Weitere Informationen: www.nossen.de Ausgabe: 08/2015 • Erscheinungstag: 3. August 2015 Neues aus Kindertagesstätte Rhäsa Adé, liebe Kita-Zeit Für acht Kinder der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Ziegenhain heißt es nun bald Abschied nehmen. Eine erlebnisreiche Zeit liegt hinter den Vorschulkindern. In den letzten 12 Monaten haben sie sehr viel erlebt und viele Ausflüge unternommen. Im September 2014 gründeten die Kinder einen Vorschulclub, namens „ABC-Kids“. Sie trafen sich jeden Donnerstagvormittag zum gemeinsamen lernen mit ihrer Erzieherin oder Frau Dietze, die aus der Grundschule Raußlitz zu ihnen kam. Gemeinsame Unternehmungen waren in dieser Zeit: – drei Theaterbesuche in Meißen – Besuch in der Bücherei Nossen (ein herzliches Dankeschön geht hiermit nochmal an das engagierte Personal der Bücherei) – Treff mit den baldigen Klassenkameraden in der Kita Rhäsa „Regenbogen“ – Besuch in der Albrechtsburg Meißen, dabei machten die Kinder Bekanntschaft mit dem Schlossgespenst „Albi“ – Erste „Probefahrt“ mit dem Schulbus in die Grundschule Raußlitz – Besuch einer Märchen-Theateraufführung in der Grundschule Raußlitz – Und als letzten Höhepunkt die große Abschlussfahrt nach Dresden in das Technische Museum. Dort hatten die Kinder – allerhand Möglichkeiten zu forschen. Dies begeisterte die Schulanfänger natürlich sehr. Mit einem Fußballtunier – Kinder gegen Eltern – konnten sich auch die Eltern auf dem Sportplatz Ziegenhain dann aktiv einbringen. Im Juni 2015 wurde mit einem Abschlussfest für die Schulanfänger nun das Ende einer tollen Kindergartenzeit gefeiert. Ein wunderschön geschmückter Raum erwartete die Kinder. Die Vorschüler präsentierten für die Eltern und Erzieher ein lang geprobtes Märchen, indem sie all ihre Talente einbrachten. Dabei erwarteten sie sehnsüchtig ihre Zuckertüten. Diese kamen aber erst nach dem gemeinsamen Essen mit einem tollen „Gefährt“ angeradelt. Nun waren alle zufrieden und glücklich. Diesen wichtigen Tag beendeten die Kinder mit einem Lagerfeuer und Knüppelkuchen, einer Nachtwanderung mit Gespenst und der Übernachtung in der Kindertagesstätte. Vielen Dank an die Eltern der „ABC-Kids“, welche tatkräftig dieses tolle Fest mit vorbereitet und gestaltet haben. Nun wünschen wir allen „ABC-Kids“ viel Erfolg und Spaß in der Schule. Das Team der Kita „Sonnenschein“ Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 2 3. August 2015 Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Nächster Redaktionsschluss: 20. August 2015 – 10.00 Uhr Nächster Erscheinungstermin: 1. September 2015 Bereitschaftsdienste der Ärzte, Zahnärzte und Apotheken siehe Seite 26 Öffnungszeiten Stadtverwaltung Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 17.30 Uhr Donnerstag 09.00 – 11.00 Uhr 13.30 – 15.30 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Nossen, Telefon 035242-434/17 o. 18 Montag geschlossen Dienstag 09.00–12.00 Uhr und 13.30–17.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00–11.00 Uhr und 13.30–15.30 Uhr Freitag 09.00 Uhr–12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Raußlitz Telefon 035246-850101 Montag 09.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 16:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 09.00 – 11.30 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag geschlossen Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Nossen · Markt 31 · 01683 Nossen Tel.: 035242/434-0 • Fax: 035242/6 8187 E-mail: [email protected] Zuarbeiten/Manuskripte bitte nur in digitaler Form an p.kopp@nossen o. [email protected] schicken. Verantwortllich für amtl. Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Nossen: Bürgermeister Herr Anke Verantwortlich für sonstige Bekanntmachungen der Stadt Nossen: Frau Kopp, Tel.: 035242/4350-16 E-mail: [email protected] Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen und nicht amtliche Informationen sind die jeweiligen Vereine und Einreicher/Auftraggeber. Verlag, Satz, Druck, Vertrieb, Anzeigen: RIEDEL – Verlag & Druck KG Gottfried-Schenker-Straße 1 09244 Lichtenau / OT Ottendorf Telefon 037208/876-100, Fax 037208/876-299 E-mail: [email protected] Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel Es gilt die aktuelle Preisliste 9/2011. Aktuelle Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.nossen.de Das Amtsblatt erscheint monatlich, kostenlos über Verteilstationen im Erscheinungungsgebiet. Die Stadt Nossen mit den Ortsteilen verfügt über 6180 Haushalte (Quelle SV Nossen). Es werden an den Auslagestellen 6.200 Exemplare ausgelegt. Damit wird für jeden Haushalt ein Exemplar zur Verfügung gestellt. Das Amtsblatt kann auch im Internet gelesen werden unter: www.nossen.de. Liebe Bürgerinnen und Bürger, aufgrund von Renovierungsarbeiten im Rathaus bleibt in der Zeit vom 3. bis 7. August 2015 das Bürgerbüro in Nossen geschlossen. Wir bitten Sie in dringenden Fällen das Bürgerbüro in Raußlitz, Rittergut 1 zu nutzen. Dies hat im oben genannten Zeitraum wie folgt geöffnet: Montag: 9:00 – 11:30 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 17:30 Uhr Mittwoch 9:00 – 11:30 Uhr Donnerstag 9:00 – 11:30 Uhr 13:30 – 15:30 Uhr Freitag 9:00 – 12:00 Uhr Da in Raußlitz nur ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Ab 11. August steht das Bürgerbüro in Nossen Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis. Juli 2015 gez. U. Anke, Bürgermeister Geänderte Öffnungszeit Bürgerbüro Am 25.09.2015 bleibt das Bürgerbüro Nossen wegen Weiterbildung geschlossen. Information der Schiedsstelle Der Termin für die Beratungen der Schiedsstelle am Donnerstag, dem 13. August 2015, fällt ersatzlos aus, auf Grund Umbaumaßnahmen im Rathaus. Mithilfe erbeten! Bei der Überarbeitung der Gefahrenabwehrdokumente, hier im Besonderen das Hochwasseralarmdokument, wurde festgestellt, dass sich Anschriften und auch Verbindungsdaten (Festnetztelefon, Handy, Mail-Adressen usw.) geändert haben. Liebe Bürgerinnen und Bürger der vom Hochwasser betroffenen Bereiche, wir möchten Sie bitten, uns bei der Aktualisierung (in Ihrem eigenen Interesse) zu unterstützen, um Sie im Ereignisfall gezielt und ohne Verzögerung erreichen zu können. Für die Überarbeitung werden folgende Informationen benötigt: Anschrift des Grundstückes, Ansprechpartner und die Verbindungsdaten. Ihre Mitteilungen können Sie mit der Post,( An die Stadtverwaltung Nossen, Markt 31, 01683 Nossen), per Fax (035242 - 68187) oder mit einer Mail ([email protected]) senden. Für Ihre Unterstützung möchte sich die Stadtverwaltung bei Ihnen bedanken. Bauamt Klärschlammentsorgung von Kleinkläranlagen Information an alle Eigentümer, deren Grundstück nicht an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen und somit dezentral zu entsorgen ist Für vollbiologische Kleinkläranlagen besteht die Pflicht, die Klärschlammentsorgung entsprechend der lt. Wartungsbericht durch den Fachbetrieb getroffenen Festlegungen zu veranlassen. Die Wartungsgrundlagen für den Fachbetrieb bilden die wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Meißen, die Herstellerangaben bzw. die in der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung getroffenen Festsetzungen. Die Stadt Nossen ist als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft für die Vorgänge im Zusammenhang mit dezentral zu entsorgenden Grundstücken zuständig. Die Wartungsprotokolle sind grundsätzlich kurzfristig nach jeder Wartung unaufgefordert der Stadt Nossen zu übergeben. Stadt Nossen, SG Abwasser Markt 31, 01683 Nossen C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 3 3. August 2015 Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Niederschrift der 11. öffentlichen Sitzung der Stadträte der Stadt Nossen am 9. Juli 2015 im Ratssaal des Rathauses Der Bürgermeister antwortet, dass er das Angebot erhalten habe und dieses auch den Stadträten vorliegt. Den Grill würde Herr Anke aus seinem Fond finanzieren. Er bittet um die Meinungen der Stadträte zum geplanten Kurs. Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.20 Uhr Anwesende: von 24 Stadträten anwesend: davon entschuldigt: 20 Herr Hoffmann Herr Mütterlein Herr Weinhold Herr Reinholdt-Weik (ab 20.10 Uhr anwesend) Stadtrat Post findet die Idee nicht schlecht, die Kosten allerdings viel zu hoch. Nachdem ein Kindergarten geschlossen und der Haushalt zusammengestrichen wurde, seien Kosten in dieser Höhe nicht machbar. Es solle versucht werden, finanziell etwas über das Landratsamt anzuschieben. Herr Anke: Bürgermeister, ist mit stimmberechtigt Frau Bieber: Dezernentin Bauwesen/Wirtschaftsförderung Frau Beyer – Dezernentin Hauptamt Herr Seifert – Dezernent Finanzen Herr Anke dankt der Helfergruppe Perba für ihre Idee und ihren Einsatz rund um die Asylbewerber, kann aber die Argumente von Herrn Post nur bekräftigen. Der Bürgermeister, Herr Anke, begrüßt die Stadträte, Gäste und anwesenden Bürger zur heutigen 11. Ratssitzung und eröffnet die Bürgerfragezeit. Stadtrat Thiel bemängelt, dass die Stadträte zu spät informiert wurden. Das Thema steht schon länger zur Debatte, aber keiner fühlt sich verantwortlich oder arrangiert sich. Er möchte generell eher zu Problemen bzw. Angelegenheiten informiert werden. TOP1 – Bürgerfragezeit • Bürger Lauer aus Nossen kritisiert die wenigen Sitzgelegenheiten auf dem Markt. Die Leute sitzen mittlerweile auf dem Springbrunnen oder den Blumenkübeln. Früher waren sechs Bänke aufgestellt, jetzt nur noch zwei. Im Stadtgebiet gibt es zu wenig Parkbänke bzw. Sitzgelegenheiten für ältere Bürger. Auch hat sich das gesamte Erscheinungsbild des Marktes negativ verändert, alles sei von Autos zugeparkt, teilweise stehen diese auch auf dem Gehweg. Herr Anke erklärt ihm, dass alle vorhandenen Bänke an verschiedenen Stellen in der Stadt aufgestellt sind. Er bittet darum, dass die Bürger die gewünschten Sitzmöglichkeiten im Stadtplan markieren und an das Bauamt weiterleiten. Des Weiteren informiert er, dass das Ordnungsamt derzeit personell unterbesetzt ist. Es wird momentan ein Organisationsgutachten erstellt und das Ergebnis abgewartet. Die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes tut ihr Möglichstes und ist oft in Sachen Ordnung und Sicherheit auf dem Markt unterwegs um Kontrollen durchzuführen, leider noch zu wenig. • Bürgerin Kunz fragt an, warum der Treppenweg vom Kirchweg zur Siebenlehner Gasse nicht beräumt ist (Laub vom Vorjahr). Stadtrat Scholtyssek spricht sich dafür aus, dass ortsansässige Handwerker gefragt werden, so z. B. die Tischlerei Leutert. Herr Leutert ist sehr sozial eingestellt und die Kosten seien sicher dort geringer. Tischler Mäuer erklärt, dass er ortsansässig ist und schon seit einigen Jahre hier in Nossen wohnt, nur die Tischlerei noch in Röderland sei. Es wird vorgeschlagen, den Punkt im NÖT zu diskutieren. Da keine Anfragen mehr kommen, beendet Herr Anke die Bürgerfragezeit. Protokollkontrolle Der Bürgermeister stellt fest, dass fristgerecht eingeladen wurde und die Sitzung beschlussfähig ist. Das Protokoll der letzten Sitzung wurde den Stadträten per E-Mail zugesandt und im Juli-Amtsblatt veröffentlicht. Zum Protokoll der letzten Sitzung gab es keine schriftlichen Einwände. Das Protokoll wird von den Stadträten Herrn Adler und Herrn Piontek gegengezeichnet. Das Bauamt nimmt diese Anfrage mit und klärt dies ab. • Desweiteren erkundigt sich Frau Kunz nach der Busumsteigestelle auf dem Markt und stellt diese in Frage. Viele Anwohner wissen noch gar nichts davon und was wird z. B. mit dem Weihnachtsmarkt und wieso fällt die Bushaltestelle am Bahnhof weg. Herr Anke meint, das er ihr das schon einmal bei ihrem Besuch beantwortet habe und erklärt erneut, dass dadurch nur ein paar Meter Fläche vom Markt wegfallen und der Weihnachtsmarkt nicht verlegt, nur anders angeordnet werde. Die Bushaltestelle am Bahnhof wird nicht verlegt. Es soll nur die Linie 424 zukünftig auf der Waldheimer Straße statt am Bahnhof halten, um die Fahrzeiten zu verkürzen und zu optimieren. • C M Y K Herr Henning Nitzsche, Helfergruppe Asylbewerber in Perba, fragt nach dem Antrag zum Bau eines Grillplatzes für die Asylbewerber. Die Initiative hat der Stadt Nossen einen Kostenvoranschlag vorgelegt, für einen „Kurs Wildholzmöbel“, bei welchem die Teilnehmer einen selbstgefertigten Grillplatz mit Sitzgelegenheiten herstellen werden. Herr Mäuer (Tischler) erläutert dies im Detail. Die Stadt Nossen wird hierbei um finanzielle Unterstützung gebeten. Beschlüsse im NÖT Herr Anke informiert, dass im nichtöffentlichen Teil der Junisitzung vom Stadtrat folgende Beschlüsse gefasst wurden: 1. Es wurde die Vergabe einer Baumaßnahme in Deutschenbora beschlossen. (16 Fürstimmen, 1 Enthaltung) 2. Mehrheitlich wurde beschlossen, keine Ausschreibung der Kämmererstelle vorzunehmen. (12 Fürstimmen, 4 Gegenstimmen, 1 Enthaltung) Abstimmung Mitbehandlung Tischvorlagen Im Anschluss bittet Herr Anke um Abstimmung, dass die 8 Tischvorlagen 206 bis 213 mit behandelt werden dürfen. Es handelt sich dabei um 7 Vorkaufsrechte 206-11/15 bis 212-11/15 sowie einen Aufstellungsbeschluss 213-11/15 Abstimmung der Stadträte für die Mitbehandlung der Tischvorlagen: 22 Fürstimmen Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 4 3. August 2015 Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt TOP 2 – Beschluss über die erhobenen Einwendungen zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 Dieser Tagesordnungspunkt entfällt, da es keine Einwendungen gibt. stellung einer Ergänzungssatzung erforderlich, die den überbaubaren Bereich des Flurstückes 136/3 planerisch definiert. Die in den Innenbereich einzubeziehende Fläche ist durch die vorhandene umgebende Bebauung geprägt und bildet so einen ausreichenden städtebaulichen Rahmen. TOP 3 – Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 Herr Seifert erklärt diesen Beschlussvorschlag sowie die Tischvorlagen zum HHP und steht für Fragen zur Verfügung. Stadtrat Adler fragt nach der Zufahrt zum Gebäude. Frau Bieber erklärt, dass die Zufahrt von der Ortsstraße ausgehen wird. Stadtrat Thiel ist sehr verwundert, dass die Streichliste kurzfristig als heutige Tischvorlage vorliegt. Herr Seifert gibt ihm Recht, die Verwaltung konnte aufgrund des hohen Arbeitspensums die Unterlagen nicht eher zur Verfügung zu stellen. Im letzten gemeinsamen Ausschuss wurde die Liste zum Verständnis erläutert, beraten und alle Unklarheiten geklärt. Der Stadtrat der Stadt Nossen beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich des Flurstückes 136/3 der Gemarkung Wendischbora in der Stadt Nossen. Abstimmung: 21 Fürstimmen Beschluss-Nr.: 198-11/15 Stadtrat Thiel beanstandet die Darstellung der Streichlisten als ExcelTabelle im Ausschuss und dass er diese nicht vorab mit den Unterlagen zur Ratssitzung erhalten habe, sondern kurzfristig als heutige Tischvorlage sowie die geringe Zeit zum durcharbeiten. Er lehnt seine heutige Zustimmung ab mit der Begründung, dass er dies nicht vor den Bürgern vertreten kann. Billigungs- und Auslegungsbeschluss, Ergänzungssatzung Wendischbora Flurstück 136/3 Der Stadtrat der Stadt Nossen billigt den Entwurf der Ergänzungssatzung „Wendischbora Flurstück 136/3“ einschließlich der Begründung in der vorliegenden Fassung vom Juni 2015 und bestimmt ihn zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum vom 11.08.2015 bis einschließlich 11.09.2015. Herr Thiel stellt den Antrag diesen Beschluss namentlich abzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung im Amtsblatt öffentlich bekannt zu machen. Abstimmung: 18 Fürstimmen (Stadträte Adler, Beger, Diemert, Eckert, Erler, Hahn, Krüger, Lantzsch, Lindner, Matt, Najman, Napierkowski, Piontek, Post, Rabe, Scholtyssek, Schönstadt, Bürgermeister Anke) 1 Gegenstimmen (Stadtrat Thiel) 2 Enthaltungen (Stadträte Oswald, Pampel) Beschluss-Nr.: 196-11/15 Abstimmung: 21 Fürstimmen Beschluss-Nr.: 199-11/15 TOP 4 – Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2015 Die Stadträte nehmen den Finanzzwischenbericht für das laufende Haushaltsjahr 2015 zur Kenntnis. Der aktuelle Finanzzwischenbericht wurde mit Stand: 01. Juli 2015 erstellt und liegt den Stadträten vor. Gemäß § 75 Absatz 5 Satz 1 SächsGemO unterrichtet der Bürgermeister den Stadtrat und die Rechtsaufsichtsbehörde in der Mitte des Haushaltsjahres schriftlich über wesentliche Abweichungen vom Haushaltsplan, insbesondere bei der Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, der Einnahmen und Ausgaben, der Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen, dem Schuldenstand der Gemeinde und über die von der Gemeinde übernommenen Bürgschaften, Verpflichtungen aus Gewährverträgen und kreditähnlichen Rechtsgeschäften sowie über den Vollzug des Haushaltsstrukturkonzeptes. Abstimmung: 20 Fürstimmen, 1 Enthaltung Beschluss-Nr.: 197-11/15 TOP 5 – Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan FFW-GH-Wendischbora – entfällt – TOP 6 – Aufstellungsbeschluss, Ergänzungssatzung Wendischbora Flurstück 136/3 Im Rahmen des geplanten Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Wendischbora auf dem Flurstück 136/3 durch die Stadt Nossen sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausreichung einer Baugenehmigung herzustellen. Auf Grund der Spezifik des geplanten Vorhabens ist deshalb die Auf- TOP 7 – Beschluss zur Vergabe der Bauleistungen für die Hochwasserschadensbeseitigung am Unterlauf des Eulabaches in Nossen Die Stadträte beschließen, den Auftrag für die Hochwasserschadensbeseitigung am Unterlauf des Eulabaches in Nossen, in Höhe von insgesamt 198.865,09 Euro brutto, der Fa. V & C Metzner GmbH aus Wittichenau zu erteilen. Frau Bieber erläutert, dass verschiedene Ausführungsvarianten im TA vorgestellt wurden. Die ausgeschriebene Variante entspricht nicht der Festlegung im TA. Die untere Wasserbehörde hat dieser Variante nicht zugestimmt. Abstimmung: 20 Fürstimmen, 1 Enthaltung Beschluss-Nr.: 200-11/15 TOP 8 – Schmutzwasserdruckentwässerung für den OT Elgersdorf sowie Kanal- und Straßenbau „Am Fußweg“ im OT Deutschenbora Die Stadträte beschließen, den Auftrag für o. g. Leistungen der Fa. Teichmann Bau GmbH aus Wilsdruff in Höhe von 259.227,26 Euro zu erteilen. Abstimmung: 21 Fürstimmen Beschluss-Nr.: 201-11/15 TOP 9 – Verkauf der Flurstücke 583/5 mit einer Größe von 529 m2 und 584/5 mit einer Größe von 52 m2 der Gemarkung Nossen, postalische Anschrift: Nossen, Schützenstraße, an die WVG Nossen mbH Herr Seifert erklärt, dass es sich hier nur um eine formale Sache handelt. Die WVG Nossen mbH hat Antrag auf Erwerb der Flurstücke gestellt, um auf diesen Parkmöglichkeiten für die Mieter der Wohnhäuser Schützenstraße 20 bis 24 zu schaffen. Außerdem können mit dem Eigentümer des Weges (Flurstück 582/1) Verhandlungen zur weiteren C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 5 3. August 2015 Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Mitbenutzung durch die Mieter oder Tausch von Flächen geführt werden. Die Stadträte beschließen, vorgenannte Flurstücke an die WVG Nossen mbH zu verkaufen. Der Kaufpreis je m2 beträgt gemäß Bodenrichtwertkarte des Landkreises Meißen 25,00 Euro, somit insgesamt 14.525,00 Euro. Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sind durch den Käufer zu tragen. Beschluss-Nr.: 211-11/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für eine Teilfläche von ca. 6.300 m2 aus dem Flurstück 18 der Gemarkung Noßlitz, Lagebezeichnung: Nossen, Noßlitz Nr. 10 Abstimmung: 21 Fürstimmen Beschluss-Nr.: 202-11/15 Beschluss-Nr.: 212-11/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 444/20 mit einer Größe von 14.425 m2 der Gemarkung Wendischbora, Lagebezeichnung: Nossen, Wendischbora, Lindigtstraße TOP 10 – Beschluss zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten, Vergaben, Verkäufen, Erlassen und Niederschlagungen sowie zur Annahme und Verwendung von Spenden Vorkaufsrechte Die Beschlüsse 203-11/15 bis 205-11/15 sowie TV 206-11/15 bis 212-11/15 sind Vorkaufsrechte. Stadtrat Eckert stellt den Antrag, die 10 Vorkaufsrechte im Block abzustimmen. Die Stadträte stimmen dem einstimmig zu. Die Stadträte beschließen, dass die Stadt Nossen von ihrem Vorkaufsrecht für genannte Flurstücke gemäß §§ 24 ff BauGB, § 3 BauGBMaßnG, § 27 SächsWaldG, § 25 SächsWG und DschG keinen Gebrauch macht. Gemäß Flächennutzungsplan und Stadtsanierungskonzept ist die Stadt Nossen nicht am Kauf dieser Grundstücke interessiert: Abstimmung: 19 Fürstimmen, 2 Enthaltungen Beschluss-Nr.: 203-11/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 58 (220 m2), 62 a (290 m2), 92 a (150 m2), 92/4 (660 m2) und 92/5 (401 m2) der Gemarkung Klessig, Lagebezeichnung: Nossen, Klessig, Am Denkmal 4 Beschluss-Nr.: 204-11/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für eine Teilfläche von ca. 1.500 m2 aus dem Flurstück 435/2 der Gemarkung Wendischbora, Lagebezeichnung: Nossen, Wendischbora, Schäfereistraße 4 a Beschluss-Nr.: 205-11/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 108/34 (273 m2), 108/35 (31.593 m2), 109/5 (7.106 m2), 108 a (193 m2), 109 b (930 m2), 115 (7.450 m2) und 151/1 (19.175 m2) der Gemarkung Deutschenbora, Lagebezeichnung: Nossen, Deutschenbora Beschluss-Nr.: 206-11/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 7 der Gemarkung Rüsseina, mit 1.290 m2, Lagebezeichnung: Nossen, OT Rüsseina, Kirchgasse 2 Beschluss-Nr.: 207-11/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 12/2 (11.738 m2) und 51/2 (425 m2), der Gemarkung Praterschütz Lagebezeichnung: Nossen, OT Praterschütz, Praterschütz 5 Beschluss-Nr.: 208-11/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 147/1 (17.073 m2), 147/3 (2.928 m2) und 166/1 (3.658 m2) der Gemarkung Starbach, Lagebezeichnung: – C M Y K Beschluss-Nr.: 210-11/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 178 (2.957 m2) und 244 (1.325 m2) der Gemarkung Graupzig, Lagebezeichnung: -- Beschluss-Nr.: 209-11/15 Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 767/4, Gemarkung Nossen (250 m2) und 688, Gemarkung Augustusberg (46 m2), Lagebezeichnung: TOP 11 – Verschiedenes und Informationen Hochzeitsprämie Herr Seifert berichtet, dass von der zuständigen Fördermittelstelle die ordnungsgemäße Verwendung der Hochzeitsprämie bestätigt wurde. Das Verfahren ist damit abgeschlossen. Spielplatz in Leuben Herr Anke erläutert die Fanta-Spielplatzinitiative. Die ersten 100 Spielplätze bekommen Geld von der Initiative. Der Spielplatz Leuben ist derzeit ungefähr auf Platz 150 (mit ganz wenigen Klicks). Man kann täglich über Facebook sowie über die Internetseite www.spielplatzinitiative.fanta.de/ (Anmeldung mit E-Mail-Adresse erforderlich) einmal täglich abstimmen. Sofern man mehrere E-MailAdressen hat kann man sich auch mehrfach anmelden. Pro E-MailAdresse ist täglich (aller 24 h!) ein Voting möglich. Abgestimmt werden kann vom 1.7.2015 bis 31.7.2015. Herr Piontek hat auf seiner Facebookseite einen Link den man teilen kann. Von der Seite kommt man direkt auf den Spielplatz zum Voting. Sofern man nicht über Facebook abstimmt, muss der Spielplatz über die Karte gesucht werden – das ist etwas erschwerlich. Bitte alle klickern und per Facebook täglich alle Freunde auffordern!!! Aufstellungsbeschluss Ergänzungssatzung „Zetta Flurstück 23“ Der Antrag des Grundstückseigentümers, der sein Wohnrecht auf dem betreffenden Grundstück im Ortsteil Zetta auch in Zukunft in Anspruch nehmen möchte, veranlasste die Stadt Nossen, die städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten und das in diesem Zusammenhang stehende planerische Konzept für diesen Ortsteil aktuell neu zu bewerten. Da eine grundsätzliche Weiterentwicklung dieses Ortsteiles nicht beabsichtigt ist, kann nach Auffassung der Stadt Nossen nur in ausgewählten Bereichen über eine Ergänzung der Ortslage entschieden werden. Im konkreten Fall erscheint es städtebaulich verträglich, den nordöstlichen Ortsrand durch eine ergänzende Bebauungsmöglichkeit abzurunden. Zur Herstellung der planungsrechtlichen Klarheit ist deshalb die Aufstellung einer Ergänzungssatzung erforderlich, bei der auch der nördlich gelegene vorhandene Dreiseithof mit in den Innenbereich einbezogen werden soll. • Stadtrat Thiel fragt, ob grundsätzlich der Interessent die Kosten übernehmen muss, wenn eine Ergänzungssatzung notwendig ist. Frau Bieber erklärt, dass dies bei zutreffenden Bauvorhaben immer so gehandhabt wurde und nennt z. B. BV Schiewe und BV Mäbert. Stadtrat Piontek stimmt dem zu und findet das eine gute Lösung. Der Stadtrat der Stadt Nossen beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich des Flurstückes 23 der Gemarkung Zetta in der Stadt Nossen. Abstimmung: 21 Fürstimmen Beschluss-Nr.: 213-11/15 Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 6 3. August 2015 Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Stand der Baumaßnahmen Frau Bieber informiert über den Stand der Baumaßnahmen in Nossen: 2. BA Kanalbau Starbach – Kanalverlegung im Kreisstraßenbereich und im Bereich „Alte Schule“ sind abgeschlossen. – Das Ende des Bauvorhabens ist im August geplant. Hochwassermaßnahmen – Der Straßenbau Zetta und Gruna ist abgeschlossen – jeweils 90 m grundhafter Ausbau. – Die Bauausführung erfolgte durch LSTW Freiberg. – – – – • Der Straßenflick ist im gesamten Stadtgebiet abgeschlossen, die Ausführung erfolgte durch den Bauhof. Die Risse-Sanierung auf den kommunalen Straßen ist in Vorbereitung, die Ausführung erfolgt durch eine Fremdfirma. Hortumbau und Brandschutzertüchtigung in Raußlitz beginnt am 13.07.2015. Baubeginn Wilsdruffer Straße und Mergenthaler Straße erfolgt ab 20.07.2015 Stadtrat Piontek informiert darüber, dass es derzeit ein Vandalismus-Problem in Nossen gibt. Der Beachvolleyballplatz im Volksbad wurde sinnlos zerstört. Weiterhin gab es Zerstörungen und Beschmutzungen am Gymnasium und der Oberschule Nossen. Herr Piontek bittet alle, die Augen offen zu halten und sobald etwas bemerkt wird, dies zu melden. Herr Anke erklärt, dass die Jäger 2 Waschbärfallen aufgestellt und bereits mindestens 10 Waschbären gefangen haben. – 20.10 Uhr Stadtrat Reinhardt-Weik kommt zur Ratssitzung • Stadtrat Scholtyssek berichtet von merkwürdigen Gestalten, welche sich abends am Markt herumtreiben und um Geld betteln. Es wird vermutet, dass es sich um ausländische Personen handelt. Die Bevölkerung soll vorsichtig sein. • Stadtrat Scholtyssek gibt weiterhin bekannt, dass die Sprechstunde des Friedensrichters im August, aufgrund von Baumaßnahmen im Rathaus, ersatzlos gestrichen wird. Die nächste Sprechstunde findet am 10.09.2015 zur gewohnten Zeit statt. Termine Nächste Ratssitzung: Donnerstag, 10. September, 19:00 Uhr Nächster Technischer Ausschuss: Dienstag, 28. Juli, 19:00 Uhr Nächster Verwaltungsausschuss: Donnerstag, 30. Juli, 19:00 Uhr (derzeit noch keine wichtigen Themen – auf Einladung achten) Alle Sitzungen finden im Ratssaal statt. Da keine weiteren Anfragen oder Termine genannt werden, beendet Herr Anke die heutige Sitzung, bedankt sich bei den Gästen und wünscht einen guten Nachhauseweg. Protokollierung: Hagert • Stadtrat Hahn erklärt das Problem an der alten Schule in Deutschenbora. Es sind dort jede Menge wilde Katzen und Waschbären unterwegs, die sämtliche Teiche plündern und Vogelnester ausräumen. Das Problem wird immer größer und es sollte dort dringend etwas getan werden. Uwe Anke, Bürgermeister Unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadträte. Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Ergänzungssatzung „Wendischbora Flurstück 136/3“ Ergänzungssatzung „Zetta Flurstück 23“ Aufstellungsbeschluss und Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.07.2015 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Wendischbora Flurstück 136/3“ (Standort FFW) der Stadt Nossen beschlossen und gleichzeitig den Entwurf dieser Satzung in der Fassung vom Juni 2015 zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Aufstellungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Nossen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.07.2015 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Zetta Flurstück 23“ der Stadt Nossen beschlossen. Der Antrag des Grundstückseigentümers, der sein Wohnrecht auf dem betreffenden Grundstück im Ortsteil Zetta auch in Zukunft in Anspruch nehmen möchte, veranlasste die Stadt Nossen, die städtebaulichen Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begrün- Entwicklungsmöglichkeiten und das in diesem Zusammenhang stedung findet in der Zeit vom 11.08.2015 bis einschließlich 11.09.2015 hende planerische Konzept für diesen Ortsteil aktuell neu zu bewerten. in der Stadtverwaltung Nossen, in den Diensträumen des Rathauses, Markt 31, Zimmer 4, Montag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit Da eine grundsätzliche Weiterentwicklung dieses Ortsteiles nicht bevon jeweils 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr, absichtigt ist, kann nach Auffassung der Stadt Nossen nur in ausgeDienstag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr bzw. 13.30 Uhr bis wählten Bereichen über eine Ergänzung der Ortslage entschieden 17.30 Uhr, Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr statt. werden. Im konkreten Fall erscheint es städtebaulich verträglich, den nordöstlichen Ortsrand durch eine ergänzende Bebauungsmöglichkeit Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnah- abzurunden. men schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der abschließenden Zur Herstellung der planungsrechtlichen Klarheit ist deshalb die AufBeschlussfassung unberücksichtigt bleiben. stellung einer Ergänzungssatzung erforderlich, bei der auch der nördlich gelegene vorhandene Dreiseithof mit in den Innenbereich einbezoEin Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, gen werden soll. soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nossen, den 13.07.2015 Nossen, den 13.07.2015 gez. Uwe Anke, Bürgermeister gez. Uwe Anke, Bürgermeister C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 7 3. August 2015 Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt Satzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Nossen Auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993 (SächsGVBI. S. 301, 445) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 237); der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 16. Juni 1993 (SächsGVBI. S. 502) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBl. S. 822, 840); des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über KindertageseinrichtungenSächsKitaG) vom 27. November 2001 (SächsGVBl. S. 705) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 09. Mai 2015 (SächsGVBl. S. 349) und das Achte Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBI. I S. 2022), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Januar 2015 (BGBl. I S. 10) geändert worden ist, hat der Stadtrat der Stadt Nossen in seiner Sitzung am 21.05.2015 mit Beschluss Nr. 158-09/15 folgende Satzung beschlossen: § 1 – Allgemeines (1) Diese Satzung gilt für Erziehungs-/ Personensorgeberechtigte (im Folgenden vereinfacht Eltern genannt), deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Nossen im Sinne von § 1 Abs. 2 bis 4 SächsKitaG betreut werden. (2) Unabhängig von der Anzahl und dem Standort der Gebäude sind die Kindertageseinrichtungen als eine Institution zu betrachten. (3) Die Betreuung der Kinder erfolgt ab Vollendung des 1. Lebensjahres und endet mit Beginn der 5. Klasse. Gleichzeitig können im Rahmen von Integrationsplätzen behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in die Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden. (4) Eine Betreuung in der Krippe erfolgt ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Ausnahmsweise ist eine frühere Betreuung (ab Beendigung des Mutterschutzes) möglich, ein Rechtsanspruch besteht nicht. (5) Eine Betreuung im Kindergarten erfolgt mit Vollendung des 3. Lebensjahres und endet mit der Einschulung. Die Aufnahme von Kindern ab dem 34. Lebensmonat ist möglich. (6) Eine Betreuung im Hort beginnt mit der Einschulung und endet mit Beginn der 5. Klasse. (7) Für die Wahrung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenund/oder Krippenplatz erstellt die Stadt Nossen einen Bedarfsplan. C M Y K § 2 – Aufnahme (1) Anträge auf Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtungen werden bei der Stadtverwaltung Nossen, Sachgebiet Jugend und Bildung, oder bei der Leiterin der Kindertageseinrichtung gestellt. (2) Die Anmeldung des Kindes erfolgt in der Regel bis 6 Monate vor der gewünschten Aufnahme. (3) Über die Zuweisung eines Krippen-, Kindergarten- bzw. Hortplatzes in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen entscheidet nach Prüfung der vorhandenen Kapazität der Träger in Abstimmung mit den Leiterinnen der Einrichtung. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Einrichtung besteht nicht. Gleiches gilt für die Zuweisung eines Krippenplatzes in eine Tagespflegestelle. (4) Eine Aufnahme von Kindern aus anderen Gemeinden ist nur im Rahmen der verfügbaren Plätze und unter Berücksichtigung der Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes für die im Gemeindegebiet wohnhaften Kinder zulässig. Vor Aufnahme des Kindes muss die Erklärung vorliegen, welche Einrichtung das Kind zum 01.04. des Vorjahres besucht hat. Über die Aufnahme entscheidet der Träger in Abstimmung mit der Leiterin. § 3 – Eingewöhnungszeit (1) Die Eingewöhnungszeit für Kinder beim erstmaligen Besuch einer Kinderkrippe oder eines Kindergartens beginnt in der Regel am 15. des Monats bzw. am darauffolgenden Öffnungstag der Einrichtung. Bis zum Ende des Monats ist die Eingewöhnungszeit beitragsfrei. (2) Die Eingewöhnung des Kindes wird in Absprache mit der Leiterin durchgeführt und ist stundenweise gestaffelt. Die Eingewöhnungszeit wird individuell mit den Eltern zum Wohle des Kindes festgelegt. § 4 – Benutzungsverhältnis (1) In den Kindertageseinrichtungen werden die Kinder auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung (Betreuungsvertrag) zwischen den Eltern und der Stadt Nossen für die dort festgelegte Betreuungsdauer betreut. (2) Änderungen der Betreuungsdauer bedürfen einer Änderung des Betreuungsvertrages. Wird die vertraglich festgelegte Betreuungsdauer kontinuierlich überschritten, ist der Betreuungsvertrag entsprechend anzupassen. Änderungen der Betreuungsdauer sind nur nach vorheriger Anmeldung in der Kindertageseinrichtung bis zum 15. des laufenden Monats für den Folgemonat möglich. Eine Aktualisierung der persönlichen Angaben im Betreuungsvertrag (Familienstand, Adressänderung, Änderung der Zählfolge des Kindes, Konto- und Telefonnummern, Erreichbarkeit in Notfällen u. a.) ist mit sofortiger Wirkung schriftlich anzuzeigen. (3) Einer Kündigung des Betreuungsvertrages bedarf es nicht, wenn das Kind in eine andere Kindereinrichtung der Stadt Nossen wechselt, ohne dass sich das Betreuungsangebot ändert. Bei einem solchen Wechsel bedarf es der Änderung des Betreuungsvertrages. Dieser muss von den Leiterinnen der bisherigen und zukünftigen Kindertageseinrichtungen unterzeichnet werden und spätestens 14 Tage vor dem geplanten Wechsel dem Träger vorliegen. Ein Wechsel ist frühestens zum Folgemonat möglich. (4) Wechselt ein Kind vom Kindergarten in den Hort, ist ein neuer Betreuungsvertrag abzuschließen. (5) Für Kindergartenkinder endet das Vertragsverhältnis automatisch mit dem Schuleintritt. Eine frühere Beendigung des Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform und muss 4 Wochen im Voraus zum jeweiligen Monatsende erfolgen. (6) Für Hortkinder der 4. Klasse endet das Vertragsverhältnis automatisch mit dem Ferienende. Für Hortkinder, welche zum Sommerferienbeginn den Hort verlassen oder im Laufe des Jahres ausscheiden, muss eine schriftliche Kündigung 4 Wochen im Voraus zum jeweiligen Monatsende erfolgen. (7) Jeder angefangene Monat ist kostenpflichtig. (8) Die Stadt Nossen kann das Benutzerverhältnis außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn dafür gewichtige Gründe vorliegen. Solche Gründe können sein: – Nichtbezahlung von Elternbeiträgen oder weiteren Entgelten über zwei aufeinanderfolgende Monate trotz schriftlicher Mahnung, – wiederholte Verletzung der Satzung oder der Hausordnungen der Kindertageseinrichtung durch die Eltern trotz schriftlicher Mahnung u. ä., – unentschuldigtes Fernbleiben der Kindertageseinrichtung über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 4 Wochen, – wenn auch nach Klärungsversuchen erkennbar ist, dass die Eltern nicht an einer Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen bzw. der Leitung der Einrichtung interessiert sind, gegen deren Entscheidungen arbeiten bzw. die pädagogischen Grundsätze dauerhaft nicht mitgetragen werden und dadurch das notwendige Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist, Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 8 3. August 2015 Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt – wenn das Kind Verhaltensmuster einer massiven Selbst- oder Fremdgefährdung zeigt, die unter Ausschöpfung der pädagogischen Möglichkeiten der Kindertageseinrichtung nicht abgestellt werden können, – wenn die Kindertageseinrichtung geschlossen wird. (9) Krankheit, Kur und Urlaub des betreuten Kindes führen bei laufenden Betreuungsverträgen in der Regel nicht zu einer Minderung bzw. einem Wegfall des Elternbeitrages. § 5 – Öffnungszeiten (1) Die Kindereinrichtungen sind in der Regel von Montag bis Freitag geöffnet. Die Öffnungszeiten legt der Träger in Absprache mit der Leiterin fest. (2) Kinderkrippe und Kindergarten öffnen frühestens 6.00 Uhr und schließen spätestens 17.00 Uhr. (3) Der Frühhort öffnet frühestens 6.00 Uhr und schließt mit Unterrichtsbeginn. Der Nachmittagshort öffnet nach dem regulären Unterrichtsschluss und schließt spätestens 17.00 Uhr. Während der Ferienzeit ist der Schulhort von frühestens 6.00 Uhr bis spätestens 17.00 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten dürfen – je nach Bedarf – in der Ferienzeit verkürzt werden. (4) Bedarfsgerecht können verlängerte Öffnungszeiten vorgehalten werden. Diese bedürfen der Zustimmung des Trägers der Einrichtung, des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Genehmigung durch das Landesjugendamt. (5) Die Kindertageseinrichtungen schließen vom 24. Dezember des Jahres bis zum 01. Januar des Folgejahres. Das Gleiche gilt, wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Donnerstag fällt; so ist der darauffolgende Freitag (Brückentag) ebenfalls ein Schließtag. Des Weiteren schließen alle Kindertageseinrichtungen während der Sommerferien für 2 Wochen (3. und 4. Ferienwoche). Der Betreuungsbedarf muss von den jeweiligen Eltern der Leiterin der Kindertageseinrichtung mindestens 4 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden. (6) Müssen die Kindertageseinrichtungen aus betrieblichen oder anderen wichtigen Gründen geschlossen werden, so werden die Eltern in der Regel, soweit möglich, 4 Wochen vorher davon in Kenntnis gesetzt. Haben die Eltern keine Möglichkeit während dieser Zeit ihr Kind/ihre Kinder unterzubringen, sorgen die Kindertageseinrichtungen für eine Betreuung. Die Eltern zeigen den Bedarf mindestens 14 Tage vorher schriftlich an. (7) Die Kindertageseinrichtungen können u. a. infolge eingetretener Katastrophen oder auf Grund von Anforderungen des Gesundheitsamtes vorübergehend, teilweise oder ganz geschlossen werden. Schadensersatzansprüche sind hier ausgeschlossen. (8) Während der Schließzeiten (Abs. 5 bis 7) ist in besonderen Bedarfsfällen die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Nossen möglich. Der Bedarf ist glaubhaft nachzuweisen. (9) Die zeitweise Schließung der Kindertageseinrichtung führt nicht zu einer Minderung bzw. einem Wegfall des Elternbeitrages. § 6 – Betreuungszeiten (1) Für Kinderkrippen- und Kindergartenkinder werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten angeboten: – bis zu 10 Stunden – bis zu 9 Stunden – bis zu 6 Stunden – bis zu 4,5 Stunden (nur im Kindergartenbereich). (2) Für Hortkinder werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten angeboten: – bis zu 6 Stunden (mit Frühhort) – bis zu 5 Stunden (ohne Frühhort) (3) Der nahtlose Übergang zwischen dem planmäßigen Unterrichtsschluss und der Hortbetreuung wird gewährleistet. Während der Schulferien werden die Betreuungszeiten für den Früh- und Nachmittagshort unmittelbar zusammengelegt. (4) Bei Überschreitung der angemeldeten Betreuungszeit lt. Betreuungsvertrag wird entsprechend der jeweils aktuell gültigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Nossen verfahren. Eine Stundenübertragung auf andere Tage wird ausgeschlossen. § 7 – Elternbeiträge, weitere Entgelte (1) Die Stadt Nossen setzt die Elternbeiträge in Abstimmung mit dem Träger der Kindertageseinrichtung und des Jugendamtes nach § 15 SächsKitaG fest und beschließt eine eigene „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege“. (2) Mit der Zahlung des Elternbeitrages werden nicht die weiteren Kosten abgegolten. Weitere Einzelheiten werden in der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ geregelt. (3) Nehmen die Kinder an der Essenversorgung teil, haben die Erziehungsberechtigten neben dem Elternbeitrag das Essengeld zu entrichten. Dies wird separat in Rechnung gestellt. § 8 – Aufsicht, Versicherungsschutz, Haftung (1) Die pädagogischen Fachkräfte haben während der Öffnungszeiten für die ihnen anvertrauten Kinder die Fürsorge- und Aufsichtspflicht. (2) Die Aufsichts- und Betreuungspflicht beginnt in der Kinderkrippe und im Kindergarten mit der Übergabe des Kindes an die diensthabende pädagogische Fachkraft. Im Hort beginnt die Aufsichtspflicht mit der Anmeldung des Kindes bei der diensthabenden pädagogischen Fachkraft. (3) Die Aufsichts- und Betreuungspflicht endet mit der Kontaktaufnahme zwischen der diensthabenden pädagogischen Fachkraft und der abholberechtigten Person oder der Übergabe des Kindes an die abholberechtigte Person. Zusätzlich endet für Hortkinder die Betreuungspflicht beim selbständigen Heimgehen nach Abmeldung bei der diensthabenden pädagogischen Fachkraft. Die Eltern haben vorher schriftlich diese Zeit der pädagogischen Fachkraft mitzuteilen. (4) Tritt ein Kind den Weg zur Kindertageseinrichtung oder nach Hause allein an, tragen die Eltern die volle Verantwortung. Außerdem muss eine Bescheinigung mit folgenden Angaben vorliegen: – Name des Kindes, – Datum oder Zeitraum und Uhrzeit für das Erscheinen und Verlassen der Einrichtung, – Unterschrift der Eltern. (5) Wird ein Kind nicht von den Eltern abgeholt, ist durch diese eine Vollmacht auszustellen, die es der abholberechtigten Person erlaubt, das Kind abzuholen. (6) Für jedes Kind, für das ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde, besteht grundsätzlich eine Unfallversicherung nach Richtlinien der Unfallkasse Sachsen. (7) Das Hortkind ist zu denselben Bedingungen wie beim Schulbesuch versichert. (8) Eine Haftung des Trägers für sonstige Schäden, die auf dem Weg von oder zu den Kindertageseinrichtungen eintreten, wird nicht übernommen. (9) Für die in die Kindertageseinrichtungen mitgebrachten persönlichen Gegenstände, insbesondere für Spielzeuge sowie Kleidung, übernimmt der Träger keine Haftung. (10) Unfälle und Wegeunfälle sind unverzüglich der Leiterin bzw. einer pädagogischen Fachkraft zu melden, spätestens jedoch nach 3 Tagen. Ist nach einem Unfall ein Arztbesuch notwendig, ist in der Regel ein Durchgangsarzt aufzusuchen. Die Angaben zum untersuchenden Arzt sowie die festgestellte Diagnose sind unverzüglich der Leiterin bzw. einer pädagogischen Fachkraft mitzuteilen. § 9 – Mitwirkung von Eltern (1) Die Eltern erkennen die pädagogischen Richtlinien der Kindertageseinrichtungen und deren Hausordnungen in der aktuellen Fassung an und tragen aktiv zur Umsetzung der dort genannten pädagogischen Grundsätze und Ziele bei. (2) Sie beteiligen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der demokratischen Mitwirkungsrechte an der Weiterentwicklung der pädagogischen Richtlinien. (3) Die aktive Teilnahme der Eltern an Aktivitäten in und außerhalb der C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 9 3. August 2015 Öffentliche Bekanntmachungen | Informationen aus dem Amt (4) (5) (6) (7) Kindertageseinrichtungen ist im Interesse des Kindes ausdrücklich erwünscht. Die Eltern der die Kindertageseinrichtungen besuchenden Kinder wirken durch die Elternversammlung und den Elternbeirat bei der Erfüllung der Aufgaben der Kindertageseinrichtungen mit. Die Elternversammlung besteht aus den Eltern der die Kindertageseinrichtungen besuchenden Kinder. Sie erörtert grundsätzlich Fragen, die die Kindertageseinrichtungen betreffen und wählt den Elternbeirat. Der Elternbeirat hat das Recht, zu allen Vorgängen, ausgenommen Personalfragen, gehört zu werden. Der Elternbeirat soll die Leitung und die pädagogischen Fachkräfte bei ihrer Tätigkeit, soweit möglich, unterstützen. § 10 – Mitwirkung des pädagogischen Fachpersonals (1) Das pädagogische Fachpersonal steht für Auskünfte zum Entwicklungsstand des Kindes nach Absprache zur Verfügung. Auskunftsberechtigt sind nur die Eltern. (2) Die jeweils aktuellen Erkenntnisse der Wissenschaft zur Bildungsforschung sind Grundlage der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. (3) Das pädagogische Fachpersonal ist verpflichtet, mit den Eltern in allen Fragen der Erziehung des Kindes im Rahmen einer gelingenden Erziehungspartnerschaft zusammenzuarbeiten. § 11 – Gesundheitsversorgung (1) Bei Erkrankung des Kindes/der Kinder oder eines Familienangehörigen an einer übertragbaren Krankheit nach § 45 BundesSeuchengesetz (wie z. B. verschiedenste Viren, Diphtherie, Keuchhusten, Masern, Hirnhautentzündung, Mumps, Röteln, Scharlach, Windpocken oder Verlausung) muss der Leiterin sofort Mitteilung gemacht werden. Die Kinder sind einem Arzt vorzustellen. (2) Es muss mit einer aktuellen ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht und das Kind die Kindertageseinrichtung ohne Bedenken wieder besuchen kann. (3) Bei Verdacht auf eine Erkrankung kann die Leiterin bzw. die pädagogische Fachkraft verlangen, dass das Kind vor einer weiteren Betreuung in den Kindertageseinrichtungen einem Arzt vorgestellt wird. Die Kindertageseinrichtung informiert umgehend, wenn möglich, die Eltern bei Erkrankung des Kindes. Diese sind verpflichtet, das Kind unverzüglich aus der Kindertageseinrichtung abzuholen. In dringenden Fällen wird in der Kindertageseinrichtung eine ärztliche Notversorgung realisiert. (4) Ärztlich verordnete Medikamente, die medizinisch unvermeidlich sind, werden ausschließlich nur für allergisch und chronisch kranke Kinder und nur nach ärztlicher Bescheinigung/Verordnung (insbesondere Zeitpunkt, Dauer und Dosierung der Medikation, erforderliche Gebrauchsanweisung) und schriftlicher Berechtigungserklärung der Eltern verabreicht. C M Y K § 12 – Kindeswohlgefährdung (1) In Verbindung mit dem Förderauftrag der Kindertageseinrichtungen nach §§ 22 und 22a SGB VIII wird das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt des pädagogischen Handelns des pädagogischen Fachpersonals der Kindertageseinrichtungen der Stadt Nossen gestellt. (2) Werden Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes bekannt, ist das pädagogische Fachpersonal verpflichtet, nach § 8a SGB VIII entsprechend zu reagieren. Dabei wird versucht, zum Wohl des Kindes mit den Eltern gemeinsam eine einvernehmliche, die Gefährdung abwendende Lösung herbeizuführen. (3) Zur Sicherung eines professionellen Ablaufs im Falle eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung stimmen die Eltern hiermit folgenden Schritten zu: 1. umfassende Dokumentation (ggf. auch mit Bildern) der Beobachtungen 2. bei Erfordernis die Hinzuziehung eines Arztes 3. (sofern unumgänglich) die Weitergabe der dokumentierten Fakten an die zuständigen Fachinstitutionen und Behörden Über die Schritte 2. und 3. sind die Eltern entsprechend zu informieren. § 13 – Gemeinnützigkeit (1) Die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Nossen verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck ist die Förderung von Bildung und Erziehung von Kindern im Vorschul- und Grundschulalter sowie die Ergänzung der Erziehung der Kinder in der Familie. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung von Kinderkrippen, Kindergärten und Horten. (2) Die Kindertageseinrichtungen sind selbstlos tätig; sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel der Kindertageseinrichtungen dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt Nossen erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Kindertageseinrichtungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Kindertageseinrichtung fremd sind, begünstigt werden. (4) Die Stadt Nossen erhält bei Auflösung oder Wegfall einer Kindertageseinrichtung oder beim Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. § 14 – Schlussbestimmungen (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die „Satzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Nossen“ vom 14.11.2008, die „1. Änderung der Satzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Nossen“ vom 16.11.2009 und die „Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Ketzerbachtal“ vom 24. Oktober 2008 außer Kraft. ■ Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) I. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die Anzeige an die Rechtsaufsichtsbehörde entsprechend § 4 Abs. 3 SächsGemO erfolgt unmittelbar nach der Bekanntmachung. II. Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs.2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Nossen, den 22.05.2015 gez. Uwe Anke, Bürgermeister – Dienstsiegel – Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 10 3. August 2015 Standesamtliche Informationen Wir gratulieren nachträglich im Juli allen Jubilaren zum Geburtstag Die Stadtverwaltung Nossen gratuliert folgenden Jubilaren nachträglich zum Geburtstag und wünscht ihnen alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Herr Herr Herr Herr Frau Frau Frau Frau Frau Herr Herr Herr Herr Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Herr Herr Herr Herr Herr Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Herr Herr Herr Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Herr Frau Frau Frau Herr Herr Herr Herr Frau Frau Herr Herr Herr Herr Frau Priemer, Harald Kohlar, Siegfried Müller, Heinz Walther, Wolfgang Pönisch, Renate Lösche, Annelies Böhme, Gudrun Metzner, Heidemarie Müller, Ute Bablich, Rainer Riemer, Werner Mitko, Eberhard Rudolf, Helmut Becker, Siegrid Schmieder, Anna Schmidt, Ingrid Thiele, Erika Reinhardt, Ursula Bayer, Monika Galinat, Karin Scherf, Ursel Balszuweit, Alfred Zimpel, Rolf Lantzsch, Gottfried Sittner, Erich Lambert, Josef Klaus, Brunhilde Midon, Lydia Mosch, Adelgunde Kaschinski, Erika Hofmann, Rosmarie Daniel, Erna Twarock, Margot Nolting, Hannelore Juppien, Gerhard Andrzejewski, Siegfried Möhler, Heinz Borsdorf, Karla Opterweidt, Ilse Jähnichen, Renate Scholz, Gisela Kleemann, Marliese Hempel, Ursula Pietsch, Johanna Nimschowski, Horst Winkler, Ursula Senft, Gertraud Bartsch, Renate Oettrich, Horst Kührig, Wolfgang Fischer, Rudolf Starke, Rolf Gasch, Helga Knoblauch, Elfriede Hempel, Gerhard Täschner, Helmut Mosch, Kurt Naumann, Rolf Gruner, Irma 70 70 70 70 70 70 70 70 75 75 75 75 75 75 75 75 75 75 75 75 75 80 80 80 80 80 80 80 80 80 80 80 80 80 81 81 81 81 81 81 81 81 81 81 82 82 82 82 83 83 83 83 83 83 84 84 84 84 84 Rhäsa Wolkau Ziegenhain Wendischbora Rüsseina Leuben Pinnewitz Perba Wolkau Gruna Priesen Lossen Leuben Wendischbora Heynitz Deutschenbora Ziegenhain Raßlitz Saultitz Rüsseina Frau Herr Herr Herr Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Frau Herr Herr Frau Frau Frau Herr Frau Frau Herr Herr Frau Frau Frau Herr Frau Frau Frau Frau Frau Frau Herr Herr Frau Frau Frau Herr Frau Saft, Elisabeth Leonhardt, Werner Wannhoff, Fred Dachsel, Roland Wappelt, Ingeburg Kührig, Margot Schulze, Ingeborg Zocher, Irmgard Pritza, Ilse Knöbel, Elfriede Seifert, Hannchen Kürth, Hertha Vogel, Irene Kritz, Ingeburg Pfeiffer, Annemarie Arnold, Günter Rudert, Richard Proksch, Edith Jäkel, Kristina Weiß, Renate Michael, Herbert Herrmann, Marianne Zieger, Charlotte Kaiser, Gerhard Gießner, Werner Kammel, Brigitta Paul, Herta Krause, Anneliese Klemm, Fritz Schmieder, Irma Schmied-Petschauer, Gertraud Wiegand, Elfriede Königstein, Renate Förster, Marianne Begenau, Hildegard Vogt, Gerhard Prehl, Konrad Schuster, Elfriede Ecke, Elisabeth Hönisch, Marianne Schröder, Heinz Raupach, Christa 84 85 85 85 85 85 85 85 85 85 85 86 86 86 86 87 87 87 87 87 88 88 88 89 89 89 89 89 90 90 90 90 90 91 91 92 92 92 93 93 94 94 Rhäsa Höfgen Höfgen Deutschenbora Pinnewitz Göltzscha Deutschenbora Katzenberg Starbach Leuben Elgersdorf Leippen Mutzschwitz Lossen Mergenthal Ziegenhain Pröda Pinnewitz Leuben Oberstößwitz Leuben Ilkendorf Eheschließung im Juni Marcel Mager und Julia Schüttoff Rhäsa Heynitz Nossen, OT Wendischbora Marcel Eulitz und Therese Fechner Nossen Leuben Wendischbora Stefan Hänel und Miriam Kaufmann Nossen Tarek Freudenberg und Susann Schippmann Nossen, OT Praterschütz C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 11 3. August 2015 Neues aus den Schulen Grundschule Nossen Grundschule Raußlitz Bald ist es soweit und die Zuckertütenbäume werden abgeerntet. Unsere Schulanfänger werden gespannt sein, was alles in den Zuckertüten versteckt ist und sie sind natürlich auch neugierig auf die Schule. Wir wünschen allen Schulanfängern und Eltern einen wunderschönen Tag zur Einschulungsfeier und einen guten Start in den Schulalltag. Schulanfänger 2015 der Grundschule Nossen Milena Baumgart Naemi Benedikt Vanessa Bernhardt Isabell Bias Alexa Dörfer Jessica Einbock Anna Fiedler Lara Heidrich Maxi-Sophie Hellfeier Lysann Krutzsch Ben Käseberg Franz Kloeber Jakob Kloeber Jason Krompaß Philip Leibrandt Jannes Leutert Robert Mattauch Tobias Nestler Lucas Niedermeier Max Pötzsch Lukas Riemer Jason Seidel Toni Stellmaßek Benjamin Wagner Elias Wittig Milena Tondera Fabienne Walther C M Y K Christoph Böhme Justin Börners Florian Büttner Laurian Cornea Radu Cornea Johann Ehrlich Richard Fiedler Luis Haunstein Lennox Hempel Leni Leistner Saskia Lesch Emilia Lindner Leefke Mehnert Neele Melzer Josefin Much Lilian Müller Rhea Noack Joahnna Olbrich Jordan Post Leni Reinhold Annika Richter Lydia Schneider Natalie Schwinghoff Lucy Seidel Luise Stengel Celine Ulbricht Mia Weigelt und Emma Werner Schulanfänger Schuljahr 2015/16 – Grundschule Raußlitz Kita „Sonnenschein“ Ziegenhain: Hofmann, Jacy Nossen, OT Mutzschwitz Klinner, Denny Nossen, OT Schrebitz Thiel, Lorenz Nossen, OT Ziegenhain Christiansen, Lucas Nossen, OTLeippen Heeren, Jonah Nossen, OT Schrebitz Streller, Max Nossen, OT Ziegenhain Gahr, Emely Nossen, OT Kreißa Geiger, Lisa Nossen, OT Ziegenhain Kita „Regenbogen“ Rhäsa: Nönnig, Tim Nossen, OT Wolkau Michael, Noah Nossen, OT Rhäsa Najmann, Richard Nossen, OT Oberstößwitz Fischer, Herrmann Nossen, OT Rüsseina Kriehn, Ronny Nossen, OT Kreißa Schirmer, Felicia Nossen, OT Rhäsa Voigtländer, Hedi Nossen, OT Rüsseina Aus anderen Einrichtungen: Metke, Selmo Sigurd Nossen, OT Raußlitz Arndt, Lea Sophie Nossen, OT Pinnewitz Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 12 3. August 2015 Grundschule Raußlitz Gedanken zum Schuljahresabschluss der Grundschule Raußlitz Und wieder ist ein Schuljahr vollbracht. Alle Schulkinder erholen sich in ihren wohlverdienten Ferien und schöpfen Kraft für das nächste Schuljahr mit neuen Herausforderungen. Unsere Grundschule hat am letzten Schultag 19 Schüler und Schülerinnen der 4. Klasse verabschiedet. Sie werden ab dem 24. August in weiterführenden Schulen unterrichtet. So wechseln zwei Schüler an die Oberschule nach Lommatzsch, zwölf Schüler an die Dr.-Eberle-Oberschule nach Nossen und fünf Schüler gehen an das Nossener Gymnasium. Allen wünschen wir viel Erfolg an den jeweiligen Schulen und ein unkompliziertes Einleben im neuen Klassen- und Schulverband. Für besondere Leistungen möchte ich an dieser Stelle nochmals Schülerinnen und Schüler nennen, die eine Auszeichnung erhielten: • Mit einem Notendurchschnitt von 1,0 sowie 1,1 werden Pauline Miserski und Johanna Heblack aus der Klasse 4 an das Nossener Gymnasium wechseln. • Beim Mathe-Känguru Wettbewerb gewannen aus der Klasse 3 Sarah Lorenz, Otto Adam und Fritz Miserski die Plätze 1 bis 3. • Beim Mathe-Känguru Wettbewerb gewannen aus der Klasse 4 Johanna Heblack, Pauline Miserski und Richard Seifert die Plätze 1 bis 3. • Unsere fleißigsten Altstoffsammler im gesamten Schuljahr waren Tonia Christoph (853 kg), Florian Rodewald (570 kg) und Niklas Locke (414 kg). Zurückblicken können wir an der Raußlitzer Grundschule auf ein erlebnisreiches Jahr, geprägt von zahlreichen Aktionen und Unternehmungen. So u.a. fand im Dezember 2014 wieder der traditionelle Weihnachtsmarkt am Freitag vor dem ersten Advent auf dem Ritter- gutsplatz in Raußlitz statt, den viele Familien und Besucher als gelungene Einstimmung auf die Weihnachtszeit ansehen. Im Februar und Juli fanden zwei Projektwochen statt, die die Kinder in die Welt der Sterne und des Weltalls versetzten oder zum Lesen animierten. Ein Buchbasar mit überaus vielen gut erhaltenen Kinderbüchern brachte mit 145 Euro Gewinn einen beachtliches Ergebnis. Mit 80 Euro werden wir den Verein „Sonnenstrahl“ e.V. Dresden bei seiner Arbeit mit krebskranken Kindern und deren Eltern unterstützen. Auch ein mit eigenen Fantasiegeschichten selbst gestaltetes Buch der Klasse 3 wird dem Verein zur Verfügung gestellt. Zum Schuljahresabschluss konnten alle Raußlitzer Schüler die sehnsüchtig erwartete „Ketzerbachtaler Grundschulzeitung“ erwerben, die über viele Wochen in dem Ganztagsangebot „Schülerzeitung“ verfasst wurde. Während des gesamten Schuljahres hat sich die Arbeit mit den Schülerstreitschlichtern der 4. Klasse bewährt, was auch im kommenden Jahr fortgesetzt wird. Das Prinzip: „Kinder erziehen Kinder“ wird gern angenommen und umgesetzt. Viele schulische und außerschulische Veranstaltungen wären an unserer Schule ohne die Hilfe der Eltern und Großeltern nicht möglich gewesen. Unser herzlichster Dank gilt all denjenigen, die uns bei Ganztagsangeboten, bei Wandertagen und Schulfahrten sowie bei Sportwettkämpfen unterstützten. Darüber hinaus geht ein Dank an die Stadtverwaltung Nossen, besonders an Frau Beyer und Frau Bieber, sowie an alle Arbeiter des ehemaligen Ketzerbachtaler Bauhofes. Klasse 3 mit ihren Fantasiegeschichten Klasse 4 wird verabschiedet Dietze, Schulleiterin Anzeigen C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 13 3. August 2015 Oberschule Nossen Interview mit Ruderin Anna-Maria Grütze aus Klasse 6c 1. In welchem Verein bist du? Ich bin im Dresdner Ruderclub 1902 e.V. 2. Was gefällt dir am besten an dieser Sportart? Ich fahre sehr gern zum Training, das anstrengend ist, mir aber einen schönen Ausgleich zum Schulalltag bietet. Außerdem bin ich sehr mit dem Wasser verbunden, dadurch passt das Rudern einfach zu mir. 3. Wieso hast du dich genau für diese entschieden? Als sich der Ruderclub bei uns in der Schule vorgestellt hat, fragte mich die Trainerin, ob ich nicht Lust hätte, mal nach Dresden zu kommen. Also war ich bei einem Schnuppertraining und ich habe gemerkt, dass genau das mein Ding ist und von da an war ich dabei. 4. Wie oft und wie lange trainierst du pro Woche? Ich trainiere an drei Tagen in der Woche jeweils 2 Stunden in Dresden. Das ist nur möglich, weil meine Mutti mich sehr unterstützt und meine „Taxifahrerin“ ist. 5. Wie lange machst du diese Sportart schon? Mittlerweile trainiere ich schon 1 Jahr im Ruderclub Dresden und es macht mir immer noch sehr viel Freude. 6. Was sind deine Ziele für die kommende Zeit? Ich habe schon an vielen Wettbewerben teilgenommen und mich mit meinem Team jetzt für den Bundeswettbewerb qualifiziert. Dort will ich mein Bestes geben und eine gute Platzierung erreichen. Drückt mir bitte alle die Daumen. Wir bedanken uns für das interessante Interview und wünschen Anna-Maria weiterhin viel Erfolg. Vanessa Hübner, Saskia Gürke – Junge Reporter Der Sportschütze Sven Richter aus Klasse 6a stellt seine Sportart vor 1. Wie bist du auf das Schießen gekommen? 5. Wie findest du deine TraiIn unserer Aula gab es eine Veranstaltung, wo uns alle GTA’s der ner? Schule vorgestellt wurden. Davon hat mir Sportschießen am beHerr Moldenhauer ist mein sten gefallen hat. Stammtrainer, der mir viel erklärt. Ihm bin ich sehr 2. Was gefällt dir am Sportschießen? dankbar, dass er mich in Mir gefällt im Großen und Ganzen alles, aber besonders gefällt mir den Verein aufnahm und der Umgang mit meinem Gewehr. viel im Umgang mit Waffen zeigt. Wenn Herr Molden3. In welchem Verein bist du? hauer abwesend ist, vertritt Ich bin Mitglied in der Schützengilde Weiß-Grün Deutschenbora ihn Herr Sperling. Sa./e.V. 6. Was sind deine Ziele in 4. Wie findest du deine Sportfreunde? dieser Sportart? Alle meine Mitschützen sind sehr freundlich und hilfsbereit. Meine Ziel ist es, mein Trefferbild zu verbessern und eine Höchstzahl an Ringen zu erreichen. 7. Empfiehlst du Sportschießen weiter? Ja, aber nur, an die Personen, die nicht an das Töten bei dieser Sportart denken!! 8. Was hattest du bereits für Erfolge? Da ich erst seit Anfang des Jahres schieße, habe ich „nur“ bis jetzt an zwei größeren Wettkämpfen teilgenommen. Bei diesen zwei Veranstaltungen erreichte ich jeweils den ersten Platz in der Schülerklasse – männlich. Wir danken Sven Richter für das Interview und wünschen ihm immer „Gut Schuss“. Emilia Draßdo, Maxi Reuter Junge Reporter C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 14 3. August 2015 Oberschule Nossen Sportlicher Mehrkampf An einem verregneten Dienstag führten die Schüler der 7., 8. und 9. Klassen ihren sportlichen Mehrkampf auf dem Muldentalsportplatz durch. Trotz kühlem Wetter versuchten alle beim Sprint, beim Weitsprung, beim Ballwurf und beim 800 Meter Lauf ihre bestmöglichsten Ergebnisse zu erreichen. Alle waren ziemlich durchgefroren und erschöpft, aber hielten durch bis zum Schluss. Besseres Wetter hatten die Schüler der 5. und 6. Klassen am darauffolgenden Tag. Der Regen vom Vortag hatte sich verzogen und die Sonne lachte hinter den Wolken hervor. Auch diese Schüler kämpften um beste sportliche Leistungen und stellten neue Rekorde auf. Junge Reporter Erreichte Platzierungen im Mehrkampf Klassenstufe 5: Mädchen: 1. Platz 1487 2. Platz 1473 3. Platz 1366 5a 5a 5b Reinhold, Sabrina Höppner, Madeleine Hieke, Julia Jungen: 1. Platz 1534 2. Platz 1509 3. Platz 1480 5c 5b 5c Büttner, Pascal Voigtle, Sebastian Weigel, Florian Klassenstufe 6: Mädchen: 1. Platz 1466 2. Platz 1370 3. Platz 1329 6c 6b 6a Bodin, Talesia Müller, Vanessa Wüstenhagen, Emelie Jungen: 1. Platz 1648 2. Platz 1562 3. Platz 1478 6b 6b 6a Schober, Paul Köppe, Paul Benedikt, Manuel Klassenstufe 7: Mädchen: 1. Platz 1627 2. Platz 1598 3. Platz 1530 7a 7a 7d Birkner, Angelina Geisler, Laura Mäbert, Joan Jungen: 1. Platz 1594 2. Platz 1563 3. Platz 1551 7c 7b 7d Jäger, Clemens Thierbach, Max Platz Branch, Pascal Klassenstufe 8: Mädchen: 1. Platz 1459 2. Platz 1445 3. Platz 1360 8aRS 8c 8b Zimmer, Sabrina Schnobel, Celina Berthold, Lisa-Marie Jungen: 1. Platz 1884 2. Platz 1843 3. Platz 1678 8a 8c 8c Kalus, Jannes Schwalbe, Steve Steffens, Benjamin Klassenstufe 9: Mädchen: 1. Platz 1461 2. Platz 1425 3. Platz 1406 8b 9c 9a Lommatzsch, Sabrina Focke, Michelle Janke, Helen Jungen: 1. Platz 1789 2. Platz 1771 3. Platz 1702 9a 9c 9c Stelzner, Eric Lantzsch, Theo Frenzel, Paul Schulrekorde Mädchen: AK 11 AK 12 AK 13 AK 15 AK 16 800 Meter Weitsprung Ballwurf Sabrina Reinhold 2:54 min. 50 Meter 800 Meter Talesia Bodin 7,5 sec 75 Meter 800 Meter Ballwurf Laura Hänel Kugel Ballwurf Laura-S. Mahler Weitsprung Jungen: Valentin Müller Sebastian Vogtle Sebastian Vogtle 2:47 min. 4,15 m 47,50 m Pascal Büttner 2:40 min Theo Simon Max Thierbach 2:38 min 52 m Kai Neumann 62,50 m Eric Stelzner 5,11 m 10,7 sec. 9,10 m C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 15 3. August 2015 Oberschule Nossen Abschlussklassenfahrt Klasse 10c Am 04. Mai 2015 um 8 Uhr ging sie los, die anstrengende Fahrt nach Eglofs, einem kleinen Ort im Allgäu, 25 km vom Bodensee entfernt. 6 Stunden Busfahrt waren nicht gerade einfach zu bewältigen, aber durch Filme wurde die lange Zeit erträglich. Am Ende war die Freude umso größer als wir ankamen. Die 6 Bungalows, die wir gemietet hatten, waren wirklich schön. In einem Bungalow waren jeweils 3 Zimmer mit 2 Betten, ein kleines Bad, eine Dusche und ein Gemeinschaftsraum. Außerdem eine schöne Terrasse mit herrlichem Blick auf die Berge. Auch in der gesamten Familienherberge gab es viel zu erleben. Ein Fußballplatz und ein Volleyballplatz trugen zu unseren Freizeitaktivitäten bei. Am Dienstag trennte sich unsere Klasse. Die Mehrheit ging ins Pfahlbautenmuseum und einige Jungs schauten sich das Traktorenmuseum an. Wir mussten ja wenigstens etwas Lehrreiches auf unserer Klassenfahrt machen. Nachdem ein Mann uns die Geschichte über die Pfahlbauten erzählte, durften wir uns alles genauer ansehen. Als wir damit fertig waren, trafen wir uns mit der anderen Gruppe am Bus. Eine Pause diente uns zur Stärkung, damit wir für die gemeinsame Schifffahrt auf dem Bodensee bereit waren. Trotz des windigen und trüben Wetters hatten wir eine schöne Aussicht über den See im Dreiländereck zwischen Deutschland, der Schweiz und Österreich. Nach der einstündigen Rückfahrt gab es Abendbrot. Danach saßen wir auf den Terras- C M Y K sen unserer Bungalows bis es dunkel wurde. Früh am nächsten Morgen gab es dann Frühstück. Das selbstgemachte, frisch zubereitete Essen zeichnete die Familienherberge sehr aus. Dann ging es auf nach Konstanz. Während der Busfahrt war es immer sehr leise, da fast alle schliefen. Die Stadtführung in Konstanz wurde von einem lustigen Mann gemacht, der uns mit Geschichten erklärte, wie einige unserer altbekannten Sprichwörter entstanden waren, zum Beispiel „Die Sau rauslassen“, oder „Alles in Butter“. Nach der Stadtführung, machten wir Pause in einem Einkaufszentrum. Danach schauten wir uns Sea Life an. Die vielen verschiedenen Fische waren sehr interessant. Auch die Fütterung der Haie und Schildkröten war ein Highlight. Die Pinguine, die immer wieder ins Wasser sprangen und auf dem Steinboden hin und her watschelten, waren ein schöner Abschluss für Sea Life. Auf den Donnerstag freuten sich alle am meisten, denn der Skylinepark war an der Reihe. Nach einer weiteren langen Busfahrt erreichten wir den Park mit Freude und schönstem Sonnenschein. Am Anfang des Parks gab es einen Streichelzoo mit kleinen Ziegen. Danach kamen viele lustige Attraktionen, wie eine Wildwasserbahn oder eine Kugel, in der man sich 92m hochschnipsen lassen konnte. Es gab einige Achterbahnen, auch eine bei der man einen Teil der Fahrt kopfüber fuhr. Nach dem anstrengenden Tag waren durch das Schreien viele Stimmen angekratzt. Am Abend wurde dann für uns gegrillt, unter anderem Steak und Bratwurst, dazu gab es Kartoffeln oder Nudelsalat. Nach dem leckeren Abendbrot verbrachten wir dann den schönsten Abend miteinander. Wir stellten alle Tische und Stühle zusammen und unsere ganze Klasse setzte sich gemütlich an die Tische. Auch Frau Kohlstrunk, ihr Sohn Christian und Herr Fuchs waren dabei. Wir redeten lange und es wurde ein wunderschöner Abend und wie man so schön sagt: Das Beste kommt immer zum Schluss. Der nächste Tag war der Abreisetag. Wir packten Koffer, frühstückten und stiegen in den Bus um die Rückfahrt anzutreten. Wohlbehalten lieferte uns der Busfahrer am späten Nachmittag wieder in Nossen ab. Auch wenn am Anfang nicht alle so eine Riesenlust auf die Klassenfahrt hatten, am Ende mussten sich alle eingestehen, dass sie gerne noch länger geblieben wären. Zum Schluss ein großes Dankeschön an alle, die zum Gelingen unserer Abschlussfahrt beigetragen haben. Wir bedanken uns bei unserer Klassenleiterin Frau Kohlstrunk, unseren Begleitern Herrn Fuchs und Christian, beim Reisebüro Adler in Nossen für die perfekte Planung und Organisation der Reise, bei unserem Busfahrer Rico Weigt vom gleichnamigen Busunternehmen Weigt aus Nünchritz und natürlich unseren Eltern, die uns diese erlebnisreiche Woche finanzierten. Sarah Voigtle, Klasse 10c Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 16 3. August 2015 Oberschule Nossen Von Klugen und Gewitzen erzählt Sabine Kolbe an der Dr.-Eberle-Schule Nossen Im Rahmen des 3. Sächsischen Märchenfestivals besucht die Berliner Schauspielerin Sabine Kolbe unsere Schule. Sie erzählt von der Schlauheit und dem Mut der Armen und Schwachen aus aller Welt. Das Gute wird belohnt und das Böse bestraft. Die Gerechtigkeit trägt den Sieg davon. Die Schüler der 5. Klassen erleben gemeinsam mit der Schauspielerin eine besondere Märchenstunde, die allen sehr gut gefallen hat. Junge Reporter Gymnasium Nossen „Sommer – Sonne – Safe Sex on the Beach” Prost; auf das zweite erfolgreiche Sommerfest an unserem Gymnasium! Denn das wurde am 25. Juni 2015 gefeiert: mit Cocktails – siehe Titel ;-) – Eiscreme, natürlich viel guter Musik und einigen weiteren Beiträgen und Überraschungen. Bunt dekoriert begrüßte unsere Schule an diesem Tag Schüler, Lehrer und Freunde, um gemeinsam bei (glücklicherweise) gutem Wetter leckeres Essen, Attraktionen, und das gemütliche Zusammensein zu genießen. Außerdem gab es genügend Gelegenheit, auch selbst kreativ und sportlich aktiv zu werden. An verschiedenen Ständen konnten Buttons, Loom-Bänder, kleine Perlenengel und ganz besondere kleine Bilder nach der Malweise der Aborigines gebastelt und gestaltet werden. Die Turnhalle und die Aula standen ganz im Zeichen der Sportlichkeit: ob Zumba-Kurs, Hip-Hop-Tanzen, Taekwondo, Volleyball oder Tischtennis; überall konnte man mit Spaß und Ausdauer ins Schwitzen geraten. Auf dem Sportplatz tummelten sich alle Fußballverrückten zum großen Schulturnier. Mittelpunkt war allerdings die Bühne vor der Turnhalle, auf der man den ganzen Tag Talente unserer Schule bewundern, oder sich einfach in der Musik verlieren konnte. Vielen Dank an alle Organisatoren und Helfer dieses großartigen Events; wir freuen uns schon jetzt auf nächstes Jahr! Lina Letocha C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 17 3. August 2015 Gymnasium Nossen Die Deiche, Vater, sie taugen nichts! Alle Schüler der Jahrgangsstufe 8 behandeln die Novelle „Der Schimmelreiter“ von Theodor Storm. Zufälligerweise fand am 12.05.2015 in unserem Kloster Altzella eine Aufführung der Theaterversion eben dieser Novelle statt. Die Schauspieler kamen von den Landesbühnen Sachsen. Die Novelle wurde von Peter Kube modern interpretiert und war Grundlage für die Fassung von Jahen von Düffel. Das Theaterstück regte jeden Schüler zum Nachdenken und Grübeln an. Jeder konnte sich eine eigene Meinung bilden. Das Zusammenspiel zwischen moderner Schauspielkunst und markanten Zitaten aus der, mehr als 100 Jahren alten, Novelle passten sehr gut zusammen. Wir waren so von dem Stück gefesselt, dass wir diese Zitate manchmal vor uns hin murmelten. Das Bühnenbild war eher schlicht gestaltet, was aber nicht von Nachteil war, denn das bewirkte, dass wir uns viel mehr auf die Schauspieler und das Stück konzentrieren konnten. Die Schauspieler waren fantastisch. Gerade Ole Peters, der Kontrahent der Hauptperson Hauke Haien, stand so vor uns, wie man sich beim Lesen diesen grobschlächtigen Widersacher vorgestellt hatte. Die Schauspieler schafften es, dass wir uns so fühlten, als ob wir in dieser Novelle mittendrin steckten. Dazu kam noch, dass die Bibliothek des Klosters, welche der Aufführungsort des Stückes war, von den Schauspielern optimal in das Schauspiel eingebunden wurde. Der Saal passte an sich schon perfekt zur Aufführung, da in der Klosterbibliothek eher eine kühle Atmosphäre herrschte, passend zu den im Norden liegenden Halligen, wo ein rauer Wind bläst und wo es kühl und eisig sein kann.. Ich glaube, dass sich der Regisseur nicht ohne einen Hintergedanken das Kloster wählte, dass er vielleicht auch diese kalte Stimmung schaffen wollte, denn die folgenden Aufführungen finden auch in Kirchen statt, weil der Regisseur die Zuschauer mitten in die Handlung führen möchte. Was uns aber ebenfalls beeindruckte, waren die passenden Geräusche. Man hatte das Gefühl, dass der Sturm draußen an den Fenstern drückt. Die Theaterleute leisteten ganze Arbeit, so authentische Geräusche haben wir bei einem Theaterstück noch nie wahrnehmen können. Das Stück war in sich stimmig und durchaus sehenswert. Die einzige Kritik, die wir haben, ist dass der Schluss, als der Deich bricht, zu abrupt ist. Wir fänden es schöner, wenn das Ende noch ein wenig mehr ausgeschmückt werden würde. Es wirkte etwas abgehackt. Das Stück ging 90 Minuten und war zeitlich gesehen genau richtig. Der Regisseur hatte sich schöne Szenen ausgesucht, welche er in das Stück einbringen wollte, denn die ganze Novelle schauspielerisch nachzuspielen wäre aus Zeitgründen nicht möglich gewesen. Zusammenfassend kann man sagen, dass es ein gelungener Tag war und dass wir uns die Novelle von Theodor Storm gerne auch ein zweites Mal anschauen könnten. Das Stück wird noch zweimal in verschiedenen Kirchen in der Umgebung aufgeführt. Gerne kann man sich auf den Websites der Landesbühnen über das Stück erkundigen. Vielleicht können auch weiterhin auf diese Weise Bücher zum Leben erweckt werden. Fabian Möbius und Katharina Hoffmann Bühnenbild und „mdr“ Am 26.06.2015 fuhr das künstlerische Profil der 9. Klasse in Begleitung von Herr Piontek und Herr Jackisch nach Dresden. Ein Besuch der Werkstätten der Semperoper und eine Führung beim „MDR“ waren geplant. Die erste Tour durch Malerei-; Tischlerei-; Plastiker- und Schlossereiwerkstatt faszinierte uns sehr. Wir konnten wahren Künstlern bei ihrer Arbeit über die Schulter schauen und lernten nebenbei noch einiges über passende Requisiten und das optimale Bühnenbild. Die maximale Höhe konnte bis 18 Meter betragen. Uns begegneten immer wieder Studenten, die fleißig ihren Aufgaben nachgingen. Sie kommen extra nach Dresden, um die Kunst des Bühnenbildbaues zu studieren. In der Rüstkammer wurden uns die Requisiten sehr anschaulich und mit viel Witz präsentiert. Es gab sogar Tipps zum Nachbau. Weiter ging es mit der Straßenbahn nach Dresden Neustadt. Die Führung im MDR-Studio schloss sich an und war wirklich interessant. Alle erfuhren Neues über die Produktion einer Live-Sendung im Fernsehen, sowie über die verschiedenen Radiosender des Mitteldeutwunden Füßen wieder in Nossen an. Solche Tage sollte es doch öfter schen Rundfunks. Nach diesem anstrengenden Tag war noch etwas Zeit, um auf der geben... Prager Straße bummeln zu gehen. Unsere Gruppe kam 15:30 Uhr mit Josefine Pohl Anzeigen C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 18 3. August 2015 Neues aus den Kindereinrichtungen Neues aus dem Johanniter Kindertagesstätte „Rosenmühle“ Leuben Nun komm ich zur Schule in die 1A Am Vormittag führten die Kinder ihr Programm den anderen Kindern der Kindertagesstätte vor. Jedes Kind repräsentierte ein Tier, das typisch für einen der sieben Kontinente ist. Die Zuschauer bekamen Lieder, Gedichte, einen kleinen Samba, Yoga - Übungen und Tänze dargeboten. Leider trug der Zuckertütenbaum am Vormittag nur eine einzige Frucht. Wahrscheinlich wurde er zu wenig bzw. falsch gegossen. Dieses Versäumnis holten die Vorschüler nach und siehe da - am Abend waren tatsächlich doch noch Zuckertüten gewachsen. Aber, die Tüten mussten erst mit Hilfe von Clown „Sillybus“ zum Wachsen gebracht werden. Dies gelang auch und die Vorschüler erhielten endlich ihre Zuckertüte. Nach dem Programm ging es mit dem Spielmannszug durch Leuben. Die Eltern der Vorschüler hatten zwei Fahrzeuge liebevoll geschmückt und chauffierten die künftigen Erstklässler durchs Dorf. Wieder zurück im Kindergarten sorgte Herr Möllendorf für das leibliche Wohl aller Gäste. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Helfern und Mitwirkenden: geräten zum Verweilen ein. Gegen Mittag setzten wir in Niederlommatzsch mit der Fähre nach • dem Leubener Spielmannszug für die musikalische Begleitung Diesbar-Seußlitz über, wo wir im schattigen Schlosspark ein wenig • Herrn Möllendorf für die tolle Bewirtung verschnauften. Zu unserer Überraschung entdeckten wir eine Ringel- • Herrn Ingo Müller für das Ausleihen seiner Musikanlage natter. Gut ausgeruht erklommen wir noch ein paar Stufen zu einem • Frau Doreen Ulbrich, die die Vorschüler in ihre erwünschten Tiere verwandelte kleinen Pavillon in den Weinbergen und genossen die Aussicht auf die • Laura Gottschling, die gemeinsam mit den Kindern nochmals ihren Elbe und den Schlosspark. Text übte Am 26. Juni luden die Kinder Familie, Freunde, Verwandte und alle Interessierten zum alljährlichen Zuckertütenfest ein, welches in diesem Melanie Grübler Johanniter Kindertagesstätte „Rosenmühle“ Leuben Jahr unter dem Motto „Eine kleine Weltreise“ stattfand. Anzeige(n) Für die sieben Vorschüler der Johanniter Kindertagesstätte „Rosenmühle“ in Leuben brechen nun die letzten Tage in unserer Einrichtung an. Die vergangenen Wochen waren sehr aufregend, denn der Schulanfang rückt immer näher. Am 05. Juni fand unsere langersehnte Abschlussfahrt statt. In diesem Jahr ging die Reise in die Hebelei. Dort besuchten wir zunächst den Tierpark, wo wir nicht nur viele Tiere bestaunen, füttern und streicheln konnten. Auch der Spielplatz lud mit seiner Matschecke und den tollen Spiel- C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 19 3. August 2015 Kindertagesstätte Rhäsa Was war los in der Kita Rhäsa? Wieder geht ein ereignisreiches Schuljahr zu Ende. Unsere Schulanfänger erlebten ihre Abschlussfahrt nach Meißen auf die Burg, und machten Bekanntschaft mit dem Schloßgespenst! Dieses verirrte sich sogar noch einmal zum Zuckertütenfest nach Rhäsa! Bevor die Kinder ihre Nachtruhe in der Kita verbrachten erschien es zum Erstaunen aller noch einmal auf unserem Gelände! Was haben wir in der letzten Zeit in unserem Haus noch erlebt? Die Puppenspielerin Katharina Hantscher, die schon Stammgast bei uns ist, besuchte uns mit ihrem Raben „Socke“ und weiteren lustigen Geschichten! In unserem neuen Mehrzweckraum kann sie jetzt auch all ihre Kulissen aufbauen, wovon wir jedesmal aufs neue begeistert sind! Der geplante Wandertag durch den Bodenbacher Winkel wurde wegen der extremen Hitze durch ein musikalisches Picknick mit dem Meißner Stadtmusikanten Steffen Löser ersetzt! Wir alle freuten uns über seine vorgetragenen Anektoden und sangen mit ihm zusammen viele Volkslieder! Dafür bedanken wir uns recht herzlich, ebenso bei den Mitgliedern des Jugendclubs Rhäsa, die bei diesen hohen Temperaturen für uns gegrillt haben! Dieser Vormittag wurde von den Eltern und Kindern gut angenommen, war er doch eine gelungene Abwechslung vom Alltag! Auch die Feriengestaltung wartet mit vielen Höhepunkten auf unsere Kinder in der Kita! Das Märchenreich mit seinen Schätzen wird diese durch die Ferienzeit begleiten, wo als Abschluss ein Märchenball geplant ist! Das Team der Kita Rhäsa Informationen Neues aus der Badperle Nun ist endlich der Sommer da! Die Gäste unseres Volksbades – Groß und Klein – verpflegen wir gerne in unserer Badperle. Das Speisenangebot, von süß bis herzhaft, wird frisch und hausgemacht angeboten. Ab 1. Juli belohnen wir Ihre Kundentreue beim Bowling & Kegeln mit einem Treuebonuskärtchen. Kommen Sie auf den einen und anderen Wurf vorbei. Stadt Nossen Sport- und Freizeitzentrum Badperle C M Y K Gartenstraße 22 in 01683 Nossen Telefon: 035242/64933 Fax: 035242/64934 www.badperle-nossen.de E-Mail: [email protected] Am 20. September und am 11. Oktober organisieren wir für Genussund Wanderfreunde eine Weinbergswanderung – wir starten um 10 Uhr. – 20. September durch die Meißner Weinberge und am 11. Oktober durch Radebeul – Näheres erfahren Sie in der Badperle! (5 Weinproben, Käsewürfel und Baguette für 15,00 Euro – für Kinder frei und mit – Wir freuen uns über Ihren Besuch in unserer Badperle! Ihre Badperlen! Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 20 3. August 2015 Neues von der Feuerwehr Bibliothek aktuell 5. internationaler Florianstag in Dresden Am 9. Mai 2015 fand in der Landeshauptstadt Dresden der 5. Internationale Florianstag unter dem Motto „Feuerwehren kennen keine Grenzen“ statt. Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einem Festgottesdienst in der Frauenkirche, an dem ca. 50 Fahnendelegationen aus Deutschland, Österreich, Polen und Tschechien teilnahmen. Die Ortsfeuerwehr Starbach wurde durch eine Delegation und der im Jahr 2012 geweihten Traditionsfahne vertreten. Der Frauenkirchenpfarrer Herr Sebastian Feydt würdigte in seiner Predigt die Arbeit der Feuerwehren und fand treffende Worte zur Bedeutung von Kameradschaft und Zusammenhalt. Im Anschluss an den Gottesdienst nahmen die Fahnenträger und -begleiter Aufstellung vor dem Verkehrsmuseum Dresden, Delegation OFW Starbach vor um die Fahnenbänder im Empfang dem Verkehrsmuseum zu nehmen. Dr. Matthias Rößler (Präsident des Sächsischen Landtages), der an diesem Tag eine Auszeichnung des Deutschen Feuerwehrverbandes erhielt, sowie der sächsische Innenminister Markus Ulbig übernahmen die Übergabe der Fahnenbänder an die Delegationen. Delegation OFW Starbach: Fahnenträger: Kam. F. Oelmann Fahnenbegleiter: Kam. V. Dietze Fahnenbegleiter: Kam. S. Dietze Die Stadtbibliothek Nossen hat in der Zeit vom 29.6.15 bis 21.8.15 veränderte Öffnungszeiten: Montag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr geschlossen 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Wir bitten um Verständnis. Ihr Bibliotheksteam Veranstaltungen • • • • 07.08. bis 09.08.2015 12. Trabant-& IFA-Fahrzeuge-Treffen, Nossener Trabantfreunde e.V., Festplatz Steinbusch 23.08.15, 10.00 Uhr Gottesdienst zum Schulbeginn, Kirche Raußlitz 23.08.15, 10.00 Uhr Familiengottesdienst Schulanfang, Kirche Nossen 28.08. bis 29.08.2015 17. Rock im Park Leuben, Parkbühne Leuben-Schleinitz Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Nossen e.V. Waldheimer Str. 40, 01683 Nossen Telefon 035242/68472 Vom Montag, dem 3. August, bis zum Freitag, dem 21. August 2015, bleibt das Haus wegen Betriebsurlaub geschlossen. Ab 24. August ist das Haus wieder geöffnet. Delegation OFW Starbach mit Dr. Rößler und Kam. C. Löwe Der Fahnenzug, angeführt vom Spielmannszug der OFW Cunnersdorf, begab sich im Anschluss entlang des Fürstenzuges zum Theaterplatz. Vor dem Italienischen Dörfchen wurden abschließend die Fahnen aus Deutschland, Österreich, Polen und Tschechien der Öffentlichkeit präsentiert. Dabei bot sich für die Delegation der OFW Starbach die Möglichkeit eines kurzen Gedankenaustausches mit dem stv. Vorsitzenden des Stadtfeuerwehrverbandes Dresden Kam. Carsten Löwe sowie Herrn Dr. Rößler. S. Dietze stellvertretende Ortswehrleiterin OFW Starbach Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 24.08. 25.08. 26.08. 27.08. 28.08. Gesprächsrunde: „Neues Schuljahr“ Kreatives: Zettelbox Fertigstellung der Kreativarbeiten (Zettelbox) Backen: „Waffeln“ Rätseln Montag 31.08. Gesprächsrunde: „Surfen im Internet“ Haus von 13.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, Hausaufgabenhilfe, Billard, Kicker, spezielle Angebote beginnen 16.00 Uhr, Ausnahmen siehe Plan, Änderungen sind vorbehalten. Anzeigen Anzeigen, Werbebeilagen und sonstige Druckanfragen: 037208/876-100 [email protected] Verlag & Druck KG C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 21 3. August 2015 Veranstaltungen | Informationen Rentner Rüsseina Liebe Senioren und Seniorinnen! Ich lade Sie recht herzlich zu einer Kremser-Fahrt am Donnerstag, dem 27.08.2015 ein. Treffpunkt ist 13.30 Uhr am Parkplatz in Rüsseina. Es sind noch freie Plätze vorhanden – wer möchte kann sich gern unter: 035242/ 70 400 bei Frau Naumann melden. Es werden auch immer neue Senioren herzlich willkommen geheißen. Ihre Marion Naumann Seniorentreff Nossen Im Rathaus Nossen, Jeden Donnerstag, 14.30 Uhr Ansprechpartner: Frau Zirnsack Frau Weigelt Angebote: 06.8.2015 13.8.2015 20.8.2015 27.8.2015 Spielnachmittag, „Bistro Ueberschaar“ Besuch der Gaststätte „Augustusberg“ Gemütliches Beisammensein im „Bistro Ueberschaar“ Geburtstage des Monats, „Bistro Ueberschaar“ Mit einer Blutspende beim DRK auch in den Ferien Leben retten – Dankeschön-Aktion „Armbanduhr“ Tipps für das Blutspenden bei hochsommerlichem Wetter: Blutspendetermin in den Abendstunden wahrnehmen reichlich Flüssigkeit zu sich nehmen (Wasser und ungesüßten Tee) nach der Blutspende große körperliche Anstrengungen vermeiden keine Blutspende bei Kreislaufproblemen am Spendetag Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit! Ihr DRK-Blutspendedienst C M Y K Ihr nächster Blutspendetermin: Montag, 24.08.2015, 14:30 bis 19:00 Uhr NOSSEN PESTALOZZIGRUNDSCHULE, Schulstraße 19 Anzeige(n) Eine Blutspende beim DRK hat immer Saison – auch während der langen Sommerferien ist die Behandlung mit Präparaten aus Spenderblut für kranke Patienten unverzichtbar. Jedoch sind jetzt viele Spender verreist oder setzen in den Ferien andere Prioritäten in der Freizeitgestaltung. Jede einzelne Spende wird aber dringend benötigt, um die Versorgung der regionalen Kliniken sicherzustellen, denn Blut ist nicht künstlich herstellbar und auch nur begrenzt haltbar. Deshalb bedankt sich der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost in Sachsen von Anfang August bis zu den Herbstferien für jede Blutspende mit einer modischen Armbanduhr. Anzeigen Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 22 3. August 2015 Vereine berichten: 7. Kinderfest des SV „Sport und Gesundheit Nossen“ e.V. am 06. Juni 2015 „35 Grad und keine Wolke“ konnte das Motto des diesjährigen Kinderfestes sein. Aber für die Nossener Kinder und ihre Gäste war das vollkommenden egal – sie kamen und hatten einen Nachmittag lang Spiel, Spaß und Freude. Dies lag natürlich auch an den willkommenen Abkühlungen durch die Feuerwehr Nossen mit ihren Jugendwehren aus Nossen und Wendischbora-Ikendorf und dem leckeren Eis der Bäckerei Kohlar aus Rhäsa. Für Stadtrundfahrten der besonderen Art sorgte mit einer historischen Feuerwehr die Fahrschule Prater. Den Pferden vom Fjordpferdehof Starbach war es leider viel zu heiß. Die Foto-Fitness-Company Nossen eröffnete wie jedes Jahr mit ihrem Sommerprogramm das Fest. Gern begrüßten wir die Landtagsabgeordnete Frau Daniela Kuge und den Bürgermeister der Stadt Nossen, Herrn Uwe Anke, als Gäste bei uns. Auf dem Schulhof konnten sich die Kinder bei Polizei und Rettungsdienst über deren Arbeit informieren. Danke, dass ihr da wart – wenn auch nur die Polizei bis zum Schluss bleiben konnte, denn die Retter von DRK und Feuerwehr mussten zum Einsatz. Manuela Baumgart vom DRK zeigte den Kindern weiterhin wie z. B. Wunden versorgt werden. An der Torwand der Allianzvertretung Ralf Thiele, versuchte sich so mancher Papa. In der Turnhalle der Grundschule Nossen konnte an einem Kerzenstand geschnuppert werden oder mit dem Kinderschutzbund gebastelt werden. Wer nicht basteln wollte, tobte sich auf der Hüpfburg vom Nossener Feuerwerker Team aus. Frau Kohlisch stellte wieder ihre Kindereisenbahn für unsere kleinsten Besucher zur Verfügung. Sehr schön war, dass dieses Jahr der Terminkalender des Nossener Spielmannszuges an diesem Tag noch leer war und die jungen Leute bei uns für die musikalische Unterhaltung sorgten. Die jungen Damen konnten sich bei der Haarpflege und Kosmetik GmbH schminken lassen oder beim Modelmalwettbewerb vom Spiel- und Schreibwarengeschäft Thäter mitmachen. Bei der anschließenden Siegerehrung wurden tolle Preise gewonnen . Dass wir für alles Strom hatten, dafür sorgte wie immer die Firma Elektro Jähnigen. Für Hilfe bei Spaß und Unterhaltung sorgten die Firmen FlexoNorm, Unitrans Hauptvogel, Gebrüder Jehmlich, Techcontrol, Sparkasse, Kohlour GmbH, Steuerbüro Gehlich, Reifen Bahlau, Edeka Richter, Architekturbüro Thiel, Malermeister Lantzsch, die Stadtverwaltung und der KuNo e.V. – Vielen Dank dafür! Ein Dank an alle Feuerwehrkameraden und lieben Eltern für die schnelle Hilfe beim Turnhalle ein- und ausräumen! Ohne unsere Helfer und das Entgegenkommen der Grundschule Nossen hätten wir die Aufgabe „Kinderfest“ auch in diesem Jahr nicht geschafft – ein dickes Danke an alle! Für nächstes Jahr kann ich schon so viel ankündigen: Es wird eine Wetteinlösung als Programmpunkt geben – was? Lassen Sie sich überraschen und besuchen Sie uns zum 8. Kinderfest am 04.06.2016! Auch in diesem Jahr sei zum Schluss nur noch eins gesagt: Haben wir einen vergessen, es tut uns sehr leid, seid uns nicht böse, wir danken euch trotzdem, sagt einfach Bescheid. Nun wünschen wir allen einen schönen Sommer und im nächsten Jahr ein 8. Kinderfest wieder mit viel Sonne ohne Wasser und Donner! Katrin Bogdanski SV „Sport und Gesundheit Nossen“ e.V. C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 23 3. August 2015 Vereinsnachrichten Wir sind Landesmeister!!! Die 25. Landesmeisterschaft des Landes- Musik- und Spielleutesportverbandes Sachsen ist Geschichte und die Lommatzscher Spielleute schauen mit einem lachenden und einem weinenden Auge zurück. Die Freude über den ersten Landesmeistertitel in der Kategorie der Nachwuchszüge ist natürlich riesengroß! Seit Beginn der jährlich durch den LMSV ausgerichteten Landesmeisterschaft war es die erste Goldmedaille für den Verein überhaupt! So konnte sich der Nachwuchs am Sonntag gegen die Spielleute aus Radeberg, für die es am Ende Platz 2 wurde und die Spielleute aus Zabeltitz, die den 3. Platz belegten, durchsetzen. An dieser Stelle sei vor allem den Übungsleitern gedankt, die viel Zeit und so manche Nerven in die Ausbildung gesteckt haben, aber auch allen Eltern, die es ihren Kindern ermöglichen an den Übungsstunden teilzunehmen. Besonders in den letzten Wochen, wo viele Übungsstunden und somit viele Fahrten auf dem Plan standen. Etwas Enttäuschung bleibt jedoch bei den Erwachsenen zurück. Vor heimischem Publikum hatte man sich erhofft, die Bronzemedaille aus dem Vorjahr zumindest verteidigen zu können. Nach dem Pflichtdurchgang am Vormittag lagen die Erwachsenen auf Platz 4. Noch gab es eine Chance auf eine Medaille, nicht zum ersten Mal kämpfte sich der Zug in der Kür noch auf einen Medaillenplatz vor. In diesem Jahr sollte dieses Glück jedoch leider nicht gegönnt sein. Nach einer sehr schönen Kür, ließen die Bewertungstafeln der Wettkampfrichter nichts Gutes erahnen. Spätestens der Blick auf die Wertungstabelle ließ es dann Gewissheit werden. Alles in allem war es keine schlechte Bewertung in Pflicht und Kür, teilweise konnte man sich gegenüber dem Vorjahr sogar verbessern. Doch am Ende reichte es im Vergleich mit den anderen angetretenen Vereinen leider nur für Platz 4, Landesmeister wurde der Spielmannszug Radeberg vor Zabeltitz und Mutzschen. So ist es nicht verwunderlich, dass hier und da auch ein paar dicke Tränen flossen. Doch diese waren nach einer Weile getrocknet und am Abend feierten alle zusammen im Schützenhaus beim öffentlichen Sportlerball. Lange hatte man sich darauf gefreut und in monatelanger Vorbereitung alles geplant. Eine eigens für die Veranstaltung eingerichtete Karibikbar oder ein Shisha-Zelt im Schützenhausgarten waren nur zwei der Höhepunkte an diesem Abend. Natürlich ließen es sich die Mitglieder der Lommatzscher Spielleute nicht nehmen noch ein kleines Programm auf die Beine zu stellen. Und auch das Jugendblasorchester Grimma gab sich wieder zur Eröffnung des Sportlerballs die Ehre und brachte Stimmung in den Saal. Zurückblickend war es ein rundum erfolgreiches Wochenende und selbst Petrus war gnädig. Zahlreiche Besucher an beiden Wettkampftagen unterstützten mit viel Beifall die angetretenen Vereine. Die Lommatzscher Spielleute hoffen es hat allen Besuchern Freude bereitet und alle erinnern sich nicht zuletzt wegen des ersten Landesmeistertitels mit Freude an die 25. Landesmeisterschaft zurück. Ein ganz großer Dank an dieser Stelle geht noch einmal an die zahlreichen Helfer, ohne die der Verein das Veranstaltungswochenende in diesem Umfang nicht hätte bewältigen können. Egal ob beim Auf- und Abbau des Wettkampf- und Festgeländes, beim Einlass, in den Bierwagen oder am Abend im Schützenhaus. Überall sind dem Verein zahlreiche Hände zu Hilfe gekommen, damit die Mitglieder sich auf die beiden Wettkampftage konzentrieren konnten. Auch den Kuchenbäcker und -bäckerinnen sei an dieser Stelle gedankt! Sie haben mit Ihren zahlreichen Leckereien den Besuchern mit einem Tässchen Kaffee den Nachmittag versüßt. Anita Anders, Öffentlichkeitsarbeit Anzeigen C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 24 3. August 2015 Vereinsnachrichten SV Lok Nossen – Fußball – Saisonrückblick 2014/15 Nach dem die Herrenmannschaft in der Saison 2013/14 Meister in der Kreisklasse wurde, musste sie sich in der vergangenen Saison in der Kreisliga beweisen. Durch zwei Abgänge und einen Neuzugang war der Kader fast identisch zur Vorsaison. Als Aufsteiger war das Saisonziel „oberstes Drittel“ gesteckt. Die Mannschaft unter dem Trainergespann Enrico Patzig und Thomas Ehrlich knüpften nahtlos an die vergangene Meisterschaftssaison an und konnten ihre ersten 10 Spiele mit jeweils drei Punkten feiern. Die erste Niederlage erfuhren die Muldenstädter am elften Spieltag gegen Wacker Nünchritz. Dadurch wurde eine unglaubliche saisonübergreifende Serie von 26 Punktspielen ohne Niederlage in Folge gebrochen. Die letzten zwei Spieltage bestritt die Nossner-Elf erfolgreich und der Aufsteiger hat sich mit einer herausragenden Hinrunde die Herbstmeisterschaft gesichert. Im Kreispokal stand der Tabellenführer aus der Kreisoberliga, die SG Kreinitz, vor der Brust. Nossen bot Kreinitz die Stirn und ging sogar in Führung. Nach 90 Minuten ging es mit einen 1:1 in die Verlängerung in der die Lok Elf nicht mehr mithalten konnte und mit einem 1:5 n.V. aus dem Kreispokal ausschied. Die Rückrunde gestaltete sich schwieriger. Zu der einen Niederlage fügten sich nun noch vier weitere und zwei Unentschieden hinzu. Aber auch die Konkurrenten aus Barnitz, Nünchritz und Nauwalde ließen zunehmend Punkte liegen. Durch einen Sieg am vorletzten Spieltag gegen die Vertretung aus Radeburg konnte auf dem heimischen Muldentalsportplatz der Aufstieg in die Kreisoberliga vorzeitig gefeiert werden. An diesem Tag ist das eingetreten, was kaum einer für möglich gehalten hat, der direkte Durchmarsch durch die Kreisliga in die Kreisoberliga. Somit konnte der letzte Spieltag entspannt angegangen und die Aufstellung ausgelost werden. Dadurch steht eben der Stürmer im Tor und die Verteidiger bilden den Sturm. Die auch daraus resultierende Niederlage wurde mit einem Lächeln verarbeitet. Die Saison wurde wieder mit dem Tabellenplatz 1 als Aufsteiger beendet, worauf alle sehr stolz sind. Nossens bester Torschütze ist Stephan Großjohann, der mit seinen 28 Treffern die Torjägerkanone um nur ein Tor verpasste. Ein großes Dankeschön geht an die treuen Fans, Familien der Mannschaftsmitglieder und Sponsoren, welche uns die gesamte Saison tatkräftig unterstützt haben. Im Nachwuchsbereich haben wir die vergangene Saison mit 3 Jugendmannschaften bestritten. Unsere Spielgemeinschaft mit dem SV Rüsseina in der E-Jugend spielte in der Kreisklasse Staffel 3. Nach einem ganz schweren Start haben wir uns in der zweiten Hälfte der Saison oft besser gezeigt. Es gelangen uns auch Siege, obwohl wir am Ende doch nur ganz knapp den letzten Platz belegen konnten. Sehr oft fehlten uns ausreichend Spieler um schlagkräftig alle Spiele absolvieren zu können. Ganz ähnliche Probleme hatte unsere D-Jugend. Diese ist ebenfalls in der Staffel 3 der Kreisklasse gestartet. Auch hier wurde nur der letzte Platz in der Staffel erreicht. Die Spielgemeinschaft mit dem SV Marbach ist diesem Jahr in das erste B-Jugend Jahr gestar- tet. Zum Ende der Saison konnte auch ein Sieg eingefahren werden. Bei nur 7 Mannschaften wurde eine 3er Runde gespielt. Trotz dass man schnell seine Gegner kennt half uns das wenig. Auch hier hatten die Jungs oft mit Personalmangel zu kämpfen und belegten am Ende den 7. und damit letzten Platz. Unsere B- und D-Jugend startet nächste Saison wieder in den Spielbetrieb. Im Bereich der Jüngsten werden wir eine neue Mannschaft aufbauen. Einige unserer Kicker starten nächstes Jahr auch in einer C-Junioren Spielgemeinschaft mit der SV Gleisberg. Seit März diesen Jahres existiert in der Abteilung Fußball auch eine Frauenmannschaft. Einen Aufruf vom Januar sind bisher 19 Mädchen und Frauen im Alter zwischen 14 und 35 gefolgt. Unter der Leitung von Trainer Ralph Thiele und Mannschaftsleiterin Corinne Hoffmann Ehrlich wird Montags auf dem Muldentalsportplatz zielstrebig trainiert. Seit der Gründung hat die Mannschaft an zwei Turnieren teilgenommen, in denen schon eine Verbesserung der Spielqualitäten erkennbar ist. Kommende Saison beginnt der Fußballalltag, denn in der Stadtklasse Dresden wird am Punktspielbetrieb teilgenommen. Wie andere Abteilungen sind wir weiterhin auf der Suche nach neuen Spielern für unsere Mannschaften. Gerade im Nachwuchsbereich sind neue Gesichter gern gesehen. Eine gute Nachwuchsarbeit ist Voraussetzung für die höher spielende Männermannschaft. Besteht nicht das Interesse als Spieler selbst aktiv zu werden, können Sie sich gern als Übungsleiter im Nachwuchsbereich, auch wenn keine Übungsleiterausbildung vorhanden ist, engagieren. Diese Ausbildung ist zwar nicht notwendig, kann aber kostenfrei bei dem Landessportbund über den SV Lok Nossen durchgeführt werden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder kommen Sie zum Probetraining. In diesem Sinne wünschen wir allen Mannschaften in der kommenden Saison viel Erfolg und natürlich Spaß am Fußball. Vorstand – Abteilung Fußball www.sv-lok-nossen.de Weitere Informationen gibts im Internet: www.nossen.de Anzeigen Der kurze Weg für Ihre Anzeige in´s Amts- und Informationsblatt … Verlag und Druck KG Gottfried-Schenker-Straße 1 • 09244 Lichtenau/OT Ottendorf C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 25 3. August 2015 Vereinsnachrichten SOMMERFEST 2015 im Pflegedienst Nossen GbR „Handrick & Kirsch“ Endlich war es wieder soweit, trotz heißer Temperaturen konnten wir am 07.07.2015 unsere Patienten zum Sommerfest in der „Badperle“ Nossen begrüßen. Dank des Autoservice 1a Werner, welcher uns einen VW Bus zur Verfügung stellte, wurden unsere Gäste von Ihrer Wohnung zum Fest gefahren. Mit Kaffee und leckeren selbstgebackenen Kuchen haben wir das Sommerfest eröffnet. Nachdem nun alle satt und zufrieden waren, ging es mit einer „Mensch ärgere dich nicht!“ Meisterschaft für Senio- ren weiter. Unsere Gäste waren mit Begeisterung an den Tischen unterwegs und wir hatten eine Menge Spaß bis der Gewinner fest stand. Am späten Nachmittag wurde der Grill angebrannt und jeder Gast hat sich eine leckere, braun geprutzelte Bratwurst schmecken lassen. Wir möchten uns recht herzlich beim Autoservice 1a Werner für das Fahrzeug bedanken sowie für die unkomplizierte Zusammenarbeit mit dem Team der Badperle Nossen. Das Team des Pflegedienst Nossen GbR „Handrick & Kirsch“ Neuer Vorstand des Sächsischen Waldbesitzerverbandes e.V. Zur Jahreshauptversammlung des Sächsischen Waldbesitzerverbandes e. V. im Juni wurde der neue Vorstand des Verbandes gewählt. Freiberg, Juni 2015: Die Mitgliederversammlung des Sächsischen Waldbesitzerverbandes wählte nach vier Jahren turnusmäßig ihren neuen Vorstand. Zwölf Personen mit durchweg langjähriger forstpraktischer Erfahrung in allen Bereichen der sächsischen Forstwirtschaft konnten für das bedeutende Ehrenamt gewonnen werden. Neben den bisherigen Vorstandsmitgliedern wurde Herr Prof. Dr. A. W. Bitter einstimmig als Vorstandsvorsitzender des Verbandes bestätigt. Stellvertretender Vorsitzender wurde Herr Benno von Römer. Das neue Gesicht im Vorstand ist Herr André Ransch, Geschäftsführer der FBG Brauna, der dem aus Altersgründen ausgeschiedenen Dr. Denie Gerold nachfolgt. „Der typische Sächsische Privatwald ist mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von ca. drei Hektar kleinstrukturiert. Eine große Vielfalt an Waldbewirtschaftungsformen stellt zum Teil hohe fachliche Ansprüche an den Waldeigentümer. Neben einer effektiven politischen Interessenvertretung der Eigentümer sehe ich daher als zukünftige Aufgabenschwerpunkte auch die verstärkte Ansprache und Mobilisierung von noch nicht organisierten Waldbesitzerfamilien sowie den Ausbau von zielorientierten Informations-, Beratungs- und Dienstleistungsangeboten für unsere Mitglieder.“ So Prof. Dr. A. W. Bitter in seiner Vorstellung zur zukünftigen Verbandsarbeit. Der Sächsische Waldbesitzerverband dankt allen Mitgliedern für die Teilnahme an der Versammlung. Pressekontakt: Caroline Barthel Sächsischer Waldbesitzerverband e V. Tel.: 035203-39820 Fax.: 035203-39821 [email protected] Vorstandsmitglieder des Sächsischen Waldbesitzerverbandes e. V.: Von links nach rechts: Sven Metzner, André Ransch, Dr. Maja Weiß, Heiko Linhart, Prof. Dr. A. W. Bitter (Vorsitzender), Günter Lempe, Rüdiger Häge, Reinhard Müller-Schönau, Benno von Römer (stellvertr. Vorsitzender), Johannes Ott, nicht im Bild: Angelika Janetz, Hubertus von Hertell Hintergrundinformation: Der Sächsische Waldbesitzerverband e.V. ist die berufsständige Interessenvertretung und damit die Stimme von ca. 85.000 kommunalen, privaten und kirchlichen Waldbesitzern in Sachsen. Ziel des Verbandes ist die Unantastbarkeit des Waldeigentums, die Freiheit seiner Bewirtschaftung und das Recht auf Selbstverwaltung zu wahren. Etwa 45 % der Waldfläche in Sachsen sind Privatwälder. Weitere 10 % sächsische Waldfläche befinden sich im Eigentum kommunaler Körperschaften oder sind Kirchenwald. Weitere Informationen gibts im Internet: www.nossen.de C M Y K Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 26 3. August 2015 Anzeigen Bereitschaftsdienste Wir sagen Danke! Änderung der Patienteninformationen über den Kassenärztlichen Notfalldienst Seit vielen Jahren findet in Nossen der „Lauf mit Herz“ statt, zum zweiten Mal war unser Verein eingeladen und ausgewählt als Spendenempfänger. Gern sind wir der Einladung gefolgt. Diensthabende und Notsprechstunden (jeweils ab 10.00 Uhr) an Wochenenden und Feiertagen sind zu erfragen unter Rufnummer 116117. Ein großes Herz bewiesen alle Sportler, die trotz der glühenden Hitze tapfer ihre Sportplatzrunden für den guten Zweck gelaufen sind. Ihnen allen sagen wir unseren herzlichen Dank und unsere Anerkennung für diese Leistung. Natürlich danken wir auch allen Sponsoren und den Organisatoren. Zahnarztbereitschaft Lommatzsch/Nossen (ohne Gewähr) August 2015 – jeweils 09.00 bis 11.00 Uhr 01./02.08. 08./09.08. 15./16.08. 22./23.08. 29./30.08. Frau ZÄ Marie Wilken Herr Dr.med.dent L.Schwitzky Herr Dipl.-Stom. M. Vetters Frau ZÄ C. Otto Frau Dr. Zölfel ■ Anschriften: • • • • • Unser Verein war mit einem Informationsstand anwesend, wo in Text • und Bild unsere Aktivitäten in der Region Mbinga gezeigt wurden. Nach dem Lauf konnte sich jeder Sportler bei uns ein kleines Präsent • abholen, u.a. auch in Afrika angefertigte Artikel, die unsere Vereinsmitglieder mitgebracht hatten. So gab es regen Betrieb an unserem Stand • und viele nette Begegnungen sowie interessante Gespräche. Mit dem Erlös der Veranstaltung können wir wieder viel Gutes tun, vorrangig für Schulkinder in unterschiedlichem Alter und in verschiedenen Schulen. Nebenbei sei bemerkt, dass der Verein auch private Patenschaften vermittelt. Für 150 Euro im Jahr können sie einem Kind den weiterführenden Schulbesuch samt Schulessen und Schulkleidung ermöglichen. (Die Primärschule ist für alle Kinder frei.) • • Herr Dipl.-Stom. J. Förster 01623 Lommatzsch | Frauenstr. 29 | Tel. 035241/52377 Herr Dr. U. Görlitz 01665 Zehren | Leipziger Str. 15 | Tel. 035247/51342 Frau Dipl.-Stom. P. Jesswein 01683 Nossen | August-Bebel-Str. 8 | Tel. 035242/68155 Herr ZA Steffen Lehmann 01683 Nossen | Waldheimer Str. 20 | Tel. 035242/68555 Frau ZÄ C. Otto 01623 Lommatzsch | Döbelner Str. 37 | Tel. 035241/52430 Frau Dr. Preißer 01683 Nossen | Waldheimer Str.36 | Tel. 035242/62162 Herr Dr. Schwanitz 01683 Nossen | Bahnhofstr. 19 | Tel. 035242/68297 Herr Dr. med. dent L. Schwitzky 01623 Leuben-Schleinitz | Schleinitzer Str. 14 | Tel. 035241/819438 Herr Dipl.-Stom. M. Vetters 01623 Lommatzsch | Königstr. 55 | Tel. 035241/51067 Frau Dr. Zölfel 01665 Garsebach | Meißner Str. 25 | Tel. 03521/4767121 Vertretung erfolgt für die Zahnarztpraxen des Versorgungsbereiches Nossen/Siebenlehn! Änderungen vorbehalten. Mit Dank und allen guten Wünschen Maria Weigelt Brückenschlag Sachsen-Tanzania e.V. Tel. 035242 62006 oder 68840 Anzeigen Anzeigen C M Y K
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