150316 - Präsentation Großwallstadt.pptx

Die Notwendigkeit der Entwicklung energieeffizienter
Geräte, der Druck durch rechtsverbindliche Vereinbarungen wie das Kyoto-Protokoll und die sich aus der
LED-Revolution ergebenden neuen Möglichkeiten wirken
sich positiv auf das Angebot von Beleuchtungslösungen
aus.!
!
Die e-con GmbH engagiert sich bei diesen Themen unter
dem Motto "Nachhaltigkeit bei Beleuchtung im
öffentlichen Raum". Wir unterstützen Sie ihren
Stromverbrauch zu senken, den Kohlendioxidausstoß zu
reduzieren, die Lebensqualität in Ihrem Umfeld nachhaltig
zu verbessern und das Investment zu finanzieren.!
Energieagentur Unterrhein 17.03.2015 LED und die Zukunft!
3 Energieagentur Unterrhein 17.03.2015 Rahmendaten und Potentiale!
4 Gesetzliche Rahmendaten!
EuP Richtline (Eco Design for Energy using Products 2005/32G) und
darauf basierende EG Verordnung 245/2009 – nationale Umsetzung durch
Energiebetriebene Produkte Gesetz und das Folgegesetz
Energieverbrauchsrelevante Produkte Gesetz!
à HQL (Quecksilberdampf) Lampen werden 2015 vom Markt entfernt!
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RoHS Richtlinie!
à Reduzierung von Schadstoffen in elektronischen Produkten!
WEEE - Richtlinie!
à Recyclingvorschriften für Elektronikabfall!
CE - Richtlinie!
à Erklärung, dass Produkte den geltenden Anforderungen entsprechen!
5 Beispiel - Straßenbeleuchtung!
80 24 HME HME LED KLL
LED 30 KLL -­‐ QuecksilberdampHochdrucklampe (WaL) -­‐ Licht emiPerende Diode -­‐ Kompaktleuchtstofflampe mit eingebautem Vorschaltgerät Nachhal8gkeit bei Beleuchtung im 17.03.2015 öffentlichen Raum Leistung in Wa, je Leuchtmi,el 6 Miete Eigeninves88on Sicherheit während
der Mietzeit Kürzere Refinanzierungszei
t Inves88on o] mit
Darlehen verbund
en Einsparungen von Anfang an Keine Inves88on Nachhal8gkeit bei Beleuchtung im 17.03.2015 öffentlichen Raum Finanzierungsansätze!
7 Fördermittel für Eigeninvestition!
Förderung Querschnittstechnologien 2015 - BAFA!
à Energiekonzept erforderlich, Investitionsvolumen <30.000 Euro,
maximale Förderung 20% - maximal 6.000 Euro!
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BMUB LED
Förderung für Kommunen 2015 & 2016!
à Energiekonzept erforderlich, Investitionsvolumen ab 16.700 Euro,
Fördersatz 30%!
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Verschiedene
regionale Förderungen!
à Energiekonzept erforderlich, Investitionsvolumen meist nicht definiert,
Fördersatz maximal 20%, Förderung nicht kombinierbar.!
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Die maximale Förderung kann bis 30% betragen, in der
Regel wird die Förderung 20% nicht übersteigen.
Für die Beantragung der Förderung sind zusätzliche
Ausgaben für Konzepten notwendig. Sie benötigen Zeit !
8 LED – Leuchtmittelcontracting !
Alle Standardleuchtmittel werden durch LED Leuchtmittel ausgetauscht!
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Die existierenden Lampen können erhalten bleiben!
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Die LED werden so vorkonfektioniert, dass die bestehenden Elektrik
genutzt werden kann!
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Entsprechend der Ausrichtung der Lampen kommen eigenentwickelte
LED in Form, Lichtfarbe und Leistung zum Einsatz.!
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Sie schließen einen Laufzeitnutzungsvertrag mit der Betreibergesellschaft der e-con GmbH.!
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Während der Vertragslaufzeit fällt eine jährliche Miete pro Leuchtpunkt
an. !
9 Etappen unserer Zusammenarbeit!
Die Realisierung eines LED Projektes:!
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§  Verbindliche Rahmenangebote!
§  Absichtserklärung der Projektpartner!
§  Bedarfserfassung!
§  Definition des Ziels / Festlegung von Randbedingungen!
§  Auswahl der LED Produkte!
§  Zeichnung des Nutzungsvertrages!
§  Umrüstung und Installation !
§  Service und Wartung!
§  Übergabe der Lichtanlage am Ende der Laufzeit!
10 Austausch Leuchtmittel!
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Die LED haben eine ähnliche Bauform wie die historischen
Leuchtmittel. Die bestehenden Leuchten bleiben erhalten.!
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11 Contracting 1: Austausch Natriumdampfleuchtmittel!
Die Kommune hat überwiegend, zu mehr als 50%, der Leuchten auf
ehemals effiziente Natriumdampftechnik umgerüstet.!
Sie zahlen 5 Jahre ihren derzeitigen Strompreis weiter.
Wir ersetzen Ihre Leuchtmittel im Leistungsverhältnis 1:3
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!Erstmalig ist der Nutzungsvertrag zum März des darauffolgenden Jahres
zu
! bedienen, also nach der Stromabrechnung durch das EVU. Ein Drittel
der ehemaligen Stromaufwendungen erhält das EVU, zwei Drittel erhält
!der Contractor. Diese Gebühr wird Grundlage des Vertrages.!
Diese Angebot setzt voraus:!
! -  Mittlere Leuchtdauer der derzeitigen Beleuchtung von ca. 4000h!
! -  Aktueller Strompreis von mehr als 0,21€/kWh!
! -  Mehr als 100 auszutauschende Leuchtmittel!
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12 Austausch Natriumdampfleuchtmittel - Beispiel!
13 Austausch Natriumdampfleuchtmittel - Beispiel!
14 Austausch Natriumdampfleuchtmittel - Beispiel!
15 20% der Projektkosten (Fördermittel) =14.400 Euro
Verzögerung der Maßnahme um 1 Jahr = 14.500 Euro
Contracting 2: Austausch HME Leuchtmittel!
Die Kommune besitzt überwiegend, zu mehr als 50%, Quecksilberdampfleuchten. Eine Umrüstung auf effizientere Beleuchtung hat nicht
stattgefunden.!
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Sie zahlen 3 Jahre ihren derzeitigen Strompreis weiter.
Wir ersetzen Ihre Leuchtmittel im Leistungsverhältnis 1:5
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Erstmalig ist der Nutzungsvertrag zum März des darauffolgenden Jahres
!zu bedienen, also nach der Stromabrechnung durch das EVU. Ein Fünftel
der ehemaligen Stromaufwendungen erhält das EVU, vier Fünftel erhält
der Contractor. Diese Gebühr wird Grundlage des Vertrages.!
Diese Angebot setzt voraus:!
!-  Mittlere Leuchtdauer der derzeitigen Beleuchtung von ca. 4000h!
- ! Aktueller Strompreis von mehr als 0,21€/kWh!
- ! Mehr als 100 auszutauschende Leuchtmittel!
!
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16 Austausch Quecksilberdampfleuchtm. - Beispiel!
17 Austausch Quecksilberdampfleuchtmittel - Beispiel!
18 Austausch Quecksilberdampfleuchtmittel - Beispiel!
20% der Projektkosten (Fördermittel) =14.400 Euro
Verzögerung der Maßnahme um 1 Jahr = 27.000 Euro
19 Contracting 3: Austausch Leuchtkopf!
Die vorhandenen Leuchtköpfe sollen ersetzt werden. Hierzu werden die
bestehenden entfernt und neue Betriebsmittel (Leuchtkopf) aufgesetzt.!
Sie zahlen 7 Jahre ihren derzeitigen Strompreis weiter.
Wir ersetzen Ihre Leuchtmittel im Leistungsverhältnis 1:3
!
!
!Erstmalig ist der Nutzungsvertrag zum März des darauffolgenden Jahres
zu bedienen, also nach der Stromabrechnung durch das EVU. Ein Drittel
der ehemaligen Stromaufwendungen erhält das EVU, zwei Drittel erhält
der Contractor. Diese Gebühr wird Grundlage des Vertrages.!
Diese Angebot setzt voraus:!
!-  Mittlere Leuchtdauer der derzeitigen Beleuchtung von ca. 4000h!
- ! Aktueller Strompreis von mehr als 0,21€/kWh!
- ! Mehr als 100 auszutauschende Leuchtmittel!
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20 Austausch historische Leuchtköpfe - Beispiel!
21 Austausch historische Leuchtköpfe - Beispiel!
22 Austausch historische Leuchtköpfe - Beispiel!
23 20% der Projektkosten (Fördermittel) = 45.800 Euro
Verzögerung der Maßnahme um 1 Jahr = 35.000 Euro
Skeptiker Ansatz!
Wir tauschen unsere Leuchtmittel so, wie diese
ausfallen. Wir haben doch einen Wartungsvertrag. Im
übrigen kümmert sich unser Serviceunternehmen, so
dass eine Entscheidung nicht ansteht.!
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Mit diesem Ansatz verschenken Sie kommunale Finanzmittel
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24 !
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Sukzessiver Austausch!
25 Sukzessiver Austausch!
26 Zusammenfassung!
Der Nutzungsvertrag für Leuchtmittel als Betriebsmittel erwirtschaftet
freie Finanzmittel für kommunale Aufgaben!
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Umweltbewusstsein erzeugt bei diesem Technologiesprung
Einspareffekte.!
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Der Leuchtmittelersatz in bestehende Lampenköpfe refinanziert sich
schon in 3 bzw. 5 Jahren!
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Der Austausch von bestehenden Lampenköpfen durch Kompaktleuchtköpfe refinanziert sich schon in 7 Jahren.!
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! e-con
als kompetenter und seriöser Partner macht es möglich
27 28 www.e-c-o-n.de
29 www.shop-econ.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Dr. Matthias Schönhardt im Auftrag der:!
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www.e-c-o-n.de
www.kommunale-lichttechnik.de
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