CC-Kontrollsystem Systematische Kontrollen Cross-Checks (Anlassbezogene Kontrollen) Jährliche Stichprobenziehung Fachrechtskontrollen Verstöße ja Meldung mit Bewertung ja nein Meldung ohne Befund (Statistik) Verstöße Meldung mit Bewertung nein Fachrechtliche Ahndung ja nein Zentrale Datenbank (ZID) EG-Zahlstelle Bernhard Sehrt, EG-ZahlstelleTechnische Prüfdienst; Stand März 2015 Antragsteller - Verwarnung - Bußgeld - Staatsanwalt Zuständigkeitsbereiche Der Technische Prüfdienst in NRW ist in 2015 zuständig für die systematischen Überprüfungen der Cross Compliance-Vorschriften in folgenden Bereichen: Pflanzenschutzrichtlinie GAB 10 Vogelschutz GAB 2 FFH (Flora-Fauna-Habitat) GAB 3 Nitratrichtlinie GAB 1 Grundwasserschutz GLÖZ 3 Bodenschutz GLÖZ 2, 4-7 Erhalt des Dauergrünlands (Land NRW) GAB.pptx GLÖZ.pptx Deckblatt_CC_2015m.pdf Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Flächenauswahl vor Beginn der Cross-Compliance-Kontrolle Grundsätzlich werden in den ausgewählten Bereichen 50 % der betreffenden Schläge besichtigt Auswahlkriterien bei der Vorbereitung der Kontrolle sind •Ökologische Vorrangflächen •Erosionsgefährdete Schläge (nach Einstufung des Feldblocks) •Flächen mit Landschaftselementen (LE) •Flächen im Vogelschutzgebiet (VSG) •Flächen im Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Schutzgebiet •Dauergrünlandflächen (DGL) •Flächen mit Einsatz von Pflanzenschutzmitteln •Flächen an Gewässer und mit Hangneigung Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Zusätzliche Flächenauswahl während der Kontrolle Flächen mit Misthaufen Flächen mit Silagelagerstätten Ausgleichsflächen bei Baumaßnahmen Stoppelflächen Flächen mit sonstigen Auffälligkeiten, z.B. Stallneubau der im Luftbild noch nicht zu erkennen ist, Fläche komplett beantragt DGL-Fläche umgebrochen Erosionsgefährdete Flächen frisch gepflügt Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 1. TPD-Kontrollen im Bereich Pflanzenschutz Werden auf dem Betrieb Pflanzenschutzmittel ausgebracht? Pflanzenschutzrichtlinie Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Eintrag von PSM ins Oberflächenwasser PSM-Einträge = 100% • 50 % Punkteinträge (Bsp. Befüllen & Reinigen) • 50 % diffuse Einträge - > 90 % Oberflächenabfluss - < 10 % Drainagen - < 0,1 % Drift Hofabläufe und Freiflächen ohne ldw. Nutzung Drainagen Niederschlagswässern Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Bild: Wehmann, BBA Abdrift Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Wenn PSM eingesetzt werden/wurden: Es besteht Aufzeichnungspflicht über den PSMEinsatz auf den Betriebsflächen Müssen im Betrieb vorliegen, nicht beim Lohnunternehmer oder Nachbarn Nur zugelassene PSM verwenden Zeitnahe Aufzeichnungen, spätestens bis zum 31.12.des Jahres der Anwendung schlagkarteikarte_wg.pdf Müssen vollständig und richtig sein PSM_Aufzeichnungen_2015.ppt PAPI.pdf Nach dem Jahr der Anwendung sind sie mindestens drei volle Kalenderjahre aufzubewahren. Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 2. Kontrolle der Vogelschutzrichtlinie Prüfung, ob Landschaftselemente (LE) im Betrieb vorhanden sind Wenn ja: Wurden LE ohne Genehmigung durch die untere Landschaftsbehörde beseitigt? Wenn ja: Beanstandung Wurden auf dem Betrieb seit dem 01.01.2005 Projekte realisiert, d.h. Baumaßnahmen bzw. Aufschüttungen vorgenommen? Wenn ja: Liegen Genehmigungen vor und wurden die Nebenbestimmungen eingehalten? VSG ULB wegen Ausgleichsmassnahmen.docx Wenn nein: Beanstandung Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Hat der Betrieb Flächen im Vogelschutzgebiet (VSG) ? VSG.docx, VSG DE-4203-401.pdf Wenn ja: Liegen Verstöße gegen spezifische Auflagen im VSG vor? Schutzziele VSG DE4203-401.pdf Wenn ja: Beanstandung Hat der Betrieb Flächen mit geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturdenkmälern oder gesetzlich geschützten Biotopen? ND.docx Wenn ja: Liegen Beeinträchtigungen bzw. Zerstörungen von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Vögel vor? Wenn ja: Beanstandung Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 3. Kontrolle der FFH-Richtlinie Hat der Betrieb Flächen im FFH-Schutzgebiet? FFH.docx, FFH-Gebiet DE- 4504-302 .pdf Wenn ja: Wurden verbotene Veränderungen herbeigeführt, geschützten Lebensraum bzw. Habitate geschützter Arten zerstören? Schutzziele FFH-Gebiet DE4504-302.pdf Wenn ja: Beanstandung Wurde gegen FFH-relevante Auflagen in Schutzgebieten verstoßen? Wenn ja: Beanstandung Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 4. Kontrolle der Nitratrichtlinie Wird im Betrieb gedüngt, Jauche, Gülle, Festmist oder Silage in entsprechenden Anlagen gelagert? Wenn ja: Prüfung im Bereich Nitrat erforderlich Ist im Betrieb die Erstellung eines jährlichen Nährstoffvergleichs erforderlich? NV erforderlich.ppt Wenn ja: Ist der NV des letzten Wirtschafts- oder Kalenderjahres vorhanden? Wenn nein: Beanstandung Ist der NV, sofern erforderlich, vollständig und richtig? NV.pptx, lieferschein-wirtschaftsduenger.pdf Wenn nein: Beanstandung Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Plausi Wenn NV erforderlich: Sind die Richtwerte oder Untersuchungsergebnisse für den Nmin-Gehalt auf Ackerland (z.B. LZ, Wochenblatt, Internetangebot der LWK) vorhanden? tabellen-2014-03-nmin.pdf Wenn nein: Beanstandung Liegen die Dokumentationen der N- und P-Gehalte der eingesetzten Wirtschaftsdünger (WD) vor, als betriebliche Untersuchungsergebnisse oder nach Formblatt? naehrstoffgehalte- organischer-duenger.pdf Wenn nein: Beanstandung Wird im gesamten Betrieb mehr als 170 kg N tierischer Herkunft je ha Fläche ausgebracht? Kontrollrechnung_ NV 1.7.13-30.6.14.docx Wenn ja: Beanstandung Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Wenn flüssige WD im Betrieb gelagert werden: Ist genügend Lagerraum vorhanden? CC-Rechenhilfe_2015.xlsm Wenn nein: Beanstandung Wenn vorhanden: Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftbehälter Dicht und Standsicher? Wenn nicht: Beanstandung Im Wasser/Heilquellenschutzgebiet verschärfte Sanktionen* Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Ortsfeste Festmist- und Silagelagerstätten Gibt es im Betrieb ortsfeste Festmist- und Silagelagerstätten? Wenn ja: Sind diese augenscheinlich dicht? Wenn nein: Beanstandung und Mitteilung an untere Wasserbehörde* Ist die Bodenplatte dicht und seitlich eingefasst? Wird Sickersaft/Jauche ordnungsgemäß gesammelt? Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Ausbringung von organischen Düngemitteln Geräte müssen den allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen, außer vor 15.Januar 2006 in Betrieb genommen Direkter Eintrag von Nährstoffen in Gewässer ist zu vermeiden durch Einhaltung eines Abstandes von 3 Metern zu oberirdischen Gewässern Ausnahme (mind 1 m): Geräte mit genauer Platzierung (z.B. Schleppschlauch bei Flächen mit einer Hangneigung unter 10 %) Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 5. Kontrolle des Grundwasserschutzes Gibt es im Betrieb Lagerstätten für Mineralöle, Treib- und Schmierstoffe ? Wenn ja: Sind diese augenscheinlich dicht? Wenn nein: Beanstandung Dichtes Mineralöllager Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Wenn Beanstandung: Liegt Grundwassergefährdung vor, und wenn ja liegen die Anlagen im Wasser-/Heilquellenschutzgebiet? Wenn ja: Verschärfte Sanktionen* Gibt es im Betrieb nicht ortsfeste Festmist- und Silagelagerstätten? Nicht ortsfeste Mistlagerstätte.pptx Wenn ja: Lagern diese auf landwirtschaftlichen Parzellen keine Grundwassergefährdung durch austretenden Sickersaft Nicht länger als 6 Monate (nur bei Festmist) an einem Ort jährlich wechselnder Lagerplatz (nur bei Festmist) Verschärfte Sanktionen bei Verstößen im Wasser,Heilquellenschutzgebiet* Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Werden im Betrieb Pflanzenschutzmittel (PSM) gelagert? Wenn ja: Sind die Behälter augenscheinlich dicht? Fachrecht: mit Auffangwanne Kennzeichnung als PSMLager Gut belüfteter, trockener, frostsicherer und verschließbarer Raum Widerstandsfähige Wände und feste Tür Technischer Prüfdienst: Dichtigkeit genügt Anforderung an Pflanzenschutzmittellagerung Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Wenn im Betrieb Mineralöle, Trieb- und Schmierstoffe und/oder PSM abgefüllt werden: Besteht durch unsachgemäße Abfüllung eine Grundwassergefährdung? Wenn ja: Beanstandung, verschärfte Sanktion im Wasser/Heilquellenschutzgebiet * Das gleiche gilt bei unsachgemäßer Beseitigung von Resten der vorgenannten Betriebsmittel einschließlich von Desinfektionsbädern Werden im Betrieb Stoffe nach Anlage 1 der Agrarzahlungsverpflichtungsverordnung eingesetzt? AgrarZahlVerpfV.pdf Anlage 1 zu AgrarZahlVerpfV.pdf Wenn ja: Besteht dadurch die Gefahr einer nachteiligen Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit? Wenn ja: Beanstandung * Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Kontrolle des Bodenschutzes (ohne Grundwasser) nach GLÖZ 2, 4-7 Allgemeines_zum_Greening.pdf Wird im Betrieb Wasser (Grund- oder Oberflächenwasser) zur Bewässerung entnommen? Bewässerung.pptx Wenn ja: Liegt/en die wasserrechtlichen Erlaubnis(se) vor? Wenn nein: Beanstandung, Mitteilung an untere Wasserbehörde Gibt es im Betrieb ökologische Vorrangflächen (ÖVF)? Ökologische Vorrangflächen (ÖVF).pptx Instandhaltung von ÖVF.pptx Gibt es im Betrieb Zwischenfruchtanbau (ZWF) , Begrünungen, Winterkulturen oder Winterzwischenfrüchte? Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Weitere Auflagen nach GLÖZ 4 - 7 Wenn ja: Werden/wurden diese Kulturen bis zum 15.Februar des Folgejahres auf der Fläche belassen ? (Beweiden, Walzen, Schlegeln oder Häckseln erlaubt) Wenn nein: Beanstandung Gibt es im Betrieb CC Wasser 1 und/oder CC Wasser2 bzw. CC Wind Flächen (Erosionsgefährdete Flächen)? Wenn ja: Wurden die Bewirtschaftungsauflagen eingehalten? CC Wasser und Wind_2015.ppt Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Wurden/werden auf Flächen des Betriebes Stoppelfelder abgebrannt? Wenn ja: Beanstandung Sind im Betrieb Landschaftselemente (LE) vorhanden gemäß Flächenverzeichnis? Wenn ja: Wurden LE´s vollständig oder teilweise ohne Genehmigung der unteren Landschaftsbehörde (ULB) beseitigt bzw. während der Brut- und Nistzeit (i.d.R. 1.März bis 30.September) geschnitten? Wenn ja: Beanstandung und Meldung an die ULB Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Dauergrünlanderhaltungsgebot (NRW) Wurde im Betrieb DGL nach Inkrafttreten der Genehmigungspflicht (12.02.2011) ohne Genehmigung umgebrochen? Wenn ja: Beanstandung Wenn Umbruch mit Genehmigung: Wurden die erteilten Auflagen eingehalten, bzw. die Ersatzfläche(n) eingesät bzw. geschaffen? Wenn nein: Beanstandung Keine Genehmigung möglich im FFH-Gebiet! Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Abschluss der Kontrollen im Betrieb Alle Prüfungsberichte gemeinsam mit dem Landwirt besprechen Unterschrift keine Anerkennung von Beanstandungsgründen, lediglich Dokumentation der Kenntnisnahme Keine Diskussion um finanzielle Folgen der Prüfung ! Fehlende Unterlagen nachreichen* Keine „Heilung“ von Mängeln, wenn Unterlagen fehlen, die bereits vor der VOK im Betrieb vorhanden sein mussten, wie z.B. der Nährstoffvergleich *z.B. Lieferscheine, die in der Buchführung abgelegt waren, Wasserrechtliche Erlaubnis sofern vorher beantragt, usw. Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Abschluss der CC-VOK durch den Prüfer Bei Beanstandungen die jeweils relevante Fachbehörde verständigen Vollständigkeitsprüfung_2015.pdf Erfassung im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) Erfassung in der ZID-Datenbank Rückgabe der Akten an die jeweils zuständige Kreisstelle der LWK Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Allgemein gültige Regelungen Bei Beanstandungen: Kopie des Prüfberichts mit Anlagen an die zuständige Fachbehörde beim Kreis bzw. der kreisfreien Stadt Antragsteller erhält Kopie des Prüfungsberichts (Pflicht innerhalb von 3 Monaten nach der Kontrolle) Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Was sonst noch wichtig ist Cross-checks bei örtlichen Kontrollen Cross-checks_2015.pp Quervergleiche Nitrat Stichprobenartige Überprüfung der Wirtschaftsdünger aufnehmenden Betriebe – Cross-Check Nitrat: 50 % dieser Betriebe, aber mindestens einer Überprüfung aller Betriebe, von denen Lagerraum für flüssige WD gepachtet wurde/wird Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Wichtiges zum Vollzug der Düngeverordnung Ausbringung von Gülle, Jauche oder anderen flüssigen Wirtschaftsdüngern: Diese dürfen im Herbst nur entsprechend dem Düngebedarf der Pflanzen ausgebracht werden. Nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter dürfen flüssige organische bzw. org.-mineralische Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff (N) und Geflügelkot nur zu im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen einschließlich Zwischenfrüchten bis zur Höhe des aktuellen Düngebedarfs an N gedüngt werden. Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Kein zusätzlicher Düngebedarf besteht bei: WW nach Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Gemüse, Leguminosen Getreide nach Silomais Zwischenfrüchte nach Mais, Zuckerrüben Erfolgt in den o.g. Fällen eine N-Herbstdüngung stellt diesen einen CC-Verstoß dar! Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 N-Düngung ohne N-Bedarf : Nach Silomais vor WW Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern vom 21. Juli 2010 Ziele der VerbringungsV: Lückenlose Überwachung aller Nährstoffströme durch Abgabe bzw. Inverkehrbringen, Verbringung und Aufnahme von Wirtschaftsdüngern und Stoffen, die als Ausgangsstoff Wirtschaftsdünger enthalten Schließung der Rechtslücke hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit von Nährstoffströmen dort, wo die Düngeverordnung nicht greift Kontrolle von gewerblichen Tierhaltungen, Biogasanlagen, Lohnunternehmen, Importeuren, aber auch landwirtschaftlichen Betrieben Erfassung der Abgabe von Wirtschaftsdüngern durch flächenlose Betriebe, um die sachgerechte Verwertung in den aufnehmenden Betrieben zu gewährleisten Überwachung des Verbleibs aus Mitgliedsstaaten und anderen Bundesländern eingeführter Düngemittel Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 § 3 Aufzeichnungspflicht Wer Wirtschaftsdünger abgibt (Abgeber) befördert (Transporteur, Beförderer, Lohnunternehmer) oder übernimmt (Empfänger, Landwirt), hat spätestens einen Monat nach Abschluss des Verbringens oder der Übernahme folgendes aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen drei Jahre aufzubewahren: 1. Name und Anschrift des Abgebers, 2. Datum der Abgabe des Verbringens oder der Übernahme, 3. Menge in Tonnen Frischmasse und Angabe der Wirtschaftsdüngerart oder des sonstigen Stoffes, 4. Gehalt an N (Gesamt N), Phosphat (P2O5) in kg/t FM sowie Menge N aus WD tierischer Herkunft in kg, 5. Name und Anschrift des Beförderers, 6. Name und Anschrift des Empfängers. Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015 § 4 Meldepflicht Der Empfänger der Stoffe nach § 1 Satz 1 aus dem Ausland oder anderen Bundesländern hat der zuständigen Behörde (in NRW die Landwirtschaftskammer) bis zum 31. März des Folgejahres den Abgeber mit Anschrift die bezogenen Mengen in T Frischmasse mit Datum bzw. Zeitraum zu melden . Standartverfahren ist die Online-Meldung über die Internetseite der Landwirtschaftskammer Bernhard Sehrt, EG-Zahlstelle-Technische Prüfdienst; Stand März 2015
© Copyright 2024 ExpyDoc