Genehmigungsfreie Anlagen im Gewässer Regelprofil I Böschungsfußsicherung mit Pfählen und Flechtmatten (genehmigungsfreie Unterhaltung) ≤ 30cm Flechtmatte, Bongossi oder gleichwertig, mit Vliesauflage (landseitig) 3 Reihen Kopfsoden (Grassoden),30x30x10cm Pfähle, Faustregel zur Länge: etwa 1/3 über, Gewässersohle (darf nicht verändert werden) 2/3 unterhalb der Sohle Regelprofil II Böschungsfußsicherung mit Pfählen und Busch-Faschinen (genehmigungsfreie Unterhaltung) ≤ 30cm Busch-Faschinen Gewässersohle (darf nicht verändert werden) 3 Reihen Kopfsoden (Grassoden),30x30x10cm bei schwierigen Bodenverhältnissen bzw. hohen Böschungen zweite Reihe Pfähle zur rückwertigen Verankerung Pfähle, Faustregel zur Länge: etwa 1/3 über, 2/3 unterhalb der Sohle
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