Badfest in Nossen - in der Stadt Nossen

Weitere Informationen: www.nossen.de
Ausgabe: 08/2015 • Erscheinungstag: 3. August 2015
Neues aus Kindertagesstätte Rhäsa
Adé, liebe Kita-Zeit
Für acht Kinder der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Ziegenhain heißt es nun bald Abschied nehmen. Eine erlebnisreiche Zeit liegt hinter den Vorschulkindern. In den letzten 12 Monaten haben sie sehr viel erlebt und viele Ausflüge unternommen. Im September 2014 gründeten die Kinder einen Vorschulclub, namens „ABC-Kids“. Sie trafen sich jeden Donnerstagvormittag zum gemeinsamen lernen mit ihrer Erzieherin oder
Frau Dietze, die aus der Grundschule Raußlitz zu ihnen kam.
Gemeinsame Unternehmungen waren in dieser Zeit:
– drei Theaterbesuche in Meißen
– Besuch in der Bücherei Nossen (ein herzliches Dankeschön
geht hiermit nochmal an das engagierte Personal der Bücherei)
– Treff mit den baldigen Klassenkameraden in der Kita Rhäsa
„Regenbogen“
– Besuch in der Albrechtsburg Meißen, dabei machten die
Kinder Bekanntschaft mit dem Schlossgespenst „Albi“
– Erste „Probefahrt“ mit dem Schulbus in die Grundschule
Raußlitz
– Besuch einer Märchen-Theateraufführung in der Grundschule Raußlitz
– Und als letzten Höhepunkt die große Abschlussfahrt nach
Dresden in das Technische Museum. Dort hatten die Kinder
–
allerhand Möglichkeiten zu forschen. Dies begeisterte die
Schulanfänger natürlich sehr.
Mit einem Fußballtunier – Kinder gegen Eltern – konnten
sich auch die Eltern auf dem Sportplatz Ziegenhain dann aktiv einbringen.
Im Juni 2015 wurde mit einem Abschlussfest für die Schulanfänger nun das Ende einer tollen Kindergartenzeit gefeiert. Ein
wunderschön geschmückter Raum erwartete die Kinder. Die
Vorschüler präsentierten für die Eltern und Erzieher ein lang geprobtes Märchen, indem sie all ihre Talente einbrachten. Dabei
erwarteten sie sehnsüchtig ihre Zuckertüten. Diese kamen aber
erst nach dem gemeinsamen Essen mit einem tollen „Gefährt“
angeradelt. Nun waren alle zufrieden und glücklich. Diesen
wichtigen Tag beendeten die Kinder mit einem Lagerfeuer und
Knüppelkuchen, einer Nachtwanderung mit Gespenst und der
Übernachtung in der Kindertagesstätte. Vielen Dank an die Eltern der „ABC-Kids“, welche tatkräftig dieses tolle Fest mit vorbereitet und gestaltet haben.
Nun wünschen wir allen „ABC-Kids“ viel Erfolg und Spaß in der
Schule.
Das Team der Kita „Sonnenschein“
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3. August 2015
Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt
Nächster Redaktionsschluss:
20. August 2015 – 10.00 Uhr
Nächster Erscheinungstermin:
1. September 2015
Bereitschaftsdienste der Ärzte,
Zahnärzte und Apotheken
siehe Seite 26
Öffnungszeiten Stadtverwaltung
Dienstag
09.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.30 Uhr
Donnerstag
09.00 – 11.00 Uhr
13.30 – 15.30 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Nossen, Telefon 035242-434/17 o. 18
Montag
geschlossen
Dienstag
09.00–12.00 Uhr und
13.30–17.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09.00–11.00 Uhr und
13.30–15.30 Uhr
Freitag
09.00 Uhr–12.00 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerbüro Raußlitz
Telefon 035246-850101
Montag
09.00 – 11.30 Uhr
13.30 – 16:00 Uhr
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
09.00 – 11.30 Uhr
Donnerstag
geschlossen
Freitag
geschlossen
Impressum:
Herausgeber:
Stadtverwaltung Nossen · Markt 31 · 01683 Nossen
Tel.: 035242/434-0 • Fax: 035242/6 8187
E-mail: [email protected]
Zuarbeiten/Manuskripte bitte nur in digitaler Form
an p.kopp@nossen o. [email protected] schicken.
Verantwortllich für amtl. Bekanntmachungen
der Stadtverwaltung Nossen:
Bürgermeister Herr Anke
Verantwortlich für sonstige Bekanntmachungen der Stadt Nossen:
Frau Kopp, Tel.: 035242/4350-16
E-mail: [email protected]
Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen und
nicht amtliche Informationen sind die jeweiligen
Vereine und Einreicher/Auftraggeber.
Verlag, Satz, Druck, Vertrieb, Anzeigen:
RIEDEL – Verlag & Druck KG
Gottfried-Schenker-Straße 1
09244 Lichtenau / OT Ottendorf
Telefon 037208/876-100, Fax 037208/876-299
E-mail: [email protected]
Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel
Es gilt die aktuelle Preisliste 9/2011.
Aktuelle Informationen finden Sie auch im
Internet unter: www.nossen.de
Das Amtsblatt erscheint monatlich, kostenlos über
Verteilstationen im Erscheinungungsgebiet. Die
Stadt Nossen mit den Ortsteilen verfügt über 6180
Haushalte (Quelle SV Nossen). Es werden an den
Auslagestellen 6.200 Exemplare ausgelegt. Damit
wird für jeden Haushalt ein Exemplar zur Verfügung gestellt. Das Amtsblatt kann auch im Internet gelesen werden unter: www.nossen.de.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund von Renovierungsarbeiten im Rathaus bleibt in der Zeit
vom 3. bis 7. August 2015 das Bürgerbüro in Nossen geschlossen.
Wir bitten Sie in dringenden Fällen das Bürgerbüro in Raußlitz, Rittergut 1 zu nutzen.
Dies hat im oben genannten Zeitraum wie folgt geöffnet:
Montag:
9:00 – 11:30 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr
Dienstag
9:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:30 Uhr
Mittwoch
9:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag
9:00 – 11:30 Uhr 13:30 – 15:30 Uhr
Freitag
9:00 – 12:00 Uhr
Da in Raußlitz nur ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann es zu längeren Wartezeiten
kommen. Ab 11. August steht das Bürgerbüro in Nossen Ihnen wieder wie gewohnt zur
Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Juli 2015
gez. U. Anke, Bürgermeister
Geänderte Öffnungszeit Bürgerbüro
Am 25.09.2015 bleibt das Bürgerbüro Nossen wegen Weiterbildung geschlossen.
Information der Schiedsstelle
Der Termin für die Beratungen der Schiedsstelle am
Donnerstag, dem 13. August 2015, fällt ersatzlos aus, auf Grund Umbaumaßnahmen
im Rathaus.
Mithilfe erbeten!
Bei der Überarbeitung der Gefahrenabwehrdokumente, hier im Besonderen das Hochwasseralarmdokument, wurde festgestellt, dass sich Anschriften und auch Verbindungsdaten (Festnetztelefon, Handy, Mail-Adressen usw.) geändert haben.
Liebe Bürgerinnen und Bürger
der vom Hochwasser betroffenen Bereiche,
wir möchten Sie bitten, uns bei der Aktualisierung (in Ihrem eigenen Interesse) zu unterstützen, um Sie im Ereignisfall gezielt und ohne Verzögerung erreichen zu können.
Für die Überarbeitung werden folgende Informationen benötigt: Anschrift des Grundstückes, Ansprechpartner und die Verbindungsdaten.
Ihre Mitteilungen können Sie mit der Post,( An die Stadtverwaltung Nossen, Markt 31,
01683 Nossen), per Fax (035242 - 68187) oder mit einer Mail ([email protected]) senden. Für Ihre Unterstützung möchte sich die Stadtverwaltung bei Ihnen bedanken.
Bauamt
Klärschlammentsorgung von Kleinkläranlagen
Information an alle Eigentümer, deren Grundstück nicht an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen und somit dezentral zu entsorgen ist
Für vollbiologische Kleinkläranlagen besteht die Pflicht, die Klärschlammentsorgung entsprechend der lt. Wartungsbericht durch den Fachbetrieb getroffenen Festlegungen zu veranlassen.
Die Wartungsgrundlagen für den Fachbetrieb bilden die wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Meißen, die Herstellerangaben bzw. die in der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung getroffenen Festsetzungen.
Die Stadt Nossen ist als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft für die Vorgänge im Zusammenhang mit dezentral zu entsorgenden Grundstücken zuständig.
Die Wartungsprotokolle sind grundsätzlich kurzfristig nach jeder Wartung unaufgefordert der
Stadt Nossen zu übergeben.
Stadt Nossen, SG Abwasser
Markt 31, 01683 Nossen
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Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt
Niederschrift der 11. öffentlichen Sitzung der Stadträte der Stadt Nossen am 9. Juli 2015
im Ratssaal des Rathauses
Der Bürgermeister antwortet, dass er das Angebot erhalten habe und
dieses auch den Stadträten vorliegt. Den Grill würde Herr Anke aus
seinem Fond finanzieren. Er bittet um die Meinungen der Stadträte
zum geplanten Kurs.
Beginn: 19.00 Uhr
Ende:
20.20 Uhr
Anwesende:
von 24 Stadträten anwesend:
davon entschuldigt:
20
Herr Hoffmann
Herr Mütterlein
Herr Weinhold
Herr Reinholdt-Weik
(ab 20.10 Uhr anwesend)
Stadtrat Post findet die Idee nicht schlecht, die Kosten allerdings viel
zu hoch. Nachdem ein Kindergarten geschlossen und der Haushalt
zusammengestrichen wurde, seien Kosten in dieser Höhe nicht machbar. Es solle versucht werden, finanziell etwas über das Landratsamt
anzuschieben.
Herr Anke: Bürgermeister, ist mit stimmberechtigt
Frau Bieber: Dezernentin Bauwesen/Wirtschaftsförderung
Frau Beyer – Dezernentin Hauptamt
Herr Seifert – Dezernent Finanzen
Herr Anke dankt der Helfergruppe Perba für ihre Idee und ihren Einsatz rund um die Asylbewerber, kann aber die Argumente von Herrn
Post nur bekräftigen.
Der Bürgermeister, Herr Anke, begrüßt die Stadträte, Gäste und anwesenden Bürger zur heutigen 11. Ratssitzung und eröffnet die Bürgerfragezeit.
Stadtrat Thiel bemängelt, dass die Stadträte zu spät informiert wurden. Das Thema steht schon länger zur Debatte, aber keiner fühlt sich
verantwortlich oder arrangiert sich. Er möchte generell eher zu Problemen bzw. Angelegenheiten informiert werden.
TOP1 – Bürgerfragezeit
• Bürger Lauer aus Nossen kritisiert die wenigen Sitzgelegenheiten
auf dem Markt. Die Leute sitzen mittlerweile auf dem Springbrunnen oder den Blumenkübeln. Früher waren sechs Bänke aufgestellt, jetzt nur noch zwei. Im Stadtgebiet gibt es zu wenig Parkbänke bzw. Sitzgelegenheiten für ältere Bürger. Auch hat sich das
gesamte Erscheinungsbild des Marktes negativ verändert, alles
sei von Autos zugeparkt, teilweise stehen diese auch auf dem
Gehweg.
Herr Anke erklärt ihm, dass alle vorhandenen Bänke an verschiedenen
Stellen in der Stadt aufgestellt sind. Er bittet darum, dass die Bürger
die gewünschten Sitzmöglichkeiten im Stadtplan markieren und an
das Bauamt weiterleiten. Des Weiteren informiert er, dass das Ordnungsamt derzeit personell unterbesetzt ist. Es wird momentan ein
Organisationsgutachten erstellt und das Ergebnis abgewartet. Die
Mitarbeiterin des Ordnungsamtes tut ihr Möglichstes und ist oft in Sachen Ordnung und Sicherheit auf dem Markt unterwegs um Kontrollen durchzuführen, leider noch zu wenig.
•
Bürgerin Kunz fragt an, warum der Treppenweg vom Kirchweg zur
Siebenlehner Gasse nicht beräumt ist (Laub vom Vorjahr).
Stadtrat Scholtyssek spricht sich dafür aus, dass ortsansässige Handwerker gefragt werden, so z. B. die Tischlerei Leutert. Herr Leutert ist
sehr sozial eingestellt und die Kosten seien sicher dort geringer.
Tischler Mäuer erklärt, dass er ortsansässig ist und schon seit einigen
Jahre hier in Nossen wohnt, nur die Tischlerei noch in Röderland sei.
Es wird vorgeschlagen, den Punkt im NÖT zu diskutieren.
Da keine Anfragen mehr kommen, beendet Herr Anke die Bürgerfragezeit.
Protokollkontrolle
Der Bürgermeister stellt fest, dass fristgerecht eingeladen wurde und
die Sitzung beschlussfähig ist.
Das Protokoll der letzten Sitzung wurde den Stadträten per E-Mail zugesandt und im Juli-Amtsblatt veröffentlicht. Zum Protokoll der letzten Sitzung gab es keine schriftlichen Einwände.
Das Protokoll wird von den Stadträten Herrn Adler und Herrn Piontek
gegengezeichnet.
Das Bauamt nimmt diese Anfrage mit und klärt dies ab.
•
Desweiteren erkundigt sich Frau Kunz nach der Busumsteigestelle auf dem Markt und stellt diese in Frage. Viele Anwohner wissen
noch gar nichts davon und was wird z. B. mit dem Weihnachtsmarkt und wieso fällt die Bushaltestelle am Bahnhof weg.
Herr Anke meint, das er ihr das schon einmal bei ihrem Besuch beantwortet habe und erklärt erneut, dass dadurch nur ein paar Meter
Fläche vom Markt wegfallen und der Weihnachtsmarkt nicht verlegt,
nur anders angeordnet werde. Die Bushaltestelle am Bahnhof wird
nicht verlegt. Es soll nur die Linie 424 zukünftig auf der Waldheimer
Straße statt am Bahnhof halten, um die Fahrzeiten zu verkürzen und
zu optimieren.
•
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Herr Henning Nitzsche, Helfergruppe Asylbewerber in Perba, fragt
nach dem Antrag zum Bau eines Grillplatzes für die Asylbewerber.
Die Initiative hat der Stadt Nossen einen Kostenvoranschlag vorgelegt, für einen „Kurs Wildholzmöbel“, bei welchem die Teilnehmer einen selbstgefertigten Grillplatz mit Sitzgelegenheiten herstellen werden. Herr Mäuer (Tischler) erläutert dies im Detail. Die
Stadt Nossen wird hierbei um finanzielle Unterstützung gebeten.
Beschlüsse im NÖT
Herr Anke informiert, dass im nichtöffentlichen Teil der Junisitzung
vom Stadtrat folgende Beschlüsse gefasst wurden:
1. Es wurde die Vergabe einer Baumaßnahme in Deutschenbora beschlossen.
(16 Fürstimmen, 1 Enthaltung)
2. Mehrheitlich wurde beschlossen, keine Ausschreibung der Kämmererstelle vorzunehmen.
(12 Fürstimmen, 4 Gegenstimmen, 1 Enthaltung)
Abstimmung Mitbehandlung Tischvorlagen
Im Anschluss bittet Herr Anke um Abstimmung, dass die 8 Tischvorlagen 206 bis 213 mit behandelt werden dürfen. Es handelt sich dabei
um 7 Vorkaufsrechte 206-11/15 bis 212-11/15 sowie einen Aufstellungsbeschluss 213-11/15
Abstimmung der Stadträte für die Mitbehandlung der Tischvorlagen: 22 Fürstimmen
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Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt
TOP 2 – Beschluss über die erhobenen Einwendungen zur
Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2015
Dieser Tagesordnungspunkt entfällt, da es keine Einwendungen gibt.
stellung einer Ergänzungssatzung erforderlich, die den überbaubaren
Bereich des Flurstückes 136/3 planerisch definiert.
Die in den Innenbereich einzubeziehende Fläche ist durch die vorhandene umgebende Bebauung geprägt und bildet so einen ausreichenden städtebaulichen Rahmen.
TOP 3 – Beschluss der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015
Herr Seifert erklärt diesen Beschlussvorschlag sowie die Tischvorlagen zum HHP und steht für Fragen zur Verfügung.
Stadtrat Adler fragt nach der Zufahrt zum Gebäude.
Frau Bieber erklärt, dass die Zufahrt von der Ortsstraße ausgehen
wird.
Stadtrat Thiel ist sehr verwundert, dass die Streichliste kurzfristig als
heutige Tischvorlage vorliegt.
Herr Seifert gibt ihm Recht, die Verwaltung konnte aufgrund des hohen Arbeitspensums die Unterlagen nicht eher zur Verfügung zu stellen. Im letzten gemeinsamen Ausschuss wurde die Liste zum Verständnis erläutert, beraten und alle Unklarheiten geklärt.
Der Stadtrat der Stadt Nossen beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich des Flurstückes 136/3 der Gemarkung
Wendischbora in der Stadt Nossen.
Abstimmung: 21 Fürstimmen
Beschluss-Nr.: 198-11/15
Stadtrat Thiel beanstandet die Darstellung der Streichlisten als ExcelTabelle im Ausschuss und dass er diese nicht vorab mit den Unterlagen zur Ratssitzung erhalten habe, sondern kurzfristig als heutige
Tischvorlage sowie die geringe Zeit zum durcharbeiten. Er lehnt seine
heutige Zustimmung ab mit der Begründung, dass er dies nicht vor
den Bürgern vertreten kann.
Billigungs- und Auslegungsbeschluss, Ergänzungssatzung
Wendischbora Flurstück 136/3
Der Stadtrat der Stadt Nossen billigt den Entwurf der Ergänzungssatzung „Wendischbora Flurstück 136/3“ einschließlich der Begründung
in der vorliegenden Fassung vom Juni 2015 und bestimmt ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum vom
11.08.2015 bis einschließlich 11.09.2015.
Herr Thiel stellt den Antrag diesen Beschluss namentlich abzustimmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung im Amtsblatt öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmung: 18 Fürstimmen
(Stadträte Adler, Beger, Diemert, Eckert, Erler, Hahn, Krüger,
Lantzsch, Lindner, Matt, Najman, Napierkowski, Piontek, Post, Rabe,
Scholtyssek, Schönstadt, Bürgermeister Anke)
1 Gegenstimmen (Stadtrat Thiel)
2 Enthaltungen (Stadträte Oswald, Pampel)
Beschluss-Nr.: 196-11/15
Abstimmung: 21 Fürstimmen
Beschluss-Nr.: 199-11/15
TOP 4 – Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2015
Die Stadträte nehmen den Finanzzwischenbericht für das laufende
Haushaltsjahr 2015 zur Kenntnis.
Der aktuelle Finanzzwischenbericht wurde mit Stand: 01. Juli 2015 erstellt und liegt den Stadträten vor.
Gemäß § 75 Absatz 5 Satz 1 SächsGemO unterrichtet der Bürgermeister den Stadtrat und die Rechtsaufsichtsbehörde in der Mitte des
Haushaltsjahres schriftlich über wesentliche Abweichungen vom
Haushaltsplan, insbesondere bei der Entwicklung der Erträge und
Aufwendungen, der Einnahmen und Ausgaben, der Inanspruchnahme
der Kreditermächtigungen, dem Schuldenstand der Gemeinde und
über die von der Gemeinde übernommenen Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen und kreditähnlichen Rechtsgeschäften
sowie über den Vollzug des Haushaltsstrukturkonzeptes.
Abstimmung: 20 Fürstimmen, 1 Enthaltung
Beschluss-Nr.: 197-11/15
TOP 5 – Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
FFW-GH-Wendischbora
– entfällt –
TOP 6 – Aufstellungsbeschluss, Ergänzungssatzung
Wendischbora Flurstück 136/3
Im Rahmen des geplanten Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses im
Ortsteil Wendischbora auf dem Flurstück 136/3 durch die Stadt Nossen sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausreichung einer Baugenehmigung herzustellen.
Auf Grund der Spezifik des geplanten Vorhabens ist deshalb die Auf-
TOP 7 – Beschluss zur Vergabe der Bauleistungen für die
Hochwasserschadensbeseitigung am Unterlauf des Eulabaches
in Nossen
Die Stadträte beschließen, den Auftrag für die Hochwasserschadensbeseitigung am Unterlauf des Eulabaches in Nossen, in Höhe von insgesamt 198.865,09 Euro brutto, der Fa. V & C Metzner GmbH aus
Wittichenau zu erteilen.
Frau Bieber erläutert, dass verschiedene Ausführungsvarianten im TA
vorgestellt wurden. Die ausgeschriebene Variante entspricht nicht der
Festlegung im TA. Die untere Wasserbehörde hat dieser Variante nicht
zugestimmt.
Abstimmung: 20 Fürstimmen, 1 Enthaltung
Beschluss-Nr.: 200-11/15
TOP 8 – Schmutzwasserdruckentwässerung für den
OT Elgersdorf sowie Kanal- und Straßenbau „Am Fußweg“ im
OT Deutschenbora
Die Stadträte beschließen, den Auftrag für o. g. Leistungen der Fa.
Teichmann Bau GmbH aus Wilsdruff in Höhe von 259.227,26 Euro zu
erteilen.
Abstimmung: 21 Fürstimmen
Beschluss-Nr.: 201-11/15
TOP 9 – Verkauf der Flurstücke 583/5 mit einer Größe von 529 m2
und 584/5 mit einer Größe von 52 m2 der Gemarkung Nossen,
postalische Anschrift: Nossen, Schützenstraße, an die
WVG Nossen mbH
Herr Seifert erklärt, dass es sich hier nur um eine formale Sache handelt. Die WVG Nossen mbH hat Antrag auf Erwerb der Flurstücke gestellt, um auf diesen Parkmöglichkeiten für die Mieter der Wohnhäuser
Schützenstraße 20 bis 24 zu schaffen. Außerdem können mit dem Eigentümer des Weges (Flurstück 582/1) Verhandlungen zur weiteren
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Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt
Mitbenutzung durch die Mieter oder Tausch von Flächen geführt werden.
Die Stadträte beschließen, vorgenannte Flurstücke an die WVG Nossen mbH zu verkaufen.
Der Kaufpreis je m2 beträgt gemäß Bodenrichtwertkarte des Landkreises Meißen 25,00 Euro, somit insgesamt 14.525,00 Euro. Die Kosten
des Vertrages und seiner Durchführung sind durch den Käufer zu tragen.
Beschluss-Nr.: 211-11/15
Ablehnung Vorkaufsrecht für eine Teilfläche von ca. 6.300 m2 aus dem
Flurstück 18 der Gemarkung Noßlitz, Lagebezeichnung: Nossen,
Noßlitz Nr. 10
Abstimmung: 21 Fürstimmen
Beschluss-Nr.: 202-11/15
Beschluss-Nr.: 212-11/15
Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 444/20 mit einer Größe
von 14.425 m2 der Gemarkung Wendischbora, Lagebezeichnung:
Nossen, Wendischbora, Lindigtstraße
TOP 10 – Beschluss zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten,
Vergaben, Verkäufen, Erlassen und Niederschlagungen sowie
zur Annahme und Verwendung von Spenden
Vorkaufsrechte
Die Beschlüsse 203-11/15 bis 205-11/15 sowie TV 206-11/15 bis
212-11/15 sind Vorkaufsrechte.
Stadtrat Eckert stellt den Antrag, die 10 Vorkaufsrechte im Block abzustimmen.
Die Stadträte stimmen dem einstimmig zu.
Die Stadträte beschließen, dass die Stadt Nossen von ihrem Vorkaufsrecht für genannte Flurstücke gemäß §§ 24 ff BauGB, § 3 BauGBMaßnG, § 27 SächsWaldG, § 25 SächsWG und DschG keinen Gebrauch
macht. Gemäß Flächennutzungsplan und Stadtsanierungskonzept ist
die Stadt Nossen nicht am Kauf dieser Grundstücke interessiert:
Abstimmung: 19 Fürstimmen, 2 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 203-11/15
Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 58 (220 m2), 62 a (290 m2),
92 a (150 m2), 92/4 (660 m2) und 92/5 (401 m2) der Gemarkung Klessig,
Lagebezeichnung: Nossen, Klessig, Am Denkmal 4
Beschluss-Nr.: 204-11/15
Ablehnung Vorkaufsrecht für eine Teilfläche von ca. 1.500 m2 aus dem
Flurstück 435/2 der Gemarkung Wendischbora, Lagebezeichnung:
Nossen, Wendischbora, Schäfereistraße 4 a
Beschluss-Nr.: 205-11/15
Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 108/34 (273 m2), 108/35
(31.593 m2), 109/5 (7.106 m2), 108 a (193 m2), 109 b (930 m2), 115
(7.450 m2) und 151/1 (19.175 m2) der Gemarkung Deutschenbora, Lagebezeichnung: Nossen, Deutschenbora
Beschluss-Nr.: 206-11/15
Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 7 der Gemarkung Rüsseina,
mit 1.290 m2, Lagebezeichnung: Nossen, OT Rüsseina, Kirchgasse 2
Beschluss-Nr.: 207-11/15
Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 12/2 (11.738 m2) und 51/2
(425 m2), der Gemarkung Praterschütz
Lagebezeichnung: Nossen, OT Praterschütz, Praterschütz 5
Beschluss-Nr.: 208-11/15
Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 147/1 (17.073 m2), 147/3
(2.928 m2) und 166/1 (3.658 m2) der Gemarkung Starbach, Lagebezeichnung: –
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Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 178 (2.957 m2) und 244
(1.325 m2) der Gemarkung Graupzig, Lagebezeichnung: --
Beschluss-Nr.: 209-11/15
Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 767/4, Gemarkung Nossen (250 m2) und 688, Gemarkung Augustusberg (46 m2), Lagebezeichnung:
TOP 11 – Verschiedenes und Informationen
Hochzeitsprämie
Herr Seifert berichtet, dass von der zuständigen Fördermittelstelle die
ordnungsgemäße Verwendung der Hochzeitsprämie bestätigt wurde.
Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Spielplatz in Leuben
Herr Anke erläutert die Fanta-Spielplatzinitiative.
Die ersten 100 Spielplätze bekommen Geld von der Initiative. Der
Spielplatz Leuben ist derzeit ungefähr auf Platz 150 (mit ganz wenigen
Klicks). Man kann täglich über Facebook sowie über die Internetseite
www.spielplatzinitiative.fanta.de/ (Anmeldung mit E-Mail-Adresse erforderlich) einmal täglich abstimmen. Sofern man mehrere E-MailAdressen hat kann man sich auch mehrfach anmelden. Pro E-MailAdresse ist täglich (aller 24 h!) ein Voting möglich. Abgestimmt werden kann vom 1.7.2015 bis 31.7.2015. Herr Piontek hat auf seiner
Facebookseite einen Link den man teilen kann. Von der Seite kommt
man direkt auf den Spielplatz zum Voting. Sofern man nicht über
Facebook abstimmt, muss der Spielplatz über die Karte gesucht werden – das ist etwas erschwerlich.
Bitte alle klickern und per Facebook täglich alle Freunde auffordern!!!
Aufstellungsbeschluss Ergänzungssatzung „Zetta Flurstück 23“
Der Antrag des Grundstückseigentümers, der sein Wohnrecht auf dem
betreffenden Grundstück im Ortsteil Zetta auch in Zukunft in Anspruch
nehmen möchte, veranlasste die Stadt Nossen, die städtebaulichen
Entwicklungsmöglichkeiten und das in diesem Zusammenhang stehende planerische Konzept für diesen Ortsteil aktuell neu zu bewerten.
Da eine grundsätzliche Weiterentwicklung dieses Ortsteiles nicht beabsichtigt ist, kann nach Auffassung der Stadt Nossen nur in ausgewählten Bereichen über eine Ergänzung der Ortslage entschieden
werden. Im konkreten Fall erscheint es städtebaulich verträglich, den
nordöstlichen Ortsrand durch eine ergänzende Bebauungsmöglichkeit abzurunden.
Zur Herstellung der planungsrechtlichen Klarheit ist deshalb die Aufstellung einer Ergänzungssatzung erforderlich, bei der auch der nördlich gelegene vorhandene Dreiseithof mit in den Innenbereich einbezogen werden soll.
•
Stadtrat Thiel fragt, ob grundsätzlich der Interessent die Kosten
übernehmen muss, wenn eine Ergänzungssatzung notwendig ist.
Frau Bieber erklärt, dass dies bei zutreffenden Bauvorhaben immer so
gehandhabt wurde und nennt z. B. BV Schiewe und BV Mäbert.
Stadtrat Piontek stimmt dem zu und findet das eine gute Lösung.
Der Stadtrat der Stadt Nossen beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich des Flurstückes 23 der Gemarkung
Zetta in der Stadt Nossen.
Abstimmung: 21 Fürstimmen
Beschluss-Nr.: 213-11/15
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Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt
Stand der Baumaßnahmen
Frau Bieber informiert über den Stand der Baumaßnahmen in Nossen:
2. BA Kanalbau Starbach
– Kanalverlegung im Kreisstraßenbereich und im Bereich „Alte
Schule“ sind abgeschlossen.
– Das Ende des Bauvorhabens ist im August geplant.
Hochwassermaßnahmen
– Der Straßenbau Zetta und Gruna ist abgeschlossen – jeweils 90 m
grundhafter Ausbau.
– Die Bauausführung erfolgte durch LSTW Freiberg.
–
–
–
–
•
Der Straßenflick ist im gesamten Stadtgebiet abgeschlossen, die
Ausführung erfolgte durch den Bauhof.
Die Risse-Sanierung auf den kommunalen Straßen ist in Vorbereitung, die Ausführung erfolgt durch eine Fremdfirma.
Hortumbau und Brandschutzertüchtigung in Raußlitz beginnt am
13.07.2015.
Baubeginn Wilsdruffer Straße und Mergenthaler Straße erfolgt ab
20.07.2015
Stadtrat Piontek informiert darüber, dass es derzeit ein Vandalismus-Problem in Nossen gibt. Der Beachvolleyballplatz im Volksbad wurde sinnlos zerstört. Weiterhin gab es Zerstörungen und
Beschmutzungen am Gymnasium und der Oberschule Nossen.
Herr Piontek bittet alle, die Augen offen zu halten und sobald etwas bemerkt wird, dies zu melden.
Herr Anke erklärt, dass die Jäger 2 Waschbärfallen aufgestellt und bereits mindestens 10 Waschbären gefangen haben.
– 20.10 Uhr Stadtrat Reinhardt-Weik kommt zur Ratssitzung
•
Stadtrat Scholtyssek berichtet von merkwürdigen Gestalten, welche sich abends am Markt herumtreiben und um Geld betteln. Es
wird vermutet, dass es sich um ausländische Personen handelt.
Die Bevölkerung soll vorsichtig sein.
•
Stadtrat Scholtyssek gibt weiterhin bekannt, dass die Sprechstunde des Friedensrichters im August, aufgrund von Baumaßnahmen
im Rathaus, ersatzlos gestrichen wird. Die nächste Sprechstunde
findet am 10.09.2015 zur gewohnten Zeit statt.
Termine
Nächste Ratssitzung: Donnerstag, 10. September, 19:00 Uhr
Nächster Technischer Ausschuss: Dienstag, 28. Juli, 19:00 Uhr
Nächster Verwaltungsausschuss: Donnerstag, 30. Juli, 19:00 Uhr
(derzeit noch keine wichtigen Themen – auf Einladung achten)
Alle Sitzungen finden im Ratssaal statt.
Da keine weiteren Anfragen oder Termine genannt werden, beendet
Herr Anke die heutige Sitzung, bedankt sich bei den Gästen und
wünscht einen guten Nachhauseweg.
Protokollierung: Hagert
•
Stadtrat Hahn erklärt das Problem an der alten Schule in Deutschenbora. Es sind dort jede Menge wilde Katzen und Waschbären unterwegs, die sämtliche Teiche plündern und Vogelnester
ausräumen. Das Problem wird immer größer und es sollte dort
dringend etwas getan werden.
Uwe Anke, Bürgermeister
Unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadträte.
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Ergänzungssatzung „Wendischbora Flurstück 136/3“
Ergänzungssatzung „Zetta Flurstück 23“
Aufstellungsbeschluss und Bekanntmachung
der öffentlichen Auslegung
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am
09.07.2015 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Wendischbora
Flurstück 136/3“ (Standort FFW) der Stadt Nossen beschlossen und
gleichzeitig den Entwurf dieser Satzung in der Fassung vom Juni 2015
zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am
09.07.2015 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Zetta Flurstück
23“ der Stadt Nossen beschlossen.
Der Antrag des Grundstückseigentümers, der sein Wohnrecht auf dem
betreffenden Grundstück im Ortsteil Zetta auch in Zukunft in Anspruch
nehmen möchte, veranlasste die Stadt Nossen, die städtebaulichen
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begrün- Entwicklungsmöglichkeiten und das in diesem Zusammenhang stedung findet in der Zeit vom 11.08.2015 bis einschließlich 11.09.2015 hende planerische Konzept für diesen Ortsteil aktuell neu zu bewerten.
in der Stadtverwaltung Nossen, in den Diensträumen des Rathauses,
Markt 31, Zimmer 4, Montag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit Da eine grundsätzliche Weiterentwicklung dieses Ortsteiles nicht bevon jeweils 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr, absichtigt ist, kann nach Auffassung der Stadt Nossen nur in ausgeDienstag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr bzw. 13.30 Uhr bis wählten Bereichen über eine Ergänzung der Ortslage entschieden
17.30 Uhr, Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr statt.
werden. Im konkreten Fall erscheint es städtebaulich verträglich, den
nordöstlichen Ortsrand durch eine ergänzende Bebauungsmöglichkeit
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnah- abzurunden.
men schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der abschließenden Zur Herstellung der planungsrechtlichen Klarheit ist deshalb die AufBeschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
stellung einer Ergänzungssatzung erforderlich, bei der auch der nördlich gelegene vorhandene Dreiseithof mit in den Innenbereich einbezoEin Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, gen werden soll.
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Nossen, den 13.07.2015
Nossen, den 13.07.2015
gez. Uwe Anke, Bürgermeister
gez. Uwe Anke, Bürgermeister
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3. August 2015
Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt
Satzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Nossen
Auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993 (SächsGVBI.
S. 301, 445) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März
2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 237); der §§ 2
und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 16. Juni 1993 (SächsGVBI. S. 502) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S.
418, 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBl. S. 822, 840); des
Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über KindertageseinrichtungenSächsKitaG) vom 27. November 2001 (SächsGVBl. S. 705) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009
(SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 09. Mai 2015 (SächsGVBl. S. 349) und das Achte
Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBI. I
S. 2022), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Januar
2015 (BGBl. I S. 10) geändert worden ist, hat der Stadtrat der
Stadt Nossen in seiner Sitzung am 21.05.2015 mit Beschluss
Nr. 158-09/15 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 – Allgemeines
(1) Diese Satzung gilt für Erziehungs-/ Personensorgeberechtigte (im
Folgenden vereinfacht Eltern genannt), deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Nossen im Sinne von
§ 1 Abs. 2 bis 4 SächsKitaG betreut werden.
(2) Unabhängig von der Anzahl und dem Standort der Gebäude sind
die Kindertageseinrichtungen als eine Institution zu betrachten.
(3) Die Betreuung der Kinder erfolgt ab Vollendung des 1. Lebensjahres und endet mit Beginn der 5. Klasse. Gleichzeitig können im
Rahmen von Integrationsplätzen behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in die Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden.
(4) Eine Betreuung in der Krippe erfolgt ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Ausnahmsweise ist
eine frühere Betreuung (ab Beendigung des Mutterschutzes) möglich, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
(5) Eine Betreuung im Kindergarten erfolgt mit Vollendung des 3. Lebensjahres und endet mit der Einschulung. Die Aufnahme von Kindern ab dem 34. Lebensmonat ist möglich.
(6) Eine Betreuung im Hort beginnt mit der Einschulung und endet mit
Beginn der 5. Klasse.
(7) Für die Wahrung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenund/oder Krippenplatz erstellt die Stadt Nossen einen Bedarfsplan.
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§ 2 – Aufnahme
(1) Anträge auf Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtungen werden bei der Stadtverwaltung Nossen, Sachgebiet Jugend
und Bildung, oder bei der Leiterin der Kindertageseinrichtung gestellt.
(2) Die Anmeldung des Kindes erfolgt in der Regel bis 6 Monate vor
der gewünschten Aufnahme.
(3) Über die Zuweisung eines Krippen-, Kindergarten- bzw. Hortplatzes in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen entscheidet nach
Prüfung der vorhandenen Kapazität der Träger in Abstimmung mit
den Leiterinnen der Einrichtung. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Einrichtung besteht nicht. Gleiches gilt für die Zuweisung
eines Krippenplatzes in eine Tagespflegestelle.
(4) Eine Aufnahme von Kindern aus anderen Gemeinden ist nur im
Rahmen der verfügbaren Plätze und unter Berücksichtigung der
Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes für die im Gemeindegebiet wohnhaften Kinder zulässig. Vor Aufnahme des Kindes muss die Erklärung vorliegen, welche Einrichtung das Kind
zum 01.04. des Vorjahres besucht hat. Über die Aufnahme entscheidet der Träger in Abstimmung mit der Leiterin.
§ 3 – Eingewöhnungszeit
(1) Die Eingewöhnungszeit für Kinder beim erstmaligen Besuch einer
Kinderkrippe oder eines Kindergartens beginnt in der Regel am
15. des Monats bzw. am darauffolgenden Öffnungstag der Einrichtung. Bis zum Ende des Monats ist die Eingewöhnungszeit
beitragsfrei.
(2) Die Eingewöhnung des Kindes wird in Absprache mit der Leiterin
durchgeführt und ist stundenweise gestaffelt. Die Eingewöhnungszeit wird individuell mit den Eltern zum Wohle des Kindes
festgelegt.
§ 4 – Benutzungsverhältnis
(1) In den Kindertageseinrichtungen werden die Kinder auf Grundlage
einer vertraglichen Vereinbarung (Betreuungsvertrag) zwischen
den Eltern und der Stadt Nossen für die dort festgelegte Betreuungsdauer betreut.
(2) Änderungen der Betreuungsdauer bedürfen einer Änderung des
Betreuungsvertrages. Wird die vertraglich festgelegte Betreuungsdauer kontinuierlich überschritten, ist der Betreuungsvertrag
entsprechend anzupassen. Änderungen der Betreuungsdauer
sind nur nach vorheriger Anmeldung in der Kindertageseinrichtung bis zum 15. des laufenden Monats für den Folgemonat möglich. Eine Aktualisierung der persönlichen Angaben im Betreuungsvertrag (Familienstand, Adressänderung, Änderung der Zählfolge des Kindes, Konto- und Telefonnummern, Erreichbarkeit in
Notfällen u. a.) ist mit sofortiger Wirkung schriftlich anzuzeigen.
(3) Einer Kündigung des Betreuungsvertrages bedarf es nicht, wenn
das Kind in eine andere Kindereinrichtung der Stadt Nossen
wechselt, ohne dass sich das Betreuungsangebot ändert. Bei einem solchen Wechsel bedarf es der Änderung des Betreuungsvertrages. Dieser muss von den Leiterinnen der bisherigen und
zukünftigen Kindertageseinrichtungen unterzeichnet werden und
spätestens 14 Tage vor dem geplanten Wechsel dem Träger vorliegen. Ein Wechsel ist frühestens zum Folgemonat möglich.
(4) Wechselt ein Kind vom Kindergarten in den Hort, ist ein neuer Betreuungsvertrag abzuschließen.
(5) Für Kindergartenkinder endet das Vertragsverhältnis automatisch
mit dem Schuleintritt. Eine frühere Beendigung des Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform und muss 4 Wochen im Voraus
zum jeweiligen Monatsende erfolgen.
(6) Für Hortkinder der 4. Klasse endet das Vertragsverhältnis automatisch mit dem Ferienende. Für Hortkinder, welche zum Sommerferienbeginn den Hort verlassen oder im Laufe des Jahres ausscheiden, muss eine schriftliche Kündigung 4 Wochen im Voraus zum
jeweiligen Monatsende erfolgen.
(7) Jeder angefangene Monat ist kostenpflichtig.
(8) Die Stadt Nossen kann das Benutzerverhältnis außerordentlich
mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn dafür gewichtige Gründe
vorliegen. Solche Gründe können sein:
– Nichtbezahlung von Elternbeiträgen oder weiteren Entgelten
über zwei aufeinanderfolgende Monate trotz schriftlicher Mahnung,
– wiederholte Verletzung der Satzung oder der Hausordnungen
der Kindertageseinrichtung durch die Eltern trotz schriftlicher
Mahnung u. ä.,
– unentschuldigtes Fernbleiben der Kindertageseinrichtung
über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 4
Wochen,
– wenn auch nach Klärungsversuchen erkennbar ist, dass die
Eltern nicht an einer Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen
bzw. der Leitung der Einrichtung interessiert sind, gegen deren Entscheidungen arbeiten bzw. die pädagogischen
Grundsätze dauerhaft nicht mitgetragen werden und dadurch
das notwendige Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist,
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3. August 2015
Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt
–
wenn das Kind Verhaltensmuster einer massiven Selbst- oder
Fremdgefährdung zeigt, die unter Ausschöpfung der pädagogischen Möglichkeiten der Kindertageseinrichtung nicht abgestellt werden können,
– wenn die Kindertageseinrichtung geschlossen wird.
(9) Krankheit, Kur und Urlaub des betreuten Kindes führen bei laufenden Betreuungsverträgen in der Regel nicht zu einer Minderung
bzw. einem Wegfall des Elternbeitrages.
§ 5 – Öffnungszeiten
(1) Die Kindereinrichtungen sind in der Regel von Montag bis Freitag
geöffnet. Die Öffnungszeiten legt der Träger in Absprache mit der
Leiterin fest.
(2) Kinderkrippe und Kindergarten öffnen frühestens 6.00 Uhr und
schließen spätestens 17.00 Uhr.
(3) Der Frühhort öffnet frühestens 6.00 Uhr und schließt mit Unterrichtsbeginn. Der Nachmittagshort öffnet nach dem regulären Unterrichtsschluss und schließt spätestens 17.00 Uhr. Während der
Ferienzeit ist der Schulhort von frühestens 6.00 Uhr bis spätestens 17.00 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten dürfen – je nach Bedarf – in der Ferienzeit verkürzt werden.
(4) Bedarfsgerecht können verlängerte Öffnungszeiten vorgehalten
werden. Diese bedürfen der Zustimmung des Trägers der Einrichtung, des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe sowie der
Genehmigung durch das Landesjugendamt.
(5) Die Kindertageseinrichtungen schließen vom 24. Dezember des
Jahres bis zum 01. Januar des Folgejahres. Das Gleiche gilt, wenn
ein gesetzlicher Feiertag auf einen Donnerstag fällt; so ist der darauffolgende Freitag (Brückentag) ebenfalls ein Schließtag. Des Weiteren schließen alle Kindertageseinrichtungen während der Sommerferien für 2 Wochen (3. und 4. Ferienwoche). Der Betreuungsbedarf muss von den jeweiligen Eltern der Leiterin der Kindertageseinrichtung mindestens 4 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden.
(6) Müssen die Kindertageseinrichtungen aus betrieblichen oder anderen wichtigen Gründen geschlossen werden, so werden die Eltern in der Regel, soweit möglich, 4 Wochen vorher davon in
Kenntnis gesetzt. Haben die Eltern keine Möglichkeit während
dieser Zeit ihr Kind/ihre Kinder unterzubringen, sorgen die Kindertageseinrichtungen für eine Betreuung. Die Eltern zeigen den Bedarf mindestens 14 Tage vorher schriftlich an.
(7) Die Kindertageseinrichtungen können u. a. infolge eingetretener
Katastrophen oder auf Grund von Anforderungen des Gesundheitsamtes vorübergehend, teilweise oder ganz geschlossen werden. Schadensersatzansprüche sind hier ausgeschlossen.
(8) Während der Schließzeiten (Abs. 5 bis 7) ist in besonderen Bedarfsfällen die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung der
Stadt Nossen möglich. Der Bedarf ist glaubhaft nachzuweisen.
(9) Die zeitweise Schließung der Kindertageseinrichtung führt nicht zu
einer Minderung bzw. einem Wegfall des Elternbeitrages.
§ 6 – Betreuungszeiten
(1) Für Kinderkrippen- und Kindergartenkinder werden innerhalb der
Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten angeboten:
– bis zu 10 Stunden
– bis zu 9 Stunden
– bis zu 6 Stunden
– bis zu 4,5 Stunden (nur im Kindergartenbereich).
(2) Für Hortkinder werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten angeboten:
– bis zu 6 Stunden (mit Frühhort)
– bis zu 5 Stunden (ohne Frühhort)
(3) Der nahtlose Übergang zwischen dem planmäßigen Unterrichtsschluss und der Hortbetreuung wird gewährleistet. Während der
Schulferien werden die Betreuungszeiten für den Früh- und Nachmittagshort unmittelbar zusammengelegt.
(4) Bei Überschreitung der angemeldeten Betreuungszeit lt. Betreuungsvertrag wird entsprechend der jeweils aktuell gültigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Nossen verfahren. Eine Stundenübertragung auf andere Tage wird ausgeschlossen.
§ 7 – Elternbeiträge, weitere Entgelte
(1) Die Stadt Nossen setzt die Elternbeiträge in Abstimmung mit dem
Träger der Kindertageseinrichtung und des Jugendamtes nach
§ 15 SächsKitaG fest und beschließt eine eigene „Satzung über
die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die
Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege“.
(2) Mit der Zahlung des Elternbeitrages werden nicht die weiteren
Kosten abgegolten. Weitere Einzelheiten werden in der „Satzung
über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für
die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in
Kindertagespflege“ geregelt.
(3) Nehmen die Kinder an der Essenversorgung teil, haben die Erziehungsberechtigten neben dem Elternbeitrag das Essengeld zu
entrichten. Dies wird separat in Rechnung gestellt.
§ 8 – Aufsicht, Versicherungsschutz, Haftung
(1) Die pädagogischen Fachkräfte haben während der Öffnungszeiten für die ihnen anvertrauten Kinder die Fürsorge- und Aufsichtspflicht.
(2) Die Aufsichts- und Betreuungspflicht beginnt in der Kinderkrippe
und im Kindergarten mit der Übergabe des Kindes an die diensthabende pädagogische Fachkraft.
Im Hort beginnt die Aufsichtspflicht mit der Anmeldung des Kindes bei der diensthabenden pädagogischen Fachkraft.
(3) Die Aufsichts- und Betreuungspflicht endet mit der Kontaktaufnahme zwischen der diensthabenden pädagogischen Fachkraft
und der abholberechtigten Person oder der Übergabe des Kindes
an die abholberechtigte Person.
Zusätzlich endet für Hortkinder die Betreuungspflicht beim selbständigen Heimgehen nach Abmeldung bei der diensthabenden
pädagogischen Fachkraft. Die Eltern haben vorher schriftlich diese Zeit der pädagogischen Fachkraft mitzuteilen.
(4) Tritt ein Kind den Weg zur Kindertageseinrichtung oder nach Hause allein an, tragen die Eltern die volle Verantwortung. Außerdem
muss eine Bescheinigung mit folgenden Angaben vorliegen:
– Name des Kindes,
– Datum oder Zeitraum und Uhrzeit für das Erscheinen und Verlassen der Einrichtung,
– Unterschrift der Eltern.
(5) Wird ein Kind nicht von den Eltern abgeholt, ist durch diese eine
Vollmacht auszustellen, die es der abholberechtigten Person erlaubt, das Kind abzuholen.
(6) Für jedes Kind, für das ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde, besteht grundsätzlich eine Unfallversicherung nach Richtlinien
der Unfallkasse Sachsen.
(7) Das Hortkind ist zu denselben Bedingungen wie beim Schulbesuch versichert.
(8) Eine Haftung des Trägers für sonstige Schäden, die auf dem Weg
von oder zu den Kindertageseinrichtungen eintreten, wird nicht
übernommen.
(9) Für die in die Kindertageseinrichtungen mitgebrachten persönlichen Gegenstände, insbesondere für Spielzeuge sowie Kleidung,
übernimmt der Träger keine Haftung.
(10) Unfälle und Wegeunfälle sind unverzüglich der Leiterin bzw. einer
pädagogischen Fachkraft zu melden, spätestens jedoch nach 3
Tagen. Ist nach einem Unfall ein Arztbesuch notwendig, ist in der
Regel ein Durchgangsarzt aufzusuchen. Die Angaben zum untersuchenden Arzt sowie die festgestellte Diagnose sind unverzüglich der Leiterin bzw. einer pädagogischen Fachkraft mitzuteilen.
§ 9 – Mitwirkung von Eltern
(1) Die Eltern erkennen die pädagogischen Richtlinien der Kindertageseinrichtungen und deren Hausordnungen in der aktuellen Fassung an und tragen aktiv zur Umsetzung der dort genannten
pädagogischen Grundsätze und Ziele bei.
(2) Sie beteiligen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der demokratischen Mitwirkungsrechte an der Weiterentwicklung der
pädagogischen Richtlinien.
(3) Die aktive Teilnahme der Eltern an Aktivitäten in und außerhalb der
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Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt
(4)
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(7)
Kindertageseinrichtungen ist im Interesse des Kindes ausdrücklich erwünscht.
Die Eltern der die Kindertageseinrichtungen besuchenden Kinder
wirken durch die Elternversammlung und den Elternbeirat bei der
Erfüllung der Aufgaben der Kindertageseinrichtungen mit.
Die Elternversammlung besteht aus den Eltern der die Kindertageseinrichtungen besuchenden Kinder. Sie erörtert grundsätzlich
Fragen, die die Kindertageseinrichtungen betreffen und wählt den
Elternbeirat.
Der Elternbeirat hat das Recht, zu allen Vorgängen, ausgenommen Personalfragen, gehört zu werden.
Der Elternbeirat soll die Leitung und die pädagogischen Fachkräfte bei ihrer Tätigkeit, soweit möglich, unterstützen.
§ 10 – Mitwirkung des pädagogischen Fachpersonals
(1) Das pädagogische Fachpersonal steht für Auskünfte zum Entwicklungsstand des Kindes nach Absprache zur Verfügung. Auskunftsberechtigt sind nur die Eltern.
(2) Die jeweils aktuellen Erkenntnisse der Wissenschaft zur Bildungsforschung sind Grundlage der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen.
(3) Das pädagogische Fachpersonal ist verpflichtet, mit den Eltern in
allen Fragen der Erziehung des Kindes im Rahmen einer gelingenden Erziehungspartnerschaft zusammenzuarbeiten.
§ 11 – Gesundheitsversorgung
(1) Bei Erkrankung des Kindes/der Kinder oder eines Familienangehörigen an einer übertragbaren Krankheit nach § 45 BundesSeuchengesetz (wie z. B. verschiedenste Viren, Diphtherie, Keuchhusten, Masern, Hirnhautentzündung, Mumps, Röteln, Scharlach,
Windpocken oder Verlausung) muss der Leiterin sofort Mitteilung
gemacht werden. Die Kinder sind einem Arzt vorzustellen.
(2) Es muss mit einer aktuellen ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht und das
Kind die Kindertageseinrichtung ohne Bedenken wieder besuchen
kann.
(3) Bei Verdacht auf eine Erkrankung kann die Leiterin bzw. die
pädagogische Fachkraft verlangen, dass das Kind vor einer weiteren Betreuung in den Kindertageseinrichtungen einem Arzt vorgestellt wird. Die Kindertageseinrichtung informiert umgehend, wenn
möglich, die Eltern bei Erkrankung des Kindes. Diese sind verpflichtet, das Kind unverzüglich aus der Kindertageseinrichtung
abzuholen. In dringenden Fällen wird in der Kindertageseinrichtung eine ärztliche Notversorgung realisiert.
(4) Ärztlich verordnete Medikamente, die medizinisch unvermeidlich
sind, werden ausschließlich nur für allergisch und chronisch kranke Kinder und nur nach ärztlicher Bescheinigung/Verordnung (insbesondere Zeitpunkt, Dauer und Dosierung der Medikation, erforderliche Gebrauchsanweisung) und schriftlicher Berechtigungserklärung der Eltern verabreicht.
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§ 12 – Kindeswohlgefährdung
(1) In Verbindung mit dem Förderauftrag der Kindertageseinrichtungen nach §§ 22 und 22a SGB VIII wird das Wohl des Kindes in den
Mittelpunkt des pädagogischen Handelns des pädagogischen
Fachpersonals der Kindertageseinrichtungen der Stadt Nossen
gestellt.
(2) Werden Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes bekannt, ist das pädagogische Fachpersonal verpflichtet,
nach § 8a SGB VIII entsprechend zu reagieren. Dabei wird versucht, zum Wohl des Kindes mit den Eltern gemeinsam eine einvernehmliche, die Gefährdung abwendende Lösung herbeizuführen.
(3) Zur Sicherung eines professionellen Ablaufs im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung stimmen die Eltern hiermit folgenden Schritten zu:
1. umfassende Dokumentation (ggf. auch mit Bildern) der Beobachtungen
2. bei Erfordernis die Hinzuziehung eines Arztes
3. (sofern unumgänglich) die Weitergabe der dokumentierten
Fakten an die zuständigen Fachinstitutionen und Behörden
Über die Schritte 2. und 3. sind die Eltern entsprechend zu informieren.
§ 13 – Gemeinnützigkeit
(1) Die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Nossen verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung. Zweck ist die Förderung von Bildung und Erziehung von Kindern im Vorschul- und Grundschulalter sowie die Ergänzung der Erziehung der Kinder in der Familie. Dieser Zweck
wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung von Kinderkrippen, Kindergärten und Horten.
(2) Die Kindertageseinrichtungen sind selbstlos tätig; sie verfolgen
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel der Kindertageseinrichtungen dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt Nossen erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Kindertageseinrichtungen. Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Kindertageseinrichtung fremd sind, begünstigt werden.
(4) Die Stadt Nossen erhält bei Auflösung oder Wegfall einer Kindertageseinrichtung oder beim Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen
Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück.
§ 14 – Schlussbestimmungen
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die „Satzung der Kindertageseinrichtungen der
Stadt Nossen“ vom 14.11.2008, die „1. Änderung der Satzung der
Kindertageseinrichtungen der Stadt Nossen“ vom 16.11.2009 und
die „Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Ketzerbachtal“ vom 24.
Oktober 2008 außer Kraft.
■ Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
I. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die Anzeige an die
Rechtsaufsichtsbehörde entsprechend § 4 Abs. 3 SächsGemO erfolgt unmittelbar nach der Bekanntmachung.
II. Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs.2 SächsGemO
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber
der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Nossen, den 22.05.2015
gez. Uwe Anke,
Bürgermeister
– Dienstsiegel –
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3. August 2015
Standesamtliche Informationen
Wir gratulieren nachträglich im Juli allen Jubilaren zum Geburtstag
Die Stadtverwaltung Nossen gratuliert folgenden Jubilaren nachträglich
zum Geburtstag und wünscht ihnen alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen.
Herr
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Herr
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Herr
Herr
Herr
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Herr
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Priemer, Harald
Kohlar, Siegfried
Müller, Heinz
Walther, Wolfgang
Pönisch, Renate
Lösche, Annelies
Böhme, Gudrun
Metzner, Heidemarie
Müller, Ute
Bablich, Rainer
Riemer, Werner
Mitko, Eberhard
Rudolf, Helmut
Becker, Siegrid
Schmieder, Anna
Schmidt, Ingrid
Thiele, Erika
Reinhardt, Ursula
Bayer, Monika
Galinat, Karin
Scherf, Ursel
Balszuweit, Alfred
Zimpel, Rolf
Lantzsch, Gottfried
Sittner, Erich
Lambert, Josef
Klaus, Brunhilde
Midon, Lydia
Mosch, Adelgunde
Kaschinski, Erika
Hofmann, Rosmarie
Daniel, Erna
Twarock, Margot
Nolting, Hannelore
Juppien, Gerhard
Andrzejewski, Siegfried
Möhler, Heinz
Borsdorf, Karla
Opterweidt, Ilse
Jähnichen, Renate
Scholz, Gisela
Kleemann, Marliese
Hempel, Ursula
Pietsch, Johanna
Nimschowski, Horst
Winkler, Ursula
Senft, Gertraud
Bartsch, Renate
Oettrich, Horst
Kührig, Wolfgang
Fischer, Rudolf
Starke, Rolf
Gasch, Helga
Knoblauch, Elfriede
Hempel, Gerhard
Täschner, Helmut
Mosch, Kurt
Naumann, Rolf
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Saft, Elisabeth
Leonhardt, Werner
Wannhoff, Fred
Dachsel, Roland
Wappelt, Ingeburg
Kührig, Margot
Schulze, Ingeborg
Zocher, Irmgard
Pritza, Ilse
Knöbel, Elfriede
Seifert, Hannchen
Kürth, Hertha
Vogel, Irene
Kritz, Ingeburg
Pfeiffer, Annemarie
Arnold, Günter
Rudert, Richard
Proksch, Edith
Jäkel, Kristina
Weiß, Renate
Michael, Herbert
Herrmann, Marianne
Zieger, Charlotte
Kaiser, Gerhard
Gießner, Werner
Kammel, Brigitta
Paul, Herta
Krause, Anneliese
Klemm, Fritz
Schmieder, Irma
Schmied-Petschauer, Gertraud
Wiegand, Elfriede
Königstein, Renate
Förster, Marianne
Begenau, Hildegard
Vogt, Gerhard
Prehl, Konrad
Schuster, Elfriede
Ecke, Elisabeth
Hönisch, Marianne
Schröder, Heinz
Raupach, Christa
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Höfgen
Höfgen
Deutschenbora
Pinnewitz
Göltzscha
Deutschenbora
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Leuben
Elgersdorf
Leippen
Mutzschwitz
Lossen
Mergenthal
Ziegenhain
Pröda
Pinnewitz
Leuben
Oberstößwitz
Leuben
Ilkendorf
Eheschließung im Juni
Marcel Mager und Julia Schüttoff
Rhäsa
Heynitz
Nossen, OT Wendischbora
Marcel Eulitz und Therese Fechner
Nossen
Leuben
Wendischbora
Stefan Hänel und Miriam Kaufmann
Nossen
Tarek Freudenberg und Susann Schippmann
Nossen, OT Praterschütz
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Seite 11
3. August 2015
Neues aus den Schulen
Grundschule Nossen
Grundschule Raußlitz
Bald ist es soweit und die Zuckertütenbäume werden abgeerntet.
Unsere Schulanfänger werden gespannt sein, was alles in den
Zuckertüten versteckt ist und sie sind natürlich auch neugierig
auf die Schule. Wir wünschen allen Schulanfängern und Eltern
einen wunderschönen Tag zur Einschulungsfeier und einen guten
Start in den Schulalltag.
Schulanfänger 2015 der Grundschule Nossen
Milena Baumgart
Naemi Benedikt
Vanessa Bernhardt
Isabell Bias
Alexa Dörfer
Jessica Einbock
Anna Fiedler
Lara Heidrich
Maxi-Sophie Hellfeier
Lysann Krutzsch
Ben Käseberg
Franz Kloeber
Jakob Kloeber
Jason Krompaß
Philip Leibrandt
Jannes Leutert
Robert Mattauch
Tobias Nestler
Lucas Niedermeier
Max Pötzsch
Lukas Riemer
Jason Seidel
Toni Stellmaßek
Benjamin Wagner
Elias Wittig
Milena Tondera
Fabienne Walther
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Christoph Böhme
Justin Börners
Florian Büttner
Laurian Cornea
Radu Cornea
Johann Ehrlich
Richard Fiedler
Luis Haunstein
Lennox Hempel
Leni Leistner
Saskia Lesch
Emilia Lindner
Leefke Mehnert
Neele Melzer
Josefin Much
Lilian Müller
Rhea Noack
Joahnna Olbrich
Jordan Post
Leni Reinhold
Annika Richter
Lydia Schneider
Natalie Schwinghoff
Lucy Seidel
Luise Stengel
Celine Ulbricht
Mia Weigelt und Emma Werner
Schulanfänger Schuljahr 2015/16 – Grundschule Raußlitz
Kita „Sonnenschein“ Ziegenhain:
Hofmann, Jacy
Nossen, OT Mutzschwitz
Klinner, Denny
Nossen, OT Schrebitz
Thiel, Lorenz
Nossen, OT Ziegenhain
Christiansen, Lucas
Nossen, OTLeippen
Heeren, Jonah
Nossen, OT Schrebitz
Streller, Max
Nossen, OT Ziegenhain
Gahr, Emely
Nossen, OT Kreißa
Geiger, Lisa
Nossen, OT Ziegenhain
Kita „Regenbogen“ Rhäsa:
Nönnig, Tim
Nossen, OT Wolkau
Michael, Noah
Nossen, OT Rhäsa
Najmann, Richard
Nossen, OT Oberstößwitz
Fischer, Herrmann
Nossen, OT Rüsseina
Kriehn, Ronny
Nossen, OT Kreißa
Schirmer, Felicia
Nossen, OT Rhäsa
Voigtländer, Hedi
Nossen, OT Rüsseina
Aus anderen Einrichtungen:
Metke, Selmo Sigurd
Nossen, OT Raußlitz
Arndt, Lea Sophie
Nossen, OT Pinnewitz
Amtsblatt der Stadt Nossen
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3. August 2015
Grundschule Raußlitz
Gedanken zum Schuljahresabschluss der Grundschule Raußlitz
Und wieder ist ein Schuljahr vollbracht. Alle Schulkinder erholen sich
in ihren wohlverdienten Ferien und schöpfen Kraft für das nächste
Schuljahr mit neuen Herausforderungen. Unsere Grundschule hat am
letzten Schultag 19 Schüler und Schülerinnen der 4. Klasse verabschiedet. Sie werden ab dem 24. August in weiterführenden Schulen
unterrichtet. So wechseln zwei Schüler an die Oberschule nach Lommatzsch, zwölf Schüler an die Dr.-Eberle-Oberschule nach Nossen
und fünf Schüler gehen an das Nossener Gymnasium. Allen wünschen wir viel Erfolg an den jeweiligen Schulen und ein unkompliziertes Einleben im neuen Klassen- und Schulverband.
Für besondere Leistungen möchte ich an dieser Stelle nochmals
Schülerinnen und Schüler nennen, die eine Auszeichnung erhielten:
• Mit einem Notendurchschnitt von 1,0 sowie 1,1 werden Pauline
Miserski und Johanna Heblack aus der Klasse 4 an das Nossener
Gymnasium wechseln.
• Beim Mathe-Känguru Wettbewerb gewannen aus der Klasse 3
Sarah Lorenz, Otto Adam und Fritz Miserski die Plätze 1 bis 3.
• Beim Mathe-Känguru Wettbewerb gewannen aus der Klasse 4 Johanna Heblack, Pauline Miserski und Richard Seifert die Plätze 1
bis 3.
• Unsere fleißigsten Altstoffsammler im gesamten Schuljahr waren
Tonia Christoph (853 kg), Florian Rodewald (570 kg) und Niklas
Locke (414 kg).
Zurückblicken können wir an der Raußlitzer Grundschule auf ein erlebnisreiches Jahr, geprägt von zahlreichen Aktionen und Unternehmungen. So u.a. fand im Dezember 2014 wieder der traditionelle
Weihnachtsmarkt am Freitag vor dem ersten Advent auf dem Ritter-
gutsplatz in Raußlitz statt, den viele Familien und Besucher als gelungene Einstimmung auf die Weihnachtszeit ansehen. Im Februar und
Juli fanden zwei Projektwochen statt, die die Kinder in die Welt der
Sterne und des Weltalls versetzten oder zum Lesen animierten. Ein
Buchbasar mit überaus vielen gut erhaltenen Kinderbüchern brachte
mit 145 Euro Gewinn einen beachtliches Ergebnis. Mit 80 Euro werden wir den Verein „Sonnenstrahl“ e.V. Dresden bei seiner Arbeit mit
krebskranken Kindern und deren Eltern unterstützen. Auch ein mit eigenen Fantasiegeschichten selbst gestaltetes Buch der Klasse 3 wird
dem Verein zur Verfügung gestellt. Zum Schuljahresabschluss konnten alle Raußlitzer Schüler die sehnsüchtig erwartete „Ketzerbachtaler
Grundschulzeitung“ erwerben, die über viele Wochen in dem Ganztagsangebot „Schülerzeitung“ verfasst wurde. Während des gesamten Schuljahres hat sich die Arbeit mit den Schülerstreitschlichtern
der 4. Klasse bewährt, was auch im kommenden Jahr fortgesetzt
wird.
Das Prinzip: „Kinder erziehen Kinder“ wird gern angenommen und
umgesetzt.
Viele schulische und außerschulische Veranstaltungen wären an unserer Schule ohne die Hilfe der Eltern und Großeltern nicht möglich
gewesen. Unser herzlichster Dank gilt all denjenigen, die uns bei
Ganztagsangeboten, bei Wandertagen und Schulfahrten sowie bei
Sportwettkämpfen unterstützten. Darüber hinaus geht ein Dank an die
Stadtverwaltung Nossen, besonders an Frau Beyer und Frau Bieber,
sowie an alle Arbeiter des ehemaligen Ketzerbachtaler Bauhofes.
Klasse 3 mit ihren Fantasiegeschichten
Klasse 4 wird verabschiedet
Dietze, Schulleiterin
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3. August 2015
Oberschule Nossen
Interview mit Ruderin Anna-Maria Grütze aus Klasse 6c
1. In welchem Verein bist du?
Ich bin im Dresdner Ruderclub 1902 e.V.
2. Was gefällt dir am besten an dieser Sportart?
Ich fahre sehr gern zum Training, das anstrengend ist, mir aber einen schönen Ausgleich zum Schulalltag bietet. Außerdem bin ich
sehr mit dem Wasser verbunden, dadurch passt das Rudern einfach zu mir.
3. Wieso hast du dich genau für diese entschieden?
Als sich der Ruderclub bei uns in der Schule vorgestellt hat, fragte
mich die Trainerin, ob ich nicht Lust hätte, mal nach Dresden zu kommen. Also war ich bei einem Schnuppertraining und ich habe gemerkt, dass genau das mein Ding ist und von da an war ich dabei.
4. Wie oft und wie lange trainierst du pro Woche?
Ich trainiere an drei Tagen in der Woche jeweils 2 Stunden in Dresden. Das ist nur möglich, weil meine Mutti mich sehr unterstützt
und meine „Taxifahrerin“ ist.
5. Wie lange machst du diese Sportart schon?
Mittlerweile trainiere ich schon 1 Jahr im Ruderclub Dresden und
es macht mir immer noch sehr viel Freude.
6. Was sind deine Ziele für die kommende Zeit?
Ich habe schon an vielen Wettbewerben teilgenommen und mich
mit meinem Team jetzt für den Bundeswettbewerb qualifiziert. Dort will
ich mein Bestes geben und eine gute Platzierung erreichen. Drückt mir
bitte alle die Daumen.
Wir bedanken uns für das interessante Interview und wünschen
Anna-Maria weiterhin viel Erfolg.
Vanessa Hübner, Saskia Gürke – Junge Reporter
Der Sportschütze Sven Richter aus Klasse 6a stellt seine Sportart vor
1. Wie bist du auf das Schießen gekommen?
5. Wie findest du deine TraiIn unserer Aula gab es eine Veranstaltung, wo uns alle GTA’s der
ner?
Schule vorgestellt wurden. Davon hat mir Sportschießen am beHerr Moldenhauer ist mein
sten gefallen hat.
Stammtrainer, der mir viel
erklärt. Ihm bin ich sehr
2. Was gefällt dir am Sportschießen?
dankbar, dass er mich in
Mir gefällt im Großen und Ganzen alles, aber besonders gefällt mir
den Verein aufnahm und
der Umgang mit meinem Gewehr.
viel im Umgang mit Waffen
zeigt. Wenn Herr Molden3. In welchem Verein bist du?
hauer abwesend ist, vertritt
Ich bin Mitglied in der Schützengilde Weiß-Grün Deutschenbora
ihn Herr Sperling.
Sa./e.V.
6. Was sind deine Ziele in
4. Wie findest du deine Sportfreunde?
dieser Sportart?
Alle meine Mitschützen sind sehr freundlich und hilfsbereit.
Meine Ziel ist es, mein Trefferbild zu verbessern und
eine Höchstzahl an Ringen zu erreichen.
7. Empfiehlst du Sportschießen weiter?
Ja, aber nur, an die Personen, die nicht an das Töten bei dieser
Sportart denken!!
8. Was hattest du bereits für Erfolge?
Da ich erst seit Anfang des Jahres schieße, habe ich „nur“ bis jetzt
an zwei größeren Wettkämpfen teilgenommen. Bei diesen zwei
Veranstaltungen erreichte ich jeweils den ersten Platz in der
Schülerklasse – männlich.
Wir danken Sven Richter für das Interview und wünschen
ihm immer „Gut Schuss“.
Emilia Draßdo, Maxi Reuter
Junge Reporter
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3. August 2015
Oberschule Nossen
Sportlicher Mehrkampf
An einem verregneten Dienstag führten die Schüler der 7., 8. und 9. Klassen ihren sportlichen Mehrkampf auf dem Muldentalsportplatz durch. Trotz kühlem Wetter versuchten alle beim Sprint, beim Weitsprung, beim Ballwurf und beim 800 Meter Lauf ihre bestmöglichsten Ergebnisse zu erreichen. Alle waren ziemlich durchgefroren und erschöpft, aber hielten durch bis zum
Schluss.
Besseres Wetter hatten die Schüler der 5. und 6. Klassen am darauffolgenden Tag. Der Regen vom Vortag hatte sich verzogen
und die Sonne lachte hinter den Wolken hervor. Auch diese Schüler kämpften um beste sportliche Leistungen und stellten neue
Rekorde auf.
Junge Reporter
Erreichte Platzierungen im Mehrkampf
Klassenstufe 5:
Mädchen:
1. Platz
1487
2. Platz
1473
3. Platz
1366
5a
5a
5b
Reinhold, Sabrina
Höppner, Madeleine
Hieke, Julia
Jungen:
1. Platz 1534
2. Platz 1509
3. Platz 1480
5c
5b
5c
Büttner, Pascal
Voigtle, Sebastian
Weigel, Florian
Klassenstufe 6:
Mädchen:
1. Platz
1466
2. Platz
1370
3. Platz
1329
6c
6b
6a
Bodin, Talesia
Müller, Vanessa
Wüstenhagen, Emelie
Jungen:
1. Platz 1648
2. Platz 1562
3. Platz 1478
6b
6b
6a
Schober, Paul
Köppe, Paul
Benedikt, Manuel
Klassenstufe 7:
Mädchen:
1. Platz
1627
2. Platz
1598
3. Platz
1530
7a
7a
7d
Birkner, Angelina
Geisler, Laura
Mäbert, Joan
Jungen:
1. Platz 1594
2. Platz 1563
3. Platz 1551
7c
7b
7d
Jäger, Clemens
Thierbach, Max Platz
Branch, Pascal
Klassenstufe 8:
Mädchen:
1. Platz
1459
2. Platz
1445
3. Platz
1360
8aRS
8c
8b
Zimmer, Sabrina
Schnobel, Celina
Berthold, Lisa-Marie
Jungen:
1. Platz 1884
2. Platz 1843
3. Platz 1678
8a
8c
8c
Kalus, Jannes
Schwalbe, Steve
Steffens, Benjamin
Klassenstufe 9:
Mädchen:
1. Platz
1461
2. Platz
1425
3. Platz
1406
8b
9c
9a
Lommatzsch, Sabrina
Focke, Michelle
Janke, Helen
Jungen:
1. Platz 1789
2. Platz 1771
3. Platz 1702
9a
9c
9c
Stelzner, Eric
Lantzsch, Theo
Frenzel, Paul
Schulrekorde
Mädchen:
AK 11
AK 12
AK 13
AK 15
AK 16
800 Meter
Weitsprung
Ballwurf
Sabrina Reinhold
2:54 min.
50 Meter
800 Meter
Talesia Bodin
7,5 sec
75 Meter
800 Meter
Ballwurf
Laura Hänel
Kugel
Ballwurf
Laura-S. Mahler
Weitsprung
Jungen:
Valentin Müller
Sebastian Vogtle
Sebastian Vogtle
2:47 min.
4,15 m
47,50 m
Pascal Büttner
2:40 min
Theo Simon
Max Thierbach
2:38 min
52 m
Kai Neumann
62,50 m
Eric Stelzner
5,11 m
10,7 sec.
9,10 m
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3. August 2015
Oberschule Nossen
Abschlussklassenfahrt Klasse 10c
Am 04. Mai 2015 um 8 Uhr ging sie los, die
anstrengende Fahrt nach Eglofs, einem kleinen Ort im Allgäu, 25 km vom Bodensee entfernt. 6 Stunden Busfahrt waren nicht gerade
einfach zu bewältigen, aber durch Filme wurde die lange Zeit erträglich. Am Ende war die
Freude umso größer als wir ankamen.
Die 6 Bungalows, die wir gemietet hatten,
waren wirklich schön. In einem Bungalow waren jeweils 3 Zimmer mit 2 Betten, ein kleines
Bad, eine Dusche und ein Gemeinschaftsraum. Außerdem eine schöne Terrasse mit
herrlichem Blick auf die Berge. Auch in der
gesamten Familienherberge gab es viel zu erleben. Ein Fußballplatz und ein Volleyballplatz
trugen zu unseren Freizeitaktivitäten bei.
Am Dienstag trennte sich unsere Klasse. Die
Mehrheit ging ins Pfahlbautenmuseum und
einige Jungs schauten sich das Traktorenmuseum an. Wir mussten ja wenigstens etwas
Lehrreiches auf unserer Klassenfahrt machen. Nachdem ein Mann uns die Geschichte
über die Pfahlbauten erzählte, durften wir uns
alles genauer ansehen. Als wir damit fertig
waren, trafen wir uns mit der anderen Gruppe
am Bus.
Eine Pause diente uns zur Stärkung, damit wir
für die gemeinsame Schifffahrt auf dem Bodensee bereit waren. Trotz des windigen und
trüben Wetters hatten wir eine schöne Aussicht über den See im Dreiländereck zwischen
Deutschland, der Schweiz und Österreich.
Nach der einstündigen Rückfahrt gab es
Abendbrot. Danach saßen wir auf den Terras-
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sen unserer Bungalows bis es dunkel wurde.
Früh am nächsten Morgen gab es dann Frühstück. Das selbstgemachte, frisch zubereitete Essen zeichnete die Familienherberge sehr
aus. Dann ging es auf nach Konstanz.
Während der Busfahrt war es immer sehr leise, da fast alle schliefen. Die Stadtführung in
Konstanz wurde von einem lustigen Mann
gemacht, der uns mit Geschichten erklärte,
wie einige unserer altbekannten Sprichwörter
entstanden waren, zum Beispiel „Die Sau
rauslassen“, oder „Alles in Butter“. Nach der
Stadtführung, machten wir Pause in einem
Einkaufszentrum. Danach schauten wir uns
Sea Life an. Die vielen verschiedenen Fische
waren sehr interessant. Auch die Fütterung
der Haie und Schildkröten war ein Highlight.
Die Pinguine, die immer wieder ins Wasser
sprangen und auf dem Steinboden hin und
her watschelten, waren ein schöner Abschluss für Sea Life.
Auf den Donnerstag freuten sich alle am meisten, denn der Skylinepark war an der Reihe.
Nach einer weiteren langen Busfahrt erreichten wir den Park mit Freude und schönstem
Sonnenschein. Am Anfang des Parks gab es
einen Streichelzoo mit kleinen Ziegen. Danach
kamen viele lustige Attraktionen, wie eine
Wildwasserbahn oder eine Kugel, in der man
sich 92m hochschnipsen lassen konnte. Es
gab einige Achterbahnen, auch eine bei der
man einen Teil der Fahrt kopfüber fuhr. Nach
dem anstrengenden Tag waren durch das
Schreien viele Stimmen angekratzt.
Am Abend wurde dann für uns gegrillt, unter
anderem Steak und Bratwurst, dazu gab es
Kartoffeln oder Nudelsalat. Nach dem
leckeren Abendbrot verbrachten wir dann
den schönsten Abend miteinander. Wir stellten alle Tische und Stühle zusammen und unsere ganze Klasse setzte sich gemütlich an
die Tische. Auch Frau Kohlstrunk, ihr Sohn
Christian und Herr Fuchs waren dabei. Wir
redeten lange und es wurde ein wunderschöner Abend und wie man so schön sagt: Das
Beste kommt immer zum Schluss.
Der nächste Tag war der Abreisetag. Wir
packten Koffer, frühstückten und stiegen in
den Bus um die Rückfahrt anzutreten. Wohlbehalten lieferte uns der Busfahrer am späten
Nachmittag wieder in Nossen ab.
Auch wenn am Anfang nicht alle so eine Riesenlust auf die Klassenfahrt hatten, am Ende
mussten sich alle eingestehen, dass sie gerne noch länger geblieben wären.
Zum Schluss ein großes Dankeschön an alle,
die zum Gelingen unserer Abschlussfahrt beigetragen haben.
Wir bedanken uns bei unserer Klassenleiterin
Frau Kohlstrunk, unseren Begleitern Herrn
Fuchs und Christian, beim Reisebüro Adler in
Nossen für die perfekte Planung und Organisation der Reise, bei unserem Busfahrer Rico
Weigt vom gleichnamigen Busunternehmen
Weigt aus Nünchritz und natürlich unseren
Eltern, die uns diese erlebnisreiche Woche
finanzierten.
Sarah Voigtle, Klasse 10c
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3. August 2015
Oberschule Nossen
Von Klugen und Gewitzen erzählt Sabine Kolbe an der Dr.-Eberle-Schule Nossen
Im Rahmen des 3. Sächsischen Märchenfestivals besucht die Berliner
Schauspielerin Sabine Kolbe unsere Schule. Sie erzählt von der
Schlauheit und dem Mut der Armen und Schwachen aus aller Welt.
Das Gute wird belohnt und das Böse bestraft. Die Gerechtigkeit trägt
den Sieg davon. Die Schüler der 5. Klassen erleben gemeinsam mit
der Schauspielerin eine besondere Märchenstunde, die allen sehr gut
gefallen hat.
Junge Reporter
Gymnasium Nossen
„Sommer – Sonne – Safe Sex on the Beach”
Prost; auf das zweite erfolgreiche Sommerfest an unserem Gymnasium! Denn das wurde am 25. Juni 2015 gefeiert: mit Cocktails – siehe
Titel ;-) – Eiscreme, natürlich viel guter Musik und einigen weiteren
Beiträgen und Überraschungen. Bunt dekoriert begrüßte unsere Schule an diesem Tag Schüler, Lehrer und Freunde, um gemeinsam bei
(glücklicherweise) gutem Wetter leckeres Essen, Attraktionen, und das
gemütliche Zusammensein zu genießen. Außerdem gab es genügend
Gelegenheit, auch selbst kreativ und sportlich aktiv zu werden. An verschiedenen Ständen konnten Buttons, Loom-Bänder, kleine Perlenengel und ganz besondere kleine Bilder nach der Malweise der Aborigines gebastelt und gestaltet werden. Die Turnhalle und die Aula standen ganz im Zeichen der Sportlichkeit: ob Zumba-Kurs, Hip-Hop-Tanzen, Taekwondo, Volleyball oder Tischtennis; überall konnte man mit
Spaß und Ausdauer ins Schwitzen geraten. Auf dem Sportplatz tummelten sich alle Fußballverrückten zum großen Schulturnier. Mittelpunkt war allerdings die Bühne vor der Turnhalle, auf der man den
ganzen Tag Talente unserer Schule bewundern, oder sich einfach in
der Musik verlieren konnte.
Vielen Dank an alle Organisatoren und Helfer dieses großartigen
Events; wir freuen uns schon jetzt auf nächstes Jahr!
Lina Letocha
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3. August 2015
Gymnasium Nossen
Die Deiche, Vater, sie taugen nichts!
Alle Schüler der Jahrgangsstufe 8 behandeln die Novelle „Der Schimmelreiter“ von Theodor Storm. Zufälligerweise fand am 12.05.2015 in
unserem Kloster Altzella eine Aufführung der Theaterversion eben dieser Novelle statt. Die Schauspieler kamen von den Landesbühnen
Sachsen. Die Novelle wurde von Peter Kube modern interpretiert und
war Grundlage für die Fassung von Jahen von Düffel. Das Theaterstück regte jeden Schüler zum Nachdenken und Grübeln an. Jeder
konnte sich eine eigene Meinung bilden. Das Zusammenspiel zwischen moderner Schauspielkunst und markanten Zitaten aus der,
mehr als 100 Jahren alten, Novelle passten sehr gut zusammen. Wir
waren so von dem Stück gefesselt, dass wir diese Zitate manchmal
vor uns hin murmelten. Das Bühnenbild war eher schlicht gestaltet,
was aber nicht von Nachteil war, denn das bewirkte, dass wir uns viel
mehr auf die Schauspieler und das Stück konzentrieren konnten. Die
Schauspieler waren fantastisch. Gerade Ole Peters, der Kontrahent
der Hauptperson Hauke Haien, stand so vor uns, wie man sich beim
Lesen diesen grobschlächtigen Widersacher vorgestellt hatte. Die
Schauspieler schafften es, dass wir uns so fühlten, als ob wir in dieser
Novelle mittendrin steckten. Dazu kam noch, dass die Bibliothek des
Klosters, welche der Aufführungsort des Stückes war, von den
Schauspielern optimal in das Schauspiel eingebunden wurde. Der
Saal passte an sich schon perfekt zur Aufführung, da in der Klosterbibliothek eher eine kühle Atmosphäre herrschte, passend zu den im
Norden liegenden Halligen, wo ein rauer Wind bläst und wo es kühl
und eisig sein kann.. Ich glaube, dass sich der Regisseur nicht ohne
einen Hintergedanken das Kloster wählte, dass er vielleicht auch diese kalte Stimmung schaffen wollte, denn die folgenden Aufführungen
finden auch in Kirchen statt, weil der Regisseur die Zuschauer mitten
in die Handlung führen möchte. Was uns aber ebenfalls beeindruckte,
waren die passenden Geräusche. Man hatte das Gefühl, dass der
Sturm draußen an den Fenstern drückt. Die Theaterleute leisteten
ganze Arbeit, so authentische Geräusche haben wir bei einem Theaterstück noch nie wahrnehmen können. Das Stück war in sich stimmig
und durchaus sehenswert. Die einzige Kritik, die wir haben, ist dass
der Schluss, als der Deich bricht, zu abrupt ist. Wir fänden es schöner,
wenn das Ende noch ein wenig mehr ausgeschmückt werden würde.
Es wirkte etwas abgehackt. Das Stück ging 90 Minuten und war zeitlich gesehen genau richtig. Der Regisseur hatte sich schöne Szenen
ausgesucht, welche er in das Stück einbringen wollte, denn die ganze
Novelle schauspielerisch nachzuspielen wäre aus Zeitgründen nicht
möglich gewesen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es ein gelungener Tag war
und dass wir uns die Novelle von Theodor Storm gerne auch ein zweites Mal anschauen könnten.
Das Stück wird noch zweimal in verschiedenen Kirchen in der Umgebung aufgeführt. Gerne kann man sich auf den Websites der Landesbühnen über das Stück erkundigen. Vielleicht können auch weiterhin
auf diese Weise Bücher zum Leben erweckt werden.
Fabian Möbius und Katharina Hoffmann
Bühnenbild und „mdr“
Am 26.06.2015 fuhr das künstlerische Profil der 9. Klasse in Begleitung von Herr Piontek und Herr Jackisch nach Dresden. Ein Besuch
der Werkstätten der Semperoper und eine Führung beim „MDR“ waren geplant. Die erste Tour durch Malerei-; Tischlerei-; Plastiker- und
Schlossereiwerkstatt faszinierte uns sehr. Wir konnten wahren Künstlern bei ihrer Arbeit über die Schulter schauen und lernten nebenbei
noch einiges über passende Requisiten und das optimale Bühnenbild.
Die maximale Höhe konnte bis 18 Meter betragen. Uns begegneten
immer wieder Studenten, die fleißig ihren Aufgaben nachgingen. Sie
kommen extra nach Dresden, um die Kunst des Bühnenbildbaues zu
studieren.
In der Rüstkammer wurden uns die Requisiten sehr anschaulich und
mit viel Witz präsentiert. Es gab sogar Tipps zum Nachbau.
Weiter ging es mit der Straßenbahn nach Dresden Neustadt. Die
Führung im MDR-Studio schloss sich an und war wirklich interessant.
Alle erfuhren Neues über die Produktion einer Live-Sendung im Fernsehen, sowie über die verschiedenen Radiosender des Mitteldeutwunden Füßen wieder in Nossen an. Solche Tage sollte es doch öfter
schen Rundfunks.
Nach diesem anstrengenden Tag war noch etwas Zeit, um auf der geben...
Prager Straße bummeln zu gehen. Unsere Gruppe kam 15:30 Uhr mit Josefine Pohl
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3. August 2015
Neues aus den Kindereinrichtungen
Neues aus dem Johanniter Kindertagesstätte „Rosenmühle“ Leuben
Nun komm ich zur Schule in die 1A
Am Vormittag führten die Kinder ihr Programm den anderen Kindern
der Kindertagesstätte vor. Jedes Kind repräsentierte ein Tier, das typisch für einen der sieben Kontinente ist.
Die Zuschauer bekamen Lieder, Gedichte, einen kleinen Samba, Yoga
- Übungen und Tänze dargeboten.
Leider trug der Zuckertütenbaum am Vormittag nur eine einzige
Frucht. Wahrscheinlich wurde er zu wenig bzw. falsch gegossen. Dieses Versäumnis holten die Vorschüler nach und siehe da - am Abend
waren tatsächlich doch noch Zuckertüten gewachsen.
Aber, die Tüten mussten erst mit Hilfe von Clown „Sillybus“ zum
Wachsen gebracht werden. Dies gelang auch und die Vorschüler erhielten endlich ihre Zuckertüte. Nach dem Programm ging es mit dem
Spielmannszug durch Leuben. Die Eltern der Vorschüler hatten zwei
Fahrzeuge liebevoll geschmückt und chauffierten die künftigen Erstklässler durchs Dorf.
Wieder zurück im Kindergarten sorgte Herr Möllendorf für das leibliche
Wohl aller Gäste.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Helfern und Mitwirkenden:
geräten zum Verweilen ein.
Gegen Mittag setzten wir in Niederlommatzsch mit der Fähre nach • dem Leubener Spielmannszug für die musikalische Begleitung
Diesbar-Seußlitz über, wo wir im schattigen Schlosspark ein wenig • Herrn Möllendorf für die tolle Bewirtung
verschnauften. Zu unserer Überraschung entdeckten wir eine Ringel- • Herrn Ingo Müller für das Ausleihen seiner Musikanlage
natter. Gut ausgeruht erklommen wir noch ein paar Stufen zu einem • Frau Doreen Ulbrich, die die Vorschüler in ihre erwünschten Tiere
verwandelte
kleinen Pavillon in den Weinbergen und genossen die Aussicht auf die
• Laura Gottschling, die gemeinsam mit den Kindern nochmals ihren
Elbe und den Schlosspark.
Text übte
Am 26. Juni luden die Kinder Familie, Freunde, Verwandte und alle Interessierten zum alljährlichen Zuckertütenfest ein, welches in diesem Melanie Grübler
Johanniter Kindertagesstätte „Rosenmühle“ Leuben
Jahr unter dem Motto „Eine kleine Weltreise“ stattfand.
Anzeige(n)
Für die sieben Vorschüler der Johanniter Kindertagesstätte „Rosenmühle“ in Leuben brechen
nun die letzten Tage in unserer
Einrichtung an.
Die vergangenen Wochen waren
sehr aufregend, denn der Schulanfang rückt immer näher.
Am 05. Juni fand unsere langersehnte Abschlussfahrt statt. In
diesem Jahr ging die Reise in die
Hebelei. Dort besuchten wir
zunächst den Tierpark, wo wir
nicht nur viele Tiere bestaunen,
füttern und streicheln konnten.
Auch der Spielplatz lud mit seiner
Matschecke und den tollen Spiel-
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3. August 2015
Kindertagesstätte Rhäsa
Was war los in der Kita Rhäsa?
Wieder geht ein ereignisreiches Schuljahr zu Ende.
Unsere Schulanfänger erlebten ihre Abschlussfahrt nach Meißen auf die Burg, und machten
Bekanntschaft mit dem Schloßgespenst! Dieses verirrte sich sogar noch einmal zum Zuckertütenfest nach Rhäsa! Bevor die Kinder ihre Nachtruhe in der Kita verbrachten erschien es zum
Erstaunen aller noch einmal auf unserem Gelände! Was haben wir in der letzten Zeit in unserem Haus noch erlebt?
Die Puppenspielerin Katharina Hantscher, die schon Stammgast bei uns ist, besuchte uns mit
ihrem Raben „Socke“ und weiteren lustigen Geschichten! In unserem neuen Mehrzweckraum
kann sie jetzt auch all ihre Kulissen aufbauen, wovon wir jedesmal aufs neue begeistert sind!
Der geplante Wandertag durch den Bodenbacher Winkel wurde wegen der extremen Hitze
durch ein musikalisches Picknick mit dem Meißner Stadtmusikanten Steffen Löser ersetzt! Wir
alle freuten uns über seine vorgetragenen Anektoden und sangen mit ihm zusammen viele
Volkslieder!
Dafür bedanken wir uns recht herzlich, ebenso bei den Mitgliedern des Jugendclubs Rhäsa,
die bei diesen hohen Temperaturen für uns gegrillt haben!
Dieser Vormittag wurde von den Eltern und Kindern gut angenommen, war er doch eine gelungene Abwechslung vom Alltag!
Auch die Feriengestaltung wartet mit vielen Höhepunkten auf unsere Kinder in der Kita! Das
Märchenreich mit seinen Schätzen wird diese durch die Ferienzeit begleiten, wo als Abschluss
ein Märchenball geplant ist!
Das Team der Kita Rhäsa
Informationen
Neues aus der Badperle
Nun ist endlich der Sommer da!
Die Gäste unseres Volksbades – Groß und Klein – verpflegen wir gerne
in unserer Badperle. Das Speisenangebot, von süß bis herzhaft, wird
frisch und hausgemacht angeboten.
Ab 1. Juli belohnen wir Ihre Kundentreue beim Bowling & Kegeln mit
einem Treuebonuskärtchen. Kommen Sie auf den einen und anderen
Wurf vorbei.
Stadt Nossen
Sport- und Freizeitzentrum Badperle
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Gartenstraße 22 in 01683 Nossen
Telefon: 035242/64933
Fax: 035242/64934
www.badperle-nossen.de
E-Mail: [email protected]
Am 20. September und am 11. Oktober organisieren wir für Genussund Wanderfreunde eine Weinbergswanderung – wir starten um 10
Uhr.
– 20. September durch die Meißner Weinberge und am 11. Oktober durch Radebeul – Näheres erfahren Sie in der Badperle!
(5 Weinproben, Käsewürfel und Baguette für 15,00 Euro – für Kinder
frei und mit –
Wir freuen uns über Ihren Besuch in unserer Badperle!
Ihre Badperlen!
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3. August 2015
Neues von der Feuerwehr
Bibliothek aktuell
5. internationaler Florianstag in Dresden
Am 9. Mai 2015 fand in der Landeshauptstadt Dresden der 5. Internationale Florianstag unter dem Motto
„Feuerwehren kennen keine Grenzen“ statt. Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einem Festgottesdienst in der Frauenkirche, an dem
ca. 50 Fahnendelegationen aus
Deutschland, Österreich, Polen und
Tschechien teilnahmen. Die Ortsfeuerwehr Starbach wurde durch eine Delegation und der im Jahr 2012
geweihten Traditionsfahne vertreten. Der Frauenkirchenpfarrer Herr
Sebastian Feydt würdigte in seiner
Predigt die Arbeit der Feuerwehren
und fand treffende Worte zur Bedeutung von Kameradschaft und
Zusammenhalt. Im Anschluss an
den Gottesdienst nahmen die Fahnenträger und -begleiter Aufstellung
vor dem Verkehrsmuseum Dresden,
Delegation OFW Starbach vor
um die Fahnenbänder im Empfang
dem Verkehrsmuseum
zu nehmen. Dr. Matthias Rößler
(Präsident des Sächsischen Landtages), der an diesem Tag eine Auszeichnung des Deutschen Feuerwehrverbandes erhielt, sowie der sächsische Innenminister Markus
Ulbig übernahmen die Übergabe der Fahnenbänder an die Delegationen.
Delegation OFW Starbach:
Fahnenträger:
Kam. F. Oelmann
Fahnenbegleiter: Kam. V. Dietze
Fahnenbegleiter: Kam. S. Dietze
Die Stadtbibliothek Nossen hat in der Zeit vom
29.6.15 bis 21.8.15 veränderte Öffnungszeiten:
Montag:
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
geschlossen
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Wir bitten um Verständnis.
Ihr Bibliotheksteam
Veranstaltungen
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07.08. bis 09.08.2015
12. Trabant-& IFA-Fahrzeuge-Treffen, Nossener Trabantfreunde
e.V., Festplatz Steinbusch
23.08.15, 10.00 Uhr
Gottesdienst zum Schulbeginn, Kirche Raußlitz
23.08.15, 10.00 Uhr
Familiengottesdienst Schulanfang, Kirche Nossen
28.08. bis 29.08.2015
17. Rock im Park Leuben, Parkbühne Leuben-Schleinitz
Deutscher Kinderschutzbund,
Ortsverband Nossen e.V.
Waldheimer Str. 40, 01683 Nossen
Telefon 035242/68472
Vom Montag, dem 3. August,
bis zum Freitag, dem 21. August 2015,
bleibt das Haus wegen Betriebsurlaub geschlossen.
Ab 24. August ist das Haus wieder geöffnet.
Delegation OFW Starbach mit Dr. Rößler und Kam. C. Löwe
Der Fahnenzug, angeführt vom Spielmannszug der OFW Cunnersdorf,
begab sich im Anschluss entlang des Fürstenzuges zum Theaterplatz.
Vor dem Italienischen Dörfchen wurden abschließend die Fahnen aus
Deutschland, Österreich, Polen und Tschechien der Öffentlichkeit präsentiert. Dabei bot sich für die Delegation der OFW Starbach die Möglichkeit eines kurzen Gedankenaustausches mit dem stv. Vorsitzenden
des Stadtfeuerwehrverbandes Dresden Kam. Carsten Löwe sowie
Herrn Dr. Rößler.
S. Dietze
stellvertretende Ortswehrleiterin OFW Starbach
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
24.08.
25.08.
26.08.
27.08.
28.08.
Gesprächsrunde: „Neues Schuljahr“
Kreatives: Zettelbox
Fertigstellung der Kreativarbeiten (Zettelbox)
Backen: „Waffeln“
Rätseln
Montag
31.08. Gesprächsrunde: „Surfen im Internet“
Haus von 13.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, Hausaufgabenhilfe, Billard,
Kicker, spezielle Angebote beginnen 16.00 Uhr, Ausnahmen siehe
Plan, Änderungen sind vorbehalten.
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Anzeigen, Werbebeilagen und
sonstige Druckanfragen:
037208/876-100
[email protected]
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3. August 2015
Veranstaltungen | Informationen
Rentner Rüsseina
Liebe Senioren und Seniorinnen!
Ich lade Sie recht herzlich zu einer Kremser-Fahrt am Donnerstag,
dem 27.08.2015 ein. Treffpunkt ist 13.30 Uhr am Parkplatz in Rüsseina. Es sind noch freie Plätze vorhanden – wer möchte kann sich gern
unter: 035242/ 70 400 bei Frau Naumann melden.
Es werden auch immer neue Senioren herzlich willkommen geheißen.
Ihre Marion Naumann
Seniorentreff Nossen
Im Rathaus Nossen, Jeden Donnerstag, 14.30 Uhr
Ansprechpartner: Frau Zirnsack
Frau Weigelt
Angebote:
06.8.2015
13.8.2015
20.8.2015
27.8.2015
Spielnachmittag, „Bistro Ueberschaar“
Besuch der Gaststätte „Augustusberg“
Gemütliches Beisammensein im
„Bistro Ueberschaar“
Geburtstage des Monats, „Bistro Ueberschaar“
Mit einer Blutspende beim DRK auch in den Ferien
Leben retten – Dankeschön-Aktion „Armbanduhr“
Tipps für das Blutspenden bei hochsommerlichem Wetter:
Blutspendetermin in den Abendstunden wahrnehmen
reichlich Flüssigkeit zu sich nehmen (Wasser und ungesüßten Tee)
nach der Blutspende große körperliche Anstrengungen vermeiden
keine Blutspende bei Kreislaufproblemen am Spendetag
Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit!
Ihr DRK-Blutspendedienst
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Ihr nächster Blutspendetermin:
Montag, 24.08.2015, 14:30 bis 19:00 Uhr
NOSSEN PESTALOZZIGRUNDSCHULE, Schulstraße 19
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Eine Blutspende beim DRK hat immer Saison – auch während der langen Sommerferien ist die Behandlung mit Präparaten aus Spenderblut
für kranke Patienten unverzichtbar. Jedoch sind jetzt viele Spender
verreist oder setzen in den Ferien andere Prioritäten in der Freizeitgestaltung. Jede einzelne Spende wird aber dringend benötigt, um die
Versorgung der regionalen Kliniken sicherzustellen, denn Blut ist nicht
künstlich herstellbar und auch nur begrenzt haltbar.
Deshalb bedankt sich der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost in Sachsen von Anfang August bis zu den Herbstferien für jede Blutspende
mit einer modischen Armbanduhr.
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3. August 2015
Vereine berichten:
7. Kinderfest des SV „Sport und Gesundheit Nossen“ e.V. am 06. Juni 2015
„35 Grad und keine Wolke“ konnte das Motto
des diesjährigen Kinderfestes sein.
Aber für die Nossener Kinder und ihre Gäste
war das vollkommenden egal – sie kamen
und hatten einen Nachmittag lang Spiel,
Spaß und Freude. Dies lag natürlich auch an
den willkommenen Abkühlungen durch die
Feuerwehr Nossen mit ihren Jugendwehren
aus Nossen und Wendischbora-Ikendorf und
dem leckeren Eis der Bäckerei Kohlar aus
Rhäsa. Für Stadtrundfahrten der besonderen
Art sorgte mit einer historischen Feuerwehr
die Fahrschule Prater. Den Pferden vom
Fjordpferdehof Starbach war es leider viel zu
heiß. Die Foto-Fitness-Company Nossen
eröffnete wie jedes Jahr mit ihrem Sommerprogramm das Fest.
Gern begrüßten wir die Landtagsabgeordnete Frau Daniela Kuge und den Bürgermeister
der Stadt Nossen, Herrn Uwe Anke, als Gäste
bei uns.
Auf dem Schulhof konnten sich die Kinder bei
Polizei und Rettungsdienst über deren Arbeit
informieren. Danke, dass ihr da wart – wenn
auch nur die Polizei bis zum Schluss bleiben
konnte, denn die Retter von DRK und Feuerwehr mussten zum Einsatz. Manuela Baumgart vom DRK zeigte den Kindern weiterhin
wie z. B. Wunden versorgt werden. An der
Torwand der Allianzvertretung Ralf Thiele,
versuchte sich so mancher Papa. In der Turnhalle der Grundschule Nossen konnte an einem Kerzenstand geschnuppert werden oder
mit dem Kinderschutzbund gebastelt werden. Wer nicht basteln wollte, tobte sich auf
der Hüpfburg vom Nossener Feuerwerker
Team aus. Frau Kohlisch stellte wieder ihre
Kindereisenbahn für unsere kleinsten Besucher zur Verfügung.
Sehr schön war, dass dieses Jahr der Terminkalender des Nossener Spielmannszuges
an diesem Tag noch leer war und die jungen
Leute bei uns für die musikalische Unterhaltung sorgten.
Die jungen Damen konnten sich bei der
Haarpflege und Kosmetik GmbH schminken
lassen oder beim Modelmalwettbewerb vom
Spiel- und Schreibwarengeschäft Thäter mitmachen. Bei der anschließenden Siegerehrung wurden tolle Preise gewonnen .
Dass wir für alles Strom hatten, dafür sorgte
wie immer die Firma Elektro Jähnigen.
Für Hilfe bei Spaß und Unterhaltung sorgten
die Firmen FlexoNorm, Unitrans Hauptvogel,
Gebrüder Jehmlich, Techcontrol, Sparkasse,
Kohlour GmbH, Steuerbüro Gehlich, Reifen
Bahlau, Edeka Richter, Architekturbüro Thiel,
Malermeister Lantzsch, die Stadtverwaltung
und der KuNo e.V. – Vielen Dank dafür!
Ein Dank an alle Feuerwehrkameraden und
lieben Eltern für die schnelle Hilfe beim Turnhalle ein- und ausräumen!
Ohne unsere Helfer und das Entgegenkommen der Grundschule Nossen hätten wir die
Aufgabe „Kinderfest“ auch in diesem Jahr
nicht geschafft – ein dickes Danke an alle!
Für nächstes Jahr kann ich schon so viel
ankündigen: Es wird eine Wetteinlösung als
Programmpunkt geben – was? Lassen Sie
sich überraschen und besuchen Sie uns zum
8. Kinderfest am 04.06.2016!
Auch in diesem Jahr sei zum Schluss nur
noch eins gesagt:
Haben wir einen vergessen, es tut uns sehr
leid, seid uns nicht böse, wir danken euch
trotzdem, sagt einfach Bescheid.
Nun wünschen wir allen einen schönen Sommer und im nächsten Jahr ein 8. Kinderfest
wieder mit viel Sonne ohne Wasser und Donner!
Katrin Bogdanski
SV „Sport und Gesundheit Nossen“ e.V.
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3. August 2015
Vereinsnachrichten
Wir sind Landesmeister!!!
Die 25. Landesmeisterschaft des Landes- Musik- und Spielleutesportverbandes Sachsen ist Geschichte und die Lommatzscher Spielleute
schauen mit einem lachenden und einem weinenden Auge zurück. Die
Freude über den ersten Landesmeistertitel in der Kategorie der Nachwuchszüge ist natürlich riesengroß! Seit Beginn der jährlich durch den
LMSV ausgerichteten Landesmeisterschaft war es die erste Goldmedaille für den Verein überhaupt! So konnte sich der Nachwuchs am
Sonntag gegen die Spielleute aus Radeberg, für die es am Ende Platz
2 wurde und die Spielleute aus Zabeltitz, die den 3. Platz belegten,
durchsetzen. An dieser Stelle sei vor allem den Übungsleitern gedankt,
die viel Zeit und so manche Nerven in die Ausbildung gesteckt haben,
aber auch allen Eltern, die es ihren Kindern ermöglichen an den
Übungsstunden teilzunehmen. Besonders in den letzten Wochen, wo
viele Übungsstunden und somit viele Fahrten auf dem Plan standen.
Etwas Enttäuschung bleibt jedoch bei den Erwachsenen zurück. Vor
heimischem Publikum hatte man sich erhofft, die Bronzemedaille aus
dem Vorjahr zumindest verteidigen zu können. Nach dem Pflichtdurchgang am Vormittag lagen die Erwachsenen auf Platz 4. Noch
gab es eine Chance auf eine Medaille, nicht zum ersten Mal kämpfte
sich der Zug in der Kür noch auf einen Medaillenplatz vor. In diesem
Jahr sollte dieses Glück jedoch leider nicht gegönnt sein. Nach einer
sehr schönen Kür, ließen die Bewertungstafeln der Wettkampfrichter
nichts Gutes erahnen. Spätestens der Blick auf die Wertungstabelle
ließ es dann Gewissheit werden. Alles in allem war es keine schlechte
Bewertung in Pflicht und Kür, teilweise konnte man sich gegenüber
dem Vorjahr sogar verbessern. Doch am Ende reichte es im Vergleich
mit den anderen angetretenen Vereinen leider nur für Platz 4, Landesmeister wurde der Spielmannszug Radeberg vor Zabeltitz und Mutzschen. So ist es nicht verwunderlich, dass hier und da auch ein paar
dicke Tränen flossen. Doch diese waren nach einer Weile getrocknet
und am Abend feierten alle zusammen im Schützenhaus beim öffentlichen Sportlerball. Lange hatte man sich darauf gefreut und in monatelanger Vorbereitung alles geplant. Eine eigens für die Veranstaltung
eingerichtete Karibikbar oder ein Shisha-Zelt im Schützenhausgarten
waren nur zwei der Höhepunkte an diesem Abend. Natürlich ließen es
sich die Mitglieder der Lommatzscher Spielleute nicht nehmen noch
ein kleines Programm auf die Beine zu stellen. Und auch das Jugendblasorchester Grimma gab sich wieder zur Eröffnung des Sportlerballs
die Ehre und brachte Stimmung in den Saal. Zurückblickend war es
ein rundum erfolgreiches Wochenende und selbst Petrus war gnädig.
Zahlreiche Besucher an beiden Wettkampftagen unterstützten mit viel
Beifall die angetretenen Vereine. Die Lommatzscher Spielleute hoffen
es hat allen Besuchern Freude bereitet und alle erinnern sich nicht zuletzt wegen des ersten Landesmeistertitels mit Freude an die 25. Landesmeisterschaft zurück.
Ein ganz großer Dank an dieser Stelle geht noch einmal an die zahlreichen Helfer, ohne die der Verein das Veranstaltungswochenende in
diesem Umfang nicht hätte bewältigen können. Egal ob beim Auf- und
Abbau des Wettkampf- und Festgeländes, beim Einlass, in den Bierwagen oder am Abend im Schützenhaus. Überall sind dem Verein
zahlreiche Hände zu Hilfe gekommen, damit die Mitglieder sich auf die
beiden Wettkampftage konzentrieren konnten. Auch den Kuchenbäcker und -bäckerinnen sei an dieser Stelle gedankt! Sie haben mit
Ihren zahlreichen Leckereien den Besuchern mit einem Tässchen Kaffee den Nachmittag versüßt.
Anita Anders, Öffentlichkeitsarbeit
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3. August 2015
Vereinsnachrichten
SV Lok Nossen – Fußball – Saisonrückblick 2014/15
Nach dem die Herrenmannschaft in der Saison 2013/14 Meister in der
Kreisklasse wurde, musste sie sich in der vergangenen Saison in der
Kreisliga beweisen. Durch zwei Abgänge und einen Neuzugang war
der Kader fast identisch zur Vorsaison. Als Aufsteiger war das Saisonziel „oberstes Drittel“ gesteckt.
Die Mannschaft unter dem Trainergespann Enrico Patzig und Thomas
Ehrlich knüpften nahtlos an die vergangene Meisterschaftssaison an
und konnten ihre ersten 10 Spiele mit jeweils drei Punkten feiern. Die
erste Niederlage erfuhren die Muldenstädter am elften Spieltag gegen
Wacker Nünchritz. Dadurch wurde eine unglaubliche saisonübergreifende Serie von 26 Punktspielen ohne Niederlage in Folge gebrochen.
Die letzten zwei Spieltage bestritt die Nossner-Elf erfolgreich und der
Aufsteiger hat sich mit einer herausragenden Hinrunde die Herbstmeisterschaft gesichert.
Im Kreispokal stand der Tabellenführer aus der Kreisoberliga, die SG
Kreinitz, vor der Brust. Nossen bot Kreinitz die Stirn und ging sogar in
Führung. Nach 90 Minuten ging es mit einen 1:1 in die Verlängerung in
der die Lok Elf nicht mehr mithalten konnte und mit einem 1:5 n.V. aus
dem Kreispokal ausschied.
Die Rückrunde gestaltete sich schwieriger. Zu der einen Niederlage
fügten sich nun noch vier weitere und zwei Unentschieden hinzu. Aber
auch die Konkurrenten aus Barnitz, Nünchritz und Nauwalde ließen
zunehmend Punkte liegen. Durch einen Sieg am vorletzten Spieltag
gegen die Vertretung aus Radeburg konnte auf dem heimischen Muldentalsportplatz der Aufstieg in die Kreisoberliga vorzeitig gefeiert
werden. An diesem Tag ist das eingetreten, was kaum einer für möglich gehalten hat, der direkte Durchmarsch durch die Kreisliga in die
Kreisoberliga. Somit konnte der letzte Spieltag entspannt angegangen
und die Aufstellung ausgelost werden. Dadurch steht eben der Stürmer im Tor und die Verteidiger bilden den Sturm. Die auch daraus resultierende Niederlage wurde mit einem Lächeln verarbeitet. Die Saison wurde wieder mit dem Tabellenplatz 1 als Aufsteiger beendet,
worauf alle sehr stolz sind. Nossens bester Torschütze ist Stephan
Großjohann, der mit seinen 28 Treffern die Torjägerkanone um nur ein
Tor verpasste. Ein großes Dankeschön geht an die treuen Fans, Familien der Mannschaftsmitglieder und Sponsoren, welche uns die gesamte Saison tatkräftig unterstützt haben.
Im Nachwuchsbereich haben wir die vergangene Saison mit 3 Jugendmannschaften bestritten. Unsere Spielgemeinschaft mit dem SV
Rüsseina in der E-Jugend spielte in der Kreisklasse Staffel 3. Nach einem ganz schweren Start haben wir uns in der zweiten Hälfte der Saison oft besser gezeigt. Es gelangen uns auch Siege, obwohl wir am
Ende doch nur ganz knapp den letzten Platz belegen konnten. Sehr oft
fehlten uns ausreichend Spieler um schlagkräftig alle Spiele absolvieren zu können. Ganz ähnliche Probleme hatte unsere D-Jugend. Diese
ist ebenfalls in der Staffel 3 der Kreisklasse gestartet. Auch hier wurde
nur der letzte Platz in der Staffel erreicht. Die Spielgemeinschaft mit
dem SV Marbach ist diesem Jahr in das erste B-Jugend Jahr gestar-
tet. Zum Ende der Saison konnte auch ein Sieg eingefahren werden.
Bei nur 7 Mannschaften wurde eine 3er Runde gespielt. Trotz dass
man schnell seine Gegner kennt half uns das wenig. Auch hier hatten
die Jungs oft mit Personalmangel zu kämpfen und belegten am Ende
den 7. und damit letzten Platz. Unsere B- und D-Jugend startet nächste Saison wieder in den Spielbetrieb. Im Bereich der Jüngsten werden wir eine neue Mannschaft aufbauen. Einige unserer Kicker starten
nächstes Jahr auch in einer C-Junioren Spielgemeinschaft mit der SV
Gleisberg.
Seit März diesen Jahres existiert in der Abteilung Fußball auch eine
Frauenmannschaft. Einen Aufruf vom Januar sind bisher 19 Mädchen
und Frauen im Alter zwischen 14 und 35 gefolgt. Unter der Leitung von
Trainer Ralph Thiele und Mannschaftsleiterin Corinne Hoffmann Ehrlich wird Montags auf dem Muldentalsportplatz zielstrebig trainiert.
Seit der Gründung hat die Mannschaft an zwei Turnieren teilgenommen, in denen schon eine Verbesserung der Spielqualitäten erkennbar
ist. Kommende Saison beginnt der Fußballalltag, denn in der Stadtklasse Dresden wird am Punktspielbetrieb teilgenommen.
Wie andere Abteilungen sind wir weiterhin auf der Suche nach neuen
Spielern für unsere Mannschaften. Gerade im Nachwuchsbereich sind
neue Gesichter gern gesehen. Eine gute Nachwuchsarbeit ist Voraussetzung für die höher spielende Männermannschaft. Besteht nicht das
Interesse als Spieler selbst aktiv zu werden, können Sie sich gern als
Übungsleiter im Nachwuchsbereich, auch wenn keine Übungsleiterausbildung vorhanden ist, engagieren. Diese Ausbildung ist zwar nicht
notwendig, kann aber kostenfrei bei dem Landessportbund über den
SV Lok Nossen durchgeführt werden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
oder kommen Sie zum Probetraining.
In diesem Sinne wünschen wir allen Mannschaften in der kommenden
Saison viel Erfolg und natürlich Spaß am Fußball.
Vorstand – Abteilung Fußball
www.sv-lok-nossen.de
Weitere Informationen gibts im Internet: www.nossen.de
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Der kurze Weg für Ihre Anzeige in´s
Amts- und Informationsblatt …
Verlag und Druck KG
Gottfried-Schenker-Straße 1 • 09244 Lichtenau/OT Ottendorf
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3. August 2015
Vereinsnachrichten
SOMMERFEST 2015 im Pflegedienst Nossen GbR „Handrick & Kirsch“
Endlich war es wieder soweit, trotz heißer Temperaturen konnten wir
am 07.07.2015 unsere Patienten zum Sommerfest in der „Badperle“
Nossen begrüßen. Dank des Autoservice 1a Werner, welcher uns einen VW Bus zur Verfügung stellte, wurden unsere Gäste von Ihrer
Wohnung zum Fest gefahren.
Mit Kaffee und leckeren selbstgebackenen Kuchen haben wir das
Sommerfest eröffnet. Nachdem nun alle satt und zufrieden waren,
ging es mit einer „Mensch ärgere dich nicht!“ Meisterschaft für Senio-
ren weiter. Unsere Gäste waren mit Begeisterung an den Tischen unterwegs und wir hatten eine Menge Spaß bis der Gewinner fest stand.
Am späten Nachmittag wurde der Grill angebrannt und jeder Gast hat
sich eine leckere, braun geprutzelte Bratwurst schmecken lassen.
Wir möchten uns recht herzlich beim Autoservice 1a Werner für das
Fahrzeug bedanken sowie für die unkomplizierte Zusammenarbeit mit
dem Team der Badperle Nossen.
Das Team des Pflegedienst Nossen GbR „Handrick & Kirsch“
Neuer Vorstand des Sächsischen Waldbesitzerverbandes e.V.
Zur Jahreshauptversammlung des Sächsischen Waldbesitzerverbandes e. V. im Juni wurde der neue Vorstand des Verbandes gewählt.
Freiberg, Juni 2015: Die Mitgliederversammlung des Sächsischen
Waldbesitzerverbandes wählte nach vier Jahren turnusmäßig ihren
neuen Vorstand. Zwölf Personen mit durchweg langjähriger forstpraktischer Erfahrung in allen Bereichen der sächsischen Forstwirtschaft
konnten für das bedeutende Ehrenamt gewonnen werden.
Neben den bisherigen Vorstandsmitgliedern wurde Herr Prof. Dr. A.
W. Bitter einstimmig als Vorstandsvorsitzender des Verbandes bestätigt. Stellvertretender Vorsitzender wurde Herr Benno von Römer.
Das neue Gesicht im Vorstand ist Herr André Ransch, Geschäftsführer
der FBG Brauna, der dem aus Altersgründen ausgeschiedenen Dr. Denie Gerold nachfolgt.
„Der typische Sächsische Privatwald ist mit einer durchschnittlichen
Betriebsgröße von ca. drei Hektar kleinstrukturiert. Eine große Vielfalt
an Waldbewirtschaftungsformen stellt zum Teil hohe fachliche Ansprüche an den Waldeigentümer. Neben einer effektiven politischen
Interessenvertretung der Eigentümer sehe ich daher als zukünftige
Aufgabenschwerpunkte auch die verstärkte Ansprache und Mobilisierung von noch nicht organisierten Waldbesitzerfamilien sowie den
Ausbau von zielorientierten Informations-, Beratungs- und Dienstleistungsangeboten für unsere Mitglieder.“
So Prof. Dr. A. W. Bitter in seiner Vorstellung zur zukünftigen Verbandsarbeit. Der Sächsische Waldbesitzerverband dankt allen Mitgliedern für die Teilnahme an der Versammlung.
Pressekontakt:
Caroline Barthel
Sächsischer Waldbesitzerverband e V.
Tel.:
035203-39820
Fax.:
035203-39821
[email protected]
Vorstandsmitglieder des Sächsischen Waldbesitzerverbandes e. V.:
Von links nach rechts: Sven Metzner, André Ransch, Dr. Maja Weiß,
Heiko Linhart, Prof. Dr. A. W. Bitter (Vorsitzender), Günter Lempe,
Rüdiger Häge, Reinhard Müller-Schönau, Benno von Römer
(stellvertr. Vorsitzender), Johannes Ott, nicht im Bild: Angelika Janetz,
Hubertus von Hertell
Hintergrundinformation: Der Sächsische Waldbesitzerverband e.V.
ist die berufsständige Interessenvertretung und damit die Stimme von
ca. 85.000 kommunalen, privaten und kirchlichen Waldbesitzern in
Sachsen. Ziel des Verbandes ist die Unantastbarkeit des Waldeigentums, die Freiheit seiner Bewirtschaftung und das Recht auf Selbstverwaltung zu wahren. Etwa 45 % der Waldfläche in Sachsen sind Privatwälder. Weitere 10 % sächsische Waldfläche befinden sich im Eigentum kommunaler Körperschaften oder sind Kirchenwald.
Weitere Informationen gibts im Internet: www.nossen.de
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Seite 26
3. August 2015
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Bereitschaftsdienste
Wir sagen Danke!
Änderung der Patienteninformationen
über den Kassenärztlichen Notfalldienst
Seit vielen Jahren findet in Nossen der „Lauf mit Herz“ statt, zum zweiten Mal war unser Verein eingeladen und ausgewählt als Spendenempfänger. Gern sind wir der Einladung gefolgt.
Diensthabende und Notsprechstunden (jeweils ab 10.00 Uhr) an
Wochenenden und Feiertagen sind zu erfragen unter
Rufnummer 116117.
Ein großes Herz bewiesen alle Sportler, die trotz der glühenden Hitze
tapfer ihre Sportplatzrunden für den guten Zweck gelaufen sind. Ihnen
allen sagen wir unseren herzlichen Dank und unsere Anerkennung für
diese Leistung. Natürlich danken wir auch allen Sponsoren und den
Organisatoren.
Zahnarztbereitschaft Lommatzsch/Nossen (ohne Gewähr)
August 2015 – jeweils 09.00 bis 11.00 Uhr
01./02.08.
08./09.08.
15./16.08.
22./23.08.
29./30.08.
Frau ZÄ Marie Wilken
Herr Dr.med.dent L.Schwitzky
Herr Dipl.-Stom. M. Vetters
Frau ZÄ C. Otto
Frau Dr. Zölfel
■ Anschriften:
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Unser Verein war mit einem Informationsstand anwesend, wo in Text •
und Bild unsere Aktivitäten in der Region Mbinga gezeigt wurden.
Nach dem Lauf konnte sich jeder Sportler bei uns ein kleines Präsent •
abholen, u.a. auch in Afrika angefertigte Artikel, die unsere Vereinsmitglieder mitgebracht hatten. So gab es regen Betrieb an unserem Stand
•
und viele nette Begegnungen sowie interessante Gespräche.
Mit dem Erlös der Veranstaltung können wir wieder viel Gutes tun, vorrangig für Schulkinder in unterschiedlichem Alter und in verschiedenen
Schulen.
Nebenbei sei bemerkt, dass der Verein auch private Patenschaften
vermittelt. Für 150 Euro im Jahr können sie einem Kind den weiterführenden Schulbesuch samt Schulessen und Schulkleidung ermöglichen. (Die Primärschule ist für alle Kinder frei.)
•
•
Herr Dipl.-Stom. J. Förster
01623 Lommatzsch | Frauenstr. 29 | Tel. 035241/52377
Herr Dr. U. Görlitz
01665 Zehren | Leipziger Str. 15 | Tel. 035247/51342
Frau Dipl.-Stom. P. Jesswein
01683 Nossen | August-Bebel-Str. 8 | Tel. 035242/68155
Herr ZA Steffen Lehmann
01683 Nossen | Waldheimer Str. 20 | Tel. 035242/68555
Frau ZÄ C. Otto
01623 Lommatzsch | Döbelner Str. 37 | Tel. 035241/52430
Frau Dr. Preißer
01683 Nossen | Waldheimer Str.36 | Tel. 035242/62162
Herr Dr. Schwanitz
01683 Nossen | Bahnhofstr. 19 | Tel. 035242/68297
Herr Dr. med. dent L. Schwitzky
01623 Leuben-Schleinitz | Schleinitzer Str. 14 | Tel. 035241/819438
Herr Dipl.-Stom. M. Vetters
01623 Lommatzsch | Königstr. 55 | Tel. 035241/51067
Frau Dr. Zölfel
01665 Garsebach | Meißner Str. 25 | Tel. 03521/4767121
Vertretung erfolgt für die Zahnarztpraxen des Versorgungsbereiches
Nossen/Siebenlehn!
Änderungen vorbehalten.
Mit Dank und allen guten Wünschen
Maria Weigelt
Brückenschlag Sachsen-Tanzania e.V.
Tel. 035242 62006 oder 68840
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