Nummer 7 · Jahrgang 26 1. April 2015 Landsberger Echo Amtsblatt der Stadt Landsberg Inhaltsverzeichnis Ostern, wenn der Lenz erwacht, jubelt jedes Kind und lacht, denn zu dieses Tages Feier gibt es bunte Ostereier. Amtliche Bekanntmachungen3 Nichtamtlicher Teil 12 Aus der Stadt Landsberg 13 Aus den Ortschaften Ortschaft Landsberg Ortschaft Queis Ortschaft Reußen Ortschaft Sietzsch Ortschaft Spickendorf Ortschaft Schwerz Ortschaft Niemberg Ortschaft Oppin Ortschaft Braschwitz Ortschaft Peißen Ortschaft Hohenthurm 16 22 23 24 25 25 25 27 29 29 30 Kirchliche Nachrichten 32 Veranstaltungen34 Anzeigenteil34 Impressum Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich wünsche Ihnen, auch im Namen des Landsberger Stadtrates, der Ortsbürgermeister, der Landsberger Stadtverwaltung und der Redaktion Ihres Amtsblattes „Landsberger Echo“, ein schönes und frohes Osterfest sowie erholsame Feiertage im Kreise Ihrer Familien. Ihr Olaf Heinrich Bürgermeister der Stadt Landsberg Nächste Ausgabe Mittwoch, 15. April 2015 Redaktionsschluss Dienstag, 31. März 2015 Übernächste Ausgabe Mittwoch, 6. Mai 2015 Redaktionsschluss Mittwoch, 22. April 2015 © Winnie Pooh / PIXELIO www.stadt-landsberg.de 11 Amtlicher Teil -2- Die Liste der Rufnummern der Landsberger Stadtverwaltung finden Sie im nichtamtlichen Teil auf Seite 12. Nr. 7/2015 Nr. 7/2015 -3- Amtlicher Teil Stadtrat Bauausschuss Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Bauausschusses der Stadt Landsberg Am Dienstag, dem 14. April 2015 um 18.00 Uhr findet in den Räumlichkeiten des Bürgerhauses der Stadt Landsberg, Köthener Str. 1a in Landsberg, eine öffentliche mit anschließender nicht öffentlicher Sitzung des Bauausschusses statt. Tagesordnung öffentliche Sitzung Punkt 1: Eröffnung der Sitzung Punkt 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Punkt 3: Feststellung der Tagesordnung Punkt 4: Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2015 Punkt 5: Vorbereitung der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Landsberg am 23.04.2015 Punkt 6: Bauangelegenheiten Punkt 7: Anfragen und Informationen Tagesordnung nicht öffentliche Sitzung Punkt 1: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Punkt 2: Feststellung der Tagesordnung Punkt 3: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung vom 17.03.2015 Punkt 4: Vorbereitung der nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates Landsberg am 23.04.2015 Punkt 5: Beratung zu Bauanträgen Punkt 6: Bauangelegenheiten Punkt 7: Anfragen und Informationen gez. Ch. Gobst Vorsitzender Bauausschuss Kultur- und Sportausschuss Veranstaltungskalender 2015 Datum 02.04.2015 02.04.2015 03.04.2015 Uhrzeit 18:00 Uhr 18:00 Uhr 15:00 Uhr 03.04.2015 04.04.2015 04.04.2015 04.04.2015 04.04.2015 04.04.2015 04.04.2015 04.04.2015 05.04.2015 19:00 Uhr 11:00 Uhr 15:00 Uhr 18:00 Uhr 18:00 Uhr 18:00 Uhr 18:30 Uhr 19:00 Uhr 15:00 Uhr 05.04.2015 05.04.2015 05.04.2015 06.04.2015 10.04.2015 10.04.2015 10.04.2015 11:00 Uhr 15:00 Uhr 19:00 Uhr 15:00 Uhr 17:30 Uhr 20:00 Uhr (Einlass 19:30 Uhr) 18:00 Uhr 18.04.2015 9:00 Uhr 30.04.2015 17:00 Uhr 30.04.2015 18:00 Uhr 03.05.2015 10:00 Uhr Veranstaltung Osterfeuer Ostertanz Es ist vollbracht - Gottesdienst zur Sterbestunde Jesu Osterfeuer Osterführung Osterführung Osterfeuer Osterfeuer Osterfeuer Osterfeuer Osterfeuer Kaffeeplausch für Jung und Alt Veranstalter Freiwillige Feuerwehr Braschwitz Freiwillige Feuerwehr Schwerz Ev. Kirchengemeinde Gollma Ort Kirche Gollma Freiwillige Feuerwehr Gollma Doppelkapelle und Museum Romanische Doppelkapelle Doppelkapelle und Museum Romanische Doppelkapelle Freiwillige Feuerwehr Gütz Freiwillige Feuerwehr Oppin Freiwillige Feuerwehr Zwebendorf/Reußen Freiwillige Feuerwehr Spickendorf Freiwillige Feuerwehr Queis Alte Brennerei Niemberg Dorfgemeinschaftshaus „Alte Brennerei“ Osterführung Doppelkapelle und Museum Romanische Doppelkapelle Osterführung Doppelkapelle und Museum Romanische Doppelkapelle Osterfeuer Freizeitverein Eismannsdorf Sportplatz Niemberg Theaterfahrt „Schwanensee“ Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Opernhaus Halle Osterfeuer Kindertagesstätte „Knirpsenland“ Reußen hinter dem Sportplatz Rockparty live - Junge Bands spie- Alte Brennerei Niemberg Dorfgemeinschaftshaus len für junge Leute - Ein festival „Alte Brennerei“ junger Musik Der pazifische Feuerring- mit Kin- Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Stadt- und Schulbibliothek/ dern und Fahrrädern um den PaGymnasium Landsberg zifik Arbeitseinsatz des Vereins Alte Brennerei Niemberg Dorfgemeinschaftshaus „Alte Brennerei“ Walpurgisnacht Jugendclub & T(h)urmgeister Hohenthurm Hohenthurm, Am Steinbruch (Jugendclub, T(h)urmgeister) Walpurgisfeuer Freiwillige Feuerwehr Sietzsch, hinter dem Rodelberg Frauenverein Lohnsdorf Maibaumsetzen und Volksfest im Alte Brennerei Niemberg Dorfgemeinschaftshaus Park - traditioneller Festumzug „Alte Brennerei“ Amtlicher Teil -4- Nr. 7/2015 Veranstaltungstermine melden Weitere Termine von Vereinen/Institutionen der Stadt Landsberg können dem Kultur- und Sportausschuss für den Veranstaltungskalender 2015 gemeldet werden: Tel. 034602 24947 oder per E-Mail: [email protected] Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Ordnungsausschusses der Stadt Landsberg Tag: Dienstag, 21.04.2015 Uhrzeit: 18:30 Uhr Sitzungsort: Gaststätte „Goldener Löwe“, Lutherplatz 2, 06188 Landsberg Tagesordnung öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung durch den Vorsitzenden 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Kontrolle des Protokolls vom 20.11.14 4. Beratung Schulzentrum Landsberg 5. Sonstige Informationen gez. Falk Hübner Vorsitzender Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg Am Donnerstag, 16.04.2015 um 19.00 Uhr, findet in der Gaststätte „Goldener Löwe“ eine Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 7. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 8. Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 18 hinsichtlich der Traufhöhe 9. Informationen aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 2. Bauangelegenheiten 3. Grundstücksangelegenheiten 4. Anfragen und Informationen gez. Harald Kliche Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Queis Am Dienstag, 21.04.2015 um 19.00 Uhr, findet in der Gaststätte „Zur Eiche“ im OT Queis eine Sitzung des Ortschaftsrates Queis statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Anfragen der Bürger 6. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 7. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 8. Informationen des Ortsbürgermeisters 9. Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates 10.Sonstige Informationen Tagesordnung der nicht öffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Georg Scheuerle Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch Am Montag, 13.04.2015 um 19.00 Uhr, findet im Büro der Ortschaft Sietzsch eine Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Maßnahmeliste 2016 – 2020 7. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 8. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 9. Informationen der Ortsbürgermeisterin 10.Anfragen der Ortschaftsräte 11.Vorbereitung der nächsten Sitzung des Stadtrates Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Heike Liebl Ortsbürgermeisterin Nr. 7/2015 -5- Amtlicher Teil Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Spickendorf Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg Am Montag, 20.04.2015 um 18.15 Uhr, findet in der Freiwilligen Feuerwehr/Gemeindezentrum Spickendorf eine Sitzung des Ortschaftsrates Spickendorf statt. Am Donnerstag, 16.04.2015 um 19.00 Uhr, findet im Feuerwehrgebäude, An den Teichen 8, 06188 Landsberg OT Niemberg, eine Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Anfragen der Bürger 6. Maßnahmeliste 2016 – 2020 7. Dorfputz 8. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 9. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 10.Informationen aus dem Stadtrat 11.Informationen aus den Ausschüssen (BA, FA, HA) 12.Informationen des Ortsbürgermeisters 13.Anfragen und Informationen der Ortschaftsräte sowie Diskussion 14.Wiedervorlagen 15.Sonstiges Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle vom 16.03.2015 5. Einwohnerfragestunde 6. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 7. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 8. Maßnahmeliste 2016 - 2020 9. Vorbereitung der nächsten Stadtratssitzung 10.Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Christian Kupski Ortsbürgermeister Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. W.-St. Menzel Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Oppin Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz Am Montag, 20.04.2015 um 19.00 Uhr, findet in der Freiwilligen Feuerwehr, Ernst-Thälmann-Straße in 06188 Landsberg OT Schwerz eine Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz statt. Treffpunkt ist 18:00 Uhr im Dammendorfer Park. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Maßnahmeliste 2016 – 2020 7. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 8. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 9. Informationen der Ortsbürgermeisterin 10.Anfragen der Ortschaftsräte Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. B. Bunge Ortsbürgermeisterin Am Dienstag, 21.04.2015 um 18.30 Uhr, findet im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr, Dessauer Str. 2 a, 06188 Landsberg, OT Oppin eine Sitzung des Ortschaftsrates Oppin statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Maßnahmeliste 2016 – 2020 7. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 8. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 9. Informationen aus der letzten Sitzung des Stadtrates 10.Informationen des Ortsbürgermeister 11.Sonstiges Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Bauangelegenheiten gez. B. Frischmuth Ortsbürgermeister Amtlicher Teil -6- Nr. 7/2015 Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Braschwitz Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm Am Donnerstag, 16.04.2015 um 19.00 Uhr, findet in der Alten Schule im Ortsteil Braschwitz eine Sitzung des Ortschaftsrates Braschwitz statt. Am Montag, 13.04.2015 um 19.00 Uhr, findet im Gemeindezentrum Hohenthurm eine Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 7. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 8. Anfragen der Ortschaftsräte 9. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Klaus Rothe Ortsbürgermeister Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Bestätigung des Sitzungsprotokolls der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Auswertung der letzten Stadtratssitzung 7. Anfragen der Ortschaftsräte 8. Vorstellung und Beratung der Kreuzungsvereinbarung PO 159 9. Maßnahmeliste 2016 – 2020 10.Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 11.Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 12.Netzentwicklungsplan Strom 2024 13.Beschluss zum Informationsrecht des Ortsbürgermeisters 14.Vorbereitung auf die nächste Stadtratssitzung 15.Sonstiges Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten 3. Sonstiges Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Peißen gez. A.-J. Wolff Ortsbürgermeister Am Mittwoch, 15.04.2015 um 19.00 Uhr, findet im Versammlungsraum des Gemeindezentrums eine Sitzung des Ortschaftsrates Peißen statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. BÜ Peißen km 6,1 (L 167) und BÜ km 6,5 – Lindenring – Projektvorstellung 7. Beratung zu den geplanten Änderungen des Flächennutzungsplanes 8. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 9. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg 10.Beratung zu mittelfristigen Investitionensplanung 11.Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Frank Stolzenberg Ortsbürgermeister Das Ordnungsamt informiert Wichtige Informationen für Hundehalter Immer wieder kommt es bei Hundehaltern, in Bezug auf die Anmeldeformalitäten, zu Irritationen. Ab wann bin ich eigentlich Hundehalter? Ab wann muss ein Hund angemeldet werden? Was muss ich beachten? Bereits im Januar 2009 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt das „Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“ (GefHuG) beschlossen. Zum 1. März 2009 ist das Gesetz in Kraft getreten. Hundehalter und Hundeführer haben danach viel „Neues“ zu beachten. Nachfolgend möchten wir auch darauf hinweisen, dass mit dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuG), der Gesetzgeber auf die u.a. durch Medienberichte über Beißvorfälle beeinflusste geänderte Wahrnehmung der durch Hunde gegebenen Gefahren in der Bevölkerung reagiert und eine Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe geschaffen hat, mit der bereits einer möglichen Gefahr, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sein kann, begegnet werden soll. Darüber hinaus sollen durch Hunde verursachte Schäden besser und angemessen ausgeglichen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist jedem Hundehalter grundsätzlich zuzumuten, sich vor der Aufnahme der Hundehaltung oder dem Beginn einer (erlaubnispflichtigen) Zucht - die Ausdruck seiner freien Willensentscheidung ist - über die hieraus entstehenden Kosten zu informieren um ggf. auch vor dem Hintergrund seiner finanziellen Leistungsfähigkeit und notwendiger Formalitäten, die Entscheidung zu überdenken. Nr. 7/2015 Welche Pflichten hat ein Hundehalter? Die Halterin oder der Halter eines Hundes ist gemäß § 15 Absatz 3 GefHuG verpflichtet, der nach diesem Gesetz zuständigen Behörde unverzüglich nach Aufnahme der Hundehaltung folgende Angaben und Unterlagen zu übermitteln: - das Geschlecht, das genaue Geburtsdatum des Hundes, - das genaue Datum der Aufnahme der Hundehaltung, - Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes, - die Kennzeichnung des Transponders, (Gemäß § 2 Abs. 2 GefHuG ist jede Person oder Stelle die einen Hund hält, verpflichtet, diesen spätestens sechs Monate nach der Geburt durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit einem Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) kennzeichnen zu lassen) - die Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung. (Gemäß § 2 Abs. 3 GefHuG ist die Halterin oder der Halter des Hundes verpflichtet, spätestens drei Monate nach der Geburt eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten) Die Aufnahme der Hundehaltung schließt hier durchaus auch eine Erweiterung der bereits bestehenden Hundehaltung durch Nachzucht, Neuerwerb o.ä. mit ein, da hierdurch eine neue Aufnahme der Hundehaltung erfolgt. Wer ist Hundehalter? Ab wann ist man Halter eines Hundes? Halter im Sinne des Gesetzes ist grundsätzlich, wer a) das Bestimmungsrecht über das Tier hat („Aufenthaltsort“), b) aus eigenem Interesse für den Unterhalt des Tieres aufkommt („Futter und Pflege“), c) den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich beansprucht, d) das Risiko des Verlustes des Tieres trägt. Was ist mit sogenannten „Hobbyzüchter“? Müssen Hundewelpen auch angemeldet werden, wenn diese u.a. veräußert oder abgegeben werden sollen? Alle neugeborenen Hundewelpen müssen unverzüglich angemeldet werden, auch wenn die Absicht besteht, diese schnell zu veräußern bzw. abzugeben! Für sogenannte „Hobbyzüchter“, für den in aller Regel nicht bereits mit der Deckung der Hündin absehbar ist, wann und vor allem an wen Sie die Welpen vermitteln können, wird die Haltereigenschaft daher von vornherein aufgrund des § 2 Absatz 4 Satz 1 der TierschutzHundeverordnung (TierSchHuV) angenommen. Aufgrund dieser Regelung sind Hundehalter frühestens nach über acht Wochen überhaupt berechtigt, die Welpen vom Muttertier zu trennen, um deren normale Entwicklung nicht zu gefährden; Verstöße hiergegen können gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 TierSchHuV mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden. Bis wann muss ein Hund angemeldet werden, nach dem die Haltung aufgenommen wurde? Durch den Gesetzgeber wurde hier als Zeitpunkt der Anmeldung der Begriff unverzüglich gewählt. Hierdurch wird bereits nach allgemeinem Verständnis des Begriffes „unverzüglich“ deutlich, dass Hundehalter im Prinzip sofort zum Handeln verpflichtet sind. Die Rechtsprechung geht hier regelmäßig als Obergrenze von einer Frist von maximal 2 Wochen aus. Innerhalb dieses Zeitraumes kann es jedem Hundehalter durchaus zugemutet werden, die Anmeldeformalitäten - nach u.U. erfolgter Rechtsberatung und ausreichender Überlegungsfrist - durchzuführen bzw. die Hundehaltung im Ergebnis aufzugeben. -7- Amtlicher Teil Was müssen Hundehalter beachten, wenn Sie den Hund abgeben (z. B. durch Veräußerung)? Jeder Hundehalter ist nach § 15 Abs. 4 Satz 1 GefHuG verpflichtet, die Behörde über die Abgabe der Tiere zu unterrichten. Dies gilt auch bei Hundewelpen im Alter von über 8 Wochen, welche vom Muttertier getrennt werden (z. B. durch Veräußerung). Was müssen Hundehalter beachten, wenn ihr Hund verstorben ist und sie einen neuen Hund holen? Viele Hundehalter sind der irrigen Meinung, dass sie ihren neuen Hund nicht anmelden müssen, da sie ja durch den alten verstorbenen Hund sowieso ihre Hundesteuern bezahlten und diese dann einfach weiter bezahlen, ohne den neuen Hund anzumelden. Diese Auffassung ist falsch. Seit jeher ist es auch in der Steuersatzung der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt geregelt, dass der verstorbene Hund abgemeldet werden muss und dabei die Hundemarke abgegeben werden muss. Entsprechende Formulare und Vordrucke erhalten Sie im Bürgerservice der Stadt Landsberg. Wenn Sie noch weitere Fragen zum Thema Hunde haben, steht Ihnen der Bürgerservice der Stadt Landsberg gern zur Verfügung. Das Ordnungsamt Amtlicher Teil -8- Sonstiges Neufassung der Satzung des AZV Westliche Mulde über die Erhebung von Anschlussbeiträgen für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen und über die Kostenerstattung für Anschlusskanäle (Beitragssatzung) Aufgrund der §§ 8,11,45 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S.288) und der §§ 9 und 16 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) vom 09.10.1992 (GVBI. LSA S.730) und der §§ 6,6b und 6c des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) gemäß Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBI. LSA S. 406) in den jeweils aktuellen Fassungen sowie der Neufassung der Verbandssatzung vom 06.06.2005 zuletzt geändert mit der Satzung zur 4. Änderung der Neufassung der Verbandssatzung vom 07.11.2011 und der Neufassung der Entwässerungssatzung vom 10.11.2008 zuletzt geändert mit der 1. Änderung der Neufassung vom 08.06.2009 hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Westliche Mulde in der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2015 die folgende Satzung beschlossen ARTIKEL 1. Allgemeines §1 Allgemeines (1) Der AZV erhebt nach Maßgabe dieser Satzung a) Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die zentralen öffentlichen Abwasseranlage gemäß Entwässerungssatzung § 1 Absatz 1 Nr. 1 (Abwasserbeitrag), b) Kostenerstattungen für Anschlusskanäle (Grundstücksanschlüsse). (2) Abwasserbeiträge sind der Herstellungsbeitrag I und der Herstellungsbeitrag II. Der Herstellungsbeitrag I wird für Grundstücke erhoben, die zum Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) am 15.06.1991 über keinen Anschluss an eine bestehende, nicht lediglich provisorische zentrale öffentliche Abwasserbehandlungsanlage verfügten. Der Herstellungsbeitrag II (Besonderer Herstellungsbeitrag) wird für Grundstücke erhoben, die bis mindestens zum Inkrafttreten des KAG-LSA am 15.06.1991 über einen Anschluss an eine bestehende, nicht lediglich provisorische zentrale öffentliche Abwasserbehandlungsanlage verfügten bzw. die die Möglichkeit der Inanspruchnahme hatten. 2. Abwasserbeitrag §2 Grundsatz (1) Der AZV erhebt, soweit der Aufwand nicht auf andere Weise gedeckt wird, für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen Abwasserbeiträge zur Abgeltung der durch die Inanspruchnahme oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Leistungen entstehenden besonderen wirtschaftlichen Vorteile. (2) Die Abwasserbeiträge decken nicht die Kosten für die Grundstücksanschlusskanäle (Hausanschlüsse). §3 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die jeweilige zentrale öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können, wenn a) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen, Nr. 7/2015 b) sie - ohne dass für sie eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist —nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung im Verbandsgebiet zur Bebauung oder gewerblichen Nutzung anstehen. (2) Grundstücke unterliegen auch dann der Beitragspflicht, wenn sie nicht Bauland im Sinne des Abs. 1 sind, aber tatsächlich an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wurden. (3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im bürgerlich — rechtlichen Sinne. Ist ein vermessenes und im Grundbuch eingetragenes bürgerlich- rechtliches Grundstück nicht vorhanden, gilt die von dem Beitragspflichtigen zusammenhängend genutzte Fläche als Grundstück. Der Beitragspflichtige ist in diesem Fall verpflichtet, die Grundstücksgröße nachprüfbar, insbesondere durch amtliche Dokumente, nachzuweisen. §4 Beitragsmaßstab (1) Der Abwasserbeitrag für die Schmutzwasserbeseitigung wird nach einem nutzungsbezogenen Flächenmaßstab berechnet. Bei dessen Ermittlung werden für das erste Vollgeschoss 25 % und für jedes weitere Vollgeschoss 15 % der Grundstücksfläche angesetzt. Als Vollgeschoss gelten alle Geschosse, die nach § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.06.1994 in seiner Fassung von 2001 (BauO LSA a. F.) als Vollgeschosse definiert waren. Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,60 m über der Geländeoberfläche (Fläche, die sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder aus der Baugenehmigung ergibt, sonst die natürliche Geländeoberfläche) hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben, wobei Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, hierbei unberücksichtigt bleiben. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, gelten nicht als Geschosse. Als Vollgeschoss gelten auch Geschosse, die nicht die vorgesehene Höhe (Satz 4 dieses Absatzes) aufweisen, wenn vor, bei oder nach Errichtung eine Nutzung genehmigt worden ist, die den Nutzungsmöglichkeiten eines Vollgeschosses entsprechen, oder eine solche Nutzung nach Errichtung geduldet worden ist und diese Nutzung noch geduldet wird. Ist im Einzelfall eine Geschosszahl wegen der Besonderheiten des Bauwerkes nicht feststellbar, werden bei gewerblich und industriell genutzten Grundstücken und bei allen in anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je vollendete 2,30 m der Höhe des Bauwerkes (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss gerechnet. Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt. (2) Als beitragsfähige Grundstücksfläche gilt: a) bei Grundstücken, die insgesamt im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB, innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, der für das Grundstück die bauliche oder gewerbliche/industrielle Nutzbarkeit festsetzt, bzw. bei Grundstücken, die teilweise im Geltungsbereich eines solchen Bebauungsplanes und teilweise innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, b) bei Grundstücken, die teilweise im Bereich eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB und im übrigen im Außenbereich liegen, die Teilfläche im Bereich des Bebauungsplanes oder der Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB, c) bei Grundstücken, für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht und die teilweise innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 Bau GB) und im übrigen im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch die Fläche zwischen der jeweiligen Straßengrenze und einer Linie die im gleichen Abstand von 40 m dazu verläuft, Nr. 7/2015 d) bei Grundstücken, die über die sich nach b) und c) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen der der Straßenseite zugewandten Grundstücksseite und einer Linie hierzu, die in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, der der übergreifenden Bebauung oder übergreifenden gewerblichen Nutzung entspricht, e) bei Grundstücken, für die der Bebauungsplan sonstige Nutzung ohne oder mit nur untergeordneter Bebauung festgesetzt oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( § 34 BauGB) so genutzt werden (z. B. Dauerkleingärten, Schwimmbäder, Campingplätze, Festplätze - nicht aber Friedhöfe, Sportplätze oder Flächen für die Landwirtschaft) sowie bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan Wochenendhausgebiet festsetzt, 65% der Grundstücksfläche, f) bei Grundstücken die im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen und für die durch rechtsverbindliche Planfeststellung, Betriebsplan oder einen diesen Maßnahmen ähnlichen Verwaltungsakt eine der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist (z.B. Abfalldeponie, Untergrundspeicher o.ä.), die Fläche des Grundstücks, auf die sich die Planfeststellung, der Betriebsplan oder der Verwaltungsakt erstreckt und die dadurch abwasserrelevant nutzbar sind, g) bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan Friedhofs- und Sportplatznutzung festsetzt oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 Bau GB) so genutzt werden, und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan landwirtschaftliche Nutzung festsetzt, die Grundfläche der an die zentrale öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl von 0,2, h) bei allen anderen bebauten Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) die Grundfläche der an die zentralen öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Gebäude geteilt durch die Grundflächenzahl von 0,2. In den Fällen g) und h) wird die ermittelte Fläche diesen Gebäuden so zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils im gleichen Abstand von den Außenwänden der Gebäude verlaufen, wobei bei einer Überschreitung der Grundstücksgrenze durch diese Zuordnung eine gleichmäßige Flächenergänzung auf dem Grundstück erfolgt. Ist die so errechnete und zugeordnete Vorteilsfläche größer als das Buchgrundstück, ist nur die Fläche des Buchgrundstücks maßgebend. (3) Als Zahl der Vollgeschosse gilt bei Grundstücken a) die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, die darin festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse, b) für die im Bebauungsplan anstelle einer Vollgeschosszahl die Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt ist, in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten im Sinne von § 11 Abs. 3 Bau NVO die durch 3,5 und in allen anderen Baugebieten die durch 2,3 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe auf ganze Zahlen abgerundet, c) für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen, sondern nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist, die durch 3,5 geteilt höchstzulässige Baumassenzahl auf ganze Zahlen abgerundet, d) auf denen nur Garagen oder Stellplätze oder eine Tiefgaragenanlage errichtet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss, e) für die in einem Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen oder die Baumassenzahl bestimmt ist, der in der näheren Umgebung überwiegend festgesetzt und/oder tatsächlich vorhandene Berechnungswert nach a) bis c); f) für die kein Bebauungsplan besteht und die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, - wenn sie bebaut sind, die Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse, - wenn sie unbebaut sind, die Zahl der in näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse g) die im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse, h) auf denen die Zahl der Vollgeschosse nach a), b) bis d) bzw. f) oder die Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl nach b) -9- Amtlicher Teil bzw. c) überschritten wird, die tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse bzw. die sich nach der tatsächlich vorhandenen Bebauung ergebenen Berechnungswerte nach b) bzw. c), i) für die der Bebauungsplan sonstige Nutzung ohne oder nur mit untergeordneter Bebauung festsetzt (z.B. Dauerkleingärten, Schwimmbäder, Camping - und Festplätze sowie Friedhöfe) oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden, die Zahl von einem Vollgeschoss. (4) Auf Grundstücke die im Bereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6 und § 34 Abs. 4 und § 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan) liegen, sind zur Feststellung der Zahl der Vollgeschosse die Vorschriften entsprechend anzuwenden, wie sie bestehen für 1.Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind; 2. die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält §5 Beitragssatz (1) Der Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag I beträgt: 10,23 Euro/m2 (2) Der Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag II beträgt: 2,12 Euro/m2 §6 Beitragspflichtige (1) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Ist das Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Art 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch belastet, ist anstelle des Eigentümers der Inhaber dieses Rechts beitragspflichtig. Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigentümers der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner, bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. §7 Entstehung der Beitragspflicht (1) Die Beitragspflicht für den Herstellungsbeitrag I entsteht, sobald das Grundstück an die öffentliche Einrichtung gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer.1 der Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes Westliche Mulde(EWS) (die zentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Vorfluter nach Behandlung in einer biologisch arbeitenden Kläranlage) angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der ersten wirksamen Satzung. (2) Im Falle des § 3 Abs. 2 entsteht die Beitragspflicht mit dem tatsächlichen Anschluss der auf dem Grundstück vorhandenen Baulichkeit, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. (3) Die Beitragspflicht für den Herstellungsbeitrag II entsteht mit Inkraftreten der ersten wirksamen Beitragssatzung für die entsprechenden Sachverhalte zum 01.01.2010. (4) Ändern sich nachträglich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände und erhöht sich dadurch der Vorteil für das angeschlossenen Grundstück, so entsteht unter Anrechnung bisher geleisteter Beiträge eine weitere Beitragspflicht für einen zusätzlichen Beitrag gemäß den satzungsrechtlichen Bestimmungen. §8 Vorausleistung Auf die künftige Beitragsschuld können angemessene Vorausleistungen verlangt werden, sobald mit der Durchführung der Maßnahme begonnen worden ist. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht mehr beitragspflichtig ist. Ist die Beitragsschuld 3 Jahre nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheides noch nicht entstanden, kann die Vorausleistung zurückverlangt werden, wenn die zentrale Amtlicher Teil - 10 - öffentliche Schmutzwasseranlage bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht benutzbar ist. Der Rückzahlungsanspruch ist ab Erhebung der Vorausleistung mit 2 v. H. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank jährlich zu verzinsen. §9 Veranlagung, Fälligkeit Der Abwasserbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Das gleiche gilt für die Erhebung einer Vorausleistung. § 10 Ablösung In Fällen, in denen die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, kann die Ablösung durch Vertrag vereinbart werden. Die Höhe des Ablösungsbetrages ist nach Maßgabe des in § 4 bestimmten Beitragsmaßstabes und des in § 5 festgesetzten Beitragssatzes zu ermitteln. Durch Zahlung des Ablösungsbetrages wird die Beitragspflicht endgültig abgegolten. § 11 Billigkeitsregelungen (1) Die durchschnittliche Größe der Wohngrundstücke beträgt 876 m2. Übergroß ist ein Wohngrundstück, wenn die Durchschnittsgröße um mehr als 30 % überschritten wird. Demgemäß ist ein Wohngrundstück übergroß, wenn es mehr als 1138 m2 beitragsfähige Fläche besitzt. Übergroße Wohngrundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen, werden bis zu einer beitragsfähigen Fläche von 1138 m2 voll und mit der restlichen Fläche nur zur Hälfte veranlagt. (2) Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die zentralen öffentlichen Abwasseranlagen auslösen oder nicht angeschlossen werden dürfen und auch tatsächlich nicht angeschlossen sind, bleiben beitragsfrei. Der Beitragsfreiheit solcher Gebäude oder selbstständiger Gebäudeteile ist dergestalt Rechnung zu tragen, dass die beitragsfreien Gebäude oder selbstständigen Gebäudeteile bei der Feststellung der Zahl der Vollgeschosse nach § 4 Abs. 3 und 4 unberücksichtigt bleiben. (3) Werden Grundstücke landwirtschaftlich im Sinne von § 201 BauGB oder als Wald genutzt, ist der Beitrag solange zinslos zu stunden, wie das Grundstück zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebes genutzt werden muss. Dies gilt auch für die Fälle der Nutzungsüberlassung und Betriebsübergabe an Familienangehörige im Sinne von § 15 Abgabenordnung. Bei bebauten und tatsächlich angeschlossenen Grundstücken und Teilflächen davon gilt die Stundungsverpflichtung nur, wenn die Bebauung ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung dient und die öffentliche Einrichtung nicht in Anspruch genommen wird, wobei eine Entsorgung von Niederschlagswasser in durchschnittlich unbedeutender Menge unberücksichtigt bleibt. (4) Der Beitrag ist auch zinslos zu stunden, solange Grundstücke als Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes genutzt werden oder Grundstücke oder Teile davon aus Gründen des Naturschutzes mit einer Veränderungssperre belegt sind. 3. Kostenerstattung für Anschlusskanäle § 12 Höhe und Entstehen des Erstattungsanspruches (1) Die Aufwendungen für die Herstellung und Erneuerung der Anschlusskanäle werden über einen Einheitssatz dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. Es ist festgelegt, dass Abwasserleitungen, die nicht in der Mitte der Straße verlaufen, als in der Straßenmitte verlaufend gelten. (2) Für einen Hausanschluss bis DN 250 ist pro Meter Baulänge ein Einheitssatz von 173,00 Euro/m zu entrichten. Bei Hausanschlüssen größer DN 250 erfolgt die Abrechnung gegen- Nr. 7/2015 über dem Anschlussnehmer gemäß den tatsächlich angefallenen Kosten. Die Aufwendungen für die Herstellung eines Umschlusses eines vorhandenen Hausanschlusses auf eine neu hergestellte Abwasseranlage sind über einen Einheitssatz in Höhe von 367,00 Euro zu entrichten. Der Umschluss erfolgt, wenn festgestellt wird, dass der vorhandene Hausanschluss gemäß Entwässerungssatzung sich in einem bautechnisch einwandfreien Zustand befindet. (3) Die Kosten für die Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung der Anschlusskanäle werden nach tatsächlichem Aufwand gegenüber dem Anschlussnehmer abgerechnet. (4) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der Beendigung der Maßnahme. (5) Die §§ 6,8, 9 und 10 gelten entsprechend. 4. Gemeinsame Vorschriften für Beiträge und Kostenerstattungen § 13 Billigkeitsmaßnahmen Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder teilweise erlassen werden. Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen von Ansprüchen aus dem Abgabenschuldverhältnis gelten die §§ 218 bis 223, 224 Abs. 1 und 2, §§ 225, 226, 227 Abs. 1, §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. § 14 Auskunfts- und Anzeigepflicht (1) Die Beitragspflichtigen und ihre Vertreter haben dem AZV jede Auskunft zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlich ist. (2) Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, dem AZV für die Höhe der Schuld maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen — Auskunft zu erteilen. (3) Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist dem AZV vom Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. (4) Sind auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Berechnung der Abgabe beeinflussen, so hat der Grundstückseigentümer dies unverzüglich dem AZV schriftlich anzuzeigen. Dieselbe Verpflichtung besteht für jeden, der solche Anlagen neu schafft, ändert oder beseitigt. § 15 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 16 Abs. 2 Ziff. 2 KAG-LSA handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig a) entgegen § 14 Abs. 1 und § 3 Abs. 3 die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlichen Auskünfte nicht erteilt oder b) entgegen § 14 Abs. 2 die für die Festsetzung und Erhebung der Abgabe maßgeblichen Veränderungen nicht unverzüglich meldet oder die für die Ermittlung des Umfangs der Veränderungen erforderliche Hilfe verweigert oder c) entgegen § 14 Abs. 3 den Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück nicht innerhalb eines Monats schriftlich angezeigt oder d) entgegen § 14 Abs. 4 nicht unverzüglich schriftlich anzeigt, dass Anlagen auf dem Grundstück vorhanden sind bzw. geschaffen, geändert oder beseitigt werden, die die Berechnung der Abgabe beeinflussen und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 16 Abs. 3 KAG-LSA mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Nr. 7/2015 - 11 - (3) Die Anwendung von Zwangsmitteln richten sich nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes von Sachsen-Anhalt sowie des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (§ 53 ff.) in der jeweils gültigen Fassung. ARTIKEL II § 16 Inkrafttreten Die vorstehende Satzung tritt rückwirkend zum 05.10.2013 in Kraft. Bitterfeld-Wolfen, 10.03.2015 - - - - Amtlicher Teil Erstellung von Investitions- und Rentabilitätsrechnungen Erstellung von Kalkulationen Durchsetzung und Begleitung von Vollstreckungsmaßnahmen Ansprechpartner für Banken, Wirtschaftsprüfer, Versicherungen, Kommunen und Kunden Wir erwarten von Ihnen: - Abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaftslehre oder vergleichbare kaufmännische Qualifikation - Mehrjährige relevante Berufserfahrung in einer Führungsaufgabe im kaufmännischen Bereich - Kompetenz, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsbereitschaft - Teamfähigkeit, Flexibilität und Organisationsgeschick - Versierter Umgang mit MS-Office - Führerschein - Klasse B Wir bieten: - Eine unbefristete Vollzeitstelle (40 h/Woche) - Vergütung nach Entgeltgruppe 9 TVöD Öffentliche Stellenausschreibung des AZV Westliche Mulde Der Abwasserzweckverband Westliche Mulde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er ist für die Abwasserentsorgung von ca. 70.000 Einwohnern zuständig. Das Entsorgungsgebiet umfasst Teile der Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Saalekreis mit einer Fläche von 211 km2. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine fachlich kompetente Persönlichkeit für die Funktion als Kaufmännischer Leiter (m/w) Ihre Aufgabenschwerpunkte: - Betriebswirtschaftliche Begleitung von Prozessen und Entscheidungen - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen - Erarbeitung von Investitions-, Finanz- und Wirtschaftsplänen - Verantwortlich für Liquiditätsplanung und Liquiditätsmanagement Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse und Beurtei-lungen) senden Sie bitte bis zum 17.04.2015: AZV Westliche Mulde OT Bitterfeld, Berliner Str. 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen oder per E-Mail an: [email protected] Bei Einsendung der Unterlagen per Post sind diese mit „Bewerbung“ zu kennzeichnen. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eine Eingangsbestätigung der Bewerbung erfolgt nicht. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Unterlagen nach gegebener Zeit entsprechend den Datenschutzbestimmungen vernichtet. Für weitere Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen die Geschäftsführung des AZV Westliche Mulde, Tel. 03493 302158, zur Verfügung. IMPRESSUM „Landsberger Echo“ Das Amtsblatt der Stadt Landsberg (Sachsen-Anhalt) mit öffent-lichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung erscheint zweimal monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenfrei verteilt. -Herausgeber: Stadtverwaltung Landsberg, Köthener Str. 2, 06188 Landsberg - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (03535) 489 - 0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Der Bürgermeister der Stadt Landsberg, Herr Olaf Heinrich - Verantwortlich für Textbeiträge: sind die Verfasser. Amtsblatt-Redaktion: Stadt Landsberg, Bürgerservice, Tel. (034602) 24984, Fax: 24988, E-Mail: [email protected] - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Beitrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Leserbriefe und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Gewähr. Des Weiteren behält sich die Redaktion vor, Manuskripte nicht sinnentstellend zu kürzen bzw. redaktionell zu bearbeiten. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht. Nichtamtlicher Teil - 12 - Nr. 7/2015 Nr. 7/2015 - 13 - Nichtamtlicher Teil ■ Blutspendetermine ■ Apothekennotdienste in Landsberg Freitag, den 24.04.2015, von 16.00 bis 19.30 Uhr in der Freiwilligen Feuerwehr Oppin, Dessauer Straße 1 Dienstag, den 28.04.2015, von 16.30 bis 19.30 Uhr im Gemeindezentrum Peißen, Gewerbehof 1 Niemberg, den 17.04.2015 Landsberg, den 18.04.2015 Peißen, den 22.04.2015 Landsberg, 28.04.2015 ■ Büro Stadtsanierung Burgstätten-Apotheke, Alte Zollstraße 3 Sonnen-Apotheke, Merseburger Str. 1 Halle-Center, Saarbrücker Straße 1 Aurora-Apotheke, Leipziger Straße 4 Ansprechpartner Sanierungsträger: Herr Neßlage BauBeCon Sanierungsträger GmbH Anne-Conway-Straße 1, 28359 Bremen Telefon: 0421 32901-25, Fax: 0421 3290111 Das Sanierungsbüro ist zu erreichen unter: Tel.: 034602 4004911; Fax: 034602 4004919 Markt 1, 06188 Landsberg Bauberatung: Frau Sparfeld Gloria Sparfeld Architekten & Ingenieure Halberstädter Straße 12, 06112 Halle Telefon: 0345 3880965; Fax: 0345 3880966 Sprechzeiten: Dienstag, 14.04.2015 sowie nach Vereinbarung Schulen Sieger im Wettbewerb: Gymnasium Landsberg richtet Junior-Ingenieur-Akademie ein Gymnasium Landsberg gehört zu den acht Gewinnern im bundesweiten Wettbewerb - Deutsche Telekom Stiftung ermöglicht Anschubfinanzierung - Junior-Ingenieur-Akademie bietet Technikbildung in der Mittelstufe - Verzahnung von Schule, Wissenschaft und Wirtschaft Bonn/Landsberg, 11. März 2015. Jetzt ist es offiziell: das Gymnasium Landsberg richtet ab dem Schuljahr 2015/16 eine JuniorIngenieur-Akademie ein. Die Schule konnte sich mit ihrem Konzept gegen Bewerber aus ganz Deutschland im Junior-Ingenieur-Akademie Wettbewerb der Deutsche Telekom Stiftung durchsetzen. Mit der Anerkennung als Junior-Ingenieur-Akademie ist eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000 Euro verbunden. Die Junior-Ingenieur-Akademie ist ein Projekt der Telekom-Stiftung. Ziel ist es, junge Menschen für die Berufswelt von Ingenieuren zu begeistern, ihnen den Übergang von der Schule zur Hochschule zu erleichtern und individuelle Kompetenzen frühzeitig zu fördern. Dazu kooperieren die Schulen mit Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft, die den Jugendlichen die Möglichkeit geben, die im Unterricht erworbenen Kenntnisse praktisch anzuwenden. Die Junior-IngenieurAkademie ist als zweijähriges Wahlpflichtfach angelegt und richtet sich an Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Mittelstufe. Die offizielle Anerkennung der Schule und den sieben weiteren Gewinnern findet im Rahmen der Jahrestagung 2015 der Junior-Ingenieur-Akademie am 17. und 18. April in Karlsruhe statt. Die neuen Akademien starten zum Schuljahr 2015/2016. Das bundesweite Netzwerk umfasst dann insgesamt 75 Schulen. Eine Übersicht über alle Schulen mit Junior-Ingenieur-Akademien und weitere Informationen finden Sie unter www.telekom-stiftung.de/jia. Ansprechpartner für die Presse: Marion Ayasse Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Deutsche Telekom Stiftung Telefon: 0228 18192021 E-Mail: [email protected] Die Bergschule Landsberg sagt „DANKE“ Bereits zum dritten Mal führte die Firma Ilka Kluge, Telefonservice und Sportartikelvertrieb aus Lödla in Thüringen, erfolgreich eine Sponsorenaktion für unsere Schule durch. Sie fand innerhalb kurzer Zeit mehrere Unternehmen unserer Region, die bereit waren, unsere Grundschule mit der Anschaffung qualitativ hochwertiger Sportartikel und diversem Zubehör für die Unterrichtsgestaltung zu unterstützen. Wir möchten uns auf diesem Wege noch einmal bei Ihnen bedanken: Zahnarztpraxis Frau Barbara Becker, Landsberg Fahrschule Volker Denkewitz, Landsberg Firma Böhme Medizintechnik Berlin, Landsberg RTM Brandschutztechnik Rohnke ABG Landsberg GmbH & Co. KG, Landsberg Im Namen der Schüler und Lehrer - an alle Sponsoren ein herzliches DANKE! Die Schulleitung der Bergschule Landsberg Klein- und Familienanzeigen JETZT auch ONLINE gestalten und schalten! anzeigen.wittich.de Nichtamtlicher Teil - 14 - Museum und Doppelkapelle Mit Kita, Schule und Hort auf der Suche nach dem Frühling Nr. 7/2015 Stadt- und Schulbibliothek Die Stadt- und Schulbibliothek Landsberg informiert Öffnungszeiten Montag u. Freitag 10.00 Uhr – 14.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag 9.00 Uhr – 18.00 Uhr Homepage: www.bibliotheken-im-saalekreis.de Veranstaltungen Blick in die Sonderausstellung „Die Tierwelt im Kinderbuch“ Der Frühling und seine Feste richten den Blick ab April auch wieder auf die zahlreichen Frühlingsbräuche. Veranstaltungen zu Bräuchen, Sagen und Geschichten rund um den Kapellenberg sind schon seit vielen Jahren sehr beliebt bei den Kindern des Landsberger Hortes. Im letzten Jahr startete ein Schulprojekt der Regenbogenschule Landsberg zur selben Thematik. Lag der Fokus der Veranstaltungen im vergangenen Jahr verstärkt auf dem Osterfest und Entdeckungen rund um die Doppelkapelle, wird in diesem Jahr die Sonderausstellung „Die Tierwelt im Kinderbuch“ der Ausgangspunkt für Entdeckungen in der Natur und für Geschichten rund um das Pfingstfest sein. Die Sonderausstellung mit Buchillustrationen von Heinz-Helge Schulze, in Kombination mit diversen Tierpräparaten aus den Beständen des Landsberger Museums, lockte im März auch schon die 3. Klassen der Landsberger Grundschule „Bergschule“ ins Museum „Bernhard Brühl“. Hier passte die Thematik der Sonderausstellung perfekt zum Thema „Tiere“ im Unterrichtsfach „Gestalten“. Die Kinder holten sich vielfältige Anregungen für die eigene Arbeit. Auf die Ergebnisse darf man gespannt sein. Sobald die Temperaturen steigen, steht auch schon bei der Kita „Spatzennest“ in Gollma ein Ausflug ins Museum auf dem Plan. Dann können die Fünf- und Sechsjährigen sehr naturgetreu gezeichnete Tiere, Pflanzen und deren Umwelt in aller Ruhe betrachten und später beim Spaziergang wiedererkennen. Denn nur wer sich für die Natur interessiert, ist später bereit sie zu schützen und zu erhalten. Für Kindergärten, Schulen und Horte aus allen Landsberger Ortsteilen ist der Eintritt ins Museum übrigens kostenfrei. Unter Tel. 034602 20690 können Besuche auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Lassen Sie sich heute übrigens nicht „in den April schicken“, sprich scherzhaft täuschen und „zum Besten halten“. Die Hintergründe für diesen Frühlingsbrauch, ausgerechnet am 1. April andere zu verulken und hereinzulegen sind nicht mehr eindeutig zu klären. Die Redensart „April, April, der weiß nicht was er will“ ist vielen geläufig. Mal schickt er Sonne, dann wieder Regen, Hagel oder Schnee. Er veralbert uns sozusagen genauso, wie wir unsere Nächsten mit Aprilscherzen veralbern. Ein anderer Erklärungsversuch ist die Verlegung des Neujahrstages vom 1. April auf den 1. Januar, im Zusammenhang mit einer Kalenderreform des französischen Königs Karl IX. im Jahre 1564. Einige Untertanen konnten sich das neue Datum angeblich nicht merken und wollten immer noch am 1. April Neujahr feiern. Diese wurden von den anderen als „Aprilnarren“ verspottet und mit lustigen Lügengeschichten hinters Licht geführt. Aber so ganz genau werden wir es wohl nie erfahren, warum uns gerade heute wieder jemand „in den April schicken“ wird. Und so sehr wir auch „auf der Hut sein“ werden, wird es demjenigen gewiss gelingen. Inge Fricke, Museum Landsberg 10.04.2015 - 18.00 Uhr Der pazifische Feuerring mit Kindern und Fahrrädern um den Pazifik Von der russischen Halbinsel Kamtschatka bis nach Neuseeland und von Südamerika bis nach Alaska zieht sich die geologisch und vulkanisch aktivste Zone der Erde – der Pazifische Feuerring. Über 40.000 Kilometer rund um den Pazifischen Ozean. Ausgehend von Kamtschatka, ihrer Zweitheimat, haben sich Elena Poddubnaya und Oliver Schmidt zusammen mit ihren Kindern Jakob (4) und Arthur (2) und ihren Fahrrädern auf den Weg gemacht, um die schönsten und aktivsten Feuerberge entlang der Pazifikküste zu besuchen. Nach dem ersten Jahr, knapp 10.000 Kilometern und den bereisten Regionen Kamtschatka, Japan, China, den Philippinen und Indonesien sind sie zu Gast in Deutschland und geben den ersten Zwischenbericht. Oliver Schmidt und Elena Poddubnaya nutzen die Zeit der Winterpause in Deutschland und zeigen den ersten Zwischenbericht ihrer Reise um den pazifischen Feuerring am 10. April 2015 in der Stadtbibliothek Landsberg/ Mehrzweckraum Gymnasium. Eintritt pro Person: 8 Euro; erm. 4 Euro (Kinder/Schüler) Anmeldung in der Bibliothek Nr. 7/2015 - 15 - 14.04.2015 - 14 bis 16 Uhr An die Spiele, fertig, los! Wir spielen gemeinsam Gesellschaftsspiele & Computer-Spiele & Konsolenspielein deiner Bibliothek. Theaterfahrt 06.04.2015 - 15.00 Uhr Schwanensee Ballett von Ralf Rossa – Opernhaus Halle Abfahrt Bus: 13.40 Uhr Altenheim TwsD Landsberg 13.55 Uhr Gütz Karten: Preis Busfahrt: 25,30 Euro Bestellung/Bezahlung: Altenheim – Tel. 809934 Bibliothek - Tel. 20638 Anmeldeschluss: 30.03.2015 Pjotr I. Tschaikowskis SCHWANENSEE war das erste Ballett, das Nichtamtlicher Teil Ballettdirektor und Chefchoreograf Ralf Rossa im März 1999 auf die hallesche Ballett-Bühne brachte. In dieser Spielzeit feiert das Ballett Rossa gut 15 Jahre danach das Revival einer der erfolgreichsten Produktionen. Für nahezu alle Mitglieder der heutigen Compagnie ist diese Choreografie neu – bis auf Michal Sedláãek als Prinz sowie Denise Dumröse, Ludivine Dutriez-Revazov und Zdenko Galaba, die als Interpreten der bis 2005 auf den Spielplan verbliebenen Choreografie von damals nun erneut zu erleben sind. Das große Handlungsballett wird spannend wie ein Krimi erzählt: Den Prinzen zieht es von der realen Welt zum geheimnisvollen Schwanensee in eine Traumwelt, in der Odette, seine tote Geliebte, lebt. Als er sich in das Mädchen Odile verliebt, kann er sich dennoch nicht endgültig von Odette trennen und für die reale Odile entscheiden. Das nutzt seine eifersüchtige Erzieherin aus, die die Liebe des Prinzen zu beiden Frauen zerstören will. Dafür ist ihr jedes Mittel recht ... Aufführungsdauer: 2h mit Pause (Quelle: http://buehnen-halle.de, vom 11.03.2015) Aus der Landsberger Geschichte Unsere Schulen (6) M. & A. Messerschmidt Die Schule(n) in Landsberg 1945 - 1991 1945 bestimmte im Mai Bürgermeister Sabisch (mit Zustimmung des amerikanischen Kommandanten), das 1939 eingeweihte HJ-Heim als Mühlbergschule (Abb. 1) zu nutzen. Die beiden alten Schulgebäude wurden danach zu dringend benötigtem Wohnraum umgebaut. Am 1.10. begann der Unterricht wieder mit neuen Inhalten und Zielen, ohne NS-Lehrer und Schulbücher. Erstmals erhielt die Schule auch eine Sporthalle, die ehem. Fahnenhalle des Zuckerfabrikanten Schmidt in der Bahnhofstraße. 1950 vereinten sich nach der Kommunalreform die drei Grundschulen der Stadt zur Zentralschule Landsberg mit den Außenstellen Gütz und Gollma. Direktor wurde Erich Ballmann, seit 1948 Lehrer in Gütz. Der bisherige Rektor Wernicke ging in den Ruhestand. Um 1952 wurde zur Minderung der Raumnot eine Baracke der ehem. Zuckerfabrik am jetzigen Museumseingang angebaut (Abb. 2). 1956 ging aus der Zentralschule die 10-klassige Mittelschule hervor. Für die neue 9. und ab 1957 10. Klasse (auch für Schüler aus Sietzsch und Hohenthurm) fehlten jedoch Klassenräume. So wurde das Nebengebäude auf dem Pausenplatz (Toilettenanbau) z. T. im Nationalen Aufbauwerk/NAW (Abb. 3) aufgestockt. Der Beitrag der Schüler, sie trugen die unterhalb der Schule bereitgestellten Mauersteine zum Bauplatz. 1964 standen mit dem Ergänzungsbau neben der Mühlbergschule (Abb. 4) 12 weitere Klassenräume zur Verfügung. Damit waren die Voraussetzungen für die Einführung des Fachunterrichtsraumsystems gegeben. Die geplante Übergabe des Neubaus zum 1.9.63 hatte sich infolge Bauverzögerungen verschoben. Am 18.10.64 wurde der Schule der Name „Valentina Tereschkowa“ verliehen. Nach dem Besuch der sowjetischen Kosmonautin (erste Frau im All) am 18.10.63 in Landsberg hatte die Stadt einen entsprechenden Antrag bei der sowjetischen Botschaft in Berlin eingereicht. Nach der Wende entfernte man diesen Namen aus unbekannten Gründen. 1971 nahm der VEB Maschinen und Apparatebau (MAB) am 1. September das Zentrum für den polytechnischen Unterricht der Klassen 7-10 in Betrieb. 1991 waren der Unterricht und die Einrichtung nicht mehr aktuell und wurden „abgewickelt“, der Betrieb später ebenfalls. 1979 verbesserten sich mit Übergabe der neuen Halle am Sportplatz die Bedingungen für den Sportunterricht erheblich. Die kleine Halle in der Bahnhofstraße nutzte von da an die Unterstufe (Kl. 1 - 4), abends auch Vereine der Stadt. 1983 wurde nach 2-jähriger Bauzeit am Sportplatz die neue Schule mit 24 Unterrichts- und weiteren Funktionsräumen eingeweiht (Abb. 5). Im Neubau bezogen die Klassen 5 - 10, im Ergänzungsbau auf dem Mühlberg die Unterstufe, ihr neues Domizil. Jetzt waren die Raumprobleme in Landsberg endgültig überwunden, die Außenstellen folglich überflüssig. Danach wurde in Gollma der Klinkerbau zu Wohnungen umgebaut und die beiden alten Schulgebäude privatisiert, ebenso das Grundstück in Gütz. In der verlassenen Bergschule richtete die Stadt den Schulhort und die Zentrale für das Kabelfernsehen ein, 1992 zudem das Museum „Bernhard Brühl“, das zuvor in der Bahnhofstraße ansässig war. Das Kollegium der Oberschule Landsberg 1963 Ballmann, Erich Hoffmann, Erika Becher, Melanie Hoffmann, Horst Bonczek, Ingrid Kolb, Erna Dänicke, Günther Krüger, Astrid Georgi, Horst Kühne, Peter Geselle, Margarete Liesau, Hannelore Geselle, Uwe Löhn, Christa Günther, Liesbeth Löhn, Kasimir Hahnemann, Klaus Maiwald, Elfriede Elvira Schinköthe (Pionierleiterin) Müller, Martha Reichert, Gerhard Oehmig, Antje Richter, Herbert Oehmig, Margot Sawallisch, Elisabeth Omler, Hannelore Schymon, Astrid Orlet, Ulrike Stross, Christel Petry, Erich Unger, Arthur Petry, Ingeborg Wagner, Kurt Pirog, Hans Wilhelm, Fritz Recknagel, Wolfgang Zillmann, Karin Curt Schumacher (Hausmeister) Nachtrag zu Teil 5, Bild 5: Auf dem Foto von Frau I. Schmidt (geb. Kalmus, 2. Mädchen v. l. oben) ist der Lehrer Herr Tarnow. Die Schüler gehörten zu den ersten, die 1945 in der Bergschule eingeschult wurden. Nichtamtlicher Teil - 16 - Nr. 7/2015 5) POS „Valentina Tereschkowa“ um 1985 1) Mühlbergschule um 1950 Ortschaft Landsberg Herzlichen Glückwunsch 2) Mühlbergschule mit Barackenanbau 3) NAW-Urkunde 1956 4) Erweiterungsbau von 1964 (Foto 2014) Landsberg am 01.04. am 01.04. am 01.04. am 02.04. am 03.04. am 03.04. am 04.04. am 06.04. am 06.04. am 07.04. am 08.04. am 08.04. am 09.04. am 10.04. am 10.04. am 11.04. am 12.04. am 12.04. am 13.04. am 14.04. am 14.04. am 17.04. am 21.04. am 21.04. am 22.04. am 24.04. am 24.04. am 24.04. am 25.04. am 26.04. am 26.04. am 26.04. am 27.04. am 27.04. OT Gollma am 01.04. am 04.04. am 07.04. am 12.04. am 13.04. am 15.04. am 16.04. Frau Irene Fischer Frau Rosmarie Goldstein Frau Irmgard Meiling Herrn Wiedolf Boesener Frau Sigrid Mederake Frau Gisela Richter Herrn Wolfgang Pawusch Herrn Dieter Richter Frau Helga Siermann Herrn Siegfried Mücke Frau Lieselotte Goldstein Frau Rosemarie Gruß Herrn Manfred Rausch Frau Ilse Mähnert Herrn Jörg-Rainer Steinke Herrn Wolfgang Schwabe Frau Brigitte Herzog Herrn Gotthard Kronberg Frau Lydia Richter Herrn Erich Polley Frau Gisela Willing Frau Ingrid Rothe Frau Christa Klammer Frau Brigitte Kleinert Frau Gerda Hilgermann Frau Edith Ebensing Herrn Walter Franz Herrn Ingo Pauli Frau Waltraud Jurkschat Frau Gertraud Bichoel Frau Gisela Dittmann Frau Helga Kaminski Frau Liselotte Paetz Frau Ingeborg Stoffers zum 88. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 80. Geburtstag Frau Steffi Winkert Frau Ilse Sägling Frau Ingrid Stuchlik Frau Else Gwenner Frau Grete Schmidt Herrn Werner Stuchlik Herrn Lothar Schütze zum 94. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 76. Geburtstag Nr. 7/2015 - 17 - am 19.04. Frau Rosemarie Lehmann am 22.04. Herrn Robert Weiß am 24.04. Frau Gudrun Knothe am 27.04. Frau Ruth Weiß am 29.04. Herrn Kurt Schröter am 30.04. Herrn Otto Berner OT Gütz am 03.04. Herrn Alfons Fiedler am 03.04. Frau Margrit Kaps am 03.04. Frau Erna Kiesche am 04.04. Frau Herta Laue am 04.04. Frau Gundelar Stoye am 06.04. Herrn Erhard Töpe am 08.04. Frau Kristina Görting am 09.04. Herrn Jürgen Ahrt am 10.04. Frau Hortense Müller am 11.04. Herrn Udo Elste am 11.04. Frau Regina Höhne am 12.04. Herrn Heinz-Rüdiger Nebelung am 12.04. Herrn Walter Sieber am 13.04. Frau Giesela Goldstein am 13.04. Frau Charlotte Lehmann am 13.04. Frau Magdalena Schmidt am 13.04. Frau Ursula Teutschbein am 18.04. Frau Gabriele Finke am 19.04. Herrn Reiner Häßler am 25.04. Frau Elfriede Ebensing am 25.04. Herrn Heiko Quaas OT Reinsdorf am 14.04. Herrn Helmut Käß zum 74. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 72. Geburtstag Die Ortsbürgermeistersprechstunde Das Büro des Ortsbürgermeisters Herrn Kliche ist jeden Dienstag von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Rathaus am Markt 1 besetzt. Vereine und verbände Der LSV hat einen neuen Vorstand gewählt Am Freitag, 13.03.2015 fand die diesjährige Mitgliederversammlung des Landsberger Spaßverein statt. Im Rahmen dieser Versammlung wurde ein neuer Vorstand gewählt. Die anwesenden Mitglieder wählten folgende Personen für die nächsten 2 Jahre in den Vorstand: Renate Wagner, Daniela Ortmann, Kevin Grönitz, René König und Udo Schaaf. Wir wünschen allen gewählten Vertretern viel Glück und Erfolg bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit allen engagierten Mitgliedern, Sponsoren und Unterstützern unseres Vereins. Nach langjähriger Tätigkeit im Vorstand des LSV hat unser Mitglied Carsten Baumgarten auf eine erneute Kandidatur verzichtet. Der Vorstand bedankt sich an dieser Stelle nochmals recht herzlich für seine langjährige Unterstützung und wünscht Carsten für die Zukunft alles erdenklich Gute. In diesem Sinne … ein dreifaches LSV helau, LSV helau, LSV helau Der Landsberger Spaßverein gewinnt unglaublichen Preis Im Rahmen der Verleihung des Comedy Preis 2015 (RTL) gab es die Möglichkeit, sich um ein Treffen mit hochkarätigen Comedystars zu bewerben. Auch der LSV hat sich an dieser Verlosung beteiligt. Am 19.03.2015 erhielt der Vorstand des LSV die freudige Nachricht, dass wir tatsächlich zu den Glückspilzen gehören, die gewonnen ha- Nichtamtlicher Teil ben. Als wir dann die Namen hörten verschlug es uns erst einmal komplett die Sprache. Wir haben ein Event mit Cindy aus Marzahn und Mario Barth gewonnen! Vom positiven Schock erholt, begannen sofort die Vorbereitungen. Da sich unser Präsident an diesem Tag in seinen wohlverdienten Urlaub verabschiedet hatte, erfolgte die grobe Planung telefonisch mit ihm auf dem Flughafen. Am Samstag, 16.05.2015 ab 19.00 Uhr im „Goldenen Löwen“ Landsberg werden Cindy aus Marzahn und Mario Barth gemeinsam mit dem LSV einen unvergesslichen Abend verbringen und das Landsberger Publikum mit ihren Darbietungen verzücken. Der Kartenvorverkauf für diese Veranstaltung findet am Dienstag, 07.04.2015 um 19.00 Uhr im „Goldenen Löwen“ Landsberg statt. Es werden ausschließlich an diesem Abend Karten verkauft, telefonische Nachfragen im Vorfeld sowie gewünschte Reservierungen werden nicht angenommen! Wir freuen uns auf dieses Event und werden Sie an dieser Stelle über alles Weitere informieren. Bleiben Sie immer schön lustig und denken Sie dran: Jeder Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag! In diesem Sinne verbleibe ich mit einem dreifachen LSV helau, helau, helau … Udo Schaaf Vorstand Frauentagsparty 2015 – es war wieder super! Am 07.03.2015 und 14.03.2015 fand wieder unsere ultimative Frauentagsparty im Gasthof „Goldener Löwe“ statt. Zahlreiche begeisterte Frauen waren mit von der Partie. Die Show eröffnete diesmal unser Momo und sein geklonter Halbbruder Reinhard, genannt Benny. Die Musik vom DJ Collection-Team kam bei den Frauen super an und die Tanzfläche war immer voll. Nach der ersten Tanzrunde kamen die „gestandenen Hausmänner“ und heizten dem Publikum mit ihrem ersten Tanz „Guten Morgen Sonnenschein“ ein. Dieses Jahr war das Jahr der Tänze, wie zum Beispiel Putzfrauen mit Schwanensee und ein bisschen Volksmusik „Rock Mi und Sing a Lied für di …“. Als Gäste waren die Tänzerinnen vom Spaßverein, die Lady Buggs, dabei, die mit unseren gestandenen Hausmännern einen Tanz („Atemlos“) innerhalb von 24 Stunden einstudiert hatten. Der Haupttanz der Lady Buggs war auch supi. Die Höhepunkte des Abends waren noch einmal die gestandenen Hausmänner mit ihrem letzten Tanz, z. B. „Lady Marmelade und Can Can“, wo die Fetzen flogen. Eine Stripper-Show, der dritte geklonte Bruder von Momo und Benny, beendete das gelungene Programm. Gegen 3:00 Uhr fand die Party ihr Ende. Es war wieder eine Super-Superparty und es geht auch schon an die Planung für die Frauentagsparty 2016. Der Landsberger Spaßverein e. V. und der Handballverein Landsberg sagen Danke an alle Mitwirkenden des Programms, an die Gothaer Versicherung Udo Schaaf, den Gasthof „Goldener Löwe“, dem Nagelund Kosmetiksalon Susanne Ludwig, der HWS Landsberg Torsten Weise, LABEA und dem Friseursalon Nicole Dreßler. Natürlich auch ein großes Dankeschön an das begeisterte Publikum. Und Tschüss, bis zum nächsten Jahr sagen die „gestandenen Hausmänner“ aus Landsberg - Benny, Thomas B., Robert, Rocco, Thomas L., Alex, Carsten und Momo! LSV helau und Sport frei! PS: Die nächsten Termine für die Frauentagsparty 2016 sind am 05.03.2016 in Brehna, am 12.03.2016 und am 19.03.2016 in Landsberg! Der SSV 90 Landsberg, Abteilung Fußball informiert Spielansetzungen 1. Herren – Landesklasse 6 11.04.15 15:00 Uhr SV Spora (H) Nichtamtlicher Teil - 18 - 2. Herren – Kreisliga Staffel 2 11.04.15 13:00 Uhr SV Höhnstedt (H) Alte Herren 02.04.15 18:00 Uhr SV Rotation Halle (H) 10.04.15 18:00 Uhr VfB Zscherndorf (H) Frauen – Regionalklasse Süd Staffel 2 12.04.15 14:00 Uhr Germania Hergisdorf (H) A-Junioren – Landesliga Staffel 4 12.04.15 11:00 Uhr JSG Riestedt/Conatal (H) D-Junioren – 1. Kreisklasse Staffel 2 12.04.15 09:00 Uhr JSG Merseburg II (A) E-Junioren – 1. Kreisklasse Staffel 2 11.04.15 10:00 Uhr TSV Niemberg (A) 18.04.15 09:00 Uhr Wettiner SV (H) F-Junioren – 1. Kreisklasse Staffel 2 04.04.15 09:00 Uhr FSV Bennstedt (A) 11.04.15 09:00 Uhr FSV Bennstedt (H) Rückblick Herrenmannschaften Ein Sieg und eine Niederlage am 19. Spieltag Während die zweite Mannschaft des SSV mit leeren Händen den Heimweg antreten musste, konnte Landsbergs Erste drei Zähler entführen. Die Reserve verlor ihr Auswärtsspiel in Löbejün am Ende deutlich mit 5 : 2. Nach einem 2 : 0-Rückstand zur Pause gelang Johannes Mai in der 62. Minute der Anschlusstreffer. Daraufhin ließen die Gastgeber drei Treffer folgen und entschieden so die Begegnung zu ihren Gunsten. Marcus Rauscher gelang mit dem 5 : 2 in der 87. Spielminute nur noch Ergebniskosmetik. Die Erstvertretung gewann nach Toren von Mannschaftskapitän Clemens Darmochwal und Björn Berger ihre Begegnung gegen die ESG Halle knapp mit 2 : 1. Nach der verdienten Landsberger Führung in der 33. Minute gelang dem Gastgeber kurz vor dem Pausenpfiff per Freistoß der Ausgleich (44‘). Björn Berger belohnte das unermüdliche Anrennen des gegnerischen Gehäuses zwei Minuten vor Spielende. Im Nachsetzen konnte er die Eingabe des eingewechselten Raik Gallrein zum vielumjubelten Siegtreffer über die Linie drücken (88‘). Drei kassiert und drei eingeschenkt Die ersatzgeschwächte zweite Mannschaft des SSV verliert im Vorspiel gegen eine verstärkte Zscherbener Reserve mit 0 : 3. Landsbergs Zweite rutscht damit auf den sechsten Tabellenplatz. Die Erstvertretung hingegen konnte das Vorspielergebnis drehen und gewann seinerseits souverän mit 3 : 0 gegen die Gäste aus Mücheln. Robert Berbig sorgte in der 17. Minute für die 1 : 0-Halbzeitführung. Nur drei Minuten nach Wiederbeginn erhöhte Raik Gallrein mit seinem ersten Saisontreffer auf 2 : 0 (48‘). Der eingewechselte Jens Schlauch war gerade fünf Minuten auf dem Feld, ehe er mit dem 3 : 0 (84‘) den Endstand markierte. Dies war bereits sein viertes Jokertor in dieser Saison. Weitere Informationen und Bilder zu den Mannschaften finden Sie unter www.ssv90-landsberg.de und www.facebook.com/ssv90landsberg. Nr. 7/2015 wieder auf Erfolgskurs. Als besonders wertvoll ist dabei der klare 33 : 26-Auswärtserfolg beim amtierenden Meister vom VfB Bad Lauchstädt einzuordnen. Davor gelangen schon zwei sichere Siege gegen den HSV Sangerhausen und die TSG Querfurt. Durch diese Erfolge erhielten sich die Männer weiterhin die Chance auf Platz drei in der Liga. Auch die dritten Männer kommen immer besser in Form. Mitte März gelang den Herren um das Trainerduo Böhnisch/Möritz ein überzeugender 25 : 18-Heimerfolg gegen den Tabellendritten der Kreisklasse, die SG Chemie Zeitz. Mit einer sehr guten Leistung wurde der Gast aus dem Süden des Landes klar bezwungen. Damit verbesserten sich die Männer in der Tabelle auf Platz sechs und haben somit den Anschluss an das breite Tabellenmittelfeld hergestellt. Die kommenden Osterfeiertage werden handballfrei sein, lediglich die ersten Männer bestreiten am Vorosterdonnerstag ihr Nachholspiel bei der SG Kühnau. Und nach dem Osterfest geht dann die Saison in ihre Endphase, dann werden die Weichen für die Endplatzierungen in den Ligen gestellt. Dabei hofft der Landsberger HV auf die Unterstützung seiner zahlreichen Fans und Handballfreunde in den Heim- und auch Auswärtsspielen seiner Mannschaften. Zu den bevorstehenden Osterfeiertagen wünscht der Landsberger HV allen Handballfreunden, den Sponsoren aller Mannschaften und seinen Mitgliedern ein frohes Osterfest. Übersicht der kommenden Heimspiele des Landsberger HV Zeitraum 1. bis 19. April 2015 1. Männer – Sachsen-Anhalt Liga 19.04.2015, 16:00 Uhr LHV – BSV 93 Magdeburg Frauen – Bezirksliga Süd 19.04.2015, 14:00 Uhr LHV – BSV Fichte Erdeborn Spielbezirksübergreifende männl. Jugend A 12.04.2015, 14:00 Uhr LHV – SV Blau-Rot Coswig Eventuelle Spielverlegungen nach Redaktionsschluss konnten nicht berücksichtigt werden. Weitere Infos und Bilder, auch zu den Auswärtsspielen aller Mannschaften, finden Sie unter http://www.facebook.com/landsbergerhv Landsberger Damen erreichen wie im Vorjahr Bezirkspokalfinale Mit einem sicheren 28 : 17-Sieg gegen den BSV Fichte Erdeborn erkämpften sich die Landsberger Handballdamen den erneuten Einzug in das Pokalfinale des Spielbezirkes Süd. Als Pokalverteidiger treffen die LHV-Frauen im Finale auf den Absteiger aus der Landesliga und derzeitigen Tabellenzweiten der Bezirksliga Süd, die Spielgemeinschaft Weißenfels/Großgrimma. Der neue Pokalsieger wird in zwei Spielen Anfang Mai ermittelt. In den beiden Punktspielen der Liga konnte jedes Team jeweils in der Halle des Gegners gewinnen. Landsberg gewann in Weißenfels mit 23 : 22 und die Spielgemeinschaft mit 24 : 19 in Landsberg. Zum Finale werden die Karten nunmehr neu gemischt. Wieder in der Erfolgsspur zurück ist die zweite Männermannschaft in der Bezirksliga Süd. Nach einer kurzen Schwächephase zum Beginn des Jahres 2015 ist die Mannschaft von Coach Ingo Theile nunmehr Einen sicheren 33 : 12-Heimerfolg erspielten sich die zweiten Männer am 14. Spieltag der Bezirksliga Süd gegen die TSG Gymnasium Querfurt. Nr. 7/2015 - 19 - SSV 90 Landsberg - Abteilung Leichtathletik Leichtathletik Informationen und Ergebnisse 10. Hallensportfest von Turbine Halle — Brandbergehalle/22.02.2015 Für unseren SSV 90 gab es 3 Siege durch Jonas Pfeiffer (M8) im 50-m-Lauf (8,67 s) Marius Prinzler (M11) im 800-m-Lauf (2:42.14 min.) Aron Beuchelt (M12) im 60-m-Lauf (8,70 s) Ein respektables Ergebnis für unsere kleine Mannschaft. Nichtamtlicher Teil mit der Ehrennadel des Leichtathletikverbandes Sachsen-Anhalt ausgezeichnet. Dazu unseren herzlichen Glückwunsch und weiterhin viel Erfolg! H.-G. Körner Abt. Leichtathletik Weitere Ergebnisse: Jungen AK 8: Jonas Pfeiffer: Weitsprung Platz 2 (3,12 m) 400-m-Lauf Platz 5 (88,25 s) 3-Kampf Platz 3 (755 Punkte) Jungen M11: Marius Prinzler: 3-Kampf Platz 5 (1067 Punkte) 4 x 100-m-Staffel Platz 3 (63,39 s) Besetzung: Marius Prinzler, Jonas Peuch, Malte Klingner, Christof Pohl Jungen M 12: Leon Poltersdorf: 800-m-Lauf Platz 3 (2:48,49 min.) Hochsprung Platz 4 (1,18 m) Hallensportfest des PSV Bernburg — Brandbergehalle/28.02.2015 Startberechtigt waren die Altersklassen ab 12 Jahre aufwärts. Für uns gab es folgende Ergebnisse: Doppelsieg durch Aron Beuchelt (AK12) im 60-m-Lauf (8,73 s) und im Weitsprung (4,43 m). Im 200-m-Lauf der AK MU18 belegten unsere Starter Patrick Hensel (26,92 s) und Nicolas Schulz (27,98 s) die Plätze 2 und 3. Patrick Hensel wurde im 60-m-Lauf mit guten 7,90 s Dritter. Lena Prinzler W15 erkämpfte im Kugelstoßen mit 8,99 m den 4. Platz. 18. Schüler - Hallensportfest der LG Merseburg in Halle/14.03.2015 Unsere Sprinter überzeugten! Die besten Leistungen beim Sportfest der LG Merseburg erreichten unsere Sprinter. Die sehr starke Konkurrenz aus Berlin/Brandenburg und Tschechien verlangte allerdings für vordere Platzierungen durchweg persönliche Rekorde. So gewann Aron Beuchelt (M12) die 60 m in der guten Zeit von 8,53 s. Er sicherte sich auch den Sieg im Weitsprung mit 4,73 m. Jonas Pfeiffer (M8) stand ihm nicht nach und gewann den Weitsprung mit 3,26 m und wurde im 50-m-Lauf Zweiter (8,59 s). Am 18.04.2015 beginnt die Freiluftsaison mit der „Bahneröffnung“ in Merseburg. Der SSV Landsberg, Abteilung Tischtennis informiert Weitere Ergebnisse: Mädchen AK 9: 50-m-Lauf: Charlotte Zeigermann — Platz 4 (8,58 s) Jasmin Albrecht — Platz 5 (8,59 s) Mädchen AK 15: Hochsprung: Laura Feistel — Platz 2 (1,40 m) Kugelstoßen: Lena Prinzler — Platz 5 (9,21 m) Jungen AK 9: 50-m-Lauf: Marius Weichert — Platz 5 (8,59 s) Jungen AK 14: 60-m-Lauf: Philip Maas — Platz 3 (8,51 s) Kreisliga Freitag, 10.04. 20.00 Uhr Landsberg 4 – GW Langeneichstädt AUSZEICHNUNGEN Für ihre langjährige Tätigkeit als Kampfrichter und Übungsleiter wurden am 6. März 2015 Sportfreundin Elvira Börner und Sportfreund Dieter Hitziger www.tt-landsberg.de Heimspiele unserer Mannschaften im April Bezirksliga Samstag, 18.04. 13.00 Uhr Landsberg 2 – Domstadt Naumburg Bezirksklasse Samstag, 18.04. 13.00 Uhr Landsberg 3 – LSG Ostrau 3. Kreisklasse Freitag, 17.04. 19.30 Uhr Landsberg 7 – Aufbau Schwerz 6 4. Kreisklasse Freitag, 10.04. 19.30 Uhr Landsberg 8 – TSV Niemberg 2 19.30 Uhr Landsberg 9 – TSV Niemberg Aktuelle Ergebnisse und Tabellen gibt’s im Internet. Bernhard Ertl SSV Landsberg Abteilung Tischtennis Nichtamtlicher Teil - 20 - Nr. 7/2015 Der SSV Landsberg, Abteilung Tischtennis lädt ein Turnier für nichtaktive Spielerinnen und Spieler ab 16 Jahre Wann: Wo: Beginn: Sonntag, 10. Mai 2015 Sporthalle am Gymnasium 10.00 Uhr Teilnahmemeldungen bitte an Bernd Vogt, Tel. 034602 22116 oder an [email protected] Anmeldeschluss: 7. Mai 2015 Die Sieger und Platzierten erhalten kleine Preise. Bitte unbedingt Turnschuhe und Schläger (wenn vorhanden) mitbringen. Meldeschluss am Turniertag bis 9.30 Uhr. Für das leibliche Wohl ist gesorgt! SSV 90 Landsberg Abteilung Tischtennis Osterfeuer in Gollma Datum: Beginn: Ort: Gütz – Wirkungsstätte eines aufrechten Menschen Freitag, 03.04.2015 19:00 Uhr (entzünden) Gelände hinter dem Feuerwehrhaus in Gollma Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Unsere Cocktailbar hat in diesem Jahr wieder geöffnet. Geschäftsanzeigen Zur Erinnerung an den Pfarrer und Schriftsteller Karl Hüllweck Sichern Sie sich Geschäftserfolge in Ihrer Region mit einer Anzeige in Ihrem regionalen Amtsblatt. www.wittich.de Für den 09.05.2015 hat der Förderverein Gützer Kirche e. V. eine Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag des Endes des 2. Weltkrieges und zur Würdigung des Pfarrers Karl Hüllweck anlässlich seines 110. Geburtstags angeregt. Dem Anlass entsprechend ist in der Kirche die Aufführung des Stückes von Karl Hüllweck über das Barlach-Denkmal im Magdeburger Dom mit dem Werktitel „Das Ehrenmal“ vorgesehen. Die Gedenkveranstaltung ist eine Zusammenarbeit der Ev. Kirchengemeinde Landsberg und ihrem Musizierkreis, dem Gymnasium Landsberg, der Kreismusikschule „Carl Loewe“, der Familie Hüllweck und dem Förderverein Gützer Kirche e. V. Nr. 7/2015 - 21 - Zum Programm informieren wir Sie in der nächsten Ausgabe des Landsberger Echos. Karl Hüllweck, Pfarrer und Schriftsteller, am 13. Mai 1905 in Dessau/Anhalt geboren, 1994 in Neustadt/Holstein gestorben, hat von 1939 bis 1945 in Gütz gewirkt und wohnte mit seiner Familie im damaligen Gützer Pfarrhaus. Er verbrachte seine Jugendjahre in Warmbrunn(Cieplice)/ Riesengebirge, erwarb das Abitur in Flensburg, studierte Philologie in München und Theologie in Kiel sowie Jena. Es folgte 1929 das Examen und eine Vikariatszeit in Bernburg. 1930 heiratete er Lisbeth Herrmann, Tochter des Kreisoberpfarrers in Köthen. Aus der Ehe gingen vier Töchter hervor. Ab 1932 war Hüllweck Pfarrer im Anhaltinischen, gerade zu einer Zeit, in der mit der Ära des Nationalsozialismus der Kirchenkampf (die Auseinandersetzung zwischen dem nationalsozialistischen Regime und den christlichen Kirchen in Deutschland) seinen Anfang nahm. Karl Hüllweck trat der Bekennenden Kirche (BK) bei - eine Haltung, die typisch für seinen von Grund auf ehrlichen Charakter war. Die BK, als Oppositionsbewegung evangelischer Christen, verstand sich seit ihrer Gründung im Mai 1934 als einzige rechtmäßige evangelische Kirche in Deutschland, indem sie den Nationalsozialismus und die Lehren der Deutschen Christen (DC) [rassistische, antisemitische und am Führerprinzip orientierte Strömung im deutschen Protestantismus] als unchristliche Irrlehren verwarf (Barmer Theologische Erklärung 1934) und sich gegen staatliche und innerkirchliche Übergriffe auf das christliche Glaubensbekenntnis zur Wehr setzte. In seiner Gützer Zeit genoss Hüllweck wohl den Schutz des damaligen Landsberger Superintendenten. Von 1945 bis 1970 war Hüllweck dann Pfarrer von St. Jakob in Köthen, viele Jahre davon auch als Studentenpfarrer. Dieser Kreis junger Menschen lag ihm am Herzen, weil er hoffte, ihnen eine geistige Brücke über die ersten Nachkriegsjahre schlagen zu können. Hier begann sein literarisches Schaffen. Allmählich wuchs in Karl Hüllweck das Bedürfnis, sich mit den Kriegserlebnissen, der Schuldfrage und den menschlichen Leiden und Verstrickungen auseinanderzusetzen. Durch seine seelsorgerische Tätigkeit hatte er viel Gelegenheit, Menschen zu begegnen und Einblick in ihr Lebensschicksal zu nehmen. Die eindrucksvollsten und erschütterndsten Erlebnisse schrieb er nieder und vereinte sie mit Erinnerungen an Menschen, die sich ihm im Verlaufe seines eigenen Lebens eingeprägt hatten. Insgesamt erscheinen zwischen 1950 und 1981 allein in der Evangelischen Verlagsanstalt 14 Prosabände, darunter auch zwei heitere Werke, die vielen Menschen Freude machten. Hervorzuheben ist des weiteren Hüllwecks Vortragstätigkeit. Er verstand es wunderbar, seine Erzählungen zu lesen. Häufig wurde er zu Kirchentagen, von Kirchgemeinden und zu Tagungen der Evangelischen Akademie eingeladen. Die ehrliche, aufrechte Haltung Karl Hüllwecks und seine engagierte Studentengemeindearbeit erregte auch die Aufmerksamkeit des Ministeriums für Staatssicherheit. Staatssicherheitsdienstliche Infiltration und Verleumdungen in der Öffentlichkeit bedingten die frühzeitige Pensionierung und führten zur Resignation. Verletzt zog er sich zurück. Es kam zu einer tiefgreifenden Isolation und einem frühzeitigen Abschluss seiner literarischen Tätigkeit. Er arbeitete aber an Vorträgen über Ernst Barlach, Käthe Kollwitz und Picasso, hielt Lesungen von Andersen-Märchen und arbeitete weiter an der Evangelischen Akademie mit. Karl Hüllweck begann später sogar noch einmal Stücke zu schreiben, darunter auch jenes über das Barlach-Denkmal im Magdeburger Dom. 1982 übersiedelte das Ehepaar Hüllweck zu einer ihrer Töchter nach Neustadt in Holstein. Im Dezember 1993 starb seine Frau Lisbeth. Schon ein viertel Jahr nach ihrem Tod verließ ihn der Lebenswille, und am 30. März 1994 verstarb auch Karl Hüllweck. Beide sind auf eigenen Wunsch in sachsen-anhaltischer Erde auf dem Friedhof der Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg beigesetzt. 2009 erschien die Neubearbeitung des Theaterstücks „Das Ehrenmal“. Eine dramatische Legende in neun Bildern“, herausgegeben mit Einverständnis der Erben aus dem Nachlass Karl Hüllwecks von Peter Godzik, einem deutschen evangelisch-lutherischer Theologen. Nichtamtlicher Teil Das Spiel dreht sich um die Auseinandersetzung mit Krieg und Gewalt nach der Aufstellung des Magdeburger Mals als den Beginn einer Verleumdungskampagne reaktionärer Kreise gegen Ernst Barlach. Dieses Anti-Kriegs-Denkmal wurde 1929 zum Gedenken an die Gefallenen des Ersten Weltkrieges errichtet. Der preußische Staat, seit der Säkularisierung 1810 Eigentümer des Domes, hatte Barlach beauftragt, eine „Kriegerehrung“ für die „für Kaiser, Gott und Vaterland“ Gefallenen im Magdeburger Dom zu schaffen. Barlach hat diesen Auftrag als eine geistige und künstlerische Herausforderung angenommen - aber ganz anders, als die meisten seiner Zeitgenossen sich das vorstellten. Gegen die nationalistisch und antijüdisch orientierten Kräfte der 1920er Jahre, die „heroische“ Kriegerdenkmäler forderten, bezieht Barlach Position: Kein „Krieger-Denkmal“, sondern ein „Denkzeichen“ gegen den Krieg soll es sein, fernab aller Verherrlichung gefallener Kriegshelden. Barlach will damit die andere, die schreckliche Seite des Krieges sichtbar machen. Vom Chefideologen der NS-Diktatur werden die Figuren des Magdeburger Mals jedoch als „undeutsch“ und „rassefremd“ diffamiert. Der Druck aus der Domgemeinde und dem Evangelischen Konsistorium nimmt zu - wegen Barlachs grundsätzlicher Infragestellung militaristisch-nationalistischer Dogmen, seiner angeblich unchristlichen Haltung zum Krieg und seines Pazifismus. 1934 beantragt der Domgemeinde-Kirchenrat die Entfernung des Denkmals aus dem Dom und seine „Überweisung“ in die Berliner Nationalgalerie, und so geschieht es. Erst 1955 kehrt das „Magdeburger Mal“ an seinen alten Platz im Dom zurück, still und heimlich, als wäre nie etwas gewesen. Freunde Barlachs hatten dafür gesorgt, dass es von Berlin nach Güstrow gelangte, wo es den Zweiten Weltkrieg überdauerte. Erstmalig fand am 16. Januar 1981, dem Gedenktag der Zerstörung Magdeburgs im Januar 1945, ein Friedensgebet vor dem BarlachDenkmal statt. Mitte der 80er Jahre wurden die Friedensgebete am Barlach-Denkmal zum Ort, an dem sich die neu entstandenen Friedens- und Ökologiegruppen im Umfeld der evangelischen Kirche treffen, miteinander beten und sich austauschen. Ab September 1989 finden dann die „Gebete um gesellschaftliche Erneuerung“ im Magdeburger Dom statt. Aus ihnen formieren sich die oppositionellen Gruppen des gewaltfreien Herbstes 1989 in Magdeburg. Barlachs „Denkmal des Krieges im Dom zu Magdeburg“ ist zum Ausgangspunkt von Gebeten für den Frieden geworden. Begonnen hat das 1929 mit einem wachen, kritischen Zeitgenossen und Künstler, der den Mut hatte, die Gesichter des Krieges an die Stelle der verlogenen Bilder von „Kriegshelden“ zu stellen. Förderverein Gützer Kirche e. V. Udo Elste (Quellen: Wikipedia, Karl Hüllweck, u. a. // Stimmen der Zeit, Die Zeitschrift für christliche Kultur 6/2014, S. 395-401, Denkzeichen gegen den Krieg, Das „Denkmal des Krieges“ von Ernst Barlach im Dom zu Magdeburg) Nichtamtlicher Teil - 22 - Nr. 7/2015 Veranstaltungen des Fördervereins Gützer Kirche e.V. Liebe Leser, am 28. März fand der Frühjahrsputz in und um die Kirche statt. Dienstags finden regelmäßig Arbeitseinsätze statt. Helfer sind immer willkommen. Neben den weiterhin erfolgenden Restaurierungsmaßnahmen finden auch 2015 wieder zahlreiche Veranstaltungen statt: DatumUhrzeit 01.04.2015 11:30 04.04.2015 21:00 15.04.2015 10:00 28.04.2015 10:00 09.05.2015 13:00 31.05.2015 15:00 07.06.2015 09:00 04.07.2015 18.07.2015 15.08.2015 13.09.2015 09:00 19.09.2015 20:00 12.12.2015 16:00 Veranstaltung „Identität suchen und finden“: Lehrerinnen und Lehrer als Regional-Geschichtsschreiber und Schulchronisten aus Sachsen-Anhalt besuchen die Kirchein Gütz Gützer Osternacht, vorher Buchbasar MITGAS-Pensionärgruppe / Regionalgruppe Halle besucht die Kirche in Gütz (geschlossene Veranstaltung) Besuch der Gützer Kirche durch Bürgerladen e. V. Halle-Neustadt (geschlossene Veranstaltung) Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag der Beendigung des2. Weltkrieges und zum 110. Geburtstag des Pfarrers und SchriftstellersKarl Hüllweck Frühlingskonzert mit dem Frauenchor Landsberg in der Gützer Kirche Familienausfahrt mit dem Fahrrad zum Gestüt Prussendorf mit Besichtigung, anschließend Bowling in der Gaststätte „Gabis Landstübel“ 4. Lutherweg-Fest Landsberg-Gütz Radtour des ADFC Halle in den Norden des Saalekreises bis zur Gützer Kirche, Ankunft ca. 13:00 Uhr (geschlossene Veranstaltung) Teilnahme an der Nacht der offenen Kirchen Halle (Saale) und Saalkreis Tag des offenen Denkmals mit Sommerkonzert des Schkeuditzer Singekreises der „Villa Musenkuss“ um 16:00 Uhr Benefiz-Konzert, Florian Sonnleitner, 1. Konzertmeister des Symphonieorchesters des Bayrischen Rundfunks, spielt auf seiner Guarneri-Geige Bach und Vivaldi Adventskonzert mit dem Schkeuditzer Singekreis der „Villa Musenkuss“, Sind die Lichter angezündet“ Der Förderverein Gützer Kirche e. V. lädt Sie auch in diesem Jahr wieder ein, unsere Veranstaltungen zu besuchen. Der Vorstand des Fördervereins Gützer Kirche e. V. wünscht allen Mitgliedern, Freunden, Helfern, Spendern, Sponsoren und Lesern frohe Ostern! Spendenkonten Saalesparkasse Halle IBAN: DE81 8005 3762 0375 0113 50 BIC: NOLADE21HAL oder Volksbank Halle IBAN: DE10 8009 3784 0003 0492 21 BIC: GENODEF1HAL Geburtstage / Ehejubiläen Herzlichen Glückwunsch OT Klepzig am 14.04. am 19.04. am 25.04. OT Kockwitz am 18.04. am 23.04. OT Queis am 02.04. am 08.04. am 09.04. am 10.04. am 16.04. am 17.04. am 17.04. am 19.04. am 22.04. am 29.04. Herrn Erhard Sperling Herrn Horst Zeidler Herrn Siegfried Rudloff zum 67. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag Frau Brigitte Rindfleisch Herrn Dieter Horn zum 67. Geburtstag zum 65. Geburtstag Frau Ursula Pelz Frau Annerose Erler Frau Christa Kaluza Frau Irma Hajok Frau Ilse Matitschka Herrn Günter Müller Frau Elfriede Wendlandt Herrn Horst Kleiber Frau Helma Hampel Frau Inge-Lore Liebthal zum 67. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 85. Geburtstag Das Fest der „Goldenen Hochzeit“ feiern am 22.04.2015 die Eheleute Helma und Günter Hampel Für die kommenden Lebensjahre wünschen wir Ihnen Gesundheit und viel Freude im Kreise der Familie. Das Fest der „Goldenen Hochzeit“ feiern am 24.04.2015 die Eheleute Hannelore und Manfred Zinecker Wir wünschen Ihnen alles Gute sowie Gesundheit und viel Freude im Kreise der Familie. Nr. 7/2015 - 23 - Nichtamtlicher Teil Ortschaft Reußen Die Ortsbürgermeistersprechstunde Der Ortsbürgermeister Herr Georg Scheuerle ist für Sie unter der Rufnummer 0171 3371677 bzw. der E-Mail-Adresse [email protected] zu erreichen. Gerne kann ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart werden. Für alle weiteren Anfragen steht Ihnen unser Büro in Landsberg unter Telefon 034602 2490 zur Verfügung. Vereine und verbände Herzlichen Glückwunsch OT Reußen am 22.04. Herrn Karl-Heinz Schumann am 23.04. Herrn Rainer Holz am 25.04. Herrn Günther Bistrich OT Zwebendorf am 01.04. Herrn Bernd Koch am 01.04. Frau Barbara Lutz am 05.04. Herrn Helmut Lutz am 08.04. Herrn Gerhard Borstel am 14.04. Frau Monika Martin am 19.04. Frau Erna Mattner am 23.04. Herrn Rudi Harlak am 23.04. Herrn Peter Herbst am 25.04. Herrn Lothar Schulze am 26.04. Frau Wilhelmine Harlak am 30.04. Frau Ilse Wieduwilt zum 76. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 77. Geburtstag Das Fest der „Diamantenen Hochzeit“ feiern am 02.04.2015 die Eheleute Edith und Egon Aschendorf Für die kommenden Lebensjahre wünschen wir Ihnen Gesundheit und viel Freude im Kreise der Familie. Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Rupp erreichen Sie jeden ersten Mittwoch in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr im Bürgerbüro: Reideburger Str. 5, 06188 Landsberg OT Zwebendorf. Die Termine/Übergabe der Schlüssel für den Gemeindesaal erfolgt nach telefonischer Absprache mit Herrn Rupp. Die Rufnummer befindet sich am Bürgerbüro. Die Sektion Nordic Walking informiert Kindertagesstätten Einladung zum Osterfeuer Wir laufen ab sofort wieder jeden Dienstag und Donnerstag um 18 Uhr. Treffpunkt ist der Sportplatz in Queis. Auch in diesem Jahr veranstaltet die Kindertagesstätte „Knirpsenland“ Reußen ihr traditionelles Osterfeuer. Dazu laden wir Sie alle herzlich ein. * * * * Datum: Uhrzeit: Ort: kostenlose Schnupper-Stunden für Neueinsteiger ohne Altersbegrenzung Streckenlänge und Tempo individuell angepasst fachkundige Anleitung Viel Spaß beim Laufen! 10. April 2015 ab 17.30 Uhr hinter dem Sportplatz Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen eine frohe Osterzeit! Nichtamtlicher Teil - 24 - Vereine und verbände Nr. 7/2015 Allgemeine Mitteilung der Jagdgenossenschaft Reußen/Zwebendorf Der Heimatverein und die FFW Zwebendorf laden ein zum Osterfeuer Einladung zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Reußen/Zwebendorf am Samstag, dem 04.04.2015 Beginn: 18:00 Uhr Wo: Sportplatz, Reideburger Straße am Donnerstag, dem 9. April 2015 um 18.00 Uhr in der Gaststätte Zwebendorf Alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Reußen/ Zwebendorf sind dazu recht herzlich eingeladen. Für das leibliche Wohl sorgen der Heimatverein und Dickels Getränkeeck. Die Kinder können wieder Knüppelkuchen backen. Bitte Stöcke dafür mitbringen. Der Baumschnitt wird am Donnerstag, dem 02.04.2015 abgeholt. Lagern Sie diesen bitte gebündelt vor den Grundstücken. Ein Ostergedicht Es war einmal ein Hase, ganz kuschelig klein und weich, der war an großen Taten arm, an Träumen war er reich. Der hatte mit den anderen Hasen gar nicht viel zu tun, er liebte keine Häsin - nein - er liebte nur ein Huhn. Das Huhn war groß und braun und dick und war des Hasen ganzes Glück. Er stand den ganzen Tag am Stall und sah es an - von überall. Und jeden Tag mußt´ er sich fragen, warum er es nicht schafft zu sagen, was er ganz heftig doch empfindet, warum sie beide was verbindet. Doch an dem Tag an dem er‘s wollte, da war das Huhn nun nicht mehr da. Er rannte rum und wünschte sich, er wär‘ ihm jetzt ganz nah. Er suchte und suchte, doch was er fand, war nur vom Huhn ein Ei. Das nahm er sich und drückte es, da brach das Ei entzwei. Er rannte gleich ganz schnell nach Haus und holte viele Farben, er klebte und beschrieb das Ei, das wurd‘ ein buntes Allerlei. Das legte er ins Gras sodann, damit das Huhn es finden kann. Jedoch das Huhn kam nicht zurück, der Hase sucht seitdem sein Glück. Nun malt er unermüdlich Eier bunt, verteilt sie auf der Erde rund. Zu Ostern kommt er hier vorbei, verteilt in Gärten Ei um Ei. Die meisten finden Kinder dann und haben mächtig Spaß daran. Damit hat er sehr viel zu tun, will aber doch nur eins - sein Huhn. Und wenn du hältst ein buntes Ei ganz nah vor deiner Nase, dann siehst du, dass ganz klein dort steht: „Ich liebe Dich - Dein Hase“. Der Geflügelzuchtverein Zwebendorf – Hohenthurm e. V. wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Landsberg frohe Osterfeiertage!. Tagesordnung: • Eröffnung/Begrüßung • Änderung der Satzung • Rechenschaftsberichte • Entlastung des alten Vorstandes • Wahl der Kassenprüfer • Abstimmung Verteilung/Verwendung des Reinertrages • Sonstiges Ihr Vorstand Ortschaft Sietzsch Herzlichen Glückwunsch OT Bageritz am 25.04. Frau Martha Schweigel OT Lohnsdorf am 12.04. Herrn Franz Heise am 13.04. Frau Helga Pawlowski am 17.04. Frau Margot Scheibe OT Sietzsch am 02.04. Herrn Norbert Meyer am 09.04. Herrn Herbert Heinze am 19.04. Frau Antje Kurth am 22.04. Frau Brigitte Zietz am 23.04. Herrn Hartmut Preller am 25.04. Herrn Andreas Heppe am 28.04. Frau Anni Dobke zum 93. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 87. Geburtstag Die Ortsbürgermeistersprechstunde Die Ortsbürgermeisterin Frau Liebl erreichen Sie jeden Dienstag von 16.00 bis 17.00 Uhr in ihrem Büro: Sietzscher Ring 19, 06188 Landsberg OT Sietzsch. Vereine und verbände Einladung zur Mitgliederversammlung des SV Sietzsch e. V. Wichtiger Hinweis - Terminänderung Freitag, den 24. April 2015 um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Zur Sonne, Sietzscher Ring 19, Landsberg Der Vorstand des SV Sietzsch e. V. lädt alle Vereinsmitglieder zur Mitgliederversammlung des Vereins ein. Nr. 7/2015 - 25 - Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Wahl eines Wahlvorstandes 3. Neuwahl des Vorstandes 4. Vorstellung der Satzungsneufassung 5. Abstimmung zur Satzungsneufassung Die Satzungsneufassung, welche in der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird, liegt zur Einsicht vor im Vereinsheim und im Kabineneingang auf dem Vereinsgelände. Der Entwurf der neuen Satzung kann zudem in elektronischer Form heruntergeladen werden: www.satzung.sv-sietzsch.de Für den Vorstand Michael Kirsch 1. Vorsitzender Stefan Knierim 2. Vorsitzender Walpurgisfeuer in Lohnsdorf Herzlich willkommen beim Walpurgisfeuer in Lohnsdorf Am 30.04.2015 ab 18:00 Uhr Wie immer - hinter dem Rodelberg Für Musik, Speis und Trank ist gesorgt! Nichtamtlicher Teil Ortschaft Schwerz Herzlichen Glückwunsch OT Dammendorf am 07.04. Frau Agnes Hein am 21.04. Herrn Erich Hammer am 23.04. Herrn Heinz Schmidt am 24.04. Herrn Rudolf Linke am 25.04. Herrn Gerhard Beyer am 29.04. Frau Roswitha Rapsilber OT Schwerz am 05.04. Herrn Manfred Ostrowsky am 09.04. Frau Ingeburg Salda am 14.04. Frau Magdalena Wolf am 15.04. Herrn Helmut Fritz am 24.04. Herrn Gerhard Lübeck am 29.04. Herrn Manfred Vogel zum 83. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 69. Geburtstag Der Feuerwehrverein Sietzsch und Die Frauengruppe Lohnsdorf Die Ortsbürgermeistersprechstunde Spieltermine des SV Sietzsch Die Ortsbürgermeisterin Frau Bunge erreichen Sie am Dienstag, dem 14. April und 21. April 2015 von 16.00 bis 17.30 Uhr in ihrem Büro. April 2015 I Herren 04.04.2015, 15:00 Uhr 11.04.2015, 15:00 Uhr 18.04.2015, 15:00 Uhr 25.04.2015, 15:00 Uhr 02.05.2015, 15:00 Uhr SV Eintr. Teutschenthal - SV Sietzsch VfB B-W Hohenthurm – SV Sietzsch SV Sietzsch – SV B-W Wallwitz TSV Schochwitz – SV Sietzsch SV Sietzsch – SSV 90 Landsberg II II Herren 12.04.2015, 14:00 Uhr 19.04.2015, 14:00 Uhr 26.04.2015, 14:00 Uhr FSV Dieskau – SV Sietzsch II SV Sietzsch II – SV B-W Wallwitz II SV Sennewitz II – SV Sietzsch II Ortschaft Spickendorf Herzlichen Glückwunsch OT Petersdorf am 20.04. Frau Rosemarie Hahn am 27.04. Frau Helga Sängerlaub OT Spickendorf am 04.04. Herrn Jürgen Trekel zum 72. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 77. Geburtstag Die Ortsbürgermeistersprechstunde Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Herrn Menzel findet jeden Dienstag von 17:00 bis 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der FFw/Gemeindezentrum (Lange Str. 11) statt. Für alle Anfragen steht Ihnen auch das Büro der Stadt Landsberg unter 034602 24911 zur Verfügung. Ortschaft Niemberg Herzlichen Glückwunsch OT Eismannsdorf am 06.04. Herrn Horst Baatz am 06.04. Frau Christa-Maria Voß am 08.04. Frau Renate Jobs OT Niemberg am 01.04. Frau Edith Kirchhof am 01.04. Frau Meta Klingner am 01.04. Herrn Herbert Schröder am 02.04. Frau Helga Mädicke am 04.04. Frau Doris Wolf am 05.04. Herrn Heinz Steinke am 08.04. Frau Hanni Stoye am 08.04. Frau Anneliese Wichert am 11.04. Herrn Kurt Dolz am 11.04. Frau Gertrude Exner am 14.04. Frau Brigitte Wende am 24.04. Herrn Heinz Meinhardt am 25.04. Frau Eva Heimanns am 27.04. Herrn Ernst Brose am 28.04. Frau Veronika Oertel am 29.04. Frau Irene Szallies zum 76. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 77. Geburtstag Nichtamtlicher Teil - 26 - Nr. 7/2015 Vereine und verbände Das Fest der „Goldenen Hochzeit“ feiern am 24.04.2015 die Eheleute Siegrid und Christian Muschner Einladung zum Osterfeuer Für die kommenden Lebensjahre wünschen wir Ihnen Gesundheit und Freude im Kreis der Familie. Osterfeuer in Eismannsdorf Wir laden ein zum am 05.04.2015 ab 19 Uhr auf dem Sportplatz Für das leibliche Wohl ist natürlich wie immer gesorgt. Mit Ostereier suchen für die Kinder. Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Kupski erreichen Sie jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von 16.30 bis 18.00 Uhr in der Alten Zollstr. 17 in 06188 Landsberg OT Niemberg und nach Terminabsprache. Auf Ihren Besuch freut sich der Freizeitverein Eismannsdorf Nr. 7/2015 - 27 - Informationen des TSV Niemberg Geplante Veranstaltungen des TSV 1910 Niemberg 12.04.2015: Kinderfest zu Kleinostern Ab 10.00 Uhr in der Turnhalle Niemberg Spiel und Spaß mit anschließender Ostereiersuche Alle Kinder sind recht herzlich eingeladen! 18.05. - 22.05.2015: Niemberger Fußballcamp Nichtamtlicher Teil Zwar feierte der TSV 1910 Niemberg mit den zahlreich erschienenen Frauen erst eine Woche nach dem regulären Datum den Ehrentag, aber die Gäste waren umso exklusiver! Neben Thomas Gottschalk und Michelle konnten auch Jogi und Phillip Lahm begrüßt werden. Nachdem jede Frau eine Rose persönlich überreicht bekam und nach einer kurzen Begrüßungsansprache der Präsidentin des TSV 1910 Niemberg, Elke Creutzmann, konnte es endlich mit „Wetten dass ...“ losgehen. Auf der Couch nahmen Platz: Karl Lagerfeld, MILWA, Jogi, Phillip Lahm, Uli Hoeneß (Freigänger für einen Abend), Beatrice Egli, Roland Kaiser und Jürgen Drews. Die Saalwette wurde vom TSV angenommen und gewonnen! Gewettet wurde, dass wir es nicht schaffen, während der „Sendung“ Conchita Wurst auftreten zu lassen. Zum Glück machte sie gerade Zwischenlandung in Oppin und war bereit für einen kleinen Gastauftritt! Alle Informationen zum Programmablauf sowie Anmeldung unter www.united-soccer-camps.de oder Tel. 0178 3380949 (Martin Klaus/ U-S-C e. V.) oder Tel. 0341 58066330. 31.05.2015: 1. Niemberger Seifenkistenrennen Die AfterShow-Party war sensationell! Bei leckeren kulinarischen Köstlichkeiten aus der deutschen und mediterranen Küche konnte man plauschen, Sekt trinken und einfach nur lustig sein. Ein RIESIGES Dankeschön an alle freiwilligen Helfer und Helferinnen sei an dieser Stelle nicht vergessen! Es wurde getanzt und mitgesungen zu Liedern von Joe Cocker, Frank Sinatra und Udo Jürgens, die live performt wurden vom Karnevals Club Halle. Danke an das Ensemble für diesen unvergesslichen Abend. Wir hoffen, dass es allen Frauen, Männern (nur zum Ausschank und Bedienung) und Gästen Spaß und Freude bereitet hat, und sie diesen Abend in guter Erinnerung behalten. Mit sportlichen Grüßen TSV Niemberg Ortschaft Oppin Geplante Heimspiele des TSV 1910 Niemberg im März 2015 18.04.2015 1. Herren TSV 1910 – SSV Landsberg 15.00 Uhr 19.04.2015 2. Herren TSV 1910 – LSG Lieskau 14.00 Uhr 12.04.2015 C-Jugend Spiel TSV – LSG Lieskau 10.00 Uhr 11.04.2015 F-Jugend TSV 1910 – SV Traktor Teicha 9.00 Uhr 11.04.2015 E-Jugend TSV 1910 – FC Landsberg 10.00 Uhr Zu allen Spielen sind Zuschauer auf dem Sportplatz oder in der Turnhalle recht herzlich willkommen! Internationaler Frauentag beim TSV 1910 Niemberg Dieser Feiertag war wirklich international! Herzlichen Glückwunsch OT Maschwitz am 04.04. Frau Erika Büttner am 17.04. Frau Brigitte Dietrich am 20.04. Frau Renate Kretschmann OT Oppin am 02.04. Herrn Bernd Frischmuth am 03.04. Herrn Günther Apitzsch am 04.04. Herrn Jürgen Herffurth zum 81. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 71. Geburtstag Nichtamtlicher Teil am 04.04. am 05.04. am 06.04. am 10.04. am 10.04. am 11.04. am 12.04. am 12.04. am 16.04. am 16.04. am 16.04. am 17.04. am 20.04. am 21.04. am 26.04. am 27.04. am 28.04. am 29.04. Frau Beate Müller Frau Hildegard Hertel Frau Adolfine Griebel Frau Gerda Siol Herrn Hubert Zwarg Frau Ursula Günther Frau Ingrid Kluge Frau Waldtraud Zwarg Herrn Wolfgang Griebel Frau Karin Henze Frau Helga Schröder Frau Karin Richter Frau Maria-Dorothea Wilhelms Herrn Hartmut Wilhelm Herrn Hans Rogalski Frau Ingeborg Wießner Herrn Karl-Heinz Günther Frau Erika Jatzkowski - 28 zum 67. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 84. Geburtstag Nr. 7/2015 Einladung zum Oppiner Osterfeuer Was? Wann? Wo? Osterfeuer 2015 Samstag, 4. April 2015 Entzündung Feuer: 18.00 Uhr Feuerstelle, Friedensstraße, Oppin Natürlich ist auch ausreichend für Essen und Getränke, Unterhaltung für Groß und Klein sowie ausreichend geschützte Sitzmöglichkeiten gesorgt. Wir freuen uns schon jetzt auf alle Besucher. Weiterhin möchten wir allen unseren Sponsoren sowie den Bewohnern von Oppin und natürlich unseren treuen Besuchern fröhliche und gesunde Osterfeiertage wünschen. Ihr Feuerwehrförderverein Oppin SCHONMAL VORMERKEN! Sommerfest/Tag der offenen Tür am 22.08.2015 Nähere Informationen werden Sie rechtzeitig erhalten! feiern am 17.04.2015 die Eheleute Uta und Gerhard Hener Wir wünschen Ihnen vor allem Gesundheit, viel Glück und Freude im Kreis der Familie. Die Ortsbürgermeistersprechstunde Durch Umbau des Gemeindebüros entfallen dort bis auf weiteres die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters. Die Anliegen der Bürger werden werktags vom Ortsbürgermeister entgegengenommen (Tel.: 034604 21873) Vereine und verbände Skatturnier in Oppin Die Skatfreunde aus der Gegend sind wieder eingeladen, ein paar hoffentlich unterhaltsame Stunden beim Skat zu verbringen. Ort: Gasthof Oppin Zeit: Freitag, 17.04.2015 ab 18:00 Uhr Teilnahmebedingungen wie gehabt. Es freuen sich auf viele Teilnehmer Der Wirt & Der Ortsbürgermeister Der Heimatgeschichtsverein Oppin berichtet Zum Gedenken an den 150. Geburtstag von Siegmar von Schultze-Gallera aus seinen „Wanderungen durch den Saalkreis“ Band 4, Seite 132 - 136. In dem schlimmen Pestjahr 1682 starb nicht ein einziger Einwohner in Maschwitz. 1785 zählte man 13 Feuerstätten und 70 Einwohner, darunter 3 Bauern, 4 kleine Kossaten und 4 Häusler, und an Vieh: 9 Pferde, 44 Rinder, 16 Schweine, 240 Schafe. Man zahlte 1292\3 Taler Furage- und 2652\3 Taler Kontributionsgelder von 541 Morgen Acker, 2 Morgen Wiesen und 3,5 Morgen Garten.1807 ward das Dorf dem Kanton Neumarkt zugeteilt und wurde zu 3346 Talern Kriegskontribution verurteilt. - 1825: Häuser und 84 Einwohner. - 1865: 136 Einwohner und eine Gesamtfläche von 847 Morgen Acker, 7 Morgen Gärten mit einem Reinertrag von 3605 Talern und 339 Talern Grund- und 20 Talern Gebäudesteuer. - 1885: 123 Einwohner also in 100 Jahren eine Zunahme von etwa 76% , sehr unter dem Durchschnitt des Saalkreises. Das Dorf ist ein reines Ackerbaudorf geblieben. Seine Flur wies 1900 fünf größere Güter auf von 234, 160, 121, 200 und 214 Morgen mit 2806, 1964, 1491, 2205 und 2459 Mark Grundsteuerreinertrag. - 1905: 159 Einwohner, 1912: 156 Einwohner. (Kontributionszahlungen waren beispielsweise die im 30-jährigen Krieg angewendeten Methoden der durchziehenden Heere, von den Bevölkerungen Zahlungen zu erpressen. So finanzierte der Heerführer der kath. Liga Wallenstein die gesamten Kosten seiner Truppen durch das Ausrauben der einheimischen Bevölkerung. Napoleon verzichtete in seinen Schlachten auf den schwerfälligen Versorgungstross, was seine Kampfverbände schnell und beweglich machte, ein Geheimnis seiner militärischen Erfolge, deren finanziellen und materiellen Lasten ebenfalls die bedauernswerte Bevölkerung der betroffenen Kriegsgebiete zu tragen hatte! Der 7-jährige Krieg brachte einmal mehr frz. Besatzer in unser Land. Durch die hohen Kontributionszahlungen und die lange Einquartierung preußischer Soldaten und Invaliden wurden die Bürger auch in Friedenszeiten erheblich belastet.) regional informiert Heimat- und Bürgerzeitungen hier steckt Ihre Heimat drin. www.wittich.de Das Fest der „Goldenen Hochzeit“ Nr. 7/2015 - 29 - Vorfrauentagsfeier in Maschwitz Nichtamtlicher Teil wir nunmehr den Unkräutern, welche die Ränder der Parkplätze und der Straßen zieren, zu Leibe gehen. Ein Jeder soll dies in seinem unmittelbaren Wohnumfeld durchführen. Für die Entsorgung der Unkräuter und sonstigen Dreckes wird in Baschwitz, Schultze-GalleraWeg (Spielplatz) und in Plößnitz (Kreisstraße, vor der Bushaltestelle Frankonia) je ein Container aufgestellt. Der Ortschaftsrat hofft auf rege Teilnahme. Klaus Rothe Ortsbürgermeister Rentnerfasching 2015 Am 07.03.2015 stimmten sich in Maschwitz ca. 20 Frauen und 2 Herren auf den Internationalen Frauentag am 08.03.2015 ein. Unsere Gäste aus Maschwitz und Oppin genossen in fröhlicher Runde leckeren, selbst gebackenen Kuchen, Kaffee und das ein oder andere Gläschen Sekt. Wir möchten uns auch in diesem Jahr bei den erschienenen Damen (und Herren) für eine gelungene Feier bedanken. Wir hoffen auf ein Wiedersehen bei einer unserer nächsten Veranstaltungen. Ein besonderer Dank gilt den fleißigen Helferinnen aus unserem Verein für die tolle Vorbereitung und den leckeren Kuchen. Ihr Ortsverein Maschwitz Ortschaft Braschwitz Herzlichen Glückwunsch OT Braschwitz am 05.04. Frau Heidi Tippelt am 07.04. Herrn Karl-Heinz Rößger am 13.04. Herrn Hans-Jörg Urbainczyk am 15.04. Herrn Heinz Andre am 17.04. Herrn Uwe Schulze OT Plößnitz am 01.04. Herrn Werner Henze am 09.04. Herrn Lothar Kauter am 14.04. Herrn Bernd Woitzik am 19.04. Herrn Paul Bonczek zum 70. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 75. Geburtstag Am 25.02.2015 fand unsere traditionelle Faschingsveranstaltung für unsere Seniorinnen und Senioren der Ortschaften Plößnitz und Braschwitz in der Gaststätte Moorkecker statt. Zu Beginn wurde bei Kaffee und Kuchen das ein oder andere Schwätzchen gehalten. Für die musikalische Umrahmung des Tages war die Live-Band „Die MAGNANO´S“ engagiert. Somit konnte auch nach Herzenslust getanzt werden. Vor dem Abendessen wurden natürlich auch die schönsten Kostüme prämiert. In diesem Jahr haben sich unsere langjährigen Helferinnen Liane Diedrich, Anita Gläser und Marion Pannicke zur Ruhe gesetzt und konnten erstmals entspannt die Feier genießen. Wir möchten uns auf diesem Wege für die jahrelange Unterstützung recht herzlich bedanken! Für das leibliche Wohl sorgten wie immer Tine und Moppel von der Gaststätte Moorkecker, die in diesem Jahr von Ute Mrosek und Gabi Rönsch unterstützt wurden. Wir danken dem gesamten Team für die rundum gelungene Veranstaltung! Klaus Rothe Ortsbürgermeister Ortschaft Peißen Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Rothe erreichen Sie jeweils am Sitzungstag direkt vor Beginn der Ortschaftsratsitzung von 18:30 bis 19:00 Uhr in der Brunnenstraße 23 in 06188 Landsberg OT Braschwitz. Bitte Veröffentlichung der Ortschaftsratstermine beachten. Weg mit dem Winterdreck Frühjahrsputz in der Ortschaft Braschwitz/Plößnitz am 11. April 2015, ab 10:00 Uhr. Alle Bürgerinnen und Bürger unserer Ortschaft werden hiermit zum Frühjahrsputz aufgerufen. Nach dem Frühlingsanfang im März wollen Herzlichen Glückwunsch OT Peißen am 02.04. am 08.04. am 10.04. am 11.04. am 12.04. am 12.04. am 13.04. am 14.04. am 14.04. am 22.04. am 28.04. Frau Renate Zückmantel Frau Margareta Deparade Frau Renate Behrendt Herrn Otto Kotsch Frau Else Schneider Frau Ursel Vetterling Frau Monika Wummel Frau Monika Kaufmann Frau Gabriele Pohl Herrn Hilmar Simon Herrn Joachim Roßberg zum 80. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag Nichtamtlicher Teil OT Stichelsdorf am 01.04. Frau Erika Meißner OT Zöberitz am 06.04. Herrn Wolfgang Ulbrich am 09.04. Herrn Joachim Staacke am 11.04. Frau Brigitte Heller am 13.04. Frau Lotte Schleif am 19.04. Herrn Heinz Hietel - 30 zum 79. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 77. Geburtstag Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Stolzenberg erreichen Sie jeden ersten Dienstag im Monat von 18:00 bis 19:00 Uhr im Gemeindezentrum am Gewerbehof 1 in 06188 Landsberg OT Peißen. Vereine und verbände Nr. 7/2015 am 12.04. am 14.04. am 15.04. am 17.04. am 18.04. am 18.04. am 19.04. am 19.04. am 19.04. am 19.04. am 20.04. am 20.04. am 21.04. am 21.04. am 22.04. am 23.04. am 24.04. am 25.04. am 26.04. am 26.04. am 26.04. am 27.04. am 28.04. am 29.04. Herrn Johannes Kiel Frau Ingrid Lindner Frau Irene Hauptvogel Frau Gertraude Müller Herrn Hartmut Dornack Herrn Wilhelm Löffler Frau Rosel König Frau Ania Lugovoy Frau Hilda Schöne Herrn Vladimir Seiler Herrn Reinhard Lindner Herrn Lutz Weise Frau Gertrud Behrend Herrn Manfred Scharf Frau Elfriede Röske Herrn Bernd Streuber Frau Lotte Rusch Herrn Horst Ligendza Frau Elke Hahn Frau Annelies Heyde Herrn Willi Maier Frau Sigrid Hildebrand Herrn Eberhard Dewes Herrn Klaus-Dieter Voigt zum 83. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag Selbstverteidigungs-Lehrgang ein voller Erfolg Der Selbstverteidigungs-Lehrgang am 08.03.2015 in Peißen war ein voller Erfolg: 50 kleine und große Kämpfer des WADOKA Teams lernten sich gegen verschiedene Angriffe zur Wehr zu setzen. Ein herzliches Dankeschön an Philipp Kaszas. Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Wolff erreichen Sie i. d. R. an Sitzungstagen jeweils direkt vor der Ortschaftsratsitzung im Büro Mölbitzer Weg 12a in 06188 Landsberg OT Hohenthurm oder unter 0151 10853350. Grundschule Lesewettstreit in der Grundschule „Am Mühlberg“ Spannende Tage und Wochen liegen hinter uns. Die Schüler der Klassenstufen 2, 3 und 4 stellten sich gegenseitig im Rahmen des Deutschunterrichts ihre Lieblingsbücher vor. So ermittelten sie die zwei besten Mitstreiter ihrer Klasse für den Schul-Lesewettstreit. Weitere Informationen unter www.wadoka.de Bei uns ist jeder herzlich willkommen, egal ob Jung oder Alt, Groß oder klein, Dick oder Dünn, mit oder ohne Handicap. Wir freuen uns auf dich. Ortschaft Hohenthurm Herzlichen Glückwunsch am 04.04. am 05.04. am 05.04. am 08.04. am 08.04. am 10.04. am 12.04. Herrn Franz Tischer Frau Erika Tauchmann Frau Gertraud Voigt Herrn Horst Göricke Frau Maria Wolff Frau Waltraud Hiller Frau Wilhelmine Friedrich zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 92. Geburtstag Diese zwölf Kinder traten am 6. März 2015 zu unserem Schulausscheid an. Nach aufregenden und interessanten Stunden konnte die Jury am Montag, dem 09.03.2015 die Platzierungen bekannt geben. Nr. 7/2015 - 31 - Nichtamtlicher Teil Den 1. Platz belegte Emilia Meiser Kl. 4b, den 2. Platz Luise Rönsch Kl. 2b und den 3. Platz Leonie Mische Kl. 2a. Diese hervorragenden Leser erhielten neben ihrer Siegerurkunde einen Büchergutschein. Auch die Viertplatzierten: Pepinio Rascher Kl. 2a, Pauline Jahn Kl. 2b, Johanna Kämpf Kl. 3a, Lisa Weise Kl. 3a, Alessia Richter Kl. 3b, Tim Elias Schmidt Kl. 3b, Leonie Frenzel Kl. 4a, Marvin Lehmann Kl. 4a und Hanna Eckstein Kl. 4b bekamen ihre Urkunde und einen kleinen Bücherpreis. Als bester Leser der Klassenstufe 3 qualifizierte sich Johanna Kämpf für den Kreisausscheid zum Projekt „Lese-Krone Sachsen-Anhalt 2015“. Vereine und verbände Einladung zur Walpurgisnacht Alle Schüler, Eltern und Lehrer können auf diese Erfolge sehr stolz sein. Kinder, lest weiter so fleißig! Im kommenden Schuljahr habt ihr wieder die Chance an diesem traditionellen Ereignis teilzunehmen. Wann? Wo? PM H. Mennicke Hexentanz mit DJ Thomy, Hexenfeuer, Hexenhüpfburg, Hexenknüppelkuchen, Hexengetränke, Hexenessen und vieles mehr … und alles bei freiem Eintritt! Winterferien mit wenig Schnee Zu den Winterferien gehört auch Schnee. Leider hat es Frau Holle nicht so gut mit uns gemeint, aber davon ließen wir uns nicht unterkriegen. Wir bastelten ein Türschild, eine Futterstelle für die Vögel und es wurden Kräppelchen gebacken. Doch ein schönes Ferienerlebnis war eine Wanderung mit dem Jäger Herrn Christoph durch Wald und Flur. Dabei haben wir Rehe, Hasen und einen Fuchs gesehen und fanden auf den Feldern Spuren, zu denen uns Herr Christoph erklärte, dass sie von einem Hasen stammen. So eine Wanderung macht natürlich hungrig. Wir fanden am Wegesrand einen Bauwagen. Dort verzehrten wir unsere mitgebrachten Lunchpakete und Herr Christoph zeigte uns ein Fell eines Wildschweins und das Geweih eines Hirsches. Nachdem wir uns gestärkt hatten, konnten wir den Rückmarsch in den Hort antreten. Ein weiterer Höhepunkt war der Besuch im Briefzentrum Hohenthurm. Dort führten uns Frau Kuhne und Herr Franke durch die Hallen. Wir konnten den Mitarbeitern bei der Arbeit über die Schultern schauen. Doch das Interessanteste war die Absendung unserer mitgebrachten Briefe. Die Kinder durften ihren Brief selber stempeln und dann zuschauen, wie er in die Sortiermaschine eingelegt und blitzschnell in das richtige Fach befördert wurde. Am nächsten Tag kam unsere Post beim Empfänger an. Wir Kinder und das Hortteam möchten uns bei Herrn Christoph für die erlebnisreiche Wanderung, beim Briefzentrum für die Einblicke in das Postwesen und beim Ortsbürgermeister Herrn Wolff, der es uns ermöglichte in seinem Territorium zu wandern sowie den Bauwagen zur Verfügung stellte, recht herzlich bedanken. Die Kinder und Erzieher des Hortes Hohenthurm Heimat- und Bürgerzeitungen – hier steckt Ihre Heimat drin. www.wittich.de Farbenfroh wie das Leben am 30.04.2015, ab 17.00 Uhr in Hohenthurm, am Steinbruch (Jugendclub/ Thurmgeister) Und wieder ist es so weit, in Nah und Fern, die Hexen steh`n bereit, es eilt, sind nur noch wenige Stunden, dann drehen die Hexen ihre Runden. in der Umgebung von Hohenthurm und dessen kleine Hügel, denn losgelassen sind die Hexenzügel. Sie tanzen, singen, flüstern ihre Sprüche, durch Wald und Flur um hysterische Gerüche, Wir laden euch ganz herzlich ein zu einer hexenmäßigen Walpurgisnacht! Die Vorstände Jugendclub Hohenthurm und Die lustigen Thurmgeister Kegler kämpfen um Klassenerhalt Das Frühjahr ist den Hohenthurmer Keglern bisher nicht gut bekommen. Dringend notwendige Punkte aus Auswärtsspielen blieben leider aus, sodass zwei Spieltage vor dem Saisonende die Situation nicht gerade gut aussieht. Den Klassenerhalt ziemlich sicher hat die 1. Männer. Zwar konnte das letzte Auswärtsspiel in Stedten auch nicht gewonnen werden, aber bei einem Sieg zuhause am letzten Spieltag dürfte es zum sicheren Klassenerhalt reichen. In Stedten verlor man mit 6 : 2 Punkten und 3189 zu 3140 Kegeln. Michael Teuber erzielte mit sehr guten 589 Kegeln den Tagesbestwert, gefolgt von Robert Roth mit 571 Kegeln. Die 2. Männer trat derweil beim Tabellenletzten Concordia Bitterfeld an und wollte dort unbedingt die Punkte mitnehmen. In einem spannenden Spiel versuchten die Hohenthurmer alles, hatten aber das notwendige Glück leider nicht auf ihrer Seite. Trotz einer guten Mannschaftsleistung von 3053 Kegeln reichte es nicht zum Sieg. Mit 25 Kegeln weniger und 2 : 6 Punkten verlor man das Spiel. Frank Brandt spielte für Motor den Bestwert mit 541 Kegeln. Mit drei Punkten Rückstand auf einen Nichtabstiegsplatz wird es nun schwer für die letzten beiden Spiele. Die Senioren konnten zwar ihre letzten beiden Spiele siegreich gestalten, jedoch kommt diese Aufholjagd zu spät. Sie müssen in die Landesklasse absteigen. Bestenliste Heim: 1 Robert Roth 2 Ralf Wolter 3 Alexander Kasper 4 Michael Teuber 5 Ingolf Sommer Mario Kasper SG Motor Hohenthurm Spiele 8 6 6 8 10 Ø 516 Kegel 510 Kegel 505 Kegel 504 Kegel 500 Kegel Nichtamtlicher Teil - 32 - Nr. 7/2015 VfB Blau-Weiß Hohenthurm Wir suchen … ... zum sofortigen Einstieg fußballbegeisterte und interessierte Kinder der Jahrgänge 2006 - 2009 zum Aufstocken unserer zwei Kindermannschaften, sowie zur Unterstützung Übungs- und Trainingsleiter. Die Trainingszeiten sind immer montags und donnerstags, ab 16.45 Uhr auf dem Sportplatz in Hohenthurm. Interessierte melden sich bitte bei René Kaaden, Tel. 0176 63281923. Des Weiteren laden wir ein zu unserer Infoveranstaltung zur kommenden Spielzeit/Saison am 02.04.2015, ab 18.00 Uhr ins Sportlerheim Hohenthurm. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme. Kirchliche Nachrichten Allgemeine Mitteilungen unserer Ev. Kirchgemeinden der Stadt Landsberg Gründonnerstag, 2. April, um 19:00 Uhr in der Kirche Zwebendorf für alle Gemeinden: „BLEIBT HIER, WACHET MIT MIR ...“ – Liturgische Nacht mit Texten und Musik Mitwirkende: Kantorin Gürtler, Pfr. Domke u. a. ********************************** Karfreitag, 3. April, um 15:00 Uhr Martin-Luther-Kirche Hohenthurm für alle Gemeinden: Musikalische Vesper zur Sterbestunde Christi mit Abendmahl Mitwirkende: Werner Schulz Orgel, Friedemann Rümpel Violine, Minyong Jeon Cello, Hans-Martin Uhle Gesang, Chor Oppin unter Leitung von Arnold Bolz ********************************** Liebe Leser des Landsberger Echos, es gibt wohl nur ganz wenige Momente im Leben, wo wir spüren: Jetzt geschieht etwas Gewaltiges. Das wird den Lauf der Weltgeschichte grundlegend verändern. Ereignisse im Herbst 1989 z. B. haben viele so empfunden. Im Monatsspruch für April begegnet uns ein Mensch, der auch so etwas erlebte. Als ein Offizier der damals bedeutendsten Weltmacht hatte er mal wieder den Befehl, ein Hinrichtungskommando für drei Verurteilte zu leiten. Große Ehre war damit nicht zu erringen. Unterhaltsam war das auch nicht gerade. Bei einem der Delinquenten wurde sogar gemunkelt, dass er unschuldig und das Opfer einer Intrige wäre. Er soll wohl lediglich behautet haben, Gottes Sohn zu sein - aber solche gab es damals einige. Nun - ihn als Offizier ging das eigentlich nichts an. Für Urteile war er nicht zuständig. Er hatte nur einen Befehl auszuführen. Als er dann aber sah, wie dieser eine starb, da durchfuhr es ihn doch und seine Männer schienen Gleiches zu denken (Matthäus 27,54): Wahrlich, dieser ist Gottes Sohn gewesen! Der Tod Jesu am Kreuz brachte nicht nur eine Wende der Weltgeschichte. Jesu Tod am Kreuz und seine Auferstehung stehen für den Anbruch von Gottes neuer Welt inmitten der alten. Seit dem dürfen wir gewiss sein, dass nichts so bleiben muss, wie es immer war. Mit besten Wünschen für ein gesegnetes Osterfest Ihr Pfarrer Domke Pfarrbereich Landsberg Kirchliche Nachrichten für Klepzig, Landsberg, Schwerz und Sietzsch Gottesdienste Gründonnerstag, 02.04. 19:00 Uhr Landsberg (Passahmahlfeier) Bereichsgottesdienst Karfreitag, 03.04. 09:00 Uhr Sietzsch* 10:00 Uhr Klepzig* 10:30 Uhr Landsberg* 14:00 Uhr Schwerz* Ostersamstag, 04.04. 21:00 Uhr Gütz (Osternacht)* Ostersonntag, 05.04. 09:00 Uhr Sietzsch 14:00 Uhr Klepzig Ostermontag, 06.04. 10:30 Uhr Landsberg (musikalischer Gottesdienst) Sonntag, 12.04. 10:30 Uhr Landsberg *Abendmahlsfeier Seniorenheimgottesdienst in der Caféteria, Landsberg Montag, 06.04., 16:00 Uhr Klepzig Gemeindekreis: Di., 07.04., um 14:30 Uhr Landsberg Gesprächskreis am Abend: Mi., 15.04., um 19:30 Uhr im kl. Gemeinderaum der ev. Kirche Thema: Katharina v. Bora, Vortrag v. Fr. Dr. Kramer (Halle) Nr. 7/2015 - 33 - Christenlehre – 1. bis 6. Klasse: Mittwoch, 01.04., 15.04., jeweils um 15:30 Uhr Ökumenischer Gesprächskreis: Donnerstag, 16.04., um 19:30 Uhr im Gemeinderaum der ev. Kirche Kirchenmusik – Chorproben: Mittwoch, 01.04., 08.04., um 19:30 Uhr, 15.04., um 18:00 Uhr Schwerz Kaffee-Nachmittag: Mi., 15.04., um 14:00 Uhr Sietzsch Gesprächskreis: Di., 14.04., um 14:00 Uhr Chorprobe: Do., 19:00 Uhr Ansprechpartner Pfarrer T. Eichfeld, Walther-Rathenau-Str. 5, Landsberg Tel.: 034602 20330 Gemeindesekretär: Hr. Mertens: [email protected] Friedhof Klepzig: Hr. Herwig: Tel. 034602 70866. Vorsitzende des Kirchenrates Klepzig: Hr. Scheuerle, Tel.: 034602 51197 Landsberg: Hr. Prof. Dr. Grings, Tel.: 034602 23332 Schwerz: Hr. Weilbach, Tel.: 034604 20117 Sietzsch: Fr. Wegner, Tel.: 034602 21943 Kirchengemeinde Gollma Reinsdorf, Reußen ev-kirche-gollma.de musiksommer-gollma.de Gottesdienste Karfreitag, der 03.04.2015 15:00 Uhr – Musikalischer Gottesdienst Ostersonntag, der 05.04.2015 10:30 Uhr – Festgottesdienst mit Taufe Kinderchor im Pfarrhaus Mittwoch, ab 17:30 Uhr Kirchenchor im Pfarrhaus Montag, ab 19:30 Uhr Friedhof Ansprechpartner: Roland Schumann Tel: 034602 404763 oder 0176 96644443 Sprechstunde: jeder 1. Dienstag im Monat von 15:00 bis 17:00 Uhr im Pfarrhaus Sowie nach telef. Absprache Konto der Kirchengemeinde: Kirchenkreis Halle Saalkreis IBAN: DE55 8005 3762 0386 0601 18 BIC: NOLADE21HAL Buchungsnummer: 146 Verwendungszweck Friedhof oder Gemeindebeitrag nicht vergessen. Kontakt: Inge-Lene Wießner Amtierende Vorsitzende des Gemeindekirchenrates Schlossstr. 4 06188 Gollma Tel. 034602 20401 [email protected] Nichtamtlicher Teil Evangelisches Pfarramt Hohenthurm Brachstedt, Braschwitz, Hohenthurm, Maschwitz, Niemberg, Oppin, Peißen, Plößnitz und Zwebendorf Von-Wuthenau-Platz 5, 06188 Landsberg OT Hohenthurm Telefon und Fax: 034602 50111 E-Mail: [email protected] www.pfarramt-hohenthurm.de Bürozeiten im Pfarramt Hohenthurm Dienstag 10:00 - 13:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Kirchenmusik im Pfarrbereich Hohenthurm Für die kirchenmusikalische Gestaltung von Taufen, Trauungen, kirchlichen Feiern zu Jubiläen und Trauerfeiern sind ansprechbar: Frau Kathrin Hauser, Oppin Tel.: 034604 21843 Herr Werner Schulz, Niemberg Tel.: 034604 20938 Herr Hans-Martin Uhle, Oppin Tel.: 034604 20569 Wünschen Sie außer der Orgel noch eine(n) weitere(n) Musiker(in), dann fragen Sie danach den Organisten Ihrer Wahl. Gottesdienste Ostersonntag, 5. April Brachstedt 08:00 Uhr Pfrn. Ilse und anschließend Osterfrühstück Braschwitz 10:30 Uhr Pfr. Kästner Hohenthurm 14:00 Uhr Pfr. Domke Maschwitz 09:00 Uhr Pfr. Domke Niemberg 14:00 Uhr Fr. Hunold Oppin 10:30 Uhr Prädikant Steffen Schulz Ostermontag, 6. April Peißen 10:30 Uhr Pfr. Domke Plößnitz 09:00 Uhr Pfr. Domke Zwebendorf 14:00 Uhr Pfr. Domke So., 12. April wegen Konfirmandenfahrt keine Gottesdienste So., 19. April Hohenthurm 10:30 Uhr Pfr. Domke Maschwitz 14:00 Uhr Pfr. Brenner Oppin 14:00 Uhr Pfr. Kästner Plößnitz 14:00 Uhr Pfr. Eichfeld mit Vorstellung Konfirmandin Zwebendorf 09:00 Uhr Pfr. Domke mit Vorstellung Konfirmand Kinderkirche mit GP David Joram Mittwoch – 14-täglich von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr Lutherheim Niemberg, Plößnitzer Str. 19 Die nächsten Termine: 8. April, 22. April, 6. Mai, 3. Juni Konfirmanden Donnerstag, 17:15 Uhr im Lutherheim Niemberg Senioren/Gemeindenachmittage Braschwitz: Mittwoch, 15. April, um 14:30 Uhr in der Alten Schule Brachstedt: Freitag, 24. April, um 14:30 Uhr im Pfarrhaus Brachstedt Hohenthurm: Dienstag, 21. April, um 14:30 Uhr im Pfarrhaus Hohenthurm (wegen Bibelwoche) Oppin: Dienstag, 28. April, um 14:30 Uhr im PaulGerhardt-Haus Peißen: Mittwoch, 22. April, um 14:30 Uhr im Pfarrhaus Peißen Zwebendorf: Mittwoch, 15. April, um 14:30 Uhr im Saal der Gemeinde Zwebendorf, Reideburger Str. 5 Nichtamtlicher Teil - 34 - Nr. 7/2015 Kirchenfriedhof Hohenthurm Neu auf dem Friedhof Hohenthurm: Die Vergabe der Grabstellen erfolgt seit dem 01.04.2015 nur noch im Pfarrbüro zu den Sprechzeiten (Di. + Do., 10:00 - 13:00 Uhr, Mi., 13:00 - 16:00 Uhr). In dringenden Fällen kann auch das Pfarramt - Tel. 03402 50111 oder 034602 404592 angerufen werden. Kirchenchor Oppin Probe jeden Montag, 19:00 Uhr im Paul-Gerhardt-Haus Es werden noch Sängerinnen und Sänger gesucht! Weitere Termine oder Terminänderungen werden gegebenenfalls über Aushänge in den Schaukästen und im Internet bekannt gegeben unter www.pfarramt-hohenthurm.de. Katholische Pfarrei St. Mauritius und St. Elisabeth 18.00 Uhr 15.00 Uhr 8.30 Uhr 8.30 Uhr 8.30 Uhr 8.30 Uhr 8.30 Uhr Jugendstunde (Schuljahr 2014/15) Jeden Dienstag, um 19.00 Uhr werden alle Jugendlichen ab der 9. Klasse in das Gemeindehaus von St. Moritz herzlich eingeladen. Ökumenischer Begegnungskreis Am Donnerstag, dem 16.04., um 19.30 Uhr, wird in die Räume der evangelischen Gemeinde herzlich eingeladen. Das Thema wird noch bekannt gegeben. Anschrift: Katholische Pfarrei St. Mauritius und St. Elisabeth Mauerstr. 12, 06110 Halle Propst Reinhard Hentschel, Tel. 0345 2310236 Büro Frau Claudia Günther, Tel. 0345 2310221, Fax 0345 2310233 Öffnungszeiten: Di.: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Do.: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Fr.: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr Tel. 034602 20535 Tel. 034602 50666 Tel. 034604 21942 Tel. 034604 20543 Nie stille steht die Zeit, der Augenblick entschwebt, und den du nicht benutzt. den hast du nicht gelebt. Friedrich Rückert E. Bönisch Weidenplan 3 - 5 • 06108 Halle (Saale) Telefon: 0345 2178-138 Fax: 0345 2178-199 [email protected] Außenstelle Landsberg An der Kirche 1 • 06188 Landsberg Birgit Pötzsch Telefon: 0345 2178-138 Nach Vereinbarung sind weitere Termine in unserer Hauptstelle möglich. Religionsunterricht in Landsberg (Schuljahr 2014/15) Jeden Donnerstag (außer in den Ferien) findet der Religionsunterricht im evangelischen Gemeindehaus in Landsberg zu den folgenden Zeiten statt: 1. und 2. Klasse 14.00 Uhr - 14.45 Uhr 3. bis 5. Klasse 15.15 Uhr - 16.00 Uhr 7. und 8. Klasse 16.00 Uhr - 16.45 Uhr Ansprechpartner vor Ort: Frau Möritz, Landsberg Frau Krause, Hohenthurm Frau Muschner, Niemberg Frau Orban, Brachstedt Suchtberatungsstelle der Evangelischen Stadtmission Halle e. V. Sprechstunde: Dienstag 15.00 - 18.00 Uhr 14.04.2015 28.04.2015 12.05.2015 26.05.2015 09.06.2015 23.06.2015 Gottesdienste in Landsberg Donnerstag, 02.04.15 Gründonnerstag Freitag, 03.04.15 Karfreitag Sonntag, 05.04.15 Ostersonntag Sonntag, 12.04.15 Sonntag, 19.04.15 Sonntag, 26.04.15 Sonntag, 03.05.15 Verschiedenes Anzeigen
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