recht - Ärzteblatt Thüringen

Gegründet 1872 als Correspondenz-Blätter
des Allgemeinen ärztlichen Vereins von Thüringen
THEMA:
Varia
Berufspolitik –
Letzte Kammerversammlung
vor den Wahlen – Debatte zur
Kommer­zialisierung des Arztberufes –
Kammeranbau geht voran
Vertreterversammlung der
KV Thüringen: Debatte über GKV-VSG
weiterführen!
Tagungsbericht –
Was kann die Palliativmedizin heute
leisten, um den Ruf nach aktiver
Sterbehilfe zu verhindern?
Arzt und Recht –
Die Normenvielfalt im Vertragsarztrecht – Teil B (Fortsetzung)
Info –
Wir sind KV – 80 Teilnehmer beim
1. KV-Forum in Gera
Medizinische Fortbildungstage
Thüringen – Programm
Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin – Fragen und Antworten
Kultur und Geschichte –
Lorenz Böhler in Erfurt
Offizielles Mitteilungsblatt der
Landesärztekammer Thüringen und der
Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
4/ 2015
Ärzteblatt Thüringen
Inhaltsverzeichnis
4/2015
Impressum
Ärzteblatt Thüringen
26. Jahrgang 2015, ISSN 0863-5412
Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer
Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, und
der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Herausgeber: Landesärztekammer Thüringen und
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen.
Dr. med. Mathias Wesser
(v.i.S.d.P. für Beiträge der LÄK Thüringen).
Dr. med. Annette Rommel
(v.i.S.d.P. für Beiträge der KV Thüringen).
Erscheinungsweise: Ein Band mit 11 Ausgaben pro
Jahr zum 10. des Monats (die Ausgabe Juli/August
erscheint als Doppelheft).
Redaktion: Dr. phil. Ulrike Schramm-Häder
(Redakteurin).
Landesärztekammer Thüringen, Im Semmicht 33,
07751 Jena, Tel.: 03641-614 103, Fax: 03641-614 108,
E-Mail: [email protected].
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Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
Editorial
Kommerzialisierung des Arztberufes – Gebot der Vernunft, bittere Realität
oder Schreckgespenst
196
Berufspolitik
Letzte Kammerversammlung vor den Wahlen – Debatte zur
Kommerzialisierung des Arztberufes – Kammeranbau geht voran
Vertreterversammlung der KV Thüringen: Debatte über GKV-VSG weiterführen!
198
202
Nachrichten
204
Fachbeiträge
Thema: Varia
- Erste Erfahrungen mit der DRGS („dorsal root ganglion stimulation“):
eine neue Option zur Therapie von chronischen neuropathischen Schmerzen
- MRT zum Nachweis des Prostatakarzinoms
- 20 Jahre Adipositaschirurgie in Gera
- Zwischen Wissenschaftsfreiheit und bestmöglicher Patientenversorgung:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2014 und mögliche
Konsequenzen für die Thüringer Hochschulmedizin
209
213
216
218
Tagungsbericht
Was kann die Palliativmedizin heute leisten, um den Ruf nach aktiver
Sterbehilfe zu verhindern?
224
Arzt und Recht
Die Normenvielfalt im Vertragsarztrecht – Teil B (Fortsetzung)
227
Info
Wir sind KV – 80 Teilnehmer beim 1. KV-Forum in Gera Die KV Thüringen auf der 8. Gesundheitsmesse in Erfurt
Medizinische Fortbildungstage Thüringen – Programm
Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin – Fragen und Antworten
Kriterien zur Beurteilung von Anträgen auf Ermächtigung zur Weiterbildung
in der ambulanten hausärztlichen Versorgung (Facharzt/Fachärztin für
Allgemeinmedizin und hausärztlich tätige Internisten)
229
230
231
238
239
Thüringer Ärzte literarisch
240
Personalia
Jubilare
Verstorbene
241
242
Kultur und Geschichte
Lorenz Böhler in Erfurt
243
Tagungshinweise
245
Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung
Bekanntmachungen der Beschlüsse des Zulassungsausschusses in Thüringen
- Zulassungen
Ausschreibung Vertragsarztsitze
249
253
Hinweis: In einem Teil dieser Ausgabe finden Sie eine Beilage der Möbelgalerie Tuffner.
Für den Inhalt ist der Werbetreibende verantwortlich. Wir bitten um freundliche Beachtung.
195
Landesärztekammer Thüringen
Editorial
Kommerzialisierung des Arztberufes –
Gebot der Vernunft, bittere Realität
oder Schreckgespenst?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Kammerversammlung vor den
Wahlen Anfang des vorigen Monats
war zugleich meine letzte, da ich ja
zur Wahl nicht mehr angetreten bin.
Doch wird sie mir wohl noch lange in
guter Erinnerung bleiben. Die dort
von den Kammerparlamentariern geführte Debatte zur vom Vorstand vorbereiteten Resolution gegen die Kommerzialisierung des Arztberufes gehört unzweifelhaft zu den Sternstunden der Diskussionskultur unserer
ärztlichen Selbstverwaltung. (Einige
Grundzüge der Auseinandersetzung
mit dem Thema im Kammerparlament finden Sie im nachfolgenden
Bericht auf Seite 198 ff.) Da es innerhalb einer Sitzung des Kammerparlaments natürlich nur schwer möglich
ist, ein Problem gänzlich auszudisku-
tieren – schließlich stehen noch weitere
wichtige Punkte auf dem Programm –,
hat der Vorstand bereits beschlossen,
das Thema an anderer Stelle, z. B. in
einer Veranstaltung mit Gästen und
Politikern weiter zu vertiefen. Man darf
auf weitere, neue Aspekte in der Diskussion gespannt sein.
Auch wenn dann sicher intensive, gute
Diskussionen geführt werden, möchte
ich doch bereits hier einige Überlegungen dazu anstellen. Unzweifelhaft ist,
dass der Begriff „Kommerzialisierung“
– synonym wird ja häufig Ökonomisierung verwendet – ein Fachbegriff für
die Beschreibung eines Prozesses ist:
Er bedeutet zunächst weiter nichts als
die Übertragung kaufmännischer
Grundsätze und Prinzipien auf andere
„wirtschaftsfremde“ Systeme, um diese
wie ein gewinnorientiertes Unternehmen zu führen. Die Klage über die zunehmende Ökonomisierung gibt es
aber nicht nur in der Medizin, sondern
auch im Sport, in der Kunst, Kultur
oder in der Wissenschaft. Beispielsweise wird immer mehr gefordert, dass
wissenschaftliche Institutionen Nutzen
und Mehrwert ihrer Forschung für die
Allgemeinheit konkret darlegen sollten,
um daran die Mittelzuweisung zu
knüpfen. Die mögliche Folge davon ist
offensichtlich – Grundlagenforschung
würde dann auf der Strecke bleiben.
Insofern ist die Kommerzialisierung
des Arztberufes nichts Ungewöhnliches, zumal die Ausübung unseres Berufes schon immer mit wirtschaftli-
editorial
Landesärztekammer Thüringen
196
Ärzteblatt Thüringen
Editorial
Landesärztekammer Thüringen
chen Prinzipien verbunden war. Sei es,
dass es um die Führung der Arztpraxis
oder um den vernünftigen Einsatz von
Arzneimitteln oder Medizintechnik
ging. So sagt die Zentrale Kommission
zur Wahrung ethischer Grundsätze in
der Medizin der Bundesärztekammer
(2013), „unter den Bedingungen eines
solidargemeinschaftlich finanzierten
Gesundheitssystems ist eine möglichst
wirtschaftliche Verwendung der zur
Verfügung gestellten Mittel nicht nur
ökonomisches, sondern auch moralisches Gebot“. Gut, könnte man sagen
– Ökonomisierung ist ein Gebot der
Vernunft – was soll das Gejammer?
Aber die beklagte Ökonomisierung
meint mehr als die vernünftige Verwendung der Mittel, wie es bereits das
Sozialgesetzbuch mit seinem Wirt-
schaftlichkeitsgebot fordert. Es geht
hier um mehr als eine Gewinn- und
Verlustrechnung, nämlich um die völlige Überlagerung der Systeme durch die
Prioritäten und Erfordernisse des
Marktes. Und dies, so denke ich, ist
das, was wir Ärzte jeden Tag spüren
und mit unserer Resolution in der
Kammerversammlung gemeint haben.
Für uns gilt nicht nur das Wirtschaftlichkeitsgebot, sondern auch „Salus aegroti suprema lex“. Und wenn – wie
mir manche Kollegen berichten – die
Fallzahlen in Krankenhäusern nach
oben getrieben werden, um höheren
Gewinn zu erzielen oder bestimmte Patienten nicht aufgenommen werden,
weil diese zu teuer seien, dann ist die
Ökonomisierung unseres Berufes ein
Schreckgespenst. Inwieweit sie schon
dauerhafte, bittere Realität ist, dem
wird die geplante Diskussionsveranstaltung (Termin und Ort werden selbstverständlich bekannt gegeben) dann
hoffentlich auf den Grund gehen.
In diesem Sinne
Ihr
Dr. med. Mathias Wesser
Präsident der Landesärztekammer
editorial
Landesärztekammer Thüringen
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
197
Berufspolitik
Letzte Kammerversammlung vor den
Wahlen
Debatte zur Kommerzialisierung des Arztberufes –
Kammeranbau geht voran
Ulrike Schramm-Häder
Am 4. März 2015 trat die Kammerversammlung der Landesärztekammer
Thüringen in der Geschäftsstelle der
Landesärztekammer Thüringen in Jena
letztmalig vor den Wahlen zu einem
neuen Kammerparlament zusammen.
Der Präsident Dr. Mathias Wesser, für
den es im besonderen Sinn die letzte Tagung der Kammerversammlung war, da
er sich altersbedingt nicht mehr zur
Wahl gestellt hat, konnte von den 43 Mitgliedern der Kammerversammlung 34
begrüßen. Als Gäste nahmen an der Sitzung des Kammerparlamentes PD Dr.
Helmut Finn als Vorsitzender des Aufsichtsausschusses der Ärzteversorgung
und Christian Meyer-Landrut als Generalplaner für den Kammeranbau teil.
In einem Kurzüberblick stellte der Präsident die wichtigsten aktuellen berufs-
und gesundheitspolitischen Themen
dar. Dazu gehörte das Versorgungsstärkungsgesetz, das insbesondere von der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung
und den KVen im Hinblick auf die einzurichtenden Terminservicestellen und
auf den möglichen Praxisaufkauf in
überversorgten Gebieten massiv angegriffen wird. Darüber hinaus berichtete
der Präsident von seiner Arbeit in der
AG Zweitmeinungsverfahren der Bundesärztekammer. Diese hat Kriterien für
die ebenfalls per Gesetz vorgesehene
verpflichtende Einholung von Zweitmeinungen zusammengestellt. Bemerkenswert sei, so Dr. Wesser, dass es keinerlei
Evaluation zum Nutzen eines Zweitmeinungsverfahrens gebe und dieses dennoch verordnet werde. In der AG der
Bundesärztekammer habe man verschiedene Punkte als Mindestanforderungen erarbeitet wie die vergleichbare
Qualifikation des Arztes oder der unmittelbare Patientenkontakt.
Generalplaner Christian Meyer-Landrut im
Gespräch mit dem langjährigen Kammerversammlungsmitglied Prof. Dr. Bernward
Lauer.
Ebenfalls mit Blick auf das Versorgungsstärkungsgesetz hat sich die Landesärztekammer unmittelbar an den Ministerpräsidenten gewandt und sich gegen die
beabsichtigte Errichtung von Kompetenzzentren Allgemeinmedizin in Universitäten ausgesprochen. Knackpunkt
ist hierbei, dass diese sowohl für die
Aus- als auch für die Weiterbildung zuständig sein sollen und damit in ureigenste Aufgaben der Ärztekammern
eingegriffen würde.
Auch auf das geplante Antikorruptionsgesetz ging der Präsident in seinen Ausführungen ein. Neu ist, dass dieses
nicht nur Ärztinnen und Ärzte im Blick
hat, sondern insgesamt akademische
Heilberufe wie Apotheker, Zahnärzte
oder Psychotherapeuten und weitere Gesundheitsfachberufe wie Gesundheits-
Versorgungsstärkungsgesetz und
Korruption
198
Wie üblich gab der Präsident zu Beginn der
Sitzung im Bericht zur Lage einen Überblick zu berufspolitischen Themen.
und Krankenpfleger und Physiotherapeuten einbezieht. Grundsätzlich sehe
man das Gesetz positiv, da es den lange
Zeit vorherrschenden Generalverdacht
von Ärztinnen und Ärzten nehme. Klar
ist aber auch, dass dadurch die Rechtsberatungsaufgaben der Ärztekammern
erheblich zunehmen werden.
Fachsprachenprüfungen –
Aufgabe der Ärztekammer
Ein weiterer wichtiger Punkt im Bericht
zur Lage waren die Fachsprachenprüfungen für die ausländischen Kolleginnen und Kollegen in Thüringen, um die
für die Berufsausübung erforderlichen
Deutschkenntnisse in akademischen
Berufen zu überprüfen. Diesbezüglich
gibt es seit 2014 ein Eckpunktepapier
der Gesundheitsministerkonferenz mit
Festlegungen
zum
einheitlichen
Sprachniveau, nach dem sowohl ausreichende Kenntnisse der deutschen Umgangssprache als auch der medizinischen Fachsprache verlangt werden.
Momentan wird hinsichtlich der Überprüfung der Sprachkenntnisse der so
genannte Patientenkommunikationstest
von der Freiburg International Academy
durchgeführt. Aufgrund dieses Papieres
bemüht sich die Ärztekammer intensiv,
die Durchführung der Sprachprüfungen als hoheitliche Aufgabe vom Thüringer Gesundheitsministerium über-
Ärzteblatt Thüringen
Berufspolitik
Der Vorstand saß in seiner jetzigen Zusammensetzung an diesem Tag zum letzten Mal zusammen.
tragen zu bekommen, um eine hohe
Qualität in der Berufsausübung gewährleisten zu können. Dieses sieht momentan jedoch keine Möglichkeit einer entsprechenden Rechtsverordnung, so dass
sich die klare Aufgabe für die Ärztekammer ergibt, an diesem Problem weiterzuarbeiten. Man beabsichtige, weiterhin
mit dem Ministerium insbesondere der
neuen Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner diesbezüglich Kontakt
zu halten.
Gegen die Kommerzialisierung des
Arztberufes
In der anschließenden Debatte war das
geplante Versorgungsstärkungsgesetz
besonderer Schwerpunkt und die problematischen Auswirkungen des Gesetzes – eine Ausdünnung inhabergeführter Arztpraxen und die Zunahme der
MVZs in der Versorgungslandschaft –
wurden thematisiert. Dazu passte die
vom Vorstand der Landesärztekammer
vorbereitete Resolution, die im Hinblick
auf das Versorgungsstärkungsgesetz vor
der zunehmenden Kommerzialisierung
des Arztberufes warnte und die immer
stärkere ökonomische Beeinflussung
von Ärztinnen und Ärzten sowie die dadurch verursachten Störungen des ArztPatienten-Verhältnisses monierte. Die
für die Sitzung der Kammerversammlung vorbereitete Resolution wurde von
der Mehrheit der Kammerparlamentarier begrüßt, nur ein Arzt zeigte sich als
großer Pragmatiker und äußerte, dass
die in der Resolution beklagten Punkte
letztlich zur tagtäglichen ärztlichen Re-
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
alität gehören würden und es liege an
jedem selbst, wie er damit umgehe.
Dieser Position wurde von vielen Mitgliedern der Kammerversammlung
massiv widersprochen. Schließlich sei
es Aufgabe einer Resolution, ein anzustrebendes Ziel zu thematisieren, und
die Dominanz der Controller im ärztlichen Alltag sei ja wohl nicht zu leugnen. Viele Kammerparlamentarier werteten die Resolution als wichtiges Signal nach außen, um ein Zeichen zu
setzen und Kerninhalte des Arztseins
ins Gedächtnis zu rufen, damit diese
nicht verloren gehen. Diskussionen gab
es lediglich über die Frage, ob man die
Resolution noch stärker auf die Inhalte
Dr. Jens Dorow, niedergelassener Allgemeinmediziner aus Neustadt/Orla, brachte sich
sehr intensiv in die Diskussion um die vom
Vorstand vorgeschlagene Resolution ein.
des Versorgungsstärkungsgesetzes zuschneiden solle. Dies wurde dann doch
von einer Mehrheit der Kammerparlamentarier so nicht gesehen, weil man
deren allgemeingültigen Charakter bewahren wollte. Letztlich wurde mit
überwältigender Mehrheit besagte Resolution angenommen.
Resolution der Kammerversammlung
gegen die Kommerzialisierung des
Arztberufes
Bereits im Jahr 2013 hat die Kammerversammlung der Landesärztekammer
Thüringen auf die zunehmende Kommerzialisierung in der Medizin aufmerksam gemacht. Diese Problematik
hat insbesondere unter dem Diktat angesichts des geplanten Versorgungsstärkungsgesetzes nichts an Aktualität verloren.
Kollegen in Klinik und Praxis beklagen
immer mehr die Einengung der freien
Berufsausübung als Arzt. Der zunehmende finanzielle Druck, die Einflussnahme auf die ärztliche Berufsausübung und damit die Störung des ausgewogenen Arzt-Patienten-Verhältnisses
erfolgen mehr und mehr durch Gesundheitsökonomen und dienen der Gewinnmaximierung.
Die Mitglieder der Kammerversammlung warnen dringend vor einer weiteren Kommerzialisierung der Medizin.
Ärzte aus Gremien der ärztlichen
Selbstverwaltung weisen seit Jahren auf
dieses Problem hin und sehen sich zunehmend machtlos vor ökonomisch ausgerichteten Strukturen, die durch das
199
Berufspolitik
Dr. Lothar Erbs, Mitglied im Bauausschuss,
diskutierte beim Punkt Kammeranbau mit.
vorliegende Versorgungsstärkungsgesetz gefördert werden.
Medizin als Arbeit mit und am Patienten und mit dem Ziel der Gesunderhaltung der Bevölkerung hat im Gefüge
vorrangig marktwirtschaftlicher Steuerungsmechanismen immer weniger
Raum.
Wir rufen ärztliche Selbstverwaltungen
sowie Kollegen in Klinik und Praxis auf,
sich unserer Resolution anzuschließen:
Die freie Ausübung des Arztberufes ist
die Basis einer patientenorientierten Gesundheitsversorgung.
ten Planungen – u.a. für die Bestuhlung, Telephonanlage, Lichtsysteme und
für die gesetzlich gewachsenen Anforderungen an die Datensicherheit im EDVBereich – habe es sich gezeigt, dass der
ursprünglich geplante Finanzrahmen
mit 400.000 Euro für die Ausstattung
als zu niedrig veranschlagt worden war.
Wie die weitere Finanzierung problemlos zu meistern sei, darüber gab Hauptgeschäftsführer Matthias Zenker den
Kammerparlamentariern ausführlich
Auskunft. Unterstützt wurden seine
Ausführungen sowohl vom Präsidenten,
der versicherte, dass beim jetzigen Finanzplan derzeit keine Erhöhung der
Beiträge zu erwarten sei, als auch vom
Mitglied des Finanzausschusses Dr. Andreas Jordan. Letzterer berichtete, dass
der Finanzausschuss Einsicht in die weiteren (Finanz-)Planungen des Anbaues
genommen habe und sich davon überzeugen konnte, dass die Finanzlage der
Kammer die erforderlichen Mehrkosten
abdecken kann.
Die anschließende Diskussion war einerseits davon geprägt, dass man den
Anbau als reizvolle, dominante Ergänzung zum bisherigen Kammergebäude
betrachte, an dessen Notwendigkeit kein
Zweifel bestehe und man diesen mit
Anbau an die Landesärztekammer
Wesentlicher Punkt der Tagung des
Kammerparlamentes war, über die Fortschritte beim geplanten Anbau an das
bisherige Kammergebäude zu berichten. Dazu erläuterte Dr. Uwe Schotte
vom Vorstand der Ärztekammer und
Mitglied des Bauausschusses, dass man
mit den weiteren Planungen gut vorangekommen und die Raumaufteilung im
Anbau entsprechend den Kernaufgaben
der Ärztekammer vorgenommen worden sei. Damit verbunden ist das Ziel,
mit dem modernen Anbau ein positives
Bild der Ärzteschaft nach außen zu tragen. Nach den nun erfolgten detaillier-
200
Hauptgeschäftsführer Matthias Zenker erläuterte ausführlich die Finanzierung des
geplanten Kammeranbaus.
Christian Meyer-Landrut, Generalplaner
für den Kammeranbau, zerstreute Bedenken hinsichtlich möglicher weiterer Kosten
in dem er versicherte, dass aus seiner Sicht
die Kosten peinlich genau eingehalten werden müssen und dies deshalb gelinge, weil
man zum jetzigen Zeitpunkt „quasi jede
Türklinke im Bau geplant habe“.
Blick auf zunehmende Aufgaben der
Ärztekammer als zukunftsträchtig
sehe, andererseits kamen auch Bedenken hinsichtlich möglicher weiterer
Kosten zum Tragen. Diese zerstreute
Christian Meyer-Landrut, indem er als
Generalplaner versicherte, dass aus seiner Sicht die Kosten peinlich genau
eingehalten werden müssen und dies
gelinge deshalb, weil man zum jetzigen
Zeitpunkt „quasi jede Türklinke im
Bau geplant habe“. Letztlich einigte
man sich in der Kammerversammlung
darauf, das durch den Bauausschuss
vorgestellte Bauvorhaben in Art und
Ausmaß zu bestätigen und die geplanten Kosten zu tragen. Auch wurde
durch die Kammerversammlung diskutiert, wie man damit umgeht, wenn im
Rahmen der Bauausführung Mehrkosten entstehen sollten. Die Kammerversammlung gab hierbei vor, dass der
Bauausschuss diese dann dem Vorstand, dem Finanzausschuss und
der Kammerversammlung zur Entscheidung vorzulegen habe.
Ärzteblatt Thüringen
Berufspolitik
Weitere Beschlüsse der Kammerversammlung
Wichtiger Punkt der Kammerversammlung war auch, die Neufestlegung der
Kerndefinition ärztlicher Berufsausübung in den relevanten Satzungen zu
verändern. Infolge der Versuche der gesetzlichen Rentenversicherung das Feld
der Versicherten dadurch zu erweitern,
dass mehr und mehr Freiberufler, die
nicht streng im klassischen Sinne tätig
werden, sich gesetzlich versichern müssen, war eine Neudefinition ärztlicher
Berufsausübung notwendig geworden,
die im Verbund aller Kammern erarbeitet worden ist. Diese lautet: „Ärztliche
Berufsausübung ist jede Tätigkeit, bei
der ärztliche Fachkenntnisse angewendet
oder mitverwendet werden“. Diese war in
die Hauptsatzung der Landesärztekammer, in die Beitragsordnung der Landesärztekammer und in die Satzung der
Ärzteversorgung statt der bisherigen Formulierung aufzunehmen. Darüber hinaus war hinsichtlich der Ärzteversorgung
noch ein Beschluss zu den Verzugszinsen vorzunehmen.
PD Dr. Ulrich Wedding und Vizepräsidentin Dr. Ellen Lundershausen beim Pausengespräch.
Gleichwertigkeitsprüfung
wegfallen,
zum anderen ist mit den Gebühren für
die Durchführungen eines Peer Review
Verfahrens noch ein Punkt hinzu gekommen.
Dr. Thomas Schröter die Gelegenheit,
um Dr. Wesser für die geleistete Arbeit
zu danken – nicht nur für die acht Jahre
als Präsident, sondern auch die vielen als
Vizepräsident, da Dr. Wesser beim Aufbau der Ärztekammer von Anfang an mit
dabei war. Unter dem zustimmenden
Klopfen der Kammerparlamentarier
konnte die letzte Sitzung der siebten
Wahlperiode geschlossen werden.
Weiterhin waren noch Änderungen in
der Gebührenordnung zu beschließen.
Zum einen können einige Posten wie u.
a. Gebühren für die Durchführung der
Die nächste Kammerversammlung, zu
der der Präsident einlud, ist die Konstituierende Sitzung am 17. Juni 2015. Dann
tritt erstmals das neue Kammerparlament zusammen, um über die Besetzung des Vorstandes, der Ausschüsse
und weiterer Gremien zu entscheiden.
Da der jetzige Präsident nur noch einen
Teil der Sitzung bestreiten wird, nutzte
Dr. Wolfgang Thöle, Geschäftsführer der
Ärzteversorgung Thüringen, informierte zu
den Themen der Ärzteversorgung.
Freundliche Gesichter nach langer Sitzung: Dipl.-Med. Ingo Menzel, Dr. Annette Rommel,
1. Vorsitzende der KV und Dr. Thomas Schröter, 2. Vorsitzender der KV.
Fotos: Gruschka/lak.
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
Dr. Ulrike Schramm-Häder
Leiterin Kommunikation
Redakteurin Ärzteblatt/Pressesprecherin
Tel.: 03641/614-103
201
Berufspolitik
Vertreterversammlung der
KV Thüringen: Debatte über GKV-VSG
weiterführen!
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen wird sich weiter in die Debatte
über das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz einbringen. Die Vertreterversammlung beauftragte die Führung der KV,
die Thüringer Bundestagsabgeordneten
erneut anzuschreiben. Vertreterversammlung und Vorstand der KV zogen
ein ernüchterndes Fazit der bisherigen
Debatten über den Entwurf der Bundesregierung. Der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Andreas Jordan,
sagte, die Proteste der ärztlichen Selbstverwaltung und der freien Verbände hätten bisher so gut wie keine Veränderungen herbeiführen können. Jordan kritisierte insbesondere die Pläne der Bundesregierung, in die Abstimmungsmodalitäten der Vertreterversammlungen
einzugreifen, speziell die geplante Stimmengewichtung zwischen Hausärzten
und Fachärzten. Er verwies auf drohende verfassungsrechtliche Probleme, falls
die KV Thüringen eine solche gesetzliche Regelung in ihrer Satzung umsetzen muss.
Die 1. Vorsitzende des Vorstandes der
KV Thüringen, Dr. Annette Rommel,
zog eine kritische Bilanz der Gespräche,
die der Vorstand in den vergangenen
Monaten mit Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums und Bundestagsabgeordneten geführt hatte. Vor allem von Politikern der Regierungskoalition seien die Vertreter der ärztlichen
Selbstverwaltung oft nicht wie Betroffene der gesetzlichen Regelung, sondern
wie eine Art politische Opposition behandelt worden, sagte Frau Dr. Rommel.
KV schlägt sektorübergreifenden
Notdienst vor
Die Vertreterversammlung brachte außerdem ein neues Projekt einer sinnvollen sektorübergreifenden Versorgung
auf den Weg. Die Versammlung beschloss, ein Konzept für die Einrichtung
eines sektorübergreifenden Notdienstes
zu erarbeiten. Er soll Patienten versorgen, die sich außerhalb der Öffnungszeiten von Arztpraxen zur ambulanten
Versorgung an Krankenhäuser wenden.
So genannte ambulante Erstversorgungseinrichtungen könnten dort entscheiden, ob diese Patienten vom ärztlichen Notdienst versorgt werden oder in
die Notaufnahme kommen.
Orientierung an Beispielen guter
Zusammenarbeit
Die Idee knüpft an Beispiele guter Zusammenarbeit zwischen den ärztlichen
Notdienstzentralen und Notaufnahmen
an, wie sie bereits in einigen Thüringer
Regionen existieren, z. B. in Erfurt, in
der Region Eisenach oder im Landkreis
Nordhausen. Dort befinden sich die
Sprechstunde des ärztlichen Notdienstes und die Notaufnahme in unmittelbarer Nähe zueinander auf dem Gelände
einer Klinik. Weil die jeweils diensthabenden Ärzte gut zusammenarbeiten,
können Patienten nach medizinischen
Gesichtspunkten zielgerichtet der Versorgung zugeführt werden, die sie benötigen.
In anderen Regionen hatten sich Kliniken verstärkt darüber beklagt, dass Patienten mit Bagatellfällen in die Notaufnahme kommen. Mitglieder der Vertreterversammlung wiesen in der Diskussion ebenfalls auf Defizite in der Zusammenarbeit zwischen Notdienst und
Notaufnahmen hin. Kritisiert wurde
unter anderem fehlender Hintergrunddienst in einigen Notdienstbereichen
oder die Praxis einiger Kliniken, Patienten gezielt in die Notaufnahme zu leiten, auch wenn sich der Notdienst auf
dem Klinikgelände befindet. Ein sektorübergreifender Notdienst würde solche
Defizite beseitigen und sowohl Klinikpersonal als auch Vertragsärzte im Notdienst entlasten.
Die Vertreterversammlung beauftragte
den Vorstand, bei der Erarbeitung eines
Konzeptes dafür die Zusammenarbeit
mit der Landeskrankenhausgesellschaft,
den Gesetzlichen Krankenversicherungen und der Politik zu suchen.
Aufruf zur Wahl der Kammerversammlung
KV-Chefin Dr. Annette Rommel und der Vorsitzende der Vertreterversammlung,
Dr. Andreas Jordan, mahnen weiter Veränderungen am GKV-VSG an.
202
Die Vertreterversammlung rief die ambulant tätigen Ärzte in Thüringen dazu
Ärzteblatt Thüringen
Berufspolitik
neimittelinitiative (ARMIN) der KVen
und Apothekerverbände Sachsens und
Thüringens. In Thüringen beteiligten
sich inzwischen rund 300 Arztpraxen
an dem Pilotprojekt zur Wirkstoffverordnung. Die dem Projekt zu Grunde
liegende Vorgehensweise – Ärzte verordnen den Wirkstoff, Apotheken ordnen
diesem dann das passende Medikament
zu – sei eine regionale Möglichkeit zum
Ersatz der Richtgrößenprüfung.
Neue Ideen für den Notdienst – die Vertreter der Vertragsärzte mahnen sektorübergreifende
Zusammenarbeit an.
auf, an der Wahl zur Kammerversammlung der Landesärztekammer teilzunehmen. Der Aufruf wurde direkt im Anschluss an die Vertreterversammlung
im Internet veröffentlicht.
Werbung für KV-SafeNet und
ARMIN
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung rief die Mitglieder außerdem
zur Teilnahme an zwei wichtigen Zukunftsprojekten der ambulanten Versorgung auf. Der 2. Vorsitzende des Vor-
standes, Dr. Thomas Schröter, berichtete, dass inzwischen knapp 800 Thüringer Arztpraxen an das KV-SafeNet angeschlossen sind und so die Möglichkeit
haben, ihre Abrechnung und die Kommunikation mit Kollegen über das Sichere Netz der KVen (SNK) abzuwickeln. Dr. Schröter verwies darauf, dass
das KV-SafeNet ab dem 3. Quartal für
alle Thüringer Vertragsärzte verpflichtend wird.
Dr. Annette Rommel zog ein positives
Zwischenfazit der gemeinsamen Arz-
Die Vertreterversammlung verabschiedete außerdem Weiterentwicklungen
des HVM zur geriatrischen, palliativmedizinischen und sozialpädiatrischen
Versorgung, zur Streichung des Vorwegabzuges für die ambulante Behandlung
von Wachkomapatienten sowie zur Bereinigung des individuellen Punktzahlvolumens bei Teilnahme an der ASV. Sie
beschloss die Bildung eines Ausschusses für Medien und Öffentlichkeitsarbeit und informierte sich über den aktuellen Stand der Einrichtung eines einheitlichen Dispatchings für den Fahrdienst des ärztlichen Notdienstes. Außerdem wurden Dorothea Stula und Dr.
Katharina Hein als neue stellvertretende
Mitglieder des beratenden Fachausschusses für die hausärztliche Versorgung gewählt.
Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Einstimmig riefen die Vertreter der Vertragsärzte zur Teilnahme an der Kammer-Wahl auf.
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
Fotos: KV Thüringen
203
Nachrichten
Ergänzung zum Editorial von
Dr. Thomas Schröter
Im Editorial Dr. Thomas Schröters im
Märzheft des Ärzteblattes „Und minder
ist oft mehr...“ hat er auf eine in den
USA gegründete Initiative zur klug
reduzierten Auswahl ärztlicher Maßnahmen namens „choosing wisely“ verwiesen. Wer mehr darüber wissen
möchte, der sollte sich folgendes Video
unter www.youtube.com/watch?v=FqQJuRDkl8 anschauen oder einfach zu
„choosing wisely“ surfen.
Hinweise zur Weiterbildungsordnung 2005
Erfolgreiche Fachtagung Klinischer Ethikkomitees
Zur Fachtagung der Klinischen Ethikkomitees in der Landesärztekammer in
Jena-Maua am 17. März 2015 haben sicher nicht nur das brisante Thema, sondern auch die renommierten Referenten
zu einem großen Andrang mit mehr als
60 Personen beigetragen, so dass der
Präsident, Dr. Mathias Wesser, als Gastgeber und Organisator mit dem Erfolg
der Veranstaltung zufrieden war. (ush)
Referenten und Organisatoren der Fachtagung
der Klinischen Ethikkomitees: RA Wolfgang
Putz, Konstanze Hübner-Knoch, Dr. Mathias
Wesser und PD Dr. Jan Schildmann.
Die Übergangsfrist für die Beantragung
von Facharztabschlüssen in der Inneren
Medizin/gesamte Innere Medizin gemäß WBO 2005 (6-jähriger Weiterbildungsgang) endet am 31. Mai 2015.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter
der Abteilung Weiterbildung telefonisch
oder per E-Mail jederzeit gern zur Verfügung.
Dr. med. Annette Braunsdorf, Abteilungsleiterin Weiterbildung, Tel.: 03641/614-120
E-Mail: [email protected]
Über 60 Zuhörer waren zur Fachtagung gekommen.
Zentralklinik Bad Berka GmbH ist erste Thüringer Klinik mit „Gold“ bei „AKTION Saubere Hände“
(Bad Berka) Die Zentralklinik Bad Berka
ist das erste Thüringer Krankenhaus, das
nach den neuen Kriterien der „AKTION
Saubere Hände“ das Zertifikat in „Gold“
erhalten hat. Diese Auszeichnung bekommen Kliniken, die vorbildlich die Hände-
„Gold“ für die Zentralklinik Bad Berka –
Chefarzt Dr. Carsten Windmeier und
Tobias Neufuß mit der Auszeichnung der
„AKTION Saubere Hände“.
204
desinfektion in fünf Situationen umsetzen: vor dem Patientenkontakt, vor einer
aseptischen Tätigkeit (z. B. Behandlung
von Wunden), nach Kontakt mit potentiell
infektiösem Material, nach Patientenkontakt und nach Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung.
Die Kampagne „AKTION Saubere Hände“ wird seit 2008 in der Zentralklinik
unterstützt. Der Chefarzt für Labor- und
Hygienemedizin Dr. Carsten Windmeier
engagiert sich seit sieben Jahren für die
weltweit größte Kampagne gegen Krankenhausinfektionen: „Sorgfältige Händehygiene ist die wichtigste Maßnahme, um
die Übertragung von Infektionserregern
im Krankenhaus zu vermeiden. Wir setzen auf eine intensive Aufklärung und
Schulung aller Mitarbeiter. Jeder neue
Kollege erhält eine Hygienefortbildung,
alle medizinischen Berufsgruppen absolvieren jährlich einmal eine Schulung.“,
erklärt Dr. Windmeier. Um die Händehygiene zu testen, werden stichprobenartig
die Hände der Mitarbeiter mikrobiologisch untersucht.
Auch die Patienten und die Besucher der
Zentralklinik werden in das Konzept einbezogen. So stehen in der gesamten Klinik Händedesinfektionsspender bereit.
Seit vergangenem Jahr gibt es zudem
zwölf modernste, elektrisch gesteuerte
Händedesinfektionsmittel-Spender in jeder Etage des Bettenhauses, in der Notaufnahme und im Patienten- und Personalcasino. Die deutschlandweite Kampagne
wird von der Charité in Berlin koordiniert.
Derzeit nehmen bundesweit 1536 Kliniken, Alten- und Pflegeheime sowie ambulante Einrichtungen teil.
Ärzteblatt Thüringen
Nachrichten
Mediziner, Hochschullehrer und Erfinder: Prof Dr. Hans-Reiner
Figulla nimmt Abschied vom Universitätsklinikum
Bestandene Facharztprüfungen:
Februar 2015
(Jena) Fast 18 Jahre leitete der Kardiologe, Hochschullehrer und Erfinder Professor Dr. Hans-Reiner Figulla die Klinik für Innere Medizin I (Kardiologie,
Angiologie, Internistische Intensivmedizin, Pneumologie) am Universitätsklinikum Jena (UKJ). Ende März hat er mit
65 Jahren diese Aufgaben abgegeben.
Allgemeinmedizin
Dipl.-Med. Angela Rittler,
Bad Köstritz
Figulla nahm einen Umweg zum Medizinstudium: Erst gab es einige Semester
VWL, dann ein Semester Physik, bevor
es mit der Medizin losging: „Das lag am
Numerus clausus. Wegen mäßigen Abiturs wurde ich zunächst nicht zum Medizinstudium zugelassen. Tja, und am
Ende bin ich Ordinarius geworden“, erklärt Professor Hans-Reiner Figulla lachend.
„Bei meinem Start gab es einen einzigen Herzkathetermessplatz, heute gibt
es davon vier, einschließlich eines Hybrid-OP-Saals zur Herzklappenimplantation und die neuste technische Ausstattung“, so Professor Figulla. Ein weiterer,
enorm wichtiger Impuls für die Herzmedizin am Uniklinikum war die Etablierung der Herzchirurgie vor über fünfzehn Jahren. „Zusammen mit den Herzchirurgen können wir unseren Patienten das komplette Behandlungsspektrum der modernen Herzmedizin anbieten und arbeiten Hand in Hand. Davon
profitieren die Patienten am UKJ
enorm“, ist Figulla überzeugt. In den
großen Klinikrankings wird die Kardiologie stets zu den besten Kliniken in
Deutschland gezählt. Auch die über 450
wissenschaftlichen Publikationen von
Professor Figulla untermauern diese erfolgreiche Entwicklung. Insgesamt 16
Habilitationen erfolgten während seiner
Zeit in Jena. Hieraus gingen zahlreiche
Chefarztbesetzungen an anderen Kliniken hervor.
Sein wissenschaftlicher Werdegang und
seine medizinische Laufbahn führten
Figulla nach dem Studium in München
und Freiburg zunächst in die USA,
dann folgte eine über zweijährige Station am Max-Planck-Institut für Systembiologie in Dortmund und im Anschluss
die Tätigkeit am Universitätsklinikum
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Dr. Stanislaw Brehm, Erfurt
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
Anästhesiologie
Martin Schulze-Zipf, Erfurt
Innere Medizin
Larisa Kashichkina, Arnstadt
Innere Medizin / gesamte Innere Medizin
Annegret Koch, Meiningen
Mediziner, Hochschullehrer und Erfinder:
Prof. Dr. Figulla verlässt nach fast 18 Jahren
das Universitätsklinikum Jena.
Foto: UKJ/Szabo.
Göttingen. 1994 erfolgte dort die Berufung auf eine C3-Professur.
„In den vergangenen 20 Jahren ist die
Sterblichkeit beim akuten Herzinfarkt
um 40 Prozent zurückgegangen, bei der
Koronaren Herzkrankheit um fast 30
Prozent. Das ist eine große Erfolgsgeschichte der Kardiologie.“ Einen großen
Anteil daran habe die Weiterentwicklung der Medizintechnik gehabt wie
auch die von Professor Figulla entwickelte Herzklappe „JenaValve“, die inzwischen in Kliniken rund um den Globus genutzt wird: Im vergangenen Jahr
wurde die 1.000. „JenaValve“-Herzklappe bei einem Patienten in Argentinien
eingesetzt. Bei der Entwicklung der
Herzklappe wurde das Team der Klinik
durch das Fraunhofer Institut für Angewandte Optik und Feinmechanik in
Jena unterstützt. Ein anderes Beispiel
für die gute Zusammenarbeit der Universitätsmedizin mit den Instituten und
der Industrie in Jena ist die Entwicklung
des „Figulla-Okkluders“. Mit diesem kathetergeführten Verschlussschirm können Löcher in der Scheidewand des Herzens verschlossen werden. Die Schirme
werden in Jena produziert, weltweit wurden schon ca. 30.000 Schirme eingesetzt.
In Zukunft wird sich Professor Figulla
hier weiterhin der Weiterentwicklung
„seiner“ Herzklappe und weiterer Erfindungen widmen.
(uni/ush)
Psychiatrie und Psychotherapie
Hagen Bierwirth, Mühlhausen
Jana Jensch, Bad Berka
Radiologie
Dr. Alexander Hildgartner, Bad Berka
dr. Med. (Univ. Prischtina) Liridon Bicaj,
Arnstadt
Wahlen zur Kammerversammlung – Ergebnis steht fest
Das vorläufige Ergebnis der achten Wahlen zur Kammerversammlung steht fest
und ist auf der Homepage der Landesärztekammer Thüringen unter www.laekthueringen.de unter Kammer/Kammerwahlen einzusehen.
Das künftige Parlament der Thüringer
Ärzteschaft besteht knapp zur Hälfte aus
neuen Gesichtern, das heißt 21 Personen
sind neu in die Kammerversammlung gewählt worden. Das bisher ausgewogene
Verhältnis von angestellten und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten (19 zu 20
und drei aus Behörden) hat sich leicht zugunsten der niedergelassenen verschoben,
in dem 23 Ärzte aus der Niederlassung 19
aus dem Krankenhaus gegenüberstehen.
Einer der künftigen Kammerparlamentarier arbeitet in einer Behörde.
Die Wahlbeteiligung bei den Kammerwahlen blieb stabil, lag bei 39,4 Prozent
und war damit um 0,1 Prozent besser als
vor vier Jahren.
Die neue Kammerversammlung tritt erstmals am 17. Juni 2015 zusammen. Dann
wird auch die/der neue Präsidentin/Präsident von den Kammerparlamentariern
gewählt. Ausführliche Informationen
zum Wahlergebnis finden Sie dann im
Maiheft des Ärzteblattes Thüringen. (ush)
205
Nachrichten
Erstmals drohende Unterversorgung bei Fachärzten in Thüringen –
Landesausschuss beschließt Förderpaket
In Thüringen droht erstmals eine statistische regionale Unterversorgung bei
fachärztlichen Grundversorgern. Wie der
Landesausschuss der Ärzte und Krankenversicherungen feststellte, besteht
diese Gefahr bei HNO-Ärzten im Unstrut-Hainich-Kreis und im Kyffhäuserkreis sowie bei Hautärzten im Planungsbereich Eisenach/Wartburgkreis. Hier
liegt der Versorgungsgrad in den entsprechenden Fachgruppen unter 50 Prozent.
Auf der Grundlage dieser Feststellung
beschloss der Landesausschuss folgende
Förderungen für 2015, u.a. die Förderung
einer HNO-Praxisneugründung in der
Stadt Artern mit einem Investitionszuschuss von 60.000 Euro, die Förderung
einer HNO-Praxisübernahme in der
Stadt Mühlhausen mit einem Investitionszuschuss von 60.000 Euro und die
Förderung von Hautarzt-Praxisübernahmen im Planungsbereich Eisenach/Wartburgkreis mit einem Investitionszuschuss von 60.000 Euro.
Inhaber bestehender HNO- beziehungsweise Hautarztpraxen in den entsprechenden Versorgungsbereichen, die über
das durchschnittliche Abgabealter von 65
Jahren hinaus praktizieren, erhalten dafür einen Zuschuss von 1.500 Euro pro
Quartal.
206
Förderung auch in anderen Regionen
Auch für weitere Regionen beschloss der
Landesausschuss für 2015 Investitionsförderungen auf Grund von Unterversorgung, drohender Unterversorgung und
besonderem lokalen Versorgungsbedarf
beispielsweise für eine Praxisübernahme
im Planungsbereich Sömmerda, für drei
Neugründungen von hausärztlichen Praxen im Planungsbereich ZeulenrodaTriebes oder die Übernahme eines hausärztlichen Vertragssitzes (Praxisübernahme) im Grundzentrum Vacha (Mittelbereich Bad Salzungen).
Damit wird in diesem Jahr die Neugründung beziehungsweise Übernahme von
insgesamt bis zu 20 Arztpraxen gefördert: 13 Hausarztpraxen, vier Augenarztpraxen, zwei HNO-Praxen und einer
Hautarztpraxis. Für diese Zuschüsse sowie weitere Förderprogramme für die
Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Thüringen – vom
Studium bis zum Berufseinstieg – stellt
die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen in diesem Jahr rund 3,5 Millionen
Euro zur Verfügung. Die rund 4.100 ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten im Land verzichten dafür per Vorwegabzug auf einen Teil ihres Honorars.
Neue Herzklappen-Technik am
UKJ für bessere Platzierung
(Jena) Der Einsatz künstlicher Herzklappen über einen Katheter ist in den
vergangenen Jahren immer wichtiger
geworden. Am Universitätsklinikum
Jena (UKJ) ergänzt nun ein neu entwickeltes Implantationssystem samt einer
neuen Herzklappe („Evolut R“) die Patientenversorgung. „Bisher war es nicht
möglich, eine einmal implantierte Klappe wieder auf den Katheter zurückzuziehen, um sie bei Bedarf neu zu platzieren. Jetzt können wir die neue Herzklappe wieder komplett einfahren und bei
Bedarf an der optimalen Stelle im Herzen einsetzen. Auf diese Weise wird
eine noch bessere Position erreicht“, erläutert Professor Dr. Hans-Reiner Figulla, Direktor der Klinik für Innere Medizin I (Kardiologie) am Thüringer Universitätsklinikum.
Professor Oberbeck neuer Ärztlicher Direktor am
SRH Wald-Klinikum Gera
Das neue System verfügt über ein
selbstentfaltendes Metallgerüst. „Durch
die exakte Anpassung der neuen Klappe an die Umgebung kann kein Blut
mehr neben der Klappe her fließen. Die
Patienten sind bei einem reibungslosen
Eingriff unmittelbar nach der Operation schneller wieder mobil“, erklärt Figulla. Versorgt werden die Patienten
am Herzzentrum des UKJ gemeinsam
von Kardiologen und Herzchirurgen, so
kann gemeinsam die beste Vorgehensweise für die Patienten abgestimmt
werden.
(Gera) Professor Dr. Reiner Oberbeck,
Chefarzt der Klinik für Unfall- und
Handchirurgie, ist Mitte Februar offiziell als neuer Ärztlicher Direktor am SRH
Wald-Klinikum eingeführt worden. Der
45-Jährige vertritt damit die Interessen
der mehr als 300 Ärzte am Haus und gehört neben Geschäftsführer und Pflegedirektorin zur Betriebsleitung der Einrichtung.
Die Position ist am Geraer Klinikum ein
Wahlamt, über dessen Besetzung die 24
Chefärzte abstimmen. Professor Oberbeck ist für vier Jahre gewählt und folgt
damit PD Dr. Walter Groß, der Ende vorigen Jahres in den Ruhestand ging.
Für den gebürtigen Niedersachsen, der
Das neue Kathetersystem (Hersteller:
Medtronic) besitzt nicht nur die Wiedereinzugsfunktion, sondern wurde auch
in seinem Durchmesser um rund ein
Fünftel im Vergleich zum Vorgängermodell reduziert. Zusätzlich ermöglicht
es ein kleineres Operationsfeld, welches
hilft, das Risiko für mögliche Komplikationen wie Blutungen nach der Operation zu verringern. Der Zugang zum Herzen erfolgt dabei über einen Katheter
mit einem Durchmesser von viereinhalb
Millimetern. Dieser wird mit der noch
eingefalteten Herzklappe über die Leisten- oder Schlüsselbeinarterie zum Herzen geführt. Erst dort wird die neue
Klappe dann entfaltet.
(uni/ush)
(kv/ush)
im Sommer 2012
nach Gera kam,
ist die neue Rolle
vor allem die eines Moderators
– innerhalb der
Ärzteschaft, zwischen den Berufsgruppen und im konstruktiven Austausch
mit der Geschäftsführung. Eine besondere Herausforderung sieht er im Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Notwendigkeiten und einer hochwertigen,
auf den Patienten zugeschnittenen Versorgung.
Prof. Oberbeck ist weiterhin als Chefarzt
der Klinik für Unfall- und Handchirurgie tätig.
(gera)
Ärzteblatt Thüringen
Nachrichten
Marienstift Arnstadt – Ruhestand von Professor Ulrich Irlenbusch
(Arnstadt) Nach 26 Jahren am Marienstift in Arnstadt ist Professor Dr. Ulrich
Irlenbusch, Ärztlicher Direktor und
Chefarzt der Klinik für Allgemeine Orthopädie, Ende 2014 in den Ruhestand
gegangen. Seit 1988 leitete Professor Irlenbusch die Klinik für Orthopädie in
Arnstadt. Unter seiner Führung erwarb
sie sich einen überregional bedeutenden
Ruf. Seit mehreren Jahren wird Professor Irlenbusch im „FOCUS“-Ranking
als einer der führenden Schulterspezialisten in Deutschland erwähnt. Auch die
Klinik für Orthopädie im Marienstift
Arnstadt hat konstant einen festen Platz
im „FOCUS“-Ranking „Beste Kliniken
Deutschlands“.
Als Chefarzt der Klinik für allgemeine
Orthopädie engagierte sich Professor Ir-
lenbusch in der Deutschen Vereinigung
für Schulter- und Ellenbogenchirurgie
und war hier mehrere Jahre als Vorstandsmitglied tätig. Die Klinik für Orthopädie im Marienstift in Arnstadt ist
ein zertifiziertes Fortbildungszentrum
für diese Vereinigung.
Weitere Meilensteine in der beruflichen
Karriere von Professor Irlenbusch sind
die Anerkennung der Klinik für Orthopädie als Akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Jena,
die Zertifizierung zum Endoprothetikzentrum und die Errichtung eines Klinik-Neubaus. Eine Umfrage der Zeitung „Thüringer Allgemeine“ im Jahre
2014 wählte die Klinik für Orthopädie
des Marienstifts Arnstadt zur „Besten
Klinik Thüringens“. Die Nachfolge als
Ärztlicher Direktor und Chefarzt der
Klinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie tritt Dr. Heiko Spank an.
Seit Anfang des Jahres 2015 ist Professor Irlenbusch an der Sportklinik in Erfurt tätig.
(arn)
Erster AOSpine Fellow hospitierte in der Wirbelsäulenchirurgie
(Erfurt) Einmal den deutschen Wirbelsäulenchirurgen über die Schulter
schauen und die eigenen Fähigkeiten
weiterentwickeln: Für seine sechswöchige Hospitanz in Deutschland hatte sich
Orthopäde Dr. Chiedozie Mbalewe das
HELIOS Klinikum Erfurt ausgesucht.
Der 44-jährige Arzt aus Nigeria ist der
erste so genannte AOSpine Fellow, den
die Wirbelsäulenchirurgen in Erfurt begrüßen konnten.
„Seit wir vor einem Jahr durch die internationale
Wirbelsäulengesellschaft
AOSpine den Titel des „AOSpine Cen-
ters“ verliehen bekommen haben, ist das
Interesse von ausländischen Ärzten an
einer Hospitanz im HELIOS Klinikum
Erfurt stark gestiegen“, sagt Dr. Ali Ezzati, Chefarzt der Wirbelsäulenchirurgie. Als eines von sieben AOSpine Centern in Deutschland und dem einzigen
in Thüringen zieht das HELIOS Klinikum Erfurt Wirbelsäulenchirurgen, Orthopäden, Unfallchirurgen und Neurochirurgen aus aller Welt an.
Dr. Chiedozie Mbalewe erhielt als Mitglied des internationalen Netzwerks
AOSpine die Chance, in Deutschland zu
Der nigerianische Orthopäde Dr. Chiedozie Mbalewe hospitierte bei Dr. Ali Ezzati (links)
und Dr. Ahmed Shawky, Chef- und Oberarzt der Wirbelsäulenchirurgie im HELIOS Klinikum Erfurt.
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
hospitieren. Dr. Mbalewe arbeitet als
Oberarzt der Orthopädie in einem Krankenhaus in Owerri, einer Großstadt im
Süden Nigerias. Während seiner Hospitanz im fast 7.000 Kilometer entfernten
Erfurt assistierte er bei Operationen,
begleitete Visiten und verfolgte das Geschehen in der Ambulanz. Er ist sich
sicher, dass er von diesen Erfahrungen
bei seiner täglichen Arbeit in Nigeria
profitieren kann.
„Zwar haben wir nicht die gleiche moderne technische Ausstattung und müssen in vielen Fällen improvisieren. Doch
ich habe gesehen, dass wir an der Organisation unseres Teams und den Abläufen noch einiges verbessern können“,
sagt Dr. Mbalewe. Besonders die Arbeitshaltung der deutschen Kollegen hat ihm
imponiert. „Pünktlichkeit und Teamgedanke sind hier viel stärker ausgeprägt
als in Nigeria.“ Dort ist er noch mit weiteren Herausforderungen konfrontiert.
„Viele Patienten können die medizinische Versorgung, die sie bräuchten,
nicht bezahlen. Andere vertrauen auf
alternative Heilmethoden und spirituelle Hilfe. Wenn sie dann doch ins Krankenhaus kommen, sind die Erkrankungen meist sehr weit fortgeschritten“, sagt
Dr. Mbalewe.
(hel/ush)
207
Nachrichten
Terminhinweis:
Informationsveranstaltung von Ärzte ohne Grenzen in Leipzig
Sie interessieren sich für die Arbeit von
Ärzte ohne Grenzen und möchten mehr
erfahren? Ärzte ohne Grenzen lädt alle
Interessierten zu einem Informationsabend am 28. April 2015 um 19 Uhr in
Leipzig ein. Ein Projektmitarbeiter wird
die Organisation vorstellen, Möglichkeiten der Mitarbeit aufzeigen und über seine persönlichen Erfahrungen berichten.
Anschließend werden die Fragen der
Teilnehmer beantwortet.
Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Links zu den Veranstaltungen:
Website: http://www.aerzte-ohne-grenzen.de/event/infoabend-69
Facebook: https://www.facebook.com/
events/397876170337510/
Nächster Qualitätszirkel für alle ITMBench­markteilnehmer, QUIT-Teilnehmer
und Peer-review-Interessierten
am 16. April 2015, 14:00 Uhr in der Landesärztekammer in Jena-Maua
Themen:
1. Neues zum ITM-Benchmarking
und Peer-review-Verfahren
2. Ausgabe ITM-Benchmark-Teilnehmerurkunden
3. „Fixierung von Intensivpatienten“ (Kristin Memm,
Juristin der Landesärztekammer)
4. Diskussion: Verfahrensweisen zur Patientenfixierung
auf den Stationen der Teilnehmer
Chefarztwechsel und neue Strukturen
SRH Wald-Klinikum Suhl
Ab dem ersten April
2015 wird der ChefarztPosten des Instituts für
interventionelle
und
bildgebende Diagnostik
im SRH Zentralklinikum Suhl neu besetzt.
Mit Helgo Bauer wird
ein erfahrener Radiologe und Suhl-Kenner
die verantwortungsvolle Stellung innehaben. Helgo Bauer war bereits von 2005 bis
2008 als Oberarzt im SRH Zentralklinikum Suhl beschäftigt, im Anschluss war
Bauer in Stralsund tätig. Von dort kehrt
der gebürtige Torgauer nun ans Zentralklinikum Suhl zurück.
Marienstift Arnstadt
Seit Januar 2015 ist Dr.
Heiko Spank Ärztlicher
Direktor der Klinik für
Orthopädie des Marienstifts Arnstadt und
Chefarzt der Klinik für
Orthopädie und Orthopädische Chirurgie des
Marienstifts Arnstadt. Dr. Spank arbeitete
zuletzt als stellvertretender Direktor der
Klinik für Orthopädie und Orthopädische
Chirurgie der Universitätsmedizin in
Greifswald. Er ist ausgewiesener Spezialist
auf dem Gebiet der Endoprothetik und der
gelenkerhaltenden Chirurgie.
Klinikum Altenburger Land
Kerstin Ehrentraut ist neue Chefärztin der
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
208
und tritt die Nachfolge
von Dr. Ursula Zippel
an. Zippel hat die Klinik
mit aufgebaut und sich
für die Etablierung der
Neonatologie am Klinikum engagiert.
Ehrentraut hat mehr als
20 Jahre mit Dr. Zippel zusammengearbeitet und den Staffelstab der Verantwortung nun von ihr übernommen. „Der
Übergang in die neue Aufgabe“, so die
neue Chefärztin, „gestaltete sich fließend,
wenn sich das Verhältnis von Stations- zu
administrativer Arbeit für mich auch
spürbar verschoben hat. Und natürlich
verlangt die neue Aufgabe dem Alltag in
der Familie mehr Toleranz ab.“
Ehrentraut sieht als wichtigen Grundpfeiler ihrer Arbeit die konstruktive
Zusammenarbeit mit niedergelassenen
ärztlichen Kollegen und den anderen Kliniken des Hauses. Diese soll ausgebaut
und erweitert werden. Zukünftig sollen
auch Schlaflaboruntersuchungen bei
Kindern möglich sein. Aber auch auf
dem Gebiet der Pulmologie/Allergologie
oder Neuropädiatrie wird es Bestrebungen geben, das Leistungsspektrum zu
erweitern.
Hufeland Klinikum Mühlhausen
Seit dem 1. März 2015 ist Dr. Christoph L.
Schlichting als Chefarzt im Kollegialsystem der Abteilungen für Orthopädie und
Unfallchirurgie neben Chefarzt Dr. Klaus
Poser im Hufeland Klinikum am Standort
Mühlhausen tätig.
Der 48-Jährige wurde
in Heidelberg geboren,
wuchs in München auf
und studierte in München, Budapest, Kiel
und Berlin. Nach dem
Studium war er zunächst in der Grundlagenforschung im Bereich Tumor-Immunologie an der Stanford Universität (USA)
tätig. Danach folgte die Assistenzarztweiterbildung unter anderem an der Charité
in Berlin, den Pfeifferschen Stiftungen in
Magdeburg und der Klinik für Endoprothetik in Sommerfeld. Im Anschluss an
seine Facharztprüfung folgten oberärztliche Tätigkeiten und er erwarb die Subspezialisierung „Spezielle Unfallchirurgie“.
Dr. Schlichting profilierte sich in der Endoprothetik von Hüfte, Knie und Schulter
sowie Arthroskopie dieser Gelenke. Besonderer Schwerpunkt ist dabei die minimal-invasive Hüftoperation.
In enger Kooperation mit dem Fachbereich der Wirbelsäulenchirurgie, vertreten
durch Chefarzt Dr. Wolf-Dieter Nagel, mit
spezieller orthopädischer Chirurgie ist
nun am Hufeland Klinikum am Standort
Mühlhausen das gesamte Fachgebiet der
Orthopädie mitsamt Kinderorthopädie
vertreten.
Bitte informieren Sie uns über Veränderungen bei Chefarztpositionen und
Abteilungsstrukturen in Ihrem Hause:
Tel.: 03641/614-113, Fax: 03641/614-108,
E-Mail: [email protected].
Ärzteblatt Thüringen
Fachbeiträge
Erste Erfahrungen mit der DRGS („dorsal root ganglion stimulation“): eine
neue Option zur Therapie von chronischen neuropathischen Schmerzen
Michael Kretzschmar
Neurophysiologische Grundlagen der
elektrischen Stimulation am Ganglion spinale („dorsal root ganglion“)
Das Spinalganglion liegt noch innerhalb
des Wirbelkanals und wird von Nervenzellen des peripheren Nervensystems
gebildet. Somit stellt es eine Ansammlung von Perikarya der Neuronen dar,
die über sensible Nervenfasern afferente
Signale zum Hinterhorn des Rückenmarks führen. Pro Rückenmarksegment
ist zu beiden Seiten jeweils ein solches
Ganglion entwickelt, das im Foramen
intervertebrale des zugehörigen Segmentes zu finden ist (Abb. 1).
Das Ganglion enthält so genannte pseudounipolare Nervenzellen (Abb. 2). Die
Dendriten sammeln segmentbezogen
sensible Informationen aus der Körperperipherie. Die Axone dieser Neuronen
leiten dann die Information über die
hintere Nervenwurzel in das Rücken-
mark. Somit liegt hier eine ganz entscheidende Eintrittsstelle für die
Schmerzinformation aus der Körperperipherie.
Daher kommt dem Spinalganglion offenbar eine entscheidende Rolle bei der
Entwicklung und Aufrechterhaltung
chronischer Schmerzen zu (Krames
2014). Die Hypersensibilisierung des
primären sensorischen Neurons stellt
eine Erklärung für die typischerweise
bei Nervenläsionen zu beobachtende Allodynie und Hyperalgesie dar.
Würde man die Wirkungsweise der
DRG-Stimulation als eine Form der „diffuse noxious inhibitory control“ – DNIC
(Gegenirritation) betrachten, wie das
relativ lange getan wurde, ließe sich der
Effekt jedoch nur partiell erklären.
DNIC bezeichnen die Beobachtung,
dass multirezeptive Neurone des Rückenmarks und des trigeminalen Systems durch einen intensiven Schmerzreiz außerhalb ihres peripheren rezepti-
Abb. 1. Schematische Darstellung eines Querschnitts im Bereich des Intervertebralforamens
(zervikal). Das „dorsal root ganglion“ (DRG) befindet sich außerhalb des Neuroforamens.
Dargestellt sind die Lagebeziehungen zum intrathekalen Raum, Neuroforamen und Epiduralraum sowie zur vorderen und hinteren Wurzel. (modifiziert nach:
http://www. csus.edu/indiv/m/mckeoughd/AanatomyRev/CNS/scXsect/scXsect.htm).
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
PD Dr. Michael Kretzschmar
ven Feldes in ihrer Aktivität stark gehemmt werden können und demzufolge
nozizeptive Reize aus ihrem eigenen
rezeptiven Feld vermindert weiterleiten.
Dieser Effekt repräsentiert ein neurophysiologisch gut etabliertes Tiermodell
endogener Schmerzmodulation, das
konsistent über verschiedene Tierspezies hinweg beobachtet werden konnte.
Elektrophysiologische und anatomische
Daten legen die Vorstellung nahe, dass
DNIC über eine weitestgehend unabhängige spinobulbospinale Schleife vermittelt werden, die die kaudale Medulla
als essentielle Struktur beinhaltet. Obwohl bislang kein direkter Nachweis vorliegt, wird angenommen, dass die perzeptiven Effekte von „heterotopen noxischen konditionierenden Stimulationen“
(HNCS) beim Menschen vorwiegend
auf dem DNIC-Mechanismus basieren
(Sprenger et al. 2010).
Eine eher schlüssige Erklärung bietet
das Konzept von Koopmeiners et al.
(2013) basierend auf der pseudounipolaren zellulären Anatomie der Spinalgang­
lien (Cayal 1933).
Der Nobelpreisträger für Medizin und
Physiologie (1906 gemeinsam mit Camillo Golgi) Santiago Ramón y Cajal
(1852 – 1934) hat die grundlegenden Mechanismen bereits erahnt und diese in
seinem Lehrbuch 1933 (!) auch so beschrieben und gezeichnet (s. Inset in
Abbildung 3b). Die Perikaryen weisen
eine sehr unterschiedliche Größe auf
(Durchmesser zwischen 20 und 120
µm). Die Fortsätze dieser pseudounipolaren Nervenzellen teilen sich T-för-
209
Fachbeiträge
Die Anlage der dünnen Elektroden (mit
vier Polen) erfolgt epidural über den
kontralateralen Zugang auf der Höhe
der betroffenen Nervenwurzel. Die Elektrode wird unterhalb des Pedikels durch
das Foramen intervertebrale auf die
Hinterwurzel geschoben (Abb. 4).
Abb. 2. Rechte Bildhälfte: Schematische Darstellung eines pseudounipolaren sensorischen
Neurons. Eine pseudounipolare Nervenzelle besitzt ein Axon, welches sich in einen peripheren und zentralen Fortsatz aufteilt.
Linke Bildhälfte: Eine Originaldarstellung von Cajal (1933), welche die pseudounipolare zelluläre Anatomie der Spinalganglien erstmals demonstrierte.
mig in den peripheren (dendritischen)
und den zentralen (axonalen) Fortsatz
(Abb. 2).
Kleine und große Zellkörper scheinen
eine unterschiedliche axonale Spezifität
der sensorischen Reizleitung zu haben.
Die unterschiedlich großen Zellkörper
können elektrophysiologisch selektiv gereizt werden. Offenbar scheint die Tjunction das Target der Stimulation zu
sein, denn sie besitzt eine Filterfunktion
für die Signaltransduktion (Abb. 3a).
Die elektrische Stimulation im Rahmen
der DRGS erhöht die Filterkapazität für
an der T-junction einlaufende Impulse
des primären sensorischen Neurons
(s. Abb. 3b).
dann ein entsprechendes Patent für ein
Gerät zur Wurzelstimulation einschließlich passender Elektroden erteilt.
Bis zur Überführung in die klinische
Praxis dauerte es nochmals sieben Jahre. In Deutschland ist das Produkt seit
2012 kommerziell erhältlich.
Gegenüber der „klassischen“ SCS („spinal cord stimulation“) weist die DRGS
einige technische Vorteile auf. Der
Stromverbrauch ist minimal, da die
Elektrode direkt am Spinalganglion platziert wird (im Vergleich wird der Stromverbrauch um 90 Prozent reduziert),
dies führt zu einer langen Lebensdauer
der Generatoren. Die Stimulationsstärke
ist nahezu lage- und bewegungsunabhängig, da die Elektrode im Foramen
stabilisiert wird. Somit wird „Überstimulation“ sowie das Auftreten von „Stromschlägen“ bei Bewegung sicher verhindert. Der Aufwand bei der Programmierung beziehungsweise Nachjustierung
bleibt deshalb relativ gering.
Mittlerweile liegen klinische Erfahrungen aus Europa und Australien vor. Das
Verfahren ist zur Behandlung problematischer neuropathischer Schmerzzustände, die sich der klassischen SCS-Behandlung eher entziehen, geeignet. Das sind
z. B. Schmerzen im Rahmen eines
Technische Bemerkungen
Die Idee, an diesem sensiblen Knotenpunkt neuromodulatorisch einzugreifen, ist nicht neu. Allerdings erwiesen
sich die klassischen SCS („spinal cord
stimulation“)-Elektroden, sowohl Quatrode als auch Octrode (beide Formen
dieser Stabelektroden sind kommerziell
erhältlich), als wenig geeignet. Aufgrund ihrer Steifheit und ihrer Dicke ist
die Steuerung auf dem engen Raum
nicht gut möglich. Im Jahr 2004 wurde
210
Abb. 3a. Die DRGS erhöht die Filterkapazität für Impulse an der T-junction des primären
sensorischen Neurons. Die T-junction funktioniert als gering durchlässiger Filter, sodass die
Stimulation die Fortleitung der Aktionspotentiale hemmt.
Ärzteblatt Thüringen
Fachbeiträge
Eigene Erfahrungen
Abb. 3b. Die T-junction kann unterschiedliche Funktionen haben:
A – Barriere für die Weiterleitung der Aktionspotentiale zum Hinterhorn des Rückenmarks.
B – Low-pass-Filter bei der Weiterleitung von Aktionspotentialen zum Hinterhorn.
C – Weiterleitung der Aktionspotentiale zum Hinterhorn (modifiziert nach Krames 2014).
Abb. 4. AP-Fluoroskopiebild mit endgültiger Elektrodenposition am DRG (Fall 3). Die Lage
des „dorsal root ganglion“ ist durch die gegebenen Landmarken vorhersehbar (Hasegawa et
al. 1996).
Postherniotomiesyndroms, Postthorakotomiesyndroms, Postmastektomiesyndroms. Auch der Phantomschmerz nach
Amputationen kann erfolgreich damit
therapiert werden. Neuropathische
Schmerzen nach peripheren Nervenläsionen im Bereich von Unterarm/Hand
beziehungsweise Unterschenkel/Fuß
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
sind ebenfalls therapeutisch zugänglich.
Das diabetische Fußsyndrom stellt eine
gute Indikation für das Verfahren dar, da
als Nebenwirkung regelmäßig eine erhebliche Durchblutungsverbesserung
im stimulierten Bereich durch Sympathikolyse (direkte Verbindung zu sympathischen Ganglien) auftritt.
Fall 1 (weiblich, 51 Jahre)
Bei der Patientin wurde vor reichlich
zwei Jahren ein Tarsaltunnelsyndrom
links operativ versorgt. Nach der Operation bestanden sofort Schmerzen im
Operationsbereich, die sich im weiteren
Verlauf über die Rückseite des Beines
bis in die LWS ausgebreitet hätten. Der
Charakter wurde von der Patientin als
stechend und brennend beschrieben.
Zeitweise habe sie das Gefühl, als ob der
Fuß platzen würde. Die Schmerzstärke
wurde mit bis NRS 10 angegeben. Die
Schmerzen seien bei der Berührung der
Narbe, beim Auftreten und durch Hochlegen des Beines (Ruhe) verstärkt. Eine
Neuraltherapie sowie Wassergymnastik
hätten kurzfristig ein wenig Linderung
verschafft. Massagen, Lymphdrainagen
und Reizstrom wären ohne Effekt geblieben. Zum Zeitpunkt der Erstvorstellung in unserer Einrichtung bestand
eine Medikation mit Tramadol, welches
bedarfsweise (zwischen 200 und 400
mg/Tag) eingenommen wurde. Gabapentin und Pregabalin wurden wegen
schlechter Verträglichkeit beziehungsweise Gewichtszunahme wieder abgesetzt. Wir hatten in einem ersten stationären Aufenthalt bei der Patientin unter
der Diagnose einer peripheren Läsion
des Nervus tibialis die Testung der analgetischen Effektivität der DRGS vorgenommen (Elektroden bei L4 und L5
links). Unter der Teststimulation konnten wir eine Schmerzlinderung von
NRS 10 auf NRS 0 dokumentieren, sodass das Testergebnis als hervorragend
beurteilt werden konnte. Vier Wochen
später wurde der Generator implantiert.
Danach wurde Tramadol kleinschrittig
ausgeschlichen.
Fall 2 (männlich, 42 Jahre)
Der Patient wurde wegen einer ausgeprägten Tramalabhängigkeit durch den
behandelnden Psychiater vorgestellt. Ursächlich für die Entwicklung dieser Abhängigkeit war ein Folgezustand nach
operativ versorgter Kalkaneusfraktur
rechts 1999. Elektrophysiologisch konnte eine komplette Schädigung des Nervus suralis rechts bestätigt werden. Außerdem fand sich eine Schädigung von
211
Fachbeiträge
Ästen des Nervus peronaeus rechts. Im
Rahmen des Erstkontaktes konnte der
Patient überzeugt werden, dass das Tramadol in der nicht retardierten Form
sofort abgesetzt und durch die regelmäßige Einnahme höherer Dosen retardierten Tramadols ersetzt werden muss.
Bei der Wiederaufnahme zur operativen
Versorgung war der Patient auf 1200 mg
Tramal pro Tag in fixer Kombination (3
x 400 mg) eingestellt. Eine Schmerzlinderung konnte er darunter zwar nicht
beobachten, jedoch traten keine Entzugserscheinungen auf. Der Patient berichtete von elektrisierend einschießenden Schmerzen bis NRS 10 im betroffenen rechten Fuß und in der Wade. Über
der Narbe gab er eine extreme Dysästhesie und eine mechanische Allodynie an.
Ein positives Hoffmann-Tinel-Zeichen
war nachweisbar. Der Patient war auf
Grund dieser Verletzung aktuell befristet Erwerbsunfähigkeitsrentner.
Wir hatten in einem ersten stationären
Aufenthalt bei dem Patienten unter der
Diagnose CRPS II die Testung der analgetischen Effektivität der DRGS vorgenommen (Elektroden bei L4 und L5
rechts). Unter der Teststimulation konnten wir eine Schmerzlinderung von
NRS 10 auf NRS 1 – 2 dokumentieren,
sodass das Testergebnis als hervorragend beurteilt werden konnte. Acht Wochen später wurde der Generator implantiert. Der Therapie-Effekt ist unverändert sehr gut und eine Entzugsbehandlung geplant.
Fall 3 (weiblich, 84 Jahre)
Die Patientin beklagte ein therapierefraktäres neuropathisches Schmerzsyndrom im linken Bein. Sie berichtete
über bohrend-drückende Schmerzen im
Bereich des linken Unterschenkels mit
Ausstrahlung in den Fuß sowie in Oberschenkel und Gesäß, wobei der Hauptschmerzpunkt in der Wade angegeben
wurde. Die Schmerzstärke wurde mit
NRS 7 – 8 eingeschätzt. Es wurde über
20 – 30 einschießende elektrisierende
Schmerzattacken am Tag berichtet. Lokal fand sich eine extreme mechanische
Allodynie (Patientin konnte keine
Strümpfe tragen und bevorzugte kurze
Hosen). Anamnestisch ließen sich
212
mehrfach Zosterinfektionen unterschiedlicher Lokalisation unter anderem
auch im Bereich des linken Beines eruieren. Unter der Diagnose einer Postzosterneuralgie wurde sie medikamentös
antineuropathisch behandelt (u. a. Gabapentin, Lyrica, Palexia). Allerdings
konnte durch diese medikamentöse
Therapie die Schmerzsymptomatik
praktisch kaum beeinflusst werden. Zudem waren der Pharmakotherapie bei
der polymorbiden Patientin (chronisches Vorhofflimmern, Linksherzinsuffizienz NYHA III, Niereninsuffizienz)
von vornherein gewisse Grenzen gesetzt. Wir haben bei der Patientin die
Testung der analgetischen Effektivität
der DRGS vorgenommen (Elektroden
bei L4 und L5 links). Unter der Teststimulation konnten wir eine Schmerzlinderung von NRS 7 – 8 auf NRS 0 – 1
dokumentieren. Die Generatorimplantation erfolgte vier Wochen später. Es liegt
aktuell ein unverändert sehr guter Therapie-Effekt vor, die Analgetika wurden
komplett ausschleichend abgesetzt.
sche und physiologische Zielstruktur
für neuromodulierende Eingriffe. Bei
richtiger Patientenselektion kann mittels DRGS eine gute und anhaltende
Schmerzreduktion erreicht werden. Als
Einschlusskriterien können gelten: 1.
lokal und regional begrenzte neuropathische Schmerzen, 2. kausale Therapieoptionen ausgeschöpft, 3. Target-Spinalganglion durch Testblockade zu identifizieren und 4. Teststimulation führt zu
einer signifikanten Schmerzlinderung
(> 50 Prozent). DRGS stellt eine vielversprechende Therapieoption bei chronischen neuropathischen Schmerzen dar.
Literatur beim Verfasser.
PD Dr. med. Michael Kretzschmar
Zentrum für Schmerz- und Palliativmedizin
SRH Wald-Klinikum Gera GmbH
Straße des Friedens 122
07548 Gera
E-Mail: [email protected]
Wie bereits dargestellt, liegen bisher keine Langzeitergebnisse für die DRGS vor.
Deshalb wurde unter Leitung von Kollegen Dr. Reinhard Thoma (Algesiologikum, Zentrum für Schmerzmedizin im
Diakoniewerk München Maxvorstadt)
die BRAVO-Studie aufgelegt („Spinalganglion-Stimulation bei chronischem
therapierefraktären Leistenschmerz“).
Um eine ausreichende Anzahl valider
Daten für diese nationale Studie zu generieren, bitten wir um die Vorstellung
betroffener Patienten (Kontaktadresse
siehe unten). Einschlusskriterien sind:
1. chronischer postoperativer Leistenschmerz seit mindestens sechs Monaten, 2. konservative Therapie des chronischen Schmerzes einschließlich medikamentöser, physikalischer und interventioneller Therapie war erfolglos und
3. Schmerzstärke mindestens NRS 6 im
primären Schmerzgebiet.
Zusammenfassung
Das Spinalganglion hat eine sensorische
Schlüsselposition bei der Entwicklung
und Aufrechterhaltung chronischer
Schmerzen. Es ist eine gute anatomi-
Ärzteblatt Thüringen
Fachbeiträge
MRT zum Nachweis des
Prostatakarzinoms
Tobias Franiel, Marc-Oliver Grimm, Ulf Teichgräber
Einleitung
Das Prostatakarzinom ist in Deutschland
der häufigste Tumor beim Mann und die
am dritthäufigsten zum Tode führende
Tumorerkrankung. Die urologische Diagnostik des Prostatakarzinoms stützt
sich im Wesentlichen auf die Bestimmung des Prostataspezifischen Antigens
im Serum (PSA), die digitale rektale Untersuchung, den transrektalen Ultraschall (TRUS) und die systematische 10bis 12-fache TRUS-gestützte Biopsie. Es
ist bekannt, dass mit steigendem PSAWert die Wahrscheinlichkeit für ein Pros­
tatakarzinom steigt. Patienten mit einem
PSA-Wert zwischen 4,1 – 10,0 ng/ml haben in ca. 31 Prozent der Fälle ein Prostatakarzinom. Jedoch muss der traditionelle Grenzwert von 4,0 ng/ml kritisch gesehen werden, da 15 Prozent der stanzbioptisch entdeckten Prostatakarzinome
mit einem PSA-Wert von < 4,0 ng/ml
einhergehen. Gleichzeitig ist bekannt,
dass die initiale TRUS-gestützte Biopsie
in ca. 20 Prozent der Fälle falsch-negativ
ist. Bei klinischem Verdacht auf ein Pros­
tatakarzinom besteht das diagnostische
Dilemma der systematischen Biopsie
also darin, dass einerseits Patienten bioptiert werden, die gar kein Prostatakarzinom haben und andererseits bei negativ
bioptierten Patienten ein vorhandenes
Prostatakarzinom nicht nachgewiesen
wird. Diese diagnostische Unsicherheit
konnte in den letzten Jahren mit Hilfe
der MRT der Prostata reduziert werden.
Technische Voraussetzungen
Die Prostata kann heutzutage am genauesten mit Hilfe der multiparametrischen
MRT (mpMRT) bildgebend dargestellt
werden. Die multiparametrische MRT ist
eine Kombination aus der morphologischen T2w-Bildgebung, der diffusionsgewichteten Bildgebung (DWI), der dynamischen kontrastmittelgestützten MRT
(DCE-MRI) und der 1H-MR-Spektroskopie ( 1H-MRS). Die Prostata sollte mit
mindestens drei der angeführten Methoden untersucht werden, wobei die hochauflösende T2w-Bildgebung obligater
Bestandteil des Protokolls ist. Die hochaufgelösten T2w-Bilder ermöglichen eine
exzellente Darstellung der Anatomie der
Prostata mit der hell (hyperintens) zur
Darstellung kommenden peripheren
Zone und den heterogen dunkel (hypointens) zur Darstellung kommenden zentralen Anteilen. Das Prostatakarzinom ist
auf diesen Bildern typischerweise als fokales dunkles Areal zu erkennen (Abb.
1). Allerdings haben Areale mit einer
Prostatitis, einer Einblutung, einer Fibrose oder Areale mit einem hohen stromalen Anteil ein ganz ähnliches Erscheinungsbild. Hier helfen die neueren MRT-
PD Dr. Tobias Franiel
Methoden DWI, DCE-MRI und 1H-MRS,
die neben der Sensitivität hauptsächlich
die Spezifität der T2w-Bildgebung erhöhen. Entsprechend der interdisziplinären
S3-Leitlinie für das Prostatakarzinom
sollte die Untersuchung an einem Hochfeldgerät mit mindestens 1,5 Tesla (T) mit
kombinierter Endorektal-Körper-PhasedArray-Spule durchgeführt werden. Bei
3,0-T-Geräten ist eine Endorektalspule
für die Detektion des Prostatakarzinoms
nicht zwingend notwendig. Die Gabe von
Butylscopolamin zur Reduktion der
Darmperistaltik ist nützlich, aber ebenfalls nicht unbedingt erforderlich.
MRT bei Patienten mit V.a. ein
Prostatakarzinom und vor erstmaliger
Biopsie
Es ist bekannt, dass die MRT aggressive
Prostatakarzinome mit einem GleasonScore ≥ 3+4 und Prostatakarzinome ≥ 1
cm3 mit hoher diagnostischer Genauigkeit (84 Prozent beziehungsweise 92 Pro-
Abb. 1. Multiparametrische MRT der Prostata eines 65-jährigen Patienten mit einem karzinomsuspekt ansteigenden Serum-PSA von aktuell
11,9 ng/ml und bisher einmaliger negativer TRUS-gestützter Biopsie vor einem halben Jahr. In der MRT zeigt sich ein ausgedehntes karzinomsuspektes Areal (PI-RADS V) rechtsbetont im anterioren Anteil der Transitionalzone (Sterne). Das suspekte Areal imponiert auf dem
morphologischen T2w-Bild (A) als ein die gesunden Strukturen infiltrierender Tumor mit einer eingeschränkten Diffusion (B+C) und mit
erhöhten Werten auf der Parameterkarte der dynamischen kontrastmittelgestützten MRT.
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
213
Fachbeiträge
zent) nachweist. In einer eigenen Studie
mit 87 Patienten konnte darüber hinaus
gezeigt werden, dass die systematische
TRUS-gestützte Biopsie mit einer Wahrscheinlichkeit von 93 Prozent negativ für
ein intermediate oder high-grade-Prostatakarzinom (Gleason-Score ≥ 3+4) ist,
falls die MRT der Prostata keine karzinomsuspekten Areale nachweist. Eine
weitere Studie mit 223 Patienten verglich
die Ergebnisse der systematischen TRUSgestützten Biopsie mit den Ergebnissen
der gezielten MRT-gestützten Biopsie
nach vorheriger MRT der Prostata. Demnach reduzierte die gezielte MRT-gestützte Biopsie die Diagnose von low-risk-Prostatakarzinomen um 89,6 Prozent und
erhöhte die Detektion von intermediate/
high-risk-Prostatakarzinomen um 17,7
Prozent. Es bleibt natürlich zu diskutieren, ob die Nichtdetektion von low-riskProstatakarzinomen für den Patienten
tatsächlich vorteilhaft ist oder nicht. Unter dem Aspekt der Übertherapie ist diese Frage sicherlich mit ja zu beantworten. Bei differenzierter Betrachtung
scheinen aber insbesondere Patienten
mit langer Lebenserwartung und einem
low-risk-Prostatakarzinom von einer radikalen Prostatektomie zu profitieren. Darüber hinaus führt die nicht gesicherte
Diagnose eines low-risk-Prostatakarzinoms bei karzinomsuspekt erhöhtem
PSA zu Folgeuntersuchungen mit entsprechend häufiger psychischer Belastung des Patienten.
Da viele Fragen bezüglich des Einsatzes
der MRT der Prostata in der Primärindikation noch nicht geklärt sind und die
Datenlage teilweise noch widersprüchlich ist, kann aktuell noch keine allgemeingültige Empfehlung gegeben werden. Jedoch kann schon jetzt die MRT
bei Patienten mit Verdacht auf ein Prostatakarzinom und ablehnender Haltung
gegenüber einer Biopsie als zusätzliches
hilfreiches diagnostisches Mittel gesehen
und angewendet werden.
MRT bei Patienten mit V.a. ein
Prostatakarzinom und mit mindestens
einmaliger negativer Biopsie
Die MRT der Prostata ist bei Patienten
mit mindestens einmaliger negativer
TRUS-gestützter Biopsie und persistie-
214
rendem Verdacht auf ein Prostatakarzinom eine anerkannte Indikation, welche
in der interdisziplinären S3-Leitlinie für
das Prostatakarzinom mit einem Grad 0
empfohlen wird. Es ist allgemein anerkannt, dass die systematische transrektale Biopsie überproportional häufig ein
Prostatakarzinom apikal, anterior oder
weit lateral in der Prostata nicht detektiert. Diese Prostatakarzinome werden
mit Hilfe der MRT dargestellt und können bei der anschließenden Biopsie gesondert berücksichtigt werden (Besprechung der gezielten Biopsietechniken
erfolgt weiter unten). In einer eigenen
Studie konnte gezeigt werden, dass die
mpMRT bei Patienten mit mindestens
einmaliger negativer Biopsie in 39 Prozent der Fälle ein Prostatakarzinom detektierte. Diese Prostatakarzinome hatten in 48 Prozent der Fälle einen Gleason-Score von ≥ 3+4 und in 52 Prozent
der Fälle einen Gleason-Score von 3+3.
Da biopsiebedingte Veränderungen in
der Prostata wie Einblutungen oder Entzündungen ein Prostatakarzinom imitieren oder maskieren können, sollte die
MRT der Prostata idealerweise frühestens sechs bis acht Wochen nach der Biopsie durchgeführt werden. In der Praxis stellt diese relativ lange Zeit im Allgemeinen kein Problem dar, da entsprechend der S3-Leitlinie eine Rebiopsie bei
anhaltendem Karzinomverdacht innerhalb von sechs Monaten erfolgen sollte.
PI-RADS-Klassifikation
Um die Befunde der MRT der Prostata
standardisiert und objektiv nachvollziehbar zu erstellen und zu übermitteln,
wurde die PI-RADS-Klassifikation (PIRADS = Prostate Imaging – Reporting
and Data System) entwickelt. Hierbei
wird für jedes karzinomsuspekte Areal
und für jede verwendete MRT-Methode
ein Punktwert auf einer Skala von 1 – 5
(1 = benigne, 2 = wahrscheinlich benigne, 3 = unklar, 4 = wahrscheinlich maligne, 5 = hochwahrscheinlich maligne)
vergeben. Die addierten Punktwerte bilden den Summenscore, der in den PIRADS-Score konvertiert wird. Dieser
PI-RADS-Score reicht ebenfalls von 1 –
5, ist aber unabhängig von der Anzahl
der verwendeten Methoden. Die Be-
schreibung der Lokalisation der suspekten Areale sollte sich hierbei idealerweise an einem topographischen Diagramm orientieren. Der große Vorteil
des PI-RADS-Systems ist neben der Objektivierung der radiologischen Befunderstellung vor allem die vereinfachte
Kommunikation zwischen den beteiligten Disziplinen. Im Dezember 2014
wurde die PI-RADS V2 Klassifikation
vorgestellt. Dieses ist unter dem link
http://www.acr.org/Quality-Safety/Resources/PIRADS/ abrufbar. Da bisher
eine Evaluation fehlt, wird auf die neue
Klassifikation an dieser Stelle und zu
diesem Zeitpunkt nicht weiterführend
eingegangen.
Gezielte (real-time) MRT-gestützte
Biopsie
Die Ergebnisse der MRT der Prostata
sind ein starker, unabhängiger Vorhersagewert für das Vorliegen eines Prostatakarzinoms. Der Vorhersagewert verbessert sich nochmals mit zunehmender Aggressivität des Karzinoms. Es ist
daher naheliegend, die im MRT identifizierten suspekten Areale auch gezielt im
MRT zu bioptieren (Abb. 2). Hierfür
werden die Patienten auf einer speziellen Vorrichtung auf dem Bauch im MRT
gelagert. Zur Identifikation der suspekten Areale wird eine hochauflösende
morphologische T2w-Bildgebung durchgeführt. Schnelle MRT-Sequenzen dienen der Ausrichtung der Führungshülse auf die zu bioptierenden Areale. Anschließend werden diese nach Applikation eines lidocainhaltigen Gels mit einer
MR-kompatiblen Nadel transrektal bioptiert. Eine weiterführende Anästhesie
oder Sedierung ist nicht notwendig. Vorbereitung und Aufklärung der Patienten sind identisch zu der systematischen
Biopsie. Die Prozedur dauert nach einer
Lernkurve von 100 – 150 Fällen ca. 30
Minuten. Die Daten einer Metaanalyse
konnten zeigen, dass die gezielte MRTgestützte Biopsie im Vergleich zu den
anderen Methoden mit weniger Stanzbiopsien mehr Prostatakarzinome nachweisen kann. Mit im Median 3 gezielten
MRT-gestützten Biopsien konnte in einer eigenen Studie mit der gezielten
MRT-gestützten Biopsie in 39 Prozent
Ärzteblatt Thüringen
Fachbeiträge
gestützte Biopsie
nach vorheriger Fusionierung der Ultraschallbilder mit
den MRT-Bildern.
Aber auch diese
Methode ist aufgrund der rigiden
Registrierung der
MRT- und Ultraschallbilder fehlerbehaftet und daher
der gezielten (realtime) MRT-gestützten Biopsie in der
Genauigkeit unterlegen. Um diese
Ungenauigkeit zu
minimieren, werden aktuell aus den
suspekten Arealen
zwei bis drei Biopsien ultraschallgestützt entnommen.
Abb. 2. Gezielte, transrektale (real-time) MRT-gestützte Biopsie des
Neueste Fusionssuspekten Areals mit einer MR-kompatiblen Nadel.
systeme registrieren elastisch und
können durch den
der Fälle ein Prostatakarzinom nachge- Ultraschallkopf bedingte Verformungen
wiesen werden. Des Weiteren konnte der Prostata antizipieren. Hierdurch
gezeigt werden, dass die Aggressivität wird das Problem der fehlerhaften Fusi(Gleason-Score) des Karzinoms durch onierung stark reduziert. Der große Vordie gezielte MRT-gestützte Biopsie ge- teil der Fusionstechnik ist die schnelle
nauer und besser als mit der systemati- Implementierung der gezielten Biopsie
schen TRUS-gestützten Biopsie be- in das Protokoll der systematischen Bistimmt werden kann. Durch die Ent- opsie, sodass die Gesamtdauer der Pronahme von für den Gleason-Score reprä- zedur nur zehn bis 15 Minuten länger
sentativen Proben ermöglicht die geziel- dauert. Allerdings werden mit diesem
te MRT-gestützte Biopsie eine bessere Vorgehen 18 – 21 Stanzbiopsien entnomprätherapeutische Risikoabschätzung men (12-mal systematisch, 2-3-mal aus
als die systematische TRUS-gestützte im Median 3 suspekten Arealen).
Biopsie.
Die bisher größte zur Fusionsbiopsie
veröffentlichte Studie untersuchte prosMRT-TRUS-Fusionsbiopsie und
pektiv 582 Patienten. In dieser Studie
kognitive Fusionierung
wurden mit der gezielten Biopsie mehr
signifikante Prostatakarzinome mit weEine Alternative zur gezielten (real- niger Stanzzylindern als mit der systetime) MRT-gestützten Biopsie ist die matischen TRUS-gestützten Biopsie
Ultraschall-gestützte Biopsie nach vor- nachgewiesen (88 vs. 57 Patienten). Des
heriger kognitiver Fusionierung. Dabei Weiteren wies die gezielte Biopsie im
werden die Ultraschallbilder vor einer Vergleich zur systematischen Biopsie 67
gezielten Biopsie visuell mit dem MRT- Prozent (38/57) zusätzliche, klinisch sig­
Bild abgeglichen. Diese Methode ist nifikante Prostatakarzinome nach, wähdenkbar ungenau und sollte nur bei rend die systematische Biopsie im VerMangel an Alternativen eingesetzt wer- gleich zur gezielten Biopsie nur acht
den. Besser ist eine gezielte Ultraschall- Prozent (7/88) zusätzliche klinisch sig-
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
nifikante Prostatakarzinome nachweisen konnte. Eine weitere prospektive
Studie mit 294 Patienten, die zwischen
der Fusionsbiopsie im Rahmen der Primärindikation (erstmaliger Verdacht auf
ein Prostatakarzinom) und im Rahmen
der Sekundärindikation (ein- oder
mehrmalig negative Stanzbiopsien in
der Vergangenheit) unterschied, kam zu
dem Ergebnis, dass für die Primärindikation eine alleinige, gezielte Biopsie
von im MRT auffälligen Arealen für den
Nachweis signifikanter Prostatakarzinome wahrscheinlich nicht ausreichend
ist. Hingegen scheint für die Sekundärindikation die alleinige gezielte Biopsie für den Nachweis signifikanter Prostatakarzinome geeignet zu sein, da auch
die systematische, 24-fache perineale
Biopsie für diese Patienten keine zusätzlichen signifikanten Prostatakarzinome
nachweisen konnte.
Literatur bei den Verfassern.
PD Dr. med. Tobias Franiel
Prof. Dr. med. Ulf Teichgräber
Institut für diagnostische und
interventionelle Radiologie
Universitätsklinikum Jena
Erlanger Allee 101
07747 Jena
Prof. Dr. med. Marc-Oliver Grimm
Klinik und Poliklinik für Urologie
Universitätsklinikum Jena
Lessingstraße 1
07743 Jena
215
Fachbeiträge
20 Jahre Adipositaschirurgie in Gera
Christine Stroh
Das Team der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie mit Oberärztin PD Dr. Christine Stroh (links) und Chefarzt Prof. Dr. Thomas
Manger (2.v.r.). Foto: SRH Wald-Klinikum Gera/Katrin Wiesner.
Übergewicht und Adipositas sind die
Erkrankungen des 21. Jahrhunderts.
Beide sind mit zahlreichen schwerwiegenden Begleiterkrankungen wie dem
Bluthochdruck, der Blutzuckerkrankheit, Gelenkerkrankungen und Störungen des Fettstoffwechsels assoziiert. Im
internationalen Vergleich ist Deutschland mit 6,5 Millionen bekannten Diabetikern und neun Millionen Adipositaskranken in einer führenden Position.
Nach Daten des deutschen Gesundheitssurvey sind 18,9 Prozent der Männer
und 22,5 Prozent der Frauen adipös.
Die genannten Begleiterkrankungen des
Metabolischen Syndroms sind mit einer
zwingend notwendigen und teuren Behandlung verbunden. Das Mortalitätsrisiko steigt auf das Sechs- bis Zwölffache
der Normalbevölkerung an. Die Verminderung der Lebenserwartung für
übergewichtige Männer beträgt zwölf
Jahre und für Frauen neun Jahre.
Der BMI gilt als grober Richtwert, der
das Körpergewicht eines Menschen im
216
Verhältnis zum Quadrat seiner Größe
bewertet.
Für jeden Patienten ist das „Übergewicht“ ein Problem, welches neben gesundheitlichen Einschränkungen zu
sozialer Isolation führt. Oftmals haben
die betroffenen Übergewichtigen eine
lange „Leidensgeschichte“ mit zahlreichen Diäten und radikalen Reduktionskuren hinter sich, ohne bleibende Langzeiterfolge bei der Gewichtsreduktion
zu erreichen.
Daher spielen in der Behandlung von
Übergewicht und Adipositas konservative und zunehmend operative Therapiemaßnahmen eine entscheidende Rolle.
Die Bedeutung der operativen Behandlungsmaßnahmen zur Gewichtsreduktion und Behandlung der Begleiterkrankungen wurde am Wald-Klinikum Gera
schon in den 90er Jahren durch den
damaligen Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Kinderchirurgie
Professor Harald Schramm erkannt.
Nach Hospitationen im In- und Ausland
erfolgte am 20. Februar 1995 die erste
Implantation eines Magenbandes in
Gera. Die Klinik gehörte damit zu den
ersten Einrichtungen in Deutschland
die Adipositaschirurgie durchführten
und kann nun auf 20 Jahre Adipositasund metabolische Chirurgie zurückblicken. Wurde bei den ersten Patienten
noch die Implantation eines Magenbandes bevorzugt, so werden seit dem Jahr
2002 nach Übernahme der Klinik
durch Professor Thomas Manger alle
standardisierten und etablierten Operationsverfahren, wie die Schlauchmagenoperation, der Magenbypass, die malabsorptiven Eingriffe aber auch endoskopische Verfahren wie der Magenballon
und der Endobarrier eingesetzt.
Seit Beginn der Adipositaschirurgie im
Jahr 1995 wurden über 1.100 Eingriffe
mittels „Schlüssellochchirurgie“ durchgeführt. Heute erhalten hier jährlich
100 übergewichtige Patienten einen speziellen operativen Eingriff. Eigens für
diese Patienten verfügt die seit dem Jahr
Ärzteblatt Thüringen
Fachbeiträge
2011 als Referenzzentrum für Adipositas- und metabolische Chirurgie nach
den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie zertifizierte Klinik über ein spezielles chirurgisches Instrumentarium,
bis zu 240 kg belastbare Operationstische, Spezialbetten und -stühle.
Von Adipositas- und Übergewicht sind
in Deutschland zirka 1,5 Millionen Menschen betroffen. Eine Vielzahl von ihnen leidet an Begleiterkrankungen wie
dem Diabetes mellitus und der
Schlafapnoe. Bei entsprechender Auswahl der Behandlungsmethode können
die Betroffenen 60 bis 80 Prozent des
Übergewichtes verlieren und werden in
bis zu 80 Prozent von ihrer Blutzuckerkrankheit befreit.
Am SRH Wald-Klinikum wird das aktuelle Spektrum metabolisch-chirurgischer Eingriffe abgedeckt. Im Vorfeld
der Operation erhalten die Betroffenen
umfangreiche Informationen und Aufklärungen durch ein speziell geschultes
Team an Chirurgen, Ernährungstherapeuten, Psychologen und Schwestern.
Mehr als 1.000 Patienten werden jährlich im Rahmen der präoperativen Evaluation und postoperativen Nachsorge
durch das Team des Adipositaszentrums betreut. Dem ärztlichen Team mit
Professor Dr. Thomas Manger, Oberärztin Privatdozentin Dr. Christine Stroh,
dem leitenden Oberarzt Dr. Ulrich Hohmann, Dr. Jörg-Christian Weiher und
Dr. Daniel Luderer stehen die Ernährungstherapeuten Sindy Zimmermann
und Sibylle Hintsch, Schwester Sybille
Girlisch und die Koordinatoren Heike
Höschler und Cornelia Arlt als kompetente Ansprechpartner ebenso wie die
aktive Selbsthilfegruppe zur Seite.
Mit der im letzten Jahr vollzogenen
Gründung des Adipositaszentrums im
Rahmen eines IV-Vertrages mit der
AOK plus werden konservative und operative Behandlungsmaßnahmen vernetzt und im Rahmen einer umfangreichen Netzwerkstruktur in Thüringen
und Sachsen für die Patienten wohnortnah angeboten. Die Koordination dieser
Betreuung erfolgt in umfangreicher Detailarbeit durch das Team des Adipositaszentrums.
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
Das Referenzzentrum für Adipositasund metabolische Chirurgie gehört seit
2013 zu den in der Zeitschrift Fokus gelisteten Kliniken der Adipositastherapie
in Deutschland mit den beiden führenden Listenplätzen 2013 und 2014.
Die Experten sind führend in der Initiierung und Projektorganisation der
deutschlandweiten Qualitätssicherungsstudie für Adipositas- und metabolische
Chirurgie am Institut für Qualitätssicherung in der operativen Therapie der
Adipositas. Mehr als 50 Publikationen
in Impact gelisteten nationalen und internationalen Zeitschriften, zahlreiche
Buchbeiträge und über 300 Fachvorträge auf internationalen und nationalen
Kongressen sind Ausdruck der wissenschaftlichen Expertise des Zentrums
für Adipositas- und metabolische Chirurgie.
PD Dr. med. Christine Stroh
SRH Wald-Klinikum Gera gGmbH
Departement für Allgemein-, Viszeral- und
Kinderchirurgie
Straße des Friedens 122
07548 Gera
217
Fachbeiträge
Zwischen Wissenschaftsfreiheit und
bestmöglicher Patientenversorgung:
Das Urteil des Bundesverfassungs­
gerichts vom 24. Juni 2014 und
mögliche Konsequenzen für die
Thüringer Hochschulmedizin
Peter Elsner, Christoph Redies, Dirk Böhmann
Prof. Dr. Peter Elsner
Abstract
Medizinische Forschung und Lehre an
den Universitätskliniken sind ohne enge
Verzahnung mit der Krankenversorgung
nicht denkbar. Zwischen den Grundrechten der Wissenschaftsfreiheit und
dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, die beide im Grundgesetz verankert
sind, können allerdings Konflikte auftreten. In der Hochschulmedizin müssen
solche Konflikte durch eine Organisationsstruktur vermieden werden, die einerseits die für eine leistungsfähige Forschung unabdingbare Wissenschaftsfreiheit gewährleistet und andererseits
eine bestmögliche Krankenversorgung
sicherstellt. Diese Organisationsstrukturen sind in den Hochschulgesetzen der
Länder geregelt und unterliegen der verfassungsgerichtlichen Kontrolle. Das
Bundesverfassungsgericht hat in einer
wichtigen Entscheidung vom 24. Juni
2014 wesentliche Bestimmungen des
Niedersächsischen Hochschulgesetzes
für verfassungswidrig erklärt, da das
„Gesamtgefüge der Organisationsstruktur“ nicht so beschaffen sei, dass „Gefahren für die Freiheit von Lehre und Forschung vermieden werden“. Im vorliegenden Beitrag wird überprüft, ob diese
Entscheidung Auswirkungen auf die
Hochschulmedizin in Thüringen haben
kann, und, falls ja, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.
Einleitung
Wenn auch die Medizin neben der
Theologie und der Jurisprudenz zu den
218
drei klassischen Fakultäten der europäischen Universität zählt, zeichnet die
Hochschulmedizin gegenüber den genannten anderen universitären Fächern
die Besonderheit aus, dass ihre Aufgabe
nicht nur in medizinischer Forschung
und Lehre, sondern auch in der Krankenversorgung liegt. Bereits im 18. Jh.
hat sich die Erkenntnis durchgesetzt,
dass medizinische Forschung und Lehre notwendigerweise am und mit dem
kranken Menschen stattfinden müssen
und ohne Patienten nicht vorstellbar
sind.
Gerade vor dem Hintergrund einer
chronischen Unterfinanzierung der
Krankenversorgung im DRG-System
ergibt sich in der Universitätsmedizin
inhärent eine Spannung zwischen den
Aufgaben in Forschung und Lehre und
den Pflichten der Krankenversorgung.
Ärzte an Universitätskliniken erfahren
dies als ethische Herausforderung tagtäglich: Sollen Sie sich Zeit nehmen für
eine wissenschaftliche Publikation
oder einen Drittmittelantrag, oder sollen sie ihre nur beschränkt verfügbare
Zeit dem Patienten widmen, der vielleicht ein über die reine medizinische
Versorgungsnotwendigkeit hinausgehendes Gespräch wünscht und verdient?
Dieses Spannungsverhältnis bildet sich
auch in rechtlichen Kategorien ab: So
ist einerseits zwar die Wissenschaftsfreiheit durch das Grundgesetz (GG) in
Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG geschützt, andererseits ergibt sich aus dem Recht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit
Prof. Dr. Dr. Christoph Redies
Dr. Dirk Böhmann
und Sozialstaatsprinzip nach Art. 20
Abs. 1 GG die Verpflichtung, eine bestmögliche Krankenversorgung zu gewährleisten. Diese rechtlichen Vorgaben betreffen nicht nur den an einem
Universitätsklinikum tätigen Arzt
selbst, sondern auch die Organisation
Ärzteblatt Thüringen
Fachbeiträge
der Universitätsmedizin als Ganzes.
Damit ist einerseits der Gesetzgeber gefordert, Organisationsvorgaben zu
schaffen, die die Balance der genannten Grundrechte gewährleisten, andererseits sind aber auch die Hochschulen und ihre Organe selbst dafür verantwortlich, die verfassungsmäßigen
Vorgaben im Sinne der Grundrechtsabwägung vor Ort umzusetzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in
einem Beschluss zur niedersächsischen Hochschulmedizin vom 24. Juni
2014 diesbezüglich Anforderungen
aufgestellt, die weit über die Besonderheiten des niedersächsischen Hochschulgesetzes hinausweisen. Im Folgenden sollen daher zunächst das Verfassungsprinzip der Wissenschaftsfreiheit und die Bestimmungen, die die
Krankenversorgung betreffen, kurz
dargestellt werden. Dann berichten wir
über das Verfassungsgerichtsurteil und
diskutieren abschließend die Folgewirkungen für die Thüringer Hochschulmedizin.
Freiheit von Forschung und Lehre
(Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG)
Gemäß dem Bundesverfassungsgericht
muss der Staat dafür sorgen, dass sich
im öffentlichen Hochschulbetrieb das
Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit
ungehindert entfalten kann. Grundrechte schützen deren Träger vor Eingriffen in ihre Grundrechte von außen,
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
insbesondere vor staatlichen Eingriffen
(abwehrrechtlich-subjektive Dimension), verpflichten aber auch die staatliche Gewalt zu gewährleisten, dass die
Grundrechtsträger ihre Grundrechte
tatsächlich ausüben können (leistungsrechtliche Dimension). Einschränkungen können sich dabei aus der Konkurrenz mit den Grundrechten anderer
ergeben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
gewährt „Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG jedem,
der in Wissenschaft, Forschung und
Lehre tätig ist, ein Grundrecht auf freie
wissenschaftliche Betätigung“. Das
Bundesverfassungsgericht
definiert
Wissenschaft in seinem so genannten
Hochschul-Urteil als Tätigkeit, die
„nach Inhalt und Form als ernsthafter
planmäßiger Versuch zur Ermittlung
der Wahrheit anzusehen ist“. Demnach
schützt die Wissenschaftsfreiheit als
Abwehrrecht die wissenschaftliche Betätigung gegen staatliche Eingriffe und
gewährt dem einzelnen Wissenschaftler einen geschützten Freiraum. Die
freie wissenschaftliche Tätigkeit ist,
gerade in der Hochschulmedizin, auf
ausreichende Ressourcen angewiesen;
daher kommt ihr in der hochschulorganisatorischen Dimension ein besonderes Gewicht zu. Der Gesetzgeber muss
daher die Wissenschaftsfreiheit achten,
andererseits aber die bestmögliche
Krankenversorgung
gewährleisten.
Deshalb sind in der universitären Krankenversorgung Entscheidungsbefug-
nisse so auszugestalten, dass die selbstbestimmte Universitätsverwaltung und
die wissenschaftsadäquater Organisation entsprechenden Mitwirkungsrechte
der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler soweit wie möglich erhalten
bleiben.
Wie in andere Grundrechte kann bei
Konflikten mit anderen Verfassungsgütern auch in die Wissenschaftsfreiheit
eingegriffen werden; allerdings müssen derartige Eingriffe verhältnismäßig
sein und auf gesetzlicher Grundlage
beruhen.
Verfassungsrechtliche Vorgaben an
die Krankenversorgung
Das Bundesverfassungsgericht leitet
das Erfordernis einer bestmöglichen
Krankenversorgung aus Art. 2 Abs. 2 S.
1 GG und dem Sozialstaatsprinzip (Art.
20 Abs. 1 GG) ab. Aus dem Sozialstaatsprinzip ergibt sich die Pflicht des
Staates, die Mindestvoraussetzungen
eines menschenwürdigen Daseins sicherzustellen. Dem Staat kommt insofern eine Schutzpflicht auch bezüglich
der Krankenversorgung zu. Diese äußert sich etwa in der seit 1. April 2007
geltenden allgemeinen Krankenversicherungspflicht. Während allerdings
der Gesetzgeber in der Gesetzlichen
Krankenversicherung lediglich einen
Anspruch auf Leistungen gewährt, die
„ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind und „das Maß des Not-
219
Fachbeiträge
wendigen nicht überschreiten“ (§12
Abs. 1 SGB V), verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber in
der Universitätsmedizin eine „bestmögliche Krankenversorgung“ zu gewährleisten. Jeder Patient, der sich in
die Behandlung eines Universitätskrankenhauses begebe, müsse sicher sein,
dass sein Grundrecht auf körperliche
Unversehrtheit nach allen Regeln ärztlicher Kunst gewahrt werde.
Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich in seinen Ausführungen
zur „bestmöglichen Krankenversorgung“ im Beschluss zur MHH nicht
expressis verbis zu möglichen Einschränkungen aufgrund ökonomischer
Erwägungen. In anderen Entscheidungen zur Hochschulmedizin hat das
Bundesverfassungsgericht ökonomische Erwägungen im Sinne möglichst
wirtschaftlichen Einsatzes finanzieller
Mittel aber durchaus als legitime Eingriffsgründe definiert. Insoweit ist der
Staat auch vor dem Hintergrund der
Wissenschaftsfreiheit und des Gebots
der bestmöglichen Krankenversorgung
nicht verpflichtet, der Hochschulmedizin unbegrenzte Mittel zur Verfügung
zu stellen, da dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der
Wahrnehmung staatlicher Aufgaben
gemäß Artikel 114 Abs. 2 Satz 1 GG
ebenfalls Verfassungsrang zukommt.
Die Notwendigkeit von Ausgleicherfordernissen zwischen den konkurrierenden Grundrechten (so genannte praktische Konkordanz) wird vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung postuliert. Im Bereich der
universitären Krankenversorgung stehen sich daher verschiedene Grundrechte und verfassungsrechtlich geschützte Interessen gegenüber; Aufgabe des Gesetzgebers ist es, zwischen
diesen möglicherweise gegensätzlichen
Grundrechtspositionen einen Ausgleich zu finden.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2014
Der Beschluss erging auf die Verfassungsbeschwerde eines Hochschullehrers der Medizinischen Hochschule
Hannover (MHH) mit Unterstützung
220
des Deutschen Hochschulverbands
(DHV) gegen hochschulorganisationsrechtliche Vorschriften für die MHH,
die mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in
das Niedersächsische Hochschulgesetz
(NHG) übernommen wurden. In Niedersachsen wurde mit diesen Vorschriften – wie in anderen Bundesländern auch – die Leitungsverantwortung
in der Universitätsmedizin weitgehend
von den Kollegialorganen, also dem Fakultätsrat, der in der MHH dem Senat
entspricht, auf einen dreiköpfigen Vorstand beziehungsweise ein Präsidium
als Leitungsorgan verlagert. Davor waren die Kompetenzen des Leitungsorgans eingeschränkt, während den Kollegialorganen weitgehende Befugnisse
zukamen, wie zum Beispiel die Entscheidungen über die Entwicklungsplanung, die Anmeldung des Haushaltsbedarfs, die Errichtung, Änderung,
Zusammenlegung und Auf hebung von
Einrichtungen der Hochschule einschließlich ihrer Organisationsstruktur
und ihrer Aufgaben, die Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen und den
Frauenförderplan. Diese Entscheidungsbefugnisse wurden weitgehend
auf einen Vorstand übertragen. An der
MHH hat der Senat gegenüber dem
Vorstand zwar ein umfassendes Informationsrecht, seine Beteiligung an wesentlichen Entscheidungen beschränkt
sich aber auf das „Benehmen“, d.h. die
Gelegenheit zur Stellungnahme und
Anhörung ohne ein (bindendes) Mitbestimmungsrecht. Auch auf die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder hat der Senat keinen oder
nur beschränkten Einfluss.
Die Klage des Hochschullehrers der
MHH rügte eine Verletzung seiner
Wissenschaftsfreiheit und richtete sich
gegen die Regelungen, mit denen dem
Vorstand weitreichende Aufgaben und
Befugnisse übertragen wurden, sowie
gegen die Regelungen über die Bestellung und Entlassung des Vorstands. Er
argumentierte, dass die Entscheidungskompetenz des Vorstands die Wissenschaftsfreiheit strukturell mangels ausreichender inhaltlicher Begrenzung
und organisatorischer Absicherung
gefährde. Dieses Übergewicht werde
auch nicht durch Einfluss- oder Kont-
rollmöglichkeiten des Kollegialorgans
ausbalanciert. Ferner sei die Bestellung
und Entlassung der Vorstandsmitglieder mit Blick auf die ihnen übertragenen Befugnisse zumindest mittelbar
wissenschaftsrelevant.
Das Bundesverfassungsgericht gab der
Verfassungsbeschwerde überwiegend
statt und entschied, dass die Befugnisse des Vorstands und die Regelungen
über die Bestellung und Abbestellung
der Vorstandsmitglieder im NHG „in
ihrem Gesamtgefüge mit den Anforderungen des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG an
den Schutz der Wissenschaftsfreiheit
vor strukturellen Gefährdungen nicht
vereinbar“ sind.
In seiner Urteilsbegründung wies das
Bundesverfassungsgericht auf das hohe
Gut der Wissenschaftsfreiheit, aber
auch die Pflicht zur Berücksichtigung
des für die Aufgaben der Berufsausbildung bedeutsamen Grundrechts des
Art. 12 Abs. 1 GG (Freiheit der Berufsausübung) und des Schutzes der Gesundheit (siehe oben) hin. Zwar habe
der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, er müsse aber für die
Organisation der Wissenschaftsfreiheit
ein Gesamtgefüge schaffen, in dem
Entscheidungsbefugnisse und Mitwirkungsrechte, Einflussnahme, Information und Kontrolle so beschaffen sind,
dass Gefahren für die Freiheit von Lehre und Forschung vermieden werden.
Soweit die wissenschaftliche Tätigkeit
mit der Erfüllung anderer Aufgaben
wie der der Krankenversorgung untrennbar verzahnt ist, sind auch Entscheidungen über diese anderen Aufgaben wissenschaftsrelevant.
Dem Kollegialorgan der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (an der
MHH folglich der Senat) wird zwar
kein grundsätzlicher Vorrang vor dem
Klinikumsvorstand eingeräumt, aber
zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit
kann es erforderlich sein, den Hochschullehrern die Möglichkeit einzuräumen, ihre Auffassung mit Blick auf
solche Entscheidungen tatsächlich
selbst durchzusetzen, und sie nicht auf
die Möglichkeit bloßer Stellungnahmen zu verweisen. Wenn dem Vorstand
vom Gesetzgeber weitgehende Entscheidungsbefugnisse eingeräumt wer-
Ärzteblatt Thüringen
Fachbeiträge
den, gilt: „Je mehr, je grundlegender
und je substantieller wissenschaftsrelevante personelle und sachliche Entscheidungsbefugnisse dem kollegialen
Selbstverwaltungsorgan entzogen und
einem Leitungsorgan zugewiesen werden, desto stärker muss im Gegenzug
die Mitwirkung des Selbstverwaltungsorgans an der Bestellung und Abberufung dieses Leitungsorgans und an dessen Entscheidungen ausgestaltet sein.“
Man kann dieses Konzept als eine
Übertragung der verfassungsmäßigen
staatlichen Gewaltenteilung auf die
Hochschulorganisation
verstehen:
Wenn dem Kollegialorgan („Parlament“) Befugnisse entzogen und an
den Klinikumsvorstand („Regierung“)
übertragen werden, dann müssen die
Kontrollbefugnisse des Kollegialorgans
(z. B. „Misstrauensvotum“) im gleichen
Maße erweitert werden. Auch in der
Krankenversorgung sind prospektiv
Entscheidungsbefugnisse so auszugestalten, dass die selbstbestimmte
Grundrechtswahrnehmung und die
wissenschaftsadäquater Organisation
entsprechenden Mitwirkungsrechte der
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler soweit wie möglich erhalten
bleiben. Bedenken des Bundesverfassungsgerichts ergeben sich im Einzelnen insbesondere auch aufgrund eines
unzureichenden Einflusses des Senats
auf die Organisationsentscheidungen
und auf die Mittelverteilung im Klinikum. Das im NHG vorgesehene bloße
„Ins Benehmen setzen“ reicht nicht
aus, da das reine Benehmen – im Gegensatz zu einer Einvernehmensregelung – keine Letztentscheidungskompetenz beinhaltet. Fehlende Mitbestimmungsmöglichkeiten eines Kollegialorgans bei Entscheidungsfindungen des
Leitungsorgans könnten allerdings
verfassungskonform durch weitreichende Kontroll- und Abwahlmöglichkeiten des Kollegialorgans kompensiert
werden.
Zusammenfassend legt sich das Bundesverfassungsgericht nicht auf ein
„richtiges“ Organisationsmodell für ein
Universitätsklinikum fest; es fordert
aber ein strukturelles Gleichgewicht
zwischen Leitungs- und Kollegial-/
Kontrollorganen zur Erhaltung der Ba-
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
lance in der Verwirklichung der betroffenen Grundrechte. Dieses ist im NHG
nicht gegeben, weshalb die Verfassungsrichter dem niedersächsischen
Gesetzgeber eine zeitlich enge Frist bis
zum 31. Dezember 2015 gesetzt haben,
um eine mit dem Grundgesetz vereinbare Ordnung zu schaffen. Wie die Niedersächsische Landesregierung dem
Landtag auf eine kleine Anfrage mitgeteilt hat, wird derzeit ein entsprechender Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des NHG erarbeitet. Darüber hinaus werden weitere Rechtsänderungen
geprüft, die insbesondere den Aspekt
der Demokratisierung der Hochschulen betreffen.
Konsequenzen des Verfassungsgerichtsurteils für die Thüringer
Hochschulmedizin
Wenngleich sich der referierte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
im engeren Sinne nur auf die niedersächsischen Regelungen zur MHH bezieht, haben die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze
doch Bedeutung weit über den entschiedenen Einzelfall hinaus, denn
nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 GG sind vergleichbare Sachverhalte gleich zu behandeln.
Es ist also zu prüfen, inwieweit die Regelungen des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 21. Dezember
2006 zur Hochschulmedizin mit den
vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Bestimmungen des NHG vergleichbar sind. Die Vorschriften zur Hochschulmedizin in
Thüringen finden sich im Sechsten Teil
des ThürHG (§ 91 ff.). Wie in Niedersachsen ist die Universitätsmedizin in
Thüringen nach einem „Integrationsmodell“ strukturiert, das heißt, die
Hochschule beziehungsweise die Medizinische Fakultät ist „unter einem Dach“
mit dem Universitätsklinikum zu einer
Körperschaft zusammengeschlossen.
Die relevanten Regelungen in den
Hochschulgesetzen von Niedersachsen
und Thüringen zur Organisationsstruktur der Universitätsklinika sind in
den Tabellen 1 und 2 vergleichend dar-
221
Fachbeiträge
Tabelle 1. Vergleich zwischen den Regelungen des Niedersächsischen und des Thüringer Hochschulgesetzes: Aufgaben, Organe, Vorstand
und seine Bestellung
Regelung
Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
(Regelungen für die MHH)
Thüringisches Hochschulgesetz
(ThürHG)
Organisation
Integrationsmodell
Integrationsmodell
Aufgaben des
Universitätsklinikums
Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch
Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung,
zusätzlich Dienstleistungen im Rahmen des
öffentlichen Gesundheitswesens, auch Aufgaben
in der Krankenversorgung (§ 3)
Pflege der Wissenschaft in Forschung
und Lehre; es nimmt daran ausgerichtet
Aufgaben in der Krankenversorgung
wahr (§ 91)
Organe
Präsidium ((§ 36)) (= Vorstand (§ 63 b)),
Hochschulrat,
Senat (§ 36)
Klinikumsvorstand,
Verwaltungsrat (§ 95),
Fachbereichsrat
Mitglieder des
Vorstands
Mitglied mit Zuständigkeit für das Ressort
Forschung und Lehre,
Mitglied mit Zuständigkeit für das Ressort
Krankenversorgung,
Mitglied mit Zuständigkeit für das Ressort Wirtschaftsführung und Administration (§ 63 b)
Dekan des Fachbereichsrats als Wissenschaftlicher Vorstand (§ 97 Abs. 2),
Medizinischer Vorstand,
Kaufmännischer Vorstand
Bestellung der Mitglieder des Vorstands
Durch Fachministerium (§ 63 c Abs. 1)
Bestellung des Mitglieds mit Zuständigkeit für das
Ressort Forschung und Lehre auf Vorschlag des
Senats (§ 63 c Abs. 3)
Bestellung der übrigen Vorstandsmitglieder auf
Vorschlag des Hochschulrats im Einvernehmen
mit dem Mitglied mit Zuständigkeit für das Ressort
Forschung und Lehre (§ 63 c Abs. 3)
Durch Verwaltungsrat (§ 97 Abs. 3)
Bestellung des Medizinischen Vorstands
nach Anhörung der Leiter der an der
Krankenversorgung beteiligten Kliniken,
Institute und sonstigen Einrichtungen
(§97 Abs. 3)
Abberufung der Mitglieder des Vorstands
Durch Fachministerium, bei Mitglied mit Zuständigkeit für das Ressort Forschung und Lehre auf
Vorschlag des Senats bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes (§ 63 c Abs. 5), bei anderen Mitgliedern
auf Vorschlag des Vorstands (§ 63 c Abs. 6)
Durch Verwaltungsrat aus wichtigem
Grund (§ 97 Abs. 3)
gestellt. Bei allen Unterschieden im
Einzelnen zeigt der Vergleich, dass
auch in den Regelungen des ThürHG
wesentliche Defizite in der Mitwirkung
des Selbstverwaltungsorgans Fakultätsrat zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit bestehen, obwohl – anders als in
Niedersachsen – in Thüringen bereits
derzeit die Aufgaben in der Krankenversorgung nicht als zusätzliche, sondern als an Forschung und Lehre ausgerichtete Aufgaben definiert werden.
Verfassungsrechtlich problematisch erscheint im ThürHG insbesondere, dass
� der Fachbereichsrat bei Bestellung
und Abberufung von Mitgliedern
des Vorstands unzureichend beteiligt ist;
222
� bei der Entwicklungsplanung das
Einvernehmen des Fachbereichsrats
nur erforderlich ist, „soweit wesentliche Angelegenheiten von Forschung und Lehre betroffen sind“;
� für Strukturentscheidungen lediglich das „Benehmen“ des Fachbereichsrats erforderlich ist;
� die Zuweisung von Stellen und Mitteln an Einrichtungen und die Wirtschaftsplanung ohne Beteiligung
des Fachbereichsrates erfolgt und
von diesem nicht kontrolliert werden
kann.
Verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet auch die Grundsatzung des
Universitätsklinikums Jena, die am 8.
Juli 2014 beschlossen wurde. Auch laut
dieser Satzung können Struktureinheiten durch den Klinikumsvorstand errichtet, geändert, aufgehoben oder erweitert werden, wobei sich die Mitwirkungsmöglichkeit des Fachbereichsrats
auf das (nicht bindende) Benehmen
beschränkt.
Zusammenfassung
Die Prüfung der einschlägigen Normen des Thüringer Hochschulgesetzes
zur Hochschulmedizin und der Grundsatzung des Universitätsklinikums
Jena im Licht des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2014
ergibt, dass wesentliche Bestimmungen dieser Normen einer verfassungs-
Ärzteblatt Thüringen
Fachbeiträge
Tabelle 2. Vergleich zwischen den Regelungen des Niedersächsischen und des Thüringer Hochschulgesetzes: Kompetenzen des Vorstands
und des Senats/Fachbereichsrates
Regelung
Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
(Regelungen für die MHH)
Thüringisches Hochschulgesetz
(ThürHG)
Entwicklungsplanung
Beschluss durch Senat (§ 41 Abs. 2)
Einvernehmen des Vorstands erforderlich
(§63e Abs. 2)
Klinikumsvorstand (§ 97 Abs. 1)
Einvernehmen des Fachbereichsrats
erforderlich, „soweit wesentliche Angelegenheiten von Forschung und Lehre
betroffen sind“ (§ 96 Abs. 1)
Errichtung, Änderung,
Zusammenlegung und
Aufhebung von
Organisations­einheiten
Vorstand (§ 63e Abs. 2)
Klinikumsvorstand (§97 Abs. 1)
bei Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Kliniken, klinischen Einrichtungen und sonstigen Einrichtungen
Benehmen mit dem Präsidium der
Friedrich-Schiller-Universität Jena und
dem Fachbereichsrat sowie Zustimmung
des Verwaltungsrats erforderlich (§97
Abs. 1)
Zuweisung von Stellen
und Mitteln an Einrichtungen, Wirtschaftsplan
Vorstand (§ 63 e)
Klinikumsvorstand (§ 97 Abs. 1)
Fachbereichsrat stellt „Grundsätze für die
Verteilung und den wirtschaftlichen und
aufgabengerechten Einsatz der Mittel für
Forschung und Lehre” auf (§96 Abs. 1)
gerichtlichen Überprüfung vor dem
Hintergrund der Wissenschaftsfreiheit
nicht standhalten dürften.
Der Gesetzgeber in Thüringen ist daher aufgerufen, die Regelungen im
Thüringer Hochschulgesetz zur Hochschulmedizin an die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts anzupassen und ein „Gesamtgefüge zu schaffen, in dem Entscheidungsbefugnisse
und Mitwirkungsrechte, Einflussnahme, Information und Kontrolle so beschaffen sind, dass Gefahren für die
Freiheit von Lehre und Forschung vermieden werden“. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat dazu ein Positionspapier erarbeitet, das er der Landesregierung und den Fraktionen des
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
Thüringer Landtags als Diskussionsbeitrag zur Verfügung gestellt hat. Man
darf gespannt sein, wie das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts bei einer
Novellierung des ThürHG umgesetzt
wird, auch in Hinblick auf die „weiteren Schritte der Demokratisierung an
den Hochschulen“ und der „Mitbestimmung aller Statusgruppen“ in der
Hochschulkultur Thüringens, die im
Koalitionsvertrag der rot-rot-grünen
Landesregierung angekündigt sind.
Erfurter Straße 35
07743 Jena
Vertreter des Deutschen Hochschulverbands an der Universität Jena
Tel.: 03641/937350
Fax: 03641/937418
E-Mail: [email protected]
Literatur bei den Verfassern.
Dr. Dirk Böhmann
Deutscher Hochschulverband (DHV)
Justitiariat
Rheinallee 18 – 20
53173 Bonn
Prof. Dr. med. Peter Elsner
Hautklinik
Universitätsklinikum Jena
Prof. Dr. Dr. med. Christoph Redies
Institut für Anatomie I
Universitätsklinikum Jena
Teichgraben 7
07743 Jena
223
Tagungsbericht
Was kann die Palliativmedizin heute
leisten, um den Ruf nach aktiver
Sterbehilfe zu verhindern?
Marion Brocke, Heike Schlegel-Höfner
Unter diesem Thema fand die Jubiläumsveranstaltung zum 5-jährigen Bestehen des Vereins zur Förderung der
Palliativmedizin im Ilm-Kreis e.V. am
31. Januar 2015 in Ilmenau statt. Dieses
aktuelle und brisante Thema, das in
Vorträgen und einer Diskussionsrunde
intensiv bearbeitet wurde, zog ein großes Publikum an. Die Diskussion um
den assistierten Suizid fordert von uns
Ärzten und dabei ganz besonders von
Palliativmedizinern eine aktive Stellungnahme.
Das große Interesse an der Veranstaltung ist ein Hinweis auf die Brisanz des
Themas. Auch weiterhin sind die Möglichkeiten der ambulanten und stationären Palliativmedizin nicht ausreichend
bekannt.
Im ersten Vortrag berichtete die Palliativmedizinerin Dr. Christina Müller
aus ihrem umfangreichen Erfahrungsschatz zum Thema „Was leistet die Palli-
ativmedizin heute?- Brauchen wir eine
gesetzliche Neuregelung zur aktiven Sterbehilfe?“.
Dabei wurden nicht nur die Möglichkeiten und Grenzen sowohl der stationären
als auch der ambulanten Patientenbetreuung thematisiert. Dr. Müller beschrieb anhand von Patientenaussagen
den starken Lebenswillen auch unheilbar Erkrankter. Die Balance zwischen
Selbstbestimmung und Fürsorgepflicht
ist bei ihrer Betreuung zu wahren. Sie
ging aber auch auf die finanzielle Vergütung im stationären Bereich ein, die sich
kontinuierlich in den letzten Jahren abwärts entwickelt. Zu den Problemen der
Finanzierung wurde im Verlauf der Veranstaltung die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert angesprochen.
Dr. Müller betonte die Wichtigkeit der
frühen integrativen Versorgung von
Menschen mit lebensbedrohenden
Krankheiten in ein palliativmedizinisches Betreuungssystem nicht nur für
onkologische, sondern auch für Patienten mit nichtmalignen chronischen Erkrankungen (z. B. aus den Bereichen
Pulmologie, Kardiologie oder Neurologie). Durch den frühzeitigen Einsatz
palliativer Therapiemethoden kann sowohl ein Zuwachs an Lebensqualität als
auch an Lebenszeit erreicht werden. Die
ehemalige Chefärztin der Klinik für Palliativmedizin der Zentralklinik Bad Berka stellte aber auch die Frage, ob „das
romantisch gefärbte Ideal nicht mit der
Realität des Gesundheitswesens kollidiert“ und stellt fest, „dass es noch viel
zu tun gibt.“
Zum Thema „Was leistet die stationäre
Palliativmedizin im Ilmkreis?“ gab Oberarzt Dr. Lothar Iffert einen Überblick
über den Alltag auf der Ilmenauer Palliativstation. Er betonte die Bedeutung
der Kommunikation zwischen Patient,
Angehörigen und den professionellen
Helfern. Es geht dabei um Therapieund Hilfsangebote im physischen, spirituellen und sozialen Bereich, die durch
das
multiprofessionelle
Behandlungsteam gemacht werden. Mit Bildern
und Berichten gelang es Dr. Iffert, den
Zuhörern das Behandlungskonzept der
Ilmenauer Palliativstation zu vermitteln.
Der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe ist
auf der Ilmenauer Palliativstation eine
absolute Rarität. Wenn er von Patienten
Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion von links nach rechts: Matthias Keschke (Palliativ Care Pflegefachkraft), Dr. Christina Müller (Palliativmedizinerin), Pfarrer Jürgen Friedrich (Seelsorger der Palliativstation Ilmenau), Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Wolfram Eberbach (Ministerialdirigent a. D.), Heike Taubert (Thüringer Finanzministerin).
224
Ärzteblatt Thüringen
Tagungsbericht
artikuliert wurde, war dies aufgrund
von Sorgen um Autonomieverlust und
um die erhöhten Belastungen für pflegende Angehörige der Fall. Diese Sorge
lässt sich oft durch die adäquate Organisation der Betreuung nach Entlassung
lösen, sei es im häuslichen Milieu, im
Pflegeheim oder in einem Hospiz. Dabei ist die gute Kooperation von stationär und ambulant Tätigen für den Patienten essentiell.
Die Ilmenauer Palliativstation bietet telefonische Beratungsmöglichkeiten für
pflegende Angehörige auch nach der
Entlassung der Patienten.
Der dritte Vortrag hatte den provokanten Titel „Was ist an der Palliativmedizin
eigentlich palliativ?“. Matthias Keschke,
der die Palliativstation in Ilmenau pflegerisch von 2009 bis 2011 leitete, stellte
anschaulich dar, wie im Mittelpunkt der
Palliativmedizin die Bedürfnisse der
schwerstkranken Menschen und ihrer
Angehörigen stehen. „Mindestens jeder
fünfte Patient versteht nicht, was ihm
Ärzte und Pflegekräfte auf wichtige Fragen antworten.“ Die Palliativmedizin ist
im Gegensatz zur kurativen Medizin
nicht auf Hightech-Maßnahmen ausgerichtet, sondern wendet sich dem Menschen ganzheitlich zu. Welche Herausforderung die Therapiezieländerung
vom kurativen zum palliativen Behandlungsziel insbesondere an die kommunikativen Fähigkeiten stellt, wurde intensiv erläutert.
Ehrenamtliche Mitarbeiter leisten auch
angesichts knapper finanzieller Mittel
einen unschätzbaren Beitrag in der Versorgung von Palliativpatienten. Dr. Lothar Zeuner nannte hierfür stellvertretend in seinem Vortrag die Arbeit der
beiden ambulanten Hospizvereine Arnstadt und Ilmenau sowie den nun fünf
Jahre bestehenden Verein zur Förderung der Palliativmedizin im Ilm-Kreis,
dessen Vorsitzender er seither ist.
Es folgte die Podiumsdiskussion „Brauchen wir in Deutschland eine gesetzliche
Neuregelung zur aktiven Sterbehilfe und
den ärztlich assistierten Suizid? – Pro und
Contra“., moderiert von Dr. Heike Schlegel-Höfner, Chefärztin der Klinik für An-
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
Mitglieder des Vereins zur Förderung der Palliativmedizin im Ilmkreis nach der gelungenen
Veranstaltung. Von links nach rechts: Dr. Lothar Iffert, Dr. Marion Brocke, Dr. Lothar Zeuner, Monika Brandstädt, Sandra Schmidt, Matthias Keschke, Dr. Heike Schlegel-Höfner.
Fotos: V. Krause
ästhesie und Intensivmedizin, Schmerzund Palliativmedizin der Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau.
Die stellvertretende Ministerpräsidentin
Thüringens, Heike Taubert (SPD) berichtete über eigene Erfahrungen zum
Thema aus der Sicht eines „Nichtmediziners“. Als Finanzministerin legte sie
dar, dass mit vorhandenen Mitteln verantwortungsvoll umzugehen ist.
Im Dialog mit der Geschäftsführerin
der Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau gGmbH, Marina Heinz, fand diese
Diskussion im Auditorium reges Interesse.
Medizinrechtliche und ethische Aspekte
dieser schwierigen Problematik wurden
von Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Wolfram
Eberbach, Ministerialdirigent a.D., kompetent dargelegt. Erläutert wurden nicht
nur Begrifflichkeiten (passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe u.a.), sondern
auch die Bedeutung der Grundsätze der
Bundesärztekammer zur ärztlichen
Sterbebegleitung. In diesem Zusammenhang erklärte Dr. Christina Müller,
unter welchen Voraussetzungen eine
palliative Sedierung am Lebensende im
Falle von unerträglichem Leiden möglich ist.
Die Probleme des Seelsorgens am Bett
eines unheilbar Kranken erklärte Kirchenrat Jürgen Friedrich, ehemaliger
Direktor des Marienstiftes Arnstadt.
Nach seiner Meinung wird es zu dieser
Thematik keine allgemeingültige Lösung geben können, denn individuelle
Wünsche und Vorstellungen spielen
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225
Tagungsbericht
eine außerordentliche Rolle. Er zitierte
Goethe: „Grau, teurer Freund, ist alle
Theorie…“
Dass die Veranstaltung großes Interesse
fand, lässt sich durch die zahlreichen
Teilnehmer belegen. Dabei waren Ärzte,
Pflegekräfte, Mitarbeiter von Hospizdiensten, die Klinikleitung der IlmKreis-Kliniken, interessierte Bürger der
Region, aber auch Politiker wie Eleonore
Mühlbauer (MdL) und Tankred Schipanski (MdB) vertreten.
Palliativmedizin ist insbesondere gekennzeichnet durch den Respekt vor der
Würde des Menschen. Der Wunsch, das
Leben vorzeitig zu beenden, ist selten
und in der Regel ein Hilferuf. Sterbewünsche müssen vom Patienten thematisiert werden dürfen. „Die Haltung
steht in der Betreuung von Schwerkran-
ken vor den Fähigkeiten und dem Wissen.“ (Matthias Keschke). Für die Betreuung dieser Patienten sind große
personelle Ressourcen in allen Berufsgruppen nötig.
Dr. med. Marion Brocke
Dr. med. Heike Schlegel-Höfner
im Namen des Vereins zur Förderung der
Palliativmedizin im Ilmkreis e.V.
www.palliativ-verein.de
24. Thüringer Unfallchirurgisch-Orthopädisches Symposium
5./6. Juni 2015, Kultur- und Kongresszentrum, An der Alten Post 2, 99947 Bad Langensalza
Tagungsleitung:
Dr. med. Jens Moor, Chefarzt der Klinik für Orthopädie, Unfallchirurgie und Wirbelsäulenchirurgie,
Hufeland Klinikum GmbH, Standort Bad Langensalza
Tagungsorganisation:
Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH
Linda Winterot/Dirk Eichelberger
E-Mail: [email protected]
Tagungswebsite: www.vlou-symposium.de
Herbert-Lewin-Preis
Forschungspreis zur Rolle der Ärzteschaft in der Zeit
des Nationalsozialismus
Das Bundesministerium für Gesundheit, die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung schreiben nunmehr zum fünften Mal den Herbert-Lewin-Preis für wissenschaftliche Arbeiten zum Thema „Aufarbeitung der Geschichte der
Ärztinnen und Ärzte in der Zeit des Nationalsozialismus“ aus. Der Preis ist mit insgesamt 12.500 Euro dotiert und kann von der
Jury auf mehrere verschiedene Arbeiten aufgeteilt werden. An der Ausschreibung können Zahn-/Ärztinnen und Zahn-/Ärzte
sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Einzelpersonen, Kooperationen oder Gemeinschaften von Zahn-/
Ärztinnen und Zahn-/Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Studierende der Zahn- oder Humanmedizin und an zahn- und humanmedizinischen Fakultäten oder medizinhistorischen Instituten tätige Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler teilnehmen. Jede teilnehmende Person und jede Arbeitsgruppe kann sich mit je einer Arbeit bewerben. Die
Arbeiten müssen in deutscher Sprache verfasst sein (Papierform in sechsfacher Ausfertigung oder in elektronischer Form). Es
werden nur Arbeiten berücksichtigt, die ab dem 1. Januar 2010 erstellt oder veröffentlicht wurden. Die wissenschaftlichen Arbeiten müssen bis zum 18. Juni 2015 bei der Bundesärztekammer eingegangen sein (Bundesärztekammer, Hauptgeschäftsführung, Elke Böthin M.A., Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, E-Mail: [email protected]). Weitere Informationen zum Forschungspreis finden Interessierte unter www.baek.de/Forschungspreis.
226
Ärzteblatt Thüringen
Arzt und Recht
Die Normenvielfalt im Vertragsarztrecht – Teil B (Fortsetzung)
In der Ausgabe 2/2015 haben wir Sie
über die vielfältigen Normen im Vertragsarztrecht, insbesondere zum Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V), zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) und
zu den Regelungen der Vergütung informiert. Nachfolgend erhalten Sie einen
Überblick über die wichtigsten Rechtsgrundlagen der Qualitätssicherung und
der Sicherstellung.
III. Qualitätssicherung
Der Gesetzgeber des SGB V misst der
Qualität der ärztlichen Leistungen eine
hohe Bedeutung bei. Die ärztlichen
Leistungen müssen dem jeweiligen
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich
gebotenen Qualität erbracht werden.
Hierzu gibt es Regelungen im BMV-Ä
beziehungsweise dessen Anlagen sowie
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
1. Qualitätssicherungsrichtlinien
Die Richtlinien der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) für Verfahren zur Qualitätssicherung (Qualitätssicherungs-Richtlinien der KBV) schaffen
strukturelle Voraussetzungen der Qualitätssicherung in der Kassenärztlichen
Vereinigung, z. B. durch die Institutionalisierung eines Qualitätssicherungsbeauftragten der Kassenärztlichen Vereinigung, von Qualitätssicherungskommissionen und der Einrichtung einer
Geschäftsstelle „Qualitätssicherung“ bei
der Kassenärztlichen Vereinigung. Zudem regelt die Richtlinie das Verfahren
zur Qualitätssicherung, beispielsweise
durch Abhalten von Qualitätszirkeln,
Durchführung und Evaluation vorgeschriebener Ringversuche und Qualitätsprüfungen im Einzelfall (Stichproben) sowie die Durchführung von Kolloquien als Fachgespräche.
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
2. Vereinbarungen zu den besonderen
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Die Anlage 3 zum BMV-Ä beinhaltet
Vereinbarungen zu besonderen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
(Maßnahmen zur Qualitätssicherung).
Den einzelnen Qualitätssicherungsvereinbarungen vorangestellt ist die Rahmenvereinbarung für Qualitätssicherungsvereinbarungen. Sie regelt unter
anderem das Verfahren der Erteilung
von Abrechnungsgenehmigungen sowie
die jeweiligen Anforderungen zum
Nachweis der Erfüllung der für die Genehmigung erforderlichen Voraussetzungen, arzt- und betriebsstättenbezogene Anforderungen und Anforderungen an die Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung.
Die einzelnen Qualitätssicherungsvereinbarungen, wie z. B. die Vereinbarungen zur Akupunktur, zum ambulanten
Operieren, zu Arthroskopien, Blutreinigungsverfahren, Dünndarm-Kapselendoskopie, Hörgeräteversorgung etc., enthalten ergänzend zur Rahmenvereinbarung die fachlichen, organisatorischen,
hygienischen, räumlichen und apparativ-technischen Voraussetzungen für die
Ausführung und Abrechnung der speziellen Leistungen.
3. Qualitätsprüfungs-Richtlinie
vertragsärztliche Versorgung
Zum Zwecke der Stichprobenprüfungen
der Qualität der in der vertragsärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen
hat der G-BA eine Richtlinie erlassen zu
Auswahl, Umfang und Verfahren bei
Qualitätsprüfungen
im
Einzelfall
(„Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“). Die Richtlinie
bestimmt die Organisation und Durchführung von Stichprobenprüfungen in
der vertragsärztlichen Versorgung.
Darüber hinaus hat der G-BA unter anderem weitere Qualitätssicherungsrichtlinien, Qualitätssicherungsmaßnahmen
und Qualitätssicherungsvereinbarun-
gen für bestimmte Erkrankungen beziehungsweise Therapien beschlossen.
IV. Regelungen zur Sicherstellung
der vertragsärztlichen Versorgung
Auch die Sicherstellung betreffend gibt
es spezielle Regelungen auf Bundesebene – wie die Zulassungsverordnung –
und regionale Regelungen der KV Thüringen, z. B. zum Notdienst, zum Abhalten von Sprechstunden sowie die
Nebenbetriebsstätten-Richtlinie und seit
1. Januar 2015 das neu gefasste Sicherstellungsstatut.
1. Zulassungsverordnung
Neben den Regelungen des SGB V regelt
die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Medizinische
Versorgungszentren und Psychotherapeuten die Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten und Psychotherapeuten an der Versorgung der
Versicherten der Krankenkassen. Die
Zulassungsverordnung legt das Nähere
über die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung und über die zur Sicherstellung erforderliche Bedarfsplanung fest.
2. Notdienstordnung der KV Thüringen
Zur Sicherstellung einer ausreichenden
ambulanten vertragsärztlichen Versorgung der Bevölkerung hat die KV Thüringen auf der Grundlage des SGB V
einen ärztlichen Notdienst eingerichtet.
Er dient der Sicherstellung einer flächendeckenden ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in dringenden
Fällen während der sprechstundenfreien Zeiten, insbesondere nachts und an
Sonn- und Feiertagen.
Die Notdienstordnung der KV Thüringen regelt die Einzelheiten hinsichtlich
der Zeiten des ärztlichen Notdienstes,
der Teilnahmeverpflichtung am ärztlichen Notdienst, der Einteilung der Ärzte
und Ärztinnen zum Notdienst sowie die
Pflichten des Arztes im Notdienst und
vieles mehr.
3. Sprechstunden-Richtlinie der KV
Thüringen
Die Richtlinie der KV Thüringen über
die Abhaltung von Sprechstunden
227
Arzt und Recht
(Sprechstunden-Richtlinie) dient der
Festlegung des Umfanges der Sprechstundentätigkeit sowie der Verteilung
der Sprechstunden zum Zwecke der Sicherstellung und Gewährleistung einer
ausreichenden und zweckmäßigen vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten.
4. Nebenbetriebsstätten-Richtlinie der
KV Thüringen
Die Richtlinie zur vertragsärztlichen Tätigkeit von Vertragsärzten und Psychotherapeuten an weiteren Orten außerhalb des Vertragsarztsitzes (Nebenbetriebsstätten-Richtlinie) regelt die Voraussetzungen zur Ausübung einer vertragsärztlichen Tätigkeit außerhalb des
Vertragsarztsitzes an weiteren Orten.
Nebenbetriebsstätten dienen der Verbesserung der Versorgung der Versicherten
an den weiteren Orten und somit der
Sicherstellung der vertragsärztlichen
Versorgung.
5. Sicherstellungsstatut der KV
Thüringen
Die Vertreterversammlung der KV Thüringen hat im November des vergangenen Jahres ein neues Sicherstellungsstatut beschlossen. In Wahrnehmung ihres
Sicherstellungsauftrages hat sie Maßnahmen für regionale Projekte zur Förderung der Sicherstellung und Nachwuchsgewinnung der vertragsärztlichen Versorgung beschlossen.
Hierzu wurde zunächst auf der gesetzlichen Grundlage des SGB V ein Struk-
turfonds gebildet, für den die KV Thüringen 0,1 Prozent der vereinbarten
morbiditätsbedingten Gesamtvergütung
zur Verfügung stellt. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen müssen zusätzlich einen Betrag
in gleicher Höhe in den Strukturfonds
entrichten. Darüber hinaus hat die KV
Thüringen einen so genannten Sicherstellungsfonds gebildet.
Sowohl aus dem Strukturfonds als auch
aus dem Sicherstellungsfonds werden
verschiedene Projekte gefördert. Hierzu
gehören beispielsweise die Förderung
von Praxisneugründungen, die Förderung der Übernahme bestehender Vertragsarztsitze, die Förderung von Zweigpraxen und die Förderung bestehender
Praxen über das durchschnittliche Aufgabealter hinaus sowie die Möglichkeit
der Förderung der fachärztlichen Weiterbildung.
Zudem wurde ein so genannter „Ärztescout“ am Studiendekanat des Universitätsklinikums Jena etabliert. Ziel des
Ärztescouts ist es, Ärzte für Thüringen
zu gewinnen. Dazu wurde eine koordinierende Stelle für alle Interessenten als
zentraler Ansprechpartner installiert,
um diese bei allen Anfragen zu betreuen und für eine vertragsärztliche Tätigkeit in Thüringen zu werben. Ärzte und
Medizinstudenten sollen für eine zukünftige dauerhafte ambulante vertragsärztliche Tätigkeit im Freistaat Thüringen gewonnen werden.
Fazit
Die aufgezeigten Gesetze, Verordnungen
und Richtlinien stellen nur einen Teil der
im vertragsärztlichen Bereich geltenden
Regelungen dar. Daneben gibt es weitere
Normen, wie beispielsweise die Prüfvereinbarung zum Zwecke der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen
Versorgung beziehungsweise der Richtgrößenprüfung, die Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung, Satzung, Wahlordnung und Disziplinarordnung der KV
Thüringen, die Onkologie-Vereinbarung,
Richtlinien über die Zufälligkeitsprüfung
im Bereich der Wirtschaftlichkeit, Richtlinien zur Abrechnungsprüfung und vieles mehr.
Bei Fragen zu den aufgezeigten Regelungswerken stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
Ass. jur. Agnes Ehrismann-Maywald
stellvertretende Justitiarin der
Kassenärztlichen Vereinigung
Fragen Sie uns!
Kontaktdaten der Rechtsabteilung
Tel.: 03643 559-140
Fax: 03643 559-139
E-Mail: [email protected]
Deutscher Frühgeburtskongress
14. Jenaer Geburtshilfe-Symposium
Am 27. Juni 2015, Rosensäle, Fürstengraben 27, 07743 Jena
In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der DGGG e. V.,
der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin sowie der AG MaternoFetale Medizin
Ansprechpartner: Gabriele Schack, Tel.: 03641/933230
228
Ärzteblatt Thüringen
Info
Wir sind KV – 80 Teilnehmer beim
1. KV-Forum in Gera
Mit einer Veranstaltung in Gera hat am
20. Februar die Reihe der diesjährigen
KV-Foren der KV Thüringen begonnen.
Rund 80 Thüringer Vertragsärzte und
Psychotherapeuten diskutierten mit
dem Vorstand der KV Thüringen über
Themen von den Kernfragen der freien
Berufsausübung bis zu konkreten Abrechnungsfragen.
Das Treffen bildete den Auftakt für insgesamt drei Foren unter dem Titel „KV
Thüringen – Das sind wir!“. Dabei und
bei einer Tour des Vorstandes durch die
Regionalstellen geht es darum, gemeinsam die freiheitliche Berufsausübung
zu stärken und gegen Versuche staatlicher Reglementierung zu schützen. Teil
der Foren sind außerdem Fachvorträge
zu Honorar- und Abrechnungsthemen
sowie zum KV-SafeNet.
plädierte für eine Debatte der Basis über
das Selbstverständnis der Kassenärztlichen Vereinigung. Zur Begründung verwies sie auf Angriffe der Politik auf das
KV-System. Durch das geplante GKVVersorgungsstärkungsgesetz der Bundesregierung drohten der Abbau von
notwendigen Arztsitzen, die Benachteiligung von Niederlassungspraxen gegenüber MVZ und staatliche Vorgaben für
ein Terminmanagement ohne die Beachtung medizinischer Dringlichkeit.
Dr. Rommel verwies auf das Engagement vieler Thüringer Ärzte bei der Debatte über den Gesetzentwurf und rief
dazu auf, gemeinsam ein neues Leitbild
der Kassenärztlichen Vereinigung zu
schaffen. Teil dieser Debatte werde auch
eine Mitgliederbefragung sein, die die
KV Thüringen für den Herbst plant.
Selbstbestimmung und Mitgliederbefragung
Fachdiskussion von KV-SafeNet bis
Notdienst
Die 1. Vorsitzende des Vorstandes der
KV Thüringen, Dr. Annette Rommel,
Der 2. Vorsitzende des Vorstandes der
KV Thüringen, Dr. Thomas Schröter,
warb für das KV-SafeNet als sichere Datenautobahn für ärztliche Informationen. Er verwies auf das Ziel, alle Praxen
bis Mitte des Jahres an das Sichere Netz
der KVen (SNK) anzuschließen. Der
Hauptgeschäftsführer der KV Thüringen, Sven Auerswald, gab einen Überblick über die Honorarverteilung und
aktuelle Honorarentwicklung. Steffen
Göhring, Hauptabteilungsleiter Abrechnung, gab Hinweise für die Abrechnung
haus- und fachärztlicher Leistungen. In
der Diskussion ging es schließlich um
den Kassenärztlichen Notdienst und um
Forderungen von Krankenhäusern an
Patienten, bei der stationären Aufnahme ihre Medikamente selbst mitzubringen.
Weitere KV-Foren im April und
September
Das nächste KV-Forum findet am 29.
April in Bad Langensalza statt. Eingeladen sind hier die Vertragsärzte aus
Nord-, Mittel- und Westthüringen. Im
September wird die Reihe mit einem Forum für die Südthüringer Kollegen in
Suhl abgeschlossen.
(mal/kvt)
Das Treffen in Gera war das erste von insgesamt drei KV-Foren in diesem Jahr.
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
229
Info
Die KV Thüringen auf der 8. Gesundheitsmesse in Erfurt
Partner in Sachen Gesundheit – Sven Auerswald, Hauptgeschäftsführer der KV Thüringen,
Dieter Berkholz, Leiter der Abteilung Gesundheit des TMASGFF und Robert Ninnemann,
Projektleiter der Gesundheitsmesse.
Foto: RAM Regio Erfurt
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV)
Thüringen war als Partner der RAM Regio Ausstellungs GmbH gemeinsam mit
ca. 120 weiteren Ausstellern wie Kliniken, Firmen und Institutionen aus dem
Gesundheitsbereich, Selbsthilfegruppen
und Vereinen auf der 8. Gesundheitsmesse vom 7. bis 8. März 2015 vertreten.
Im Mittelpunkt des Messeauftritts standen die Themen gesunde Lebensweise,
Vorsorge und Vermeidung von Krankheiten. Das KV-Messeangebot fand Unterstützung durch unsere Mitglieder.
Der Hauptgeschäftsführer der KV, Sven
Auerswald, sagte zur Eröffnung, Prävention beginne bei jedem Menschen
selbst. Die Ärzte seien dabei wichtige
Partner. Krankenkassen und Politik setzen dazu die Rahmenbedingungen.
Vorbeugen und Gesundheitschecks – Ärzte beraten zur gesunden
Lebensweise.
230
An ihrem Messestand bot die KV den Besuchern unter anderem Gesundheitschecks, Ernährungsberatung und Gesundheitssport an.
Die Ärzte am KV-Stand ermutigten vor
allem bei altersgerechten Sportangeboten
zum Mitmachen. Viele Besucher nahmen dieses Angebot mit Freude und Interesse an. Anschließend konnte sich jeder interessierte Messebesucher einen
persönlichen Trainingsplan erstellen
lassen. Eine Schale mit Äpfeln motivierte
zum Zugreifen und wurde ständig aufgefüllt. An beiden Messetagen wurden insgesamt 35 Kilogramm Äpfel verteilt.
Auch die Referenten der KV-Vortragsreihe griffen das Thema Eigenverantwortung auf. Insgesamt erweiterten sechs
Vorträge ambulant tätiger Ärzte das Messeangebot. Thematisch reichte das Angebot von der Rolle des Hausarztes als erstem Ansprechpartner über Diabetes bis
zur Krebsvorsorge. Nach den Vorträgen
hatten die Messebesucher die Möglichkeit, mit den Referenten persönlich ins
Gespräch zu kommen und ihre Fragen
zu stellen. Auch eine live vorgeführte
Sportpräsentation fand großen Anklang
und motivierte gerade ältere Menschen,
sich am KV-Stand nach altersgerechten
Sportgruppen zu erkundigen.
Marion Letetzki
Kassenärztliche Vereinigung
Mitarbeiterin der Hauptabteilung
Kassenärztliche Versorgung
Zum Hospitalgraben 8, 99425 Weimar
Sport zum Mitmachen am KV-Messestand.
Fotos: KV Thüringen
Ärzteblatt Thüringen
Info
Veranstalter:
Landesärztekammer Thüringen,
Kassenärztliche Vereinigung
Thüringen
In Kooperation mit dem Verband der
Leitenden Krankenhausärzte e. V.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachdem im Frühsommer 2014 die Medizinischen Fortbildungstage in Erfurt
im Kaisersaal erfolgreich an den Start
gegangen sind, werden sie 2015 gemeinsam von Kassenärztlicher Vereinigung
und Landesärztekammer Thüringen
mit dem Verband Leitender Krankenhausärzte als Partner fortgesetzt. Dann
heißt es zwischen Mittwoch, dem 10.
und Sonnabend, dem 13. Juni 2015 wieder herzlich Willkommen zu den Medizinischen Fortbildungstagen!
Dann stehen wieder aktuelle Themen
wie Früherkennung depressiver Erkrankungen bei jüngeren und älteren Menschen, Medizin im Pflegeheim, Einsatz
und Aussagefähigkeit von Laboruntersuchungen sowie ein Notfallseminar für
das gesamte Praxisteam auf dem Programm. Die zentrale Veranstaltung am
Samstag befasst sich mit der Leitliniengerechten Therapie unter Einbeziehung
von Patientenerwartung und Wirtschaftlichkeit.
Integriert in die Fortbildungstage ist
erstmals das Symposium der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, mit dem die Fortbildungstage
am 10. Juni beginnen. Die im letzten
Jahr erfolgreich gestartete ganztägige
Veranstaltung „Update Hygiene“ wird
2015 in Kooperation mit den Landesärz-
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
tekammern Sachsen und Sachsen-Anhalt als gemeinsamer Hygienekongress
durchgeführt.
Traditionell ergänzen Veranstaltungen
zur fachlichen Qualifizierung von Pflegekräften, Medizinischen Fachangestellten, Auszubildenden und MedizinischTechnischen Assistenten das Tagungsprogramm, da die gesundheitliche Betreuung nur gemeinschaftlich durch
eine gut abgestimmte Aufgabenteilung
verschiedener Berufsgruppen zu gewährleisten ist. Auch ihnen gilt unser
herzliches Willkommen.
Wie bereits im vergangenen Jahr erstmalig erfolgreich erprobt, gibt es erneut
einen speziellen Fortbildungstag für zukünftige und junge Kolleginnen und
Kollegen, bestehend aus dem „Youngster-Seminar“ mit besonderen Kasuistiken aus dem Klinikalltag und einer Veranstaltung der Stiftung für ambulante
Versorgung zu Erfahrungen aus der
Niederlassung/Praxis.
Auch eine weitere, im vergangenen Jahr
begründete Tradition setzen wir fort
und verzichten gänzlich auf die Beteiligung der Industrie – eine industriefreie
Fortbildung gehört ohne Frage zu den
Erfordernissen unserer Zeit.
Der wunderbare Kaisersaal wird mit Sicherheit dazu beitragen, dass wir auch
2015 vom 10. bis 13. Juni wieder gelungene Medizinische Fortbildungstage in
Erfurt erleben werden.
Im Namen der Veranstalter lade ich Sie
herzlich nach Erfurt ein und freue mich
auf interessante und erlebnisreiche
Tage.
Ihr
Prof. Dr. med. Günter Stein
231
Info
Medizinische Fortbildungstage Thüringen –
Fortbildungsveranstaltung der Arzneimittelkommission der
Deutschen Ärzteschaft gemeinsam mit der Kassenärztlichen
Vereinigung und der Landesärztekammer Thüringen
Zeit: 10.06.2015, 14:00 – 17:00 Uhr
Leitung: Prof. Dr. med. Bernd Mühlbauer
3 Punkte, Kategorie A
gebührenfrei
- Antibiotika/Antibiotikatherapie, Dr. med. Horst Luckhaupt
- Neue Antikoagulanzien, Dr. med. Hans Wille
- Neue Arzneimittel 2014/2015 – eine kritische Bewertung,
Prof. Dr. med. Ulrich Schwabe
Intensivkurs Allgemeinmedizin für Allgemeinmediziner
und zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung
Zeit: 10.06.2015 – 12.06.2015, Beginn 10.06. 12:00 Uhr
Leitung: Dipl.-Med. Silke Vonau
Gebühr: 300,00 Euro
32 Punkte, Kategorie C
Notfallmedizin – Behandlung akuter Erkrankungen
Leitsymptome Thoraxschmerz, Rückenschmerz, Beinschmerz, Herzinfarkt, Schlaganfall, Bewusstseinsstörung,
Kopfschmerz
Dipl.-Med. Silke Vonau
Borreliose, FSME, Influenza, Pneumonien
Dorothea Stula
Chronische Krankheiten
Diabetes, Hypoglykämie
Dr. med. Cosima Schramm
Rechtsgrundlagen zur Verordnung
Hinweise zur Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und
Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung, Häusliche Krankenpflege, Krankentransport, Reha-Sport und Funktionstraining, Medizinischer Rehabilitation und Soziotherapie
Dr. med. habil. Editha Kniepert
Prophylaxe
Praktische Fragen zum Impfen, Gesundheitsuntersuchungen, Jugendarbeitsschutzuntersuchungen, Krebsvorsorge
Infektionskrankheiten/Meldepflichtige Krankheiten
Was ist vor Operationen hinsichtlich bestehender Medikation
zu beachten?
Lars Wolter
Leichenschau
Dr. med. Sascha Rommeiß
Chronische Krankheiten
Wundbehandlung
Dr. med. Christine Zollmann
Notfallmedizin – Behandlung akuter Erkrankungen
232
Programm
Psychiatrischer Notfall, Drogennotfall, „kleine“ Kindernotfälle (Pseudokrupp, Fieberkrampf …)
Dipl.-Med. Silke Vonau
Chronische Krankheiten
Koronare Herzkrankheit, Hypertonie
COPD/Asthma
Dr. med. Alexander Winkler
Osteoporose
Dipl.-Med. Silke Vonau
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Ass.-jur. Kristin Memm
Fragen zur Facharztprüfung
Dipl.-Med. Silke Vonau
Früherkennung depressiver Störungen bei jüngeren und
älteren Menschen und deren Behandlung
Zeit: 10.06.2015, 14:00 – 17:00 Uhr
Leitung: Dr. med. Udo Polzer
Gebühr: 30,00 Euro
4 Punkte, Kategorie A
Früherkennung und Differentialdiagnostik depressiver
Störungen
Dr. med. Richard Serfling
Psychotherapeutische Behandlung depressiver Störungen im
Erwachsenenalter
Dr. med. Thomas Vieweg
Früherkennung depressiver Störungen im Alter
Dr. med. Udo Polzer
Depression im Alter – eine Herausforderung für die Psychotherapie
Dr. med. Irene Misselwitz
Pharmakologische Therapie depressiver Störungen
Prof. Dr. med. Karl-Jürgen Bär
Update Hygiene 2015
Gemeinsamer Hygienekongress mit den Landesärztekammern Sachsen und Sachsen-Anhalt
*Geeignet als Aktualisierungskurs für Hygienebeauftragte
Ärzte und Krankenhaushygieniker laut Thüringer medizinischer Hygieneverordnung
Gebühr: 50,00 Euro
Zeit: 11.06.2015, 09:00 – 16:00 Uhr
Leitung:Prof. Dr. med. Margarete Borg- von Zepelin
Dr. med. Ute Helke Dobermann
Moderation: Prof. Dr. med. Wolfang Pfister,
Ärzteblatt Thüringen
Info
Dr. med. Lutz Lindemann-Sperfeld,
Dipl.-Med. Petra Albrecht
8 Punkte, Kategorie A
Flächendesinfektion richtig gemacht – was ist bei
Tuchspendern und Tüchern zu beachten
Prof. Dr. med. Günter Kampf
Multiresistente Erreger
PD Dr. rer. nat. Guido Werner
Antibiotikaeinsatz
Dr. med. Stefan Hagel
Clostridium difficile-assoziierte Enterokolitis
Prof. Dr. med. Wolfgang Pfister
Legionellen – harmlose Wasserbakterien oder Killer?
Dr. med. Christian Lück
Parasitologie: Läuse, Krätze und sonstige Tierchen
Dr. rer. nat. Anton Aebischer
Hygiene und Qualitätsmanagement – verwandte Seelen?!
PD Dr. med. Maria Eberlein-Gonska
Hygienemaßnahmen ohne Evidenz – Einsparung von
Ressourcen
Prof. Dr. rer. nat. Lutz Jatzwauk
Krankenhaushygieniker/Hygienebeauftragter Arzt –
Aufgaben, Rechte und Pflichten
Ass. jur. Ute Binding-Rohm
Netzwerke der Netzwerke
PD Dr. med. Dr. PH Frank Kipp
Medizin im Pflegeheim
Zeit: 12.06.2015, 09:00 – 13:30 Uhr
Leitung: Dr. med. Joachim Zeeh
Gebühr: 30,00 Euro
5 Punkte, Kategorie A
Moderation: Dr. med. Anja Kwetkat, Dr. med. Joachim Zeeh
Tablettenschlucken bis zuletzt – Praktische Wege und
Leitlinien zur Verschlankung einer als überflüssig oder
schädlich empfundenen Polypharmakotherapie,
Dr. med. Joachim Zeeh
„Hausarzt – Heimarzt; Möglichkeiten – Grenzen“,
Dr. med. Peter Landendörfer
Was wünsche ich mir als Heimleiter von einer guten
hausärztlichen Betreuung?; Was spricht für einen Heimarzt,
was dagegen?
Dipl.-Pflegew. Michel Weber
Medikamente im Altenheim – wo lauern die Fallstricke?,
Dr. med. Sven Schmiedl
Das kleine 1x1 der Labordiagnostik – Fälle gemeinsam
interpretieren
Zu Einsatz und Aussagefähigkeit von Laboruntersuchungen
Zeit: 12.06.2015, 14:00 – 17:00 Uhr
Leitung: Prof. Dr. med. Günter Stein, Dr. med. Joachim Pum
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
Gebühr: 30,00 Euro
4 Punkte, Kategorie A
Fettstoffwechselstörungen
- aus Sicht des Labormediziners, Dr. med. Joachim Pum
- aus Sicht des Klinikers, PD Dr. med. Jens Gerth
Die unklare Anämie
- Anämiediagnostik aus Sicht des Labormediziners,
Prof. Dr. med. Wolfgang Kaminski
- Anämiediagnostik aus klinischer Sicht,
Prof. Dr. med. Paul La Rosée
Mikrobiologische und serologische Verfahren mit
klinischer Relevanz,
Prof. Dr. med. Bettina Löffler, Dr. med. Michael Baier
Notfallseminar für das Praxisteam –
mit praktischen Übungen
Zeit: 13.06.2015, 09:00 – 12:00 Uhr
Leitung: Dr. med. Jens Reichel
Gebühr: 120,00 Euro für 1 Arzt und 1 MFA; 50,00 Euro jede
weitere MFA
5 Punkte, Kategorie C
- Richtlinien der Cardio-pulmonalen Reanimation mit und
ohne Hilfsmittel
- Richtlinien der erweiterten Cardio-pulmonalen
Reanimation
- Vorhaltung von Notfallmedikamenten und -materialien in
der Praxis
- Training von Notfallsituationen
Fortbildungstag für Ärzte in Weiterbildung
und alle Interessierten
Eine gemeinsame Veranstaltung des St. Georg Klinikums
Eisenach, der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin und
der Stiftung ambulante Versorgung Thüringen (savth)
Teil 1: „Youngster-Seminar“ – Hier referiert nicht der
PROFESSOR!!!
Besondere Kasuistiken aus dem Klinikalltag
Junge Mediziner der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH
stellen interessante Fälle vor, die sie im besonderen Maße
beschäftigt haben.
Zeit: 12.06.2015, 09:00 – 12:00 Uhr
Leitung: Prof. Dr. med. Heiko Wunderlich
Gebührenfrei
4 Punkte, Kategorie A
233
Info
- Differentialdiagnostik des akuten Unterbauchschmerzes
– Auch daran sollte man denken!, Dr. med. Juliane Wollny,
Anke Esber
- Unterbauchschmerz beim Mann – Appendizitis ausgeschlossen – Und jetzt?, Alexander Ose
- Darf ´s ein bisschen mehr sein?, Bianca Josten
- Thoraxschmerz – Und wie weiter?, Christina Baumann
- Seltene Ursache eines Bolusgeschehens, Martina Walther
- Alles immer Schlaganfall?, Dr. med. Alexander Strickler
- Gedeihstörung, Thomas Berthold
- Ileus – Therapieoptionen im klinischen Alltag,
Tijana Plecas
- Der tragische Verlauf nach operativer Versorgung eines
mykotischen Aneurysmas der rechten Leiste durch
Heroinabusus, Agron Hasaj
Teil 2: Erfahrungen aus der Niederlassung/Praxis
Eine Veranstaltung der Stiftung ambulante Versorgung
Thüringen (savth)/Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin
Zeit: 12.06.2015, 13:00 – 16:00 Uhr
Leitung: Dr. med. Annette Rommel, Jörg Mertz
Gebührenfrei
2 Punkte, Kategorie A
- Ich werde Hausarzt
Erfahrungen aus der Weiterbildung zum Facharzt für
Allgemeinmedizin, N.N.
- Wie kann ich meine Weiterbildung in Thüringen gestalten?, Dr. med. Christiane Becker
- Fördermöglichkeiten der savth – von der Famulatur bis
zur Niederlassung, Jörg Mertz, Antje Görnhardt
- Keine Angst vor einer Niederlassung – Voraussetzung für
die Niederlassung in Thüringen, Mabel Kirchner, Peter
Hedt
Im Anschluss lädt die savth zu einem „Gedankenaustausch“
ein.
Plenarveranstaltung
Leitliniengerechte Therapie unter Einbeziehung von
Patientenerwartung und Wirtschaftlichkeit
Zeit: 13.06.2015, 09:00 – 14:25 Uhr
Leitung: Prof. Dr. med. Günter Stein, Prof. Dr. med. Heiko
Wunderlich
Gebühr: 30,00 Euro
6 Punkte, Kategorie A
Moderation: Dr. med. Mathias Wesser, Prof. Dr. med. Heiko
Wunderlich
234
Operative Behandlung hüftgelenknaher Frakturen
Thomas Krauspe
Hypertonie
Dr. med. Jana Boer
Diabetes
Dr. med. Karin Schlecht
Schwindel
Prof. Dr. med. Hubertus Axer
Wunden
Dr. med. Reginald Weiß
Moderation: Dr. med. Annette Rommel, Prof. Dr. med.
Reinhard Fünfstück
AMD – Altersbedingte Makuladegeneration
Dr. med. Constanze Fünfstück
Osteoporose
PD Dr. med. Gabriele Lehmann
Psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung:
die erheblichen Strukturprobleme
Prof. Dr. med. Mathias Berger
Seminare/Kurse für Medizinische Fachangestellte/
mittleres medizinisches Personal/MTA
Auffrischungskurs für Absolventen/innen der Fortbildungskurse zum Erwerb der Sachkunde gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) für die Aufbereitung
von Medizinprodukten in Arztpraxen
Zeit: 10.06.2015, 14:00 – 17:30 Uhr
Leitung: Prof. Dr. med. Wolfgang Pfister, Frank Cebulla
Gebühr: 35,00 Euro
- Bedeutung multiresistenter Erreger in der Klinik und in
der ärztlichen Praxis
- Möglichkeiten der Aufklärung von Infektketten
Prof. Dr. med. Wolfgang Pfister
- Validierung des Aufbereitungsprozesses nach Medizinproduktebetreiberverordnung
- Hygieneverordnung Thüringen
- Routinekontrollen bei Reinigungs- und Desinfektionsgeräten
- Anwendung von Chemoindikatoren
- Sterilisation von Schläuchen
- Praktische Beispiele und häufige Fehler
Frank Cebulla
- Standardisierung vs. Validierung: Möglichkeiten und
Grenzen der manuellen Aufbereitung
- Desinfektionsmittel
- Anwendung und Arbeitsschutz
- Schwerpunkte bei Praxisbegehungen
Dipl.-Biol. Rainer Stumm
Ärzteblatt Thüringen
Info
Telemedizinische Grundlagen, Modul B11
QM-Beauftragte in der Arztpraxis
Fortbildungscurriculum „Nichtärztliche Praxisassistentin“
nach § 87 Abs. 2b Satz 5 SGB V
Zeit: 10. – 11.06.2015, Beginn 10.06.15 13:00 – 17:00 Uhr
Leitung: Dipl.-Inf. Sven Dickert
Gebühr: 100,00 Euro
- Möglichkeiten und Grenzen der Telemedizin beurteilen
- Technische Voraussetzungen kennen
- Bedeutung und Einsatzgebiete in der Arztpraxis kennen
- Anwendungsformen und Verfahrensabläufe kennen
- Rechtliche Rahmenbedingungen beachten
- Kontakt-/Informationsstellen benennen
Zeit: 11.06.2015, 08:30 – 13:00 Uhr
Leitung: Christel Mellenthin
Gebühr: 30,00 Euro
Das Seminar richtet sich an Praxen, die bereits Qualitätsmanagement eingeführt haben.
- Übersicht der gesetzlichen Vorgaben zum Qualitätsmanagement, zur Hygiene und zum Arbeitsschutz
- Regelmäßige notwendige Aufgaben
- Definition von Verantwortlichkeiten
- Checkliste aller geforderten Dokumente
- Notwendige Unterweisungen und Nachweise
- Selbstbewertung der Praxis
- Der Weg zur Zertifizierungsreife/Rezertifizierung
MTA – „Alles was Recht ist“
Seminar für Medizinisch-Technische Assistenten
Zeit: 11.06.2015, 09:30 – 13:00 Uhr
Leitung: Cornelia Dangrieß
Gebühr: 15,00 Euro
Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen der Delegation
ärztlicher Leistungen an MTRA und MTAL
Dipl.-Jur. Holger Mattisseck
Konfliktmanagement – was bringt Coaching?
Marco Schmidt
Vom Fehlermanagement zum Risikomanagement
Bettina Meinung
Pflegetagung „Neue Wege in der Pflege“
Zeit: 11.06.2015, 09:00 – 16:00 Uhr
Leitung: Dipl. KS (univ.) Evelyn Voigt
Gebühr: 30,00 Euro
Stark werden für besondere Anforderungen
„Eigenlob stinkt NICHT! – Wie Sie Ihre Eigenverantwortung
stärken können“
Petra Wagner
Ernährung und Flüssigkeitszufuhr am Lebensende
Dr. rer. nat. Kerstin Oßwald
Neue Möglichkeiten im Pflegealltag
Kollegiale Beratung
Frank Stock
Weiterbildung zum Praxisanleiter auf neuen Wegen
Dipl.-Pflegew. (FH) Christiane Klimsch
Pflegeplanung bei Demenz
Carolina Buske
Die Natur als wichtiger Lebensraum –
auch für Menschen im Alter
Ines Flade
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
Schweigepflicht, Datenschutz und digitale Archivierung in
der Arztpraxis
Zeit: 11.06.2015, 13:15 – 14:45 Uhr
Leitung: Ass. jur. Nicole Frank
Gebühr: 15,00 Euro
2 Punkte, Kategorie A
Datenschutz in der Arztpraxis, rechtliche Grundlagen,
Datenschutz im Empfangs-, Warte- und Behandlungsbereich, Umgang mit Patientenakten und deren Aufbewahrungspflicht, Datenübermittlung und Archivierung
EBM für Ärzte und Praxispersonal – hausärztlicher
Versorgungsbereich
Zeit: 11.06.2015, 15:00 – 16:00 Uhr
Leitung: Steffen Göhring
Gebühr: 15,00 Euro
1 Punkt, Kategorie A
- Übersicht der aktuellen EBM-Änderungen und deren
Auswirkungen in der Praxis
- Hinweise zur korrekten Abrechnung mit Blick auf die
teilnehmenden Fachgruppen
- Sie fragen – wir antworten
Aktuelle Hinweise zum Verordnungsmanagement in der
Vertragsarztpraxis
Zeit: 11.06.2015, 16:15 – 17:15 Uhr
Leitung: Dr. med. habil. Editha Kniepert
Gebühr: 15,00 Euro
2 Punkte, Kategorie A
Für das Praxispersonal werden die wichtigsten aktuellen
praxisrelevanten Hinweise zur organisatorischen Unterstüt-
235
Info
zung des Vertragsarztes bei der Verordnung von Arznei-,
Heil- und Hilfsmitteln usw. erläutert und diskutiert.
Beantwortung ausgewählter, aktueller Fragen/Probleme bei
Verordnungen auf Vordruckmuster
- 16: Arzneimittel, Verbandmittel, Hilfsmittel, Sprechstundenbedarf inkl. Impfstoffe
- 13, 14, 18: Physiotherapie, Podologie, Logopädie, Ergotherapie
- 56: Rehabilitationssport/Funktionstraining
- 12: Häusliche Krankenpflege
- 4: Krankentransport
- 2: Krankenhausbehandlung
Rechtsfragen im Praxisalltag –
Ein Seminar für Medizinische Fachangestellte
Zeit: 12.06.2015, 10:00 – 12:30 Uhr
Leitung: Ass. jur. Sophie Seibeck, Ass. jur. Dana Weber
Gebühr: 15,00 Euro
- Behandlungsvertrag
- Delegierungsverfahren
- Schweigepflicht
- Arbeitsrecht
Hygienemanagement in der Arztpraxis
Zeit: 12.06.2015, 13:00 – 17:00 Uhr
Leitung: Frank Cebulla, Jena
Gebühr: 30,00 Euro
Definition – Hygiene – Desinfektion – Sterilisation
Hygiene – Flächendesinfektion – Schnelldesinfektion –
Flächenwischdesinfektion
Händehygiene – hygienische Händedesinfektion – chirurgische Händedesinfektion – Händewaschung – Hautschutz
und Pflege
Gesetzliche Rahmenbedingungen – Medizinproduktegesetz
und Medizinproduktebetreiberverordnung – Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften – RKI-Richtlinien und Empfehlungen
Auf bereitung von Medizinprodukten – Voraussetzungen –
Sterilgutkreislauf – manuelle Instrumentenaufbereitung –
maschinelle Instrumentenauf bereitung
Hygieneplan
Zusatzqualifikation Nichtärztliche Praxisassistentin
Ergänzungskurs für Versorgungsassistenten in der
Hausarztpraxis (VERAH®)
- Arzneimittelversorgung, Dr. med. Dorothea Stula
- Psychosoziale Defizite erkennen, Dr. med. Janett Ederer,
Dipl.-Psych. Peter Hengelhaupt
- Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis,
Dr. med. Dorothea Stula
- Schriftliche Lernerfolgskontrolle
AZUBI-Tag – Fortbildungstag für medizinische Fachangestellte in der Ausbildung
Zeit: 13.06.2015, 09:00 – 13:00 Uhr
Leitung: Ingeborg Rogahn
Gebühr: 15,00 Euro
09:00 – 10:30 Uhr
Praktische Prüfung – Ablauf und Demonstration
Ingeborg Rogahn, Manuela Kindervater
10:30 – 11:00 Uhr
Pause
11:00 – 13:00 Uhr
Verbände
Beatrice Hartmann
Subkutan-Injektion
Doreen Stedry
Seniorenveranstaltung
Der Heilige Antonius der Einsiedler und das Antoniusfeuer –
in Kunst und Medizin
Zeit: 13.06.2015, 13:00 – 14:30 Uhr (Vortrag)
Leitung: Prof. Dr. med. Gottwalt Klinger
Referent: Prof. Dr. med. Erika Glusa
Konzert des Thüringer Ärzteorchesters e. V.
Wir laden alle Teilnehmer der Medizinischen Fortbildungstage, Gäste und Musikinteressierte herzlich zum Konzert
des Thüringer Ärzteorchesters in den Kaisersaal ein.
Zeit: 13.06.2015, 14:30 – 15:15 Uhr
Dirigent: Joan Pagès Valls
Solistin: Christina Meißner, Violoncello, Weimar
Gebührenfrei
Felix Mendelssohn Bartholdy (1809 – 1847)
„Die Hebriden, Ouvertüre op. 26“
Ottorino Respighi (1879 – 1936)
„Adagio con Variazioni für Violoncello und Orchester“
Ludwig van Beethoven (1770 – 1827)
„Sinfonie Nr. 8, op. 93 in F-Dur - 1. Satz“
Zeit: 12.06. – 13.06.2015, Beginn 12.06.2015 09:00 Uhr
Leitung: Dorothea Stula
Gebühr: 210,00 Euro
236
Ärzteblatt Thüringen
Info
Ausschreibung des
Gebühren
Kursgebühren (in Abhängigkeit der Veranstaltung) oder
Tageskarte
Mittwoch: Halbtageskarte
Donnerstag: Tageskarte Halbtageskarte
Freitag:
Tageskarte Halbtageskarte
Samstag:
Halbtageskarte
30 Euro
50 Euro 30 Euro 50 Euro 30 Euro 30 Euro ( 2 ermäßigt 30 Euro)
( 2 ermäßigt 15 Euro)
( 2 ermäßigt 30 Euro)
( 2 ermäßigt 15 Euro)
( 2 ermäßigt 15 Euro)
Gebührenfrei: Symposium der AkdÄ (Mittwoch)
Fortbildungstag für Ärzte in Weiterbildung (Freitag)
Seniorenveranstaltung
Ermäßigung für Medizinisch-Technische Assistenten, Pflegepersonal, Studenten,
AZUBI-Tag, Senioren für die Plenarveranstaltung
2
bei Buchung aller drei Seminare am Donnerstagnachmittag erhalten Sie eine
Ermäßigung von 15 Euro
*
Kinderbetreuung
Als besonderen Service bieten wir allen Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder während des Kongresses von erfahrenem
Fachpersonal betreuen zu lassen. Bitte geben Sie bei der
Anmeldung an, dass Sie eine Kinderbetreuung wünschen,
die Anzahl und das Alter der zu betreuenden Kinder und
den zeitlichen Rahmen.
Mittwoch von 12:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 – 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 – 18:00 Uhr
Samstag von 08:30 – 15:00 Uhr
Auskunft/Anmeldung
Landesärztekammer Thüringen
Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung
Ina Kopp
Postfach 100740
07707 Jena
Tel.: 03641/614-142
Fax: 03641/614-149
E-Mail: [email protected]
www.medizinische-fortbildungstage.org
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
Langener
Wissenschaftspreises
2015
Der Langener Wissenschaftspreis wird für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten auf den
folgenden Gebieten ausgeschrieben:
� der Infektiologie in der Human- und Veterinärmedizin (zum Beispiel Virologie, Bakteriologie,
Immunologie),
� der Erforschung von innovativen biomedizinischen Präventions- und Therapiestrategien,
� der Hämatologie,
� der Allergologie,
� der Gen- und Zelltherapie und des Tissue
Engineering,
� der Arzneimittelsicherheit und PharmakoEpidemiologie
� sowie damit in Verbindung stehende techno­
logische Verfahren.
Der Langener Wissenschaftspreis ist mit 15.000 Euro
dotiert und wird vom Verein zur Förderung des
Langener Wissenschaftspreises e.V. gestiftet.
Nähere Informationen zu den Ausschreibungsbedingungen und eine Liste der einzureichenden Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.pei.de/
langener-wissenschaftspreis bzw. unter
www.langener-wissenschaftspreis.de.
Die Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte in
sechsfacher Ausfertigung auf postalischem Weg an:
Paul-Ehrlich-Institut Referat 'Presse, Informationen'
Paul-Ehrlich-Straße 51-59 63225 Langen.
Die Bewerbungsfrist endet am 22. Mai 2015.
Kontakt: [email protected].
237
Info
Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin – Fragen und Antworten
Ärztinnen und Ärzte, die an der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin
interessiert sind und die Entscheidung
getroffen haben, diesen Weiterbildungsgang einzuschlagen, sind häufig
verunsichert, welche Gestaltungsmöglichkeiten die Weiterbildungsordnung
vorhält, welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen und wie eine Blockweiterbildung funktioniert. Als kleine Hilfestellung haben wir nachfolgend einige Antworten zusammengestellt.
Wie lange muss ich im stationären Bereich tätig sein?
Die stationäre internistische Basisweiterbildung umfasst 36 Monate, von denen mindestens 18 Monate im stationären Bereich abgeleistet werden müssen.
Hier handelt es sich um einen Pflichtweiterbildungsabschnitt. Es sind Mindestweiterbildungsabschnitte an einer
Weiterbildungsstätte von sechs Monaten einzuhalten.
Wie kann ich die 18 Monate in Gebieten
der unmittelbaren Patientenversorgung
gestalten?
Von den oben genannten 36 Monaten
können bis zu 18 Monate in anderen
Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden. Verpflichtend ist, mindestens 3-MonatsAbschnitte an einer Weiterbildungsstätte einzuhalten. Möglich ist, diese 18
Monate im ambulanten Bereich abzuleisten, z. B. Rotation durch verschiedene Arztpraxen. Im stationären Bereich
können diese anderthalb Jahre genutzt
werden, um durch andere Abteilungen/
Kliniken des Hauses zu rotieren.
Hinweis: Es besteht keine Verpflichtung zur Rotation. Je nach Interessenschwerpunkt können auch die kompletten 36 Monate in der Inneren Medizin
abgeleistet werden. Um für den späteren Beruf des Hausarztes/der Hausärz-
238
tin jedoch gut gerüstet zu sein, sollte
eine Rotation in Erwägung gezogen
werden.
Was sind Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung?
Kann ich mir auf die Weiterbildung in
der ambulanten hausärztlichen Versorgung noch andere Fachgebiete anrechnen lassen?
Ja, auf die 24 Monate Weiterbildung in
der ambulanten hausärztlichen Versorgung sind bis zu sechs Monate Chirurgie anrechnungsfähig (ein 3-MonatsAbschnitt ist auch möglich). Die Chirurgiezeit kann auch im stationären
Bereich abgeleistet werden.
Allgemeinmedizin, Anästhesiologie,
Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik,
Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychia­
trie und ‑psychotherapie, Mund-KieferGesichtschirurgie,
Neurochirurgie,
Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie, Urologie
Was bedeutet Blockweiterbildung Allgemeinmedizin?
Wo kann ich die Weiterbildung in der
ambulanten hausärztlichen Versorgung
ableisten?
Auf der Homepage www.hausarzt-werden-in-thueringen.de finden Sie eine
Übersicht aller Häuser in Thüringen,
die sich bereit erklärt haben, Ärztinnen
und Ärzte im Rahmen des Blockweiterbildungsprogramms weiterzubilden.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung direkt
an die Personalabteilungen der Häuser.
Eine direkte Vermittlung von Weiterbildungsstellen über die Landesärztekammer ist nicht möglich.
Sollten in Ihrem „Wunschkrankenhaus“ gerade keine freien Blockweiterbildungsstellen zur Verfügung stehen,
können Sie sich z. B. für die stationäre
internistische Basisweiterbildung auch
gern an Häusern bewerben, die nicht
unmittelbar an der Blockweiterbildung
beteiligt sind.
Die 24-monatige Weiterbildung in der
ambulanten hausärztlichen Versorgung erfolgt in ermächtigten Praxen
niedergelassener Allgemeinmediziner.
Es sind auch hausärztlich tätige Internisten zur Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung ermächtigt.
Auf der Homepage der LÄK Thüringen
www.laek-thueringen.de unter der Rubrik Weiterbildung und Ermächtigungen/Befugnisse sind über eine Suchmaske die ermächtigten Ärzte Allgemeinmedizin abruf bar. Die Liste wird
laufend aktualisiert.
Sollten Sie eine Weiterbildung in einer
Praxis in Erwägung ziehen, die bisher
über keine Weiterbildungsermächtigung verfügt, muss diese vom Praxisinhaber/der Praxisinhaberin unverzüglich beantragt und ein vorläufiger Bescheid zur Vorlage bei der Kassenärztlichen Vereinigung erbeten werden.
Blockweiterbildung bedeutet, dass die
Weiterbildung über den gesamten Zeitraum an einem Krankenhaus und der
ambulante Teil der Weiterbildung in
einer nahe liegenden Praxis beziehungsweise einem MVZ durchlaufen
werden kann.
Wo bewerbe ich mich um eine Blockweiterbildungsstelle Allgemeinmedizin?
Wie gestalte ich meinen Rotationsplan
und wer berät mich, wenn ich Fragen
dazu habe?
Gemäß Ihren Interessenschwerpunkten und der Struktur des Hauses geben
Sie dort bitte an, welche Fachgebiete Sie
durchlaufen möchten.
Ärzteblatt Thüringen
Info
Haben Sie Fragen zur individuellen Gestaltung Ihrer Weiterbildung oder brauchen Sie Hilfe bei der Erstellung Ihres
Rotationsplanes, nehmen Sie bitte Kontakt mit Andrea Zietz von der Abteilung Weiterbildung der Landesärztekammer Thüringen auf. Häufig lassen
sich Fragen unkompliziert per Telefon
oder E-Mail beantworten, aber sehr
gern können Sie auch nach vorheriger
Terminabsprache (um Wartezeiten zu
vermeiden) zu einem persönlichen Gespräch zu uns in die Landesärztekammer kommen.
Wie erfolgt die finanzielle Förderung
der Weiterbildung Allgemeinmedizin?
Die Weiterbildung wird im stationären
und im ambulanten Bereich finanziell
gefördert. Umfassende Informationen
zu den Fördermodalitäten der Kostenträger und der Förderhöhe können Sie
gern auf der Homepage www.hausarztwerden-in-thueringen.de unter der Rubrik Vergütung nachlesen.
Wie erfolgt der Nachweis über die Anerkennung bisheriger Weiterbildungszeiten zur Vorlage bei der Kassenärztlichen Vereinigung?
Bitte reichen Sie bei Frau Zietz Kopien
Ihrer Weiterbildungszeugnisse ein, damit die Anrechenbarkeit Ihrer bisherigen Weiterbildungszeiträume geprüft
und bestätigt werden kann. Vergessen
Sie bitte nicht, ein kurzes Anschreiben
mit dem Stichpunkt „Förderantrag bei
der KV Thüringen“ beizulegen, damit
Ihr Vorgang richtig zugeordnet werden
kann. Die Landesärztekammer schickt
die Bestätigung direkt an die Kassenärztliche Vereinigung. Sie erhalten eine
Kopie für Ihre Unterlagen.
Die Logbücher sind bitte erst bei Antragstellung auf Zulassung zur Facharztprüfung einzureichen.
Für die Bestätigung stationär abgeleisteter Weiterbildungsabschnitte zum
Zweck der Freigabe von Fördermitteln
Kriterien zur Beurteilung von
Anträgen auf Ermächtigung zur
Weiterbildung in der ambulanten
hausärztlichen Versorgung
(Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin und
hausärztlich tätige Internisten)
Um eine hohe Qualität der Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen
Versorgung zu gewährleisten, hat die
Landesärztekammer Thüringen gemeinsam mit Fachvertretern Kriterien
für die Beurteilung von Anträgen auf
Weiterbildungsermächtigung erarbeitet.
In den Kriterien ist festgelegt, über wel-
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
chen Umfang eine Ermächtigung zur
Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung erteilt werden
kann. In Frage kommen Weiterbildungsumfänge von 6, 12, 18, 24, 30 oder
36 Monaten.
Maßgebend sind hierbei die Höhe der
Fallzahlen pro Quartal, der Anteil zu be-
für das Krankenhaus sind der Landesärztekammer Weiterbildungszeugnisse
und/oder Zwischenzeugnisse vorzulegen. Die Zeugnisse werden meist direkt von den Personalabteilungen der
Krankenhäuser an Frau Zietz weitergeleitet. Nach Ausstellung des Förderbeleges erhalten Sie ebenfalls eine Kopie
für Ihre Unterlagen.
Wer ist Ansprechpartner?
Haben Sie Fragen, Probleme oder wünschen Sie eine allgemeine Beratung
rund um die Facharztweiterbildung
Allgemeinmedizin, wenden Sie sich
bitte an Andrea Zietz von der Abteilung
Weiterbildung.
Kontaktdaten:
Andrea Zietz
Tel.: 03641/614-121
E-Mail: zietz.weiterbildung@
laek-thueringen.de
handelnder Kinder und Jugendlicher bis
18 Jahre, das Impfspektrum, die Anzahl
der Hausbesuche pro Quartal, die Apparateausstattung der Praxis und die
Durchführung
ultraschalldiagnostischer Leistungen.
Bei einem hausärztlich tätigen Internisten wird ein Weiterbildungsumfang von
maximal 24 Monaten empfohlen. Dies
ergibt sich aus dem überwiegend internistischen Praxisprofil.
Die benötigten Angaben hierzu werden
in einem Erhebungsbogen abgefragt.
Ansprechpartnerin für die Beantragung
einer Weiterbildungsermächtigung ist
Kathrin Broßeit.
Kontaktdaten: Kathrin Broßeit, Tel.:
03641/614-123, E-Mail: [email protected]
239
Thüringer Ärzte literarisch
li t erarisch
Foto: wandersmann_pixelio.de
Thüringer Ärzte
Erste Frühlingsboten
Blätter wie des Löwen Zahn,
gelbe Augen schau’n dich an
aus dem satten Frühlingsgrün.
Droht Gefahr, wenn sie erblüh’n?
Keineswegs, es zeigt Natur
eine wuschlige Struktur,
Blüte ein chaotisch Bett,
reift heran zum Traumballett.
Zarte Tänzerinnen sind,
weg gepustet von dem Kind.
Wie sie sich im Tanze wiegen,
Fallschirmgleich zur Sonne fliegen.
Sacht und unauffällig stranden
sie in feucht-humiden Sanden,
bis viele gelbe Strahlenaugen,
nächstes Jahr zur Freude taugen.
Man bemerkt die Wunder kaum,
Chaos wird zum Schmuck im Raum.
Foto: luise, pixelio.de
Prof. Dr. med. Werner Schunk, Gotha
240
Ärzteblatt Thüringen
Personalia
Jubilare im Kammerbereich im Monat April 2015*
Helene Heinicke, Hermsdorf
geb. am: 19.04.1920
SR Dr. Margit Koch, Mühlhausen
geb. am: 27.04.1935
Eleonore Koeppler, Erfurt
geb. am: 02.04.1923
Dr. Gerhard Lehmann, Weimar
geb. am: 29.04.1935
SR Dr. Elisabeth Bergmann, Meiningen
geb. am: 01.04.1924
Dr. Sieglinde Peters, Weimar
geb. am: 30.04.1935
Dr. Susanne Seifert, Bad Salzungen
geb. am: 10.04.1925
Gertrud Walther, Gotha
geb. am: 30.04.1935
SR Dr. Gisela Braun, Meiningen
geb. am: 01.04.1927
MR Dr. Peter Zink, Saalfeld
geb. am: 03.04.1940
Dr. Lucie Weber, Erfurt
geb. am: 11.04.1927
Dr. Lutz Bauermeister, Berka/Werra
geb. am: 04.04.1940
Prof. Dr. Oskar Wolf, Erfurt
geb. am: 16.04.1927
Dr. Manfred Ende, Gotha
geb. am: 05.04.1940
Prof. Dr. Hansgeorg Hüller, Gehlberg
geb. am: 03.04.1929
Dr. Falko Mohr, Jena
geb. am: 06.04.1940
MR Dr. Horst Fritsche, Erfurt
geb. am: 03.04.1929
Monika Rakus, Rudolstadt
geb. am: 08.04.1940
Prof. Dr. Wolfgang Haschke, Jena
geb. am: 17.04.1930
Dr. Renate Büttner, Suhl
geb. am: 10.04.1940
Irmtraud Kramer, Jena
geb. am: 23.04.1930
Detlev Gierth, Steinbach
geb. am: 10.04.1940
Dr. Renate Köhler, Eisenach
geb. am: 04.04.1931
Dr. Jürgen Rössel, Altenburg
geb. am: 11.04.1940
Lore Wanie, Jena
geb. am: 13.04.1931
Ingeborg Hofmann, Bad Berka
geb. am: 12.04.1940
Maria Hundshagen, Nordhausen
geb. am: 24.04.1931
Margit Senff, Bad Salzungen
geb. am: 15.04.1940
MR Dr. Marga Zachert, Reifenstein
geb. am: 29.04.1931
Dr. Gudrun Großmann, Alach
geb. am: 15.04.1940
Dr. Helmut Glinka, Bad Langensalza
geb. am: 30.04.1931
MR Dr. Christel Tirsch, Bad Langensalza
geb. am: 15.04.1940
MR Dr. Adeltraud Kuhn, Lichte
geb. am: 03.04.1932
Dr. Ursula Maurer, Jena
geb. am: 17.04.1940
MR Dr. Günter Butters,, Jena
geb. am: 05.04.1932
MR Dr. Christa Pallas-Molle, Görmar
geb. am: 18.04.1940
Dr. Ilse Macheleidt, Schwarzburg
geb. am: 09.04.1932
Christa Leistner, Jena
geb. am: 19.04.1940
MR Dr. Marlis Bienia, Altenburg
geb. am: 20.04.1932
Antje Kramer, Jena
geb. am: 20.04.1940
MR Dr. Ursula Pfeifer, Hermsdorf
geb. am: 20.04.1932
SR Bärbel Köhler, Gößnitz
geb. am: 20.04.1940
SR Dr. Ursula Quoika, Leutenberg
geb. am: 22.04.1932
Christine Schmitz, Jena
geb. am: 23.04.1940
Dr. Eva-Maria Brand, Eisenach
geb. am: 23.04.1932
Elmar Brand, Erfurt
geb. am: 27.04.1940
Dr. Günter Pansold, Schmalkalden
geb. am: 24.04.1932
Dr. Karin Beetz, Erfurt
geb. am: 28.04.1940
OMR Dr. Franz Seidel, Erfurt
Dr. Herbert Hofmann, Bad Berka
geb. am: 30.04.1940
Dr. Brigitta Krieg, Weimar
geb. am: 02.04.1934
MR Dr. Helga Nitsch, Erfurt
geb. am: 30.04.1940
MR Dr. Hans-Martin Mentzel, Saalfeld
geb. am: 07.04.1934
Dipl.-Med. Ulrike Schwarzer-Queiser, Saara
geb. am: 01.04.1945
Prof. Dr. Joachim Knappe, Erfurt
geb. am: 07.04.1934
Dr. Joachim Barthels, Bad Liebenstein
geb. am: 03.04.1945
MR Dr. Erdmute Müller, Schleiz
geb. am: 11.04.1934
MD Dr. Dagmar Wilke, Arnstadt
geb. am: 04.04.1945
Med.-Dir. Dr. Hermann-Josef Morbach, Erfurt
geb. am: 13.04.1934
Dr. Sigrid Raith, Sömmerda
geb. am: 12.04.1945
Klaus Bernstein, Gößnitz
geb. am: 23.04.1934
MR Dr. Wolfgang Knigge, Erfurt
geb. am: 20.04.1945
Dr. Hannelore Zimmermann, Bad Langensalza
geb. am: 24.04.1934
Dr. Klaus Bernstein, Mühlhausen
geb. am: 23.04.1945
Dr. Walter Böhnhardt, Gotha
geb. am: 27.04.1934
Dr. Barbara Jobst, Saalfeld
geb. am: 23.04.1945
MR Dr. Richard Kobylinski, Gera
geb. am: 28.04.1934
Heinz Penneckendorf, Arnstadt
geb. am: 24.04.1945
MR Otto Görg, Sondershausen
geb. am: 04.04.1935
Dr. Erika Hoffmann, Erfurt
geb. am: 26.04.1945
Maria Marciniak, Rudolstadt
geb. am: 16.04.1935
Brigitte Fietzek, Weimar
geb. am: 30.04.1945
Dr. Ellen Vollmar, Suhl
geb. am: 16.04.1935
Helga Klose, Kerspleben
geb. am: 17.04.1935
MR Hans-Dieter Vahldick, Erfurt
geb. am: 19.04.1935
Dr. Manfred Herbst, Schmalkalden
geb. am: 21.04.1935
MR Dr. Manfred Reich, Suhl
geb. am: 24.04.1935
Dr. Wanda Müller, Schlotheim
geb. am: 24.04.1935
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
geb. am: 15.04.1933
Wir gratulieren herzlich!
Seit dem Jahr 2013 wurde der Veröffentlichungsmodus der Liste geändert. Es werden der 70. und 75. und ab dem 80. wieder jährlich die Geburtstage berücksichtigt.
*
241
Personalia
Wir trauern um unsere verstorbenen Mitglieder
Delila Prasse
Bad Klosterlausnitz
geb. am 25.02.1935
gest. am 17.05.2012
Dr. Dorothea Schlemm
Gehren
geb. am 24.11.1921
gest. am 03.03.2013
Dr. Frank Schubert
Kromsdorf
geb. am 17.05.1937
gest. am 21.09.2013
Dr. Hans Koch
Jena
geb. am 15.01.1936
gest. am 09.02.2014
Dr. Dagmar Metzel
Gotha
geb. am 09.04.1943
gest. am 28.03.2014
Dr. Susanne Dressler
Erfurt
geb. am 15.06.1931
gest. am 14.09.2014
OMR Dr. Enno Günther
Gotha
geb. am 10.05.1934
gest. am 01.01.2015
SR Dr. Günther Berndt
Mengersgereuth-Hämmern
geb. am 31.12.1930
gest. am 11.01.2015
Dagmar Woytas
Erfurt
geb. am 07.06.1947
gest. am 24.01.2015
Dr. Ilse Stein
Jena
geb. am 06.05.1923
gest. am 28.01.2015
Dr. Uwe Schmidt
Oberheldrungen
geb. am 17.11.1942
gest. am 31.01.2015
SR Dr. Gisela Echte
Suhl
geb. am 04.08.1921
gest. am 04.02.2015
Dr. Anneliese Varwerk
Erfurt
geb. am 09.05.1923
gest. am 07.02.2015
Prof. Dr. Helmut Nöschel
Jena
geb. am 07.07.1937
gest. am 15.02.2015
Dr. Kurt Alt
Gera
geb. am 29.10.1936
gest. am 18.02.2015
Dipl.-Med. Peter Grosser
Rudolstadt
geb. am 25.05.1957
gest. am 06.03.2015
SR Joachim Puscholt
Gera
geb. am 14.04.1935
gest. am 08.03.2015
Dr. Marianne Harbich
Kraftsdorf
geb. am 03.10.1954
gest. am 09.03.2015
Dr. Jürgen Lillich
Magdala
geb. am 16.07.1943
gest. am 12.03.2015
MR Dr. Thomas Scheffel
Sonneberg
geb. am 12.06.1943
gest. am 18.03.2015
Seniorenkolleg der Friedrich-Schiller-Universität Jena –
Studienjahr 2014/15
29. April 2015
Der schwierige Weg zur Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
an der Universität Jena
Dr. Peter Hallpap, Jena
27. Mai 2015
Jüdische Schicksale an der Universität Jena im 20. Jahrhundert
Dr. Gisela Horn, Philosophische Fakultät
24. Juni 2015
Gibt es ein Leben nach der Arbeit? Der „Ruhestand“ im Wandel der Zeit
Prof. Dr. Stephan Lessenich, Ludwig-Maximilians-Universität, München
Alle Vorträge des Seniorenkollegs sind öffentlich und gebührenfrei. Sie finden immer mittwochs 16:00
Uhr im Hörsaal 24 im Universitätshauptgebäude statt. Die Leitung hat Professor Dr. Georg Machnik.
242
Ärzteblatt Thüringen
Kultur und Geschichte
Lorenz Böhler in Erfurt
Volker Klimpel
Das mehrfach für abrissreif erklärte,
aber immer noch florierende alte
Opernhaus in Erfurt war vor 55 Jahren
Schauplatz eines ungewöhnlichen Ereignisses. Nicht Bühnenkünstler, sondern Heilkünstler gaben sich hier ein
Stelldichein. Die Rede ist von der „1.
Tagung für Unfallchirurgie mit internationaler Beteiligung“ vom 28. bis 30.
Mai 1959, die von der Medizinischen
Akademie Erfurt und dem Ministerium für Gesundheitswesen der DDR
veranstaltet wurde. Die wissenschaftliche Leitung lag in den Händen von
Professor Dr. Egbert Schwarz (1890 –
1966), seinerzeit Professor der Chirurgie und Rektor der Medizinischen Akademie Erfurt, an deren Gründung 1954
er maßgeblich beteiligt war (Abb. 1).
Als Mitglied der Deutschen und der
Sächsischen Akademie der Wissenschaften sowie der Leopoldina verfügte
Schwarz über die nötigen internationalen Verbindungen, die ihm bei der Organisation eines solchen Kongresses
wie dem in Erfurt, zwei Jahre vor dem
Bau der Berliner Mauer, zugute kamen.
In der einigermaßen repräsentativen
Erfurter Oper konnte Schwarz über
500 Gäste aus Ost und West begrüßen.
Er hatte ein Programm aufgestellt, das
sozialhygienische, psychologische, pathologisch-anatomische, juristische,
rehabilitative und gutachtliche Probleme des Unfalls ebenso umfasste wie
operativ-technische Fragen und auf die
Konsequenzen für den praktischen
Arzt wie für den Betriebsarzt einging.
Schwarz selbst nahm am letzten Sitzungstag, einem Sonnabend, zur Begutachtung von Unfallfolgen Stellung.
Auf dem Podium und im Zuschauerraum saßen neben Schwarz die Ordinarien Peter Friedrich Matzen (1909 –
1986) von der Leipziger Orthopädie,
Hermann Redetzky (1901 – 1978) von
der Akademie für Ärztliche Fortbildung in Berlin, Herbert Uebermuth
(1901 – 1986) aus Leipzig, Hans Bernhard Sprung (1906 – 1963) aus Dresden, Franz Mörl (1899 – 1979) aus Halle, Werner Lembcke (1909 – 1989) aus
Magdeburg, Gerhard Kaiser von der
Erfurter Orthopädie und der Anatom
Abb. 1. Egbert Schwarz (1890-1966) an seinem Schreibtisch in der Chirurgischen Klinik
Erfurt.
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
Abb. 2. „Die Technik der Knochenbruchbehandlung“ – das literarische Lebenswerk
Lorenz Böhlers.
Joachim-Hermann Scharf (1921-2014)
aus Halle. Alle traten mit Vorträgen
auf, desgleichen „Nachwuchskader“
wie die damaligen Oberärzte Theo Becker (1916 – 1991) aus Leipzig, Werner
Usbeck (1920 – 2007) und Gerhard Rodeck aus Erfurt. Ehrengäste waren der
stellvertretende Gesundheitsminister
der DDR, Professor Walter Friedeberger
(1898 – 1967), und Professor Bernhard
Fromme (1881 – 1967) vom Stadtkrankenhaus Dresden-Friedrichstadt. Stargast war unangefochten Professor Lorenz Böhler (1885 – 1973) aus Wien,
den Egbert Schwarz als „Altmeister der
Unfallchirurgie und Organisator des
Unfallwesens in Österreich“ begrüßte
und der am Nachmittag des 28. Mai
1959 in Erfurt über „Die Unfallmedizin
in Österreich“ referierte. Seine weltbekannte „Technik der Knochenbruchbehandlung“ (Abb. 2), gestützt auf viele
Tausend Fälle, war damals 30 Jahre alt
und enthielt die auch heute noch gültigen Regeln: Einrichten der Fraktur, absolute Ruhigstellung und aktive Übung
aller nicht ruhiggestellten Gelenke unter Vermeidung von Schmerzen. In den
vergangenen Jahrzehnten hat sich lediglich das Wie dieser Behandlung modifiziert. Der von so weit angereiste
243
Kultur und Geschichte
73-Jährige fühlte sich sichtlich wohl in
Erfurt und in seiner Rolle als Nestor
und Vater aller Unfallchirurgen (Abb.
3). Der hier so umgänglich und gesellig
auftretende Mann soll jedoch am gesellschaftlichen Leben in Wien kaum
teilgenommen und kein Hobby außer
der Unfallchirurgie gehabt haben. Mit
der Propagierung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, Gurtpflicht und
eines Systems der schnellen medizinischen Hilfe wies Böhler in die Zukunft.
Auf der Erfurter Tagung erfuhr man
von Professor V. Novák aus Brno, dass
es dort ein Institut für traumatologische Forschung gab, das sich Böhlers
Arbeiter-Unfall-Krankenhaus in Wien
zum Vorbild genommen hatte. Böhlers
Name hatte schon längst mit zahlreichen Termini technici Eingang in die
medizinischen Lexika gefunden (Böhler-Schiene, Böhler-Gips, Böhler-Bügel,
Böhler-Apparat, Böhler-Mieder, BöhlerZeichen usw.). 13 Jahre nach Erfurt erhielt Böhler mit dem nach ihm benannten neuen Wiener Unfallkrankenhaus
ein weiteres Denkmal.
Gewissermaßen als Kontrapunkt zu
Böhler betrat eine weitere Größe die
Erfurter Bühne: Gerhard Küntscher
Abb. 3. Ein ungewohntes Bild: Lorenz Böhler (1885-1973) während einer Kaffeepause
beim Erfurter Unfallkongress 1959.
Alle Abb. Archiv Verf.
(1900 – 1972) vom Hafenkrankenhaus
in Hamburg, der 1940 die Marknagelung inauguriert hatte und als militanter
Vertreter der operativen Knochenbruch-
behandlung galt. So sprach er denn auch
in Erfurt über „Die Osteosynthese“. Einen von vielen erwarteten Schlagabtausch indes wusste der charmante Wiener zu vermeiden, war er doch alles andere als ein eingefleischter Gegner der
Osteosynthese, hatte er doch schon frühzeitig die Schenkelhalsnagelung von
Smith-Petersen übernommen (1930)
und der Küntscher-Nagelung einen separaten Band seiner „Technik“ gewidmet
(1940). Auch den Prinzipien der Schweizer Arbeitsgemeinschaft für Osteosynthese (AO) stimmte Böhler 1964 unter
der Voraussetzung ihrer kritischen und
indikationsstrengen Anwendung zu.
Dem 100. Geburtstag von Lorenz Böhler
war am 18. September 1985 ein Vortrag
des Verfassers auf dem 24. Wissenschaftlichen Assistententag der Medizinischen Akademie Erfurt im Hörsaal
der 1934 bis 1960 von Egbert Schwarz
geleiteten Chirurgischen Klinik gewidmet. 2015 wäre des 130. Geburtstages
von Lorenz Böhler zu gedenken.
Literatur beim Verfasser.
Dr. med. habil. Volker Klimpel
Dresden
Studium Generale – Sommersemester 2015
Bildung. Philosophische und pädagogische Traditionen in Thüringen
22. April 2015
Bildung – wie in Thüringen eine ganz andere Geschichte geschrieben wurde, Prof. Dr. Michael Winkler, Jena
6. Mai 2015
Die Verzauberung der Welt – Die Bildungsfähigkeit der Naturwissenschaften, Prof. Dr. Ernst Peter Fischer, Heidelberg
20. Mai 2015
Wie Erwachsenenbildung in Thüringen wieder zum Begriff wurde. Voraussetzungen und Neuanfänge,
Dr. Aribert Rothe, Erfurt
3. Juni 2015
Thüringen als Kernland der Volksaufklärung, Dr. Alexander Krünes, Jena
17. Juni 2015
Jena als Ort der Reformpädagogik, Prof. Dr. Dr. Ralf Koerrenz, Jena
1. Juli 2015
Eine Idee mit Folgewirkung: Friedrich Schiller und die „ästhetische Erziehung des Menschen“,
Prof. Dr. Dirk von Petersdorff, Jena
Alle Vorträge finden mittwochs um 17:15 Uhr in der Aula des Universitätshauptgebäudes am Fürstengraben 1 statt. Alle Vorträge sind
öffentlich. Der Eintritt ist frei.
244
Ärzteblatt Thüringen
Tagungshinweise
Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung
der Landesärztekammer Thüringen
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung
der Landesärztekammer Thüringen
Postfach 10 07 40, 07707 Jena
Tel.: 036 41/6 14-1 42/3/4/5/6/8, Fax: 036 41/6 14-1 49
Internet: www.laek-thueringen.de
E-Mail: [email protected]
Informationen zur Fortbildungszertifizierung unter:
www.laek-thueringen.de oder telef. 036 41/6 14-1 44/6/8
Interdisziplinär
4. Thüringer Gerinnungstag
� Blutgerinnung und Immunsystem, Dr. med. Karim Kentouche,
Jena
� Antikoagulation bei Myeloproliferativen Erkrankungen, Dr. med.
Kristina Schilling, Jena
� Blutungen unter moderner
antithrombotischer Therapie, Prof.
Dr. med. Rüdiger Scharf,
Düsseldorf
� Der indikationsgerechte Einsatz
von Antikoagulanzien unter
Beachtung von Nieren- und
Leberfunktion, Dr. med. Karin
Liebscher, Leipzig
� Antikoagulation im Kindes- und
Jugendalter, PD Dr. med. Ralf
Knoefler, Dresden
� Thromboembolische Risiken bei
Antikonzeption, Prof. Dr. med.
Ekkehard Schleußner, Jena
Zeit: 09.05.2015 09:30 bis 14:30 Uhr
gebührenfrei
Ort: Landesärztekammer,
Im Semmicht 33, Jena
Leitung: PD Dr. med. Günter Syrbe,
Jena
Ω 6 Punkte, Kategorie A
Medizinische Fortbildungstage
Thüringen 2015
Kurse und Seminare für Ärzte, MFA,
Pflegepersonal, MTA
Plenarveranstaltung „Leitliniengerechte Therapie unter Einbeziehung
von Patientenerwartung und
Wirtschaftlichkeit“ (13.06.2015)
Zeit: 10.06.2015 bis 13.06.2015
Ort: Kaisersaal, Futterstraße 15/16,
99084 Erfurt
Leitung: Prof. Dr. med. Günter Stein,
Prof. Dr. med. Heiko Wunderlich,
Jena
www.medizinische-fortbildungstage.
org
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
Update Kardiologie
� Kardiovaskuläre Erkrankungen
– Risikofaktoren, Prävention,
Therapie, Prof. Dr. med.
Hans-Reiner Figulla, Jena
� Therapie der Herzinsuffizienz,
neue Möglichkeiten PD Dr. med.
Attila Yilmaz, Schmalkalden
� Antikoagulation – wann, womit,
wie lange?, Dr. med. Ute Scholz,
Leipzig
� Aktuelle Empfehlungen zur
Therapie der Hypertonie, Dr. med.
Jana Boer, Erfurt
Zeit: 13.05.2015 17:00 bis 19:00 Uhr
gebührenfrei
Ort: Landesärztekammer,
Im Semmicht 33, Jena
Leitung: Prof. Dr. med. Günter Stein,
Jena
Ω 3 Punkte, Kategorie A
� Hypertonie, Dr. med. Jana Boer,
Erfurt
� Diabetes, Dr. med. Karin Schlecht,
Eisenach
� Schwindel, Prof. Dr. med.
Hubertus Axer, Jena
� Wunden, Dr. med. Reginald Weiß,
Bad Berka
� AMD – Altersbedingte Makuladegeneration, Dr. med. Constanze
Fünfstück, Jena
� Osteoporose, PD Dr. med. Gabriele
Lehmann, Jena
� Psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung: die erheblichen
Strukturprobleme, Prof. Dr. med.
Mathias Berger, Freiburg im
Breisgau
� Abschlussdiskussion
Zeit: 13.06.2015 09:00 bis 14:30 Uhr
Gebühr: 30 Euro
Ort: Kaisersaal, Futterstraße 15/16,
99084 Erfurt
Leitung: Prof. Dr. med. Reinhard
Fünfstück, Weimar, Dr. med.
Annette Rommel, Weimar, Prof. Dr.
med. Günter Stein, Jena, Dr. med.
Mathias Wesser, Jena, Prof. Dr. med.
Heiko Wunderlich, Jena
Ω 7 Punkte, Kategorie A
Drogennotfälle
Zeit: 28.10.2015 16:00 bis 19:00 Uhr
Gebühr: 45 Euro
Ort: Landesärztekammer,
Im Semmicht 33, Jena
Leitung: PD Dr. med. Michael
Kretzschmar, Gera
Ω 4 Punkte, Kategorie A
Burnout-Prophylaxe für Ärzte
Fortbildungsveranstaltung der
Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft gemeinsam mit der Kassenärztlichen
Vereinigung Thüringen und der
Landesärztekammer Thüringen
� Antibiotika/Antibiotikatherapie,
Dr. med. Horst Luckhaupt
� Neue Antikoagulanzien,
Dr. med. Hans Wille
� Neue Arzneimittel 2014/2015
– eine kritische Bewertung,
Prof. Dr. med. Ulrich Schwabe
Zeit: 10.06.2015 14:00 bis 17:00 Uhr
gebührenfrei
Ort: Kaisersaal, Futterstraße 15/16,
99084 Erfurt
Leitung: Prof. Dr. med. Bernd
Mühlbauer, Bremen
Ω 3 Punkte, Kategorie A
Leitliniengerechte Therapie
unter Einbeziehung von Patientenerwartung und Wirtschaftlichkeit
� Operative Behandlung hüftgelenknaher Frakturen, Thomas
Krauspe, Saalfeld
Zeit: 14.11.2015 10:00 bis 18:00 Uhr
Gebühr: 120 Euro
Ort: Landesärztekammer,
Im Semmicht 33, Jena
Leitung: Dipl.-Theol. Torsten
Klatt-Braxein, Berlin
Ω 10 Punkte, Kategorie C
Die kleine psychotherapeutische
Schatzkiste für den Hausarzt
� Welches psychotherapeutische
Behandlungsverfahren wird bei
welcher Störung empfohlen, das
heißt, welche wissenschaftlichen
Standards gibt es heute?
� Wann sollte ambulant behandelt
werden, wann sollte stationär
behandelt werden?
� Was ist im Rahmen der
psychosomatischen Grundversorgung bzw. im ärztlichen Gespräch
zu leisten, wann sollte eine
Überweisung an den Facharzt
oder den Psychologischen
Psychotherapeuten erfolgen?
Zeit: 20.11.2015 15:00 bis 19:00 Uhr
Gebühr: 50 Euro
Ort: Landesärztekammer,
Im Semmicht 33, Jena
Leitung: Dr. med. Antje Habenicht,
Jena
Ω 7 Punkte, Kategorie C
Allgemeinmedizin
Intensivkurs Allgemeinmedizin für
Allgemeinmediziner und zur
Vorbereitung auf die Facharztprüfung
Zeit: 10.06.2015 09:00 Uhr bis
12.06.2015 15:00 Uhr
Gebühr: 300 Euro
Ort: Kaisersaal, Futterstraße 15/16,
99084 Erfurt
Leitung: Dipl.-Med. Silke Vonau,
Nahetal
Ω 32 Punkte, Kategorie C
Diabetologie
Praxisseminar zum Behandlungs- und Schulungsprogramm
für Patienten mit Typ-2-Diabetes,
die Insulin spritzen
Zeit: 28.10.2015 14:00 Uhr bis
30.10.2015 13:00 Uhr
Praxisseminar zum Behandlungs- und Schulungsprogramm
für Patienten mit Typ-2-Diabetes,
die nicht Insulin spritzen
Zeit: 30.09.2015 14:00 Uhr bis
02.10.2015 13:00 Uhr
Gebühr: je 250 Euro
Ort: Universitätsklinikum Jena,
Bachstraße 18, 07743 Jena
Leitung: Prof. Dr. med. Ulrich Alfons
Müller, Jena
Ω je 10 Punkte, Kategorie C
Praxisseminar zum Behandlungs- und Schulungsprogramm
für Patienten mit Hypertonie
Zeit: 20.05.2015 15:00 Uhr bis
22.05.2015 13:00 Uhr
Zeit: 02.12.2015 15:00 Uhr bis
04.12.2015 13:00 Uhr
Gebühr: je 200 Euro
Ort: Universitätsklinikum Jena,
Bachstraße 18, 07743 Jena
Leitung: Prof. Dr. med. Ulrich Alfons
Müller, Jena
Ω je 7 Punkte, Kategorie C
EEG
Klinische Elektroenzephalographie
im Kindes- und Erwachsenenalter
Teil 2 – Praxis und Klinik
Zeit: 13.11.2015 10:00 Uhr bis
14.11.2015 13:00 Uhr
Gebühr: 250 Euro
Ort: Landesärztekammer, Im
Semmicht 33, Jena
Leitung: Doz. Dr. med. habil.
Reinhard Both, Jena
Ω 17 Punkte, Kategorie C
245
Tagungshinweise
EKG
Hygienekongress –
Update Hygiene 2015
Kommunikation
Langzeit-EKG-Kurs zum Erwerb
des Qualifikationsnachweises gemäß § 135, Abs. 2 SGB V – Blended-Learning-Kurs – Präsenzteil
Geeignet als Aktualisierungskurs
für Hygienebeauftragte Ärzte und
Krankenhaushygieniker laut
Thüringer Hygieneverordnung
Zeit: 11.06.2015 09:00 bis 16:00 Uhr
Gebühr: 50 Euro
Ort: Kaisersaal, Futterstraße 15/16,
99084 Erfurt
Leitung: Dr. med. Ute Helke
Dobermann, Jena, Prof. Dr. med.
Margarete Borg-von Zepelin,
Mühlhausen
Ω 8 Punkte, Kategorie A
Der schwierige Patient
Zeit: 06.11.2015 09:00 Uhr bis
07.11.2015 15:00 Uhr
Gebühr: 320 Euro
Ort: dama go GmbH Erfurt, Anger
66 -73, 99084 Erfurt
Leitung: Dr. med. Jana Boer, Erfurt
Ω 38 Punkte, Kategorie K
Geriatrie
Curriculare Fortbildung
Geriatrische Grundversorgung
Zeit: 11.11.2015 13:00 Uhr bis
14.11.2015 13:00 Uhr (Teil 1)
Gebühr: 600 Euro
Ort: Landesärztekammer, Im
Semmicht 33, Jena
Leitung: Dr. med. Joachim Zeeh,
Meiningen
Ω 60 Punkte, Kategorie H
Humangenetik
Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung
gemäß § 7 Abs. 3 und § 23 Abs. 2
Nr. 2a GenDG
Refresherkurs + Wissenstest
Zeit: 09.09.2015 12:00 bis 18:30 Uhr
Gebühr: 100 Euro
Ort: Institut für Humangenetik,
Kollegiengasse 10, 07743 Jena
Leitung: Dr. med. Isolde Schreyer,
Jena
Ω 9 Punkte, Kategorie A
Hygiene
Hygienbeauftragter Arzt
Zeit: 01.06.2015 09:00 Uhr bis
05.06.2015 14:00 Uhr
Gebühr: 500 Euro
Ort: Landesärztekammer, Im
Semmicht 33, Jena
Leitung: Prof. Dr. med. Margarete
Borg-von Zepelin, Mühlhausen, Dr.
med. Ute Helke Dobermann, Dr.
med. Stefan Hagel, Prof. Dr. med.
Wolfgang Pfister, Prof. Dr. med.
Mathias Pletz, Jena
Ω 40 Punkte, Kategorie H
Gemeinsame Veranstaltung der
Landesärztekammer Thüringen,
Sächsische Landesärztekammer,
Ärztekammer Sachsen-Anhalt und
der Kassenärztlichen Vereinigung
Thüringen
246
Fallkonferenz im Rahmen der
strukturierten curricularen Fortbildung Krankenhaushygiene
Zeit: 01.07.2015 15:30 bis 18:00 Uhr
Zeit: 21.10.2015 15:30 bis 18:00 Uhr
Gebühr: je 75 Euro
Ort: Landesärztekammer,
Im Semmicht 33, Jena
Leitung: Prof. Dr. med. Margarete
Borg-von Zepelin, Mühlhausen, Dr.
med. Ute Helke Dobermann, Jena,
Prof. Dr. med. Wolfgang Pfister, Jena
Ω je 6 Punkte, Kategorie C
Impfen
13. Thüringer Impftag
Zeit: 20.06.2015
09:00 bis 16:00 Uhr
gebührenfrei
Ort: Kassenärztliche Vereinigung,
Zum Hospitalgraben 8,
99425 Weimar
Leitung: Prof. Dr. med. Wolfgang
Pfister, Jena, Prof. Dr. med. Peter
Wutzler, Erfurt
Ω 8 Punkte, Kategorie A
Curriculare Fortbildung Impfen
zum Erwerb des Impfzertifikates
Zeit: 21.11.2015 09:00 bis 18:00 Uhr
Gebühr: 100 Euro
Ort: Landesärztekammer, Im
Semmicht 33, Jena
Leitung: Prof. Dr. med. Wolfgang
Pfister, Jena
Ω 12 Punkte, Kategorie A
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Fortbildungstag
Zeit: 12.09.2015 10:00 bis 13:00 Uhr
gebührenfrei
Ort: Landesärztekammer, Im
Semmicht 33, Jena
Leitung: Dr. med. Ekkehart Englert,
Erfurt
Ω 4 Punkte, Kategorie A
Unterschiedliche Perspektiven für
Arzt und Patient, Deeskalation – den
richtigen Ton für laute und
ungehaltene Patienten finden,
Forderungen verstehen, Kompromisse finden, Umgang mit heimlichen
Delegationen, Vielredner und
„Vielwisser“ behutsam in die
Schranken weisen, Adhärenz und
Compliance herstellen, Regeln für
das Besprechen „schlechter“
Nachrichten und Prognosen
Zeit: 18.04.2015 10:00 bis 14:00 Uhr
Gebühr: 65 Euro
Ort: Landesärztekammer, Im
Semmicht 33, Jena
Leitung: Dipl.-Theol. Torsten
Klatt-Braxein, Berlin
Ω 4 Punkte, Kategorie A
Laboratoriumsmedizin
Fortbildungstag Laboratoriumsmedizin
Labordiagnostik bei Fettstoffwechselstörung
Zeit: 05.09.2015 09:00 bis 12:30 Uhr
gebührenfrei
Ort: Augustinerkloster, Augustinerstraße 10, 99084 Erfurt
Leitung: Dr. med. habil. Hans-Jürgen
Wolff, Arnstadt
Ω 4 Punkte, Kategorie A
Notfallmedizin
Fortbildungskurs zur Verlängerung der Fachkunde Leitender
Notarzt
Zeit: 06.05.2015 09:00 bis 16:00 Uhr
Zeit: 08.07.2015 09:00 bis 16:00 Uhr
Zeit: 16.09.2015 09:00 bis 16:00 Uhr
Zeit: 02.12.2015 09:00 bis 16:00 Uhr
Gebühr: je 120 Euro
Ort: Landesärztekammer, Im
Semmicht 33, Jena
Leitung: Dr. med. Jens Reichel, Jena
Ω je 10 Punkte, Kategorie C
Kurs zum Erwerb der Fachkunde
Leitender Notarzt
Zeit: 22.06.2015 09:00 Uhr bis
26.06.2015 16:00 Uhr
Gebühr: 800 Euro
Ort: Hotel Dorotheenhof, Dorotheenhof 1, 99427 Weimar
Leitung: Dr. med. Jens Reichel, Jena
Ω 40 Punkte, Kategorie H
Thüringer Retter trainieren
Aktuelle Regelungen im Rettungsdienst/MANV/Simulationsübungen
Zeit: 25.09.2015 10:00 Uhr bis
26.09.2015 15:00 Uhr
Gebühr: 240 Euro
Ort: Stadtwerke Weimar, Industriestraße 14, 99427 Weimar
Leitung: Dr. med. Jens Reichel, Jena
Ω 21 Punkte, Kategorie C
Notfälle sicher beherrschen,
Teil 1
(Theorie kombiniert mit praktischen
Übungen)
� Reanimation
� Akute Bewusstseinsstörung
� Akuter Thoraxschmerz
� Medikamentenkunde für den
Notfall
� Notfall “Kind”
� Praktische Übungen und
Kasuistiken
Ausbildung in kleinen Praxisgruppen
Zeit: 30.10.2015 bis 31.10.2015
Gebühr: 250 Euro
Ort: Hotel Dorotheenhof,
Dorotheenhof 1, 99427 Weimar
Leitung: Dr. med. Jens Reichel, Jena
Ω 16 Punkte, Kategorie C
Kompaktkurs Notfallmedizin zur
Anerkennung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
Zeit: 20.11.2015 09:00 Uhr bis
28.11.2015 18:00 Uhr
Gebühr: 980 Euro
Ort: Hotel Dorotheenhof,
Dorotheenhof 1, 99427 Weimar
Leitung: Dr. med. Jens Reichel, Jena
Ω 80 Punkte, Kategorie H
Organspende
Deutsche Stiftung Organtransplantation Region Ost in Zusammenarbeit
mit der Landesärztekammer
Thüringen, Sächsischen Landesärztekammer und der Ärztekammer
Sachsen-Anhalt
Curriculum Organspende
� 16 Stunden Theorie (Teil A)
� 8 Stunden Kriseninterventionsseminar (Teil B)
� fakultative Teilnahme an der
Organspende oder Praxistag bei
der DSO
Zeit: 25.06.2015 bis 27.06.2015
Gebühr: 350 Euro (Teil A-B)
Ort: Ärztekammer Sachsen-Anhalt,
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120
Magdeburg
Anmeldung: Birgit Stahl, Akademie
für medizinische Fort- und
Weiterbildung der Ärztekammer
Sachsen-Anhalt
Tel.: 0391 60547730
E-Mail: [email protected]
Ω 26 Punkte, Kategorie H
Ärzteblatt Thüringen
Tagungshinweise
Jahrestagung der Transplantationsbeauftragten der DSO –
Region Ost
� Begrüßung, Dr. med. Mathias
Wesser, Jena, Dr. med. Christa
Wachsmuth, Leipzig
� Aktuelle Situation der Organspende in Deutschland und in der
Region Ost, René Winkler, Leipzig
� Neuorientierung der DSO,
Dr. med. Axel Rahmel, Frankfurt
am Main
� Bericht über die Arbeit der
unabhängigen Vertrauensstelle
„Transplantationsmedizin“ in der
Bundesärztekammer, Prof. Dr. jur.
Ruth Rissing-van Saan
� Bericht über die Arbeit der
Prüfungskommission, Prof. Dr.
med. Gerd Otto, Mainz
� Auswertung Transplantcheck
Region Ost, Konrad Pleul, Dresden
� Organspende und Patientenverfügung, Dr. med. Martin Brauer,
Jena
� Patiententagebuch, Britta Müller,
Quedlinburg
� Organspende aus pflegerischer
Sicht, Fanny Peters, Heike Anders,
Halle
� „Herzenswege“, Karsten Zeh,
Leipzig
� abschließende Diskussion
Zeit: 29.04.2015, 09:30 – 15:30 Uhr
gebührenfrei
Ort: Landesärztekammer , Im
Semmicht 33, Jena
Leitung: Dr. med. Christa Wachsmuth, Leipzig
Anmeldung: Heike Trepte, DSO
Region Ost, Walter-Koehn-Str. 1a,
04356 Leipzig
Tel.: 069/677 328 – 3001
Fax: 069/677 328 – 3099
E-Mail: [email protected]
Ω 6 Punkte, Kategorie A
Zeit: 31.08.2015 10:00 Uhr bis
04.09.2015 13:00 Uhr
Gebühr: 500 Euro
Ort: Ursulinenkloster Erfurt,
Trommsdorffstraße 29,
99084 Erfurt
Leitung: Dr. med. Sabine SonntagKoch, Erfurt, Dr. med. Beate Will,
Bad Berka
Ω 40 Punkte, Kategorie A
Psychosomatische
Grundversorgung
Psychosomatische
Grundversorgung
Teil 1 – 24.04.2015 – 25.04.2015
Teil 2 – 28.08.2015 – 29.08.2015
Teil 3 – 23.10.2015 – 24.10.2015
Gebühr: 750 Euro
Ort: Landesärztekammer, Im
Semmicht 33, Jena
Leitung: Dr. med. Margit Venner,
Jena
Ω 50 Punkte, Kategorie H
Kompaktkurs Psychosomatische
Grundversorgung (inkl.
30 Stunden Balint) – Warteliste
Teil 1 – 23.10. – 24.10.2015
Teil 2 – 20.11. – 21.11.2015
Teil 3 – 22.01. – 23.01.2016
Teil 4 – 12.02. – 13.02.2016
Teil 5 – 18.03. – 19.03.2016
Gebühr: 1400 Euro
Ort: Landesärztekammer, Im
Semmicht 33, Jena
Leitung: Dr. med. Frank Bartuschka,
Jena
Ω 50 Punkte, Kategorie H
Psychotherapie
Palliativmedizin
Fallseminare Palliativmedizin
zur Erlangung der Zusatzbezeichnung
Modul 1 –
Basiscurriculum
Palliativmedizin
Restplätze
Zeit: 04.05.2015 bis 08.05.2015
Modul 2 – auf Anfrage
Zeit: 16.11.2015 bis 20.11.2015
Modul 3 – auf Anfrage
Zeit: 18.01.2016 22.01.2016
Gebühr: 500 Euro pro Modul
Ort: Ursulinenkloster Erfurt,
Trommsdorffstraße 29,
99084 Erfurt
Leitung: Dr. med. Sabine SonntagKoch, Erfurt, Dr. med. Beate Will,
Bad Berka
Ω 50 Punkte, Kategorie C pro Modul
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
Curriculum Psychotherapie und
Psychoanalyse in Zusammenarbeit mit dem Institut für Psychotherapie und Angewandte Psychoanalyse e. V.
Zeit: 17.04. bis 18.04.2015 –
Seminar 75
Zeit: 05.06. bis 06.06.2015 –
Seminar 76
Zeit: 03.07. bis 04.07.2015 –
Seminar 77
Zeit: 25.09. bis 26.09.2015 –
Seminar 78
Zeit: 23.10. bis 24.10.2015 –
Seminar 79
Zeit: 27.11. bis 28.11.2015 –
Seminar 80
Zeit: 15.01. bis 16.01.2016 –
Seminar 81
gebührenpflichtig
Ort: Landesärztekammer,
Im Semmicht 33, Jena
Leitung: Dr. med. Margit Venner,
Jena
Ω je 12 Punkte, Kategorie H
Prof. Dr. med. Ulrich Sliwka, PD Dr.
med. Tobias Bäumer, Dr. med. Josef
Böhm, Dr. med. Thomas Schelle
Suchtmedizin
Zeit: 06.11.2015 09:00 bis 18:00 Uhr
Gebühr: 250 Euro
Ω 11 Punkte, Kategorie C
12. Suchtmedizinischer
Fortbildungstag –
Was gibt es Neues 2015?
Zeit: 19.09.2015
09:00 bis 14:00 Uhr
gebührenfrei
Ort: Landesärztekammer,
Im Semmicht 33, Jena
Leitung: Dr. med. Katharina Schoett,
Mühlhausen
Transfusionsmedizin
Refresherkurs für Transfusionsbeauftragte/Transfusionsverantwortliche
Zeit: 15.04.2015 09:00 bis 16:30 Uhr
Gebühr: 80 Euro
Ort: Landesärztekammer, Im
Semmicht 33, Jena
Leitung: Prof. Dr. med. Dagmar Barz,
Bad Doberan
Ω 9 Punkte, Kategorie A
Ultraschall nach KBVund DEGUM-Richtlinie
Kurssystem Interdisziplinäre
Ultraschalldiagnostik Abdomen,
Retroperitoneum (einschl. Niere), Schilddrüse sowie Thoraxorgane (ohne Herz)
Abschlusskurs:
26.06.2015 10:00 Uhr bis 27.06.2015
Grundkurs: 24.09.2015 14:00 Uhr bis 27.09.2015
Gebühr: je 400 Euro (Grundkurs,
Aufbaukurs), 300 Euro (Abschlusskurs)
Ort: Eichsfeld Klinikum gGmbH
Heiligenstadt, Windische Gasse 112,
37308 Heiligenstadt
Leitung: Dipl.-Med. Ursula Oelke,
Heiligenstadt
Ω je 38 Punkte, Kategorie C
Grundkurs, Aufbaukurs
Ω 21 Punkte, Kategorie C
Abschlusskurs
39. Thüringer Ultraschallkurse
Jena zur Erlangung der Ultraschallzertifikate DEGUM/DGKN
Veranstaltungsort: Landesärztekammer, Im Semmicht 33, Jena
Leitung: Dr. med. Reginald Weiß,
Aufbaukurs für Muskel- und
Nervensonografie Teil 2
Extrakranielle hirnversorgende
Gefäße Doppler- und Duplex­
sonographie
Aufbaukurs
Zeit: 06.11.2015 17:00 Uhr bis
08.11.2015 17:00 Uhr
Gebühr: 380 Euro
25 Punkte, Kategorie C
Abschlusskurs
Zeit: 06.11.2015 13:00 Uhr bis
07.11.2015 13:00 Uhr
Gebühr: 280 Euro
Ω 21 Punkte, Kategorie C
Interdisziplinärer Grundkurs
Dopplersonographie einschließlich farbcodierter Duplexsonographie des Abdomens, der extra- und intrakraniellen Gefäße
sowie extremitätenversorgenden
Arterien und Venen
Zeit: 06.11.2015 17:00 Uhr bis
08.11.2015 17:00 Uhr
Gebühr: 420 Euro
Ω 30 Punkte, Kategorie C
Refresherkurs/Anwenderseminar extra- und intrakranielle
farbcodierte Duplexsonograpie
mit Muskel- und Nervensonographie zur Erlangung des Ultraschallzertifikates der DEGUM/
DGKN
Zeit: 07.11.2015 09:00 bis 18:00 Uhr
Gebühr: 185 Euro
Ω 12 Punkte, Kategorie C
Praxispersonal
Ergänzungskurs
Nichtärztliche Praxisassistentin
Warteliste
für VERAHs –
Zeit: 17.04.2015 09:00 Uhr bis
18.04.2015 17:00 Uhr
Ort: Landesärztekammer, Im
Semmicht 33, Jena
Zeit: 12.06.2015 09:00 Uhr bis
13.06.2015 15:30 Uhr
Ort: Kaisersaal, Futterstraße 15/16,
99084 Erfurt
Gebühr: je 210 Euro
Leitung: Dorothea Stula, Weimar
247
Tagungshinweise
Bekanntmachungen
Inhalatoren und Spirometrie
(anerkannt für das Fortbildungscurriculum „Nichtärztliche
Praxisassistentin“)
� Lungenfunktionsdiagnostik –
Methoden
� Spirometrie, Indikationen,
Kontraindikationen, Durchführung, Hygieneanforderungen
� Fehlermanagement
� Restriktion/Obstruktion
� Fallbeispiele
� Inhalieren/Inhalatoren
� Peak-Flow-Ampel
Zeit: 24.04.2015
16:00 bis 18:30 Uhr
Gebühr: 30 Euro
Ort: Landesärztekammer,
Im Semmicht 33, Jena
Leitung: Cindy Stark, Greiz
Prüfungsvorbereitungskurs
mit praktischen
Warteliste
Übungen –
Zeit: 08.05.2015 09:00 Uhr bis
09.05.2015 16:00
Gebühr: 160 Euro
Ort: Landesärztekammer, Im
Semmicht 33, Jena
Leitung: Ingeborg Rogahn, Jena
248
Auffrischungskurs für Absolventen/innen der Fortbildungskurse
zum Erwerb der Sachkunde gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) für die
Aufbereitung von Medizinprodukten in Arztpraxen
� Bedeutung multiresistenter
Erreger in der Klinik und in der
ärztlichen Praxis
� Möglichkeiten der Aufklärung von
Infektketten
� Validierung des Aufbereitungsprozesses nach Medizinproduktebetreiberverordnung
� Hygieneverordnung Thüringen
� Routinekontrollen bei Reinigungsund Desinfektionsgeräten
� Anwendung von Chemoindikatoren
� Sterilisation von Schläuchen
� praktische Beispiele und häufige
Fehler
� Standardisierung vs. Validierung:
Möglichkeiten und Grenzen der
manuellen Aufbereitung
� Desinfektionsmittel
� Anwendung und Arbeitsschutz
� Schwerpunkte bei Praxisbegehungen
Zeit: 10.06.2015 14:00 bis 17:15 Uhr
Gebühr: 35 Euro
Ort: Kaisersaal, Futterstraße 15/16,
99084 Erfurt
Leitung: Prof. Dr. med. Wolfgang
Pfister, Frank Cebulla, Jena
Injektionstechniken
Reanimationskurs für
niedergelassene Ärzte und
Praxispersonal
Notfallseminar für Praxispersonal
Zeit: 13.06.2015
09:00 bis 12:00 Uhr
Gebühr: bitte erfragen
Ort: Kaisersaal, Futterstraße 15/16,
99084 Erfurt
Leitung: Dr. med. Jens Reichel, Jena
1. Gesetzliche Grundlagen der
Hygiene
2.Grundlagen der Hygiene
3. Personalhygiene
4. Aufbereitung von Medizinprodukten
Zeit: 23.09.2015 15:00 bis 19:00 Uhr
Gebühr: 40 Euro
Ort: Landesärztekammer, Im
Semmicht 33, Jena
Leitung: Frank Cebulla, Jena
Module „Nichtärztliche Praxisassistentin”
A 1.1
A 1.2
A2
A3
A4
B1
B2
Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der nichtärztlichen
Praxisassistentin
B3
Versorgung und Betreuung von Onkologie- und Palliativpatienten
B4
B 5.1 - 5.3
B 5.4
Palliativmedizinische Zusammenarbeit und Koordination
B6
B7
Zeit: 25.11.2015 16:00 Uhr bis
25.11.2015 20:00 Uhr
Gebühr: 40 Euro
Ort: MVZ FA-Zentrum Kaffeetrichter, Schillerstraße 25, 99096 Erfurt
Leitung: Dr. med. Eberhard Müller,
Erfurt
Termine „Nichtärztliche
Praxisassistentin“ 2015 
Hygienemanagement in der
Arztpraxis
Abschnitt
Zeit: 21.10.2015 15:00 bis 18:00 Uhr
Gebühr: 40 Euro
Ort: Landesärztekammer, Im
Semmicht 33, Jena
Leitung: Doreen Stedry, Greiz
Kontakt: Akademie der Landesärztekammer Thüringen, Herr Heller
Telefon: 03641/614-145
E-Mail: [email protected]
Die Veröffentlichungen zu den Veranstaltungen entsprechen dem Stand
vom 18.03.2014, Ände­­rungen vorbehalten. Alle gemeldeten Fortbildungsveranstaltungen in Thüringen finden
Sie unter www.laek-thueringen.de.
Anzahl
Stunden
vorgesehen am
2. Halbjahr 2015
2. Halbjahr 2015
Demographische Entwicklung in Deutschland u. deren Einfluss auf die Epidemiologie 2. Halbjahr 2015
Hausbesuche und Versorgungsmanagement
2. Halbjahr 2015
Verfahrensabläufe und Instrumente im professionellen Handeln
2. Halbjahr 2015
Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis
2. Halbjahr 2015
Geriatrische Syndrome und Krankheitsfolgen im Alter/Diagnoseverfahren
2. Halbjahr 2015
2
2
3
4
4
20
20
05.11. – 06.11.2015
26.11. – 27.11.2015
9
07.11.2015
2. Halbjahr 2015
2. Halbjahr 2015
8
11
4
Grundlagen der Ernährung
08./09.05.2015 und
30./31.10.2015
16
Arzneimittelversorgung
2. Halbjahr 2015
8
B8
Wundpflege und Wundversorgung
20.11.2015
22.01.2016
10
B9
Grundlagen der Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen
2. Halbjahr 2015
20
B 10
Koordination und Organisation von Therapie- und
Sozialmaßnahmen/Strukturierte Schulungen
09.05.; 30.05.; 19.09.15
24
B 11
Telemedizinische Grundlagen
10.06. und 11.06.2015
09.09. und 16.09.2015
10
C1
C2
Kommunikation und Gesprächsführung (Anmeldung über KVT; 03643 559232)
Wahrnehmung und Motivation (Anmeldung über KVT 03643 559-232)
12.09.2015
28.11.2015
8
8
C3
Medizinische Dokumentation/Einsatz von Informations- und Kommunikations­
technologien
07.11.2015
10
Notfall
Notfallmanagement/Erweiterte Notfallkompetenz
10.06.2015; 11.11.2015
20
Psychosomatische und psychosoziale Versorgung
Ärzteblatt Thüringen
Bekanntmachungen
Zulassungsausschusses in Thüringen
Zulassungen vom 17. Februar 2015
Planungsbereich Altenburg
Planungsbereich Eichsfeld
Ende der Beschäftigung einer angestellten
Ärztin in einem MVZ:
Dr. med. Gudrun Blüher, Fachärztin für
Allgemeinmedizin, in der Filiale in Altenburg des MVZs Altenburg, – Medizinische Versorgungszentren Altenburger
Land GmbH –, zum 31.12.2014
Beschränkung der Zulassung auf die Hälfte des Versorgungsauftrages:
Dipl.-Psych. Jasmin Höch, Psychologische
Psychotherapeutin, Heiligenstadt, zum
18.02.2015
Planungsbereich Altenburger Land
Ende der Beschäftigung einer angestellten
Psychologischen Psychotherapeutin:
Dipl.-Psych. Elke Krosse, Psychologische
Psychotherapeutin, bei Dr. phil. Renate
Hochauf, Psychologische Psychotherapeutin, Altenburg, zum 31.03.2015
Änderung der Beschäftigung einer angestellten Psychologischen Psychotherapeutin:
Erhöhung des Beschäftigungsumfanges
von Dipl.-Psych. Wiebke Bruns, Psychologische Psychotherapeutin, angestellt bei
Dr. phil. Renate Hochauf, Psychologische
Psychotherapeutin Altenburg, mit Wirkung vom 01.04.2015
Planungsbereich Arnstadt
Zulassung:
Doctor-Medic. (UfM laşi) Veronica Alistar,
Fachärztin für Allgemeinmedizin, Amt
Wachsenburg, OT Ichtershausen
Planungsbereich Bad Lobenstein
Beschäftigung einer angestellten Ärztin
gemäß § 95 Abs. 9 SGB V – ohne Leistungsbegrenzung:
Dr. med. Karin Thron, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Bad Lobenstein, beschäftigt Nadin Rücker, Fachärztin für All­
gemeinmedizin, mit Wirkung vom
18.02.2015
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
Zulassung für einen hälftigen Versorgungsauftrag:
Dipl.-Psych. Katja Körner, Psychologische
Psychotherapeutin, Verhaltenstherapie,
Heiligenstadt, nach einer Ausschreibung
gemäß § 103 Abs. 4 SGB V, mit Wirkung
vom 18.02.2015
Planungsbereich Eisenach/Wartburgkreis
Ende der Beschäftigung eines angestellten
Arztes in einem MVZ:
Dipl.-Med. Bertram Engler, Facharzt für
Augenheilkunde, im MVZ Bad Salzungen, – MVZ Medizinisches Versorgungszentrum Bad Salzungen GmbH –, zum
22.02.2015
Beschäftigung einer angestellten Ärztin in
einem MVZ gemäß § 103 Abs. 4 a SGB V:
Ardiana Goranci Baruti, Fachärztin für
Augenheilkunde, im MVZ Bad Salzungen, – MVZ Medizinisches Versorgungszentrum Bad Salzungen GmbH –, mit
Wirkung vom 23.02.2015
Ende der Beschäftigung einer angestellten
Ärztin in einem MVZ:
Ute Herbert, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, im MVZ Bad
Liebenstein, – MVZ Medizinisches Versorgungszentrum Bad Salzungen GmbH
–, zum 31.03.2015
Beschäftigung eines angestellten Arztes in
einem MVZ gemäß § 103 Abs. 4 a SGB V:
Veselin Vankov Ivanov, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, im MVZ
Bad Liebenstein, – MVZ Medizinisches
Versorgungszentrum Bad Salzungen
GmbH –, mit Wirkung vom 01.04.2015
Beschäftigung einer angestellten Ärztin
gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB V im Rahmen der Leistungsbegrenzung:
Dr. med. Ellen Kratochwil-Bielemeier,
Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Eisenach, beschäftigt Dr. med.
Patricia Kaiser-Nehrdich, Fachärztin für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, mit
Wirkung vom 01.04.2015
Verzicht auf die Zulassung:
Dipl.-Psych. Anne Graf, Psychologische
Psychotherapeutin,
Eisenach,
zum
02.01.2015
Zulassung für einen hälftigen Versorgungsauftrag:
Dipl.-Päd. Thomas Kaiser, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut – tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie –,
Gerstungen
Verzicht auf die Zulassung:
Dr. phil. Alexander Mohr, Psychologischer
Psychotherapeut – Verhaltenstherapie –,
Eisenach, zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme mit einem vollen Versorgungsauftrag in Neustadt/Orla
Bekanntmachungen der KV Thüringen
Bekanntmachungen der Beschlüsse des
Planungsbereich Erfurt
Verzicht auf die Zulassung zugunsten einer Anstellung bei einem Vertragsarzt:
Dr. med. Gerald Lutz, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Erfurt, zum
17.02.2015
Beschäftigung eines angestellten Arztes
gemäß § 95 Abs. 9 SGB V – ohne Leistungsbegrenzung:
Dr. med. Torsten Uzdil, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Erfurt, beschäftigt Dr. med. Gerald Lutz, Facharzt
für Orthopädie und Unfallchirurgie, mit
Wirkung vom 18.02.2015
Beschäftigung eines angestellten Arztes in
einem MVZ gemäß § 103 Abs. 4 a SGB V:
Dr. med. Wolfgang Erich Herbert Vattrodt,
Facharzt für Innere Medizin – hausärztliche Versorgung –, im MVZ Erfurt, – Dr.
med. Kielstein Ambulante Medizinische
249
Bekanntmachungen der KV Thüringen
Bekanntmachungen
Versorgung GmbH –, mit Wirkung vom
01.03.2015
Verzicht auf die Zulassung:
Dr. med. Veronika Pißarek, Fachärztin für
Neurologie und Psychiatrie, Erfurt, zum
31.03.2015
Zulassung:
Dr. med. Oliver Tiedge, Facharzt für Neurologie, Erfurt, nach einer Ausschreibung
gemäß § 103 Abs. 4 SGB V, mit Wirkung
vom 01.04.2015
Dipl.-Med. Verina Schmidt, Fachärztin für
Haut- und Geschlechtskrankheiten, und
Dipl.-Med. Heike Müller, Fachärztin für
Haut- und Geschlechtskrankheiten, in der
Filiale in Gotha des MVZ Ohrdruf, – HELIOS Versorgungszentren GmbH –, mit
Wirkung vom 19.02.2015
Zulassung für einen hälftigen Versorgungsauftrag:
Dr. phil. Gregor Peikert, Psychologischer
Psychotherapeut – Verhaltenstherapie –,
Jena, nach einer Ausschreibung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V, mit Wirkung vom
01.04.2015
Verzicht auf die Zulassung:
Dipl.-Psych. Johanna Bächli, Psychologische Psychotherapeutin, Gotha, zum
02.01.2015
Verlängerung der Ermächtigung:
Dr. phil. Gregor Peikert, Psychologischer
Psychotherapeut an der Klinik für Psych­
ia­trie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Jena:
Die Verlängerung der Ermächtigung erlangt mit Wirkung vom 01.04.2015 bis
zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme
als Psychologischer Psychotherapeut mit
einem hälftigen Versorgungsauftrag in
Jena Gültigkeit.
Planungsbereich Greiz
Beschränkung der Zulassung auf die
Hälfte des Versorgungsauftrages:
Dipl.-Psych. Ursula Jostock-Giese, Psychologische Psychotherapeutin, Erfurt, zum
01.06.2015
Zulassung:
Dipl.-Psych. Antina Eichler, Psychologische Psychotherapeutin – Verhaltenstherapie –, Greiz
Planungsbereich Gera
Planungsbereich Ilm-Kreis
Zulassung:
Dipl.-Med. Angela Rittler, Fachärztin für
Allgemeinmedizin, Bad Köstritz
Verzicht auf die Zulassung:
Dipl.-Med. Sibylle Freiberg, Fachärztin für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Geschwenda, zum 31.12.2014
Planungsbereich Gotha
Planungsbereich Jena
Ende der Beschäftigung einer angestellten
Ärztin gemäß § 95 Abs. 9 SGB V – ohne
Leistungsbegrenzung:
Dr. med. Christine Maria Jankowski, Fachärztin für Allgemeinmedizin, bei Dr.
med. Claudia Suhr, Praktische Ärztin, Gotha, zum 31.12.2014
Verzichte auf die Zulassung zugunsten
einer Anstellung in einem MVZ:
Dipl.-Med. Verina Schmidt, Fachärztin für
Haut- und Geschlechtskrankheiten, Gotha, zum 18.02.2015
Dipl.-Med. Heike Müller, Fachärztin für
Haut- und Geschlechtskrankheiten, Gotha, zum 18.02.2015
Ende der bestehenden BAG:
Dipl.-Med. Verina Schmidt, Fachärztin für
Haut- und Geschlechtskrankheiten, und
Dipl.-Med. Heike Müller, Fachärztin für
Haut- und Geschlechtskrankheiten, Gotha, zum 18.02.2015
Beschäftigung von angestellten Ärztinnen
in der Filiale eines MVZs gemäß § 103
Abs. 4 a SGB V:
250
Ende der Beschäftigung einer angestellten
Ärztin gemäß § 95 Abs. 9 SGB V – ohne
Leistungsbegrenzung:
Dr. med. Monika Thümel, Fachärztin für
Allgemeinmedizin, bei Dr. med. Katja
Stengler, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kahla, zum 31.03.2015
Beschäftigung einer angestellten Ärztin
gemäß § 103 Abs. 4 b SGB V – ohne Leistungsbegrenzung:
Dr. med. Katja Stengler, Fachärztin für
Allgemeinmedizin, Kahla, beschäftigt Dr.
med. Silke Ludwig, Fachärztin für Innere
Medizin – hausärztliche Versorgung –,
mit Wirkung vom 01.04.2015
Erbringung arztgruppenfremder Leistungen gemäß § 73 Abs. 1 a SGB V:
Dr. med. Alexander Winkler, Facharzt für
Innere Medizin – hausärztliche Versorgung –, Jena, vom 18.02.2015 bis 31.12.2016
Beschränkung der Zulassung auf die
Hälfte des Versorgungsauftrages:
Dr. phil. Michael Foltys, Psychologischer
Psychotherapeut, Jena, zum 01.04.2015
Beschränkung der Zulassung auf die
Hälfte des Versorgungsauftrages:
Christine Löhle, Psychologische Psychotherapeutin, Jena, zum 31.03.2015
Zulassung für einen hälftigen Versorgungsauftrag:
Dr. phil. Anne Katrin Risch, Psychologische Psychotherapeutin – Verhaltenstherapie –, Jena, mit Wirkung vom
01.04.2015
Ende der Beschäftigung einer angestellten
Psychologischen Psychotherapeutin gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB V im Rahmen
der Leistungsbegrenzung:
Dr. phil. Anne Katrin Risch, Psychologische Psychotherapeutin, bei Christine
Löhle, Psychologische Psychotherapeutin,
Jena, zum 31.03.2015
Planungsbereich Jena / Schleiz
Verzicht auf die Zulassung zugunsten einer Anstellung bei einer Vertragsärztin:
Dr. med. Rainer Leonhardt, Facharzt für
Innere Medizin – hausärztliche Versorgung –, Kahla, zum 31.03.2015
Ende der bestehenden überörtlichen BAG:
Dr. med. Rainer Leonhardt, Facharzt für
Innere Medizin – hausärztliche Ver­
sorgung –, Kahla, und Dipl.-Med. Ute
Leonhardt, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Schleiz, zum 31.03.2015
Ärzteblatt Thüringen
Bekanntmachungen
Planungsbereich Kyffhäuserkreis
Zulassung:
Christine Delert, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin – tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie –, Sondershausen
Planungsbereich Leinefelde-Worbis
Verlängerung zur Erbringung arztgruppenfremder Leistungen:
Michael Koch, Facharzt für Innere Medizin – hausärztliche Versorgung –, Bischofferode, vom 18.02.2015 bis 31.12.2016
Planungsbereich Mühlhausen
Zulassung:
Claudia Colberg-Göbel, Fachärztin für
Allgemeinmedizin, Mühlhausen, nach
einer Ausschreibung gemäß § 103 Abs. 4
SGB V
Genehmigung einer BAG:
Claudia Colberg-Göbel, Fachärztin für
Allgemeinmedizin, und Dr. med. Wilhelm Koch, Facharzt für Allgemeinmedizin, Mühlhausen, mit Wirkung vom
01.04.2015
Planungsbereich Nordhausen
Verzicht auf die Zulassung zugunsten einer Anstellung in einem MVZ:
Dr. med. Susanne Totzauer, Fachärztin
für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
Nordhausen, zum 17.02.2015
Beschäftigung einer angestellten Ärztin in
einem MVZ – ohne Leistungsbegrenzung:
Dr. med. Susanne Totzauer, Fachärztin
für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, in
der Filiale in Nordhausen des MVZ Ohr­
druf, – HELIOS Versorgungszentren
GmbH –, mit Wirkung vom 18.02.2015
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
Verzicht auf die Zulassung:
Ulrich Haacke, Facharzt für Allgemeinmedizin, Hohenstein/OT Mackerode,
zum 31.03.2015
Zulassung:
Dr. med. Jörg Schärf, Facharzt für Allgemeinmedizin, Hohenstein/OT Mackerode, nach einer Ausschreibung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V, mit Wirkung vom
01.04.2015
Verzicht auf die Zulassung:
Dr. med. habil. Steffen Estel, Facharzt für
Kinderchirurgie, Nordhausen, zum
31.03.2015
Zulassung:
Dr. med. Michael Müller, Facharzt für
Chirurgie, Nordhausen, nach einer Ausschreibung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V,
mit Wirkung vom 01.04.2015
Planungsbereich Saale-Holzland-Kreis
Verzicht auf die Zulassung zugunsten einer Anstellung bei einer Vertragsärztin:
Dr. med. Christine Gaipl, Fachärztin für
Kinder- und Jugendmedizin, Kahla, zum
31.03.2015
Ende der bestehenden BAG:
Dr. med. Christine Gaipl, Fachärztin
für Kinder- und Jugendmedizin, und
Katharina Jantz, Fachärztin für Kinderund Jugendmedizin, Kahla, zum
31.03.2015
Planungsbereich Saale-Holzland-Kreis /
Jena
Verzicht auf die Zulassung zugunsten einer Anstellung in einem MVZ:
Dipl.-Med. Ingrid Bargholz, Fachärztin
für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
Eisenberg, zum 31.03.2015
Beschäftigung einer angestellten Ärztin in
der Filiale eines MVZs gemäß § 103 Abs.
4 a SGB V:
Dipl.-Med. Ingrid Bargholz, Fachärztin
für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, in
der Filiale in Eisenberg des MVZs Jena, –
Zentrum für ambulante Medizin –
Uniklinikum Jena gGmbH, mit Wirkung
vom 01.04.2015
Planungsbereich Saale-Orla-Kreis
Ende der Beschäftigung eines angestellten
Arztes in einem MVZ:
Igor Olchowski, Facharzt für Psychiatrie
und Psychotherapie, im MVZ Pößneck, –
Medizinisches Versorgungszentrum der
Thüringen–Kliniken „G. Agricola“ GmbH,
zum 31.12.2014
Zulassungen:
M. A. Franziska Knerich, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin – Verhaltenstherapie –, Pößneck, für einen hälftigen Versorgungsauftrag
Dr. phil. Alexander Mohr, Psychologischer
Psychotherapeut – Verhaltenstherapie –,
Neustadt/Orla
Dipl.-Psych. Kathleen Rulofs, Psychologische Psychotherapeutin – Verhaltenstherapie –, Pößneck, für einen hälftigen Versorgungsauftrag
Bekanntmachungen der KV Thüringen
Beschäftigung eines angestellten Arztes
gemäß § 95 Abs. 9 SGB V – ohne Leistungsbegrenzung:
Dipl.-Med. Ute Leonhardt, Fachärztin für
Allgemeinmedizin, Schleiz, beschäftigt
Dr. med. Rainer Leonhardt, Facharzt für
Innere Medizin – hausärztliche Versorgung –, in der Filiale in Kahla, mit Wirkung vom 01.04.2015
Planungsbereich Schmalkalden
Ende der Beschäftigung einer angestellten Ärztin gemäß § 95 Abs. 9 SGB V –
ohne Leistungsbegrenzung – in der
Filiale:
Dr. med. Maria Thiele, Fachärztin für Innere Medizin – hausärztliche Versorgung
–, in der Filiale in Schmalkalden, bei Dr.
med. Rainer Fahr, Facharzt für Innere
Medizin – hausärztliche Versorgung –,
Suhl, zum 31.03.2015
Beschäftigung einer angestellten Ärztin
gemäß § 95 Abs. 9 SGB V – ohne Leistungsbegrenzung –, in der Filiale:
Dr. med. Rainer Fahr, Facharzt für Innere
Medizin – hausärztliche Versorgung –,
Suhl, beschäftigt Evelina Kroucheva, Fachärztin für Innere Medizin – hausärztliche
Versorgung –, in der Filiale in Schmalkalden, mit Wirkung vom 01.04.2015
Planungsbereich Sonneberg
Zulassung:
Dipl.-Soz.-Päd. Carolin Heidi Bauer, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
– Verhaltenstherapie –, Sonneberg
251
Bekanntmachungen der LÄK Thüringen
Bekanntmachungen
Planungsbereich Suhl/SchmalkaldenMeiningen
Verzicht auf die Zulassung zugunsten einer Anstellung in einem MVZ:
Dipl.-Med. Sabine Dähnel, Fachärztin für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Meiningen,
zum 31.03.2015
Beschäftigung einer angestellten Ärztin in
der Filiale eines MVZs gemäß § 103 Abs.
4 a SGB V:
Dipl.-Med. Sabine Dähnel, Fachärztin für
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, in der Filiale in Meiningen des MVZs Meiningen –
Medizinisches Versorgungszentrum Am
Hölzlein GmbH –, mit Wirkung vom
01.04.2015
Verzicht auf die Zulassung:
Dr. phil. Rainer Gunkel, Psychologischer
Psychotherapeut, Suhl, zum 31.03.2015
Planungsbereich Unstrut-Hainich-Kreis
Beschäftigung einer angestellten Ärztin
gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB V im Rahmen der Leistungsbegrenzung:
Dipl.-Med. Marlies König, Fachärztin für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Mühlhausen, beschäftigt Dr. med. Ellen
Kratochwil-Bielemeier, Fachärztin für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe, mit
Wirkung vom 01.04.2015
Umwandlung einer Anstellung in eine Zulassung:
I.
Ende Anstellung von Dr. med. Jens Schuttpelz, Facharzt für Chirurgie, bei Dipl.Med. Udo Jacobi, Facharzt für Orthopädie,
Mühlhausen, zum 31.03.2015
II.
Zulassung von Dr. med. Jens Schuttpelz,
Facharzt für Chirurgie, Mühlhausen, mit
Wirkung vom 01.04.2015
Verzicht auf die Zulassung zugunsten einer Anstellung in einem MVZ:
Dr. med. Jens Schuttpelz, Facharzt für
Chirurgie, Mühlhausen, zum 01.04.2015
Zulassungen:
Ina Juliane Barich, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin – Verhaltenstherapie –, Bad Langensalza, für einen hälftigen Versorgungsauftrag
Dipl.-Psych. Stefanie Dreßler, Psychologische Psychotherapeutin – Verhaltenstherapie –, Bad Langensalza, für einen hälftigen Versorgungsauftrag
Dr. phil. Mandy Koschke, Psychologische
Psychotherapeutin – tiefenpsychologisch
fundierte Psychotherapie –, Bad Langensalza, für einen hälftigen Versorgungsauftrag
Dipl.-Sozialarb. (FH)/-Sozialpäd. (FH)
Daniela Trott, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin – Verhaltenstherapie –,
Bad Langensalza, für einen hälftigen Versorgungsauftrag
Dipl.-Psych. Andree Michael Mitzner, Psychologischer Psychotherapeut – tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie –,
Heyerode, für einen hälftigen Versorgungsauftrag
Planungsbereich Weimar/Weimarer Land
Beschränkung der Zulassung auf die Hälfte des Versorgungsauftrages:
Dr. med. Olaf Beberhold, Facharzt für Orthopädie, Weimar/OT Legefeld, zum
01.04.2015
Übernahme eines hälftigen Vertragsarztsitzes:
Dr. med. Olaf Beberhold, Facharzt für Orthopädie, Weimar/OT Legefeld
Beschäftigung einer angestellten Ärztin
gemäß § 103 Abs. 4 SGB V – ohne Leistungsbegrenzung:
Dr. med. Olaf Beberhold, Facharzt für Orthopädie, Weimar/OT Legefeld, beschäftigt Dr. med. Anja Beberhold, Fachärztin
für Orthopädie und Unfallchirurgie, mit
Wirkung vom 01.04.2015
Dr. med. Joachim Paul Bredée, Facharzt
für Strahlentherapie, bei Erik Parthum,
Facharzt für Strahlentherapie, Meiningen,
in überörtlicher KV-übergreifenden BAG
mit Dr. med. Jürgen Rohman, Facharzt für
Radiologie, Dr. med. Gerhard Brinster,
Facharzt für Diagnostische Radiologie, Dr.
med. Martin Alfrink, Facharzt für Strahlentherapie, und Prof. Dr. med. Gerhard
Grabenbauer, Facharzt für Strahlentherapie, Coburg, zum 31.12.2014
Planungsbereich Mittelthüringen
Ende der Beschäftigung eines angestellten
Arztes gemäß § 103 Abs. 4 b SGB V – ohne
Leistungsbegrenzung:
Dr. med. Hans-Joachim Kröhne, Facharzt
für Innere Medizin/Endokrinologie, in der
Filiale in Jena bei Dr. med. Carsten
Retzlaff, Facharzt für Mikrobiologie und
Infektionsepidemiologie, in BAG mit Dr.
med. Sven Löbel, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Jena, zum 31.03.2015
Beschäftigung einer angestellten Ärztin
gemäß § 103 Abs. 4 b SGB V – ohne Leistungsbegrenzung in einer Filiale:
Dr. med. Carsten Retzlaff, Facharzt für
Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, in BAG mit Dr. med. Sven Löbel, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Jena, beschäftigt Dr. med. Carmen Undeutsch,
Fachärztin für Innere Medizin/Endokrinologie, in der Filiale in Jena mit Wirkung
vom 01.04.2015
Der Zulassungsausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass die vorstehenden Beschlüsse teilweise noch der Rechtsmittelfrist unterliegen. Nähere Informationen
über den detaillierten Leistungsumfang
können über die zuständigen Regionalstellen erfragt werden.
Planungsbereich Thüringen
Beschränkung der Zulassung auf die Hälfte des Versorgungsauftrages:
Dipl.-Med. Udo Jacobi, Facharzt für Orthopädie, Mühlhausen, zum 01.04.2015
252
Ende der Beschäftigung eines angestellten
Arztes gemäß § 95 Abs. 9 SGB V – ohne
Leistungsbegrenzung:
Ärzteblatt Thüringen
Bekanntmachungen
Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen schreibt auf Antrag gemäß § 103 (4) SGB V einen Vertragsarztsitz im gesperrten Planungsbereich zur Übernahme durch einen Nachfolger aus.
Fachgebiet/Arztgruppe
Planungsbereich
Praxisform
(EP*/BAG*)
Bewerbungsfrist
Schlüssel-Nr.
Kinder- und Jugendmedizin
(hälftiger Versorgungsauftrag, privilegierter
Nachfolger vorhanden)
Eichsfeld
BAG
24.04.2015
01/04/15
Orthopädie (hälftiger Versorgungsauftrag)
Erfurt
BAG
24.04.2015
02/04/15
Innere Medizin, fachärztliche Versorgung
(hälftiger Versorgungsauftrag, Versorgungsschwerpunkt Pneumologie, Versorgungsbereich Erfurt, privilegierter Nachfolger vorhanden)
Mittelthüringen
EP
24.04.2015
03/04/15
Hausarzt1) (hälftiger Versorgungsauftrag)
Saalfeld-Rudolstadt
EP
24.04.2015
04/04/15
Orthopädie (privilegierter Nachfolger
vorhanden)
Saalfeld-Rudolstadt
EP
24.04.2015
05/04/15
Hausarzt1) (privilegierter Nachfolger
vorhanden)
Weimar
EP
24.04.2015
06/04/15
Strahlentherapie
(hälftiger Versorgungsauftrag, Versorgungsbereich Erfurt, privilegierter
Nachfolger vorhanden)
Thüringen
BAG
24.04.2015
07/04/15
Frauenheilkunde
Sonneberg
EP
30.04.2015
08/04/15
Frauenheilkunde
Saale-Orla-Kreis
EP
30.04.2015
09/04/15
Bekanntmachungen der KV Thüringen
Ausschreibung Vertragsarztsitze
*) EP = Einzelpraxis; BAG = Berufsausübungsgemeinschaft
Der formlosen Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen: Antrag auf Zulassung, Auszug aus dem Arztregister, Lebenslauf, polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O). Vollständige Bewerbungen richten Sie bitte an (hier erhalten Sie auch nähere Auskünfte): Kassenärztliche Vereinigung Thüringen,
Postfach 20 19, 99401 Weimar.
Die Nachbesetzung ist sowohl durch Allgemeinärzte/ Praktische Ärzte als auch durch Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung möglich, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben.
1)
Es besteht die Möglichkeit, dass ein für einen vollen Versorgungsauftrag ausgeschriebener Vertragsarztsitz/Vertragspsychotherapeutensitz von zwei Ärzten/
Ärztinnen bzw. Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen übernommen wird, die ihren Versorgungsauftrag jeweils mit einen halben Versorgungsauftrag
erfüllen.
Ausgabe 4/2015 26. Jahrgang
253