Steckis Eier Vertrag

Stecki’s
Präambel
Eieraktie-Genussrecht
Der Erlebnishof Steckenpferd produziert und vermarktet Stecki`s Landei
in der Direktvermarktung über den Betriebszweig Inklusionsbetrieb.
Wir sorgen für einen artgerechten Aufenthalt unserer Tiere im Hühnermobil
auf der grünen Wiese.
Wir versorgen unsere Hühner mit nicht genmanipuliertem Futter. Sie unterstützen mit
jedem gekauften Ei die Erhaltung eines Arbeitsplatzes für einen Menschen mit Handycap.
Ihre Investition gleicht einem Genussgutschein, den sie über die bezogene Menge Eier aufbrauchen bzw. aufzehren.
Ein Handel mit diesen Aktien ist nicht möglich
§1 Genussscheinberechtigter
Name
Vorname
Strasse, Hausnummer:
PLZ, Wohnort:
E-Mail:
(nur für projektbezogene Informationen)
Telefon:
Geburtsdatum:
Gutscheinnummer:
Im Falle einer Adressänderung bitten wir Sie, uns diese rechtzeitig bekannt zu geben.
§2 Genussscheinabgebender
Der Erlebnishof Steckenpferd, Im Krümpel 17, 32257 Bünde, verkauft dem Genussscheinberechtigten einen
Eiergutschein in Höhe von
Dieser Gutschein berechtigt die Abnahme von
in Jahren.
Die vorausbezahlte Eiermenge kann auch nach Bedarf verbraucht werden.
§3 Zahlung des vereinbarten Betrages und Gültigkeit
Der Genussscheinberechtigte zahlt den vereinbarten Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung auf das Konto mit der
IBAN DE87 4945 0120 0000 0659 61 (BIC WLAHDE44XXX), lautend auf Sandra Kreft mit dem
Verwendungszweck „Eieraktie und Name und Vorname“ des Genussscheinberechtigten und ist Voraussetzung des Zustandekommens dieses Vertrages.
§5 Verbrauch
Der Erlebnishof Steckenpferd verpflichtet sich, dem Genussscheinberechtigten für die Zahlung die vereinbarte Menge an Eiern im vereinbarten Zeitraum
zu liefern. Die Abgabe der Eier erfolgt zum 01. des Folgemonats nach Einzahlung des Betrages, im ersten Fall nicht vor dem 01. Juni 2015, danach je
nach Absprache bis das gesamte Genusskontingent verbraucht ist. Als Bonus liefern wir einmalig in der Laufzeit ein leckeres Stecki Suppenhuhn.
§6 Zeitdauer
Der Vertrag endet, wenn die Eiermenge aufgezehrt ist.
§Gerichtsstand dieses Vertrages ist Bünde, soweit gesetzlich zulässig. Der Vertrag unterliegt deutscher Rechtsform. Änderungen dieses Vertrages, einschliesslich
dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.
Ort, Datum
Unterschrift Genussrechtnehmer
Ort, Datum
www.steckenpferd-buende.de
Erlebnishof Steckenpferd