Durchführungsbestimmungen - Bezirk Achalm-Nagold

Handballverband Württemberg
Handball Bezirk 6 Achalm-Nagold
Qualifikationsspiele 2015
HVW- Qualifikation weibliche und männliche Jugend
Bezirks-Qualifikation weibliche und männliche Jugend
BZ- Ausschuss Spieltechnik Jugend
Handball Bezirk 6 Achalm/Nagold
Jugend-Spielwartin weiblich
Inge Reusch
Jugend-Spielwart männlich
Thomas Hettler
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Inhaltsverzeichnis

Durchführungsbestimmungen

Spieltermine Qualifikation 2015

Spielpläne der weiblichen und männlichen Jugend befinden sich in den angehängten
Excel Dateien
Achtung: Die Spiele für die 2. Runde, welche noch nicht terminiert sind, werden
nach dem 5. Mai 2015 folgen.
Bei terminierten Spielen der A – C Jugend, nach dem 3. Mai 2015, sind zeitliche
Verschiebungen vorbehalten!
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Checkliste für die HVW/Bezirksqualifikation 2015
- In diesem Jahr werden die Spiele zum ersten Mal per SBO, dem elektronischen Spielberichtsbogen,
aufgenommen.
 Alle Vereine müssen ihre Mannschaften auf der HVW Seite neu anlegen und mit der richtigen Staffel
verknüpfen!
- Der Ausrichter hat vor dem Spieltag eine Verantwortliche Person zu benennen und diese der zuständigen
Spielleitenden Stelle (männliche Jugend Thomas Hettler, weibliche Jugend Inge Reusch) zu melden. In
dessen Verantwortung steht die ordnungsgemäße Durchführung des Spieltages, als da sind: Aufnahme
der Spiele per SBO, Bereitstellung der Geräte, Umlage der Schiedsrichterkosten, Ansprechpartner für
Vereine und Spielleitende Stellen.
- Die am jeweiligen Spiel beteiligten Mannschaften stellen zwei spielgerechte Bälle.
Bei Ausfall des SBO ist ausnahmslos der SHV-Spielberichtsbogen - Ausgabe 2013 /2014 - in 5-facher
Ausfertigung zu verwenden. Der ausrichtende Verein stellt dann den Spielberichtsbogen zur Verfügung.
Die Originale der Spielberichtsbögen sind innerhalb von zwei Tagen durch den ausrichtenden Verein
an die Spielleitende Stellen des Bezirks zu senden.
Die zuständigen Spielleitenden Stellen für die Qualifikationen:
Spielleitende Stelle männliche Jugend:
Thomas Hettler, Im Brühl 42, 71229 Leonberg Tel:07152 / 4014336 Mobil 0179 / 2070 948
- Spielleitende Stelle weibliche Jugend:
Inge Reusch, Fraunhofer-Str. 24, 72555 Metzingen Tel 07123 / 6972 Mobil 0172 / 2328612
Für die Versendung der ersten Kopie der Spielberichtsbögen an den SR-Einteiler ist der eingeteilte
Schiedsrichter verantwortlich.
Die zuständigen Schiedsrichter-Einteiler für die Spiele sind:
Männliche Jugend: Rüdiger Marx und
weibliche Jugend: Nadine Pehl
Der ausrichtende Verein ist verpflichtet bei Ausfall des SBO, die Spielergebnisse der angesetzten Spiele
sofort nach Turnierende per SMS an folgende Handy-Nummer zu melden: SMS: 0173 – 786 17 73.
Die anfallenden Schiedsrichterkosten werden sofort beim Spieltag auf die beteiligten
Vereine umgelegt. Der ausrichtende Verein ist dafür verantwortlich.
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Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsturniere der Jugend
zu den Verbandsspielklassen im Spieljahr 2015/2016
Die Richtlinien für SR, ZN und SK für die Qualifikationsturniere der Jugend zu den Verbandsspielklassen im
Spieljahr 2015/2016 sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen.
Vorbemerkung:
Die Qualifikationsturniere sind auf der Grundlage der Satzungen und Ordnungen des DHB und des HVW
durchzuführen.
Die Spiele werden nach den derzeit gültigen Internationalen Handballregeln durchgeführt.
Die verantwortliche Leitung des Spielbetriebs obliegt dem Verbandsausschuss Spieltechnik auf
Verbandsebene.
Spielleitende Stellen i.S. des § 1 Abs. 2 SpO DHB sind die Bezirksspielwarte der männlichen Jugend und
der weiblichen Jugend soweit die Durchführungsbestimmungen im Einzelfall keine abweichende
Bestimmung treffen.
Der ausrichtende Verein hat rechtzeitig vor Turnierbeginn der Spielleitenden Stelle einen
Turnierbeauftragten zu benennen, der für sämtliche dem Ausrichter übertragenen Aufgaben die
Verantwortung trägt und für Rückfragen zur Verfügung steht.
§ 1.
Ansetzung von Spielen
Die Spielpläne müssen eingehalten werden. Ist eine Mannschaft oder der/die SR zum festgesetzten
Zeitpunkt nicht angetreten, so haben die anwesenden Mannschaften und SR 15 Minuten zu warten.
Folgende Spiele können von der Spielleitenden Stelle kurzfristig angesetzt werden:
a.
Entscheidungsspiele
b.
Ausscheidungsspiele
Sämtliche unter Ziffer 1 aufgeführten Spiele können von der Spielleitenden Stelle auf einen Wochentag
angesetzt werden.
§ 2.
Spielzeit
Die Spielzeit beträgt für
A-Jugend: 2 x 15 Min. + 5 Minuten Halbzeitpause, ohne Team-Time-out
B-Jugend: 2 x 15 Min. + 5 Minuten Halbzeitpause, ohne Team-Time-out
C-Jugend: 1 x 25 Min. mit einem Team-Time-out pro Mannschaft
D-Jugend: 2 x 12 Min. + 3 Minuten Halbzeitpause, mit Team-Time-out
§3
Anzahl der Spieler (Regel 4:1 IHF):
Jede Mannschaft besteht aus bis zu 14 Spielern.
§ 4.
Spielwertung und Anspiel
Die Spiele werden in Turnierform (einfache Runde) ausgetragen.
Der erstgenannte Verein hat Anspiel bzw. Heimrecht.
Nach Beendigung aller Gruppenspiele ist eine Tabelle zu erstellen.
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Sind zwei oder mehr Mannschaften punktgleich, so wird - um eine Entscheidung herbeizuführen - wie folgt
gewertet:

1. a.
Sind zwei Mannschaften betroffen, gilt das Spiel der betroffenen Mannschaften
untereinander, zuerst nach Punkten, dann das Torverhältnis, errechnet im Subtraktionsverfahren
(direkter Vergleich).

b.
Sind zwei Mannschaften betroffen, weil das Gruppenspiel der beiden Mannschaften
unentschieden endete, so wird - im Anschluss an das letzte Gruppenspiel - ein 7-m-Werfen bis zur
Entscheidung durchgeführt (Anlage - Ausführungsbestimmungen für das 7-m-Werfen).

2. a.
Sind drei und mehr Mannschaften betroffen, so ist nur unter den betroffenen Mannschaften
eine Tabelle zu erstellen (der direkte Vergleich ist nicht mehr möglich).

Gewertet wird zuerst nach Punkten, dann das Torverhältnis, errechnet im
Subtraktionsverfahren. Ist auch dann noch keine Entscheidung möglich, dann zählt die höhere Zahl der
erzielten Tore.

b.
Ist auch dann noch keine Entscheidung möglich, so wird im Anschluss an das letzte
Gruppenspiel ein 7-m-Werfen bis zur Entscheidung durchgeführt (Anlage - Ausführungsbestimmungen
für das 7m-Werfen).
Bei drei Mannschaften wird gelost. Eine Mannschaft erhält ein Freilos. Der Gewinner des 7m-Werfens
der beiden verbleibenden Mannschaften tritt gegen den Gewinner des Freiloses an.

Bei vier Mannschaften wird ebenfalls gelost. Je zwei Teams treten gegeneinander an. Die
beiden Gewinner treten erneut gegeneinander an. Sofern der 3. Platz in der Gruppe zu einer besseren
Qualifikation gegenüber dem 4. Platz berechtigt, müssen auch die Verlierer gegeneinander antreten.
Platzierungsspiele:
Ist ein Platzierungsspiel nach der regulären Spielzeit unentschieden, wird ein 7-m-Werfen bis zur
Entscheidung durchgeführt (Anlage: - Ausführungsbestimmungen für das 7m-Werfen).
§5
Altersklassen
A-Jugend:
ab dem 01.01.1997 bis zum 31.12.1998 geboren
B-Jugend:
ab dem 01.01.1999 bis zum 31.12.2000 geboren
C-Jugend:
ab dem 01.01.2001 bis zum 31.12.2002 geboren
§6
Spielverlegungen
Terminliche Spielverlegungen sind nicht zulässig.
Machen Nutzungsmöglichkeiten von Sportstätten Veränderungen von Spielplänen notwendig, dann
entscheidet allein die Spielleitende Stelle über die Verlegung.
§7
Mannschaftsverantwortlicher / Mannschaftsoffizieller
Der Mannschaftsverantwortliche wird im Spielbericht unter der Rubrik „Offizieller A(MV)“ als erste Person
aufgeführt. Die im Spielbericht eingetragenen Offiziellen haben im Verbandsspielbetrieb der Jugend analog
der Eintragung im Spielbericht die Buchstaben A bis D deutlich sichtbar zu tragen
Verzichtet eine Mannschaft auf einen Mannschaftsverantwortlichen (kein Offizieller auf dem Spielbericht), so
übernimmt ein Spieler dessen Aufgaben. Die Rückennummer dieses Spielers ist vor Spielbeginn in der
Rubrik „Offizieller A(MV)“ einzutragen. Der Mannschaftsverantwortliche (MV) muss bei Jugendmannschaften
das 14. Lebensjahr vollendet haben.
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Die Mannschaftsoffiziellen müssen im Auswechselraum komplette Sport- oder Zivilkleidung tragen. Farben,
die zu Verwechslungen mit den gegnerischen Feldspielern führen können, sind nicht erlaubt.
§8
Zeitnehmer und Sekretär
Beide Vereine stellen Zeitnehmer und Sekretär als Gehilfen der SR. In der Regel stellt der erstgenannte
Verein den ZN, der Gastverein den SK.
Bei Qualifikationsturnieren kann der anreisende Verein auf die Besetzung des Zeitnehmertisches verzichten,
muss jedoch den ausrichtenden Verein spätestens einen Tag vor dem Spieltermin davon unterrichten. In
diesem Fall stellt der Ausrichter einen adäquaten Ersatz.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht eingeteilt werden; Ausnahme: SR mit gültigem
Ausweis.
Der Ausrichter hat dem Zeitnehmer oder Sekretär zwei Spielbälle gemäß IHF-Regel 3, eine Stoppuhr, die
offiziellen DIN-A-4-Vordrucke für Zeitstrafen in Papierform (kein abwischbarer Folienvordruck) und
ausreichender Anzahl, eine Pfeife, zwei grüne DIN-A5-Karten (Team-Time-out-Karten; jeweils ca. 15 x 20
cm) eine Aufstellvorrichtung für die Team-Time-out-Karten und zwei Aufstellvorrichtungen für Zeitstrafen
sowie Schreibzeug zur Verfügung zu stellen.
Die Verwendung einer öffentlichen Zeitmessanlage ist wünschenswert. Sie darf allerdings nur benutzt
werden, wenn sie vom Zeitnehmertisch aus zu bedienen ist. Sonst bedient sich der Zeitnehmer einer
Tischstoppuhr (Zifferblatt soll einen Mindestdurchmesser von 11 cm haben), einer Tischtimer-Großstoppuhr
oder einem vom DHB zugelassenen Handball-Timer. Die Uhren sind möglichst vorwärts laufen zu lassen
(0:00 60:00 min. bzw. pro Halbzeit 0:00  30:00 min.). Die Reserveuhr soll unter dem Zeitnehmertisch
stehen. Erst wenn sie benötigt wird, steht sie auf dem Tisch. Sind die Unterlagen am Zeitnehmertisch nicht
komplett vorhanden, so sind die Schiedsrichter verpflichtet, dies unter Angabe der fehlenden
Ausrüstungsgegenstände im Spielprotokoll zu vermerken.
Bei Verwendung einer öffentlichen Zeitmessanlage muss das automatische Horn eingeschaltet sein.
Die Richtlinien für Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär (siehe Anhang) sind Bestandteil dieser
Durchführungsbestimmungen und zu beachten!
§9
Schiedsrichtereinteilung
Die Einteilung der SR erfolgt durch die Zuordnung der HVW-Geschäftsstelle an die Bezirkskommission
Schiedsrichterwesen.
Beim Ausbleiben der eingeteilten SR gelten die Bestimmungen des § 77 Abs. (1), (2), (5) und (6) SpO DHB.
Die Vereine müssen sich auf einen anwesenden SR einigen. SR, die in einer anderen Funktion für ihren
Verein anwesend sind, (z.B. als Spieler, Betreuer, Trainer), müssen die Leitung des Spiels nicht
übernehmen. Die Qualifikationsspiele müssen in jedem Fall durchgeführt werden; hier gilt § 21 Abs. (2)SpO
DHB. Im Übrigen ist die Leitung von Spielen durch SR ohne offiziellen Auftrag untersagt.
Auch ist es dem/den SR nicht gestattet, einen Spielauftrag ohne triftigen Grund zurückzuweisen oder ihn –
ohne vorherige Verständigung und Zustimmung des zuständigen SR-Einteilers – an einen anderen, nicht
eingeteilten SR abzugeben.
Werden zur Leitung von Spielen Schiedsrichter-Neulinge eingeteilt, so erfolgt eine Betreuung durch
Schiedsrichter-Paten. Diese Schiedsrichter-Paten werden von der zuständigen Bezirks-SR-Kommission
vorgeschlagen und durch den Bezirksvorstand berufen. Der Schiedsrichter-Pate ist berechtigt, Anordnungen
zu treffen, die für die Durchführung des Spieles zweckdienlich sind.
Die Anwesenheit eines Schiedsrichter-Paten ist vom Schiedsrichter im Spielbericht zu vermerken. Der
Bericht des Schiedsrichter-Paten ist innerhalb von drei Tagen an den zuständigen (Paten-) Einteiler zu
senden.
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Aufgaben und Pflichten der SR sind in den „Richtlinien für SR, ZN und SK für die Qualifikationsturniere der
Jugend zu den Verbandsspielklassen im Spieljahr 2015/2016“ festgelegt.
§ 10
Finanzielle Entschädigung für Schiedsrichter
Für die dem SR entstandenen Fahrtauslagen, ihren Verpflegungsmehraufwand und für die
Spielleitungsentschädigung (SLE) haftet in jedem Fall der Veranstalter.
Bei Nichtdurchführung oder Ausfall eines Spieles haben die SR Anspruch auf Ersatz der Fahrtauslagen und
auf50 Prozent der angeführten Entschädigung als Kostenersatz.
Je Qualifikationsturnier werden die Kosten für SR auf die beteiligten Vereine umgelegt. Für die korrekte
Umlage ist der Ausrichter verantwortlich, sonst übernimmt dieser die angefallenen Kosten.
Die anteiligen SR-Kosten sind von den beteiligten Vereinen spätestens vor dem letzten Spiel vor Ort an den
ausrichtenden Verein gegen Quittung zu bezahlen (reisende Mannschaften bitte ausreichend Geld
mitnehmen!).
Jugend
Spielklassen
SLE
7,50 €/Stunde (Abwesenheit vom Wohnort)
Turniere u. Jugend-Spieltage
0,32 €/km / Team
Fahrtkosten
0,30 €/km / Einzel
12,00 € ab 8 Stunden
Verpflegungsmehraufwand
§ 11
Spielfläche
Die Spielfläche für Qualifikationsspiele der A-, B- und C-Jugend ist ein Rechteck von mindestens 40 m
Länge und mindestens 20 m Breite.
Im Übrigen wird auf Regel 1:1 IHF-Regeln (inkl. Abbildungen) und die Richtlinien für Spielfläche, Tore,
Auswechselbereich und Sicherheitszonen des DHB verwiesen. Jeder Mannschaft sind im
Auswechselbereich jeweils zwei Langbänke oder ersatzweise 15 Stühle zur Verfügung zu stellen, die in
Form und Design identisch sein müssen. Sondergenehmigungen sind von den Vereinen rechtzeitig beim
Verbandsausschuss Spieltechnik zu beantragen.
§ 12
SpielberichtOnline (SBO)
Grundsätzlich:
1. SBO kann nur bei namentlich angesetzten Paarungen verwendet werden, sog. Platzierungsspiele
können nicht mit SBO abgedeckt werden.
2. Ein 7m-Werfen nach Beendigung aller Gruppenspiele kann nicht mit SBO abgedeckt werden.
In beiden Fällen ist ein Papierspielberichtsbogen zu verwenden. Dabei genügt beim 7-m-Werfen die
Eintragung der Trikotnummern jener Spieler, die im SBO für dieses Spiel bereits eingetragen waren.
Für das Platzierungsspiel muss ein Spielberichtsbogen in Papierform vollständig von den beteiligten
Mannschaften, sowie Zeitnehmer, Sekretär und Schiedsrichtern ausgefüllt werden.
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Für den elektronischen Spielbericht ist mindestens ein 10 Zoll Tablet, ein Notebook oder ein Laptop zur
Verfügung zu stellen, auf dem die aktuelle Version von Google Chrome installiert ist. Vereinen, die mit der
Browserversion von SBO arbeiten, steht immer die aktuellste Version zur Verfügung.
Vereine, die SBO als App verwenden, sind verpflichtet, immer die aktuellste zur Verfügung stehende AppVersion zu verwenden. Zudem ist eine Androidversion 4.2 oder höher erforderlich.
Die aktuellste Version kann immer über die Homepage http://sbo-app.handball4all.de/ abgerufen werden.
Die Mannschaftsverwaltung ist im Vereinsaccount auf der HVW-Homepage zu finden. Dort müssen zuerst
alle an SBO beteiligten Mannschaften angelegt und mit der zutreffenden Spielklasse verknüpft werden.
Zudem ist pro Mannschaft eine PIN zu vergeben. Nähere Details sind den Schulungsunterlagen im
Vereinsaccount zu entnehmen.
Hinweis: Pro Spielsaison und Spielklasse muss eine neue Verknüpfung vorgenommen werden
(Staffelbezeichnung beachten).
Ausfall des elektronischen Spielberichts (SBO)
Grundsätzlich ist bei einem Ausfall des elektronischen Spielberichts ausnahmslos der Spielbericht in
Papierform der Auflagen 2013 oder 2014 in 5-facher Ausfertigung zu verwenden. Bei Spielen in Turnierform
genügt ein einfacher Spielberichtsbogen pro Spiel.
Ist bis zu einer Stunde vor Turnierbeginn bekannt, dass SBO nicht zur Verfügung steht, dann ist der
Spielberichtsbogen in Papierform spätestens 30 Minuten (Jugend) vor Spielbeginn vom Heimverein in
Druckbuchstaben ausgefüllt an den Gastverein auszuhändigen. Dieser hat ihn 20 Minuten vor Spielbeginn,
ebenfalls in Druckschrift ausgefüllt, an die Schiedsrichter zu übergeben. Gleichzeitig erhalten die
Schiedsrichter von den Vereinen zusammenhängend und sortiert die Spielausweise der Spieler, die im
Spielprotokoll eingetragen sind. Die Spielernamen sind nach den Trikotnummern aufsteigend einzutragen.
Fällt SBO während des Spieles aus, dann ist ab diesem Zeitpunkt unbedingt ein Spielbericht in Papierform
weiterzuführen. Spielrelevante Eintragungen, welche die Schiedsrichter selbst auch notieren, sind zu
übernehmen. Der Spielbericht muss bis zum Ende des Spieles bzw. vor der endgültigen Unterzeichnung
durch die Mannschaftsoffiziellen und Schiedsrichter vollständig ausgefüllt werden.
Einer der Mannschaftsoffiziellen hat die Kenntnisnahme aller im Schiedsrichter- und Spielbericht vermerkten
Eintragungen in Gegenwart der/des Schiedsrichter/s bis spätestens 20 Minuten nach Spielende in der
Schiedsrichterkabine unterschriftlich zu bestätigen.
Das Original des Spielberichts ist am ersten Werktag nach dem Spiel postalisch an die Spielleitende Stelle
(siehe oben) zu senden, die erste Kopie geht in der gleichen Frist an den zuständigen
Schiedsrichtereinteiler.
§ 13
Spielausweise
Spielausweise sind Eigentum des HVW. Änderungen oder Eintragungen sind unzulässig. Die SR haben
Spielausweise, deren Eintragungen fehlerhaft oder verändert sind, einzubehalten und an die Spielleitende
Stelle zu senden. Außerdem sind sie verpflichtet, die Daten im Spielausweis zu prüfen und mit den
Eintragungen im Spielprotokoll zu vergleichen (siehe § 81 (2) SpO DHB). Besonderheiten sind im
Spielprotokoll zu vermerken. Bei fehlenden Stempeln ist lediglich ein Vermerk auf dem Spielbericht
vorzunehmen.
§ 14
Ausrüstung
Alle Feldspieler einer Mannschaft müssen einheitliche Spielkleidung tragen. Es müssen auf der
Trikotvorderseite mindestens 10 cm hohe und auf der Trikotrückseite mindestens 20 cm hohe sichtbare
Ziffern vorhanden sein.
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Bei Trikotgleichheit ist die Gastmannschaft zum Wechseln des Trikots verpflichtet. Gemäß Regelwerk bleibt
die Farbe „schwarz“ den Schiedsrichtern vorbehalten.
Jede Mannschaft hat vor Spielbeginn ein Überziehleibchen, in der Farbe identisch mit dem Torhütertrikot, für
den 7. Feldspieler vorzulegen.
Der Ausrichter hat mindestens eine Person als „Wischer“ zur Verfügung zu stellen, welche nicht als Spieler,
Offizieller, Zeitnehmer, Sekretär oder Hallensprecher fungiert.
§ 15
Ergebnismeldung bei Ausfall von SBO
Der ausrichtende Verein ist verpflichtet, das Spielergebnis nach Spielende per SMS weiterzuleiten.
Bei der Übermittlung ist eine vorherige Anmeldung auf der Internetseite des HVW erforderlich. Danach kann
jeder angemeldete Vereinsmitarbeiter/Spieler das Spielergebnis melden. Detaillierte Informationen hierzu
sind im geschützten Bereich auf der Homepage zu finden.
Ergebnismeldung per SMS für alle Spiele:
SMS an: 0173 – 786 17 73
Die Ergebnisse aller Spiele, die an einem Samstag bis 16:00 Uhr beginnen, müssen bis spätestens 18:00
Uhr am gleichen Tag gemeldet werden. Alle anderen Wochentag- und Samstagspiele müssen bis
spätestens 23:00 Uhr am gleichen Tag gemeldet werden.
Sonn- und Feiertagspiele, die zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr beginnen, müssen bis spätestens 16:00
Uhr durchgegeben werden. Sonn- und Feiertagspiele, die nach 14:00 Uhr beginnen, sind grundsätzlich
innerhalb von 30 Minuten nach Spielende zu melden.
§ 16
Nutzungsbestimmungen der Wettkampfstätten
Verstößt ein Verein gegen die Nutzungsbestimmungen, die der Eigentümer der Wettkampfstätte erlassen
hat und die bekannt gegeben worden sind (insbesondere Haftmittelverbote), so hat er die sich daraus
ergebenden Folgen zu tragen und ist zusätzlich entsprechend § 6 RO HVW von der Spielleitenden Stelle
Recht zu bestrafen. Rechts- oder Regressansprüche, auch im Hinblick auf Vandalismus, gehen zu Lasten
des verursachenden Vereins.
Die Haftmittelverbote – absolut oder eingeschränkt – werden im aktuellen Hallenverzeichnis auf der
Homepage veröffentlicht und sind bindend. Ist nur ein bestimmtes Haftmittel erlaubt, hat der Ausrichter
dieses allen Mannschaften für die Verwendung vor Ort zur Verfügung zu stellen. Eine Änderung der
Nutzungsbestimmungen/insbesondere Haftmittelverbote ist vom Verein umgehend der Geschäftsstelle des
HVW unter Vorlage der Bescheinigung des Halleneigentümers schriftlich anzuzeigen. Die Änderung wird
erst mit Eingang der Änderungsanzeige bei der Geschäftsstelle des HVW wirksam.
Das Anbringen von Haftmitteldepots an Schuhen, Armen, u.a. ist generell nicht gestattet! Die Schiedsrichter
sind verpflichtet, die durch eigene Wahrnehmung festgestellte Verwendung von Haftmitteln unter Angabe
der dies betreffenden Mannschaft im Spielbericht zu dokumentieren.
Nicht erlaubt ist auch die Verwendung von verstärkten (pneumatisch, elektrisch, etc.) Lärminstrumenten und
Zusatzmikrofonen im Zuschauerbereich.
§ 17
Hallensprecher
Der Hallensprecher darf nicht im Bereich des Zeitnehmertisches, der Auswechselzonen und der
Coachingzone Platz nehmen. Die Äußerungen des Hallensprechers haben sich auf die für alle Beteiligten
(Spieler, SR, Offizielle, Presse, Zuschauer, usw.) notwendigen und gewünschten sachlichen Informationen
(Nennung der Torschützen, aktueller Spielstand, Resultate anderer Spiele, Hinweise auf organisatorische
Abläufe vor Ort, Vereinsveranstaltungen, Auswärtsspiele, Mitfahrgelegenheiten, Werbedurchsagen, etc.) zu
beschränken. Unerwünscht sind jegliche Äußerungen und Kommentare zu Schiedsrichterentscheidungen,
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zum Verhalten und zu den Leistungen einzelner Spieler, aufputschende und anfeuernde Äußerungen, sowie
Musikeinspielungen (u.a. Fanfaren, Trompetensoli, etc.) während des laufenden Spieles mit Ausnahme des
Zeitrahmens zwischen einem Torerfolg und dem Wiederanpfiff durch den Schiedsrichter. Die Missachtung
dieser Vorgaben, unsportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten können zur Ablösung durch die
Schiedsrichter und mit einer Bestrafung gemäß § 25 Abs. 4 RO DHB in Höhe bis zu 5 000,00 € geahndet
werden.
§ 18
Sanitätsdienst
Der Ausrichter muss dafür Sorge tragen, dass eine in Erster Hilfe ausgebildete Person bei den Spielen
anwesend ist.
§ 19
Getränke/Umkleideraum für Schiedsrichter
Der Heimverein stellt den SR rechtzeitig vor Spielbeginn einen separaten, abschließbaren Umkleideraum mit
Tisch und Sitzgelegenheit sowie zwei Flaschen Mineralwasser zur Verfügung.
Den Mannschaften müssen keine Getränke zur Verfügung gestellt werden.
§ 20
Einschränkung bei der Teilnahme mehrerer Mannschaften eines Vereins an den
Qualifikationsspielen
Zulassung von Mannschaften
Die Zulassung zu den Qualifikationsspielen ist für mehrere Mannschaften eines Vereins begrenzt. Dabei ist
es unerheblich, ob die einzelnen Mannschaften an den BWOL-/JBLH-Qualifikation oder nur an der HVWQualifikation teilnehmen:
Männliche A-Jugend – max. 2 Mannschaften für BWOL/JBLH und HVW-Quali
Männliche B-Jugend – max. 2 Mannschaften für BWOL- und HVW-Quali
Weibliche A-Jugend – max. 2 Mannschaften für BWOL/JBLH und HVW-Quali.
Qualifiziert sich jedoch eine Mannschaft nicht für die Spiele in der BWOL, kann die zweite Mannschaft nicht
in der Württemberg-Liga spielen und wird in den Bezirk zurückgestuft.Ist bereits zum Meldetermin bekannt,
dass eine über den Bezirk qualifizierte Mannschaft nicht teilnehmen kann, dann kann der Bezirk die
nachfolgend platzierte Mannschaft melden.
Weibliche B-Jugend – max. 2 Mannschaften für BWOL- und HVW-Quali
Ergänzung zu § 55 SpO DHB – Festspielen
Die Qualifikationsspiele auf Bezirks- und auf Verbandsebene zur Ermittlung der Mannschaften der
Verbandsklasse bzw. der BW-Oberliga/mA-Jugend Bundesliga Handball bilden eine eigenständige, in
sich abgeschlossene Spielrunde.
Für Vereine mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das Spielrecht der Spieler/innen
vom 1. Qualifikationsspiel auf Bezirksebene bis zum letzten Spiel der letzten Runde der Qualifikation auf
Verbandsebene/HBW- oder DHB-Ebene in entsprechender Anwendung des § 55.1-5,7-12 SpO DHB
eingeschränkt. Die Mannschaften sind von den Vereinen bzw. Spielgemeinschaften als 1., 2., 3., n-te
Mannschaft zu bezeichnen (§ 7 Ziffer 2 SpO HVW). Die Mannschaft mit der niedrigeren Ziffer ist
gegenüber der Mannschaft mit der höheren Ziffer jeweils die höhere Mannschaft i. S. des § 55 SpO
DHB.
Nach Beendigung der Qualifikationsrunde (Ziffer 1.) beginnen die Meisterschaftsspiele im Sinne des § 9
SpO DHB. Sie bilden wiederum eine eigenständige, in sich abgeschlossene Spielrunde
(Meisterschaftsrunde).
Für Vereine bzw. Spielgemeinschaften mit mehreren Mannschaften in derselben Altersklasse wird das
Spielrecht der Spieler/innen gem. § 55 SpO DHB eingeschränkt. Es gilt Ziffer 1. Absatz 2, Satz 2 und 3.
Nur gültig für die C-Jugend: Bei zwei Mannschaften eines Vereines bzw. einer Spielgemeinschaft wird
die Mannschaft, die nach Beendigung der Spiele der Verbandsklasse und Aufteilung in WürttembergOberliga und Landesliga die höhere Spielklasse erreicht, unabhängig davon, ob sie ursprünglich als 1.
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oder 2. Mannschaft bezeichnet worden war, in jedem Fall gegenüber der anderen Mannschaft des
Vereins bzw. der Spielgemeinschaft die höhere Mannschaft; sie ist als 1. Mannschaft zu bezeichnen.
§ 21
Auswahlspieler/-spielerinnen im Spielbetrieb (zu § 82, Ziff. (8), DHB-SPO)
Am Tag eines Lehrgangsbeginns dürfen Auswahlspieler-/innen in keinem Spiel ihres Vereins zum Einsatz
kommen. Am Tag eines Lehrgangsendes kann die Freigabe für den Einsatz über den zuständigen
Landestrainer eingeholt werden.
§ 22
Spielmodi der HVW-Qualifikation
Für die HVW-Qualifikation können die Bezirke in den einzelnen Altersklassen folgende Mannschaftszahlen
melden:
A-Jugend weiblich: 2 Teilnehmer
A-Jugend männlich: 3 Teilnehmer
B-Jugend weiblich: 2 Teilnehmer
B-Jugend männlich: 3 Teilnehmer
C-Jugend:
4 Teilnehmer
HVW-Qualifikation der männlichen Jugend A
1. HVW-Qualifikationsebene
Die Erst-, Zweit- und Drittplatzierten der Bezirke treten in zwei Qualifikationsrunden zur Ermittlung der
Teilnehmer an der Württemberg-Oberliga an.
Es wird in maximal sechs Gruppen à vier Mannschaften gespielt.
Aus den Gruppen 1 - 6 spielen die Erst- und Zweitplatzierten ab September in der Württemberg-Oberliga.
Die Drittplatzierten qualifizieren sich für die 2. HVW-WOL-Qualifikationsebene.
Die Viertplatzierten fallen sofort wieder in den Bezirk zurück.
2. HVW-WOL-Qualifikationsebene
Es wird in zwei Gruppen à drei Mannschaften gespielt. Je nach Anzahl der Rückkehrer aus der mA-Jugend
Bundesliga Handball qualifizieren sich bis zu sechs weitere Mannschaften für die Württemberg-Oberliga.
HVW-WL-Qualifikation der männlichen Jugend B
1. HVW-WL-Qualifikationsebene
Die Erst-, Zweit- und Drittplatzierten der Bezirke treten in zwei Qualifikationsrunden zur Ermittlung der
Teilnehmer an der Württemberg-Oberliga an.
Es wird in maximal sechs Gruppen à vier Mannschaften gespielt.
Aus den Gruppen 1 - 6 spielen die Erst- und Zweitplatzierten ab September in der Württemberg-Liga. Die
Drittplatzierten qualifizieren sich für die 2. HVW-WL-Qualifikationsebene.
Die Viertplatzierten fallen sofort wieder in den Bezirk zurück.
2. HVW-WL-Qualifikationsebene
Es wird in zwei Gruppen à drei Mannschaften gespielt. Je nach Anzahl der Rückkehrer aus der HBWBWOL-Qualifikation qualifizieren sich keine bzw. bis zu fünf weitere Mannschaften für die Württemberg-Liga.
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HVW-WL-Qualifikation der weiblichen Jugend A
1. HVW-WL-Qualifikationsebene
Die Erst- und Zweitplatzierten der Bezirke treten in zwei Qualifikationsrunden zur Ermittlung der Teilnehmer
an der Württemberg-Liga an.
Es wird in maximal vier Gruppen à vier Mannschaften gespielt.
Aus den Gruppen 1 - 4 spielen die Erstplatzierten ab September in der Württemberg-Liga. Die
Zweitplatzierten qualifizieren sich für die 2. HVW-WL-Qualifikationsebene.
Die Dritt- und Viertplatzierten fallen sofort wieder in den Bezirk zurück.
2. HVW-WL-Qualifikationsebene
Es wird in einer Gruppen à vier Mannschaften gespielt. Je nach Anzahl der Rückkehrer aus der HBWBWOL-Qualifikation qualifizieren sich keine bzw. bis zu vier weitere Mannschaften für die Württemberg-Liga.
Deshalb wird eine Platzierung ausgespielt.
HVW-WL-Qualifikation der weiblichen Jugend B
1. HVW-WL-Qualifikationsebene
Die Erst- und Zweitplatzierten der Bezirke treten in zwei Qualifikationsrunden zur Ermittlung der Teilnehmer
an der Württemberg-Liga an.
Es wird in maximal vier Gruppen à vier Mannschaften gespielt.
Aus den Gruppen 1 - 4 spielen die Erst- und Zweitplatzierten ab September in der Württemberg-Liga. Die
Drittplatzierten qualifizieren sich für die 2. HVW-WL-Qualifikationsebene.
Die Viertplatzierten fallen sofort wieder in den Bezirk zurück.
2. HVW-WL-Qualifikationsebene
Es wird in einer Gruppen à vier Mannschaften gespielt. Je nach Anzahl der Rückkehrer aus der HBWBWOL-Qualifikation qualifizieren sich zwei bis vier weitere Mannschaften für die Württemberg-Liga.
HVW-Verbandsklassen-Qualifikation der männlichen und weiblichenJugend C
1. HVW-Verbandsklassen-Qualifikationsebene
Die Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertplatzierten der Bezirke treten in zwei Qualifikationsrunden zur Ermittlung der
Teilnehmer an der Verbandsklasse an.
Es wird in acht Gruppen à vier Mannschaften gespielt. In vier Gruppen treten die Erst- und Zweitplatzierten
(Gruppen 1 - 4), in weiteren vier Gruppen die Dritt- und Viertplatzierten (Gruppen 5 - 8) gegeneinander an.
Aus den Gruppen 1 - 4 spielen die Erst- und Zweitplatzierten ab September in der Verbandsklasse. Die Drittund Viertplatzierten qualifizieren sich für die 2. HVW-VK-Qualifikationsebene.
Aus den Gruppen 5 - 8 qualifizieren sich die Erst- und Zweitplatzierten für die 2. HVW-VKQualifikationsebene. Die Dritt- und Viertplatzierten fallen sofort wieder in den Bezirk zurück.
2. HVW-Verbandsklassen-Qualifikationsebene
Es wird in vier Gruppen à vier Mannschaften gespielt. Die Erst-, Zweit- und Drittplatzierten spielen ab
September in der HVW-Verbandsklasse, die Viertplatzierten gehen in den Bezirk zurück.
§ 23
Ausrichter eines Qualifikationsturniers auf Verbandsebene
Alle Vereine, die sich für die HVW-Qualifikation auf Verbandsebene qualifiziert haben, können sich als
Ausrichter eines Turniers bewerben. In den Altersklassen A- und B-Jugend werden nach Möglichkeit Hallen
ausgewählt, in denen kein absolutes Haftmittelverbot besteht.
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Die Unterlagen hierzu sind über den Bezirk erhältlich, die Meldung kann mit dem entsprechenden Formular
direkt an Andrea Schiele (HVW-Geschäftsstelle) per Fax (0711) 2 80 77-524 oder per E-Mail [email protected] erfolgen.
An der 2. Qualifikationsrunde beteiligte Mannschaften, die ein Turnier dieser Runde ausrichten wollen,
müssen umgehend montags nach der 1. Runde bis 12:00 Uhr die verbindliche schriftliche Meldung
(Meldebogen über den Bezirk erhältlich) an Andrea Schiele (HVW-Geschäftsstelle) per Fax (0711) 2 80 77524 oder per E-Mail [email protected] schicken.
§ 24. Ordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile sind Ordnungswidrigkeiten und
gemäß § 6 RO HVW zu ahnden. Insbesondere gilt dies für die im Hallenverzeichnis bekannt gegebenen
Haftmittelverbote bzw. -einschränkungen. Die Vereine haben die daraus resultierenden zivilrechtlichen
Folgen zu tragen.
§ 25.
Salvatorische Klausel
Notwendige Ergänzungen oder Korrekturen dieser Durchführungsbestimmungen können jederzeit durch den
Verbandsausschuss Spieltechnik unter Berücksichtigung von sportlichen Gesichtspunkten beschlossen
werden.
gez. Horst Keppler
Vorsitzender Verbandsausschuss Spieltechnik
gez. Otto Ziegler
Verbandsspielwart männliche Jugend
gez. Thomas Hettler
Verbandsspielwart weibliche Jugend
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Richtlinien für Hallenspiele für Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär für die
Qualifikationsturniere der Jugend zu den Verbandsspielklassen im Spieljahr 2015/2016
Für Schiedsrichter/Sekretär/Zeitnehmer gelten die Internationalen Hallenhandball-Spielregeln (Ausgabe
2010) sowie die Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsturniere der Jugend zu den
Verbandsspielklassen im Spieljahr 2015/2016.
Im Bereich des HVW und seiner Bezirke werden Sekretär(S)und Zeitnehmer(Z) von den beteiligten
Vereinen gestellt. Der Heimverein stellt in der Regel den Zeitnehmer, der Gastverein den Sekretär
(siehe auch Ziffer 5. der Durchführungsbestimmungen). Dabei ist dafür zu sogen, dass die eingesetzten
Sportfreunde mit ihren Aufgaben vertraut und sich ihrer Verantwortung als Gehilfen der Schiedsrichter
bewusst sind. Sich nicht neutral oder sich unsportlich verhaltende Zeitnehmer und Sekretäre werden
ihrer Aufgaben entbunden und der Spielleitenden Stelle Rechtgemeldet. Der Verein muss mit dem
Einsatz Neutraler Zeitnehmer/Sekretäre auf seine Kosten rechnen.
Handball-Spielbericht - SpielberichtOnline(SBO)
(1)
In den Verbandsspielklassen und in den Bezirksligen (Frauen/Männer) wird Spielbericht
Online(SBO) eingesetzt (siehe Durchführungsbestimmungen Ziffer 10).
(2)
30 Minuten vor dem Spiel ist eine Kontrolle des Spielberichts durch die Schiedsrichter und den
Sekretär durchzuführen Die entsprechend frühzeitige Anwesenheit aller Beteiligten ist deshalb
erforderlich. Die Spielausweiskontrolle wird nur durch die Schiedsrichter durchgeführt. Die
Bezirke können für die Spielklassen unterhalb der Bezirksliga(Frauen/Männer)eine
abweichende Zeitvorgabe festlegen.
Beide Vereine stellen Zeitnehmer und Sekretär als Gehilfen der Schiedsrichter. In der Regel
stellt der Heimverein den Zeitnehmer, der Gastverein den Sekretär. Im Rahmen der
Technischen Besprechung kann in Absprache mit den Schiedsrichtern ein Wechsel der Funktion
von Zeitnehmer und Sekretär vereinbart werden.
Nach Ende der 1.HZ und nach Spielende gehen die Schiedsrichter direkt in die Kabine, um dort
mit dem Sekretär dessen Eintragungen mit den eigenen Aufzeichnungen zu vergleichen.
Eine Kontrolle hat grundsätzlich nur in der Schiedsrichterkabine zu erfolgen. Das gleiche gilt
auch nach Spielende.
(3)
Die Schiedsrichter haben im Spielbericht nur noch Wahrnehmungen zu schildern, die sie
jeweils veranlasst haben, Disqualifikationen nach Regel8:6 und 8:10auszusprechen.
(4)
Die Schiedsrichter tragen die Verantwortung, dass der SBO ordnungsgemäß ausgefüllt ist. Sie
kontrollieren die Eingaben des Sekretärs und ergänzen ggfls. den Spielbericht. Die
Unterschriften/ PIN-Eingabe beider Vereine, Schiedsrichter und der Aufsicht müssen in
beiderseitiger Anwesenheit und in Anwesenheit von Zeitnehmer und Sekretär bis spätestens 20
Minuten nach Spielende erfolgen. Dabei werden auch Einspruchsgründe der Vereine auf deren
Verlangen eingetragen. Weitere Eintragungen sind nun nicht mehr zulässig!
Spielregel18- Der Zeitnehmer und der Sekretär
(5)
Der Sekretär ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Führung des SBO ,das Eintreten von
Spielern, die nach Spielbeginn ankommen und das Eintreten von nichtteilnahmeberechtigten
Spielern. Streichungen von eingetragenen Spielern/Offiziellen sind nach Spielbeginn nicht
mehr möglich.
Er verwaltet den SBO mit den dazu erforderlichen Angaben(Tore,Torschützen,Spielstand,7m,Verwarnungen, Hinausstellungen, Disqualifikationen und Reduzierungen einer Mannschaft).
(6)
Der Zeitnehmer hat die Hauptverantwortung für die Spielzeit, dasTime-out/Team-Time-out und
die Hinausstellungszeit hinausgestellter Spieler.
Andere Aufgaben ,wie die Kontrolle der Zahl der Spieler und Mannschaftsoffiziellen im
Auswechselraum sowie das Aus- und Eintreten von Auswechselspielern gelten als
gemeinsame Verantwortung. Nur der Zeitnehmer darf alle notwendigen Spielunterbrechungen
vornehmen ( siehe auch IHF-Erl. 7 zu dem korrekten Verfahren beim Eingreifen von
Zeitnehmer/Sekretär).
Wenn die öffentliche Zeitmessanlage mit automatischem Signal ausfällt oder das eingeschaltete
Signal kaum zu hören ist, übernimmt der Zeitnehmer die Verantwortung für das Auslösen des
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Schlusssignals zur Halbzeit bzw. zum Spielende. Die Einstellung „Automatisches Signal“ hat
jedoch absolute Priorität bei Verwendung der öffentlichen Zeitmessanlage.
Zusammenarbeit Zeitnehmer /Sekretär
(7)
30 Minuten vor Beginn des Spieles sprechen sich die Schiedsrichter mit Zeitnehmer und
Sekretär über jene Aufgaben ab, die eine unbedingte Zusammenarbeit unumgänglich machen
und welche ohne vorherige Abstimmung einfach nicht richtig lösbar sind. Hierzu gehören u.a.
Handhabung des Team-Time-out, fehlerhaftes Wechseln, Kommunikation mit den
Schiedsrichtern (Zeichengebung), Verwarnungen, Hinausstellungen, Disqualifikationen,
Reduzierungen einer Mannschaft und die Führung des (elektronischen) Spielberichts. Nach
dem Spiel bleiben Zeitnehmer und Sekretär solange in der Schiedsrichter-Kabine, bis der
Spielbericht von allen Beteiligten mit der PIN- Eingabe abgeschlossen ist.
Erfolgt die Spielunterbrechung durch ein Signal des Zeitnehmers (2:8b-c >TTO,
Wechselfehler, Rückfragen, usw.) muss der Zeitnehmer die Uhr sofort, ohne Bestätigung
durch die Schiedsrichter, anhalten.
Bei Vergehen im Auswechselraum ist das Spiel nicht zu unterbrechen(IHF-Erl.Nr.7). Die
Schiedsrichter alleine entscheiden, wann sie gegen Personen im Auswechselraum
einschreiten. In Ausnahmefällen(z.B. mangelhafte Sicht auf das Spielgeschehen durch
stehende Spieler oder Offizielle die auf entsprechende Hinweise von Zeitnehmer oder Sekretär
nicht reagieren; etc.) können sich Zeitnehmer oder Sekretär bei der nächsten
Spielunterbrechung beiden Schiedsrichtern bemerkbar machen.
(8)
Zeitnehmer und Sekretär nehmen allein am Zeitnehmertisch Platz. Bei Einsatz einer
Spielaufsicht (gem.DHB-SPO§80) sitzt diese nicht am Zeitnehmertisch sondern ausnahmslos
auf der Tribüne. Bei Einsatz eines Technischen Delegierten (gem.DHBSPO§80) sitzt dieser am
Zeitnehmertisch direkt neben dem Zeitnehmer. Der Tisch muss nahe der Mittellinie (mind. 50
cm Abstand von der Seitenlinie) zwischen den Auswechselbänken stehen. Diese solten, wenn
möglich, räumlich nach hinten versetzt sein (Figur 1 und Figur 3 der IHF-Regeln).
(9)
Die Auswechselräume sind an der Mittellinie mit einem Abstand von je 4,5 m nach links und
rechts durch eine 15cm lange Linie nach innen und eine 15 cm lange Hilfslinienachaußen
markiert(1:9 und Figur 3). 3,5 m von der Mittellinie beginnen die Auswechselsitzplätze. Bis
mindestens 8 m von der Mittellinie dürfen sich dabei keinerlei Gegenstände (z.B. Bälle,
Getränkekästen und -flaschen etc.)vor den Auswechselsitzplätzen befinden. Die gedachte
Coachingzone endet 7m von der Torauslinie entfernt. Sie kann durch eine von außen an die
Seitenlinie anschließende Markierung (50 cm lange und 5 cm breite Linie)gekennzeichnet
werden. Der Bereich der Coachingzone darf nicht überschritten werden.
(10)
Wichtig für die Zusammenarbeit zwischen Zeitnehmer, Sekretär und den Schiedsrichtern ist
die Blickverbindung und deutliche Zeichengebung. Durch deutliches Handzeichen gibt
der Sekretär bzw. der Zeitnehmer zu erkennen, dass er das Anzeigen bzw. die
Entscheidungen der Schiedsrichterrichtig erkannt hat. Bei Problemen/Unklarheiten sollten
sich der Zeitnehmer bzw. der Sekretär zusätzlich durch Erheben bemerkbar machen.
(11)
Verwarnung eines Spielers oder eines Offiziellen
Wenn von den Schiedsrichtern ein Spieler oder Offizieller verwarnt wird ,muss dies für den
Sekretärdeutlich sichtbar durch Zeigen der „Gelben Karte“ geschehen. Der Sekretär bestätigt
diese Verwarnung sitzend mit deutlichen Handzeichen und überträgt sie in den SBO. Gegen die
Offiziellen einer Mannschaft sollte nur eine Verwarnung ausgesprochen werden.
(12)
Ein Spieler soll nur einmal die „Gelbe Karte“ erhalten, insgesamt sollen pro Mannschaft nur drei
Verwarnungen ausgesprochen werden; gegen die Offiziellen einer Mannschaft soll nur eine
Verwarnung ausgesprochen werden. Von den höchstens vier Offiziellen (im Falle einer
Disqualifikation kann keine Person ersetzt werden)ist einer als Mannschaftsverantwortlicher
(Offizieller A) im Spielbericht einzutragen. Er allein (ausgenommen zur Beantragung des TeamTime-out) ist berechtigt, Sekretär und Zeitnehmer anzusprechen. Sekretär und Zeitnehmer
haben sich an den Mannschaftsverantwortlichen zu wenden, wenn ihrerseits die Mannschaft
anzusprechen ist.
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(13)
Hinausstellung eines Spielers oder Offiziellen- Reduzierung der Mannschaft
Die Schiedsrichter müssen eine Hinausstellung dem fehlbaren Spieler oder dem Offiziellen
sowie dem Zeitnehmer und Sekretär durch Hochhalten eines gestreckten Armes mit zwei
erhobenen Fingern deutlich anzeigen. Der Sekretär bestätigt die Hinausstellung sitzend mit
deutlichem Handzeichen und trägt diese in den Spielbericht ein.
Besondere Ausnahmen führen jedoch dazu, dass eine Mannschaft auf der Spielfläche für
4 Minuten reduziert wird, wenn ein Spieler, welcher gerade eine Hinausstellung oder eine
Disqualifikation bekommen hat, vor der Wiederaufnahme des Spiels unsportliches Verhalten
begeht oder sich grob unsportlich verhält.
Soweit es sich bei der zusätzlichen Hinausstellung um die zweite oder dritte handelt, bedeutet
dies, dass der Spieler persönlich bestraft ist.
Beispiel (einfache H):
Beispiel (2’+2’)
Beginn der H-Zeit
18:20
Beginnder1.H-Zeit
09:00
Ende der H-Zeit
20:20
Beginnder2.H-Zeit
09:00
Ende der HZeit:13:00
Eine weitere Hinausstellung wird als Reduzierung der Mannschaft bezeichnet und ist im
Spielbericht unter dieser Rubrik- ohne Spielernummer- nur mit der exakten Zeit ,wie bei einer
Hinausstellung, einzutragen.
Beispiel:
3. Hinausstellung eines Spielers:
22:30
Mannschaftsergänzung:26:30
Reduzierung der Mannschaft:
22:30
So ist automatisch nachvollziehbar, wer Verursacher der Reduzierung war.
Die Hinausstellung eines Offiziellen wird im Spielbericht eingegeben, wenn gleich er nur
Verursacher ist und er seine Funktion weiter ausübt. Gegen die Offiziellen einer Mannschaft
sollte nur eine Hinausstellung gegeben werden.
Persönliche Strafen (Verwarnungen, Hinausstellungen und Disqualifikationen), die von den
Schiedsrichtern gegen Spieler oder Offizielle während der Halbzeitpause (einschließlich
eventueller Verlängerungen) ausgesprochen worden sind, sind vor Wiederaufnahme des Spiels
den beiden Mannschaftsverantwortlichen sowie Zeitnehmer und Sekretär mitzuteilen. Der
Sekretär nimmt noch vor Wiederaufnahme des Spiels die notwendigen Eintragungen im
Spielbericht vor.
(14)
Disqualifikation eines Spielers oder eines Offiziellen gemäß Regel 8:5 bzw.8:9
Die Schiedsrichter müssen diese Disqualifikation dem Fehlbaren (Spieler oder Offiziellen) und
Sekretär und Zeitnehmer durch Zeigen der„Roten Karte“ anzeigen. Der Sekretär bestätigt diese
Disqualifikation sitzend mit deutlichem Handzeichen und trägt sie in den Spielbericht ein.
(15)
Disqualifikation eines Spielers oder eines Offiziellen gemäß Regel 8:6 bzw.8:10
Die Schiedsrichter müssen diese Disqualifikation dem Fehlbaren (Spieler oder Offiziellen) und
Sekretär und Zeitnehmer durch Zeigender „Roten Karte“ anzeigen. Der Sekretär bestätigt diese
Disqualifikation sitzend mit deutlichem Handzeichen und trägt ihn in den Spielbericht ein.
Ferner informieren die Schiedsrichter, beide Mannschaftsverantwortlichen sowie Zeitnehmer
und Sekretär unmittelbar über den Umstand, dass bei Disqualifikationen nach Regel 8:6 bzw.
8:10 ein schriftlicher Bericht folgt. Der Sekretär nimmt daraufhin an der dafür vorgesehenen
Stelle im Spielbericht einen entsprechenden zusätzlichen Vermerk(Ankreuzen an der
entsprechenden Stelleinder Spalte „Bericht“)vor.
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(16)
Die Spielzeit
Die Spielzeit endet mit dem automatischen Schlusssignal der öffentlichen Zeitmessanlage oder
mit dem Schlusssignal des Zeitnehmers, wobei nicht die Länge des Signals, sondern dessen
Beginn maßgebend ist.
Die Schiedsrichter allein entscheiden, ob die Spielzeit unterbrochen werden muss (Ausnahme:
Pfiff durch Zeitnehmer) und wann sie fortgesetzt wird. Sie geben dem Zeitnehmer das Zeichen
zum Anhalten (Timeout) mit drei kurzen Pfiffen und Weiterlaufen der Uhr durch Wiederanpfiff.
Die öffentliche Zeitmessanlage ist vom Zeitnehmer beim Zeichen der Schiedsrichter zur
Spielzeitunterbrechung anzuhalten und beim Pfiff zur Wiederaufnahme des Spiels erneut in
Gang zu setzen. Der Zeitnehmer gibt sitzend zu verstehen, dass er die Entscheidung erkannt
hat.
Im Spielbericht wird in der betreffenden Halbzeit bei einem Team-Time-out die gespielte Zeit
bei der beantragenden Mannschaft eingetragen.
Bei Fehlen einer öffentlichen Zeitmessanlage (also bei Verwendung der Tischstoppuhr) ist nach
einer Spielzeitunterbrechung beiden Mannschaftsverantwortlichen die gespielte Zeit bekannt zu
geben.
Ertönt das Schlusssignal bei einem 7-m-Wurf oder direkten Freiwurf oder während der
Ausführung oder in der Flugphase des Balles, muss dieser Wurf wiederholt werden. Das
unmittelbare Ergebnis dieses Wurfs ist abzuwarten, bevor die Schiedsrichter (nicht der
Zeitnehmer )das Spiel beenden.
(17)
Der Zeitnehmer zeigt einen erzielten Treffer nach Anerkennung durch die Schiedsrichter sofort
an der Anzeigetafel an und der Sekretär notiert unmittelbar danach diesen Treffer. Eine
Person hat damit stets Blickkontakt zu den Schiedsrichtern, die selbst sofort die Anzeigetafel
kontrollieren müssen. Fehler sind umgehend zu korrigieren, da Spielzeit und Spielergebnis
stets korrekt angezeigt sein müssen, um Irritationen zu vermeiden. Im notwendigen Fall muss
das Spiel schnellstmöglich unterbrochen werden.
(18)
Zwingendes Time-out bei einer Hinausstellung oder einer Disqualifikation
Bei einer Hinausstellung oder einer Disqualifikation haben die Schiedsrichter Time-out
anzuzeigen.
Der Zeitnehmer hält die Spielzeituhr an, wenn ein Schiedsrichter dies durch drei kurze Pfiffe
und Handzeichen 15 anzeigt. Ersetzt die Uhr in Gang, wenn ein Schiedsrichter das Spiel
wieder anpfeift. Der Zeitnehmer gibt sitzend zu verstehen, dass er die Entscheidungen
erkannt hat.
(19)
Die ordnungsgemäße Besetzung der Auswechselbank
Im Auswechselraum dürfen nur die Auswechsel- und hinausgestellten Spieler sowie maximal
vier Offizielle anwesend sein. Die Verantwortung hierfür trägt nach Spielbeginn der
Mannschaftsverantwortliche. Zeitnehmer und Sekretär haben die Schiedsrichter ab
Spielbeginn bei der nächstmöglichen Unterbrechung über nicht ordnungsgemäße
Besetzungen der Auswechselbank zu informieren.
Bei Spielbeginn dürfen, wenn sieben Spieler auf der Spielfläche sind, pro Mannschaft
höchstens el f Personen auf der Auswechselbank Platz nehmen: sieben Spieler und vier
Offizielle. Es ist nichtmöglich, diese Anzahl zugunsten von Spielern oder Offiziellen zu
verschieben. Während des Spiels kann sich die Anzahl der Spieler aufgrund von
Hinausstellungen erhöhen und um die disqualifizierten Spieler oder Offiziellen verringern.
Disqualifizierte haben den Auswechselraum zu verlassen und dürfen in keiner Form mehr
Kontakt zur Mannschaft haben.
(20)
Die Erteilung der Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberecht ist, wer beim Anpfiff anwesend und im Spielbericht eingetragen ist. Nach
Spielbeginn eintreffende Spieler müssen von Zeitnehmer oder Sekretär die
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Teilnahmeberechtigung erhalten, nachträglich eintreffende Spieler und Offizielle müssen im
Spielbericht nachgetragen werden. Der Mannschaftsverantwortliche meldet solche
Ergänzungen beim Sekretär an. Der Sekretär muss nunmehr umgehend alle Eintragungen im
Spielbericht vornehmen. Hierzu legt der Mannschaftsverantwortliche bei Spielen den
Spielausweis vor und gibt die Trikotnummer bekannt. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens
kann die Teilnahmeberechtigung erteilt werden. Sollte kein Spielausweis vorliegen, bestätigt
der Mannschaftsverantwortliche die Spielberechtigung mit der Unterschrift/Pin-Eingabe nach
dem Spiel.
Greift ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler von der Auswechselbank aus ins Spiel, musste
der Zeitnehmer sofort pfeifen und selbstständig die Uhr anhalten. Anschließend werden die
Schiedsrichter über den Grund der Unterbrechung informiert. Der Sekretär trägt diesen Spieler
im Spielbericht nach, sofern die maximal zulässige Anzahl von 14 Spielern zuvor nicht bereits
erreicht war.
(21)
Das Ein- und Austreten der Auswechselspieler
Das Wechseln von Spielern darf nur vom eigenen Auswechselraum, bis 4,5 m in die eigene
Spielfeldhälfte von der Mittellinie aus (Auswechsellinie), erfolgen. Auswechselspieler dürfen
während des Spiels jederzeit und wiederholt eingesetzt werden, sofern die zu ersetzenden
Spieler die Spielflächeverlassen haben. Dies gilt auch für den Torwartwechsel.
Ein Spieler muss immer als Torwart erkennbar sein. Die als Torwart eingesetzten Spieler
einer Mannschaft müssen sich in der Kleidung farblich und im Design von der eigenen, der
gegnerischen Mannschaft und den gegnerischen Torwarten unterscheiden. Dies trifft auch
auf das zusätzlich übergezogene Trikot zu (die Schiedsrichter haben dies vor Spielbeginn zu
kontrollieren). Zieht ein (Feld-) Spieler ein zusätzliches Trikot über, so muss seine im
Spielbericht eingetragene Nummer sichtbar sein (z.B. übergezogenes Trikot durchsichtig
oder ausgeschnitten und in der gleichen Farbe wie die beiden TW-Trikots dieser
Mannschaft). Hier haben Zeitnehmer und Sekretär besonders auf den korrekten
Wechselvorgangzuachten!
Fehlerhaftes Wechseln gilt bei Spielunterbrechung und Spielzeitunterbrechung gleicher maßen.
Bei Verletzungen können die Schiedsrichter ausnahmsweise zwei teilnahmeberechtigten
Personen der betroffenen Mannschaft die Erlaubniserteilen, die Spielfläche bei einem Time-out
zu betreten (Handzeichen 15 und 16),ausschließlich um verletzte Spieler ihrer Mannschaft
zu versorgen.
Bei fehlerhaftem Ein- und Austreten der Auswechselspieler (gilt also auch für Spieler mit
falscher/ fehlerhafter Trikotfarbe) hat der Zeitnehmer das Spiel sofort durch einen (lauten)
Pfiff ,sitzend und mit bei den Armen deutlich winkend zu unterbrechen. Außerdem hält
er sofort die Spielzeituhr an.
Bei einer Freiwurfentscheidung mit dem Schlusssignal darf nur die Mannschaft, für die der
jetzt direkt auszuführende Freiwurf entschieden wurde, einen Spielerauswechseln. Für die
abwehrende Mannschaft besteht Wechselverbot. Der Versuch, einzuwechseln, ist als
Wechselfehler mit Nennung der Nummer des fehlbaren Spielers den Schiedsrichtern
anzuzeigen. Nur einverletzungsbedingt nichtmehrspielfähiger Torwart der verteidigenden
Mannschaft darf nach ausdrücklicher Erlaubnis der Schiedsrichter ausgewechselt werden. In
dieser Situation ist höchste Aufmerksamkeit von Zeitnehmer und Sekretär gefordert.
Das kurzzeitige Verlassen der Spielfläche ohne Wechselabsicht(z.B. zum Trinken,
Handtuchbenutzen, etc.)bleibt auch außerhalb der Wechselmarkierung straffrei.
(22)
Das Eintreten von nicht berechtigten Spielern oder Offiziellen
Bei Spielern, die während einer Hinausstellungszeit zu früh eintreten, beim Eintreten
nichtteilnahmeberechtigter oder zusätzlicher Spieler, sowie bei unberechtigtem provozierenden
Betreten der Spielfläche durch Offizielle hat der Zeitnehmer das Spiel sofort durcheinen
(lauten) Pfiff, sitzend und mit beiden Armen deutlich winkend zu unterbrechen. Außerdem hält
er sofort die Spielzeituhr an.
Sofern der Mannschaftsverantwortliche in den dreiletzten Fällen seine Mannschaft auf dem
Spielfeld nicht entsprechend reduziert, bestimmen die Schiedsrichter einen Spieler ,der das
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Spielfeld zu verlassen hat. Solche Spieler dürfen jedoch auch während der Hinausstellungszeit
eingewechselt werden, und die Hinausstellungszeit wird im Spielbericht nur bei dem fehlbaren
Spieler eingetragen.
Sofern Trikotnummern im Spielbericht falsch eingetragen sind erfolgt lediglich eine Berichtigung
und keinerlei Bestrafung durch die Schiedsrichter.
(23)
Die Zeit der hinausgestellten Spieler
Zeitnehmer und Sekretär müssen die aktuelle Spielzeit bei einer Hinausstellung von der
angehaltenen Uhr ablesen.
Beispiel (einfache H.):
Beispiel (2`+2`)
Beginn der H-Zeit
18:20
Beginn der1.H-Zeit
09:00
Ende der H-Zeit
20:20
Beginn der2.H-Zeit
09:00
Ende der H-Zeit:13:00
Sofern die Zeitmessanlage nicht auch für die Anzeige von mindestens zwei
Hinausstellungszeiten pro Mannschaft, mit Anzeigen der betreffenden Spielernummer,
eingerichtet ist, trägt der Zeitnehmer die Zeit des Wiedereintritts und die Trikotnummer des
hinausgestellten Spielers (bzw. bei Mannschaftsreduzierung gem. Punkt16) auf einem Zettel
ein (auch wenn aufgrund des nahen Spielendes keine Ergänzung mehr möglich ist), der für
beide Mannschaften deutlich sichtbar über eine Vorrichtung auf dem Zeitnehmertisch auf der
Seite des fehlbaren Spielers bzw. seiner Mannschaft aufgestellt wird. Der Sekretär prüft vor
dem Aufhängen die Eintragung. Dieser Zettel wird nach Ablauf der Hinausstellungszeit wieder
entfernt (die Zettel sind allerdings bis nach dem Ende des Spiels durch Zeitnehmer und
Sekretär aufzubewahren). Beide Möglichkeiten (Zeitmessanlage und allgemein einsehbarer
Zettel) dürfen nicht parallel oder wechselnd angewendet werden. Beieiner„2´+2´-Strafe“ kann
die öffentliche Zeitmessanlage nur dann verwendet werden, wenn dies entsprechend (s. obiges
Beispiel) eingegeben werden kann.
Die Mannschaft ergänzt sich in eigener Verantwortung ohne zusätzliche Aufforderung oder
Erlaubnisdurch den Zeitnehmer. Dieser kontrolliert die Hinausstellungszeit und mit dem
Sekretär das korrekte Eintreten. Bei zu frühen Eintreten bzw. Ergänzen muss der Zeitnehmer
sofort pfeifen und die Uhr anhalten. Offensichtliche formelle Fehler des Sekretärs sind nach
Signal des Zeitnehmers mit den Schiedsrichtern zu korrigieren (fehlerhaft ausgefüllte Zettel
nicht während des laufenden Spiels ändern, da dies zu Missverständnissen führen kann).
(24)
Team-Time-out je Mannschaft pro Halbzeit der regulären Spielzeit
Jede Mannschaft hat das Recht, pro Halbzeit der regulären Spielzeit (ohne eventuelle
Verlängerungen)ein Team-Time-out von je einer Minute zu beantragen.
Ein Mannschaftsoffizieller, der ein Team-Time-out beantragen will, muss eine „Grüne Karte“
vor dem Zeitnehmer auf den Tisch legen / ihm übergeben. Bei Anwesenheit einer amtlichen
Aufsicht kann die „Grüne Karte“ auch ihm ausgehändigt werden.
Hierzu wird eine „Grüne Karte“ (ca.15x20cm) verwendet, die Sekretär oder Zeitnehmer zu
Beginn jeder Halbzeit den Mannschaftsverantwortlichen aushändigen und am Ende jeder
Halbzeit der regulären Spielzeit einsammeln. Die „Grüne Karte“ wird vom Zeitnehmer bzw.
Sekretär am Tisch auf der Seite der beantragenden Mannschaft aufgestellt und bleibt dort für
die Dauer des Team-Time-out. Eine Mannschaft kann ihr Team-Time-out nur beantragen, wenn
sie in Ballbesitz ist (Ball im Spiel oder bei Spielunterbrechung). Unter der Voraussetzung, dass
die Mannschaft den Ballbesitz nicht verliert, bevor der Zeitnehmer pfeifen kann (in diesem Falle
wird die Grüne Karte der Mannschaft zurückgegeben), wird der Mannschaft das Team-Time-out
umgehend gewährt.
Der Zeitnehmer unterbricht nach Feststellung des korrekten Ballbesitzes sitzend,
durchein(lautes) akustisches Signal das Spiel und stoppt die Uhr. Dann hält er die „Grüne Karte“
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hoch und deutet mit gestrecktem
ArmzurbeantragendenMannschaft.ErwartetnichtmehrdasTime-outderSchiedsrichterab.
Die Schiedsrichter bestätigen das Team-Time-out (ausgestreckter Arm zeigt zur beantragenden
Mannschaft). Erst dann startet der Zeitnehmer eine separate Stoppuhr zur Kontrolle des TeamTime-out, und der
SekretärträgtdiesesimSpielberichtbeiderbeantragendenMannschaftinderjeweiligenHalbzeitein.
Während des Team-Time-out halten sich die Mannschaften und Offiziellen in Höhe ihrer
Auswechselräume auf ,innerhalb und/oder außerhalb des Spielfeld es .Die Schiedsrichter
befinden sich in der Spielfeldmitte,einergehtzurAbstimmungkurzfristigandenZeitnehmertisch.
Vergehen während des Team-Time-outs haben die gleichen Folgen wie Vergehen während der
Spielzeit(IHF-Erl.3zu den Spielregeln).Es ist ohne Bedeutung, ob sich die Spieler auf der
Spielflächebefinden oder außerhalb; bei unsportlichem Verhalten ist eine Hinausstellung
möglich.
Nach 50 Sekunden zeigt der Zeitnehmer durch einakustisches Signal an, dass das Spiel in 10
Sekunden fortzusetzen ist(IHF-Erl.3).Das Spiel wird entweder mit dem Wurf wieder
aufgenommen, welcher der Situation bei Gewährung des Team-Time-out entspricht, oder- wenn
der Ball m Spiel war –mit einem Freiwurf für die beantragende Mannschaft an der Stelle, an
der sich der Ball beider Unterbrechung befand.
Mit dem Anpfiff des Schiedsrichters setzt der Zeitnehmer die Spielzeituhr in Gang.
Von diesen Richtlinien abweichende Regelungen sind nicht zulässig!
gez. Kurt Ostwald
Vorsitzender Verbandsausschuss Schiedsrichter
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Anlage
Zu Regel 2 der Internationalen Hallenhandballregeln und nur gültig für den Bereich des DHB:
Ausführungsbestimmungen für das 7-m-Werfen
Am 7-m-Werfen dürfen hinausgestellte oder disqualifizierte Spieler nicht teilnehmen (beachte
auch Regel 4:1 Abs.4).Jede Mannschaft benennt fünf Spieler: Diese Spieler führen im
Wechsel mit den Spielern der anderen Mannschaft je einen Wurf aus. Die Reihenfolge der
Werfer ist den Mannschaften freigestellt. Die Torwartedürfen frei gewählt und gegen einen
andern zur Teilnahme berechtigten Spieler ausgewechselt werden. Spieler dürfen sowohl als
Werfer als auch als Torwart eingesetzt werden.
Die Schiedsrichter bestimmen da Tor, auf das geworfen wird. Die Mannschaft, die das Losen
gewinnt, entscheidet, ob sie oder die andere Mannschaft mit dem Werfen beginnt.
Bei Gleichstand nach dem ersten Durchgang beginnt die andere Mannschaft mit der
Fortsetzung des 7-m-Werfens.
Für diese Fortsetzung benennt jede Mannschaft wiederum fünf Spieler. Hierbei dürfen
dieselben Spieler wie beim ersten Durchgang benannt werden, auch ein Wechsel einzelner
oder aller Spieler ist möglich.
Diese Regelung ist bis zur endgültigen Entscheidung anzuwenden. Ein Sieger steht jedoch
bereits fest, wenn eine Mannschaft nach einem Wurfwechsel in Führung liegt.
Spieler können von er Teilnahme wegen besonderer oder wiederholter Unsportlichkeit
disqualifiziert werden (16:6e). Handelt es sich hierbei um einen der fünf benannten Spieler,
kann die Mannschaft einen anderen Spieler benennen.
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Ergänzende Durchführungsbestimmungen Qualifikation 2015 des Bezirkes 6
Achalm/Nagold
HVW Qualifikation
Spielmodus männliche A-Jugend (3 Plätze):
In der Bundesliga JSG Echaz/Erms 1,
1. Runde am 3 Mai 2015
- Die Qualifikation wird in 2 Gruppen mit je 4 Mannschaften gespielt. Die ersten 2 jeder Gruppe
qualifizieren sich für Runde 2.
- Die Dritt – und Viertplatzierten jeder Gruppe spielen in der Saison 2015/2016 in der Bezirksliga.
Männliche A-Jugend 2. Runde am 10. Mai 2015
- die ersten beiden einer jeden Gruppe werden in einer Gruppe eingeteilt. Gespielt wird jeder gegen
jeden.
Die Ergebnisse gegen die Mannschaften aus der eigenen Vorrundengruppe werden mitgenommen.
Die ersten 3 spielen in der HVW Qualifikation, die weiteren Teams in der Bezirksliga.
Der Viertplatzierte bitte als eventueller Nachrücker bereithalten!
Spielmodus männliche B-Jugend (3 Plätze):
In der BWOL Quali: JSG Echaz/Erms 1
1. Runde am 01. Mai 2015
- Die Qualifikation wird in 2 Gruppen mit je 3 Mannschaften gespielt. Die ersten beiden jeder Gruppe
qualifizieren sich für Runde 2.
- Die Drittplatzierten jeder Gruppe spielen in der Saison 2015/2016 in der Bezirksliga.
Männliche B-Jugend 2. Runde am 9. Mai 2015.
Die ersten beiden einer jeden Gruppe werden in einer Gruppe eingeteilt. Gespielt wird jeder gegen
jeden.
Die Ergebnisse gegen die Mannschaften aus der eigenen Vorrundengruppe werden mitgenommen
Die ersten 3 spielen in der HVW Qualifikation die weiteren Teams in der Bezirksliga.
Der Viertplatzierte bitte als eventueller Nachrücker bereithalten!
Spielmodus männliche C-Jugend (4 Plätze):
1. HVW Qualifikation männliche C-Jugend am 2. Mai 2015:
- Die Qualifikation wird in einer 3er und einer 4er Gruppe gespielt. Die Mannschaften der Plätze 1 - 3
qualifizieren sich für Runde 2.
Der Viertplatzierte der zweiten Gruppe spielt in der Saison 2015/2016 in der Bezirksliga
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Männliche C-Jugend 2. Runde am 16. Mai 2015.
Die ersten 3 einer jeden Gruppe werden in einer Gruppe eingeteilt. Gespielt wird jeder gegen jeden.
Die Ergebnisse gegen die Mannschaften aus der eigenen Vorrundengruppe werden mitgenommen
Die ersten 4 spielen in der HVW Qualifikation, die weiteren Teams in der Bezirksliga.
Der Fünftplatzierte bitte als eventueller Nachrücker bereithalten!
Qualifikation für die Bezirksligen
Männliche A Jugend (5 Teams )
Die 5 Mannschaften spielen in einer einfachen Runde (jeder gegen jeden) an 2 Spieltagen
das Ranking aus über die Plätze zur Bezirksliga.
Spieltage sind Samstag 2. Mai da keine Hallenmeldung der Vereine für den 3.05. vorliegt
und der 10. Mai. Sollte für den 10. Mai keine Hallenmeldung eingehen, wird der Spieltag in
diesem Fall auf Samstag verlegt!
Männliche B Jugend (12 Teams)
Die gemeldeten 12 Mannschaften spielen in 3 4- er Gruppen jeder gegen jeden am 1.
Spieltag.
Für die 2. Runde qualifizieren sich die ersten beiden der jeweiligen Gruppen.
In der 2. Runde spielen die Gruppensieger und Gruppenzweiten zusammen in 2 3-er
Gruppen die Plätze in der Rangliste für die Einteilung der Bezirksliga aus.
Männliche C Jugend (12 Teams)
Die gemeldeten 12 Mannschaften spielen in 3 4- er Gruppen jeder gegen jeden am 1.
Spieltag.
Für die 2. Runde qualifizieren sich die ersten beiden der jeweiligen Gruppen.
In der 2. Runde spielen die Gruppensieger und Gruppenzweiten zusammen in 2 - 3-er
Gruppen die Plätze in der Rangliste für die Einteilung der Bezirksliga aus.
 Sollten aus den HVW Quali Spielen zu viele Vereine zurückkommen reduzieren sich die
Plätze in den Bezirksligen für die Mannschaften der Bezirksqualifikation.
Männliche D Jugend (19 Teams)
hier spielen die Teams in 5 3-er und 1 4-er Gruppen die Plätze aus. Qualifiziert für die 2.
Runde sind die jeweils erst- und zweit- Platzierten jeder Gruppe. In der 2. Runde spielen
die Mannschaften in 4 3-er Gruppen die Plätze der Bezirksliga aus. Die ersten beiden jeder
Gruppe sind in der Bezirksliga!
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Spielmodus weibliche Jugend:
HVW Qualifikation
1. Weibliche A-Jugend (2 Plätze): Gespielt wird in einer Gruppe mit 5 Mannschaften, jeder gegen
jeden. Die Plätze 1 und 2 nehmen an der HVW Qualifikation teil, die Plätze 3, 4 und 5, und die
Mannschaften, die die Qualifikation zum HVW nicht schaffen, spielen in der Bezirksliga. Der Platz 3
hält sich bitte als eventueller Nachrücker bereit.
2. Weibliche B-Jugend (2 Plätze): Gespielt wird in einer Gruppe mit 5 Mannschaften, jeder gegen
jeden. Die Plätze 1 und 2 nehmen an der HVW Qualifikation teil, die Plätze 3, 4 und 5 und die
Mannschaften, die die Qualifikation zum HVW nicht schaffen, spielen in der Bezirksliga. Der Platz 3
hält sich bitte als eventueller Nachrücker bereit.
3. Weibliche C-Jugend (4 Plätze): Gespielt wird in einer Gruppe mit 5 Mannschaften, jeder gegen
jeden. Die Plätze 1,2,3 und 4 nehmen an der HVW Qualifikation teil, der Platz 5 und die
Mannschaften, die die Qualifikation zum HVW nicht schaffen, spielen in der Bezirksliga. Der Platz 5
hält sich bitte als eventueller Nachrücker bereit.
Sollten sich alle 4 Mannschaften für den HVW qualifizieren rücken Mannschaften aus der
Bezirksqualifikation nach um eine Bezirksliga mit maximal 8 Mannschaften zu erhalten!
Qualifikation zur Bezirksliga
1. Weibliche C-Jugend:
Die Qualifikation wird in 2 Gruppen mit je 4 Mannschaften und einer Gruppe mit 3 Mannschaften
gespielt. Die Plätze 1 und 2 jeder Gruppe qualifizieren sich für die Bezirksliga. Deshalb reicht 1
Spieltag am 16.05.2015 für die Qualifikation aus.
Die Zusammenstellung der Bezirksliga hängt dann von den Platzierungen der Mannschaften in der
Qualifikation ab und von den Meldungen der Vereine für die kommende Hallenrunde.
2. Weibliche D-Jugend:
Bei der wD findet keine Qualifikation zur Bezirksliga statt, da sich nur 9 Vereine zur Quali gemeldet
haben. Die Zusammenstellung der Bezirksliga hängt von den Meldungen der Vereine für die
kommende Hallenrunde ab und vom erreichten Ranglistenplatz.
Im Zweifelsfall entscheidet immer die Spielkommission der Jugend über die
Klasseneinteilung für die Spielzeit 2015/2016. Bei der D-Jugend können maximal 2
Mannschaften eines Stammvereins einer SG in der höchsten Klasse spielen.
(Stand 12.04.2015)
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Spieltermine Sommer 2015 HVW-Qualifikation im Bezirk
Verbindliche Spiel- und Hallentermin Sommer 2015 (Qualifikation)für die Qualifikationsspiele
auf Bezirksebene weibl. / männl. Jugend A/B/C/D
Do 1. Mai 2015
1. Runde männl/weibl. B- Jugend + Bezirksquali männl B - Jugend
Sa 2. Mai 2015
1. Runde männl/weibl. C-Jugend + Verbands + Bezirksquali
So 3. Mai 2015
1. Runde männl/weibl. A-Jugend + Bezirksquali männl A + B Jugend
Sa 9. Mai 2015
2. Runde männl/weibl. B- Jugend + Bezirksquali männl B – Jugend
So 10. Mai 2015
2. Runde männl/weibl. A- Jugend + Bezirksquali männl A – Jugend
1. Runde männl. D- Jugend
Mo 11. Mai 2015
Meldung der Teilnehmer A und B Jugend an den HVW
Sa 16. Mai 2015
2. Runde männl/weibl. C-Jugend + Verbands + Bezirksquali
So 17. Mai 2015
2. Runde männl. D- Jugend
Mo 18. Mai 2015
Meldung der Teilnehmer C Jugend an den HVW
Änderungen vorbehalten!
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Termine im Verband / DHB
Männliche A Jugend
Bundesliga Quali 1. Runde 3.05.
2. Runde: 9./10.05.
DHB Endrunde 20./21.06. in Baunatal
HVW Quali 1. Runde 13.06.
2. Runde 20.06.
3. Runde 16./17.05.
Männliche B Jugend
BWOL Quali 1. Runde 2.05.
HVW Quali 1. Runde 14.06.
2. Runde: 16.05.
2. Runde 27.06.
3. Runde 13./14.06.
Männliche C Jugend
HVW Quali
1. Runde 13.06.
2. Runde 28.06.
Weibliche A Jugend
Bundesligaquali + BWOL Quali
1. Runde 26.04.
2. Runde 3.05.
BWOL 3. Runde 21.06.
HVW Quali : 1. Runde 13.06.
2. Runde 20.06..
Weibliche B Jugend
BWOL Quali 1. Runde 2.05.
HVW Quali 1. Runde 14.06.
3. Runde: 16.05. (Nur Bundesliga)
2. Runde: 16.05.
2. Runde 27.06.
Weibliche C Jugend 1. Runde 13.06.
2. Runde 28.06.
Änderungen vorbehalten!
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3. Runde 20.06