Skript 2

CC-Kontrollsystem
Systematische Kontrollen
Cross-Checks
(Anlassbezogene Kontrollen)
Jährliche Stichprobenziehung
Fachrechtskontrollen
Verstöße
ja
Meldung mit
Bewertung
ja
nein
Meldung ohne Befund
(Statistik)
Verstöße
Meldung mit
Bewertung
nein
Fachrechtliche
Ahndung
ja
nein
Zentrale Datenbank (ZID)
EG-Zahlstelle
Bernhard Sehrt, EG-ZahlstelleTechnische Prüfdienst; Stand März 2015
Antragsteller
- Verwarnung
- Bußgeld
- Staatsanwalt
Zuständigkeitsbereiche
Der Technische Prüfdienst in NRW ist in 2015
zuständig für die systematischen Überprüfungen der
Cross Compliance-Vorschriften in folgenden Bereichen:
Pflanzenschutzrichtlinie GAB 10
Vogelschutz GAB 2
FFH (Flora-Fauna-Habitat) GAB 3
Nitratrichtlinie GAB 1
Grundwasserschutz GLÖZ 3
Bodenschutz GLÖZ 2, 4-7
Erhalt des Dauergrünlands (Land NRW)
GAB.pptx
GLÖZ.pptx
Deckblatt_CC_2015m.pdf
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Flächenauswahl vor Beginn der Cross-Compliance-Kontrolle
Grundsätzlich werden in den ausgewählten Bereichen 50 % der
betreffenden Schläge besichtigt
Auswahlkriterien bei der Vorbereitung der Kontrolle sind
•Ökologische Vorrangflächen
•Erosionsgefährdete Schläge (nach Einstufung des Feldblocks)
•Flächen mit Landschaftselementen (LE)
•Flächen im Vogelschutzgebiet (VSG)
•Flächen im Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Schutzgebiet
•Dauergrünlandflächen (DGL)
•Flächen mit Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
•Flächen an Gewässer und mit Hangneigung
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Zusätzliche Flächenauswahl während der Kontrolle
Flächen mit Misthaufen
Flächen mit Silagelagerstätten
Ausgleichsflächen bei Baumaßnahmen
Stoppelflächen
Flächen mit sonstigen Auffälligkeiten, z.B. Stallneubau
der im Luftbild noch nicht zu erkennen ist, Fläche
komplett beantragt
DGL-Fläche umgebrochen
Erosionsgefährdete Flächen frisch gepflügt
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
1. TPD-Kontrollen im Bereich Pflanzenschutz
Werden auf dem Betrieb Pflanzenschutzmittel ausgebracht?
Pflanzenschutzrichtlinie
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Eintrag von PSM ins Oberflächenwasser
PSM-Einträge = 100%
•
50 % Punkteinträge (Bsp. Befüllen & Reinigen)
•
50 % diffuse Einträge
- > 90 % Oberflächenabfluss
- < 10 % Drainagen
- < 0,1 % Drift
Hofabläufe und
Freiflächen ohne ldw. Nutzung
Drainagen
Niederschlagswässern
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Bild: Wehmann, BBA
Abdrift
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Wenn PSM eingesetzt werden/wurden:
Es besteht Aufzeichnungspflicht über den PSMEinsatz auf den Betriebsflächen
Müssen im Betrieb vorliegen, nicht beim
Lohnunternehmer oder Nachbarn
Nur zugelassene PSM verwenden
Zeitnahe Aufzeichnungen, spätestens bis zum
31.12.des Jahres der Anwendung
schlagkarteikarte_wg.pdf
Müssen vollständig und richtig sein
PSM_Aufzeichnungen_2015.ppt PAPI.pdf
Nach dem Jahr der Anwendung sind sie mindestens
drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
2. Kontrolle der Vogelschutzrichtlinie
Prüfung, ob Landschaftselemente (LE) im Betrieb
vorhanden sind
Wenn ja: Wurden LE ohne Genehmigung durch die
untere Landschaftsbehörde beseitigt?
Wenn ja: Beanstandung
Wurden auf dem Betrieb seit dem 01.01.2005 Projekte
realisiert, d.h. Baumaßnahmen bzw. Aufschüttungen
vorgenommen?
Wenn ja: Liegen Genehmigungen vor und wurden die
Nebenbestimmungen eingehalten?
VSG ULB wegen Ausgleichsmassnahmen.docx
Wenn nein: Beanstandung
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Hat der Betrieb Flächen im Vogelschutzgebiet (VSG) ?
VSG.docx, VSG DE-4203-401.pdf
Wenn ja: Liegen Verstöße gegen spezifische Auflagen im
VSG vor?
Schutzziele VSG DE4203-401.pdf
Wenn ja: Beanstandung
Hat der Betrieb Flächen mit geschützten
Landschaftsbestandteilen, Naturdenkmälern oder
gesetzlich geschützten Biotopen?
ND.docx
Wenn ja: Liegen Beeinträchtigungen bzw. Zerstörungen
von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Vögel vor?
Wenn ja: Beanstandung
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
3. Kontrolle der FFH-Richtlinie
Hat der Betrieb Flächen im FFH-Schutzgebiet?
FFH.docx, FFH-Gebiet DE-
4504-302 .pdf
Wenn ja: Wurden verbotene Veränderungen
herbeigeführt, geschützten Lebensraum bzw. Habitate
geschützter Arten zerstören?
Schutzziele FFH-Gebiet DE4504-302.pdf
Wenn ja: Beanstandung
Wurde gegen FFH-relevante Auflagen in Schutzgebieten
verstoßen?
Wenn ja: Beanstandung
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
4. Kontrolle der Nitratrichtlinie
Wird im Betrieb gedüngt, Jauche, Gülle, Festmist oder
Silage in entsprechenden Anlagen gelagert?
Wenn ja: Prüfung im Bereich Nitrat erforderlich
Ist im Betrieb die Erstellung eines jährlichen
Nährstoffvergleichs erforderlich?
NV erforderlich.ppt
Wenn ja: Ist der NV des letzten Wirtschafts- oder
Kalenderjahres vorhanden?
Wenn nein: Beanstandung
Ist der NV, sofern erforderlich, vollständig und richtig?
NV.pptx, lieferschein-wirtschaftsduenger.pdf
Wenn nein: Beanstandung
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Plausi
Wenn NV erforderlich:
Sind die Richtwerte oder Untersuchungsergebnisse für
den Nmin-Gehalt auf Ackerland (z.B. LZ, Wochenblatt,
Internetangebot der LWK) vorhanden?
tabellen-2014-03-nmin.pdf
Wenn nein: Beanstandung
Liegen die Dokumentationen der N- und P-Gehalte der
eingesetzten Wirtschaftsdünger (WD) vor, als betriebliche
Untersuchungsergebnisse oder nach Formblatt?
naehrstoffgehalte-
organischer-duenger.pdf
Wenn nein: Beanstandung
Wird im gesamten Betrieb mehr als 170 kg N tierischer
Herkunft je ha Fläche ausgebracht?
Kontrollrechnung_ NV 1.7.13-30.6.14.docx
Wenn ja: Beanstandung
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Wenn flüssige WD im Betrieb gelagert werden:
Ist genügend Lagerraum vorhanden?
CC-Rechenhilfe_2015.xlsm
Wenn nein: Beanstandung
Wenn vorhanden: Jauche-, Gülle- und
Silagesickersaftbehälter
Dicht und
Standsicher?
Wenn nicht: Beanstandung
Im Wasser/Heilquellenschutzgebiet
verschärfte Sanktionen*
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Ortsfeste Festmist- und Silagelagerstätten
Gibt es im Betrieb ortsfeste Festmist- und Silagelagerstätten?
Wenn ja: Sind diese augenscheinlich dicht?
Wenn nein: Beanstandung und Mitteilung an untere Wasserbehörde*
Ist die Bodenplatte dicht und seitlich eingefasst?
Wird Sickersaft/Jauche ordnungsgemäß gesammelt?
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Ausbringung von organischen Düngemitteln
Geräte müssen den allgemein anerkannten Stand der Technik
entsprechen, außer vor 15.Januar 2006 in Betrieb genommen
Direkter Eintrag von Nährstoffen in Gewässer ist zu vermeiden durch
Einhaltung eines Abstandes von 3 Metern zu oberirdischen
Gewässern
Ausnahme (mind 1 m):
Geräte mit genauer Platzierung (z.B. Schleppschlauch
bei Flächen mit einer Hangneigung unter 10 %)
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
5. Kontrolle des Grundwasserschutzes
Gibt es im Betrieb Lagerstätten für Mineralöle, Treib- und
Schmierstoffe ?
Wenn ja: Sind diese augenscheinlich dicht?
Wenn nein: Beanstandung
Dichtes Mineralöllager
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst;
Stand März 2015
Wenn Beanstandung: Liegt Grundwassergefährdung vor, und
wenn ja liegen die Anlagen im Wasser-/Heilquellenschutzgebiet?
Wenn ja: Verschärfte Sanktionen*
Gibt es im Betrieb nicht ortsfeste Festmist- und
Silagelagerstätten?
Nicht ortsfeste Mistlagerstätte.pptx
Wenn ja:
Lagern diese auf landwirtschaftlichen Parzellen
keine Grundwassergefährdung durch austretenden
Sickersaft
Nicht länger als 6 Monate (nur bei Festmist) an einem Ort
jährlich wechselnder Lagerplatz (nur bei Festmist)
Verschärfte Sanktionen bei Verstößen im Wasser,Heilquellenschutzgebiet*
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Werden im Betrieb Pflanzenschutzmittel (PSM) gelagert?
Wenn ja: Sind die Behälter augenscheinlich dicht?
Fachrecht:
mit Auffangwanne
Kennzeichnung als PSMLager
Gut belüfteter, trockener,
frostsicherer und
verschließbarer Raum
Widerstandsfähige Wände
und feste Tür
Technischer
Prüfdienst:
Dichtigkeit genügt
Anforderung an Pflanzenschutzmittellagerung
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Wenn im Betrieb Mineralöle, Trieb- und Schmierstoffe und/oder PSM
abgefüllt werden:
Besteht durch unsachgemäße Abfüllung eine
Grundwassergefährdung?
Wenn ja: Beanstandung, verschärfte Sanktion im
Wasser/Heilquellenschutzgebiet *
Das gleiche gilt bei unsachgemäßer Beseitigung von Resten der
vorgenannten Betriebsmittel einschließlich von Desinfektionsbädern
Werden im Betrieb Stoffe nach Anlage 1 der
Agrarzahlungsverpflichtungsverordnung eingesetzt? AgrarZahlVerpfV.pdf Anlage 1 zu
AgrarZahlVerpfV.pdf
Wenn ja: Besteht dadurch die Gefahr einer nachteiligen Veränderung
der Grundwasserbeschaffenheit?
Wenn ja: Beanstandung *
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Kontrolle des Bodenschutzes (ohne Grundwasser)
nach GLÖZ 2, 4-7
Allgemeines_zum_Greening.pdf
Wird im Betrieb Wasser (Grund- oder
Oberflächenwasser) zur Bewässerung entnommen?
Bewässerung.pptx
Wenn ja: Liegt/en die wasserrechtlichen Erlaubnis(se)
vor?
Wenn nein: Beanstandung, Mitteilung an untere
Wasserbehörde
Gibt es im Betrieb ökologische Vorrangflächen (ÖVF)?
Ökologische Vorrangflächen (ÖVF).pptx Instandhaltung von ÖVF.pptx
Gibt es im Betrieb Zwischenfruchtanbau (ZWF) ,
Begrünungen, Winterkulturen oder
Winterzwischenfrüchte?
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Weitere Auflagen nach GLÖZ 4 - 7
Wenn ja: Werden/wurden diese Kulturen bis zum
15.Februar des Folgejahres auf der Fläche belassen ?
(Beweiden, Walzen, Schlegeln oder Häckseln erlaubt)
Wenn nein: Beanstandung
Gibt es im Betrieb CC Wasser 1 und/oder CC Wasser2
bzw. CC Wind Flächen (Erosionsgefährdete Flächen)?
Wenn ja: Wurden die Bewirtschaftungsauflagen
eingehalten?
CC Wasser und Wind_2015.ppt
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Wurden/werden auf Flächen des Betriebes Stoppelfelder
abgebrannt?
Wenn ja: Beanstandung
Sind im Betrieb Landschaftselemente (LE) vorhanden gemäß
Flächenverzeichnis?
Wenn ja: Wurden LE´s vollständig oder teilweise ohne
Genehmigung der unteren Landschaftsbehörde (ULB) beseitigt
bzw. während der Brut- und Nistzeit (i.d.R. 1.März bis
30.September) geschnitten?
Wenn ja: Beanstandung und Meldung an die ULB
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Dauergrünlanderhaltungsgebot (NRW)
Wurde im Betrieb DGL nach Inkrafttreten der
Genehmigungspflicht (12.02.2011) ohne Genehmigung
umgebrochen?
Wenn ja: Beanstandung
Wenn Umbruch mit Genehmigung:
Wurden die erteilten Auflagen eingehalten, bzw. die
Ersatzfläche(n) eingesät bzw. geschaffen?
Wenn nein: Beanstandung
Keine Genehmigung möglich im FFH-Gebiet!
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Abschluss der Kontrollen im Betrieb
Alle Prüfungsberichte gemeinsam mit dem Landwirt
besprechen
Unterschrift keine Anerkennung von Beanstandungsgründen, lediglich Dokumentation der Kenntnisnahme
Keine Diskussion um finanzielle Folgen der Prüfung !
Fehlende Unterlagen nachreichen*
Keine „Heilung“ von Mängeln, wenn Unterlagen fehlen,
die bereits vor der VOK im Betrieb vorhanden sein
mussten, wie z.B. der Nährstoffvergleich
*z.B. Lieferscheine, die in der Buchführung abgelegt waren,
Wasserrechtliche Erlaubnis sofern vorher beantragt, usw.
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Abschluss der CC-VOK durch den Prüfer
Bei Beanstandungen die jeweils relevante Fachbehörde
verständigen
Vollständigkeitsprüfung_2015.pdf
Erfassung im Integrierten Verwaltungs- und
Kontrollsystem (InVeKoS)
Erfassung in der ZID-Datenbank
Rückgabe der Akten an die jeweils zuständige Kreisstelle
der LWK
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Allgemein gültige Regelungen
Bei Beanstandungen:
Kopie des Prüfberichts mit Anlagen an die
zuständige Fachbehörde beim Kreis bzw. der
kreisfreien Stadt
Antragsteller erhält Kopie des Prüfungsberichts
(Pflicht innerhalb von 3 Monaten nach der Kontrolle)
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Was sonst noch wichtig ist
Cross-checks bei örtlichen Kontrollen
Cross-checks_2015.pp
Quervergleiche Nitrat
Stichprobenartige Überprüfung der Wirtschaftsdünger
aufnehmenden Betriebe – Cross-Check Nitrat:
50 % dieser Betriebe, aber mindestens einer
Überprüfung aller Betriebe, von denen Lagerraum für
flüssige WD gepachtet wurde/wird
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Wichtiges zum Vollzug der Düngeverordnung
Ausbringung von Gülle, Jauche oder anderen flüssigen
Wirtschaftsdüngern: Diese dürfen im Herbst nur
entsprechend dem Düngebedarf der Pflanzen
ausgebracht werden.
Nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter
dürfen flüssige organische bzw. org.-mineralische
Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an
verfügbarem Stickstoff (N) und Geflügelkot nur zu im
gleichen Jahr angebauten Folgekulturen einschließlich
Zwischenfrüchten bis zur Höhe des aktuellen
Düngebedarfs an N gedüngt werden.
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Kein zusätzlicher Düngebedarf besteht bei:
WW nach Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben,
Gemüse, Leguminosen
Getreide nach Silomais
Zwischenfrüchte nach Mais, Zuckerrüben
Erfolgt in den o.g. Fällen eine N-Herbstdüngung stellt
diesen einen CC-Verstoß dar!
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
N-Düngung ohne N-Bedarf : Nach Silomais vor WW
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
Verordnung über das Inverkehrbringen und
Befördern von Wirtschaftsdüngern vom 21. Juli 2010
Ziele der VerbringungsV:
Lückenlose Überwachung aller Nährstoffströme durch Abgabe bzw.
Inverkehrbringen, Verbringung und Aufnahme von Wirtschaftsdüngern
und Stoffen, die als Ausgangsstoff Wirtschaftsdünger enthalten
Schließung der Rechtslücke hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit von
Nährstoffströmen dort, wo die Düngeverordnung nicht greift
Kontrolle von gewerblichen Tierhaltungen, Biogasanlagen,
Lohnunternehmen, Importeuren, aber auch landwirtschaftlichen
Betrieben
Erfassung der Abgabe von Wirtschaftsdüngern durch flächenlose
Betriebe, um die sachgerechte Verwertung in den aufnehmenden
Betrieben zu gewährleisten
Überwachung des Verbleibs aus Mitgliedsstaaten und anderen
Bundesländern eingeführter Düngemittel
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
§ 3 Aufzeichnungspflicht
Wer Wirtschaftsdünger abgibt (Abgeber) befördert (Transporteur,
Beförderer, Lohnunternehmer) oder übernimmt (Empfänger, Landwirt),
hat spätestens einen Monat nach Abschluss des Verbringens oder der
Übernahme folgendes aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen drei
Jahre aufzubewahren:
1. Name und Anschrift des Abgebers,
2. Datum der Abgabe des Verbringens oder der Übernahme,
3. Menge in Tonnen Frischmasse und Angabe der Wirtschaftsdüngerart oder des sonstigen Stoffes,
4. Gehalt an N (Gesamt N), Phosphat (P2O5) in kg/t FM sowie Menge N
aus WD tierischer Herkunft in kg,
5. Name und Anschrift des Beförderers,
6. Name und Anschrift des Empfängers.
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
§ 4 Meldepflicht
Der Empfänger der Stoffe nach § 1 Satz 1 aus dem Ausland oder
anderen Bundesländern hat der zuständigen Behörde (in NRW die
Landwirtschaftskammer) bis zum 31. März des Folgejahres
den Abgeber mit Anschrift
die bezogenen Mengen in T Frischmasse mit Datum bzw. Zeitraum
zu melden .
Standartverfahren ist die Online-Meldung über die Internetseite der
Landwirtschaftskammer
Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015