Mitteilungsblatt Nr. 18/2015 - Gemeinde Kirchberg an der Murr

Nummer 18
29. April 2015
Jahrgang 2015
Seefest mit
Gastfischen
an der
Seeanlage zwischen
Wüstenbachhof und Karlshof,
Gemeinde Aspach.
Freitag, den 01. Mai 2015
Bewirtung ab 9:00 Uhr
Kartenverkauf und Gastfischen ab 05:00 - 11:00 Uhr
Kartenpreis 10,00 €
Freuen Sie sich auf:
Fangfrische gebratene Forellen, Schnitzel, Schweinebauch,
Curry und Rote Wurst vom Grill. Fassbier und ein gutes
Viertele, antialkoholische Getränke sowie Kaffee und
Kuchen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Nummer 18
Mittwoch, 29. April 2015
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Geänderter Redaktionsschluss
Aufgrund von Himmelfahrt KW 20 verschiebt sich der Redaktionsschluss.
Abgabeschluss ist Freitag, 8. Mai 2015
2. Rate Grund- und Gewerbesteuer 2015
Am 15. Mai 2015 wird die 2. Rate der Grund- und Gewerbesteuer
2015 fällig.
Die Höhe der jeweiligen Raten ist aus dem letzten Grund- bzw. Gewerbesteuerbescheid (bzw. aus dem letzten Grundsteueränderungsbescheid) ersichtlich.
Die Barzahler werden gebeten, die Zahlungen termingerecht vorzunehmen, da sonst weitere Kosten durch Mahnungs- und evtl.
Säumniszuschläge entstehen. Zu beachten ist, dass eine Zahlung erst
dann als bezahlt angesehen werden kann, wenn sie dem Konto der
Gemeinde gutgeschrieben ist.
Den Abbuchern werden wir den fälligen Betrag termingerecht ihren
Konten belasten.
Die Zustellung des Mitteilungsblattes erfolgt am Mittwoch,
13. Mai 2015.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt
Backnang für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
Inkrafttreten der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der
vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich
Misch- und Wohngebiet Maubacher Straße in Backnang
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang hat am 05.03.2015 den Feststellungsbeschluss für
Nummer 18
Mittwoch, 29. April 2015
die 17. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Backnang mit den Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal, gefasst.
Maßgebend ist das Deckblatt des Stadtplanungsamts und die Begründung vom 08.08.2012.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 31.03.2015,
Aktenzeichen 21-2511.1/ Backnang die 17. Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt.
Die Genehmigung des Flächennutzungsplans wird hiermit bekannt
gemacht. Jedermann kann den Flächennutzungsplan einschließlich
Begründung und der weiteren Unterlagen während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt Backnang, Stiftshof 16, 2. OG, einsehen
und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans in der genehmigten
Form wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Auf die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4 Abs.
4 und 5 Gemeindeordnung (GemO) wird hingewiesen.
Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1–3 und § 214
Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind nach § 215 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt oder den
Verbandsgemeinden geltend gemacht worden ist. Eine etwaige
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Aufstellung des
Flächennutzungsplans wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Backnang oder den
Verbandsgemeinden geltend gemacht worden ist.
Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder
den Mangel begründen soll, schriftlich darzulegen.
Inkrafttreten der 22. Änderung des
Flächennutzungsplans der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Backnang im
Bereich Sondergebiet Energiepark Mittlere
Hart, Gemeinde Weissach im Tal
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang hat am 05.03.2015 den Feststellungsbeschluss für
die 22. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Backnang mit den Gemeinden All-
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mersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal, gefasst.
Maßgebend ist das Deckblatt des Stadtplanungsamts und die Begründung vom 08.08.2012 mit Umweltbericht vom 29.04.2013.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 15.04.2015,
Aktenzeichen 21-2511.1/ Backnang die 22. Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt.
Die Genehmigung des Flächennutzungsplans wird hiermit bekannt
gemacht. Jedermann kann den Flächennutzungsplan einschließlich
Begründung und der weiteren Unterlagen während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt Backnang, Stiftshof 16, 2. OG, einsehen
und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Die 22. Änderung des Flächennutzungsplans in der genehmigten
Form wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Auf die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4 Abs.
4 und 5 Gemeindeordnung (GemO) wird hingewiesen.
Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1–3 und § 214 Abs.
2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach
§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind nach § 215 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht
innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt oder den Verbandsgemeinden
geltend gemacht worden ist. Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans wird nach § 4
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit
Inkrafttreten des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt
Backnang oder den Verbandsgemeinden geltend gemacht worden ist.
Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder
den Mangel begründen soll, schriftlich darzulegen.
Inkrafttreten der 24. Änderung des
Flächennutzungsplans der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Backnang im
Bereich „Wohngebiet Gartenstraße“,
Gemeinde Allmersbach im Tal
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang hat am 05.03.2015 den Feststellungsbeschluss für
die 24. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Backnang mit den Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal, gefasst.
Die Gemeinden Aspach, Burgstetten, Oppenweiler und Kirchberg an der Murr suchen baldmöglichst eine/n
Die Gemeinden
Aspach, für
Burgstetten,
Oppenweiler
und KirchbergVollzugsdienst
an der Murr suchen
Mitarbeiter/in
den gemeinsamen,
gemeindlichen
baldmöglichst eine/n
in Vollzeit, oder mehrere Beschäftigte in Teilzeit oder auf 450,00 €-Basis.
Dem/der Mitarbeiter/in werden/wird der Vollzug der Aufgaben nach § 31 DVO PolG übertragen.
Mitarbeiter/in für den gemeinsamen, gemeindlichen Vollzugsdienst
Wir legen Wert auf ein sicheres, freundliches aber bestimmtes und bürgernahes Auftreten. Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeiteinteilung und die Bereitschaft, auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an den Wochenenden zu arbeiten, werden vorausgesetzt.
in Vollzeit, oder mehrere Beschäftigte in Teilzeit oder auf 450,00 €-Basis.
Die Tätigkeit ist in Dienstkleidung auszuüben. Eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B sowie Kenntnisse in moderner Medientechnik
sind erforderlich.
Dem/der Mitarbeiter/in werden/wird der Vollzug der Aufgaben nach § 31 DVO PolG
übertragen.
Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 22.05.2015 an das Bürgermeisteramt Aspach, Backnanger Straße 9 in 71546 Aspach.
FürWir
Fragen
steht Ihnen
Rolf Kirschbaum
zur Verfügung
(07191
212-17, [email protected]).
legen
WertHauptamtsleiter
auf ein sicheres,
freundliches
aber
bestimmtes
und bürgernahes
Auftreten. Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeiteinteilung und die Bereitschaft, auch
außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an den Wochenenden zu arbeiten werden
vorausgesetzt.
Nummer 18
Mittwoch, 29. April 2015
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Maßgebend ist das Deckblatt des Stadtplanungsamts und die Begründung vom 08.08.2012 mit Umweltbericht vom 17.07.2012.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 15.04.2015,
Aktenzeichen 21-2511.1/ Backnang die 24. Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt.
Die Genehmigung des Flächennutzungsplans wird hiermit bekannt
gemacht. Jedermann kann den Flächennutzungsplan einschließlich
Begründung und der weiteren Unterlagen während der Dienststunden beim Stadtplanungsamt Backnang, Stiftshof 16, 2. OG, einsehen
und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Die 24. Änderung des Flächennutzungsplans in der genehmigten
Form wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Auf die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 und 2 BauGB und § 4 Abs.
4 und 5 Gemeindeordnung (GemO) wird hingewiesen.
Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1–3 und § 214
Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind nach § 215 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt oder den
Verbandsgemeinden geltend gemacht worden ist. Eine etwaige
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Aufstellung des
Flächennutzungsplans wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Backnang oder den
Verbandsgemeinden geltend gemacht worden ist.
Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder
den Mangel begründen soll, schriftlich darzulegen.
Backnang, den 29. April 2015
Bürgermeisteramt
Fachmännischer Aufbau
Fundamt
Bitte einsteigen!
•Ein Schlüssel, gefunden am 26. April, Ortsausgang Richtung Kläranlage
•Ein Fahrradhelm, gefunden am 25. April, bei den Holzwiesen
Die Fundsachen können zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 12, abgeholt werden.
Mit Spannung haben die Kinder den Tag herbeigesehnt, an dem sie
die Lokomotive in Beschlag nehmen dürfen. Am vergangenen Freitag
war es dann soweit. Als Hausmeister Rainer Drexler das Absperrband
entfernt hatte, gab die Kita-Leiterin Sonja Epp das Spielgerät für die
Kinder frei. Im Sturm eroberten die Kinder ihre neue Lokomotive.
Die Gemeindeverwaltung wünscht den Kindern und auch den Erzieherinnen viel Spaß mit dem neuen Spielgerät.
Kindergärten
Kindertagesstätte Schulstraße
KigaPlus
Neues Außenspielgerät
Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 05. März 2015
der Beschaffung einer Lokomotive mit Waggon für den Außenspielbereich zugestimmt hat, wurde diese am 14. April 2015 geliefert
und von den Bauhofmitarbeitern aufgebaut. Das bisherige KletterSpielgerät war in die Jahre gekommen und wies mehrere Defekte
auf. Die Kosten belaufen sich auf 11.990 €. Hinzu kommen noch die
Materialkosten, die der Gemeindebauhof zur Auffüllung des Geländes und der Befestigung der Waggons benötigt hat.
Die Osterfeier in KigaPlus
Eine kleine Osterfeier fand am Freitag, dem 27.03.15, in KigaPlus
statt. Im Morgenkreis wurde gemeinsam ein Osterlied gesungen.
Dann wurde in anschaulicher Weise die Ostergeschichte erzählt und
dargestellt. Das gemeinsame Buffet fanden die Kinder besonders gut.
Danach machten sich alle Kinder mit ihren Erzieherinnen auf die
Suche nach dem Osterhase. Der Osterhase hatte derweil in KigaPlus
die Osternester versteckt, die die Kinder ganz zum Schluss entdeckten und glücklich mit nach Hause nahmen.
Anlieferung der Lokomotive
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Mittwoch, 29. April 2015
Die Fahrzeugtage in KigaPlus
Am 08.04. und 09.04.15 fanden in KigaPlus bei sonnigem Wetter
die Fahrzeugtage statt. Jedes Kind kam mit seinem Roller, Kettcar
oder Laufrad in KigaPlus an. Der Schulhof verwandelte sich in ein
spannendes Straßenbild. Dank der Osterferien war es möglich, dass
auf dem Schulhof Straßen eingezeichnet werden konnten, die mit
verschiedenen selbstgestalteten Verkehrsschildern versehen wurden.
Selbstverständlich gab es auch eine batteriebetriebene Ampel für die
Fahrzeugfahrer und Fußgänger. Ein Kreisverkehr, eine kleine Schnellstraße und ein Zebrastreifen durften natürlich auch nicht fehlen. Im
Vorfeld lernten die Kinder die wichtigsten Verkehrsschilder und Straßenregeln kennen. Bei Nichtbeachtung der Verkehrsregeln wurden
KigaPlus-Strafzettel verteilt, die der eine oder andere Fahrzeughalter
ausgehändigt bekam. Die Krönung am letzten Tag war die Führerscheinprüfung von KigaPlus, an der alle Kinder teilnahmen. Wie bei
einer echten Fahrprüfung, gab es einen Sehtest, einen Erste-HilfeKurs, eine Theorieprüfung und eine praktische Fahrprüfung.
Herzlichen Glückwunsch und „Fahrzeug Heil“ - alle Kinder haben
die Fahrprüfung bestanden und glücklich ihren KigaPlus-Führerschein in Empfang genommen.
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Stördienste
Süwag Strom, Tel. 07144 266 233
Stadtwerke Backnang Gas, Tel. 07191 176-17
Wasserversorgung, Tel. Tel. 38690
Elektroinnung Ludwigsburg, 07141 220 353
AWG - Abfallwirtschaftsgesellschaft
des Rems-Murr-Kreises
Ab Mai öffnet der Häckselplatz in Kirchberg auch mittwochs
seine Tore.
Zusätzlich zur regulären Öffnungszeit am Samstag werden auf dem
Häckselplatz in Kirchberg bei der Kläranlage bis einschließlich September auch mittwochs von 16 Uhr bis 18 Uhr Grünabfälle angenommen.
Während der Öffnungszeiten kann Grüngut bis zu einer Menge
von 2 m³ kostenfrei abgegeben werden. Für Mehrmengen wird ein
Entgelt von 4,50 € je m³ berechnet. Nicht angenommen werden
Erde oder Wurzelstümpfe. Diese können auf den Deponien im Kreis
gegen Zahlung einer Gebühr angeliefert oder über private Firmen
entsorgt werden.
Noch Fragen? Die Abfallberatung der AWG gibt unter 07151/5019531 gerne Auskunft.
Freiwillige Feuerwehr
Kirchberg/Murr
Montag, 4. Mai
2. Zug: 20:00 Uhr, Übung
Jugendfeuerwehr
Montag, 4. Mai
Jugendfeuerwehrtreff: 18:00 Uhr
Wir gratulieren allen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern recht
herzlich zum Geburtstag und wünschen ihnen alles Gute, vor allem
Gesundheit für das neue Lebensjahr:
Freitag, 1. Mai
Frau Hilde Leitz, Schulstraße 41, 94 Jahre
Herr Adolf Schwaderer, Hauptstraße 39, 79 Jahre
Samstag, 2. Mai
Marianne Stocklossa, Talstraße 4, 75 Jahre
Sonntag, 3. Mai
Herr Reinhold Layher, Marienburger Straße 10, 81 Jahre
Frau Elfriede Bräuchle, Schulstraße 41, 86 Jahre
Montag, 4. Mai
Herr Albert Ebinger, Lerchenbergstraße 29, 87 Jahre
Dienstag, 5. Mai
Herr Kurt Voborny, Alte Straße 53, 78 Jahre
Herr Herbert Käß, Danziger Straße 42, 71 Jahre
Ärztlicher Notfalldienst
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Backnang
Werktags 18.00-22.00 Uhr
Samstags von 8.00 bis Montag 8.00 Uhr
Feiertags von 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr des darauffolgenden Tages.
Ärztliche Notfallpraxis Backnang im Gesundheitszentrum Backnang, Stuttgarter Straße 107, Tel. 07191 3435533,
www.notfallpraxis-backnang.de
Notfallpraxis Ludwigsburg und Umgebung:
Erlachhofstr. 1, Ludwigsburg, Tel. 07141 6430430
Kinderärztlicher Notfalldienst
Rems-Murr-Kreis
Notfalldienst der Kinder - und Jugendärzte im Rems-Murr-Kreis am
Wochenende und an Feiertagen: Backnang und Weissach i.T.: von
18 bis 8 Uhr.
Der Kinderärztliche Notfalldienst im Rems-Murr-Kreis findet an
Samstagen, Sonn- und Feiertagen in den Ambulanzräumen der Kinderklinik Winnenden, Am Jakobsweg 1, statt.
Telefon 07195 59137000
Ludwigsburg
Kinder- und Jugendärzte
Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für
Kinder- und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4,
71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 18.00 Uhr
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bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an
Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00
Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen.
Während dieser Zeiten ist der Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 01805 / 01 12 30 erreichbar.
Zahnärztlicher Notfalldienst
Zahnärztlicher Notfalldienst für den Rems-Murr-Kreis an Wochenenden und Feiertagen zentral über Anrufbeantworter unter folgender
Telefonnummer: 0711 7877744
Bitte wählen Sie bei Notfällen nur diese Telefonnummer.
Augenärztlicher Notfalldienst
Rems-Murr-Kreis, Tel. Nr. 01805 284367 oder 01805 AUGEN SOS
Gynäkologischer Notfalldienst
Rems-Murr-Kreis
Gynäkologischer Notfalldienst Rems-Murr-Kreis außerhalb der
Sprechstunden, Telefon-Nr.: 01805 557890, nach vorheriger telefonischer Anmeldung (nur aus dem Festnetz!).
HNO-ärztlicher Notfalldienst
HNO-ärztlicher Gebietsdienst
außerhalb der Sprechstunden 8.00 - 8.00 Uhr, am Samstag,
sonntags und an Feiertagen, Tel.: 01805 003656.
Chirurgie u. Orthopädie Notdienst
Rems-Murr-Kreis
Fachärztlicher Notdienst für die Chirurgie und Orthopädie RemsMurr-Kreis außerhalb der Sprechstunden:
Telefon-Nr. 01805 557891
Notdienst der Apotheken
Täglicher Wechsel, Beginn 8.30 Uhr bis Ende 8.30 Uhr am nächsten
Tag.
Donnerstag, 30. April
Neckar-Apotheke, Ingersheim, Tiefengasse 19, 07142 20280
Weissacher Tal-Apotheke, Weissach im Tal, Am Lindenplatz 4,
07191 51260
Freitag. 1. Mai
Apotheke am Bahnhof, Marbach/Neckar, Rielingshäuser Str. 1,
07144 4073
Uhland-Apotheke, Backnang, Uhlandstr. 16, 07191 65577
Samstag, 2. Mai
Palm´sche Apotheke am Rathaus, Freiberg, Marktplatz 10,
07141 707677
Sturmfeder-Apotheke, Oppenweiler, Hauptstr. 47, 07191 44551
Sonntag, 3. Mai
Stadt-Apotheke, Großbottwar, Bei der Stadtmauer 1, 07148 922273
Easy Apotheke, Backnang, Im Biegel 16, 07191 9043630
Montag, 4. Mai
Römer-Apotheke, Benningen, Studionstr. 7, 07144 14693
Apotheke St. Ulrich, Sulzbach an der Murr, Backnanger Str. 3,
07193 919191
Dienstag, 5. Mai
Apotheke im Kaufland Steinheim, Steinheim, Steinbeissstr. 15,
07144 80040
Center-Apotheke im Kaufland, Backnang, Sulzbacher Str. 201,
07191 91151100
Nummer 18
Mittwoch, 29. April 2015
Mittwoch, 6. Mai
Stifts-Apotheke, Oberstenfeld, Großbottwarer Str. 45, 07062 8577
Johannes-Apotheke, Backnang, Burgplatz 3, 07191 68508
Donnerstag, 7. Mai
Schiller-Apotheke, Marbach/Neckar, Güntterstr. 14, 07144 85010
Rats-Apotheke, Allmersbach im Tal, Backnanger Str. 48,
07191 359020
Hörschbach-Apotheke, Murrhardt, Hörschbachstr. 61, 07192 900917