Prüfer Nr. 2 | 2015 Sommer Newsletter für Prüfer in der IHK-Weiterbildung Politikthema aktuell Bildungsexport: AHKs bilanzieren VETnet Theorie und Praxis in der Beruflichen Bildung verbinden: Dass dieses deutsche Erfolgsrezept international immer mehr Nachahmer findet, ist auch ein Verdienst des Förderprojekts „VETnet“. (...) „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015-2018“: Ansporn für das Prüfungswesen Liebe Prüferinnen, liebe Prüfer, die Ziele für die nächsten drei Jahre sind ehrgeizig: Die Vereinbarungen von Bundesregierung, Wirtschaft, Gewerkschaften und Ländern zur Stärkung der betrieblichen Aus- und Weiterbildung lassen sich nur durch gemeinsame Anstrengungen erreichen. Das Prüfungsgeschäft für die über 200.000 Prüfer in der Aus- und Weiterbildung der IHKs wird auch in den kommenden Jahren nicht abreißen. Für die deutsche Wirtschaft ist das eine gute Nachricht. Denn die IHK-Abschlüsse stehen für hohe Qualität sowie Praxisnähe und werden entsprechend stark von den Unternehmen nachgefragt. In den vergangenen 25 Jahren haben mehr als zehn Millionen Menschen eine IHK-Prüfung abgelegt! 25 Jahre ist es übrigens auch her, dass die IHK Dresden als erste Industrie- und Handelskammer in Ostdeutschland ihre Tätigkeit wieder aufnahm. Dass es uns auch in den neuen Bundesländern binnen kurzer Zeit gelungen ist, ein leistungsfähiges ehrenamtliches Prüfungswesen auf die Beine zu stellen, ist eine bemerkenswerte Erfolgsgeschichte. Vor einem Monat erst konnte die IHK Dresden Dr. Günter Bruntsch Präsident der IHK Dresden, Inhaber der GB-Consult Unternehmensberatung, Dresden 3.000 Prüfer neu berufen. Nicht nur die Zahl, sondern auch die Leistungen unserer engagierten Ehrenämtler sind beeindruckend. Für die Durchführung der ca. 60.000 Prüfungen in den vergangenen fünf Jahren haben sie etwa eine Gesamtstrecke zurückgelegt, die viermal zum Mond und wieder zurück reicht. In den nächsten Jahren wird diese Strecke wohl noch länger, wenn die Ziele der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ in die Tat umgesetzt werden. Deutschlandweit sollen bereits im laufenden Jahr 20.000 zusätzliche Ausbildungsplätze gegenüber 2014 bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden. Darüber hinaus ist der Ausbau der Weiterbildung und insbesondere der Aufstiegsfortbildung geplant. Dies wird sich unweigerlich auch auf das Prüfungsgeschäft der IHKs auswirken. Ich möchte Sie, liebe Prüferinnen und Prüfer der IHKs, deshalb bitten, die gesteckten Ziele mitzutragen und unsere berufliche Bildung in Deutschland gemeinsam zu stärken. Wir wissen, dass wir auf Sie zählen können – und dafür möchte ich Ihnen ganz herzlich danken! Dr. Günter Bruntsch VETnet steht für „German Chambers worldwide network (AHK) for cooperative, workbased Vocational Education & Training“. Im Rahmen der Initiative wird an den AHK-Standorten Lettland, Slowakei, Portugal, Spanien, Italien, Griechenland, Brasilien, Russland, Indien, China und Thailand die Einführung von Elementen der dualen Ausbildung unterstützt. Wenn es das seit 2013 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) „nicht schon gäbe, müssten wir es erfinden“, sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer am 09.06. 2015 bei der Ergebniskonferenz mit den AHKs (Auslandshandelskammern) in Berlin. (...) Von den Anstrengungen, das deutsche Knowhow der IHK-Organisation über das AHKNetzwerk auch international zur Verfügung zu stellen, könnten drei Seiten profitieren, betonte der DIHK-Präsident: die Unternehmen, die durch gezielte und qualitativ hochwertige Ausbildung ihren Fachkräftebedarf vor Ort sichern könnten, die Länder, die die duale Berufsbildung kennenlernen, in der Praxis ausprobieren und möglicherweise Handlungsempfehlungen für eigene Reformmaßnahmen im Bildungssektor ableiten könnten, und drittens die jungen Menschen, denen die Möglichkeit einer guten Berufsausbildung geboten werde. Eric Schweitzer: „Gemeinsam wollen wir hier und heute eine klare Botschaft aussenden: Berufliche Ausbildung ist ein Grundpfeiler volkswirtschaftlichen Erfolges und eine wichtige Basis für Wachstum und Wohlstand.“ Quelle: DIHK e. V., Berlin (www.dihk.de, 09.06.2015) Prüfer 2015 Sommer Newsletter für Prüfer in der IHK-Weiterbildung Neue IHK-Weiterbildungsprüfung Geprüfte Bilanzbuchhalter Die Prüfungsregelung von 2007 wurde in den letzten Jahren mehrmals geändert. Daher ist es konsequent, dass die Verordnung in Gänze beleuchtet wurde. Der Deutsche Qualifikationsrahmen DQR erfordert eine stringente Lernzielorientierung und Ausweitung der personalen Kompetenzen. Der IHK-Bilanzbuchhalter bleibt auch zukünftig auf dem DQRNiveau 6 – wie die hochschulischen Bachelor-Absolventen. Der fachliche Kern bleibt nahezu unverändert. Die Prüfung wird sich hingegen erkennbar ändern. Formal gibt es nur eine schriftliche Prüfungsleistung. Diese teilt sich in drei separate Aufgabenstellungen, die jeweils einen anderen fachlichen Schwerpunkt haben: Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuern. Die verbleibenden Handlungsbereiche Finanzen, KLR, internes Kontrollsystem sowie Kom- munikation und Führung werden den drei Aufgabenstellungen thematisch passend zugeordnet. Das Ziel sind möglichst realistische betriebliche Darstellungen. Die drei Aufgabenstellungen werden gleichgewichtig zum schriftlichen Prüfungsergebnis zusammengerechnet. Die einzelnen Aufgabenstellungen werden nicht zusätzlich separat ausgewiesen. Das bedeutet: • Die schriftliche Prüfung muss insgesamt bestanden sein. Eine nicht ausreichende Leistung bei Steuern könnte durch eine gute Leistung beim Jahresabschluss ausgeglichen werden. • Eine Anrechnung bereits bestandener Leistungen gibt es nicht mehr. Die schriftliche Leistung ist entweder bestanden oder nicht. • Es wird daher keine mündliche Ergänzungsprüfung mehr geben. Dr. Gordon Schenk DIHK, Berlin, Referatsleiter Kaufmännische Weiterbildung • Zwischen den drei schriftlichen Teilleistungen werden immer jeweils einige Tage Pause sein. Sie können darüber hinaus nicht weiter gestreckt werden. Der Teilnehmer stellt das Thema für seine Präsentation selber. Es muss sich auf den Jahresabschluss beziehen, alles andere ist in seiner Verantwortung. In der mündlichen Prüfung präsentiert er es zuerst und „verteidigt“ es dann im Fachgespräch. Andere Handlungsbereiche sind einzubeziehen. Auch diese Prüfung muss insgesamt bestanden sein. Prüfungspraxis Prüferkompetenz stärken: Wertvolle Nachschlagewerke Die Prüfungstätigkeit ist anspruchsvoll. Es ist nicht einfach, neue Prüfer dafür zu motivieren und die Lust auf dieses Ehrenamt zu wecken. Denken wir dabei insbesondere an die weit verbreitete Praxis, interessierte Berufspraktiker in Prüferschulungen an diese Aufgabe heranzuführen, indem sie viele text- und paragrafenlastige Folien an die Wand geworfen bekommen und zum Abschluss mit einem Stapel von kopierten Papierunterlagen nach Hause geschickt werden. In der IHK Frankfurt am Main haben wir die Neuberufung unserer Prüfer zum Anlass genommen, die Unterlagen zu durchforsten und entschieden „Less is more!“. Das von der DIHK-Bildungs-GmbH neu herausgegebene „IHK-Handbuch für Prüfer“ kam genau zum richtigen Zeitpunkt. Dieser „Leitfaden für die Organisation und Praxis der Prüfungsarbeit“ Heike Weidmann stellvertretende Geschäftsführerin Geschäftsfeld Ausund Weiterbildung, IHK Frankfurt am Main sollte ausreichen, um unseren Prüfern ein Nachschlagewerk an die Hand zu geben, das anhand von Grafiken, Illustrationen und Checklisten durch den Prüfungsprozess leitet. Das Prüferhandbuch wurde mit einem Vorwort unseres Präsidenten und dem Vorsitzenden des Berufsbildungsausschusses versehen, das die besondere Wertschätzung für dieses Ehrenamt unterstreicht. Ergänzt wird das Prüferpaket um den Leitfaden „Schriftliche IHK-Prüfungen souverän korrigieren“, der einheitliche Standards festlegt und die Korrekturarbeit mit Beispielen und Praxistipps nachvollziehbar macht. Begleitend bieten wir für alle Prüfer regelmäßig Workshops an. Für Neueinsteiger sind die rechtlichen Grundlagen zunächst wichtig, Themen wie „Fragetechniken in mündlichen Prüfungen“, „Soft Skills für Prüfer“ und „Korrektur schriftlicher Situationsaufgaben“ sind regelmäßig ausgebucht und werden als besonders wertvoll eingeschätzt. Prüfer 2015 Sommer Newsletter für Prüfer in der IHK-Weiterbildung Unter die Lupe genommen TEIL 3 Handlungsorientierung: Anforderungen an die Situationsbeschreibung Die betriebliche Situationsbeschreibung stellt die unternehmerischen Rahmenbedingungen dar, die in den Einzelaufgaben z. T. berücksichtigt werden. Dadurch wird die Handlungsfähigkeit aufgaben- und problemorientiert statt nur abstrakt fachspezifisch geprüft. Um der gewünschten Praxisnähe inklusive ihrer immanenten Komplexität im Rahmen einer mehrstündigen Prüfung gerecht zu werden, haben die betriebliche Situationsbeschreibung und die beiden daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen einigen Anforderungen zu genügen. Sie sollen typische Sachverhalte aus der Praxis des jeweiligen Berufsfeldes darstellen. Dabei wird als Grundlage kein tatsächlich existierendes Unternehmen eins zu eins übernommen, sondern in einer abstrahierten Weise (re)konstruiert und typisiert. Das Abstrahieren erfolgt, indem ein realer Fall mit den dazugehörigen Details verallgemeinert wird. Das (Re)Konstruieren wird über ein Beschreiben der elementaren Rahmenbedingungen sowie durch das dazugehörige Dokumentieren mit entsprechenden Materialien und Unterlagen erreicht. Da Namen geändert und Details angepasst oder ausgespart werden, sind die Beschreibungen zumindest teilweise fiktiv. Nicht charakteristische oder unwesentliche Merkmale werden weggelassen, um die Berufstypik zu wahren. Praktisch bedeutet dies, dass eine betriebliche Situationsbeschreibung Aspekte zu den wesentlichen Unternehmensinformationen und dem Leistungsprogramm enthält. Dazu gehören z. B. die Gesellschaftsform, die Unternehmensgröße, die Marktstellung, das Managementsystem, die Aufbauorganisation, das Betriebsklima, die Vertriebsformen oder die letzten Jahresabschlüsse und aktuellen Unternehmensziele. Solche Merkmale sind der Prüfung voranzustellen, weil sie über alle Handlungsbereiche hinweg von Bedeutung sein können. Werden diese Aspekte bei Einzelaufgaben berücksichtigt, wird die ganzheitliche und vernetzte Handlungsfähigkeit geprüft. Darüber hinaus werden durch das einmalige Voranstellen mehrfach relevanter Merkmale Wiederholungen in den Einzelaufgaben vermieden. Sind dagegen Aspekte ausschließlich für die Lösung einer Aufgabe notwendig, werden diese nur dort aufgeführt. Christian Hoffmeister RA und Honorardozent, Mitglied in IHK-Prüfungsausschüssen, Leiter von Trainings der DIHK-Bildungs-GmbH für Aufgabenersteller Aus der Rechtsprechung Transparenz schafft Vertrauen IHKs organisieren Fortbildungsprüfungen mit größter Sorgfalt und dokumentieren den Verlauf in sogenannten Prüfungsakten. Diesen kommt rechtlich eine besondere Bedeutung zu. Denn trotz aller guten Vorsorge kann sich immer ein Fehler in ein öffentlichrechtliches Prüfungsverfahren einschleichen. Deshalb genießen Prüfungsteilnehmer einen effektiven Rechtsschutz, der es ihnen ermöglicht, das Prüfungsverfahren gerichtlich kontrollieren zu lassen. Hintergrund ist, dass die Ergebnisse der Fortbildungsprüfungen weitreichende Folgen für ihre berufliche Entwicklung haben können. Die Prüfungsakten sind insofern wichtige Dokumente, die sorgsam geführt werden müssen. In ihnen sind die einzelnen Abschnitte des Prüfungsverfahrens festgehalten, wodurch sie eine erste Auskunft über die Rechtmäßigkeit des Prüfungsverfahrens geben. Neben den Informationen über den Zulassungsprozess enthalten sie z. B. das Protokoll der Prüfungsaufsicht bei schriftlichen Prüfungen oder bei der Anfertigung von Prüfungsstücken die schriftlichen Prüfungsaufgaben und deren erarbeitete Lösungen mit Korrekturanmerkungen der Prüfer und die Niederschriften über die Bewertung mit der Feststellung des Gesamtergebnisses. Es ist daher wichtig, dass die ehrenamtlichen Prüfer gewissenhaft und nachvollziehbar alle relevanten Sachverhalte und Prüfungsentscheidungen dokumentieren. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag, um im Nachgang einer Prüfung Aufschluss über ihre Bewertungshintergründe und Motive zu geben. Die Prüfungsakten sind im Übrigen keine Geheimakten. Ganz im Gegenteil: Die Prüfungsteilnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Einsicht, um die Erfolgsaussichten eines Widerspruch- und Verwaltungsgerichtsverfahrens einschätzen und sich gegebenenfalls darauf vorbereiten zu können. Je klarer und präziser also die Prüfungsakten Auskunft ge- ben, desto besser können sie in Zweifelsfällen helfen, rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Denn Transparenz schafft eben Vertrauen. RA Steffen Gunnar Bayer, DIHK, Berlin, Referatsleiter Berufsbildung im Ausland, Bildungsexport Prüfer 2015 Sommer Newsletter für Prüfer in der IHK-Weiterbildung Wir für Prüfer IHK-Prüfungen beaufsichtigen – und zwar richtig Kommentar Prüfer gesucht! Weltweit ist das Interesse an der dualen Berufsbildung in Deutschland und ihren praxisnahen Prüfungen stark angestiegen. Besucher aus aller Herren Länder geben sich bei Ministerien, IHKs und Betrieben die Klinke in die Hand, um mehr über dieses Erfolgsmodell zu erfahren – ein System, das den Übergang von der Ausbildung in das Berufsleben und den Arbeitsmarkt besser leistet als die rein schulisch organisierten Ausbildungssysteme in vielen Ländern der Welt. Bei ihren Gesprächen erfahren die Gäste aus dem Ausland viel über Ausbildungsordnungen, duale Lernorte, zuständige Stellen und weitere Strukturmerkmale der dualen Berufsbildung in Deutschland. Besonders groß ist das Interesse, wenn es um das Thema Prüfungen und Prüfer geht. Warum engagieren sich Mitarbeiter als ehrenamtliche Prüfer bei ihrer IHK? Wo liegt der Nutzen für die Betriebe? Wie gelingt es, so viele Menschen dafür zu begeistern, freiwillig als Prüfer bei den IHKs mitzuwirken? Zunächst sind das Engagement und die Unterstützung der Unternehmen entscheidend. Betriebe, die Mitarbeiter als ehrenamtliche Prüfer freistellen, zeigen damit über die betriebliche Ratio der Fachkräftesicherung hinaus ein spezifisches gesellschaftliches Engagement, das im Betrieb und in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Gleichzeitig profitiert der Betrieb davon, Mitarbeiter zu beschäftigen, die als Prüfer bei der IHK auf dem aktuell bestmöglichen Stand dessen sind, was in der betrieblichen Praxis gefordert wird. So gesehen war und ist die Prüfertätigkeit eine Weiterbildungs- und Personalentwicklungsmaßnahme par excellence für die Unternehmen und natürlich für jeden Prüfer individuell. Impressum © herausgegeben von der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHKWeiterbildung mbH, Adenauerallee 86, 53113 Bonn Internetadresse: www.dihk-bildungs-gmbh.de Mailadresse: [email protected] Redaktion: Tina Johnke, Tel. 0228/6205-141 Gestaltung: Gabriele Danne Kommunikation, Dürerstr. 14, 53332 Bornheim Dr. Friedhelm Rudorf Geschäftsführer DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, Bonn Die Prüfer können sich für ihr ehrenamtliches Engagement interessante Benefits sichern. Neben der gesellschaftlichen Anerkennung bietet die Prüfertätigkeit eine sehr praxisnahe Möglichkeit, das betriebliche und fachliche Wissen auf aktuellem Stand zu halten. Hier können sie sich von neuen Entwicklungen ein umfassendes Bild machen. Sie profitieren vom kollegialen Erfahrungsaustausch mit anderen Prüfern und erleben, was die jungen Nachwuchskräfte können, wie sie ihre Aufgaben angehen und welche neuen Perspektiven und Lösungen sie für ihre Aufgaben im Betrieb mitbringen. Last but not least ist ein wichtiges Motiv der Prüfer, dass ihnen die Prüfertätigkeit Freude bereitet. Bei allem Ernst, der bei Prüfungen in der Natur der Sache liegt, darf das Vergnügen, mit seinem Einsatz als Prüfer einen sinnvollen und wichtigen Beitrag für Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten, nicht fehlen. Wenn Sie es noch nicht sind: Werden Sie Prüfer bei der IHK. Es lohnt sich! DVD „Mit uns – Prüfer bei der IHK“, Imagefilm, Bestellung über Ihre IHK Druck: W. Bertelsmann Verlag, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld Hinweis: Der leichteren Lesbarkeit wegen beschränken wir uns auf die männliche Form (z. B. Prüfer statt Prüferin). Mit diesem einfacheren sprachlichen Ausdruck sind selbstverständlich immer Frauen und Männer gemeint. Fotos: S. 1 oben und rechts: fotolia, S. 2 links unten: IHK Frankfurt, S. 3 oben, links und im Streifen und S. 4 oben: fotolia, Cartoon: Cornelia Kurtz Prüfungsaufsichten spielen für rechtssichere IHK-Prüfungen eine wesentliche Rolle – und dafür müssen die Aufsichten ihre Aufgaben genau kennen und wissen, was zu tun (und was zu unterlassen) ist. Dabei geht es um mehr als körperliche Anwesenheit oder störungsfreien Ablauf: Das Aufsichtspersonal ist durch den direkten Kontakt zu den Prüfungsteilnehmern auch immer Repräsentant der IHK. Die Schulungsfilme „Die IHK-Prüfungsaufsicht“ und „Die IHK-PC-Prüfungsaufsicht“ vermitteln erfahrenen und neuen Aufsichten, worauf es ankommt: Von der Vorbereitung des Prüfungstages über Rechte und Pflichten bis hin zu Verhaltenstipps für besondere Vorkommnisse. Ob Täuschungsversuch oder technische Störung bei PC-Prüfungen, die Filme zeigen und begründen, wie eine Prüfungsaufsicht korrekt auf Herausforderungen reagiert. Anhand der Darstellung in den Filmen wird eine einwandfreie Ausübung dieser wichtigen Funktion leicht gemacht – ein weiterer Baustein für mehr Qualität bei Prüfungen. Die Filme sind als DVD erhältlich und können über die IHK bezogen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer IHK.
© Copyright 2025 ExpyDoc