Gemeinde Schinznach 26. März 2015 Amtliches Publikationsorgan DER SCHlNZNACHER 12/2015 che 15 wird bis am Dienstag, 7. April 2015, 07.00 Uhr, verlängert. GEMEINDE BAUGESUCH Bauherr Roger Wyss, lungolago Motta 83, 6815 Melide Bauobjekt Erweiterung Zimmer Dachgeschoss, Einbau Lukarne Ortslage Parzelle 1209, Nebenbachweg 2, SchinznachDorf Kant. Bewilligung nicht erforderlich Auflagefrist 27. März bis 27. April 2015 Rechtsmittelbelehrung Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Schinznach, 5107 Schinznach-Dorf, schriftlich Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h. es ist anzugeben, wie die Rechtsmittelinstanz entscheiden soll, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Der angefochtene Entscheid ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Einwendung ist zu unterzeichnen. ÖFFNUNGSZEITEN DER GEMEINDEVERWALTUNG ÜBER OSTERN Die Gemeindeverwaltung schliesst am Gründonnerstag, 2. April 2015, bereits um 15.30 Uhr. Von Karfreitag, 3. April 2015, bis und mit Ostermontag, 6. April 2015, bleibt die Verwaltung geschlossen. Für dringende, nicht aufschiebbare Notfälle, besteht ein Pikettdienst. Die Pikettnummer ist unter 056 463 63 15 abrufbar. Der Redaktionsschluss für das amtliche Publikationsorgan "Der Schinznacher" in der Wo- Das Team der Gemeindeverwaltung und der Technischen Betriebe wünschen ein schönes Osterfest. RECHNUNGSERGEBNIS 2014 Die Rechnung 2014 der Einwohnergemeinde schliesst um rund CHF 200'000 besser ab als budgetiert. Der Gewinn von CHF 1'353'970.12 (Budget: CHF 1'144'235) wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Das sehr erfreuliche Ergebnis präsentiert sich wie folgt: Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Gegenüberstellung sämtlicher Ausgaben, welche via Steuern gedeckt werden müssen. Der budgetierte Steuerertrag von CHF 6'085'100 wurde um knapp CHF 170'000 oder 2.8 % nicht erreicht. Der Betriebliche Aufwand ohne Abschreibungen schliesst mit CHF 8'546'464.61 rund CHF 110'000 besser ab als budgetiert. Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit schliesst trotz einem besseren Ergebnis als budgetiert mit einem negativen Ergebnis von CHF -74'472.32 ab. Ergebnis aus Finanzierung Dank den nicht benötigten budgetierten Zinsen für langfristiges Fremdkapital von CHF 75'000 schliesst das Ergebnis aus Finanzierung positiv mit CHF 139'145.24 ab. Operatives Ergebnis Gemäss der gesetzlichen Vorgabe ist die Gemeinderechnung mittelfristig ausgeglichen zu gestalten. Mit dem operativen Ergebnis von Auch abrufbar unter www.schinznach.ch, Aktuelles kulturelle Anlässe: www.kulturfensterschenkenberg.ch CHF 64'672.92, welches um rund CHF 120'000 besser ausfällt als budgetiert, wird diese Vorgabe erfüllt. Gesamtergebnis Der einmalige Zusammenschlussbeitrag, Stufe 2, welcher für die Verbesserung der Entwicklungschancen bei Zusammenschlüssen vom Kanton ausbezahlt wird, beläuft sich auf CHF 829'000 (Budget: CHF 730'000). Aufgrund von Mehrabschreibungen durch die HRM2-Einführung können CHF 460'297.20 aus der Aufwertungsreserve gebucht werden. Diese Entnahme ist beim Ertragsüberschuss bereits berücksichtigt. Damit resultiert ein Gesamtergebnis Erfolgsrechnung bzw. ein Gewinn von CHF 1'353'970.12. Ergebnis aus Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung 2014 zeigt deutlich, dass infolge unvorhersehbaren, zum Zeitpunkt der Erstellung des Investitionsprogramms 2014 noch nicht bekannten äusseren Einflüssen, nicht alle geplanten Projekte im vorgesehenen Umfang und zum vorgesehenen Zeitpunkt realisiert werden konnten. Nur rund 50 % der budgetierten Nettoinvestitionen von CHF 4'899'450 wurden im 2014 fällig. Mit der Selbstfinanzierung von CHF 1'658'062.17, welche vor allem Dank dem Zusammenschlussbeitrag von CHF 829'000 und der Finanzausgleichszahlung von CHF 318'000 sehr hoch ausfällt, lassen sich die Nettoinvestitionen von CHF 2'602'719.85 zu 64 % aus eigenen Mitteln finanzieren. Das Nettovermögen der Einwohnergemeinde beträgt per 31.12.2014 rund 1 Mio. Franken. Spezialfinanzierungen Wasserwerk: Nettovermögen von CHF 167'386. Abwasserbeseitigung: Nettovermögen von CHF 315'184. Abfallwirtschaft: Nettovermögen von CHF 100'378. BAUVERWALTUNG SCHINZNACH: KONFORMITÄTSERKLÄRUNG ZUR ERDBEBENGERECHTEN BAUWEISE Gemäss § 51 Abs. 1 lit. b BauV muss bei Neu- und Erweiterungsbauten sowie bei Umbauten mit Eingriff in die Tragstruktur eine Konformitätserklärung zur erdbebengerechten Bauweise beigelegt werden. Dies betrifft beinahe alle Baugesuche, mit Ausnahme weniger Umbauten. Im selben Paragraphen wird unter Abs. 5 dem Gemeinderat die Möglichkeit eingeräumt, bei geringfügigen Bauvorhaben eine vereinfachte Eingabe zu gestatten. Der Gemeinderat hat die Geringfügigkeit von Bauvorhaben in der Praxis wie folgt definiert: - Klein- und Anbauten innerhalb der Bauzone, Aussenwärmedämmungen, Solaranlagen bis 200 m2 Fläche - Errichtung eines Gartengerätehäuschens - Innenausbauten ohne Auswirkungen auf die Nachbarschaft - Zweckänderung von Räumen, die nach aussen nicht in Erscheinung treten und mit welchen keine zusätzlichen Immissionen verbunden sind - Änderung der Raumaufteilung von Wohnbauten, Einbau von Bädern, WC, Aufzugsanlagen, Küchen, Ausbau von vorhandenen Dachräumen ohne neue Dachaufbauten - Umorganisation von Fabrikanlagen - Umfangreiche befristete Bauplatzinstallationen, Kantinen und Schlafbaracken für Arbeitskräfte auf dem Bau - Umbau einer Waschküche in ein Badezimmer - Verzicht auf eine Fensteröffnung in einer Grenzfassade - Absenken eines grösseren Baukörpers um 0,5 m im Zusammenhang mit einer Projektänderung - Wintergärten Zu Klein- und Anbauten gehören beispielsweise alle Garagen, Schöpfe, Garten- und Gewächshäuschen etc. mit einer Grundfläche von höchstens 40 m2 und einer Gebäudehöhe von höchstens 3 m. VORÜBERGEHENDE KUNG K 474 VERKEHRSBESCHRÄN- Auf der Kantonsstrasse Richtung Villnachern wird ausserorts für die Dauer der Baustelle "Neuanschluss Verkehrsknoten Strickstrasse" die Geschwindigkeit auf 60 km/h beschränkt. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 28. März bis 27. April 2015, bei der verfügenden Behörde (Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Verkehrsmanagement, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau) einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. WEITERE GEMEINDEINFORMATIONEN GEFUNDEN IN SCHINZNACH Am 12. März 2015 wurde abends vor dem Restaurant Bären, Schinznach-Dorf, ein A-Wellen-Etui mit drei Mehrfahrtenkarten gefunden. Das Etui befindet sich auf der Gemeindeverwaltung und kann von seinem rechtmässigen Besitzer abgeholt werden. KIRCHEN So. 29.03. 09.45 Uhr Palmsonntag, Konfirmationsgottesdienst mit Pfrn. Nadine Karnitz, Konfirmandinnen und Konfirmanden, Achtung: Zeitumstellung Do. 02.04. 19.00 Uhr AusZEIT - eine besinnliche Abendandacht in der Kirche, Pfrn. Nadine Karnitz und Magdalena Burger Do. 02.04. 18.45 Uhr Ökumenischer Jugendkreuzweg im Schenkenbergertal – für junge und junggebliebene Menschen. Treffpunkt: 18.45 Uhr Pfarrschüür, Abschluss um ca. 21.45 Uhr bei der Reformierten Kirche Thalheim, gemeinsame Fahrt mit Postauto zurück nach Schinznach. Ankunft: 22.07 Uhr Gemeindehaus Veltheim-Oberflachs Fr. 27.03. 14.00 Uhr Senioren-Nachmittag 60 plus "Sylt - Perle der Nordsee" Sa. 28.03. 10.00 Uhr Sonntagschule Oberflachs So. 29.03. 09.30 Uhr Konfirmations-Gottesdienst Pfr. Christian Vogt Achtung: Zeitumstellung! So. 29.0.3 09.30 Uhr Sonntagschule Veltheim Di. 31.03. 14.00 Uhr Frauennachmittag in Oberflachs Do. 02.04. 19.05 Uhr Treffpunkt in der ref. Kirche Veltheim Ökumenischer Jugendkreuzweg im Schenkenbergertal Fr. 03.04. 09.30 Uhr Karfreitag-Gottesdienst mit Abendmahl, Pfr. Christian Vogt REFORMIERT Schinznach-Dorf www.ref-schinznachdorf.ch KATHOLISCH Do. 26.03. 19.00 Uhr AusZEIT - eine besinnliche Abendandacht in der Kirche, Pfrn. Nadine Karnitz und Magdalena Burger Fr. 27.03. 10.00 Uhr Gottesdienst im Altersheim, Pfr. Jan Karnitz Sa. 21.03. 10.00 "Chile-Unti" für Konfirmanden, Hauptprobe und Abschlussrunde mit Abendmahlfeier und Essen, Pfrn. Nadine Karnitz Sa. 28.03. 10.00 Uhr Palmbinden und Spaghetti-Essen mit der JUBLA So. 29.03. 10.00 Uhr Familiengottesdienst zum Palmsonntag (B. Minich), Achtung: Zeitumstellung Mi. 01.04. 19.00 Uhr Versöhnungsfeier (B. Minich) Do. 02.04. 19.00 Uhr Ökum. Jugendkreuzweg, Treffpunkt: ref. Kirche Veltheim (Ch. Steiger und Team) CHRISCHONA MÄNNERRIEGE SCHINZNACH-DORF Do. 26.03. 20.00 Uhr CiS-Gebetstreffen im Gasthaus "Thalner Bär", Thalheim So. 29.03. 09.30 Uhr Gottesdienst, Achtung: Zeitumstellung Di. 31.03 09.15 Uhr Frauengebet Faustball LiteraturKafi - Der nächste LiteraturKafi findet am Dienstag, 31. März 2015, zwischen 14.30 und 19.30 Uhr im Begegnungszentrum Chrischona statt. Ziel ist es, christliche Literatur und Sachbücher zu tauschen, holen und bringen. Kaffee und Kuchen laden zu diversen Begegnungen, Unterhaltungen und Gesprächen ein. Es sind auch neue Bücher vorhanden. Kontaktperson: Heidi Horlacher, 86 76. 079 213 VEREINE KULTURGRUND Am Freitag, 27. März 2015, ab 19.00 Uhr findet das fünfte Schinznacher Hallenfaustballturnier in der Mehrzweckhalle Schinznach-Dorf statt. Zehn Mannschaften kämpfen um den Turniersieg. Die Faustballer der Männerriege Schinznach-Dorf hoffen auf zahlreiche Unterstützung und freuen sich auf viele Fans. Eine kleine Festwirtschaft wird geführt. SPIELGRUPPE NACH-BAD CHÄFERLITREFF IN SCHINZ- Tag der Offenen Tür Die Spielgruppe Chäferlitreff in Schinznach-Bad lädt interessierte Eltern und ihre Kinder herzlich zum Tag der offenen Tür ein. Schweizen. Die etwas andere Lesung. Mit Charles Lewinsky und Co. Freitag, 27. März 2015, 20.00 Uhr, Aula Schinznach-Dorf Szenische Lesung: Charles Lewinsky, Judith Stadlin und Michael van Orsouw präsentieren Texte aus dem Buch SCHWEIZEN. Büchertisch. AbGRUND mit Brot, Würstli und Kuchen. Eintritt: Mitglieder CHF 20.00, Nichtmitglieder CHF 30.00, bis 25 Jahre frei. Der KulturGRUND und die Bibliothek heissen Interessierte herzlich willkommen. Zusätzliche Informationen: www.grundschinznach.ch. Nächste Veranstaltung: Sonntag, 19. April, 17.00 Uhr, Ref. Kirche Schinznach-Dorf, Konzert "Harfe und Orgel". Dienstag 21.04. 08.45 - 11.15 Uhr Freitag 24.04. 08.45 - 11.15 Uhr Innenspielgruppe für 3 - 5-Jährige Mittwoch 22.04. 08.45 - 11.15 Uhr Waldspielgruppe für 3 - 5-Jährige Donnerstag 23.04. 09.00 - 11.00 Uhr Innenspielgruppe für Kleinkinder ab 2 Jahren Treffpunkt für die Innen- und die Waldspielgruppe ist das reformierte Kirchgemeindehaus am Pfarrweg 12 in Schinznach-Bad. Anmeldungen oder Fragen nimmt Andrea Lindblom unter 078 810 79 84 oder [email protected] entgegen.
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