Windenergienutzung in M-V - ausgewählte Fragen - Lothar Säwert Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V Leitlinien der Landesentwicklung Auszug aus dem Landeraumentwicklungsprogramm: Ø 2.2 Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern „Die Stärkung der Wirtschaftskraft und damit wirtschaftliches Wachstum ist die wichtigste Voraussetzung für mehr Beschäftigung und selbst erwirtschaftetes Einkommen. ...“ Ø 2.11 Stärkung der Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume „... Die Entwicklung der ländlich geprägten Gebiete ist entsprechend ihrer jeweiligen Potenziale und Erfordernisse zu unterstützen. Dabei sind Entwicklungsvorhaben so zu gestalten, dass sie ... auf die Wiederherstellung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit unter Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtet sind. ...“ 2 1 Stromerzeugung in MecklenburgVorpommern Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Anlage zur Presseinformation Nr. 55.2014 3 Regionale Verteilung des Gesamtbestandes an WEA an Land in Deutschland Ranking nach installierter Leistung [MW] 1.! 2.! 3.! 4.! 5.! 6.! 7. 7.! Niedersachsen Brandenburg Schleswig-Holstein Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Mecklenburg-Vorpommern 8.233 5.457 5.090 4.336 3.681 2.728 2.706 Der Norden verfügt über rd. 43 % der bundesweit installierten Leistung. Die Mitte Deutschlands stellen rd. 44 % der kumulierten Leistung. Der Süden erreicht einen Anteil von rd. 13 % Quelle: Deutsche WindGuard, Statistik 2. Halbjahr 2014 4 2 Teilfortschreibung RREP wer / was veranlasst die Planungsverbände zur Fortschreibung der Regionalen Raumentwicklungsprogramme? "! die Landesregierung "! die Privilegierung Windenergieanlagen "! die Rechtsprechung "! Rücknahme „alter Gebiete“ 5 Reduzierung der Eignungsgebietsflächen für WEA bei Einhaltung der Abstandskriterien zur Wohnbebauung gemäß der Anlage 3 vom 22.05.2012 der RL – RREP Grobeinschätzung zum Wegfall bestehender Eignungsgebietsflächen für Windenergieanlagen 1) Flächen gerundet 2) Prozentualer Anteil, bezogen auf die Regions- bzw. Landesfläche Eignungsgebietsflächen 1) für Windenergie in M-V Planungsregion Bestehende Flächen Wegfallende Flächen Verbleibende Flächen [ha] [v.H.] 2) [ha] [ha] [v.H.] 2) Westmecklenburg 3.700 0,53 1.800 1.900 0,27 Region Rostock 2.300 0,64 500 1.800 0,50 Vorpommern = aufgehobene WEG (4.700) (0,66) (3.000) (1.700) (0,24) Mecklenburgische Seenplatte 2.400 0,44 700 1.700 0,31 MecklenburgVorpommern 13.100 0,56 6.000 7.100 0,31 Bei Anwendung der aktuellen Abstandskriterien zur Wohnbebauung (1.000 m bzw. 800 m) würden von der bestehenden Eignungsgebietskulisse ca. 6.000 ha (45 %) wegfallen. Betroffen sind ausschließlich "AltEignungsgebiete", die mit den Regionalplänen 1996/1998 ausgewiesen wurden. Quelle: Angaben der ÄfRL 6 3 größere Abstände zur Wohnbebauung? Ø in der Regionalplanung in MV wird ein Abstand von 1000 m eingehalten Damit wird ein vorsorgender Schutz vor den von Windenergieanlagen ausgehenden Immissionen und der optisch bedrängenden Wirkung gewährleistet. Größere Abstände sind raumordnerisch nicht begründbar. Ø Einführung eines größeren Abstandes über die Länderöffnungsklausel des BauGB bis Ende 2015 7 Abstandsempfehlungen anderer Bundesländer v 5 Länder haben eine pauschale Abstandsempfehlung von 1.000 m v v BB/BE, MV, NI, RP. In 4 Ländern werden Abstandsempfehlungen von unter 1.000 m gegeben v BY: 800 m, HH: 500 m, SH: 800 m, TH: 750-1.000 m. v für einzelne Wohngebäude und Splittersiedlungen wird i.d.R. ein geringerer oder kein Mindestabstand empfohlen. v 4 Länder verlangen eine Einzelfallprüfung (BW, HE, NRW, SL), in NRW aufgrund der konkreten Schallprognose. v Die Studie des Umweltbundesamtes "Potenzial der Windenergieanlagen an Land" geht von 600m aus. 8 4 Länderöffnungsklausel im BauGB Neue Möglichkeiten für die Bundesländer zur Einschränkung der Außenbereichsprivilegierung durch pauschale Abstandsregelungen § 249 Absatz 3 BauGB : „Die Länder können durch bis zum 31. Dezember 2015 zu verkündende Landesgesetze bestimmen, dass § 35 Absatz 1 Nummer 5 auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung findet, wenn sie einen bestimmten Abstand zu den im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen einhalten. Die Einzelheiten, insbesondere zur Abstandsfestlegung und zu den Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen, sind in den Landesgesetzen nach Satz 1 zu regeln. Die Länder können in den Landesgesetzen nach Satz 1 auch Abweichungen von den festgelegten Abständen zulassen.“ Ziel des Gesetzes – bessere Akzeptanz der Nutzung der Windenergie ! 9 höhenabhängiger Siedlungsabstand 200m Höhe => 2.000m Abstand Beispiel: Siedlungsabstand = 10 x Gesamthöhe 150m Höhe => 1.500m Abstand 100m Höhe => 1.000m Abstand 10 5 Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung 6 7 8 9 Erster Entwurf Fortschreibung RREP RR Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung 10 Entwurf zur Teilfortschreibung RREP MS Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung 22 11 Teilfortschreibung RREP Region Vorpommern: 1. Beteiligung abgeschlossen (26.02. – 03.06.2014) 2. Beteiligung - vrsl. III/ 2015) Region Rostock: 2. Beteiligung abgeschlossen ( Juli bis Oktober 2014 ) ggf. 3. Beteiligung Region Meckl. Seenplatte: 1.Beteiligung abgeschlossen (03.02 - 05.05. 2014) Region Westmecklenburg : Kriterien am 24.2.2015 beschlossen Vorabbeteiligung der Gemeinden zentrale Themen : - Vogelschutz/ besonderer Artenschutz (Tabubereiche // Prüfbereiche, fehlender „Bestandschutz“ WEG) - Lokale Häufung von WEG - Landschaftsbild/Tourismus 23 „Die Energiewende ist eines der anspruchsvollsten Projekte in der Geschichte der Bundesrepublik. ... Sie kann nur als tragfähiges Gemeinschaftswerk gelingen. „ Quelle: Stiftung Neue Verantwortung, Policy Brief 04/12 24 12 Quelle: http://www.wind-energie.de/ Blick aus der Gondel © Windstrom Vindvet Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 26 13
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