2015_03_26

Gemeinde
Schinznach
26. März 2015
Amtliches Publikationsorgan
DER SCHlNZNACHER
12/2015
che 15 wird bis am Dienstag, 7. April 2015,
07.00 Uhr, verlängert.
GEMEINDE
BAUGESUCH
Bauherr
Roger Wyss, lungolago Motta 83, 6815 Melide
Bauobjekt
Erweiterung Zimmer Dachgeschoss, Einbau
Lukarne
Ortslage
Parzelle 1209, Nebenbachweg 2, SchinznachDorf
Kant. Bewilligung
nicht erforderlich
Auflagefrist
27. März bis 27. April 2015
Rechtsmittelbelehrung
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat
Schinznach, 5107 Schinznach-Dorf, schriftlich Einwendungen erhoben
werden. Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h. es ist anzugeben, wie die Rechtsmittelinstanz entscheiden soll, und
es ist darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt
wird. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht,
wird nicht eingetreten. Der angefochtene Entscheid ist anzugeben, allfällige
Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Einwendung ist zu unterzeichnen.
ÖFFNUNGSZEITEN DER GEMEINDEVERWALTUNG ÜBER OSTERN
Die Gemeindeverwaltung schliesst am Gründonnerstag, 2. April 2015, bereits um 15.30
Uhr.
Von Karfreitag, 3. April 2015, bis und mit
Ostermontag, 6. April 2015, bleibt die Verwaltung geschlossen.
Für dringende, nicht aufschiebbare Notfälle,
besteht ein Pikettdienst. Die Pikettnummer ist
unter
056 463 63 15 abrufbar.
Der Redaktionsschluss für das amtliche Publikationsorgan "Der Schinznacher" in der Wo-
Das Team der Gemeindeverwaltung und der
Technischen Betriebe wünschen ein schönes
Osterfest.
RECHNUNGSERGEBNIS 2014
Die Rechnung 2014 der Einwohnergemeinde
schliesst um rund CHF 200'000 besser ab als
budgetiert. Der Gewinn von CHF 1'353'970.12
(Budget: CHF 1'144'235) wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Das sehr erfreuliche Ergebnis präsentiert sich wie folgt:
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit
Gegenüberstellung sämtlicher Ausgaben, welche via Steuern gedeckt werden müssen. Der
budgetierte Steuerertrag von CHF 6'085'100
wurde um knapp CHF 170'000 oder 2.8 %
nicht erreicht. Der Betriebliche Aufwand ohne
Abschreibungen
schliesst
mit
CHF
8'546'464.61 rund CHF 110'000 besser ab als
budgetiert. Das Ergebnis aus betrieblicher
Tätigkeit schliesst trotz einem besseren Ergebnis als budgetiert mit einem negativen
Ergebnis von CHF -74'472.32 ab.
Ergebnis aus Finanzierung
Dank den nicht benötigten budgetierten Zinsen für langfristiges Fremdkapital von CHF
75'000 schliesst das Ergebnis aus Finanzierung positiv mit CHF 139'145.24 ab.
Operatives Ergebnis
Gemäss der gesetzlichen Vorgabe ist die Gemeinderechnung mittelfristig ausgeglichen zu
gestalten. Mit dem operativen Ergebnis von
Auch abrufbar unter www.schinznach.ch, Aktuelles
kulturelle Anlässe: www.kulturfensterschenkenberg.ch
CHF 64'672.92, welches um rund CHF
120'000 besser ausfällt als budgetiert, wird
diese Vorgabe erfüllt.
Gesamtergebnis
Der einmalige Zusammenschlussbeitrag, Stufe 2, welcher für die Verbesserung der Entwicklungschancen bei Zusammenschlüssen
vom Kanton ausbezahlt wird, beläuft sich auf
CHF 829'000 (Budget: CHF 730'000).
Aufgrund von Mehrabschreibungen durch die
HRM2-Einführung können CHF 460'297.20
aus der Aufwertungsreserve gebucht werden.
Diese Entnahme ist beim Ertragsüberschuss
bereits berücksichtigt. Damit resultiert ein
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung bzw. ein
Gewinn von CHF 1'353'970.12.
Ergebnis aus Investitionsrechnung
Die Investitionsrechnung 2014 zeigt deutlich,
dass infolge unvorhersehbaren, zum Zeitpunkt der Erstellung des Investitionsprogramms 2014 noch nicht bekannten äusseren
Einflüssen, nicht alle geplanten Projekte im
vorgesehenen Umfang und zum vorgesehenen Zeitpunkt realisiert werden konnten. Nur
rund 50 % der budgetierten Nettoinvestitionen von CHF 4'899'450 wurden im 2014 fällig.
Mit
der
Selbstfinanzierung
von
CHF
1'658'062.17, welche vor allem Dank dem
Zusammenschlussbeitrag von CHF 829'000
und der Finanzausgleichszahlung von CHF
318'000 sehr hoch ausfällt, lassen sich die
Nettoinvestitionen von CHF 2'602'719.85 zu
64 % aus eigenen Mitteln finanzieren.
Das Nettovermögen der Einwohnergemeinde beträgt per 31.12.2014 rund
1 Mio. Franken.
Spezialfinanzierungen
Wasserwerk:
Nettovermögen von CHF 167'386.
Abwasserbeseitigung:
Nettovermögen von CHF 315'184.
Abfallwirtschaft:
Nettovermögen von CHF 100'378.
BAUVERWALTUNG SCHINZNACH: KONFORMITÄTSERKLÄRUNG ZUR ERDBEBENGERECHTEN
BAUWEISE
Gemäss § 51 Abs. 1 lit. b
BauV muss bei Neu- und
Erweiterungsbauten sowie
bei Umbauten mit Eingriff
in die Tragstruktur eine
Konformitätserklärung zur
erdbebengerechten Bauweise beigelegt werden. Dies betrifft beinahe
alle Baugesuche, mit Ausnahme weniger Umbauten. Im selben Paragraphen wird unter
Abs. 5 dem Gemeinderat die Möglichkeit eingeräumt, bei geringfügigen Bauvorhaben eine
vereinfachte Eingabe zu gestatten.
Der Gemeinderat hat die Geringfügigkeit von
Bauvorhaben in der Praxis wie folgt definiert:
- Klein- und Anbauten innerhalb der Bauzone, Aussenwärmedämmungen, Solaranlagen bis 200 m2 Fläche
- Errichtung eines Gartengerätehäuschens
- Innenausbauten ohne Auswirkungen auf
die Nachbarschaft
- Zweckänderung von Räumen, die nach
aussen nicht in Erscheinung treten und mit
welchen keine zusätzlichen Immissionen
verbunden sind
- Änderung der Raumaufteilung von Wohnbauten, Einbau von Bädern, WC, Aufzugsanlagen, Küchen, Ausbau von vorhandenen
Dachräumen ohne neue Dachaufbauten
- Umorganisation von Fabrikanlagen
- Umfangreiche befristete Bauplatzinstallationen, Kantinen und Schlafbaracken für Arbeitskräfte auf dem Bau
- Umbau einer Waschküche in ein Badezimmer
- Verzicht auf eine Fensteröffnung in einer
Grenzfassade
- Absenken eines grösseren Baukörpers um
0,5 m im Zusammenhang mit einer Projektänderung
- Wintergärten
Zu Klein- und Anbauten gehören beispielsweise alle Garagen, Schöpfe, Garten- und Gewächshäuschen etc. mit einer Grundfläche
von höchstens 40 m2 und einer Gebäudehöhe
von höchstens 3 m.
VORÜBERGEHENDE
KUNG K 474
VERKEHRSBESCHRÄN-
Auf der Kantonsstrasse Richtung Villnachern wird ausserorts für die Dauer der Baustelle
"Neuanschluss
Verkehrsknoten
Strickstrasse"
die Geschwindigkeit auf 60
km/h beschränkt.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im
Amtsblatt des Kantons Aargau vom 28. März
bis 27. April 2015, bei der verfügenden Behörde (Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Verkehrsmanagement, Entfelderstrasse 22, 5001
Aarau) einzureichen.
Die Einsprache muss einen Antrag und eine
Begründung enthalten.
WEITERE GEMEINDEINFORMATIONEN
GEFUNDEN IN SCHINZNACH
Am 12. März 2015 wurde
abends vor dem Restaurant
Bären, Schinznach-Dorf, ein
A-Wellen-Etui mit drei Mehrfahrtenkarten gefunden.
Das Etui befindet sich auf der
Gemeindeverwaltung und kann von seinem
rechtmässigen Besitzer abgeholt werden.
KIRCHEN
So.
29.03.
09.45 Uhr
Palmsonntag, Konfirmationsgottesdienst mit
Pfrn. Nadine Karnitz, Konfirmandinnen und
Konfirmanden, Achtung: Zeitumstellung
Do.
02.04.
19.00 Uhr
AusZEIT - eine besinnliche Abendandacht in
der Kirche, Pfrn. Nadine Karnitz und Magdalena Burger
Do.
02.04.
18.45 Uhr
Ökumenischer Jugendkreuzweg im Schenkenbergertal – für junge und junggebliebene
Menschen. Treffpunkt: 18.45 Uhr Pfarrschüür,
Abschluss um ca. 21.45 Uhr bei der Reformierten Kirche Thalheim, gemeinsame Fahrt
mit Postauto zurück nach Schinznach.
Ankunft: 22.07 Uhr Gemeindehaus
Veltheim-Oberflachs
Fr.
27.03.
14.00 Uhr
Senioren-Nachmittag 60 plus "Sylt - Perle der
Nordsee"
Sa.
28.03.
10.00 Uhr
Sonntagschule Oberflachs
So.
29.03.
09.30 Uhr
Konfirmations-Gottesdienst Pfr. Christian Vogt
Achtung: Zeitumstellung!
So.
29.0.3
09.30 Uhr
Sonntagschule Veltheim
Di.
31.03.
14.00 Uhr
Frauennachmittag in Oberflachs
Do.
02.04.
19.05 Uhr
Treffpunkt in der ref. Kirche Veltheim
Ökumenischer Jugendkreuzweg im Schenkenbergertal
Fr.
03.04.
09.30 Uhr
Karfreitag-Gottesdienst mit Abendmahl, Pfr.
Christian Vogt
REFORMIERT
Schinznach-Dorf www.ref-schinznachdorf.ch
KATHOLISCH
Do.
26.03.
19.00 Uhr
AusZEIT - eine besinnliche Abendandacht in
der Kirche, Pfrn. Nadine Karnitz und Magdalena Burger
Fr.
27.03.
10.00 Uhr
Gottesdienst im Altersheim, Pfr. Jan Karnitz
Sa.
21.03.
10.00
"Chile-Unti" für Konfirmanden, Hauptprobe
und Abschlussrunde mit Abendmahlfeier und
Essen, Pfrn. Nadine Karnitz
Sa.
28.03.
10.00 Uhr
Palmbinden und Spaghetti-Essen mit der JUBLA
So.
29.03.
10.00 Uhr
Familiengottesdienst zum Palmsonntag (B.
Minich), Achtung: Zeitumstellung
Mi.
01.04.
19.00 Uhr
Versöhnungsfeier (B. Minich)
Do.
02.04.
19.00 Uhr
Ökum. Jugendkreuzweg, Treffpunkt: ref. Kirche Veltheim (Ch. Steiger und Team)
CHRISCHONA
MÄNNERRIEGE SCHINZNACH-DORF
Do.
26.03.
20.00 Uhr
CiS-Gebetstreffen im Gasthaus "Thalner Bär",
Thalheim
So.
29.03.
09.30 Uhr
Gottesdienst, Achtung: Zeitumstellung
Di.
31.03
09.15 Uhr
Frauengebet
Faustball
LiteraturKafi - Der nächste LiteraturKafi
findet am Dienstag, 31. März 2015, zwischen 14.30 und 19.30 Uhr im Begegnungszentrum Chrischona statt.
Ziel ist es, christliche Literatur und Sachbücher zu tauschen, holen und bringen. Kaffee
und Kuchen laden zu diversen Begegnungen,
Unterhaltungen und Gesprächen ein. Es sind
auch neue Bücher vorhanden.
Kontaktperson: Heidi Horlacher,
86 76.
079 213
VEREINE
KULTURGRUND
Am Freitag, 27. März
2015, ab 19.00 Uhr findet das fünfte Schinznacher Hallenfaustballturnier
in der Mehrzweckhalle
Schinznach-Dorf
statt.
Zehn Mannschaften kämpfen um den Turniersieg. Die Faustballer der
Männerriege Schinznach-Dorf hoffen auf zahlreiche Unterstützung und freuen sich auf viele
Fans. Eine kleine Festwirtschaft wird geführt.
SPIELGRUPPE
NACH-BAD
CHÄFERLITREFF IN SCHINZ-
Tag der Offenen Tür
Die Spielgruppe Chäferlitreff in Schinznach-Bad
lädt interessierte Eltern
und ihre Kinder herzlich
zum Tag der offenen Tür
ein.
Schweizen. Die etwas andere Lesung. Mit
Charles Lewinsky und Co.
Freitag, 27. März 2015, 20.00 Uhr, Aula
Schinznach-Dorf
Szenische
Lesung:
Charles
Lewinsky, Judith Stadlin und
Michael van Orsouw präsentieren Texte aus dem Buch
SCHWEIZEN. Büchertisch. AbGRUND mit Brot, Würstli und
Kuchen.
Eintritt: Mitglieder CHF 20.00,
Nichtmitglieder CHF 30.00, bis 25 Jahre frei.
Der KulturGRUND und die Bibliothek heissen
Interessierte herzlich willkommen. Zusätzliche
Informationen: www.grundschinznach.ch.
Nächste Veranstaltung: Sonntag, 19. April,
17.00 Uhr, Ref. Kirche Schinznach-Dorf, Konzert "Harfe und Orgel".
Dienstag
21.04. 08.45 - 11.15 Uhr
Freitag
24.04. 08.45 - 11.15 Uhr
Innenspielgruppe für 3 - 5-Jährige
Mittwoch
22.04. 08.45 - 11.15 Uhr
Waldspielgruppe für 3 - 5-Jährige
Donnerstag 23.04. 09.00 - 11.00 Uhr
Innenspielgruppe für Kleinkinder ab 2 Jahren
Treffpunkt für die Innen- und die Waldspielgruppe ist das reformierte Kirchgemeindehaus
am Pfarrweg 12 in Schinznach-Bad.
Anmeldungen oder Fragen nimmt Andrea
Lindblom unter
078 810 79 84 oder [email protected] entgegen.