuten. Mit von der
Partie war auch das Familienzentrum, das zum Märchenerzählen und Pony-Rundfahrten eingeladen
hatte.
Eine gute Idee war sicher auch der Einsatz des (neuen) Bürgerbusses für alle, die weniger gut zu Fuß
sind und bei der Albuchhalle zur Fahrt auf den Klosterbuckel abgeholt werden wollten.
Info Ein Film, der voraussichtlich ab Montagabend läuft, berichtet über das Klosterfest in Steinheim
und die „Pflanzung“ eines nachwachsenden Denkmals unter www.hz-online.de/Videos
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3.7 KREISVERBAND LUDWIGSBURG
3.7.1 Exkursion in den Nationalpark
„Im Nationalpark Nordschwarzwald sollen die Menschen auch wieder wahrnehmen, dass die Natur
viel Zeit braucht, um sich zu entwickeln.“ – so der Ranger, der die Ausflügler der Schutzgemeinschaft
Deutscher Wald des Kreisverbands Ludwigsburg von Baiersbronn aus führte. Unter der Leitung von
Bürgermeister Schäfer aus Eberdingen, dem 1. Vorsitzenden, verbrachte die Gruppe einen wunderschönen und recht unterhaltsamen Tag. Nach der Wildsee-Erlebnistour kehrte man in der Darmstädter Hütte ein, wanderte wieder ein Stück, erreichte mit dem Bus Sasbachwalden, wo in der WG Alde
Gott nach einer Kellerführung die Weinprobe sich zunehmend lustig gestaltete. Und damit wirklich
niemand hungrig heimkehren musste, fand der Ausflug im Rastatter Lokal Hopfen Schlingel seinen
Abschluss.
3.7.2 Baumtrommelbauworkshop für den Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst im Landkreis Ludwigsburg am 18.10 / 19.10.2014 und 08.11/09.11.2014
Peter Schäfer, Bürgermeister von Eberdingen und Vorsitzender des Kreisverbands Ludwigsburg der
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), und Norbert Lehmann, Jäger und Kassier der SDW, haben eine Spende in Höhe von 1000 Euro an die Koordinatorin des Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdiensts im Landkreis Ludwigsburg, Simone Bürkle, übergeben. Das Geld ist für einen Baumtrommel-Workshop für Kinder bestimmt, die ein Elternteil verloren haben.
Die sechs Teilnehmer durften sich einen Baum im Wald bei Eberdingen aussuchen. Gemeindeförster
Wolfgang Steinacker hatte zuvor alle Exemplare, die zum Fällen infrage kamen, gekennzeichnet. „Ein
Baum stirbt und etwas Neues entsteht – das hat für die Kinder eine besondere Symbolik“, sagte Simone Bürkle bei der Spendenübergabe.
Die Kinder wählten für ihre Baumtrommeln eine Douglasie. Ein Nadelbaum musste es sein, denn bei
einem Laubbaum aus Hartholz hätte das Aushöhlen nicht funktioniert. Mit Stemmeisen und Hammer
befreiten die Teilnehmer die Douglasie von ihrem Kern. Wer wollte, konnte die Rinde abschleifen
und das Äußere der Trommel einölen – oder aber, die Rinde wurde drangelassen. Auch Farbe kam
teilweise ins Spiel. Die Erlebnispädagogen Edwin Karl und Heike Nübel enthaarten mit den Kindern
sogar die Dammwild-Felle, mit denen die Trommeln bespannt wurden. So entstanden aus natürlichem Material Musikinstrumente für die Seele. Bericht: VKZ
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3.8 KREISVERBAND MANNHEIM
3.8.1 Waldpädagogische Angebote erreichen Rekordniveau
Dank der direkten finanziellen Beteiligung der Stadt Mannheim an den Honoraren für waldpädagogische Veranstaltungen, konnte dieses Jahr der neue Rekord von 260 Veranstaltungen mit insgesamt
mehr als 4700 Teilnehmern erreicht werden. Hinzu kamen weitere 20 Veranstaltungen am Walderlebniszentrum Kohlhof mit knapp 440 Teilnehmern.
3.8.2 Tag des Baumes
Gemeinsam mit der Umweltbürgermeisterin Felicitas Kubala und der Bürger-InteressenGemeinschaft (BIG) Lindenhof wurden am 12. April im Lanz-Park/Stadtteil Lindenhof drei Traubeneichen gepflanzt.
3.8.3 Pressetermin mit Sparkasse Rhein-Neckar-Nord
Anlässlich der Übergabe einer großzügigen Spende der Sparkasse Rhein-Neckar-Nord für das Walderlebniszentrum Kohlhof an SDW und Naturfreunde, fand im Juli ein Pressetermin mit Prof. Dr. Hauser
am Waldhaus statt.
3.8.4 Einweihung „Walderlebniszentrum Kohlhof“
Am 21. September fand die feierliche Eröffnung des „Walderlebniszentrum Kohlhof“ statt. Im Rahmen des Kooperationsprojekts von SDW, den Naturfreunden Mannheim und dem Forstamt war dort
im Vorlauf ein neuer Waldlehr- und Erlebnispfad eingerichtet worden. Den Eingang markiert seitdem
ein kunstvoll geschnitztes Portal, das aus der Spende von Herrn Dieter finanziert worden war.
3.8.5 Bäume der Einheit
Anlässlich des 25jährigen Gedenkens an die Vorgänge zur Wiedervereinigung Deutschlands, wurden
auch in Mannheim symbolisch je eine Buche, Kiefer und Eiche gepflanzt und am 07.11. gemeinsam
mit Mannheims Umweltbürgermeisterin Felicitas Kubala gepflanzt.
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3.8.6 Ausblick 2015
Für des Posten des Kassierers konnte Herr Alexander Manz als neues Mitglied gewonnen werden. Bei
der geplanten Mitgliederversammlung hoffen wir auf eine Bestätigung.
Dank einer großzügigen Spende durch die SCA Mannheim, die wir gegen Jahresende erhalten haben,
können wir auch in diesem Jahr wieder die Waldpädagogik gut unterstützen. Wir hoffen außerdem
auf eine Ausweitung der Zusammenarbeit mit der SCA und daraus folgenden weiteren Projekten.
3.9 KREISVERBAND REMS-MURR
http://www.sdw-rems-murr.de/wald-bibliothek/jahresberichte/
3.10 ORTENAUKREIS/MITTELBADEN
Das Jahr 2014 begann für den KV Ortenau/Mittelbaden mit der Jahreshauptversammlung. Dazu trafen sich die Mitglieder am 3.Mai im Naturzentrum Rheinauen in Rust. Ranger Peter Bux führte während einer ca.2-stündigen Wanderung durch die beeindruckende Landschaft. Nach einem Vesper in
der Grillhütte und der notwendigen Tagesordnung der JHV, durfte der Teilnehmerkreis noch den fast
fertiggestellten Klimawandelgarten besichtigen.
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Ebenfalls an diesem Wochenende wurde auf dem Ruhestein die offizielle Eröffnung des Nationalparks Nordschwarzwald gefeiert. Die SDW hat dabei die AG Wald am Sonntag, dem 4.Mai bei der
Standbetreuung unterstützt. Bei strahlendem Sonnenschein konnten sich die Festgäste ein Waldmobil aus der Nähe ansehen, sowie auf einer Waldwippe das Gleichgewicht zwischen Waldnutzung und
Waldnaturschutz herstellen.
Am 27 Juni war dann beim Landschaftspflegetag voller Einsatz gefragt. Im Hofackerteich in Kappelrodeck hat die Waldjugend die Aufgabe, ca. 90ar Wiese einmal jährlich zu mähen. SDW und Waldjugend haben an diesem Tag mit Unterstützung der Firma Pellenc trotz einsetzenden Regens etwa 2/3
der Arbeit geschafft. Der Rest konnte im Rahmen des Pflegeplanes verteilt bis September durch die
Waldjugend erledigt werden.
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Kurz vor den Sommerferien hatte die Naturschule Ortenau zu einer Waldolympiade eingeladen.
Schüler der 3. und 4. Klasse sollten auf einem kleinen Parcours unterschiedliche Aufgaben bewältigen. Neben Forst BW, dem Naturzentrum Rust und dem Nationalpark der KV der SDW dort auch mit
einer Station vertreten.
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Der Tatendrang des KV wurde nach den Sommerferien stark gebremst, da die jährlich stattfindende
Schliffkopfaktion ohne unser Wissen eine Woche vorverlegt und die Hornisgrindeaktion abgesagt
wurde.
Das letzte Highlight des Jahres war dann noch die Waldweihnacht in Stuttgart, an der sich die Waldjugend Kappelrodeck zusammen mit dem KV der SDW beteiligten. Um sich überall gut präsentieren
zu können, hat der KV 2 Fahnen, ein Rollup und ein Banner angeschafft.
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3.11 KREISVERBANDES OSTALB
Das Jahr 2014 stand für den Kreisverband Ostalb ganz im Zeichen des Starts des WaldMobils Ostalb /
Schwäbischer Wald, einem Kooperationsprojekt gemeinsam mit dem SDW-Kreisverband Rems-Murr,
dem Ostalbkreis und ForstBW. Nachdem das Fahrzeug im Oktober 2013 angeschafft worden war,
wurden bis ins Frühjahr am Forstlichen Maschinenbetrieb Ochsenberg von ForstBW die notwendigen
Umrüstungen und der Innenausbau vorgenommen. Sobald Standheizung, Stromversorgung über ein
Solarmodul, Trinkwassertank, Schranksystem etc. eingebaut waren, wurde das Fahrzeug vom Kreisverband mit Werkzeugen und Materialien für den Waldpädagogikeinsatz ausgestattet. Neben diesen
Materialien bildet ein waldpädagogisches Konzept, das den Anspruch hat, die unmittelbaren Lebensbezüge von Kindern und Jugendlichen zum Wald mit einzubeziehen, den Kern des WaldMobils Ostalb
/ Schwäbischer Wald. So müssen LehrerInnen oder ErzieherInnnen, die das WaldMobil für einen Einsatz buchen, zunächst unter fünf alltagsnahen Themenkreisen wie beispielsweise Tiere, Bäume und
Pflanzen oder Ökosystem wählen. Besondere Bedeutung bei der Umsetzung dieser Themen in konkrete WaldMobil-Veranstaltungen haben die waldpädagogischen Methoden und Zugangsweisen, die
sich mit folgenden Begriffen umschreiben lassen: Waldküche, Waldwerkstatt, Waldarbeit, Waldkunst
oder soziale Kompetenzen.
Neben der Fahrzeugausstattung waren für den Kreisverband auch viele organisatorische und juristische Hürden zu nehmen um das WaldMobil zum laufen zu bringen. Ähnlich wie das Ortenauer
WaldMobil wird es von einem Kreis von Waldpädagogen und Naturparkführern auf Honorarbasis betrieben. Der SDW-Kreisverband koordiniert dabei gemeinsam mit dem Forstdezernat im Ostalbkreis
die Werbung, Buchung, Abrechnung und die Zusammenarbeit der Waldpädagogen. Nachdem sämtliche Vereinbarungen und Prozesse ausgearbeitet waren, wurde zuletzt noch eine Änderung der
Rechtsform zum e.V. notwendig, da die bisherige Rechtsform als Kreisverband unter dem Dach des
Landesverbands die mit dem Betrieb des WaldMobils notwendigen finanziellen und vertraglichen Aktivitäten nicht abdeckte.
Als der erste Termin des WaldMobils am 16. Mai 2014 in einem Kindergarten mit 33 Kindern erfolgreich gemeistert war, fiel allen Beteiligten ein Stein vom Herzen. Auf der Landesgartenschau in
Schwäbisch Gmünd war das WaldMobil im Rahmen des Grünen Klassenzimmers von Mai bis September mit einem Termin pro Woche fest eingebunden. Während zweier Wochenendveranstaltungen konnte es sich dort als Teil des MenschWald-Veranstaltungsprogramms einem breiten Publikum
präsentieren.
Nach ungefähr 40 Terminen in der Saison sowohl auf der LGS, mit Schulklassen und Kigas als auch bei
Waldtagen hat sich das Konzept bewährt. Trotz zurückhaltender Werbung aber dank der Aktivitäten
des SDW-Kreisverbandes Rems-Murr deckt das WaldMobil einen weiten Aktionsradius von den Löwensteiner Bergen bis an die bayrische Grenze.
Dementsprechend fällt das Resümee am Ende des Jahres trotz aller Arbeit und einem Start, der anders verlief als geplant, positiv aus. Da zeitmäßig die Kapazitäten des ehrenamtlichen Vorstandsteams ausgereizt waren, hatten andere Aktivitäten das Nachsehen. Lediglich das traditionelle
WaldPicknick wurde auch 2014 wieder vom Kreisverband organisiert. Auf einer idyllischen Waldlichtung am Rand der Gartenschau in Schwäbisch Gmünd sorgten an einem Sonntag Ende Juni LiveMusik, Märchen und Kinderspiele für einem Familienausflug der besonderen Art.
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Das WaldMobil Ostalb / Schwäbischer Wald in Action auf der Landesgartenschau
Die waldpädagogischen Methoden und Zugangsweisen des WaldMobils Ostalb / Schwäbischer Wald lassen sich
mit Begriffen umschreiben wie: Waldküche, Waldwerkstatt, Waldarbeit, Waldkunst oder soziale Kompetenzen.
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3.12 KREISVERBAND SIGMARINGEN
3.12.1 Mitgliederversammlung am 13.01.2014 im Gasthaus Adler in Inneringen
3.12.2 Baumpflanzung am 15.03.2014 gemeinsam mit der Kreisjägervereinigung Sigmaringen
3.13 KREISVERBAND STUTTGART
Der Kreisverband Stuttgart der SDW ist, initiiert durch den Landesverband, Mitte 2014 wieder aktiv
geworden. Am 28. Juli 2014 haben die Mitglieder des Kreisverbandes Stuttgart im Rahmen einer Mitgliederversammlung Herrn Dr. Gerhard Stengel zum Vorsitzenden und die Herren Marzell Maier und
Michael Seefeld zu stellvertretenden Vorsitzenden und Herrn Felix Schulz zum Geschäftsführer gewählt. Der stellvertretende Landesvorsitzende der SDW Ulrich Burr gratulierte dem neuen Vorstand
und brachte seine Freude zum Ausdruck, dass auch beim Kreisverband Stuttgart die SDWKernthemen „nachhaltige Waldbewirtschaftung“ und Waldpädagogik“ vorrangig auf der Agenda der
Waldschützer stehen. In einer Ansprache wandte sich der neue Vorsitzende Herr Dr. Stengel an die
Mitglieder und konkretisierte seine Schwerpunkte für die nächsten vier Jahre seiner Amtszeit: „Schon
1947 bei der Gründung der SDW war es deren vorrangiges Ziel, für den dauerhaften Erhalt der Waldfläche und in besonders waldarmen Gebieten für seine Mehrung einzutreten. Durch die ständig steigenden Ansprüche an den Wald hat sich daran bis heute nichts grundlegend geändert. Immer noch
gilt es, sich zum Fürsprecher des Waldes zu machen, vor allem im großstädtischen Umfeld. Das Leben
in Ballungsräumen führt häufig zur Entfremdung der Menschen von der Natur. Dieser Entwicklung
wollen wir durch fundierte Aufklärung entgegenwirken.“ Für diese Ziele möchte der neu aufgestellte
Stuttgarter Kreisverband in Zukunft wieder vermehrt aktiv werden. Damit auch die Stuttgarter Öffentlichkeit von den Aktivitäten des Kreisverbandes erfährt, waren Vorstand und Mitglieder des
Kreisverbandes bei mehreren Anlässen in Stuttgart präsent: So beteiligte sich der Vorstand des Kreisverbands beim Pflanzen der „Drei Bäume für die Deutsche Einheit“ am 6. November mit OB Kuhn am
Stuttgarter Killesberg (s.o.). Und auch bei der ersten Stuttgarter Waldweihnacht am Haus des Waldes
(s.o.) waren einige Mitglieder sowie der gesamte Vorstand mit im Einsatz; zusammen mit vielen weiteren Freiwilligen aus anderen Kreisverbänden. Für 2015 sind weitere Aktivitäten des Kreisverbandes
rund um den Wald in Stuttgart geplant.
Waldweihnacht 2014: Wildwurst vom Stand der SDW
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3.14 SDW-KONTAKTADRESSEN
3.14.1 SDW-Landesverband Baden-Württemberg
Vorsitzender: Karl-Wilhelm Röhm, MdL
Geschäftsführerin: Nicole Fürmann
Königsträßle 74 - 70597 Stuttgart
Telefon: 0711 / 61 60 32
E-Mail: [email protected]
www.SDW-BW.de
3.14.2 Kreisverband Alb-Donau-Ulm
Vorsitzender:
Fritz Wohlschlegel
Schloßstr. 39 - 89171 Ilerkirchberg
Telefon: 07346-6123
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer:
Dr. Jan Duvenhorst
Bahnhofstraße 3 - 89173 Lonsee
Telefon: 07336/921445
E-Mail: [email protected]
3.14.3 Kreisverband Biberach
Vorsitzender:
Bürgermeister Werner Gebele
Finkenweg 12 - 88515 Langenenslingen
Telefon: 07376 / 9134 - Telefax: 07376 / 9136
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer:
Joachim Reis
Emanuel-Sulger-Straße 8 - 88499 Riedlingen-Neufra
Telefon: 07371 / 4990
E-Mail: [email protected]
3.14.4 Kreisverband Böblingen
Vorsitzender:
Bürgermeister Marcel Hagenlocher
Schloßgartenstr. 1 – 71159 Mötzingen
Telefon: 07452 / 8979224 - Telefax: 07452 / 888130
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer:
Herbert Lohrer
Weinbergstr. 70 - 71083 Herrenberg
Telefon: 07032 / 21269 - Telefax: 07032 / 919538
E-Mail: [email protected]
3.14.5 Kreisverband Calw
Vorsitzender:
Dietmar Greif
Schömbergerstr. 121 - 75394 Oberreichenbach
Telefon: 07084/920202
E-Mail: [email protected]
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3.14.6 Kreisverband Freiburg
Vorsitzender:
Walter Krögner
Schlesierstr. 4 - 79117 Freiburg
E-Mail: [email protected]
3.14.7 Kreisverband Göppingen
Vorsitzender:
Gebhard Mangold
Stockwiesenstraße 46 - 73111 Lauterstein
Telefon: 07332 / 5795 - Telefax: 07332 / 9669-27
E-Mail: [email protected]
3.14.8 Kreisverband Heidenheim
Vorsitzender:
Bürgermeister Olaf Bernauer
Brandenburger Str. 6 - 89555 Steinheim am Albuch
Telefon: 07329 / 960657 - Telefax: 07329 / 960670
E-Mail: [email protected]
3.14.9 Kreisverband Ludwigsburg
Vorsitzender:
Bürgermeister Peter Schäfer
Stuttgarter Straße 34 - 71735 Eberdingen
Telefon: 0742 / 799-402
E-Mail: [email protected]
3.14.10 Kreisverband Main-Tauber
Vorsitzender:
Karl Georg Ries
Stammbergweg 8 - 97941 Tauberbischofsheim
Telefon: 09341/847289
E-Mail: [email protected]
3.14.11 Kreisverband Mannheim
Vorsitzender:
Rolf Dieter
Waldseestraße 64 - 68219 Mannheim
Telefon: 0621 / 894420 - Telefax: 0621 / 894420
E-Mail: [email protected]
www.sdw-mannheim.de
3.14.12 Kreisverband Ortenau-Mittelbaden
Vorsitzende:
Vera Jakesch
Hauptstr. 133 – 77876 Kappelrodeck
Telefon: 07842 / 994594
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer:
Walter Voß
Weingartenstr. 40 – 77948 Friesenheim-Oberschopfheim
Telefon: 0781 / 8057250
E-Mail: [email protected]
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3.14.13 Kreisverband Ostalbkreis
Vorsitzender:
Bürgermeister Raimund Müller
Hauptstr. 6
73489 Jagstzell
Telefon: 07967 7 90600
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer:
Wolf Noack
Telefon: 07361/503-1405
E-Mail: [email protected]
3.14.14 Kreisverband Pforzheim / Enzkreis
Vorsitzender:
Bürgermeister Martin Steiner
Marktplatz 6 - 75217 Birkenfeld / Enzkreis
Telefon: 07231 4886-0 - Telefax: 07231 4886-40
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer:
Fritz Kramer
Lindenstraße 18 - 75175 Pforzheim
Telefon: 07231 / 156941 - Telefax: 07231 / 156920
EMail: [email protected]
3.14.15 Kreisverband Rems-Murr
Vorsitzender:
Dr. Gerhard Strobel
Linderstweg 7 - 71540 Murrhardt
Telefon: 07192 / 7339
E-Mail: [email protected]
www.SDW-Rems-Murr.de
3.14.16 Kreisverband Rhein-Neckar
Vorsitzender:
Jürgen Schnabel
Sudetenstr. 1A – 69190 Walldorf
Telefon: 0322 24178289
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführerin:
Vera Schnabel-Loersch
Sudetenstr. 1A – 69190 Walldorf
Telefon: 0322 24178289
E-Mail: [email protected]
50
3.14.17 Kreisverband Schwäbisch-Hall
Vorsitzender:
Landrat Gerhard Bauer
Landratsamt Schwäbisch Hall
Münzstrasse 1 - 74523 Schwäbisch Hall
Telefon: 0791 / 755-7501
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführerin:
Kathrin Beckmann
E-Mail: [email protected]
3.14.18 Kreisverband Sigmaringen
Vorsitzender:
Dr. Karl Zitterell
Winterlinger Straße 9 - 72488 Sigmaringen
E-Mail: [email protected]
3.14.19 Kreisverband Stuttgart
Vorsitzender:
Dr. Gerhard Stengel
Zelgmadenstr. 5
70619 Stuttgart
Telefon: 0711 / 1205140
E-Mail: [email protected]
Geschäftsführer:
Felix Schulz
Schwarenbergstr. 110
70188 Stuttgart
Telefon: 0711 / 5506730
E-Mail: [email protected]
3.14.20 Oberrheinische Waldfreunde Karlsruhe
Vorsitzender:
Prof. Robert Mürb
Andersen-Straße 7 - 76199 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 884728 - Telefax: 0721 / 882563
E-Mail: [email protected]
3.14.21 Waldjugend
Waldjugend
Simon Zunftmeister
Stuifenstr. 4 - 70188 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
www.waldjugend.de
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Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Landesverband Baden-Württemberg. e.V.
1. Vorsitzender:
Stellvertretender Vorsitzender:
Stellvertretender Vorsitzender:
Geschäftsführerin:
Karl-Wilhelm Röhm, MdL
Ulrich Burr
Reinhold Sczuka
Nicole Fürmann
Bankverbindung:
Bankleitzahl:
Kontonummer:
IBAN
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