ORTSchAFT SchWERZ

Nummer 7 · Jahrgang 26
1. April 2015
Landsberger
Echo
Amtsblatt der Stadt Landsberg
Inhaltsverzeichnis
Ostern, wenn der Lenz erwacht,
jubelt jedes Kind und lacht,
denn zu dieses Tages Feier
gibt es bunte Ostereier.
Amtliche
Bekanntmachungen3
Nichtamtlicher Teil
12
Aus der Stadt Landsberg
13
Aus den Ortschaften
Ortschaft Landsberg
Ortschaft Queis
Ortschaft Reußen
Ortschaft Sietzsch
Ortschaft Spickendorf
Ortschaft Schwerz
Ortschaft Niemberg
Ortschaft Oppin
Ortschaft Braschwitz
Ortschaft Peißen
Ortschaft Hohenthurm
16
22
23
24
25
25
25
27
29
29
30
Kirchliche Nachrichten
32
Veranstaltungen34
Anzeigenteil34
Impressum Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich wünsche Ihnen, auch im Namen des Landsberger Stadtrates,
der Ortsbürgermeister, der Landsberger Stadtverwaltung und der
Redaktion Ihres Amtsblattes „Landsberger Echo“, ein schönes und
frohes Osterfest sowie erholsame Feiertage im Kreise Ihrer Familien.
Ihr Olaf Heinrich
Bürgermeister der Stadt Landsberg
Nächste Ausgabe
Mittwoch, 15. April 2015
Redaktionsschluss
Dienstag, 31. März 2015
Übernächste Ausgabe
Mittwoch, 6. Mai 2015
Redaktionsschluss
Mittwoch, 22. April 2015
© Winnie Pooh / PIXELIO
www.stadt-landsberg.de
11
Amtlicher Teil
-2-
Die Liste der Rufnummern der Landsberger Stadtverwaltung finden Sie
im nichtamtlichen Teil auf Seite 12.
Nr. 7/2015
Nr. 7/2015
-3-
Amtlicher Teil
Stadtrat
Bauausschuss
Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Bauausschusses der Stadt Landsberg
Am Dienstag, dem 14. April 2015 um 18.00 Uhr findet in den
Räumlichkeiten des Bürgerhauses der Stadt Landsberg, Köthener
Str. 1a in Landsberg, eine öffentliche mit anschließender nicht öffentlicher Sitzung des Bauausschusses statt.
Tagesordnung öffentliche Sitzung
Punkt 1: Eröffnung der Sitzung
Punkt 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und
der Beschlussfähigkeit
Punkt 3: Feststellung der Tagesordnung
Punkt 4: Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung
vom 17.03.2015
Punkt 5: Vorbereitung der öffentlichen Sitzung des Stadtrates
Landsberg am 23.04.2015
Punkt 6: Bauangelegenheiten
Punkt 7: Anfragen und Informationen
Tagesordnung nicht öffentliche Sitzung
Punkt 1: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und
der Beschlussfähigkeit
Punkt 2: Feststellung der Tagesordnung
Punkt 3: Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen
Sitzung vom 17.03.2015
Punkt 4: Vorbereitung der nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates Landsberg am 23.04.2015
Punkt 5: Beratung zu Bauanträgen
Punkt 6: Bauangelegenheiten
Punkt 7: Anfragen und Informationen
gez. Ch. Gobst
Vorsitzender Bauausschuss
Kultur- und Sportausschuss
Veranstaltungskalender 2015
Datum
02.04.2015
02.04.2015
03.04.2015
Uhrzeit
18:00 Uhr
18:00 Uhr
15:00 Uhr
03.04.2015
04.04.2015
04.04.2015
04.04.2015
04.04.2015
04.04.2015
04.04.2015
04.04.2015
05.04.2015
19:00 Uhr
11:00 Uhr
15:00 Uhr
18:00 Uhr
18:00 Uhr
18:00 Uhr
18:30 Uhr
19:00 Uhr
15:00 Uhr
05.04.2015
05.04.2015
05.04.2015
06.04.2015
10.04.2015
10.04.2015
10.04.2015
11:00 Uhr
15:00 Uhr
19:00 Uhr
15:00 Uhr
17:30 Uhr
20:00 Uhr
(Einlass
19:30 Uhr)
18:00 Uhr
18.04.2015
9:00 Uhr
30.04.2015
17:00 Uhr
30.04.2015
18:00 Uhr
03.05.2015
10:00 Uhr
Veranstaltung
Osterfeuer
Ostertanz
Es ist vollbracht - Gottesdienst
zur Sterbestunde Jesu
Osterfeuer
Osterführung
Osterführung
Osterfeuer
Osterfeuer
Osterfeuer
Osterfeuer
Osterfeuer
Kaffeeplausch für Jung und Alt
Veranstalter
Freiwillige Feuerwehr Braschwitz
Freiwillige Feuerwehr Schwerz
Ev. Kirchengemeinde Gollma
Ort
Kirche Gollma
Freiwillige Feuerwehr Gollma
Doppelkapelle und Museum
Romanische Doppelkapelle
Doppelkapelle und Museum
Romanische Doppelkapelle
Freiwillige Feuerwehr Gütz
Freiwillige Feuerwehr Oppin
Freiwillige Feuerwehr Zwebendorf/Reußen
Freiwillige Feuerwehr Spickendorf
Freiwillige Feuerwehr Queis
Alte Brennerei Niemberg
Dorfgemeinschaftshaus
„Alte Brennerei“
Osterführung
Doppelkapelle und Museum
Romanische Doppelkapelle
Osterführung
Doppelkapelle und Museum
Romanische Doppelkapelle
Osterfeuer
Freizeitverein Eismannsdorf
Sportplatz Niemberg
Theaterfahrt „Schwanensee“
Stadt- und Schulbibliothek Landsberg
Opernhaus Halle
Osterfeuer
Kindertagesstätte „Knirpsenland“ Reußen hinter dem Sportplatz
Rockparty live - Junge Bands spie- Alte Brennerei Niemberg
Dorfgemeinschaftshaus
len für junge Leute - Ein festival
„Alte Brennerei“
junger Musik
Der pazifische Feuerring- mit Kin- Stadt- und Schulbibliothek Landsberg
Stadt- und Schulbibliothek/
dern und Fahrrädern um den PaGymnasium Landsberg
zifik
Arbeitseinsatz des Vereins
Alte Brennerei Niemberg
Dorfgemeinschaftshaus
„Alte Brennerei“
Walpurgisnacht
Jugendclub & T(h)urmgeister Hohenthurm Hohenthurm, Am Steinbruch
(Jugendclub, T(h)urmgeister)
Walpurgisfeuer
Freiwillige Feuerwehr Sietzsch,
hinter dem Rodelberg
Frauenverein Lohnsdorf
Maibaumsetzen und Volksfest im Alte Brennerei Niemberg
Dorfgemeinschaftshaus
Park - traditioneller Festumzug
„Alte Brennerei“
Amtlicher Teil
-4-
Nr. 7/2015
Veranstaltungstermine melden
Weitere Termine von Vereinen/Institutionen der Stadt Landsberg
können dem Kultur- und Sportausschuss für den Veranstaltungskalender 2015 gemeldet werden:
Tel. 034602 24947 oder per
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung
des Umwelt- und Ordnungsausschusses
der Stadt Landsberg
Tag: Dienstag, 21.04.2015
Uhrzeit: 18:30 Uhr
Sitzungsort: Gaststätte „Goldener Löwe“, Lutherplatz 2,
06188 Landsberg
Tagesordnung
öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen
Einladung durch den Vorsitzenden
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Kontrolle des Protokolls vom 20.11.14
4. Beratung Schulzentrum Landsberg
5. Sonstige Informationen
gez. Falk Hübner
Vorsitzender
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg
Am Donnerstag, 16.04.2015 um 19.00 Uhr, findet in der Gaststätte „Goldener Löwe“ eine Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg
statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates
4. Protokollkontrolle
5. Einwohnerfragestunde
6. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
7. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
8. Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 18 hinsichtlich der Traufhöhe
9. Informationen aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom
26.03.2015
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates
vom 26.03.2015
2. Bauangelegenheiten
3. Grundstücksangelegenheiten
4. Anfragen und Informationen
gez. Harald Kliche
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Queis
Am Dienstag, 21.04.2015 um 19.00 Uhr, findet in der Gaststätte „Zur Eiche“ im OT Queis eine Sitzung des Ortschaftsrates Queis
statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates
4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates
5. Anfragen der Bürger
6. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
7. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
8. Informationen des Ortsbürgermeisters
9. Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates
10.Sonstige Informationen
Tagesordnung der nicht öffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. Georg Scheuerle
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch
Am Montag, 13.04.2015 um 19.00 Uhr, findet im Büro der Ortschaft Sietzsch eine Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates
4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates
5. Einwohnerfragestunde
6. Maßnahmeliste 2016 – 2020
7. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
8. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
9. Informationen der Ortsbürgermeisterin
10.Anfragen der Ortschaftsräte
11.Vorbereitung der nächsten Sitzung des Stadtrates
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. Heike Liebl
Ortsbürgermeisterin
Nr. 7/2015
-5-
Amtlicher Teil
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Spickendorf
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg
Am Montag, 20.04.2015 um 18.15 Uhr, findet in der Freiwilligen Feuerwehr/Gemeindezentrum Spickendorf eine Sitzung des
Ortschaftsrates Spickendorf statt.
Am Donnerstag, 16.04.2015 um 19.00 Uhr, findet im Feuerwehrgebäude, An den Teichen 8, 06188 Landsberg OT Niemberg,
eine Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates
5. Anfragen der Bürger
6. Maßnahmeliste 2016 – 2020
7. Dorfputz
8. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
9. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
10.Informationen aus dem Stadtrat
11.Informationen aus den Ausschüssen (BA, FA, HA)
12.Informationen des Ortsbürgermeisters
13.Anfragen und Informationen der Ortschaftsräte sowie Diskussion
14.Wiedervorlagen
15.Sonstiges
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates
4. Protokollkontrolle vom 16.03.2015
5. Einwohnerfragestunde
6. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
7. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
8. Maßnahmeliste 2016 - 2020
9. Vorbereitung der nächsten Stadtratssitzung
10.Sonstige Informationen
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. Christian Kupski
Ortsbürgermeister
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. W.-St. Menzel
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Oppin
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz
Am Montag, 20.04.2015 um 19.00 Uhr, findet in der Freiwilligen
Feuerwehr, Ernst-Thälmann-Straße in 06188 Landsberg OT Schwerz
eine Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz statt.
Treffpunkt ist 18:00 Uhr im Dammendorfer Park.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates
4. Protokollkontrolle
5. Einwohnerfragestunde
6. Maßnahmeliste 2016 – 2020
7. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
8. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
9. Informationen der Ortsbürgermeisterin
10.Anfragen der Ortschaftsräte
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. B. Bunge
Ortsbürgermeisterin
Am Dienstag, 21.04.2015 um 18.30 Uhr, findet im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr, Dessauer Str. 2 a, 06188 Landsberg, OT Oppin eine Sitzung des Ortschaftsrates Oppin statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates
4. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates
5. Einwohnerfragestunde
6. Maßnahmeliste 2016 – 2020
7. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
8. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
9. Informationen aus der letzten Sitzung des Stadtrates
10.Informationen des Ortsbürgermeister
11.Sonstiges
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Bauangelegenheiten
gez. B. Frischmuth
Ortsbürgermeister
Amtlicher Teil
-6-
Nr. 7/2015
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Braschwitz
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm
Am Donnerstag, 16.04.2015 um 19.00 Uhr, findet in der Alten Schule im Ortsteil Braschwitz eine Sitzung des Ortschaftsrates
Braschwitz statt.
Am Montag, 13.04.2015 um 19.00 Uhr, findet im Gemeindezentrum Hohenthurm eine Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates
4. Protokollkontrolle
5. Einwohnerfragestunde
6. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
7. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
8. Anfragen der Ortschaftsräte
9. Sonstige Informationen
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. Klaus Rothe
Ortsbürgermeister
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates
4. Bestätigung des Sitzungsprotokolls der letzten Sitzung des Ortschaftsrates
5. Einwohnerfragestunde
6. Auswertung der letzten Stadtratssitzung
7. Anfragen der Ortschaftsräte
8. Vorstellung und Beratung der Kreuzungsvereinbarung PO 159
9. Maßnahmeliste 2016 – 2020
10.Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
11.Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
12.Netzentwicklungsplan Strom 2024
13.Beschluss zum Informationsrecht des Ortsbürgermeisters
14.Vorbereitung auf die nächste Stadtratssitzung
15.Sonstiges
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Sonstiges
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Peißen
gez. A.-J. Wolff
Ortsbürgermeister
Am Mittwoch, 15.04.2015 um 19.00 Uhr, findet im Versammlungsraum des Gemeindezentrums eine Sitzung des Ortschaftsrates
Peißen statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates
4. Protokollkontrolle
5. Einwohnerfragestunde
6. BÜ Peißen km 6,1 (L 167) und BÜ km 6,5 – Lindenring – Projektvorstellung
7. Beratung zu den geplanten Änderungen des Flächennutzungsplanes
8. Beschluss des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
9. Beschluss zur Auslegung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan Landsberg
10.Beratung zu mittelfristigen Investitionensplanung
11.Sonstige Informationen
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. Frank Stolzenberg
Ortsbürgermeister
Das Ordnungsamt informiert
Wichtige Informationen für Hundehalter
Immer wieder kommt es bei Hundehaltern, in Bezug auf die Anmeldeformalitäten, zu Irritationen. Ab wann bin ich eigentlich Hundehalter?
Ab wann muss ein Hund angemeldet werden? Was muss ich beachten?
Bereits im Januar 2009 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt das
„Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“
(GefHuG) beschlossen. Zum 1. März 2009 ist das Gesetz in Kraft
getreten. Hundehalter und Hundeführer haben danach viel „Neues“
zu beachten. Nachfolgend möchten wir auch darauf hinweisen, dass
mit dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden
Gefahren (GefHuG), der Gesetzgeber auf die u.a. durch Medienberichte über Beißvorfälle beeinflusste geänderte Wahrnehmung der
durch Hunde gegebenen Gefahren in der Bevölkerung reagiert und
eine Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe geschaffen hat, mit
der bereits einer möglichen Gefahr, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sein kann, begegnet werden soll. Darüber hinaus sollen durch Hunde verursachte Schäden besser und
angemessen ausgeglichen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist
jedem Hundehalter grundsätzlich zuzumuten, sich vor der Aufnahme der Hundehaltung oder dem Beginn einer (erlaubnispflichtigen)
Zucht - die Ausdruck seiner freien Willensentscheidung ist - über die
hieraus entstehenden Kosten zu informieren um ggf. auch vor dem
Hintergrund seiner finanziellen Leistungsfähigkeit und notwendiger
Formalitäten, die Entscheidung zu überdenken.
Nr. 7/2015
Welche Pflichten hat ein Hundehalter?
Die Halterin oder der Halter eines Hundes ist gemäß § 15 Absatz 3
GefHuG verpflichtet, der nach diesem Gesetz zuständigen Behörde
unverzüglich nach Aufnahme der Hundehaltung folgende Angaben
und Unterlagen zu übermitteln:
- das Geschlecht, das genaue Geburtsdatum des Hundes,
- das genaue Datum der Aufnahme der Hundehaltung,
- Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des
Hundes,
- die Kennzeichnung des Transponders,
(Gemäß § 2 Abs. 2 GefHuG ist jede Person oder Stelle die einen
Hund hält, verpflichtet, diesen spätestens sechs Monate nach
der Geburt durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit einem
Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) kennzeichnen zu
lassen)
- die Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer
Haftpflichtversicherung.
(Gemäß § 2 Abs. 3 GefHuG ist die Halterin oder der Halter des
Hundes verpflichtet, spätestens drei Monate nach der Geburt
eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro
für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für sonstige
Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten)
Die Aufnahme der Hundehaltung schließt hier durchaus auch eine Erweiterung der bereits bestehenden Hundehaltung durch Nachzucht,
Neuerwerb o.ä. mit ein, da hierdurch eine neue Aufnahme der Hundehaltung erfolgt.
Wer ist Hundehalter? Ab wann ist man Halter eines Hundes?
Halter im Sinne des Gesetzes ist grundsätzlich, wer
a) das Bestimmungsrecht über das Tier hat („Aufenthaltsort“),
b) aus eigenem Interesse für den Unterhalt des Tieres aufkommt
(„Futter und Pflege“),
c) den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich beansprucht,
d) das Risiko des Verlustes des Tieres trägt.
Was ist mit sogenannten „Hobbyzüchter“? Müssen Hundewelpen auch angemeldet werden, wenn diese u.a. veräußert
oder abgegeben werden sollen?
Alle neugeborenen Hundewelpen müssen unverzüglich angemeldet
werden, auch wenn die Absicht besteht, diese schnell zu veräußern
bzw. abzugeben!
Für sogenannte „Hobbyzüchter“, für den in aller Regel nicht bereits
mit der Deckung der Hündin absehbar ist, wann und vor allem an wen
Sie die Welpen vermitteln können, wird die Haltereigenschaft daher
von vornherein aufgrund des § 2 Absatz 4 Satz 1 der TierschutzHundeverordnung (TierSchHuV) angenommen.
Aufgrund dieser Regelung sind Hundehalter frühestens nach über
acht Wochen überhaupt berechtigt, die Welpen vom Muttertier
zu trennen, um deren normale Entwicklung nicht zu gefährden;
Verstöße hiergegen können gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 TierSchHuV
mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet
werden.
Bis wann muss ein Hund angemeldet werden, nach dem die
Haltung aufgenommen wurde?
Durch den Gesetzgeber wurde hier als Zeitpunkt der Anmeldung der
Begriff unverzüglich gewählt. Hierdurch wird bereits nach allgemeinem Verständnis des Begriffes „unverzüglich“ deutlich, dass Hundehalter im Prinzip sofort zum Handeln verpflichtet sind. Die Rechtsprechung geht hier regelmäßig als Obergrenze von einer Frist von
maximal 2 Wochen aus.
Innerhalb dieses Zeitraumes kann es jedem Hundehalter durchaus
zugemutet werden, die Anmeldeformalitäten - nach u.U. erfolgter
Rechtsberatung und ausreichender Überlegungsfrist - durchzuführen
bzw. die Hundehaltung im Ergebnis aufzugeben.
-7-
Amtlicher Teil
Was müssen Hundehalter beachten, wenn Sie den Hund abgeben (z. B. durch Veräußerung)?
Jeder Hundehalter ist nach § 15 Abs. 4 Satz 1 GefHuG verpflichtet,
die Behörde über die Abgabe der Tiere zu unterrichten. Dies gilt
auch bei Hundewelpen im Alter von über 8 Wochen, welche vom
Muttertier getrennt werden (z. B. durch Veräußerung).
Was müssen Hundehalter beachten, wenn ihr Hund verstorben ist und sie einen neuen Hund holen?
Viele Hundehalter sind der irrigen Meinung, dass sie ihren neuen
Hund nicht anmelden müssen, da sie ja durch den alten verstorbenen
Hund sowieso ihre Hundesteuern bezahlten und diese dann einfach
weiter bezahlen, ohne den neuen Hund anzumelden.
Diese Auffassung ist falsch. Seit jeher ist es auch in der Steuersatzung der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt geregelt, dass der verstorbene Hund abgemeldet werden muss und dabei die Hundemarke
abgegeben werden muss.
Entsprechende Formulare und Vordrucke erhalten Sie im Bürgerservice der Stadt Landsberg.
Wenn Sie noch weitere Fragen zum Thema Hunde haben, steht Ihnen
der Bürgerservice der Stadt Landsberg gern zur Verfügung.
Das Ordnungsamt
Amtlicher Teil
-8-
Sonstiges
Neufassung der Satzung
des AZV Westliche Mulde
über die Erhebung von Anschlussbeiträgen
für die Möglichkeit der Inanspruchnahme
der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen und
über die Kostenerstattung für Anschlusskanäle
(Beitragssatzung)
Aufgrund der §§ 8,11,45 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI.
LSA S.288) und der §§ 9 und 16 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG LSA) vom 09.10.1992 (GVBI. LSA
S.730) und der §§ 6,6b und 6c des Kommunalabgabengesetzes
(KAG LSA) gemäß Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBI. LSA
S. 406) in den jeweils aktuellen Fassungen sowie der Neufassung
der Verbandssatzung vom 06.06.2005 zuletzt geändert mit der Satzung zur 4. Änderung der Neufassung der Verbandssatzung vom
07.11.2011 und der Neufassung der Entwässerungssatzung vom
10.11.2008 zuletzt geändert mit der 1. Änderung der Neufassung
vom 08.06.2009 hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Westliche Mulde in der öffentlichen Sitzung vom
09.03.2015 die folgende Satzung beschlossen
ARTIKEL
1. Allgemeines
§1
Allgemeines
(1) Der AZV erhebt nach Maßgabe dieser Satzung
a) Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die zentralen öffentlichen
Abwasseranlage gemäß Entwässerungssatzung § 1 Absatz 1
Nr. 1 (Abwasserbeitrag),
b) Kostenerstattungen für Anschlusskanäle (Grundstücksanschlüsse).
(2) Abwasserbeiträge sind der Herstellungsbeitrag I und der Herstellungsbeitrag II. Der Herstellungsbeitrag I wird für Grundstücke
erhoben, die zum Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes für
das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) am 15.06.1991 über keinen
Anschluss an eine bestehende, nicht lediglich provisorische zentrale öffentliche Abwasserbehandlungsanlage verfügten. Der Herstellungsbeitrag II (Besonderer Herstellungsbeitrag) wird für Grundstücke erhoben, die bis mindestens zum Inkrafttreten des KAG-LSA am
15.06.1991 über einen Anschluss an eine bestehende, nicht lediglich provisorische zentrale öffentliche Abwasserbehandlungsanlage
verfügten bzw. die die Möglichkeit der Inanspruchnahme hatten.
2. Abwasserbeitrag
§2
Grundsatz
(1) Der AZV erhebt, soweit der Aufwand nicht auf andere Weise gedeckt wird, für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen
Abwasserbeiträge zur Abgeltung der durch die Inanspruchnahme
oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Leistungen entstehenden besonderen wirtschaftlichen Vorteile.
(2) Die Abwasserbeiträge decken nicht die Kosten für die Grundstücksanschlusskanäle (Hausanschlüsse).
§3
Gegenstand der Beitragspflicht
(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die jeweilige
zentrale öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können,
wenn
a) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald
sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen,
Nr. 7/2015
b) sie - ohne dass für sie eine bauliche oder gewerbliche Nutzung
festgesetzt ist —nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und
nach der geordneten baulichen Entwicklung im Verbandsgebiet
zur Bebauung oder gewerblichen Nutzung anstehen.
(2) Grundstücke unterliegen auch dann der Beitragspflicht, wenn sie
nicht Bauland im Sinne des Abs. 1 sind, aber tatsächlich an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wurden.
(3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im bürgerlich — rechtlichen Sinne. Ist ein vermessenes und im
Grundbuch eingetragenes bürgerlich- rechtliches Grundstück nicht
vorhanden, gilt die von dem Beitragspflichtigen zusammenhängend
genutzte Fläche als Grundstück.
Der Beitragspflichtige ist in diesem Fall verpflichtet, die Grundstücksgröße nachprüfbar, insbesondere durch amtliche Dokumente, nachzuweisen.
§4
Beitragsmaßstab
(1) Der Abwasserbeitrag für die Schmutzwasserbeseitigung wird
nach einem nutzungsbezogenen Flächenmaßstab berechnet.
Bei dessen Ermittlung werden für das erste Vollgeschoss 25 % und
für jedes weitere Vollgeschoss 15 % der Grundstücksfläche angesetzt.
Als Vollgeschoss gelten alle Geschosse, die nach § 2 Abs. 4 des
Gesetzes über die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom
23.06.1994 in seiner Fassung von 2001 (BauO LSA a. F.) als Vollgeschosse definiert waren.
Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberfläche im Mittel
mehr als 1,60 m über der Geländeoberfläche (Fläche, die sich aus
den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder aus der Baugenehmigung ergibt, sonst die natürliche Geländeoberfläche) hinausragt
und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte
Höhe von mindestens 2,30 m haben, wobei Zwischendecken oder
Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss
abtrennen, hierbei unberücksichtigt bleiben. Hohlräume zwischen
der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume
nicht möglich sind, gelten nicht als Geschosse.
Als Vollgeschoss gelten auch Geschosse, die nicht die vorgesehene
Höhe (Satz 4 dieses Absatzes) aufweisen, wenn vor, bei oder nach
Errichtung eine Nutzung genehmigt worden ist, die den Nutzungsmöglichkeiten eines Vollgeschosses entsprechen, oder eine solche
Nutzung nach Errichtung geduldet worden ist und diese Nutzung
noch geduldet wird.
Ist im Einzelfall eine Geschosszahl wegen der Besonderheiten des
Bauwerkes nicht feststellbar, werden bei gewerblich und industriell
genutzten Grundstücken und bei allen in anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je vollendete 2,30 m der Höhe des Bauwerkes
(Traufhöhe) als ein Vollgeschoss gerechnet. Kirchengebäude werden
stets als eingeschossige Gebäude behandelt.
(2) Als beitragsfähige Grundstücksfläche gilt:
a) bei Grundstücken, die insgesamt im Bereich einer Satzung
nach § 34 Abs. 4 BauGB, innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich eines
Bebauungsplanes liegen, der für das Grundstück die bauliche
oder gewerbliche/industrielle Nutzbarkeit festsetzt, bzw. bei
Grundstücken, die teilweise im Geltungsbereich eines solchen
Bebauungsplanes und teilweise innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche
des Grundstücks,
b) bei Grundstücken, die teilweise im Bereich eines Bebauungsplanes oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB und im übrigen
im Außenbereich liegen, die Teilfläche im Bereich des Bebauungsplanes oder der Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB,
c) bei Grundstücken, für die kein Bebauungsplan und keine Satzung
nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht und die teilweise innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 Bau GB) und
im übrigen im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch die Fläche zwischen der
jeweiligen Straßengrenze und einer Linie die im gleichen Abstand
von 40 m dazu verläuft,
Nr. 7/2015
d) bei Grundstücken, die über die sich nach b) und c) ergebenden
Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche
zwischen der der Straßenseite zugewandten Grundstücksseite
und einer Linie hierzu, die in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, der der übergreifenden Bebauung oder übergreifenden gewerblichen Nutzung entspricht,
e) bei Grundstücken, für die der Bebauungsplan sonstige Nutzung
ohne oder mit nur untergeordneter Bebauung festgesetzt oder
die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( § 34
BauGB) so genutzt werden (z. B. Dauerkleingärten, Schwimmbäder, Campingplätze, Festplätze - nicht aber Friedhöfe, Sportplätze oder Flächen für die Landwirtschaft) sowie bei Grundstücken,
für die ein Bebauungsplan Wochenendhausgebiet festsetzt, 65%
der Grundstücksfläche,
f) bei Grundstücken die im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen und
für die durch rechtsverbindliche Planfeststellung, Betriebsplan
oder einen diesen Maßnahmen ähnlichen Verwaltungsakt eine
der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist
(z.B. Abfalldeponie, Untergrundspeicher o.ä.), die Fläche des
Grundstücks, auf die sich die Planfeststellung, der Betriebsplan
oder der Verwaltungsakt erstreckt und die dadurch abwasserrelevant nutzbar sind,
g) bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan Friedhofs- und
Sportplatznutzung festsetzt oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 Bau GB) so genutzt werden, und bei Grundstücken,
für die ein Bebauungsplan landwirtschaftliche Nutzung festsetzt,
die Grundfläche der an die zentrale öffentliche Abwasseranlage
angeschlossenen Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl von 0,2,
h) bei allen anderen bebauten Grundstücken im Außenbereich (§ 35
BauGB) die Grundfläche der an die zentralen öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Gebäude geteilt durch die Grundflächenzahl von 0,2.
In den Fällen g) und h) wird die ermittelte Fläche diesen Gebäuden so
zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils im gleichen Abstand von den
Außenwänden der Gebäude verlaufen, wobei bei einer Überschreitung der Grundstücksgrenze durch diese Zuordnung eine gleichmäßige Flächenergänzung auf dem Grundstück erfolgt.
Ist die so errechnete und zugeordnete Vorteilsfläche größer als das
Buchgrundstück, ist nur die Fläche des Buchgrundstücks maßgebend.
(3) Als Zahl der Vollgeschosse gilt bei Grundstücken
a) die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, die darin
festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse,
b) für die im Bebauungsplan anstelle einer Vollgeschosszahl die
Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt ist, in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten im Sinne von § 11 Abs. 3 Bau NVO die
durch 3,5 und in allen anderen Baugebieten die durch 2,3 geteilte höchstzulässige Gebäudehöhe auf ganze Zahlen abgerundet,
c) für die im Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch
die Höhe der baulichen Anlagen, sondern nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist, die durch 3,5 geteilt höchstzulässige Baumassenzahl auf ganze Zahlen abgerundet,
d) auf denen nur Garagen oder Stellplätze oder eine Tiefgaragenanlage errichtet werden dürfen, die Zahl von einem Vollgeschoss,
e) für die in einem Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse noch die Höhe der baulichen Anlagen oder die Baumassenzahl
bestimmt ist, der in der näheren Umgebung überwiegend festgesetzt und/oder tatsächlich vorhandene Berechnungswert nach a)
bis c);
f) für die kein Bebauungsplan besteht und die innerhalb eines im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen,
- wenn sie bebaut sind, die Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse,
- wenn sie unbebaut sind, die Zahl der in näheren Umgebung
überwiegend vorhandenen Vollgeschosse
g) die im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse,
h) auf denen die Zahl der Vollgeschosse nach a), b) bis d) bzw. f) oder
die Höhe der baulichen Anlagen bzw. die Baumassenzahl nach b)
-9-
Amtlicher Teil
bzw. c) überschritten wird, die tatsächlich vorhandene Zahl der
Vollgeschosse bzw. die sich nach der tatsächlich vorhandenen Bebauung ergebenen Berechnungswerte nach b) bzw. c),
i) für die der Bebauungsplan sonstige Nutzung ohne oder nur mit
untergeordneter Bebauung festsetzt (z.B. Dauerkleingärten,
Schwimmbäder, Camping - und Festplätze sowie Friedhöfe) oder
die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt
werden, die Zahl von einem Vollgeschoss.
(4) Auf Grundstücke die im Bereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6
und § 34 Abs. 4 und § 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan) liegen, sind zur Feststellung der Zahl der Vollgeschosse die
Vorschriften entsprechend anzuwenden, wie sie bestehen für
1.Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestimmungen
über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind;
2. die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält
§5
Beitragssatz
(1) Der Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag I beträgt:
10,23 Euro/m2
(2) Der Beitragssatz für den Herstellungsbeitrag II beträgt:
2,12 Euro/m2
§6
Beitragspflichtige
(1) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes ist. Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Ist das Grundstück
mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Art 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch belastet, ist anstelle
des Eigentümers der Inhaber dieses Rechts beitragspflichtig.
Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als Eigentum
des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigentümers der
Verfügungsberechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes.
Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner, bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
§7
Entstehung der Beitragspflicht
(1) Die Beitragspflicht für den Herstellungsbeitrag I entsteht, sobald
das Grundstück an die öffentliche Einrichtung gemäß § 1 Abs. 1
Ziffer.1 der Entwässerungssatzung des Abwasserzweckverbandes
Westliche Mulde(EWS) (die zentrale Schmutzwasserbeseitigung in
den Vorfluter nach Behandlung in einer biologisch arbeitenden Kläranlage) angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der ersten wirksamen Satzung.
(2) Im Falle des § 3 Abs. 2 entsteht die Beitragspflicht mit dem
tatsächlichen Anschluss der auf dem Grundstück vorhandenen Baulichkeit, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung.
(3) Die Beitragspflicht für den Herstellungsbeitrag II entsteht mit
Inkraftreten der ersten wirksamen Beitragssatzung für die entsprechenden Sachverhalte zum 01.01.2010.
(4) Ändern sich nachträglich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände und erhöht sich dadurch der Vorteil für das angeschlossenen Grundstück, so entsteht unter Anrechnung bisher geleisteter Beiträge eine weitere Beitragspflicht für einen zusätzlichen
Beitrag gemäß den satzungsrechtlichen Bestimmungen.
§8
Vorausleistung
Auf die künftige Beitragsschuld können angemessene Vorausleistungen verlangt werden, sobald mit der Durchführung der Maßnahme
begonnen worden ist. Die Vorausleistung ist mit der endgültigen
Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorausleistende nicht
mehr beitragspflichtig ist. Ist die Beitragsschuld 3 Jahre nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheides noch nicht entstanden,
kann die Vorausleistung zurückverlangt werden, wenn die zentrale
Amtlicher Teil
- 10 -
öffentliche Schmutzwasseranlage bis zu diesem Zeitpunkt noch
nicht benutzbar ist. Der Rückzahlungsanspruch ist ab Erhebung der
Vorausleistung mit 2 v. H. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank jährlich zu verzinsen.
§9
Veranlagung, Fälligkeit
Der Abwasserbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Das gleiche gilt für die
Erhebung einer Vorausleistung.
§ 10
Ablösung
In Fällen, in denen die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, kann
die Ablösung durch Vertrag vereinbart werden.
Die Höhe des Ablösungsbetrages ist nach Maßgabe des in § 4 bestimmten Beitragsmaßstabes und des in § 5 festgesetzten Beitragssatzes zu ermitteln. Durch Zahlung des Ablösungsbetrages wird die
Beitragspflicht endgültig abgegolten.
§ 11
Billigkeitsregelungen
(1) Die durchschnittliche Größe der Wohngrundstücke beträgt
876 m2.
Übergroß ist ein Wohngrundstück, wenn die Durchschnittsgröße um
mehr als 30 % überschritten wird.
Demgemäß ist ein Wohngrundstück übergroß, wenn es mehr als
1138 m2 beitragsfähige Fläche besitzt.
Übergroße Wohngrundstücke, die nach der tatsächlichen Nutzung
vorwiegend Wohnzwecken dienen, werden bis zu einer beitragsfähigen Fläche von 1138 m2 voll und mit der restlichen Fläche nur zur
Hälfte veranlagt.
(2) Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer
Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die zentralen öffentlichen
Abwasseranlagen auslösen oder nicht angeschlossen werden dürfen
und auch tatsächlich nicht angeschlossen sind, bleiben beitragsfrei.
Der Beitragsfreiheit solcher Gebäude oder selbstständiger Gebäudeteile ist dergestalt Rechnung zu tragen, dass die beitragsfreien
Gebäude oder selbstständigen Gebäudeteile bei der Feststellung
der Zahl der Vollgeschosse nach § 4 Abs. 3 und 4 unberücksichtigt
bleiben.
(3) Werden Grundstücke landwirtschaftlich im Sinne von § 201
BauGB oder als Wald genutzt, ist der Beitrag solange zinslos zu
stunden, wie das Grundstück zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des
landwirtschaftlichen Betriebes genutzt werden muss. Dies gilt auch
für die Fälle der Nutzungsüberlassung und Betriebsübergabe an Familienangehörige im Sinne von § 15 Abgabenordnung.
Bei bebauten und tatsächlich angeschlossenen Grundstücken und
Teilflächen davon gilt die Stundungsverpflichtung nur, wenn die Bebauung ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung dient und die
öffentliche Einrichtung nicht in Anspruch genommen wird, wobei eine
Entsorgung von Niederschlagswasser in durchschnittlich unbedeutender Menge unberücksichtigt bleibt.
(4) Der Beitrag ist auch zinslos zu stunden, solange Grundstücke
als Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes genutzt
werden oder Grundstücke oder Teile davon aus Gründen des Naturschutzes mit einer Veränderungssperre belegt sind.
3. Kostenerstattung für Anschlusskanäle
§ 12
Höhe und Entstehen des Erstattungsanspruches
(1) Die Aufwendungen für die Herstellung und Erneuerung der Anschlusskanäle werden über einen Einheitssatz dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt.
Es ist festgelegt, dass Abwasserleitungen, die nicht in der Mitte der
Straße verlaufen, als in der Straßenmitte verlaufend gelten.
(2) Für einen Hausanschluss bis DN 250 ist pro Meter Baulänge ein
Einheitssatz von
173,00 Euro/m
zu entrichten.
Bei Hausanschlüssen größer DN 250 erfolgt die Abrechnung gegen-
Nr. 7/2015
über dem Anschlussnehmer gemäß den tatsächlich angefallenen
Kosten.
Die Aufwendungen für die Herstellung eines Umschlusses eines vorhandenen Hausanschlusses auf eine neu hergestellte Abwasseranlage sind über einen Einheitssatz in Höhe von
367,00 Euro
zu entrichten.
Der Umschluss erfolgt, wenn festgestellt wird, dass der vorhandene
Hausanschluss gemäß Entwässerungssatzung sich in einem bautechnisch einwandfreien Zustand befindet.
(3) Die Kosten für die Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung
der Anschlusskanäle werden nach tatsächlichem Aufwand gegenüber dem Anschlussnehmer abgerechnet.
(4) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der Beendigung der Maßnahme.
(5) Die §§ 6,8, 9 und 10 gelten entsprechend.
4. Gemeinsame Vorschriften
für Beiträge und Kostenerstattungen
§ 13
Billigkeitsmaßnahmen
Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch
durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung
nach Lage des Einzelfalls unbillig, können sie ganz oder teilweise
erlassen werden.
Für die Verwirklichung, die Fälligkeit und das Erlöschen von Ansprüchen aus dem Abgabenschuldverhältnis gelten die §§ 218 bis 223,
224 Abs. 1 und 2, §§ 225, 226, 227 Abs. 1, §§ 228 bis 232 der
Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
§ 14
Auskunfts- und Anzeigepflicht
(1) Die Beitragspflichtigen und ihre Vertreter haben dem AZV jede
Auskunft zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderlich ist.
(2) Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, dem AZV für die Höhe
der Schuld maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und
über den Umfang dieser Veränderungen - auf Verlangen auch unter
Vorlage entsprechender Unterlagen — Auskunft zu erteilen.
(3) Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist dem
AZV vom Grundstückseigentümer innerhalb eines Monats schriftlich
anzuzeigen.
(4) Sind auf dem Grundstück Anlagen vorhanden, die die Berechnung
der Abgabe beeinflussen, so hat der Grundstückseigentümer dies
unverzüglich dem AZV schriftlich anzuzeigen. Dieselbe Verpflichtung
besteht für jeden, der solche Anlagen neu schafft, ändert oder beseitigt.
§ 15
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 16 Abs. 2 Ziff. 2 KAG-LSA handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
a) entgegen § 14 Abs. 1 und § 3 Abs. 3 die für die Festsetzung
und Erhebung der Abgaben erforderlichen Auskünfte nicht erteilt
oder
b) entgegen § 14 Abs. 2 die für die Festsetzung und Erhebung der
Abgabe maßgeblichen Veränderungen nicht unverzüglich meldet
oder die für die Ermittlung des Umfangs der Veränderungen erforderliche Hilfe verweigert oder
c) entgegen § 14 Abs. 3 den Wechsel der Rechtsverhältnisse am
Grundstück nicht innerhalb eines Monats schriftlich angezeigt
oder
d) entgegen § 14 Abs. 4 nicht unverzüglich schriftlich anzeigt, dass
Anlagen auf dem Grundstück vorhanden sind bzw. geschaffen,
geändert oder beseitigt werden, die die Berechnung der Abgabe
beeinflussen und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen
oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 16 Abs. 3 KAG-LSA mit
einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Nr. 7/2015
- 11 -
(3) Die Anwendung von Zwangsmitteln richten sich nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes von Sachsen-Anhalt sowie des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
des Landes Sachsen-Anhalt (§ 53 ff.) in der jeweils gültigen Fassung.
ARTIKEL II
§ 16
Inkrafttreten
Die vorstehende Satzung tritt rückwirkend zum 05.10.2013 in Kraft.
Bitterfeld-Wolfen, 10.03.2015
-
-
-
-
Amtlicher Teil
Erstellung von Investitions- und Rentabilitätsrechnungen
Erstellung von Kalkulationen
Durchsetzung und Begleitung von Vollstreckungsmaßnahmen
Ansprechpartner für Banken, Wirtschaftsprüfer, Versicherungen,
Kommunen und Kunden
Wir erwarten von Ihnen:
- Abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaftslehre oder vergleichbare kaufmännische Qualifikation
- Mehrjährige relevante Berufserfahrung in einer Führungsaufgabe
im kaufmännischen Bereich
- Kompetenz, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsbereitschaft
- Teamfähigkeit, Flexibilität und Organisationsgeschick
- Versierter Umgang mit MS-Office
- Führerschein - Klasse B
Wir bieten:
- Eine unbefristete Vollzeitstelle (40 h/Woche)
- Vergütung nach Entgeltgruppe 9 TVöD
Öffentliche Stellenausschreibung
des AZV Westliche Mulde
Der Abwasserzweckverband Westliche Mulde ist eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts. Er ist für die Abwasserentsorgung von ca.
70.000 Einwohnern zuständig. Das Entsorgungsgebiet umfasst Teile
der Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Saalekreis mit einer Fläche von
211 km2.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine fachlich kompetente Persönlichkeit für die Funktion als
Kaufmännischer Leiter (m/w)
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Betriebswirtschaftliche Begleitung von Prozessen und Entscheidungen
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen
- Erarbeitung von Investitions-, Finanz- und Wirtschaftsplänen
- Verantwortlich für Liquiditätsplanung und Liquiditätsmanagement
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben,
Lebenslauf, Zeugnisse und Beurtei-lungen) senden Sie bitte bis zum
17.04.2015:
AZV Westliche Mulde OT Bitterfeld, Berliner Str. 6,
06749 Bitterfeld-Wolfen
oder per E-Mail an: [email protected]
Bei Einsendung der Unterlagen per Post sind diese mit „Bewerbung“
zu kennzeichnen.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eine Eingangsbestätigung der Bewerbung erfolgt nicht. Bewerbungsunterlagen werden
nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag
beigefügt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Unterlagen
nach gegebener Zeit entsprechend den Datenschutzbestimmungen
vernichtet.
Für weitere Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen die
Geschäftsführung des AZV Westliche Mulde, Tel. 03493 302158,
zur Verfügung.
IMPRESSUM
„Landsberger Echo“
Das Amtsblatt der Stadt Landsberg (Sachsen-Anhalt) mit öffent-lichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung erscheint zweimal monatlich und wird
an alle erreichbaren Haushalte kostenfrei verteilt.
-Herausgeber: Stadtverwaltung Landsberg,
Köthener Str. 2, 06188 Landsberg
- Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (03535) 489 - 0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen:
Der Bürgermeister der Stadt Landsberg, Herr Olaf Heinrich
- Verantwortlich für Textbeiträge: sind die Verfasser.
Amtsblatt-Redaktion: Stadt Landsberg, Bürgerservice,
Tel. (034602) 24984, Fax: 24988,
E-Mail: [email protected]
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10
vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
www.wittich.de/agb/herzberg
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Beitrages
für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Leserbriefe und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Gewähr. Des Weiteren behält sich die Redaktion vor, Manuskripte nicht
sinnentstellend zu kürzen bzw. redaktionell zu bearbeiten. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
Nichtamtlicher Teil
- 12 -
Nr. 7/2015
Nr. 7/2015
- 13 -
Nichtamtlicher Teil
■ Blutspendetermine
■ Apothekennotdienste in Landsberg
Freitag, den 24.04.2015,
von 16.00 bis 19.30 Uhr
in der Freiwilligen Feuerwehr Oppin,
Dessauer Straße 1
Dienstag, den 28.04.2015,
von 16.30 bis 19.30 Uhr
im Gemeindezentrum Peißen, Gewerbehof 1
Niemberg, den 17.04.2015
Landsberg, den 18.04.2015
Peißen, den 22.04.2015
Landsberg, 28.04.2015
■ Büro Stadtsanierung
Burgstätten-Apotheke, Alte Zollstraße 3
Sonnen-Apotheke, Merseburger Str. 1
Halle-Center, Saarbrücker Straße 1
Aurora-Apotheke, Leipziger Straße 4
Ansprechpartner Sanierungsträger: Herr Neßlage
BauBeCon Sanierungsträger GmbH
Anne-Conway-Straße 1, 28359 Bremen
Telefon: 0421 32901-25, Fax: 0421 3290111
Das Sanierungsbüro ist zu erreichen unter:
Tel.: 034602 4004911; Fax: 034602 4004919
Markt 1, 06188 Landsberg
Bauberatung: Frau Sparfeld
Gloria Sparfeld Architekten & Ingenieure
Halberstädter Straße 12, 06112 Halle
Telefon: 0345 3880965; Fax: 0345 3880966
Sprechzeiten:
Dienstag, 14.04.2015
sowie nach Vereinbarung
Schulen
Sieger im Wettbewerb: Gymnasium Landsberg
richtet Junior-Ingenieur-Akademie ein
Gymnasium Landsberg gehört zu den acht Gewinnern im bundesweiten Wettbewerb - Deutsche Telekom Stiftung ermöglicht
Anschubfinanzierung - Junior-Ingenieur-Akademie bietet Technikbildung in der Mittelstufe - Verzahnung von Schule, Wissenschaft und Wirtschaft
Bonn/Landsberg, 11. März 2015. Jetzt ist es offiziell: das Gymnasium Landsberg richtet ab dem Schuljahr 2015/16 eine JuniorIngenieur-Akademie ein. Die Schule konnte sich mit ihrem Konzept
gegen Bewerber aus ganz Deutschland im Junior-Ingenieur-Akademie Wettbewerb der Deutsche Telekom Stiftung durchsetzen. Mit der
Anerkennung als Junior-Ingenieur-Akademie ist eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000 Euro verbunden.
Die Junior-Ingenieur-Akademie ist ein Projekt der Telekom-Stiftung.
Ziel ist es, junge Menschen für die Berufswelt von Ingenieuren zu
begeistern, ihnen den Übergang von der Schule zur Hochschule zu
erleichtern und individuelle Kompetenzen frühzeitig zu fördern. Dazu
kooperieren die Schulen mit Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft, die den Jugendlichen die Möglichkeit geben, die im Unterricht
erworbenen Kenntnisse praktisch anzuwenden. Die Junior-IngenieurAkademie ist als zweijähriges Wahlpflichtfach angelegt und richtet
sich an Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Mittelstufe.
Die offizielle Anerkennung der Schule und den sieben weiteren Gewinnern findet im Rahmen der Jahrestagung 2015 der Junior-Ingenieur-Akademie am 17. und 18. April in Karlsruhe statt. Die neuen
Akademien starten zum Schuljahr 2015/2016. Das bundesweite
Netzwerk umfasst dann insgesamt 75 Schulen. Eine Übersicht über
alle Schulen mit Junior-Ingenieur-Akademien und weitere Informationen finden Sie unter www.telekom-stiftung.de/jia.
Ansprechpartner für die Presse:
Marion Ayasse
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Telekom Stiftung
Telefon: 0228 18192021
E-Mail: [email protected]
Die Bergschule Landsberg sagt „DANKE“
Bereits zum dritten Mal führte die Firma Ilka Kluge, Telefonservice
und Sportartikelvertrieb aus Lödla in Thüringen, erfolgreich eine
Sponsorenaktion für unsere Schule durch.
Sie fand innerhalb kurzer Zeit mehrere Unternehmen unserer Region,
die bereit waren, unsere Grundschule mit der Anschaffung qualitativ
hochwertiger Sportartikel und diversem Zubehör für die Unterrichtsgestaltung zu unterstützen.
Wir möchten uns auf diesem Wege noch einmal bei Ihnen bedanken:
Zahnarztpraxis Frau Barbara Becker, Landsberg
Fahrschule Volker Denkewitz, Landsberg
Firma Böhme Medizintechnik Berlin, Landsberg
RTM Brandschutztechnik Rohnke
ABG Landsberg GmbH & Co. KG, Landsberg
Im Namen der Schüler und Lehrer - an alle Sponsoren
ein herzliches DANKE!
Die Schulleitung
der Bergschule Landsberg
Klein- und Familienanzeigen
JETZT auch ONLINE
gestalten und schalten!
anzeigen.wittich.de
Nichtamtlicher Teil
- 14 -
Museum und Doppelkapelle
Mit Kita, Schule und Hort auf der Suche nach
dem Frühling
Nr. 7/2015
Stadt- und Schulbibliothek
Die Stadt- und Schulbibliothek Landsberg
informiert
Öffnungszeiten
Montag u. Freitag 10.00 Uhr – 14.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag 9.00 Uhr – 18.00 Uhr
Homepage:
www.bibliotheken-im-saalekreis.de
Veranstaltungen
Blick in die Sonderausstellung „Die Tierwelt im Kinderbuch“
Der Frühling und seine Feste richten den Blick ab April auch wieder
auf die zahlreichen Frühlingsbräuche. Veranstaltungen zu Bräuchen,
Sagen und Geschichten rund um den Kapellenberg sind schon seit
vielen Jahren sehr beliebt bei den Kindern des Landsberger Hortes.
Im letzten Jahr startete ein Schulprojekt der Regenbogenschule
Landsberg zur selben Thematik.
Lag der Fokus der Veranstaltungen im vergangenen Jahr verstärkt
auf dem Osterfest und Entdeckungen rund um die Doppelkapelle,
wird in diesem Jahr die Sonderausstellung „Die Tierwelt im Kinderbuch“ der Ausgangspunkt für Entdeckungen in der Natur und für
Geschichten rund um das Pfingstfest sein.
Die Sonderausstellung mit Buchillustrationen von Heinz-Helge Schulze, in Kombination mit diversen Tierpräparaten aus den Beständen
des Landsberger Museums, lockte im März auch schon die 3. Klassen der Landsberger Grundschule „Bergschule“ ins Museum „Bernhard Brühl“. Hier passte die Thematik der Sonderausstellung perfekt
zum Thema „Tiere“ im Unterrichtsfach „Gestalten“. Die Kinder holten
sich vielfältige Anregungen für die eigene Arbeit. Auf die Ergebnisse
darf man gespannt sein.
Sobald die Temperaturen steigen, steht auch schon bei der Kita
„Spatzennest“ in Gollma ein Ausflug ins Museum auf dem Plan. Dann
können die Fünf- und Sechsjährigen sehr naturgetreu gezeichnete
Tiere, Pflanzen und deren Umwelt in aller Ruhe betrachten und später beim Spaziergang wiedererkennen. Denn nur wer sich für die Natur interessiert, ist später bereit sie zu schützen und zu erhalten. Für
Kindergärten, Schulen und Horte aus allen Landsberger Ortsteilen
ist der Eintritt ins Museum übrigens kostenfrei. Unter Tel. 034602
20690 können Besuche auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Lassen Sie sich heute übrigens nicht „in den April schicken“, sprich
scherzhaft täuschen und „zum Besten halten“. Die Hintergründe für
diesen Frühlingsbrauch, ausgerechnet am 1. April andere zu verulken und hereinzulegen sind nicht mehr eindeutig zu klären.
Die Redensart „April, April, der weiß nicht was er will“ ist vielen geläufig. Mal schickt er Sonne, dann wieder Regen, Hagel oder Schnee.
Er veralbert uns sozusagen genauso, wie wir unsere Nächsten mit
Aprilscherzen veralbern.
Ein anderer Erklärungsversuch ist die Verlegung des Neujahrstages
vom 1. April auf den 1. Januar, im Zusammenhang mit einer Kalenderreform des französischen Königs Karl IX. im Jahre 1564. Einige
Untertanen konnten sich das neue Datum angeblich nicht merken
und wollten immer noch am 1. April Neujahr feiern. Diese wurden von
den anderen als „Aprilnarren“ verspottet und mit lustigen Lügengeschichten hinters Licht geführt. Aber so ganz genau werden wir es
wohl nie erfahren, warum uns gerade heute wieder jemand „in den
April schicken“ wird. Und so sehr wir auch „auf der Hut sein“ werden,
wird es demjenigen gewiss gelingen.
Inge Fricke, Museum Landsberg
10.04.2015 - 18.00 Uhr
Der pazifische Feuerring mit Kindern und Fahrrädern um den Pazifik
Von der russischen Halbinsel Kamtschatka bis nach Neuseeland
und von Südamerika bis nach Alaska zieht sich die geologisch und
vulkanisch aktivste Zone der Erde – der Pazifische Feuerring. Über
40.000 Kilometer rund um den Pazifischen Ozean. Ausgehend von
Kamtschatka, ihrer Zweitheimat, haben sich Elena Poddubnaya und
Oliver Schmidt zusammen mit ihren Kindern Jakob (4) und Arthur (2)
und ihren Fahrrädern auf den Weg gemacht, um die schönsten und
aktivsten Feuerberge entlang der Pazifikküste zu besuchen. Nach
dem ersten Jahr, knapp 10.000 Kilometern und den bereisten Regionen Kamtschatka, Japan, China, den Philippinen und Indonesien sind
sie zu Gast in Deutschland und geben den ersten Zwischenbericht.
Oliver Schmidt und Elena Poddubnaya nutzen die Zeit der Winterpause in Deutschland und zeigen den ersten Zwischenbericht ihrer Reise
um den pazifischen Feuerring am 10. April 2015 in der Stadtbibliothek Landsberg/ Mehrzweckraum Gymnasium.
Eintritt pro Person: 8 Euro; erm. 4 Euro (Kinder/Schüler)
Anmeldung in der Bibliothek
Nr. 7/2015
- 15 -
14.04.2015 - 14 bis 16 Uhr
An die Spiele, fertig, los!
Wir spielen gemeinsam Gesellschaftsspiele & Computer-Spiele &
Konsolenspielein deiner Bibliothek.
Theaterfahrt
06.04.2015 - 15.00 Uhr
Schwanensee
Ballett von Ralf Rossa – Opernhaus Halle
Abfahrt Bus:
13.40 Uhr Altenheim TwsD Landsberg
13.55 Uhr Gütz
Karten: Preis Busfahrt: 25,30 Euro
Bestellung/Bezahlung:
Altenheim – Tel. 809934
Bibliothek - Tel. 20638
Anmeldeschluss: 30.03.2015
Pjotr I. Tschaikowskis SCHWANENSEE war das erste Ballett, das
Nichtamtlicher Teil
Ballettdirektor und Chefchoreograf Ralf Rossa im März 1999 auf die
hallesche Ballett-Bühne brachte. In dieser Spielzeit feiert das Ballett
Rossa gut 15 Jahre danach das Revival einer der erfolgreichsten
Produktionen. Für nahezu alle Mitglieder der heutigen Compagnie
ist diese Choreografie neu – bis auf Michal Sedláãek als Prinz sowie
Denise Dumröse, Ludivine Dutriez-Revazov und Zdenko Galaba, die
als Interpreten der bis 2005 auf den Spielplan verbliebenen Choreografie von damals nun erneut zu erleben sind.
Das große Handlungsballett wird spannend wie ein Krimi erzählt: Den
Prinzen zieht es von der realen Welt zum geheimnisvollen Schwanensee in eine Traumwelt, in der Odette, seine tote Geliebte, lebt. Als er
sich in das Mädchen Odile verliebt, kann er sich dennoch nicht endgültig von Odette trennen und für die reale Odile entscheiden. Das
nutzt seine eifersüchtige Erzieherin aus, die die Liebe des Prinzen zu
beiden Frauen zerstören will. Dafür ist ihr jedes Mittel recht ...
Aufführungsdauer: 2h mit Pause (Quelle: http://buehnen-halle.de,
vom 11.03.2015)
Aus der Landsberger Geschichte
Unsere Schulen (6)
M. & A. Messerschmidt
Die Schule(n) in Landsberg 1945 - 1991
1945 bestimmte im Mai Bürgermeister Sabisch (mit Zustimmung des
amerikanischen Kommandanten), das 1939 eingeweihte HJ-Heim als
Mühlbergschule (Abb. 1) zu nutzen. Die beiden alten Schulgebäude
wurden danach zu dringend benötigtem Wohnraum umgebaut.
Am 1.10. begann der Unterricht wieder mit neuen Inhalten und Zielen, ohne NS-Lehrer und Schulbücher. Erstmals erhielt die Schule
auch eine Sporthalle, die ehem. Fahnenhalle des Zuckerfabrikanten
Schmidt in der Bahnhofstraße.
1950 vereinten sich nach der Kommunalreform die drei Grundschulen der Stadt zur Zentralschule Landsberg mit den Außenstellen Gütz
und Gollma.
Direktor wurde Erich Ballmann, seit 1948 Lehrer in Gütz. Der bisherige Rektor Wernicke ging in den Ruhestand.
Um 1952 wurde zur Minderung der Raumnot eine Baracke der ehem.
Zuckerfabrik am jetzigen Museumseingang angebaut (Abb. 2).
1956 ging aus der Zentralschule die 10-klassige Mittelschule hervor. Für die neue 9. und ab 1957 10. Klasse (auch für Schüler aus
Sietzsch und Hohenthurm) fehlten jedoch Klassenräume. So wurde
das Nebengebäude auf dem Pausenplatz (Toilettenanbau) z. T. im
Nationalen Aufbauwerk/NAW (Abb. 3) aufgestockt. Der Beitrag der
Schüler, sie trugen die unterhalb der Schule bereitgestellten Mauersteine zum Bauplatz.
1964 standen mit dem Ergänzungsbau neben der Mühlbergschule
(Abb. 4) 12 weitere Klassenräume zur Verfügung. Damit waren die
Voraussetzungen für die Einführung des Fachunterrichtsraumsystems gegeben.
Die geplante Übergabe des Neubaus zum 1.9.63 hatte sich infolge
Bauverzögerungen verschoben. Am 18.10.64 wurde der Schule der
Name „Valentina Tereschkowa“ verliehen. Nach dem Besuch der sowjetischen Kosmonautin (erste Frau im All) am 18.10.63 in Landsberg
hatte die Stadt einen entsprechenden Antrag bei der sowjetischen
Botschaft in Berlin eingereicht. Nach der Wende entfernte man diesen Namen aus unbekannten Gründen.
1971 nahm der VEB Maschinen und Apparatebau (MAB) am 1. September das Zentrum für den polytechnischen Unterricht der Klassen
7-10 in Betrieb. 1991 waren der Unterricht und die Einrichtung nicht
mehr aktuell und wurden „abgewickelt“, der Betrieb später ebenfalls.
1979 verbesserten sich mit Übergabe der neuen Halle am Sportplatz
die Bedingungen für den Sportunterricht erheblich. Die kleine Halle in
der Bahnhofstraße nutzte von da an die Unterstufe (Kl. 1 - 4), abends
auch Vereine der Stadt.
1983 wurde nach 2-jähriger Bauzeit am Sportplatz die neue Schule
mit 24 Unterrichts- und weiteren Funktionsräumen eingeweiht (Abb. 5).
Im Neubau bezogen die Klassen 5 - 10, im Ergänzungsbau auf dem
Mühlberg die Unterstufe, ihr neues Domizil. Jetzt waren die Raumprobleme in Landsberg endgültig überwunden, die Außenstellen folglich
überflüssig. Danach wurde in Gollma der Klinkerbau zu Wohnungen
umgebaut und die beiden alten Schulgebäude privatisiert, ebenso
das Grundstück in Gütz. In der verlassenen Bergschule richtete die
Stadt den Schulhort und die Zentrale für das Kabelfernsehen ein,
1992 zudem das Museum „Bernhard Brühl“, das zuvor in der Bahnhofstraße ansässig war.
Das Kollegium der Oberschule Landsberg 1963
Ballmann, Erich Hoffmann, Erika Becher, Melanie Hoffmann, Horst Bonczek, Ingrid Kolb, Erna Dänicke, Günther Krüger, Astrid Georgi, Horst Kühne, Peter Geselle, Margarete Liesau, Hannelore Geselle, Uwe Löhn, Christa Günther, Liesbeth Löhn, Kasimir Hahnemann, Klaus Maiwald, Elfriede Elvira Schinköthe (Pionierleiterin) Müller, Martha Reichert, Gerhard
Oehmig, Antje Richter, Herbert
Oehmig, Margot Sawallisch, Elisabeth
Omler, Hannelore Schymon, Astrid
Orlet, Ulrike Stross, Christel
Petry, Erich Unger, Arthur
Petry, Ingeborg Wagner, Kurt
Pirog, Hans Wilhelm, Fritz
Recknagel, Wolfgang Zillmann, Karin
Curt Schumacher (Hausmeister)
Nachtrag zu Teil 5, Bild 5: Auf dem Foto von Frau I. Schmidt (geb. Kalmus, 2. Mädchen v. l. oben) ist der Lehrer Herr Tarnow. Die Schüler
gehörten zu den ersten, die 1945 in der Bergschule eingeschult wurden.
Nichtamtlicher Teil
- 16 -
Nr. 7/2015
5) POS „Valentina Tereschkowa“ um 1985
1) Mühlbergschule um 1950
Ortschaft Landsberg
Herzlichen Glückwunsch
2) Mühlbergschule mit Barackenanbau
3) NAW-Urkunde 1956
4) Erweiterungsbau von 1964 (Foto 2014)
Landsberg
am 01.04.
am 01.04.
am 01.04.
am 02.04.
am 03.04.
am 03.04.
am 04.04.
am 06.04.
am 06.04.
am 07.04.
am 08.04.
am 08.04.
am 09.04.
am 10.04.
am 10.04.
am 11.04.
am 12.04.
am 12.04.
am 13.04.
am 14.04.
am 14.04.
am 17.04.
am 21.04.
am 21.04.
am 22.04.
am 24.04.
am 24.04.
am 24.04.
am 25.04.
am 26.04.
am 26.04.
am 26.04.
am 27.04.
am 27.04.
OT Gollma
am 01.04.
am 04.04.
am 07.04.
am 12.04.
am 13.04.
am 15.04.
am 16.04.
Frau Irene Fischer
Frau Rosmarie Goldstein
Frau Irmgard Meiling
Herrn Wiedolf Boesener
Frau Sigrid Mederake
Frau Gisela Richter
Herrn Wolfgang Pawusch
Herrn Dieter Richter
Frau Helga Siermann
Herrn Siegfried Mücke
Frau Lieselotte Goldstein
Frau Rosemarie Gruß
Herrn Manfred Rausch
Frau Ilse Mähnert
Herrn Jörg-Rainer Steinke
Herrn Wolfgang Schwabe
Frau Brigitte Herzog
Herrn Gotthard Kronberg
Frau Lydia Richter
Herrn Erich Polley
Frau Gisela Willing
Frau Ingrid Rothe
Frau Christa Klammer
Frau Brigitte Kleinert
Frau Gerda Hilgermann
Frau Edith Ebensing
Herrn Walter Franz
Herrn Ingo Pauli
Frau Waltraud Jurkschat
Frau Gertraud Bichoel
Frau Gisela Dittmann
Frau Helga Kaminski
Frau Liselotte Paetz
Frau Ingeborg Stoffers zum 88. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Frau Steffi Winkert
Frau Ilse Sägling
Frau Ingrid Stuchlik
Frau Else Gwenner
Frau Grete Schmidt
Herrn Werner Stuchlik
Herrn Lothar Schütze
zum 94. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
Nr. 7/2015
- 17 -
am 19.04. Frau Rosemarie Lehmann
am 22.04. Herrn Robert Weiß
am 24.04. Frau Gudrun Knothe
am 27.04. Frau Ruth Weiß
am 29.04. Herrn Kurt Schröter
am 30.04. Herrn Otto Berner
OT Gütz
am 03.04. Herrn Alfons Fiedler
am 03.04. Frau Margrit Kaps
am 03.04. Frau Erna Kiesche
am 04.04. Frau Herta Laue
am 04.04. Frau Gundelar Stoye
am 06.04. Herrn Erhard Töpe
am 08.04. Frau Kristina Görting
am 09.04. Herrn Jürgen Ahrt
am 10.04. Frau Hortense Müller
am 11.04. Herrn Udo Elste
am 11.04. Frau Regina Höhne
am 12.04. Herrn
Heinz-Rüdiger Nebelung
am 12.04. Herrn Walter Sieber
am 13.04. Frau Giesela Goldstein
am 13.04. Frau Charlotte Lehmann
am 13.04. Frau Magdalena Schmidt
am 13.04. Frau Ursula Teutschbein
am 18.04. Frau Gabriele Finke
am 19.04. Herrn Reiner Häßler
am 25.04. Frau Elfriede Ebensing
am 25.04. Herrn Heiko Quaas
OT Reinsdorf
am 14.04. Herrn Helmut Käß
zum 74. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Das Büro des Ortsbürgermeisters Herrn Kliche ist jeden Dienstag
von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Rathaus am Markt 1 besetzt.
Vereine und verbände
Der LSV hat einen neuen Vorstand gewählt
Am Freitag, 13.03.2015 fand die diesjährige Mitgliederversammlung des Landsberger Spaßverein statt. Im Rahmen dieser Versammlung wurde ein neuer Vorstand gewählt. Die anwesenden Mitglieder
wählten folgende Personen für die nächsten 2 Jahre in den Vorstand:
Renate Wagner, Daniela Ortmann, Kevin Grönitz, René König und
Udo Schaaf.
Wir wünschen allen gewählten Vertretern viel Glück und Erfolg bei
der Bewältigung der anstehenden Aufgaben und freuen uns auf eine
gute Zusammenarbeit mit allen engagierten Mitgliedern, Sponsoren
und Unterstützern unseres Vereins.
Nach langjähriger Tätigkeit im Vorstand des LSV hat unser Mitglied
Carsten Baumgarten auf eine erneute Kandidatur verzichtet. Der Vorstand bedankt sich an dieser Stelle nochmals recht herzlich für seine
langjährige Unterstützung und wünscht Carsten für die Zukunft alles
erdenklich Gute.
In diesem Sinne … ein dreifaches LSV helau, LSV helau, LSV helau
Der Landsberger Spaßverein gewinnt
unglaublichen Preis
Im Rahmen der Verleihung des Comedy Preis 2015 (RTL) gab es die
Möglichkeit, sich um ein Treffen mit hochkarätigen Comedystars zu
bewerben. Auch der LSV hat sich an dieser Verlosung beteiligt.
Am 19.03.2015 erhielt der Vorstand des LSV die freudige Nachricht,
dass wir tatsächlich zu den Glückspilzen gehören, die gewonnen ha-
Nichtamtlicher Teil
ben. Als wir dann die Namen hörten verschlug es uns erst einmal
komplett die Sprache.
Wir haben ein Event mit Cindy aus Marzahn und Mario Barth
gewonnen!
Vom positiven Schock erholt, begannen sofort die Vorbereitungen.
Da sich unser Präsident an diesem Tag in seinen wohlverdienten Urlaub verabschiedet hatte, erfolgte die grobe Planung telefonisch mit
ihm auf dem Flughafen.
Am Samstag, 16.05.2015 ab 19.00 Uhr im „Goldenen Löwen“
Landsberg werden Cindy aus Marzahn und Mario Barth gemeinsam
mit dem LSV einen unvergesslichen Abend verbringen und das
Landsberger Publikum mit ihren Darbietungen verzücken.
Der Kartenvorverkauf für diese Veranstaltung findet am Dienstag,
07.04.2015 um 19.00 Uhr im „Goldenen Löwen“ Landsberg statt.
Es werden ausschließlich an diesem Abend Karten verkauft, telefonische Nachfragen im Vorfeld sowie gewünschte Reservierungen
werden nicht angenommen!
Wir freuen uns auf dieses Event und werden Sie an dieser Stelle über
alles Weitere informieren.
Bleiben Sie immer schön lustig und denken Sie dran: Jeder Tag ohne
Lächeln ist ein verlorener Tag!
In diesem Sinne verbleibe ich mit einem dreifachen LSV helau, helau,
helau …
Udo Schaaf
Vorstand
Frauentagsparty 2015 – es war wieder super!
Am 07.03.2015 und 14.03.2015 fand wieder unsere ultimative Frauentagsparty im Gasthof „Goldener Löwe“ statt. Zahlreiche
begeisterte Frauen waren mit von der Partie. Die Show eröffnete
diesmal unser Momo und sein geklonter Halbbruder Reinhard, genannt Benny. Die Musik vom DJ Collection-Team kam bei den Frauen super an und die Tanzfläche war immer voll. Nach der ersten
Tanzrunde kamen die „gestandenen Hausmänner“ und heizten dem
Publikum mit ihrem ersten Tanz „Guten Morgen Sonnenschein“ ein.
Dieses Jahr war das Jahr der Tänze, wie zum Beispiel Putzfrauen
mit Schwanensee und ein bisschen Volksmusik „Rock Mi und Sing
a Lied für di …“. Als Gäste waren die Tänzerinnen vom Spaßverein,
die Lady Buggs, dabei, die mit unseren gestandenen Hausmännern
einen Tanz („Atemlos“) innerhalb von 24 Stunden einstudiert hatten.
Der Haupttanz der Lady Buggs war auch supi. Die Höhepunkte des
Abends waren noch einmal die gestandenen Hausmänner mit ihrem
letzten Tanz, z. B. „Lady Marmelade und Can Can“, wo die Fetzen
flogen. Eine Stripper-Show, der dritte geklonte Bruder von Momo
und Benny, beendete das gelungene Programm. Gegen 3:00 Uhr
fand die Party ihr Ende. Es war wieder eine Super-Superparty und
es geht auch schon an die Planung für die Frauentagsparty 2016.
Der Landsberger Spaßverein e. V. und der Handballverein Landsberg
sagen Danke an alle Mitwirkenden des Programms, an die Gothaer
Versicherung Udo Schaaf, den Gasthof „Goldener Löwe“, dem Nagelund Kosmetiksalon Susanne Ludwig, der HWS Landsberg Torsten
Weise, LABEA und dem Friseursalon Nicole Dreßler.
Natürlich auch ein großes Dankeschön an das begeisterte Publikum.
Und Tschüss, bis zum nächsten Jahr sagen die „gestandenen Hausmänner“ aus Landsberg - Benny, Thomas B., Robert, Rocco, Thomas
L., Alex, Carsten und Momo!
LSV helau und Sport frei!
PS: Die nächsten Termine für die Frauentagsparty 2016 sind am
05.03.2016 in Brehna, am 12.03.2016 und am 19.03.2016 in
Landsberg!
Der SSV 90 Landsberg, Abteilung Fußball
informiert
Spielansetzungen
1. Herren – Landesklasse 6
11.04.15 15:00 Uhr SV Spora (H)
Nichtamtlicher Teil
- 18 -
2. Herren – Kreisliga Staffel 2
11.04.15 13:00 Uhr SV Höhnstedt (H)
Alte Herren
02.04.15 18:00 Uhr SV Rotation Halle (H)
10.04.15 18:00 Uhr VfB Zscherndorf (H)
Frauen – Regionalklasse Süd Staffel 2
12.04.15 14:00 Uhr Germania Hergisdorf (H)
A-Junioren – Landesliga Staffel 4
12.04.15 11:00 Uhr JSG Riestedt/Conatal (H)
D-Junioren – 1. Kreisklasse Staffel 2
12.04.15 09:00 Uhr JSG Merseburg II (A)
E-Junioren – 1. Kreisklasse Staffel 2
11.04.15 10:00 Uhr TSV Niemberg (A)
18.04.15 09:00 Uhr Wettiner SV (H)
F-Junioren – 1. Kreisklasse Staffel 2
04.04.15 09:00 Uhr FSV Bennstedt (A)
11.04.15 09:00 Uhr FSV Bennstedt (H)
Rückblick Herrenmannschaften
Ein Sieg und eine Niederlage am 19. Spieltag
Während die zweite Mannschaft des SSV mit leeren Händen den
Heimweg antreten musste, konnte Landsbergs Erste drei Zähler
entführen. Die Reserve verlor ihr Auswärtsspiel in Löbejün am Ende
deutlich mit 5 : 2. Nach einem 2 : 0-Rückstand zur Pause gelang Johannes Mai in der 62. Minute der Anschlusstreffer. Daraufhin ließen
die Gastgeber drei Treffer folgen und entschieden so die Begegnung
zu ihren Gunsten.
Marcus Rauscher gelang mit dem 5 : 2 in der 87. Spielminute nur
noch Ergebniskosmetik. Die Erstvertretung gewann nach Toren von
Mannschaftskapitän Clemens Darmochwal und Björn Berger ihre Begegnung gegen die ESG Halle knapp mit 2 : 1. Nach der verdienten
Landsberger Führung in der 33. Minute gelang dem Gastgeber kurz
vor dem Pausenpfiff per Freistoß der Ausgleich (44‘). Björn Berger
belohnte das unermüdliche Anrennen des gegnerischen Gehäuses
zwei Minuten vor Spielende. Im Nachsetzen konnte er die Eingabe
des eingewechselten Raik Gallrein zum vielumjubelten Siegtreffer
über die Linie drücken (88‘).
Drei kassiert und drei eingeschenkt
Die ersatzgeschwächte zweite Mannschaft des SSV verliert im Vorspiel gegen eine verstärkte Zscherbener Reserve mit 0 : 3. Landsbergs Zweite rutscht damit auf den sechsten Tabellenplatz. Die
Erstvertretung hingegen konnte das Vorspielergebnis drehen und
gewann seinerseits souverän mit 3 : 0 gegen die Gäste aus Mücheln.
Robert Berbig sorgte in der 17. Minute für die 1 : 0-Halbzeitführung.
Nur drei Minuten nach Wiederbeginn erhöhte Raik Gallrein mit seinem ersten Saisontreffer auf 2 : 0 (48‘). Der eingewechselte Jens
Schlauch war gerade fünf Minuten auf dem Feld, ehe er mit dem 3 : 0
(84‘) den Endstand markierte. Dies war bereits sein viertes Jokertor
in dieser Saison.
Weitere Informationen und Bilder zu den Mannschaften finden Sie unter www.ssv90-landsberg.de und www.facebook.com/ssv90landsberg.
Nr. 7/2015
wieder auf Erfolgskurs. Als besonders wertvoll ist dabei der klare
33 : 26-Auswärtserfolg beim amtierenden Meister vom VfB Bad
Lauchstädt einzuordnen. Davor gelangen schon zwei sichere Siege
gegen den HSV Sangerhausen und die TSG Querfurt. Durch diese
Erfolge erhielten sich die Männer weiterhin die Chance auf Platz drei
in der Liga.
Auch die dritten Männer kommen immer besser in Form. Mitte März
gelang den Herren um das Trainerduo Böhnisch/Möritz ein überzeugender 25 : 18-Heimerfolg gegen den Tabellendritten der Kreisklasse, die SG Chemie Zeitz.
Mit einer sehr guten Leistung wurde der Gast aus dem Süden des
Landes klar bezwungen. Damit verbesserten sich die Männer in der
Tabelle auf Platz sechs und haben somit den Anschluss an das breite
Tabellenmittelfeld hergestellt.
Die kommenden Osterfeiertage werden handballfrei sein, lediglich
die ersten Männer bestreiten am Vorosterdonnerstag ihr Nachholspiel bei der SG Kühnau.
Und nach dem Osterfest geht dann die Saison in ihre Endphase,
dann werden die Weichen für die Endplatzierungen in den Ligen gestellt. Dabei hofft der Landsberger HV auf die Unterstützung seiner
zahlreichen Fans und Handballfreunde in den Heim- und auch Auswärtsspielen seiner Mannschaften.
Zu den bevorstehenden Osterfeiertagen wünscht der Landsberger
HV allen Handballfreunden, den Sponsoren aller Mannschaften und
seinen Mitgliedern ein frohes Osterfest.
Übersicht der kommenden Heimspiele
des Landsberger HV
Zeitraum 1. bis 19. April 2015
1. Männer – Sachsen-Anhalt Liga
19.04.2015, 16:00 Uhr LHV – BSV 93 Magdeburg
Frauen – Bezirksliga Süd
19.04.2015, 14:00 Uhr LHV – BSV Fichte Erdeborn
Spielbezirksübergreifende männl. Jugend A
12.04.2015, 14:00 Uhr LHV – SV Blau-Rot Coswig
Eventuelle Spielverlegungen nach Redaktionsschluss konnten nicht
berücksichtigt werden.
Weitere Infos und Bilder, auch zu den Auswärtsspielen aller Mannschaften, finden Sie unter
http://www.facebook.com/landsbergerhv
Landsberger Damen erreichen wie im Vorjahr
Bezirkspokalfinale
Mit einem sicheren 28 : 17-Sieg gegen den BSV Fichte Erdeborn
erkämpften sich die Landsberger Handballdamen den erneuten Einzug in das Pokalfinale des Spielbezirkes Süd. Als Pokalverteidiger
treffen die LHV-Frauen im Finale auf den Absteiger aus der Landesliga und derzeitigen Tabellenzweiten der Bezirksliga Süd, die Spielgemeinschaft Weißenfels/Großgrimma. Der neue Pokalsieger wird
in zwei Spielen Anfang Mai ermittelt. In den beiden Punktspielen der
Liga konnte jedes Team jeweils in der Halle des Gegners gewinnen.
Landsberg gewann in Weißenfels mit 23 : 22 und die Spielgemeinschaft mit 24 : 19 in Landsberg. Zum Finale werden die Karten nunmehr neu gemischt.
Wieder in der Erfolgsspur zurück ist die zweite Männermannschaft in
der Bezirksliga Süd. Nach einer kurzen Schwächephase zum Beginn
des Jahres 2015 ist die Mannschaft von Coach Ingo Theile nunmehr
Einen sicheren 33 : 12-Heimerfolg erspielten sich die zweiten Männer am 14. Spieltag der Bezirksliga Süd gegen die TSG Gymnasium
Querfurt.
Nr. 7/2015
- 19 -
SSV 90 Landsberg - Abteilung Leichtathletik
Leichtathletik Informationen und Ergebnisse
10. Hallensportfest von Turbine Halle —
Brandbergehalle/22.02.2015
Für unseren SSV 90 gab es 3 Siege durch
Jonas Pfeiffer (M8) im 50-m-Lauf (8,67 s)
Marius Prinzler (M11) im 800-m-Lauf (2:42.14 min.)
Aron Beuchelt (M12) im 60-m-Lauf (8,70 s)
Ein respektables Ergebnis für unsere kleine Mannschaft.
Nichtamtlicher Teil
mit der Ehrennadel des Leichtathletikverbandes Sachsen-Anhalt ausgezeichnet.
Dazu unseren herzlichen Glückwunsch und weiterhin viel Erfolg!
H.-G. Körner
Abt. Leichtathletik
Weitere Ergebnisse:
Jungen AK 8: Jonas Pfeiffer:
Weitsprung Platz 2 (3,12 m)
400-m-Lauf Platz 5 (88,25 s)
3-Kampf Platz 3 (755 Punkte)
Jungen M11: Marius Prinzler:
3-Kampf Platz 5 (1067 Punkte)
4 x 100-m-Staffel Platz 3 (63,39 s)
Besetzung: Marius Prinzler, Jonas Peuch,
Malte Klingner, Christof Pohl
Jungen M 12: Leon Poltersdorf:
800-m-Lauf Platz 3 (2:48,49 min.)
Hochsprung Platz 4 (1,18 m)
Hallensportfest des PSV Bernburg —
Brandbergehalle/28.02.2015
Startberechtigt waren die Altersklassen ab 12 Jahre aufwärts.
Für uns gab es folgende Ergebnisse:
Doppelsieg durch Aron Beuchelt (AK12) im 60-m-Lauf (8,73 s) und
im Weitsprung (4,43 m).
Im 200-m-Lauf der AK MU18 belegten unsere Starter Patrick Hensel
(26,92 s) und Nicolas Schulz (27,98 s) die Plätze 2 und 3.
Patrick Hensel wurde im 60-m-Lauf mit guten 7,90 s Dritter.
Lena Prinzler W15 erkämpfte im Kugelstoßen mit 8,99 m den 4.
Platz.
18. Schüler - Hallensportfest der LG Merseburg
in Halle/14.03.2015
Unsere Sprinter überzeugten!
Die besten Leistungen beim Sportfest der LG Merseburg erreichten
unsere Sprinter.
Die sehr starke Konkurrenz aus Berlin/Brandenburg und Tschechien
verlangte allerdings für vordere Platzierungen durchweg persönliche
Rekorde.
So gewann Aron Beuchelt (M12) die 60 m in der guten Zeit von 8,53 s.
Er sicherte sich auch den Sieg im Weitsprung mit 4,73 m.
Jonas Pfeiffer (M8) stand ihm nicht nach und gewann den Weitsprung
mit 3,26 m und wurde im 50-m-Lauf Zweiter (8,59 s).
Am 18.04.2015 beginnt die Freiluftsaison mit der „Bahneröffnung“
in Merseburg.
Der SSV Landsberg, Abteilung Tischtennis
informiert
Weitere Ergebnisse:
Mädchen AK 9:
50-m-Lauf: Charlotte Zeigermann — Platz 4 (8,58 s)
Jasmin Albrecht — Platz 5 (8,59 s)
Mädchen AK 15:
Hochsprung: Laura Feistel — Platz 2 (1,40 m)
Kugelstoßen: Lena Prinzler — Platz 5 (9,21 m)
Jungen AK 9:
50-m-Lauf: Marius Weichert — Platz 5 (8,59 s)
Jungen AK 14:
60-m-Lauf: Philip Maas — Platz 3 (8,51 s)
Kreisliga
Freitag, 10.04.
20.00 Uhr Landsberg 4 – GW Langeneichstädt
AUSZEICHNUNGEN
Für ihre langjährige Tätigkeit als Kampfrichter und Übungsleiter wurden am 6. März 2015
Sportfreundin Elvira Börner
und
Sportfreund Dieter Hitziger
www.tt-landsberg.de
Heimspiele unserer Mannschaften im April
Bezirksliga
Samstag, 18.04.
13.00 Uhr Landsberg 2 – Domstadt Naumburg
Bezirksklasse
Samstag, 18.04.
13.00 Uhr Landsberg 3 – LSG Ostrau
3. Kreisklasse
Freitag, 17.04.
19.30 Uhr Landsberg 7 – Aufbau Schwerz 6
4. Kreisklasse
Freitag, 10.04.
19.30 Uhr Landsberg 8 – TSV Niemberg 2
19.30 Uhr Landsberg 9 – TSV Niemberg
Aktuelle Ergebnisse und Tabellen gibt’s im Internet.
Bernhard Ertl
SSV Landsberg
Abteilung Tischtennis
Nichtamtlicher Teil
- 20 -
Nr. 7/2015
Der SSV Landsberg,
Abteilung Tischtennis lädt ein
Turnier für nichtaktive Spielerinnen und Spieler
ab 16 Jahre
Wann: Wo: Beginn: Sonntag, 10. Mai 2015
Sporthalle am Gymnasium
10.00 Uhr
Teilnahmemeldungen bitte an Bernd Vogt, Tel. 034602 22116
oder an [email protected]
Anmeldeschluss: 7. Mai 2015
Die Sieger und Platzierten erhalten kleine Preise.
Bitte unbedingt Turnschuhe und Schläger (wenn vorhanden)
mitbringen.
Meldeschluss am Turniertag bis 9.30 Uhr.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt!
SSV 90 Landsberg
Abteilung Tischtennis
Osterfeuer in Gollma
Datum: Beginn: Ort: Gütz – Wirkungsstätte eines aufrechten
Menschen
Freitag, 03.04.2015
19:00 Uhr (entzünden)
Gelände hinter dem Feuerwehrhaus in Gollma
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Unsere Cocktailbar hat in diesem Jahr wieder geöffnet.
Geschäftsanzeigen
Zur Erinnerung an den Pfarrer und
Schriftsteller Karl Hüllweck
Sichern Sie sich Geschäftserfolge in
Ihrer Region mit einer Anzeige in Ihrem
regionalen Amtsblatt.
www.wittich.de
Für den 09.05.2015 hat der Förderverein Gützer Kirche e. V. eine
Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag des Endes des 2. Weltkrieges und zur Würdigung des Pfarrers Karl Hüllweck anlässlich seines
110. Geburtstags angeregt.
Dem Anlass entsprechend ist in der Kirche die Aufführung des Stückes von Karl Hüllweck über das Barlach-Denkmal im Magdeburger
Dom mit dem Werktitel „Das Ehrenmal“ vorgesehen.
Die Gedenkveranstaltung ist eine Zusammenarbeit der Ev. Kirchengemeinde Landsberg und ihrem Musizierkreis, dem Gymnasium
Landsberg, der Kreismusikschule „Carl Loewe“, der Familie Hüllweck
und dem Förderverein Gützer Kirche e. V.
Nr. 7/2015
- 21 -
Zum Programm informieren wir Sie in der nächsten Ausgabe des
Landsberger Echos.
Karl Hüllweck, Pfarrer und Schriftsteller, am 13. Mai 1905 in Dessau/Anhalt geboren, 1994 in Neustadt/Holstein gestorben, hat von
1939 bis 1945 in Gütz gewirkt und wohnte mit seiner Familie im
damaligen Gützer Pfarrhaus.
Er verbrachte seine Jugendjahre in Warmbrunn(Cieplice)/ Riesengebirge, erwarb das Abitur in Flensburg, studierte Philologie in München und Theologie in Kiel sowie Jena. Es folgte 1929 das Examen
und eine Vikariatszeit in Bernburg. 1930 heiratete er Lisbeth Herrmann, Tochter des Kreisoberpfarrers in Köthen. Aus der Ehe gingen
vier Töchter hervor.
Ab 1932 war Hüllweck Pfarrer im Anhaltinischen, gerade zu einer
Zeit, in der mit der Ära des Nationalsozialismus der Kirchenkampf
(die Auseinandersetzung zwischen dem nationalsozialistischen Regime und den christlichen Kirchen in Deutschland) seinen Anfang
nahm. Karl Hüllweck trat der Bekennenden Kirche (BK) bei - eine Haltung, die typisch für seinen von Grund auf ehrlichen Charakter war.
Die BK, als Oppositionsbewegung evangelischer Christen, verstand
sich seit ihrer Gründung im Mai 1934 als einzige rechtmäßige evangelische Kirche in Deutschland, indem sie den Nationalsozialismus
und die Lehren der Deutschen Christen (DC) [rassistische, antisemitische und am Führerprinzip orientierte Strömung im deutschen Protestantismus] als unchristliche Irrlehren verwarf (Barmer Theologische Erklärung 1934) und sich gegen staatliche und innerkirchliche
Übergriffe auf das christliche Glaubensbekenntnis zur Wehr setzte.
In seiner Gützer Zeit genoss Hüllweck wohl den Schutz des damaligen Landsberger Superintendenten.
Von 1945 bis 1970 war Hüllweck dann Pfarrer von St. Jakob in
Köthen, viele Jahre davon auch als Studentenpfarrer. Dieser Kreis
junger Menschen lag ihm am Herzen, weil er hoffte, ihnen eine geistige Brücke über die ersten Nachkriegsjahre schlagen zu können.
Hier begann sein literarisches Schaffen. Allmählich wuchs in Karl
Hüllweck das Bedürfnis, sich mit den Kriegserlebnissen, der Schuldfrage und den menschlichen Leiden und Verstrickungen auseinanderzusetzen. Durch seine seelsorgerische Tätigkeit hatte er viel Gelegenheit, Menschen zu begegnen und Einblick in ihr Lebensschicksal
zu nehmen. Die eindrucksvollsten und erschütterndsten Erlebnisse
schrieb er nieder und vereinte sie mit Erinnerungen an Menschen,
die sich ihm im Verlaufe seines eigenen Lebens eingeprägt hatten.
Insgesamt erscheinen zwischen 1950 und 1981 allein in der Evangelischen Verlagsanstalt 14 Prosabände, darunter auch zwei heitere
Werke, die vielen Menschen Freude machten.
Hervorzuheben ist des weiteren Hüllwecks Vortragstätigkeit. Er verstand es wunderbar, seine Erzählungen zu lesen. Häufig wurde er zu
Kirchentagen, von Kirchgemeinden und zu Tagungen der Evangelischen Akademie eingeladen.
Die ehrliche, aufrechte Haltung Karl Hüllwecks und seine engagierte
Studentengemeindearbeit erregte auch die Aufmerksamkeit des Ministeriums für Staatssicherheit. Staatssicherheitsdienstliche Infiltration und Verleumdungen in der Öffentlichkeit bedingten die frühzeitige
Pensionierung und führten zur Resignation. Verletzt zog er sich zurück. Es kam zu einer tiefgreifenden Isolation und einem frühzeitigen
Abschluss seiner literarischen Tätigkeit. Er arbeitete aber an Vorträgen über Ernst Barlach, Käthe Kollwitz und Picasso, hielt Lesungen
von Andersen-Märchen und arbeitete weiter an der Evangelischen
Akademie mit. Karl Hüllweck begann später sogar noch einmal Stücke zu schreiben, darunter auch jenes über das Barlach-Denkmal im
Magdeburger Dom.
1982 übersiedelte das Ehepaar Hüllweck zu einer ihrer Töchter nach
Neustadt in Holstein. Im Dezember 1993 starb seine Frau Lisbeth.
Schon ein viertel Jahr nach ihrem Tod verließ ihn der Lebenswille,
und am 30. März 1994 verstarb auch Karl Hüllweck. Beide sind auf
eigenen Wunsch in sachsen-anhaltischer Erde auf dem Friedhof der
Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg beigesetzt.
2009 erschien die Neubearbeitung des Theaterstücks „Das Ehrenmal“. Eine dramatische Legende in neun Bildern“, herausgegeben
mit Einverständnis der Erben aus dem Nachlass Karl Hüllwecks von
Peter Godzik, einem deutschen evangelisch-lutherischer Theologen.
Nichtamtlicher Teil
Das Spiel dreht sich um die Auseinandersetzung mit Krieg und Gewalt nach der Aufstellung des Magdeburger Mals als den Beginn einer
Verleumdungskampagne reaktionärer Kreise gegen Ernst Barlach.
Dieses Anti-Kriegs-Denkmal wurde 1929 zum Gedenken an die Gefallenen des Ersten Weltkrieges errichtet.
Der preußische Staat, seit der Säkularisierung 1810 Eigentümer
des Domes, hatte Barlach beauftragt, eine „Kriegerehrung“ für die
„für Kaiser, Gott und Vaterland“ Gefallenen im Magdeburger Dom zu
schaffen. Barlach hat diesen Auftrag als eine geistige und künstlerische Herausforderung angenommen - aber ganz anders, als die
meisten seiner Zeitgenossen sich das vorstellten. Gegen die nationalistisch und antijüdisch orientierten Kräfte der 1920er Jahre, die
„heroische“ Kriegerdenkmäler forderten, bezieht Barlach Position:
Kein „Krieger-Denkmal“, sondern ein „Denkzeichen“ gegen den Krieg
soll es sein, fernab aller Verherrlichung gefallener Kriegshelden.
Barlach will damit die andere, die schreckliche Seite des Krieges
sichtbar machen. Vom Chefideologen der NS-Diktatur werden die
Figuren des Magdeburger Mals jedoch als „undeutsch“ und „rassefremd“ diffamiert. Der Druck aus der Domgemeinde und dem
Evangelischen Konsistorium nimmt zu - wegen Barlachs grundsätzlicher Infragestellung militaristisch-nationalistischer Dogmen, seiner
angeblich unchristlichen Haltung zum Krieg und seines Pazifismus.
1934 beantragt der Domgemeinde-Kirchenrat die Entfernung des
Denkmals aus dem Dom und seine „Überweisung“ in die Berliner
Nationalgalerie, und so geschieht es.
Erst 1955 kehrt das „Magdeburger Mal“ an seinen alten Platz im
Dom zurück, still und heimlich, als wäre nie etwas gewesen. Freunde
Barlachs hatten dafür gesorgt, dass es von Berlin nach Güstrow gelangte, wo es den Zweiten Weltkrieg überdauerte.
Erstmalig fand am 16. Januar 1981, dem Gedenktag der Zerstörung
Magdeburgs im Januar 1945, ein Friedensgebet vor dem BarlachDenkmal statt. Mitte der 80er Jahre wurden die Friedensgebete am
Barlach-Denkmal zum Ort, an dem sich die neu entstandenen Friedens- und Ökologiegruppen im Umfeld der evangelischen Kirche treffen, miteinander beten und sich austauschen. Ab September 1989
finden dann die „Gebete um gesellschaftliche Erneuerung“ im Magdeburger Dom statt. Aus ihnen formieren sich die oppositionellen
Gruppen des gewaltfreien Herbstes 1989 in Magdeburg.
Barlachs „Denkmal des Krieges im Dom zu Magdeburg“ ist zum Ausgangspunkt von Gebeten für den Frieden geworden. Begonnen hat
das 1929 mit einem wachen, kritischen Zeitgenossen und Künstler,
der den Mut hatte, die Gesichter des Krieges an die Stelle der verlogenen Bilder von „Kriegshelden“ zu stellen.
Förderverein Gützer Kirche e. V.
Udo Elste
(Quellen: Wikipedia, Karl Hüllweck, u. a. // Stimmen der Zeit, Die
Zeitschrift für christliche Kultur 6/2014, S. 395-401, Denkzeichen
gegen den Krieg, Das „Denkmal des Krieges“ von Ernst Barlach im
Dom zu Magdeburg)
Nichtamtlicher Teil
- 22 -
Nr. 7/2015
Veranstaltungen des Fördervereins Gützer Kirche e.V.
Liebe Leser,
am 28. März fand der Frühjahrsputz in und um die Kirche statt. Dienstags finden regelmäßig Arbeitseinsätze statt.
Helfer sind immer willkommen. Neben den weiterhin erfolgenden Restaurierungsmaßnahmen finden auch 2015
wieder zahlreiche Veranstaltungen statt:
DatumUhrzeit
01.04.2015 11:30
04.04.2015 21:00
15.04.2015 10:00
28.04.2015 10:00
09.05.2015 13:00
31.05.2015 15:00
07.06.2015 09:00
04.07.2015 18.07.2015 15.08.2015 13.09.2015 09:00
19.09.2015 20:00
12.12.2015 16:00
Veranstaltung
„Identität suchen und finden“: Lehrerinnen und Lehrer als Regional-Geschichtsschreiber
und Schulchronisten aus Sachsen-Anhalt besuchen die Kirchein Gütz
Gützer Osternacht, vorher Buchbasar
MITGAS-Pensionärgruppe / Regionalgruppe Halle besucht die Kirche in Gütz
(geschlossene Veranstaltung)
Besuch der Gützer Kirche durch Bürgerladen e. V. Halle-Neustadt (geschlossene
Veranstaltung)
Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag der Beendigung des2. Weltkrieges und zum
110. Geburtstag des Pfarrers und SchriftstellersKarl Hüllweck
Frühlingskonzert mit dem Frauenchor Landsberg in der Gützer Kirche
Familienausfahrt mit dem Fahrrad zum Gestüt Prussendorf mit Besichtigung,
anschließend Bowling in der Gaststätte „Gabis Landstübel“
4. Lutherweg-Fest Landsberg-Gütz
Radtour des ADFC Halle in den Norden des Saalekreises bis zur Gützer Kirche,
Ankunft ca. 13:00 Uhr (geschlossene Veranstaltung)
Teilnahme an der Nacht der offenen Kirchen Halle (Saale) und Saalkreis
Tag des offenen Denkmals mit Sommerkonzert des Schkeuditzer Singekreises der „Villa
Musenkuss“ um 16:00 Uhr
Benefiz-Konzert, Florian Sonnleitner, 1. Konzertmeister des Symphonieorchesters des
Bayrischen Rundfunks, spielt auf seiner Guarneri-Geige Bach und Vivaldi
Adventskonzert mit dem Schkeuditzer Singekreis der „Villa Musenkuss“, Sind die Lichter angezündet“
Der Förderverein Gützer Kirche e. V. lädt Sie auch in diesem Jahr wieder ein, unsere Veranstaltungen zu besuchen.
Der Vorstand des Fördervereins Gützer Kirche e. V. wünscht allen Mitgliedern, Freunden, Helfern, Spendern, Sponsoren und Lesern frohe
Ostern!
Spendenkonten
Saalesparkasse Halle
IBAN: DE81 8005 3762 0375 0113 50
BIC: NOLADE21HAL
oder
Volksbank Halle
IBAN: DE10 8009 3784 0003 0492 21
BIC: GENODEF1HAL
Geburtstage / Ehejubiläen
Herzlichen Glückwunsch
OT Klepzig
am 14.04.
am 19.04.
am 25.04.
OT Kockwitz
am 18.04.
am 23.04.
OT Queis
am 02.04.
am 08.04.
am 09.04.
am 10.04.
am 16.04.
am 17.04.
am 17.04.
am 19.04.
am 22.04.
am 29.04.
Herrn Erhard Sperling
Herrn Horst Zeidler
Herrn Siegfried Rudloff
zum 67. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
Frau Brigitte Rindfleisch
Herrn Dieter Horn
zum 67. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
Frau Ursula Pelz
Frau Annerose Erler
Frau Christa Kaluza
Frau Irma Hajok
Frau Ilse Matitschka
Herrn Günter Müller
Frau Elfriede Wendlandt
Herrn Horst Kleiber
Frau Helma Hampel
Frau Inge-Lore Liebthal
zum 67. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
Das Fest der „Goldenen Hochzeit“
feiern am 22.04.2015 die Eheleute
Helma und Günter Hampel
Für die kommenden Lebensjahre
wünschen wir Ihnen Gesundheit und
viel Freude im Kreise der Familie.
Das Fest der „Goldenen Hochzeit“
feiern am 24.04.2015 die Eheleute
Hannelore und Manfred
Zinecker
Wir wünschen Ihnen alles Gute sowie
Gesundheit und viel Freude im Kreise
der Familie.
Nr. 7/2015
- 23 -
Nichtamtlicher Teil
Ortschaft Reußen
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Der Ortsbürgermeister Herr Georg Scheuerle ist für Sie unter
der Rufnummer 0171 3371677 bzw. der E-Mail-Adresse [email protected] zu erreichen. Gerne kann ein persönlicher
Gesprächstermin vereinbart werden. Für alle weiteren Anfragen
steht Ihnen unser Büro in Landsberg unter Telefon 034602 2490
zur Verfügung.
Vereine und verbände
Herzlichen Glückwunsch
OT Reußen
am 22.04. Herrn Karl-Heinz Schumann
am 23.04. Herrn Rainer Holz
am 25.04. Herrn Günther Bistrich
OT Zwebendorf
am 01.04. Herrn Bernd Koch
am 01.04. Frau Barbara Lutz
am 05.04. Herrn Helmut Lutz
am 08.04. Herrn Gerhard Borstel
am 14.04. Frau Monika Martin
am 19.04. Frau Erna Mattner
am 23.04. Herrn Rudi Harlak
am 23.04. Herrn Peter Herbst
am 25.04. Herrn Lothar Schulze
am 26.04. Frau Wilhelmine Harlak
am 30.04. Frau Ilse Wieduwilt
zum 76. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
Das Fest der „Diamantenen Hochzeit“
feiern am 02.04.2015 die Eheleute
Edith und Egon Aschendorf
Für die kommenden Lebensjahre wünschen
wir Ihnen Gesundheit und viel Freude im
Kreise der Familie.
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Den Ortsbürgermeister Herrn Rupp erreichen Sie jeden ersten
Mittwoch in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr im Bürgerbüro:
Reideburger Str. 5, 06188 Landsberg OT Zwebendorf. Die Termine/Übergabe der Schlüssel für den Gemeindesaal erfolgt nach
telefonischer Absprache mit Herrn Rupp. Die Rufnummer befindet
sich am Bürgerbüro.
Die Sektion
Nordic Walking
informiert
Kindertagesstätten
Einladung zum Osterfeuer
Wir laufen ab sofort wieder jeden Dienstag und Donnerstag um
18 Uhr.
Treffpunkt ist der Sportplatz in Queis.
Auch in diesem Jahr veranstaltet die Kindertagesstätte „Knirpsenland“ Reußen ihr traditionelles Osterfeuer.
Dazu laden wir Sie alle herzlich ein.
*
*
*
*
Datum: Uhrzeit: Ort: kostenlose Schnupper-Stunden für Neueinsteiger
ohne Altersbegrenzung
Streckenlänge und Tempo individuell angepasst
fachkundige Anleitung
Viel Spaß beim Laufen!
10. April 2015
ab 17.30 Uhr
hinter dem Sportplatz
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
und wünschen Ihnen eine frohe Osterzeit!
Nichtamtlicher Teil
- 24 -
Vereine und verbände
Nr. 7/2015
Allgemeine Mitteilung der
Jagdgenossenschaft Reußen/Zwebendorf
Der Heimatverein und die FFW Zwebendorf
laden ein zum Osterfeuer
Einladung zur Versammlung der Mitglieder
der Jagdgenossenschaft Reußen/Zwebendorf
am Samstag, dem 04.04.2015
Beginn: 18:00 Uhr
Wo: Sportplatz, Reideburger Straße
am Donnerstag, dem 9. April 2015 um 18.00 Uhr
in der Gaststätte Zwebendorf
Alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Reußen/
Zwebendorf sind dazu recht herzlich eingeladen.
Für das leibliche Wohl sorgen der Heimatverein und Dickels Getränkeeck. Die Kinder können wieder Knüppelkuchen backen. Bitte Stöcke dafür mitbringen.
Der Baumschnitt wird am Donnerstag, dem 02.04.2015 abgeholt.
Lagern Sie diesen bitte gebündelt vor den Grundstücken.
Ein Ostergedicht
Es war einmal ein Hase,
ganz kuschelig klein und weich,
der war an großen Taten arm,
an Träumen war er reich.
Der hatte mit den anderen Hasen gar nicht viel zu tun,
er liebte keine Häsin - nein - er liebte nur ein Huhn.
Das Huhn war groß und braun und dick
und war des Hasen ganzes Glück.
Er stand den ganzen Tag am Stall
und sah es an - von überall.
Und jeden Tag mußt´ er sich fragen,
warum er es nicht schafft zu sagen,
was er ganz heftig doch empfindet,
warum sie beide was verbindet.
Doch an dem Tag an dem er‘s wollte,
da war das Huhn nun nicht mehr da.
Er rannte rum und wünschte sich,
er wär‘ ihm jetzt ganz nah.
Er suchte und suchte, doch was er fand,
war nur vom Huhn ein Ei.
Das nahm er sich und drückte es,
da brach das Ei entzwei.
Er rannte gleich ganz schnell nach Haus
und holte viele Farben,
er klebte und beschrieb das Ei,
das wurd‘ ein buntes Allerlei.
Das legte er ins Gras sodann,
damit das Huhn es finden kann.
Jedoch das Huhn kam nicht zurück,
der Hase sucht seitdem sein Glück.
Nun malt er unermüdlich Eier bunt,
verteilt sie auf der Erde rund.
Zu Ostern kommt er hier vorbei,
verteilt in Gärten Ei um Ei.
Die meisten finden Kinder dann
und haben mächtig Spaß daran.
Damit hat er sehr viel zu tun,
will aber doch nur eins - sein Huhn.
Und wenn du hältst ein buntes Ei ganz nah vor deiner Nase,
dann siehst du, dass ganz klein dort steht:
„Ich liebe Dich - Dein Hase“.
Der Geflügelzuchtverein Zwebendorf – Hohenthurm e. V. wünscht allen
Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Landsberg frohe Osterfeiertage!.
Tagesordnung:
• Eröffnung/Begrüßung
• Änderung der Satzung
• Rechenschaftsberichte
• Entlastung des alten Vorstandes
• Wahl der Kassenprüfer
• Abstimmung Verteilung/Verwendung des Reinertrages
• Sonstiges
Ihr Vorstand
Ortschaft Sietzsch
Herzlichen Glückwunsch
OT Bageritz
am 25.04. Frau Martha Schweigel
OT Lohnsdorf
am 12.04. Herrn Franz Heise
am 13.04. Frau Helga Pawlowski
am 17.04. Frau Margot Scheibe
OT Sietzsch
am 02.04. Herrn Norbert Meyer
am 09.04. Herrn Herbert Heinze
am 19.04. Frau Antje Kurth
am 22.04. Frau Brigitte Zietz
am 23.04. Herrn Hartmut Preller
am 25.04. Herrn Andreas Heppe
am 28.04. Frau Anni Dobke
zum 93. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Die Ortsbürgermeisterin Frau Liebl erreichen Sie jeden Dienstag
von 16.00 bis 17.00 Uhr in ihrem Büro: Sietzscher Ring 19,
06188 Landsberg OT Sietzsch.
Vereine und verbände
Einladung zur
Mitgliederversammlung des SV Sietzsch e. V.
Wichtiger Hinweis - Terminänderung
Freitag, den 24. April 2015 um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Zur Sonne, Sietzscher Ring 19, Landsberg
Der Vorstand des SV Sietzsch e. V. lädt alle Vereinsmitglieder zur
Mitgliederversammlung des Vereins ein.
Nr. 7/2015
- 25 -
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Wahl eines Wahlvorstandes
3. Neuwahl des Vorstandes
4. Vorstellung der Satzungsneufassung
5. Abstimmung zur Satzungsneufassung
Die Satzungsneufassung, welche in der Mitgliederversammlung zur
Abstimmung vorgelegt wird, liegt zur Einsicht vor im Vereinsheim
und im Kabineneingang auf dem Vereinsgelände.
Der Entwurf der neuen Satzung kann zudem in elektronischer Form
heruntergeladen werden: www.satzung.sv-sietzsch.de
Für den Vorstand
Michael Kirsch 1. Vorsitzender Stefan Knierim
2. Vorsitzender
Walpurgisfeuer in Lohnsdorf
Herzlich willkommen beim Walpurgisfeuer
in Lohnsdorf
Am 30.04.2015 ab 18:00 Uhr
Wie immer - hinter dem Rodelberg
Für Musik, Speis und Trank ist gesorgt!
Nichtamtlicher Teil
Ortschaft Schwerz
Herzlichen Glückwunsch
OT Dammendorf
am 07.04. Frau Agnes Hein
am 21.04. Herrn Erich Hammer
am 23.04. Herrn Heinz Schmidt
am 24.04. Herrn Rudolf Linke
am 25.04. Herrn Gerhard Beyer
am 29.04. Frau Roswitha Rapsilber
OT Schwerz
am 05.04. Herrn Manfred Ostrowsky
am 09.04. Frau Ingeburg Salda
am 14.04. Frau Magdalena Wolf
am 15.04. Herrn Helmut Fritz
am 24.04. Herrn Gerhard Lübeck
am 29.04. Herrn Manfred Vogel
zum 83. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
Der Feuerwehrverein Sietzsch und
Die Frauengruppe Lohnsdorf
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Spieltermine des SV Sietzsch
Die Ortsbürgermeisterin Frau Bunge erreichen Sie am Dienstag,
dem 14. April und 21. April 2015 von 16.00 bis 17.30 Uhr in
ihrem Büro.
April 2015
I Herren
04.04.2015, 15:00 Uhr 11.04.2015, 15:00 Uhr 18.04.2015, 15:00 Uhr 25.04.2015, 15:00 Uhr 02.05.2015, 15:00 Uhr SV Eintr. Teutschenthal - SV Sietzsch
VfB B-W Hohenthurm – SV Sietzsch
SV Sietzsch – SV B-W Wallwitz
TSV Schochwitz – SV Sietzsch
SV Sietzsch – SSV 90 Landsberg II
II Herren
12.04.2015, 14:00 Uhr 19.04.2015, 14:00 Uhr 26.04.2015, 14:00 Uhr FSV Dieskau – SV Sietzsch II
SV Sietzsch II – SV B-W Wallwitz II
SV Sennewitz II – SV Sietzsch II
Ortschaft Spickendorf
Herzlichen Glückwunsch
OT Petersdorf
am 20.04. Frau Rosemarie Hahn
am 27.04. Frau Helga Sängerlaub
OT Spickendorf
am 04.04. Herrn Jürgen Trekel
zum 72. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Herrn Menzel findet jeden Dienstag von 17:00 bis 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der
FFw/Gemeindezentrum (Lange Str. 11) statt. Für alle Anfragen
steht Ihnen auch das Büro der Stadt Landsberg unter 034602
24911 zur Verfügung.
Ortschaft Niemberg
Herzlichen Glückwunsch
OT Eismannsdorf
am 06.04. Herrn Horst Baatz
am 06.04. Frau Christa-Maria Voß
am 08.04. Frau Renate Jobs
OT Niemberg
am 01.04. Frau Edith Kirchhof
am 01.04. Frau Meta Klingner
am 01.04. Herrn Herbert Schröder
am 02.04. Frau Helga Mädicke
am 04.04. Frau Doris Wolf
am 05.04. Herrn Heinz Steinke
am 08.04. Frau Hanni Stoye
am 08.04. Frau Anneliese Wichert
am 11.04. Herrn Kurt Dolz
am 11.04. Frau Gertrude Exner
am 14.04. Frau Brigitte Wende
am 24.04. Herrn Heinz Meinhardt
am 25.04. Frau Eva Heimanns
am 27.04. Herrn Ernst Brose
am 28.04. Frau Veronika Oertel
am 29.04. Frau Irene Szallies
zum 76. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
Nichtamtlicher Teil
- 26 -
Nr. 7/2015
Vereine und verbände
Das Fest der
„Goldenen Hochzeit“
feiern am 24.04.2015
die Eheleute
Siegrid und Christian Muschner
Einladung zum Osterfeuer
Für die kommenden Lebensjahre wünschen wir Ihnen Gesundheit und Freude im
Kreis der Familie.
Osterfeuer
in Eismannsdorf
Wir laden ein zum
am 05.04.2015
ab 19 Uhr
auf dem Sportplatz
Für das leibliche Wohl
ist natürlich wie immer gesorgt.
Mit Ostereier suchen für die Kinder.
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Den Ortsbürgermeister Herrn Kupski erreichen Sie jeden ersten
und dritten Dienstag im Monat von 16.30 bis 18.00 Uhr in der
Alten Zollstr. 17 in 06188 Landsberg OT Niemberg und nach Terminabsprache.
Auf Ihren Besuch
freut sich der
Freizeitverein Eismannsdorf
Nr. 7/2015
- 27 -
Informationen des TSV Niemberg
Geplante Veranstaltungen des TSV 1910
Niemberg
12.04.2015: Kinderfest zu Kleinostern
Ab 10.00 Uhr in der Turnhalle Niemberg
Spiel und Spaß mit anschließender Ostereiersuche
Alle Kinder sind recht herzlich eingeladen!
18.05. - 22.05.2015: Niemberger Fußballcamp
Nichtamtlicher Teil
Zwar feierte der TSV 1910 Niemberg mit den zahlreich erschienenen
Frauen erst eine Woche nach dem regulären Datum den Ehrentag,
aber die Gäste waren umso exklusiver!
Neben Thomas Gottschalk und Michelle konnten auch Jogi und Phillip Lahm begrüßt werden. Nachdem jede Frau eine Rose persönlich
überreicht bekam und nach einer kurzen Begrüßungsansprache der
Präsidentin des TSV 1910 Niemberg, Elke Creutzmann, konnte es
endlich mit „Wetten dass ...“ losgehen.
Auf der Couch nahmen Platz: Karl Lagerfeld, MILWA, Jogi, Phillip
Lahm, Uli Hoeneß (Freigänger für einen Abend), Beatrice Egli, Roland
Kaiser und Jürgen Drews.
Die Saalwette wurde vom TSV angenommen und gewonnen!
Gewettet wurde, dass wir es nicht schaffen, während der „Sendung“
Conchita Wurst auftreten zu lassen.
Zum Glück machte sie gerade Zwischenlandung in Oppin und war
bereit für einen kleinen Gastauftritt!
Alle Informationen zum Programmablauf sowie Anmeldung unter
www.united-soccer-camps.de oder Tel. 0178 3380949 (Martin
Klaus/ U-S-C e. V.) oder Tel. 0341 58066330.
31.05.2015: 1. Niemberger Seifenkistenrennen
Die AfterShow-Party war sensationell!
Bei leckeren kulinarischen Köstlichkeiten aus der deutschen und mediterranen Küche konnte man plauschen, Sekt trinken und einfach
nur lustig sein.
Ein RIESIGES Dankeschön an alle freiwilligen Helfer und Helferinnen
sei an dieser Stelle nicht vergessen!
Es wurde getanzt und mitgesungen zu Liedern von Joe Cocker,
Frank Sinatra und Udo Jürgens, die live performt wurden vom Karnevals Club Halle. Danke an das Ensemble für diesen unvergesslichen
Abend.
Wir hoffen, dass es allen Frauen, Männern (nur zum Ausschank und
Bedienung) und Gästen Spaß und Freude bereitet hat, und sie diesen
Abend in guter Erinnerung behalten.
Mit sportlichen Grüßen
TSV Niemberg
Ortschaft Oppin
Geplante Heimspiele des TSV 1910 Niemberg
im März 2015
18.04.2015 1. Herren TSV 1910 – SSV Landsberg 15.00 Uhr
19.04.2015 2. Herren TSV 1910 – LSG Lieskau 14.00 Uhr
12.04.2015 C-Jugend Spiel TSV – LSG Lieskau 10.00 Uhr
11.04.2015 F-Jugend TSV 1910 – SV Traktor Teicha 9.00 Uhr
11.04.2015 E-Jugend TSV 1910 – FC Landsberg 10.00 Uhr
Zu allen Spielen sind Zuschauer auf dem Sportplatz oder in
der Turnhalle recht herzlich willkommen!
Internationaler Frauentag beim TSV 1910 Niemberg
Dieser Feiertag war wirklich international!
Herzlichen Glückwunsch
OT Maschwitz
am 04.04. Frau Erika Büttner
am 17.04. Frau Brigitte Dietrich
am 20.04. Frau Renate Kretschmann
OT Oppin
am 02.04. Herrn Bernd Frischmuth
am 03.04. Herrn Günther Apitzsch
am 04.04. Herrn Jürgen Herffurth
zum 81. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
Nichtamtlicher Teil
am 04.04.
am 05.04.
am 06.04.
am 10.04.
am 10.04.
am 11.04.
am 12.04.
am 12.04.
am 16.04.
am 16.04.
am 16.04.
am 17.04.
am 20.04.
am 21.04.
am 26.04.
am 27.04.
am 28.04.
am 29.04.
Frau Beate Müller
Frau Hildegard Hertel
Frau Adolfine Griebel
Frau Gerda Siol
Herrn Hubert Zwarg
Frau Ursula Günther
Frau Ingrid Kluge
Frau Waldtraud Zwarg
Herrn Wolfgang Griebel
Frau Karin Henze
Frau Helga Schröder
Frau Karin Richter
Frau Maria-Dorothea Wilhelms
Herrn Hartmut Wilhelm
Herrn Hans Rogalski
Frau Ingeborg Wießner
Herrn Karl-Heinz Günther
Frau Erika Jatzkowski
- 28 zum 67. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
Nr. 7/2015
Einladung zum Oppiner Osterfeuer
Was? Wann? Wo? Osterfeuer 2015
Samstag, 4. April 2015
Entzündung Feuer: 18.00 Uhr
Feuerstelle, Friedensstraße, Oppin
Natürlich ist auch ausreichend für Essen und Getränke, Unterhaltung für Groß und Klein sowie ausreichend geschützte Sitzmöglichkeiten gesorgt.
Wir freuen uns schon jetzt auf alle Besucher.
Weiterhin möchten wir allen unseren Sponsoren sowie den Bewohnern von Oppin und natürlich unseren treuen Besuchern fröhliche und gesunde Osterfeiertage wünschen.
Ihr Feuerwehrförderverein Oppin
SCHONMAL VORMERKEN!
Sommerfest/Tag der offenen Tür am 22.08.2015
Nähere Informationen werden Sie rechtzeitig erhalten!
feiern am 17.04.2015
die Eheleute
Uta und Gerhard Hener
Wir wünschen Ihnen vor allem Gesundheit, viel Glück und Freude
im Kreis der Familie.
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Durch Umbau des Gemeindebüros entfallen dort bis auf weiteres
die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters. Die Anliegen der Bürger werden werktags vom Ortsbürgermeister entgegengenommen (Tel.: 034604 21873)
Vereine und verbände
Skatturnier in Oppin
Die Skatfreunde aus der Gegend sind wieder eingeladen, ein
paar hoffentlich unterhaltsame Stunden beim Skat zu verbringen.
Ort: Gasthof Oppin
Zeit: Freitag, 17.04.2015 ab 18:00 Uhr
Teilnahmebedingungen wie gehabt.
Es freuen sich auf viele Teilnehmer
Der Wirt & Der Ortsbürgermeister
Der Heimatgeschichtsverein Oppin berichtet
Zum Gedenken an den 150. Geburtstag von Siegmar von
Schultze-Gallera aus seinen „Wanderungen durch den Saalkreis“ Band 4, Seite 132 - 136.
In dem schlimmen Pestjahr 1682 starb nicht ein einziger Einwohner
in Maschwitz.
1785 zählte man 13 Feuerstätten und 70 Einwohner, darunter 3 Bauern, 4 kleine Kossaten und 4 Häusler, und an Vieh: 9 Pferde, 44 Rinder, 16 Schweine, 240 Schafe. Man zahlte 1292\3 Taler Furage- und
2652\3 Taler Kontributionsgelder von 541 Morgen Acker, 2 Morgen
Wiesen und 3,5 Morgen Garten.1807 ward das Dorf dem Kanton
Neumarkt zugeteilt und wurde zu 3346 Talern Kriegskontribution
verurteilt. - 1825: Häuser und 84 Einwohner. - 1865: 136 Einwohner
und eine Gesamtfläche von 847 Morgen Acker, 7 Morgen Gärten mit
einem Reinertrag von 3605 Talern und 339 Talern Grund- und 20
Talern Gebäudesteuer. - 1885: 123 Einwohner also in 100 Jahren
eine Zunahme von etwa 76% , sehr unter dem Durchschnitt des Saalkreises. Das Dorf ist ein reines Ackerbaudorf geblieben. Seine Flur
wies 1900 fünf größere Güter auf von 234, 160, 121, 200 und 214
Morgen mit 2806, 1964, 1491, 2205 und 2459 Mark Grundsteuerreinertrag. - 1905: 159 Einwohner, 1912: 156 Einwohner.
(Kontributionszahlungen waren beispielsweise die im 30-jährigen
Krieg angewendeten Methoden der durchziehenden Heere, von den
Bevölkerungen Zahlungen zu erpressen. So finanzierte der Heerführer der kath. Liga Wallenstein die gesamten Kosten seiner Truppen
durch das Ausrauben der einheimischen Bevölkerung. Napoleon verzichtete in seinen Schlachten auf den schwerfälligen Versorgungstross, was seine Kampfverbände schnell und beweglich machte, ein
Geheimnis seiner militärischen Erfolge, deren finanziellen und materiellen Lasten ebenfalls die bedauernswerte Bevölkerung der betroffenen Kriegsgebiete zu tragen hatte! Der 7-jährige Krieg brachte
einmal mehr frz. Besatzer in unser Land. Durch die hohen Kontributionszahlungen und die lange Einquartierung preußischer Soldaten
und Invaliden wurden die Bürger auch in Friedenszeiten erheblich
belastet.)
regional informiert
Heimat- und Bürgerzeitungen hier steckt Ihre Heimat drin.
www.wittich.de
Das Fest der
„Goldenen Hochzeit“
Nr. 7/2015
- 29 -
Vorfrauentagsfeier in Maschwitz
Nichtamtlicher Teil
wir nunmehr den Unkräutern, welche die Ränder der Parkplätze und
der Straßen zieren, zu Leibe gehen. Ein Jeder soll dies in seinem
unmittelbaren Wohnumfeld durchführen. Für die Entsorgung der Unkräuter und sonstigen Dreckes wird in Baschwitz, Schultze-GalleraWeg (Spielplatz) und in Plößnitz (Kreisstraße, vor der Bushaltestelle
Frankonia) je ein Container aufgestellt. Der Ortschaftsrat hofft auf
rege Teilnahme.
Klaus Rothe
Ortsbürgermeister
Rentnerfasching 2015
Am 07.03.2015 stimmten sich in Maschwitz ca. 20 Frauen und 2
Herren auf den Internationalen Frauentag am 08.03.2015 ein. Unsere Gäste aus Maschwitz und Oppin genossen in fröhlicher Runde
leckeren, selbst gebackenen Kuchen, Kaffee und das ein oder andere Gläschen Sekt.
Wir möchten uns auch in diesem Jahr bei den erschienenen Damen
(und Herren) für eine gelungene Feier bedanken. Wir hoffen auf ein
Wiedersehen bei einer unserer nächsten Veranstaltungen.
Ein besonderer Dank gilt den fleißigen Helferinnen aus unserem Verein für die tolle Vorbereitung und den leckeren Kuchen.
Ihr Ortsverein Maschwitz
Ortschaft Braschwitz
Herzlichen Glückwunsch
OT Braschwitz
am 05.04. Frau Heidi Tippelt
am 07.04. Herrn Karl-Heinz Rößger
am 13.04. Herrn Hans-Jörg Urbainczyk
am 15.04. Herrn Heinz Andre
am 17.04. Herrn Uwe Schulze
OT Plößnitz
am 01.04. Herrn Werner Henze
am 09.04. Herrn Lothar Kauter
am 14.04. Herrn Bernd Woitzik
am 19.04. Herrn Paul Bonczek
zum 70. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Am 25.02.2015 fand unsere traditionelle Faschingsveranstaltung
für unsere Seniorinnen und Senioren der Ortschaften Plößnitz und
Braschwitz in der Gaststätte Moorkecker statt. Zu Beginn wurde
bei Kaffee und Kuchen das ein oder andere Schwätzchen gehalten. Für die musikalische Umrahmung des Tages war die Live-Band
„Die MAGNANO´S“ engagiert. Somit konnte auch nach Herzenslust
getanzt werden. Vor dem Abendessen wurden natürlich auch die
schönsten Kostüme prämiert. In diesem Jahr haben sich unsere
langjährigen Helferinnen Liane Diedrich, Anita Gläser und Marion
Pannicke zur Ruhe gesetzt und konnten erstmals entspannt die Feier
genießen. Wir möchten uns auf diesem Wege für die jahrelange Unterstützung recht herzlich bedanken! Für das leibliche Wohl sorgten
wie immer Tine und Moppel von der Gaststätte Moorkecker, die in
diesem Jahr von Ute Mrosek und Gabi Rönsch unterstützt wurden.
Wir danken dem gesamten Team für die rundum gelungene Veranstaltung!
Klaus Rothe
Ortsbürgermeister
Ortschaft Peißen
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Den Ortsbürgermeister Herrn Rothe erreichen Sie jeweils am Sitzungstag direkt vor Beginn der Ortschaftsratsitzung von 18:30
bis 19:00 Uhr in der Brunnenstraße 23 in 06188 Landsberg OT
Braschwitz. Bitte Veröffentlichung der Ortschaftsratstermine beachten.
Weg mit dem Winterdreck
Frühjahrsputz in der Ortschaft Braschwitz/Plößnitz am
11. April 2015, ab 10:00 Uhr.
Alle Bürgerinnen und Bürger unserer Ortschaft werden hiermit zum
Frühjahrsputz aufgerufen. Nach dem Frühlingsanfang im März wollen
Herzlichen Glückwunsch
OT Peißen
am 02.04.
am 08.04.
am 10.04.
am 11.04.
am 12.04.
am 12.04.
am 13.04.
am 14.04.
am 14.04.
am 22.04.
am 28.04.
Frau Renate Zückmantel
Frau Margareta Deparade
Frau Renate Behrendt
Herrn Otto Kotsch
Frau Else Schneider
Frau Ursel Vetterling
Frau Monika Wummel
Frau Monika Kaufmann
Frau Gabriele Pohl
Herrn Hilmar Simon
Herrn Joachim Roßberg
zum 80. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
Nichtamtlicher Teil
OT Stichelsdorf
am 01.04. Frau Erika Meißner
OT Zöberitz
am 06.04. Herrn Wolfgang Ulbrich
am 09.04. Herrn Joachim Staacke
am 11.04. Frau Brigitte Heller
am 13.04. Frau Lotte Schleif
am 19.04. Herrn Heinz Hietel
- 30 zum 79. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Den Ortsbürgermeister Herrn Stolzenberg erreichen Sie jeden
ersten Dienstag im Monat von 18:00 bis 19:00 Uhr im Gemeindezentrum am Gewerbehof 1 in 06188 Landsberg OT Peißen.
Vereine und verbände
Nr. 7/2015
am 12.04.
am 14.04.
am 15.04.
am 17.04.
am 18.04.
am 18.04.
am 19.04.
am 19.04.
am 19.04.
am 19.04.
am 20.04.
am 20.04.
am 21.04.
am 21.04.
am 22.04.
am 23.04.
am 24.04.
am 25.04.
am 26.04.
am 26.04.
am 26.04.
am 27.04.
am 28.04.
am 29.04.
Herrn Johannes Kiel
Frau Ingrid Lindner
Frau Irene Hauptvogel
Frau Gertraude Müller
Herrn Hartmut Dornack
Herrn Wilhelm Löffler
Frau Rosel König
Frau Ania Lugovoy
Frau Hilda Schöne
Herrn Vladimir Seiler
Herrn Reinhard Lindner
Herrn Lutz Weise
Frau Gertrud Behrend
Herrn Manfred Scharf
Frau Elfriede Röske
Herrn Bernd Streuber
Frau Lotte Rusch
Herrn Horst Ligendza
Frau Elke Hahn
Frau Annelies Heyde
Herrn Willi Maier
Frau Sigrid Hildebrand
Herrn Eberhard Dewes
Herrn Klaus-Dieter Voigt
zum 83. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Selbstverteidigungs-Lehrgang ein voller Erfolg
Der Selbstverteidigungs-Lehrgang am 08.03.2015 in Peißen war
ein voller Erfolg: 50 kleine und große Kämpfer des WADOKA Teams
lernten sich gegen verschiedene Angriffe zur Wehr zu setzen. Ein
herzliches Dankeschön an Philipp Kaszas.
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Den Ortsbürgermeister Herrn Wolff erreichen Sie i. d. R. an Sitzungstagen jeweils direkt vor der Ortschaftsratsitzung im Büro
Mölbitzer Weg 12a in 06188 Landsberg OT Hohenthurm oder
unter 0151 10853350.
Grundschule
Lesewettstreit in der Grundschule
„Am Mühlberg“
Spannende Tage und Wochen liegen hinter uns. Die Schüler der
Klassenstufen 2, 3 und 4 stellten sich gegenseitig im Rahmen des
Deutschunterrichts ihre Lieblingsbücher vor. So ermittelten sie die
zwei besten Mitstreiter ihrer Klasse für den Schul-Lesewettstreit.
Weitere Informationen unter www.wadoka.de
Bei uns ist jeder herzlich willkommen, egal ob Jung oder Alt, Groß
oder klein, Dick oder Dünn, mit oder ohne Handicap. Wir freuen uns
auf dich.
Ortschaft Hohenthurm
Herzlichen Glückwunsch
am 04.04.
am 05.04.
am 05.04.
am 08.04.
am 08.04.
am 10.04.
am 12.04.
Herrn Franz Tischer
Frau Erika Tauchmann
Frau Gertraud Voigt
Herrn Horst Göricke
Frau Maria Wolff
Frau Waltraud Hiller
Frau Wilhelmine Friedrich
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
Diese zwölf Kinder traten am 6. März 2015 zu unserem Schulausscheid an. Nach aufregenden und interessanten Stunden konnte die
Jury am Montag, dem 09.03.2015 die Platzierungen bekannt geben.
Nr. 7/2015
- 31 -
Nichtamtlicher Teil
Den 1. Platz belegte Emilia Meiser Kl. 4b, den 2. Platz Luise Rönsch
Kl. 2b und den 3. Platz Leonie Mische Kl. 2a. Diese hervorragenden
Leser erhielten neben ihrer Siegerurkunde einen Büchergutschein.
Auch die Viertplatzierten: Pepinio Rascher Kl. 2a, Pauline Jahn Kl.
2b, Johanna Kämpf Kl. 3a, Lisa Weise Kl. 3a, Alessia Richter Kl. 3b,
Tim Elias Schmidt Kl. 3b, Leonie Frenzel Kl. 4a, Marvin Lehmann
Kl. 4a und Hanna Eckstein Kl. 4b bekamen ihre Urkunde und einen
kleinen Bücherpreis.
Als bester Leser der Klassenstufe 3 qualifizierte sich Johanna Kämpf
für den Kreisausscheid zum Projekt „Lese-Krone Sachsen-Anhalt
2015“.
Vereine und verbände
Einladung zur Walpurgisnacht
Alle Schüler, Eltern und Lehrer können auf diese Erfolge sehr stolz
sein. Kinder, lest weiter so fleißig! Im kommenden Schuljahr habt ihr
wieder die Chance an diesem traditionellen Ereignis teilzunehmen.
Wann? Wo? PM H. Mennicke
Hexentanz mit DJ Thomy, Hexenfeuer, Hexenhüpfburg, Hexenknüppelkuchen, Hexengetränke, Hexenessen und vieles mehr …
und alles bei freiem Eintritt!
Winterferien mit wenig Schnee
Zu den Winterferien gehört auch Schnee. Leider hat es Frau Holle
nicht so gut mit uns gemeint, aber davon ließen wir uns nicht unterkriegen. Wir bastelten ein Türschild, eine Futterstelle für die Vögel
und es wurden Kräppelchen gebacken. Doch ein schönes Ferienerlebnis war eine Wanderung mit dem Jäger Herrn Christoph durch
Wald und Flur. Dabei haben wir Rehe, Hasen und einen Fuchs gesehen und fanden auf den Feldern Spuren, zu denen uns Herr Christoph
erklärte, dass sie von einem Hasen stammen. So eine Wanderung
macht natürlich hungrig. Wir fanden am Wegesrand einen Bauwagen.
Dort verzehrten wir unsere mitgebrachten Lunchpakete und Herr
Christoph zeigte uns ein Fell eines Wildschweins und das Geweih
eines Hirsches.
Nachdem wir uns gestärkt hatten, konnten wir den Rückmarsch in
den Hort antreten. Ein weiterer Höhepunkt war der Besuch im Briefzentrum Hohenthurm. Dort führten uns Frau Kuhne und Herr Franke
durch die Hallen.
Wir konnten den Mitarbeitern bei der Arbeit über die Schultern
schauen. Doch das Interessanteste war die Absendung unserer mitgebrachten Briefe. Die Kinder durften ihren Brief selber stempeln
und dann zuschauen, wie er in die Sortiermaschine eingelegt und
blitzschnell in das richtige Fach befördert wurde. Am nächsten Tag
kam unsere Post beim Empfänger an.
Wir Kinder und das Hortteam möchten uns bei Herrn Christoph für
die erlebnisreiche Wanderung, beim Briefzentrum für die Einblicke in
das Postwesen und beim Ortsbürgermeister Herrn Wolff, der es uns
ermöglichte in seinem Territorium zu wandern sowie den Bauwagen
zur Verfügung stellte, recht herzlich bedanken.
Die Kinder und Erzieher des Hortes Hohenthurm
Heimat- und Bürgerzeitungen –
hier steckt Ihre Heimat drin.
www.wittich.de
Farbenfroh wie das Leben
am 30.04.2015, ab 17.00 Uhr
in Hohenthurm, am Steinbruch (Jugendclub/
Thurmgeister)
Und wieder ist es so weit,
in Nah und Fern, die Hexen steh`n bereit,
es eilt, sind nur noch wenige Stunden,
dann drehen die Hexen ihre Runden.
in der Umgebung von Hohenthurm und dessen kleine Hügel,
denn losgelassen sind die Hexenzügel.
Sie tanzen, singen, flüstern ihre Sprüche,
durch Wald und Flur um hysterische Gerüche,
Wir laden euch ganz herzlich ein zu einer hexenmäßigen Walpurgisnacht!
Die Vorstände
Jugendclub Hohenthurm und
Die lustigen Thurmgeister
Kegler kämpfen um Klassenerhalt
Das Frühjahr ist den Hohenthurmer Keglern bisher nicht gut bekommen. Dringend notwendige Punkte aus Auswärtsspielen blieben leider aus, sodass zwei Spieltage vor dem Saisonende die Situation
nicht gerade gut aussieht. Den Klassenerhalt ziemlich sicher hat die
1. Männer. Zwar konnte das letzte Auswärtsspiel in Stedten auch
nicht gewonnen werden, aber bei einem Sieg zuhause am letzten
Spieltag dürfte es zum sicheren Klassenerhalt reichen. In Stedten
verlor man mit 6 : 2 Punkten und 3189 zu 3140 Kegeln. Michael Teuber erzielte mit sehr guten 589 Kegeln den Tagesbestwert, gefolgt
von Robert Roth mit 571 Kegeln. Die 2. Männer trat derweil beim
Tabellenletzten Concordia Bitterfeld an und wollte dort unbedingt die
Punkte mitnehmen. In einem spannenden Spiel versuchten die Hohenthurmer alles, hatten aber das notwendige Glück leider nicht auf
ihrer Seite. Trotz einer guten Mannschaftsleistung von 3053 Kegeln
reichte es nicht zum Sieg. Mit 25 Kegeln weniger und 2 : 6 Punkten
verlor man das Spiel. Frank Brandt spielte für Motor den Bestwert
mit 541 Kegeln. Mit drei Punkten Rückstand auf einen Nichtabstiegsplatz wird es nun schwer für die letzten beiden Spiele. Die Senioren
konnten zwar ihre letzten beiden Spiele siegreich gestalten, jedoch
kommt diese Aufholjagd zu spät. Sie müssen in die Landesklasse
absteigen.
Bestenliste Heim: 1 Robert Roth 2 Ralf Wolter 3 Alexander Kasper 4 Michael Teuber 5 Ingolf Sommer Mario Kasper
SG Motor Hohenthurm
Spiele 8
6
6
8
10 Ø
516 Kegel
510 Kegel
505 Kegel
504 Kegel
500 Kegel
Nichtamtlicher Teil
- 32 -
Nr. 7/2015
VfB Blau-Weiß Hohenthurm
Wir suchen …
... zum sofortigen Einstieg fußballbegeisterte und interessierte Kinder der Jahrgänge 2006 - 2009 zum Aufstocken unserer zwei Kindermannschaften, sowie zur Unterstützung Übungs- und Trainingsleiter.
Die Trainingszeiten sind immer montags und donnerstags, ab
16.45 Uhr auf dem Sportplatz in Hohenthurm.
Interessierte melden sich bitte bei René Kaaden, Tel. 0176
63281923.
Des Weiteren laden wir ein zu unserer Infoveranstaltung zur kommenden Spielzeit/Saison am 02.04.2015, ab 18.00 Uhr ins Sportlerheim Hohenthurm.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
Kirchliche Nachrichten
Allgemeine Mitteilungen unserer
Ev. Kirchgemeinden der Stadt Landsberg
Gründonnerstag, 2. April, um 19:00 Uhr in der Kirche Zwebendorf für alle Gemeinden:
„BLEIBT HIER, WACHET MIT MIR ...“ – Liturgische Nacht mit Texten und Musik
Mitwirkende: Kantorin Gürtler, Pfr. Domke u. a.
**********************************
Karfreitag, 3. April, um 15:00 Uhr Martin-Luther-Kirche Hohenthurm für alle Gemeinden:
Musikalische Vesper zur Sterbestunde Christi mit Abendmahl
Mitwirkende: Werner Schulz Orgel, Friedemann Rümpel Violine, Minyong Jeon Cello, Hans-Martin Uhle Gesang, Chor Oppin unter Leitung
von Arnold Bolz
**********************************
Liebe Leser des Landsberger Echos,
es gibt wohl nur ganz wenige Momente im Leben, wo wir spüren:
Jetzt geschieht etwas Gewaltiges. Das wird den Lauf der Weltgeschichte grundlegend verändern. Ereignisse im Herbst 1989 z. B.
haben viele so empfunden.
Im Monatsspruch für April begegnet uns ein Mensch, der auch so
etwas erlebte.
Als ein Offizier der damals bedeutendsten Weltmacht hatte er mal
wieder den Befehl, ein Hinrichtungskommando für drei Verurteilte zu
leiten. Große Ehre war damit nicht zu erringen. Unterhaltsam war das
auch nicht gerade.
Bei einem der Delinquenten wurde sogar gemunkelt, dass er unschuldig und das Opfer einer Intrige wäre.
Er soll wohl lediglich behautet haben, Gottes Sohn zu sein - aber
solche gab es damals einige.
Nun - ihn als Offizier ging das eigentlich nichts an. Für Urteile war er
nicht zuständig. Er hatte nur einen Befehl auszuführen.
Als er dann aber sah, wie dieser eine starb, da durchfuhr es ihn doch
und seine Männer schienen Gleiches zu denken (Matthäus 27,54):
Wahrlich, dieser ist Gottes Sohn gewesen!
Der Tod Jesu am Kreuz brachte nicht nur eine Wende der Weltgeschichte. Jesu Tod am Kreuz und seine Auferstehung stehen für den
Anbruch von Gottes neuer Welt inmitten der alten. Seit dem dürfen
wir gewiss sein, dass nichts so bleiben muss, wie es immer war.
Mit besten Wünschen für ein gesegnetes Osterfest
Ihr Pfarrer Domke
Pfarrbereich Landsberg
Kirchliche Nachrichten für Klepzig, Landsberg,
Schwerz und Sietzsch
Gottesdienste
Gründonnerstag, 02.04.
19:00 Uhr Landsberg (Passahmahlfeier)
Bereichsgottesdienst
Karfreitag, 03.04.
09:00 Uhr Sietzsch*
10:00 Uhr Klepzig*
10:30 Uhr Landsberg*
14:00 Uhr Schwerz*
Ostersamstag, 04.04.
21:00 Uhr Gütz (Osternacht)*
Ostersonntag, 05.04.
09:00 Uhr Sietzsch
14:00 Uhr Klepzig
Ostermontag, 06.04.
10:30 Uhr Landsberg (musikalischer Gottesdienst)
Sonntag, 12.04.
10:30 Uhr Landsberg
*Abendmahlsfeier
Seniorenheimgottesdienst in der Caféteria, Landsberg
Montag, 06.04., 16:00 Uhr
Klepzig
Gemeindekreis:
Di., 07.04., um 14:30 Uhr
Landsberg
Gesprächskreis am Abend:
Mi., 15.04., um 19:30 Uhr im kl. Gemeinderaum der ev. Kirche
Thema: Katharina v. Bora, Vortrag v. Fr. Dr. Kramer (Halle)
Nr. 7/2015
- 33 -
Christenlehre – 1. bis 6. Klasse:
Mittwoch, 01.04., 15.04., jeweils um 15:30 Uhr
Ökumenischer Gesprächskreis:
Donnerstag, 16.04., um 19:30 Uhr im Gemeinderaum der ev. Kirche
Kirchenmusik – Chorproben:
Mittwoch, 01.04., 08.04., um 19:30 Uhr, 15.04., um 18:00 Uhr
Schwerz
Kaffee-Nachmittag:
Mi., 15.04., um 14:00 Uhr
Sietzsch
Gesprächskreis:
Di., 14.04., um 14:00 Uhr
Chorprobe:
Do., 19:00 Uhr
Ansprechpartner
Pfarrer T. Eichfeld, Walther-Rathenau-Str. 5, Landsberg
Tel.: 034602 20330
Gemeindesekretär: Hr. Mertens: [email protected]
Friedhof Klepzig: Hr. Herwig: Tel. 034602 70866.
Vorsitzende des Kirchenrates
Klepzig: Hr. Scheuerle, Tel.: 034602 51197
Landsberg: Hr. Prof. Dr. Grings, Tel.: 034602 23332
Schwerz: Hr. Weilbach, Tel.: 034604 20117
Sietzsch: Fr. Wegner, Tel.: 034602 21943
Kirchengemeinde Gollma
Reinsdorf, Reußen
ev-kirche-gollma.de
musiksommer-gollma.de
Gottesdienste
Karfreitag, der 03.04.2015 15:00 Uhr –
Musikalischer Gottesdienst
Ostersonntag, der 05.04.2015 10:30 Uhr –
Festgottesdienst mit Taufe
Kinderchor im Pfarrhaus
Mittwoch, ab 17:30 Uhr
Kirchenchor im Pfarrhaus
Montag, ab 19:30 Uhr
Friedhof
Ansprechpartner: Roland Schumann
Tel: 034602 404763 oder 0176 96644443
Sprechstunde: jeder 1. Dienstag im Monat von 15:00 bis 17:00 Uhr
im Pfarrhaus
Sowie nach telef. Absprache
Konto der Kirchengemeinde:
Kirchenkreis Halle Saalkreis
IBAN: DE55 8005 3762 0386 0601 18
BIC: NOLADE21HAL
Buchungsnummer: 146
Verwendungszweck Friedhof oder Gemeindebeitrag nicht vergessen.
Kontakt:
Inge-Lene Wießner
Amtierende Vorsitzende des Gemeindekirchenrates
Schlossstr. 4
06188 Gollma
Tel. 034602 20401
[email protected]
Nichtamtlicher Teil
Evangelisches Pfarramt Hohenthurm
Brachstedt, Braschwitz, Hohenthurm, Maschwitz,
Niemberg, Oppin, Peißen, Plößnitz und Zwebendorf
Von-Wuthenau-Platz 5, 06188 Landsberg OT Hohenthurm
Telefon und Fax: 034602 50111
E-Mail: [email protected]
www.pfarramt-hohenthurm.de
Bürozeiten im Pfarramt Hohenthurm
Dienstag 10:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kirchenmusik im Pfarrbereich Hohenthurm
Für die kirchenmusikalische Gestaltung von Taufen, Trauungen, kirchlichen Feiern zu Jubiläen und Trauerfeiern sind ansprechbar:
Frau Kathrin Hauser, Oppin Tel.: 034604 21843
Herr Werner Schulz, Niemberg Tel.: 034604 20938
Herr Hans-Martin Uhle, Oppin Tel.: 034604 20569
Wünschen Sie außer der Orgel noch eine(n) weitere(n) Musiker(in),
dann fragen Sie danach den Organisten Ihrer Wahl.
Gottesdienste
Ostersonntag, 5. April
Brachstedt 08:00 Uhr Pfrn. Ilse und anschließend Osterfrühstück
Braschwitz 10:30 Uhr Pfr. Kästner
Hohenthurm 14:00 Uhr Pfr. Domke
Maschwitz 09:00 Uhr Pfr. Domke
Niemberg 14:00 Uhr Fr. Hunold
Oppin 10:30 Uhr Prädikant Steffen Schulz
Ostermontag, 6. April
Peißen 10:30 Uhr Pfr. Domke
Plößnitz 09:00 Uhr Pfr. Domke
Zwebendorf 14:00 Uhr Pfr. Domke
So., 12. April wegen Konfirmandenfahrt keine Gottesdienste
So., 19. April
Hohenthurm 10:30 Uhr Pfr. Domke
Maschwitz 14:00 Uhr Pfr. Brenner
Oppin 14:00 Uhr Pfr. Kästner
Plößnitz 14:00 Uhr Pfr. Eichfeld mit Vorstellung Konfirmandin
Zwebendorf 09:00 Uhr Pfr. Domke mit Vorstellung Konfirmand
Kinderkirche
mit GP David Joram
Mittwoch – 14-täglich von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Lutherheim Niemberg, Plößnitzer Str. 19
Die nächsten Termine: 8. April, 22. April, 6. Mai, 3. Juni
Konfirmanden
Donnerstag, 17:15 Uhr im Lutherheim Niemberg
Senioren/Gemeindenachmittage
Braschwitz: Mittwoch, 15. April, um 14:30 Uhr in der Alten
Schule
Brachstedt: Freitag, 24. April, um 14:30 Uhr im Pfarrhaus
Brachstedt
Hohenthurm: Dienstag, 21. April, um 14:30 Uhr im Pfarrhaus Hohenthurm (wegen Bibelwoche)
Oppin: Dienstag, 28. April, um 14:30 Uhr im PaulGerhardt-Haus
Peißen: Mittwoch, 22. April, um 14:30 Uhr im Pfarrhaus Peißen
Zwebendorf: Mittwoch, 15. April, um 14:30 Uhr im Saal der
Gemeinde Zwebendorf, Reideburger Str. 5
Nichtamtlicher Teil
- 34 -
Nr. 7/2015
Kirchenfriedhof Hohenthurm
Neu auf dem Friedhof Hohenthurm:
Die Vergabe der Grabstellen erfolgt seit dem 01.04.2015 nur noch
im Pfarrbüro zu den Sprechzeiten (Di. + Do., 10:00 - 13:00 Uhr, Mi.,
13:00 - 16:00 Uhr).
In dringenden Fällen kann auch das Pfarramt - Tel. 03402 50111
oder 034602 404592 angerufen werden.
Kirchenchor Oppin
Probe jeden Montag, 19:00 Uhr im Paul-Gerhardt-Haus
Es werden noch Sängerinnen und Sänger gesucht!
Weitere Termine oder Terminänderungen
werden gegebenenfalls über Aushänge in den Schaukästen und im
Internet bekannt gegeben unter www.pfarramt-hohenthurm.de.
Katholische Pfarrei
St. Mauritius und St. Elisabeth
18.00 Uhr
15.00 Uhr
8.30 Uhr
8.30 Uhr
8.30 Uhr
8.30 Uhr
8.30 Uhr
Jugendstunde (Schuljahr 2014/15)
Jeden Dienstag, um 19.00 Uhr werden alle Jugendlichen ab der 9.
Klasse in das Gemeindehaus von St. Moritz herzlich eingeladen.
Ökumenischer Begegnungskreis
Am Donnerstag, dem 16.04., um 19.30 Uhr, wird in die Räume der
evangelischen Gemeinde herzlich eingeladen.
Das Thema wird noch bekannt gegeben.
Anschrift: Katholische Pfarrei St. Mauritius und St. Elisabeth
Mauerstr. 12, 06110 Halle
Propst Reinhard Hentschel, Tel. 0345 2310236
Büro
Frau Claudia Günther, Tel. 0345 2310221, Fax 0345 2310233
Öffnungszeiten:
Di.: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Do.: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Fr.: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Tel. 034602 20535
Tel. 034602 50666
Tel. 034604 21942
Tel. 034604 20543
Nie stille steht die Zeit, der Augenblick entschwebt, und den du
nicht benutzt. den hast du nicht gelebt.
Friedrich Rückert
E. Bönisch
Weidenplan 3 - 5 • 06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 2178-138
Fax: 0345 2178-199
[email protected]
Außenstelle Landsberg
An der Kirche 1 • 06188 Landsberg
Birgit Pötzsch
Telefon: 0345 2178-138
Nach Vereinbarung sind weitere Termine in unserer Hauptstelle möglich.
Religionsunterricht in Landsberg (Schuljahr 2014/15)
Jeden Donnerstag (außer in den Ferien) findet der Religionsunterricht
im evangelischen Gemeindehaus in Landsberg zu den folgenden Zeiten statt:
1. und 2. Klasse 14.00 Uhr - 14.45 Uhr
3. bis 5. Klasse 15.15 Uhr - 16.00 Uhr
7. und 8. Klasse 16.00 Uhr - 16.45 Uhr
Ansprechpartner vor Ort:
Frau Möritz, Landsberg Frau Krause, Hohenthurm Frau Muschner, Niemberg Frau Orban, Brachstedt Suchtberatungsstelle
der Evangelischen
Stadtmission Halle e. V.
Sprechstunde:
Dienstag 15.00 - 18.00 Uhr
14.04.2015
28.04.2015
12.05.2015
26.05.2015
09.06.2015
23.06.2015
Gottesdienste in Landsberg
Donnerstag, 02.04.15
Gründonnerstag Freitag, 03.04.15
Karfreitag Sonntag, 05.04.15
Ostersonntag Sonntag, 12.04.15 Sonntag, 19.04.15 Sonntag, 26.04.15 Sonntag, 03.05.15 Verschiedenes
Anzeigen