Organisationsreglement

Reglement Organisation
Gültig für das Jahr 2012
Ausgabe: 08.04.2012
Revisionsausgabe: V1
Formurlatyp: SRCCA Reglemente
Organisationsreglement
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 1 / 31
Reglement Organisation
Inhaltsverzeichnis
1
2
3
4
5
Organisation der SRCCA .................................................................................................................................. 4
1.2
Aufbau des Verbands ............................................................................................................................... 4
1.3
Mitglieder des Vorstands .......................................................................................................................... 5
1.3.1 Zentralvorstand ZV ............................................................................................................................... 5
1.3.2 Technische Kommission TK ................................................................................................................. 6
1.3.3 SRCCA-Vereine.................................................................................................................................... 7
1.4
Anträge ..................................................................................................................................................... 8
1.4.1 Eingabe der ZV-Anträge ....................................................................................................................... 8
1.4.2 Eingabe der TK-Anträge ....................................................................................................................... 8
1.4.3 Eingabe der EFRA-Anträge .................................................................................................................. 8
1.5
Funktionen und Aufgaben der SRCCA .................................................................................................... 9
1.5.1 Zentralvorstand ..................................................................................................................................... 9
1.5.2 Technische Kommission ..................................................................................................................... 10
1.6
SRCCA Statuten ..................................................................................................................................... 11
SRCCA Geschäftsfälle – Webseiten Services ................................................................................................ 13
2.2
Registrierung .......................................................................................................................................... 13
2.2.1 Bestellen Logins ................................................................................................................................. 13
2.2.2 Logins mit Clubrechten ....................................................................................................................... 14
2.2.3 Login vergessen ................................................................................................................................. 14
2.2.4 Persönliche Daten pflegen ................................................................................................................. 14
2.2.5 Persönliche Anmeldedaten ändern .................................................................................................... 15
2.3
Mitgliedermutation .................................................................................................................................. 16
2.3.1 Mitgliedschaft erneuern ...................................................................................................................... 16
2.3.2 Mitglieder mutieren ............................................................................................................................. 16
2.3.3 Mitglieder einfügen ............................................................................................................................. 17
2.4
Lizenzen bestellen .................................................................................................................................. 19
Rennbewerbungen und Rennanmeldungen ................................................................................................... 20
3.2
Rennbewerbung für einen GP oder SM Lauf ......................................................................................... 20
3.3
Internationale Rennanmeldung .............................................................................................................. 20
3.3.1 Anmeldungen an Europameisterschaften (EM) .................................................................................20
3.3.2 Anmeldungen an Weltmeisterschaften (WM) ..................................................................................... 20
3.3.3 Nicht Teilnahme bei Registrierung für EM oder WM .......................................................................... 20
3.3.4 Nachmeldungen für EM oder WM ...................................................................................................... 20
SRCCA Beiträge und Kosten .......................................................................................................................... 21
4.2.1 Verbandsbeiträge ............................................................................................................................... 21
4.2.2 Weitere Kosten ................................................................................................................................... 21
Organisation der Schweizermeisterschaften................................................................................................... 22
5.2
Rennausschreibung ................................................................................................................................ 22
5.3
Anmeldungsverfahren ............................................................................................................................ 22
5.4
Funktionen und Aufgaben an einem Rennanlass ..................................................................................23
5.4.1 Rennleiter ........................................................................................................................................... 23
5.4.2 Obmann .............................................................................................................................................. 23
5.4.3 Registration......................................................................................................................................... 23
5.4.4 Technische Abnahme ......................................................................................................................... 23
5.4.5 Technische Kontrolle .......................................................................................................................... 24
5.4.6 Zeitmesser .......................................................................................................................................... 24
5.4.7 Starter ................................................................................................................................................. 24
5.4.8 Speaker .............................................................................................................................................. 24
5.4.9 Transponder ....................................................................................................................................... 25
5.5
Senderabgabe ........................................................................................................................................ 25
5.5.1 Resultatsaushang ............................................................................................................................... 25
5.5.2 Frequenzkontrollen ............................................................................................................................. 25
5.5.3 Fahrerpodest ...................................................................................................................................... 25
5.5.4 Boxenstrasse ...................................................................................................................................... 26
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 2 / 31
Reglement Organisation
5.6
Personelle Besetzung der Funktionen für Schweizermeisterschaften ................................................... 26
5.7
Die Rennkommission .............................................................................................................................. 26
6 Infrastruktur ..................................................................................................................................................... 27
6.1
Gesamtanlage ........................................................................................................................................ 27
6.2
Restaurant / Theke oder Clubhütte ........................................................................................................ 27
6.3
Sicherheit ................................................................................................................................................ 27
6.4
Notfall ...................................................................................................................................................... 27
6.5
Piste ........................................................................................................................................................ 28
6.5.1 Abmessungsvorschriften für Flachbahn Verbrenner .......................................................................... 28
6.5.2 Abmessungsvorschriften für Flachbahn Offroad ................................................................................ 28
6.5.3 Abmessungsvorschriften für Flachbahn Elektro Flachbahn ............................................................... 28
6.5.4 Abmessungsvorschriften für Flachbahn Elektro Offroad ....................................................................28
6.6
Boxenstrasse .......................................................................................................................................... 29
6.7
Fahrerlager ............................................................................................................................................. 29
6.8
Fahrerpodest .......................................................................................................................................... 29
6.9
Zeitmessung ........................................................................................................................................... 30
6.9.1 Decoder und Transponder.................................................................................................................. 30
6.9.2 Induktionsschlaufe .............................................................................................................................. 30
6.9.3 Computeranlage und Zeitmesssoftware ............................................................................................. 30
6.9.4 Zubehör .............................................................................................................................................. 30
6.9.5 Ausfallsicherheit ................................................................................................................................. 31
7 Glossar ............................................................................................................................................................ 31
7.2
Verwendete Abkürzungen ...................................................................................................................... 31
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 3 / 31
Reglement Organisation
1 Organisation der SRCCA
1.2 Aufbau des Verbands
Die SRCCA besteht aus dem Zentralvorstand ZV und der Technischen Kommission TK und ihren
angeschlossenen Clubs mit den Clubmitgliedern.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 4 / 31
Reglement Organisation
1.3 Mitglieder des Vorstands
1.3.1 Zentralvorstand ZV
Präsidentin
TK President
Jacqueline Aebi
EFRA Representant
Sonnenhalde 8
Ernesto Camponovo
8716 Schmerikon
Via Balestra 32c
Tel 055 282 59 01
6600 Locarno
[email protected]
Tel 079 696 98 74
[email protected]
Kassier
Repr. Suisse Romandie
PR Chef
Übersetzungen
Susanne Lackner
Benoit Pittet
Klotenerstrasse 11
Champ-Donaz
8303 Bassersdorf
1673 Promasens
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Sekretärin (vakant)
Susanne Lackner und Jacqueline Aebi
[email protected]
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 5 / 31
Reglement Organisation
1.3.2 Technische Kommission TK
Obmann V8
Obmann B8
Christophe Pethoud
Jean-Pierre Meierhofer
Chemin des Vignerons 20
Sur Menué 27
1807 Blonay
2740 Moutier
Tel 079 643 20 26
Tel 032 493 52 20
[email protected]
[email protected]
Obmann V10
Obmann VLS
Giacomo Moretti
Ralph Merki
Via Industrie 3b
Neuwiesenstrasse 8
6512 Giubiasco
5420 Ehrendingen
[email protected]
[email protected]
Obmann E10TC
Obmann E10OR
Andres Frattaroli
Maurice Lüscher
Sonnhalde 25
Richtergasse 1A
8547 Gachnang
5742 Köllikon
[email protected]
[email protected]
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 6 / 31
Reglement Organisation
1.3.3 SRCCA-Vereine
Der SRCCA gehören zur Zeit 34 Vereine an:
SRCCA Vereine
AMCA Auto Model Club d'Ajoie
MRTM Mini Racing Ticino e Moesa
BCLC Buggy Club de la Côte
AMCS Auto Modell Club Schaffhausen
BCZ Buggyclub Zentralschweiz
EMBCM Elektro Modell Buggy Club March
EOCD Elektro Offroad Club Dielsdorf
ERMC Electrique Radio Modele Club
HVBRS High Voltage Buggy Racer Säntis
LRCCA Liechtensteinische R/C Car Clubs Association
MACH Modell Auto Club Höfe
MACW Modell Auto Club Wohlen
MATA Modell Auto Team Aare
MBCJ Mini Buggy Club Jura
MBLR Mini Buggy Lausanne et Région
MBRR Mini Bolides Rolle Région
MCRCB Mini Car Racing Club Baar
MCRTB Model Car Racing Team Bern
MORC Modell Off Road Club Oberbüren
MRCAL Mini Racing Cars Aigle et Lausanne
MRCB Mini-Racing-Club Biel
MRCL Modell Rennsport-Club Langenthal
MRCP Mini Racing Club Pilatus
MRCSG Modell Rennsport Sport Club St. Gallen
MRCU Modell Rennsport Club Unterland
MRR Mini Racing Rheintal
NMBC Neuchâtel Mini Buggy Club
ORCBS Off-Road Club Berner Seeland
ORCM Off Road Club Montagny
PS93 Modellautoclub Frenkendorf
RTZOW Racing Team Zürcher Oberland und Winterthur
RCM RC-Motodrom
MRTO Modell Rennsport Team Ostschweiz
RCIDT Radio Control Indoor Dirt Track
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Kanton
JU
TI
VD
SH
LU
ZH
ZH
VD
SG
LI/SG
SZ
AG
AG
JU
VD
VD
LU
BE
SG
VD
BE
BE
LU
SG
ZH
GR
NE
BE
VD
BL
ZH
BE
SG
AG
Bemerkung
Provisorisch
inaktiv im 2012
Seite 7 / 31
Reglement Organisation
1.4 Anträge
Anträge sind in schriftlicher Form und unterzeichnet vom Club an die SRCCA zu senden. Es werden keine
mündlichen Anträge berücksichtigt.
1.4.1 Eingabe der ZV-Anträge
Die ZV-Anträge können durch die der SRCCA angeschlossenen Clubs und durch die SRCCA selbst zu Handen
der DV eingereicht werden.
Die ZV-Anträge müssen bis am 12. Januar eingereicht werden, damit sie an der DV, welche am letzten
Samstag im Monat Jamuar stattfindet, behandelt werden können.
Die angenommenen ZV-Anträge werden erst im Folgejahr in Kraft treten.
ZV-Anträge umfassen Themen wie Änderungen in der Organisation, Statutenänderungen und Änderungen auf
die Beiträge für Clubs und Lizenzen.
Die Stimmberechtigten Clubdelegeierten werden jeweils aufgrund der Zahlen des Vorjahres bestimmt. Dabei ist
die Anzahl Stimmen von der Anzahl eingekauften nationalen Lizenzen abhängig.
Jahr
EFRA
V8 TR
V8 OR
E10
V5
V10
Total
Delegierte
2008
2009
2010
112
126
192
199
86
53
656
59
109
117
199
175
82
48
621
56
104
112
194
158
73
50
587
60
2011
126
107
202
175
71
46
601
56
1.4.2 Eingabe der TK-Anträge
Die TK-Anträge können durch die der SRCCA angeschlossenen Clubs und durch die SRCCA selbst zu Handen
des zuständigen Obmann mit Kopie an den TK-Präsidenten eingereicht werden.
Die TK-Anträge müssen bis am 31. Oktober eingereicht werden, damit sie an der TK-Hauptsitzung, welche im
Monat November und nach dem EFRA AGM stattfindet, behandelt werden können. Ein TK-Antrag hat die
besten Chancen, wenn er früh im Jahr kommuniziert wird und zusammen mit dem Obmann vorbereitet wird.
Weiter ist empfohlen für die Meinungsbildung auch die Fahrerumfrage, die der Obmann durchführt, um eine
Entscheidungsgrundlage an der TK-Hauptsitzung zu erhalten.
Die angenommenen TK-Anträge werden in der Regel für das kommende Rennjahr in Kraft treten.
TK-Anträge umfassen alle Änderungen zu Reglementen, zum Rennkalender, zur Rennvergabe und zum
Startgeld.
1.4.3 Eingabe der EFRA-Anträge
Die Anträge zu Handen der EFRA können nur durch die SRCCA eingereicht werden.
Die EFRA-Anträge sind bis am 31. August zu Handen der EFRA einzureichen, dazu findet eine TK-Sitzung in
der letzten Augustwoche statt.
Wünscht ein der SRCCA angeschlossener Club einen EFRA-Antrag vorzubereiten, so ist der bis am 31. Juli an
an den zuständigen Obmann und an den TK-Präsidenten einzureichen.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 8 / 31
Reglement Organisation
1.5 Funktionen und Aufgaben der SRCCA
Der Vorstand der SRCCA stellt seine Rollen und Aufgaben vor.
1.5.1 Zentralvorstand
Der ZV-Präsident
 Leitet den Verband.
 Erkennt zukunfts- und marktorientierte Änderungen für das Wachstum und Fortbestand der SRCCA.
 Hat Stellvertretungsfunktion für alle Zentralvorstandsmitglieder, wenn diese verhindert sind.
 Kennt alle Geschäfte, welche erledigt werden müssen.
 Erstellt und unterstützt bei der Dokumenten- und Berichterstellung.
 Ist für die Übersetzungen in Deutsch und Englisch verantwortlich.
 Erstellt News und Pitstopbeiträge und ist verantwortlich für den Inhalt der Webseite
 Leitet das Ranglistenbüro.
 Ist Taktgeber gemäß Planung und ermahnt die Mitglieder über pendente Aufgaben.
Der Kassier
 Erledigt alle Aufgaben mit den Finanzen der SRCCA.
 Sendet gemäß Versandturnus die Rechnungen und gegebenenfalls auch die Mahnungen an die Clubs.
 Erkennt allfällige finanzielle Massnahmen seien es positive oder negative und informiert den ZV.
 Erarbeitet zusammen mit dem ZV das Budget.
 Erstellt den Rechnugsbericht, Bilanz und Erfolgsrechnung zu Handen der DV pro Kalenderjahr.
 Lässt die Buchhaltung von der gewählten Revision im Januar vor der DV prüfen.
 Ist verantwortlich für das DV Protokoll
Der Sekretär
In den Jahren 2011 und 2012 wird das Sekretariat vollständig durch die Präsidentin und die Kassiererin
erledigt. Dies ist aufgrund der Services, die die Webseite anbietet, möglich.
 Die Administration von Adressen und Lizenzen ist zu 100% Sache der Vereine, die Administration pflegt und
berichtet diese Daten höchstens.
 Bietet den Support für die Webseitenfunktionen an.
 Ist Aktuar für alle in der SRCCA hergestellten Dokumente auf Datenträger. Das Medium ist am Sitz der
Präsidentin zu finden und wird einmal pro Jahr kopiert und zusätzlich beim Sitz des Kassiers hinterlegt.
 Die Administration ist zentral erreichbar über die E-Mail Adresse [email protected]
Der Beisitzende 1 (Public Relations)
 Organisiert die Berichterstattung für nationale und internationale Anlässe wie auch spezielle Anlässe wie
Ausstellungen und SRCCA-Feiern.
 Umfasst das Marketing (SRCCA Shirt und weitere Incentives) und die Corporate Identity (Auftritt, Logo und
Design) für die SRCCA. Bei Bedarf sind Fachleute beizuziehen.
 Erkennt Trends in der Rennszene und bespricht diese mit dem ZV und der TK.
Der Beisitzende 2 (Übersetzungen)
 Erstellt von allen Dokumenten und Formularen, die für die Geschäfte der SRCCA notwendig sind, die
Übersetzungen in Französisch ab Deutscher Vorlage.
 Pflegt alle Dokumentationen in Französisch und aktualisiert diese bei Änderungen.
 Redigiert die Französischen Inhalte auf der Webseite.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 9 / 31
Reglement Organisation
1.5.2 Technische Kommission
Der TK-Präsident
 Leitet die Technische Kommission.
 Ist verantwortlich für alle Geschäfte, die durch ihn oder durch einen Obmann entstehen.
 Hat Stellvertretungsfunktion für alle Obmänner, wenn diese verhindert sind.
 Erstellt oder bearbeitet TK Anträge und unterstützt den Obmann im Vorgehen der Antrags- und
Beschlussfassung.
 Ist verantwortlich für die Qualität der Reglemente und zeitgerechtes Aufschalten auf der Webseite.
 Ist verantwortlich für den Rennkalender aller Kategorien.
 Ist Ansprechpartner der EFRA.
 Redigiert die italienischen Inhalte auf der Webseite.
Der Obmann
 Leitet seine ihm übertragene Kategorie.
 Ist verantwortlich für die Erstellungen des technischen Reglements und dessen Aktualität.
 Erkennt notwendige Änderungen und stimmt diese im Rahmen einer Fahrerbesprechung (Umfrage oder
Sitzung) im Bedarfsfall ab.
 Behandelt TK Anträge und notwendige Veränderungen und bespricht diese an der TK Sitzung.
 Koordiniert die Renntermine in Abstimmung mit den Clubs und mit dem TK Präsidenten.
 Führt nötigenfalls eine Abstimmung der Rennvergabe mittels Fahrerabstimmung durch.
 Koordiniert die internationalen Rennanmeldungen und leitet diese an den TK Präsidenten weiter.
 Informiert die Fahrer mit den entsprechenden Informationen der SRCCA und der EFRA über die SRCCA
NEWS auf der Webseite.





Ist anwesend an allen SM Rennen, er hat bei einer Verhinderung eine Stellvertretung. Dieser kann der TK
Präsident sein oder aber auch ein Kollege. Das bedeutet auch, dass jeder Obmann mindestens eine weitere
Kategorie technisch in allen Belangen genau kennt.
Er ist automatisch das höchste Mitglied der Rennkommission und ist besorgt, dass gemäß Reglement
gefahren wird, die technische Kontrolle korrekt erledigt wird und bei Entscheidungen mitwirkt, die außerhalb
des Reglements gefällt werden müssen.
Sendet nach jedem Rennen die Vorlaufsrangliste und die Finalrangliste an das Ranglistenbüro.
Er bewirtschaftet den Internet Auftritt seiner Sektion und erstellt oder organisiert einen Kurzbericht für alle
SM-Anlässe in den Pitstop News.
Er erstellt am Ende der Saison einen Abschlussbericht zu Handen der TK-Hauptsitzung im November.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 10 / 31
Reglement Organisation
1.6 SRCCA Statuten
Art I NAME
1
Unter dem Namen SRCCA Swiss R/C Car Clubs Association wurde am 4.Dezember 1976 ein Verband
im Sinne von Art.60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches gegründet. Der Verband Schweizerischer
Clubs für ferngesteuerte Automodelle verbindet die Clubs der ganzen Schweiz und des Fürstentums
Lichtenstein. Seine Dauer ist unbeschränkt.
2
Die Geschäftsstelle befindet sich jeweils beim Zentralpräsidenten.
3
Der Zweck des Schweizerischen Verbandes ist:
-Zusammenschluss der Fahrer von radiogesteuerten Automodellen in der ganzen Schweiz und im
Fürstentum Liechtenstein.
-Schaffung einheitlicher technischer Reglemente.
-Abstimmung von nationalen Rennterminen.
-Erstellung von Richtlinien für Veranstaltungen.
-Beratung in organisatorischen und technischen Fragen.
-Überwachungs- und Kontrollaufgaben von technischen Reglementen und Organisationen der Rennen
-Veröffentlichung der nationalen und internationalen Rennresultate.
-Versicherungswesen.
-Pflege eines sportlichen und freundschaftlichen Geistes innerhalb der RC-Clubs.
-Verbindung und Kontakte mit der Europäischen Federation radiogesteuerter Automodelle genannt
EFRA).
-Herausgabe einer RC-Zeitschrift als offizielles Verbandsorgan.
-Koordinationsaufgaben, PR und Werbung für den RC- Sport.
-Repräsentationsaufgaben gegenüber Presse und Behörden.
II
ORGANE
4
Die Organe des Verbandes sind:
a) Delegiertenversammlung
b) Zentralvorstand
c) Kommissionen
d) Rechnungsrevisoren
5
Anstelle einer ordentlichen Generalversammlung ist jedes Jahr im Januar eine Delegiertenversammlung
vorgesehen. Auf Verlangen des Zentralvorstandes oder eines Drittels der Verbandsmitglieder können
außerordentliche Delegiertenversammlungen einberufen werden. Wenn der Ort der
Delegiertenversammlung nicht anlässlich der vorhergehenden Versammlung festgesetzt wurde, bestimmt
ihn der Zentralvorstand.
6
Die Delegiertenversammlung muss mindestens vier Wochen im voraus einberufen werden. Anträge und
Vorschläge zu Handen der Delegiertenversammlung müssen schriftlich mindestens vier Wochen (oder
zum in der DV-Einladung genannten Termin) an den Zentralpräsidenten gerichtet werden.
7
Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des Verbandes, die Delegiertenversammlung
entscheidet über die durch
-Zentralvorstand
-Technische Kommission
-Clubs
eingereichten Anträge und behandelt außerdem folgende Geschäfte:
a) Bericht des Zentralvorstandes, Rechnungsbericht, Entlastung des Zentralvorstandes, der
Kommissionen und der Rechnungsrevisoren für ihr Mandat.
b) Aufnahme und Ausschluss der Mitglieder.
c) Wahl des Zentralvorstandes, der Kommissionen und der Rechnungsrevisoren.
d) Festlegung des Ortes der nächsten Delegiertenversammlung.
e) Festsetzung des Jahresbeitrages.
f) Abstimmung der Renntermine.
g) Beschlussfassung über eingereichte Anträge.
h)Änderung der Statuten.
8
Wird keine geheime Abstimmung verlangt, so wird mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden
Delegierten durch Handerheben abgestimmt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Zentralpräsidenten.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 11 / 31
Reglement Organisation
9
10
11
III
12
IV
13
14
15
V
16
VI
17
18
Alle dem Schweizerischen Verband angeschlossenen RC-Clubs, stellen nach dem folgenden Modus ihre
Delegierten:
15 lizenzierte Mitglieder 1 Delegierter
16 -30 lizenzierte Mitglieder 2 Delegierte
31 -50 lizenzierte Mitglieder 3 Delegierte
51 -70 lizenzierte Mitglieder 4 Delegierte
71 -90 lizenzierte Mitglieder 5 Delegierte
über 90 lizenzierte Mitglieder 6 Delegierte
Der Zentralvorstand besteht aus sechs Mitgliedern, nämlich:
-Dem Präsidenten, dem Sekretär, dem Kassier, dem TK Präsident und zwei beigeordneten Mitgliedern.
Bei den Zentralvorstandsmitgliedern sollten Vertreter aus folgenden Regionen berücksichtigt werden:
-Westschweiz
-Südschweiz
-Deutschschweiz
Es wird für ein Jahr gewählt. Der Zentralpräsident erledigt die laufenden Geschäfte mit seinen Kollegen
und den Kommissionen.
Kommissionen können von der Delegiertenversammlung gewählt, oder vom Zentralvorstand bestimmt
werden. Sie erfüllen die ihnen vom Zentralvorstand übertragenen Aufgaben nach dessen Weisungen und
orientieren den Präsidenten über ihre Tätigkeit durch Zustellung ihrer Protokolle.
FINANZEN
Um die Kosten des Schweizerischen Verbandes zu decken, werden der Clubbeitrag, wie auch die
Lizenzgebühren für das folgende Jahr alljährlich an der DV neu festgesetzt.
MITGLIEDER
Es können nur konstituierte RC-Clubs Verbandsmitglieder sein.
Ein RC-Club muss aus mindestens 15, davon mindestens 10 lizenzierten, Mitgliedern bestehen.
In bestimmten Regionen kann der Zentralvorstand ausnahmsweise Clubs mit weniger als 15 Mitgliedern,
mindestens jedoch 5 lizenzierte Mitglieder, aufnehmen.
Bei einer Club-Neugründung müssen die bereits bestehenden Clubs aus deren Gebieten (Regionen,
Kantone) angemessen berücksichtigt werden. Einer endgültigen Aufnahme kann aber nur die
Delegiertenversammlung zustimmen. Die Clubstatuten müssen den Verbandsstatuten angepasst sein.
Jedes lizenzierte Mitglied eines RC-Clubs, hat für den SRCCA einen Lizenzantrag auszufüllen.
Die Startnummern werden den Clubmitgliedern vom Zentralvorstand zugeteilt. Startnummern von
Clubmitgliedern, die ihre Jahraktivität unterbrechen oder einstellen, werden nicht zurückgestellt. Rücktritte
oder Ausschlüsse von Clubmitgliedern, müssen dem Zentralvorstand sofort schriftlich mitgeteilt werden.
Alle RC-Clubs als Verbandsmitglieder verpflichten sich zu einer engen Solidarität in Wort und Tat.
Diejenigen, die diese Regel nicht beachten oder deren Zusammenarbeit mangelhaft ist, deren Betragen
gegen die Interessen des Schweizerischen Verbandes gehen, können ausgeschlossen werden. Ein
Ausschluss muss mit der Mehrheit der zwei Drittel, der, an der Delegiertenversammlung, anwesenden
Delegierten beschlossen werden. Der Zentralvorstand hat aber die Möglichkeit, einen RC-Club als
Mitglied von seinen Mitgliedschaftsrechten zu entheben, bis die nächste Delegiertenversammlung einen
Entscheid gefasst hat. Die ausscheidenden oder ausgeschlossenen Mitglieder verlieren jedes Recht am
Verbandsvermögen.
AUFLÖSUNG
Die Auflösung des Schweizerischen Verbandes kann nur mit der Mehrheit der zwei Drittel der Mitglieder
beschlossen werden. Über die Verwendung des verbleibenden Vermögens entscheidet die
Delegiertenversammlung.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Hinsichtlich der Regelung von weiteren vereinsrechtlichen Fragen, gelten die einschlägigen
Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Art.60ff.).
Die vorstehenden Statuten treten an die Stelle der Gründungsstatuten vom 4.Dezember 1976, und der
Neufassungen vom 24.November 1984 und 24.Januar 1995.
SRCCA, Swiss R/C Car Clubs Association
Zentralpräsidentin
Kassiererin
Jacqueline Aebi
Susanne Lackner
Wichtig: massgebend ist ausschließlich der deutsche Originaltext.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 12 / 31
Reglement Organisation
2 SRCCA Geschäftsfälle – Webseiten Services
Viele Tätigkeiten führen Sie über die Webseite www.srcca.ch komfortabel aus.
Nur brauchen Sie dazu eine Berechtigung. Haben Sie noch kein Login, dann lassen Sie sich registrieren.
Dieses Kapitel beschreibt die Benutzung der Webseite und deren Funktionen, die sie als registriertes Mitglied
verwenden.
2.2 Registrierung
2.2.1 Bestellen des Logins
Jedes registrierte SRCCA Mitglied hat das Recht ein Login zu erhalten. Alle Logins werden auf die Person
ausgestellt. Behalten sie ihre Anmeldedaten für sich und senden Sie diese nicht an die Kollegen.
Und füllen Sie das Formular aus und wählen Sie „Absenden“
Falls ihre Angaben nicht erkannt werden, so senden Sie uns bitte ihre Angaben an die Adresse
[email protected].
Ein Login gibt es nur dann ausgestellt, wenn alle Informationen, die die SRCCA braucht Name, Vorname,
Adresse, PLZ, Wohnort und E-Mail Adresse angegeben wurden.
Ist das Login vorhanden, so ist die Person selbst verantwortlich für die Richtigkeit der Daten und kann diese
selbst bei Bedarf anpassen. Wir bitten auch um die Angabe des Geburtstagsdatum. Ist dieses nicht angegeben,
so wird der Fahrer nicht für eine Junioren- oder Seniorenpreis berücksichtigt.
Das ausgestellte Login wird mit separater Mail von der SRCCA zugestellt und beinhaltet nur den
Benutzernamen. Über die Funktion „Passwort vergessen“ können Sie ihr Passwort anfragen. Benutzername und
Passwort werden nie zusammen versendet.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 13 / 31
Reglement Organisation
2.2.2 Logins mit Clubrechten
Das Login ist mit dem Grundrecht Fahrer ausgestattet. Für das Bestellen der Lizenzen und die Administration
der Clubmitglieder ist das Login zusätzlich mit dem Recht „Club“ auszustellen. Beantragen Sie für die Personen,
die bei Ihnen die Administrierung des Clubs unterhalten dieses zusätzliche Recht per E-Mail an
[email protected].
2.2.3 Login vergessen
Bedingung ist, dass sie ihr Benutzername kennen. Rufen Sie den Menupunkt Passwort vergessen auf.
Geben Sie den Benutzername an und wählen Sie Passwort zusenden. Sie erhalten das E-Mail an die Adresse
die bei uns registriert ist. Wenn Sie das E-Mail nicht erhalten, dann ist die E-Mail Adresse nicht die, die Sie
gegenwärtig verwenden. In diesem Fall melden Sie sich über [email protected].
2.2.4 Persönliche Daten pflegen
Sind sie angemeldet, so haben sie Zugriff auf ihre Daten über mySRCCA und Mein Konto.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 14 / 31
Reglement Organisation
Halten Sie ihre Daten aktuell und korrekt und möglichst vollständig. Wir bitten Sie auch die Gross- und
Kleinschreibung zu beachten. Unerwünscht sind nur Grossbuchstaben oder nur Kleinbuchstaben.
Denken Sie daran es sind ihre persönlichen Daten. Die Angabe einer neuen Person anstelle ihrer Daten, führt
zu einer Rückfrage der SRCCA und ist ein nicht legaler Vorgang.
2.2.5 Persönliche Anmeldedaten ändern
Sind sie angemeldet, so haben sie Zugriff auf ihre Daten über mySRCCA und Mein Konto.
Beachten Sie, dass sie bei Änderung des Benutzernamens oder des Logins immer beide Angaben machen
müssen. Nach der Änderung müssen Sie sich Abmelden und mit den neuen Daten sich wieder Anmelden.
Sollte bei diesem Vorgang die Wiederanmeldung nicht mehr klappen, so kann das Passwort mit dem
Benutzername (je nachdem ob die Änderung vollzogen wurde ist es der alte Benutzername oder der neue
Benutzername) wieder angefragt werden. Sollte dennoch die Anmeldung nicht mehr möglich sein, senden Sie
ein E-Mail an [email protected], so kann ihnen der Benutzername wieder zugesendet werden.
Im weiteren sind in diesem Menu auch ihre historischen Daten sichtbar, wie auch die Angaben zur
Berechtigung, die Sie aktuell bei der SRCCA haben.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 15 / 31
Reglement Organisation
2.3 Mitgliedermutation
2.3.1 Mitgliedschaft erneuern
Der Club muss jährlich ab dem 1. Dezember bis 15. Januar seine Mitgliedschaft anmelden und seine
Clubdaten bestätigen und seine Mitglieder (bestehende, neue, geänderte) neu für die Lizenzierung anmelden.
Die Mitgliedschaft und die Lizenzbestellungen werden jährlich in globo in Rechnung gestellt. Der Versand der
Rechnungen ist Anfangs Januar.
Lizenznachbestellungen können jederzeit über die SRCCA Webseite bestellt werden und werden dann
zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Freischaltung der Lizenzen erfolgt mit dem Eingang der Zahlung.
2.3.2 Mitglieder mutieren
Um die Mitglieder insgesamt zu mutieren, muss das Recht Club aufgeschalten sein. Der Club Präsident teilt der
SRCCA mit, welche Personen dieses Recht haben sollen und welche nicht mehr. Mit dem Recht „Club“ ist das
Menu myClub eingeschalten. Um Mitglieder des Clubs zu mutieren wählen Sie „Registration Mitglieder“ aus.
Sie erhalten nun die Liste aller Mitglieder, die in ihrem Club registriert sind. Hier das Beispiel mit einem Login
eines HVBRS Mitglieds.
Die Bezeichnung Club in der Spalte Code zeigt die Adresse des Clubs. Bei diesem Eintrag ist die Clubadresse
einzutragen oder die Person, bei der der Club registriert ist. Dieser Eintrag kann dazu führen, dass Personen
zweimal erwähnt sind, einmal mit ihrem persönlichen Eintrag und einmal mit dem Clubeintrag.
Auswahl des Datensatz über Detail ganz rechts führt zu den Formulardaten der ausgewählten Person.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 16 / 31
Reglement Organisation
Im Detail können dann die Änderungen vorgenommen werden. Wenn Sie ein Mitglied haben, welches nicht
mehr in ihrem Club ist, dann führen Sie bitte den Club-Austritt aus. So wird das Mitglied frei und auch nicht mehr
ihrem Club angerechnet. So kann das Mitglied auch von einem anderen Club übernommen werden.
Die Lizenznummer wird durch die SRCCA vergeben und ist, wenn die Lizenznummer gesetzt ist, nicht editierbar
angegeben. Die SRCCA prüft fehlende Lizenznummern und setzt diese sobald eine Lizenz für die Person
bestellt wird.
Beachten Sie, dass es bei dem Datensatz sich um eine bei der SRCCA registrierte Person handelt, welche Sie
nicht durch eine andere Person ersetzen dürfen. Der Vorgang ist bei der SRCCA sichtbar und wird als
Mutationsform nicht akzeptiert. Wenn Sie das Mitglied nicht mehr haben, so setzen sie den Club-Austritt und
fügen eine neue Person ein.
2.3.3 Mitglieder einfügen
Wenn Sie einen neuen Datensatz einfügen wollen, dann wählen Sie bei irgendeinem Datensatz Details aus.
Und wählen Sie dann im Formular „Mitglied erfassen“.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 17 / 31
Reglement Organisation
Das führt zum Eingabe Formular für ein neues Mitglied, das direkt ihrem Club zugeordnet wird.
Tragen sie zunächst nur den Namen und/oder Vornamen ein und wählen Sie „Einfügen“. Das System sucht nun
nach Personen, die so heissen und listet diese auf, die gefunden werden.
Das folgende Beispiel zeigt die Auswahl mit der Eingabe nur Müller im Feld „Name“.
Ist ein gefundenes Mitglied bereits oder noch in einem anderen Club registriert, so kann ein „Antrag“ gestellt
werden, für die Übernahme des Mitglieds. Im Falle des Antrags muss der andere Club wo sich das Mitglied
befindet, den Club-Austritt vornehmen.
Wenn das Mitglied zur Zeit nicht einem Club angehört, so kann es direkt übernommen werden, indem
„übernehmen“ angewählt wird.
Wir kein Mitglied gefunden so ist die Liste leer und das Mitglied kann eingefügt werden, indem die Angaben
noch ergänzt werden. Ist das Mitglied eingefügt ruft man oben Zurück auf um wieder auf die Mitgliederliste zu
gelangen.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 18 / 31
Reglement Organisation
2.4 Lizenzen bestellen
Um für die Mitglieder Lizenzen bestellen zu können, muss das Recht Club aufgeschalten sein. Der Club
Präsident teilt der SRCCA mit, welche Personen dieses Recht haben sollen und welche nicht mehr. Mit dem
Recht „Club“ ist das Menu myClub eingeschalten. Um Lizenzen für die Mitglieder des Clubs zu bestellen,
wählen Sie „Registration Lizenzen“ aus.
Sie erhalten nun die Liste aller Mitglieder, die in ihrem Club registriert sind und die Information der Lizenzen, die
die Mitglieder aktuell haben (grün), oder schon einmal gehabt haben (gelb), wie auch die Übersicht der
pendenten, noch nicht von der SRCCA verrechnete Bestellung (blau). Hier das Beispiel mit einem Login eines
HVBRS Mitglieds.
Sobald eine Lizenz bestellt wird, ist das Mitglied als Lizenznehmer registriert und auffindbar in den
„Mitgliederliste“, auch dann wenn die Lizenz noch nicht verrechnet wurde. Diese Eigenschaft wurde zum Schutz
des Fahrer so gewählt, damit er sicherlich an einem SM Lauf, wo die Lizenz erforderlich ist, rechtzeitig registriert
werden kann. Die Einsicht auf die Fahrerliste ist mit Login Basis Recht „Fahrer“ sichtbar. Die Bestellung der
Lizenzen erfolgt ausschliesslich durch den Club.
Die Legende für die auf der Webseite verwendeten Abkürzungen:
V8 AMA
V8 EXP
V10
B8 AMA
B8 EXP
V5 AMA
V5 EXP
1:8 Track Verbrenner Amateur
1:8 Track Verbrenner Expert
1:0 Track Verbrenner 200mm
1:8 Offroad Verbrenner Amateur
1:8 Offroad Verbrenner Amateur
1:5 Track Verbrenner Amateur
1:5 Track Verbrenner Amateur
V5 F1
V6 OR4
V6 OR2
E TC
E OR
EFRA
NEW*
1:5 Formel 1 Verbrenner
1:6 Offroad 4 WD Verbrenner
1:6 Offroad 2 WD Verbrenner
1:10 Elektro Touring Car
1:10 Elektro Offroad
Alle EFRA Kategorien
Alle Kategorien, welche ohne Lizenz möglich sind
*Die Verwendung von NEW ist nur für die Kategorien zugelassen, die auch ohne Lizenz gefahren werden
dürfen. In vielen Fällen ist ab einigen Rennen pro Kategorie eine Lizenz zu lösen. Mit diesem Service ist es
möglich auch diese Mitglieder „NEWCOMER“ administrativ zu führen.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 19 / 31
Reglement Organisation
3 Rennbewerbungen und Rennanmeldungen
3.2 Rennbewerbung für einen GP oder SM Lauf
Das Formular für die Rennbewerbung wird Anfangs November nach dem EFRA AGM zusammen mit dem
internationalen Rennkalender und der ordentlichen Einladung für die DV versendet.
Der internationale Rennkalender gibt vor, welche Daten noch für die nationalen Anlässe verwendet werden
dürfen. Die Rennbewerbungen der Clubs sind an den Obmann zu senden oder an die zentrale E-Mail Adresse
[email protected] zu senden. Der Obmann stimmt die Renntermine im Dezember mit ihnen ab. Dies wiederum ist die
Grundlage der für den defintiven Rennkalender.
3.3 Internationale Rennanmeldung
Die Anzahl verfügbaren Startplätze wird am EFRA AGM bestimmt. Das EFRA AGM findet am ersten November
Wochenende statt. Bis dahin haben die Obmänner die Allokationen der EM/WM Teilnehmer an den Obmann
mitzuteilen.
3.3.1 Anmeldungen an Europameisterschaften (EM)
Für Fahrer, die für eine Teilnahme an der Europameisterschaft nominiert sind und teilnehmen und innerhalb des
Fahrerkontingent sind, wird das Startgeld übernommen. Fahrer die ausserhalb des Fahrerkontingents liegen und
sich an einer Europameisterschaft anmelden, bezahlen das Startgeld selbst. Das Fahrerkontingent wird Jahr für
Jahr aufgrund der Lizenzzahlen und der internationalen Teilnehmerbereitschaft ermittelt. Für alle Teilnehmer,
die an einer Euroapmeisterschaft teilnehmen wird ein SRCCA T-Shirt mit Namen Aufdruck gratis abgegeben.
Dieses T-Shirt ist an der offiziellen Eröffnungsfeier anzuziehen. Die T-Shirts sind wegen der Grösse und der
Angabe der Europameisterschaft über die Webseite zu bestellen, auch dann wenn der Fahrer das T-Shirt gratis
erhält. Die Rechnung wird dem Fahrer zugestellt.
3.3.2 Anmeldungen an Weltmeisterschaften (WM)
Für Fahrer, die für eine Teilnahme an der Weltmeisterschaft nominiert sind und teilnehmen, wird das Startgeld
übernommen. Für alle Teilnehmer, die an einer Weltmeisterschaft teilnehmen wird ein SRCCA T-Shirt mit
Namen Aufdruck gratis abgegeben. Dieses T-Shirt ist an der offiziellen Eröffnungsfeier anzuziehen.
Die T-Shirts sind wegen der Grösse und der Angabe der Europameisterschaft über die Webseite zu bestellen,
auch dann wenn der Fahrer das T-Shirt gratis erhält.
3.3.3 Nicht Teilnahme bei Registrierung für EM oder WM
Die Fahrerregistration für EM und WM ist bis zum EFRA AGM zu definieren, dazu ist die Zusage der Fahrer zu
einem Anlass im Folgejahr notwendig. Kleinfügige Änderungen können bei der EFRA bis am 15. Dezember
noch ausgehandelt werden ohne Kostenfolge. Die SRCCA muss die Startgelder der EFRA und der IFMAR
gemäss bewilligten Allokationszahlen per 31.01 bezahlen und hat kein Anrecht auf dessen Rückzahlung auch
dann nicht, wenn der gemeldete Fahrer nicht am Anlass erscheint. In diesem Fall, wenn trotz Anmeldung keine
EM oder WM Teilnahme erfolgt, wird das Startgeld und das T-Shirt dem Fahrer nachbelastet,. Die NichtTeilnahme kann entschuldigt oder auch unentschuldigt sein. Die SRCCA hat das Recht bei einer Abmeldung
den Platz für einen weiteren Fahrer aus der Warteliste weiterzugeben. Dazu wird das Startgeld neu verrechnet.
3.3.4 Nachmeldungen für EM oder WM
Für Nachmeldungen nach dem 15. Dezember muss zunächst der Platz bei der EFRA angefragt werden. Wird
ein Platz noch zusätzlich gegeben, werden Re-Allocation Startplätze verrechnet, was das 1.5 fache des
Startgeldes ist.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 20 / 31
Reglement Organisation
4 SRCCA Beiträge und Kosten
4.2.1 Verbandsbeiträge
2012
Clubbeitrag
Mitgliedschaft des Clubs
V8 AMA
V8 EXP
V10
B8 AMA
B8 EXP
V5 AMA
V5 EXP
V5 F1
V6
OR4
V6 OR2
E TC
E OR
NEW*
PITSTOP
1:8 Track Verbrenner Amateur
1:8 Track Verbrenner Expert
1:0 Track Verbrenner 200mm
1:8 Offroad Verbrenner Amateur
1:8 Offroad Verbrenner Amateur
1:5 Track Verbrenner Amateur
1:5 Track Verbrenner Amateur
1:5 Formel 1 Verbrenner
1:6 Offroad 4 WD Verbrenner
1:6 Offroad 2 WD Verbrenner
1:10 Elektro Touring Car
1:10 Elektro Offroad
Alle Kategorien, welche ohne Lizenz möglich sind
PITSTOP News auf der Webseite
400.40.40.40.-
40.-
40.0.0.-
4.2.2 Weitere Kosten
2012
EFRA
Internationale Lizenz
100.-
Kann nur zusammen mit mindestens 1 nationaler
Lizenz bestellt werden.
EM/CE: EFRA Allokation:
V8 IC TR / V8 IC OR / LS IC TR / LS IC OR
E10 E12 TC / E10 OR 2WD/4WD (1 class)
E10 E12 TC / E10 OR 2WD/4WD (2 classes)
WM/CM: IFMAR Allokation:
V8 IC TR / V8 IC OR / LS IC TR / LS IC OR
E10 E12 TC / E10 OR 2WD/4WD (1 class)
E10 E12 TC / E10 OR 2WD/4WD (2 classes)
SRCCA Shop *
130.130.235.220.195.250.-
T-Shirt
50.-
T-Shirt mit Name
60.-
* Bestellungen im Shop können angemeldet (Benutzername und Passwort) jederzeit auf der Webseite
vorgenommen werden. Für EM/WM Teilnehmer ist die Bestellung auch erforderlich, auch dann wenn es keine
Kosten verursacht.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 21 / 31
Reglement Organisation
5 Organisation der Schweizermeisterschaften
Eine Schweizermeisterschaft darf jeder Club ausführen, der im laufenden Jahr bei der SRCCA Mitglied oder
auch provisorisch Mitglied ist. Die Rennbewerbung für die Organisation ist in Kapitel 3.2 beschrieben.
Schweizermeisterschaftsläufe dürfen auf Schweizerboden, im Fürstentum Lichtenstein und im benachbarten
Ausland Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich ausgetragen werden, vorausgesetzt, das Rennen wird
von einem SRCCA Club in vollster Verantwortung organisiert. Im benachbarten Ausland entscheidet die SRCCA
ob der Anfahrtsweg und die Zollkonditionen für Fahrer zulässig sind.
5.2 Rennausschreibung
Ab dem Jahr 2012 verzichtet die SRCCA auf den Postversand. Es ist dem Club freigestellt, die Ausschreibung
doch noch per Post an die Fahrer zu versenden.
Unabhängig davon muss die Rennausschreibung 30 Tage vor dem Anlass auf der SRCCA Seite
ausgeschrieben werden. Die Rennanmeldungsunterlagen sind an [email protected] oder an [email protected] zu
senden.
Die Ausschreibungsunterlagen müssen folgende Angaben mindestens beinhalten:
 Renndatum von bis
 Ort
 Anlass (Bezeichnung)
 Kategorie(n)
 Startgeld
 Registrationsmöglichkeiten, auf dem Web über myRCM oder per Mail an den Club.
 Kontaktperson und Telefon für Rückfragen (z.B. Rennleiter)
 Einzahlungsschlus mit den Angaben der Bankverbindung oder wenn vorhanden Paypalkonto.
 Beschreibung zum Areal (z.B: Tische vorhanden, Fahrerlager gedeckt, keine Stühle)
 Besondere Bemerkungen, falls notwendig (z.B. Parkierordnung, oder absolute Ruhe ab 20:00 Uhr)
 Anfahrtsbeschreibung
 Hotelliste
Die Rennausschreibung darf weitere Informationen über die Anlassgestaltung enthalten auch mit der Angabe
eines Preises (z.B. ab 20:00 Barbeque auf der Piste pro Person 16.-- Fr.). Die Rennausschreibungen für
Schweizermeisterschaften dürfen keine Werbeinformationen enthalten.
5.3 Anmeldungsverfahren
Für eine 100% Startberechtigung des Fahrers zu gewährleisten, registriert der Fahrer sich über myRCM oder
andere Registrationsmöglichkeiten, die in der Rennausschreibung erwähnt sind.
In der Regel wird das Startgeld vor dem Anlass bezahlt gemäss den Angaben die aus der Rennausschreibung
zu entnehmen sind. Die Startgelder sind pro Kategorie unterschiedlich aufgebaut und werden pro Kategorie
festgelegt und haben in diesem vereinbarten Rahmen zu erfolgen. Einige Kategorien haben eine
Ganzjahrespauschale, die für alle oder vereinbarte Anlässe gilt und zum voraus zu entrichten ist.
Der Fahrer beachtet, dass er mit einer Registration für einen SM Lauf (per myRCM, SMS, per E-Mail oder
Telefon) auch dann, wenn er nicht am Anlass erscheint, das Startgeld dem Club schuldig ist und der Club das
Startgeld auch nachträglich einfordern darf.
Wenn ein Fahrer, der unangemeldet erscheint und sich erst auf dem Rennplatz registrieren lässt, hat er das
Startgeld sofort zu entrichten. Der Club kann auch eine angemessene Nachadministrationsgebühr verlangen.
Der Fahrer hat keinen Einfluss auf die Einteilung. Bei einem vollbesetzten Anlass ist es auch möglich, dass er
nicht starten kann. Die Empfehung ist in jedem Fall sich vor dem Anlass anzumelden.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 22 / 31
Reglement Organisation
5.4 Funktionen und Aufgaben an einem Rennanlass
Für die Organisation des Anlasses ist hauptsächlich der Veranstalter verantwortlich. Er ist dafür besorgt, dass
genügend Personal gestellt wird, um die Funktionen und Aufgaben in notwendiger Güte auszuführen. Folgende
Funktionen und Aufgaben sind notwendig um einen Meisterschaftslauf ausführen zu können:
5.4.1 Rennleiter






Er ist verantwortlich für das Funktionieren der Organisation und das Einhalten des Zeitplans.
Der Veranstalter muss den Rennleiter namentlich in der Rennausschreibung melden und dieser ist
Ansprechpartner auch im Vorfeld des Anlasses.
Er ist automatisch Mitglied der Rennkommission.
Ergänzend überwacht er im Sinne der Schiedsrichterfunktion zusammen mit dem Obmann das
Renngeschehen und beurteilt Rennentscheide. Am besten befindet er sich auf dem Fahrerpodest und
kontrolliert gleichzeitig auch den Auf- und Abgang zum Fahrerpodest.
Er erteilt die Strafen -> Verwarnung oder Penalty
Er ist am Gesamtanlass anwesend, er kann sich vertreten lassen, muss dies aber melden.
5.4.2 Obmann






Die Obmannfunktion ist am gesamten Rennen verfügbar und wird von der SRCCA gestellt. Falls er
verhindert ist, hat er einen Vertreter ebenso gestellt von der SRCCA zu melden.
Er ist automatisch Mitglied der Rennkommission.
Der Obmann hat die höchste Weisungsbefugnis und kann bei fehlerhafter Ausführung durch die
Rennorganisation einschreiten und diese berichtigen.
Der Obmann zusammen mit dem Rennleiter sind die Schiedsrichter und überwachen das Renngeschehen.
Er erteilt die Strafen -> Verwarnung oder Penalty
Instruiert die Mitarbeiter bei der Technischen Kontrolle und stellt sicher, dass die Richtigkeit der Kontrolle
gemäss Reglement gewährleistet ist.
5.4.3 Registration





Bevor ein Fahrer offiziell am Rennen teilnehmen kann muss er sich bei der Registration anmelden.
Die Registration ist im Besitz einer provisorischen Gruppeneinteilung und ergänzt diese nötigenfalls mit
Nachmeldungen.
Nachmeldungen werden unabhängig von der Stärkeklasse in die Gruppen noch eingeteilt welche dies
ermöglichen.
Die Startnummern werden dann ausgegeben.
Die Registration kontrolliert Angaben zur Person, Geburtstag, Lizenz, Frequenz, Transpondernummer,
Startgeld.
5.4.4 Technische Abnahme







Die Wagenabnahme ist offen ab dem ersten Training bis Ende des ersten Vorlaufs und muss spätestens
dann abgeschlossen sein.
Die Fahrzeuge, die noch während dem ersten Vorlauf kontrolliert werden müssen, werden direkt nach ihrem
Lauf geprüft. Die Technische Abnahme ist spätestens für alle Fahrzeuge nach dem ersten Vorlauf
abgeschlossen.
Die Kontrolldaten sind bei allen Fahrzeugen zu erfassen. Bei einer Beanstandung des Fahrzeugs ist dieses
zu korrigieren und zu einer Nachkontrolle abzugeben.
Ab dem zweiten Vorlauf werden Regelverletzungen mit Verwarnung oder Penalty registriert. Penalties
werden umgehend der Zeitmessung mitgeteilt. Diese nimmt die Korrekturen vor. Der Resultatsaushang wird
entsprechend ersetzt.
Kontrolliert werden die Abmessungen, das Gewicht, wie die homologierten Teile gemäß
Fahrzeugspezifikation.
Die kontrollierten Fahrzeuge müssen mittels einem Schlagsymbol oder Aufkleber gekennzeichnet werden.
Es wird nur ein Fahrzeug pro Fahrer und Kategorie akzeptiert.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 23 / 31
Reglement Organisation
5.4.5 Technische Kontrolle


Die technische Kontrolle funktioniert in den verschiedenen Kategorien unterschiedlich und muss erläutert
werden an der Fahrerbesprechung.
Das Verfahren der technischen Kontrolle ist im technischen Reglement definiert.
5.4.6 Zeitmesser








Der Zeitmesser führt die Zeitmessung aus und kann bei Schweizermeisterschaften die Ansagen, welche für
die Piloten von Interesse sind mit übernehmen.
Empfohlen bei Schweizermeisterschaften wird die elektronische Sprachansage für die Wiedergabe der
Fahrerinformationen um den Zeitmesser möglichst zu entlasten.
Bei internationalen Anlässen ist die elektronische Sprachansage reglementiert.
Der Zeitmesser prüft die ständige Verfügbarkeit aller eingesetzten elektronischen Geräte (Schlaufe,
Empfangsdecoder, Zeitmessprogramm, wenn benutzt auch die Anzeigetafel und die elektronische
Sprachansage, die Monitorprogramme, wenn verwendet auch die 2. Zeitmessung.
Der Zeitmesser prüft, soweit ihm das möglich ist, dass die Fahrer über die Zeitmessungsschlaufe korrekt
registriert werden. Er meldet nicht zählende Fahrzeuge. Der betroffene Fahrer muss den Schaden oder das
Problem umgehend beheben in dem er die Boxe aufsucht.
Der Zeitmesser meldet Beobachtungen über nicht korrektes Befahren der Piste oder unfaires Verhalten an
den Rennleiter oder Obmann.
Der Zeitmesser nimmt an den Resultaten eigenhändig Korrekturen vor, wenn diese aus den Ergebnissen
ablesbar sind und verfasst dazu einen Jurytext.
Weitere Korrekturen werden ihm mitgeteilt von der Technischen Kontrolle, Obmann und Rennleiter und
werden ebenso im Resultat vermerkt.
5.4.7 Starter





Der Starter kontrolliert und dirigiert den Startablauf.
Die Startabläufe unterscheiden sich in den Kategorien, der Starter muss auf jeden Fall folgende
Startmodelle begleiten: Einzelstart oder fliegenden Start bei den Vorläufen, Gruppenstart mit Formel 1
Aufstellung, Gruppenstart Le-Mans Aufstellung, Gruppenstart mit vorausgehender Einwärmrunde bei den
Finalen.
Der Starter meldet, wenn notwendig Rennabbruch (rote Fahne), Gefahr (gelbe Fahne), Disqualifikation
eines Fahrers (schwarze Fahne).
Der Starter muss in den Finalen die Zieleinfahrten abwinken (mit der schwarz-weiss karierten Fahne), dabei
ist zu beachten, dass der Führende und nicht der zuerst eintreffende Fahrer abgewunken wird.
Während dem aktiven Rennen kontrolliert der Starter auch die Boxenstrasse:
o Dabei wird geprüft, dass die Boxenstraße korrekt befahren wird.
o Mechaniker halten sich an dem dafür vorgesehenen Platz auf.
o Die Fahrzeuge korrekt betankt und eingesetzt werden.
o Und überwacht die STOP&GO Strafe.
5.4.8 Speaker





Beim Speakerposten wird unterschieden zwischen Fahrer Informationen und Unterhaltung des Publikums.
Die Fahrerinformationen werden immer mehr mit elektronischen Ansagesystemen übermittelt. Dies
empfiehlt auch die SRCCA, weil die Informationen immer zeitgerecht, gleich konzentriert daher kommen und
für Fahrer eine Verlässlichkeit bewirkt.
International ist das Pflicht, da braucht es bezüglich der Fahrerinformationen gar kein Speaker mehr.
Internationale Rennen werden ausschliesslich NUR in Englischer Sprache kommentiert.
Der Speaker kann der Zeitmesser sein für die Fahrerinformationen.
Folgende Informationen sind für die Fahrer wichtig:
o Rechtzeitiges Aufrufen der nächsten Gruppe mit dem Namen des Piloten.
o sowie das Kommentieren des Startszenarios mit Angabe der noch verbleibenden Zeit bis zum Start
3 Minuten / 2 Minuten / 1 Minute und 30 Sekunden vor dem Start. Die weitere Kontrolle überlässt er
dem Starter.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 24 / 31
Reglement Organisation


o Bekanntgabe des Rennende.
o Vorbereitung der nächsten Gruppe bis wiederum zu deren Start.
Zusätzlich müssen Bestrafungen, Verwarnungen oder sonstige Probleme wie Verzögerungen, welche
einzelne Fahrer oder die Gruppe betreffen umgehend mitgeteilt werden. Diese Informationen erhält der
Speaker vom Rennleiter oder Obmann oder Zeitmesser.
Speaker für die alleinige Unterhaltung der Zuschauer darf nicht der Zeitmesser ausführen. Diese
Informationen müssen akustisch getrennt werden, von den Fahrerinformationen. Diese Informationen dürfen
in der Landessprache gesprochen werden.
5.4.9 Transponder




Der Fahrer hat selbst einen persönlichen Transponder und hat auch für den Fall eines Transonder Defekts
einen Reservetransponder dabei.
Der Veranstalter ist nicht zuständig für den Transponder ebenso nicht für einen Ersatztransponder.
Es gibt keine Transponderausgabe.
Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass das Zeiterfassungssystem korrekt funktioniert und jeden
funktionierenden Transponder erfassen kann. Wenn der Transponder während dem Fahren seine Leistung
abgibt oder generell schlecht zählt ist der Fahrer durch den Zeitmesser zu informieren. Je nachdem ist eine
Defekt oder eine falsche Montage die Ursache.
5.5 Senderabgabe



Die Senderabgabe ist pro Kategorie geregelt. Die Vorschriften und auch deren Widerhandlung stehen im
entsprechenden technsichen Reglement.
Wird die Abgabe und Deponierung auf dem Fahrerpodest verlangt, dann ist der Veranstalter besorgt, dass
diese mit der nötigen Sorgfalt und mit dem nötigen Platz deponiert werden können.
Der Fahrerstand ist in jedem Fall gedeckt und die Sender vor Wasser geschützt.
5.5.1 Resultatsaushang



Die Resultate müssen nach jedem Lauf umgehend an einer gut zugänglichen Anschlagswand übersichtlich
ausgehängt werden.
Nachträgliche Änderungen der Resultate, welche zwingend mit Jurykommentar versehen werden müssen,
müssen umgehend ersetzt werden.
Fahrer dürfen keine Resultate von der Anschlagswand entfernen. Wenn Resultate zum Behalten gewünscht
sind, dann melden die sich beim Zeitmesser oder beziehen diese über das Web.
5.5.2 Frequenzkontrollen







Mit den neuen DMS Modulen kommt es immer weniger zu Frequenzkontrollen, daher ist eine obligatorische
Frequenzkontrolle nicht mehr durchzuführen.
Meldet ein Fahrer Störungen, so muss eine Frequenzkontrolle vor dem Lauf durchgeführt werden.
Während der Frequenzkontrolle ist die Piste gesperrt und die Motoren werden abgestellt.
An der Frequenzkontrolle nehmen alle Gruppenteilnehmer teil.
Es dürfen keine Reparaturen ausgeführt werden.
Kann das Problem eruiert werden und auch sinnvoll behoben werden, wird dem Fahrer diese Möglichkeit
und die Zeit (maximal 5 Minuten) gegeben.
Anschliessend findet der normale Startvorgang nochmals statt, welcher sich in den verschiedenen
Kategorien unterscheidet.
5.5.3 Fahrerpodest




Das Fahrerpodest ist abgeschlossen oder überwacht während eine Gruppe am Fahren ist.
Die Fahrer werden erst auf das Podest gelassen, wenn die vorhergehenden Fahrer die Sender eingestellt
haben.
Auf dem Podest herrscht Ruhe und andere Fahrer werden nicht gestört.
Die Kontrolle findet durch den Rennleiter statt, der dann anschliessend auch das Rennen verfolgt.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 25 / 31
Reglement Organisation
5.5.4 Boxenstrasse


Bei Reparaturen und Auftanken muss das Fahrzeug aus der Boxenstrasse genommen werden und hinter
der Abschrankung repariert oder betankt werden.
Kein Vortritt bei der Boxenausfahrt, der Ausfahrende koordiniert eine passende Möglichkeit. Bei Europa- und
Weltmeisterschaften ist die Boxenausfahrt überwacht und die Ausfahrt ist erst möglich nach Freigabe der
Ausfahrt.
5.6 Personelle Besetzung der Funktionen für Schweizermeisterschaften
Die folgende Ressourcenaufstellung ist eine Empfehlung der SRCCA und deckt nur die Rennorganisation ab.
Für eine gute rennorganisatorische Unterstützung des Anlasses sind 8 Personen notwendig. Im Minimum
müssen aber die Aufgaben von mindestens 6 Personen erledigt werden. Im Endeffekt muss die
Schweizermeisterschaft mit einer guten Qualität zur Zufriedenheit von Fahrer, Organisation und Zuschauer
abgeschlossen werden können.
Wenn ein Anlass aufgrund einer Unterbesetzung in keiner Weise korrekt abgehalten werden kann, kann sich die
SRCCA das Recht nehmen, den Anlass nicht auszutragen oder abzubrechen.
Neben der Rennorganisation muss mit weiterem Personal für Restaurant, Reinigung und Notfälle gerechnet
werden.
Minimale und noch funktionierende Organisation mit 6 Personen
1 Rennleiter
Rennüberwachung, Senderüberwachung
1 Obmann
Technische Kontrolle Überwachung/Mithilfe, Rennüberwachung, Reglementsüberwachung
2 Personen für Registration, Technische Abnahme und Technische Kontrolle
1 Zeitmesser und Speaker Ausführen der Zeitmessung, Fahrerinformationen, wenn möglich Resultsaushang
1 Starter
Starter, Boxenstrasse Kontrolle
Gute Organisation mit 8 Personen
1 Rennleiter
Rennüberwachung, Senderüberwachung
1 Obmann
Technische Kontrolle Überwachung/Mithilfe, Rennüberwachung, Reglementsüberwachung
2 Personen für Registration, Technische Abnahme und Technische Kontrolle
1 Zeitmesser
Ausführen der Zeitmessung,
1 Speaker
Fahrerinformationen und Zuschauerinformationen
1 Starter
Starter, Boxenstrasse Kontrolle
1 Springer
Resultsaushang, Mithilfe bei der Fahrzeugkkontrolle und Backupfunktion für andere Positionen
5.7 Die Rennkommission
Die personelle Zusammensetzung der Rennkommission und deren Aufgaben sind in den Kategorien
unterschiedlich geregelt und sind aus dem technischen Reglement zu entnehmen.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 26 / 31
Reglement Organisation
6 Infrastruktur
6.1 Gesamtanlage





Die Zufahrt ist früh genug und gut zu beschildern, beachten Sie, dass sie kantonal die Zustimmung
brauchen und nicht einfach Schilder auf öffentlichen Strassen aufstellen können. Die Anfahrt ist auch auf der
Rennausschreibung detailliert zu beschreiben.
Die Anlage soll genügend Parkplätze für Fahrer und für Zuschauer bereitstellen.
Ausladeort soll möglichst Nahe beim Fahrerlager ermöglicht werden oder ist mit geeigneten
Transportmöglichkeiten auszurüsten.
In naher Umgebung oder auf dem Anlageareal ist das Campieren möglich. Camping unterliegt den
ortsüblichen Campinggebühren, die der Veranstalter verlangen darf.
Auf der Anlage hat es Toilettenanlagen und fliessendes Wasser, bei Camping sind auch Wasch- und
Duschmöglichkeiten anzubieten.
6.2 Restaurant / Theke oder Clubhütte
Versorgungsmöglichkeiten müssen zu angemessenen, ortsüblichen Preisen und in genügender Menge
erhältlich sein. Während der Mittagspause sollte ein Menu angeboten werden können.
6.3 Sicherheit




Die Sicherheit der Zuschauer und der Fahrer hat oberste Priorität und muss beim Pistenbau und bei den
Zuschaueranlagen unbedingt genügend berücksichtigt werden.
Die gesamte Piste ist nach aussen hin rund um mit geeigneten baulichen Massnahmen ausreichend zu
schützen. Infields müssen so konstruiert sein, dass ein Abheben des Fahrzeugs verhindert werden kann.
Sind trotzdem solche Stellen möglich, sind die Flugräume mit Fangzäune zusätzlich zu schützen.
Auch die Sicherheit der Rennoffiziellen, Streckenposten, Helfer, Fahrer und Begleitpersonen muss
gewährleistet werden.
Der Platz muss mit Feuerlöscher ausgerüstet sein.
6.4 Notfall




Notfalldienst und Sanität müssen einen leichten Zugang haben zu allen Anlagebereichen.
Bei Anlässen, wo mit einer grossen Menschenmenge zu rechnen ist, muss der Notfalldienst vor Ort sein
oder innert kürzester Zeit aufgeboten werden können.
Entsprechende Notfallnummern sind jederzeit zur Hand.
Erste Hilfe mit entsprechender Ausrüstung und Medikamente (mit gültigem Datum) muss immer auf dem
Platz sein, idealerweise bedient von einer Person, die den Nothelferkurs absolviert hat.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 27 / 31
Reglement Organisation
6.5 Piste

Die Abschrankungen müssen für die Autos material schonend ausgelegt sein. Scharfe Kanten, Ecken,
Überzähne von Abschrankungen, herausstehende Nägel dürfen nicht vorhanden sein. Pistenschäden, die
während dem Anlass sich ereignen sind zu reparieren, nötigenfalls wird dazu die Piste gesperrt.
6.5.1 Abmessungsvorschriften für Flachbahn Verbrenner





Minimale mittlere Länge der Piste ist 200 Meter, empfohlene Richtwerte 240 – 300 Meter.
Die gesamte Pistenführung muss mit 8 – 10 cm breiten Linienmarkierung in gelber oder weisser Farbe
durchgehend aufgetragen sein.
Die Pistenbreite ist an jeder Stelle mindestens 4 m aber maximal 6.5 Meter bei 1:8, bei 1:10 werden als
mindestbreite auch 3.5m toleriert.
Maximale Entfernung vom Fahrerpodest zur weit gelegensten Stelle ist 60 Meter.
Die Piste ist vom Fahrerpodest uneingeschränkt einsehbar.
6.5.2 Abmessungsvorschriften für Flachbahn Offroad







Minimale mittlere Länge der Piste ist 250 Meter.
Die Pistenbreite ist an jeder Stelle mindestens 3.5m empfohlen sind 4 m (bei EFRA sind es minimal 4 m)
aber maximal 6.5 Meter.
Geraden und Startbereich wie auch Zielbereich müssen 4m breit sein.
50% der Piste muss mit Natur Erde sein und restliche Teile können mit künstlichen Baumassnahmen oder
Asphalt ausgestattet sein.
Hindernisse in Serie dürfen nicht länger als 10 Meter lang sein.
Maximale Entfernung vom Fahrerpodest zur weit gelegensten Stelle ist 60 Meter.
Die Piste ist vom Fahrerpodest uneingeschränkt einsehbar.
6.5.3 Abmessungsvorschriften für Flachbahn Elektro Flachbahn






Minimale mittlere Länge der Piste ist im Minimum 100 Meter empfohlen und EFRA mindestens 120 Meter.
Der Belag ist Asphalt für Outdoor Bahnen und Kurzhaar Teppich für Indoorbahnen.
Die Pistenbreite bei Outdoor ist mindestens 2.5 Meter, empfohlen sind 3 Meter, im Startbereich sollen es 3
Meter sein.
Die Pistenbreite bei Indoor Bahnen ist mindestens 2 Meter, der Startbereich ist 3 Meter.
Maximale Entfernung vom Fahrerpodest zur weitgelegensten Stelle ist 50 Meter.
Die Piste ist vom Fahrerpodest uneingeschränkt einsehbar.
6.5.4 Abmessungsvorschriften für Flachbahn Elektro Offroad





Minimale mittlere Länge der Piste ist 120 Meter.
Der Belag ist Erde und Asphalt für Outdoor Bahnen und Kurzhaar Teppich für Indoorbahnen mit
entsprechenden Hindernis Kombinationen, welche im Geist von Offroad Rennen entsprechen.
Die Pistenbreite bei Outdoor ist mindestens 3 Meter.
Maximale Entfernung vom Fahrerpodest zur weit gelegensten Stelle ist 50 Meter.
Die Piste ist vom Fahrerpodest uneingeschränkt einsehbar.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 28 / 31
Reglement Organisation
6.6 Boxenstrasse





Die Boxenstrasse ist mindestens 1 Meter breit und mindestens so lang, dass sich 10 Mechaniker hinter der
Boxenstrasse gut aufhalten können gemessen ist das ohne die Boxeneinfahrt und ohne die Boxenausfahrt.
Boxeneinfahrt muss so gelegt sein, dass die Geschwindigkeit stark reduziert werden muss, damit eine
Einfahrt nicht in vollem Tempo möglich ist.
Die Boxenausfahrt muss so sein, dass ein ausfahrendes Fahrzeug mit einer idealen Kurve sich dynamisch
wieder in das Rennen bringen kann ohne bereits auf der Piste fahrende Fahrzeuge zu behindern.
Die Boxenstrasse ist mit einer durchgehenden niedrigen Abschrankungsbalken abgeschlossen zum Schutz
der Mechaniker.
Idealerweise liegt die Boxenstrasse direkt vor dem Fahrerpodest oder in dessen unmittelbaren Nähe.
6.7 Fahrerlager







Das Fahrerlager soll allen Platz bieten, Richtzahl für nationale Meisterschaften sind 80 – 100 Fahrer.
Das Fahrerlager muss von der Strecke aus gut erreichbar sein.
Für die nationalen Meisterschaften sind keine Tische vorgeschrieben. (An Europa- und Weltmeisterschaft
sind 150 Plätze (EFRA GP 100 Plätze) mit Tischen gedeckt vorgeschrieben.)
Stromversorgung: 220/230 V AC muss mit genügend grosser Absicherung und Anzahl Anschlüsse
vorhanden sein. Bei Elektro Rennen ist jeder Arbeitsplatz mit Spannungsversorgung auszurüsten. Beachten
Sie, dass die Elektroinstallation von einem Elektrobetrieb oder autorisierten Personen abgenommen werden
muss.
Pressluft muss zur Verfügung stehen und an einem geeigneten Platz eingerichtet sein.
Empfohlen wird einen Reifenschleifplatz.
Abfallbehälter müssen genügend im Fahrerlager verteilt werden.
6.8 Fahrerpodest





Jeder Fahrer hat mindestens 80cm Platz. Das Podest muss für mindestens 10 Fahrer ausgelegt sein. Für
EFRA GP, Europa- und Weltmeisterschaft muss die Podestlänge mindestens 10 m sein, da der
Schiedsrichter noch in einer Ecke Platz haben muss. In der Schweiz akzeptieren wir 8 m.
Die Podesthöhe muss so angepasst sein, dass vom Podest aus die gesamte Piste überblickbar ist Das
Podest muss gedeckt sein. Das Podest kann ein Lastwagenanhänger sein, wenn dieser die Bedingungen
der Abmessungen und die Überschaubarkeit der Piste gewährleistet. Bei Europa- und Weltmeisterschaft ist
ein Podest ein solider Fahrnisbau.
Die Podestvorderseite darf sich nicht weiter weg als 4 m von der Piste entfernt befinden.
Die Sender, wenn sie abgegeben werden müssen, müssen so deponiert werden können, dass sie keine
Schäden erhalten, im Weiteren sind sie zu 100% vor Nässe zu schützen.
Eine solide Treppe oder Aufgang ist erforderlich. Für EFRA GP, Europa- und Weltmeisterschaft muss der
Aufgang mindestens 1.20 m breit sein.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 29 / 31
Reglement Organisation
6.9 Zeitmessung
6.9.1 Decoder und Transponder




Die Zeitmessung ist eine AMB Anlage aus Holland (Decoder AMBRC oder AMBrc3, welche persönliche 7stellige Transpondernummern unterstützen), Diese Forderung gilt solange AMB der Monopolist ist.
Der Club verfügt über eine eigene AMB Anlage.
Der Veranstalter ist nicht zuständig für den Transponder ebenso nicht für einen Ersatztransponder.
Es gibt keine Transponderausgabe auch beim internationalen Anlass nicht.
6.9.2 Induktionsschlaufe




Die Schlaufe muss entweder in den Boden gelegt werden (2 mm tief im Asphalt), oder auf dem Boden
aufgeklebt werden, oder über der Piste mit einem Abstand von 35 cm auf einer Brücke montiert werden.
Die Schlaufe muss an einer gut sichtbaren Stelle und in einem langsamen Streckenabschnitt und gut
sichtbar von der Zeitmessung aus, gesetzt werden.
Der Pistenverlauf muss so gewählt sein, dass eine Störung von der Gegenseite her, nicht möglich ist.
Die Lage der Zeitmessschlaufe muss eingezeichnet sein mit einem deutlichen weissen Strich, beim Balken
ist das nicht notwendig.
6.9.3 Computeranlage und Zeitmesssoftware





Der Computer muss entsprechend der Softwarespezifikation dimensioniert sein. In der Regel ist das ein
Computer der heute in jedem Fachhandel als Personal Computer gekauft werden kann.
Bei der Software müssen etablierte, bekannte Programme verwendet werden.
Die Software darf in keinem Fall den Rennablauf zeitlich behindern.
Die Software muss gemäss den Reglementen alle Funktionen wie Einteilungen, Frequenzwechsel,
Rangliste nach Vorläufen unter der Berücksichtigung der Zählregeln, Rundenzählblatt von jedem Lauf,
Korrekturmöglichkeiten, Finaleinteilungen und Schlussrangliste per Knopfdruck automatisch erstellen
können.
Die Software muss von einem versierten Benutzer, sprich der Zeitmesser, bedient werden.
6.9.4 Zubehör
Für die Schweizermeisterschaften wird eine Anzeigetafel eingesetzt, welche bei der SRCCA kostenfrei bestellt
werden kann. Das Abholen und der Rücktransport der Tafel muss der Veranstalter organisieren, in der Regel
wird sie dem nächsten Rennaustragenden mitgegeben und dieser nimmt diese wiederum an das nächste
Rennen mit. Der Einsatz der Tafel ist bei 1:8 Track und Large Scale eine Pflicht.
 Ein Monitor für den aktuellen Rennstand ist in der Boxe vorgeschrieben.
 Die technische Kontrolle ist auch mit einem Monitor auszurüsten, wenn das nicht auf der Anzeigetafel
gesehen werden kann.
 Monitore im Fahrerlager sind willkommen aber nicht vorgeschrieben.
 Es wird empfohlen die Technische Kontrolle, Rennleiter, Obmann, Zeitmessung mit Gegensprechanlagen
auszurüsten, damit organisatorische Änderungen, Korrekturen, Penalty, weitere wichtige Durchsagen
umgehend mitgeteilt werden können.
 Internetanschluss ist empfohlen zur Veröffentlichung der Rennresultate während dem Anlass. Bei Europaund Weltmeisterschaften ist Internet Anschluss ein Muss.
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 30 / 31
Reglement Organisation
6.9.5 Ausfallsicherheit




Die SRCCA verlangt für Schweizermeisterschaften keine 2. Zeitmessung. International ist diese Pflicht.
Die SRCCA empfiehlt aber, den Computer und die AMB ausfallsicher zu betreiben. Das kann erreicht
werden mit einer USV Anlage oder indem die Zeitmessung auf einem Laptop mit funktionierendem Akku
gemacht wird. Die AMB kann über USB an dem Laptop angeschlossen werden, so dass der AMB Decoder
versorgt ist mit Strom über den Laptop. So ist gewährleistet, dass der Laptop und der Decoder weiter noch
laufen, auch wenn alle Rundumsysteme tot sind.
Diese Konfiguration ermöglicht mindestens den Lauf fertig zu fahren, und nachher wieder dafür sorgen, dass
die Anlage wieder mit Strom versorgt werden kann.
Man muss wissen, dass bei einem Stromausfall in der Regel keine Speakeranlage mehr läuft, daher sollte
man sich vorsehen, da man nichts mehr Hörbares mitteilen kann. Einfach versuchen den Lauf fertig zu
fahren und die Fahrer am Ende mit der Fahne abwinken. Allenfalls über die Mechaniker kommunizieren,
dass die Zeitmessung läuft.
7 Glossar
7.2 Verwendete Abkürzungen
IFMAR
EFRA
EFRA AGM
SRCCA
DV
ZV
TK
USV
EM
WM
International Federation of Model Auto Racing
European Federation of radio-operated Automobiles
EFRA Annual General Meeting / (Jahresversammlung der EFRA)
SWISS R/C Car Clubs Association
Delegiertenversammlung
Zentralvorstand
Technische Kommission
Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Europameisterschaft
Weltmeisterschaft
Datum: 08.04.2012 für das Jahr 2012
Seite 31 / 31