Genehmigungsfreie Anlagen im Gewässer

Genehmigungsfreie Anlagen im Gewässer
Regelprofil I
Böschungsfußsicherung mit Pfählen und Flechtmatten
(genehmigungsfreie Unterhaltung)
≤ 30cm
Flechtmatte, Bongossi oder
gleichwertig, mit
Vliesauflage (landseitig)
3 Reihen Kopfsoden
(Grassoden),30x30x10cm
Pfähle, Faustregel zur
Länge: etwa 1/3 über,
Gewässersohle
(darf nicht
verändert werden)
2/3 unterhalb der Sohle
Regelprofil II
Böschungsfußsicherung mit Pfählen und Busch-Faschinen
(genehmigungsfreie Unterhaltung)
≤ 30cm
Busch-Faschinen
Gewässersohle
(darf nicht
verändert werden)
3 Reihen Kopfsoden
(Grassoden),30x30x10cm
bei schwierigen Bodenverhältnissen
bzw. hohen Böschungen zweite
Reihe Pfähle zur rückwertigen
Verankerung
Pfähle, Faustregel zur Länge:
etwa 1/3 über, 2/3 unterhalb der Sohle