Amtsgericht Bad Iburg - Der Direktor - Schloss 49186 Bad Iburg Geschäftszeichen: 140 E I Für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Amtsgerichts Bad Iburg gilt ab dem 11.05.2015 folgender Geschäftsverteilungsplan Justizamtmann Pellmann Pensum 1: 1. 2. 3. 4. Geschäftsleiter Prüfungsbeamter gem. § 78 LHO Prüfungsbeamter für die Gerichtsvollzieher (OGV Fuest, OGV Bauschulte) Grundbuchsachen der Gemarkungen Averfehrden, Ebbendorf, Eppendorf, Glandorf, Schierloh, Schwege, Sudendorf, Westendorf 5. Zwangsvollstreckungssachen M mit den Endziffern 3 bis 5 Vertretung: Zu 1. bis 3. Zu 4. und 5. Pensum 2 Pensum 3 Justizoberinspektorin Krambrock Pensum 2: 1. Stellvertretende Geschäftsleiterin 2. Haushalts- und Beschaffungswesen 3. Grundbuchsachen der Gemarkungen Allendorf, Aschen, Bad Laer, Bad Rothenfelde, Borgloh-Wellendorf, Dissen, Erpen, Hardensetten, Müschen, Nolle, Ostenfelde, Remsede, Sentrup, Westerwiede, Winkelsetten 4. Zwangsvollstreckungssachen J, K, L, N, VN mit geraden Endziffern* 5. Zwangsvollstreckungssachen M mit den Endziffern 0 bis 2 6. Leiterin des Grundbuchamtes Vertretung: Zu 1. bis 3. Zu 4. bis 6. Pensum 1 Pensum 3 * Bei K- und L Verfahren, die dasselbe Grundstück betreffen, regelt sich die Zuständigkeit nach dem K-Aktenzeichen. Wird die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung durch einen Gläubiger für mehrfachen Grundbesitz beantragt, richtet sich die Zuständigkeit nach der Ziffer des ersten Verfahrens . Justizamtsrat Ahringhoff Pensum 3: 1. Grundbuchsachen der Gemarkungen Bad Iburg, Georgsmarienhütte, Holsten-Mündrup, Kloster-Oesede Oesede 2. Zwangsvollstreckungssachen J, K, L, N, VN mit ungeraden Endziffern* 3. Zwangsvollstreckungssachen M mit den Endziffern 6 bis 9 4. Güterrechtsregistersachen 5. Pachtkreditsachen 6. Datenschutzbeauftragter Vertretung: Zu 1. Zu 2. bis 5. Pensum 1 Pensum 2 * Bei K- und L Verfahren, die dasselbe Grundstück betreffen, regelt sich die Zuständigkeit nach dem K-Aktenzeichen. Wird die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung durch einen Gläubiger für mehrfachen Grundbesitz beantragt, richtet sich die Zuständigkeit nach der Ziffer des ersten Verfahrens. Justizamtfrau Walter Pensum 4: 1. Grundbuchsachen der Gemarkung Altenhagen, Gellenbeck, Hagen, Hankenberge, Harderberg, Hilter, Mentrup, Natrup-Hagen, Sudenfeld, Uphöfen 2. Nachlasssachen mit den Buchstaben N bis Z (alle) 3. Hinterlegungssachen 4. Urkundssachen mit geraden Endziffern 5. Beratungshilfesachen 6. Prüfungsbeamtin für die Gerichtsvollzieher (OGV Waltermann, GV Hax) Vertretung: Zu 1. bis 5. Pensum 5 Justizinspektorin Reker Pensum 5: 1. 2. 3. 4. Grundbuchsachen der Gemarkungen Aschendorf, Glane-Visbeck, Strang, Nachlasssachen mit den Buchstaben A bis M (alle) Zivilsachen Familiensachen (einschließlich Adoptionen, Pflegschaften und Vormundschaften) mit den Buchstaben H bis Z 5. Urkundssachen mit ungeraden Endziffern 6. Betreuung der Internetseite des Amtsgerichts Vertretung: Zu 1. bis 5. Pensum 4 Justizoberinspektorin Bentrup Pensum 6: 1. Betreuungssachen mit den Buchstaben H bis Q 2. Familiensachen (einschließlich Adoptionen, Pflegschaften und Vormundschaften) mit den Buchstaben A bis G 3. eingehende Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland in Zivilsachen Vertretung: Zu 1. bis 3. Pensum 8 zurzeit nicht besetzt Pensum 7: Vertretung: Justizinspektorin Wendtland Pensum 8: 1. Betreuungssachen mit den Buchstaben A bis G und R bis Z 2. Strafsachen Vertretung: Zu 1. und 2 Pensum 6 Soweit eine Vertretung innerhalb der Vertretungsgruppen nicht möglich ist, so ist das nächsterreichbare Pensum mit gegenüber dem zu vertretenden Pensum höherer Pensenziffer zuständig; ist ein solches Pensum nicht erreichbar, erfolgt die Vertretung durch Pensum 1 und bei dessen Verhinderung durch das nächsterreichbare Pensum mit gegenüber Pensum 1 höherer Pensenziffer. Haase
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