Geschäftsverteilungsplan Rechtspfleger

Amtsgericht Bad Iburg
- Der Direktor -
Schloss
49186 Bad Iburg
Geschäftszeichen: 140 E I
Für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Amtsgerichts Bad Iburg gilt ab dem 11.05.2015
folgender
Geschäftsverteilungsplan
Justizamtmann Pellmann
Pensum 1:
1.
2.
3.
4.
Geschäftsleiter
Prüfungsbeamter gem. § 78 LHO
Prüfungsbeamter für die Gerichtsvollzieher (OGV Fuest, OGV Bauschulte)
Grundbuchsachen der Gemarkungen Averfehrden, Ebbendorf, Eppendorf, Glandorf,
Schierloh, Schwege, Sudendorf, Westendorf
5. Zwangsvollstreckungssachen M mit den Endziffern 3 bis 5
Vertretung:
Zu 1. bis 3.
Zu 4. und 5.
Pensum 2
Pensum 3
Justizoberinspektorin Krambrock
Pensum 2:
1. Stellvertretende Geschäftsleiterin
2. Haushalts- und Beschaffungswesen
3. Grundbuchsachen der Gemarkungen Allendorf, Aschen, Bad Laer, Bad Rothenfelde,
Borgloh-Wellendorf, Dissen, Erpen, Hardensetten, Müschen, Nolle, Ostenfelde, Remsede,
Sentrup, Westerwiede, Winkelsetten
4. Zwangsvollstreckungssachen J, K, L, N, VN mit geraden Endziffern*
5. Zwangsvollstreckungssachen M mit den Endziffern 0 bis 2
6. Leiterin des Grundbuchamtes
Vertretung:
Zu 1. bis 3.
Zu 4. bis 6.
Pensum 1
Pensum 3
* Bei K- und L Verfahren, die dasselbe Grundstück betreffen, regelt sich die Zuständigkeit nach
dem K-Aktenzeichen.
Wird die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung durch einen Gläubiger für mehrfachen Grundbesitz
beantragt, richtet sich die Zuständigkeit nach der Ziffer des ersten Verfahrens .
Justizamtsrat Ahringhoff
Pensum 3:
1. Grundbuchsachen der Gemarkungen Bad Iburg, Georgsmarienhütte, Holsten-Mündrup,
Kloster-Oesede Oesede
2. Zwangsvollstreckungssachen J, K, L, N, VN mit ungeraden Endziffern*
3. Zwangsvollstreckungssachen M mit den Endziffern 6 bis 9
4. Güterrechtsregistersachen
5. Pachtkreditsachen
6. Datenschutzbeauftragter
Vertretung:
Zu 1.
Zu 2. bis 5.
Pensum 1
Pensum 2
* Bei K- und L Verfahren, die dasselbe Grundstück betreffen, regelt sich die Zuständigkeit nach
dem K-Aktenzeichen.
Wird die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung durch einen Gläubiger für mehrfachen Grundbesitz
beantragt, richtet sich die Zuständigkeit nach der Ziffer des ersten Verfahrens.
Justizamtfrau Walter
Pensum 4:
1. Grundbuchsachen der Gemarkung Altenhagen, Gellenbeck, Hagen, Hankenberge,
Harderberg, Hilter, Mentrup, Natrup-Hagen, Sudenfeld, Uphöfen
2. Nachlasssachen mit den Buchstaben N bis Z (alle)
3. Hinterlegungssachen
4. Urkundssachen mit geraden Endziffern
5. Beratungshilfesachen
6. Prüfungsbeamtin für die Gerichtsvollzieher (OGV Waltermann, GV Hax)
Vertretung:
Zu 1. bis 5.
Pensum 5
Justizinspektorin Reker
Pensum 5:
1.
2.
3.
4.
Grundbuchsachen der Gemarkungen Aschendorf, Glane-Visbeck, Strang,
Nachlasssachen mit den Buchstaben A bis M (alle)
Zivilsachen
Familiensachen (einschließlich Adoptionen, Pflegschaften und Vormundschaften) mit den
Buchstaben H bis Z
5. Urkundssachen mit ungeraden Endziffern
6. Betreuung der Internetseite des Amtsgerichts
Vertretung:
Zu 1. bis 5.
Pensum 4
Justizoberinspektorin Bentrup
Pensum 6:
1. Betreuungssachen mit den Buchstaben H bis Q
2. Familiensachen (einschließlich Adoptionen, Pflegschaften und Vormundschaften)
mit den Buchstaben A bis G
3. eingehende Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland in Zivilsachen
Vertretung:
Zu 1. bis 3.
Pensum 8
zurzeit nicht besetzt
Pensum 7:
Vertretung:
Justizinspektorin Wendtland
Pensum 8:
1. Betreuungssachen mit den Buchstaben A bis G und R bis Z
2. Strafsachen
Vertretung:
Zu 1. und 2
Pensum 6
Soweit eine Vertretung innerhalb der Vertretungsgruppen nicht möglich ist, so ist das
nächsterreichbare Pensum mit gegenüber dem zu vertretenden Pensum höherer Pensenziffer
zuständig; ist ein solches Pensum nicht erreichbar, erfolgt die Vertretung durch Pensum 1 und bei
dessen Verhinderung durch das nächsterreichbare Pensum mit gegenüber Pensum 1 höherer
Pensenziffer.
Haase