Gegründet 1872 als Correspondenz-Blätter des Allgemeinen ärztlichen Vereins von Thüringen THEMA: Varia Berufspolitik – Letzte Kammerversammlung vor den Wahlen – Debatte zur Kommerzialisierung des Arztberufes – Kammeranbau geht voran Vertreterversammlung der KV Thüringen: Debatte über GKV-VSG weiterführen! Tagungsbericht – Was kann die Palliativmedizin heute leisten, um den Ruf nach aktiver Sterbehilfe zu verhindern? Arzt und Recht – Die Normenvielfalt im Vertragsarztrecht – Teil B (Fortsetzung) Info – Wir sind KV – 80 Teilnehmer beim 1. KV-Forum in Gera Medizinische Fortbildungstage Thüringen – Programm Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin – Fragen und Antworten Kultur und Geschichte – Lorenz Böhler in Erfurt Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Thüringen und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen 4/ 2015 Ärzteblatt Thüringen Inhaltsverzeichnis 4/2015 Impressum Ärzteblatt Thüringen 26. Jahrgang 2015, ISSN 0863-5412 Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts. Herausgeber: Landesärztekammer Thüringen und Kassenärztliche Vereinigung Thüringen. Dr. med. Mathias Wesser (v.i.S.d.P. für Beiträge der LÄK Thüringen). Dr. med. Annette Rommel (v.i.S.d.P. für Beiträge der KV Thüringen). Erscheinungsweise: Ein Band mit 11 Ausgaben pro Jahr zum 10. des Monats (die Ausgabe Juli/August erscheint als Doppelheft). Redaktion: Dr. phil. Ulrike Schramm-Häder (Redakteurin). Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33, 07751 Jena, Tel.: 03641-614 103, Fax: 03641-614 108, E-Mail: [email protected]. Zuschriften redaktioneller Art bitten wir nur an die Redaktion zu richten. Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für unverlangt eingereichte Manuskripte, Besprechungsexemplare usw., für drucktechnische Fehler sowie für die Richtigkeit der Darstellung der veröffentlichten Zuschriften wissenschaftlicher und standesrechtlicher Art. Die darin geäußerten Ansichten decken sich nicht immer mit denen der Herausgeber. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Der Nachdruck oder eine beliebige andere Verwertung sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Herausgeber statthaft. Es werden nur unveröffentlichte Originalbeiträge angenommen. Die Redaktion behält sich Änderungen und Kürzungen ausdrücklich vor. Die Autoren verpflichten sich, urheberrechtlich geschütztes Material (Textzitate, Tabellen, Abbildungen, insbesondere Fotografien usw.), das sie in ihrem Beitrag verwenden, als solches kenntlich zu machen und die zitierte Quelle anzugeben. Sie werden von den Urheberrechteinhabern die Abdruckerlaubnis einholen und entsprechende Nachforschungen anstellen, so weit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Hinweis: Für Angaben über Dosierungen und Applikationsformen in Beiträgen und Anzeigen können Redaktion, Herausgeber und Verlag keine Gewähr übernehmen. Verlag: Quintessenz Verlags-GmbH Ifenpfad 2–4, 12107 Berlin, Telefon: 030 76180-5 Telefax: 030 76180-680, www.quintessenz.de Geschäftsführung: Dr. h. c. H.-W. Haase / Dr. A. Ammann / C. W. Haase Anzeigenverwaltung Leipzig: Paul-Gruner-Str. 62, 04107 Leipzig, [email protected] Anzeigendisposition: Anne Gentzsch Telefon: 0341 710039-75, Telefax: 0341 710039-74 [email protected] Es gilt die Anzeigenpreisliste 2015, gültig ab 1.1.2015. Abonnements: Bestellungen bitte an den Verlag. Abonnements gelten bis auf Widerruf oder auf Wunsch befristet. Kündigungen nur in schriftlicher Form mindestens 2 Monate vor Ablauf des Abonnements. 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Jahrgang Editorial Kommerzialisierung des Arztberufes – Gebot der Vernunft, bittere Realität oder Schreckgespenst 196 Berufspolitik Letzte Kammerversammlung vor den Wahlen – Debatte zur Kommerzialisierung des Arztberufes – Kammeranbau geht voran Vertreterversammlung der KV Thüringen: Debatte über GKV-VSG weiterführen! 198 202 Nachrichten 204 Fachbeiträge Thema: Varia - Erste Erfahrungen mit der DRGS („dorsal root ganglion stimulation“): eine neue Option zur Therapie von chronischen neuropathischen Schmerzen - MRT zum Nachweis des Prostatakarzinoms - 20 Jahre Adipositaschirurgie in Gera - Zwischen Wissenschaftsfreiheit und bestmöglicher Patientenversorgung: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2014 und mögliche Konsequenzen für die Thüringer Hochschulmedizin 209 213 216 218 Tagungsbericht Was kann die Palliativmedizin heute leisten, um den Ruf nach aktiver Sterbehilfe zu verhindern? 224 Arzt und Recht Die Normenvielfalt im Vertragsarztrecht – Teil B (Fortsetzung) 227 Info Wir sind KV – 80 Teilnehmer beim 1. KV-Forum in Gera Die KV Thüringen auf der 8. Gesundheitsmesse in Erfurt Medizinische Fortbildungstage Thüringen – Programm Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin – Fragen und Antworten Kriterien zur Beurteilung von Anträgen auf Ermächtigung zur Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung (Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin und hausärztlich tätige Internisten) 229 230 231 238 239 Thüringer Ärzte literarisch 240 Personalia Jubilare Verstorbene 241 242 Kultur und Geschichte Lorenz Böhler in Erfurt 243 Tagungshinweise 245 Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bekanntmachungen der Beschlüsse des Zulassungsausschusses in Thüringen - Zulassungen Ausschreibung Vertragsarztsitze 249 253 Hinweis: In einem Teil dieser Ausgabe finden Sie eine Beilage der Möbelgalerie Tuffner. Für den Inhalt ist der Werbetreibende verantwortlich. Wir bitten um freundliche Beachtung. 195 Landesärztekammer Thüringen Editorial Kommerzialisierung des Arztberufes – Gebot der Vernunft, bittere Realität oder Schreckgespenst? Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kammerversammlung vor den Wahlen Anfang des vorigen Monats war zugleich meine letzte, da ich ja zur Wahl nicht mehr angetreten bin. Doch wird sie mir wohl noch lange in guter Erinnerung bleiben. Die dort von den Kammerparlamentariern geführte Debatte zur vom Vorstand vorbereiteten Resolution gegen die Kommerzialisierung des Arztberufes gehört unzweifelhaft zu den Sternstunden der Diskussionskultur unserer ärztlichen Selbstverwaltung. (Einige Grundzüge der Auseinandersetzung mit dem Thema im Kammerparlament finden Sie im nachfolgenden Bericht auf Seite 198 ff.) Da es innerhalb einer Sitzung des Kammerparlaments natürlich nur schwer möglich ist, ein Problem gänzlich auszudisku- tieren – schließlich stehen noch weitere wichtige Punkte auf dem Programm –, hat der Vorstand bereits beschlossen, das Thema an anderer Stelle, z. B. in einer Veranstaltung mit Gästen und Politikern weiter zu vertiefen. Man darf auf weitere, neue Aspekte in der Diskussion gespannt sein. Auch wenn dann sicher intensive, gute Diskussionen geführt werden, möchte ich doch bereits hier einige Überlegungen dazu anstellen. Unzweifelhaft ist, dass der Begriff „Kommerzialisierung“ – synonym wird ja häufig Ökonomisierung verwendet – ein Fachbegriff für die Beschreibung eines Prozesses ist: Er bedeutet zunächst weiter nichts als die Übertragung kaufmännischer Grundsätze und Prinzipien auf andere „wirtschaftsfremde“ Systeme, um diese wie ein gewinnorientiertes Unternehmen zu führen. Die Klage über die zunehmende Ökonomisierung gibt es aber nicht nur in der Medizin, sondern auch im Sport, in der Kunst, Kultur oder in der Wissenschaft. Beispielsweise wird immer mehr gefordert, dass wissenschaftliche Institutionen Nutzen und Mehrwert ihrer Forschung für die Allgemeinheit konkret darlegen sollten, um daran die Mittelzuweisung zu knüpfen. Die mögliche Folge davon ist offensichtlich – Grundlagenforschung würde dann auf der Strecke bleiben. Insofern ist die Kommerzialisierung des Arztberufes nichts Ungewöhnliches, zumal die Ausübung unseres Berufes schon immer mit wirtschaftli- editorial Landesärztekammer Thüringen 196 Ärzteblatt Thüringen Editorial Landesärztekammer Thüringen chen Prinzipien verbunden war. Sei es, dass es um die Führung der Arztpraxis oder um den vernünftigen Einsatz von Arzneimitteln oder Medizintechnik ging. So sagt die Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin der Bundesärztekammer (2013), „unter den Bedingungen eines solidargemeinschaftlich finanzierten Gesundheitssystems ist eine möglichst wirtschaftliche Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel nicht nur ökonomisches, sondern auch moralisches Gebot“. Gut, könnte man sagen – Ökonomisierung ist ein Gebot der Vernunft – was soll das Gejammer? Aber die beklagte Ökonomisierung meint mehr als die vernünftige Verwendung der Mittel, wie es bereits das Sozialgesetzbuch mit seinem Wirt- schaftlichkeitsgebot fordert. Es geht hier um mehr als eine Gewinn- und Verlustrechnung, nämlich um die völlige Überlagerung der Systeme durch die Prioritäten und Erfordernisse des Marktes. Und dies, so denke ich, ist das, was wir Ärzte jeden Tag spüren und mit unserer Resolution in der Kammerversammlung gemeint haben. Für uns gilt nicht nur das Wirtschaftlichkeitsgebot, sondern auch „Salus aegroti suprema lex“. Und wenn – wie mir manche Kollegen berichten – die Fallzahlen in Krankenhäusern nach oben getrieben werden, um höheren Gewinn zu erzielen oder bestimmte Patienten nicht aufgenommen werden, weil diese zu teuer seien, dann ist die Ökonomisierung unseres Berufes ein Schreckgespenst. Inwieweit sie schon dauerhafte, bittere Realität ist, dem wird die geplante Diskussionsveranstaltung (Termin und Ort werden selbstverständlich bekannt gegeben) dann hoffentlich auf den Grund gehen. In diesem Sinne Ihr Dr. med. Mathias Wesser Präsident der Landesärztekammer editorial Landesärztekammer Thüringen Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang 197 Berufspolitik Letzte Kammerversammlung vor den Wahlen Debatte zur Kommerzialisierung des Arztberufes – Kammeranbau geht voran Ulrike Schramm-Häder Am 4. März 2015 trat die Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen in der Geschäftsstelle der Landesärztekammer Thüringen in Jena letztmalig vor den Wahlen zu einem neuen Kammerparlament zusammen. Der Präsident Dr. Mathias Wesser, für den es im besonderen Sinn die letzte Tagung der Kammerversammlung war, da er sich altersbedingt nicht mehr zur Wahl gestellt hat, konnte von den 43 Mitgliedern der Kammerversammlung 34 begrüßen. Als Gäste nahmen an der Sitzung des Kammerparlamentes PD Dr. Helmut Finn als Vorsitzender des Aufsichtsausschusses der Ärzteversorgung und Christian Meyer-Landrut als Generalplaner für den Kammeranbau teil. In einem Kurzüberblick stellte der Präsident die wichtigsten aktuellen berufs- und gesundheitspolitischen Themen dar. Dazu gehörte das Versorgungsstärkungsgesetz, das insbesondere von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den KVen im Hinblick auf die einzurichtenden Terminservicestellen und auf den möglichen Praxisaufkauf in überversorgten Gebieten massiv angegriffen wird. Darüber hinaus berichtete der Präsident von seiner Arbeit in der AG Zweitmeinungsverfahren der Bundesärztekammer. Diese hat Kriterien für die ebenfalls per Gesetz vorgesehene verpflichtende Einholung von Zweitmeinungen zusammengestellt. Bemerkenswert sei, so Dr. Wesser, dass es keinerlei Evaluation zum Nutzen eines Zweitmeinungsverfahrens gebe und dieses dennoch verordnet werde. In der AG der Bundesärztekammer habe man verschiedene Punkte als Mindestanforderungen erarbeitet wie die vergleichbare Qualifikation des Arztes oder der unmittelbare Patientenkontakt. Generalplaner Christian Meyer-Landrut im Gespräch mit dem langjährigen Kammerversammlungsmitglied Prof. Dr. Bernward Lauer. Ebenfalls mit Blick auf das Versorgungsstärkungsgesetz hat sich die Landesärztekammer unmittelbar an den Ministerpräsidenten gewandt und sich gegen die beabsichtigte Errichtung von Kompetenzzentren Allgemeinmedizin in Universitäten ausgesprochen. Knackpunkt ist hierbei, dass diese sowohl für die Aus- als auch für die Weiterbildung zuständig sein sollen und damit in ureigenste Aufgaben der Ärztekammern eingegriffen würde. Auch auf das geplante Antikorruptionsgesetz ging der Präsident in seinen Ausführungen ein. Neu ist, dass dieses nicht nur Ärztinnen und Ärzte im Blick hat, sondern insgesamt akademische Heilberufe wie Apotheker, Zahnärzte oder Psychotherapeuten und weitere Gesundheitsfachberufe wie Gesundheits- Versorgungsstärkungsgesetz und Korruption 198 Wie üblich gab der Präsident zu Beginn der Sitzung im Bericht zur Lage einen Überblick zu berufspolitischen Themen. und Krankenpfleger und Physiotherapeuten einbezieht. Grundsätzlich sehe man das Gesetz positiv, da es den lange Zeit vorherrschenden Generalverdacht von Ärztinnen und Ärzten nehme. Klar ist aber auch, dass dadurch die Rechtsberatungsaufgaben der Ärztekammern erheblich zunehmen werden. Fachsprachenprüfungen – Aufgabe der Ärztekammer Ein weiterer wichtiger Punkt im Bericht zur Lage waren die Fachsprachenprüfungen für die ausländischen Kolleginnen und Kollegen in Thüringen, um die für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in akademischen Berufen zu überprüfen. Diesbezüglich gibt es seit 2014 ein Eckpunktepapier der Gesundheitsministerkonferenz mit Festlegungen zum einheitlichen Sprachniveau, nach dem sowohl ausreichende Kenntnisse der deutschen Umgangssprache als auch der medizinischen Fachsprache verlangt werden. Momentan wird hinsichtlich der Überprüfung der Sprachkenntnisse der so genannte Patientenkommunikationstest von der Freiburg International Academy durchgeführt. Aufgrund dieses Papieres bemüht sich die Ärztekammer intensiv, die Durchführung der Sprachprüfungen als hoheitliche Aufgabe vom Thüringer Gesundheitsministerium über- Ärzteblatt Thüringen Berufspolitik Der Vorstand saß in seiner jetzigen Zusammensetzung an diesem Tag zum letzten Mal zusammen. tragen zu bekommen, um eine hohe Qualität in der Berufsausübung gewährleisten zu können. Dieses sieht momentan jedoch keine Möglichkeit einer entsprechenden Rechtsverordnung, so dass sich die klare Aufgabe für die Ärztekammer ergibt, an diesem Problem weiterzuarbeiten. Man beabsichtige, weiterhin mit dem Ministerium insbesondere der neuen Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner diesbezüglich Kontakt zu halten. Gegen die Kommerzialisierung des Arztberufes In der anschließenden Debatte war das geplante Versorgungsstärkungsgesetz besonderer Schwerpunkt und die problematischen Auswirkungen des Gesetzes – eine Ausdünnung inhabergeführter Arztpraxen und die Zunahme der MVZs in der Versorgungslandschaft – wurden thematisiert. Dazu passte die vom Vorstand der Landesärztekammer vorbereitete Resolution, die im Hinblick auf das Versorgungsstärkungsgesetz vor der zunehmenden Kommerzialisierung des Arztberufes warnte und die immer stärkere ökonomische Beeinflussung von Ärztinnen und Ärzten sowie die dadurch verursachten Störungen des ArztPatienten-Verhältnisses monierte. Die für die Sitzung der Kammerversammlung vorbereitete Resolution wurde von der Mehrheit der Kammerparlamentarier begrüßt, nur ein Arzt zeigte sich als großer Pragmatiker und äußerte, dass die in der Resolution beklagten Punkte letztlich zur tagtäglichen ärztlichen Re- Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang alität gehören würden und es liege an jedem selbst, wie er damit umgehe. Dieser Position wurde von vielen Mitgliedern der Kammerversammlung massiv widersprochen. Schließlich sei es Aufgabe einer Resolution, ein anzustrebendes Ziel zu thematisieren, und die Dominanz der Controller im ärztlichen Alltag sei ja wohl nicht zu leugnen. Viele Kammerparlamentarier werteten die Resolution als wichtiges Signal nach außen, um ein Zeichen zu setzen und Kerninhalte des Arztseins ins Gedächtnis zu rufen, damit diese nicht verloren gehen. Diskussionen gab es lediglich über die Frage, ob man die Resolution noch stärker auf die Inhalte Dr. Jens Dorow, niedergelassener Allgemeinmediziner aus Neustadt/Orla, brachte sich sehr intensiv in die Diskussion um die vom Vorstand vorgeschlagene Resolution ein. des Versorgungsstärkungsgesetzes zuschneiden solle. Dies wurde dann doch von einer Mehrheit der Kammerparlamentarier so nicht gesehen, weil man deren allgemeingültigen Charakter bewahren wollte. Letztlich wurde mit überwältigender Mehrheit besagte Resolution angenommen. Resolution der Kammerversammlung gegen die Kommerzialisierung des Arztberufes Bereits im Jahr 2013 hat die Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen auf die zunehmende Kommerzialisierung in der Medizin aufmerksam gemacht. Diese Problematik hat insbesondere unter dem Diktat angesichts des geplanten Versorgungsstärkungsgesetzes nichts an Aktualität verloren. Kollegen in Klinik und Praxis beklagen immer mehr die Einengung der freien Berufsausübung als Arzt. Der zunehmende finanzielle Druck, die Einflussnahme auf die ärztliche Berufsausübung und damit die Störung des ausgewogenen Arzt-Patienten-Verhältnisses erfolgen mehr und mehr durch Gesundheitsökonomen und dienen der Gewinnmaximierung. Die Mitglieder der Kammerversammlung warnen dringend vor einer weiteren Kommerzialisierung der Medizin. Ärzte aus Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung weisen seit Jahren auf dieses Problem hin und sehen sich zunehmend machtlos vor ökonomisch ausgerichteten Strukturen, die durch das 199 Berufspolitik Dr. Lothar Erbs, Mitglied im Bauausschuss, diskutierte beim Punkt Kammeranbau mit. vorliegende Versorgungsstärkungsgesetz gefördert werden. Medizin als Arbeit mit und am Patienten und mit dem Ziel der Gesunderhaltung der Bevölkerung hat im Gefüge vorrangig marktwirtschaftlicher Steuerungsmechanismen immer weniger Raum. Wir rufen ärztliche Selbstverwaltungen sowie Kollegen in Klinik und Praxis auf, sich unserer Resolution anzuschließen: Die freie Ausübung des Arztberufes ist die Basis einer patientenorientierten Gesundheitsversorgung. ten Planungen – u.a. für die Bestuhlung, Telephonanlage, Lichtsysteme und für die gesetzlich gewachsenen Anforderungen an die Datensicherheit im EDVBereich – habe es sich gezeigt, dass der ursprünglich geplante Finanzrahmen mit 400.000 Euro für die Ausstattung als zu niedrig veranschlagt worden war. Wie die weitere Finanzierung problemlos zu meistern sei, darüber gab Hauptgeschäftsführer Matthias Zenker den Kammerparlamentariern ausführlich Auskunft. Unterstützt wurden seine Ausführungen sowohl vom Präsidenten, der versicherte, dass beim jetzigen Finanzplan derzeit keine Erhöhung der Beiträge zu erwarten sei, als auch vom Mitglied des Finanzausschusses Dr. Andreas Jordan. Letzterer berichtete, dass der Finanzausschuss Einsicht in die weiteren (Finanz-)Planungen des Anbaues genommen habe und sich davon überzeugen konnte, dass die Finanzlage der Kammer die erforderlichen Mehrkosten abdecken kann. Die anschließende Diskussion war einerseits davon geprägt, dass man den Anbau als reizvolle, dominante Ergänzung zum bisherigen Kammergebäude betrachte, an dessen Notwendigkeit kein Zweifel bestehe und man diesen mit Anbau an die Landesärztekammer Wesentlicher Punkt der Tagung des Kammerparlamentes war, über die Fortschritte beim geplanten Anbau an das bisherige Kammergebäude zu berichten. Dazu erläuterte Dr. Uwe Schotte vom Vorstand der Ärztekammer und Mitglied des Bauausschusses, dass man mit den weiteren Planungen gut vorangekommen und die Raumaufteilung im Anbau entsprechend den Kernaufgaben der Ärztekammer vorgenommen worden sei. Damit verbunden ist das Ziel, mit dem modernen Anbau ein positives Bild der Ärzteschaft nach außen zu tragen. Nach den nun erfolgten detaillier- 200 Hauptgeschäftsführer Matthias Zenker erläuterte ausführlich die Finanzierung des geplanten Kammeranbaus. Christian Meyer-Landrut, Generalplaner für den Kammeranbau, zerstreute Bedenken hinsichtlich möglicher weiterer Kosten in dem er versicherte, dass aus seiner Sicht die Kosten peinlich genau eingehalten werden müssen und dies deshalb gelinge, weil man zum jetzigen Zeitpunkt „quasi jede Türklinke im Bau geplant habe“. Blick auf zunehmende Aufgaben der Ärztekammer als zukunftsträchtig sehe, andererseits kamen auch Bedenken hinsichtlich möglicher weiterer Kosten zum Tragen. Diese zerstreute Christian Meyer-Landrut, indem er als Generalplaner versicherte, dass aus seiner Sicht die Kosten peinlich genau eingehalten werden müssen und dies gelinge deshalb, weil man zum jetzigen Zeitpunkt „quasi jede Türklinke im Bau geplant habe“. Letztlich einigte man sich in der Kammerversammlung darauf, das durch den Bauausschuss vorgestellte Bauvorhaben in Art und Ausmaß zu bestätigen und die geplanten Kosten zu tragen. Auch wurde durch die Kammerversammlung diskutiert, wie man damit umgeht, wenn im Rahmen der Bauausführung Mehrkosten entstehen sollten. Die Kammerversammlung gab hierbei vor, dass der Bauausschuss diese dann dem Vorstand, dem Finanzausschuss und der Kammerversammlung zur Entscheidung vorzulegen habe. Ärzteblatt Thüringen Berufspolitik Weitere Beschlüsse der Kammerversammlung Wichtiger Punkt der Kammerversammlung war auch, die Neufestlegung der Kerndefinition ärztlicher Berufsausübung in den relevanten Satzungen zu verändern. Infolge der Versuche der gesetzlichen Rentenversicherung das Feld der Versicherten dadurch zu erweitern, dass mehr und mehr Freiberufler, die nicht streng im klassischen Sinne tätig werden, sich gesetzlich versichern müssen, war eine Neudefinition ärztlicher Berufsausübung notwendig geworden, die im Verbund aller Kammern erarbeitet worden ist. Diese lautet: „Ärztliche Berufsausübung ist jede Tätigkeit, bei der ärztliche Fachkenntnisse angewendet oder mitverwendet werden“. Diese war in die Hauptsatzung der Landesärztekammer, in die Beitragsordnung der Landesärztekammer und in die Satzung der Ärzteversorgung statt der bisherigen Formulierung aufzunehmen. Darüber hinaus war hinsichtlich der Ärzteversorgung noch ein Beschluss zu den Verzugszinsen vorzunehmen. PD Dr. Ulrich Wedding und Vizepräsidentin Dr. Ellen Lundershausen beim Pausengespräch. Gleichwertigkeitsprüfung wegfallen, zum anderen ist mit den Gebühren für die Durchführungen eines Peer Review Verfahrens noch ein Punkt hinzu gekommen. Dr. Thomas Schröter die Gelegenheit, um Dr. Wesser für die geleistete Arbeit zu danken – nicht nur für die acht Jahre als Präsident, sondern auch die vielen als Vizepräsident, da Dr. Wesser beim Aufbau der Ärztekammer von Anfang an mit dabei war. Unter dem zustimmenden Klopfen der Kammerparlamentarier konnte die letzte Sitzung der siebten Wahlperiode geschlossen werden. Weiterhin waren noch Änderungen in der Gebührenordnung zu beschließen. Zum einen können einige Posten wie u. a. Gebühren für die Durchführung der Die nächste Kammerversammlung, zu der der Präsident einlud, ist die Konstituierende Sitzung am 17. Juni 2015. Dann tritt erstmals das neue Kammerparlament zusammen, um über die Besetzung des Vorstandes, der Ausschüsse und weiterer Gremien zu entscheiden. Da der jetzige Präsident nur noch einen Teil der Sitzung bestreiten wird, nutzte Dr. Wolfgang Thöle, Geschäftsführer der Ärzteversorgung Thüringen, informierte zu den Themen der Ärzteversorgung. Freundliche Gesichter nach langer Sitzung: Dipl.-Med. Ingo Menzel, Dr. Annette Rommel, 1. Vorsitzende der KV und Dr. Thomas Schröter, 2. Vorsitzender der KV. Fotos: Gruschka/lak. Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang Dr. Ulrike Schramm-Häder Leiterin Kommunikation Redakteurin Ärzteblatt/Pressesprecherin Tel.: 03641/614-103 201 Berufspolitik Vertreterversammlung der KV Thüringen: Debatte über GKV-VSG weiterführen! Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen wird sich weiter in die Debatte über das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz einbringen. Die Vertreterversammlung beauftragte die Führung der KV, die Thüringer Bundestagsabgeordneten erneut anzuschreiben. Vertreterversammlung und Vorstand der KV zogen ein ernüchterndes Fazit der bisherigen Debatten über den Entwurf der Bundesregierung. Der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Andreas Jordan, sagte, die Proteste der ärztlichen Selbstverwaltung und der freien Verbände hätten bisher so gut wie keine Veränderungen herbeiführen können. Jordan kritisierte insbesondere die Pläne der Bundesregierung, in die Abstimmungsmodalitäten der Vertreterversammlungen einzugreifen, speziell die geplante Stimmengewichtung zwischen Hausärzten und Fachärzten. Er verwies auf drohende verfassungsrechtliche Probleme, falls die KV Thüringen eine solche gesetzliche Regelung in ihrer Satzung umsetzen muss. Die 1. Vorsitzende des Vorstandes der KV Thüringen, Dr. Annette Rommel, zog eine kritische Bilanz der Gespräche, die der Vorstand in den vergangenen Monaten mit Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums und Bundestagsabgeordneten geführt hatte. Vor allem von Politikern der Regierungskoalition seien die Vertreter der ärztlichen Selbstverwaltung oft nicht wie Betroffene der gesetzlichen Regelung, sondern wie eine Art politische Opposition behandelt worden, sagte Frau Dr. Rommel. KV schlägt sektorübergreifenden Notdienst vor Die Vertreterversammlung brachte außerdem ein neues Projekt einer sinnvollen sektorübergreifenden Versorgung auf den Weg. Die Versammlung beschloss, ein Konzept für die Einrichtung eines sektorübergreifenden Notdienstes zu erarbeiten. Er soll Patienten versorgen, die sich außerhalb der Öffnungszeiten von Arztpraxen zur ambulanten Versorgung an Krankenhäuser wenden. So genannte ambulante Erstversorgungseinrichtungen könnten dort entscheiden, ob diese Patienten vom ärztlichen Notdienst versorgt werden oder in die Notaufnahme kommen. Orientierung an Beispielen guter Zusammenarbeit Die Idee knüpft an Beispiele guter Zusammenarbeit zwischen den ärztlichen Notdienstzentralen und Notaufnahmen an, wie sie bereits in einigen Thüringer Regionen existieren, z. B. in Erfurt, in der Region Eisenach oder im Landkreis Nordhausen. Dort befinden sich die Sprechstunde des ärztlichen Notdienstes und die Notaufnahme in unmittelbarer Nähe zueinander auf dem Gelände einer Klinik. Weil die jeweils diensthabenden Ärzte gut zusammenarbeiten, können Patienten nach medizinischen Gesichtspunkten zielgerichtet der Versorgung zugeführt werden, die sie benötigen. In anderen Regionen hatten sich Kliniken verstärkt darüber beklagt, dass Patienten mit Bagatellfällen in die Notaufnahme kommen. Mitglieder der Vertreterversammlung wiesen in der Diskussion ebenfalls auf Defizite in der Zusammenarbeit zwischen Notdienst und Notaufnahmen hin. Kritisiert wurde unter anderem fehlender Hintergrunddienst in einigen Notdienstbereichen oder die Praxis einiger Kliniken, Patienten gezielt in die Notaufnahme zu leiten, auch wenn sich der Notdienst auf dem Klinikgelände befindet. Ein sektorübergreifender Notdienst würde solche Defizite beseitigen und sowohl Klinikpersonal als auch Vertragsärzte im Notdienst entlasten. Die Vertreterversammlung beauftragte den Vorstand, bei der Erarbeitung eines Konzeptes dafür die Zusammenarbeit mit der Landeskrankenhausgesellschaft, den Gesetzlichen Krankenversicherungen und der Politik zu suchen. Aufruf zur Wahl der Kammerversammlung KV-Chefin Dr. Annette Rommel und der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Andreas Jordan, mahnen weiter Veränderungen am GKV-VSG an. 202 Die Vertreterversammlung rief die ambulant tätigen Ärzte in Thüringen dazu Ärzteblatt Thüringen Berufspolitik neimittelinitiative (ARMIN) der KVen und Apothekerverbände Sachsens und Thüringens. In Thüringen beteiligten sich inzwischen rund 300 Arztpraxen an dem Pilotprojekt zur Wirkstoffverordnung. Die dem Projekt zu Grunde liegende Vorgehensweise – Ärzte verordnen den Wirkstoff, Apotheken ordnen diesem dann das passende Medikament zu – sei eine regionale Möglichkeit zum Ersatz der Richtgrößenprüfung. Neue Ideen für den Notdienst – die Vertreter der Vertragsärzte mahnen sektorübergreifende Zusammenarbeit an. auf, an der Wahl zur Kammerversammlung der Landesärztekammer teilzunehmen. Der Aufruf wurde direkt im Anschluss an die Vertreterversammlung im Internet veröffentlicht. Werbung für KV-SafeNet und ARMIN Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung rief die Mitglieder außerdem zur Teilnahme an zwei wichtigen Zukunftsprojekten der ambulanten Versorgung auf. Der 2. Vorsitzende des Vor- standes, Dr. Thomas Schröter, berichtete, dass inzwischen knapp 800 Thüringer Arztpraxen an das KV-SafeNet angeschlossen sind und so die Möglichkeit haben, ihre Abrechnung und die Kommunikation mit Kollegen über das Sichere Netz der KVen (SNK) abzuwickeln. Dr. Schröter verwies darauf, dass das KV-SafeNet ab dem 3. Quartal für alle Thüringer Vertragsärzte verpflichtend wird. Dr. Annette Rommel zog ein positives Zwischenfazit der gemeinsamen Arz- Die Vertreterversammlung verabschiedete außerdem Weiterentwicklungen des HVM zur geriatrischen, palliativmedizinischen und sozialpädiatrischen Versorgung, zur Streichung des Vorwegabzuges für die ambulante Behandlung von Wachkomapatienten sowie zur Bereinigung des individuellen Punktzahlvolumens bei Teilnahme an der ASV. Sie beschloss die Bildung eines Ausschusses für Medien und Öffentlichkeitsarbeit und informierte sich über den aktuellen Stand der Einrichtung eines einheitlichen Dispatchings für den Fahrdienst des ärztlichen Notdienstes. Außerdem wurden Dorothea Stula und Dr. Katharina Hein als neue stellvertretende Mitglieder des beratenden Fachausschusses für die hausärztliche Versorgung gewählt. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Einstimmig riefen die Vertreter der Vertragsärzte zur Teilnahme an der Kammer-Wahl auf. Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang Fotos: KV Thüringen 203 Nachrichten Ergänzung zum Editorial von Dr. Thomas Schröter Im Editorial Dr. Thomas Schröters im Märzheft des Ärzteblattes „Und minder ist oft mehr...“ hat er auf eine in den USA gegründete Initiative zur klug reduzierten Auswahl ärztlicher Maßnahmen namens „choosing wisely“ verwiesen. Wer mehr darüber wissen möchte, der sollte sich folgendes Video unter www.youtube.com/watch?v=FqQJuRDkl8 anschauen oder einfach zu „choosing wisely“ surfen. Hinweise zur Weiterbildungsordnung 2005 Erfolgreiche Fachtagung Klinischer Ethikkomitees Zur Fachtagung der Klinischen Ethikkomitees in der Landesärztekammer in Jena-Maua am 17. März 2015 haben sicher nicht nur das brisante Thema, sondern auch die renommierten Referenten zu einem großen Andrang mit mehr als 60 Personen beigetragen, so dass der Präsident, Dr. Mathias Wesser, als Gastgeber und Organisator mit dem Erfolg der Veranstaltung zufrieden war. (ush) Referenten und Organisatoren der Fachtagung der Klinischen Ethikkomitees: RA Wolfgang Putz, Konstanze Hübner-Knoch, Dr. Mathias Wesser und PD Dr. Jan Schildmann. Die Übergangsfrist für die Beantragung von Facharztabschlüssen in der Inneren Medizin/gesamte Innere Medizin gemäß WBO 2005 (6-jähriger Weiterbildungsgang) endet am 31. Mai 2015. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Weiterbildung telefonisch oder per E-Mail jederzeit gern zur Verfügung. Dr. med. Annette Braunsdorf, Abteilungsleiterin Weiterbildung, Tel.: 03641/614-120 E-Mail: [email protected] Über 60 Zuhörer waren zur Fachtagung gekommen. Zentralklinik Bad Berka GmbH ist erste Thüringer Klinik mit „Gold“ bei „AKTION Saubere Hände“ (Bad Berka) Die Zentralklinik Bad Berka ist das erste Thüringer Krankenhaus, das nach den neuen Kriterien der „AKTION Saubere Hände“ das Zertifikat in „Gold“ erhalten hat. Diese Auszeichnung bekommen Kliniken, die vorbildlich die Hände- „Gold“ für die Zentralklinik Bad Berka – Chefarzt Dr. Carsten Windmeier und Tobias Neufuß mit der Auszeichnung der „AKTION Saubere Hände“. 204 desinfektion in fünf Situationen umsetzen: vor dem Patientenkontakt, vor einer aseptischen Tätigkeit (z. B. Behandlung von Wunden), nach Kontakt mit potentiell infektiösem Material, nach Patientenkontakt und nach Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung. Die Kampagne „AKTION Saubere Hände“ wird seit 2008 in der Zentralklinik unterstützt. Der Chefarzt für Labor- und Hygienemedizin Dr. Carsten Windmeier engagiert sich seit sieben Jahren für die weltweit größte Kampagne gegen Krankenhausinfektionen: „Sorgfältige Händehygiene ist die wichtigste Maßnahme, um die Übertragung von Infektionserregern im Krankenhaus zu vermeiden. Wir setzen auf eine intensive Aufklärung und Schulung aller Mitarbeiter. Jeder neue Kollege erhält eine Hygienefortbildung, alle medizinischen Berufsgruppen absolvieren jährlich einmal eine Schulung.“, erklärt Dr. Windmeier. Um die Händehygiene zu testen, werden stichprobenartig die Hände der Mitarbeiter mikrobiologisch untersucht. Auch die Patienten und die Besucher der Zentralklinik werden in das Konzept einbezogen. So stehen in der gesamten Klinik Händedesinfektionsspender bereit. Seit vergangenem Jahr gibt es zudem zwölf modernste, elektrisch gesteuerte Händedesinfektionsmittel-Spender in jeder Etage des Bettenhauses, in der Notaufnahme und im Patienten- und Personalcasino. Die deutschlandweite Kampagne wird von der Charité in Berlin koordiniert. Derzeit nehmen bundesweit 1536 Kliniken, Alten- und Pflegeheime sowie ambulante Einrichtungen teil. Ärzteblatt Thüringen Nachrichten Mediziner, Hochschullehrer und Erfinder: Prof Dr. Hans-Reiner Figulla nimmt Abschied vom Universitätsklinikum Bestandene Facharztprüfungen: Februar 2015 (Jena) Fast 18 Jahre leitete der Kardiologe, Hochschullehrer und Erfinder Professor Dr. Hans-Reiner Figulla die Klinik für Innere Medizin I (Kardiologie, Angiologie, Internistische Intensivmedizin, Pneumologie) am Universitätsklinikum Jena (UKJ). Ende März hat er mit 65 Jahren diese Aufgaben abgegeben. Allgemeinmedizin Dipl.-Med. Angela Rittler, Bad Köstritz Figulla nahm einen Umweg zum Medizinstudium: Erst gab es einige Semester VWL, dann ein Semester Physik, bevor es mit der Medizin losging: „Das lag am Numerus clausus. Wegen mäßigen Abiturs wurde ich zunächst nicht zum Medizinstudium zugelassen. Tja, und am Ende bin ich Ordinarius geworden“, erklärt Professor Hans-Reiner Figulla lachend. „Bei meinem Start gab es einen einzigen Herzkathetermessplatz, heute gibt es davon vier, einschließlich eines Hybrid-OP-Saals zur Herzklappenimplantation und die neuste technische Ausstattung“, so Professor Figulla. Ein weiterer, enorm wichtiger Impuls für die Herzmedizin am Uniklinikum war die Etablierung der Herzchirurgie vor über fünfzehn Jahren. „Zusammen mit den Herzchirurgen können wir unseren Patienten das komplette Behandlungsspektrum der modernen Herzmedizin anbieten und arbeiten Hand in Hand. Davon profitieren die Patienten am UKJ enorm“, ist Figulla überzeugt. In den großen Klinikrankings wird die Kardiologie stets zu den besten Kliniken in Deutschland gezählt. Auch die über 450 wissenschaftlichen Publikationen von Professor Figulla untermauern diese erfolgreiche Entwicklung. Insgesamt 16 Habilitationen erfolgten während seiner Zeit in Jena. Hieraus gingen zahlreiche Chefarztbesetzungen an anderen Kliniken hervor. Sein wissenschaftlicher Werdegang und seine medizinische Laufbahn führten Figulla nach dem Studium in München und Freiburg zunächst in die USA, dann folgte eine über zweijährige Station am Max-Planck-Institut für Systembiologie in Dortmund und im Anschluss die Tätigkeit am Universitätsklinikum Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Dr. Stanislaw Brehm, Erfurt Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang Anästhesiologie Martin Schulze-Zipf, Erfurt Innere Medizin Larisa Kashichkina, Arnstadt Innere Medizin / gesamte Innere Medizin Annegret Koch, Meiningen Mediziner, Hochschullehrer und Erfinder: Prof. Dr. Figulla verlässt nach fast 18 Jahren das Universitätsklinikum Jena. Foto: UKJ/Szabo. Göttingen. 1994 erfolgte dort die Berufung auf eine C3-Professur. „In den vergangenen 20 Jahren ist die Sterblichkeit beim akuten Herzinfarkt um 40 Prozent zurückgegangen, bei der Koronaren Herzkrankheit um fast 30 Prozent. Das ist eine große Erfolgsgeschichte der Kardiologie.“ Einen großen Anteil daran habe die Weiterentwicklung der Medizintechnik gehabt wie auch die von Professor Figulla entwickelte Herzklappe „JenaValve“, die inzwischen in Kliniken rund um den Globus genutzt wird: Im vergangenen Jahr wurde die 1.000. „JenaValve“-Herzklappe bei einem Patienten in Argentinien eingesetzt. Bei der Entwicklung der Herzklappe wurde das Team der Klinik durch das Fraunhofer Institut für Angewandte Optik und Feinmechanik in Jena unterstützt. Ein anderes Beispiel für die gute Zusammenarbeit der Universitätsmedizin mit den Instituten und der Industrie in Jena ist die Entwicklung des „Figulla-Okkluders“. Mit diesem kathetergeführten Verschlussschirm können Löcher in der Scheidewand des Herzens verschlossen werden. Die Schirme werden in Jena produziert, weltweit wurden schon ca. 30.000 Schirme eingesetzt. In Zukunft wird sich Professor Figulla hier weiterhin der Weiterentwicklung „seiner“ Herzklappe und weiterer Erfindungen widmen. (uni/ush) Psychiatrie und Psychotherapie Hagen Bierwirth, Mühlhausen Jana Jensch, Bad Berka Radiologie Dr. Alexander Hildgartner, Bad Berka dr. Med. (Univ. Prischtina) Liridon Bicaj, Arnstadt Wahlen zur Kammerversammlung – Ergebnis steht fest Das vorläufige Ergebnis der achten Wahlen zur Kammerversammlung steht fest und ist auf der Homepage der Landesärztekammer Thüringen unter www.laekthueringen.de unter Kammer/Kammerwahlen einzusehen. Das künftige Parlament der Thüringer Ärzteschaft besteht knapp zur Hälfte aus neuen Gesichtern, das heißt 21 Personen sind neu in die Kammerversammlung gewählt worden. Das bisher ausgewogene Verhältnis von angestellten und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten (19 zu 20 und drei aus Behörden) hat sich leicht zugunsten der niedergelassenen verschoben, in dem 23 Ärzte aus der Niederlassung 19 aus dem Krankenhaus gegenüberstehen. Einer der künftigen Kammerparlamentarier arbeitet in einer Behörde. Die Wahlbeteiligung bei den Kammerwahlen blieb stabil, lag bei 39,4 Prozent und war damit um 0,1 Prozent besser als vor vier Jahren. Die neue Kammerversammlung tritt erstmals am 17. Juni 2015 zusammen. Dann wird auch die/der neue Präsidentin/Präsident von den Kammerparlamentariern gewählt. Ausführliche Informationen zum Wahlergebnis finden Sie dann im Maiheft des Ärzteblattes Thüringen. (ush) 205 Nachrichten Erstmals drohende Unterversorgung bei Fachärzten in Thüringen – Landesausschuss beschließt Förderpaket In Thüringen droht erstmals eine statistische regionale Unterversorgung bei fachärztlichen Grundversorgern. Wie der Landesausschuss der Ärzte und Krankenversicherungen feststellte, besteht diese Gefahr bei HNO-Ärzten im Unstrut-Hainich-Kreis und im Kyffhäuserkreis sowie bei Hautärzten im Planungsbereich Eisenach/Wartburgkreis. Hier liegt der Versorgungsgrad in den entsprechenden Fachgruppen unter 50 Prozent. Auf der Grundlage dieser Feststellung beschloss der Landesausschuss folgende Förderungen für 2015, u.a. die Förderung einer HNO-Praxisneugründung in der Stadt Artern mit einem Investitionszuschuss von 60.000 Euro, die Förderung einer HNO-Praxisübernahme in der Stadt Mühlhausen mit einem Investitionszuschuss von 60.000 Euro und die Förderung von Hautarzt-Praxisübernahmen im Planungsbereich Eisenach/Wartburgkreis mit einem Investitionszuschuss von 60.000 Euro. Inhaber bestehender HNO- beziehungsweise Hautarztpraxen in den entsprechenden Versorgungsbereichen, die über das durchschnittliche Abgabealter von 65 Jahren hinaus praktizieren, erhalten dafür einen Zuschuss von 1.500 Euro pro Quartal. 206 Förderung auch in anderen Regionen Auch für weitere Regionen beschloss der Landesausschuss für 2015 Investitionsförderungen auf Grund von Unterversorgung, drohender Unterversorgung und besonderem lokalen Versorgungsbedarf beispielsweise für eine Praxisübernahme im Planungsbereich Sömmerda, für drei Neugründungen von hausärztlichen Praxen im Planungsbereich ZeulenrodaTriebes oder die Übernahme eines hausärztlichen Vertragssitzes (Praxisübernahme) im Grundzentrum Vacha (Mittelbereich Bad Salzungen). Damit wird in diesem Jahr die Neugründung beziehungsweise Übernahme von insgesamt bis zu 20 Arztpraxen gefördert: 13 Hausarztpraxen, vier Augenarztpraxen, zwei HNO-Praxen und einer Hautarztpraxis. Für diese Zuschüsse sowie weitere Förderprogramme für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Thüringen – vom Studium bis zum Berufseinstieg – stellt die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen in diesem Jahr rund 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die rund 4.100 ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten im Land verzichten dafür per Vorwegabzug auf einen Teil ihres Honorars. Neue Herzklappen-Technik am UKJ für bessere Platzierung (Jena) Der Einsatz künstlicher Herzklappen über einen Katheter ist in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden. Am Universitätsklinikum Jena (UKJ) ergänzt nun ein neu entwickeltes Implantationssystem samt einer neuen Herzklappe („Evolut R“) die Patientenversorgung. „Bisher war es nicht möglich, eine einmal implantierte Klappe wieder auf den Katheter zurückzuziehen, um sie bei Bedarf neu zu platzieren. Jetzt können wir die neue Herzklappe wieder komplett einfahren und bei Bedarf an der optimalen Stelle im Herzen einsetzen. Auf diese Weise wird eine noch bessere Position erreicht“, erläutert Professor Dr. Hans-Reiner Figulla, Direktor der Klinik für Innere Medizin I (Kardiologie) am Thüringer Universitätsklinikum. Professor Oberbeck neuer Ärztlicher Direktor am SRH Wald-Klinikum Gera Das neue System verfügt über ein selbstentfaltendes Metallgerüst. „Durch die exakte Anpassung der neuen Klappe an die Umgebung kann kein Blut mehr neben der Klappe her fließen. Die Patienten sind bei einem reibungslosen Eingriff unmittelbar nach der Operation schneller wieder mobil“, erklärt Figulla. Versorgt werden die Patienten am Herzzentrum des UKJ gemeinsam von Kardiologen und Herzchirurgen, so kann gemeinsam die beste Vorgehensweise für die Patienten abgestimmt werden. (Gera) Professor Dr. Reiner Oberbeck, Chefarzt der Klinik für Unfall- und Handchirurgie, ist Mitte Februar offiziell als neuer Ärztlicher Direktor am SRH Wald-Klinikum eingeführt worden. Der 45-Jährige vertritt damit die Interessen der mehr als 300 Ärzte am Haus und gehört neben Geschäftsführer und Pflegedirektorin zur Betriebsleitung der Einrichtung. Die Position ist am Geraer Klinikum ein Wahlamt, über dessen Besetzung die 24 Chefärzte abstimmen. Professor Oberbeck ist für vier Jahre gewählt und folgt damit PD Dr. Walter Groß, der Ende vorigen Jahres in den Ruhestand ging. Für den gebürtigen Niedersachsen, der Das neue Kathetersystem (Hersteller: Medtronic) besitzt nicht nur die Wiedereinzugsfunktion, sondern wurde auch in seinem Durchmesser um rund ein Fünftel im Vergleich zum Vorgängermodell reduziert. Zusätzlich ermöglicht es ein kleineres Operationsfeld, welches hilft, das Risiko für mögliche Komplikationen wie Blutungen nach der Operation zu verringern. Der Zugang zum Herzen erfolgt dabei über einen Katheter mit einem Durchmesser von viereinhalb Millimetern. Dieser wird mit der noch eingefalteten Herzklappe über die Leisten- oder Schlüsselbeinarterie zum Herzen geführt. Erst dort wird die neue Klappe dann entfaltet. (uni/ush) (kv/ush) im Sommer 2012 nach Gera kam, ist die neue Rolle vor allem die eines Moderators – innerhalb der Ärzteschaft, zwischen den Berufsgruppen und im konstruktiven Austausch mit der Geschäftsführung. Eine besondere Herausforderung sieht er im Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Notwendigkeiten und einer hochwertigen, auf den Patienten zugeschnittenen Versorgung. Prof. Oberbeck ist weiterhin als Chefarzt der Klinik für Unfall- und Handchirurgie tätig. (gera) Ärzteblatt Thüringen Nachrichten Marienstift Arnstadt – Ruhestand von Professor Ulrich Irlenbusch (Arnstadt) Nach 26 Jahren am Marienstift in Arnstadt ist Professor Dr. Ulrich Irlenbusch, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Klinik für Allgemeine Orthopädie, Ende 2014 in den Ruhestand gegangen. Seit 1988 leitete Professor Irlenbusch die Klinik für Orthopädie in Arnstadt. Unter seiner Führung erwarb sie sich einen überregional bedeutenden Ruf. Seit mehreren Jahren wird Professor Irlenbusch im „FOCUS“-Ranking als einer der führenden Schulterspezialisten in Deutschland erwähnt. Auch die Klinik für Orthopädie im Marienstift Arnstadt hat konstant einen festen Platz im „FOCUS“-Ranking „Beste Kliniken Deutschlands“. Als Chefarzt der Klinik für allgemeine Orthopädie engagierte sich Professor Ir- lenbusch in der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie und war hier mehrere Jahre als Vorstandsmitglied tätig. Die Klinik für Orthopädie im Marienstift in Arnstadt ist ein zertifiziertes Fortbildungszentrum für diese Vereinigung. Weitere Meilensteine in der beruflichen Karriere von Professor Irlenbusch sind die Anerkennung der Klinik für Orthopädie als Akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Jena, die Zertifizierung zum Endoprothetikzentrum und die Errichtung eines Klinik-Neubaus. Eine Umfrage der Zeitung „Thüringer Allgemeine“ im Jahre 2014 wählte die Klinik für Orthopädie des Marienstifts Arnstadt zur „Besten Klinik Thüringens“. Die Nachfolge als Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie tritt Dr. Heiko Spank an. Seit Anfang des Jahres 2015 ist Professor Irlenbusch an der Sportklinik in Erfurt tätig. (arn) Erster AOSpine Fellow hospitierte in der Wirbelsäulenchirurgie (Erfurt) Einmal den deutschen Wirbelsäulenchirurgen über die Schulter schauen und die eigenen Fähigkeiten weiterentwickeln: Für seine sechswöchige Hospitanz in Deutschland hatte sich Orthopäde Dr. Chiedozie Mbalewe das HELIOS Klinikum Erfurt ausgesucht. Der 44-jährige Arzt aus Nigeria ist der erste so genannte AOSpine Fellow, den die Wirbelsäulenchirurgen in Erfurt begrüßen konnten. „Seit wir vor einem Jahr durch die internationale Wirbelsäulengesellschaft AOSpine den Titel des „AOSpine Cen- ters“ verliehen bekommen haben, ist das Interesse von ausländischen Ärzten an einer Hospitanz im HELIOS Klinikum Erfurt stark gestiegen“, sagt Dr. Ali Ezzati, Chefarzt der Wirbelsäulenchirurgie. Als eines von sieben AOSpine Centern in Deutschland und dem einzigen in Thüringen zieht das HELIOS Klinikum Erfurt Wirbelsäulenchirurgen, Orthopäden, Unfallchirurgen und Neurochirurgen aus aller Welt an. Dr. Chiedozie Mbalewe erhielt als Mitglied des internationalen Netzwerks AOSpine die Chance, in Deutschland zu Der nigerianische Orthopäde Dr. Chiedozie Mbalewe hospitierte bei Dr. Ali Ezzati (links) und Dr. Ahmed Shawky, Chef- und Oberarzt der Wirbelsäulenchirurgie im HELIOS Klinikum Erfurt. Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang hospitieren. Dr. Mbalewe arbeitet als Oberarzt der Orthopädie in einem Krankenhaus in Owerri, einer Großstadt im Süden Nigerias. Während seiner Hospitanz im fast 7.000 Kilometer entfernten Erfurt assistierte er bei Operationen, begleitete Visiten und verfolgte das Geschehen in der Ambulanz. Er ist sich sicher, dass er von diesen Erfahrungen bei seiner täglichen Arbeit in Nigeria profitieren kann. „Zwar haben wir nicht die gleiche moderne technische Ausstattung und müssen in vielen Fällen improvisieren. Doch ich habe gesehen, dass wir an der Organisation unseres Teams und den Abläufen noch einiges verbessern können“, sagt Dr. Mbalewe. Besonders die Arbeitshaltung der deutschen Kollegen hat ihm imponiert. „Pünktlichkeit und Teamgedanke sind hier viel stärker ausgeprägt als in Nigeria.“ Dort ist er noch mit weiteren Herausforderungen konfrontiert. „Viele Patienten können die medizinische Versorgung, die sie bräuchten, nicht bezahlen. Andere vertrauen auf alternative Heilmethoden und spirituelle Hilfe. Wenn sie dann doch ins Krankenhaus kommen, sind die Erkrankungen meist sehr weit fortgeschritten“, sagt Dr. Mbalewe. (hel/ush) 207 Nachrichten Terminhinweis: Informationsveranstaltung von Ärzte ohne Grenzen in Leipzig Sie interessieren sich für die Arbeit von Ärzte ohne Grenzen und möchten mehr erfahren? Ärzte ohne Grenzen lädt alle Interessierten zu einem Informationsabend am 28. April 2015 um 19 Uhr in Leipzig ein. Ein Projektmitarbeiter wird die Organisation vorstellen, Möglichkeiten der Mitarbeit aufzeigen und über seine persönlichen Erfahrungen berichten. Anschließend werden die Fragen der Teilnehmer beantwortet. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht notwendig. Links zu den Veranstaltungen: Website: http://www.aerzte-ohne-grenzen.de/event/infoabend-69 Facebook: https://www.facebook.com/ events/397876170337510/ Nächster Qualitätszirkel für alle ITMBenchmarkteilnehmer, QUIT-Teilnehmer und Peer-review-Interessierten am 16. April 2015, 14:00 Uhr in der Landesärztekammer in Jena-Maua Themen: 1. Neues zum ITM-Benchmarking und Peer-review-Verfahren 2. Ausgabe ITM-Benchmark-Teilnehmerurkunden 3. „Fixierung von Intensivpatienten“ (Kristin Memm, Juristin der Landesärztekammer) 4. Diskussion: Verfahrensweisen zur Patientenfixierung auf den Stationen der Teilnehmer Chefarztwechsel und neue Strukturen SRH Wald-Klinikum Suhl Ab dem ersten April 2015 wird der ChefarztPosten des Instituts für interventionelle und bildgebende Diagnostik im SRH Zentralklinikum Suhl neu besetzt. Mit Helgo Bauer wird ein erfahrener Radiologe und Suhl-Kenner die verantwortungsvolle Stellung innehaben. Helgo Bauer war bereits von 2005 bis 2008 als Oberarzt im SRH Zentralklinikum Suhl beschäftigt, im Anschluss war Bauer in Stralsund tätig. Von dort kehrt der gebürtige Torgauer nun ans Zentralklinikum Suhl zurück. Marienstift Arnstadt Seit Januar 2015 ist Dr. Heiko Spank Ärztlicher Direktor der Klinik für Orthopädie des Marienstifts Arnstadt und Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie des Marienstifts Arnstadt. Dr. Spank arbeitete zuletzt als stellvertretender Direktor der Klinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie der Universitätsmedizin in Greifswald. Er ist ausgewiesener Spezialist auf dem Gebiet der Endoprothetik und der gelenkerhaltenden Chirurgie. Klinikum Altenburger Land Kerstin Ehrentraut ist neue Chefärztin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin 208 und tritt die Nachfolge von Dr. Ursula Zippel an. Zippel hat die Klinik mit aufgebaut und sich für die Etablierung der Neonatologie am Klinikum engagiert. Ehrentraut hat mehr als 20 Jahre mit Dr. Zippel zusammengearbeitet und den Staffelstab der Verantwortung nun von ihr übernommen. „Der Übergang in die neue Aufgabe“, so die neue Chefärztin, „gestaltete sich fließend, wenn sich das Verhältnis von Stations- zu administrativer Arbeit für mich auch spürbar verschoben hat. Und natürlich verlangt die neue Aufgabe dem Alltag in der Familie mehr Toleranz ab.“ Ehrentraut sieht als wichtigen Grundpfeiler ihrer Arbeit die konstruktive Zusammenarbeit mit niedergelassenen ärztlichen Kollegen und den anderen Kliniken des Hauses. Diese soll ausgebaut und erweitert werden. Zukünftig sollen auch Schlaflaboruntersuchungen bei Kindern möglich sein. Aber auch auf dem Gebiet der Pulmologie/Allergologie oder Neuropädiatrie wird es Bestrebungen geben, das Leistungsspektrum zu erweitern. Hufeland Klinikum Mühlhausen Seit dem 1. März 2015 ist Dr. Christoph L. Schlichting als Chefarzt im Kollegialsystem der Abteilungen für Orthopädie und Unfallchirurgie neben Chefarzt Dr. Klaus Poser im Hufeland Klinikum am Standort Mühlhausen tätig. Der 48-Jährige wurde in Heidelberg geboren, wuchs in München auf und studierte in München, Budapest, Kiel und Berlin. Nach dem Studium war er zunächst in der Grundlagenforschung im Bereich Tumor-Immunologie an der Stanford Universität (USA) tätig. Danach folgte die Assistenzarztweiterbildung unter anderem an der Charité in Berlin, den Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg und der Klinik für Endoprothetik in Sommerfeld. Im Anschluss an seine Facharztprüfung folgten oberärztliche Tätigkeiten und er erwarb die Subspezialisierung „Spezielle Unfallchirurgie“. Dr. Schlichting profilierte sich in der Endoprothetik von Hüfte, Knie und Schulter sowie Arthroskopie dieser Gelenke. Besonderer Schwerpunkt ist dabei die minimal-invasive Hüftoperation. In enger Kooperation mit dem Fachbereich der Wirbelsäulenchirurgie, vertreten durch Chefarzt Dr. Wolf-Dieter Nagel, mit spezieller orthopädischer Chirurgie ist nun am Hufeland Klinikum am Standort Mühlhausen das gesamte Fachgebiet der Orthopädie mitsamt Kinderorthopädie vertreten. Bitte informieren Sie uns über Veränderungen bei Chefarztpositionen und Abteilungsstrukturen in Ihrem Hause: Tel.: 03641/614-113, Fax: 03641/614-108, E-Mail: [email protected]. Ärzteblatt Thüringen Fachbeiträge Erste Erfahrungen mit der DRGS („dorsal root ganglion stimulation“): eine neue Option zur Therapie von chronischen neuropathischen Schmerzen Michael Kretzschmar Neurophysiologische Grundlagen der elektrischen Stimulation am Ganglion spinale („dorsal root ganglion“) Das Spinalganglion liegt noch innerhalb des Wirbelkanals und wird von Nervenzellen des peripheren Nervensystems gebildet. Somit stellt es eine Ansammlung von Perikarya der Neuronen dar, die über sensible Nervenfasern afferente Signale zum Hinterhorn des Rückenmarks führen. Pro Rückenmarksegment ist zu beiden Seiten jeweils ein solches Ganglion entwickelt, das im Foramen intervertebrale des zugehörigen Segmentes zu finden ist (Abb. 1). Das Ganglion enthält so genannte pseudounipolare Nervenzellen (Abb. 2). Die Dendriten sammeln segmentbezogen sensible Informationen aus der Körperperipherie. Die Axone dieser Neuronen leiten dann die Information über die hintere Nervenwurzel in das Rücken- mark. Somit liegt hier eine ganz entscheidende Eintrittsstelle für die Schmerzinformation aus der Körperperipherie. Daher kommt dem Spinalganglion offenbar eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung und Aufrechterhaltung chronischer Schmerzen zu (Krames 2014). Die Hypersensibilisierung des primären sensorischen Neurons stellt eine Erklärung für die typischerweise bei Nervenläsionen zu beobachtende Allodynie und Hyperalgesie dar. Würde man die Wirkungsweise der DRG-Stimulation als eine Form der „diffuse noxious inhibitory control“ – DNIC (Gegenirritation) betrachten, wie das relativ lange getan wurde, ließe sich der Effekt jedoch nur partiell erklären. DNIC bezeichnen die Beobachtung, dass multirezeptive Neurone des Rückenmarks und des trigeminalen Systems durch einen intensiven Schmerzreiz außerhalb ihres peripheren rezepti- Abb. 1. Schematische Darstellung eines Querschnitts im Bereich des Intervertebralforamens (zervikal). Das „dorsal root ganglion“ (DRG) befindet sich außerhalb des Neuroforamens. Dargestellt sind die Lagebeziehungen zum intrathekalen Raum, Neuroforamen und Epiduralraum sowie zur vorderen und hinteren Wurzel. (modifiziert nach: http://www. csus.edu/indiv/m/mckeoughd/AanatomyRev/CNS/scXsect/scXsect.htm). Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang PD Dr. Michael Kretzschmar ven Feldes in ihrer Aktivität stark gehemmt werden können und demzufolge nozizeptive Reize aus ihrem eigenen rezeptiven Feld vermindert weiterleiten. Dieser Effekt repräsentiert ein neurophysiologisch gut etabliertes Tiermodell endogener Schmerzmodulation, das konsistent über verschiedene Tierspezies hinweg beobachtet werden konnte. Elektrophysiologische und anatomische Daten legen die Vorstellung nahe, dass DNIC über eine weitestgehend unabhängige spinobulbospinale Schleife vermittelt werden, die die kaudale Medulla als essentielle Struktur beinhaltet. Obwohl bislang kein direkter Nachweis vorliegt, wird angenommen, dass die perzeptiven Effekte von „heterotopen noxischen konditionierenden Stimulationen“ (HNCS) beim Menschen vorwiegend auf dem DNIC-Mechanismus basieren (Sprenger et al. 2010). Eine eher schlüssige Erklärung bietet das Konzept von Koopmeiners et al. (2013) basierend auf der pseudounipolaren zellulären Anatomie der Spinalgang lien (Cayal 1933). Der Nobelpreisträger für Medizin und Physiologie (1906 gemeinsam mit Camillo Golgi) Santiago Ramón y Cajal (1852 – 1934) hat die grundlegenden Mechanismen bereits erahnt und diese in seinem Lehrbuch 1933 (!) auch so beschrieben und gezeichnet (s. Inset in Abbildung 3b). Die Perikaryen weisen eine sehr unterschiedliche Größe auf (Durchmesser zwischen 20 und 120 µm). Die Fortsätze dieser pseudounipolaren Nervenzellen teilen sich T-för- 209 Fachbeiträge Die Anlage der dünnen Elektroden (mit vier Polen) erfolgt epidural über den kontralateralen Zugang auf der Höhe der betroffenen Nervenwurzel. Die Elektrode wird unterhalb des Pedikels durch das Foramen intervertebrale auf die Hinterwurzel geschoben (Abb. 4). Abb. 2. Rechte Bildhälfte: Schematische Darstellung eines pseudounipolaren sensorischen Neurons. Eine pseudounipolare Nervenzelle besitzt ein Axon, welches sich in einen peripheren und zentralen Fortsatz aufteilt. Linke Bildhälfte: Eine Originaldarstellung von Cajal (1933), welche die pseudounipolare zelluläre Anatomie der Spinalganglien erstmals demonstrierte. mig in den peripheren (dendritischen) und den zentralen (axonalen) Fortsatz (Abb. 2). Kleine und große Zellkörper scheinen eine unterschiedliche axonale Spezifität der sensorischen Reizleitung zu haben. Die unterschiedlich großen Zellkörper können elektrophysiologisch selektiv gereizt werden. Offenbar scheint die Tjunction das Target der Stimulation zu sein, denn sie besitzt eine Filterfunktion für die Signaltransduktion (Abb. 3a). Die elektrische Stimulation im Rahmen der DRGS erhöht die Filterkapazität für an der T-junction einlaufende Impulse des primären sensorischen Neurons (s. Abb. 3b). dann ein entsprechendes Patent für ein Gerät zur Wurzelstimulation einschließlich passender Elektroden erteilt. Bis zur Überführung in die klinische Praxis dauerte es nochmals sieben Jahre. In Deutschland ist das Produkt seit 2012 kommerziell erhältlich. Gegenüber der „klassischen“ SCS („spinal cord stimulation“) weist die DRGS einige technische Vorteile auf. Der Stromverbrauch ist minimal, da die Elektrode direkt am Spinalganglion platziert wird (im Vergleich wird der Stromverbrauch um 90 Prozent reduziert), dies führt zu einer langen Lebensdauer der Generatoren. Die Stimulationsstärke ist nahezu lage- und bewegungsunabhängig, da die Elektrode im Foramen stabilisiert wird. Somit wird „Überstimulation“ sowie das Auftreten von „Stromschlägen“ bei Bewegung sicher verhindert. Der Aufwand bei der Programmierung beziehungsweise Nachjustierung bleibt deshalb relativ gering. Mittlerweile liegen klinische Erfahrungen aus Europa und Australien vor. Das Verfahren ist zur Behandlung problematischer neuropathischer Schmerzzustände, die sich der klassischen SCS-Behandlung eher entziehen, geeignet. Das sind z. B. Schmerzen im Rahmen eines Technische Bemerkungen Die Idee, an diesem sensiblen Knotenpunkt neuromodulatorisch einzugreifen, ist nicht neu. Allerdings erwiesen sich die klassischen SCS („spinal cord stimulation“)-Elektroden, sowohl Quatrode als auch Octrode (beide Formen dieser Stabelektroden sind kommerziell erhältlich), als wenig geeignet. Aufgrund ihrer Steifheit und ihrer Dicke ist die Steuerung auf dem engen Raum nicht gut möglich. Im Jahr 2004 wurde 210 Abb. 3a. Die DRGS erhöht die Filterkapazität für Impulse an der T-junction des primären sensorischen Neurons. Die T-junction funktioniert als gering durchlässiger Filter, sodass die Stimulation die Fortleitung der Aktionspotentiale hemmt. Ärzteblatt Thüringen Fachbeiträge Eigene Erfahrungen Abb. 3b. Die T-junction kann unterschiedliche Funktionen haben: A – Barriere für die Weiterleitung der Aktionspotentiale zum Hinterhorn des Rückenmarks. B – Low-pass-Filter bei der Weiterleitung von Aktionspotentialen zum Hinterhorn. C – Weiterleitung der Aktionspotentiale zum Hinterhorn (modifiziert nach Krames 2014). Abb. 4. AP-Fluoroskopiebild mit endgültiger Elektrodenposition am DRG (Fall 3). Die Lage des „dorsal root ganglion“ ist durch die gegebenen Landmarken vorhersehbar (Hasegawa et al. 1996). Postherniotomiesyndroms, Postthorakotomiesyndroms, Postmastektomiesyndroms. Auch der Phantomschmerz nach Amputationen kann erfolgreich damit therapiert werden. Neuropathische Schmerzen nach peripheren Nervenläsionen im Bereich von Unterarm/Hand beziehungsweise Unterschenkel/Fuß Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang sind ebenfalls therapeutisch zugänglich. Das diabetische Fußsyndrom stellt eine gute Indikation für das Verfahren dar, da als Nebenwirkung regelmäßig eine erhebliche Durchblutungsverbesserung im stimulierten Bereich durch Sympathikolyse (direkte Verbindung zu sympathischen Ganglien) auftritt. Fall 1 (weiblich, 51 Jahre) Bei der Patientin wurde vor reichlich zwei Jahren ein Tarsaltunnelsyndrom links operativ versorgt. Nach der Operation bestanden sofort Schmerzen im Operationsbereich, die sich im weiteren Verlauf über die Rückseite des Beines bis in die LWS ausgebreitet hätten. Der Charakter wurde von der Patientin als stechend und brennend beschrieben. Zeitweise habe sie das Gefühl, als ob der Fuß platzen würde. Die Schmerzstärke wurde mit bis NRS 10 angegeben. Die Schmerzen seien bei der Berührung der Narbe, beim Auftreten und durch Hochlegen des Beines (Ruhe) verstärkt. Eine Neuraltherapie sowie Wassergymnastik hätten kurzfristig ein wenig Linderung verschafft. Massagen, Lymphdrainagen und Reizstrom wären ohne Effekt geblieben. Zum Zeitpunkt der Erstvorstellung in unserer Einrichtung bestand eine Medikation mit Tramadol, welches bedarfsweise (zwischen 200 und 400 mg/Tag) eingenommen wurde. Gabapentin und Pregabalin wurden wegen schlechter Verträglichkeit beziehungsweise Gewichtszunahme wieder abgesetzt. Wir hatten in einem ersten stationären Aufenthalt bei der Patientin unter der Diagnose einer peripheren Läsion des Nervus tibialis die Testung der analgetischen Effektivität der DRGS vorgenommen (Elektroden bei L4 und L5 links). Unter der Teststimulation konnten wir eine Schmerzlinderung von NRS 10 auf NRS 0 dokumentieren, sodass das Testergebnis als hervorragend beurteilt werden konnte. Vier Wochen später wurde der Generator implantiert. Danach wurde Tramadol kleinschrittig ausgeschlichen. Fall 2 (männlich, 42 Jahre) Der Patient wurde wegen einer ausgeprägten Tramalabhängigkeit durch den behandelnden Psychiater vorgestellt. Ursächlich für die Entwicklung dieser Abhängigkeit war ein Folgezustand nach operativ versorgter Kalkaneusfraktur rechts 1999. Elektrophysiologisch konnte eine komplette Schädigung des Nervus suralis rechts bestätigt werden. Außerdem fand sich eine Schädigung von 211 Fachbeiträge Ästen des Nervus peronaeus rechts. Im Rahmen des Erstkontaktes konnte der Patient überzeugt werden, dass das Tramadol in der nicht retardierten Form sofort abgesetzt und durch die regelmäßige Einnahme höherer Dosen retardierten Tramadols ersetzt werden muss. Bei der Wiederaufnahme zur operativen Versorgung war der Patient auf 1200 mg Tramal pro Tag in fixer Kombination (3 x 400 mg) eingestellt. Eine Schmerzlinderung konnte er darunter zwar nicht beobachten, jedoch traten keine Entzugserscheinungen auf. Der Patient berichtete von elektrisierend einschießenden Schmerzen bis NRS 10 im betroffenen rechten Fuß und in der Wade. Über der Narbe gab er eine extreme Dysästhesie und eine mechanische Allodynie an. Ein positives Hoffmann-Tinel-Zeichen war nachweisbar. Der Patient war auf Grund dieser Verletzung aktuell befristet Erwerbsunfähigkeitsrentner. Wir hatten in einem ersten stationären Aufenthalt bei dem Patienten unter der Diagnose CRPS II die Testung der analgetischen Effektivität der DRGS vorgenommen (Elektroden bei L4 und L5 rechts). Unter der Teststimulation konnten wir eine Schmerzlinderung von NRS 10 auf NRS 1 – 2 dokumentieren, sodass das Testergebnis als hervorragend beurteilt werden konnte. Acht Wochen später wurde der Generator implantiert. Der Therapie-Effekt ist unverändert sehr gut und eine Entzugsbehandlung geplant. Fall 3 (weiblich, 84 Jahre) Die Patientin beklagte ein therapierefraktäres neuropathisches Schmerzsyndrom im linken Bein. Sie berichtete über bohrend-drückende Schmerzen im Bereich des linken Unterschenkels mit Ausstrahlung in den Fuß sowie in Oberschenkel und Gesäß, wobei der Hauptschmerzpunkt in der Wade angegeben wurde. Die Schmerzstärke wurde mit NRS 7 – 8 eingeschätzt. Es wurde über 20 – 30 einschießende elektrisierende Schmerzattacken am Tag berichtet. Lokal fand sich eine extreme mechanische Allodynie (Patientin konnte keine Strümpfe tragen und bevorzugte kurze Hosen). Anamnestisch ließen sich 212 mehrfach Zosterinfektionen unterschiedlicher Lokalisation unter anderem auch im Bereich des linken Beines eruieren. Unter der Diagnose einer Postzosterneuralgie wurde sie medikamentös antineuropathisch behandelt (u. a. Gabapentin, Lyrica, Palexia). Allerdings konnte durch diese medikamentöse Therapie die Schmerzsymptomatik praktisch kaum beeinflusst werden. Zudem waren der Pharmakotherapie bei der polymorbiden Patientin (chronisches Vorhofflimmern, Linksherzinsuffizienz NYHA III, Niereninsuffizienz) von vornherein gewisse Grenzen gesetzt. Wir haben bei der Patientin die Testung der analgetischen Effektivität der DRGS vorgenommen (Elektroden bei L4 und L5 links). Unter der Teststimulation konnten wir eine Schmerzlinderung von NRS 7 – 8 auf NRS 0 – 1 dokumentieren. Die Generatorimplantation erfolgte vier Wochen später. Es liegt aktuell ein unverändert sehr guter Therapie-Effekt vor, die Analgetika wurden komplett ausschleichend abgesetzt. sche und physiologische Zielstruktur für neuromodulierende Eingriffe. Bei richtiger Patientenselektion kann mittels DRGS eine gute und anhaltende Schmerzreduktion erreicht werden. Als Einschlusskriterien können gelten: 1. lokal und regional begrenzte neuropathische Schmerzen, 2. kausale Therapieoptionen ausgeschöpft, 3. Target-Spinalganglion durch Testblockade zu identifizieren und 4. Teststimulation führt zu einer signifikanten Schmerzlinderung (> 50 Prozent). DRGS stellt eine vielversprechende Therapieoption bei chronischen neuropathischen Schmerzen dar. Literatur beim Verfasser. PD Dr. med. Michael Kretzschmar Zentrum für Schmerz- und Palliativmedizin SRH Wald-Klinikum Gera GmbH Straße des Friedens 122 07548 Gera E-Mail: [email protected] Wie bereits dargestellt, liegen bisher keine Langzeitergebnisse für die DRGS vor. Deshalb wurde unter Leitung von Kollegen Dr. Reinhard Thoma (Algesiologikum, Zentrum für Schmerzmedizin im Diakoniewerk München Maxvorstadt) die BRAVO-Studie aufgelegt („Spinalganglion-Stimulation bei chronischem therapierefraktären Leistenschmerz“). Um eine ausreichende Anzahl valider Daten für diese nationale Studie zu generieren, bitten wir um die Vorstellung betroffener Patienten (Kontaktadresse siehe unten). Einschlusskriterien sind: 1. chronischer postoperativer Leistenschmerz seit mindestens sechs Monaten, 2. konservative Therapie des chronischen Schmerzes einschließlich medikamentöser, physikalischer und interventioneller Therapie war erfolglos und 3. Schmerzstärke mindestens NRS 6 im primären Schmerzgebiet. Zusammenfassung Das Spinalganglion hat eine sensorische Schlüsselposition bei der Entwicklung und Aufrechterhaltung chronischer Schmerzen. Es ist eine gute anatomi- Ärzteblatt Thüringen Fachbeiträge MRT zum Nachweis des Prostatakarzinoms Tobias Franiel, Marc-Oliver Grimm, Ulf Teichgräber Einleitung Das Prostatakarzinom ist in Deutschland der häufigste Tumor beim Mann und die am dritthäufigsten zum Tode führende Tumorerkrankung. Die urologische Diagnostik des Prostatakarzinoms stützt sich im Wesentlichen auf die Bestimmung des Prostataspezifischen Antigens im Serum (PSA), die digitale rektale Untersuchung, den transrektalen Ultraschall (TRUS) und die systematische 10bis 12-fache TRUS-gestützte Biopsie. Es ist bekannt, dass mit steigendem PSAWert die Wahrscheinlichkeit für ein Pros tatakarzinom steigt. Patienten mit einem PSA-Wert zwischen 4,1 – 10,0 ng/ml haben in ca. 31 Prozent der Fälle ein Prostatakarzinom. Jedoch muss der traditionelle Grenzwert von 4,0 ng/ml kritisch gesehen werden, da 15 Prozent der stanzbioptisch entdeckten Prostatakarzinome mit einem PSA-Wert von < 4,0 ng/ml einhergehen. Gleichzeitig ist bekannt, dass die initiale TRUS-gestützte Biopsie in ca. 20 Prozent der Fälle falsch-negativ ist. Bei klinischem Verdacht auf ein Pros tatakarzinom besteht das diagnostische Dilemma der systematischen Biopsie also darin, dass einerseits Patienten bioptiert werden, die gar kein Prostatakarzinom haben und andererseits bei negativ bioptierten Patienten ein vorhandenes Prostatakarzinom nicht nachgewiesen wird. Diese diagnostische Unsicherheit konnte in den letzten Jahren mit Hilfe der MRT der Prostata reduziert werden. Technische Voraussetzungen Die Prostata kann heutzutage am genauesten mit Hilfe der multiparametrischen MRT (mpMRT) bildgebend dargestellt werden. Die multiparametrische MRT ist eine Kombination aus der morphologischen T2w-Bildgebung, der diffusionsgewichteten Bildgebung (DWI), der dynamischen kontrastmittelgestützten MRT (DCE-MRI) und der 1H-MR-Spektroskopie ( 1H-MRS). Die Prostata sollte mit mindestens drei der angeführten Methoden untersucht werden, wobei die hochauflösende T2w-Bildgebung obligater Bestandteil des Protokolls ist. Die hochaufgelösten T2w-Bilder ermöglichen eine exzellente Darstellung der Anatomie der Prostata mit der hell (hyperintens) zur Darstellung kommenden peripheren Zone und den heterogen dunkel (hypointens) zur Darstellung kommenden zentralen Anteilen. Das Prostatakarzinom ist auf diesen Bildern typischerweise als fokales dunkles Areal zu erkennen (Abb. 1). Allerdings haben Areale mit einer Prostatitis, einer Einblutung, einer Fibrose oder Areale mit einem hohen stromalen Anteil ein ganz ähnliches Erscheinungsbild. Hier helfen die neueren MRT- PD Dr. Tobias Franiel Methoden DWI, DCE-MRI und 1H-MRS, die neben der Sensitivität hauptsächlich die Spezifität der T2w-Bildgebung erhöhen. Entsprechend der interdisziplinären S3-Leitlinie für das Prostatakarzinom sollte die Untersuchung an einem Hochfeldgerät mit mindestens 1,5 Tesla (T) mit kombinierter Endorektal-Körper-PhasedArray-Spule durchgeführt werden. Bei 3,0-T-Geräten ist eine Endorektalspule für die Detektion des Prostatakarzinoms nicht zwingend notwendig. Die Gabe von Butylscopolamin zur Reduktion der Darmperistaltik ist nützlich, aber ebenfalls nicht unbedingt erforderlich. MRT bei Patienten mit V.a. ein Prostatakarzinom und vor erstmaliger Biopsie Es ist bekannt, dass die MRT aggressive Prostatakarzinome mit einem GleasonScore ≥ 3+4 und Prostatakarzinome ≥ 1 cm3 mit hoher diagnostischer Genauigkeit (84 Prozent beziehungsweise 92 Pro- Abb. 1. Multiparametrische MRT der Prostata eines 65-jährigen Patienten mit einem karzinomsuspekt ansteigenden Serum-PSA von aktuell 11,9 ng/ml und bisher einmaliger negativer TRUS-gestützter Biopsie vor einem halben Jahr. In der MRT zeigt sich ein ausgedehntes karzinomsuspektes Areal (PI-RADS V) rechtsbetont im anterioren Anteil der Transitionalzone (Sterne). Das suspekte Areal imponiert auf dem morphologischen T2w-Bild (A) als ein die gesunden Strukturen infiltrierender Tumor mit einer eingeschränkten Diffusion (B+C) und mit erhöhten Werten auf der Parameterkarte der dynamischen kontrastmittelgestützten MRT. Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang 213 Fachbeiträge zent) nachweist. In einer eigenen Studie mit 87 Patienten konnte darüber hinaus gezeigt werden, dass die systematische TRUS-gestützte Biopsie mit einer Wahrscheinlichkeit von 93 Prozent negativ für ein intermediate oder high-grade-Prostatakarzinom (Gleason-Score ≥ 3+4) ist, falls die MRT der Prostata keine karzinomsuspekten Areale nachweist. Eine weitere Studie mit 223 Patienten verglich die Ergebnisse der systematischen TRUSgestützten Biopsie mit den Ergebnissen der gezielten MRT-gestützten Biopsie nach vorheriger MRT der Prostata. Demnach reduzierte die gezielte MRT-gestützte Biopsie die Diagnose von low-risk-Prostatakarzinomen um 89,6 Prozent und erhöhte die Detektion von intermediate/ high-risk-Prostatakarzinomen um 17,7 Prozent. Es bleibt natürlich zu diskutieren, ob die Nichtdetektion von low-riskProstatakarzinomen für den Patienten tatsächlich vorteilhaft ist oder nicht. Unter dem Aspekt der Übertherapie ist diese Frage sicherlich mit ja zu beantworten. Bei differenzierter Betrachtung scheinen aber insbesondere Patienten mit langer Lebenserwartung und einem low-risk-Prostatakarzinom von einer radikalen Prostatektomie zu profitieren. Darüber hinaus führt die nicht gesicherte Diagnose eines low-risk-Prostatakarzinoms bei karzinomsuspekt erhöhtem PSA zu Folgeuntersuchungen mit entsprechend häufiger psychischer Belastung des Patienten. Da viele Fragen bezüglich des Einsatzes der MRT der Prostata in der Primärindikation noch nicht geklärt sind und die Datenlage teilweise noch widersprüchlich ist, kann aktuell noch keine allgemeingültige Empfehlung gegeben werden. Jedoch kann schon jetzt die MRT bei Patienten mit Verdacht auf ein Prostatakarzinom und ablehnender Haltung gegenüber einer Biopsie als zusätzliches hilfreiches diagnostisches Mittel gesehen und angewendet werden. MRT bei Patienten mit V.a. ein Prostatakarzinom und mit mindestens einmaliger negativer Biopsie Die MRT der Prostata ist bei Patienten mit mindestens einmaliger negativer TRUS-gestützter Biopsie und persistie- 214 rendem Verdacht auf ein Prostatakarzinom eine anerkannte Indikation, welche in der interdisziplinären S3-Leitlinie für das Prostatakarzinom mit einem Grad 0 empfohlen wird. Es ist allgemein anerkannt, dass die systematische transrektale Biopsie überproportional häufig ein Prostatakarzinom apikal, anterior oder weit lateral in der Prostata nicht detektiert. Diese Prostatakarzinome werden mit Hilfe der MRT dargestellt und können bei der anschließenden Biopsie gesondert berücksichtigt werden (Besprechung der gezielten Biopsietechniken erfolgt weiter unten). In einer eigenen Studie konnte gezeigt werden, dass die mpMRT bei Patienten mit mindestens einmaliger negativer Biopsie in 39 Prozent der Fälle ein Prostatakarzinom detektierte. Diese Prostatakarzinome hatten in 48 Prozent der Fälle einen Gleason-Score von ≥ 3+4 und in 52 Prozent der Fälle einen Gleason-Score von 3+3. Da biopsiebedingte Veränderungen in der Prostata wie Einblutungen oder Entzündungen ein Prostatakarzinom imitieren oder maskieren können, sollte die MRT der Prostata idealerweise frühestens sechs bis acht Wochen nach der Biopsie durchgeführt werden. In der Praxis stellt diese relativ lange Zeit im Allgemeinen kein Problem dar, da entsprechend der S3-Leitlinie eine Rebiopsie bei anhaltendem Karzinomverdacht innerhalb von sechs Monaten erfolgen sollte. PI-RADS-Klassifikation Um die Befunde der MRT der Prostata standardisiert und objektiv nachvollziehbar zu erstellen und zu übermitteln, wurde die PI-RADS-Klassifikation (PIRADS = Prostate Imaging – Reporting and Data System) entwickelt. Hierbei wird für jedes karzinomsuspekte Areal und für jede verwendete MRT-Methode ein Punktwert auf einer Skala von 1 – 5 (1 = benigne, 2 = wahrscheinlich benigne, 3 = unklar, 4 = wahrscheinlich maligne, 5 = hochwahrscheinlich maligne) vergeben. Die addierten Punktwerte bilden den Summenscore, der in den PIRADS-Score konvertiert wird. Dieser PI-RADS-Score reicht ebenfalls von 1 – 5, ist aber unabhängig von der Anzahl der verwendeten Methoden. Die Be- schreibung der Lokalisation der suspekten Areale sollte sich hierbei idealerweise an einem topographischen Diagramm orientieren. Der große Vorteil des PI-RADS-Systems ist neben der Objektivierung der radiologischen Befunderstellung vor allem die vereinfachte Kommunikation zwischen den beteiligten Disziplinen. Im Dezember 2014 wurde die PI-RADS V2 Klassifikation vorgestellt. Dieses ist unter dem link http://www.acr.org/Quality-Safety/Resources/PIRADS/ abrufbar. Da bisher eine Evaluation fehlt, wird auf die neue Klassifikation an dieser Stelle und zu diesem Zeitpunkt nicht weiterführend eingegangen. Gezielte (real-time) MRT-gestützte Biopsie Die Ergebnisse der MRT der Prostata sind ein starker, unabhängiger Vorhersagewert für das Vorliegen eines Prostatakarzinoms. Der Vorhersagewert verbessert sich nochmals mit zunehmender Aggressivität des Karzinoms. Es ist daher naheliegend, die im MRT identifizierten suspekten Areale auch gezielt im MRT zu bioptieren (Abb. 2). Hierfür werden die Patienten auf einer speziellen Vorrichtung auf dem Bauch im MRT gelagert. Zur Identifikation der suspekten Areale wird eine hochauflösende morphologische T2w-Bildgebung durchgeführt. Schnelle MRT-Sequenzen dienen der Ausrichtung der Führungshülse auf die zu bioptierenden Areale. Anschließend werden diese nach Applikation eines lidocainhaltigen Gels mit einer MR-kompatiblen Nadel transrektal bioptiert. Eine weiterführende Anästhesie oder Sedierung ist nicht notwendig. Vorbereitung und Aufklärung der Patienten sind identisch zu der systematischen Biopsie. Die Prozedur dauert nach einer Lernkurve von 100 – 150 Fällen ca. 30 Minuten. Die Daten einer Metaanalyse konnten zeigen, dass die gezielte MRTgestützte Biopsie im Vergleich zu den anderen Methoden mit weniger Stanzbiopsien mehr Prostatakarzinome nachweisen kann. Mit im Median 3 gezielten MRT-gestützten Biopsien konnte in einer eigenen Studie mit der gezielten MRT-gestützten Biopsie in 39 Prozent Ärzteblatt Thüringen Fachbeiträge gestützte Biopsie nach vorheriger Fusionierung der Ultraschallbilder mit den MRT-Bildern. Aber auch diese Methode ist aufgrund der rigiden Registrierung der MRT- und Ultraschallbilder fehlerbehaftet und daher der gezielten (realtime) MRT-gestützten Biopsie in der Genauigkeit unterlegen. Um diese Ungenauigkeit zu minimieren, werden aktuell aus den suspekten Arealen zwei bis drei Biopsien ultraschallgestützt entnommen. Abb. 2. Gezielte, transrektale (real-time) MRT-gestützte Biopsie des Neueste Fusionssuspekten Areals mit einer MR-kompatiblen Nadel. systeme registrieren elastisch und können durch den der Fälle ein Prostatakarzinom nachge- Ultraschallkopf bedingte Verformungen wiesen werden. Des Weiteren konnte der Prostata antizipieren. Hierdurch gezeigt werden, dass die Aggressivität wird das Problem der fehlerhaften Fusi(Gleason-Score) des Karzinoms durch onierung stark reduziert. Der große Vordie gezielte MRT-gestützte Biopsie ge- teil der Fusionstechnik ist die schnelle nauer und besser als mit der systemati- Implementierung der gezielten Biopsie schen TRUS-gestützten Biopsie be- in das Protokoll der systematischen Bistimmt werden kann. Durch die Ent- opsie, sodass die Gesamtdauer der Pronahme von für den Gleason-Score reprä- zedur nur zehn bis 15 Minuten länger sentativen Proben ermöglicht die geziel- dauert. Allerdings werden mit diesem te MRT-gestützte Biopsie eine bessere Vorgehen 18 – 21 Stanzbiopsien entnomprätherapeutische Risikoabschätzung men (12-mal systematisch, 2-3-mal aus als die systematische TRUS-gestützte im Median 3 suspekten Arealen). Biopsie. Die bisher größte zur Fusionsbiopsie veröffentlichte Studie untersuchte prosMRT-TRUS-Fusionsbiopsie und pektiv 582 Patienten. In dieser Studie kognitive Fusionierung wurden mit der gezielten Biopsie mehr signifikante Prostatakarzinome mit weEine Alternative zur gezielten (real- niger Stanzzylindern als mit der systetime) MRT-gestützten Biopsie ist die matischen TRUS-gestützten Biopsie Ultraschall-gestützte Biopsie nach vor- nachgewiesen (88 vs. 57 Patienten). Des heriger kognitiver Fusionierung. Dabei Weiteren wies die gezielte Biopsie im werden die Ultraschallbilder vor einer Vergleich zur systematischen Biopsie 67 gezielten Biopsie visuell mit dem MRT- Prozent (38/57) zusätzliche, klinisch sig Bild abgeglichen. Diese Methode ist nifikante Prostatakarzinome nach, wähdenkbar ungenau und sollte nur bei rend die systematische Biopsie im VerMangel an Alternativen eingesetzt wer- gleich zur gezielten Biopsie nur acht den. Besser ist eine gezielte Ultraschall- Prozent (7/88) zusätzliche klinisch sig- Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang nifikante Prostatakarzinome nachweisen konnte. Eine weitere prospektive Studie mit 294 Patienten, die zwischen der Fusionsbiopsie im Rahmen der Primärindikation (erstmaliger Verdacht auf ein Prostatakarzinom) und im Rahmen der Sekundärindikation (ein- oder mehrmalig negative Stanzbiopsien in der Vergangenheit) unterschied, kam zu dem Ergebnis, dass für die Primärindikation eine alleinige, gezielte Biopsie von im MRT auffälligen Arealen für den Nachweis signifikanter Prostatakarzinome wahrscheinlich nicht ausreichend ist. Hingegen scheint für die Sekundärindikation die alleinige gezielte Biopsie für den Nachweis signifikanter Prostatakarzinome geeignet zu sein, da auch die systematische, 24-fache perineale Biopsie für diese Patienten keine zusätzlichen signifikanten Prostatakarzinome nachweisen konnte. Literatur bei den Verfassern. PD Dr. med. Tobias Franiel Prof. Dr. med. Ulf Teichgräber Institut für diagnostische und interventionelle Radiologie Universitätsklinikum Jena Erlanger Allee 101 07747 Jena Prof. Dr. med. Marc-Oliver Grimm Klinik und Poliklinik für Urologie Universitätsklinikum Jena Lessingstraße 1 07743 Jena 215 Fachbeiträge 20 Jahre Adipositaschirurgie in Gera Christine Stroh Das Team der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie mit Oberärztin PD Dr. Christine Stroh (links) und Chefarzt Prof. Dr. Thomas Manger (2.v.r.). Foto: SRH Wald-Klinikum Gera/Katrin Wiesner. Übergewicht und Adipositas sind die Erkrankungen des 21. Jahrhunderts. Beide sind mit zahlreichen schwerwiegenden Begleiterkrankungen wie dem Bluthochdruck, der Blutzuckerkrankheit, Gelenkerkrankungen und Störungen des Fettstoffwechsels assoziiert. Im internationalen Vergleich ist Deutschland mit 6,5 Millionen bekannten Diabetikern und neun Millionen Adipositaskranken in einer führenden Position. Nach Daten des deutschen Gesundheitssurvey sind 18,9 Prozent der Männer und 22,5 Prozent der Frauen adipös. Die genannten Begleiterkrankungen des Metabolischen Syndroms sind mit einer zwingend notwendigen und teuren Behandlung verbunden. Das Mortalitätsrisiko steigt auf das Sechs- bis Zwölffache der Normalbevölkerung an. Die Verminderung der Lebenserwartung für übergewichtige Männer beträgt zwölf Jahre und für Frauen neun Jahre. Der BMI gilt als grober Richtwert, der das Körpergewicht eines Menschen im 216 Verhältnis zum Quadrat seiner Größe bewertet. Für jeden Patienten ist das „Übergewicht“ ein Problem, welches neben gesundheitlichen Einschränkungen zu sozialer Isolation führt. Oftmals haben die betroffenen Übergewichtigen eine lange „Leidensgeschichte“ mit zahlreichen Diäten und radikalen Reduktionskuren hinter sich, ohne bleibende Langzeiterfolge bei der Gewichtsreduktion zu erreichen. Daher spielen in der Behandlung von Übergewicht und Adipositas konservative und zunehmend operative Therapiemaßnahmen eine entscheidende Rolle. Die Bedeutung der operativen Behandlungsmaßnahmen zur Gewichtsreduktion und Behandlung der Begleiterkrankungen wurde am Wald-Klinikum Gera schon in den 90er Jahren durch den damaligen Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Kinderchirurgie Professor Harald Schramm erkannt. Nach Hospitationen im In- und Ausland erfolgte am 20. Februar 1995 die erste Implantation eines Magenbandes in Gera. Die Klinik gehörte damit zu den ersten Einrichtungen in Deutschland die Adipositaschirurgie durchführten und kann nun auf 20 Jahre Adipositasund metabolische Chirurgie zurückblicken. Wurde bei den ersten Patienten noch die Implantation eines Magenbandes bevorzugt, so werden seit dem Jahr 2002 nach Übernahme der Klinik durch Professor Thomas Manger alle standardisierten und etablierten Operationsverfahren, wie die Schlauchmagenoperation, der Magenbypass, die malabsorptiven Eingriffe aber auch endoskopische Verfahren wie der Magenballon und der Endobarrier eingesetzt. Seit Beginn der Adipositaschirurgie im Jahr 1995 wurden über 1.100 Eingriffe mittels „Schlüssellochchirurgie“ durchgeführt. Heute erhalten hier jährlich 100 übergewichtige Patienten einen speziellen operativen Eingriff. Eigens für diese Patienten verfügt die seit dem Jahr Ärzteblatt Thüringen Fachbeiträge 2011 als Referenzzentrum für Adipositas- und metabolische Chirurgie nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie zertifizierte Klinik über ein spezielles chirurgisches Instrumentarium, bis zu 240 kg belastbare Operationstische, Spezialbetten und -stühle. Von Adipositas- und Übergewicht sind in Deutschland zirka 1,5 Millionen Menschen betroffen. Eine Vielzahl von ihnen leidet an Begleiterkrankungen wie dem Diabetes mellitus und der Schlafapnoe. Bei entsprechender Auswahl der Behandlungsmethode können die Betroffenen 60 bis 80 Prozent des Übergewichtes verlieren und werden in bis zu 80 Prozent von ihrer Blutzuckerkrankheit befreit. Am SRH Wald-Klinikum wird das aktuelle Spektrum metabolisch-chirurgischer Eingriffe abgedeckt. Im Vorfeld der Operation erhalten die Betroffenen umfangreiche Informationen und Aufklärungen durch ein speziell geschultes Team an Chirurgen, Ernährungstherapeuten, Psychologen und Schwestern. Mehr als 1.000 Patienten werden jährlich im Rahmen der präoperativen Evaluation und postoperativen Nachsorge durch das Team des Adipositaszentrums betreut. Dem ärztlichen Team mit Professor Dr. Thomas Manger, Oberärztin Privatdozentin Dr. Christine Stroh, dem leitenden Oberarzt Dr. Ulrich Hohmann, Dr. Jörg-Christian Weiher und Dr. Daniel Luderer stehen die Ernährungstherapeuten Sindy Zimmermann und Sibylle Hintsch, Schwester Sybille Girlisch und die Koordinatoren Heike Höschler und Cornelia Arlt als kompetente Ansprechpartner ebenso wie die aktive Selbsthilfegruppe zur Seite. Mit der im letzten Jahr vollzogenen Gründung des Adipositaszentrums im Rahmen eines IV-Vertrages mit der AOK plus werden konservative und operative Behandlungsmaßnahmen vernetzt und im Rahmen einer umfangreichen Netzwerkstruktur in Thüringen und Sachsen für die Patienten wohnortnah angeboten. Die Koordination dieser Betreuung erfolgt in umfangreicher Detailarbeit durch das Team des Adipositaszentrums. Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang Das Referenzzentrum für Adipositasund metabolische Chirurgie gehört seit 2013 zu den in der Zeitschrift Fokus gelisteten Kliniken der Adipositastherapie in Deutschland mit den beiden führenden Listenplätzen 2013 und 2014. Die Experten sind führend in der Initiierung und Projektorganisation der deutschlandweiten Qualitätssicherungsstudie für Adipositas- und metabolische Chirurgie am Institut für Qualitätssicherung in der operativen Therapie der Adipositas. Mehr als 50 Publikationen in Impact gelisteten nationalen und internationalen Zeitschriften, zahlreiche Buchbeiträge und über 300 Fachvorträge auf internationalen und nationalen Kongressen sind Ausdruck der wissenschaftlichen Expertise des Zentrums für Adipositas- und metabolische Chirurgie. PD Dr. med. Christine Stroh SRH Wald-Klinikum Gera gGmbH Departement für Allgemein-, Viszeral- und Kinderchirurgie Straße des Friedens 122 07548 Gera 217 Fachbeiträge Zwischen Wissenschaftsfreiheit und bestmöglicher Patientenversorgung: Das Urteil des Bundesverfassungs gerichts vom 24. Juni 2014 und mögliche Konsequenzen für die Thüringer Hochschulmedizin Peter Elsner, Christoph Redies, Dirk Böhmann Prof. Dr. Peter Elsner Abstract Medizinische Forschung und Lehre an den Universitätskliniken sind ohne enge Verzahnung mit der Krankenversorgung nicht denkbar. Zwischen den Grundrechten der Wissenschaftsfreiheit und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, die beide im Grundgesetz verankert sind, können allerdings Konflikte auftreten. In der Hochschulmedizin müssen solche Konflikte durch eine Organisationsstruktur vermieden werden, die einerseits die für eine leistungsfähige Forschung unabdingbare Wissenschaftsfreiheit gewährleistet und andererseits eine bestmögliche Krankenversorgung sicherstellt. Diese Organisationsstrukturen sind in den Hochschulgesetzen der Länder geregelt und unterliegen der verfassungsgerichtlichen Kontrolle. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer wichtigen Entscheidung vom 24. Juni 2014 wesentliche Bestimmungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes für verfassungswidrig erklärt, da das „Gesamtgefüge der Organisationsstruktur“ nicht so beschaffen sei, dass „Gefahren für die Freiheit von Lehre und Forschung vermieden werden“. Im vorliegenden Beitrag wird überprüft, ob diese Entscheidung Auswirkungen auf die Hochschulmedizin in Thüringen haben kann, und, falls ja, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Einleitung Wenn auch die Medizin neben der Theologie und der Jurisprudenz zu den 218 drei klassischen Fakultäten der europäischen Universität zählt, zeichnet die Hochschulmedizin gegenüber den genannten anderen universitären Fächern die Besonderheit aus, dass ihre Aufgabe nicht nur in medizinischer Forschung und Lehre, sondern auch in der Krankenversorgung liegt. Bereits im 18. Jh. hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass medizinische Forschung und Lehre notwendigerweise am und mit dem kranken Menschen stattfinden müssen und ohne Patienten nicht vorstellbar sind. Gerade vor dem Hintergrund einer chronischen Unterfinanzierung der Krankenversorgung im DRG-System ergibt sich in der Universitätsmedizin inhärent eine Spannung zwischen den Aufgaben in Forschung und Lehre und den Pflichten der Krankenversorgung. Ärzte an Universitätskliniken erfahren dies als ethische Herausforderung tagtäglich: Sollen Sie sich Zeit nehmen für eine wissenschaftliche Publikation oder einen Drittmittelantrag, oder sollen sie ihre nur beschränkt verfügbare Zeit dem Patienten widmen, der vielleicht ein über die reine medizinische Versorgungsnotwendigkeit hinausgehendes Gespräch wünscht und verdient? Dieses Spannungsverhältnis bildet sich auch in rechtlichen Kategorien ab: So ist einerseits zwar die Wissenschaftsfreiheit durch das Grundgesetz (GG) in Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG geschützt, andererseits ergibt sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Prof. Dr. Dr. Christoph Redies Dr. Dirk Böhmann und Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG die Verpflichtung, eine bestmögliche Krankenversorgung zu gewährleisten. Diese rechtlichen Vorgaben betreffen nicht nur den an einem Universitätsklinikum tätigen Arzt selbst, sondern auch die Organisation Ärzteblatt Thüringen Fachbeiträge der Universitätsmedizin als Ganzes. Damit ist einerseits der Gesetzgeber gefordert, Organisationsvorgaben zu schaffen, die die Balance der genannten Grundrechte gewährleisten, andererseits sind aber auch die Hochschulen und ihre Organe selbst dafür verantwortlich, die verfassungsmäßigen Vorgaben im Sinne der Grundrechtsabwägung vor Ort umzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss zur niedersächsischen Hochschulmedizin vom 24. Juni 2014 diesbezüglich Anforderungen aufgestellt, die weit über die Besonderheiten des niedersächsischen Hochschulgesetzes hinausweisen. Im Folgenden sollen daher zunächst das Verfassungsprinzip der Wissenschaftsfreiheit und die Bestimmungen, die die Krankenversorgung betreffen, kurz dargestellt werden. Dann berichten wir über das Verfassungsgerichtsurteil und diskutieren abschließend die Folgewirkungen für die Thüringer Hochschulmedizin. Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG) Gemäß dem Bundesverfassungsgericht muss der Staat dafür sorgen, dass sich im öffentlichen Hochschulbetrieb das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ungehindert entfalten kann. Grundrechte schützen deren Träger vor Eingriffen in ihre Grundrechte von außen, Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang insbesondere vor staatlichen Eingriffen (abwehrrechtlich-subjektive Dimension), verpflichten aber auch die staatliche Gewalt zu gewährleisten, dass die Grundrechtsträger ihre Grundrechte tatsächlich ausüben können (leistungsrechtliche Dimension). Einschränkungen können sich dabei aus der Konkurrenz mit den Grundrechten anderer ergeben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt „Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG jedem, der in Wissenschaft, Forschung und Lehre tätig ist, ein Grundrecht auf freie wissenschaftliche Betätigung“. Das Bundesverfassungsgericht definiert Wissenschaft in seinem so genannten Hochschul-Urteil als Tätigkeit, die „nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist“. Demnach schützt die Wissenschaftsfreiheit als Abwehrrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und gewährt dem einzelnen Wissenschaftler einen geschützten Freiraum. Die freie wissenschaftliche Tätigkeit ist, gerade in der Hochschulmedizin, auf ausreichende Ressourcen angewiesen; daher kommt ihr in der hochschulorganisatorischen Dimension ein besonderes Gewicht zu. Der Gesetzgeber muss daher die Wissenschaftsfreiheit achten, andererseits aber die bestmögliche Krankenversorgung gewährleisten. Deshalb sind in der universitären Krankenversorgung Entscheidungsbefug- nisse so auszugestalten, dass die selbstbestimmte Universitätsverwaltung und die wissenschaftsadäquater Organisation entsprechenden Mitwirkungsrechte der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler soweit wie möglich erhalten bleiben. Wie in andere Grundrechte kann bei Konflikten mit anderen Verfassungsgütern auch in die Wissenschaftsfreiheit eingegriffen werden; allerdings müssen derartige Eingriffe verhältnismäßig sein und auf gesetzlicher Grundlage beruhen. Verfassungsrechtliche Vorgaben an die Krankenversorgung Das Bundesverfassungsgericht leitet das Erfordernis einer bestmöglichen Krankenversorgung aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) ab. Aus dem Sozialstaatsprinzip ergibt sich die Pflicht des Staates, die Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins sicherzustellen. Dem Staat kommt insofern eine Schutzpflicht auch bezüglich der Krankenversorgung zu. Diese äußert sich etwa in der seit 1. April 2007 geltenden allgemeinen Krankenversicherungspflicht. Während allerdings der Gesetzgeber in der Gesetzlichen Krankenversicherung lediglich einen Anspruch auf Leistungen gewährt, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind und „das Maß des Not- 219 Fachbeiträge wendigen nicht überschreiten“ (§12 Abs. 1 SGB V), verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber in der Universitätsmedizin eine „bestmögliche Krankenversorgung“ zu gewährleisten. Jeder Patient, der sich in die Behandlung eines Universitätskrankenhauses begebe, müsse sicher sein, dass sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach allen Regeln ärztlicher Kunst gewahrt werde. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich in seinen Ausführungen zur „bestmöglichen Krankenversorgung“ im Beschluss zur MHH nicht expressis verbis zu möglichen Einschränkungen aufgrund ökonomischer Erwägungen. In anderen Entscheidungen zur Hochschulmedizin hat das Bundesverfassungsgericht ökonomische Erwägungen im Sinne möglichst wirtschaftlichen Einsatzes finanzieller Mittel aber durchaus als legitime Eingriffsgründe definiert. Insoweit ist der Staat auch vor dem Hintergrund der Wissenschaftsfreiheit und des Gebots der bestmöglichen Krankenversorgung nicht verpflichtet, der Hochschulmedizin unbegrenzte Mittel zur Verfügung zu stellen, da dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben gemäß Artikel 114 Abs. 2 Satz 1 GG ebenfalls Verfassungsrang zukommt. Die Notwendigkeit von Ausgleicherfordernissen zwischen den konkurrierenden Grundrechten (so genannte praktische Konkordanz) wird vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung postuliert. Im Bereich der universitären Krankenversorgung stehen sich daher verschiedene Grundrechte und verfassungsrechtlich geschützte Interessen gegenüber; Aufgabe des Gesetzgebers ist es, zwischen diesen möglicherweise gegensätzlichen Grundrechtspositionen einen Ausgleich zu finden. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2014 Der Beschluss erging auf die Verfassungsbeschwerde eines Hochschullehrers der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) mit Unterstützung 220 des Deutschen Hochschulverbands (DHV) gegen hochschulorganisationsrechtliche Vorschriften für die MHH, die mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) übernommen wurden. In Niedersachsen wurde mit diesen Vorschriften – wie in anderen Bundesländern auch – die Leitungsverantwortung in der Universitätsmedizin weitgehend von den Kollegialorganen, also dem Fakultätsrat, der in der MHH dem Senat entspricht, auf einen dreiköpfigen Vorstand beziehungsweise ein Präsidium als Leitungsorgan verlagert. Davor waren die Kompetenzen des Leitungsorgans eingeschränkt, während den Kollegialorganen weitgehende Befugnisse zukamen, wie zum Beispiel die Entscheidungen über die Entwicklungsplanung, die Anmeldung des Haushaltsbedarfs, die Errichtung, Änderung, Zusammenlegung und Auf hebung von Einrichtungen der Hochschule einschließlich ihrer Organisationsstruktur und ihrer Aufgaben, die Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen und den Frauenförderplan. Diese Entscheidungsbefugnisse wurden weitgehend auf einen Vorstand übertragen. An der MHH hat der Senat gegenüber dem Vorstand zwar ein umfassendes Informationsrecht, seine Beteiligung an wesentlichen Entscheidungen beschränkt sich aber auf das „Benehmen“, d.h. die Gelegenheit zur Stellungnahme und Anhörung ohne ein (bindendes) Mitbestimmungsrecht. Auch auf die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder hat der Senat keinen oder nur beschränkten Einfluss. Die Klage des Hochschullehrers der MHH rügte eine Verletzung seiner Wissenschaftsfreiheit und richtete sich gegen die Regelungen, mit denen dem Vorstand weitreichende Aufgaben und Befugnisse übertragen wurden, sowie gegen die Regelungen über die Bestellung und Entlassung des Vorstands. Er argumentierte, dass die Entscheidungskompetenz des Vorstands die Wissenschaftsfreiheit strukturell mangels ausreichender inhaltlicher Begrenzung und organisatorischer Absicherung gefährde. Dieses Übergewicht werde auch nicht durch Einfluss- oder Kont- rollmöglichkeiten des Kollegialorgans ausbalanciert. Ferner sei die Bestellung und Entlassung der Vorstandsmitglieder mit Blick auf die ihnen übertragenen Befugnisse zumindest mittelbar wissenschaftsrelevant. Das Bundesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde überwiegend statt und entschied, dass die Befugnisse des Vorstands und die Regelungen über die Bestellung und Abbestellung der Vorstandsmitglieder im NHG „in ihrem Gesamtgefüge mit den Anforderungen des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG an den Schutz der Wissenschaftsfreiheit vor strukturellen Gefährdungen nicht vereinbar“ sind. In seiner Urteilsbegründung wies das Bundesverfassungsgericht auf das hohe Gut der Wissenschaftsfreiheit, aber auch die Pflicht zur Berücksichtigung des für die Aufgaben der Berufsausbildung bedeutsamen Grundrechts des Art. 12 Abs. 1 GG (Freiheit der Berufsausübung) und des Schutzes der Gesundheit (siehe oben) hin. Zwar habe der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, er müsse aber für die Organisation der Wissenschaftsfreiheit ein Gesamtgefüge schaffen, in dem Entscheidungsbefugnisse und Mitwirkungsrechte, Einflussnahme, Information und Kontrolle so beschaffen sind, dass Gefahren für die Freiheit von Lehre und Forschung vermieden werden. Soweit die wissenschaftliche Tätigkeit mit der Erfüllung anderer Aufgaben wie der der Krankenversorgung untrennbar verzahnt ist, sind auch Entscheidungen über diese anderen Aufgaben wissenschaftsrelevant. Dem Kollegialorgan der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (an der MHH folglich der Senat) wird zwar kein grundsätzlicher Vorrang vor dem Klinikumsvorstand eingeräumt, aber zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit kann es erforderlich sein, den Hochschullehrern die Möglichkeit einzuräumen, ihre Auffassung mit Blick auf solche Entscheidungen tatsächlich selbst durchzusetzen, und sie nicht auf die Möglichkeit bloßer Stellungnahmen zu verweisen. Wenn dem Vorstand vom Gesetzgeber weitgehende Entscheidungsbefugnisse eingeräumt wer- Ärzteblatt Thüringen Fachbeiträge den, gilt: „Je mehr, je grundlegender und je substantieller wissenschaftsrelevante personelle und sachliche Entscheidungsbefugnisse dem kollegialen Selbstverwaltungsorgan entzogen und einem Leitungsorgan zugewiesen werden, desto stärker muss im Gegenzug die Mitwirkung des Selbstverwaltungsorgans an der Bestellung und Abberufung dieses Leitungsorgans und an dessen Entscheidungen ausgestaltet sein.“ Man kann dieses Konzept als eine Übertragung der verfassungsmäßigen staatlichen Gewaltenteilung auf die Hochschulorganisation verstehen: Wenn dem Kollegialorgan („Parlament“) Befugnisse entzogen und an den Klinikumsvorstand („Regierung“) übertragen werden, dann müssen die Kontrollbefugnisse des Kollegialorgans (z. B. „Misstrauensvotum“) im gleichen Maße erweitert werden. Auch in der Krankenversorgung sind prospektiv Entscheidungsbefugnisse so auszugestalten, dass die selbstbestimmte Grundrechtswahrnehmung und die wissenschaftsadäquater Organisation entsprechenden Mitwirkungsrechte der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler soweit wie möglich erhalten bleiben. Bedenken des Bundesverfassungsgerichts ergeben sich im Einzelnen insbesondere auch aufgrund eines unzureichenden Einflusses des Senats auf die Organisationsentscheidungen und auf die Mittelverteilung im Klinikum. Das im NHG vorgesehene bloße „Ins Benehmen setzen“ reicht nicht aus, da das reine Benehmen – im Gegensatz zu einer Einvernehmensregelung – keine Letztentscheidungskompetenz beinhaltet. Fehlende Mitbestimmungsmöglichkeiten eines Kollegialorgans bei Entscheidungsfindungen des Leitungsorgans könnten allerdings verfassungskonform durch weitreichende Kontroll- und Abwahlmöglichkeiten des Kollegialorgans kompensiert werden. Zusammenfassend legt sich das Bundesverfassungsgericht nicht auf ein „richtiges“ Organisationsmodell für ein Universitätsklinikum fest; es fordert aber ein strukturelles Gleichgewicht zwischen Leitungs- und Kollegial-/ Kontrollorganen zur Erhaltung der Ba- Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang lance in der Verwirklichung der betroffenen Grundrechte. Dieses ist im NHG nicht gegeben, weshalb die Verfassungsrichter dem niedersächsischen Gesetzgeber eine zeitlich enge Frist bis zum 31. Dezember 2015 gesetzt haben, um eine mit dem Grundgesetz vereinbare Ordnung zu schaffen. Wie die Niedersächsische Landesregierung dem Landtag auf eine kleine Anfrage mitgeteilt hat, wird derzeit ein entsprechender Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des NHG erarbeitet. Darüber hinaus werden weitere Rechtsänderungen geprüft, die insbesondere den Aspekt der Demokratisierung der Hochschulen betreffen. Konsequenzen des Verfassungsgerichtsurteils für die Thüringer Hochschulmedizin Wenngleich sich der referierte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im engeren Sinne nur auf die niedersächsischen Regelungen zur MHH bezieht, haben die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze doch Bedeutung weit über den entschiedenen Einzelfall hinaus, denn nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 GG sind vergleichbare Sachverhalte gleich zu behandeln. Es ist also zu prüfen, inwieweit die Regelungen des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 21. Dezember 2006 zur Hochschulmedizin mit den vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen des NHG vergleichbar sind. Die Vorschriften zur Hochschulmedizin in Thüringen finden sich im Sechsten Teil des ThürHG (§ 91 ff.). Wie in Niedersachsen ist die Universitätsmedizin in Thüringen nach einem „Integrationsmodell“ strukturiert, das heißt, die Hochschule beziehungsweise die Medizinische Fakultät ist „unter einem Dach“ mit dem Universitätsklinikum zu einer Körperschaft zusammengeschlossen. Die relevanten Regelungen in den Hochschulgesetzen von Niedersachsen und Thüringen zur Organisationsstruktur der Universitätsklinika sind in den Tabellen 1 und 2 vergleichend dar- 221 Fachbeiträge Tabelle 1. Vergleich zwischen den Regelungen des Niedersächsischen und des Thüringer Hochschulgesetzes: Aufgaben, Organe, Vorstand und seine Bestellung Regelung Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) (Regelungen für die MHH) Thüringisches Hochschulgesetz (ThürHG) Organisation Integrationsmodell Integrationsmodell Aufgaben des Universitätsklinikums Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung, zusätzlich Dienstleistungen im Rahmen des öffentlichen Gesundheitswesens, auch Aufgaben in der Krankenversorgung (§ 3) Pflege der Wissenschaft in Forschung und Lehre; es nimmt daran ausgerichtet Aufgaben in der Krankenversorgung wahr (§ 91) Organe Präsidium ((§ 36)) (= Vorstand (§ 63 b)), Hochschulrat, Senat (§ 36) Klinikumsvorstand, Verwaltungsrat (§ 95), Fachbereichsrat Mitglieder des Vorstands Mitglied mit Zuständigkeit für das Ressort Forschung und Lehre, Mitglied mit Zuständigkeit für das Ressort Krankenversorgung, Mitglied mit Zuständigkeit für das Ressort Wirtschaftsführung und Administration (§ 63 b) Dekan des Fachbereichsrats als Wissenschaftlicher Vorstand (§ 97 Abs. 2), Medizinischer Vorstand, Kaufmännischer Vorstand Bestellung der Mitglieder des Vorstands Durch Fachministerium (§ 63 c Abs. 1) Bestellung des Mitglieds mit Zuständigkeit für das Ressort Forschung und Lehre auf Vorschlag des Senats (§ 63 c Abs. 3) Bestellung der übrigen Vorstandsmitglieder auf Vorschlag des Hochschulrats im Einvernehmen mit dem Mitglied mit Zuständigkeit für das Ressort Forschung und Lehre (§ 63 c Abs. 3) Durch Verwaltungsrat (§ 97 Abs. 3) Bestellung des Medizinischen Vorstands nach Anhörung der Leiter der an der Krankenversorgung beteiligten Kliniken, Institute und sonstigen Einrichtungen (§97 Abs. 3) Abberufung der Mitglieder des Vorstands Durch Fachministerium, bei Mitglied mit Zuständigkeit für das Ressort Forschung und Lehre auf Vorschlag des Senats bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (§ 63 c Abs. 5), bei anderen Mitgliedern auf Vorschlag des Vorstands (§ 63 c Abs. 6) Durch Verwaltungsrat aus wichtigem Grund (§ 97 Abs. 3) gestellt. Bei allen Unterschieden im Einzelnen zeigt der Vergleich, dass auch in den Regelungen des ThürHG wesentliche Defizite in der Mitwirkung des Selbstverwaltungsorgans Fakultätsrat zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit bestehen, obwohl – anders als in Niedersachsen – in Thüringen bereits derzeit die Aufgaben in der Krankenversorgung nicht als zusätzliche, sondern als an Forschung und Lehre ausgerichtete Aufgaben definiert werden. Verfassungsrechtlich problematisch erscheint im ThürHG insbesondere, dass � der Fachbereichsrat bei Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands unzureichend beteiligt ist; 222 � bei der Entwicklungsplanung das Einvernehmen des Fachbereichsrats nur erforderlich ist, „soweit wesentliche Angelegenheiten von Forschung und Lehre betroffen sind“; � für Strukturentscheidungen lediglich das „Benehmen“ des Fachbereichsrats erforderlich ist; � die Zuweisung von Stellen und Mitteln an Einrichtungen und die Wirtschaftsplanung ohne Beteiligung des Fachbereichsrates erfolgt und von diesem nicht kontrolliert werden kann. Verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet auch die Grundsatzung des Universitätsklinikums Jena, die am 8. Juli 2014 beschlossen wurde. Auch laut dieser Satzung können Struktureinheiten durch den Klinikumsvorstand errichtet, geändert, aufgehoben oder erweitert werden, wobei sich die Mitwirkungsmöglichkeit des Fachbereichsrats auf das (nicht bindende) Benehmen beschränkt. Zusammenfassung Die Prüfung der einschlägigen Normen des Thüringer Hochschulgesetzes zur Hochschulmedizin und der Grundsatzung des Universitätsklinikums Jena im Licht des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2014 ergibt, dass wesentliche Bestimmungen dieser Normen einer verfassungs- Ärzteblatt Thüringen Fachbeiträge Tabelle 2. Vergleich zwischen den Regelungen des Niedersächsischen und des Thüringer Hochschulgesetzes: Kompetenzen des Vorstands und des Senats/Fachbereichsrates Regelung Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) (Regelungen für die MHH) Thüringisches Hochschulgesetz (ThürHG) Entwicklungsplanung Beschluss durch Senat (§ 41 Abs. 2) Einvernehmen des Vorstands erforderlich (§63e Abs. 2) Klinikumsvorstand (§ 97 Abs. 1) Einvernehmen des Fachbereichsrats erforderlich, „soweit wesentliche Angelegenheiten von Forschung und Lehre betroffen sind“ (§ 96 Abs. 1) Errichtung, Änderung, Zusammenlegung und Aufhebung von Organisationseinheiten Vorstand (§ 63e Abs. 2) Klinikumsvorstand (§97 Abs. 1) bei Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Kliniken, klinischen Einrichtungen und sonstigen Einrichtungen Benehmen mit dem Präsidium der Friedrich-Schiller-Universität Jena und dem Fachbereichsrat sowie Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich (§97 Abs. 1) Zuweisung von Stellen und Mitteln an Einrichtungen, Wirtschaftsplan Vorstand (§ 63 e) Klinikumsvorstand (§ 97 Abs. 1) Fachbereichsrat stellt „Grundsätze für die Verteilung und den wirtschaftlichen und aufgabengerechten Einsatz der Mittel für Forschung und Lehre” auf (§96 Abs. 1) gerichtlichen Überprüfung vor dem Hintergrund der Wissenschaftsfreiheit nicht standhalten dürften. Der Gesetzgeber in Thüringen ist daher aufgerufen, die Regelungen im Thüringer Hochschulgesetz zur Hochschulmedizin an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen und ein „Gesamtgefüge zu schaffen, in dem Entscheidungsbefugnisse und Mitwirkungsrechte, Einflussnahme, Information und Kontrolle so beschaffen sind, dass Gefahren für die Freiheit von Lehre und Forschung vermieden werden“. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat dazu ein Positionspapier erarbeitet, das er der Landesregierung und den Fraktionen des Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang Thüringer Landtags als Diskussionsbeitrag zur Verfügung gestellt hat. Man darf gespannt sein, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei einer Novellierung des ThürHG umgesetzt wird, auch in Hinblick auf die „weiteren Schritte der Demokratisierung an den Hochschulen“ und der „Mitbestimmung aller Statusgruppen“ in der Hochschulkultur Thüringens, die im Koalitionsvertrag der rot-rot-grünen Landesregierung angekündigt sind. Erfurter Straße 35 07743 Jena Vertreter des Deutschen Hochschulverbands an der Universität Jena Tel.: 03641/937350 Fax: 03641/937418 E-Mail: [email protected] Literatur bei den Verfassern. Dr. Dirk Böhmann Deutscher Hochschulverband (DHV) Justitiariat Rheinallee 18 – 20 53173 Bonn Prof. Dr. med. Peter Elsner Hautklinik Universitätsklinikum Jena Prof. Dr. Dr. med. Christoph Redies Institut für Anatomie I Universitätsklinikum Jena Teichgraben 7 07743 Jena 223 Tagungsbericht Was kann die Palliativmedizin heute leisten, um den Ruf nach aktiver Sterbehilfe zu verhindern? Marion Brocke, Heike Schlegel-Höfner Unter diesem Thema fand die Jubiläumsveranstaltung zum 5-jährigen Bestehen des Vereins zur Förderung der Palliativmedizin im Ilm-Kreis e.V. am 31. Januar 2015 in Ilmenau statt. Dieses aktuelle und brisante Thema, das in Vorträgen und einer Diskussionsrunde intensiv bearbeitet wurde, zog ein großes Publikum an. Die Diskussion um den assistierten Suizid fordert von uns Ärzten und dabei ganz besonders von Palliativmedizinern eine aktive Stellungnahme. Das große Interesse an der Veranstaltung ist ein Hinweis auf die Brisanz des Themas. Auch weiterhin sind die Möglichkeiten der ambulanten und stationären Palliativmedizin nicht ausreichend bekannt. Im ersten Vortrag berichtete die Palliativmedizinerin Dr. Christina Müller aus ihrem umfangreichen Erfahrungsschatz zum Thema „Was leistet die Palli- ativmedizin heute?- Brauchen wir eine gesetzliche Neuregelung zur aktiven Sterbehilfe?“. Dabei wurden nicht nur die Möglichkeiten und Grenzen sowohl der stationären als auch der ambulanten Patientenbetreuung thematisiert. Dr. Müller beschrieb anhand von Patientenaussagen den starken Lebenswillen auch unheilbar Erkrankter. Die Balance zwischen Selbstbestimmung und Fürsorgepflicht ist bei ihrer Betreuung zu wahren. Sie ging aber auch auf die finanzielle Vergütung im stationären Bereich ein, die sich kontinuierlich in den letzten Jahren abwärts entwickelt. Zu den Problemen der Finanzierung wurde im Verlauf der Veranstaltung die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert angesprochen. Dr. Müller betonte die Wichtigkeit der frühen integrativen Versorgung von Menschen mit lebensbedrohenden Krankheiten in ein palliativmedizinisches Betreuungssystem nicht nur für onkologische, sondern auch für Patienten mit nichtmalignen chronischen Erkrankungen (z. B. aus den Bereichen Pulmologie, Kardiologie oder Neurologie). Durch den frühzeitigen Einsatz palliativer Therapiemethoden kann sowohl ein Zuwachs an Lebensqualität als auch an Lebenszeit erreicht werden. Die ehemalige Chefärztin der Klinik für Palliativmedizin der Zentralklinik Bad Berka stellte aber auch die Frage, ob „das romantisch gefärbte Ideal nicht mit der Realität des Gesundheitswesens kollidiert“ und stellt fest, „dass es noch viel zu tun gibt.“ Zum Thema „Was leistet die stationäre Palliativmedizin im Ilmkreis?“ gab Oberarzt Dr. Lothar Iffert einen Überblick über den Alltag auf der Ilmenauer Palliativstation. Er betonte die Bedeutung der Kommunikation zwischen Patient, Angehörigen und den professionellen Helfern. Es geht dabei um Therapieund Hilfsangebote im physischen, spirituellen und sozialen Bereich, die durch das multiprofessionelle Behandlungsteam gemacht werden. Mit Bildern und Berichten gelang es Dr. Iffert, den Zuhörern das Behandlungskonzept der Ilmenauer Palliativstation zu vermitteln. Der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe ist auf der Ilmenauer Palliativstation eine absolute Rarität. Wenn er von Patienten Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion von links nach rechts: Matthias Keschke (Palliativ Care Pflegefachkraft), Dr. Christina Müller (Palliativmedizinerin), Pfarrer Jürgen Friedrich (Seelsorger der Palliativstation Ilmenau), Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Wolfram Eberbach (Ministerialdirigent a. D.), Heike Taubert (Thüringer Finanzministerin). 224 Ärzteblatt Thüringen Tagungsbericht artikuliert wurde, war dies aufgrund von Sorgen um Autonomieverlust und um die erhöhten Belastungen für pflegende Angehörige der Fall. Diese Sorge lässt sich oft durch die adäquate Organisation der Betreuung nach Entlassung lösen, sei es im häuslichen Milieu, im Pflegeheim oder in einem Hospiz. Dabei ist die gute Kooperation von stationär und ambulant Tätigen für den Patienten essentiell. Die Ilmenauer Palliativstation bietet telefonische Beratungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige auch nach der Entlassung der Patienten. Der dritte Vortrag hatte den provokanten Titel „Was ist an der Palliativmedizin eigentlich palliativ?“. Matthias Keschke, der die Palliativstation in Ilmenau pflegerisch von 2009 bis 2011 leitete, stellte anschaulich dar, wie im Mittelpunkt der Palliativmedizin die Bedürfnisse der schwerstkranken Menschen und ihrer Angehörigen stehen. „Mindestens jeder fünfte Patient versteht nicht, was ihm Ärzte und Pflegekräfte auf wichtige Fragen antworten.“ Die Palliativmedizin ist im Gegensatz zur kurativen Medizin nicht auf Hightech-Maßnahmen ausgerichtet, sondern wendet sich dem Menschen ganzheitlich zu. Welche Herausforderung die Therapiezieländerung vom kurativen zum palliativen Behandlungsziel insbesondere an die kommunikativen Fähigkeiten stellt, wurde intensiv erläutert. Ehrenamtliche Mitarbeiter leisten auch angesichts knapper finanzieller Mittel einen unschätzbaren Beitrag in der Versorgung von Palliativpatienten. Dr. Lothar Zeuner nannte hierfür stellvertretend in seinem Vortrag die Arbeit der beiden ambulanten Hospizvereine Arnstadt und Ilmenau sowie den nun fünf Jahre bestehenden Verein zur Förderung der Palliativmedizin im Ilm-Kreis, dessen Vorsitzender er seither ist. Es folgte die Podiumsdiskussion „Brauchen wir in Deutschland eine gesetzliche Neuregelung zur aktiven Sterbehilfe und den ärztlich assistierten Suizid? – Pro und Contra“., moderiert von Dr. Heike Schlegel-Höfner, Chefärztin der Klinik für An- Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang Mitglieder des Vereins zur Förderung der Palliativmedizin im Ilmkreis nach der gelungenen Veranstaltung. Von links nach rechts: Dr. Lothar Iffert, Dr. Marion Brocke, Dr. Lothar Zeuner, Monika Brandstädt, Sandra Schmidt, Matthias Keschke, Dr. Heike Schlegel-Höfner. Fotos: V. Krause ästhesie und Intensivmedizin, Schmerzund Palliativmedizin der Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau. Die stellvertretende Ministerpräsidentin Thüringens, Heike Taubert (SPD) berichtete über eigene Erfahrungen zum Thema aus der Sicht eines „Nichtmediziners“. Als Finanzministerin legte sie dar, dass mit vorhandenen Mitteln verantwortungsvoll umzugehen ist. Im Dialog mit der Geschäftsführerin der Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau gGmbH, Marina Heinz, fand diese Diskussion im Auditorium reges Interesse. Medizinrechtliche und ethische Aspekte dieser schwierigen Problematik wurden von Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Wolfram Eberbach, Ministerialdirigent a.D., kompetent dargelegt. Erläutert wurden nicht nur Begrifflichkeiten (passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe u.a.), sondern auch die Bedeutung der Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung. In diesem Zusammenhang erklärte Dr. Christina Müller, unter welchen Voraussetzungen eine palliative Sedierung am Lebensende im Falle von unerträglichem Leiden möglich ist. Die Probleme des Seelsorgens am Bett eines unheilbar Kranken erklärte Kirchenrat Jürgen Friedrich, ehemaliger Direktor des Marienstiftes Arnstadt. Nach seiner Meinung wird es zu dieser Thematik keine allgemeingültige Lösung geben können, denn individuelle Wünsche und Vorstellungen spielen Anzeige_GASTRO2015_SW_AT.indd 1 18.03.2015 09:08:28 225 Tagungsbericht eine außerordentliche Rolle. Er zitierte Goethe: „Grau, teurer Freund, ist alle Theorie…“ Dass die Veranstaltung großes Interesse fand, lässt sich durch die zahlreichen Teilnehmer belegen. Dabei waren Ärzte, Pflegekräfte, Mitarbeiter von Hospizdiensten, die Klinikleitung der IlmKreis-Kliniken, interessierte Bürger der Region, aber auch Politiker wie Eleonore Mühlbauer (MdL) und Tankred Schipanski (MdB) vertreten. Palliativmedizin ist insbesondere gekennzeichnet durch den Respekt vor der Würde des Menschen. Der Wunsch, das Leben vorzeitig zu beenden, ist selten und in der Regel ein Hilferuf. Sterbewünsche müssen vom Patienten thematisiert werden dürfen. „Die Haltung steht in der Betreuung von Schwerkran- ken vor den Fähigkeiten und dem Wissen.“ (Matthias Keschke). Für die Betreuung dieser Patienten sind große personelle Ressourcen in allen Berufsgruppen nötig. Dr. med. Marion Brocke Dr. med. Heike Schlegel-Höfner im Namen des Vereins zur Förderung der Palliativmedizin im Ilmkreis e.V. www.palliativ-verein.de 24. Thüringer Unfallchirurgisch-Orthopädisches Symposium 5./6. Juni 2015, Kultur- und Kongresszentrum, An der Alten Post 2, 99947 Bad Langensalza Tagungsleitung: Dr. med. Jens Moor, Chefarzt der Klinik für Orthopädie, Unfallchirurgie und Wirbelsäulenchirurgie, Hufeland Klinikum GmbH, Standort Bad Langensalza Tagungsorganisation: Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH Linda Winterot/Dirk Eichelberger E-Mail: [email protected] Tagungswebsite: www.vlou-symposium.de Herbert-Lewin-Preis Forschungspreis zur Rolle der Ärzteschaft in der Zeit des Nationalsozialismus Das Bundesministerium für Gesundheit, die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung schreiben nunmehr zum fünften Mal den Herbert-Lewin-Preis für wissenschaftliche Arbeiten zum Thema „Aufarbeitung der Geschichte der Ärztinnen und Ärzte in der Zeit des Nationalsozialismus“ aus. Der Preis ist mit insgesamt 12.500 Euro dotiert und kann von der Jury auf mehrere verschiedene Arbeiten aufgeteilt werden. An der Ausschreibung können Zahn-/Ärztinnen und Zahn-/Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Einzelpersonen, Kooperationen oder Gemeinschaften von Zahn-/ Ärztinnen und Zahn-/Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Studierende der Zahn- oder Humanmedizin und an zahn- und humanmedizinischen Fakultäten oder medizinhistorischen Instituten tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler teilnehmen. Jede teilnehmende Person und jede Arbeitsgruppe kann sich mit je einer Arbeit bewerben. Die Arbeiten müssen in deutscher Sprache verfasst sein (Papierform in sechsfacher Ausfertigung oder in elektronischer Form). Es werden nur Arbeiten berücksichtigt, die ab dem 1. Januar 2010 erstellt oder veröffentlicht wurden. Die wissenschaftlichen Arbeiten müssen bis zum 18. Juni 2015 bei der Bundesärztekammer eingegangen sein (Bundesärztekammer, Hauptgeschäftsführung, Elke Böthin M.A., Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, E-Mail: [email protected]). Weitere Informationen zum Forschungspreis finden Interessierte unter www.baek.de/Forschungspreis. 226 Ärzteblatt Thüringen Arzt und Recht Die Normenvielfalt im Vertragsarztrecht – Teil B (Fortsetzung) In der Ausgabe 2/2015 haben wir Sie über die vielfältigen Normen im Vertragsarztrecht, insbesondere zum Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V), zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) und zu den Regelungen der Vergütung informiert. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgrundlagen der Qualitätssicherung und der Sicherstellung. III. Qualitätssicherung Der Gesetzgeber des SGB V misst der Qualität der ärztlichen Leistungen eine hohe Bedeutung bei. Die ärztlichen Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Hierzu gibt es Regelungen im BMV-Ä beziehungsweise dessen Anlagen sowie Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). 1. Qualitätssicherungsrichtlinien Die Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für Verfahren zur Qualitätssicherung (Qualitätssicherungs-Richtlinien der KBV) schaffen strukturelle Voraussetzungen der Qualitätssicherung in der Kassenärztlichen Vereinigung, z. B. durch die Institutionalisierung eines Qualitätssicherungsbeauftragten der Kassenärztlichen Vereinigung, von Qualitätssicherungskommissionen und der Einrichtung einer Geschäftsstelle „Qualitätssicherung“ bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Zudem regelt die Richtlinie das Verfahren zur Qualitätssicherung, beispielsweise durch Abhalten von Qualitätszirkeln, Durchführung und Evaluation vorgeschriebener Ringversuche und Qualitätsprüfungen im Einzelfall (Stichproben) sowie die Durchführung von Kolloquien als Fachgespräche. Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang 2. Vereinbarungen zu den besonderen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Die Anlage 3 zum BMV-Ä beinhaltet Vereinbarungen zu besonderen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (Maßnahmen zur Qualitätssicherung). Den einzelnen Qualitätssicherungsvereinbarungen vorangestellt ist die Rahmenvereinbarung für Qualitätssicherungsvereinbarungen. Sie regelt unter anderem das Verfahren der Erteilung von Abrechnungsgenehmigungen sowie die jeweiligen Anforderungen zum Nachweis der Erfüllung der für die Genehmigung erforderlichen Voraussetzungen, arzt- und betriebsstättenbezogene Anforderungen und Anforderungen an die Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung. Die einzelnen Qualitätssicherungsvereinbarungen, wie z. B. die Vereinbarungen zur Akupunktur, zum ambulanten Operieren, zu Arthroskopien, Blutreinigungsverfahren, Dünndarm-Kapselendoskopie, Hörgeräteversorgung etc., enthalten ergänzend zur Rahmenvereinbarung die fachlichen, organisatorischen, hygienischen, räumlichen und apparativ-technischen Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung der speziellen Leistungen. 3. Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung Zum Zwecke der Stichprobenprüfungen der Qualität der in der vertragsärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen hat der G-BA eine Richtlinie erlassen zu Auswahl, Umfang und Verfahren bei Qualitätsprüfungen im Einzelfall („Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“). Die Richtlinie bestimmt die Organisation und Durchführung von Stichprobenprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Darüber hinaus hat der G-BA unter anderem weitere Qualitätssicherungsrichtlinien, Qualitätssicherungsmaßnahmen und Qualitätssicherungsvereinbarun- gen für bestimmte Erkrankungen beziehungsweise Therapien beschlossen. IV. Regelungen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung Auch die Sicherstellung betreffend gibt es spezielle Regelungen auf Bundesebene – wie die Zulassungsverordnung – und regionale Regelungen der KV Thüringen, z. B. zum Notdienst, zum Abhalten von Sprechstunden sowie die Nebenbetriebsstätten-Richtlinie und seit 1. Januar 2015 das neu gefasste Sicherstellungsstatut. 1. Zulassungsverordnung Neben den Regelungen des SGB V regelt die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Medizinische Versorgungszentren und Psychotherapeuten die Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten und Psychotherapeuten an der Versorgung der Versicherten der Krankenkassen. Die Zulassungsverordnung legt das Nähere über die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung und über die zur Sicherstellung erforderliche Bedarfsplanung fest. 2. Notdienstordnung der KV Thüringen Zur Sicherstellung einer ausreichenden ambulanten vertragsärztlichen Versorgung der Bevölkerung hat die KV Thüringen auf der Grundlage des SGB V einen ärztlichen Notdienst eingerichtet. Er dient der Sicherstellung einer flächendeckenden ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in dringenden Fällen während der sprechstundenfreien Zeiten, insbesondere nachts und an Sonn- und Feiertagen. Die Notdienstordnung der KV Thüringen regelt die Einzelheiten hinsichtlich der Zeiten des ärztlichen Notdienstes, der Teilnahmeverpflichtung am ärztlichen Notdienst, der Einteilung der Ärzte und Ärztinnen zum Notdienst sowie die Pflichten des Arztes im Notdienst und vieles mehr. 3. Sprechstunden-Richtlinie der KV Thüringen Die Richtlinie der KV Thüringen über die Abhaltung von Sprechstunden 227 Arzt und Recht (Sprechstunden-Richtlinie) dient der Festlegung des Umfanges der Sprechstundentätigkeit sowie der Verteilung der Sprechstunden zum Zwecke der Sicherstellung und Gewährleistung einer ausreichenden und zweckmäßigen vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten. 4. Nebenbetriebsstätten-Richtlinie der KV Thüringen Die Richtlinie zur vertragsärztlichen Tätigkeit von Vertragsärzten und Psychotherapeuten an weiteren Orten außerhalb des Vertragsarztsitzes (Nebenbetriebsstätten-Richtlinie) regelt die Voraussetzungen zur Ausübung einer vertragsärztlichen Tätigkeit außerhalb des Vertragsarztsitzes an weiteren Orten. Nebenbetriebsstätten dienen der Verbesserung der Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten und somit der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung. 5. Sicherstellungsstatut der KV Thüringen Die Vertreterversammlung der KV Thüringen hat im November des vergangenen Jahres ein neues Sicherstellungsstatut beschlossen. In Wahrnehmung ihres Sicherstellungsauftrages hat sie Maßnahmen für regionale Projekte zur Förderung der Sicherstellung und Nachwuchsgewinnung der vertragsärztlichen Versorgung beschlossen. Hierzu wurde zunächst auf der gesetzlichen Grundlage des SGB V ein Struk- turfonds gebildet, für den die KV Thüringen 0,1 Prozent der vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zur Verfügung stellt. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen müssen zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds entrichten. Darüber hinaus hat die KV Thüringen einen so genannten Sicherstellungsfonds gebildet. Sowohl aus dem Strukturfonds als auch aus dem Sicherstellungsfonds werden verschiedene Projekte gefördert. Hierzu gehören beispielsweise die Förderung von Praxisneugründungen, die Förderung der Übernahme bestehender Vertragsarztsitze, die Förderung von Zweigpraxen und die Förderung bestehender Praxen über das durchschnittliche Aufgabealter hinaus sowie die Möglichkeit der Förderung der fachärztlichen Weiterbildung. Zudem wurde ein so genannter „Ärztescout“ am Studiendekanat des Universitätsklinikums Jena etabliert. Ziel des Ärztescouts ist es, Ärzte für Thüringen zu gewinnen. Dazu wurde eine koordinierende Stelle für alle Interessenten als zentraler Ansprechpartner installiert, um diese bei allen Anfragen zu betreuen und für eine vertragsärztliche Tätigkeit in Thüringen zu werben. Ärzte und Medizinstudenten sollen für eine zukünftige dauerhafte ambulante vertragsärztliche Tätigkeit im Freistaat Thüringen gewonnen werden. Fazit Die aufgezeigten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien stellen nur einen Teil der im vertragsärztlichen Bereich geltenden Regelungen dar. Daneben gibt es weitere Normen, wie beispielsweise die Prüfvereinbarung zum Zwecke der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung beziehungsweise der Richtgrößenprüfung, die Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung, Satzung, Wahlordnung und Disziplinarordnung der KV Thüringen, die Onkologie-Vereinbarung, Richtlinien über die Zufälligkeitsprüfung im Bereich der Wirtschaftlichkeit, Richtlinien zur Abrechnungsprüfung und vieles mehr. Bei Fragen zu den aufgezeigten Regelungswerken stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ass. jur. Agnes Ehrismann-Maywald stellvertretende Justitiarin der Kassenärztlichen Vereinigung Fragen Sie uns! Kontaktdaten der Rechtsabteilung Tel.: 03643 559-140 Fax: 03643 559-139 E-Mail: [email protected] Deutscher Frühgeburtskongress 14. Jenaer Geburtshilfe-Symposium Am 27. Juni 2015, Rosensäle, Fürstengraben 27, 07743 Jena In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der DGGG e. V., der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin sowie der AG MaternoFetale Medizin Ansprechpartner: Gabriele Schack, Tel.: 03641/933230 228 Ärzteblatt Thüringen Info Wir sind KV – 80 Teilnehmer beim 1. KV-Forum in Gera Mit einer Veranstaltung in Gera hat am 20. Februar die Reihe der diesjährigen KV-Foren der KV Thüringen begonnen. Rund 80 Thüringer Vertragsärzte und Psychotherapeuten diskutierten mit dem Vorstand der KV Thüringen über Themen von den Kernfragen der freien Berufsausübung bis zu konkreten Abrechnungsfragen. Das Treffen bildete den Auftakt für insgesamt drei Foren unter dem Titel „KV Thüringen – Das sind wir!“. Dabei und bei einer Tour des Vorstandes durch die Regionalstellen geht es darum, gemeinsam die freiheitliche Berufsausübung zu stärken und gegen Versuche staatlicher Reglementierung zu schützen. Teil der Foren sind außerdem Fachvorträge zu Honorar- und Abrechnungsthemen sowie zum KV-SafeNet. plädierte für eine Debatte der Basis über das Selbstverständnis der Kassenärztlichen Vereinigung. Zur Begründung verwies sie auf Angriffe der Politik auf das KV-System. Durch das geplante GKVVersorgungsstärkungsgesetz der Bundesregierung drohten der Abbau von notwendigen Arztsitzen, die Benachteiligung von Niederlassungspraxen gegenüber MVZ und staatliche Vorgaben für ein Terminmanagement ohne die Beachtung medizinischer Dringlichkeit. Dr. Rommel verwies auf das Engagement vieler Thüringer Ärzte bei der Debatte über den Gesetzentwurf und rief dazu auf, gemeinsam ein neues Leitbild der Kassenärztlichen Vereinigung zu schaffen. Teil dieser Debatte werde auch eine Mitgliederbefragung sein, die die KV Thüringen für den Herbst plant. Selbstbestimmung und Mitgliederbefragung Fachdiskussion von KV-SafeNet bis Notdienst Die 1. Vorsitzende des Vorstandes der KV Thüringen, Dr. Annette Rommel, Der 2. Vorsitzende des Vorstandes der KV Thüringen, Dr. Thomas Schröter, warb für das KV-SafeNet als sichere Datenautobahn für ärztliche Informationen. Er verwies auf das Ziel, alle Praxen bis Mitte des Jahres an das Sichere Netz der KVen (SNK) anzuschließen. Der Hauptgeschäftsführer der KV Thüringen, Sven Auerswald, gab einen Überblick über die Honorarverteilung und aktuelle Honorarentwicklung. Steffen Göhring, Hauptabteilungsleiter Abrechnung, gab Hinweise für die Abrechnung haus- und fachärztlicher Leistungen. In der Diskussion ging es schließlich um den Kassenärztlichen Notdienst und um Forderungen von Krankenhäusern an Patienten, bei der stationären Aufnahme ihre Medikamente selbst mitzubringen. Weitere KV-Foren im April und September Das nächste KV-Forum findet am 29. April in Bad Langensalza statt. Eingeladen sind hier die Vertragsärzte aus Nord-, Mittel- und Westthüringen. Im September wird die Reihe mit einem Forum für die Südthüringer Kollegen in Suhl abgeschlossen. (mal/kvt) Das Treffen in Gera war das erste von insgesamt drei KV-Foren in diesem Jahr. Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang 229 Info Die KV Thüringen auf der 8. Gesundheitsmesse in Erfurt Partner in Sachen Gesundheit – Sven Auerswald, Hauptgeschäftsführer der KV Thüringen, Dieter Berkholz, Leiter der Abteilung Gesundheit des TMASGFF und Robert Ninnemann, Projektleiter der Gesundheitsmesse. Foto: RAM Regio Erfurt Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen war als Partner der RAM Regio Ausstellungs GmbH gemeinsam mit ca. 120 weiteren Ausstellern wie Kliniken, Firmen und Institutionen aus dem Gesundheitsbereich, Selbsthilfegruppen und Vereinen auf der 8. Gesundheitsmesse vom 7. bis 8. März 2015 vertreten. Im Mittelpunkt des Messeauftritts standen die Themen gesunde Lebensweise, Vorsorge und Vermeidung von Krankheiten. Das KV-Messeangebot fand Unterstützung durch unsere Mitglieder. Der Hauptgeschäftsführer der KV, Sven Auerswald, sagte zur Eröffnung, Prävention beginne bei jedem Menschen selbst. Die Ärzte seien dabei wichtige Partner. Krankenkassen und Politik setzen dazu die Rahmenbedingungen. Vorbeugen und Gesundheitschecks – Ärzte beraten zur gesunden Lebensweise. 230 An ihrem Messestand bot die KV den Besuchern unter anderem Gesundheitschecks, Ernährungsberatung und Gesundheitssport an. Die Ärzte am KV-Stand ermutigten vor allem bei altersgerechten Sportangeboten zum Mitmachen. Viele Besucher nahmen dieses Angebot mit Freude und Interesse an. Anschließend konnte sich jeder interessierte Messebesucher einen persönlichen Trainingsplan erstellen lassen. Eine Schale mit Äpfeln motivierte zum Zugreifen und wurde ständig aufgefüllt. An beiden Messetagen wurden insgesamt 35 Kilogramm Äpfel verteilt. Auch die Referenten der KV-Vortragsreihe griffen das Thema Eigenverantwortung auf. Insgesamt erweiterten sechs Vorträge ambulant tätiger Ärzte das Messeangebot. Thematisch reichte das Angebot von der Rolle des Hausarztes als erstem Ansprechpartner über Diabetes bis zur Krebsvorsorge. Nach den Vorträgen hatten die Messebesucher die Möglichkeit, mit den Referenten persönlich ins Gespräch zu kommen und ihre Fragen zu stellen. Auch eine live vorgeführte Sportpräsentation fand großen Anklang und motivierte gerade ältere Menschen, sich am KV-Stand nach altersgerechten Sportgruppen zu erkundigen. Marion Letetzki Kassenärztliche Vereinigung Mitarbeiterin der Hauptabteilung Kassenärztliche Versorgung Zum Hospitalgraben 8, 99425 Weimar Sport zum Mitmachen am KV-Messestand. Fotos: KV Thüringen Ärzteblatt Thüringen Info Veranstalter: Landesärztekammer Thüringen, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen In Kooperation mit dem Verband der Leitenden Krankenhausärzte e. V. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem im Frühsommer 2014 die Medizinischen Fortbildungstage in Erfurt im Kaisersaal erfolgreich an den Start gegangen sind, werden sie 2015 gemeinsam von Kassenärztlicher Vereinigung und Landesärztekammer Thüringen mit dem Verband Leitender Krankenhausärzte als Partner fortgesetzt. Dann heißt es zwischen Mittwoch, dem 10. und Sonnabend, dem 13. Juni 2015 wieder herzlich Willkommen zu den Medizinischen Fortbildungstagen! Dann stehen wieder aktuelle Themen wie Früherkennung depressiver Erkrankungen bei jüngeren und älteren Menschen, Medizin im Pflegeheim, Einsatz und Aussagefähigkeit von Laboruntersuchungen sowie ein Notfallseminar für das gesamte Praxisteam auf dem Programm. Die zentrale Veranstaltung am Samstag befasst sich mit der Leitliniengerechten Therapie unter Einbeziehung von Patientenerwartung und Wirtschaftlichkeit. Integriert in die Fortbildungstage ist erstmals das Symposium der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, mit dem die Fortbildungstage am 10. Juni beginnen. Die im letzten Jahr erfolgreich gestartete ganztägige Veranstaltung „Update Hygiene“ wird 2015 in Kooperation mit den Landesärz- Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang tekammern Sachsen und Sachsen-Anhalt als gemeinsamer Hygienekongress durchgeführt. Traditionell ergänzen Veranstaltungen zur fachlichen Qualifizierung von Pflegekräften, Medizinischen Fachangestellten, Auszubildenden und MedizinischTechnischen Assistenten das Tagungsprogramm, da die gesundheitliche Betreuung nur gemeinschaftlich durch eine gut abgestimmte Aufgabenteilung verschiedener Berufsgruppen zu gewährleisten ist. Auch ihnen gilt unser herzliches Willkommen. Wie bereits im vergangenen Jahr erstmalig erfolgreich erprobt, gibt es erneut einen speziellen Fortbildungstag für zukünftige und junge Kolleginnen und Kollegen, bestehend aus dem „Youngster-Seminar“ mit besonderen Kasuistiken aus dem Klinikalltag und einer Veranstaltung der Stiftung für ambulante Versorgung zu Erfahrungen aus der Niederlassung/Praxis. Auch eine weitere, im vergangenen Jahr begründete Tradition setzen wir fort und verzichten gänzlich auf die Beteiligung der Industrie – eine industriefreie Fortbildung gehört ohne Frage zu den Erfordernissen unserer Zeit. Der wunderbare Kaisersaal wird mit Sicherheit dazu beitragen, dass wir auch 2015 vom 10. bis 13. Juni wieder gelungene Medizinische Fortbildungstage in Erfurt erleben werden. Im Namen der Veranstalter lade ich Sie herzlich nach Erfurt ein und freue mich auf interessante und erlebnisreiche Tage. Ihr Prof. Dr. med. Günter Stein 231 Info Medizinische Fortbildungstage Thüringen – Fortbildungsveranstaltung der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landesärztekammer Thüringen Zeit: 10.06.2015, 14:00 – 17:00 Uhr Leitung: Prof. Dr. med. Bernd Mühlbauer 3 Punkte, Kategorie A gebührenfrei - Antibiotika/Antibiotikatherapie, Dr. med. Horst Luckhaupt - Neue Antikoagulanzien, Dr. med. Hans Wille - Neue Arzneimittel 2014/2015 – eine kritische Bewertung, Prof. Dr. med. Ulrich Schwabe Intensivkurs Allgemeinmedizin für Allgemeinmediziner und zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung Zeit: 10.06.2015 – 12.06.2015, Beginn 10.06. 12:00 Uhr Leitung: Dipl.-Med. Silke Vonau Gebühr: 300,00 Euro 32 Punkte, Kategorie C Notfallmedizin – Behandlung akuter Erkrankungen Leitsymptome Thoraxschmerz, Rückenschmerz, Beinschmerz, Herzinfarkt, Schlaganfall, Bewusstseinsstörung, Kopfschmerz Dipl.-Med. Silke Vonau Borreliose, FSME, Influenza, Pneumonien Dorothea Stula Chronische Krankheiten Diabetes, Hypoglykämie Dr. med. Cosima Schramm Rechtsgrundlagen zur Verordnung Hinweise zur Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung, Häusliche Krankenpflege, Krankentransport, Reha-Sport und Funktionstraining, Medizinischer Rehabilitation und Soziotherapie Dr. med. habil. Editha Kniepert Prophylaxe Praktische Fragen zum Impfen, Gesundheitsuntersuchungen, Jugendarbeitsschutzuntersuchungen, Krebsvorsorge Infektionskrankheiten/Meldepflichtige Krankheiten Was ist vor Operationen hinsichtlich bestehender Medikation zu beachten? Lars Wolter Leichenschau Dr. med. Sascha Rommeiß Chronische Krankheiten Wundbehandlung Dr. med. Christine Zollmann Notfallmedizin – Behandlung akuter Erkrankungen 232 Programm Psychiatrischer Notfall, Drogennotfall, „kleine“ Kindernotfälle (Pseudokrupp, Fieberkrampf ) Dipl.-Med. Silke Vonau Chronische Krankheiten Koronare Herzkrankheit, Hypertonie COPD/Asthma Dr. med. Alexander Winkler Osteoporose Dipl.-Med. Silke Vonau Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung Ass.-jur. Kristin Memm Fragen zur Facharztprüfung Dipl.-Med. Silke Vonau Früherkennung depressiver Störungen bei jüngeren und älteren Menschen und deren Behandlung Zeit: 10.06.2015, 14:00 – 17:00 Uhr Leitung: Dr. med. Udo Polzer Gebühr: 30,00 Euro 4 Punkte, Kategorie A Früherkennung und Differentialdiagnostik depressiver Störungen Dr. med. Richard Serfling Psychotherapeutische Behandlung depressiver Störungen im Erwachsenenalter Dr. med. Thomas Vieweg Früherkennung depressiver Störungen im Alter Dr. med. Udo Polzer Depression im Alter – eine Herausforderung für die Psychotherapie Dr. med. Irene Misselwitz Pharmakologische Therapie depressiver Störungen Prof. Dr. med. Karl-Jürgen Bär Update Hygiene 2015 Gemeinsamer Hygienekongress mit den Landesärztekammern Sachsen und Sachsen-Anhalt *Geeignet als Aktualisierungskurs für Hygienebeauftragte Ärzte und Krankenhaushygieniker laut Thüringer medizinischer Hygieneverordnung Gebühr: 50,00 Euro Zeit: 11.06.2015, 09:00 – 16:00 Uhr Leitung:Prof. Dr. med. Margarete Borg- von Zepelin Dr. med. Ute Helke Dobermann Moderation: Prof. Dr. med. Wolfang Pfister, Ärzteblatt Thüringen Info Dr. med. Lutz Lindemann-Sperfeld, Dipl.-Med. Petra Albrecht 8 Punkte, Kategorie A Flächendesinfektion richtig gemacht – was ist bei Tuchspendern und Tüchern zu beachten Prof. Dr. med. Günter Kampf Multiresistente Erreger PD Dr. rer. nat. Guido Werner Antibiotikaeinsatz Dr. med. Stefan Hagel Clostridium difficile-assoziierte Enterokolitis Prof. Dr. med. Wolfgang Pfister Legionellen – harmlose Wasserbakterien oder Killer? Dr. med. Christian Lück Parasitologie: Läuse, Krätze und sonstige Tierchen Dr. rer. nat. Anton Aebischer Hygiene und Qualitätsmanagement – verwandte Seelen?! PD Dr. med. Maria Eberlein-Gonska Hygienemaßnahmen ohne Evidenz – Einsparung von Ressourcen Prof. Dr. rer. nat. Lutz Jatzwauk Krankenhaushygieniker/Hygienebeauftragter Arzt – Aufgaben, Rechte und Pflichten Ass. jur. Ute Binding-Rohm Netzwerke der Netzwerke PD Dr. med. Dr. PH Frank Kipp Medizin im Pflegeheim Zeit: 12.06.2015, 09:00 – 13:30 Uhr Leitung: Dr. med. Joachim Zeeh Gebühr: 30,00 Euro 5 Punkte, Kategorie A Moderation: Dr. med. Anja Kwetkat, Dr. med. Joachim Zeeh Tablettenschlucken bis zuletzt – Praktische Wege und Leitlinien zur Verschlankung einer als überflüssig oder schädlich empfundenen Polypharmakotherapie, Dr. med. Joachim Zeeh „Hausarzt – Heimarzt; Möglichkeiten – Grenzen“, Dr. med. Peter Landendörfer Was wünsche ich mir als Heimleiter von einer guten hausärztlichen Betreuung?; Was spricht für einen Heimarzt, was dagegen? Dipl.-Pflegew. Michel Weber Medikamente im Altenheim – wo lauern die Fallstricke?, Dr. med. Sven Schmiedl Das kleine 1x1 der Labordiagnostik – Fälle gemeinsam interpretieren Zu Einsatz und Aussagefähigkeit von Laboruntersuchungen Zeit: 12.06.2015, 14:00 – 17:00 Uhr Leitung: Prof. Dr. med. Günter Stein, Dr. med. Joachim Pum Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang Gebühr: 30,00 Euro 4 Punkte, Kategorie A Fettstoffwechselstörungen - aus Sicht des Labormediziners, Dr. med. Joachim Pum - aus Sicht des Klinikers, PD Dr. med. Jens Gerth Die unklare Anämie - Anämiediagnostik aus Sicht des Labormediziners, Prof. Dr. med. Wolfgang Kaminski - Anämiediagnostik aus klinischer Sicht, Prof. Dr. med. Paul La Rosée Mikrobiologische und serologische Verfahren mit klinischer Relevanz, Prof. Dr. med. Bettina Löffler, Dr. med. Michael Baier Notfallseminar für das Praxisteam – mit praktischen Übungen Zeit: 13.06.2015, 09:00 – 12:00 Uhr Leitung: Dr. med. Jens Reichel Gebühr: 120,00 Euro für 1 Arzt und 1 MFA; 50,00 Euro jede weitere MFA 5 Punkte, Kategorie C - Richtlinien der Cardio-pulmonalen Reanimation mit und ohne Hilfsmittel - Richtlinien der erweiterten Cardio-pulmonalen Reanimation - Vorhaltung von Notfallmedikamenten und -materialien in der Praxis - Training von Notfallsituationen Fortbildungstag für Ärzte in Weiterbildung und alle Interessierten Eine gemeinsame Veranstaltung des St. Georg Klinikums Eisenach, der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin und der Stiftung ambulante Versorgung Thüringen (savth) Teil 1: „Youngster-Seminar“ – Hier referiert nicht der PROFESSOR!!! Besondere Kasuistiken aus dem Klinikalltag Junge Mediziner der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH stellen interessante Fälle vor, die sie im besonderen Maße beschäftigt haben. Zeit: 12.06.2015, 09:00 – 12:00 Uhr Leitung: Prof. Dr. med. Heiko Wunderlich Gebührenfrei 4 Punkte, Kategorie A 233 Info - Differentialdiagnostik des akuten Unterbauchschmerzes – Auch daran sollte man denken!, Dr. med. Juliane Wollny, Anke Esber - Unterbauchschmerz beim Mann – Appendizitis ausgeschlossen – Und jetzt?, Alexander Ose - Darf ´s ein bisschen mehr sein?, Bianca Josten - Thoraxschmerz – Und wie weiter?, Christina Baumann - Seltene Ursache eines Bolusgeschehens, Martina Walther - Alles immer Schlaganfall?, Dr. med. Alexander Strickler - Gedeihstörung, Thomas Berthold - Ileus – Therapieoptionen im klinischen Alltag, Tijana Plecas - Der tragische Verlauf nach operativer Versorgung eines mykotischen Aneurysmas der rechten Leiste durch Heroinabusus, Agron Hasaj Teil 2: Erfahrungen aus der Niederlassung/Praxis Eine Veranstaltung der Stiftung ambulante Versorgung Thüringen (savth)/Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin Zeit: 12.06.2015, 13:00 – 16:00 Uhr Leitung: Dr. med. Annette Rommel, Jörg Mertz Gebührenfrei 2 Punkte, Kategorie A - Ich werde Hausarzt Erfahrungen aus der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, N.N. - Wie kann ich meine Weiterbildung in Thüringen gestalten?, Dr. med. Christiane Becker - Fördermöglichkeiten der savth – von der Famulatur bis zur Niederlassung, Jörg Mertz, Antje Görnhardt - Keine Angst vor einer Niederlassung – Voraussetzung für die Niederlassung in Thüringen, Mabel Kirchner, Peter Hedt Im Anschluss lädt die savth zu einem „Gedankenaustausch“ ein. Plenarveranstaltung Leitliniengerechte Therapie unter Einbeziehung von Patientenerwartung und Wirtschaftlichkeit Zeit: 13.06.2015, 09:00 – 14:25 Uhr Leitung: Prof. Dr. med. Günter Stein, Prof. Dr. med. Heiko Wunderlich Gebühr: 30,00 Euro 6 Punkte, Kategorie A Moderation: Dr. med. Mathias Wesser, Prof. Dr. med. Heiko Wunderlich 234 Operative Behandlung hüftgelenknaher Frakturen Thomas Krauspe Hypertonie Dr. med. Jana Boer Diabetes Dr. med. Karin Schlecht Schwindel Prof. Dr. med. Hubertus Axer Wunden Dr. med. Reginald Weiß Moderation: Dr. med. Annette Rommel, Prof. Dr. med. Reinhard Fünfstück AMD – Altersbedingte Makuladegeneration Dr. med. Constanze Fünfstück Osteoporose PD Dr. med. Gabriele Lehmann Psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung: die erheblichen Strukturprobleme Prof. Dr. med. Mathias Berger Seminare/Kurse für Medizinische Fachangestellte/ mittleres medizinisches Personal/MTA Auffrischungskurs für Absolventen/innen der Fortbildungskurse zum Erwerb der Sachkunde gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) für die Aufbereitung von Medizinprodukten in Arztpraxen Zeit: 10.06.2015, 14:00 – 17:30 Uhr Leitung: Prof. Dr. med. Wolfgang Pfister, Frank Cebulla Gebühr: 35,00 Euro - Bedeutung multiresistenter Erreger in der Klinik und in der ärztlichen Praxis - Möglichkeiten der Aufklärung von Infektketten Prof. Dr. med. Wolfgang Pfister - Validierung des Aufbereitungsprozesses nach Medizinproduktebetreiberverordnung - Hygieneverordnung Thüringen - Routinekontrollen bei Reinigungs- und Desinfektionsgeräten - Anwendung von Chemoindikatoren - Sterilisation von Schläuchen - Praktische Beispiele und häufige Fehler Frank Cebulla - Standardisierung vs. Validierung: Möglichkeiten und Grenzen der manuellen Aufbereitung - Desinfektionsmittel - Anwendung und Arbeitsschutz - Schwerpunkte bei Praxisbegehungen Dipl.-Biol. Rainer Stumm Ärzteblatt Thüringen Info Telemedizinische Grundlagen, Modul B11 QM-Beauftragte in der Arztpraxis Fortbildungscurriculum „Nichtärztliche Praxisassistentin“ nach § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V Zeit: 10. – 11.06.2015, Beginn 10.06.15 13:00 – 17:00 Uhr Leitung: Dipl.-Inf. Sven Dickert Gebühr: 100,00 Euro - Möglichkeiten und Grenzen der Telemedizin beurteilen - Technische Voraussetzungen kennen - Bedeutung und Einsatzgebiete in der Arztpraxis kennen - Anwendungsformen und Verfahrensabläufe kennen - Rechtliche Rahmenbedingungen beachten - Kontakt-/Informationsstellen benennen Zeit: 11.06.2015, 08:30 – 13:00 Uhr Leitung: Christel Mellenthin Gebühr: 30,00 Euro Das Seminar richtet sich an Praxen, die bereits Qualitätsmanagement eingeführt haben. - Übersicht der gesetzlichen Vorgaben zum Qualitätsmanagement, zur Hygiene und zum Arbeitsschutz - Regelmäßige notwendige Aufgaben - Definition von Verantwortlichkeiten - Checkliste aller geforderten Dokumente - Notwendige Unterweisungen und Nachweise - Selbstbewertung der Praxis - Der Weg zur Zertifizierungsreife/Rezertifizierung MTA – „Alles was Recht ist“ Seminar für Medizinisch-Technische Assistenten Zeit: 11.06.2015, 09:30 – 13:00 Uhr Leitung: Cornelia Dangrieß Gebühr: 15,00 Euro Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen der Delegation ärztlicher Leistungen an MTRA und MTAL Dipl.-Jur. Holger Mattisseck Konfliktmanagement – was bringt Coaching? Marco Schmidt Vom Fehlermanagement zum Risikomanagement Bettina Meinung Pflegetagung „Neue Wege in der Pflege“ Zeit: 11.06.2015, 09:00 – 16:00 Uhr Leitung: Dipl. KS (univ.) Evelyn Voigt Gebühr: 30,00 Euro Stark werden für besondere Anforderungen „Eigenlob stinkt NICHT! – Wie Sie Ihre Eigenverantwortung stärken können“ Petra Wagner Ernährung und Flüssigkeitszufuhr am Lebensende Dr. rer. nat. Kerstin Oßwald Neue Möglichkeiten im Pflegealltag Kollegiale Beratung Frank Stock Weiterbildung zum Praxisanleiter auf neuen Wegen Dipl.-Pflegew. (FH) Christiane Klimsch Pflegeplanung bei Demenz Carolina Buske Die Natur als wichtiger Lebensraum – auch für Menschen im Alter Ines Flade Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang Schweigepflicht, Datenschutz und digitale Archivierung in der Arztpraxis Zeit: 11.06.2015, 13:15 – 14:45 Uhr Leitung: Ass. jur. Nicole Frank Gebühr: 15,00 Euro 2 Punkte, Kategorie A Datenschutz in der Arztpraxis, rechtliche Grundlagen, Datenschutz im Empfangs-, Warte- und Behandlungsbereich, Umgang mit Patientenakten und deren Aufbewahrungspflicht, Datenübermittlung und Archivierung EBM für Ärzte und Praxispersonal – hausärztlicher Versorgungsbereich Zeit: 11.06.2015, 15:00 – 16:00 Uhr Leitung: Steffen Göhring Gebühr: 15,00 Euro 1 Punkt, Kategorie A - Übersicht der aktuellen EBM-Änderungen und deren Auswirkungen in der Praxis - Hinweise zur korrekten Abrechnung mit Blick auf die teilnehmenden Fachgruppen - Sie fragen – wir antworten Aktuelle Hinweise zum Verordnungsmanagement in der Vertragsarztpraxis Zeit: 11.06.2015, 16:15 – 17:15 Uhr Leitung: Dr. med. habil. Editha Kniepert Gebühr: 15,00 Euro 2 Punkte, Kategorie A Für das Praxispersonal werden die wichtigsten aktuellen praxisrelevanten Hinweise zur organisatorischen Unterstüt- 235 Info zung des Vertragsarztes bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln usw. erläutert und diskutiert. Beantwortung ausgewählter, aktueller Fragen/Probleme bei Verordnungen auf Vordruckmuster - 16: Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel, Sprechstundenbedarf inkl. Impfstoffe - 13, 14, 18: Physiotherapie, Podologie, Logopädie, Ergotherapie - 56: Rehabilitationssport/Funktionstraining - 12: Häusliche Krankenpflege - 4: Krankentransport - 2: Krankenhausbehandlung Rechtsfragen im Praxisalltag – Ein Seminar für Medizinische Fachangestellte Zeit: 12.06.2015, 10:00 – 12:30 Uhr Leitung: Ass. jur. Sophie Seibeck, Ass. jur. Dana Weber Gebühr: 15,00 Euro - Behandlungsvertrag - Delegierungsverfahren - Schweigepflicht - Arbeitsrecht Hygienemanagement in der Arztpraxis Zeit: 12.06.2015, 13:00 – 17:00 Uhr Leitung: Frank Cebulla, Jena Gebühr: 30,00 Euro Definition – Hygiene – Desinfektion – Sterilisation Hygiene – Flächendesinfektion – Schnelldesinfektion – Flächenwischdesinfektion Händehygiene – hygienische Händedesinfektion – chirurgische Händedesinfektion – Händewaschung – Hautschutz und Pflege Gesetzliche Rahmenbedingungen – Medizinproduktegesetz und Medizinproduktebetreiberverordnung – Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften – RKI-Richtlinien und Empfehlungen Auf bereitung von Medizinprodukten – Voraussetzungen – Sterilgutkreislauf – manuelle Instrumentenaufbereitung – maschinelle Instrumentenauf bereitung Hygieneplan Zusatzqualifikation Nichtärztliche Praxisassistentin Ergänzungskurs für Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis (VERAH®) - Arzneimittelversorgung, Dr. med. Dorothea Stula - Psychosoziale Defizite erkennen, Dr. med. Janett Ederer, Dipl.-Psych. Peter Hengelhaupt - Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis, Dr. med. Dorothea Stula - Schriftliche Lernerfolgskontrolle AZUBI-Tag – Fortbildungstag für medizinische Fachangestellte in der Ausbildung Zeit: 13.06.2015, 09:00 – 13:00 Uhr Leitung: Ingeborg Rogahn Gebühr: 15,00 Euro 09:00 – 10:30 Uhr Praktische Prüfung – Ablauf und Demonstration Ingeborg Rogahn, Manuela Kindervater 10:30 – 11:00 Uhr Pause 11:00 – 13:00 Uhr Verbände Beatrice Hartmann Subkutan-Injektion Doreen Stedry Seniorenveranstaltung Der Heilige Antonius der Einsiedler und das Antoniusfeuer – in Kunst und Medizin Zeit: 13.06.2015, 13:00 – 14:30 Uhr (Vortrag) Leitung: Prof. Dr. med. Gottwalt Klinger Referent: Prof. Dr. med. Erika Glusa Konzert des Thüringer Ärzteorchesters e. V. Wir laden alle Teilnehmer der Medizinischen Fortbildungstage, Gäste und Musikinteressierte herzlich zum Konzert des Thüringer Ärzteorchesters in den Kaisersaal ein. Zeit: 13.06.2015, 14:30 – 15:15 Uhr Dirigent: Joan Pagès Valls Solistin: Christina Meißner, Violoncello, Weimar Gebührenfrei Felix Mendelssohn Bartholdy (1809 – 1847) „Die Hebriden, Ouvertüre op. 26“ Ottorino Respighi (1879 – 1936) „Adagio con Variazioni für Violoncello und Orchester“ Ludwig van Beethoven (1770 – 1827) „Sinfonie Nr. 8, op. 93 in F-Dur - 1. Satz“ Zeit: 12.06. – 13.06.2015, Beginn 12.06.2015 09:00 Uhr Leitung: Dorothea Stula Gebühr: 210,00 Euro 236 Ärzteblatt Thüringen Info Ausschreibung des Gebühren Kursgebühren (in Abhängigkeit der Veranstaltung) oder Tageskarte Mittwoch: Halbtageskarte Donnerstag: Tageskarte Halbtageskarte Freitag: Tageskarte Halbtageskarte Samstag: Halbtageskarte 30 Euro 50 Euro 30 Euro 50 Euro 30 Euro 30 Euro ( 2 ermäßigt 30 Euro) ( 2 ermäßigt 15 Euro) ( 2 ermäßigt 30 Euro) ( 2 ermäßigt 15 Euro) ( 2 ermäßigt 15 Euro) Gebührenfrei: Symposium der AkdÄ (Mittwoch) Fortbildungstag für Ärzte in Weiterbildung (Freitag) Seniorenveranstaltung Ermäßigung für Medizinisch-Technische Assistenten, Pflegepersonal, Studenten, AZUBI-Tag, Senioren für die Plenarveranstaltung 2 bei Buchung aller drei Seminare am Donnerstagnachmittag erhalten Sie eine Ermäßigung von 15 Euro * Kinderbetreuung Als besonderen Service bieten wir allen Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder während des Kongresses von erfahrenem Fachpersonal betreuen zu lassen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, dass Sie eine Kinderbetreuung wünschen, die Anzahl und das Alter der zu betreuenden Kinder und den zeitlichen Rahmen. Mittwoch von 12:00 – 18:00 Uhr Donnerstag von 08:30 – 18:00 Uhr Freitag von 08:30 – 18:00 Uhr Samstag von 08:30 – 15:00 Uhr Auskunft/Anmeldung Landesärztekammer Thüringen Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Ina Kopp Postfach 100740 07707 Jena Tel.: 03641/614-142 Fax: 03641/614-149 E-Mail: [email protected] www.medizinische-fortbildungstage.org Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang Langener Wissenschaftspreises 2015 Der Langener Wissenschaftspreis wird für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten auf den folgenden Gebieten ausgeschrieben: � der Infektiologie in der Human- und Veterinärmedizin (zum Beispiel Virologie, Bakteriologie, Immunologie), � der Erforschung von innovativen biomedizinischen Präventions- und Therapiestrategien, � der Hämatologie, � der Allergologie, � der Gen- und Zelltherapie und des Tissue Engineering, � der Arzneimittelsicherheit und PharmakoEpidemiologie � sowie damit in Verbindung stehende techno logische Verfahren. Der Langener Wissenschaftspreis ist mit 15.000 Euro dotiert und wird vom Verein zur Förderung des Langener Wissenschaftspreises e.V. gestiftet. Nähere Informationen zu den Ausschreibungsbedingungen und eine Liste der einzureichenden Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.pei.de/ langener-wissenschaftspreis bzw. unter www.langener-wissenschaftspreis.de. Die Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte in sechsfacher Ausfertigung auf postalischem Weg an: Paul-Ehrlich-Institut Referat 'Presse, Informationen' Paul-Ehrlich-Straße 51-59 63225 Langen. Die Bewerbungsfrist endet am 22. Mai 2015. Kontakt: [email protected]. 237 Info Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin – Fragen und Antworten Ärztinnen und Ärzte, die an der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin interessiert sind und die Entscheidung getroffen haben, diesen Weiterbildungsgang einzuschlagen, sind häufig verunsichert, welche Gestaltungsmöglichkeiten die Weiterbildungsordnung vorhält, welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen und wie eine Blockweiterbildung funktioniert. Als kleine Hilfestellung haben wir nachfolgend einige Antworten zusammengestellt. Wie lange muss ich im stationären Bereich tätig sein? Die stationäre internistische Basisweiterbildung umfasst 36 Monate, von denen mindestens 18 Monate im stationären Bereich abgeleistet werden müssen. Hier handelt es sich um einen Pflichtweiterbildungsabschnitt. Es sind Mindestweiterbildungsabschnitte an einer Weiterbildungsstätte von sechs Monaten einzuhalten. Wie kann ich die 18 Monate in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung gestalten? Von den oben genannten 36 Monaten können bis zu 18 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden. Verpflichtend ist, mindestens 3-MonatsAbschnitte an einer Weiterbildungsstätte einzuhalten. Möglich ist, diese 18 Monate im ambulanten Bereich abzuleisten, z. B. Rotation durch verschiedene Arztpraxen. Im stationären Bereich können diese anderthalb Jahre genutzt werden, um durch andere Abteilungen/ Kliniken des Hauses zu rotieren. Hinweis: Es besteht keine Verpflichtung zur Rotation. Je nach Interessenschwerpunkt können auch die kompletten 36 Monate in der Inneren Medizin abgeleistet werden. Um für den späteren Beruf des Hausarztes/der Hausärz- 238 tin jedoch gut gerüstet zu sein, sollte eine Rotation in Erwägung gezogen werden. Was sind Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung? Kann ich mir auf die Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung noch andere Fachgebiete anrechnen lassen? Ja, auf die 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung sind bis zu sechs Monate Chirurgie anrechnungsfähig (ein 3-MonatsAbschnitt ist auch möglich). Die Chirurgiezeit kann auch im stationären Bereich abgeleistet werden. Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychia trie und ‑psychotherapie, Mund-KieferGesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie, Urologie Was bedeutet Blockweiterbildung Allgemeinmedizin? Wo kann ich die Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung ableisten? Auf der Homepage www.hausarzt-werden-in-thueringen.de finden Sie eine Übersicht aller Häuser in Thüringen, die sich bereit erklärt haben, Ärztinnen und Ärzte im Rahmen des Blockweiterbildungsprogramms weiterzubilden. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung direkt an die Personalabteilungen der Häuser. Eine direkte Vermittlung von Weiterbildungsstellen über die Landesärztekammer ist nicht möglich. Sollten in Ihrem „Wunschkrankenhaus“ gerade keine freien Blockweiterbildungsstellen zur Verfügung stehen, können Sie sich z. B. für die stationäre internistische Basisweiterbildung auch gern an Häusern bewerben, die nicht unmittelbar an der Blockweiterbildung beteiligt sind. Die 24-monatige Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung erfolgt in ermächtigten Praxen niedergelassener Allgemeinmediziner. Es sind auch hausärztlich tätige Internisten zur Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung ermächtigt. Auf der Homepage der LÄK Thüringen www.laek-thueringen.de unter der Rubrik Weiterbildung und Ermächtigungen/Befugnisse sind über eine Suchmaske die ermächtigten Ärzte Allgemeinmedizin abruf bar. Die Liste wird laufend aktualisiert. Sollten Sie eine Weiterbildung in einer Praxis in Erwägung ziehen, die bisher über keine Weiterbildungsermächtigung verfügt, muss diese vom Praxisinhaber/der Praxisinhaberin unverzüglich beantragt und ein vorläufiger Bescheid zur Vorlage bei der Kassenärztlichen Vereinigung erbeten werden. Blockweiterbildung bedeutet, dass die Weiterbildung über den gesamten Zeitraum an einem Krankenhaus und der ambulante Teil der Weiterbildung in einer nahe liegenden Praxis beziehungsweise einem MVZ durchlaufen werden kann. Wo bewerbe ich mich um eine Blockweiterbildungsstelle Allgemeinmedizin? Wie gestalte ich meinen Rotationsplan und wer berät mich, wenn ich Fragen dazu habe? Gemäß Ihren Interessenschwerpunkten und der Struktur des Hauses geben Sie dort bitte an, welche Fachgebiete Sie durchlaufen möchten. Ärzteblatt Thüringen Info Haben Sie Fragen zur individuellen Gestaltung Ihrer Weiterbildung oder brauchen Sie Hilfe bei der Erstellung Ihres Rotationsplanes, nehmen Sie bitte Kontakt mit Andrea Zietz von der Abteilung Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen auf. Häufig lassen sich Fragen unkompliziert per Telefon oder E-Mail beantworten, aber sehr gern können Sie auch nach vorheriger Terminabsprache (um Wartezeiten zu vermeiden) zu einem persönlichen Gespräch zu uns in die Landesärztekammer kommen. Wie erfolgt die finanzielle Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin? Die Weiterbildung wird im stationären und im ambulanten Bereich finanziell gefördert. Umfassende Informationen zu den Fördermodalitäten der Kostenträger und der Förderhöhe können Sie gern auf der Homepage www.hausarztwerden-in-thueringen.de unter der Rubrik Vergütung nachlesen. Wie erfolgt der Nachweis über die Anerkennung bisheriger Weiterbildungszeiten zur Vorlage bei der Kassenärztlichen Vereinigung? Bitte reichen Sie bei Frau Zietz Kopien Ihrer Weiterbildungszeugnisse ein, damit die Anrechenbarkeit Ihrer bisherigen Weiterbildungszeiträume geprüft und bestätigt werden kann. Vergessen Sie bitte nicht, ein kurzes Anschreiben mit dem Stichpunkt „Förderantrag bei der KV Thüringen“ beizulegen, damit Ihr Vorgang richtig zugeordnet werden kann. Die Landesärztekammer schickt die Bestätigung direkt an die Kassenärztliche Vereinigung. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen. Die Logbücher sind bitte erst bei Antragstellung auf Zulassung zur Facharztprüfung einzureichen. Für die Bestätigung stationär abgeleisteter Weiterbildungsabschnitte zum Zweck der Freigabe von Fördermitteln Kriterien zur Beurteilung von Anträgen auf Ermächtigung zur Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung (Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin und hausärztlich tätige Internisten) Um eine hohe Qualität der Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung zu gewährleisten, hat die Landesärztekammer Thüringen gemeinsam mit Fachvertretern Kriterien für die Beurteilung von Anträgen auf Weiterbildungsermächtigung erarbeitet. In den Kriterien ist festgelegt, über wel- Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang chen Umfang eine Ermächtigung zur Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung erteilt werden kann. In Frage kommen Weiterbildungsumfänge von 6, 12, 18, 24, 30 oder 36 Monaten. Maßgebend sind hierbei die Höhe der Fallzahlen pro Quartal, der Anteil zu be- für das Krankenhaus sind der Landesärztekammer Weiterbildungszeugnisse und/oder Zwischenzeugnisse vorzulegen. Die Zeugnisse werden meist direkt von den Personalabteilungen der Krankenhäuser an Frau Zietz weitergeleitet. Nach Ausstellung des Förderbeleges erhalten Sie ebenfalls eine Kopie für Ihre Unterlagen. Wer ist Ansprechpartner? Haben Sie Fragen, Probleme oder wünschen Sie eine allgemeine Beratung rund um die Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin, wenden Sie sich bitte an Andrea Zietz von der Abteilung Weiterbildung. Kontaktdaten: Andrea Zietz Tel.: 03641/614-121 E-Mail: zietz.weiterbildung@ laek-thueringen.de handelnder Kinder und Jugendlicher bis 18 Jahre, das Impfspektrum, die Anzahl der Hausbesuche pro Quartal, die Apparateausstattung der Praxis und die Durchführung ultraschalldiagnostischer Leistungen. Bei einem hausärztlich tätigen Internisten wird ein Weiterbildungsumfang von maximal 24 Monaten empfohlen. Dies ergibt sich aus dem überwiegend internistischen Praxisprofil. Die benötigten Angaben hierzu werden in einem Erhebungsbogen abgefragt. Ansprechpartnerin für die Beantragung einer Weiterbildungsermächtigung ist Kathrin Broßeit. Kontaktdaten: Kathrin Broßeit, Tel.: 03641/614-123, E-Mail: [email protected] 239 Thüringer Ärzte literarisch li t erarisch Foto: wandersmann_pixelio.de Thüringer Ärzte Erste Frühlingsboten Blätter wie des Löwen Zahn, gelbe Augen schau’n dich an aus dem satten Frühlingsgrün. Droht Gefahr, wenn sie erblüh’n? Keineswegs, es zeigt Natur eine wuschlige Struktur, Blüte ein chaotisch Bett, reift heran zum Traumballett. Zarte Tänzerinnen sind, weg gepustet von dem Kind. Wie sie sich im Tanze wiegen, Fallschirmgleich zur Sonne fliegen. Sacht und unauffällig stranden sie in feucht-humiden Sanden, bis viele gelbe Strahlenaugen, nächstes Jahr zur Freude taugen. Man bemerkt die Wunder kaum, Chaos wird zum Schmuck im Raum. Foto: luise, pixelio.de Prof. Dr. med. Werner Schunk, Gotha 240 Ärzteblatt Thüringen Personalia Jubilare im Kammerbereich im Monat April 2015* Helene Heinicke, Hermsdorf geb. am: 19.04.1920 SR Dr. Margit Koch, Mühlhausen geb. am: 27.04.1935 Eleonore Koeppler, Erfurt geb. am: 02.04.1923 Dr. Gerhard Lehmann, Weimar geb. am: 29.04.1935 SR Dr. Elisabeth Bergmann, Meiningen geb. am: 01.04.1924 Dr. Sieglinde Peters, Weimar geb. am: 30.04.1935 Dr. Susanne Seifert, Bad Salzungen geb. am: 10.04.1925 Gertrud Walther, Gotha geb. am: 30.04.1935 SR Dr. Gisela Braun, Meiningen geb. am: 01.04.1927 MR Dr. Peter Zink, Saalfeld geb. am: 03.04.1940 Dr. Lucie Weber, Erfurt geb. am: 11.04.1927 Dr. Lutz Bauermeister, Berka/Werra geb. am: 04.04.1940 Prof. Dr. Oskar Wolf, Erfurt geb. am: 16.04.1927 Dr. Manfred Ende, Gotha geb. am: 05.04.1940 Prof. Dr. Hansgeorg Hüller, Gehlberg geb. am: 03.04.1929 Dr. Falko Mohr, Jena geb. am: 06.04.1940 MR Dr. Horst Fritsche, Erfurt geb. am: 03.04.1929 Monika Rakus, Rudolstadt geb. am: 08.04.1940 Prof. Dr. Wolfgang Haschke, Jena geb. am: 17.04.1930 Dr. Renate Büttner, Suhl geb. am: 10.04.1940 Irmtraud Kramer, Jena geb. am: 23.04.1930 Detlev Gierth, Steinbach geb. am: 10.04.1940 Dr. Renate Köhler, Eisenach geb. am: 04.04.1931 Dr. Jürgen Rössel, Altenburg geb. am: 11.04.1940 Lore Wanie, Jena geb. am: 13.04.1931 Ingeborg Hofmann, Bad Berka geb. am: 12.04.1940 Maria Hundshagen, Nordhausen geb. am: 24.04.1931 Margit Senff, Bad Salzungen geb. am: 15.04.1940 MR Dr. Marga Zachert, Reifenstein geb. am: 29.04.1931 Dr. Gudrun Großmann, Alach geb. am: 15.04.1940 Dr. Helmut Glinka, Bad Langensalza geb. am: 30.04.1931 MR Dr. Christel Tirsch, Bad Langensalza geb. am: 15.04.1940 MR Dr. Adeltraud Kuhn, Lichte geb. am: 03.04.1932 Dr. Ursula Maurer, Jena geb. am: 17.04.1940 MR Dr. Günter Butters,, Jena geb. am: 05.04.1932 MR Dr. Christa Pallas-Molle, Görmar geb. am: 18.04.1940 Dr. Ilse Macheleidt, Schwarzburg geb. am: 09.04.1932 Christa Leistner, Jena geb. am: 19.04.1940 MR Dr. Marlis Bienia, Altenburg geb. am: 20.04.1932 Antje Kramer, Jena geb. am: 20.04.1940 MR Dr. Ursula Pfeifer, Hermsdorf geb. am: 20.04.1932 SR Bärbel Köhler, Gößnitz geb. am: 20.04.1940 SR Dr. Ursula Quoika, Leutenberg geb. am: 22.04.1932 Christine Schmitz, Jena geb. am: 23.04.1940 Dr. Eva-Maria Brand, Eisenach geb. am: 23.04.1932 Elmar Brand, Erfurt geb. am: 27.04.1940 Dr. Günter Pansold, Schmalkalden geb. am: 24.04.1932 Dr. Karin Beetz, Erfurt geb. am: 28.04.1940 OMR Dr. Franz Seidel, Erfurt Dr. Herbert Hofmann, Bad Berka geb. am: 30.04.1940 Dr. Brigitta Krieg, Weimar geb. am: 02.04.1934 MR Dr. Helga Nitsch, Erfurt geb. am: 30.04.1940 MR Dr. Hans-Martin Mentzel, Saalfeld geb. am: 07.04.1934 Dipl.-Med. Ulrike Schwarzer-Queiser, Saara geb. am: 01.04.1945 Prof. Dr. Joachim Knappe, Erfurt geb. am: 07.04.1934 Dr. Joachim Barthels, Bad Liebenstein geb. am: 03.04.1945 MR Dr. Erdmute Müller, Schleiz geb. am: 11.04.1934 MD Dr. Dagmar Wilke, Arnstadt geb. am: 04.04.1945 Med.-Dir. Dr. Hermann-Josef Morbach, Erfurt geb. am: 13.04.1934 Dr. Sigrid Raith, Sömmerda geb. am: 12.04.1945 Klaus Bernstein, Gößnitz geb. am: 23.04.1934 MR Dr. Wolfgang Knigge, Erfurt geb. am: 20.04.1945 Dr. Hannelore Zimmermann, Bad Langensalza geb. am: 24.04.1934 Dr. Klaus Bernstein, Mühlhausen geb. am: 23.04.1945 Dr. Walter Böhnhardt, Gotha geb. am: 27.04.1934 Dr. Barbara Jobst, Saalfeld geb. am: 23.04.1945 MR Dr. Richard Kobylinski, Gera geb. am: 28.04.1934 Heinz Penneckendorf, Arnstadt geb. am: 24.04.1945 MR Otto Görg, Sondershausen geb. am: 04.04.1935 Dr. Erika Hoffmann, Erfurt geb. am: 26.04.1945 Maria Marciniak, Rudolstadt geb. am: 16.04.1935 Brigitte Fietzek, Weimar geb. am: 30.04.1945 Dr. Ellen Vollmar, Suhl geb. am: 16.04.1935 Helga Klose, Kerspleben geb. am: 17.04.1935 MR Hans-Dieter Vahldick, Erfurt geb. am: 19.04.1935 Dr. Manfred Herbst, Schmalkalden geb. am: 21.04.1935 MR Dr. Manfred Reich, Suhl geb. am: 24.04.1935 Dr. Wanda Müller, Schlotheim geb. am: 24.04.1935 Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang geb. am: 15.04.1933 Wir gratulieren herzlich! Seit dem Jahr 2013 wurde der Veröffentlichungsmodus der Liste geändert. Es werden der 70. und 75. und ab dem 80. wieder jährlich die Geburtstage berücksichtigt. * 241 Personalia Wir trauern um unsere verstorbenen Mitglieder Delila Prasse Bad Klosterlausnitz geb. am 25.02.1935 gest. am 17.05.2012 Dr. Dorothea Schlemm Gehren geb. am 24.11.1921 gest. am 03.03.2013 Dr. Frank Schubert Kromsdorf geb. am 17.05.1937 gest. am 21.09.2013 Dr. Hans Koch Jena geb. am 15.01.1936 gest. am 09.02.2014 Dr. Dagmar Metzel Gotha geb. am 09.04.1943 gest. am 28.03.2014 Dr. Susanne Dressler Erfurt geb. am 15.06.1931 gest. am 14.09.2014 OMR Dr. Enno Günther Gotha geb. am 10.05.1934 gest. am 01.01.2015 SR Dr. Günther Berndt Mengersgereuth-Hämmern geb. am 31.12.1930 gest. am 11.01.2015 Dagmar Woytas Erfurt geb. am 07.06.1947 gest. am 24.01.2015 Dr. Ilse Stein Jena geb. am 06.05.1923 gest. am 28.01.2015 Dr. Uwe Schmidt Oberheldrungen geb. am 17.11.1942 gest. am 31.01.2015 SR Dr. Gisela Echte Suhl geb. am 04.08.1921 gest. am 04.02.2015 Dr. Anneliese Varwerk Erfurt geb. am 09.05.1923 gest. am 07.02.2015 Prof. Dr. Helmut Nöschel Jena geb. am 07.07.1937 gest. am 15.02.2015 Dr. Kurt Alt Gera geb. am 29.10.1936 gest. am 18.02.2015 Dipl.-Med. Peter Grosser Rudolstadt geb. am 25.05.1957 gest. am 06.03.2015 SR Joachim Puscholt Gera geb. am 14.04.1935 gest. am 08.03.2015 Dr. Marianne Harbich Kraftsdorf geb. am 03.10.1954 gest. am 09.03.2015 Dr. Jürgen Lillich Magdala geb. am 16.07.1943 gest. am 12.03.2015 MR Dr. Thomas Scheffel Sonneberg geb. am 12.06.1943 gest. am 18.03.2015 Seniorenkolleg der Friedrich-Schiller-Universität Jena – Studienjahr 2014/15 29. April 2015 Der schwierige Weg zur Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät an der Universität Jena Dr. Peter Hallpap, Jena 27. Mai 2015 Jüdische Schicksale an der Universität Jena im 20. Jahrhundert Dr. Gisela Horn, Philosophische Fakultät 24. Juni 2015 Gibt es ein Leben nach der Arbeit? Der „Ruhestand“ im Wandel der Zeit Prof. Dr. Stephan Lessenich, Ludwig-Maximilians-Universität, München Alle Vorträge des Seniorenkollegs sind öffentlich und gebührenfrei. Sie finden immer mittwochs 16:00 Uhr im Hörsaal 24 im Universitätshauptgebäude statt. Die Leitung hat Professor Dr. Georg Machnik. 242 Ärzteblatt Thüringen Kultur und Geschichte Lorenz Böhler in Erfurt Volker Klimpel Das mehrfach für abrissreif erklärte, aber immer noch florierende alte Opernhaus in Erfurt war vor 55 Jahren Schauplatz eines ungewöhnlichen Ereignisses. Nicht Bühnenkünstler, sondern Heilkünstler gaben sich hier ein Stelldichein. Die Rede ist von der „1. Tagung für Unfallchirurgie mit internationaler Beteiligung“ vom 28. bis 30. Mai 1959, die von der Medizinischen Akademie Erfurt und dem Ministerium für Gesundheitswesen der DDR veranstaltet wurde. Die wissenschaftliche Leitung lag in den Händen von Professor Dr. Egbert Schwarz (1890 – 1966), seinerzeit Professor der Chirurgie und Rektor der Medizinischen Akademie Erfurt, an deren Gründung 1954 er maßgeblich beteiligt war (Abb. 1). Als Mitglied der Deutschen und der Sächsischen Akademie der Wissenschaften sowie der Leopoldina verfügte Schwarz über die nötigen internationalen Verbindungen, die ihm bei der Organisation eines solchen Kongresses wie dem in Erfurt, zwei Jahre vor dem Bau der Berliner Mauer, zugute kamen. In der einigermaßen repräsentativen Erfurter Oper konnte Schwarz über 500 Gäste aus Ost und West begrüßen. Er hatte ein Programm aufgestellt, das sozialhygienische, psychologische, pathologisch-anatomische, juristische, rehabilitative und gutachtliche Probleme des Unfalls ebenso umfasste wie operativ-technische Fragen und auf die Konsequenzen für den praktischen Arzt wie für den Betriebsarzt einging. Schwarz selbst nahm am letzten Sitzungstag, einem Sonnabend, zur Begutachtung von Unfallfolgen Stellung. Auf dem Podium und im Zuschauerraum saßen neben Schwarz die Ordinarien Peter Friedrich Matzen (1909 – 1986) von der Leipziger Orthopädie, Hermann Redetzky (1901 – 1978) von der Akademie für Ärztliche Fortbildung in Berlin, Herbert Uebermuth (1901 – 1986) aus Leipzig, Hans Bernhard Sprung (1906 – 1963) aus Dresden, Franz Mörl (1899 – 1979) aus Halle, Werner Lembcke (1909 – 1989) aus Magdeburg, Gerhard Kaiser von der Erfurter Orthopädie und der Anatom Abb. 1. Egbert Schwarz (1890-1966) an seinem Schreibtisch in der Chirurgischen Klinik Erfurt. Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang Abb. 2. „Die Technik der Knochenbruchbehandlung“ – das literarische Lebenswerk Lorenz Böhlers. Joachim-Hermann Scharf (1921-2014) aus Halle. Alle traten mit Vorträgen auf, desgleichen „Nachwuchskader“ wie die damaligen Oberärzte Theo Becker (1916 – 1991) aus Leipzig, Werner Usbeck (1920 – 2007) und Gerhard Rodeck aus Erfurt. Ehrengäste waren der stellvertretende Gesundheitsminister der DDR, Professor Walter Friedeberger (1898 – 1967), und Professor Bernhard Fromme (1881 – 1967) vom Stadtkrankenhaus Dresden-Friedrichstadt. Stargast war unangefochten Professor Lorenz Böhler (1885 – 1973) aus Wien, den Egbert Schwarz als „Altmeister der Unfallchirurgie und Organisator des Unfallwesens in Österreich“ begrüßte und der am Nachmittag des 28. Mai 1959 in Erfurt über „Die Unfallmedizin in Österreich“ referierte. Seine weltbekannte „Technik der Knochenbruchbehandlung“ (Abb. 2), gestützt auf viele Tausend Fälle, war damals 30 Jahre alt und enthielt die auch heute noch gültigen Regeln: Einrichten der Fraktur, absolute Ruhigstellung und aktive Übung aller nicht ruhiggestellten Gelenke unter Vermeidung von Schmerzen. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich lediglich das Wie dieser Behandlung modifiziert. Der von so weit angereiste 243 Kultur und Geschichte 73-Jährige fühlte sich sichtlich wohl in Erfurt und in seiner Rolle als Nestor und Vater aller Unfallchirurgen (Abb. 3). Der hier so umgänglich und gesellig auftretende Mann soll jedoch am gesellschaftlichen Leben in Wien kaum teilgenommen und kein Hobby außer der Unfallchirurgie gehabt haben. Mit der Propagierung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, Gurtpflicht und eines Systems der schnellen medizinischen Hilfe wies Böhler in die Zukunft. Auf der Erfurter Tagung erfuhr man von Professor V. Novák aus Brno, dass es dort ein Institut für traumatologische Forschung gab, das sich Böhlers Arbeiter-Unfall-Krankenhaus in Wien zum Vorbild genommen hatte. Böhlers Name hatte schon längst mit zahlreichen Termini technici Eingang in die medizinischen Lexika gefunden (Böhler-Schiene, Böhler-Gips, Böhler-Bügel, Böhler-Apparat, Böhler-Mieder, BöhlerZeichen usw.). 13 Jahre nach Erfurt erhielt Böhler mit dem nach ihm benannten neuen Wiener Unfallkrankenhaus ein weiteres Denkmal. Gewissermaßen als Kontrapunkt zu Böhler betrat eine weitere Größe die Erfurter Bühne: Gerhard Küntscher Abb. 3. Ein ungewohntes Bild: Lorenz Böhler (1885-1973) während einer Kaffeepause beim Erfurter Unfallkongress 1959. Alle Abb. Archiv Verf. (1900 – 1972) vom Hafenkrankenhaus in Hamburg, der 1940 die Marknagelung inauguriert hatte und als militanter Vertreter der operativen Knochenbruch- behandlung galt. So sprach er denn auch in Erfurt über „Die Osteosynthese“. Einen von vielen erwarteten Schlagabtausch indes wusste der charmante Wiener zu vermeiden, war er doch alles andere als ein eingefleischter Gegner der Osteosynthese, hatte er doch schon frühzeitig die Schenkelhalsnagelung von Smith-Petersen übernommen (1930) und der Küntscher-Nagelung einen separaten Band seiner „Technik“ gewidmet (1940). Auch den Prinzipien der Schweizer Arbeitsgemeinschaft für Osteosynthese (AO) stimmte Böhler 1964 unter der Voraussetzung ihrer kritischen und indikationsstrengen Anwendung zu. Dem 100. Geburtstag von Lorenz Böhler war am 18. September 1985 ein Vortrag des Verfassers auf dem 24. Wissenschaftlichen Assistententag der Medizinischen Akademie Erfurt im Hörsaal der 1934 bis 1960 von Egbert Schwarz geleiteten Chirurgischen Klinik gewidmet. 2015 wäre des 130. Geburtstages von Lorenz Böhler zu gedenken. Literatur beim Verfasser. Dr. med. habil. Volker Klimpel Dresden Studium Generale – Sommersemester 2015 Bildung. Philosophische und pädagogische Traditionen in Thüringen 22. April 2015 Bildung – wie in Thüringen eine ganz andere Geschichte geschrieben wurde, Prof. Dr. Michael Winkler, Jena 6. Mai 2015 Die Verzauberung der Welt – Die Bildungsfähigkeit der Naturwissenschaften, Prof. Dr. Ernst Peter Fischer, Heidelberg 20. Mai 2015 Wie Erwachsenenbildung in Thüringen wieder zum Begriff wurde. Voraussetzungen und Neuanfänge, Dr. Aribert Rothe, Erfurt 3. Juni 2015 Thüringen als Kernland der Volksaufklärung, Dr. Alexander Krünes, Jena 17. Juni 2015 Jena als Ort der Reformpädagogik, Prof. Dr. Dr. Ralf Koerrenz, Jena 1. Juli 2015 Eine Idee mit Folgewirkung: Friedrich Schiller und die „ästhetische Erziehung des Menschen“, Prof. Dr. Dirk von Petersdorff, Jena Alle Vorträge finden mittwochs um 17:15 Uhr in der Aula des Universitätshauptgebäudes am Fürstengraben 1 statt. Alle Vorträge sind öffentlich. Der Eintritt ist frei. 244 Ärzteblatt Thüringen Tagungshinweise Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen Auskunft/Anmeldung: Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen Postfach 10 07 40, 07707 Jena Tel.: 036 41/6 14-1 42/3/4/5/6/8, Fax: 036 41/6 14-1 49 Internet: www.laek-thueringen.de E-Mail: [email protected] Informationen zur Fortbildungszertifizierung unter: www.laek-thueringen.de oder telef. 036 41/6 14-1 44/6/8 Interdisziplinär 4. Thüringer Gerinnungstag � Blutgerinnung und Immunsystem, Dr. med. Karim Kentouche, Jena � Antikoagulation bei Myeloproliferativen Erkrankungen, Dr. med. Kristina Schilling, Jena � Blutungen unter moderner antithrombotischer Therapie, Prof. Dr. med. Rüdiger Scharf, Düsseldorf � Der indikationsgerechte Einsatz von Antikoagulanzien unter Beachtung von Nieren- und Leberfunktion, Dr. med. Karin Liebscher, Leipzig � Antikoagulation im Kindes- und Jugendalter, PD Dr. med. Ralf Knoefler, Dresden � Thromboembolische Risiken bei Antikonzeption, Prof. Dr. med. Ekkehard Schleußner, Jena Zeit: 09.05.2015 09:30 bis 14:30 Uhr gebührenfrei Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: PD Dr. med. Günter Syrbe, Jena Ω 6 Punkte, Kategorie A Medizinische Fortbildungstage Thüringen 2015 Kurse und Seminare für Ärzte, MFA, Pflegepersonal, MTA Plenarveranstaltung „Leitliniengerechte Therapie unter Einbeziehung von Patientenerwartung und Wirtschaftlichkeit“ (13.06.2015) Zeit: 10.06.2015 bis 13.06.2015 Ort: Kaisersaal, Futterstraße 15/16, 99084 Erfurt Leitung: Prof. Dr. med. Günter Stein, Prof. Dr. med. Heiko Wunderlich, Jena www.medizinische-fortbildungstage. org Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang Update Kardiologie � Kardiovaskuläre Erkrankungen – Risikofaktoren, Prävention, Therapie, Prof. Dr. med. Hans-Reiner Figulla, Jena � Therapie der Herzinsuffizienz, neue Möglichkeiten PD Dr. med. Attila Yilmaz, Schmalkalden � Antikoagulation – wann, womit, wie lange?, Dr. med. Ute Scholz, Leipzig � Aktuelle Empfehlungen zur Therapie der Hypertonie, Dr. med. Jana Boer, Erfurt Zeit: 13.05.2015 17:00 bis 19:00 Uhr gebührenfrei Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Prof. Dr. med. Günter Stein, Jena Ω 3 Punkte, Kategorie A � Hypertonie, Dr. med. Jana Boer, Erfurt � Diabetes, Dr. med. Karin Schlecht, Eisenach � Schwindel, Prof. Dr. med. Hubertus Axer, Jena � Wunden, Dr. med. Reginald Weiß, Bad Berka � AMD – Altersbedingte Makuladegeneration, Dr. med. Constanze Fünfstück, Jena � Osteoporose, PD Dr. med. Gabriele Lehmann, Jena � Psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung: die erheblichen Strukturprobleme, Prof. Dr. med. Mathias Berger, Freiburg im Breisgau � Abschlussdiskussion Zeit: 13.06.2015 09:00 bis 14:30 Uhr Gebühr: 30 Euro Ort: Kaisersaal, Futterstraße 15/16, 99084 Erfurt Leitung: Prof. Dr. med. Reinhard Fünfstück, Weimar, Dr. med. Annette Rommel, Weimar, Prof. Dr. med. Günter Stein, Jena, Dr. med. Mathias Wesser, Jena, Prof. Dr. med. Heiko Wunderlich, Jena Ω 7 Punkte, Kategorie A Drogennotfälle Zeit: 28.10.2015 16:00 bis 19:00 Uhr Gebühr: 45 Euro Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: PD Dr. med. Michael Kretzschmar, Gera Ω 4 Punkte, Kategorie A Burnout-Prophylaxe für Ärzte Fortbildungsveranstaltung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und der Landesärztekammer Thüringen � Antibiotika/Antibiotikatherapie, Dr. med. Horst Luckhaupt � Neue Antikoagulanzien, Dr. med. Hans Wille � Neue Arzneimittel 2014/2015 – eine kritische Bewertung, Prof. Dr. med. Ulrich Schwabe Zeit: 10.06.2015 14:00 bis 17:00 Uhr gebührenfrei Ort: Kaisersaal, Futterstraße 15/16, 99084 Erfurt Leitung: Prof. Dr. med. Bernd Mühlbauer, Bremen Ω 3 Punkte, Kategorie A Leitliniengerechte Therapie unter Einbeziehung von Patientenerwartung und Wirtschaftlichkeit � Operative Behandlung hüftgelenknaher Frakturen, Thomas Krauspe, Saalfeld Zeit: 14.11.2015 10:00 bis 18:00 Uhr Gebühr: 120 Euro Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Dipl.-Theol. Torsten Klatt-Braxein, Berlin Ω 10 Punkte, Kategorie C Die kleine psychotherapeutische Schatzkiste für den Hausarzt � Welches psychotherapeutische Behandlungsverfahren wird bei welcher Störung empfohlen, das heißt, welche wissenschaftlichen Standards gibt es heute? � Wann sollte ambulant behandelt werden, wann sollte stationär behandelt werden? � Was ist im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung bzw. im ärztlichen Gespräch zu leisten, wann sollte eine Überweisung an den Facharzt oder den Psychologischen Psychotherapeuten erfolgen? Zeit: 20.11.2015 15:00 bis 19:00 Uhr Gebühr: 50 Euro Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Dr. med. Antje Habenicht, Jena Ω 7 Punkte, Kategorie C Allgemeinmedizin Intensivkurs Allgemeinmedizin für Allgemeinmediziner und zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung Zeit: 10.06.2015 09:00 Uhr bis 12.06.2015 15:00 Uhr Gebühr: 300 Euro Ort: Kaisersaal, Futterstraße 15/16, 99084 Erfurt Leitung: Dipl.-Med. Silke Vonau, Nahetal Ω 32 Punkte, Kategorie C Diabetologie Praxisseminar zum Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Typ-2-Diabetes, die Insulin spritzen Zeit: 28.10.2015 14:00 Uhr bis 30.10.2015 13:00 Uhr Praxisseminar zum Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Typ-2-Diabetes, die nicht Insulin spritzen Zeit: 30.09.2015 14:00 Uhr bis 02.10.2015 13:00 Uhr Gebühr: je 250 Euro Ort: Universitätsklinikum Jena, Bachstraße 18, 07743 Jena Leitung: Prof. Dr. med. Ulrich Alfons Müller, Jena Ω je 10 Punkte, Kategorie C Praxisseminar zum Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie Zeit: 20.05.2015 15:00 Uhr bis 22.05.2015 13:00 Uhr Zeit: 02.12.2015 15:00 Uhr bis 04.12.2015 13:00 Uhr Gebühr: je 200 Euro Ort: Universitätsklinikum Jena, Bachstraße 18, 07743 Jena Leitung: Prof. Dr. med. Ulrich Alfons Müller, Jena Ω je 7 Punkte, Kategorie C EEG Klinische Elektroenzephalographie im Kindes- und Erwachsenenalter Teil 2 – Praxis und Klinik Zeit: 13.11.2015 10:00 Uhr bis 14.11.2015 13:00 Uhr Gebühr: 250 Euro Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Doz. Dr. med. habil. Reinhard Both, Jena Ω 17 Punkte, Kategorie C 245 Tagungshinweise EKG Hygienekongress – Update Hygiene 2015 Kommunikation Langzeit-EKG-Kurs zum Erwerb des Qualifikationsnachweises gemäß § 135, Abs. 2 SGB V – Blended-Learning-Kurs – Präsenzteil Geeignet als Aktualisierungskurs für Hygienebeauftragte Ärzte und Krankenhaushygieniker laut Thüringer Hygieneverordnung Zeit: 11.06.2015 09:00 bis 16:00 Uhr Gebühr: 50 Euro Ort: Kaisersaal, Futterstraße 15/16, 99084 Erfurt Leitung: Dr. med. Ute Helke Dobermann, Jena, Prof. Dr. med. Margarete Borg-von Zepelin, Mühlhausen Ω 8 Punkte, Kategorie A Der schwierige Patient Zeit: 06.11.2015 09:00 Uhr bis 07.11.2015 15:00 Uhr Gebühr: 320 Euro Ort: dama go GmbH Erfurt, Anger 66 -73, 99084 Erfurt Leitung: Dr. med. Jana Boer, Erfurt Ω 38 Punkte, Kategorie K Geriatrie Curriculare Fortbildung Geriatrische Grundversorgung Zeit: 11.11.2015 13:00 Uhr bis 14.11.2015 13:00 Uhr (Teil 1) Gebühr: 600 Euro Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Dr. med. Joachim Zeeh, Meiningen Ω 60 Punkte, Kategorie H Humangenetik Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß § 7 Abs. 3 und § 23 Abs. 2 Nr. 2a GenDG Refresherkurs + Wissenstest Zeit: 09.09.2015 12:00 bis 18:30 Uhr Gebühr: 100 Euro Ort: Institut für Humangenetik, Kollegiengasse 10, 07743 Jena Leitung: Dr. med. Isolde Schreyer, Jena Ω 9 Punkte, Kategorie A Hygiene Hygienbeauftragter Arzt Zeit: 01.06.2015 09:00 Uhr bis 05.06.2015 14:00 Uhr Gebühr: 500 Euro Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Prof. Dr. med. Margarete Borg-von Zepelin, Mühlhausen, Dr. med. Ute Helke Dobermann, Dr. med. Stefan Hagel, Prof. Dr. med. Wolfgang Pfister, Prof. Dr. med. Mathias Pletz, Jena Ω 40 Punkte, Kategorie H Gemeinsame Veranstaltung der Landesärztekammer Thüringen, Sächsische Landesärztekammer, Ärztekammer Sachsen-Anhalt und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen 246 Fallkonferenz im Rahmen der strukturierten curricularen Fortbildung Krankenhaushygiene Zeit: 01.07.2015 15:30 bis 18:00 Uhr Zeit: 21.10.2015 15:30 bis 18:00 Uhr Gebühr: je 75 Euro Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Prof. Dr. med. Margarete Borg-von Zepelin, Mühlhausen, Dr. med. Ute Helke Dobermann, Jena, Prof. Dr. med. Wolfgang Pfister, Jena Ω je 6 Punkte, Kategorie C Impfen 13. Thüringer Impftag Zeit: 20.06.2015 09:00 bis 16:00 Uhr gebührenfrei Ort: Kassenärztliche Vereinigung, Zum Hospitalgraben 8, 99425 Weimar Leitung: Prof. Dr. med. Wolfgang Pfister, Jena, Prof. Dr. med. Peter Wutzler, Erfurt Ω 8 Punkte, Kategorie A Curriculare Fortbildung Impfen zum Erwerb des Impfzertifikates Zeit: 21.11.2015 09:00 bis 18:00 Uhr Gebühr: 100 Euro Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Prof. Dr. med. Wolfgang Pfister, Jena Ω 12 Punkte, Kategorie A Kinder- und Jugendpsychiatrie Kinder- und Jugendpsychiatrischer Fortbildungstag Zeit: 12.09.2015 10:00 bis 13:00 Uhr gebührenfrei Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Dr. med. Ekkehart Englert, Erfurt Ω 4 Punkte, Kategorie A Unterschiedliche Perspektiven für Arzt und Patient, Deeskalation – den richtigen Ton für laute und ungehaltene Patienten finden, Forderungen verstehen, Kompromisse finden, Umgang mit heimlichen Delegationen, Vielredner und „Vielwisser“ behutsam in die Schranken weisen, Adhärenz und Compliance herstellen, Regeln für das Besprechen „schlechter“ Nachrichten und Prognosen Zeit: 18.04.2015 10:00 bis 14:00 Uhr Gebühr: 65 Euro Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Dipl.-Theol. Torsten Klatt-Braxein, Berlin Ω 4 Punkte, Kategorie A Laboratoriumsmedizin Fortbildungstag Laboratoriumsmedizin Labordiagnostik bei Fettstoffwechselstörung Zeit: 05.09.2015 09:00 bis 12:30 Uhr gebührenfrei Ort: Augustinerkloster, Augustinerstraße 10, 99084 Erfurt Leitung: Dr. med. habil. Hans-Jürgen Wolff, Arnstadt Ω 4 Punkte, Kategorie A Notfallmedizin Fortbildungskurs zur Verlängerung der Fachkunde Leitender Notarzt Zeit: 06.05.2015 09:00 bis 16:00 Uhr Zeit: 08.07.2015 09:00 bis 16:00 Uhr Zeit: 16.09.2015 09:00 bis 16:00 Uhr Zeit: 02.12.2015 09:00 bis 16:00 Uhr Gebühr: je 120 Euro Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Dr. med. Jens Reichel, Jena Ω je 10 Punkte, Kategorie C Kurs zum Erwerb der Fachkunde Leitender Notarzt Zeit: 22.06.2015 09:00 Uhr bis 26.06.2015 16:00 Uhr Gebühr: 800 Euro Ort: Hotel Dorotheenhof, Dorotheenhof 1, 99427 Weimar Leitung: Dr. med. Jens Reichel, Jena Ω 40 Punkte, Kategorie H Thüringer Retter trainieren Aktuelle Regelungen im Rettungsdienst/MANV/Simulationsübungen Zeit: 25.09.2015 10:00 Uhr bis 26.09.2015 15:00 Uhr Gebühr: 240 Euro Ort: Stadtwerke Weimar, Industriestraße 14, 99427 Weimar Leitung: Dr. med. Jens Reichel, Jena Ω 21 Punkte, Kategorie C Notfälle sicher beherrschen, Teil 1 (Theorie kombiniert mit praktischen Übungen) � Reanimation � Akute Bewusstseinsstörung � Akuter Thoraxschmerz � Medikamentenkunde für den Notfall � Notfall “Kind” � Praktische Übungen und Kasuistiken Ausbildung in kleinen Praxisgruppen Zeit: 30.10.2015 bis 31.10.2015 Gebühr: 250 Euro Ort: Hotel Dorotheenhof, Dorotheenhof 1, 99427 Weimar Leitung: Dr. med. Jens Reichel, Jena Ω 16 Punkte, Kategorie C Kompaktkurs Notfallmedizin zur Anerkennung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin Zeit: 20.11.2015 09:00 Uhr bis 28.11.2015 18:00 Uhr Gebühr: 980 Euro Ort: Hotel Dorotheenhof, Dorotheenhof 1, 99427 Weimar Leitung: Dr. med. Jens Reichel, Jena Ω 80 Punkte, Kategorie H Organspende Deutsche Stiftung Organtransplantation Region Ost in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Thüringen, Sächsischen Landesärztekammer und der Ärztekammer Sachsen-Anhalt Curriculum Organspende � 16 Stunden Theorie (Teil A) � 8 Stunden Kriseninterventionsseminar (Teil B) � fakultative Teilnahme an der Organspende oder Praxistag bei der DSO Zeit: 25.06.2015 bis 27.06.2015 Gebühr: 350 Euro (Teil A-B) Ort: Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg Anmeldung: Birgit Stahl, Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt Tel.: 0391 60547730 E-Mail: [email protected] Ω 26 Punkte, Kategorie H Ärzteblatt Thüringen Tagungshinweise Jahrestagung der Transplantationsbeauftragten der DSO – Region Ost � Begrüßung, Dr. med. Mathias Wesser, Jena, Dr. med. Christa Wachsmuth, Leipzig � Aktuelle Situation der Organspende in Deutschland und in der Region Ost, René Winkler, Leipzig � Neuorientierung der DSO, Dr. med. Axel Rahmel, Frankfurt am Main � Bericht über die Arbeit der unabhängigen Vertrauensstelle „Transplantationsmedizin“ in der Bundesärztekammer, Prof. Dr. jur. Ruth Rissing-van Saan � Bericht über die Arbeit der Prüfungskommission, Prof. Dr. med. Gerd Otto, Mainz � Auswertung Transplantcheck Region Ost, Konrad Pleul, Dresden � Organspende und Patientenverfügung, Dr. med. Martin Brauer, Jena � Patiententagebuch, Britta Müller, Quedlinburg � Organspende aus pflegerischer Sicht, Fanny Peters, Heike Anders, Halle � „Herzenswege“, Karsten Zeh, Leipzig � abschließende Diskussion Zeit: 29.04.2015, 09:30 – 15:30 Uhr gebührenfrei Ort: Landesärztekammer , Im Semmicht 33, Jena Leitung: Dr. med. Christa Wachsmuth, Leipzig Anmeldung: Heike Trepte, DSO Region Ost, Walter-Koehn-Str. 1a, 04356 Leipzig Tel.: 069/677 328 – 3001 Fax: 069/677 328 – 3099 E-Mail: [email protected] Ω 6 Punkte, Kategorie A Zeit: 31.08.2015 10:00 Uhr bis 04.09.2015 13:00 Uhr Gebühr: 500 Euro Ort: Ursulinenkloster Erfurt, Trommsdorffstraße 29, 99084 Erfurt Leitung: Dr. med. Sabine SonntagKoch, Erfurt, Dr. med. Beate Will, Bad Berka Ω 40 Punkte, Kategorie A Psychosomatische Grundversorgung Psychosomatische Grundversorgung Teil 1 – 24.04.2015 – 25.04.2015 Teil 2 – 28.08.2015 – 29.08.2015 Teil 3 – 23.10.2015 – 24.10.2015 Gebühr: 750 Euro Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Dr. med. Margit Venner, Jena Ω 50 Punkte, Kategorie H Kompaktkurs Psychosomatische Grundversorgung (inkl. 30 Stunden Balint) – Warteliste Teil 1 – 23.10. – 24.10.2015 Teil 2 – 20.11. – 21.11.2015 Teil 3 – 22.01. – 23.01.2016 Teil 4 – 12.02. – 13.02.2016 Teil 5 – 18.03. – 19.03.2016 Gebühr: 1400 Euro Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Dr. med. Frank Bartuschka, Jena Ω 50 Punkte, Kategorie H Psychotherapie Palliativmedizin Fallseminare Palliativmedizin zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Modul 1 – Basiscurriculum Palliativmedizin Restplätze Zeit: 04.05.2015 bis 08.05.2015 Modul 2 – auf Anfrage Zeit: 16.11.2015 bis 20.11.2015 Modul 3 – auf Anfrage Zeit: 18.01.2016 22.01.2016 Gebühr: 500 Euro pro Modul Ort: Ursulinenkloster Erfurt, Trommsdorffstraße 29, 99084 Erfurt Leitung: Dr. med. Sabine SonntagKoch, Erfurt, Dr. med. Beate Will, Bad Berka Ω 50 Punkte, Kategorie C pro Modul Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang Curriculum Psychotherapie und Psychoanalyse in Zusammenarbeit mit dem Institut für Psychotherapie und Angewandte Psychoanalyse e. V. Zeit: 17.04. bis 18.04.2015 – Seminar 75 Zeit: 05.06. bis 06.06.2015 – Seminar 76 Zeit: 03.07. bis 04.07.2015 – Seminar 77 Zeit: 25.09. bis 26.09.2015 – Seminar 78 Zeit: 23.10. bis 24.10.2015 – Seminar 79 Zeit: 27.11. bis 28.11.2015 – Seminar 80 Zeit: 15.01. bis 16.01.2016 – Seminar 81 gebührenpflichtig Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Dr. med. Margit Venner, Jena Ω je 12 Punkte, Kategorie H Prof. Dr. med. Ulrich Sliwka, PD Dr. med. Tobias Bäumer, Dr. med. Josef Böhm, Dr. med. Thomas Schelle Suchtmedizin Zeit: 06.11.2015 09:00 bis 18:00 Uhr Gebühr: 250 Euro Ω 11 Punkte, Kategorie C 12. Suchtmedizinischer Fortbildungstag – Was gibt es Neues 2015? Zeit: 19.09.2015 09:00 bis 14:00 Uhr gebührenfrei Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Dr. med. Katharina Schoett, Mühlhausen Transfusionsmedizin Refresherkurs für Transfusionsbeauftragte/Transfusionsverantwortliche Zeit: 15.04.2015 09:00 bis 16:30 Uhr Gebühr: 80 Euro Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Prof. Dr. med. Dagmar Barz, Bad Doberan Ω 9 Punkte, Kategorie A Ultraschall nach KBVund DEGUM-Richtlinie Kurssystem Interdisziplinäre Ultraschalldiagnostik Abdomen, Retroperitoneum (einschl. Niere), Schilddrüse sowie Thoraxorgane (ohne Herz) Abschlusskurs: 26.06.2015 10:00 Uhr bis 27.06.2015 Grundkurs: 24.09.2015 14:00 Uhr bis 27.09.2015 Gebühr: je 400 Euro (Grundkurs, Aufbaukurs), 300 Euro (Abschlusskurs) Ort: Eichsfeld Klinikum gGmbH Heiligenstadt, Windische Gasse 112, 37308 Heiligenstadt Leitung: Dipl.-Med. Ursula Oelke, Heiligenstadt Ω je 38 Punkte, Kategorie C Grundkurs, Aufbaukurs Ω 21 Punkte, Kategorie C Abschlusskurs 39. Thüringer Ultraschallkurse Jena zur Erlangung der Ultraschallzertifikate DEGUM/DGKN Veranstaltungsort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Dr. med. Reginald Weiß, Aufbaukurs für Muskel- und Nervensonografie Teil 2 Extrakranielle hirnversorgende Gefäße Doppler- und Duplex sonographie Aufbaukurs Zeit: 06.11.2015 17:00 Uhr bis 08.11.2015 17:00 Uhr Gebühr: 380 Euro 25 Punkte, Kategorie C Abschlusskurs Zeit: 06.11.2015 13:00 Uhr bis 07.11.2015 13:00 Uhr Gebühr: 280 Euro Ω 21 Punkte, Kategorie C Interdisziplinärer Grundkurs Dopplersonographie einschließlich farbcodierter Duplexsonographie des Abdomens, der extra- und intrakraniellen Gefäße sowie extremitätenversorgenden Arterien und Venen Zeit: 06.11.2015 17:00 Uhr bis 08.11.2015 17:00 Uhr Gebühr: 420 Euro Ω 30 Punkte, Kategorie C Refresherkurs/Anwenderseminar extra- und intrakranielle farbcodierte Duplexsonograpie mit Muskel- und Nervensonographie zur Erlangung des Ultraschallzertifikates der DEGUM/ DGKN Zeit: 07.11.2015 09:00 bis 18:00 Uhr Gebühr: 185 Euro Ω 12 Punkte, Kategorie C Praxispersonal Ergänzungskurs Nichtärztliche Praxisassistentin Warteliste für VERAHs – Zeit: 17.04.2015 09:00 Uhr bis 18.04.2015 17:00 Uhr Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Zeit: 12.06.2015 09:00 Uhr bis 13.06.2015 15:30 Uhr Ort: Kaisersaal, Futterstraße 15/16, 99084 Erfurt Gebühr: je 210 Euro Leitung: Dorothea Stula, Weimar 247 Tagungshinweise Bekanntmachungen Inhalatoren und Spirometrie (anerkannt für das Fortbildungscurriculum „Nichtärztliche Praxisassistentin“) � Lungenfunktionsdiagnostik – Methoden � Spirometrie, Indikationen, Kontraindikationen, Durchführung, Hygieneanforderungen � Fehlermanagement � Restriktion/Obstruktion � Fallbeispiele � Inhalieren/Inhalatoren � Peak-Flow-Ampel Zeit: 24.04.2015 16:00 bis 18:30 Uhr Gebühr: 30 Euro Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Cindy Stark, Greiz Prüfungsvorbereitungskurs mit praktischen Warteliste Übungen – Zeit: 08.05.2015 09:00 Uhr bis 09.05.2015 16:00 Gebühr: 160 Euro Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Ingeborg Rogahn, Jena 248 Auffrischungskurs für Absolventen/innen der Fortbildungskurse zum Erwerb der Sachkunde gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) für die Aufbereitung von Medizinprodukten in Arztpraxen � Bedeutung multiresistenter Erreger in der Klinik und in der ärztlichen Praxis � Möglichkeiten der Aufklärung von Infektketten � Validierung des Aufbereitungsprozesses nach Medizinproduktebetreiberverordnung � Hygieneverordnung Thüringen � Routinekontrollen bei Reinigungsund Desinfektionsgeräten � Anwendung von Chemoindikatoren � Sterilisation von Schläuchen � praktische Beispiele und häufige Fehler � Standardisierung vs. Validierung: Möglichkeiten und Grenzen der manuellen Aufbereitung � Desinfektionsmittel � Anwendung und Arbeitsschutz � Schwerpunkte bei Praxisbegehungen Zeit: 10.06.2015 14:00 bis 17:15 Uhr Gebühr: 35 Euro Ort: Kaisersaal, Futterstraße 15/16, 99084 Erfurt Leitung: Prof. Dr. med. Wolfgang Pfister, Frank Cebulla, Jena Injektionstechniken Reanimationskurs für niedergelassene Ärzte und Praxispersonal Notfallseminar für Praxispersonal Zeit: 13.06.2015 09:00 bis 12:00 Uhr Gebühr: bitte erfragen Ort: Kaisersaal, Futterstraße 15/16, 99084 Erfurt Leitung: Dr. med. Jens Reichel, Jena 1. Gesetzliche Grundlagen der Hygiene 2.Grundlagen der Hygiene 3. Personalhygiene 4. Aufbereitung von Medizinprodukten Zeit: 23.09.2015 15:00 bis 19:00 Uhr Gebühr: 40 Euro Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Frank Cebulla, Jena Module „Nichtärztliche Praxisassistentin” A 1.1 A 1.2 A2 A3 A4 B1 B2 Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der nichtärztlichen Praxisassistentin B3 Versorgung und Betreuung von Onkologie- und Palliativpatienten B4 B 5.1 - 5.3 B 5.4 Palliativmedizinische Zusammenarbeit und Koordination B6 B7 Zeit: 25.11.2015 16:00 Uhr bis 25.11.2015 20:00 Uhr Gebühr: 40 Euro Ort: MVZ FA-Zentrum Kaffeetrichter, Schillerstraße 25, 99096 Erfurt Leitung: Dr. med. Eberhard Müller, Erfurt Termine „Nichtärztliche Praxisassistentin“ 2015 Hygienemanagement in der Arztpraxis Abschnitt Zeit: 21.10.2015 15:00 bis 18:00 Uhr Gebühr: 40 Euro Ort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena Leitung: Doreen Stedry, Greiz Kontakt: Akademie der Landesärztekammer Thüringen, Herr Heller Telefon: 03641/614-145 E-Mail: [email protected] Die Veröffentlichungen zu den Veranstaltungen entsprechen dem Stand vom 18.03.2014, Änderungen vorbehalten. Alle gemeldeten Fortbildungsveranstaltungen in Thüringen finden Sie unter www.laek-thueringen.de. Anzahl Stunden vorgesehen am 2. Halbjahr 2015 2. Halbjahr 2015 Demographische Entwicklung in Deutschland u. deren Einfluss auf die Epidemiologie 2. Halbjahr 2015 Hausbesuche und Versorgungsmanagement 2. Halbjahr 2015 Verfahrensabläufe und Instrumente im professionellen Handeln 2. Halbjahr 2015 Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis 2. Halbjahr 2015 Geriatrische Syndrome und Krankheitsfolgen im Alter/Diagnoseverfahren 2. Halbjahr 2015 2 2 3 4 4 20 20 05.11. – 06.11.2015 26.11. – 27.11.2015 9 07.11.2015 2. Halbjahr 2015 2. Halbjahr 2015 8 11 4 Grundlagen der Ernährung 08./09.05.2015 und 30./31.10.2015 16 Arzneimittelversorgung 2. Halbjahr 2015 8 B8 Wundpflege und Wundversorgung 20.11.2015 22.01.2016 10 B9 Grundlagen der Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen 2. Halbjahr 2015 20 B 10 Koordination und Organisation von Therapie- und Sozialmaßnahmen/Strukturierte Schulungen 09.05.; 30.05.; 19.09.15 24 B 11 Telemedizinische Grundlagen 10.06. und 11.06.2015 09.09. und 16.09.2015 10 C1 C2 Kommunikation und Gesprächsführung (Anmeldung über KVT; 03643 559232) Wahrnehmung und Motivation (Anmeldung über KVT 03643 559-232) 12.09.2015 28.11.2015 8 8 C3 Medizinische Dokumentation/Einsatz von Informations- und Kommunikations technologien 07.11.2015 10 Notfall Notfallmanagement/Erweiterte Notfallkompetenz 10.06.2015; 11.11.2015 20 Psychosomatische und psychosoziale Versorgung Ärzteblatt Thüringen Bekanntmachungen Zulassungsausschusses in Thüringen Zulassungen vom 17. Februar 2015 Planungsbereich Altenburg Planungsbereich Eichsfeld Ende der Beschäftigung einer angestellten Ärztin in einem MVZ: Dr. med. Gudrun Blüher, Fachärztin für Allgemeinmedizin, in der Filiale in Altenburg des MVZs Altenburg, – Medizinische Versorgungszentren Altenburger Land GmbH –, zum 31.12.2014 Beschränkung der Zulassung auf die Hälfte des Versorgungsauftrages: Dipl.-Psych. Jasmin Höch, Psychologische Psychotherapeutin, Heiligenstadt, zum 18.02.2015 Planungsbereich Altenburger Land Ende der Beschäftigung einer angestellten Psychologischen Psychotherapeutin: Dipl.-Psych. Elke Krosse, Psychologische Psychotherapeutin, bei Dr. phil. Renate Hochauf, Psychologische Psychotherapeutin, Altenburg, zum 31.03.2015 Änderung der Beschäftigung einer angestellten Psychologischen Psychotherapeutin: Erhöhung des Beschäftigungsumfanges von Dipl.-Psych. Wiebke Bruns, Psychologische Psychotherapeutin, angestellt bei Dr. phil. Renate Hochauf, Psychologische Psychotherapeutin Altenburg, mit Wirkung vom 01.04.2015 Planungsbereich Arnstadt Zulassung: Doctor-Medic. (UfM laşi) Veronica Alistar, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Amt Wachsenburg, OT Ichtershausen Planungsbereich Bad Lobenstein Beschäftigung einer angestellten Ärztin gemäß § 95 Abs. 9 SGB V – ohne Leistungsbegrenzung: Dr. med. Karin Thron, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Bad Lobenstein, beschäftigt Nadin Rücker, Fachärztin für All gemeinmedizin, mit Wirkung vom 18.02.2015 Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang Zulassung für einen hälftigen Versorgungsauftrag: Dipl.-Psych. Katja Körner, Psychologische Psychotherapeutin, Verhaltenstherapie, Heiligenstadt, nach einer Ausschreibung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V, mit Wirkung vom 18.02.2015 Planungsbereich Eisenach/Wartburgkreis Ende der Beschäftigung eines angestellten Arztes in einem MVZ: Dipl.-Med. Bertram Engler, Facharzt für Augenheilkunde, im MVZ Bad Salzungen, – MVZ Medizinisches Versorgungszentrum Bad Salzungen GmbH –, zum 22.02.2015 Beschäftigung einer angestellten Ärztin in einem MVZ gemäß § 103 Abs. 4 a SGB V: Ardiana Goranci Baruti, Fachärztin für Augenheilkunde, im MVZ Bad Salzungen, – MVZ Medizinisches Versorgungszentrum Bad Salzungen GmbH –, mit Wirkung vom 23.02.2015 Ende der Beschäftigung einer angestellten Ärztin in einem MVZ: Ute Herbert, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, im MVZ Bad Liebenstein, – MVZ Medizinisches Versorgungszentrum Bad Salzungen GmbH –, zum 31.03.2015 Beschäftigung eines angestellten Arztes in einem MVZ gemäß § 103 Abs. 4 a SGB V: Veselin Vankov Ivanov, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, im MVZ Bad Liebenstein, – MVZ Medizinisches Versorgungszentrum Bad Salzungen GmbH –, mit Wirkung vom 01.04.2015 Beschäftigung einer angestellten Ärztin gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB V im Rahmen der Leistungsbegrenzung: Dr. med. Ellen Kratochwil-Bielemeier, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Eisenach, beschäftigt Dr. med. Patricia Kaiser-Nehrdich, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, mit Wirkung vom 01.04.2015 Verzicht auf die Zulassung: Dipl.-Psych. Anne Graf, Psychologische Psychotherapeutin, Eisenach, zum 02.01.2015 Zulassung für einen hälftigen Versorgungsauftrag: Dipl.-Päd. Thomas Kaiser, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut – tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie –, Gerstungen Verzicht auf die Zulassung: Dr. phil. Alexander Mohr, Psychologischer Psychotherapeut – Verhaltenstherapie –, Eisenach, zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme mit einem vollen Versorgungsauftrag in Neustadt/Orla Bekanntmachungen der KV Thüringen Bekanntmachungen der Beschlüsse des Planungsbereich Erfurt Verzicht auf die Zulassung zugunsten einer Anstellung bei einem Vertragsarzt: Dr. med. Gerald Lutz, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Erfurt, zum 17.02.2015 Beschäftigung eines angestellten Arztes gemäß § 95 Abs. 9 SGB V – ohne Leistungsbegrenzung: Dr. med. Torsten Uzdil, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Erfurt, beschäftigt Dr. med. Gerald Lutz, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, mit Wirkung vom 18.02.2015 Beschäftigung eines angestellten Arztes in einem MVZ gemäß § 103 Abs. 4 a SGB V: Dr. med. Wolfgang Erich Herbert Vattrodt, Facharzt für Innere Medizin – hausärztliche Versorgung –, im MVZ Erfurt, – Dr. med. Kielstein Ambulante Medizinische 249 Bekanntmachungen der KV Thüringen Bekanntmachungen Versorgung GmbH –, mit Wirkung vom 01.03.2015 Verzicht auf die Zulassung: Dr. med. Veronika Pißarek, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, Erfurt, zum 31.03.2015 Zulassung: Dr. med. Oliver Tiedge, Facharzt für Neurologie, Erfurt, nach einer Ausschreibung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V, mit Wirkung vom 01.04.2015 Dipl.-Med. Verina Schmidt, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, und Dipl.-Med. Heike Müller, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, in der Filiale in Gotha des MVZ Ohrdruf, – HELIOS Versorgungszentren GmbH –, mit Wirkung vom 19.02.2015 Zulassung für einen hälftigen Versorgungsauftrag: Dr. phil. Gregor Peikert, Psychologischer Psychotherapeut – Verhaltenstherapie –, Jena, nach einer Ausschreibung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V, mit Wirkung vom 01.04.2015 Verzicht auf die Zulassung: Dipl.-Psych. Johanna Bächli, Psychologische Psychotherapeutin, Gotha, zum 02.01.2015 Verlängerung der Ermächtigung: Dr. phil. Gregor Peikert, Psychologischer Psychotherapeut an der Klinik für Psych iatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Jena: Die Verlängerung der Ermächtigung erlangt mit Wirkung vom 01.04.2015 bis zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme als Psychologischer Psychotherapeut mit einem hälftigen Versorgungsauftrag in Jena Gültigkeit. Planungsbereich Greiz Beschränkung der Zulassung auf die Hälfte des Versorgungsauftrages: Dipl.-Psych. Ursula Jostock-Giese, Psychologische Psychotherapeutin, Erfurt, zum 01.06.2015 Zulassung: Dipl.-Psych. Antina Eichler, Psychologische Psychotherapeutin – Verhaltenstherapie –, Greiz Planungsbereich Gera Planungsbereich Ilm-Kreis Zulassung: Dipl.-Med. Angela Rittler, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Bad Köstritz Verzicht auf die Zulassung: Dipl.-Med. Sibylle Freiberg, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Geschwenda, zum 31.12.2014 Planungsbereich Gotha Planungsbereich Jena Ende der Beschäftigung einer angestellten Ärztin gemäß § 95 Abs. 9 SGB V – ohne Leistungsbegrenzung: Dr. med. Christine Maria Jankowski, Fachärztin für Allgemeinmedizin, bei Dr. med. Claudia Suhr, Praktische Ärztin, Gotha, zum 31.12.2014 Verzichte auf die Zulassung zugunsten einer Anstellung in einem MVZ: Dipl.-Med. Verina Schmidt, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Gotha, zum 18.02.2015 Dipl.-Med. Heike Müller, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Gotha, zum 18.02.2015 Ende der bestehenden BAG: Dipl.-Med. Verina Schmidt, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, und Dipl.-Med. Heike Müller, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Gotha, zum 18.02.2015 Beschäftigung von angestellten Ärztinnen in der Filiale eines MVZs gemäß § 103 Abs. 4 a SGB V: 250 Ende der Beschäftigung einer angestellten Ärztin gemäß § 95 Abs. 9 SGB V – ohne Leistungsbegrenzung: Dr. med. Monika Thümel, Fachärztin für Allgemeinmedizin, bei Dr. med. Katja Stengler, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kahla, zum 31.03.2015 Beschäftigung einer angestellten Ärztin gemäß § 103 Abs. 4 b SGB V – ohne Leistungsbegrenzung: Dr. med. Katja Stengler, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kahla, beschäftigt Dr. med. Silke Ludwig, Fachärztin für Innere Medizin – hausärztliche Versorgung –, mit Wirkung vom 01.04.2015 Erbringung arztgruppenfremder Leistungen gemäß § 73 Abs. 1 a SGB V: Dr. med. Alexander Winkler, Facharzt für Innere Medizin – hausärztliche Versorgung –, Jena, vom 18.02.2015 bis 31.12.2016 Beschränkung der Zulassung auf die Hälfte des Versorgungsauftrages: Dr. phil. Michael Foltys, Psychologischer Psychotherapeut, Jena, zum 01.04.2015 Beschränkung der Zulassung auf die Hälfte des Versorgungsauftrages: Christine Löhle, Psychologische Psychotherapeutin, Jena, zum 31.03.2015 Zulassung für einen hälftigen Versorgungsauftrag: Dr. phil. Anne Katrin Risch, Psychologische Psychotherapeutin – Verhaltenstherapie –, Jena, mit Wirkung vom 01.04.2015 Ende der Beschäftigung einer angestellten Psychologischen Psychotherapeutin gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB V im Rahmen der Leistungsbegrenzung: Dr. phil. Anne Katrin Risch, Psychologische Psychotherapeutin, bei Christine Löhle, Psychologische Psychotherapeutin, Jena, zum 31.03.2015 Planungsbereich Jena / Schleiz Verzicht auf die Zulassung zugunsten einer Anstellung bei einer Vertragsärztin: Dr. med. Rainer Leonhardt, Facharzt für Innere Medizin – hausärztliche Versorgung –, Kahla, zum 31.03.2015 Ende der bestehenden überörtlichen BAG: Dr. med. Rainer Leonhardt, Facharzt für Innere Medizin – hausärztliche Ver sorgung –, Kahla, und Dipl.-Med. Ute Leonhardt, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Schleiz, zum 31.03.2015 Ärzteblatt Thüringen Bekanntmachungen Planungsbereich Kyffhäuserkreis Zulassung: Christine Delert, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin – tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie –, Sondershausen Planungsbereich Leinefelde-Worbis Verlängerung zur Erbringung arztgruppenfremder Leistungen: Michael Koch, Facharzt für Innere Medizin – hausärztliche Versorgung –, Bischofferode, vom 18.02.2015 bis 31.12.2016 Planungsbereich Mühlhausen Zulassung: Claudia Colberg-Göbel, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Mühlhausen, nach einer Ausschreibung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V Genehmigung einer BAG: Claudia Colberg-Göbel, Fachärztin für Allgemeinmedizin, und Dr. med. Wilhelm Koch, Facharzt für Allgemeinmedizin, Mühlhausen, mit Wirkung vom 01.04.2015 Planungsbereich Nordhausen Verzicht auf die Zulassung zugunsten einer Anstellung in einem MVZ: Dr. med. Susanne Totzauer, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Nordhausen, zum 17.02.2015 Beschäftigung einer angestellten Ärztin in einem MVZ – ohne Leistungsbegrenzung: Dr. med. Susanne Totzauer, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, in der Filiale in Nordhausen des MVZ Ohr druf, – HELIOS Versorgungszentren GmbH –, mit Wirkung vom 18.02.2015 Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang Verzicht auf die Zulassung: Ulrich Haacke, Facharzt für Allgemeinmedizin, Hohenstein/OT Mackerode, zum 31.03.2015 Zulassung: Dr. med. Jörg Schärf, Facharzt für Allgemeinmedizin, Hohenstein/OT Mackerode, nach einer Ausschreibung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V, mit Wirkung vom 01.04.2015 Verzicht auf die Zulassung: Dr. med. habil. Steffen Estel, Facharzt für Kinderchirurgie, Nordhausen, zum 31.03.2015 Zulassung: Dr. med. Michael Müller, Facharzt für Chirurgie, Nordhausen, nach einer Ausschreibung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V, mit Wirkung vom 01.04.2015 Planungsbereich Saale-Holzland-Kreis Verzicht auf die Zulassung zugunsten einer Anstellung bei einer Vertragsärztin: Dr. med. Christine Gaipl, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Kahla, zum 31.03.2015 Ende der bestehenden BAG: Dr. med. Christine Gaipl, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, und Katharina Jantz, Fachärztin für Kinderund Jugendmedizin, Kahla, zum 31.03.2015 Planungsbereich Saale-Holzland-Kreis / Jena Verzicht auf die Zulassung zugunsten einer Anstellung in einem MVZ: Dipl.-Med. Ingrid Bargholz, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Eisenberg, zum 31.03.2015 Beschäftigung einer angestellten Ärztin in der Filiale eines MVZs gemäß § 103 Abs. 4 a SGB V: Dipl.-Med. Ingrid Bargholz, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, in der Filiale in Eisenberg des MVZs Jena, – Zentrum für ambulante Medizin – Uniklinikum Jena gGmbH, mit Wirkung vom 01.04.2015 Planungsbereich Saale-Orla-Kreis Ende der Beschäftigung eines angestellten Arztes in einem MVZ: Igor Olchowski, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, im MVZ Pößneck, – Medizinisches Versorgungszentrum der Thüringen–Kliniken „G. Agricola“ GmbH, zum 31.12.2014 Zulassungen: M. A. Franziska Knerich, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin – Verhaltenstherapie –, Pößneck, für einen hälftigen Versorgungsauftrag Dr. phil. Alexander Mohr, Psychologischer Psychotherapeut – Verhaltenstherapie –, Neustadt/Orla Dipl.-Psych. Kathleen Rulofs, Psychologische Psychotherapeutin – Verhaltenstherapie –, Pößneck, für einen hälftigen Versorgungsauftrag Bekanntmachungen der KV Thüringen Beschäftigung eines angestellten Arztes gemäß § 95 Abs. 9 SGB V – ohne Leistungsbegrenzung: Dipl.-Med. Ute Leonhardt, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Schleiz, beschäftigt Dr. med. Rainer Leonhardt, Facharzt für Innere Medizin – hausärztliche Versorgung –, in der Filiale in Kahla, mit Wirkung vom 01.04.2015 Planungsbereich Schmalkalden Ende der Beschäftigung einer angestellten Ärztin gemäß § 95 Abs. 9 SGB V – ohne Leistungsbegrenzung – in der Filiale: Dr. med. Maria Thiele, Fachärztin für Innere Medizin – hausärztliche Versorgung –, in der Filiale in Schmalkalden, bei Dr. med. Rainer Fahr, Facharzt für Innere Medizin – hausärztliche Versorgung –, Suhl, zum 31.03.2015 Beschäftigung einer angestellten Ärztin gemäß § 95 Abs. 9 SGB V – ohne Leistungsbegrenzung –, in der Filiale: Dr. med. Rainer Fahr, Facharzt für Innere Medizin – hausärztliche Versorgung –, Suhl, beschäftigt Evelina Kroucheva, Fachärztin für Innere Medizin – hausärztliche Versorgung –, in der Filiale in Schmalkalden, mit Wirkung vom 01.04.2015 Planungsbereich Sonneberg Zulassung: Dipl.-Soz.-Päd. Carolin Heidi Bauer, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin – Verhaltenstherapie –, Sonneberg 251 Bekanntmachungen der LÄK Thüringen Bekanntmachungen Planungsbereich Suhl/SchmalkaldenMeiningen Verzicht auf die Zulassung zugunsten einer Anstellung in einem MVZ: Dipl.-Med. Sabine Dähnel, Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Meiningen, zum 31.03.2015 Beschäftigung einer angestellten Ärztin in der Filiale eines MVZs gemäß § 103 Abs. 4 a SGB V: Dipl.-Med. Sabine Dähnel, Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, in der Filiale in Meiningen des MVZs Meiningen – Medizinisches Versorgungszentrum Am Hölzlein GmbH –, mit Wirkung vom 01.04.2015 Verzicht auf die Zulassung: Dr. phil. Rainer Gunkel, Psychologischer Psychotherapeut, Suhl, zum 31.03.2015 Planungsbereich Unstrut-Hainich-Kreis Beschäftigung einer angestellten Ärztin gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB V im Rahmen der Leistungsbegrenzung: Dipl.-Med. Marlies König, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Mühlhausen, beschäftigt Dr. med. Ellen Kratochwil-Bielemeier, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, mit Wirkung vom 01.04.2015 Umwandlung einer Anstellung in eine Zulassung: I. Ende Anstellung von Dr. med. Jens Schuttpelz, Facharzt für Chirurgie, bei Dipl.Med. Udo Jacobi, Facharzt für Orthopädie, Mühlhausen, zum 31.03.2015 II. Zulassung von Dr. med. Jens Schuttpelz, Facharzt für Chirurgie, Mühlhausen, mit Wirkung vom 01.04.2015 Verzicht auf die Zulassung zugunsten einer Anstellung in einem MVZ: Dr. med. Jens Schuttpelz, Facharzt für Chirurgie, Mühlhausen, zum 01.04.2015 Zulassungen: Ina Juliane Barich, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin – Verhaltenstherapie –, Bad Langensalza, für einen hälftigen Versorgungsauftrag Dipl.-Psych. Stefanie Dreßler, Psychologische Psychotherapeutin – Verhaltenstherapie –, Bad Langensalza, für einen hälftigen Versorgungsauftrag Dr. phil. Mandy Koschke, Psychologische Psychotherapeutin – tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie –, Bad Langensalza, für einen hälftigen Versorgungsauftrag Dipl.-Sozialarb. (FH)/-Sozialpäd. (FH) Daniela Trott, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin – Verhaltenstherapie –, Bad Langensalza, für einen hälftigen Versorgungsauftrag Dipl.-Psych. Andree Michael Mitzner, Psychologischer Psychotherapeut – tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie –, Heyerode, für einen hälftigen Versorgungsauftrag Planungsbereich Weimar/Weimarer Land Beschränkung der Zulassung auf die Hälfte des Versorgungsauftrages: Dr. med. Olaf Beberhold, Facharzt für Orthopädie, Weimar/OT Legefeld, zum 01.04.2015 Übernahme eines hälftigen Vertragsarztsitzes: Dr. med. Olaf Beberhold, Facharzt für Orthopädie, Weimar/OT Legefeld Beschäftigung einer angestellten Ärztin gemäß § 103 Abs. 4 SGB V – ohne Leistungsbegrenzung: Dr. med. Olaf Beberhold, Facharzt für Orthopädie, Weimar/OT Legefeld, beschäftigt Dr. med. Anja Beberhold, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, mit Wirkung vom 01.04.2015 Dr. med. Joachim Paul Bredée, Facharzt für Strahlentherapie, bei Erik Parthum, Facharzt für Strahlentherapie, Meiningen, in überörtlicher KV-übergreifenden BAG mit Dr. med. Jürgen Rohman, Facharzt für Radiologie, Dr. med. Gerhard Brinster, Facharzt für Diagnostische Radiologie, Dr. med. Martin Alfrink, Facharzt für Strahlentherapie, und Prof. Dr. med. Gerhard Grabenbauer, Facharzt für Strahlentherapie, Coburg, zum 31.12.2014 Planungsbereich Mittelthüringen Ende der Beschäftigung eines angestellten Arztes gemäß § 103 Abs. 4 b SGB V – ohne Leistungsbegrenzung: Dr. med. Hans-Joachim Kröhne, Facharzt für Innere Medizin/Endokrinologie, in der Filiale in Jena bei Dr. med. Carsten Retzlaff, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, in BAG mit Dr. med. Sven Löbel, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Jena, zum 31.03.2015 Beschäftigung einer angestellten Ärztin gemäß § 103 Abs. 4 b SGB V – ohne Leistungsbegrenzung in einer Filiale: Dr. med. Carsten Retzlaff, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, in BAG mit Dr. med. Sven Löbel, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Jena, beschäftigt Dr. med. Carmen Undeutsch, Fachärztin für Innere Medizin/Endokrinologie, in der Filiale in Jena mit Wirkung vom 01.04.2015 Der Zulassungsausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass die vorstehenden Beschlüsse teilweise noch der Rechtsmittelfrist unterliegen. Nähere Informationen über den detaillierten Leistungsumfang können über die zuständigen Regionalstellen erfragt werden. Planungsbereich Thüringen Beschränkung der Zulassung auf die Hälfte des Versorgungsauftrages: Dipl.-Med. Udo Jacobi, Facharzt für Orthopädie, Mühlhausen, zum 01.04.2015 252 Ende der Beschäftigung eines angestellten Arztes gemäß § 95 Abs. 9 SGB V – ohne Leistungsbegrenzung: Ärzteblatt Thüringen Bekanntmachungen Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen schreibt auf Antrag gemäß § 103 (4) SGB V einen Vertragsarztsitz im gesperrten Planungsbereich zur Übernahme durch einen Nachfolger aus. Fachgebiet/Arztgruppe Planungsbereich Praxisform (EP*/BAG*) Bewerbungsfrist Schlüssel-Nr. Kinder- und Jugendmedizin (hälftiger Versorgungsauftrag, privilegierter Nachfolger vorhanden) Eichsfeld BAG 24.04.2015 01/04/15 Orthopädie (hälftiger Versorgungsauftrag) Erfurt BAG 24.04.2015 02/04/15 Innere Medizin, fachärztliche Versorgung (hälftiger Versorgungsauftrag, Versorgungsschwerpunkt Pneumologie, Versorgungsbereich Erfurt, privilegierter Nachfolger vorhanden) Mittelthüringen EP 24.04.2015 03/04/15 Hausarzt1) (hälftiger Versorgungsauftrag) Saalfeld-Rudolstadt EP 24.04.2015 04/04/15 Orthopädie (privilegierter Nachfolger vorhanden) Saalfeld-Rudolstadt EP 24.04.2015 05/04/15 Hausarzt1) (privilegierter Nachfolger vorhanden) Weimar EP 24.04.2015 06/04/15 Strahlentherapie (hälftiger Versorgungsauftrag, Versorgungsbereich Erfurt, privilegierter Nachfolger vorhanden) Thüringen BAG 24.04.2015 07/04/15 Frauenheilkunde Sonneberg EP 30.04.2015 08/04/15 Frauenheilkunde Saale-Orla-Kreis EP 30.04.2015 09/04/15 Bekanntmachungen der KV Thüringen Ausschreibung Vertragsarztsitze *) EP = Einzelpraxis; BAG = Berufsausübungsgemeinschaft Der formlosen Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen: Antrag auf Zulassung, Auszug aus dem Arztregister, Lebenslauf, polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O). Vollständige Bewerbungen richten Sie bitte an (hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte): Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Postfach 20 19, 99401 Weimar. Die Nachbesetzung ist sowohl durch Allgemeinärzte/ Praktische Ärzte als auch durch Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung möglich, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben. 1) Es besteht die Möglichkeit, dass ein für einen vollen Versorgungsauftrag ausgeschriebener Vertragsarztsitz/Vertragspsychotherapeutensitz von zwei Ärzten/ Ärztinnen bzw. Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen übernommen wird, die ihren Versorgungsauftrag jeweils mit einen halben Versorgungsauftrag erfüllen. Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang 253
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