Tarifblatt Ökostrom - Stadtwerke Kufstein

Produkt- und Preisblatt
Energiepreise gültig ab 01.04.2015
Netzentgelte gültig ab 01.01.2015
ÖKO PLUS
Zusatzinformation
Netzentgelt
Energiepreis
gültig ab 01.04.2015
gültig ab 01.01.2015
netto
inkl. 20 % USt
netto
inkl. 20 % USt
Arbeitspreis
Cent / kWh
5,95
7,14
3,8560
4,6272
Grundpreis
EUR / Monat
1,25
1,50
1,60
1,92
Preise kaufmännisch gerundet.
Strom aus 100% Kleinwasserkraft
Voraussetzung für die Belieferung mit dem Produkt:
ÖKO PLUS gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes mit einem Jahresverbrauch unter 100.000
kWh je Verbrauchsstelle.
Netzseitige- und zählertechnische Voraussetzung: Anschluss an die Netzebene 7 des Verteilernetzes der Stadtwerke Kufstein
Ges.m.b.H.; Netznutzungs- und Netzverlustentgelt der Netzebene 7.2 für nicht gemessene Leistung – eine Tarifzeit, Eintarifzähler.
Sollten die zählertechnischen Voraussetzungen nicht vorhanden sein, werden diese in Absprache mit der Stadtwerke Kufstein
Ges.m.b.H. auf Wunsch und Kosten des Kunden hergestellt.
Im Energiepreis enthalten sind:
Die Energielieferung samt den Kosten für den Bilanzgruppen-Koordinator und das Bilanzgruppenmanagement sowie zusätzliche Kosten, die durch die verpflichtende Abnahme von Ökoenergie/Herkunftsnachweisen entstehen. Bei Änderungen des Ökostromgesetzes sind die Stadtwerke Kufstein Ges.m.b.H. berechtigt, die in diesem Absatz festgehaltene Vorgangsweise entsprechend den neuen
gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
Auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und im Energiepreis nicht enthalten sind:
Steuern und Abgaben: Die Elektrizitätsabgabe in Höhe von derzeit 1,5 Cent/kWh sowie weitere und geänderte Zuschläge wie die
Gebrauchsabgabe (6 % des Entgeltes Energie und Netz) und die Umsatzsteuer in Höhe von 20 %.
Netzentgelte: Das Netzentgelt setzt sich aus dem aktuell verordneten Netznutzungs- und Netzverlustentgelt zusammen. Die Entgelte
für Messleistungen, allfällige Blindleistungslieferung, Aufwendungen für die Herstellung und Änderung des Netzanschlusses (Netzzutritts- und Netzbereitstellungsentgelt) und sonstige Nebenleistungen des Netzbetreibers, der Ökostromförderbeitrag und die Ökostrompauschale sind in diesen Preisen nicht enthalten und werden vom Netzbetreiber verrechnet. Neben den allgemeinen Lieferbedingungen Elektrische Energie (ALB) gelten die Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz (ANB) der Stadtwerke Kufstein Ges.m.b.H. in der jeweils gültigen Fassung und können dort angefordert werden.
Sonstiges: Bei Zahlungsverzug werden für die zweite Mahnung und je telefonischer Nachinkassotätigkeit EUR 5,00 in Rechnung gestellt, sowie Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Sämtliche Kosten
für die zweckentsprechende Betreibung und/oder Einbringung von Forderungen sowie vom Kunden verursachte Rückläuferspesen
werden verrechnet.
Beendigung des Energieliefervertrages:
Der Energieliefervertrag kann getrennt vom Netzzugangsvertrag nach den Bestimmungen der ALB aufgelöst bzw. gekündigt werden.
Ab Beendigung gelten weiterhin die Regelungen des Netzzugangsvertrages bzw. die ANB. Das gegenwärtige Produkt kann ohne
Angabe von Gründen jederzeit von der Stadtwerke Kufstein Ges.m.b.H. gekündigt werden.
Stromkennzeichnung gem. § 78 Abs. 1 und 2 ELWOG sowie die Stromkennzeichnungsverordnung 2011 VO BGBl. 310/2011
über den Anteil an verschiedenen Primärenergieträgern, auf Basis derer die gelieferte elektrische Energie im Zeitraum
01.01.2014 bis 31.12.2014 erzeugt wurde:
ÖKO PLUS
Wasserkraft
100,00 %
100,00 %
Herkunftsländer der Nachweise: Inland
100,00 %
Unternehmensmix
Energieträger:
Wasserkraft
Windenergie
Biomasse fest oder flüssig
sonstige Ökoenergie
Versorgermix in %
88,27 %
6,55 %
3,49 %
1,69 %
Summe
Umweltauswirkung der Stromproduktion
radioaktiver Abfall (in mg/kWh)
CO²-Emission (in g/kWh)
100,00 %
0
0
Herkunftsländer der Nachweise
Österreich
Norwegen
32,63 %
67,37 %