Nummer 18 29. April 2015 Jahrgang 2015 Seefest mit Gastfischen an der Seeanlage zwischen Wüstenbachhof und Karlshof, Gemeinde Aspach. Freitag, den 01. Mai 2015 Bewirtung ab 9:00 Uhr Kartenverkauf und Gastfischen ab 05:00 - 11:00 Uhr Kartenpreis 10,00 € Freuen Sie sich auf: Fangfrische gebratene Forellen, Schnitzel, Schweinebauch, Curry und Rote Wurst vom Grill. Fassbier und ein gutes Viertele, antialkoholische Getränke sowie Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch Nummer 18 Mittwoch, 29. April 2015 2 ��������������������� ��������������� ��������������������������� ������������� �� !"���������#�������$�����! %��������& '���%�������(���)$����*��+����,-����*��.���,%������������%���� ��$���������/����+���#��� %��/����������/0����-����� Geänderter Redaktionsschluss Aufgrund von Himmelfahrt KW 20 verschiebt sich der Redaktionsschluss. Abgabeschluss ist Freitag, 8. Mai 2015 2. Rate Grund- und Gewerbesteuer 2015 Am 15. Mai 2015 wird die 2. Rate der Grund- und Gewerbesteuer 2015 fällig. Die Höhe der jeweiligen Raten ist aus dem letzten Grund- bzw. Gewerbesteuerbescheid (bzw. aus dem letzten Grundsteueränderungsbescheid) ersichtlich. Die Barzahler werden gebeten, die Zahlungen termingerecht vorzunehmen, da sonst weitere Kosten durch Mahnungs- und evtl. Säumniszuschläge entstehen. Zu beachten ist, dass eine Zahlung erst dann als bezahlt angesehen werden kann, wenn sie dem Konto der Gemeinde gutgeschrieben ist. Den Abbuchern werden wir den fälligen Betrag termingerecht ihren Konten belasten. Die Zustellung des Mitteilungsblattes erfolgt am Mittwoch, 13. Mai 2015. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Backnang für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Inkrafttreten der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich Misch- und Wohngebiet Maubacher Straße in Backnang Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang hat am 05.03.2015 den Feststellungsbeschluss für Nummer 18 Mittwoch, 29. April 2015 die 17. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Backnang mit den Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal, gefasst. Maßgebend ist das Deckblatt des Stadtplanungsamts und die Begründung vom 08.08.2012. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 31.03.2015, Aktenzeichen 21-2511.1/ Backnang die 17. Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt. Die Genehmigung des Flächennutzungsplans wird hiermit bekannt gemacht. Jedermann kann den Flächennutzungsplan einschließlich Begründung und der weiteren Unterlagen während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt Backnang, Stiftshof 16, 2. OG, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans in der genehmigten Form wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. Auf die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4 Abs. 4 und 5 Gemeindeordnung (GemO) wird hingewiesen. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1–3 und § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind nach § 215 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt oder den Verbandsgemeinden geltend gemacht worden ist. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Backnang oder den Verbandsgemeinden geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, schriftlich darzulegen. Inkrafttreten der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich Sondergebiet Energiepark Mittlere Hart, Gemeinde Weissach im Tal Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang hat am 05.03.2015 den Feststellungsbeschluss für die 22. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Backnang mit den Gemeinden All- 3 mersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal, gefasst. Maßgebend ist das Deckblatt des Stadtplanungsamts und die Begründung vom 08.08.2012 mit Umweltbericht vom 29.04.2013. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 15.04.2015, Aktenzeichen 21-2511.1/ Backnang die 22. Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt. Die Genehmigung des Flächennutzungsplans wird hiermit bekannt gemacht. Jedermann kann den Flächennutzungsplan einschließlich Begründung und der weiteren Unterlagen während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt Backnang, Stiftshof 16, 2. OG, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die 22. Änderung des Flächennutzungsplans in der genehmigten Form wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. Auf die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4 Abs. 4 und 5 Gemeindeordnung (GemO) wird hingewiesen. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1–3 und § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind nach § 215 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt oder den Verbandsgemeinden geltend gemacht worden ist. Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Backnang oder den Verbandsgemeinden geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, schriftlich darzulegen. Inkrafttreten der 24. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich „Wohngebiet Gartenstraße“, Gemeinde Allmersbach im Tal Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang hat am 05.03.2015 den Feststellungsbeschluss für die 24. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Backnang mit den Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal, gefasst. Die Gemeinden Aspach, Burgstetten, Oppenweiler und Kirchberg an der Murr suchen baldmöglichst eine/n Die Gemeinden Aspach, für Burgstetten, Oppenweiler und KirchbergVollzugsdienst an der Murr suchen Mitarbeiter/in den gemeinsamen, gemeindlichen baldmöglichst eine/n in Vollzeit, oder mehrere Beschäftigte in Teilzeit oder auf 450,00 €-Basis. Dem/der Mitarbeiter/in werden/wird der Vollzug der Aufgaben nach § 31 DVO PolG übertragen. Mitarbeiter/in für den gemeinsamen, gemeindlichen Vollzugsdienst Wir legen Wert auf ein sicheres, freundliches aber bestimmtes und bürgernahes Auftreten. Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeiteinteilung und die Bereitschaft, auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an den Wochenenden zu arbeiten, werden vorausgesetzt. in Vollzeit, oder mehrere Beschäftigte in Teilzeit oder auf 450,00 €-Basis. Die Tätigkeit ist in Dienstkleidung auszuüben. Eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B sowie Kenntnisse in moderner Medientechnik sind erforderlich. Dem/der Mitarbeiter/in werden/wird der Vollzug der Aufgaben nach § 31 DVO PolG übertragen. Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 22.05.2015 an das Bürgermeisteramt Aspach, Backnanger Straße 9 in 71546 Aspach. FürWir Fragen steht Ihnen Rolf Kirschbaum zur Verfügung (07191 212-17, [email protected]). legen WertHauptamtsleiter auf ein sicheres, freundliches aber bestimmtes und bürgernahes Auftreten. Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeiteinteilung und die Bereitschaft, auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an den Wochenenden zu arbeiten werden vorausgesetzt. Nummer 18 Mittwoch, 29. April 2015 4 Maßgebend ist das Deckblatt des Stadtplanungsamts und die Begründung vom 08.08.2012 mit Umweltbericht vom 17.07.2012. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 15.04.2015, Aktenzeichen 21-2511.1/ Backnang die 24. Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt. Die Genehmigung des Flächennutzungsplans wird hiermit bekannt gemacht. Jedermann kann den Flächennutzungsplan einschließlich Begründung und der weiteren Unterlagen während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt Backnang, Stiftshof 16, 2. OG, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die 24. Änderung des Flächennutzungsplans in der genehmigten Form wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich. Auf die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4 Abs. 4 und 5 Gemeindeordnung (GemO) wird hingewiesen. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1–3 und § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind nach § 215 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt oder den Verbandsgemeinden geltend gemacht worden ist. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Backnang oder den Verbandsgemeinden geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, schriftlich darzulegen. Backnang, den 29. April 2015 Bürgermeisteramt Fachmännischer Aufbau Fundamt Bitte einsteigen! •Ein Schlüssel, gefunden am 26. April, Ortsausgang Richtung Kläranlage •Ein Fahrradhelm, gefunden am 25. April, bei den Holzwiesen Die Fundsachen können zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 12, abgeholt werden. Mit Spannung haben die Kinder den Tag herbeigesehnt, an dem sie die Lokomotive in Beschlag nehmen dürfen. Am vergangenen Freitag war es dann soweit. Als Hausmeister Rainer Drexler das Absperrband entfernt hatte, gab die Kita-Leiterin Sonja Epp das Spielgerät für die Kinder frei. Im Sturm eroberten die Kinder ihre neue Lokomotive. Die Gemeindeverwaltung wünscht den Kindern und auch den Erzieherinnen viel Spaß mit dem neuen Spielgerät. Kindergärten Kindertagesstätte Schulstraße KigaPlus Neues Außenspielgerät Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 05. März 2015 der Beschaffung einer Lokomotive mit Waggon für den Außenspielbereich zugestimmt hat, wurde diese am 14. April 2015 geliefert und von den Bauhofmitarbeitern aufgebaut. Das bisherige KletterSpielgerät war in die Jahre gekommen und wies mehrere Defekte auf. Die Kosten belaufen sich auf 11.990 €. Hinzu kommen noch die Materialkosten, die der Gemeindebauhof zur Auffüllung des Geländes und der Befestigung der Waggons benötigt hat. Die Osterfeier in KigaPlus Eine kleine Osterfeier fand am Freitag, dem 27.03.15, in KigaPlus statt. Im Morgenkreis wurde gemeinsam ein Osterlied gesungen. Dann wurde in anschaulicher Weise die Ostergeschichte erzählt und dargestellt. Das gemeinsame Buffet fanden die Kinder besonders gut. Danach machten sich alle Kinder mit ihren Erzieherinnen auf die Suche nach dem Osterhase. Der Osterhase hatte derweil in KigaPlus die Osternester versteckt, die die Kinder ganz zum Schluss entdeckten und glücklich mit nach Hause nahmen. Anlieferung der Lokomotive Nummer 18 Mittwoch, 29. April 2015 Die Fahrzeugtage in KigaPlus Am 08.04. und 09.04.15 fanden in KigaPlus bei sonnigem Wetter die Fahrzeugtage statt. Jedes Kind kam mit seinem Roller, Kettcar oder Laufrad in KigaPlus an. Der Schulhof verwandelte sich in ein spannendes Straßenbild. Dank der Osterferien war es möglich, dass auf dem Schulhof Straßen eingezeichnet werden konnten, die mit verschiedenen selbstgestalteten Verkehrsschildern versehen wurden. Selbstverständlich gab es auch eine batteriebetriebene Ampel für die Fahrzeugfahrer und Fußgänger. Ein Kreisverkehr, eine kleine Schnellstraße und ein Zebrastreifen durften natürlich auch nicht fehlen. Im Vorfeld lernten die Kinder die wichtigsten Verkehrsschilder und Straßenregeln kennen. Bei Nichtbeachtung der Verkehrsregeln wurden KigaPlus-Strafzettel verteilt, die der eine oder andere Fahrzeughalter ausgehändigt bekam. Die Krönung am letzten Tag war die Führerscheinprüfung von KigaPlus, an der alle Kinder teilnahmen. Wie bei einer echten Fahrprüfung, gab es einen Sehtest, einen Erste-HilfeKurs, eine Theorieprüfung und eine praktische Fahrprüfung. Herzlichen Glückwunsch und „Fahrzeug Heil“ - alle Kinder haben die Fahrprüfung bestanden und glücklich ihren KigaPlus-Führerschein in Empfang genommen. 5 Stördienste Süwag Strom, Tel. 07144 266 233 Stadtwerke Backnang Gas, Tel. 07191 176-17 Wasserversorgung, Tel. Tel. 38690 Elektroinnung Ludwigsburg, 07141 220 353 AWG - Abfallwirtschaftsgesellschaft des Rems-Murr-Kreises Ab Mai öffnet der Häckselplatz in Kirchberg auch mittwochs seine Tore. Zusätzlich zur regulären Öffnungszeit am Samstag werden auf dem Häckselplatz in Kirchberg bei der Kläranlage bis einschließlich September auch mittwochs von 16 Uhr bis 18 Uhr Grünabfälle angenommen. Während der Öffnungszeiten kann Grüngut bis zu einer Menge von 2 m³ kostenfrei abgegeben werden. Für Mehrmengen wird ein Entgelt von 4,50 € je m³ berechnet. Nicht angenommen werden Erde oder Wurzelstümpfe. Diese können auf den Deponien im Kreis gegen Zahlung einer Gebühr angeliefert oder über private Firmen entsorgt werden. Noch Fragen? Die Abfallberatung der AWG gibt unter 07151/5019531 gerne Auskunft. Freiwillige Feuerwehr Kirchberg/Murr Montag, 4. Mai 2. Zug: 20:00 Uhr, Übung Jugendfeuerwehr Montag, 4. Mai Jugendfeuerwehrtreff: 18:00 Uhr Wir gratulieren allen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern recht herzlich zum Geburtstag und wünschen ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit für das neue Lebensjahr: Freitag, 1. Mai Frau Hilde Leitz, Schulstraße 41, 94 Jahre Herr Adolf Schwaderer, Hauptstraße 39, 79 Jahre Samstag, 2. Mai Marianne Stocklossa, Talstraße 4, 75 Jahre Sonntag, 3. Mai Herr Reinhold Layher, Marienburger Straße 10, 81 Jahre Frau Elfriede Bräuchle, Schulstraße 41, 86 Jahre Montag, 4. Mai Herr Albert Ebinger, Lerchenbergstraße 29, 87 Jahre Dienstag, 5. Mai Herr Kurt Voborny, Alte Straße 53, 78 Jahre Herr Herbert Käß, Danziger Straße 42, 71 Jahre Ärztlicher Notfalldienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst Backnang Werktags 18.00-22.00 Uhr Samstags von 8.00 bis Montag 8.00 Uhr Feiertags von 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr des darauffolgenden Tages. Ärztliche Notfallpraxis Backnang im Gesundheitszentrum Backnang, Stuttgarter Straße 107, Tel. 07191 3435533, www.notfallpraxis-backnang.de Notfallpraxis Ludwigsburg und Umgebung: Erlachhofstr. 1, Ludwigsburg, Tel. 07141 6430430 Kinderärztlicher Notfalldienst Rems-Murr-Kreis Notfalldienst der Kinder - und Jugendärzte im Rems-Murr-Kreis am Wochenende und an Feiertagen: Backnang und Weissach i.T.: von 18 bis 8 Uhr. Der Kinderärztliche Notfalldienst im Rems-Murr-Kreis findet an Samstagen, Sonn- und Feiertagen in den Ambulanzräumen der Kinderklinik Winnenden, Am Jakobsweg 1, statt. Telefon 07195 59137000 Ludwigsburg Kinder- und Jugendärzte Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für Kinder- und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 18.00 Uhr 6 bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen. Während dieser Zeiten ist der Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 01805 / 01 12 30 erreichbar. Zahnärztlicher Notfalldienst Zahnärztlicher Notfalldienst für den Rems-Murr-Kreis an Wochenenden und Feiertagen zentral über Anrufbeantworter unter folgender Telefonnummer: 0711 7877744 Bitte wählen Sie bei Notfällen nur diese Telefonnummer. Augenärztlicher Notfalldienst Rems-Murr-Kreis, Tel. Nr. 01805 284367 oder 01805 AUGEN SOS Gynäkologischer Notfalldienst Rems-Murr-Kreis Gynäkologischer Notfalldienst Rems-Murr-Kreis außerhalb der Sprechstunden, Telefon-Nr.: 01805 557890, nach vorheriger telefonischer Anmeldung (nur aus dem Festnetz!). HNO-ärztlicher Notfalldienst HNO-ärztlicher Gebietsdienst außerhalb der Sprechstunden 8.00 - 8.00 Uhr, am Samstag, sonntags und an Feiertagen, Tel.: 01805 003656. Chirurgie u. Orthopädie Notdienst Rems-Murr-Kreis Fachärztlicher Notdienst für die Chirurgie und Orthopädie RemsMurr-Kreis außerhalb der Sprechstunden: Telefon-Nr. 01805 557891 Notdienst der Apotheken Täglicher Wechsel, Beginn 8.30 Uhr bis Ende 8.30 Uhr am nächsten Tag. Donnerstag, 30. April Neckar-Apotheke, Ingersheim, Tiefengasse 19, 07142 20280 Weissacher Tal-Apotheke, Weissach im Tal, Am Lindenplatz 4, 07191 51260 Freitag. 1. Mai Apotheke am Bahnhof, Marbach/Neckar, Rielingshäuser Str. 1, 07144 4073 Uhland-Apotheke, Backnang, Uhlandstr. 16, 07191 65577 Samstag, 2. Mai Palm´sche Apotheke am Rathaus, Freiberg, Marktplatz 10, 07141 707677 Sturmfeder-Apotheke, Oppenweiler, Hauptstr. 47, 07191 44551 Sonntag, 3. Mai Stadt-Apotheke, Großbottwar, Bei der Stadtmauer 1, 07148 922273 Easy Apotheke, Backnang, Im Biegel 16, 07191 9043630 Montag, 4. Mai Römer-Apotheke, Benningen, Studionstr. 7, 07144 14693 Apotheke St. Ulrich, Sulzbach an der Murr, Backnanger Str. 3, 07193 919191 Dienstag, 5. Mai Apotheke im Kaufland Steinheim, Steinheim, Steinbeissstr. 15, 07144 80040 Center-Apotheke im Kaufland, Backnang, Sulzbacher Str. 201, 07191 91151100 Nummer 18 Mittwoch, 29. April 2015 Mittwoch, 6. Mai Stifts-Apotheke, Oberstenfeld, Großbottwarer Str. 45, 07062 8577 Johannes-Apotheke, Backnang, Burgplatz 3, 07191 68508 Donnerstag, 7. Mai Schiller-Apotheke, Marbach/Neckar, Güntterstr. 14, 07144 85010 Rats-Apotheke, Allmersbach im Tal, Backnanger Str. 48, 07191 359020 Hörschbach-Apotheke, Murrhardt, Hörschbachstr. 61, 07192 900917
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